PRIMS Full-text transcription (HTML)
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Neue Rheinische Zeitung.
Organ der Demokratie.
No. 19. Köln, Montag 19. Juni 1848.

Die Neue Rheinische Zeitung erscheint vom 1. Juni an täglich. Bestellungen für das nächste Quartal, Juli bis September, wolle man baldigst machen. Alle Postämter Deutschlands nehmen Bestellungen an.

Abonnementspreis in Köln vierteljährlich 1 Thlr. 15 Sgr., in allen übrigen Orten Preußens 2 Thlr. 3 Sgr. 9 Pf. Außerhalb Preußens mit Zuschlag des fremden Zeitungsportos. Inserate: die vierspaltige Petitzeile oder deren Raum 1 Sgr. 6 Pf.

Uebersicht.

Deutschland. Köln. (Vincke und Lychnowski). Köln. (Valdenairs Haft. Sebaldt). Frankfurt. Grundrechte des deutschen Volkes. Polnische Eingabe. Beschluß des demokratischen Kongresses). Karlsruhe. (Peters Verhaftung). Berlin. (Vereinbarungsdebatte. Schreckenstein Kriegsminister. Blesson. Rimpier. Erklärung der Landwehr). Breslau. (Adresse an das Berliner Volk). Stettin. (Pilgerschaft nach Potsdam). Posen. (Statistisches. Die geschorenen Polen. Grausamkeiten gegen Verwundete). Gnesen. (Rüstung. Die Russen). Von der russischen Gränze. (Die Armee). Darmstadt. (Tod des Großherzogs). Wien. (Arbeiterverhältnisse. Kaiserliche Erlasse. Telegraphische Nachricht aus Prag). Schleswig Holstein. (Apenrade besetzt).

Ungarn. Pesth. (Arbeiterkrawall).

Dänemark. Kopenhagen. (Russische Flotte).

Schweden und Norwegen. Stockholm. (Stimmung über den Krieg). Christiania. (Rüstungen).

Rußland. (Lager bei Kalisch).

Französische Republik. Paris. (Demission Louis Bonapartes. Die Sitzung der Nationalversammlung vom 15. Juni. Die Nationalversammlung vom 16. Juni).

Belgien. Brüssel. (Die Wahlen).

Schweiz. Bern. (Verbot der Annahme neapolitanischer Orden).

Großbritannien. London (Parlamentssitzung. Prozeß gegen die Chartisten verschoben. Börse. Die irische League).

Italien. Insbruk. (Rückzug der Oestreicher). Mailand (Stellung der Truppen). Verona (Gerüchte).

Amtliche Nachrichten.

Auf den Bericht des Staats-Ministeriums vom 12. d. M. erklärte Ich Mich damit einverstanden, daß diejenigen Beamten, welche schon bisher zur Disposition gestellt worden sind oder mit Rücksicht auf die bevorstehende Umbildung der Staatsbehörden vorläufig zur Disposition zu stellen sein werden, ein Wartegeld so lange bewilligt werden soll, bis ihnen entweder ein anderes öffentliches Amt übertragen wird oder ihre Pensionirung thunlich erscheint. Die Sätze dieses Wartegeldes sind im Anschluß an den Erlaß vom 25. Mai 1820 derartig zu bestimmen, daß disponibel gewordene Beamte, welche 1200 Thlr. und mehr an jährlichem Gehalte beziehen, die Hälfte ihres Gehaltes als Wartegeld, diejenigen aber, deren Gehalt

1100 Thlr. beträgt, 580 Thlr. Wartegeld. 1000 Thlr. beträgt, 560 Thlr. Wartegeld. 900 Thlr. beträgt, 540 Thlr. Wartegeld. 800 Thlr. beträgt, 505 Thlr. Wartegeld. 720 Thlr. beträgt, 480 Thlr. Wartegeld. 600 Thlr. beträgt, 400 Thlr. Wartegeld. 480 Thlr. beträgt, 360 Thlr. Wartegeld. 360 Thlr. beträgt, 270 Thlr. Wartegeld. 336 Thlr. beträgt, 250 Thlr. Wartegeld. 300 Thlr. beträgt, 225 Thlr. Wartegeld. 276 Thlr. beträgt, 200 Thlr. Wartegeld. 264 Thlr. beträgt, 200 Thlr. Wartegeld. 240 Thlr. beträgt, 180 Thlr. Wartegeld. 204 Thlr. und abwärts bis 150 Thlr. beträgt, 150 Thlr. Wartegeld.

erhalten. In Füllen, wo die Besoldungen von vorstehenden Sätzen abweichen, soll das Wartegeld nach dem Verhältniß des nächsten höheren Gehaltsatzes ermirtelt werden. Die geringer als mit 150 Thlr. Besoldeten mögen das volle Gehalt als Wartegeld behalten; dagegen soll auf Besoldungs-Zuschüsse, welche einzelnen Beamten behufs der Reprasentation in ihren Dienstverhältnissen gegeben sind, bei der Wartegelder-Bestimmung nicht Rücksicht genommen werden und das Maximum des anrechnungsfähigen Gehalts 4000 Thlr. folglich das Wartegeld den Betrag von 2000 Thlr. nicht überschreiten. Die auf Wartegeld zu setzenden Beamten sind in der Wahl ihres Wohnortes im Inlande nicht beschränkt, jedoch verpflichte, dort nach ihrer Befähigung mit möglichster Berücksichtigung ihrer früheren Verhältnisse mäßige Hülfe im Staatsdienste zu leisten, wenn dies gefordet wird. Dieser Erlaß, welcher auf Richter keine Anwendung leiden soll, ist durch die Gesetz-Sammlung zu veröffentlichen und durch die Departements-Chefs vom 1. Juli d. J. zur Ausführung zu bringen.

Sanssouci, den 14 Juni 1848. (gez.) Friedrich Wilhelm. (contrasignirt.) Camphausen. von Auerswald. Bornemann. von Arnim. Hansemann. Graf von Kanitz. von Patow. An das Staats-Ministerium.

Bekanntmachung.

In Folge des Angriffs auf das hiesige Zeughaus am Abend und in der Nacht des 14. Juni sind aus demselben eine bedeutende Anzahl von Gewehren, mehrere werthvolle Waffen und vielfache andere zur Ausrüstung und Wehr des Heeres gehörige Gegenstände geraubt worden, wodurch dem letzteren ein sehr empfindlicher Nachtheil verursacht wird.

An den Patriotismus jedes Bewohners Berlins ergeht daher das dringende Ersuchen, dahin zu wirken, daß die Waffen etc. wieder herbeigeschafft werden, und das Ministerium hofft, daß die Theilnahme für das vaterländische Kriegsheer bei den Berlinern so groß ist, daß Jeder in seinem Kreise sich bemühen wird, den Verlust möglichst gering zu machen.

Das hiesige Artillerie-Depot ist angewiesen, jede solche Waffe im Zeughause anzunehmen.

Berlin, den 15. Juni 1848.

Für den Kriegsminister: [#]. Griesheim, Oberst-Lieutenant und Departements-Direktor.

Bekanntmachung.

Es ist heute zur Kenntniß der Staats-Anwaltschaft gekommen, daß bei dem Angriff auf das hiesige Zeughaus in der vergangenen Nacht aus demselben eine bedeutende Anzahl von Gewehren, mehrere werthvolle Waffen und andere zur Ausrüstung des Heeres gehörige Gegenstände gewaltsam fortgenommen sind. Ich fordere einen Jeden, der hierüber durch Angabe bestimmter Thatsachen gegen einzelne Personen nähere Aufklärung zu geben vermag, auf, dieselben mir mitzutheilen. Zugleich mache ich darauf aufmerksam, daß diejenigen, welche sich im Besitze der gedachten Gegenstände befinden, dieselben ungesäumt, bei Vermeidung schwerer gesetzlicher Strafe, nach Umständen der des gewaltsamen Diebstahls, an die betreffende Behörde zurückzuliefern verpflichtet sind. Personen, denen Gegenstände der gedachten Art zum Kauf u. s. w. angeboten werden oder sonst vorkommen, haben dieselben anzuhalten und sofort davon Anzeige zu machen, bei Vermeidung der Strafen der Theilnahme an dem stattgehabten Verbrechen, beziehungsweise der Diebeshehlerei.

Berlin, den 15. Juni 1848.

Der Staats-Anwalt beim Königlichen Kriminalgericht Temme.

Deutschland.

*Köln, 18. Juni.

Es geht das Gerücht, daß die Minister Auerswald und Schwerin ihre Entlassung genommen hätten, und durch die Ritter Vincke und Lychnowski ersetzt werden sollten. Die Sehnsucht eines benachbarten Publizisten nach energischen Maßregeln, Standrecht und dergl. könnte also bald erfüllt werden, zumal da die Freunde im Osten ihre Unterstützung schon bereit halten.

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*Köln,

Die Berliner Vereinbarungsversammlung

〈…〉〈…〉

Die Verhandlungen des National-Konvents über Louis Capet, Ex-König von Frankreich.

(Vergleiche den Moniteur vom Januar 1793.)

Sitzung vom Dienstag den 15. Januar 1793. Präsident Vergniaud.

Erste Frage. Abstimmung durch Namensaufruf: Ist Louis Capet, vormaliger König der Franzosen, der Verschwörung gegen die Freiheit und des Attentates auf die allgemeine Sicherheit des Staates schuldig? Ja oder Nein.

Von 745 Mitgliedern stimmen 693 für Ja. Der National-Konvent erklärt Louis Capet des Attentates auf die Freiheit und der Verschwörung gegen die allgemeine Sicherheit des Staates schuldig.

Zweite Frage. Abstimmung durch Namensaufruf: Soll das Urtheil, welches über Louis ausgesprochen werden wird, dem in seinen Ur-Versammlungen zusammentretenden Volke zur Ratifizirung vorgelegt werden. Ja oder Nein.

Von 717 anwesenden Mitgliedern stimmen 424 für Nein.

Der National-Convent erklärt den Appel an das Volk für verworfen.

Sitzung vom Mittwoch den 16. Jan. 1793, Präsident Vergniaud.

Der Präsident stellt die dritte Frage: Welches ist die Strafe, welche Louis, vormaliger König der Franzosen, verwirkt hat? Abstimmung durch Namensaufruf.

Haute-Garonne. Mailhe: Aus einer Konsequenz, welche mir natürlich erscheint; aus einer Konsequenz jener Meinung, welche ich bereits über die erste Frage ausgesprochen habe, stimme ich für den Tod. Ich mache noch eine einzige Bemerkung. Wenn die Majorität für den Tod stimmt, so glaube ich, daß es der Würde des National-Conventes angemessen wäre, die Aussetzung der Exekution in Berathung zu ziehen. Ich komme auf die Frage zurück und ich stimme für den Tod.

Delmas: Ehe ich auf die Tribüne stieg, habe ich mein Gewissen zu Rathe gezogen; ich habe keinen Vorwurf von ihm zu fürchten. Ich kenne nur eine Strafe für die Verschwörer. Ich stimme für den Tod.

Projean: Ich stimme für den Tod.

Pérès: Meine Meinung ist nicht die der Vorhergehenden; ich will sie in wenigen Worten motiviren; ich motivire sie als freier Mann. Ich glaube, daß der Tyrann uns mehr durch seinen Tod als durch die Fortdauer seines schmachvollen Daseins schaden wird. Auch sind wir eine politische und keine richterliche Gewalt. Wir können nicht richten, ohne Despoten zu werden. Wir haben die Gewalt, eine Maßregel allgemeiner Sicherheit zu ergreifen. Ich bin als Gesetzgeber, als Staatsmann, für Einsperrung bis zum Frieden und dann für die Verbannung.

