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Gleiches Recht, Frauenstimmrecht.

Wacht auf ihr deutschen Frauen aller Stände, aller Parteien!

Der Erweckerin der deutschen Frauenstimmrechtsbewegung ANITA AUGSPURG sind diese Zeilen gewidmet.

Frauenstimmrecht, eine Forderung der Gerechtigkeit! Frauenstimmrecht, eine Forderung sozialer Notwendigkeit! Frauenstimmrecht, eine Forderung der Kultur!
6. -10. Tausend.
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Das Frauenstimmrecht ist eine Forderung der Gerechtigkeit!

Ein Staat, dessen Verfassung auf dem demokratischen Prinzip des allgemeinen Wahlrechts ruht und die Frauen von der Beteiligung an demselben ausschliesst, macht sich einer groben Unwahrheit, einer grossen Ungerechtigkeit schuldig.

Ein Wahlrecht ist nur dann ein allgemeines, entspricht nur dann den Forderungen der Gerechtigkeit, wenn alle erwachsenen Angehörigen eines Staates in gleicher Weise zur Erwählung der Volksvertreter befugt sind.

Ein Staat, ein Volk besteht aus Männern und Frauen, folglich müssen die Gesetze, denen ein Volk unterstellt wird, unter Mitwirkung von Männern und Frauen gemacht werden, wenn nicht, wie die Erfahrung lehrt, die Rechte der Frauen dauernd geschmälert bleiben sollen. Nur unter der einseitigen Gesetzgebung eines Männerstaates ist es möglich, dass Frauen, wie z. B. in Deutschland, mit Ver - brechern, Idioten, Entmündigten, Bankerotteuren, Schülern und Lehrlingen auf eine Stufe gestellt werden. *)§ 7 des Börsengesetzes lautet: Vom Börsenbesuche sind aus - geschlossen Personen weiblichen Geschlechts. Personen, welche sich nicht im Besitze der bürgerlichen Ehrenrechte befinden (Verbrecher). Personen, welche infolge gerichtlicher Anordnung in der Verfügung über ihr Vermögen beschränkt sind (Idioten und Entmündigte). Personen, welche wegen betrügerischen oder einfachen Bankerotts rechtskräftig verurteilt sind (Frauen stehen hier auf einer Stufe mit gemeinen

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Frauen Deutschlands, wollt ihr diese Schmach länger dulden?

Diese Ausnahmegesetze rauben den Frauen das Ver - trauen zu der Gerechtigkeit im Männerstaat, sie liefern den deutlichen Beweis, dass das männliche Geschlecht allein keineswegs fähig ist, die Interessen des weiblichen Ge - schlechts genügend zu wahren.

Schliesst euch zusammen, organisiert euch, kämpft für eure Rechte, sorgt, dass das Banner der Gerechtigkeit endlich aufgerichtet wird in Eurem Vaterland!

*)Betrügern, nur weil sie Frauen sind). In der Reichsverfassung Art. 20 heisst es: Von der Berechtigung zum Wählen sind ausgeschlossen: Personen, welche unter Vormundschaft und Kuratel stehen, über deren Vermögen Konkurs oder Fallitzustand gerichtlich eröffnet ist, denen infolge rechtskräftigen Erkenntnisses der Vollgenuss der staatsbürger - lichen Rechte entzogen ist. Da die Frauen zum Reichswahlrecht nicht zugelassen werden, ergibt sich ganz von selbst ihre Gleich - stellung mit diesen Personen.

§ 8 des preussischen Vereinsgesetzes lautet: Vereine, welche bezwecken, politische Gegenstände in Versammlungen zu erörtern, dürfen keine Frauenspersonen, Schüler und Lehrlinge als Mitglieder aufnehmen.

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Das Frauenstimmrecht ist eine Forderung sozialer Notwendigkeit!

Frauen aller Stände, aller Berufe fördern durch ihre Mit - arbeit gleich den Männern die Entwicklung des deutschen Wirtschaftslebens und des Deutschen Reiches; die Zahl der wirtschaftlich selbständigen Frauen ist in stetem Wachsen begriffen.

