PRIMS Full-text transcription (HTML)
0985
Augsburger Allgemeine Zeitung.
Mit allerhöchsten Privilegien.
Sonntag
Nr. 124.
3 Mai 1840.

Großbritannien.

(Times.)

Die Arbeiten am Themse-Tunnel schreiten rasch vor, und man trifft an dem Middleserer Ufer bereits Anstalten zur Anlegung einer Treppe für Fußgänger, die von dieser Seite aus den Schacht besuchen wollen. Bis zum Anfang des Jahrs 1841 dürfte dieser Zugang fertig seyn. Die Aushöhlungsarbeiten sind noch 30 Fuß von dem Kai von Wapping entfernt, und die Directoren der Tunnel-Compagnie haben die auf dem genannten Kai zunächst gelegenen beiden Wirthshäuser für 8000 Pf. St. angekauft.

Dem Luftsegler Hrn. Green soll es nach zahlreichen Versuchen gelungen seyn, einen sehr einfachen Mechanismus zu entdecken, mittelst dessen er seinem Ballon eine beliebige Richtung geben, namentlich auch sich heben und senken kann, ohne im erstern Falle Ballast auszuwerfen, oder im andern Falle Gas ausströmen zu lassen. Mit Hülfe dieser Vorrichtung will Hr. Green in allem Ernst noch im Verlaufe dieses Sommers einen Flug nach Amerika unternehmen (?!). Die Times gibt eine Beschreibung des Mechanismus, die aber leider ziemlich dunkel und verworren ist. Derselbe soll einem Uhrwerk gleichen, zwei angebrachte Flügel dienen als Steuerruder.

Der päpstliche Nuncius, der österreichische Bevollmächtigte, Baron v. Neumann, und der sardinische Gesandte hatten in den letzten Tagen häufige Conferenzen mit Lord Palmerston. Gegenstand dieser diplomatischen Unterredungen scheint der Monopolstreit gewesen zu seyn. Man glaubt, daß es den Bemühungen dieser drei Herren gelungen sey, den Staatssecretär des Aeußern milder zu stimmen, obgleich seine ausdrückliche Erklärung dahin ging, er könne und werde in der Sache nicht nachgeben.

Frankreich.

(Moniteur.) Die Vermählung Sr. k. Hoh. des Herzogs von Nemours mit der Prinzessin Victoria von Sachsen-Coburg-Gotha ward am 27 April Abends um 9 Uhr im Palaste St. Cloud gefeiert. Die Minister, die Marschälle Frankreichs, der Kanzler, die Vicepräsidenten und Secretäre der Pairskammer, der Präsident, die Vicepräsidenten und Secretäre der Deputirtenkammer u. s. w. waren vor 9 Uhr in den Salons des Königs versammelt. Die Vicepräsidenten der Pairs -, der Präsident und die Vicepräsidenten der Deputirtenkammer waren als Zeugen für den König, die Marschälle Herzog von Dalmatien und Graf Gérard als Zeugen für den Herzog von Nemours gewählt. Der Graf Lehon, bevollmächtigter Minister Sr. Maj. des Königs der Belgier, und der Baron v. Bussières, bevollmächtigter Minister des Königs bei Sr. Maj. dem König von Sachsen, waren die Zeugen für die Herzogin Victoria. Nach einigem Verweilen begab man sich in die Apollogalerie, die für die Civilvermählung eingerichtet war. Der König gab der Herzogin Victoria und die Königin dem Herzog von Nemours den Arm. Darauf folgten Se. Maj. der König der Belgier und die Frau Herzogin von Orleans, der Herzog Ferdinand von Sachsen-Coburg und Madame die Prinzessin Adelaide, die Prinzen und Prinzessinnen der k. Familie, II. kk. HH. die Infanten von Spanien, der Herzog Alexander von Würtemberg und der Prinz August von Sachsen-Coburg-Gotha. Der Herzog von Orleans und der Herzog von Aumale fehlten bei dieser Cerimonie, sie waren für den Dienst des Königs abwesend. In der Galerie verlas der Kanzler, nach eingeholtem Befehle des Königs, den Entwurf der Civilacte, empfing von dem Herzog von Nemours und der Herzogin Victoria die durch den Art. 75 des Civilcoder erforderliche Erklärung, und sprach dann im Namen des Gesetzes aus, daß der Prinz und die Prinzessin vermählt seyen. Darauf folgte die Unterzeichnung der Vermählungsacte. Nach derselben begaben sich die k. Familie und alle eingeladenen Personen in die Capelle, wo die Vermählung durch den Bischof von Versailles gefeiert ward.

Der Moniteur enthält nach vorausgegangenem Berichte des Siegelbewahrers, Hrn. Vivien, folgende k. Ordonnanz: Art. 1. Die durch unsere Ordonnanz vom 8 Mai 1837 bewilligte Amnestie wird auf alle vor besagter Ordonnanz wegen politischer Vergehen oder Verbrechen verurtheilte Individuen, mögen sie nun in Staatsgefängnissen detinirt seyn oder nicht, ausgedehnt. Art. 2. Unser Siegelbewahrer und unser Minister des Innern sind, jeder was ihn betrifft, mit Vollziehung gegenwärtiger Ordonnanz beauftragt. St. Cloud, 27 April 1840. Der Moniteur fügt bei: Die Amnestie vom 8 Mai 1837 konnte keine Anwendung finden auf eine gewisse Anzahl von Individuen, die durch die Assisenhöfe des Westens verurtheilt waren, und unter dem mehr oder minder directen Einflusse der Unordnungen gehandelt hatten, deren Schauplatz jener Theil des Königreichs 1832 gewesen, die aber gemeiner Verbrechen schuldig erklärt worden waren. Diese Verurtheilten waren schon seit 1837 der Gegenstand verschiedener Gnadenacte gewesen. Se. Maj. wollte die Vermählung seines zweiten Sohnes durch neue Gnaden bezeichnen. Unter0986 57 Verurtheilten des Westens, die noch auf den Galeeren oder in den Gefängnissen des Königreichs detinirt waren, hat der König 46 die Freiheit wieder geschenkt, und für sie nur die Versetzung unter Aufsicht beibehalten; eilf erhielten Verminderungen oder Veränderungen der Strafe; keiner blieb auf den Galeeren.

Das Siècle und der Courrier français waren die einzigen Journale, welche von der neuen Amnestie gesprochen hatten, ehe dieselbe im Moniteur erschien. Die Gazette de France hält dieß für sehr bedeutend; es beweise, meint sie, den mächtigen Einfluß des Hrn. Barrot auf die Regierung, denn obige Journale gelten für Barrot's Organe. Die übrigen Journale enthalten sich noch jeder Bemerkung über die Ordonnanzen des Moniteur und bringen dieselben erst in ihrer zweiten Ausgabe. Die Maaßregel betrifft hauptsächlich jene Individuen, welche bei den Aufständen in Paris, Lyon und Grenoble im April 1834 betheiligt waren und dem Processe vor dem Pairshof sich durch die Flucht entzogen hatten. Das Siècle schätzt die Zahl der in Folge der neuen Ordonnanz Amnestiirten auf 110 bis 120. Darunter befinden sich Guinard, Cavaignac, Marrast, die bekannten Redacteure des republicanischen Blattes Tribune, welche aus dem Gefängniß Sr. Pelagie entsprangen, kurz ehe der Aprilproceß vor dem Pairshof begann.

Der Toulonnais gibt über den Aufenthalt der französischen Prinzen in Algier ausführlichen Bericht. Bei einem Besuch der Officiere der afrikanischen Miliz und der Colonisten letztere waren in Trauerkleidern wurden die Klagen über die erlittenen Unfälle und das gegenwärtige Elend sehr laut. Der Herzog von Orleans ermahnte sie, Muth und Vertrauen nicht sinken zu lassen, und versicherte, daß die Regierung für die Angelegenheiten Algiers die wärmste Sympathie hege; Beweis hiefür sey die Gegenwart zweier Söhne des Königs. Bei meiner Abreise von Toulon fuhr der Herzog fort habe ich durch telegraphische Depesche die Nachricht erhalten, daß die Commission der Deputirtenkammer sich für die beschränkte Occupation Algiers entschieden hat. Zugleich meldete mir aber die Regierung, daß sie diesen Antrag mit aller Kraft bekämpfen werde. Vielleicht ändern die Resultate des bevorstehenden Krieges auch die Ansichten der Commission. Hüten Sie sich vor Entmuthigung, zeigen Sie dieselbe besonders nicht, wenn Sie nach Paris gehen; Entmuthigung würde Ihre Sache zu Grund richten. Von den Colonisten hängt es ab, den Kammern einen Impuls zu Gunsten der Colonisation zu geben. Einigen Colonisten, welche bei dem Ausbruch des Kriegs am meisten gelitten hatten, und die dem Herzog einzeln vorgestellt wurden, bemerkte er noch insbesondere: Die Nation wird sich nicht geizig zeigen; sie wird Sie entschädigen. Verlieren Sie die Hoffnung nicht. Das gesammte Ministerium theilt die Gesinnungen des Königs. Hr. Thiers hat sich für Ihre Sache verwendet, und Sie wissen, welchen Vertheidiger Sie an ihm haben! Ihr Unglück ist groß, aber nur vorübergehend. Warten Sie vertrauensvoll das Ende des Krieges ab, dessen Resultate zweifelsohne glücklich seyn werden. Die Deputirtenkammer wird auf einer Maaßregel nicht bestehen, welche Frankreich nur mit Leid sehen würde. Die Miliz, welche über die trostreichen Worte des Herzogs hoch entzückt war, drückte hm den Wunsch aus, seine Ehrengarde zu bilden. Der Prinz verweigerte dieß anfangs, weil er nach ihren vielen erlittenen Verlusten sie nicht auch noch ihrer Zeit berauben wolle. Auf die Bemerkung der Officiere aber, es sey dieß ein Glück, keine Last für sie, nahm der Prinz eine Wache von bloß fünf Mann an. Mit besonderer Freundlichkeit unterhielt sich der Herzog mit dem Prediger der reformirten Kirche, und freute sich, daß der protestantische Cultus in Afrika constituirt sey. Der erste Besuch beider Prinzen galt den Militärspitälern. Bei ihrer Rückkehr von dort erwarteten den Herzog von Orleans wieder Colonisten, welche über den Marschall Valée Klagen führten. Ich bin, antwortete er ihnen, nach Algier gekommen, um unter den Befehlen des Generalgouverneurs zu fechten, nicht um Klagen gegen ihn anzuhören. Am 15 April hielten die Prinzen Musterung über die Truppen der Reservedivision. Der Herzog von Orleans übergab der Fremdenlegion ihre Fahne und hielt eine Rede an sie. Während dieser Heerschau überfiel eine zahlreiche Bande berittener Araber den Posten Maison Carrée und trieb eine große Viehheerde, die zur Verproviantirung der Expeditionsarmee bestimmt war, aufs hurtigste in die Berge. Maison Carrée liegt nur zwei Stunden von der Ebene entfernt, wo die Heerschau statt hatte. Als die nachsetzenden Truppen ankamen, waren Heerde und Araber verschwunden. Marschall Valée gerieth in große Wuth und brach sogleich nach dem Lager Fonduk auf, vermuthlich um Dellys, in dessen Umgebung berüchtigte Räuberstämme wohnen, zu besetzen.

Abd-El-Kader hat an die Europäer in Algier und die französischen Soldaten folgende Proclamation erlassen, welche in zahlreichen Exemplaren verbreitet ist. Den Christen, welche in Algier und sonstwo wohnen, thun wir kund, daß alle, welche sich auf unser Gebiet begeben wollen, gute Aufnahme finden werden. Ihre persönliche Freiheit ist ihnen gesichert, eben so die freie Ausübung ihrer Religion. Den Kriegsleuten bewilligen wir das Doppelte ihres bisherigen Soldes, welchem Rang sie auch angehören mögen; den Civilisten steht es frei, ihrer Profession nachzugehen und denen, welche den Boden anbauen wollen, geben wir zu diesem Zweck Grundstücke, Getreide, Vieh und Geldzuschüsse aus unserm Schatze. Die, welche während des Kriegs in unsere Hände fallen, werden anständig behandelt, und wenn sie uns dienen wollen, geben wir ihnen den doppelten Sold, den sie früher hatten. Die Verwundeten werden wir pflegen und ihnen gleichfalls doppelten Sold geben bis zu ihrer Heilung, und wenn sie uns dann dienen wollen, behalten sie diesen Sold. Wir fordern demnach alle Christen, welche zu uns zu kommen wünschen, auf, dieß ohne Furcht zu thun; wir versprechen ihnen auf unser Wort und unsere Ehre, sie wohl aufzunehmen und in jeder Hinsicht gut zu behandeln.

Von den 35 spanischen Soldaten der Fremdenlegion, welche der Ermordung ihres Lieutenants und der Desertion zum Feind angeklagt waren, stunden eilf am 13 April vor dem Kriegsgericht in Algier. Aus dem Verhör ergab sich, daß jenes Verbrechen keine Folge eines Complots war, und daß ein Theil der Soldaten nur auf die Drohungen der übrigen hin desertirt war. Fünf der Angeklagten wurden freigesprochen, sechs bloß zur gewöhnlichen Strafe der Desertion, den öffentlichen Arbeiten, und die 24 Abwesenden in contumaciam zum Tod verurtheilt.

Die Pairskammer kam 27 April mit Erörterung bei Gesetzesentwurfs, gerichtliche Immobiliarverkäufe betreffend, zu Ende, und nahm ihn mit 27 weißen gegen 4 schwarze Kugeln an.

(Courrier français.) Die Conferenzen sollten heute (27) zwischen den Commissarien Frankreichs und Englands wieder aufgenommen werden. Einer der englischen Commissäre, Hr. Mac-Gregor ward durch seine Amtsverrichtungen in England zurückgehalten, weßwegen Hr. Bulwer und Hr. Porter allein ihre Regierung repräsentiren sollen. Es handelt sich übrigens nur von genauer Bestimmung der Conclusionen, deren Princip bereits festgestellt ward, und sodann von den Detailstipulationen. 0987Wir wünschen, daß die gemischte Commission, deren Mitglieder von beiden Seiten gleichmäßig gegen die Vorurtheile ihrer Landsleute zu kämpfen hatten, ihre Arbeiten schnell endige. Der Handelsminister hat versprochen, daß die Resultate des Tractats in dem von dem Cabinet den Kammern bald vorzulegenden Zollgesetze mit aufgenommen seyn werden. Sonach kann die Lösung nicht mehr lange auf sich warten lassen.

(Siecle.) Die Deputirten, welche den einheimischen Zucker unterstützen, und der Berichterstatter der Commission haben sich diesen Morgen (27) versammelt. Die Versammlung war fast einstimmig der Ansicht, der vom letzten Ministerium vorgelegte Gesetzesentwurf solle aufrecht erhalten werden, wenn man für den einheimischen Zucker die Wiederherstellung des Gesetzes von 1837 nicht durchsetzen könne. Die Deputirten, welche den Zucker der Seehäfen und der Colonien unterstützen, versammeln sich diesen Abend, um den Antheil, den sie an der nächsten Donnerstag zu eröffnenden Erörterung nehmen werden, zu bestimmen.