Julien: Wenn es seit der Eröffnung des Nationalkonvents einen Augenblick gab, wo wir unsern Vorurtheilen Schweigen und unsern Leidenschaften Ruhe gebieten mußten, so ist es dieser, wo wir über das Leben eines Bürgers entscheiden. Ich schließe meine Augen vor den heilsamen oder unglücklichen Folgen der Zukunft; ich ziehe nichts zu Rathe als mein Gewissen, und in meinem Gewissen lese ich den schweren verhängnißvollen Urtheilspruch. Ich lege die Hand aufs Herz und erkläre: Louis hat den Tod verdient und ich stimme für den Tod.

Calès: Ich stimme für den Tod und mein einziges Bedauern ist, daß ich nicht alle Tyrannen in diesen Spruch einschließen kann.

Gers. Montant: Ich schlage das Strafgesetz nach und ich finde darin den Tod für Verräther und Verschwörer. Louis ist der Verschwörung schuldig. Ich lese in der Erklärung der Menschenrechte: Das Gesetz soll gleich sein für Alle, zu beschützen oder zu bestrafen. Ich verdamme den Tyrannen zum Tode.

Laguire: Ich stimme für den Tod. Den Königen eine große Lehre, den Völkern ein großes Beispiel!

Bousquet: Als Repräsentant des Volkes stimme ich für den Tod.

Gironde. Vergniaud: Ich habe gestern Louis der Verschwörung gegen die Freiheit und gegen die Sicherheit der Nation für schuldig erklärt. Ich darf heute wegen der Strafe nicht schwanken. Das Gesetz bestimmt sie. Es ist der Tod, aber indem ich dieses schreckliche Wort ausspreche, kann ich, besorgt um das Schicksal meines Vaterlandes, um die von Gefahren bedrohte Freiheit und um all das Blut, welches vergossen werden kann, mich nur dem Wunsche Mailhe's anschließen und verlangen, daß ihn die Versammlung in Berathung ziehe.

Guadet: Louis ist der Verschwörung gegen die Freiheit und des Attentates auf die allgemeine Sicherheit des Staates schuldig. So stellte ich die Frage und die Versammlung nahm sie an. Ich stellte die Frage auf das Strafgesetz; ich habe es jetzt nur noch nachzuschlagen und ich finde die Todesstrafe darin. Indem ich sie aber ausspreche, verlange ich wie Mailhe, daß mir der Konvent, nach Ausübung der richterlichen Gewalt zu untersuchen erlaube, ob das Urtheil sofort vollstreckt oder ob es hinausgeschoben werden kann. Was den gegenwärtigen Augenblick angeht, so stimme ich für den Tod.

Gensonné: Ich stimme für die Anwendung der Strafe gegen die Verschwörer; um aber Europa und der Welt zu beweisen, daß wir nicht die parteiischen Werkzeuge irgend einer Partei sind und daß wir keine Ausnahme unter den Verbrechern machen, so verlange ich, daß sich die Versammlung nach der Verurtheilung Louis mit den in Betreff seiner Familie zu ergreifenden Maßregeln beschäftige und daß sie dem Justiz-Minister befehle, die Meuchelmörder des 2. September vor Gericht verfolgen zu lassen.

Grangeneuve: Wenn ich wüßte, daß nur der Tod Louis die Republik frei und glücklich machen könnte, so würde ich für den Tod stimmen; da es mir aber im Gegentheil als bewiesen erscheint, daß nur das größeste Unheil und kein einziger wirklicher Vortheil daraus hervorgehen kann; daß die Freiheit nie von dem Tode eines Menschen, sondern wohl von der öffentlichen Meinung und von dem Willen, frei zu sein, abhing, so werde ich nicht für den Tod stimmen. Ich bin für Einsperrung.

Jay: Ich bin für die Todesstrafe.

Ducos: Louis verwirkte die Strafe, welche das Gesetz über0082 sein Verbrechen verhängt hat. Bürger! Von allen Opfern, welche ich dem Vaterlande brachte, verdient nur das eine gerechnet zu werden, daß ich einen Menschen zum Tode verdammt.

Boyer Fonfrède: Das Gesetz und das Interesse des Staates verdammen Louis zum Tode. Ich lasse das Gesetz gelten, als geschähe es in meiner letzten Stunde; und ob mein Herz blutet, daß ich einen Sterblichen aus den Reihen der Lebendigen stoßen muß, so hat doch die Ruhe meiner Seele keinen Gewissensbiß zu fürchten.

Deleyre: Zur Erhaltung der Republik, zum Wohle des Volkes und zur Lehre des menschlichen Geschlechtes stimme ich für den Tod.

Hérault Cambon: Das Gesetz ist positiv. Louis 'Verbrechen ist notorisch. Ich würde mich an der National-Justiz versündigen, wenn ich es bei der Verbannung bewenden ließe. Ich stimme für den Tod.

Castilhon: Wenn ich nur die Verbrechen Louis und die Strafe welche er verdient, berücksichtigte, so würde ich nicht schwanken mich für den Tod zu entscheiden; aus Furcht aber, dies verhaßte Blut ich mit demBlute eines mir theuern Volkes mischen zu sehen, stimme ich für Einsperrung und beim Frieden für Verbannung.

Ille et-Vilaine. Lanjuinais: Man hat gesagt, daß wir diese Sache richten müßten, wie sie das Volk selbst richtet. Das Volk hat aber nicht das Recht, einen überwundenen Gefangenen zu erwürgen; nach dem Wunsche und nach den Rechten des Volkes also nicht nach derMeinung Einzelner, die uns in dieser Versammlung mit sich fortzureißen streben, stimme ich für die Einsperrung bis zum Frieden und dann für die Verbannung. Doch der Tod treffe den Verbannten, falls er Frankreich wieder betritt.

Duval: Als Organ des Gesetzes verkündige ich den Tod.

Sévestre: Ich kenne nicht die Gerechtigkeit, die sich vor einem hohen Schuldigen beugt, während sich Alle vor ihr beugen müssen. Ich stimme für den Tod.

Baugeard: Der Tod.

(Fortsetzung folgt.)

[Deutschland]

**Frankfurt, 17. Juni.

Der Demokratenkongreß war gestern von der ganzen Linken der Nationalversammlung besucht. Sein Hauptbeschluß ging auf Organisation der verschiedenen Vereine, welche in Kreisvororte eingetheilt wurden, als deren vorzüglichste ich Ihnen Köln, Frankfurt, Marburg, Leipzig, Halle, Hamburg, Königsberg, Wien, Bamberg nenne. Die Kreisorte selbst werden aufgefordert, binnen 14 Tagen einen Kreiskongreß zu berufen, um die Untertheilung in Distrikte selbst zu organisiren. Der frühere Beschluß auf Abfassung eines demokratischen Manifestes, ist auf Antrag der hierzu niedergesetzten Kommission wieder zurückgenommen werden, doch soll mit dem Druck der Beschlüsse wenigstens eine historische Einleitung verbunden werden. Von weiteren Beschlüssen erwähne ich Ihnen nur, daß drei Zeitungen, die Neue Rheinische Zeitung, die noch zu reorganisirende Berliner Zeitungshalle und ein süddeutsches Blatt zu Centralorganen der Demokratie erklärt wurden. In den Centralausschuß wurden gewählt die Herren Julius Fröbel, Rau (aus Würtemberg) und Kriege aus New-York.

Frankfurt.

In der sechsten Sitzung der Frankfurter Versammlung vom 25. Mai verlas der Präsident v. Gagern eine von Libelt, Leochowski, Niegolewski, Trentowski, Wodricki, Chostawski und Lyshowski im Namen Polens unterschriebene Eingabe folgenden Inhalts:

1) Ein hoher Reichstag wolle den Beschluß des deutschen Vorparlamentes zu dem seinigen machen, daß die Schmach der Theilung Polens von Deutschland abgewälzt und dem deutschen Volke die Pflicht auferlegt werde, den Polen ihr Vaterland wieder zu geben; 2) ein hoher Reichstag möge demnach im Namen des gesammten Deutschlands sich für die Wiederherstellung Polens erklären und schleunigst dahin wirken, daß zunächst Preußisch-Polen und Oesterreichisch-Polen Freiheit und nationale Selbständigkeit gewährt werde; 3) ein hoher Reichtag wolle schließlich nichts unternehmen, was dem künftigen und einzig loyalen Akte einer Gränzbestimmung zwischen dem freien Deutschland und den freigewordenen Polen vorgreifen könnte. Wir aber versichern unserer Seits und glauben durch die Stellung, die wir unter unseren Landleuten einnehmen, diese Versicherung im Namen derselben abgeben zu können: 1) daß Polen gern bereit ist, die erlittenen Kränkungen zu vergessen und die brüderliche Eintracht mit den Deutschen durch Bündniß - und Handelsverträge zu bethätigen, 2) daß Polen einen Staat mit demokratischen Institutionen bilden und die Rechte aller Nationalitäten und Konfessionen im politischen und bürgerlichen Verbande des Staates gleichstellen wird; 3) daß Polen nach Wiedererlangung seiner Selbstständigkeit, bei der künftigen Grenzbestimmung also diejenigen Landstriche an Deutschland abtreten wird, wo sich die Majorität der Bevölkerung durch eine freie und legale Abstimmung viritim dafür erklären wird.

Karlsruhe, 16. Juni.

In Betreff des Regierungsantrages: Die zweite Kammer wolle ihre Einwilligung zu der Verhaftung des Abgeordneten Regierungsdirektor Peter geben, welcher in Konstanz die Statthalterschaft unter Hecker angenommen , hat sich der Kommissionsbericht für die Verhaftung ausgesprochen. Die Verhandlung darüber wird morgen statt finden.