Frauen haben von jeher in der Landwirtschaft und Hauswirtschaft mitgearbeitet, sie sind heute auf allen künst - lerischen Gebieten, sie sind im Handel, in der Industrie tätig.

Ohne die Frauenarbeit hätte die deutsche Industrie niemals den ungeheuren Aufschwung nehmen können, den sie genommen hat. Deutschlands Industrie aber, die ihre Entwicklung der Mitarbeit der Frauen verdankt, hat Deutsch - land die Weltmachtstellung miterobern helfen.

Frauen schenken dem Staate unter Einsetzung ihres eigenen Lebens die Bürger; ihnen liegt die mühevolle Pflege und Erziehung ihrer Kinder in den ersten Jahren ob.

Somit können die Frauen mit Recht erklären, uns trifft das Verdienst an dem steten Wachsen der Bürger - zahl des deutschen Reiches; dieses Wachsen der Bevölke - rung aber bedeutet eine ungeheure Macht für den deutschen Staat. Wer grossen Anteil hat an der Entwicklung seines Vaterlandes, der will auch mitwirken, wenn es sich um die innere Gestaltung des Staates, um die Gesetzgebung handelt. Wer so die Weltmachtstellung seines Vaterlandes stärkt, der hat ein Recht, die politische Gleichberechtigung zu verlangen. Die Forderung des Frauenstimmrechts wird zur sozialen Notwendigkeit.

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Das Frauenstimmrecht ist eine Forderung der Kultur!

Es ist eines freien Kulturstaates unwürdig, seine Bürger Gesetzen zu unterwerfen, an deren Zustandekommen sie nicht beteiligt sind; deshalb ist die erste Forderung eines modernen Kulturstaates die politische Befreiung aller seiner Staatsangehörigen, der weiblichen sowohl wie der männlichen. Die politische Befreiung der Männer macht die Gesamtheit des Volkes nicht frei, denn sie erhält die Frauen in doppelter Unfreiheit, in der Abhängigkeit von den Gesetzen und in der Abhängigkeit vom Manne.

Unfreiheit und Abhängigkeit einer Volksklasse be - deutet für deren Angehörige schmachvolle Erniedrigung, für die Gesamtheit dauernde Unkultur. Die Stellung der Frau im Staate ist der beste Gradmesser für die Höhe oder den Tiefstand seiner Kultur.

Der Männerstaat schafft Gesetze und Einrichtungen, welche die Frauen an der freien Entwicklung zur Persön - lichkeit hindern; er entzieht dem Staate Kräfte, ohne die derselbe niemals die Höhe wahrer Kultur erreichen wird.

Die Stellung der Frau wird erst dann eine menschen - würdige, wenn sie selbst an der Gesetzgebung beteiligt ist und für das weibliche Geschlecht wie für die Jugend Gesetze und Einrichtungen schafft, die den Anforderungen echter Kultur entsprechen.

Somit ist die Forderung der politischen Gleichberech - tigung der Frauen eine Forderung der Kultur!

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Gattinnen, Mütter fordert das Stimmrecht!

Frauen aller Berufe, aller Stände fordert das Stimmrecht!

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Gattinnen, Mütter fordert das Stimmrecht!

Was hat die Frauenbewegung aller Richtungen in jahr - zehntelangem, schwerem Ringen und Kämpfen für die politische und rechtliche Gleichberechtigung der Frauen erreicht? Moralisch sehr viel, materiell wenig oder nichts.

Moralisch sehr viel! Sie hat die Männer und Frauen aufgerüttelt aus ihrer Lethargie, sie hat eine erfolg - reiche Propaganda entfaltet und erreicht, dass ein gewisses Verständnis für das Schmachvolle der Hörigkeit der Frauen in alle, selbst die rückständigsten Kreise gedrungen ist, aber dabei ist es in der Hauptsache geblieben.

Materiell wenig oder nichts! Wohl sind hin und wieder dem beständigen Bitten, Drängen und Fordern der Frauen kleine Abschlagszahlungen von seiten der Männer geleistet worden.

