PRIMS Full-text transcription (HTML)
1041
Augsburger Allgemeine Zeitung.
Mit allerhöchsten Privilegien.
Sonntag
Nr. 131.
10 Mai 1840.

Spanien.

Die Operationen in Aragonien nehmen rasch und ununterbrochen ihren Fortgang. Die Truppen des Generals O'Donnell sollen zuerst das Fort von Alcala de la Selva, dann Cantavieja nehmen. Zu diesem Behufe marschirte der Brigadier Amarillas am 23 mit fünf Bataillonen, zwei Schwadronen und einer Batterie von Camarillas nach Fortanete, wo die Magazine angelegt worden. Das Hauptquartier der Armee des Centrums sollte an demselben Tage nach Monteagudo aufbrechen. Die einzigen festen Punkte, welche die Carlisten noch in Aragonien inne haben, sind Alcala de la Selva, Cantavieja und Castellfallit. Espartero hatte am 23 sein Hauptquartier in Aguaviva, und ließ den Weg von Alcañiz nach Morella zur Transportirung der Artillerie herrichten. Man vermuthet indessen, daß die Einnahme des letztgenannten Platzes keinen großen Aufwand von Pulver verursachen wird. Die dortigen Einwohner sollen der Besatzung eine große Geldsumme für den Fall, daß sie abziehen wolle, geboten haben, und die Carlistische Junta von Aragonien, Valencia und Murcia, und mit ihr der apostolische Subdelegirte, ist von dort nach Corbera, zwei Stunden von Gandesa, in der Nähe von Mora de Ebro entflohen. Gegen letztern Platz, den Cabrera verlassen haben soll, operiren der Graf v. Belascoain und Zurbano. Dieser berichtet, daß sich drei Carlistische Bataillone mit dem Geschrei: nach Hause! nach Hause! aufgelöst, und ihre Officiere sich nach Mora geflüchtet hätten. Bedenklicher scheint die Lage der Armee der Königin in Catalonien zu seyn. Der General Van Halen hatte 18 Bataillone, 600 Mann Cavallerie und 22 Kanonen zusammengezogen, um einen Transport nach Solsona zu führen. Seit dem 16 hatte er sein Hauptquartier in Cervera; die Carlisten unter Sagarra standen ihm mit 10,000 Mann Infanterie, 700 Pferden und 11 Kanonen gegenüber, und hatten ihm durch Verhacke und befestigte Werke den Weg nach Solsona verlegt. Man wünscht hier, daß der dort unvermeidlich gewordene Kampf mit besserem Erfolg gekrönt werden möge, als die frühern Operationen des Generals van Halen.

Alle in den letzten Tagen über die erneuerten Empörungsversuche in den baskischen Provinzen verbreiteten Gerüchte tragen das Gepräge arger Uebertreibung. Die Wahrheit ist, daß bisher auch nicht ein einziger ernsthafter Versuch stattgefunden, wenn gleich der Wille dazu bei vielen der ehemaligen Chefs nicht fehlen mag. Eine bewaffnete Bande beraubte vor einigen Tagen in der Nähe von Urnieta (im Gebirge zwischen Oyarzun und der Navarreser Gränze) den Provincial-Steuereinnehmer; zwei davon wurden am 29 April verhaftet und sagten aus, daß ihre ganze Bande aus sieben Mann bestehe, und ihre Absicht gewesen sey, sich in das Gebirge von Usurbil zu werfen, um die dortige Bevölkerung zum Aufstande zu bewegen. Die bezeichnete Gegend wird seitdem genau durchstreift, um namentlich den Chef der Bande, den Excapitän Lecumberry von Urnieta, den man daselbst verborgen glaubt, aufzufangen. Die beiden Verhafteten (der eine ist ein ehemaliger Carlistischer Officier, Namens Zabala, von St. Sebastian) sind sofort vor ein Kriegsgericht gestellt, zum Tode verurtheilt und erschossen worden. Am 30 April früh wurde ein anderer Carlistischer Officier, Vicuña, der sich unweit Verasteguy versteckt gehalten man weiß nicht, ob als schuldig oder bloß verdächtig in Tolosa eingebracht. Die Bevölkerung hält sich durchaus ruhig, und zeigt nirgends Sympathie für die Empörer. In der Provinz Guipuzcoa durchziehen die bewaffneten Gemeinden, ihre Alcalden an der Spitze, das Land, um jeden Versuch zu neuen Unruhen im Keime zu ersticken. Im Bastanthale hat man Waffen unter die Bauern vertheilt, und läßt sie das benachbarte Gebirge durchstöbern. In der Provinz Alava ist die Ruhe bis jetzt nicht einen Augenblick gestört worden. Seit dem 30 April sind die an der Gränze cantonnirenden Abtheilungen der Christinos in Bewegung. Thun Civil-und Militärbehörden in den baskischen Provinzen ihre Pflicht, so ist durchaus keine Gefahr vorhanden. Alle Welt weiß nun, was sie von den Verheißungen einiger Ehrgeizigen zu erwarten hat, und sechs Jahre Bürgerkrieg, Raub und Erpressung sind eine furchtbare Lehre. Vom Kriegsschauplatz in Catalonien erfährt man, daß der Generalcapitän Antonio Van Halen (seinem officiellen Bericht aus Paratamps zufolge) den 24 April die gesammte aus 21 Bataillonen bestehende und durch 400 Mann Cavallerie aus Nieder-Aragonien verstärkte Streitmacht der catalonischen Insurgenten angegriffen und trotz eines verzweifelten Widerstandes, nach einem achtstündigen Feuer aus allen ihren, durch Schanzen und eine bedeutende Zahl befestigter Gebäude, verstärkten1042 Stellungen zwischen Paratamps bis jenseits von Boix geworfen hat. Alle von den Insurgenten vertheidigten Häuser wurden dabei völlig zerstört. Der Verlust war auf beiden Seiten bedeutend. Die Königlichen bedauern den Verlust des Generals Antonio Aspiroz. Der Aussage eines Ueberläufers vom Regiment Zamora zufolge wäre Segarra tödtlich verwundet worden. Der Rebellenhäuptling Balmaseda war den 19 April auf einem Streifzuge bis Albalete de los Nogueras vorgedrungen; 200 Mann vom 3ten leichten Reiterregiment und das Infanterieregiment Plasencia waren zur Verfolgung Cabecilla's beordert. Aus Aragonien lauten die Nachrichten günstig, und lassen dort ein baldiges Ende des Bürgerkriegs hoffen.

Der Moniteur bringt folgende telegraphische Depeschen: I. Bayonne, 3 Mai. Am 27 April wurde das 5te (Carlistische) Bataillon von Valencia vom General Ayerbe bei Muela gänzlich geschlagen. Am 28 bemächtigte sich der General Leon des Forts Mora de Ebro; Tags zuvor hatte Cabrera von dort die Flucht ergriffen. Die letzten Nachrichten aus den Provinzen lauten sehr befriedigend. II. Bayonne, 4 Mai. Ich habe die günstigsten Nachrichten aus den Provinzen. Einige Banden wurden von den Truppen eingeholt und zum Theil vernichtet. Die Haltung der Bevölkerung ist vortrefflich. Gegen zwanzig Factiosen wurden auf französischen Boden getrieben, verhaftet und nach Bayonne geführt.

Frankreich.

Der Herzog v. Montebello, französischer Gesandter am Hofe von Neapel, ist am 1 Mai in Thoulon angekommen, und wollte Tags darauf seine Reise nach Neapel fortsetzen.

(Temps.) Der Namenstag des Königs ward in Versailles erst am Sonntag, dem 3 Mai, gefeiert. Die Anwesenheit der k. Familie und die in den Journalen erfolgte Ankündigung, daß die großen Wasser spielen werden, zogen schon von Morgens 6 Uhr an ungeheure Menschenmassen an die Bureaux der Eisenbahn von Versailles. Es wurden 20,000 Personen dahin und fast eben so viele zurück gefahren, so daß die ganze an diesem Tage transportirte Menschenmasse von Paris nach Versailles und zurück nahe an 40,000 ausmacht. Das letzte, um Mitternacht von Versailles abgegangene Convoi transportirte allein 3000 Personen. Drei Locomotive, zwei vorn und eines hinten, schleppten eine Wagenreihe von ungeheurer Ausdehnung.

In der Depurtirtenkammersitzung vom 4 Mai wurde ein Schreiben des Hrn. Boncet, Deputirten von Vaucluse, vorgelesen, welcher seine Dimission gab. Ein eingelaufnes Gesuch, den Depurtirten Hrn. Lestiboudois vor der Zuchtpolizei belangen zu dürfen, wurde auf das ausdrückliche Verlangen dieses Depurtirten zugestanden. Die Kammer schritt hierauf zur Berathung über einen Gesetzesentwurf hinsichtlich der definitiven Regulirung des Budgets von 1837. Hr. Estancelin bemerkte bei dem Paragraphen hinsichtlich des Pulververkaufs, es sey Thatsache, daß man bei der regulären Infanterie Abd-El-Kaders außer den englischen Gewehren auch Jagdpulver aus französischen Manufacturen gefunden habe. Der königliche Rechnungscommissär antwortete, der Handel mit Pulver sey mit neutralen Mächten erlaubt; seitdem aber der französische Consul den Mißbrauch, der mit der Pulverausfuhr getrieben worden, angezeigt habe, übe die französische Marine strenge Wachsamkeit. Der Gesetzesentwurf wurde mit großer Mehrheit angenommen.

* Die Depurtirtenkammer war am 5 Mai in großer Vollständigkeit versammelt, da die Erörterung über das Zuckergesetz an der Tagesordnung war. Sie schenkte allen Rednern große Aufmerksamkeit. Zuerst sprach Hr. Wüstemberg gegen den Entwurf. Er bemerkte, daß seit der Zollherabsetzungsordonnanz die Preise höher gegangen seyen, daß man dieß aber nicht ferner hoffen könne, wenn man zu der Gesetzgebung von 1837 zurückkehre. Dadurch würde vielmehr nur die Krise wieder eintreten, welche die Gouverneure von Martinique und Guadeloupe in die Nothwendigkeit versetzt habe, zu äußersten Maaßregeln zu schreiten. Es sey eine constatirte Thatsache, daß die Ziffer eines Zolls von 15 Fr. auf den einheimischen Zucker, wenn der Colonialzucker 49 Fr. bezahlen müsse, unzureichend sey. Wenn der einheimische Zucker auch nur den geringsten Vortheil vor dem Colonialzucker behalte, so werde letzterer von dem Markte verdrängt, der Handel und die Schifffahrt zu Grunde gerichtet werden. Selbst die Militärmarine würde darunter leiden. Die zur Wiederausführung beträchtlicher Zuckerquantitäten gezwungenen Colonien würden dem Staate in seinem Einkommen einen Verlust von 8 Millionen zuziehen. Ueber die Finanzfrage, über die Opfer, welche der einheimische Zucker dem Schatze und den französischen Fabriken auflegen möchte, gehe aber die Frage der Würde und der Ehre der Nation. Er für seinen Theil glaube an die Macht und an die Zukunft der französischen Marine, die man der Entwicklung der Seemacht Englands und der Vereinigten Staaten gegenüber nicht sinken dürfe. Niemand werde Frankreich auf eine bloße Continentalmacht reduciren, die Flotten ohne Matrosen und die Kriegsschiffe in den Häfen verfaulen lassen wollen! Vom agricolen Gesichtspunkte betrachtet, habe die Runkelrübe die erwarteten Dienste nicht geleistet. Sie unterliege nothwendig mehr einem fabrikartigen als einem agricolen Betrieb. Diese Cultur sauge die Erde aus, die Insecten vermehren sich im Boden, weßwegen Wechselwirthschaft nothwendig sey. Als Viehfutter habe die Runkelrübe unter dem Fabricationsbetriebe der Erfahrung zufolge die agricolen Hoffnungen getäuscht. Es finde keine Ausgleichung zwischen den Vortheilen der einheimischen Fabrication und den dadurch aufgelegten Opfern statt. Der Gesetzesentwurf des Ministeriums vom 12 Mai sey zwar mangelhaft, habe aber doch das Verdienst, die Schwierigkeiten fest ins Auge zu fassen. Er habe Gleichheit der Rechte und Entschädigung aufgestellt. Dieß seyen die wahren Grundsätze. Man mache sich aber Illusionen, wenn man an die Möglichkeit glaube, zwei Industrien, die sich gegenseitig zurückstoßen, könnten friedlich neben einander leben. Die Regierung dürfe nicht etwas versprechen, was sie nicht halten könne, die Fabrication nicht eitlen Versprechungen vertrauen. Hr. Marion sprach für den Entwurf der Commission. Man verlange kein Hinopfern des Colonialzuckers, aber man wünsche, daß bei der Ausschließung des ausländischen Zuckers der einheimische an dessen Stelle auf den Markt trete. So lange er zu der gegenwärtigen untergeordneten Rolle verurtheilt sey, könne er auch dem Ackerbau die erwarteten wichtigen Dienste nicht leisten. Man müsse in die Zukunft blicken. Die Sklavenfrage laste auf den Colonien, ein Seekrieg könnte Frankreich überraschen, dann würde man die Unterdrückung einer so köstlichen Industrie höchlich bedauern. Der Handelsminister erinnert, daß der Kampf zwischen den beiden Zuckern schon vielfache Debatten hervorgerufen habe. Das Ministerium sey der Redaction des Gesetzesentwurfs fremd gewesen, und habe deßwegen prüfen müssen, ob es ihn ganz oder mit Modificationen annehmen könnte. Deßwegen habe sich der Handelsminister in die Commissionsversammlung begeben. Ohne in allen Punkten mit ihr einig werden zu können, habe er sich doch mit ihr über die Grundlagen verständigt. Die Zurücknahme des Entwurfs würde eine von allen Seiten dringend verlangte Erörterung1043 nur verzögert haben. Das Ministerium habe gedacht, daß diese Erörterung, woran es Theil nehmen werde, schon in dieser Session die Rechte beider Industrien festsetzen könne. (Abgang der Post.)

Die Bevollmächtigten der Colonien und der Rübenzucker-Fabricanten begaben sich am 5 Mai zum Präsidenten des Conseils, um ihn zu bitten, daß endlich einmal ein definitiver Entschluß hinsichtlich ihrer Industrien gefaßt werden möge; denn nach reiflicher Ueberlegung hätten sie eingesehen, daß beide nebeneinander nicht bestehen könnten. Die Bevollmächtigten der einheimischen Zuckerindustrie haben überdieß erklärt, daß jede Erweiterung der ihrer Fabrication durch das Gesetz 1837 auferlegten erschwerenden Bedingungen sie einem Ruin zuführen würde; sie verlangten inständigst die Unterdrückung ihrer Etablissements gegen Entschädigung, im Fall das Gesetz von 1837 nicht unverändert erhalten werden könnte.

(Presse.) Heute (4) ging das Gerücht, zwischen dem Conseilpräsidenten und dem Minister der öffentlichen Arbeiten habe ein lebhafter Streit stattgefunden. Man sprach viel von dem Rücktritt des letztern. Wir glauben nicht daran.

