PRIMS Full-text transcription (HTML)
[I]
GEMEINSCHAFT UND GESELLSCHAFT.
ABHANDLUNG DES COMMUNISMUS UND DES SOCIALISMUS ALS EMPIRISCHER CULTURFORMEN.
LEIPZIG,FUES’S VERLAG (R. REISLAND).1887.
[II][III]
GEMEINSCHAFT UND GESELLSCHAFT.
ABHANDLUNG DES COMMUNISMUS UND DES SOCIALISMUS ALS EMPIRISCHER CULTURFORMEN.
LEIPZIG,FUES’S VERLAG (R. REISLAND).1887.
[IV][V]

INHALT.

  • Erstes Buch. Allgemeine Bestimmung des Gegensatzes.
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  • Thema: Organische und mechanische Bildungen allgemeine Definition Rechtfertigung der Namengebung1 8
  • Erster Abschnitt. Theorie der Gemeinschaft9 44
  • § 1. Keimformen der Gemeinschaft.
  • § 2. Einheit und Vollendung derselben.
  • § 3. Reciprocität des Genusses und der Arbeit.
  • § 4. Uebergewicht und Compensation.
  • § 5. Würde des Alters der Stärke der Weisheit.
  • Zärtlichkeit und Ehrfurcht.
  • § 6. Gemeinschaft des Blutes des Ortes des Geistes. Verwandtschaft Nachbarschaft Freundschaft.
  • § 7. Würde des Vaters des Fürsten des Meisters. Richterliche herzogliche priesterliche Functionen.
  • § 8. Würde und Dienst als Ausdrücke der Gemeinschaft überhaupt. Grenzen der Ungleichheit.
  • § 9. Verständniss als gemeinschaftlicher Wille Natür - liches Recht als Inbegriff von Pflichten und Gerecht - samen Sprache Muttersprache. Eintracht oder Familiengeist.
  • § 10. Gliederung und Neubildung der natürlichen Einheiten. Volk Stamm Clan. Land Gau Dorf. Stadt Gilde Gemeinde.
  • § 11. Gegenseitiger Besitz und Genuss Besitz und Genuss gemeinsamer Güter. Acker und Haus.
  • § 12. Allgemeine Tendenz der Gemeinschaft. Schema der Entwicklung. Haupt und Glieder. Letzte Einheit das Haus.
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  • § 13. Das häusliche Leben Drei Schichten Knecht - schaft im häuslichen Leben.
  • § 14. Haushaltung Herdfeuer und Tafel Fremdheit des Tausches.
  • § 15. Das isolirte Haus Das Bauernhaus Das städ - tische Haus Ergänzung von Stadt und Land Form des Austausches.
  • § 16. Analogie des Hauses Das Dorf Das Herrenhaus innerhalb des Dorfes, und in der Mark Verhältnisse des Eigenthums.
  • § 17. Dorfgemeinde und Allmend. Die Gemeinde als Haus - haltung sich selbst genügend Bestätigungen Maine’s und Gierke’s Die ökonomisch-commu - nistische Verfassung.
  • § 18. Die Stadt als gemeinschaftlicher Organismus Hand - werk als Kunst Kunst und Religion Entwick - lung der Religion Function der Religion und der Kunst in der Stadt Die Stadt und der Handel Sätze Schmoller’s. Zweiter Abschnitt. Theorie der Gesellschaft46 95
  • § 19. Definition. Negative Grundlage. Tausch. Gemein - sames Gut gemeinsamer Wille. Gleichheit des Werthes das objective Urtheil.
  • § 20. Der Werth als objective Qualität, der Gesellschaft gehörig; nur in Quantitäten der für sie nothwendigen Arbeit ausdrückbar = Quantitäten der gleichen durch - schnittlichen Arbeitszeit. Empirische Bedeutung.
  • § 21. Waare als Werth und Werth als Waare. Begriff des Geldes Gebrauch des Tausches Papiergeld. Gesellschaft und Wissenschaft.
  • § 22. Contract Hingebung des blossen Willens Ein - willigung Schuld und Forderung gemeinsames und getheiltes Eigenthum.
  • § 23. Credit als Geldsurrogat Privatgeld Verkauf von Geld gegen Credit die Obligation als absolute Waare die Paradoxie der Gesellschaft.
  • § 24. Thätigkeit anstatt Gegenstandes im Tausche im Versprechen Recht sie zu erzwingen Ver - bindung als besonderes Subject der Rechts-Ordnung Natürlicher Inhalt der Rechts-Ordnung in Bezug auf mögliche Veränderungen Naturrecht als Gesetz der Convention Unterschied der Convention vom Herkommen.
  • § 25. Die bürgerliche Gesellschaft Jedermann ein Kauf - mann Dasein der Gesellschaft der latente Krieg allgemeine Concurrenz Conventionelle Geselligkeit Gesellschaft im moralischen Sinne.
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  • § 26. Progress der Gesellschaft Vereinigung der Kauf - leute innerhalb eines Volkes und über dasselbe hinaus der Welt-Markt Abtheilungen der Kauf - mannschaft Kapital Verkäufer eigener Arbeit als Kaufleute Unterschied Aufhebung der Ver - kaufs-Bestrebung durch gleiche und entgegengesetzte.
  • § 27. Unterschied von Kunst und Handel Stellung des Kaufmanns ausserhalb des Gemeinschafts-Lebens des Gläubigers Motive Creditwesen als Hülfs - geschäft des Handels Möglichkeit einer organischen Auffassung des kaufmännischen Standes.
  • § 28. Widerspruch die Absicht des Plus-Machens Grenzenlosigkeit Inadäquatheit der gemeinschaft - lichen Auffassung Kaufleute oder Kapitalisten als Herren der Gesellschaft Sklaverei Sklaven als Subjecte der Gesellschaft.
  • § 29. Arbeitskraft Veräusserung gegen Geld Einkauf und Wiederverkauf der Arbeitskraft.
  • § 30. Wucher und Landlordism im Vergleich mit Handel Möglichkeit der Ausbeutung von Arbeitskraft der Kaufmann und der Handwerker Vorschuss von Stoffen, Werkzeugen u. s. w.
  • § 31. Das Princip des Handels aus dem Inneren der Werk - stätte entwickelt wie von aussen hinantretend Fortschritt der Methode Vereinigung in grossen Etablissements Fortschritt der Technik Ma - schinerie die 3 Phasen der Industrie Parallele in der Landwirthschaft welche zu einem Industrie - zweige wird.
  • § 32. Die Metamorphose des Kaufmanns und des Meisters Leitung ausscheidbar der Unternehmer Spielart Risico provisorischer Zustand die kapitalistische Production im Gegensatz zum Handel.
  • § 33. Ansicht dieses Gegensatzes. Fertige Waaren her - vorzubringende Waaren Arbeiten und Arbeiten - lassen Vermehrung nach Willkür.
  • § 34. Profit des Handels und Profit der Fabrikation Differenz des Werthes der Arbeitskräfte und des Werthes der Arbeit.
  • § 35. Werth und Preis der Arbeitskraft. Einkauf von Waaren durch Gebrauchenwollende als Vorzug für Verkäufer.
  • § 36. Einkauf durch Verkaufenwollende als ihr Nachtheil. Wahrscheinlicher Preis der Arbeitskraft und seine Grenze. Fragwürdigkeit ihres Werthes.
  • § 37. Verwirklichung der gesellschaftlich nothwendigen Ar - beitszeit Preiskampf zwischen Monopolisten
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  • Begriffliche Bedeutung des Gesetzes zurückführbar auf identische Sätze.
  • § 38. Dienstleistungen auf dem Waarenmarkte der Arbeits - markt Verhüllung der Arbeit macht das kapita - listische Subject zum scheinbaren Urheber, während Arbeit die wirkliche Ursache der Werke bleibt, also Quelle der Werthe.
  • § 39. Der Krammarkt gegensätzliche Bewegung übrig - bleibende Dienstleistung von Waarenverkäufern kapitalistische Hervorbringung von Dienstleistungen.
  • § 40. Kapitalistenklasse und Arbeiterklasse die Con - stituenten der Gesellschaft Bedingtheit der ge - sammten Construction des Begriffs der Gesellschaft.
  • Zweites Buch. Wesenwille und Willkür.
  • Erster Abschnitt. Die Formen des menschlichen Willens97 142
  • § 1. Bestimmung der Begriffe.
  • § 2. Wesenwille involvirt das Denken, Willkür ist ein Gebilde des Denkens.
  • § 3. Verhältniss des Wesenwillens zur Thätigkeit Ver - hältniss der Willkür zur Thätigkeit.
  • § 4. Wesenwille und organisches Leben Entwicklung beider.
  • § 5. Vegetatives und animalisches Leben vegetativer und animalischer Wille mentaler Wille.
  • § 6. Erste Form des Wesenwillens: Gefallen Erklärung aus Entwicklung und Wachsthum die Sinnesorgane.
  • § 7. Andere Form: Gewohnheit Erfahrung und Uebung Unterschied von Entwicklung und Uebung Gewohnheit als das Substanzielle thierisch-mensch - lichen Geistes Gewohnheit und Verstand.
  • § 8. Die dritte Form: Gedächtniss allgemeine Bedeu - tung desselben Ansicht neuerer Psychologen Erlernung von Zusammenhängen die Rede Phantasie Gedächtniss und Vernunft Anmerkung über Spinoza.
  • § 9. Fernere Bestimmungen A) Ableitung der bewussten menschlichen Thätigkeiten aus dem Gefühl Be - dingtheit und Arten der Thätigkeit des Gehirnes. B) Anlagen und Umstände Anlagen und Uebung und Lernung. C) Die menschliche Natur die andere Natur die dritte Natur Bejahung und Verneinung Inhalt der individuellen Natur Ausdrücke des -
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  • selben. D) Das Wesen des Menschen als Leidenschaft als Muth als Genie Wesenwille als Naturell seine Gesammtformen Leidenschaft als Gesinnung Muth als Gemüth Genie als Gewissen. E) Qualitäten des Willens der gute Wille Tugenden: Energie, Tapferkeit, Fleiss Verschie - denheit der Güte im moralischen Sinne Güte des Menschen als Aufrichtigkeit, Güte, Treue mög - liche moralische Bedeutung der moralisch indifferenten Tugenden.
  • § 10. Betrachtung der Willkür Einheit durch Zweck Herrschaft des Denkens seine Freiheit und Causalität.
  • § 11. Gestaltungen der Willkür a) Richtung auf Wahl Bedacht, b) Richtung auf bestimmte einzelne Hand - lungen Beschluss c) Richtung auf das Denken selber: Begriff.
  • § 12. Gesammtformen der Willkür Apparat all - gemeiner Ausdruck als Bestrebung besonderer als Berechnung höchster oder geistigster Ausdruck als Bewusstheit.
  • § 13. Der oberste Zweck als ein Fremdes Streben nach Glück.
  • § 14. Verschiedenheit des Strebens nach Glück gemeines und höheres Glück Streben nach den Mitteln nach Macht über Macht nach Geld Arten der wirklichen Bestrebungen, a) Eigennutz, aa) Eitelkeit Begriff der Genussucht Motive der Geselligkeit b) Geldgier, bb) Gewinnsucht Begriff der Hab - sucht c) Ehrgeiz, cc) Wissbegierde Begriff der Herrschsucht.
  • § 15. Leere Wünsche in Gedanken Folgen daraus kein guter Wille Anerkennung der Klugheit Schlau - heit Aufgeklärtheit Consequenz der Willkür.
  • § 16. Andere Beurtheilung vom Wesenwillen aus falsche Beurtheilung des Egoismus Gleichgültigkeit des Egoisten Bosheit gegenüber eigenem Gemüth und Gewissen.
  • § 17. Kopf und Herz Gefühl und Verstand Natur des Denkens Gedächtniss und Neigungen.
  • § 18. Association von Ideen die eigenen Angelegen - heiten Pflichtgefühl das Werk Denken und Wollen Losreissung des Denkens Zweck und Mittel das beste Mittel.
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  • Zweiter Abschnitt. Erläuterung des Gegensatzes143 166
  • § 19. Vergleichung der Gestalten des Wesenwillens mit natürlichen Organen der Gestalten der Willkür mit künstlichen Geräthen.
  • § 20. Materie des Wesenwillens als Freiheit und reale Möglichkeit Stoff der Willkür als Freiheit und ideelle Möglichkeit.
  • § 21. Nähere Ansicht der Freiheit in Willkür Verbrauch von Mitteln zukünftiger Lust Handlung als Kauf Wille als Negation Gegensatz von Lust - und Schmerz-Elementen.
  • § 22. Nähere Ansicht der Freiheit im Wesenwillen Ent - wicklung des Müssens und Geschehens aus dem Können Verhältniss des Werkes zur Arbeit Assimilirung psychologisch-reale Organe durch Liebeskraft echtes Eigen.
  • § 23. Verhältniss des organischen Ganzen zu seinen Theilen Lust und Schmerz Consensus Gegensatz zu Willkür.
  • § 24. Willkürformen und der isolirte Mensch sein dialek - tisches Gegenstück ebenso Verhalten von Menschen zu einander, gleich dem Verhältnisse der Formen des Wesenwillens.
  • § 25. Abweichung der Erfahrung von diesen Schematen Tendenzen in Temperament, Charakter, Denkungsart Kampf von Wesenwille und Willkür Natür - liches und Gemachtes im Temperament u. s. w.
  • § 26. Affection unserer Gefühle durch Wesenwille und Willkür Gegensätze des Flüssigen und Trockenen des Weichen und Harten des Warmen und Kalten die organisirte Materie und der todte Stoff das Concrete und Ursprüngliche das Abstracte und Gemachte in den Individuen.
  • § 27. Das Leben als Beruf und das Leben als Geschäft Methode Theorie das richtige Zielen richtige Urtheilen richtige Handeln.
  • § 28. Wichtigkeit des Wissens das Kunststück des Wol - lens Bedingtheit des Denkens selber das wissen - schaftliche Denken und das Rechnen die Logik.
  • § 29. Denken als mechanische Arbeit als organische und künstlerische Thätigkeit Lehren und Lernen.
  • § 30. Kunst in Bildung von Geräthen Wirkung von Werkzeugen und Methoden Zurückbildung der Arbeit.
  • § 31. Wesenwille als künstlerischer Geist Productivität der Phantasie hingegen Bildung von Willkür aus
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  • Willkür Begriffe ihre Mittheilung Leistung des Lehrers und Rathgebers anders in Bezug auf Kunst.
  • § 32. Formen des Wesenwillens als Motive Normen Formen der Willkür als Motive und Normen Frei - heit des Willens durch Wesenwillen und durch Willkür.
  • Dritter Abschnitt. Empirische Bedeutung167 194
  • § 33. Psychologischer Gegensatz der Geschlechter wache Aufmerksamkeit des Jägers und Räubers Fernsicht und Urtheil des Führers das wissenschaftliche Verfahren in allen praktischen Betrieben und Künsten.
  • § 34. Productive intellectuelle Kraft des Weibes passive Apperception Unmittelbarkeit Geschmack Genie im Volke frauenhafte Naturen künstle - rische und künstliche Menschen Antinomien im Temperament, Charakter, Denkungsart.
  • § 35. Jugend und Alter Unschuld der Kinder Fort - schritt durch Gewissen zur reinen Vernünftigkeit Zunahme und Abnahme von Leidenschaft Reich - thum als Verfügung über Erfahrung Concentration auf einfache Ziele.
  • § 36. Dritter Gegensatz besonders im mentalen Gebiete das Volk und die Gebildeten Gewissen im Volke Vernichtung durch Denken Bewusstheit.
  • § 37. Gewissen als Scham Beziehung auf Gemeinschaft Ehre Idee der Moralität das gesellschaftliche Leben und der Schein.
  • § 38. Markt und Salon Scham als Thorheit Gewissen und Religion das Thema der Welthistorie Be - dingtheit dieser Antithesen.
  • § 39. Wesenwille und Gemeinschaft Willkür und Gesell - schaft die Frauen und das gemeinschaftliche Leben Hauswesen Ackerbau Kunst.
  • § 40. Männliche Arbeit und Handel Handel und Lüge Lüge als Grundlage der Gesellschaft das Weib und die Fabrikarbeit das Weib und die Wissen - schaft.
  • § 41. Entsprechende Gegensätze Kindheit und Gemein - schaft Kinderarbeit Unterricht in Wissenschaften das gereifte Lebensalter und die Gesellschaft.
  • § 42. Volk und Gemeinschaft Bildung und Handel Aufhören des Volkes Proletariat und Bewusstheit Ende der Gesellschaft.
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  • Drittes Buch. Prooemien des Naturrechts.
  • Erster Abschnitt. Definitionen und Thesen195 234
  • § 1. Das Selbst als organische Einheit Organismus als Congregation von Elementarorganismen der Zweck Lebensfähigkeit Ganzes und Theile Mensch - heit als concrete Allgemeinheit Gliederung Typen der natürliche Congress.
  • § 2. Die Person als mechanische Einheit Fiction Verhältniss von Vielheit und Einheit wie von Dingen und ihrem Begriffe Darstellung der Person durch Einen oder Viele der Einzelne als Beschlusses fähig Die Menge als Beschlusses fähig Versamm - lung Gleichheit der natürlichen Personen.
  • § 3. Versammlung sich selber repräsentirend künstliche Person Anerkennung theoretische Personification Vertretung Constitution künstlicher Personen Dasein zusammengelegter Mittel der Begriff der Person im fingirten Willkürsubject.
  • § 4. Gemeinschaft als Selbst Gesellschaft als Person Recht und Rechtssysteme Familienrecht und Obli - gationenrecht mittleres Gebiet im Eigenthumsrecht.
  • § 5. Sphäre des Wesenwillens Sphäre der Willkür Definition des Eigenthums organisches und mecha - nisches Besitz und Vermögen Inneres und Aeusseres Einheit und Vielheit.
  • § 6. Beziehung auf Leib und Leben auf mögliche Handlung eines anderen Menschen Besitz an Thieren an Land an selbstgeschaffenen Sachen Verinnerung Veräusserung Waare Geld Obligation.
  • § 7. Gruppen und Gegensätze Status und Contract die Stelle Sir H. Maine’s.
  • § 8. Herrschaft und Eigenthum in Gemeinschaft in Gesellschaft Eigenthum an fremden Arbeitskräften an Menschen als Waaren das Amt des Herr - schers zwieschlächtiger Charakter.
  • § 9. Begriff und Bezeichnung des Lohnes Verdienst und Folge zeitlich doppelte und gleichzeitige Acte distributive und communitative Gerechtigkeit.
  • § 10. Uebergang von Dienst - in reines Contract-Verhältniss allgemeine menschliche Fähigkeiten das Allgemeine der Idee und das Allgemeine des Begriffs Arbeit wird zur abstracten und einfachen Arbeit ihr Preis Lohnarbeiter und Brodherr.
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  • § 11. Dem Lohne gegenüber die Abgabe Gewohnheit und Pflicht Bitte und Gunst Dank Ab - schaffung von Abgaben des Lohnes Widerstand der Mächtigen Almosen und Trinkgeld Geschenk und Gesinnung Erhaltung des Scheines Geld - geschenk Steuer als gesellschaftlicher Begriff.
  • § 12. Parallele von Leben und Recht Materie und Form Verbundenheit der Leiber Austausch von Sachen einzelner und allgemeiner Contract juristische Personen.
  • § 13. Verbindung und Bündniss Zunahme des Contracts Anpassung des Status Typen gemeinschaftlicher Verbindungen und Bündnisse die Ehe Ver - hältnisse, welche zu Contracten werden können Contracte des Handelsverkehrs Vertrauen ersetzt durch Rechnung der Arbeits-Contract als Hebel möglicher neuer Construction des Zusammenlebens.
  • § 14. Gesellschaftliche Verbindungen Zwecke Mittel im Vermögen bestimmter Zweck und bestimmte Mittel Associationen des Kapitals Gegensatz der Einzelnen und der Verbindung als selbständiger Person die Actien-Gesellschaft Arbeit als Actie.
  • Zweiter Abschnitt. Das Natürliche im Rechte235 246
  • § 15. Das Problem der antiken Philosophie des Rechtes Lösung das Natürliche in zwiefacher Bedeutung.
  • § 16. Process der antiken Cultur das gemeine Recht Allgemeinheit und Ursprünglichkeit Fiction und Abstraction aus der Erfahrung.
  • § 17. Schluss auf allgemeine Handelns-Freiheit dagegen Unterscheidung von gemeinem und natürlichem Rechte Fortschritt vom Allgemeinen zum Besonderen Folgerungen.
  • § 18. Die Allgemeinheit der Ehe als Beispiel zwiefacher Sinn Ordnung des Gewissens heiliges Recht dagegen Ausdehnung des bürgerlichen Rechts zum Weltrecht zufällige und nothwendige Ordnung der abstracte Mensch.
  • § 19. Gesellschaftliche Ordnung Verkehrs - oder Handels - recht Ausbildung solches Rechtes und Verfall des Lebens im römischen Reich.
  • § 20. Die christliche Cultur und die Aufnahme des römischen Weltrechtes Verhältniss der Wirkungen Auf - lösung aller Gemeinschaften Familie und Ehe Naturrecht der neueren Zeit im öffentlichen Rechte und der Gesetzgebung.
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  • Dritter Abschnitt. Formen des verbundenen Wil - lens Gemeinwesen und Staat247 273
  • § 21. Gefallen und Verständniss Gesinnung und Eintracht Gewohnheit und Brauch Gemüth und Sitte Sinn und Inhalt von Bräuchen.
  • § 22. Sitte Heimath Zusammenhang mit bewohnter, bebauter, besessener Erde Gedächtniss der Vor - fahren Ehebund und Sitte.
  • § 23. Sitte als Gewohnheitsrecht Bereich der Sitte Sitte und Eintracht gemeinsame Richtung.
  • § 24. Getrennte Richtung Eintracht als natürliches, Sitte als positives Recht Gemeinwesen und seine Arten.
  • § 25. Verhältniss von Gemeinwesen und Gemeinschaft Gemeinwesen als Heer Heeresversammlung und Häupter fürstliche oder königliche Würde.
  • § 26. Heer und Eigenthum Kriegerkaste Adel Adel und Gemeine.
  • § 27. Tendenz der Theile eines Gemeinwesens Erfüllung der Idee als Stadt die Polis Majestät des Gemein - wesens doppelte Bedeutung der Volksgemeinde.
  • § 28. Genossenschaft und Verein Zusammenhang von Gemeinwesen Kirche und Universalreich Verein und Zwangsmittel die Satzung.
  • § 29. Der Staat und sein Zweck das Recht über Gesell - schaft und Staat der Staat als Interpret und Ur - heber von Recht legislative Gewalt Politik der Staat als die Gesellschaft selbst kein Recht gegen sein Recht Verwaltung Socialismus Welt - staat Untergang des Staates.
  • § 30. Letzte Gestaltung des gemeinsamen Willens Glaube und Religion Doctrin und öffentliche Meinung Zusammenhang von Religion mit Familienleben und Sitte mit Gemeinwesen der Eid Ehe und Eid als Hauptstücke der Moral.
  • § 31. Oeffentliche Meinung und Wissenschaft Urtheile über Handlungen und Meinungen politische Mei - nungen Partei und Gouvernement das Zeitungs - wesen Macht der Presse Tendenz zur Welt - republik allgemeine limitirende Bemerkung.
  • Anhangsweise. Ergebniss und Ausblick. 275 294
  • § 1. Entgegengesetzte Bestimmung von Ordnung, Recht, Moral.
  • § 2. Die Substanz des socialen Willens und die Freiheit der Willkür Volksthum und Staatsthum.
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  • § 3. Ordnung und Temperament Recht und Charakter Moral und Denkungsart die Verwandlungen.
  • § 4. Gesellschaft und Grosstadt Land Welt Handelsstadt Hauptstadt Weltstadt.
  • § 5. Familienleben Erhaltung und Untergang Unter - gang der Sitte Gegenwirkung von Gesellschaft und Staat.
  • § 6. Einfluss auf die Menge Verhältniss zu Staat und Gesellschaft Zerstörung der Cultur und Civili - sation.
  • § 7. Beschluss die Zeitalter Zusammenfassung von Willens - und Lebensformen.
  • § 8. Analogie des individuellen Lebensprocesses das vegetative und das animalische Leben Verhältniss des mentalen Lebens dazu.
  • § 9. Communismus Individualismus Socialismus antike und moderne Culturmasse die Aufgabe.
[XVI][XVII]

