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Die Bayerische Presse.
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Eine constitutionell-monarchische Zeitung.

Expedition: Jm Schenkhofe 2. Distr. Nr. 533.

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Nr. 178.
Würzburg, Freitag den 26. Juli. 1850.

Der Geächtete.

Die Polizei hat ihn ohne weiteres gefaßt, ehe er noch sich die Hauptstadt angesehen. Es wird Jhnen um so willkommener sein, etwas Näheres über diese Monatschrift zu erfahren, die schwerlich bis zu Jhnen drang. Der vollständige Titel lau - tet: Der Geächtete (le Proscrit), Journal der Universal = Republik. Um ein Organ zu ha - ben, mußte aber diese erst existiren. Die Mitar - beiter sind: Berjeau, Darotz, Ch. Delescluze, Dupont, Et. Arago, Ernst Haug (aus Wien), Leclanch é, Ledru = Rollin, Martin Bernard, J. Mazzini, Pilette, Podolecki, Rattier, Ch. Ribey - rolles und Wercell. Das sind die Citoyens, wel - che die Welt in eine einzige Republik umschaffen wollen. Gefährlich ist ihre Propaganda keines - wegs; sie verkünden die Fraternität mit einem furchtbaren Apparate von Drohungen und Ver - wünschungen, und ihre Freiheit ist herrisch und despotisch; sie trägt die blutrothe Mütze und in ihrem Gefolge ist der Henker, wenn auch verkappt. Man hätte den Geächteten auf öffentlichem Platze reden lassen sollen, er hätte sich selbst zu Grunde geredet. Jetzt stehen die Herren Ledru - Rollin, Martin Bernard, Mazzini, Et. Arago, Rattier ec. ec. als Märtyrer da. Wo ist die Dy - nastie Arago, wie man sich damals ausdrückte? Jm Februar = Sturm stieg sie auf wie ein Meteor, das bei heiterem Himmel spurlos verschwand. Jch ging vorüber, und sieh, er war nicht mehr, wie die Bibel sagt. Etienne Arago führte die Manifestation am 13. Juni an; er mußte, das ist das Fatalste, und nach dem Spaziergange dem General Changarnier so ungerufen in die Quere kam, mußte er mit den Uebrigen nach London spazieren; es war eine Komödie; die Verschwö - rung wider Willen. Niemand glaubte an den Erfolg, aber die Montagne wollte eine Demon - stration. Ledru = Rollin wehrte mit Händen und Füßen dagegen, aber er mußte vorwärts; hinter ihm drohte der Dolch der Brüderlichkeit. Den Citoyen Martin Bernard brauchte Niemand zu zwingen; er war Einer der entschlossensten, weil er Einer der beschränktesten ist; die Rolle eines Conspirators schmeichelt seiner Schwäche. Jm Geachteten macht er seinem Grolle gegen Proud - hon Luft und gegen de Flotte. De Flotte hat die Sociazisten arg mystificirt; er hat keinen Schuß gethan bei der Jnsurrektion im Juni 1848, und er wurde zum Repräsentanten gewählt, weil er für den Hauptführer galt. Gab es aber je in der Welt überhaupt eine ärgere Mystification, als diese ganze demokratische Bewegung, wo sich Nie - mand kennt, und Einer den Anderen überlistet? So heißt es allgemein, Proudhon, der schreckliche Socialisten = Häuptling, stehe im Solde der Regie - rung. Martin Bernard meint es aufrichtig, und wenn er schließt; wer für seine Grundsätze stirbt, hat sein Tagewerk vollbracht, so sagt er das mit voller Ueberzeugung. Die Männer des National werden übel mitgenommen von einem Hrn. De - lescluze. Es geht dem National mit den Socia - listen, wie dem Hrn. Girardin mit dem Natio - nal; sie laufen einander nach, und Keiner will vom Anderen was wissen. Ledru = Rollin endlich feuert auf die Montagne. Die Stelle ist zu merkwürdig, wir wollen sie wenigstens im Aus -zuge mittheilen: Wir können nicht umhin, der Montagne zu sagen, was ihr einst die Geschichte sagen wird. Sie hat sich des großen Namens unwürdig gezeigt, womit ihre Feinde sie beehrt hatten. Sie hat, ohne Auftrag dazu, über zwei Fragen abstimmen lassen, die über alle Fragen erhaben sind, nämlich die Constitution und das allgemeine Stimmrecht; indem sie ihr Votum ab - gab, hat sie, soviel an ihr war, eine radikalisch unfähige Majorität rehabilitirt, und die Usurpa - tion legitimirt. Und nach vollbrachtem Attentate ist sie auf ihren Sitzen geblieben, als wenn von da an noch eine ernstliche Opposition möglich ge - wesen. Noch ein Mal, Volk, traue in Zukunft nur Dir selbst, aber mache auch in Zukunft Nie - manden für die Feigheit verantwortlich, die Du möglicherweise begehen wirst. Das wurmt Le - dru = Rollin ganz besonders, daß die Montagne auf ihren Sitzen geblieben ist, und die Schwachheit hat, nach wie vor 25 Francs täglich einzustrei - chen, während er, Ledru = Rollin, sich zum Sünden - bock hergeben, und davon laufen mußte, und gar nichts mehr einstreiche. Und auch das wurmt ihn, daß man über sein Entkommen durch's Fenster gelacht, und er gibt dem Volke den Vorwurf der Feigheit zurück. Jn Wahrheit, es steht schlecht mit der Demokratie. Dann geht's über die jüngst - hin ernannten Socialisten los: Diese Feuer - Männer, die Alles in Brand stecken sollten, diese Offenbarer der Zukunft, neben welchen Alles Ob - scurantismus sein sollte, sie haben sich kaum Zeit genommen, sich zu setzen, und kaum noch hatte die zwölfte Stunde geschlagen, so hatten sie schon drei Mal die Revolution verleugnet, und in die Hände der Reaktion abdicirt. Und zum Volke, das er mit so harten Worten gezüchtigt, spricht er: Sei immer bereit, wie die ersten Christen immer zu sterben bereit waren, und Du wirst sie - gen wie diese. Keine eitele Schrecken! Deine Kraft bleibe ganz für die wirkliche Gefahr; alles sei bereit für den entscheidenden Augenblick, und wie der Prophet sagt: alle Pfeile seien gespitzt, und alle Bogen seien gespannt. Jn demselben Tone läßt sich Mazzini vernehmen, und schließt wie Ledru = Rollin: Mögen unsere Brüder, wer sie auch seien, unserem Aufrufe nachkommen! Es ist aber dieß ein Aufruf zum Bürgerkrieg, und auf den Grund dieses Verbrechens hin hat der Procurator der Republik die Monatschrift: der Geächtete, auf der Post sowohl, als in den Bu - reaux des Journals in Beschlag nehmen lassen, und eine Untersuchung eingeleitet gegen den Ge - ranten, den Drucker und Hrn. Ledru = Rollin. So - mit hätte der berühmte Volkstribun seine Rolle ausgespielt; nur der völlige Sieg der rothen Re - publik könnte ihm eine neue Laufbahn eröffnen, und dazu ist, Gott sei Dank, keine Aussicht vor - handen. Freilich hat Frankreich noch eine schwere Krisis zu bestehen, und ohne Bürgerkrieg wird es nicht zur Ruhe kommen; aber keine Partei wird die Hilfe der Montagne annehmen, und sie ist zu schwach, um allein zu siegen.

