PRIMS Full-text transcription (HTML)
Augsburger Allgemeine Zeitung.
Mit allerhöchsten Privilegien.
Sonntag
Nr. 33.
2 Februar 1840.
0257

Südamerika.

Es sind uns von mehreren Punkten der Provinz Buenos-Ayres sowohl, als aus der Stadt selbst so wichtige Nachrichten zugekommen, daß wir, obschon wir bis jetzt deren Wahrheit in ihrem ganzen Umfange noch nicht verbürgen können, Ihnen solche doch möglichst schnell mittheilen. Bereits vorgestern wurde dem hier residirenden französischen Admiral von dem Commandanten der Blokadeschiffe von Buenos-Ayres die Mittheilung, daß laut bei ihm aus der Stadt eingegangenen Communicationen im Süden der Provinz Buenos-Ayres von Seite des dort stationirten Militärs und bewaffneter Gauchos eine Empörung gegen die Autorität des Generals Rosas ausgebrochen sey, und die Einwohner von Buenos-Ayres in einem äußerst aufgeregten Zustand sich befanden. Uebereinstimmend mit dieser Nachricht aus dem Süden war die Aussage einiger Contrebandisten, die hier mit kleinen Fahrzeugen am selbigen Tag von Ensenada eintrafen; die größte Wahrscheinlichkeit aber erlangt diese Nachricht durch ein so eben hier aus dem Salado eingekommenes Fahrzeug, dessen Passagiere dasselbe Ereigniß nicht allein einstimmig bestätigen, sondern noch hinzufügen, wie in fast allen Theilen der Provinz das Landvolk zu den Waffen gegriffen, wie dessen Anzahl bereits auf 3000 Mann angewachsen, und man sich eines bedeutenden Waffen - und Pulverdepots, circa 40 Leguas von Buenos-Ayres entfernt, bemächtigt habe, sich auch in vollem Marsch auf diese Stadt selbst befinde. Ist diese Nachricht, wie wir selbst daran keinen Zweifel zu hegen wagen, völlig wahr, so ist Rosas gestürzt, denn im Landvolk fand er bisher seinen einzigen Anhaltspunkt, in der Stadt selbst bedurfte es seit mehr als sechs Monaten nur eines Funkens, um die Empörung anzufachen. Wir hoffen Ihnen mit unserm nächsten die Aufhebung der Blokade berichten zu können.

Portugal.

Durch ein Decret der Königin ist der Bischof Coadjutor von Coimbra zum Patriarchen von Lissabon ernannt.

Großbritannien.

Die gestern erwarteten Londoner Journale vom 25 Januar sind uns heute (1 Febr.) zugekommen. Die Parlamentsverhandlungen vom 24, deren Anfang wir vorgestern nach einem stenographischen Auszug mittheilten, liegen nun ausführlich vor uns. Aus Lord J. Russells Rede, womit er im Unterhaus den Apanagevorschlag für Prinz Albert motivirte, tragen wir zur Ergänzung hier Folgendes nach. Bei Aufführung der Präcedentien für den vorliegenden Fall äußerte er: Als Königin Anna den Thron bestieg, war das Friedensbudget des Landes ungefähr 2,000,000 Pf. St.; davon wurden 700,000 Pf. als Civilliste der Königin angewiesen, welche ihrerseits 100,000 Pf. jährlich von dieser Summe ihrem Gemahl, dem Prinzen Georg von Dänemark, zuwandte. Eine spezielle Vorsorge für den Prinzen war damals noch nicht getroffen; im Jahr 1702 aber setzte das Parlament 50,000 Pf. jährlich eigens für denselben aus, wovon die eine Hälfte auf die Staatscasse, die andere auf die Postgefälle übernommen wurde. Dieß ist eigentlich der für unsere Frage am meisten analoge Fall in der Geschichte brittischer Fürstenhäuser. Die im Jahr 1816 getroffene Uebereinkunft, wo Prinz Leopold die muthmaßliche Thronerbin heirathete, aber natürlich noch keine Gewißheit vorlag, daß Prinzessin Charlotte, selbst wenn sie ihren Vater überlebte, als Königin auf den Thron gelangen würde, war eine Apanage von 60,000 Pf. St. jährlich für beide Ehegatten, wovon dann 50,000 Pf. dem Prinzen Leopold als Wittwergehalt angewiesen wurden. Die besondere Civilliste-Committee im J. 1831 empfahl, 110,000 Pf. St. auf die Privatbörse Ihrer Maj. des Königs Wilhelm und der Königin Adelheid, für erstern 60,000, für letztere 50,000 Pf. St., zu bewilligen, und diese Resolution wurde vom Parlament angenommen. So scheint 50,000 Pf. durchschnittlich die Summe zu seyn, die früher königlichen Ehegatten oder Gattinnen angewiesen wurde, und diese Summe ist es daher, die wir auch dem Prinzen Albert als Apanage zu bewilligen vorschlagen. In der angeführten Stelle, womit Lord J. Russell die Einrede Hrn. Hume's anticipirte, war noch bemerkt, wenn auch das Land von einem theilweisen Nothstande gedrückt, und die dermalige Finanzlage nicht die erfreulichste sey, so seyen doch die großen Hülfsquellen des Staats noch so ungeschwächt, daß der Erfüllung dieser Pflicht höchster Convenienz nichts im Wege stehen könne. Da Hr. Hume auf sein angekündetes Amendement verzichtete, kam es zu keiner Debatte, und die vorgeschlagene ministerielle Resolution wurde genehmigt. Eine darauf gebaute Bill sollte dann am 27 ins Haus gebracht werden.

0258

(Globe.) Wir können als zuverlässig melden, daß die Trauung Ihrer Maj. in der königl. Capelle von St. James entweder am 10 oder am 13 Febr. stattfinden wird. Die Cerimonie wird bei Tageslicht von dem Erzbischof von Canterbury, unter Assistenz des Bischofs von London, als des Dechanten dieser Capelle, vollzogen. Der Herzog von Sussex, falls ihm der Zustand seiner Gesundheit sich der Mühe zu unterziehen erlaubt, wird die königliche Braut übergeben; außerdem wird der Herzog von Cambridge diesen Theil des Cerimonials übernehmen.

Im Schatzkammergerichtshof (Court of Exchequer) versammelten sich am 25 Jan. Vormittags die fünfzehn Richter, um den in der Untersuchung gegen Frost und dessen Consorten vorbehaltenen, mehrerwähnten formellen Rechtspunkt in Erwägung zu ziehen. Der Gerichtshof war gedrängt mit Juristen und sonstigen Neugierigen besetzt. Es wurde bestimmt, daß Sir F. Pollock für Frost, Hr. F. Kelly für Williams, und Sir W. Follett (ebenfalls ein berühmter torystischer Sachwalter, unter dem Ministerium Peel 1834 Solicitor-General) für Jones plaidiren, dann der Attorney-General und Solicitor-General (Hr. Wilde) antworten, und den Rechtsbeiständen der drei Verurtheilten die Replik bleiben sollte. Die Debatten werden vermuthlich mehrere Tage währen.

(Courier.) Man versichert uns, daß Hrn. v. Brunnows Mission nach England erfolgreich gewesen, und zwischen diesem Repräsentanten Rußlands und unserem Staatssecretär des Auswärtigen ein Vertrag abgeschlossen worden sey. Dieses Actenstück, hören wir, ist zwar noch nicht unterzeichnet, doch dürfte dessen definitiver Ratification kein Hinderniß im Wege stehen. Dieses unerwartete Ergebniß scheint durch neuerliche Instructionen aus St. Petersburg beschleunigt worden zu seyn. (Galign. Messenger, der diesen Artikel abdruckt, äußert dazu die Vermuthung, er dürfte der bloße Wiederhall eines in Paris verbreiteten Gerüchts seyn wo freilich auch die entgegengesetzte Sage umlief.)

Die Journale und ebenso die neuesten Magazine und Reviews enthalten größere und kleinere Artikel über die Penny-Briefpost, deren bisherige Ergebnisse und ihre weiter zu erwartenden Resultate; aber die leidigen politischen Parteigesichtspunkte trüben in England Alles, selbst die Zahlen, von denen man sonst glaubte, daß sie, wie constitutionelle Fürsten, über den Parteien stehen. So viel scheint aus den gegenseitigen Erörterungen hervorzugehen, daß der kurzen Erfahrung seit dem 10 Jan. zur Zeit weder für noch gegen zu trauen ist. Ein Aufsatz in der Edinburgh Review stützt die Hoffnung, daß das wohlfeile Portosystem in seiner Entwicklung nicht nur keinen Ausfall, sondern eine Mehreinnahme der Postrevenuen herbeiführen werde, unter andern Analogien auf den Umstand: die im Tower aufbewahrten Reichsinsignien kosteten früher 3 Shillings zu sehen; im Jahr 1838 wurde diese Taxe auf 1 Shilling, im vorigen Jahr auf 1 / 2 Shilling ermäßigt; die Folge war, daß während man 1837 von 7533 Besuchern 1129 Pf. 19 Sh. einnahm, im vorigen Jahre die Zahl der erstern auf 56,213, die Summe der Einnahme auf 1435 Pf. 6 Sh. 2 Pence stieg. Nicht ungegründet scheint die von der Edinburgh Post erhobene Rüge gegen den Grundsatz des neuen Systems, die Brieftaxen der Stadtposten (in großen Städten wie London, Edinburg u. a.) und der allgemeinen Landespost zu assimiliren. Dadurch, sagt sie, ist das Porto, statt wohlfeiler zu werden, in vielen Fällen theurer geworden. Briefe, die sonst von der Stadtpost um 1 Penny befördert wurden, kosten jetzt nicht selten 2 ja 8 Pence, weil sie mehr als 1 / 2 Unze wiegen. Das ist ein lästiger Uebelstand besonders für Geschäftsleute, welche Acten, Rechnungen und sonstige Urkunden in großen Städten hin und her zu senden haben.

Dr. Chalmers, dermalen nach einstimmigem Urtheil der gelehrteste Theolog und beredteste Prediger der schottischen Kirche, machte bekanntlich in den letzten zwei Jahren eine Art Missionsreise durch Schottland und England, wobei er, um mittelbar eine Ausdehnung des schottischen Kirchenwesens (mehr Pfarreien, bessere Besoldung der Geistlichen u. s. w.) zu erwirken, in torystischem Sinn auch für die englische Staatskirche eiferte, was liberale Zeitungen als eine Abtrünnigkeit von den alten Presbyterianergrundsätzen rügten. Jetzt versichert ein Edinburger Blatt, der Scotish Reformer, Dr. Chalmers habe in einem Schreiben an einen Freund seine politischen Irrthümer einbekannt und die Ueberzeugung ausgesprochen, daß es für die schottische Geistlichkeit das Rathsamste sey, die Whigregierung gegen die Tories zu unterstützen.

Der ehrenwerthe und hochwürdige George Spencer, jüngerer Bruder des Grafen Spencer (vormaligen Finanzministers Lord Althorp), und seit seinem Uebertritt zur römischen Kirche einer der eifrigsten Anhänger der Curie, schrieb dieser Tage von Saint Mary's College aus in das Catholic Magazine: Den mir gemachten Vorwurf, daß ich die Fähigkeit besitze, der brittischen Verfassung gefährlich zu werden, acceptire ich mit Freuden insofern, als diese Verfassung antikatholisch ist. Möge Gott der Allmächtige durch den Erfolg bethätigen, daß die Befürchtungen jener Alarmisten nicht ungegründet waren. Die M. Post fragt, ob man Angesichts dieser so unzweideutigen, und insoweit ehrlichen, Erklärung eines Mannes aus so angesehener Familie den englischen Protestanten noch vorwerfen könne, daß sie die vom Papstthum zu befürchtenden Gefahren übertreiben.

