Der Finanzminister scheint seine Entlassung verlangt zu haben, und bereits bezeichnet man mehrere Personen, auch den Vicepräsidenten des Congresses, als seine Nachfolger. – Den letzten Nachrichten zufolge befand sich Cabrera schwer krank in Mora de Ebro mit einer Bedeckung von 250 Mann. Forcadell führt den Oberbefehl über die Carlisten von Aragonien und Valencia. Espartero läßt die Befestigungen von Segura wiederherstellen. Balmaseda soll beabsichtigen, sich mit zwei Bataillonen und 200 Pferden in die Fichtenwälder von Soria zu werfen.
Das M. Chronicle sagt: „ Wir vernehmen, daß Lady Cecilia Underwood in der morgigen (31) amtlichen Gazette als „ Herzogin v. Inverneß “aufgeführt erscheinen wird. “– Der Standard bemerkt dazu: „ In dieser Anzeige des ministeriellen Blattes muß irgend eine Ungenauigkeit liegen, wenigstens gibt es keine solche Person (no such person) wie Lady Cecilia Underwood. Lady Cecilia Buggin scheint einigen, uns unbekannten Grund zu haben, alle Anspielung auf einen gewissen ehrlichen Advocaten, ihren frühern Ehegatten, zu vermeiden, aber wenn Mylady auch diese ihre selbsteigene Ehe nach Belieben in Zweifel stellen mag, so steht es ihr doch nicht frei, die Gültigkeit der Ehe ihrer Mutter anzufechten. Ist sie zu dem Namen Lady C. Buggin nicht legitim berechtigt, so ist ihr eigentlicher Name „ Lady Cecilia Gore. “ Aber Buggin, oder Gore, oder Underwood, welchen von diesen Namen auch Ihre Ladyschaft anzunehmen geruhen möge – immer bleibt noch der Grund anzugeben, warum diese Advocatenwittwe plötzlich zum Rang einer Herzogin erhoben werden soll. So lange wir die Ankündigung nicht wirklich in der London Gazette sehen, zweifeln wir noch immer, daß Socialisten-Heirathen von der Souveränin von Großbritannien anerkannt werden sollen. “– Der ebenfalls torystische Courier fügt die Notiz bei: „ In Debretts 1823 erschienenem Buch über die brittische Pairie liest man folgende Notiz über die frühere Heirath des Herzogs von Sussex: „ „ Prinz Augustus Frederick, Herzog von Sussex, Graf v. Inverneß in Nord-Britannien, Baron Arklow in Irland u. s. w., geb. am 27 Jan. 1773. Se. k. Hoh. vermählte sich am 3 April 1793 mit Lady Augusta Murray, Tochter von John fünftem Grafen v. Dunmore, von welcher ihm ein Sohn und eine Tochter geboren wurden. Diese Ehe wurde für null und nichtig erklärt, weil sie dem Statut 12 Georgs III zuwider läuft, welches bestimmt, daß kein leiblicher Descendent König Georgs II (Nachkommen der ins Ausland vermählten Prinzessinnen ausgenommen) eine Ehe zu schließen befugt ist ohne vorherigen, unter Beidruckung des großen Siegels ertheilten Consens des Königs; jede ohne diesen Consens geschlossene Ehe ist nichtig. Alle Personen, die einer solchen verbotenen Ehe irgendwie assistiren, unterliegen den Prämunire - (eigentlich: præmoneri.) Strafen (gewissen Geldbußen). Demgemäß ward obige Ehe im August 1794 aufgelöst. “– An diese Angriffe auf dem Rechtsgebiet knüpfen dann die Toryblätter, selbst die sonst so höfische M. Post, die gehässigsten Ausfälle auf den moralischen Charakter des Herzogs und seiner Gemahlin. Der Atlas weist diese Art von Polemik mit Entrüstung zurück, und bemerkt: „ Lady Cecilia ist die angetraute Ehefrau des Herzogs von Sussex, aber Herzogin von Sussex konnte sie darum nicht heißen, weil ein besonderes Gesetz den Mitgliedern der königlichen Familie das Recht genommen hat, das jeder andere Engländer besitzt: sein Weib zu seinem Range zu erheben. Indeß diese Parlamentsacte verbietet einem Prinzen das Heirathen nicht, sondern schreibt bloß vor, daß ohne die Zustimmung des Monarchen die Angetraute die Stellung ihres Gemahls in der königlichen Familie nicht theilen darf. Weit entfernt, die rohen und gemeinen Schmähungen zu verdienen, mit denen diese Dame von der Torypresse belegt wird, ist Lady Cecilia Underwood eine so achtbare englische Matrone als irgend eine Dame im Reich. Als solche wird sie auch von den tugendhaftesten Damen der höchsten Gesellschaft, mit der sie umgeht, geachtet und behandelt. Aus politischen Rücksichten ist diese Ehe nur für Einen Zweck als ungültig erklärt: sie darf dem englischen Thron keinen Erben geben; in Bezug auf eventuelle Erbfolge in Hannover ist sie aber so gültig, als wäre sie, außer der kirchlichen Trauung, noch durch hundert Parlamentsacte befestigt. “– Die persönlichen Gehässigkeiten in den Sonntagsblättern greifen noch um eine Stufe höher. Die0770 Age weiß wieder eine sehr detaillirte Geschichte von der „ fremden Gräfin “zu erzählen, welche, trotz der Hindernisse, die ihr in Frankreich in den Weg gelegt worden, in London angekommen sey, und der Satirist fügt bei, Joseph Hume habe Recht gehabt, als er sagte, 30,000 Pf. St. seyen für einen jungen Mann in London ein gefährliches Taschengeld.
Im Beginne der Parlamentssitzungen am 30 März ward eine große Anzahl Petitionen gegen die Korngesetze eingereicht, zugleich aber auch viele für Aufrechthaltung derselben, da auf den 31 Hr. Villiers im Unterhause seine Motion stellen wird. Die meisten Bittschriften gegen die Gesetze übergab im Hause der Lords der Bruder des Hrn. Villiers, der Großsiegelbewahrer Graf v. Clarendon. Einer zahlreichen Deputation der verschiedenen Anti-Cornlaw-Vereine im Land, welche dem Viscount Melbourne vor einigen Tagen im Colonialamt aufwartete, gab derselbe eine seiner neulichen Erklärung im Oberhaus gleichlautende Antwort, nämlich daß eine gänzliche Abschaffung der Korngesetze fürs erste unbesonnen seyn würde, er für seine Person könne nichts in der Sache versprechen, die Frage sey aber für die Cabinetsmitglieder eine offene.
Der Caricaturenzeichner H. B. hat nun auch den langwierigen und verwickelten Streit Stockdale gegen Hansard als Stoff für ein Bild benützt. Dasselbe ist „ Muscipula “überschrieben, und parodirt das bekannte Gemälde Sir Joshua Revnolds, ein kleines Mädchen mit einer Maus in der Falle darstellend. Lord J. Russell – little Johny – spielt die Rolle des Mädchens, und betrachtet die Maus (den Sheriff Evans) mit einem unaussprechlich komischen Ausdruck von Vergnügen, während Sir R. Peel als Katze ein scharfes Auge auf sein Opfer hat.
(Standard.) Es heißt, die Regierung habe die Nachricht erhalten, daß die russische Expedition gegen Chiwa in Folge eines schrecklichen Schneesturms gänzlich gescheitert. Der größte Theil der Artillerie soll dabei verloren gegangen seyn, und man fürchtete, das russische Heer selbst werde außer Stand seyn, sich wieder einzuschiffen (sie!), da es an Transportmitteln fehlte. (Eine sonderbare Geographie!)
(Commerce.) Ein Journal hatte angekündigt, der Herzog von Orleans werde heute (31 März) nach Afrika abreisen; man versichert uns aber, daß das Cabinet geglaubt hat, die Abreise des Prinzen würde seine Verantwortlichkeit berühren, so daß eine Conseilberathung nöthig sey. Das Cabinet hatte sich deßwegen diesen Morgen versammelt. Der Moniteur Parisien schweigt diesen Abend über die Abreise des Prinzen; sollte sie etwa nicht stattfinden? Inzwischen versichert man uns, daß die Abreise des Hauses Sr. k. Hoh. befohlen ist.
Der Graf Karl Mornay, bevollmächtigter Minister Frankreichs in Schweden, ist wieder auf seinen Posten abgereist.
Der Siegelbewahrer, Hr. Vivien, ward am 29 März in St. Quentin wieder als Deputirter gewählt.
Nach dem „ Univers “soll Hr. Thiers, der aus Erfahrung die Macht der Presse kennt, ein neues und großes Journal gründen wollen, das durch die Mannichfaltigkeit und Authenticitat der mitgetheilten Documente auch den ministeriellen Apologien ein größeres Lesepublicum verschaffen solle, als sie bisher hatten. Die Rücksicht, den „ Constitutionnel “mißvergnügt zu machen, den man jetzt das „ Journal des Débats “des neuen Ministeriums nennen könne, trete allein noch diesem Plane hindernd in den Weg.
(Journal des Débats.) Die Discussion, welche Hr. Hume im brittischen Parlament über die Angelegenheiten des Orients angeregt, hat auf diese Frage kein neues Licht geworfen. Lord Palmerston beobachtete eine Zurückhaltung, die wir durchaus nicht mißbilligen, durch welche aber die Debatte auf sehr enge Gränzen verwiesen worden. Doch selbst in den wenigen Worten des Ministers ließ sich eine Parteilichkeit gegen den Pascha von Aegypten nicht verkennen. Lord Palmerston war besonders bedacht, Mehemed Ali als den Angreifer darzustellen; indessen dünkt uns, daß es von seiner Seite ein seltsames Verkennen der Geschichte war, als er den Vicekönig von Aegypten mit dem Vicekönig von Irland verglich. „ Was würde man – sagte Lord Palmerston – von einem Mann denken, welcher, um die Integrität des brittischen Reichs aufrecht zu halten, vorschlagen würde, es in zwei zu theilen, und Irland und Schottland unter einer getrennten Souveränetät zu constituiren? “ In Erwiederung auf dieses befremdende Argument bemerkte Sir Robert Peel, daß der Lordlieutenant von Irland mit jedem Ministerium wechsle, daß es seit der Union sechzehn oder siebenzehn Ministerveränderungen gegeben, und daß, wenn Lord Palmerston die Lage des Pascha's der des Lordlieutenants gleichstellen wolle, man sich nicht mehr zu wundern brauche, daß England mit Frankreich nicht einverstanden sey. Mit Einem Wort, das einzige Resultat dieser Discussion war, daß man dem Lord Palmerston Gelegenheit gegeben, seine Bewunderung der Ehre und der Redlichkeit Rußlands an Tag zu legen.
Französische Blätter schreiben aus Oran vom 10 März: „ Die letzten Nachrichten, die uns aus Marokko durch Araber, welche Verbindungen im Innern unterhalten, zugekommen sind, lassen über den zwischen Abd-El-Kader und Muley-Abd-er-Haman abgeschlossenen Vertrag keinen Zweifel mehr. Wenn die französische Regierung eine officielle Notification des Friedensbruchs von Seite des Sultans von Marokko erwartet, befindet sie sich in einem großen Irrthum, denn der Charakter der marokkanischen Häuptlinge ist derselbe, wie der der eingebornen Häuptlinge Algeriens: sie sind ganz derselben schurkischen Verstellung fähig. Die offenbarste Erklärung des Krieges, den der Sultan von Marokko gegen uns führen will, besteht in dem sehr thätigen Austausch von Kriegsmunition zu Tlemsan und in der kriegerischen Bewegung der Bevölkerung von Nedroma, einer marokkanischen Gränzstadt, welche den Chalifas des Emirs ganz überliefert ist. Abd-El-Kader hat seine im Treffen bei Uad-Lalleg zersprengten regulären Bataillone durch Kabylen der Umgebungen von Centa und Tanger wieder ergänzt. Es ist dieß übrigens nicht das erstemal, daß Marokkaner unter Abd-El-Kaders Fahnen fechten. Am 25 April 1836 bestand das Armeecorps des Generals d'Arlanges drei Stunden lang ein blutiges und für unsere Waffen unglückliches Gefecht an der Tafna gegen Abd-El-Kaders Infanterie, mit welcher sich 6000 Marokkaner vereinigt hatten. Abd-El-Kaders einzige Absicht ist, den „ heiligen Krieg “auf das marokkanische Gebiet zu versetzen. Auf diese Weise erspart er den Algierer Stämmen einen allzu langen und verderblichen Kampf, und es wird ihm ohne Mühe gelingen, in Marokko die fanatische Rolle zu spielen, die er in seinen Provinzen so gut durchgeführt hat, bis er auch in Marokko, der Ideen und der Männer Meister, die höchste Gewalt an sich reißen wird. Es existirt unter den Stämmen dieses Landes eine beim Volk sehr beliebte Prophezeiung, welche die baldige Ankunft eines Fürsten verkündet, der ganz Afrika unter seinem Scepter vereinigen werde. Dieß erklärt die ehrgeizigen Plane Abd-El-Kaders, der sich für einen Abkömmling des Chaligen Omar und Sprößling der ältesten Eroberer der Barbareskenstaaten ausgibt. “
0771(Sémaphore de Marseille.) Wir haben aus Gibraltar eine Reihe von Journalen bis zum 17 März erhalten. Von einem Bruch zwischen Marokko und Frankreich ist darin keine Rede. Im Gegentheil lesen wir im Gibraltar-Chronicle vom 17 März, daß die französische Brigg Alcide, Capitän Gomié, für Mogador befrachtet war, und nach diesem marokkanischen Hafen „ in wenigen Tagen “abgehen sollte, was beweist, daß man in Gibraltar keine Besorgniß hegte.
