PRIMS Full-text transcription (HTML)
0865
Augsburger Allgemeine Zeitung.
Mit allerhöchsten Privilegien.
Sonnabend
Nr. 109.
18 April 1840

Großbritannien.

Fortsetzung der Unterhausverhandlungen über China.

In der Sitzung am 8 April wurden die Debatten durch den liberalen Seifenfabricanten Hrn. Hawes, Mitglied für das Londoner Kirchspiel Lambeth, wieder aufgenommen. Er meinte, Graham hätte in seiner Resolution auch angeben sollen, was denn die Tories in Bezug auf den Opiumhandel für eine Politik zu befolgen gesonnen seyen, in dem Falle, daß sie die Regierungsgewalt erlangten. Die Unterdrückung desselben würde, seines Erachtens, eben so wenig in ihrer (der Tories) Macht stehen, als in jener der jetzigen brittischen Regierung oder der chinesischen Regierung selbst. Hiernach könne er in der Motion nur eine Parteitaktik erkennen. Hr. Thesiger, das neue conservative Mitglied für Woodstock, hob in seiner Rede zu Gunsten der Motion besonders tadelnd hervor, daß die Regierung auf den Wink Sir G. Richardsons, welcher nach dem unglücklichen Lord Napier und Hrn. Davies Handelsoberaufseher in Canton war, nicht geachtet habe, nämlich daß zur Unterdrückung des Opiumhandels das sicherste Mittel dieses sey, den Anbau des Mohns und die Opiumfabrication in Indien zu verhindern, und durch die Anwesenheit einer brittischen Behörde in Lintin eine heilsame Controle über die dieses verbotenen Handels verdächtigen englischen Schiffe auszuüben. Hr. Ch. Buller, der auf der ministeriellen Seite folgte, behandelte die parlamentarische Jungfernrede Hrn. Thesigers (der übrigens in der forensischen Beredsamkeit ein alterprobter Praktiker ist) mit Ironie. Alle angeblichen Unterlassungssünden, deren er die Regierung gegenüber von China zeihe, bemerkte er, träfen das Ministerium Grey, zu dem der Antragsteller gehört habe, und das Peel-Wellington'sche Ministerium eben so gut wie das jetzige; als ein älteres Parlamentsmitglied wolle er übrigens den ehrenwerthen und rechtsgelehrten Herrn (Thesiger) ermahnen, wenn er sich nächstens wieder in persönlichen Anspielungen zu ergehen Lust habe, zuvor seinen Mann besser ins Auge zu fassen; denn kein Vorwurf könne wohl abgeschmackter seyn, als gegen Lord Palmerston der Vorwurf der Lethargie. (Zuruf der ministeriellen Seite.) Wenn Sir J. Grahams Anklagen etwas heißen sollten, so hätte er auch die ausführbaren Mittel andeuten müssen, durch welche die beklagten Uebel sich hätten beseitigen lassen; nichts aber sey leichter, als diese Art von rückwärtsblickender Voraussicht, oder voraussichtlichem Rückblick. (Gelächter.) Hr. Gladstone auf der Oppositionsseite bemerkte unter Anderm (in Bezug auf Macaulay's Behauptung, von Chinesen seyen die Unschuldigen mit den Schuldigen confundirt worden), daß unter den 200 Kaufleuten, welche in Canton gefangen gesetzt waren, keine fünf Unschuldigen gewesen seyen. Der seit ungefähr fünfzig Jahren mit dem chinesischen Handel vertraute Hr. G. Palmer erinnerte, außer den von Sir J. Graham erwähnten Schwierigkeiten ständen einer Expedition gegen China noch andere entgegen: die Gefährlichkeit der dortigen Gewässer, die in jenen Breiten häufigen Orkane u. s. w. Zugleich nahm er den Charakter der Chinesen in Schutz: sie seyen freundlich gegen Fremde im Unglück (das Wort Barbar, auf welches man so viel Gewicht lege, sey gleichbedeutend mit Fremder ), und redlich im Handel. Wenn der Mörder des Chinesen Lin Weihes nicht habe ausgemittelt werden können, so hätten die chinesischen Behörden allerdings nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen die Bestrafung seiner Genossen in dem erwähnten Raufhandel verlangen können. Was endlich die Opium-Contrebande betreffe, so werde sie offenbar von der englischen Behörde begünstigt, wie dieselbe denn eben jetzt unter den Augen des Capitäns Elliot mit großer Schwunghaftigkeit betrieben werde.

In der fortgesetzten Discussion am 9 April hob Dr. Lushington hervor, daß die Chinesen, als sie den Verkauf des Opiums in ihrem Lande verboten, demselben factisch doch durch die Finger sahen. Ihr Benehmen lasse sich jedenfalls nicht rechtfertigen, denn wenn man auch behaupten wolle, sie wüßten nichts von dem unter den europäischen Staaten geltenden sogenannten Völkerrecht, so könnten sie doch keine Exemtion von den allgemeinen Verbindlichkeiten des Rechtsgefühls ansprechen. Für die Festnehmung der englischen Kaufleute in Canton, für die Austreibung der brittischen Residenten aus der portugiesischen Niederlassung Macao, für die Vergiftung der Quellen, welche das ehrenwerthe Mitglied für Newark (Gladstone) sonderbarer Weise zu entschuldigen versucht habe für alle diese Frevel dürfe, ja müsse England von China Genugthuung fordern, und nöthigenfalls mit gewaffneter Hand erzwingen. Lord Sandon entgegnete in Bezug auf die angebliche Vergiftung der Brunnen durch die Chinesen, dieselbe wäre nicht so arg, wie die Vergiftung von Millionen Menschen mit Opium. Nach einer ziemlich unerheblichen Rede von Sir J. C. Hobhouse, dem Präsidenten des ostindischen Controlamtes, gegen die Motion seines vormaligen Freundes, und nunmehrigen sehr ehrenwerthen Feindes, die er als bloßes Parteiwerk bezeichnete, erhob sich Sir R. Peel. Nach den gestern erwähnten Eingangsworten seines Vortrags, in denen er den Vorwurf der Parteiabsicht, Angesichts der Wichtigkeit des Gegenstands, als einen ungegründeten und trivialen zurückwies, fuhr er fort: Die gegenwärtige0866 Motion bezweckt eine bestimmte Erklärung, daß der unglückliche Stand der Dinge zwischen England und China dem Mangel an Umsicht und Besonnenheit auf Seite der Regierung, zunächst ihrer Saumsal in Ertheilung gewisser Instructionen und Vollmachten an ihre Repräsentanten in China, beizumessen sey. Die Motion spricht keine Meinung über den Opiumhandel, noch über die Politik und Ungerechtigkeit des Krieges aus. Der Krieg selbst mag unter den einmal gegebenen Umständen politisch und selbst gerecht seyn, und die Nothwendigkeit dieses Kriegs doch aus unpolitischen und ungerechten Vorgängen sich ergeben haben. Es mag seyn, daß eine jahrelange Reihe von Mißverständnissen und Collisionen mit einem Lande, das an europäische Gesetze und Sitten nicht gewohnt ist, endlich zu einem Acte der Gewaltthätigkeit führte, der keine andere Wahl mehr läßt als das Schwert. Vielleicht ward in einem Augenblicke gereizter Stimmung absichtslos ein Schuß gefeuert gegen eine geringere Streitmacht, es entspann sich daraus ein beklagenswerther Kampf mit einem so unglücklichen Ausgang, daß brittische Kriegsschiffe wegen ausgegangener Munition sich zurückziehen mußten, und eine Wiederherstellung des Ansehens der brittischen Waffen in den Augen der Chinesen nun unerläßlich geworden ist. (Hört!) Vielleicht ward auch an dem einen Tag eine Blokade verhängt, und fünf Tage später wieder zurückgenommen; der nachtheilige Eindruck, den dieser Umstand auf die Seele der Chinesen machte, muß wieder ausgelöscht werden. (Hört!) So mag der Krieg, zwar nicht gerecht, aber nothwendig geworden seyn, und insofern die Unterstützung des Volks und Parlaments von England verdienen, aber die Nothwendigkeit selbst ließe sich gleichwohl auf gröbliche Nachlässigkeit und Unklugheit der Minister Ihrer Maj. zurückführen. Wäre es, wenn dieß der Fall ist, billig und recht, diese Minister ohne Rüge, ja selbst ohne eine Besprechung der Sache durchschlüpfen zu lassen? Niemand beklagte mehr den Wiederausbruch des Kriegs mit Frankreich, als der selige Hr. Fox; er begriff dessen Unvermeidlichkeit und unterstützte die Rüstungen, aber in derselben Nacht trug er auf ein tadelndes Votum gegen das Ministerium an, das den Krieg, nach seiner Ansicht, unvermeidlich gemacht hatte. Das ist eine hohe Autorität dafür zumal eine Autorität, welche ehrenwerthe Herren gegenüber wohl anerkennen werden daß ein und derselbe Staatsmann die Nothwendigkeit eines Kriegs einräumen, und zugleich die gebieterische Verpflichtung fühlen kann, die Veranlasser des Kriegs zu tadeln. (Hört!) Ich bin fest überzeugt, daß der Krieg mit China hätte abgewendet werden können, nicht etwa durch eine menschliche Fähigkeiten übersteigende Voraussicht, sondern durch eine ganz alltägliche Aufmerksamkeit auf den Stand unserer Angelegenheiten nach Erlöschung des Monopolprivilegiums der ostindischen Compagnie. Der Vorwurf, der die Minister trifft, ist nicht, daß sie nicht voraussahen, was der Kaiser von China thun würde, sondern daß sie bei den veränderten Verhältnissen, die sich aus dem freigegebenen Handel mit China ergaben, einen Oberaufseher nach China schickten, ohne den Anhalt von Instructionen, ohne die moralische Stütze der Anwesenheit einer kleinen englischen Seemacht in jenen Gewässern. Die Minister wollen als einen Entschuldigungsgrund für ihre magern und sich widersprechenden Instructionen an ihren Repräsentanten in China die weite Entfernung dieses Landes von England anführen; aber ohne ihm durch specielle Vorschriften Fesseln anzulegen, hätte man ihn doch mit allgemeinen Weisungen hinsichtlich des Orts seines Aufenthalts, hinsichtlich der Communicationsart mit den Chinesen, und in Betreff des Opiumhandels ausrüsten sollen. Die moralische Kraft des Bewußtseyns, daß eine brittische Seemacht in seinem Bereiche sey, hätte sich ihm geben lassen, ohne unsere Kriegsschiffe so nahe an der Küste zu stationiren, daß sie den Argwohn der Chinesen rege machen konnten. Sir Robert ging hier in ein ausführliches Detail von Vorstellungen, Bitten und dringenden Erinnerungen ein, welche die Handels-Superintendenten in Canton seit Jahren an die Regierung gerichtet, diese aber unbeachtet gelassen habe, wobei ihm die auf dem Tische liegenden Papiere in Bezug auf China als Anhaltspunkte dienten. Wäre, fügte er bei, sein einziger Zweck eine Majorität, so hätte sich dieser wohl durch eine Motion erreichen lassen, welche den Krieg und den Schmuggelhandel mit Opium einfach verdamme; allein wie der Stand der Dinge nun leider geworden sey, wage er nicht zu behaupten, daß weitere Feindseligkeiten gegen China, so verwerflich auch ihr Ursprung, nicht nöthig werden dürften. Aber wäre dieß auch der Fall, so muß ich doch den Geist mißbilligen, in welchem man den Krieg führen zu wollen scheint. Ein sehr ehrenwerther Herr (Macaulay) hat an die bei Assaye genommene Rache, an die Demüthigung des Dey's von Algier im Tone einer Entrüstung und Kriegslust erinnert, die mir in unserm Streithandel mit China nicht am rechten Orte zu seyn scheinen. Auch die angeblich von den Chinesen verübten, aber nicht bewiesenen Frevel der Brunnenvergiftung u. dgl. hat man allzu leidenschaftlich besprochen. Die ganze Erzählung beruht auf der beiläufigen Notiz in einer Depesche von Capitän Elliot, daß er von einem bezüglichen Maueranschlag gehört habe, wobei er jedoch hinzufügt, daß er an die Wahrheit der Sache selbst nicht glaube, wenigstens nicht an die Betheiligung der chinesischen Behörden dabei. Es ist mir darum zu thun, einer unbilligen Aufreizung der öffentlichen Meinung in England gegen die Chinesen, so viel an mir ist, vorzubauen. Ein Krieg ist an und für sich schrecklich genug; vermehren wir seine Uebel nicht noch dadurch, daß wir zu einer fortdauernden Feindseligkeit den Grund legen; suchen wir ihn, wenn er denn doch seyn muß, nicht in einem rachsüchtigen Geiste, sondern lieber so zu führen, daß wir den Chinesen unsre Bereitwilligkeit zeigen, uns mit ihnen auszusöhnen, und auf ein dauerndes Friedens - und Freundschaftsbündniß einzugehen.

(Beschluß folgt.)

In der Oberhaussitzung am 10 April setzte Lord Melbourne die zweite Lesung der irischen Municipalreformbill auf den 4 Mai fest. Auf die Erklärung der Minister, daß Ihrer Maj. Regierung die Frage wegen der Verfügung über die canadischen Clergy-Reserves der Discussion des Hauses offen lassen wolle, nahm der Erzbischof von Canterbury seine angekündigte Motion einer Adresse an die Königin gegen die von der obercanadischen Legislatur in dieser Sache angenommene Bill zurück. Der Committeebericht über die Bill zum Schutze der Drucker parlamentarischer Actenstücke wurde mit einigen nachträglichen Modificationen angenommen; der Herzog v. Wellington verzichtete dabei auf sein Amendement, welches eine Beschränkung des Verkaufs dieser Papiere bezweckte. Im Oberhaus und nicht minder im Hause der Gemeinen kündigten die Minister an, am Ende voriger Woche sey man über einen Geheimenrathsbefehl (Order in Council) überein gekommen, wornach für den Fall, daß Repressalien gegen den Handel der Chinesen nöthig würden, Prisengerichte eingesetzt werden sollen, doch habe man nicht die Absicht, eine Botschaft von der Krone über diesen Punkt vor das Parlament zu bringen. Auf die Frage eines Mitglieds erklärte jedoch Lord J. Russell, daß keine Caperbriefe gegen die Chinesen ausgegeben werden sollen. Die Pensionsbill für Lord Seaton ging unter erneutem vergeblichem Widerspruch0867 von Hrn. Hume, der zwei Abstimmungen veranlaßte, durch die Committee.

Beide Parlamentshäuser saßen auch am 11 April (Sonnabend) kurze Zeit. Im Hause der Lords wurde die Bill zum Schutze der Parlamentsdrucker zum drittenmal gelesen und angenommen. Im Hause der Gemeinen gaben die Lords Palmerston und Russell einige nachträgliche Erklärungen in Betreff China's, aus denen hervorgeht, daß die vorläufigen Maaßnahmen gegen China sich darauf beschränken sollen, Schadensersatz für die vom englischen Handelsstand erlittenen Verluste zu fordern; wird dieser verweigert, so sollen entschiedenere Schritte folgen, die dann allerdings eine Kronbotschaft ans Parlament und eine förmliche Kriegserklärung nöthig machen dürften. Der oben erwähnte Geheimerathsbefehl ermächtigt sämmtliche Kriegsschiffe Ihrer Maj., dem Kaiser von China oder dessen Unterthanen gehörige Fahrzeuge, wo sie auf solche stoßen in den chinesischen Gewässern oder in irgend einem Theile der Welt in Beschlag zu nehmen und zu deteniren, bis den Forderungen der brittischen Regierung Genüge geleistet sey. Ist dieß in einer anberaumten Frist nicht geschehen, dann werden die detinirten chinesischen Schiffe mit ihren Frachten von den treffenden englischen Admiralitätstribunalen als gute Prise behandelt und adjudicirt.