Die ministeriellen Candidaten sind in Southwark, Birmingham, Edinburg, Falmouth, Newark und Penryn, kurz an allen Orten, wo eine neue Wahl stattgefunden, siegreich geblieben. Dieser Erfolg zeugt um so mehr für die jetzige Regierung, als sie allenthalben die Chartisten gegen sich hat, und besonders in Southwark ihr Gegner, Walter, obgleich ein Tory und von den Tories aufs thätigste unterstützt, nicht als Tory, sondern als Freund des Volkes und Gegner des neuen Armengesetzes und der Einführung einer regelmäßigen Polizei auf dem flachen Lande, auftrat. Die heller sehenden Conservativen sind überzeugt, daß bei allem Lärm, welche ihre Anhänger und Journalisten machen, die Zeit für ihre Partei noch nicht gekommen ist. So sagte z. B. der Graf Ripon vorgestern Abend im Oberhause in Bezug auf Irland, daß man sich auf eine Ruhe nicht verlassen könne, die nach O'Connells Erklärung nur so lange dauern solle, als das jetzige Ministerium bestehen würde, obgleich er an dem Bestehen desselben gar nicht zweifle. Eben so sagte der Herzog in der gestrigen Debatte über die sogenannten Socialisten, er hoffe, die Regierung würde nach solcher Anregung der Frage an die Beamten im Lande schreiben und sie zur Wachsamkeit gegen diese gefährliche Secte auffordern. Hiernach darf man wohl schließen, daß es mit dem auf den 28 angekündigten Vorschlage, daß das Haus kein Zutrauen in die Minister setze, nicht Ernst sey. Schon die Heftigkeit, welche die Gegner der Unterhausprivilegien bei Gelegenheit des jetzigen Streites gegen Peel blicken lassen, muß diesen von der Unmöglichkeit überzeugt haben, mit solchen Leuten das Land nach den Bedürfnissen der Zeit zu verwalten. So wenig es auch eine Parteifrage ist, so haben sie es doch zur Parteisache gemacht, und lassen darin all die Eigenthümlichkeiten ihrer Partei blicken. Durch die öffentliche Meinung gezwungen, ihre Feindseligkeit gegen die liberale0259 Königin zu verbergen, und ihre Schmähungen zu beschönigen oder zurückzunehmen, lassen sie jetzt all ihren Haß gegen das Unterhaus aus, weil in demselben liberale Gesinnungen die Oberhand haben; sie möchten es gedemüthigt sehen, wenn auch ihre eigene Minorität dabei mitleiden müßte. Es klingt natürlich sehr schön, den Unterthan, so arm und so verworfen er auch sey, gegen das willkürliche sic volo einer Versammlung zu schützen. Aber man verliert dabei aus den Augen, daß diese Versammlung der Ausschuß der Nation ist, und nichts Anderes will und wollen kann, als was zur Erfüllung ihres großen Auftrages unentbehrlich ist; daß es ihr ein Leichtes seyn würde, ihren Beschluß durch die Zustimmung des Oberhauses und der Krone zum Gesetz zu erheben, wenn es sich nicht um die Nothwendigkeit handelte, die Gerechtsame des Hauses überhaupt der Deutung einer Behörde zu entziehen, welche sich in dem Gutachten der Richter nur zu geneigt gezeigt hat, ihm auch andere Punkte derselben streitig zu machen. Es nimmt die Sache eine andere Gestaltung an. Die Londoner Bürgerschaft fühlt sich freilich in der Verhaftung ihrer eigenen Beamten, der Sheriffs, verletzt, und im Gemeinderath toben Tories und Liberale fast ohne Ausnahme. Aber diese Herren haben eben so sehr getobt, als die Regierung, zum Besten des Ganzen, ihre Polizei mit der allgemeinen Polizei der Hauptstadt verschmelzen wollte. Welchen Geistes aber die Rechtsgelehrtenzunft überhaupt ist, läßt sich aus einer in den gestrigen Blättern enthaltenen Erklärung der Advocaten ersehen, welche von einer großen Mehrheit derselben unterschrieben worden seyn soll, und worin sie sich erbieten, Jedermanns Sache vor den Gerichtshöfen zu führen, der sich vom Unterhause verletzt glaube, und sogar die Redefreiheit der Mitglieder im Hause selbst in Zweifel ziehen! Die Toryjournale erklären die als Jahrgeld für den Prinzen Albert von der Regierung vorgeschlagene Summe von 50,000 Pf. St. für viel zu hoch, obgleich das Einkommen des königlichen Paares mit derselben nicht größer seyn würde, als das Einkommen des Königs Wilhelm und seiner Gemahlin war. Aber dann sagen sie, ein Gemahl einer Königin ist weit unbedeutender, und hat weniger Staat zu bestreiten, als eine königliche Gemahlin; auch seyen die Zeiten schlechter, und das Ministerium könne das Geld nur verlangen, um Stimmen zu erkaufen, Wähler zu bestechen u. s. w. Hierbei ist von den angeblichen Schulden der Königin keine Rede mehr; aber der Prinz wird auf mancherlei Weise bespöttelt und besudelt, und auf alle möglichen Weisen im voraus verächtlich und verhaßt gemacht. Dieß soll die Tories beim Volke beliebt machen; so viel ich indessen bis jetzt sehen kann, werden die Häupter der Partei die Opposition nicht theilen. Ich habe oben einer Bemerkung des Grafen Ripon erwähnt. Diese ist in einer Rede über den Zustand der Finanzen und die Verhältnisse der Nation enthalten, welche, nebst der Antwort Lord Melbourne's, die höchste Aufmerksamkeit verdient (s. die Beilage); besonders weil daraus hervorgeht, daß weder in unsern Heeren noch in der Marine eine Verminderung zu erwarten steht, und um die steigenden Kosten derselben, so wie den aus der Verminderung des Briefporto's zu erwartenden Ausfall zu decken, eine neue Steuer angelegt, oder eine Anleihe erhoben werden müsse, vielleicht beides zugleich. Eine merkwürdige Debatte ward auch gestern im Oberhause durch den unermüdlichen Bischof von Exeter in Bezug auf die Socialisten herbeigeführt. Diese Secte, welche dem bekannten Robert Owen ihren Ursprung verdankt, bezweckt zunächst ein neues Eigenthumsverhältniß mittelst gesellschaftlicher Vereine. Da aber bisher alle Versuche, solche Vereine für längere Zeit zusammen zu halten, scheiterten, so ist es Owen in den Kopf gekommen, der Dogmatismus des Sectenwesens und die bisherigen ehelichen Verhältnisse seyen die Schuld des Mißlingens, und der Schwärmer arbeitet seitdem aus Leibeskräften diesem Institut wie dem Christenthum entgegen. Es ist ihm auch gelungen, in allen Theilen des Landes, besonders in den Fabrikstädten Anhänger zu finden wie ja auch Johanna Southcote, Courtenay-Thom deren fanden, und der amerikanische Unsinn der Mormonisten eben jetzt findet. Vielleicht würde das Oberhaus jetzt nicht mit den Absurditäten dieser Geselligen behelligt worden seyn, wenn Lord Melbourne nicht vor einigen Monaten die Unvorsichtigkeit begangen hätte, deren Apostel, Owen, bei einem Lewer der Königin vorzustellen, um ihm Gelegenheit zu geben, Ihrer Maj. eine Bittschrift um die Beförderung seiner Tollheit vorzulegen. Der edle Lord verdiente allerdings deßwegen einen Verweis; doch war es darum, und um den Lord Normanby, als Secretär des Innern, einen Seitenhieb zu versetzen, wie der Bischof that, der Mühe werth, diese tollen Menschen so wichtig zu machen. Wußte doch am Ende Wellington selbst kein Mittel anzugeben, das der Regierung gegen dieselben zu Gebote stehe.

Frankreich.

(Moniteur.) Die französische Botschaft in der Schweiz hat die neue Regierung von Tessin officiell anerkannt.

Der Temps sagt im Betreff der Wiederbesetzung der Stelle des Hrn. v. Quelen, das Cabinet schwanke unentschieden zwischen drei Prälaten: dem Erzbischof von Bordeaux, dem Bischof von Soissons und dem Bischof von Périgueux. Bei dem erstern vermuthe man einigen Ehrgeiz; der letztere sey der, auf welchen wohl die Wahl der Regierung fallen dürfte.

Der Minister des Innern hat an alle Präfecten ein Umlaufschreiben gerichtet, worin er ihnen zur Pflicht macht, den Commandanten und Officieren der Nationalgarde die Gesetzesverfügungen in Erinnerung zu bringen, welche der Bürgermiliz verbieten, sich ohne Zusammenberufungsbefehle zu versammeln und über politische Materien zu berathschlagen.

Der Präfect der Arriège ist in Paris angekommen, wohin er berufen ward, um über das bedauernswerthe Ereigniß in der Stadt Foix Rechenschaft abzulegen. Auch sollen die Deputirten des Departements der Arriège im Sinn haben, Interpellationen an die Minister in Betreff der Unruhen in diesem Departement zu richten.

(Gazette.) Hr. Karl Durand hat folgendes Schreiben an den Instructionsrichter, Hrn. Zangiacomi, gerichtet, bei welchem vielleicht nur auffällt, daß Hr. Durand wochenlang damit gezögert hat. Mein Herr, da mehrere Journale bekannt gemacht haben, ich hätte in der Instruction gestanden, der Agent der russischen Regierung zu seyn, so halte ich es für meine Pflicht, Sie zu bitten, diesem Umstande, der eine Lüge ist, entweder zu widersprechen, oder mich zu ermächtigen, ihm selbst zu widersprechen. Ich werde nie voraussetzen, mein Herr, daß die Instruction Lügen oder völlig falsche Thatsachen nöthig habe, um der Justiz zu dienen, die nur von Wahrheit leben soll. Ich habe die Ehre etc. (Unterz.) 26 Jan. Karl Durand.

Das Commerce behauptet, Graf Pozzo di Borgo habe in einem der lichten Augenblicke, die ihm noch zuweilen aufstoßen, bei Empfang seiner definitiven Entlassung ausgerufen: So wäre ich doch endlich davon dispensirt, dem Leichenbegängniß des Juste-Milieu beizuwohnen.

Der Courrier français meldet, daß die Handelsconferenzen zwischen den Commissarien der englischen und der französischen Regierung wieder beginnen werden. Die etwa einzuführenden Reformen in den Zolltarifen seyen begutachtet0260 und die Instructionen der französischen Commissarien ausgefertigt.

Man hat Nachrichten von einem Officier der Zelée vom 5 Oct. über die Expedition des Hrn. Dumout d'Urville. Der Astrolabe und die Zelée waren auf der Rhede von Batavia. Die Expedition sollte sich von da nach Neuseeland und dem Cap Horn begeben, im Mai in Rio-Janeiro und endlich in Toulon im August eintreffen.

Der Constitutionnel vergleicht die rasche und vollständige Unterwerfung Aegyptens unter Bonaparte mit der langsamen und unvollkommenen Algiers. Als die Franzosen zu Algier landeten ward die zwei Millionen betragende Bevölkerung durch eine Miliz von 8700 Janitscharen und 7400 Kuluglis im Zaum gehalten. General Bourmont bedurfte aber 23 Tage, um die Strecke von vier Stunden Wegs zurückzulegen, welche von Sidi-Ferruch nach Algier führt; und nach der Capitulation der Stadt war er gezwungen, seine Soldaten stets zum Kampf in ihren Positionen bereit zu halten. Dagegen nahm die Armee von Aegypten in zwanzig Tagen Alexandria, durchzog die Wüste, vernichtete die Mameluken und zog siegreich in das von ihrem Landungsplatze nicht weniger als 64 Lieues entfernte Cairo ein. Sechs Monate darauf war Aegypten vollständig unterworfen, und deckte alle Kosten und Bedürfnisse des Heeres.

Nachstehendes ist eine Uebersicht des Betrags der einzelnen Budgets seit Anfang dieses Jahrhunderts:

〈…〉〈…〉

Der Zustand der französischen Finanzen stellt sich in der That nach dem der Kammer vorgelegten Budget so übel nicht heraus, als ihn die Opposition darstellen will. Der Kunstgriff, sie in ein nachtheiliges Licht zu setzen, besteht darin, daß man die 57 Millionen, die Hr. Dufaure für die öffentlichen Arbeiten verlangt, als ordentlichen Staatsaufwand betrachtet, während sie doch, als reproductiv angelegt, unter diejenigen Ausgaben gehören, welche durch Anleihen gedeckt werden sollen und müssen. Es ist eitel Sophisterei, wenn bei dieser Gelegenheit behauptet wird, die gegenwärtige Generation sey nicht berechtigt, die künftigen mit Schulden zu belasten. Wie viel oder wie wenig dieser Grundsatz in Beziehung auf den ordentlichen oder außerordentlichen Staatsaufwand überhaupt haltbar sey, auf die Anlagekosten von neuen Straßen, Canälen, Eisenbahnen, Brücken, Häfen etc. kann er in keinem Fall Anwendung finden. Alle diese neuen Werke decken nicht nur auf directe oder indirecte Weise (durch Vermehrung des Ertrags der öffentlichen Abgaben) die vollen Interessen ihrer Anlagekosten reichlich, sie vermehren auch mit der Zeit das Nationalvermögen und das Nationaleinkommen um mehr als das Zehnfache ihres Belaufs an Capital und Zinsen. In Betreff dieses Staatsaufwandes ist daher just der dem oben angeführten direct entgegengesetzte Grundsatz in Anwendung zu bringen, der nämlich: die gegenwärtige Generation würde thöricht handeln, die Anlagekosten von öffentlichen Werken, die mit der Zeit weit mehr reutiren werden, als die Kosten, von ihrem Jahreseinkommen zu bestreiten. Zieht man diese 57 Millionen von den übrigen Staatsausgaben ab, so bleiben noch als ordentlicher Jahresaufwand 1114 Millionen. Die Jahreseinnahmen betragen 1127 Millionen, folglich ergibt sich ein Ueberschuß von 13 Millionen. Dagegen sind aber noch die Supplementarcredit-Heischungen für das Jahr 1841 in Anschlag zu bringen, welche nach den Vorgängen von 1839 und 1840 sich auf 60 - 80 Millionen belaufen dürften. Es ergibt sich also eine effective Vermehrung der Staatsschuld in Folge des dießjährigen Budgets von 50 - 60 Millionen. Von den 1127 Millionen Staatseinkünften fließen 392 1 / 2 (4 1 / 2 Millionen mehr als voriges Jahr) aus den directen Abgaben; 220 Millionen aus dem Enregistrement und Stempel; 34 1 / 2 Millionen aus den Staatswaldungen; 168 Millionen aus den Douanen, 139 Millionen aus den Abgaben auf Getränke und einigen andern indirecten Taxen, 127 Millionen aus der Tabaks -, Post -, Pulverregie.

Die Unterhandlungen mit Holland sind so weit gediehen, daß die beiderseitigen Commissäre vor einigen Tagen einen gemeinschaftlichen Bericht an ihre Regierungen erstatten konnten, aber die Details sind nicht bekannt, dagegen steht die Unterhandlung mit England völlig still, bis über den Vorschlag von Bresson in der Kammer, über Erhöhung der Zölle auf Linnengarn und Leinwand, ein Beschluß gefaßt worden seyn wird. Uebrigens ist jedenfalls an kein bedeutendes Resultat dabei zu denken. Die Politik hier steht in der Schwebe, bis man Nachricht von dem erhalten wird, was heute im Parlament in London geschieht. Sollten die Whigs fallen, so wird die Lage des hiesigen Ministeriums sehr schwierig. Man glaubt hier nicht mehr an einen Vertrag zwischen Rußland und England;0261 die Zurückberufung Sebastiani's und die Ernennung Guizots zum Gesandten in London sind wahrscheinlich, aber noch nicht beschlossen. Ein Toryministerium in England wäre in diesem Augenblick ein großes Unglück für Frankreich; es würde die englische Allianz vollends auflösen, was bei der zunehmenden Unpopularität derselben ohnehin leicht genug wäre, aber hier den extravagantesten Planen und Hoffnungen aller Parteien Thür und Thor öffnen würde.

Niederlande.

Der König hat den Professor Thorbecke, welcher die bekannte Schrift für die Verfassungsreform herausgegeben, zum Rector der Universität Leyden für das Jahr 1840 ernannt.

Das Amsterdam'sche Handelsblad meldet unterm 22 Jan. über die Verhandlungen der zweiten Kammer Folgendes aus dem Haag: Täglich versammeln sich die Abtheilungen der zweiten Kammer, um über die Revision des Grundgesetzes zu berathschlagen. Anfangs haben sie die von der Regierung vorgeschlagenen Gesetzesentwürfe untersucht, haben aber, wie man vernimmt, davon Anlaß genommen, alle Artikel des noch bestehenden Grundgesetzes durchzugehen, und die Verbesserungen anzugeben, welche dieselben nach dem Urtheil der Abtheilungen bedürfen. Diese wichtige Arbeit fordert natürlich viel Zeit, sobald dieselbe aber beendigt ist, soll die Centralabtheilung eine Zusammenkunft halten, um die Verhandlungen der einzelnen Abtheilungen so viel möglich in ein Ganzes zusammen zu fassen, um sie so an die Regierung bringen zu können. Heute Mittag ist an die Mitglieder der Bericht über die Verhandlungen der Abtheilungen hinsichtlich des bekannten Vorschlags der fünf Mitglieder über die Art und Weise, wie die Veränderungen im Grundgesetz bewerkstelligt werden sollen, vertheilt worden. Wie früher schon gemeldet, hat sich die große Mehrheit der Kammer gegen den Vorschlag als noch zu voreilig erklärt. Man war der Ansicht, daß die Annahme der Initiative durch die Kammer nur durch die dringendste Noth gerechtfertigt werden könnte; daß die Kammer noch auf eine ehrerbietige, aber auch ernstliche und deutliche Weise der Regierung ihre billigen und rechtmäßigen Wünsche ausdrücken und sie nochmals dringend angehen solle, dem durch ihre gesetzlichen Repräsentanten ausgedrückten Verlangen der Nation Gehör zu schenken. Man glaubt, wenn die Regierung auch dann noch auf ihrer unglücklichen Idee bleibe, nichts Weiteres, als was sie bereits gethan, vorschlagen zu können, dann erst sey es Zeit, daß die Kammer über die beste Weise berathe wie die Generalstaaten die Initiative ergreifen sollten. Doch haben auch einige andere Mitglieder außer denen, die den Vorschlag gemacht hatten, noch fünf den Vorschlag gebilligt und erklärt, sie seyen ganz überzeugt, daß es von geringem Erfolg seyn könne, der Regierung, die jetzt neun Jahre lang Zeit gehabt habe, über den Gegenstand nachzudenken, und die feierlich und mit Beifügung der Gründe erklärt habe, nichts weiter als das bereits Vorgeschlagene geben zu können, noch einmal anzugehen, von ihrer Ansicht abzuweichen, und das Princip, nach welchem sie handelte, ganz zu verlassen, und daß überdieß der von vielen Mitgliedern eingeschlagene Weg einen Zeitverlust verursachen werde, weit größer, als wenn die Kammer mit Beachtung der in dem Vorschlag der fünf Mitglieder enthaltenen Bestimmungen die Initiative ergreife, wozu so zu sagen die Regierung selbst sie genöthigt habe. Indeß blieb es, wie schon bemerkt, dabei, daß die Mehrzahl der Kammer sich gegen den Vorschlag erklärte, worauf die HH. Luzac, Corver Hoft etc. denselben vorläufig zurücknahmen.

