PRIMS Full-text transcription (HTML)
1049
Augsburger Allgemeine Zeitung.
Mit allerhöchsten Privilegien.
Montag
Nr. 132.
11 Mai 1840.

Spanien.

Ein Haufe bewaffneter, bisher längs unserer Gränze versteckt gewesener Carlisten (meist Officiere) ist in der Nacht vom 28 auf den 29 April in Navarra eingedrungen. Eine etwa 100 Mann starke Bande war ihnen aus Spanien bis nach Save auf französischen Boden entgegengekommen, und der hartnäckige Widerstand, den ihnen zwei oder drei spanische Carabiniers und ein Paar unserer Douaniers entgegensetzten, war natürlich fruchtlos. *)Diejenigen, die bei solchen Anlässen spanische und französische Behörden sogleich unbedingt eines Mangels an Wachsamkeit oder gutem Willen beschuldigen, thun es entweder aus Absicht, oder weil sie die Localverhältnisse jener Gränze nicht genug kennen. Alle Wachsamkeit und aller gute Wille können das Entweichen einzelner oder ganzer Abtheilungen wohl erschweren, aber nie ganz verhindern. Zeugniß davon die längs der ganzen Pyrenäengränze organisirte Contrebande.Andere fügen bei, daß bewaffnete Carlisten sich Estella's bemächtigt haben, daß sie allerwärts die Höhen besetzen, wo sie unter dem Schutze unangreifbarer Stellungen sich ruhig zum allgemeinen Angriff auf die zerstreuten Constitutionellen vorbereiten. Dem Carlistenhäuptling Arroyo, der als thätig und einflußreich bekannt ist, wäre es gelungen, nach Spanien zu entwischen, ja Einige schwören, daß die Infanten Don Juan und Don Fernando sich schon auf spanischem Boden befinden, was ich durchaus bezweifle. Obschon es schwer ist, Sicheres zu berichten, da unsere Behörden ein tiefes Schweigen beobachten, so glaube ich doch nicht zu irren, wenn ich wiederhole, daß dieser heillose Aufruhrversuch kein anderes Resultat haben wird, als die schmähliche Hinrichtung einiger neuen Schlachtopfer, deren bereits 8 oder 10 gefallen sind. Alle Berichte von der Gränze stimmen darin überein, daß Behörden, Truppen und Landvolk an Muth und Thätigkeit wetteifern. Schon hat die Eingangs erwähnte Bande, müde, sich von allen Seiten verfolgt und gejagt zu sehen, und nirgends Vorschub zu finden, nach kurzem Aufenthalt in Vami, wo sie Lebensmittel requirirte, die Richtung von Goysueta eingeschlagen, um von da über das Gebirge von Leiza nach Lecumberry zu entkommen. Eine andere Schaar von etwa 100 Mann, worunter 50 Bewaffnete, ist nach Berichten aus Vera vom 1 d. M. von den Constitutionellen in die Flucht gejagt worden. Sieben davon wurden gefangen und sogleich in Lesaca erschossen. Allenthalben durchstreifen Truppenabtheilungen Gebirg und Thal zur Verfolgung der Versprengten. Eine Compagnie war den 30 April in Zugarramurdi eingerückt. Ein Brief aus Saragossa vom 29 April meldet die thätigsten Vorbereitungen zum Angriff auf Morella; alles schwere Geschütz war von Saragossa abgegangen. Lagerzelte wurden verfertigt und dem Heere nachgesendet. Man glaubte, daß die Batterien bis zum 10 Mai ihr Feuer würden eröffnen können. Wir hoffen, heißt es in dem bezeichneten Briefe, daß Morella nach einem achttägigen Angriffe fallen werde; wäre dem nicht so, so könnte daraus leicht eine Belagerung von vier bis fünf Monaten werden. Vier unlängst von Zurbano gefangen gemachte Insurgenten wurden dieser Tage, da sie zu entweichen versucht hatten, in Saragossa erschossen. Der eine derselben war seiner Aussage gemäß Gouverneur eines Platzes und von Cabrera nach Morella berufen worden. Die Waffenschmiede aus den Gewehrfabriken von Cantavieja und Morella desertiren zahlreich mit Waffen und Gepäck; schon waren ihrer gegen 30 aus Morella im constitutionellen Lager angekommen.

Großbritannien.

Der Spectator (2 Mai) macht spöttische Bemerkungen über das Nichtsthun beider Häuser in vergangener Woche (non-business of the week): Das Haus der Gemeinen versammelte sich am Mittwoch und die Lords am Donnerstag, aber nur um nach den Feiertagen nicht zu arbeiten. Am Mittwoch wurde der Sprecher um 7 Uhr ohne ein Haus gelassen; und am Donnerstag waren zu der gewöhnlichen Eröffnungsstunde nur siebenundzwanzig Glieder gegenwärtig, so daß Hr. Lefevre nach Hause gehen mußte. Und doch stand genug zu thun auf dem Papier. Die bei Seite gesetzten Fragen von Mittwoch, einundzwanzig an der Zahl, betrafen unter Anderm Verlagsrecht, Justizverwaltung in Irland, Stimmrecht in Schottland, inländische Aufspeicherung, lateinische Schulen, Gefängnisse, Verhaftung wegen Schulden in Irland, Theile des Einnahmen - und Ausgabenbudgets. Am Donnerstag machte Hr. Smith-O'Brien einen Antrag über Auswanderung; Sir Charles Grey über die Vertheilung unbebauter Ländereien in Canada; Hr. Hume über Einfuhrzölle; Lord J. Russell brachte eine Bill über das Registriren von Parlamentswählern, und eine andere über weiter zu treffende Maaßregeln hinsichtlich des1050 Stimmrechts bei der Wahl von Parlamentsgliedern. Und um alle oder einige dieser Gegenstände in Betrachtung zu ziehen, konnten von sechshundert fünfundachtzig Volksvertretern keine vierzig zusammengebracht oder zusammengehalten werden. Auch die Lords trennten sich nach einer kurzen Besprechung. Unter solchen Umständen ist unsre Parlamentswoche ein fast ganz weißes Blatt, mit keinem bemerkenswerthen Gegenstande, als der Verwerfung des Hrn. Manners Sutton wegen Bestechung der Wähler.

In der Unterhaussitzung vom 4 Mai waren das Wichtigste die zwei von Hrn. Hume und Sir Robert Peel an Lord Palmerston gerichteten Fragen, hinsichtlich der türkisch-ägyptischen und der neapolitanischen Angelegenheiten, nebst den vom Minister ertheilten Antworten. Hr. Hume: Ist es wahr, was die Zeitungen angeben, daß die brittische Regierung, vermittelst Lord Ponsonby's, von neuem eingeschritten ist, um den Sultan von directen Unterhandlungen und Ausgleichungsversuchen mit Mehemed Ali abzuhalten? und hat sie bei dieser Gelegenheit im Einklang mit den übrigen europäischen Mächten oder ihren Gesandten in Konstantinopel gehandelt? Hat die Regierung Befehle ertheilt, um Repressalien gegen Mehemed Ali auszuüben? und ist es wahr, daß zwei ägyptische Schiffe, die Recruten aus Albanien nach Candia führten, von einer brittischen Fregatte aufgebracht und nach Corfu geführt wurden? und, wenn es wahr ist, wurden sie zurückgegeben oder nicht? Sind von den Ministern Ihrer Maj., oder von Lord Ponsonby dem Obristen Hodges, brittischen Generalconsul in Aegypten, Befehle zugekommen, in den Angelegenheiten Aegyptens einzuschreiten, indem er den Unterthanen des Sultans englische Pässe ertheilte, unter deren Schutz sie Aegypten verlassen konnten? Diese Fragen sind wichtig genug, um Krieg oder Frieden herbeizuführen, und ich hoffe, daß der edle Lord sie uns auf eine kategorische Weise beantworten wird. Lord Palmerston: Ich bin gern bereit auf diese Fragen zu antworten. Zuerst, weiß das Haus, daß im vergangenen Julius die Repräsentanten der fünf Mächte, aus Besorgniß, der Sultan möchte unter dem Druck der Umstände dem Mehemed Ali einige unnöthige und schimpfliche Zugeständnisse machen, der Pforte eine Note im Namen ihrer Höfe überreichten, in welcher sie ersucht wurde, in keiner der schwebenden Fragen mit Mehemed Ali, ohne Beistimmung der fünf Mächte, in Unterhandlung zu treten; und Lord Ponsonby ward zugleich beauftragt, allen seinen Einfluß anzuwenden, um die Pforte zur Annahme dieses Wunsches zu bewegen. Was zweitens die beiden ägyptischen Schiffe betrifft, so ist die Thatsache folgende: Der Obercommissär der jonischen Inseln, Sir Howard Douglas, der von der Ankunft zweier Schiffe an der albanischen Küste unterrichtet worden war, ermittelte, daß dieselben durch einen Unterhändler Mehemed Ali's von Griechen gemiethet, und bestimmt waren, türkische Unterthanen, die man durch Bestechung ihrem rechtmäßigen Herrn abtrünnig machen wollte, als Recruten für das den Sultan bekämpfende Heer nach Aegypten zu führen; er ließ demnach die Schiffe wegnehmen und eine Zeit lang festhalten, so daß die Anwerbung nicht stattfinden konnte, den Unterhändler selbst aber nach Malta senden; die Schiffe wurden ohne übrigens reclamirt worden zu seyn bald darauf freigegeben. Hinsichtlich der dritten Frage, so sind dem Obristen Hodges Befehle jener Art nicht zugekommen, da, wie bekannt, die Ertheilung englischer Pässe an nicht-brittische Unterthanen ein nur in besondern Fällen gestatteter Gebrauch ist: indessen steh 'ich nicht an, in Bezug auf die türkischen Officiere zu erklären, daß Oberst Hodges nur seine Schuldigkeit thut, wenn er Unterthanen des Sultans, die, zur Empörung verführt, jetzt sich mit ihrem rechtmäßigen Herrn wieder zu verbinden trachten, allen möglichen Schutz und Vorschub angedeihen läßt. Sir R. Peel bringt eine Frage über den Stand der Feindseligkeiten mit Neapel und über die von Frankreich angebotene Vermittlung derselben, worauf Lord Palmerston antwortet: Die französische Regierung hat uns in der That ihre Vermittlung vor einiger Zeit angeboten, und wir haben dieselbe auf der Stelle angenommen; jetzt ersehen wir aus den letzten Depeschen von Paris und Neapel, daß die Regierung von Neapel diese Vermittlung gleichfalls angenommen hat. Sir R. Peel: Und sind demnach die früher ertheilten Befehle zur Ausübung von Repressalien wiederrufen worden? Lord Palmerston: Man war schon früher dahin übereingekommen, daß, so wie unser Repräsentant am Hofe von Neapel die Ankunft eines mit der Vermittlung beauftragten französischen Diplomaten in Neapel erfahren würde, er augenblicklich allen Officieren der englischen Schiffe Befehle zukommen lassen sollte, ihre Repressalien einzustellen; aus den heutigen Depeschen jedoch erfahren wir, daß die Vollziehung dieser Uebereinkunft dadurch verhindert wurde, daß bei Annahme der französischen Vermittelung von Seiten Neapels die neapolitanische Regierung ihre Beschlaglegung aller brittischen Schiffe in neapolitanischen Häfen noch nicht zurückgenommen hatte.

Die Times erinnert bei Gelegenheit des Untersuchens fremder Schiffe, zu dem England in dem Handel mit Neapel das Recht wieder in Anspruch nimmt, an die heftigen Tiraden, mit welchen, während des Kriegs Bonaparte's mit England, der Moniteur dieses angemaßte Recht zurückwies, so wie an den wegen derselben Streitfrage 1812 mit den Vereinigten Staaten ausgebrochenen Krieg. Und muß nun, fragt die Times, die jetzige Erneuerung jener Streitfrage von Seite Englands nicht früher oder später zu einem ernsten Conflict führen zwischen dem Staat einerseits, der dieses Seepolizeirecht nicht aufgeben, und den beiden Staaten andrerseits, die es, als eine Beleidigung der Neutralität und des Völkerrechts, nicht dulden und anerkennen wollen?

Der schon früher von uns erwähnte Braintree-Kirchensteuerproceß zwischen der Kirchengemeinde und deren Mitgliede Hrn. Burder einerseits und den Kirchenwardeinen (Churchwardens) und dem kirchlichen Gerichtshof (ecclesiastical-court) andrerseits ist nun, am 1 Mai, von der court of queen's bench zu Gunsten der Gemeinde entschieden worden, so daß das unbedingte Recht einer jeden versammelten Gemeinde, eine Kirchensteuer zu verwerfen, anerkannt wurde.

Mit welchen verächtlichen Augen die torystische Partei noch immer Irland ansieht, zeigt sich deutlich in folgender Aeußerung der Times: es ist zu viel und vielleicht nicht genug wenn wir sagen, daß mehr als die Hälfte der irischen Parlamentsglieder von Männern gesandt worden sind, die nicht mehr Recht zu stimmen haben, als eben so viele Chinesen oder Neapolitaner.

Frankreich.

Der Courrier français will wissen, daß die Taufe des Grafen von Paris am 28 Jul. stattfinden werde, am zweiten Tag des Jahrsfestes der Juliusrevolution.

Die Pairskammer beschäftigt sich in den letzten zwei Tagen mit dem Expropriationsgesetzentwurf.

In der Sitzung der Deputirtenkammer vom 5 Mai nahm nach Hrn. Wüstemberg, dessen Rede für ein Manifest der Gegner der Rübenzuckerfabrication galt, der Handelsminister Hr. Gouin das Wort. Die klägliche Lage der Zucker-Interessen überhaupt entspringt, seiner Ansicht nach, nur aus1051 der übermäßigen Production, welche die Consumtion weit übersteigt. Die französischen Colonien producirten im Jahr 1822 nur acht Millionen Kilogr. Zucker, gegenwärtig übersteigt ihre Production 80 Millionen. Nachdem der Minister die verschiedenen vorgeschlagenen Systeme kurz durchgegangen, verweilte er bei dem Vorschlag der Commission, welche eine Festsetzung des Colonialzuckerzolls auf 45 Fr. beantragt. Diesem Vorschlag trete das Ministerium vollkommen bei, denn der Zoll von 45 Fr. stehe ganz im Verhältniß mit der Steuer auf Salz und Tabak. Dagegen sey die Regierung mit der Commission nicht einverstanden hinsichtlich der Abgabe, welche auf dem Rübenzucker künftighin lasten solle. Die Commission hatte die Beibehaltung der seit 1837 eingeführten Steuer beantragt. Dadurch, meinte der Minister, genieße der Rübenzucker eines zu großen Schutzes, und es sey dieß eine Ungerechtigkeit gegen die Colonien, auf welchen die Transportkosten lasten und die überdieß genöthigt sind, die Waaren, deren sie bedürfen, aus dem Mutterlande zum Tausch dagegen zu nehmen. Das System der Regierung sey, von den 105 Millionen Kilogr. Zucker, welche Frankreich alljährig verzehre, 80 Millionen den Colonien und 35 Millionen den einheimischen Fabricanten zuzuwenden, letzteren überdieß noch den künftigen Mehrbetrag der Consumtion. Der Minister endigt seine Rede mit der Erklärung, die Regierung sey, so lebhaft ihr auch das Interesse der Marine am Herzen liege, doch entschlossen, die einheimische Zuckerfabrication nicht ganz preiszugeben. Hr. Cunin Gridaine, Handelsminister unter dem vorigen Cabinet, bemerkte: aus der Rede des Ministers ersehe man nicht, was die Regierung statt des Antrags der Commission eigentlich vorzuschlagen beabsichtige. Man vermisse darin eine Erklärung hinsichtlich der Ziffer der Abgabe, welche die Regierung dem einheimischen Zucker künftighin auferlegen wolle. Viele Deputirte stimmten dieser Bemerkung des Hrn. Cunin-Gridaine bei. Hr. Thiers betrat nun die Tribune. Es handle sich, sagte er, um zwei Systeme: einer Abschaffung der Rübenzuckerfabrication gegen Entschädigung oder einem fortwährenden Bestehen beider Industrien unter bestimmten Bedingungen; für letzteres System habe die Commission sich erklärt. Erst wenn die Kammer dem Systeme der Commission beigetreten seyn werde, wolle die Regierung sich über die Ziffer der künftigen Abgabe des Rübenzuckers erklären. Hr. Marion, Mitglied der Commission, bemerkte, das Ministerium sey mit seiner Meinung über diesen Punkt gegen die Commission weniger zurückhaltend, als gegen die Kammer gewesen; es habe ihr eine Abgabe von 27 Fr. auf den Rübenzucker vorgeschlagen. Die Majorität der Commission sey gegen diese Ziffer gewesen, eines der Mitglieder habe dieselbe auf 20 Fr. festzustellen vorgeschlagen, mit der das Ministerium sich einverstanden erklärt habe. Nach langen Debatten habe dann die Commission mit fünf Stimmen gegen vier beschlossen, die Beibehaltung der bisherigen Abgabe zu beantragen. Hr. Thiers erhob sich noch einmal mit folgenden Worten: Wir erklären uns förmlich dahin, daß wir die einheimische Zuckerindustrie nicht unterdrücken wollen. Unser Entschluß hinsichtlich dieses Punkts ist unerschütterlich. Wenn man der Kammer durch ein Amendement das System vorschlagen will, diese Industrie gegen Entschädigung zu unterdrücken, so werden wir dieses System aufs äußerste bekämpfen. Was die Festsetzung der Ziffer der künftigen Abgabe anbelangt, so haben wir hierüber eine feste Meinung. Aber erst wenn Sie zwischen den beiden Systemen eine Wahl getroffen, kommt die Ziffer der Abgabe zur Berathung, vorausgesetzt, daß die Kammer sich nicht, wie wir hoffen, für die Unterdrückung der Rübenzucker-Industrie entscheiden wird. Hr. Mermilliod hielt noch eine lange Rede zu Gunsten des Colonialzuckers, mit welchem das Interesse der Colonien, des Schatzes, des Handels und der Marine verbunden sey. Er sucht die Unmöglichkeit darzuthun, das monströse Privilegium zu Gunsten des Rübenzuckers fernerhin zu erhalten, und wünscht eine Unterdrückung dieser Industrie gegen Entschädigung. Hr. Berville folgte mit einer Rede zu Gunsten des Rübenzuckers, worin er alle bekannten Argumente der Vertheidiger dieser Industrie vorbrachte. Seine Rede dauerte so lange, daß er sie endlich auf den allgemeinen Ruf: morgen! morgen! abbrechen mußte.

