PRIMS Full-text transcription (HTML)
CENTVRIA IV. VARIARVM QVÆSTIONVM,
Oder / das Vierte Hundert Fragen / von allerley Materien und Sachen / Samt Vnvoꝛgreifflicher Antwoꝛt darauff / auß Vornehmer und Gelehrter Leute Schrifften genommen / und geſamlet.
Jn Verlegung Georg Wildeyſen /Buchhaͤndlers zu Vlm. Gedruckt inNuͤrnberg /BeyWolff Eberhard Felßecker /Jm Jahr1660.

Jnhalt der Fragen deß vierten Hundert.

  • 1. VOn etlichen Laͤndern in Afia / an den Waſſern Tiger / und Euphrat; item am Mittellaͤndiſch: und rothen Meer gelegen; als / Aſſyrien / Meſopotamia / Babylo - niſchen Lande / und Chaldæa; item Syria / Pa - læſtina / oder Canaan / darinn Galilæa / Judæa / und andere Landſchafften ſeyn: item Arabia / und Troglodytica. Da zugleich unterſchidli - che Nahmen etlicher Perſonen / Staͤtte / Waſ - ſer (ſonderlich deß Jordans) Berge / ꝛc. mit ein - kommen; auch deß Worts Beelzebub / und an - derer mehr / gedacht wird / p. 1. ſeq.
  • 2. Wie das Land Palæſtina, oder Canaan / oder das Gelobte Land / unter die Kinder Jſrael ſeye außgetheilt worden? Da zugleich viler Staͤtte Namen ſtehen; und deß Hiobs / wie auch deß Melchiſedecks / deß Todten Meers / und viler Autorum, ſo das Juͤdiſche Land beſchriben / meldung geſchihet / p. 7. Sihe auch Ioh. Biſſe - lij Palæſtinæ Topotheſiam ſecundum Re - giones, & Tribus.
) (ij3. Noch
  • 3. Noch etwas weiters von dem beſagten Lande Palæſtina. Daſelbſt auch mit einkommet / daß man den Toͤchtern auß unwiſſenheit / den Na - men Magdalenam gebe: item / vom Lande Go - ſen; von Arabia; vom Paradeiß; vom Balaam; den von Joſua vertribnen Cananæern / wo hin ſie ſich begeben; und anders mehr / p. 20.
  • 4. Ob ein Sohn / auch wider ſeinen Vatter / dem Lehenherꝛen beyzuſtehn ſchuldig ſeye? Dabey ein mehrers von Lehen Sachen mit eingebracht wird / p. 23.
  • 5. Ob ein Fuͤrſt die Vertraͤg mit ſeinen Vnter - thanen gemacht / zu halten ſchuldig? und ob Er denſelben jhre Guͤter / ohne erſtattung deß Werths / nehmen / oder das erlangte Recht den - ſelben entziehen moͤge? 24. dabey mit einkomt / ob der Roͤmiſche Keyſer ein Herꝛ der gantzen Welt zu nennen? Jtem / ob in dem Roͤmiſchen Reich alles deß Keyſers ſeye? p. 27.
  • 6. Ob es beſſer / wann ein Fuͤrſt einfaltig / oder aber liſtig / und verſchlagen ſeye? 30. Ob er auch der Muſic erfahren ſeyn ſolle? item / ob den Fuͤrſt - lichen Jünglingen die Regierung zu uͤberlaſſen? 31.
  • 7. Ob ein Fürſt eine Leibshut / oder Wacht hal - ten / und mit Raͤhten verſehen ſeyn ſolle? 32. Da - bey mit einkommet / wie die Fuͤrſtlichen Raͤthe ſollen beſchaffen ſeyn / und was Jhnen zuthunob -oblige: item / ob ein neuer Fuͤrſt ſeines Vorfahren Raͤthe behalten ſolle? 36. S〈…〉〈…〉 unden die 72. Frag.
  • 8. Ob einem Fürſten die Beſtraffungen der Vbelthat wol anſtehen? 39.
  • 9. Wie man ſich in abſtraffung unterſchidlicher Laſter und Verbrechen / zu verhalten habe? 43. Da dann etwas von der hohen herab: auch der Fenſterſtuͤrtzung; und dem Koͤpffen geſagt; auch die Frag / ob alle Leibsſtraff offentlich geſchehen / und ſolcher ein Fuͤrſt zuſehen ſolle? 45. Jtem / ob der Ehebruch haͤrter / als der Todtſchlag zu beſtraffen? 46. Jtem / ob in dergleichen Laſtern / ſo die Lebensſtraff auff ſich haben / man ſich in einen Vergleich einlaſſen koͤnne? 47. Vnd wa - rumb in den gemeinen Landſtraffen / auch offt - mals die Vnſchuldige mit herhalten muͤſſen? 48. eroͤrtert werden.
  • 10. Ob die Spiel erlaubt ſeyen? dabey auch ande - re Fragen / und was von Schauſpilen zu halten? mit einkommen. 49. ſeqq.
  • 11. Was bey etlichen ſonderbaren Todſchlaͤgen und Faͤllen / in acht genommen werde? 54. Da dann auch von denen / ſo im Schlaff Kinder er - trucken; Wie deßgleichen von den Schlaffgaͤn - gern etwas vermeldet wird: Jtem / ob es den Scharwaͤchtern / oder Gaſſenknechten / Einen / Nachtszeiten / unruhigen Geſellen umzubringen erlaubt ſeye? p. 58.
) (iij12. Ob
  • 12. Ob ein Edelmañ einem Doctor vorgehe? 59. und ob auch die Nidern Schuelen der hoͤhern Freyheiten zu genieſſen haben? Da auch von den Doctoribus bullatis, von den Studenten und jhren Freyheiten / ꝛc. auch von der Gegenklag / oder Reconventione; Jtem / welche der Key - ſerlichen Freyheiten nicht zu genieſſen; item / ei - nem fuͤnfftzigjaͤhrigen Studenten; Jtem / was für Buͤcher die Studenten leſen ſollen / und von andern Sachen mehr gehandelt wird. 59. ſeqq.
  • 13.
    • Ob Einer / der lange Zeit in einer Muͤlen ge - malen / gezwungen werden koͤnne / noch laͤnger darinn zu malen? pag. 66. Dabey etwas wei - ters vom Muͤlwerck einkomt.
    • 2. Ob eine Tafel dem Jenigen gehoͤrig ſeye / der etwas darauff gemalet hat? Dabey auch et - was von den Mahlern / p. 67.
  • 14. Von Getreuen und Vngetreuen Vormuͤn - dern / p. 68.
  • 15. Was die Lehrjuͤnger / ihren Lehrmeiſtern zu erzeigen ſchuldig ſeyen? 70. Dabey unterſchid - liche Beyſpil / und was es fuͤr eine gelegenheit mit der Jugend habe / zu leſen. p. 71. 72. 73.
  • 16. Darinn unterſchidliches von den Poëten eingebracht; p. 74. auch fürs 2. daß theils an - derer Arbeit fuͤr die jhrige außgeben / erzehlet wird. p. 75. Dabey mit einkommet / daß theils der Keyſerlichen Hof-graven / oder ComitumPala -Palatinorum, ſich jhres empfangenen Gewalts mißbrauchen / d. p. 74. & 75.
  • 17. Von groſſen Auflagen / oder Contributio - nibus. 77. 2. Vom Tribut / ſo den Barbaris ge - geben wird 78. 3. Von dem Harnzinß / oder Ve - ctigali Urinario, ſonderlich zu Rom / dardurch der Keyſer Veſpaflan vil Gelt bekommen haben ſolle: Jtem vom Cloackenzinß. 78. 4. Wie es mit der Steuer von den Gütern zu haltẽ? p. 79.
  • 18.
    • Ob es erlaubt ſeye / wann jemand durch ein Vrtheil ſich beſchwert zu ſeyn befindet / den Richter vor das Gericht Gottes zu laden? p. 80.
    • 2. Ob es erlaubt / dem Feinde etwas zuzufuͤh - ren? 83. Dabey auch verwunderliche Rechts - haͤndel / und Richterliche Entſcheid / in unter - ſchidlichen Sachen und Faͤllen mit einkom̃en? p. 82.
  • 19. Warumb die Laͤſterungs: oder Schmaͤch - Schrifften Paßquillen genannt werden? Da ein mehrers von dergleichen Schrifften / und Verſen / und der darauff gehoͤrigen Straffe / mit einkommet / pag. 84. ſeqq.
  • 20. Von Kriegs-Leuten / und unterſchidlichen Kriegsſachen / und wie theils von vilen Wun - den wider Heil worden. Jtem / von Kriegs - Jnſtrumenten / und dergleichen denckwuͤrdigen Dingen; auch von Einnemmung der Statt Metz / deß Jahrs 1552. durch die Frantzoſen. p. 88. ſeqq.
) (ivOb
  • 21.
    • Ob die Kriegsleute ohne unterſcheid zu Wer - ben / und anzunemmen ſeyen. 93.
    • 2. Ob ein Fuͤrſt in der Perſon / bey einer Schlacht ſich befinden ſolle? 96. Dabey mit ein - kommet / ob man vilmehr Frembde / als Einhei - miſche in den Krieg werben ſolle? p. 95.
  • 22.
    • Ob die Graͤntzen eines Landes durch Krieg zu erweitern ſeyen? p. 98.
    • Dabey auch unterſchidliche andere Kriegs - Fragen mit einkommen; und darunter von der Neutralitet / 101. Verachtung deß Feindes; 102. Ob die Weiber eines Kriegs-Obriſten Stelle vertretten moͤgen? 103. Vnd ob man dem uͤberwundenen Feinde halßſtarꝛig nach - ſetzen ſolle? p. 104.
    • Alte Fuͤchs werden auch gefangen. 104. Welcher Perſonen ſich die Obriſten im Krieg ſonderlich annemmen ſollen? p. 105.
  • 23. Wie vilerley Ritter Orden ſeyen? p. 106. ſeqq.
  • 24. Von wunderlichen Faͤllen und Begebenhei - ten; und darunter / was ſich An. 1658. zu Gar - deleben / in der March Brandeburg zugetragen. Jtem / wie eines Fluchers Leib zu Aſchen; und Einer durch den Stral gehling auß den Augen: der Menſchen gerafft worden / daß man jhn her - nach nirgends mehr hat ſehen koͤnnen: Jtem / von einem Maͤgdlein / ſo An. 1634. gehling er - krummet; aber An. 1642. wunderbarlich widergeradegerade worden iſt. Jtem / von einer fuͤr ſich ſelbſt entſtandenen Schantze / ſo Einer zu den vilen prodigijs, die in Dennemarck / vor dem letzten Schwediſchen Krieg ſich begeben / rechnet / p. 113. ſeqq.
  • 25. Ob bey den Erb-Theilungen man eine gleich - heit zwiſchen Manns: und Weibsperſonen hal - ten ſolle? 119. Dabey gar vil vom Lob der Weibsperſonen eingebracht / und was man her - gegen an den Maͤnnern tadele / vermeldet wird / p. 120. ſeqq.
  • 26. Was hierauff an ſeiten der Mannsperſonen geantwortet / und wider das Weibliche Ge - ſchlecht eingefuͤhrt und geklagt; hergegen der Maͤnner Tugenden / ꝛc. erzehlet werden; mit Beſchluß / daß das Maͤnnlich / dem Weiblichen Geſchlecht / wie in anderm / alſo auch in Erb - ſchafften / ſonderlich bey Fuͤrſtlichen / Graͤffli - chen / Freyherꝛ: und Adelichen Haͤuſern / und Geſchlechten vorgehen ſolle; p. 124. ſeqq.
  • 27. Ob die Cometen Sternen ſeyen? dabey ein mehrers von den Cometen / oder Haarſternen mit einkommet / p. 131. ſeqq.
  • 28. Ob es wahr ſeye / daß ſich der Him̃el bewege / und die Erde ſtill ſtehe / oder unbeweglich ſeye? 135. Dabey auch mit einkom̃et die Frag / ob die Soñ nur den halbẽ theil deß Erdkreiſes erleuch - te? Jtem von den Voͤlckern / ſo gegen uns die Fuͤſſe kehren; und andern Sachen mehr. 143. item / wie eine Antwort ſolle beſchaffen ſeyn. 144.
) (v29. Wo -
  • 29. Woher es komme / daß das Meer geſaltzen iſt? und was deß Meers ab: und zulauff verurſache? 144. Meer-Schlacht. 150. Jtem / warumb die Jenige / ſo der Schiffarten zu Meer nit gewont / wann ſie erſtlich auff daſſelbe kom̃en / zu undaͤuen pflegen? und anders mehr 150.
  • 30.
    • Ob der Kinder Jſrael Manna einerley mit der Unſerigen geweſen ſeye? p. 151.
    • Dabey auch etwas von ſeltzamen Regen 153. Jtem / die Frag / ob der Regenbogen auch vor der Suͤndflut geweſen? 154.
  • 31. Unterſchidliche Erzehlungen von verwun - derlichen Baͤumen. 155. ſeqq.
  • 32. Ein ſonderbares Beyſpil einer keuſchen Frauen / hohen Standes; hergegen auch ein ab - ſcheuliches eines unkeuſchen Studenten. 158. Dabey mehr andere der Keuſchheit / und Un - keuſchheit Exempel mit eingebracht werden: Deßgleichen auch andere Sachen; und darun - ter / wie ein Fuͤrſt in ſeiner Gefaͤngnus / von 2. Weibsperſonen / wunderbarlich geſpeißt und ge - traͤncket worden; die aber deßwegen jhr Leben haben laſſen muͤſſen / p. 161. ſeqq.
  • 33.
    • Von Japaniſchen / oder Japoniſchen Sa - chen / deren auch in der vorgehenden Frag / gleich anfangs gedacht worden 163. Dabey auch ein Exempel / wie der Abfall von der Chriſtlichen Religion geſtrafft worden. 164.
    • 2. Von dem Purpur / ſo nun nicht mehr verhanden. 165.
    • 3. Von einer ſonderbaren Betruͤgerey an den Bettlern verlibet. 165.
    • 4. Von den vermeinten Goldmachern; und den Cameln im Evangelio. 166.
    • 5. Ob die Jmen / oder Bienen / das Honig machen? 167.
    • 6. Wie theils durch ſubtile Liſtigkeit mit Gifft getoͤdtet worden; und wie ſich die Fuͤrſten in lefung der Briefe vorzuſehen haben 167. ſeq.
  • 34. Von den Weibsperſonen noch ein mehrers / als oben in der 25. 26. und 32. Fragen einkom̃en iſt. 168. Von der Maͤſſigkeit / Rachgierigkeit / Pracht in Kleidern 169. Von einem Fuͤrſten / der ſich vor den Weibsperſonen entſetzt hat 171. Von theils Baͤrtigen Weibsperſonen. 171. Ob die Weiber zu Maͤnner werden koͤnnen? 172.
  • 35.
    • Ein mehrers von der Ehr / und Unehr theils Weibsperſonen. 172.
    • Eine Mannbare Jungfrau wird auch unter dem nahmen eines Weibs / in gewißen Faͤllen: Wie auch die Weibliche under dem Maͤñlichen; 174. Wann die Weibsperſonen die unwiſſen - heit deß Rechts nicht entſchuldige? 175.
    • Was es für einen unterſcheid zwiſchen dem Maͤnnlichen / und Weiblichen Geſchlecht / in anſehung deß Geiſt: und Weltlichen Gewalts / habe: Und anders mehr. 175.
    • Wie die Weiber ſich gegen jhre Maͤnner zuverhal -verhalten; und was es fuͤr gelegenheit mit denen in der Ehe von jhnen geboꝛnen Kindern habe: Jtem vom Saͤugen derſelben, p. 176. Ob die Toͤchtern / wann ſie verheyratet / deß Vaͤtterli - chen Gewalts loß werden? 177.
    • Was einem Eheweib zuthun / wann jhr Mañ verjagt / in die Acht gethan / ꝛc. wird? oder ſich ſonſten Trennungen in der Ehe begeben. 178.
  • 36.
    • Die Weiber bekom̃en duꝛch die Verheuratung / jhrer Maͤnner Wuͤrde / Ehr / Anſehen / ꝛc. p. 179.
    • Was ein Mann ſeinem Eheweib zu erzeigen ſchuldig ſeye. 180. Was wegen deß Gewalts uͤber die Kinder in acht zu nemmen. 180. Jtem wann die Eheleute nicht gleiches Standes und Herkommens ſeyn 181. Jtem mit annehmung an Kindes ſtatt 182. Ob die Müttern jhrer Kinder / nach deß Mannes tode / Vormuͤnderin ſeyn moͤgen? 182. Ein Vatterloſes Kind ſoll bey ſeiner Mutter erzogen werden 183.
  • 37.
    • Was das Weibervolck für ſonderbare Frey - heiten jhrer Sachen und Guͤter; ſonderlich der Eheſteuer halber / habe? p. 184.
    • Dabey auch andere mehr Sachen / als / was bey den Erbſchafften und Teſtamenten / jhrent - halben zu beobachten / und dergleichen mit ein - kommet / p. 188.
  • 38. Was die Weibsperſonen fuͤr Behelff in Rech - ten haben / wann Sie ſich fuͤr einen andern ver - pflichten / oder verſchreiben? oder ſelbſten jhreGuͤterGuͤter vereuſſern / verſpilen und dergleichen / thun: und / in welchen Faͤllen / ſie ſolche Behelff nichts nutzen? p. 191. Dabey andere Sachen mehr / und ſonderlich was es für eine gelegenheit habe / wann einem Hauß-Sohn / oder Tochter / etwas gelihen worden? 195. Und auch noch etwas weiters von den Weiblichen Freyheiten eingebracht werden 195. Jtem deß Senatus - conſulti Vellejani, der Schanckung gegen den Kindern / und unter den Eheleuten / der Be - ſtraffungen der Weibsperſonen / wann ſie ſich verſuͤndigen / meldung geſchihet. 196. ſeqq.
  • 39. Ob die Weibsperſonen in Gerichtlichen und ſtrltigen Sachen / item zu Commiſſarien / Advo - caten / ꝛc. moͤgen genommen werden? 202. Was wegen der Jhnen zugeordneten Kriegiſchen Vormunden / zu betrachten? 191. 193. ſonder - lich 203. Wie es ſonſten der Weiber halber / bey Gerichtlichen Proceſſen gehalten werde; und was Sie / ſonderlich die Wittiben / hierinn vor Freyheiten haben. 204. Was von dem Weiblichen Geſchlecht man fuͤr vermuetungen in Gerichtlichen Sachen / haben koͤnne? 207. Jtem von Beweiſungen durch den Augen - ſchein / Zeugen / Briefliche Urkund / aigne Be - kantnus / und den Ayd / und was bey ſolchen; auch der appellation, und dergleichen / der Weiber halber zu beobachten ſeye. 207. ſeqq.
  • 40.
    • Von zweyen verwunderlichen Geſaͤtzen den Fiſch-Verkaͤuffern geordnet. 210.
    • 2. Wie der Sachen kuͤnfftiger Außgang / durch Knaben verkuͤndigt / oder angedeutet worden. 211.
    • 3. Von denen / ſo allein mit jhrem Geſicht jemands toͤden. 212.
    • 4. Von einem Bauersmañ und ſeinen Kin - dern / welche die Leute / ſo von Nattern und aller - ley Schlangen gebiſſen worden / mit jhrem Spei - chel ſtracks geheilet haben. 213.
    • 5. Von denen / ſo an jhrem Geburtsag ge - ſtorben / und von dem Lob deß Todes / und herge - gen deß Lebens Beſchwerlicheit. 213.
    • 6. Wie ein Fuͤrbild deß juͤngſten Tags ſich am Himmel habe ſehen laſſen. 215.
  • 41.
    • Von Uns noch unbekanten Laͤndern. 215.
    • 2. Von Perſiſchen Sachen / und der Jnſel Ormus. 216.
    • 3. Von dem groſſen Koͤnig in Ooſt Jndiẽ 218.
    • 4. Warum in China die reiche Gold: und Sil - ber Bergwerck nicht gebauet werden 218.
  • 42.
    • Von den Jnſeln Amboina, und Banda, item Nera, (darinn die Veflung Naſſau) / und Borneo, in Jndien: item / dem Land Bengala daſelbſt. 219.
    • 2. Vom Africaniſchen Vorgebuͤrg / Caput bonæ Spei, oder Cabo de bona Eſpe - ranza, genant. 220.
    • 3. Von der Jnſel Formoſa. 220.
    • 4. Von der Statt Goa, in Oſt Jndien 220.
    • 5 Von der Guineiſchen Coſte / coſta, oder Seiten. 221.
    • 6. Von den Jnſeln S. Helena und Jaccatra, jetzt Java. 221. ſeq.
    • 7. Von der groſſen Jnſel Madagaſcar, oder S. Laurentij. 222.
    • 8. Von Malacca, und der gegen uͤber geleg - nen Jnſel Sumatra. 224.
    • 9. Von der Jnſel Mauritius, und den Inſu - lis Moluccis. 224.
    • 10. Von etlichen andern Orten / und darunter von der Statt Suratta, in Oſt Jndien: Jtem der Jnſel Zocatara am roten Meer. 225.
  • 43.
    • Von der groſſen Jnſel Zeilon, Seilon, oder Ceilon, oder Caneel Jnſel in Oſt Jndien / ſo der alten Taprobana ſeyn ſolle. 226. Da - ſelbſt auch vom Paradeiß / und daß deß Salo - mons Ophir eben diſes Zeilon ſeye. 227.
    • Sambt einer Zugab von dem Koͤnigreich Schweden 228. Der Jnſel Ween 231. Ble - kingen 231. Von Engelland 233.
  • 44.
    • Was theils von den Tuͤrcken ſchreiben? 234.
    • 2. Wird die Frag eroͤrtert / ob die jenige weiß - lich thun / welche lieber den Tuͤrcken / als den Chriſten wollen underworffen ſeyn? 235.
    • 3. Deß Tractaͤtleins von den ſiben boͤſen Geiſtern gedacht / welche heutigs tags Knecht und Maͤgde verfuͤhren. 236.
    • 4. Was Ratio Status ſeye? 237.
  • 45. Exempel maͤchtiger Herꝛen / die ſelber mit jh - ren Haͤnden gearbeitet haben. 238.
46. Son -
  • 46. Sonderbare erzehlung von etlichen Thieren und Ungeziefer. 240. Dabey auch deß Bileams Eſelin; item deren / ſo der Vipern / oder Hecken - Ottern / Fleiſch mit nutzen geeſſen / und noch fuͤr allerley Kranckheit / eſſen; und was wider die Schaben / Ratzen und Maͤuſe / ꝛc. zu gebrauchen gut ſeye / gedacht wird. 242. ſeqq. Etwas ſon - derbars von Katzen / 245. von Froͤſchen. 246. Fliegen. 248.
  • 47. Ein andere Erzehlung von den Voͤgeln / und etlichen derſelben / als den weiſſen Raben / ſin - genden Schwanen / kriegenden Falcken (dabey auch wie den Voͤgeln / ſo zum Waidwerck ge - braucht werden / die Laͤuſe zu vertreiben / mit ein - kommet) redenden Papageyen / und andern / in - ſonderheit. 249. Daß man den Arbeitern jhren Lohn geben ſolle. 253.
  • 48. Was man von den Omeiſſen ſonderbares / und verwunderliches leſe? 255.
  • 49.
    • Was theils vom Hoffleben? p. 261.
    • 2. Vom Wucher / ſchreiben? 261.
  • 50.
    • Was das Buch deß Lebens ſeye? 265.
    • 2. Was die Gottslaͤſterer und Flucher / dabey ſich zu erjnnern haben. 267. ſeq.
    • 3. Was boͤſe Exempel verurſachen? 268.
  • 51.
    • Was fuͤr ein Unterſcheid in den Woͤrtern Urbs, Civitas, Reſpub lica: item den Reichs -Staͤt -Staͤtten ſeye? Dabey andere Sachen mehr mitein - kommen 269.
    • 2. Von den Conſiſtorijs im Churfuͤrſtentum Sachſen. 271.
    • 3. Von der freyen Buͤrſch. 271.
    • 4. Wie es mit den geſtolnen beym Dieb gefund - nen Sachen zu halten? 272.
    • 5. Daß theils gar jung zu dem Kirchen Stande gelangt ſeyen. 273.
    • Vnd anders mehr / vnd darunter / daß man auff veſte Staͤtte ſich nicht verlaſſen ſolle; Jtem / etwas von Eßlingen / Biſantz / Franckfurt; an allbereit an - gezognen Stellen / vnd pag. 274.
  • 52.
    • Von vnterſchidlichen Sachen / vnd darunter vom Schwoͤren bey deß Fuͤrſten Engel: Von dem Carolo Molinæo: Der Roͤmiſchen Müntz / gegen den Unſern: Was vor zeiten den Advocaten zugeben erlaubt geweſen: Wer der Koͤnig Ahaſverus gewe - ſen: Wie einer ſeine gaile Tochter verſchneiden laſ - ſen: Von den Seelen im Fegfewer. 275. ſeq.
    • Von einem groſſen Hagelwetter. 277. Von Moͤrdern / vnd wie theils jhrer Meiſter woꝛden ſeyn. 278. Beſchreibung deß Ehrgeitzes. 279.
  • 53. Wie die Teuffel / die doch keine vnendliche Wiſ - ſenſchafft / die kuͤnfftige Ding vorher wiſſen und voꝛ - ſagen haben koͤnnen? 279. Da auch etwas von der Sibyllen Weiſſagungen gemeldet wird. 281. 283.
  • 54. Was man bey dem Gruͤeſſen in acht zunehmen habe? 283. Vom Tiſch Gebett. 286.
) (55. Ob
  • 55. Ob das Leben durch Maͤſſigkeit moͤge erlaͤngert werden? 287. Dabey mit einkommet / warumb die Patriarchen ſo alt worden ſeyen. 289.
  • 56. Ob die Heyden / ſo bey jhren falſchen Goͤttern ſchwoͤꝛen / und den Eyd nicht halten / wann Sie deß - wegen geſtrafft werden / von Gott / oder dem Teuf - fel geſtrafft? 291. Daſelbſt auch vom Juden Eyd. 293. Jtem / wie die Heyden jhre Kinder geſchlach - tet und auffgeopffert haben. 293. Von den Oracu - lis. 295. Wie heutigs tags noch die Zauberer dem Teuffel glauben / wegen eines Kindleins Hertz. 294.
  • 57. Was Traditiones feyen? 295.
  • 58. Was fuͤr eine Ordnung mit den Büchern deß Alten Teſtaments gehalten werde? deren auch etliche abſonderlich beſchriben werden. 300.
  • 59. Was es für eine gelegenheit mit den Propheten / vnd zu welcher zeit ſie gelebet / habe? Da dañ zugleich von den groͤſſern Propheten bericht geſchihet. 303.
  • 60. Von den 12. kleinern Propheten / wer ſie geweſt ſeyen / vnd gelebt haben? 308. Da auch etwas von der Statt Ninive geſagt wird. 310.
  • 61.
    • Von dem Buch Joſua; Jtem der Richter; auch den Büchern Samuelis / der Koͤnige / den Pſalmen Davids / den Spruͤchwoͤrtern Salomo / den Buͤ - chern Hiob / Eſra / Nehemia / der Chronick; vnd denuͤbri -uͤbrigen Bibliſchen Schrifften / als der Hiſtoria von Judith / der Maccabæer / vnd andern. 312.
    • Dabey auch etwas vom Urſprung der Phariſæer / vnd anderer Secten. 317.
  • 62. Wie die Juͤdiſche Koͤnige auff einander gefol - get haben. 318. Dabey Eingangs gemeldet wird / wie vor den Koͤnigen das Volck GOttes regieret worden: und wie hernach das Jüdiſche / oder Jſrae - litiſche Koͤnigreich in das Jeruſalemiſche / und Sa - mariſche zeꝛtheilet geweſen / aber endlich beede vnder - gangen ſeyen / d. p. 318. ſeqq.
  • 63. Ob ein Chriſt mit gutem Gewiſſen / und ohne Suͤnde geſtaͤrckte Kraͤgen und Umbſchlaͤge; wie auch mit Stoͤcklein gemachte Schuhe tragen moͤge? 325. Da auch von den Kleider-Ordnungen 326. 327. 330. Jtem / ob man auff den Cantzeln Welt - liche Sachen verleſen / und der Obrigkeit hohe Titul erzehlen ſolle? 330. Jtem / was an Feyertaͤgen zu - thun erlaubt ſeye? 331.
  • 64. Wie ſich Glaubiger und Schuldner / wegen ge - lihen Gelts / zu verhalten? 332.
  • 65. Wie ein Chriſt zur zeit der Leiblichen Kranckheit ſich zu erzeigen habe? p. 338.
  • 66. Ob die Narꝛen vom Teuffel geplagt werden? und wie man mit den Narꝛen umbgehen ſolle? und ob auch die Schalcks-Narꝛen zugedulden ſeyen? p. 344.
) (ij67. Ob
  • 67. Ob es recht / daß man die Jahrmaͤrckt an den Sontagen halte? 348. 2. Ob es recht / daß man auff ander Leut Geſundheit einen Trunck herumb gehen laͤſt? 349.
  • 68. Ob / vnd wenn ein Menſch ſeine Ehre / wider die Laͤſterer retten moͤge und ſolle? 352. 2. Ob man nit andere Mittel zu rettung der Ehr / als das Balgen und Rauffen haben koͤnne? 354. 3. Von den unge - rechten Haußhaltern. 355.
  • 69. Ob in Einſegnung alter angehender Eheleute der Segen: Seyt fruchtbar und mehret euch / zu ſprechen? 356. 2. Ob die Geiſtlichen bey den Hoch - zeiten erſcheinen moͤgen? 3. Ob die Einſegnung / item Kindertauff / ꝛc. zu Hauſe zu verꝛichten erlaubt? p. 360.
  • 70. Ob der Obrigkeit Diener mit gutem Gewiſſen / auff derſelben Bevelch / das jenige außrichten moͤ - gen / welches ſie wiſſen daß es unrecht ſeye? 360. 2. Ob die Gottloſen ſo ſich nit bekehret / nach jhrem Tode / mit gebraͤuchlichen Ceremonien zu begraben? 363. 3. Was von dem Neuen Jahrs. Wunſch ab der Cantzel zu haltẽ? Und von andern Fragen mehr / und darunter von den Sontaͤglichen Evangelien / Poſtillen / anziehung Heydniſcher Spruͤchen / ꝛc. Jtem gar viler Spruͤch H. Schrifft / und alter ver - legner Jrꝛtume; item einbringung ſeiner aignen Sachen in den Predigten. 364. ſeqq.
  • 71. Was von Erſcheinung der Engel jetziger Zeit zu halten? 366. 2. Wie das Wort WARLJCH ge -brauchtbraucht werde? Jtem / Amen. 368. Dabey eine Verzaich - nus viler Gewiſſens Fragen mit angehenckt iſt. 368. ſeq.
  • 72.
    • Von der Regel / daß man nichts boͤſes thun ſolle / auff daß etwas guts daranß erfolge. Dabey unter anderm mit einkom̃et / ob man die Waͤchter volſauffen doͤrffe / daß ein guter Freund entledigt werden moͤge? 372.
    • Was von deß Loths That zu halten / der ſeine Toͤch - tern den Sodomitern / ein groͤſſers Vbel zu verhuͤten / hat uͤberlaſſen wollen? 373.
    • Wie unter 2. Boͤſen / oder Vbeln / eines zu erwoͤhlen? und was in zweifelhafftigen / Jtem in argwoͤhniſchen Sachen zu thun ſeye? 373. ſeqq.
    • Wie man ſich in Mitteldingen zu verhalten? 375. Jtem in unverhofften Faͤllen. Vnd anders mehr. 376.
    • Von den Gewiſſens Raͤhten der Fuͤrſten. 376. Er - zehlung viler Scribenten / ſo von Gewiſſens Faͤllen ge - ſchriben. 377.
  • 73. Was von den Traͤumen zu halten ſey? und wie ſie ent - ſtehen? 378. Dabey auch etwas von Schlaffgaͤngern mit einkommet. 379. ſeqq. Von uͤbernatuͤrlichen Traͤumen / p. 379. ſeqq.
  • 74. Ein mehrers / und inſonderheit von natuͤrlichen Traͤu - men. 382.
  • 75. Ob einem Bidermann erlaubet ſeye / mit einem boͤſen Mann gemeinſchafft? Deßgleichen / wegen demſelben zu - geſtandenen Vnfals / mitleiden zu haben? 387. Dabey Erjnuerung mit einkommet / denen Boͤſen nicht zu helffen / daß ſie der verdienten Straff entgehen. 389.
  • 76. Von etlichen ſonderbaren Gebraͤuchen bey den Juden. 390.
  • 77. Von den Schanckungen unter den Lebendigen. 393.
  • 78.
    • Was ein Contract / und bey demſelben in acht zu neh - men ſeye? Welche Perſonen nicht handlen moͤgen. 399.
    • Was die Wort / mit auffgehabner Feder bedeuten? 400. Von den Senatusconſultis Macedoniano, & Velle - jano: Jtem / der Authentica, ſi qua mulier (ad d. SC. Vell. 401. ſeq. Welche Guͤter nicht veraͤuſſert werden moͤgen: und dergleichen. 403.
) (iij79. Wie
  • 79. Wie vielerley Contraͤct ſeyen? 405.
  • 80.
    • Von etlichen Contraͤcten abſonderlich / als / Mutuo, da - bey auch etwas von Buͤrgſchafftẽ mit einkomt. 408. ſeqq.
    • 2. Solutione indebiti, wann man etwas nicht ſchuldi - ges bezahlet. 410.
    • 3. Commodato: item Precario. 410. ſeq.
    • 4. Depoſito, oder hinderlegtem Guet. 412. Dahin ge - hoͤrt auch Sequeſtrum, und anders mehr. 412.
    • 5. Pignore, oder Pfande. 413. Dabey auch von Anti - chreſi 414. Jtem / von Repreſſalien. 414.
  • 81.
    • Was bey Kauffen und Verkauffen in acht zu nehmen ſeye? Wer kauffen und verkauffen: Jtem / was fuͤr Sachen kaufft / und verkaufft werden moͤgen? 414. ſeqq.
    • Jtem vom pacto Evictionis, oder der Wehrſchafft / Fertigung / ꝛc. 427. Jtem / vom Buſch: oder Vberhaupt - kauff. 418. Jtem / dem Einſtand-Recht. 418.
    • Jtem / von etlichen Gutthaten oder beneficijs, ſo Rauf - fer und Verkauffer haben. 419.
  • 82.
    • Was man beym Contract deß Verleihen und Beſte - hens zu bedencken habe? 419.
    • Da auch vom Contractu Emphyteutico, oder von Erbbeſtaͤndnuſſen; 421. Jtem /
    • Von den Lehenſachen / etwas mit einkommet. 423.
  • 83.
    • Was man bey den uͤbrigen Contraͤcten inſonderheit in acht nehme? als 1. bey Geſellſchafften / 424.
    • 2. Bey Gewalt / oder Vollmacht geben / Einem andern.
    • 3. Jm Tauſchen. 426.
    • 4. Bey Vertraͤgen / oder Transactionibus. 426.
    • 5. Bey der Einkindſchafft / oder Vnione Prolium, &c 428. (425.
  • 84. Was man bey denen Gerichts-Haͤndeln ins gemein zu obſerviren habe? 430.
  • 85. Wie vilerley Termin oder Zihl / ſo wol in einem Sum -mari -mariſchen / als in einem ordenlichen Gerichtlichen Pro - ceß / Erſter Jnſtantz / man zu ſetzen pflege? 433.
  • 86. Wann die Patricij, ſo man ins gemein Geſchlechter nennet / auffkommen ſeyen? 437.
  • 87. Was den Schlaff befoͤrdere / die boͤſe Traͤum vertrei - be; und wie man ſich im Bette zu legen habe? Da auch was wider die Schlaffſucht zugebrauchen / ſtehet. 442.
  • 88. Von der Franzoſen Kranckheit / oder Lue Venerea. 446.
  • 89. Was gut wider den Schrecken / die Forcht / Geſpenſt / ꝛc. ſeyn ſolle? Dabey auch anders mehr mit einkommet. 450.
  • 90. Was man zum Waſſerſieden / in unterſchidlichen Kranckheiten zu nehmen pflege? Da auch etwas von ge - meinem Tiſch: und Trinckwaſſer zu finden. 452.
  • 91. Von den Zaͤnen jhrem Zuſtand / Schmertzen und Cur: Wie auch deß Zanfleiſches / ꝛc. 456.
  • 92. Ob die Beine empfindlich ſeyen? und ob die Zaͤne auch zu den Beinen gerechnet werden? 466.
  • 93. Warum man ſich deß Saltzes bey allen Opffern ge - braucht habe? Jtem / noch auff hohen Schulen / bey den neuen Studenten? 469.
  • 94. Was befoͤrdert den Schweiß? 471.
  • 95. Was braucht man in den Pocken / Kindsblattern / Durchſchlechten / oder Purpeln und Flecken? 474.
  • 96.
    • Mit was man den boͤſen Lufft: Jtem / die Gemaͤcher reinige? und was wider der Lacken / und Nebels-Ge - ſtanck ſeye? 479.
    • Beſchreibung eines edlen Aquæ Vitæ, fuͤr allerley Kranckheiten. 481.
97. Was
  • 97. Was wider die Laͤuß-ſucht diene? 483.
  • 98. Was man wider die Wuͤrm brauche / bey Menſchen und Viehe? 486.
  • 99. Was man zur Reinigung der Kleider und anderer Sachen; anch die Fleck / Maſen / darauß zu bringen / neh - me? 490. Dabey auch / was wider die Motren und Scha - ben gut ſeye? und wie man allerley Wachs machen koͤn - ne? 491. Jtem / was man zum verlutiren / oder feſtverma - chung der Geſchirꝛ / zu nehmen pflege / 492. Jtem / daß kein Stein im Feuer zerſpalte: gebrochne Glaͤſer / Stein und Gefaͤß / wider zuſamen gebracht werden moͤgen / mi〈…〉〈…〉 einkommet. 493.
  • 100. und Letzte Frag.
    • Was die verborgene Aigenſchafften / oder Occultæ Qualitates ſeyen? und daſelbſt auch von der Magia natu - rali. 493.
    • 2. Was Sympathia, und Antipathia ſeye? mit bey - ge fuͤgten Exempeln. 497. ſeq.
    • 3. Was der Trunckenheit widerſtehe? 495. Jtem im Beſchluß.
ENDE.
1

Das Vierte Hundert Fragen /

Die Erſte. Haſtu nichts neues von den Moꝛ - genlaͤndern / ſo etwan unlangſten in den Druck gegeben worden were?

ES iſt die vergangene Franckfurtiſche Herbſt-Meß / diſes 1658. Jahrs / des Bartoldi Nihuſii Tractat / von etlichen Laͤndern in Aſia / an den Waßern Tiger / Phrat / am Mit - telaͤndiſch: und Rothen Meer / gelegen / heraus kommen / darin Er im 1. Capitel / da Er von Aſ - ſyrien / deßen Lands Haubtſtatt Ninive / am Tiger gelegen / geweſen / handelt / am 8. Blat ſaget / daß dem Reineccio der Aßur / und Ninus / eines ſeye /Ada2Die 1. Frag / des 4. Hundert. da doch des Aßurs Vatter der Sem / und des Ninus / der Belus / ein Sohn Chams / des Brue - ders des Sems / geweſen: der beſagte Belus aber ſeye Nimrod / wie recht Pererius, in Gen. lib. 15. diſp. 3. wider den Mercatorem, ſo einer andern Mamung / erweiſe.

Jm 2. Capitel ſchreibet der angezogne Autor von Meſopotamia / alda die vier vornemſte Staͤt - te / Edeßa / Charræ / Niſibis / und Seleucia. Edeßa / ſo dem Haythono Armenio Roſais iſt, ligt zwiſchen dem Berg Maſio, und dem Fluß Phrat / oder Euphrat. Die Hebræer nanten ſie Rages, beym Brocardo wird ſie ietzt Raſen genant; und iſt die Statt / da des frommen Tobias Schuldner / der Gabel / vor Zeiten / gewohnet hat. Charræ iſt der Hebræer Haran / und Charan / der Rebecca Vatterland. (Niſibis iſt neben dem Fluß Tiger / in dem Land Peræa, wie Carolus Stephanus, in Dictionario ſagt / und wil / daß Sie / in libro No - titiarum, Niſibena Constantina genant werde; und Er ſie fuͤr eines mit Antiochia halte; ſonſten auch Ptolomæus ein Nıſibin, in Aria, ſo eine Land - ſchafft in Aſia, habe) Seleucia, ſagt der Autor / ligt nahend Babylon am Euphrat / der auch durch ſie fließet / und bald daſelbſt in den Fluß Tiger kommet.

Jm 3. Capitel handelt Er vom Babyloniſchen Lande / von den Hebræern Sennaar genant / deßen Haubtſtatt Babylon: Und ſagt / am 26. Blat /daß3Die 1. Frag / des 4. Hundert. daß Baal / und Bel / ein Ding / und Baal ein rechtes Hebræiſches Wort / ſo in Latein einen Herren bedeute / ſeye / Zebub aber heiße eine Flie - gen; und werde dem Beel Zebub noch ein Wal - fartskirch auffgerichtet; wie dann Lazarus So - ranzius, in ſeinem Ottomanno, cap. 64. ſchreibe / daß Amurathes im Jahr 1595. geſtorben / und in der Kirch des Beel Zebub / das iſt / der Fliegen Herꝛens / oder Koͤnigs / die Er in ſeinem Leben er - bauet / begraben worden ſeye: und werden villeicht / umb dieſer Urſach willen / oder aber ſpottsweiſe / dergleichen Gebaͤu / von den Unſern / mit einem verderbten Wort / ins gemein Moſcheæ, das iſt / Fliegen-Haͤuslein / genennet. Des beſagten großen Babyloniſchen Landes Theil iſt das Land Chal - dæa / da ſelbſt die Statt Ur gelegen.

Jm 4. Capitel ſchreibet Er von etlichen Thei - len in Syria / von den Hebræern Aram genant; Daher die Aramæi kommen. Dieſes Landes vor - nemſte Theil ſeyn 5. Commagena, Seleucida, Ca - va-Syria, Phœnicia, und Palæſtina. Jn Com - magena iſt die vornemſte Statt Samoſata, an dem Euphrat. Und rechnet der Autor hieher auch die Landſchaͤfftlein Cyresticam, und Pieriam, und iſt in Cyrestica die alte Statt Berræa, ietzt Aleppo; item Hierapolis. Jn Cavaſyria, oder Cœloſyria, iſt die Haubtſtatt Damascus: Und begriffe ſol - ches Lande die Moabiter / und Ammoniter / wie Joſephus lib. 1. Antiquit. c. 19. in f. bezeuget. JnA ijPhœ -4Die 1. Frag / des 4. Hundert. Phœnicia ligen Tripolis, Aradus, Berytus, Sidon, Tyrus. Mitten im Lande iſt ein Landſchaͤfftlein / bey dem Libano, Syrophœnicia genant / daſelbſt das groͤßere Cana / und / an den Wurtzeln des Bergs Libani, wo der Jordan entſpringet / - ſarea Philippi, welche Statt / vor Zeiten / Dan ge - nant worden.

Jm 5. Capitel handelt der Autor vom Lande Palæstina, und ſagt / daß ſolches zun Graͤntzen habe den beſagten Berg Liban, und die Wuͤeſten Pharan / oder das ſteinichte Arabien / von Mit - ternacht: gegen Mittag aber das Mittellaͤndi - ſche Meer / und ligen gegen Abend / und Morgen / uͤber den Jordan / nach einander / oder in der Ord - nung / die Berge / Hermon / Seir / und Galaad. Aus des Bergs Liban Wurtzen / entſpringet / wie oben geſagt / und Hieronymus / mit Jſidoro / wol - len / der erwente Jordan / mit 2. Bruͤnnen / deren der Lincke Jor, der Rechte aber Dan, genant wird / die aber / ſamt den Fluͤßlein / nahend Cæſarea Phi - lippi, zuſam̃en wachſen; gleich wie / in Engelland / Tama, und Iſis, zween Bruͤnne / daraus der Fluß Tameſis wird / wie beym Camdeno zu leſen: Oder wie der Fluß Dordonia, in Franckreich / aus zween Bruͤnnen herkommet / deren der eine beym Aimoi - no lib. 1. hist. c. 5. Dor, und der ander Donia, ge - nant werden: Wiewol die Hebræiſchen Lehrer wollen / daß der Jordan ſeinen Nahmen von Jored min dan, das iſt / der von Dan herab kommet /habe.5Die 1. Frag / des 4. Hundert. habe. Siehe Ioſeph. lib. 3. de bello Iud. c. 18. und die folgende 2. Frag. Es durchgehet aber hernach dieſer Jordan 3. See / deren der erſte Samacboni - tis, und die Waßer Meron: der ander das Meer Genezareth: und der dritte / das Todte Meer ge - heißen werden. Und wird er der kleinere Jordan biß dahin genant / da er wider aus dem Meer / oder See Genczareth herfuͤr komt; hernach heiſt Er von dannen / biß Er vom Todten Meer verſchluckt wird / der groͤßere Jordan. Es theilet dieſer Fluß das gelobte / oder Cananæiſche Land / oder Palæ - ſtinam, nach der Laͤnge / und unterſcheidet faſt alle deßelben abſonderliche Theil. Dann ſolches Land Canaan getheilet werden kan in Trachonitidem, oder Peræam, ſo Jenſeit des Jordans (ſiehe die folgende Frag); wiewol dem Straboni, das Land Trachonitis, und Ituræa, eines iſt. 2. Galilæam. 3. Samariam, und 4. Iudæam. Galilæa, oder das Galilæiſche Land / ſo zwiſchen Samaria / und dem Berg Liban / ligt / wird in das obere / und undere / getheilet. Jenes / ſo oberhalb des See Genezareth / zwiſchen dem kleinern Jordan / und den Graͤntzen Sidon / Tyrus / und Ptolemais / gelegen / wird Galilæa Gentium, oder der Voͤlcker / genant: Di - ſes aber / oder das undere Galilæa / hat umb den Bach Cıſon, und den See Geneſareth / ſein Lager. Das Land Samaria liget zwiſchen Judæa / und Galilæa. Judæa ſtoßet / gegen Mittag / an Jdu - mæa / und Egypten. Es wird gemeltes LandA iijPalæ -6Die 1. Frag / des 4. Hundert. Palæſtina auch in die Zwoͤlff Staͤmme Jſrael ge - theilet. Zu den Zehen Staͤtten / oder ad Decapolin gehoͤren obbeſagt Cæſarea Philippi, Aſor, Cades - Naphthalim, Sepheth, Capernaum, Bethſaida, Jotapata, Tyberias, Corazin, und Bethſan, ſon - ſten Scythopolis wie dieſe Zehen Staͤtte von Adri - chomio erzehlet werden; Plinius aber / dieſe lib. 5. c. 18. habe / Damascum, Philadelphtam, Pellam, Gardarane, Scytopolin, Opoton, Rephanan, Hip - pon, Calaſan, und Canatham.

Jm 6. Capitel beſchreibet der Autor das Land Arabien / welches Dreyerley. 1. Das Oede / oder Wuͤeſte / zwiſchen Chaldæa / und Palæſtina / ſo ſich / gegen Mitternacht / biß an den Phrat / oder Euphratem, erſtrecket: 2. Das Steinichte / oder Pe - træa, von der Statt Petra alſo genant / liget an dem Mittel-Meer / und dem Todten Meer / ja an ei - nem großen theil des Arabiſchen Meer-Buſens / und hat vil Staͤtte / unter welchen Zues, Medi - nathalnabi, und Mecha, ſeyn; deren jene fuͤr des Mahomets Vatterland gehalten / und da - her / von den Tuͤrggen des Propheten Statt ge - nant wird: in diſer aber / namblich zu Mecha / Er / nach Mainung der Leute / begraben worden ſeyn ſolle. Zwiſchen dem Arabiſchen Bueſen / und dem Todten Meer / iſt das Melaniſche Gebuͤrg / in der Wuͤeſten Pharan / alda die Kinder Jſrael ſich ſovil Jahr lang aufgehalten / biß ſie in das verheißene Land Canaan kommen ſeyn. Es ſeynaber7Die 2. Frag / des 4. Hundert. aber diſes Melaniſchen Gebuͤrgs / oder Mela - norum montium, theile / die Berge Sinai / und Horeb. Und 3. ligen in dem gluͤckſeeligen Ara - bien die Staͤtte Saba / und Aden. Und von diſem Aden / im Edlen Arabia / ſo ſeinen Soldan hat / ſolle Ludovicus, ein Roͤmiſcher Rathsherr / im 2. Buch ſeiner Arabiſchen Schiffart / wie in des Sauers vermehrtem Staͤttbuch / p. 7. ſtehet / ge - ſchriben haben.

Und dann hat der Autor / im Anhang diſes ſeines Buͤchleins / auch etwas von dem Lande / Troglodytica genant / ſo ein Theil vom Moren - land / oder Æthiopia, und an dem Arabiſchen Meer-Bueſen gelegen iſt.

Die 2. Frag. Wie iſt das neulich erwente Land Palæſtina unter die Kinder Jſrael ausgetheilet worden?

ES iſt dir wißend / daß der Patriarch Jacob 12. Soͤhn gehabt / de - ren Nahmen geweſen / Ruben / Simeon / Levi / Juda / Sabulon / Jſaſchar / Dan / Gad / Aſer / Nephtalim / Joſeph / und Benjamin. Ei - nes Jeden derſelben Nachkommen ſeyn / folgen - der Zeit / zu einem großen Volck worden / und hat ein Jeder einen beſondern Stammen / oder Ge - ſchlecht / gemacht. Es iſt gleichwol des Levi Nach -A iiijkom -8Die 2. Frag / des 4. Hundert. kommen / oder den Leviten / aus Gottes Bevelch / kein Theil von dem Gelobten Lande / oder Palæſti - na, gegeben worden / damit Sie / als zum Prieſter - tum außerwoͤhlet / und angenommen / deſto freyer Gott dieneten. Waren daher noch ailff Staͤmme uͤberig. Weilen aber die Soͤhne Joſephs / Ephra - im / und Manaße / nicht allein an ihres Vatters ſtat / ſondern auch gleiche Erbſchafft / mit ihres Vattern Bruͤeder bekamen; als an Kindes ſtat / von ihrem Groß-Vatter / dem Jacob / angenom - men; Deßwegen werden nichts deſtoweniger 12. Staͤmme / Zuͤnften / oder Tribus, gezehlet. Wie nun das erwente herrliche Land Canaan / oder Palæſtina, unter dieſe 12. Staͤmme ausgethei - worden / erſcheinet aus der Bibel / und hat auch der / in der naͤchſten Frag angezogene Bartoldus Nihuſius cap. 5. p. 58. & ſeqq. ihre Graͤntzen mit Fleiß beſchriben; wurde zu lang ſeyn / alles hieher zu bringen. Wil daher nur etlicher Sachen aus Jhme / und ſonderlich auch etlicher Staͤtte / deren oft Meldung geſchihet / in welchem Stammen ſie gelegen / gedencken. Und zwar

1. Vom Stammen Aſer anzufangen / ſo ſeyn in ſelbiger Gegend / an dem großen Meer / außer Sidon / Tyrus / und Ptolemais / auch andere / als / zwiſchen Sidon / und Tyro / Sarepta; und zwi - ſchen Tyro / und Ptolemaida / E[c]dippa. Zu Sa - repta / oder Sarphat / einer Statt der Sidonier / wohnete die Wittib / ſo den Propheten Eliam be -her -9Die 2. Frag / des 4. Hundert. herbergt / und deren todten Sohn Er wider leben - dig gemacht / im 1. Buch der Koͤnig / am 17. Wel - chen Knaben Theils der Alten fuͤr den Prophe - ten Jona halten. Obbeſagtes E[c]dippa wird auff Hebræiſch Achzib genant. Wol im Lande ligen die Staͤtte Cana / zugenant das groͤßere / und Achſaph / deren Koͤnig Joſua / Cap. 11. an dem Waßer Merom umgebracht hat. Und aus diſem Stammen / oder Land / Aſer / war die Prophetin Hanna / deren / beym Evangeliſten Luca / Cap. 2. §. oder v. 36. gedacht wird: Und ſolle auch der Nahum im Staͤttlein Alceth / oder Elcath / in diſem Stammen / geboren worden ſeyn.

2. Hierauff folget der Stamm Nephthalim / beym Berg Liban / und an dem Jordan / darinn auch Capernaum / oder Capharnaum, bey dem Außgang des kleinern Jordans / in das Meer Genezareth / gelegen; ſo des HErren Statt ge - nennet wird / dieweil Chriſtus der HErr ſich da - ſelbſt vil aufgehalten hat. Sonſten ſeyn in diſem Stammen Nephtalim geweſen 1. Cæſarea Philip - pi. 2. Emath, an den Wurtzeln des Libans / da - von die Landſchafft herum auch Emath / oder Amathetis, genant worden; und wollen Theils / daß es eben die Landſchafft Ituræa ſeye / der / von den Roͤmern / des aͤltern Herodis Sohn / der Phi - lippus / vorgeſezt worden. 3. Aſor, ſo / vor Zeiten / des gantzen Landes Canaan Haubtſtatt gewefen / deren im Buch Joſuæ oft Meldung geſchihet. A vNeph -10Die 2. Frag / des 4. Hundert. 4. Nephtalim, des alten Tobiæ Vatterland. 5. Sepheth, und 6. Cades Nephthalim, der Jſraeli - ten Obriſten / des Baraks / Heimat.

3. Wann man uͤber den Jordan ſezet / ſo kom - met man in das Gebiett des Stammens Ma - naße / welchen / gegen Mittag / der Bach Iaboc, ſo in den See Genezareth lauffet / vom Stammen Gad abſondert; gegen Morgen wird ſolches vom Oeden Arabia geſcheiden / durch die Berge Her - mon / Seir / und Galaad; und gegen Mitter - nacht / von Syrien / durch den Berg Liban. Be - ſagter Berg Hermon / ſo auch Sanir genant wird / iſt ein anderer / als der Hermon beym Bach Ci - ſon. Es kan diſe Landſchafft Manaße getheilet werden in Trachonitidem, und das Koͤnigreich Baſan. Jn Trachonitide ſeyn die Staͤtte Ma - chati, Auran, und Geſſur, und nicht weit von den Waßern Meron / das Laͤndlein Hus, in welchem der Job gewohnet / und von dem der Pineda weit - leuffig zu leſen. Dabey zugedencken / ſo zwar unſer Autor nicht hat / daß Etliche vermeinen / daß di - ſes Hiobs Creutz ſiben Jahr gewehret / und daß Moſes / im Lande Midian / wie Einer wolle / das Buch Hiobs geſchriben habe. Des Koͤnigreichs Baſan Staͤtte ſeyn / am Jordan / Argob / und Corazin / und am See Genezareth / Gergaſa / und Gadara; aus denen Corazin an dem Auß - gang des kleinern Jordans / gegen Capernaumuͤber /11Die 2. Frag / des 4. Hundert. uͤber / gelegen. Gergeſa wird ſonſten auch Geraſa genant. Gadara war in dem Laͤndlein der Gerge - ſener / und zur Zeit Chriſti den Juden nicht un - derworffen / wie Caſaubonus, wider Baronium, exerc. 13. diſputiret; daher Sie daſelbſt Schwein gehalten / ſo den Juden ein Greuel waren. Umb Geraſa herum / gegen Morgen des Galilæiſchen Meers / iſt der Ort Magedam / oder Magdala / oder Dalmanutha / beym Evangeliſten Marco genant. Zwiſchen Geraſa / und Corazin / iſt der Berg / an einem wuͤeſten Ort / da Chriſtus mit 5. Broten 5. tauſent Menſchen geſpeiſet. Beym Berg Galaad iſt das Land Galaad ſelbſten / mit Gamela. Und in ſelbigem Lande ligt Iabes, deren Burger die Coͤrper des Koͤnig Sauls / und ſeiner Soͤhne / begraben haben.

4. Wann man aus diſem Stammen uͤber den Jordan komt / ſo gelangt man in den Stammen / oder das Gebiett Sabulon / oder Zabulon / welches der Bach Ciſon, gen Mittag / vom Stammen Jſaſchar / ſcheidet; der aus dem Berg Tabor ent - ſpringet. Zwiſchen diſem Berg / und dem Mittel - laͤndiſchen Meer / ligen Nazareth / da Chriſtus erzogen worden / und das kleinere Cana in Ga - lilæa / da Er / aus Waßer / koͤſtlichen Wein ge - macht. Ligt an dem Bach Iephtael. An dem Ge - ſtade des Meers / oder See Genezareth / iſt / Beth - ſaida / der Apoſtel Petri, Andreæ, und Philippi, Vatterland. Hernach komt das Laͤndlein Gene -zareth /12Die 2. Frag / des 4. Hundert. zareth / ſonſten Geneſar genant / und darauff / außer Iotapta, Tiberias / vom Herode / zu ehren des Tiberii, alſo genant / ſo zuvor Geneſareth hieße. Dannen ſeyn die Nahmen des Meers / oder des See Cinereth, des Teichs Tyberias / oder Tyberiadis &c, daher ſich Iſidorus irret / der aus dem See Genezar, und Tiberiadis, Zween un - terſchidliche See machet. Auff diſem See hat Chriſtus gewandelt. Nicht weit von dem Laͤnd - lein Genezareth / gegen Abend / ligen Bethlehem in Galilæa / und Bethulia / davon im Buͤchlein Judith; und gleich dabey Dothaim, da Joſeph ſeine Bruͤeder / ſo das Vieh geweidet / ange - troffen.

5. Ferners gelangt man in den Stammen Jſaſchar / da beym Mittellaͤndiſchen Meer / der Berg Carmel / mit dem Laͤndlein Naid iſt / und uͤber dem Bach Ciſon, wo der kleinere Berg Her - mon anfahet / die Statt Nain geſehen wird / da Chriſtus der HERR der Witwen Sohn von den Todten erwecket hat. Wo aber der beſagte Bach Ciſon ſich in 2. theilet / ligt Endor, da der Koͤnig Saul die Zauberin Raths gefragt. Wann man von dannen ſich etwas gegen Mit - tag wendet / ſo komt man nach Sula / ſonſten Su - nem genant / des Maͤgdleins Abiſag Vatterland; da auch der Prophet Eliſæus ſeiner Wirthin Sohn wider erwecket hat. Diſes Gebietts Jſa - ſchar Mittags ſeiten beſchließet großen theils derBerg13Die 2. Frag / des 4. Hundert. Berg Gelboë, oder Gilboa / auff welchem der ge - dachte Saul / mit ſeinem Waffentraͤger / in ſein aigen Schwerd gefallen.

Wann man nach dem Jordan in den halben Theil des oberwenten Stammens Manaſſe hinab kommet / hat man Bethſan / ſo auch Scy - topolis genant wird / und auf deren Mauer des Sauls Coͤrper aufgehenckt worden. An den Graͤntzen aber des Stammens Ephraim ligt Ephra / nahend welchem Ort der Engel dem Ge - deon erſchienen; und ein wenig weiter uͤber das Mittel der Nord-ſeiten / gegen Abend / Ieſreël, alda der Konig Achab / und ſeine Gemahlin Je - zebel / Hoff gehalten. Noch ſeyn uͤberig / beym Mittellaͤndiſchen Meer / Cæſarea Pal ſtinæ, und Antipatris. Es finden ſich unterſchidliche Staͤtte / ſo Cæſarea geheißen / aus denen die Vornemſte dieſe im Juͤdiſchen Lande / ſo Strato erſtlich zur Statt gemacht / und Keyſer Veſpaſianus erhoͤhet hat; und Cæſarea in Cappadocia. Nahend der beſagten Juͤdiſchen Statt Cæſarea lage Berythus, und ward daſelbſt zu Cæſarea der Haubtmann Cornelius von S. Petro getaufft / und fraßen die Wuͤrme den Herodem. Sihe von ſolcher Statt Ioſephum lib. 15. Antiq. c. 10. 12. lib. 16. c. 5. & lib. 20. cap. 7. ac de Bello Iud. lib. 1. c. 16. Cæſarea An - tipatris ſtoßet ſchier an den Stammen Ephraim / durch welche Statt Paulus / in der Apoſtel Ge -ſchicht /14Die 2. Frag / des 4. Hundert. ſchicht / Cap. 23. v. 31. gefangen gefuͤhret worden iſt. Sihe beſagten Ioſephum lib. 16. c. 5.

6. Nach dem Stammen Maͤnaße / folget ſeines Bruedern Ephraim; in deßen Mitte die beruͤmte Staͤtte / Samaria / und Sichem / gele - gen. Dann Samaria auff dem Berg Semeron erbauet / hat dem gantzen Land / ſo zwiſchen Gali - læa / und Judæa / iſt / den Nahmen gegeben / Sie aber iſt vom Koͤnig Herode / zu ehren des Keyſers Auguſti / Sebaſte genant worden. Gegen Mittag / am Berg Garizim, war Sichem, oder Sichar, Lateiniſch Sicima, wo Abraham / als er aus Me - ſopotamia hieher gelangt / gewohnet hat; daſelbſt auch des Patriarchen Joſephs Gebeine begra - ben worden / und bey welcher Staͤtt Bronnen / Chriſtus mit dem Samaritaͤniſchen Weib gere - det hat. Es ſeyn in dem Gebiett Ephra im 2. Baͤch / Carith, und Gaas. Neben dem erſten iſt der Pro - phet Elias wunderbarlich von den Raben geſpei - ſet worden. Bey dem Bach Gaas / nicht weit vom Meer / ſeyn 2. Staͤttlein / Lidda, oder Dioſpolis, da Petrus den gichtbruͤchigen Æneam geſund gemacht / und Ramatha, oder Arimathia, von dannen der Joſeph geweſen / ſo Chriſtum begra - ben.

7. Wann man wider uͤber den Jordan rai - ſet / ſo komt man in den Stammen Gad / alda / neben dem Baͤchlein Iaboc, ſeyn Ramoth Galaad,der15Die 2. Frag / des 4. Hundert. der Wald Ephraim / und das Staͤttlein Pha - nuel. Jn dem Wald Ephraim iſt der ungerathe - ne Sohn des Koͤnig Davids / der Abſalon / umb - kommen: Zu Phanuel hat der Patriarch Ja - cob mit dem Engel gerungen. Nicht gar weit von hinnen / gegen Mittag / ligt Thesbe, des Prophe - ten Eliæ Vatterland.

8. Es iſt noch uͤberig / an dem Ufer des Jor - dans / gegen Morgen / der Stamm Ruben / wel - chen / gegen Morgen / und Mittag / der Bach Arnon beſchließet. Aus den Staͤtten iſt Eſebon, nahend dem Stammen Gad / die Seon / der A - morrhæer Koͤnig / bewohnet hat. Es ſeyn in diſem Stàmmen auch die Berge Abarim / deren theil Nebo / oder Nabo iſt / neben welchem das Gefil - de Moab geweſen / auff welchem Moſes die Kin - der Jſrael wider gezehlet / und den Joſua Jhme zum Nachfolger ernennet hat / im 4. Buch Mo - ſis / am 27. Darnach Er auff den hoͤchſten Gip - fel des beſagten Bergs Nabo / Phaſga genant / geſtigen / 5. B. 34. Cap. Davon Er das gantze gelobte Land uͤberſehen / hernach geſtorben / und gegen Phogor begraben worden iſt / ſo der jenige Berg / auff welchen der Wahrſager Balaam / von dem Moabiter Koͤnig Balak gefuͤhret wor - den / im 4. Buch Moſis / am 23. Es waren an dem Jordan 2. Staͤttlein / Edon, und Sarthan, in deren Mitte die Kinder Jſrael mit trocknenFuͤeßen /16Die 2. Frag / des 4. Hundert. Fuͤeßen / durch den Jordan gangen ſeyn; welcher Fluß / wie der Nilus in Egypten / zur Erndt-Zeit außlauffet / und die Aecker befeuchtet. Sihe Sy - rach Cap. 24. v. 36. daſelbſt iſt auch Bethaba - ra / da S. Johannes getauffet hat. Und diſer Stamm Ruben machet / mit Gad / aigentlich das Land Peræam.

9. Der Stamm Benjamin reichet / vom Jor - dan / bis zum Geſtade des Mittellaͤndiſchen Meers / oder ſihet doch daßelbe von ferne / neben Joppe. Und iſt darinn der Ort Galgala / des Joſuæ Cap. 5. gedacht wird: item Jericho / und Bethel / vorhin Luza genant / davon im 1. Buch Moſis / Cap. 28. item Jeruſalem / ſo gleichſam in der Mitten zwiſchen Aſia / Africa / und Eu - ropa / ſo allein den Alten / wie der Autor alhie p. 74. wil / bekant geweſen / gelegen. Sonſten Egyp - ten fuͤr das Mittel des gantzen Welt-Craiſes ge - halten wird; wiewol Galenus die Jnſeln des Ae - gæiſchen Meers / Coum, und Gnidum, mitten in der Welt ſetzet / und daruͤber unſer Autor alſo ſa - get: Tolerari quidem utrumque poteſt, quoniam tàm Ægyptus, quàm Inſulæ iſtæ, in quarto ſunt climate, hoc est, medio climatum illorum ſeptem, qui numerabantur â veteribus. Es gehoͤrte aber Jeruſalem nicht gantz zum Stammen Benja - min / ſondern nur der Mitnaͤchtiſche Theil: Dann der Mittaͤgige zum Stammen Juda gerechnet wurde. Sie ſolle erſtlich vom Melchiſedeck (denBalth. 17Die 2. Frag / des 4. Hundert. Balth. Bonifacius, in hiſt. ludicra, lib. 14. c. 19. fuͤr des Nohæ Sohn / den Sem / helt) erbauet / und Salem / hernach Jebus / und Jebuſalem / fol - gents Jeruſalem / und entlich vom Keyſer Ælio Hadriano, Ælia Capitolia genant worden ſeyn: Daher die Capitulenſes, fuͤr die Hieroſolymita - ner in l. 8. §. 7. ff. de Cenſibus geſezt werden. Die Tuͤrggen nennens Cuzzimubarel, oder einen heyligen / und beruͤmten Ort. Ferners iſt hierum Bethania 15. Rennweg von Jeruſalem / das iſt nicht gar ein halbe Teutſche Meil Wegs / gegen Morgen / gelegen / daſelbſt der Lazarus / mit ſei - nen Schweſtern / Martha / und Maria / gewoh - net hat. Sonſten war auch in dem Stammen Ben - jamin Anathot, item Gabaon / deren Jnwohner / vom Joſua / mit Liſt / den Friden erlangt haben; ſo eine Koͤnigliche Statt geweſen / und under ſich die Staͤtte Caphira / Beroth / und Cariathiarim / gehabt hat.

10. Der Stamm Juda / darinn Emaus / und Bethlehem. Emaus haben die Roͤmer / nach Zerſtoͤrung Jeruſalem / Nicopolin genant. Beth - lehem wird von dem Laͤndlein / darinn es gelegen / Ephrata zugenant; ſonſten aber / zum Unter - ſcheid des Bethlehem in Galilæa / Bethlehem Juda geheißen. Wann man gegen Mittag rai - ſet / ſo kombt man in das Thal Mambre, und zu der Aichen / da Abraham die 3. Maͤnner geſehen / ſo auch das Thal Hebron / ſonſten aber Cariat -Bharbe18Die 2. Frag / des 4. Hundert. harbe genant wird / wo Abraham / Jſaac / und Jacob / begraben worden ſeyn. Faſt zu eußerſt ge - gen Mittag ligt / in diſem Stammen / das Laͤnd - lein Goſen / mit der Statt gleiches Nahmens / und bey ſolcher Carmel / derſelbe andere Berg / auf welchem der Nabal gewohnt / deßen Eheweib her - nach David zur Ehe genommen hat. Das Todte Meer wird in H. Schrifft das Saltz-Meer ge - nant / welches immerzue von Winden ſtill / keine lebendige Fiſch haben / auch keine daruͤber fliegen - de Voͤgel leyden ſolle. Die Urſach deßen wird vom Nihuſio dem Bech / und Schwefel gegeben / deren beeder ein überfluß alda / ſo das Waßer dick / und vergift machen. Und wird ſolcher See / oder Meer / von ſolchem Bech / oder Hartz / auch Lacus Asphaltites genant. Und wegen ſolcher Ze - he / oder Dicke / ſoll auch kein lebendig Thier in dem - ſelben undergehen; aber alles / ſo keine Seel / auff den Boden fallen. Hievon handelt weitlaͤuffig Barientus, in Sylv. annotat. c. 2. Die Staͤtte So - doma / Gomorra / Adama / und Zeboim / ſeyn da - rinn under gangen: die fuͤnfte aber / namlich Se - gor / iſt / auff Vorbitt des Loths / vorm Feuer er - halten worden. Sihe / was auch Solinus cap. 38. hievon ſchreibet.

11. 12. Es ſeyn noch uͤberig die Zween Staͤmme / Dan / und Simeon / bey dem großen Meer. Jm Stammen Dan ligen / am Geſtade /Joppe /19Die 2. Frag / des 4. Hundert. Joppe / Accaron / und Azot. Zu Joppe hat ſich Jonas auffs Meer begeben: Zu Accaron war der Abgott Beelzebub beruͤmt: und zu Azot der Dagon. Es waren in diſem Stammen Dan auch die Staͤttlein Lechi, und Thamnatha: in dem Stammen Simeon aber Ascalon, und Gaza, Meer-Staͤtte. Von Aſcalon ward der Kinder - Moͤrder Herodes Ascalonita genant. Wol im Landelag Berſabee / die lezte Palæſtiniſche Statt gegen Mittag.