Die Nachrichten aus Algier, welche mit dem Dampfboot Styx eingetroffen, gehen bis zum 23 März. Sie melden die Einnahme von Scherschel, dessen Bewohner sich in die Gebirge zu den Kabylen der Beni-Menasser geflüchtet haben. Man glaubte, die Mehrzahl werde wieder zurückkehren, sobald sie die Versicherung erhalten, daß für Leben und Eigenthum nichts zu fürchten sey, was ihnen der Marschall Valée kund thun ließ. Trotz des schlechten Wetters arbeiteten die Truppen eifrig an der Befestigung Scherschels. Drei Blockhäuser wurden auf den Anhöhen, welche die Stadt dominiren, errichtet. Die Truppen kamen in einem kläglichen Zustand wieder in ihren Lagern an, und hatten einige hundert Kranke. – Aus Oran ist uns folgendes Schreiben vom 18 März zugekommen: „ Am 12 Morgens wurden die Heerden unserer arabischen Verbündeten bei Messerghin von 8000 Arabern, welche Buhamedi befehligte, umzingelt. Unsere Verbündeten waren die ersten, welche zu Pferde stiegen. Um sie zu unterstützen ließ Obrist Yussuf drei Escadronen Spahis und zwei Compagnien des 1sten Linienregiments vorrücken. Commandant Mermet erhielt Befehl, ihnen mit dem Rest der Infanterie und zwei Kanonen zu folgen. Eine Escadron der Spahis unter dem Oberbefehl des Capitäns Montebello tiraillirte mit dem Feind, wurde aber von so bedeutenden Massen angegriffen, daß sie sich nach beträchtlichem Verlust mit den beiden andern Escadronen in aller Eile zurückziehen mußte. Die Infanterie formirte hierauf Vierecke, deren jedes eine Kanone hatte, und dem Feind durch gutgezielte Schüsse großen Schaden zufügte. Nach einem siebenstündigen Gefecht wurden diese Truppen, welche vom Feind ganz umzingelt waren, durch die Ankunft von Verstärkungen aus Oran befreit. Die Araber, welche bis dicht an die Vierecke angesprengt kamen, verloren 3 bis 400 Mann; sie waren über 8000 Mann stark. Die Colonne verfolgte den Feind noch eine Strecke weit mit dem Bajonnet, ehe sie in das Lager zurückkehrte. In dem Tagsbefehl des Generals Guéhéneuc wird namentlich der bekannte Obrist Yussuf, „ der sich als ein ächter Kriegsmann benommen, “sehr belobt. “
Der durch die Rivalität der HH. Guizot und Thiers entzündete Krieg hat endlich das ministerielle Königthum des Hrn. Thiers gegründet. Wäre Guizot in früheren Jahren Sieger geworden, wir hätten eine aristokratische Bürgerclasse als Inhaberin der Gewalt erhalten. Hätte diese sich durch die Bank in Paris und den reicheren Mittelstand in den Wahlcollegien, so wie durch das Officiercorps der Nationalgarde consolidirt, so wäre eine Oligarchie geboren worden, mit schwankender Stellung zwischen Selbstständigkeit und Unterfügung unter die Administration, welche aber Guizot in demselben Geist und Sinne hätte aristokratisiren mögen. Sein System hätte er zu erweitern gesucht einerseits durch Adjunctionen aus der alten Landesaristokratie, andrerseits aus dem gelehrten und wissenschaftlichen Stande der Nation. Das Feuer wäre eröffnet worden gegen dieses System von Seite des demokratischen Mittelstands unter Thiers, der speculativen Opposition unter Odilon-Barrot, der Demagogen, Republicaner, Legitimisten. Nun Thiers gesiegt hat, ist seine Grundlage breiter. Er hat es wohl verstanden, gegen alle Fractionen der Demagogie und des Republicanismus eine tiefe Scheidelinie mit der Opposition Barrot zu ziehen, so daß er gewissermaßen dadurch die Opposition in seiner Person monarchisirt und dynastisirt hat. Die halbe Aristokratie, welche Guizot sich erschaffen wollte, ist ihm entgegen; aber er wird ihr so viele Elemente wie möglich abborgen, denn eine Aristokratie irgend einer Art ist das Hauptelement aller Regierungen, von den Republiken an zu beginnen. Seine Stellung ist weit fester als die Guizot vor mehreren Jahren hätte einnehmen können, aber der wahre Kampf wird erst unter ihm beginnen, der Kampf des Radicalismus aller Art gegen seine bürgerliche Monarchie, deren Hauptstütze die Administration seyn wird, so wie die Anregung nach außen ihm Ruhe verschafft im Innern, denn die Aufmerksamkeit spannt sich immer mehr und mehr auf die Angelegenheiten des Orients. Dazu kommt noch, daß die algierischen Angelegenheiten sich verwickeln, und wie in Indien die Engländer, auch in Afrika die Franzosen gezwungen werden, stets mehr um sich zu greifen, so wie sie jetzt schon beginnen in Kampf mit Marokko zu gerathen. Afrika muß in diesen Regionen mit der Zeit nothwendig französisch werden. Nirgends entwickeln sich die geistigen, moralischen, industriellen, politischen und kriegerischen Interessen einer großen Nation tüchtiger als in solchen Colonial-Angelegenheiten – ein gefunden Feld für den ehrgeizigen Thiers, der kühne Dinge leicht verknüpft, und von dem eine baldige Erfahrung bald ausweisen wird, ob der gährende Most der Ruhmsucht in ihm zur Klarheit geworden, ob er einen nüchternen Sinn mit einem berauschten Gemüth im Stande ist zu verbinden, ob sein Feuer nichts ist als Funkensprühen, oder ob eine Flamme bei ihm zum Durchbruch kommen kann. Je nachdem er zu handeln versteht, kann es ihm gehen wie Villele, das Ministerium à long bail zu besitzen. Was ihm jetzt am besten nützen kann, das sind die Chikanen von Seite der ehemaligen 221, unter denen Einige den Vorschlag Tocqueville wieder aufzunehmen gedenken, um die Opposition in Widerspruch zu setzen mit sich selbst; ein Spiel, als ob es die Presse ihnen eingeblasen hätte, so gehaltlos ist's. Sarkasmen bilden noch keine geschickte Opposition.
Das Vertrauen, welches die Linke bei Gelegenheit der Abstimmung über die geheimen Fonds dem Hrn. Thiers gewährte, ist auf dem Punkte zu verschwinden. Ein allgemein verbreitetes Gerücht läßt ihn mit den 160 unterhandeln, um sich dieser Partei geneigt zu machen, und durch sie zusammen mit dem ihm ergebenen linken Centrum sich eine unwandelbare Majorität zu sichern, während er auf die Linke nur in den Fällen zählt, wenn er Maaßregeln vorschlägt die mit ihren Grundsätzen im Einklang stehen. Zwei Thatsachen erscheinen als Bestätigung dieses Gerüchts: unter den 160 ist die Rede von Zurücknahme der Motion des Hrn. v. Remilly. Die dem Hrn. Thiers ergebenen Blätter, z. B. das Siecle, verlangen die Vertagung der Debatten über diesen Antrag bis zum nächsten Jahre. Wenn nämlich das Cabinet sich mit den 160 einigt, so liegt es im beiderseitigen Interesse, die Ausschließung der Deputirten von Ernennungen und Beförderungen nicht aufkommen zu lassen. Mehrere Mitglieder der Linken beschäftigen sich mit Aufstellung einer genauen Tabelle der Gunstbezeugungen, die den 160 von den verschiedenen Ministerien verliehen wurden, seit sie Mitglieder der Kammer sind. – Die Deputirtenkammer hielt gestern und heute keine Sitzungen, auch für die nächsten Tage sind keine angekündigt. Man hatte gesagt, der Bericht des Hrn. Muret de Bord über die Rentenconversion sey bereit. Die Verzögerung der Vorlegung dieses Berichts wird dem Ministerium zugeschrieben, welches die Frage noch nicht einstudirt habe.
0772Der Senat war zwei Tage nach einander versammelt, ohne daß von der ministeriellen Krisis die Rede gewesen wäre. Kein Minister war zugegen, die Versammlung beschränkte sich darauf, einige dringende Geschäfte abzumachen, und vertagte sich dann wieder. Die Repräsentanten sind nun auf den 2 April zusammenberufen, da gewisse Gegenstände keinen längern Aufschub leiden. Wäre bis dahin kein Ministerium zu Stande gekommen, so würde es an Interpellationen nicht fehlen, man hat aber Ursache anzunehmen, daß bis zum 2 April der Ungewißheit ein Ende gemacht seyn werde, und zwar nicht durch Constituirung eines ganz neuen Cabinets, sondern durch Modification des bisherigen. Wie es den Anschein hat, wird der bisherige Präsident der Kammer, Hr. J. Fallon, zum Minister der auswärtigen Angelegenheiten ernannt werden, dieses Departement mithin ferner nicht mehr in den Händen des Hrn. de Theux mit dem Ministerium des Innern vereinigt bleiben; Hr. de Behr würde anstatt des Hrn. Raikem Justizminister, und General Buzen, der Militärgouverneur von Brüssel, anstatt des Generals Wilmar Kriegsminister. Die HH. de Theux, Nothomb und Desmaizières blieben hiernach im Besitze ihrer respectiven Portefeuilles des Innern, der öffentlichen Bauten und der Finanzen. Schon gleich nach der Abstimmung vom 14 April schrieb ich Ihnen von der Möglichkeit eines Arrangements dieser Art. Das bedeutendste Element in dieser Modification wäre Hr. Fallon, dessen gemäßigt liberale Grundsätze in der Kammer große Achtung genießen, wie dieses schon seine Wahl zum Präsidenten hinlänglich bewiesen. Um ihn in letzter Eigenschaft zu ersetzen, würde dann wahrscheinlich das Ministerium die Wahl des Hrn. Dubus zum Präsidenten der Kammer durchzusetzen wissen, der zur katholischen Seite gehört, und bisher zwar oft mit den extremen Katholiken gegen das Ministerium gestimmt, aber doch durch keinen großen Abstand von demselben getrennt war. So würde also durch diese Combination sowohl nach der katholischen, als nach der liberalen Seite hin die Grundlage des Ministeriums erweitert und verstärkt, und die Krisis hätte für den Gang der Geschäfte eher vortheilhaft als nachtheilig gewirkt. Bei diesem Allem dringt sich indessen immer wieder die Frage auf: wie darf das frühere Cabinet, bloß modificirt, wieder vor der Kammer auftreten, nachdem es in einer Frage, die es zur Cabinetsfrage erhoben, überwunden worden, und sich zurückgezogen hatte? Wir halten dafür, daß das Ministerium, wenn es, in der angedeuteten Art zusammengesetzt, vor der Kammer wieder auftritt, irgend einer Auskunft sicher ist, die ihm in der Vandersmissenschen Frage den Sieg verschaffen wird. Unwiderruflich entschieden ist diese Frage auf keinen Fall, denn die Entscheidung der Kammer, wonach der Gehalt des Generals vom Budget gestrichen werden soll, muß, wie jedes andere Amendement, zum zweitenmal zur Abstimmung kommen. Sodann läßt sie sich auch, so wie sie vorliegt, verschiedentlich deuten. In der Hauptsache, daß nämlich Hr. Vandersmissen wieder belgischer General ist, wird dadurch nichts geändert, denn die Kammer kann ihm diese Eigenschaft nicht nehmen. Nur ein richterliches Urtheil könnte es. Nun hat aber das Ministerium, durch den Mund des Hrn. de Theux, in der Sitzung vom 13 erklärt, es werde sich nie zu einer Stellung bequemen, die ihm die Nothwendigkeit auflegte, die Vandersmissensche Frage vor die Gerichte zu bringen. Dieses ist also eigentlich der Punkt, um den sich Alles dreht, und kann das Ministerium hierin Recht behalten, so darf es mit Ehren bleiben. Anders aber als mit Ehren zu bleiben, dafür halten wir es für unfähig, es würde auch nur zu größerer Compromittirung seiner Stellung und zu einer bedenklichen Krisis führen. Die Haupttriebfeder des Ministeriums in dieser ganzen Sache ist die Absicht gewesen, sich als ein schützender Schild zwischen die königliche Prärogative und die Opposition zu stellen. Sein schönstes Vorrecht, zu begnadigen, hatte der König ungeschmälert ausüben, und eine trübe, an politischen Agitationen reiche Vergangenheit unwiderruflich schließen wollen. Darum nahm man den 20sten Artikel des Friedenstractats im ausgedehntesten Sinne. Nun war aber in eben dieser Sache auf der andern Seite das Ehrgefühl der Nation und der Armee so sehr im Spiele, und der Opposition wurde es so leicht, es gegen diesen Act einer unbegränzten Amnestie in Harnisch zu bringen, daß die Minister nur dadurch, daß sie ihn solidarisch auf ihre Rechnung nahmen, und ihre Existenz an dessen Aufrechthaltung knüpfen, erwarten konnten, in der Kammer eine Majorität auf ihrer Seite zu haben, was ihnen auch ohne die zufällige Abwesenheit einiger Glieder und gewisse Intriguen, die loyale Minister nicht wohl vorhersehen konnten, gelungen wäre. Treten nun die bedeutendsten Glieder des bisherigen Cabinets wieder in der Kammer auf, so werden sie abermals den Zweck, jenen Act königlicher Prärogative unangetastet zu erhalten, im Auge haben, und ihr Fortbestehen als Minister an die Erreichung desselben knüpfen.