Das Amsterdam'sche Handelsblad vom 27 Januar schreibt noch aus dem Haag vom 24 Abends: Wie man vernimmt, gehen die Berathschlagungen der Kammer über die Entwürfe zur Revision des Grundgesetzes zu Ende; in einzelnen Abtheilungen müssen sie bereits beendigt seyn. Man sieht den Antworten der Regierung auf die gestellten Bedenken und Anfragen mit dem größten Interesse entgegen. Um ihr die nöthige Zeit zur Erwägung zu lassen, wird die Kammer ihre Arbeiten wahrscheinlich für einen Monat einstellen.

Schweiz.

Die Walliser Wirren neigen sich zur Ausgleichung und zum Frieden; solche Nothwendigkeit sehen jetzt die Verständigen beider Parteien recht gut ein und sind daher geneigt, sich einander zu nähern. Wesentlich hat zu dieser verständigern Stimmung mitgewirkt, daß der Obrist Ch. Bontems von Genf eine Zeit lang in Wallis gewesen ist, um das Terrain zu recognosciren für den Fall, daß es dort zu Thätlichkeiten zwischen den Einwohnern des Ober - und Unterlandes käme, wo dann die zur Beobachtung aufgerufenen vier Schweizer Bataillons, deren Commando ihm vom Vorort anvertraut war, auf weitern Befehl in Wallis einrücken sollten. Die radicalen Schweizer Journale haben diese Vorbereitungsreise Bontems nach ihrer Art bitter getadelt, während sie der Vorort sehr billigte. Bei dem Drohen Frankreichs im October 1838 war es gerade dieser verdienstvolle Officier, der Tag und Nacht die Vertheidigungsanstalten Genfs gegen den übermächtigen Feind leitete und dabei gleich große Einsicht, Thätigkeit und Patriotismus an den Tag legte. Damals hatten die Milizen wie jene Organe der öffentlichen Meinung nicht Lob genug für ihn. Sieben Gemsenjäger wurden vor kurzem oberhalb Leuk von einer Lawine ergriffen und kamen darunter um, bis auf einen, der sich wie durch ein Wunder rettete.

Deutschland.

Durch Circularschreiben sind die Landtagsmitglieder zur Fortsetzung des Landtags auf den 6 März d. J. wieder einberufen. (Schw. M.)

Was auch die Correspondenten der öffentlichen Blätter sagen mögen, so steht doch fest, daß über die Wiedereröffnung der Sitzungen der Bundesversammlung durchaus keine zuverlässige Nachricht zu erlangen ist. Es läßt sich daraus schließen, daß wie in andern Jahren die Thätigkeit der hohen Behörde erst am Schlusse des Winters wieder beginnen wird. Ueber die Wiederbesetzung der durch den Tod des Frhrn. v. Leonhardi erledigten Gesandtschaft, zu welcher der inzwischen auch verstorbene fürstlich reussische Kanzler v. Strauch denominirt war, vernimmt man nichts Zuverlässiges. Dagegen soll der Abgang des Grafen v. Beust, welcher die Sachsen-Ernestinischen Häuser repräsentirt, entschieden, und zu seinem Nachfolger der Sohn des kürzlich in Weimar jubilirten Geheimeraths v. Fritsch auserkoren seyn.

Die durch den Frost und den Eisgang unterbrochene Dampfschifffahrt auf dem Rhein hat heute wieder ihren regelmäßigen Dienst zwischen Köln und Mannheim begonnen. Die Eröffnung der Eisenbahn zwischen Kastel und Bieberich ist auf den 1 Febr. festgesetzt, dürfte jedoch, wenn wieder Kälte eintreten sollte, noch weiter hinausgeschoben werden. Wiewohl die großh. hessische Regierung fortfährt, die Interessen der Thurn - und Taxis'schen Postverwaltung zu vertreten, und in die zur Eröffnung ertheilte Concession Bedingungen aufgenommen hat, welche das Comité der Eisenbahn in sehr langwierige Verwicklungen mit der Postbehörde zu bringen geeignet0262 sind, so hat die Gesellschaft dennoch sich zur Eröffnung der Bahn im Hinblick darauf entschlossen, daß großh. hessisches Gebiet nur auf einer ganz kleinen Strecke berührt wird, und die Unternehmung der kräftigen Vertretung der Regierungen des Herzogthums Nassau und der freien Stadt Frankfurt im Fall eintretender Differenzen gewiß seyn kann. Gewöhnlich gut unterrichtete Personen behaupten, daß das hiesige großherzogliche Palais, das vormalige deutsche Haus, in Bälde eine solche Einrichtung erhalten werde, daß die großherzogliche Familie einen Theil des Jahres hier zubringen kann. Man sagt, daß von den Ständen die erforderliche Summen gefordert werden sollen. Für Mainz läge in der Erfüllung dieser Aussicht etwas sehr Erfreuliches. Seine jetzige Physiognomie, die einer bloßen Soldatenstadt, würde sich auf die vortheilhafteste Weise ändern.

Seit dem Neujahr erscheint hier die Allgemeine Preßzeitung, Blätter für Preß-Gesetzgebung und Rechtspflege, litterarischen Verkehr und Bücherkunde, redigirt unter der Leitung von Dr. Julius Eduard Hitzig, der Zeit Vorsitzendem in dem königlich litterarischen Sachverständigen-Verein für die preußischen Staaten in Berlin. Die erste Nummer des Blatts beginnt mit folgendem Vorwort: Wenn wir der merkwürdigen Erscheinung nachdenken, daß die Presse, das Organ aller öffentlichen Mittheilung, bis jetzt selber noch eines Organs für ihre eigenen Interessen hat entbehren müssen, so werden wir uns bald auf den Standpunkt versetzt finden, von dem uns die Gründung dieser Blätter als ein unabweisliches Bedürfniß der Zeit erscheint. Die Wohlthat der Presse ist so groß, daß man, wie so häufig, den Wohlthäter darüber vergessen hat. Der Glanz des Ruhms, in dem der Schriftsteller, der Dichter, in der Blüthezeit unserer Litteratur dastand, die scheue Ehrfurcht vor der Arbeit des Genius verwirrte das Urtheil des Volkes über die Ansprüche, die er, wie der Geringsten einer, an das Leben zu machen berechtigt ist; die Welt war vertheilt und nur in Jovis Himmel ward dem Poeten eine Stätte vergönnt. An Klagen hat es niemals gefehlt, und man kann auch nicht behaupten, daß sie wirkungslos verhallt seyen; aber bei der Zersplitterung des deutschen Vaterlandes, obgleich dessen ideale Einheit nirgends lebendiger waltet, als in der Litteratur, konnte die Abhülfe immer nur von halber Wirkung seyn. So kam es, daß sich Deutschland in zwei feindselige Lager spaltete, daß der Süden auf jedes geistige Product, nach dem er Verlangen trug, ohne Bedenken seine Caperbriefe ausstellte, der Norden dagegen sich hinter Wall und Graben der starrsten Gesetzlichkeit zurückzog. Dieß unselige Gleichgewicht extremer Grundsätze hatte einen Kriegszustand zur Folge, der nicht minder zerstörend auf den litterarischen, wie der dreißigjährige Krieg auf den politischen Rechtszustand Deutschlands wirkte. Den Ruhm, das Osnabrück der Presse zu werden, war dem Bundestag vorbehalten*)Bundesacte Art. 18. d., und nach mehr als zwanzigjährigen Unterhandlungen sind die Präliminarien des künftigen Friedens**)Bundesbeschluß vom November 1837. nunmehr wirklich zu Stande gekommen. Denn gerade in der Schroffheit der Gegensätze lag die Bürgschaft für ihre innere Bewegung. Jenen rechtlosen Zustand der süddeutschen Presse hätte der Gerechtigkeitssinn des Volkes gewiß längst schon verurtheilt, wenn er nicht einen Keim von Vernunft, zur künftigen Entfaltung reif, in ihm erkannt hätte. Durch die Praxis des Nachdrucks war nämlich die in der Natur des geistigen Eigenthums begründete Forderung zum Bewußtseyn gekommen, daß ein Product des Geistes, sowie es aus dem allgemeinen Bewußtseyn hervorgegangen, dem Gemeinbesitz der Nation wieder anheimfalle, daß der Autor seine besten Werke von dem Genius der Zeit zu Lehen trage. Die Theorie des ewigen Verlagsrechts, die dagegen in die Gesetzgebung Sachsens und Preußens übergegangen war, hielt sich so sehr nur im Abstracten, daß sie für die Dauer der concreten Wirklichkeit nicht gewachsen war, und nur das eine große Verdienst sich erwarb, das Bewußtseyn des Rechts festgehalten und gerettet zu haben. Die Annäherung beider Gegensätze ist aber auch durch die Lebensbewegung der Litteratur selbst mächtig befördert worden; zunächst sey in dieser Beziehung auf zwei Momente aufmerksam gemacht. Jemehr wir uns von der Blüthezeit unserer Litteratur entfernten, jemehr sich das nachwachsende Geschlecht daran gewöhnt hat, die Werke seiner Classiker als das theuerste Erbtheil seiner Vergangenheit zu betrachten, desto mehr erscheinen ihm diese Werke als ein wünschenswerther Besitz, dessen es sich bald und ohne allzugroße Opfer erfreuen möchte. Diese Stimmung hat die Frage über die Beschränkung des geistigen Eigenthums zur Entscheidung gebracht, eine Frage, die durch die Gesetzgebung Englands und Frankreichs längst erledigt war, eben weil beide Länder, im Besitz einer alten Nationallitteratur, das Bedürfniß zur Lösung derselben weit früher als wir empfunden haben. Die concretere Ausbildung der Preßgesetzgebung, die heutzutage von allen Seiten gefordert wird, ist ferner durch die größere, mit jedem Jahre wachsende Dichtigkeit der litterarischen Bevölkerung bedingt, während die frühere Zeit nur einzeln zerstreute Niederlassungen des Genius bewundert hat. Es bedarf aber keines weiteren Beweises, daß das engere Zusammenwohnen die Möglichkeit von Collisionen steigert, daß die zum Gewerbe gewordene Litteratur den Beistand des Gesetzgebers und Richters mehr und öfter in Anspruch nimmt, als der keusche Dienst der Musen. So lange nun der litterarische Rechtszustand noch in den ersten Gründen seiner Existenz bedroht, so lange zwischen Recht und Willkür noch nicht entschieden war, konnte von einem Organ der Presse noch nicht die Rede seyn: jetzt aber, wo durch den Bundesbeschluß vom 2 April 1835 und vom November 1837 eine positive Basis für ganz Deutschland gewonnen ist, muß der nunmehr gesicherte Grund und Boden urbar gemacht und der Bau einer Preßgesetzgebung im weitesten Sinne des Worts begonnen werden. Wie groß die Verwirrung der Ansichten sey, der wir hier begegnen, geht aus dem Umstande hervor, daß die Präliminarien des Bundestags mehr noch den gegenseitigen Zugeständnissen kriegführender Parteien als der Grundlegung zu einem dauernden Rechtszustande gleich sehen, während Preußen in seinem Gesetz vom Junius 1837 eine vernünftige Mitte erstrebt hat und Sachsen an den alten Principien beharrlich festhält. Wie sehr die gesetzlichen Bestimmungen über den Verlagsvertrag in ganz Deutschland vernachlässigt sind, ja, daß in den weiten Gebieten des Preßrechts ganze Strecken unbekannten Landes liegen, wird keinem Sachverständigen entgehen; desto reicher der Stoff und die Ausbeute der Arbeit!

Für die durch den in diesen Tagen erfolgten Tod des Senators Mertens erledigte Senatorstelle sind die Bürger Runde, Brakebusch und Brauns als Candidaten erwählt und Sr. Maj. dem Könige vorgeschlagen, welcher die Wahl eines der drei zu bestätigen hat. Die Gewählten sind sämmtlich als eifrige Anhänger des Staatsgrundgesetzes bekannt, wie denn namentlich der erste der drei Genannten bei Gelegenheit der Suspension Rumanns mit zu denen gehörte, welche am eifrigsten darauf drangen, die Gleichmäßigkeit der Gesinnungen der Bürgerschaft mit denen des Magistrats auszusprechen,0263 und dieß als Mitglied der zu diesem Zweck ernannten Deputation vor dem versammelten Magistrate auch ausführte. (H. C.)

Dänemark.