〈…〉〈…〉In der Deputirtentenkammersitzung vom 6 Mai hielt Hr. Berville den Schluß seiner Rede vom vorhergehenden Tage. Nach ihm sprachen Hr. Galos gegen, Hr. Defitte für den Rübenzucker. Die Liste der eingeschriebenen Redner war noch lange nicht erschöpft. Die Kammer widmete ihnen aber wenig Aufmerksamkeit, da ihre Reden nur eine Wiederholung aller in der Kammer und in den Journalen längst schon durchgesprochenen Ideen waren. Man glaubte, die Discussion werde wieder etwas lebhafter werden, wenn die vorliegenden Amendements bei der Berathung über die einzelnen Artikel des Entwurfs zur Sprache kämen.

(Commerce.) Hr. v. Janvier hat einen Zusatzartikel zu dem Gesetzesentwurf über die Zucker vorgeschlagen, des Inhalts, daß die französischen Colonien ihre Zucker frei nach jeder Bestimmung und durch jede Flagge sollen ausführen können. Hr. v. Janvier will ihn entwickeln, wenn der Grundsatz der Gleichheit des Zolls auf die beiden Zucker nicht durch das Gesetz festgesetzt wird.

Unter den neuesten Ehrenlegionernennungen befindet sich auch die des italienischen Dichters Manzoni, Verfassers der Promessi sposi. Die beiden Deputirten Taillandier und Charpentier sollen, dem Courrier français zufolge, die ihnen angebotenen Ritterkreuze der Ehrenlegion abgelehnt haben, um damit zu beweisen, daß die Unterstützung, die sie dem Ministerium geleistet hatten, eine ganz uneigennützige gewesen sey.

Die Gazette entwirft folgende, wohl zu sehr ins Schwarze gemalte Schilderung: Paris ist in diesem Augenblick mit düstern Ideen und Vorahnungen aller Art erfüllt. Die moralische Unordnung hat den höchsten Gipfel erreicht. Man sieht jetzt ein, daß das Ministerium Thiers die Schwierigkeiten der Lage nicht beherrscht, sie vielmehr steigert. Man blickt nach allen Punkten des Horizonts, um zu sehen, wo das in der Luft liegende überall gefühlte Gewitter ausbrechen werde. Man spricht nur von Revolutionen, Verschwörungen, Emeuten, von einem 18 Brumaire, und Alles dieß verwickelt sich mit materiellen Unfällen, der Getreidetheurung, den daraus entspringenden Volksaufständen, dem bereits durch die Trockenheit angerichteten Schaden. Wir können versichern, daß uns die allgemeine Stimmung nie so düster vorgekommen ist, und daß selbst die Kammer der alten 221, die sich am 1 März 1830 in Notredame versammelte, die Gemüther nicht so aufgeregt hat, wie das am 1 März 1840 gebildete Ministerium.

Der National charakterisirt das Cabinet vom 1 März folgendermaßen: Ein Ministerium von Taschenspielern, das sich bis jetzt nur durch die Armuth seiner Handlungen und seine verschwenderischen Versprechungen kund gegeben hat.

(Corsaire.) Bei dem Tode Talleyrands wußte man selbst noch vor Eröffnung seines Nachlasses, daß der Conseilpräsident sein System, Hr. Miguet seine Beredsamkeit, Hr. Pasquier seine Eide und Hr. Dupin seine bons mots erben würde. Die Legate dieser edlen Erbschaft dürften eines Tags eine der schönsten Seiten unserer Zeitgeschichte bilden. Der Alexander der Diplomatie konnte nicht sterben, ohne seinen Generalen ein Andenken1052 zu hinterlassen. Was aber die künftigen Jahrhunderte kaum würden glauben wollen, wenn es der Globe und aus ihm das Journal des Débats nicht wiederholt versicherten, ist der Umstand, daß unser gegenwärtiger Botschafter in London, ein Weiser, ein Philosoph, ein nüchterner Mann, ein Cato, kurz Hr. Guizot von ihm seinen Koch geerbt hat.

(Commerce.) Nicht nur das Volk hat am 5 Mai ihren jährlichen Tribut zum Andenken Napoleons durch eine Menge am Fuße der Vendomesäule aufgehäufte Immortellenkränze dargebracht; auch die ministerielle Linke hat sich diesen Huldigungen der Pietät und des Nationalgefühls beigesellt. Der Courrier français folgte dem Beispiele des Messager, dessen halb officielle Mission das Ministerium selbst zugibt, und weihte ihm einen Artikel, die Forderung der Zurückgabe der sterblichen Ueberreste Napoleons betreffend. Wir können jetzt glauben, daß das Ministerium einige Popularität in diesem schönen Gedanken gewinnen will. Wir zollen ihm dafür unsern Beifall, wenn es ihn nämlich besser vollzieht, als die bis jetzt von ihm gemachten Programme.

(Temps.) Hr. Bertin de Raucourt, Bewohner der Insel Bourbon, ist daselbst in einem Alter von 100 Jahren gestorben. Dieser würdige Greis, der bis an sein Ende alle seine geistigen Kräfte und seine hohe Bildung bewahrt hatte, war der ältere Bruder des Ritters Bertin, des Dichter - und Waffengenossen Erneste Parny's. Fast zu derselben Zeit mit Hrn. Bertin starb auf Bourbon auch eine 111 Jahre alte Frau.

Die gestern in der Deputirtenkammer begonnenen Debatten über das Zuckergesetz werden wenigstens einige Tage wegnehmen. In dieser Angelegenheit stehen nicht zwei politische Parteien feindlich gegeneinander, sondern von der einen Seite die Seehäfen wegen ihres Verkehrs mit den französischen Colonien, die Eigenthümer von Pflanzungen in den Colonien, die Eigenthümer und sonstige Interessenten der Handelsmarine, und alle Personen, die bei dem Handel mit den französischen Colonien interessirt sind; von der andern Seite die Gegenden, worin die Runkelrübe häufig gebaut und Fabriken errichtet worden sind, so wie die in dieser Fabrication durch Capitalien oder auf andere Weise betheiligten Personen. Der Entwurf, sowohl wie ihn die Regierung vorlegte, als wie ihn die Commission modificirte, scheint eigentlich nur die Frage zu erheben, ob es räthlich sey, die Auflage auf den inländischen Zucker zu erhöhen oder auf dem im Jahr 1837 festgestellten Maaße zu belassen? In der Wirklichkeit handelt es sich aber von dem Seyn oder Nichtseyn der Colonien und der Handelsmarine Frankreichs, und andrerseits von dem mehr oder weniger bedeutenden Ertrag der zur Runkelrübencultur verwendeten Ländereien und der zur Fabrication des inländischen Zuckers angelegten Capitalien. Gestern suchte die Colonienpartei das Cabinet zu nöthigen, eine Ansicht auszusprechen; Hr. Thiers erklärte aber bloß, das Cabinet wolle nicht den Untergang der inländischen Zuckerfabrication, und es erwarte die hoffentlich aus den Debatten hervorgehenden näheren Aufklärungen, um sich in Bezug auf den Betrag der derselben aufzulegenden Abgabe auszusprechen. Diejenigen Deputirten, die nicht durch ihre Wahlorte einer oder der andern Partei angehören, sehen dem Streite mit einiger Gleichgültigkeit zu, und da vielen unter ihnen die verwickelten Colonial - und Handelsfragen weniger geläufig sind, als die auf die Cultur der Runkelrüben bezüglichen, so habe ich allen Grund zu vermuthen, daß bei der Abstimmung die Mehrheit der Kammer sich zu Gunsten des inländischen Zuckers erklären wird. In den Tuilerien ist man in großer Bestürzung wegen der Krankheit der Herzogin von Orleans. Nachdem nämlich der Graf von Paris von den Rötheln befreit worden war, entdeckte sich, daß die Herzogin und ihre deutsche Kammerfrau dieses Uebel von ihm überkommen hatten; es griff die Herzogin mit großer Heftigkeit an, die sie seit mehreren Tagen zu Bette hält. Der von ihr bewohnte Theil des Pavillon Marsan ist gleichsam in Belagerungsstand erklärt: die darin bei ihr befindlichen Personen sind von aller Communication mit dem übrigen Theil des Palastes ausgeschlossen, und umgekehrt besucht sie keine der jüngern Personen dieses letzteren aus Furcht einer Mittheilung der Krankheit; die beiden Herzoginnen von Orleans und Nemours haben sich noch nicht gesehen. Was die Krankheit der ersteren besonders gefährlich macht, ist ihre schon etwas vorgerückte Schwangerschaft. Die Aerzte behaupten, das Kind habe wahrscheinlich auch die Rötheln; die Wahrheit dieser Ansicht vermag ich nicht zu beurtheilen. Der General Athalin ist Convalescent, wird aber noch lange das Zimmer hüten müssen; seine Krankheit ist die fliegende Gicht (goutte volante).

Ein heute aus Malta vom 25 April eingetroffenes Schreiben meldet Folgendes: Es sind diesen Morgen neapolitanische Fahrzeuge von englischen Officieren commandirt und von englischen Matrosen bemannt hier eingetroffen. Diese Trophäen, welche das Dampfboot Hydra erbeutet hatte, erweckten bei uns keinen Enthusiasmus, sondern versetzten im Gegentheil die Kaufleute wie die übrigen Bewohner in eine trübe Stimmung, denn die einen haben Schiffe, die andern Verwandte in Sicilien, und man fürchtet Repressalien. Admiral Stopford befindet sich noch hier mit seinen Linienschiffen. Er hält wohl die an die neapolitanische Küste geschickten Streitkräfte für hinreichend. Zu verwundern ist, daß alle Briefe aus Syrakus, Catania und Messina vom 16 und 17 des Streites zwischen Neapel und England mit keiner Sylbe erwähnen; man sah auf Sicilien Truppen ankommen und Forts in Vertheidigungszustand versetzen, ohne zu wissen, was sich begab. Das Dampfboot Aetna ist gestern mit Depeschen nach Neapel abgegangen. Der Herzog von Montebello, der auf dem Linienschiff Ocean sich einschiffen sollte, bestieg in aller Eile das Paketboot Vautour, welches gestern Abend gleichfalls nach Neapel abgegangen ist. Der Ocean wird heute Abend mit der Familie und dem Gefolge des Herzogs unter Segel gehen. Der Telegraph ist in beständiger Bewegung. Gestern sind drei Estaffetten angekommen, zwei von Paris und eine von Nizza. Zwei Estaffetten sind nach Paris abgegangen.

Belgien.

Der König wird bis zum 5 d. M. von Paris zurückerwartet. Der Hr. Graf v. Seckendorf, königl. preußischer Gesandter bei der belgischen Regierung, ist mit Urlaub nach Berlin abgereist. Man sagt, der Ministerrath habe sich gestern mit den Grundlagen der zur Fortsetzung der Eisenbahnarbeiten nöthigen Anleihe beschäftigt.

Niederlande.

Die Sprache unserer Tagblätter wird täglich heftiger; die der Arnhem'schen-Courant ist schwach gegen die Heftigkeit der friesischen und groningenschen Blätter, welche statt Organe (Tolken) wohl Dolche (Dolken) der Freiheit werden könnten, wenn nicht die Mehrheit der Nation noch ruhiger dächte. Die zweite Kammer wird, wie man versichert, sich am 6 d. M. wieder versammeln. Die Centralabtheilung wird alsdann wahrscheinlich ihren Bericht über die Entwürfe der Budgetsgesetze vorlegen. Dieser Bericht soll merkwürdige und belangreiche Urkunden über die financiellen Angelegenheiten des Landes enthalten. Wie es scheint, ist die Regierung in der Versammlung der Centralabtheilung von der Nothwendigkeit überzeugt worden, dem Verlangen der Kammer so viel1053 möglich Genüge zu leisten. Wie dem auch sey, man versichert, daß auf den Bericht der Centralabtheilung eine bestimmte und unwiderrufliche Erklärung des Königs folgen werde, des wesentlichen Inhalts, daß die Zeit jetzt zu weit vorgerückt sey, um vor dem 1 Jul. die sämmtlichen Ersparungen einzuführen, die jetzt verlangt werden, und daß die Regierung sich auch in der Unmöglichkeit befinde, in diesem Augenblick die Uebersicht des financiellen Zustandes so darzulegen, wie dieß durch die Kammer verlangt werde; daß jedoch Se. Maj. sich verpflichte, daß das Eine und das Andere ohne fernern Aufschub bei der Vorlegung der Budgets für 1841 im nächsten October stattfinden solle. Es scheint wohl einige Mitglieder zu geben, die mit der ministeriellen Partei halten, auf solche königl. Versprechungen bauen und das Budget dieses Jahrs votiren werden. Man sieht den Berathungen über den Gesetzesentwurf gegen das Ende der Woche entgegen. (Köln. Z.)