Vorrede.

Der Gegensatz der historischen gegen die rationa - listische Auffassung ist im Laufe dieses Jahrhunderts in alle Gebiete der Social - oder Cultur-Wissenschaften eingedrungen. Derselbe trifft an seiner Wurzel zusammen mit dem Angriff des Empirismus und der kritischen Philosophie auf das sta - bilirte System des Rationalismus, wie es in Deutschland durch die Wolfische Schule seine feste Darstellung gefunden hatte. Ein Verhältniss zu diesen Methoden zu gewinnen, ist daher auch für den gegenwärtigen Versuch einer neuen Ana - lyse der Grundprobleme des socialen Lebens von nicht geringer Bedeutung.

Es ist paradox zu sagen, dass der Empirismus, un - geachtet des Sieges, welchen diese Ansicht in so entscheidender Weise davongetragen hat, zugleich die formelle Vollendung des Rationalismus sei. Und doch ist dies gerade bei der Kantischen Erkenntnisslehre, welche, mit dem Anspruche auftretend, die Gegensätze zu vereinigen, ihrem Inhalte nach ebensosehr modificirter Empirismus als modificirter Ratio - nalismus ist, am deutlichsten. Deutlich schon im reinen Em - pirisnius Hume ’s; denn auch er untersucht nicht, ob es all - gemeine und nothwendige Erkenntniss in Bezug auf Thatsachen und Causalität in Wirklichkeit gebe, sondern er deducirt ihre Unmöglichkeit aus Begriffen, wie später Kant ihre Wirk - lichkeit und folglich ihre Möglichkeit deduciren zu können glaubt. Beide verfahren auf rationalistische Weise, mitTönnies, Gemeinschaft und Gesellschaft. IIXVIIIentgegengesetzten Ergebnissen. Den Empirismus in Bezug auf Wahrnehmung hatte Hume noch vorausgesetzt, in dem Sinne, als ob Erkenntniss die Wirkung von objectiven Qualitäten und Zuständen der Dinge auf eine carte blanche der menschlichen Seele sei; nach Kant ist sie, wenn auch den Dingen ihr Dasein und Mitwirkung gelassen wird, wesentlich Product von Thätigkeiten des Subjects, wie das Denken selber. Die Uebereinstimmung in Bezug auf Wahrheit so mögen wir in seinem Sinne erklären wird bedingt durch die gleiche Beschaffenheit der Erkenntnissgeräthe, welche, wo es über An - schauungsformen und Verstandeskategorieen hinausgeht, nichts als Complexe von Ideen sind, insbesondere die Associationen von Wahrnehmungen und Vorstellungen mit Namen und Ur - theilen, so lange als es um Auffassung von Thatsachen sich handelt. Hingegen, wenn die Ursachen gegebener Effecte aufgesucht werden, so müssen schon bestimmte Begriffe über Beschaffenheit der Agentien (Wesen, Dinge oder Kräfte) und über ihre Art zu wirken vorausgesetzt werden, um aus den Möglichkeiten die Nothwendigkeiten oder Gewissheiten auszu - lesen. Diese aber sind nach dem durchgeführten (Hume’schen) Empirismus nicht anders erreichbar, als durch ein erworbenes Wissen von regelmässigen zeitlichen Folgen, so dass in der That alle Zusammenhänge von gleicher Art zuerst lose, end - lich durch häufige Wiederholung als Gewohnheiten sich be - festigen und als nothwendige, d. i. als causale, gedeutet werden. Die Causalität wird hierdurch aus den Dingen herausge - nommen und in den Menschen versetzt, nicht anders als es durch Kant geschieht, wenn er sie als Kategorie des Verstan - des behauptet. Kant aber verwirft die Erklärung, welche Hume unternommen hatte, aus der blossen individuellen Er - fahrung. Die Kantische Fassung, in welcher sie aller Er - fahrung vorausgeht, zeigt in Wahrheit den Weg zu einer tieferen Erklärung. Denn das psychologische Gesetz, dessen Entdeckung bei Hume vorliegt, bedarf allerdings der Ergän - zung und folglich sogar seiner eigenen Begründung durch die Idee des aus seinem Keime werdenden, mithin mit bestimmten Anlagen als Kräften und Tendenzen ausgestatteten Geistes. Das[von] den » consécutions des bétes « das menschliche Denken sich unterscheidet, kann (in physiologischer Bestimmung) alleinXIX aus der Essenz der menschlichen Grosshirnrinde verstanden werden, vermöge deren eine bestimmte Thätigkeit der Coordi - nation gefasster Eindrücke nothwendig ist und mit ihrem Wachsthum sich ausbildet, und ein bestimmtes Verhältniss, in welches der empfundene innere Gesammtzustand zu diesen besonderen Empfindungen sich setzt. Denn jener ist das ab - solute A priori, und er kann nur gedacht werden als die Existenz der gesammten Natur durch allgemeine und dunkle Beziehungen auf sich involvirend, von welchen dann einige durch Entwickelung und Actionen des Gehirnes und der Sinnes - organe, d. h. des verstehenden (davorstehenden) Geistes, all - mählich klarer und deutlicher werden. Jede folgende Erfah - rung, gleich jeder anderen Thätigkeit, geschieht durch das ganze Wesen mit seinen bis dahin ausgebildeten Organen dafür; aber hieraus ergibt sich ein regressus in infinitum, zu den Anfängen des organischen Lebens hinaufführend, welche auch, als psychische begriffen, die Incorporisirung einer ge - wissen Erfahrung genannt werden müssen, da jede Thätigkeit oder Leidenheit (denn Leiden ist nur die andere Art des Thuns), mithin das Leben selber, Erfahrung ist, wie alle Er - fahrung Thätigkeit oder Leidenheit ist. Thätigkeit ist die Veränderung des Organismus; sie hinterlässt irgendwelche Spuren, sei es in gleicher, in entgegengesetzter oder in in - differenter Richtung zu der Tendenz seines Wachsthums und anderen Entwicklung, und dies ist, was als Gedächtniss verstanden wird, insbesondere sofern es die bleibende Arbeit und Kraft (denn Kraft ist nur vorräthige Arbeit) sinnlicher, d. i. schon in Gestalt von coordinirten Complexen, fertiger Em - pfindungen ist, welche doch selber erst durch Gedächtniss ge - leistet werden. Jede mögliche Veränderung eines Organes ist aber allerdings wesentlich bedingt durch den Zusammenhang und Zustand des bestehenden Organes, inwiefern es dieselbe anzunehmen geneigt, also wahrscheinlich (likely) ist oder nicht. In diesem Sinne lehre ich (im zweiten Buche dieser Schrift) die Einheit und Verschiedenheit von Gefallen, Ge - wohnheit und Gedächtniss als von elementaren Modificationen des Willens und geistiger Kraft, in Bezug auf alle men - tale Production, und diese Ausführung soll auch auf das Problem des Ursprunges und der Geschichte menschlicher Er -II*XXkenntniss sich erstrecken. Dies ist mithin nur eine Aus - legung, theils im Spinozistischen und Schopen -, hauerischen Sinne, theils mit den Mitteln der diese Philo - sopheme erläuternden, wie auch durch dieselben verdeutlichten biologischen Descendenz-Theorie, eine Auslegung des Gedan - kens, mit welchem Kant die Hume’sche Darstellung wirk - lich überwunden hat. Weil aber dieselbe richtig ist, so ergibt sich nicht allein die Thatsache, sondern auch die Ursache, warum wir ein Seiendes nicht anders denn als wirkend, ein Geschehendes nicht anders denn als bewirkt denken können; dies sind ehemalige, ja ewige Functionen, welche in die Structur unseres Verstandes hineingewachsen sind, und das Nicht-anders-können ist eine Nothwendigkeit, auf welche darum unsere Gewissheit sich bezieht, weil thätig sein und ge - mäss seiner Natur thätig sein, einerlei ist, nach formal iden - tischem Satze.