In einem meiner frühern Briefe habe ich darauf hingedeutet, daß die schwedischen Blätter sich ziemlich lebhaft mit den neuesten Begebenheiten in Dänemark beschäftigen. Eines derselben sagt: Die Antecedentien des neuen Königs als Mitstifter des Grundgesetzes von Eidsvold (der norwegischen Constitution) und die starken constitutionellen Sympathien, die sich in den letzten Zeiten in Dänemark entwickelt haben, machen seine Besteigung des dänischen souveränen Throns bedeutungsvoller, als ein solcher Personenwechsel gemeiniglich zu seyn pflegt, denn alle Hoffnungen auf eine bessere und freiere Ordnung der Dinge scheinen sich um ihn und den Zeitpunkt gruppirt zu haben, wo die Macht in seine Hände übergehen sollte. Man wird bald erfahren, inwiefern diese Hoffnungen sich erfüllen oder nicht. Unter allen aufgeklärten und denkenden Dänen gibt es wohl nur Eine Stimme über die Wahrheit des bekannten Ausspruchs im Hamlet: There is something rotten in the state of Denmark, und darüber, daß diese alte Monarchie sich unmöglich mit ihrer Staatsschuld von 130 Millionen Reichsbankthalern, mit ihrem enormen Aufwand für die Hofhaltungen, ihrem die Kräfte des Landes übersteigenden Militärbudget in ihrem jetzigen Stande halten könne, und daß der Zeitpunkt für eine Constitution nach dem Vorbilde ihrer ehemaligen Brüder, der Norweger, wenn je, jetzt vorhanden ist. Es ist natürlich, daß wir Schweden mit um so größerer Aufmerksamkeit die bevorstehenden Begebenheiten in Dänemark betrachten, da dieses, wenn die constitutionelle Tendenz dort siegt, nicht ohne Einfluß auf die Verhältnisse und Stimmungen bei uns bleiben kann. In einer spätern Nummer sagt das Aftonblad: Unter allen Ereignissen dieses Jahrs muß der Tod Friedrich VI von einem gewissen Standpunkt aus als der merkwürdigste für den ganzen Norden betrachtet werden. Das dänische Volk hat sich seit einigen Jahrhunderten in einem Zustande fast gänzlicher politischer Unmündigkeit befunden; die Macht des Hofs nebst der Bureaukratie haben dort allein Geltung gehabt. Die Folgen zeigten sich in dem industriellen Stillstande während der gigantischen Entwickelung anderer Nationen, in dem Hinschwinden des Handels, in einer drückenden, fast unerträglichen Staatsschuld. Auf der andern Seite ist gleichwohl dieses Volk in der Entwickelung der individuellen Kräfte und in Wissenschaft und Kunst so weit fortgeschritten, daß es in dieser Beziehung hinter keinem andern zurücksteht, sondern sogar manche ausgezeichnete Männer ersten Ranges zu den seinigen zählt, und die Hauptstadt Kopenhagen besitzt eine Mittelclasse, die sich rücksichtlich der Bildung, der Kenntnisse und des Gemeingeistes sicher mit der Bevölkerung jeder andern Hauptstadt messen kann, es ist daher nicht zu verwundern, wenn ein solches Volk, obgleich bisher durch persönliche Hingebung an seinen alten Monarchen geknüpft, jetzt mit lauter Stimme und allgemein den Wunsch äußerte und die Hoffnung faßte, daß bei seinem Hintritt eine Veränderung in der Staatsverfassung geschehen würde, wodurch die veralteten politischen Formen andern Platz machten, die mit der im Lauf der Zeit errungenen Reise und Aufklärung des Volks im Verhältniß ständen. Die bisherigen Handlungen des jetzigen Königs veranlaßten auch in hohem Grade solche Hoffnungen ...

Oesterreich.

In dem Krankheitszustande Sr. Exc. des Grafen Clam-Martinitz, der gestern sehr beunruhigend gewesen, ist heute einige Besserung eingetreten. Schon beim Ausbruche dieser complicirten und daher schwer zu behandelnden Krankheit ließ er sich mit den Sterbesacramenten versehen; dem heutigen Befinden zufolge beleben sich die Hoffnungen seiner Herstellung neuerdings mit größerer Zuversicht.

Se. D. der Feldmarschall-Lieutenant Prinz Ferdinand von Sachsen-Coburg ist im Begriff, in Gesellschaft seiner schönen Tochter, der Prinzessin Victorie, deren Hand der Herzog von Nemours erhalten soll, Wien zu verlassen, um sich über Coburg und Brüssel nach London zu begeben, und der Vermählung der Königin Victoria mit seinem Neffen, dem Prinzen Albert, beizuwohnen. Aus Preßburg wird berichtet, daß bereits die Mehrzahl der Landtagsabgeordneten von ihren Committenten Vollmacht erhalten haben, für Bewilligung der Recrutenstellung zum Betrage von 38,500 Mann zu stimmen. Die Nation will diese Bewilligung an keine Bedingung geknüpft wissen, sondern begnügt sich vertrauensvoll mit der allerhöchsten Zusage, daß allen wirklichen Beschwerden des Landes baldige Abhülfe werden solle.

Griechenland.

Die eben entdeckte Verschwörung ist eine schlechte Intrigue, von Schurken angelegt zu erbärmlichen Zwecken und von Fanatikern ausgebeutet zu nicht besseren. Was wahr daran ist, reicht kaum zur Ausrüstung einer Intrigue hin, und alle Theile, die schlechten wie die guten, haben eigentlich dabei gewonnen in ihrem Interesse. Die unversöhnlichen Feinde der Staatskirche sind dadurch, daß man sie einer Verschwörung beinzichtigte, zu Verschwörern vorbereitet. Der Körper der Hetärie in den türkischen Provinzen ist dadurch, daß man ihn an das Aushängeschild malte, zur sorgsamern Organisation aus Pflichten der Selbstvertheidigung gezwungen. Die Constitutionellen haben sich Glarakis vom Halse geschafft, und durch die Hymnen auf sich selbst wegen Rettung des Staats sich künstliche Titel und neue Energie geschaffen. Die russische Mission, durch die in den griechischen Blättern Athena, Volksfreund etc. erhobene unverschämte Anklage gegen sie, hat die vortheilhafte Stellung einer unschuldig gekränkten. Gewisse englische Agenten, als die eigentlichen Ankläger, haben dem Russenhasse und der Russenfurcht neue Nahrung zu geben Gelegenheit gehabt. Griechenland hat die Ueberzeugung gewonnen, daß die Umtriebe, die es seit einiger Zeit beunruhigten, ohne wirkliche Kraft waren. Der Lord-Obercommissär der jonischen Inseln ist durch diesen glücklichen Zwischenfall der Opposition im Parlament vor der Hand los geworden. König Otto endlich hat die Gelegenheit gehabt, seinen Charakter und persönlichen Muth zu bewähren, und sich von der anhänglichen Gesinnung des Volkes zu überzeugen. Sogar die Cabinette haben gewonnen, denn es ist ihnen eine Aufklärung über das geliefert worden, was ihre Missionen dort nicht thun sollen. Und nun sage man noch, daß Verschwörungen zu nichts taugen! Die Welt hat also ebenfalls gewonnen an Erkenntniß.

Türkei.

Die neuesten Berichte des Siebenbürger Wochenblatts über die Pest diesseits des Balkans lauten mehr auf Verbreitung als auf Abnahme der Seuche. Zwar hatte bis zum 7 d. M. in Simila die Pest nachgelassen, allein in Turtukani dauerte sie noch so heftig an, daß vom 2 bis 9 December 12 Personen erkrankten und 6 davon starben. In Silistria erlagen ihr seit dem Ausbruche vom 21 Nov. bis 13 Dec. 137 Personen, und im Districte von Turtukani und Rosgrod 69 Personen aus 38 Häusern. Der District von Tsarakul, in welchem bereits 120 Personen daran gestorben seyn sollen, ist abgesperrt worden. 0264Es wird fortwährend Klage geführt, daß die Localbehörden nichts thun, dem Uebel zu steuern, und bemerkt, daß der levantinische Handel unter diesen Verhältnissen leidet, weil Personen und Waaren einer viel längern Quarantäne unterzogen werden, und letztere durch die Räucherungen vielfach beschädigt werden. Der Gesundheitszustand in der Moldau und Wallachei, den Quarantänen daselbst und auf den Schiffen in den Donauhäfen, wird bisher immer noch als nicht gefährdet angegeben.

Aegypten.

Der türkische Gesandte, Kiamil Pascha, ist gestern wieder von Kairo zurückgekehrt, und wird entweder heute oder spätestens morgen mit dem türkischen Dampfschiffe wieder nach Konstantinopel abreisen. Er soll mit seinem Aufenthalt in Kairo nicht sehr zufrieden seyn, da ihm dort nicht der Empfang ward, den er, nach seiner Aufnahme in Alexandria zu urtheilen, daselbst erwarten durfte. Daß der mitgebrachte Hattischerif nicht dem Volke publicirt wird, und daß er überhaupt gar keine Anwendung in den Ländern Mehemed Ali's findet, versteht sich von selbst und ist ganz überflüssig auseinander zu setzen. Warum aber ein solcher Hattischerif, der darauf berechnet seyn soll, alles Bestehende umzuwandeln, vom Sultan dem Pascha von Aegypten gesandt ward, in dessen Ländern er auch nicht einen Kawas einsetzen und keine zehn Paras Steuern zu erheben vermag, ist ziemlich unbegreiflich. Es gehört dieß zu den tausend und ein orientalischen Widersprüchen. In den letzten Tagen des Aufenthalts Kiamils äußerte sich der Pascha sehr ironisch über diesen Hattischerif. Da also jetzt, sagte er zu Kiamil, alle Verationen, unrechtmäßige Abgaben, überhaupt alle Ungerechtigkeiten gänzlich in der Türkei aufhören sollen, und jeder nur von seinem Gehalt zu leben hat, so sage mir doch, wie viel Gehalt hat Chosrew Pascha? Sechshundert Beutel (30,000 fl.) monatlich war die Antwort. Wie viele Leute hat er wohl in seinem Sold? Zwischen 5 und 600. Wenn er 600 Leute besoldet, so kann man für Konstantinopel annehmen, daß er im Durchschnitt jedem einen Beutel monatlich zahlt, das macht gerade 600 Beutel; wo nimmt er nun aber das Geld zu seinem eigenen Leben her? Hierauf stockte die Antwort und der Pascha fing laut an zu lachen. Es wird mit diesem Hattischerif gehen, wie mit dem vielgepriesenen Handelstractat, dessen Unausführbarkeit man bei nur einiger Kenntniß des Orients sogleich einsehen mußte. Das kürzlich von Kapudan Pascha Mehemed Ali gegebene Fest auf dem türkischen Admiralschiff Mahmudieh war rein militärischer Art. Es waren sämmtliche Commandanten der türkischen sowohl als ägyptischen Flotte gegenwärtig, die an verschiedenen Tafeln auf europäische Art speisten. Mehemed Ali war sehr aufgeräumt und führte die Conversation, die, wie es bei den vornehmen Türken gewöhnlich der Fall ist, nur in Metaphern und Parabeln bestand, deren Pointen sich hauptsächlich gegen die gegenwärtige Politik richteten.

0257
Beilage zur Allgemeinen Zeitung
2 Februar 1840

Sendschreiben eines Rheinpreußen an Hrn. Mauguin.

In Lüttich ist eine kleine Schrift erschienen (la frontière du Rhin, lettre d'un Prussien-Rhénan à Mr. Mauguin. Liège, Collardin, 1840), worin die schon so oft erörterte Frage, ob Frankreich auf die Rheingränze Anspruch machen dürfe, von neuem abgehandelt wird. Da sie durch die periodisch immer wiederkehrenden Reclamationen französischer Journale hervorgerufen wurde und sie einige sehr gute Gedanken, namentlich über das Verhältniß der katholischen Geistlichkeit in Rheinpreußen zu der französischen, enthält, so theilen wir Einiges daraus mit.

Die französischen Blätter glauben sich nie auf einem für sie vortheilhafteren Boden zu bewegen, als wenn sie die Idee von der Vereinigung der auf dem linken Rheinufer gelegenen Länder mit Frankreich wieder aufwärmen. Wenn man sie hört, so ist diese Ausdehnung der französischen Gränzen ein volksthümliches Axiom, eine politische Nothwendigkeit. Nichts ist leichter, nichts gerechter, nichts natürlicher, als die Eroberung jener Länderstriche, die, als integrirende Theile des deutschen Reichs seit undenklichen Zeiten, in Folge des Luneviller Friedens vom 9 Febr. 1801 an Frankreich abgetreten, und in Folge des Pariser Friedens vom 30 Mai 1814 Deutschland wieder zurückgegeben worden sind. ...

Für die Redner der Oppositionspartei kann es nicht zweifelhaft seyn, daß die Frage in Betreff der Rheingränze die Alternative zwischen Frieden und einem europäischen Krieg in sich schließt. Die unablässige Wiederholung derselben Doctrinen muß unfehlbar dem Argwohn der auswärtigen Cabinette Nahrung geben, und der Meinung Consistenz verleihen, daß die gegenwärtige Regierung Frankreichs nicht im Stande ist, das friedfertige System länger aufrecht zu erhalten, durch welches allein ihre Existenz zur Möglichkeit wurde. Der Friede, dessen wir seit 1830 genießen, ist aber auch nichts weiter als ein Waffenstillstand, der die financiellen Hülfsquellen der Staaten erschöpft, die Ungewißheit über die Zukunft verlängert und dem unbehaglichen Zustande unserer Zeitgenossen ständige Dauer verleiht.

Hat man aber, indem man eine so unbesonnene Sprache in Betreff des Kriegs führt, wohl bedacht, was man eigentlich will? Alle Revolutionskriege sind durch den Vertrag von 1814 und durch seine auf den Zustand der Dinge vor dieser Revolution gegründeten Territorialbestimmungen beendigt worden. Sollte sich Frankreich, gehe es nun siegend oder besiegt aus dem Kampfe, wohl schmeicheln, daß ein allgemeiner Krieg, die nothwendige Folge jenes hartnäckigen Systems, die erloschenen Leidenschaften wieder anzufachen, jemals mit einem Frieden nach der Grundlage des status quo vor oder nach 1814 sich enden würde?

Sein Vaterland in einen Krieg stürzen wollen, dessen Ziel und Ausgang sich nicht absehen lassen, ist schon an und für sich ein allzu verderblicher Irrthum, als daß er auf einem Schlachtfelde geführt werden sollte. Allein es ist mehr als Irrthum, es ist ein Verbrechen, alle politischen Leidenschaften heraufzubeschwören, um einen Kampf zu veranlassen, bei welchem die Geschichte, das Völkerrecht, die früheren Vorgänge und die Bedingungen des gegenwärtigen Zustandes der Dinge sich die Hand bieten würden, um alle Wechselfälle desselben zum Nachtheil der Nation zu lenken, die sich durch den Gedanken an Nationalruhm dazu hinreißen ließe, die einzige Lockspeise, die man ihr zu bieten etwa wagen könnte.

Wir übergehen die Vergleichung, welche der Verfasser zwischen den Staatskräften Frankreichs und Preußens zieht, da sie schwerlich erschöpfend ist. An einen Zweikampf dieser beiden Staaten ohne Theilnahme der übrigen europäischen Mächte ist ohnehin nicht zu denken. Schlagend dagegen ist die Vergleichung, welche der Verfasser zwischen der französischen und der preußischen Verwaltung der Rheinlande in den verschiedenen Epochen vor und nach dem Jahr 1814 angestellt hat.