Schleswig = holsteinische Ange - legenheiten.

Kiel, 22. Juli. Jn unserem Hauptquartier besinden sich u. A. drei englische Berichterstatter;erwartet werden mit Sicherheit mehrere höhere englische Offiziere, unter ihnen ein Oberst Mal - colm; abgegangen ins Hauptquartier sind kürzlich der Graf Reventlou = Preetz, Mitglied der Statt - halterschaft, der Chef des Kriegsdepartements und der Generalstabsarzt Prof. Stromeyer.

Kiel, 20. Juli. Der A. M. enthält vom vorstehenden Datum folgendes halboffizielle Schrei - ben: Die Deutsche Reform sprach vor Kurzem die Ansicht aus, daß erst die sicherste Nachricht, welche die Statthalterschaft vom Einrücken der Dänen in Christiansfelde erhalten, sie veranlaßt habe, die schleswig = holsteinische Armee über die Eider gehen zu lassen. Der Grund dieser Maß - regel ist aber vielmehr darin zu suchen, daß das preuß. Gouvernement auf den 14. den Abmarsch der preuß. Truppen aus Eckernförde angesetzt hatte, obwohl derselbe nicht vor dem 17. zu geschehen brauchte. Eckernförde liegt nur einen Tagemarsch von der holsteinische Grenze. Wir sind veranlaßt anzunehmen, daß die in Berlin geschehenen Schritte, um einen spätern Abzug zu erwirken, erfolglos geblieben sind. Wäre nicht durch den verfrühten Abmarsch aus der gedachten dominirenden Position der Einmarsch nothwendig geworden, so würde er erst am 18. erfolgt sein. Glaubt übrigens die Deutsche Reform , daß es eine Rechtfertigung dafür bedarf, wenn bei vorher angekündigter - nischer Jnvasion man die Hauptpositionen des ei - genen Landes sicher stellt, so mag die feststehende Nachricht genügen, daß im Widerspruche mit dem zwischen Preußen und Dänemark abgeschlossenen Protokoll vom 2. Juli die dänischen Vorposten schon früher, wenigstens schon am 12., auf den Düppeler Höhen, also auf dem schleswig'schen Continente standen.

Kiel, 22. Juli. Der kommandirende General hat folgende Proclamation an die Armee erlassen: Soldaten! Der Tag der Entscheidung ist da! Un - sere Regierung hat nichts unversucht gelassen, statt der blutigen Lösung des Streits eine friedliche her - beizuführen. Jhr wißt es Alle, daß unsere Ver - trauensmanner, nachdem man sie lange hingehal - ten, zuletzt zurückgewiesen worden sind. Jetzt wird von uns verlangt, daß wir feige unsere Waffen von uns werfen, dann soll uns Gnade werden. Und wer verspricht diese Gnade? Eine Partei in Dänemark, dieselbe, welche schon einmal mit Dro - hungen vor dem Königsschlosse unseres Herzogs verlangte, daß unser gutes Recht gebrochen wer - den soll. Die Gnade dieser Partei heißt: Unter - werfung ohne irgend eine andere Sicherheit, als Worte von zweifelhaftem Sinn. Wir wollen un - ser Recht, wie es Männern ziemt; dafür haben wir zum Schwert gegriffen und dafür werden wir es führen der Partei gegenüber, welche auch Däne - mark tyrannisirt. Sie allein ist es, welche auch Dänemark hindert, neben uns in Frieden zu leben und mit uns stark zu sein. Wir nehmen jetzt den Kampf allein auf. Zwei Jahre der besten Schule haben uns die Uebung, die Kenntniß und vor Allem den Geist der Ordnung und des strengen Gehorsams gegeben, welcher immer den Erfolg verbürgt. Wir können jetzt Alles leisten u. wir wollen es. Ein Ge - danke, ein Wille beseele uns. Ehrlos sei der, welcher durch Mangel an Gehorsam oder Entschlossenheit dem Vaterlande Gefahr bringt! Soldaten! EureOffiziere werden Euch überall mit dem glänzen - sten Beispiele vorangehen, die Strengsten im Ge - horsam, die Tapfersten im Kampfe sein. Jhr aber werdet rücksichtslos auf den Feind stürzen, wenn es vorwärts heißt, und nicht weichen, wo ihr halten sollt. Das erwarte ich von euch, das erwartet das Vaterland, das fordert eure Ehre. Jhr werdet eurer Voreltern wurdig sein. Wir wollen fest zusammenhalten, in guten und in schlimmen Tagen, wenn sie kommen sollten. Jch wiederhole euch, daß ich mit dem Letzten aushar - ren werde. So denke Jeder und das Vaterland bleibt frei! So denn mit Gott! für deutsche Ehre und Schleswig = Holsteins altes gutes Recht!

Schleswig, 21. Juli. Noch gestern Nachmit - tag wurde das Hauptquartier des Generals von Willisen vom Schlosse Gottorff eine halbe Meile nördlicher nach dem Dorfe Falkenberg verlegt. -- Die Spannung ist jetzt auf's außerste gestiegen, stündlich wird der Angriff der Danen erwartet.