Wenn aber wir Menschen eine natürliche Denkgemein - schaft bilden, insofern als die Causalität uns innewohnt wie die Sinnesorgane und wir folglich auch nothwendiger Weise irgendwelche Namen bilden, um Wirkendes und Be - wirktes zu bezeichnen, so kann die Differenz in Bezug auf die - selben Vorgänge nur aus dem Denken sich ergeben, welche Subjecte die wirkenden, also die eigentlich wirklichen (τὰ. ὄντως ὄντα) Dinge seien, und hierüber gehen allerdings Völker, Gruppen, Individuen auseinander, wenn auch den Meisten ge - meinsam bleibt, dass sie die Agentien der Natur nach Art von Menschen und Thieren in mythologischen und poetischen Bildern vorstellen, was in den Sprachformen fortwährend sich ausprägt, obschon die Unterscheidung der todten (als der nur bewegbaren) und der lebendigen (als der sich selbst bewegen - den) Massen eine frühe Erwerbung des Denkens gewesen ist. Ueberwiegend bleibt doch die Anschauung aller Natur als einer lebendigen, alles Wirkens als eines freiwilligen, an wel - chem die Götter und Dämonen neben den sichtbaren Subjecten theilnehmen. Wenn aber so zuletzt die Welt und alle ihre Schicksale in Haupt und Hand eines einigen Gottes gelegt werden, welcher sie aus nichts hervorgebracht habe und nach seinem Wohlgefallen erhalte, ihr Ordnungen und Gesetze ge - geben habe, nach welchen ihr gesammter Verlauf als regel -XXI mässiger und nothwendiger erscheint; so verschwinden dagegen alle untergeordneten Willen und Freiheiten in der Natur, so - gar der freie Wille des Menschen, und nur als unerklärliche Neigungen und Kräfte werden noch diejenigen Tendenzen ver - standen, welche nicht aus empfangener anderer Bewegung her - geleitet werden können; und auch das » liberum arbitrium in - differentiae « mag alsdann, nicht sowohl als Thatsache der Erfahrung wie als nothwendige Annahme, um den Allmäch - tigen und Allwissenden von der Urheberschaft der Verletzung seiner eigenen Ordnungen zu entlasten, wiederhergestellt wer - den, selber in Gestalt einer solchen unerklärlichen Kraft und geheimnissvollen Qualität. Diese ganze Betrachtung, wie auch die Einzigkeit des göttlichen Willens gehört aber schon einem Denken an, welches seinen Principien nach dem religiösen Glauben und volksthümlichen Anschauungen entgegengesetzt ist, wie sehr es auch noch die Spuren seiner Herkunft aus diesen Quellen tragen mag. Diese Principien entwickeln sich, bis sie auf sich selber stehen und gänzlich von ihrem Ur - sprunge unabhängig zu sein scheinen, mit ihres gleichen sich begegnend, welche auf den natürlichen Gebieten dieses Den - kens, von seinen Anfängen her, frei geschaltet haben. Es ist wissenschaftliches Denken. Dieses hat dort, wo es zu - erst und am leichtesten in seiner Reinheit erscheint, nicht mit den Ursachen der Erscheinungen und am wenigsten mit menschlichem und göttlichem Willen zu thun, sondern es geht aus den Künsten des Vergleichens und Messens von Grössen und Mengen, als ihre allgemeine Hülfs-Kunst, die des Rech - nens hervor, d. i. des Trennens und Zusammensetzens, des Theilens in gleiche Stücke, der Vervielfältigung gegebener Stücke, welche Operationen darum so leicht im blossen Gedanken voll - zogen werden, weil dieser ein geordnetes System von Namen dafür bereit hat und keine Verschiedenheit der wahrgenom - menen Objecte die gedachte Setzung gleicher Einheiten als be - liebig combinirbarer stört. Daher nimmt, sofern doch die Beherrschung solches Systemes eines Haltes an irgendwelchen Objecten bedarf, der Rechnende dazu nach Möglichkeit gleiche, leicht übersehbare, leicht hantirbare, und wenn sie nicht zur Verfügung stehen, so wird er sie machen und mit solchen Eigenschaften ausstatten. Denn wenn auch unzählige KörperXXII in der Natur vorhanden sind, die einander nach ihren wahr - genommenen Qualitäten ähnlich gefunden werden und sind, in mehr oder minder hohem Grade, so dass der vollkommene Grad endlich als Gleichheit bezeichnet wird, und wenn auch diejenige Gleichsetzung eine natürliche ist, durch welche sie auf einen Namen bezogen werden, so wird doch dieselbe eine künstliche und gewaltsame in dem Maasse, als sie auf bewusste und willkürliche Weise Namen bildet, und die ge - gebenen Unterschiede nicht blos in dieser Beziehung ausser Acht lässt, sondern sie mit Bedacht aus der Betrachtung aus - scheidet oder sogar wirklich vernichtet, zu dem bestimmten Zwecke, eine brauchbare, möglichst vollkommene Gleichheit her - zustellen. Alles wissenschaftliche Denken, wie das Rechnen, will aber Gleichheit zum Behufe irgendwelcher Messungen, da Messung entweder Gleichheit oder das Allgemeine, wovon Gleichheit ein besonderer Fall ist, nämlich ein exactes Ver - hältniss ergeben muss, welchem wiederum Gleichheit als Maasstab dient. So nämlich sind wissenschaftliche Gleichungen die Maasstäbe, auf welche die wirklichen Verhältnisse zwi - schen den wirklichen Objecten bezogen werden. Sie dienen der Ersparung von Gedankenarbeit. Was in unzähligen Fällen immer von Neuem ausgerechnet werden müsste, wird an einem ideellen Falle ein für allemal ausgerechnet und be - darf dann der blossen Anwendung; in Bezug auf den ideellen Fall sind alle wirklichen Fälle entweder gleich oder stehen in einem bestimmbaren Verhältnisse zu ihm und folglich zu einander. So sind allgemeine oder wissenschaftliche Begriffe, Sätze, Systeme Werkzeugen vergleichbar, durch welche für be - sondere gegebene Fälle ein Wissen oder wenigstens Vermuthen erreicht wird; das Verfahren des Gebrauches ist die Einsetzung der besonderen Namen und aller Bedingungen des gegebenen für diejenigen des fictiven und allgemeinen Falles: das Ver - fahren des Syllogismus. Dieses ist in aller angewandten Wissenschaft mit höchst mannigfacher Ausbildung enthalten (als das Denken nach dem Satze vom Grunde), wie aller reinen Wissenschaft die Beziehung auf ein System von Namen (eine Terminologie), welches auf die einfachste Weise durch das Zahlensystem dargestellt wird (als das Denken nach dem Satze der Identität). Denn alle reine Wissenschaft beziehtXXIII sich ausschliesslich auf solche Gedankendinge, dergleichen das allgemeine Object ist oder die Grösse, wo es sich um Rechnung schlechthin handelt, oder der ausdehnungslose Punkt, die gerade Linie, die Ebene ohne Tiefe, die regelmässigen Körper, wo um die Bestimmung von Verhältnissen der räum - lichen Erscheinungen. Ebenso werden endlich imaginäre Er - eignisse der Zeit genommen als Typen wirklicher Ereignisse, wie der Fall eines Körpers im luftleeren Raume, dessen Ge - schwindigkeit als in willkürlich gesetzter Zeiteinheit durch - messene Raumeinheit, als gleiche oder veränderliche, nach ge - wissen Voraussetzungen berechnet wird. Die Anwendung gestaltet sich immer um so schwieriger, je mehr der blos denkbare allgemeine von den wahrnehmbaren besonderen Fällen verschieden ist, daher je mannigfacher und unregelmässiger diese sein mögen. Aus der Ansicht getrennter Körper, welche durch ihre Bewegung in einen momentanen räumlichen Zu - sammenhang kommen, entspringt aber der wissenschaft - liche Begriff der Ursache als einer Quantität von ge - leisteter Arbeit (welche in der Bewegung enthalten ist), die einer anderen der Wirkung gleich und damit vertausch - bar ist, nach dem Princip der Gleichheit von Action und Reaction: eine Vorstellung, welche erst ganz und gar sie selber ist, nachdem aus dem Begriffe der Kraft, welcher sie zu - nächst umfasst, alle Connotation der Realität und Produc - tivität entfernt worden ist. Und also entsteht jenes grosse System der reinen Mechanik, als dessen Anwendungen sodann alle concreten Naturwissenschaften, zuvörderst Physik und Chemie sich darstellen müssen.

Indessen neben und in dieser wissenschaftlichen An - sicht der Causalität erhält und bildet sich aus als ihre letzte Steigerung und Kritik zugleich, diejenige welche wir die philoso - phische, aber auch entgegen der mechanischen die organische, gegen die physikalische die psychologische heissen mögen: nach welcher vielmehr nichts als productive Kraft vorhanden ist, die wirkliche und bleibende Einheit eines conservativen Systems allgemeiner Energie, aus welcher alle ihre Besonder - heiten als ihre Theile zugleich und Wirkungen hergeleitet werden sollen. Dem Lebensgesetze des Universums dienen alle übrigen Naturgesetze, wie dem Lebensgesetze jedes lebendigenXXIV Theiles (eines Individuums oder einer Gattung) die auf Me - chanik zurückführbaren Gesetze, in welchen es sich verwirk - licht. Je mehr Wissenschaft einerseits universell wird, an - dererseits ihre Methoden ausdehnt auf die Organismen, desto mehr muss sie in diesem Sinne philosophisch werden. Da - gegen kann auch eine philosophische Naturansicht, deren Hauptinhalt einfach und nothwendig ist, zu mannigfachen und relativ-zufälligen Wahrheiten nur hinabführen in dem Maasse, als sie die Principien der Wissenschaft in sich aufgenommen hat. Sie muss das Leben und seine Arten an Typen demon - striren, welche jedoch realen Allgemeinheiten (Ideen) wenigstens nachgebildet werden, weil alles Leben die Entwicklung des Allgemeinen zum Besonderen ist.

Alle Wissenschaft und mithin alle Philosophie als Wissenschaft ist rationalistisch. Ihre Gegenstände sind Gedankendinge, sind Constructionen. Aber alle Philo - sophie, mithin Wissenschaft als Philosophie, ist empiris - tisch: in dem Verstande nach welchem alles Sein als Wir - ken, Dasein als Bewegung und die Möglichkeit, Wahrschein - lichkeit, Nothwendigkeit der Veränderungen als eigentliche Wirklichkeit aufgefasst werden muss, das Nicht-Seiende (τὸ μὴ ὄν) als das wahrhaft Seiende, also durch und durch auf dialektische Weise. Die empiristische und die dialektische Methode fordern und ergänzen einander. Beide haben es mit lauter Tendenzen zu thun, sich begegnenden, bekämpfenden, verbindenden, welche doch zuletzt nur als psychologische Rea - litäten begriffen werden können oder vielmehr bekannt sind. Denn da wir den menschlichen Willen als unsern eignen wissen und die Geschicke des menschlichen Lebens als ein Ganzes aus solchen Willen, wenn auch in fortwährender und strenger Bedingtheit durch die übrige Natur, so finden sie erst in der menschlichen generellen und individuellen Psycho - logie ihre Bewährung. Die Thatsachen der generellen Psy - chologie sind die historische und actuelle Cultur, d. i. mensch - liches Zusammenleben und seine Werke.