Die erste Epoche beginnt mit der militärischen Besitznahme des linken Rheinufers durch die Franzosen, in den letzten Jahren des vorigen Jahrhunderts. Das berüchtigte Decret des Nationalconvents vom 15 Dec. 1792 schrieb seinen Generalen vor, wie sie sich in den Ländern zu verhalten hätten, in welche sie eingefallen waren. Man fing damit an, diese Gegenden auf den Fuß französischer Provinzen zu organisiren, ersparte ihnen aber dabei keineswegs die Uebel, welche in Feindesland vom Krieg unzertrennlich sind; ja man steigerte im Gegentheil alle Bedrückungen auf hundertfältige Weise. Die tumultuarische Abschaffung aller administrativen und Regierungs-Formen in Provinzen, welche bis dahin unter der Herrschaft einer großen Zahl durch Gesetze und Staatseinrichtungen unter sich sehr verschiedener Regierungen gestanden hatten, vervielfältigte ins Unendliche die Unzahl von Lasten, welche ihnen von Civil - und Militärbehörden auferlegt wurden, die größtentheils transitorischer Natur waren, ja zuweilen nur eine angemaßte Autorität besaßen, weil es schlechterdings unmöglich war, einen nur einigermaßen beruhigenden Maaßstab zu billiger Vertheilung in Landstrichen aufzufinden, deren Hülfsquellen ihrer Natur nach so verschieden und hinsichtlich ihres Werthes so ungleich waren. Somit war denn zügelloser Unordnung und schamlosen Räubereien Thür und Thor geöffnet. Während man die öffentlichen Cassen bis auf den letzten Pfennig leerte, führte man neue Abgaben ein, ohne die alten deßhalb abzuschaffen. Man trieb ungeheure Brandschatzungen ein, während der Soldat auf Kosten des Einwohners lebte; und ungeachtet aller Anstrengungen der preußischen Regierung, die Gemeindeschulden nach und nach zu tilgen, sind selbst jetzt noch von den Bewohnern unserer Städte und Dörfer Zahlungen zu leisten, die sich von den gränzenlosen Erpressungen herschreiben, welche in jenen Zeiten geistiger und materieller Anarchie die auf einander folgenden Militär - und Civilbehörden sich erlaubt hatten. Die fürstlichen Domänen, das Grundeigenthum geistlicher und weltlicher Corporationen, wissenschaftliche und pädagogische Stiftungen Alles wurde für Nationalgut erklärt, und zum Vortheil des Nationalschatzes verkauft. Man plünderte Paläste, Kirchen, Bibliotheken, verschleuderte die Mobilien und die kostbarsten Sammlungen. Man vernichtete die öffentlichen und Gemeindeschulden, wenn auch nicht alle vermittelst eines Decrets, doch wenigstens dadurch, daß keine Zinsen mehr bezahlt wurden. Um endlich das Maaß des Unheils voll zu machen, überschwemmte man die eroberten Länderstriche mit einem Duzend Milliarden von Assignaten, indem man zugleich alles baare Geld aus denselben herauszog. Man kann ohne Uebertreibung behaupten, daß in den Rheinprovinzen auch nicht Eine Familie von einigem Ansehen und Vermögen existirt, die durch die französische Herrschaft nicht entweder ganz zu Grunde gerichtet, oder bis in die Grundvesten ihres Wohlstandes erschüttert worden wäre.

0258

Doch das war noch nicht Alles. Mit einem einzigen Federstrich führte man in allen Verwaltungszweigen und öffentlichen Verhandlungen plötzlich eine fremde Sprache ein. Die öffentlichen Aemter wurden nur Menschen überlassen, welche weder die Sprache noch die Gesetze des Landes, weder den Charakter noch die Gesittung seiner Bewohner, weder ihre frühere Regierung noch ihre Verwaltungsweise kannten. Alle Schätze der schönen Künste und Wissenschaften wurden geraubt und vergeudet; die kostbarsten Denkmäler, die durch ihr Alter, ihre Schönheit und ihre Wichtigkeit für die vaterländische Geschichte sich auszeichneten, wurden zertrümmert und ihre Materialien zu Geld gemacht. Die öffentlichen Gebäude, die keine Kaufliebhaber fanden, zerfielen in Ruinen, weil man keine Reparationskosten darauf verwenden wollte. Dieß war das Schicksal der meisten Paläste der ehemaligen Landesfürsten. Kurz, man verwirklichte dieses vandalische Eroberungssystem mit so gutem Erfolg, daß nach Verlauf von wenigen Jahren alle Städte ihr ursprüngliches Aussehen verloren hatten und dagegen jenes Gepräge von Zerrüttung und Einförmigkeit annahmen, welches den Fremden, der das Innere Frankreichs bereist, auf so unangenehme Weise abstößt. Man erschöpfte die Bevölkerung durch zahllose Militärconscriptionen und schleppte die eingeborne Jugend von einem Ende Europa's zum andern, damit sie theils auf den Schlachtfeldern, theils in den Spitälern Deutschlands, Italiens, Aegyptens, Spaniens und Rußlands ihr Leben aushauche. Der einzige Gewinn, der diesen Provinzen aus der französischen Herrschaft erwuchs, ist die Gleichheit aller Bewohner vor dem Gesetz, die ihnen jedoch auch unter keiner andern Regierung fehlschlagen konnte, denn sie gehört zu den unausbleiblichen Fortschritten unseres Jahrhunderts. Selbst der zukünftige Wohlstand, der nach und nach wieder Wurzel faßte, oder der, besser gesagt, auf einem neuen Fuße sich regenerirte, wurde in Aussicht genommen einzig und allein, um später durch die drückendsten Abgaben darüber verfügen zu können, und in möglichst kurzer Zeit alles Privatvermögen in die Staatscasse zu leiten. War man vielleicht in diesen Provinzen besser daran als im übrigen Frankreich? Nach dem ungeheuern Verlust, der natürlichen Folge dieser allgemeinen Zerstörung von Wohlstand, Ansprüchen, öffentlichen Wohlthätigkeits -, Lehr - und kirchlichen Anstalten, hätten diese Provinzen allerdings verdient, von den Schlägen des Schicksals ausruhen zu dürfen. Allein die Zeit, in der sie hätten anfangen sollen, sich zu erholen, fiel in die Epoche des Continentalsystems; und dieses System gab ihrem Handel und ihren Manufacturen den letzten Stoß, um dagegen bloß eine erzwungene Industrie ins Leben zu rufen, die gleichfalls wieder mit ihrem Schöpfer zu Grunde gehen mußte. Es war dieß die verhängnißvolle Zeit, wo man die Bevölkerung und das Privatvermögen durch Recrutirungen aller Art und durch sogenannte freiwillige Equipirungen aussaugte; wo man alle Gemeindegüter verkaufte, um dem Lande das letzte Pfand seiner öffentlichen Hülfsquellen zu rauben. Es war der Anfang des Sturzes jener Allmacht, welche die große Nation sich angemaßt hatte. Es war die Zeit, an welche eines Ihrer öffentlichen Blätter im Jahr 1832 Sie mit folgenden Worten erinnerte: Ach! Sie haben es nicht gesehen, jenes Frankreich, in den letzten Jahren des Kaiserthums; oder was Sie gesehen haben, ist Ihrem Gedächtniß entfallen. Sie haben es nicht gesehen, jenes Volk, als die Conscription es decimirt hatte, als es unter der Last der Abgaben und des Elends erlag, als es unter einem Despotismus seufzte, der, so wie der Sieg ihn verließ, mit jedem Tage schwerer und düsterer ward. Und diese Lehre wurde Ihnen von einem Schriftsteller gegeben, der nicht einmal Zeuge von dem Enthusiasmus war, mit welchem die deutschen Heere im Jahr 1814 empfangen wurden, nachdem sie jenen Strom überschritten hatten, den es Ihnen beliebt, die natürliche Gränze Frankreichs zu nennen!

(Beschluß folgt.)

Die Gesetze der Chinesen über Mord und Todtschlag.

(Beschluß.)

Die Fürsten des Mittelreiches erließen, wie die spätern römischen Imperatoren, nach Gutdünken ihre Befehle und Anordnungen, welche dann alsbald im ganzen Lande Gesetzeskraft erhielten. Diese kaiserlichen Edicte wurden in der Folgezeit, und dieß höchst wahrscheinlich schon unter den Tscheou, gesammelt und geordnet. So entstanden die Gesetzbücher des Landes, welche immerdar bei dem Erheben einer neuen Dynastie umgearbeitet, bald vermehrt und bald auch abgekürzt wurden. Zu den Zeiten der großen Han-Dynastie waren die Gesetze in zehn Classen eingetheilt, welche zweihundert und siebenzehn Abschnitte enthielten; zu den Zeiten der Sui zerfielen sie in sechs Abtheilungen und in zweiundsiebzig Bücher; zu den Zeiten der Tang in fünfzehn Classen, fünfzehn Abtheilungen und in hundertsechsundsechzig Bücher; zu den Zeiten der großen Song-Dynastie in vier Classen, vier Abtheilungen und fünfzig Bücher. Der berühmteste Fürst der Juen oder Mongolen-Dynastie war Chubilai. Dieser ließ im Jahr 1291 ein neues Gesetz verfertigen, wobei die Gesetze der Kin zu Grunde gelegt, aber vielfach gemildert wurden. Die neuen Anordnungen der Mongolen wurden im Jahr 1328 in einen eigenen Codex zusammengestellt, der nicht weniger als 2539 Artikel enthielt. Die Ming, welche 1368 auf die Mongolen folgten, hatten wiederum ihre eigene Gesetzsammlung, so wie ihre eigenen Verwaltungsspiegel. Auch die jetzt regierenden Mandschu fanden es, nachdem sie (1644) den chinesischen Thron bestiegen hatten, bald nothwendig, ein neues Gesetzbuch verfertigen zu lassen, wobei natürlich wiederum die Gesetze der Ming zu Grunde gelegt wurden. Es sollen aus diesen Gesetzen vierhundert sieben und fünfzig Artikel in diese neue Sammlung übertragen worden seyn, welche bereits im Jahr 1647 vollendet und dann alsbald dem Druck übergeben wurde. Seit dieser Zeit erschienen eine Menge kaiserlicher Verordnungen, deren Anzahl im Jahr 1769 auf 1462, 1820 auf 1573 und jetzt wohl über 2000 sich belaufen mag. Die Pandekten und der Codex des Mittelreichs (Liu li i schu) enthielten gegen Ende des Jahres 1839 wenigstens ein und zwanzig tausend Artikel wobei aber die seit der Regierung der Mandschu, in Betreff der eigentlichen Staatsverwaltung erlassenen Decrete nicht mitgerechnet sind. Sie finden sich in dem Werke, Tai tsing Hoei tien sse li, d. h. gesammelte Satzungen und Normen der Tai tsing oder überaus reinen Dynastie überschrieben, in mehr denn dreihundert und fünfzig starken Bänden, und in neunhundert zwanzig Büchern, wovon ein jedes fünf bis sechs und zwanzig Doppelseiten umfaßt. Es gingen nämlich die Gesetzgeber und die höchsten Verwaltungsbeamten des chinesischen Staates und Volkes von dem falschen Grundsatz aus, Alles im voraus bestimmen und anordnen zu wollen; es wird demnach schwerlich in dem ganzen Bereiche menschlicher Thätigkeit eine Handlung, ein Vergehen aufgefunden werden können, für welches sich hier nicht ein Gesetz oder eine Anordnung vorfände. Das, was in Europa bis jetzt von diesen Verordnungen und Gesetzen bekannt geworden, ist höchst unvollständig. Staunton hat unter dem nicht ganz passenden Namen0259 Criminalgesetzbuch bloß die aus alten Zeiten stammenden Grundnormen übertragen und nur einige wenige kaiserliche Verordnungen oder Novellen der neuern Zeiten in den Nachträgen hinzugefügt.

Dieses Gesetzbuch und dieser Verwaltungsspiegel beziehen sich aber bloß auf die Chinesen und Mandschu, innerhalb des chinesischen Reichs im engern Sinne des Worts. Für die zahlreichen Klane der Mongolen, für die Tibetaner, die Turkomanen der kleinen Bucharei und die sämmtlichen Bewohner der nordöstlichen und nordwestlichen Markgrafschaften, längs des Amurflusses und des Bolorgebirges, sind eigene Gesetzbücher, besondere Anordnungen vorhanden. Diese Völkerschaften werden auch nicht von den gewöhnlichen Behörden des Reiches verwaltet, sondern stehen unter einem Ministerium der Colonien, Li fan Juen oder Hof zur Regierung der China unterworfenen Fremden genannt. Alle diese verschiedenen Gesetzbücher, alle diese zahlreichen Verordnungen gehen von dem Grundsatze aus, daß es der äußersten Strenge bedürfe, um die großen, zum Theil barbarischen Völkermassen innerhalb des weitgestreckten Reichs in Ordnung und Ruhe zu erhalten. Blut für Blut lautet noch in allen Fällen, wo Aufmerksamkeit und Einsicht den Unfall hätten verhüten konnen, das alte Rachegesetz; nur findet ein Unterschied statt in der Weise, wie die Opfer der Ruhe der bürgerlichen Gesellschaft dargebracht werden, ob durch Köpfen oder Hängen. Ersteres wird nämlich, da die Chinesen einen großen Widerwillen gegen die Verstümmelung des menschlichen Körpers hegen, für eine bei weitem größere Strafe geachtet. Alle Personen, heißt es in dem 290sten und 292sten Abschnitt des allgemeinen Gesetzbuchs, welche mit Absicht Jemand tödten, sollen vermittelst Köpfens zum Tode gebracht werden. Alle andern Personen, welche in einem zufälligen Streite oder auch in einem Spiele Jemand tödten, sollen vermittelst Hängens zum Tode gebracht werden. Allen Personen aber, welche durch Zufall Jemand tödten oder verwunden, sey es gestattet, sich von der Todesstrafe, durch Entrichtung des Wehrgeldes an die Familie des Verschiedenen, loszukaufen. Man nennt aber reinen Zufall, fährt der chinesische Gesetzgeber fort, wenn es nicht möglich war, auf directe oder indirecte Weise, durch die Wahrnehmungen der Sinne oder des Verstandes, den Unglücklichen vor dem Unfalle zu warnen. Wenn Jemand z. B. wilde Thiere verfolgt oder schießt, wenn er, zu irgend einem Zwecke, Steine oder Ziegel wegwirft, wenn man von einer Höhe hinabstürzt, wenn ein Schiff von Wind und Wellen einhergetrieben, wenn Pferde mit Reiter und Wagen durchgehen, und endlich, wenn mehrere Personen eine große Last in die Höhe heben, die aus Mangel an Kraft ihren Händen entsinkt wenn bei allen diesen und ähnlichen Gelegenheiten Jemand getödtet oder beschädigt wird, so kann man durch Entrichtung des Wehrgeldes an die Verwandten des Verunglückten sich von der gesetzlichen Bestrafung loskaufen. Dieses Wehrgeld wird nach einer diesen Abschnitten angehängten Novelle bei einem gewöhnlichen Mann auf zwölf Unzen reinen Silbers oder ungefähr fünfzig Gulden unsers Geldes festgesetzt. Bei einer Tödtung wird hinzugefügt, diene diese Summe zur Bestreitung der Begräbnißkosten; bei einer bloßen Verwundung sollen hievon Doctor und Apotheker bezahlt werden. Daß aber auch in vorkommenden Fällen nach diesen Grundgesetzen des Reiches entschieden wird davon zeugt ein Edict, erlassen am siebenten Tag des zweiten Monats der Periode Kia king, das ist am 4 März 1808. Eine Anzahl englischer Matrosen gerieth nämlich kurz vorher in Streit mit einem Theile der niedersten Bevölkerung der Vorstädte Cantons, wobei ein Chinese getödtet wurde. Man wußte nicht, wer der eigentliche Thäter sey. Es ward nun einem gewaltigen Raufbold, Eduard Sheen genannt, der Todtschlag aufgebürdet und ein Mährchen ersonnen, wornach dieser gegen seinen Willen einen Stock habe aus dem Fenster fallen lassen, welcher den zufällig vorübergehenden Chinesen tödtlich an den Schläfen getroffen hätte. Dieses sey nun, heißt es in dem angeführten von dem Ministerium der Gerechtigkeit erlassenen und vom Kaiser bestätigten Edicte, solch ein Fall, wo weder Aufmerksamkeit noch Vorsicht das Unglück hätten verhüten können, er müsse also nach dem Artikel des Gesetzbuchs der rein zufälligen Beschädigung oder Tödtung beurtheilt werden. Der benannte Eduard Sheen solle demnach das festgesetzte Wehrgeld, um hievon die Begräbnißkosten zu bestreiten, den Verwandten des Verstorbenen entrichten; dann möge man ihn in seine Heimath England entlassen, um dort auf eine ordentliche Weise regiert zu werden. *)Penal Code of China. London 1810. S. 523.