Siebzehnte Sitzung der Vereinbarungsversammlung vom 16. Juni. In Behinderung Milde's übernimmt Esser Mittags 12 Uhr das Prasidium. Das Protokoll der vorigen Sitzung wird verlesen und genehmigt. Es kommen sodann die Mitglieder der aus den verschiedenen Abtheilungen gewählten Verfassungskommission zur Verlesung. Dieselbe besteht aus den Abgeordneten Philipps, Wachsmuth, Reuter, Elsner, Bauerband, Ebelt, Gierke, Niemeyer, Jonas (Berlin), v. Rodbertus, Ulrich, Balzer, Baumstark, Mätze, Reichensperger, Windhorst, Pelzer, v. Daniels, Berends, Zachariä, Zenker, Waldeck, Bloem, Behnsch. Abgeordneter Abegg (Kreuznach), Mitglied der 4. Atheilung, erhebt gegen die von derselben getroffene Wahl (Windhorst, Pelzer, v. Daniels) Einspruch; eine bestimmte Nachricht von der Zeit, wann die Abtheilung sich zum Zweck der Wahl versammeln werde, sei derselben von ihrem Vorsitzenden nicht geworden, weshalb er auch an der Sitzung nicht theilgenommen. Mehrere Abgeordnete bestätigen, daß die Zeit nicht ordnungsmäßig festgesetzt worden sei. Da die Abstimmung über die Gültigkeit oder Ungültigkeit der getroffenen Wahl zweifelhaft bleibt, so wird zur Zählung geschritten, wobei 166 sich für, 199 sich gegen die Gültigkeit aussprechen, mithin eine neue Wahl stattfinden muß. (Befriedigung). An der Tagesordnung ist die Interpellation des Dr. Kunth an das Staatsministerium, ob dasselbe in Erwägung des vielfach vorhandenen Nothstandes dem Erlaß einer Amnestie für Holzdiebstähle geneigt sei. Die Interpellation wird unterstützt. Justizminister Bornemann erklärt, daß in den vorzulegenden Gesetzen die Regierung auf diesen Gegenstand Rücksicht genommen habe. Auf der Tagesordnung ist sodann der Bericht der Centralabtheilung über den Bloemschen Antrag auf Unverletzlichkeit der Mitglieder der Nationalversammlung. Nach dem Gutachten der Abtheilung ist die Fassung dieses Gesetzes in folgender Weise vorgeschlagen: Zum Schutze der zur Vereinbarung der preußischen Staatsverfassung berufenen Versammlung sollen nachstehende Gesetze in Kraft treten: § 1. Kein Mitglied der Versammlung kann für seine Abstimmungen oder für die in seiner Eigenschaft als Abgeordneter ausgesprochenen Worte oder Meinungen in irgend einer Weise zur Rechenschaft gezogen werden. § 2. Kein Mitglied der Versammlung kann wegen eines ihm zur Last gelegten Vergehens ohne ihre Genehmigung verhaftet werden, es sei denn bei Ergreifung auf frischer That oder 24 Stunden nach derselben. Gleicher Genehmigung bedarf es auch bei Verhaftung wegen Schulden. § 3. Jedes Verfahren gegen ein Mitglied der Versammlung muß auf Veranlassung derselben eingestellt werden. (Anm.: dieser Paragraph hat selbstredend auch rückwirkende Kraft, so daß nach Beschluß der Versammlung auch Valdenaire jetzt einberufen werden kann). In Bezug auf Hochverrathserklärung gegen Angriff auf Mitglieder der Nationalversammlung glaubte die Kommission sich über eine solche Bestimmung stellen zu müssen. Vicepräsident Esser: Es sind zu diesem Entwurf bereits 9 Amendements gedruckt, und mir nachträglich noch 7 schriftlich eingereicht worden. (Unruhe). Abg. Riedel: Da die Versammlung schon gestern erklärt habe, daß nicht ihre eigene Sicherheit, sondern die Gründung des Verfassungswerkes ihre Sorge sei, so möge man das von der Abtheilung vorgelegte Gutachten sofort ohne weitere Debatte annehmen. (Vielseitige Beistimmung). Minister Hansemann: Die Eile, womit man die Geschäfte befördern will, ist sehr löblich, weil man dadurch gewiß mehr Geschäfte erledigen wird als bisher. (Große Entrüstung). Nun, eine solche Ansicht ist schon von vielen Mitgliedern ausgesprochen und liegt auch indirekt in dem Antrage des Abgeordneten Riedel. Indeß scheint mir aus dem Antrag des letzteren Abg. noch nicht klar zu sein, ob Derselbe die Annahme des Bloemschen Antrages oder des Kommissionsberichtes bezwecke. (So?) Sodann, wenn auch das Bestreben, die Debatte abzukürzen, an sich löblich ist, möge man doch bedenken, daß der fragliche Antrag tief in die allgemeine Freiheit eingreife und mit der übrigen Gesetzgebung zu innig zusammen hänge, als daß man schon jetzt über Annahme oder Ablehnung votiren dürfe. Abg. Riedel erklärt, daß er die Annahme des Kommissionsberichts empfohlen habe. (Ruf zur Abstimmung.) Bloem verwahrt sich dagegen, daß, wenn eine Abtheilung ein Gutachten geliefert, der Antragsteller nicht mehr gehört werden dürfe; für diesmal stimme er in den Hauptpunkten mit dem Abtheilungsberichte überein; er wolle aber im Interesse sämmtlicher Mitglieder dem Antragsteller das Recht gewahrt wissen, das letzte Wort zu behalten. (Beifall.) Durch fast einstimmige Majorität wird der Abtheilungsbericht angenommen.

Abg. Robbertus verliest den Entwurf einer Adresse an die deutsche Versammlung in Frankfurt, mit dem Antrage, dieselbe sofort abzusenden. Der Antrag findet die genügende Unterstützung. Min. -Präs. Camhausen: Wenn er jetzt um das Wort gebeten, so geschehe es deshalb, weil er die Bemerkung nicht unterdrücken könne, daß der Antrag in der Form große Bedenken zu haben scheint. Es sei ihm nicht entgangen, daß der Antrag darauf gehe, sich mit der Versammlung in Frankfurt in Verbindung setzen zu wollen. Ein ähnlicher Fall sei bereits in Frankreich gewesen, wo die französische Versammlung ebenfalls mit der Frankfurter in Verbindung getreten. Im Allgemeinen liegt jedoch hier das klare Verhältniß zu Grunde, daß die hiesige Versammlung nicht nach Außen, sondern die innern Verhältnisse repräsentirt. Uebrigens finde er in der Adresse auch eine unrichtige Erwähnung der preußischen Waffenthaten, es könne den Anschein haben, als sei das Bundeskorps ohne alle Wirkung geblieben. Der Antrag scheine ihm auch unvereinbar mit der Achtung und Zurückhaltung, wie man sie einer Versammlung wie die Frankfurter schuldig sei. Wenn man ein einiges Deutschland wolle, so müsse auch alles vermieden werden, was ein Sondergefühl bezeichnen kann. Die Thatsachen seien übrigens in Frankfurt vollständig bekannt. Er sei deshalb gegen die Adresse, sowie gegen das dazu gestellte Amendement. Sollte aber die Versammlung sich dennoch dafür erklären, so müsse er dringend darauf bestehen, die Debatte so lange auszusetzen, bis der Antrag in den Abtheilungen berathen ist. Unsere schönsten Hoffnungen beruhen auf der Versammlung in Frankfurt, es müsse deshalb jedes Einzelne wohl erwogen werden, welches vielleicht im Stande sei, der deutschen Einheit zu schaden. Er gebe diese Erklärung nicht als Minister, sondern stelle sie als Abgeordneter allen Theilen der Versammlung anheim. Auf die Frage: Ob der Antrag sofort zur Diskussion gebracht werden soll, findet sich keine Majorität, er würde also in die Abtheilung gehen. Abg. Robbertus beschwert sich über die Geschäftsordnung. Wenn der Min. Camphausen als Abgeordneter gesprochen hat, so hätte er nicht das Wort erhalten dürfen. Min. Camphausen: Er habe allerdings als Minister gesprochen, und nur seine letzte Erklärung gab er als Abgeordneter. Abg. Robbertus: Er zieht seinen Antrag zurück, er habe nur wollen deutsches Gefühl für die deutsche Einheit aussprechen. (Bravo zur Linken.) Min. Camphausen: Dann sei er mit dem Redner in vollständiger Harmonie, auch er wolle nur für Deutschlands Einheit sprechen. (Bravo zur Rechten.) Schluß der Sitzung 2 Uhr. Anfang der künftigen morgen 12 Uhr.

***Berlin, 16. Juni.

Abends 81 / 2 Uhr. So eben erfahre ich aus ganz zuverlässiger Quelle, daß der General Roth von Schreckenstein an der Stelle des abgetretenen Hrn. Kanitz das Kriegsministerium übernehmen wird. Das Ministerium ist in voller Auflösung. Die Rathlosigkeit ist größer als je in den höchsten Kreisen. Wie sich das neue Kabinet gestalten wird, ob Camphausen selbst nochmals an die Versammlung appelliren wird in der er solche Schlappen erlitten, oder ob er sofort abtreten wird, darüber ist noch gar nichts Bestimmtes zu sagen.

Die vereinigten Landwehrmänner Berlins haben gelegentlich ihrer erfolgten Einberufung folgende Erklärung erlassen:

Die unerwartete Einberufung der Landwehr zur Sicherung unserer Stadt hat gewiß einen Jeden unteruns mit Freude erfüllt, und wir werden uns dieser Pflicht mit derjenigen Energie und Ausdauer unterziehen, die man von der Landwehr erwartet. Es scheint uns aber, um die Ehre der Bürgerwehr nicht zu verletzen, unerläßlich, daß auch diese die Einberufung der Landwehr zu diesem Zwecke verlange, weil sonst leicht Konflikte zwischen uns und derselben provocirt werden könnten. Sollen wir nun die ehrenvollen Pflichten der Bürgerwehr mit übernehmen, so geziemen uns auch dieselben Rechte, und wir halten daher die Zustimmung der folgenden Punkte für nothwendig, um den obigen doppelten Zweck zu erreichen: 1) Diejenigen, die bereits bewaffneten Korporationen angehören, können denselben nach ihrer freien Wahl verbleiben da es auf ein und dasselbe herauskommt, ob der Einzelne als Landwehrmann oder als Bürgerwehrmann seine Pflicht für die Sicherheit der Stadt erfüllt. 2) Die Landwehr steht zu diesem Zwecke unter dem Kommando des Bürger-Generals. 3) Die Wahl der Führer geschieht in derselben Weise wie bei der Bürgerwehr. 4) Die Landwehrmänner sind als solche nur so lange zu betrachten, als sie im wirklichen Dienste stehen. Dieser Dienst darf nur in Wachdienst, wenn die Reihe an jeden Einzelnen kommt, oder zur Unterstützung der Bürgerwehr bei Allarmirung der Stadt bestehen. Sonst bleibt der Landwehrmann ungestört in seinem Civilverhältnisse. Es kann daher der Sold auch nur für diejenigen Tage gezählt werden, wo der Landwehrmann sich wirklich im Dienste befindet. Jedem steht es indessen frei, seinen Dienst ohne Sold freiwillig zu verrichten. 5) Die Landwehr darf für diese Einberufung, wie versprochen worden, nur zum Dienste innerhalb des Weichbildes der Stadt verwendet werden. Sie hat daher keine Verpflichtung, die Stadt zu verlassen, und müssen derselben dafür die nöthigen Garantieen gegeben werden.

Berlin, den 15. Juni 1848.

Die vereinigten Landwehrmänner Berlins.

*Berlin, 16. Juni.

Herr Blesson hat seine Stelle als Kommandeur der Bürgerwehr niedergelegt, weil er, wie er in der Versammlung der Offiziere sagte: eingesehen habe, nicht diejenigen Fähigkeiten zu besitzen, welche von einem Chef der Bürgerwehr erwartet würden. An seine Stelle ist der Major Rimpler von den Offizieren der Bürgerwehr zum interimistischen Kommandanten ernannt worden.

Gestern wurde in einer Versammlung der Wahlmänner und Urwähler des dritten Wahlbezirks, trotz der Bemühungen von Geheimräthen, der Antrag: daß der Abgeordnete des Bezirks, Geh. Revisionsrath Bauer durch sein Verhalten als Deputirter das Vertrauen seiner Kommittenten verloren habe, mit 500 gegen 7 Stimmen angenommen.

*Stettin, 15. Juni.

Ein pommerscher Krautjunker Namens v. Welden, hat eine Aufforderung an alle Stände Pommerns erlassen, sich persönlich oder durch Deputirte vertreten am 18. Juni in Masse nach Potsdam zu begeben, um den Prinzen von Preußen mit dem Zuruf treuer Herzen zu begrüßen. Er versprach für die städtischen und bäuerlichen Deputirten freie Bahnfahrt, die er indeß nicht bekommen. Die Pilgerfahrt wird hoffentlich, im Interesse der öffentlichen Heiterkeit, recht zahlreich ausfallen.

Posen, 12. Juni.