Es scheint gewiß zu seyn, daß die Pairskammer die Reduction der Rente verwerfen wird, weil die Majorität der Deputirtenkammer, die für das Gesetz stimmte, nicht stark genug war, um ihr die Hände zu binden. Ebenso wird aus dem Gesetzesvorschlag von Remilly nichts werden; er wird einer Commission übergeben, und wohl nicht mehr in Discussion kommen. In dieser Sache hat die conservative Partei ihre ganze Ungeschicklichkeit gezeigt; sie ist gegen die Maaßregel, aber ihre Chefs sehen darin ein Mittel, das Ministerium in Verlegenheit zu setzen, und es vielleicht mit der linken Seite zu überwerfen, sie ließen sie daher, anstatt sie sogleich in den Bureaux zu verwerfen, zur Berathung kommen, in der Ueberzeugung, daß sie sie anhalten könnten, wenn sie wollten. Der Erfolg war, daß sie das Ministerium mehr als je in die Hände der linken Seite gegeben, und der Wahlreform, welche unter allen Dingen das ist, was sie am meisten fürchten, einen großen Vorschub geleistet haben. Es ist allerdings ein großes Uebel, daß die Deputirten sich aller höhern Stellen in der Administration bemächtigen. Sie entmuthigen die Beamten nicht nur durch die Stellen, welche sie sich persönlich geben lassen, sondern durch den Einfluß, den sie auf die Beförderungen in allen Theilen der Verwaltung ausüben, theils zu Gunsten ihrer Verwandten, theils zu Gunsten der einflußreichen Wähler ihrer Arrondissements. In England bezahlt der Candidat seine Stimmen mit Geld, hier mit Versprechungen von Stellen und Gunstbezeugungen auf Kosten des Budget, und bei der Ungewißheit der Majoritäten sind die Minister zu schwach, um diesem Andrang zu widerstehen. Die Abhülfe, welche die linke Seite sucht, besteht in einer Reform des Wahlgesetzes, durch welche die Zahl der Wähler und der Wählbaren ausgedehnt würde, und die Deputirten einen Gehalt erhielten, lauter Maaßregeln, welche direct gegen ihren Zweck gingen. Man klagt, daß Wähler und Gewählte zu schwach seyen, um der Versuchung zu widerstehen, sich der Macht, welche sie in Händen haben, zu ihrem persönlichen Vortheil zu bedienen, und sucht die Abhülfe darin, daß man diese Macht auf Classen ausdehnt, welche noch weniger im Stande wären, ihr zu widerstehen. Dieß sind übrigens in diesem Augenblick müßige Fragen, denn das große Interesse gegenwärtig ist die Besorgniß wegen der künftigen Ernte, welche durch die unbegreiflich schöne Witterung in größter Gefahr ist. Im Süden ist Regen gefallen, so daß zwischen Bordeaux und Orange die Staaten gut stehen; auch in der Normandie hat es ein wenig geregnet, aber in der ganzen Mitte von Frankreich, im Elsaß, in Nord-Frankreich und in der Bretagne ist große Gefahr gänzlichen Mißwachses, wenn die gegenwärtige Witterung nicht schnell ändert, wozu gar kein Anschein ist. Man mag nicht an das Elend denken, das daraus folgen würde, denn schon jetzt ist es groß genug. Das platte Land wird von Haufen von Bettlern durchzogen, welche Lebensmittel unter Drohungen verlangen. In der Bretagne scheint das Volk von einer abergläubischen Furcht vor der Zukunft ergriffen zu seyn. Das Futter fehlt fast gänzlich, und seit 14 Tagen hat der Preis von Hen um 40 Proc. aufgeschlagen. Die Fabriken fangen an unter diesem Zustand sehr zu leiden. Hier geben die großen Bauten der Stadt einer beträchtlichen Menge von Arbeitern Beschäftigung; das Hotel de Ville, zu dem 6,298,000 Fr. ausgesetzt sind, macht schnelle Fortschritte, ebenso die Kirche von St. Vincent de Paul, welche auf 3,069,000 Fr. angeschlagen ist; der Platz de la Concorde, dessen Verschönerung 1,600,000 Fr. kostet, wird gerade vollendet. Andere große Bauten sind im Werk, wie die Verschönerung der Champs élysés, welche in einigen Monaten angefangen werden sollen, und die gothische Kirche, welche auf dem Platz Bellechasse gebaut werden soll. Der Plan dazu ist von dem deutschen Architekten Gau gemacht. Er ist ein wegen seiner großen Ehrlichkeit bei der Stadt sehr beliebter Baumeister, da er seinen Anschlag nie überschreitet, und man erzählt sich, daß er bei dem Bau des Gefängnisses von Laroquette, da er sah, daß die Kosten den Anschlag überstiegen haben, den Ueberschuß aus seiner Tasche bezahlt habe. Die Stadt hat andere weitaussehende Plane von Arbeiten, besonders das Durchbrechen großer Straßen in den östlichen Quartieren der Stadt, um sie wieder zu beleben und der Mode entgegenzuarbeiten, welche die Bevölkerung an das Westende treibt. Allein es ist eine Politik, deren Richtigkeit sehr zu bezweifeln wäre, dieser Tendenz entgegenarbeiten zu wollen, denn diese großen Ausgaben sind nur vermittelst der Beibehaltung des hohen Octroi möglich, während dessen Herabsetzung mehr thun würde, die Stadt in allen Quartieren zu beleben, als alle künstlichen Mittel. Der unmäßige Anwachs der Vorstädte außerhalb der Mauern, und die Abnahme der Zahl der Fremden, namentlich der Engländer, welche seit einigen Jahren sehr bemerklich ist, sollten die Stadt belehrt haben, daß sie die Preise der Lebensbedürfnisse viel zu hoch gesteigert hat. Der Ertrag des Octroi nimmt freilich in ruhigen Zeiten zu, aber die geringste politische Unruhe ist hinreichend, ihn auf lange Zeit zu reduciren; so haben ihn die sehr unbedeutenden Unruhen vom Mai des letzten Jahres um 1,800,000 Fr. vermindert. Im Jahr 1838, wo alle andern Artikel zugenommen hatten, fiel der Ertrag des Octroi auf Brennmaterial, was ein so deutlicher Beweis war, daß man es über die Kräfte der Consumenten gesteigert hatte, daß die Stadt ihr Octroi auf Steinkohlen herabsetzte; aber solche partielle Herabsetzungen helfen wenig, denn es sind nicht die 50 Cent., welche die Stadt vom Hektoliter Steinkohlen erhob, die den Preis desselben in der Stadt aufs doppelte von dem außerhalb treiben, sondern die Existenz einer Classe von Zwischenhändlern, welche das System des Octroi hervorbringt. Das ganze System ist den Städten verderblich, und nicht gerade die Höhe des einen oder des andern Artikels des Tarifs.

Die gestern erlassene königliche Ordonnanz ergänzt die Amnestie, die eine frühere Ordonnanz vom 8 Mai 1837 nur den in wirklicher Haft befindlich gewesenen politischen Verurtheilten zugestanden hatte: alle wegen politischen Verbrecher vor dem 8 Mai 1837 verurtheilten Personen sind in der neuen Amnestie begriffen, also insbesondere die in contumaciam Verurtheilten, z. B. die HH. Cavaignac0988 und Marrast, die sich seit 1835 in London aufhielten; letzterer hatte sich später nach Spanien begeben. Diese Anordnung wird hoffentlich einen guten Eindruck auf die radicale Partei machen und deren Groll gegen die regierende Dynastie vermindern. Vorgestern starb Hr. Tripier, Rath am Cassationshofe und ausgezeichneter Rechtsgelehrter. Das Ministerium bietet die erledigte Stelle dem Deputirten Hrn. Dupont (de l'Eure) an, und diese Wahl wird allgemein gebilligt, man betrachtet sie als eine dem Hrn. Dupont schuldige Genugthung, da derselbe, ehemals Präsident eines Appellationshofes, unter der Restauration ungesetzlicher Weise dieses Amtes beraubt und seit der Revolution von 1830, zu deren Erfolg er nicht wenig beigetragen, nicht besser behandelt wurde. Justizminister im August 1830, wurde er bald entfernt, und seine Nachfolger waren taub, wenn ein für ihn passendes Amt sich erledigt fand. Obwohl Hr. Dupont, seit er Mitglied der Kammer ist, sein Vermögen beinahe ganz zugesetzt hat, verweigert er die Annahme jenes Amtes, sowohl wegen des in der Motion des Hrn. v. Remilly ausgesprochenen Grundsatzes, dem er ganz beipflichtet, als weil die Ernennung von einer Regierung ausgeht, die er des Undanks bezichtigt. Seine politischen Freunde, insbesondere Hr. Laffitte, geben sich alle Mühe, diesen Entschluß wankend zu machen, es ist ihnen aber bis heute noch nicht geglückt.

Bis jetzt hat das Journal des Débats immer noch eine Art Waffenstillstand gegen das Ministerium beobachtet. In Folge der Abstimmung über die Motion von Remilly ist es aber zur offenen Feindschaft übergegangen. Die Juste-Milieu-Ultraropalisten oder Conservativen, deren Sache das Journal des Débats führt, fühlen, daß sie in der Remilly'schen Motion in ihrer eigenen Schlinge gefangen worden sind, daß ihnen die Taktik des Ministeriums den Untergang droht. Geht der Antrag auf Beschränkung der passiven Wahlfähigkeit durch, sagen sie unter sich, so ist nichts so natürlich, ja es ist unerläßlich, daß nach Beendigung der Session die Kammer aufgelöst wird. In diesem Fall dürfte wohl mehr als die Hälfte der modernen Ultraroyalisten auf dem Walplatz bleiben, und durch die Getreuen des Hrn. Thiers ersetzt werden. Alsdann kann Hr. Thiers durchsetzen, was er will (dieß heißt zu deutsch, er kann alle jetzt von sogenannten Conservativen besetzten Stellen den Seinigen überliefern), und um die Macht der richtigen Mitte ist es aus und zu Ende das Ministerium Thiers wird sich verewigen. So läßt sich erklären, warum das Journal des Débats das Ministerium der Unentschiedenheit anklagt, warum es bedauert, daß es nicht lieber sogleich alle Conservativen absetzt, und die Männer der Linken in die Stellen bringt daß es das Provisorium so lange fortbestehen läßt. Diese Mäßigung des Ministeriums ist dem Journal ein Gräuel; es sollte mit Feuer und Schwert unter die Angestellten fahren. Dazu ist aber Hr. Thiers zu klug. Er will diese Mitte erst gehörig reif werden lassen, und hofft, sie werde dann von selbst fallen. Das Gouvernement personnel betreffend, so ist zu glauben, daß es, das Hin - und Herzerrens endlich müde, sich nach einem dauernden Zustand sehnt und eingesehen hat, es werde mit dem Ministerium Thiers, wenn es sich auch stark nach der Linken hinneige, immer noch am leidlichsten fahren. Ein Beweis davon ist die Amnestie, welche keineswegs darauf berechnet ist, das neue Ministerium bei der Nation in Mißcredit zu bringen. Die dynastische Linke sieht alles dieß im ruhigen Vertrauen auf die guten Absichten des Ministeriums mit an, und läßt es gewähren. Ihre Mäßigung ist in der That so musterhaft, als die Leidenschaftlichkeit der sonst so gemäßigten Mitte ihrem Ansehen im Publicum verderblich ist. Am verflossenen 10 April haben die Jünger und Verehrer Dr. Hahnemanns in dessen Hotel in der Straße Milan wiederum seinen Geburtstag gefeiert. Es war sein fünfundachtzigster. Der Jubelgreis ist noch jung an Körper und Geist, und mehr als je mit Ausübung seiner Kunst beschäftigt. Es war eine glänzende Gesellschaft anwesend, und große Virtuosen auf verschiedenen Instrumenten ließen sich hören. Hübsche Gedichte wurden in deutscher Sprache vorgetragen. Insbesondere verdient bemerkt zu werden, daß eine in Gyps geformte Statue, ein Meisterwerk Woltrecks aus Dessau, im Parterre des Hotels aufgestellt war, umgeben von den schönen Büsten Reinharts in Rom und Franz Baaders in München, die Hr. Woltreck hier hat gießen lassen. Die Statue stellt Hahnemanns Apotheose dar. In antikem Gewande sitzt der kräftige, durch eine hochgewölbte Stirne sich auszeichnende schöne Greis auf einem Felsen, und zeigt im Hochgefühl seiner Schöpfung mit dem Griffel in der Rechten auf eine Tafel in der Linken, worauf die Worte stehen: Similia similibus curantur. Woltreck hat an diesem schönen Kunstwerk den ganzen verflossenen Winter gearbeitet, und zwar aus eigenem Antriebe. Er gedenkt es in Rom in Marmor zu meißeln.

Niederlande

Das Amsterdam'sche Handelsblad schreibt aus dem Haag vom 24 April: Heute waren die Abtheilungen der zweiten Kammer der Generalstaaten versammelt, um die Antworten der Regierung auf die Bedenken der Generalstaaten zu untersuchen. Wie man vernimmt, soll diese Untersuchung den nächsten Montag (27) fortgesetzt werden. Im Allgemeinen sollen die Mitglieder erklärt haben, daß sie auf ihren frühern Gesinnungen verharrten, und aufs neue die Nothwendigkeit vorgestellt haben, wirksame Ersparnisse und Vereinfachungen, namentlich in den Finanzen, einzuführen. Auch scheint allgemeine Aufklärung verlangt worden zu seyn über die Art und Weise, wie die Regierung für die Bedürfnisse des Syndicats sorgen will, und welche Geldmittel dazu verwandt werden sollen. Man spricht wieder von einigen andern Veränderungen im Grundgesetz, welche die Regierung mit nächstem in Vorschlag bringen soll.

Italien.

Der französische Consul in Neapel hat unterm 18 April an die französischen Handelsagenten folgendes Circularschreiben erlassen: Ich habe die Ehre, Ihnen zu melden, daß der englische Gesandte, Hr. Temple, nachdem die Versuche einer Beilegung des Streites zwischen den Höfen von Neapel und London fehlgeschlagen, drei englischen Kriegsschiffen Befehl gegeben hat, die Repressalien zu beginnen und der Fahrzeuge unter neapolitanischer Flagge sich zu bemächtigen; letztere werden als Unterpfand behalten und nach Malta gebracht. Das Dampfboot Hydra kreuzt zu diesem Zweck am Eingang des Golfs von Neapel. Sie wissen, daß Sie Franzosen zugehörige Waaren auf neapolitanischen Schiffen als französisches Eigenthum erklären und dadurch gegen Confiscation sichern können; dieß hindert übrigens nicht die Wegnahme der Fahrzeuge. Wenn sich in Ihrem Hafen neapolitanische Schiffe finden, die in Folge einer Uebereinkunft mit der französischen Regierung nach Afrika segelfertig sind, so brauchen Sie ihnen nur Zeugnisse auszustellen, daß sie französisches Eigenthum führen und diese Zeugnisse vom englischen Consul ihrer Stadt visiren zu lassen. Hr. Temple hat eingewilligt, daß der englische Admiral diese Fahrzeuge passiren lasse.