Geschichte für sich allein als eine Sammlung von That - sachen ist weder Wissenschaft noch Philosophie. Aber sie ist beides zugleich, sofern in ihr die Lebensgesetze der Mensch - heit entdeckt werden mögen. Sie ist ein Ganzes von Ereig -XXV nissen, dessen Anfang und Ende nur höchst unbestimmten Vermuthungen offen liegt. Die Zukunft ist uns beinahe nicht dunkler als die Vergangenheit. Was wir als Gegenwart empfinden, müssen wir zuerst beobachten und zu verstehen uns bemühen. Aber ein grosser Theil der ernsten und ach - tungswerthen Arbeiten, welche in dieses Gebiet, welches so offen - bar und so geheimnissvoll ist wie die Natur selber, sich hinein - begeben haben, wird in seinem Werthe oft beeinträchtigt durch die Schwierigkeiten eines unbefangenen und genauen theore - tischen Verhaltens in solcher Beziehung. Das Subject steht den Gegenständen seiner Betrachtung allzu nahe. Es gehört viele Anstrengung und Uebung, vielleicht sogar eine natürliche Kälte des Verstandes dazu, um solche Phänomene mit derselben sachlichen Gleichgültigkeit ins Auge zu fassen, mit welcher der Naturforscher die Processe des Lebens einer Pflanze oder eines Thieres verfolgt. Und selbst das gelehrte und kritische Publicum will in der Regel nicht erfahren, wie nach der An - sicht eines Schriftstellers die Dinge sind, geworden sind und werden, sondern lieber wie sie nach seiner Ansicht sein sollen; denn man ist ja gewohnt, zu sehen, dass nach dieser jene sich richtet, was bis zu einer gewissen Grenze unver - meidlich sein mag, aber man gewahrt nicht, dass die ge - flissentliche Vermeidung dieser Gefahr den wissenschaftlichen Habitus bildet. Man erwartet und fordert beinahe den Stand - punkt und die heftige Rhetorik einer Partei, anstatt der ge - lassenen Logik und Ruhe des unparteiischen Zuschauers. So wird denn in der heutigen und besonders in der deutschen Social-Wissenschaft ein Kampf von Richtungen auf die Fundamente der Theorie bezogen, welche man als entgegengesetzte Tendenzen in den Verhandlungen über Praxis und Gesetz - gebung sich wohl gefallen lässt, wo denn die Vertreter streiten - der Interessen und Classen mit grösserer oder geringerer bona fides als Vertreter entgegengesetzter Ueberzeugungen und Doctrinen, gleichsam als technologischer Principien der Politik sich bekennen mögen. Auch haben diese Differenzen hier und da einen tieferen Grund in der Sphäre moralischer Empfindungen und Neigungen des Subjectes, welche so wenig als andere Leidenschaften den objectiven Anblick der Dinge stören dürfen. Uebrigens aber erscheint mir die Wichtigkeit,XXVI welche (um das bedeutendste Beispiel zu geben) dem Anta - gonismus der Lehren des individualistischen und des socialistischen Typus für die Erkenntniss und Theorie der wirklichen Thatsachen des gegenwärtigen Productions - und Handelswesens beigelegt wird, ähnlich als ob die Mediciner den Widerspruch alloiopathischer und homöopathischer Heil - methode in die Physiologie übertragen wollten. Es gilt viel - mehr, von dem Qualme aller solcher Ueberlieferungen sich zu befreien; es gilt, sich völlig ausserhalb der Dinge hinzustellen und wie mit Teleskop und Mikroskop Körper und Bewegungen zu beobachten, welche innerhalb der Cultur so weit von ein - ander verschieden sind, auf der einen Seite nur ganz im All - gemeinen und Grossen, auf der anderen ganz im Kleinen und Besonderen erforschbar, wie in Natura rerum die Bahnen der Himmelskörper und hingegen Theile und Lebensprocesse des elementaren Organismus. Für die universale Betrachtung ist die Geschichte selber nichts als ein Stück der Schicksale eines Planeten und bildet einen Abschnitt in der durch zu - nehmende Abkühlung möglich gewordenen Entwicklung des organischen Lebens. Für die engste Betrachtung ist sie die Umgebung und Bedingung meines täglichen Lebens, Alles, was als der Menschen Thun und Treiben vor meinen Augen und Ohren sich vollzieht. Diese Betrachtungen versucht die empi - rische und dialektische Philosophie in einen einzigen Brenn - punkt zu bringen. Die Nothwendigkeiten des Lebens, die Leidenschaften und Thätigkeiten der menschlichen Natur, sind in ihrem Grundbestande dort und hier dieselben. Auf ihre Allgemeinheit beziehen sich auch, aber zunächst ohne alle zeitliche und örtliche Bestimmung, die rationalen Disci - plinen, welche von der natürlichen Voraussetzung durchaus ge - trennter und je für sich auf vernünftige Weise strebender (willkürlicher) Individuen aus theils die ideellen Verhältnisse und Verbindungen ihrer Willen, theils die Veränderungen ge - gebener Vermögens-Zustände durch solche Berührungen im Verkehr, zu bestimmen unternommen haben. Jene, den for - malen Consequenzen solcher Beziehungen zugewandt, ist die reine Rechtswissenschaft (das Naturrecht), welche mit der Geo - metrie, diese, ihrer materiellen Beschaffenheit sich widmend,XNVII[XXVII] die politische Oekonomie, welche mit der abstracten Mechanik verglichen werden kann. Ihre Anwendungen gehen auf die Bedingungen der socialen Wirklichkeit ein und erweisen sich um so fruchtbarer für Verständniss und Behandlung derselben, je mehr ent - und verwickelt die Geschäfte und Verhältnisse der Menschen durch Cultur geworden sind. Dennoch hat fast alle bisherige « organische » und « historische » Ansicht sich beiden verneinend entgegengestellt. Die gegenwärtige Theorie versucht sie in sich aufzunehmen und von sich abhängig zu erhalten. Aber in dieser wie in jeder anderen Hinsicht hat sie nur in Skizzen sich anzudeuten vermocht. Die Complicationen des Gegen - standes sind überwältigend. Gegebene schematische Gedanken - bildungen müssen nicht so sehr darauf angesehen werden, wie sehr sie richtig, als wie sehr sie brauchbar sind. Dies wird aber nur zukünftige Ausführung bewähren können, wozu ich mir Kraft und Ermuthigung wünsche. Für missverständ - liche Auslegungen, sich klug dünkende Nutzanwendungen halte ich mich nicht verantwortlich. Leute, die an begriffliches Denken nicht gewöhnt sind, sollen sich des Urtheiles in solchen Dingen enthalten. Aber diese Enthaltsamkeit darf fast noch weniger als irgendwelche andere im gegenwärtigen Zeitalter erwartet werden.

Ich könnte leicht ein besonderes Capitel schreiben über die Einflüsse, denen ich die Förderung meiner Gedanken schuldig bin. In der eigentlichen Socialwissenschaft sind die - selben mannigfach. Einige der bedeutendsten Namen treten in gelegentlichen Citaten auf. Erwähnen will ich aber auch, dass die grossen sociologischen Werke A. Comte’s und Her - bert Spencer’s mich oft auf meinen Wegen begleitet haben, von welchen jenes mehr in den praehistorischen Grundlagen, dieses in der historischen Ansicht seine Schwäche hat, welche aber beide auf zu einseitige Weise die Entwicklung der Menschheit als durch ihren intellectuellen Fortschritt unmittelbar bedingt darstellen (wenn auch Comte in seinem späteren Werke die tiefere Betrachtung gewonnen hat). Erwähnen will ich ferner, dass ich die energischen Bemühungen der Herren A. Schaeffle und A. Wagner und ihre bedeutenden Bücher mit Eifer ver - folgt habe und ferner verfolge, welche jedoch beide, soviel ichXXVIII sehe, mit den tiefen politischen Einsichten des Rodbertus sonst übereinstimmend, weniger als dieser den (durch allen theoretischen und gesetzgeberischen guten Willen nur modificirbaren) patholo - gischen Gang der modernen Gesellschaft zu erkennen scheinen. Uebrigens aber verhehle ich nicht, dass meine Betrachtung die tiefsten Eindrücke, anregende, belehrende, bestätigende, aus den unter sich gar sehr verschiedenen Werken dreier ausgezeich - neter Autoren empfangen hat, nämlich: 1) Sir Henry Maine’s (Ancient Law, Village Communities in the East and West, The Early History of Institutions, Early Law and Custom), des philosophischen Rechtshistorikers von weitestem Horizonte, an dessen lichtvollen Aperçus nur zu bedauern ist, dass er den ungemeinen Aufschlüssen, welche von Bachofen (das Mutter - recht) bis auf Morgan (Ancient Society) und ferner, in die Urgeschichte der Familie, des Gemeinwesens und aller In - stitutionen eingedrungen sind, einen ungerechten Widerstand entgegensetzt; denn die optimistische Beurtheilung der modernen Zustände halte ich ihm zu gute; 2) O. Gierke’s (das deutsche Genossenschaftsrecht, 3 Bände, dazu « Johannes Althusius » und mehrere Aufsätze in Zeitschriften), dessen Gelehrsamkeit mir immer neue Bewunderung, dessen Urtheil immer neue Achtung einflösst, so wenig ich die für mich wichtigste (ökonomistische) Ansicht in seinen Schriften antreffe; 3) des eben in diesem Bezuge merkwürdigsten und tiefsten Social-Philosophen Karl Marx (Zur Kritik der politischen Oekonomie, das Kapital), dessen Namen ich um so lieber hervorhebe, da ihm die angeb - liche utopistische Phantasie, in deren definitive Ueberwindung er seinen Stolz gesetzt hat, auch von Tüchtigen nicht verziehen wird (dass aber der Denker an den praktischen Arbeiter - bewegungen einen Antheil genommen hat, geht doch seine Kri - tiker nichts an; wenn sie dies für unmoralisch halten, wer kümmert sich um ihre Immoralitäten?). Der Gedanke, wel - chen ich für mich auf diese Weise ausdrücke: dass die natür - liche und (für uns) vergangene, immer aber zu Grunde liegende Constitution der Cultur communistisch ist, die actuelle und werdende socialistisch, ist, wie ich glaube, jenen echten Histo - rikern, wo sie sich selber am schärfsten verstehen, nicht fremd, wenn auch nur der Entdecker der kapitalistischenXXIX Productionsweise ihn auszuprägen, deutlich zu machen ver - mocht hat. Ich sehe darin einen Zusammenhang von That - sachen, der so natürlich ist, wie Leben und Sterben. Mag ich des Lebens mich freuen, das Sterben beklagen: Freude und Traurigkeit vergehen über der Anschauung göttlicher Schick - sale. Ganz und gar allein stehe ich mit Terminologie und De - finitionen. Man versteht aber leicht: es gibt keinen Indivi - dualismus in Geschichte und Cultur, ausser wie er ausfliesst aus Gemeinschaft und dadurch bedingt bleibt, oder wie er Gesellschaft hervorbringt und trägt. Solches entgegengesetzte Verhältniss des einzelnen Menschen zur Menschheit ist das reine Problem.

Da ich dieses Gedankens als meines eigenen gewiss bin, so brauche ich für die Hauptsache an diesem höchst un - vollkommenen Werke keine Kritik zu fürchten. Meiner persön - lichen Empfindung werden persönliche Mittheilungen bekannter oder unbekannter Leser angelegener sein, welche etwa in irgendwelchem sympathischen Sinne sich berührt oder gefördert finden. Hieraus kann sich Vieles ergeben: für mich wenig - stens Lohn und neue Anregung. Denn es bleibt dabei, so sehr man um Wahrheit sich Mühe geben mag: » Alles, was Meinungen über die Dinge sind, gehört dem Individuum an, und wir wissen nur zu sehr, dass die Ueberzeugung nicht von der Einsicht, sondern von dem Willen abhängt, dass nie - mand etwas begreift, als was ihm gemäss ist und was er deswegen zugeben mag. Im Wissen wie im Handeln ent - scheidet das Vorurtheil Alles, und das Vorurtheil, wie sein Name wohl bezeichnet, ist ein Urtheil vor der Untersuchung. Es ist eine Bejahung oder Verneinung dessen, was unserer Natur entspricht oder ihr widerspricht; es ist ein freudiger Trieb unseres lebendigen Wesens nach dem Wahren, wie nach dem Falschen, nach Allem, was wir mit uns im Einklange fühlen. « (Goethe Farbenlehre, polem. Theil WW. 38, S. 16.)

In Betreff des Zweiten Buches muss ich anmerken, dass dasselbe in systematischem Gange seine richtigere Stelle vor dem Ersten haben würde. Mit Willen habe ich diese Ord - nung vorgezogen. Beide ergänzen und erklären einander wechselsweise. Sodann habe ich, einem Versprechen gemäss,XXX hinzuzufügen, dass ein erster Entwurf dieser Schrift (wovon jedoch kaum eine Spur übrig geblieben ist) im Jahre 1881 der philosophischen Facultät der Kieler Universität zum Behufe meiner Habilitation vorgelegen hat.

Husum in Schleswig-Holstein.

F. T.

Geschrieben zu Obermais bei Meran im Februar 1887.

[1]

ERSTES BUCH. ALLGEMEINE BESTIMMUNG DES GEGENSATZES.

Deus ordinem saeculorum tanquam pulcherrimum carmen ex quibusdam quasi antithetis honestavit.
(Augustin. civ. D. XI. 18.)
Tönnies, Gemeinschaft und Gesellschaft. 1[2][3]

THEMA.

§ 1.

Die menschlichen Willen stehen in vielfachen Be - ziehungen zu einander; jede solche Beziehung ist eine gegenseitige Wirkung, welche insofern, als von der einen Seite gethan oder gegeben, von der anderen erlitten oder empfangen wird. Diese Wirkungen sind aber entweder so beschaffen, dass sie zur Erhaltung, oder so, dass sie zur Zer - störung des anderen Willens und Leibes tendiren: bejahende oder verneinende. Auf die Verhältnisse gegenseitiger Be - jahung wird diese Theorie als auf die Objecte ihrer Unter - suchung gerichtet sein. Jedes solches Verhältniss stellt Einheit in der Mehrheit oder Mehrheit in der Einheit dar. Es besteht aus Förderungen, Erleichterungen, Leistungen, welche hinüber und herüber gehen, und als Ausdrücke der Willen und ihrer Kräfte betrachtet werden. Die durch dieses positive Verhältniss gebildete Gruppe heisst, als ein - heitlich nach innen und nach aussen wirkendes Wesen oder Ding aufgefasst, eine Verbindung. Das Verhältniss selber, und also die Verbindung wird entweder als reales und organisches Leben begriffen dies ist das Wesen der Gemeinschaft, oder als ideelle und mechanische Bildung dies ist der Begriff der Gesellschaft. Durch die An - wendung wird sich herausstellen, dass die gewählten Namen im synonymischen Gebrauche deutscher Sprache begründet sind. Aber die bisherige wissenschaftliche Terminologie1*4pflegt sie ohne Unterscheidung nach Belieben zu verwechseln. So mögen doch im Voraus einige Anmerkungen den Gegen - satz als einen gegebenen darstellen. Alles vertraute, heim - liche, ausschliessliche Zusammenleben (so finden wir) wird als Leben in Gemeinschaft verstanden. Gesellschaft ist die Oeffentlichkeit, ist die Welt. In Gemeinschaft mit den Seinen befindet man sich, von der Geburt an, mit allem Wohl und Wehe daran gebunden. Man geht in die Gesell - schaft wie in die Fremde. Der Jüngling wird gewarnt vor - schlechter Gesellschaft; aber schlechte Gemeinschaft ist dem Sprachsinne zuwider. Von der häuslichen Gesellschaft mögen wohl die Juristen reden, weil sie nur den gesellschaftlichen Begriff einer Verbindung kennen; aber die häusliche Ge - meinschaft mit ihren unendlichen Wirkungen auf die menschliche Seele wird von Jedem empfunden, der ihrer theilhaftig geworden ist. Ebenso wissen wohl die Getrauten, dass sie in die Ehe als vollkommene Gemeinschaft des Lebens (κοινωνία παντὸς τοῦ βίου, communio totius vitae) sich begeben; eine Gesellschaft des Lebens widerspricht sich selber. Man leistet sich Gesellschaft; Gemeinschaft kann Niemand dem Anderen leisten. In die religiöse Gemeinschaft wird man aufgenommen; Religions-Gesell - schaften existiren nur, gleich anderen Vereinigungen zu beliebigem Zwecke, für den Staat und die Theorie, welche ausserhalb ihrer stehen. Gemeinschaft der Sprache, der Sitte, des Glaubens; aber Gesellschaft des Erwerbes, der Reise, der Wissenschaften. So sind insonderheit die Handels - gesellschaften bedeutend; wenn auch unter den Subjecten eine Vertraulichkeit und Gemeinschaft vorhanden sein mag, so kann man doch von Handels-Gemeinschaft nicht reden. Vollends abscheulich würde es sein, die Zusammensetzung Actien-Gemeinschaft zu bilden. Während es doch Gemein - schaft des Besitzes gibt: an Acker, Wald, Weide. Die Güter-Gemeinschaft zwischen Ehegatten wird man nicht Güter-Gesellschaft nennen. So ergeben sich manche Diver - genzen. Im allgemeinsten Sinne wird man wohl von einer die gesammte Menschheit umfassenden Gemeinschaft reden, wie es die Kirche sein will. Aber die menschliche Gesellschaft wird als ein blosses Nebeneinander von einander5 unabhängiger Personen verstanden. Wenn man daher neuer - dings, in wissenschaftlichem Begriffe, von der Gesellschaft innerhalb eines Landes, im Gegensatze zum Staate, handelt, so wird dieser Begriff aufgenommen werden, aber erst in dem tieferen Widerspruch gegenüber den Gemeinschaften des Volkes seine Erläuterung finden. Gemeinschaft ist alt, Gesellschaft neu, als Sache und Namen. Dies hat ein Autor erkannt, der sonst nach allen Seiten die politischen Dis - ciplinen lehrte, ohne in ihre Tiefen einzudringen. » Der ganze Begriff der Gesellschaft im socialen und politischen Sinne (sagt Bluntschli Staatswörterb. IV) findet seine natürliche Grundlage in den Sitten und Anschauungen des dritten Standes. Er ist eigentlich kein Volks-Begriff, sondern immerhin nur ein Drittenstands-Begriff .... seine Gesellschaft ist zu einer Quelle und zugleich zum Ausdruck gemeinsamer Urtheile und Tendenzen geworden .... wo immer die städtische Cultur Blüthen und Früchte trägt, da erscheint auch die Gesellschaft als ihr unentbehrliches Organ. Das Land kennt sie nur wenig. « Dagegen hat aller Preis des Landlebens immer darauf gewiesen, dass dort die Gemeinschaft unter den Menschen stärker, lebendiger sei: Gemeinschaft ist das dauernde und echte Zusammenleben, Gesellschaft nur ein vorübergehendes und scheinbares. Und dem ist es gemäss, dass Gemeinschaft selber als ein leben - diger Organismus, Gesellschaft als ein mechanisches Aggregat und Artefact verstanden werden soll.