Das Ministerium ist abermals gerettet. Eine Mehrheit von 271 hat gegen 261 entschieden, daß die von Sir James Graham aufgestellte Beschuldigung, als habe die Regierung durch Nachlässigkeit den Streit mit China herbeigeführt, unbegründet sey. Mit anderen Worten, es fanden sich zehn Mitglieder mehr, welche für das Fortbestehen der jetzigen Regierung, als die für deren Umsturz zu stimmen geneigt waren. Denn wenn nach einer dreinächtigen Debatte, in welcher die besten Redner sich bemühten, den Gegenstand nach allen Seiten zu beleuchten, am Ende kein einziger Conservativer mit den Ministern stimmte, und von allen Liberalen nur der ultra-radicale Fielden zur Partei der Kläger übertrat, so versteht sich's doch wohl von selbst, daß die Wahrheit oder Unwahrheit der Beschuldigung an sich auf die Entscheidung keinen Einfluß haben konnte. Indessen muß ich gestehen, daß Lord Palmerston im Ganzen sich trefflich vertheidigt hat. Seine Rede, welche über zwei Stunden dauerte, scheint mir die beste, welche in der ganzen Debatte gehalten wurde; sie sprühte von einer jugendlichen Lebhaftigkeit, wie man sie von einem Manne seines Alters und Temperaments kaum hätte erwarten sollen. Die Tories hatten es klüglich vermieden, den Opiumhandel selbst zu verdammen, das gewaltthätige Verfahren der Chinesen zu dessen Unterdrückung zu entschuldigen, oder die Regierung wegen ihrer kriegerischen Maaßregeln gegen China zu tadeln. Diese Zurückhaltung wußte Palmerston geschickt zu benutzen und gegen seine Ankläger zu kehren. Er bewies, daß er dem Capitän Elliot diejenigen Weisungen im Allgemeinen gegeben, welche darauf abzielten, nicht nur die bestehenden friedlichen Verhältnisse mit China zu erhalten, sondern wo möglich die Handelsverbindungen mit dem Lande zu erweitern; so wie daß er ihm, sowohl unmittelbar als mittelst eines regelmäßigen Tribunals, all die Gewalt über dortige brittische Unterthanen ertheilt, welche mit unseren eigenen Landesgesetzen und den örtlichen Verhältnissen vereinbarlich zu seyn schien. Besonders aber wußte er die Nichtsendung umfassenderer Vollmachten und genauerer Anweisungen damit zu entschuldigen, daß man bis zum Augenblick der Ankunft des kaiserlichen Commissärs Lin in Canton der Meinung gewesen, der Kaiser würde den Opiumhandel gesetzlich machen. Dazu aber, sagt er, kam noch, daß es offenbar unmöglich ist, diesen Handel zu unterdrücken, indem, wenn es auch der brittischen Behörde gelungen wäre alle Schleichhändler von Canton wegzutreiben, diese sich sogleich längs der langen Küste hin zerstreuten, wo sie aller Aufsicht entzogen wären, und in den zahllosen Eilanden und Buchten sichere Zufluchtsorte, in den vielen Seestädten begierige Abnehmer für ihre so eifrig gesuchte Waare fänden was nach authentischen Nachrichten auch bereits eingetreten ist. Die schnellsten Schiffe, welche für den Dienst gegen China am passendsten wären, schreibt der Generalgouverneur von Indien, sind die sogenannten chinesischen Clippers; aber diese sind so sehr mit dem Opiumhandel beschäftigt, daß gar nicht daran zu denken wäre, einige derselben zu miethen, wenn nicht etwa die Expedition selbst den Schleichhandel verminderte. Ein einziges eben zurückgekehrtes Schiff habe 70,000 Pf. St. in Silber mitgebracht. Kann ja doch Großbritannien trotz seiner großen Mauthanstalten zu Lande und zu Wasser nicht verhindern, daß jährlich mehrere Millionen Pfund Tabak und an 600,000 Gallons Franzbranntwein eingeschwärzt werden! Wie wolle da China die Einfuhr von Opium verhindern, nach welchem alles Volk, hoch und niedrig, begierig strebt? Daß England zu diesem Ende eine Marine an der chinesischen Küste unterhalte, könne die Opposition doch wohl nicht verlangen. Und wolle man die Cultur des Mohns und die Opiumfabrication in Ostindien verbieten (was doch nicht von der Regierung abhinge), so könne man es höchstens nur in den eigentlichen Besitzungen der Compagnie, und würde dann den Anbau anders wohin, z. B. nach Persien oder der Türkei, treiben. *)Sir J. C. Hobhouse sagt in seiner Rede: Zum Beweis der Unmöglichkeit, dem Opiumhandel Einhalt zu thun, braucht man nur zu wissen, daß von dem Gesammtbetrage des in Indien producirten Opiums bloß 20,000 Kisten in den der brittischen Controle unterworfenen Theilen Indiens, 22,000 dagegen in den unabhängigen Territorien erzeugt werden. Alle Versuche, die Erzeugung des Opiums in diesen Territorien durch Vertrag zu beschränken, sind fehlgeschlagen. Und wenn sie gelängen, könnten wir verhindern, daß der Mohn wachse? Der Handel würde in die Hände der verzweifeltsten Menschen fallen, zu Seeräuberei und anderen Gräueln führen. Uebrigens ist Palmerston der Meinung, daß vielleicht in diesem Augenblick schon die chinesische Regierung den Handel auf einen gesetzlichen Fuß gesetzt, etwa zu einem Monopol der Regierung gemacht habe; er hegt auch die lebhafte Hoffnung, daß wenn sie von unserer Seite Ernst sehe, sie wahrscheinlich so klug seyn werde, es nicht zu einem Kriege kommen zu lassen. Sollte es aber ja dazu kommen müssen, so versichert er, daß das Mögliche geschehen soll, um denselben in den Schranken der Mäßigung zu halten, und nicht die kleinste Gewaltthat weiter anwenden zu lassen, als unumgänglich sey, unsere Verhältnisse mit jenem Lande auf einen ehrenvollen und sichern Fuß zurückzubringen. In Bezug auf die angeregte Gefahr, daß ein Krieg mit China uns mit andern christlichen Staaten in Unannehmlichkeiten verwickeln könnte, gab er die männliche Erklärung, daß man von unserer Seite Alles thun werde, um solches zu vermeiden, aber das Unvermeidliche müsse eine Nation, die nur ihr Recht suche, zu ertragen wissen! Das M. Chronicle beschwert sich, daß an zwanzig gewöhnlich für ministeriell geltende Mitglieder abwesend waren, ohne mit eben so vielen Tories abgepaart zu haben. Dieß ist um so bemerkenswerther, als die Minister nach ihrer Niederlage bei Stanley's Bill das Gerücht in Umlauf gesetzt, daß im Fall sie auch bei dieser Gelegenheit überstimmt würden, sie das Parlament auflösen wollten. Das Oberhaus hat durch eine Mehrheit von 17 entschieden, daß den Richtern die vom Bischof von Exeter gestellten Fragen vorgelegt würden, ob der Ausdruck protestantische Geistlichkeit, für welche nach dem Gesetze von 17910868 die Ländereien in Ober-Canada bestimmt worden, andere als die anglicanische meine. Die Frage dreht sich eigentlich nur um den Punkt, ob die Geistlichkeit der schottischen Kirche gemeint sey, die, wie der Bischof sagte, er wenigstens als keine Kirche anerkennen könne! Es ist nun zwar keine Parteifrage; aber es fügte sich doch, daß die Mehrheit gänzlich aus Tories bestand, und es steht daher zu befürchten, daß dieselben den verzweifelten Schritt thun werden, die Königin um die Verwerfung der von der ober-canadischen Legislatur überschickten Bill aufzufordern. Da nur sechs Richter in der Stadt sind, so haben diese es abgelehnt, eine Erklärung zu geben; und folglich muß das Haus warten bis nach Ostern. Die Tories aber, welche sich gern auf den Ausspruch der Richter stützen möchten, wünschen, daß der Erzbischof von Canterbury seinen Vorschlag verschiebe. Da aber unterdessen die gesetzliche Frist von dreißig Tagen vorübergehen würde, während welcher eine solche Bill vor dem Parlament zu liegen hat, ehe die Krone darüber entscheiden kann, so forderte Lord Ellenborough gestern Abend den Lord Melbourne auf, das Versprechen zu geben, daß die Krone vor der Wiederversammlung des Parlaments ihre Einwilligung nicht geben solle, und nicht nur dieses, sondern auch, daß sie sich dessen ganz und gar enthalten wolle, wenn das Haus in diesem Sinne entscheiden würde. Melbourne weigerte sich jedoch fürs erste ein solches Versprechen zu geben. (S. oben.) Die Privilegienbill ist durch den Ausschuß gegangen, und soll morgen zum drittenmal verlesen werden. Die Frage ist aber, ob das Unterhaus die angebrachten Veränderungen sich wird gefallen lassen. Wahrscheinlich aber sind die Mitglieder desselben auch des Streites müde.

Frankreich.

Der neue Botschafter von Neapel, Herzog von Serra Capriola, ist in Paris eingetroffen, und hat sogleich das Botschaftshotel, rue las Cases, Faubourg St. Germain, bezogen.

〈…〉〈…〉In der Sitzung der Pairskammer am 13 April erstattete zuerst Graf Mosbourg Bericht über den verlangten Zuschußcredit für Militärpensionen. Sodann erhielt Hr. v. Castellane das Wort über den Gesetzesentwurf der Berufung von 80,000 Mann aus der Classe von 1839. Er machte tadelnde Bemerkungen in Bezug auf die Revisionsconseils, in denen er eine größere Zahl von Militären eingeführt wünschte, so wie über die Zulassung zum Dienste mit 18 Jahren, statt mit 16, wie früher der Fall gewesen. Der Kriegsminister erwiederte, die Regierung habe dem Gegenstand ihre ganze Aufmerksamkeit zugewandt, und er verspreche über einige der aufgeworfenen Fragen nach Verfluß einiger Zeit einen besondern Gesetzesentwurf vorzulegen. Uebrigens würde das Annehmen von 16jährigen Recruten die ganze gegenwärtige Gesetzgebung umstoßen. Der Minister rechtfertigt bei diesem Anlaß die militärischen Ersatzmänner gegen Vorwürfe, die man diesen gemacht habe, und sagt, daß die tapfern Vertheidiger von Masagran großentheils Ersatzmänner gewesen seyen. Hr. de la Place erneuert die Angriffe gegen die Ersatzmänner, besonders wegen ihrer Indisciplin, während sie doch mehr als ein Viertheil des Ganzen im Jahre ausmachen. Hr. d'Ambrugeac will große Vorsicht bei Aenderung des Gesetzes. Der Entwurf ward hierauf mit 116 weißen ohne eine schwarze Kugel angenommen. Ein Gesetzesentwurf zur Eröffnung eines Credits von 800,000 Fr. für Arbeiten in der Pairskammer ging ohne Erörterung mit 97 weißen gegen 2 schwarze Kugeln durch.

(Messager.) Am 12 April Abends hatte sich noch kein Deputirter zu Gunsten des Conversionsentwurfs einschreiben lassen, nur vier stehen bis jetzt auf der Liste, und diese vier sind gegen den Entwurf eingeschrieben; es sind die HH. v. Laborde, Liadières, Lamartine und Fould.

Der Bischof von Algier ist von Paris nach Bordeaux abgereist, wo er einige Tage verweilen und dann nach Afrika zurückkehren wird.

Der berühmte dänische Archäolog, Hr. Brönsted, ist von London in Paris angekommen.

(Echo du Nord.) Die Carlistischen Generale Ellio und Alzaa sind mit der Pariser Diligence, in Begleitung mehrerer Gendarmen, in Lille angekommen. Die Polizei erwartete sie im Hofe der Messagerien; sie wurden sogleich in einem Fiacre nach der Citadelle gebracht, wo sie eingeschlossen sind.

Die Reform der auf das Wahlrecht zur Deputirtenkammer bezüglichen Gesetze bildete bekanntlich den Gegenstand einer Menge Bittschriften, die im Laufe der vorjährigen Session einkamen, und dem Vernehmen nach im Ganzen über 200,000 Unterschriften zählten. Jede der verschiedenen Fractionen der Kammer bildete damals ein Comité zur Prüfung dieser Frage und jedes dieser Comité's veröffentlichte nachher seinen Vorschlag durch den Druck. Die Frage erhält jetzt ihre Lösung in einer Weise, daß alle jene Bittschriften und Arbeiten ohne Erfolg bleiben, oder wenigstens der Erfolg in weite Ferne gerückt wird. Die Unterzeichner der Bittschriften und die Comités hatten entweder für jeden Franzosen, oder doch für alle zum Dienste der Nationalgarde verpflichteten Personen das Wahlrecht gefordert, und zugleich in beiden Fällen die Abschaffung des den Wählern jetzt obliegenden Eides der Treue gegen den König beantragt; oder waren sie auf einem der folgenden Punkte bestanden: 1) zwei Grade von Wählern (Urwahlen zur Bezeichnung der eigentlichen Wähler); 2) daß gewisse Personen, die wegen ihrer Kenntnisse oder Aemter ohne weitern Census auf der Liste der Geschwornen figuriren, auch auf die der Wähler gebracht werden. 3) Daß der Wahlcensus (jetzt 200 Fr.) auf 100 herabgesetzt werde; 4) daß jeder Wähler auch zum Deputirten gewählt werden könne, mit Abschaffung des jetzt hierzu erforderlichen Census von 500 Fr. Die Commission der Bittschriften, bestehend aus fünf gemäßigten Reformisten und vier Anti-Reformisten, hat nunmehr ihren Entschluß gefaßt, der vermuthlich in der Kammersitzung vom 18 d. vorgelesen und genehmigt werden wird. Sie schlägt vor, zur Tagesordnung überzugehen (d. h. gänzlich zu verwerfen) über das Petitum des Wahlrechts für alle Franzosen sowohl als für die Nationalgarde und über den Eid; sie verweist die übrigen Punkte vor den Präsidenten des Cabinets und den Minister des Innern, um solche näher prüfen zu lassen. Der Bericht der Commission über den Streit zwischen den beiden Arten von Zucker ist nunmehr ebenfalls beschlossen. Nach dem Gesetz von 1837 bezahlte der Colonialzucker 45 Fr., der Runkelrübenzucker 15 Fr.; eine königliche Ordonnanz von 1839 hatte provisorisch die Auflage auf letztern bis zu 27 Fr. erhöht; der vom vorigen Ministerium vorgelegte Entwurf machte diese Erhöhung zum Gesetz, sicherte indessen den Runkelrüben-Fabricanten eine Entschädigung von 40 Millionen zu. Die Commission verwirft diesen letztern Antrag gänzlich, und will die Auflage auf den inländischen Zucker auf 15 Fr. reducirt wissen, wobei der Colonialzucker auf 45 Fr. bliebe. Der Finanzminister weigert sich in diesen Vorschlag einzugehen; er hat in den Conferenzen mit der Commission auf 27 Fr. für den inländischen Zucker bestanden. Mehrere Mitglieder der Commission hätten 20 oder gar 25 Fr. zugestanden; allein der Minister erklärte, keine weitere Herabsetzung zugeben zu können. In dieser Lage wird die Frage vor die Kammer kommen. 0869Man sieht es als leicht möglich an, daß letztere den Entwurf verwirft, dann würde aber ohne Zweifel das Ministerium in den letzten Tagen der Session einen Entwurf vorlegen, der bloß auf eine gewisse Zeit der Verfügung jener Ordonnanz (deren Wirkung gesetzlich mit der jetzigen Session aufhört), Gesetzeskraft gäbe; hierdurch würde der jetzige status quo verlängert, zum großen Nachtheil der inländischen Industrie. Gestern wurde endlich der Bericht der Commission über die Conversion der Rente der Kammer vorgelegt; er ändert den Entwurf in mehreren Nebenpunkten ab, der Grundsatz bleibt derselbe. Der sogenannte indisciplinirte Theil der Linken sieht immer mehr ein, daß das Bündniß zwischen ihr und Hrn. Thiers eine Löwengesellschaft, und sie das Instrument des Hrn. Thiers ist, so daß unter dessen Verwaltung für die Grundsätze dieser Fraction keine Fortschritte zu erwarten stehen; mehrere Mitglieder derselben, die nicht in der Intimität des Hrn. Barrot stehen, tragen sich aber seit den letzten Tagen mit der Hoffnung umher, daß Hr. Barrot nur aus dem Grunde dem Hrn. Thiers zustimme, weil er hoffe, durch dieses Benehmen sich den Weg zu bahnen, um den Hrn. Thiers über kurz oder lang aus seiner jetzigen Position zu verdrängen und dann mit einem mehr aus der Linken entsprossenen Cabinet ihm nachzufolgen. Diese Hoffnung ist aber zu sanguinisch; ich kann an deren Erfüllung nicht glauben: weder eine Majorität der Kammer, noch die Krone würden einer so bedeutenden Modification ihre Zustimmung ertheilen. Bei den herannahenden Ostern hörte ich mehrere der nicht hier ansässigen Deputirten Beschwerde darüber führen, daß der Präsident, Hr. Sauzet, dieses Jahr keinen Ball gegeben hat (und jetzt sieht man die Epoche hiezu für verflossen an); man schließt aus diesem Umstand, daß Hr. Sauzet darauf verzichtet, zur künftigen Session wieder erwählt zu werden, und spricht schon von dessen Ersatz durch Dupin oder Barrot. Das Ministerium sowohl als die Linke sind mißvergnügt über eine Stelle des Berichts über den Gesetzesentwurf der geheimen Ausgaben, den gestern der Herzog von Broglie in der Pairskammer erstattete; es heißt darin, mehrere Mitglieder der Commission hätten erklärt, das Cabinet verdiene kein Vertrauen, wegen seines Bündnisses mit der Linken; es stehe dadurch auf einer schlüpfrigen Grundlage und man müsse fürchten, es werde von seinen Alliirten auf einen gefährlichen Weg hingerissen.