(Amst. Handelsbl.) Die Regierung, sehend, daß die Kammer, wenn nicht neue Bürgschaften ihre Meinung verändern, beschlossen hat, das Budget zu verwerfen, hat heute den Finanzminister in die Centralabtheilung gesandt, der dort folgende Note überreicht hat: Im Namen des Königs wird, in der Unterstellung, daß durch die Feststellung des gegenwärtigen Budgets dazu die nöthige Zeit und Gelegenheit gelassen wird, die Versicherung gegeben, daß, bei Gelegenheit der Erörterung der Finanzgesetze für 1841, den Generalstaaten der Stand und der Zustand aller Geldangelegenheiten des Landes, ohne Ausnahme, so wie aller Ausgaben und Einkünfte, so wie dieselben mit Wahrnehmung der möglich größten Ersparung und Verbesserung der Mittel für dauernd erachtet werden können, offen gelegt werden soll, mit der Voraussicht, daß die Mittel die Ausgaben werden decken können, ohne daß es nöthig seyn werde, für die Folge wieder zu Negociationen oder Geldanleihen seine Zuflucht zu nehmen. Diese Note ist heute durch den Hrn. Van Gennep der Centralabtheilung mitgetheilt worden. Auf die Frage dieser Abtheilung, ob dieser Bürgschaft für die Zukunft auch jene der ministeriellen Verantwortlichkeit, ohne welche alle übrigen der Kammer ungenügend erschienen, werde beigefügt werden, antwortete er, daß er davon gar nichts wisse, um so mehr, als er das Portefeuille des Finanzdepartements unter der ausdrücklichen Bedingung angenommen habe, daß er allem, was die Revision des Grundgesetzes betreffe, ganz fremd bleibe. Uebrigens hat Hr. Van Gennep noch bemerkt, daß auch seine Eigenschaft als Mitglied der ersten Kammer ihm verbiete, über diesen Gegenstand mit der Centralabtheilung der zweiten Kammer Rücksprache zu nehmen.

Deutschland.

Se. k. Hoh. der Großherzog von Baden hat diesen Morgen 6 Uhr über Regensburg und Ingolstadt seine Rückreise angetreten. Der k. k. Obrist und Generaladjutant Sr. Maj. des Kaisers von Oesterreich, Freiherr v. Moll, und dessen Bruder der k. k. Kämmerer und Gutsbesitzer, haben vor ihrer in diesen Tagen erfolgten Abreise von Sr. Maj. dem König, ersterer das Comthurkreuz des Verdienstordens vom heil. Michael, letzterer das Ritterkreuz des Verdienstordens der bayerischen Krone erhalten. Erben des reichen Bücherschatzes ihres verstorbenen Oheims, des berühmten Gelehrten und Münchener Akademikers Geheimenraths Frhrn. v. Moll, hatten sie im Sinne des Erblassers der königl. Hof - und Centralbibliothek eine Auswahl kostbarer und seltener Bücher und Handschriften zum Geschenke gemacht. In den letzten Tagen sind in unsrer Stadt nicht weniger als fünf Selbstmorde vorgefallen; es verdient bemerkt zu werden, daß die meisten Selbstmorde bei uns in dieser Jahreszeit, beim Eintritt der warmen Witterung stattfinden.

Die Eröffnung des Spieles im Conversationshause wird am 20 Mai stattfinden, die Eröffnung der Restauration dagegen vielleicht um einige Tage früher, da hiezu auf eine Vorstellung fast aller hiesigen Besitzer großer Gasthäuser vom Ministerium des Innern die Erlaubniß ertheilt worden ist. Man wünscht nämlich allgemein, daß bei dem verhältnißmäßig bereits großen Andrang von fremden Gästen denselben ein passender Vereinigungspunkt geboten werde. Das Conversationshaus hat neue und kostbare Verschönerungen erhalten. Zum Beweis außerordentlich früher Vegetation in unserm Thale möge dienen, daß bereits am 23 April im hiesigen Schloßgarten mehrere Rebstöcke blühten. (Bad. Bl.)

Seit mehrern Jahren hatten sich mehrere reiche russische Familien im Badischen große Grundstücke angekauft, und dieselben mit großen Kosten zu reizenden Landsitzen umgeschaffen. Einige derselben suchen nun plötzlich ihre Besitzungen zu verkaufen. Sie sollen dazu von Seite ihrer Regierung veranlaßt worden seyn, welche nicht gern sehe, wenn ihre Unterthanen sich in der Fremde ankauften. Es macht dieß Aufsehen in den Curorten, wo man seit mehrern Jahren keine geringe Anzahl Russen unter den Gästen zählte; denn man fürchtet, es möchten in Rußland wieder größere Beschränkungen des Reisens in das Ausland eintreten. (Schw. Mercur.)

Die im Plan befindliche Ausgabe von 600,000 Thaler Papiergeld ist keineswegs schon von den Landständen gut geheißen worden. Im Gegentheil hat sich gegen die Ausgabe des Papiergeldes hier eine kräftige Opposition gebildet, die vornehmlich aus hiesigen Kaufleuten, Wechslern und andern größeren Geschäftsleuten besteht. Zur Erreichung ihres Zweckes haben sie eine Bittschrift gegen das Ausgeben des Papiergeldes eingereicht. (Magd. Z.)

Die Ständeversammlung beräth die neue Verfassung und andere Gesetze, die Corporationen protestiren gegen die Wirksamkeit der Ständeversammlung und gegen alle Beschlüsse derselben, und die Regierung sucht auf jede Art und Weise die Corporationen zur Wahl zur Ständeversammlung zu veranlassen: das war nun bereits seit mehreren Monaten, ist, und wird auch noch eine Zeitlang im Wesentlichen Alles seyn, was sich über hiesige Vorkommenheiten berichten läßt. Die Ständeversammlung ist bei der zweiten Berathung der Verfassung, aber noch immer beträgt die Zahl der Mitglieder nicht über 43 oder 44, obgleich sie bereits am 19 März, dem Tage der Eröffnung, 39 betragen hatten, so viel als am 20 Junius v. J., wo sie vertagt wurde, gegenwärtig gewesen waren. Fünf bis sechs Deputirte ist also Alles, was die Regierung trotz unaufhörlich sich erneuernder Wahlaufforderungen in der ganzen Zeit hat gewinnen können, obgleich es bekanntlich auf die Legitimation der Gewählten gar nicht so genau mehr ankommt, und die aus Mitgliedern beider Kammern zur Prüfung der Rechtmäßigkeit der Minoritätswahlen niedergesetzte Commission ihren Bericht für die Gültigkeit jener Theorie abgestattet und die Versammlung den Druck dieses Berichtes beschlossen hat. Die Protestationen bei der Ständeversammlung und die Beschwerden beim Bundestage mehren sich auf eine Weise, welche der Vereinbarung, die man zu erwarten hat, eben nicht den Beifall des Landes und daher Dauer verspricht. Unter den Corporationen, welche sich in den letzten Tagen mit Beschwerden an den Bundestag gewandt haben, ist Celle und auch die Residenz, von Seite der letzteren allerdings ein bedeutenderer Schritt als bei den anderen Corporationen. Der Magistrat konnte sich diesem Schritte aber nicht länger entziehen, da die Bürgervorsteher wiederholt und dringend1054 darum ersuchten. Danach mag denn ermessen werden, welches Resultat die neue Wahlaufforderung haben wird, welche nach einer dem jetzigen Dirigenten des allgemeinen Magistrats am 4 d. M. von Seite königlicher Landdrostei gemachten Eröffnung in kurzem auch an hiesige Residenz wieder gelangen wird.

Der Lübeck'sche Senat hat die Concession zur Hamburg-Bergedorfer Eisenbahn, insofern sie auf beider städtisches Gebiet geht, vorige Woche beliebt. Dort wird dieses Gebiet als ein Dominium des Raths betrachtet, weßhalb die Einwilligung der Bürgerschaft nicht erforderlich war. Der hiesigen erbgesessenen Bürgerschaft wird der auf diesen Gegenstand abzielende Vorschlag vermuthlich am 14 d. vorgelegt werden. Der Bahnhof ist der einzige Streitpunkt dabei.

Preußen.

Am 2 d. M. erschreckte die hiesigen Einwohner ein ganz von Rauch geschwärzter Horizont. Am Tage darauf erfuhr man, daß das Städtchen Cremmen, ein Ort von 2000 Einwohnern, gänzlich abgebrannt sey. Dasselbe liegt nur fünf Meilen von hier, aber außer aller Postverbindung, so daß bis gestern nur allgemeine, unbestimmte, einander theils widersprechende Nachrichten hieher gelangt waren. Jetzt erfährt man, daß, nachdem das Feuer am 2 Nachmittags um 4 Uhr in einem Stallgebäude entstanden war, binnen wenigen Stunden der größte Theil der freundlichen Stadt in Flammen stand. Ein heftiger Sturm, und der Umstand, daß die Mehrzahl der männlichen Bewohner in den nahen Forsten beschäftigt war, um die auskriechenden Kieferraupen, die unsere Fichtenstämme ganz schwarz bedecken, zu vertilgen, machte alle Versuche, der Wuth der Flammen Einhalt zu thun, vergeblich. So wurden denn über 150 Wohnhäuser und gegen 400 Stall - und Wirthschaftsgebäude in Asche gelegt: das Posthaus, Rathhaus, Prediger - und Schulhaus brannte nieder. Von ihrem Mobiliar vermochten die Unglücklichen kaum etwas Wäsche und Kleider zu retten. Ueber 1200 Personen sind ohne Obdach, und der größere Theil wird durch den Brand ganz nahrungslos. Wie das Feuer entstanden, darüber ist noch nichts Gewisses ermittelt. Obwohl die Wiederholung ansehnlicher Feuersbrünste seit Wochen in der Gegend den Verdacht absichtlicher Anlage erweckt, so scheint hier doch nur ein Unglücksfall obzuwalten. Die Genehmigung zur Feier der Buchdruckerkunst ist nunmehr erfolgt. Zugleich ist von dem Ministerium des Innern ein Erlaß ergangen, wodurch diese Feier im Umfange der ganzen Monarchie, jedoch als eine rein gewerbliche, ohne Einmischung kirchlicher Handlungen, gestattet wird. Das Programm zu der Feier in Berlin ist so eben erschienen. Es werden sich nämlich die Theilnehmer des Festes am Morgen des 24 Junius 9 Uhr vor dem königlichen Akademiegebäude unter den Linden versammeln. Die Deputationen der Behörden und Anstalten für Kunst und Wissenschaft werden zugegen seyn. Mit Choralgesang und Musik wird sodann die Feier eröffnet, und den Buchdruckern die Fahne mit dem vom Kaiser Friedrich III ihnen verliehenen Wappen übergeben. In den Sälen der Akademie werden hierauf auf das Fest bezügliche Vorträge gehalten, wozu sich die Versammelten hinauf begeben. Eine lithographische Ausstellung soll veranstaltet, und eine auf das Fest geprägte Medaille vertheilt werden. Alle Buchhandlungen, Buchdruckereien etc. werden Abends auf das schönste erleuchtet seyn. Auch wird zur Unterstützung hülfsbedürftiger Buchdrucker oder Schriftgießer-Gehülfen ein Guttenbergsfonds gestiftet. Es ist so natürlich, daß man auch mit Heiterkeit sich der Erinnerung an die wundervolle Erfindung überläßt, darum wird am folgenden Tage ein frohes Fest im Freien und in geräumigen beleuchteten Gartenlocalen stattfinden, mit dem sich ein Ball, Maskenspiele u. dgl. verbinden sollen. In allen Städten der preußischen Staaten ist in ähnlicher Weise die Erlaubniß zur Festfeier ertheilt.

Oesterreich.

In der österreichischen Monarchie bemerkt man fortwährend einzelne entschieden friedliche Demonstrationen. Als eine solche ist die kürzlich angeordnete Auflösung der seit Anfang des letzten Jahrzehnts im Vorarlbergischen stationirt gewesenen Brigade zu betrachten. Die Regimenter Gollner-Infanterie und Toscana-Dragoner, welche sie bildeten, sind sammt Artillerie etc. bereits auf dem Rückmarsch nach ihren neuen Stationsorten in Ungarn begriffen. Bei dieser sichtbaren Rückkehr auf den Friedensfuß wird indessen nichts versäumt, was für die Sicherheit der Zukunft eine weise Politik nur irgend räthlich macht. Die Gränzfestungen befinden sich größtentheils in dem vorzüglichsten Stande, nur an einigen wird noch gearbeitet, und ebenso wird nichts außer Acht gelassen, was das Ansehen und die moralische und physische Kraft der Armee zu erhalten und zu heben geeignet ist. In beiderlei Beziehungen ist in den letzten Jahren besonders viel geschehen und auch schon öffentlich besprochen worden, beispielsweise erinnere ich nur an jene wichtige Anordnung, wodurch das Avancement für ältere und gebrechliche Officiere zum Stabsofficier gesperrt wird. Nunmehr steht eine neue wichtige Einführung, nämlich die der Percussionsgewehre in der ganzen Armee bevor, nachdem über die zweckmäßigste Gattung derselben seit Jahren schon von eigens hiezu angeordneten Commissionen Berathungen und Proben vorgenommen und mehrere wesentliche Verbesserungen erzweckt worden sind. Die neuen im Plane liegenden Reductionen, namentlich die projectirte Auflösung eines weitern Drittels der Landwehr-Bataillone, sind, obgleich unbestreitbare Zeichen für die Hoffnung fortdauernden Friedens, für die Kraft der Armee von nur geringem Belang, da wenige Wochen hinreichten, um die entlassene Mannschaft wieder bei ihren Fahnen zu versammeln; überdieß wird der dadurch entstehende momentane Abgang an Zahl durch die bereits begonnene Completirung der ungarischen Regimenter theilweise ersetzt. Der Hof wird einer nunmehrigen sichern Bestimmung gemäß am 10 oder 11 d. von hier nach Preßburg zum Schlusse des ungarischen Landtags aufbrechen. Im Gefolge Sr. Maj. wird sich auch Se. Durchl. der Staatskanzler Fürst von Metternich befinden.

Nachstehender Vortrag Sr. k. Hoh. des Erzherzogs Reichspalatins von Ungarn, gehalten in der gemischten Reichstagssitzung vom 1 d., enthält die Ihnen bereits gemeldete allerhöchste Begnadigungsresolution hinsichtlich der wegen politischer Vergehen Verurtheilten und der noch obschwebenden politischen Processe: Ich erachte es für meine Pflicht, den hohen Magnaten und löblichen Ständen als einen neuen Beweis der Huld und Gnade Sr. Maj. zu verkünden, daß unser allergnädigster König in der am 29 April l. J. erlassenen Resolution gnädigst zu befehlen geruhte, daß alle jene Individuen, welche seit dem Beginne des letzten Landtags in Folge des 7ten Art. 1715 und des 2ten §. des 9ten Art. 1723 unter gerichtliche Anklage gestellt wurden, und welche dem gefällten Urtheile gemäß gegenwärtig ihre Strafe erleiden, gänzlich in Freiheit zu setzen sind; alle jene aber, gegen welche noch laut obigen Gesetzen oder in Folge des 54sten Art. 1486, 1470 und 1492 gerichtliche Klagen anhängig sind, davon enthoben werden, und daß in Zukunft zur Ahndung solcher Vergehen, welche in den obbezeichneten Zeitraum fallen, keine gerichtliche Amtshandlung vorgenommen werden soll. Eine andere allerhöchste Resolution vom 29 April verkündet den Termin des1055 Landtagsschlusses (12 Mai) und daß die Ankunft Sr. Maj. des Kaisers und Königs in Preßburg am Tage zuvor erfolgen wird. Eine frühere vom 21 April bestimmt in Betreff der Sr. Maj. am 11 April unterbreiteten Repräsentation über das Erbrecht der Unterthanen, daß, nachdem der Vortrag des 2ten §. schon im 6ten §. des 4ten Art. 1836 und in den folgenden enthalten ist, und nachdem ferner das allgemeine Princip, welches der 3te §. aufstellt, nicht früher zur Regel dienen kann, als bis selbes mit dem 9ten §. des 4ten Art. und dem 4ten §. des 5ten Art. 1836 in Verbindung gebracht wird, ja selbst den Testamenten der Unterthanen früher bestimmte Förmlichkeiten gegeben werden müssen, so wird, mit Ausnahme dieser und des 4ten §., welcher mit obigem verbunden ist, den übrigen Verfügungen die allerhöchste Genehmigung ertheilt.