Zum Beſchluß iſt noch etwas / aus Andern / zu diſer Beſchreibung / anzuhencken; namlich / daß Arias Montanus, in Chaleb, VVolfgangus VViſſenburgius, Jacobus Ziglerus, und Mich. Aitzingerus, das Land Palæſtinam, wie es vor alters geweſen / auch in beſondern Buͤchlein be - ſchriben haben. Jn gleichem ſeyn / von diſem ge - lobten Lande zu leſen / Guilielmus von Baldenſel / im Raiß-Buch / Rodolphus von Frameinsberg / Bernhard von Breidenbach / Saligniacus, Bonav. Brocardus, ein Teutſcher Moͤnch / welcher Palæ - ſtinam Zehen Jahr lang / mit fleiß beſichtiget: Christ. Adrichomius Delphus, in Theatro ſuo Terræ Sanctæ; und vil Andere mehr / und darun - ter Christophorus Heidmannus, und Orontius Fi - neus Delphinas, welcher eine Tafel / beede Teſta - ment zu verſtehen / gemacht; wiewol / nach Urtheil D. Joannis Quistorpii, in ſeinem An. 1657. her - fuͤr gegebnen Buͤchlein / deßen Titul Nebo, undeB ijper -20Die 3. Frag / des 4. Hundert. perluſtratur tota Terra ſancta, allen andern Mappen / ſo das Heylige Land vorſtellen / eines Juden / Nahmens Jacob / des Rabbinen Abra - ham Juſti Sohns / vorzuziehen iſt; welche Abra - ham Goos geſtochen / und dabey die Hebræiſche der H. Schrifft gewohnliche Nahmen ſtehen: welche aber recht zugebrauchen / man einen Schluͤſ - ſel / An. 1633. zu Hamburg / bey Joh. Georgio, ge - druckt / haben mueß. So hat Chriſtian Schrott eine Tafel zugerichtet / die Er peregrinationem fi - delium Dei genant.

Die 3. Frag. Haſtu noch etwas weiters von dem gelobten Lande / oder Palæſtina?

Naͤchſt angedeuter D. Ioannes Quistorpius, S. Theologiæ Profeſſor zu Roſtoch / handelt / in dem erwehnten Buch / von den Nahmen diſes Landes / ſeiner Laͤn - ge / und Braite / auch deßelben Waßern / und gehet durch alle die Staͤmme der Kinder Jſrael / und hat am Blat 9. die Staͤmme Ruben / und Gad / am 20. Jſaſchar / und am 22. den Stammen Za - bulon; da Er ſagt / daß das Caſtell Magdalum an dem Ort gelegen geweſen / wo die Waßer Be - thulien mit dem Galilæiſchen Meer vermiſchet werden; und daß daſelbſt / wie es der Nahm ge - be / Maria Magdalena geboren / und erzogenworden21Die 3. Frag / des 4. Hundert. worden ſeye. Es hatte ſolches Caſtell den Nah - men von den anſehenlichen Thuͤrnen / damit es ge - zieret war. Daher das Wort Magdalenus auch einen ſolchen bedeutet / der von Magdalo herkomt; welches dann vil nicht wiſſen / und daher ihren Toͤchtern dieſen Nahmen geben / ſo man eben ſowol den Manns-Perſonen geben / und ſagen koͤnte / Lazarus Magdalenus, wie Maria Magda - lena, namlich von Magdalo buͤrtig. Gedach - ter D. Quiſtorpius hat dem gemelten ſeinem Buͤch - lein einen Anhang beygefuͤgt von des Volcks Jſ - raels Raiſe / aus Egypten / durch die Arabiſche Wuͤeſte / in das verheißene Lande: Da Er / un - ter anderm / ſagt / daß das Laͤndlein Goſen / das Pharao des Patriarchen Jacobs Soͤhnen ge - ſchenckt / zwiſchen dem Fluß Nilo, und den Bergen Sur, gelegen; der Berg Sinai / iezt S. Catharinæ genant / ein anderer / als der Berg Horeb / ſeye. Das oͤde Arabia lige zwiſchen dem Rothen Meer / die Berge Seir / dem ſteinigen / und gluͤck - ſeeligen Arabien / ſo unfruchtbar / und ſandicht / auch daſelbſt keine Fueßſtapfen von Menſchen / noch auch offentliche Straßen ſeyen; da ſonſten die Wuͤeſte / in Gottes Wort / nicht ſolche Ort wa - ren / da gantz keine Menſchen wohneten. Und ſagt Er / in der 10. Obſervation, alſo: Fundamentis ſolidis deſtituuntur, qui istum, quem S. literæi - gnorant, Paradiſi locum accuratè definiunt. Was den Wahrſager Balaam / deßen naͤchſt gedachtB iijworden /22Die 3. Frag / des 4. Hundert. worden / anbelangt / ſo wird ihme zur Heimat das Land Meſopotamia gegeben / der auch wider dahin gezogen ſeye. Er hat gleichwol ſovil ausgericht / daß die Kinder Jſrael / durch Hurerey ſich groͤb - lich vergriffen haben. Dann die Moabitiſche Weiber / als ob Sie ihren Gott Beelphegorem, oder Priapum, anbetten / und demſelben opfern wolten / und alſo zu dem Lager der Kinder Jſrael ſich genaͤhert haben. Sihe P. Joan. Biſſel. decad. 2. illuſtr. ab Orbe cond. Ruinarum, ruina 1. p. 20. & 23. der auch / rui. 2. p. 80. ſeq. ſagt / daß Etliche / und zwar nicht geringe Anzahl der Chananæer / ſo von den Sidoniern aufgenommen / oder beher - bergt worden / von dannen in Africam zu Schiffe gefahren ſeyn ſollen. Dann die Pœni, von denen die Carthaginenſer herkom̃en / hatten ihren Nah - men von den Phoeniciern / gleichſam Phœni, deren Phoenicier Volcks aber dieſe vor dem Joſua / und den Kindern Jſrael / fluͤchtige Chananæer geweſen ſeyn. Und haben Sie mit nach Africa ſcheinbarliche Reliqui en / und Anzaigungen der Chananæiſchen / und Hebræiſchen Spraach / ge - bracht. Vorernanter Autor hat ruina 9. p. 415. ſeqq. auch die Geſchicht von der zerſtoͤrten Statt Troja / ſo Er nicht fuͤr erdicht / ſondern wahrhaft helt. Jn dem offterwehnten Lande Chanaan ha - ben erſtlich die Kinder Jſrael in großen Freuden ein lange Zeit gelebt / nachdem Sie Joſua hinein gebracht hat; biß Sie ſich an Gott dem HErrngroͤb -23Die 4. Frag / des 4. Hundert. groͤblich verſuͤndiget haben. Da dann hierauff alle Lieblicheit / und Freude / mit lauter Gall / und Leyd / vermiſcht worden. Sie hatten forthin / biß Sie ſich wider zu dem HErꝛen bekehrten / keine Freud / ohne Leyd; keinen Frieden / ohn Unemig - keit; keine Ruhe / ohne Forcht; keine Geſundheit / ohne Kranckheit; kein Liecht / ohne Finſternus; kein Brot / ohne Schmertzen; und kein Lachen / oh - ne Weinen.

Die 4. Frag. Jſt ein Sohn / auch wider ſeinen Vatter / dem Lehen-Herren bey - zuſtehen / verbun - den?

HJerauff antwortet Quirinus Kubach / quæſt. illuſtr. politico jurid. cent. 1. dec. 1. qu. 8. mit Ja / wofern der Lehen-Herꝛ eine gerechte Sach fuͤhret / c. unic. de nov. form. fidelitat. 2. feud. 7. welcher auch cent. 2. decur. 5. qu. 10. ſagt / daß Einer / ſo einem Andern / im Lehen ſuccedi rt / und uͤber das des Verſtorb - nen Erb iſt / auch deßelben Schulden bezahlen muͤeße; wie die Doctores ins gemein darfuͤr hal - ten thetten. Und decur. 8. qu. 9. ſchreibet Er vom Lehen empfahen / daß wann es ein Neues Lehen / der Lehenmann ſolches empfahen muͤeße / wann es dem Lehenherꝛen gefaͤllig: Wann es aber ein altes Lehen / ſo habe ein ſolches ein Kriegs-MannB iiijinner24Die 5. Frag / des 4. Hundert. inner Jahrs / und Monats / Andere aber inner - halben Jahrs / und Tags / zu ſuchen. Nach Saͤch - ſiſchem Recht ſeye die Zeit / ein Lehen zu empfahen / ein Jahr / und Sechs Wochen / von dem Tage an zu rechnen / da Einer erfahren / daß Jhme ein Le - hen angefallen ſeye.

Es haben Theils Lehen vom H. Roͤm. Reich / und ſeyn auch deßwegen deßelben Staͤnde: An - dere aber von Fuͤrſten / oder Anderen ihren Mit - Staͤnden / cum onere ſubjectionis, und ſeyn da - hero daſelbſt Landſaßen. Alſo ſeyn die Herren Wild: (oder wie Einer Sienennet / Wald:) und Rhein-Graven / wegen der Lehen / ſo Sie vom Reich haben / deßelben ohnmittelbare Staͤnde; aber / in anſehung der Graffſchafft Salm / Lotha - ringiſche Landſaßen / und thun dem Herzogen in Lotharingen huldigen; Cluten in ſyll. rerum quo - tid. conclus. 10. lit. e. 3.

Die 5. Frag. Jſt ein Fuͤrſt die Vertraͤg mit ſei - nen Underthanen gemacht / zu halten ſchuldig? Und mag Er denſelben ihre Guͤetter nehmen?

WAs das Erſte anbelangt / ſagt Quirinus Kubach, in naͤchſt ange - zognem Buch / daß ein Fuͤrſt / wegen der Vertraͤg / oder Conträct, wuͤrcklichen verbun - den werde / und dieſelbe zu erfuͤllen ſchuldig ſeye /dann25Die 5. Frag / des 4. Hundert. dann / in allen Dingen / ſo der Voͤlcker / den Na - tuͤrlichen / und Goͤttlichen Rechten gemaͤß / ein Fuͤrſt den Vertraͤgen underworffen; wiewol / was die Zierlicheiten anbelangt / Er darzue nicht an - gehalten wird. Nun aber ſeyn die Vertraͤg / oder Contractus, des Rechts der Voͤlcker / ordenlicher weiſe; und wird in l. 1. ff. de Pactis geſagt / daß nichts ſo natuͤrlich / und mit Trau / und Glau - ben / uͤbereinſtimmig / als die Vertraͤg zu halten? cent. 1. dec. 3. qu. 2. Machiavellus zwar ver - meint / daß einem Fuͤrſten darwider zu thun er - laubt ſeye. Aber der Antimachiavellus erweiſet das Widerſpil gewaltig. Dann Niemand iſt eines ſo geringen Verſtands / der nicht erkennen ſolte / daß dieſe Lehr nicht allein einem Fuͤrſten; ſondern auch Jedermaͤnniglich uͤbel anſtaͤndig ſeye. Es iſt nichts noͤttigers unter den Menſchen / als Trau / und Glauben halten; wann ſelbiger aufgehaben wird / ſo koͤnnen weder die Fuͤrſten - tuͤmer / noch etwas anders / aufrecht verbleiben. Nach der Egyptier Geſatz wurden die Mein-Ay - digen am Leben geſtrafft / als die ein doppeltes Laſter begiengen / in dem Sie / was den Goͤttern zueſtuͤnde / brechen; und Trau / und Glauben / unter den Menſchen aufheben thetten / ſo das groͤ - ſte Band Menſchlicher Geſellſchafft were. Key - ſer Sigismund hat einem Soldaten / als Er / was thme verſprochen war / begehrte / geantwortet / ErB vwolle26Die 5. Frag / des 4. Hundert. wolle lieber an ſeinen Guͤettern / als am gueten Nahmen / ſchaden leyden. Dann es leuchtet an einem Fuͤrſten die Aufrichtigkeit alſo herfuͤr / daß / ohne dieſelbe / alle der Koͤnig / und Fuͤrſten / Tu - genden unſcheinbarer werden; hergegen von ſol - cher alle / gleich wie von der Sonnen / alle Stern ihr Liecht bekommen. Siehe Joh. Gerard. deca 3. qu. polit. 2.

Was das Ander anbetrifft / ob namlich ein Fuͤrſt den Underthanen / ohne erſtattung des Werths / ihre Guͤetter nehmen / oder das erlangte Recht denſelben entziehen moͤge? antwortet be - ſagter Kubachius, daß Er ſolches / ohne rechtmaͤſ - ſige Urſach / nicht thun koͤnne. Dann / ſchreibt Er abermals / was wider das Goͤttliche / Natuͤrliche / und der Voͤlcker Recht / denen allen ein Fuͤrſt un - derworffen / lauffe / das koͤnne Er nicht thun. Nun aber den Underthanen ihre Guͤetter entziehen / ſeye wider das Goͤttliche Geſatz / im 1. Buch der Koͤnige am 21. item / wider das Natuͤrliche / in deme Niemand etwas unbilliches anzuthun / und Einer / mit des Andern Schaden ſich nicht berei - chern ſolle / l. 14 ff. de condict. indebiti, l. 206. de Reg. Iur. Jtem / wider der Voͤlcker Recht / dar - durch die Beherꝛſchungen der Guͤetter / oder Do - minia rerum, eingefuͤhret worden / l. 5. ff. de Iuſt. & Iure. Davon auch ſonſten klare Text verhan - den / in tit. Cod. ſi contra jus, vel utilit. publ. l. 3. l. 7. C. de precib. Imp. offerend. Sihe Senecamlib. 27Die 5. Frag / des 4. Hundert. lib. 7. de Benefic. c. 5. Er Kubachius ſaget gleichwol hernach / an einem andern Ort / daß auff den Nothfall / und wegen offentlichen Nutzens / ein Fuͤrſt Einem wol das Seinige nehmen moͤge; wie ſolcher Mainung auch ſein Gail. lib. 2. obs. 56. n. 1. Mynſinger cent. 5. obs. 97. n. 4. Dominicus Arumæus quæſt. miſcell. juris Controverſi. 2. Sie - he / was Christoph. Philip. Richter quæſt. miſcell. 2. auff die Frag / Ob der Achab mit Recht / an den Naboth / ſeinen Weinberg habe begeren koͤn - nen? antwortet. Ob aber in ſolchem Fall ein Fuͤrſt fuͤr dergleichen Ding / den Werth zu erſtatten ha - be? Da brauchet Kubachius, decur. 3. quæſt. 7. einen Unterſcheid / wie da ſelbſt zu leſen.

Jn der 2. Frag der 9. Decuriæ, cent. 1. handelt Er von der Frag / Ob der Roͤmiſche Keyſer ein Herr der gantzen Welt recht genant werde? Und ſagt / daß ſolches Etliche bejahen thaͤtten; Ande - re aber wolten / daß Er ein Herr der Welt genant werde / nicht / daß Er ein Herr der gantzen Welt / oder jemals geweſen / ſeye; ſondern entweder da - her / daß er den vornemſten Theil davon gehabt / oder der gantzen Welt / wegen ſeiner unuͤberwind - lichen Macht / einen Schrecken eingejaget habe. Und faͤhret Er Kubach in der 3. Frag / weiter fort / Ob in dem Roͤmiſchen Reich alles des Key - ſers ſeye? und meldet / daß der Seneca cap. 4. & 6. lib. 7. de Benef. Lancellotus, in templo Iudicum,und28Die 5. Frag / des 4. Hundert. und Andere mehr / diſer Mainung ſeyen / welche zum Grundſchein ſcheinen zu haben / den l. 9. ad L. Rhodiam de Iactu, und l. benè, final. C. de quadr. præſcript. da geſagt wird / daß alles des Keyſers ſeye. Einer andern Mainung aber ſeyen der Balduinus Inſtitut. 1. tit. Cujac. 15. obſervat. 30. Hottoman. illuſtr. quæſt. 1. und die Doctores ins gemein; deren fundament diſes: Zween koͤn - nen niemals durchaus voͤllige Herren eines Dings ſeyn l. 5. §. 15. ff. Commodati. Nun aber ſeyn die eintzele Perſonen voͤllige Herren ihrer Guͤetter. Deßwegen ſo koͤnne der Keyſer derſelben auch Herꝛ nicht ſeyn. Es ſeye zwar alles des Keyſers / aber nur / was die Bottmaͤßigkeit / oder jurisdiction, und Imperium, ſamt dem Schutz; nicht aber die Herꝛſchafft / anbelange. Welcher Juriſten Unter - ſcheidung / oder Distinction, aber / der Albericus Gentilis nicht guet heiße / ſondern ohne Unterſcheid lehre / daß alles des Keyſers ſeye / auch was die allgemeine Herꝛſchafft anbelangt. Und ſolche Mainung verwirfft auch Er Kubach / nicht gantz und gar / dieweil / was das Roͤmiſche Volck / und wie es ſolches gehabt / per Legem Regiam, dem Keyſer uͤbergeben / §, ſed & quod, Inſtit. de jure Nat. Gent. l. 1. ff. de conſtit. Princip. Theophilus In - ſtitut. lib. 1. tit. 2. §. ſed & quod Principi. Und ir - ret da nichts / daß man ſagen wolte / wann dieſes zugelaßen wurde / ſo doͤrfte der Keyſer / nach ſei - nem Belieben / den Privatis, oder Einzelen Per -ſonen /29Die 5. Frag / des 4. Hundert. ſonen / das ihre nemmen. Dann durch das Homa - gium thaͤtten ſich der Fuͤrſt / und die Undertha - nen / zu gleicher Treu / und Glauben / gegen einan - der verbuͤnden; daß die allgemeine Herꝛſchafft des Fuͤrſten / wegen der Treu / ſo ihme die Under - thanen zu laiſten / ſo weit eingezogen / und gemaͤſ - ſiget wird / daß der Keyſer nur etwas Gewalts uͤber ihre Sachen hat; wann etwan dieſelbe / den Geſaͤtzen gemaͤß / zur Cammer / oder in den fiscum, gezogen werden; davon auch die oben erwente Gail, und Mynſinger, zu ſehen. Zu dem ſich fromme / und gerechte Fuͤrſten ſelber huͤetten / daß Sie Niemants etwas / wider Recht / und ohne gnugſame Urſach / nehmen / wol wißend / daß die Gewalthaͤtigkeit / oder das Violentum, der Na - tur / und daher dem Menſchlichen Willen / und deßelben Wuͤrckungen zu wider / und nicht lang - wuͤrig ſeye; wie deßen Urſach beym Sagittario ex. Eth. exot. 4. p. 97. zu finden. Sihe aber auch / wel - cher geſtalt ein Keyſer / ein Herr der Welt ſeye? was in des Iohannis â CZettriz, Equitis Sıleſii, diſſertatione Iuridico-politica, Quomodo Impe - rator ſit Mundi Dominus, weitlaͤuffig diſpu - ti rt wird / ſo An. 1620. zu Straßburg gedruckt worden.

Die30

Die 6. Frag. Jſt es beßer / wann ein Fuͤrſt ein - faltig / oder aber liſtig / und ver - ſchlagen iſt?

D ein Fuͤrſt wahrhaftig / und nicht dem Schein nach / fromm / und gottsfoͤrchtig / ſeyn ſolle / hat der Anti - Machiavellus, und andere Politici, wider den Machiavellum, gnugſam erwiſen. Es wird aber an einem Fuͤrſten auch die Weißheit erfordert / ſo gleichſam das Mittel zwiſchen der Einfalt / und Argliſtigkeit / iſt; welche beede nicht zu begehren; gleichwol / wann aus zweyen Boͤſen / das wenigere zu erwoͤhlen / ſo ſcheinet es / daß die Einfalt ein groͤßers übel / als die Verſchlagenheit / ſeye. Dann die Einfaltigkeit einen Fuͤrſten veracht machet; deßen Anſehen iedoch / zu fuͤhrung des Regiments / inſonderheit erfordert wird. Es mißbrauchen ſich die Raͤthe ſolcher des Fuͤrſten Einfalt; wie auch die Schmeichler / und die in großen Schulden ſtecken. Hergegen die Liſtigkeit naͤher zur Weißheit kommet / auch eher zu derſel - ben gebracht werden kan; wann ſonderlich das Gewißen in acht genommen / der Gerechtigkeit / und Billicheit / nicht zu wider gehandelt wird.

Die Griechen haben es Jhnen belieben laßen / wann die Fuͤrſten etwas in der Muſic gekoͤnt /und31Die 6. Frag / des 4. Hundert. und iſt deßwegen der Cimon, dem Themiſtocli, bey einer Gaſtung / vorgezogen worden. Aber die Roͤmer haben ſolches nicht geachtet; und ward dem Neroni, unter anderm / vorgeworffen / daß Er ein beßerer Singer / als Keyſer / were. Vom Alexander / dem Großen / wird erzehlet / als Jhme des Paridis Cythar / ſo der gemeine Poͤfel hoch ge - halten / dargereicht worden / daß Er geſagt / Jch begehre des Achillis, nicht des Paridis, Cytharam. Und wann ie ein Koͤnig etwas in der Muſica verſtehen ſolle; ſo wird ihme / zur Beluͤſtigung bißweilen / mehrers eine ſolche / ſo in den Saiten beſtehet / von den Politicis, zugelaßen.

Es iſt oben erwehnet worden / daß an einem Fuͤrſten der Verſtand / oder die Weißheit / erfor - dert werde; dieſelbe aber zu erlangen / es eine lan - ge Zeit bedarff; und dahero Theils wollen / daß man den Juͤnglingen das Regiment nicht an - vertrauen ſolle. Baldus, der beruͤmte Juriſt / habe geſagt / es gelte mehr eines Alten Schatten / als eines Jungen Schwerd. Gleichwol aber hat man diſes dabey zu bedencken / wann man / wie bey den Venedigern gemeinlich geſchihet / nur Alte zum Regiment ziehet / daß es gar offt Aenderungen / ſo dem Gemeinen Weſen ſchaͤdlich ſeyn / gibet; wiewol des Herzogen zu Venedig Gewalt umb - ſchrencket iſt / und es daher daſelbſt keine / oder doch geringe Gefahr deßwegen hat. Jns gemein wil man / daß die Juͤnglinge nicht ſchlecht wegs vonder32Die 7. Frag / des 4. Hundert. der Regierung abzuhalten. Dann oftmals Jun - ge Leute gefunden werden / die vil verſtaͤndiger / als die Alten; und bey welchen die Tugenden er - ſetzen / was Jhnen am Alter abgehet. Bey den Roͤmern obwoln keiner / ehe Er das 43. Jahr ſei - nes Alters uͤberlebt / Burgermeiſter werden kun - te; So iſt doch ſolches hohes Ambt vilen / ſo et - was fuͤrtrefliches / dem Gemeinen Stande zum beſten verrichtet / zu fuͤhren zugelaßen worden. So wird bißweilen in den erblichen Fuͤrſtentumen nothwendig erfordert / daß ein Juͤnglich zum Re - giment gezogen werde; und hat man auch gnug - ſame Exempel / daß das Gemeine Weſen / von Jungen Leuten / aufs beſte iſt verwaltet / oder re - gieret worden. Sihe von deme / ſo geſagt / den D. Iohan. Gerhard. decad. 3. quæſt. polit. 1. 5. 7. & 8.

Die 7. Frag. Solle ein Fuͤrſt eine Leibswacht / oder Huet / halten? Jtem / mit Raͤ - then wol verſehen ſeyn?

BEtreffende das Erſte / ſo vermeinen Theils / daß es mehr aus gewonheit / als weißlich / geſchehe / daß die Fuͤrſten ihre Leibs-Wacht haben; dieweil Sie damit ihre Forcht anzaigen. Die Unſchuld / undder33Die 7. Frag / des 4. Hundert. der Voͤlcker Zunaigung / und Lieb / ſeyen die ge - wiſeſte / und getreuiſte Huet: weil mit Gewalt die Lieb nicht kan erpreſt werden: Das unuͤber - windlichſte Schloß / und Veſtung were / wann man keiner Veſtung vonnoͤthen. Der Lacedæ - monier Koͤnig Agaſicles ſagte / es koͤnne ein Jeder ohne Trabanten regieren / welcher uͤber ſeine Un - derthanen / als ein Vatter uͤber ſeine Kinder / re - gierte. Als der Weiſe Plato geſehen / daß der Ty - rann Dionyſius mit Huͤettern ſeines Leibs umbge - ben war / ſprach Er / Was haſtu fuͤr großes übel begangen / daß du von ſo vilen verwahret wirſt? Dem aber ſey wie da wolle / ſo haben doch die groſ - ſe Fuͤrſten ihrer Leibs-Huet vonnoͤthen. Dann ein Koͤnigreich / oder Fuͤrſtentum / iſt gleichſam ein hoher Thurn / in welchem unendliche Guͤetter eingeſchloßen ſeyn / und welchen zu erobern / die Ehrſuͤchtige / und Auffruͤhriſche / haͤuffig ſich da - ran machen / und deßen Verwahrern / mit allem Fleiß / Betrug / und Boßheit / anfechten. Und wann gleich ein Koͤnig nach den Geſaͤtzen regieret / und nichts / ohne dieſelbe / nach ſeinem aignen Kopff / thuet; So iſt ihme doch ein Macht / und Gewalt / von noͤthen / mit welcher Er die Geſaͤtz Handhaben / und die übertretter derſelben ſtraf - fen koͤnne. Zu dem es vil zum Anſehen eines Fuͤr - ſten thuet / wann Er zum Schutz ſowol Seiner / und der Seinigen / Perſon; als auch ſeines Lan -Cdes /34Die 7. Frag / des 4. Hundert. des / ſtaͤts eine Guardi, oder Wacht / halten thuet.

Was das Ander anbelangt / ſo ſtehet es zwar mit einem Volck trefflich wol / welches einen ent - weder gebornen / oder erwoͤhlten Fuͤrſten hat / der fuͤr ſich ſelbſten verſtaͤndig genug / und eines an - dern Raths nicht vonnoͤthen hat: es auch biß - weilen geſchihet / daß Einem Fuͤrſten / ſowol der Seinigen / als der Fremden / Aufrichtigkeit / arg - woͤhniſch iſt / daß Er Niemand beßer / als ſich ſelbſten / zu Rath ziehen kan. Gleichwol ſoll Ei - ner ſeiner Weißheit allein nicht zuvil trauen / und anderer Leuthe Rath verachten; ſondern je ver - ſtaͤndiger Einer iſt / je maͤßiger Er auch von ſich halten. Wan man / in aignen Sachen / es fuͤr wolgethan erachtet / daß es am ſicherſten / getreu - en Raths ſich zu gebrauchen; wie vilmehr ſolle es mit offentlichen Sachen geſchehen. Die Alten haben es durch lange Erfahrung / und ihrer Voꝛ - Eltern weiſe Verordnungen / gelehrnet / daß man am ſicherſten gehe / wann vil ihre Mainungen zu - ſammen tragen / als wann man nur einen / oder etlich wenige zu Rath ziehet. Welches gleichwol mit ſeiner Maß zu verſtehen. Dann oftermals / ſonderlich in gar geheimen Sachen / es ſicherer / und rathſamer iſt / nur mit Einem / oder doch gar wenigen / ſich zu unterreden / und zu berathſchla - gen. Sonſten aber / weiln ein Jeder etwas ſonder - bars von einer Tugend hat / wann ſolche zuſam -men35Die 7. Frag / des 4. Hundert. men kommen / ſo wird etwas fuͤrtreffliches dar - aus. Und obwoln etwan Einer / in ſeinen Rath - ſchlaͤgen / gar zu langſam; ein anderer aber gar zu geſchwind gehet; wann man aber ſie mit einan - der vermiſchet / ſo kan ein heilſamer Schluß dar - aus gemacht werden. Jn den Mithridat kom - men unterſchiedliche Sachen / ſo fuͤr ſich ſelbſt ſchaͤdlich; aber mit andern vermiſcht / heilſam wider das Gifft ſeyn. So geſchihet es bißweilen / daß ein Herr nicht von zu großem Verſtand; wie dann derſelbe mit den Guͤttern des Gluͤcks nicht allwegen vereinbart iſt: Wann nun ein ſolcher Herr ihme vornimt / daß alles nach ſeinem Kopff hinaus gehen muͤſſe / und Niemand zu Rath zie - het; ſo kan Er nicht allein ſich / ſondern auch die Seinige / leichtlich in große Gefahr / und gar ins Verderben ſtuͤrtzen. Wann ein Underthan ſich vergreift / ſo thut Er zwar dem Gemeinen We - ſen / und Jhme ſelbſt / etwas ſchaden: Wann aber ein Fuͤrſt ſich uͤberſihet / ſo bringt Er den gantzen Gemeinen Stand ins Verderben: gleich wie ein Patron, oder Gubernator eines Schiffes / vilmehr Ungluͤck mit ſeinem Faͤhler / als ein gemeiner Schiffknecht / verurſachen kan. Es mag ein Fuͤrſt kein groͤßere Anzaigung eines guten Gemuͤets von ſich ſehen laßen / als wann Er guete / und verſtaͤn - dige Raͤthe ihme erwoͤhlet. Und wann etwan et - was hartes / vom Fuͤrſten / dem Volck anbevolhen wird / ſo thun die Underthanen entweder ſolchesC ijfuͤr36Die 7. Frag / des 4. Hundert. fuͤr recht / und billich / auch diſer Urſachen halber erkennen / weil die Sach im Rath weislich berath - ſchlagt worden; da Sie ſonſten die Decreta, ſo ohne Rath heraus kommen / fuͤr nichts halten / und was bevolhen / ſchlaͤfferig volziehen; Oder aber / Sie geben den Raͤthen / und nicht dem Fuͤr - ſten / die Schuld / wann Jhnen etwas widriges anbevolhen wird.

Wie aber die Raͤthe ſollen beſchaffen / der Ge - ſaͤtzen / Welt-Weißheit / und der Hiſtorien / auch der Lands-Braͤuche / wol er fahren ſeyn; Davon ſeyn der Politicorum Buͤcher zu leſen; die auch wollen / und unterſchidliche Urſachen beybringen / warum man weder gar alte / auch keine gar junge / ſondern ſolche / ſo zwiſchen dem 30. und 60. Jahr ſeyn / zu Raͤthen annehmen; gleichwol die Jun - ge / ſo wol gſtudirt / gueten Herkommens / und Verſtands / nicht ausſchlieſſen; ſondern Sie zu den Alten erkiſen; aber allwegen die Aeltere erſt - lich umb ihre Mainung befragen ſolle; Damit die Juͤngere nicht allein / von den Alten / etwas lehrnen; ſondern auch mehrere Zeit / den Sachen beßer nachzudencken / haben koͤnnen. Jtem eroͤr - tern Sie auch die Frag / Ob ein Rath / wann Er gleich nicht befragt wird / etwas erinnern / und ra - then moͤge? Und ſagen / ja / iedoch daß es ver - nuͤnftig / beſcheidenlich / zu rechter Zeit / und an ge - legnem Ort / geſchehe. Dann etwan eines Fuͤrſten Ohren / durch die Schmeichler eingenommen /nicht37Die 7. Frag / des 4. Hundert. nicht allezeit / was heilſamlich iſt / gerne anhoͤren; bißweilen auch Er von denen Sachen / ſo Jhme / und ſeinem Lande / nutzlich / keine Wißenſchafft hat / und daher dieſelbe / daruͤber zu berathſchla - gen / nicht vorbringen / oder vortragen mag; da dann einem gewißenhaften / und aufrichtigem Rath obliget / auch ohnbefragt davon Meldung zu thun / damit Er nicht fuͤr einen Heuchler / oder Fuchsſchwaͤntzer / und Stummen Hunde / ange - ſehen werde. Ob Er aber in den Rath kommen ſolle / wann Er weiſt / daß man von einer ſolchen Sach handlen werde / welcher Er / mit guetem Gewißen / nicht beypflichten koͤnne? wird mit ja geantwortet. Dann es iſt nicht genug / daßemes Fuͤrſten Rath weiß / und verſtaͤndig / ſeye; ſon - dern Er mueß auch getreu / und beherzt ſeyn / daß Er ſeinen Herren vor Ungluͤck warne / ſein / und des Landes / Beſtes ſuche / und der Gerechtigkeit beyſtehe / und deßwegen weder des Herren / noch ſeiner Mitt-Raͤthe / oder Colleg en / Ungnad / Haß und Feindſchafft foͤrchte; auch in ſeiner Mai - nung beſtaͤndig ſeye / jedoch alſo / daß / wann etwas darzwiſchen komt / daß nothwendig dieſelbe zu aͤn - dern / oder Jemands einen Rath gibet / ſo ſich der Zeit / und den Umbſtaͤnden nach / zur Sach beßer ſchicket / oder nutzlicher / und ſicherer iſt / Er nicht Halßſtarꝛig auf ſolcher ſeiner Mainung verblei - be / ſondern einem beßern Rath folge. Es thuet manchmaln ein Arzt einem Krancken eine Artz -C iijney38Die 7. Frag / des 4. Hundert. ney zu geben bevelhen / aͤndert aber ſein Vorha - ben / wann Er die Sach beßer bedencket / und ſihet / daß / wegen eines Zuefals / dieſelbe dem Patien - ten ſchaͤdlich were. Es ſollen die verſtaͤndige Re - genten den witzigen Schiffleuten nachfolgen / wel - che / wann Sie ſehen / daß Sie dahin / wohin Sie gewolt / der Wind / und entſtandenen Wetters halber / nicht gelangen koͤnnen / Sie ſich nach ſol - chen / und der Zeit / ſchicken / und den Lauff anſtel - len. Es rathen ferners die Politici, daß ein neuer Fuͤrſt ſeines Vorfahren Raͤthe behalten ſolle. Dann dieſelbe ſeyn der Regierung des Landes / und der Gebraͤuche / erfahren. So lang der Key - ſer Commodus ſeines Herren Vattern guete / und ſehr weiſe Raͤth gehabt / und Jhnen gefolgt / ſo hat Er auch commodè, das iſt / gluͤcklich / und wol / regiert. Koͤnig Ludwig der Ailffte in Franckreich / hat ſeinem Sohn Carolo diſen Rath gegeben / daß Er die alten Freunde / Hoffleute / und Diener be - halten ſolte. Wann aber entweder der vorige Fuͤrſt / oder aber ſeine Raͤthe / und Diener / dem Volck verhaſt / ſo thuet ein neuer Fuͤrſt nicht un - weißlich / wann Er / an ihrer ſtat / Andere / ſo fromm / aufrecht / und erfahren / annimbt; auch die Geſchaͤffte unter dieſelbe austheilet / damit Ei - nem nicht zuvil aufgeladen werde; ſondern alle Sachen deſto beßer von ſtaten gehen / auch die Raͤthe laͤnger ausdauren / und Andern gleich - fals die Thuͤr der Befoͤrderung / wann der Raͤ -then /39Die 8. Frag / des 4. Hundert. then / und Bedienten / eine zimliche Anzahl iſt / of - fen ſtehen moͤge.

Die 8. Frag. Stehen die Beſtraffungen einem Fuͤrſten wol an?

ES ſcheinet / daß die Jenige Fuͤr - ſten / und Obrigkeiten / ſo nicht alles gantz genau rechnen / ſondern mehrers mit Sanfftmuet / als mit der Strenge / und Ge - walt / regieren / den rechten Weg herein gehen. Dann eines frommen Fuͤrſten Amt iſt / oder ſte - het Jhme wol an / nicht allein ſeine Underthanen / wider die Feinde / zu beſchuͤtzen / ſondern ſich auch derſelben / als der Soͤhne / zugebrauchen / und Jh - nen etwas / ſo Er ſonſten zu ſtraffen befuegt were / zu uͤberſehen. Sintemal ſo Einer ſeines aignen Lebens / wegen ſeiner Underthanen Heil / und Wolfahrt / nicht verſchonen ſolle / vilmehr ſoll Er geneigt ſeyn / bißweilen die Jhme zugefuͤegte Un - danckbarkeit zu verzeihen. Jnſonderheit ſoll Er eingedenck ſeyn deßen / was Seneca lib. 1. de Clem. c. 24. ſagt: Wie einem Artzet vil Leichen: Alſo ſeyen auch einem Fuͤrſten vil Beſtraffungen / oder Supplicia, uͤbel anſtaͤndig. Ein Arzt kommet ſel - ten ans Brennen / und ſchneiden; alſo ſolle auch ein Fuͤrſt nicht leichtlich an die Leibs / und Lebens - Straff kommen. Es begeben ſich in dem Gemei - nen Weſen allerley Zueſtaͤnde; wie an dem Menſchlichen Leib allerley Kranckheiten / welcheC iiijvil -40Die 8. Frag / des 4. Hundert. vilmehr zu heilen / als aͤrger zu machen. Und ob - woln bißweilen etliche Glieder muͤrb werden / auch ein Krancker von ſeinem Verſtand kommet / ſo thuet ein Arzt darumb nicht gleich das Glied ab - ſchneiden / oder laſt ſich erzoͤrnen / wann der Hirn - wuͤetige ihn mit Schmaͤchworten antaſtet; ſon - dern Er vertraͤgt / und leydet alles / damit Er nur den Krancken geſund mache / und ein Lob davon trage. Alſo auch / wann es bißweilen geſchihet / daß das Volck tobend wird / ſich wider den Fuͤr - ſten aufflehnet / und eine Thorheit begehet; ſolle ein Fuͤrſt / nach dem Er daſſelbige / als einen Hirn - wuͤetigen / oder Unſinnigen / gebunden / es nicht gleich hinwegg thun / ſondern heilen / und erhal - ten: Wie ein Hirt / ſo ſein fluͤchtiges / oder wider - ſpenſtiges Vich / nicht umbbringet / ſondern er - haͤlt. Und weil ein Fuͤrſt gegen ſeinen Undertha - nen wie ein Vatter ſich erzeigen ſolle; alſo ſolle Er auch / in Abſtraffung der übelthaten / demſel - ben gleich ſeyn; deme gnueg iſt / wann Er / wegen eines großen Verbrechens / die Kinder etlicher maßen / oder ein wenig / zuͤchtiget.

Wann aber nicht allein mit gueten Worten / und Begabungen / ſondern auch durch Forcht der Straffen / fromme Burger / in einem Gemeinen Stande / zu erhalten: So iſt deßwegen auch eine Ernſthafftigkeit an einem Fuͤrſten / (wann nur ſolche nicht wider die Geſaͤtze / und die Natur) we - gen des Volcks Halßſtaͤrrigkeit / und Gefahrdes41Die 8. Frag / des 4. Hundert. des Auffſtands / nicht zu tadlen. Dann durch zu groſſes überſehen / und Nachlaß / man Urſach zu ſuͤndigen gibet / ſo hernach oftmals uͤber des Fuͤrſten Kopf ſelbſten auslauffen kan. Alſo iſt der Koͤnig Ahas / weil Er / zu allen Bubenſtucken der Underthanen / durch die Finger geſehen / von denſelben ſelbſten underdruckt worden. Koͤnig Philippus in Macedonien iſt / vom Pauſania, umgebracht worden / als Er die vom Attalo be - gangene Unkeuſchheit nicht gerochen. Wegen Unſtraffbarkeit der übelthaten ſeyn ſovil Krieg / bey den Roͤmern / entſtanden; und der Lacedæ - monier Gemeiner Stand iſt deßwegen zu grunde gangen. Dann es liget dem Gemeinen Weſen daran / daß die Schuldige geſtrafft werden. Und daher hat der vortreffliche Juriſt Mynſinger ge - ſagt / daß die Geſaͤtz / ſo wegen der Straffen ge - macht werden / angenehm ſeyn: und M. Cato, daß man die Jenige Obrigkeiten / ſo die übelthaͤ - ter nicht ſtraffen / nicht allein nicht leyden / ſondern auch ſteinigen ſolle; Damit / wegen der Straf - fen / des Gemeinen Stands Wolfahrt nicht ge - ſchwaͤcht wuͤrde. Es mueß ein Fuͤrſt dermal einiſt Rechenſchafft geben / wegen der / durch ſeine Fahr - laͤßigkeit / underdruckter Burger; im Buch der Weißheit / am 6. v. 4. Dann Er traͤgt das Schwerd von Gott / zu troſt der Frommen / und zum ſchrecken der Boͤſen. Dahero / wann Er kan / und die Boͤſen nicht ſtraffet / ſo ſchadet Er demC vGe -42Die 8. Frag / des 4. Hundert. Gemeinen Weſen. Sihe cauſam 23. quæſt. 4. & 5. Wie mit den Boͤſen umzugehen ſeye? Wer der Boͤſen ſchonet / iſt den Frommen ſchaͤdlich. Ohne der Rechen den Gerechtigkeit / koͤnne auch der Ju - piter nicht regieren; haben die Heydniſche Poe - ten geſagt. Durch die Straffen werden die Men - ſchen von den Suͤnden / und der Boßheit / abge - halten / und bekommen die / ſo unrecht leyden / einen Troſt. Dann der Straffen / ſagt Cicero lib. 1. offic. gebrauchen wir Uns wider die übertretter / daß forthin Sie ſelber nichts uͤbels begehen; Andere aber zu ſuͤndigen langſamer ſeyen. Und D. Phi - lippus Knipſchildt / von den Reichs-Staͤtten / lib. 1. cap. 14. num. 39. ſpricht:

Gebietten ohne Straff / und Macht /
Macht Herren / und Gebott veracht.
Dann / wo kein Straff iſt / iſt kein Ehr /
Und wo kein Ehr / da iſt kein Lehr /
Und wo kein Lehr / da iſt kein Recht /
Der Herr gilt weniger / als der Knecht.
Biß alles gehet durch ein Hauffen /
Gleich wie die Saͤu zum Thor einlauffen.

Jſt deßwegen den Obrigkeits-Perſonen nicht allein erlaubt / ſondern liget auch denſelben ob / die Schuldige zu beſtraffen; Welche den Gaͤrtnern nachfolgen ſollen / die das Unkraut hinwegg thun / dannt die gueten Kraͤuter wachſen koͤnnen. Sie ſollen auch den Aertzten nacharten / welche / wann es noth thuet / brennen / und ſchneiden / damit vil -mehr43Die 9. Frag / des 4. Hundert. mehr ein Glied / als der gantze Leib / zu nicht wer - de. Gleichwol ſolle man zueſehen / daß auch das geringſte Bluet bey Jhnen erhalten werde; und daß man wol in acht nehme die Bedingungen / und Weiſe / von denen weitleuffig Middendorp. Junius, und Lipſius, in ihren Politiſchen Schriff - ten / zu leſen. S. D. Joh. Gerhard. decad. 6. quæſt. polit. 1. und D. Jacob. Martini cent. 6. quæſt. il - luſtr. Philos. diſp. 1. qu. 9. von deme / ſo hieoben ſtehet.

Die 9. Frag. Wie hat man ſich dann / in Abſtraffung unterſchidlicher Laſter / und Verbrechen / zu verhalten?

HJevon gibt dir die Peinliche Halß-Gerichts-Ordnung Keyſers Caroli des Fuͤnfften Bericht. Will alhie deßwegen nur etlicher Verbrechen / und Straffen / gedencken.

Und erſtlich iſt die Straff der Herabſtuͤrtzung von der Hoͤhe / von den Hebræern / gebraucht wor - den / welches das exempel der Jezabel, des Koͤ - nigs der Sidonier Tochters / und des Achabs Gemahlin / bezeuget / im 2. Buch der Koͤnige / am 9. v. 33. Da der Koͤnig Amazias der Juden / die Edomiter bekriegte / und ſeine Leuthe derſelben zehen tauſent lebendig fiengen / haben ſie dieſelben auff die Spitzen eines Felſen gefuͤhret / und ſie herab geſtuͤrzt / daß ſie alle zuborſten / im 2. Buchder44Die 9. Frag / des 4. Hundert. der Chronick / am 25. v. 12. Dieſe Straff iſt auch den Griechen nicht unbekant / und bey den gar alten Roͤmern gemein geweſen / daß man die Leute von dem Felſen Tarpeia herunder geworf - fen / ſo hernach in Abgang kommen; Aber die Fenſterſtuͤrtzung verbliben iſt. Dann / bey Regie - rung Keyſers Alexandri Severi, der Mammeæ Sohns / iſt Callistus, der Roͤmiſche Biſchoff / aus einem Fenſter geſtuͤrzt / wie Henelius c. 10. aus Euſebio, berichtet: (Andere ſagen bloß / daß Er zu Rom gemartert worden ſeye). Die Bo - nonienſer haben den / Jhnen / vom Keyſer Fride - richen dem Erſten / gegebnen / Statthalter / des Jahrs 1167. durchs Fenſter hinunder auff den Marckt geworffen / ſo Bocius geheißen; wie Sigo - nius lib. 14. hist. de Regno Ital. davon zu leſen. Der Bapſt Innocentius VII. hat 11. Rathsher - ren der Statt Rom / ſo Fridens halber an ihn ge - ſchickt worden / An. 1404. aus den Fenſtern zu ſtuͤrzen bevolhen. Jn des Koͤnigreichs Boͤheim Haubt-Statt Prag / iſt / von dem zoꝛnigen ge - meinen Poͤvel / dergleichen etlich mal / und ſonder - lich under dem unartigen VVenceslao, und dem Vladislao, den Koͤnigen / veruͤbet worden / und hat dergleichen ein ſchroͤckliches Exempel inſon - derheit An. 1418. das Lande Schleſien geſehen; ſaget Nicolaus Henelius, in Otio VVratislavienſi, cap. 10. pag. 84. Nimt mich aber Wunder / daß Er nit auͤch der Geſchicht gedencket / ſo / zu gemel -tem45Die 9. Frag / des 4. Hundert. tem Prag / An. 1618. nicht durch das Gemeine Volck / ſondern / auff dem Koͤniglichen Schloß / durch Vornemme Boͤhmiſche Herren / veruͤbet worden; als damaln / die Keyſerliche Statthal - ter zuͤm Fenſter hinaus geworffen ſeyn. Beſag - ter Henelius von Hennenfeld / im 23. Capitel / da Er von des Schwerds Recht / und Wuͤrdigkeit / handelt / und denckwuͤrdige Sachen dabey ein - bringet / wil / daß man iederzeit mit dem Schwerd zu richten fuͤr gelinder / und ehrlicher / gehalten habe; welches dann / im Teutſchland / gebraͤu - chig / und des Jnſtruments Fuͤrtrefflicheit; vom Scipione Gentili aber / deſſelben Scherffe / zuge - ſchriben wird. Jn Italia gebraucht man ſich des Beils / oder eines gar ſchweren Eiſens / ſo man herab laſt / und damit die Kniende / oder auf den Knien da ligende / koͤpfet. Jn Franckreich / und ſonderlich in Engelland / koͤpfet man auch mit dem Beil; wie ſolches der Koͤnig Carl / und ſeine Ahnfrau / die Koͤnigin Maria in Schotten / ſel - ber erfahren haben.

An diſem Ort wird gefragt / Ob alle Leibs - Straff offentlich / oder under dem blauen Him - mel / geſchehen ſolle? Die Spartaner haben ſol - ches bey Nacht / und nicht bey Tag / vorgenom - men. Aber man helt es fuͤr beßer / daß man die Straff / wann es anders fuͤglich / und ohne Auff - ruhr / geſchehen kan / offentlich voꝛnehme / damit man den Argwohn verhuͤete / ob ſolte Einem un -recht46Die 9. Frag / des 4. Hundert. recht geſchehen ſeyn. Zu dem ſolch offentlich Ge - richt Andern / ſo dergleichen zu begehen im Sinn gehabt / ein Schrecken / und Abmahnung / verur - ſacht: Ein Fuͤrſt aber ſolle ſelber der Hinrich - tung nicht zuſehen; als wie der Koͤnig Carl zu Neaples gethan haben ſolle / als Er die Zween Edle Herzogen von Schwaben / und Oeſterreich / hat koͤpfen laßen. Seneca lib. 1. de Clementia cap. 24. ſagt: Ferina ista rabies eſt, ſanguine gaude - re, ac vulneribus; & abjecto homine, in ſilve - ſtre animal tranſire. Sihe ein mehrers hievon beym Gerhardo dec. 6. quæſt. polit. 2. Da Er auch Koͤnig Carlen den Neunten in Franckreich ein - fuͤhret / der ein ſolche Begierde gehabt / den Leib - Straffen zuzuſehen / daß Er auch / umb den A - bend / Fackeln anzuzuͤnden bevolhen / damit Er der dahin ſterbenden Maͤuler beßer in acht neh - men moͤchte. Welches gleichwol der Nero nicht gethan / wie großer Tyrann Er ſonſten geweſen iſt. Er / Herr D. Gerhard / hat auch die Frag / Ob der Ehebruch haͤrter / als der Todtſchlag / zu ſtraffen? Da Er dann das abſcheuliche Laſter des Ehebruchs zimlich weitleuff beſchreibet; her - gegen aber auch wichtige Urſachen / wider den Todtſchlag / beybringet; entlich aber den Schluß machet / daß beede Laſter einander gleich ſchwer zu ſeyn das Anſehen haben / und beede an dem Leben / nach Goͤttlichem Bevelch / jedoch / in anſehung unterſchiedlicher Umbſtaͤnden / eines ſchwerer /als47Die 9. Frag / des 4. Hundert. als das ander / zu ſtraffen ſeyen. Ob / wegen Dieb - ſtals / auch die Weiber aufzuhencken? antwoꝛtet Christoph. Philip. Richter / quæſt. miſcell. 26. mit Ja; iedoch / daß man auff iedes Orts gewonheit zu ſehen. Dann Theils Orten werden Sie des Landes verwiſen / theils gekoͤpft / theils / mit Zu - bindung des Rocks / gehenckt.

Ob man / in der gleichen Laſtern / ſo die Lebens - Straff auff ſich haben / in einen Vergleich ſich einlaßen koͤnne? wird mit ja geantwortet; wiewol ſolcher dem gemeinen Rechten nichts benimmet / ſondern einem Jeden aus dem Volck erlaubt iſt / einen ſolchen Ubelthaͤter anzuklagen: Mag auch ein Richter / ſolches Vergleichs uneracht / dem Verbrechen nachfragen / daruͤber erkennen / auch ſolches ſtraffen. Ein dergleichen Vergleich / oder Tranſactio, dienet allein dahin / daß der Beley - digte ferners nicht mehr klagen / oder ſeine vorhin augeſtelte Klag fortſetzen darff. Und dieweil nit allwegen neue Anklaͤger ſich finden; auch ein Richter nicht allezeit / Amts halber / nach dem Verbrechen ſeine Nachfrag hat / ſo geſchthet es oft / daß / zu Verhuͤetung / oder entgehung der Leib - Straff / ein der gleichen Vertrag dem Ubelthaͤter zu nutzen komt. S. D. Juſt Mejerum, in Tyroci - nio legali de Tranſactionibus, th. 12.

Schließlichen wird alhie mit angehenckt / war - umb in den gemeinen Land-Straffen offt auch die / ſo den Menſchen unſchuldig geweſt zu ſeyn / be -duncken /48Die 9. Frag / des 4. Hundert. duncken / mit umkommen / oder etwan einem From - men ſein Hauß / mit eines andern / der etwan groſ - ſe Urſach hierzu gegeben / in einer großen Brunſt / darauff gehe? Oder warumb in dem Krieg / oder zu Peſt-Zeiten / auch die Unmuͤndige Kindlein bißweilen ihr Leben laßen muͤeßen / die da ſcheinen keine Straff verdient zu haben? Da dann geant - wortet wird / 1. Daß allen Menſchen der Todt aufgeſezt / er erfolge gleich fruͤhe / oder ſpat / in der Kindheit / oder hohem Alter / zu Hauß / oder in der Fremde / im Krieg / oder Frieden / auff dem Bett / oder anderer geſtalt / oder auff Maß / und Weiſe / wie ſie einen Nahmen haben mag. Fuͤrs 2. daß nicht nur die an einer That ſchuldige / und offent - liche Ubelthaͤter; ſondern auch die / ſo darein willigen / darzue helffen / durch die Finger ſehen / gegenwaͤrtig ſeyn / und nichts darwider ſprechen / die Mißethat der Obrigkeit nicht anzaigen / die Flucher / und andere gottloſe Leute / nicht verkla - gen / auch nicht von denſelben weichen / ſondern ſich bey denſelben laͤnger aufhalten: Deßgleichen die / ſo ſolche / Ambts halben / zu beſtraffen haͤtten / Sie ungeſtrafft hingehen laſſen; Oder / welche wenigſt / wegen der gottloſen Leute / nicht zu GOtt ſeuffzen / ſich vergreiffen / und ſchuldig machen. Und dann 3. daß es den kleinen Kindern oftbeſ - ſer / wann ſie alſo geſchwind aufgeraumet werden / als wann ſie etwan lang auff dem Siech-Bette da ligen / und großen Schmertzen leyden / ergehe:und49Die 10. Frag / des 4. Hundert. und daß nicht Sie / ſondern vilmehr die Eltern / wegen ihrer Boßheit / geſtraffet werden / wann Sie ihrer lieben Kinderlein elenden Zueſtand / mit großem entſetzen / und Hertzenleyd / anſchauen muͤeßen. S. D. VVolfg. Franzium dıſp. 12. ex Deuteron. th. 129. ſeqq. & diſp. 13. th. 139.

Die 10. Frag. Seyn die Spiel erlaubt?

WAnn du frageſt / ob das Spielen er - laubt ſeye? ſo antwortet Qutrinus Ku - bachius cent. 1. quæſtionum illuſtr. polıti - co-juridicarum, decur. 4. daß ſolches Theils zu - geben. Dann / was die Geſaͤtze zuelaßen / das iſt erlaubt. Nun laßen die Geſaͤtze das Spielen zu / l. 2. ff. de Aleatoribus, l final. C. d. tit. Und daß das Spielen keine Suͤnd ſeye / davon handle Morla, in empor. Jur. tit. 2. de Aleatoribus. Sihe unſere 45. Frag / in der 3. Centuria. Es ſoll aber ein Spiel maͤßig / und zu rechter Zeit ge - ſchehen. Sonſten es heiſt / die Karten iſt der Paß - Brieff zum Spital. Jn der ſibenden Frag / ob man das / ſo durch Spielen verlohren worden / wider fordern moͤge? ſagt Er / Kubach, wann ein Spiel verbotten / ſo gehe es an / und muͤeße der Gewinner / den Gewinn / dem Verliehrer / wider heraus geben. Wann aber ein Spil / als zum exempel das Ballenſpiel / ſo in l. 52. § fin. & l. 11. in pr. ff. ad L. Aquil. erlaubt / und andere mehr / dardurch der Leib / im Springen / Lauffen / Kaͤmp -Dfen50Die 10. Frag / des 4. Hundert. fen &c, auch das Gemuͤet geuͤbet wird / als im Schachtſpil &c, zugelaßen ſeyn / ſo hat der Key - ſer Iuſtinianus geordnet / wann man uͤber einen Solidum (ſo ins gemein ein Schilling genant wird; aber die Meiſten einen Ducaten verſtehen) ver - ſpile / daß man ſolches wider zuerſtatten begehren moͤge / l. fin. C. de Aleatoribus; aber nicht / was under einem Schilling verſpilet wird. Sihe VVe - ſenbec. d. l. num. fin. Jedoch / der Gewonheit nach / wird / was verlohren / auch in einem Spiel / ſo in den Geſaͤtzen nicht gebillichet iſt / nicht wider ge - ſucht; alſo gar / daß Theils wollen / daß ein Ge - winner / auch Gewißens halber / das Gewonnene nicht ſchuldig ſeye wider herzugeben; wofern kein Liſt / und Betrug / ſo Niemanden zu Nutz kom - men / oder gedeyen ſoll / mit under geloffen / und der Spieler eine freye Hand / oder freye Verwaltung ſeiner Guͤetter / gehabt hat. Dann ſonſten man dem Gemeinen Recht nachgehet. Wann aber kein Gelt aufgeſezt / ſondern nur verſprochen wor - den / was iſt da zu thun? Hier auff antwortet be - ſagter Kubachius, daß nach dem Keyſerlichen Recht / der Verſpiler ſchuldig ſey zu beza hlen / wann Er / in einem erlaubten Spil / nicht uͤber ei - nen Solidum (von deme oben) verſpilet hat. Theils wollen / daß man das Verſprochene / noch auch das / wann der Gewinner / under dem Spielen / et - was herleihet / zu bezahlen nicht ſchuldig ſeye. A - ber Iulius Clarus bezeuget / daß / aus gemeiner Ge -won -51Die 10. Frag / des 4. Hundert. wonheit / ſolches Gelt gefordert werde; und ver - meint auch gemelter Kubachius, quæſt. 8. daß ein Verſpiler ſchuldig ſeye / das verſprochene Gelt zu bezahlen / nach unſerer Gewonheit / nach welcher man ohne Unterſcheid zu ſpilen pfleget. Dann / was Einem einmals beliebt hat / ſoll Jhme fer - ner zu laiſten nicht zu wider ſeyn / l. 1. ff. de pactis. Verheißen macht Schuld / die Schuld aber will bezahlet ſeyn. Rıchter. quæſt. miſc. 36. ſagt / daß / auff einen Tag / ein Gulden zu verſpilen allein er - laubt ſey. Wann Einer einem nun mehr als ein Gulden leihe / ſo bekomme Er ſolches Gelt nicht wider. Und unterſcheidet Er auch die Perſonen und Spile &c. Sihe ein mehrers / vom Spilen / beym Jacobo Herrenſchmid / in diſſertat de Baccha - naliorum nomine, Orıgine &c, p. 77. ſeqq. Da Er auch / was ans dem Spilen entſtehe / meldet; und diſe des Friſchlini Vers ſetzet:

Ira, libido, furor, fastus, jactantia, -
des,
Fraus, dolus, Inſidiæ, jurgia, flagra,
minæ.

Gleichwol Er das Spilen / wann es zur Be - luſtigung / mit Maß / und zu rechter Zeit / geſchi - het / auch nicht verwuͤrffet.

Wann du aber frageſt von offentlichen Schauſpielen / ſo man Comœdi en / und Tragœdi - en / Freuden: oder Trauer-Spiel / auch Auff zuͤ - ge / zu nennen pfleget / Ob ſelbige erlaubet ſeyen? D ijSo52Die 10. Frag / des 4. Hundert. So finden ſich zwar Etliche / ſo nach der Spar - taner Exempel / dieſelbe / wann ſonderlich die La - ſter fuͤr Augen geſtellt / Theils Perſonen zum Ge - ſpoͤtt / und ihrer Verachtung / aufgefuͤhrt / die Kleyder verwechſelt / und etwan leichfertige Re - den / und Poßen / dardurch große Aergernus der Jugend / und dem Weibervolck / gegeben wird / vorgehen / nicht guet heißen. Andere aber unter - ſcheiden dieſe Spiel / und die Perſonen / ſo darzue gebraucht werden. Dann Theils Spil ſeyn ehr - lich / bey denen denckwuͤrdige Sachen / ſchoͤne Bey - ſpil / und nutzliche Erinnerungen / vorfallen. Wañ man nun der gleichen mit Nutzen leſen kan / und darff / Warum nicht auch vorſtellen / und an - ſchauen? Oder ſie ſeyn ſchaͤndlich / von unzuͤchti - gen Sachen / boͤſen Exempeln / falſchen / und naͤr - riſchen Reden vol: welche billich weit von einem Ort verjagt werden ſollen. Was / fuͤrs Ander / die Perſonen anbelangt / ſo ein Spiel halten / ſeyn dieſelbe entweder vorſichtig / und beſcheiden / ſo al - les ohne Beleydigung der Zueſeher verrichten koͤnnen; und man alſo daher / wann ſonderlich die materi ſelber loͤblich / keiner Gefahr zu befoͤrchten hat: Oder es ſeyn unhoͤfliche Schalcksnarꝛen / und boͤſe Geſellen / ſo garſtige / und ſchandliche Reden / und Geberden fuͤhren / und anders der - gleichen / ſo zur Verkleinerung / und Aergernus gereichet / thun; welche man nicht gedulden / ſon - dern ſtracks abſchaffen ſoll. Die oben angeregtermaßen53Die 10. Frag / des 4. Hundert. maßen ehrliche / und erlaubte Spiel / dienen nicht allein zur anmuͤetig: und froͤlicheit; ſondern ge - ben auch einen gueten Unterricht / wie man ſeine Sitten / und Leben / anzuſtellen / ſich vor Suͤnden / darauff gemeinlich die Straff erfolget / zu huͤeten; und was dergleichen mehr iſt. Es werden auch junge Leuth beherzt / daß Sie / wann etwas vor ei - nem vornehinen Herren / oder ganzen Gemeinde / zu reden / hernach ſich nicht mehr leichtlich entſe - tzen. So iſt es nicht ſchaͤndlich / eine unzuͤchtige Weibsperſon in Kleidern vorzuſtellen; aber wol haͤßlich / und ſuͤndlich / ihre Sitten / und Laſter / an ſich zu nehmen. Die Keuſchen werden doch keuſch bleiben / ſie leſen / oder ſehen gleich etwas unkeu - ſches: Die Unzuͤchtige aber bleiben alſo / wann ſie ſchon nichts unzuͤchtiges leſen / oder ſehen; es ſeye dann / daß ſie die Beyſpile / oder Vorbildun - gen der Straffen / ſo in dergleichen Spilen vorge - ſtelt werden / da von abſchrecken. Und iſt es er - lauͤbt / auff einer Tafel eines Koͤnigs Geſtalt zu haben; ſo kan dieſelbe auch / bey einem Spil / ohne Nachtheil / und Schmach / wol ein gefuͤhret / oder vorgeſtellet werden. Es haben die Spil ſonderba - re Kraͤften / der Menſchen Gemuͤeter zu bewegen; die Laſter zu fliehen / und der Tugend nachzuſtre - ben. Wird auch der Fleiß / und die Gedaͤchtnus / dardurch ermuntert. Sihe D. Gerhard. dec. 8. quæſt. polit. 5. Sagittar. exercit. Eth. exot. 11. th. 7. f. 283. und Jo. Crügerum, in Horto VirtutD iijquæſt. 54Die 11. Frag / des 4. Hundert. quæſt. 69. Jtem / was zu Lob der Comoͤdien Jacob. Herrenſchmid / in der oberwenten diſſertat. de Bacchanaliis, auffgezeichnet hat / p. 72. ſeqq. Herr D. Dietherr / in addit. ad Thes. pract. Beſoldi ſchreibet / aus lib. 1. Polit. c. 22. Keckermanni, daß die Hollaͤnder die Comoͤdien der geſtalt zulaßen / daß / wann des Gelts Einnemmer fuͤr die Spil - haltende / auff einer Seiten ſtehe; der Statt Ein - nemmer / auff der andern Seiten / auch etwas von denen / ſo das Spil zu ſehen begehren / empfahe; ſo auff die Arme verwendet werde / p. 273. welcher Gebrauch auch bey den Fecht-Schuelen / und der - gleichen / koͤnte beobachtet werden. Sihe Jhn / den Keckerman. d. c. 22. Syſtem. polit. p. m. 363. ſel - ber / was Er von den Niderlaͤndern / oder den Bel - gis, ins gemein / ſchreibet.

Die 11. Frag. Was wird bey etlichen ſonderbaren Todt - ſchlaͤgen / und Faͤllen / in acht genommen?

WAs die Neuere Photinianer in Polen / von dem Todtſchlag / gelehret / das iſt aus des Osterodi von Goslar Teutſcher Schrifft / in ſich haltend die fuͤrnemſte locos communes doctrinæ Phot inianæ recentioris, undwas D. VVolfgangus Frantzius, in diſp. 10. ex Deuteronom. th. 33. & ſeqq. darauff geant - wortet / zu erſehen. Alhie iſt hievon nicht zu reden; ſondern nur etwas auff deine vorgelegte Frag zu antworten.

Und55Die 11. Frag / des 4. Hundert.

Und Erſtlich zwar / wann ein Todtſchlag an den Graͤntzen zweyer Herrſchafften begangen wird / ſo fraget man / wer daruͤber zu erkennen ha - be? Quirinus Kubachius cent. 1. quæſt. Juridico - polit. decur. 6. qu. 3. ſagt / Er vermeine / daß da - ran gelegen / Ob der Fall / davon gefraget wird / klar / und lauter / oder nicht / ſeye. Wann Er klar / alſo / daß man aigentlich weiſt / daß die That in beeden Gebietten geſchehen / ſo ſollen beede Herr - ſchafften auch daruͤber erkennen. Wann aber der Fall nicht lauter / ſo vermeint Er abermals / man zu ſehen habe; ob des Entleibten Coͤrper noch gantz / oder in etliche Stuck zerhauen. Jſt Er noch gantz / und in diſem Gebiett die Fuͤeße / in dem an - dern aber der Kopf ligen / So ſolle widerumb die Erkantnus daruͤber beeden zueſtehen. Wann aber der Coͤrper zerhauen / und ein Theil alhie / ein ander anderswo / gefunden wird / ſo wil Er / daß der Jenige daruͤber zu urtheilen / auff deßen Grund / und Boden / das Haubt gefunden wor - den iſt. Er hat hernach auch die Frag / wann ein Todter auff offentlicher Land-Straſſen ange - troffen wird / ob die Erkundigung / und Erkant - nus / dem Fuͤrſten / oder dem Edelmann / der da - ſelbſt zu gebietten / gehoͤrig ſeye? Da dann / wie von der vorigen Frag auch / unterſchidliche Mai - nungen ſeyn. Diſes iſt gewiß / daß ein übelthaͤter entweder an dem Ort / wo er die That begangen / oder an dem Ort ſeiner Wohnung / oder wo erD iiijauch56Die 11. Frag / des 4. Hundert. auch anzutreffen ſeyn mag / deßwegen beklagt werden kan.

Und muͤeßen / der ein Ding anbevilhet / und der den Bevelch volziehet / gleiches leyden. Idem Kubach. decur. 7. quæſt. 5. Wann aber dieſer ſeinen habenden Bevelch uͤberſchreitet / als / wann Einer Einem anbevilhet / einem andern / ſeinetwegen / ein Maulſchellen zu geben / oder / daß Er Jhn ein wenig abſchmieren ſolle; dieſer aber denſelben umbbringet / ſo iſt der Anbevelher nicht mit gleicher / oder der gewohnlichen Straff; aber wol / wann Er Einem eine Wunden zu hauen an - bevilhet / und derſelbe daruͤber ſtirbet / anzuſehen. Idem, quæſt. 7.

2. Wann Eine ſchlaffend im Bett ein Kind erdruckt / oder erſteckt / ſo wird Sie / wann ein Un - fleiß / und Unvorſichtigkeit vorher gegangen / zwar nicht mit der Ordenlichen / ſondern mit einer andern Straff / abgeſtrafft. Und ſchreibet gemel - ter Kubachius decur. 8. quæſt. 5. daß eine Amme / ſo ſich voll getruncken / und ein noch ſaͤugen des Maͤgdlein / wider der Eltern Verbott / zu ihr ins Bett genommen / und ſolches erdruckt / mit Rut - ten ausgeſtrichen / und ewig verwiſen worden ſeye. Wann aber keine Schuld / oder Unfleiß / voꝛ - her gegangen / ſo iſt eine ſolche Perſon gaͤntzlich entſchuldiget; dieweil eines unverhoften Falls halber Niemand zu leyden / l. 23. de Reg. Jur. Wann ein Unſinniger etwas uͤbels begehet / wirdEr57Die 11. Frag / des 4. Hundert. Er darumb nicht geſtrafft / l. infans, ff. ad L. Cor - neliam de Sicariis: Nun aber wird ein Schlaf - fender / einem Unbeſinten Menſchen gleich gehal - ten / c. majores, § ſed adhuc, de Baptismo, Detret. Greg. lib. 3. tit. 42

3. Wann ein Schlaffgeher / oder Noctam - bulo, einen beſchaͤdiget / iſt die Frag / wie mit einem ſolchen zu verfahren? Da dann oftgedachter Kubachius d. decur. 8. qu. 6. mit Unterſcheid ant - woꝛtet. Dann Einer weiſt entweder nicht / daß Er diſen Zueſtand habe / bey Racht auffſtehe / und bete / den Degen ausziehe / und Jemands ſchlage: oder Er weiſt es. Jn ienem Fall iſt er gantz ent - ſchuldiget; und vermeinet Er Kubach / daß ein ſolcher Nachtgaͤnger auch zu entſchuldigen / wann Er gleich ſolcher ſeiner Kranckheit halber berich - tet worden; aber Jhn dieſelbe gar ſelten ankom - met. Aber in dem Obern leztern Fall vermeint Er / zu ſehen ſeye / Ob / wann ihme ſein Anligen wißend / Er ſolchem übel habe vorkommen wol - len / und die Thuͤr verſchloßen; Oder aber ſol - ches nicht gethan habe. Uff den erſten Fall koͤnne man Jhme nicht beykommen / wann Er / in ſeinem Zimmer / einen umbbringe / oder einem andern Schaden thue / wann dem Entleibten ſein Zue - ſtand bewuſt geweſen. Aber auff den andern Fall / wann Er die Thuͤr nicht verſperrt / ſoll iſt Er ſchuldig / ſolle auch / aber mit einer extraordinari, Straff belegt werden.