Ein Schreiben aus Neapel vom 19 März im Temps enthält Folgendes über die Differenz zwischen dem König von Neapel und Großbritannien: „ Hr. Temple, der englische Gesandte, wußte, welche Sensation die zufällige Ankunft einiger englischen Kriegsschiffe vor einem Jahre gemacht hatte, und er hoffte, durch eine ähnliche Drohung seine Forderung durchzusetzen. Man behauptet in der That in den bestunterrichteten Cirkeln, daß Oesterreich in diesem Augenblick mit dem neapolitanischen Hof über die Befugniß unterhandle, auf der Insel Sicilien eine Militärstation zu errichten, um im Fall eines Kriegs gegen Mehemed Ali, woran ein österreichisches Hülfscorps Theil nehmen würde, einen Stützpunkt zu haben, wie die Engländer in Malta. Dieß soll der geheime Zweck der Reise seyn, welche der Graf Walmoden, General der österreichischen Cavallerie, in diesem Augenblick in Sicilien macht. *)Es ist wohl nicht erst darauf aufmerksam zu machen, wie durchaus unwahrscheinlich alle diese Conjecturen sind.Der König glaubt, und nicht ohne Grund, daß Oesterreich bei seinem Zwist mit Großbritannien interveniren und ihn kräftig unterstützen werde. Diese Voraussetzung ist gewissermaßen schon erfüllt, denn Graf Lebzeltern, österreichischer Gesandter in Neapel, hat sogleich seine Vermittelung angeboten, und man versichert, sie sey sowohl von dem neapolitanischen Hofe als von Hrn. Temple angenommen worden. Die Truppenbewegungen waren bloße militärische Paraden, wie sie der König liebt “
(Beschluß der Verhandlungen der Kammer der Abgeordneten am 31 März.) In Betreff der Zollverhältnisse für die Zukunft verlangt die k. Staatsregierung I. die Ermächtigung zur Verminderung oder auch Aufhebung so wie zur Erhöhung der Zoll - und andern Gebühren im Interesse der Landwirthschaft, der Industrie und des Handels, wenn die übrigen Vereinsstaaten nach den Bestimmungen der in Mitte liegenden Zollvereinsverträge sich deßfalls (für sich oder auch zur Verständigung mit andern Staaten) vereinbaren sollten, oder wenn für das Königreich Bayern0773 in Ansehung der Gebühren, welche eine privative Einnahme bilden, im Interesse der Landwirthschaft, der Industrie oder des Handels eine Herabsetzung oder Verminderung für zeitgemäß erachtet werden wolle; II. die Ermächtigung hinsichtlich des Chausséegeldes mit Rücksicht auf die, auch gelegenheitlich der jüngsten Generalconferenz von 1839 neuerdings erhobene Erinnerung, solche weitere Einrichtung zu treffen, welche jedes Mißverständniß und jede Erinnerung hinsichtlich der Chausséegelderhebung nach Erforderniß der Verhältnisse zu beseitigen oder ganz zu entfernen vermögen, bis etwa in allen Vereinsstaaten auch übereinstimmende Chausséegeldregulative zur Ausführung kommen; endlich III. die Befugniß, nach Erforderniß hervortretender Umstände zum Zweck der Sicherung, der Befestigung und Fortsetzung des Zollvereins jene besondern financiellen und sonstigen Verfügungen und Anordnungen treffen zu können, wodurch dieser Zweck erreicht und gesichert wird, unter dem Beifügen zu I, II und III, daß nach Maaßgabe der Beziehung auf den ständischen Wirkungskreis die Vorlage solcher Momente bei der nächsten Ständeversammlung und deren Zustimmung vorbehalten bleibe. Bei der Berathung hielt hierüber Frhr. v. Schäzler einen ausführlichen Vortrag, auf welchen wir zurückkommen werden. Hr. Bestelmeyer beantragte, das von der k. Regierung bewiesene Vertrauen dankbar anzuerkennen, und die Postulate ohne Bedenken zu genehmigen. Frhr. v. Welden bemerkte: nur zwei Wünsche seyen es, welche er der Staatsregierung ans Herz legen möchte. Der eine sey, daß bei allen Fragen, welche die Zollverhältnisse betreffen, die Vernehmung der innern Verwaltung nicht umgangen werden möge. Seines Wissens sey bisher in einem einzigen Fall ein Gutachten von Seite der innern Verwaltung eingeholt worden, in allen übrigen so wichtigen Fällen habe man diese Angelegenheiten rein als financieller Natur behandelt. Nur so sey es möglich gewesen, daß während von Seite des Ministeriums des Innern die Runkelrübenzuckerfabrication auf jede mögliche Weise begünstigt und ermuntert worden, von Seite des Finanzministeriums bei dem letzten Zollcongresse der Antrag auf Besteuerung dieser jungen Industrie habe gestellt werden können. Diese Frage der Besteuerung, mit welcher man in Frankreich erst 40 Jahre nach Entstehung der Zuckerfabrication aus Runkelrüben zu einer Entscheidung gelangt sey, habe durch ihre bejahende Lösung bereits 211 Fabriken dieser Art den Todesstoß gegeben, und seyen hierdurch viele Millionen verloren gegangen. Es scheine wirklich von der höchsten Wichtigkeit, daß der inneren Verwaltung, welche doch allein im Stande seyn könne, den Stand der Industrie, der Landwirthschaft und des Handels im ganzen Lande richtig zu würdigen, bei allen diesen Fragen ein entschiedenes Wort eingeräumt werde. Sein zweiter Wunsch beziele die Errichtung von Handelskammern. Schon im Jahre 1828 seyen alle Regierungen darüber gutachtlich gehört worden, ob die Errichtung von Handelskammern wohlthätig und wünschenswerth wäre. Es sey ihm nicht bekannt, aus welchem Grunde ihre Errichtung unterblieben sey, aber gewiß sey es, daß je mehr die materiellen Interessen einen höhern Aufschwung erhielten, es auch desto nothwendiger werde, hiefür Organe zu haben, welche im Stand seyen, über die nothwendigen Erfordernisse der einzelnen Industriezweige sachgemäßes Gutachten abzugeben. Da wir gegenwärtig solche Organe nicht hätten, seyen es allein die Handels-Gremien einzelner Städte und der polytechnischen Vereine, welche in allen technischen Fragen Aufschluß geben könnten; er glaube daher, daß die Errichtung von Handelskammern in Hinblick auf die Zeitverhältnisse und insbesondere auf unser Verhältniß zum großen Zollverein gewiß am rechten Ort seyn würde. Auf das nachdrücklichste unterstützten den letztern Wunsch die HH. Bestelmeyer, Frhr. v. Schäzler und Städtler. Durch die Handelskammern würde die Regierung in den Stand gesetzt werden, über die Verhältnisse der Fabriken und des Handels gründliche, sachgemäße Aufschlüsse zu erhalten, und so die sehnlichsten Wünsche der Handelsstädte zu befriedigen. Zur Beruhigung der Kammer eröffnete hierauf der k. Minister des Innern, Hr. v. Abel, daß dieser Gegenstand der Aufmerksamkeit der k. Regierung keineswegs entgangen sey, und bereits vollständig bearbeitet vorliege. Gleich nach Beendigung des Landtags, sofern die dazu unentbehrlichen Mittel gegeben seyn werden, sey die definitive Erledigung desselben zuverlässig zu erwarten. Auch dieser Gegenstand erfreute sich, wie bereits erwähnt, der einhelligen Zustimmung der Kammer.
Einer gestern hier eingetroffenen Nachricht zufolge ist, wegen der demnächst nothwendig werdenden Besetzung der Festung Germersheim, die Verlegung des seit 26 Jahren dahier garnisonirenden Infanterieregiments Zandt in die Pfalz allerhöchst beschlossen worden. (Bayer. Bl.)
Das Programm der Feierlichkeiten bei Enthüllung des Albrecht-Dürer-Denkmals ist nunmehr erschienen. Am Vorabend des Festes (20 Mai) wird im großen Rathhaussaale das Oratorium: „ die Schöpfung “unter Mitwirkung aller Gesangvereine aufgeführt. Den Festtag selbst (21 Mai) verkündigt mit Tagesanbruch Musik von den Sebalder und Lorenzer Kirchthürmen. Vormittags bewegt sich der Zug vom Rathhause nach dem Monument. Um 10 Uhr wird die Handlung auf dem Platze mit einer Ouverture und einem Festgesang eröffnet. Vor und nach Enthüllung des Monuments hält der erste Bürgermeister eine Rede, welcher die Schlußrede von einem Mitgliede des Dürer-Vereins folgt. Im Augenblick der Enthüllung ertönt Glockengeläute von den Kirchthürmen zu St. Sebald und St. Lorenz. Den Schluß macht der allgemeine Gesang: „ Heil unserm König, Heil! “mit Musik. Abends Vorstellung im festlich geschmückten und beleuchteten Theater; von 9 Uhr bis Mitternacht Beleuchtung des Monuments mit Fackeln und Illumination des Dürer-Hauses. Am zweiten Tage (22 Mai) Fortsetzung der am 17 Mai beginnenden Kunstausstellung des Dürer-Vereins; Eröffnung der neuen Localität der Gemäldegalerie; Nachmittags Regimentsmusik auf der Rosenau; Abends Ball im Theater, vom Albrecht-Dürer-Verein veranstaltet. (Nürnb. C.)
Se. Maj. haben geruht, zur Deckung der, nach Vorlage des Bestandes, zur gänzlichen und würdigen Vollendung des Denkmals Schillers noch erforderlichen Mittel, einen Beitrag aus dem Reservefonds der Staatscasse von 8500 fl. zu bewilligen. (Oeffentl. Bl.)
Gestern ist der Herzog von Nassau mit seinem Bruder dem Prinzen Moriz nach Wien abgereist, wo derselbe vier bis sechs Wochen verweilen wird. Letzterer tritt als Officier in das Uhlanenregiment seines Oheims, des Erzherzogs Karl. – Die Landstände haben nach einem vierwöchentlichen Aufenthalte dahier ihre dießjährige Wirksamkeit beendigt, und sind zu Ende voriger Woche in ihre Heimath zurückgekehrt. – Der königl. dänische Bundestagsgesandte, Frhr. v. Pechlin, welcher, Namens seines Fürsten, dem Herzog von Nassau die Insignien des Elephanten-Ordens zu überreichen die Ehre hatte, wurde von dem Herzog mit einer kostbaren Tabatière beschenkt. – Höchsten Orts ist verfügt worden, daß die Candidaten der Philologie, nach bestandener theoretischer Staatsprüfung, ein halbes oder ein ganzes Jahr bei dem Landesgymnasium zu Weilburg für ihren zukünftigen Wirkungskreis praktisch sich vorüben sollen. – Einem hiesigen jungen0774 Officier v. C., welcher um die Erlaubniß nachgesucht hatte, der französischen Expedition gegen Abd-El-Kader beiwohnen zu dürfen, ist eröffnet worden, daß diese aus politischen Gründen nicht ertheilt werden könne, er aber dafür auf andere Art entschädigt werden solle. Worin diese Entschädigung bestehen wird, ist noch zur Zeit unbekannt.
Der Großfürst-Thronfolger von Rußland, der am 30 März Nachmittags aus Warschau hier eingetroffen, und im Hotel des russischen Gesandten abgestiegen war, ist heute Morgen um 6 Uhr nach Berlin weiter gereist. Se. kais. Hoh. besuchte während seines hiesigen Aufenthalts einigemal das Theater, so wie die hiesigen Kunstsammlungen, und am 31 Morgens defilirte in Parade die hiesige Garnison mit Hinzuziehung der Garnisonen einiger benachbarten kleinen Städte, so wie ein auf der Eisenbahn aus Leipzig geholtes Bataillon der trefflichen leichten Infanterie vor dem Großfürsten, dem König, Prinzen Johann und Erbgroßherzog von Mecklenburg auf dem Neumarkte vorüber. Gestern Abend endlich war zu Ehren des hohen Gastes große Soirée mit Concert und Souper bei Hofe, nach deren Schlusse derselbe sogleich von der k. Familie Abschied nahm. Der junge Thronfolger sieht über sein Alter ernst aus, und so wie seine blassen Züge entschieden das Gepräge derer der preußischen Königsfamilie tragen, erinnert sein Wesen zunächst an den Kronprinzen von Preußen. Es wäre sehr erfreulich, wenn diese Aehnlichkeit eine wirkliche Sympathie für seine mütterliche Heimath verkündete, und seine dereinstige Regierung in deren Folge vielleicht nachbarlichere Gesinnungen als die derzeitige gegen Preußen bethätigte. Aus der Umgebung des Großfürsten ragen die HH. v. Schukowsky (sein Erzieher), v. Orloff und Kisseleff, ein jeder in seiner Art als bedeutende Persönlichkeiten hervor, und beweisen, wie gut Rußland immer vor manchen andern Staaten versteht, zu wichtigen Stellungen die rechten Männer zu wählen.
Gestern war ein Theil der ordentlichen Professoren versammelt, um auf hohen Befehl des Curatoriums abermals einen Deputirten zu wählen. Es ist dieß in zwei Jahren das zehntemal, daß das Wahlcollegium versammelt war. Wie bei der letzten Wahl erschienen auch gestern nicht die HH. Hugo, Lücke, Ritter, Gauß, Kraut, Ribbentrop. Mehrere der Erschienenen hatten wiederum den „ ungleich größeren Muth “weiße Zettel in die Wahlurne zu werfen. Eine sehr geringe Majorität, die aber am Abend zuvor schon feststand, wählte den mit gegenwärtigen Professor der Theologie Reiche, denselben, welcher im Jahr 1838 als Deputirter der Universität für den Conradischen Antrag, also für die Incompetenz der Kammer und seine eigene Incompetenz stimmte, dann im Anfang des vorigen Jahres resignirte und der Universität dadurch die Verlegenheit und Quälerei einer viermaligen Wahlaufforderung zuzog (zweimal lehnte sie die Wahl ab). Professor Reiche hat den Muth, trotz dieser Antecedentien und der bedeutungsvollen Resignation des Justizraths v. Bothmer, die Wahl anzunehmen, um die Ungnade des Königs von der bedrängten Anstalt abzuwenden. Es soll derselbe freilich die besten und kühnsten Plane haben. Vor Allem aber wird er ein Gegengewicht gegen den Hofrath Sermes bei der Berathung des Cap. 4 bilden, und das protestantische Element vertheidigen und aufrecht erhalten. Die Geschichte auch dieser Wahl ist reich an den interessantesten Details, die, wenn sie auch nicht zur Mittheilung in Tagesblättern geeignet sind, doch gewiß nicht verloren gehen. Das Cabinet wird über die Halsstarrigkeit des Gewählten nicht so zu klagen haben als bei dem resignirenden Justizrath, und die Universität kann sich rühmen, sie habe einen Deputirten gewählt der für den Incompetenzbeschluß gestimmt – so ist beiden Theilen geholfen.
Das nahende Ende des Wintersemesters mahnt mich an meine Pflicht, Ihnen endlich wieder einige Notizen über unsere Universität mitzutheilen. Was Vielen als das Lebensprincip einer Hochschule erscheint, die Frequenz, davon ist dießmal nicht so Erfreuliches zu berichten, als wohl zu wünschen wäre; seit dem vorigen Jahre ist sie im Abnehmen. Wir zählten im Winter 1838-39 noch 761 Studirende, im Sommerhalbjahre 1839 nur 699, jetzt nur 648; also ein Minus von 113. Die Ursachen dieser Verminderung sind indeß so ziemlich überall dieselben; es drängen sich überhaupt nicht mehr so viele zum Studium, seit die mächtig emporstrebende Industrie ein weites und nicht minder ehrenvolles, auf alle Fälle aber lohnenderes Feld der jugendlichen Thätigkeit bietet. In Betreff der Universität Bonn insbesondere wirkt noch der Umstand mit, daß, seit Heidelbergs Besuch den preußischen Studirenden wieder gestattet ist, das Dreigestirn dort strahlender Namen besonders die Juristen hinlockt. (So eben ist einer der Sterne erloschen.) Indessen bewahrt Bonn sein Vorrecht, die Sprößlinge fürstlicher Häuser am längsten in seinen Mauern zu beherbergen: so studirten hier in diesem Semester die Prinzen Friedrich Wilhelm Georg Aldolph von Hessen und Christian von Holstein-Sonderburg-Glücksburg. Beide Prinzen werden noch länger ihre Studien hier fortsetzen, und außerdem erwartet man für das nächste Halbjahr den Erbgroßherzog von Mecklenburg - Schwerin, den Erbprinzen von Lippe-Detmold; vielleicht werden wir sogar einen Sprößling unsers Königshauses unter unsere akademischen Bürger einzureihen haben. – Im lehrenden Personal haben sich einige Veränderungen ergeben. Die katholisch-theologische Facultät, welche Klee (nun in München) verloren hat, erhielt in Vogelsang einen neuen ordentlichen, und in Hilgers einen außerordentlichen Professor. Hilgers hat einen Ruf als Ordinarius nach Breslau ausgeschlagen, um seinem hiesigen Wirkungskreise als Docent und Pastor treu zu bleiben. Die evangelisch-theologische Facultät hat in Dr. Bauer einen neuen Privatdocenten; in der juristischen tritt an Bethmann-Hollwegs Stelle der auf längere Zeit Urlaub hat, der Prof. Karl Sell aus Gießen. Die philosophische Facultät hat in dem außerordentlichen Prof. Schopen, dem trefflichen Herausgeber des Corpus Byzantinorum, ein würdiges Mitglied erhalten; außerdem zählt sie zwei neue Privatdocenten, Gildemeister (Orientalist) und Volkmuth. – Ich darf diesen Bericht nicht schließen, ohne eines Zeitungsartikels zu erwähnen, der verschiedene Blätter durchlaufen hat, und eigentlich gar keine Widerlegung verdiente, wenn nicht gewisse Dinge um so leichter Glauben fänden, je abgeschmackter sie sind. Dem betreffenden Artikel zufolge soll nämlich Prinz Albert, der Gemahl der Königin von England, während seiner Studienzeit in Bonn einer der „ neun Verbindungen “(soll heißen sechs) angehört haben; aus Bescheidenheit aber habe er „ die weiße Mütze, das Zeichen der adligen Verbindung “nicht getragen. Abgesehen davon, daß Verbindungen in dem burschikosen Sinne, den man sonst wohl diesem Worte unterlegt, hier gar nicht bestehen, und was man hier von dieser Art kennt, lediglich auf geselliges Vergnügen abzielt, so gibt es auch hier durchaus keinen solchen Verein, dem man das Beiwort adelig geben könnte. Die erwähnten „ weißen Mützen “zählen Unadelige eben so gut wie Herren von zu ihren Mitgliedern; und der Prinz Albert endlich hat weder dieser, noch sonst irgend einer andern Verbindung jemals0775 sich angeschlossen. Augenscheinlich kam jener Artikel aus einer Feder, die mehr gewohnt ist, englische, als deutsche Verhältnisse zu berühren.