Großbritannien.

Wir kommen noch einmal auf die Oberhaussitzung vom 23 Januar zurück, in welcher, wie kurz erwähnt, Lord Ripon die Finanzlage des Landes und manches damit Zusammenhängende zur Sprache brachte. Graf v. Ripon, mit mehreren der jetzigen Minister, namentlich mit Lord Minto und mit Melbourne selbst, verwandt, ist jetzt ein gemäßigter Tory. Früher gehörte er bekanntlich dem Cabinet Grey zuerst als Colonialminister und später als Lord Siegelbewahrer an, bis er im Junius 1834, nach Lord Grey's Rücktritt, wegen Meinungsverschiedenheit über die irischen Fragen zugleich mit dem Herzog v. Richmond, Lord Stanley und Sir J. Graham aus der Melbourne'schen Administration ausschied. In obiger Sitzung äußerte der edle Graf im Wesentlichen Folgendes: Ich ersuche Ihrer Maj. Regierung um nähere Aufschlüsse über eine Frage, deren Nichterwähnung in der Thronrede mich Wunder genommen hat. Ich meine den Finanzzustand des Landes. (Hört!) Wenn die Regierung davon geschwiegen hat, so geschah es, fürcht 'ich, darum, weil sie wenig Befriedigendes darüber zu sagen hatte. Der Redner erinnert daran, was unter der Administration Wellington für die Finanzen und den Credit des Landes geschehen und bemerkt, jetzt sey kein Ueberschuß der Staatseinkünfte mehr vorhanden, wie damals, wo man an eine beträchtliche Verminderung der Volkslasten habe denken können, und was ihn erschrecke, das sey, daß er keine Möglichkeit vor sich sehe, aus dem nachtheiligen System der Anleihen in Friedenszeiten, behufs der Deckung der Staatskosten, heraus zu kommen. In dem am 5 April 1838 abgelaufenen Jahr überstiegen die Ausgaben die Einnahmen um 1,420,000 Pf. St., und das mit dem 5 April 1839 geschlossene Jahr lieferte dazu ein weiteres Deficit von 400,000 Pf. Dieß macht zusammen gegen 1,900,000 Pf., und nach den in voriger Session dem Parlament vorgelegten Rechnungen wird das laufende Jahr bis zum April 1840 einen weiteren Ausfall von 900,000 Pf. ergeben. So haben wir also seit drei Jahren beträchtliche Deficits, und noch ist dieses gefährlichen Zustandes kein Ende abzusehen. Die Ursache desselben liegt nicht in einer Verminderung der Nationalhülfsquellen, denn die Revenuen des letzten Jahrs zeigten gegen 1836 eine Mehreinnahme von 1,600,000 Pf. Daraus erhellt, daß nur die allmähliche Vermehrung der Ausgaben jenen Stand der Dinge herbeigeführt haben kann. 0260Dem andern Hause, das es an Wachsamkeit in diesem Punkte noch nie hat fehlen lassen, kommt es zu, zu untersuchen, ob in den Ausgaben kein Uebermaaß, keine Verschwendung stattgefunden, und wäre dieß der Fall, so wird es ein Heilmittel zu finden wissen. Unglückerweise wird aber dessen Anwendung schwierig seyn. Erinnern Sie sich, Mylords! daß neuerliche Finanzoperationen, wie die Fundirung von Schatzkammerscheinen, die öffentliche Schuld um 6 bis 700,000 Pf. vermehrt haben. Die stärkste Ausgabe geschah aber im J. 1836 bei Gelegenheit der Negeremancipation, die dem Lande 20 Millionen kostete. Ich unterstützte diese große Maaßregel, und wäre sie noch einmal zu fassen, so würde ich sie wieder auf das bereitwilligste fördern helfen, weil ich darin eine ebenso politisch kluge, wie menschlich gute Handlung sehe, und überdieß glaube, daß sie unvermeidlich nothwendig geworden war. (Hört!) Indeß die Sache kostete viel Geld, und das ist eines der Items, welche die Ausgaben des Landes erhöht haben. Von den 3,200,000 Pf. St. Mehrbetrag unserer jetzigen Ausgaben gegen 1836 kommt ferner ein sehr beträchtlicher Theil auf Rechnung der vermehrten Unkosten für Armee und Geschützwesen. Ich fordere Jeden auf, der ein halb Jahr vorwärts in die Zukunft schauen zu können glaubt der muß aber bei der jetzigen Weltlage ein kühner Mann seyn (hört!) ich fordere ihn auf, mir zu demonstriren, wie sich eine Verminderung dieses Kostenpunkts möglich machen ließe. (Hört!) Nachdem im vorigen Jahre die Voranschläge dem andern Hause vorgelegt worden, sah durch eingetretene Umstände die Regierung sich leider in die schmerzliche Nothwendigkeit versetzt, einen Geldzuschuß zur Anwerbung von weiteren 5000 Mann zu verlangen. Wodurch war das nöthig geworden? Durch die innere Lage des Landes. Und ähnliche Umstände dürften ein ähnliches Begehren ans Parlament nur allzu bald nöthig machen. (Hört!) Irland, behauptet man, sey jetzt vollkommen ruhig; aber es ist eine Ruhe, die von einer Zufälligkeit abhängt von der Zufälligkeit des Fortbestands des jetzigen Ministeriums I. Maj. Würde die Königin von ihrer Kronprärsgative dahin Gebrauch machen, sich andere Räthe zu wählen, so könnte dieser gerühmte Zustand der Ruhe zusammenstürzen, wie man die Hand umdreht. Also auch Irlands Lage ist von der Art, daß sie keine Reduction des Heeretats erlaubt. Will man die neuerliche Ueberführung eines Theils der regulären Truppen von Irland nach England gegen mich geltend machen, so vergißt man, daß gleichzeitig die Constablermacht daselbst vermehrt wurde, die für sich schon eine Art Armee bildet. Für die innere Ruhe von Canada besorge ich zwar zur Zeit keine Gefahr; aber die Ausgleichung der Fragen, die jene Provinzen so tief erschüttert, wird ihre großen Schwierigkeiten haben, und dazu kommt, neben der noch schwebenden Gränzfrage mit den Vereinigten Staaten, bald eine zweite. Die Frage hinsichtlich der Gränzlinie der westwärts von den Rocky Mountains gelegenen Lande ist fürs erste zwar durch einen Vertrag beseitigt, aber dieser Vertrag erlischt binnen Jahresfrist, und dann werden sich neue Discussionen darüber ergeben. Ich bin nicht eifersüchtig noch mißtrauisch gegen die amerikanische Regierung, Gott behüte! dennoch würde es unklug seyn, wenn wir unter solchen Umständen unsere Truppen in unsern nordamerikanischen Colonien vermindern wollten. (Hört!) Kein Land hat so unermeßliche auswärtige Besitzungen wie wir; aber wer kann auf der Landkarte seine Hand auf eine derselben legen und behaupten: hier haben wir zuviel Garnison? (Hört!) Im Gegentheil, ich glaube, daß die Besatzungen in vielen unserer Colonien zu schwach sind. Umstände mögen eintreten, die eine Vergrößerung unserer auswärtigen Truppenmacht gebieterisch erheischen, dann wird aber mittelbar auch eine Vermehrung unserer Streitmacht im Inland nöthig werden, außerdem würde die fernere Aufrechthaltung jenes Ablösungssystems unmöglich seyn, das jetzt unsern Soldaten den Trost gewährt, nicht für immer aus ihrem Vaterland verbannt zu seyn. (Der Herzog v. Wellington ruft ein lautes Hört! ) Auf das Seewesen übergehend, erklärt der edle Graf auch die in diesem Departement gemachten Mehrausgaben für nöthig, und die Aussicht auf eine baldige Reduction derselben für hoffnungslos, und fügt folgendes politische Glaubensbekenntniß bei: Ich wünsche zwar keineswegs die Aufrechthaltung einer außerordentlichen Streitmacht in Friedenszeit, aber wir müssen für irgend einen Möglichkeitsfall gerüstet seyn. Ich für meine Person hege vor Rußlands Macht keine solche Furcht wie manche andere Leute; dennoch in einer Zeit, wo Rußland, wie wir wissen, so große Thätigkeit entwickelt, und da dessen Hülfsquellen bekanntlich so groß und in einem zu augenblicklichen Feindseligkeiten so expediten Zustande sind, müssen wir immerhin auf unserer Hut seyn. Frankreich verstärkt seine Marine, und thut von seinem Standpunkt aus recht daran; aber England kann es andrerseits nicht gleichgültig seyn. Was dann die Vereinigten Staaten betrifft, so findet sich die amerikanische Kriegsmarine überall stationirt. (Hört!) England hat kein Recht, sich darüber zu beklagen; aber, ohne deßhalb gegen jenen Staat eine unvernünftige Eifersucht zu zeigen, fordert uns doch auch dieser Umstand auf, unsere Seemacht nicht zu vermindern. In unsern mir unerklärlichen Verwicklungen mit China, hinsichtlich deren die Regierung uns bis jetzt nicht die mindesten Aufschlüsse, weder hinsichtlich ihrer Ursachen, noch hinsichtlich dessen, was dieselbe zu thun entschlossen ist, gegeben hat, ist mir nur so viel deutlich, daß hier dem ganzen Land ein höchst wichtiger Handelszweig unterbrochen ist. Es ist eine Frage, bei der es sich um ernste Handelsprincipien, um den Ruin vieler Kaufleute und um schwere Nachtheile für die ostindische Compagnie handelt, ferner um den Verlust von 3 Millionen Pf. St. baaren Geldes, und um die Existenz unseres Handels mit Thee, dessen Vertheuerung und sofortiger Minderverbrauch nothwendig einen starken Ausfall in den Staatseinkünften herbeiführen muß. Dazu kommt endlich noch ein Punkt, der große Besorgnisse hinsichtlich unserer Staatseinkünfte erregen kann. Ich meine die neuen Briefpostregulirungen. Ohne eine Prophzeiung über ihr endliches Resultat zu wagen, bin ich doch überzeugt, daß man das Experiment sehr zur unrechten Zeit gemacht hat. Das sind die Thatsachen, auf die ich Ew. Lordschaften Augenmerk lenken wollte. Ich kann für meine Person kein Heilmittel angeben; doch dürfte, darauf aufmerksam gemacht zu haben, nicht ganz ohne gute Folgen seyn. Der edle Lord schloß mit der Motion auf Vorlegung von Rechnungen über die Netto-Staatseinkünfte der letzten fünf Jahre, und über den Stand der fundirten und nicht fundirten öffentlichen Schuld während desselben Zeitraums.

Lord Melbourne: Fern sey es von mir, die Absichten des edlen Lords in Zweifel zu ziehen; im Gegentheil, ich kann den von ihm ausgesprochenen Grundsatz möglichster Sparsamkeit im Staatshaushalt nur gutheißen, und die kluge Finanzadministration unter dem edlen Herzog (Wellington) nur loben. Ich gestehe ferner, daß der jetzige Stand unserer Finanzen kein sehr erfreulicher ist, daß ein Deficit zu Tage liegt; meine Ansicht aber ist, daß in den Finanzen, wie in allen andern Dingen, Vertrauen, Muth und Energie die besten Präservative gegen die Gefahren sind. Der edle Lord hat leider Recht, daß der Betrag der Staatsausgaben sich in letzter Zeit von Jahr zu Jahr gesteigert hat; aber die Umstände waren von der Art, daß dieselbe Erscheinung unter jeder Verwaltung unvermeidlich gewesen wäre. (Hört!) Ich muß hinzufügen,0261 daß, wie der edle Lord selbst anerkannt hat, die gebieterisch geforderten Rücksichten auf die Sicherheit des Reichs auch für die nächste Zukunft keine Reduction der Ausgaben hoffen lassen. (Hört!) Was Irrland betrifft, so glaub 'ich, daß die von dem edlen Lord in Zweifel gezogene Ruhe dieser Insel in Wahrheit besteht. Unsere Truppenmacht in Canada zu vermindern, würde unklug seyn, wiewohl ich eine gütliche Lösung der berührten Gränzfragen von der Weisheit und freundlichen Gesinnung der Washingtoner Regierung mit Zuversicht hoffe. Mehrere fremde Staaten haben ihre Seemacht verstärkt, das muß für Großbritannien allerdings ein Anlaß seyn, den dermaligen Etat seiner Flotte aufrecht zu halten, und nach Erforderniß in entsprechendem Verhältniß noch zu vermehren. (Hört!) Die Schwierigkeiten unserer Verwicklungen mit China verhehl' ich mir nicht; indeß der Eintritt dieser Krisis war von Kundigen längst vorausgesehen worden. Die Briefpostreform anlangend, bemerk 'ich, daß diese Maaßregel von der Regierung in gutem Glauben beschlossen und vor das Parlament gebracht wurde. Der edle Lord scheint zu glauben, das Haus der Gemeinen werde nicht geneigt seyn, den Revenuenausfall, der sich in erster Zeit durch dieselbe ergeben möchte, anderweitig zu decken; ich bin aber von dem Gegentheil überzeugt. Der Vorlegung der gewünschten Papiere steht übrigens nichts im Weg.

Berichtigung. In der in Nr. 28 der Beilage zur Allg. Zeitung abgedruckten Bekanntmachung, die Prämien-Einrichtung bei der öffentlichen Kunstausstellung zu Dresden betreffend, ist die letzte Zeile der Seite 221 also zu ergänzen: Kupferstiche nach Gemälden aus der Verfallzeit der Kunst haben keinen Anspruch auf Prämien.

[323] Anzeige.

In dem seit eilf Jahren bestehenden pharmaceutisch-chemischen Institute zu Jena beginnt gleich nach Ostern ein neuer Lehrcursus. Der fünfte Bericht über diese Lehranstalt ist in dem Archiv der Pharmac. von Brandes und Wackenroder, B. 17, mitgetheilt worden. Anmeldungen zum Eintritt in das Institut sind möglichst frühzeitig an den unterzeichneten Director desselben zu richten.

Jena, im Januar 1840.

Dr. H. Wackenroder, Hofrath und Professor.

[98-100] Vorladung.

Der ehemalige Forstcandidat und nachherige Mauthprakticant Johann Bapt. Pfundner, Sohn des bereits im Jahre 1819 im Wittwerstande dahier verstorbenen k. b. Salzbeamten Johann Nepomuk Pfundner, ist am 15 d. M. im ledigen Stande ohne Hinterlassung eines Testaments mit Tod abgegangen.