Das Siecle sagt, die Motive, welche Hr. Dupont de l'Eure bewogen, die ihm zugedachte Ernennung abzulehnen, seyen Gesundheitsrücksichten sowohl, als der Widerwille gewesen, den die gehässigen Angriffe seiner Gegner bei diesem Anlaß in ihm erweckt hatten. Das Journal des Débats äußert darüber: Seit acht Tagen hat das Ministerium sich Hrn. Dupont de l'Eure zu Füßen gelegt. Es lag ihm sehr am Herzen, aus ihm, dem Führer der radicalen Linken, dem Apostel des allgemeinen Votums einen öffentlichen Beamten, einen Rath am Cassationshof zu machen; es bot ihm eine Stelle an, im Augenblick, wo er für den Antrag Remilly und für das System der Beschränkungen hinsichtlich der in der Kammer sitzenden Beamten sich erklärte. Es ließ durch das Organ seiner Journale sagen, eine solche Wahl ehre die Regierung und Frankreich. Wahr ist es, daß in Folge der Ernennung des Hrn. Dupont die radicale Partei mit Hrn. Thiers vielleicht auf einige Tage Waffenstillstand geschlossen hatte, und dieß scheint schon ein großes Resultat für das große parlamentarische Cabinet zu seyn. Die Journale der Linken beklagen die Weigerung des Hrn. Dupont als ein großes Unglück für Frankreich und die Menschheit. Hr. Dupont hat aber nur negative Verdienste. Seit 25 Jahren ist er der Gegner aller Regierungen. Er will das allgemeine Votum, hat aber dazu nicht die erste Idee gegeben. Wir erinnern uns nicht, daß Hr. Dupont während seiner langen Laufbahn als Rechtsgelehrter, Redner oder Staatsmann je einiges Talent gezeigt habe. Hr. Dupont hat Privattugenden, die ihm Niemand abstreitet. Was aber seine Verdienste als Staatsmann betrifft, so beschränken sie sich darauf, daß er seit 25 Jahren Nein gesagt hat.

Ein Schreiben aus Algier vom 25 April in Touloner Blättern versichert mit Bestimmtheit, daß der Feldzug in Algier sich nicht auf die Operationen der Hauptarmee, unter dem Commando des Marschalls Valée, beschränken würde. General Galbois habe Befehl, nach der Medschana aufzubrechen, während der Marschall gegen Medeah und Miliana vorrücke und der Scheik-el-Arab im Süden der Provinz Titeri operire. Ein anderes Corps werde unter dem Commando des Generals Guehenneuc von Oran gegen Mascara aufbrechen.

Italien.

Die Times theilt in einem ihr zugesendeten Schreiben folgende Aufschlüsse über die Handlungsweise der neapolitanischen Regierung seit 1838 in Bezug auf das Schwefelmonopol mit, wodurch die Andeutungen, die wir letzthin aus der Revue des deux Mondes mittheilten, bestätigt werden. Fürst Cassaro habe, sobald England Reclamationen gegen das der französischen Gesellschaft zugestandene Monopol erhoben und die Aufhebung des in dieser Hinsicht eingegangenen Vertrags verlangt habe, dem Könige die Nothwendigkeit vorgestellt, darein zu willigen. Dem Monarchen habe selbst die Nothwendigkeit eingeleuchtet, und er habe den Fürsten beauftragt, Hrn. Kennedy, damaligen brittischen Geschäftsträger am Hofe von Neapel, zu versichern, daß das Monopol aufgehoben werden solle. Als dieß nicht geschah, sey M'Gregor von der brittischen Regierung im vergangenen Herbste nach Neapel gesendet worden, beauftragt, auf unverweilte Erfüllung der Hrn. Kennedy gemachten Zusage zu dringen, welche Forderung derselbe endlich dahin ermäßigte, daß man ihm wenigstens eine schriftliche Erklärung geben sollte, wann die Zeit bestimmt wäre, wo das Monopol aufhören solle. Jetzt weigerte sich der König, den Fürsten Cassaro zur Unterschrift eines solchen Documents zu ermächtigen, obwohl er ihm auftrug, Hrn. M'Gregor mündlich die Versicherung zu geben, daß das Monopol bis zu oder noch vor dem 1 Jan. 1840 aufhören solle. Dieses Versprechen wurde durch den österreichischen Botschafter garantirt (?), und der brittische Unterhändler verließ Neapel Ende November, nachdem die Artikel eines Vertrags festgesetzt waren, wodurch das Monopol abgeschafft und der Handel zwischen beiden Ländern auf den Fuß der Gegenseitigkeit gegründet werden sollte. Nach M'Gregor's Abreise nach London lieh jedoch der König den Rathschlägen mehrerer Personen in seiner Umgebung sein Ohr; der 1 Jan. kam, ohne daß man daran gedacht hätte, den Vertrag mit der französischen Gesellschaft außer Kraft zu setzen. Hr. Kennedy fuhr mittlerweile fort, Alles aufzubieten, um das Versprochene zu erhalten. Endlich langte im vergangenen Februar eine starke Note des Lords Palmerston an, worin die Regierung Neapels zur unverweilten Aufhebung des Monopols aufgefordert und volle Entschädigung für alle durch jenes Monopol seit Beginn seines Bestehens für brittische Unterthanen erwachsenen Verluste verlangt wurde. Als diese Note dem Fürsten Cassaro mitgetheilt und ihr Inhalt dem Könige zur Kenntniß gebracht war, ersuchte der erstere Hrn. Kennedy, die Note acht Tage zurückzuhalten, während welcher Zeit, wie er hoffte, der Contract aufgehoben werden würde. Am 24 Febr. wurde über diesen Gegenstand Staatsrath gehalten, der ohne irgend einen bestimmten Beschluß darüber aufgehoben wurde. Hr. Kennedy drang auf ein sofortiges schriftliches Versprechen, daß das Monopol ohne ferneres Zögern aufgelöst werde, widrigenfalls er nach Verlauf der acht Tage die officielle Note des Lords Palmerston dem Fürsten von Cassaro einsenden müsse. Dieser Letztere empfing am 26 Febr. von dem Könige den Befehl, Hrn. Kennedy vertraulich in Kenntniß zu setzen, und ihm officiell schriftlich mitzutheilen, daß unverzüglich das Monopol aufgehoben werden solle, mit dem Beisatz, es geschehe dieß von Seite des Monarchen aus Deferenz gegen Großbritannien. An demselben Tage noch wurde diese Erklärung Hrn. Kennedy zugesendet. Wenige Tage hierauf traf der brittische Gesandte am Hofe zu Neapel, Hr. Temple, nach anderthalbjähriger Abwesenheit wieder daselbst ein, mit umfassenden Instructionen von Lord Palmerston versehen, auf der unverweilten Aufhebung des Monopols und Entschädigung aller Verluste zu bestehen. Der Gesandte drückte, indem er den Fürsten Cassaro von dem Charakter seiner Vollmachten in Kenntniß setzte, sein großes Befremden über die Verzögerung bei Vollstreckung der Hrn. Kennedy gegebenen Zusage aus. Dem Fürsten wurde vom König befohlen, einen neuen achttägigen1044 Aufschub zu begehren. Da auch dieser erfolglos verstrichen, übersendete Hr. Temple seine Note dem Fürsten Cassaro, und in Folge davon fand am 16 März eine Versammlung des Staatsraths statt, um über die an Großbritannien zu erlassende Antwort einen Beschluß zu fassen. Der König selbst eröffnete die Berathung mit der Erklärung, er werde nie in die Forderungen Großbritanniens willigen, und das Monopol sey keine Verletzung des Vertrags von 1816. Alle Minister, mit Ausnahme des Fürsten Cassaro, des Marchese Pietracatella und, wie einige behaupten, des Marchese Delcarretto zollten dem hochherzigen Entschlusse des Souveräns ihren Beifall. Die beiden ersten Minister stellten unterthänig vor, der König könne das dem brittischen Geschäftsträger officiell gegebene Wort, man wolle das Schwefelmonopol aufheben, nicht zurückziehen, ohne seine Ehre und Würde bloßzustellen. Die Mehrzahl trug über den weisen Rath den Sieg davon. Der König dictirte ein Schreiben, welches vom Fürsten Cassaro unterzeichnet und dem brittischen Gesandten zugeschickt werden sollte. Aber der Fürst erklärte, er werde jedes Opfer bringen, nur nicht das seiner Ehre, die durch die Note vom 26 Febr., welche er auf Befehl des Königs Hrn. Kennedy geschrieben, bloßgestellt erscheine, indem er keine andere dem Inhalt jener gänzlich widersprechende unterzeichnen könne, und da seine Dienste nicht länger von Nutzen seyen, den König bitten müsse, seine Entlassung anzunehmen. Zwei Tage später übersendete er seine Dimission dem Könige schriftlich. Der letztere drang in ihn, zuvor die Note zu zeichnen und zu siegeln, was der Fürst ehrerbietig, doch fest verweigerte, und in Folge dessen beschloß der erzürnte Monarch die Entlassung seines treuen Dieners, der seinem Großvater, seinem Vater und ihm selbst durch dreißig Jahre treu gedient. Er wurde unter dem Vorwurf, die Interessen Englands vertheidigt, ihnen Vorschub geleistet und einen Vertrag mit Hrn. M'Gregor zu alleinigen Gunsten des brittischen Handels unterzeichnet zu haben, in die Verbannung geschickt.

Unsere gestrige Regierungs-Zeitung enthält folgenden officiellen Artikel: Die Streitigkeiten, welche zwischen dem Hofe Sr. Maj. unsers Königs und dem Ihrer brittischen Maj. bestehen, sind bereits zur öffentlichen Kenntniß gekommen (es ist dieß nämlich das erstemal, daß die Regierung über diese Angelegenheit spricht), eben so ist bekannt, daß eine lebhafte und ernste Correspondenz unterhalten wurde, um das Recht Sr. Maj. in Bezug auf den Schwefelcontract mit der Compagnie Taix zu Tage zu fördern. Das aufgeklärte und würdevolle Benehmen der k. Regierung, unterstützt durch das kräftige Mitwirken der k. Agenten an den auswärtigen Höfen, sicherte eine baldige und genugthuende Beendigung dieser angeknüpften Unterhandlungen. Während solche nun im besten Gange waren, hat Se. Maj. unser Herr und König von seinem Oheim dem König der Franzosen das freiwillige und freundschaftliche Anerbieten einer einfachen Vermittelung (semplice mediazione) bei der englischen Regierung erhalten, um die definitive Entscheidung der in Rede stehenden Streitfrage zu beschleunigen, und da diese Vermittlung von dem Cabinet in St. James angenommen wurde, so hat Se. Maj. der König, stets bereit, den Weg der Versöhnung, insofern er mit seiner königlichen Würde und dem Wohl seiner geliebten Unterthanen vereinbar ist, einzuschlagen, keinen Augenblick gezögert, die besagte Vermittelung Sr. Maj. des Königs der Franzosen anzunehmen und zugleich nebst den andern Bedingungen zu erlauben, daß die Unterhandlungen in Paris stattfinden. Nachdem die darauf Bezug habenden Mittheilungen am 26 d. M. durch die Vermittelung des französischen Geschäftsträgers, Hrn. Vicomte d'Haussonville, zwischen der neapolitanischen Regierung und dem englischen Gesandten Hrn. Temple gewechselt worden, freut es uns, heute öffentlich bekannt machen zu können, daß vermittelst einer vorläufigen und mit beiderseitiger Uebereinstimmung getroffenen Convention alle ergriffenen außerordentlichen Repressalien-Maaßregeln sowohl von hiesiger als von englischer Seite seit dem 26 April eingestellt wurden, und die neapolitanischen Schiffe, welche bis zu besagtem Tage nicht nach Malta gebracht waren, freigegeben werden, mit dem gleichzeitigen Versprechen, auch die übrigen neapolitanischen Schiffe, welche vor besagter Epoche von den englischen Kriegsschiffen dahin transportirt worden sind, zurückzu eben. Gestern Abend um 24 Uhr (Sonnen-Untergang) sind zwei französische Linienschiffe vor hiesiger Stadt angekommen; zwei andere werden heute erwartet.

Deutschland.