Die Gaz. Polska beleuchtet die Adresse des Stadtverordneten-Kollegiums an die Frankfurter Nationalversammlung, namentlich denjenigen Theil der Adresse, welcher durch statistische Angaben beweisen will, daß die Bevölkerung der Stadt Posen überwiegend deutsch sei. Die Gaz. behauptet, daß von den 42,000 Einwohnern Posens 22,000 Polen sind (wir bemerken, daß hier und in der ganzen Provinz sehr viel Polen sind, die Deutsche Namen haben), daß diese polnische Bevölkerung aus lauter Eingebornen und Ansässigen besteht, während sich unter der jüdisch-deutschen Bevölkerung 668 Beamten - und 193 Militär-Familien befinden, die aus Deutschland hierher gekommen, sowie einige Hundert deutsche Familien, welche nur auf eine unbestimmte Zeit von der Regierung oder von der Befestigungs-Kommission beschäftigt werden. Es ist wahr, daß der größte Theil der Grundstücke in der Stadt sich in den Händen Deutscher und vor Allen der Juden befindet, denn von 1280 Nummern mit Hintergebäuden befinden sich 733 in den Händen von Deutschen und Juden, und nur 401 in den Händen von Polen, und 146 im Besitz der Regierung und der Korporationen; doch besitzen die Polen 68 Häuser mehr als die jüdisch-deutsche Bevölkerung, jede für sich genommen und zweimal mehr als die Deutschen selbst, ohne ihre jüdischen Mitbrüder. Wahr ist ferner, daß von 1050 Bürgern Posens 720 Deutsche und Juden und nur 330 Polen das Bürgerrecht besitzen. Doch wie kommt dies? Das Publikum weiß sehr wohl, wie man in Posen das Bürgerrecht erlangt. Einer von den Mitgliedern des Magistrats wählt sich ansäßige Bewohner der Stadt aus, die das durch das Gesetz vorgeschriebene EinkommenWer nicht ein bestimmtes jährliches Einkommen hat, kann nicht das Stadt-Bürgerrecht in Posen erlangen, und wer nicht 800 Thlr. jährliche Einkünfte aufweisen kann, hat nicht das Recht, Stadtverordneter zu sein. besitzen, welches zur Erlangung des Bürgerrechts qualifizirt, und legt das Namensverzeichniß solcher Personen den Stadtverordneten zur Bestätigung vor. Daß in ein solches Verzeichniß nur Deutsche und Juden, deren jährliches Einkommen weder der Magistrat noch selbst der Teufel zu erforschen vermöchte, eintreten, kann man sich leicht denken: Wenn es nun in der Stadtverordnetenversammlung zur Prüfung des Einkommens jüdischer Kandidaten kommt, wird ein gewisser jüdischer Stadtverordneter gewöhnlich gefragt, ob der oder jener Jude so und so viel Einkommen hat. Seine gewöhnliche Antwort ist: daß ist ein reicher Mann. Er weiß nämlich, um was es sich handelt. Es sind in Posen sehr viele Polen ansäßig, welche mehr Einkommen als mancher jüdische Bürger besitzen, und doch nimmt der Magistrat von ihnen keine Notiz. Wir geben ferner zu, daß unter den Kandidaten für die Stadtverordnetenversammlung 315 Deutsche und Juden und nur 115 Polen sich befinden. Wir wundern uns, daß der deutschen Kandidaten nicht noch weit mehr sind. Denn es ist doch leicht, unter 668 deutschen Beamten eine große Anzahl herauszufinden, die 800 Thlr. jährliche Einkünfte besitzen. Auch mag zugestanden werden, daß von 2133 Handwerkern 1442 Deutsche und Juden sind und nur 691 Polen. Trotzdem behaupten wir, daß es in Posen mehr polnische, als jüdisch-deutsche Handwerker gibt. Denn zuvörderst befinden sich in Posen einige Hundert deutsche Handwerker, die von der Regierung auf unbestimmte Zeit beschäftigt werden, welche daher hier keinen festen Wohnsitz haben; ferner gibt es vielleicht 500 jüdische Arbeiter, die man zu keinem Handwerk zulassen würde, wenn, wie früher, die Zünfte über die Befähigung oder Untauglichkeit der Handwerker entscheiden würden; endlich gehören zu diesen 1442 deutschen und jüdischen Handwerkern ein Paar hundert jüdische Krämer; während alle 691 polnische Handwerker wirkliche, zünftige Handwerker sind. Auf die 42,000 Einwohner unserer Stadt kommen in den 19 Bezirken 6264 Urwähler; darunter sind mehr als 3580 Polen und höchstens 2684 Deutsche und Juden.

(A. O. -Z.)

*Posen, 12. Juni.

Das Brandmarken der gefangenen Polen hat allerdings aufgehört, seitdem die Minister es verboten haben. Dafür hat man aber ein neues Mittel angewandt, um die entlassenen Gefangenen wieder zu erkennen. Dies Mittel ist den Russen, unsren menschenfreundlichen Nachbarn, entlehnt und besteht darin, daß man den polnischen Gefangenen den Kopf kahl scheert. Herr Pfuel (von Höllenstein) bleibt sich treu. Ein Pole ist für ihn ein Stück Vieh, das gezeichnet werden muß, damit es der Mißhandlung der Soldateska ja nicht entgehe.

Zwei polnische Aerzte pflegten in Miloslaw seit dem 30. April die dort liegenden Verwundeten, 68 an der Zahl, alles Polen. Am 9. d. M. wurden sie auf Regierungsbefehl unter Eskorte nach Schroda und von dort hieher gebracht. Die 68 Schwerverwundeten liegen nun ohne ärztliche Hülfe und Manchem von ihnen ist hierdurch der Tod gradezu gesichert. Aber es sind ja nur verfluchte Polacken!

*Posen, 11. Juni.

Aus Kalisch ist gestern die außerordentliche Nachricht hier eingegangen daß daselbst aufs schleunigste ein Lager für hunderttausend Mann errichtet werden soll. Die russischen Truppen rücken in Eilmärschen heran, und die ganze Besatzung von Litthauen ist bereits im Königreich Polen eingetroffen. Man ist hier nicht ohne große Besorgniß.

43Gnesen, 14. Juni.

Oberst Stiele vom 33. Regiment in Thorn ist direkt von Berlin, also nicht auf dem Umwege durch das Generalkommando in Königsberg, zum 2. Kommandanten von Thorn ernannt worden. Thorn soll aufs Schleunigste in Vertheidigungszustand gesetzt und auf lange Zeit verproviantirt worden. Es ist gleichzeitig eine namhafte Summe Geldes dazu angewiesen. Diese Vertheidigungsmaßregeln sind factices. Man steht hier, wie im tiefsten Frieden, zerstreut in allen kleinen polnischen Orten und nicht mobil. Die Ordre zur Zusammenziehung der Armee wird ankommen, wie der Dieb in der Nacht, d. h. wenn die Russen über der Gränze sind. Nach genauen Nachrichten von den Vorposten drei Meilen von hier, stehen nur Kosaken und Husaren an der Gränze. Das Gros der russischen Armee soll 30 Meilen rückwärts stehen. Es ist notorisch, daß ein großer Theil pommerscher Gutsbesitzer an den Prinzen geschrieben, um die Verbindung der Preußen mit den Russen im Fall des Kriegs auf jede mögliche Weise vorzubereiten.

Darmstadt, 16. Juni.

Eine Extrabeilage der Darmst. Zeitung meldet, daß der Großherzog heute Nachmittag an Entkräftung in Gott verschieden sei. Da indeß der Höchstselige bereits früher von der Regierung abgetreten war, so wird dies Ereigniß von keinem großen Einfluß auf die Geschichte sein.

Heilbronn, 14. Juni.

Diesen Mittag war ein Krawall zu befürchten. Der größte Theil des hiesigen 8. Regiments hatte sich versammelt, um eine Petition mit Wünschen und Beschwerden vorzutragen. Ein Fourrier Hartmann entwarf sie. Der Regimentskommandant ließ den Verfasser auf die Kanzlei rufen und gleich in Sicherheits-Arrest bringen. So wie dies bekannt wurde, entstand eine ungeheuere Gährung unter dem Militär und den Bürgern, und in Massen zogen sie in die Kaserne, um die Freilassung Hartmanns zu verlangen, welche glücklicherweise auch gleich erfolgte; im andern Falle wäre eine gewaltsame Befreiung ohne Zweifel erfolgt. So eben zieht wieder eine Masse Volkes jubelnd vorbei, welche die Befreiung von zwei verhafteten Schützen erzwang.

(S. M.)
3

*Schleswig-Holstein.

〈…〉〈…〉
0083

Wien, 14. Juni.

Die Wiener Zeitung enthält folgende zwei Kaiserliche Erlasse: Wir Ferdinand der Erste, von Gottes Gnaden Kaiser von Oesterreich, König von Ungarn und Böhmen, dieses Namens der Fünfte, König der Lombardei und Venedigs, von Dalmatien, Kroatien, Slavonien, Galizien, Lodomirien und Illyrien; Erzherzog von Oesterreich; Herzog von Lothringen, Salzburg, Steyermark, Kärnthen, Krain, Ober - und Nieder-Schlesien; Großfürst von Siebenbürgen; Markgraf von Mähren; gefürsteter Graf von Habsburg und Tyrol etc. etc.

In Erwägung der dringenden Umstände, durch welche Unser Ministerrath zu den einstweiligen, in den Cirkulavien Unserer niederösterreichischen Landes-Regierung vom 22. Mai 1848 enthaltenen Verfügungen über die Verwechselung der Noten der Oesterreichischen Nationalbank und deren Verwendung als Zahlungsmittel bestimmt wurde, haben Wir Uns bewogen gefunden, dieen Verfügungen nachträglich Unsere landesfürstliche Genehmigung zu ertheilen.

Hiernach ist die Nationalbank nebst der in der Verwechselung ihrer Noten in Silbergeld eingetretenen Einschränkung berechtigt, Noten zu einem und zwei Gulden auszugeben. Ferner ist Jedermann gehalten, die Noten der priviligirten österreichischen Nationalbank bei allen Zahlungen nach ihrem vollen Nennwerthe anzunehmen. Wenn jedoch die Zahlung in Gold - oder in ausländischen Silbermünzen gebühret, so ist sie, nach der Wahl des Schuldners, in diesen Münzen oder nach dem Werthe der letzteren, wie er zur Zeit der Zahlung besteht, in Banknoten zu leisten.

Die Bestimmungen über der Beschränkung der Notenverwechselung gegen Silbergeld und über die Verwendung der Banknoten zu Zahlungen haben nur einstweilen und so lange die gegenwärtigen außerordentlichen Umstände dauern zu gelten.

Sollten die Bestimmungen nicht vor dem Zusammentritte des ersten Reichstages außer Anwendung gesetzt werden, so machen Wir es Unserem Ministerium zur besonderen Pflicht, dem gedachten Reichstage die entsprechenden Gesetze zur Feststellung dieser wichtigen Angelegenheit in Vorschlag zu bringen.

Gegeben in unserer Kaiserlichen Haupt - und Residenzstadt Wien am zweiten Juni im Eintausend achthundert acht und vierzigsten, Unserer Reiche im vierzehnten Jahre.

Ferdinand.

Sammaruga, Krauß,

Justizminister. Finanzminister.

Wir Ferdinand der Erste, von Gottes Gnaden Kaiser von Oesterreich etc. Ueber den Antrag Unserer getreuen Stände des Erzherzogthums Oesterreichs ob der Enns und nach dem Vorschlage Unseres Ministerrathes haben Wir in der Absicht, Unseren Unterthanen jede mit dem Schutze des Eigenthumsrechtes vereinbare Erleichterung zu gewähren, beschlossen:

Erstens. Mit dem letztem Dezember 1848 hat an die Stelle aller auf Grund und Boden haftenden, aus dem Obereigenthums - oder Zehentrechte entspingenden, so wie der denselben verfassungsmäßig gleichgehaltenen Natural - und Arbeits-Leistungen, eine Geldentschädigung zu treten.

Zweitens. Diese Geldentschädigung wird durch ein besonderes Gesetz bestimmt werden, welches von den ob der ennsischen Ständen unter Beiziehung der nicht landständischen herrschaftlichen Gutsbesitzer und Abgeordneten dem Bauernstande in Vorschlag zu bringen ist.

Drittens. Inzwischen und bis zum Eintritte der Wirksamkeit dieses Gesetzes ist es den Bezugsberechtigten und Verpflichteten überlassen, sich im gütlichen Wege darüber auszugleichen, ob diese Schuldigkeiten für das Jahr 1848 in natura geleistet, oder welche Reluition dafür gezahlt werden soll. Wenn keine solche Ausgleichung zu Stande kommt, so bleibt dem Berechtigten sein Anspruch auf Entschädigung nach Maßgabe des zu zweitens angedeuteten Gesetzes vorbehalten.