D vAuff58Die 11. Frag / des 4. Hundert.

4. Auff die Frag / Ob es den Heſchern / Schar-Waͤchtern / oder Gaſſen-Knechten er - laubt ſeye / Einen bey der Nacht herumb Lauffen - den / und Schreyenden / umzubringen / oder zu be - ſchaͤdigen? Antwortet abermals viler wehnter Kubach cent. 2 decur. 3. quæſt. 8. Wann die Waͤchter / oder andere gemeine Diener / den Jeni - gen / ſo ihres Wegs gehen / oder fliehen / nachlauf - fen / und etliche umbbringen / oder verletzen / daß Sie deßwegen billich zu beſtraffen: Sie werden auch nicht entſchuldigt / wann Sie dieſelben deß - wegen / weil Sie geſchrien / oder gejuchzet / ver - wunden. Dann die Abſtraffung nicht den Schar - waͤchtern / ſondern der Obrigkeit / zueſtehet; und ein ſolche That den Waͤchtern ausgeleget wird / daß ſie ſolches aus Haß / und aigner Rach / ſo in Rechten verbotten / gethan. Wann aber ſolche Nacht-Laͤuffer / und Gaſſen-Tretter / den treuen Vermahnungen der Waͤchter kein Gehoͤr geben wollen / ſondern mit Steinen nach Jhnen werffen / und Sie mit Waffen angreiffen / ſo moͤgen die Waͤchter ungeſtrafft einen wol umbbringen / nach dem Text / in l. ſi ſervus. 4. C. de his, qui ad E[c]cleſ. & l. quoniam multa. 6. C. ad L. Jul. de vi publ. Es ſollen aber die Waͤchter ſich einer ungetadel - ten Gegenwehr gebrauchen / und die Polderer / und Schreyer / nicht am erſten mit Waffen an - greiffen. Dann / wann die Waͤchter Sie mit Ge - walt angreiffen / ſo moͤgen ſich die Andern her -gegen59Die 12. Frag / des 4. Hundert. gegen von Rechtswegen wehren / und diſes deſto mehr / weiln dieſelben / bey der Nacht / nicht ſicher fliehen koͤnnen. Und huͤlfft die Waͤchter / (ſagt gemelter Kubach) nichts / daß Jene auff offentli - cher Gaſſen geſchrien. Dann ſolche in die Gefaͤng - nis zu legen / und nicht umbzubringen geweſt weren.

Die 12. Frag. Gehet ein Edelmann / einem Doctor / vor? und genießen auch die nidern Schuelen / der hoͤhern Freyheiten?

VJl: und offterwenter Quirinus Cubachius, cent. 3. decur. 7. quæſt. 7. ſagt / daß ein Edelmann / ſo zugleich Doctor / vorgehe: ein Doctor / ſo in einem Amt / gehe vor einem Edelmann / ſo kein Ambt hat: einer vom Adel / ſo ein Amt / hab den Vorzug vor einem Doctor / wiewol Er ſonſt auch ein Edel - mann: ein Doctor aber vor einem Edelmann / ſo nicht gelehrt iſt: hergegen ein Gelehrter vom Adel / vor einem Doctor. Und ſchreibt Er / in der vorhergehenden Frag / daß die Doctores bullati, ſo aus ſchriftlichem Bevelch / und Gnaden / den Doctors-Grad / oder Staffel / und Ehre / bekom - men / gleicher Freyheiten / und Wappen der Jeni - gen / ſo auff Hohen Schuelen offentlich zu Do - ctorn gemacht werden / zugenießen haben. Jtem decur. 8. quæſt. 2. daß die Scholarn / ſo noch auff nidern Schuelen ſtudiren / eben ſowohl der Au -then -60Die 12. Frag / des 4. Hundert. thenticæ Habita &c, als die auff Univerſiteten leben / ſich zu erfreuen hetten; aber die Stertzer / oder Vaganten / die Faulen / und falſche Schue - ler / nicht / wie Er hievon / in der 4. und 5. Frag / item / decur. 9. qu. 3. und in den folgenden / ein mehrers / von den Studioſis, und Profeſſoribus, zu leſen; Da Er / unter anderm / ſagt / daß eines Studenten Buͤcher fuͤr den Hauß-Zinß nicht moͤ - gen verpfaͤndet werden ins gemein; wiewol ſol - ches mit Unterſcheid zu verſtehen ſeye. Sihe von dem Erſten auch Christoph. Phil. Richterum, quæſt. miſc. ob die Doctores, wegen der Freyhei - ten / ſo Sie mit den Edelleuten haben / Edelleute ſeyen? der daſelbſt mit Neinantwortet; auch da - rauff die Frag hat / Ob einer ihme ſelbſt ein Wap - pen erwoͤhlen moͤge? Und ſagt Ja / iedoch ohne eines andern Nachtheil / und Schaden; auch nit ein iedes / noch aignes Gewalts Wappen mit of - fenen Helmen / ſo den Edelleuten zuſtehen.

Von den obangezogenen der Scholaren Frey - heiten haben Unterſchidliche / und darunter auch Abrahamus Herman von Zwickau / in einer Di - ſputation, die Er des Jahrs 1612. zu Prag / die Er des Jahrs 1612. zu Prag / in dem Colle - gio Carolino, aus der oberwenten Auth. Habita C. ne fil. pro patre, under des Ioh. Matthiæ â Sudotis præſidio, gehalten / geſchriben; wie nam - lich Keyſer Friderich / der Erſte diſes Nahmens / den Scholarn / in der beſagten Verordnung / un -ter -61Die 12. Frag / des 4. Hundert. terſchidliche Freyheiten gegeben / und Jedermann verbotten / daß ſie den Scholaribus einige Schmach nicht anthun ſollen. Deßwegen Er auch gewolt / daß die Studenten an die Ort / da die guete Kuͤn - ſten gelehret werden / ſicher kommen / auch daſelbſt in Sicherheit wohnen moͤgen; namblich / daß Sie ſicher raiſen / keine Zoͤll geben / und von dergleichen ſowol perſonal, als real, Beſchwerden; oder ſovil ihre Perſon / und Guͤtter / anbelangt / ſollen be - freyet ſeyn; darunter dann auch ihre Buͤcher / ſo Sie zum ſtudiren nothwendig haben muͤeßen / verſtanden werden. Und ſolche Sicherheit gebuͤrt Jhnen / und den Jhrigen / nicht allein / wann Sie auff eine Schuel raiſen / wie geſagt / und ſo lang Sie daſelbſten verbleiben; ſondern auch / wann Sie von dannen wider abraiſen. Jtem / daß man wider die Scholarn keine Repreſſali en gebrauchen / oder Sie / wegen eines Andern Verbrechen / oder Schulden / ſo derſelbe anderswo gemacht / anhal - ten / oder ihnen beſchwerlich ſeyn ſolle. Ferners / daß die Scholarn ihre aigne Richter / namblich den Rectorem, und den Biſchoff / haben ſolten / vor welchen Sie zu verklagen. Dabey gefragt wird / Wann ein Student / vor einem Burger / beym Rector der Hohen Schuel / verklagt worden / und aber der Student / wider den Burger / auch etwas hat / Ob Er denſelben auch vor dem Rector anklagen koͤnne? Ja / wann es nur ſtracks geſchi - het. Dann wann die Sach alberait gerichtet / ſomueß62Die 12. Frag / des 4. Hundert. mueß der Student / den Burger vor ſeiner Ob - rigkeit verklagen. Dergleichen Mainung hat es auch / wann ein Student einen Burger vor ſeiner Obrigkeit ſuchet; der Burger aber wider den Studenten zu klagen hat; ſo mueß der Handel auff emmal / vor einer ley Obrigkeit / ausgetragen werden. Dann in der Gegen-Klag / oder Recon - ventione, (davon D. VVolfg. Hirsbach / und Pau - lus Nicoiai, An. 1611. zu Wittenberg / eine be - ſondere Diſputation gehalten) die Regel: Der Klaͤger muß ſeinen Widerſacher bey ſeiner Obrig - keit ſuchen: nicht guͤltig iſt; und ſoll Einer billich den Richter / den Er wider einen Andern erwoͤh - let / auch wider ſich gnug / und guͤltig ſeyn laßen. So ſeyn die Richter / auff den Hohen Schuelen / den Studenten gegeben / wann Jemand wider Sie etwas zu klagen; nicht wann Sie Andere zu verklagen haben. Jm uͤbrigen ſtehet es in des Studenten Wahl / ob er ſich vor dem Rectore, oder vor dem Biſchoff / wolle verklagen laßen; wiewol nicht aller Orten Biſchoͤffe ſeyn / und ohne das / heutigs Tags / die Studenten dem Rectori, zu ihrer Ankunfft / ſchwoͤren / daß Sie ſeine Bott - muͤßigkeit erkennen / und Jhme Gehorſam laiſten wollen / daß alſo ein Student vor dem Regenten / oder Rector n der Hohen Schuel / aber allein wegen ſolcher Sachen / ſo daſelbſt / und nicht wegen an - derer / ſo anderswo / geſchehen / nur zu ſuchen iſt. Es gedeyen aber ſolche erzehlte / auch andere denStu -63Die 12. Frag / des 4. Hundert. Studenten / bey Aufrichtung der Hohen Schue - len / von den Keyſern / und Staͤnden / ertheilte Freyheiten / nur denen / ſo ſich recht verhalten. Wann Einer in einer in die Acht / oder den Bann erklaͤrten Statt ſtudiret / iſt Er durch oberwente des Keyſers Friderici Conſtitution nicht geſichert. Jtem / hilfft ſolche die Jenige nicht / ſo under dem Schein / als weren ſie ſtudirens halber alda / an - derer Urſachen halber / ſich an einem Ort aufhal - ten: auch die nicht / wann Sie gleich beym Recto - re ſich immatriculi ren / oder einſchreiben laßen / aber dem Studiren nicht obligen / ſondern herum ſchweiffen / wie deßen auch oben gedacht worden: noch auch die / ſo ſelber zu einem Zanck / Schmach / und Schaden / ſo Jhnen geſchehen / Urſach gege - ben haben. Von der Straff der Jenigen / ſo wider die erzehlte des Keyſers den Studenten gegebne Freyheiten handlen / ſo ſowol die übertretter / und Klaͤger; als die Obrigkeiten / betrifft / handelt der Autor in dem 33. und folgenden Saͤtzen. Wur - de zu lang ſeyn / ſolches hieher zu bringen. Er mel - det auch / gegen dem Beſchluß / wie ſich eine Ob - rigkeit auff Hohen Schuelen / wann ſich die Stu - denten vergreiffen / zu verhalten / namlich erſtlich von der Gelt: hernach von der Gefaͤngnis: Drit - tens der Außſchließungs von den offentlichen Le - ction en / und derſelben Anhoͤrungs: Benem - mung der Titul eines Magiſters / und Doctors: Ausleſchung des Nahmens aus dem HohenSchuel -64Die 12. Frag / des 4. Hundert. Schuel-Buch / oder der Matrikl: und dann der Verweiſungs / oder aus einem Ort Verjagungs / Straff. Herr D. Chriſtoph. Lodov. Dietherr / in addit. ad Thes. pract Beſoldi, lit. A. p. 22. er - mahnet die Herren Profeſſores auff Hohen Schue - len / daß Sie mit denen honoribus Doctoralibus nicht ſo liberal ſeyn ſollen. Und p. 53. hat Er / aus Colero, de Proceſſ. execut. p. 2. c. 1. n. 40. ein exem - pel eines alten Studenten von Adel / Ritter - Standes / welcher fuͤnfftzig gantzer Jahr / auff der Hohen Schuel zu Leipzig ſich aufgehalten / und ſein gedingte Studir-Stuben im Collegio, aber nur zwey Buͤcher / namlich die Bibel / und ein Latein: und Teutſches Dictionarium, beede aber mit Staub alſo uͤberzogen gehabt hat / daß man alle Buchſtaben oben auff erkaͤntlich hette ſchreiben koͤnnen / d. lit. A. v. Alter / n. 48. Und in dem Spicilegio, p. 604. ſagt Er / aus Beſoldi diſ - ſert. de præm. th. 80. daß / in unſerm Roͤmiſchen Teutſchen Reich / die Fuͤrſten / und Herzogen / in den Brieffen / einen Doctor / auff Teutſch / faſt nicht anders / als Jhr / Euch / nennen; da Sie doch die von Adel nicht alſo ehren / ſondern zu Ei - nem / du / dir / ſagen.

Was fuͤr Buͤcher / von den Studenten / in - ſonderheit zu leſen ſeyen / davon ſiehe / unter an - dern / auch M. Fridericum Hermann. Flayde - rum, weyland Profeſſorem zu Tuͤbingen / in einer Rede / ſo zu andern ſeinen Orætionibus gedrucktworden /65Die 12. Frag / des 4. Hundert. worden / p. 82. & ſeqq. da Er auch / was Janus Gruterus bey den gar alten Authoribus fuͤr Muͤhe angewendet / p. 101. ſeq. item / daß Philippus Me - lanchthon dieſe Vier / als den Ariſtotelem, Pli - nium, Plutarchum (oder / an ſeiner ſtat / den Ci - ceronem), und den Ptolemæum, fuͤr gnugſam ge - halten / ein allgemeine Bibliotheck anzurichten; und anders dergleichen mehr / erzehlet. Der D. J. B. Schuppius, hat / in ſeinem Calender / ſeinen beeden Soͤhnen / am 90. Blat / drey Stuck ge - wuͤnſcht / 1. Bleyerne Hoſen / damit Sie Tag / und Nacht / ſitzen / und fleiſſig ſtudiren moͤgen. 2. guͤldene Beutel: dann Er beßer wiße / was zum Studiren gehoͤre / als Sie es Jhme ſagen koͤnten. Und 3. Eiſerne Koͤpfe / welche etwas ausſtehen / vertragen / und das jenige / was Sie gefaßet ha - ben behalten koͤnnen. Jn einem andern Tractaͤt - lein / wider M. Bernhard. Schmid / p. 9. ſagt Er: ich hatte zu Koͤnigsberg einen guten Bekan - ten / welcher 20. Jahr daſelbſt ein Student ge - weſen war. Als Er weg ziehen wollen / hatte der Magnificus zu ihm geſagt: Domine Johannes, wir haben keine Ehr von Euch / daß ihr ſo lang hier geweſen ſeyet / und nichts gelernet habt. Da hatte Er geantwortet / ja / was meinet E. Magni - ficentz, was ein ehrlich Kerll in ſo langer Zeit ver - geßen koͤnne? Sihe / wie es Theils Studenten / mit Wein / Bier / Toback ꝛc. Sauffen / mit Spilen / muͤßig gehen / ſtudiren ſolcher Sachen / die JhnenEnichts66Die 13. Frag / des 4. Hundert. nichts nutz ſeyn; mit uͤbel tractiren der jenigen / ſo erſt / von den Nidern / auff die Hohe Schuel kommen / und von Jhnen Pennaͤl genant werden; item mit Balgen ꝛc / auff den Univerſitaͤten ma - chen / des obgedachten M. Bernhardi Schmids diſcurſum de reputatione Academica Stud. in - conſid.

Die 13. Frag. Wann Einer lange Zeit in einer Muͤlen gemalen / kan Er gezwungen werden / ſich derſel - ben noch weiters zugebrauchen? 2. Gehoͤrt die Tafel deme / ſo darauff gemahlet hat?

WAs das Erſte anbelangt / ſo wird geantwortet / wann es ein Zwang - Muͤle iſt / ſo muͤeß ein ſolcher / der ſich derſelben lange Zeit gebraucht / noch ferner da - ſelbſt malen / auch ſein Brot / in einem vorhin ge - wontem Bachofen / bachen. Welche Dienſtbar - keit dann entweder aus der Verjaͤhrung / oder Belehnung / einem ſonderbaren Privilegio, oder der Gewonheit / oder aus Briefflichen Urkunden / erwiſen wird. Wann aber Einer eine Muͤlen / nicht aus Dienſtbarkeits-Recht / ſondern vilmehr aus freyem Willen / oder Freundſchaffts / oder Erlaubnus / und Zuelaßungs halber / beſucht / ſo mag Er ins kuͤnftig darzue nicht gezwungen werden / wann Er gleich eine gar lange Zeit in ſol - cher gemalen hat. Dann ſolche Sachen / ſo ausfreyem67Die 13. Frag / des 4. Hundert. freyem Willen geſchehen / ſich nit verjaͤhren / oder / es kan denſelben nichts vorgeſchriben werden / l. viam publicam. 2. ff. de via publica, Gail. 2. ob - ſerv. 13. n. 3. & 4. VVeſenbec. conſil. 2. n. 94. Kubach cent. 2. decur. 4. qu. 2. da Er gleich - wol darzue ſetzet / es ſeye dann ein Verbott dar - zwiſchen kommen. Sihe Boërium, decis. 125. Des Jahrs 1578. iſt zu Lyon ein Buch heraus geben worden / mit dem Titel: Theatrum Inſtrumento - rum, & machinarum Jacobi Beſſoni Delphinatis, in welchem ein neue Form der Muͤlen beſchriben / dardurch / mit wenig Leuten / faſt ſo vil Meel be - kommen wird / als ſonſten in zweyen / entweder vom Wind / oder vom Waßer / umbgetribnen Muͤlen / man erlangen thuet. Sihe Nicol. Hene - lium, in Otio VVratislavienſi cap. 44. p. 391. da Er auch ſagt / daß Joh. Heringius von der Muͤ - len Gerechtigkeit einen weitlaͤuffen / und ſchoͤnen Tractat geſchrieben habe.

Betreffend das Ander / ob die Tafel dem Ge - maͤlde weiche / oder das Gemaͤlde zur Tafel gehoͤ - rigſeye? ſo weißeſtu / daß alles das / was auff einem Boden gebauet / oder gepflantzet wird / dem Boden weichet / oder demſelben zugehoͤrt; §. cùm in ſuo, 29. §. literæ, 33. Inſtit. de Rerum Div. was auff das undere geſetzt wird / gehoͤrt demſelben / Ca jus lib. 2. Inſtit. t. 1. §. 4. Es mueß etwas deme weichen / ohne welches es nicht ſeyn kan; Paulus in l. 23. §. 3. in f. ff. de Rei Vind. Acceſſorium ſequiturE ijPrin -68Die 14. Frag / des 4. Hundert. Principale, ein zuefaͤlliges gehoͤretzu dem weſent - lichen Ding / oder dem Haubt-Weſen / Acceſſo - rium, 42. de R. J. in 6. Gleichwol hat es mit dem Gemaͤlde eine andere Mainung; und ſagt ge - melter alte Juriſt Cajus (obwol Er / an obbeſag - tem Ort / einer andern Mainung iſt) in l. 9. §. 2. ff. de acquir. Rerum Dominio; Sed non uti literæ chartis, membranisve cedunt, ita ſolent picturæ tabulis cedere, ſed ex diverſo placuit, tabulas pi - cturæ cedere: Das namblich es eine andere ge - ſtalt mit dem Gemaͤlde hab / als mit einer Schrifft / welche deme zugehoͤꝛt / deßen das Papir / oder Pergament / darauff ein Ander etwas ge - ſchriben hat / iſt. Und alſo wil auch der Keyſer Juſtinian in §. 34. Inſtit. de Rer. Div. daß die Ta - fel dem Gemaͤlde weiche / das iſt / deßen ſeye / der etwas auff die Tafel gemahlet hat. Und dieſes / wegen Fuͤrtrefflicheit des Gemaͤldes / und ſon - derbaren demſelben ertheilten Privilegi ums / durch welches die Mahler den Lehrern freyer Kuͤnſten gleich geachtet werden / l. Archiatr. C. de Metatis, Kubach. cent. 2. decur. 5. quæſt. jur. polit. 1.

Die 14. Frag. Jſt dir kein Beyſpil eines ungerechten Vormuͤnders wißend?

ES hat Nicolaus Henelius von Hennenfeld / in ſeinem Otio VVratis - lavienſi, oder in dem libro variarumobſer -69Die 14. Frag / des 4. Hundert. obſervationum, ac Commentationum, cap. 1. gar viel von der Vormuͤnder Treuloſigkeit / hergegen auch derſelben Aufrichtigkeit (wie dann immerzue fromme / und boͤſe / in diſer Welt / untereinander leben) aufgezeichnet: da Er auch / aus dem Al - berico de Roſate ſagt / daß Sie / namblich die Un - gerechte / heutigs Tags / nicht Tutores, ſondern Tollitores, nicht Beſchuͤtzer / ſondern Hinweg - nemmer / ſolten genant werden. Keyſer Maxi - milian der Erſte habe Sie / an ſtat des Worts Gerhaber / wie ſie in den Oeſterꝛeichiſchen Landen geheißen werden / die Gernhaber; und Theils der Schleſier / fuͤr Vormuͤnder / gleichſam die Ver - minder / genant. Und hat Er Henelius unter - ſchidliche Exempel ungetreuer Vormuͤnder / oder Pfleger / p. 9. 10. unter welchen auch folgendes iſt: Es hatten Herzog Heinrichs des Fuͤnften zu Breßlau Soͤhne / Heinrich der Sechſte / und Ula - dislaus / zu einem Voͤrmund / ihres verſtorbnen Herren Vatters Bruedern / Herzog Boleslaum zur Schweidnitz / einen weiſen / und reichen Fuͤr - ſten / welcher etliche Jahr lang die Vormund - ſchafft Lobwuͤrdig getragen / und verwaltet hat. Alß Er aber ſein Leben geendet / ſo iſt / der beſag - ten Jungen Herzogen Vormund worden der Bi - ſchoff Heinrich zu Breßlau / diſes Nahmens der Erſte / aus dem Vornem̃en Geſchlecht von Wir - ben entſproßen. Weil Er aber ſich gantz den Wol - luͤſten ergeben; ſo hat Er nicht allein ſeine aigneE iijGefaͤll /70Die 15. Frag / des 4. Hundert. Gefaͤll / und Einkommen / ſondern damit auch den Schatz / den obgedachter Herzog Boleslaus, auff die ſechzig taufent Marck / ſeinen beſagten Muͤnd - lein / oder Pupillen / und Vettern / geſamlet / ver - ſchwendet: Deßwegen Er dann hernach / von dieſen Herzogen / als ſie zu ihren Jahren kommen ſeyn / viel Ungemachs hat ausſtehen muͤeßen. Andere Exempel von ungetreuen / auch getreuen Vormuͤndern / hab ich anderswo ein gebracht.

Wann der Vormuͤnder Etliche ſeyn / wird ge - fragt / Ob auch nur Einer aus denſelben hand - len / oder geſucht / und angefochten werden moͤge? Darauff Kubach cent. 3. decur. 5. quæſt. 1. ant - wortet / wann die Erbſchafft nicht nach den Land - ſchaften getheilet / daß nur Einer handlen / oder agi ren / moͤge.

Die 15. Frag. Was ſeyn die Lehr-Juͤnger ihren Lehr - Meiſtern zu erzeigen ſchuldig?

Naͤchſterwenter voꝛnehmer Schle - ſiſcher Rechtsgelehrter / Nicolaus Henelius, hat / im 6. Capitel / unter - ſchidliches Lobwuͤrdiges von der Discipulorum, oder Lehr-Juͤnger / Pietät, gegen ihre Præcepto - res, verzeichnet; und daß die Guetthaten / ſo die Discipuli ihren Lehrmerſtern erweiſen / in l. 27. ff. de donation. nicht Geſchencke / ſondern Vergel - tungen / gleichſam von dem Recht der Natur Schuldigkeiten / genant werden. Und beweiſetEr71Die 15. Frag / des 4. Hundert. Er p. 53. aus Martino Colero, de Aliment. daß die Reverentz / oder Ehrerbietigkeit / ſo ein Disci - pulus ſeinem P[r] æceptori zu erzeigen ſchuldig / nicht nur in der eußerlichen Ehr / namlich / wann ihme der Præceptor begegnet / daß Er demſelben aus dem Weg weiche / oder aufſtehe / oder einen ehrli - chern Sitz uͤberlaße; ſondern vielmehr in dem Werck / und der That ſelbſten / beſtehe; der geſtalt / wo irgents des Lehrmeiſters Sachen ſcheinen ei - ner Huͤlff von noͤthen zu haben / daß ein Lehr-Juͤn - ger auff alle / iedoch ehrliche / und moͤgliche / Mit - tel / und Weg / bedacht ſeye / wie Er Jhme / ſeinem Lehrmeiſter / an die Hand gehen / und Huͤlffreich erſcheinen moͤge; und alſo auch / im Fall des Mangels / demſelben die Nahrung zu geben / oder Jhne zu unterhalten / nicht verwegern ſolle. Und zwar / ſagt Henelius ferner / Wie koͤnte die Pflich - te / oder das Amt der Unterhaltung / denen ver - ſagt werden / welche / ob ſie ſchon nicht leibliche / je - doch des Gemuͤets Vaͤtter ſeyn? Das iſt / die Uns zu allem gueten / und in allerley Wiſſen - ſchaften unterwieſen haben. Und hat Er auch p. 54. ſeq. unterſchidliche Beyſpil danckbarer Diſcipeln / oder Lehr-Juͤnger: her gegen auch Balthaſar Bonifacius, lib. 15. historiæ ludicræ, cap. 10. Undanckbarer / und deren / ſo ihre Lehr - meiſter hoͤchlich beleydiget / ja gar umgebracht haben; unter welchen Galeatius Sfortia geweſen / der / weil Er / von ſeinem Unterweiſer / dem ColaE iiijMon -72Die 15. Frag / des 4. Hundert. Montano offt mit Ruthen geſtrichen worden / als Er hernach zum Fuͤrſtentum gelangt / dieſen ſeinen ſtrengen Præceptorem, offentlich / an dem entbloͤſten Geſeß / mit einem rindern Riemen ſtrei - chen laßen; Daruͤber aber der beſagte Mon - tanus, wegen ſolcher Schmach / ſo ungedultig worden / daß er die kuͤneſte ſeiner Lehr-Juͤnger / mit Vorhaltung der Belohnung immerweren - der Ehr / zum Todtſchlag des beſagten Tyrannen Galeatii angehitzet; den Sie auch hurtig / und Mannlich / verbracht haben. Wie es dem Petro Crinito ergangen / davon kanſtu deinen Voſſium, de Hiſtoricis Latinis, lib. 3. c. 12. p. 673. leſen. Der Octavius, ſo ſich Cleophilum, das iſt / Glo - riæ Amatorem zugenant / war ein nicht unberuͤm - ter Grammaticus, und Einer von des Pomponii Læti gueten Schuel / wider den ſich ſeine Lehr - Knaben zuſammen verbunden / Jhn verwund / und die Seen-Adern an ſeiner rechten Hand zer - ſchniten / daß Er / wie Polyardus in ſeinem Leben bezeuget / hernach zum ſchreiben nicht mehr tuͤch - tig geweſen iſt. Anderer Beyſpilen Danckbarer / und Undanckbarer (deren immerzue mehr / als der Danckbaren ſeyn) Diſcipulorum, hab ich an - derswo / wie dir wißend ſeyn wird / gedacht. Es ſeyn Junger Leuthe Hertzen / und Gemuͤeter / gleich einem duͤrren Zunder / welcher auch ein ge - ringes / boͤſes Luſt-Fuͤncklein bald fanget / das / wo ihm nicht bey Zeiten geſteuret wird / ein gefaͤhr -liches73Die 15. Frag / des 4. Hundert. liches Suͤnden-Feuer daraus entſtehet. So ſind junge Leut / wegen ihres voͤlligen / friſchen / hitzigen Gebluͤts / auch friſcher / hitziger / und geneigter zur Leichtfertigkeit / und Üppigkeit / als die Alten / in welchen ſich das Gebluͤt verkuͤlet: Sie ſind / we - gen ihrer Jugend / unbedachtſam / und unerfah - ren / wißen die affecl en nicht / der Gebuͤr nach / zu zaͤmen / oder die boͤſe reizende Luſt zu daͤmpfen: Verſtehen nicht / was dieſes / oder jenes / auff ſich habe / oder / was daraus erfolgen moͤchte / und wa - gens derowegen dapfer hinein: Ja ie mehr man Jhnen etwas verbeut / ie mehr Sie demſelbigen nachhaͤngen: und mag hierinn die Zucht der El - tern nicht allweg ihren Zweck erreichen. Dn. M. P. Huber. in D. G. v. Zech. Leichpredigt / pag. 38. Derowegen / weil es ein ſo ſehr ſorglich / und ge - faͤhrlich Ding mit jungen Leuten in dieſem Leben hat; So ſeyn deßwegen Præceptores, oder Lehr - meiſter / hoch von noͤthen / ſo dieſelben ſtaͤtigs von aller Boßheit abmahnen / und abhalten; herge - gen immer dar zu dem gueten anweiſen / und an - halten. Darfuͤr dann billich eine Belohnung / und danckbares Gemuͤet / erfolgen ſolle; welches nicht nur in den Worten / ſondern auch in dem Werck beſtehet; ſonderlich / wann das Vermoͤ - gen hierzue verhanden iſt. Und warten danckbare Discipuli nicht / biß Jhnen hierzue Gelegenheit an die Hand gegeben / und Sie hierzue ermahnet werden; ſondern gedencken ſelber ſtaͤtigs an dieE vTreu /74Die 16. Frag / des 4. Hundert. Treu / und Fleiß / ihrer Vorſteher / und Unter - weiſer / und ſuchen fuͤr ſich gelegenheit / wie Sie bißweilen / gegen dieſelben / in dem Solche noch leben / auch / nach ihrem Todte / gegen ihre Hinder - laßene / Weib / und Kinder / ihr danckbares Ge - muͤet erweiſen moͤgen.

Die 16. Frag. Was urtheilen Theils von Etlichen Poe - ten? und ſchreiben nicht Theils Anderer Arbeit ſich ſelbſt zue?

DEn Gebrauch die Poeten zu croͤnen / hat der Keyſer Friderich diſes Nahmens der Dritte / oder mehrers der Vierte / in Teutſchland eingefuͤhrt / der nicht allein / mit ſeiner Keyſerlichen Hand / den Æne - am Sylvium, ſondern auch den Conradum Cel - tem, ſo der erſte unter allen Teutſchen geweſen / mit einem Lorbeer-Crantz begnadiget hat. Von ſolcher Zeit an / iſt das Recht / die Poeten zu croͤ - nen / den Keyſern aigen verblieben / und wird dar - fuͤr gehalten / daß ſolches Recht unter die majora Regalia, wie ſie genant werden / gehoͤre; wiewoln Sie ſich hierzue gemeinlich Anderer Dienſte / namlich der Pfaltz - und Hoff-Graven / oder Co - mitum Palatinorum, gebrauchen; welche / wie in vilem andern / (in deme Sie / was von hohen Wuͤrden ſolche Regalia ſeyn / und wievil einem ge - meinen Weſen / daß ſolche recht angelegt werden / gelegen / nicht allezeit gnugſam erwegen) ſolchesihres75Die 16. Frag / des 4. Hundert. ihres Gewalts offtermals mißbrauchen / und / fuͤr ein geringes Gelt / den Nahmen / und Wap - pen / mit allen Freyheiten / einem ieden daherlauf - fenden Versmacher / oder Reimen-Dichter / mit - teihlen; alſo daß Sie eher zu Poeten / als die Spargen gekocht / werden; wie Nicolaus Hene - lius, in Otio VVratislavienſi, cap. 13. p. 100. hie - ruͤber klaget. Und am 102. Blat / des Philan - dri, beym Hartrovio, Urtheil von der Poeterey darzue ſetzet / und ſagt / daß in der Jugend dieſelbe zu erlehrnen ſey / damit dardurch der Verſtand zu wichtigen Sachen geſchaͤrfft werde. Wann aber Einer nunmehr aͤlter worden / und nichts anders an die Hand nemme / als die Vers ma - chen / der werde weder dem Gemeinen Weſen / oder Burgerlichem Standẽ / noch Jhme ſelbſten nutz / und fuͤrſtaͤndig ſeyn. Non memini, ſpricht Er / me vidiſſe quenquam, qui hoc ſtudio ad ardua emerſerit; quin talis, ceu rebus inidoneus, & ma - gnis impar, ſolo nomine, quo Poëta est, per ludi - brium æſtimatur. Welches dann zimlich hart ge - redt / und Andern / hievon zu urtheilen / uͤberlaßen wird.

Sonſten ſchreibt diſer Autor, cap. 38. p. 327. daß Henricus Kitzſchius ſo unverſchamt gewe - ſen / daß Er vier aus dem Paſſeratio abgeſchribne Politiſche Diſcurs / fuͤr ſeine Arbeit auszugeben / zu Leipzig drucken zu laßen / und etlichen Fuͤrſten zuzuſchreiben / und zu uͤber geben / ſich nicht ge -ſchaͤmt76Die 16. Frag / des 4. Hundert. ſchaͤmt habe. Welches aber nichts Neues iſt / ſondern auch vor Zeiten geſchehen / und noch ge - ſchihet; in maßen auch neulich Einer die Be - ſchreibung des Koͤnigreichs Polen / und Groß - Fuͤrſtentums Lithauen / fuͤr ſeine Arbeit aus ge - geben / die iedoch / ſovil man ſich im durchblaͤttern erſehen koͤnnen / Eines Andern iſt / deßen aber er - wenter Autor / ſovil man gefunden / mit ainigem Wort nit gedencket; ſondern / in der Zueſchrifft / noch ſagen darff / daß dieſe des Koͤnigreichs Po - len Beſchreibung / aus unterſchidlichen Autho - ribus, nicht ohne geringe Muͤhe / von Jhme / zu - ſammen gebracht worden ſeye. Zwar es nicht ohn iſt / daß Er Muͤhe gehabt / in dem Er die Zween des angedeuten Scribenten Theil / von dem ge - melten Koͤnigreich Polen &c, in einen Theil ge - bracht / etwas anders geordnet / und / aus dem Teutſchen / Lateiniſch gemacht hat. Daß Er aber darum des Erſten / ſo ſovil Muͤhe gehabt / bis Er ſovil Autores, ſo von Polen geſchriben / uͤberkom - men / und vil derſelben Woͤꝛter ins Teutſche uͤber - geſezt / nicht hat gedencken moͤgen / ſondern vorge - ben / daß Er / aus ſolchen beruͤrten Autoribus (die Er / wie Sie in den Teutſchen exemplari en ſtehen / anziehet / zum theil villeicht nie geſehen / zuge - ſchweigen geleſen) ſeine Beſchreibung genommen habe / das laßet man dahin / und zu des vorange - deuten Teutſchen / und erſten Autoris, (deme auch andere ſeine Schriften / ohne erlaubnus / ſeynnach -77Die 17. Frag / des 3. Hundert. nachgedruckt worden) ſelbſten rechtmaͤßiger An - dung / geſtellet ſeyn. Jener Bergomasker iſt noch ehunder zu entſchuldigen / welcher vermeint ge - habt / daß nicht der Organiſt / ſondern Er / in dem er die Blaß-Baͤlge getretten / eine ſolche Lieb - licheit der Orgel-Pfeiffen verurſachte; wie Flay - derus, in Orat. qui libri Studioſis legendi, p. 97. ſeq. berichtet. Dann bey diſem war es eine Ein - bildung; aber bey ſolchen Leuten / die Anderer Arbeit fuͤr die ihre außgeben / eine große Kuͤn - und Vermeßenheit.

Die 17. Frag. Was haſtu etwan unlangſten von aller - ley Aufflagen / Zinſen / und der gleichen / geleſen?

ES ſchreibet Balthaſar Bonifacius, in historia ludicra, lib. 4. c. 8. daß Er / beym Joanne Francisco Biondo, oder Blondo, im eingang ſeiner Engellaͤndiſchen Hi - ſtori / geleſen / daß Koͤnig Ludwig diſes Nahmes der 13. in Franckreich 45. Millionen jaͤhrlich (den Underthanen zu geben) aufferlegt habe / und von Vermehrung der Aufflagen noch (nam - lich damaln / als Er diſes geſchriben) nicht feyre. Wann deme alſo / ſo were daraus zu ſehen / was fuͤr ein maͤchtiges Koͤnigreich Franckreich ſeyn muͤeße.

Nicolaus Henelius ſagt cap. 25. daß der Tri - but / den man / Fridens halber / den Barbaris,zum78Die 17. Frag / des 4. Hundert. zum exempel / die Polen den Tartarn / gibet / et - wann auch ein Geſchenck genennet wird. Und im 32. Capitel / da Er von den Walckern / und dem Harn-Zinß / oder vectigali urinario, handelt / ſchreibt Er / daß / vor Zeiten / der Leute Kleider zu ſaͤubern / und auszubutzen / aigentliche Arbeit der Bleicher / Walcker / oder Tuchbereiter / geweſen / welche / in den engen Gaͤßlein / Amperl / oder Ey - mer / oder große hoͤlzerne Kannen / ſezten / darein das Waßer abgeſchlagen wurde / welches Sie hernach zu den Kleydern brauchten. Und daher iſt der Harn-Ztnß entſtanden / deßen Anfaͤnger der Keyſer Veſpaſian geweſen / aber dardurch ſeinem großen Anſehen / und beruͤmten Nahmen / einen maͤchtigen Abgang / und Verkleinerung / zu - gezogen hat. Wiewol es auch ſeyn kan / daß man ſolches verſtehen mag / von dem Zinß / oder Gelt / ſo die Jenigen / die in den beſagten engen Gaͤßlein / des Tags uͤber / ihr Waßer / oder den Harn / in die angedeute Geſchirr / von ſich gelaßen haben. Dann die Statt Rom ſehr groß geweſen; hatte auch nicht ein Jeder ein aigen Hauß / oder kunte daßelbe nicht allwegen erreichen. Daß daher bee - de Mainungen leichtlich zuvergleichen / wann man ſaget / daß zwar der offentliche Zinß / oder Zoll / von den obangedeuten Walckern / denen die in den engen Gaͤßlein geſetzte Geſchirr gehoͤrt ha - ben / bezahlt worden; hergegen denſelben auch die Jenigen / ſo ſich ſolcher bedienen wollen / etwasGelts79Die 17. Frag / des 4. Hundert. Gelts haben geben muͤeßen: Obwoln der Guido Pancirolla ſolches von denen verſtehet / welche den Jenigen / ſo ihr Waßer abſchlagen wollen / das Geſchirr darzue / fuͤr ein ſtuͤcklein Gelts / darge - raicht haben. Nicht weniger / vermeint der Au - tor / ſchandlich geweſen zu ſeyn der Zinß / oder Zoll / von den Cloaken / deßen Meldung geſchihet beym Paulo, in l. 17. §. fiscus, ff. de Vſuris, nam - lich der / den die foricarii, das iſt / die Jenige heil - loſeſte Leuthe / ſo die offentliche heimliche Gemaͤ - cher / oder Cloaken / um einen Zinß beſtanden / be - zahlt; hergegen etwas geringes / von denen / ſo ein Leibwehe / oder der Stuelgang / gehling / auff dem Marckt ꝛc / uͤberfallen / einzunemmen / oder zu empfahen gehabt / haben.

Von der Steuer hat unter Andern / neulich auch D. Philipp Knipſchild / in dem großen Tra - ctat / de jur. & privil. Civitat. Imperial. lib. 2. c. 17. geſchriben / da Er num. 85. ſeq. der Gewon - heit gedencket / wie die Burger / und Undertha - nen / mit einem Ayde / ihr Vermoͤgen anſchlagen / und verſteuren muͤeßen; welcher gebrauch auch vom Macchiavello, Bornitio, Bocero, und Klock, gelobet wird; doch dergeſtalt / daß die Steuer nicht nach dem Werth der Guͤtter / ſon - dern was dieſelbe ertragen / und zwar nach Ab - zug deßen / was man darauff ſchuldig iſt / gereicht werde. Und dahero / wann ein Guet entweder et - licher maßen oͤd / und unfruchtbar / oder die Land -ſchafft80Die 18. Frag / des 4. Hundert. ſchafft vom Feind eingenommen wird / oder an - dere unverſehene Faͤll das Vermoͤgen geringert; ſo ſeye auch die Steuer entweder nachzulaßen / oder zu mindern.

Die 18. Frag. Jſt es erlaubt / wann Jemand / durch ein Urtheil / ſich beſchwert zu ſeyn befindet / den Rich - ter / vor das Gericht GOttes / zu laden? Jtem / dem Feinde etwas zuzufuͤhren?

HErr Matthias Abele von Lilien - berg &c, erzehlet / in dem andern Theil ſelzamer Gerichts-Haͤndel / und hier - auff gleichfals ſelzam erfolgter Auſſpruͤche / Cas. 124. wie des Jahrs 1606. ein Teutſcher Soldat / weil Er / zu ſeinem Geſpannen / Wolte GOtt / daß auch einmal der Pott mit dem Gelt kommen thaͤtte / geſagt / und deßwegen zum Strang verurtheilt worden / geſchrien habe / Du Obriſter / nach verfließung dreyer Wochen / muſtu / vor GOtt / wegen meines unſchuldigen Bluts / Rechenſchafft geben. Als nun / nach Hinrichtung deßen / die benante Zeit verhanden / und dazumal / naͤchtlicher weiſe / der Obriſter runden gegangen / ſey Er uͤber einen Steg in das fließende Waßer gefallen / und ertruncken. Hier - auff nun ſetzet Wolgedachter Herr Abele / am 294. Blat / die Frag / ob Jemand erlaubt ſeye / wann Er ſich von der Obrigkeit beleidigt befin -det /81Die 18. Frag / des 4. Hundert. det / den Richter in das Thal Joſaphat zu laden? Und antwortet / daß Etliche ſolches in den Pein - lichen / oder Criminal - Sachen / jedoch auff gewiſe Weiß / und Beding / und gantz geſpahrig / zulaſ - ſen wollen! Aber hingegen daſſelbe in Burger - lichen / oder Civil - Sachen gaͤntzlich verbiett en / ja / daß auch ſolche Vermeßen heit / wordurch die Lieb des Naͤchſten gebrochen / demſelben ein groſ - ſe Forchtſamkeit / und durchdringen der Schrecken eingejaget / und zugleich die Goͤttliche Strengheit aufgeweckt wuͤrde / zum Abſcheu / und Beyſpiel offentlich abgeſtrafft werden ſolle / erinnern. Zu welchem ende dann Herꝛ Chriſtoff Philipp Rich - ter / in ſeinen Centuriis Regularum, ein / zwiſchen dem Rectore der Univerſttaͤt zu Leipzig / und einem Studenten / alda / im Majen / A. 1636. ergan - genes præjudicium anziehe. Und ſchreibet Mo - deſtinus in L. ſi quis, 30. ff. de Pœnis, alſo: Si quis aliquid fecerit, quo leves hominum animi ſu - perstitione Numinis terrerentur, Divus Marcus hujusmodi homines in Inſulam relegarireſcripſit. Viel dergleichen Ladungs-Exempel hab ich an - derswo / an unterſchidlichen Orten / eingebracht / und darunter auch / daß / auff ſolche Ladung / nit allezeit der Tod erfolge: Wie dann der Mare - ſchall von Biron / ehe er Anno 1602. zu Pariß / in der Bastille, gekoͤpft woꝛden / den Cantzler / inner - halb Jahrsfriſt / auch in das Thal Joſaphat ge - laden; beſagter Cantzler Belliuræns aber / nachFdem82Die 18. Frag / des 4. Hundert. dem beſtimten Jahr / nicht allein noch gelebt; ſon - der auch geſunder / als zuvor / geweſen iſt.

Und dieweil ich auff des Wol-Ehrnernanten Herren Abele oberwentes Buch kommen / ſo wil ich alhie noch etwas wenigs daraus / zur Zugab / mit anhencken.

Und 1. wie Zween / wegen eines Vogel - Neſts / ſo auff einem Aſt eines Baums / der in des Nachbarn Grund raichete / war / 24. Jahr geſtritten haben / Cas. 8.

2. Ein wuͤetender Hund hat Eines Schwein / das hernach in vier Wochen verꝛeckt iſt / gebiſſen / welcher dann des Hunds Herren umb Abtrag angeſucht hat; deme auch ſolcher vor Gericht aufferlegt worden / Cas. 113.

3. Etliche Kauffleuth auß Engelland fuͤhr - ten den Hollaͤndern ein Schiff / mit Taback bela - den zue / ſo die Spaniſchen hinweggenommen / wei - len mans den Feinden zufuͤhren wollen / und das Taback-Kraut unter die Nahrungs-Mittel / wo nicht zu zehlen / wenigſt / durch deßen Gebrauch / das uͤbrige Proviant weiter geſpahret werde / gleich dem Saltz / wordurch Fiſch / Fleiſch / und andere eſſende Ding / vor der Faͤulung erhalten / und errettet werden. Und wiewol die Engellaͤnder ſagten / daß / nach Zeugnus der Medicorum, der Rauch des Tabacks den Menſchlichen Leib nicht nehre; So konten Sie doch nichts mit Rechter - halten; Cas. 129. Dann / thuts gleich der ſchaͤd -lich /83Die 18. Frag / des 4. Hundert. lich / und ſtinckende Rauch nicht / ſo verurſachen doch die Pilulen von Taback / daß man Hunger / und Durſt / leichtlich er dulden kan / v. Dn. Hars - doͤrfer / im Großen Schauplatz / Luſt: nnd Lehr - reicher Geſchicht / tit. 148. n. 3.

4. Zur Zeit des Kriegs / zwiſchen Keyſer Car - len dem Fuͤnften / und Koͤnig Frantzen dem Er - ſten in Franckreich / hat ein Kauffmann / neben andern zuelaͤßigen Waaren / auch tauſent De - gen-Schaiden gefuͤhrt / welche Jhm / von dem Feinde / hinweg genommen worden / under dem Vorwand / wie ſie / als ein Zugehoͤr der Klingen / und alſo auch Waffen / ſo zu fuͤhren verbotten weren. Er muſte Sie auch dahinden laßen. Idem, caſu. 138. è Petro Bellino, de re militari.

Sihe / im uͤbrigen Nicolai Boerii Deciſiones au - reas, quæſt. 178. An licitum ſit Mercatoribus Re - gni Franciæ, ad Hiſpanos, vel Anglos, aut alios, etiam Barbaros, aut Sarracenos, navigare, & mereantias quaſcunque transferre, tempore guer - , vel pacis? Ob namlich den Kauffleuten in Franckreich erlaubt ſeye / zu den Spaniern / oder Engellaͤndern / oder Andern / auch den Barbari - ſchen Voͤlckern / oder Sarꝛacenern / zu ſchiffen / und denſelben / zur Zeit des Kriegs / oder Frie - dens / ainige Waaren zu uͤberbringen? auch wann dieſelbe noch auff der Raiſe angetroffen werden / und noch nicht zu dem Feinde gelanget ſeyn?

F ijEs84Die 19. Frag / des 4. Hundert.

Es hat der Keyſer Marcianus in l. 2. C. quæres exportari non debe. geordnet / daß Niemand et - was von Waffen / und Eiſen / den Feinden / ver - kauffen ſolle. Und wird / noch heutigs Tags / von den Paͤpſten / Jaͤhrlich offentlich ſolches verbot - ten / und die Jenige / ſo darwider thun / und den Feinden Chriſtlicher Religion Eiſen zufuͤhren / in den Bann gethan / und Sie Ehrloß gemacht; wie der Jtalianer Balthaſar Bonifacius, in der hi - ſtoria ludicra lib. 2. c. 28. bezeuget.

Die 19. Frag. Warumb werden die Laͤſterungs: oder Schmaͤh-Schrifften / Paſqnillen genant?

D es ein ſchweres Laſter / und Verbrechen Eines ſeye / wer wider ei - nen Andern ſich dergleichen Schrif - ten gebrauchet / erſcheinet aus des Reichs Sa - tzungen / und den darauff geſetzten Straffen / l. unica C. de famos. libell. Peinlicher Halß-Ge - tichts-Ordnung K. Caroli V. artic. 110. Und was daruͤber Georgius Remus, M. Stephan. und andere mehr geſchriben. Sihe auch Petr. Heigi - um lib. 2. quæſt. 31. alſo gar / wann es gleich wahr / was in einer ſolchen Schrifft ſtehet / derſelben Verfaßer gleichwol nicht ungeſtrafft verbleiben ſolle. Dann obwoln dem Gemeinen Wefen daran gelegen / daß die Laſter geoffenbaret werden / da - mit Sie geſtrafft werden moͤgen: So ſoll aberſolches /85Die 19. Frag / des 4. Hundert. ſolches / wann ſich die Sach gleich in der Warheit alſo verhaͤlt / nicht auff eine ſolche Weiſe entdecket werden / Nicol. Henelius in Otio VVratislavienſi, cap. 34. p. 273. Sihe inſonderheit Bocerum in ei - nem beſondern Tractat / den Er von dergleichen Paſquillen / geſchrieben; item Chriſtoph. Beſol - dum, in Theſ. practico, lit. P. v. Paßquill: daſelbſt Er auch die Frag hat / ob die in Geſaͤtzen geſetzte Straff auch denen anzuthun / ſo ihren Nahmen underſchreiben / und ſich fuͤr die Schrifftſteller bekennen? und daß Harpprechtus ad §. 1. num. 210. Inſtit. de Injur. vermelde / daß / durch ge - wonheit / man von der Lebens-Straff / die ſonſt auff ſolche Schrifften geſetzt worden / gewichen ſeye. Und hat gedachter Beſoldus daſelbſten auch die Frag / Ob die Poeten zu beſtraffen / wann Sie / in ihren Verſen / die Leute verkleinerlich an - greiffen / und ſchmaͤhen? Und wiewol Theils Sie vertheidigen wollen; So iſt doch billich / daß die - ſelbe deßwegen auch zur Straffe gezogen werden.

Warumb aber dergleichen Schrifften Paß - quillen (Boßenquellen) genant werden? Will man ins gemein / geſchehen zu ſeyn / weilen man bey des Pasquilli, eines Schneiders zu Rom / Werckſtat / alda man Jhme / nach ſeinem. Todte / ein marmorſteinernes Bilde auf gerichtet / bey der Nacht / allerley ſolche Schmachſchrifften ange - hefftet hat: Dieweil der gemelte Schneider Paſ - quillus die Cardinaͤl / auch den Bapſt ſelbſten /F iijwann86Die 19. Frag / des 4. Hundert. wann Sie etwas unrechts gethan / gantz frey / und ungeſtrafft deßwegen angegriffen hat. Aber / in der Oerter-Beſchreibung der Statt Rom / wird geſagt / daß oberwente Marmelſteinerne Statua, oder Bildnus / eines Fechters / oder doch eines Kriegsmanns ſeye / welcher da ſtehet / gleichſam ob Er einen treffen wolte / wie Er dann under ſich ein andern Marbelſteinen geſtuͤmmelten Stock / oder Stuck / von einem andern Bilde / hat / wel - cher ſein Feinde muͤße geweſen ſeyn / mit dem Er ſich geſchlagen. Und wollen Theils / daß es eine Abbildung Eines aus den Zween Vornemſten des Alexanders / Koͤnigs in Macedonien / ſo Pas - quinus geheißen. Wie lang aber ſolches Bild daſelbſt geſtanden / kan man nicht gewiß wißen. Vermuetlich iſt es / daß es von der Zeit an / naͤm - lich bey 200. Jahren alda geſtanden ſeye / nach - dem Franciſcus von Vrſinis, der Statt-Vogt / das Hauß / daneben ſolches Bilde ſtehet / aufge - richtet hat. Und weil daßelbe faſt mitten in der Statt Rom gelegen / ſo will man / daß deßwegen / under ſolchem Bilde / die Schmaͤch-Karten an - gehefftet worden / damit ſie von denen Durchge - henden deſto leichter moͤchten geleſen werden. Und iſt ſich zu verwundern / daß / in ſo langer Zeit / ſich Niemands unterſtanden / ſolchen Bild - Stock hinweg zu thun. Zwar vom Bapſt Ha - drian dem Sechſten erzehlet wird / daß Er ſolchesthun /87Die 19. Frag / des 4. Hundert. thun / und dieſe Statuam in die Tyber habewerf - fen laßen wollen; es wer ihm aber ſolches von Einem / widerꝛathen worden / dieweil zu beſoꝛ - gen / daß der Pasquillus im Waßer mehrers / als auff dem Lande / die große Herren anquacken moͤchte. Obgedachter Henelius hat p. 271. ſeqq. etliche nachdenckliche Vers / die zu Rom bey die - ſer Statua Pasquini ſeyn zu leſen geweſen. Er ſagt auch / daß An. 1544. zwey Buͤcher ſolcher Paſquillen an das Tagliecht gegeben worden / welche einem muͤßigen / und nach dencklichen Leſer ein guetes genuͤgen thun / und das Gemuͤet zu be - luſtigen / auch zu ſtaͤrcken / inſonderheit tauglich ſeyen. Und hoͤret ſolches zu Rom noch nicht auff. Wie dann Auguſtinus Limmerus, in ſeiner Leip - zigiſchen Oeſterlichen Relation vom Jahr 1659. am 50. Blat / ſchreibet / daß / als man damaln zu Rom Faßnacht gehalten / unter andern / der Bapſt (Alexander VII. ) drey Paßquillanten ruͤcklings auff Eſeln / mit dem Schwantz in der Hand / durch die Statt reiten laßen / die uͤber / und uͤber mit Paßquillen / die wider den Bapſt / ſeine Vettern / und die Cardinaͤle / gemacht / behangen geweſen ſeyen. Wann du ein weiters von dem Ur - ſprung des Nahmens / und von dem angedeuten Bilde / zu wißen begehreſt / kanſt du auch des P. M. VVehneripract. obſervat. lit. P. v. Paſquill / leſen; alda Er zu ende p. m. 545. alſo ſagt: Adeò autem odioſa res eſt Pasquillus, hoc eſt, libellus fa -F 4moſus,88Die 20. Frag / des 4. Hundert. moſus, ut nec ad probationem allegati criminis ad - mittatur edens famoſum ſcriptum, prout in Ca - mera deciſum eſt, in cauſa Vogelsberg contra Fuͤrſtenberg. 22. Auguſti An. 1541. &c. Sihe unden die 68. Frag / und was den Druckern der Paſquillen darauff ſtehe? die obangezogne Schriften; und was Jhnen zu wuͤnſchen / in H. D. Schuppii Calender / p. 103. ſeq.

Die 20. Frag. Was hat man bey den Kriegs-Leuten / auch den Kriegs-Sachen zu beobachten?

HJevon were viel zu melden / wie dann Theils gantze Buͤcher davon ge - ſchriben haben. Dieweil ich aber wol erachten kan / du eines ſo weitleuffen Berichts nit begehren werdeſt; auch es meiner Gelegenheit / und Stands nicht iſt / vil davon zu melden: Alß wil ich allein etwas wenigs alhie / ſo ich neulich / im durchgehen etlicher Buͤcher / gefunden / anzei - gen. Und zwar

Erſtlich von den Soldaten anzufahen / ſo ſchreibet Balthaſar Bonifacius, Rhodiginus. J. V. D. Protonotarius, Abbas, und Archi Diaconus Tarviſinus, in ſeiner An. 1656. gedruckter hiſto - ria ludicra, lib. 1. c. 53. p. 29. daß einer / der ſelben / als die Catholiſchen / wider welche Er gekriegt / umkommen / ihme eine Ketten aus den teſticulis Religioforum virorum gemacht haben / und ſichdamit89Die 20. Frag / des 4. Hundert. damit durch Franckreich / und Teutſchland rai - ſende / ſehen laſſen ſollen. Und diſer Autor mel - det auch lib. 10. c. 19. daß Herr Gottfried von Pappenheim / welcher in der beruͤmten Schlacht / bey Luͤtzen / An. 1632. toͤdtlich geſchoßen worden / (oder / wie Er redet / bellico tormento membratim diſcerptus interiit) uͤber die hundert Narben / von denen in den Schlachten empfangenen Wunden / an ſeinem Leibe gezehlet habe. Und ſchreibt Er / aus dem Jo. Ant. Campano, in des weyland in Italia beruͤmten Kriegs-Obriſten Brachii For - tisbacchii Leben / daß Zween ſeiner Soldaten / de - ren einer Spinta Peruſinus, und der ander Guliel - mus Meccha geheißen / von ihren Wunden wi - der geſund worden / und Jhme / dem Obriſten / in andern Schlachten / tapfere Dienſte erzeiget; ob - woln der erſte / in dem Treffen / welches beſagter Brachius, bey Roccacontrada, mit dem Angela Pergulenſi, gehalten / ſowol an ſeinem / als ſeines Pferds / auff welchem Er geritten / Leibe / 105. Wunden; der ander aber 72. Stich bekommen haben. Jm II. Buch / cap. 18. hat Er exempel / wie Theils Kundſchaffter einen Hauffen Hirſchen / und anders mehr / fuͤr Feinde angeſehen / und hie - durch den Jhrigen einen Schrecken gemacht ha - ben. Der Soldaten Sachen iſt guet muͤeßig zu gehen / und ſie nicht anzuruͤren. Es erzehlet Herr Matthias Abele part. 2. cas. 12. daß ein Bauer / ſo eines Soldaten Handſchuch angelegt / JhmeF vdeß -90Die 20. Frag / des 4. Hundert. deßwegen Vier Ducaten hat geben muͤeßen.

Was Gulerus, in ſeiner Rhætiſchen Hiſtoria / von dem Tode des Berthold Schwartzen / Er - fuͤnders der Buͤchſen / erzehlet / das beſtaͤttiget auch Philippus Simonis, in der Beſchreibung der Biſchoͤffe zu Speyer / da Er fol. 138. in Adolpho 59. Epiſc. alſo ſagt: Anno Domini 1380. iſt das Moͤrderiſch Teufel-Geſchuͤtz der Buͤchſen erfunden von einem Moͤnch / welchen hernach / im Jahr 1389. Koͤnig Wenceslaus richten laßen. Von den Kriegszeugs-Beraitern / den machi - nis tractoriis, excuſſoriis, expugnatoriis, obſidio - nalibus, und voluptariis, iſt Auguſtinus Ramellus, in dem Buch / ſo An. 1588. zu Paris; von den Mauerbrechern / und Buͤchſen / Petrus Sardus, in dem Tractat An. 1618. zu Venedig gedruckt; von den kuͤnſtlichen Feuern / und was ins gemein zu dem Feuerwerck gehoͤrig / unter andern / auch Vanutius Brignutius, in dem Buch ſo An. 1559. zu Venedig gedruckt worden; item Herr Joſeph Furtenbach in ſeiner Buͤchſen meiſterey Schuel / zu leſen. Das Wetter leuchten / und das Blicken / oder ſchimmern der Stuͤkke / hat etwan die Leute geblendet. Und erzehlet Schenckius lib. 1. obſervat. daß ein Conſtabel / oder Stuckmeiſter / in Bela - gerung der Statt Metz / durch das ſtaͤtige Bli - cken / ohn einige Verlezung vom Pulver / ſein Ge - ſicht verlohren habe. Die Fueßknechte / wann Sie in den Kriegen ſehen Feuer geben / oder die Stuͤckeblicken /91Die 20. Frag / des 4. Hundert. blicken / bucken Sie ſich zur Erden. Der Marg - graff von Vaſt / als Er vom Keyſer Carolo / dem Fuͤnften / vorangeſchickt worden / daß Er das Lager der Statt Arles, in der Provantz / in der naͤhe erkundigen ſolte / were von einer Stuck - Kugel getroffen worden / wann Er nicht abgewi - chen / als Er das Feuer geſehen. Solches iſt auch dem Juͤngern Laurentio von Medicis, etlicher Koͤnigen in Franckreich Mutter / der Catharinæ Mediceæ, Vattern / begegnet / vor Mandolpho, in Jtalia. Dann auf das ſchimmern / oder das blicken / nicht gleich der Schal / oder Krach der Buͤchſen erfolget. Und ſchreibet Libertus Fro - mondus lib. 2. Meteorologieorum artic. 11. als An. 1624. den 6. Septembris / der Polniſche Printz (hernach Koͤnig) Vladislaus nach Loͤven in Brabant kommen / daß Er Fromondus / zwi - ſchen dem Blick / oder Coruscation, und dem Knal der Moſcheten / ſo bey einer Niderlaͤndiſchen Viertel Meil Wegs Jhme entgegen gangen / den Raum des Engliſchen Grueßes / ſo wol ze - hen Schlaͤg der Puls-Ader erfuͤlle / gezehlt ha - be. Das iſt / daß man darzwiſchen ein Ave Mariæ hette ſprechen koͤnnen. Welcher Autor auch lib. 4. cap. ult. artic. 9. da Er die Minen / oder die im Krieg gemachte / uñ mit Pulver ausgefuͤlte Graͤ - ben / oder Loͤcher / dem Erdbebẽ veꝛgleichet / am 266. Blat berichtet / als damals der Statt Maſtricht Mauren / zu beßerem Kriegs gebrauch / erneuertwoꝛden /92Die 20. Frag / des 4. Hundert. worden / ſeye ein Kriegsbedienter / ſo ein Haubt - mann / oder Oberſter / in einem Kuͤriß / den Schild in der Lincken Hand habende / ſonſten aber mit an - dern Waffen verſehen / ſtehend / und gleichſam zum Streit beraitet / mit einer guͤldenen / und glantzenden Ketten / ausgegraben worden / wel - cher des Jahrs 1579. als die gemelte Statt / vom Alexandro Farneſio, dem Herzog von Parma / erobert / alſo durch eine Mine, oder Cuniculum, begraben worden / und dergeſtalt 46. Jahr ge - ſtanden iſt. Wie der Schwediſche Nebel zu ma - chen? Sihe Continuationem deß Europæiſchen Flori, vom Auguſto An. 1658. an / p. 282. Was oberwente Belagerung der Statt Metz anbe - langt / ſo iſt derſelben einnehmung / von den Fran - zoſen / An. 1552. vorher gangen; davon Sleida - nus lib. 24. zu leſen. Charles Herſent, oder Ca - rolus Herſentius, in ſeinem Buch de la Souverai - nete de Metz, oder der Ober-Herrlicheit Metz / p. 182. ſeq. ſagt; als Koͤnig Heinrich der Ander aus Franckreich kaum (zu Metz) eingelaßen / und angenommen worden / hat Er ſich gleich zum Oberſten Herren daſelbſt gemacht / Jhme von den fuͤrnemſten des Adels / (des Principaux de la Nobleſſe), und den Gerichts-Geſchwornen / huldigen laſſen / und alda zum Statthalter den Gonnot / des Mareſchallen von Briſak Brue - dern / gemacht / auch eine ſtarcke Beſatzung in der Jhme underwuͤrffig gemachten Statt Metz hin -der -93Die 21. Frag / des 4. Hundert. derlaßen. Damaln hat Er auch bevolhen / des Reichs Wappen / welches an einem gar hohen Ort des Chors in der Haupt-Kirchen ſtunde / zu ſpalten (couper en deux les armes de l Empire) / an deßen ſtat eine Tafel geſezt worden / an welcher auch noch gemahlter geſehen wird der eꝛſte Buch - ſtab ſeines Nahmens / mit dem zunemmenden Mond / (de Croiſſans), und den Lilienblumen / umgeben; Darunder geſchriben worden: Hein - rich der Ander / der Francken Koͤnig / des Heyligen Teutſchen Reichs Schutzherr.

Die 21. Frag. Seyn die Kriegs-Leute one Unterſcheid zu werben / und anzunemmen? Und ſolle ein Fuͤrſt / in der Perſon / bey einer Schlacht fich befinden?

WAs das Erſte anbelangt / wil man / daß man nicht einen jeden / der daher laufft / in den Krieg ſchreiben / und annehmen / ſondern den Roͤmern folgen ſol - le / welche wol erwogen / wer in denſelben tauglich / oder nicht; weilen man aus der Erfahrung / wann nur auff die große Menge geſehen wird / daß ſolches oftmals großes Ungluͤck verurſachet hat. Man findet aller Orten faule / und tapfere untereinander vermiſchet / wie deßgleichen from - me / und boͤſe. Daher ein Fuͤrſt / ſo ein Kriegsvolck annemmen wil / auff eines jeden Vatterland / Alter / Leib / Gemuͤet / und das Leben / zu ſehen hat. Sin -94Die 21. Frag / des 4. Hundert. Sintemal immerzue ein Volck tauglicher zum Krieg / als das ander; und thuet der Ort auch nicht allein zur Staͤrcke des Leibs / ſondern auch zur Fuͤrtrefflicheit des Gemuͤets / vil. Wie ſol - ches der Unterſcheid der Jenigen / ſo große Son - nen-Hitz haben / und der Jenigen / ſo ferne davon / als die Mitternaͤchtiſche Voͤlcker ſeyn / bezeuget. Und werden die Neulinge / oder angehende Sol - daten / die aus den Laͤndern / da weder die Hitz / noch die Kaͤlte zu groß iſt / genommen / Andern vorge - zogen; weil Sie mehrers Gebluͤets haͤben / die Wunden / und die Todtesgefaͤhr / nicht zu achten; und denen es auch am Verſtand nicht leichtlich mangelt. Die Raͤuhe der Oerter thut aͤuch et - was. Das Alter betreffend / ſollen vornemlich die Juͤnglinge zum Krieg erwoͤhlet werden; item / die von Leib ſtarck / fein lang / und wolgeglidert; ein mit Tugenden begabtes Gemuͤet haben / hur - tig / und anſchlaͤgig ſeyn / weder den Schweiß / den Staub / und anders dergleichen; auch nichts / als die Unehr / und einen ſchandlichen Nahmen / fliehen. Die Erbarkeit machet einen tuͤchtigen Kriegsmann / und in dem Er ſich ſchaͤmet zu flie - hen / ſo erlanget Er den Sieg. Die Lebens-Art thuet hierzu auch vil. Dann die Bauers-Leute / ſo under dem Blauen Himmel / bey der Arbeit / erzogen / die Sonnen-Hitz / den Schatten / Baͤder / und die Wolluͤſte / nichts achten / einfaͤltigen Ge - muͤets / und mit wenigem vergnuͤgt ſeyn / zu allerArbeit95Die 21. Frag / des 4. Hundert. Arbeit dauerhafte Glider haben / das Eiſen / und allerley Laſt zutragen / und Graͤben zu machen / auff dem Boden zu ligen / Arbeit / und Mangel / zu einer Zeit / auszuſtehen gewohnt / und denen Winter / und Sommer / eines iſt / vil tauglicher / als Andere / in den Krieg ſeyn. Aber / wann man dieſe nicht haben kan / und es die Noth erfordert / ſeyn auch aus den Staͤtten taugliche zum Krieg / und ſonderlich aus den Handwercks-Leuten die Schmide / Schloßer / Wagner / Metzger oder Fleiſchhauer / wie auch die Jaͤger / zu nemmen: Hergegen Vegetius die Fiſcher / Vogelſteller / Leb - zelter / oder Lebkuchenbacher / Paſtettenmacher / Weber / und alle die / ſo etwas / das in das Frau - enzimmer gehoͤrig zu ſeyn ſcheinet / arbeiten / von dem Soldatenweſen ausſchleußet. Aber hierinn wißen vornehme / und verſtaͤndige Kriegs-Be - diente / ſo man inſonderheit zur Werb: und Mu - ſterung nimmet / auch einen Unterſcheid zu ma - chen. Ob man aber mehrers Fremde / als Jn - heimiſche in den Krieg werben / und annemmen ſolle? iſt eine andere Frag / Darauff geantwor - tet wird / daß man die Fremde nicht ausſchließen ſolle; ſonderlich wann großer Gewalt / und Ge - fahr verhanden. Jedoch / daß derſelben nicht mẽh - rere / als der Einheimiſchen; und Sie nur einen Theil des Kriegs-Heers machen; die groͤſte Macht aber bey den Einheimiſchen beſtehe. Dann96Die 21. Frag / des 4. Hundert. Dann diſe koſten weniger in den Waffen abzu - richten / als die Fremden um den Sold anzu - nemmen: Seyn auch getreuer / und laßen Jh - nen ihr Vatterland / und Angehoͤrige / zu beſchuͤ - tzen mehrers / als Jene / angelegen ſeyn: findet ſich auch bey den Einheimiſchen ein groͤßer Ge - horſam / und Liebe zu ihrem Oberſten: Da her - gegen die Fremde vilmals ungetreu ſeyn / meh - rers auf das Gelt / und den Raub / als auff Be - ſchuͤtzung des Fuͤrſten / von deme Sie ſeyn ge - worben worden / und ſeines Volcks / und Landes / ſehen; auch gerne / ſonderlich / wann man an eine Schlacht gehen ſolle / Auffruhren anrichten / und ſich nicht wollen bevelhen laſſen; auch den Freund / wie den Feind halten; aus Helffern / und Beſchuͤtzern / ſelber Lands: und Oerter-ver - derber / und Pluͤnderer / werden; oder ſonſten den Einwohnern / und dem Gemeinen Gelt-Ka - ſten / beſchwerlich ſeyn / und das Gelt aus dem Lande fuͤhren; auch ihnen den Sieg / und die Beute / zuſchreiben.