Alle Zweifel sind gehoben: England hat in vorletzter Nacht vier neapolitanische Schiffe, die von Marseille0989 kamen, und zum Theil mit sehr reicher Ladung befrachtet waren, in der Nähe der Insel Procida beinahe im Angesicht der Stadt gecapert. Nach einigen sollen die Schiffe nach Malta gebracht worden, nach andern bloß auf hoher See zurückgehalten seyn, wahrscheinlich um zu sehen, welchen Eindruck diese Maaßregel hier machen wird. Unter der hiesigen Bevölkerung hat sie eine große Indignation hervorgebracht, und was unsere Regierung betrifft, so entfernt sie sich nicht von dem bisher England gegenüber beobachteten würdevollen Benehmen, um sich von ihren Rechten nichts zu vergeben. Sie hat noch vorgestern den strengen Ministerialbefehl ergehen lassen, alles englische Eigenthum, alle im Hafen liegenden englischen Schiffe, so wie die hier befindlichen Engländer mehr als je zu respectiren. Der englische Gesandte ist noch auf seinem Posten, und hat den Wappenschild noch vor seinem Hotel, gibt aber zu gleicher Zeit den hiesigen englischen Familien, die mehr oder weniger beängstigt sind, zu verstehen, zu ihrer größeren Beruhigung sich lieber von hier zu entfernen. Weder die Rente noch sonst ein Artikel wie Oel u. s. w. hat sich auf die Nachricht von dem Aufbringen der neapolitanischen Schiffe wesentlich verändert, was man in England wohl schwerlich vermuthete. Eines der englischen Kriegsdampfschiffe, welche auf hoher See die Jagd auf unsere Flagge machen, kam gestern mit mehreren neapolitanischen Matrosen von den genommenen Schiffen an Bord hierher, um Lebensmittel einzunehmen, die ihnen gereicht wurden. Was allein Mißfallen erregt, ist das unbegreifliche Stillschweigen über alle diese Vorgänge von Seite der Regierung, wodurch sich der Handel in nicht geringe Verlegenheit versetzt sieht. Die Verbindung mit Sicilien durch Dampf - und Segelschiffe ist ganz unterbrochen, denn kein Capitän wagt sich mehr in die offene See. Gestern kam das französische Kriegsdampfschiff, der Vautour, von Toulon mit Depeschen hier an. Man will wissen, daß der Herzog v. Montebello vorerst noch nicht kommen wird.

Die Nachrichten aus Neapel lauten fortwährend bedenklich. Es hat sich dort ein schlimmes Geschwür gesammelt. Hr. Temple hatte die Ankunft eines englischen Kriegsschiffes benützt, um seine Forderungen noch mit mehr Ungestüm zu stellen. Doch man blieb unbeweglich, und es ward ihm erklärt, daß von einer Entschädigungssumme keine Rede seyn könne. Er hat darauf seinerseits erwiedert, wenn auch die andern Schiffe, die er erwarte, sich im Angesicht Neapels werden aufgestellt haben, wolle er sehen, ob man noch kühn genug seyn werde, England zu trotzen. Es scheint, daß dieß doch wohl geschehen wird. Der Geist in Neapel ist nicht sehr gut, in Sicilien sogar sehr schlecht, wozu die Presse in Malta das Ihrige beigetragen hat. Ein einziger Kanonenschuß kann Alles aus den Fugen bringen und dann Verwicklung auf Verwicklung fol[g]en. Von allen Seiten häuft sich brennbarer Stoff auf, und es wird seltene Vorsicht nöthig seyn, um das Uebelste abzuwenden. Im Römischen herrscht noch Ruhe; allein die Nachricht, daß auch französische Kriegsschiffe kommen, hat Besorgniß erregt.

Der Eigensinn des Hrn. v. Temple, der sich noch immer durch die Absendung eines eigens ernannten neapolitanischen Botschafters nach London, um die Sache des Schwefelmonopols daselbst in Ordnung zu bringen, verletzt fühlt, und sich alle erdenkliche Mühe gibt, durch Demüthigungen, die er der neapolitanischen Regierung auferlegen möchte, die Angelegenheit von einem erwünschten Resultate abzulenken, droht die Verhältnisse in immer weitern Kreisen zu verwirren. Man hat bereits in mehreren Ländern Italiens eine ungewöhnliche Aufregung der Gemüther wahrgenommen, die eine beunruhigende Natur annehmen, wenn man sie mit den vom polnischen Comité im Anfang dieses Jahres versuchten Aufregungen der Giovine Italia zusammenhält. Es ist eine thätige Partei von Unzufriedenen auf der italienischen Halbinsel, die trotz ihrer vorsichtigen Leitung zum Losschlagen verführt werden könnte, sobald sie auf eine ihr günstige Diversion von außen rechnen dürfte. Man ist daher nicht ohne Besorgniß, und eine große Continentalmacht soll deßhalb die energischsten Vorstellungen bei dem Cabinet von St. James gemacht haben. Daß diese Vorstellungen in London gewirkt haben, beweisen die Erklärungen des Lords J. Russell im brittischen Parlament. Diese gehen, wie Ihnen bekannt, dahin, daß wenn die neapolitanische Regierung sich zur Ausgleichung herbeilasse, die bis dahin weggenommenen Schiffe wieder freigegeben werden sollen. Die dem Admiral Stopford ursprünglich ertheilten Instructionen lauteten aber auf Wegnahme der neapolitanischen Schiffe und ihre unverzügliche Verweisung vor einen englischen Admiralitätshof. Der mildernde Beisatz, daß die detinirten Schiffe unter gewissen Umständen wieder freigegeben werden sollen, mag den Inhalt neuer Instructionen ausmachen, die auf dem Wege nach dem Mittelmeer begriffen sind, und insofern scheinen, wie gesagt, jene Vorstellungen nicht ohne Wirkung geblieben zu seyn. Andrerseits haben sich die meisten Regierungen Italiens an den König von Neapel gewendet, und ihn dringend zur Nachgiebigkeit ermahnt. Sowohl der österreichische als der sardinische Gesandte sollen in den letzten Tagen eine große Thätigkeit in Neapel entwickelt haben, und letzterer hat, wenn ich nicht irre, nach den fehlgeschlagenen Versuchen, den diplomatischen Verkehr zwischen dem englischen Repräsentanten und dem Fürsten von Scilla wieder herzustellen, den Vorschlag gemacht, zur Feststellung der von Großbritannien angesprochenen Entschädigung eine aus englischen und neapolitanischen Staatsbeamten zusammengesetzte Commission zu ernennen, so wie eine zweite aus neapolitanischen Commissarien bestehende, zur Regelung der von Tair und Compagnie zu erhebenden Ersatzansprüche. Dieß würde ohne Zweifel eine erwünschte Dilation der Entscheidung der Monopolsangelegenheit zur Folge haben; Hr. Temple schien indessen nicht geneigt, eine solche Phase in der Sache herbeiführen zu lassen.

Die neapolitanische Seemacht besteht aus 12 Kriegsschiffen, darunter 1 Linienschiff, der Vesuvio von 82 Kanonen, und 3 Fregatten: Parthenope von 60, Isabella von 48, und Urania von 46 Kanonen.

Deutschland.

Einer diesen Morgen am königl. Hofe bekannt gewordenen Bestimmung zufolge wird Se. Maj. der König am 17 Mai die hiesige Residenz verlassen, um sich nach Aschaffenburg zu begeben. Der neue Finanzminister, Hr. Graf v. Seinsheim, hat bereits seine Function angetreten. Gestern erhielt der jetzt hier anwesende k. bayerische Bevollmächtigte am Central-Zollbureau in Berlin, Hr. Bever, den Charakter eines Ministerialrathes. Der erste Mai, der mit Excursionen und ländlichen Festen aller Art begangen wird, bringt uns, wie gewöhnlich, den Blumenmarkt, der sich von Jahr zu Jahr reicher und freundlicher gestaltet, dann die Eröffnung des Sommertheaters jenseits der Isar, das sich zahlreicher Freunde und Gönner erfreut. Für einen nicht kleinen Theil des Publicums ist auch die Eröffnung des Bockkellers ein langersehntes Ereigniß. Wie dieser Münchener Sorgenbrecher auch außer Bayern gekannt und beliebt ist, zeigen die vielen Bestellungen, die, wie ich höre, namentlich aus dem nördlichen Deutschland einlaufen, und nur zum Theil befriedigt werden können. Die Schilderungen der Vorliebe der Münchener zu0990 Bier und Bock sind seit einigen Jahren ein stehender Artikel in der deutschen Unterhaltungslitteratur geworden; man lächelt hier zu diesen Schilderungen, und würde sie spaßhaft finden, wenn sie nicht bis zum Ueberdruß wiederkehrten.

Berathung der 2ten Kammer über das Strafgesetz §§. 456-488. Sander bekämpft den §. 456, wonach der wissentlich falsche Widerruf eines abgelegten eidlichen Zeugnisses von der auf das falsche Zeugniß selbst gesetzten Strafe getroffen wird. Er hält dafür, daß sich der Eid auf den Widerruf nicht beziehe, wogegen Geh. Rath Duttlinger und Merk ausführen, daß sich der geleistete Eid auf Alles, was der Zeuge in der Sache gerichtlich angebe, und nicht nur auf seine erste Deposition beziehe. Der Entwurf wurde angenommen. Der §. 462 bedroht die Verletzung eines besondern Verspruchseides mit Arbeitshaus bis 1 J. und die Verletzung eines besondern Verspruch gelübdes mit Kreisgefängniß. Die Verletzung eines allgemeinen Verspruchseides oder Gelübdes ist mit keiner Strafe bedroht, sondern es werden nur die materiellen Uebertretungen, zu deren Unterlassung Jemand (z. B. ein öffentlicher Diener) durch einen allgemeinen Verspruchseid oder durch ein allgemeines Gelübde sich verpflichtet hat, bestraft. Sander drückte hiebei den Wunsch aus, man möge diese allgemeinen Verpflichtungen, da ihre Verletzung doch nicht mehr besonders bestraft werde, nur aufheben, um die Eide seltener zu machen. Staatsrath Jolly: die Regierung werde die Frage in Erwägung ziehen; eine gänzliche Aufhebung werde aber nicht möglich seyn. Am Schlusse des Titels über den Meineid, Eidesbruch etc. stellte der Abg. Kunzer (Dekan von Konstanz) den Antrag, die Kammer möge den Wunsch aussprechen, daß alle Eide aufgehoben, oder daß sie doch vermindert und mit mehr Feierlichkeiten verbunden werden. Der Antrag auf Aufhebung aller Eide wurde von Staatsrath Jolly, Kröll, Sander und Merk bekämpft, sofort verworfen, dagegen wurde dem Antrag in Bezug auf die Verminderung der Eide und auf die mit der Eidesleistung zu verbindenden Feierlichkeiten angenommen. Namentlich verlangten in der letztern Beziehung Sander und Aschbach die Beiziehung der Geistlichen nicht nur zur Eidesvorbereitung, sondern selbst zur Eidesleistung, und wünschten, daß die Eidesordnung von 1803 mit der darauf bezüglichen Verordnung von 1833 im Wege der Gesetzgebung einer Revision unterworfen werde. Hierauf wurde der Tit. XXXVI §§. 470-488 über Münzfälschung und Fälschung von Papiergeld berathen und mit wenigen Aenderungen angenommen. Der Entwurf unterscheidet zwischen Münzen, welche im Großherzogthum im gemeinen oder auch nur im Handelsverkehr sind einerseits, und andern fremden Metallgeld andrerseits. Die Fälschung des letztern, welches im Lande keinen Curs hat, wird nach §. 477 gleich einer gemeinen Fälschung öffentlicher Urkunden mit Arbeitshaus oder Zuchthaus bis zu 8 J. bestraft. Die Fertigung falscher Münzen, welche im inländischen Verkehr sind, wird nach §. 471 mit Arbeitshaus nicht unter 3 J. oder Zuchthaus bis zu 12 J., oder wenn noch nichts davon ausgegeben wurde, mit Arbeitshaus nicht unter 1 J. bis zu Zuchthaus von 6 J. bestraft. Nur bei solchen Münzen zeigt sich die Gemeingefährlichkeit, welche die Münzfälschung vor andern Fälschungen auszeichnet. Die bloße Verfälschung einzelner ächter Münzstücke ist im §. 474 mit Kreisgefängniß oder Arbeitshaus nebst einer Geldstrafe bis zu 1000 fl., und wenn noch nichts ausgegeben ist, mit Gefängniß oder Arbeitshaus bis zu 3 J. nebst einer Geldstrafe bis zu 500 fl. bedroht. Posselt bemerkt: wenn schlechte Münzen ganz in demselben Gehalte, wie die ächten, nachgefertigt werden, so könnte damit ein großer Gewinn gemacht werden, und es sollte hier ebenfalls eine Strafe eintreten. Bekk: allerdings, die volle Strafe des Münzfälschens, und nach §. 478 Nr. 2 sey der Gehalt der falschen Münze selbst nur ein Strafausmessungsgrund. Die Fertigung falschen Papiergeldes oder falscher öffentlicher Papiere auf den Inhaber wird nach §. 480 mit Zuchthaus von 5 - 16 Jahren, und wenn noch nichts ausgegeben ist, mit Zuchthaus bis zu 8 J. bestraft. Außerdem kann nach §. 488 gegen denjenigen, welcher zur Münzfälschung oder Fälschung von Papiergeld oder (wie die Kammer auf Regenauers Vorschlag beifügte) von öffentlichen Papieren auf den Inhaber mißbraucht, zugleich die Entziehung der Gewerbsberechtigung erkannt werden.

Preußen.

Aus sicherer Quelle vernimmt man, daß der mehrfach besprochene Plan des Baues einer Eisenbahn von Halle nach dem Rhein (wahrscheinlich über Kassel) in der letzten Sitzung unseres Staatsraths in der Weise genehmigt worden ist, wie Se. Exc. der Generalpostmeister v. Nagler denselben beantragt hat. Das gigantische Unternehmen würde somit aus den Mitteln des Postdepartements ausgeführt, und zur Unterstützung desselben die Summe von sechs Millionen Thalern neuen Papiergeldes angefertigt werden. Daß gegen diesen letzten Theil des Antrags auch gerechte Bedenken zu erheben wären, namentlich insofern derselbe als ein gefährliches Präcedens zum Umsturz des Princips über die Anfertigung von Papiergeld betrachtet werden kann, unterliegt keinem Zweifel. Allein für diesen besondern Fall dürfen wir, wenn davon das Schicksal des Unternehmens abhängig war, nur erfreut darüber seyn. Unsers Erachtens werden die Folgen dieses Beschlusses unberechenbar seyn. Nicht nur deßhalb, weil sich dadurch binnen kurzem der noch vor wenigen Jahren, ja Monaten, als ein phantastischer Luftbau betrachtete Gedanke einer solchen Möglichkeit verwirklicht, sondern auch weil damit der große Schritt geschehen ist, daß der Staat sich an die Spitze dieser Bewegung der Industrie stellt, die Dämme und Mauern einreißen wird, an deren unerschütterlichste Festigkeit man bisher wie an ein Evangelium glaubte. Mit der Vollendung dieser Bahn ist die große Völkerstraße zwischen Deutschland und Frankreich hergestellt. Wo die Menschen so rasch verkehren, lassen sich die Gedanken nicht absperren; daher betrachten wir die Ausführung einer solchen Eisenbahn zugleich als einen politischen Fortschritt. Aber es wird kein Fortschritt seyn, der seine Bahn auf zertrümmerten Formen nimmt, sondern ein organischer, der neue Bildungen aus seinem innern Erfolg gestaltet, die erst zur Reife kommen müssen, bevor die alten welk und morsch abfallen. An die Straßenverknüpfung von Preußens Hauptstadt zunächst nach den Rheinprovinzen, sodann nach Belgien, und muthmaßlich (nach den jetzigen Bewegungen) gleichzeitig auch bis Paris, Rouen, Havre, knüpft sich eine Zukunft des Verkehrs, der Lebensgestaltung, die der schärfste Blick nicht in ihren Einzelheiten zu erkennen vermag. Nur das ist gewiß, daß die außerordentliche Wirklichkeit die außerordentlichsten Hoffnungen übertreffen wird, wie dieß in allen Eisenbahnverhältnissen bis jetzt noch immer der Fall gewesen. Es bleibt dieser Beschluß daher die beste Bezeichnung einer Jubelfeier des preußischen Staats, des Beginnens einer neuen Aera vielgestaltigster Entwickelungen, deren Früchte unabsehbar reich und mannichfaltig seyn müssen.