Italien.

Die Differenz zwischen England und Neapel ist noch weit von einer Ausgleichung entfernt. Man schreibt uns heute aus Cività Vecchia vom 5 April: Ein englischer Courier ist eilig in unsrer Stadt angekommen, um auf dem nach Malta gehenden französischen Paketboot überzufahren. Der Courier überbringt versiegelte Befehle für den Admiral Stopford. Der englische Gesandte sollte diese Befehle nur in dem Fall abfertigen, wenn der König von Neapel darauf beharrte, die Annahme des englischen Ultimatums zu verweigern. Der englische Gesandte hatte erklärt, daß im Fall der Verweigerung das englische Geschwader Befehle habe, Gewalt zu brauchen. Ohne Zweifel enthalten die Depeschen dieses Couriers die Aufforderung an den Admiral, die Drohung des Gesandten in Vollzug zu setzen. Alles dieß fordert aber Zeit. In Malta liegen nur zwei Linienschiffe, die Prinzessin Charlotte und der Bellerophon, und bevor ein Theil des bei Vurla vor Anker liegenden Geschwaders zurückberufen ist, kann ein Monat vergehen, und die Sache inzwischen zur Ausgleichung kommen. Indessen haben alle Kaufleute von Italien an ihre Correspondenten geschrieben, nichts unter neapolitanischer Flagge in Ladung zu geben, und die beiden kürzlich abgereisten Botschafter, wovon der eine (Hr. v. Serra Capriola) nach Paris, der andere (Fürst Castelcicala) nach London bestimmt ist, haben nicht gewagt, auf dem neapolitanischen Paketboot nach Marseille zu reisen, sondern das Dampfboot Maria Antoinetta, das am 29 März von Neapel abging, bringt sie nach Frankreich. Der König von Neapel trifft fortwährend große Vertheidigungsanstalten, und hat 11,000 Mann und viele Kriegsmunition nach Sicilien geschickt. Die Besonnenen bedauern die unnachgiebige Haltung des Königs von Neapel, da man besonders bei Erscheinung eines englischen Geschwaders an der Küste von Sicilien bedenkliche Unruhen auf dieser Insel befürchtet. Die Bewohner derselben sind schon lange schwierig und unzufrieden, und warten nur auf eine Gelegenheit zu einer Schilderhebung. Erst diese Differenz hat plötzlich die Absendung des schon seit einem Jahr ernannten Botschafters nach Paris bewirkt. Bis jetzt war die Beilegung der Differenzen zwischen Frankreich und Neapel durch jene Zögerung hinausgeschoben. Bekanntlich berührten deßwegen die französischen Paketboote der Levante seit drei Jahren Neapel nicht mehr.

(Sémaphore de Marseille.) Mit dem Dampfboot Sully haben wir Nachrichten aus Neapel vom 5 April erhalten. Die neapolitanische Regierung hatte seit einigen Tagen Kenntniß von den geheimen Instructionen, welche Hr. Temple von seinem Cabinet erhalten, so wie von den Depeschen, die an den Admiral Stopford abgegangen, um mit einem Theil der brittischen Streitkräfte im Mittelmeer, vor Neapel oder vor den Häfen Siciliens zu erscheinen. Die Vertheidigungsanstalten werden aufs thätigste betrieben. Dasselbe, was sich vor noch nicht langer Zeit bei Erscheinung der Escadre des Admirals Lalande, welche Alles in Alarm setzte, begeben, erneuerte sich in den letzten Tagen. Der König selbst steht der Leitung der nöthigen Arbeiten vor, um jeden Angriff zurückzuweisen. Am 5 April war der Bruch mit England allgemein bekannt. Es herrschte eine ziemliche Aufregung, doch wurde die öffentliche Ruhe nicht gestört. Hr. Temple hatte mit der Regierung allen Verkehr abgebrochen. Ein englisches Dampfboot war in Neapel eingetroffen, um zur Verfügung des Hrn. Temple und des englischen Consuls zu bleiben. Man glaubte, die von Malta abgegangenen englischen Kriegsschiffe würden gegen den 11 oder 12 vor Neapel erscheinen.

Das mehrerwähnte Circularschreiben, welches der brittische Consul in Neapel an die dort ansässigen englischen Kaufleute erlassen, lautet wie folgt: Ich bin von Hrn. Temple, außerordentlichem Gesandten Ihrer brittischen Maj. am Hofe von Neapel, beauftragt, die in diesem Königreich ansässigen brittischen Kaufleute in Kenntniß zu setzen, daß sich Umstände zugetragen haben, welche die brittische Seemacht in den Fall setzen werden, gegen die unter der Flagge beider Sicilien segelnden Schiffe Repressalien zu üben. Die brittischen Kaufleute werden demnach hinsichtlich der Waarenladung am Bord jener Fahrzeuge die geeigneten Vorsichtsmaaßregeln treffen. Ich beeile mich hiemit, Ihnen diese Mittheilung zu machen. Sollten weitere Maaßregeln, die den brittischen Handel hemmen, für nöthig erachtet oder angeordnet werden, so dürfen Sie darauf rechnen, daß ich Ihnen hievon Anzeige machen werde. (Unterz.) Th. Galway.

(Constitutionnel.) Die Antwort, welche Hr. Temple auf seine letzte Note von der neapolitanischen Regierung erhielt, zeigte ihm bloß einfach die Abreise des Fürsten Castelcicala nach London an, mit dem Bemerken, der Fürst sey beauftragt, der brittischen Regierung Erläuterungen zu überbringen. 0870Nach Empfang dieser Depesche schickte Hr. Temple versiegelte Depeschen an den Admiral Stopford ab, was im diplomatischen Corps einige Bewegung verursachte. Die auswärtigen Agenten sind gegenwärtig in großer Verlegenheit. Sie wissen nicht, wie sie der neapolitanischen Regierung Rathschläge oder Vorstellungen, selbst officielle, zukommen lassen sollen; denn der Fürst v. Scilla ist krank, und außer ihm kennt man Niemanden, an den man sich wenden soll. Hr. d'Haussonville, französischer Geschäftsträger, hatte eine Audienz beim König erhalten, und ihm Rathschläge im Sinne einer Versöhnung gegeben, welche König Ferdinand aufmerksam anhörte. Indessen folgt der König, so gern er auch die Meinungen anderer hört, gewöhnlich nur seiner eigenen Ueberzeugung. Beweis hiefür ist, was dem Fürsten v. Cassaro begegnet ist, den der König nach Foggia verbannt hat. Aus der Antwort des Fürsten von Scilla an Hrn. Temple ersieht man, daß die Stimme des französischen Repräsentanten nicht mehr Wirkung hatte, als die des neapolitanischen Ministers. Der österreichische Geschäftsträger hält sich so zu sagen bei Seite.

In einem andern Artikel sagt der Constitutionnel: Da die Dinge nun so weit gekommen, darf man sich auf einige feindselige Acte zur See von Seite Englands gefaßt machen. Jedoch glaubt man nicht, daß Admiral Stopford beauftragt worden, unverzüglich zu einer Blokade zu schreiten. Der Admiral wird, vermuthet man, einen seiner Officiere nach Neapel schicken, um sich mit Hrn. Temple zu verständigen, bevor er irgend eine Gewaltmaaßregel ergreift. Der Anfang der Feindseligkeiten wird wohl in der Wegnahme einiger neapolitanischen Fahrzeuge bestehen, die man als Unterpfand der Entschädigung, welche die brittische Regierung reclamirt, behalten wird.

Auf das Rundschreiben des englischen Consuls an die hier ansässigen englischen Häuser folgte ein zweites vom französischen Consul an die Kaufleute seiner Nation, worin er ihnen die vom englischen Gesandten ihm gemachte Mittheilung macht. Uebrigens schwebt man in der größten Dunkelheit, und Niemand weiß, wie er sich unter so bedenklichen Umständen zu verhalten habe, da die Regierung durchaus nichts vernehmen läßt, während sie mit den Truppensendungen nach Sicilien fortfährt, und überdieß alle Forts und die ganze Küste diesseits des Faro in Vertheidigungsstand setzen läßt, wie wenn das Schlimmste zu befürchten stünde. Vorgestern kam ein englisches Kriegsdampfschiff von Malta mit Depeschen an den Gesandten hier an, worauf derselbe eine weitere Note überreicht hat, welche den Unterhandlungen auf die eine oder andere Weise ein Ende machen wird. Was hier großes Aufsehen erregt hat, ist die Exilirung des Fürsten v. Cassaro, gewesenen Ministers der auswärtigen Angelegenheiten, nach Foggia, wohin er am vorigen Sonnabend Nacht abging. Cassaro ist ein Sicilianer, von Jedermann geschätzt und geehrt.

Die Nachrichten, die hier aus Neapel eingegangen sind, geben nicht viel Hoffnung auf baldige Beilegung der Differenzen wegen des Schwefelmonopols. Der König scheint nicht zur Nachgiebigkeit geneigt. Ein großer Theil der Actien der Gesellschaft befindet sich in den Händen französischer Royalisten, unter denen man Personen von sehr hohem Stande anführt. Der Herzogin von Berry gelang es im verflossenen Winter, den König sehr günstig für das Monopol zu stimmen, und man glaubt allgemein, daß von der sicilianischen Regierung Alles aufgeboten werden wird, um ein System aufrecht zu erhalten, das gleich nachtheilig für Frankreich wie für England zu seyn scheint.

Deutschland.