(Ueber die Handelspolitik des deutschen Zollvereins in Beziehung auf Seehandel.) Die Theorie ist grau, und die Praxis führt das Scepter des Jahrhunderts. Viele ausgezeichnete Schriftsteller haben sich erschöpft in Lehren über allgemeine Freiheit des Handels und Verkehrs, und doch zeigt die Wirklichkeit, daß selbst da, wo man bemüht gewesen ist, dieselben in Anwendung zu bringen, dieses nur unter bedeutenden Modificationen möglich war. Es hat sich ebenfalls ergeben, daß die Selbstsucht jedes einzelnen Staats Verhältnisse schuf, geeignet den eigenen Vortheil auf Kosten der Nachbarn zu befördern, wogegen diese sich genöthigt sahen, als Nothwehr gegen dergleichen Uebergriffe Schutzmaaßregeln zu nehmen, und Gleiches mit Gleichem zu vergelten. Auf solche Weise ist die Theorie der Handelsfreiheit in ihrer Anwendung so ziemlich zu Grabe getragen, und wenn schon sich in neueren Zeiten mehr Neigung aufgethan hat, sich jener Theorie etwas zu nähern, so beruhen die Schritte, welche dieserhalb geschehen sind, doch im Wesentlichen nur auf untergeordneten Maaßregeln oder geringen Ermäßigungen der Zölle das Meiste aber läuft auf prunkvolle Reden in Volksversammlungen und Flugschriften hinaus ohne sonderliche Resultate. Nur dem deutschen Zollverein gebührt der Ruhm, ehrlich nach möglichster Freiheit des Handels und Verkehrs zu streben, und in der That, in seinem Schooße ruht sowohl die Fähigkeit als auch die Kraft, die thunlichste Freiheit des Welthandels zu erkämpfen. Denn den Zollverein hindert an solcher Bestrebung kein zu schonendes Interesse, keine Colonie, keine Schuldenlast, welche durch übertriebene Abgaben zu decken wäre, keine Kriegsmarine, deren Bemannung durch eigene Colonialschifffahrt herangebildet werden muß. Das Nichtvorhandenseyn dieser Hindernisse begründet die Fähigkeit des Vereins zu rücksichtlosem Einschreiten. Die Kraft und der Nachdruck dazu aber ergeben sich in dem ungeheuren Verbrauche aller Colonialerzeugnisse in Deutschland, deren Uebermaaß nur in diesem Lande verwerthbar ist, weßhalb denn dieses Land auch die Bedingungen vorzuschreiben im Stande ist, unter welchen es eine solche Verwerthung geschehen lassen will. Der veraltete theoretische Grundsatz: wer die wohlfeilste und preiswürdigste Waare anbiete, von dem müsse man kaufen, mag unter vielen Umständen anwendbar seyn, unbedingt aber huldigen demselben die in commercieller Hinsicht gewandtesten Völker schon lange nicht mehr, vielmehr haben dieselben seit geraumer Zeit durch ihre Zollgesetzgebungen und Handelsverträge sich angelegen seyn lassen, den Handel in solche Richtungen zu bringen, daß der Verkäufer der Colonialerzeugnisse gleichzeitig der Käufer ihrer Erzeugnisse würde, demnach eine Art Tauschverkehr entstände. Nur der deutsche Zollverein, oder eigentlich Deutschland überhaupt,1045 vielleicht aus Unachtsamkeit, vielleicht aus Hinneigung zu einer mißverstandenen, unter jetzigen Umständen ganz unhaltbaren Theorie, ist so geduldig, ohne Rücksicht auf Gegenseitigkeit den Ueberfluß aller Zonen an sich verkaufen zu lassen, und es der Thätigkeit einzelner Individuen anheim zu stellen, in der weiten Welt Käufer für deutsche Waaren zu suchen. Wir finden daher in Deutschland den alten Satz: wer die wohlfeilste und preiswürdigste Waare anbiete, von dem müsse man kaufen , noch in voller Anwendung, zum Triumphe der Fremden, die dafür, und zwar mit Recht, von dem gutmüthigen Deutschland sprechen. Wir wollen uns erlauben, die Sache durch Exempel deutlicher zu machen. England verkauft an Deutschland Massen von Manufacturwaaren, und nimmt dagegen Wolle, Getreide u. s. w.; dagegen ist nichts einzuwenden, als die übermäßige Höhe der Eingangszölle auf das letztere; im Uebrigen hat dieser Verkehr die Grundlage des Austausches, wenn derselbe auch eine für Deutschland nicht vortheilhafte Balance aufweist. Das kann sich aber mit der Zeit anders gestalten. Außerdem verkauft jenes Land an Deutschland auch die Producte seiner Colonien, und verschließt diese gegen deutsche Erzeugnisse und deutsche Schiffe. Was thut ferner England? Es läßt die Producte anderer tropischen Länder nur gegen höhere Zölle, und auch nur dann zu, wenn dieselben direct aus den Productionsländern kommen, und schließt sie gänzlich aus, wenn man sie aus europäischen Häfen nach England bringen wollte. Der Grund dazu ist der, daß bei directer Beziehung von den Productionsländern die englischen Schiffe die Fracht verdienen, und die Hinreise nicht leer, sondern beladen mit englischen Erzeugnissen machen, was mehrentheils wegfallen würde, wenn die Einfuhr solcher Waaren auch von europäischen Märkten gestattet wäre. So verkaufen die Engländer den Ueberfluß ihrer Colonien, nicht minder Massen von Producten anderer Tropenländer, welche sie mit ihren eigenen Schiffen in Austausch gegen englische Erzeugnisse nach englischen Häfen geführt haben, an Deutschland gegen baares Geld, was daher totaler Capitalverlust für das letztere ist. Das Recht der Gegenseitigkeit wird Deutschland versagt, und dieses, ganz unbekümmert, oder eingelullt in eine schön klingende Theorie, gibt sich zufrieden mit dem Glauben, es kaufe Colonialwaaren (welche die Engländer nicht verbrauchen können) billiger von London, Liverpool etc., als es dieselben für den Augenblick durch directe Beziehungen erhalten kann. Was ist aber die Folge davon? Die Engländer bezahlen jene Colonialwaaren mit ihren eigenen Manufacturen, und die Deutschen bezahlen jene an die ersteren mit baarem Gelde. Wenn Deutschland aber einmal England Gleiches mit Gleichem vergälte, und keine Colonialwaaren auf dem indirecten Wege über England zuließe, würde dieses nicht genöthigt werden, seine Colonien dem directen deutschen Handel zu öffnen, da es mit deren Erzeugnissen sonst nirgends hin wissen würde? Dann würde Deutschland seine eigenen Schiffe dahin senden, und die Producte englischer Colonien mit Lieferungen deutschen Kunstfleißes und deutschen Bodens ausgleichen, so wie es durch den Handel der Hansestädte schon jetzt mit den freien Ländern Amerika's der Fall ist. Wenn daher die Deutschen das, was die Engländer nicht an Colonialwaaren verbrauchen können, auch um 1 bis 2 Proc. scheinbar wohlfeiler zuweilen kaufen, als dasjenige, was in deutschen Häfen direct eingeführt worden, so ist es gewiß ein sehr verkehrter Schluß, wenn man glaubt, jene Waaren seyen wirklich wohlfeiler. Sie sind nicht nur sehr theuer deßhalb, weil sie nicht wie im directen Handel, gegen Landeserzeugnisse, vielmehr gegen baares Geld bezogen werden müssen, sondern auch aus dem Grunde, weil die Transportkosten nach Europa welche im Preise liegen, bei Einkäufen in England verloren sind, aber bei Einkäufen in den deutschen Seestädten von directen Beziehungen dem Vaterlande gewonnen werden, welches bei der Lieferung von Baumaterial zu Schiffen, Proviant, Segel, Tauen etc. allgemein interessirt ist, so daß solche von England zu beziehende Colonialwaaren zwar scheinbar mitunter im Preise um 1 bis 2 Proc. wohlfeiler kommen können, aber de facto dem Lande um 10 bis 20 Proc. theurer einstehen, auch wenn man den schon gedachten Umstand, daß bei directen Beziehungen die Zahlung in Tauschwaaren bestehen würde, nicht beachtet. Beiläufig erwähnt sey hier nur, daß dergleichen Entbietungen von England in der Regel nicht durch die Holländer und Hanseaten geschehen, sondern durch die deutschen Inländer, welche sich dabei jener nur zur Spedition bedienen. Noch verderblicher aber ist jener Grundsatz in Beziehung auf den Verkehr mit Holland. Hier haben wir einen Colonialstaat, dessen Besitzungen hauptsächlich in Ostindien liegen, wo bekanntlich die Production von Zucker, Kaffee u. dgl. um etwa 1 / 3 wohlfeiler beschafft werden kann als in Westindien und Amerika. Wir bemerken, daß die Pflanzungen auf Java, Sumatra etc. ins Unglaubliche vergrößert und vermehrt werden, so daß in gar kurzer Zeit auch Deutschland zu klein seyn wird, um jene Massen zu verbrauchen. Die so bedeutend billigere Production der holländisch-ostindischen Colonien muß unfehlbar die Erzeugnisse Westindiens und Amerika's sehr bald von den deutschen Märkten völlig verdrängen, und in die Hände der Holländer ein Monopol der Ueberschwemmung Deutschlands, und demnächst die Facultät, die Preise nach Gutdünken vorschreiben zu können, bringen. Was wird davon die Folge seyn? Wenn Westindien und Amerika ihre Producte nicht mehr an Deutschland, auf welches sie hauptsächlich angewiesen sind, verkaufen können, so müssen sie verarmen, und können dann Deutschlands Erzeugnisse der Industrie, welche sie jetzt bereitwillig entgegennehmen, nicht mehr bezahlen. Dieß ist die ernsteste Seite der bis jetzt von Deutschland befolgten Politik in Beziehung auf Seehandel, bei welcher offenbar nicht die gehörige Voraussicht stattgefunden hat. Denn fährt man in bisheriger Weise, und im Geiste des im Januar 1839 abgeschlossenen Tractats mit Holland fort, so bedarf es nur geringer Voraussicht, um ein allmähliges Absterben des durch die Ausfuhr deutschen Leinens und deutscher Manufacturwaaren aller Art so vortheilhaften deutsch-amerikanischen Handels eintreten zu sehen. Was wird dann aus Deutschlands jetzt so herrlich aufblühender Industrie werden? Und wem wird deren Beschränkung auf die Versorgung des eigenen, dann in zunehmender Progression ausgebeuteten Landes zu Gute kommen? Zweien fremden Staaten, von denen sich auch nicht Eine Handlung zu Gunsten der deutschen Industrie rühmen läßt. Java und Sumatra, so lange sie dem directen deutschen Handel und deutschen Niederlassungen nicht völlig frei, gleich den Holländern, geöffnet sind, werden durch die Vermittlung der letztern, da es ganz ihrem Interesse entgegen seyn würde, den Bewohnern jener Inseln deutschen Luxus bekannt zu machen, von deutschen Waaren ferner so gut wie nichts verbrauchen, und unser liebes Vaterland würde in Folge des obenerwähnten Grundsatzes durch die scheinbar billigeren Java-Zucker, Kaffee und Reiß, welche baar zu bezahlen, und als reine Capitalverluste für Deutschland zu betrachten sind, mit Einschluß der Schifffahrtsvortheile, sich durch die Güte der Holländer gar bald so ziemlich ausgeplündert und ruinirt sehen, trotz all' des Guten und Vortrefflichen, was durch die Bildung des Zollvereins hätte geschaffen werden können. Welches Volk in der Welt1046 würde sich eine solche planmäßige Zerstörung seiner Industrie durch Fremde gefallen lassen? England belegt die Producte seiner ostindischen Colonien mit höhern Eingangszöllen als diejenigen seiner westindischen Besitzungen, weil es sonst sofort um die letztern geschehen wäre. Was steht im Wege, daß Deutschland bei Ablauf bestehender Tractate ein Gleiches thue? Wer da glauben möchte, es läge eine Beschwerung der Freiheit des Handels in einem Zollaufschlage von 2 bis 3 Rthlr. pr. Ctnr. auf ostindische Zucker, Kaffee, Reiß u. dgl., der würde einen großen Fehlschluß machen, denn eben durch einen solchen Zollaufschlag würde nur die jetzt stattfindende Ungleichheit aufgehoben, und die Vernichtung des deutschen westindisch-amerikanischen Handels verhindert, eines Handels, der so unendlich viel zur Belebung deutscher Industrie beiträgt. Wenn man ferner alle indirecten Importen mit gleichem Zollaufschlag belegte, und selbst so lange, bis nach England und Holland zu völliger ehrlicher Gegenseitigkeit sich verständen, einen fernern Extra-Aufschlag eintreten ließe, so würde man darin keineswegs einen Angriff auf die Freiheit des Handels erkennen können, vielmehr gerade im Gegentheil einen Angriff auf dessen bisherige Unfreiheit und Bevormundung. In den Händen des Zollvereins liegt daher vollkommen das gewaltige Mittel, die Colonialstaaten zur Annahme des Princips des freien Handels und der Gegenseitigkeit zu zwingen; warum wollte man es nicht anwenden? Der Weg der Geduld und Nachgiebigkeit ist lange genug betreten worden; es mag daher wohl die Zeit da seyn, daß Deutschland sich emancipire von der Herrschaft und Beeinträchtigung fremder Handelsmonopole. Der deutsche Zollverein hat zwar noch keine eignen Seehäfen mit Weltmärkten und großer Schiffsrhederei, um die Erfolge kräftiger Schritte durch directen Handel und deutsche Niederlassungen zu sichern; es sind aber unsere deutschen Hansestädte vorhanden, ausgerüstet mit allen Mitteln zur kräftigen Führung eines gewaltigen Colonialhandels, und diese dürften unschwer an den Verein durch einen Tractat zu ketten seyn, der, ohne Verwickelungen herbeizuführen, doch der That nach genügte. Will daher Deutschland der bisherigen Ausbeutung der Engländer und Holländer sich entziehen, will es einen eigenen wahren Nationalseehandel haben, will es das Princip der Freiheit des Handels und der Gegenseitigkeit fremden Staaten aufnöthigen, so muß es keck und fest die Kraft ausüben, die es besitzt, und durch seine Zollgesetzgebung die Colonialstaaten zwingen, ihre Colonien mit völlig gleichen Rechten dem eigenen deutschen Handel zu öffnen, die Beschränkungen deutscher Schifffahrt aufzuheben, und den Producenten Westindiens und Amerika's den Absatz ihrer Erzeugnisse zu sichern, damit sie Deutschlands Abnehmer bleiben können. Wollte man in solchen Schritten eine Härte gegen England und Holland finden, so möchten wir fragen, ob denn für Deutschland nicht eine noch größere Härte darin liege, von jenen ausgeplündert zu werden, und seine eigene Industrie allmählich indirect durch jene ruiniren zu lassen?

Schweden.

Obschon die Reichstände noch nichts beschlossen haben in Betreff der den neuen Departements und Expeditionschefs zuzuerkennenden Gehalte, haben doch diejenigen, welche im Conseil die liberale Partei repräsentiren, darauf angetragen, daß der König dem Beschluß hinsichtlich der veränderten Organisation des Staatsraths seine definitive Bestätigung geben möchte. Bisher scheint aber der König in diesem Punkte nicht nachgegeben zu haben. Die heutige Minerva enthält darüber Folgendes: Wenn man dem Dagligt Allehanda einigen Glauben beimessen darf, so ist die Ergänzung des neuen Ministeriums auf gewisse Schwierigkeiten gestoßen. Das war zu erwarten, und es kann nicht anders kommen, da die liberalen Häupter sich in den Kopf gesetzt haben, sie wollen Männer von speciellen Capacitäten und gemäßigter Denkart mit sich verbinden, um nöthigenfalls sich auf die Fähigkeiten derselben zu stützen. Es wäre in der That für den König und das Vaterland gleich unheilbringend, wenn solche Talente bei dieser ersten, auf so schwankendem Boden stehenden Ministercombination aufgezehrt, und so ihre Wirksamkeit bessern Verhältnissen in einer nächstens zu erwartenden Zukunft entzogen würde. Indessen hat man gerade um eine solche Verstärkung geworben, und ist bis jetzt gescheitert. Wäre es der sieghaften Partei um nichts Anderes zu thun, als ihre Helfer unter ihren eigenen Gliedern zu suchen, so wäre das Werk der Ergänzung unfehlbar innerhalb vierundzwanzig Stunden zu vollenden. Wir wollen uns näher erklären. Die Umwälzung in dem Rathe des Königs ist, ihrem Ursprunge nach, ein parlamentarisches Ereigniß. Es ist eine im Schooße der Repräsentation obsiegende Theorie, welche auf dem Wege ist, sich im Cabinette geltend zu machen. Was für eine politische Farbe aber wird durch den scheinbaren Stifter des neuen Cabinets, den Grafen Posse, repräsentirt? Hat er sich während dieses Reichtstags auf dem Ritterhause als der weißen oder der schwarzen Farbe angehörend beglaubigt? Keines von beiden. Wen repräsentirt er denn eigentlich? Die Grauen, jene Männer neutrius generis unter dem Ritterstande, die sich über keine Vitalfrage ausgesprochen haben, obgleich man bei den Wahlen zu Ausschußmitgliedern und zur Opinionsnämnd ihre Spuren zu wittern vermeint hat. Nun hat es mit der grauen Farbe die Bewandtniß, daß sie nimmermehr ganz weiß werden kann, wenn man auch noch so viel englisches Bleiweiß hinzusetzen möchte, wogegen sie eine ausgemachte Wahlverwandtschaft hat zu allen denjenigen Nuancen, worin mehr oder weniger Schwarzes enthalten ist. Nichts wäre demnach natürlicher, als daß der Graf Posse in der jetzigen Drangsal sich den Schwarzen in und außerhalb des Ritterhauses zukehrte. Unter ihnen gibt es Ministersubjecte, wie der Sand am Meere; ja, unter diesen Leuten findet sich vielleicht kein einziger, welcher sich nicht bewußt wäre, der Last eines jeden beliebigen Portefeuille's gewachsen zu seyn, zumal man Kanzleidiener hat, um dieselben die Schloßtreppen hinauf zu tragen, und Expeditionschefs, um in jede Acte ein kleines Memorandum zu legen, welches den Inhalt der Actenstücke und eine unmaßgebliche Meinung über die betreffenden Abfassungen mit unterschiebt. Auf diese Weise könnte das Cabinet gleichartig, wie aus Einem Stücke gegossen werden.

Rußland.