Viertens. Alle zwischen den Berechtigten und Verpflichteten bezüglich der Umwandlung der Natural-Giebigkeiten in Geldleistungen schon bestehenden Verträge bleiben fortan aufrecht.

Fünftens. Die durch die Ablösung der bisherigen Lasten durch den Erlag eines Kapitals herbeigeführte Erhöhung des Gutswerthes darf bei künftiger Bemessung des Freigeldes in keinem Falle in Anschlag gebracht werden.

Sechstens. Alle an die Behörden in dieser Angelegenheit gerichteten Eingaben, dann die von denselben ausgehenden und abverlangten Urkunden und Verhandlungen haben die Freiheit von Porto, Stempel und Taxen zu genießen.

Gegeben in Unserer Kaiserlichen Haupt - und Residenzstadt Wien, den siebenten Juni im Eintausend achthundert acht und vierzigsten, Unserer Reiche im vierzehnten Jahre.

Ferdinand. Franz Freiherr von Pillersdorff, Minister des Innern.

Se. Majestät der Kaiser hat von Innsbruck aus nachstehende Ansprache an die Bewohner Nieder-Oesterreichs erlassen:

An meine getreuen Nieder-Oesterreicher! Der Besuch bei meinen biederen und treu ergebenen Tyrolern, deren Empfang mir unvergeßlich bleiben wird, hat mir zugleich die erneuerten Beweise der Anhänglichkeit und Treue meiner Provinzen zugeführt. Ich habe solche bereits durch die ihren Abgesandten ertheilten aufrichtigen Versicherungen meiner Huld und Gewogenheit erwiedert will mich aber nicht darauf beschränken, sondern finde mich bewogen, mich durch gegenwärtiges Manifest noch bestimmter und lauter über meine Gesinnungen und Absichten auszusprechen. Die dankbaren Gefühle meiner Völker für die ihnen bereitwillig ertheilten freien Institutionen haben mich deren Werth erst recht erkennen lassen, und ich werde daher an solchen nicht weniger, als meine geliebten Völker selbst festhalten. Sie mögen bauen und vertrauen auf meinen unerschütterlichen Willen einer vollständigen Erfüllung meiner Verheißungen. Allein noch ist das von mir begründete Werk nicht vollbracht; es kann erst durch die kluge und kräftige Mitwirkung der Abgeordneten meines Reiches eine den allgemeinen Interessen entsprechende Wirklichkeit werden. Ich bin zwar den Wünschen meiner Völker nach dem Antrage meiner verantwortlichen Räthe mit den Grundregeln einer Verfassung entgegen gekommen, welche mir den Forderungen der Zeit und den Bedürfnissen der einzelnen Länder meines Kaiserreichs zu entsprechen schien. Dabei war es aber nie meine Absicht, der überwiegenden Meinung meiner Völker Schranken setzen zu wollen, und um diese meine Gesinnung unzweideutig an den Tag zu legen, habe ich mich bewogen gefunden, den ersten Reichstag als einen konstituirenden zuerklären und seiner Natur gemäß die Wahlordnung abzuändern. Diesen konstituirenden Reichstag will ich in meiner Residenzstadt Wien, wo bereits die nöthigen Vorbereitungen getroffen worden sind, eröffnen, wofern daselbst Ruhe und Ordnung, Friede und Versöhnung in jenem Maße hergestellt und verbürgt sein werden, wodurch die zum Reichstag versammelten Abgeordneten bezüglich einer freien und ungestörten Berathung über die künftige Gesetzgebung des Reichs vollkommen beruhigt sein können. Dort hoffe ich diejenigen um mich für die höchsten Interessen des Vaterlandes vereinigt zu sehen, welche mir hierher ihre herzlichen Huldigungen nachgesendet zu haben.

Innsbruck, den 6. Juni 1848.

Ferdinand. Wessenberg. Doblhoff.

Das Ministerium hat dem Sicherheits-Ausschusse gestern folgende amtliche Mittheilungen gemacht:

Nach einer heute früh durch den Telegraphen angelangten Nachricht aus Prag vom 13. Juni 2 Uhr 45 Minuten hat daselbst eine bedeutende Ruhestörung stattgefunden. Es wurden Barikaden errichtet und die Gewinnung einer Kommunikation mit der Kleinseite leider mit bedeutenden Verlusten an Menschenleben erkauft. Gubernial-Präsident Graf Thun ist im Clementinum festgehalten. Das Ministerium sieht sich veranlaßt, mit einem besondern Terrain einen höher gestellten Civil - und einen Militair-Kommissar nach Prag abzusenden, um über die Veranlassungen und die Zwecke dieser Bewegung nähere Erholungen einzuleiten und die geeigneten Vorkehrungen zur Herstellung der Ruhe und Versöhnung der Gemüther auf friedlichem Wege zu treffen, und setzt sogleich den Sicherheits-Ausschuß hiervon in Kenntniß.

Wien, am 13. Juni 1848.

Pillersdorff.

Die provisorische Regierung in Prag, welche den Beginn ihrer Wirksamkeit von der Genehmigung des Kaisers abhängig erklärt hatte, wurde gleich, nachdem die Absicht, sie zu errichten, dem Ministerium bekannt geworden war, annullirt und ist nie in's Leben getreten. Wären dessenungeachtet Uebergriffe oder illegale Schritte vorgefallen, so wird das Gubernium nach seiner Pflicht und unter Beobachtung der gesetzlichen Formen gegen die Ueberheber derselben einschreiten.

Die neuesten Ereignisse in Prag, von welchen ich den Sicherheits-Ausschuß, insofern sie mir bekannt waren, unterm heutigen Tage in Kenntniß setzte, haben das Ministerium veranlaßt, zur Erlangung näherer Ausschlüsse zwei Kommissäre mit ausgedehnten Vollmachten nach Prag zu senden. Erst die von ihnen zu gewärtigenden Aufklärungen können die Grundlage zu dem Urtheile liefern, wer an den jedenfalls höchst bedauerlichen Ereignissen Schuld trägt und wen diesfalls eine Verantwortung trifft. Uebrigens finde ich den Sicherheits-Ausschuß über sein Einschreiten vom heutigen Tage aufmerksam zu machen, daß nach meiner erwähnten Mittheilung Graf Thun im Clementinum zu Prag festgehalten wird, welcher Umstand gegen die Vermuthung der Fortdauer der provisorischen Regierung spricht.

Wien, den 13. Juni 1848.

Pillersdorff.

Wien, 13. Juni.

Der Graf Thun ist von den Deutschen gefangen. Ein Theil academischen Legion ist fest entschlossen, heute Abend mit dem Train nach Prag ihren Brüdern zu Hülfe zu eilen.

(F. J.)

(Siehe den Verfolg auf der 4. Seite.)

Französische Republik.

15Paris, 16. Juni.

Louis Bonaparte hat heute der Nationalversammlung seine Demission als Deputirter von London zugeschickt. Aus der Debatte über Algier ersah man, daß das Säbelregiment dort in seiner ganzen Glorie fortdauert und daß die Nationalversammlung sich wenig um die Reklamationen der Kolonisten bekümmert. Am Schlusse der Sitzung protestirte Louis Blanc gegen einen perfiden Ausfall Goudchaux 'in der gestrigen Sitzung der Nationalversammlung.

12Paris, 16. Juni.

Die Diskussion über Algier und dessen Vereinigung mit französischen Gebiete hat weiter geführt, als die republikanische Partei des National es gewünscht haben mochte. Sie hat einem ihrer Männer Goudchaux, Veranlassung gegeben, sich zu kompromittiren, und einem ihrer Gegner, Pierre Leroux, dem Communisten , erlaubt, sein System 'an's Tageslicht zu fördern. Pierre Leroux, ungeachtet aller seiner banalen Phrasen über Providenz, über Erlösung der Menschheit, über Nutzawendung der republikanischen Formel von fraternité, liberté und égalité, hat doch der Versammlung seine Ueberlegenheit dadurch bekundet, daß er die spezielle Frage Algiers in eine allgemeine soziale Frage umgewandelt. So lange er sich an der Auseinandersetzung des jetzigen Elends hielt, war er der Versammlung gegenüber ungemein stark; und selbst als er in die Andeutungen der Lösung überging, als er von der Kolonisation sprach, als Mittel das Elend und die Zwietracht zu beseitigen, war er noch immer der jetzigen Versammlung überlegen, obgleich er der ganzen proletarischen Bewegung gegenüber, wie sie in ganz Europa stattfindet, den Karakter des sentimentalen Schwärmers trägt, desjenigen Schwärmers, der von einer Verwirklichung des Christianismus träumt. Dagegen muß man sich allgemein empört fühlen über Goudchaux Erwiederung. Die Menschlichkeit hat noch nicht ihr letztes und die Februarrevolution noch nicht ihr erstes Wort gesprochen. Warum waren vor der Februarrevolution die Arbeiter in einer schlechten Lage? Weil die Fabrikgerichte nicht unparteiisch zu Werke gingen. Warum sind die Arbeiter jetzt in einer so schlechten Lage? Weil die Nationalateliers da sind, wodurch die Arbeiter unmoralisch gemacht werden. Vor der Februarrevolution, meint er, seien die Arbeiter die ehrlichsten, arbeitsamsten Leute von der Welt gewesen: da seien auf einmal unheilvolle Lehren unter ihnen verbreitet worden, und jetzt mache man es sich allgemein zur Pflicht, die Hände in den Schoß zu legen. Goudchaux schließt damit, daß man auf Mittel sinnen müsse, den Arbeitern, die sich associrten, Kredit zu verschaffen. Wie wir sehen, war man von der algierschen Frage ungemein abgeschweift. Was nun Algier insbesondere anbetrifft, so war dieses Land, wie aus Ranné's Rede hervorgeht, auf eine schmähliche Weise verwaltet worden. Es war der früheren Regierung gar nicht darum zu thun, diese Eroberung beizubehalten. In vertraulichen Briefen, welche Louis Philipp an den Marechal Clausel geschrieben, forderte er letztern auf, nichts zu unternehmen, wodurch Frankreich ernstlich engagirt werden könnte. Daraus erklärte sich ferner, warum es 1847 noch einen englischen Konsul gab, der nicht bei der französischen Behörde, sondern bei dem Dey Algiers akkreditirt war. Mehr wie eine Milliarde ist auf Algier verwandt worden, und in diesem Augenblick ist es seinem Untergange nahe. Um diesem Uebelstande abzuhelfen, verlangte Ranné, daß Algier der französischen Republick förmlich assimilirt werden soll. Cavaignac erklärt sich gegen die komplette Assimilation Algiers mit Frankreich, als gefährlich, und er hält es für angemessener, und zuträglich für die Kolonie, Algier eine besondere Konstitution zu geben. Der anderen Nachtheile nicht zu gedenken, würde die Assimilation eine zu große Anzahl Repräsentanten in Vergleich mit Frankreich in die Kammer bringen. Er bedauert, daß dort der Militärdespotismus regiere, aber es wäre schädlich, ihn abzuschaffen.

Sitzung der Nationalversammlung vom 16. Juni.

Eine allgemeine Aufregung herrschte bei der Eröffnung der Sitzung; man hatte gestern von der Wahrscheinlichkeit einer Schlacht gesprochen.