Abschied für die Ständeversammlung des Königreichs Bayern. Ludwig, von Gottes Gnaden König von Bayern, Pfalzgraf bei Rhein, Herzog von Bayern, Franken und in Schwaben etc. Unsern Gruß zuvor, Liebe und Getreue, Stände des Reichs! Wir haben Uns bei dem nunmehr eingetretenen Schlusse des Landtags über die Uns übergebenen gemeinschaftlichen Beschlüsse der beiden Kammern der Ständeversammlung, so wie über die Berathungsverhandlungen derselben, ausführlichen Vortrag erstatten lassen, und ertheilen hierauf, nach Vernehmung Unsers Staatsrathes, Unsre königlichen Entschließungen, wie folgt: I. Beschlüsse der Kammern über die Gesetzesentwürfe. A. Die Abänderung des §. 6 Tit. VII der Verfassungsurkunde betreffend. Wir bekleiden den an die Stände gebrachten Gesetzesentwurf, die Abänderung des §. 6 im Tit. VII der Verfassungsurkunde betreffend, auf die durch Gesammtbeschluß beider Kammern verfassungsmäßig erklärte Beistimmung mit Unserer Sanction und lassen hiernach das Gesetz unter Ziffer I ausfertigen. B. Die Abänderung einiger veralteter Bestimmungen der Nürnberger Wechselordnung betreffend. Dem Entwurfe über den vorbemerkten Gegenstand ertheilen Wir auf die von den Ständen des Reichs durch Gesammtbeschluß erklärte Zustimmung, und zwar unter Berücksichtigung der von denselben hierüber an Uns gebrachten ersten vier Wünsche Unsre Sanction, und erlassen demnach das unter Ziffer II anruhende Gesetz. Was den weiteren, von den beiden Kammern hiebei vorgetragenen Wunsch bezüglich der baldigen Herbeiführung einer allgemeinen Revision aller in den Zollvereinsstaaten bestehenden Wechselordnungen und einer Vereinbarung über gemeinsame Grundlagen derselben anbelangt, so werden Wir der Förderung dieses Wunsches die geeignete Bedachtnahme zuwenden. C. Das Gesetz zum Schutze des Eigenthums an Werken der Litteratur und Kunst gegen Veröffentlichung, Nachbildung und Nachdruck betreffend. Die zu dem Gesetzesentwurf über den Schutz des Eigenthums an Erzeugnissen der Litteratur und Kunst von den Ständen beantragten Modificationen, genehmigen Wir hiemit, und erlassen hienach das unter Ziffer III beigeschlossene Gesetz. Auf die in dem Gesammtbeschluß über dieses Gesetz von den Kammern ausgedrückten Wünsche: 1) wegen Veröffentlichung von Briefen Verstorbener und 2) wegen Namhaftmachung der Quellen solcher Artikel, welche die öffentlichen Blätter gegenseitig auseinander entlehnen, werden Wir den geeigneten Bedacht nehmen. D. Den Gesetzesentwurf hinsichtlich des freiwilligen Eintritts in die Armee und der freien Wahl der Waffengattung betreffend. Den an die Stände gebrachten Gesetzesentwurf über den freiwilligen Eintritt in das Heer, und über die freie Wahl der Waffengattung, haben Wir nach erfolgter Zustimmung beider Kammern sanctionirt, und erlassen demnach das unter Ziffer IV anliegende Gesetz. E. Den Gesetzesentwurf über die Ausdehnung des Verbots der Vermögensaushändigung an Unterofficiere und Soldaten betreffend. Den der Ständeversammlung vorgeschlagenen Gesetzesentwurf die Ausdehnung des Verbots der Vermögensaushändigung an Unterofficiere und Soldaten betreffend erheben Wir, nachdem die gemeinsame Zustimmung beider Kammern vorliegt, hiemit zum Gesetze, und lassen solches unter Ziffer V anfügen. F. Die Gesetzesentwürfe hinsichtlich der bayerischen Hypotheken - und Wechselbank betreffend. Den Entwurf über die Abänderung der §§. 7, 8 und 10 des Gesetzes vom 1 Jul. 1834, die Errichtung einer bayerischen Hypotheken - und Wechselbank betreffend, haben Wir in der Art, wie sich derselbe nach den von den Ständen beantragten, von Uns genehmigten Modificationen gestaltet, durch Unsre Sanction zum Gesetz erhoben, und lassen solches unter Ziffer VI hieneben anfügen. Was die bei dieser Veranlassung angeregten, besonderen Wünsche anbelangt, so werden Wir 1) denjenigen, welcher die Unterstützung der gewerbtreibenden Classe, so wie 2) den, welcher die Vermehrung der Filialbanken betrifft, auf geeignete Weise berücksichtigen, und behalten Uns 3) rücksichtlich des weiteren Wunsches, welcher eine Abänderung des §. 73 der Bankstatuten bezielt,0871 die nähere Erwägung vor, um nach Befund die geeignete weitere Einleitung treffen zu können. G. Den Gesetzesentwurf hinsichtlich der Aufhebung des Gesetzes vom 29 Nivose XIII über die Erziehung von Söhnen jener Familien, welche sieben Kinder haben, betreffend. Nachdem der Gesetzesentwurf, betreffend die Aufhebung des Gesetzes vom 29 Nivose XIII über die Erziehung von Söhnen jener Familien, welche sieben Kinder haben, die Zustimmung der Stände durch Gesammtbeschluß beider Kammern erhalten hat, so ertheilen Wir hiemit Unsre Sanction, und erlassen das unter Ziffer VII angefügte Gesetz. H. Den Gesetzesentwurf, die Vollendung des Bibliothek - und Archivgebäudes betreffend. Wir bekleiden den an die Stande des Reichs gebrachten Gesetzesentwurf, die Vollendung des Bibliothek - und Archivgebäudes zu München betreffend, auf die durch Gesammtbeschluß beider Kammern verfassungsmäßig erklärte Beistimmung mit Unsrer Sanction, und lassen hiernach das Gesetz unter Ziffer VIII ausfertigen. I. Die Generalübersicht über die Vertheilung des Gesammt-Kreisbedarfs unter die einzelnen Kreise für die Dauer der IVten Finanzperiode 1837 / 43 betreffend. Nachdem die den Ständen im Verfolge der Bestimmungen des §. 10 des Finanzgesetzes vom 17 Nov. 1837 vorgelegte Generalübersicht über die Vertheilung des Gesammt-Kreisbedarfs unter die einzelnen Kreise für die Dauer der IVten Finanzperiode die Zustimmung der beiden Kammern der Ständeversammlung erhalten hat, so ertheilen Wir derselben zum Behufe der definitiven Feststellung Unsre Genehmigung, und lassen solche unter Ziffer IX hier anfügen. K. Das Maximum der Kreisumlagen für die Jahre 184041, 1841 / 42 und 1842 / 43 betreffend. Den der Ständeversammlung des Reichs vorgelegten Gesetzesentwurf, das Maximum der Kreisumlagen für die Jahre 184041, 1841 / 42 und 1842 / 43 betreffend, erheben Wir in der Fassung, welche derselbe durch den zustimmenden Gesammtbeschluß beider Kammern erhalten hat, zum Gesetz und lassen solches unter Ziffer X anfügen. L. Die mit andern Staaten abgeschlossenen neuen Zoll - und Handelsverträge betreffend. Wir haben den Ständen des Reichs 1) den Vertrag mit Hannover, Oldenburg und Braunschweig wegen Beförderung der gegenseitigen Verkehrsverhältnisse vom 1 Nov. 1837; 2) den Vertrag mit den Niederlanden wegen Erleichterungen und Begünstigungen bei der Schifffahrt vom 3 Jun. 1837, bekannt gemacht am 26 Jan. 1838, und 3) den Vertrag mit den Niederlanden, wegen der gegenseitigen Handelsverhältnisse vom 21 Jan. 1839 unbeschadet der Rechte Unserer Krone hinsichtlich der Vertretung der Handelsinteressen im Verhältniß zum Auslande, so wie in Ansehung des Abschlusses der Zollvereins - und Handelsverträge zur Anerkennung bezüglich der den ständischen Wirkungskreis berührenden Punkte mittheilen lassen, welche auch durch die Gesammtbeschlüsse der beiden Kammern erfolgt ist. M. Den Zolltarif für die Jahre 1840, 1841 und 1842 betreffend. Nachdem die Stände allen in dem denselben mitgetheilten Vereinszolltarif für die Jahre 1840 1841 und 1842 getroffenen Abänderungen zugestimmt haben, so ertheilen Wir dem hierauf bezüglichen Gesammtbeschlusse hiedurch Unsere Genehmigung, mit dem Beifügen, daß jener Tarif nach den vertragsmäßigen Bestimmungen bereits seit dem 1 Jan. des gegenwärtigen Jahrs angewendet werde. N. Die Zollverhältnisse für die Zukunft betreffend. Wir genehmigen die Gesammtbeschlüsse der Stände hinsichtlich der die Zollverhältnisse für die Zukunft betreffenden Postulate, nämlich: 1) die Ermächtigung, die Verminderung oder auch Aufhebung, so wie die Erhöhung der Zoll - und anderer Gebühren im Interesse der Landwirthschaft, der Industrie und des Handels, wenn die übrigen Vereinsstaaten nach den Bestimmungen der in Mitte liegenden Zollvereinsverträge sich deßfalls für sich oder auch zur Verständigung mit andern Staaten vereinbaren sollten oder wenn für das Königreich Bayern in Ansehung der Gebühren, welche eine privative Einnahme bilden, im Interesse der Landwirthschaft, der Industrie oder des Handels eine Herabsetzung oder Verminderung für zeitgemäß erachtet werden wollte, unter dem Vorbehalte zu verfügen, daß, wenn alle hiernach getroffenen Abänderungen des Tarifs bei der nächsten Ständeversammlung die Zustimmung der Stände nicht erhalten, selbige mit dem Schlusse der Sitzungen beider Kammern wieder aufhören, und dagegen die abgeänderten Zölle und sonstige Gebühren nach den frühern gesetzlichen Bestimmungen wieder erhoben werden sollen. 2) Die Ermächtigung, hinsichtlich des Chausseegeldes mit Rücksicht auf die auch gelegenheitlich der jüngsten Generalconferenz von 1839 neuerdings erhobene Erinnerung, solche weitere Einrichtungen zu treffen, welche jedes Mißverständniß und jede Erinnerung hinsichtlich der Chaussee-Gelderhebung nach Erforderniß der Verhältnisse zu beseitigen, oder dasselbe ganz zu entfernen vermögen, bis etwa in allen Vereinsstaaten auch übereinstimmende Chausseegeldregulative zur Ausführung kommen, wozu die ständische Zustimmung in der Art und Weise wie im Postulate 1. vorbehalten bleibt; 3) Die Befugniß, nach Erforderniß hervortretender Umstände zum Zwecke der Sicherung, der Befestigung und Fortsetzung des Zollvereins jene besondern financiellen und sonstigen Verfügungen und Anordnungen treffen zu können, wodurch dieser Zweck erreicht und gesichert wird, unter dem Beifügen, daß, wie zu 1. bereits angeführt ist, nach Maaßgabe der Beziehung auf den ständischen Wirkungskreis, die Vorlage solcher Momente bei der nächsten Ständeversammlung und deren Zustimmung vorbehalten bleibe. (Folgt die gestern mitgetheilte Stelle, worin der dießfallsigen Bereitwilligkeit der Stände lobender Erwähnung geschieht. Sodann die ebenfalls gestern mitgetheilte Rubrik II. Nachweisungen.) III. Wünsche und Anträge. Auf die Uns von den Ständen vorgelegten besondern Anträge und Wünsche, in so weit sie nicht schon bei den Beschlüssen über die Gesetzesentwürfe ihre Erledigung erhalten haben, erwiedern Wir mit Rücksichtsnahme auf die Bestimmungen der Verfassungsurkunde Tit. VII. §. 19 und unbeschadet derselben, was folgt: A. Zu der Generalübersicht über die Vertheilung des Gesammtkreisbedarfs unter die einzelnen Kreise für die Dauer der IVten Finanzperiode 1837 / 43. 1 ) Die Wünsche der Stände bezüglich der Beförderung des Schulwesens haben Wir vor, in nähere Erwägung zu ziehen. 2) Dem Antrage, die in das Kreisbudget des pfälzischen Regierungsbezirks eingestellte Position von 8502 fl. des Jahrs für den Unterhalt der Findelkinder auf den wirklichen Bedarf von 16,000 fl. durch Zuschüsse aus den Erübrigungen der IIIten Finanzperiode zu erhöhen, vermögen Wir eine entsprechende Folge nicht zuzuwenden, da derselbe mit den bezüglich der Dotation der pfälzischen Kreisfonds bestehenden besondern Verhältnissen und Bestimmungen nicht im Einklange steht, 3) wie die auch von Uns lebhaft gewünschte zweckmäßige Vollendung der Kreis-Irrenanstalten so schleunig als möglich bewerkstelligt werden könne, werden Wir in weitere Erwägung ziehen, und haben vor, das Geeignete nach dem Befunde zu verfügen. 4) Das Bedürfniß einer Revision und Verbesserung der bestehenden Forststraf - und Forstpolizeigesetzgebung ist Unserer Bedachtnahme nicht entgangen, und wird ein Gegenstand Unserer besondern Fürsorgen bleiben. (Folgt die gestern mitgetheilte Stelle über das Straßenwesen.) 7) Bezüglich des Antrags auf Befreiung des Fabrikfuhrwerkes von den bezüglich der breiten Radfelgen gegebenen Bestimmungen, bleibt Unsere Beschlußfassung bis nach Beendigung der deßfalls bereits angeordneten Erhebungen vorbehalten. 8) Die rasche Erledigung der fiscalischen Processe über die Baulast bei kirchlichen Gebäuden soll von Seite der Fiscalate in keiner Weise gehemmt werden. 9) Bei der Entwerfung der Kreisbudgets für die Vte Finanzperiode wird in nähere Erwägung gezogen werden, in wie weit eine Vermehrung der Dotation der Kreisfonds erforderlich, und auf welche Weise dieselbe zu bewerkstelligen sey. Was die im Laufe der gegenwärtigen Finanzperiode etwa sich hervorthuenden unvorhergesehenen und außerordentlichen Bedürfnisse anbelangt, so werden Wir für die Befriedigung derselben nach dem Maaße der gesetzlichen Verpflichtung und auf dem gesetzlich vorgezeichneten Wege stets Sorge tragen lassen. B. Zu besondern Gesammtbeschlüssen. I. Den Abzug der Armen - und Schulquarten von allen frommen Vermächtnissen betreffend. Dem gemeinsamen Antrage der Stände entsprechend, erklären Wir hiemit gesetzlich alle Verordnungen über den Abzug der Quarten für Armen - und Schulzwecke von allen frommen Stiftungen, Schenkungen und Vermächtnissen in denjenigen Theilen des Königreichs, wo diese Verordnungen eingeführt waren, mit dem Tage der Verkündigung des gegenwärtigen Landtagsabschieds als aufgehoben. Den ersten Wunsch, welchen die Stände dem ebenbemerkten Antrage beigefügt haben, daß nämlich sämmtliche Pfarr - und sonstige Curatstellen auf den gesetzlichen Congrualbetrag gebracht werden0872 möchten, haben Wir vor, in nähere Erwägung zu ziehen. Was den zweiten Wunsch wegen vollständiger Genügung der Baupflicht des Staatsärars bei Cultusgebäuden, und wegen nachhaltiger Wendung der Baufälle bei denselben betrifft, so haben Wir die hiezu erforderlichen Einleitungen bereits anordnen lassen. II. Die Concurrenzbeiträge der Cultusstiftungen betreffend. Es ist Unser Wille, daß bei dem Vollzuge der in den §§. 48 und 49 der IIten Verfassungsbeilage enthaltenen Bestimmungen das Stammvermögen der Stiftungen ungeschmälert erhalten, die hinlängliche Deckung der eigenthümlichen Bedürfnisse jeder einzelnen Stiftung nicht beeinträchtigt, der geregelte Gang der Verwaltung nicht gestört, und den gesetzlichen Rechten und Zuständigkeiten der geistlichen Oberbehörden und der Gutsherren in keiner Weise zu nahe getreten werde. Jeder deßfalls bestehenden gegründeten Beschwerde soll die gebührende Abhülfe zu Theil werden. III. Die Druckkosten der in Ermangelung von Localblättern durch die Kreis - und Intelligenzblätter zu veröffentlichenden wesentlichen Ergebnisse der städtischen Rechnungen betreffend. Wir werden die geeigneten Anordnungen ergehen lassen, damit die durch §. 82 des revidirten Gemeinde-Edicts angeordnete örtliche Bekanntmachung der wesentlichen Ergebnisse der städtischen Rechnungen in einer, dem gesetzlichen Zwecke entsprechenden, zugleich aber für die betheiligten Gemeinden und Stiftungen am wenigsten kostspieligen Weise vollzogen werde. Indem Wir Unseren Ständen diesen Abschied ertheilen, gereicht es Unserm Herzen zur wahren Befriedigung, denselben die wohlgefällige besondere Anerkennung der gewissenhaften und unermüdlichen Berufstreue und des deutschen Rechtssinnes, so wie der treuen Anhänglichkeit an Uns und Unser königliches Haus und des Vertrauens auszudrücken, welches dieselben durch die in den Gesammtbeschlüssen Uns dargebrachten Ergebnisse ihrer gemeinschaftlichen Verhandlungen bewährt haben, und Unsere Lieben und Getreuen die Stände des Reiches Unserer königlichen Huld und Gnade zu versichern, womit Wir denselben stets gewogen bleiben. Gegeben, München am 15 April 1840 Ludwig. Frhr. v. Gise, Frhr. v. Schrenk, v. Abel, Frhr. v. Gumpenberg. Nach königl. Allerhöchstem Befehl: der expedirende geheime Secretär P. Hexamer.

Die hier residirenden Polen haben ihre Pässe erhalten, mit der Weisung, innerhalb zwei Tagen abzureisen. Daß andere Motive, als die erwartete Ankunft des russischen Thronfolgers zu Grunde liegen, ist wahrscheinlich, da ja der Großfürst selbst in Warschau anwesend gewesen. (Nürnb. C.)

Nach Privatbriefen aus dem Haag hat die holländisch-belgische Finanzcommission zu Utrecht ihre Arbeiten bis nach den Osterfeiertagen ausgesetzt. Dem Vernehmen nach wird der fürstl. Thurn - und Taxis'sche Generalpostdirector, Baron v. Dörnberg, in den nächsten Tagen nach Paris abreisen, und man erhofft, daß ein noch schnelleres Eintreffen der Pariser Mallepost dahier zu Stande gebracht werden könne. Auch in Bezug auf die Beschleunigung des Eintreffens der sogenannten Reichspost (österreichisch-bayerischen) dahier sollen weiterm Vernehmen nach die Unterhandlungen wieder beginnen und werden hoffentlich von einem endlichen günstigen Resultat begleitet seyn. Die Personenfrequenz auf der Taunuseisenbahn zwischen hier und Mainz ist auch heute ziemlich lebhaft, und sie fängt an günstig auf den Stand der Actien zu wirken.

Bei den auf Befehl des k. Cabinets am 3 d. vorgenommenen Wahlen neuer Wahlmänner an die Stelle derer, welche am 7 März bei der Abstimmung des Wahlcollegiums über die Vorfrage einer Abgeordnetenwahl gegen dieselbe gestimmt hatten, wurden von den abgesetzten eilf Wahlmännern sieben wieder erwählt. In dem heutigen Wahltermine erschienen von unsern zehn Magistratsmitgliedern sechs nicht, protestirten vielmehr gegen die Wahl, zum Theil sehr nachdrücklich, auch aus dem Grunde, weil das Wahlcollegium auf ungültige Weise aufgelöst und die Erörterung der Frage, ob das Wahlcollegium von seinem Rechte, einen Abgeordneten zu wählen, Gebrauch machen wolle oder nicht, gegen alle Rechtsgrundsätze und bisherige Beobachtung jetzt verboten sey. Da nun von den acht im Termine erschienenen Bürgerabgeordneten ebenfalls die Mehrzahl, nämlich fünf, ihre Theilnahme an der Wahl verweigerte, und acht Wahlmänner gegen jede Minderheitswahl protestirten, so blieb den vier Magistratsmitgliedern, welche nun einmal eine Wahl durchsetzen wollten, nichts übrig, als mit den drei bereitwilligen Bürgerabgeordneten und fünf eben so bereitwilligen Wahlmännern (von welchen letztern einer vor drei Tagen erst in gerichtliche Untersuchung gezogen ist) zur Wahl zu schreiten, welche auf den Camerarius und Garnisonsauditor Dr. Albers gefallen ist. An seiner Bereitwilligkeit zur Uebernahme ist nicht zu zweifeln. (Hamb. C.)

Oesterreich.