Den neuesten Nachrichten aus dem Innern des Reichs zufolge die indessen wohl noch der Bestätigung bedürfen soll der Befehl zur sofertigen Einschiffung eines Theils des am schwarzen Meere zusammengezogenen Armeecorps nunmehr ergangen seyn, in Folge dessen die Transportflotte binnen kurzem aus dem Hafen von Sebastopol auslaufen dürfte. Angeblich sollen die Truppen nach der kaukasischen Küste übergesetzt werden, um die Bergvölker zu bekämpfen, und namentlich die Tscherkessen für die bei der Ueberrumpelung des Forts Sudschah verübten Gräuel zu züchtigen; indessen dürfte die Truppenabtheilung für diesen Zweck zu stark seyn, und die Vermuthung, daß andere Tendenzen dabei im Hintergrunde liegen, läßt sich kaum zurückweisen, insbesondere1047 wenn man erwägt, daß die Nachrichten von Bewegungen der Perser gegen Bagdad, wie unbegreiflich diese auch erscheinen, sich wieder erneuern, und somit nicht aller Consistenz zu entbehren scheinen. Eben so spricht man wiederholt davon, daß ein Hülfscorps für den General Perowski den Kaspisee überschiffen und in der Bucht von Kuli-Derieh landen soll, von wo aus der Landmarsch keine Schwierigkeiten mehr darbieten würde. Wenn der Correspondent der Schlesischen Zeitung meldet, daß von Truppenbewegungen im südlichen Rußland gar nichts wahrgenommen würde, so hat er insofern Recht, als die Regimenter schon seit längerer Zeit in ihren vorläufigen Bestimmungsorten concentrirt liegen, und auf weitere Ordre warten. Uebrigens hat derselbe Correspondent die Truppenmärsche in Südrußland von vornherein immer geläugnet, und doch ist es wohl Niemanden ein Geheimniß mehr, daß für den Augenblick eine beträchtliche Armee am schwarzen Meere stationirt. Am haltlosesten ist sein Argument, daß die Truppen, welche 15 Jahre gedient hätten, entlassen würden; als ob die in Rußland geltenden Militärgesetze dieß nicht unter allen Umständen geböten! Auch hat Rußland ohne diese Veteranen der Soldaten genug, da die Zahl der Militärpflichtigen groß, und die Dienstzeit lang ist. Ueberdieß liegt die sogenannte orientalische Angelegenheit in diesem Augenblick noch keineswegs so, daß Kaiser Nikolaus sein Observationscorps vermindern sollte, wodurch er den Flotten der Westmächte das Terrain preisgeben würde. Ihre Maj. die Kaiserin erwartet man zu Pfingsten in Deutschland. Der Kaiser wird, wie es heißt, Petersburg schon früher verlassen, um auf einem Umwege über Moskwa, Tula und Orel, wo Truppeninspectionen statthaben sollen, mit seiner Gemahlin in Deutschland zusammen zu treffen. In Polen entledigt man sich aller Bettler jetzt auf eine wirksame Weise, indem alle Arbeitsfähigen sofort zu den Festungsbauten verwandt, die Kinder aber in die Militärerziehungsanstalten geschickt werden. Von einem Ukas, der, wie manche französische und deutsche Zeitungen berichten, allen außerhalb des russischen Kaiserstaats Wohnenden den Besitz von Gütern in Polen untersagt, weiß man hier an der Gränze bis jetzt durchaus nichts; auch macht schon der Ausdruck Ukas die Sache verdächtig, da nach dem organischen Statut die Ordonnanzen im Königreich Polen nicht mittelst Ukases erlassen werden können.

Nachdem die Tscherkessen im Anfang März ein russisches Fort mit Sturm genommen hatten, sollen sie Anfangs April noch drei andere Forts erstürmt haben. (Wir geben diese Notiz nur, weil sie die weite Verbreitung der uns schon seit einiger Zeit aus Galacz, Odessa etc. zugekommenen Gerüchte zeigt.)

Türkei.

Die Spannung zwischen den Mitgliedern des Divans hat noch nicht aufgehört. Wechselseitige Verdächtigungen und Anfeindungen sind an der Tagesordnung, Halil Pascha, erster Schwager des Sultans, Seriasker und Oberbefehlshaber der kaiserlichen Garde, nebst Chosrew und Reschid Pascha ein Mitglied des türkischen Triumvirats, das von Mahmud auf seinem Todbette dem jetzt regierenden Padischah auf das wärmste anempfohlen wurde, mußte von seinem Posten entfernt werden. An seine Stelle ward der Obersthofmeister Sr. Hoh., Risa Bey Effendi, nunmehr Risa Pascha, ernannt, ein Mann von ausgezeichneten Eigenschaften, redlich, thätig, einsichtsvoll, aber duraus kein Soldat. Und doch wird er bestimmt, den ersten Militärposten des Reichs einzunehmen, eine lächerliche Sitte der türkischen Machthaber, die ohne alle Rücksicht auf individuellen Beruf, auf Specialität der Vorbildung die Männer, die gerade am Brett sind, von einer Stelle zur andern versetzt, den Soldaten plötzlich zum Politiker, diesen zum Justizmann, dann wieder zum Großadmiral, Polizeiminister, Finanzminister umzustempeln weiß, als ob die Ernennung zu einem Posten zugleich die Einsicht in die Geschäfte des zugewiesenen Departements mit sich brächte. Der Gouverneur von Nicomedien, Akif Pascha, ward nach einer strengen Untersuchung seines pflichtwidrigen Benehmens in der Verwaltung seines Paschaliks ebenfalls abgesetzt. Er war der Defraudation und Erpressungen gegen die Unterthanen angeklagt. Seine Verurtheilung ist insofern merkwürdig, als es die erste ist, die nach dem im vorigen Jahre kundgemachten Strafgesetze für die türkischen Beamten verhängt wurde. Dieses Beispiel heilsamer Strenge wird nicht ohne gute Folgen seyn, da man wenigstens erwarten darf, daß die Unverschämtheit, mit der jeder türkische Beamte seine Stelle als eine Fundgrube zu eigener Bereicherung betrachtet und behandelt, in gewisse Schranken zurückgewiesen werde. Das Uebel ist allgemein und es dürfte nur Wenige geben, auf die das neue Strafgesetz nicht längst seine volle Anwendung fände. Auch der Luxus an zahlreicher Bedienung und an wohlbestellten Harems macht enorme Auslagen nöthig, die mit der gewöhnlichen Besoldung allein nicht zu erschwingen sind. Man beschränke die Zahl der Diener, die Zahl der Weiber, welche von Männern, die öffentliche Aemter bekleiden, gehalten zu werden pflegen, und man wird eine fruchtbare Quelle von Prävaricationen verstopft haben. Die Strafen allein reichen nicht hin; man muß das Uebel an seiner Wurzel fassen. Aus Adrianopel ist die beunruhigende Nachricht eingegangen, daß die dortige muselmännische und griechische Bevölkerung in eine Collision gerathen sind, welche ernsthafte Unruhen befürchten läßt. Man bewaffnete und verschanzte sich von beiden Seiten in den Häusern, und die heute und gestern von dort eingegangenen Briefe ließen den Ausbruch bedenklicher Auftritte besorgen. Bis zu diesem Augenblick scheint es jedoch nicht zu Thätlichkeiten gekommen zu seyn. Der Prinz Heinrich der Niederlande ist hier angekommen; Se. königl. Hoh. scheint Willens zu seyn, einen längern Aufenthalt in Konstantinopel zu nehmen.

Syrien und Aegypten.

Die Pestfälle, die im Palaste des Pascha's stattgefunden, haben ihn veranlaßt, sich auf einige Tage nach dem Landsitze Moharrem Bey's am Canale gelegen zu begeben. Wir haben noch immer 10 bis 12 Fälle per Tag. Man spricht von neuen Truppenaushebungen zur Bildung von zwei Regimentern. Die Erklärungen, welche Palmerston und Lord J. Russel, von Hume veranlaßt, im englischen Unterhause abgaben, haben den Pascha nicht sehr erbaut.

Die Nachrichten aus Syrien betreffen vorzugsweise noch immer die Ermordung des Paters Thomas. Der unermüdeten Thätigkeit des in Damaskus residirenden französischen Consuls schreiben die, welche an den Mord glauben, die Enthüllung desselben hauptsächlich zu. In Folge des von 13 der reichsten Juden gemachten Geständnisses hat Scherif-Pascha sämtliche Juden aus Damaskus verwiesen, und sie in einem dicht an der Stadt gelegenen Ort unter strengste Aufsicht gestellt. Mehrere Juden haben sich schon zu Muselmännern convertirt, und einer derselben, mit Namen Achmed-Effendi, hat ausgesagt, daß ein die jüdische Religion betreffendes Mysterium ausdrücklich erkläre, wie Menschenblut der Gottheit angenehm sey, vor Allem, wenn es von Christen herrühre; es sey deßhalb den in die tiefern Geheimnisse des orientalischen1048 Judaismus eingeweihten Rabbinern zur strengsten Pflicht gemacht, sich jedesmal vor Ostern eines Christen zu versichern, um sein Blut zur Heiligung ihrer Gebräuche zu vergießen. Dieß sey der Grund, warum alle Jahre zu einer gewissen Zeit Christen, hauptsächlich Christenknaben, verschwunden wären. Was aus den Juden in Syrien werden soll, mag der Himmel wissen; die Aufregung in ganz Syrien gegen sie ist so, daß es der Regierung sehr schwer wird, das Volk zu verhindern, Gewaltmaaßregeln zu gebrauchen. Dieß zeigte sich kürzlich in Damaskus, als man einige angeblich wieder aufgefundene Theile des zerstückten Körpers des unglücklichen Capuciners feierlichst bestattete; Christen und Muselmänner vereinigten sich in den furchtbarsten Verwünschungen gegen die Juden, und nur der Energie des Gouverneurs, Scherif-Pascha's, ist es zu verdanken, daß nicht sogleich eine allgemeine Niedermetzelung der Juden erfolgte. In Bezug auf politische Dinge in Syrien sprechen alle Briefe von der ungemeinen Thätigkeit in der Befestigung der ganzen syrischen Küste. Nach Acre ward ein bedeutender Artilleriepark von 216 Geschützen geschafft, unter denen 11632 Pfünder. 12,000 Mann stehen daselbst unter Soliman Pascha, der mit dem Obristen Schulz die Arbeiten leitet. Auch Beyrut wird in Vertheidigungsstand gesetzt, Aehnliches, wie Sie schon wissen, geschieht mit Jaffa. Ibrahim ist immer noch in Marasch. Im Fall eines Angriffs, möge er kommen woher er wolle, ist er entschlossen mit der Cavallerie einen Einfall in Natolien zu machen, um dort Alles aufzuwiegeln und unter die Waffen zu bringen. Alle Kurden und Turkomanen sind ganz unzweifelhaft für ihn, und werden ihm mit bedeutenden Reiterschaaren zu Hülfe kommen. Wie vertragen sich diese Dispositionen mit den anscheinend friedlichen Nachrichten, die aus Europa kommen?

In Damaskus werden die Untersuchungen gegen die Juden fortgesetzt. Man hat sich einer Menge auf die jüdische Religion Bezug habender Schriften bemächtigt, unter andern des Torah, eines seltenen Buchs, in welchem man das Gebot der Menschenopfer entdeckt haben will. Es liegt mir eine vom koptischen Bischof Maximo angefertigte Uebersetzung des Verhörs bis zum 9 März vor, aus dem hervorgeht, daß man mit der Tortur aufs grausamste gegen die Juden verfuhr, und die endlich zu Geständnissen des begangenen Mordes sowohl als dessen Ursachen nöthigte. David Harraris hat sich zum Muselmann gemacht, um sein Leben zu retten, und hat dann ausgesagt, daß das Blut des Paters Thomas, nachdem es in eine große Bouteille gethan, dem Rabbiner Jacob Tabaila gegeben ward. Nachdem Letzterer 900 Karbatschen-streiche ausgehalten, gestand auch er dasselbe und sagte, seine Frau habe dasselbe verborgen, worauf sogleich Nachforschungen angestellt wurden, deren Resultate noch unbekannt sind. (Ich werde Ihnen die Uebersetzung des mir vorliegenden Verhörs übersenden. ) Die Pestfälle ließ die Sanitätscommission bis auf 25 steigen; als man aber dem Pascha durch augenfällige Beispiele bewies, daß die Pestärzte ganz gesunde Individuen für Pestkrank ausgaben, und sie ins Pestspital schleppten, sagte er ihnen, daß er ihrer Bulletins überdrüssig sey, und nichts mehr von der Pest hören wolle. Am folgenden Tag, gestern, zeigte das Bulletin nur Einen Fall an. In diesem Lande wird mit allen Dingen ein heilloses Spiel getrieben; welchen Schaden es bringt, ob das Publicum dadurch beunruhigt wird, und ob es bedeutende Folgen haben kann, darum bekümmert sich Niemand, wofern nur das eigene Interesse gewinnt.

Ostindien und China.

Die ostindische Post ist heute früh um 7 Uhr ausgegeben worden, und um 9 Uhr müssen die Briefe nach Malta aufgegeben seyn; sie hat uns keine Zeitungen unter Band überbracht; was ich Ihnen in aller Eile mittheilen kann, habe ich Freunden zu verdanken. Die Briefe und Zeitungen unter Couvert sind vom 31 März aus Bombay, bringen aber beinahe nichts Neues. Man setzte die Vorbereitungen zum Kriege gegen China eifrig fort; das englische Linienschiff Wellesley war in Calcutta angekommen, wo es Sir J. G. Bremer, Commodore und einstweiliger Oberbefehlshaber der englischen Marine in Indien, besteigen wird. Aus Dschellalabad soll die Nachricht eingegangen seyn, daß die Häupter von Buchara sich bereit zeigen, Dost Mohammed auszuliefern und ein Schutz - und Trutzbündniß mit England einzugeben, auch um einen englischen Residenten ansuchen, welchen man ihnen den auch sogleich von Herat aus in der Person des Lieutenants J. Abbott zugeschickt haben soll, Alles aus Besorgniß vor den Russen, von denen man in Indien indessen nichts Neues rücksichtlich ihres Vorrückens gegen Chiwa erfahren hatte. Das Merkwürdigste aus China (8 Jan.) ist die Declaration des Capitäns Smith von der Fregatte Volage, datirt Dschumpi den 8 Jan., worin er bekannt macht, daß, da die Chinesen den Hrn. Gribble ungeachtet aller Ermahnungen und Bitten nicht herausgeben wollen, er auf Befehl des Superintendenten Elliot vom 15 Jan. 1840 den Hafen und den Fluß von Canton in Blokadestand erkläre.

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Ueber die Vertheidigung Südwestdeutschlands.

Von einem Franzosen.