Oesterreich.

Der Ueberzug unseres Hofes nach dem Lustschlosse von Schönbrunn wird zwischen dem 8 und 12 Ma0991 stattfinden. Von Schönbrunn aus wird dann Se. Maj. der Kaiser die Reise nach Preßburg zum Schlusse des ungarischen Landtags antreten. Se. kais. Hoh. der Erzherzog Karl wird im nächsten Monat, bevor er seine Weilburg bei Baden bezieht, eine Rundreise in Ungarn zum Besuche seiner Besitzungen in diesem Königreich unternehmen. Se. Maj. der Kaiser haben den ersten Dienstkämmerer Sr. kais. Hoh. des Erzherzogs Franz Karl, Feldmarschalllieutenant Grafen v. Coudenhofen, zum Obersthofmeister bei Sr. kais. Hoh. dem Erzherzog Ludwig, welche Würde seit dem Tode des Feldmarschalllieutenants Frhrn. v. Reischach unbesetzt war, zu ernennen geruht. Man vermuthet, daß numehr der Kammerherr und Generalmajor Graf v. Falkenhayn ausersehen sey, die durch den Tod des Grafen v. Salis erledigte Würde eines Obersthofmeisters bei Sr. kais. Hoh. dem Erzherzog Franz Karl dereinst einzunehmen.

Privatnachrichten aus Preßburg zufolge vom 24 d., ward in einer vom Morgen bis gegen 7 Uhr Abends währenden Sitzung der Magnatentafel die von den Ständen an Se. Maj. beantragte Repräsentation hinsichtlich der Redefreiheit verhandelt, und nach sehr lebhaften Discussionen dieser Antrag durch Stimmenmehrheit zurückgewiesen. Die Magnaten sollen vorzüglich von dem Grundsatz ausgegangen seyn, daß, da zur Berathung der öffentlichen Angelegenheiten eine ausreichende gesetzliche Freiheit bestehe, kein Grund vorhanden sey, dem gedachten Antrag eine Folge zu geben; es sey im Gegentheil mehr und mehr Bedacht zu nehmen, daß die gestattete Redefreiheit nicht mißbraucht werde. Ohne, wie es üblich ist, darum angesucht zu haben, wurde die Ertheilung des Indigenats durch Stimmenmehrheit folgenden Personen zugestanden: dem Commandirenden in Ungarn, Frhrn. v. Lederer, insbesondere in Anbetracht der gegen Wesseleny geübten milden und humanen Behandlung; dem k. k. Hofkammerpräsidenten, Baron v. Eichhoff, wegen seiner beim erbetenen Staatsanleihen für Wiederherstellung der Stadt Pesth nach den Unfällen der Ueberschwemmung geleisteten thätigen Förderung; dem Dr. jur. Wildner, der Verdienste wegen, welche er um das Zustandebringen eines allen Anforderungen genügenden ungarischen Wechselrechts um Ungarn sich erworben hat; dem Wiener Bürger Feiler, als Anerkennung der eifrigen und großmüthigen Hülfeleistung, welche er den Verunglückten der Pesther Ueberschwemmung angedeihen ließ. Unter den Personen, welche das Indigenat auf ihr Ansuchen eingeräumt erhielten, ist des Hrn. Glogovszky, eines Polen, erwähnt, dem es aus Rücksicht auf seine Abstammung von dem tapfern Polenkönige Stanislaus Sobiesky bewilligt wurde. Hier ist das Gerücht verbreitet, Prinz August von Coburg werde sich mit einer Fürstin von Arenberg vermählen.

Ich habe im November vorigen Jahrs in einem kurzen Artikel die Gründe auseinander gesetzt, warum den k. Freistädten zur Zeit keine Einzelstimmen auf dem ungarischen Reichstage gestattet werden, und gestattet werden können. Ich habe mich als Einganges einer Rede des Deputirten Pulßky bedient, in der einige Hauptsätze meines Artikels bereits erörtert vorlagen, andere bloß angedeutet waren; jenen hatte ich nichts beizufügen, diese trachtete ich weiter auszuführen. Im Monat Februar erschien eine lange Entgegnung, die trotz ihrer Weitläufigkeit nichts Anderes ins Klare brachte, als daß die Einzelstimmen der Städte sich auf vorhergegangenen Usus einer solchen Abstimmung basiren könnten. Weder Pulßky noch sonst irgend Jemand, der Ungarns Geschichte kennt, hat je bestritten, daß die Städte in seltenen Fällen einzeln abstimmten; ob aber ein selten angewandter, oft bestrittener (welches beides selbst im Artikel des Gegners zugegeben wurde), sich auf kein klares, ja kaum auf ein andeutendes Gesetz gründender Gebrauch ein historisches Recht genannt werden könne, das zu beurtheilen überlasse ich jedem Unbefangenen. Die übrigen noch bei weitem wichtigeren Gründe aber, die ich angeführt, hat mein Gegner ganz übergangen. Diese sind 1) eine Stellung der k. Freistädte, welche sie den Gesammtinteressen des Landes unzugänglich macht ich führe hier die Einsprache der meisten Städte gegen das Freigeben des Handels und der Gewerbe, und gegen die Emancipation der Juden an eine Stellung, die sie wider den nationellen Fortschritt des Landes einnimmt; eine Stellung, die sie zwingt, in ihrer mangelhaften Municipalverfassung zu verknöchern ich berufe mich hier auf das, was ich über diese in meinem Artikel gesagt, und von dem mein Gegner kein Jota läugnet, noch läugnen kann; 2) die Abhängigkeit der Städte*)Engel, dem man doch keineswegs zu weit gehenden Liberalismus vorwerfen kann, fordert in seiner Geschichte des ungarischen Reichs (Wien 1814, Band 5, Seite 353) den Adel zur Emancipation der Städte mit folgenden Worten auf: schützet die Freiheit des Bürgers, erlöst ihn von der doppelten Regierung durch Kammer und Statthalterei.; 3) das Allerwichtigste, nämlich die Wahrheit, daß die Deputirten der k. Freistädte nur so heißen, in der That aber bloß Deputirte der städtischen Magistrate, nicht aber der Bürger sind. Ich ersuche somit meinen künftigen Gegner, zu beweisen: 1) daß die Interessen der städtischen Magistrate mit den Interessen des Landes identisch seyen; 2) daß diese Magistrate eine ungarisch nationelle Entwickelung, (und nur eine solche kann fest, dauerhaft und bedeutsam werden), wirklich wünschen und zu fordern sich bemühen; 3) daß diese Magistrate im vollen Ernste dasselbe sind, was die Bürger; 4) daß sie unabhängig und frei dastehen. Meines Erachtenß dreht sich der Streit hauptsächlich um den Punkt: soll Ungarn in Rücksicht auf Bildung deutsch werden oder ungarisch bleiben? Hieraus entspringt die Frage: ist es besser, daß ein Land mit gesundem kräftigem Boden einen stämmigen, lange Dauer versprechenden Wald trage und nähre, oder ist's besser, daß es sich zu einem kleinlichen Treibhause umgestalte, und kränkelnde Pflanzen kümmerlich erziehe? Ich frage weiter, welcher Unparteiische kann unsrer Nation, wenn er sie auch nur durch die jüngsten Artikel der Allg. Zeitung kennt, innere Lebenskraft und tüchtige nationelle Vorbildung für eine künftige Epoche streitig machen? Uebereinstimmend mit dieser Ansicht hat die Regierung selbst während des jetzigen Landtages der ungarischen Sprache, dem nationellen Fortschritte Zugeständnisse gemacht, die jeden wahren Vaterlandsfreund erfreuten. Es ist ein Eingehen in diesen Sinn, den Pulßky mit den übrigen Ständedeputirten von den k. Freistädten sowohl in seiner von mir angeführten Rede, als auch in der von ihm gegebenen Erklärung mit Recht fordert, und in dieser Forderung soll und wird er sich nicht irre machen lassen durch persönliche Angriffe, welche ihm seine Jugend nur deßhalb vorwerfen können, weil er freimüthig genug war, der Erklärung seinen Namen beizusetzen; denn wahrlich es ist weder in diesen Zeilen noch in seinem sonstigen Auftreten eine fest begründete Ueberzeugung, ein männlicher Patriotismus zu vermissen. Man wird ihm nie seine Jugend vorwerfen können, wenn man das Verdienst zu würdigen versteht, welches er sich durch unermüdliche Thätigkeit bei Ausarbeitung des Wechselrechts und anderer Deputationalartikel erworben. Man wird ihm nie seinen Namen vorwerfen können, den er nicht selbst gewählt, und den er durch seine ächt ungarischen Schriften über die Donauregulirung und durch seine historisch staatsökonomischen Betrachtungen über das0992 Geld*)Die erste Schrift erschien selbstständig i. l. J. unter dem Titel: Pulfsky Ferencz 'töredékes ćszrevćtelei á Dunaszabályozeis 's keleti kérdés iránt, und enthält viele äußerst richtige Bemerkungen über das gegenseitige Verhältniß zwischen Ungarn und dem Orient. Die zweite Schrift ist eine derjenigen, in denen sich Gelehrsamkeit und Geist vereinen, ihren Inhalt machen aber hauptsächlich jene materiellen Vortheile aus deren Nichtachten der Opposition so oft von ihren Gegnern vorgeworfen wurde. zu einem in Rücksicht auf wahre ungarische Vaterlandsliebe geachteten gemacht hat. Man wird ihm endlich nie damit drohen können, daß ihn der Reisende mit der Fürstenkrone durch einen einzigen Griff erdrücken könnte, wenn man das im Jahre 1837 erschienene Werk: Aus dem Tagebuch eines in Großbritannien reisenden Ungarn, das auch in Deutschland Verbreitung und Anerkennung fand, mit den neuern Berichten des besagten Reisenden vergleicht.

Türkei.

Der k. französische Botschafter, Graf Pontois, hatte, nachdem er ein paar Tage zuvor seine Creditive dem Großwessier Chosrew Pascha übergeben, am 12 d. eine Audienz beim Sultan, um Sr. Hoheit das aus Anlaß seiner Ernennung zum Botschafter ausgefertigte Beglaubigungsschreiben seines Königs zu überreichen. So wie sämmtliche Würdenträger des Reichs von Seite des Sultans aufgefordert wurden, sich je nach ihrem Range in den neuen Sommerpalast von Tschiragan zu begeben, um ihn zu besichtigen, so erging dieselbe Einladung auch an die Repräsentanten der fünf Großmächte, welche sich zu diesem Ende am 12 um die Mittagsstunde dahin in Begleitung der vorzüglichsten Beamten ihrer Gesandtschaften verfügten. Der Sultan empfing sie in einem deßhalb abgehaltenen Cercle, welchem auch der Seraskier Halil Pascha, der Minister des Aeußern Reschid Pascha, der Muschir des Serails Riza Pascha und einige andere Serail - und Pfortenbeamte beiwohnten. Nach dem Cercle wurden die fremden Minister mit ihrem Gefolge in sämmtlichen Abtheilungen des neuen, eben so geschackvoll gebauten, als mit Pracht und Luxus ausgestatteten Palastes umhergeführt. An die Ministerresidenten und Geschäftsträger der übrigen Höfe ist die Einladung ergangen, sich künftigen Sonnabend, 18 d., zu demselben Zweck ins Serail zu begeben. Am 13 d. ist in Konstantinopel, unweit Achor Kapu, bei starkem Nordwinde Feuer ausgebrochen. Ohne Entwickelung großer Thätigkeit von Seite der Behörde hätte dieses Feuer bedeutende Verheerungen anrichten können; doch wurden die Löschanstalten mit solchem Eifer betrieben, daß nur 15 Häuser von den Flammen verzehrt wurden.

Persien und Tscherkessien.

(Corresp. des M. Chronicle.) Konstantinopel, 1 April. Wir haben hier Briefe aus Tauris, die aber nur bis zum 12 Febr. reichen. Sie melden, daß ein persisches Truppencorps sich gegen Sulimania gewendet, dessen endliche Bestimmung Bagdad sey. Den Grund dieser Angriffshandlung des Schah gegen das osmanische Gebiet kannte man nicht. Der Schah befand sich noch zu Ispahan, und wollte um jeden Preis gegen Schiras vorrücken. Eine beträchtliche Streitmacht stand um Ispahan versammelt. Diese kriegerischen Bewegungen des Schah hatten alle Handelsgeschäfte gelähmt. Aus Herat fehlt es an bestimmten Nachrichten, aber eine Abtheilung des persischen Heers hielt noch immer Ghorian, eine drei Tagmärsche von Herat entlegene Stadt, besetzt, und man glaubte, daß die Truppen bald die Richtung auf letztern Ort einschlagen würden. (?) Das Mißlingen der russischen Expedition gegen Chiwa war in Tauris bekannt. Ueber Odessa vernimmt man, daß es den Tscherkessen geglückt, sich des russischen Forts Sutscha zu bemächtigen, das von einer Besatzung von 1000 (??) Mann und 20 (?) Kanonen schweren Kalibers vertheidigt war. Die Soldaten der Besatzung wurden als Sklaven verkauft. Es fragt sich nun, ob die tapfern Gebirgssöhne im Stande seyn werden, das Fort zu behaupten. Die Russen schicken sich an, 40,000 (!?) Mann Verstärkung nach Tscherkessien zu werfen.

0985

Die Ruinen von Mesaourat und Ankunft in Karthum.

(Fortsetzung.)