Oldenburg, 20. Juli. Ueber das Treffen, das die beiden bei Heiligenhafen stationirten schleswig = holsteinischen Kanonenböte gestern zwei dänischen Kanonenböte lieferten, berichtet der H. C. folgendes Nähere: Die schleswig = holsteini - schen Kanonenböte gingen gegen 3 Uhr unter Se - gel und steuerten auf das im Sunde von Feh - marn stationirte dänische Dampfschiff, welches drei Kanonenböte bei sich hatte, zu, feuerten auf die Fahrzeuge und lockten solche aus ihrer Stellung. Das Dampfboot kehrte indessen bald wieder auf seine Station zurück; eines der danischen Kano - nenböte hielt sich in geringer Entfernung von demselben, die beiden anderen gingen indessen bis in die Richtung von Lemkenhafen auf Fehmarn in gerader Richtung der Heiligenhafener Schanze und der schleswig = holsteinischen Kanonenböte. Jetzt erfolgte von beiden Seiten eine heftige Kanonade, die wohl1 1 / 2 Stunde währte. Die Schiffbrücke bei Heiligenhafen und die an selbiger liegenden Schiffe waren mit vielen Zuschauern besetzt, welche dieses nie gesehene Schauspiel herbeigelockt hatte. Nur ein einziger Schuß traf und zwar in ein dänisches Kanonenboot, von dem man die Splitter in die Luft fliegen sah. Solches wandte augen - blicklich und feuerte nicht wieder; von dem zwei - ten dänischen Kanonenboote fielen darauf noch zwei Schüsse, worauf sich die Fahrzeuge beiderseits zu - rückzogen.

Lübeck, 21. Juli. Die dänische Corvette verlor während des Kampfes mit dem von der Tann (also war dieser von 2 dänischen Schif - fen angegriffen) das Steuerruder und ward au - ßerdem am Numpf und Takelage so stark ver - letzt, daß sie heute Morgen von einem dänischen Dampfschiff in's Schlepptau genommen werden mußte.

Von der Niederelbe, 22. Juli. Die Vorposten unseres Heeres, nämlich das erste Jägerkorps, hat - ten gestern ein Gefecht mit einem dänischen Streif - korps südlich von Flensburg zu bestehen, wobei auf unserer Seite gegen 20 Todte und Verwun - dete waren. Wie groß der Verlust des Feindes gewesen, weiß man nicht, da er mit Zurücklassung einer Munitions = Colonne, die in unsere Hände fiel, sich schnell zurückzog, und Todte und Ver - wundete mitnahm. Mit dem Einzuge der Dänen in Nordschleswig haben an allen größeren Orten Excesse gegen die deutschgesinnten Bewohner der - selben stattgefunden, wozu die danische Regierung, so zu sagen, selbst den Jmpuls gegeben hat, in - dem sie alle deutschgesinnten Beamten absetzte und wegschleppte und dafür dänischgesinnte einsetzte. Es ist dieses Verfahren dem stricten Wortlaute des Manifestes, welches ausdrücklich verspricht, daß alle Beamten in ihren Stellen bleiben, schnurstracks zuwider.

Dem Contre = Admiral Brommy sind von Seiten der Bundes = Commission die erforderlichen Jnstruktionen zugegangen, um die Fregatte Ge - fion , welche in Folge des Friedensvertragesvom 1. Juli Eigenthum des deutschen Bundes geworden, nach einem Hafen der Nord = oder Ost - see zu bringen.

Deutschland.

Sigmaringen, 12. Juli. Heute hat hier die angesagte Mission begonnen. Die Missionäre Roder und Schlosser sind die nämlichen, welche vor drei Monaten in Haigerloch waren. Ob der Erfolg hier der nämliche sein wird, wie in Hai - gerloch, ist noch nicht mit Zuverlässigkeit zu be - stimmen. Schon vor dem Beginn der Mission haben sich viele Stimmen gegen dieselbe erhoben, besonders von Leuten, welche überhaupt Feinde der Religion sind, oder mit Rücksicht auf ihre (eingebildete) Ausbildung wähnen, es gereiche ih - nen zur Schande, wenn sie in die Predigt gehen. Diese Menschenklasse ist hier nicht gering.

Wien, 19. Juli. Die Ostdeutsche Post , ein oppositionelles Blatt, spricht sich in ihrem heutigen Leitartikel über den Kampf Schleswig - Holsteins gegen Dänemark folgendermaßen aus: Die Allgemeine Zeitung macht der österreichi - schen Journalistik den Vorwurf, daß sie nicht das Wort nimmt für das bedrängte Schleswig - Hol - stein. Was nützen hier Worte? Kein österrei - chisches Journal, wie nahe ihm auch das Schick - sal der bedrängten Herzogthümer gehen mag, kann Oesterreich rathen, sich etwa jetzt an die Stelle von Preußen setzen zu sollen und den drei mari - timen Mächten Schach zu bieten Zum großen Theil von nichtdeutschen Stämmen bewohnt, ge - trennt von den Elbemündungen durch din zahlrei - chen Elbzöllner, die den direkten Verkehr zwischen Böhmen und Cuxhaven stets hinderten, lebt in der Masse der österreichischen Völker kein Ver - ständniß und kein Feuer für die Sache der Schles - wig = Holsteiner. Dies ist eine Thatsache, die niemand übersehen kann und darf. Die österrei - chische Regierung, gleichviel ob der Minister des Auswärtigen Metternich, Wessenberg oder Schwar - zenberg heißt, ist in der dänischen Sache dem ei - genen Lande gegenüber in einer andern Stellung als Preußen. Dort war eine Volksstimme für den Krieg, hier wäre sie dagegen. Zur Zeit, wo der König von Preußen, um sich in der öf - fentlichen Meinung seiner Bewohner zu stärken, den danischen Krieg aufnahm, hätte Oesterreich bei den wilden anti = deutschen Stürmen in seinem Jnnern sich physisch und politisch geschwächt, wenn es seine Truppen die Elbe hinab gesendet hätte. Es gab eine Zeit, wo die deutsche Bundeshafen - stadt Triest gefahrdet war, Oesterreich hat sie selber schützen müssen, keine deutsche Flotte hätte sie wieder gebracht, wenn Piemontesen und Vene - tianer sie besetzt hätten. Jndem Oesterreich gegen Jtalien die Adria hütete, konnte es nicht gleich - zeitig auch an der Ostsee stehen. Zerruttet und bedroht in seiner eigenen Jntegritat konnte es nicht einen Fremden Krieg sich auf den Hals laden. Dies war die Situation im Jahre 1848, und kein Mensch, der mit der Leitung der aus - wärtigen Angelegenheiten betraut gewesen wäre, hätte anders handeln können. Jm Jahre 1849 war Oesterreich in keiner bessern Lage. Mit verhüll - tem Gesichte müssen wir darauf hinweisen, daß wir im Sommer vorigen Jahres dieselben Auxi - liaren herbeirufen mußten, die jetzt auf hölzernen Burgen Dänemark unterstützen. Jetzt endlich, wo wir freier athmen, ist die ganze Sache verschnit - ten, verdorben, verunglückt. Oesterreich kann jetzt nicht etwa von vorn anfangen, weder die äußern noch innern Verhältnisse erlauben ihm das. Es kann blos vermitteln, es kann bloß seinen Ein - fluß aufbieten, um einen Frieden zu Stande zu bringen, bei welchem die Rechte Deutschlands nicht geschmälert, die Rechte Holsteins gewahrt werden. Dies gebieten ihm Pflicht und Klug - heit. Hier ist einer der ersten Fälle, wo Oester - reichs Werth im deutschen Bunde positiv bewie - sen werden kann, werden muß. Mehr zu ver - langen, als das Mögliche, hat Deutschland keinenAnspruch, aber das Mögliche zu fordern, hat es ein heiliges Recht.