Der österreichische Botschafter am kais. russischen Hofe, Maximilian v. Kaisersfeld, ist als bevollmächtigter Minister bei den Freien - und Hansestädten, zwar noch nicht publicirt, jedoch bereits als solcher designirt. Die Ernennung dürfte allem Anscheine nach erfolgen, wenn Graf Fiquelmont nach Petersburg zurückkehrt, was bevorsteht. Der herzogl. Lucca'sche Ministerresident, Frhr. v. Ostini, ist wieder hier eingetroffen.

0865

Noch ein Bruchstück zur Charakterisirung Mehemed Ali's.

(Beschluß.)

Nachdem ich in dem Vorhergehenden dem Leser einige Züge vorgeführt, die Mehemed Ali als Mensch charakterisiren, kann ich mich nicht enthalten, noch ein paar Worte hinzuzufügen, welche die verschiedenen Ansichten der jetzigen Stellung dieses so tief in die Zeitereignisse eingreifenden Mannes betreffen. Eine kurze aber deutliche Zusammenfassung derselben ist vielleicht nicht ganz unnütz, um so mehr, da sie darauf hinweist, daß bei diesem Streit das Ganze mehr in Betracht kommen sollte als der Einzelne.

Ich wurde auf die folgenden Bemerkungen hauptsächlich durch die Lecture eines sehr interessanten Manuscripts gebracht, das den ersten Krieg Mehemed Ali's mit der Pforte abhandelt, und darüber viel merkwürdige Aufschlüsse enthält. Diese sind um so willkommener, da wir bisher über diesen Krieg nur die einseitige Relation Soliman Pascha's, die Hr. Cadalvène in seinem Werke über Aegypten und Syrien publicirt hat, besitzen, welche zu ausschließlich im ägyptischen Gesichtspunkte verfaßt ward.

Es ist sehr zu bedauern, daß Privatrücksichten die Veröffentlichung dieser Arbeit verhindern, welche so ganz an der Zeit wäre; denn vorausgesetzt, daß, was vor sieben Jahren auf jenem Felde vorgegangen, gewiß für jede Zeit wichtig bleibt, so muß es unter den jetzigen Umständen noch um so viel dringender die Augen Europa's auf sich ziehen, wo wir vielleicht nahe an der Entscheidung stehen. Dieselben Menschen, mit Ausnahme weniger, dieselben Interessen, erscheinen heute wie damals auf diesem Felde, man mag dieß Wort nun in engerer oder weiterer Bedeutung nehmen, und was dem Staatsmann so wie jedem, der ein sicheres Urtheil fällen will, zuerst Noth thut, ist doch immer die genaue Kenntniß der Thatsachen.

Diese nun liefert jenes Werk mit seltener Treue und Unparteilichkeit, begleitet von sorgfältiger geschichtlicher Kritik. Auffallend hebt sich daraus das Resultat hervor, daß es sich bei diesen zukunftschweren Zuständen des Orients heute so wenig als vor sieben Jahren um das Interesse Mehemed Ali's handelt, an das Freund und Feind nur deßhalb jetzt Alles anzureihen sich gewöhnt hat, weil er allerdings einer der hervorstechendsten Mitspieler bei Lösung der großen Frage ist. Nein, es handelt sich hier gar nicht um das Wohl und Weh irgend einer einzelnen Person, sondern ganz allein um das türkische Reich. Nur über die Wege, dieses zu stützen, zu stärken, vielleicht zu retten, kann vernünftigerweise Zwiespalt seyn. Es haben sich auch wirklich zweierlei Hauptansichten darüber in der öffentlichen Meinung festgestellt. Die eine glaubt durch die möglichste Beschränkung der Macht Mehemed Ali's, durch dessen empfindliche Demüthigung die Pforte zu heben; die andere glaubt denselben wichtigen Zweck nur durch die Zufriedenstellung Mehemed Ali's in seinen heutigen Forderungen, durch dessen Versöhnung mit dem Sultan, und durch den Anschluß seiner Macht an diejenige des Reichs zu gewinnen. Für beide Ansichten gibt es mächtige und redliche Vertreter. Beide wurzeln in dem Grundsatz der Erhaltung und Integrität des türkischen Reichs. Aber leider bedienen sich ihrer auch die Gewissenlosen und Ehrsüchtigen, die Heuchler und Freunde des Umsturzes, je nachdem sie die eine oder die andere Ansicht für die richtige zu halten vorgeben: die einen, indem sie Partei nehmen für Mehemed Ali, in der Hoffnung, daß er das Reich zu Grunde richte, die andern, indem sie Partei nehmen gegen ihn, aus Besorgniß, daß er dem Reiche aufhelfe.

Diejenigen nun, welche aus redlicher oder unredlicher Absicht für die Ansicht sprechen, daß Mehemed Ali schwächen, demüthigen, wo möglich brechen, die Pforte stärken, erheben, retten heiße, sagen im Allgemeinen Folgendes: Das ganze Leben dieses Mannes beurkundet einen nicht zu sättigenden Ehrgeiz und die entschiedene Neigung zu Gewaltmitteln. Sein erstes Auftreten auf der Weltbühne war eine Revolte. Mit Verstand und Willen begabt, hat er nach und nach große Mittel gehäuft, und erst durch den Instinct der Macht geleitet, dann mit bewußtem Entschluß fortschreitend, sich bis zur factischen Unabhängigkeit die Bahn gebrochen. Franzosen, und zwar der Napoleonischen Partei angehörige, haben ihre Grundsätze auf ihn, den sehr geeigneten Stamm dazu, gepfropft, und so ist im Jahr 1832 der erste Krieg gegen den Sultan ausgebrochen, der ohne die Dazwischenkunft der Mächte mit dem Sturze der Dynastie geendet hätte; im Jahr 1834 und 1838 folgten trotzige Drohungen der Unabhängigkeitserklärung, und im Jahr 1839 der zweite Krieg, dessen Folgen abermals die Mächte zu hemmen berufen sind. Einem Mann wie Mehemed Ali Mäßigung, Beschränkung seines Ehrgeizes, Treue gegen den Sultan zutrauen, ist ein sentimentaler Irrthum oder eine Lüge. Mehemed Ali denkt an nichts Anderes als an Unabhängigkeit oder Umsturz der Dynastie. Ihm die Erblichkeit in den Provinzen, die er jetzt besitzt, zugestehen, heißt ihm den Schemel halten, damit er dem Sultan die Krone vom Haupt reiße, oder wenigstens dazu mithelfen, daß er die gänzliche Abtrennung vom Reiche bald und ohne Hinderniß ausführe. Ist Mehemed Ali zu Grunde gerichtet oder doch unschädlich gemacht, dann stellt die osmanische Pforte wieder eine Macht dar, die wenigstens in sich eine organische und ausbildbare ist.

Alle Cabinette, behaupten sie ferner, sind dieser Ansicht, selbst das französische, das nach dem entgegenstehenden Princip sich zu neigen schien, aber nur schien, da es neuerlich die Theilung von Syrien durch eine Linie von Beirut nach Damascus selbst in Vorschlag gebracht. Wer das konnte, huldigt nicht mehr dem Irrthum, daß man Mehemed Ali bei Kräften erhalten müsse. Auch Rußland, das so häufig mißverstandene Rußland, huldigt unserm Grundsatz und zwar in der redlichsten Absicht. Die Voraussetzung des Trachtens Rußlands nach dem Besitze von Konstantinopel gehört zu den Vorurtheilen der Zeit; Rußland ist stärker und sicherer, wenn ihm der Sultan die Schlüssel hält, als wenn er selbst den Pförtner machen muß. Daher sind auch alle Voraussetzungen von den sein angelegten Planen des St. Petersburger Cabinets, um die Türkei möglichst schwach zu erhalten, eitle Träume. Rußland braucht eine Türkei, die auf eigenen Füßen stehen kann, aus demselben Grunde warum die andern Mächte sie brauchen. Alle Mächte neigen sich aber mehr oder minder ausgesprochen zu der Wahrheit hin: daß der natürliche Weg, den Sultan zu stützen, nur der seyn könne, ihn gegen Mehemed Ali zu vertheidigen; daß, endlich um das Reich zu stärken, dessen Zuversicht in sich und seine Mittel zu heben, zuvörderst die Deckung desselben gegen Verheerung und Krieg das Nöthigste sey. Die Pforte ist übrigens, fügen sie hinzu, sehr gnädig gegen Mehemed0866 Ali gewesen: sie gesteht ihm die Erblichkeit in Aegypten zu. Ist er wirklich der Mann, die Theilung des Reichs nicht zu wollen, so wird er sich mit diesem Zugeständnisse begnügen.

Diejenigen nun, welche in redlicher oder unredlicher Absicht diese Ansicht verwerfen und das Heil des Reichs in Versöhnung des Sultans mit Mehemed Ali sehen, führen Nachstehendes für ihre Meinung an: Ehrgeiz ist ein weites Wort. Wir hören heute allerorts die Franzosen Abd-El-Kader einen ehrgeizigen Häuptling schelten, weil er, der Mohammedaner, sich ihrer fremden Suprematie nicht unterwerfen will, und diejenigen Christen, welche früher Griechenland dem Sultan zu entreißen suchten, ehe es noch den europäischen Mächten gefallen ihr fiat dazu zu geben, wurden eben so genannt. Was heißt das, und wo ist derjenige, der sich berufen fühlte zu sagen: ich habe keinen Ehrgeiz? Es gibt gar keinen Grund, warum ein Mann von dem Schlage Mehemed Ali's ohne Ehrgeiz seyn solle. Es fragt sich nur, ob dieser Ehrgeiz dem Reiche dienlich oder demselben schädlich sey. Allerdings trat Mehemed Ali zuerst als Häuptling von Soldaten auf, die ihren Sold mit den Waffen in der Hand forderten; aber der Sultan nannte diese That nicht Aufruhr; er, dem allein der Ausspruch darüber zustand, belohnte sie mit dem Paschalik von Aegypten. Als Mehemed Ali die Engländer im Namen und Auftrag des Sultans vom ägyptischen Boden vertrieb, als er die Mameluken, diese dreihundertjährigen Aufrührer, vertilgte, als er die heiligen Städte den Wehabiten aus den Händen riß, und für die Religion gegen die Reformatoren glücklicher focht, als einst die Generale des Kaisers in Deutschland als er seine ganze Kraft für den Sultan unter das Messer der Mächte bei Navarin legte dreißig Jahre lang ward sein Ehrgeiz gebilligt. Heute, weil er mit demjenigen Chosrew Paschas um die Wette läuft, soll er verworfen seyn?

Wer mit einiger Kenntniß der Verhältnisse ausgerüstet das Verträgniß von Kiutahia betrachtete, konnte daraus keine Dauer des Friedens, kein Heil für das türkische Reich erwarten. Europäische Ansichten, europäische Bedürfnisse hatten es zu dem gemacht, was es war, zu einem Waffenstillstand zwischen dem durch Leidenschaft verblendeten Sultan und dem an Kraft ihm überlegenen, zur Selbstvertheidigung aufgeforderten, ja, wie ehemals Wallenstein, wenn dieser dem Mordstahl entgangen wäre, gezwungenen Vasallen. Die Verlegenheiten, welche aus der Eifersucht der europäischen Mächte für Konstantinopel hervorgegangen waren, hatten beide Theile, den einen aus Noth, den andern aus Bekümmerniß über die Schmach und Gefahr des Reichs, zu dem Verträgnisse geführt, in welchem der eine nur seine Demühigung sah, und an das der andere eben deßhalb nicht glaubte. Ein Mann von größerer Einsicht auf dem Thron von Konstantinopel hätte es freilich in eine innige Verbindung umwandeln können, die des Reiches wichtigstes Bedürfniß war, aber wie die Verhältnisse nun einmal standen, und wie die Männer beschaffen waren, die diese Verhältnisse machten, war kein dauernder Friede möglich. Der Charakter des Sultans, der Einfluß des Chosrew Pascha, das Wirken der Minister der Mächte, die Nacht und Verblendung, die wie ein Verhängniß über Allem lag, mußten zum Kriege führen: der Charakter des Sultans denn er war in Ueberschätzung seiner Macht und in blutigen Mitteln aufgewachsen; der Einfluß des Chosrew Pascha denn dessen Aufgabe war seit vierzig Jahren die Vernichtung Mehemed Ali's; das Wirken der Minister der Mächte denn England brauchte die Erneuerung des Krieges, um die Nicht-Erneuerung des Tractates von Hunkiar-Skelessi vor den Augen der Welt darzuthun, und Rußland ließ sie eben so gern zu als die Schlacht von Navarin Alles führte als Resultat herbei, daß die Elemente des Todes für die des Lebens ausgegeben, oder wirklich dafür gehalten wurden. Man sah von nun an in Mehemed Ali positiv nichts mehr als einen übermüthigen Vasallen, der dem Sultan nach Thron und Reich trachte, oder sich doch gewaltsam von ihm abreißen wolle; man errieth nirgends, was der Mann eigentlich war und wolle, wozu er dienen könne. Steiniget ihn! das war der einzige Rath, den die Minister der Mächte zu geben verstanden. Kaum irgendwo, vielleicht nur auf einer einzigen Stelle in dem ganzen erleuchteten Europa, war auch nur die einfachste orientalische Idee begriffen worden. Man sah das Klarste nicht, und was kein Beduine der Wüste und kein türkischer Dorfbewohner ignorirte, das wußten in mehr als einer europäischen Hauptstadt weder Minister noch ihre Räthe.

Der Krieg brach aus, unnöthig, frevelhaft, wie der erste. Die Pforte begann ihn auch dießmal, und wurde geschlagen, wie vormals, nachdem sie die einzige ihr günstige Epoche, die der Insurrection in Syrien welche wirklich Mehemed Ali's Macht in hohem Grade compromittirte, glücklich beendet aber, seine Kraft nur vermehrte versäumt hatte. Doch der Sultan starb; die Flotte zog dem Sieger zu. Dieser hielt, trotz dieses doppelten Sieges, an, und huldigte dem unmündigen Abdul-Medschid, obwohl er ihn in den Händen seiner Feinde wußte. Dadurch ließ er noch einmal den europäischen Mächten, die sich mit der Rettung von Reich und Sultan befassen wollten, die Zeit und die Gelegenheit, dieß nothwendige und heilsame Werk zu thun. Seine Mäßigung, man mag sie beurtheilen wie man will, bleibt ein großes Verdienst, wenn man hunderttausend Mann, eine active Bilanz von mehreren Millionen, den Rücken frei und die öffentliche Meinung in allen muselmännischen Ländern für sich hat. Mehemed Ali will vielleicht die Regierung des ganzen Reiches in seinen Händen sehen, um sie wieder stark zu machen. Er will aber dann nur, was Oesterreich, was Preußen, was Rußland selbst wollen, wenn anders deren Wünsche ihren Worten entsprechen, woran Niemand zweifeln kann. Mehemed Ali glaubt nur, als Muselmann, als vielerfahrener Greis von 75 Jahren, als Statthalter der größten und reichsten Provinzen des Reichs, das Wie besser zu verstehen, als Christen und Europäer. Er hat sein Musterstück auch schon zum Theil geliefert, das ihm, wenn auch nicht die Billigung Europa's, doch das allgemeine Vertrauen seiner Nation erwarb. Denn nicht diese Nation war es, welche seine Reformen mit denen des Sultans Mahmud in einen Wust zusammen warf; solch oberflächliches Urtheil überläßt sie europäischen Beurtheilern. Was unter den Muselmännern noch religiöses und nationales Gefühl, was Achtung für Sitten und Recht besitzt, blickt auf Mehemed Ali als auf den vom Himmel bezeichneten Mann, um den Jahrhunderte alten Fluch des Himmels endlich zu lösen, um das Reich und den Sultan wieder zu Ehren zu bringen.