Sénard, der Präsident, kündigt einen dritten Brief von Napoleon an, und garantirt dessen Authenticität; dieser Brief lautet; Herr Präsident! Ich war stolz darauf, als Volksrepräsentant ernannt worden zu sein. In meinen Augen gilt diese Auszeichnung als der Ersatz eines dreißigjährigen Exils, und einer dreijährigen Gefangenschaft. Aber der schmachvolle Verdacht, zu dem meine Wahl als Resultat der Intriguie dargestellt, Veranlassung giebt, so wie die Feindseligkeit, die mir von Seiten der exekutiven Gewalt zu Theil wird, legen mir die schwere Pflicht auf, auf diese Ehre zu verzichten. Ich wünsche die Ordnung und Aufrechthaltung einer vernünftigen, ehrbaren und festen Republick, und da unwillkürlich mein Name als Vorwand zu Störungen und Unordnungen dient, die ich bedauere, so reiche ich hiermit meine Demission ein. (Allgemeine Sensation.) Die Wiederherstellung der Ruhe wird mir, wie ich hoffe, bald erlauben, nach Frankreich zurückzukehren, als der schlichteste aller Bürger; aber auch zugleich als Einer von denjenigen, welche die Ruhe und den Wohlstand drs Landes am sehnlichsten wünschen.

Charles Louis Napoleon.

Es ward beschlossen, den Brief an den Minister des Innern zu schicken, damit er Anstalten treffe zur Wahl eines neuen Deputirten. Man schreitet alsdann zur Prüfung einer Vollmacht; eine Untersuchung wird beschlossen in Bezug auf die Thätigkeit der Wahl des Repräsentanten Laisson, und dann kömmt man wieder auf die gestern abgebrochene Frage der Vereinigung Algiers mit Frankreich zu sprechen. Statt aber die Frage selbst vorzunehmen, beschäftigt man sich wieder mit der gestrigen Abschweifung, mit der sozialen Frage, die Pierre Leroux vorgebracht hatte. Der General Lamoriciere spricht sich gegen das Kolonisations-System von Pierre Leroux aus. Wenn man Algier mit Amerika vergleichen wolle, wenn man Algier kolonisiren wolle wie die Verein. Staaten, so müßte man auch zu denselben Mitteln seine Zuflucht nehmen, und diese Mittel seien Ausrottung der Eingeborenen, durch Schwert und Ruhm.

Lamoricieres Amendement: da Frankreich hinlänglich erklärt habe, Algier sei auf immer ein französisches Land, zur Tagesordnung überzugehen, wird angenommen.

Louis Blanc ergreift zuletzt das Wort und protestirt gegen die Verdächtigung, als habe er die Arbeiter anreizen wollen, die Hände in den Schoß zu legen. Seine Rede wird mit allgemeinem Beifalle aufgenommen.

Belgien.

25Brüssel, 18. Juni.

Sie haben das Resultat unserer allgemeinen Wahlen, den glänzenden Sieg der konstitutionellen Partei ohne Zweifel schon aus unsern Blättern ersehen. Jubel und Freude herrscht im liberalen Hauptquartier, in den Hallen der Association liberale wie in den Spalten der Independance. Die Kammer hatte die Wahlreform bis zu den äußersten Grenzen der Konstitution gegeben, die Zahl der Wähler war verdoppelt, das demokratische Belgien war noch demokratischer geworden, und überall sind die Candidaten der alten Majorität, die ehrenfesten Stützen des Cabinets Rogier glänzend durchgegangen. Das Land hat entschieden, das Land will die Republik nicht, das Land schaart sich nun um den konstitutionellen König und seinen Bannerträger Rogier.

Aber das Land dieser Herren, das sind nicht die 4 Millionen Belgier (wovon 1 / 4 Paupers) sondern die 80,000 Census-Wähler die in unserm gottgesegneten Musterstaat das politische Monopol ausüben. Die achtzig Tausend Privilegirten hatten bei dieser Wahl sich darüber auszusprechen, ob sie ihr Privilegium aufgeben wollten oder nicht. Ist es da zu verwundern, daß sie erklärten mit ihrem Privilegium, mit dem politischen Monopol zu stehen und zu fallen?

Die Wähler vor der Wahlreform bestanden ausschließlich aus der hohen Bourgeoisie und aus den großen Grundbesitzern. Sie befanden sich Beide wohl innerhalb der Konstitution die sie zusammen gemacht hatten. Sie hatten sich achtzehn Jahre lang unter dieser Konstitution um die ausschließliche Herrschaft gestritten. Da brach die Februarrevolution los. Ein großer Theil der bisher vom politischen Monopol ausgeschlossenen Fraktionen der besitzenden Klasse, der früher eben wegen dieses Ausschlusses eine radikalere Richtung verfolgt hatte, sah sich durch die Ereignisse überflügelt und wurde selbst konservativ. Die Bewilligung der Theilnahme am politischen Monopol an diese Fraktionen hörte nicht nur auf gefährlich zu sein, sie wurde sogar ein Akt der guten Politik. Sie vereinigte alle konservativen Klassen unter der Aegide der Konstitution. Daher die Wahlreform, daher ihre Resultate, kein andres Resultat zu haben als das alte Wahlgesetz.

Und wo noch Chancen für die demokratische Partei waren, da wurden sie erdrückt durch die Koalition der beiden konservativen Fraktionen, der feudalen und der liberalen Partei. Die großen Grundbesitzer sahen sich am meisten bedroht. Sie sahen, daß die Zeit ihrer Alleinherrschaft auf ewig vorbei war, sie waren froh sich unter dem Schutz der großen Bourgois begeben zu dürfen. Sie, die früher vermittelst des Senats die Liberalen in Schach gehalten, nehmen jetzt das Bündniß mit ihnen zu den erniedrigsten Bedin gungen an Ihr Hauptblatt, das Journal de Bruxelles mußte seinen alten Erzfeind, den liberalen Bayard Verhaegen empfehlen - Man erlaubte ihnen nur in wenigen Orten Kandidaten aufzustellen und selbst da ließ man sie meistens durchfallen. Die tapfersten Ritter des Feudaladels, ein Malou, ein d'Anethan (zwei Exminister) ein Eloy de Burdine (der belgische Lord Georg Bentink) ein Brabanter, wurden von der unerbittlichen Bourgeois zu, rückgewiesen. Die ältesten rotten boroughs der Feudalpartei, Namur, Löwen, Ypern wurden ihnen ungetreu und zogen mit klingendem Spiel ins liberale Lager hinüber.

So bildet jetzt Alles, was am Wahlmonopol Theil nimmt, eine eherne Mauer um den geliebten Rogier und die Musterkonstitution des Monopols. Die achtzigtausend Priviligirten haben begriffen, daß es sich um ihre Existenz handelt. Darum lassen sie alle Differenzen fallen, darum stehen sie Alle für Einen und Einen für Alle. Diese Herren sollten im Stande sein, einen politischen Selbstmord zu begehen?

Die Sache hat also ihren ganz natürlichen Zusammenhang. Die Independance und der Observateur mögen nur fortfahren zu frohlocken und zu rufen: Das Land hat entschieden, das Land will die Republick nicht die 80,000 Monopolisten sind ebensowenig das Land wie der Vaterlandsretter Rogier ein großer Staatsmann.

Großbritannien.

London, 16. Juni.

Unterhaus. Sitzung vom 15. Juni. Hr. G. Bankes frägt an, ob der spanische Gesandte in Folge von besonderen Instruktionen, die ihm etwa aus Madrid zugegangen, von London abgereist sei, und ob noch Papiere über diesen Gegenstand dem Unterhause vorgelegt werden sollen? Lord J. Russel verneint das Erstere mit dem Zusatze, Istoritz sein in Folge einer mit Lord Palmerston gepflogenen Korrespondenz, abgereist; den zweiten Theil der Anfrage bejaht er. Die übrigen Verhandlungen sind ohne Interesse für das Ausland. Dasselbe gilt von den Verhandlungen des Oberhauses.

Die in Newgate gefangen sitzenden Chartisten standen gestern vor dem Central-Kriminal-Gerichtshofe. Auf ihr Verlangen wurde der Anfang des Prozesses bis zur nächsten Sitzung verschoben, weil sie nicht hinlängliche Zeit gehabt, ihre Vertheidigung vorzubereiten. Die Gefangenen sahen blaß und krank aus. Man hat von ihnen absichtlich so hohe Bürgschaften oder Kautionen verlangt, damit es ihnen unmöglich würde, dieselben aufzubringen und auf freiem Fuß das Urtheil abzuwarten.

Konsols schließen zu 831 / 2, 5 / 8, Vorkäufer, etc. dito. Der heutige Abrechnungstag ging ruhig vorüber; die Differenzen waren gering und wurden ohne Schwierigkeit gezahlt. Die Herabsetzung des Diskonto's Seitens der Bank von England auf 31 / 2 pCt. hat unter den Privatbanquiers Mißvergnügen erregt, weil sie es gefährlich halten, wenn das Geld zu wohlfeil wird.

In Irland bilden sich aller Orten Repcal-Klubs, und an dem Zustandekommen der irischen League ist nicht zu zweifeln. Daß darin die Jung-Irländer und ihr Grundsatz: nur schließliche Anwendung physischer Gewalt kann dem Volke zu seinem Recht verhelfen, die Oberhand haben werden: das zeigt sich schon jetzt und wird bald noch klarer hervortreten. Meagher, O'Gormann jun., Doheny und Cantwell haben sich nach Tipperary begeben, um das Volk in Klubs zu organisiren. Sie sind dort angekommen und mit großem Jubel empfangen worden.

0084

Pesth.

Es durchziehen Haufen von Handwerksgesellen seit einiger Zeit die Straßen, erzwingen durch kecken Eintritt in die Werkstätten das Niederlegen der Arbeiten und den Anschluß der Gesellen, ja dringen jetzt wie z. B. gestern 400 Mann stark in die Werkstätten der Kettenbrücke, Eisenbahn und Gewehrfabrik, haben thatsächlich in letzter Fabrik die Schmiedefeuer ausgelöscht, besuchen heute die Schiffswerfte, fordern entschiedene Ausweisung der Ausländer-Arbeiter, ja sie provoziren gleichsam auf die so überaus schleunige Controllmaßregel der Behörden gegen die Ausländer, als eine von ihnen augenblicklich erwirkte, ihre Demonstration gleichsam sanctionirende Verfügung.

Das Journal des österreichischen Lloyd vom 13. Juni bringt folgende Nachrichten: Triest, den 12. Juni. Die Lage unserer Stadt hat sich nicht wesentlich verändert; die feindliche Flotte liegt noch im Angesicht der Promenade von St. Andrea vor Anker. Gestern Nachmittag lief der Lloydsdampfer Imperatrice abermals aus, um seine Reise nach der Levante anzutreten. Obwohl mit den erforderlichen Certifikaten versehen, ward er doch vom feindlichen Admiral mit der Erklärung zurückgewiesen, daß seit dem Morgen desselben Tages die Blokade Triests begonnen habe und heute die öffentliche Erklärung darüber an unser Gubernium erfolgen werde. Dieselbe ist jedoch bis jetzt (1 Uhr Nachmittags) noch nicht eingegangen. Den neuesten Nachrichten, datirt 10. Juni, von dem Reserve-Armeekorps zufolge, ist die feste feindliche Stellung bei Enego, oberhalb Primolano, angegriffen und genommen worden, wobei 6 Kanonen erobert wurden. Ebenso ist Agordo, der letzte Zufluchtsort der Insurgenten, von den Umgehungs-Kolonnen genommen, bei welcher Gelegenheit zwei Kanonen in unsere Hände fielen. Hierdurch scheint das ganze Gebirge von den Insurgenten befreit, und in wenigen Tagen dürfte auch die Val Arsa eröffnet sein.

4

Innsbruck.

〈…〉〈…〉

Noveredo, 8. Juni,

Graf v. Harting, Staats - und Konferenzminister und bevollmächtigter Kommissär Sr. k. k. apost. Maj., welcher am verflossenen Sonntag um 9 Uhr früh in der Richtung gegen Verona hier durchpassirte, ist in der Nacht vom 7. auf den 8. von dort zurückgekehrt, und hat hier seinen Sitz aufgeschlagen. (Mess. T)

Von der russischen Gränze, 5. Juni.