Gegen Abend, nach einer kurzen Ruhe mußten wir wieder in den Sattel, um sieben deutsche Meilen weiter während der Nacht den dritten Ort aufzusuchen, an dem allein sich noch Ruinen in diesem Theile des Landes befinden. Da indeß, nach fünfstündigem Marsch, des Doctors und meines Kammerdieners Dromedare kaum mehr vorwärts zu bringen waren, das etwas coupirte Terrain in der ägyptischen Finsterniß immer schwieriger zu passiren wurde, und wir Alle uns vor Mattigkeit kaum mehr auf unsern Thieren zu erhalten vermochten, so beschlossen wir links ab einem großen Feuer zuzureiten, das, wie uns der Schech versicherte, einem ihm bekannten Beduinenstamm angehöre, um dort den Morgen oder wenigstens den Aufgang des Mondes abzuwarten. Ungeachtet der uns eben gegebenen Versicherung gebrauchte der Schech Bischir wiederum alle militärische Vorsicht. Wir mußten einige hundert Schritte von dem Feuer, das den Mimosenwald um uns her magisch beleuchtete, halten bleiben, und zwei Leute wurden zum Recognosciren vorausgeschickt. Als sie zur Abstattung ihres Rapports zurückkamen, ward es, ich weiß nicht aus welchen Gründen, nicht für dienlich gefunden, hier die Gastfreundschaft anzusprechen, sondern wir wandten uns von neuem seitwärts einem weit entfernteren Feuer zu, das am Horizonte aufblitzte. Dort nach einer halben Stunde angelangt, befolgte man dieselbe Taktik, worauf uns endlich gestattet ward auf einem isolirten Sandhügel unser Nachtlager aufzuschlagen, an dessen Fuß sich unsere sämmtlichen Thiere wie ein Bollwerk im Kreise umher reihten. Von den Beduinen, welchen der Schech allein einen Besuch abstattete, bekamen wir keinen einzigen zu sehen, statt dessen aber, was uns ungleich willkommener war, brachte uns der Schech eine enorme Kürbisflasche voll vortrefflicher Milch nebst einem Pack arabischer Brodkuchen mit, die uns ein köstliches Mahl bereiteten. Einige Stunden tiefen Schlafes, wenn gleich auf hartem Lager, erfrischten uns so vollkommen, daß wir alle mit erneutem Muth und in der besten Laune wieder unsere Dromedare bestiegen, um in belebender Morgenfrische der aufgehenden Sonne entgegenzureiten. Wir hätten uns jedoch die ganze Beschwerlichkeit dieser langen Tour füglich ersparen können, da die Ruinen, um derentwillen wir den großen Umweg unternahmen, ganz unbedeutend sind. Sie liegen nahe am Nil, und bestehen nur aus großen Schutthaufen, aus denen sich noch drei aufrecht stehende viereckige Pfeiler erheben, durch Isisköpfe mit sehr langen Ohren verziert. Ein italienischer Renegat, Leibarzt des Gouverneurs zu Karthum, hat hier Nachgrabungen veranstalten lassen, die aber kein anderes Resultat gegeben haben, als einige zerbrochene Säulenschäfte und Schlußsteine von Thoren mit dem Symbol der geflügelten Kugel aufzudecken, an denen die Arbeit ziemlich roh ist.

Es blieb uns jetzt, um unsere Excursion ganz zu vollenden, nur noch ein zweistündiger Marsch bis Beni-Naga übrig, in dessen Nähe meine, auf der kürzesten Straße vorausgegangene Reisekarawane uns erwartete. Unser Weg längs des Nils glich, obgleich ohne Anbau, doch völlig einem Garten durch die Menge der zierlichen Gesträuchelumps und malerisch vertheilten Baumgruppen, zwischen denen sich die schönste Fernsicht, einerseits auf die eben verlassenen Berge, von der andern auf die weiten Windungen des Flusses eröffnete. Wild war hier ziemlich häufig, besonders Hasen, welche die Beduinen durch Steinwürfe zu tödten verstehen. Einmal flog ein Trupp von sechs schlohweißen großen Antilopen an uns vorüber, und in der Nähe einiger Zelte sahen wir eine sehr eigenthümliche Race halbwilder Schafe, die nicht nur in der Form ganz von den unsrigen abwichen, sondern auch in ihrer Farbe. Einige waren rehfarben, die Wolle anderer von der Farbe eines falben Pferdes, und mehrere waren auf das schönste marmorirt wie ein Osterei. Bald darauf erblickten wir, unsern Beni-Naga, einen dichten Hain hoher Palmen, derengleichen wir lange nicht mehr zu Gesicht bekommen hatten, und entdeckten zugleich unsere hellgrünen Zelte unter ihrem Schatten aufgeschlagen, neben verschiedenen Sekis, umgeben von den durch sie bewässerten, fruchtbaren Fluren. Hier beschloß ich den heutigen Tag zu rasten. Ein Schaf ward für den Schech und seine Leute geschlachtet, und ganz am Spieße gebraten, ich begnügte mich mit Datteln und Milch eine Diät die ich bis Karthum fortsetzte, und dadurch mein häufiges Kopfweh und anderes Uebelbefinden vollständig beseitigte.

Beni-Naga ist gleich Schendi ein sehr großer, aber fast gänzlich zerstörter Ort, den nur noch 2 bis 3 Familien bewohnen. Unfern der Stadt steht das Grab eines berühmten mohammedanischen Heiligen, in Form einer hohen scharfzugespitzten Pyramide, die hier noch immer für dergleichen Zwecke übliche Bauart. Wir fanden zuweilen diese Denkmäler auch, gleich den alten, stufenweise emporsteigen, so daß man ihren Gipfel bequem erklettern konnte. Doch sind die mohammedanischen Pyramiden nie vereckig, sondern immer rund. Zuweilen sind Bruchsteine bei ihnen angewandt, meistens werden sie aber nur aus in der Sonne getrockneten Backsteinen, oder mit Stroh vermischter Erde, aufgeführt, seltener aus gebrannten Ziegeln. Gleich bei unserer Ankunft erzählte man uas eine traurige Begebenheit, die sich vorgestern neben unserm Lagerplatze zugetragen. Zwei Löwen hatten sich in der Nähe eines der Seki geschlichen, wo mehrere Stücke Vieh eingepfercht standen, von denen das größte der Raubthiere sich eine Kuh zur Beute auserwählte. Im Begriff sie fortzuschleppen, ward es von dem Besitzer, den das Angstgebrüll der Kuh herbeigerufen hatte, kühn angegriffen. In Verzweiflung über den Verlust dessen, was vielleicht den größten Theil seines Vermögens ausmachte, stürzte sich der arme Schwarze auf den Löwen, und bohrte ihm seinen Wurfspieß tief in die Brust. Leider war jedoch die Wunde nicht sogleich tödtlich, das gereizte Unthier ließ augenblicklich seinen Raub los, und mit einem einzigen Satze seinen Feind erreichend, riß es ihm mit der Klaue das Gesicht ab, während es ihm zugleich den rechten Arm fürchterlich mit den Zähnen zerfleischte. Während dieß geschah, waren indeß sämmtliche zum Seki gehörende Leute herbeigekommen, und erlegten leicht mit ihren langen Spießen den schon erschöpften Löwen; der andere, jüngere entsprang. Mit der diesen Menschen eigenen Apathie ward noch in derselben Nacht das erlegte Thier gebraten, gierig aufgefressen, und am andern Morgen die Haut an einen zufällig durchreisenden Dschellab verkauft. Der Verwundete hatte unter den gräßlichsten Schmerzen noch einen Tag gelebt, und war eben begraben worden, als wir anlangten.

Wir hatten Gelegenheit, während unseres Aufenthalts in diesem Bivonac einige den hiesigen Klimaten eigenthümliche Phänomene zu beobachten, denen beizuwohnen zwar merkwürdig0986 aber keineswegs angenehm ist. Nach vielem, stets wechselnden Winde und einer schwülen Gewitterhitze bei sehr bedecktem Himmel, schien es uns plötzlich, als komme aus Süden ein dunkler Sandberg auf uns zugewandert. Ich befahl sogleich, mein Zelt, in welchem ich mich kurz vorher zu Bett gelegt hatte, nach Möglichkeit zu schließen, und durch einige Hülfsstricke noch besser an die umstehenden Bäume befestigen zu lassen, auch erhielt es sich glücklich, als die Winds - und Sandsbraut nun heulend über uns herflog, aber vor der Erde, die sie mit sich führte, gab es keine Rettung. In weniger als einer Minute war durch die nicht ganz zu schließenden Fugen des Zeltes so viel von diesem Elemente eingedrungen, daß Alles darin, wie ich selbst, zolldick mit schwarzem Schmutz aller Art bedeckt wurde, und ohne das seidene Tuch, welches ich dicht um mein Gesicht geschlagen hatte, glaube ich, daß ich davon hätte erstickt werden können. Alle Araber hatten sich unter ähnlicher Einwickelung mit dem Antlitz auf die Erde geworfen, wo sie bewegungslos liegen blieben bis das Wetter ausgetobt hatte, welches ungefähr nach zehn Minuten der Fall war.

Am Abend wollte ich, um mich vom Erdbade abzuwaschen, ein anderes im Flusse nehmen, kam aber hier recht eigentlich aus dem Regen in die Traufe. Der einzig brauchbare Badeplatz war eine Viertelstunde von den Zelten entfernt, und schon während des Hingehens bemerkte ich, daß der nördliche Himmel sich seltsam gelbroth färbte, während aus seiner schwarzen Einfassung fernes Wetterleuchten sichtbar ward. Ich verlor daher keinen Augenblick, um ins Wasser zu kommen, hatte aber kaum einige Schwimmübungen versucht, als Tropfen so dick wie Haselnüsse langsam zu fallen anfingen, die Luft sich nächtlich verfinsterte, und mitten in diesem Dunkel eine feuerrothe Wolke sich uns mit unheimlichem Brausen näherte. Ich sprang jetzt eben so schnell aus dem Fluß als früher hinein, um wenigstens vor Ausbruch des drohenden Ereignisses wieder in meine Kleider zu kommen. Es war aber schon zu spät, und ich nur erst mit einem Bademantel angethan, als unter unaufhörlichem Krachen des Donners und Flammen der Blitze ein Wolkenbruch auf uns herabstürzte, wie ich nie etwas Aehnliches erlebt. Hier mußte ich die Geistesgegenwart der drei Neger des Schech-Bischir bewundern, die ich mit mir genommen hatte. Im Nu hatten sie mich nebst meinen Sachen in den großen Teppich gewickelt, der am Ufer ausgebreitet lag, ihn oben zusammengedreht, und sich alle drei auf der Seite, von wo Sturm und Wetter herkam, gleich einem schützenden Gewölbe von Fleisch und Bein über mich hingelegt. So bildeten wir eine zu compacte Masse, um vom rasenden Sturm und der strömenden Fluth weggeschwemmt werden zu können, und alles Uebel, was mir widerfuhr, bestand in der That in nichts Anderem, als eine Zeit lang im Wasser zu liegen, und mich später während eines etwas gelinderen Platzregens anziehen zu müssen, worauf ich nicht ermangelte, im schnellsten Laufe mein sicheres Zelt wieder zu gewinnen. Doch dauerte das Unwetter die ganze Nacht mit abwechselnder Stärke fort, so daß gegen Morgen selbst mein doppeltes Zeltdach das Eindringen des Wassers nicht mehr verhindern konnte. Ich mag immer von Glück sagen, daß dieses kleine Abenteuer mir kein Fieber zuzog, aber da sich die Hitze fast bei jeder Witterung gleich bleibt, ist man von der Nässe nicht so leicht einer Verkältung ausgesetzt, als in unserm rauheren Norden. Ich verweilte jedoch bis 1 Uhr Nachmittag am andern Tage, um der Sonne völlig Zeit zu lassen, uns und unsere Effecten hinlänglich zu trocknen, ehe wir von neuem aufbrachen.

Im Anfang blieb auch heute das Land noch fortwährend durch Gesträuch, wenn gleich meistens blätterloses, belebt, und wir begegneten vielen Reisenden zu Kamel, zu Pferd, zu Esel und zu Fuß, alle stets mit Schild und Speer bewaffnet, größtentheils hoch gewachsene, schöne Leute aus dem Sudan, die besonders in der Form der Beine und Waden sehr die bisher gesehenen Araber übertreffen, welche bei aller ihrer Kräftigkeit doch meistens nur mit Spindelbeinen begabt sind. Sie erwiederten unsern Gruß mit viel Freundlichkeit, und hatten überhaupt ein freies, gutmüthiges, und im Ganzen gefälligeres, obwohl weniger würdevolles und vornehmes Aussehen als die Schaki - und Dschahelin-Araber. Nach einigen Stunden verschwand alle Vegetation, und die ebene, leere Fläche bot seitwärts nur ein isolirtes, weitläuftiges und niedriges Granitgebirge dar, das den Ruinen einer Stadt glich, und von dem Blendwerk der Wüste mit einem See von täuschender Wahrheit umschlossen ward. Der Boden ist hier überall sehr salzhaltig.

Die weitere Tour blieb von hier an lange Zeit äußerst einförmig, bis wir am Abend die Region der letzten (sechsten) Katarakte des Nils erreichten, wo von neuem eine frischere Vegetation beginnt, und Granitfelsen aller Formen sich wie bei Assuan, wiewohl mit einem weit anmuthigeren Charakter der Landschaft, bis mehrere Stunden vom Nil ab quer durch die Gegend hinziehen. Der höchste dieser Felsen, in der Nähe der Straße, markirt, nach der Eintheilung der Araber die Gränze zwischen Nubien und Sudan, ein schöner romantischer Fleck, dem nach dem Flusse zu ein dichter Wald zur Seite liegt, während sich vorn im Süden ein blaues Gebirge erhebt, welches, sich dann östlich wendend, in einer sonderbaren Berggruppe endigt. Diese gleicht einem Du end in irregulären Haufen neben einander aufgestellten, gigantischen Heuschobern, oder Santonsgräbern, wenn man lieber will, alle von ganz gleicher Höhe und Gestalt, und einzeln aus der Fläche emporsteigend, ohne daß man, wenigstens von hier aus, irgend eine Verbindung zwischen ihnen entdecken könnte. Ich erinnere mich an dieser Stelle des Enthusiasmus, mit dem ich bei Assuan zuerst in Nubien eingeritten war, und wie wenig ich damals träumte, auf der andern Seite wieder hinauszureiten. Der Doctor, dem ich diese Bemerkung mittheilte, erwiederte: Ja, und wie viele reiten hier aus Nubien hinaus, ohne je von neuem wieder herein zu kommen. Das freilich, sagte ich, müssen wir dem Schicksal anheimstellen, und ich hoffe für die, welche uns lieben, daß der Himmel für uns es besser wenden wird. Was aber mich selbst betrifft, so kann es meiner durch das Weltall wandernden Seele ziemlich einerlei seyn, wo sie ihren jetzigen Körper zu noch viel weiterer und interessanterer Wanderung in neuer Gestalt auf dieser Erde zurückläßt. Ich bin immer zu dieser kleinen Katastrophe fertig und bereit, wiewohl keineswegs pressirt sie herbeizurufen, am wenigsten durch unnütze Besorgniß; ein so beruhigender Gemüthsstand, daß ich ihn selbst allen meinen frommen Feinden wünsche, nach der schwierigsten Lehre unserer Religion, die uns vorschreibt: segnet die euch fluchen. Uebrigens, setzte ich hinzu, haben ein Arzt und ein Philosoph, die zusammen reisen, gewiß weniger zu befürchten als andere. Sie werden meinen und Ihren Körper curiren, wenn wir krank werden, und ich werde nie ermangeln, wenn Spleen oder das Heimweh uns übermannt, oder die Hitze zu unerträglich wird, unsern Seelen mit den vortrefflichsten Maximen zu Hülfe zu kommen; es ist dabei nur nöthig, daß wir beide an einander glauben, ich an Ihre Heilkunst und Sie an meine Philosophie, und da dieß unser beiderseitiges Interesse ist, so müssen wir unsern Skepticismus in dieser Hinsicht wenigstens jetzt gefangen nehmen. Der Doctor war es zufrieden, und so setzten wir mit verdoppelter0987 Zuversicht unsern Weg, gleich dem Blinden und dem Lahmen, weiter fort.