Was ihm die Erblichkeit sey oder diene, kann uns, die wir nur das türkische Reich, nicht ihn, in Betracht ziehen, gleichgültig seyn. Genug, daß hier ein Mittel ist, ihn zum Reich zurückzuführen und seine Kräfte zu denen des Reichs zu machen. Daß er sich zum unabhängigen Souverän, wohl gar zum Sultan machen wolle, kann nur von Personen geäußert werden, die ihre europäische Denkweise auf den Orient übertragen. Zum Sultan machen kann sich Mehemed Ali eben so wenig als ein Katholik sich zum Papst. Sich unabhängig machen, das kann er freilich, aber daß er es wolle, darf man nach einer ganzen Handlungsweise bezweifeln. Er kann allerdings0867 durch die europäischen Mächte dazu gezwungen werden, und diese Gefahr ist vor der Thür. Sie schien dem europäischen Auge am größten, und war der That nach am kleinsten am Tage nach dem Tode des Sultans; sie mag am kleinsten scheinen, und wird am größten seyn am Tage nach dem Erscheinen europäischer Truppen auf ägyptischem oder syrischem Boden.

Welcher der letzte Gedanke dieser oder jener europäischen Macht sey, gehört nicht in unsern Kreis. Ist Rußland wirklich so aufrichtig sorgend für die Unabhängigkeit und Stärke der Türkei, so wundern wir uns nur über die englische Politik vom Adrianopeler Frieden bis zur heutigen Stunde. Hätten aber auch alle Cabinette eine und dieselbe Ansicht über den zweckmäßigsten Weg, die Türkei zu sichern, so würde das für uns kein Beweis seyn: alle Cabinette haben die Reformen des Sultans Mahmud gepriesen, und doch waren es verderbliche, wie heute ein feierlich verkündeter und abermals vielgepriesener Hattischerif selbst erklärt hat. Wir werden nach unserer innigsten Ueberzeugung und besten Kenntniß immer sagen: Chosrew Pascha und seine Partei, wenn gleich von mehr als einem fremden Don Quixote in Konstantinopel heiß unterstützt, sind nicht das Reich; Chosrew Pascha und Consorten sind nicht der Sultan; jene retten, heißt nicht diese retten. Die Spaltung forterhalten, heißt nicht den Frieden sichern; Mehemed Ali todtschlagen, heißt nicht das Reich stärken; Mehemed Ali demüthigen, brechen, heißt es eben so wenig. Einen zweiten Vertrag von Kiutahia mit halben Maaßregeln machen, heißt eine Saat säen, derjenigen gleich, die so erbaulich bei Nisib aufging heißt mit ungeheuren Opfern nichts als einen nothwendigen Feind der Pforte und Europa eine reiche Quelle drängender Besorgniß erkauft haben. Hätten aber die europäischen Mächte sich gar nicht in die innern Angelegenheiten der Türken gemischt, hätten sie nie den Sultan bevormundet, so wäre ohne allen Zweifel längst das entgegengesetzte Resultat, bei Mahmud durch den Drang der Umstände, bei Abdul-Medschid durch die Erkenntniß seines wahren Vortheils, erreicht worden.

So standen und stehen sich noch beide Parteien in ihren Ansichten gegenüber. Nur die Zukunft wird lehren, welche richtiger sah. Recht fester Wille macht sich weder auf der einen noch auf der andern Seite bemerkbar man zögert, redet, schreibt hin und wieder, und hofft, daß sich die Sachen am Ende von selbst machen werden. Unterdessen steht das Pulverfaß offen, und es ist wohl möglich, daß trotz der beruhigenden Briefe, die Hr. Anselm v. Rothschild in London hierüber erhalten haben soll der Teufel dennoch unversehens einen Funken hineinwirft, um seine Freunde mit einem kleinen Feuerwerk zu überraschen, dessen Raketen und Schwärmer sich vielleicht weiter hin sicht - und fühlbar machen werden, als Viele glauben oder zu glauben vorgeben.

Henriette v. Paalzow.

Die Hallischen Jahrbücher enthalten eine Beurtheilung von St. Roche , dem neuesten Roman der Verfasserin von Godwie-Castle. Das geheimnißvolle Interesse, das sich an die lange unbekannte Verfasserin knüpfte, so wie der Standpunkt, den der Beurtheiler gewählt, bewegen uns zu ein paar Auszügen.

Die Romane dieser Dichterin, Henriette v. Paalzow, gehören der Richtung an, welche aus der Nachahmung Walter Scotts sich in Deutschland hervorgebildet hat, und zwar sehen wir in ihr den jüngsten und vielleicht letzten Nachwuchs dieser Richtung, denn erst im Jahr 1837 ist sie mit Godwie-Castle hervorgetreten.

Dieser Roman fand einen unerwartet großen Beifall, den er jedoch mehr der Zufälligkeit seiner Anonymität verdankte. Der Verleger hatte das Manuscript nebst einer Summe von 500 Thalern für die Druckkosten, ohne irgend eine Namennennung, aus Berlin zugeschickt erhalten, und natürlich sogleich voller Freuden gedruckt. Wer anders konnte nun, so ließen sich die Hypothesen über den Verfasser vernehmen, diese Kosten aufgewendet haben, als eine hohe Person ? und so rieth man alsbald auf eine preußische Prinzessin, die man als eifrige Schülerin Goethe's kannte. Indessen war diese Vermuthung ganz ohne Grund; der Prinzessin war es nicht eingefallen, Romane zu dichten. Das geheimnißvolle Dunkel machte den Roman zehnmal interessanter, als er war. Indessen verdiente er den größten Theil dieses Beifalls doch. Die Phantasie der Dichterin zeigte sich höchst schöpferisch in den mannichfaltigsten Situationen, die auf das geschickteste und geschmackvollste genreartig im Costume der Zeit Karls I ausgemalt waren, und in der Charakteristik rang sie sichtlich nach dem höchsten Ziele: der Einigung des psychologischen Interesses mit dem historischen; ihr Gemüth war offenbar ein tief poetisches. Als Ganzes betrachtet zeigte sich der Roman indessen zu complicirt, und deßhalb zu wirr in der Composition, und in der Charakteristik trat zu überwiegend das weibliche Element vor: ein jugendliches, mit allen Vorzügen des Geistes ausgestattetes Wesen nahm den Vordergrund der Dichtung an, daran schlossen sich ältere weibliche Gestalten, welche die formelle Abgeschlossenheit des weiblichen Lebens repräsentirten, während jene die Bildung des freiwerdenden Charakters darstellte, und um diese gruppirte sich dann die große Zahl von Männergebilden, die meistentheils sehr charakterschwach erschienen. Die Breite der Reflexionen war ferner ein wesentlicher Mangel der Dichtung. Die Bildung der Weltanschauung, welche sich darin aussprach, stellte die Dichterin jedoch neben unsere besten Romandichter; man fühlte es sogleich, daß man es mit einer Frau aus der gebildetsten Sphäre der Gesellschaft zu thun hatte, und dieß war es vorzüglich, was Godwie-Castle den Erfolg sicherte.

Es ist eine oft gemachte, aber gewiß noch oft zu machende Bemerkung, daß dichtende Frauen einseitig sind in der Richtung ihres Geistes, wie in der Bildung ihrer Gestalten. Ein Typus des menschlichen Wesens, ein Ideal stellt sich ihnen dar, und an dieses sind sie gebannt, darüber hinaus kommen sie nicht, oder wenn sie es thun, verliert sich die Eigenthümlichkeit ihres Talents. Selbst bei der Dudevant kann man diese Einseitigkeit beobachten. Die eine Gestalt der frei gewordenen, charakter - und geisteskräftigen Frau geht durch alle ihre Dichtungen, und wo sie davon abläßt, wie im Uscoque, verliert ihre poetische Kraft bedeutend, und nur in kleineren Schilderungen, wie in den maîtres mosaîstes, erhebt sie sich wieder. Bei unsern deutschen Dichterinnen ist dieß nun gar der Fall. Diesen kann unsern Zuständen gemäß nur der Idealismus der individuellen Bildung als das höchste Ziel des Sinnens und Trachtens gelten, und auf die Gestaltung dieses Bildungsprocesses im weiblichen Gemüth, auf seine Darstellung innerhalb der socialen Formen kann sich daher auch nur der dichtende Geist des Weibes erstrecken, während dem Manne, der seine Anschauungen und Gedanken dem werdenden Leben der Geschichte entnimmt, die ewig neu sich gebärende Kraft des Völkerlebens sich offenbart, und daraus auch eine stets wechselnde Gestaltung der Charakteristik sich ergibt. Auch bei Henriette v. Paalzow finden wir nun dieselbe Einseitigkeit der Richtung, dieselbe Wiederholung der Gestaltenbildung. Indessen ist diese Metamorphose doch in0868 dem zweiten Romane mit viel Geist und Geschick bewerkstelligt. St. Roche führt uns nach Frankreich, und es sind die Sitten des Zeitalters Ludwigs XIV, welche uns darin entgegentreten. Die Composition des Ganzen ist einfacher, und deßhalb ansprechender wie die Godwie-Castle's, allein ganz künstlerisch ist auch die jetzige noch nicht. Der erste Theil führt uns allerlei Personen vor, welche in Beziehung zu dem alten Schloß St. Roche in Languedoc stehen, dann sehen wir uns allmählich dorthin versetzt, und am Schluß des ersten Bandes beginnt dann die Geschichte dieses Schlosses, und zwar um ein Jahrhundert früher, enthaltend die höchst merkwürdigen Schicksale der Grafen v. Crecy. Diese Erzählung erstreckt sich bis in die Hälfte des dritten Bandes, und daran knüpft sich dann eine Ergänzung der Lebensschicksale der von jener blutigen Tragödie des Schlosses noch übrigen Personen, und eine Versöhnung der Geschicke. ...

Wir müssen St. Roche als eine gute, wohlgelungene Dichtung und als den besten Productionen unserer Romanlitteratur angehörend bezeichnen. Sollen wir nun aber den absoluten Werth dieser Richtung der historischen Romanschilderung bestimmen, sollen wir sagen, was unserer Poesie daraus für Nutzen und für Bereicherung zu erwachsen vermag, so müssen wir dieß Lob wesentlich modificiren. Es ist in dieser Gattung des historischen Romans noch zu viel Nachahmung, zu wenig Originalität, und der Nutzen derselben für die Poesie noch sehr untergeordneter Art. Walter Scotts Poesie ging aus einer nationalen Nothwendigkeit hervor. Durch Goethe zum Dichter geweckt, vertiefte er sich in die Romantik seiner Nationalität, das schottische Hochland gab ihm den natürlichen Hintergrund der Naturanschauung, die wechselvollen Ereignisse der neueren und älteren englischen Geschichte den Inhalt der Charakterschilderung. Beide Elemente wußte er, wenn auch nicht mit der höchsten Intensität des Genie's, so doch mit der Beweglichkeit eines reichen Talents in Verbindung zu setzen, und sich zum wahrhaft nationalen Dichter heranzubilden. Deutschland hatte die Gattung des historischen Romans längst gekannt, aber es fehlte ihm das Genie, welches das Nationalinteresse wahrhaft nachhaltig daraus hervorzubilden vermochte, das, wie Goethe es im Götz gethan, den universalen Geist der deutschen Geschichte in erregender individueller Gestaltung verlebendigte; es war daher sehr natürlich, daß Walter Scott auch in Deutschland so enthusiastische Theilnahme fand, und man um seinetwillen van der Velde, und was sonst noch für Talente zweiten und dritten Ranges sich neben diesem bewegten, hintenansetzte und vergaß. Der Einfluß Walter Scotts führte nun direct zur Nachahmung desselben; aber auch jetzt noch währte es lange, bis man den richtigen Weg auffand, und bis wirklich Nachhaltiges auf demselben errungen wurde. Willibald Alexis wurde endlich, nachdem er Walter Scott zuerst sklavisch nachgeahmt hatte, auf den Gedanken geführt, daß er einen wahrhaft nationalen Stoff ergreifen müsse. Er schilderte im Cabanis das Zeitalter Friedrichs des Großen, und siehe da! es gelang ihm vortrefflich. Der erste Theil des Cabanis, welcher das Bürgerleben Berlins zur Zeit des großen Friedrich schilderte, ist ein Meisterwerk; leider aber besaß Willibald Alexis nicht die Kraft, dieß Interesse durchzuführen, die übrigen Bände des Cabanis, welche den Verlauf des siebenjährigen Krieges schildern, stehen sehr gern gegen den ersten zurück. .. Jetzt ist er, wie wir hören, wieder mit einem historischen Roman aus einer ältern Epoche der brandenburgischen Geschichte beschäftigt. Das Mittelalter aber ist eine gefährliche Klippe für Romandichter, hier übermannt sie, weil die historische Forschung ihnen noch so wenig vorgearbeitet hat, gar zu leicht die Hohlheit der Romantik, sie hören nur das Schwertergeklirr und das Rasseln der Harnische, die Wahrheit des Individuellen geht ihnen über diesen Aeußerlichkeiten verloren. In dieser Richtung bewegen sich Spindler, Duller, Storch, Belani, Bechstein und wie sie Alle heißen, die Unseligen, welche für die Leihbibliotheken schreiben. Eine tiefere Richtung neben dem nationalen Interesse hatte nun noch Tieck durch seinen Cevennenkrieg begründet, indem er die ganze Schärfe des deutschen Geistes auf die psychologische Gestaltung universalhistorischer Zustände wandte; ihm sind Steffens, Rehfues, H. König, Mügge, Kühne und Andere gefolgt, sie haben viel Gutes und Schönes, aber doch nichts Vollendetes geschaffen. Es kann ihnen dieß auch nur erst dann gelingen, wenn sie ihren universalhistorischen Sinn auf nationale Stoffe wenden, wenn sie die wahrhafte Begeisterung einer in sich nothwendigen Poesie in sich aufnehmen. Dieß trifft auch die Verfasserin von Godwie-Castle. Was kann aus solchen Anschauungen fremdländischer Nationalität, wie der altenglischen und altfranzösischen, von einem Deutschen wahrhaft Großes ersprießen! Wie viel Mühe und Studium hat diese Dichterin nur auf die Schilderung dieser Sitten verwandt, und was hat sie erreicht? So vortrefflich vieles Einzelne darin auch ist, in zehn französischen Romanen haben wir es besser, lebendiger, individueller, geistvoller. Und hat sie denn nun Engländer und Franzosen in ihren Romanen geschaffen? Nein, es sind Deutsche! Diese Fennimor ist ein deutsches Mädchen, Gretchen in Goethe's Faust ist ihr Urbild; dieser Crecy ist ein deutscher Träumer, dieser Fenelon ein deutscher Idealist, der Maler Lesieur ein deutscher Kunstschwärmer, und selbst die alte Marschallin ist an deutschen Höfen, nicht aber im Zeitalter Ludwigs XIV zu suchen.

Eben dieß Verhältniß läßt sich auch bei Godwie-Castle nachweisen. Was ist also mit diesen Dichtungen gewonnen? Eine geistvolle, unterhaltende Lecture, nicht mehr! Aber die Litteratur will mehr. Schildert deutsche Verhältnisse und Sitten, schildert uns den Hof Friedrich Augusts von Sachsen und Friedrich Wilhelms II von Preußen, und wir wollen euch gern lauschen, wollen die Bedeutung eurer Charakteristiken scharf und gründlich erörtern und uns wahrhaft daran erfreuen. Schreibt mit Einem Worte für die Nation!

Aber ein bitteres Lächeln, ich seh 'es, zuckt um eure Lippen. Hat denn die Nation, antwortet ihr, uns schon die Freiheit errungen, daß wir wahrhaft für sie wirken können? Dürfen wir denn Friedrich Wilhelm II und seinen Hof schildern? Wissen wir nicht im voraus, daß unsere Dichtungen hievon nicht die Censur passiren, ja daß sie wahrscheinlich confiscirt werden, wie dieß ja selbst mit Memoiren geschieht!

Darauf freilich weiß ich nichts zu erwiedern, als: Gott besser's! Aber die Kunst muß doch auf ihrer Forderung bestehen, und sie muß euch drängen, daß ihr wagt, was zu wagen ist. Ich hab's gewagt! war der Wahlspruch Ulrichs von Hutten.

Frankreich.