Was das Ander anbetrifft / ſo iſt zwar weni - ger nicht / wann ein Fuͤrſt ſelbſten bey einem Tref - fen iſt / daß dardurch die Soldaten angefriſchet werden / daß Sie deſto tapferer ſich verhalten / damit Sie deſto mehrers belonet werden / wann Sie ſehen / daß der Feld-Herr auff eines jeden Tapferkeit / und Faulkeit / gute Achtung gibet. Daher97Die 21. Frag / des 3. Hundert. Daher die Macedonier / als Sie wider die Jlly - rier / und Thracier / ſtreiten wolten / auch ihren Koͤnig / ſo noch ein Kind / mit ſich in das Treffen genommen. Aber rathſamer / und nutzlicher iſt es / wann ein Fuͤrſt bey der Schlacht ſich nicht be - findet. Dann Er ſolle fuͤr ſich ſelber Sorg tra - gen; wie auch fuͤr die Seinige / damit / wann et - wan der Außgang anders / als man verhoft / Er noch uͤbrig ſeye / den Sachen in andere Weg Rath zu ſchaffen. Solle derowegen Er / als das Haubt / und an deßen Wolfahrt eines gantzen Fuͤrſtentums / und Koͤnigreichs / Heil / und Wol - fahrt gelegen / ſich nicht ſelber in eine Gefahr be - geben; ſondern / durch ſeine hierzue beſtelte / den Krieg / als die Keyſer Auguſtus / Juſtinianus / und Andere mehr / gethan / fuͤhren laßen; es ſeye dann / daß es mit einem Reich / Stand / und Lan - de / auch der Sach ſelbſten / alſo beſchaffen / daß / ohne Gegenwart des Koͤnigs / oder Fuͤrſten / da nicht zu helffen / ſo wollen die Politici, daß einem ſolchen Ober-Haubt erlaubt ſeye / in der Perſon ſich bey dem Treffen zu befinden. Sihe Joan. Ger - hardum, quæſt. polit. 2. 3. 4. decad. 7. und die Er daſelbſten anziehet.

Die 22. Frag. Seyn die Graͤntzen eines Landes durch Krieg / zu erweitern? Und was haſtu etwan noch weiters hiebey zu erinnern?

GEs98Die 22. Frag / des 4. Hundert.

ES ſeyn vil in der Mainung / daß es er laubt ſeye / die Leute zur Gerechtig - keit / und die Religion / oder den Gottes - dienſt / zu zwingen / und ſeyen die Barbariſche Voͤlcker gleichſam wilde Thier / welche unge - zwungen ſich Niemands underwerffen / und Gehorſam leiſten wollen. Man bringet auff die Bahn der Jſraeliten / und des Gennadii, (wel - cher wider die Unglaubige / den gemeinen Stande dardurch zu erweitern / Kriege gefuͤhret hat / und deßwegen in c. 49. Si non ex fidei, c. 23. quæſt. 4. gelobet wird) exempel. Hergegen Andere wollen / daß es einem Fuͤrſten nicht wol anſtehe / daß Er / wegen Begierde fremder Sachen / einen unnoth - wendigen Krieg vornehme / und dar durch Sich / und das Seinige / in Gefahr ſetze. Und ſeyn das unbilliche Waffen / die zur Urſach den Ehr - und Gelt-Geitz haben / wie Lipſius lib. 5. polit. c. 3. p. m. 334. ſagt. Es iſt vil beßer / daß ein Jeder das Seinige mit Ruhe beſitze / als daß Er / in dem Er eines Andern Sach begert / ſich in Gefahr bringe. Es fuͤhren ſolche ein zwifaches Übel uͤber den Gemeinen Stande / in dem Sie / wider das Goͤttlich / und Natuͤrliche Geſaͤtz / die Leute umb - bringen / einen andern beleydigen / und eines an - dern Guet zu ſich nemmen: und dann / daß Sie ihr aigen Volck / das Sie zu beſchuͤtzen empfan - gen / der Gefahr des Todes vermeßenlich uͤber - geben. Jſt deßwegen ſchwer / und weit von derBillicheit /99Die 22. Frag / des 4. Hundert. Billicheit / ohn alles gegebenes Unrecht / und Un - billicheit / auch ohne Urſach / den Fremden / und Freunden / einen Krieg anzufuͤegen; weilen Je - mands mit Gewalt anzugreiffen / auch wider die Natur ſelbſten iſt. Und geſchicht gemeinlich / aus gerechtem Urtheil Gottes / daß die / ſo am erſten einen unbillichen Krieg vornemmen / am erſten umb den Friden bitten. Dann der Außgang des Kriegs wird gleichſam fuͤr einen gerechten Rich - ter / bey deme das Recht ſtehe / vom Livio lib. 21. c. 10. p. m. 405. gehalten; wiewol ſolches nicht allezeit zutrifft; ob ſchon man gemeinlich auff den Außgang eines Dings ſehen thuet. Man liſet von der Tartar Fuͤrſten / daß Er der Rußen Koͤnig / ſo einen unnoͤtigen Krieg wider Jhn vor - genommen / umgebracht / und aus deßen Hirn - ſchal ein ver gultes Trinck-Geſchirr habe machen laßen / mit der Schrifft: Diſer / ſo fremdes Guets begirig geweſen / hat ſein aignes verloren. Habe derowegen der Hannibal / ob Er wol bewaf - net geweſen / zum Scipio recht geſagt: es were das beſte geweſen / daß ihren Vaͤttern / von den Goͤttern / diſer Sinn / und Gemuͤet / gegeben wor - den / daß die Roͤmer mit Jtalia; die Carthagi - nenſer aber mit Africa / vergnuͤgt weren. Ger - hard. quæſt. 7. dec. 7. Sihe / was von denen / ſo ihre Herrſchafft zu erweitern ſuchen / & Tholoſan. lib. 11. de Rep. c. 1. n. 9. ſchreibet.

Was ſonſten dein Begehren anbelangt / habG ijich100Die 22. Frag / des 4. Hundert. ich naͤhermals geantwortet / daß es meines Stands und Gelegenheit nicht ſeye / von Kriegs - Sachen zu ſchreiben. Jedoch etlicher Fragen noch zu gedencken / ſo iſt

1. Ob es einem Chriſten erlaubt feye / Krieg zu fuͤhren? in der 15.

2. Ob man ſich der Kriegs-Liſte gebrauchen moͤge? in der 45. unſers erſten Hundert / Und

3. Ob man ſich des Geſchuͤtzes im Krieg be - dienen moͤge? in der 41. Frag / des andern Hun - derts / Bericht geſchehen.

4. Deßgleichen Ob man die Underthanen / zu Fridens-Zeiten / in den Waffen abrichten ſolle?

5. Was zu einem Krieg / denſelben zu fuͤh - ren / anfaͤnglich erfordert werde? Da / aus dem Chytræo, in ſeiner Saͤchſiſchen Chronick / geant - wortet wird / daß Keyſer Carl der Fuͤnfte geſagt habe / daß die Kraͤfften des Kriegs ſeyen das Gelt / die Proviant / und das Kriegs-Volck. Wann aber aus denen man eines manglen muͤeße / ſo wolte Er ein altes Kriegs-Volck er - woͤhlen / mit deßen Fleiß / und Tapferkeit Er ihme die andere beede / namlich Gelt / und Proviant / zu uͤberkommen getraute. Ligt daher die Macht des Kriegs / wie Theils wollen / nicht eben an dem Gelt / ſonſten hetten die Griechen die Roͤmer / und Darius / den Alexander uͤberwunden; aber Sie ſeyn unden gelegen / und denen Platz machenmuͤeßen /101Die 22. Frag / des 4. Hundert. muͤeßen / die mehrers auff die Tapferkeit ihres Kriegs-Volcks / als auff das Gelt / ſich ver - laßen.

6. Ob / in einem aͤußerlichen Krieg / man ſich Neutral / das iſt / keinem Theil anhaͤngig / ver - halten ſolle? Darauff wird mit Ja geantwor - tet / Erſtlich / wann Einer aus beeder miteinander kriegenden Theilen einwilligung / ſelbſten das Seinige ſchutzen / und erhalten kan. Und derge - ſtalt haben die Lotharinger / Savoier / und Bur - gunder / in ſicherem Friden / und Ruhe / gelebt / ſo lang ſie ſich der benachbarten Fuͤrſten Krieg enthalten: Aber / ſo bald der Herzog von Sa - voia ſich zur Hiſpaniſchen Partey geſchlagen / iſt Er von den Franzoſen ſeines Landes vertriben worden. 2. Wann Einer ſo maͤchtig iſt / daß Er keinen / der obſigen moͤchte / zu beſorgen hat. Da es dann Rathſam iſt / ſich Neutral zu halten. Dann hiedurch wird die Gefahr abgewendet / der Unkoſt erſparet / die Kraͤffte aufrecht erhal - ten / und Anderer Jrꝛtum Jhme offt zu nutzen gemacht. 3. Wofern es nicht das anſehen hat / wann Einer / unter den Kriegenden / in Gefahr komt / wir auch in Gefahr kommen / und ſein Verderben Uns hinnach ziehen moͤchte. Wann aber dieſe drey erzehlte Urſachen nicht verhan - den / ſo iſt es beßer / daß man dem Ariſtheno, Achæorum Prætori, beym Livio lib. 32. cap. 21. nochfolge. Dann der geſtalt / wann man es mitG iijkeinem102Die 22. Frag / des 4. Hundert. keinem Theil halten wil / es ſolchen / wie denen / ſo im mitten eines Hauſes wohnen / er gehet / welche / von den Obern begoßen / oder ſonſt unruͤhig ge - macht; von den Undern aber mit dem Rauch geplagt werden.

7. Ob die Verachtung des Feindes iemals nutzlich geweſt ſeye? Nein. Sihe Livium lib. 21. c. 43. Dann / in dem Sie den Feind verachten / ſeyn Sie ſicher / und unberaitet / bewafnen den Feind / und machen ihn vorſichtig; Sie aber be - rauben ſich der Waffen ſelber. Es wird an ei - nem Feinde ſicherlich nichts verachtet; Den du verſpotteſt / den wirſtu durch deine Nachlaͤßigkeit ſtaͤrcker machen / ſaget Curtius lib. 6. c. 3. n. 11. Und Vell. Paterculus lib. 2. p. 331. Es wird keiner geſchwinder underdruckt / als der nichts foͤrchtet; und iſt ein gar gewonlicher Anfang des Un - gluͤcks die Sicherheit; Es iſt nichts ſelzams / daß ein geringer Hauff / eine große Menge der Feind / ſo veraͤchtlich / und unberaitet / in den Streit ge - tretten / erlegt / und verjagt hat; Thucyd. lib. 2. de bello Peloponnes. p. m. 68. Solle deßwegen di - ſes von Jedermann wol zu Gemuͤet gezogen wer - den; daß man in dem Krieg nichts verachten ſolle; und daß nicht ohne Urſach geſagt werde; Daß eines Forchtſamen Mutter nicht zu weinen pflege; Æmilius Probus, in Thraſybulo, p. m. 79.

8. Ob auch die Weiber eines Kriegs-Obri -ſten103Die 22. Frag / des 4. Hundert. ſten Stelle / oder Amt / vertretten moͤge? Ant - wort / Ordenlicher Weiſe nicht: Dann / vor al - len Dingen ſolle ein Oberſter die Lieb / und Gunſt der Soldaten Jhme zu wegen bringen / welches dann inſonderheit geſchihet / wann Er vil mit Jhnen umgehet; weiln dieſelbe mehr auff ſeine Werck / und Thaten / als auff die Reden / achtung geben. So iſt es eines tapfern / und beſtaͤndigen Gemuͤets / ſich in Widerwaͤrtigkeit nicht entſetzen; auch nichts thun / deßwegen Einer koͤnftig ſagen moͤchte / ich hette es nicht gemeint. Welches / und dergleichen anders mehr / von den Weibs-Per - ſonen nicht verrichtet werden kan / als die weich und zart von Fleiſch / ſchwach von Leib / unbeſtaͤn - dig an Gemuͤet / erſchrocken an Verſtand / zwei - felhaftig im Rathſchlag / der Kriegs-Sachen unerfahren / im Treffen verwegen / und vermeßen. Deßwegen / als der Tuͤrck das Conſtantinopoli - taniſche Reich mit Krieg angegriffen / haben die Staͤnde nicht zugeben wollen / daß die Conſtanti - nopolitaniſche Keyſerin Eudoxia den Krieg fuͤh - ren ſolte; ſondern Sie mueſte den Romanum Dio - genem, einen tapfern Kriegsmann / zur Ehe nem - men. Und wann man ſagen wolte / es weren aber die Weiber / ſonderlich die Alten / liſtig / und koͤn - ten daher / was Sie mit der Staͤrcke / und an - derm / nicht ausrichten moͤchten / durch Liſt zu we - gen bringen: So iſt doch nichts neues / daß man - che mit ihrer Liſt betrogen worden: Alte FuͤchsG iiijwerden104Die 22. Frag / des 4. Hundert. werden auch gefangen. Welches Ludovicus Sfor - tia, Fuͤrſt zu Meyland dem beruͤmten Kriegs - Oberſten / Bartholomæo Livano zuverſtehen ge - ben / als Er Jhme / wie Bonifacius, in hiſtoria lu - dicra lib. 5. c. 9. ſchreibet / einen alten / in einem ei - ſenen Kefficht eingeſchloßenen Fuchs verehret hat. Zwar man exempel hat / und ich deren auch anderswo gedacht / daß Theils Weibs-Perſonen Mans-Aembter im Krieg verwaltet haben: Aber ſolche ſeyn ſelzam / und machen etlich weni - ge Schwalben keinen Sommer.

9. Solle man den uͤberwundenen Feinden Halßſtarrig nachſetzen? Nein / ſondern demſel - ben eine ſilberne Brugge machen / damit Er flie - hen moͤge. Dann die Verzweiflung machet kuͤne Leute / und wann keine Hofnung des Lebens da / ſo er greift die Forcht die Waffen / daß es heiſt: Sæpè etiam victis redit in præcordia virtus. Wie dann man exempel / wann man den Fluͤchtigen Feinde / ſo heftig verfolgt / daß Er ſich wider ge - wendet / nicht allein tapfer gewehret / und mit zu ſterben begehrt / als der / daß Er ſterben muͤeße / gewuſt hat; ſondern auch die hin und wider Zer - ſtreute / und des Raubs begirige Überwinder ge - ſchlagen / und einen herrlichen Sig davon ge - bracht hat. Wann die Thier da hin ſterben wol - len / ſeyn ihre Biß am gefaͤhrlichſten. Und iſt kein ſchaͤdlicher Feind / als der in die enge getriben beherzt / und kuͤn gemacht wird: Welches Senecalib. 105Die 22. Frag des 4. Hundert. lib. 2. natural. quæſt. c. 59. alſo geben: Nullus per - nicioſior hoſtis est, quàm quem audacem angu - ſtiæ faciunt. Siehe von den obgeſetzten fuͤnff letztern Fragen Vlricum Weißland / in quæſt mi - ſcellan. Hiſtorico-politicis, under dem præſidio Herꝛen Matthiæ Berneggeri, diſputi rt. Es ſol - len Jhnen die Obriſten / in dem Zug / und Quar - tiren / inſonderheit die Geiſtlichen / auch alte Leut / Weibsperſonen und Kinder / laßen bevolhen ſeyn. Es ruͤhmet Heinrich Junghans / Pfar[]er zu Conſtappel / im 2. Theil ſeines Evangeliſchen Hand: und Troſtbuchs ꝛc. den Chur Saͤchſiſchen Obriſten / Herꝛen Johann Sigmund von Liebe - nau / daß Er den Geiſtlichen Perſonen aller Or - ten Gunſt / und Schutz / erwiſen; welches auch GOtt Jhme nicht unbelont gelaßen; in dem Er 2. gefaͤhrliche / ja toͤdtlich geachtete Schuͤß / auff ihn / von demſelben gantz wunderlich ohne Scha - den / abgewendet / daß der eine / auß der Schan[tz]en fuͤr Zittau / gleich die Silberne; der ander aber / in der Witſtocker Schlacht / die guͤldene Muͤntze / ſo beſagter Oberſter bey ſich getragen / treffen / und gantz brait ſchlagen; Jhme aber ſonſt weiter keinen Schaden zufuͤgen muͤgen. Jn welchem Stuck Er Obriſter ſich ruͤhmen koͤnnen / daß Er / wider ſeinen Feind / ſilberne / und guͤldene Ruͤ - ſtung zu Felde gefuͤhret habe. So du von Kriegs - ſachen etwas mehrers zu wiſſen begehreſt / ſo liſe den Vegetium, Frontinum, Grotium, und anders mehr / ſo davon geſchriben haben.

Die106

Die 23. Frag. Wie vielerley ſeyn die Ritter Orden?

DReyerley heutiges Tags. 1. die Jenige / ſo Sacri Ordines militares, von den Franzoſen Religiones, und de Maille; von den Hiſpaniern Habitus; von den Jtalianern di Croce; und von den Teutſchen Creutzherꝛen genant werden. 2. Die ſo von den Keyſern / Koͤnigen / und andern Fuͤrſten / ſo ihnen den hoͤchſten Gewalt zuſchreiben / gemacht wer - den / und Equites Torquati, von den Jtalianern di Collana; von den Franzoſen de Raille, und von den Teutſchen Ritter vom Halsband / oder Ket - ten: und dann. 3. Die Equites Aurati, von den Jtalianern di Spronſe, oder Sperone; von den Franzoſen de Paille; und von den Teutſchen / die Ritter vom guͤldenen Sporn / (weil Sie Gold an Sporen / und dem Degen / tragen doͤrffen) ge - nant. Jns gemein werden Sie alle von den Teut - ſchen / und Niderlaͤndern / Ritter / von den Latei - nern Equites, von den Jtalianern Cavalieri, von den Hiſpaniern Cavalleros, von den Franzoſen Chevalliers, von den Cambro Brittannis Mar - gogh, (vom reitten) von den Engellaͤndern aber / Knightes, oder Knechte / Diener / Servienten / ge - heiſſen. Hieronymus Megiſerus, in delitiis Ordi - num Equeſtrium, oder von dem Ritter Orden / Anno 1617. zu Leipzig in 8. gedruckt / ſagt / im 1. Cap.107Die 23. Frag / des 4. Hundert. Cap. daß der Ritterſtand in gemein in 3. Theil getheilt werden moͤge / weil ſich in demſelben drey - erley Sorten der Ritter befinden. Dann Et - liche ſeyen / und moͤgen genennet werden die Rit - ter der Kleinoth / Ketten / oder Halßband: Die Andern ſeyn die Geiſtliche Ritter / oder Creutz - Herꝛen: die Dritten die Ritter des guͤldin Sporns. Unter die Erſte / oder die Equites, oder Milites Torquatos, oder die Cavalieri de gli Ordini di Collana, ziehet Er fuͤrnemlich dieſe II.

1. Des guͤldin Fluͤßes / Schaͤppers / guͤldin Laͤmleins / aurei Velleris, oder del Toſone, ſo auch die Ritter des Burgund: und Oeſterreichiſchen Ordens / und / von den Franzoſen / du Toiſon d Or, der guͤlden Woll / genant werden.

2. S. Georgii, Periscelidis, Order of the gar - ter, des Hoſenbaͤndels / oder des Engellaͤndiſchen Ordens Ritter.

3. S. Michaëlis, in Franckreich / ſo mit dem Orden S. Spiritus gemeinlich ertheilet wird / und die Ritter / ſo der Koͤnig daſelbſt machet / beeder Orden Ritter genant werden.

4. Der Verkuͤndigung Mariæ, oder die Cavalieri della Nonciata, bey den Savoiern.

5. Der Tafel Runde Ritter / oder Cavalieri della Tavola ritonda, in Engelland; ſo aber ab - gangen.

6. Des Sterns / in Franckreich; So aber nicht mehr / außer daß etwan in den GroßenStaͤt -108Die 23. Frag / des 4. Hundert. Staͤtten der Scharwaͤchter Haubt-Leute / les Che - valiers du Guet genant / ſolchen noch haben.

7. Della banda, oder der Rothen Binden in Hiſpanien / ſo vergangen.

8. Dellæ genetta, oder Ginetæ, in Franckreich / ſo auch abkommen. Sihe Mennenium, p. 62.

9. Des Meerſchweins / oder der Stachelſau / bey den Herzogen von Orleans / in Franckreich / ſo auch nicht mehr.

10. Des zuenemmenden Monds / Cheva - liers du Croiſſant, bey denen von Anjou, in Franckreich / und Sicilien; ſo deßgleichen auf - gehoͤrt.

11. Des H. Geiſtes / in Franckreich / von de - me hie oben / und der ietzt der vornemſte Koͤnigli - che Orden daſelbſten rſt.

1. Zu den Andern / namlich den Geiſtlichen Nittern / oder den Creutz-Herren / referirt der be - ſagte Megiſerus dieſe folgende 17. Orden /

1. Der Johanniter / oder Malteſer Ritter / ſo noch in großem Anſehen.

2. Der Marianer / oder der Teutſchen Her - ren / ſo hin und wider in den Staͤtten ihre Haͤuſer noch haben; und auch der Preußiſche Orden genant wird.

3. Der Tempel-Herren / ſo abkommen.

4. Der Schwert-Bruͤeder / oder Creutz - Schwertler in Lifland / ſo ſich under den Teut - ſchen obgedachten Preußiſchen Orden begeben /wie -109Die 23. Frag / des 4. Hundert. wiewol iezt deren keiner mehr villeicht im Lifland ſeyn wird.

5. Ritter des H. Grabs / die Alten / ſo vom Bapſt Innocentio dem Achten / dem obernanten Johanniter Ritter-Orden einverleibt worden. Jhr Oberſter wohnte letzlich zu Peruſa / in J - talia.

6. Ritter des H. Grabs / die Neuen / ſo von der Franciſcaner Moͤnch Guardian, zu Jeruſa - lem / auff dem Grab Chriſti / zu Ritter geſchla - gen werden.

7. 8. S. Mauritii, und S. Lazari, Zween Savoiſche Ritter-Orden / die aber des Jahrs 1573. miteinander vereiniget worden ſeyn.

9. S. Stephani, deßen Hochmeiſter der Groß - herzog von Florentz iſt.

10. S. Jago, Ordo militum S. Iacobi de Spatha, oder S. Jacobs zu Compoſtell / in Gallicia.

11. di Calatrava, einem Ort / und Landſchafft im Spaniſchen Koͤnigreich Toledo, oder Toleto. So beyde noch verhanden.

12. d Alcantara, in Caſtilien / auch in Hi - ſpanien / ſo man ſonſten die Cavalleros d Aviſio, einer Stattin Portugal / nennet; wie Megiſe - rus wil / Andere aber zween Orden daraus ma - chen.

13. Die Ritter JEſu Chriſti / im Koͤnigreich Portugal.

14. Della Redemtione, oder della mercede,oder110Die 23. Frag / des 4. Hundert. oder S. Mariæ Redemtionis, oder der Erloͤſung / weil Sie die Gefangene erloͤſen ſollen / im Koͤ - nigreich Arragon; deren Obriſter zu Barcellona wohnet.

15. Die Ritter von Monteſia, einem Ort im Koͤnigreich Valentia, ſo aber under den ober - nanten Oꝛden der Ritter von Calatrava gehoͤren ſollen. Theils zwar referi ren diſen Monteſer Or - den ins Koͤnigreich Arꝛagon.

16. Der Ungariſche Ritter Orden / wider den Tuͤrcken / von deme Er Megiſerus cap. 19. part. 2. zu leſen.

17. Ritter di Sancta Maria, Matris Do - mini, oder Fratridi Madonna in Italia, vom ge - meinen Mann Fratri Gaudenti genant / ſo noch zu Bononien / und Modena, verhanden ſeyn ſollen.

III. Equites Aurati, oder Ritter des guͤldenen Sporns / von denen beſagter Autor, im 20. Capi - tel / handelt; und aus denen ſonderlichvornehm ſeyn / welche ein neu erwoͤhlter Roͤmiſcher Koͤnig / und gecroͤnter Keyfer / machet / und wann Sie auff den Knien vor Jhme ligen / ihre Schultern mit des Keyſers Caroli M. Schwerd beruͤret / vor Zeiten aber wurden dieſelben nicht mit dem Schwerd geſchlagen / ſondern Jhnen das Schwerd / mit einem militeriſchen Guͤrtel / ſo ſchwer von guͤldenen Buckeln war / angethan; wie noch aus den gar alten Gemaͤlden zu erſehen;und111Die 23. Frag / des 4. Hundert. und hievon auch Franciſcus Mennenius, in deli - ciis Equeſtrium ſive Militarium Ordinum, pag. 5. 35. & 37. inſonderheit zu leſen.

Es ſeyn aber uͤber die Jenige / ſo hieoben vom H. Megiſero erzehlet worden / noch mehrere Rit - ter-Orden / als

1. Der Ritter von S. Catharina / am Berg Sinai / beym Grab der H. Catharinæ gemacht.

2. Der Ritter S. Mariæ vom Berg Car - mel / und S. Lazarus / ſo ihren aignen Meiſter in Franckreich haben.

3. Der Ritter della Calza, zu Venedig; ſon - ſten di S. Marco, oder von S. Marx / heutigs Tags / genant.

4. Der Ritter von S. Geoͤrgen zu Genua.

5. Der Ritter des Bads / oder Equites Bal - nei, in Engelland.

6. Der Ritter S. Andreæ vom Diſtel / und Rauten / im Koͤnigreich Schotten.

7. Der Ritter von S. Marien / oder des E - lephanten / im Koͤnigreich Dennemarck.

8. Der Ritter zweyer Orden / im Koͤnigreich Schweden / ſo aber / wie Mennenius am 160. Blat ſchreibet / bey veraͤnderter Religion / faſt abgangen ſeyn. Es hat aber die Koͤnigin Chri - ſtina An. 1653. einen neuen Ritters-Orden / d Amarante genant / geſtiftet / und auch den Hiſpa - niſchen Ambaſciador, Herren Pimentelli, bey ſei - nem Abſchied / damit verehret.

9. Der112Die 23. Frag / des 4. Hundert.

9. Der Ritter des wachſenden Monds / vom Marggraven Tyraze An. 1595. in Sici - lien / wider den Tuͤrcken angeordnet / ſo ein ande - rer / als der oben angedeute alte.

10. Der Ritter di Santa Militia, und von der empfaͤngnus unſer lieben Frauen / An. 1619. zu Wien / auch wider den Tuͤrggen / vom Herzog Carl von Mantua / und Nevers / auch etlichen andern voꝛnehmen Herren / angefangen.

11. Der Ritter von S. Geoꝛgen in Kaͤrnten / vom Keyſer Friderico IV. angeſtelt.

12. Der Ritter des H. Bluets Jeſu Chri - ſti / bey den Mantuanern / Anno 1608. ange - richtet.

So liſet man von den Rittern des Hunds / und Gokelhannens; den Rittern von den Pfingſtbluͤmlein in Franckreich; von der Lilien im Koͤnigreich Naͤvarra; von S. Thoma; S. Blaſio / und der Bußfertigkeit der H. Maͤrty - rer; von S. Salvatoro in Arragonien: vom Freudenberg / oder Mongoia: von Truxillo: der Bruͤder / und Schweſtern von der Bueß des H. Dominici: der Ritter von Cypern; der Tau - ben: der Aeher im Franzoͤſiſchen Britannien: den Rittern des Schiffs: den Rittern der Or - den durch die Baͤpſte angerichtet / als / Chriſti / S. Peters / S. Pauls &c: den Rittern S. An - tonii, bey den Mohren / und in Franckreich; und andern mehren; deren zu gedencken ich nicht achtenoͤthig113Die 24. Frag / des 4. Hundert. noͤthig zu ſeyn; ſondern verhoffe / du dich / mit den erzehlten vornemſten / abſpeiſen laſſen; und ſo du etwas weiters zu wiſſen hievon begehreſt / die be - ſagte / Mennenium, und Megiſerum; deß - gleichen den Franciſcum Sanſovinum, Aubertum Miræum, D. T. V. Y. de l’origine des Ordres Mi - litaries und Andere mehr / So von den Rit - terlichen Orden geſchriben haben / dir bekant ma - chen werdeſt.

Die 24. Frag. Haſtu nicht neulich etwas von wunderli - chen Faͤllen / und Begebenheiten / geleſen?

ES wird dir villeicht bewuſt ſeyn / wie des 1658. Jahrs / am H. Himmel - farts Tage / umb 2. Uhr Mittags / un - ter der Predigt / ein großes Gemaͤur / des Thurns der Kirchen zu S. Marien / in der Statt Garde - leben in der Marck Brandeburg / da man daß weitberuͤmte koͤſtliche Bier breuet / ſich mit einem er ſchroͤcklichen Gepraßel / her under geſtuͤrtzet / daß Gewelbe durchſchlagen. 22. Menſchen / und dar - unter 11. Manns; und 11. Weibsperſonen (namblich 8. Manns: und 3. Weibsperſonen / aus S. Niclas / und 3. Manns: und 8. Weibs - perſonen / aus S. Marien Pfarꝛ; aus welchen 22. Perſonen 3. Junge Geſellen / und 3. Junge Maͤgdchen; item ein vornehme Wittwe in S. Marien / und ein arme Hirten Wittwe in S. Ni -Hclas114Die 24. Frag / des 4. Hundert. clas Pfarꝛ / geweſen) alſo getroffen / daß Theils gleich / Theils des andern Tags / geſtorben / ohne die Zerquetſchte / und ſehr Beſchaͤdigte: Der Prediger / die Præceptores, die Schulknaben / und vil Andere Leute ſeyn gleichwol beym Leben er hal - ten / und die Verwunte wider geheilet worden; auch in der Kirchen / Altar / Predigſtul / Tauffe / der Herꝛen Geſtuel / und die Orgel / gantz gebli - ben. Herꝛ Laurentius Schultz / der Kirchen da - ſelbſt Paſtor / und Special Superintendens / hat hernach eine Predigt hieruͤber gethan / ſo zu Helmſtat gedruckt worden; darinn Er auch / ne - ben andern / die hernachfolgende zwey Geſchich - ten anziehet / und Erſtlich pag. 65. ſeq. daß Luthe - rus einen neuen Keller machen laßen / und daß neue Gebaͤu zubeſehen / mit ſeiner Frauen / hinein gangen ſeye. Alß Er wider heraus gangen / hab ſich ein Gerumpel / und Gepraßel / hinder Jhm / er hebt / und ſeye der neue Keller wider eingefallen. Am 67. Blat hat Er dieſe: Zu Schilde / im Ehurfuͤrſtl. Saͤchſiſchen Amt Torgau / wird Anno 1553. am 18. Novembris / ein Maurer / in einem Bruͤnn uͤberfallen / den Er ausbeßern ſolte. Der faͤllet ein / und uͤberfaͤllet den Maurer / vier Tag nacher laͤßet die Obrigkeit den Ort raͤumen. Am fuͤnfften Tage trifft man einen großen Stein / beym Auffraͤumen / an. Da ſtoßen die Arbeiter mit einer Stangen hinab / zu erfah - ren / obs noch tieff hinab ſey / ſtoßen den uͤberfallenMau -115Die 24. Frag / des 4. Hundert. Maurer auff die Naſe / welcher alſobald ge - ſchrien / Er were noch beym Leben / man ſolte ihn / nach GOttes Willen / wider herauß helffen. Zwo Stunden nach Mitternacht hat man den Maurer hinder der Leiter ſtehend gefunden / de - me die Beine zwar mit Erden uͤberfallen wa - ren / aber daß Hertz war geſund / und ließ Er ſei - nem Weibe ſagen / ſie ſolte ihm eine Bierſuppen machen / denn Er were ſehr hungerig. Ehe Er kaum dieſe Rede anbracht / faͤllet daß Gemaͤur zum andern mal ein / und meinet nu Jedermann / es ſey alles vergeblich / dieſen Mann zu retten: Aber / durch Anregung der Obrigkeit / fuhren Sie mit der Arbeit fort / und finden den armen Mann / zu Mitternacht / friſch / und Geſund / zie - hen ihn herauß / da Er nun in die 88. Stunden / in großer Angſt / und Noth / under der Erden / und Steinern / geſteckt. Biß hieher gemelter Herꝛ Pfarꝛer.

Ein anderer Pfarꝛer / aber in Francken / zu Gleußen / Herꝛ Petrus Franck / ein gueter Hiſto - ricus, hat diß 58. Jahrs / mich / den 21. Weinmo - nats / unter andern berichtet / daß Anno 1652. den 24. Hornung zu Abend / des Schuelmeiſters zu Herꝛeth hausfrau / Eliſabetha Moͤhrlerin / ei - nes geweſten Meſners zu Ulin / im Muͤnſter / Tochter / im Pfarhauſe zu gemeltem Gleußen / ſein / des Ehrengedachten Pfarꝛers damals drit - halb jaͤhriges Soͤhnlein / Nicolaum Francken /H ijauff116Die 24. Frag / des 4. Hundert. auff dem Arm tragend / zur Stuben hinaus / oh - ne Liecht / gegangen / da eben die Frau Pfarꝛerin mit dem Liecht im Keller / und dazumal deßen Fallthuͤr gleich vor der Stuben / und offen war / mit dem Kind / ſtracks vor ſich / in den Keller hin - ein auff den Kopff geſchlagen / die Bein / oder Fuͤſſe aber auff der undern Treppen / oder Stie - gen / auff gelegen / und gleichwol Jhnen beeden ſolcher gefaͤhrlicher Fall unſchaͤdlich geweſen ſeye. Sihe ein ſonderbare Geſchicht / auch von dannen uͤberſchriben / in der 26. Frag des dritten hundert. Und wie dem Marggraven von Beue - ron, zween Tag zuvor / ehe Er Anno 1658. zu Paris geſtorben / als Er zur Ader gelaßen / aus derſelben ein Wurm einer Spannen lang gezo - gen worden / die Franckf. Herbſt Relation / ſelbi - gen Jahrs / p. 95.

Ein ſonderbars Exempel / ſo aus einem ver - meßenen Schwur / und Fluch / ſich An. 1599. zu Gerhardsberg / in Flandern / mit einem Zoͤl - ner / begeben / erzelet Libertus Fromondus lib. 2. Meteorol. c. 3. p. 64. ſeq. Derſelbe hate / mit ei - er andern Hader-Katzen / einen Zanck / an S. Andreas Abend / und alſo zukalter Zeit / da kein Donnerwetter verhanden geweſen / und ſchwur / wann deme nicht alſo ſeye / oder die Sach darum ſie geſtritten / nit alſo ſich verhalte / Er wol leyden moͤge / daß ſein Leib zu Aſchen werde. Welches dann auch dieſelbe Nacht geſchehen iſt. Es warda -117Die 24. Frag des 4. Hundert. damaln alhie / zu Gerhardsberg / Pfarꝛer / Herr Henricus Culens, S. Theol. Licent. welcher ſol - che verwunderliche Geſchicht mit dieſen Verſen beſchriben:

Pulvereum humana vidi ſub mole cadaver:
In tanto nusquam corpore corpus erat.
Omnia pulvis erant, iterùm dico, omnia
pulvis;
Et verſa in cineres machina tanta fuit.
Omnia pulvis erant, cervix, caput, ilia,
nervi,
Oſſaque cum pleno ventre, ſaburra, nates.
Pulvis erant crurum tenus omnia: qua velut
ictu
Indeclinato cæſa fuiſſe putes.

Der Autor ſetzet dieſe Wort darzue: Auditc hæc, Athei, & agnoſcite vindicem Numinis ma - num. Ja / alle Flucher ſollen ein Beyſpil alhie nemmen / wie es etwan Jhnen auch er gehen moͤchte.

Er / der Autor / beſagten Buchs / hat auch d. cap. 3. artic. 6. ein ander ſchroͤcklich exempel / aus des VVolfg. Meureri Meterolog. ſo ſich mit einem Diener / auff der Straßen von Leipzig / nach Torgau / begeben / welcher durch den Stral alſo gehling aus den Augen der Menſchen hinwegg gerafft worden / daß man ihn hernach nirgents mehr hat ſehen koͤnnen. Und vermeint Er / daß ſein Fleiſch / ſamt den Beinen / zu Aſchen / undH iijvon118Die 24. Frag / des 4. Hundert. von dem Winde verwehet / oder zerſtreuet wor - den. Und thuet beſagter Fromondus dieſe Wort darzue: Etneſcio, an longè diſpar Romuli exitus, Romæ conditoris, de quo Livius. Die Geſchicht mit einem halbgewachſnen Maͤgdlein / Namens Margaretha Engelhartin / von Megersheim / drey Viertelſtund von Waßertritingen buͤrtig / wie ſolches Anno 1634. nach der Noͤrdlinger Schlacht / in der Flucht / zu Heßenthal / ein halbe Stund von Schwaͤbiſchen Hall / unverſehens / in einer Nacht / nachdem es ſich Abends friſch / und geſund / mit gantz geradem Leib / und Gliedern / nidergelegt / an beyden Schenckeln ſo gantz er - krummet / daß des Morgens beyde Knie an den Bruͤſten angeſtanden / daß Sie / nach einer ſchweren Kranckheit / gantzer acht Jahr ſehr elend / und gantz krum ſeyn muͤeßen / auch anderer geſtalt nicht von der Stelle kommen koͤnnen / als daß Sie die eine Seiten des Leibs / ſamt derſelben Fuß / etwas beweget / und alſo ſitzend / und an ein Staͤblein ſich haltend / hat fortrutſchen muͤßen; biß daß Anno 1642. ſie am Tag Nicolai / an der lincken Hand / zur Ader gelaßen / ſich Abends nidergelegt / bey 3. Stunden ein uͤberaus großes Reißen im Leib / und darauff zwiſchen 11. und 12. Uhr / in der Nacht / ein ſolches Dehnen der Glieder empfunden / daß Sie nicht anderſt ver - meint / als wuͤrde ſie nun ihr Leben enden muͤeſ - ſen; aber / als der guͤtige Gott unverhofft Gna -de119Die 25. Frag / des 3. Hundert. de gegeben / daß ſie ihre Schenckel wider ſtrecken koͤnnen / Sie ſich / in einer halben Viertelſtund / gehling alſo aufgericht / daß Sie gantz gerad worden / und / an ihren Glidern gantz unverſehrt wider auffrecht hat gehen koͤnnen; Das wird dir / ſonders Zweifels / aus einem gedruckten / und mit Kupfer-Figuren bezeichneten Bericht / vorhin bekant ſeyn. An. 1650. den 30. Januarii, hat ſich anderthalb Meile von Roſchild / gegen Coppen - hagen / eine Schantze von ſich ſelbſt auffgeworf - fen / mit roten Steinen gantz zierlich ausgeſetzt / hat gehabt zween Abſchnitte / und einen Graben mit Waßer gefuͤllet; Auguſtin. Limmer / in der Leipz. Neuen Jahrs Relat. de An. 1659 p. 48.

Die 25. Frag. Solle man bey Erb-Theilungen eine Gleichheit zwiſchen Manns: und Weibs-Perſonen halten?

ALſo wollen Jhrer vil / welche zu ihrer Mainung nachfolgende Urſa - chen anfuͤhren. 1. Daß es eine ſchwere Straff were / Jemands / one rechtmaͤßige Ur - ſach / von der Erbſchafft auszuſchließen / die Jh - me die Natur / und gemeiner der Eltern Wunſch / zuaignet. 2. Es ſcheine unmenſchlich zu ſeyn / daß in den Erb-folgungen die Manns-Perſonen ein mehrers Recht / als die Weibs-Perſonen haben ſolten / dieweil beede Geſchlecht in erhaltung des Menſchlichen Geſchlechts / gleiches Amt vonH iiijder120Die 25. Frag / des 4. Hundert. der Natur / haben. Und daß die Weiber / auch wegen der Geburts-Gefahr / mehrers den Maͤn - nern vorzuziehen / als nachzuſetzen / ſeyen. 3. So were es unbillich / wann die Maͤnner / die Weiber erben; daß die Weibs-Perſonen / von der Maͤn - ner Erbſchafft ſolten aus geſchloßen werden; oder nicht zugleich mit denſelben erben / und gleiches Recht mit denſelben haben. Sihe l. maximuni vitium 4. C. de liberis præterit. 4. Der Unter - ſcheid des Geſchlechts ſcheine auch deßwegen zu verwerffen ſeye / weilen die Weibs: den Manns - Perſonen / wegen Wuͤrdigkeit der Natur / Vor - trefflicheit / und Adelicheit / keines wegs geringer zu ſeyn / es das Anſehen habe. 5. Der Unter - ſcheid des Manns / und Weibs / beſtehe nicht in der Seel / ſondern nur in etlichen Theilen des Leibs / ſo die Natur alſo erfordere. 6. Und wann gleich etwan die Maͤnner / in etlichen des Leibs und Gemuͤets Gaben / die Weiber uͤbertreffen; ſo gehen doch dieſe den Maͤnnern an Schoͤnheit / und etlichen andern ſonderbaren Leiblichen / und Natuͤrlichen Zierden / und Gaben / vor. Und beſchreibe ſonderlich Cornelius Agrippa ein Weib gar ſchoͤn: So finden ſich deßgleichen in Geiſt - lich: und Weltlichen Hiſtorien vil ſchoͤne Wei - ber aufgezeichneter. 7. Es faͤhle auch nicht an vi - len exempeln / daß des gleichen / an Gemuͤets-Ga - ben / die Weiber den Maͤnnern ſeyn vorgegan - gen; und zwar an Heyligkeit / und Gottesfoꝛcht /in121Die 25. Frag / des 4. Hundert. in Religtons / und Glaubens Beſtaͤndigkeit / und andern Tugenden / Wercken / und Geſchaͤfften der Gottſeeligkeit. Wie dann gemeinlich die Ketzereyen von den Maͤnnern / und nicht von den Weibern / entſtehen; auch Chriſtus der HErꝛ nicht von den Weibern / ſondern den Maͤnnern / gecreuziget worden. 8. So werde den Weibs - Perſonen nicht ein geringer Lob / wegen anderer Tugenden / ſonderlich wegen der Gerechtigkeit / und Weißheit / gegeben. 9. Und werde Jhnen noch ferners die Wißenſchafft gueter Kuͤnſten / erfahrenheit zu regieren / auch Krieg zu fuͤhren / zugeſchriben / deßwegen Sie dann / mit den Maͤn - nern / zugleich erben / und in den Herꝛſchafften Theil haben ſollen. 10. Und werden deßgleichen die Einwuͤrffe / wegen Weiblicher Gebrechen / als / daß Sie leichtſinnig / wandelbar / und unbe - ſtaͤndig ſeyen / abgeleinet / und hergegen Exempel der Beſtaͤndigkeit / auch in der Pein / und Mar - ter / eingefuͤret. Und 11. ihr ſonderbare Zuͤchtig - keit / und Keuſchheit / auch ihren Ehemaͤnnern er - wiſene eheliche Lieb / Treu / und Beſtaͤndigkeit / ge - ruͤhmet: her gegen Theils Maͤnner Geilheit / Schandloſigkeit / und Vermeßenheit / durch die Hechel gezogen; die auch Wolluͤſtig / der Trun - ckenheit er geben / und verſchwenderiſch; da im Ge - gentheil die Weiber geſparſam / nicht geitzig / nuͤchtern / und maͤßig ſeyen. Und ferner auch von andern Laſtern / deren man daß vortrefflich /H vhold -122Die 25. Frag / des 4. Hundert. holdſeelig / und edle Weibervolck / unguͤetlich / und wider Recht beſchuldige / zu reden. Das alſo die Weiber / von Natur / den Maͤnnern in allem gleich / auch in theils Sachen denſelben uͤberlegen ſeyen. Daß Sie aber zu burgerlichen Geſchaͤff - ten / und offentlichen Aembtern / nicht gebraucht werden / auch darzue villeicht minder tauglich zu ſeyn ſcheinen / als die Maͤnner / das / ſagen Sie / ſeye mehrers der weichen erziehung / und dem Un - fleiß / oder Unachtſamkeit / daß Sie nicht auch in den Maͤnnlichen Wißenſchaften geuͤbet werden / als der natuͤrlichen Schwacheit / und Ungeſchick - lichkeit des Geſchlechts / zuzuſchreiben / wie Sie ſolches mit unterſchidlicher Voͤlcker Exempeln erweiſen wollen; auch viler hoher / und fuͤrtreffli - cher Perſonen Lobſpruͤch / dem Weiblichen Ge - ſchlecht zu Ehren gemacht / beybringen; und auß - laͤndiſcher Koͤnigreich Gebraͤuch / und Geſaͤtz / an - fuͤhren / durch welche die Erbfolge demſelben nicht entzogen wird; und dann viler hocher leuch - ter Koͤnigin Exempel hinzue thun / ſo ſehr loͤblich regiert haben; und entlich beſchließen / daß welche die Natur gleich gemacht hat / dieſelbe auch / durch das Erbfolg Recht / nicht zu unterſcheiden ſeyen. 12. Weiter / ſagen Sie / ſeye der Unter - ſcheid des Geſchlechts in der Erbfolgerey auch wider die buͤrgerliche Billicheit / dieweil hiedurch eine große ungleicheit / und Unainigkeit zwiſchen den Kindern / Bruͤdern / und Schweſtern / einge -fuͤhrt;123Die 25. Frag / des 4. Hundert. fuͤhrt; und bey den Fuͤrſtlichen Perſonen gar Krieg / auch der Geſchlechte / und des gemeinen Standes / Verunruhigungen / erwecket werden. So ſeye es auch dem Gemeinen Weſen nicht nuͤtz - lich / wann ein großes Guet / ſo gemeinlich großen Stoltz / und Widerſetzlicheit / verurſache / an ei - nem Ort beyſammen; ſondern vil beßer ſeye / wann ſolches / ſamt der Macht / getheilet werde. Und was dergleichen mehr die Jenigen / ſo dem Weibervolck daß Wort reden / beyzubringen pflegen. Wil allein ein Exempel der weiblichen Lieb und Treu / noch erzehlen. Es war zu Burgos, in Hiſpanien / ein ungefunder haͤßlicher Mann / mit nahmen Bernhard Valdaura, der ſehr ge - faͤhrliche / unreine / und faſt vergifte Schaͤden an ſeinem Leib hatte. An ihn verheuratete ſich eine junge / und uͤber alle maßen ſchoͤne / und tugend - ſame Jungfrau / die zwar von ſolchem ſeinem Zu - ſtande nichts gewuſt / noch deßen ſich verſehen hatte; gleichwol aber hernach ſich ſeiner mit aller Treu angenommen / und Jhme taͤglich / aufs al - lerfleißigſte ſolche Schaͤden geſaͤubert / und ver - bunden hat. Und / als Sie gefraget worden / wie Sie doch ſo groſſen Unflat / und Geſtanck / ver - tragen koͤnte? hat Sie zur Antwort gegeben: ich dancke meinem Lieben GOtt / der mir diſe Prob zugeſchickt / bey welcher mein treues Gemuͤt / und ungefaͤrbte Lieb / gegen meinem Mann / entdeckt / und offenbar gemacht wird. Dann / wo es ohnediſe124Die 26. Frag / des 4. Hundert. diſe Prob were / wuͤrde mirs niemand glauben / daß ich Jhn ſo hertzlich / und heftig / liebte. Hen. Junghans part. 2. Hand: und Troſtbuchs / pag. 459. aus Ludovico Vive.

Die 26. Frag. Was wird aber auff die beygebrachte Ur - ſachen fuͤr das Weibliche: an Seiten des Maͤnnlichen Geſchlechtes geant - wortet?

DJe Jenigen / ſo fuͤr die Maͤnner ſchꝛeiben / ſeyn mit dem Keyſeꝛ Juſtinian nit zu Frieden / welcher / auf einrathen ſeiner Gemahlin Theodoræ / ſo auff die letzte auch / als Er / der Keyſer etwas ſchwach im Kopff wor - den / faſt alles regiert hat / dem Weiblichen Ge - ſchlecht / ſovil Gnaden erzeigt / und demſelben ſchier immerzue mehr Freyheiten / als dem Maͤnnlichen / ertheilethat. Daher man / folgen - der Zeit / in Jtalia / Franckreich / Hiſpania / und Teutſchland / nicht darbey verblieben / ſondern die alte Gewonheit / ſonderlich bey den Koͤniglich / Fuͤrſtlich / Graͤfflich / Freyherꝛlich / und Adeli - chen Geſchlechten / meiſtentheils wider herfuͤr ge - ſucht / alſo / das / wo Mannsperſonen verhanden / die Weibliche / von der Erbfolge in dem Fuͤrſten - tumen / Herꝛſchafften ꝛc. gemeinlich aus geſchloſ - ſen worden ſeyn. Und vermeinen Theils / daß auch gedachter Keyſer Juſtinianus ſelbſten / das Recht der Erbfolge nicht durchaus / bey demWeibs -125Die 26. Frag / des 4. Hundert. Weibs: und Mannsperſonen / gleich gemacht habe; weilen die große Nutzbarkeit / und offentlich treibende Nothwendigkeit / Jhme ein anders ge - rathen haben. Dann 1. ſey daß Maͤnnliche Ge - ſchlecht / von Natur / an Leib / und Verſtand / dem Weiblichen / ſo ſchwach / und gebrechlich / uͤber - legen. 2. Es werde auch / in den Geſaͤtzen / und bey den Rechts gelehrten / dem Maͤnnlichen Ge - ſchlecht eine groͤßere Wuͤrdigkeit zugeeignet / und under dem Mannlichen / in den Rechten / auch daß Weibliche begriffen. 3. So habe das Weib im Paradis / vor dem Mann / geſuͤndiget. 4. Der Mann ſey erſtlich erſchaffen worden / und das Weib von demſelben herkom̃en. 5. Kein Weibwer - de / ohne dem Mañ / natuͤrlicher weiſe / ſchwanger. 6. Der Mann ſey von Natur ein gantz volkom - mener Menſch / der nicht zu einem Weib werden koͤnne; hergegen man Exempel habe / daß Wei - ber zu Maͤnnern worden: Daraus zu ſchlieſſen / daß ein Mann edler / wuͤrdiger / und hoͤher / als ein Weib / von Natur ſeye. Und obwoln vorge - worffen wird / die Weiber große Gefahr in der Geburt auszuſtehen / ſo ſey doch dieſelbe meiſten - theils bald voruͤber; hergegen die Maͤnner mit ſtaͤtiger Arbeit / und großer Gefahr / beladen ſeyen. Und weilen Sie ſich umb das Gemeine Weſen hoch verdient machen / ſo werd Jhnen auch billich zugelaſſen / daß Sie die Weibsperſonen er - ben moͤgen. Wann auch gleich die Maͤnnernicht126Die 26. Frag / des 4. Hundert. nicht gemeinlich ſo ſchoͤn / als die Weiber / ſo er - ſetzen Sie doch den Abgang der Schoͤnheit / mit groͤßerm Anſehen; wiewol es auch an vilen ſchoͤ - nen Maͤnnern hin und wider nit ermangle. Was ſonſten von andern Weiblichen Gaben / ſo Jh - nen die Natur mittheilet / vor gebracht werde / ſo mißbrauchen derſelben Sie ſich mehrmals / alſo, daß ſolche Jhnen mehrers zu Schaden / und Verachtung / als zu Nutz / und Lob / geraichen. An Leibeskraͤfften weichen Sie den Männern weit. Daher auch / wann Zwillinge geboren / und die Sach zweifelhaft / ſo werde das Maͤñlein / als das ſtaͤrckere / vor dem Weiblein / geboren zu ſeyn crachtet. Wann auch / durch einen Unfall / ein Mann / und ein Weib / umkommen / ſo halte man darfuͤr / daß der Mann am laͤngſten gelebt habe: welches dann in Erbſchaften wol zu bedencken. Wann Mann / und Weib / zugleich in die Fol - ter / oder ſtrenge Frag / gerathen / ſo ſolle das Weib er ſtlich gepeiniget werden. Jn den Gemuͤets-Ga - ben werden die Maͤnner nicht weniger den Wei - bern vorgezogen; ſonderlich aber den Maͤnnern die Beſtaͤndigkeit in Treu / und Glauben / und der Religion; den Weibern hergegen die Unbeſtaͤn - digkeit zugeſchriben. Die Gerechtigkeit / und Weißheit ſeyen gleichſam der Maͤnner aigen; und was darwider iſt / den Weibern gleichſam angeboren: gleich wie auch der Pracht / Stoltz / Ehrgeitz / die Begirde zu herꝛſchen / und der glei -chen127Die 26. Frag / des 4. Hundert. chen Untugenden mehr; und darunter der Geitz / Wolluſt / und das Venus-Spil bey den Wei - bern zu finden: und ſey / bey Jhnen / die Scham - haftigkeit nicht ſo groß / als man vermeine. Und wirft man denſelben die Leichtſinnig: und Unbe - ſtaͤndigkeit in ihrem Thun / und Reden / inſonder - heit vor / daraus dann der Betrug / die Lugen / der Mein-Ayd / entſpringen; und weil Sie / die Weiber / leicht glauben / ſo werden Sie auch leicht / und oftmals nicht allein betrogen / ſondern be - truͤegen auch Andere. Zu deme den Weibern die Schwaͤtzhaftigkeit angeboren / daher Sie auch geheime Sachen nit leichtlich verſchweigen koͤn - nen / und doch begirig ſeyen / dieſelbe zu erforſchen. So werden Sie auch bald erzoͤrnet / reden den Leuten uͤbel nach / ſonderlich wann ſie aͤlt werden / und wann Sie Gelegenheit / ſich zu raͤchen / bekom - men / Sie ſolches nicht unterlaßen / und bißweilen grauſam: und unmenſchlich verfahren. Und was dergleichen Verbrechen mehr / als die Mißgunſt / Faulkeit / Unſauberkeit / uͤbel Haußhalten ꝛc. dem Weibervolck Theils fuͤrzuwerffen pflegen; und deßwegen demſelben / die Manns-Perſonen / als von Natur wuͤrdigere / und vortrefflichere / auch in den Erbſchafften / vorziehen. 7. Dieweil / durch der Maͤnner Vorſoꝛg / Arbeit / und Ge - fahr / eines ieden Hauß / Geſchlechts / ja auch des Gemeinen Weſens Guͤetter / und Vermoͤgen / uͤberkommen / erhalten / und vermehret werden;So128Die 26. Frag / des 4. Hundert. So ſollen Sie auch billich / in der Nutzbarkeit / voꝛ den Weibern / den Vorzug haben. 8. Der Un - terſcheid des Geſchlechts ſolle auch deßwegen ver - bleiben / dieweil eines Geſchlechts vortrefflichen Nahmen allein die Maͤnner bewahren / und fortpflanzen / welches dann ohne Haab / und Guͤetter / nicht geſchehen koͤnne; und deßwegen oftmals einer vom Adel / eine Unedle / zur Ehe nemmen muͤeße. 9. Wann aber ſolcher Unter - ſcheid auff gehebt werde / und die Weibs-Perſo - nen zugleich mit den Manns-Perſonen erben / ſo kommen die Altvaͤtterliche Guͤetter / mit den Weibern (deren gemeinlich mehr / als der Maͤn - ner / in einem Geſchlecht ſeyen) / groͤſten Theils an fremde Geſchlecht. 10. Jn den Fuͤrſtentuͤ - mern ſollen inſonderheit die Zertheilungen nicht ſtat haben / dieweil neue Herren gemeinlich auch neue Veraͤnderungen / in allerley Sachen / mit ſich bringen; welches dann geſchehe / wann die Fuͤrſtliche Toͤchtern an Frenide ſich verheuraten / und gleichwol einen Theil am Lande behalten: Dardurch dann die Underthanen mehr / als ei - nen / Herrn bekommen / welches nicht allein den - ſelben zu wider ſeye; ſondern auch allerley Un - ruhe / und Ungelegenheit / oftmals verurſache. 11. Wann aber bey Hohen / und Adelichen Ge - ſchlechten die Macht beyſammen bleibe; ſo wer - de auch des Reichs Gewalt / und Anſehen / deſto mehrers dar durch erhalten / und gleichſam / alsmit129Die 26. Frag / des 4. Hundert. mit ſtarcken Saͤulen underſtuͤtzet. 12. Wann die Weibs-Perſonen an Guͤettern / und Vermoͤ - gen / gar maͤchtig ſeyn / ſo haben Sie vil Aufwar - ter / und wann Einer aus denſelben eine bekomt / ſo mueß Er ihr die Herrſchafft laßen / daß es ſo dann heiße / Maria Rex Hungariæ, wie ſich des Koͤnigs Sigismundi in Ungarn / hernach Key - ſers / Gemahlin / geſchriben: Darwider der Jta - lianer Balih. Bonifacius, in hiſt. Ludicra lib. 19. c. 6. ſonderlich iſt / und nicht wil / daß die Maͤnner / den Weibern / den Ober gewalt laßen ſollen: auch Andere / und darunter Gregorius Rolbagius, in dem certamine Maſculo fœmineo, part. 2. c. 35. von der Weiber gefaͤhrlichen / und ungluͤckhaften Regierung / ſchreiben thun. 13. So ſeyen die Fremden / die dergleichen reiche Weibsperſonen ins Land bringen / demſelben oftmals verdaͤchtig / und ſchaͤdlich. Wie dann / ohne daß / die Welt - leute lehren / daß man die Fremde nicht ohne Un - terſcheid einnehmen / ſonderlich aber zu Obrig - keits Aemtern / und Ehrenſtellen / befoͤrdern; ſon - dern den Einheimiſchen Adel / der am Geſchlecht / Tugenden / und Reichtum / Andern vorgehet / oder / ſo der nicht verhanden / Andere mit Tugend / und vermoͤgen begabte / herfuͤr ziehen ſolle. Dañ / obwoln aus einer ſchlechten Huͤtten auch ein groſ - ſer Mann herfuͤrkommen / und aus einem unge - ſtalten / und geringen Leiblein / ein ſchoͤnes / und großes Gemuͤet entſpringen kan: auch / vor Zei -Jten /130Die 26. Frag / des 4. Hundert. ten / daß Armut in großen Ehren gehalten wor - den; und man demſelben / bey Gades, Altaͤr auf - gerichtet; wie Ælianus, und Philoſtratus, bezeug - ten: So hab es iedoch iezt damit ein andere Ge - ſtalt; und wolleman / den Armen / den Zuegang zu Obrigkeits-Stellen / nicht geſtatten; dieweil die Armutey zu dem Boͤſen geneigt / oder vil Boͤ - ſes thun lehre / und veracht ſeye; hergegen der Reichtum / und der Hohen / und Adelichen Ge - ſchlecht Guͤetter / und großes Vermoͤgen / einem Gemeinen Weſen mehr vortraͤglich / als ſchaͤd - lich / ja durch den Reichtum derſelbe gleichſam bekraͤftiget / und underſtuͤtzet werde; auch fuͤr die gemeine Wolfahrt die Reiche eine groͤßere Sorg / als die Arme / tragen thaͤtten. 14. Sagen Sie / daß gemeinlich in den hohen / und vornemmern Geſchlechten ſolche Mannsperſonen unterhal - ten / und erzogen werden; ſo Obrigkeits Aemter zuverſehen tuͤchtig ſeyn; und wird / ſchließlich / der Adel von Jhnen ermahnet / daß Er / den Un - terſchied zwiſchen dem Maͤnnlichen: und Weib - lichen Geſchlecht / wider in den Gebrauch bringe; auch weder dem Keyſer Juſtiniano, noch andern Weieber Maͤnnern / ſo von der Keyſerin Theo - dora verfuͤhret woꝛden / auch keinen Weibern / in diſer gantz billichen Sach / weiche; wie du hievon / wans dir beliebt / bey dem obangezognen Juri - ſten / Gregorio Rolbagio, de Fonte ſalutis, in dem erwenten certamine Maſculo fœmineo, ſuper dif -feren -131Die 27. Frag / des 4. Hundert. ferentiis ſexus, in ſucceſſionibus, quibus, extanti - bus maſculis, excluduntur fœminæ, in Italia, Gal - lia, Hiſpania, & Germania, præcipue verò in fami - liis Pincipum, Ducum, Comitum, Baronum, & Nobilium, receptiſſimis, Ann. 1602. zu Speyer in 4. gedruckt, gar weitlaͤuffig ſelber leſen kanſt.

Die 27. Frag. Seyn die Cometen / ſo man Haarſterne auff Teutſch nennet / Stern?

DJe Pythagorici haben einen Cometen einen Jrꝛſtern genant: A - naxagoras, und Democritus, haben vermeint / daß ein Comet aus viler Planeten Zu - ſammenkunfft entſtehe: Hippocrates hat denſel - hen / was den Coͤrper anbelangt / fuͤr einen aus den 7. Planeten; was den Schwantz aber betrift / daß Er einer Elementariſchen Natur ſeye / gehal - ten. Und dann wil Cardanus, und etliche Ande - re / daß der Comet ein von GOtt erſchaffener Stern ſeye / ſo zu gewißer Zeit erſcheine / und her - nach ſich widerum verliehre. Aber keine unter diſen Mainungen iſt ſchlechter dings wahr. Dann / obwoln des Cardani nicht gar fuͤr falſch zu halten / dieweil vil Cometen nicht in der Ele - mentariſchen Weiß / wie Ariſtoteles darfuͤr ge - halten / ſondern in der religione ætherea, ſeyn geſe - hen worden: Weiln aber es ſcheinet / daß Carda - nus auff die Jenige Stern ſehe / die taͤglich uns gleichſam vor Augen ſeyn / auch eine gantz regu -J ijlari -132Die 27. Frag / des 4. Gundert. lariſche Bewegung haben / welche man bey den Cometen nicht in acht nehmen kan; ſo mag ſolche Mainung ſchlecht wegs nicht angenommen wer - den / es ſeye dann / daß man / durch vil Jaͤhrige Erfahrenheit / von der Cometen Bewegung et - was gewißes geſetzt habe. Des Hippocratis Mai - nung wird alſo widerleget: Was zugleich mit einander auff / und nider gehet / und an einem Ort ſich befindet / daßelbe iſt auch einerley Natur / und Eigenſchafft: Nun aber gehen der Coͤrper / und den Schwantz der Cometen / zugleich miteinander auff / und nider / und befinden ſich an einem Ort; wie ſolches aus der Erfahrung offenbahr iſt: Deßwegen ſeyn Sie auch gleicher Natur. Der Pythagoricorum wird deßwegen verworffen / zum Theil / weiln in deme ſich etliche Planeten bißwei - len ſehen laßen / auch der Comet erſcheinet; zum Theil auch / weil die Planeten nie aus dem Thier - kreyß weichen; die Cometen aber meiſtentheils außer deßelben geſehen werden. Die vierte und letzte Mainung wird auch beedes aus jezt aller - erſt angezogner Urſach; und dann deßwegen fuͤr falſch gehalten / weil gar offt die Planeten ſich vereinbaren / und doch kein Comet ſich ſehen laſt; und hergegen oft ein Comet erſcheinet / wann gleich keine Zuſammenkunfft der Planeten ver - handen iſt; und dann entlich auch / wann die Co - meten nichts anders weren / als eine Zuſammen - lauffung der Planeten / ſo wuͤrde es gantz un -moͤg -133Die 27. Frag / des 4. Hundert. moͤglich ſeyn / daß die Cometen ſo lang ſolten we - ren koͤnnen / weilen der Planeten Zuſammen - kunft ſo lang ſich nicht verziehet. Wird dero - halben geſchloßen / daß die Cometen weder Fix: noch Jrꝛſtern / oder ſolche Stern ſeyn / ſo wir Sterne heißen / und die aus der Zahl der jenigen Sternen weren / ſo zu erleuchtung des Erdbodens vom Anfang ſeyn erſchaffen worden; D. D. Ægid. Strauchius, mein vilgeehrteꝛ weyland Præ - ceptor, p. m. in Phyſ. Spec. ſect. 3. controv. 2. da Er auch in controv. 3. wider dem Ariſtotelem dıſpu - ti ret / welcher keine obſervationes Mathematicas gehabt / und gewolt hat / daß ein Comet / von den Daͤmpfen / aus der Erden / und dem Waßer / ſo ſich in den oberſten Lufft er heben / entſtehe / und da - ſelbſt von der Sternen Krafft angezuͤndet werde. Da doch die Cometen in der regione ætherea, da - hin kein Dampff gelangen kan / ſich befinden. Wie aber die Cometen / in dem beſagten him̃li - ſchen Craiß herfuͤr kommen / zu einer Zeit (als wie / Anno 1652. im Chriſtmonat) erſcheinen / ſich dann nach etlichen Monaten / wider verlieh - ren / daß wißen wir nicht. Der Wahrheit aber iſt ehnlich / es werde darumb ein Comet geſehen / daß Er von unterſchidlichen vorſtehenden Truͤb - ſalen / die Menſchen erinnere / und Sie auff den rechten Weg bringe; nicht zwar / daß Er deßen ein Urſach / ſondern ein Zeichen ſeye / darauff die Wirckung erfolget / nicht zwar weßentlicher Wei -J iijſe;134Die 27. Frag / des 4. Hundert. ſe; dieweil offt die Religion veraͤndert wird / und die Fuͤrſten ſterben / wann gleich kein Comet er - ſcheinet; ſondern vermuetlicher weiſe / dieweil nie - mals ein Comet vergebens geſchen wird / ſondern allezeit etwas boͤſes / was daßelbe auch ſeyn mag / bedeutet / und anzeiget. Thomas Fienus, der Arznev Profeſſor bey der Hohen-Schuel zu Loͤ - ven / hat nicht zugeben wollen / daß die Cometen etwas bedeuten; deme aber Libertus Fromondus, Philoſophiæ Lehrer daſelbſten / widerſprochen / de - ren diſſertationes von deme des Jahrs 1618. er - ſchienen Cometen / der ſovil Ungluͤcks dem Teutſchland verkuͤndigt hat / im druck verhan - den / und von deme / neben vilen Andern / auch Re - plerus, Snellius, Cyſatus, Puteanus, Fortunius Ly - cetus, Jo. Camillus Glorioſus, & c. geſchriben haben. Jn der Zwickauiſchen Chronick part. 2. pag. 25. ſtehet / daß M. Georgius Cæſius eine Cometen Chronick gemacht habe. Sonſten hat Ludovi - cus Levaterus An. 1556. zu Zuͤrich einen Cata - logum Cometarum heraus kommen laßen / in welchem faſt alle Cometen erzehlet werden / ſo / von der Zeit des Keyſers Auguſti, biß auff das beſagte 56. Jahr / erſchienen ſeyn.

Zum Beſchluß / wil ich noch mit anhencken / was bey dem weitberuͤmten P. Ath. Kirchero, S. I. erſt neulich nach dem ein guetes vorhero / daß obſte - hende alberait geſchriben geweſen / ich geleſen ha - be. Derſagt nun / in tr. de Peſte, unter anderm /ſect. 135Die 27. Frag / des 4. Hundert. ſect. 1. p. 154. alſo: Commune Mortalium jude - cium est, Cometas aliquid ſemper ſiniſtri porten - dere. Arcanum hoc Naturæ myſterium in Itine - rario Exſtatico ſat ſuperꝙ́ expoſuimus, ubi & do - cuimus, Cometas ut plurimum ex evaporatione ſolaris corporis dùm vehementius æſtuans ingen - tes in æthera fumos ejaculatur, generari; modum verò, quo producuntur, vide in dicto Itinerario, f. 159. dicimus, Cometam, qualiſcunꝙ́ tandem is quò ad formam, figuram, colorem, exiſtat, nihil prorſus virium habere ad effectus, ſuprà memora - tas ſignificandos, pag. 158. ſeq. Und hernach ſagt Er: Cometes nihıl aliud, quàm ſimplex halitus est, ex ſolaris corporis viſceribus in ætherem eru - ctatus, ıbıdemꝙ́ in ampliſſimam & immenſam nubem condenſatus. Und meldet Er pag. 160. auch von den ſeltzamen Regen; quod pluvtæ por - tentoſæneutıquam Nubis naturæ, ſed aſtræı ſpıri - tus virulentiæ, qui elementari maſſæ dominans ſi - milem rerum genituram ponit, adſcribendæ ſint. Sihe unden die 30. Frag.

Die 28. Frag. Jſt es wahr / daß ſich der Himmel bewegt / und die Erde ſtill ſtehet / oder unbeweglich bleibt?