So eben erhalten wir die beklagenswerthe Nachricht, daß der volkreiche, betriebsame und wohlhabende Markt Baja, im Bacser Comitat, an der Donau gelegen, mit etwa 16,000 Einwohnern, am 1 d. M. fast ganz ein Raub der Flammen wurde. Es sollen über 2000 Häuser abgebrannt seyn, darunter das herrschaftliche Schloß, mehrere Kirchen und alle großen Getreidespeicher. Man gibt den Verlust an verbranntem Getreide allein auf eine halbe Million Gulden an. Vieles jedoch soll assecurirt seyn. Das Dampfboot Zrinyi, das gerade während des Brandes vorüberfuhr, brachte die erste Meldung davon hieher, und berichtet, daß ein heftiger Sturm das Feuer so verheerend machte. Wir sehen noch nähern Nachrichten über dieses höchst betrübende Ereigniß entgegen. Die anhaltende große Trockenheit erregt Besorgnisse für die dießjährige Ernte. Die Getreidepreise gehen alle sehr in die Höhe, was besonders bei Mais der Fall ist. Indessen vernimmt man, daß im Banat, der Hauptkornkammer Ungarns, die Saaten recht gut stehen, und daß daselbst die Erde hinlängliche Feuchtigkeit habe. Da der Reichstag in letzterer Zeit sich entschieden für die von Sina projectirte Eisenbahn auf dem rechten Ufer der Donau aussprach, so glaubt man, daß die Regierung ihre Zustimmung hiezu ertheilen werde. Diese Bahn dürfte um so ersprießlicher und wünschenswerther seyn, als sie den bei weitem industriösern Theil des Landes durchschneidet, und mit dem ebenfalls von Sina auszuführenden Donau-Theiß-Canal in Verbindung gesetzt würde. Die großartigen Unternehmungen des Barons Sina in Ungarn überhaupt dürften eine Epoche in der Culturgeschichte des Landes bilden.

Türkei.

Vorgestern traf hier die Nachricht von Unruhen ein, die in Adrianopel ausgebrochen sind. Die Veranlassung dazu hat die Ermordung eines Imam (muhamedanischen Geistlichen) gegeben. Die Türken haben, vielleicht ohne Grund, mehrere christliche Bewohner der Stadt der Mordthat verdächtig gehalten, sind aber bei ihrem Verfahren auf den Widerstand der gesammten christlichen Bevölkerung gestoßen. Dieß hat Veranlassung gegeben, sämmtliche Türken Adrianopels zu bewaffnen. Zu blutigen Auftritten zwischen den sich feindlich entgegenstehenden Parteien scheint es noch nicht gekommen zu seyn. Doch sind solche Auftritte allerdings zu befürchten, wenn man an den Rachedurst der Türken denkt, der sie jedesmal beseelt, wenn einer ihrer Glaubensgenossen, selbst bei unvorsetzlichem Todschlag, das Leben durch einen Christen verliert. Die hiesigen Türken sehen jene Unruhen als eine Reaction gegen die Neuerungen an. Es ist bekannt, daß Emin Pascha, der Gouverneur von Adrianopel, den jetzigen Reformen entgegen ist. Doch ist es nicht wahrscheinlich, daß Emin Pascha die Bewegung veranlaßt habe, oder daß er sich derselben bedienen könne, um der Regierung zu opponiren: denn regelmäßiges Militär ist so viel als gar nichts dort, und welchen Nachdruck vermöchte eine Hälfte der Bevölkerung dem Pascha zu geben, wenn er die andere Hälfte, die es ihrer Stellung nach mit der Regierung halten würde, gegen sich hat? Wenn also auch jene Bewegung nicht sofort unterdrückt werden sollte, so scheint es doch nicht, daß sie einen bedrohlichen Charakter annehmen könnte. Daß sie als Beispiel auf Konstantinopel wirken und hier gleichfalls Unruhen hervorrufen könnte, ist ganz unwahrscheinlich. An allen öffentlichen Gebäuden der Stadt bemerkt man die Vorrichtungen zu einer Illumination zur Feier der zu erwartenden Geburt des ersten Kindes Sr. Hoheit des Sultans. Da Sr. Hoheit Geburtstag auch in diese Zeit fällt, so werden beide festliche Tage zugleich gefeiert werden.

Französische Blätter theilen das Schreiben des Vicekönigs von Aegypten an den Großwessier Chosrew Pascha, so wie dessen Antwort mit. In dem Schreiben Mehemed Ali's heißt es unter Anderm: Das in Bezug auf mich beobachtete Stillschweigen und andere Umstände haben mich überzeugt, daß meine Schritte zur Ausgleichung der unglücklichen Differenz, welche meine guten Absichten gegen die hohe Pforte lähmt, zu keinem Resultate geführt haben. Ich bedaure, daß man sich mehr und mehr dem Einflusse der Ausländer hingibt, die, unter dem Vorwande, die hohe Pforte zu unterstützen, nur darauf denken, sie ihrer besten Stütze zu berauben, indem sie meinen Untergang wollen, um sodann den des ganzen übrigen Reichs herbeizuführen. Ich hoffte, daß sich an der Spitze der Regierung Sr. Hoh. ein guter Muselmann befände, der die Mitwirkung und den Beistand seiner Glaubensgenossen den treulosen Anerbietungen der Fremden vorziehen würde. Ich sehe, daß ich mich täuschte, und daß man, um mich zu stürzen, die Sache des Islams preisgeben will. Unter so ernsten Umständen stehe ich nicht an zu erklären, daß es mein unerschütterlicher Vorsatz ist, den Forderungen der Feinde der Religion und des Reiches nicht nachzugeben. Ich werde vielmehr, unter dem Beistande Gottes und der guten Muselmänner, welche die Gerechtigkeit der von mir vertheidigten Sache anerkennen, mich aus allen Kräften widersetzen. Sollte es der Wille Gottes seyn, daß Unglücksfälle und Katastrophen über das osmanische Reich hereinbrechen, so werde ich das Bewußtseyn haben, daß ich meine Pflicht gethan, und auf andere Häuptern als auf das meinige wird die furchtbare Verantwortlichkeit fallen. Ich möchte mir noch gern einen Schimmer von Hoffnung bewahren, daß Ew. Exc., nachdem Sie eine günstigere Meinung von mir gefaßt, der Pforte einen Vasallen werden erhalten wollen, der ihr, was man auch von seinen oft verkannten Absichten sagen mag, stets treu ergeben war.

Die Antwort des Großwessiers lautet im Wesentlichen folgendermaßen: Die Erfahrung hat mich gelehrt, daß es unnütz ist, an Sie zu schreiben und mit Ihnen eine Correspondenz über die vorliegende Streitfrage zu führen. Diese Frage ist indeß sehr ernster Art, und damit ich mir keinen Vorwurf zu machen habe, so werde ich das vertrauliche Schreiben, welches Sie an mich zu richten die Güte hatten, beantworten. Ich will nicht in die Vergangenheit zurückgehen, nicht von der Stellung sprechen, die Sie der hohen Pforte gegenüber eingenommen haben, und die eine so unselige Spaltung unter den Muselmännern erzeugt hat. Ich halte es auch nicht für nöthig, zu beweisen, daß die Schuld nicht an mir liegt. Gott wird den Schuldigen richten und bestrafen. Unser gnädiger Souverän hat das Vergangene vergessen wollen und Ihnen Vorschläge zu machen geruht, die Sie nicht angenommen haben. Sie tadeln die Unklarheit meines Schreibens, und fügen hinzu, daß Sie die Worte: Sie sollten Ihre Ergebenheit gegen den Sultan durch Thaten beweisen , nicht verständen, und indem Sie von der Rückgabe der Flotte sprechen, machen Sie dieselbe zu einer Territorialfrage und betrachten die Flotte als eine Art von Garantie für die Annahme der von Ihnen aufgestellten Forderungen. Sie behaupten, die Flotte sey freiwillig nach Alexandria gekommen. Allein diese Erklärung ist von gar keinem1056 Werth, denn die Flotte ist nur in Folge eines schändlichen Verraths in Ihre Gewalt gerathen. Wie können Sie nun sagen, daß Sie das Eigenthumsrecht Sr. Hoheit anerkennen, wenn Sie die Flotte hartnäckig zurückhalten, ohne zu bedenken, daß Ihre Weigerung, dieselbe zurückzugeben, von den Muselmännern als eine Mißachtung der Befehle des Souveräns angesehen werden könnte? Sie haben sich allerdings erboten, Ihre Land - und Seemacht mit der Armee Sr. Hoheit zu vereinigen, aber nur unter der Bedingung, daß Ihre Forderungen zugestanden würden. Sie glauben vielleicht, ich hätte zur Annahme derselben rathen sollen; wie hätte ich einen den Interessen und der Würde Sr. Hoheit so zuwiderlaufenden Rath ertheilen können? Versetzen Sie sich an meine Stelle und antworten Sie dann ganz offen. Angenommen, ich hätte aus alter Freundschaft einen solchen Rath ertheilt, glauben Sie, daß Se. Hoheit demselben beigetreten seyn würde? Gewiß nicht. Sie meinen vielleicht, der Sultan habe beim Antritt seiner Regierung geglaubt, dem Rathe seiner Minister nachgeben zu müssen? Sie irren sich. Se. Hoheit weiß zu gut, was recht und angemessen ist, und wenn seine Minister was Gott verhüten möge ihm schlechten Rath zu ertheilen wagten, so würden sie strenge bestraft werden. Sie sagen, daß Sie zur Sicherstellung der Zukunft Ihrer Familie genöthigt seyen, Adana und die Pässe des Taurus zu behalten, um die von Ihnen besetzten Länder gegen einen Angriff der Pforte zu schützen. Können wir nicht dasselbe Argument aufstellen, um sie Ihnen zu verweigern? Ich weiß, man hat Ihnen geschrieben, der Sultan sey geneigt, Ihnen Alles zu bewilligen, was Sie fordern; ich weiß auch, daß Sie hier zahlreiche Freunde haben; ist dieß aber hinreichend, um Sie zu ermächtigen, nach dem Willen dieses oder jenes Ministers zu handeln? Sie erheben Zweifel gegen die Aufrichtigkeit der Gesinnungen der europäischen Mächte. Sind diese Gesinnungen nicht durch die Collectivnote garantirt worden, worin diese Mächte sich verpflichteten, die Unabhängigkeit und Integrität des osmanischen Reichs aufrecht zu erhalten? Würden dieselben jetzt in eine Theilung dieses Reiches unter zwei Oberhäupter willigen? Ich kenne die Schwierigkeiten, welche die völlige Uebereinstimmung jener Mächte bisher verhindert haben, allein ich weiß auch, daß Sie sich bald verständigen und gemeinsam handeln werden. Ich kenne ferner Ihre kriegerischen Rüstungen; sind dieselben etwa auch ein Zeichen der Unterwerfung unter Ihren Souverän, womit Sie sich brüsten? Sagen Sie mir offen, ob Sie die Vorschläge, welche Se. Hoheit Ihnen zu machen geruht hat, annehmen wollen, und wenn Sie Bemerkungen hinzuzufügen haben, so theilen Sie mir dieselben ausführlich mit. Sie sagen mir, daß Sie in Ihrem Alter für sich keinen Ehrgeiz mehr besäßen, daß Sie aber glaubten, das Schicksal Ihrer Kinder sichern zu müssen; allein Sie können sich überzeugt halten, daß dieß ein Punkt ist, der bei den zu treffenden Anordnungen nicht unberücksichtigt bleiben würde. Glauben Sie meiner Freundschaft und meiner langen Erfahrung, folgen Sie meinem Rath und kehren Sie zu vernünftigeren Gesinnungen zurück. Noch ist es Zeit, bald dürfte es jedoch zu spät seyn.

Ostindien und China.

Galignani's Messenger bringt von der gestern erwähnten neuesten ostindischen Post Folgendes: Das Dampfboot Victoria verließ am 31 März Bombay. Da jedoch vor der Abfahrt dieses Dampfboots das von China erwartete Schiff Scaleby Castle in Bombay noch nicht eingetroffen war, so sind die mitgebrachten Nachrichten über China weder von sehr neuem Datum, noch auch von großer Bedeutung; sie enthalten nur folgende in der Singapore Free Preß mitgetheilte und bis zum 20 Januar gehende Angaben. Am 5 Januar erschien ein kaiserliches Edict, welches, in Folge der von den englischen Schiffen Hyacinth und Volage begonnenen Feindseligkeiten, die Engländer für außerhalb des Gesetzes erklärt, den Handel mit ihnen augenblicklich und für immer aufhebt, und jedes andere Volk, welches sich der Verführung ihrer Waaren unterziehen wollte, mit den härtesten Strafen bedroht. Dieser letzten Drohung gemäß wurden auch bereits zwei mit englischem Gut geladene dänische wenigstens unter dänischer Flagge fahrende Schiffe bei Whampoa weggenommen und confiscirt. Ein zweites kaiserliches Edict belobt die Tapferkeit, welche Admiral Kwan und seine Mannschaft in dem Seegefecht bei Dschumpi (3 Nov.) bewiesen, wo, sagt das Edict, jener alte Held eben so anmuthig als verwegen an den Mast seiner Dschunke gelehnt, dem Feuer der Feinde während des Treffens tapfer ins Angesicht sah, würde Kwan sich noch in fünf andern Gefechten eben so muthig und glücklich bewähren, so soll er, und gleicherweise alle seine Officiere um sechs Grade im Rang erhöht werden. Hr. Gribble ward am 14 seiner Haft in Canton entlassen, und wird auf dem Schiffe Thomas Coutts erwartet; der Volage und Hyacinth werden bis zu seiner Ankunft ihre Blokade der Bocca fortsetzen. Sehr auffallend ist es, daß, trotz des offenen Kriegs, der kaiserliche Commissär diesen beiden Fregatten ein Geschenk von Rindfleisch und Kohl übersandte, was jedoch nicht angenommen wurde. Die HH. Smith und Elliot wurden bei einem Spaziergang auf der Küste von Dschumpi von chinesischen Soldaten überfallen, und konnten sich nur durch eine schnelle Flucht und durch die plötzliche Hülfe der Kanonen des englischen Kutters ihren Verfolgern entziehen.

1049

Französisches Recht, Urtheilssammlung, Gerichtszeitung.