Ein französischer Officier aus Elsaß, der von 1805 bis 1813 alle Napoleonischen Feldzüge in Deutschland mitgemacht hat, und Südwestdeutschland genau kennt, nun aber in Ruhe lebt, äußerte sich über die Vertheidigung dieses Landes folgendermaßen: Es herrschen über diese beiden Fragen bekanntlich zwei ganz verschiedene und abweichende Gesichtspunkte, ein baden-würtembergischer und ein deutscher. Der erste wünscht starke Festungen oder Blockhäuser im Vorgrund, am Oberrhein, damit es der Feind gar nicht wage, anzugreifen und einzudringen, und damit jene Länder von feindlicher Invasion frei bleiben. Er wäre unstreitig der richtigste, wenn er nicht auf einem falschen Vordersatz beruhte. Der deutsche Gesichtspunkt hingegen hält ganz richtig das Eindringen eines kühnen Feindes, der Festungen und Blockhäuser ungeachtet, für möglich, und für diesen Fall fragt er: ist eine starke Festung am Oberrhein, oder Ulm als große, starke Bundesfestung vorzuziehen? Die meisten Sachverständigen werden gewiß für Ulm stimmen. Ein Blick auf die Karte zeigt, daß das scheinbar so offene und unvertheidigte Südwestdeutschland einer Mausefalle gleicht und auch eine ist, wenn die Einwohner mit den Bevölkerungen des Schwarz - und Odenwaldes noch so tüchtig sind als 1796, wenn überdieß unter dem Volk in Baden und Würtemberg noch die deutsche Kraft von 1813 herrscht. Ist dieß der Fall, so darf von einem französischen Heer, das selbst bis Ulm vorgedrungen ist, kein Mann, kein Roß und keine Kanone zurückkommen. Ein nur etwas bedeutendes französisches Angriffsheer kann sich unmöglich hinter den Vogesen bilden, ohne daß Preußen und Bayern etwas davon gewahr werden; es kann sich aber auch nicht in und um Straßburg formiren, ohne daß man es in Baden merkt. Der deutsche Bund kann also immer Vorbereitungen zum Empfang des Feindes machen, Baden und Würtemberg können sich auf den Angriff gefaßt halten, zu ihrem Volk sprechen, durch eine Signallinie vom Rheinufer und den Schwarzwaldhöhen schnell überall hin wirken. Nehmen wir aber auch an, daß man in Deutschland von solchen Rüstungen gar nichts sieht und merkt, daß eine französische Armee von achtzigtausend Mann, mit der Propaganda an ihrer Spitze, ohne Anstand über den Rhein geht, daß sie auch ferner keinen Widerstand und Aufenthalt findet, oder ihn leicht wirft und schnell vorrückend Karlsruhe und Stuttgart besetzt, ja bis Ulm vorgeht. Während sie so durch Baden und Würtemberg vordringt, organisirt sich auf ihren Flanken und in ihrem Rücken Landwehr und Landsturm, bricht aus dem Schwarzwald und Odenwald hervor, vereinigt sich mit den Männern aus den andern badischen und würtembergischen Kreisen, aus Darmstadt und Unterfranken, indeß die Mannschaft aus dem badischen Seekreis, dem würtembergischen Donaukreis und den beiden Hohenzollern, aus Südbayern und Tyrol sich zwar auch organisirt, aber nicht eher ausrückt, als bis ein Angriff von der Schweizergränze her droht. Im Westen könnte sich also leicht, ohne die Bundescontingente, eine Macht von mehreren hunderttausend Mann, und eine eben so starke im Süden sammeln und dem Feinde alle Communicationslinien, alle Subsistenzmittel abschneiden, zahlreiche große Verhaue anlegen, den Rhein bewachen u. s. w. Die bei Ulm angekommene französische Armee fände nun erst Widerstand an einer aus würtembergischen, badischen, bayerischen und österreichischen Truppen bestehenden Bundesarmee, gelehnt an eine starke Festung und unterstützt von deren Besatzung. Hic Rhodus, hic salta. Nehmen wir aber auch den ganz unwahrscheinlichen Fall an, daß diese deutsche Armee gleich geschlagen und Ulm genommen wird, so ist damit noch gar wenig für den Feind gewonnen, denn er ist auf jeden Fall durch die Schlacht und durch die Besetzung von Ulm geschwächt. Seine im Anfang achtzigtausend Mann starke Armee ist auf sechzigtausend geschmolzen, und nun hat er erst im feindlichen Lande mit der bayerischen Reserve-Armee, mit der bayerischen Landwehr, mit Oesterreichs und Preußens Heeren zu kämpfen, und so furchtbare Festungen wie Ingolstadt stehen ihm zunächst entgegen. Napoleon selbst, dieses große strategische und taktische Genie, an der Spitze einer ausgezeichneten, geübten und sieggewohnten Armee, mußte den deutschen Heeresmassen in seinem eigenen Lande erliegen. Was vermöchten diese sechzigtausend Mann mitten im feindlichen Lande, wo sie nicht bloß große stehende Heere und starke Festungen, sondern auch Landwehr und Landsturm gegen sich hätten, und von aller Hülfe und Zufuhr aus der Heimath abgeschnitten wären? Siegte aber die französische Armee nicht bei Ulm, so wäre gleich nach einer verlornen Schlacht, im Angesicht eines siegenden, sich immer verstärkenden Heeres und einer starken Festung, ihre Existenz sehr gefährdet. Alle Kräfte würden auf sie eindringen und sie zum Rückzug nöthigen, der bald in gänzliche Auflösung ausarten dürfte. Käme aber Frankreich nach unverstellbarer Vorbereitung mit einem Heer von mehreren hunderttausend Mann über den Rhein, so wäre der deutsche Bund vorbereitet, und in ganz Süddeutschland selbst könnten die Widerstandskräfte in demselben Verhältniß wachsen, wenn das von der Gebirgsnatur und der Gestaltung des Landes begünstigte Volk noch so tüchtig ist als sonst. Es ist wahrscheinlich, daß die jetzige Schweiz einem französischen Heer, das den Durchgang nach Deutschland sucht, nicht entschieden und kräftig widerstehen kann oder will, und daß es dadurch den Franzosen möglich wird, über den südlichen Rhein zu gehen, und zu gleicher Zeit mit jener Rheinarmee in Deutschland einzufallen. Geschähe dieß, so tritt der südliche Landsturm auf und schließt die Falle zu im Rücken der vordringenden feindlichen Armee, die gleichfalls ihrem Schicksal nicht entgehen kann. Später aber, wenn die Gefahr vorüber ist, wären die geeigneten Maaßregeln zu ergreifen, daß die Schweiz künftig nicht mehr ein unneutraler, gefährlicher Freund Deutschlands seyn kann. Zur vollständigen strategischen Sicherung und Abschließung Deutschlands auf dieser Seite gehören die Becken aller südlich und westlich in den Rhein strömenden Flüsse.

Französisches Recht, Urtheilssammlung, Gerichtszeitung.

Das französische Recht und die französische Gerichtsverfassung, die einst einen großen Theil von Europa beherrschten, gelten heute noch in mehreren unserer schönsten Provinzen am Rhein, in Rheinpreußen, Rheinbayern, Rheinhessen, mit wenig bedeutenden Veränderungen, als gesetzliche Grundnorm; der tiefen und bleibenden Einflüsse, die das Gesetzbuch Napoleons in andern deutschen Ländern, z. B. in Baden u. s. w. ausgeübt hat, hier nicht weiter zu gedenken. Allen denen, die sich in diesen Gebietstheilen, sey es theoretisch, sey es in praktischer Ausübung, als Richter, Advocaten und1042 Anwälte, Notarien oder Gerichtsboten mit der Rechtswissenschaft befassen, schwebt in jeder zweifelhafter Frage, in jeder Schwierigkeit eines Rechtsfalles, der Einklang der oberrichterlichen Erkenntnisse in Frankreich, die Meinung der Koryphäen französischer Rechtslehre als das höchste Orakel vor, nach welchem sie, Aufklärung und Gewißheit suchend, sich hinwenden. Ein großes, lebendiges Spiegelbild dieser französischen Gesetzgebung, wie es aus den mit Fleiß und praktischer Einsicht zusammengestellten Elementen der Quellen und des positiven Buchstabens, der Doctrin der Schriftsteller und der Richtersprüche hervorsteigt, wie es sich im Verlauf der Zeiten aus der ursprünglichen Starrheit herauswindet und durch Sitte, veränderte Sachlage, Deutung und Nothwendigkeit sich ummodelt und anders gestaltet, ein klarer Blick in die tagtägliche Berührung des Gesetzes mit dem Leben und den Erheischungen der Gesellschaft, um derenwillen es geschaffen ist, und die daher stets auf dasselbe einwirken, ist allen den genannten Dienern der Themis ein tiefgefühltes, stets sich erneuerndes Bedürfniß; wir sind überzeugt hier einen Satz auszusprechen, der bei denen volle Sympathie finden wird, die, gleich uns, in jahrelangem Studium des französischen Rechtes in jenen deutschen Ländern gelebt haben.

Von diesem Gesichtspunkte aus möge es uns vergönnt seyn, von einem Werke zu berichten, das in hohem Grade die Bedingungen erfüllt, die wir oben bezeichnet haben, und das sowohl nach dem Namen seines Urhebers, als seinem Plane und seiner Ausführung zu den musterhaften Unternehmungen dieser Art seit den letzten fünfzig Jahren gehört. Wir meinen das Journal du Palais, das sich nicht ohne Selbstgefühl die älteste und vollständigste Sammlung der französischen, belgischen und piemontesischen Jurisprudenz nennt, und das in seiner dritten Ausgabe, unter der Leitung von Ledru-Rollin, Advocaten am Cassationshofe und Staatsrathe, erscheint. Hr. Ledru-Rollin ist eine der Zierden des Pariser Barreau, der seinen Stand von der edelste Seite aufgefaßt hat, und der mit gründlichem Wissen, glänzender Beredsamkeit und ernstem, fortgesetztem Studium, die glücklichste Gabe der logischen und treffenden Anordnung, Bedingung aller Klarheit, verbindet. Seine Sammlung trägt das Gepräge des Meisters und dient ihr vor allen andern zur ausgezeichneten Empfehlung.

Das Journal du Palais begreift in 24 großen Octavbänden den Zeitraum von 1791, wo der Cassationshof gebildet und durch Ludwigs XVI eigenhändige Bezeichnung Héraut de Séchelles, damals Generaladvocat am Parlament, zum königlichen Commissär bei dem neuinstallirten obersten Gerichte ernannt wurde, bis zum Jahr 1837. Von diesem letzten Jahre wird die Sammlung der jüngsten Erkenntnisse in monatlichen Heften fortgesetzt, die am Ende eines jeden Jahres zwei Bände bilden. Die Hauptsammlung selbst, mit außerordentlicher Energie betrieben, ist bereits bis zum 17ten Bande (Junius 1823) gelangt, und wird in wenigen Monaten vollendet seyn. An ihrer Spitze steht eine Einleitung, die dem Leser einen Blick in den Plan des Verfassers gestattet, und von dessen philosophischen Ideen über Gesetz, Recht und deren Entstehung und Fortbildung so wie über die neuen Eigenschaften seiner Sammlung Kunde gibt. Hr. Ledru-Rollin hat in dieser gedrungenen, kernigen Skizze der Anfänge des französischen Rechts eine Probe seines Talentes abgelegt, die ihn zum dereinstigen Geschichtschreiber der französischen Rechtsquellen und namentlich der Gewohnheitsrechte beruft. Wer zu einem so nützlichen Werke, das überall fehlt, so sehr befähigt ist, darf sich der Leistung nicht entziehen: das Können wird hier zum Müssen. Das Ende der 24 Bände wird eine eigene dogmatische, doctrinelle Arbeit Ledru-Rollins bilden, die dem Ganzen als Schlußstein dienen soll, und deren hohe Bedeutung aus folgenden nähern Betrachtungen Ihren Lesern deutlich werden wird.

Frankreich besitzt hauptsächlich drei große Sammelwerke seiner Jurisprudenz und die mehr oder minder in der Art des Journal du Palais sind: das große Répertoire de droit, von Merlin (von Douai); die Urtheilssammlung (Recueil des arrêts) von Sivey, und die Jurisprudence générale du Royaume von Dalloz, das neueste von allen.

Das erstgenannte, das Repertorium von Merlin, einst unentbehrlich, ist im Laufe der Zeit mehr zu dem Charakter eines historischen Monumentes übergegangen. Seine übermäßige Ausdehnung, die Unsorgfalt seiner Bearbeitung in den Theilen, wo Merlin nicht selbst unmittelbar überwachen konnte, die chaotische Mischung, die sich darin offenbart und die durch den oft nicht sehr lautern Meinungswechsel des Verfassers, durch die Supplementbände und die Questions de droit, noch vermehrt wurde, endlich der allzuhohe Preis eines Werkes, das für sich allein eine kleine Bibliothek bildet, mußten dem dauernden Werthe des Répertoire, seiner allzeit gleichen praktischen Nützlichkeit großen Eintrag thun. Der Wunsch nach einer einfachern Sammlung ward allgemein.

Die Sivey'sche Urtheilssammlung hat den Nachtheil, daß sie außerordentlich theuer und dabei höchst unvollkommen ist unvollkommen in mehrfacher Beziehung: erstens ist sie eine bloße Zusammenstellung von Urtheilssprüchen nach chronologischer Ordnung, ohne alle Dogmatik und systematische Belehrung; der Urheber der Sammlung hat dabei kein subjectives Verdienst, er sammelt und läßt abdrucken; zweitens ermangelt sie einer bedeutenden Zahl wichtiger Erkenntnisse, die dem Compilator nicht zugänglich waren, während andere werthlose, entbehrliche sich eingeschlichen haben und einen kostbaren Raum verderben.

Die Sammlung von Dalloz, die beiden vorstehenden nachfolgte, bietet einen unverkennbaren Fortschritt insofern dar, als sie die gränzenlose Weitschweifigkeit des Repertoire von Merlin in einem mehr übersichtlich geordneten Rahmen vermeidet, und der trocknen Urtheilsaufzählung von Sivey durch alphabetische Reihenfolge und doctrinelle Bearbeitung entgeht. Aber sie ist in einen andern von ihrem Plan unzertrennlichen Nachtheil verfallen: sie verstümmelt die Jurisprudenz, sie benimmt dem Richterspruche die Einheit, den Zusammenhang, indem sie zu jeder theoretischen Lehre von einem Erkenntniß nur gerade denjenigen Theil herzieht, der ihr Beweis und Argument bildet, so daß ein nämliches Erkenntniß, aus fünf, sechs verschiedenen Entscheidungen bestehend, an fünf, sechs verschiedenen Stellen des Repertoriums vorkommen kann, und nirgendwo sein eigentliches, charakteristisches Bild zeigt, das stets nur aus dem Zusammenwirken der einzelnen Züge erkenntlich ist. Dalloz mag zur schnellen Orientirung in einer Rechtsmaterie als praktischer Schlüssel und Wegweiser consultirt werden, ein vollständiges Monument der französischen Rechtssprechung (Jurisprudence) ist er nicht.

(Beschluß folgt.)

Materielle Fortschritte in Schweden.