ES iſt nicht nur zu den Zeiten des H. Auguſtıni die Stritigkeit / Ob die Erde / oder aber der Himmel / ſich be - wege? bekant geweſen; ſondern es ſollen auchJ iiijlagſt136Die 28. Frag / des 4. Hundert. langſt zuvor der Pythagoras, Heraclides Ponti - cus, Ariſtarchus Samius, und andere mehr der Alten / daß die Erde ſich taͤglich herum weltze / ge - wolt haben. Als aber Arıſtoteles, und hernach auch Ptolemæus, wider ſolche Lehr ſich aufgelei - net / und dieſen faſt alle Philoſophi, und Mathe - matici, beygefallen; ſo iſt es hievon offentlich zu diſputi ren ein lange Zeit angeſtanden / biß / vor drey Hundert / und etwas mehr Jahren / der Maricurtius, und vor mehr als 200. Jahren / der Cardinal Nicolaus de Cuſa, dieſen Streit / von Bewegung der Erden / wider erregt; ſonder - lich aber / in dem vorigen Seculo, der Nıcolaus Co - pernicus von Thorn in Preußen / der Artzney Doctor / und Domherr zu Frauenburg / durch ſeine ausgegangne Schriften / daß die Erde ſich bewege / die Sonn aber ſtill ſtehe / aufs Neu her - fuͤr gebracht hat; deme dann vil beypflichtig worden ſeyn; und darunter VVılhelmus Lan - gius, Joann. Bapt. Morinus, Daniel Lipstorpius, Johan. Keplerus, Keyſerlicher / und der Hochloͤbl. Staͤnde in Ober-Oeſterreich Mathematicus, (mit deme ich / weil Er gelebt / wol bekant geweſen / und von deme Libertus Fromondus lıb. 3. Me - thor. c. 3. p. 155. alſo geſagt: Doctiſſimus Keple - rus in Matheſi tantus, tàm pertinaci tot jam annorum, quibus in eo durat, de Telluris ani - matione, & motu, paradoxo, magnam cæteræ ſuæ ſcientiæ aſpergit labem), Galilæus Galilæi,ein137Die 28. Frag / des 4. Hundert. ein Jtalianer / Erasmus Reinholdus, Franciſcus Patritıus, Thomas Campanella, Petrus Crügerus, Joachimus Stegmannus, David Frölichius, Da - vid Origanus, Chriſtianus Severinus Longomon - tanus, VVılhelmus Schickardus, VVıtichius, der H. Schrifft Profeſſor zu Duisburg / M. Alber - tus Linemannus, Prof. zu Koͤnigſperg / Marcus Zuerius Boxhornius, Paulus Antonıus Foſcarini, ein Jtalianer / Renatus Carteſius, &c. Und ha - ben es die Copernicæi ſo weit gebracht / daß ſchier eine gemeine Lehr worden / daß die Erde bewegt werde / die Sonn aber / ſamt den Sternen / in gue - ter Ruhe ſich befinden: Wiewol ſich auch im - merzue noch gelehrte Leuthe herfuͤr gemacht / ſo denſelben widerſtanden haben; darunter gewe - ſen der Edle Tycho Brahe, der ſeines gleichen von des Ptolemæi Zeiten an / wie Jhme der beſagte Fromondus das Zeugnus gibet / nicht gehabt hat. Der Cardinaͤl Verſamlung zu Rom / ſo zur Ausmuſterung der Buͤcher des Jahrs 1616. vorgeſezt worden / haben den Coperni - cum, obgedachten Galilæum, und Astunicam, verdamt. Thomas Fienus, Medicinæ Profeſſor bey der Hohen Schuel zu Loͤven / hat / in einem be - ſondern Tractaͤtlein / wider des Copernici, und ſe[i]- nes Anhangs / Mainung / geſchriben / darinn / daß der Himmel bewegt werde / die Erde aber ru - he / Er beweiſet 1. ab Auctoritate. Dann / außer dem / daß ſolches Ariſtoteles, Ptolemæus, und dieJ vJh -138Die 28. Frag / des 4. Hundert. Jhnen faſt einhelliglich von Philoſophis, und - thematicis, (den Coper nicum, Bernhardum Pa - tricıum, und etlich wenige ausgenommen /) ge - folgt haben / ſo bezeuget ſolches die H. Schrifft. Zum 2. a ratione. Dann das Geſtirn / wann es nicht umbwechslungsweiſe / durch die Bewe - gung / zu den unterſchidlichen Theilen der Welt / nicht naͤhert / nicht waͤrmen / liecht / und lebendig machen kan. Nun iſt es aber der Warheit ehnli - cher / daß das Geſtirn / durch ſeine Bewegung / zu dem Menſchen / wegen deßen es erſchaffen / und zu dem Ort / in welchem der Menſch ſich befindet / als daß der Menſch / durch Bewegung ſeines Sitzes / oder ſeiner Wohnung / ſich zu demſelben begeben ſolte. 3. Kan keine beweisliche Urſach / aus der Philoſophia, erdacht werden / derentwe - gen erwiſen zu werden ſcheinte / daß die Erde ſich bewege / der Himmel aber ſtill ſtehe. Wann man aber ſagt / der Himmel wird bewegt / ſo koͤnnen alle Phænomena circa corpora cœleſtia, ſalvi rt wer - den. 4. Die Erde iſt der Mittel-Punct der Welt / umb welchen es ſcheinet / daß ſich alle Him̃ - liſche Coͤrper bewegen: Deßwegen mueß die Er - de unbeweglich ſeyn. 5. Wann die Erde bewegt wurde / durch eine Circulrunde Bewegung / ſo wurde ſie entweder natuͤrlicher / oder gewaltſa - mer weiſe / bewegt; das iſt / von ihr ſelbſten / und ihrer Natur / oder von einem Andern: deren a - ber keines / wie beſagter Autor erweiſet / geſchihet,6. Und139Die 28. Frag / des 3. Hundert. 6. Und wann man gleich ſagen wolte / daß die Er - de bewegt werde / ſo muͤeſte man doch bekennen / daß entweder die Planeten ſelbſten / oder ihre Craiße / bewegt wuͤrden: Dann ſonſten man den Unterſcheid der Aſpecten ſolcher Jrꝛſternen / un - ter Jhnen / nicht vertheidigen koͤnte. 7. Daß die Erde ſtill ſtehe / probirt der Autor auch aus der Erfahrenheit. Dann wenn die Erde bewegt wur - de / und ein Pfeil in gerader / oder ſtarcker Lini / abgeſchoßen wurde in die Hoͤhe / ſo koͤnte derſelbe niemals an den Ort wider zuruck fallen / von de - me er ausgelaßen worden; ſondern muͤſte an ei - nen ſehr weit entlegnen / von dem Ort / da er ab - geſchoßen worden / fallen; welches aber nicht ge - ſchihet: Deßwegen &c. Man wendet zwar dar - gegen ein / daß der Lufft mit der Erde getriben werde / und alſo der Pfeil wider an den vorigen Ort falle. Aber hierauff antwortet Er Eienus, daß unterſchidlicher Urſachen halber ſolches nit geſchehen koͤnne. 8. Wann Einer auff einem gar hohen Thurn ſtuͤnde / und zilete / von demſelben / auff ein Plaͤtzlein der Erden / ſo ſchnur ſtracks un - der dem Geſicht gelegen / und ließe / nach ſolcher fadenrechter / oder ſchnurebenen Lini / einen ſehr ſchweren Stein ſallen / ſo were gantz gewiß / daß ſolcher Stein auff das mit dem Geſicht abge - zeichnetes Plaͤtzlein / oder Punct / ſo der Bleywag underworffen / fallen thaͤtte. Wann nun der Erd - boden bewegt wurde / were es unmoͤglich / daßſol -140Die 28. Frag / des 4. Hundert. ſolcher Stein / auf das angedeute Plaͤtzlein fallen koͤnte; welches der gedachte Autor, Fienus, be - weiſet / und auff den Einwurff antwortet. 9. Wann die Erde Circkelrunde beweget wurde / muͤſte Sie durch die Mittags-Seiten / vom A - bend / gegen Morgen / und alſo folglich auch der Lufft / durch eben diſen Weg / beweget werden. Aber / wann ſolches geſchehe / und Jemands ei - nen Pfeil gegen Morgen ſchießen / oder werffen thaͤtte / ſo muͤeſte derſelbe vil weiters fliegen / als wann er gegen Abend geworffen wurde &c. wel - ches dann des vilgedachten Scribenten Urſa - chen ſeyn / damit Er der Erden Ruhe erweiſen wil.

Die Bibliſche Orth / ſo zum theil Er / zum theil Andere / zum Beweiß / daß die Erde nicht auff ſolche Weiſe / wie die Copernicæi wollen / be - wegt werde / ſeyn dieſe: aus dem 1. Buch Moſis am 1. v. 16.

2. Aus dem Hiob / Cap. 9. vom 5. bis auff den 10. Vers.

3. Aus dem 10. Cap. des Buchs Joſua / v. 12. 13. 14. Da der Held Joſua der Sonn / und dem Mond / gebotten / daß Sie ſtill ſtehen ſolten; welches auch geſchehen / und daraus des Himmels Lauff klaͤrlich zu erweiſen.

4. Aus dem 19. Pſalm / vom 1. biß auff den ſibenden Verſicul / eingeſchloßen.

5. Aus dem 24. Pſalm / v. 2.

6. Aus141Die 28. Frag / des 4. Hundert.

6. Aus dem 104. Pſalm v. 5. da geſagt wird / der du das Erdreich gruͤndeſt / auff ſeinen Boden / daß es bleibe immer / und ewiglich. item im 19. Verſicul: Du macheſt den Monden / das Jahr darnach zu theilen / die Sonne weiß ih - ren Nidergang.

7. Aus dem Prediger Salomo / am 1. v. 5. alda ſtehet: Die Sonne gehet auff / und gehet under / und laufft an ihren Ort / daß ſie wider daſelbſt auffgehe.

8. Aus dem 5. Capitel S. Matthæi, v. 45. Er laͤßet ſeine Sonne auffgehen uͤber die Boͤſen / und uͤber die Guten.

9. Aus dem Syrach / Cap. 43. Die Sonne / wenn Sie aufgehet / verkuͤndiget Sie den Tag. Das mueß ein großer HErr ſeyn / der Sie ge - macht hat / und hat ſie heißen ſo ſchnell lauffen.

10. Aus dem Propheten Eſaia / am 38. v. 8. Und obwoln Theils der Copernicæ er etwas dargegen einwenden / und gleichſam einen andern Verſtandetlichen dieſer Spruͤche andichten / und vermeinen wollen / daß man / in eroͤrterung der Natuͤrlichen / und Mathematiſchen Sachen / von der H. Schrifft Autorität nicht diſputi ren ſol - le: Dieweil dieſelbe ſich nach dem Verſtand des Gemeinen Volcks richte; auch GOTT dem HErrn / nach Menſchlicher Weiſe / Glieder ge - be / und was dergleichen mehrers / beybringen / als von dem ſehr geſchwinden Lauff des Ge -ſtirns /142Die 28. Frag / des 4. Hundert. ſtirns / den die Tychonici vorgeben / und der un - moͤglich ſeye; Jtem / von dem Ab: und Zulauff des Meers / welches Wunderwerck / wann man / daß die Erde bewegt werde / zulaße / beßer erklaͤret werden moͤge: Jtem / daß des Copernici Lehr die gantze Natur Beyfall gebe: So haben doch M. Georg. Caſpar Kirchmaier, in einer dıſputa - tion, ſo Er An. 1658. zu Wittenberg pro Hy - potheſi Tychonica, contra dogma Copernicanum gehalten / (daſelbſt auch / wie es dem oberwenten Galılæo Galilæi zu Rom er gangen / zuleſen); und ſonderlich gar weitlaͤuffig Johannes Herbinius, in examine Terræ motus, & quietis, An. 1655. zu Utrecht gedruckt / Jhnen darauff geantwor - tet; welcher Lezte / am 280. Blat / auch des D. Henrici Nicolai, Theologiæ, & Philoſophiæ Pro - feſſoris bey der Schuel zu Elbing / gedencket / ſo ein Tractaͤtlein de quotidiana Telluris revolu - tione geſchriben / aber nicht durchaus ein Coper - nicæ er ſeyn / ſondern unter die Semicopernicæos ge - rechnet werden wil / als der der Erden die Bewe - gung nicht gantz zueſchreibet / alſo / daß Er nicht die Sonn unbeweglich / und der Welt Mittel - Punct / oder das Centrum machen ſolte / wie An - dere thun; ſondern mit andern halb Copernicæ - ern vermeinet / daß ſo wol der Himmel / als die Er - de / bewegt werden; alſo / und dergeſtalt / daß von der Bewegung der Erden / und Zugabe der Son - nen / ein Tag / von Bewegung aber des Monds /ein143Die 28. Frag des 4. Hundert. ein Monat / und durch die Bewegung der Son - nen / ein Jahr &c, werde. Welcher Mainung der Autor / in Mathematicis, auch nicht zu wider iſt; aber in dem Sie / die Semicopernicæi, dem H. Geiſt / in der H. Schrifft / vorſchreiben / und ſeine Wort nach ihrem Belieben auslegen / oder ad placitam detorquent hy otheſin; Da koͤnne Er es in Ewigkeit / ſalvâpietate, & reverentiâ, mit Jhnen nicht halten.

Jetztbeſagter Autor / der Herbinius, eroͤrtert auch die Frag / Ob aus des 19. Pſalm / v. 6. Buchſtablichen erklaͤrung / nach mainung des Auguſtini, Lactantii, und Anderer / folge / daß die Sonn nur den halben Theil des Erdkreißes erleuchte? Und handelt Er lib. 〈…〉〈…〉p. 118. auch von den Antipodibus, oder Verſipedibus, oder de - nen Voͤlckern / ſo gegen Uns die Fuͤeß keren / und bey denen die Jahrs-Zeiten / die Monat / Tag / Nacht / Auff: und Nidergang / anders / als bey Uns; Daran Auguſtinus gezweifelt / ob ſolche Leute ſeyen: lib. 2. de Gen. ad lit. C. 9. Und lib. 16. de civ. D. c. 9. wil Er nicht zuegeben / daß ſolche Leute ſeyen / oder daß Menſchen / die vom Adam ihren Urſprung / dahin haͤtten gelangen koͤnnen. Lib. 2. problem. 3. erklaͤrt Er / Herbinius, wie zu verſtehen / wann der HErr Chriſtus dem Petro bevilhet / Er ſolle auff die Hoͤhe fahren / wi - der Keplerum. probl. 15. wird gefragt / Warum der Erden Still ſtand / oder Bewegung / nichtmoͤge144Die 28. Frag / des 4. Hundert. moͤge Aſtronomicè gewiſen werden? Und vil an - ders mehr. Ob nun die Copernicæi alberait dar - auff geantwortet / oder noch / und zwar genugſam / antworten werden / ſtehet zuerwarten. Dann / wie weyland der Koͤnig Sigiſmund der dritte in Polen geſagt: Quod omnes curant, nemo curat; Alſo ſagt auch Er / der Autor / am 154. Blat / quod omnes reſpondent, nemo reſpondet. Sinte - mal / wann man nur antwortet / und nicht zugleich die Antwort beweiſet / ſo antwortet man nicht ge - nugſam; dieweil man nur ins gemein / und nichts zur Sach taugend / antwortet. Und aber ein Ding iſt / nichts / und nicht aigentlich / oder gnug - ſam / und recht antworten. Sihe / was in Iohan. Placentine Auffloͤſung 4. Nachdencklicher Fra - gen Anno 1659. zu Franckf. an der Oder / in 4. gedruckt / von diſer Streittigkeit / einkommen iſt.

Die 29. Frag. Woher komt es / daß das Meer geſaltzen iſt? und was verurſachet ſeinen Ab: und Zuelauff?

WAs das Erſte anbelangt / haben die Alten Philoſophi, vor des Ariſto - elis Zeiten / unterſchidliche Urſachen der Saͤltze des Meers erdacht; die aber von Jh - me / dem Ariſtotele, alle ſeyn verworffen worden; der hergegen gewolt / daß deßen Urſach von der Sonnen Hitz herkomme / ſo die ſuͤeßeſt Theil des Meers ausziehe / die irꝛdiſche aber anbrenne / undalſo145Die 29. Frag / des 4. Hundert. alſo angebrenter mit der Waͤßerigen Feuchte vermiſche. Daher iſt daß oberſte Meerwaßer geſalzner / als daß undere, oder tieffere / dieweil die Sonnenſttralen in daß Oberſte mehrers ihre Wirckung hat. Und daher komt es auch / daß das Meer gegen Mittag / und im Sommer / wann es von den Sonnenſtralen mehrers ange - griffen wird / geſaltzen iſt / als im Winter / und gegen Mitternacht; da die Sonnenſtralen nicht ſo ſtarck ſeyn. Darzue auch eine innerliche Ur - ſach / namlich allerley Unflat in dem Meerwaſ - ſer / und der vilfaltigen Fiſche Unſauberkeit / ge - langen / ſo uͤberſich getriben werden / und daß Waßer obenher verunreinigen / daß es dick / und deßwegen deſto leichter ſalzig wird. Es dienet aber ſolche Saͤltze / oder Salzigkeit. 1. den Fi - ſchen / die ein belieben an der Saltze haben; und fuͤrs 2. daß das Meer zur Schiffart bequemer were / nnd ſchwere Laſt der Schiffe ertragen koͤn - te; Keckermann. lib. 2. ſyſt. phyſ. cap. 15. pag. 192. 193.

Betreffende deinen andern Fragpuncten / namlich den Ab: und Anlauff des Meers / ſo iſt derſelbe die jenige Bewegung / durch welche daß Meerwaßer alleſechs Stunden ſich an daß Ge - ſtade machet / ſich erhoͤhet / und in ſovilen Stun - der widen weichet / und daß Geſtade entdeckter verlaßet / und zwar ſo tags / ſo nachts. Welches Wunderding ſonderlich mit dem hohen Meer /Koder146Die 29. Frag / des 4. Hundert. oder dem Oceano, und ſeinet wegen / auch mit etli - chen Meeren / ſich begibet; aus genommen der Ooſt-See / und etlichen andern / die ſolche recipro - cation, und Abwechslung / nicht haben / zum Theil / weilen daß Geſtad enger / zum Theil / wei - len die Loͤcher nicht ſo groß ſeyn / in welche das Waßer wider koͤnte verſchluckt werden / zum Theil auch / dieweil die kaͤlte da groͤßer iſt / derentwegen nicht eine große Menge der Daͤmpff ſtaͤtigs ent - ſtehen mag; als vil derſelben / zum auff geſchwel - len des Waßers / von noͤthen iſt: Und dann auch / weilen der Boden der beſagten Oſt-See / oder des Balthiſchen Meers / nicht alſo beſchaffen / daß Er den Weg / und die Materi / die Daͤmpfe / ſo haͤuffig zu geberen verurſachen koͤnte. Die vor - nemſte Urſach aber ſolcher Bewegung bey dem obgedachten Oceano, und etlichen andern Mee - ren / iſt der Mond; wiewol auch die Sonn etwas dabey thuet. Dann der Mond iſt die Herꝛſche - rin aller Feuchtigkeiten / welcher / ſo er von dem Horizont / oder Geſicht Ender / zu dem Mittel des Himmels / ſich begibt / es geſchehe nun ſelches bey Tag / oder zu Nacht / uͤberzwerch / oder ſchlims / ſeine Stralen auffs Meer ſchießet und mit ſei - nem Liecht / und Waͤrme / die Daͤmpfe / ſo mit dem Meer vermiſcht / ausbraitet / und alſo daß Meer in die Hoͤhe treibet; wann aber der Mond / von der Mitte des Himmels / zu dem Weſthorizont / zuruck gehet / ſo ſchießet Er ſeine kruͤmmere / oderſchlim -147Die 29. Frag / des 4. Hundert. ſchlimmere / und minder kraͤftige Stralen aufs Meer / dardurch dann die Meerswellen nachlaſ - ſen / und ſich das Meer an ſeinen vorigen Ort begibet; D. Ægid. Strauch. in Phyſ. Sihe auch Lib. Fromond. lib. 5. Meteorol. c. 1. artic. 9. der Barth. Keckerman lib. 2. ſyſtem. Phyſ. cap. 15. p. m. 194. & ſeq. ſagt / daß die Urſach des Ab: und Zulauffs des Meers ſeye / zum Theilallgemein / zum Theil beſonders. Die allgemeine / und wei - tere Urſach ſeyen die him̃liſche Kraͤfte / und der Sternen / ſo wol anderer / als inſonderheit des Monds / welcher / wann Er uͤber den Horizom allgemach aufſteiget / ſchlims ſeine Stralen aufs Meer ſchießet / und / mit ſeinem Liecht / ſo Er von der Sonnen hat / das Saltzwaßer erwaͤrmet / und da mit die Daͤmpf von dem Boden herfuͤr locket / welche / wann Sie ſich ausbraiten / die Meers Gruͤnde aufgeſchwellen / und dardurch alſo ſchwer werden / daß ſie gegen dem Geſtade getri - ben werden. Wann aber der Mond gemehlich von dem Meridian hinweg gehet / und ſich gegen Abend wendet / die uͤber zwerche Stralen / und we - niger kraͤftigen Schein auf daß Meer gehen laſt; ſo werden auch weniger Daͤmpf / und welche ver - handen ſeyn zuſammen gezogen / alſo / daß des Meers Auffſchwellen / oder Aufflauffen / nach - laͤßet / und ſich ſetzet / dardurch dann der Ablauf / oder refluxus, verurſachet wird. Und ſolcher ge - ſtalt geſchicht es auch zu Nacht / wann der MondK ijvom148Die 29. Frag / des 4. Hundert. vom Abend zum Mittel des Himmels / und von dannen wider gegen Morgen ſich keret. Und der Geſtalt wird daß Meer / nach Bewegung des Monden / bey Tag / und Nacht / in 4. Abwechſe - lunge getheilet. 1. vom Aufgang / bis zu Mit - ten des Himmels. 2. dannen gegen Abend. 3. vom Abend widerum gegen dem Mittel des Himmels / und 4. von dannen abermals gegen Abend: Und wird auch daß Meer viermal von dem Mond bewegt / namlich 2. mal im Zulauff / und 2. mal im Ablauff / alſo / und der Geſtalt / daß bey allen vier Zeiten der Bewegung / einer ieden / ſechs Stunden des Tags / und der Nacht / zugeeignet werden. Dann / wann das Meer ab - gelauffen / ſo weret ſolcher Ablauff 6. Stunde / alſo / daß einer mit drucknem Fueß ins Meer ge - hen kan: Wann 6. Stunde voruͤber / ſo komt daß Meerswaßer wider an das vorige Geſtad / daß es alſo bey Tag hingehet / und widerkomt; welches deꝛ Geſtalt auch zu Nachts geſchihet. Die abſon - derliche / und naͤhere Urſach des Meers Ab: und Zulauffens / oder æſtus marini, Urſach iſt. 1. Der Dampf / ſo aus der Erden / und Waßer / entſte - het / und das Meerwaßer haͤuffig / und ungeſtuͤm̃ auffblaſet / und Wallen machet / daß es ein Weil auf dieſe / ein Weil auf die andere Seiten / als wann es ſieden thette / ſich begibet. 2. Die gar tieffe Hoͤline / oder Loͤcher der Erden / in welche das Meerwaßer / wann es ablaͤuffet / ſich verſchlu -cket;149Die 29. Frag / des 4. Hundert. cket; und wider herfuͤr brodelt / wann es zuruck / oder anlaufft. Und ſovil aus dem gedachten Keckermanno, de obſcuriſſima, & valdè difficili materia æſtus marini, wie Er redet: Da Er auch etlicher Theologorum Einwurff begegnet / die da wollen / daß die Urſach des Meers Ab: und Zu - laufs nicht fuͤrnemlich dem Geſtirn / ſondern un - mittelbar der Goͤttlichen Allmacht zuzuſchrei - ben ſeye; dieweil das Meer / und / aus der Folge - rey auch deßelben Bewegung / oder reciprocatio, von dem Geſtirn / und vor dem Mond / geweſen; ſintemal das Meer den andern: Der Mond / und andere Sternen aber den vierten Tag aller - erſt erſchaffen worden ſeyen. Der beruͤmte Jta - lianiſche Mathematicus, Galilæus Galilæi, ſagt auch / daß es unmoͤglich ſeye / daß ſolche Bewe - gung natuͤrlicher Weiſe geſchehen koͤnne / wann der Erdkreiß unbeweglich ſeyn ſolte / man wolte dann ainig / und allein zu der Goͤttlichen All - macht ſich wenden / und daß dieſelbe uͤbernatuͤr - licher Weiſe geſchehe darfuͤr halten. Aber hier - auff antwortet der in der naͤchſten Frag von mir angezogene Herꝛ Kirchmaier. 1. Daß nicht Boͤ - ſes zuthun / auf daß etwas Guetes daraus erfol - ge: Man muͤeße der H. Schrifft nicht wider ſpre - chen / damit man die Urſachen ſolches Ab: und Zuelauffs deſto beßer erforſche. 2. ſeye zu be - foͤrchten / wann auch gleich die Bewegung der Erden / wie Er Galileus, und andere Copernicæ[es]K iijwol -150Die 29. Frag / des 4. Hundert. wollen / zugelaßen wuͤrde / daß diſes Wunder - werck der Natur (verſtehe vom Meer) beßer koͤn - te erklaͤret werden; weilen ins gemein nicht alle Meer ſolchen Zu: und Ablauff haben; wie oben / aus dem Keckermanno, du berichtet worden biſt.

Es geſchehen auff dem Meer oftmals große Schlachten / in maßen erſt Anno 1658. den 28. Octobris, alten Calend. im Sund / zwiſchen den Schwediſchen / (ſo der Reichs Admiral / Herꝛ Graf Carl Guſtaff Wrangel ꝛc. ) und der verai - nigten Niderlaͤnder Schiffen / (ſo der Wolgebor - ner / Geſtrenger / und Groß Mannveſter Herꝛ Jacob / Freyherꝛ von und zu Waßenaer / Herꝛ zu Obdam / Lieutenant Admiral uͤber Holl: und Weſtfrießland / Ritter vom Koͤnigl. Daͤnne - merckiſchen Orden des Elephans ꝛc. ) gefuͤhrt / vorgangen; darinn die Mannhafte / und Weit - beruͤmte Seehelden / VVitte Cornelis de VVitte, vice Admiral uͤber Holl: und Weſtfrießland; und Peter Florißen / vice Admiral, vom Nor - derquartir in Holland / gebliben ſeyn: Der be - ſagte Admiral von Obdam gleichwol ſein Vor - haben / die von den Schweden belagerte Statt Coppenhagen zu entſetzen / erraicht hat: und ha - ben beede Theil / ſonderlich die Hollaͤnder / wegen des Entſatzes / Jhnen den Sig zugeſchriben.

Zum Beſchluß / wil ich noch die Frag mit an - hencken / warumb die Jenige / ſo der Schiffartenzu151Die 29. Frag / des 4. Hundert. zu Meer nicht gewohnt ſeyn / wann ſie erſtlich auf daßelbe kommen / ſich zu uͤber geben / oder zu un - daͤuen / pflegen; das es namlich geſchehe. 1. We - gen des ſtarcken Meer-Geruchs / welcher / wann er in die Naſen kommet / alle Feuchtigkeit des Menſchlichen Coͤrpers beweget / und aufruͤhriſch machet. 2. Wegen der ſtarcken Bewegung im fahren auff dem Meer. Und ſovil auch hievon. Dañ / was die Fragen anbelangt / ob man in dem großen weiten Oceano, an der Ebben-Flut ſpuͤ - ren koͤnne / wo hinaus daß Waßer im Ablauff ſich vieliere / und im Zulauff wider herkomme? Ob es nemlich im Ablauff circulariter, gleich wie in einem Teiche / oder ſtehenden Waßer / under ſich ſencke / und hernach ebener maßen wider auff - ſteige? Oder / ob der Ab: und Zufluß des weiten Meers / gleich einem Strom / von einem polo, zum andern / geſchehe? So wirſtu davon in des Iohannis Placentini Reſolution. 4. nachdenckli - cher Fragen ꝛc. lit. B. Bericht finden.

Die 30. Frag. Jſt der Kinder Jſrael Manna einerley geweſen mit der Unſerigen?

ALſo vermeint es der Libertus Fro - mondus lib. 5. Meteorol. cap. 4. artic. 6. Und ſolle dieſer Mainung auch Fran - ciſcus Valeſius geweſt ſeyn.

Hergegen Andere mit Nein antworten. Jhre Urſachen ſeyn dieſe. 1. Der Jſraeliten MannaK iiiiwere -152Die 30. Frag / des 4. Hundert. werete 40. Jahr aneinander / die Unſere aber entſtehet nur zu gewißen Zeiten / namlich im Fruͤheling / vnd Herbſt. 2. Der Jſraeliten Man - na dienete zur Nahrung / Unſere zur Artzney. 3. Jhr Manna ließ ſich nicht aufbehalten: un - ſere bleibet etliche Jahr guet. 4. Jene ſahe einem Coriander-Samen gleich / und hatte einen Ge - ſchmack einer mit Honig beraiten Kuchen / oder Fladens von Semelmeel: unſere iſt am Ge - ſchmack dem Zucker nicht faſt ungleich. 5. Jene war wunderſam / daher ſie auch Manna / das iſt / ein Gab Gottes / genant wird: unſere aber komt her aus Natuͤrlichen Urſachen. Dann man kei - ne natuͤrliche Urſach geben kan / warum Sie in ſo großer Menge taͤglich bey den Jſraeliten ge - fallen / oder warum ſie / an den Sabbath-Tagen / doppelt den Juden gegeben worden. D. A. S. in Phys. Suidas vermeinet / daß das Wildhonig / ſo S. Jahannes der Taͤuffer geeßen / das Manna geweſen ſeye.

Bærthol. Keckerusannus in Syſtem. Phys. lib. 6. c. 9. fuͤhret das Wort Manna her vom man - nah, das iſt / vom austheilen. Dann manna ſovil ſeye / als portio unicuique distributa. Und ſagt Er auch / daß das oberwente Manna in der Wuͤeſten / ſo ein Engel-Speiſe genant wird / kein natuͤrliche Urſach / als wie unſer Manna / gehabt habe; welche unſere aus einem Tau / der von ei - nem gar reinen Erden-Dampf entſtehet / an garge -153Die 30. Frag / des 4. Hundert. geſchlachten Orten / in Dreyen Laͤndern ſonder - lich / namlich in Syria / Teutſchland und Cala - bria / ab den Blaͤttern der Baͤume / und Stau - den / auf welche ſolcher / von der heitere viler Som - mer-Taͤge gekochter / und von der Nacht-Kaͤlte dicklecht gemachter Tau / fallen thuet / geſamlet / und zu einer lindpurgirenden Artzney / zu aus - fuͤhrung der Galliſchen Feuchtigkeit / gebraucht wird. Jn den Apothecken findet man derſelben dreyerley Arten / von denen obernanten dreyen Laͤndern benamſet. Jn Polen ſamlet man auch etwas der gleichen / ſo man aber nicht zur Artzney / ſondern zum eßen brauchet / und Schwaden nen - net. Vor etlichen Jahren / haben die Polen ein andere koͤſtlichere / und ſuͤeßere Art einer Mannæ auch erfunden / ſo zart / und dem Zucker gleich / und welches / wann man es mit Butter / und ein wenig Zucker kochet / mit der Jtalianer auch ſchlecker haftigſten Richten / und Suͤplein / ſich gar leichtlich in einen Streit einlaßen koͤnte.

Obgedachter Libertus Fromondus iſt auch von dem Purpurfarben Regen / ſo An. 1646. den 6. Octobris zu Bruͤßel in Brabant gefallen / und deßen man natuͤrliche Urſachen hat geben koͤnnen: wie auch von andern ſelzamen Regen / und wie tieff ein gemeiner Regen in die Erde ge - he / zu leſen; da Er den Senecam lib. 3. natural. qu. c. 7. anziehet / und ſaget / was derſelbe vo[n]Zehen Schuhen (und daß daruͤber kein Regen /K vwie154Die 30. Frag / des 4. Hundert. wie groß er auch ſeye / die Erde befeuchtige) ant - wortet / daß ſolches inſonderheit von der Bau - Erde zu verſtehen ſeye. Es ſeyn aber dieſe Wort des gedachten Senecæ: Primum ego tibi, vinca - rum diligens foſſor, affirmo, nullam pluviam eſſe tàm magnam, quæ terram ultra decem pedes in altitutidem madefaciat. Sihe oben die 27. Frag am ende.

Zu deiner Frag koͤnte dieſe nicht uneben geſetzt werden / Ob der Regenbogen auch vor der Suͤndflut geweſen ſeye? Darauff dann geant - wortet wird / wiewol man aus H. Schrifft hievon nichts gewißes ſchließen koͤnne / daß doch der Je - nigen Mainung der Wahrheit am ehnlichſten / welche darfuͤr halten / daß der Regenbogen auch vor der Suͤndflut geweſen / dieweil / vor derſel - ben / alle des Regenbogens Urſachen verhanden waren. Daß aber derſelbe / nach der Suͤndflut / ein Zeichen der Gnaden Gottes worden / das ſeye dem Regenbogen nicht an ſich ſelbſten / ſondern dem Goͤttlichen Willen zuzuſchreiben; nicht an - ders / als wie es eine Beſchaffenheit mit dem Tauffwaßer hat / welches vor der Tauff / und bey derſelben / Waßer geweſen / und verbleibet / aber in der Tauff etwas von neuem bekommet / ſo es vorhin nicht hatte. Dieſes iſt bey dem Regenbo - gen der Verwunderung wuͤrdig / daß GOtt der HErr gewolt / daß der Regenbogen ſolte ein Zei - chen ſeyn des einhaltenden Regens / der ſonſtenſeiner155Die 31. Frag / des 4. Hundert. ſeiner Natur nach ein Zeichen iſt des Ausguß der Regen. Daß alſo dem Allerhoͤchſten beliebt hat / durchein Widerwertiges / von einem Wi - derwertigen / unſern Glauben zu beſtettigen / oder zu bekraͤfftigen; oder / wie Keckermannus lib. 6. Syſtem. Phyſ. cap. ult. p. 833. redet / Ex contrario de contrario fidem noſtram ſtabilire.

Die 31. Frag. Haſtu nichts verwunderliches von Baͤumen geleſen?

ES erzehlet Einer aus des Petri Victoriæ Raißbuchs 3. Capitel von ei - nem Baum in America / welcher Aepfel trage / ſo ſchoͤn anzuſehen / lind anzugreif - fen / und von Geſchmack lieblich / aber vergifft ſeyen; ſo Er den Peſtilenziſchen Fruͤchten der Todtſuͤnden vergleichet / die auch anfangs lieb - lich Einem eingehen; aber hernach alles Unheil verurſachen. Theils ſeyn den Baums-Fruͤchten gar zu ſehr ergeben: daher auch kein Wunder / daß Sie deßwegen allerley Kranckheiten under - worffen bißweiln ſeyn. Und iſt das Obſt / in Ster - benslaͤuften / ſchaͤdlich / wan man ſich deßen / ohne Unterſcheid / und zu vil gebraucht. Es erzehlet Georgius Agricola, daß / zu ſeiner Zeit / eine Peſt aus den Biern / und Pflaumen / die man geeßen / entſtanden. Dann / ſo bald man das Obſt genoſ - ſen / ſo hat man die Peſt bekommen / und iſt inner - wenig Tagen geſtorben. Als naͤchſten die Peſtſo156Die 31. Frag / des 4. Hundert. ſo grauſaͤm zu Neaples regiert / wird erzehlet / daß die meiſten Leute / außerhalb der Statt / als Sie kein Brot hatten / und den Hunger zu ſtillen / Obſt geeßen / allein davon todt zur Erden gefal - len. Dann es nicht ſeyn koͤnnen / daß von der un - zalbaren Menge der todten Coͤꝛper / die Fruͤchten nicht haͤtten ſollen vergiftet werden. S. P. Atha - nas. Kircher. de Peſte, ſect. 1. c. 8. p. 85.

Theils Baͤume werden ſehr alt. Und ſchreibet Nihuſius in chorogr. quar. region. Aſiæ c. 5. p. 77. daß die Aiche zu Mamre noch zu des Joſephi, Hiſtorici, Zeiten geſtanden / und ſolche / bey Re - gierung des Keyſers Conſtantini eine neue Aiche von ihr entſprungen ſeye. Balthaſar. Bonif acius, in hiſt. ludicra, lib. 10. cap. 4. ſchreibet / aus Iſidori lib. 17. c. 7. das beſagter Eichbaum / unter wel - chem der Patriarch Abraham geruehet / bis auf die Zeit des Keyſers Conſtantis geweret habe; zwiſchen welchen Zeiten ſich faſt drey tauſent Jahr beloffen haben. Und hat Er von den alten Baͤumen / von denen / wie Er verineint / und geſe - hen / niemand geſchrieben / im 8. 9. und 13. Ca - piteln / ein mehrers / und darunter auch / aus wel - chem Baum das Creutz Chriſti gemacht worden; item / von dem Baum des Lebens: item / aus des Petri Bellonii lib. 2. Obſervat. memorabil. cap. 66. daß demſelben / under ſeinen Geferten / als Sie vom Berg Sinai hinweg ſcheiden wolten / die Griechiſche Moͤnch / oder Calohieri, langlechte /run -157Die 31. Frag / des 4. Hundert. runde / glatte / und gar ſchwere Staͤb / oder Ste - cken / verehret / ſo Sie eben von dem Baum ge - nommen zu haben ſaͤgten / aus welchem des Mo - ſis Stab gemacht worden / mit welchem Er den Felſen geſchlagen / und dardurch den Kindern Jſrael Waßer herfuͤr gebracht hette. Jtem / von den Palmen-Baum / von welchem der Juden Knaben die Zweige genommen / als Sie dem HErꝛen Chriſto entgegen gangen / daß ſolcher / abwoln alle andere Hieruſalemiſche Baͤume / zur Zeit der Belagerung des Titi Veſpaſiani, aus - gehauen worden / durch eine Goͤttliche Vorſe - hung / auffrecht / und unbetaſtet / auff vil hundert Jahr geblieben / oder geweret habe. Aber wider auff die Aichen zu kommen / ſo meldet Libertus Fromondus lib. 5. Meteorol. p. 397. daß / vor ſei - nem vaͤtterlichen Guet / ein gar große Eichen / von ſeinem Großvaͤtter gepflantzet / oder geſetzet / ge - ſtanden / ſo voller Aeſte geweſen / und deren Bloch / oder truncum, auch 3. Maͤnner / mit aus - geſpanten Aermen / kaum hetten umfaßen koͤn - nen / die aber / durch die Winde / des Jahrs 1606. (ſo faſt alles / im Niderland / damals niderge - worffen) mit der Wurtzel ausgerißen worden ſeye / und Er ſich verwundern muͤßen / das ſolcher Eichbaum ſo ſchwache / und mit wenig Erden zu - bedeckte Wurtzeln gehabt / und dieſelbe gleichwol ſo vil Jahr eine ſo große Laſt haben ertragen koͤnnen.

Die158

Die 32. Frag. Haſtu nicht ein ſonderbares neuliches keuſchheits Exempel? und was hergegen derſelben zuwider iſt?

DU wirſt / ſonders Zweifels / von dem maͤchtigen Koͤnigreich Japan / oder Japon / und wie man mit den Chri - ſten daſelbſt umgegangen / vil gehoͤrt haben. Die Hollaͤnder handlen zwar noch dahin / doͤrffen aber nicht im Lande herum raiſen / ſondern muͤeſ - ſen vor der Statt Firando anlenden / dabey ein kleine Jnſel / da Sie ihre Wohnung haben; doͤrffen ſich nicht Chriſten nennen / nicht offent - lich betten / keinen Huet abziehen / auch kein Buch bey ſich haben; wie hievon / in dem 3. Buch Her - ren Johann Albrechts von Mandelslo Mor - genlaͤndiſcher Raiſe-Beſchreibung / und daſelbſt p. 245. ſeqq. in dem Extract aus A. G. welcher An. 1646. mit einem Hollaͤndiſchen Schiffe da - ſelbſt geweſen / und am Blat 248. auch folgends Keuſchheit-Exempel / ſo zu deiner Frag ſich ſchi - cket / zu leſen: Es ward zu beſagtem Firando ei - nes Fuͤrſten Sohns Gemahlin / in ſeinem Abwe - ſen / von einem Andern / mit Gewalt geſchwaͤcht. Dieſe hat an ihren Eheherren / und die eingela - dene Befreunte (dabey auch der Ehrenſchaͤnder / und ſeine Freunde / geweſen) / nach erzehlung der That / ihr das Leben zu nemmen begehrt. Als es aber der Eheherr nicht thun wollen / hat Sie ſichſelbſt159Die 32. Frag / des 3. Hundert. ſelbſt vom Hauß herunder geſtuͤrzt / und den Hals gebrochen: Der Ehrenſchaͤnder lieffe zu Jhr hinunder / ſchnitt Jhme mit dem Meßer den Bauch ſelbſt auff / und fiel bey ihr nider. Dieſe Heydin iſt nicht weniger keuſch / als die Roͤmerin Lucretia, geweſen. Sintemal die Unkeuſchheit mehrers im Gemuͤet / als mit dem Leib getriben; und hergegen die Keuſchheit mehrers im Ge - muͤet / als mit dem Leiberhalten wird. Weil dann Lucretia ein keuſches Gemuͤet behalten / ſo iſt Sie fuͤr keuſch zu halten / ob gleich Sie / vom Tar - quinto, am Leib mit Gewalt iſt geſchwaͤcht wor - den. Sihe den Thom. Sagittar. exercit. Eth. exot. 9. da Er vil von der Keuſchheit / und Unkeuſch - heit / hat. Wie dann / neben der Keuſchheits - Exempel / man mehrere von der Unkeuſchheit / liſet; auch P. loan. Biſſelius, è S. I. decad. 2. il - luſtr. ab Orbe condito ruinarum, ruina. 10. p. 525. ſeqq. eines von einem jungen Studenten ſetzet / ſo mit Weibs-Perſonen / auch dem Teufel ſelbſt / zu thun / gehabt / hernach ein Prieſter worden / und uͤber Dreyhundert Kinder ins Teufels Nahmen getauffet / und anders mehr begangen hat; biß man ihn der Zauberey halber angeklagt / und Er greuliche Sachen bekant / auch Jhme darauff die rechte Hand / ſamt dem Kopf / abgehauen / der Leib aber verbrant worden / ſo umbs Jahr 1616. geſchehen iſt. Balth. Bonifacius, in hiſtoria ludicra lib. 8. cap. 11. hat ein ſonderbares der KeuſchheitEx -160Die 32. Frag / des 4. Hundert. Exempel / ſo in der Statt Florentz geſchehen. Dann als Keyſer Otho / (den Er den Vierten / und einen fuͤrtrefflichen Fuͤrſten nennet) / fuͤr andern ſchoͤnen Jungfrauen daſelbſt / die Gual - dratam ſonderlich lobte; und ihr Vatter Bellin - cionus es dahin zu bringen verſprache / wans der Keyſer anders begehrte / daß Er die Jungfrau kuͤßen moͤchte / dieſelbe aber geſprochen / Sie wolle ſich von keinem Andern / als der ihr Mann wer - den ſolle / kuͤßen laßen: ſo hab es diſem beſcheid - nen Fuͤrſten ſo wol gefallen / daß Er diſes junge Maͤgdlein einem Teutſchen / und ſein / des Key - ſers / gar Edlen Hoffmann / ſo Guido geheißen / zur Ehe gegeben / und Jhnen beeden das Thal Caſentin / in der Arentiniſchen Landſchafft gantz geſchenckt habe; von welchen hernach / wie Ful - goſus bezeuge / das ſehr anſehenliche Geſchlecht der Graven Guidonum, und bald hernach von Balneo, oder dem Bad / genant / herkommen ſeye. Hergegen hat dieſer Jtalianer / Bonifacius, hin und wider / auch unterſchidliche Geilheits-Exem - pel; und obwoln die wilden Thier ſelbſten / vor der Bluetſchand / ein abſcheuen tragen / wie Er lib. 1. c. 4. erzehlet / daß gleichwol dieſelbe / unter theils Menſchen / nicht vermitten bleibe; ſo gar / daß auch Theils mit den Thieren zu thun gehabt / und der Tuͤrcken Geſaͤtzgeber Mahumetes, aus uͤbermaͤßiger Geilheit / die Eſelin / darauff Er ge - ritten / angangen habe; lib. 2. cap. 7. Er bringtauch161Die 32. Frag des 4. Hundert. auch exempel d. lib. 1. c. 8. deren / ſo ſich ſelbſten entmannet; und c. 31. wie es theils Mauri, und Sarraceni, damit Sie ſich der Weiber ent - halten moͤgen: und aus dem Odoardo Barboſa, de Indiis Orientalibus, cap. 24. wie die Mohren / bey dem Erythraͤiſchen Meer / es mit ihren Jun - gen Toͤchterlein / damit Sie rein bleiben / und ihre Jungfrauſchafft ihren Braͤutigamen zubrin - gen muͤeßen / machen. Jtem / im beſagten 2. Buch / von Theils / ſonderlich etlicher Weibs - Perſonen / zu fruͤher / unzeitiger / und uͤbergroßer Geilheit / alſo / daß ein Junge Dirne. 35. Kriegs - Leute nach einander bey ihr hat ſchlaffen laßen. Er erzehlet auch / im 21. Capitel / vil Voͤlcker / bey denen die erſte Nacht / in der Hochzeit / nicht die Braͤutigam / bey ihren verlobten / gelegen / und noch / als in den Inſulis Fortunatis, und dem Koͤnigreich Caleruth / ligen / ſondern Andere; dieweil kein Mann vermeine / daß ihme eine Jungfrau zu heurathen erlaubt ſeye; und deß - wegen in der Statt / und auff den Doͤrffern / die Jungen Maͤgdlein herumb gehen / und die Jh - nen begegnen bitten / daß Sie ſolche Verhinde - rung des Eheſtands Jhnen benemmen wollen; wie davon auch in der 96. Frag unſers erſten Hunderts etwas iſt geſagt worden. Jm 6. Buch Cap. 6. hat diſer Doctor / Protonotarius / Abbt / und Ertz-Diacon zu Treviſo, ein mehrers von dergleichen Sachen; erzehlet auch unterſchidli -Lche162Die 32. Frag / des 4. Hundert. che Perſonen / die in dem Venusſpiel gehling ge - ſtorben ſeyn. Jtem / cap. 26. 27. 28. und 29. hat Er wider unterſchidliches hievon; meldet aber auch / im 10. Capitel / wie es dergleichen unzuͤch - tigen viehiſchen Menſchen er gehe. Alß des Koͤ - nigs in Schotten Sohn / David / Fuͤrſt des Schottiſchen Reichs / ohne Unterſcheid / Frauen und Jungfrauen / ſchaͤndete / und daruͤber vil Klagens bey dem Volck entſtunde / auch die Sach nahend zu einer Aufruhr gerathen wolte / iſt der Vatter daruͤber erſchrocken / und hat die - ſen ſeinen Sohn / ſeinem Brueder Roberten / Herzogen zu Albinia / Jhn zu verbeßern / uͤberge - ben. Dieſer aber hat / aus Begierde zu herꝛſchen / dieſen ſeinen Vettern in das Schloß Falckland bringen / daſelbſten in ein abſcheuliche Gefaͤng - nus ſetzen / und von Hunger / und Mangel / ſter - ben laßen. Es haben ſich zwar zwey Weibsper - ſonen uͤber den Fuͤrſten erbarmet / und ihn eine Zeitlang ernehret; in deme die eine gar ſubtile Flaͤden / oder duͤnne Kuͤchlein / durch die Ritzlein der Thuͤren hinein geſchoben; die andere aber die Milch aus ihren Bruͤſten gedruckt / durch ein Pfeifflein von Schilffrohr / in ſeinen Mund ge - floͤzt hat; die aber der Tyrann zu toͤdten be - volhen; und iſt darauff der Fuͤrſt / nach dem Er / durch das Beißen / und abfrezen der Glieder / an ſeinem Leib uͤbel zugericht worden / auch die Fingeꝛ ſelbſten / aus Ungedult / mit Nagen angegriffenhatte /163Die 33. Frag / des 4. Hundert. haͤtte / durch Hunger / und Schmertzen / darauff gegangen. Als Pythagoras gefraget worden / wenn man ſich zum Weibe halten ſolle? hat Er geantwortet / wann Einer wil ſchwaͤcher werden / als Er iſt. Idem Bonifacius d. lib. 6. c. 6. Daher auch die Sitten Lehrer wollen / daß die uͤbermach - te Wolluͤſten die Natur mehrers / als die Schmerzen / ſchwaͤchen. Sihe Sagittarium exer - cit. Eth. exot. 9. th. 3. p. 217.

Die 33. Frag. Wer hat von den naͤchſt angeregten Ja - poniſchen Sachen geſchriben / und haſtu nicht et - was mehrers / aus dem juͤngſt angezogenem Boni - facio ſonderbars zu melden?

ES hat der P. Ioan. Biſſelius S. I. in ſeinem Buch de peſtiferis peccatorum mortalium fructibus, unterſchidliches von der Japoniſchen verfolg: und hinrichtung der Chriſten / eingebracht; da Er auch vil Auto - res benamſet / ſo von ſelbigen Japoniſchen Sa - chen geſchriben haben / als da ſeyn / Nicolaus Tri - gautius, in annuis Iaponiæ, & in append. annua - rum, item, in libr. triumphor. Iaponicorum: L. Mexia, in Annalibus: Joan. Hayus Scotus, de re - bus Iaponicis: Ludovicus vel Aloyſius Froës, in Annuis: Franciſcus Paſius, in Annalibus: Mat - thæus Couros in Annuis: Ioan. Rodericus Giron, in Annuis: Gabriel Matoſo, in Annuis: Hiero - nymus Majorica, in Annuis: Alexander Vali -L ijgna -164Die 33. Frag / des 4. Hundert. gnanus, in Annuis relationibus: Fabius Ambro - ſius Spinola, in vita cognati, gentilisꝙ́ ſui Caroli, Genuenſis; welcher Carolus Spinola von Genua / des Jahrs 1622. in Japonien / mit vilen andern / iſt verbrant worden. 30. hat man gekoͤpft / un - ter welchen ein Knaͤblein von vier Jahren gewe - ſen. Aus den 25. aber / welche mit dem gedach - ten Spinola zu verbrennen waren / ſeyn drey Ja - ponier / ſo eines geiſtlichen Ordens waren / wider vom Chriſtenthum abgefallen; wiewol der dritte wider zu dem Pfal umbgekehret hat: und die heidniſche Richter / an ſtat der Belohnung ihres Abfals / die andere zwen Abtrinnige / an Haͤn - den / und Fuͤßen / haben binden / wider zuruck brin - gen laßen / und / aufs neu / ins Feuer zuwerffen / anbevolhen haben / in welchem Sie auch ſtracks umkommen ſeyn. Jn der naͤchſterwenten Man - delsloiſchen Raiß-Beſchreibung / iſt auch fol. 237. ſeqq. ein Extract / aus des Franzen Carons, der Hollaͤndiſchen Geſellſchafft aus Japan Di - rectorn / Relation / von Japoniſchen / oder Japa - niſchen Sachen; als welcher etliche vil Jahr ſich daſelbſt aufgehalten / den ietzigen Zueſtand der Japaner wol erlehrnet / und ſelbigen Anno 1638. beſchriben hat. Jtem / iſt in der gemelten Raißbeſchreibung auch lib. 2. c. 4. etwas von der grauſamen Tyranney des Japoniſchen Koͤnigs Taicoſama, Ann. 1597. gegen die Jeſuiter veruͤ - bet; und davon ſonderlich das Buch / Imago pri -mi165Die 33. Frag / des 4. Hundert. mi ſeculi Societatis Ieſu genant / lib. 4. c. 12. zule - ſen. Und dann hat Franciſcus Caron, vor wenig Jahren / eine Beſchreibung Iapaniæ herfuͤr gege - ben.

Was dein ander Begehren anbelangt / ſo handelt der von dir angezogene Balt. Bonifacius, unter vilen andern Sachen / in ſeiner hiſtoria lu - dicra, lib. 1. cap. 61. von Erfindung und großen Werth des Purpur; ſo verloren worden / entwe - der / weilen das Land Syria / und andere Ort mehr / an welchen man ſolche angetroffen / in der Tuͤrcken Haͤnde gerathen; oder mehrers wegen des Werths / ſo vor Zeiten gar hoch geweſen; auch der Farben / und anderer neulich erfundenen Faͤrbereyen halber / ſo den Alten unbekant gewe - ſen / und man iezt umb ein geringers Gelt haben kan.

2. Hat Er lib. 2. c. 22. ein ſonderbars betrugs Exempel ſo der Eccelein / der auch Jcelin / und Azolin / von den Scribenten genant wird / und die iezt den Venedigern gehoͤrige Statt Tarvi - ſium, oder Treviſo, in ſeinen Gewalt gehabt / an den Bettlern veruͤbet hat. Dann Er einsmals ausrueffen laßen / wie Er den 1. Maji, allen Bettlern ein Gelt / ſamt einem Kleid / iedem / umb GOttes willen / wolle austheilen laßen. Als nun der angeſetzte Tag kommen / und eine unzahl - bare Menge der Armen / aus Hofnung des Ge - winns / dahin gelangt / hat Er / der Tyrann / ei -L iijnem166Die 33. Frag / des 4. Hundert. nem Jeden heißen einen Denarium, an Gelt / und ein Überkleid geben / ihre Roͤck / Lumpen / und wo - mit ſie bedeckt waren / aber / Jhnen nicht wider zuſtellen laßen / ſonden nach dem die Bettler hin - wegg / auf einen Hauffen zu tragen / und zu ver - brennen bevolhen; aus welchen dann das Feuer ſo vil an Gold / und Silber / heraus gebracht / daß Er davon nahend reich worden iſt. Dann Er liſtiglich gerochen / daß / von ſolchen Armen Ge - ſellen / das beſte / und außerleſeniſte Gelt / in den Lumpen werde vernaͤhet / und verwahret ſeyn. Hieher koͤnten auch Theils der Jenigen gezogen werden / ſo die Fuͤrſten / mit ihrem falſchen Vorgeben / als ob ſie Geld machen koͤnten / betruͤegen / von denen Er lib. 3. cap. 5. har - delt: Wiewol Er auch vil erzehlet / die rechtes Gold gemacht; aber darzue ſezet / das ſolches we - der zu beſtaͤttigen / noch zu widerlegen / oder ver - nemen / ſeine Mainung ſeye. Herꝛ D. Dietherꝛ / in æddit. ad Theſ. pr. Beſoldi, p. 44. erzehlet / das Herꝛ Noeßler / vor Jahren / auff ſeiner Jtaliani - ſchen Reiß / in des Herzogen von Mantua Kunſt - kammer / einen Balcken: oder Schließ-Nagel / geſehen / welcher / der zuvor von Eiſen geweſen / von einem Kuͤnſtler / halb in Gold verwandelt worden ſeye.

3. Jm 27. Cap. p. 49. a. hat Er Bonifacius auch den Spruch im Evangelio / von Camel / daß die meiſten denſelben von dem vierfuͤeßigen Thier auslegen; da doch ſolcher daſelbſt von ei -nem167Die 33. Frag / des 4. Hundert. nem dicken Schiffſeil zuverſtehen ſeye. Und im 51. Capitel handelt Er von den Leininen Tuͤ - chern / ſo nicht moͤgen verbrant werden.

4. Jm 5. Buch / und deßen 11. Cap. ſagt ge - melter Bonifacius, und beſtaͤttiget / wider der Ge - meinen Leute Mainung / daß die Jmen / oder Bi - nen / nicht das Honig machen / ſondern zuſammen tragen. Dann das Honig von Himmel falle / wie wißend ſeye / und daß die Jmen nichts von dem Jhren darzue thun / außer daß ſie ſolches ſamlen / dieweil auch / von den Menſchen / ohne der Jmen dienſte / daßelbe koͤnne gemacht werden. Zu deme auch andere Thier Honig beraiten. Dann es ſchreibe Matthæus Riccius, in hiſt. Chi - , lib. 2. c. 3. das bey den Chineſern vil ein beßers Honig / als daß unſere iſt / gefunden werde; wel - ches die Wuͤrmlein in etlichen Baͤumen mach - ten. So bezeuge Antonius Pigafetta, daß in den Jnſuln Molucchis, ſo under dem Æquatore, oder deꝛ Lini / ligen / etliche Muͤcklein / ſo kleiner als die Omeißen / daß beſte Honig auff den Baͤumen beraiten thetten.

5. Hat Er lib. 6. cap. 15. wie Theils hohe / und Vornemme-Leute / durch ſubtile Liſtigkeit / mit Gifft ſeyn getoͤdtet worden. Als ein Wund - Arzt / nahmens Thomas / des Koͤnigs in Un - garn Bruedern Stephano, eine Ader ſolte eroͤf - ne[e] n / hat Er die Spitze an dem Eiſelein mit Gifft geſchmieret / welches ſich in den gantzen Leib aus -L iiijge -168Die 33. Frag / des 4. Hundert. getheilet / und den Fuͤrſten geſchwind hinwegg genommen hat. Bapſt Leo der zehende ſeye / wie Iovius in ſeinem Leben / bezeuge / durch vergifte Aloes-Pillulen / ab dem Brot gethan worden. Als Nelphus / ein tapferer Mann / in dem Thur - nier / oder Kampfe zu Pferde / zu Padua / fuͤr den Obſiger erklaͤret worden / haben ſeine Mißgoͤn - ner Jhme / in die Sturmhauben / ſo Er / ſich zu erholen / oder zuerquicken / abgelegt / heimlich vil Oelmagen-Safft in dieſelbe gethan / oder ge - ſchmieret / davon Er / nach wider aufgeſezter Hauben / ſtracks geſtorben ſeye. Obwol gedach - ter D. Dietherꝛ ſchreibt in ſpicilegio &c. p. 620. daß die Fuͤrſten / in ableſung der Brieffen / und uͤberꝛeichter Schriften / gute Achtung geben ſol - len; dieweil / heutigs Tags / die Boßheit der Menſchen den Streu-Sand mit Gifft zu præ - pariren auch mit ſolchem die Dinten zu ſieden wiße / quo cum oculos, mentem, & cerebrum Le - ctoris turbando, lentè, & tabificè in eum ſævire pot - eſt. Deßwegen die Politici wollen / daß zuvor / ehe man die Brieff zu leſen anfange / aller Sand fleißig abgeriben und die Schrifft durch ein Au - gen Glas / geleſen werden ſolle.

Die 34. Frag. Was ſagt dein Autor / Bonifacius von den Weibsperſonen?

Es169Die 34. Frag / des 4. Hundert.

ES iſt ja alberait etwas / aus Jh - me / in der 32. Frag neulich gemeldet worden. Aber / damit Jch dir auch hie - rinn zu Willen werde / ſo wiße / daß Er in des 3. Buchs 28. Capitel / von der Weiber Maͤßigkeit handele / und ſage / daß des Koͤnigs Philippi III. in Hiſpanien Gemahlin / und des ietzigen Koͤnigs Philippi des Vierten Frau Muetter / gar wenig Weins / und / nur der Geſundheit halber / ge - truncken habe. Und da einsmals der Koͤnig / ſo gar keinen Wein zu ſich genommen / Sie / in den Sechs Wichen / oder der Kindbett / beſuchte / und vor dem Geruch des Weins ſich entſezte / auch aus dem Zimmer hinaus gienge / habe dieſe gantz maͤßige Koͤnigin / hernach niemals / auch wann Sie kranck geweſen / ein troͤpflein Weins ver - ſucht / und darfuͤr gehalten / daß ihr ſo wol / als der Jungfrauen Euſtochio, von dem H. Hiero - nymo, geſagt ſeye; daß ein Braut Chriſti den Wein / als ein Gifft / fliehen ſolle. Und hat Er / im folgenden 29. Capitel / ein mehrers wider die Weinſucht. Und im 40. wider die Rach der Weiber / welche Niemands ſo ſehr / als dem Wei - bervolck / angenehm iſt: Sonſten es heiße / daß der leichtlich verzeihe / ſo ſich rechen koͤnne. Alß den Adrianum, ehe Er noch Keyſer geweſen / Einer ſchmaͤhlich tractirt hatte / ſagte Adrianus / als Er nun Keyſer worden / zu demſelben / Du biſt entronnen. Und Bapſt Sixtus der Fuͤnfte ſprachL vzum170Die 34. Frag / des 4. Hundert. zum Jordano Vrſino. Es vergißet der Bapſt / die dem Cardinal (namlich Jhme / da Er noch Car - dinal war) zugefuͤegte injuri en / oder unrecht. Aber / mit dem Weibervolck hat es gemeinlich eine andere Gelegenheit. Dann / weil ſolches / wegen Schwacheit der Kraͤften / ſich zu rechen / fuͤr ſich / unmaͤchtig / und unvermoͤglich / erkennet / und aber eine eußerliche Macht / Huͤlff / und Beyſtand uͤberkommet / ſo mißbrauchet es ſich deßelben / und wann es ſich alſo rechet / ſo bildet es Jhme ein / daß es / weiß nicht was uͤber ſein Ge - ſchlecht zu thun ſich unterſtanden habe; ſonder - lich / wann es ſich / wegen verletzten Ehebetts / und Ehebruchs halber / gerochen hat. Deßen dann der Autor exempel beybringet; darunter auch das folgende iſt. Der Herzog Franciſcus zu Mey - land liebete eine / ſo Perpetua geheißen; ließe Sie auch wol verwahren: Aber gleichwol hat die Herzogin Blanca Leute beſtelt / die die Perpetuam umgebracht haben. Der Fuͤrſt / ob Er wol durch dieſe That ſehr erzoͤrnet worden / und / wegen ver - langen nach dem verſtorbnen Maͤgdlein / ſchier vom Verſtand kommen; So hat Er jedoch dar - fuͤr gehalten / daß ſeiner Gemahlin gerechten Schmertzen zu verzeihen ſeye. Jm 4. Buch / Cap. 37. handelt der Autor von den Weiblichen Klei - dern / und Zieraden. Cyclas, von der rundigkeit alſo genant / (ein Bogenrock) war der Koͤnigin inſonderheit Kleidung / ſo Sie mit Gold unter -wirk -171Die 34. Frag / des 4. Hundert. wirkten; welchem Pracht gleichwol der Keyſer Alexander Severus ein gewiße Maß hat fuͤr - ſchreiben wollen / und zu ſagen gepflegt / daß die Koͤnigliche Weiber mit einem Rock zu friden ſeyn ſolten / ſo bey 6. Unzen Golds haͤtte. Es hat aber die Lollia Paulina eine Schauben von Per - len gehabt / ſo man auff Zehen Hundert Tauſent Cronen werth geſchaͤtzet hat. Der Koͤnigin / und Keyſerin exempel haben der Rathsherren Wei - ber nachgefolgt / und oft alles Vermoͤgen ihrer Ehemaͤnner an ihrem Leibe getragen. lib. 5. c. 4. und 10. hat der Autor noch etwas weiter von den Weibern; und erzehlet / im beſagten 4. Ca - pitel / aus des von Herberſtein Moſcowitiſcher Beſchreibung / daß Johannes Baſilius, der Groß - fuͤrſt in der Moſcau / ein ſolches entſetzen ab den Weibern gehabt / daß / ſo offt Er unter Weiber commen / oder / daß Jhme Eine begegnen wuͤrde / erſahe / Er ſtracks in eine Ohnmacht / und halb - todter auff die Erden fiele. Jm 12. Buch / Cap. 14. ſchreibt Er / daß des Burgermeiſters Sym - machi Tochter / die Galla, zun Zeiten des Iuſtinsa - ni, einen Bart gehabt / denſelben auch offentlich getragen habe. Des Keyſers Caroli V. Tochter / Frau Margareth / hatte nicht allein ein Mann - lich Gemuͤet / Leibsgeſtalt / und Gang: ſondern auch am Kuͤen / und obern Lefzen / einen Bart / dardurch Jhr nicht ſo wol eine Mannliche ge - ſtalt; als ein großes Anſehen / zuwuchſe. Undſag -172Die 35. Frag / des 4. Hundert. ſagt der Autor / daß Er die Bolderiam, eine Graͤ - vin zu Verona, mit einem ſchoͤnen Bart / geſehen habe. Und ſo vil aus dem obernanten Scri - benten.

Ob die Weiber zu Maͤnnern werden koͤnnen? diſputi ren die Naturkuͤndiger. Theils ſagen ja / und bringen exempel bey / daß es geſchehen ſeye / in maßen auch in unſerer 26. Frag naͤchſthin et - was davon einkommen iſt. Andere aber ſagen Nein / wegen ungleicheit der Geburts-Glieder. Und ob ſchon bey den Hiſtoricis dergleichen Bey - ſpil geleſen werden; ſo ſey es doch kaum glaͤub - lich; oder / ſo es ie geſchehen / ſo muͤeßen gleich an - fangs ſolche Perſonen nicht Weiblein / ſondern Maͤnnlein geweſen ſeyn / deren Glieder / wegen der gar ſchwachen Waͤrme / in dem Leibe verbor - gen gelegen / aber mit der Zeit / nachdeme die Waͤrme zugenommen / mehrers herfuͤr kommen ſeyen.

Die 35. Frag. Was ſagen Andere von denſelben?

HJevon were vil zu ſchreiben. Die - weil ich aber vorhin / an unterſchidli - chen Orten / aus denen Scribenten / allerley eingebracht: Alß wil ich nur folgendes alhiever melden; als / daß die Weibs-Perſonen geruͤhmet werden / daß Sie mit ihrem Vermoͤ - gen / oder Guͤettern / und andern Dienſten / den Apoſteln / wiewol den verachteſten in der Welt /zu173Die 35. Frag / des 4. Hundert. zu Huͤlffe kommen / und gedienet: wie dann auch Chriſtus der HErr ſelber von deme gelebt / was fromme Matronen / von ihren Guͤettern / herge - geben / beym Luca / Cap. 8. v. 3. Weßenwegen auch die Purpur-Kraͤmerin Lydia / in der Apo - ſtel Geſchicht / Cap 16. geruͤmet wird. Bißwei - len unterweiſen Sie ſelber die Kinder / und Hauß - genoßen in der wahren Gottſeeligkeit / als wie Priſcilla des Aquilæ Eheweib / in der Apoſtel Ge - ſchicht am 18. und die Lois / des Timothei Groß - mutter / in der 2. an Timoth. C. 1. v. 5. Bißwei - len befoͤrdern die Weibs-Perſonen guete Rath - ſchlaͤge / zum Heil / und Wolfahrt der Kirchen; und verhuͤeten hergegen / oder verhindern das Ungluͤck; wie ſolches der Koͤnigin Eſther exem - pel / in ihrem Buͤchlein / Cap. 8. bezeuget; und wie fleißig die Placilla, des Keyſers Theodoſti Ge - mahlin / Jhme gerathen / daß Er nichts wider Gott / und das Gewißen / thun folte / iſt aus der Kirchen-Hiſtoria zu erlehrnen. Wie ehrlich aber diſes dem Weiblichen Geſchlecht; ſo unehrlich iſt es hingegen / wann ihretwegen die Kirche / oder die Chriſtliche Gemein / beſchreyet wird; in maſ - ſen die Evodia, und Syntiche, wegen entſtande - nen Zancks / in der Epiſtel an die Philipper / Cap. 4. geſtraffet werden. Und wie uͤbel es den Maͤnnern aus geſchlagen / wann Sie den Wei - bern in allem Weibiſch gefolget / hat man unter - ſchidliche Beyſpil; unter welchen ſonderlich desKoͤni -174Die 35. Frag / des 4. Hundert. Koͤnigs Salomo im 1. Buch der Koͤnig / am 11. Cap. iſt. Und von den Weibern ins gemein ſchreibet S. Paulus / in der 2. an Timoth. am 3. v. 6. daß die Ketzer ſich ihres Dienſts / in aus - braitung ihres Giffts / gar gerne gebrauchen. Deßwegen auch das Weibervolck deſto embſiger zu betten hat / damit es nicht in Verſuchung ge - fuͤhret werde; ſondern / ob Sie wol ein ſchwaches Gefaͤß ſeyn; gleichwol ein Gefaͤß der Baͤrm - hertzigkeit Gottes / und heilſamer Werckzeug in dem HErren / verbleiben; D. Frid. Balduin. ho - mil. in epiſt. Dom. 23. poſt Trinit. p. 815. ſeq.

Eine Mannbare Jungfrau wird auch under dem Weibes-nahmen begriffen / wann von Ver - bott / und andern Rechten / die Weibs-Perſonen betreffende / geredet wird / es ſeye dann / daß die materi / und die Umbſtaͤnde / etwas anders in ſich halten. Es wird auch / in den Rechten / (aus ge - nommen / in wenig Faͤllen) der Weibliche under dem Maͤnnlichen Nahmen begriffen; auch eine Schweſter des Brueders Nahmen / ſonderlich in guͤnſtigen Sachen / und wann etwas den Weibs-Perſonen tauglich / eingeſchloßen. Her - gegen wird / under dem Weiblichen / der Maͤnn - liche Nahm nie verſtanden. Daher / wann den Toͤchtern ein Vormund gegeben; oder Jhnen ein Lehen verlihen wird / ſolches von den Soͤhnen nicht zu verſtehen iſt. Obwoln die Unwißenheit des Rechts die Weiber entſchuldiget / ſo hilfft esJhnen175Die 35. Frag / des 4. Hundert. Jhnen doch nichts in denen Sachen / ſo zur ai - gentlichen einer Handlung Weſenheit gehoͤrig / wofern Sie verſtaͤndigere zu Rath ziehen koͤn - nen. Von dem Geiſtlichen Gewalt werden die Weibs-Perſonen ausgeſchloßen. Aber den Kir - chenſatz moͤgen Sie wol haben. Dann eine Weibs-Perſon / ſo wol / als eine Mans-Perſon / eine Kirch ſtiften kan; deßwegen Sie auch damit den Kirchenſatz / oder das Jus Patronatus, erlan - get; Wiewol / wie ich geleſen / die gewonheit in Under-Oeſſterreich damit nicht durchaus uͤber - einkommen ſolle. Wann in vorſtellung eines Kirchendieners / ein Manns: und Weibs-Per - ſon gleiches Recht haben / und aber ſich miteinan - der deßwegen nicht vergleichen koͤnnen / ſo wird allezeit der / ſo von der Manns-Perſon præſen - tirt worden / vorgezogen. Ein anders iſt / wann die Weibs-Perſon mehr Rechts hiezu hat.