Der außerordentliche Ausschuß der Reichsstände, Opinionsnämnd genannt, trat, wie schon gemeldet, Sonnabend Nachmittags zusammen. Die Mitglieder dieses Ausschusses, zwölf aus jedem Stande – zusammen also 48 – waren, der Constitution gemäß, an selbigem Tage ernannt worden. Sie stimmten zuerst über die Frage, ob die sämmtlichen Mitglieder des höchsten Gerichts beibehalten werden sollten. Dieß wurde mit 32 Nein gegen 15 Ja beantwortet; ein Zettel wurde nämlich wie gewöhnlich bei Seite gelegt. In Folge dieses Ausschlags der ersten Votirung wurde die zweite vorgenommen, wobei ein jeder drei Mitglieder des höchsten Gerichts nennen konnte, welche, seiner Meinung nach, des Vertrauens der Nation verlustig erklärt werden sollten. Siebzehn unter den Mitgliedern des Ausschusses nahmen an dieser zweiten Votirung keinen Theil. Die Abstimmung der Uebrigen fiel dahin aus, daß der Name des Grafen Snoilsky sich auf 30 Zetteln fand, der des Hrn. Nybläus auf 25 und der des Hrn. Isberg auf 15. Einige Andere erhielten eine geringere Anzahl Stimmen gegen sich. Nun sollte über die drei genannten Justizräthe, jeden besonders, gestimmt werden, wobei zwei Drittheile der Stimmen, wenn ihre Entsetzung bewirkt werden sollte – erforderlich waren. Bei dieser dritten Votirung, an welcher wieder alle Mitglieder des Ausschusses Theil nahmen, wurde der Graf Snoilsky durch 27 Stimmen verurtheilt und durch 21 freigesprochen, der Justizrath Nybläus durch 25 verurtheilt und durch 23 freigesprochen, der Justizrath Isberg durch 19 verurtheilt, und durch 29 freigesprochen. Das Resultat dieser Votirungen war also, daß keiner unter den Mitgliedern des höchsten Gerichts seines Amts entsetzt erklärt wurde, obgleich zwei unter ihnen die einfache Stimmenmehrheit gegen sich hatten. Astonblade und Dagligt Allehanda äußern vielen Verdruß über diesen Ausgang, und schreiben ihn den Mitgliedern aus dem Ritterstande und der Priesterschaft zu. Die „ Minerva “ist anderer Meinung; sie behauptet, die Stimmenmehrheit gegen die HH. Snoilsky und Nybläus wäre durch eine aristokratische Partei zu Stande gebracht, um Rache zu nehmen für die Mitwirkung dieser beiden Justizräthe bei dem Urtheilsspruche gegen den Admiral Graf Cronstedt und bei einigen andern Urtheilssprüchen gegen hochadelige Personen, an der Mäßigung des Priesterstandes sey aber der Plan gescheitert. – Der ehemalige Staatssecretär Frhr. Nordenfalk ist zum Wortführer des Bankausschusses ernannt, an die Stelle des Frhn. Nordin, welcher abermals von einer Krankheit befallen worden.
Die Allg. Zeitung enthält in einer ihrer letzten Nummern aus Pesth, hinsichtlich meiner Berichte über die Verhandlungen des ungarischen Landtages in Betreff der Emancipation der Israeliten, eine angebliche Berichtigung, die indeß ohne alle Kenntniß der Sachlage geschrieben ist. Als Beweis der Genauigkeit meiner Meldungen kann ich Ihnen mittheilen, daß, einer eben aus Preßburg eingetroffenen Estaffette zufolge, in der gestrigen Sitzung der Magnatentafel diese Frage, auf den Grund des dießfälligen Beschlusses der Ständetafel, abermals zur Berathung kam, und daß erstere nach einer längeren Discussion dem Beschlusse der Stände in seiner vollen, nach dem Antrag des Pesther Abgeordneten Dubraviczky, und dem Beisatze des Abgeordneten Szegedy lautenden und der weitern Ausdehnung: daß auch nicht in Ungarn geborne Juden unter bestimmten Voraussetzungen dieser Rechte theilhaftig werden können, mit Stimmenmehrheit förmlich beigetreten ist. Vor der Abstimmung hatten sich Se. k. Hoh. der Erzherzog Palatinus und der Primas von Ungarn aus dem Sitzungssaale entfernt. Es fehlt nun nur noch die königliche Sanction, die wohl kaum ausbleiben dürfte. – Seit einigen Tagen spricht man davon, daß der Feldmarschalllieutenant Graf v. Vecsey Capitän der ungarischen adeligen Leibgarde werden solle. – Der schon seit mehreren Jahren dem Hofkriegsrath zugetheilte Feldmarschalllieutenant Ritter v. Odelga ist zum wirklichen Hofkriegsrath ernannt worden.
Das königl. Rescript in Betreff der Redefreiheit (s. die gestrige Allg. Ztg.) hat auf alle gemäßigten Männer des Landtags einen guten Eindruck gemacht. Dagegen hat die Opposition in demselben erst die wahre Bestätigung ihres alten, ja ein neues Gravamen erblickt. Um fremde Leser in die Lage zu setzen, selbst urtheilen zu können, ist es nöthig, ihnen die Sachlage etwas aufzuklären. In Ungarn gibt's nur ein Gesetz, das auf den Hochverrath, ohne alle Abstufungen, den Tod setzt. Nun verging sich Baron Wesseleny und ein paar andere Individuen mündlich in den Congregationen, und der Zeitungsschreiber Kossutz schriftlich, durch die aufregendsten Aeußerungen in solchen Graden, daß die Regierung nach langem Zögern sich endlich genöthigt sah, den erstern auf freiem Fuße, dem letztern im Arreste, durch die gewöhnlichen Gerichte den Proceß machen zu lassen, von denen sie zu mehrjähriger Haft verurtheilt wurden, aus der man den Baron Wesseleny, ohne ihn deßhalb frei zu lassen, doch seiner Gesundheit wegen in das Bad von Gräfenberg beurlaubte. Da kein positives Gesetz für den speciellen Fall vorlag, urtheilten die Gerichte nach vorgelegener häufiger früherer „ Gepflogenheit, “die in Ungarn bekanntlich immer das positive Gesetz supplirt, wo es abgeht. Diese Entscheidung erregte Sturm in der Opposition, man schlug Lärm so viel man konnte, fand die Redefreiheit vernichtet, und schrie über Mißbrauch der richterlichen Gewalt, wobei sie den Grundsatz aufstellte, man könne mit Worten keinen Hochverrath begehen – eine Absurdität, die in keinem constitutionellen Lande der Welt zu Recht besteht, und mit gesunder Vernunft so wenig als mit dem Bestande gesetzlicher Ordnung vereinbar ist. Um nun für die Zukunft zum Theil den Klagen über verletzte Rechtsformen vorzubeugen, theils um die wirklich vorhandene Lücke über die Abstufungen des Verbrechens auszufüllen, mithin zum offenbaren Schutze jedes Einzelnen, trug man beim Landtage darauf an, ein positives Gesetz über den Gegenstand zu verfassen. Die Opposition aber, der vor Allem daran gelegen war, sich die Möglichkeit vorzubehalten, jede maaßlose Schmähung, jeden Angriff ungestraft fortsetzen, oder im entgegengesetzten Falle die Regierung des Mißbrauchs der Gewalt anklagen zu können, widersetzte sich diesem Antrage sogleich auf das heftigste, und bestand auf absoluter Redefreiheit. Als nun die Magnatentafel das deßhalb von den Ständen an sie gesandte Nuncium zurückwies, beschlossen diese, die bereits bewilligte Beistimmung zu den verlangten Recruten nicht früher und nicht anders an die Magnatentafel gelangen zu lassen, als mit dem Gravamen über die Redefreiheit zugleich*)Eben wird gemeldet, daß dieser Antrag mit einer Majorität von drei Stimmen nun auch bei der Ständetafel abgelehnt wurde und die Recrutenbewilligung sofort ohne weitern Anstand an die Magnaten gelangen soll. A. d. E., und somit dieser Tafel einen moralischen Zwang aufzulegen. Hierauf0776 bezieht sich nun das königl. Rescript, das natürlich den Grundsatz, man könne mit Worten keinen Hochverrath begehen, nicht anerkennt, vielmehr verspricht, jeden, der dawieder handelt, so lange die Stände sich ein positives Gesetz zu verfassen weigern – nach der alten „ Gepflogenheit “durch die Landesstellen aburtheilen zu lassen. In der That wäre es ein Verrath am Wohle des Landes, ein Verrath an Pflicht, Recht und Gewissen, wenn die Regierung – außer der ohnehin völlig unbeschränkten Freiheit der Discussion – gestattete, daß fortwährend in den Congregationen von 54 Comitaten Aufruhr gepredigt werden dürfe, ohne im Stande zu seyn, die verbrecherischen oder wahnsinnigen Brandstifter anders als mit einer sogenannten Fiscalaction, d. h. so gut als gar nicht zu bestrafen. Dennoch hat die Opposition keinen Anstand genommen, der Regierung eine solche Schmach zuzumuthen und aufdringen zu wollen.
Das neueste Blatt der türkischen Zeitung macht den bei Inaugurirung des zu den Sitzungen des obersten Reichsrathes bestimmten Saales, in Gegenwart des Sultans, verlesenen Hattischerif bekannt. Außerdem enthält das genannte Blatt einige die Absetzung des griechischen Patriarchen betreffende Artikel, und die officielle Anzeige von der Ernennung des Bischofs von Nikomedien, Antimos, zum Patriarchen. – In der Politik nichts Neues. – Schekib Effendi ist im Begriff, auf seinen Posten in London abzugehen. – In Folge der heftigen Nordstürme, von welchen schon mein letzter Bericht sprach, ist das französische Dampfboot „ Licurgue “, welches am 4 d. hätte hier eintreffen sollen, sieben Tage später als es erwartet wurde, in Smyrna angelangt. Die für diese Hauptstadt bestimmten Briefschaften wurden auf Befehl des Admirals Lalande mit dem Kriegsdampfboote „ Lavoister “hieher befördert, damit ersteres Dampfschiff sogleich die Rückreise nach Malta antreten könne, und hierdurch einer Unterbrechung jener Linie vorgebeugt werde. Das am 14 erwartete französische Dampfboot ist erst gestern, also drei Tage später, hier angelangt, und hat weder Zeitungen noch Briefschaften aus Europa gebracht, da in dem Augenblick, als es Malta berührte, das von Marseille erwartete Paketboot noch nicht dort angekommen war.
Hier ist man wieder am Negociiren. Mehemed Ali gibt sich das Ansehen, als wenn er einlenken wollte. Er hat sich an Chosrew Pascha gewandt, hat ihm allerlei Insinuationen gemacht, und ihm zu verstehen gegeben, wie wünschenswerth es wäre, wenn die Pforte sich mit ihm ohne Beihülfe der fremden Mächte ausgliche. Er hat aber zugleich dabei durchblicken lassen, daß wenn man es aufs Aeußerste ankommen lassen würde, er zu allen den Mitteln die Zuflucht nehmen müßte, die ihm zu Gebote stehen, um endlich einem Zustand ein Ende zu machen, der für alle Betheiligten bereits unerträglich zu werden beginne. Chosrew Pascha hat bis jetzt vorgezogen, sich ruhig zu verhalten und die Eröffnungen Mehemed Ali's auf sich beruhen zu lassen. Er scheint jedoch zu fühlen, daß wirklich etwas geschehen müsse, um den langen und zu nichts führenden Berathungen ein Resultat abzugewinnen. Er hat mit den erwähnten Botschaftern sich neuerdings besprochen und soll in sie gedrungen seyn, das Räthsel zu lösen, von dem alle Welt umgeben ist, und das bis jetzt die Mächte gehindert hat, die Beilegung einer Frage zu betreiben, die, wie sie selbst gestehen, ihnen so sehr am Herzen liegt. Man scheint ihn zu beruhigen gesucht zu haben; allein seine Geduld dürfte bald eben so erschöpft seyn, als die des Vicekönigs es bereits seyn soll.
(M. Chronicle.) Das Gerücht geht, von Seite der chinesischen Kaufleute seyen einige Schritte zu einer gütlichen Ausgleichung geschehen. Dasselbe beruht wahrscheinlich auf einem Briefe, den ein Handelshaus in der City erhalten, und uns in folgender Zuschrift mitgetheilt hat: „ Capitän Helpin, der so eben aus Bombay über Aegypten in London eingetroffen ist, bringt Nachrichten aus Canton mit, die um 16 Tage neuer sind, als die mit der letzten Post eingelaufenen. Im Ganzen war der Stand der Dinge in China der nämliche geblieben, Capitän Elliot hegte aber einige Hoffnung auf eine friedliche Uebereinkunft mit dem an Lins Stelle ernannten neuen Commissär. Drei brittische Fahrzeuge luden in Lintin Thee, welchen amerikanische Fahrzeuge dahin gebracht hatten. Der Volage und der Hyacinth lagen in der Urmstons-Bai. Es ist nicht wahr, daß Lord Auckland nach China reist. In Bombay dauerten übrigens die Kriegsrüstungen fort; das 9te und das 13te Regiment eingeborner Infanterie waren zur Einschiffung bereit. “
0769II. Oeffentliche Thätigkeit und öffentlicher Geist in Deutschland.
Es wird Hrn. Marmier nicht helfen, daß er seinen Herzensergießungen über Deutschland ein Paradoxon unseres geistreichen Wolfgang Menzel vorangestellt hat, der klagt, die Deutschen thäten nicht viel, schrieben aber desto mehr, und sollten deßhalb statt des Adlers die Gans in ihrem Wappen tragen. Er hätte leicht noch Schlimmeres aus den Schriften unserer zu den Franzosen übergetretenen Landsleute, der Heine und Börne, schöpfen können, die ihren Unmuth über das verlassene oder aufgegebene Vaterland in noch derberer Weise ausdrücken. Jeder stellt das bei uns an die ihm gebührende Stelle und übersieht oder entschuldigt das Uebermäßige und Ungerechte des Tadels, weil er die Quelle des Unmuths kennt, aus der er geflossen. Etwas Anderes ist es mit einem Fremden, der sich jenes Urtheil aneignet, und es ohne persönlichen Grund und als eine Wahrheit gegen uns geltend machen will in einer Weise und mit einem Belang, der den ersten Urhebern nicht in den Sinn gekommen, und gegen den sie sich selbst am ersten verwahren würden. Ein solcher ist für das haftend, was er sich angeeignet hat, und nun, als durch seine Erfahrung bestätigt, in die Welt verkündigt. Das Thema also ist, daß Deutschland, daß die deutsche Nation zu wenig handle und zu viel schreibe, oder nicht viel thue, desto mehr aber rede, in Schriften nämlich. Das Uebel der Vielschreiberei aber werde je länger je ärger, und seit den zwölf Jahren, wo Wolfgang Menzel jene Klage erhoben, sey es dahin gekommen, daß der unerschrockenste Statistiker daran verzweifle, die Massen, welche jedes Jahr zu Ostern und zu Michaelis in das ungeheure Bücherbassin von Leipzig einführe, noch zu übersehen und zu mustern. Eine Plage sey das, wie die ägyptischen Heuschrecken. Hierauf wird England und Amerika, dann Frankreich gegen Deutschland gestellt. Jene beiden Länder wärfen sich mit rastloser Thätigkeit in neue Bahnen der Industrie und des Handels, Frankreich rotte sich um die politische Rednerbühne zusammen, und während dem sitze Deutschland unbeweglich wie eine Spinne in der Ecke und ziehe geduldig „ des Fadens ewige Länge “von der Kunkel. Frankreich schleudre Ideen in die Welt hinaus, Deutschland übergebe diese der Analyse seiner Schulen. „ Wenn wir handeln, sagt er, so träumt es und schwärmt. “ Nicht an Theilnahme, nicht an Edelmuth im Grunde des Charakters fehle es, aber alle Augenblicke vergesse man sich selbst und falle in eine Art banalen Weltbürgerthums zurück, handle ab, wo andere handeln, mache den Turnierrichter und Schrankenmesser der europäischen Kämpfe, den Chor zur europäischen Tragödie. Gleich seinem Rothbarte sitze Deutschland in der Zauberhöhle und harre, um sich zu neuer Thatkraft zu ermannen, bis die Raben nicht mehr fliegen und sein Bart auf dem Boden schleppen werde.