(Beschluß.) Welches ist nun der Weg, den Ledru-Rollin in seinem Journal du Palais eingeschlagen hat, um die Gebrechen seiner Vorgänger zu vermeiden, ohne auf deren Tugenden zu verzichten, und demgemäß als Ersatz der einen wie der andern zu dienen? Erstens: das Journal du Palais hat als Grundlage seiner Urtheilssammlung die chronologische Ordnung gewählt, und tritt in dieser Beziehung den Repertorien von Merlin und Dalloz entgegen, die alphabetisch sind. Gründe der triftigsten Art haben es in dieser Entschließung geleitet. Schon Bacon, der im 16ten Jahrhundert diese nämliche Frage untersuchte, hatte sich für die chronologische Ordnung ausgesprochen, indem er (Aph. 77) sagt: sie ist die einfachste, denn sie bietet ein fortlaufendes Gemälde der Gesetze; der einsichtsvolle Richter aber schöpft Belehrung eben sowohl in der Epoche der ergangenen Urtheile, als in deren speciellen Umständen. Mehr noch als der Name dieses großen Denkers, den keine blinde Anhänglichkeit an das Hergebrachte irre leiten konnte, scheint uns der von ihm sehr kurz berührte Grund seiner Ueberzeugung der Beachtung werth. Nach dem im Eingange dieses Aufsatzes bezeichneten wahren Charakter der Rechtssprechung ist dieselbe nicht etwa ein todtes Bild einer Masse von Erkenntnissen, eine geistlose Mechanik, die bloß dem jeweiligen Bedürfniß einer Nachschlagung in diesem oder jenem Rechtsfalle dienen, für diese oder jene Meinung in einem Processe einen Anhaltspunkt darbieten soll, und daher als Beleg in verstümmelter Gestalt an diesen oder jenen Rechtssatz sich anfügen mag. Nein, die Rechtssprechung ist der wahre Geist des Rechtes, der vor Allem den todten Buchstaben des Gesetzes beleben soll, der ihn oft erst in das praktische Leben einführt, der ihn häufig deutet, mildert, ja nicht selten ganz anders erscheinen läßt, als ihn die bloße Theorie, fern vom Einflusse der Zeit und des Fortschrittes der Gesellschaft, verstanden, und der überall die vergangene und gegenwärtige Wissenschaft mit der zukünftigen, mit der neuen Gesetzgebung vermittelt. Daß dieß die wahre Natur der Jurisprudenz (ich gebrauche dieses Wort im oben erklärten französischen Sinne als Rechtssprechung), namentlich in einem Lande ist, wo öffentliche Rechtspflege besteht, wird jedem klar seyn, der einen Blick werfen will auf eine Reihe von Vorschriften des französischen Civilcodex, wie z. B. über eheliche und väterliche Gewalt, Testamente und Eigenthumsprivilegien, die alle von der Praxis der Gerichtshöfe mehr oder minder bedeutende Modificationen erfahren haben. Um nun aber die Autorität der Rechtssprechung in dieser Weise nach Gebühr würdigen zu können, ist es unerläßlich, daß jeder Spruch ganz, in seiner wahren Gestalt, in dem Prisma seiner besondern Thatsachen, seiner Oertlichkeit und seines geschichtlichen Datums sich dem Geiste darstelle, daß ihn, so wie er ein Element der Rechtsgeschichte bilden soll, auch wirklich der historische Hauch belebe, und z. B. die Erkenntnisse des Cassationshofes über adelige Güter, Feudalrechte und grundherrliche Abgaben, die nach den denkwürdigen Gesetzen der Nationalversammlung im J. 1789 und 1790 erlassen wurden, an ihrem rechten Orte und unbeschnitten vorkommen, und unverzüglich mit allen sonstigen Wahrzeichen der Epoche in Vergleichung gebracht werden können. Diesen Erheischungen zu entsprechen, ist aber nur der chronologischen Ordnung vergönnt, weil sie kein Erkenntniß zweimal zu geben braucht, darum dem Lichte und Schatten eines jeden den gehörigen Raum und die erforderliche Sorgfalt in vollem Maaße widmen kann, und außerdem in der natürlichen Zeitfolge selbst einem weitern Elemente der Uebersichtlichkeit begegnet. Damit aber zweitens auch die Doctrin ihr gebührendes Recht habe, wird alsbald nach dem Schlusse des 24sten Bandes eine analytische Uebersicht der französischen Rechtswissenschaft folgen, die, dogmatisch nach den Materien geordnet, nicht bloß ein mageres Register seyn, sondern mehrere Bände füllen und ein wahres Repertorium bilden wird, in dem jeglicher Gegenstand, jede Lehre nach den vier folgenden Hauptgesichtspunkten beleuchtet ist: Allgemeine Grundsätze der Gesetzgebungslehre über den betreffenden Gegenstand und Meinung der Autoren; Text des positiven, bestehenden Gesetzes; synoptische Darstellung der richterlichen Erkenntnisse mit Hinweisung auf die Stelle, wo die Einzelnheiten zu finden sind, und endlich: eigene Ansichten und Bedenken des Verfassers. Was auf diese Weise für den Zeitraum von 1791 bis 1837 am Schlusse des 24sten Bandes ergänzend und beleuchtend eintritt, wird sich in den folgenden Jahren an jeden einzelnen Jahrgang in sachgemäßem Umfange anschließen und den Faden des Hauptgewebes ununterbrochen fortspinnen. Unverkennbar hat diese Methode allein die Logik für sich, indem sie Doctrin wie Jurisprudenz jede in ihrem Bereiche unverkümmert läßt, während die alphabetische Ordnung von Dalloz nach einiger Zeit nothgedrungen zur chronologischen Ordnung zurückkehren muß, wenn sie ihr Werk nicht veralten lassen oder aber jedes Jahr von neuem beginnen will.

Was die innere Ausführung des Journal du Palais betrifft, so sind die vorliegenden 17 Bände der beste Beweis, mit welcher gewissenhaften Genauigkeit der Verfasser den Titel seines Werkes rechtfertigt. Eine große Anzahl wichtiger Erkenntnisse war nie aus den handschriftlichen Registern des Cassationshofes ausgezogen worden, andere waren in den Werken der Schriftsteller nur unvollständig angeführt, viele Urtheile der Gerichtshöfe in den Departementen, wiewohl von Werth, hatten keine Sammler gefunden oder waren den frühern entgangen; noch andere, die den Zeitraum des Cassationshofes vom Jahr 1790 bis 1793 betreffen, lagen in den Archiven des Königsreiches vergraben, und waren unbenutzt geblieben. Um all diesen Reichthum für das Journal du Palais zu benützen, ließ Ledru-Rollin und sein thätiger Verleger Patrice mehrere Mitarbeiter eigens die Provinz bereisen und sorgfältige Nachlese halten, verschiedene andere die Archive in Paris selbst durchstöbern und namentlich auch aus dem wichtigen Gebiete der Registrirungsgebühren - und streitigkeiten eine Reihe zerstreuter Urtheile aufnehmen. Auch die belgische und piemontesische Jurisprudenz ist darin vertreten. So geschah es denn, daß schon der 1ste Band des Journal du Palais über 400 Erkenntnisse mehr enthält als die übrigen Sammlungen, und zwar 400 Erkenntnisse, die in keinem der bestehenden Repertorien bisher vorgekommen waren. Vergleicht man die ersten 15 Bände des Journal du Palais mit den Sammlungen von Dalloz und Sivey in dem nämlichen Zeitraum (von 1791 bis 1820), so sieht man, daß Sivey 10,527, Dalloz 15,302 und Ledru-Rollin 25,546 Urtheile enthält. Wäre dieses Mehr auf Kosten der Sorgfalt und Genauigkeit der Darstellung erzielt, so wäre es nur ein werthloser Ueberfluß, aber der Augenschein lehrt, daß die einzelnen Erkenntnisse, überall wo es ihre Wichtigkeit erheischt, ausführlich geschildert und mit vergleichenden Noten, mit belehrenden Commentarien und einer scharfsinnigen Glosse begleitet sind, so daß schon im Verlauf der chronologischen Sammlung jenem dogmatischen Schlußwerke1050 vorgearbeitet, und für den Nachschlagenden die synoptische Erfassung gar sehr erleichtert ist. Diesen wichtigen Theil der Aufgabe hat sich Ledru-Rollin besonders vorbehalten; alle Einheit, die bei einem Werke dieser Natur möglich ist, wird hiedurch gesichert, und diese Garantie ist um so schätzbarer, als Ledru-Rollin, außer seiner persönlichen Befähigung, den besondern Vortheil besitzt, von allen Urtheilssammlern einzig und allein am Cassationshofe, also an der Quelle aller endlichen obersten Zweifellösung, angestellt zu seyn.

Selbst bei höherm Preise würde unsere Wahl unbedingt sich zum Journal du Palais hinneigen, da vor dem innern Mehrwerthe jede andere Rücksicht weichen muß; allein diese Sammlung, die schon in den ersten 24 Bänden die Masse von beinahe 50 Quartbänden enthalten wird, hat über ihre Concurrenten den fernern nicht zu verschmähenden Vorzug, daß sie um bei weitem mehr als die Hälfte wohlfeiler ist: die 24 Bände kosten nur 250 Fr., und der Verleger hat ausdrücklich die Verbindlichkeit übernommen, die Mehrbände unentgeltlich zu liefern, falls ihn der Reichthum des Stoffes nöthigen sollte die Zahl 24 zu überschreiten. Das Journal du Palais hat in Frankreich großes Aufsehen erregt, und sein Ruf ist schon jetzt so sehr gesichert, daß man es in einiger Zeit zu den unentbehrlichen Büchern jedes Juristen rechnen darf. In dieser Ueberzeugung gerade glaubte ich es auch meinen Brüdern in jure am Rhein bestens empfehlen zu müssen.

An diesen Bericht über die Sammlung des Journals du Palais schließt sich die Erwähnung eines andern rechtslitterarischen Unternehmens an, das zu den großen Zügen der Rechtssprechung das Interesse der Gegenwart und die Versinnlichung der persönlichen Leidenschaften fügt, das sich zu jenem verhält wie das pittoreske Drama zu der Geschichte. Dieses Unternehmen ist die Gerichtszeitung le Droit, die jeden Tag, wie die übrigen Journale, erscheint, und von allen wichtigen Processen vor den französischen Gerichten, in Paris wie in den Provinzen, Rechenschaft gibt, die Verhandlungen darlegt, die interessanten Rechtsfragen nennt und die Entscheidung des Richters beischließt. Es ist längst bekannt, welches außerordentliche Glück die Gazette des Tribunaux gemacht hat. Die Actien dieses Blattes, die man ursprünglich für dreihundert Franken haben konnte, kosten jetzt dreißigtausend Franken! Es war bei ihrem Erscheinen, als ob man seit langen Jahren auf ein solches Blatt gewartet hätte, und in der That ihre späte Geburt läßt sich kaum begreifen inmitten einer Bevölkerung, der die Oeffentlichkeit eben so unentbehrlich ist als die Luft zum Athmen, und deren Lebenspoesie sich wesentlich im dramatischen Thun und Auftreten gefällt. Die Gazette des Tribunaux überzeugte sich bald, daß ihre Darstellungen nicht bloß von dem juristischen Publicum gelesen, sondern von allen Ständen mit Beifall aufgenommen wurden, und das Interesse, das sich nach Zahlen berechnet, mag sie verleidet haben dem malerischen Schauspiele und den phantastischen Auftritten vor dem Zuchtpolizeigericht einen allzugroßen Platz auf Kosten der ernsten Wissenschaft einzuräumen, oft mehr der Unterhaltung als dem Recht zu dienen. Diese Wendung der Gazette des Tribunaux, die lange Zeit das alleinige Tagblatt der gerichtlichen Verhandlungen war, ließ Raum für eine glückliche Nebenbuhlerin, die mit treffendem Blick die Schwächen, die Lücken ihrer Vorgängerin erfaßte und Mittel, materielle wie geistige, genug besaß, um auszuhalten und den öffentlichen Beifall nicht nur zu verdienen, sondern auch abzuwarten. In diesem Sinne ward vor fünf Jahren die Gerichtszeitung le Droit gegründet, die schon durch ihre mehr allgemeine und philosophische Benennung das Recht eine höhere Richtung andeutete, und diese Richtung seither unverrückt verfolgt hat. Was wir an dem Droit loben, wird es besonders unsern deutschen Kennern und Pflegern des französischen Rechtes empfehlen: ohne jenen Theil des Tagesbulletin zu verschmähen, der den Gerichtssaal zur lebenden Bühne gestaltet, und das Publicum als stets gegenwärtigen und mitfühlenden Theil des juridischen Drama's erscheinen läßt wie den Chor in der altgriechischen Tragödie, glaubte das Droit dem reinern Cultus des Gesetzes und der Rechtspflege, der Wissenschaft, vor Allem sich widmen zu müssen, und hat es zum Frommen Aller und sich selbst mit bestem Erfolge gethan. Das Droit ist in den Händen der ersten Rechtsgelehrten wie der jüngsten Advocaten und Candidaten; es zählt zu seinen Mitarbeitern die gefeiertsten Namen, nicht nur im Barreau, sondern in dem Gelehrtenstande, in den Richtercollegien und bis zum obersten von allen, dem Cassationshofe selbst. Seinem höhern Ziele ferner glaubten die Gründer auch die Erweiterung des Untersuchungsfeldes schuldig zu seyn, und ihren Blick nicht allein auf Frankreich, sondern auch auf das Ausland, und namentlich auf Deutschland, das bei ihnen in großer Verehrung steht, richten zu müssen. Dieser lobenswerthe Impuls, wie überhaupt der würdige Charakter des Blattes ist das Verdienst seines ersten Gründers Ledru-Rollin, der in dem Augenblick, wo seine ausgedehnte Praxis an dem Cassationshofe ihm nicht mehr erlaubte, die Leitung eines so wichtigen Tagblattes ferner beizubehalten, zu seinem Nachfolger einen ausgezeichneten Collegen am königlichen Appellhofe in Paris, Dr. Pinard, erwählt hat, der seither das nämliche Ziel mit Festigkeit und geschmackvoller Auswahl der ihm gebotenen Elemente verfolgt.

Italien.

In der gestrigen Sitzung des archäologischen Instituts präsidirte der Herzog v. Luynes, Secretär der französischen Section. Der Masse des mannichfaltigsten Materials gegenüber offenbarten sich die herrlichen Talente und die lebendige Gelehrsamkeit dieses ausgezeichneten Kunst - und Alterthumsfreundes mit seltenem Glanz. Der Aufenthalt des Herzogs, welcher nur den Zweck hatte, seinem 17jährigen Sohn einen Vorschmack von den Reichthümern der ewigen Stadt zu geben, ist zu Aller Bedauern überaus kurz: er reist schon morgen nach Neapel ab, und ist kaum acht Tage hier. Er hat schöne Ankäufe von Gemmen, vorzugsweise von Cameen gemacht. Vasen, die seinem feinen, so überaus sichern Geschmack zusagten, scheint er nicht gefunden zu haben; wenigstens hört man von keinen Erwerbungen in diesem Fach. Uebrigens gab der Herzog deutlich und wiederholt zu erkennen, daß ihn mehr die Armuth als der Reichthum der römischen Kunstvorräthe in Erstaunen setzte. Paris ist allerdings durch eine Reihe der gewähltesten Sammlungen aus den neuern etruskischen Entdeckungen unverhältnißmäßig bereichert worden. Gegenwärtig ist auch die Beugnot'sche Sammlung öffentlich zum Kauf ausgeboten, und die besten Stücke werden aller Wahrscheinlichkeit nach die Reichthümer des Herzogs vermehren.

Overbeck ist Tag und wär's möglich auch die Nacht mit der Vollendung seines großen Bildes, das für Frankfurt bestimmt ist, beschäftigt. Bloß die Festtage ist dem Publicum der Zutritt zu diesem Kunstwunder geöffnet. In den Wochentagen möchte keine weltliche Macht im Stande seyn, den Zauber zu lösen, der seine Thüren verschlossen hält. Nicht einmal Briefe nimmt er an; selbst der Fürstin Borghese ist ein solcher uneröffnet zurückgelangt.

In diesen Tagen ist die schönste Kolossalstatue der Minerva nach Paris abgegangen. Wäre dieselbe aus einer Grube hervorgezogen1051 worden, so würden ohne Zweifel tausend Stimmen über einen so herrlichen Fund laut aufjubeln. So aber hat die Entdeckung derselben auf ganz entgegengesetzte Weise stattgehabt. Seit Jahren, vielleicht seit einem Jahrhundert, stand dieselbe im Garten der Villa Medici, heutzutage der französischen Akademie. Jedermann schämte sich, sie anzusehen, weil Kopf und Arme auf das unwürdigste restaurirt waren. Nach diesen Beigaben beurtheilte man das Ganze. Der Director, Hr. Ingres, hat das Verdienst, dieses Kunstwerk der herrlichsten Epoche griechischer Kunst vor den Augen des Publicums entschleiert, oder besser gesagt, dieses von der Blindheit, die es gefangen hielt, erlöst zu haben. Den französischen Sammlungen aber hat er eine Zierde gesichert, die selbst eine Venus von Melos nicht ganz in Schatten setzen wird.

Ungarn.