(Beschluß folgt.)

Deutsche und französische Poesie der Gegenwart.

(Fortsetzung.)

Es kann nicht wohl umgangen werden, ein paar allgemeinere Betrachtungen voranzuschicken. Die erste betrifft die verschiedene äußere Stellung des Dichters in Deutschland und in Frankreich zum Publicum, seine Anerkennung bei der Nation. Beim französischen Dichter kommt es hauptsächlich darauf an, daß er in Paris Succeß hat, daß er entweder durch Empfehlung und Protection litterarischer Notabilitäten oder durch die sein Talent anerkennende Presse emporgehoben wird und durchdringt, denn Paris ist, in dieser Beziehung, Frankreich. Ist ihm einmal dieß gelungen, wird er von den mächtigen Organen der öffentlichen Meinung anerkannt (mag immerhin eine Partei gegen ihn seyn), so ist ihm ein gewisser Ruf gesichert, die Schlacht ist gewonnen, Frankreich hat für ihn entschieden, und das Bewußtseyn, von der Nation anerkannt, so zu sagen adoptirt zu seyn, mag ohne Zweifel in vielen Fällen auf das Talent, die Energie, die Begeisterung des Dichters zurückwirken. Die aura popularis wird ihm, wenn nicht Eitelkeit ihn berauscht und ihm den Kopf verrückt, zum hebenden und tragenden Element, worin seine Schwingen zu kühnerem Fluge sich ausbreiten, das ihm die Brust gewaltiger und stolzer schwellen macht. Ganz anders in Deutschland, wo es an einem Centralpunkt der Litteratur und des Geschmacks, wie in Paris (das freilich seine Macht wohl auch launisch und despotisch mißbraucht), fehlt, wo die öffentliche Meinung keine solche Organe hat, wie in Frankreich, und daher auch der Sicherheit und Energie ermangelt, wo kritische Litteraturzeitungen mit einigen hundert Lesern über die Dichter Gericht halten und ihr Verdict häufig in einer Sprache abgeben, welche für den gewöhnlichen Leser beinahe völlig unverständlich ist. Das einem Dichter in dem einen kritischen Blatt gespendete Lob ist für ein anderes ein Motiv, ihn zu ignoriren oder ihn herabzusetzen; der Norddeutsche ist wohl auch gegen den Süddeutschen eingenommen, mißtrauisch, befangen, und umgekehrt; es gibt Localberühmtheiten, die man anderwärts wenig oder gar nicht kennt, und welche kennen zu lernen man zu indolent oder zu eifersüchtig ist; kurz die stärkende und begeisternde Aufmunterung, die in Frankreich häufig auch Talenten zweiten Rangs, wenn schon nicht immer, entgegenkommt, mangelt in Deutschland fast immer. Etwa fünfzehn Jahre brauchte es, bis Uhland und Rückert zu einer bedeutenderen Popularität gelangten! Ein wichtiges Moment zur Erklärung dieser Ungleichheit wird unten noch zur Sprache kommen.

Eine zweite allgemeine Bemerkung betrifft den bei beiden Völkern sehr verschiedenen Charakter ihrer gesammten, besonders aber ihrer lyrischen Poesie. Wenn das Epos eines Volks hauptsächlich seine frühere Geschichte, das Drama (und der Roman) seine öffentlichen und socialen Verhältnisse und Zustände, die herrschenden Gesinnungen, Leidenschaften und Sitten, die typischen Charaktere abspiegelt, so prägt sich in der lyrischen Gattung (im weitesten Sinne) Temperament, Gemüth, Individualität der gesammten Nation und der Einzelnen, wie sie, trotz verschiedener Mischungsverhältnisse bei den Individuen, doch im Durchschnitt ein Gleichartiges constituiren, das man Volksgeist oder Nationalcharakter nennt, ganz besonders aus. Nun sind die Franzosen ein mehr auf das Aeußere, die Erscheinung, das Praktische gerichtetes, die Deutschen ein mehr innerliches, contemplatives und theoretisirendes Volk; jene sind bessere Sprecher, diese tiefere Denker, aber darum nicht eben auch fertigere Dialektiker; vielmehr ist der Franzose im Durchschnitt gewandter und schneller in den logischen Operationen des Subsumirens und Generalisirens, in schnellem Erwiedern, im raschen Treffen, und wenn er auch oft den Nagel nicht auf den Kopf trifft, kommt er doch dem lange bedächtig zielenden Deutschen zuvor. Wie richtig ist das Wort der Frau von Staël: Ein Franzose weiß immer noch zu sprechen, wenn er auch keine Ideen hat; ein Deutscher hat immer ein ziemliches Mehr im Kopf, als er auszudrücken weiß! Prüft man nach diesem die poetische Anlage beider Völker, so dürfte sich das Resultat ergeben: in der Poesie, die, wenn eine solche Analyse eines Organischen erlaubt ist, in die Inspiration, oder begeisterte Conception, und in die künstlerische Ausführung zerfällt, kommt den Franzosen in höherem Maaße das Element oder die Gabe der künstlerischen Ausführung, den Deutschen mehr die der poetischen Conception zu. Vielleicht war es auch mit die Ahnung ihrer vergleichungsweisen Schwäche in diesem Punkt, was die Franzosen zu um so größerer Strenge in Betreff der künstlerischen Form trieb und ihnen einen solchen Respect vor classischen Autoritäten und vor den Satzungen der Akademie einflößte. Deßwegen würden Franzosen und Deutsche, selbst wenn nicht der Unterschied der Sprache sie auf verschiedene Standpunkte stellte, und ihnen die poetischen Schöpfungen in dem einen oder dem andern Idiom immer in etwas verschiedenem Licht zeigte, schon ihrer geistigen Begabung nach über die meisten gedichte nicht gänzlich übereinstimmend urtheilen. Man darf wohl behaupten, daß bei den Franzosen die streng künstlerische Darstellung und Ausführung von wichtigen oder ansprechenden, klar und concis ausgedrückten Gedanken schon auf das Prädicat einer ziemlich guten Poesie Anspruch machen kann; Epigramme, Fabeln, Episteln, Satyren der nüchternsten Art (nach unserem Geschmack), wenn nur in schöner, prägnanter, in blühender und volltönender Sprache und den Gesetzen der Prosodie entsprechend, berechtigen zum Titel des Dichters. Der esprit, Geist und Witz, oft ganz ohne das, was wir Poesie nennen, entzückt den Franzosen mehr als die reichste Ergießung von Seele. Aber darum stelle man es sich nicht als so leicht vor in Frankreich ein Dichter zu seyn: die Bedingungen sind andre, aber wohl nicht eben leichtere. In Beziehung auf die Form: Metrum, Cäsur, Reim, sind sie von strengen Gesetzen beherrscht, die nicht ungestraft übertreten werden. Daher darf man wohl mit Recht annehmen, daß der französische Dichter, welcher Beifall und Lob erwirbt, immer das Verdienst der Kunst bis auf einen gewissen Grad besitzt. Nicht entfernt fällt es uns ein, darum den französischen Dichtern überhaupt die poetische Begeisterung absprechen zu wollen wie sollte man sie einem Lamartine und Victor Hugo nicht zugestehen? aber ebenso gewiß scheint uns, daß auch bei den Koryphäen der französischen Poesie, verglichen mit der deutschen Poesie, die Richtung auf das Aeußere vorherrscht. Die rhetorische Declamation, welche den einfachen Kern einer Idee, einer Anschauung, selbstgefällig in die Breite zieht und ausspinnt, die ausführliche Schilderung, welche die Bestandtheile des vorliegenden Gegenstandes äußerlich aneinanderreiht und zusammenträgt, statt ihn mit Einem Zauberschlag innerlich entstehen zu lassen und vor die Anschauung hinzustellen, die geistreiche Reflexion, die spielende Dialektik das sind Elemente, welche in der französischen Poesie jedem Deutschen auffallen müssen, welche, wenn sie nicht zum Extrem getrieben werden, dem französischen Aesthetiker nicht anstößig sind; und in der That, die ausgezeichneteren französischen Dichter wissen auch durch eine kunstvolle und edle Sprache0988 das, was uns Deutsche als eine poetische Unvollkommenheit erscheint, in gewisser Art zu einem Vorzug zu erheben, so daß der gewöhnliche Leser ungern missen würde, was der strengere Kritiker verwerfen müßte. Gewiß ist: ohne Gedankenstoff, ohne Sprachfertigkeit und Bekanntschaft mit der Kunst des Versbaues kann es einem Franzosen nicht so leicht einfallen, sich zum Dichter aufzuwerfen, wie einem Deutschen. Denn leider wird bei uns das Dichten oft gar zu sehr als eine freie Kunst angesehen und betrieben. Eine augenblickliche Stimmung, eine Leidenschaft, ein flüchtiges Gefühl, eine aufgeraffte Anekdote geben einem jungen (oder auch wohl ältern) Dilettanten Veranlassung, ein Lied oder ein kleines erzählendes Gedicht zu verfertigen, in den leichtesten, losesten Sylbenmaaßen, mit sparsamen, unächten Reimen, mit sorglosester Vernachlässigung aller prosodischen Gesetze. In solchen Gedichten von Anfängern, oder solchen, die es immer bleiben, wird der Sprache, der Grammatik, der Prosodie und der Logik gespottet, oder es wird doch durchaus keine neue Anschauung, Empfindung oder Idee vorgebracht, und doch nimmt sich das Product manchmal aus wie ein Gedicht:

Zwar ein Thierchen gibt es nicht,
Doch gibt es ein Gedichtchen.

Um Prosa zu schreiben, sagt Goethe bei Eckermann einmal, dazu gehöre, daß man wirklich etwas zu sagen habe; bei der (lyrischen) Poesie ist dieß in gewissem Sinn weniger der Fall, d. h. bei der Poesie ist die Form schon etwas, und manchmal das Meiste, und ein an sich durchaus nicht neuer Gedanke kann doch poetisch ganz artig und interessant ausgesprochen werden. Durch die Form erhebt der ächte Dichter eine bekannte Idee, eine Empfindung, die Jeder gehabt haben mag, in eine höhere Potenz; der unberufene Dichter dagegen stutzt sie nur äußerlich zu, überkleidet sie mit einigen poetischen Floskeln und Lappen, denn freilich: difficile est, proprie communia dicere! Je näher nun unsers Erachtens die französische Poesie in mancher Hinsicht der Prosa steht oder stehen darf (von der sie sich dann wieder durch eine sonderbare Pruderie in der Wahl der Wörter und Ausdrücke zu entfernen strebt), um so mehr gilt von ihr das, was Goethe von der Prosa sagte: daß man Etwas zu sagen haben müsse, daß sie sich nicht so von selbst, gleichsam im Traum, mache, sich am Reim fortspinne; und auch aus diesem Grunde wird es weniger französische Dichterlinge geben. Die Zahl der Dilettanten muß kleiner seyn, und die besseren Dichter kommen weniger in den Fall, so leicht ein kleines Lied, ein Gedichtchen hinzuwerfen, wie der deutsche Dichter, der keinen solchen Anlauf zu nehmen gewohnt ist, wie ihn der, doch immer noch die Hauptform der französischen Poesie bildende Alexandriner mit seiner Grandezza und seinen, durch seinen Bau fast nothwendig geforderten epigrammatischen Antithesen erheischt. Um die Form des Alexandriners zu füllen, dazu gehört schon viel mehr Masse, so zu sagen, als ein leichtes deutsches Metrum zu fassen vermöchte. Frau v. Staël läßt der deutschen Sprache eine Gerechtigkeit widerfahren, die ihr Marmier, so fürchten wir nach den vorliegenden Proben, wohl verweigern dürfte; sie sagt: Das Deutsche ist eine sehr glänzende Sprache für die Poesie, sehr reich in der Metaphysik, aber sehr positiv im Gespräch. Die französische Sprache dagegen ist wahrhaft reich nur in den Wendungen, welche die zartesten und feinsten Beziehungen und Verhältnisse des geselligen Lebens bezeichnen; sie ist arm und beschränkt in Allem, was der Phantasie und Philosophie angehört. Wir glauben das unserer Sprache gezollte Lob mit allem Recht annehmen zu dürfen, doch erfordert der Ausdruck glänzend (brillante) eine genauere Bestimmung. Frau v. Staël sagt selbst bald darauf: Obgleich der Sinn der deutschen Sätze oft erst am Ende klar wird, erlaubt doch die Construction nicht immer, einen Satz mit dem pikantesten Ausdruck zu schließen; und doch ist dieß eines der vorzüglichsten Mittel, in der Conversation Effect hervorzubringen. Man hört bei den Deutschen selten, was wir bons mots nennen; die Gedanken selbst muß man bewundern, nicht den äußern Glanz, den man ihnen gibt. Der Glanz der deutschen Poesie ist weit mehr die dem Ganzen gleichmäßig inwohnende, über Alles verbreitete, mit dem innersten Kern verschmolzene Schönheit, als eine in einzelnen Fulgurationen, so zu sagen sinnlich hervortretende, überraschende Pracht; die schlagenden Effecte, die pikanten, Vieles in Ein Wort zusammendrängenden Schlüsse, die glänzenden Antithesen alles das sind Eigenthümlichkeiten mehr der französischen Poesie (des Alexandriners) als der deutschen. Was der deutsche Geschmack verschmäht, epigrammatische Schlüsse, Eigennamen (zumal beim Reim), und Aehnliches, macht in der französischen, rednerischen Poesie oft einen großen Effect. So singt V. Hugo:

Ce siècle avait deux ans! Rome remplaçait Sparte,
Déjà Napoléon perçait sous Bonaparte, etc.

und wieder:

Tout en vous partageant l'empire d'Alexandre,
Vous avez peur d'une ombre et peur d'un peu de cendre!

und wir zweifeln nicht, daß diese Verse mit großem Beifall aufgenommen wurden, so wenig uns solche rhetorische Schläge einen eigentlich poetischen Eindruck machen. Wir Deutschen besitzen Unbefangenheit genug, um zu begreifen, daß den Franzosen leicht ihre Poesie mit solchen mehr ins Auge und ins Ohr fallenden Eigenthümlichkeiten als reicher und vollkommener erscheinen mag, als die deutsche; dagegen behaupten wir doch mit Zuversicht: die deutsche lyrische Poesie ist in ihren edelsten Productionen weit immaterieller, weit ätherischer und geistiger, dabei aber doch körnichter, prägnanter und tiefer, als die französische; sie besitzt jene kurzen, geheimnißvollen Zauberworte, welche aufzufinden die rednerische und geistreiche Poesie der Franzosen sich vergebens müht, und welche die tiefsten Ahnungen des Gemüths aufregen; sie legt einen unendlichen Gehalt von Tiefsinn, Phantasie und Seele nieder in den dem Umfang nach kleinsten Liedern eine Gattung, welche sich bei den Franzosen meist nur durch ihre glückliche, graciöse Leichtigkeit, selten durch Tiefe, auszeichnet. Ihr Liederdichter, ihr Chansonnier par excellence, ist Beranger; das Verdienst seiner Lieder wird in Deutschland gewiß gebührend anerkannt, doch beruht es zum größten Theil überwiegend auf der glücklichen Form und dem französischen esprit; der denselben charakteristische Refrain bewährt häufig das eminente Talent, die Gewandtheit des Dichters, hat aber auch etwas Künstliches und Prosaisches an sich. Die durch den Gehalt bedeutendsten lyrischen Gattungen sind bei den Franzosen die Elegie und die Ode, so wie die größern (erzählenden oder beschreibenden) Gedichte in Alexandrinern, und hier stehen heutigen Tages Lamartine und Victor Hugo oben an. Die bisher auseinandergesetzten Umstände bringen es mit sich, daß die meisten solcher Oden und Elegien nicht in dem Grade schwach und leer seyn können, als es freilich eine Menge sogenannter Gedichte in Deutschland gibt; aber eine andere Frage ist, ob die französische lyrische Poesie der Gegenwart, mag sie immerhin des Schlechten weniger haben, auch nach der Seite des Trefflichen hin den Vorzug vor der deutschen behaupte, wie Marmier dieß so zuversichtlich annimmt.