Man meldet die Bildung russischer Heere in der Nähe der türkischen Donauprovinzen. In der That ist die dermalen in den verschiedenen Ländern der österreichischen Monarchie immer mehr überhandnehmende Anarchie für Rußland zu lockend, als daß dasselbe daraus nicht Nutzen zu ziehen suchen sollte. Längst schon hat es die kirchlichen Sympathien, welche die Serben, Dalmaten und theilweise die Kroaten und Slawonier an Rußland knüpfen, zu unterhalten gesucht, und zwar nicht vergebens. Jetzt, wo diese Völkerschaften im Gährungsprozeß neuer politischer Gestaltung begriffen sind, gilt es, dieselben für den Czar zu gewinnen. Der Panslawismus, längst von Rußland aus genährt, beginnt in Böhmen, Mähren, Ungarn zur That zu werden. Ursache genug, gegen Oesterreich, das geschwächte, einzuschreiten und die Erbschaft des Panslawismus anzutreten. Daher die Versammlung russischer Armeen an den Gränzen der Walachei. Für Deutschland kann dies nur angenehm sein. Vergißt der russische Koloß, daß nur der Gedanke der Einheit in militärischen Unternehmungen sicher zum Ziele führt, dann sind seine Anstrengungen vergebens. Theilt er seine Armee, indem er sie zur Hälfte an der preußischen, zur Hälfte an der österreichischen beziehungsweise türkischen Gränze aufstellt, dann kann er nirgend mit der gehörigen Kraft wirken. Preußen und das hinter demselben liegende Deutschland darf dann das russisch-polnische Heer nicht fürchten. Aber wird das im Innern zerrissene und in Italien so sehr beschäftigte Oesterreich der russischen Donauarmee widerstehen können? Wir hoffen dies, da gewiß gerade eine russische Invasion die verschiedenen österreichischen Volksstämme, wenn nicht die slawischen, so doch die deutschen und ungarischen zur Einigkeit führen würde.

Italien.

Mailand, 14. Juni.

Das Mailändische Bulletin vom 13. Abends 9 Uhr bringt die Nachricht vom Falle Vicenza's am 11. Juni. Der Angriff der Oesterreicher geschah mit 30,000 Mann und 60 Kanonen und sehr vieler Cavallerie in bestem Zustande. Die Stadt wurde mit 50 Stücken beschossen und mußte sich ergeben. Die Besatzung soll aus 10,000 Römern bestanden haben. Die Italiener geben ihren Verlust auf mehr als 500 Mann an. Die Schweizer und die Artillerie haben sehr stark gelitten. Alle Corps haben sich ausgezeichnet. Das Feuer hat 15 Stunden anhaltend gedauert. Als alle Munition verschossen war, entschloß sich Durando zur Capitulation. Die Garnison zieht mit allen Ehren ab, und behält ihre Waffen, verpflichtet sich aber, während 3 Monaten sich nicht gegen Oesterreich zu schlagen. Das Mailänder Bulletin fügt bei, der Verlust sey groß, doch nicht unersetzlich. Karl Albert darf seine festen Stellungen nicht verlassen, bevor er den Feind von der Verbindung mit Tyrol abgeschnitten hat. Verona ist der Brennpunkt des Kriegs, in seinen Ebenen wird wohl bald der Ausgang des Kampfes entschieden werden; ist Verona genommen, dann werden auch die Städte des Venetianischen wieder genommen werden können.

Schweiz.

Bern, 12. Juli.

(N. Z. Z.)

Dem Ansuchen des schweizerischen Konsuls Mörikofer in Neapel, den vom König erhaltenen Orden annehmen zu dürfen, hat der Vorort beschlossen, nicht zu entsprechen, weil diese Annahme mit der Stellung eines Vertreters der Schweiz nach den in neuerer Zeit hier zur Geltung gelangten Grundsätzen nicht verträglich sei.

Schweden und Norwegen.

Stockholm.

Schwedische Blätter melden, daß der König Oskar bei seiner Ankunft in Malmö, wo er sich mit dem Könige von Dänemark getroffen, nicht mit dem sonstigen Enthusiasmus empfangen sei.

Die angesehenen Blätter, insbesondere Aftonbladet, fahren fort, sich gegen die Einmischung in den dänischen Krieg auszusprechen; es muß den Schweden ein höchst unbehagliches Gefühl verursachen, wenn sie sehen, wie die dänische Kriegspartei ganz auf die schwedische Hülfe ihren jüngsten Uebermuth basirt.

Christiana.

Die Ausrüstung von 9 Kanonenjollen soll eingestellt und statt deren 12 Bombenkanonen ausgerüstet werden, die in drei Divisionen, jede Division mit einem Dampfschiff ( Christian , Nordcap und Prinz Karl sollen dazu benutzt werden) nach Dänemark abgehen sollen. Die Fregatte Freja soll ausgerüstet und vollständig armirt werden. Außer den bereits im Drontheimer Distrikt einberufenen 250 Matrosen sollen noch 1200 Matrosen einberufen werden.

Dänemark.

Kopenhagen, 11. Juni.

Der Amsterdam bringt die Nachricht, daß die Ausrüstung, anscheinend der ganzen russischen Flotte, in Kronstadt möglichst beschleunigt wird. Zwischen Möen und Gidsee wurde eine größere russische Eskadre heute Morgen vor Anker bemerkt. Unser König ist gestern Abend von Schweden wieder in Helsingör gelandet; von Gothenburg sind bereits 4500 Mann Schweden auf Fünen angekommen, und daß von Norwegen schnell Ernst gemacht wird, geht schon daraus hervor, daß die drei wichtigsten norwegischen Dampfschiffsfahrten, wegen Kriegsverwendung der Schiffe eingestellt worden.

(B. H.)

[Deutschland]

Frankfurt.

Der Entwurf deutscher Volksrechte, welcher einem Reichstags-Ausschusse zur Bearbeitung vorliegt, hat sich nach den Beschlüssen des letzteren nunmehr in folgender Weise gestaltet:

Grundrechte des deutschen Volkes.

Dem deutschen Volke werden nachstehende Grundrechte, welche der Verfassung jedes einzelnen deutschen Staates zur Norm dienen sollen, gewährleistet:

1) Freiheit des Bekenntnisses, vorbehaltlich der Bestrafung der Verbrechen und Vergehen, welche bei Ausübung dieser Freiheit begangen werden, so wie vorbehaltlich aller staatsbürgerlichen Pflichten. Einer Anerkennung des Bekenntnisses durch den Staat bedarf es nicht.

Für die Bekenner aller Religionen Gleichheit vor dem Gesetz. Es ist ausdrücklich die Bildung neuer Religionsgesellschaften gestattet.

(Das Verhältniß von Kirche und Staat betreffend.) Niemand kann zu einer kirchlichen Handlung oder Feierlichkeit gezwungen werden. Die Civil-Ehe ist ausdrücklich aufzunehmen.

2) Die Wahl des Berufes, so wie der Bildung dazu im In - und Auslande, ist frei. Unentgeltlicher Unterricht auf allen öffentlichen Schulen, mit Ausnahme der gelehrten Bildungs-Anstalten.

3) Freiheit der Wissenschaft und ihrer Lehre. Jeder darf Unterricht ertheilen und Unterrichts-Anstalten gründen.

4) Freiheit der Meinungsäußerung durch Wort und Schrift. Die Preßfreiheit darf nicht mehr durch Censur, Konzessionen und Kautionen beschränkt werden. Aburtheilung der Preßvergehen durch Schwurgerichte.

5) Unverbrüchlichkeit des Briefgeheimnisses unter gesetzlicher Normirung der bei strafgerichtlichen Untersuchungen und in Kriegsfällen nothwendigen Beschränkungen.

6) Jeder Deutsche ist in Aufenthalt, Niederlassung, Erwerbung von Grundeigenthum, Gewerbebetrieb, Ausübung von Kunst und Wissenschaft, Gemeinde-Bürgerrecht an jedem Orte außerhalb seines Staates den Angehörigen eines anderen Ortes in dem betreffenden Staat gleichgestellt, bis demnächst durch die Reichsgesetzgebung ein gleichmäßiges (allgemein deutsches) Prinzip für diese Rechte aufgestellt werden wird.

Jeder Deutsche ist Staatsbürger in Deutschland; als solcher kann er die politischen Rechte in jedem deutschen Einzelstaate, wo er seine feste Wohnung hat, ausüben.

Die Aufnahme in den Staatsverband eines deutschen Landes darf keinem unbescholtenen Deutschen geweigert werden.

7) Abzugsfreies Auswanderungsrecht.

8) Sicherstellung der Person gegen willkührliche Verhaftung. Es sind hier die wesentlichen Punkte einer Habeas-Corpus-Akte speziell anzuführen.

9) Das Recht der freien Bitte sowohl der Einzelnen als Mehrerer im Vereine und der Körperschaften.

10) Das Recht der Beschwerde zuerst bei den zuständigen Stellen, weiter bei den Landständen, und endlich bei der Reichsversammlung.

11) Das Recht, sich ohne vorgängige Erlaubniß friedlich und ohne Waffen zu versammeln. Volksversammlungen unter freiem Himmel können wegen dringender Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit verboten werden.

12) Jeder Deutsche hat das Recht, Vereine zu bilden; dieses Recht darf keinen vorbeugenden Maßregeln unterworfen sein.

13) Gleichheit vor dem Gesetz. (Alle Deutschen sind gleich vor dem Gesetz.)

Ein persönlich privilegirter Gerichtsstand soll nicht mehr bestehen.

Gleichheit in Bezug auf die Fähigkeit zu allen öffentlichen Aemtern. Gleichheit in Bezug auf Wehrpflicht. Gleichheit der Besteuerung sowohl für Personen als für Sachen.

Kein Stand als solcher kann politische Vorrechte besitzen. Die im Privatrecht begründeten Vorrechte einzelner Stände hören auf.

14) Ablösbarkeit aller guts - und schutzherrlichen Grundlasten, wenn der Pflichtige es verlangt.

Aufhebung des Jagdrechtes auf fremdem Grund und Boden, so weit es ein Ausfluß des Regales oder einer dinglichen Berechtigung ist.

Das Jagdrecht auf eigenem Grund und Boden mit Vorbehalt eines eigenen Gesetzes darüber.

15) Allgemeine Bürgerwehr mit Verweisung auf ein allgemeines Reichsgesetz.

16) Trennung der Gerichtspflege und Verwaltung. Ausübung der Gerichtsbarkeit durch den Staat; Aufhebung der Patrimonialgerichte.

Unabhängigkeit der Gerichte, Unabsetzbarkeit der Richter außer durch Urtheil und Recht, Schutz gegen Versetzung wider Willen des Richters.

Oeffentlichkeit und Mündlichkeit des Gerichtsverfahrens; Anklageverfahren und Schwurgericht, jedenfalls in schwereren Strafsachen und bei allen politischen Vergehen.

Herbeiziehung von Volksgenossen in den dazu geeigneten Fällen (Handels - und Fabrikgerichte, Gericht über landwirthschaftliche Verhältnisse etc.).

Vollziehbarkeit der rechtskräftigen Urtheile deutscher Gerichte in jedem andern deutschen Gebiete gleich den Erkenntnissen der Gerichte des eigenen Staates.

Die Administrativjustiz ist aufzuheben, sie wird fortan nur durch die ordentlichen Gerichte ausgeübt.

Um öffentliche Beamte für Handlungen ihrer Verwaltung gerichtlich zu verfolgen, ist keine vorgängige Erlaubniß nöthig, mit Vorbehalt der Anordnungen in Betreff der Minister.

17) Freie Gemeindeverfassung mit Grundlage der Wahl der Gemeindevorsteher und Vertreter und der selbstständigen Verwal tung der Gemeindeangelegenheiten mit der erforderlichen Oeffentlichkeit.