Es ist bekanntlich wohl zuweilen der Fall, daß die französische Deputirtenkammer während der wichtigsten Verhandlungen, wenn sie nicht politische Parteifragen betreffen, schlummert; daß aber von demselben gesetzgebenden Körper nach einander fast sich ganz widersprechende Beschlüsse mit gleicher Einmüthigkeit gefaßt werden können, dieß zeigte die neuerliche Verhandlung des ungarischen Reichstags über die Eisenbahnen. Nachdem früher in einer fast mit Einstimmigkeit und unter großer Aufregung gefaßten Repräsentation Se. Maj. der König gebeten worden, der linkseitigen, als vor Allem dem Landesinteresse zusagenden Eisenbahn die Sanction zu ertheilen, ist mittlerweile der orientalische Enthusiasmus verraucht, und von der staatswirthschaftlichen Ueberzeugung nichts mehr übrig geblieben, als daß Stände und Magnaten bei Gelegenheit der Beschlußnahme über den Donau-Theiß-Canal, in Folge eines von Nagy Pal geschickt ausgeführten Manövers, dieser Repräsentation selbst die Bitte einschalteten: Se. Majestät möchte die gemessensten Befehle ertheilen, daß die rechtseitige Eisenbahn des Baron Sina bis nach Ofen und Pesth geführt werde. Die Gründe in dieser Repräsentation sind eben so merkwürdig, als die Beschlußnahme selbst, die fast ohne alle Erörterung erfolgte: nämlich um die auf dem Donau-Theiß-Canale verführten Landesproducte, welcher die linkseitigen Comitate durchschneidet, auf der rechten Eisenbahn nach Süd und West zu verführen, oder vielleicht besser gesagt, um sie die Pester Brücke passiren zu lassen. Auch die Verbindung mit dem Meere wird dabei in Aussicht gestellt, und die freilich vom Landtage mit zögernder Stiefmütterlichkeit behandelte Donau-Straße ganz übersehen. Mit kräftiger Energie erhob sich am andern Tage Graf Aurel Dessewffy gegen diese legislatorische Procedur, um, wie er sagte, wenigstens den moralischen Eindruck zu retten; er wurde von andern Stimmen unterstützt. Inzwischen gelangen die zwei merkwürdigen Repräsentationen, als gesetzlich gefaßt, nach Wien, und der Regierung ist, durch diese Paralysirung, für Berücksichtigung der wahren Landesinteressen eine so freie Hand gegeben, wie es vielleicht öfter bei den Beschlüssen des ungarischen Reichstags wünschenswerth wäre.

Algier.

Ein Bericht des Marschalls Valée an den Kriegsminister aus Algier vom 24 April gibt umständliche Details über seine letzten Operationen im Osten der Metidscha. Abd-El-Kader befand sich dort in eigener Person. Er hatte Miliana verlassen, und zu den Truppen seines Chalifa's Achmet-ben-Salem sich begeben, im Augenblick, als er an den Marschall das letzte Schreiben abgeschickt hatte (von dem Inhalt dieses Schreibens sagt der Bericht kein Wort). Die Vertheidigung Medeah's überließ der Emir, als er vom Schelif sich entfernte, seinen Chalifas El-Barkani, Mubarek und Ben-Arasch. Am 18 April traf der Marschall im Lager Fonduk ein, und rückte dem Emir entgegen, der am Fuße eines Berges nahe an den Ufern des Uad-el-Kaddara gelagert war. Am 19 Morgens kamen sich die beiden feindlichen Colonnen einander zu Gesicht. Die Franzosen erblickten Abd-El-Kader selbst an der Spitze seiner Truppen, nur auf doppelte Kanonenschußweite von jenem Flüßchen entfernt. Die Araber hielten die Höhen besetzt, welche den Weg dominiren. General Rostolan umging mit der Infanterie die Stellung des Feindes und erstieg dann das Gebirge. Die Araber leisteten geringen Widerstand und wechselten bloß einige Flintenschüsse mit einer Compagnie der Kuruglis. Abd-El-Kader zog sich zurück und schlug sein Lager im Stammgebiet der Beni-Hini auf, wohin ihn der Marschall nicht weiter verfolgte. Während eines unbedeutenden Scharmützels im Thale des Uad-el-Zeitun sah man Abd-El-Kader einigemal inmitten eines Reiterhaufens. Die Araber vermieden jedes ernste Gefecht. Die Franzosen hatten nur fünf Verwundete, worunter der General Rostolan. Am 20 sahen die Franzosen viele Feuer auf dem Atlasgebirge; es waren Kabylendörfer, welche Abd-El-Kader in Brand stecken ließ, weil ihre Bewohner sich geweigert hatten, für ihn die Waffen zu ergreifen. Am 21 kehrte die Colonne wieder nach Algier zurück. Der ganze Gewinn dieser Operation beschränkte sich auf die Wegnahme von 400 Ochsen, welche der ausgehungerten Armee sehr zu Statten kamen. Im übrigen bewiesen die Araber wiederholt, daß es lediglich von ihrer Laune abhänge, einen Kampf mit den Franzosen anzunehmen oder nicht. Die schwerfälligen Colonnen der Franzosen konnten die flüchtigen Reiterschwärme der Afrikaner nirgends ereilen. Dessen ungeachtet scheut sich der Marschall Valée nicht, im abgenützten Styl der Clauzel'schen Bulletins zu sagen: Diese kurze Expedition hatte ein wichtiges moralisches Resultat. Abd-El-Kader, der gezwungen wurde, vor unsern Soldaten zu fliehen und den Kampf nicht anzunehmen wagte, hat in den Augen der Araber das Blendwerk verloren, das ihn umgab.

Aegypten.

Wir leben hier in Unruhe und banger Besorgniß. Eine aus 10,000 Mann errichtete Nationalgarde, zu der nur Handwerker der Fabriken, Eseltreiber und herrenlose Bediente genommen wurden, ist, nachdem sie etwas einexercirt war, unter die Regimenter als Linienmilitär vertheilt worden. Ihr Abmarsch aus Kairo verursachte während zwei Tagen eine Weiberemeute, welche die ganze Stadt in den größten Allarm versetzte und beinahe eine Revolte verursacht hätte. Erst nachdem sämmtliche Quartiere der Stadt gesperrt, und die Weiber von den Kavas mit Stockprügeln in ihre Häuser zurückgetrieben waren, wurde es wieder ruhig. Seitdem ist aus Alexandria der Befehl gekommen, eine neue Nationalgarde von 20,000 Mann zu errichten, die nur aus ansässigen Bürgern der Stadt bestehen soll. In Bulak und Altkairo sind zwei Regimenter errichtet worden, die von einem gewissen Rais-Ali el Dshesar commandirt werden. Dessen Erhebung zu dieser Charge ist charakterisch für den Geist der Regierung des Pascha. Vor ungefähr 20 Jahren machte dieser selbe Rais-Ali eine Revolution in Bulak, indem er sämmtliche Matrosen der Nilbarken, die unter seinem speciellen Befehl standen, aus einem mir unbekannten Grunde, aufregte. Die Revolte ward bald erstickt, und der Anführer derselben gefangen. Aus besonderer Gnade ließ ihn Mehemed Ali nicht umbringen, sondern verwies1052 ihn in einen unbedeutenden Ort des Delta, wo er seit dieser Zeit verblieb. Als vor einigen Monaten der Pascha die Nationalgarde in Bulak errichten wollte und nicht wußte, wem er das Commando derselben anvertrauen könne, fiel ihm plötzlich dieser alte Revolutionär ein, der immer noch eine Partei in Bulak und viel Einfluß daselbst hat. Durch andere ließ er ihm einflüstern, er möge um ein Gnadengesuch einkommen; dieß geschah, und der alte Mann ward nach Alexandria zum Pascha geladen. Dort angekommen, ward er auf das allerbeste empfangen, man führte ihn in den Palast des Pascha's, dessen Schönheit er nicht aufhörte zu bewundern, und als er wieder in den Divan zurückgebracht ward, sagte er zu Mehemed Ali, daß das Paradies der Gläubigen unmöglich schöner seyn könne. So gut wie ich es habe, sollst du es auch haben, erwiederte der Pascha, ich erkenne jetzt deine besondern Verdienste an, und damit du siehst, wie redlich ich es meine, mache ich dich hiermit zum Bey und General von zwei Regimentern, die du selbst errichten und die Officiere selbst ernennen sollst. Gehe nach Bulak und suche dir dort wie in Alt-Kairo die besten Leute aus, und wenn du dich bald deines Auftrags entledigst, werde ich weiter an dich denken. Man kann sich vorstellen, wie der alte Teufel, der in Kümmerniß und Elend sein ganzes Leben lang verbracht hatte, über seine neue Erhebung erstaunt war. Er eilte nach Bulak und betrieb dort die Errichtung der Nationalgarde mit solchem Eifer, daß in ganz kurzer Zeit seine zwei Regimenter auf dem Exercierplatz erscheinen konnten. So weiß Mehemed Ali die schwachen Seiten der Menschen zu benutzen! Die arabischen Regimenter gehen nach Rosette, von dort wahrscheinlich nach Syrien, doch ist hier nichts darüber bestimmt; das Gouvernement wechselt im Gegentheil alle Augenblick seine Beschlüsse, man kann durchaus nicht genau wissen, welche Maaßregeln ergriffen werden.

Neuseeland.

Mission und Colonisation.

(Beschluß.)

Nun zum Zeugniß des Hrn. Flatt. Dieser John Flatt, der einzige gegen die Missionarien aufgetretene Zeuge, war schwerlich im Stande, sich so genaue Kenntniß über den Besitz der Missionarien zu verschaffen, als ihm der fragliche Artikel beilegt. Er war nicht als Katechist, sondern bloß als Ackerbauer (er ist ein gelernter Gärtner) von der Gesellschaft nach Neuseeland geschickt worden, wo er im December 1834 ankam. Er blieb bis zum Mai 1837, wo man seiner Dienste nicht ferner bedurfte und nicht für gut finden konnte, ihn als Religionslehrer zu verwenden. Er brachte den größten Theil seiner Aufenthaltszeit in der südlichen Mission, 150 Meilen von dem Orte zu, auf welchen sich seine Angaben beziehen.

Allerdings hatte die Gesellschaft ihren Missionarien Erlaubniß zum Ankauf von Ländereien gegeben, weil diese Männer beim Heranwachsen ihrer Kinder darauf denken mußten, sie entweder von sich zu entfernen, oder für ihr künftiges Auskommen gesorgt zu sehen. Die Committee hatte aber nicht nur mäßigen Umfang der anzukaufenden Ländereien und Beschränkung der Ankäufe auf die Kinder, welche das 15te Jahr erreicht hätten, zur Bedingung gemacht, sondern auch ausdrücklich vorbehalten, jeden einzelnen Kauf erst vorher zu genehmigen oder zu verwerfen. Die Missionarien selbst schlugen der Committee für jedes Kind von 15 Jahren 200 Acres als die größeste Ausdehnung der Ländereien vor ein Vorschlag, den sie nur billig finden konnte, so lange nämlich 50 Pfd. St. diesem Umfang von Grundbesitz gleichwerthig sind. Sie behielt sich ausdrücklich vor, beim Steigen des Landwerths die Quantität der Ländereien für jedes Kind entsprechend herabzusetzen. Es ist wahr, die Antwort der Missionarien auf die letzte Anfrage der Gesellschaft ist noch nicht veröffentlicht, aber einfach darum, weil die Committee überhaupt ihre Correspondenz nicht ohne besondern Anlaß drucken läßt, und weil sie damals, als dieser Anlaß vorlag, noch nicht eingelaufen war. Warum aber überhaupt Landbesitz bei der Mission? Warum soll diese Colonisation nicht nachtheilig seyn, während die der beabsichtigten Gesellschaft so sehr gefährlich gefunden wurde? Auf die erste Frage dient zur Antwort: weil die Mission dadurch weit leichter unterhalten wird, als wenn sie ihre Lebensmittel von Neusüdwallis einführt, weil die Wilden den Ackerbau lernen und der beständigen Kriege entwöhnt werden sollen; auf die zweite: wenn der Missionär in seiner Pflanzung beschädigt wird, so wird er es dulden, denn er hat weder Willen noch Macht zum Widerstand; der Colonist hingegen wird jede Störung seines Besitzes, jeden Einbruch in sein Eigenthum durch militärische Abwehrung, ja durch Streifzüge vergelten, Krieg und Blutvergießen werden unvermeidlich seyn. Eine Ansiedlung von Seite der Mission wird nur wenige und an christlicher Gesinnung und Bildung überlegene Europäer, die überdieß die Kinder ihrer Wohlthäter sind, unter die Eingebornen mischen, sie wird diese selbst in den Ansiedlungen zur Hauptmasse der Bevölkerung machen, während eine auf Speculation beruhende Ansiedlung möglichst viel Land an Pflanzer verkauft und nach dem Glauben und Leben derselben nur wenig fragt, wie die Erfahrung lehrt. Der große Unterschied ist also der: im einen Fall müssen die Eingebornen weichen, im andern nicht.

Doch der Zeuge weiß mehr er weiß von Kriegen zu melden, die in Folge der Landankäufe entstanden seyen. Woher weiß er dieß? Ist ihm nicht bekannt, daß gerade der Norden der Insel, wo die Missionen schon tiefer wurzeln als im Süden, friedlicher geworden ist, als der Süden; hat er nicht gewußt, daß gerade im Süden, wo die Mission noch neu ist (seit 1834), die Landankäufe daher noch nicht stattgefunden haben, die Missionsniederlassungen selbst von den wilden Heiden zerstört wurden (Ende 1835)? Hat man Ursache, so gering von der Klugheit der Missionarien zu denken, daß man sich einbildet, sie werden solche furchtbare Ereignisse hervorrufen, bloß um ihre Kinder zu erhalten, für welche sonst die Gesellschaft in England zu sorgen hätte? Daß die Bevölkerung Neuseelands überhaupt im Abnehmen begriffen ist, weiß man durch die Missionarien. Die Ursachen sind längst bekannt, und die Missionarien berufen sich nicht auf ein unergründliches Verhängniß, sondern auf die Arbeitsscheue und die beständigen Kriege der heidnischen Einwohner, nebenbei auch auf das Benehmen der europäischen Ansiedler, welche aus den englischen Colonien in Australien flüchtig auf die Insel gekommen sind, und bemühen sich, durch die Errichtung einer Mühle, die Eingebornen in Besitz eines zweckmäßigen Nahrungsmittels für ihre Kinder zu setzen, weil die meisten von ihnen am Mangel jung sterben. So weit der Einfluß der Mission reicht, hört mit der traurigen Ursache auch die schreckliche Wirkung auf. Hr. Marsden, ein Obercaplan der nach der Aussage des Correspondenten so eifersüchtigen bischöflichen Kirche, sagt: Nichts ist auffallender, als der Contrast zwischen der Ost - und der Westseite der Inselbay, die doch nur zwei Meilen von einander entfernt sind. Dort Alles voll von Kriegsleuten in völlig wildem Zustande, viele fast nackt, und wenn sie kämpfen völlig nackt; man hört nichts als Knall der Gewehre und Lärm eines wilden Lagers, Klagegeschrei über die Todten, Gewinsel der Verwundeten. Hier, wo die Missionen liegen, der liebliche Klang der Kirchenglocke, die Eingebornen sich versammelnd zum Gottesdienst, still und andächtig in1053 reinlicher europäischer Kleidung. Die ganze Niederlassung erinnert an eine wohlgeordnete englische Dorfpfarrei. Ja, die Zeit wird kommen, da Menschenopfer und Kannibalismus in Neuseeland verschwinden durch den milden, reinen und himmlischen Einfluß des Evangeliums. Sind es nun etwa die Missionarien, welche durch ihre Landkäufe die wilden Krieger vertreiben, ihnen auf einmal solche Achtung des Besitzes eingeflößt haben, daß sie lieber sich unter einander auf den Tod bekämpfen, als die unbeschützten Missionarien angreifen? Will man das Zeugniß eines Eingebornen hören, so lautet es so: Seyd freundlich gegen die Missionarien, sagt er zu seinen Landsleuten, denn sie sind es gegen euch. Stehlet ihnen nichts, denn sie stehlen euch auch nichts. Laßt sie in Frieden auf dem Boden seyn, den sie gekauft haben, und laßt uns auf ihren Rath und ihr Gebet hören. Wer noch ausführlicher damit bekannt werden möchte, unter welchen Gefahren die Missionäre als Friedensvermittler zwischen den feindlichen Stämmen auftreten, dem gibt das Magazin für die Geschichte der evangelischen Mission (Basel, 1836. Heft 4) genauern Bericht.

Für die allgemeine Bemerkung über die Abnahme der Bevölkerung in der Nähe der Missionarien und zwar nur oder hauptsächlich in dieser Nähe ist der Correspondent Beweis oder Autorität schuldig geblieben.