Da demnach die gesetzliche Erbfolge einzutreten hat, so werden alle diejenigen, welche ein Erbrecht an den Nachlaß des Johann Baptist Pfundner geltend machen können, hiermit aufgefordert, ihr Erbrecht bis zum Mittwoch den 26 Februar 1840, oder an diesem Tage selbst bei der unterfertigten Verlassenschaftsbehörde anzumelden und durch die nöthigen Belege zu begründen, widrigenfalls ohne Berücksichtigung ihrer Ansprüche der Nachlaß Pfundners an diejenigen ausgeantwortet werden würde, die sich als dessen nächste Verwandte und Erben ausgewiesen haben werden.

Zugleich ergeht an alle jene, welche sonst aus irgend einem Rechtstitel Ansprüche an die Masse Pfundners zu machen haben, die Aufforderung, dieselben bis zu obiger Tagfahrt um so sicherer geltend zu machen und nachzuweisen, als außerdem bei Ausfolglassung der Nachlaßmasse hierauf keine Rücksicht genommen werden würde.

Endlich werden alle diejenigen, die etwas von dem Vermögen Pfundners in Händen haben, angegangen, solches in kürzester Frist mit Vorbehalt ihrer etwaigen Rechte zur Verlassenschaftsbehörde abzugeben.

Würzburg, am 31 December 1839.

Königliches Kreis - und Stadtgericht.

A. D.

Schneider.

Oppmann.

[137]

Im Verlage von G. J. Manz in Regensburg ist erschienen und durch alle Buchhandlungen zu beziehen: Allgemeine Weltgeschichte, mit besonderer Berücksichtigung der Kirchen - und Staatengeschichte bis auf unsere Zeiten für alle Stände.

Erster Band. 2 - 5tes Heft. Zweiter Band. 1stes Heft. Mit einem Stahlstiche. Gr. 8. à 15 kr. od. 4 gr.

Unter diesem Titel erscheint binnen 1 - 1 1 / 2 Jahre ein in jeder Hinsicht neues Werk, welches alle Berücksichtigung verdient. Es enthält nämlich eine durchaus innige und genaue Verbindung der Kirchen - und Staatengeschichte, welche in den übrigen allgemeinen Weltgeschichten nur theilweise zu finden ist, während in den eigentlichen Kirchengeschichten die Staatengeschichte zu sehr zurücktritt. Der Hr. Verfasser wählte diesen Weg, nicht nur um die gegenseitigen Lücken zu ergänzen, und die göttlichen Führungen besser zeugen zu können, vor Allem aber, um sein Hauptziel: Berichtigung der in den meisten Geschichtsbüchern enthaltenen vielen Entstellungen und Irrthümer zu erreichen.

Das Werk zerfällt in sechs Theile, nämlich: A. Die alte Geschichte. Von Erschaffung der Welt bis auf die Geburt unsers Herrn Jesu Christi. Ister Band. (1ster Theil.)

B. Die mittlere Geschichte. Von der Geburt unsers Herrn Jesu Christi bis auf Gregor VII und die Kreuzzüge. IIter Band. (1ster Theil). Von den Zeiten der Hoheit der Päpste bis auf die Glaubenstrennung und die Entdeckung der neuen Welt. IIIter Band. (2ter Theil.)

C. Die neuere Geschichte. Von der Entdeckung Amerika's und dem Anfange des Protestantismus bis zum westphälischen Frieden, IVter Band. (1ster Theil.) Vom westphälischen Frieden bis zu der französischen Staatsumwälzung. 0262Vter Band. (2ter Theil.)

D. Die neueste Geschichte. Von der Revolution bis auf die neuesten Zeiten. VIter Band.

Um die Anschaffung des Werkes, welches im Manuscripte vollständig druckfertig vorliegt, zu erleichtern, erscheint neben der Ausgabe in Bänden, deren jeder mit einem schönen Stahlstiche geziert wird, auch eine in Heften. Alle 14 Tage wird wenigstens ein Heft ausgegeben, so daß das Ganze, bestehend aus 130-150 Bogen oder 25-30 Heften, binnen 1-1 1 / 2 Jahre vollendet ist. Der Druckbogen wird durchschnittlich auf 3 kr. oder 9 pf. berechnet, jedoch behält sich die Verlagsbuchhandlung bevor, den Preis nach dem Erscheinen zu erhöhen. Für die Vollendung des Werkes wird mit Zuverlässigkeit gebürgt.

[305] Fortsetzungen.

Von Karl Hoffmann in Stuttgart ist so eben an alle soliden Buchhandlungen versendet: Okens allgemeine Naturgeschichte für alle Stände, Lief. 64 bis 68. Preis 18 kr. oder 5 gr. f. d. Lief.

Mit diesen Lieferungen ist das ganze Werk (bis auf den Schluß des unter der Presse befindlichen zweiten Bandes der Botanik) vollendet.

Okens Abbildungen zur Naturgeschichte, 12te Lief. (Vögel, Schluß.) Preis 1 fl. 12 kr. oder 18 gr.

In Arbeit: Säugethiere, 10 Blatt; Mineralogie, 5 Blatt, welche beide in wenigen Monaten ausgegeben werden.

Wolfram, L. Fr., vollständiges Lehrbuch der gesammten Baukunst, 3ten Bandes 2te Abtheilung (Lehre von den Hochgebäuden, 2ter Theil), mit 459 Abbild. auf 26 Tafeln. Preis, cart. 4 fl. 30 kr. oder 2 Thlr. 18 gr.

Berghaus, Dr. H., allgemeine Länder - und Völkerkunde, ein Lehr - u. Hausbuch für alle Stände.

Vierten Bdes 2te Hälfte, Preis 2 fl. 24 kr. oder 1 Thlr. 12 gr.

Fünften Bdes 1ste Lief., Pr. 54 kr. oder 13 1 / 2 gr.

Das Ganze besteht aus 6 Bänden von durchschnittlich 50 Bogen und wird in diesem Jahre fertig. Die Bände 1-4 (195 1 / 4 Bogen mit 4 Stahlstichen und vielen Tabellen) kosten 11 fl. 48 kr. oder 7 Thlr. 9 gr.

Riecke's, Dr. V. A., Nachträge zur ersten Auflage seines Werkes über die neuern Arzneimittel. Gratis für die Besitzer dieser ersten Auflage.

[328]

Bei Ludwig Schreck in Leipzig ist s. eben erschienen und in allen Buchhandlungen zu haben: Die europäische Trilogie oder Christenthum, Türkenthum und Papstthum am Schlusse des Jahres 1839.

Vom Professor Krug.

Geheftet. Preis: 6 gr. oder 27 kr. rhn.

[300] Für Architekten.

Um die Verbreitung des allgemein als höchst werthvoll anerkannten Werkes: Lehrbuch der Höheren Baukunst für Deutsche von Dr. C. M. Heigelin, Architekt und Professor in Stuttgart.

III Bände in 4. 66 Druckbogen und 68 Kupfertafeln. In Umschlägen geh. möglichst zu erleichtern, haben die Hinterbliebenen des Verfassers sich entschlossen, den bisherigen Preis von 15 Thlr. für unbestimmte Zeit auf 8 Thlr. preuß. Courant zu ermäßigen. Die Versendung besorgt Hr. Friedrich Fleischer in Leipzig, und alle Buchhandlungen können das Werk für obigen ermäßigten Preis liefern, bei denen auch eine ausführliche Inhaltsanzeige desselben gratis zu haben ist.

[256] Praktische Orgelschule von Friedrich Wilhelm Schütze.

Nebst Handbuch zu derselben.

Zweite, verbesserte und vermehrte Auflage.

Ueber die Brauchbarkeit und den Werth der Orgelschule von Schütze hat die Kritik so überaus günstig entschieden, daß wir uns jeder Anpreisung enthalten. In der allgemeinen Schulzeitung (Nr. 129 u. 130 des Jahrganges 1839) schließt ein Recensent seine Beurtheilung also: Hr. Schütze hat sein Werk brav durchdacht, geordnet und ausgearbeitet, und wir schließen unsere Anzeige mit dem Wunsche, daß in allen Seminarien und Präparanten-Schulen unseres deutschen Vaterlandes der Unterricht im Orgelspiele in so naturgemäßer und pädagogischer Weise betrieben werde, wie es der Hr. Herausgeber vorgezeichnet hat, und wir sind der Hoffnung, daß ein solcher Unterricht nicht ohne den reichsten Gewinn für die musikalische Bildung der Lehrer Deutschlands bleiben könne. Die Verlagshandlung hat sich entschlossen, damit sie auch ihrerseits die Verwirklichung dieses Wunsches fördere, Seminarien und Präparanten-Schülern den Ankauf möglichst zu erleichtern. Sie hat den Preis auf 2 Thlr. 12 gGr. gestellt, und jede Buchhandlung ermächtigt, den Abnehmern bei 25 Exemplaren ein Exemplar für 1 Thlr. 20 gGr., bei 50 Exemplaren ein Exemplar für 1 Thlr. 16 gGr. zu überlassen, ohne weitere Anrechnung von Spesen und dergleichen. Sollten Seminare keine Buchhandlung in der Nähe haben, so erklärt sich die Verlagsbuchhandlung bereit, unter den ausgesprochenen Bedingungen die bestellten Exemplare portofrei zuzusenden. Briefe und Gelder müssen von den Bestellern postfrei gemacht werden. Die Matth. Rieger'sche Buchhandlung zu Augsburg und Lindau nimmt Bestellungen an.

Arnold'sche Buch - und Musikalienhandlung in Dresden & Leipzig

[306]

In der Hurter'schen Buchhandlung in Schaffhausen ist erschienen und in alle Buchhandlungen Deutschlands à 1 fl. 30 kr. (20 gGr. ) zu haben: Denkwürdigkeiten aus dem letzten Decennium des achtzehnten Jahrhunderts. Herausgegeben durch Dr. Friedrich Hurter. XVI 239 S.

Wer kennt nicht den geistvollen Verfasser von Innocenz III! Mit Recht läßt sich hier Interessantes erwarten. Die trefflichen Anmerkungen wären allein des Druckes werth gewesen; doch der Inhalt mag entscheiden über die Wichtigkeit der Schrift. 1) Mainz. Eickenmayer. Der Gesandte v. Stein. Schleußinger. 2) Georg List, 1795. 3) Poteratz. Condé. Enghien, 1797. 4) Die Revolution auf Malta, 1798. 5) Bericht über eine (schweizerische) Sendung an Se. k. Hoh. den Herrn Erzherzog Karl, 1799. 6) Die Uebergabe von Hohentwiel, 1800. 7) Die Gefängnisse zu Venedig, 1800. 8) Zur Geschichte der Illuminaten. Daselbst: Betrachtungen über die neuesten Angriffe auf die Ehre der kathol. Kirche. Brosch. 36 kr.

Eine wahrhaft geistreiche, wahrheitliebende, friedfertige und in jeder Beziehung für alle Confessionen lesenswerthe Schrift!!

[295]

Es ist erschienen und versandt: Heidelberger Jahrbücher der Litteratur unter Mitwirkung der vier Facultäten, redigirt von Geh. Rathe Schlosser, Geh. Hofrathe Muncke und Hofrathe Baehr.

Drei und dreissigster Jahrgang.

1stes Doppelheft, Jan. und Febr. 1840.

Preis des Jahrgangs in 6 Doppelheften 6 Rthlr. 16 gr. od. 12 fl.

Alle resp. Postämter und Buchhandlungen nehmen Bestellungen an sowohl zu wöchentlichen als heftweisen Lieferungen. Das 1ste Heft enthält kritische Anzeigen von Zacharia, Schlosser, Fallmerayer, Muncke, Creuzer, v. Leonhard, K. Baehr, Weil, Zöpfl, Chr. Baehr und kürzere Anzeigen.

Heidelberg, im Januar 1840.

J. C. B. Mohr, akad. Buchhandlung.

0263

[296] K. würtembergisches Allgemeines Landes-Intelligenz-Blatt etc.

Dieses, als integrirender Theil des königl. würtembergischen Staats - und Regierungsblattes erscheinende officielle Blatt verläßt täglich, mit Ausnahme des Montags, die Presse, und dürfte dasselbe, mit Bezug auf seinen reichhaltigen Inhalt, für die Administrations -, Justiz - und Polizeibehörden, dann für die Finanz - und Cameralämter der Nachbarstaaten Bayern, Baden, Hessen und die Schweiz etc. besonders wegen seines amtlichen Theiles, in Beziehung auf gerichtliche Ausschreiben, Vorladungen, Steck - und Fahnd-Briefe, so wie auch aus dem Grunde ganz unentbehrlich seyn, da es durch das damit verbundene Fahndungsblatt für das königl. würtemb. Landjäger-Corps für das officielle Polizeiblatt der hochfürstlich Hohenzollern-Sigmaring'schen Landen seit einem Jahre erklärt worden.

Die tägliche Auflage des allgemeinen Landes-Intelligenzblattes besteht aus mehr als 3000 Exemplaren, und wird, bei Benützung desselben, durch amtliche oder Privat-Inserate denselben größtmögliche Publicität gegeben.

Der Preis desselben beträgt innerhalb der Gränzen des Königreichs Würtemberg nur 2 fl. 30 kr. durch die Post bezogen. Alle resp. Postämter des In - und Auslandes nehmen Bestellungen an, und kann in das Abonnement, beim Beginn jeden Vierteljahres, auch monatlich eingetreten werden. Der Raum der gedruckten Zeile wird bei Inseraten mit 2 kr. berechnet.

Stuttgart, im Januar 1840.

Die Expedition des königl. würtemb. allgemeinen Landes-Intelligenz-Blattes etc.

[301] Eltern und Jugendfreunden.

Auf 1840 ist erschienen: Deutsche Jugendzeitung zur Belehrung u. Unterhaltung für die Jugend und für Erwachsene, mit Abbildungen, so wie mit einem Gratisblatt: Omnibus für Verstand, Scharfsinn und Witz. Herausgegeben von J. C. Schneemann. Nr. 1, schwarz à 2 gGr., color. à 4 gGr.

Alle Monate erscheint eine Nummer mit mehreren Abbildungen und nehmen alle Buchhandlungen und Postämter in Deutschland, der Schweiz und in allen österreichischen Staaten Bestellung darauf an.

Expedition der deutschen Jugendz. in Dresden.

(Meißen bei Goedsche.)

[171] Für Hausbesitzer und Miethbewohner

ist in der Arnold'schen Buchhandlung in Dresden und Leipzig erschienen und in allen Buchhandlungen, in Augsburg in der K. Kollmann'schen Buchhandlung, zu haben: H. K. Hermann, der Miethvertrag, hauptsächlich in Bezug auf Wohnungen, nach gemeinem und königl. sächsischem Rechte, mit Rücksicht auf die besondern Bestimmungen für die Stadt Dresden; zur Anleitung für Rechtsunkundige und zur Benutzung für Juristen dargestellt. gr. 8. 1 Thlr. 4 gr. od. 2 fl. 6 kr. rhn.

[5647]

In meinem Verlag ist neu erschienen: Das Thierreich geordnet nach seiner Organisation.

Als Grundlage der Naturgeschichte der Thiere und Einleitung in die vergleichende Anatomie.