Wir haben gestern der lang versprochenen, feierlich vorbereiteten ersten Aufführung der neuen Oper von Donizetti, les Martyrs, an der großen Oper beigewohnt. Sie hat keinen Erfolg gehabt, und gehört zu den mißlungenen Unternehmen der Anstalt, die sie ungeheures Geld kostet und keines einbringen wird. Der Gegenstand des Stückes ist die Geschichte Polyeucts, wie sie Corneille in einem Trauerspiele bearbeitet hatte. Polyeuct, ein Römer, der Schwiegersohn des Provinzverwalters Felix in Armenien, unter Kaiser Decius,0869 wohnt der Feier der Mysterien in den Katakomben bei und läßt sich zum Christenthum bekehren, als dessen Märtyrer er zuletzt im Circus seinen Tod findet. Dem Libretto hat Hr. Scribe seinen Namen beigesetzt. Bekanntlich sollte diese Oper schon in Neapel an dem Theater San Carlos aufgeführt werden, wurde aber von der dortigen Censur verboten. Unläugbar war in dem Gegenstande reicher Stoff des Gelingens geboten, einestheils das äußere Schauspiel und die eigenthümlichen, neuen Decorationen, anderntheils die begeisterten Gefühle der handelnden Personen, die den Componisten zu einem großartigen Werke einluden. Nur der ersten Erwartung ward durch die Aufführung entsprochen: die Katakomben, der öffentliche Platz der Hauptstadt Armeniens, der Aufzug des Proconsuls, dem man zu Ehren einen wahren trajanischen Triumphzug veranstaltet hatte, mit Lictoren, Sklaven, Tibicinisten, Tänzern und Tänzerinnen, römischen Legionen und Triumphwagen, sodann der Circus im letzten Act, sind von herrlicher Wirkung. Ganz besonders beklatscht wurde der erwähnte Einzug und die Kampfspiele, Gladiatoren und die griechischen und römischen Tänze, die darauf folgten. Von Donizetti's Musik, welche die Hauptsache bilden sollte, kann ich nur Niederschlagendes melden: eine mühsame und ermüdende Composition, ohne Poesie, ohne Farbe, ohne Charakter, himmelweit entfernt von dem religiös-fanatischen Charakter der Personen. Nur in einigen seltenen Momenten, wie z. B. am Ende des dritten Actes bei der Entweihung der Opferfeier hat Donizetti sich aus seinem, Rossini nachhallenden Geklingel zu einer ernsten, zum Herzen dringenden Musik erhoben. Uebrigens hat das Publicum nachgerade genug an dem ewig wiederkehrenden Kreise der Ideen, die in der Jüdin, in den Hugenotten sich bewegen und zu denen, in eitlem Ueberflusse, die Märtyrer als in dem Bunde der Dritte sich andrängen.

Belgien.

Meinen gestrigen kurzen Worten über den Stand der Ministerfrage füge ich Folgendes zur Erläuterung bei. Daß Hr. Lebeau, der doch vor vierzehn Tagen so bestimmt in der Kammer erklärte, er würde keineswegs die Schwierigkeit der Aufgabe gefürchtet haben, wenn ihn der König mit Bildung eines neuen Cabinets beauftragt hätte, nun dennoch eine directe Einmischung abgelehnt, dürfte wohl von dem ungünstigen Eindruck herrühren, den die Nachricht, daß er die Hauptperson des Ministeriums seyn sollte, im bessern Theile des Publicums hervorgebracht. Auch in der Kammer hat er keinen Anhang, so wenig man ihm sonst ein ausgezeichnetes Talent absprechen mag, und schon jetzt erklären Glieder der Majorität vom 14 März, daß sie ihn ungern im Cabinet sähen. Die HH. Devaux und d'Huart gelten in der Kammer mehr. Ersterer ist der eigentliche Chef unserer Doctrinäre, dessen Impuls die ganze Haltung derselben in dieser parlamentarischen Krisis zuzuschreiben ist. Er leitete sie ein durch mehrere Artikel in der von ihm redigirten Revue Nationale wo er, die Mitte zwischen Katholiken und Liberalen, auf die er bis dahin Anspruch gemacht, verlassend, den letztern die Hand zum dereinstigen Siege über die erstern bot, obgleich er vorher selbst gestanden, daß die Katholiken die Eigenschaften, die zur Gründung und Befestigung der politischen Ordnung nöthig gewesen und noch nöthig seyen, in viel höherem Grade besitzen, als die Liberalen. Indessen glaubte Hr. Devaux zu bemerken, daß das parlamentarische Uebergewicht nicht mehr entschieden auf Seite der erstern sey eine Bemerkung, die bei einem Manne von conservativen Grundsätzen zu dem Schlusse hätte führen sollen, man müsse durch Verstärkung dieser Seite der Kammer einen Rückfall in die Agitationen früherer Jahre vorbeugen. Indem aber Hr. Devaux und seine politischen Freunde im entgegengesetzten Sinne gehandelt, und mit den extremen Parteien, die sie früher zu bekämpfen sich zur Ehre gerechnet, gemeine Sache zum Sturze eines conservativen Ministeriums gemacht, indem die HH. Lebeau und Rogier sogar ihre Verhältnisse zum Ministerium, als Provincialgouverneurs, ganz bei Seite gesetzt, und sich gegen ihre Chefs coalisirt haben, sind sie dem Vorwurfe bloßgestellt, daß bei ihnen egoistische Berechnungen höher stehen als Grundsätze, und gerade durch sie ist das Signal zu einer Demoralisation des Repräsentativsystems gegeben, die sich, wenn sie selbst Minister werden, bald auch gegen sie wenden dürfte, und jedenfalls das Symptom einer rückgängigen Bewegung in der Gestaltung unserer inneren Zustände ist. Daher die Besorgniß in den höheren Ständen, daher der fortdauernde Freudenruf in allen Journalen, die der bestehenden Ordnung feind sind, bis zu den Organen der schlechtesten Demagogen hinab. Hr. d'Huart, ein gemäßigt freisinniger Mann, hat in der Kammer einen größeren Anhang als die genannten Männer, und würde für das neue Ministerium eine gute Acquisition seyn. Vier Jahre lang war er, als Finanzminister, College des Hrn. de Theux, trat aber im Febr. 1839 aus, weil er zur Annahme des Friedensvertrags nicht mitwirken wollte, oder vielmehr, weil es ihm an Muth gebrach, der Opposition die Stirne zu bieten. Diese legte es ihm indessen als Patriotismus aus, was ihm jetzt, verbunden mit Fähigkeiten und achtungswerthen persönlichen Eigenschaften, zu Gute kommen würde. Auch Hr. de Muelenaere, der Gouverneur von Westflandern, war eine Zeitlang College des Hrn. de Theux, und zwar als Minister der auswärtigen Angelegenheiten. Er trennte sich indessen schon im Jahr 1837, weil er ein entschiedener Gönner der Bankpartei war, gegen deren drohendes Uebergewicht sich damals die HH. de Theux, d'Huart und Ernst stemmten. Er steht den Katholiken näher als die andern, und könnte in dieser Hinsicht den Vermittler abgeben. An parlamentarischem Talent gebricht es ihm nicht, doch flößt er, wegen seiner öfteren politischen Schwankungen, kein sonderliches Vertrauen ein. Man glaubt nicht, daß Hr. Devaux für sich selbst ein Portefeuille annehmen werde, da ihn seine öftere Kränklichkeit zu anhaltenden Arbeiten unfähig macht. Wie nun zwischen den HH. d'Huart, de Muelenaere, Lebeau und Rogier die Portefeuilles zu vertheilen wären, darüber schwanken die Vermuthungen hin und her. Ist es doch noch eine Frage, ob sie alle vier ins Cabinet treten werden! Es werden sich mehr Schwierigkeiten offenbaren, als man vermuthet, und ist endlich eine Combination zu Stande gekommen, so wird die Hauptschwierigkeit darin bestehen, die Gelüste der alten Opposition, die man rege gemacht, abzuweisen oder wenigstens zu beschwichtigen. Die Ernennung des Hr. Nothomb zum Gesandten beim Bundestage ist, was die intellectuellen Eigenschaften betrifft, höchst passend, denn nicht bloß ist er ein in die deutschen Verhältnisse eingeweihter, und überhaupt sehr fähiger Politiker, sondern er spricht auch das Deutsche wie seine Muttersprache. Hr. Lebeau würde diesen Posten für sich behalten haben, hätte die Kammer den dafür ausgeworfenen Gehalt nicht um zehntausend Franken vermindert, wodurch es ihm, bei seinen geringen Vermögensumständen, unmöglich wurde, sich darauf ferner einzulassen. Bei dem Vermögensstande des Hrn. Nothomb brauchte solche Bedenklichkeit nicht einzutreten. Uebrigens glaubt man, daß Hr. Nothomb bald wieder ins Ministerium eintreten werde. General Wilmar, der Exkriegsminister, scheint zum Gesandten nach Berlin bestimmt zu seyn, ein Posten, den er sich längst gewünscht hatte.

0870

[1417]

Die Immatriculation an der k. Universität Würzburg für das Sommersemester 1840betreffend.

Die Immatriculation an der k. Universität dahier für das Sommersemester 1840nimmt ihren Anfang am Montag den 27 April l. J. und wird bis zum 9 Mai fortgesetzt werden.

Die bereits immatriculirten Studirenden haben sich durch legale Ausweise über Aufenthalt und Betragen während der Osterferien, die neuankommenden Studirenden aber durch vorschriftmäßige Zeugnisse über sittliches, politisches und polizeiliches Verhalten, so wie über ihre Studien und ihren Studienfleiß zu legitimiren. Würzburg, den 11 April 1840

Königliches Universitäts-Rectorat Dr. Stahl.

Samhaber.

[1413]

Gesellschaft der projectirten Eisenbahn von Florenz nach Livorno.

Die genannte Gesellschaft meldet den Actionnären dieser Unternehmung, daß vom 1 Mai dieses Jahres an, und auf dieselbe Art und Weise, wie es im verflossenen Jahre geschah, die Zinsen von einem Jahr auf die treffenden Actien-Promessen bei den HH. Em. Fenzi & Comp., Bankiers dahier, bezahlt werden.

Bei dieser Gelegenheit beehrt man sich auch anzuzeigen, daß Se. k. k. Hoheit, mit Rescript vom 25 Februar 1840 den k. Hrn. Advocaten zu beauftragen geruht haben, sich mit genannter Gesellschaft über die Statuten für die anonyme Gesellschaft, welche die genannte Straße ausführen soll, zu besprechen, und daß das k. Ingenieurcorps gleichen Auftrag hinsichtlich der Bedingungen des Planes, auf die von der genannten anonymen Gesellschaft festgestellte Basis, und Prüfung des Entwurfes, den die Gesellschaft am 4 Junius vorigen Jahres einreichte, erhalten hat, um beide Arbeiten zur allerhöchsten Entschließung vorzulegen.

Florenz, den 2 April 1840

[1396-98]

Verschollenheitserklärung.

Nachdem der sechsmonatliche Termin ausgelaufen ist, inner welchem sich Franz Anton Gloner, Maurermeisterssohn von Burghausen, weder persönlich, noch durch seine allenfallsige Leibeserben gemeldet hat, so wird derselbe oder allenfallsige Erben desselben in Folge der in den öffentlichen Blättern am 27 Julius 1839 ausgeschriebenen Vorladung für verschollen erklärt, und dessen Elterngut ad 2000 fl. an dessen Erben gegen Caution verabfolgt.

Am 8 April 1840

Königl. bayer. Landgericht Burghausen.

Appel.

[1311]

Edictal-Ladung.

Der hier verbürgerte Kaufmann Joh. Ludwig Holzbalb-Wegelin, welcher sich der gegen ihn eingeleiteten Untersuchung wegen betrüglichen Bankerots durch die Flucht entzogen hat, wird hiermit aufgefordert, binnen sechs Wochen a dato vor dem Kantonal-Verhöramt dahier sich zu stellen, ausbleibendenfalls weiters verfügt würde, was Rechtens ist.

Actum Zürich, den 5 April 1840

Im Namen des Criminalgerichts des Kantons Zürich.

M. Nüscheler, Gerichtsschreiber.

[1375]

In meinem Verlag ist neu erschienen und in allen soliden Buchhandlungen vorräthig zu finden:

Hänle, H., Beispielsammlung für die ersten Uebungen in der lateinischen Syntax. gr. 8. 24 kr.

Kattenhorn, L. D., über die Intercessionen der Frauen nach römischen Rechten. gr. 8. 1 fl. 30 kr.

Preuschen, Dr Fr. v., Kritik des Entwurfs eines Strafgesetzbuches für das Großherzogthum Hessen. 8. brosch. 45 kr.

Schlez, Joh. Ferdinand, nach seinem Leben und Wirken. Herausgegeben von L. Chr. Dieffenbach. 8. brosch. 18 kr.

Spieß, J. B., Unterrichtswegweiser etc. I. Lehrgangs 8ter Theil (1ster Thl. der Religionslehre). gr. 8. Cartonnirt. 1 fl. 30 kr.

Giessen, im Februar.

G. F. Heyer Vater.

[1220]

In der Unterzeichneten sind erschienen und durch alle Buchhandlungen zu beziehen:

Moriz Aug. v. Thümmels sämmtliche Werke in acht Bändchen klein 8.

Neue wohlfeile und elegante Stereotyp-Ausgabe auf schönem Velinpapier.

Mit dem Bildnisse des Verfassers in Stahl.

Preis 5 fl. 24 kr. oder 3 Thlr. 8 gGr.

Format, Druck und Papier wie die Stereotyp-Ausgaben von Schiller und Klopstock.

Thümmels Schriften gehören zu jenen köstlichen Schöpfungen der Einbildungskraft, in welchen Tiefe und Anmuth, Ernst und Grazie, innige Rührung und fröhlicher Muthwillen vereinigt sind. Je seltener so heterogene Elemente sich zusammenfinden, desto liebenswürdiger erscheinen die Geister, deren Eigenthümlichkeit in jener glücklichen Mischung besteht, und ihre Werke können nie veralten. Welcher gebildete Deutsche hat sich nicht an der anmuthigen, naiven, Wilhelmine, an der muthwilligen Inoculation der Liebe, an der lebensvollen, bunten, in tändelndem Scherz alle Feinheiten der Sprache und alle Tiefen des Gemüthes entwickelnden Reise in das südliche Frankreich ergötzt, und in dieser frischen, sonnenhellen Atmosphäre Erholung vom Staube des Geschäftslebens, Trost bei Kummer und Mißlaune gefunden? Vor Allem ist die Reise etc. ein so köstliches Buch voll tiefster Menschenkenntniß wie heiterer Beobachtung, so voll der hinreißendsten wie der ergötzlichsten Situationen, so voll Rührung und Muthwillen, daß ihm kein anderes in unserer Sprache zur Seite gestellt werden kann.

Leipzig, im März 1840

G. J. Göschen'sche Verlagshandlung.

[1377-79]

Bei Karl J. Klemann in Berlin ist so eben erschienen und in jeder guten Buchhandlung zu finden:

Das Kunstcabinet.

Komische Scene mit Gesang, von Ludw. Lenz.

(Dargestellt z. Benefiz d. Hr. Beckmann auf dem Königstädt. Theater zu Berlin.) Velinp. sauber broschirt, mit einem colorirten Costumebilde.

Preis 6 gGr.

Von demselben Verfasser ist vor kurzem erschienen:

1) Nante auf der Berlin-Potsdamer-Eisenbahn. 6 gGr.

2) Nante in Potsdam und im Lustlager etc. 6 gGr.

3) Nante's Weihnachtsw. und Neujahrsgr. 6 gGr.

woran das Kunstcabinet als 4tes Heft sich anschließt.

[1384]

Zur Feier des Jubiläums Friedrich des Großen empfehlen wir folgende in unserm Verlage erschienene Werke:

Marsch, componirt von Friedrich dem Grossen, für Militärmusik. Partitur 10 gr., dito arr. für Piano, dito f. Flöte oder Violine 4 gr.

Die Feldzüge Friedrich des Grossen, dargestellt vom General-Lieutenant v. Lossau. 2 Bde. gr. 8. mit einer Karte in Fol. 4 5 / 6 Rthlr.