Man findet also hier, nur in anderer Form, auf Deutschland ausgedehnt, was Hr. St. Marc-Girardin von München gesagt hatte; und man könnte das Marmier'sche Urtheil in diese Girardin'sche Formel bringen: en Allemagne on n'agit pas, on regarde. Voilà l'Allemagne! Die beaux esprits, welche von jenseits des Rheins zu uns kommen, treffen sich also nicht nur, sondern sie befruchten sich auch gegenseitig.
Es kann von einem jeden Volke begehrt werden, daß es seiner Lage und seinen Bedürfnissen gemäß handle und thätig sey, aber nur ein Thor kann von ihm begehren, daß es thue, was außer seiner Sphäre liegt, oder ihm zum Vorwurf machen, daß es sich in ihr bewege. Jedes Volk ist eine moralische Person, und hat als solche seine Pflicht zu thun, nicht mehr und nicht weniger. Deutschland im weitesten Sinne hat keine Colonien und keine Seemacht: die Staaten, welches beides besaßen, die niederländischen, sind im westphälischen Frieden definitiv von ihm getrennt worden. Wir sind dadurch von der Sphäre der politischen Thätigkeit ausgeschlossen, welche bei andern Völkern die Meere und die Colonien befassen. Wir finden in unserm „ banalen Weltbürgerthum “dafür einigen Ersatz darin, daß der deutsche Name allein in Folge jener Isolirung nicht von der Theilnahme an dem Sklavenhandel befleckt worden ist. Allerdings haben wir weder in Amerika, noch in Asien, noch in Afrika etwas auszufechten, und es kann uns darum nicht als Trägheit angerechnet werden, wenn wir dort nicht auf dem Plane sind, um, sey es den Engländern und Amerikanern, oder den Franzosen mit den Waffen oder den Handelscompagnien zu begegnen. Gleichwohl hat diese Entfernthaltung von Colonialzerwürfnissen uns nicht abgehalten, den deutschen Handel über die Meere auszubreiten. Nicht Paris noch Havre, nicht Amsterdam noch Kopenhagen, nicht Lissabon noch St. Petersburg ist nach London der größte Handelsplatz in Europa, sondern Hamburg, und Hr. Marmier sollte nicht vergessen, daß Hamburg in Deutschland liegt und ein Freistaat ist, und ganz von jener Thätigkeit angefüllt, die er an England und an Amerika rühmt, und daß Bremen und Lübeck, daß im innern Lande Frankfurt und Leipzig diesem Zuge folgen, und Leipzig namentlich nicht aufgehört hat, der Hauptstapel des europäischen Binnenverkehrs zu seyn. Wo ist hier eine Spur einer nur mit Träumen und Analysen fremder Gedanken beschäftigten oder unbeweglichen, im Winkel sitzenden Nation, der man zu ihrer Beschämung die rührige Thätigkeit von England und Amerika entgegenhalten dürfte? Oder ist nicht der Gewerbfleiß, die Industrie und die Fabrication von Deutschland in steigendem Fortgang, der selbst England zu beunruhigen anfängt? Ist hier ein Gehenlassen oder ein Selbstgehen, ein Handelnlassen oder ein Selbsthandeln? Und der große deutsche Gewerbsverein, was ist er anders, als das Erzeugniß des seiner selbst bewußten und auf das Allgemeine und Große gerichteten Geistes öffentlicher Thätigkeit in Deutschland, der vereinigt, ermuntert und entfaltet, während man au der Seine sich isolirt und die steigende Noth und Unfähigkeit hinter Tarifen zu verschanzen sucht, der unserer Thätigkeit die Achtung und Anerkennung der unbefangenen Fremden erwirbt, während Hr. Marmier die Versäumnisse der eigenen Interessen in seiner Heimath durch die Vorspiegelung der Unthätigkeit der Nachbarn zu trösten sucht?
Ferner haben wir, in der Mitte von Europa gelegen, im Westen allein Frankreich, im Osten allein Rußland zu fürchten, die südlichen und nördlichen Staaten und Reiche sind uns von untergeordneter Bedeutung. Nun ist es noch kein Menschenalter her, daß Deutschland wie Ein Mann aufgestanden ist, um die französische Macht unter Napoleon über den Rhein zu werfen und unter den Mauern von Paris zu vernichten, und seitdem haben wir von dort Ruhe gehabt. Was aber weiß Hr. Marmier gegenüber dieser auch ihm fühlbar bewiesenen, öffentlichen Thätigkeit in Deutschland? Er kennt sie und erkennt0770 sie an, aber setzt sie zunächst herab. Nur einige „ unfruchtbare Palmen “sind es gewesen, die dem Deutschen der Sieg von seinen Wagen zugeworfen. Gleichwohl stehen von der Katzbach bis zur Seine die Trophäen, wenn auch nicht in „ Bronzesäulen “, welche die deutsche Großmuth auf der Place Vendome geschont hat, aber doch in der Erinnerung der noch Lebenden und der künftigen Jahrhunderte aufgestellt, welche die Thaten und die Siege bezeugen, durch die allein es möglich war, der deutschen Erde ihre alte Ehre zu retten, in Europa die einzige zu seyn, die nie ein fremdes Joch getragen! Oder verdienen diejenigen, welche damals als Männer, als Jünglinge und zum Theil als Knaben gefochten haben und nicht auf den Schlachtfeldern geblieben sind, verdienen sie den Tadel, den ihnen sofort nach jener Verkleinerung ihres Ruhmes gallischer Neid zusendet, daß sie nach dem Sieg und dem Frieden zu den unterbrochenen Studien mit Eifer zurückkehrten, verdienen sie den Vorwurf dieses litterarischen Putzmachers, daß sie ihr Heldenthum eines Tages alsobald am Studirpult vergessen hätten? Mag er, die schlechte Gesinnung in schlechter Metapher ausdrückend, ihnen nachsagen, sie hätten sich bemüht, „ unter einem Dintenstrom den Blutstrom zu verbergen “, den sie hatten fließen gesehen, und mag seine verletzte Eitelkeit sich darin gefallen, die guten Streiche, welche damals die gallica levitas empfing, nachträglich mit absurder Rhetorik zu bezahlen – die edle Haltung, ja die Großartigkeit der Gesinnung, mit welcher von jenem Geschlecht die Thätigkeit in den Waffen auf die Zeit des Kampfes beschränkt und, wie der letzte Schlag geschehen, durch die verdoppelte Thätigkeit des Friedens ersetzt wurde, als gälte es die auf die Waffenübungen verwendete Zeit einzubringen, verliert nichts von der ihr inwohnenden Würde, daß Hr. Marmier nichts davon begreifen kann oder begreifen will. Nur ihm und andern seines Geistes ist es gegeben, die Heimgekehrten, die zu ihren Studien heimgekehrten Kriegsmänner, alsobald in so viele Federhelden, Duckmäuser und Broschürenschmiede zu verwandeln. Wir andern, Zeugen, zum Theil Theilnehmer der Ereignisse, haben die Gelehrten, welche an jenem Kampfe Theil nahmen, die Steffens, die Jahn, die Raumer, nach demselben nicht anders gesehen, als sie vor ihm waren, und die Jünglinge nach ihrer Heimkehr nicht auf dem litterarischen Trödel, sondern auf den Bänken der Gymnasien, in den Hörsälen der Universitäten, zum Theil zu den Füßen der Lehrer, in deren Gesellschaft sie gefochten hatten, wiedererblickt, umgeben von vielen jungen Männern des Militärs, die erst während des Kriegs und der Noth, und als der Hannibal vor den Thoren stand, die Nothwendigkeit und Heilsamkeit einer tiefern Einsicht und weitergehenden Bildung gefühlt hatten.
Ist aber seitdem in Deutschland Waffenruhe gewesen, so geschah es nicht, weil indeß jener Geist in Traum und Nebel verdampft ist, wie man sich dort einbildet, sondern weil die leichtfertigen Nachbarn im Westen bis dahin bei der vor 27 Jahren empfangenen Lection sich selbst beruhigt und uns in Ruhe gelassen, oder weil sie nur mit Worten und Ergießungen politischer Habsucht oder nationaler Eitelkeit die Gränzmarken von Deutschland überschritten haben. Oder sollen wir ohne weiteres zu den Waffen greifen und sie zum Kampfe fordern, um nicht hinter den Großthaten von Antwerpen, Ancona, S. Ulloa und der Tafna zurückzubleiben, oder bloß um dem Hrn. Marmier keine Gelegenheit zu geben, uns des Mangels an Thaten anzuklagen und als ein Volk von Träumern und Broschürenschreibern darzustellen? Nur in Einem Fall würden wir den Tadel verdienen, wenn wir die Zeit des Friedens nicht benutzt hätten, um auf den Krieg vorbereitet zu bleiben, und wenn uns begegnet wäre, die fünfundzwanzigjährige Waffenruhe für den Anfang des ewigen Friedens wenigstens am Rhein und jenseits der Alpen zu halten. Glaubt aber Hr. Marmier das, so möchte der Beweis ihm schwer zu führen seyn. Oesterreich – und man weiß das in Frankreich sehr wohl, wenn auch nicht in den Bureaux des Hr. Marmier, doch in einem andern Bureau – steht gerüsteter als je und gedeckt durch mehr als eine Kette von Festungen ersten Ranges, die während des Friedens gebaut wurden, und von welchen die uneinnehmbar gewordenen Bollwerke der Alpen in Italien und an der deutschen Gränze flankirt werden. Nicht weniger gewappnet steht Preußen am Niederrhein, den es durch unvergleichliche Werke zum stärksten Bollwerk seiner Macht erhoben hat, mit einem Heer von 300,000 Mann, auf eine Landwehr von 900,000 gestützt, die aus lauter gedienten Soldaten besteht. Das sind keine Zeichen, daß man geträumt oder geschlafen. Will man Geist und Richtung einer Nation beurtheilen, will man wissen, ob sie handle oder träg sey, so darf man sich nicht auf ihre Studirstube beschränken, und läßt man gleichwohl die ganze Thätigkeit außer derselben aus den Augen, sieht man vor dem „ Wald von Federn, “mit dem hier eine vom Leipziger Meßkatalog erhitzte Phantasie dem Hr. Marmier statt mit der alten Hercynia sylva Deutschland bedeckt zeigt, nichts und wieder nichts von einer die großen Verhältnisse störenden oder ordnenden Thätigkeit, so hat man nur das Maaß seiner eigenen Beschränktheit und seine Unfähigkeit gegenüber fremden Zustände zu beurtheilen.
Allerdings bietet Deutschland fortdauernd dem französischen Angriff eine schwache Seite von Basel bis Mainz, und wir sind weit entfernt zu verschweigen, was dort versäumt, oder zu verkennen, daß noch Vieles zu thun ist; die Heere aber der süddeutschen Staaten sind darum nicht weniger gerüstet, und werden noch in diesem Jahr Gelegenheit haben, ihre Waffenfähigkeit zu zeigen. In einem ernsten Kampf aber erscheinen sie überhaupt zunächst als Vorhut der österreichischen Macht. Man kennt in Wien so gut wie in Paris die Alternative, daß man von Seite Oesterreichs die vorliegenden Staaten von Bayern, Würtemberg und Baden bis hinab nach Nassau entweder als Bundesgenossen am Rhein zu vertheidigen, oder als Gegner mit den Franzosen am Inn zu bekämpfen hat, und die österreichischen Heere würden ebenso über Bregenz wie gegen Straßburg, wie über Alessandria gegen Lyon heranrücken, um den Stoß der französischen Waffen zu brechen, gesetzt auch, daß der Schwarzwald, und daß Rastadt noch nicht mit jenen Werken umgeben wären, welche die Vertheidigungslinie von Landau und Germersheim vollenden, und das südliche Deutschland vor den ersten Angriffen schützen würden. Ueber alles dieses sind die militärischen wie die politischen Behörden von Deutschland einig, und die öffentliche Meinung ist deßhalb beruhigt. Daß sie dieses seyn kann, ist der Erfolg einer weisen, beharrlichen, die Sicherheit des gemeinsamen deutschen Vaterlandes im Auge habenden Thätigkeit, vorzüglich der Großmächte von Deutschland, in deren Bewußtseyn und Erfolg ein jeder die Caricaturen deutscher Träumerei und Lässigkeit verlachen kann, mit welchen Hr. Marmier sich und seine leichtgläubigen Landsleute zu ergötzen oder zu ermuthigen sucht. Ist Deutschland, wie Hr. Marmier sagt, eine Spinne, die im Winkel ihres Hauses sitzt, so ist es eine Kreuzspinne der größten Art, und die Fäden des Netzes, die sie gesponnen hat, sind stark genug alle politischen Fliegen darin aufzufangen und festzuhalten, die etwa an dem Rhein hereinschwärmen und in ihr Gehäg eindringen möchten. Ja sieht man von der Zukunft auf die nächste Vergangenheit, was hat denn 1830 die enorme Kampflust der unerfahrenen Jugend in Frankreich zurückgehalten,0771 als die Erinnerung an die Jahre 1814 und 1815 und die Ueberzeugung, daß man die deutschen Heere stärker und gerüsteter finden würde, als sie fünfzehn Jahre früher Frankreich mit seinem Gold beladen verließen, oder was hat vor kurzem die belgische Frage zur Entscheidung gebracht? Etwa die Tribune von Paris, um welche dort das Publicum, wie Hr. Marmier weiß, sich empört? Diese blies zum Kriege, und ihre Trompeten hallten in Brüssel wieder. Was also war es denn, das die aufbrausenden Gemüther der Belgier von den aus Paris geschleuderten „ Ideen “abwendete, und trotz der Aufmunterungen von der Seine her bestimmte, sich dem Protokoll von London zu unterwerfen, um gegen das Interesse von Frankreich Deutschland durch Zurückgabe von Luxemburg eine Gränze zu überlassen, die zu seiner Sicherheit ihm unentbehrlich war? Während man in Paris und Brüssel sich in den Debatten abmühte, hatte Preußen in seinen Rheinprovinzen drei Armeecorps zusammengezogen, auf den Kriegsfuß gesetzt, und war gerüstet, den Tractat durch die Gewalt der Waffen zu vollziehen. Die Belgier wußten das, unterwarfen sich, und die Franzosen ließen es geschehen. Vor solchen Thatsachen sollte man an der Seine den Ton etwas ermäßigen, und wenigstens aus dem Erfolg ahnen lernen, daß man bei den Nachbarn in Bezug auf öffentliche Dinge noch etwas Anderes gethan hat, als Flugschriften und schwerfällige Tractate über die Kriege von 1814 und 15 schreiben, daß man in dieser wichtigsten Richtung der öffentlichen Thätigkeit nichts versäumt, daß man gehandelt, die Zukunft vorbereitet hat und bereit ist, ihr gemäß zu thun, was von der Sicherheit und der Würde des Ganzen begehrt wird.