§ 2.

Alles Wirkliche ist organisch insofern, als es nur im Zusammenhange mit der gesammten Wirklichkeit, welche seine Beschaffenheit und seine Bewegungen bestimmt, ge - dacht werden kann. So macht die Anziehung in ihren mannigfachen Erscheinungen das unserer Kenntniss zugäng - liche Universum zu einem Ganzen, dessen Action in den Bewegungen, durch welche je zwei Körper ihre gegenseitige Lage verändern, sich ausdrückt. Aber für die wissenschaft - liche Wahrnehmung und darauf beruhende Ansicht muss ein Ganzes begrenzt sein, um zu wirken, und ein jedes6 solches Ganzes wird gefunden als aus kleineren Ganzen zusammengesetzt, die eine gewisse Richtung und Geschwin - digkeit der Bewegung in Bezug auf einander haben; die Anziehung selber bleibt entweder (als Wirkung in die Ferne) unerklärt, oder wird als mechanische Wirkung (durch äussere Berührung), wenn auch auf unbekannte Weise, vor sich gehend gedacht. Nach diesem Sinne zerfallen (wie bekannt ist) die körperlichen Massen in gleichartige, mit grösserer oder geringerer Energie sich anziehende Molekel, deren Aggregat-Zustände die Körper sind; die Molekel werden in ungleichartige (chemische) Atome geschieden, deren Un - gleichheit auf verschiedenen Lagerungen gleicher Atomtheile zurückzuführen, fernerer Analyse vorbehalten bleibt. Die theoretische reine Mechanik aber statuirt nur ausdehnungs - lose Kraftcentren als Subjecte der wirklichen Actionen und Reactionen, deren Begriff mit demjenigen metaphysischer Atome übereinkommt. Hierdurch wird alle Perturbation der Rechnung durch die Bewegungen oder Bewegungsten - denzen der Theile ausgeschlossen. Für die Anwendung aber dienen die physikalischen Molekel in Bezug auf denselben Körper, als ihr System, da sie als von gleicher Grösse und ohne Rücksicht auf ihre mögliche Theilung betrachtet wer - den, in ebenso geeigneter Weise als Kraftträger, als Stoff schlechthin. Alle wirklichen Massen aber sind als Gewichte vergleichbar, und werden als Mengen eines bestimmten gleichen Stoffes ausgedrückt, indem ihre Theile als im voll - kommen festen Aggregatzustande befindlich gedacht werden. In jedem Falle ist die Einheit, welche als Subject einer Bewegung oder als integrirender Theil eines Ganzen (einer höheren Einheit) vorgestellt wird, Product einer wissen - schaftlich nothwendigen Fiction. Im strengen Sinne können nur die letzten Einheiten, metaphysische Atome, als ihre adäquaten Repräsentanten gelten: Etwasse, welche Nichtse, oder Nichtse, welche Etwasse sind; wobei man doch der blos relativen Bedeutung aller Grössen-Vorstellungen ein - gedenk ist. In Wahrheit aber gibt es, wenn auch als Ano - malie für die mechanische Ansicht, ausser diesen zusammen - setzbaren und sich zusammensetzenden Partikeln eines als tot begriffenen Stoffes, Körper, welche durch ihr gesammtes7 Dasein als natürliche Ganze erscheinen und welche als Ganze Bewegung und Wirkungen haben in Bezug auf ihre Theile: die organischen Körper. Zu diesen gehören wir am Erkennen uns versuchende Menschen selber, von denen jeder ausser der vermittelten Kenntniss aller möglichen Körper eine unmittelbare seines eigenen hat. Durch un - vermeidliche Schlüsse erfahren wir, dass mit jedem leben - digen Körper ein psychisches Leben verbunden ist, wodurch er auf dieselbe Weise an und für sich vorhanden ist, wie wir uns selber wissen. Aber die objective Betrachtung lehrt nicht minder auf deutliche Weise: dass hier jedesmal ein Ganzes gegeben ist, welches nicht von den Theilen zusammen - gesetzt wird, sondern sie als von sich abhängige und durch sich bedingte hat; dass also es selber, als Ganzes, mithin als Form, wirklich und substantiell ist. Menschliche Kunst vermag nur unorganische Dinge aus unorganischen Stoffen hervorzubringen, sie theilend und wiederum verbindend. Zur Einheit gemacht werden auf diese Weise auch die Dinge durch wissenschaftliche Operationen und sind es in Begriffen. Naive Anschauung und künstlerische Phantasie, volklicher Glaube und begeisterte Dichtung gestalten die Erscheinungen zu lebendigen; das Künstlich-Thätige, nämlich Fingiren, hat Wissenschaft damit gemein. Aber sie macht auch das Leben - dige tot, um seine Verhältnisse und Zusammenhänge zu erfassen; sie macht alle Zustände und Kräfte zu Bewegungen, stellt alle Bewegungen dar als Mengen geleisteter Arbeit und das ist ausgegebener Arbeitskraft oder Energie; um alle Vorgänge als gleichartig zu begreifen und als auf gleiche Weise in einander verwandelbar an einander zu messen. Dies ist so wahr, als die angenommenen Einheiten wahr sind, und als in der That das Feld der Möglichkeit als des Denkbaren grenzenlos ist; der Zweck des Begreifens wird dadurch erfüllt und andere Zwecke, welchen dieser dienstbar wird. Aber die Tendenzen und Nothwendigkeiten des organischen Werdens und Vergehens können nicht durch mechanische Mittel verstanden werden. Hier ist der Begriff selber eine Realität, lebendig, sich verändernd und sich ent - wickelnd, als Idee des individuellen Wesens. Wenn hier Wissenschaft hineingreift, so verwandelt sie ihre eigene8 Natur, wird aus discursiver und rationaler zu intuitiver und dialektischer Ansicht; und dies ist Philosophiren. Aber nicht um Gattungen und Arten, also nicht in Bezug auf Menschen um Race, Volk, Stamm, als biologische Ein - heiten soll die gegenwärtige Betrachtung sich bewegen; sondern der sociologische Sinn, in welchem die mensch - lichen Gruppen als lebendige oder hingegen als blosse Arte - facte gedacht werden, hat Gegenbild und Analogie in der Theorie des individualen Willens; und das psycholo - gische Problem in diesem Sinne darzustellen, wird das Zweite Buch dieser Abhandlung sich zum Vorwurfe nehmen.

[9]

ERSTER ABSCHNITT. THEORIE DER GEMEINSCHAFT.

§ 1.

Die Theorie der Gemeinschaft geht solchen Be - stimmungen gemäss von der vollkommenen Einheit mensch - licher Willen als einem ursprünglichen oder natürlichen Zu - stande aus, welcher trotz der empirischen Trennung und durch dieselbe hindurch, sich erhalte, je nach der nothwendigen und gegebenen Beschaffenheit der Verhältnisse zwischen ver - schieden bedingten Individuen mannigfach gestaltet. Die allgemeine Wurzel dieser Verhältnisse ist der Zusammenhang des vegetativen Lebens durch die Geburt; die Thatsache, dass menschliche Willen, insofern als jeder einer leiblichen Con - stitution entspricht, durch Abstammung und Geschlecht mit einander verbunden sind und bleiben, oder nothwendiger Weise werden; welche Verbundenheit als unmittelbare gegen - seitige Bejahung in der am meisten energischen Weise sich darstellt durch drei Arten von Verhältnissen; nämlich 1) durch das Verhältniss zwischen einer Mutter und ihrem Kinde; 2) durch das Verhältniss zwischen Mann und Weib als Gatten, wie dieser Begriff im natürlichen oder allgemein-animalischen Sinne zu verstehen ist; 3) zwischen den als Geschwister, d. i.10 zum wenigsten als Sprossen desselben mütterlichen Leibes sich Kennenden. Wenn in jedem Verhältnisse von Stamm - verwandten zu einander der Keim oder die in den Willen begründete Tendenz und Kraft zu einer Gemeinschaft vor - gestellt werden mag, so sind jene drei die stärksten oder am meisten der Entwicklung fähigen Keime von solcher Be - deutung. Jedes aber auf besondere Weise: A) das mütter - liche ist am tiefsten in reinem Instincte oder Gefallen begründet; auch ist hier der Uebergang von einer zugleich leiblichen zu einer blos geistigen Verbundenheit gleichsam handgreiflich; und diese weist um so mehr auf jene zurück, je näher sie ihrem Ursprunge ist; das Verhältniss bedingt eine lange Dauer, indem der Mutter die Ernährung, Be - schützung, Leitung des Geborenen obliegt, bis es sich allein zu ernähren, zu beschützen, zu leiten fähig ist; zugleich aber verliert es in diesem Fortschreiten an Nothwendigkeit, und macht Trennung wahrscheinlicher; diese Tendenz kann aber wiederum durch andere aufgehoben oder doch gehemmt werden, nämlich durch die Gewöhnung an einander und durch Gedächtniss der Freuden, die sie einander gewährt haben, zumal durch die Dankbarkeit des Kindes für mütter - liche Sorgen und Mühen; zu diesen unmittelbaren gegen - seitigen Beziehungen treten aber gemeinsame und indirect verbindende zu Gegenständen ausser ihnen hinzu: Lust, Gewohnheit, Erinnerung an Dinge der Umgebung, die ur - sprünglich angenehm oder angenehm geworden sind; so auch an bekannte, hülfreiche, liebende Menschen; als der Vater sein mag, wenn er mit dem Weibe zusammenlebt, oder Brüder und Schwestern, der Mutter oder des Kindes u. s. w. B) Der Sexual-Instinct macht nicht ein irgend - wie dauerndes Zusammenleben nothwendig; auch führt er zunächst nicht so leicht zu einem gegenseitigen Verhält - nisse, als zu einseitiger Unterjochung des Weibes, welches, von Natur schwächer, zum Gegenstande des blossen Be - sitzes oder zur Unfreiheit herabgedrückt werden kann. Daher muss das Verhältniss zwischen Gatten, wenn es unabhängig von der es etwa involvirenden Stammes-Ver - wandtschaft und von allen darin beruhenden socialen Kräften betrachtet wird, hauptsächlich durch Gewöhnung an ein -11 ander unterstützt werden, um als ein dauerndes und zugleich gegenseitiger Bejahung sich zu gestalten. Hierzu kommen, auf eine verständliche Weise, die übrigen schon erwähnten Factoren der Befestigung; besonders das Verhältniss zu den erzeugten Kindern als gemeinsamem Besitze. C) Zwischen Geschwistern herrscht kein so ursprüngliches und in - stinctives Gefallen und keine so natürliche Erkenntniss von einander, als zwischen der Mutter und ihrem Kinde, oder zwischen verwandten Wesen ungleichen Geschlechtes. Zwar kann dieses letztere Verhältniss mit dem geschwisterlichen zusammenfallen, und es gibt vielen Grund, für wahr zu halten, dass dieses in einer frühen Epoche des Menschen - thums bei manchen Stämmen ein häufiger Fall gewesen ist; wobei jedoch erinnert werden muss, dass dort, und gerade so lange, als die Abstammung nur nach der Mutter gerechnet wird, Name und Empfindung des Geschwisterthums auf die gleichen Grade der Vetterschaft ausgedehnt sich findet, so allgemein, dass der beschränkte Sinn, wie in vielen anderen Fällen, erst einer späten Conception eigen ist. Jedoch durch eine gleichmässige Entwicklung in den bedeutendsten Völkergruppen, schliessen Ehe und Geschwisterthum, sodann (in der exogamischen Praxis) zwar nicht Ehe und Bluts - verwandtschaft, aber doch Ehe und Clanverwandtschaft, ein - ander vielmehr mit voller Bestimmtheit aus; und so darf die schwesterlich-brüderliche Liebe als die am meisten mensch - liche und doch in der Blutsverwandtschaft noch durchaus beruhende Beziehung von Menschen auf einander, hingestellt werden. Dieses thut sich in Vergleichung zu den beiden anderen Arten der Verhältnisse auch darin kund, dass hier, wo der Instinct am schwächsten, das Gedächtniss am stärksten zur Entstehung, Erhaltung, Befestigung des Bandes der Herzen mitzuwirken scheint. Denn wenn es gegeben ist, dass (wenigstens) die Kinder derselben Mutter, weil mit der Mutter, so auch mit einander zusammenleben und bleiben, so verbindet sich wenn von allen solche Tendenzen hemmenden Ursachen der Feindseligkeit abge - sehen wird nothwendiger Weise, in der Erinnerung des einen, mit allen angenehmen Eindrücken, Erlebnissen, die Gestalt und das Thun des anderen; und zwar um so eher12 und stärker, je enger, und etwa auch, je mehr nach aussen hin gefährdet, diese Gruppe gedacht wird, und folglich alle Umstände auf ein Zusammenhalten und gemeinsames Kämpfen und Wirken hindrängen. Woraus dann wiederum Gewohn - heit solches Leben immer leichter und lieber macht. Zu - gleich darf unter Brüdern auch, in möglichst hohem Grade, Gleichheit des Wesens und der Kräfte erwartet werden, wogegen dann die Differenz des Verstandes oder der Er - fahrung, als der rein menschlichen oder mentalen Momente, um so heller sich abheben kann.