Das Volksblatt, eine seit dem Anfange dieses Jahres hier erscheinende Zeitung, enthält, unter der Ueberschrift: Beiträge zur Beleuchtung der wirklichen Stellung des Landes, einen längern Aufsatz, der sich durch viele thatsächliche und statistische Angaben bemerklich macht, und woraus wir Folgendes entlehnen: Beim Reichstage vom J. 18001043 wurde die sogenannte Bewilligung, d. i. die außerordentliche für jedes Reichstagsintervall zu bestimmende jährliche Besteuerung, auf 1,426,666 Rthlr. Silber oder Hamburger Banco festgesetzt; im J. 1809 auf 2 Millionen id. ; 1834 aber nur auf 831,948, woraus erhellt, daß in einem Zeitraum von 30 Jahren die Bewillignng um mehr als die Hälfte herabgesetzt worden. Vor 30 Jahren betrug die jährliche Einfuhr von Getreide zum wenigsten 200,000 Tonnen; in den spätern Jahren sind bedeutende Quantitäten Getreide ausgeführt worden. Im J. 1810 belief sich die ganze Oberfläche bebauten Feldes aller Art im ganzen Reich auf 65,066 schwedische Hufen, 1837 hingegen auf 65,665. Die jährliche Eisenfabrication betrug in den Jahren 1801 bis 1810 im Durchschnitt 353,524 Schiffpfund; der Durchschnittsbelauf der spätern Jahrzehnte hingegen ist auf 502,440 Schiffpfund angewachsen. Im Jahr 1811 belief sich die ganze Ausfuhr von Stangen - und Manufactureisen auf 320,339, und 1812 sogar nur auf 273,472 Schiffpf. ; dagegen machte im Jahr 1838 die Exportation von Stangeneisen und Eisenmanufacturwaaren 556,000, und 1839 sogar 570,000 Schiffpf. aus. Während derselben Zeit hat sich auch der Werth dieser Waaren beträchtlich erhöht: 1811 galt ein Schiffpfund Stangeneisen 4 Rthlr. 11 Sch. Hamb. Banco, während in den spätern Jahren der Durchschnittspreis 7 Rthlr. Hamb. Banco betragen hat. Der Werth der ganzen Eisenausfuhr von 1811 belief sich auf 2,349,400 Rthlr. schwed. Banco, wogegen der von 1839 einen Belauf von 10,456,000 Rthlr. schwed. Banco, d. h. mehr als viermal diese Summe ergab. Die Zahl der Fabriken und Manufacturwerkstätten in Schweden war am Schluß des Jahres 1838 2104, in denen 14,211 Arbeiter Beschäftigung fanden; im Jahr 1837 gab es nur 2047 Fabriken und Werkstätten mit einem Arbeiterpersonal von 13,948; was schon auf eine jährliche Vermehrung hindeutet. Der Zuwachs wird aber ungleich einleuchtender, wenn man den steigenden Werthbelauf der Fabricate in Anschlag bringt. Dieser betrug nämlich 1828 nur 7,915,089 Rthlr. schwed. Banco, wogegen er im Jahr 1838 auf 13,090,089 gestiegen war, so daß der Fabricationswerth in einem Jahrzehnt um mehr als 5 Millionen Rthlr. erhöht worden. Der Zuwachs des Handels wird am besten durch das Steigen der Zolleinnahmen dargelegt. Im Jahre 1810 machte die Bruttozolleinahme vom Seehandel, verschiedene Specialabgaben nicht eingeschlossen, 1,632,135 Rthlr., und im Jahr 1838 belief sich dieselbe Bruttoeinnahme zu 3,987,174 Rthlr. Der auswärtige Handel Schwedens ist seit eine Reihe von Jahren fortwährend im Steigen begriffen gewesen. Die Seefahrt hat sich besonders in der Hinsicht gehoben, daß sie sich zu weit entlegenen Ländern, wo die schwedische Flagge vormals nur selten zu sehen war, ausgedehnt hat. Im Jahre 1828 wurden die Vereinigten Staaten in Nordamerika nur von 16 schwedischen Fahrzeugen besucht und nach Brasilien, dem einzigen Lande in Südamerika, wo bis dahin die schwedische Flagge erschien, kamen 38 Fahrzeuge, aber kein schwedisches Segel zeigte sich an den Barbareskenküsten von Afrika. Im Jahre 1837 hingegen betrug die Zahl der schwedischen Fahrzeuge in den Häfen der Vereinigten Staaten 112, in brasilianischen Häfen 55, in den Plataprovinzen 7, in Algier 26 u. s. w. Aus diesen und noch andern statistischen Thatsachen folgert das Volksblatt, wie es scheint mit gutem Rechte, daß überhaupt der Wohlstand des Landes und insbesondere der verschiedenen Hauptnahrungszweige in einem wirklichen und augenscheinlichen Steigen, und nicht, wie uns die Gegner der Regierung gern beschwatzen möchten, im Sinken begriffen ist.

Neuseeland.

Mission und Colonisation.

Es ist ein schönes Ergebniß der in der Menschheit fortschreitenden Bildung, daß Namen, welche sonst nur im Lehrsaal des Geographen oder Naturforschers gehört wurden, jetzt in den Organen der unterhaltenden Belehrung uns entgegen zu treten anfangen, und daß die Angelegenheiten Neuseelands oder die Zustände von Kordofan uns eben so sehr zu interessiren beginnen, als etwa unsere Großväter die Nachrichten aus der Levante. So lange freilich unser Interesse bloß den Wunsch etwas Neues und Ungewohntes zu hören zur Quelle hätte, wären wir nicht sehr berechtigt, darauf stolz zu seyn. Aber wir dürfen freudig sagen, es ist das Menschheitsgefühl, welches eine ferne Insel der Südsee unserm Gemüthe wichtig genug macht, um mit empörtem Gefühle Dinge zu vernehmen, welche nur die halbbarbarischen Einwohner jener Eilande in ihrem Wohl und Wehe berühren. Solche Dinge berichtet uns ein Artikel aus London in der Beilage zur Allg. Zeitung vom 24 Februar d. J. eben über Neuseeland, und sie müssen um so betrübender für den Leser seyn, als nicht nur der europäische, sondern auch der christliche Name bei den Mißbräuchen betheiligt ist, welche an den Missionarien der anglicanischen Missionsgesellschaft (Church Missionary Society) gerügt werden. Und wie sehr müssen diejenigen erschrecken, welche sich durch kein Vorurtheil mehr hindern lassen, in der Thätigkeit der Missionsgesellschaften das wichtigste Mittel zu erkennen, den heidnischen Nationen nicht bloß den Vortheil der Civilisation, die für sie ein dürres Reis ohne Wurzel wäre, sondern den Segen der Christianisation zu bringen, aus welcher laut der Geschichte auch die heutige europäische Gesittung ihre besten Säfte gesogen hat. Einige geschichtliche Nachrichten aus sicherer Quelle mögen die Leser der Allgemeinen Zeitung in den Stand setzen, über den angeregten Gegenstand zu urtheilen.

Vom Jahr 1810 an gab sich der berühmte Samuel Marsden, Caplan der englischen Kirche in Neusüdwallis, Mühe, ein Missionswerk auf Neuseeland vorzubereiten. Im Jahr 1814 ließen sich die drei ersten Missionarien der Church Missionary Society daselbst nieder, und die angefangene Arbeit wurde unter zahllosen Schwierigkeiten bis jetzt fortgeführt. Die Mission besteht gegenwärtig aus sechs ordinirten Missionarien und 28 andern Engländern, die als Katechisten, Handwerker, Feldarbeiter, Buchdrucker, Dienste leisten; 23 Eingebornen sind von den Missionarien zu Predigern unter ihren Landsleuten gebildet. Nach dem letzten Berichte der Gesellschaft zählt die Mission auf 11 Stationen 53 Schulen, worin 1058 Kinder beider Geschlechter und 293 Erwachsene Unterricht empfangen; die Zahl der regelmäßigen Besucher des christlichen Gottesdienstes beträgt 2203. Von den Stationen befinden sich vier an der Inseln-Bay im nordöstlichen Theile der nördlichen Insel von Neuseeland, eine an der Nordwestseite der Insel, die übrigen sechs liegen im südlichen Theile der Insel an der Ostküste.

Später (1822) errichteten auch die Wesleyanischen Methodisten ihre Stationen auf derselben Insel, deren sie gegenwärtig sechs mit zehn Missionsarbeitern haben.

Die Missionarien der anglicanischen Gesellschaft haben die Uebersetzung und den Druck des Neuen Testaments in neuseeländischer Sprache kürzlich vollendet, und die Eingebornen, welche lesen können und ihrer ist keine kleine Zahl greifen begierig nach dieser geistigen Speise. Der Ackerbau wird mehr und mehr von den Eingebornen zur Quelle ihres Lebensunterhalts1044 gemacht, und die Missionarien haben am Kerikeri-Fluß eine Getreidemühle errichtet.

Ein unparteiischer Zeuge, Capitän Fitzroy, der im Jahr 1825 die Insel besuchte, gibt der civilisirenden Thätigkeit der Missionarien folgendes Zeugniß: Am 28 Dec. ging ich nach Waimate, einer neuen Missionsstation, welche zugleich den Zweck hat, Ackerbau und Handwerke unter den Eingebornen bekannt zu machen. Das ächt englische Aussehen dreier hübschen, wohlgebauten Wohnhäuser, umgeben von Gärten, Nebengebäuden und wohlbestellten Feldern, überraschte mich höchst angenehm. Etwa zwanzig Morgen Landes schienen angebaut zu werden. Das Getreide stand in vollen Aehren und sah schön aus. Ein Mann empfing mich, dessen verständiges, freundliches und wahrhaft achtungswürdiges Benehmen mich wohlthuend ansprach. Es war Hr. Davis, Aufseher des Feldgutes. Hr. William Williams und Hr. Clarke waren abwesend auf der gegenüberliegenden Seite der Insel, um dem Leichenbegängniß eines jungen Missionärs der Wesleyaner beizuwohnen. Im Garten schienen alle englischen Gewächse angepflanzt zu seyn. Der eigentliche Bauerhof war ganz nach englischer Art. Eine große Scheune, ganz von Eingebornen unter der Leitung des Hrn. Davis gebaut, eine Schmiedewerkstätte, englische Karren und Ackergeräthe zogen meine Aufmerksamkeit auf sich. In der Scheune sah ich zwei Eingeborne dreschen, einen dritten fand ich mit der Schwingmaschine beschäftigt. Eine Mühle mit Mühlendamm, ganz das Werk der Eingebornen, betrachtete ich genau, beide gut gebaut, so daß sie auch an einem andern Orte mich angezogen hätten.

Will man für die religiöse Wirksamkeit dieser Männer einen Zeugen vernehmen, so mag der kaum verstorbene, durch die anerkannte Trefflichkeit seines Charakters über jeden Verdacht der Parteilichkeit erhabene S. Marsden als Augenzeuge reden. Er schrieb am 27 März 1837: Wohin ich ging, fand ich viele Neuseeländer, die nach der Erkenntniß Gottes verlangten. Nicht minder erfreut war ich, überall einige Leute zu finden, welche lesen konnten. Das Kirchengebetbuch nebst dem Katechismus und den Kirchenliedern ist in ihre Sprache übersetzt. Das Lesen ist ihnen gar angenehm, und viele sind darin geübt, die nie eine Schule besuchen konnten. Die Eingebornen unterrichten einander selbst, vom nördlichen bis ans östliche Vorgebirge der Bay. Seit meiner Ankunft auf der Mission habe ich nie einen Schwur gehört, weder von Europäern noch Eingebornen. Schule und Kirche sind gut bestellt, und unter allen Classen der Ansiedler herrscht die schönste Ordnung.

Wie vertragen sich aber solche Charakterzüge mit den vor einer Committee des Hauses der Lords niedergelegten Angaben des im fraglichen Artikel der Allg. Zeitung genannten Katechisten Flatt? Wir müssen zuvor einen Blick auf den Anlaß dieser Committe und dieses Zeugenverhörs werfen, ehe wir die Angabe selbst beleuchten.

Im Mai 1837 erschien in England der Prospect einer Gesellschaft für die Colonisation Neuseelands, deren Plane in zwei spätern Schriften noch weiter auseinander gesetzt wurden. Die Grundlagen derselben sollten Gerechtigkeit und Sorge für die Unabhängigkeit und das geistige und leibliche Wohl der Eingebornen bilden. Die Unternehmer verlangten von der Regierung die Genehmigung hiezu, indem sie zugleich ausdrücklich bemerkten, dieselbe habe auf Neuseeland keinerlei Besitzansprüche eine seltsame Zusammenstellung, indem ja der brittische Colonialminister kein Land, das Großbritannien nie gehört hat, an Jemanden übergeben kann. Die wünschenswerthe Errichtung eines Gerichtshofes zur Bestrafung der aus den brittischen Colonien in Australien flüchtig gewordenen und in Neuseeland oder sonst auf den Inseln der Südsee angesiedelten Verbrecher, oder weggelaufener Matrosen gab den Unternehmern Hoffnung, daß im Interesse der Gesetzlichkeit ihr Plan der Regierung annehmbar erscheinen werde. Ein solcher Gerichtshof darf nämlich nicht in Port Jackson oder sonst an der australischen Küste seinen Sitz haben, um nach brittischem Recht jene Verbrecher noch vorladen zu können, weil ein Gerichtssprengel nur einen bestimmten räumlichen Umfang haben soll. Die Gesellschaft forderte nicht weniger als Souveränetätsrechte in Neuseeland.

Die beiden in Neuseeland thätigen Missionsgesellschaften hatten nicht sobald Kenntniß von den Absichten der neuen Association genommen, als sie auch einsahen, wie hier dem so gesegneten Missionswerke auf der Insel die äußerste Gefahr drohe. Denn es konnte ihnen nicht unbekannt seyn, daß die europäischen Ländereispeculationen in den entlegenen Ländern stets das Elend und den Untergang der Eingebornen in ihrem Gefolge hatten. Sie sahen sich daher verpflichtet, dem damaligen Colonialminister Lord Glenelg Vorstellungen gegen die Bestätigung jener Gesellschaft zu machen. Klar und einleuchtend zeigten sie, daß die für die Bestrafung der Verbrecher nöthige Errichtung eines Gerichtshofs auch ohne diese Colonisation zu erreichen, die Durchführung der letztern aber nur die Zahl der einen Gerichtshof fordernden Fälle zu vermehren geeignet sey; sie stellten die beglaubigten Thatsachen über die rasche Abnahme, ja das Aussterben der eingebornen Racen in Folge europäischer Colonisation zusammen, machten die Folgen so ausgedehnter Vollmachten, wie sie die Neuseeland-Association verlangte, bemerkbar; sie beseitigten mit Gründen die unnöthige Furcht vor französischer oder nordamerikanischer Ansiedlung, bewiesen, daß die englische Regierung mit einem gehörig bevollmächtigten Consularagenten und einem Kriegsschiffe Alles leisten könne, was ihr diese neuen Colonisten versprechen; sie deuteten auf die nothwendige plötzliche Zurückdrängung der Eingebornen von den Küsten, die Kriege und Metzeleien hin, welche hieraus entstehen müßten; sie hoben die Triebfeder der ganzen Unternehmung, den Gewinn, hervor, welche bei allen guten Vorsätzen von Menschlichkeit und Gerechtigkeit, wie sie von jeher in den Acten solcher Gesellschaften geglänzt haben, nur zum Verderben der jetzt durchs Evangelium angefaßten und einer wohlbegründeten Civilisation entgegengehenden Nation ausschlagen könne; sie legten einleuchtend dar, daß nicht etwa diese Ansiedlung und die Mission neben einander bestehen können, sondern nothwendig die letzte der erstern weichen müsse, das Erprobte dem unsichern Versuch; endlich erinnerte sie an die Classe von Menschen, welche als Ansiedler nach Neuseeland würden übergeführt werden Gründe genug, um Lord Glenelg bedenklich zu machen. Doch schien die Regierung schon zu weit gegangen zu seyn: sie gedachte mit möglichster Einschränkung den Plan zu bewilligen.