Bildungsstätten, Universitäten sind dem weiblichen Geschlecht geöffnet worden; Berufe, die früher ausschliess - lich dem männlichen Geschlecht offen standen, sind den Frauen freigegeben. Das neue bürgerliche Gesetzbuch hat die grassesten Ungeheuerlichkeiten barbarischer Sklaverei ausgemerzt. Die Frauen sind dem Manne nicht mehr unter allen Umständen zum Gehorsam zur ehelichen Pflicht ver - pflichtet. Die Frau kann, soweit es sich um ihre Ange - legenheiten handelt, über sich entscheiden, kommen diese aber nach irgend einer Richtung hin mit den Ansprüchen auf Bequemlichkeit, mit den Herrschergelüsten des Mannes in Konflikt, so steht die Entscheidung beim Manne. Er ist nach wie vor ihr Herr und Gebieter, sie verbleibt in seiner Hörigkeit, denn er hat als Pfand die Verfügung über ihre Kinder und ihr Vermögen in Händen. Auf solcher Basis kann sich die Ehe niemals auf eine freie und reine Höhe erheben; es ist ein unwürdiger Zustand, Frauen gesetzlich unter den Willen des Mannes zu zwingen. Hier schafft der Männerstaat, wie die Erfahrung lehrt, niemals Wandel; Frauen selbst müssen mit dem Wahl - zettel in der Hand um ihre Rechte kämpfen, damit die Grundlage zu einer Ehe geschaffen wird, von der Nietzsche[10] so bezeichnend sagt: Ehe: so heisse ich den Willen, zu Zweien, das Eine zu schaffen, das mehr ist, als die es schufen. Ehrfurcht für einander nenne ich Ehe als vor den Wollenden eines solchen Willens.

Unser heutiges Familienrecht bedeutet für die Frau aber nicht nur pekuniäre Abhängigkeit, nicht nur Verzicht auf des Recht, über ihre eigene Persönlichkeit zu bestimmen, sondern auch Verzicht auf das Recht, über die Erziehung ihrer Kinder mitzuentscheiden. Der Mutterberuf wird von seiten des Mannes als höchster Beruf der Frau hingestellt, aber er scheut sich nicht, ihr gesetzlich die Autorität zu rauben, die sie in stand setzt, ihn auszuüben.

Der Männerstaat lässt es sich angelegen sein, für die Ausbildung der männlichen Jugend sowohl in geistiger wie in körperlicher Beziehung Sorge zu tragen. Städtische und staatliche Schulen, Spielplätze, Badeanstalten, überhaupt alle Einrichtungen eines modernen Staates für die Jugend kommen in erster Linie den Knaben zugute. Preussen verausgabte alljährlich von den für höheres Schulwesen ausgeworfenen Summen 96 ½ % Für Knabenbildung und 3 ½ % für Mädchenbildung. Die Volksschulen für Mäd - chen bleiben in ihren Leistungen weit hinter den Knaben - schulen zurück, ausserdem werden diese staatlicherseits nach der Schulzeit häufig durch Fortbildungsschulen ergänzt; von wenigen Ausnahmen abgesehen, erscheint dem Männer - staat eine weitere Ausbildung für Mädchen überflüssig. So wird von vornherein der weiblichen Jugend jede Möglich - keit genommen, unter gleichen Bedingungen sich gleichwertige Kenntnisse und körperliche Ausbildung zu verschaffen.

Erst wenn Frauen sich durch ihre politische Gleich - berechtigung Gehör auf allen Gebieten erzwungen haben, werden der männlichen und weiblichen Jugend gleiche Möglichkeiten zu einer gleichwertigen Vor - und Ausbildung geschaffen werden.

Gattinnen, Mütter, fordert das Frauenstimmrecht und werdet ihr selbst die Früchte eures Kampfes nicht mehr ernten, so denkt an eure Kinder!

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Frauen aller Berufe, aller Stände, fordert das Stimmrecht!