§ 2.

Manche andere, fernere Beziehungen knüpfen sich an diese ehesten und nächsten Arten an. In dem Verhältniss zwischen Vater und Kindern finden sie ihre Einheit und Vollendung. In der bedeutendsten Hinsicht der ersten Art ähnlich, nämlich durch die Beschaffenheit der organischen Basis (welche hier das vernünftige Wesen mit den Sprossen seines eigenen Leibes verbunden hält) weicht es durch die viel schwächere Natur des Instinctes von ihm ab, und nähert sich dem des Gatten zur Gattin, wird daher auch leichter als eine blosse Macht und Gewalt über Unfreie empfunden; während aber die Neigung des Gatten, mehr der Dauer nach, als der Heftigkeit nach, geringer ist als die mütter - liche, so ist von dieser die des Vaters eher in umgekehrter Weise verschieden. Und so ist sie, wenn in einiger Stärke vorhanden, durch ihre mentale Natur der Geschwisterliebe ähnlich; vor welchem Verhältniss aber dieses durch die Ungleichheit des Wesens (insonderheit Alters) und der Kräfte welche hier noch völlig die des Geistes involvirt in deutlicher Weise sich auszeichnet. So begründet das Vaterthum am reinsten die Idee der Herrschaft im gemeinschaftlichen Sinne: wo sie nicht Gebrauch und Ver - fügung zum Nutzen des Herren bedeutet, sondern Erziehung und Lehre als Vollendung der Erzeugung; Mittheilung aus der Fülle des eigenen Lebens, welche erst in allmählich zunehmender Weise durch die Heranwachsenden erwidert werden und so ein wirklich gegenseitiges Verhältniss be - gründen kann. Hier hat der erstgeborene Sohn den natür -13 lichen Vorzug: er steht dem Vater am nächsten und rückt in die leer werdende Stelle des Alternden ein; auf ihn beginnt daher schon mit seiner Geburt die vollkommene Macht des Vaters überzugehen, und so wird durch ununter - brochene Reihenfolge von Vätern und Söhnen die Idee eines immer erneuten Lebensfeuers dargestellt. Wir wissen, dass diese Regel der Erbschaft nicht die ursprüngliche ge - wesen ist, wie denn auch dem Patriarchat die mütterliche Herrschaft und die des mütterlichen Bruders vorauszugehen scheint. Aber weil die Herrschaft des Mannes in Kampf und Arbeit als die zweckmässigere sich bewährt, und weil durch Ehe die Vaterschaft zur Gewissheit einer natürlichen Thatsache sich erhebt: so ist die väterliche Herrschaft all - gemeine Form des Cultur-Zustandes. Und wenn der Primo - genitur die collaterale Succession (das System der » Tanistry «) an Alter und Rang überlegen ist, so bezeichnet diese nur die fortgesetzte Wirkung einer früheren Generation: der succedirende Bruder leitet sein Recht nicht von dem Bruder, sondern von dem gemeinsamen Vater ab.

§ 3.

In jedem Zusammenleben findet oder entwickelt sich, allgemeinen Bedingungen gemäss, irgendwelche Verschieden - heit und Theilung des Genusses und der Arbeit, und ergibt eine Reciprocität derselben. Sie ist in dem ersten jener drei Urverhältnisse am meisten unmittelbar gegeben; und hier überwiegt die Seite des Genusses die der Leistung. Das Kind geniesst des Schutzes, der Nahrung und Unter - weisung; die Mutter der Freude am Besitze, später des Gehorsams, endlich auch verständig-thätiger Hülfe. Einiger - massen findet eine ähnliche Wechselwirkung auch zwischen dem Manne und seinem weiblichen Genossen statt, welche aber hier zuerst auf der geschlechtlichen Differenz und nur in zweiter Linie auf der des Alters beruht. Jener gemäss aber macht sich um so mehr der Unterschied der natür - lichen Kräfte, in Theilung der Arbeit geltend; auf gemein - same Gegenstände bezogen, der Arbeit zum Behufe des Schutzes so, dass die Hut des Werthgehaltenen dem Weibe, die Abwehr des Feindlichen dem Manne zufällt; zum Behufe14 der Nahrung: ihm das Erjagen, jener die Bewahrung und Bereitung; und auch wo andere Arbeit, und darin die Jüngeren, Schwächeren zu unterweisen erfordert wird, immer mag erwartet werden, wird auch gefunden, dass die männliche Kraft gegen aussen, kämpfend und die Söhne führend sich wende, die der Frau aber an das innere Leben und an die weiblichen Kinder gehalten bleibe. Unter Geschwistern, als welche am meisten auf gemeinsame und gleiche Thätigkeit hingewiesen werden, kann die wahre Hülfeleistung, gegenseitige Unterstützung und Förderung, am reinsten sich darstellen. Ausser der Verschiedenheit des Geschlechtes wird aber hier (wie schon gesagt) inson - derheit die Differenz der mentalen Begabung hervortreten, und gemäss derselben, wenn auf die eine Seite mehr das Ersinnen und die geistige oder Gehirn-Thätigkeit, auf die andere Ausführung und Muskelarbeit entfallen. Auch so aber darf alsdann jenes als ein Vorangehen und Leiten, dieses als eine Art der Nachfolge und des Gehorsams ver - standen werden. Und von allen solchen Differenziirungen werde erkannt, dass sie sich erfüllen nach Führung der Natur; so oft auch diese gesetzmässigen Tendenzen, wie alle anderen, unterbrochen, aufgehoben, verkehrt werden mögen.

§ 4.

Wenn nun diese Verhältnisse insgesammt als ein wechselseitiges Bestimmen und wechselseitiges Dienen der Willen erscheinen, und so ein jedes unter dem Bilde eines Gleichgewichts von Kräften vorgestellt werde, so muss Alles, was dem einen Willen ein Uebergewicht verleiht, durch eine stärkere Wirkung auf der anderen Seite compensirt werden. So kann als idealer Fall gedacht werden, dass dem grösseren Genusse aus dem Verhältnisse die schwerere Art von Arbeit für das Verhältniss, d. i. die grössere oder seltenere Kräfte erfordernde Art entspreche; und folglich dem gerin - geren Genusse die leichtere Arbeit. Denn wenn auch Mühe und Kampf selber Lust ist und werden kann, so macht doch alle Anspannung von Kräften eine folgende Abspannung nothwendig, Ausgabe Empfang, Bewegung Ruhe. Der15 Ueberschuss des Genusses für die Stärkeren ist zum Theile das Gefühl der Ueberlegenheit selbst, der Macht und des Befehlens, während hingegen das Beschützt -, Geleitet - werden und Gehorchenmüssen, also das Gefühl der Inferiorität, immer mit einiger Unlust, nach Art eines Druckes und Zwanges, empfunden wird, auch wenn es durch Liebe, Gewohnheit, Dankbarkeit noch so sehr er - leichtert sein mag. Das Verhältniss der Gewichte, mit denen die Willen auf einander wirken, ist aber noch deut - licher durch die folgende Erwägung: aller Ueberlegenheit hängt die Gefahr des Hochmuths und der Grausamkeit und somit einer feindseligen, nöthigenden Behandlung an, wenn nicht mit ihr auch die Tendenz und Nei - gung, dem in die Hand gegebenen Wesen Gutes zu thun, grösser ist oder wächst. Und von Natur ist dem wirklich so: grössere Kraft überhaupt ist auch grössere Kraft, Hülfe zu leisten; wenn dazu ein Wille überhaupt vorhanden ist, so ist er auch durch die empfundene Kraft (weil diese selber Wille ist) um so grösser und entschiedener: und so gibt es, zumal innerhalb dieser leiblich-organischen Beziehungen, eine instinctive und naive Zärtlichkeit des Starken zu den Schwachen, welche, im Allgemeinen, von der Zärtlichkeit der Mutter da ja diese Triebe in irgendwelchem Masse auch auf das männliche Geschlecht vererbt werden ihren Ursprung und darin ihr Vorbild zu haben gedacht werde.

§ 5.

Eine überlegene Kraft, welche zum Wohle des Unter - gebenen oder seinem Willen gemäss ausgeübt, daher durch diesen bejaht wird, nenne ich Würde oder Auctorität; und so mögen ihrer drei Arten: die Würde des Alters, die Würde der Stärke und die Würde der Weisheit oder des Geistes von einander unterschieden werden. Welche wiederum sich vereinigt darstellen in der Würde, welche dem Vater zu - kömmt, wie er schützend, fördernd, leitend, über den Seinen steht. Das Gefährliche solcher Macht erzeugt bei den Schwächeren Fürcht, und diese würde allein fast nur Verneinung, Ablehnung bedeuten (ausser sofern ihr Be - wunderung beigemischt ist), das Wohlthätige aber und die16 Gunst ruft den Willen zum Ehren hervor; und indem dieser vorwiegt, so entsteht aus der Verbindung das Gefühl, welches wir Ehrfurcht nennen. So stehen sich Zärtlich - keit und Ehrfurcht oder (in schwächeren Graden): Wohl - wollen und Achtung gegenüber, als, bei entschiedener Differenz der Macht, die beiden Grenzbestimmungen der Gemeinschaft begründenden Gesinnung. So dass durch solche Motive eine Art des gemeinschaftlichen Verhältnisses auch zwischen Herrn und Knecht möglich und wahr - scheinlich wird, zumal wenn dasselbe wie in der Regel und gleich den Banden der engsten Verwandtschaft selber durch nahes, dauerndes und abgeschlossenes häusliches Zusammenleben getragen und gefördert wird.

§ 6.

Denn die Gemeinschaft des Blutes, als Einheit des Wesens, entwickelt und besondert sich zur Gemeinschaft des Ortes, als welche im Zusammen-Wohnen ihren Ausdruck hat, und diese wiederum zur Gemeinschaft des Geistes als dem blossen Miteinander-Wirken und Walten in der gleichen Richtung, im gleichen Sinne. Gemeinschaft des Ortes kann als Zusammenhang des animalischen, wie die des Geistes als Zusammenhang des mentalen Lebens begriffen werden, die letztere daher, in ihrer Verbindung mit den früheren, als die eigentlich menschliche und höchste Art der Gemeinschaft. Wie mit der ersten eine gemeinsame Be - ziehung und Antheil, d. i. Eigenthum an menschlichen Wesen selber, so ist desgleichen mit der andern in Bezug auf be - sessenen Grund und Boden, und mit der letzten in Bezug auf heilig gehaltene Stätten oder verehrte Gottheiten, regel - mässig verknüpft. Alle drei Arten der Gemeinschaft hängen unter sich auf das engste zusammen, so im Raume wie in der Zeit: daher in allen einzelnen solchen Phänomenen und deren Entwicklung, wie in der menschlichen Cultur über - haupt und in ihrer Geschichte. Wo immer Menschen in organischer Weise durch ihre Willen mit einander verbunden sind und einander bejahen, da ist Gemeinschaft von der einen oder der anderen Art vorhanden, indem die frühere Art die spätere involvirt, oder diese zu einer relativeu Un -17 abhängigkeit von jener sich ausgebildet hat. Und so mögen als durchaus verständliche Namen derselben neben einander betrachtet werden 1) Verwandtschaft, 2) Nachbarschaft, 3) Freundschaft. Verwandtschaft hat das Haus als ihre Stätte und gleichsam als ihren Leib; hier ist Zusammen - wohnen unter einem schützenden Dache; gemeinsamer Besitz und Genuss der meisten Dinge, insonderheit Ernährung aus demselben Vorrathe, Zusammensitzen an demselben Tische; hier werden die Todten als unsichtbare Geister verehrt, als ob sie noch mächtig wären und über den Häup - tern der Ihrigen schützend walteten, so dass die gemeinsame Furcht und Ehre das friedliche Miteinander-Leben und Wirken um so sicherer erhält. Der verwandtschaftliche Wille und Geist ist an die Schranken des Hauses und räumliche Nähe zwar nicht gebunden; sondern wo er stark und lebendig ist, daher in den nächsten und engsten Be - ziehungen, da kann er allein durch sich selber, am blossen Gedächtniss sich nähren, trotz aller Entfernung mit dem Gefühle und der Einbildung des Naheseins und gemein - schaftlicher Thätigkeit. Aber um so mehr sucht er solche leibliche Nähe und trennt sich schwer davon, weil nur so jedes Verlangen der Liebe seine Ruhe und Gleichgewicht finden kann. Darum findet sich der gewöhnliche Mensch auf die Dauer und im grossen Durchschnitt der Fälle am wohlsten und heitersten, wenn er von seiner Familie, seinen Angehörigen umgeben ist. Er ist bei sich (chez soi). Nachbarschaft ist der allgemeine Charakter des Zu - sammenlebens im Dorfe, wo die Nähe der Wohnstätten, die gemeinsame Feldmark oder auch blosse Begrenzung der Aecker, zahlreiche Berührungen der Menschen, Gewöhnung an einander und vertraute Kenntniss von einander ver - ursacht; gemeinsame Arbeit, Ordnung, Verwaltung noth - wendig macht; die Götter und Geister des Landes und Wassers, welche Segen bringen und Unheil drohen, um Gunst und Gnade anzuflehen veranlasst. Durch Zusammen - wohnen wesentlich bedingt, kann diese Art der Gemeinschaft doch auch in Abwesenheit sich erhalten, obschon schwerer als die erste Art, und muss alsdann um so mehr in be - stimmten Gewohnheiten der Zusammenkunft und heilig ge -Tönnies, Gemeinschaft und Gesellschaft. 218haltenen Bräuchen ihre Stütze suchen. Freundschaft wird von Verwandtschaft und Nachbarschaft unabhängig als Bedingung und Wirkung einmüthiger Arbeit und Denkungs - art; daher durch Gleichheit und Aehnlichkeit des Berufes oder der Kunst am ehesten gegeben. Solches Band muss aber doch durch leichte und häufige Vereinigung geknüpft und erhalten werden, wie solche innerhalb einer Stadt am meisten Wahrscheinlichkeit hat; und die so durch Gemein - geist gestiftete, gefeierte Gottheit hat hier eine ganz un - mittelbare Bedeutung für die Erhaltung desselben, da sie allein oder doch vorzugsweise ihm eine lebendige und blei - bende Gestalt gibt. Solcher guter Geist haftet darum auch nicht an einer Stelle, sondern wohnet im Gewissen seiner Verehrer und begleitet ihre Wanderung in fremde Lande. So empfinden sich, gleich Kunst - und Standesgenossen, ein - ander kennenden, auch die in Wahrheit Glaubensgenossen sind, überall als durch ein geistiges Band verbunden, und an einem gemeinsamen Werke arbeitend. Daher: wenn das städtische Zusammenwohnen auch unter dem Begriff der Nachbarschaft gefasst werden kann; wie auch das häus - liche, sofern nicht-verwandte oder dienende Glieder daran Theil nehmen: so bildet hingegen die geistige Freundschaft eine Art von unsichtbarer Ortschaft, eine mystische Stadt und Versammlung, welche nur durch so etwas als eine künstlerische Intuition, durch einen schöpferischen Willen lebendig ist. Die Verhältnisse zwischen den Menschen selber als Freunden und Genossen haben hier am wenigsten einen organischen und insofern nothwendigen Charakter: sie sind am wenigsten instinctiv und weniger durch Gewohnheit bedingt als die nachbarlichen; sie sind mentaler Natur und scheinen daher, im Vergleiche mit den früheren, entweder auf Zufall oder auf freier Wahl zu beruhen. Aber eine analoge Abstufung wurde schon innerhalb der reinen Ver - wandtschaft hervorgehoben und führt zur Aufstellung fol - gender Sätze.