(Beschluß folgt.)

0989

Italien.

Während in dem Schwefelstreit zwischen Neapel und England die meisten Urtheile das eingesetzte Monopol als eine für Sicilien eben so verderbliche als den europäischen Handel beeinträchtigende Maaßregel verdammten, fehlt es in Italien nicht an Stimmen, welche das Recht sowohl als die Wirkung des Monopols zu vertheidigen suchen. Wir gaben kürzlich den Auszug eines Artikels des Interprete Commerciale. Seitdem sind uns zwei kleine in demselben Sinn geschriebene italienische Flugschriften zugekommen, von denen die eine in Neapel, die andere in Pisa erschienen. Wir beschränken uns auf einen kurzen Auszug aus letzterer, welche den Gegenstand sehr umständlich behandelt. Sicilien, sagt der Verfasser dieser Risposta alle Petizioni de' negozianti inglesi pei zolfi di Sicilia, Sicilien versieht mit seiner Schwefelausbeute einen großen Theil der Märkte Europa's. Früher war der Schwefel für diese Insel eine Quelle des Reichthums, was aber nicht lange dauerte, denn der Preis dieser Waare wurde von vier bis fünf Ducati per Centner auf 1 1 / 3 Ducati herabgedrückt. Dieß reichte kaum hin, die Kosten zu decken, und die neapolitanische Regierung wurde mit Bittschriften bestürmt, der herabgekommenen Schwefelindustrie wieder aufzuhelfen. Unter den vielen Projecten, welche der Regierung zur Abhülfe des Uebelstandes vorgelegt worden waren, entschied sich dieselbe für das Project der HH. Taix, Aycard u. Comp. Die Firma dieser Gesellschaft ist französisch, aber keineswegs französisch ist ihr Interesse. Viele Sicilianer und Neapolitaner waren bei dem Unternehmen mit betheiligt, die Finanzverwaltung Siciliens hatte gleichfalls Theil daran. Uebrigens ist es ganz gleichgültig, von welcher Nation die Unternehmer seyen; denn die mobilen Capitalien gehören dem Weltinteresse an. Der mit der Compagnie abgeschlossene Contract sicherte den Besitzern der Schwefelminen einen Mittelpreis von Ducati 2. 30 per Centner; 400,000 Ducati wurden jährlich als Abgabe an die Staatscasse bezahlt, dabei blieb aber der Schwefelhandel frei; jeder Händler konnte von dem Mineneigenthümer direct einkaufen, jedoch unter der Bedingung, daß letzterer 20 Carlini per Centner von dem Erlös seines verkauften Schwefels an die Compagnie Taix-Aycard abgebe. Ob übrigens der Contract mit dieser Compagnie für das sicilianische Volk nützlich oder schädlich sey, ob derselbe erhalten, modificirt oder aufgelöst werden müsse, dieß ist eine Frage, deren Entscheidung einzig nur der Regierung des Königs beider Sicilien zusteht. Den sicilischen Unterthanen steht es frei, ihre Bemerkungen oder Reclamationen darüber am Fuße des Thrones niederzulegen; aber keine fremde Nation oder Regierung hat das Recht, sich in solche Fragen zu mischen. Ein solcher Schritt wäre eine offenbare Verletzung der Würde und Unabhängigkeit eines Staats, welche zu erhalten und zu sichern alle Nationen gegenseitiges Interesse haben. Die englischen Kaufleute suchen so viel als möglich zu beweisen, daß der Contract mit der Compagnie Taix-Aycard die Convention von 1816 verletzt habe. Aber jener Act von 1816 war nicht einmal eine vollkommene Convention; England erhielt durch denselben Concessionen, ohne daß Sicilien deren dagegen erhielt; er war eine reine Schenkung Ferdinands I. Schenkungen aber, die ein Souverän ohne gerechte Ursache (senza cause legittime) gemacht hat, können mit vollem Recht von dessen Nachfolgern widerrufen werden, wenn der andere Theil keine Concessionen dagegen gemacht hat. Oder wären auch solche Concessionen unwiderruflich, so würden sie sich doch bei Undankbarkeit des Begünstigten aufheben. England, welches auf das Oel von andern Ländern nur einen Zoll von Pf. St. 4. 4 per Faß erhebt, belegt das sicilianische Oel mit einem Zoll von Pf. St. 8. 8 und dieser wird sogar auf Pf. St. 10. 10 erhöht, wenn das Oel auf Schiffen mit neapolitanischer Flagge eingeführt wird. Durch diese Finanzmaaßregel hat also England den Vertrag von 1816 selbst aufgehoben. Uebrigens ist in jenem Act, der, wir wiederholen es, von den Nachfolgern des Gebers der Concessionen nach Willkür widerrufen werden konnte, durchaus nicht von einem besondern, ausschließlichen Vorrecht der englischen Unterthanen im Königreich beider Sicilien die Rede. In dem Art. 5, auf welchen die englischen Kaufleute sich stützen, wird bloß gesagt: Se. Maj. gestatte den in seinen Staaten residirenden Unterthanen die Freiheit, über ihre Güter zu verfügen, und garantire ihnen die Sicherheit ihrer Personen und ihres Eigenthums in derselben Weise, wie den Unterthanen der begünstigsten Nationen. Von einem speciellen Privilegium der Engländer ist damit also nichts gesagt, und wenn die Unterthanen der übrigen begünstigten Mächte nicht das Recht haben, gegen den Schwefelcontract zu reclamiren und Entschädigungen zu fordern, so sind die Engländer hiezu eben so wenig berechtigt. Die englischen Kaufleute geben den im Vertrag von 1816 enthaltenen Worten Achtung und Schutz eine zu weite Auslegung. Sie behaupten, die neapolitanische Regierung könne, weil sie Schwefelminen in Pacht genommen habe und Schwefel besitze, kein Gesetz über den Schwefel machen. Ließe man dieses Princip gelten, so könnten andere englische Kaufleute, die einen Olivengarten, einen Weinberg, ein Kornfeld gemiethet haben, und Oel, Wein, Getreide besitzen, fordern, daß die neapolitanische Regierung von Neapel sich aller, den Grundbesitz und den Handel mit den Erzeugnissen des Königreichs betreffenden Regierungsmaaßregeln enthalte. Eine solche Auslegung der England im Art. 5 des Vertrags von 1816 zugestandenen Privilegien käme aber einer völligen Abdankung der Souveränetät, einer Auflösung der bürgerlichen Gesellschaft gleich. Daß England bei Abschluß des Contracts mit den HH. Taix-Aycard u. Comp. anfangs selbst überzeugt war, es finde sich im Vertrag von 1816 kein Artikel, kein Wort, der es berechtigen könnte, gegen jenen Contract zu reclamiren, dieß beweist die Vorlegung zweier Entwürfe eines neuen Handelstractats; den einen legte Hr. Lamb, den andern Hr. Mac-Gregor vor. In beiden Entwürfen befand sich ein sehr schlau abgefaßter Artikel, der zum Vorwand dienen sollte, gegen obigen Contract oder jeden andern Widerspruch einzulegen. Offenbar dachte daher England damals selbst, daß es aus dem Vertrag von 1816 keine hinreichenden Argumente ziehen konnte, um den Contract mit der Compagnie Taix-Aycard zu bekämpfen. Der englische Handelsminister, Poulet-Thompson, gab auch auf die Klagen der beim Schwefelhandel betheiligten Kaufleute lange nur ausweichende Antworten, weil er überzeugt war, daß er auf den Vertrag von 1815 sich nicht stützen konnte, um auf diplomatischem Wege einzuschreiten. Dem Begriff des öffentlichen Rechts zufolge kommt aber ein Stillschweigen bei solchen Gelegenheiten einer Zustimmung gleich.

Erklärung.

Von dem außer Stuttgart und seinem Weichbilde kaum gekannten deutschen Courier ist das Blatt vom 26 April hieher gesandt worden. Es enthält einen weitschweifigen und langweiligen Aufsatz eines dortigen politischen Kannengießers über einen mit einer Lilie bezeichneten Artikel der Allg. Zeitung vom 2 April. Der Aufsatz verdient keine Widerlegung; eine solche würde den Zweck jenes Blattes fördern, mehr gelesen zu werden, d. h. mehr Abonnenten zu erhalten. So viel nur sey gesagt, daß jenem Blatte die Gemeinheit vorbehalten war, in einem anonymen Artikel den Fürsten Felix Lichnowsky als Verfasser des0990 mit der Lilie bezeichneten der Allgem. Zeitung zu benennen*)Die Redaction der Allg. Zeitung, die ihrerseits eben so wenig auf diesen Streit eingehen will, glaubt nur bemerken zu müssen, daß der Verfasser des Angriffs im Deutschen Courier drei höhere Militärs, die uns über die letzten Phasen des spanischen Bürgerkriegs Berichte mittheilten, zusammenwirft. Gehören auch alle drei der karlistischen Meinung an, so sind doch ihre Gesichtspunkte und ihre ganze Darstellungsweise so durchaus verschieden, daß eine solche Verwechselung kaum möglich schien, besonders nachdem noch zum Ueberfluß erklärt worden war, daß der unter dem Zeichen〈…〉〈…〉 schreibende Verfasser keinerlei Antheil an den letzten ausführlichen Berichten über die Katastrophe von Estella und Bergara habe., und die noch größere, Lügen über seinen Lebenslauf abzudrucken. Das Lob, welches demselben darin gespendet wird, kann, aus solcher Quelle, nur abgewiesen werden.

E.
0991

[1593]

Bekanntmachung für die Actionnäre der würtembergischen Gesellschaft für Zuckerfabrication.

In Folge der Ermächtigung der am 11 Januar d. J. abgehaltenen Generalversammlung der Actionnäre der würtembergischen Gesellschaft für Zuckerfabrication, im Laufe dieses Jahres weitere 15 Procent von dem Nominalbetrage jeder Actie einzufordern, und mit Anrechnung der auf den 1 April d. J. bereits eingeforderten und wirklich eingezahlten 10 Procent dieses Betrags hat die Direction der Gesellschaft auf den Grund des §. 18 der Statuten beschlossen, die für dieses Jahr noch zu erhebenden 5 Procent einzufordern.

Wir ersuchen demnach die HH. Actionnäre, besagte Fünf Procent, oder 25 fl. für jede Actie auf den 1 Junius d. J. und zwar: a) in Stuttgart auf dem Bureau der Gesellschaft, Königsstraße Nr. 43 zwei Treppen hoch, oder b) in Karlsruhe an das Bankierhaus der HH. S. v. Haber u. Söhne gegen Empfangnahme der Interimsscheine kostenfrei auszuzahlen.

Stuttgart, den 23 April 1840.

Direction der würtemberg. Gesellschaft für Zuckerfabrication.

[1518-20]

Rheinische Eisenbahn.

Wegen eingetretener Verhinderungen kann die auf den 7 Mai c. berufene General-Versammlung der Actionäre an diesem Tage nicht stattfinden, und wird dieselbe hiemit auf Freitag den 15 Mai c., Vormittags 9 1 / 2 Uhr, in dem hiesigen großen Rathhaussaale anberaumt. Köln, den 16 April 1840.

Die Direction der rhein. Eisenbahn-Gesellschaft.

Hauchecorne.

[648-50]

Edictal-Vorladung.

Im Namen Sr. Majestät des Königs von Bayern.

Der k. Geh. Rath und Commenthur des Ritterordens vom heiligen Georg, Clemens Wenzeslaus Frhr. v. Thünefeld, hat sich entschlossen, aus seinen in den Landgerichtsbezirken von Landsberg und Bruck gelegenen, mit der Patrimonialgerichtsbarkeit IIter Classe versehenen Landgütern Schmiechen und Türkenfeld ein Familien-Fideicommiß zu errichten, und zu diesem Zwecke bei dem unterfertigten Gerichtshofe die erforderliche Einleitung gemacht.

Es werden daher gemäß §. 26 des Edicts über die Familien-Fideicommisse diejenigen, welche hinsichtlich des zum Fideicommisse bestimmten Vermögens persönliche oder hypothekarische Forderungen zu machen haben, zu deren Angabe binnen sechs Monaten unter dem Rechtsnachtheil aufgefordert, daß nach Ablauf dieser Frist das obgedachte Vermögen als ein Familien-Fideicommiß unmatriculirt werden würde, folglich die allenfallsigen Prätendenten wegen der nicht angezeigten Forderungen sich nicht mehr an die Substanz des Fideicommißvermögens, sondern nur an das Allodial-Vermögen des Schuldners, oder in dessen Ermangelung an die Früchte des Fideicommisses, zu halten berechtigt seyn sollten, und selbst hier nur unter der Beschränkung, daß sie denjenigen Gläubigern nachgehen, welche sich innerhalb der besagten Frist gemeldet haben.

Freysing, den 7 Februar 1840.

Königliches Appellationsgericht für Oberbayern.

v. Hörmaun, Präsident.

Hacker, Secr.

[1452-54]

Bekanntmachung.

Auf Antrag des kais. k. niederösterr. Appellations - und Criminalobergerichts in Wien wird nachstehende Bekanntmachung zur öffentlichen Kenntniß gebracht: Convoe. der Erben und Gläubiger der Verstorbenen: Marzelin Eberle und Johann Mayenberg.

Vor dem Prediger-Ordens-Grundbuchsamt in Wien, Stadt Nr. 669 im Dominikanerkloster haben alle jene, welche an die Verlassenschaften des ohne letztwillige Anordnung am 20 Januar 1840 verstorbenen Hausknechtes zu Nußdorf Nr. 58. Marzelin Eberle, angeblich verheirathet, und von Bernbeuern im Königreich Bayern gebürtig; dann des gleichfalls ohne Testament am 26 Januar 1840 verstorbenen Papiermachergesellen und Kleinhäusler Nr. 25 zu Ramersdorf, Johann Mayenberg von Báar, Kantons Zug in der Schweiz, gebürtig, als Erben oder als Gläubiger oder aus einem sonstigen Rechtstitel Ansprüche zu haben glauben, dieselben binnen einem Jahr und sechs Wochen, längstens also bis 31 März 1841, früh 10 Uhr, anzumelden und zu liquidiren, widrigens diese Verlassenschafts-Abhandlungsgeschäfte zwischen den Angemeldeten der Ordnung nach ausgemacht, und die Einautwortung an jene derselben erfolgen würde, denen der Nachlaß nach den Gesetzen gebührt.