Die letzte Volkszählung stellt fest, dass in Deutschland 7,657,350 Frauen im erwerbstätigen Leben stehen; diese Zahlen liefern den deutlichen Beweis, dass die Zeiten dahin sind, wo die Frauen ausschliesslich ihre Be - schäftigung innerhalb des Hauses in der Familie fanden. Die im Berufsleben stehenden Frauen nehmen den Kampf um das Dasein unter viel schwierigeren Umständen auf, als der Mann, weil in unserem heutigen Männerstaat für die Interessen der Frauen nicht gesorgt ist. Sie können sich unter viel ungünstigeren Bedingungen als der Mann eine gleichwertige Vorbildung verschaffen, bei Erlangung einer Stellung ist nicht die Frage nach der Tüchtigkeit des Individuums ausschlaggebend, sondern diejenige nach dem Geschlecht, und die Bezahlung erfolgt nicht nach dem Wert der Leistungen, sondern danach, ob die Arbeit von männ - lichem oder weiblichem Intellekt, von männlicher oder weib - licher Hand ausgeführt worden ist. Engherzige Selbstsucht des Mannes hat es dahin gebracht, dass der Kampf ums Dasein dem sogenannten starken Geschlecht nach Kräften erleichtert, dem sogenannten schwachen Geschlecht nach Kräften erschwert wird. Noch gibt es viele Berufe, die ausschliesslich von Männern ausgeübt werden können, so die Rechtsprechung, die Advokatur. Da es den Männern aber, von wenigen rühmlichen Ausnahmen abgesehen, durch - aus an dem nötigen Verständnis der weiblichen und kind - lichen Psyche fehlt, werden Frauen aller Stände und Kinder bei Vergehen gegen die Rechtsordnung jahraus jahrein in ihrem Empfinden, Fühlen und Denken auf das Empfind - lichste verletzt und in ihren Interessen geschädigt.

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Ist es nicht ein Hohn auf alles, was Gerechtigkeit heisst, Männer allein Recht sprechen zu lassen und nur männliche Verteidiger zuzulassen, wenn es sich um Ehe - konflikte oder geschlechtliche Verbrechen handelt, deren Aburteilung nur dann eine gerechte sein kann, wenn beide Geschlechter sich an dem Urteilsspruch beteiligen.

Die grösste Schmach, die tiefste Erniedrigung der deutschen Frau im herrschenden Männerstaat ist die Auf - fassung der doppelten Moral, welche bei dem Manne ent - schuldigt, ja selbst gut heisst, was sie bei der Frau ver - dammt und diese zur Dirne erniedrigt. Diese entsittlichende Auffassung findet ihren Ausdruck in den Gesetzen, welche die Prostitution reglementieren und dadurch zugleich die Frauen aller Stände schutz - und wehrlos der Willkür der niederen Polizeiorgane ausliefert, sie vogelfrei erklärt.

Alle Bestrebungen der Frauen, diesen unwürdigen Zustand zu beseitigen, sind erfolglos geblieben, mussten erfolglos bleiben, aus dem einfachen Grunde, weil die Frauen keine Möglichkeit haben, durch das passive und aktive Wahlrecht auf die gesetzgebenden Körperschaften einzuwirken. Deshalb Frauen aller Berufe, aller Stände fordert für euch das Stimmrecht!

Fordert es nicht nur im Interesse der Frauen, sondern auch im Interesse der Männer selbst, denn die gemeinsame Beteiligung von Männern und Frauen an der Gesetzgebung wird allen Staatsangehörigen Gerechtigkeit zu schaffen suchen.

Gerechtigkeit aber erhöhet ein Volk.

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Schlusswort

Kämpft für die politische Befreiung der Frauen, denn nur diese ist imstande, die Frauen frei zu machen, sie aus der Hörigkeit des Mannes zu erlösen, ihnen Gleich - heit und Gerechtigkeit zu verschaffen.

Dieser Appell geht an alle Frauen, denn alle Frauen ohne Ausnahmen sind der gleichen Rechtlosigkeit ihres Geschlechtes unterworfen. Jene aber, die durch glückliche Umstände gesichert, weniger von den Folgen der uner - träglichen und unwürdigen Einrichtungen des Männerstaates zu spüren bekommen, sie sollten es in erster Linie als Ehrenpflicht betrachten, durch Wort und Tat für ihre weniger günstig gestellten Schwestern den Kampf auf - zunehmen.