§ 7.

Nachbarschaft verhält sich zu Verwandtschaft wie das Verhältniss zwischen Gatten daher Affinität überhaupt 19 zum Verhältnisse zwischen Mutter und Kinde. Was hier das gegenseitige Gefallen für sich leistet, muss dort durch gegen - seitige Gewöhnung unterstützt werden. Und wie das ge - schwisterliche Verhältniss daher alle Vetterschaft und die Verhältnisse relativ gleicher Stufen überhaupt zu den übrigen organisch bedingten; so stellt sich Freundschaft zu Nachbarschaft und Verwandtschaft. Gedächtniss wirkt als Dankbarkeit und Treue; und im gegenseitigen Vertrauen und Glauben an einander muss sich die besondere Wahrheit solcher Beziehungen kund thun. Weil aber der Grund derselben nicht mehr so naturwüchsig und von selbst ver - ständlich ist und die Individuen ihr eigenes Wollen und Können bestimmter gegen einander wissen und behaupten, so sind diese Verhältnisse am schwersten zu erhalten und können Störungen am wenigsten vertragen. Dergleichen als Zank und Streit fast in jedem Zusammenleben vor - kommen müssen; denn die dauernde Nähe und Häufigkeit der Berührungen bedeutet ebensowohl als gegenseitige Förderung und Bejahung, auch gegenseitige Hemmung und Verneinung, als reale Möglichkeiten, als Wahrscheinlich - keiten eines gewissen Grades; und nur so lange als jene Erscheinungen überwiegen, kann ein Verhältniss als wirklich gemeinschaftliches angesprochen werden. Hieraus ist erklärlich, dass zumal solche rein geistige Brüder - schaften, vieler Erfahrung nach, nur bis zu einer ge - wissen Grenze der Häufigkeit und Enge die leibliche Nähe des eigentlichen Zusammenlebens vertragen können. Sie müssen vielmehr in einem hohen Masse der individuellen Freiheit ihr Gegengewicht haben. Wie aber innerhalb der Verwandtschaft alle natürliche Würde sich in der väter - lichen zusammenfasst, so bleibt diese als Würde des Fürsten, auch wo die Nachbarschaft den wesentlichen Grund des Zusammenhaltens ausmacht, bedeutend. Hier ist sie mehr durch Macht und Stärke als durch Alter und Er - zeugung bedingt, und stellt sich am unmittelbarsten in dem Einflusse eines Herrn auf seine Leute, des Grundbesitzers auf seine Hintersassen, des Patrones auf seine Hörigen dar. Endlich: innerhalb der Freundschaft, sofern dieselbe als gemeinschaftliche Hingabe an denselben Beruf, dieselbe2*20Kunst erscheint, macht sich solche Würde als die des Meisters gegen Jünger, Schüler, Lehrlinge geltend. Der Würde des Alters ist aber die richterliche Thätig - keit und der Charakter der Gerechtigkeit vorzüglich angemessen; denn aus jugendlicher Hitze, Jähzorn und Leidenschaften aller Art entspringt Gewaltthat, Rache und Zwist. Der Greis steht darüber als ruhiger Beobachter, und ist am wenigsten geneigt, aus Vorliebe oder Hass dem Einen zu helfen wider den Anderen, sondern wird zu er - kennen versuchen, von welcher Seite das Uebel begonnen wurde; und ob der Grund dazu stark genug war für einen richtigen und mässigen Menschen; oder durch welches Thun oder Leiden, was einer Uebermässiges sich herausgenommen hat, ausgeglichen werden könne. Die Würde der Kraft muss sich im Kampfe auszeichnen; durch Muth und Tapfer - keit bewährt sie sich. Darum hat sie ihre Vollendung als herzogliche Würde: welcher die streitbaren Kräfte zu sammeln, zu ordnen, dem Zuge wider den Feind voran - zugehen, und für die Gesammtwirkung alles Nützliche zu gebieten, das Schädliche zu verwehren geziemt. Wenn aber in den meisten Entscheidungen und Massregeln das Richtige und Heilsame mehr zu errathen und zu ahnen dem Kundigen gegeben, als mit Gewissheit zu sehen einem Jeden möglich ist; und wenn das Zukünftige verborgen, oft drohend und fürchterlich vor uns steht: so scheint unter allen Kün - sten jener der Vorrang zuzukommen, welche den Willen der Unsichtbaren zu erkennen, zu deuten oder zu bewegen weiss. Und so erhebt sich die Würde der Weisheit über alle anderen als priesterliche Würde, in welcher die Gestalt des Gottes selber unter den Lebenden zu wandeln, der Unsterblich-Ewige den von Gefahren und Todesangst Umgebenen sich zu offenbaren und mitzutheilen endlich geglaubt wird. Diese verschiedenen waltenden, führenden Thätigkeiten und Tugenden fordern und ergänzen einander; und die bezeichneten Würden können ihrer Anlage nach als in jeder überlegenen Stellung, sofern dieselbe aus der Einheit einer Gemeinschaft abgeleitet wird, verbunden ge - dacht werden; so aber, dass die richterliche Würde als die ursprüngliche dem Stande des Haus-Vaters natürlich ist, die21 herzogliche dem Stande des Patriarchen entspricht, endlich dem Meisterstande die priesterliche Würde am meisten an - gemessen scheint. Jedoch kömmt auch dem Haus-Vater, und zumal, indem Einigkeit gegen Feinde, Unterordnung fordert, dem Obersten eines Clans (als dem Haupte des ältesten unter verwandten Häusern), in elementarster Weise aber dem Häuptling eines noch ungegliederten Stammes (der des mythischen gemeinsamen Ahnen Stelle vertritt) die » herzogliche « Würde als natürliche zu. Und diese wiederum erhebt sich zur göttlich-priesterlichen; denn die Vorfahren sind oder werden Götter; und die Götter werden als Vor - fahren und väterliche Freunde geglaubt; so gibt es Götter des Hauses, des Geschlechtes, des Stammes und der Volkes - Gemeinde. In ihnen ist die Kraft solcher Gemeinschaft auf eminente Weise vorhanden: sie vermögen das Unmögliche; wunderbare Wirkungen sind ihre Wirkungen. Darum, wenn ernährt und geehrt aus fromm demüthigem Sinne, so helfen sie; schaden und strafen, wenn vergessen und ver - achtet. Sie sind selber, als Väter und Richter, als Herren und Anführer, als Zuchtmeister und Lehrer, ursprüngliche Träger und Vorbilder dieser menschlichen Würden. In welchen doch auch die herzogliche den Richter erfordert; denn das Miteinander-Kämpfen macht um so mehr die Bei - legung inneren Zwistes durch bündige Entscheidung noth - wendig. Und das priesterliche Amt ist dazu angethan, solche Entscheidung als eine unantastbare, heilige zu weihen, die Götter selbst als Urheber des Rechtes und richterlicher Sprüche.

§ 8.

Alle Würde muss als besondere und vermehrte Freiheit und Ehre, daher als bestimmte Willenssphäre, aus der allgemeinen und gleichen Willenssphäre der Gemein - schaft abgeleitet werden; und so steht ihr gegenüber der Dienst als eine besondere und verminderte Freiheit und Ehre. Jede Würde kann als ein Dienst und jeder Dienst kann als eine Würde betrachtet werden, sofern nur auf die Besonderheit Rücksicht genommen wird. Die22 Willenssphäre und also die gemeinschaftliche Willenssphäre ist eine Masse von determinirter Kraft, Macht oder Recht; und dieses ein Inbegriff von Wollen als Können oder Mögen (Dürfen) und Wollen als Müssen oder Sollen. So ergibt sich dasselbe als Wesen und Inhalt aller abgeleiteten Willenssphären, in welchen daher Gerechtsame und Pflichten die beiden correspondirenden Seiten derselben Sache oder nichts als die subjektiven Modalitäten der gleichen objek - tiven Substanz von Recht oder Kraft sind. Und mithin bestehen und entstehen sowohl durch vermehrte als durch verminderte Pflichten und Gerechtsame reale Ungleich - heiten innerhalb der Gemeinschaft durch ihren Willen. Diese können aber nur bis zu einer gewissen Grenze zu - nehmen, da jenseits solcher das Wesen der Gemeinschaft als der Einheit des Differenten aufgehoben wird: auf der einen Seite (nach oben), weil die eigene Rechtskraft zu gross, daher der Zusammenhang mit der gesammten gleichgültig und werthlos wird; auf der anderen (nach unten), weil die eigene zu klein und der Zusammenhang irreal und werth - los wird. Je weniger aber Menschen, die mit einander in Berührung stehen oder kommen, mit einander verbunden sind in Bezug auf dieselbe Gemeinschaft, desto mehr stehen sie einander als freie Subjecte ihres Wollens und Könnens gegenüber. Und diese Freiheit ist um so grösser, je weniger sie überhaupt von ihrem eigenen vorher bestimmten Willen; mithin je weniger dieser von irgend welchem gemeinschaftlichen Willen abhängig ist oder empfunden wird. Denn für die Beschaffenheit und Bildung jeder indi - vidualen Gewohnheit und Gemüthsart ist, ausser den durch Erzeugung vererbten Kräften und Trieben, irgend ein gemein - schaftlicher als erziehender und leitender Wille der be - deutendste Factor; insonderheit der Familiengeist; aber auch aller Geist, der dem Familiengeist ähnlich ist und Aehnliches wirkt.

§ 9.

Gegenseitig-gemeinsame, verbindende Gesinnung, als einiger Wille einer Gemeinschaft, ist das, was hier als23 Verständniss (consensus) begriffen werden soll. Es ist der besondere sociale Trieb und Instinct, welcher Menschen als Glie - der eines Ganzen zusammenhält. Und weil aller Instinct als menschlicher mit Vernunft angethan ist und die Anlage der Sprache voraussetzt, so kann es auch als der Sinn (Λογος) und die Vernunft eines solchen Verhältnisses begriffen wer - den. Es ist daher z. B. zwischen dem Erzeuger und seinem Kinde nur in dem Masse vorhanden, als das Kind mit Sprache und vernünftigem Willen begabt gedacht wird. So aber kann auch gesagt werden: Alles, was dem Sinne eines gemeinschaftlichen Verhältnisses gemäss, was in ihm und für es einen Sinn hat, das ist sein Recht; d. i. es wird als der eigentliche und wesentliche Wille der mehreren Verbundenen geachtet. Mithin: insoweit, als es ihrer wirk - lichen Natur und ihren Kräften entspricht, dass Genuss und Arbeit verschieden sind, und zumal, dass auf die eine Seite die Leitung, auf die andere der Gehorsam fällt, so ist dies ein natürliches Recht, als eine Ordnung des Zusammen - lebens, welche jedem Willen sein Gebiet oder seine Function zuweiset, einen Inbegriff von Pflichten und Gerechtsamen. Verständniss also beruhet auf intimer Kenntniss von einander, sofern diese durch unmittelbaren Antheil eines Wesens an dem Leben des anderen, Neigung zur Mit-Freude und zum Mit-Leide, bedingt ist und solche wiederum fördert. Daher um so wahrscheinlicher, je grösser die Aehnlichkeit der Constitution und Erfahrung oder je mehr Naturell, Charakter, Denkungsart von gleicher oder zusammen - stimmender Art sind. Das wahre Organ des Verständnisses, worin es sein Wesen entwickelt und ausbildet, ist die Sprache selber, in Geberden und Lauten sich mitthei - lender und empfangener Ausdruck von Schmerz und Lust, Furcht und Wunsch und aller übrigen Gefühle und Gemüths - erregungen. Sprache ist wie Alle wissen nicht er - funden und gleichsam verabredet worden als ein Mittel und Werkzeug, sich verständlich zu machen, sondern sie selber ist lebendiges Verständniss, zugleich sein Inhalt und seine Form. Gleich allen übrigen bewussten Ausdrucks-Bewe - gungen ist ihre Aeusserung die unwillkürliche Folge tiefer Gefühle, vorherrschender Gedanken, und dient nicht der24 Absicht, sich verständlich zu machen, als künstliches Mittel, welches ein natürliches Nicht-Verstehen voraussetzen würde; obgleich auch zwischen Verstehenden Sprache als solches blosses Zeichensystem gebraucht werden kann. Und allerdings können alle jene Aeusserungen ebensowohl sich kund thun als Erscheinungen feindseliger wie als Erscheinungen freundlicher Empfindungen. Dies ist so wahr, dass es die Anregung gibt, den allgemeinen Satz auszusprechen: freundliche und feindselige Stimmungen und Leidenschaften unterliegen den gleichen oder sehr ähnlichen Bedingungen. Hier aber ist die Feindschaft, welche aus Zerreissung oder Lockerung natürlicher und vorhandener Bande hervorgeht, strenge zu unterscheiden von derjenigen Art, die auf Fremdheit, Unverständniss, Misstrauen beruht. Beide sind instinctiv, aber jene ist wesentlich Zorn, Hass, Unwille, diese wesentlich Furcht, Abscheu, Widerwille. Sicherlich ist nun Sprache, sowie andere Vermittlung der Seelen weder aus der einen noch aus der anderen Feind - seligkeit als welche dort nur der ausserordentliche und kranke Zustand ist entsprungen, sondern aus Traut - heit, Innigkeit, Liebe; und zumal aus dem tiefen Verständ - nisse zwischen Mutter und Kind, muss Mutter-Sprache am leichtesten und lebhaftesten hervorwachsen. Hingegen bei jener lauten und verständnissinnigen Feindseligkeit kann immer irgendwelche Freundschaft und Einigkeit als zu Grunde liegend gedacht werden. In einer alten Rechts - formel bewundert Cicero die Sinnigkeit der Sprache (fragm. de republ. IV. ap. Non. p. 430 seq.) » Si iurgant, « inquit. » Benevolorum concertatio, non lis inimicorum, iurgium dicitur. Jurgare igitur lex putat inter se vicinos, non litigare. « In der That ist nur Blutnähe und Blutmischung, worin die Einheit, und hieraus die Möglichkeit der Gemein - schaft, menschlicher wie anderer thierischer Leiber und Willen auf unmittelbarste Weise sich darstellt; demnächst die räumliche Nähe, und endlich für Menschen auch die geistige Nähe. In dieser Abstufung sind daher die Wurzeln alles Verständnisses zu suchen. Und wir stellen somit als die grossen Hauptgesetze der Gemeinschaft auf: 1) Verwandte und Gatten lieben einander, oder gewöhnen25 sich leicht an einander; reden und denken oft und gern mit, zu, an einander. Ebenso vergleichungsweise Nachbarn und andere Freunde. 2) Zwischen Liebenden u. s. w. ist Verständniss. 3) Die Liebenden und Sich-Verstehenden bleiben und wohnen zusammen, und ordnen ihr gemein - sames Leben. Eine Gesammtform des gemeinschaftlichen bestimmenden Willens, welche so natürlich geworden ist wie Sprache selber, daher ein Vielfaches von Verständnissen in sich begreift und das Mass derselben abgibt durch ihre Normen, nenne ich Eintracht oder Familien-Geist (con - cordia, als eine herzliche Verbundenheit und Einigkeit). Verständniss und Eintracht ist also Eines und dasselbe: gemeinschaftlicher Wille in seinen elementaren Formen: als Verständniss in seinen einzelnen Beziehungen und Wir - kungen, als Eintracht in seiner gesammten Kraft und Natur betrachtet.