Jn den Regiments-formen / da entweder die Vornemſten / oder das Volck / regieren / ſeyn die Weibs-Perſonen von dem Regiment gantz aus - geſchloßen: Aber in der jenigen / da nur Einer regiert / Theils Orten / zugelaßen / jedoch daß Sie ſich mit vorwißen der Staͤnde verheuraten; wie man ſolches von Schotten / Hiſpanien / Engelland / berichtet. Alſo koͤnnen Sie auch keine offentliche Aemter bedienen: Aber wol Kauffmannſchafft treiben. Und ob man wol das weite Raiſen dem Weibervolck nicht zum beſtenaus -176Die 35. Frag / des 4. Hundert. ausleget: So geſchihet es doch / von den Hollaͤn - diſchen Weibern / zu Waßer / und Land; und halten Sie Jhnen ſolches auch fuͤr eine Ehr.

Ob ſchon man von vilen gelehrten Weibern liſet / deren auch noch der Zeit ſeyn / ſo findet es ſich doch nicht / daß Einer iemals der Doctora - liſche Titel were ertheilet worden. Aber / wann Sie eines ehrlichen Lebens / und Wandels / und der Sachen wol erfahren ſeyn / ſo wird ihrem Zeugnus / und geſchwornen Urtheil / von einer unzeitigen / und anderer Geburt / auch ob eine noch eine Jungfrau ſeye / und der gleichen / geglaubet.

Dem Mann ſoll ein Eheweib / als dem Haubt / underworffen ſeyn / demuͤetig gegen Jhm ſich er - zeigen / zugleich den Gehorſaͤm / Lieb / Treu / Ehr - erbietung / Schamhaftigkeit / und Forcht / erwei - ſen; auch des Manns Creutz mit Geduld / und Troſt / lindern. Was Sie auch gewinnet / das ſcheinet Sie dem Mann gewonnen zu haben. Stehet Jhr benebens wol an / wann Sie den ver - ſtorbnen Mann eine gewiße Zeitklaget; deßwe - gen aber ihr auch von des Manns Verlaßen - ſchafft / wann es an einem Ort der Brauch iſt / und der Perſonen Stand ſolches mit ſich bringet / die Klag: und Wittibs-Kleyder ſollen gegeben werden. Es ſtehet auch einer Braut wol an / wann Sie eine Zeitlang / wegen ihres verſtorbnen Braͤutigams / ſchwartze Kleyder traͤgt. Es iſt auch ein Weib ſchuldig / ihren armen Mann zu ernehren.

Die177Die 35. Frag / des 4. Hundert.

Die Kinder / ſo von ihr geboren werden / in der Ehe / ſeyn des Manns / die auch des Vat - ters / und nicht der Muetter / Geſchlecht / Nah - men / Wuͤrde / Adel / Vatterland / Hauß / und Wappen / erlangen / und an ſich nemmen. Es fuͤhren gleichwol auch die Banckart in Franck - reich / und Britannien / ihres Vattern Wappen / aber mit einem Strich von der Lincken / zur Rech - ten Seiten / ſo Sie Barram nennen. Es mag auch / durch den Keyſer / und andere Fuͤrſten / ſo keinen Ober-Herren erkennen / zugelaßen werden / daß der Mutter Adel / und Wuͤrde / auff die Nach - kommen gebracht werde. So traͤncket / oder ſaͤu - get / ein Eheweib die Kinder ihrem Mann. Und weilen die Natur ſo wol den Edlen / als Un-Ed - len / die Bruͤſte / und in den ſelben die Milch ge - geben; ſo ſollen Sie auch / ohne Unterſcheid die - ſelbe ſelber ſaͤugen / wann Sie es anders ihres Leibs-Zueſtands halber / thun koͤnnen. Sonſten iſt eine Muetter drey Jahr lang ihre Kinder zu ernehren ſchuldig; ja auch noch weiter / nach ſol - cher Zeit / wann Sie reich / der Vatter aber Arm / und Abweſend / iſt.

Wann eine Tochter verheuratet wird / ſo helt man darfuͤr / daß Sie nicht mehr under Vaͤtter - lichem Gewalt / nach Saͤchſiſcher / Wuͤrttenber - giſcher / und anderer Teutſchen Laͤnder / auch Franzoͤſiſcher / Britanniſcher / Hiſpaniſcher / Niderlaͤndiſcher / und Jtalianiſcher Gewonheit /Mſeye278[178]Die 35. Frag / des 4. Hundert. ſeye. Welches Einer ſo weit erſtrecket / wann ſol - che verheurate Toͤchter gleich kein aigne Hauß - haltung haben / ſondern mit ihrem Vatter eßen; gleichwol des Vaͤtterlichen Gewalts befreyet ſeyen; Damit dem Mann / an ſeinem Gewalt uͤber das Weib / nichts abgehe.

So wollen die Rechts gelehrten / daß ein Weib ihrem Vertribenen / in die Acht erklaͤrten / herum Schweiffendem / im Krieg ſich befinden dem ꝛc / Ehemann nachziehen ſolle / ſonderlich / wann Sie anfangs gewuſt / daß Er ein ſolcher ſeye. Wel - ches man anch auff einen gefangenen / und mit dem Auſſatz behaften Mann / ziehen. Dann es heiſt da / Mañ / und Weib / ſollen uͤbel / und guets mit einander leiden. Welches auch ſo weit erſtre - cket wird / daß ein Weib Einen in die Acht erklaͤr - ten Mañ / ob gleich Andere ſolches nit thun doͤrf - fen / aufnehme / und beherbergen moͤge. Wañ aber der Mann ſich verlobt / von des Weibs Vatter - land ſein Haußweſen nicht zu veraͤndern / ſo mueß zwar das Weib Jhme nachziehen / wann Er deßen wichtige Urſachen hat: Wann aber dem Weib / und der Freundſchafft / daran gelegen / daß Sie in ihrer Heimat verbleibe / auch / des Manns halber / allerley zu befoͤrchten: So helt man darfuͤr / daß Er zu halten ſchuldig / was Er / bey der Verheuratung / oder ſonſten / ver - ſprochen hat. Wann ein Weib von ihrem Mann / wegen ſeiner Grauſamkeit / fliehet / und ſolche er -weißlich /179Die 36. Frag / des 4. Hundert. weißlich / ſo kan man Sie nicht zwingen wider zu demſelben ſich zu begeben; Er habe dann zuvor gnugſame Verſicherung gethan / Sie nicht zu beleydigen / oder uͤbel zu tractiren. Und wann ein Ehefrau ſich / des Ehemans halber / abweſend befindet / ſo mueß Er ihr den Underhalt verſchaf - fen; alſo gar / daß Er die Unkoſten / ſo Sie under deßen / in dem Sie / außer verſchulden / von Jhme ausgetriben worden / aufgewendet / wann Sie wi - der zu Jhm keret / zu bezahlen ſchuldig iſt. Allein mag Sie / ohne ſeinen Willen / kein Geluͤbd thun, wiewol ſolches einer Braut erlaubet iſt.

Die 36. Frag. Haſtu nicht noch etwas weiters in der naͤchſten Sach zu vermelden?

ES bekommen die Weiber / durch Heurat / ihrer Maͤnner Wuͤrde / Ehr / Anſehen / den Adel / Geſchlecht / und anders mehr; alſo / daß Sie auch nach ihren Aemtern / und Wuͤrden / genant werden / eine Koͤnigin / Fuͤrſtin / Graͤvin / Cantzlerin / Haubt - maͤnnin / Doctorin &c. Und zwar ſolches nicht allein / weil ihre Eheherren Leben / ſondern auch nach ihrem Tode / ſo lang Sie am Wittib-Stuel ſitzen. Welches dann die Frucht / und Nutzbarkeit iſt / ſo die Weiber davon haben; wann Sie ſich dem billichem Gewalt ihrer Maͤnner underweꝛf - fen: auch / bey den Handwercks-Weibern ſo gar / daß Sie namlich moͤgen durch Geſellen / undM ijKnechte /180Die 36. Frag / des 4. Hundert. Knechte / ihrer verſtorbnen Maͤnner Handwerck treiben. Bey den Venedigern genießen auch der wolverdienten Vaͤtter Mannbare Toͤchter / daß man namlich Jhnen / aus dem Gelt-Kaſten / ein ehrlich Heuratguet; Theils Orten aber / der ver - ſtorbnen Kirchendiener Wittiben / ihren Under - halt gibt / den man Jhnen auch laßen ſolle / wann gleich ihre Ehemaͤnner etwas den Glaͤubigern ſchuldig verbliben ſeyn. Jndeme aber dieſelbe noch leben / ſeyn Sie ihrer / der Eheweiber / Guͤt - ter-Verwalter / und Voͤgte: Hergegen Sie Jh - nen auch die Nahrung / ehrliche Kleyder / und andere nottwendige Sachen / verſchaffen / Sie / als ihre Gehuͤlffin / vertheidigen / beſchuͤtzen / ihre Gebrechlicheiten mit Geduld ertragen; wann ſie kranck / ſie verſorgen; wann ſie gefan - gen werden / ſie erloͤſen; wann ſie aber ſterben / ſie ehrlich begraben laßen ſollen. Und obwoln / nach Keyſerlichem Recht / nur der Vatter / und nicht die Mutter / den Gewalt uͤber die aus einem rech - ten Ehebett geborne Kinder hat; ſo gilt doch ein ſolches Statutum, dardurch diſer Gewalt auff die Mutter erſtrecket wird / auch. Und zwar / wann wir auff die heutige Gewonheit ſehen / ſo ſcheinet es / daß kein ſolcher Vaͤtterlicher Gewalt mehr verhanden / ſondern nur ein natuͤrlicher Gehorſam / und Ehrerbietung / ſo man ſowol der Mutter / als dem Vatter / zu erzeigen ſchuldig iſt. Zwar noch ein Vatter / und nicht die Mutter /den181Die 36. Frag / des 4. Hundert. den Kindern / im Teſtament / einen Vormund verordnet.

Wann ein unehelich geborne / einen ehelich ge - bornen Mann bekomt / ſo geneuſt ſie des Manns. Wann auch / zu Nuͤrenberg / Eine von der Ge - meinde / einen Geſchlechter heuratet / mag Sie Schamlot / Damaſcht / und ein kleine guͤldine Ketten tragen; ſo ſonſten derſelben nicht zue - laͤßig were: Hergegen auch eines Geſchlechters Tochter / wann Sie ſich daſelbſt an einen Kauff - mann / oder einen andern von der Gemeind / ver - heuratet / gleichwol Schamlot / Damaſcht / und ein guͤlden Kettelein / tragen; und alſo / was Sie von Vaͤtterlicher Wuͤrde in ihres Manns Hauß gebracht / behalten mag; wiewol Sie den Mann zu keinem Geſchlechter machet. Bey den Hohen Stiftern wird keiner angenommen / der nicht vom Vatter / und Mutter / edel iſt. Deßgleichen wer - den nur dergleichen gebornen die Veſtungen an - vertraut. Jn Schleſien wird erfordert / daß ein Edelmann vierſchiltig / und von Vaͤtterlichen / und Muͤtterlichen Ahnen geboren ſeye. So auch bey den Thurnieren / und Ritterlichen Spilen / in acht genommen wird. Es wollen gleichwol die Rechts gelehrten / daß die Keyſer wol die Gnad erweiſen koͤnnen / daß die Jenige / die nicht von Vatter / und Mutter / und deroſelben Groß / und Elter-Vatter / auch Groß / und Elter-Mutter / von alters her / ererbt Helm / und Schild / auff -M iijzulegen182Die 36. Frag / des 4. Hundert. zulegen haben / dennocht zu den Ritters-Spilen zugelaßen werden muͤßen.

Wie aber die Weiber von den Stralen ihrer Maͤnner leuchten: Alſo verliehren Sie auch derſelben Freyheiten / und Wuͤrden / ſo Sie von Jhnen gehabt haben / wann Sie / nach deren To - de / ſich an geringere Perſonen verheuraten. Ein andere Mainung aber hat es mit Hohen Stan - des-Wittiben / welche / ob Sie ſchon Mindere zur Ehe nemmen / gleichwol / wie zuvor / heutigs Tags / gemeinlich reſpecti rt werden.

Alſo moͤgen auch die Weiber Niemand an Kindes ſtat annehmen / Sie erlangen dann ſol - ches / zum Troſt der Verlornen Kinder / von dem Fuͤrſten: Aber die Koͤnigin / ſo keinen Ober-Her - ren erkennen / moͤgen ſolches wol thun. Alſo hat die Koͤnigin Margareth in Dennemarck / Schweden / und Norwegen / Herzog Erichen in Pommern an Kindes ſtat angenommen / der auch Koͤnig worden iſt.

Heutigs Tags werden auch die Muͤettern zur Vormundſchafft ihrer Kinder zugelaßen / wann Sie 1. verſprechen / ſich nicht mehr zu verheura - ten. 2. Wann Sie aller dem Weiblichen Ge - ſchlecht zum Beſten eingefuͤrten Guttaten ſich begeben. Und 3. ſich zu allem dem verbindet / was ein ander Vormund / ehe Er die Verwaltung uͤber ſich nimmet / zu laiſten ſchuldig iſt. Wann aber der Jungen Koͤnigen / und Fuͤrſten / Muͤet -ter /183Die 36. Frag / des 4. Hundertter / und Vormuͤnderin / außer Landsverraiſen wollen / ſo wil man / daß Sie alßdann die Vor - mundſchafft nicht haben koͤnnen. Jngleichem wird / wegen einer ſonderbaren Vorſehung der Guldenen Bull / nicht zugelaßen / daß / in einem Churfuͤrſtentum / eine Mutter moͤge Vormuͤn - derin des jungen Churfuͤrſten / und des Chur - Landes Verwalterin / ſeyn. Es mag aber keine Mutter gezwungen werden / die Voꝛmundſchafft anzunehmen. Wann Sie dann ſolches nicht thun wil / ſo mueß Sie / innerhalb eines Jahrs / nach dem Tode ihres Manns / den Kindern Vor - muͤnder / oder Pfleger / begehren; ſonſten Sie die - ſelbe nicht erben kan / wann Sie / in ihren Unvogt - baren Jahren / verſterben. Dergleichen geſtalt es auch hat / wann Sie nicht mehr Vormuͤnde - rin ſeyn / ſondern ſich wider verheuraten wil: wiewol auch die Rechtsgelehrten etliche Urſa - chen beybringen / umb deren willen hierinn eine Muetter entſchuldiget wird. Wann Sie ſich ungebuͤrlich verhelt / oder wider verheuratet / ſo verleuert Sie die Vormundſchafft / es ſeye dann / daß der verſtorbne Mann / in ſeinem Teſtament / geordnet / wann Sie ſich wider verheuraten wur - de / daß Sie dannocht der Kinder Vormunderin verbleiben ſolte. Sonſten wird auch erfordert / daß ein Pupill / oder Vatterloſes Kind / bey ſei - ner Mutter / und der Wittib / erzogen werden ſolle.

M iiijDie184

Die 37. Frag. Was / hat das Weibervolck fuͤr ſonderba - re Freyheiten?

DEren ſeyn / in dem vorgehenden / alberait Etliche erzehlet worden. Fol - gen an ietzo noch mehrere was ihre Sachen anbelangt. Und werden da erſtlich be - trachtet die Regalia, ſo vil Abbtißinen / ſonderlich die Gefuͤrſte / haben; und nicht allein einen Stand des Reichs machen; ſondern auch Fuͤrſten / Gra - ven / Freyherꝛen / und vom Adel / von Jhnen Le - hen empfangen.

Bey Fuͤrſtlichen Heimfuͤhrungen / wann Übelthaͤter ſich an der Braut-Wagen hencken / ſo erlangen Sie Sicherheit / und wird Jhnen / durch Vorbitt der Fuͤrſten / nach Beſchaffenheit des Verbrechens / Gnad erzeigt.

Wann der Mann von Bezahlung des Zols befreyet / ſo verſtehet ſich ſolches auch von ſeinem Weib / und Wittib. Welches Theils auch auff die Nachſteuer / oder Abzug / ziehen wollen. Und ſeyn die Weiber / wann Sie einen Zoll abfahren / und nicht richtig machen / die Straff / deren ſonſt Andere underworffen / nicht zu erlegen ſchuldig; wie abermals die Juriſten wollen.

So in eines Haus ein falſche Muͤntz gemacht wird / ſo wird Er mit gleicher Straff / als der falſche Muͤntzer / angeſehen: Aber ein Weib iſt entſchuldigt / wann ſchon in ihrem Hauſe ſolchesgeſche -185Die 37. Frag / des 4. Hundert. geſchehen iſt. Ein mehrers von Regalien iſt bey den Rechtsgelehrten zu leſen.

Auff diſe folgen fuͤrs 2. die Lehen / von denen die Weibs-Perſonen auch nicht ausgeſchloßen ſeyn; alſo gar / daß Sie Erbin der Koͤnigreich / Fuͤrſtentuͤmer / Graff: und Herꝛſchaften / in den Erblehen / theils Orten / ſeyn koͤnnen. Alſo iſt das Herzogtum Teck / und die Graffſchafft Muͤmpelgart / an das Hauß Wuͤrttenberg / durch Heurat gelangt. Das Erzhauſe Oeſter - reich iſt hierinn ſonderlich gluͤckhaft geweſen / als an welches vil Koͤnigreich / Fuͤrſtentum / und Laͤnder / nach Abgang des Mannsſtammens / durch Weiber / als Erbin darzue / gelangt ſeyn. Sonſten werden in den Weiber / oder Kunckel - Lehen / taugliche Lehen-Trager / an des Weibes ſtat / gegeben / auch beſtelt / die dem Lehenherren die ſchuldige Lehens-Dienſte / ihren wegen / lai - ſten. Und verleuert ein Weib das Lehen eben aus denen Urſachen / aus welchen ein Lehenmann ſol - ches verleuert; die / im uͤbrigen bey ihrem innha - benden Lehen zu ſchutzen iſt. Ein mehrers hievon iſt abermals bey den Rechtsgelehrten auffzuſu - chen / ſonderlich denen / ſo von Lehen Sachen ge - ſchriben haben.

3. Betreffend des Weibs Einbringen / oder Mitgifft / Heuratguet / Eheſteuer / Brautſchatz / oder wie ſonſten / ihr Zuebringen dem Mann / mag genennet werden / ſo iſt die Sach richtig / daßM vein186Die 37. Frag / des 4. Hundert. ein Vatter ſeine Tochter auszuſteuren ſchuldig iſt. Thuet Er es nicht / ſo kan Er / von der Obrig - keit / darzue gezwungen werden. Ja / Er mueß auch den Toͤchtern die Cloſter-Steuer / wann Sie in eines gehen wollen / geben. Hergegen die Mut - ter / die Toͤchter auszuſteuren nicht gezwungen werden koͤnnen / es ſeye dann / wegen einer hohen / und ſonderbaren Urſach / oder / wann die Mut - ter ein Heuratguet zu geben / verſprochen hat. Bißweilen mueß ein Sohn ſeine verwittibte Muetter / und ein Brueder ſeine Schweſter / aus - ſteuren. Wann ein Braut / oder Braͤutigam / vor der Hochzeit / oder an dem Hochzeit-Tag ſelb - ſten / verſtirbet / ſo bekomt das uͤberblibene / nach Saͤchſiſchem / auch Wuͤrtembergiſchen Recht / daß nicht / was in den Heurats-Pacten / und Ab - reden / beſtimmet worden / wann Sie / nach gehal - tenem Kirchgang / zu ehelichem Beylager nicht kommen / und die Deckin beſchlagen haben. Es ſeyn die Rechten faſt in keinem Ding den Wei - bern ſo guͤnſtig / als wegen der Eheſteuer. Dann 1. wird / wegen derſelben / ein Eheweib allen Glau - bigern ihres Manns vorgezogen; es ſeyen dann ſonderbare Statuta darwider / als bey Kramern / Handwerckern / und der gleichen / da ein eingeworf - fenes / unbeduͤngtes Guet iſt. 2. Gebuͤrt dem Weib die Aufhaltungs-Gerechtigkeit / in aigen - tumlichen / und Lehenbaren des Manns Guͤet - tern / bis ihr / wegen des zugebrachten Heurat -guets /187Die 37. Frag / des 4. Hundert. guets / benuͤegen geſchihet. 3. Wann auch / bey wehrender Ehe / der Mann in Armuet gerathet / ſo hat das Weib ihr Eheſteuer wider zu fordern die Gerechtigkeit / daß Er ſolche nicht vereußere / ſondern das / von ſolcher / Sie ſich / den Mann / und die Kinder / ernehren moͤge. 4. Deßgleichen / wann der Mañ / wegen eines Verbrechens / in die Acht erklaͤrt / oder ſonſten ihme Land / und Statt / verbotten wird / ſo mag das Weib ihr Eheſteuer ſuchen / auch / in ſolchem Fall / die Abſonderung der Guͤtter / beym Camer gericht / begehren. 5. Wann auch des Manns Guͤetter eingezogen werden / ſo behelt doch das Weib ihr Heuratguet. Und mag 6. eine Tochter / deren Mann in Ar - muet komt / gar recht vor Gericht / wegen ihres Heuratguets / auch ohne des Vattes Einwilli - gung / erſcheinen. Das aber Einer / wegen der verſprochenen / und nicht erlegten Eheſteuer / ſein Weib aus dem Hauſe ſtoßen / und dem Vatter wider heimſchiken moͤge / wie Etliche Juriſten wollen / man auch Exempel / daß es geſchehen / hat: das ſcheinet weder billich / noch rechtlich zu ſeyn. Dann die Ainigkeit in der Ehe iſt allem Gewinn vorzuziehen; und ſolle eine Ehe nicht wegen des Heuratguets / ſonder Einer Perſon gueter Sitten / auch ehelicher Zunaigung / und Liebe / halber / gemacht werden. Ferners ſeyn auch Faͤll / umb deren willen ſich Eine ihres Heu - ratguets verluſtig machet; davon die Rechtsge - lehrten zubefragen.

4. We -188Die 37. Frag / des 4. Hundert.

4. Wegen Erbſchaften / hat man / bey den Weibsperſonen / in Acht zunehmen / daß Sie eher / namblich wann Sie das zwoͤlfte Jahr / ih - res Alters uͤberlebt / als die Mannsperſonen / ein Teſtament machen doͤrffen. Wiewol Theils Orten / als im Herzogthum Wuͤrtemberg / ohne Unterſcheid des Geſchlechts 16. voͤllige Jahr er - foͤrdert werden; gleichwol es hierinn zu des Fuͤr - ſten diſpenſation geſtellet wird. Und moͤgen die Weibsperſonen auch ohne einen Traͤger / oder Kriegiſchen Vormund / teſti ren; wiwol / nach Maͤrckiſchen Recht / ein Curator erfordert wird. Und wird denſelben zugelaßen / den Maͤnnern / ſonderlich die keine Kinder haben / alſo zu begeg - nen / daß Sie dieſelbe im Teſtament wolbeden - cken: Geſchicht wol auch / daß Sie ein verbluͤmt Heuratguet erdichten / damit hiedurch entweder die Glaͤubiger / oder die naͤchſte Befreunte / ſo ſuccedi ren ſollen / beſchweret werden. Jn einem zierlichen Teſtament moͤgen zwar die Weiber nicht Zeugen ſeyn; aber wol in einem Codicill / je - doch / das auch Mannsperſonen darzue genom - men werden: item / in eines Kriegsmanns Teſta - ment / auch ſo gar ſeine Muetter: item / zur Zeit der Peſt / und des Kriegs: item / im Teſtament zwiſchen Kindern gemacht. So kan auch eine Muetter / aus einem ſonderbaren Recht / ohne Zierlicheit / zwiſchen ihren unehrlichen Kindern / ein Teſtament machen / ſo den Vattter nicht er -laubt189Die 37. Frag / des 4. Hundert. laubt iſt zu thun. Zwar die Mutter ſo hohen Standes ſeyn / hievon ausgenommen werden. Sie hat auch die Gutthat des §. ex imperfecto, L. hac conſultiſſima. 21. C. de teſtam. Platz bey ei - ner Muetter / ſo zwiſchen ihren Kindern teſti ret. Was die Einſetzung der Erben anbelangt / ſo hat eine Muetter nicht von noͤthen / die benenn: oder Enterbung ausdruͤklich zuthun / wann nur die rechtmaͤßigen Urſachen dabey ſtehen ihres Stillſchweigens. Und mag eine Muetter / nach Wuͤrtenbergiſchen Recht / zugleich die Ehe - lich / und Uneheliche Kinder zu Erben einſetzen. Es mag auch ein Vatter ſeiner Unehelichen oder aus einem verdamten Beyſchlaff erzeugten Tochter / im Teſtament einen Underhalt / oder Heurat-Guet / verſchaffen: auch einer Tochter / die aus zu großer Lieb / und Brunſt / ſich von ei - nem beſchlaffen laßen / zur Erbin wol einſetzen / als die deßwegen fuͤr eine Hure / wie vil wollen / nicht zu halten ſeye. Es mueß von einer Muetter auch den unehelichen Kindern ihre Legitima, oder Kindstheils / hinderlaßen werden; welche Legiti - ma, bey den ehelichen Kindern / nicht kan beſchweꝛt werden; wiewol einer Tochter Kleyder / und koͤſt - liche Sachen / ſo Sie an dem Hochzeit-Tag em - pfangen / in die Legitimam ſowol / als das Heu - ratguet / gerechnet werden. Wann den Kindern der Underhalt verſchafft wird / ſo verſtehet es ſich bey den Maͤgdlein bis auffs 14. bey den Knabenaber190Die 37. Frag / des 4. Hundert. aber auffs 18. Jahr. Es mag ein Weib die Vaͤtterliche Erbſchafft / auch ohne beyſein ihres Manns / oder Traͤgers / wol antretten: Aber bey der Abtheilung wird ihr Jemands zugeben: und hat Sie / wann der gemeine Geltkaſten glei - ches Recht zu einem Ding hat / diſe ſonder bare Freyheit / aus zween Theilen einen zu erwoͤlen. Dieweil die uneheliche Kinder ihre Muetter / (außer in Lehensſachen / ob es ſchon ein Gunckel - lehen / und ſonſt keine Kinder verhanden weren) erben; deßwegen ſo erbet auch eine Mutter ihre uneheliche Kinder. Sonſten erben ihre eheliche Kinder Vatter / und Mutter / zugleich / es ſeye dann / wann die Mutter eine Wittib worden / und ein unehrliches Leben erwoͤhlt / auch ihre Kinder / als Sie mit ihrem Buelen davon gezogen / ſchandlich verlaßen; So halten Theils darfuͤr / daß Sie ſich hiedurch der Erbſchaft eines Kinds / ſo unter deßen geſtorben / verluſtig gemacht habe. Es were alhie noch ein mehrers von den Renun - ciationibus, wann ſich die Toͤchtern / ſonderlich hohen Standes / bey ihrer Verheuratung / aller ferneren Erbſchafft / uͤber das empfangene / ver - zeihen / und begeben / wie etwan denſelben / auff be - gebende Fälle zu Huͤlff zukommen: item von der Erbfolge der Eheleuthe (da dann man inſonder - heit auff die Eheverdingung / und Heuraths - Brieff / deßgleichen auff die Statu ten / und Ge - wonheiten iedes Orts / zuſehen hat) / zu reden:Die -191Die 38. Frag des 4. Hundert. Dieweilen es aber zu Weitlaͤuffig werden wuͤrde: So laß ich es bey diſem verbleiben.

Die 38. Frag. Was haben aber die Weibsperſonen fuͤr behelff in Rechten / wann Sie ſich fuͤr einen Andern verpflichten / oder ve[r]ſchrei - ben?

BEy den Roͤmern waren / vor Zei - ten / die Weibsperſonen under immmer - werender Pfleg / oder Vormundſchaft. Ob nun wol Keyſer Claudius ſolches auff gehebt; So iſt doch diſer alte Brauch / viler Orten / mei - ſtentheils wider eingefuͤhret worden; alſo / das heutigs Tags / das Weiber-Volck ſchier in ſtaͤti - ger Pfleg / oder tutela, und zwar die verheurate under ihrer Ehemaͤnner / welche Ehevoͤgte genen - net werden; die Ledige aber / wann Sie keine Vaͤt - ter / under deren Gewalt Sie ſonſt ſeyn / mehr haben / und die Witwen / der Naͤchſt Befreun - ten / oder Anderer / ſo Jhnen im Teſtament be - nant / der von der Obrigkeit verordnet werden ſeyn muͤeßen. Daher / wo ein ſolches Geſatz / oder Gewonheit iſt / ſo moͤgen die Weibsperſonen; ihr unbewegliche Guͤetter / oder auch koͤſtlichen Haus - rath / ohne Vorwißen des Ehemanns / oder Krie - giſchen Vormunds / oder der Pfleger / keines wegs verpfaͤnden / oder verſchreiben / und enteuſ - ſern / oder ihren Guͤettern eine Beſchwerde / und Dienſtbarkeit auflegen / oder ſo die darauf ver -handen /192Die 38. Frag / des 4. Hundert. handen / nachlaßen; oder anders dergleichen thun / auch nicht ſpilen ꝛc. alſo / daß ein Ehemañ / das / was ſein Weib / auch in einem ſonſt erlaub - ten Spiel / verſpilet / wider begehren mag. Wel - ches gleichwol nicht bey allen Weibsperſonen Stat hat; namblich 1. bey einer Handels - Frauen / oder Kraͤmerin / die / im kauffen / und verkauffen / ihre freye Hand hat. 2. Bey hohen Standes-Perſonen / als Fuͤrſtin / Graͤvin / Abb - tißin / Edlen / wofern Sie regali en / Bottmaͤßig - keiten / und voͤllig zugebietten haben. 3. So mag auch eine / ohne Einwilligung ihres Kriegiſchen Vormunds / ſich theils Orten / wol verheura - then; auch mit den Kindern / dem Vatter / und der Kirch / in einen Vergleich ſich einlaßen: Deß - gleichen eine Sach allein uͤber geben / wann Sie nur zuvor mit des Manns / oder Beyſtands / Vorwißen / dieſelbe verkauft / oder ſonſten ver - eußert hat: Jtem / wann eine ſolche Verhand - lung / die Sie fuͤr ſich thuet / ihr nuͤtzlich iſt / und Sie davon einen Gewinn hat. 4. Wann Sie den Kirchenſatz hat. Und ſeyn dergleichen Faͤll mehr / in welchen den Weibern aignes Willens etwas zuthun erlaubt iſt; davon bey den Rechts - gelehrten zu leſen.

Wann in ſolchen Sachen / da ein Weib an die Einwilligung ihres Manns / oder Anderer / gebunden iſt / der Mann zwar ſeinen Willen dar - zue gibt / aber des Weibs Handel nicht verſtehet /als193Die 38. Frag / des 4. Hundert. als die etwan / under dem Schein etwas zu ver - kauffen / daßelbe hinweg ſchenckt / ſo iſt ſolcher Contract nichts deſtoweniger von Unkraͤften: Wie auch / was ein Weib / ohne Vorwißen ihres Manns / oder Kriegiſchen Vormunds / vor Ge - richt handelt. Aber derſelben Einwilligung wird nicht erfordert / wann des Weibs Bluets - Freunde / oder naͤchſte Verwante / bey Abhand - lung eines Dings ſeyn / weil darfuͤr gehalten wird / daß es ohne Betrug zugegangen / und die Befreunte dem Abgang des Curatoris er - ſtatten.

Ein Weib kan wegen des Manns / ſeiner Verhandlung: und Schulden halber / nicht ge - ſucht / oder angehalten werden / nach gemeinem Recht. Wann aber ein Statutum, oder Ord - nung / verhanden / wie an vilen Orten des Teutſchlands uͤblich iſt / daß ein Weib fuͤr ihren Mann ſiehen / und mit demſelben bezahlen ſolle / ſo hilfft Sie gemelte Reichs-Regul nichts. Deß - gleichen auch die nicht / ſo zu ofnen Kramladen / oder Marckt / ſitzen / oder die mit ihren Maͤnnern Wirthſchafft / und dergleichen treiben. Jtem / wann ein Weib zu der gemachten Schuld ſelber Urſach gegeben; oder / durch Verſchwendung / und uͤbelm Haußhalten / daß der Mann in Schulden gerathen / es verurſachet hat. Wann auch ein Eheweib / ſo ihres volkommenen Alters / das iſt / uͤber 25. Jahr / iſt / etwas fuͤr ihren MañNfrey -194Die 38. Frag / des 4. Hundert. freywillig bezahlt / ſo kan Sie ſolches nlcht wider fordern. So Sie aber nur einen Theil an des Manns Schuld bezahlt / mag ſie / wegen des uͤbrigen / nicht angefochten werden: aber wol wann der Mann / in ihren nahmen / oder ihr zum beſten gehandelt hat.

Es begibt ſich gar ſelten in Teutſchland / daß die Maͤnner / in den Verſchreibungen / ohne zu - gleich namhaft machung ihrer Eheweiber / ſich verpflichten; da dann gefragt wird / ob ſolches guͤltig? Die Antwort geſchicht mit nein / ſo vil die Weiber / und ihre Sachen betrifft. Wann aber ein Weib / in dem Schuldbrieff / ſich neben dem Mann / oder ein Notarius / an ihrer ſtat / under - ſchreibet / Sie bekenne / daß das geliehene Gelt / in ihren kundbaren Nutzen angewendet ſeye; ſo ligt ihr ob / wann Sie nicht bezahlen wil / das es nicht geſchehen / zu erweiſen.

Von den Guͤtern / ſo in werender Ehe erꝛun - gen / und gewunnen / ſo fern dieſelbe noch beyſam - men / iſt das Weib ſchuldig / ihres Manns Schul - den bezahlen zu helffen. Wann aber die Ehe ihr endtſchafft erꝛaicht / und das Guet getheilet wor - den / So iſt der Mann / wann Er das Weib uͤber - lebt / allein zu zahlen ſchuldig: Aber / wann / nach deßen Todt / das Weib noch bey leben / und Sie / von dem erꝛungenen / entweder den halben / oder / nach Gelegenheit des ſtatuti, oder Gewonheit des Orts / einen Theil bekommen; ſo muͤeßen dieGlau -195Die 38. Frag / des 4. Hundert. Glaubiger / ſo hernach ſich anmelden / allein des verſtorbenen Erben ſuchen; wiewol Sie / die Er - ben / folgends auch die Wittib / ihres empfange - nen Theils halber / beſprechen koͤnnen.

Wann Einer Haus-Tochter etwas gelihen worden / und Sie was aignes / oder einen Spar - hafen wie man redet / hat / ſo mag Sie deßwegen ſelber geſucht werden. Der Macedoniſche Rath - Schluß / ſo einem Hauß-Sohn ein Gelt vorzu - ſtrecken verbietet / wird auch auff die Hauß-Toͤch - tere gezogen / ob Sie ſchon / umb das vorgeſtreckte Gelt weibliche Zierden erkaufft haͤtten. Aber / den Kindern / ſo eine Mutter haben / komt ſolches Senatus Conſultum Macedonianum nicht zu Huͤlff; es ſeye dann / das an einem Ort ein Ge - ſatz verhanden / daß die Mutter gleichen Gewalt / mit dem Vatter / uͤber die Kinder habe.

Wann ein Weibs-Perſon / ſo fuͤr ſich ſelbſt nicht handlen darff / aus Jrꝛtum etwas bezahlet / mag Sie ſolches wider fordern.

Es haben die Weiber ein ſtillſchweigendes / oder unverſchribenes / und gleichwol gewißes Un - derpfand / auff ihrer Maͤnner Guͤetter / wegen ihres zugebrachten Heuratguets / und was deme anhaͤngig iſt: item / wegen ihres Unterhalts; und Lehens-Nutzungen. Mit einer Juͤd in aber hat es / gegen die Chriſten / eine andere Gelegen - heit. Und mag auch eine Chriſtin ihres angedeu - ten Rechts / ſo Sie an den Guͤetern des MannsN ijhat /196Die 38. Frag / des 4. Hundert. hat / ſich verzeihen / oder demſelben renunci ren. Wann aber daßelbe nicht geſchihet / ſo gehet Sie / wegen ihrer Eheſteuer / allen Glaͤubigern des Manns / Sie haben nahmen / wie Sie wollen / vor; wie davon auch in der vorigen Frag albe - rait Bericht geſchehen. Es werden gleichwol etliche Sachen / und Faͤll / hievon ausgenommen; davon widerum die Rechts-Gelehrten zu ſehen / und jedes Orts Ordnungen / und Gewonheiten / in Acht zu nemmen ſeyn.

Fuͤr einen Andern Buͤrg zu werden / verbie - tet / den Weibern / der Velleaniſche Rathſchluß / oder Senatus-Conſultum Velleianum; alſo / daß Sie auch nicht fuͤr ihre Ehemaͤnner Buͤrg wer - den koͤnnen / wann Sie es Jhnen gleich anbevel - hen; noch auch fuͤr den Vatter / den Brueder / und des Manns Sohn: Und wann gleich ein Vatter ſeiner Tochter / ſo noch in ſeinem Gewalt iſt / ſolches zuelaͤſt; oder einer Pfleg-Tochter es ihr Vormund bewilliget / ſolches zu thun. Dann ſolches Senatus-Conſultum Velleianum iſt nicht nur von den verheuraten Weibern / und Wittiben, ſondern auch von den ledigen Toͤchtern / zuverſte - hen. Es mag aber ein Weibs-Perſon / mit ſol - cher Guethat ſich nicht ſchuͤtzen / wann Sie / im Buͤrg werden / argliſtiger Weiſe gehandelt. 2. Jhr ſelbſten zu guetem Buͤrg worden / oder den Glaubiger bereidet / dem Mann / oder Sohn / oder einem andern / etwas zu leihen. 3. WannSie197Die 38. Frag / des 4. Hundert. Sie entweder vorher / oder hernach / etwas / wegen ihrer Buͤrgſchafft / zu Lohn empfangen. 4. Wañ Eine / ſo volkommenen Alters iſt / nach zweyen Jahren die Buͤrgſchafft widerholet. Welches zwar / in anſehung des Ehemanns / auch nicht guͤltig / es geſchehe dann mit einem Eyde. 5. Wann ein Muetter / fuͤr ihren Sohn / wegen der Widerlag / gegen ihrer Schnur / oder Soͤhnin / Buͤrg wird. 6. Wann ein Weib / des Studi - rens / und der Underhaltung halber / guet ſpricht. 7. Wenn ein Eheweib / fuͤr ihren Mann / ihn aus der Gefaͤgnuß / oder Arꝛeſt / zu erloͤſen / umb eine gewiße Summ Gelts / Buͤrg wird. 8. Jtem / in einem offentlichen / und von dreyen Zeugen un - derſchribenen Jnſtrument. 9. Bey hohen Stan - des-Weibs-Perſonen / welche Regalien / und Bottmaͤßigkeiten haben; welche fuͤr Jemands wol Buͤrg werden koͤnnen. So mag auch das Weiber-Volck ins gemein ſolchem Behelff des Senatus-Conſultus Velleiani wol renunci ren / oder ſich deßen begeben; wann es nur zuvor von dem - ſelben / inſonderheit / was es auff ſich habe / durch einen Notarium, Gerichts-Schreibern / oder der - gleichen Perſon / iſt unterꝛichtet worden; oder Sie einen Eid gethan / ob Sie ſchon nicht gewuſt / was fuͤr eine Gutthat diſes ſeye. Sihe unden die 78. Frag.

Es were ferners vom kauffen / und verkauf - fen; der Erbloſung / oder dem jure retractus:R iijvom198Die 38. Frag / des 4. Hundert. vom verleihen / und beſtehen: von der Erbbe - ſtandnuß / Erbzinßguet / oder Emphyteuſi, und anderm mehrern / dabey auch die Weibs-Per - ſonen bißweilen etwas zuthun / zu reden. Dieweil ich aber darfuͤr halte / du nur von denen / ſo ſtaͤtigs Vorgehen / Bericht begehreſt; ſo laß ich / etwas von andern Dingen / diß mal / zumelden / es an - ſtehen.

Was die Schanckung anbelangt / obwoln ein Vatter denen under ſeinem Gewalt ſich befinden - den Kindern eine aigentlich ſo genante Schan - ckung nicht thun kan; ſo vermag aber ſolches eine Mutter gegen allen ihren Soͤhnen; die auch / was Sie geſchenckt / wegen der Undanckbarkeit / nicht widerꝛuffen kan / wann Sie unzuͤchtig lebet / oder ſich wider verheuratet. Und obwoln zwi - ſchen Eheleuten dergleichen Schanckung regula - ri ter nicht guͤltig; ſo wird ſie doch paßirt / wann ein Alter / oder Unedler / ſolche ſeinem jungen Weib / oder die von Adel iſt / thuet. Die nicht ai - gentlich ſo genante Schanckung iſt / wann man wegen des bevorſtehenden Todes eine Schan - ckung thuet / welches den Eheleuten erlaubt iſt; auch bey ſolcher ein Weib Zeuge ſein kan. Es mag aber ein ſolche das Weib widerꝛuffen / wann ſie der Mann uͤbel helt / oder ſich / weil diſe noch lebet / mit einer andern in Verloͤbnus einlaßet. Die Schanckung unter den Lebendigen / ſo inſon - derheit der Hochzeiten halber geſchihet / beſtehetent -199Die 38. Frag / des 4. Hundert. entweder in der Gegenvermachung / Widerle - gung / ſo donatio propter nuptias genant wird; oder in Morgengaab / ſponſalitia largitas geheiſ - ſen. Bey der erſten / oder der Widerlegung / ſchei - nen die Weiber in deme beſchwert zu ſeyn / weil / ſo lang der Eheſtand wehret / Sie nicht Frauen uͤber ſolche ſeyn / da doch hergegen der Mann ein Herꝛ ſeines Weibs zugebrachten Heuratguets iſt. Die Morgengab iſt / wann die vom Adel / oder auch Andere / des Morgens / ſo Sie beyge - legen / der Braut eine guͤldene Ketten / oder ſon - ſten ein Kleinot / oder auch Gelt / ſchencken / uñ ver - machen. Und damit mag Sie nicht allein ſchal - ten / und walten / ſondern auch ihren Erben hin - derlaßen; es were dann / im Heuratsbrieff / ein anders angedingt worden. Siehe unden die 83. Frag. Zu diſem Geſchenck wegen der Hochzei - ten / ziehen Theils auch das Leibgeding / Leibzucht / wiedrumb / oder Dotalitium. Damit aber ſol - ches gemacht werde / ſo wird nothwendig erfor - dert / daß die Eheſteuer gewiß ſeye ausbezahlt / und eingehaͤndigt worden. Ander Geſtalt ſeyn weder der Ehemann / oder ſeine Erben / daßelbe außzurichten ſchuldig. Sonſten ſtehet es bey der Wittib / ob Sie ihr zugebracht Heuratguet be - gehren / oder ein Leibgeding annemmen wolle; davon Sie hernach allein die Nutzung / und gleichwol auch die ſolchem Leibgeding aufferlegte Beſchwerden zu tragen / hat.

N iiijWas200Die 38. Frag / des 4. Hundert.

Was die Verwirckungen / und darauff gehoͤ - rige Straffen / anbelangt; ſo wollen Theils Rechtsgelehrte / daß die Weiber ſo wol / als die Maͤnner / wegen Diebſtals / gehenckt werden koͤnnen.

Von dem Laſter der Beleydigten Majeſtat ſeyn auch nicht alle Weibs-perſonen ausgenom - men / wiewol ſolches bey Jhnen ſelten vorgehet; und es Jhnen mehrers zur Unſinnigkeit zuge - rechnet wird. Eines / der ſolches Laſter begehet / Soͤhne / werden auch unredlich gemacht / aller Erbfolg / und Teſtaments-machungs beraubet. Aber die Toͤchtern bekommen von ihrer Mutter Verlaßenſchafft ihren gebuͤrenden Kindstheil. Wann auch ein Mann dieſes Laſter begangen / ſo gehet ſein Eheweib frey aus von Straffen / und erhelt noch darzue ihr zugebrachtes Heurat - Guet.

Es iſt ein Mann ſchuldig ſeinem Weib / ſo wegen des Ehebruchs angeklagt / aber nicht uͤber - wiſen worden / den Unterhalt zu verſchaffen.

Auff eine Kuplerin gehoͤrt die Straff des Ru - then-Ausſtreichens.

Einem Maͤgdlein / welches Einen bezuͤchtiget / daß es von Jhme ſchwanger worden / wird nicht geglaubt / wann Sie gleich in einem Hauſe woh - nen / und ſie einen Eyd thuet; Sie koͤnne dann ſol - ches ſonſten erweiſen.

Wann eine Jungfrau Nothzucht leydet / ſogeſchihet201Die 38. Frag / des 4. Hundert. geſchihet ſolches ohne verletzung ihrer Ehr / Sie mag auch einen Krantz tragen / wie zuvor.

Eine Muetter / ſo ihr Kind boßhaftiger weiſe umbs Leben bringt / wird wider am Leben geſtraft. Wann Sie es aber hinweg legt / und daßelbenit ſtirbet / wird Sie / nach Wilkur des Richters / ge - ſtraffet; aber / nach Saͤchſiſchem Recht / mit Ruthen ausgeſtrichen / und des Lands ewig ver - wiſen / wann gleich dem Kinde nichts geſchihet.

Es were alhie auch etwas von der Zauberey / deren die Weiber mehrers / als die Maͤnner / er - geben: item von der Straff des Land-Friden - bruchs / wann etwan die Frauen / durch ihre Be - diente / ſolchen geſchehen laßen; oder die in die Acht erklaͤrte aufneminen; auch den Keyſerli - chen Bevelhen nicht gehorſam laiſten: Deßglei - chen / wenn es den Weibern erlaubt ſeye / vor Ge - richt zu klagen / zu reden: Dieweil aber dieſe Ant - wort vorhin lang worden: Alß wil ich allein noch diſes melden / daß ein Weib / nach dem Ju - ſtinianiſchen Recht / wegen einer Schuld / nicht mag in die Gefaͤngnus gelegt werden. Wann auch Eine / wegen eines Verbrechen eingelegt wird / mag Sie / ſich zu erledigen / auch ohne ein - willigung ihres Manns / oder Beyſtands / wol in einen Vergleich einlaßen. So mag ein ſchwan - gers Weib nicht peinlich befragt werden / auch nicht nach der Geburt innerhalb 40. Tagen. Und ſolle allwegen ein Weib eher / als der Mañ /N vwann202Die 39. Frag / des 4. Hundert. wann Sie gleiches Übel begangen / befraget wer - den. Und werden auch in den Beſtraffungen die Weiber / vor den Maͤnnern / gnaͤdiger gehalten: und wann eine Leibſtraff / ja gar das Leben ver - wircket / Sie aber ſchwanger iſt / ſo wird die Be - ſtraffung / biß ſie das Kind zur Welt bringt / auffgeſchoben; auch die Lands-Verweiſung biß dahin eingeſtelt. Man darff auch einem in die Acht erklaͤrten ſchwangern Weib / wegen des Kindes / nichts thun. Und wollen die Canoniſtæ da - her auch nicht / daß Einem Weib / ſo ſchwanger iſt / die Bueß des Faſtens / oder Walfartens / zu aufferlegen ſeye.

Die 39. Frag. Haſtu nicht noch etwas weiters / wie es bey den Gerichtlichen Proceßen / der Weiber halber / gehalten werde?

OBwoln die Weibs-Perſonen ins gemein das Richterliche Amt nicht verwalten / So moͤgen doch die Koͤni - gin / Fuͤrſtin / Graͤvin / und Abbtißin / ſo die Re - galten / und Bottmaͤßigkeit uͤber die Jhre haben / richten / und Urtheil ſprechen / wie deßen auch naͤchſt gedacht worden: item mag ein Weib rich - ten in Sachen / die Weiber betreffend. Sie wer - den auch genommen zu freundlichen Entſcheide - rin / in ſtritigen Sachen: wie dann etwan auchſchwere203Die 39. Frag / des 4. Hundert. ſchwere Krieg / durch ihre darzwiſchen kommung / und vermittelung / ſeyn beygelegt worden.

Zu Commißarien werden Sie nicht genom - men; koͤnnen auch nicht Beyſitzerin / in einem Ge - richte / ſeyn. Aber wol moͤgen Sie / in ihren aignen Sachen / und vor ſich / wann es die Notturfft er - fordert / vor Gericht / handlen: wiewol ſolches Jhnen / an den meiſten Orten des Teutſchlands / allein zu thun nicht erlaubt iſt; ſondern Sie ei - nen Kriegs-Vogt / oder Kriegiſchen Vormund / oder Curatorem, haben muͤeßen. Welches auch geſchihet / wann Sie verklaget werden; wiewol Sie ſonſten / nach gemeinem Recht / ſelbſt bey Ge - richt erſcheinen / Red / und Antwort geben doͤrf - fen. Wann denſelben ein Kriegs-Vogt zugeord - net wird / iſt es eben nicht noͤthig / daß die Beklag - te Weibs-Perſonen allezeit ſelbſten vor Gericht erſcheinen. Es iſt auch eines ſolchen Curatoris Haab / und Guet / dem Weib zu einem ſtillſchwei - genden Underpfand nicht verpflichtet; alſo gar / wann ſie gleich auch in einer Handlung vervor - theilt worden / Sie ihren Curatorem nicht deßwe - gen ſuchen kan / es ſeye dann / daß Er Jhr betruͤeg - lich gerathen habe.

Es koͤnnen die Weibs-Perſonen der Advo - caten / und Procuratorn Amt bey Gerichten nit verſehen / oder verwalten / alſo gar / daß auch ein Mutter fuͤr die Kinder / ein Weib fuͤr ihren Mann / oder ſonſt ein Weibsperſon / fuͤr Wit -wen /204Die 39. Frag / des 4. Hundert. wen / Waiſen / eines Vorſprechens Stell nicht vertretten kan. Aber eine Entſchuldigerine / und in ihrer aignen Sach / eine Verſprecherin mag Sie wol ſeyn. Welches man auch den Hohen Standes-Weibern zuelaßen wil / wie im vorigen angedeutet. So kan eine Abbtißin / aus ſonderba - rer des Bapſts Freyheit / die Geſchaͤfte ihres Cloſters vor Gericht verhandlen. Es darff auch ein Weib ſich daſelbſt / eine Freyheit fuͤr Je - mands zu erlangen / befinden. Daher am Cam - mer-Gericht ein Eheweib / fuͤr ihren gefangenen Ehemann / zugelaßen wird / Jhn aus der Ge - faͤngnus zu erledigen / und deßwegen Bevelch zu ertheilen / zu begehren / und zu erlangen.

Und obwoln ein Procurator, oder Vorſprech / ohne habenden Gewalt / deßen / welches wegen Er erſcheinet / ins gemein nicht gehoͤret wird: So hat doch ein Ehemann / wegen ſeines Weibs / ohne ſonderbaren von ihr deßwegen habenden Ge - walt / die Macht zu handlen / wann Er deßwegen Verſicherung thuet: Wiewol hierinn ein Un - terſcheid unter des Weibs Guͤettern gemacht; auch theils Orten ſolches zu thun / ohne haben - den ausdrucklichen Gewalt / oder Buͤrgſchafft / daß ſein Weib ſeine Verrichtung genemm hal - ten werde / dem Mann nicht geſtattet wird; alſo gar / daß Sie demſelben auch den Gewalt allein / ohne vorwißen ihres Beyſtands / oder der Bey - ſtaͤnde / nicht geben kan; es geſchehe dann voꝛ demRich -205Die 39. Frag / des 4. Hundert. Richter von ihr in der Perſon; ſo iſt dann ein ſol - che Gerichtliche Vollmacht / und aufftragung ihrer Sach / genugſam. Wo Verſamlungen / als Cloͤſter / Spitaͤl / und der gleichen Oꝛt / moͤgen einen Syndicum, iedoch daß es eine Mannsperſon ſeye / beſtellen / oder verordnen.

Und obwoln von Rechtswegen ein Jeder / wi - der den man zu klagen / von ſeinem Richter ſolle geſucht werden; Gleichwol haben die Wittibe / und ihres gleichen miſerabiles perſonæ, diſe ſon - derbare Gutthat / daß Sie nicht allein ſelber nicht fuͤr einen fremden Gericht-Stab koͤnnen gezogen werden; ſondern auch ihren Widerſacher fuͤr ihren Richter laden / und mit ihme daſelbſt hand - len moͤgen; alſo / daß Sie die Macht / ein Gericht vor ſich zu erwoͤhlen / haben; wie man ſolches aus des Keyſers Conſtantini Reſcripto erweiſen wil. Und wird ſolche Gutthat nicht nur von Armen / ſondern auch den reichen Wittiben / verſtanden; wie deßen præjudicia Cameralia angezogen wer - den. Davon gleichwol man ausnimmet eine ver - tunliche / und unehrlich hauſende Wittib: item / wann eine Wittib / mit einer andern Wittib / oder der gleichen Perſon / ſtritig wird: item / wann es Lehenſachen betrifft.

Belangende die Citation, Ladung / oder Vor - heiſchung / ſo iſt verbotten / eine Braut / zur Zeit ihres Hochzeitlichen Ehren-Feſtes / mit Recht vorzunehmen / und vor Gericht zu laden. So106[206]Die 39. Frag / des 4. Hundert. So darff man / ohne erlaubnus / auch die Eltern beeder Geſchlechts / in auffſteigender Lini / nicht vorheiſchen. Welches Theils auch auff die Stieffmuͤttern ziehen thun. Wann ein Weib fuͤrzuladen / ihr eine Proteſtation zu thun / oder ſonſten etwas zu verkuͤnden / ſo kan ſolches gar recht dem Mann geſchehen / fuͤr Sie. Hergegen kan ſolches dem Weib nicht geſchehen / wann die Sach den Mann angehet; es ſeye dann / daß ſol - che Ladung an dem Ort geſchihet / wo der Mann zu wohnen pfleget; ſonderlich / wann deni Weib eine Copey / oder Abſchrifft der Citation, oder La - dung / zugeſtellet wird. Wann nun die Weibs - Perſonen fuͤr Gericht geladen werden / wird ge - fragt / Ob Sie ſelbſt in der Perſon erſcheinen muͤeßen? Und geantwortet / daß ſie es / wider ih - ren Willen / nicht thun doͤrffen / es ſeye dann umb eine Sach / ſo in Rechten abſonderlich benent iſt / zu thun: Sie moͤgen auch dahin nicht geſchlep - pet / oder gefuͤhret werden. So koͤnnen ſie auch nicht verkuͤmmert / oder arreſti rt werden; außer / was ſolche Weiber ſeyn / die Kauffmanſchafft treiben / die man an dem Ort / wo ein Contract vorgegangen / und die Bezahlung geſchehen ſol - le / wol aufgehalten werden moͤgen. Und obgleich / wie gehoͤrt / die Weiber nicht arreſtirt werden; ſo mag man aber einen Kummer / oder Verbott / auff ihre Guͤeteer / und Sachen / ſchlagen. Wann ein geladenes Weib gleich nicht erſcheinet; ſomag207Die 39. Frag / des 4. Hundert. mag ſie des wegen dannocht / in anſehung ihres Geſchlechts / leichtlich entſchuldigt werden; kan auch nichts deſtoweniger appelli ren / wann nur kein wißentlicher Betrug mit unterlauffet.

Bey den Gerichten gehet man auff den Be - weißtum / und gelten da vil die Vermutungen. Die ſeyn nun bey dem Weibervolck mancherley; als / daß man bey demſelben vermutet die Wan - ckelmuͤtigkeit / und Unbeſtaͤndigkeit: item den Geitz / und daß die Weibsperſonen nicht leichtlich etwas ſchencken: item / daß ſie forchtſam / gebrech - lich / ſchwach / ſeyen / und daher leichtlich verfuͤh - ret / und betrogen werden koͤnnen: item / daß ſie von Natur ſtoltz / und hoffaͤrtig: item / wird ver - mutet / daß ſie unverſchaͤmter / und unwarhafter / als die Maͤnner / feyen. Und wann in einer of - fentlichen Gefahr / als durch Schiffbruch / Brunſt / Peſt / Krieg &c, ein Mann / und ein Weib / zugleich umkommen / ſo muthmaßet man / daß das Weib eher gebliben / und geſtorben: und was dergleichen Vermuetungen mehr ſeyn; da - von auch / in den vorgehenden / etwas geſagt wor - den iſt.

Ferners thuet zum Beweiß auch vil der Au - genſchein / und dieſes auch bey dem Weibervolck. Dann / in erforſchung / Ob eine noch eine Jung - frau / oder nicht? item des heimlichen Kinder - Mords / oder / Ob ein Weib / nachdem ihr Mann geſtorben / von Jhme ſchwanger ſeye / oder nicht /laſt208Die 39. Frag / des 4. Hundert. laſt man den Augenſchein durch die Wehemuͤt - ter / und andere verſtaͤndige Frauen / einnemmen.

Die Zeugnuße betreffend / ſo kan auch ein Weib vor Gericht ein Zeuge ſeyn; wie auch / als Theils wollen / in Eheſachen: item in peinlichen; wiewol / nach Baͤpſtlichem Recht / hierinn allein auff den Fall zu ſehen / wann nicht gnug Manns - Perſonen verhanden / oder die groͤße des Verbre - chens ſolches rathen thuet. Nach Keyſerlichem Recht mueß Eine 12. Jahr alt ſeyn / wann Sie mag Zeugnus geben; nach Wuͤrttembergiſchen 14. Jahr. Jn peinlichen Sachen kan Niemands Zeuge ſeyn / wann Er nicht uͤber ſeine 20. Jahr iſt. So mag ein Weib / wegen ihres Manns; eine Braut / fuͤr ihren Braͤutigam; ein Bey - ſchlaͤfferin / wegen ihres Buelen / nicht Zeugnus geben. Adeliche / und vornemme Weibs-Perſo - nen moͤgen nicht gezwungen werden / wider ihren Willen / vor Gericht Zeugnus zu geben / außer in den Faͤllen / ſo in den Rechten benant ſeyn. Jm uͤbrigen wird der Maͤnner Zeugnus / der Wei - ber / wann Sie in gleicher Anzahl / meiſtentheils vorgezogen; alſo daß auch / wann nur eines ai - nigen Weibs Zeugnus verhanden / Einem kein Ayd / zu erfuͤllung rechtmaͤßiger Beweiſung / aufferlegt werden kan.

Wann keine Zeugen verhanden / ſo komt man auff die Brieffliche Urkunden / darzue dreyer Zeugen Underſchrifft erfordert wird / l. ſcriptu -ras. 209Die 39. Frag des 4. Hundert. ras. 11. C. qui potiores in pignore hab. cum Au - thent. ſi quis vult. Und muͤeßen ſolche des Mann - lichen / nicht Weiblichen Geſchlechts ſeyn. So mag auch der Jnhalt eines verlornen Jnſtru - ments / durch die Weiber nicht erwieſen werden; es ſeye dann daß Sie gſtudirt haben / und der Rechten erfahren ſeyn.

Diſen Beweiſungen gehet die aigne Bekant - nus vor. Wann aber ein Weibs-Perſon / ohne ihren Vormund / an einem Ort / nichts thun darff / ſo gilt auch ohne demſelben / ihr Bekant - nus nichts / wann Sie gleich / daß ſie einem was ſchuldig / ſagen thuet.

Wann gantz keine Beweiſungen verhanden / ſo komt man zum Ayd / den aber keine Weibs-Per - ſon thun kan / Sie ſeye dann 12. Jahr voͤllig alt; wie Theils wollen. Dabey auch diſes in acht zu nemmen / daß ſie mit legung der rechten Hand auff die Lincke Bruſt / zu ſchwoͤren pflegen. Und wann eine Strittigkeit zwiſchen einem Mann / und Weib iſt / und man / in ermanglung anders Beweiſes / an den Ayd gelangt / ſo gibt man den - ſelben mehrers dem Mann / als dem Weib.

Von dem gefaͤlten Urtheil mag ein Weib / in des Ehemans Abweſenheit / ſeinetwegen / von dem undern / an den hoͤhern Richter / ſich nicht be - rueffen; wiewol ſolches eine Muetter / fuͤr ihren Sohn / zugelaßen wird. Aber die Wider-Einſe - tzung in den vorigen Stand / oder die restitutio -Onem210Die 40. Frag / des 4. Hundert. nem in integrum, erlangen die Weibs-Perſonen eher / als die / ſo Maͤnnlichen Geſchlechts / ſeyn / wiewol auch es hierinn ſeine Abfaͤll / und Wider - reden hat. Und dann wird die volziehung des Urtheils / den Weibs-Perſonen meiſtentheils abgeſprochen / als welche den Manns-Perſonen gehoͤrig.

Andere Sachen ſeyn in den vorhergehenden Fragen alberait einkommen; von denen inſon - derheit D. Joachimus VViebelius, in diſſertat. de jure Mulierum ſingulari, zu leſen iſt.

Die 40. Frag. Faͤllet dir Jetzund kein ſonderbares Ge - ſatz? auch anders mehr / ein?

ES ſchreibet Balthaſar Bonifa - cius, in hiſtoria ludicra lib. 7. c. 25. da Er von den koͤſtlichen Fiſchen handelt / aus Athenæo, von dem Ariſtonico, einem Geſaͤtz - geber / ſo ſeines gleichen an Verſtand / nach dem Solone, nicht gehabt / daß Er ein guͤldenes Geſatz gemacht / in dem Er geordnet / daß die Fiſcher nicht ſitzend verkauffen / ſondern ſtaͤtigs aufrecht ſtehen ſolten. Deßgleichen / daß ſie Taͤfelein auf - zuhencken / und daran den Werth zu ſchreiben hetten; auf daß die Kaͤuffer deſto baͤlder wider nach Hauß kommen koͤnten. Und dann / wann ſie den Preiß / oder Werth / angezeigt / und aber hernach die Fiſche wolfeiler geben thaͤtten / daß Sie ſtracks ſollten in die Bande geworffen wer -den /211Die 40. Frag / des 4. Hundert. den / damit ſie / aus Forcht der Straff / mit einem geringern Gewiñ vergnuͤgt weren; und villeicht / wann ſie lang auff dem Marckt geweſen / nicht entlich die verwelckte Fiſch wider nach Hauß brin - gen muͤeſten: Jn welchem Paß man ſich uͤber der Venediſchen Herrſchafft Weißheit zu ver - wundern / wie Er ſagt / welche unter ihren offent - lichen Bevelhen / oder Decreten / auch dieſes haͤt - te / daß die Fiſcher nicht allein ſtehend / ſondern auch barfueß / und mit unbedecktem Haubt / die Fiſch verkauffen ſollen / damit ſie entweder von der Hitz / oder Kaͤlte / geplagt / etwas von dem ho - hen Werth nachlaßen ſolten.

Beſagter Autor hat im 8. Buch / Cap. 21. allerley Exempel / wie der Sachen Außgang / durch die Knaben / verkuͤndigt worden. Alß An. 1624. der Herzog Carl Emanuel von Savoia / die Genueſer mit Krieg angreiffen wolte / ſo ha - ben die Knaben / in ſelbiger Landſchafft / ſich aus - getheilet / und eine abbildung des Kriegs mitein - ander geſpielet: und / nachdem Sie die Jenigen / ſo ſie die Savoier genant / uͤberwunden / und ih - ren Herzog gefangen / haben ſie ihme die Haͤnde auff den Rucken gebunden / und denſelben / wie in einem Triumph / durch die Statt herum gefuͤhrt / und entlich ſein Bildnus verbrant. Darauff bald hernach die Genueſer den Feind / das iſt / die beſagte Savoier / geſchlagen haben. Und hat Er c. 22. wie Theils Kinder noch gar klein geredetO ijhaben.212Die 40. Frag / des 4. Hundert. haben. Jm 13. Buch / cap. 16. handelt Er von des Magnetſteins Wunderwercken. Und im 18. Cap. von denen / ſo allein mit ihrem Geſicht Jemands umbbringen. Da Er auch den Leo - nardum Vairum anziehet / welcher lib. 1. de Fas - cino, cap. 13. ſchreibe / daß Einer / zu ſeiner Zeit / geweſen / welcher / als Er / in eines Steinhaͤndlers Haͤnden / ein koͤſtlich Edelgeſtein in acht genom - men / und es mit ſeinen Augen gar wol beſichti - get / verurſacht / daß der Stein / ohne Verzug / ſich ſelbſten in zween Theil getheilet habe / und zerbro - chen ſey. Er ſage auch cap. 12. daß Er / mit ſeinen Augen / zu Rom / einen Spanier geſehen / wel - cher / als Er ſeinen Knecht / mit grimmigen Au - gen / verſtelten / und zornigen Angeſicht / umb et - was / Er weiſt nicht was / aus geſcholten / hat Er denſelben alſo erſchreckt / daß Er nicht allein dar - durch bezaubert worden; ſondern auch von ſei - nem Verſtand kommen / und in ſeines Herren Hauſe ſich ſelbſt mit einem Strick umbs Leben ge - bracht habe. Ob nun ſolches des Herren heftiger Beſchreyung / oder effascinatrici virulentiæ, oder des Knechts gar zu verzagter Forchtſamkeit vil - mehr / zuzuſchreiben ſeye? Da werde / vom Au - torn / gezweifelt; aber dieſes vor gewiß darzue ge - ſezt / welches Maidalchinus de naturæ mir abilibus §. 15. p. 170. als ein Zeug / der es mit Augen / vor kurzer Zeit / geſchehen zu ſeyn / geſehen / zur Gedaͤchtnus aufgezeichnet / wie namlich Eineraus213Die 40. Frag / des 4. Hundert. aus Calabria / in dem Staͤttlein Guliano, nicht wenig Maͤnner mit ſeinem Geſicht / auch einen Hund / als Er denſelben zornig angeſehen / und ein wenig damit alſo verharret / getoͤdtet hat. Ent - lich iſt Er in die Gefaͤngnus geworffen worden / weil man ſagte / daß Er den Alarinenſiſchen Bi - ſchoff / auch ſolcher geſtalt ums Leben gebracht haͤtte: und ſtarb Er zu Neaples. Hergegen be - ſagter Maidalchinus, §. 12. Einen Andern hat / ſo Lucius geheißen / und ein Bauersmann aus Apulia / auch im Koͤnigreich Neapolis ge - legen / geweſen / welcher / wann Er ungefehr von einer Viper / oder Natter / gebißen wurde / ſich mit ſeinem Speichel ſtracks heilete; damit Er auch Jedermann / ſo von allerley Schlangen (deren es in ſelbigem hitzigen Lande ſehr vil gibt) ver - wundet worden / beym Leben erhielte: Welcher Wirckung / und Vermoͤgens / auch ſeine Kinder theilhaftig geweſen ſeyn.

Unter denen / ſo an ihrem Geburts-Tage ge - ſtorben / ſo beſagter Bonifacius lib. 14. c. 15. er - zehlet / iſt auch geweſen Gartius, des Poeten Pe - trarchi, (oder Petrarchæ) Ur-Anherr / ſo 104. Jahr alt worden / und / an ſeinem Geburtstag / eben in der Kammer / in welcher Jhn ſeine Mut - ter zur Welt gebracht / geſtorben. Sihe die Lob - ſpruͤche des Todes bey Jhme lib. 2. cap. 54. da Er auch / aus dem Herodoto, von den Thraͤciern ſagt / daß ſie einen verſtorbnen Menſchen / mitO iijFreuden214Die 40. Frag / des 4. Hundert. Freuden begraben / und ihme Gluͤck gewuͤnſcht / weil Er von der Muͤheſeeligkeit des Lebens erle - diget / ietzt in aller Gluͤckſeeligkeit ſeye. Jn diſem Leben mangelts an Unruh / Jammer / und Elend nimmer mehr. Jſt das Creutz nicht am Leib / ſo iſts am Gemuͤth: iſt keine beſchwerung da am Zeit - lichen / ſo iſts am Geiſtlichen: iſt kein mangel an Haab / und Gutt / ſo iſt es an der Seelen. Be - gegnet auch ſchon einem bißweilen etwas guts / in diſem Leben / ſo iſt es entweder gegenwaͤrtig / oder vergangen / oder zukuͤnftig. Das Gegenwaͤrtige iſt unbeſtaͤndig: das vergangene iſt hin: das zukuͤnftige / ungewiß. Und iſt uͤber das alle Lieb - licheit / und Freude dieſer Welt mit lauter Gall / und Leyd / vermiſcht. Wann Einer in diſer Welt lang lebt / ſo hat Er auch mehr Muͤhe / Arbeit / Unruh / Unluſt. Lang in diſer Welt leben / iſt nichts anders / als lang gepeiniget / und gequaͤlet werden. Wer lang lebet / ſiehet mehr uͤbels / leidet mehr uͤbels / und begehet mehr uͤbels / als Andere / die eine kurtze Zeit leben. Dann / wer zeitlich weg - gerafft / und aus dem Leben unter den Suͤndern weggenommen wird / der begehet nicht ſovil boͤſes; darff nicht ſovil Noth / und Truͤbſal erleiden; iſt auch vor dem zukuͤnftigen geſichert. Die Hoch - wolgeborne Frau / Frau Anna Eliſabeth / Frau von Weltz / geborne Herrin von Stubenberg / ſo Anno 1658. den 30. Octobris / Alt. Cal. zu Ulm / geſtorben / wann man Jhrn Gn. Krafft /Geſund -215Die 41. Frag / des 4. Hundert. Geſundheit / oder Friſtung des Lebens gewuͤn - ſchet / hat pflegen zu ſagen / das wolle Sie Andern laßen / und wuͤnſchen / Sie ſehne ſich nach einem beßern / mit angehencktem Seufftzer:

HErr / wann du wilt / ſo will ich fort / Je laͤnger hie / ie ſpaͤter dort

Dn. M. P. Huber / in ſelbiger Leich-Predigt / pag. 54.