Wien, 20. Juli. Die Reichs = Ztg. vom 21. d. M. enthält folgende Einleitung zu der darauf folgenden Note des Fürsten v. Schwarzen - berg bezuglich des dänischen Friedens: Die Gründe, aus welchen Oesterreich dem mit Dänemark ab - geschlossenen Frieden die Ratification verweigern zu müssen glaubte, sind in der hier folgenden De - pesche des Fürsten v. Schwarzenberg an unseren Gesandten in Berlin mit Klarheit und Maß ent - wickelt. Der Gedanke des österr. Kabinets ver - läugnet sich in der großen Angelegenheit der Re - gelung der deutschen Verhältnisse auch keinen Au - genblick. Oesterreich will die Rechte der einzel - nen Regierungen sowohl, als die des Bundes gewahrt sehen, und im Geiste dieser Politik ist die Plenarversammlung zusammenberufen, und die Nothwendigkeit der Gestaltung eines Bundesor - gans angerufen worden. Preußen kann in den einzelnen Fallen die Richtigkeit dieser Ansichten nicht längnen, so sehr es sie auch durch gewalt - same Jnterpretation im Ganzen bekämpft; eben dieser innere Widerspruch in der preuß. Politik wird durch das beiliegende Document herausge - stellt. -- Abschrift einer Depesche des Fürsten v. Schwarzenberg an Frhrn. v. Prokesch in Berlin, d. d. Wien, 15. Juli 1850. Durch den kön. preuß. Gesandten ist mir am 10. d. M. ein Rundschreiben des Freiherrn v. Schleinitz an die deutschen Bundesregierungen, nebst dem am 2. d. M. zu Berlin abgeschlossenen Friedenstractat, und einer erläuternden Denkschrift mit dem Wunsche mitgetheilt worden, daß von Seiten Oesterreichs die Zustimmung zu dem ge - dachten Frieden möglichst bald erklärt, und die Ratification innerhalb der bestimmten Frist er - theilt werde. Wir freuen uns aufrichtig, daß endlich ein Friedensschluß zwischen der von der provisor. Bundescentral = Commission hierzu bevoll - mächtigten kön. preuß. Regierung und der Krone Dänemark zu Stande gekommen ist. Die Hal - tung, welche die kais. österr. Regierung bei dem Beginne des unheilvollen Kampfes, dem durch die - ses Friedenswerk ein Ziel gesetzt wird, angenom - men und während dessen Dauer auch behauptet hat, läßt keinen Zweifel darüber bestehen, daß sie zwar gerechte Ansprüche des Deutschen Bundes und der Herzogthümer gewahrt wissen wolle, und deren Geltendmachung nicht verabsäumen werde, zugleich aber auch mit lebhaftem Bedauern erkannt habe, wie schwierig die Lösung der streitigen Fra - gen, und wie groß die dem Frieden Deutschlands, ja selbst der Ruhe Europas aus diesen Fragen erwachsende Gefahr durch den Umstand geworden sei, daß die Partei der Bewegung sich derselben bemächtiget hatte, und sie für ihre Berechnungen auszubeuten, und zu mißbrauchen bemüht war. Es muß daher als eine glückliche Fügung betrach - tet werden, daß wir diese Gefahr als beseitigt ansehen können, indem durch den geschlossenen Frie - den der Boden für eine gewissenhafte und unbe - fangene Prüfung der entgegenstehenden Ausprüche wieder gewonnen ist. Preußen hat sich dadurch den allgemeinen Dank verdient, und wir hoffen, daß die Sachlage allenthalben von diesem Gesichts - punkt werde aufgefaßt werden. Wir wollen uns bei jedem Anlasse dafür verwenden, daß dies ge - schehe, und sind überzeugt, daß, wenn diese An - gelegenheit neuerdings der Vorwand zur Agitation in Deutschland werden sollte, solchen Bemühungen entschieden entgegenzutreten sei. Demgemäß er - klären wir uns von unserem Standpunkte als eu - ropäische Macht mit dem abgeschlossenen Friedens - vertrage einverstanden, ohne in eine Beurtheilung seiner einzelnen Bestimmungen einzugehen, und nur das Gute ins Auge fassend, welches er für die allgemeinen Jnteressen verspricht. Was hin - gegen die Ratisikation dieses Vertrages betrifft, können wir zur Theilnahme an einem solchen Akte nur in unserer Eigenschaft als Mitglied des Deutschen Bundes berufen sein. Jn dieser Eigenschaft muß aber Oesterreich an der zu jeder Zeit, und nament - lich durch die Erklärungen vom 12., 16. und 28. November 1849 ausgesprochenen Ueberzeugungfesthalten, daß die Bundesverträge, und die auf denselben ruhende Bundesverfassung noch vollgil - tig zu Recht bestehen, und daher auch in dem gegebenen Falle maßgebend sind. Es würde aber mehreren wichtigen Bestimmungen dieser Verträge entgegen sein, wenn ich Sr. Majestat dem Kai - ser, unserem allergnädigsten Herrn, die Ratifika - tion des Friedens als eines Bundesfriedens vor - schlagen wollte. Nur durch das verfassungsmä - ßige Organ des Willens und Handelns des Bun - des ist ein für denselben giltiger Friede zu Stande zu bringen, und insbesondere kann nach Art. 12 und 49 der Wiener Schlußakte die Annahme u. Bestätigung eines Friedensvertrages nur in der vollen Bundesversammlung geschehen. Die Ent - schlüsse einzelner Mitglieder des Bundes vermö - gen die erforderliche gemeinsame Willenshandlung nicht zu ersetzen, und könnten überdieß im Falle einer Meinungsverschiedenheit thatsachliche Schwie - rigkeiten herbeiführen, für deren Beseitigung nur die Bundesgesetzgebung ausreicht, vermöge welcher ein Friedensbeschluß durch die in ihr festgesetzte Stimmenmehrheit zu verpflichtender Kraft gelangt. Die Konvention vom 30. September vorigen Jahres hat hieran nichts geändert, da sie nur die im Art. 6. der Bundesakte erwähnten Angelegen - heiten, nicht aber die in der Wiener Schlußakte dem Plenum zugewiesene Entscheidung über Krieg und Frieden während der Dauer des Jnterims der freien Vereinbarung der Regierungen über - lassen hat. Die Bundeskommission hat zwar, in - dem sie Preußen zur Unterhandlung des Friedens bevollmächtigte, die Genehmigung durch die deut - schen Bundesregierungen vorbehalten, aber diese Behörde, welche hinsichtlich der schließlichen An - nahme des Friedens nichts verfügen, sondern nur die Verfügung der Bundesregierungen zuweisen konnte, hat dadurch nicht den einzelnen Mitgliedern des Bundes eine Machtvollkommenheit übertragen wollen oder können, welche denselben nur in ihrer organischen Verbindung zusteht. Obwohl es nach dem Vorstehenden der obersten Bundesgewalt vor - zubehalten ist, bei den Verhandlungen über die ihr allein zustehende Ratifikation des Vertrages in dessen Wesenheit einzugehen und über dieselbe ein Urtheil zu fällen, können wir doch nicht umhin, schon dermalen die Bedenken auszusprechen, welche die Fassung des Art. 4 uns einzuflößen geeignet ist. Wir müssen bezweifeln, ob der Bund, ver - treten durch seine gesetzlichen Organe, die in die - sem Artikel enthaltenen Verabredungen als zuläs - sig erkennen dürfte. Dieselben gehen von der Voraussetzung aus, daß es dem Bunde am Wil - len oder an der Macht fehlen könnte, den in sei - ner Bestimmung liegenden Pflichten zu genügen, -- ein Zweifel, welcher den positiven Vorschriften der Bundesgesetze und der Einrichtung des Bun - des gegenüber nicht wohl rechtlich erhoben werden kann. Ueberdieß könnte der Schlußsatz des Ar - tikels zur Mißdeutung führen, die den Mitgliedern des Bundes zur Verwahrung Anlaß geben könnte. Wir haben an dem Rechtsboden der Verträge festgehalten, und der vorliegende Fall bestärkt uns in dem gefaßten Entschlusse, diesen Boden nicht zu verlassen. Weit entfernt, hiedurch die Lösung der verworrenen Frage für Preußen und Deutsch - land zu erschweren, dürfte dieser Entschluß die - selbe im Gegentheile fördern. Die Verzögerung einer formellen Ratifikation des Friedensvertrages wird die Bundesstaaten gewiß nicht hindern, die ihnen wie der Gesammtheit aus dem Frieden er - wachsenden Vortheile anzuerkennen, und zur güt - lichen Erledigung der vorbehaltenen Rechtsfragen mitzuwirken. Zugleich kann die Gefahr eines Sonderkampfes zwischen Dänemark und den Her - zogthümern nur vermindert werden, wenn der deutsche Bund sich seines Rechtes der Einsprache nicht begibt. Die ganze Sachlage dient neuer - dings und deutlicher als je zum Beweise, wie un - erläßlich es sei, daß dem Bunde die Möglichkeit wirksamen Handelns durch ein allgemein anerkann - tes Organ wiedergegeben werde. Preußen selbst verweist Dänemark an den Bund, u. stellt die Au - torität des Bundes als die letzte Schranke gegen Ereignisse hin, die in ihrer Entstehung u. in ih -rem Ausgange nicht anders als beklagensmerth ge - funden werden können. Liegt aber hierin nicht die Anerkennung der Nothwendigkeit, den Friedens - traktat einer Bundesplenarversammlung vorzulegen, da dieselbe die allein zuständige Behörde für dessen Beurtheilung ist, so lange nicht aus einer auf gesetzmäßigem Wege bewirkten Nevision der Bun - desverfassung ein neues Organ des Gesammtwil - lens des Bundes hervorgegangen sein wird? Jch ersuche Ew. ec. den gegenwärtigen Erlaß dem Herrn kgl. Minister zur Kenntniß zu bringen und in Abschrift mitzutheilen. Empfangen ec.