§ 10.

Verständniss ist demnach der einfachste Ausdruck für das innere Wesen und die Wahrheit alles echten Zu - sammenlebens, Zusammenwohnens und Wirkens. Daher in erster und allgemeinster Bedeutung: des häuslichen Lebens; und da den Kern desselben die Verbindung und Einheit von Mann und Weib zur Erzeugung und Erziehung von Nachkommen darstellt, insonderheit der Ehe als dieser natür - lichen Thatsache. Das stillschweigende Ein-verständniss, wie wir es auch heissen mögen, über Pflichten und Gerecht - same, über Gutes und Böses, kann wohl einer Verabredung, einem Vertrage verglichen werden; aber nur, um sogleich den Contrast desto energischer hervorzuheben. Denn so kann man auch sagen: der Sinn von Worten sei gleich demjenigen verabredeter, willkürlicher Zeichen; und ist gleichwohl das Gegentheil. Verabredung und Vertrag ist Einigung, welche gemacht, beschlossen wird; ausgetauschtes Ver-sprechen, also Sprache voraussetzend und gegenseitige Auffassung und Annahme dargebotener zukünftiger Hand - lungen, welche in deutlichen Begriffen ausgedrückt werden müssen. Diese Einigung kann auch unterstellt werden, als ob sie geschehen sei, wenn die Wirkung von solcher Art26 ist; kann also per accidens stillschweigend sein. Aber Ver - ständniss ist essentiell schweigend: weil sein Inhalt unaus - sprechlich, unendlich, unbegreiflich ist. Wie Sprache nicht verabredet werden kann, wenn auch durch Sprache zahl - reiche Zeichensysteme für Begriffe, so kann Eintracht nicht gemacht werden, wenn auch noch so viele Arten von Eini - gungen. Verständniss und Eintracht wachsen und blühen, wenn ihre Bedingungen günstig sind, aus gegebenen Keimen hervor. Wie Pflanze von Pflanze, so stammt ein Haus (als Familie) vom anderen ab, entspringt Ehe aus ihrer realen Idee. Immer geht ihnen, sie bedingend und bewirkend, nicht blos ihres Gleichen vorher, sondern auch ein darin enthaltenes Allgemeineres, und die Form ihrer Erscheinung. So ist aber auch in grösseren Gruppen diese Einheit des Willens, als der psychologische Ausdruck des Bandes der Blutsverwandtschaft, wenn auch dunkler, vorhanden, und wenn auch für die Individuen nur in organischer Ordnung sich mittheilend. Wie die Allgemeinheit gemeinsamer Sprache, als reale Möglichkeit des Verständnisses der Rede, mensch - liche Gemüther nähert und verbindet, so gibt es auch einen gemeinsamen Sinn, mehr aber seine höheren Evolutionen: gemeinsamen Brauch und gemeinsamen Glauben, welche die Glieder eines Volkes durchdringen, Einheit und Frieden seines Lebens bedeutend, obschon keineswegs sichernd; welche in ihm aber und von ihm aus, mit wachsender Intensität, die Zweige und Aeste eines Stammes erfüllen; am vollkommensten jedoch die verwandten Häuser in jener frühen und wichtigsten Bildung organisch-verbundenen Lebens, dem Clan oder Geschlechte, welches die Familie vor der Familie ist, wo es eine ihr gleiche Realität hat. Aus diesen Gruppen aber und über ihnen erheben sich, als ihre Modificationen, die durch den Grund und Boden be - stimmten Complexe, welche wir in genereller Abstufung unterscheiden, als A) das Land, B) den Gau oder die Mark, und die innigste Gestaltung von dieser Art C) das Dorf. Theils aus, theils neben dem Dorfe aber ent - wickelt sich, in ihrer Vollendung nicht sowohl durch gemein - same Natur-Objecte, als durch gemeinsamen Geist zusammen - gehalten, die Stadt; ihrem äusseren Dasein nach nichts als27 ein grosses Dorf, oder eine Mehrheit von benachbarten Dör - fern; demnächst aber als ein Ganzes über umgebendes Land - gebiet waltend, und in Verbindung mit diesem eine neue Organisation des Gaues, in weiterem Umfange des Landes, darstellend: Umbildung oder Neubildung eines Stammes, eines Volkes. Innerhalb der Stadt aber treten, als ihre eigenthümlichen Erzeugnisse oder Früchte, wiederum hervor: die Arbeits-Genossenschaft, Gilde oder Zunft; und die Cultgenossenschaft, Brüderschaft, die religiöse Ge - meinde: diese zugleich der letzte und höchste Ausdruck, dessen die Idee der Gemeinschaft fähig ist. So kann aber, in gleicher Weise, auch die ganze Stadt, so kann ein Dorf, ein Volk, Stamm, Geschlecht, und endlich eine Familie als besondere Art von Gilde oder von religiöser Gemeinde sich darstellen oder begriffen werden. Und vice versa: in der Idee der Familie, als dem allgemeinsten Ausdruck für die Realität von Gemeinschaft sind alle diese mannigfachen Bil - dungen enthalten und gehen daraus hervor.

§ 11.

Gemeinschaftliches Leben ist gegenseitiger Besitz und Genuss, und ist Besitz und Genuss gemeinsamer Güter. Der Wille des Besitzes und Genusses ist Wille des Schutzes und der Vertheidigung. Gemeinsame Güter gemeinsame Uebel; gemeinsame Freunde gemeinsame Feinde. Uebel und Feinde sind nicht Gegenstände des Besitzes und Genusses; nicht positiven, sondern negativen Willens, Unwillens und Hasses, also gemeinsamen Willens zur Vernichtung. Gegenstände des Wunsches, der Begierde, sind nicht etwas Feindliches, sondern befinden sich in vor - gestelltem Besitze und Genuss, wenn auch die Erlangung desselben durch feindselige Thätigkeit bedingt sein mag. Besitz ist, an und für sich, Wille der Erhaltung; und Besitz ist selber Genuss, nämlich Befriedigung und Erfüllung des Willens wie die Einathmung der atmosphärischen Luft. So ist Besitz und Antheil, welchen Menschen an einander haben. Insofern aber als Genuss sich vom Besitze unter - scheidet, durch besondere Acte des Gebrauches, so kann er allerdings durch Zerstörung bedingt sein; wie ein Thier28 getödtet wird, um der Verzehrung willen. Der Jäger und der Fischer wollen ihre einzelne Beute nicht sowohl be - sitzen als nur geniessen, obgleich ein Theil ihres Genusses wiederum als ein dauernder und somit als Besitz sich dar - stellen mag, wie der Gebrauch von Fellen und irgend welchen gesammelten Vorrathes. Aber die Jagd ist selber als sich wiederholende Thätigkeit durch den, wenn auch unbestimmten, Besitz eines Revieres bedingt, als dessen Genuss sie be - griffen werden kann. Die allgemeine Beschaffenheit und den Inhalt dessen muss der Vernünftige zu erhalten oder sogar zu vermehren wünschen, als die Substanz, deren Modus und Product die jedesmalige Beute ist. So ist die Substanz des Baumes, dessen Frucht gepflückt wird, des Bodens, der geniessbare Halme trägt. Dieselbe Wesenheit gewinnt aber das gezähmte, gefütterte und gepflegte Thier selber, sei es um als Diener und Gehülfe gebraucht zu werden, oder um lebendige und sich erneuernde Theile seines Leibes zum Genusse darzubieten. In diesem Sinne werden Thiere gezüchtet, und verhält sich folglich die Art oder die Heerde, als Bleibendes und Erhaltenes, mithin eigentlicher Besessenes, zum einzelnen, auch durch Zer - störung, genossenen Exemplare. Und die Haltung von Heerden bedeutet wiederum eine besondere Beziehung zur Erde, dem Weidelande, welches dem Vieh seine Nahrung gibt. Aber Jagdgründe und Weideland, in freiem Gebiete, können gewechselt werden, wenn erschöpft, indem die Men - schen mit Hab und Gut und also auch mit Thieren, ihre Stätten verlassen, um bessere zu gewinnen. Erst der ge - brochene Acker, in welchen der Mensch zukünftiger Pflanze Samen, vergangener die Frucht, mit eigener Arbeit ver - schliesst, bindet seinen Fuss, wird Besitz succedirender Generationen, und stellt, in Verbindung mit den immer jungen menschlichen Kräften selber, als ein unerschöpflicher Schatz sich dar, wenn auch erst allmählich, durch zu - nehmende Erfahrung und daraus erwachsende, vernünftige Behandlung, Schonung, Pflege, in solche Würdigkeit ge - schaffen. Und mit dem Acker befestigt sich das Haus: aus einem beweglichen, gleich Menschen, Thieren, Sachen, wird es unbeweglich, gleich dem Grund und Boden. Der Mensch29 wird zwiefach gebunden: durch Acker und durch Haus zumal, d. i. durch seine eigenen Werke.

§ 12.

In dauernder Beziehung auf Acker und Haus ent - wickelt sich das gemeinschaftliche Leben. Es ist nur aus sich selber erklärbar, denn sein Keim und also, in irgend - welcher Stärke, seine Wirklichkeit, ist die Natur der Dinge. Gemeinschaft überhaupt ist zwischen allen organischen Wesen, menschliche vernünftige Gemeinschaft zwischen Menschen. Man unterscheidet zusammenlebende und nicht zusammenlebende sociale und unsociale Thiere. Das ist gut. Aber man vernachlässigt, dass es dabei nur um verschiedene Grade und Arten des Zusammenlebens sich handelt, wie das der Zugvögel ein anderes ist als der Raub - thiere. Und man vergisst, dass Zusammenbleiben das von Natur Gegebene ist; für Trennung liegt gleichsam die Last des Beweises ob. Dies will sagen: besondere Ursachen bewirken, frühere oder spätere, Scheidung, den Zerfall grösserer in kleinere Gruppen; aber die grössere ist vor der kleineren, wie Wachsthum vor der Propagation (welche als ein hyperindividuales Wachsthum begriffen wird). Und jede hat eine Tendenz und Möglichkeit zu bleiben, trotz ihrer Division, in den auseinander gegangenen Stücken als in ihren Gliedern; noch Wirkungen auszuüben, in repräsen - tativen Gliedern sich darzustellen. Wenn wir daher ein Schema der Entwicklung denken als von einem Centro nach verschiedenen Richtungen Linien entsendend, so be - deutet das Centrum selber die Einheit des Ganzen, und inwiefern das Ganze als Wille sich auf sich selber bezieht, so muss in jenem solcher Wille eminenter vorhanden sein. Aber in den Radien entwickeln sich Punkte zu neuen Cen - tren und je mehr sie Energie nöthig haben, in ihre Peri - pherie auszubreiten und zugleich sich zu erhalten, desto mehr entziehen sie dem früheren Centro, welches nun, wenn es nicht in gleicher Weise auf ein ursprüngliches sich zu beziehen vermag, durch Noth schwächer wird und unfähiger, nach anderen Seiten Wirkungen auszuüben. Immerhin aber stellen wir vor, dass die Einheit und Verbindung sich30 erhalte und Kraft und Tendenz bewahre, als ein Seiendes und Ganzes in den Beziehungen des Haupt-Centrums zu den unmittelbar von ihm abstammenden Neben-Centren sich auszudrücken. Jedes Centrum werde repräsentirt durch ein Selbst, welches als Haupt in Bezug auf seine Glieder be - nannt werde. Aber als Haupt ist es nicht das Ganze; und diesem wird es ähnlicher, wenn es die ihm untergeordneten Centren in den Gestalten ihrer Häupter um sich versammelt. Sie sind ideell immer in dem Centro vorhanden, von wel - chem sie sich ableiten; daher erfüllen sie ihren natürlichen Beruf, wenn sie sich leiblich ihm nähern, an seiner Stätte zusammenkommen. Und dies ist nothwendig, wenn gegen - seitig helfende und gemeinsame Action durch die Umstände erfordert wird, sei es nach innen, oder nach aussen. Und also ruhet hier eine Kraft und Auctorität, welche sich, wie auch vermittelt, auf Leib und Leben Aller erstreckt. Ebenso aber ist der Besitz aller Güter zuerst in dem Ganzen, und in seinem Centro, inwiefern es als das Ganze begriffen wird. Aus ihm deriviren den ihrigen die niederen Centren, und behaupten ihn auf positivere Art, durch Gebrauch und Genuss; wiederum andere anderen unterhalb ihrer. So führt auch diese Betrachtung abwärts bis zur letzten Einheit, der Familie des Hauses, und ihrem gemeinschaftlichen Besitz, Gebrauch und Genuss; hier ist dann zuletzt die ausgeübte Auctorität unmittelbar die selbstischen Individuen angehend, und nur diese können noch, als letzte Einheiten, Besitz, Frei - heit und Eigenthum u. s. w. für sich ableiten. Jedes grössere Ganze ist einem auseinander gegangenen Hause gleich; und wenn auch etwa dasselbe ein minder voll - kommenes war, so müssen doch die Anlagen zu allen Or - ganen und Functionen, welche das vollkommene enthält, in ihm vorhanden gedacht werden. Das Studium des Hauses ist das Studium der Gemeinschaft, wie das Studium der organischen Zelle Studium des Lebens ist.

§ 13.

Wesentliche Züge des häuslichen Lebens sind schon gezeichnet worden, und ergeben sich hier, mit neuen zu - sammengefasst. Das Haus besteht aus drei Schichten oder31 Sphären, welche sich wie um dasselbe Centrum bewegen. Die innerste Sphäre ist zugleich die älteste: der Herr und die Frau; oder Frauen, wenn sie in gleicher Würde neben einander stehen. Es folgen die Nachkommen; und diese mögen, selber der Ehe theilhaftig, dennoch in dieser Sphäre verharren. Den äussersten Kreis bilden die dienenden Glie - der: Knechte und Mägde: diese verhalten sich wie eine jüngste Schicht, es sind Anwüchse, mehr oder minder ver - wandten Stoffes, welche nur insofern der Gemeinschaft an - ders denn als Objecte und durch Zwang angehören, als sie durch den gemeinsamen Geist und Willen assimilirt werden und mit ihrem eigenen Willen sich darein fügen und zu - frieden sind. Aehnlich ist das Verhältniss der von aussen gewonnenen, heimgeführten Weiber