Von Baron v. Cuvier.

Nach der zweiten, vermehrten Ausgabe übersetzt und durch Zusätze erweitert von F. S. Voigt.

Fünfter Band, die eigentlichen Insecten enthaltend.

Gr. 8. 3 Thlr. 8 gr.

Der erste Band (Säugethiere und Vögel), 1831, kostet 4 Thlr.; der 2te (die Reptilien und Fische), 1832, 2 Thlr. 8 gr. ; der 3te (die Mollusken), 1834, 2 Thlr. 16 gr. ; der 4te (die Anneliden, Crustaceen, Arachniden und die ungeflügelten Insecten), 1836, 2 Thlr. 8 gr.

Leipzig, im December 1839.

F. A. Brockhaus.

[299]

Bei Breitkopf & Härtel in Leipzig sind so eben erschienen und durch alle Buchhandlungen zu beziehen: Symphonies de Beethoven Partition de Piano par F. Liszt.

Nr. 5. (C-moll). Nr. 6. (Pastorale) à 2 Thlr.

Fantaisie pour le Piano sur des thèmes d'Obéron de C. M. de Weber par S. Thalberg.

Oeuv. 37. Preis 1 Thlr. 8 gr.

[272]

Neu erschienen und in allen guten Buchhandlungen zu haben sind: Karl Sal. Zachariae's vierzig Bücher vom Staate.

Umarbeitung des früher unter demselben Titel erschienenen Werkes.

Erster, zweiter und dritter Theil.

gr. 8. Preis geheftet 4 Rthlr. 7 gr. oder 7 fl. 42 kr.

Heidelberg, im Vereinsverlage.

Erster Theil: Vorschule der Staatswissenschaft. 1 Rthlr. 3 gr. oder 2 fl.

Zweiter Theil: Politische Naturlehre. 1 Rthlr. 12 gr. oder 2 fl. 42 kr.

Dritter Theil: Staatsverfassungslehre. 1 Rthlr. 16 gr. oder 3 fl.

In unserer Zeit ist es jedem Staatsbürger, der auf Bildung Anspruch macht, Bedürfniß geworden, das Element zu kennen, in dem er lebt; selbst der Geschäftsmann würde es als solcher bitter empfinden, wenn ihm Kenntniß der Grundsätze und Thatsachen mangelte, auf welchen unser Staatsleben beruht. Namentlich aber ist es dem Juristen nothwendig, sich die Grundsätze des Staatsrechts und der Staatswirthschaft zu eigen zu machen. Unsere ganze neue Gesetzgebung hat die Richtung genommen, daß ohne genaue Kenntniß des Staatslebens eine richtige Auslegung und Handhabung der Gesetze nicht mehr möglich ist.

Zu keinem geeigneteren Zeitpunkte also konnte ein Werk, wie das vorliegende, publicirt werden, das in Schärfe der Auffassung und Kla heit der Darstellung unübertroffen dasteht.

Die bis jetzt erschienenen ersten dre Bände umfassen diejenigen Theile der Staatswissenschaft, von welchen in der ersten Auflage die (im Buchhandel bereits längere Zeit fehlenden) ersten zwei Bände handelten. Der erste Band: die Vorschule der Staatswissenschaft enthält die Grundlagen dieser Wissenschaft, also z. B. die Lehren von den letzten Gründen des Rechts, von dem Rechtsgrunde der Staatsgewalt und der Machtvollkommenheit, von dem Zwecke des Staats, von dem Gegenstande der Staatswissenschaft.

Der zweite Band: die politische Naturlehre handelt von den Naturgesetzen, unter welchen die Staatenwelt steht, also z. B. von den allgemeinen Naturgesetzen in ihrer Beziehung auf die Staaten, von der Erdkunde, von der Klimatologie, von der physischen und psychischen Anthropologie, von der pragmatischen und natürlichen Geschichte der Staaten.

Der dritte Band hat die Verfassungslehre zum Gegenstande. Er enthält eine Classification und Darstellung der verschiedenen möglichen Verfassungen, diese ihrer Natur und ihrem Rechte nach betrachtet. Mit besonderer Ausführlichkeit hat der Hr. Verfasser die Verfassung der constitutionellen Monarchie dargestellt.

Der Hr. Verfasser hat in dieser neuen Ausgabe seines Werkes die Staatswissenschaft in demselben Geiste wie in der früheren Ausgabe behandelt, d. i. überall auf die Geschichte und auf die positiven Rechte Rücksicht genommen. Sonst aber ist das vorliegende Werk nicht etwa bloß eine neue Auflage, sondern in der That und Wahrheit eine gänzliche Umarbeitung des früher erschienenen Werkes. Es ist von dem Hrn. Verfasser ganz neu ausgearbeitet worden; nicht ein Blatt, nicht eine Seite ist eine bloße Wiederholung.

Wir können dem Publicum die Versicherung geben, daß auch die Fortsetzung dieser Umarbeitung (die Regierungslehre) demnächst erscheinen wird. Jedoch bilden die drei ersten Bände schon für sich ein Ganzes. Wir glauben übrigens ebensowohl das Werk gehörig ausgestattet, als die Anschaffung desselben durch Ermäßigung des Preises erleichtert zu haben.

Heidelberg, im Januar 1840.

Die Verlagshandlung.

0264

[335] Jubilaeums-Testament.

Der Prospectus einer in unserm Verlage demnächst erscheinenden: Fest-Ausgabe der heiligen Schrift des Neuen Bundes und der Psalmen, treu nach der Uebersetzung Dr. Martin Luthers, zur 400jährigen Gedenkfeier der Erfindung der Buchdrucker-Kunst, im Junius d. J., ein Band in Hochquart vom schönsten Ebenmaaße, mit großem typograpischem und künstlerischem Aufwand auf Kupferdruck-Papier gedruckt, ist in diesen Tagen versandt worden. Alle Buchhandlungen Deutschlands und der angränzenden Länder nehmen Subscriptionsaufträge an. Wir bitten die Freunde des göttlichen Worts. die sich für unser Unternehmen interessiren, sich behufs näherer Kenntniß den Prospectus verschaffen zu wollen, und das Werk durch ihre Unterzeichnung zu fördern.

Sämmtliche verehrliche Abnehmer, die nicht das Gegentheil wünschen, werden öffentlich genannt werden. Der Preis eines geschmackvoll cartonnirten Exemplars ist 7 fl. 4 Rthlr. oder 6 fl. C. M.; reicher und mit Goldschnitt gebunden 8 fl. 45 kr. 5 Rthlr. oder 7 fl. 30 kr. C. M.

Wir denken durch eine solche festliche, in Deutschland bisher noch nicht gesehene Ausstattung des Buches der Bücher, dem vor allen andern dieser Zoll der Ehrfurcht gebührt, einen neuen Beweis zu geben, was vaterländische Kunst in diesem Gebiete zu leisten vermag, und das Werk in jedem Betracht den hervorragendsten typographischen Erzeugnissen der Gegenwart anzuschließen.

Stuttgart, im Jan. 1840.

S. G. Lieschings Verlagsbuchhandlung.

[312] Musée français.

Choix de littérature tiré des meilleurs auteurs tant anciens que modernes par O. L. B. Wolff & C. Schütz.

Fünfter Jahrgang. Preis 2 Rthlr.

Seit den fünf Jahren seines Erscheinens hat sich das Musée français in allen Ländern, womit der deutsche Buchhandel in Verbindung steht, viele Freunde erworben und ist denen, die sich mit der französischen Litteratur beschäftigen, längst ein werther Bekannter.

Die gediegene und schöne Auswahl der erschienenen Jahrgänge bürgt für die folgenden.

In der äußern Ausstattung erhält der fünfte Jahrgang durch das schöne in Stahl gestochene Portrait von V. Hugo eine werthvolle Zugabe, wodurch die Verlagshandlung den Freunden des Musée français ihren Dank für die ausgezeichnete Gunst bezeugen will, womit sie dieß Unternehmen seit der ersten Zeit seines Erscheinens beehrt haben.

Allen folgenden Jahrgängen wird ein gleicher passender Stahlstich beigegeben.

Das in demselben Verlag erscheinende British Museum, welches jetzt seinen vierten Jahrgang beginnt, empfehlen wir den Freunden der englischen Litteratur. Jeder Jahrgang bildet ein für sich bestehendes Ganze. Die Tendenz beider Werke kann als bekannt vorausgesetzt werden.

Obige Werke können durch alle Buchhandlungen und sämmtliche preuß. Postämter ohne Preiserhöhung bezogen werden.

Bielefeld, im Januar 1840.

Velhagen & Klasing.

[5226] Schwefelbad zu verkaufen.

Das nächst der königlichen Freistadt St. Georgen im Preßburger Comitat in Ungarn liegende, eine starke Stunde von Preßburg entfernte Erzherzog Stephans Schwefelbad ist wegen fortwährender Kränklichkeit des Eigenthümers aus freier Hand zu verkaufen.

Das Badhaus und die Nebengebäude stehen in der Mitte eines ziemlich großen Gartens und sind erst in den Jahren 1835 und 1836 neu und solid aufgeführt. Die Bestandtheile sind: an den stets reichlich gefüllten Brunnen, dessen Schwefelwasser seit vielen Jahren seine Heilkraft bewiesen hat, und mittelst zweier Pumpen in den kupfernen Heizkessel geleitet wird, stößt die Wohnung des Badmeisters, aus welcher ein Gang zu den 13 Badkammern führt, die alle licht, reinlich und nett sind. Das Wasser wird durch Röhren von Gußeisen, die mit 27 Pipen von Messing versehen sind, in die Badwannen geleitet. An dieses Badgebäude stößt ein geräumiger Tanzsaal, an welchen sich ein Speise - und ein eingerichtetes Billardzimmer reiht. Am andern Flügel des Hauptgebäudes befindet sich ein freundlicher Speisesalon. Das Hauptgebäude enthält im obern Stock: 10 eingerichtete Zimmer für Badgäste; zu ebener Erde 3 Wohnzimmer, eine große Küche mit Spar - und gewöhnlichem Herde, ein Dienstbotenzimmer, eine Speisekammer und die Kellnerei mit der nöthigen Einrichtung. Rückwärts im Hofe befindet sich ein separates Gebäude mit 4 Zimmern und einer Küche, seitwärts ein Keller in 3 Abtheilungen, gegenüber die Stallungen und Wagenremise. Die Lage des Ganzen ist romantisch-schön, und verspricht dieß Etablissement, das man sehr leicht mit einem Douchebad versehen kann, dem Unternehmer um so reichlichern Gewinn, wenn die bereits im Bau begonnene Preßburg-Tyrnauer Eisenbahn, die zu dem Bade führt, vollendet seyn wird, was im Mai des nächsten Jahres geschehen soll.

Kauflustige erfahren das Nähere auf portofrei eingehende Briefe von Franz Schöllnast, Schlossergasse Nr. 31 in Preßburg.

[311]

Das neue, von einer Commission E. hochedl. Rathes und E. Ehrw. Ministerii ausgearbeitete Gesangbuch ist so eben erschienen und durch alle Buchhandlungen zu beziehen unter dem Titel: Evangelisch-lutherisches Gesangbuch, herausgegeben von E. Ehrw. Ministerium der freien Hanse-Stadt Lübeck. In Commission der v. Rohden'schen Buchhandlung in Lübeck. Preis 1 / 2 Rthlr.

[309]

Durch alle Buch - und Kunsthandlungen ist zu beziehen: Neueste Masken-Anzüge in 6 color. Kupfertafeln, 18 Figuren enthaltend.

Erste Sammlung. gr. 4. geh. 12 gGr.

Leipzig, im Januar 1840.

Expedition der Eilpost für Moden.

[332-33] Weiße Maulbeerbäume zur Seidenzucht,

und zwar 5jährige Hochstämme, 3-4jährige Buschbäume, 3jährige philippinische (morus multicaulis), 4jährige besonders zu empfehlende ächt chinesische (morus morettiana), mit großen Blättern, 3jährige lombardische, gepfropt mit großen pergamentartigen Blättern, die drei letztern in Menge, noch selten in Deutschland, sodann alle Sorten Obstbäume, besonders für Landstraßen zu besetzen, und Modelle der besten Werkzeuge zum Abwinden und Zwirnen der Seide sind einzeln und in Partien um billige Preise zu haben. Nähere Nachricht auf freie Briefe von L. Hout in Mannheim.

[292-93] Stuttgart. Verkauf eines Landhauses mit Garten-Anlage.

Zur Zeit durch Familienverhältnisse verhindert, dasselbe selbst bewohnen zu können, sieht der Besitzer eines Landhauses solches zu verkaufen sich veranlaßt. Es besteht in einem zweistockigen, massiv erbauten, 64 Schuh langen, 33 Schuh tiefen, mit 8 größtentheils heizbaren Zimmern, mehreren Kammern, 2 Küchen und einem Gartensaal versehenen Gebäude, hinter welchem sich ein geschlossener Hof mit Remisen, Stallungen, Wasch - und Backhäusern befindet. Unmittelbar außerhalb einer Kreishauptstadt, über die sich eine herrliche Aussicht verbreitet, in dem schönen gesegneten Franken gelegen, ist es von einem, nahe 8 bayer. Morgen großen Garten umgeben, den ein Zaun und Akazienhag umschließen, in welchem neben einem Hopfenland von mehreren 1000 Stöcken viele tragbare hoch - und zwerchstämmige Obstbäume stehen, und der ferner eine geschmackvoll angelegte englische Partie, einen Salon, Fischwasser u. s. w. enthält.

Während auf diese Weise hier das Angenehme und Nützliche sich in der Art vereinigt finden, daß selbst der Mann vom höchsten Range den erwünschtesten Ruhesitz dort finden würde, ist es ebenso gewiß, daß diese Besitzung sich nicht minder für eine Gastwirthschaft, als auch für verschiedene andere Gewerbe eignete. Der Preis ist 7000 fl., welcher dafür verlangt wird.

Auf portofreie Nachfragen macht nähere Mittheilung Dibolds öffentliches Bureau.

[41] Compagnon wird gesucht.

Zu einem im besten Fortgange begriffenen litterarischen Geschäfte, womit Druckerei - und Verlagsgeschäfte jeder Art in Verbindung gebracht werden können, und das sich mit 10,000 bis 15,000 fl. rentirt, wird ein Compagnon mit einer Einlage von 20,000 fl. Reichsw. gesucht. Offerte beliebe man unter der Adresse A. B. Z. an die Expedition der Allg. Zeitung zu senden.

About this transcription

TextAllgemeine Zeitung
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Extent16 images; 14915 tokens; 5021 types; 105358 characters
Responsibility Alexander Geyken, ed.; Susanne Haaf, ed.; Bryan Jurish, ed.; Matthias Boenig, ed.; Christian Thomas, ed.; Frank Wiegand, ed.

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EditionVollständige digitalisierte Ausgabe.

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Bibliographic informationAllgemeine Zeitung Nr. 33. 2. Februar 1840 . Augsburg1840.

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LanguageGerman
ClassificationZeitung; ready; augsburgerallgemeine

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ShelfmarkDWB 1996/32
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