Frankreich.

Paris, 16. Juli. Wenn gleich die Juli - Dynastie nicht mehr in Frankreich herrscht, so zweifelt doch Niemand daran, daß früher oder spater die Bourbons wieder ihre Krone erlangen werden, wenn nicht früher, ganz gewiß nach dem Rücktritte oder beim Absterben Ludwig Napoleons. Was Lord Palmerston mit allen ihm zu Gebot stehenden Mittel vereiteln wollte, nämlich: daß ein französischer Bourbon auf dem spanischen Thron sitze, scheint sich verwirklichen zu wollen, je näher die Herrschaft der Bourbons in Frankreich heranrückt. Der ohnehin geschwächte Einfluß Englands in Spanien droht in dem Grad zu erlöschen, als die Anwaltschaft der Herzogin von Montpensier auf den Thron ihres Vaterlandes sich zu begründen scheint. Die Herzogin von Montpensier wird es dem Lord Palmerston nie vergeben, daß, als sie mit ihrem Gatten nach dem unmittelbaren Sturz der Juli = Dynastie ein Asyl in England suchte, der Chef der Foreign - Office alle erdenklichen Chicanen ersann, um sie zu nöthigen, den Hof von S. James zu meiden, bis sie wirklich genöthigt ward, nach Spanien sich einzuschiffen, ohne von der Königin Victoria Ur - laub zu nehmen. Später steckte sich Lord Pal - merston hinter den Gesandten der Französischen Republik, um durchzusetzen, daß der Herzog und die Herzogin von Montpensier nach Sevilla rele - guirt werden möchten, vorgeblich, damit ihre Ge - genwart in Madrid der benachbarten französischen Republik keine Besorgnisse einflößen möchten. Erst als die Niederkunft der Königin Jsabelle heran - nahte, erhielten der Herzog und die Herzogin von Montpensier die Erlaubniß nach Madrid zurück - zukehren, wo ihre Anwesenheit unter den gegen - wärtigen Umständen mehr als jemals ein Dorn im Auge sein wird. -- Wir wollen sehen, ob es dem Lord Palmerston dieses Mal so leicht gelingen wird, das junge Fürstenpaar vom Hof von Madrid zu entfernen. -- Jedenfalls ist die neueste politische Constellation jenseits der Pyre - näen von der Art, daß Lord Palmerston eine An - näherung an die Nordmächte zu erstreben suchen muß, nachdem durch die griechische Streitfrage die éntente cordiale zwischen England und Frank - reich auf lange begraben worden ist. Oesterreich scheint vor allen berufen zu sein, in der nächsten Zukunft einen gewichtigen Einfluß in Spanien auszuüben. Das Wiener Cabinet war so klug, jede Theilnahme an der von Lord Palmerston im Jahr 1846 vorgeschlagenen Protestation gegen die spanischen Heirathen abzulehnen. Es erklarte vielmehr: die Heirath des Herzogs von Mont - pensier mit der Jnfantin Donna Louise verstoße nicht im mindesten gegen den Geist der Utrechter Verträge. Somit hat Oesterreich einen frucht - baren Keim für die Zukunft jenseits der Pyre - näen gelegt, indem es in der mächtigen Partei der Moderados, welche die spanischen Heira - then zu Stande brachte, eine erkenntliche und feste Stütze dabei sich erwarb.