Welchen Eindruck die Erlaubniß der Gesellschaft an ihre Missionarien auf das englische Publicum gemacht habe, lassen wir dahingestellt, aber auf ihre Casse kann man sich nicht wohl hiefür berufen. Im Jahr 1829 bis 1830, also vor dieser Landkauf-Licenz, war ihre Jahreseinnahme: 53,881 Pf. St., in den drei nächsten Jahren zeigte sie sich geringer, nämlich 53,000, 48,000 und 49,000 Pf. Der Raum erlaubt nicht, auf die von einer ganz andern Seite herkommenden Ursachen dieser Abnahme hier einzugehen. Im Jahr 1833 bis 34 aber betrug ihre Einnahme über 57,000 Pf., im Jahr 1834 bis 35 sogar 69,000 Pf. und im Jahr 1837 bis 1838, in welchem eben Flatts Angaben großen Eindruck machten, 75,877 Pf. Sterling. Wie es also hierin mit der Sicherheit der Angabe des Correspondenten steht, ist sehr klar.

Endlich berühren wir nur noch den Punkt, der dem Correspondenten im Interesse der Hochkirche sehr wichtig zu seyn scheint, nämlich die Unkirchlichkeit der angeschuldigten Gesellschaft. Wer mit dem Gange der Missionsthätigkeit nur einigermaßen vertraut ist, dem ist es bekannt geworden, welche Unterhandlungen zwischen der Church Missionary Society und den Bischöfen von Calcutta, Madras, Bombay und Australien gepflogen wurden, welchen für die Gesellschaft erwünschten Ausgang sie hatten, wie die Missionen unter der kirchlichen Aufsicht der Bischöfe stehen, die in Neuseeland förmlich vom Bischofe visitirt wurden u. s. w. Die fast komische Behauptung, die Gesellschaft verwerfe die Autorität der Erzbischöfe, kann nur in Unbekanntschaft mit ihrer Stellung ihren Grund haben, indem bekanntlich die Missionarien der Gesellschaft jährlich vom Bischof von London ordinirt werden, doch wohl unter der Autorität des Erzbischofs von Canterbury?

Hiermit genug zur Berichtigung ungenauer Angaben und zur Beruhigung Aller, denen solche Mißgriffe, im Namen christlicher Bildung begangen, wie sie im fraglichen Artikel angeschuldet sind, leid seyn würden. Weitere Nachweisungen über diese Sache und ihren Gang sollen nicht ausbleiben.

[1804]

Todes-Anzeige.

Am 8 April starb zu Rom, 88 Jahr alt, Charles Edward Drummond, Prälat des römischen Hofes und apostolischer Protonotar; fünfter Herzog von Melfort, Graf v. Lussan, in Frankreich; Earl of Melfort und Perth, in Schottland*)Der Titel eines Earl von Melfort, Peers in Schottland, ward im Jahr 1695 proscribirt, und der eines Earl von Perth ist seit 1716 wegen der im Jahr 1715 erfolgten Proscription des Lords Drummond, des Sohnes des 4ten Earl von Perth, der aus diesem Grunde nicht der gesetzliche Nachfolger seines Vaters seyn konnte, suspendirt. Indessen wurden diese Titel von der Familie nie aufgegeben und auch der jetzige Erbe wird sie fürderhin führen, wie dieß alle gethan, die in directer Linie von Männern abstammten, die um ihrer Anhänglichkeit an das unglückliche Haus Stuart willen ihre Ehren verwirkten; so namentlich die Lords Airlie, Wemyß, Kelmare etc.; Baron Cleworth, in Irland, und 13ter männlicher Chef des Hauses Drummond. Sein Nachfolger und Erbe ist sein einziger Neffe George Drummond, Herzog von Melfort etc.

[1783-84]

Bekanntmachung.

Dienstag den 2 Junius d. J., Vormittags 11 Uhr, wird die in Hattenheim im Rheingau gelegene Besitzung des Hrn. Baron v. Mappes zu Mainz in den Gebäuden der Besitzung selbst freiwillig versteigert. Sie ist einerseits nördlich in der Mitte von Hattenheim an der Landstraße, südlich nahe am Rhein und mehreren Inseln gelegen, im Mittelpunkte des Rheingaues, den Taunusbädern, den Städten Biedrich und Mainz, so wie mehreren andern der schönsten Punkte des Rheingaues nahe. Die dazu gehörigen wiesenartig angelegten, durch eine Brücke und Bäume verschönerten Gärten enthalten 145 Ruthen 75 Schuh. In einem derselben über der Brücke befindet sich ein Gebäude, dessen unterer Theil zur Aufbewahrung von Gewächsen, der obere zur Wohnung des Gärtners bestimmt ist, und an demselben sind Traubenplanken angebracht und ein Obstgarten angelegt.

Das Hauptgebäude, massiv in Stein, enthält einen Salon, ein Badezimmer, zusammen 7 Piecen, dann eine große Küche, eine Waschküche und zwei Brunnen im untern Stock; eine Stiege hoch enthält es einen Salon, 6 Zimmer, Garderobe und Mangzimmer; zwei Stiegen hoch 7 Piecen. Die Einrichtung ist sehr bequem und ganz neu. An das Hauptgebäude reiht sich die Wohnung für die Dienerschaft, und daran befindet sich ein großer Hof, Stallung für 6 Pferde, ein Rindviehstall, 3 Remisen, Keller für 80 rheinische Stückfässer.

Die zu dieser Besitzung gehörigen Weinberge enthalten (den Morgen zu 160 Ruthen gerechnet) 6 Morgen 35 Ruthen, und hiervon liegen: 3 Morgen, 1 Viertel, 25 Ruthen 50 Schuh in den vorzüglichsten Lagen, nämlich Wispelbrunnen, unterer Weiher, Hassel, Hinterhausen; 2 Morgen, 3 Viertel, 5 Ruthen 75 Schuh in den sehr guten Lagen: Helgenwag, Kilp, Bitzen.

Das Wiesenland beträgt 2 Morgen 100 Ruthen und das dazu gehörige Pflanzfeld 140 Ruthen.

Da die Weinberge die vorzüglichsten Producte liefern, so eignet sich die Besitzung auch sehr gut zu einem Weingeschäft.

Vorerst werden die Gebäude und Gärten, sodann Weinberge, Wiesen und Pflanzfeld im Ganzen versteigert.

Die Besitzung selbst und die Versteigerungsbedingungen können auf Anfragen bei Hrn. Schultheiß Franque und bei Hrn. Conrad Ettingshaus zu Hattenheim eingesehen werden. Eltville, den 28 April 1840.

Herzoglich Nassau'sche Landoberschultheißerei: Vietor.

[1785-86]

Dienstag den 2 Junius d. J., Vormittags, unmittelbar nach Versteigerung der Besitzung des Hrn. Baron v. Mappes von Mainz, wird auch die in Hattenheim gelegene Besitzung des Hrn. van Recum von Mainz freiwillig im Ganzen versteigert. Diese Besitzung besteht in 10 Morgen, 2 Ruthen 3 Schuh Weinbergen in folgenden Lagen:1054 5 Morgen, 1 Viertel, 24 Ruthen 35 Schuh in den vorzüglichsten Lagen, nämlich: Markobrunneu, hohen Weg, Mannberg, Stabel, Nußbrunnen, Willborn; 3 Morgen, 14 Ruthen 50 Schuh in sehr guten Lagen: unterer Weiher, Gassenweg, Mauer und zwei kleine Weinberge; 1 Morgen, 2 Viertel, 3 Ruthen 50 Schuh in guter Lage: Schützenhäuschen, oberer Weiher, Plenzer; 2 Morgen, 3 Viertel, 3 Ruthen 50 Schuh Wiesen, und 1 Morgen, 1 Viertel 75 Schuh Pflanzfeld.

Die Besitzung und die Versteigerungsbedingungen können bei Hrn. Schultheiß Franque und bei Hrn. Conrad Ettingshaus zu Hattenheim eingesehen werden. Eltville, den 28 April 1840.

Herzoglich Nassau'sche Landoberschultheißerei: Vietor.

[1093-98]

Bayerisch-würtembergische Donau-Dampfschifffahrt.

Dienst zwischen Donauwörth, Regensburg und Linz während der Monate April und Mai 1840.

Von Donauwörth nach Regensburg den 13, 20, 27 Mai.

Von Regensburg nach Linz den 13, 15, 17, 19, 22, 24, 27, 29 Mai.

Von Linz nach Regensburg den 14, 16, 19, 21, 24, 26, 29, 31 Mai, von Regensburg nach Donauwörth den 17, 24, 31 Mai.

Die Schiffe stehen mit denen der österreichischen Gesellschaft sowohl bei der Thal - als Bergfahrt in directer Verbindung, so daß stets am Tage nach der Ankunft in Linz die Reise nach Wien resp. Regensburg fortgesetzt wird.

Wegen noch nicht gehöriger Regulirung einiger über die Donau führender Gemeindebrücken muß die Fahrt zwischen Donauwörth und Ulm vor der Hand bis zur nähern Bekanntmachung unterbleiben.

Regensburg, im März 1840.

Die Direction.

[1744-46]

Anzeige.

K. K. priv. österreichisches Lloyd in Triest.

II. Section Dampfschifffahrt-Gesellschaft.

Die Dampfschifffahrt-Gesellschaft des k. k. privilegirten österreichischen Lloyd bringt hiemit zur Kenntniß, daß ihre vierte General-Versammlung am 21 Mai d. J., Abends 6 Uhr, abgehalten werden wird.

Das betreffende Einladungs-Rundschreiben wurde bereits an die HH. Mitglieder erlassen, auf deren Namen die Actien eingeschrieben sind; diejenigen Herren aber, deren Actien auf den Ueberbringer lauten, können ein Exemplar in Triest, im Bureau des Verwaltungsraths, und in Wien bei den General-Agenten der Gesellschaft, HH. M. H. Weikersheim und Comp. in Empfang nehmen, wenn sie ihren Anspruch darauf erweisen.

Triest, den 1 Mai 1840.

[1452-54]

Bekanntmachung

Auf Antrag des kais. k. niederösterr. Appellations - und Criminalobergerichts in Wien wird nachstehende Bekanntmachung zur öffentlichen Kenntniß gebracht: Convoe. der Erben und Gläubiger der Verstorbenen: Marzelin Eberle und Johann Mayenberg.

Vor dem Prediger-Ordens-Grundbuchsamt in Wien, Stadt Nr. 669 im Dominikanerkloster, haben alle jene, welche an die Verlassenschaften des ohne letztwillige Anordnung am 20 Januar 1840 verstorbenen Hausknechtes zu Nußdorf Nr. 58, Marzelin Eberle, angeblich verheirathet, und von Bernbeuern im Königreich Bayern gebürtig; dann des gleichfalls ohne Testament am 26 Januar 1840 verstorbenen Papiermachergesellen und Kleinhäusler Nr. 25 zu Ramersdorf, Johann Mayenberg von Báar, Kantons Zug in der Schweiz, gebürtig, als Erben oder als Gläubiger oder aus einem sonstigen Rechtstitel Ansprüche zu haben glauben, dieselben binnen einem Jahr und sechs Wochen, längstens also bis 31 März 1841, früh 10 Uhr, anzumelden und zu liquidiren, widrigens diese Verlassenschafts-Abhandlungsgeschäfte zwischen den Angemeldeten der Ordnung nach ausgemacht, und die Einantwortung an jene derselben erfolgen würde, denen der Nachlaß nach den Gesetzen gebührt.

Wien, den 14 Februar 1840.

Vom Prediger-Ordens-Grundbuchsamte.

(L. S.) Zwetler, Verwalter.

Augsburg, am 12 April 1840.

Königlich bayer. Kreis - und Stadtgericht.

Lic. Kellerer, Director.

Pichler.

[1650-51]

Karlsruhe.

Verpachtung der Restauration in dem Museum.

Der bestehende Pachtvertrag geht mit September d. J. zu Ende und es soll bis dahin ein neuer abgeschlossen werden, wozu die Liebhaber eingeladen werden, sich längstens bis 15 Junius zu melden.

Der Pächter erhält die alleinige Restauration in dem Museumsgebäude für eine Gesellschaft von mehr als 700 Mitgliedern sammt deren Familienangehörigen, und es wird demselben hierzu das ganze untere Locale eingeräumt, ein bisher bestandener Kosttisch wird von einem gewandten Wirth mit Leichtigkeit fortgeführt werden können; ferner bezieht der Restaurateur die Einnahme von zwei Billards und sonstige nicht unbedeutende Spielgelder.

In den Wintermonaten wechseln wöchentlich Tanzunterhaltungen und musikalische Productionen, bei welchen dem Restaurateur auch die dazu bestimmten Localitäten des obern Stocks eingeräumt werden; überdieß finden in der Regel jährlich mehrere Festessen statt. Die Heizung und theilweise Beleuchtung des ganzen Locales trägt die Gesellschaft.

Hiefür hat der Restaurateur einen in Verhältniß geringen Pacht zu bezahlen und eine Caution zu leisten, wogegen demselben die ganze Mobiliar-Einrichtung überlassen wird, so daß zu der Einrichtung ein Capital von 3 bis 4000 fl. hinreicht, worüber Vermögenszeugnisse vorzulegen sind. Die Lusttragenden werden eingeladen, die nähern Bedingungen bei dem Oekonomie-Beamten der Museumsgesellschaft in Augenschein zu nehmen, von welchem solche auf Verlangen auch schriftlich mitgetheilt werden.

Karlsruhe, den 1 Mai 1840.

Die Museums-Commission.

[1591-92]

Guts-Verkauf.

Kauflustigen von Landhäusern in freundlicher und gesunder Lage wird ein geräumiges und sehr wohlfeiles, bei Kaufbeuren angeboten, nur 200 Schritte von der Stadt gelegen, nebst Garten mit englischer Anlage, schönen Laubgängen, Lauben und vielen Obstbäumen. Ein Teich, Springbrunnen, Treibhaus, Glashaus, Pavillon, Badegelegenheit zieren den ungefähr einen Morgen großen Garten. Der durchfließende Mühlbach erhöht dessen Annehmlichkeit. Eine mäßige Wasserkraft für eine Fabrikanlage könnte auch benützt werden. Das Ganze wird von dem entfernt wohnenden Besitzer weit unter den Kosten, nämlich um 5000 Gulden, abgegeben.

Hierauf Reflectirende belieben sich in frankirten Briefen an den Großhändler Georg Heinzelmann in Augsburg zu wenden.

[1569-70]

Stelle-Gesuch.

Ein junger Kaufmann, welcher bereits schon in angesehenen Häusern zur Zufriedenheit seiner HH. Principale servirte, wünscht seine gegenwärtige Stelle zu verändern; da derselbe einige Sprachkenntnisse besitzt, wäre es ihm sehr angenehm, wo möglich in ein Geschäft zu kommen, wo er sich hierin mehr ausbilden könnte, und würde sich auch gerne diesem zu lieb ein geringeres Salair gefallen lassen. Ueber strenge Solidität kann er sich auch genügend ausweisen. Gefällige Anträge beliebe man unter der Adresse B. Z. Nr. 1569-70 frankirt an die Expedition der Allg. Zeitung gelangen zu lassen.

[1724]

Maculaturpapier gutes altes, Medianformat, geben wir pr. Ballen zu 14 fl. 30 kr. und in Partien von wenigstens 15 Ballen zu 13 fl. 20 kr. ab.

Stettin'sche Buchhandlung in Ulm.

1055

[1624]

Neue Taschenausgabe von Hauffs Werken.

So eben wurde an alle guten Buchhandlungen Deutschlands und des Auslandes versandt, der erste Band von: Wilhelm Hauffs sämmtlichen Werken mit des Dichters Leben von Gustav Schwab.

Neu durchgesehen und ergänzt.

Vollständig in fünf Bänden.

Dritte Gesammt-Ausgabe letzter Hand.

Feinstes Maschinenpapier mit gänzlich neuer Schrift.

Vollständig: Subscriptionspreis nur 3 Rthlr. oder 4 fl. 30 kr.