(Beschluß folgt.)
Man hatte vor einem Jahre gehofft, daß die Administration der Posten dem Beispiel von England folgen würde, um so mehr als sich einer der Directoren in einer öffentlichen Schrift lebhaft dafür ausgesprochen hatte. Aber seitdem ist Alles wieder eingeschlafen, und der alte fiscale Geist regiert mehr und mehr, obgleich die Post durch eine kürzlich gemachte Erfahrung hätte lernen können, daß er nicht immer zu seinem Zweck führt. Die Bedingungen, welche die französische Post der englischen für den Transit ihres indischen Felleisens gemacht hatte, waren so hart, daß diese sich entschlossen hat, den Weg über Frankreich ganz zu verlassen. Der Kriegsminister hatte schon vor einiger Zeit befohlen, daß die militärischen Depeschen von und nach Indien über Malta und Falmouth gehen müßten; eben jetzt baut die Post große Dampfboote, welche von Southampton nach Alexandria gehen, und nur in Gibraltar und Malta einige Stunden anlegen werden. Man baut dazu in Southampton Docks, und da die Eisenbahn von London dahin im Junius im Gang seyn wird, so können die Briefe wenige Stunden nach ihrer Abgabe in London auf dem hohen Meere seyn. Man hofft, wo nicht an Zeit zu gewinnen, doch keine in Vergleichung mit dem Weg über Marseille zu verlieren, und die 60 - 65,000 Pf. St., welche man bisher den französischen Posten für den Transit bezahlt hatte, werden für die Zunahme der Kosten reichlich entschädigen, indem die bisherigen kleinen Dampfboote von Falmouth nach Cadiz und Gibraltar eingehen werden. Das Wenigste, was man hier von der Herabsetzung des Porto's in England gehofft hatte, war, daß die Briefe von hier nach England verhältnißmäßig herabgesetzt werden, aber die englische Post verlangt, und nicht unbilligerweise, daß Frankreich seinerseits den Theil des Tarifs, den es dabei erhebt, herabsetze. Die englische Post hat erklärt, daß sie bis auf zwei Sous für jeden Brief herabzusetzen bereit sey, kurz so weit als die französische es ihrerseits thun wolle; allein diese hat sich geweigert, so daß jeder Brief hin wie her 2 Fr. kostet, und da die Taxis'schen Posten sich begnügt haben, sich dem französischen Tarif anzuschließen, so leidet Süddeutschland in seinen Verbindungen mit England gerade eben so darunter, wie Frankreich. Nichts kann eine bessere Idee davon geben, wie wenig man hier noch diese große Frage kennt, und wie weit der Geist der Routine der Bureaux noch jede Hoffnung auf Verbesserung erstickt, als die Debatte in der Pairskammer, in welcher der Finanzminister auf eine Bitte des Handels in Brest, die Posten herabzusetzen, antwortete, daß der Versuch der Pennypost in England mißlungen sey, daß das Deficit vom letzten Jahr in der englischen Post 25,000,000 Fr. betragen habe, und im laufenden Jahre wohl 40 Millionen erreichen werde, weil sich das Publicum im letzten Jahre mit Poststempeln versehen habe, also gegenwärtig weniger davon kaufe. Er hat also nicht gewußt, daß die Pennypost erst den 10 Jan. d. J. eingeführt wurde, also im letzten kein Deficit geben konnte, daß sie in zwei Monaten die Zahl der Briefe mehr als verdoppelt hat, und daß auf den heutigen Tag die Stempel der Post noch nicht fertig sind, und im Gegentheil die Nothwendigkeit, sich damit zu versehen, die Revenuen der englischen Post im laufenden Jahre sehr erhöhen muß! Die Wahrheit wird sich freilich am Ende auch sogar unter den Commis der Finanzadministration Bahn machen, aber es ist auf keine Weise rühmlich für die Finanzverwaltungen von Europa, daß nach fünfundzwanzigjährigem Frieden sich nur Ein Staat gefunden hat, der es wagt, eine Herabsetzung der uncivilisirtesten aller Steuern, der auf Communicationen auf Geschäfts - und Gedankenverkehr, zu unternehmen. Es gibt keinen Fabricanten und keinen Krämer mehr, welcher die Macht der Wohlfeilheit nicht kennte; nur Finanzminister scheinen nie von etwas dieser Art gehört zu haben. Es ist Grund zu hoffen, daß das Beispiel von England beweise, daß man auch pecuniär nicht dabei verliere, und die Zeit wird kommen, wo man das jetzige Postwesen etwa in der Art ansehen wird, wie das Abschreiben der Bücher vor der Erfindung der Buchdruckerei, nur mit dem Unterschied, daß bei den Posten keine neue Erfindung oder Einrichtung nöthig ist, sondern nur der Muth, das Bestehende mit dem Risico eines momentanen Verlustes allgemein anwendbar zu machen. Ich finde in Niebuhrs Briefen an Savigny eine Stelle, die ich mich nicht enthalten kann, abzuschreiben: „ Unsre Regierungen müssen uns eine große Meinung von der Wichtigkeit unsrer Gedanken und Aeußerungen zutrauen, indem sie auf die einzelnen Briefe einen Preis setzen, wie ihn manche kleine Schrift nicht hat. Ich bin nichts weniger als knickerig, aber ich schriebe drei - oder viermal mehr Briefe, wenn das hohe Porto nicht wäre. “ Die hiesige Post rühmt sich, daß ihr Felleisen für die Straße von Marseille täglich 3000 Briefe enthalte, allein diese vertheilen sich auf 272 Poststationen und begreifen die ganze Correspondenz mit Algier und der Levante, und ein einziges Datum dieser Art wäre hinreichend, die gegenwärtige Brieftaxe zu verurtheilen. Ein anderer großer Mißbrauch ist die Art, wie die Postverträge mit fremden Staaten abgeschlossen werden, deren Resultat immer ist, daß die Briefe mehr kosten, als das inländische Porto der beiden Distancen kosten würde, z. B. ein Brief nach Calais kostet 12 Sous, wenn er aber nach London bestimmt ist, nimmt die französische Post 20 Sous; so ist's mit Briefen nach Deutschland und Italien. Die Ständeversammlungen sollten überall verlangen, daß die Postverträge gedruckt werden, damit die Oeffentlichkeit0772 Mittel gebe, den Mißbräuchen zu steuern. So viel ist gewiß, daß die gegenwärtige Lage des Postwesens in ganz Europa, außer England seit Rowland Hills Reform, unsrer gerühmten Civilisation unwürdig ist, aber der Einzelne kann bei einer so verwickelten Angelegenheit nur einzelne Data wissen, und es gehörte eine öffentliche und ausgedehnte Enquête dazu, das Uebel in seiner ganzen Größe aufzudecken. In England klagte Jedermann seit vielen Jahren über die Posten, aber Niemand konnte die Unermeßlichkeit des Schadens, den die Nation dabei erlitt, recht beurtheilen, bis die parlamentarische Enquête kam, deren Resultate selbst die überraschten, welche zuvor von der Größe des Uebels am meisten überzeugt waren.
(Fortsetzung.) Einen strafbaren Versuch nimmt der Gesetzesentwurf nur an, wenn durch die bereits vorgenommenen Handlungen „ die Ausführung des beabsichtigten Verbrechens angefangen worden ist. “ Diese Bestimmung des französischen Code pénal ist auch im neuen würtembergischen und im sächsischen Strafgesetz angenommen. Bloße Vorbereitungshandlungen bleiben straflos, vorbehaltlich einiger besondern gesetzlichen Bestimmungen. Die Versuchsstrafe geht nur bis zur Hälfte der Strafe der Vollendung, bei todeswürdigen Verbrechen bis zu 15 Jahren Zuchthaus und bei den mit lebenslänglichem Zuchthaus zu bestrafenden Verbrechen bis zu 12 Jahren. Der Antrag Welckers, auch ein Minimum für die Versuchsstrafe festzusetzen, fand keine Unterstützung. Verschiedene Grade des Versuchs unterscheidet der Entwurf nicht, außer daß er noch eine beendigte Unternehmung (delictum perfectum) annimmt, wo der Thäter alles gethan hat, was von seiner Seite zur Vollendung des beabsichtigten Verbrechens nothwendig war, der strafbare Erfolg aber durch andere dazwischen getretene, von ihm unabhängige Umstände abgewendet wurde. §. 93a. Hier darf die Strafe nicht weniger, als 1 / 4 derjenigen Strafe betragen, welche im Falle der Vollendung zu erkennen gewesen wäre, bei Todesstrafe nicht weniger als 10 Jahre und bei lebenslänglichem Zuchthaus nicht weniger als 6 Jahre Zuchthaus. §. 102. Welckers Antrag, ein Maaß festzusetzen, um welches die Strafe der beendigten Unternehmung jedenfalls noch unter der Strafe des vollendeten Verbrechens stehen bleiben müsse, wurde verworfen.
Nach §. 100 trifft bei den mit Todes - oder Zuchthausstrafe bedrohten Verbrechen die Versuchsstrafe auch denjenigen, dessen in verbrecherischer Absicht unternommene Handlung aus Irrthum oder Verwechslung eine andere Person oder andere Sache traf, an welcher das Verbrechen gar nicht verübt werden konnte, vorausgesetzt, daß der Thäter alles gethan hat, was von seiner Seite zur Vollendung des beabsichtigten Verbrechens nothwendig gewesen wäre. Christ bekämpfte diese Bestimmung, da darnach auch derjenige, welcher in der Absicht, einen Andern zu erschießen, und einen Strohmann für diesen Andern ansehend auf diesen schieße, bestraft werden müßte. Vicekanzler Bekk: allerdings! es wird hier auch, ohne einen Erfolg zu fordern, schon der bloße böse Wille gestraft, weil sich seine Stärke durch eine äußere That bewährt und er sich eben so gefährlich gezeigt hat, wie bei demjenigen, welcher wirklich auf einen Menschen schoß und fehlte. Der Artikel wurde angenommen.
Ueber den Begriff des Anstifters oder intellectuellen Urhebers (§§. 106 und 107) hatten eine juristische Erörterungen statt zwischen dem Abg. Welcker und Geheimerath Duttlinger. Beide behielten sich vor, den Streit vor dem rechtsgelehrten Publicum auszuführen. Das Resultat in der Kammer war, daß es bei dem von Welcker bekämpften Entwurfe sein Bewenden behielt, wornach derjenige als Anstifter bestraft wird, „ welcher dadurch Ursache des Verbrechens geworden ist, daß er den Thäter vorsätzlich zu dem Entschlusse, dasselbe zu begehen, bestimmt hat, “im Gegensatz des Gehülfen, welcher zu diesem Entschlusse des Thäters nur mitgewirkt (§. 107), oder nicht im eigenen Interesse das Verbrechen gewollt, sondern nur das Verbrechen eines Andern (§. 118) vorsätzlich unterstützt hat.
Als Ausnahme von der Regel, daß bloße Vorbereitungshandlungen nicht bestraft werden, bedroht der §. 108, wenn Jemand einem Andern zu einem Verbrechen Auftrag ertheilte und dieser ihn annahm, beide, und ebenso der §. 113, wenn mehrere die Ausführung eines gemeinschaftlich bezweckten Verbrechens verabredet haben, sämmtliche Verbündete mit der Strafe des Versuchs. Die erstere Bestimmung wurde nicht bekämpft, wohl aber die letztern von Sander, indem in einer bloßen Verbindung an und für sich nur eine Gedankenmittheilung und weniger als in den doch straflos erklärten eigentlichen Vorbereitungshandlungen liege. Vicekanzler Bekk: eine Verbindung sey gefährlicher, als eine bloße Vorbereitungshandlung, welche der Einzelne für sich allein vornehme. Dieser könne jeden Augenblick von weitern Schritten abstehen, und damit alle Gefahr, daß das Verbrechen zu Stand komme, beseitigen, während derjenige, der sich mit Andern verbunden und dadurch die Andern zur That mitbestimmt habe, nicht mehr alleiniger Herr der That sey. Der Artikel wurde angenommen, und auch ein Vorschlag Welckers, die Strafe nur eintreten zu lassen, wenn die Ausführung des Verbrechens mit Grund zu befürchten gewesen sey, zurückgewiesen, weil es sich von selbst verstehe, daß die Verbindung im Ernste geschlossen worden seyn müsse, und in diesem Fall die Ausführung jedesmal zu befürchten sey.
Wenn die Verbündeten das Unternehmen freiwillig wieder aufgeben, so sind sie nach §. 113 alle straflos. Die §§. 114 bis 117a bestimmen, wie sich der Einzelne straflos machen kann, wenn die Andern das Verbrechen nicht aufgeben.
Bei dem §. 118, welcher den Begriff eines Gehülfen aufstellt, erhob sich ein großer Streit zwischen dem Geheimenrath Duttlinger und Welcker einerseits und dem Abg. Sander, v. Rotteck und Bohm andererseits. Die letztern behaupteten, daß es auch eine Beihülfe zu fahrlässigen Verbrechen gebe, indem nämlich die Beihülfe zwar eine vorsätzliche Unterstützung des Urhebers voraussetze, hier aber der Vorsatz nur auf die Unterstützung der fahrlässigen Handlung und nicht auf deren unbeabsichtigt eingetretenen Erfolg derselben zu beziehen sey. Wenn Jemand demjenigen, der auf einen Vogel in der Nähe von Menschen und mit Gefahr für diese schießen wolle, zu diesem Zweck das Gewehr gebe, der letztere sodann schieße und schuldhafterweise einen Menschen treffe und tödte, so sey der erstere als Gehülfe dieser fahrlässigen Tödtung zu bestrafen. Geheimerrath Duttlinger und Welcker erklärten: wenn derjenige, welcher dem Andern das Gewehr gab, keine Absicht zu tödten gehabt habe, aber doch vorhersehen konnte, daß der Schuß, zu welchem er das Gewehr abgegeben, leicht einen Menschen verletzen könne, so habe er dadurch, daß er das Gewehr abgab, selbst eine fahrlässige Handlung begangen, deren mittelbarer voraussehbarer Erfolg der Tödtung ihm nach §. 90 zu eigener Fahrlässigkeit zuzurechnen sey, ohne daß er als Gehülfe des Schießenden0773 als eines selbst nur fahrlässigen Uebertreters betrachtet werden könne. Durch Stimmenmehrheit wurde übrigens der Artikel nach Sanders Antrag ohne ausdrückliche Beschränkung der Beihülfe auf vorsätzliche Verbrechen dahin gefaßt: „ Wer das Verbrechen eines Andern vorsätzlich erleichtert oder befördert, ist als Gehülfe zu bestrafen. “
Die auch in der würtembergischen Kammer vielbestrittene Frage, ob da, wo die Strafbarkeit oder die Größe derselben von persönlichen Verhältnissen des Thäters abhängt, bei Bemessung der Strafe des Gehülfen die persönlichen Verhältnisse des Gehülfen oder jene des Urhebers zu Grund zu legen seyen, wurde nach einer langen Debatte, wobei insbesondere der Geheimerath Duttlinger das Erstere ausführte, sofort nach einer nochmaligen Commissionsberathung im §. 120 und 120a dahin entschieden, daß die Strafe, welche dem Urheber nach seinen persönlichen Verhältnissen gedroht ist, als die Grundlage diene, nach welcher die Strafe des Gehülfen zu bemessen sey, und daß bei Bemessung der letztern die besondern, die Strafbarkeit erschwerenden oder mindernden Verhältnisse des Gehülfen nur als Strafausmessungsgründe zu berücksichtigen seyen, daß jedoch da, wo die That in der Person des Urhebers ein Rückfall ist, nur die einfache Strafe einer erstmaligen Uebertretung, dagegen da, wo der Gehülfe rückfällig ist, die Rückfallsstrafe bei Bemessung der Gehülfenstrafe zu Grund zu legen sey. Auch wurde vorbehalten, bei einzelnen Verbrechen dießfalls besondere Bestimmungen zu geben, wie denn auch nach §. 261c bei Bemessung der Strafe eines Gehülfen zum Kindsmord eine höhere als die Kindesmordsstrafe zu Grund gelegt werden soll.