Frauen organisiert euch!

Nur gemeinsames organisiertes Vorgehen kann zum Erfolge führen. Die Organisation zur Erlangung des Frauenstimmrechts in Deutschland ist der Deutsche Ver - band für Frauenstimmrecht. *)Der Mitgliedsbeitrag ist am 1. Oktober jeden Jahres fällig und beträgt: für die Einzelmitglieder mindestens Mk. 2, nach dem 1. April beitretende Mitglieder zahlen Mk. 1. für das laufende Jahr. Das Organ des Verbandes, Zeitschrift für Frauenstimmrecht, Wird den Einzelmitgliedern vom Vorstande geliefert. Mitglieder er - halten die Frauenbewegung zum Vorzugspreis von 3 Mk. jährlich, dieselbe erscheint alle 14 Tage. Die Satzung des Deutschen Verbandes für Frauenstimmrecht ist durch das Bureau des Verbandes, Hamburg, Paulstrasse 25 / II zu beziehen.Ihm tretet bei, ihm werbt neue Mitglieder in euren Kreisen! **)Zur Anmeldung bediene man sich der beigefügten Karten.Nur die Wucht der Masse wird unsern Forderungen Nachdruck geben. Frauen Deutschlands, vergesset, was euch sonst trennt. Uns alle einigt die Forderung der politischen Rechte für unser ganzes Geschlecht.

Nur Einigkeit macht stark! Je einmütiger wir in diesem Kampfe zusammen halten, um so früher ist der Sieg unser.

München 1907.

Kgl. Hofbuchdruckerei Kastner & Caltwey, München.

About this transcription

TextFrauenstimmrecht, eine Forderung der Gerechtigkeit! Frauenstimmrecht, eine Forderung sozialer Notwendigkeit! Frauenstimmrecht, eine Forderung der Kultur!
Author Lida Gustava Heymann
Extent14 images; 2057 tokens; 868 types; 15324 characters
Responsibility Alexander Geyken, ed.; Susanne Haaf, ed.; Bryan Jurish, ed.; Matthias Boenig, ed.; Christian Thomas, ed.; Frank Wiegand, ed.

Texte der ersten Frauenbewegung, betreut von Anna Pfundt und Thomas Gloning, JLU GießenNote: Bereitstellung der Texttranskription.Note: Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.2017-12-08T13:55:37Z Anna PfundtNote: Bearbeitung der digitalen Edition.2017-12-08T13:55:37Z CLARIN-DNote: Langfristige Bereitstellung der DTA-Ausgabe

EditionVollständige digitalisierte Ausgabe.

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Bibliographic informationFrauenstimmrecht, eine Forderung der Gerechtigkeit! Frauenstimmrecht, eine Forderung sozialer Notwendigkeit! Frauenstimmrecht, eine Forderung der Kultur! Lida Gustava Heymann. 1. Kgl. Hofbuchdruckerei Kastner & CaltweyMünchen1907.

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Bayerische Staatsbibliothek München Fol. G. 1053 b

Physical description

Antiqua

LanguageGerman
ClassificationGebrauchsliteratur; Gesellschaft; ready; tdef

Editorial statement

Editorial principles

Verfahren der Texterfassung: OCR mit Nachkorrektur.Bogensignaturen: keine Angabe; Druckfehler: keine Angabe; fremdsprachliches Material: keine Angabe; Geminations-/Abkürzungsstriche: keine Angabe; Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): wie Vorlage; i/j in Fraktur: keine Angabe; I/J in Fraktur: wie Vorlage; Kolumnentitel: keine Angabe; Kustoden: keine Angabe; langes s (ſ): als s transkribiert; Normalisierungen: keine Angabe; rundes r (ꝛ): keine Angabe; Seitenumbrüche markiert: ja; Silbentrennung: wie Vorlage; u/v bzw. U/V: keine Angabe; Vokale mit übergest. e: keine Angabe; Vollständigkeit: vollständig erfasst; Zeichensetzung: wie Vorlage; Zeilenumbrüche markiert: ja;

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