Jetzt kam die Sache in beide Häuser des Parlaments. Das Haus der Lords wählte eine Commission, um den gegenwärtigen Zustand Neuseelands zu untersuchen und über etwaige Niederlassungen brittischer Unterthanen daselbst zu berichten. Der Bericht der Committee bestand in folgenden Hauptsätzen: über die Erweiterung der Colonialbesitzungen der englischen Krone zu entscheiden ist Sache der Regierung Ihrer Maj., aber die Committee ist überzeugt, daß es, um die weitere Civilisation Neuseelands zu fördern, am besten gethan wäre, wenn die bereits im Gange befindlichen Arbeiten, welche so rasche Fortschritte der religiösen und gesellschaftlichen Bildung der Eingebornen zur Folge gehabt, auf irgend eine Weise unterstützt würden. Der1045 Bill, welche ins Unterhaus eingebracht wurde, traten die beiden betheiligten Missionsgesellschaften mit Petitionen entgegen, deren ganzer Text in den Jahresberichten derselben für 1839 zu lesen ist. Eine große Mehrheit verwarf die Bill. Die Ch. M. S. hat sich in Folge dieser Verwerfung an die Regierung Ihrer Maj. gewendet, um die passendsten Maaßregeln zur Abhülfe des bereits durch brittische Unterthanen den Eingebornen zugefügten Schadens vorzuschlagen. Dieser Gang der Sachen kann erklären, warum in England Stimmen sich erheben, deren Interesse es ist, den Missionsgesellschaften oder Missionarien selbstsüchtige Zwecke unterzulegen.

(Beschluß folgt.)

[1762-63]

Nord-Seebad der Insel Helgoland.

Das hiesige Seebad wird auch in diesem Jahr am 15 Junius eröffnet werden, und dient einem geehrten Publicum zur Nachricht, daß auf die Erweiterung und Vervollkommnung aller Einrichtungen, vorzüglich aber der Wohnungen, in dem Grade Bedacht genommen worden ist, als die außerordentliche Zunahme des Besuchs in den letzten Jahren es erforderlich machte.

Die Verbindung mit dem Festlande wird, wie im vorigen Jahre, durch drei große, schön und bequem eingerichtete Dampfschiffe und durch sichere Paketboote regelmäßig unterhalten und zwar zu mehreren Malen in der Woche, so daß die resp. Reisenden in zehn Stunden von Hamburg, in vier kleinen Stunden von Cuxhaven, und auf der Rückreise noch schneller befördert werden.

Ueber die festgesetzten Tage und über die Stunden der Abfahrt wird in öffentlichen Blättern berichtet werden, und übernehmen die Besorgung von Logis u. s. w. mit Vergnügen der dortige Badearzt Hr. Dr. v. Aschen und die Direction des Seebades.

Helgoland, im Mai 1840.

[1770-72]

Nord-Seebad Wangerooge.

Das Nord-Seebad auf der Insel Wangerooge an der oldenburgischen Küste, welches sich vorzüglich durch einen unweit des Dorfes unmittelbar an der offenen See auf einem festen und sichern Boden befindlichen, mit einem vollständigen Bade-Apparate versehenen Badestrand, und durch seine bekannte innere Einrichtung zur Bewirthung und Unterhaltung der Badegäste empfiehlt, wird nach wie vor mit dem 1 Julius eröffnet und mit dem 1 September geschlossen werden.

Logis-Bestellungen in den beiden mit einigen vierzig wöhnlich eingerichteten tapezierten Zimmern versehenen Logirhäusern, oder auch in den zu diesem Zweck aptirten, sich jährlich durch Neubauten vermehrenden Wohnungen der Insulaner werden entgegengenommen und besorgt von dem Geh. Hofrath Westing in Oldenburg, oder von dem Badearzt Dr. Chemnitz in Jever, oder von dem Vogt Alers in Wangerooge.

Die Ueberfahrt nach der Insel geschieht täglich von der gegenüber liegenden Friedrichs-Schleuse, und einmal wöchentlich in bequem eingerichteten Paketbooten von Hamburg und Bremen aus. Den 30 April 1840.

Die Inspection des Seebades der Insel Wangerrode.

[1765-67]

[figure]

Düsseldorf-Elberfelder Eisenbahn.

Zehnter Actien-Beitrag.

Die HH. Actieninhaber der Düsseldorf-Elberfelder Eisenbahn werden, in Gemäßheit des §. 5 des Statuts eingeladen, von dem Betrag ihrer Actienberechtigung den zehnten Beitrag mit 10 Proc. an die Bankierhäuser:

Wilhelm Cleff in Düsseldorf, oder von der Heydt-Kersten & Söhne in Elberfeld

bis zum 15 Julius dieses Jahres einzuzahlen, und dabei die über die vorherigen Beiträge erhaltene Quittung wieder vorzulegen, um darunter die jetzt zu ertheilende Quittung ebenfalls auszufertigen.

Düsseldorf, den 4 Mai 1840.

Die Direction: Quest. Dietze.

[1744-46]

Anzeige.

K. K. priv. österreichisches Lloyd in Triest.

[figure]

II. Section Dampfschifffahrt-Gesellschaft.

Die Dampfschifffahrt-Gesellschaft des k. k. privilegirten österreichischen Lloyd bringt hiemit zur Kenntniß, daß ihre vierte General-Versammlung am 21 Mai d. J., Abends 6 Uhr, abgehalten werden wird.

Das betreffende Einladungs-Rundschreiben wurde bereits an die HH. Mitglieder erlassen, auf deren Namen die Actien eingeschrieben sind; diejenigen Herren aber, deren Actien auf den Ueberbringer lauten, können ein Exemplar in Triest, im Bureau des Verwaltungsraths, und in Wien bei den General-Agenten der Gesellschaft, HH. M. H. Weikersheim und Comp. in Empfang nehmen, wenn sie ihren Anspruch darauf erweisen.

Triest, den 1 Mai 1840.

[1518-20]

[figure]

Rheinische Eisenbahn.

Wegen eingetretener Verhinderungen kann die auf den 7 Mai c. berufene General-Versammlung der Actionnäre an diesem Tage nicht stattfinden, und wird dieselbe hiemit auf Freitag den 15 Mai c., Vormittags 9 1 / 2 Uhr, in dem hiesigen großen Rathhaussaale anberaumt. Köln, den 16 April 1840.

Die Direction der rhein. Eisenbahn-Gesellschaft.

Hauchecorne.

1046

[1734-35]

Edictal-Ladung.

Joseph Baader, Färbermeisterssohn von hier, am 24 Februar 1785 geb. und seit 36 Jahren abwesend, ohne bis jetzt Nachricht von seinem Leben und Aufenthalt zu geben, oder dessen allenfallsige Descendenten werden auf Antrag der Präsumtiverben des erstern hiermit aufgefordert, sich binnen drei Monaten a dato bei diesseitigem Gerichte um so gewisser zu melden, als widrigenfalls dessen in 2056 fl. bestehendes Vermögen an besagte Erben gegen Caution ausgeantwortet werden wird.

Augsburg, am 28 April 1840.

Königl. Kreis - und Stadtgericht.

Lic. Kellerer, Dir.

Vorbrugg.

[1736-37]

Bekanntmachung.

Therese Grünfüßer, ledige Domcapitelsbeamten-Tochter von Offingen, welche am 30 Julius 1824 dahier verstorben ist, hat in ihrem Testamente vom 21 Februar 1824 einer Ida Ellwanger in Regensburg oder deren nächsten Verwandten ein Legat von 150 fl. verschafft.

Da nun diese Ida Ellwanger nicht erforscht werden kann, so wird solche oder ihre nächsten Verwandten hiemit aufgefordert, binnen drei Monaten, von heute an gerechnet, ihre Ansprüche hierauf bei diesseitigem Gerichte geltend zu machen, indem sonst dieses Legat an die Testamentserben der Therese Grünfüßer ausbezahlt wird.

Augsburg, am 1 Mai 1840.

Königl. Kreis - und Stadtgericht.

Lic. Kellerer, Dir.

v. Köppelle.

[1720]

Kundmachung.

Die heurige Altöttinger Dult beginnt am Samstag den 13 Junius, Mittags 12 Uhr, und endet zu derselben Stunde am Samstag den 27 Junius.

Der Viehmarkt findet den 22, der Pferdemarkt den 23 und das Pferderennen am 25 Junius statt.

Dieses wird hiemit zur öffentlichen Kunde gebracht.

Den 2 Mai 1840.

Königliches Landgericht Altötting in Oberbayern.

Hayder.

Gießer.

[1725-27]

Vorladung.

Gegen den Handelsmann Peter Kaiser von hier ist von einigen Gläubigern dahier vorgetragen worden, daß solcher vor einigen Wochen sich heimlich von Hause entfernt habe, mit Hinterlassung eines Schuldenstandes, der sein Vermögen bedeutend überschreite, was zur Genüge hervorgehe aus der in Folge seiner Flucht veranstalteten Schulden - und Vermögensaufnahme, welche eine Ueberschuldung von mehreren tausend Gulden nachweist.

Es wurde mit dieser Anzeige die Bitte verbunden, gegen Peter Kaiser das Gantverfahren einzuleiten.

Da derselbe einen Bevollmächtigten, der seine Angelegenheiten besorge, nicht namhaft gemacht hat, und sein Aufenthaltsort diesseits unbekannt ist, so wird er andurch aufgefordert, am 16 Junius d. J., früh 8 Uhr, in diesseitiger Gerichtskanzlei auf diesen Vortrag sich vernehmen zu lassen, in Person, oder durch einen gehörig Bevollmächtigten, und seine gegen ihn aufgetretenen Gläubiger zu decken, oder mittelst Vorlegung eines belegten und glaubhaften Verzeichnisses seines Vermögens und seiner Schulden seine Zahlungsfähigkeit nachzuweisen, andernfalls sofort die Gant gegen ihn eröffnet würde.

Verfügt Kenzingen, den 22 April 1840.

Großh. bad. Bezirksamt.

Lang.

vdt. Keipfel.

[1779-81]

Herzoglich Nassauische Domanial-Weinversteigerung.

Von den in den herzoglichen Domanialkellern aus der 1839r Ernte gelagerten Weinen sollen öffentlich versteigert werden:

I. Zu Eltville, Montag den 25 Mai l. J., Vormittags 9 Uhr,

16 Stück Zinswein

24 Stück Zehntwein.

8 Stück Rauenthaler Bergrecht.

II. Zu Oestrich, Montag den 25 Mai l. J., Nachmittags 3 Uhr,

12 Stück Zinswein.

31 Stück Zehntwein.

III. Zu Rüdesheim, Dienstag den 26 Mai l. J., Vormittags 9 Uhr,

12 Stück Zinswein.

24 Stück Zehntwein.

2 Stück und 4 Zulast

eigenes Wachsthum.

5 Ohm rothen Aßmannshauser Zehntwein.

16 Ohm rothen Aßmannshauser eigenes Wachsthum.

IV. Zu Lorch, Mittwoch den 27 Mai l. J., Vormittags 10 Uhr,

14 Stück Zehntwein.

V. Zu Caub, Freitag den 29 Mai l. J., Vormittags 10 Uhr,

1 1 / 2 Stück Zinswein.

10 1 / 2 Stück Zehntwein.

VI. Zu Oberlahnstein, Montag den 1 Junius l. J., Vormittags 10 Uhr,

2 Stück Zinswein.

20 Stück Zehntwein.

Die Proben werden an dem Tage vor der Versteigerung und unmittelbar vor dem Versteigerungsacte an den Fässern gereicht.

Wiesbaden, den 4 Mai 1840.

Herzogl. Nassauische General-Domänendirection.

Frhr. v. Bock

vdt. Schmitt.

[1676]

Verkauf zweier Leihbibliotheken!

Durch L. Schreck in Leipzig sind solche zu verkaufen,

A. von 2500 Bänden mit 500 Katalogen für 650 Rthlr.

B. von 1600 Bänden mit 500 Katalogen für 450 Rthlr.

[1675]

Wir erlauben uns das katholische Publicum auf nachstehendes, so eben in unserm Verlage erschienenes Werk aufmerksam zu machen:

Christodora.

Ein Festgeschenk für katholische Christen von A. Hungari.

Mit bischöflicher Approbation.

Mit einem vortrefflichen englischen Stahlstiche. 22 Bogen in 8. auf milchweißem Papier. Geh. 1 Rthlr. 8 gr. od. 2 fl. 24 kr. fein gebunden 2 Rthlr. oder 3 fl. 36 kr.

Vorstehendes Buch, welches mit dem Beifalle des Hochwürdigsten bischöflichen Ordinariats zu Mainz erscheint, dürfte sich als eine der sinnreichsten, werthvollsten und elegantesten Festgaben für gebildete Katholiken erweisen. Die Betrachtungsstoffe, in den verschiedenartigsten Dichtungsformen geboten, empfehlen sich e en so sehr durch innige Religiosität wie durch eine geschmackvolle Darstellung, welche dem beliebten Verfasser eigenthümlich ist, und dessen frühere Schriften von den bedeutendsten deutschen Journalen schon seit einer Reihe von Jahren mit auszeichnender Anerkennung empfohlen wurden. Daß die äußere Ausstattung dem Inhalte des Buches gemäß sey, und glänzend genannt werden kann, davon bitten wir durch eigene Ansicht sich zu überzeugen. In allen Buchhandlungen sind Exemplare geheftet und gebunden vorräthig.

J. D. Sauerländers Verlagsbuchhandl. in Frankfurt a. M.

[1546]

Die eben erschienene siebente Auflage von:

Der Arzt als Hausfreund oder freundliche Belehrungen an Väter und Mütter bei allen erdenklichen Krankheitsfällen in jedem Alter.

Ein treuer und allgemein verständlicher Rathgeber für alle diejenigen, welche sich selbst belehren wollen, oder sich nicht gleich ärztlichen Rathes erfreuen können.

Von Dr. Ludw. Fr. Frank.

Preis sauber geheftet 18 Gr.

Leipzig 1840, bei Friedrich Fleischer, empfiehlt sich allen Familien als das, was der Titel sagt, als ein treuer Rathgeber. Sorgfältig hat der Herausgeber die Gränzlinie beobachtet, wo er mit Anwendung seiner Rathschläge auszuhelfen glaubt, und wo die Berufung eines Arztes durchaus nöthig wird. Deßhalb kann Jeder das Buch mit dem Vertrauen benutzen, welches sich an ihm schon durch den großen und immer steigenden Beifall, den nicht allein eine sehr große Anzahl rechtlicher Personen, sondern auch Nachdrucker aller Art ihm reichlich gezollt haben, bewährt haben dürfte. Eine ausführliche Anzeige des Inhaltes ist durch jede Buchhandlung zu beziehen.

[1672]

Neue Tausend und eine Nacht der Miß Pardoe!

Bei Liebmann & Comp. in Berlin ist erschienen und durch alle soliden Buchhandlungen Deutschlands und der österreichischen Monarchie zu beziehen:

Der Roman des Harems.

Ein Cyklus orientalischer Erzählungen.

Aus dem Englischen der Miß Pardoe von W. Alexis und J. Neumark.

3 Bände, Velinpapier, elegant geheftet. Preis 2 3 / 4 Rthlr. oder 4 fl. 8 kr. Conv. -Mze.

Die durch ihre Reisen berühmte geistreiche Verfasserin schildert hier die Pracht und Wunder des Morgenlandes mit einer Kühnheit der Phantasie, welche den Geist des Lesers magisch ergreift und mit sich fortreißt; und ist nicht auch der Name des erstgenannten der HH. Uebersetzer Bürgschaft für die Vorzüglichkeit dieses Buches?