Zu diſem / was geſagt / wil ich noch thun / das ich neulich geleſen / daß M. Ambroſius Taure - rus ſeinen Bußruffer / daß der große ſchroͤckliche Tag des HErren fuͤr der Thuͤr / (welcher die Außerwoͤlten von allem obſtehenden Übel erloͤ - ſen wird) zu Magdeburg Anno 1596. drucken laßen / und aus des D. Sacci Poſtill / uͤber den 26. Sontag Trinit. eingebracht / daß ſich / am Tag Mariæ Heimſuchung / zu Stoltz / im Voigtland / ein Fuͤrbild des juͤngſten Gerichts / am Himmel habe ſehen laßen.

Die 41. Frag. Finden ſich nicht noch Laͤnder / die uns un - bekant ſeyn? und haſtu nichts neues von Etlichen zu erzehlen?

ES vermeinet Franciſcus Vlloas, in relat. Indic. c. 3. beym Balt. Bonifacio, in hiſt. ludicra lib. 7. cap. 33. es ſeyen noch ſo - vil Laͤnder uͤberig / daß Einer dieſelbe / in tauſent Jahren / ſchwerlich durchwandern koͤnte. Und hat Er Bonifacius ſelbſten / an beſagtem Ort / einO iiijmeh -216Die 41. Frag / des 4. Hundert. mehrers von dem Erdkreiße / der Uns noch un - bekant iſt.

Was dein anders Begehren anbelangt / ſo weiß ich der Zeit nichts anders / als / was hernach folget; namlich 1. das P. Gabriel Bucelinus, ſei - ner Ann. 1658. in 12. ausgegangner Notitiæ S. R. I. Principum Genealogicæ, & Stemmatogra - phicæ, auch eine Beſchreibung der fuͤrnemſten Laͤnder in der gantzen Welt / einverleibet hat.

Von Japonia biſtu in deiner 33. Frag naͤchſt - hin berichtet worden.

Von Perſia hat man vil in des Herꝛen Jo - hann Albrechts von Mandels-Lo Morgenlaͤn - diſcher Reiſe-Beſchreibung / mit den Notis Ad. Olearii Ann. 1658. ausgegangen. Darunter auch diſes / daß ein Tomein / oder Tumein / gelte 16. Reichsthaler 1500. vier und 20. tauſent / und 30 tauſent 480. tauſent Reichsthaler. Welches dann ein Koͤnigliche Perſiſche Muͤntz iſt. Von dem zerſtoͤrten Perſepolis / und dem beruͤmten Schloß daſelbſten / ſtehen noch Stuͤcke / Mauren / und Pfeiler. Wird iezt Thilminar genant. Mann hat / von dannen / noch zehen Meilen bis zur Statt Schiras. Man kan aber der Perſiſchen Meilen / oder Farſang / bißweilen 12. und gar 14. in einem Tag / raiſen / und wer - den deren / von Schiras / bis Ormus / bey die hun - dert gezehlet. Zu ie ztgedachtem Schiras iſt der beſte Wein / in gantz Perſien / den der Koͤnig / undſeine217Die 41. Frag / des 4. Hundert. ſeine vornemſte Herꝛen / trincken. Jn der Statt Bandar Gamron iſt ein Perſiſcher Sulthan / und Koͤniglicher Statthalter; und halten ſich daſelbſt Engellaͤnder / Franzoſen / und Hollaͤnder auff / wird auch bloß Gamron / und Bandar / genant. Ligt ſehr bequem am Perſiſchen Meer - bueſen / und zwar zwiſchen zweyen Caſtellen / wel - che den Strand beſtreichen / und fuͤr Überfall der Raͤuber beſchuͤtzen koͤnnen. Die Jnſel Ormus aber ligt uͤber zwey gueter Meilen vom feſten Lande ab / ſoll ſechs / oder mehr Meilen im Umb - kreiße haben. Jſt gantz unfruchtbar / hat auch kein friſches Waßer. Es haben die Portugeſen dieſe Jnſel vil Jahr lang inngehabt / darauff auch ein ſtarck Caſtell / oder Schloß / mit fuͤnff Bollwercken geleget / und ſolches mit vilen Stuͤ - cken / und Volck / beſetzet. Aber Ann. 1622. hat der Perſiſche Koͤnig Schach Abas / durch Huͤlff der Engellaͤnder / ſich dieſer Jnſel bemaͤch - tigt / das Schloß / und die Statt / einbekommen / die Statt ſchleiffen / die materiali en der Haͤuſer ans feſte Land fuͤhren / die obgedachte Statt Gamron davon erbauen / und die Einwohner da - hin verſetzen laßen: Das beſagte Caſtell aber auff Ormus wurde Ann. 1638. vom Sulthan zu Gamron verwahret. Der lezte Koͤnig da - ſelbſt / nach dem die Portugeſen Anno 1507. oder 8. ſich dieſer Jnſul bemaͤchtigt / hieße Seyfadin. Der Perſer leztere Krieg wurden meiſtentheils /O vmit218Die 42. Frag / des 4. Hundert. mit dem Großen Mogul in Jndia / wegen Can - dahar: mit den Ubbeckiſchen Tartarn / wegen Choraſan; und mit dem Tuͤrcken / um Bagdad / oder Babylon / und Jruan / gefuͤhret. Es fun - gen die Perſer ihr Neu-Jahr im Merzen an / wann die Sonn in den Wider gehet.

Vaſcus Gamma iſt / mit ſeinen Portugeſen / im Jahr 1497. erſtlich in Jndien; die Hollaͤnder aber erſt An. 1595. dahin gelangt.

Der obenerwente große Koͤnig in Jndien / oder Mogol / oder Mogul / ſo umbs Jahr 1638. re - gierte / nente ſich Schach Choram: und ſolle Er der zehende Koͤnig nach dem Tamerlan / und aus ſeinem Geſchlechte / ſeyn. Er war ohngefehr von 60. Jahren / und hatte drey Soͤhn / deren Einer An. 1646. Koͤnig zu Bengala geweſen.

Der P. Martinus Martinius, in der Vorꝛede uͤber ſeinen Atlantem Chinenſem, ſchreibet / ob zwar im Lande China, (oder Tzina) hin / und wi - der / reiche Gold: und Silber Bergwercke / welche mit ſehr großen Nutzen koͤnten gearbeitet werden / ſeyen; ſo werde es doch von der Obrigkeit ver - botten / Gold / und Silber aus der Erden zu gra - ben / aus der Urſach / weil / durch die aus den Gruften aufſteigende ſchaͤdliche ſpiritus, und Duͤnſte / wie Sie ſagen / die Menſchen umkom - men / derer Leben Sie hoͤher / als Gold / und Sil - ber / ſchaͤtzen: Aus den Stroͤmen aber / welche vilGold -219Die 42. Frag / des 4. Hundert. Goldſand fuͤhren / muͤgen Sie es wol ſamlen / weil dabey keine Gefahr ſeye.

Die 42. Frag. Haſtu nicht noch etwas weiters / aus der naͤchſt ernanten Beſchreibung / von etlichen Orten / und Laͤndern / zu melden?

DJe Jnſel Ambon, oder Amboia - na, ſo in der angedeuten Mandels - loiſchen Raiſe fol. 228. beſchriben wird / hat unterſchidliche große / und kleine Staͤtt. Die Portugeſen hatten Sie lange Zeit innen; ſein aber / von den Hollaͤndern / An. 1606. da aus - getriben worden / die ſolche noch beſitzen.

Ohngefehr 24. Meilen von Amboyna, ligt die Jnſel Banda, ſo auch under der Hollaͤnder Bottmaͤßigkeit; in welcher auch die Jnſel Nera, und in derſelben die groͤſte Veſtung Naßau / und eine Schantz / Belgica genant. Es hat in Banda große Schlangen / welche kleine Fercklen / Huͤner / Enten / und dergleichen / verſchlingen konnen. Sie ſollen kein Gifft bey ſich haben.

Vom Land Bengala, darinn ein Kraut / oder Graß / welches ſich Spinnen / und wuͤrcken laͤſt / iſt der Autor am 198. Blat des 3. Buchs / dar - inn von etlichen Jndianiſchen Koͤnigreichen / Pro - vincien / und Eylandern / oder Jnſeln / gehandelt wird / zu leſen. Es ligt Bengala meiſtentheils genſeit des Stroms Ganges.

Die Jnſel Borneo ligt recht under der Æqui -noctial220Die 42. Frag / des 4. Hundert. noctial Lini / und ſoll im Umbkreiß 250. Meilen begreiffen. Die Haubtſtatt Borneo iſt des Koͤ - nigs daſelbſt vornemſte Reſidentz. Die zimlich große Jnſel Celebres ligt nicht ferne von Borneo.

Cabo de bona Eſperanza, oder Caput bonæ ſpei, ein Africaniſch Vorgebuͤrg / iſt Anno 1495. von den Portugeſen aufgeſucht / und von ihrem Koͤnig Johann dem Andern alſo / namlich das Haubt / oder Anfang gueter Hofnung / genant worden / weil man hinder dieſem Vorgebuͤrg wol mehr / und beßere Laͤnder antreffen wuͤrde. Das Land herumb iſt guet / und fruchtbar / aber von Wilden Leuten bewohnet. Hat am Eck der Weſt - ſeiten einen feinen Hafen / welchen die Oſt-Jndien - Fahrer zu beſuchen pflegen / und der / von Jhnen / fuͤr den halben Weg / von Jndien / auf Holland ꝛc. zue / namlich 2500 / Meilen / oder Legues, gehal - ten wird. Es haben ſich die Hollaͤnder auch ietzo daſelbſt geſezt / und am Hafen eine Schantze gele - get / damit ihre Schiff / wenn Sie in: oder aus Jndien gehen / von den Wilden-Leuten ohnver - hindert anfahren koͤnnen.

Die Jnſel Formoſa ligt uͤber den Philippinis, under dem Tropico Cancri, deren Jnwohner Hey - den. Sie ſolle 130. Meilen im Umbkreiß / und die Hollaͤnder Sie jezt in ihrem Gewalt haben. Die beſagte Philippinæ Inſulæ aber gehoͤren nach Hiſpanien.

Die Statt Goa, im Koͤnigreich Decan, ligt amStran -221Die 42. Frag / des 4. Hundert. Strande / auff einer Jnſel / welche ein Strom / ſo die Statt vom feſten Lande abſondert / machet. Der von Mandelslo nennet Sie die Haubtſtatt in Oſt-Jndien / und ſagt cap. 7. pag. 134. wie dieſe Statt / nach ſeinem Beduͤncken / die pleiſierlichſte in gantz Aſia; alſo ſey Sie auch der aller verhuꝛ - teſte / und moͤrderichſte Ort / den Er iemals geſe - hen. Es iſt die Jnſel An. 1508. vom Alphonſo Albukerk, in des Koͤnigs in Portugal nahmen / eingenommen / und von den Portugeſen die Statt Goa darauff erbauet worden.

Die Guineiſche Coſte ſoll ſehr goldreich ſeyn / in dem man ſolches im Waßer / aus dem Lan - de / und Sande / ſamlet / und auch aus den Ge - buͤrgen graͤbet. Es pflaͤgen Jaͤhrlich die Por - tugeſen / Hollaͤnder / Franzoſen / und Andere / zu fahren / welche daſelbſt ihre Caſtell / und Beſe - tzung / haben. Wann ein Koͤnig im ſelben Lande ſtirbet / muͤßen auch vil Andere mit ſterben / und mit ihren Koͤpfen der Koͤnige Begraͤbnis zieren. Denn Sie werden rings umb das Grab geſteckt. Idem Mand. lib. 2. f. 183.

Die Jnſel S. Helena ligt von obgedachtem Cabo de bona Eſperanza. 550. legues. Sie ſolle ſechs Teutſcher Meilen im Umbkreiße haben; aber von niemand bewohnet werden; wiewol ſie einen geſunden Lufft / allerley Kuchen Gewaͤchs / wolriechende Kraͤuter. Citronen / Pomeranzen / Granaten / und Feigenbaͤume / auch wilde Thier /und222Die 24. Frag / des 4. Hundert. und Voͤgel / Rephuͤener / Faſanen ꝛc. item Boͤ - cke / Schweine / vil / und guete Fiſch / guet Saltz / und friſches Waßer / hat.

Die Jnſel Java ſolle in der Laͤnge auff 150. Meilen haben. Hat / vor diſem / vil Koͤnige ge - habt; ietzo aber ſeyn nur zween bekant / namlich der zu Matram, und der zu Bantam. Es haben in dieſer Jnſel Java die Hollaͤnder die Statt Ba - taviam am Strom Jaccatara, ſamt dem Aſtell an der See / erbauet. Sie gewannen Anno 1619. den 30. Martii, die Statt Jaccatra, ſchleiften / und erbaueten Sie hernach wider / und haben fol - gents / neben Jhnen / Javaner / Japoner / Tzine - ſer / oder Chineſer / und Andere alda gewohnet. Die Javaner heißen Sie noch / nach dem alten Nahmen / Jaccatra; davon die Statt Bantam 12. Meilen gelegen / die einen ſchoͤnen großen Hafen hat. Der Koͤnig zu Matram hat die ge - dachte Statt Bataviam, oder Jaccatra, zweymal / wiewol vergebens / belagert. Es ſollen aber die neulichſten Schiffe / ſo aus Jndien kommen / be - richtet haben / daß ſolche Statt unlangſt / von ob - ernanten maͤchtigen Koͤnigen / namlich dem zu Matram / und dem zu Bantam / hart bekrieget worden; und daß auch die Einwohner der Jnſel Macaßer / ietzo der Hollaͤnder aͤrgſte Feind / und im offentlichen Krieg wider Sie begriffen ſeyn ſollen.

Die große / und herꝛliche Jnſul Madagaſcar /oder223Die 42. Frag / des 4. Hundert. oder S. Laurentii, iſt An. 1506. auff S. Lauren - tii Tag / von den Portugeſen erfunden / und daheꝛ alſo genant worden. Soll uͤber 150. Meilen lang / und 80. brait ſeyn. Ligt in Zona torrida, und erſtrecket ſich / mit dem Sudertheil / ein wenig durch den Tropicum Capriconi. Hat vil guete Haffen / und darunter Auguſtini Bay, da unſer Autor / mit ſeiner Engellaͤndiſchen Geſellſchafft / eingeloffen: der lib. 2. c. 19. dieſe Jnſel beſchreibet / und am 173. Blat ſaget / daß die Weiber alda ihren Maͤnnern ſehr treu / und ihre Rathgeberin ſeyen: kein Mann habe weniger / als zwey Wei - ber / ein iede in einem abſonderlichen Hauſe / oder Huͤtten / und habe die Aeltiſte den Vorzug. Die Hurerey werde bey Jhnen am Leben geſtrafft; und ſeyen die Einwohner in gewiße famili en ge - theilet / und leben / wie die Tartarn / in unterſchid - lichen Horden; haben auch Herꝛſchaften / und Haͤubter unter ſich / ſo die großen Laſter / Dieb - ſtal / Ehebruch / und Todtſchlag / mit dem Tode ſtraffen. Sie haben ihre Pfaffen / und glauben / daß ein GOtt ſey / welcher alles erſchaffen / das Guete belohne / und das Boͤſe ſtraffe. Die Hol - laͤnder haben erſt An. 1595. den 10. Mertzen / dieſe Jnſel angetroffen / und ſeyn in der Beſag - ten Auguſtin Bay eingeloffen; haben anfangs vil Scharmuͤtzel mit dieſen Wilden Schwartzen gehabt; aber hernach ſeyn Sie leutſeliger wor - den.

Ma -224Die 42. Frag / des 4. Hundert.

Malays, oder Malacca, iſt Ann. 1511. von den Portugeſen auf geſucht worden. Es hat al - da einen Biſchofflichen Sitz / ein Jeſuiter Colle - gium, und Moͤnche. Gegen Malacca uͤber li - get die Jnſel Sumatra, und zwar zehen Meilen davon / recht mitten under dem Æquatore. Sie ſolle 170. Meilen in die Laͤnge / und 62. in die Braite haben. Theils halten Sie vor Taproba - na und Salomons Ophir. Die fuͤrnemſte Koͤ - nige alda ſeyn die am Strande wohnen / nam - lich der zu Achin, der zu Jamba, und der zu Pa - limbam; die der Hollaͤnder iezt gute Freunde ſeyn.

Die Jnſel Mauritius ſoll im Umkreiße un - gefehr 12. Teutſcher Meilen haben; wird aber von keinem Menſchen bewohnt. Lindſchotten ſchreibet / daß Sie auff dieſer Jnſel Schildkrot - ten angetroffen / welche ſo groß geweſen / das / in einer ausgeleerten Schale / ihrer zehen Perſonen haben ſitzen / und eßen konnen.

Jn den Inſulis Moluccis ſeyn zween vornemſte Koͤnig / deren Einer auff der Jnſel Ternate, der Ander auff Tidor, Hoff helt. Sihe von diſen Jn - ſeln den Maffeum, in ſeiner Jndianiſchen Hi - ſtoria.

Die Koͤnigliche Haubt: und Reſidentz-Statt im Koͤnigreich Siam wird Jndia genant: davon der Autor fol. 200. vom Geſtade Coromandel f. 194. vom Koͤnigreich Pegu, f. 199. und vom Koͤ -nig -225Die 42. Frag / des 4. Hundert. nigreich Cambodia, oder Camboyna, fol. 203. zuleſen.

Suratta die Statt in Jndien / und zwar in der Provintz Guſurata / gehoͤrt dem großen Mogul / der alda einen Sulthan / oder Koͤniglichen Statthalter / helt: Wie dann alhie ein herꝛli - ches Schloß / oder Feſtung / iſt. Es ligt dieſe lu - ſtige Statt auch an einem luſtigen Waßer; der Meerhafen aber bey 2. Meilen davon / woſelb - ſten die Schiffe einlauffen / und / von dannen / die Waaren entweder auff dem Lande / oder auf dem beſagten Waßer / nach der Statt gebracht wer - den. Und in ſelbigen Hafen ergeuſt ſichder be - ruͤmte Fluß Jndus. Es befinden ſich zu Su - ratta ſonderlich Engell: und Hollaͤnder / und von Jndianern dreyerley Sorten / Benjamen / Bramanen (ſo beede Heyden) / und Mohren / ſo Mahumedaner. Sonſten halten ſich da auch auff Portugeſen / Araber / Perſer / Armenier / Tuͤrcken / und Juden. Die Engellaͤnder haben alhie ihren general Stapel / und Ober-Factorn / dem Andere / an andern Orten / Rechnung thun muͤeßen. Zwar Sie / die Engellaͤnder / auch ei - nen Cantor auff der Jnſel Iava, zu Bantam, ha - ben / woſelbſt auch ein Præſident / mit etlichem Factorn / und Kauffleuten / wohnet. Zocatara, eine Jnſel am Munde des Rothen-Meers / ſo dem Koͤnig von Arabia gehorchet / welcher einenPSul -226Die 43. Frag / des 4. Hundert. Sulthan dahin ſetzet. Die Jnwohner ſeyn Ma - humedaner / und der Portugeſen Feind.

Die 43. Frag. Was hat aber dein angezogner Scribent von der großen Jnſel Zeilon in Oſt-Jn - dien?

ER ſagt lib. 2. cap. 12. daß ſolche rei - che Jnſel Zeilon, oder Seilon, bey 250. Meilen im Umkreiße haben / und ein Theil vom Paradis geweſen / und alda / auff ei - nem gar hohen Berg / der Adam erſchaffen / und daſelbſt begraben worden ſeyn ſolle. Der Koͤnig zu Candi ſey der fuͤrnemſte / und maͤchtig - ſte unter vilen kleinen Koͤnigen auff dieſer Jnſel. Es hetten auch die Portugeſen daſelbſt eine Statt / Colombo genant / den Zeilonern mit Ge - walt abgenommen / und eine ſtarcke Veſtung daꝛ - an gebauet. Die Hollaͤnder hetten auch eine Statt / und Veſtung / Punte de Galle genant: item / daß Caſtell Negumbo, daſelbſt. Hieruͤber ſchreibet M. Adam. Olearius, in ſeinen notis: Das Zeilon der Alten Taprobane ſeye / beweiſet Iohan Barrius, de antiqu. Calabr. dem Maffaus lib. 3. hiſt. Indic. auch beyfaͤlt / und der neulichſte gelehrte Scribent / Samuel Bochartus / in parte altera Geographiæ ſacræ, cap. 46. mit zweinzig ordentlich nacheinander geſezten fundamen ten / und Schlußreden / bekraͤfftiget. Er Olearius laſtJhme227Die 43. Frag / des 4. Hundert. Jhme auch des Hieronymi, Ambroſii, Lyræ, und Auguſtini, Mainung gefallen / daß in dieſem Theil Jndien der Garten Eden / oder das Pa - ra dis / geweſen, und antwortet auf den Einwurf / daß ſolches / wegen der Stroͤme / in Meſopota - mia / geweſen / die doch in Jndia ihren Urſprung haben / und / durch den Gang under der Erden / an unterſchiedlichen Orten / anderswo wider her - fuͤr brechen koͤnnen / und was / wegen des nah - mens der Stroͤmme / zu bedencken. Dieſes Zei - lon ſolle auch das Land Ophir ſeyn; und beweiſet beſagter Bochartus gar ausfuͤhrlich / daß die Jn - ſel daßelbige Ophir (Salomon) geweſen. Er machet aber zweyerley Ophir, eines ſezet Er in Arabien / bey Saba / davon im Buch Job cap. 28. v. 16. und daß andere in Jndien / da hin Sa - lomon / und Hieram / am erſten ihre Schiff ſollen geſchickt haben. Es ſchreibet Maffæus, daß in der Jnſel Zeilon der Koͤnigin Cand. aus Moh - renland Kaͤmmerling ſolle begraben ligen. Dañ Er ſoll / wie Dorotheus, der Biſchoff zu Tyro, de 70. diſcipulis, ſchreibet / in Arabia felici, und in Taprebana, das Evangelium von Chriſto ge - predigt haben. Es iſt aber gedachter Olearius, als Er diſes geſchriben / von Johann Berckmañ / Koͤniglich Schwediſchen Commiſſario in Engel - land / berichtet worden / daß die Hollaͤnder dieſe gantze Jnſel Zeilon eingenommen hetten. Daheꝛ es villeicht auch kommen mag / daß Er / in derP ijVor -228Die 43. Frag / des 4. Hundert. Vorꝛede zur naͤchſt erwenten Reiß-Beſchrei - bung / ſagt / daß / vergangen Jahr / die Hollaͤnder auff Zeilon / der Zimmet / oder Cannel Jnſel / die Portugeſen aus der Statt / und Veſtung Co - lombo getriben / ja / man wolle gar ſagen / daß Sie der gantzen Jnſel ſich bemaͤchtiget haben. Und ſovil aus diſem. Was Carolus Stephanus, in Di - ctionario hiſt. Geogr. Und Andere mehr / ſo einer andern Mainung von Taprobana, und Ophir, auch wo das Paradis geweſen ſeye / halten / mag - ſtu ſelber bey ihnen leſen: und hab ich anderswo / und auch in der vorhergehenden Frag / deßen ge - dacht.

Wil daher / an ſtat einer Zuegab / noch etwas von zweyen Koͤnichreichen / als Schweden / und Engelland / vermelden / ſo du zwar nicht begehrt haſt / aber vermuetlich dir nicht zu wider ſeyn wird. Und 1. zwar von Schweden anzufa - hen / ſo ſchreibet Barth. Keckermannus lib. 2. hiſt. Phyſ. c. 13. pag. 174. daß zu der Gothen Zeit / ehe Sie aus Schweden an andere Ort ſich begeben / die Aecker vil fruchtbarer geweſen / als Sie iezt ſeyn / da / an denen Orten / da vorhin fruchtbare Aecker geweſen / harte Steinklippen / und Felſen / ſich befinden. Und ob gleich / an vilen Orten / das Feld muͤheſamlich gebauet / dannoch / heu - tigs Tags / innerhalb vier Jahren / ein großer Theil des Erdreichs ſteinicht wird / das daher Theils ſchließen / daß an ſelbigen Orten die Kaͤl -te iezt229Die 43. Frag / des 4. Hundert. te iezt groͤßer / als vor Zeiten / ſeyn muͤeße. Und diſes widerholt Er lib. 3. cap. 10. da Er am Blat 269. ſagt / das Land Schweden war vor Zeiten ſo fruchtbar / daß es allenthalben das beſte Ge - treyde trueg; iezt aber iſt der groͤſte Theil der Aecker zu Felſen / und Steine worden; entweder wegen der Suͤnde / dieweil der Erdboden iezt ver - flucht iſt / oder dieweil ſich die Ordnung / und Guͤete der Natur veraͤndert / und ſich zum Un - dergang neiget. Hergegen ſeyn die Leute daſelb - ſten / des kalten Luffts halber / ſo das eußerliche Gebluͤet / und den Lebens-Balſam / zuſammen helt / damit die Waͤrme nicht alſo zerſtreuet wer - den / und ausgehen moͤge / ſtarck / und Leben lang: und nicht allein Sie / ſondern auch die Baͤume / und ander Erden gewaͤchs; deßgleichen das Fleiſch der Thier daſelbſt geſchlacht iſt; und ihre Haͤute gelobet werden. Man ſagt / daß die Voͤl - cker gegen Mitternacht die Koͤnigreiche / oder Laͤnder / zu erobern zwar geſchickt; aber ſolche zu erhalten / und regie ren / ungeſchickt; dieweil Sie nicht ſo ſinnreich ſeyen; wie Er Keckermannus daſelbſten redet. Ob aber ſolches Sprichtwort der Alten mit der ietzigen Erfahrung zuetreffe? laſt man Andere urtheilen; wie auch / ob deme alſo / was der Jtalianer Balth. Bonifacius, in hi - ſtoria ludicra, lib. 15. cap. 13. vom Koͤnig Guſtavo Adolpho ſchreibet / als Er mit ſigreichen Waffen gantz Teutſchland durchzogen / ſich Jtalien / undP iijRom230Die 43. Frag / des 4. Hundert. Rom genaͤhert / daß Er ſein Bildnus habe unter die Leute kommen laßen / mit dieſen Verſen:

Gothicagens, Gentes domuit, Romamꝙ ſube -
git,
Hiſpanum docuit ſubdere colla jugo:
Gothorum Regis vivos nunc aſpice vultus,
Cum voto, ut repetant fata priora viam;

dahin geſtelt ſeyn. Anno 1632. den 32. Novembris, und alſo ohngefehr 14. Tag / nach der beruͤmten Luͤtzner Schlacht / iſt / zu Naumburg / von M. Caſparo Bertram / Pfarrern daſelbſten / einem jungen vom Adel / ohngefehr 18. Jahr alt / eine Leichpredigt gehalten worden / in deren Titul der - ſelbe Auguſtus von Leubelfing / und Jhrer Koͤ - nigl. Majeſt. in Schweden treuer Auffwarter genennet / auch in denen angehengten Perſonalien gemeldet wird / daß Er / der von Leubelfing / zu Naumburg ſelbſt berichtet habe / Er ſey der lezte bey ihrer Maieſtett geweſen; daruͤber Er mit zweyen Schuͤßen / und dreyen Stichen / toͤdtlich verwundet / und biß auff daß Hembde ausgezo - gen worden / auch alſo / bey einer gueten Stunde auff der Wahlſtatt gelegen ſey / biß entlich zween ihrer Majeſtat Hofjunckern ihn auff ein Pferd / und nachmals auff des Koͤniglichen Hofmar - ſchalls Wagen gebracht / auff welchem Er ſo dann zu Naumburg einkommen / allwo von dem Medico ſeine empfangene Wunden alßbald vor toͤdtlich erachtet worden / daher er den 15. No -vem -231Die 43. Frag / des 4. Hundert. vembr. an denſelben Chriſtlich / und ſelig / ver - ſchieden. Glaublich iſt es / daß diſer gewiße Re - lation von des Koͤnigs Tode / deßwegen / in den Umbſtaͤnden / ſo ſehr die Berichte wider einander ſeyn / hat thun koͤnnen / weil Er nicht / wie der Truchſeß von Wetzhauſen / ſtracks des andern Tags nach der Schlacht / ſondern erſt am neun - ten hernach / geſtorben iſt. Es faͤlt mir iezt ein / neulich geleſen zu haben; als / nach dem anfangs zu Toſtrup An. 1658. den 18. Febr. aufgeſezten / hernach den 26. Ejusdem, zu Roſchilden / zwiſchen Schweden / und Dennemarck / geſchloßenen Frie - den / wegen der Jnſel Ween / eine neue Strittigkeit fuͤr gefallen / daß die Daͤniſche Commiſſarii, unter anderm / auch mit Zeugnußen der Außlaͤndiſchen Scribenten (deren Buͤcher Sie dem Koͤniglich Franzoͤſiſchen Geſanten / dem Herꝛen Chevalier de Trelon, als Mediato rn / nach Haus geſchickt) erweiſen wollen / daß die beſagte Jnſel / zu Sia - land / oder Seeland / und nicht zu Scandia / oder Schoonen / gehoͤrig ſeye. Da dann in oben ange - deuter Schrifft / neben Andern / auch des Martini Zeilleri gedacht / und Jhme ein grober Jrrtum / den Er / in er zehlung der Staͤtte in Halland / und Bleckingen / begangen haben ſolle / am 33. Blat / fuͤrgeworffen wird. Nun hab ich ſeine erſte / und andere Beſchreibung des Koͤnigreichs Denne - marck ꝛc. auffgeſchlagen / finde aber in beeden nicht / daß Er die beſagte Jnſel Ween dem Sia -P iiijland232Die 43. Frag / des 4. Hundert. land zugeaignet haͤtte. Und was Hallands-As / oder / wie es die Außlaͤnder nennen / Kol / anbe - langt / ſo findet ſich / am 21. Blat des erſten Drucks / des der gemelten Schrift Concipiſtens Berg eben ſowol erſtlich / und dann folgents eine diſes nahmens Statt in Halland. Und was die Staͤtte Trelleburg / Uſtede / Santhamer / A - huys / und andere / in Bleking / betrifft / die der Concipiſt nicht zu geben wil / daß Sie / außer Sylfsburg / zu Blecking / ſondern zu Schoonen / gehoͤren: So iſt Er hierinn nicht nur wider den gedachten Zeiller; ſondern auch wider den Koͤ - niglich Daͤniſchen Hiſtorien-Schreiber / Joan. Iſac. Pontanum, einen gebornen Dennemercker / der in ſeiner Ann. 1631. in fol. zu Amſterdam ge - druckten Chorographica Regni Daniæ &c. de - ſcriptione, eben diſe Staͤtte dem Lande Bleckin - gen gibet; und ohne Zweifel / weil Er / wie der Concipiſt / oder Schrifften Steller / pag. 26. ſeq. ſelber ſaget / ad componenda patriæ ſuæ tempora, beſtelt geweſen / und diſes ſein Werck / autoritate, atꝙ́ ſumlibus Regis Chriſtiani IV. ex archivis Re - gni geſamlet / wol / was Er geſchriben / gewuſt hat; und alſo die Jenigen / ſo Jhme folgen / nicht unter die Außlaͤnder / und Fremde / welchen der Concipiſt / in Rebus Septentrionalibus, allen Glauben abſpricht / nicht zuzehlen ſeyn. Wel - ches / bey den Schwediſchen Sachen / Jch dir noch zu vermelden gehabt habe.

II. Von233Die 43. Frag / des 4. Hundert.

II. Von Engelland ſtehet unterſchidliches / in der Raiſe / von zweyen durch Heuteliam ge - than / p. 218. ſeqq. welches ich nicht erzehlen mag / weil kein Autor dabey iſt. Felix Reineccius, in ſeinem Pittaco Franciſcano, part. 5. lib. 2. c. 6. ſagt / man halte Engelland / wegen 8. Stuͤck / ſo in di - ſem Vers begriffen:

Mons, fons, pons, arx, Rex, Eccleſia, fœmina,
lana,

fuͤr die ſchoͤnſte Juſel in gantz Europa. Das iſt:

Wegen der ſchoͤnen Bergen / Bruggen / und
Brunnen /
Schloͤßer / Koͤnigs / Kirchen / Weiber / Woll /
ſo wird geſpunnen,
Hat Engelland das Lob der Schoͤnheit ge -
wunnen.

Er thuet auch / am 411. Blat / Bericht / von der ſchoͤnen Kirchen zu Merifeld / daran ein Bi - ſchoff 41. Jahr gebaut / mit ſolcher Kunſt / daß in derſelben ſovil Fenſter / als Tag im Jahr; ſovil kunſtreiche Marmel-Saͤulen / als Stunden im Jahr; und ſovil Porten / als Monat im Jahr ſeyn / gemacht worden. Es berichtet Pol. Vergi - lius umb das Ende ſeines 9. Buchs der Engell. Hiſtori / daß es in Engelland gar ſelten Donner - wetter habe / deßen Urſach Keckermannus lib. 6. Syſtem. Phyſ. c. 6. p. 786. gibet. Naͤchſt angezog - ner Herꝛ von Mandelslo ſagt / daß die Statt Graveſend in Engelland ein feine Statt / amP vStrom234Die 44. Frag / des 4. Hundert. Strom Tems lige / und wol befeſtiget ſeye. Und handelt Er daſelbſt lib. 2. c. 25. von der Wunder - Cur / ſo der Koͤnig / am H. 3. Koͤnig Tag / an den Kropffigten Leuten veruͤbte. Aber iezt iſt kein regierender Koͤnig daſelbſt / ſondern ein Zeit he - ro / an deßen ſtat / ein Protector geweſen. Und hat dem Anno 1658. verſtorbnen Protectori, Olivier Cromwell / ſein Sohn Richard Cromwell / in ſolchem Ambt / nachgefolget; wiewol ſolches nunmehr auch ſein Endſchafft erꝛeicht hat / und aller Gewalt bey dem Parlament / und deßen De - putir ten / ſo die Regierung genant werden / iſt.

Die 44. Frag. Was ſchreiben Theils von den Tuͤrcken?

ES hat von der Tuͤrcken Macht / und Laͤndern / unter Andern / Balth. Bonifacius lib. 20. hist. lud. cap. 10. und 11. gar vil: der auch lib. 17. c. 13. p. 510. den Joan. Anton. Manavinium, ſo von dem Leben / und Geſaͤtzen der Tuͤrggen geſchriben / rerum Turcicarum diligentiſſimum Scriptorem nennet. Und lib. 9. c. 16. & 17. bringt Er un - terſchiedliche Erzehlungen / Warum die Tuͤrg - gen keinen Wein trincken? Er aber wil / weiln die Tuͤrggen von den Hebræern herkommen / daß kein Wunder ſey / warum Sie nicht Wein trin - cken / weiln vil aus den Hebræern / oder Juden / und die gar Fromme unter Jhnen / ſich des Weinsent -235Die 44. Frag / des 4. Hundert. enthalten haben. Ein naͤhere Urſach / ſo die Tuͤrggen ſonderlich angehet / iſt / dieweil ihr Groß-Muetter / die Agar / des Patriarchen A - brahams Magd / nach der Sie die Agarener genant werden / ſich des Weins enthalten / und als ſie / mit ihrem Sohn Jſmael / verſtoßen wor - den / nur ein Brot / und ein Flaſchen mit Waßer / mit ſich in die Wuͤeſten genommen hat. Aber / heutigs Tags / ſollen die Tuͤrggen ſo genau nicht mehr ſich des Weins abthun; wie dann auch un - ter ihren Koͤnigen geweſen ſeyn / ſo Wein getrun - cken haben. Und eben dieſe Urſach von dem Ur - ſprung aus dem Juͤdiſchen Geſchlecht / hat Er Bonifacius auch im 18. Capitel / Warumb die Tuͤrcken kein Schweinen Fleiſch eſſen? Darzue villeicht auch dieſe kan gethan werden; weil ihr Geſaͤtzgeber Mahometes, ein Kriegeriſcher Mann / ſeine Kriegs-Leute / von dergleichen Schleckerbißlein / ſo die Schwein zu geben pfle - gen / abhielte. Und hat Er auch im 23. Capitel die Weiſe / wie der Tuͤrckiſche Koͤnig zu bekriegen were.

D. Wolffgang Frantz diſp. 9. ex Deuteron. th. 59. eroͤrtert auch die Frag / Ob vil weißlich thun / daß ſie lieber den Tuͤrckiſchen / als Chriſtli - chen Keyſer wollen underworffen ſeyn? welches Er dann an Jhnen nicht lobet / und ſaget / daß ſie unwißend ſeyen der ſehr klaͤglichen Außgaͤnge / und daß iederzeit der Fremden / und HeidniſchenReiche236Die 44. Frag / des 4. Hundert. Reiche Abſehen dahin gegangen / wie unſere Re - ligion allgemach / und gaͤntzlich / verfinſtert wer - den moͤge.

Dieweil die obgedachte Magd Agar / oder Hagar / ihrer Frauen Saræ nicht zur Hand gangen / und Sie deßwegen ausgeſtoßen worden / ſo erinnere ich mich dabey des H. D. J. B. Schuppii neuen Tractaͤtleins / Siben boͤſe Geiſter genant / welche heutigs Tags Knecht / und Maͤgde regie - ren / und verfuͤhren. Da Er dann ſagt / daß der 1. Teufel dem gemeinen Volck die Suͤßig: und Lieblicheit des Muͤßiggangs / und der Freyheit / einbilde. Der 2. uͤberrede Knecht / und Maͤgd / daß Sie nicht Frommen / und Gottsfoͤrchtigen; ſondern vilmehr gottloſen Herren dienen ſollen. Der 3. mach Jhnen den Dienſt zu wider / und reize ſie an / daß ſie nicht anziehen / oder eintretten ſollen. Da ſchicke der Teufel etwan ein altes Weib / und laße ſagen / Was wiltu da machen? ich weiß einen beßern Dienſt fuͤr dich. Der 4. uͤberrede Sie / wann ſie eingetretten / und ſehen / daß ſie nicht beßere Gelegenheit haben / als zuvoꝛ / daß ſie davon lauffen / oder ſich alſo ſtellen ſollen / daß Herr / und Frau / ſelbſt genoͤthiget werden / Jhnen den Abſchied wider zu geben. Der 5. be - wege Sie / daß ſie in ihrem Dienſt nicht thun / was ſie ſchuldig ſind. Der 6. Teufel uͤberrede das Geſind / daß / wann ſie ein Jahr gedienet / ſie wei - ter fort ſollen. Und dann bewege der ſibende Teu -fel237Die 44. Frag / des 4. Hundert. fel das Geſinde / daß / wann ſie von ihren Herren / und Frauen / haben Abſcheid genommen / Sie das aͤrgſte von Jhnen / und Jhren Kindern / re - den / und noch zehenmahl mehr darzue liegen; damit es das anſehen / als ob ſie nicht / ohne er - hebliche Urſache / von ihrer Herꝛſchafft Abſchied genommen haben. Und gedenckt Er / zum Be - ſchluß / auch des Herren Johann Michael Dil - herꝛns zu Nuͤrnberg / daß Er von Knechten / und Maͤgden geſchriben habe. Jm Buchſtaben B, diſes Buͤchleins / ſagt Er / daß der heutigen Po - liticorum Ratio Status nichts anders / als des Teufels Catechismus ſeye. Und in dem Tractat / Freund in der Noth / p. 40. ſchreibt Er / daß der Herr Legat Salvius einsmals geſagt habe: Ratio Status non agnoſcit patrem, aut matrem, non fratres, aut ſorores. Daſelbſt auch ſtehet / daß der Ober-Forſtmeiſter Schetzel / im Darm - ſtaͤttiſchen / nicht gewuſt habe / ob die Maultrum - mel unter das Seitenſpiel gehoͤre? Jtem / am 108. Blat / daß die Oratoria faſt nichts anders / als eine Kunſt / hoͤflich / freundlich / und ingeniosè (oder ſinnreich) zu liegen ſeye. Zu dem obern iſt noch zu thun / das Herr D. Dietherr / in den ul - terioribus addit. ad Theſ. pract. Beſoldi, p. 671. ſchreibet / daß die Machiavelliſche Ratio Status nichts neues / ſondern ein Werck / das von anfang der Welt gewehret hab / ſeye; wie ſolches Rein - king / in ſeiner Bibliſchen Politik erweiſe.

Die238

Die 45. Frag. Hat man nicht Beyſpiel von maͤchtigen Herren / die ſelber mit ihren Haͤnden gearbeitet haben?

DErgleichen hab ich anders wo nit wenig eingebracht / darunter auch ſeyn von Tuͤrckiſchen Keyſern / ſo ſich zu der voꝛgehenden Frage ſchicken thetten. Der Scythen Koͤnig Atheas wird gelobet / daß Er ſein Pferd ſelbſt geſtrigelt / verſorgt / und geſattelt. Der Ne - ro hat die Muſik / Mahler: und Hafner-Kunſt gelehrnet / auff welche Er ſich verlaßen / und da Jhme von den Sterngelehꝛten verkuͤndigt ward / daß Er kuͤnftig vom Keyſertum aͤbgeſezt werden moͤchte / oder / daß Er einmal des Keyſertums entrahten muͤeſte / geſchehen werde / hat Er ge - ſagt / τὸ τέχνιον πᾶσα γαία τρέφει, das iſt / die Kunſt ernehret ein jedes Land: Welche Red hernach zu einem Sprichwort worden iſt. Gambrivius wird von Theils fuͤr den ſiebenden der Teutſchen Koͤ - nig gehalten; und diſer ſolle am erſten das Bier - ſieden gelehret haben. Demetrius, des Antigoni, Koͤnigs in Macedonien Sohn / zugenant Polior - cetes, wird geruͤmt / daß Er / in Beraitung der Kriegs-Ruͤſtungen / ein Wundermann gewe - ſen. Keyſer Albertus Austrius, iſt ein hocher - fahrner Baumeiſter geweſen / der ſelbſten zu hoblen / zu draͤhen / und anders dergleichen mehr / zu thun im Brauch gehabt hat. Keyſer Carlder239Die 45. Frag / des 4. Hundert. der Fuͤnfte hat mit den Uhren / und Geſchuͤtz - Werck / gar ſubtil / und kuͤnſtlich / wißen umbzu - gehen. Keyſer Rudolff der Ander hat einen kuͤnſtlichen Mahler abgeben / und der Leute Ge - ſtalten dem Leben nach vorgeſtellet. Koͤnig Abbas in Perſien / der zu diſes Keyſers Zeiten / und auch hernach / gelebt / hat ſeine Pferde ſelbſten beſchla - gen / und ſo offt Er auffs Jagen geritten / oder / von einer Statt / in die ander / ſich begeben / oder in den Krieg gezogen / mueſte ein Diener neben Jhm reiten / der allerley Werckzeug / in ſeidenen Satteltaſchen / bey ſich fuͤhrete / auff daß / wann entweder am Zaum / oder Sattel / oder ſonſten etwas mangelte / und zu verbeßern war / Er / der Koͤnig / ſelbſten / Jhme / und ſeinem Pferde / helf - fen kunte: Wie ſolches alles Petrus â Valle, ein Roͤmiſcher Patricius, geſehen zu haben / in ſeinem / des gemelten maͤchtigen / und weitberuͤmten Koͤ - nigs Leben / part. 1. §. è Soldato, p. 9. beſtaͤttiget. Ferdinandus, diſes Nahmens der Erſte / Groß - Herzog zu Florentz / hat pflegen ein Schurtztuch um ſich zu binden / das Gold zu feilen / die Edel - geſtein zu gletten / und die Waffen zu ſaͤubern. Und da ſich Balth. Bonifacius (der diſes in ſeiner hiſtoria ludicra lib. 6. cap. 8. & 9. ſchreibet) da - ruͤber verwunderte / iſt der Fuͤrſt / ſo ein freundli - cher Herr war / Jhme Bonifacio, damals noch einem Juͤngling / mit der Griechen altem Sprich - woꝛt begegnet / θιοὶ τὰ ἀγαθὰ τοῖς πῖνοις πολοῦντ〈…〉〈…〉 ίdie240Die 45. Frag / des 4. Hundert. die Goͤtter verkauffen die Guͤetter fuͤr die Ar - beit; oder / wie Er Bonifacius ſolche Griechiſche Wort Lateiniſch gibet: nullum bonum Dii mor - talibus vendunt, niſi repræſentato laboris pretio. Der auch im beſagten 9. Capitel / vom Hertzog Wilhelm in Bayern ſchreibet / als Er ſich frey - willig der Regierung abgethan / und ſolche ſei - nem Sohn / Herren Maximilian / uͤberlaßen / daß Er ſich in den Kuͤnſten / ſo mit der Hand ver - richtet werden / geuͤbet / Jhne / den gedachten Jta - lianer Bonifaciism, mit ſich eßen laßen / und damit Er denſelben / mit Beſichtigung ſeiner Werck / beluſtigte / ein Uhrwerck / ſo Jhre Durchleuchtig - keit verfertigt / herfuͤr gethan / in welchem die Raͤdlein / und Naͤgel / von Holtz / das Gloͤcklein aber von Glaß / waren / welches nicht allein die Stunden anzaigte / ſondern auch die ſchlaffende aufweckte / wann es mit einem Feigenbaͤumenen Haͤmmerlein ſanft geſchlagen ward. Von Sa - rocho, der Tartar Koͤnig / und des Großen Ta - merlans Sohn / ſchreibet Fulgoſus, daß derſelbe / wann Er von wichtigen Geſchaͤften muͤed wor - den / und ſich erluſtigen wolte / mit ſeiner Hand / Schieß-Pfeile / und Peitſchen / oder Geiſel / ge - macht habe.

Die 46. Frag. Haſtu nicht etwas ſonderbares neulich von etlichen Thieren / und Ungezifer / geleſen?

Es241Die 46. Frag / des 4. Hundert.

ES berichtet G. G. von den vor - nemſten Kriegs-Haͤndeln / und andern denckw. Sachen / vom Jahr 1650. biß 58. ſich begeben / daß An. 52. die Woͤlf - fe in Boͤheim großen Schaden gethan / ſo / daß Einer 21. Perſonen auff dem Felde angegriffen / daß Zehen davon geſtorben. Von des Eſels Gluͤckſeeligkeit / und Ehr / iſt Bonifacius lib. 18. hist. lud. cap. 3. und von den Schwaͤmmen / dar - aus Aenten herkommen ſollen / lib. 9. c. 19. zu leſen; da Er auch ſagt / daß der Andreas Roscius von Venedig / zwey Spaͤtzlein gehabt / ſo aus ei - nem ſolchen Schwamm / oder Baum / herkom - men / die Er von Engellaͤndern bekommen / und aus Hiſpanien nach Venedig gebracht habe. Er erzehlet auch daſelbſten cap. 21. wie Theils die Froͤſch / Wald-Eſel / Drachen / Heuſchrecken / Razen / Fliegen / Dollen / Grillen / oder ſchwartze Heuſchrecken / Raupen / oder Krautwuͤrm / Kef - fer / Raben / &c, excommunici rt / oder in den Bann / gethan haben. Jtem / cap. 7. 8. des 12. Buchs von der Drachen Sanfftmuͤetigkeit / ih - rer Lieb zu den Menſchen / und wie Theils von Jhnen geheilet worden. Jtem lib. 13. c. 5. und 6. welche Thier mit Menſchlicher Stimm / und recht geredet / und daß des Bileams (ſihe unſere 86. Frag des erſten Hundert) Eſelin / von einem gueten Geiſt / ſo das Ungluͤck abwenden wolte / den gebrauch der Rede empfangen habe. Jm 16. QBuchs242Die 46. Frag / des 4. Hundert. Buchs 11. Cap. handelt Er von den Croco - dilen.

Jn Herren Johann Albrechts von Man - delslo Raiſe-Beſchreibung / ſtehet lib. 1. c. 18. f. 67. man finde in der Gegend der Statt Ama - dabad / in Jndien / wie auch anderswo / ſehr große Fledermaͤus / die groͤßer ſeyn / als bey Uns die Raben.

Von den Vipern / oder Hecken-Ottern / hat vil gedachter Balth. Bonifacius, im 17. Buch / ein aignes / namlich das 9. Capitel / von denen / ſo der Vipern Fleiſch / und aus was Urſachen / ge - eßen haben. Und ſagt / daß heutigs Tags / die Weibs-Perſonen / ſo gern eine ſchoͤnere geſtalt hetten / nicht mehr Haſen-Fleiſch / von deßen ſtaͤti - gem gebrauch / wie die Alten gewolt / ſonſten die ſchoͤnheit des Angeſichts ſich vermehren ſolle / ſondern der Vipern nemmen thetten: ſeye auch Allen bekant / daß des Groß-Herzogs Ferdinan - den zu Florentz Gemahlin / Frau Chriſtiana / Herzogin von Lothringen / die Capaunen / und Hennen / mit Kuͤgelein / oder Nudeln / aus dem Pulver des Fleiſches der Vipern / und gar aus den zerhackten Vipern ſelber / geſpeiſet / damit der Capaunen Fleiſch / und den Hennen-Eycrn / dieſe Krafft mit getheilet wurde / daß Sie / die Groß - Herzogin / eine deſto ſchoͤnere Geſtalt uͤberkom - men moͤchte. Bapſt Vrbanus der Achte aber / ha - be die Bruͤhe von den Vipern / nicht wegen derSchoͤn -243Die 46. Frag des 4. Hundert. Schoͤnheit / ſondern die ſchaͤdliche Fluͤß zu ver - huͤeten / und das Leben zu erlaͤngern / taͤglich ge - ſupfet; auch der Vipern Fleiſch ſtoßen / und / mit den daraus beraiten Suppen / die Hennen / in dem Kefficht / maͤſten laßen / deren Eyer / und Huͤnlein / Er geeßen. Dann ſolches Fleiſch nicht allein wolgeſchmack / ſondern auch geſund / und zur Artzney dienlich iſt. Es pfleget den Auſſaͤtzi - gen / Schwindſuͤchtigen / Übelſchenden / Lamen / Raͤudigen / Podagriſchen / und andern / ſo mit allerley Kranckheiten behafftet ſeyn / Huͤlffreich zu erſcheinen. Und iſt es ein ſehr kraͤftiges Mit - tel / die Fluͤße auff zuhalten / welche / mit einem Hueſten / vom Kopff / auff die Bruſte herab fal - len; wie Er Bonifacius ſagt / und im vorherge - henden 5. Cap. von denen Menſchen redet / ſo von den Thieren ſollen geboren worden ſeyn / und daſelbſt auch von Succubo, und Incubo; davon anderswo geſagt worden. Und ſezt Er darzue: Eodem modo genitus creditur Merlinus, magus; Eccelinus Tyrannus; Lutherus hærefiarcha &c. Was aber Lutherum anbelangt / iſt ſolche alte Welſche Lugen / langſt vor Jhme / widerlegt woꝛ - den / und daher zu verwundern / daß diſer / ſonſt gelahrte Jtalianer / ſolche wider auff die Bann hat bringen moͤgen.

Der Heuſchrecken wird eine große Menge in den Morgenlaͤndern gefunden; die man in Africa auch eßen thuet: auch ſelbige / vor Zei -Q ijten /244Die 46. Frag / des 4. Hundert. ten / den Parthern angenehm geweſen; und theils der Mohren ſolche mit Rauch / und Saltz gedoͤr - ret / und zur Speiſe auf gehebt haben; wie gemel - ter Bonifacius das leztere aus Plinio; das erſte aber / aus Leone Afro, und des Clenardi Epiſto - lis, anziehet. Bey Uns beſprengt man die Ge - waͤchs mit Wermut in Waßer geſotten / davon die Heuſchrecken verjagt werden ſollen.

Die Kefer aber vertreibt Holderbluͤhe an den Ort gelegt / wo die ſchwartzen Kefer dem Meel / oder Taig / zu ſchaden gehen.

Die Kazen toͤdten die Thunis blumen / mit friſchem Waßer vermiſcht / und zu eßen geben. Welches gleichwol ohne ſonderbare Urſach nicht geſchehen ſoll. Eine Katz hat eine große Ver - wantnus mit dem Monden; bey der Nacht ſie - het Sie / und mit des Monds zu: und abnehmen / pfleget Sie auch große / und kleine Augen zu ha - ben; D. Diether. in Spicilegio, p. 638. da Er auch ſagt / daß der dreyblaͤtterichte Klee die Schlangen vertreibe. Der Hochgelehrte P. Atha - naſius Kircherus, in ſeinem Scrutinio Puyſico - Medico Contagioſæ luis, quæ dicitur pestis, ſect. 2. c. 2. p. 206. ſagt / daß die Nuͤchtere / oder die noch nichts geeßen haben / ſich gaͤntzlich vor der Katzen Athem huͤten ſollen / dieweil ſolcher ſich zur Lungen begebe / und einen Grund zur Lun - genſucht lege: deren Fleiſch auch ſehr ſchaͤdlich ſeye. Und erzehlt Er daſelbſt ein Exempel von 3. Juͤng -245Die 46. Frag / des 4. Hundert. Juͤnglingen aus der Schweitz / welche wider nach Hauß raiſen wollen; und mit einem Wirth in Strittigkeit gerathen ſeyen. Welcher / ſich zu re - chen / eine Katz raſend erſtlich gemacht / hernach / dieſelbe gebraten / und Jhnen vorgeſetzt; die auch ſolche / vermeinend ein Kuͤniglein / oder Kuͤllen / zu ſeyn / gantz auff geeßen. Aber / als die Malzeit voruͤber / und Sie ſich kaum auff den Weg ge - macht / ſeyn Sie alle unſinnig worden / haben der Katzen Stimme an ſich genommen / etliche / ſo Jhnen begegnet / mit ihren gekruͤmten Haͤnden / angefallen; entlich gefangen / und gebunden worden / da Sie dann alle 3. innerhalb wenig Stunden geſtorben ſeyn. cap. 4. weil Er / daß / zur Peſt-Zeit / man die Katzen / Hunde / und an - dere Einheimiſche Thier / umbringen ſolle. Dann Sie die Seuch / ſo ſie durch die Statt (eußerlich) an ſich gezogen / ausbraiten / und in die benach - barte Haͤuſer bringen; wañ ſie ſchon wegen einer Widerwaͤrtigkeit der Natur / innerlich damit nit angeſteckt werden. Uñ hat er p. 245. ein Beyſpiel von einer Nonnen zu Meyland / welche / als Sie ihr Cammerthuͤr offen gelaßen / unterdeßen aber eine Katz hinein kommen / und ſich auff ihr Bett gelegt / die Sie zwar verjagt / aber / nachdem ſie ſich in ſolch Bett begeben / ſtracks die Peſt / ſo damals zu Meyland regierte / bekommen hat / daran ſie auch nach 3. Tagen geſtorben; dasQ iijCloſter246Die 46. Frag / des 4. Hundert. Cloſter aber rein gebliben / als ſie die Katz umge - bracht haben.

Die Kühe ſollen vil Milch vom Flutgraß (gramine fluviatili): jtem / vom Hannenfuß - kraut / und Beerwurtz / bekommen. So ſolle dem Vich vil Milch machen das Kraut der weißen / und ſchwartzen Hirzwurz zu pulver geſtoßen / und mit Saltz zu lecken geben.

Die Marder vertreiben Weinrautenblaͤt - ter.

Mollen Gifft vertreibt Galben-Safft mit Honig verlaßen / und oftermals davon genutzet. Sihe das erſte Hundert / quæſt 71. p. 280 da - ſelbſt auch von Schnacken p. 281. ſeq.

Motten / und Schaben aus den Kleidern bringen / lege Wermut in die Truchen / und Kaͤ - ſten. Oder / lege Stabwurtz zwiſchen die Kleider in die Truchen. Das thuet auch Rauten / und Baldrianwurtzel. Theils brauchen Granaten - Schelffen; oder die Abſchnitz von Preußiſchem Leder; oder legen Rheinblumen-kraut zu den Kleidern.

Theils eßen gerne von Froͤſchen. Und hab ich mich noch zu erinnern / daß Uns / an den Faſttaͤ - gen / zu Bourges, in Franckreich / dieſelbe auch ſeyn auf geſezt worden; ſo man ohne bedencken / geeßen. Es ſagt aber obernanter Kircherus p. 206. Rana - rum eſus tàm pernicioſus eſt, quàm venenum ſub iis abditum potentius. Und ſezt darzue / daß dieFroͤſch247Die 46. Frag / des 4. Hundert. Froͤſch nicht ohne Gifft ſeyn koͤnnen. Da Er auch / am vor gehenden Blat / ſchreibet / daß die Schwaͤmme zu eßen ſchaͤdlich ſeyen.

Daß die Maͤuſe die Metallen angreiffen / Silber / und Eiſen / benagen ſollen; Sihe Kecker - mann. lib. 3. Syſt. Phyſ. cap. 6. p. 243. Man be - richtet / wann man mit der Lincken Klauen von einem Maul-Eſel / oder mit Steinkolen / raͤuche - re / daß ſich davon alle Ratzen / und Maͤuſe / ver - liehren ſollen. Einer ſagt / wann man aus einer Spitz-Mauſe Rucken ein Pfeiflein mache / und damit pfeiffe / ſo muͤeßen alle Maͤuſe in einem Hauſe ſich verſamlen / und dem Pfeiffer / wohin er ſie thuet / folgen. Ein Anderer hat diſes Mit - tel: Nimm 2. lebendige Maͤuſe / oder mehr / thue dieſelbe in ein hoch groß irꝛdin Geſchirr / und ſetze es zu einem Feuer / das von Aſchenholtz gemacht ſeye: alßbald das Geſchirr erwarmet / werden zu demſchreyen der Maͤuſe / alle Maͤuſe / ſo in der naͤhe ihre Wohnung haben / zuelauffen / und ſich in das Feuer ſtuͤrtzen / als wolten ſie den andern zu Huͤlffe kommen. Jch habs nicht / aber wol das mit dem Schloßer-Staub / probirt / und bewehrt erfunden; wie ichs dir ein mal erzehlt habe. Son - ſten ſolle der Rauch von Attichwurtzel die Maͤu - ſe vertreiben; und wann man Baldrianwurtzel zu pulver ſtoßet / weiß Nießwurtzpulver darzue nimt / und mit Semelmeel ein Aaaß daraus mache / dieſelbe ſterben. Die Ratzen zu toͤdten /Q iiijroͤſte248Die 46. Frag / des 4. Hundert. roͤſte einen Badſchwam / in Butter / und leg Jh - nen denſelben fuͤr. Diſer Rauch ſoll wider die Ratzen / daß ſie weichen / und nicht wider kommen / bewehrt ſeyn: Leg Bilſenkraut auff ein Gluet / daß es einen dicken Rauch gebe; und thue das / in allen Gemachen / im ganzen Hauſe.

Jn der 71. Frag unſers Erſten Hundert iſt nicht einkommen / was guet wider der Zißmaͤuſe Biß ſeye. Deßwegen dann deßen alhie zugeden - cken / daß ſolchen heile Roͤmiſcher Kuͤmmel ge - ſtoßen / mit Knoblauch / und derſelben Haͤutlein / uͤber gelegt. Jtem / trincke ein quintlein gepulver - ter Bertramwurtzel mit guetem weißen Wein zertriben. Alſo braucht man auch das Eiſen - kraut: und / zum uͤberlegen die Tormentilwur - tzel / friſch mit Eßig zerſtoßen; oder Gerſtenmeel mit dem ſauren Honig-Syrup zu einem Pflaſter geſotten.

Zum Beſchluß noch etwas / aus oban gezog - nem P. Kirchero, zu gedencken / ſo meldet Er / daß die Peſt auch durch die Fliegen ausgebraitet werde. Und ſagt / daß / als / in der neulichen Peſt zu Neaples / (ſo Anno 1656. alda entſtanden / und die innerhalb eines halben Jahrs / ſchier bey die dreymal hundert tauſent Menſchen / wie Er / im Eingang an den Leſer / bezeuget / hinweg ge - nommen) Einer vom Adel etwas beym Fenſter in acht nahme / ein Huͤrnis geflogen kommen / ſich auff ſeine Naſen geſezt / und ſtechend eine Beulegemacht /249Die 47. Frag / des 4. Hundert. gemacht / davon Er / innerhalb 2. Tagen / an der Peſt geſtorben ſeye.

Die 47. Frag. Was erzehlet man von den Voͤgeln / und etlichen derſelben inſonderheit?

EJn ſchoͤne weitlaͤuffe Vermah - nung / was man bey den Voͤgeln in Acht zunehmen / hat D. Lutherus, im fuͤnften Teutſchen Jeniſchin Tomo, fol. 442. 23. und 24. welche Wort auch D. VVagnerus, ſeiner Erklaͤrung des Evangelii / am 15. Sontag nach Trinitatis, p. 612. ſeqq. des dritten Jahrgangs / einverleibet hat / ſo du daſelbſt leſen kanſt. Er D. Wagner / aberſelber hat dieſes / pag. 607. ſeq. Kein Zweifel iſt / weil Chriſtus der HErꝛ dieſe Predigt under freyem Himmel hat gethan / es werden dann zumalen die Voͤgel in der Lufft ſich luſtig gemacht / die Lerchlein / in die Hoͤhe ſteigend / mit ihren Zuͤnglein / und Stimmlein / ihren Schoͤpfer gelobt; die Raben dem HErꝛen Chri - ſto fuͤr Augen geſchweht / und ihr Cras / Cras / ſchreyen getriben; die Spatzen ihr Zwilchſchrey - en / und alſo allerhand. Voͤglein / in der Lufft / ih - ren Flug gehabt / und Chriſto dem HErꝛen die - ſes ſchoͤne / anmutige / trefflich wol angehende ar - gument, wider die Bauch: und Marter-Sorg / zu fuͤhren / anlaß an die Hand gegeben haben / ꝛc. Wie Sie herum ſtreichen in der Lufft / an kein Saat gedencken / kein Sichel an die Fruͤchten aufQ vdem250Die 47. Frag / des 4. Hundert. dem Feld ſchlagen / kein Aehren / noch Halm / in ihre Neſtlein / ſolches auff zubehalten / fuͤhren; al - ſo den liebin GOtt laßen walten / und ſchalten / im wenigſten ſich nicht bekuͤmmern umb ihre Nahrung / Speiß / und Tranck / ꝛc. Und dieſes von den Voͤgeln ins gemein.

Folgen nun etliche inſonderheit. Paulus Vene - tus ſchreibet vil unglaͤubliche Ding / und darun - ter lib. 3. c. 40. von dem großen Vogel Ruc, auff der Jnſel Madagaſcar, ſaget Adamus Olea - rius, in der Vorꝛede / uͤber Johann Albrechts von Mandelslo Morgenlaͤndiſcher Reiſe-Be - ſchreibung. Balth. Bonifacius, in hiſt. lud. 16. Buch / hat ein aignes / namlich das 10. Cap. von denen / ſo durch die Voͤgel beſchuͤzt / oder ge - rochen worden ſeyn. Und beſtaͤttigt Er im 13. Capitel / aus Aldrovando, daß / an vilen Orten / Weiße Raben gefunden werden; ja / daß Etliche beſtreiten wollen / daß durch eine Kunſt weiße Ra - ben werden koͤnnen / wann man namlich die Ra - ben Eyermit Katzenſchmaltz / oder ihrem Hirn / ſchmiere / und einer weißen Hennen / an einem kal - ten Ort / auszubruͤeten underlege; oder / wann ſolche Eyer mit dem kleinern Neßelkraut zum oͤftern geriben werden.

Jm 17. Buch ſagt Er / daß Federicus Penda - ſicus, zu ſeiner Zeit / faſt der fuͤrnemſte Philoſo - phus, bezeuge / daß Er auff dem Mantuaniſchen See die Schwanen ſehr lieblich ſingen gehoͤrt /und251Die 47. Frag / des 4. Hundert. und geſehen habe. Welche auch Jhme / Bonifa - cio, vor Jahren / auff der Rhogidiniſchen Pfuͤ - tzen / begegnet: Wiewol der jenige Schwan / ſo ihme das Trauer - oder Klaglied geſungen / von Einem ſeiner Geſpannen / mit ihrem großem Hertzenleyd / durch einen Buͤchſen-Schuß / um - gebracht worden ſeye. Wie kuͤnſtlich aber die Natur die Lufftroͤhr diſes Vogels zum Geſang beraite / daß weiſe der obernante Vlyſſes Aldro - vandus gar fleißig lib. 19. Ornitholog. c. 1. §. 4. & 5. Welches dann wider die wol zumercken / ſo vom Schwanen Geſang nicht vil halten wollen. Vom Hanen meldet Er Bonifacius lib. 13. cap. 15. daß Er Jhn / unter den Thieren / fuͤr den gluͤckſee - ligſten halte. Und lib. 3. c. 8. da Er von etlicher Thierlein Schlachten untereinander handelt / hat Er ein Exempel / wie nicht weit von der Statt Luͤt - tich / einsmal die Falcken / und Raben / miteinan - geſtritten / und die Falcken die Oberhand behal - ten haben. [bey welcher gelegenheit zu melden / daß vor die Laͤuß der Habicht / und anderer Voͤ - gel / ſo zum Waidwerck gebraucht werden / zu - nehmen ſeye Queckſilber mit nuͤchtern Speichel getoͤdtet / darunter man Huͤenerfett / und Schwei - nes-Schmaltz / vermiſ en / den Voͤgeln den Kopf damit ſalben / und ihnen ein Band / oder Faden / damit geſchmieret / um den Halß binden ſolle.]

Jn des 13. Buchs 7. Capitel / da Er von denVoͤ -252Die 47. Frag / des 4. Hundert. Voͤgeln / die deutlich geredet haben / handelt / ſchreibet Er Bonifacius, als des Babſt Leonis des zehenden Papagey / einsmals / wider ſeine Gewonheit / ſcheinte ſtill / und nachdenckend zu ſeyn / habe der Bapſt / im Schertz / zu Jhme ge - ſagt / Papagey was denckeſtu? derſelbe aber aus dem Pfalm geantwortet: ich hab auff die alte Zeit gedacht / und die ewig werende Jahr in mei - nem Gemuͤet gehabt. Daruͤber dann der Bapſt erſchrocken ſeye / erachtend / daß der Teufel ſein Spiel dabey / und ihn / den Papagey / umzubrin - gen bevolhen habe. Ein ander Papagey / ſo zu Venedig / von einem Patricio, gehalten wurde / bekam einen Kaͤlbern-Braten / ſo die Koͤchin vom Spießherab gezogen / bey dem Feuer unachtſam verwahrte / und den Er / als dieſer Speiſe ſehr be - gierig / mit ſeinem Schnabel zupicken anfienge. Darzue aber die Koͤchin kommen / und dem Pa - pagey mit dem eiſernen Loͤffel / mit welchem Sie die ſiedheiße Bruͤhe aus dem Topf geſchoͤpft / al - ſo geſchlagen / daß Er forthin kaal am Kopf ver - bliben. Sein Herꝛ / der hievon nichts wuſte / ver - meinte es weren Jhme die Federn durch eine Sucht ausgefallen; biß einer mit einem Glatz - kopf zum Herꝛen kommen / welchen als der Papa - gey geſehen / Er zu demſelben geſagt / hoͤrſtu / gue - ter Mann / ſchmeckt dir der kaͤlberne Braten auch wol? Aus welchen Worten dann der Herꝛ gemuthmaßet / was dem Vogel muͤeße begegnetſeyn /253Die 47. Frag / des 4. Hundert. ſeyn / und hat ſo ſtarck in die Koͤchin geſezt / biß Sie den Verlauff bekennet hat. Er / der Autor / hat noch ein Laͤcherlichs Exempel / von des Koͤ - nig Heinrichs / des Achten in Engelland Papa - gey / welcher in die Tems gefallen / der Leute Stim̃ / oder Rede / gelehrnet / und ein Schifflein auch fuͤꝛ 20. Pfund begehrt. Als Er nun dem Koͤnig / vom Schiffer / gebracht worden / und derſelbe den gedingten Lohn begehrte / ſolcher aber den Koͤnig zu hoch dunckte / und den Papagey deßwegen fragte; antwortete der / gebet dieſem Schelmen einen Pfenning. Diſem Papagey war es zu guet zu halten / weil Er nichts von dem wuſte / daß ein Arbeiter ſeines Lohns werth / und derſelbe ihm / ohne Suͤnde / nicht zu verhalten ſeye / Luca 10. v. 7. im 3. Buch Moſis am 19. v. 13. Jere - miæ c. 22. v. 13. Dann alhie die Regel des Iſi - dori (wann du etwas boͤſes verheißen / ſo halts nicht; und aͤndere dein ſchaͤndliches Geluͤbd) nicht golten hat. P. Georgius Rauw / im abge - fertigten Herold / aus der andern Welt ꝛc. cap. 11. n. 9. p. 301. erzehlet aus des Petri Sanchez Buch von dem Reich GOttes / von einem Papagey / der gelehrt worden zu ſagen / heyliger Thoma bitt fuͤr uns. Als nun ein Geyer denſelben hinweg genommen / Er aber die beſagte Wort geſchrien; da ſeye der Geyer todt auff die Erden gefallen / und der Papagey ohnverlezet davon kommen.