18) Verfassung mit Volksvertretung in allen deutschen Staaten, mit entscheidender Stimme bei der Gesetzgebung und der Besteuerung und mit Verantwortlichkeit der Ständeversammlungen.

19) Recht der nichtdeutschen Volksstämme Deutschlands zu volksthümlicher Entwicklung etc.

20) Beseitigung der Lehen durch die Partikulargesetzgebung. Die Vergrößerung bestehender, so wie die Einrichtung neuer Familien-Fideikommisse ist untersagt; die bestehenden können durch Familienbeschluß aufgehoben und abgeändert werden.

21) Jedem Deutschen ist sein Eigenthum jeder Art gesichert. Eine Enteignung (Expropriation) kann nur aus Rücksicht des öffentlichen Nutzens und nur in der von der Gesetzgebung bestimmten Weise und nach einer gerechten vorgängigen Entschädigung vorgenommen werden. Güterkonfiskation darf nicht stattfinden.

22) Jeder deutsche Staatsbürger in der Fremde steht unter dem Schutz der deutschen Nation.

Civilstand der Stadt Köln.

Geburten.

15. Mai. Peter Adam Jos., S. v. Konrad v Amelen, Zimmerm., Kattenbug Friedr. Alb. Jakob Hub., S. v. Friedr. Gorius, Gymnasiallehrer, Plankg. Sophie, T. v. Moritz Jos. Coßmann, Handelsm., Benefisstraße. Otto Herm. S. v. Hugo Stiller, Kaufm., gr. Witschgasse. Marg., T. v. Peter Schopp, Tagl., Weiherstr. Sophia, T v. Joh. Heß, Dragoner, Löhrgasse. Wilh., S. v. Math. Bandorf, Schneider, Bobg. Andreas, S. v. Anton Königsfeld, Taglöhner, Friesenwall. Elis., T. v. Heinr. Brandes, Schreiner, gr. Griechenmarkt. Paul Marcus, S. v. Joh. Clemen, Faßbinder, Kostgasse.

16. Juni. Franz. Charl. Gertr., T. v. Ernst Friedr. Baer, Reg. -Diätar, Eulengarteng. Maria Clemens Heinr., T. v. Martin Obermeyer, Manufakturhändler, Breitstr. Elise, T. v. Heinr. Tertilte, Maschinenarbeit., Severinstraße. Jos., S. v. Jak. Jansen, Gastw., Glockeng. Jak., S. v. Peter Schedder, Tabakarbeiter, Eulengarteng. Anna, T. v. Christ Piepke, Arresthausaufseher, Klingelpütz. Joh. Math., S. v. Georg Mallmann, Schuster, Pützgasse. Balthasar, S. v. Gottlob Balzer, Gasarbeiter, Entenpfuhl.

Sterbefälle.

15. Juni. Karl Heinr. Raabe, Privatsekret., 44 J. alt, verh., Mittelstr. Charlotte Hader, Wwe. Brandhorst, 60 J. alt, Rönsthal. Marg. Schiefer, geb. Töller, 37 J. alt, Weideng. Maria Kath. Schweinem, 4 J. 8 M. alt, Follerstr. Elis. Pabst, 2 J. 8 M. alt, Entenpfuhl.

16. Juni. Karl Jos. Schüller, Bau-Eleve, 20 J. alt, unverh., Domstr.

Heirathen.

15. Juni. Hermann Everhard Weyers, Kaufmann, Wittwer, von Duisburg mit Franz. Maria Ther. Ley, v. Merl.

Heirathsankündigungen.

Aug. Friedr. Ferd. Kramer, Sergeant im 28. Rgmt., Blankenheimerhof-Kaserne mit Anna Maria Justina Gert. Möller, Mörserg. Daniel Ferd. Albr. Schneider, gr. Neug. mit Appollonio Elis. Fellenberg, Heumarkt. Christ. Schuhmacher, Schreiner, Poststraße mit Maria Josepha Block, früher zu Liblar, jetzt Apellhofplatz. Joh. Georg Rhede, Wittwer, Taglöhner, Thieboldsgasse mit Elis. Klausen, Poststraße. Peter Jos. Reingen, Taglöhner, Weiherstr. mit Agnes Breuer, Korthäuserwall. Adolph Schorn, Schuster, Gereonstr., mit Anna Maria Hauschild, Maria-Ablaßplatz. Peter Joseph Fischer, Feldwebel im 28. Rgt., St. Agatha-Kaserne mit Cäcilia Antoinetta Wolff, Steinweg. Joh. Wilh. Renaldino Schmitz, Kaufm., Mauritiussteinweg mit Kath. Karolina Franziska Beillie zu Antwerpen. Gerhard Pütz, Taglöhner zu Hürth mit Elis. Mallmann, Pützg. - Peter Reifferscheidt, Wittwer, Tagl., mit Christian Berg, beide Löhrgasse. Gerh. Faßbender, Gärtner mit Anna Maria Damast, beide Achterstr. Joh. Pilgram, Schuster, Filzgasse mit Anna Maria Robels, Richmodstr. Joh. Peter Hub. Kraus, Wwer., Unteroffizier im 16. Inf. -Reg., Schwalbeng. mit Wilhelmina Augustina Jakbina Kath. Katz, alte Mauer an Aposteln.

Schiffahrts-Anzeige. Köln, 18. Juni 1848.

Angekommen: A. Mayer von Duisburg.

Abgefahren: L. Tillmann nach Koblenz.

In Ladung: Nach Ruhrort b. Emmerich H. Lübbers; Nach Düsseldorf bis Mühlheim an der Ruhr Joh. Budberg, C. Kaiser; nach Koblenz und der Mosel und Saar Jak. Tillmann; nach der Mosel, nach Trier und der Saar. N. Pisbach; nach Bingen J. W. Mundschenk; nach Mainz Anton Bender; nach dem Niedermain Fr. Schulz; nach dem Mittel - und Obermain B. Kraus; nach Heilbronn H. Bechert; nach Kannstadt und Stuttgart Peter Kühnle; nach Worms und Mannheim J. B Mundschenk I.

Ferner: Nach Rotterdam Kapt. Peer, Köln Nr. 10.

Ferner: Nach Amsterdam Kapt. Coesen, Köln Nr. 2.

Wasserstand.

Köln, am 18. Juni. Rheinhöhe 8 '4' '.

Bekanntmachung.

Bei dem Ablaufe des 2. Quartals werden die betreffenden Zeitungs-Interessenten darauf aufmerksam gemacht, daß die Bestellungen auf auswärtige Zeitschriften pro 3. Quartal resp. 2. Semester etc. bis zum 22. d. M. bei der hiesigen Ober-Postamts-Zeitungsexpedition gemacht sein müssen, wenn eine rechtzeitige und vollständige Lieferung der Zeitungen erfolgen soll, und daß nur solche Bestellungen berücksichtigt werden können, für welche die Vorausbezahlung des Betrages stattgefunden hat.

Köln, den 14. Juni 1845.

Ober-Postamt.

Rehfeldt.

Bekanntmachung.

Dienstag den 27. Juni 1848, Vormittags 10 Uhr, sollen auf dem Flur der Brief - und Paket-Annahme circa 500 Pfund Makulatur-Papier und ein altes unbrauchbar gewordenes Felleisen öffentlich an den Meistbietenden verkauft werden.

Köln, den 17. Juni 1848.

Ober-Postamt

Rehfeldt.

Die so beliebten

Kirschen-Torten

sind täglich frisch zu 10 und 1 Sgr. das Stück zu haben, Schildergasse Nr. 49 und in meinen Nebengeschäften Blindgasse und Cattenbug Nr. 12.

Franz Stollwerck, Hoflieferant.

Eis

täglich in und außer dem Hause à Portion 4 Sgr. bei

Franz Stollwerck, Hoflieferant.

Gerichtlicher Verkauf.

Am Montag den 19. Juni 1848, Morgens 10 Uhr, sollen auf dem Altenmarkte zu Köln ein eleganter Waarenschrank, ein Spiegel und mehrere Silbersachen, als Baumöl - und Essig-Einsätze, Fruchtkörbchen etc. etc. gegen gleich baare Zahlung öffentlich an den Meistbietenden verkauft werden.

Fr. Happel, Gerichtsvollzieher.

[#] Feinstes Provencer-Oel

von der eben angekommenen ersten Sendung der neuen Ernte in vorzüglich frischer Qualität, zu ermäßigtem Preise und

[#] Echter Bordeaux-Weinessig,

beides in versiegelten Krügen (faßweise bedeutend billiger) zu haben bei

W. Hennekens, Breistraße 159,

und zu den nämlichen Preisen in dessen Niederlagen bei

F. Wilhelmi, Malzmühle 2 und

a. Imhoff, Bolzengasse 8.

Vorzüglich guter alter limburger Käse, so wie schöner holländischer Maikäse, billigst, Sandbahn Nro. 6.

Ein Bäckergesell, welcher einer Bäckerei selbstständig vorzustehen vermag, und sich hierüber durch Zeugnisse ausweisen kann, wird gesucht. Die Expedition sagt wo.

Buchen-Holz-Vorrath.

1 bis 5 Zoll dick, 21 / 2 Fuß breit (2zöllig 20-22 Pf.), so wie sämmtliches Nutzholz empfiehlt J. Kiegel, Komödienstr. 18.

Bei Gelegenheit der St. Apostel-Kirmes,

heute und morgen

von Nachmittags 3 Uhr,

große Harmonie

von dem Musikchor des Königl. Preußischen

8. Husaren-Regiments

in dem am städtischen Garten gelegenen elegant dekorirten

Kölner Zelte.

Täglich Kirnerbsen und Erdbeerkalteschaale.

Franz Stollwerck.

Der Gerant, Korff. Druck von W. Clouth, St. Agatha Nro. 12.

About this transcription

TextNeue Rheinische Zeitung
Author[unknown]
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Responsibility Alexander Geyken, ed.; Susanne Haaf, ed.; Bryan Jurish, ed.; Matthias Boenig, ed.; Christian Thomas, ed.; Frank Wiegand, ed.

Marx-Engels-GesamtausgabeNote: Bereitstellung der Texttranskription.Note: Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.2017-03-20T13:08:10Z Jürgen HerresNote: Konvertierung TUSTEP nach XML2017-03-20T13:08:10Z Maria ErmakovaBenjamin Fiechter Susanne HaafFrank WiegandNote: Konvertierung XML nach DTA-Basisformat2017-03-20T13:08:10Z CLARIN-DNote: Langfristige Bereitstellung der DTA-Ausgabe

EditionVollständige digitalisierte Ausgabe.

About the source text

Bibliographic informationNeue Rheinische Zeitung Organ der Demokratie Nr. 19, Montag, 19. Juni 1848 . ClouthKöln1848.

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Russisches Staatsarchiv für sozio-politische Geschichte RGASPI, Moskau, f. 1, op. 1, d. 268http://rgaspi.org/

Physical description

Fraktur

LanguageGerman
ClassificationZeitung; ready; nrhz

Editorial statement

Editorial principles

Die angegebenen Seitenzahlen beziehen sich auf die Ausgabe: Neue Rheinische Zeitung. Organ der Demokratie. Bd. 1 (Nummer 1 bis Nummer 183) Köln, 1. Juni 1848 bis 31. Dezember 1848. Glashütten im Taunus, Verlag Detlev Auvermann KG 1973.

Publication information

Publisher
  • dta@bbaw.de
  • Deutsches Textarchiv
  • Berlin-Brandenburg Academy of Sciences and Humanities (BBAW)
  • Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften (BBAW)
  • Jägerstr. 22/23, 10117 BerlinGermany
ImprintBerlin 2019-12-10T11:19:32Z
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Holding LibraryRussisches Staatsarchiv für sozio-politische Geschichte
ShelfmarkRGASPI, Moskau, f. 1, op. 1, d. 268
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