1047

[109]

Im August dieses Jahres wird im Unterzeichneten erscheinen:

Handbuch für Officiere des Generalstabs mit besonderer Berücksichtigung des Dienstes im königl. würtembergischen u. im achten deutschen Armee-Corps, mit Genehmigung des königl. Kriegsministeriums bearbeitet von F. v. Baur, Hauptmann im königl. würtemb. Generalquartiermeisterstab.

Kurzer Inhalt des Handbuches:

Erster Abschnitt. Heeresverfassung. Stärke und Eintheilung der deutschen Bundesarmee; Stärke und Eintheilung des 8ten deutschen Armee-Corps; Stärke und Eintheilung des k. würtembergischen, großh. badischen und großh. hessischen Armee-Corps, je mit genauer Anführung für jede Waffe, ihrer Formation, Stände, Waffen, Munition, Ausrüstung, Aufstellung, Bewegung, Fechtart. 2ter Abschnitt. Organisation des Hauptquartiers des 8ten deutschen Armee-Corps. Dritter Abschnitt. Eintheilung und Functionen des Generalstabs der 3 Divisionen des 8ten Armee-Corps. Vierter Abschnitt. Organisation des k. würtembergischen Generalquartiermeisterstabs. Fünfter Abschnitt. Vorschriften und dienstliche Bestimmungen über den Wirkungskreis des Generalstabs. 1ste Abthl. Bureaugeschäfte. 2te Abthl. Geschäfte im äußern Dienste. 3te Abthl. Kriegsoperationen. Sechster Abschnitt. Heeresverpflegung. Siebenter Abschnitt. Militärische und allgemeine Notizen.

Das Werk wird wie wir annehmen, etwa 30 Bogen umfassen und im Preise möglichst niedrig gehalten werden. Wir glauben auf dieses Handbuch nicht allein die Officiere vom Fache, sondern überhaupt alle Militärs aufmerksam machen zu sollen, da die Nachweisungen über dienstliche und Organisationsverhältnisse meist aus officiellen Quellen geschöpft sind, und durch die bevorstehenden großen Kriegsübungen der Truppen des 8ten deutschen Armee-Corps noch ein specielleres Interesse gewinnen dürften. Mit Bestellungen wolle man sich nicht an uns, da wir keinen Detailhandel führen, sondern an jede beliebige nächstgelegene Sortiments-Buchhandlung wenden.

Stuttgart und Tübingen, den 1 Mai 1840.

J. G. Cotta'scher Verlag.

[1658]

Vom ersten Julius d. J. an werden die Jahrbücher für wissenschaftliche Kritik im Selbstverlage der Societät für wissenschaftliche Kritik erscheinen.

Der Debit der Jahrbücher ist von der Societät mir übertragen worden, und ich bin sowohl durch die Zusicherung der geehrten Redaction, als durch die Gefälligkeit der bisherigen Verlagshandlung in Stand gesetzt, eine durch keinen Aufenthalt unterbrochene, fortgesetzt regelmäßige Expedition versprechen zu können.

Berlin, im April 1840.

W. Besser.

[1581]

Subscriptions-Eröffnung.

Auf folgende vier Piecen, welche sich allbereits im Auslande unter der Presse befinden und bis nächste Herbstmesse im Buchhandel erscheinen, kann tagtäglich in Nr. L. 53, zu Nürnberg subscribirt werden:

I. Lilliputs.

Rechtspflege in den Jahren 1832-36.

Mit dem Motto aus Irwing: Ich stehe hier zwischen zwei Hauptburschen; auf der einen Seite liegt ein Advocat, der sich nie mit andern Rechtshändeln abgab, als mit schlechten, und auf der andern sein Client, der dadurch moralisch zu Grunde ging, daß er einen Proceß gewann. Eine verehrungswürdige Gesellschaft!

II. Nürnberg.

Eine Galerie naturgetreuer Sitten - und Charakterschilderungen in humoristischen Umrissen.

Mit dem Motto: Nach dem O folgt endlich das W; Das ist die Ordnung im A B C.

III. Der verzauberte Prinz und die Abderiten.

Lustspiel in drei Acten.

Mit dem Motto aus Schiller: Thoren hätten wir wohl, wir hätten Fratzen die Menge; Leider passen sie nur selbst zur Komödie nicht.

IV. Xenien.

Herausgegeben von einem eifrigen Schüler Demokrits.

Mit dem Motto: Spät kommt ihr, doch ihr kommt!

Der Subscriptionspreis von jeder dieser vier Piecen ist 36 kr. rhein., wenn auf die vier Piecen zugleich subscribirt wird. Will man dagegen nur auf eine oder die andere derselben sich unterzeichnen, so ist der Subscriptions-Preis für jede einzelne 48 kr.

Nürnberg, den 3 April 1840.

[1657]

Bei Beck & Fränkel in Stuttgart ist erschienen:

Karl, H., fürstl. Sigmaringen'scher Forstmeister, Vorschläge zu Waldweide-Ablösungs-Gesetzen. Mit Rücksicht auf die einschlagenden Grundsätze des Privatrechts bearbeitet. Für Forstleute, Cameralbeamte, Juristen und Weideberechtigte. gr. 8. geh. 20 gGr. oder 1 fl. 30 kr.

[1362]

Vollständiges REAL-LEXIKON der medicinisch-pharmaceutischen Naturgeschichte und Rohwaarenkunde.

Enthaltend:

Erklärungen und Nachweisungen über alle Gegenstände der Naturreiche, welche bis auf die neuesten Zeiten in medicinisch-pharmaceutischer, toxikologischer und diätetischer Hinsicht bemerkenswerth geworden sind.

Naturgeschichtlicher und pharmakologischer Commentar jeder Pharmakopöe für Aerzte, Studirende, Apotheker und Droguisten.

Herausgegeben von Dr. Eduard Winkler.

Erster Band in fünf Heften. A-L.

Gr. 8. Jedes Heft im Subscriptionspreis 20 gr.

Die Kritik hat sich auf das günstigste über das Werk ausgesprochen, das einem wahrhaften Bedürfnisse entspricht. An dem zweiten Bande, der das Werk beendigt, wird ununterbrochen fortgedruckt.

Leipzig, im März 1840.

F. A. Brockhaus.

1048

[1721]

Als Jubelschrift und Denkmal zur vierten Säcularfeier der Erfindung der Buchdruckerkunst erscheint in der Unterzeichneten und ist durch alle Buchhandlungen zu beziehen:

Die BUCHDRUCKERKUNST IN ULM, geschichtlich beschrieben von Dr. Konrad Dieterich Haßler, Professor am k. Gymnasium daselbst.

Mit neuen Beiträgen zur Culturgeschichte, dem Facsimile eines der ältesten und merkwürdigsten Drucke und vielen artistischen Beilagen, insbesondere zur Geschichte der Xylographie. 4. cartonnirt. Subscriptionspreis 3 Rthlr. oder 4 fl. 36 kr.

Ist dieses Werk jedem Freunde der großen deutschen Erfindung von Wichtigkeit, so kann es der Geschichtsforscher und Geschichtsfreund, der Bibliograph und Bibliothekar, der Gelehrte und der Künstler nicht vermissen, und wir brauchen kaum hinzuzufügen, daß wir Alles aufgeboten haben, um durch die Ausstattung wie durch die vortrefflich ausgeführten artistischen Beilagen, darstellend Proben Hohenwang'scher Holzschnitte und verschiedene Alphabete, dem Inhalte des Werkes in jeder Hinsicht zu entsprechen.

Das Titelblatt gibt ein getreues Bild der prachtvollsten Druckart jener Zeit, wogegen die Namen der geehrten Subsribenten auf einem in Stahl gestochenen, die Verdienste Ulms um die Typographie und Xylographie darstellenden Erinnerungsblatt eingetragen werden, und dadurch erhält das Werk für jeden Erwerber und seine Angehörigen noch ganz persönlichen Werth eines individuellen Denkmales.

Indem wir zur zahlreichen Abnahme dieser nach ihrem Inhalt höchst interessanten und durch ihre Ausstattung ausgezeichneten Jubelschrift Alle, so weit deutsche Zunge reicht, einladen und bei den resp. Buchhandlungen zu unterzeichnen bitten, behalten wir uns vor, obigen Preis von 3 Rthlr. oder 4 fl. 36 kr. später angemessen zu erhöhen.

Ulm, den 1 Mai 1840.

Stettin'sche Buchhandlung.

[110]

In der Unterzeichneten ist erschienen und durch alle Buchhandlungen Deutschlands zu beziehen:

Vierundzwanzig Bücher Allgemeiner Geschichten, besonders der europäischen Menschheit, von Johannes v. Müller.

Neue Ausgabe in Einem Bande.

Mit dem Bildniß des Verfassers in Stahlstich.

Subscriptionspreis 4 fl. 24 kr. oder 2 Rthlr 16 gr.

Diese neue Ausgabe des anerkannt ausgezeichnetsten Geschichtswerks deutscher Zunge, welcher wir die beliebte Einrichtung der Ausgabe in Einem Bande gegeben haben, und die sich in Format, Schrift und Papier ganz der Ausgabe von Menzels Geschichte der Deutschen anreiht, ist durch ein ihren Werth gar sehr erhöhendes Register bereichert worden.

Stuttgart und Tübingen, im April 1840.

J. G. Cotta'sche Buchhandlung.

[1673]

In Leipzig bei Leopold Michelsen ist so eben erschienen und in allen Buchhandlungen Deutschlands, Oesterreichs und Ungarns zu haben:

Gerichtsärztliche Diagnostik, oder Erkenntniß und Unterscheidung zweifelhafter Gegenstände der gerichtlichen Arzneikunde, für Aerzte und Rechtsgelehrte von Dr. Karl Gustav Schmalz.

Preis 2 Rthlr.

Diese Schrift, welche eine bisher stattgefundene Lücke in den so mannichfaltigen Bearbeitungen der gerichtlichen Arzneikunde ausfüllt, enthält eine übersichtliche Zusammenstellung der Kriterien von denjenigen Vorgängen, Zuständen und Stoffen, welche behufs der Aufhellung und Feststellung dunkler oder streitiger Rechtsfragen die Anwendung naturwissenschaftlicher und medicinischer Kenntnisse erfordern. Eine solche gedrängte Aufstellung der Erkennungs - und Unterscheidungsmomente gerichtsärztlicher Gegenstände wird dem Physikus, so wie jedem praktischen Arzte willkommen seyn; so wie auch der Advocat, der Defensor, der Richter Aufschluß und Belehrung finden wird. Das Werk kann als ein höchst gediegenes und vollkommen praktisch brauchbares mit vollem Rechte anempfohlen werden.

[1729]

Gasthofs-Verpachtung.

Familienangelegenheiten bestimmen den Gefertigten, seinen im Schloßbezirke Friedland gelegenen Gasthof auf mehrere Jahre zu verpachten.

Dieser rühmlichst bekannte und sehr frequente Gasthof hat die so seltene vortheilhafte Lage, daß da fünf Chausseen vorüberführen.

Pachtlustige wollen sich in frankirten Briefen an mich selbst wenden.

Friedland in Böhmen, im Monat Mai 1840.

Anton Pohl.

[1738-39]

Gesuch eines Reisenden.

Für die südlichen Länder des Zollverbandes sucht ein en gros-Geschäft einen tüchtigen Reisenden.

Bewerbungen um diese Stelle mit den entsprechenden Nachweisen sind unter der Chiffer J. H. franco an die Expedition der Allgemeinen Zeitung zu adressiren.

[1732]

Capital - oder Associé-Gesuch.

Zur Erweiterung eines in den besten Verhältnissen befindlichen, einem der lucrativsten und gleichzeitig solidesten Industriezweige angehörenden, bayerischen Fabrikgeschäftes wird eine Summe von 50 a 60,000 fl. benöthigt. Hiezu wird ein Capitalist, dem genügende Sicherheit geboten werden könnte, noch lieber aber ein Kaufmann als Associé gesucht, und können sogleich die dienlichsten Aufschlüsse ertheilt werden. Gefällige Reflectionen hierauf wollen unter der Chiffre X. Y. der Expedition der Allg. Zeitung zugeschickt werden.

[1718-19]

Eine reale Weinwirths-Gerechtsame in München ist zu verkaufen.

Kaufslustige wollen sich an den Unterzeichneten wenden. Briefe werden portofrei erwartet.

München, den 5 Mai 1840.

Keller, k. Advocat, Weinstraße Nr. 18 / II.

[1717]

Verkauf einer Apotheke.

Eine Apotheke in einem circa 2500 Seelen haltenden, mit einer bedeutenden Umgebung versehenen Fabrikorte der deutschen Schweiz wird aus freier Hand zum Verkauf ausgeboten.

Briefe, mit Nr. 1717 bezeichnet befördert die Expedition dieses Blattes.

[1728]

Mahlmühle-Verkauf.

In der Nähe von Augsburg ist eine Mahlmühle, die zwei Mahl - und einen Gerbgang hat, aus freier Hand zu verkaufen. Das Wohnhaus ist neu und massiv gebaut, es befindet sich dabei ein Wurzgarten und eine Wiese, welche für drei Stück Rindvieh Futter gibt. Auf dem Gewerbe ruht eine Hucker - und eine Bäckergerechtigkeit, auch erhält der Besitzer aus der Gemeindewaldung jährlich zwei Klafter Holz nebst Abfall.

Näheres ertheilt die Expedition der Allg. Ztg.

About this transcription

TextAllgemeine Zeitung
Author[unknown]
Extent16 images; 14777 tokens; 5094 types; 106594 characters
Responsibility Alexander Geyken, ed.; Susanne Haaf, ed.; Bryan Jurish, ed.; Matthias Boenig, ed.; Christian Thomas, ed.; Frank Wiegand, ed.

Deutsches TextarchivNote: Bereitstellung der Texttranskription.Note: Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.2016-06-28T11:37:15Z Matthias BoenigNote: Bearbeitung der digitalen Edition.2016-06-28T11:37:15Z CLARIN-DNote: Langfristige Bereitstellung der DTA-Ausgabe

EditionVollständige digitalisierte Ausgabe.

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Bibliographic informationAllgemeine Zeitung Nr. 131. 10. Mai 1840 . Augsburg1840.

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Fraktur

LanguageGerman
ClassificationZeitung; ready; augsburgerallgemeine

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Editorial principles

Bogensignaturen: gekennzeichnet; Druckfehler: keine Angabe; fremdsprachliches Material: gekennzeichnet; Geminations-/Abkürzungsstriche: keine Angabe; Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): wie Vorlage; i/j in Fraktur: Lautwert transkribiert; I/J in Fraktur: Lautwert transkribiert; Kolumnentitel: gekennzeichnet; Kustoden: gekennzeichnet; langes s (ſ): als s transkribiert; Normalisierungen: keine Angabe; rundes r (ꝛ): als r/et transkribiert; Seitenumbrüche markiert: ja; Silbentrennung: aufgelöst; u/v bzw. U/V: Lautwert transkribiert; Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert; Vollständigkeit: teilweise erfasst; Zeichensetzung: wie Vorlage; Zeilenumbrüche markiert: nein;

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ShelfmarkDWB 1996/32
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