Schweiz.

Luzern. Jn der Schwyzer = Zeitung lesen wir folgende köstliche Geschichte: Wie ein Polizei - schreiber von Luzern dem König von Preußen Mores lernen thun thäte. Letzter Tage ging ein preußischer Handwerker, seines Berufes Metzger, auf das Polizeibureau und wollte das Wander - buch visiren lassen. Vorn im Wanderbuche steht eine preußische obrigkeitliche Verordnung, zu wel -cher Folge Jeder gewarnt wird vor den öffent - lichen und geheimen Vereinen und Gesellschaften, welche im Auslande u. namentlich in der Schweiz zur Untergrabung der religiösen und sittlichen Grundsätze existiren und sogar offen zur Antastung von fremdem Eigenthum auffordern, (Communi - sten) ec., und welche Verordnung je nach dem Grade der Betheiligung mit höhern oder niedern Strafen droht. Der Polizeischreiber lies't diese Verordnung, setzt sich hin und schreibt ungefähr folgende Worte in das Wanderbuch: Um den König Wilhelm von Gottes Gnaden von Preu - ßen und seine getreue Unterthanen nicht länger zu gefährden, wird dem Träger dieses Buches der hiesige Aufenthalt für so lange untersagt, als die vorige, die Ehre der Schweiz tief verletzende Ver - ordnung existiren wird. Diese polizeischreiber - liche Verfügung wird dem armen Gesellen, mit dem Kantonssigill besiegelt, wieder zu Handen ge - stellt. Wie der verblüffte Metzgergeselle dem hoch - gestellten Herrn Aktuarius begreiflich machen will, daß er an der Fassung dieser Verordnung im Wanderbuch keine Schuld trage und daher un - schuldig in Nachtheil gerathe, wurde ihm Schwei - gen empfohlen, oder man lasse ihn sofort aus dem Kanton führen ec. -- Uns wundert nun: 1) daß der kluge Staatsmann Steiger, Chef des Polizeidepartements, derartige Verfügungen zu - gibt; 2) was das eidgenössische Polizeidepartement zu einem solchen Ausweise sagt; 3) ob darob der Preußenkönig nicht erschrickt. Die eidgenössi - sche Zeitung bemerkt hiezu: Der patriotische Eifer des Hrn. Aktuars scheint uns um so weniger am Platz, als der Staatsrath erst eine Masse Deut - scher gerade wegen ihrer Betheiligung an gefähr - lichen Vereinen, denen übrigens die Schweizer größtentheils fremd sind, ausgewiesen hat! Je - denfalls wären hier einige Ruthenstreiche, wie sie ganz gewöhnliche, weniger in Böswilligkeit als in demokratischer Dummheit wurzelnde Ungezogenhei - ten verdienen, wohl angebracht. Hoffentlich wird Preußen, wenn es Neuenburg zurücknimmt, den Herrn Demokraten Mores lehren und ihnen die Lust für Dieberei und Ungezogenheit auf einige Zeit vertreiben.

Neuestes.

Frankfurt, 22. Juli. Der Ausmarsch der badischen Truppen, wird von den Regierungen des Plenums als ein Bundesbruch betrachtet. Darü - ber herrscht jetzt kein Zweifel mehr. Durch die - ses Zerwürfniß ist die Lösung der deutschen Frage nichts weniger als erleichtert.

Frankfurt, 23. Juli. Durch eine Circular - depesche vom 19. Juli ruft Oesterreich die Bun - desversammlung zusammen.

Hanau, 24. Juli. Wir hören so eben, daß der seiner Haft entsprungene Ludwig von Bocken - heim eine Stunde von hier, in Hochstadt, wieder festgenommen ist.

Koburg, 20. Juli. Jn der verflossenen Nacht ist hier der ehemalige württembergische Staats - minister Frhr. K. A. v. Wangenheim gestorben.

T. D. Berlin, 24. Juli. Die freie Stadt Lübeck hat sich beeilt, den Frieden mit Dänemark zu ratificiren und dies der schleswig = holst. Statt - halterschaft sofort angezeigt.

Paris, 23. Juli. Jn der heutigen National - versammlung wurde die Wahl der permanenten Commission fortgesetzt und folgende sieben, der Opposition angehörige Mitglieder gewählt: Cre - ton, Rulhieres, Vesin, Laborde, Cas. Perier, Crouseilhes, Drouet und Desvaux. Die Wahl der drei noch übrigen Mitglieder findet morgen Statt.