Der §. 128 sagt: „ Wer nach erlangter glaubhafter Kenntniß von dem Vorhaben eines Andern, ein bestimmtes, mit Todes - oder lebenslänglicher Zuchthausstrafe bedrohtes Verbrechen zu begehen, solches nicht durch zeitige Anzeige bei der Obrigkeit, oder durch Warnung der Gefährdeten, oder durch andere in seiner Macht stehende Mittel, soweit es ohne Gefahr für ihn selbst, oder einen seiner Angehörigen (§. 76 a) geschehen konnte, zu verhindern gesucht hat, wird von Gefängniß - oder Geldstrafe getroffen, oder in schwereren Fällen mit Arbeitshaus bis zu zwei Jahren bestraft. “
§. 129. „ Er ist jedoch von der Pflicht zu dieser Anzeige oder Warnung frei, wenn sie ein Einschreiten der Obrigkeit gegen eine Person nach sich ziehen könnte, zu welcher derselbe in einem der im §. 76 a bezeichneten Verhältnisse (der Verwandtschaft etc.) steht, oder wenn er die Kenntniß unter dem Siegel der Beichte erlangt hat, insoweit die Anzeige oder Warnung eine Verletzung des Beichtgeheimnisses enthielte. “
Diese Bestimmungen veranlaßten, wie der Abg. Bader in der Kammer erklärte, schon in der Commission großen Widerspruch. Sie wurden zuerst gestrichen, sodann bei nochmaliger Durchgehung der Commissionsbeschlüsse einstimmig (ein Mitglied soll jedoch nicht zugegen gewesen seyn) wieder hergestellt, da dieselben in Vergleichung mit andern Gesetzgebungen mild seyen und die Regierung auf diesen Bestimmungen beharren zu müssen erklärte. In der Kammer trug nun aber Sander auf Streichung beider Paragraphen an, und wurde von Izstein, Rindeschwender und Mohr, und von zwei Commissionsmitgliedern, Welcker und Aschbach, wieder unterstützt, indem durch jene Bestimmungen ein Geist der Angeberei genährt werde, die Anzeige keine Rechtspflicht sey, der moralische Mann aber in der Regel schon ohne Strafandrohung freiwillig anzeigen werde, die Unterlassung der Anzeige jedoch oft sehr entschuldbar, ja sogar eine Ehrenpflicht seyn könne. Die Commissäre der Regierung, Jolly, Duttlinger und Bekk widersetzten sich dem Antrag aufs lebhafteste. Die Anzeigepflicht sey auf die allerschwersten Verbrechen beschränkt, und diese, wo es ohne eigenen Nachtheil geschehen könne, zu hindern, sey eine heilige Pflicht des Staatsbürgers. Der Fall sey aber glücklicherweise sehr selten, weßhalb von einem daraus entstehenden Geist der Angeberei keine Rede seyn könne. Auch werde ja nicht unbedingt eine Anzeige gefordert, es genüge, wenn derjenige, welcher von dem bevorstehenden Verbrechen glaubhafte Kenntniß habe, auch nur den Bedrohten warne, oder sonst die Ausführung möglichst zu verhindern suche. Sollten gleichwohl noch Fälle vorkommen, wo die Unterlassung sehr entschuldbar sey, so könne dieß bei der Strafausmessung berücksichtigt werden, da ja der Entwurf gar kein Strafminimum festsetze. Jedenfalls gebe es aber auch sehr strafbare Fälle dieser Art. Vicekanzler Bekk führte zwei Beispiele an, wo die Unterlassung der Anzeige oder Warnung ein sehr großes Verbrechen wäre, worauf ihm Rindeschwender entgegnet, für diese Fälle wäre die im Entwurf gedrohte Strafe doch nicht groß genug. Bekk: dieß sollte den Hrn. Abg. Rindeschwender nur bestimmen, eine höhere Strafandrohung, nicht aber die Verwerfung der Paragraphen und damit die Straflosigkeit in Antrag zu bringen. Der Entwurf wurde auch noch von Bader und Zentner vertheidigt, sofort mit 30 gegen 20 Stimmen angenommen.
(Fortsetzung folgt.)
Kundmachung.
Es wird die im Königreich Böhmen, und zwar im südlichen Theile des Czaslauer Kreises an der Gränze von Mähren, gelegene Herrschaft Schrittens oder Karlswald, auch Stecken genannt, in welchem letzten Orte eine Poststation, 24 Meilen von Wien und 18 Meilen von Prag entfernt, befindlich ist, nebst den mit ihr verbundenen Gütern, welche zusammengenommen ein wohl arrondirtes Ganzes bilden, einen Umfang von 12 Stunden haben. und gerichtlich um 499,910 fl. 9 5 / 1 kr. in Convent-Mze. abgeschätzt sind, im Executionswege verkauft werden, wozu von Seiten des hochlöbl. k. k. böhm. Landrechts, als Real-Instanz, drei Licitations-Termine, und zwar der erste auf den 17 Junius, der zweite auf den 22 Julius, und der dritte auf den 19 August d. J. mit dem Beisatze angeordnet worden sind, daß diese Herrschaft erst bei dem dritten Termine auch unter dem Schätzungswerthe losgeschlagen werden wird
Das von jedem Mit-Licitanten, baar oder in Staatspapieren, nach dem Curs, zu erlegende Vadium beträgt 40,000 fl. in Conv. -Mze. ; die übrigen Kaufsbedingnisse sind in den Wiener und Prager Zeitungen bekannt gemacht worden, und die gerichtliche Abschätzung kann entweder bei dem0774 hochlöbl. k. k. böhm. Landrecht, oder bei dem Großhändler Hrn. Moriz Zdekauer in Prag, oder endlich in Wien in der Sequestrations-Kanzlei, Seitenstettergasse, Nr. 195 im ersten Stocke, beliebig eingesehen werden. – Prag, im Februar 1840.
Reinzucht-Institut.
Original spanischer Stammschafe aus den Cavagnen St. Panlar, Guadaloupe und Aegretti; von höchster Reinheit des Bluts, alljährlich zu verkaufen ..
Aus obigen berühmtesten drei original spanischen Stammracen, wovon selbst in Spanien zur Veredlung und Auffrischung des Bluts die Widder für viele Cavagnen mit besonderem Vorzug verwendet werden, und ich i. J. 1803 mit Sachkenntniß die Voreltern persönlich selbst in Spanien in der Absicht einkaufte, jede dieser drei Racen bei strenger Festhaltung ihrer Homogeneität und Constanz planmäßig, inzüchtlich, mittelst Handsprung, in der höchsten Reinheit des Bluts fortzupflanzen – sind zur Begründung für Pepinière-Heerden, oder Veredlung und Auffrischung des Bluts – wie alljährlich, auch dieses Jahr wieder circa 350 Stück 4 1 / 2-6 Grad Dollond feine, höchst reichwollige Stammwidder (deren Aechtheit in Bezug auf Reinheit des Bluts schon seit sechsunddreißig Jahren allgemein rühmlich bekannt ist), à 50, 100 und 200 Gulden, und eben so viele homogene Stammmutterthiere, à 40 und 50 Gulden Conv. Münze per Stück, alljährlich in kleinen und größern Partien zu verkaufen. Kauflustige werden hiemit eingeladen, sich alljährlich an mich zu wenden. – Theresienfeld bei W. Neustadt in Niederösterreich.
Bernhard Petri, Oekonomierath.
Vorladung.
Leopold Frhr. v. Kronegg auf Loderham und Asenham, Landgerichts Pfarrkirchen in Niederbayern, ist schon seit dem Jahre 1800 landesabwesend. Die letzten Nachrichten von ihm sind des Inhalts, daß er im Jahre 1805 Bucharest verlassen haben soll, um in seine Heimath zurückzukehren, wo er aber nicht ankam, und seitdem vermißt wird. Auf den Antrag seines Hrn. Sohnes, Joseph Frhrn. v. Kronegg, wird nun gedachter Leopold Frhr. v. Kronegg oder seine etwaigen hierorts unbekannten Descendenten hiemit aufgefordert, in termino von drei Monaten sich hierorts zu stellen und über ihre Person sich zu legitimiren, widrigenfalls er für todt erklärt und sein hierländisches Vermögen, bestehend in dem Achtelantheil an den Lehen bei den Gütern Asenham und Loderham, seinem Sohne Joseph Frhrn. v. Kronegg gegen Caution werde ausgeantwortet werden.
Am 28 Februar 1840.
Königl. bayer. Kreis - und Stadtgericht Passau.
Burger, Dir.
van Douwe.
Neustadt an der fränkischen Saale.
Brunnenröhren-Lieferung von Gußeisen betr.
Dienstag den 5 Mai l. J., Vormittags 10 Uhr, wird bei unterfertigter Stadtverwaltung eine Lieferung Brunnenröhren von Gußeisen zu circa 1200 bayer. Schuhen u. 3 Zoll Durchmesser mittelst öffentlichen Abstriches in Accord hingegeben, mit dem Beisatze, daß hiebei wegen weiterer Lieferung von circa 22,000 Schuhen dergl. Rücksprache gepflogen werden solle, wozu Eisenhüttenbesitzer höflichst einladet
Neustadt a. d. fränk. Saale, 27 März 1840.
Die Stadtverwaltung.
Edmund Warmuth, Stadtvorsteher.
Schmitt.
Offene Lehrerstelle.
Durch die Beförderung des Dr. phil. Listing zum Professor in Göttingen ist an der hiesigen höhern Gewerbschule die Stelle eines Lehrers der angewandten Mathematik, der Maschinenlehre und des Maschinenzeichnens erledigt deren Wiederbesetzung bis zur Eröffnung des nächsten Cursus im October d. J. gewünscht wird. Für den Unterricht in den bezeichneten Fächern ist, in Uebereinstimmung mit dem Lehrplane der Anstalt, die Kenntniß auch der höhern Theile der Mathematik erforderlich; sodann gründliche und praktisch erprobte Bekanntschaft mit den wichtigsten, besonders technischen Maschinen, um mit Hülfe der reichhaltigen Sammlungen des Instituts die hinlänglich vorbereiteten Schüler zu einer nicht bloß elementaren Kenntniß und Tüchtigkeit in der Maschinenlehre zu führen; und endlich ist Geläufigkeit im Entwerfen, Aufnehmen und Zeichnen von Maschinen unerläßlich.
In der angewandten Mathematik werden wöchentlich 3 Stunden, in der Maschinenlehre 5, und im Maschinenzeichnen 10 Unterrichtsstunden ertheilt. Mit dieser Lehrstelle wird, nach Anleitung der besondern Umstände, eine jährliche Besoldung von 600 bis 900 Rthlr. Cour. verbunden seyn.
Solche Männer vom Fach, welche nebst den genannten Kenntnissen und Fertigkeiten auch die übrigen Erfordernisse eines guten Lehrers im Allgemeinen besitzen und geneigt sind, sich um diese Stelle zu bewerben, werden ersucht, unter Einsendung der betreffenden Documente sich in postfreien Briefen baldgefälligst an die unterzeichnete Commission zu wenden.
Hannover, am 27 März 1840.
Die Verwaltungs-Commission der Gewerbeschulen des Königreichs Hannover.
Kohlrausch.
Stuttgart. Bei J. F. Steinkopf sind neu erschienen und durch alle guten Buchhandlungen zu beziehen:
Christenbote, der. Eine gemeinfaßliche Kirchenzeitung für das evangelische Deutschland. 1ster Jahrgang. 1840. 52 Nrn. in gr. 4. 1 Rthlr. 8 gr. oder 2 fl. 24 kr.
Dann, C. A., Denkblätter der Confirmationszeit. (Eine Sammlung kleinerer Confirmationsschriften.) 8. brosch. 1 Rthlr. 8 gGr. oder 2 fl.
Entwurf, revidirter, einer Strafproceßordnung für das Königreich Würtemberg. 8. geh. 9 gGr. oder 36 kr.
Gebete und Betrachtungen für christliche Communicanten, sowohl Erwachsene als Confirmanden. Dritte sorgfältig durchgesehene und verbesserte Auflage. 8. 4 gGr. oder 15 kr.
Haldane, Rob., Beweis für die Aechtheit und wörtliche Eingebung der heiligen Schrift Alten und Neuen Testaments, mit einer Untersuchung über den Werth der Apokryphen. Nach der vierten erweiterten Auflage des Originals aus dem Englischen übersetzt. 8. geh. 12 gGr. oder 48 kr.
Haug, G. F., Karte des Königreichs Würtemberg und der Fürstenthümer Hohenzollern, nach den neuesten Ergebnissen im größten Imperial. Preis auf Rolle schwarz 1 Rthlr. oder 1 fl. 36 kr., colorirt 1 Rthlr. 8 gr. od. 2 fl. 24 kr.
Jugendblätter. Monatschrift zur Förderung wahrer Bildung. Herausgegeben von Dr. C. G. Barth und L. Hänel. Achtes Halbjahr. Mit vielen Abbildungen. 1 Rthlr. od. 1 fl. 36 kr.
Polizei-Strafgesetz für das Königreich Würtemberg vom 2 Oct. 1839. Nebst der k. Verfügung, betreffend die Anwendung des Polizei-Strafgesetzes. Amtliche Handausgabe mit einem Sachregister. Gr. 8. geh. 6 gGr. oder 24 kr.
Prüfung der apokalyptischen Zeitrechnung, mit näherer Berichtigung der Termine und Deutung der Bilder aus der „ erklärten Offenbarung “des Prälaten Dr. J. A. Bengel. 8. geh. 8 gGr. oder 30 kr.
Rechenbuch, das Calwer. Herausgegeben von dem Calwer Verlagsverein. Erstes Bändchen, erste Abtheilung: Handbuch für den Lehrer der kleinern Rechenschüler. 8. 6 gGr. oder 24 kr. Zweite Abtheilung: Lesebuch für die kleinern Rechenschüler. 3 gGr. oder 9 kr.