Wien, den 14 Februar 1840.

Vom Prediger-Ordens-Grundbuchsamte.

(L. S.) Zwetler, Verwalter.

Augsburg, am 12 April 1840.

Königlich bayer. Kreis - und Stadtgericht.

Lic. Kellerer, Director.

Pichler.

[1619-21]

Edictal-Ladung.

Nachdem 1) Fr. Louise Margarethe Wahl in Eythra, daß ihr Ehemann, der vormalige Kaufmann Hr. Traugott Albert Wilhelm Wahl zu Leipzig, sie seit dem Monat November 1838 verlassen, unter der Versicherung, daß ihr von dessen Aufenthalt, Leben und Tod einige Nachricht nicht zugekommen sey, angebracht, und auf Trennung der mit demselben geschlossenen Ehe angetragen hat, auch 2) in dem vom königlichen Appellationsgericht allhier auf die von Christianen Wilhelminen Büttner in Nossen gegen ihren abwesenden Ehemann, den im Jahre 1813 bei dem Platzcommandanten von Gößnitz in Nossen als Dolmetscher in Dienst gestandenen, aus Straßburg gebürtigen Fleischhauergesellen Johann Büttner, erhobene Ehedesertionsklage am 18 d. M. anberaumt gewesenen ersten Edictaltermin der Beklagte nicht erschienen ist, so werden hierdurch ernannte Ehemänner, Wahl und Büttner, peremtorisch geladen, daß sie den 15 Julius 1840, des Vormittags 10 Uhr, im hiesigen königlichen Appellationsgericht persönlich erscheinen, Wahl mit seiner Ehefrau die Güte pflege, dafern jedoch eine Aussöhnung nicht zu Stande kommt, sich auf die erhobene Klage einlasse, Büttner aber erhebliche Behinderungen, weßhalb er im obberegten ersten Termine nicht erschienen ist: anzeige, und beide Beklagte der Bekanntmachung eines Erkenntnisses sich zu gewärtigen, indem sie außerdem, daß bei ihrem Außenbleiben ermelderes Erkenntniß Mittags 12 Uhr für bekannt gemacht werde erachtet werden, zu gewarten haben, und rücksichtlich auf der Klägerin Suchen ferner in der Sache geschehen wird was Recht ist.

Leipzig, am 21 März 1840.

Königlich sächsisches Appellationsgericht.

Dr. Schreckenberger.

Hincke.

[1368-70]

Aufforderung.

Nachbenannte, schon seit langer Zeit, unbekannt wo, abwesenden Söhnen des verstorbenen hiesigen Bürgers und Schneidermeisters Johann Friedrich Zöller, nämlich: dem Johann Georg Zöller, geboren am 26 April 1751, und dem Johann Wilhelm Zöller, geboren am 28 Julius 1759, sind durch den am 4 Mai 1824 erfolgten Tod ihres Bruders Friedrich Balthasar Zöller, großherzogl. Hoflakaien dahier, Erbschaften, jede un Betrag von 742 fl. 10 kr., zugefallen und zeither curatorisch verwaltet worden.

Da nunmehr die Zeit herannaht, wo diese curatorische Verwaltung ihr Ende nehmen muß, so werden die genannten Abwesenden, Johann Georg Zöller und Johann Wilhelm Zöller, oder etwaige Descendenten derselben, hiermit aufgefordert, sich um so gewisser binnen 3 Monaten, von heute an, bei dem unterzeichneten Commissär zu melden und sich gehörig zu legitimiren, als nach Ablauf dieser Frist über die in Rede stehenden Erbtheile gesetzlich verfügt werden soll.

Darmstadt, den 1 April 1840.

Der von dem Extrajudictal-Senat großherzogl. hess. Hofgerichts der Provinz Starkenburg bestellte Commissär Meyer, Hofgerichts-Secretär.

[1617-18]

Wiblingen.

Joseph Nuber von Mietingen, geboren den 22 März 1776, ist schon seit 48 Jahren verschollen. Da die Intestat-Erben nm die Ausfolge seines in öffentlicher Verwaltung stehenden Vermögens von 2114 fl. gegen Caution gebeten haben, so werden hiemit Joseph Nuber oder dessen etwaige Leibeserben aufgefordert, sich binnen 45 Tagen vor der unterzeichneten Gerichtsstelle zu melden, widrigenfalls das Vermögen an die nächsten Seitenverwandten gegen einfache Caution ausgefolgt werden würde.

Den 24 April 1840.

Das königl. würtemb. Oberamtsgericht.

v. Zwerger.

0992

[1521]

Höchst interessantes Werk!!

Bei J. A. Mayer in Aachen ist so eben erschienen und an alle guten Buchhandlungen Deutschlands versandt worden: Der mündliche öffentliche Anklage-Proceß und der geheime schriftliche Untersuchungs-Proceß in Deutschland.

Historisch und kritisch von F. G. Leue, Ober-Procurator am königl. Landgerichte zu Saarbrücken.

Die schlimme Justiz schreit gen Himmel.

König Friedrich Wilhelm I.

Preis eleg. brosch. in gr. 8., 1 Thlr. 10 Sgr. (1 Thlr. 8 gGr. oder 2 fl. 24 kr.)

Zu keiner Zeit konnte ein Werk über den Streit wegen der Vorzüge des mündlichen und schriftlichen gerichtlichen Verfahrens gelegener kommen, als jetzt, wo diese Frage so wiederholt angeregt worden, und Juristen wie Staatsmänner zu gründlicher Abwägung veranlaßt, besonders wenn dieß Werk ein so tief durchdachtes, unparteiisch prüfendes und auf Erfahrung wie auf Studium gegründetes ist. Der Verfasser hat schon durch seine frühern Werke seinen Beruf in dieser wichtigen Aufgabe bewährt; dieses neue wird daher jedem, der sich für die Sache interessirt, eine willkommene Erscheinung seyn und dem Verf. zahlreiche Freunde, und selbst bei denen, welche seine Ansichten nicht theilen, erhöhte Achtung verschaffen.

[1325-30]

Bei Georg Wigand in Leipzig ist erschienen: Thiers 'Geschichte der französischen Revolution.

Vollständig in 2 groß Octavbänden steif ebunden 3 Thlr.

[1560]

Für Liebhaber und Sammler guter Kupferstiche.

Einige tausend Blätter durch einen reichen Kenner gesammelter und wohlerhaltener, meist seltener Kupferstiche der bessern ältern englischen, deutschen und französischen Schule, zu dem durch Experte niedrig taxirten Werth von 12,985 franz. Franks, sollen an beitretende Interessenten zu äußerst günstigen Bedingungen vertheilt werden. Kataloge und Prospecte sind in jeder namhaften Buch - und Kunsthandlung zu finden oder bei solchen zu bestellen, und wir laden das kunstliebende Publicum zur Theilnahme an diesem garantirten und für solches sehr vortheilhaften Unternehmen höflich ein.

Bern, den 28 März 1840.

Die Buchhandlung Huber & Comp.

I. Körber.

[787-89]

Bekanntmachung.

Die Restaurationswirthschaft nebst Conditorei vereinigt oder getrennt auf dem herzogl. großen Restaurationsgebäude an den Eisenbahnhöfen bei Cöthen, da, wo die Magdeburg-Cöthen-Halle-Leipziger mit der Berlin-Sächsischen Eisenbahn zusammentrifft und ein doppelter Stationspunkt stattfindet, soll an den Meist - und Bestbietenden auf ein oder mehrere Jahre nach Wahl und Eigenschaft der Pächter verpachtet werden, und ist dazu der 16 Mai, Vormittags 10 Uhr, von der unterzeichneten Commission auf dem Locale der herzogl. Rentkammer terminlich anberaumt worden.

Die Pachtbedingungen können schon sechs Wochen vor dem Termin ebendaselbst eingesehen, auch gegen Erlegung der Copialien portofrei erbeten werden, und wird hier nur bemerkt: daß Pächter eine angemessene Caution zu stellen, und sich über seine Vermögensverhältnisse und sonstige Qualification durch genügende Atteste auszuweisen hat, dergleichen, daß außer dem, als eisern zu übergebenden beweglichen Inventarium von dem Wirthe bei Großartigkeit der Unternehmung noch ein bedeutendes Inventarium an Utensilien und Vorräthen zu beschaffen ist.

Cöthen, den 28 Februar 1840.

Herzogl. Immediat-Eisenbahn-Commission.

A. v. Behr. Estätsch. Ulbricht.

[1537-38]

Verpachtung von Verkaufsläden in der neuen Colonnade zu Wiesbaden.

Um mehrfache Nachfrage zu befriedigen, ist im Laufe des vorigen Sommers auf höchsten Befehl Sr. herzoglichen Durchlaucht eine neue Colonnade auf der Südseite der Esplanade des Curhauses zu Wiesbaden erbaut worden, welche bestimmt ist, dem Bade - und städtischen Publicum eine größere Waaren-Ausstellung zum Verkauf anzubieten.

Die Colonnade verbindet den Bad - und Gasthof zu den Vier Jahreszeiten mit dem Cursaal, sie ist 500 Fuß lang, oben und unten mit Flügelgebäuden geschlossen und von allen Seiten zugänglich; längs des Säulenganges von 22 Fuß Breite sind geräumige Kaufläden von 1, 2 und 3 Bogen mit einem daranstoßenden und einem darüber befindlichen Zimmer eingerichtet, und ihre Lage an der besuchtesten Stelle des Cursaales läßt nichts zu wünschen übrig.

Da die Anstalt vor der Cursaison vollendet seyn wird, so hat der Unterzeichnete von herzoglicher General-Domänendirection den Auftrag erhalten, die Verkaufsräume öffentlich an den Meistbietenden zu verpachten.

Es werden daher die Lusttragenden hierdurch eingeladen, sich Montag den 25 Mai l. J., Morgens 10 Uhr, auf hiesiger Receptur-Amtsstube einfinden zu wollen, woselbst nach Eröffnung der Bedingungen, welche von heute an eingesehen werden können, die Verpachtung vorgenommen wird.

Wiesbaden, den 22 April 1840.

Der Recepturbeamte Hofkammerrath Barth.

[1212-15]

Gasthofs-Empfehlung.

Unterzeichneter hat die Ehre den HH. Reisenden anzuzeigen, daß er seinen, seit vielen Jahren vortheilhaft bekannten Gasthof zur Weinsticher-Stube, Blau-Wolkenstraße Nr. 22 in Straßburg, wieder geöffnet hat. Er empfiehlt sich ihrem frühern Wohlwollen, und verspricht wie bisher, ausgezeichnete Bedienung in jeder Hinsicht.

A. Jundt.

[1279-81]

Anzeige.

Die seit dem Monat Junius des Jahres 1839 in meiner Kotton-Druckfabrik im Gange befindliche, in der Fabrik der HH. Breitfeld und A. Gottschalt u. Comp. durch den Mechaniker Hrn. Ewans erbaute Hochdruck-Dampfmaschine von zwölf Pferdekraft entspricht gleich allen andern zum Betriebe der Färberei erforderlichen Einrichtungen so vollkommen ihrem Zweck und meiner Erwartung, daß ich nicht umhin kann, dieses öffentlich lobend anzuerkennen; besonders als diese Dampfmaschine mit ihrer soliden und zugleich eleganten Bauart noch den Vortheil vereinigt, daß zu ihrem Betriebe nur wenig Brennmaterial erforderlich ist.

Prag, am 5 März 1840.

A. B. Przibram, Großhändler und Fabricant.

[1408-10]

Stelle-Gesuch.

Ein junger Mann, welcher in seiner seitherigen Stellung vielfältige Erfahrungen zu sammeln Gelegenheit hatte, und auch außerdem im Besitze der nöthigen Kenntnisse ist, um mit Vortheil in einer Gastwirthschaft oder Weinhandlung wirken zu können, wünscht auf eine seinen Fähigkeiten angemessene Art sich placirt zu sehen.

Hierauf Bezughabendes bittet man an die Expedition dieses Blattes gelangen zu lassen.

[1602-3]

Anstellungs-Gesuch

Ein junger Mann, der mehrere Jahre in Frankreich die verschiedenen Arbeiten, welche die englischen Mahlmühlen erfordern, praktisch erlernt hat, und als Aufseher in einer solchen in Condition war, wünscht nun in diesem Fache eine Anstellung für längere Zeit zu erhalten.

Geneigte Nachfragen bittet er mit der Nummer 1602-3 und der Chiffer M. franco an die Expedition der Allg. Zeitung zu adressiren. Er wird mit Vergnügen bereit seyn, die erforderlichen Schriften über seine Fähigkeit und seine Leistungen mitzutheilen.

[1598-1600]

Zu vermiethen:

Eine prachtvolle Campagne, mit einem äußerst reichen Ameublement, in einer der reizendsten Lagen am Zürichersee, mit allen nur wünschenswerthen Einrichtungen, welche einen herrschaftlichen Landsitz auszeichnen. Auf einem erhabenen Standpunkte gelegen, vor sich die Alpenkette mit ihren Gletschern im Hintergrunde, bietet solche überraschende Fernsichten dar, die, verbunden mit einer eben so milden als reinen Luft, diese Campagne zu einem kaum etwas zu wünschen übrig lassenden Sommeraufenthalt stempeln. Portofreie Anfragen befördert die Expedition der Allg. Zeitung unter der Chiffer 7.

[1591-92]

Guts-Verkauf.

Kauflustigen von Landhäusern in freundlicher und gesunder Lage wird ein geräumiges und sehr wohlfeiles, bei Kaufbeuren angeboten, nur 200 Schritte von der Stadt gelegen, nebst Garten mit englischer Anlage, schönen Laubgängen, Lauben und vielen Obstbäumen. Ein Teich, Springbrunnen, Treibhaus, Glashaus, Pavillon, Badegelegenheit zieren den ungefähr einen Morgen großen Garten. Der durchfließende Mühlbach erhöht dessen Annehmlichkeit. Eine mäßige Wasserkraft für eine Fabrikanlage könnte auch benützt werden. Das Ganze wird von dem entfernt wohnenden Besitzer weit unter den Kosten, nämlich um 5000 Gulden, abgegeben.

Hierauf Reflectirende belieben sich in frankirten Briefen an den Großhändler Georg Heinzelmann in Augsburg zu wenden.

About this transcription

TextAllgemeine Zeitung
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Responsibility Alexander Geyken, ed.; Susanne Haaf, ed.; Bryan Jurish, ed.; Matthias Boenig, ed.; Christian Thomas, ed.; Frank Wiegand, ed.

Deutsches TextarchivNote: Bereitstellung der Texttranskription.Note: Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.2016-06-28T11:37:15Z Matthias BoenigNote: Bearbeitung der digitalen Edition.2016-06-28T11:37:15Z CLARIN-DNote: Langfristige Bereitstellung der DTA-Ausgabe

EditionVollständige digitalisierte Ausgabe.

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Bibliographic informationAllgemeine Zeitung Nr. 124. 3. Mai 1840 . Augsburg1840.

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LanguageGerman
ClassificationZeitung; ready; augsburgerallgemeine

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