Kiel, 20. Juli. (Fortsetzung. ) Als im Jahre 1848 in der deutschen Bundesversammlung eine schwerere Maßregel zur Sprache gebracht wurde, erfolgte von Seiten des Vertreters der damaligen provisorischen Regierung der Herzogthümer Wider - spruch. Eine fortgesetzte Suspension der Ausü - bung der legitimen Gewalt eines Bundesfürsten, der von einem fremden Volke gezwungen wird, imJnteresse dieses fremden Volkes seinen ersten Bun - despflichten nicht zugenügen, würde in dem unter - stellten Falle eben so sehr in den Vundesgrund - gesetzen, als in dem Friedensvertrage begründet sein. -- Der Friedensvertrag erledigt die Streit - fragen, welche den Krieg hervorriefen, nicht, und es tritt deßhalb in den Verhältnissen der Herzog - thümer zum Bunde, wie sie vor dem Friedens - vertrage in anerkannter Geltung sich befanden, keine Veränderung ein; hieraus folgt, daß, bis zur endlichen Erledigung der streitigen Fragen, eine Vertretung des Herzogthums Holstein bei dem deutschen Bunde durch Se. Maj. dem König von Dänemark nicht wird statthaben können. Der Friedensvertrag gibt Sr. Maj. dem Könige von Dänemark nur die Möglichkeit seine Reklamation beim deutschen Bunde einzubringen. Es ist da - durch von Sr. Maj. dem König von Dänemark selbst anerkannt, daß er als Herzog von Holstein künftig und vorläufig einzig und allein die frag - liche Reklamation beim deutschen Bunde anzu - bringen befugt sei. Eine mit der Natur der Ver - hältnisse und der im Friedensvertrage von Sr. Maj. dem König von Danemark selbst anerkann - ten Suspension der Ausubung der legitimen Auk - torität in Widerspruch stehende Vertretung beim deutschen Bunde wird daher, nach dem Gesichts - punkte des Friedensvertrags und der erläuternden Denkschrift, nicht statthaben konnen. Es darf da - bei auch darauf hingewiesen werden, daß der Zu - stand des öffentlichen Rechts in den Herzogthü - mern durch den Friedensvertrag eine neue Bekraf - tigung erhalten würde, auf welche um so mehr Gewicht gelegt werden muß, als die von däni - scher Seite aufgestellten entgegengesetzten Forde - rungen dadurch zurückgewiesen und zurückgenom - men zu sein scheinen. Se. Maj. der König von Dänemark hat in dem Friedensvertrage anerkannt, daß zur Wiederherstellung der Ausubung seiner legitimen Auktorität die Erfüllung bestimmter Be - dingungen erforderlich ist, daß die dermalige Sus - pension derselben den Bundesrechten entspricht. Es ist damit zugleich anerkannt, daß der dermalige Zustand des öffentlichen Rechts der Herzogthümer ein rechtmäßiger sei. Um, künftigen Gefahren gegenüber, den gegenwärtigen Bestand der Gesetz - gebung und Verwaltung sicher zu stellen, muß dies hervorgehoben werden. Der gegenwartige Zustand des öffentlichen Rechts in den Herzogthümern ist von den Regierungen ausgegangen, welche von den höchsten Bundesgewalten, zum Theil unter Mit - wirkung Sr. Maj. des Konigs von Danemark, bestätigt oder eingesetzt wurden; er wäre schon als solcher bundesseitig aufrecht zu halten, noch mehr aber mit Rücksicht auf den Art. 4 des Frie - densvertrags. Dieser Rechtsbestand wird, soweit nicht unveräußerliche landesherrliche Prärogative beeinträchtigt sein sollten, und solches wird schwerlich nachzuweisen sein, künftig nicht einseitig vom Landes - herrn verändert werden können. Er wird durch den Bund selbst oder den Landesherrn nur im Einverständ - niß mit der Landesvertretung verändert werden dürfen. -- Nicht nur in Betreff der Gesetzgebung und Verwaltung, sondern insonderheit auch in Betreff derjenigen Formen wird dies der Fall sein, welche die verfassungsmäßigen, lange mißachteten innern Rechte des Landes angenommen haben. -- Jm Vorstehenden sind diejenigen Normirungen in Be - tracht gezogen, welche der Friedensvertrag für den Fall enthalten würde, wenn die Herzogthumer nicht im Stande sein sollten, die Bundesrechte und ihre eigenen zu schützen. Es bleibt noch üb - rig, diejenigen Bestimmungen des Vertrags zu erörtern, welche die Modalitäten des Kampfes betreffen, wenn ein solcher unvermeidlich sein sollte. -- Der Art. 4 des Vertrages gestattet Dane - mark unter gewissen Voransetzungen einen militä - rischen Angriff des Bundesgebietes. Wenn es auch unleugbar ist, daß von Alters her, wie in Betreff fast aller Verhältnisse so auch in Betreff der Kriegsführung und der Armee, eine vollstän - dige Solidarität Schleswigs mit Holstein, kraft der vielfach beschworenen Privilegien der beidenLande, stattfindet, so dürfte doch dadurch jene Bestimmung des Art. 4. nicht motivirt werden können. Diese Solidarität findet fast überall statt, wo der Art. 46. der Bundesacte Anwendung lei - det und die Analogie dieses muß jede für Bun - desgebiet präjudizirliche Folgen jener Solidarität entfernen. Auch in früheren Kriegen der Herzog - thümer mit Dänemark während des Bestehens des Reichs, selbst bei solchen Kriegen, die der Kaiser mißbilligte, ist der holsteinische Boden stets als unverletzbar betrachtet worden. Bei der ge - genwärtigen Lage Deutschlands müssen indeß auch die Voraussetzungen und Modalitäten einer sol - chen Eventualität in Betracht gezogen werden. Es knüpft sich der Art. 4 die Angreifbarkeit Hol - steins nur an zwei Voraussetzungen: 1) wenn der Bund jede Jntervention ablehnt, die Recla - mation des Landesherrn ohne Prüfung zurückweist; 2) wenn der Bund die vom Landesherrn vorge - legten Bedingungen für solche erklärt, welche den Landes = und Bundesrechten entsprechen, seine Jn - tervention aber wirkungsloslos bleibt. Es ist da - mit zugleich ausgeschlossen, daß das Gebiet Hol - steins in dem Falle angegriffen werden könne, wenn der Bund nach reiflicher Erwägung zu der Erklärung kommt, daß die landesherrlichen Vor - lagen den Bundes = und Landesrechten nicht ent - sprechen. Es ist damit zugleich anerkannt, daß, so lange als der Bund die Vorlagen und die Sachlage, unter Anhörung des betheiligten Lan - des, so wie unter Entsendung von Commissarien prüft, oder über Aenderungen der landesherrlichen Jntentionen verhandelt, so lange auch Dänemark kein Recht hat, den deutschen Boden durch seine Truppen betreten zu lassen. Derselbe Schutz des Friedensvertrages wird bis dahin auch von der holsteinischen Schifffahrt gelten müssen. Es ist ferner im Art. 4 des Vertrages durch die Worte pour le présent dem Bunde das Recht vor - behalten, auch selbst dann, wenn dänische Truppen schon den holsteinischen Boden betreten haben soll - ten, dieselben in jedem Augenblicke dadurch wie - der zu entfernen, daß der Bund selbst eine wirk - same Jntervention übernimmt. Es ist ferner - nemark nur erlaubt, zu wirklich militärischen Maß - regeln, nicht aber zum Zwecke civiler oder bloß coereitiver Maßregeln seine Truppen zu verwen - den. -- Wie bereitwillig auch anerkannt werden kann, daß durch Beschränkung der Voraussetzungen und Modalitaten der Angreifbarkeit Holsteins die k. preuß. Regierung das Prinzip der Unangreif - barkeit des Bundesgebiets festzuhalten gesucht hat, so dürfte doch dieser Punkt nicht minder als die oben berührten Punkte bei denjenigen Bundesre - gierungen, welche an sich eine Ratifikation im All - gemeinen beabsichtigen sollten, zu Beschränkungen oder Vorbehalten Veranlassung geben. Ein Glei - ches dürfte der Fall in Betreff der Ausschließung einer Jntervention fremder Mächte in Schleswig sein müssen. Der Art. 4 des Vertrages enthält die Bestimmung, daß Se. Maj. der König von Dänemark nur Seine bewaffnete Macht unter gewissen Voraussetzungen in Holstein soll verwen - den dürfen. Eine ähnliche ausdrückliche Ausschlie -ßung einer fremden Jntervention findet sich für Schleswig in dem für den Bund abgeschlossenen Vertrage nicht. Jn dem von der Krone Preußen und Dänemark am 2. Juli unterzeichneten Proto - koll findet sich in ähnlicher Weise die Bestimmung, daß Preußen die Seitens des dänischen Gouver - nements in Schleswig zu nehmenden militärischen Maßregeln nicht hindern wolle. Bei der Soli - darität, welche zwischen den beiden Herzogthümern und ihren Armeen Statt findet, muß schon durch den Art. 4 des im Namen des Bundes abge - schlossenen Vertrages, jede Jntervention auch für Schleswig stillschweigend als ausgeschlossen erach - tet werden. Die für das Bundesgebiet sich sonst ergebende Gefahr wird auch hier ausdrückliche Vor - behalte, bei etwaiger Ratifikation, für die Bun - desregierungen indiciren. -- Jm Obigen sind die Gesichtspunkte im Einzelnen dargelegt, welche der Friedensvertrag, wenn er ratifizirt würde, den Herzogthümern für die nächste Zukunft bietet. Es leuchtet ein, daß die Stellung der Herzogthümer eine schwierige ist, denn sie werden in mehrfacher Hinsicht gegen eine Uebermacht zu kämpfen haben, dennoch sind sie entschlossen, die ihnen gestellte Aufgabe zu übernehmen und die Rechte der Her - zogthümer und des deutschen Vaterlandes gegen Dänemark zu vertheidigen, denn sie dürfen die zuversichtliche Erwartung hegen, daß diejenigen Regierungen des Bundes, welche durch die An - nahme des Vertrages den direkten militärischen Schutz der Herzogthümer aufgeben sollten, densel - ben wenigstens diejenige moralische und sonstige Unterstützung gewähren werden, deren sie in ihrer schwierigen Stellung bedürftig sind. (Schluß f.)