Strafgesetzbuch für das Königreich Würtemberg. Nebst dem Einführungs - und Competenzgesetz, einem Sachregister und andern Beilagen. Amtliche Handausgabe. Gr. 8. brosch. 12 gGr. oder 48 kr.
Wolff, Karl, die Zukunft der protestantischen Kirche in Deutschland. Vom Standpunkte der würtembergischen Verhältnisse aus. Eine kirchenrechtliche Abhandlung. 8. geh. 1 Thlr. oder 1 fl. 45 kr.
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Eine Festgabe zur dießjährigen Jubelfeier der Buchdruckerkunst, um der Nachwelt ein wahrhaft bleibendes, segenbringendes Andenken davon zu verschaffen.
Leipzig, den 27 Februar 1840.
Heinr. Weinedel.
Im Verlage von J. A. Kienreich in Grätz ist neu erschienen und durch folgende Buchhandlungen zu beziehen, in Augsburg bei Matth. Rieger und Karl Kollmann, in Würzburg bei Stahel, in Leipzig bei Weygand, in München bei Giel, in Wien bei C. Gerold, in Pesth bei Hartleben, in Prag bei G. Haase, in Brünn bei Gastl, in Linz bei Fink und Haßlinger, in Innsbruck bei Wagner.
Warum bin ich Katholik, oder: Gilt es gleich, ob man diese oder jene Religion bekenne?
Beantwortet in populären Kanzelvorträgen von Alois Schlör, Doctor der Theologie und Weltpriester.
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Mohr, Dr. Wilh., Dialektik der Sprache, oder das System ihrer reingeistigen Bestimmungen, mit Nachweisungen aus dem Gebiete der lateinischen, griechischen, deutschen und Sanskritsprache. gr. 8. Heidelberg 1840. In Commission bei J. C. B. Mohr. Preis 1 Thlr. oder 1 fl. 48 kr.
Inhalt: Einleitung. I. Abschnitt: Von der dialekt. Bestimmung des Satzes. II. Abschn. Von der dialekt. Bestimmung des Verbums. 1. Cap. Die qualitativen Bestimmungen des Verbums. 2. Cap. Die quantitativen Bestimmungen d. Verbums. 3. Cap. Die relativen Bestimmungen des Verbums. III. Absch. Von den dialekt. Bestimmungen des Nomens. 1. Cap. Die qualitativen Bestimmungen des Nomens. 2. Cap. Die quantitativen Bestimmungen des Nomens. 3. Cap. Die relativen Bestimmungen des Nomens.
Publications de Firmin Didot frères à Paris.
Von dem rühmlichst bekannten, allgemein verbreiteten und in mehrere Sprachen übersetzten:
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Turquie par J. M. Jouannin et J. van Gaver en 1 vol. 8. avec 100 gravures sur acier, br. 6 Fr.
Mit Einschluß der vorstehend genannten Werke sind von dieser Sammlung jetzt 17 Bände vollständig erschienen, als:
EUROPE: Grèce par Pouqueville; 1 vol. avec 112 grav. br. 6 Fr.
Italie et Sicile par Artaud; 1 vol. avec 96 grav. br. 6 Fr.
Suède et Norvège par Lebas; 1 vol. avec 60 grav. br. 6 Fr.
Allemagne par Lebas; 2 vol. avec 200 grav. br. 12 Fr.
Suisse et Tirol par Golbéry; 1 vol. avec 92 grav. br. 6 Fr.
Sardaigne par De Grégory; 3 livr. et 16 grav. 1 Fr.
Malte par Lacroix; 12 livr. et 24 grav. 2 Fr. 50 C.
AFRIQUE: Alger par Rozet; 2 livr. et 8 grav. 50 C.
Madagascar, Maurice et Bourbon par Charlier. 3 livr. et 8 grav. 80 C.
Nubie par Cherubini; 1 vol. (commencé.)
ASIE: Chine par Pauthier; 1 vol. avec 80 grav. br. 6 Fr.
Arménie par Boré; 9 livr. et 36 grav. 2 Fr.
Circassie et Géorgie par César Famin; 3 livr. et 12 grav. 80 C.
Perse par Dubeux; 1 vol. (commencé.)
AMÉRIQUE: Etats-Unis par Roux de Rochelle; 1 vol. avec 100 grav. br. 6 Fr.
Brésil par Ferd. Denis, Colombie et Guyanes par César Famin,
1 vol. avec 106 grav. br. 6 Fr.
Buénos-Ayres, Paraguay, Uruguay par César Famin; 4 livr. et 16 grav. 1 Fr.
Chili par César Famin; 7 livr. avec 30 grav. 1 Fr. 50 C.
Mexique par De la-Renaudière (commencé.)
OCÉANIE (AUSTRALIE): Océanie par de Rienzi; 2 vols. et 204 grav. br. 12 Fr.
Mélanésie, Australie et fin de l'Océanie, formant le vol. 3 et dernier; 1 vol. 6 Fr.
Sämmtliche Buchhandlungen Deutschlands sind in Stand gesetzt, obige Werke schnellstens und zu den bemerkten Preisen zu liefern.
Paris, den 20 März 1840.
Firmin Didot frères.
Anfang März wurde ausgegeben:
Das pittoreske Oesterreich, oder Album der österreichischen Monarchie.
Mit Karten, Ansichten der Städte, Gegenden, Denkmale und Trachten in Farbenbildern.
Von einer Gesellschaft Gelehrter und Künstler.
Fünfte Lieferung.
Das Zipser Comitat im Königreich Ungarn.
Dargestellt von David Kuntz.
Mit einer topographischen Karte und fünf Chromolithographien, nach den Original-Zeichnungen des J. Alt.
Subscriptionspreis pr. Lieferung 2 1 / 2 fl. C. M. od. 1 3 / 4 Thlr.
Von diesem Prachtwerk erscheint Anfang jeden Monats eine Lieferung. Alle Buch - und Kunsthandlungen nehmen Subscription an, und sind daselbst ausführliche Ankündigungen unentgeltlich zu haben.
H. F. Müller in Wien, priv. Kunsthandlung.
In der Karl Haas'schen Buchhandlung in Wien, Tuchlauben Nr. 561, ist erschienen und durch alle Buchhandlungen zu beziehen:
Allgemeiner österreichischer Haus - und Geschäfts-Secretär, Rechtsfreund und Rathgeber.
Ein unentbehrliches und höchst nützliches Hülfs - und Auskunftsbuch für Jedermann.
Enthaltend: eine deutliche Anweisung zur Verfertigung von Briefen und schriftlichen Aufsätzen aller Art, mit den eingeführten Titulaturen und einer großen Auswahl von Musterbriefen und Formularen von Bittschriften, Berichten, Contracten und andern Urkunden, öffentlichen Anzeigen etc., dann Angabe und Erläuterung der Zoll - und Gefällsvorschriften des Postwesens der Eisenbahnen, Dampfschifffahrt, Münz -, Maaß - und Gewichtstabellen, Interessenberechnungen, Stempeltarif, Staatspapiere, über gemeinnützige Institute und Anstalten für den Verkehr, die Hofstellen und Dicasterien, Wegweiser durch Wien und Umgebung.
Ferner:
Die Gesetz - und Rechtskenntniß des österreichischen Staatsbürgers, oder faßliche Anweisung, wie man sich in vorkommenden Rechtsfällen zu benehmen hat, um Störungen in Geschäften und kostspielige Processe zu vermeiden. Mit besonderer Rücksicht auf das bürgerliche Gesetzbuch, durch Muster und Beispiele erläutert von Joseph Hoffer, Doctor der Rechte in Wien.
Nebst einem Anhange, enthaltend: ein erklärendes und gemeinnütziges Verdeutschungs-Wörterbuch aller in der Umgangs -, Schrift -, Juridischen -, Kunst - und Mercantilsprache vorkommenden fremden Ausdrücke; eine Anweisung zum Corrigiren der Bücher und eine Sammlung kaufmännischer Zeichen für Frachtstücke.
Zwei Theile.
Gr. 8. Mit einem Stahlstich und mehreren Tabellen, circa 90 Bogen stark, auf Maschin-Velinpapier elegant gedruckt und in englischem Leinwandband gebunden. Preis 5 fl. C. M. oder 3 Rthlr. 18 gr.
☞ Der reichhaltige Inhalt des Werkes, die überaus günstige Aufnahme, durch welche im Erscheinen schon an 1000 Exemplare abgesetzt wurden, machen jede Empfehlung und Anpreisung dieses für den praktischen Lebensverkehr so wichtigen, und von dem rühmlichst bekannten Hrn. Verfasser mit besonderer Liebe und Sorgfalt bearbeiteten Werkes überflüssig!
Bei uns ist erschienen und durch alle Buchhandlungen zu beziehen:
Ueber Telegraphie, insbesondere durch galvanische Kräfte.
Eine öffentliche Vorlesung, gehalten in der festlichen Sitzung der königl. bayer. Akademie der Wissenschaften am 25 Aug. 1838 von Dr. E. A. Steinheil.
gr. 4. Mit mehrern Kupfertafeln. Preis 1 fl. 12 kr.
Litterar. artist. Anstalt in München.
Veräußerung des Franz Schwartz'schen Tuch - und Wollwaaren-Fabrikgebäudes Nr. 25, nebst Wohnhaus Nr. 26 am St. Anna-Grund in Brünn.
Die Feilbietungs-Tagssatzungen sind auf den 30 März, 30 April und 30 Mai l. J. festgesetzt, und werden jedesmal um 9 Uhr Vormittags in dem Hause Nr. 26 daselbst abgehalten.
Die gerichtliche Schätzung des Fabrikgebäudes ist 13,600 fl. C. M. und die des Wohnhauses 11,400 fl. C. M. Diese Häuser können nach Umständen getrennt oder zusammen, nicht aber unter der Schätzung verkauft werden.
Jeder Kauflustige hat ein 10procentiges Vadium des Schätzungswerthes, und im Erstehungsfalle eines Hauses 3000 fl. C. M., der beiden Häuser aber 6000 fl. C. M. mit incl. des Vadiums gleich zu erlegen.
Bemerkt wird, daß diese Häuser 1) 30 Klafter an der Straße, 2) 31 Klafter von hinten Kunstgrabenwasser, und 3) mit dem Hofraume bei 1100 Quadratklafter Grundfläche haben; 4) bieten die Locale des Fabrikgebäudes, welches am Wasser liegt, und dessen Hauptflanke zu beiden Seiten Fenster hat, den bedeutenden inneren Raum von 318 1 / 2 Quadratklafter; 5) Befinder sich daselbst noch von Einrichtungen 3 Satzspinn-Maschinen, 3 Tuchpressen, 3 Tuchrahmen, 5 steinerne Rauhwannen etc. etc., welches extra erstanden werden muß.
Bei Karl Erhard in Stuttgart erscheint seit Anfang 1840 und kann durch alle Buchhandlungen Deutschlands, Oesterreichs und der Schweiz eingesehen und bezogen werden (in Augsburg durch die K. Kollmann'sche):
Revue française. Choix mensuel de littérature récemment publiée en France.
Diese Zeitschrift hat die Bestimmung, das Ausgezeichnetste und Anziehendste der periodischen französischen Litteratur aus dem Gebiete der Belletristik, der Novelle, der Länder - und Völkerkunde, der Zeit - und Sittengeschichte u. s. w. dem deutschen Leser mitzutheilen; daneben bleibt überhaupt keine bedeutende litterarische Erscheinung, auch wenn sie sich auf anderm Wege als durch die periodische Presse kund gibt, von ihrem Plane ausgeschlossen, sofern dieselbe die obigen Fächer berührt und nicht durch ihren Umfang die Gränzen überschreitet, welche eine Zeitschrift sich zu stecken hat. Der Preis für den Jahrgang von 12 Monatslieferungen je zu 4 Bogen groß Median-Octav in anständiger Ausstattung ist 3 Rthlr. oder 5 fl. mit halbjähriger Verbindlichkeit für die verehrlichen Abonnenten. Die beiden ersten Lieferungen (Januar und Februar 1840) enthalten: Erste Lieferung: La Demoiselle à marier. Par Anna Marie – Mocha Dick. Épisode de la pèche à la baleine. – Jeunesse de Napoléon Bonaparte. Par Alex. Dumas. – Les Féroe. Scène de voyage. Par X. Marmier. – Types français. Le Précepteur. Par Stanisl. David. – Connor O'Mara. Tradition irlandaise. – Les Etrennes de 1839. Par Marie Aycard. – Gastronomie dramatique. – Mélanges. – Zweite Lieferung: Les Épaves. Nouvelle créole, par Mad. Charles Reybaud. – Types anglais. Le Directeur de théàtre. Par R. Brinsley Peake. – Le Spitzberg. Scène de voyage. Par X. Marmier. – La petite Provence de Paris. Par Gustave d'Outrepont. – Une Opération chirurgicale. Episode des journées de Mai. Par Max. Raoul. – Le secret du fameux automate joueur d'échecs. – Une Explication. Par Th. Muret. – Carter et ses bètes féroces au théàtre du Cirque-Olympique.
Sigmaringen.
Brauerei-Verpachtung.
Montag den 15 künftigen Monats April, Vormittags 10 Uhr, wird die herrschaftliche Brauerei dahier auf mehrere Jahre in der hiesigen Rentamtskanzlei im Aufstreich in Pacht gegeben werden. Die Pachtbedingungen können täglich bis zur anberaumten Tagfahrt bei dem fürstlichen Rentamt dahier eingesehen werden. In Betreff der Pachtliebhaber ist noch zu bemerken, daß sich dieselben vermittelst amtlich beglaubigter Zeugnisse über zureichendes Vermögen, guten Leumund und hauptsächlich noch darüber auszuweisen haben, daß sie die Brauerei vollständig erlernt haben.
Sigmaringen, den 29 März 1840.
Fürstliches Rentamt.
Lauchert.
Vacante Stelle.
Man sucht für eine Mädchen-Erziehungs-Anstalt in einer der ansehnlichsten Städte der französischen Schweiz eine Lehrerin von musterhaftem Charakter, welche des Französischen mächtig wäre, und in der deutschen Sprache, Musik und im Zeichnen gründlichen Unterricht geben könnte, so wie auch wo möglich in der Geschichte, Geographie und im Rechnen. – Man wende sich in frankirten Briefen vor dem 30 April mit Angabe der Bedingungen an Hrn. Pfarrer Dor in Vevay (Kanton Waadt). Meldungen ohne gute Empfehlungen können nicht berücksichtigt werden.
Kauf-Gesuch.
Es wird ein im Königreich Bayern gelegenes Rittergut im Werthe von wenigstens zweimalhunderttausend Gulden zu kaufen gesucht.
Käufer, welcher den Kaufschilling sogleich baar erlegen kann, wünscht nicht sowohl bedeutende grundherrliche Rechte und Dominicalien, als einen ausgedehnten Grundbesitz, insbesondere an Waldungen, zu erwerben.
Angebote sammt beizulegenden Gutsbeschreibungen unter der Adresse M. T. M. befördert die Expedition dieses Blattes.
Deutsches TextarchivNote: Bereitstellung der Texttranskription.Note: Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.2016-06-28T11:37:15Z Matthias BoenigNote: Bearbeitung der digitalen Edition.2016-06-28T11:37:15Z CLARIN-DNote: Langfristige Bereitstellung der DTA-Ausgabe
Fraktur
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