Nach Vollendung: 3 Rthlr. 18 gr. oder 6 fl.

Verlag der fr. Brodhag'schen Buchhandlung in Stuttgart.

Wie sehr die reizende Darstellungsgabe des Dichters Wilhelm Hauff und wie schnell sie beliebt und anerkannt wurde, zeigt unzweideutig das baldige Vergreifen der großen Auflagen seiner Werke.

Obgleich seine schriftstellerische Laufbahn nur zwei Jahre umfaßt, wies ihm doch die Lesewelt eine hohe Stelle unter ihren Lieblingsschriftstellern an. Und wen kann man ihm auch wohl an die Seite stellen, der solche einschmeichelnde Lieblichkeit, solche Begeisterung, solche Heiterkeit und Annehmlichkeit in jedem Leser, sey er hoch oder niedrig, gebildet oder nicht, entwickelte, wie er durch seine Phantasiegebilde. Unstreitig steht eben diese Gewandtheit und Gefälligkeit im Ausdruck, die einer seiner Beurtheiler so passend Holdseligkeit der Rede nennt, unter den hervorragenden Seiten seines Talentes obenan. Mittelst desselben wurde es ihm, unterstützt durch seinen Humor und treffenden Witz, möglich, die wirkungsvollen Bilder unseres geselligen Lebens zu liefern, die uns in seinen Schriften so sehr anziehen.

Das Verzeichniß der vollständigen Werke und dieser Ausgabe ist folgendes: Hauffs Leben von Gustav Schwab. Gedichte und Rede zu Hauffs Andenken. Hauffs Gedichte und Lieder. Prosaische Aufsätze: Othello. Die Bettlerin vom Pont des Arts. Jud Süß. Die Sängerin. Die letzten Ritter von Marienburg. Die Memoiren des Satan. Lichtenstein. Der Mann im Monde. Die Controverspredigt. Das Bild des Kaisers. Phantasien im Bremer Rathskeller. Mährchen. Skizzen.

[111]

In der Unterzeichneten sind so eben erschienen und durch alle Buchhandlungen zu beziehen: Würtembergische Jahrbücher für vaterländische Geschichte, Geographie, Statistik und Topographie.

Herausgegeben von J. G. D. Memminger.

Jahrgang 1838. Zweites Heft.

Mit einer lith. Beilage.

Subscriptionspreis 1 fl. 12 kr. Ladenpreis 1 fl. 45 kr. oder 1 Rthlr.

Inhalt.

Chronik. Bevölkerung des Königreichs am 15 December 1838. Abhandlungen, Aufsätze und Nachrichten. Vollständiger Auszug aus Hofrath Hammers Nachrichten und fortgesetzten Nachrichten von den altdeutschen Grab - und Opferhügeln in der Umgegend von Kirchberg im Hohenlohe'schen. Chronologische Darstellung des Merkwürdigen aus der Regierungszeit Sr. Maj. des Königs Wilhelm. Vom 30 October 1816 bis 31 December 1837. Haus-Chronik eines Bürgers von Herbrechtingen. Statistische Uebersicht des Fürstenthums Hohenzollern-Sigmaringen nach Bevölkerung, Gebäuden, Gemarkungsfläche und Gemeinde-Haushalt für das Jahr 1836. Steinkohlen-Nester in Würtemberg. Die ausgestorbenen Herren von Kirchberg. Beitrag zur Geschichte des gleichfalls erloschenen Geschlechts derer von Bebenburg und Nordenberg und seiner Seitenlinien. Die würtembergische Litteratur vom Jahr 1838. Register über die Jahrgänge 1827-1837.

Stuttgart und Tübingen, im April 1840.

J. G. Cotta'sche Buchhandlung.

[1690]

Medicinisch-chirurgisches Prachtwerk.

Von dem in unserm Verlag erscheinenden Werke: Die Erkenntniss und Behandlung der Eingeweidebrüche.

Von Prof. A. K. Hesselbach, ist an alle guten Buchhandlungen, welche Aufträge zur Bestellung desselben hatten, die 2te Lieferung abgesendet worden. Es erscheint das Werk in 4 Lieferungen von je 10-12 Druckbogen Text und 5 Tafeln Abbildungen in natürlicher Grösse.

Bis zum kommenden September ist es vollständig.

Format gr. Fol. Preis 7 fl. 12 kr. rhn. per Lieferung.

Bauer & Raspe.

Weitere Bestellungen darauf nehmen an: die Matth. Rieger'sche Buchh. in Augsburg und Lindau, J. Lindauer und Franz in München.

[1547]

Bei Friedrich Fleischer in Leipzig sind neu erschienen: The complete Works by Charles Dickens (Boz).

Vol. 1 bis 6.

Subscriptionspreis für jeden Band 1 Thaler.

Inhalt.

Vol. 1. 2. Papers of the Pickwick Club.

3. Oliver Twist, or the parish boy's progress.

Vol. 4. 5. The life and adventures of Nicholas Nicklebye.

Vol. 6. Sketches of London life.

Auch sind nun wieder vollständig zu haben, jeder Band 1 Thlr. Subscr. -Pr. : Bulwer, E. L., complete Works. 16 Vol.

Marryat, Capt., complete Works. 12 Vol.

Burns, Robert, Works, complete in 1 Vol. 3 Thlr. 8 gr.

1056

[1709]

In Karl Gerolds Buchhandlung in Wien ist so eben erschienen, und daselbst so wie in allen Buchhandlungen Deutschlands zu haben: Vom Ackerbaue und von dem Zustande der den Ackerbau treibenden Classen in Irland und in Großbritannien.

Auszüge aus den amtlichen Untersuchungen und Acten, welche das Parlament vom Jahre 1833 bis auf den heutigen Tag öffentlich bekannt gemacht hat.

Sammt einigen Bemerkungen des Herausgebers.

Zwei Bände.

gr. 8. Wien 1840. In Umschlag brosch. Preis 3 Rthlr. sächs.

Obiges in zwei Bänden erschienene Werk, wovon der erste Band über Irland, und der zweite über Großbritannien handelt, gründet sich, wie der Titel besagt, auf Untersuchungen der agrarischen Zustände der drei vereinigten Königreiche von Seiten des Parlaments von England, und enthält nicht allein die Ergebnisse dieser Untersuchung, sondern auch die Vorschläge der mit derselben beauftragt gewesenen Commissionen zur Verbesserung des Ackerbaues im Allgemeinen, so wie die Beleuchtung dieser Vorschläge durch die aus tiefer Einsicht und ausgebreiteter Erfahrung geschöpften Bemerkungen der Herausgeber. Das vorliegende Werk liefert nicht bloß eine umfassende Anschauung der innern Verhältnisse Großbritanniens, namentlich des Grundbesitzes mit seinen Eigenthümlichkeiten, des Pachtsystems, des Ackerbaues in seiner rationellen und industriellen Betriebsamkeit, der Schaf -, Vieh - und Pferdezucht, des Handels - und Fabrikwesens, der Lage und Beschäftigung der verschiedenen Classen der Gesellschaft, sondern ist durch die darin ausgesprochenen Principien ganz geeignet, eine völlige Umgestaltung der bisherigen Ansichten über Nationalökonomie zu bewerkstelligen.

Dasselbe Werk ist auch in französischer Sprache erschienen und um gleichen Preis durch alle Buchhandlungen zu beziehen.

[1315-17]

Bei Gustav Heckenast, Buchhändler in Pesth, ist erschienen und durch alle Buchhandlungen zu beziehen: Taschenwörterbuch der ungarischen und deutschen Sprache.

Nach der neuesten Orthographie, mit Aufnahme der neu gebildeten und wieder belebten ungarischen Wörter, von Johann Fogarasi.

12. Pesth 1836. 2 Bände geheftet 4 fl. C. M.

[1325-30]

Bei Georg Wigand in Leipzig ist erschienen: Thiers 'Geschichte der französischen Revolution.

Vollständig in 2 groß Octavbänden steif gebunden 3 Thlr.

[1512-14]

Oelgemälde-Verkauf.

In einer Stadt im Kanton Waadt in der Schweiz befinden sich zum Verkauf circa 60 Oelgemälde encadrirt und gut conservirt, das größte von 4 Schuh im Diameter und abwärts.

Es befinden sich darunter: Landschaften von Didai, Schütz, De la Croix, M. Carré, H. Roos, Roos de Tivoli und Theodor Roos, Schalch, Bacler-d'Abbe, Van der Belde, Vivaris und Idem; Portrait von Rembrand, von ihm selbst gemalt, Gustav Horn, Feldmarschall de Gustav Adolph dit von Vandyk; Gemälde von Vandyk, Netscher, Vanloo; ein schlafendes Kind in Lebensgröße von Guido Reni, Boiterin, Guercino, Ostade, Jali etc.

Sollte sich ein Liebhaber finden, der nähere Auskunft wünschte, darf er sich nur an C. D. poste restante à Vevey adressiren.

[1537-38]

Verpachtung von Verkaufsläden in der neuen Colonnade zu Wiesbaden.

Um mehrfache Nachfrage zu befriedigen, ist im Laufe des vorigen Sommers auf höchsten Befehl Sr. herzoglichen Durchlaucht eine neue Colonnade auf der Südseite der Esplanade des Curhauses zu Wiesbaden erbaut worden, welche bestimmt ist, dem Bade - und städtischen Publicum eine größere Waaren-Ausstellung zum Verkauf anzubieten.

Die Colonnade verbindet den Bad - und Gasthof zu den Vier Jahreszeiten mit dem Cursaal, sie ist 500 Fuß lang, oben und unten mit Flügelgebäuden geschlossen und von allen Seiten zugänglich; längs des Säulenganges von 22 Fuß Breite sind geräumige Kaufläden von 1, 2 und 3 Bogen mit einem daranstoßenden und einem darüber befindlichen Zimmer eingerichtet, und ihre Lage an der besuchtesten Stelle des Cursaales läßt nichts zu wünschen übrig.

Da die Anstalt vor der Cursaison vollendet seyn wird, so hat der Unterzeichnete von herzoglicher General-Domänendirection den Auftrag erhalten, die Verkaufsräume öffentlich an den Meistbietenden zu verpachten.

Es werden daher die Lusttragenden hierdurch eingeladen, sich Montag den 25 Mai l. J., Morgens 10 Uhr, auf hiesiger Receptur-Amtsstube einfinden zu wollen, woselbst nach Eröffnung der Bedingungen, welche von heute an eingesehen werden können, die Verpachtung vorgenommen wird.

Wiesbaden, den 22 April 1840.

Der Recepturbeamte Hofkammerrath Barth.

[1470-72]

Gesuch einer Musik-Directorstelle.

Ein Musiker, der bei bedeutenden Theatern als Musikdirector fungirt hat, sucht eine Stelle als Dirigent eines Musikvereins, oder als Musikdirector bei einer bedeutenden Stadt, oder einem soliden Theater. Derselbe hat sich als Componist durch viele gedruckte Werke sowohl, als auch durch mehrere Opern und größere geistliche Werke, als Messen etc., einen ehrenvollen Ruf erworben, und kann über seine Tüchtigkeit die befriedigendsten Zeugnisse liefern. Adressen unter H. D. werden an die Expedition dieser Zeitung franco erbeten.

[1602-3]

Anstellungs-Gesuch.

Ein junger Mann, der mehrere Jahre in Frankreich die verschiedenen Arbeiten, welche die englischen Mahlmühlen erfordern, praktisch erlernt hat, und als Aufseher in einer solchen in Condition war, wünscht nun in diesem Fache eine Anstellung für längere Zeit zu erhalten.

Geneigte Nachfragen bittet er mit der Nummer 1602-3 und der Chiffer M. franco an die Expedition der Allg. Zeitung zu adressiren. Er wird mit Vergnügen bereit seyn, die erforderlichen Schriften über seine Fähigkeit und seine Leistungen mitzutheilen.

[1594-97]

Der Unterzeichnete hat die Ehre hiermit anzuzeigen, daß sein Gast - und Badhof in Baden in der Schweiz am ersten Mai eröffnet wird. Dieses ist das geräumigste Etablissement in diesen Bädern und am nächsten bei den Thermalquellen, was besonders für die Dampfbäder und Gaseinathmungen wichtig ist. Auf der äußersten Spitze gelegen, welche die Limmat umspült, bieten sich verschiedene Ansichten auf dieselbe, so wie auf den Lagernberg, den Hertenstein, den lebhaftesten Theil von Ennetbaden, den Verenaplatz und auf den eigenen Hofraum von 13,000 Quadratfuß dar, welcher mit Blumen, Schattenbäumen und einem Mineralbrunnen versehen und ebenfalls sehr belebt ist. Die Zimmer sind durchaus reparirt und neu möblirt. Die Preise sind die gleichen, wie anderwärts, und die Bedienung so eingerichtet, daß sowohl den höchsten Anforderungen als auch den einfachern Bedürfnissen entsprochen werden kann, indem Gelegenheit zu jeder schicklichen Einschränkung dargeboten ist.

Baden in der Schweiz, den 25 April 1840.

C. J. Suter, zum Stadhof.

[1584-86]

Anzeige.

In Bezug auf die durch Hrn. Prof. Buschmann gemachte Verkaufsanzeige erlaubt sich der Unterzeichnete einem hohen Adel und verehrungswürdigen Publicum die ergebenste Anzeige zu machen, daß er das ausschließliche Privilegium zur Anfertigung von Holz-Mosaik-Fußböden u. a. m. käuflich an sich gebracht habe, und nun eingerichtet sey, daß er jeder billigen Anforderung vollkommen entsprechen zu können glaube.

Da diese Art Fußböden wegen ihrer Construction sowohl vorzüglich gut, als auch durch die Vortheile der Maschinen zur Verfertigung derselben, im Vergleiche mit andern, außerordentlich billig sind, so schmeichelt er sich, zahlreichen Bestellungen entgegen sehen zu dürfen.

Eine Auswahl von Mustertafeln verschiedener Größe stehen Jedermann in meiner Behausung zur Einsicht bereit.

München, den 22 April 1840.

Leonhard Glink, Tischler-Meister an der Herzogspital-Straße Nr. 9.

[1797]

Violinen-Verkauf.

In Augsburg sind zwei ächte italienische Violinen von Maggini v. J. 1624, jede um den Preis von 800 fl. zu verkaufen. Die Expedition dieses Blattes gibt auf portofreie Briefe nähere Auskunft.

About this transcription

TextAllgemeine Zeitung
Author[unknown]
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Responsibility Alexander Geyken, ed.; Susanne Haaf, ed.; Bryan Jurish, ed.; Matthias Boenig, ed.; Christian Thomas, ed.; Frank Wiegand, ed.

Deutsches TextarchivNote: Bereitstellung der Texttranskription.Note: Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.2016-06-28T11:37:15Z Matthias BoenigNote: Bearbeitung der digitalen Edition.2016-06-28T11:37:15Z CLARIN-DNote: Langfristige Bereitstellung der DTA-Ausgabe

EditionVollständige digitalisierte Ausgabe.

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Bibliographic informationAllgemeine Zeitung Nr. 132. 11. Mai 1840 . Augsburg1840.

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Fraktur

LanguageGerman
ClassificationZeitung; ready; augsburgerallgemeine

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Bogensignaturen: gekennzeichnet; Druckfehler: keine Angabe; fremdsprachliches Material: gekennzeichnet; Geminations-/Abkürzungsstriche: keine Angabe; Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): wie Vorlage; i/j in Fraktur: Lautwert transkribiert; I/J in Fraktur: Lautwert transkribiert; Kolumnentitel: gekennzeichnet; Kustoden: gekennzeichnet; langes s (?): als s transkribiert; Normalisierungen: keine Angabe; rundes r (ꝛ): als r/et transkribiert; Seitenumbrüche markiert: ja; Silbentrennung: aufgelöst; u/v bzw. U/V: Lautwert transkribiert; Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert; Vollständigkeit: teilweise erfasst; Zeichensetzung: wie Vorlage; Zeilenumbrüche markiert: nein;

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ShelfmarkDWB 1996/32
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