Verantwortlicher Redakteur u. Verleger: Franz v. Faber.

Edictal = Ladung.

Der Schuhmachergeselle Jakob Löbel von hier, Sohn des verlebten Häckers Thomas Löbel, hat sich vor vielen Jahren von hier weg auf die Wan - derschaft begeben und seit 20. Juni 1825 konnte weder über dessen Aufhalt, noch über dessen Le - ben oder Tod etwas ermittelt werden.

Für denselben liegen 1354 fl. Curatelvermö - gen vor und wird von dessen nächsten Verwandten auf Todeserklärung und Bermögensauslieferung angetragen.

Es werden nun Jakob Löbel oder dessen Jn - testaterben hiermit aufgefordert binnen drei Mo - naten dahier zu erscheinen und sich zur Empfang - nahme des deponirten Vermögens gehörig zu le - gitimiren, widrigens nach Ablauf dieser Frist Ja - kob Löbel für verschollen erklärt und dessen Ver - mögen den nächsten Anverwandten ohne Sicher - heitsleistung ausgehändigt werden wird.

1) Von dem gräfl. von Rottenhan 'schen Anlehen von fl. 100,000.
1 Stück à fl. 1000 Lit.A. Nr. 35. . . fl. 1000.
3 à fl. 500 B. 94 96 132. . fl. 1500.
----------
zusammen: fl. 2500.

zahlbar am 1. November d. Js.

2) Von dem freiherrl. v. Thüngen 'schen Anlehen von fl. 200,000.
2 Stück à fl. 1000 Lit.A. Nr. 71 92. . . fl. 2000.
1 à fl. 500 B. 123. . . fl. 500.
5 à fl. 100 C. 346 371 379 387 394fl. 500.
----------
zusammen: fl. 3000.

zahlbar am 1. Januar 1851.

3) Von dem freiherrl. v. Freyberg = Eisenberg 'schen Anlehen von fl. 110,000.
2 Stück à 500 fl. Lit.B. Nr. 121 127. . . fl. 1000.

zahlbar am 1. Februar 1851,

welche -- nach Eingang -- bei mir bezahlt, und nur bis zu den genannten Terminen verzinset werden.

Druck von Joseph Steib in Würzburg.

About this transcription

TextDie Bayerische Presse
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Responsibility Alexander Geyken, ed.; Susanne Haaf, ed.; Bryan Jurish, ed.; Matthias Boenig, ed.; Christian Thomas, ed.; Frank Wiegand, ed.

Institut für Deutsche Sprache, MannheimNote: Bereitstellung der Bilddigitalisate und TEI Transkription Peter FankhauserNote: Transformation von TUSTEP nach TEI P5. Transformation von TEI P5 in das DTA TEI P5 Format. CLARIN-DNote: Langfristige Bereitstellung der DTA-Ausgabe

EditionVollständige digitalisierte Ausgabe.

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