Friedrich und Napoleon, historische Parallele, dargestellt vom k. preuss. General-Lieutenant von Minutoli. gr. 8. mit Portrait. Subser. Pr. 1 1 / 2 Rthlr. (Erscheint am 15 Mai.)

Berlin.

Schlesinger'sche Buch - und Musikhandlung.

0871

[91]

In Commission der Litterar. artist. Anstalt in München erscheint:

Historisch-politische Blätter für das katholische Deutschland.

Herausgegeben von G. Phillips und G. Görres.

Jahrgang 1840 oder V. und VI. Band, jeder à 12 Hefte.

Preis des Jahrgangs 12 fl. rhn. oder 7 Rthlr. 4 gr.

Die bereits erschienenen Hefte 1 bis 7 des V. Bandes enthalten:

I. Brief an die Wächter des heil. Grabes. II. Blicke auf die russische Geschichte. (Erster Artikel) III. Zum Abschiede. Schlußwort an den Hrn. Verfasser der in der Hahn'schen Hofbuchhandlung zu Hannover erschienenen Broschüre: die Allocution des Papstes Gregor XVI; kleiner Beitrag zur Berichtigung eines großen Mißverständnisses; und: letzte Antwort an die HH. Verfasser der historisch-politischen Blätter. IV. Zeitläufte. Spanien. (Zweiter Artikel.) (Schluß.) V. Der Liberalismus der Irländer. VI. Erklärung. VII. Glosse für Zeitungsleser. VIII. Zeitläufte. Die europäische Pentarchie. (Erster Artikel.) IX. Betrachtungen über die Revolution. (Eingesandt.) 3. Wodurch kann denn der revolutionäre Geist, der über das christlich-europäische Leben gekommen, überwunden und versöhnt werden. (Fortsetzung.) X. Der Caplan Michaelis. XI. Blicke auf die russische Geschichte. (Zweiter Artikel.) XII. Briefliche Mittheilungen aus dem Großherzogthum Posen und Würtemberg. XIII. Blicke auf die russische Geschichte. (Dritter Artikel.) XIV. Die gute und die schlechte Presse. XV. Zeitläufte. Die revolutionären Complotte der neuern Zeit, und die darüber in Deutschland gepflogenen Untersuchungen. XVI. Fortsetzung des letztern. XVII. Das Leben in Frankreich. Beobachtungen eines Reisenden. (Erster Artikel.) XVIII. Malbergische Glossen zum Wettlauf. XIX. Französische Briefe über Rom und Assisi. XX. Briefliche Mittheilung aus dem Großherzogthum Posen. XXI. Aus dem Leben eines Katholiken. (Erster Artikel.) XXII. Niebuhr und Bunsen als Diplomaten in Rom. XXIII. Französische Briefe über Rom und Assisi. (Zweiter und dritter Brief.) XXIV. Die projectirte katholisch-protestantische Union in Baden. XXV. Miscellen, 1. das Schachspiel, 2. Glosse zu den Malbergischen Glossen. XXVI. Zeitläufte. Die europäische Pentarchie. (Zweiter Artikel.) XXVII. Aus dem Leben eines Katholiken. (Zweiter Artikel.) XXVIII. Der rheinische Adel und die schwarze Bande. XXIX. Briefliche Mittheilungen aus dem Großherzogthum Posen. XXX. Der absolute Staat und die Schule. (Erster Artikel.) XXXI. Niebuhr und Bunsen als Diplomaten in Rom. (Fortsetzung.) XXXII. Französische Briefe über Rom und Assisi. (Vierter, fünfter und letzter Brief.) XXXIII. Litteratur. Denkwürdigkeiten aus dem letzten Decennium des achtzehnten Jahrhunderts. Herausgegeben durch Friedrich Hurter. Schaffhausen. Hurter'sche Buchhandlung. 1840 XXXIV. Christlich ärchäologische Forschungen. XXXV. Fragmente aus Würtemberg.

[1123-28]

So eben ist erschienen der neunte und letzte Band von der allgemeinen Weltgeschichte von Karl v. Rotteck, Hofrath und Professor etc. etc., und ist dieses Werk (nun in der 14ten Auflage) wieder vollständig in allen Buchhandlungen des In - und Auslands für den höchst billigen Preis von 9 fl. oder 5 Thlr. zu erhalten.

Durch die vor kurzem erschienene zehnte Lieferung von dem historisch-geographischen Atlas zu den allgemeinen Geschichtswerken von K. v. Rotteck, Pölitz und Becker ist dieser Geschichts-Atlas, unserm ausgegebenen Prospectus gemäß, geschlossen, und ist derselbe in allen Buch -, Kunst - und Landkartenhandlungen des In - und Auslands für den Preis von 48 kr. oder 12 gr. die Lieferung zu erhalten. Freiburg, im März 1840

Herder'sche Verlagshandlung.

[1373]

C. Spindlers Werke.

Wohlfeile und schöne Ausgabe.

An die Subscribenten hierauf sind wieder abgegangen:

XLII. bis XLIV. Band.

Enthaltend: Rosetten, 2 Bde., und Hans Waldmann, der Band 12 gr. oder 48 kr., und mit einem schönen Stahlstich 14 gr. oder 56 kr.

In diese wohlfeile Ausgabe werden der Reihenfolge nach noch aufgenommen:

Boa Constrictor, 2 Bände.

Regenbogenstrahlen, 2 Bände.

Tag und Nacht, 2 Bände.

König von Zion, 5 Bände.

Scenen und Geschichten, 2 Bände,

mit welch 'letzteren sie geschlossen ist. Die Theilnahme des Publicums an dieser Ausgabe hat sich so bethätigt, daß dieselbe beinahe vergriffen ist, und wir machen diejenigen, welche sich diese wohlfeile Ausgabe noch verschaffen möchten, darauf aufmerksam, daß von derselben eine weitere Ausgabe nicht stattfindet.

Stuttgart.

Hallberger'sche Verlagshandlung.

[1420]

In der Creuzbauer'schen Buchhandlung in Karlsruhe ist erschienen und in allen Buchhandlungen Deutschlands zu haben:

Walchner, F. H. Dr., Darstellung der wichtigsten im bürgerlichen Leben vorkommenden Verfälschungen der Nahrungsmittel und Getränke, nebst den Angaben, wie dieselben schnell und sicher entdeckt werden können. Zur Belehrung und Warnung für alle Stände. 8. geh. 8 gr. oder 36 kr. rhn.

Die Zeit, in der wir gegenwärtig leben, charakterisirt sich vor allen frühern durch die heftigste und unersättlichste Begierde nach Gewinn. Diese Begierde setzt alle Kräfte in Thätigkeit und spornt den menschlichen Geist zu Erfindungen an. Allein da jetzt der Gewinn als höchster Grundsatz sein Recht behauptet, so treten0872 Folge, Nutzen oder Schaden für Leben und Gesundheit des Nebenmenschen nur zu oft in den Hintergrund. Es ist kaum glaublich, mit welcher Frechheit und Gewissenlosigkeit Nahrungsmittel und Getränke heutzutage verfälscht werden; die erfinderische Schlauheit hat dieses Verfälschungssystem zu einem hohen Grade der Ausbildung gebracht, und ist leider auch in Deutschland die Gesundheit des Bürgers oft aufs gefährlichste dadurch bedroht. Wir glauben mit Recht dem gebildeten Publicum die Beachtung der vorstehenden Schrift anempfehlen zu müssen.

[1424-26]

Bekanntmachung.

Am Gymnasium der kathol. Kantonsschule zu Disentis ist auf kommendes Sommersemester die Lehrstelle der Naturwissenschaften neu zu besetzen. Mit derselben ist ein jährlicher Gehalt von 900 F. Louisd'or zu 13 2 / 3 F. freie Wohnung, Licht und Heizung verbunden. Bewerber haben sich bei dem Unterzeichneten zu melden.

Chur, den 15 April 1840

Das Präsidium des kathol. Schulraths.

[1431]

Violinen-Verkauf.

In Augsburg sind zwei ächte italienische Violinen von Maggini v. J. 1624, jede um den Preis von 800 fl. zu verkaufen. Die Expedition dieses Blattes gibt auf portofreie Briefe nähere Auskunft.

[1419]

Die k. k. österr. militärische Zeitschrift betreffend.

Wie geht es zu, daß diese geachtete Zeitschrift mit dem baaren Geld in der Hand von dessen Commissionär (Hrn. Heubner in Wien) nicht zu erhalten ist?? Seit dem 1 Januar d. J. liegt die Pränumeration für den Jahrgang 1840in Leipzig deponirt bei unserm Commissionär, und wartet heute noch auf die Ankunft des Januarheftes, während das Erscheinen des Märzheftes schon angekündigt ist. Vielleicht können die HH. Herausgeber zu dessen prompterer Expedition etwas beitragen, darum wir Sie hiemit höflichst bitten, weil wir seit 5 1 / 2 Monaten auf alle Briefe weder Antwort noch das Bestellte erhalten können.

Augsburg, den 15 April 1840

Matth. Rieger'sche Buchhandlung.

[1408-10]

Stelle-Gesuch.

Ein junger Mann, welcher in seiner seitherigen Stellung vielfältige Erfahrungen zu sammeln Gelegenheit hatte, und auch außerdem im Besitze der nöthigen Kenntnisse ist, um mit Vortheil in einer Gastwirthschaft oder Weinhandlung wirken zu können, wünscht auf eine seinen Fähigkeiten angemessene Art sich placirt zu sehen.

Hierauf Bezughabendes bittet man an die Expedition dieses Blattes gelangen zu lassen.

[1405-6]

Extrapost-Anzeige.

Den verehrlichen Reisenden wird hiemit in Erinnerung gebracht, daß von Basel aus fortwährend Extrapost-Pferde auf die bestehenden Extrapost-Routen nach Deutschland, Frankreich und Zürich zu folgenden Preisen abgegeben werden: nämlich bis Lörrach 1 fl. 20 kr. per Pferd, bis Beuggen 2 fl. 20 kr., bis St. Louis 42 kr., bis Rheinfelden 2 fl. Bei Bedarf beliebe man sich persönlich an Unterzeichneten zu wenden, indem laut eingegangenen Klagen der Reisenden besagte Pferdlieferung von Seite der Hauderer als auch des Dienstpersonals in den Gasthöfen in Abrede gestellt wird.

Basel, den 12 April 1840

Rumpf, Poststallunternehmer, wohnhaft auf der Zunft z. Schlüssel Nr. 1630.

[1395]

Ein Colorist wird gesucht.

Für eine der ersten deutschen Kattunfabriken wird ein in jeder Beziehung fähiger Colorist gesucht.

Betreffende Anträge werden durch Hrn. C. G. Ottens in Leipzig besorgt.

[796-97]

Pränumerations-Anzeige.

So eben ist der erste Band erschienen und wird in allen soliden Buchhandlungen des In - und Auslandes Pränumeration angenommen auf das große, umfassende Werk, unter dem Titel:

Nouveau DICTIONNAIRE complet et universel des langues française et allemande et allemande-française à l'usage des deux nations, par Henschel, oder:

Neuestes, vollständiges französisch-deutsches und deutsch-französisches Wörterbuch.

Zum Gebrauche für alle Stände beider Nationen, von Henschel, bearbeitet nach den besten, neuesten und bewährtesten Quellen, und zwar das Französische nach der neuesten Ausgabe des Dictionnaire de l'académie française, besonders in Rücksicht auf Künste, Wissenschaften, Handel und Gewerbe. Nebst einer kurz gefaßten französischen und deutschen Sprachlehre, einer Uebersicht der unregelmäßigen Zeitwörter, einem Verzeichnisse der Männer - und Frauen-Namen, geographischer Namen, einer Uebersicht der Münzen, Maaße und Gewichte, einer tabellarischen Zusammenstellung der verschiedenen Landeseintheilungen und Abstufungen der Behörden, Verwaltungsstellen u. s. w.

Zum Gebrauche für Geschäftsmänner, Schriftsteller, Gelehrte, Studirende, Beamte, Geistliche, Handels - und Gewerbsleute, und überhaupt für alle Stände.

Neueste, durchgesehene (correcte) und verbesserte Ausgabe, in vier starken Bänden (circa 160 bis 170 Druckbogen stark), Groß-Lexikon-Format, auf durchaus gleich weißem, dauerhaftem (nicht chemisch präparirtem) Papier, mit neuen, scharfen, sehr leserlichen Lettern, schön schwarz und rein gedruckt, jeder Band broschirt in farbigem Umschlag.

Beachtenswerth!

Man pränumerirt auf das ganze, aus vier Bänden bestehende Werk auf einmal mit fünf Gulden und acht und vierzig Kreuzer Conv. M., wogegen der schon vollendete Erste Band, nebst drei Coupons in Empfang genommen werden können. Die noch zu erscheinenden drei Bände werden ohne weitere Zahlung verabfolgt werden.

Jeder noch zu erscheinende Band wird in regelmäßigen Terminen, von heutigem Tage an gerechnet, in drei, längstens vier Monaten (wenn nicht noch früher) ausgegeben, und das ganze Werk wird demnach noch im Laufe dieses Jahrs beendigt werden.

Die Beendigung eines jeden noch zu erscheinenden Bandes wird immer sogleich öffentlich bekannt gemacht werden, damit die HH. Pränumeranten selben gegen die in Händen habenden Coupons in Empfang nehmen können.

Sollte, wider Vermuthen, das ganze Werk die ursprünglich bestimmte Bogenzahl überschreiten, so werden die HH. Pränumeranten mit keiner Nachzahlung belästiget werden.

Die hier eingegangenen Verpflichtungen werden auf das genaueste und gewissenhafteste erfüllt werden, und die Verlagshandlung glaubt, durch die solide Ausführung früherer und ähnlicher Unternehmungen, auch dießmal Anspruch auf das geneigte Zutrauen des Publicums machen zu dürfen.

Wien, 1 März 1840

Rudolph Sammer'sche Buchhandlung.

[1289]

Die dritte Ausgabe des Handbuchs der technischen Chemie, vom Prof. Dr. Schubarth, ist erschienen und durch alle Buchhandlungen Deutschlands zu beziehen. Ladenpreis für sämmtliche 3 Bände, nebst einem Atlas von 20 Kupfertafeln in klein Folio, 12 Rthlr. oder 21 fl. 36 kr. (Vorräthig zu Augsburg und Lindau in der Matth. Rieger'schen Buchhandlung.)

Berlin, im März 1840

Rücker & Püchler.

About this transcription

TextAllgemeine Zeitung
Author[unknown]
Extent16 images; 15784 tokens; 5012 types; 112196 characters
Responsibility Alexander Geyken, ed.; Susanne Haaf, ed.; Bryan Jurish, ed.; Matthias Boenig, ed.; Christian Thomas, ed.; Frank Wiegand, ed.

Deutsches TextarchivNote: Bereitstellung der Texttranskription.Note: Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.2016-06-28T11:37:15Z Matthias BoenigNote: Bearbeitung der digitalen Edition.2016-06-28T11:37:15Z CLARIN-DNote: Langfristige Bereitstellung der DTA-Ausgabe

EditionVollständige digitalisierte Ausgabe.

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Bibliographic informationAllgemeine Zeitung Nr. 109. 18. April 1840 . Augsburg1840.

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Fraktur

LanguageGerman
ClassificationZeitung; ready; augsburgerallgemeine

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Editorial principles

Bogensignaturen: gekennzeichnet; Druckfehler: keine Angabe; fremdsprachliches Material: gekennzeichnet; Geminations-/Abkürzungsstriche: keine Angabe; Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): wie Vorlage; i/j in Fraktur: Lautwert transkribiert; I/J in Fraktur: Lautwert transkribiert; Kolumnentitel: gekennzeichnet; Kustoden: gekennzeichnet; langes s (ſ): als s transkribiert; Normalisierungen: keine Angabe; rundes r (ꝛ): als r/et transkribiert; Seitenumbrüche markiert: ja; Silbentrennung: aufgelöst; u/v bzw. U/V: Lautwert transkribiert; Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert; Vollständigkeit: teilweise erfasst; Zeichensetzung: wie Vorlage; Zeilenumbrüche markiert: nein;

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ShelfmarkDWB 1996/32
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