Jm 8. Cap. erweiſet obgedachter Bouifaciusaus253[254]Die 47. Frag / des 4. Hundert. aus der Erfahrung / daß nicht allein die Papa - geyen / wie gemelt / ſondern auch andere Voͤgel / als die Nachtigal / Starn / Atzel / oder Alſter / Krametvoͤgel / Kraͤhen / und ſchier alle / ſo des Raben Geſchlechts / die Menſchliche Wort aus - zuſprechen / gar gelehrnig ſeyen. Nur eines alhie zugedencken / ſo ſchreibet der Franzos Ludovicus Garon, in ſeinem Buͤchlein / le Chaſſe Ennuy ge - nant / daß ein Wirth / in der Normandiſchen Statt Auranches, eine Atzel / oder picam, hielte / welche von Jhme / im Keller / als Er zu ſeinem Weib ſagte / der Moſt (namlich der Apfel: oder Bieren-Moſt / in einem Faͤßlein) iſt aus / ange - hoͤret hatte. Als nun des andern Tags / diſe A - tzel / zu den Leuten / ſo Moſt holen wolten / immer ſprach / der Moſt iſt aus / der Moſt iſt aus; und auff den Abend ſich dieſe Eheleuth / daß Sie nichts verkaufft / verwunderten; und aber hoͤre - ten / daß der Vogel zu Einer / ſo eine Maß Moſt holen wolte / der Moſt iſt aus geſagt: So ha - ben Sie / im Zorn / den armen Vogel 3. oder 4. mal im ins Waßer gedaucht / ob es wol gar kalt war. Deßwegen ſich derſelbe an ein Eck / beym Camin-Feuer / ſich zu druͤcknen / geſetzt. Und die - weil eben damals eine Kuhe gekalbet / und das Kalb neben das Feuer gebracht ward / auch ſol - ches ſehr gezittert / und gar naß ausgeſehen; So hat die Hetz / oder Atzel / das Kalb gefragt / haſtu auch geſagt / der Moſt iſt aus? Herꝛ DoctorChri -255Die 48. Frag / des 4. Hundert. Chriſtoph Ludwig Dietherꝛ / Patricius Noricus, in addit. ad Theſ. pract. D. Beſoldi, erzehlet aus P. Drexelio, in Aurifodina, pag. 371. das Keyſer Rudolphus II. ein ſchneeweißen Vogel / einer Aen - ten nicht ungleich / und deßen Federn auch gantz weiß geweſen / gehabt / mit einem gar großen Schnabel / den Jedermann den lachenden Haͤn - ſel genant / weil Er zum Lachen / und allerley ver - wunderliche Sachen zu treiben / abgerichtet war.

Die 48. Frag. Was haſtu von den Omeißen geleſen?

DJeſes beruͤmten Thierleins hab ich anderswo gedacht. S. die 25. Frag des dritten hundert. Wil aber gleichwol auch dir zugefallen noch etwas von demſelben melden; und zwar aus dem offt ange - zognen Jtalianer Balth. Bonifacio, der im 9. Buch / im 24. und 6. folgenden Capiteln / gar weitlaͤuffig von den Omeißen oder Formicis, ſchreibet; und / unter anderm / folgendes einbrin - get; namlich / daß die Omeißen ihre Nahrung / wie der Menſch / vom Getreid haben; und Wein trincken / auch von demſelben truncken werden: aber des Menſchen Fleißes / wie Ælianus in acht genommen / thun Sie ſich / auch in dem groͤſten Hunger / beſtaͤndig enthalten. Aus natuͤrlicher Eingebung fliehen Sie alles ſchaͤdliches / undthun256Die 48. Frag / des 4. Hundert. thun ſich mit Arzneyen wider das Gifft verwah - ren. Allein eine Omeiß wird im Alter ſtaͤrcker / iſt nie kranck / bis an den Tode / ſtehet die Arbeit aus / und gebraucht ſich der Speiſe. Jſt ein gar wachtſames Thierlein / der Arbeit bey Tag / und Nacht ſtaͤts ergeben. Es befindet ſich bey der O - meiße eine Lebhaftigkeit im Gemuͤet / und am Leib / ſo mit Anderer Thier nicht zu vergleichen / und ohne Exempel ſehr groß iſt; ob Sie wol aus allen / ſo auff der Erden ſich auffhalten / das al - lerkleiniſte iſt; gleich wie der Elephant das groͤſ - ſeſte. Welche zwey Thier dann ſowol an großem Verſtand / als vortrefflicher Staͤrcke / allen un - vernuͤnftigen uͤberlegen ſeyn. An S[o]ñreichheit / Arbeit / Kuͤnheit / Verharꝛlicheit / eroͤfnen Jhnen die Omeißen leichtlich alle wiewol ſchwere / und ungangbare Sachen. GOtt der HErꝛ aber hat Sie deßwegen ſo klein erſchaffen / auff daß / wann Sie groͤßer waͤren / Sie ſich auf ihre große Staͤr - cke verlaßend / nicht alle Thier zu grund richteten / und den Erdkreiß zu nicht macheten. Es foͤrch - ten ſich vor Jhnen der Loͤw / Beer / Drach / und andere Thier mehr. Es iſt Theils barbariſche Voͤlcker ein ſolcher Schreck / wegen ihrer / ankom - men / daß Sie ihr Vatterland verlaßen. Dann Sie undergraben den Grund der Mauren / und kommen durch die Loͤchlein hinein / vernagen die Balcken / und durchboren die Mauren ſelbſten / daß man Sie mit verbrenten Schnecken-Haͤuß -lein /257Die 48. Frag / des 4. Hundert. lein / Aſchen / Heißwaßer / zerſtoßenen Feigbonen / Wolgemut / Schwefel / Bech / und andern Din - gen mehr / ſo der Autor cap. 25. p. 274. a. erzehlet / inſonderheit aber mit dem Rauch und Aſchen von den verbranten Omeißen ſelbſten / abtreiben mueß. Sie haben einen gar harten Kopf / gar ſtarcke Zaͤhn / eine undurchtringliche Haut / und kommen Sie in das innerſte der Berge / und ho - len daſelbſt das Gold. Sie ergeben ſich gleich von Jugend auff der Arbeit / welche ohne unter - laß wehret / biß Sie ſterben; die auch weder durchs Alter / noch Muͤdigkeit / oder ainige Kranckheit / geſchwaͤchet wird. Sie ſeyn niemands Gebiett underworffen. Jhr Regiment iſt popu - lariſch / jedoch etlicher maßen mit der Ariſtocra - tia vermiſchet; alſo / daß Sie etliche unter Jhnen beobachten. Sie haben auch ihre Feyertaͤg / als den neunten Tag iedes Monats / an welchem Sie aus ihren Loͤchern nicht herfuͤr gehen / ſon - dern ſich zu Hauß gar ſtill aufhalten. Sie fey - ren auch allezeit wann der Mond neu wird. Sie bereiten inſonderheit dem Menſchlichen Ge - ſchlecht zwey nuͤtzliche Ding / namlich den Wey - rauch / und den Lack. Dann im Teutſchland be - raiten die Ameißen ein Art eines Rauchwercks / ſo man der Omeißen Weyrauch / item den Wald - rauch nennet / aus dem Haͤutlein des Hartzes / von den Fichten / und Tannen-Baͤumen / ſo Sie in ihre Hoͤline / oder Gruben zuſammen tragen /Rund258Die 48. Frag / des 4. Hundert. und Koͤrnlein / wie die Weyrauch / und Maſtix - koͤrner / daraus machen; die in den Steyriſchen Gebuͤrgen / da es große Omeißen gibt / vornem - lich guet gefunden / und zur Artzney gebraucht werden. Sie tragen ſonderlich belieben am Hartz / und eßen davon / wie auch am Agt: oder Born - ſtein. Was Delack anbelangt / wird der beſte aus Weſt-Jndien gebracht / und iſt ein Art einer Farb / und nichts anders als der Omeißen / ſo Fluͤgel haben / Gemenge / ſo Sie nicht anders / als wie die Jmmen das War / beraiten; und zwar / im Koͤnigreich Peru, aus dem Safft / ſo von den Baͤumen / die den Pflaumen-Baͤumen gleich ſeyn / treuffen / den Sie in den Omeißhauffen bringen / wol zuſammen treiben / und in Wein - leichte Purpurfarb verkeren; ſo von den welſchen Mahlern Lacca; und / von den Hiſpaniern / Car - min genant wird; wie eine duͤrꝛe rothe Roſe aus - ſiehet; und der Omeißen Honig Thau kan ge - heißen werden. Aber / weiter zu gehen / ſo haben ſie einen großen Verſtand / ihre Haußhaltung zu beſtellen: und thun allwegen fuͤr zween Win - ter Proviant aufbehalten; und iſt Jhnen faſt der gantzen Natur Wißenſchafft bekant. Helf - fen einander die Laſt tragen / und wann Theils derſelben ſolche abgelegt / ſo weichen ſie den Bela - denen aus dem Wege. Seyn maͤßig in eßen / und in der Lieb; und wohnen die Maͤnnlein / von den Weiblein / in gewißen Zellen / oder Kaͤmmerlein /beſon -259Die 48. Frag / des 4. Hundert. beſonders. Die Gerechtigkeit wird bey ihnen vornemlich in Acht genommen / alle Arbeit / und was Sie uͤberkommen / iſt gemein / niemand iſt da reicher / als der Ander / auch kein Bettler un - ter ihnen. Die Todten thun ſie in die Heutlein der Koͤrmer / und begraben dieſelben in ihrer Vor - fahren Begraͤbnus. Jhre Wohnungen ſeyn gar ſauber / und die Hauffen in 3. Theil abgethei - let / in deren einem ſie beyſammen ins gemein le - ben: in dem andern / als in einer Scheuren / heben ſie ihren Vorꝛath zur Nahrung auff: und in dem dritten thun die Weiblein gebehren. Dar - zue Plutarchus den vierten Theil ſolcher Omeiß - hauffen / namlich den Ort der Begraͤbnus thuet. Es ſeyn aber der Omeißen mancherley / die der Autor / am Ende des 28. Capitels / erzehlet; un - ter welchen die mittelmaͤßige / oder die gemeine / in der gantzen Welt gefunden werden. Etliche ſeyn groß / deren theils in Jndia groͤßer als ein Fuchs ſeyn ſollen; wiewol man darfuͤr helt / daß die in Egypten groͤßer / als die Jndianiſche ſeyn ſollen. Die in Braſilia haben eine Cedernen Geruch / und ſeyn gar wolgeſchmack zu eßen. Jn Tunia, einer Landſchafft in neu Granaten / maͤſten Sie dieſelbe / und eßens. Unſere Omeißen zu Pulver gemacht treiben den Harn gewaltig / wie Er Bo - nifacius. cap. 29. aus der Erfahrung / ſchreibet / und worzue Sie ſonſt nutz ſeyn / anzaiget; und im 30. Capitel meldet / daß aus einer todten / biß -R ijwei -260Die 48. Frag / des 4. Hundert. weilen auch lebendigen Omeißen / Leiblein Wuͤrmlein herfuͤrkommen / ſo allgemach zu Omeißen werden / durch ein ſonderbares Wun - derwerck der Natur / welche aus der abgeleibten Omeißen / ein lebendige Zucht herfuͤr bringet. Daß Er aber vorhero / an einem Ort / ſaget / es ſeye zwiſchen Jhnen ein ewiger Fried / und kein ainiger Zanck; ſo iſt in ſolchem Er ihme ſelber zu wider / in dem Er lib. 3. c. 9. aus des Pii Europa, erzehlet / daß auff dem Bononienſiſchen Felde / in einem abgeſtandenen Bierenbaum / die O - meißen mit einander einen Streit gehabt / in wel - chem die groͤßere / von den kleinern / ſeyen entlich uͤberwunden worden; es were dann / daß ſolche obvermelte Eintraͤchtigkeit abſonderlich von ie - dem Omeißhauffen / und nicht von allen Omeiſ - ſen ins gemein / zuverſtehen; oder jene Bononi - enſiſche Geſchicht / wider die Ordnung / ſich bege - ben; und alſo ſolche ſonſt ungewohnliche Schlacht etwas ſonderbars bedeutet hette. Was in neulicheit / von Einem / an den Omeißen iſt in Acht genommen worden / das iſt in der 94. Frag unſers dritten hundert einkommen. Sihe die 72. Frag des 1. hundert.

Die 49. Frag. Was ſagen Theils vom Hoffleben? item vom Wucher?

Man261Die 49. Frag / des 4. Hundert.

MAn ſagt / wer nicht eine Schuͤßel vol Senff auff einmal aufffreßen / und dabey lachen koͤnne / der diene nicht zu einem Hoffmann. Jtem / daß man an theils Hoͤfen erfahre / wahr zu ſeyn / was die Hi - ſpanier ſagen: Muchas palabras, y pocos echos, vil Wort / und wenig Werck: Jtem / guete Wort / und nichts darhinder / geben Sie im Sommer / und Winter. Bißweilen / ſonderlich an theils Hoͤfen außer Teutſchlands / thuet man annem - men / was daher kommet / und man haben kan. Daher es dann villeicht damit zuegehet / wie jener Buchbinder zu Wittenberg / ſo immer Latein re - den wolte / zu den Studenten / die ſich uͤber daß zu ihren Buͤchern gebrauchtes Pergament beklag - ten / in des Antenors Rachgirigen / und unver - ſoͤnlichen Lucidor / lit. H. geſagt hat: Oportet acci - pere ſicut est: alterum est turpiter, alterum mox laceratur.

Was den andern Puncten deiner Frag anbe - langt / ſo wird / theils Orten / ein Wucherer / wel - cher / von den Armen / ein Pfand annimt / und die ihme gleichwol / fuͤr das vorgeſtreckte Gelt / einen großen Zinß geben muͤeßen; und welche Wucherer faſt nichts anders / in ihrem Leben / als der geſtalt Gelt auszuleihen / und ſich dar - durch zu bereichern / treiben / die Lombarden ge - nant. Die Prediger zu Amersfort haben / den 2. Heumonats / des Jahrs 1627. an die LehrerR iijder262Die 49. Frag / des 4. Hundert. der H. Schrifft zu Leyden / als D. Johan. Polyan - drum, D. Andr. Rivetum, D. Ant. VValæum, und D. Anton. Thyſium, geſchriben / und ſich Raths erholt / weiln / bey Jhnen / ein ſolcher Lombard / oder Wucherer / ſich aufhalte / welcher gleichwol nicht / wie Andere 32. ſondern Jaͤhrlich nur den halben Theil / namlich 16. vom hundert nemme / auch / in ſeinem Leben / die Gottſeeligkeit / und Lie - be zur Religion / von ſich ſehen laße; vil in die Predigten gehe; und gegen die Armen ſich guet - thaͤtig erzeige; ob derſelbe zum Tiſch des HEr - ren / wann Er es begehrte / zuzulaßen were? Dar - auff dann die gemelte Profeſſores mit nein geant - wortet haben. Obgedachter D. Joh. Polyander von Kerckhova / in einer Epiſtel vom dato Leyden den 7. Auguſti Anno 1640. deutet an / daß der ſonſt gelehrte / und beruͤmte Salmaſius der Wu - cherer Patronus geweſt ſeye. Er Polyander aber ſaget / Er koͤnne von ſeinem Gemuͤet nicht erlan - gen / zu glauben / daß es einem Chriſtlichen / und Gottſeeligen Menſchen erlaubt ſeye / entweder von den Armen Wucher zu nehmen / oder ihre Kleider / ſo Sie / bis ſie ſolche wider loͤſen / verſe - tzen / zu behalten. Und gruͤndet Er ſich auff daß 22. Cap. des 2. Buch Moſis / v. 26. das 6. Cap. beym Luca / v. 34. 35. das 13. Cap. der 1. Epiſtel an die Corinther / und auff das 58. Cap. Eſaiæ / v. 7. der auch obernante Andreas Rivetus aber / uͤber den Decalogum, zum 8. Gebott / tomo 1. Ope -rum,263Die 49. Frag / des 4. Hundert. rum, p. 1427. ſagt: in dieſen Faͤllen / von welchen wir gehandelt / wird weder die Chriſtliche Lieb / noch die natuͤrliche Billicheit / noch die Menſch - heit / verlezet / wann man / uͤber die Haubt-Sum̃ / etwas nimmet / und nur ein ſolcher Gewinn dar - zuekomt / als durch offentliches Geſatz zunemmen beſtimt iſt; und zwar mit ſo billichem Recht / als / von einem / einen Theil des Einkommens (Guͤlt) oder ligenden Guts / mit guetem Gewißen zuer - kauffen erlaubt iſt. Dabey aber gleichwol eines / und anders / in Acht zunemmen / damit keiner die Schrancken uͤberſchreite: welche ſeine Ver - wahrungen dann / mehrertheils / mit unſerer Gottes gelehrten Mainung / uͤberſtimmen; da - von anderswo geſagt worden. Lambertus Da - næus lib. 2. Ethicæ Chriſtianæ, c. 15. pag. 152. coll. 2. ſagt / daß es verbotten ſeye / Wucher zu treiben / und zuerfordern / daß iſt leichtlich / aus unter - ſchidlichen Stellen der H. Schrifft / zu erſehen; als aus dem 2. Buch Moſis / cap. 22. v. 25 dem 3. Buch. 25. v. 36. dem 5. Buch. Moſis. cap. 23. v. 19. Und damit man nicht vermeine / es ſeye ein lauter Politiſch Gebott (namlich nur von den Kindern Jſrael zuverſtehen) / ſo iſt da der 15. Pſalm / v. 5. und was in den Sprichwoͤrtern am 28. v. 8. beym Ezechiel c. 18. v. 8. beym Jeremia c. 15. v. 10. und / im Neuen Teſtament beym Luca / cap. 6. geſchriben ſtehet. Und eben diſer Daræus ſchreibet / am 160. Blat / col. 2. a. Quan -R iiijdo264Die 48. Frag / des 4. Hundert. do omnia ad Charitatem ſunt revocanda, estꝙ́ ea legis finis, ex ea definiendum est, quid de uſuris ſentiendum ſit, concedendumꝙ homini Chriſtia - no, vel non. Aut igitur proximo, & fratri egents ſuccurrimus, vel certanti de lucro faciendo. Si e - genti ſuccurrimus, mutuumꝙ́ damus, velut qui quærit, petitque à nobis, unde ſe exhibeat, & ſuam familiam alat, contra naturam eſt, contraꝙ́ Chri - ſtianæ Charitatis præcepta, ſi quis ab eo acceſſio - nem exigat ullam, cùm ſæpè etiam ſors ipſa remit - tenda ſit, & donanda; & hi caſus incidere poſſunt Lucæ 6. v. 35. & ſæpiſſimè quidem, ut reſpondet Gregor. M. lib. 7. epiſt. 37. Sin autem fratri cer - tenti de lucro mutuum damus &c. præter ſortem licet exigere acceſſionem, quantum lege publicâ definitum est &c. Welche Wort / die du verſte - heſt / ich nicht teutſch zu geben erachte nothwendig zu ſeyn / dieweil Sie mit dem obern gleichen Ver - ſtand haben. Und thuet Er Danæus ferner hin - zue: Wann etwas / es habe nun das Nahmen eines Wucherzinſes / oder Intereſſe, von Einem nottuͤrftigen / uͤber die Haubt-Summ / oder das Capital / genommen wird / es ſeye gleich an Gelt / oder in einem andern Ding / ſo iſt es ein Diebſtal. Dann ein ſolche Kraͤmerey / oder Kauffmann - ſchafft / iſt eine Rauberey auffm Lande / oder pira - tica terreſtris. Sihe die 15. Frag / unſers andern hundert / item / unden die 64. Frag / und Antonii Thyſii tractatum poſthumum, de uſura, & fœnoro.

Die265

Die 50. Frag. Was iſt das Buch des Lebens?

ES wird deßen im 2. Buch Moſis cap. 32, 32. im 69. Pſalm / v. 29. beym Propheten Daniel / cap. 12, 2. in der Epiſtel an die Philip. c. 4. v. 3. und in der Offen - barung Johanis c. 20, 15. gedacht. Und iſt nichts anders / als eine Verzeichnus der Jenigen / die GOtt zum Ewigen Leben erwoͤhlt / und ſeelig zu machen beſchloßen hat. Es iſt aber ſolches Buch nicht zu ſuchen / nach dem Urtheil unſer Ver - nunfft / nicht in der Juden Thalmud / oder der Tuͤrken Alcoran / ſondern in dem geoffenbarten Wort GOttes / und zwar nur in deßelben einem Theil / namlich im Evangelio. Und dieweil der Zweck der gantzen Evangeliſchen Lehr iſt Chri - ſtus JEſus; deßwegen wird Er / der HErꝛ Chri - ſtus ſelber / von Etlichen / das Buech des Lebens genennet. Dann in Jhm iſt Uns der Rath Got - tes / von unſer Erwoͤhlung / offenbaret worden. Jn das Buch des Lebens eingeſchriben werden / iſt nichts anders / als zum ewigen Leben erwoͤhlet / und unter die / ſo ſeelig werden ſollen / gerechnet werden. Daraus offenbar iſt / das in diſem Buch keine Tuͤrcken und Juden / oder andere Unglaubige; ſondern allein die an Chriſtum glauben / und in ſolchem Glauben beſtaͤndig ver - bleiben / gefunden werden. Wer nun diſes Buch durchblaͤttern / oder darinn leſen wil / das iſt / zuR vwißen266Die 50. Frag / des 4. Hundert. wißen begehrt / ob Er auch in der Zahl der Auß - erwelten ſeye? Der wende ſich zu dem Wort GOttes / daſelbſt Er etliche Blaͤtter dieſes Buchs / und darinnen / was Er begehrt / ſinden wird. Das erſte Blat / in diſem Buch des Le - bens / iſt der allgemeine Wil GOttes / welcher iſt / daß alle Menſchen ſollen ſeelig / und niemands verloren werden / beym Propheten Ezechiel cap. 18. 21. und 33. v. 11. in der 1. an Timoth. am 2. v. 4. in der 2. Petri / am 3. v. 9. das ander Blat iſt die lauter guetwillige Erbarmung GOttes. Dann niemand iſt / wegen ſeiner Verdienſt / ſon - dern / nach dem freywilligen Vorſatz GOt - tes / erwoͤhlet / ehe Er etwas guets / oder boͤſes hat thun koͤnnen / zum Roͤmern am 9. v. 11. Sollen derowegen / der ſchwere unſerer Suͤnden / entgegeu ſetzen die groͤße der Barm - herzigkeit GOttes / zun Roͤmern 5. v. 21. Das dritte Blat iſt die allgemeine Erloͤſung durch Chriſtum geſchehen; in welchem alle Voͤl - cker geſegnet werden / im 1. Buch Moſis / am 22. v. 18. der der gantzen Welt geſchenckt iſt / Johan. am 3. v. 16. die Verſoͤhnung iſt fuͤr der gantzen Welt Suͤnde / 1. Johan. 2. v. 2. und fuͤr alle Menſchen geſtorben / 2. Corinth. 5. v. 15. Das vierte Blat iſt die allgemeine Beruffung / geſche - hen durch das Evangelium / und das in der gan - tzen Welt geprediget worden iſt / Marci. 16. Matthæ. 28. zun Coloßern Cap. 1. v. 27. Dasfuͤnfte267Die 50. Frag / des 4. Hundert. fuͤnfte Blat iſt die Geduld / und ertragung Got - tes / zun Roͤm. C. 9. Eſa. C. 30. Welcher ſeine Berueffung bey denen / ſo nicht kommen wollen / immerzue widerholet. Das ſechſte Blat iſt die guetwillige Vollendung Gottes / der denen / ſo der Beruffung gehorſam laiſten / die Beſtaͤttigung in dem Gueten verheißen / 1. Corinth. C. 1. zun Philip. 1. und 2. Sihe die Ep. zun Hebræ. am 12. und den 68. Pſalm / v. 30. Und dann begreifft das ſibende Blat die offene Gottes des HErren Protestation, daß Er an denen / ſo verloren wer - den / keine Schuld haben wolle / als der da ernſt - lich gewolt / daß Niemand ſolte verloren werden / auch gnugſame Mittel darzue verſchaft; wie deren Proteſtation, oder Verwahrung / Summ / beym Propheten Oſea / Cap. 13. v. 9. zu leſen. Aus welchem allem zu ſchließen / daß die an Chriſtum nicht glauben / ſondern den Rath Got - tes wider ſich ſelbſten verachten / in der Zahl der Außer wehlten nicht ſeyn koͤnnen / nicht wegen ei - niger Schuld Gottes / ſondern ihꝛer aignen Boß - heit halber. Und dieſe ſeyn / die niemals in das Buch des Lebens eingeſchriben worden. Welche aber den Glauben haben / die doͤrffen an ihrer Erwoͤhlung nicht zweiflen. Von des Naͤchſten erwoͤhlung / oder Wahl / aber / moͤgen wir guete Hofnung haben / wann wir ſehen / daß Er ſeinen Glauben mit gueten Wercken erweiſet. Und koͤnnen daher die Gottslaͤſterer / und Flucher / beyihnen268Die 50. Frag / des 4. Hundert. ihnen ſelbſten abnemmen / in welchem gefaͤhrli - chem Stande Sie ſeyn / als die da ſeyn Feinde des Creutzes Chriſti / und die mit ihrer Zunge Chriſtum gleichſam auff ein neues creuzigen. Dann / wie koͤnnen Sie / mit einerley Zunge / die Wunden Chriſti loben / und zerreißen? aus ei - nem Munde ſegnen / und fluchen? Ein Bronn gibt aus einer Roͤhre nicht zugleich ein ſuͤeßes / und bitters Waßer. Welcher einem andern flu - chet / der leſtert die Menſchwerdung des Sohns GOttes / verachtet das Werck unſer Erloͤſung / und was zu unſerm Heyl von Chriſto gethan worden / das wuͤnſchet Er einem Andern zu ſei - nem Verderben. Was ſagt aber S. Paulus / von ſolchen Feinden des Creutzes Chriſti? Er ſagt / zun Philip. am 3. v. 19. daß ihr Ende ſey das Verdamnis. Sihe das 23. Eap. des Sy - rachs / v. 12. Theils / die fuͤr ſich ſelbſten ein Ab - ſcheuen an ſolchem Leſtern / und Fluchen / haben / die werden / oftmals / durch boͤſe Exempel / darzue angebracht / und verfuͤhret. Dann nichts iſt / das mehr die Menſchen bewege / entweder zum Guten / oder zum Boͤſen / als die Exempel / oder Beyſpil Und iſt die Kraft der boͤſen Exempel ſo groß / und maͤchtig / daß wol / wie Einer geſagt / der groͤſte Theil der Menſchen durch dieſelbe um - kommet. Wann nun Einer ſeine Obrigkeit / der Kirchen Vorſteher / ſeine Eltern / ſeine Lehrmei - ſter / ſeine Herrſchafft / und andere mehr / ſchwoͤ -ren /269Die 50. Frag / des 4. Hundert. ren / uñfluchen / hoͤret / ſo kan hierdurch einer leicht auch darzue gebracht werden. Wie dann / in diſer gottloſen Welt / man genug zu ſchaffen hat / daß / auch in andern Stuͤcken / einer unbefleckt lebe / und nicht geaͤrgert werde. Aber wehe dem / durch wel - chen Aergernus komt / Matth. c. 18. v. 7.

Hergegen die / ſo in dem Buch des Lebens ein - geſchriben beruͤmt ſeyn / und hoch geachtet wer - den im Himmel / Lucæ. 10. v. 20. welche GOtt bekant / wann Sie ſchon in der Welt veracht: Dann GOtt kennet die Seinige / 2. Timoth. 2. v. 19. Des Gerechten wird ewig gedacht werden / im 112. Pſalm / v. 7. Sie ſeyn in der Hand / das iſt / in dem Schutz Gottes / wider alle ihre Wider - ſacher / Johan. 10. v. 29. Eſa. 49. v. 16. und kan Sie von GOtt nichts ſcheiden / zun Roͤmern am 8. v. 35. vid. D. Balduin. homil. in epiſt. Dom. 23. p. Trin.

Die 51. Frag. Was haſtu ſonſt neulich von allerley Sa - chen ſonderbares geleſen? als von Statten / und anderm mehr?

THeils machen keinen Unterſcheid zwiſchen den Woͤrtern Vrbs, und Ci - vitas; ſondern ſagen / wo eine verſam - lete Burgerliche Gemeind / die nach den Geſaͤtzen regiert werde / das ſeye zu nennen Vrbs, es ſeyen gleich da Mauren / oder nicht. Andere aber ſa -gen /270Die 51. Frag / des 4. Hundert. gen / es ſeye da ein Unterſcheid / wann man aigent - lich reden wolle. Dann das Wort Vrbs, oder Statt / bring mit ſich / daß der Ort Mauren ha - be: Civitas aber beſtehe nicht in den Waͤnden / oder Mauren / ſondern in dem Recht / und Geſaͤ - tzen / und Menge der Leute. Das Wort Respubli - ca werde auch fuͤr Civitas genommen: es ſeye aber auch in deme ein Unterſcheid zwiſchen Jh - nen / dieweil Civitas gleichſam die materi, in wel - che Respublica, als die form / eingefuͤhrt werde. Dann Respublica ſeye die Ordnung / das Leben / die Geſtalt / und die Seel einer Statt / oder Civi - tatis. So machen Theils einen Unterſcheid zwi - ſchen den Reichs-Staͤtten / namlich denen / ſo ſchlecht wegs alſo genant / und denen / ſo mit dem Zueſatz Freye Staͤtte geheißen werden; da doch / im Grunde / kein Unterſcheid zwiſchen Jhnen iſt. Alſo diſputi ren Sie / Ob Einer zugleich an zwey - en Orten Burger ſeyn koͤnne? Wie Einer das Burger-Recht erlangen / wider verliehren / oder / nach belieben / daßelbe wider aufgeben moͤge? und vil anders mehr; davon die Jenige zu leſen / die von den Staͤtten geſchriben haben; als / Beſol - dus, Mich. Heintz / Steinwich / Limnæus, Knip - ſchildt &c: Welcher lezte lib. 2. cap. 1. num. 15. ſchreibet / Er habe es von Glaubwuͤrdigen / daß der Abbt von S. Gallen / in der Stan Zuͤrich Burger ſeye / und auff den Knuͤen ihr den Eyd thun muͤße. Der auch / in dem folgenden / von ei -nem /271Die 51. Frag / des 4. Hundert. nem / und dem andern / ſonderlich cap. 8. 9. &c. zu leſen / was theils Staͤtte anbelangen thuet. Und dieweil ich auff ihn kommen / Alß wil ich noch ein mehrers / aus demſelben / vermelden / daß namblich die Schutz-Gerechtigkeit / oder die Ad - vocatia, Einem ſo vil Gewalt nicht gebe / daß Er an ſelbigem Ort vie Religion aͤndern koͤnte / d. lib. 2. cap. 3. n. 176. und num. 182. daß im Chur - fuͤrſtentum Sachſen 4. Conſiſtoria ſeyen / als / zu Wittenberg / Meiſſen / Leipzig / und Zwickau; zu Dresden aber ſeye das Ober-Conſiſtorium, an welches man / von den Andern / appelli ren koͤnne. Jtem / num. 238. daß bißweilen auch die Kir - chendiener pflegen in die Gefaͤngnus gelegt zu werden; dergleichen eine / im Herzogtum Wuͤrt - temberg / zu Stutgart ſeye / die Bibel genant. Und handelt Er num. 245. von den Aufruͤhriſchen Kirchendienern; als / dem M. Alexio Neu - kumb zu Lindau: M. Schalter / zu Kempten; und M. Joh. Conrad Hiemer / zu Heilbrunn.

Jm 7. Cap. da Er von der Gerechtigkeit zu Jagen / und zu Weiden / redet / ſagt Er / daß das Wort freye Buͤrſch / ſovil als ein freyer Gewalt Jedermann zu jagen / als da ſeye auff einer Sei - ten der Statt Tuͤbingen / der Herzog von Wuͤrt - tenberg habe in Eßlingiſchen Waͤldern nur die Jagens: und nit die Forſt-Gerechtigkeit; und gleichwol ſtraffe Er / vermoͤg eines ſonderbaren Vertrags / vom Jahr 1557. die Jenige / ſo wi -der272Die 51. Frag / des 4. Hundert. der das Verbott jagen / wiewol die Obrigkeit zu Eßlingen dieſelbe auch abſtraffe. Und aus ſelbi - gem Vertrag hat auch der Herzog die Gleits - Gerechtigkeit in dem Eßlingiſchen Gebiett.

Jm 10. Capitel / n. 61. wil Er / daß die geſtol - ne Sachen / die man beym Diebfindet / nicht ſol - len / als verwirckt / eingezogen / ſondern ihrem Herren zugeſtelt werden / wann Er gleich den Werth darfuͤr nicht erſtattet. Und ziehet Er den Reichs Abſchied zu Augſp. An. 1559. aufge - richtet / §. Und nachdem / (fol. m. 560.) item / die P. H. Ordnung artic. 207. ſeq. Berlich. part. 5. concluſ. 45. n. 26. ſeqq. und Herman. Lather. de Cenſu, lib. 2. c. 10. n. 16. ſeq an. Und cap. 30. num. 19. & ſeqq. hat Er Urſachen / umb deren willen / wie Er vermeint / man die Juden / mit gue - tem Gewißen / wol auffnemmen koͤnne; jedoch in gewißer maß.

Jm 3. Buch / fol. 1006. ſchreibet Er / D. Knipſchild / als die Hiſpaniſche Beſatzung aus Franckenthal abgefuͤhret worden / were / vom Roͤm. Reich / durch einen ſonderbaren Vertrag / die Statt Biſantz / in der Grafſchafft Burgund / an den Koͤnig in Hiſpanien An. 1651. kommen / und ſetzet Er das Keyſerliche Diploma hieruͤber / welches die Herren Churfuͤrſten beſtaͤttiget / im gemeltem 51. und die andere Fuͤrſten / und Staͤn - de / auff dem Reichstag zu Regenſpurg An. 53. die Staͤtte aber hetten mit reſervation darein ge - williget.

Jm273Die 51. Frag / des 4. Hundert.

Jm 4. Buch handelt Er von den Reichs - Staͤtten / die vom Reich hinwegkommen / und iezt andern Staͤnden / entweder voͤllig / oder mit ge - wißer maß / underworffen ſeyn. Und / im folgen - den 2. Cap. / Von den Koͤnigreichen / Fuͤrſten - tumen / und Laͤndern / ſamt dero Staͤtten / ſo vom Roͤmiſchen Reich hinweg kommen ſeyen.

Jm 5. Buch / darinn Er von der Obrigkeit in den Reichs Staͤtten handelt / ſagt Er / cap. 8. num. 6. ſeqq. daß die Sachen / ſo einmal GOtt gewidmet / nit zu weltlichem Gebrauch ſollen an - gewendet werden; da Er auch den Tholoſanum de Republica lib. 13. c. 17. hievon anziehet. Und im 23. Cap. ſchreibet Er / num. 9. daß die Franck - furter ſowol wegen des Keyſers Friderici III. Freyheit-Brieffs / als auch wegen einer alten Ge - wonheit / auch in den Jahrmeßen / ihnen das Recht zu arreſti ren zu aignen.

Ein mehrers aus diſem Autore iſt alberait an - derswo eingebracht worden. Wil daher / weil oben der Kirchendiener gedacht worden / nur noch diſes melden / daß Theils gar Jung zu dem Kir - chen-Stande gelangt ſeyn / als Samuel / Jere - imas / Timotheus / Macarius Alexandrinus, und vil andere mehr. Eleutherius, Biſchoff in Illyria, ward im 15. Jahr diaconus, im 18. Prie - ſter / im 20. Biſchoff, Remigius ward im 22. Jahr Biſchoff zu Reims, in Champagne.

Und dann / fuͤrs Ander / weil dieſe Frag meh -Srer -274Die 51. Frag / des 4. Hundert. rertheils auff die Staͤtte gerichtet geweſen / daß man ſich auff dieſelbe / wann Sie gleich veſte ſeyn / nicht verlaßen ſolle; wie hievon eine nutzli - che Erinnerung beym D. Tobia VVagnero part. 3. poſtil. text. p. 568. zu leſen / und wol zu betrachten iſt. Und hat Chriſtian Herold / in ſeinem Ann. 1657. in 4. zu Jena gedrucktem Tractat / von Urſprung / und Auffnehmen der Staͤtte / im 6. Cap. da Er von feſten / und wolverwarten Staͤt - ten / und wie ſolche zu erbauen? auch die Frag / ob die Caſtell in den Staͤtten nutzlich ſeyen? und Antwortet mit Ja; aber / fuͤr die Fuͤrſten. Jtem / pag. 55. das es denen von Adel nicht ſchimpflich / wann Sie in Staͤtten wohnen / und faſt ehrlicher / als auff dem Lande / ſeye; da Sie uͤber etliche ſtroͤherne Bauren Huͤtlein / und Lettenhaͤußlein zu gebietten haben. Zu Neapoli wonen mehr als 700. große Herꝛen / Herzogen / Fuͤrſten / Marg - graven ꝛc. wie Vbertus Folieta von ſeiner Zeit ſchreibet. Cap. 16. handelt Er von Staͤtten / die gern / und leichtlich die Fremden / und Außlaͤn - der / zu Buͤrgern auff: und annemmen; auch ih - ren Buͤrgern allerley Freyheiten / und privilegia, ertheilen / und Sie dabey handhaben: Jtem / daß man zu theurer Zeit / und in der Hungersnoth / die Fremden aus den Staͤtten nicht treiben ſolle. Und im 17. Cap. von Staͤtten / welche ſteiff uͤber dem Eheſtande / und Eherech - ten / halten.

Die275

Die 52. Frag. Haſtu nicht noch etwas weiters zu berich - ten / und zu erzehlen?

P. Gabriel Bucelinus, in ſeinem Auctario hiſtoria Vniverſalis, an Herren Placidum, des Clo - ſters Lambach in Ober-Oeſterreich Abbten / und der Hohen Schuel zu Saltzburg Præſidenten / wil / wider Phil. Cluverium de antiqua Germania, daß ſelbiges Cloſter Ovilabis, und nicht der Al - ten Tergolape, ſeye.

Das Schwoͤren bey des Fuͤrſten Genio, oder Engel / iſt / bey den Roͤmern / erſt nach des C. Julii Cæſaris Tode / aufkommen; wie Nicol. Henelius, in Otto VVratislav. cap. 2. aus Dione, berichtet. Da Er auch cap. 6. p. 43. ſeq. des Juriſten Caroli Molinæi Lob ſetzet; aber dabey ſaget / daß / weil Er arm worden / Er / bey vielen / verachtet gewe - ſen. Und gedenckt Er ſeiner p. 50. ſeq. wider. Von der Roͤmiſchen Muͤntz ſchreibet Er / am Blat 47. aus Ericii Puteani, in pecun. Roman. rat. ad noſtram revoc. 4. 8. und 10. Capitel / (der einen Roͤmiſchen Guͤlden fuͤr 25. Regales ſchaͤtzet) daß hundert Guͤlden / das iſt / dena ſeſtertia, oder decem millia ſeſtertium, nach der heutigen Muͤntz / nicht / wie mans ins gemein verſteth / hun - dert Cronen / 250. Philipps-Thaͤler / oder 2500. Regales, oder 625. Niderlaͤndiſche Guͤlden / machen / welche der Keyſer Claudius den Advo - caten / oder Sachwaltern / zur Verehrung zu ge -S ijben276Die 52. Frag / des 4. Hundert. ben zugelaſſen; wie auch hernach der Keyſer Tra - janus: und welches zu des Vlpiani Zeiten auch uͤblich geweſen; wie aus L. 1. §. 12. ff. de extraor - dinariis Cognitionibus zu erſehen. cap. 9. pag. 72. vermeint Er / mit Ioſ. Scaligero, daß der Große / und maͤchtige Koͤnig in Perſien Ahasverus, kein anderer / als der Griechen / und Lateiner / Xerxes geweſen; deßen Hofmarſchallen Amani, aus dem Koͤniglichen Geſchlecht der Amalechiter / Hiſto - ri / aus der Bibel bekant iſt; und daß die Koͤnigin Eſther des Herodoti Ameſtris ſeye. Jtem / cap. 33. wie das Wort Soror in L 19. C. de Epiſcop. & Cle - ricis, zuverſtehen. Jtem c. 35. von der Verſchnei - dung ſowol Manns: als Weibsperſonen / bey den Perſen / und Lydiern. Und erzehlet Er / aus des Ioh. VVieri, Guͤlchiſchen Leib-Arztes Buch / de præſtigiis Dæmonum, ein ſonderbars Exempel / am 288. Blat / wie ein Vatter ſeine geile Tochter verſchneiden laßen / das iſt / quomodo Pater qui - dam ſiliæ ſua nimis laſcivienti uterum, per Porco - rum caſtratorem, excidi curaverit, und alſo ihr dardurch die Geilheit vertriben hat. Welches Exempel / daß es gantz wahrhaftig ſeye / der Je - nige leichtlich glauben kan / der des Franciſci Roſ - ſeti Tractat de partu cæſareo, den Caſpar Bauhi - nus Lateiniſch gemacht / mit Fleiß durchleſen thuet. Und bringt Er p. 297. auch zwey Urſa - chen ein / warum die Unzuͤchtige Weibs Perſo - nen die verſchnitene / oder Eunnchos, gerne umſich277Die 52. Frag / des 4. Hundert. ſich haben; die dann in der Tuͤrckey / Perſien / und mehr Orten / gemein ſeyn.

Jn H. Matthiæ Abele von Lilienberg 2. Theil ſelzamer Gerichtshaͤndel /〈…〉〈…〉 aſ. 150 p. 397. hab ich geleſen / das den 2. Auguſti, des Jahrs 1657 zu Graͤtz / ſo die Haubtſtatt des Herzogthums Steyer / zwiſchen 5. und 6. Uhr / Abends / ein großes / und erſchroͤckliches Hagel: und Donner - wetter geweſen / daß Stein einer Menſchen Fauſt groß / gefallen / die großen Schaden an den Fen - ſtern / und Taͤchern / gethan / als Er / der Autor / damals eben 2. kleine Meil davon / in dem Dop - pelbad war / und hernach gen Graͤtz ſelber kom - men iſt / da man denſelben berichtet hat / daß auch wunderſelzame Stein / ſo theils ſpitzig / theils wie Todtenkoͤpf ausgeſehen / gefallen / darinnen nicht allein Haar; ſondern auch buleriſche Liberey - Baͤndel / ja auch / in einem Stein / ein Schneid - Scheerlein gefunden worden ſeyen.

Jn des P. Georgii Rauen Abgefertigtem Herold / aus der andern Welt / ſtehet am 22. Blat / daß es der Goͤttlichen Gerechtigkeit ein gemeines Geſatz / daß die Seelen / die gantze Zeit ihrer Reinigung / in dem Gemeinen Ort des Fegfeuers alſo eingeſchloßen ſeyen / daß Sie / wann ſie ſchon wolten / nicht koͤnten heraus ge - hen ꝛc. iedoch diſpenſi re bißweilen die Goͤttliche providentz in diſem Geſatz / das namlich dieſeS iijSee -278Die 52. Frag / des 4. Hundert. Seelen von ihren Orten ausgehen / und den Menſchen erſcheinen ꝛc.

P. Ioan. Biſſelius decad. 2. Ruina 3. p. 103. hat auch das Exempel von einem Wirth / der ſeine Gaͤſt umbgebracht / und von deren Fleiſch Wuͤrſt gemacht hat, davon anderswo: Wie auch von dem Jenigen Moͤrder / Wild genant / ſo bey die 800. Todtſchlaͤg verbracht / und daruͤber / und zwar Er allein 350. mit aignen Handen / die uͤbrige aber mit ſeinen Geſpanen: Jſt entlich zu Wels in Ober-Oeſterreich gerichtet woꝛden. Er hat aber auch ein anders exempel von einem Teut - ſchen Juͤngling / hohen Standes / welcher des Wegs verirꝛet / und in ein Moͤrderiſche Herberg gerathen / aber / nach dem / in Abweſenheit der Moͤrder / eine Weibsperſon des jungen Herꝛen Hoffmeiſtern / was Sie fuͤr eine Herberg haben wuͤrden / angezeiget / uͤber dem Eßen / die Moͤr - der / mit den Meßern / alle umgebracht hat. Be - ſagter P. Biſſelius, in ſeinem Tractat de peſtiferis Peccatorum mortalium fructibus, hat auch un - terſchiedliche traurige Exempel; und darunter / aus Torquemada, von einem Spaniſchen Ritter / welcher / als Er bey Nacht / in eine Kirch / dabey eine GOtt verlobte Jungfrau / mit andern ihres gleichen / ihre Wohnung hatte / kommen / daß Jhme ſein Leichbegaͤgnus gehalten werde / geſe - hen / und deßwegen wider nach Hauß umgekehrt; den aber zween große Hund begleitet / und in ſei -nem279Die 53. Frag / des 4. Hundert. nem Schloß zerrißen haben. Jtem von einem Prieſter in der Landſchafft Poictiers, ums Jahr 1126. und ſeinem Klaͤglichen Ende. Bey deme dann der Ehrgeitz vil gethan haben wird / von deme der H. Bernhardus / umb deßen Zeiten ge - melter Prieſter gelebt / ſerm. 6. in Pſ. 90. ſchreibt / daß er ſey ein ſubtiles Übel / ein heimlich Gifft / ein verborgene Peſt / eine Schab der Heiligkeit / ein Mutter des Neids / und ein Urſprung der Laſter. Welcher an dem Stand / (wie ein Anderer dar - zue ſetzt) darein GOtt einen Menſchen hat ge - ſezt / nicht vergnuͤget iſt / ſondern immerdar wei - ter hinauff wil.

Die 53. Frag. Wie haben die Teufel / die doch keine un - endliche Wißenſchafft / die kuͤnfftige Ding vorher wißen / und vorſagen koͤnnen?

WArum ſolten die / welchen die Natur / und des Geſtirns Kraͤften / der Elementen / und was aus Ver - miſchung derſelben entſtehet / gar wol wißend iſt / ſelbige auch alle Augenblick anſchauen / nicht koͤnnen nachgruͤblich / aus den vorhergehenden natuͤrlichen Urſachen muthmaßen / und daher / wie es mit deme / was aus der Erden / und Waſ - ſer herkommet / kuͤnftig ergehen werde / verkuͤndi - gen? 2. So ſeyn Sie / aus der Erfahrung ſo vil tauſend Jahren / vergewißert / daß vil ſelber ihres Gluͤcks Meiſter ſeyn; daß ſchweres Verbre -S iiijchen /280Die 53. Frag / des 4. Hundert. chen / auch in diſem Leben ſchwer geſtrafft werde: daß offt ein Haus / Geſchlecht / oder Statt / wegen eines einigen Menſchen Boßheit / herhalten muͤeße; deßgleichen / daß GOtt offt mit der Straffe verziehe; den Buͤeßenden die Straff miltere / oder gar nachlaße; hergegen auch den Verzug mit der Schwere herein bringe; und daß Jhme die Vergeltungs Straff gar gewohnt ſeye. Sie wißen / was fuͤr Belonung auff ein recht gefuͤhrtes Leben; und hergegen / was fuͤr Stꝛaffen auff ein Boͤſes / zu erfolgen habe: item von Veraͤnderung der Staͤnde in dem buͤrgerli - chen Leben / zu diſcurri ren. 3. Wie die H. Engel / auff GOttes Befelch / auff die Seelen der Frommen / wann Sie auß dem Leibe ſcheiden ſollen / warten / dieſelbe auffnemmen / und in den Schoß Abraham tragen: Alſo werden / den Teuffeln / der Gottloſen Seelen / an diſem / oder jenem Ort / hinweg zu fuͤhren / uͤbergeben. Alſo hat der Teufel dem Roͤmer Bruto, beym Plutar - cho, am Ende von dem Leben des C. Cæſaris, fol. m. 267. b. wol den Ort ſagen koͤnnen / wo er ſter - ben werde: Beym Herodoto wird dem Koͤnig Mycerino, ſo nicht boͤß geweſen / verkuͤndet / Er werde nur ſechs Jahr leben / und im ſibenden ſterben. Als Er nun ſolches uͤbel aufgenom - men / weilen ſein Vatter / und Vatters Bruͤeder / die doch Veraͤchter der Goͤtter / und Leutſchinder geweſen / laͤnger gelebt; ſo hat Jhme das Oracu -lum,281Die 53. Frag / des 4. Hundert. lum, oder der Teufel / geantwortet / es geſchehe darum / dieweil Egypten 150. Jahr muͤße ge - aͤngſtet werden / welches ſeine zween Vorfahren gethan / Er aber nicht / deßwegen muͤeße Er deſto fruͤher ſterben. Da dann ohne Zweifel / als GOtt das Land Egypten / wegen der Suͤnde / ſtraffen wollen / den Teuffeln diſes Geſchaͤfft an - bevolhen; und Sie daher leichtlich vorſagen koͤnnen / was ſie zu thun vorhabens waren; iedoch nicht weiter / als Jhnen GOtt vorgeſchriben hat. 4. So waren den Teuffeln die Weißagungen der heyligen Schrifft / von den vier Weltreichen / als dem Aßyriſchen / Perſiſchen / Griechiſchen / und Roͤmiſchen; auch von dem Reich Chriſti / deßgleichen von andern Veraͤnderungen im Koͤ - nigreich Jſrael / und in den benachbarten Koͤnig - reichen / wol bekant. Und daher wollen Theils / daß auch der Sibyllen Weißagungen von dan - nen entſtanden ſeyen / deren Cicero lib. 2. de Divi - nat. Euſebius, um das Ende des 5. Buchs von dem Leben Conſtantini Magni, fol. m. 226. & ſeqq. und weitlaͤuffig Caſpar. Peucerus, in Com - mentar. de præcip. gener. Divinat. tit. de Oracul. p. m. 109. b. & tit. de θειμαντεία, pag. 117 b. & ſeqq. Und vil andere mehr / gedencken. 5. Über das / haben die Teufel / in der gantzen Welt / guete Freundſchafft miteinander / und kommen oft / und geſchwind zuſammen / und erzehlen einander / was geſchehen iſt / oder noch geſchehen ſolle / anS vdiſem /282Die 53. Frag / des 4. Hundert. dieſem / oder jenem Ort / zu der / und der Zeit. Eben in der Stund / darinn / zu Rom / der Domi - tianus, von Einem / ſo Stephanus geheißen / iſt umgebracht worden / hat Apollonius Tyancus, zu Epheſo / aus Eingebung des Teufels / geſagt / Stephane ſchlag den Suͤnder; und darauff; der Tyrann iſt Tod. Ein ſonderbars Exempel hat Philippus Camerarius lib. 1. ſucc. c. 70. von einem Beſeßenen / was Er / zur Zeit der Pariſiſchen Bluet-Hochzeit / um / und an S. Bartholomæi Tag / An. 1572. geſehen. Und erweiſet Lavate - rus lib. 1. de ſpectris c. 17. daß / vor abſterben der Menſchen / den Schlachten / und ſonderbaren Veraͤnderungen / Zeichen / und Bedeutungen vorher gehen / geſchwindes Krachen / und derglei - chen / gehoͤrt werde. Es offenbaret aber offt Gott der Herr / der kuͤnftigen Sachen Umbſtaͤnde / den Teufeln / nicht inſonderheit; oder bevilhet die - ſelbe Jhnen nicht zuverꝛichten / in dem Er / we - gen der darzwiſchen kom̃enden Bueß / die Straff aͤndert / auffſchiebt / oder miltert / oder es ſeyn an - dere Verhinderungen da; daher die Teufel von Veraͤnderung der Koͤnigreich / der Koͤnige Al - ter / ihren Nachkoͤmlingen / ſo zweifelhafte Ant - wort / aus ſchlechten Muthmaßungen genom - men / den Jenigen gegeben / die Sie Raths ge - fragt haben / und dardurch von Jhnen betrogen worden ſeyn: Welches dann / noch heutigs Tags / den Cryſtall Beſehern / und dergleichen Leuten /begeg -283Die 54. Frag / des 4. Hundert. begegnet / daruͤber offt Unſchuldige in Verdacht / ja gar in Leib / und Lebens-Gefahr / kommen. Wie hievon / und vielm mehr / ſo alhie koͤnte ein - gebracht werden / D. VVolfg. Frantzius diſp. 3. ex Deut. th. 86. & ſeqq. obangezogne Autores, und von den Sibyllen auch Boxhornius, in hiſtor. uni - verſ. p. m. 12. & ſeqq. koͤnnen geleſen werden: Da Er / unter anderm / ſagt / daß / was in den Weifa - gungen der Sibyllen von Chriſto ſtehet / von ei - nem Chriſten gemacht worden ſeye; welches zwaꝛ auch Theils alberait zu des obgedachten Euſebii Zeiten geglaubt haben. Er widerlegt auch die / ſo den Sibyllen dergleichen / und auch andere mehr Weißagungen / zuſchreiben wollen.

Die 54. Frag. Was hat man bey dem Gruͤeßen in acht zu nemmen?

DAs Segnen der Menſchen iſt nichts anders / als ein ernſtlich Gebett / oder gottſeeliger Wunſch / fuͤr ander Leuth Leiblich / und Geiſtliche Wolfarth / ins ge - mein / oder inſonderheit / zu GOtt / aus gantzem Hertzen / und dieſes entweder mit Worten / oder ohne eußerliche Wort / allein durch Seufftzen. Eine fuͤrtreffliche Art ſolches Segnen ſeyn die Gruͤeß / wann man zuſammen komt / einander anredet / oder in Geſprechen / und wann man wi - der voneinander ſcheidet; Deßgleichen / wann man einander / bey Tiſch / die Speiſen vorleget /und284Die 54. Frag / des 4. Hundert. und maͤßig zuetrincket. Beyſpil deßen haben wir in H. Schrifft / als im 1. Buch Moſis / am 24. da die Befreunte zu der Abraiſenden Rebecca ſprechen: Du biſt unſer Schweſter / wachſe in vil tauſent mal tauſent / und dein Same beſitze die Thor ſeiner Feinde / v. 60. Da hergegen Theils unſer Leute kaum ſagen moͤgen / vil Gluͤck / oder behuͤete dich; oder gueten Morgen / oder guete Nacht. Jm 28. Cap. gemelten Buchs / iſt zu le - ſen / wie Jſaae ſeinen Sohn Jacob / als Er in Me - ſopotannen raiſen wolte / geſegnet habe / v. 3. und 4. Jm Buͤchlein Ruth am 2. v. 4. ſpricht Boas zu ſeinen Schnittern / Der HErr mit Euch. Sie antworten; Der HErꝛ ſegne dich (namlich deme wir diſes ſamlen). Jm 1. Buch Samuelis am 1. v. 17. und 18. ſagt der Hoheprieſter Eli / zur Hanna: Gehe hin mit Frieden / der Gott Jſrael wird dir geben deine Bitte / die du von ihm gebet - ten haſt. Sie ſprach / laß deine Magd Gnade fin - den / fuͤr deinen Augen. (Das iſt / wolte GOtt / daß der Außgang / mit deinem Wunſch zutref - fen thette; Bitte du fuͤr mich / damit wir / wegen erhoͤrung unſers Gebetts / Gott zu loben Urſach haben.) Jm 129. Pſalm / v. 8. ſprechen die voꝛ - uͤbergehende / zu den Garbenbindern: Der Se - gen des HErrn ſey uͤber euch / wir ſegenen euch im Namen des HErren. Da David ſeine Pot - ten zum Nabal ſante / ſprach Er im 1. Buch Sa - muelis am 25. v. 5. 6. Wenn ihr zu Nabal kom -met /285Die 54. Frag / des 4. Hundert. met / ſo gruͤßet ihn von meinetwegen freundlich / und ſprecht: Gluͤck zu / Friede ſey mit dir / und deinem Hauſe / und mit allem / das du haſt. Matth. am 10. v. 12. bevilhet Chriſtus der HErr / ſeinen Juͤngern / wo Sie in ein Hauß ge - hen / daßelbe zu gruͤeßen. Welches beym Luca / Cap. 10. v. 5. 6. alſo erklaͤret / oder ausgelegt wird: Wo ihr in ein Haus kommet / da ſprecht zu erſt: Friede ſey mit diſem Hauſe. Und ſo da - ſelbs wird ein Kind des Friedes ſeyn / ſo wird euer Friede auff ihm beruhen / wo aber nit / ſo wird ſich euer Friede wider zu euch wenden.

Es hat das Segnen gleiche Krafft mit dem Gebett zu Gott. Daher auch Eſau ſo ſtarck bey ſeinem Vatter Jſaac anhelt / daß Er Jhn auch ſegnen wolle / im 1. Buch Moſis am 27. v. 38. Und deßwegen fuͤhret auch Joſeph ſeine Soͤhn zu dem dahinſterbenden Vatter Jacob; und Gott weiſet die form dem gantzen Volck / den See - gen zu ſprechen im 4. Buch Moſis Cap. 6. v. 23. 24. und hat es Syrach / aus der Erfahrung / was Er Cap. 3 / 11. ſagt. So ſeyn auch Zeugnußen verhanden / wie der Außgang / mit dem Seegen / uͤbereinkommen / wie / aus unterſchidlichen Orten der H. Schrifft / zu erſehen. Alſo iſt auch kein Zweifel / was man von Speiß und Tranck einan - der ſchicket / oder bringet / und maͤßig zuetrincket / daß ſolches / wann es mit ernſtlichem / oder von Hertzen gehendem Grueß / und Seegen geſchthet /zur286Die 54. Frag / des 4. Hundert. zur Geſundheit des Leibs geraiche; und wie ein geſegneter Tag / alſo auch ein geſegneter Trunck ſeyn werde. Dabey aber zu mercken / daß ſolches ſegnen / gruͤeßen / Abſchiednehmen / und Gluͤck wuͤnſchen / nicht mit abgebrochenen Worten / wie oben angedeutet / ſondern mit hurtiger / und vol - kommener Stimm / und Vorſatz / gleich wie das Gebett ſelbſten / geſchehen mueß. Die Alten ha - ben geſagt / Wer gerne bettet / der thuet auch ger - ne gruͤeßen. Und gilt / vor Gott dem HErren / Etlicher Welt-Leuthe Mainung nichts / daß man nur die Bekante / und Freunde / gruͤeßen ſol - le. Es ſtehet auch ſchandlich / wann man einen gruͤeßet / daß Er das Maul nit aufthun / Danck - ſagen / und wider gruͤeßen mag.

Wer aber den Anfang im Gruͤeßen machen ſolle? wird geantwortet / daß / obwoln zwar Ei - ner / bey dem Begegnen / oder Zuſammenkom - men / dem Andern / mit Gottſeeligkeit / und Ehr / vorkommen ſolle; daß jedoch / je hoͤher einer iſt / den geringern / vorzugruͤeßen ſich befleißen ſolle / ingedenck deßen / was zun Hebræern am 7. v. 7. ſtehet; Nun iſts alles ohn Widerſprechen alſo / daß das geringer / von dem beßern / geſegnet wird. Alſo ſoll bey Tiſch der aͤltiſte / und vornem - ſte in einem Hauſe / und der geſtaͤlt der Haußvat - ter / vor / und nach dem Eßen / das Gebett verrich - ten / man wolle dann den Kindern ſolches Amt deßwegen uͤberlaßen / damit Sie zu ſolchem gott -ſeeligen287Die 55. Frag / des 4. Hundert. ſeeligen Werck / nach und nach / deſto mehrers angewehnet werden. Und / in ſolchem Fall / wird es ſehr wol ſtehen / wann die Eltern nicht ſitzen / ſondern / neben den Kindern / ſo lang das Gebett wehret / ſtehen. Dann dardurch wird eine große Andacht bey beeden / Eltern / und Kindern / erwe - cket werden.

Die 55. Frag. Mag das Leben durch Maͤßigkeit erlaͤngert werden?

DU wirſt / ſonders Zweifels / des Venetianiſchen Patricii, oder Edel - mans / Ludovici Cornelii Treuherzige wol meinende Erinnerung zu dem maͤßigen Leben / geleſen / und daraus / mit vorſtellung ſeines aige - nen Beyſpils / erſehen haben / durch was Mit - tel der Menſch ſeine Geſundheit / biß in das hoͤch - ſte Alter / beſtaͤndig erhalten koͤnne. Und bekenner Er / daß Er alberait / mit unterſchiedlichen ſchwe - ren Kranckheiten / als beharrlichem Magenwe - he / Seitenſtechen / Zipperlin / und ſo das aͤrgſte / mit einem bey nahe unausſetzlichem Fieber / und ſtaͤtigem Durſt / in ſeiner bluͤhenden Jugend / be - haftet geweſen ſeye. Als Er nun ungefaͤhrlich in dem 35. Jahr ſeines Alters / in vorerzehltem er - baͤrmlichen Lebensſtand / ſich befunden / und die gebrauchte unterſchidliche Mittel / und Artzney - en / nicht mehr fruchten wolten; und aber Jhme entlich / von den fuͤrtrefflichſten Aertzten / ange -zeigt288Die 55. Frag / des 4. Hundert. zeigt wurde / daß / wider ſeine Gebrechlichkeiten / nur noch ein ainiges Mittel / auff dieſer Welt / uͤberig / namlich die Maͤßigkeit: So hat Er der - ſelben Rath entlich gefolget / und / uͤber eine kurtze Zeit / zimliche Beßerung befunden / alſo / daß ehender / als inner Jahrsfriſt / Er von allen ſei - nen vorigen Kranck: und Beſchwerlichkeiten ent - freyet worden iſt. Weil aber / durch Andere / Er ſich uͤberreden laͤßen / etwas wenigs mehr an Speiß / und Tranck / als Er gewohnt war / zu ſich zunem̃en / ſo haben ſich bald wider beſchwaͤrli - che Zueſtaͤnd eraignet / daß Er gezwungen wor - den / das vorige Gewicht in Speiß / und Tranck / wider herfuͤr zu ſuchen / da er dann damit / in dem 78. Jahr ſeines Alters / ſich hinaus gehauen / und zwar in der kaͤltiſten Zeit des Jahrs / und bey abkommenem Leib / daran nichts / als Haut / und Bein / war. Nachfolgends hat Er ſich wider wol befunden / alſo / daß Er / im 86. Jahr ſeines Alters / von ſich geſchriben / daß die Sinn / und Glidmaßen bey ihren Kraͤften ſeyen / ſo gar die Zaͤnn / die Stimm / die Gedaͤchtnus / das Hertz / und inſonderheit das Hirn in beßern Zueſtand / als iemalen / ſeye: und in dem fuͤnff und neun - zigiſten Jahr / da er ſeine leztere Ermahnung zu dem maͤßigen Leben herfuͤr geben / daß Er ſich an Kraͤften / und Verſtand / gantz friſch / geſund und ſtarck / und in dem Gemuͤet gantz vergnuͤgt / be - finde. Es fechten Jhn / ſagt Er / keine Sterbens -gedan -289Die 55. Frag / des 4. Hundert. gedancken im geringſten an. Er erkenne zwar die Unumbgaͤnglichkeit des Todes / wiße aber dar - neben / daß er / aus Goͤttlicher ſonderbaren Ver - haͤngnus / das hunderte Jahr gewiß erleben / ein ſanftes End nemmen / und mit guter Vorberai - tung ſein Leben ſchließen werde. Und ſovil aus diſes vornemmen Edelmans Buͤchlein. Joannes Crügerus, in der 50. Frag ſeines Tugend-Gar - tens / handelt auch hievon / und beweiſet / daß eben durch die Maͤßigkeit / und guete Lebens-Art / ei - ner alt werden koͤnne / als wie Galenus, der 170. Jahr alt worden / und ohne Kranckheit / allein von Alter aus gezehret / ſanfft geſtorben iſt. Be - nedictus Pererius, ſagt Er / erzehle ſiben Urſachen / warumb die Patriarchen (davon die 57. Frag unſers 3. Hundert auch zu ſehen) ſo alt worden: 1. wegen des gueten Zueſtands ihres Leibs / 2. Nuͤchterkeit / 3. gueter Speiſe / 4. Wißenſchafft der Kraͤuter Kraͤfften / 5. des Himmels Einfluß / 6. vermehrung des Menſchlichen Geſchlechts; und 7. Erfuͤndung gueter Kuͤnſten. Aus wel - chen Urſachen beſagter Crügerus ihme inſonder - heit die Nuͤchter: oder Maͤßigkeit / belieben laſt. Das Leben beſtehet in der Waͤrme / und Feuchte: Was nun wider derſelben temperatur iſt / und ſie ſchwaͤchet / das ſchneidet etwas von des Lebens Faden ab: Hergegen / was zu derſelben erhal - tung ſonderlich dienet / des Lebens Gewebde er - taͤngern wird. Und diſen Nutzen hat man davon /Twann290Die 55. Frag / des 4. Hundert. wann man maͤßig / und ordenlich lebet. Syrach ſagt ausdrucklich / Cap. 31. v. 30. Der Wein bringe vil Leute umb. Und im 37. v. 34. (ſo in dem Teutſchen das 38. Capitel iſt) / vil haben ſich zu todt gefreßen. Wer aber maͤßig iſt / der le - bet deſto laͤnger. Man hat es aus der Erfah - rung / daß Mancher / der immer baufaͤllig gewe - ſen / die Aertzte / und Arzneyen brauchen muͤeßen / und deßwegen / daß Er nicht lang leben werde / man vermeint hat / hernach / durch abbrechung an Speiß / und Tranck / ſich fein befunden / keiner Aertzte / des Aderlaßens / und dergleichen / ſon - derlich mehr bedoͤrft / und auff ein hohes Alter / gleichſam wider Maͤnniglichs vermueten / kom - men iſt. Theils kommen etwan auff dieſe Welt / wann die Eltern alberait bey zimlichem Alter / und etwan krancken / oder ſchwachen Leibs ſeyn. Wann dann ſolche hernach in der Jugend uͤbel erfrieren / in der Fremde / bey Hoff / auff den Schu - len / bey Verſchickungen / und dergleichen Gele - genheit / unordenlich leben muͤeßen / zum theil auch ſelber freywillig mit eßen / und trincken / ſich uͤberladen / und davon / bey zimblichem Alter / und abnemmenden Kraͤften / nicht abzuſtehen be - geren; ſo iſt ſodann kein Wunder / daß Sie nicht allein ſtaͤts kranck ſeyn; ſondern auch vor der Zeit ſterben. Dann mit zunemmenden Alter / mueß das Gewicht / und die Maß / an Speiß / und Tranck / abnemmen; und ſolte es nur einSuͤplein /291Die 56. Frag / des 4. Hundert. Suͤplein / oder Ey / oder / ſonderlich Abends / gar gefaſtet ſeyn; weil ſich noch da immerzue Schwacheiten / wegen des vorigen Lebens / befin - ben.

Die 56. Frag. Werden die Heyden / ſo bey ihren falſchen Goͤttern ſchwoͤren / und den Eyd nicht halten / wann Sie deßwegen geſtrafft werden / von Gott / oder dem Teufel / geſtrafft?

JN unſerem Erſten Hundert / iſt die dritte Frag geweſen / Warumb die Heyden Bilder / und Goͤzen / verehret haben? Solche nun haben ſie fuͤr Goͤtter ge - halten / Jhnen gewiße Nahmen gegeben / und bey denſelben auch / wann Sie untereinander etwas zu handlen / oder ſonſten zu verrichten gehabt / ge - ſchworen; bißweilen aber auch den Eyd nicht gehalten; und deßwegen entlich hart geſtrafft worden ſeyn; wie man deßen hin und wider exem - pel / bey den Scribenten / findet. Daher dieſe deine vorgelegte Frag / ſonders Zweifels / nicht unzeit - lich / entſtanden iſt. Darauff dann iezt die Ant - wort erfolget; daß man dem Teufel / ſolchen Mein-Eyd / und andere der Heyden Laſter / aus aignem Eyfer / und Willen / zu ſtraffen / deßhal - ben nicht zueſchreiben kan / weil Er die Arme Leut ſolches uͤbel zu begehen / ſelber reizet / und antrei - bet. Und iſt daher zu ſchließen / obwoln die Hey - den / im Schwoͤren / des wahren GOttes verfeh -T ijlet;292Die 56. Frag / des 4. Hundert. let; dieweil Sie aber die Einbildung haͤtten / daß Sie den wahren Gott verehrten / deßwegen haben Sie mit ſolchem Wahn / oder Einbildung / ſich verbunden / die Wahrheit in dem Eyd zu ſagen; und wann Sie ſolches nicht gethan / ſondern die Unwahrheit geſagt / und alſo Mein-Eydig woꝛ - den / Jhnen ſelbſten die Straff des wahren Got - tes aufferladen. Dann die Heyden wider den wahren Gott ſuͤndigen 1. in dem Sie bey ihren Goͤtzen ſchwoͤren / im 2. Buch Moſis / Cap. 23. v. 13. Joſuæ am 23. v. 7. und zum 2. weil Sie betruͤegen / es geſchehe gleich im Eydſchwoͤren / oder ohne daſſelbe / beym Jeremia / Cap. 5. v. 7. D. VVolfg. Frantzius diſp. 3. ex Deuteron. th. 124. ziehet hieher / was Auguſtinus ſerm. 28. de verbis Jacobi, Nolite jurare, ſchreibet / und ſa - get: Vil werden in diſem betrogen / und vermei - nen / wann das nichts iſt / dardurch Sie ſchwoͤren / daß ſie das Laſter des Mein-Eyds nicht bege - hen. Du biſt gaͤntzlich ein Mein-Eydiger / die - weil du bey deme / ſo du fuͤr heilig helſt / falſch ſchwoͤreſt / du ſchwoͤreſt vor Gott. Der Stein hoͤret dich nicht / wann du redeſt: aber Gott ſtraf - fet dich / wann du betruͤegeſt. Dann obwoln ein Heidniſcher Goͤtz nichts iſt / und vor Menſchli - chem Gericht / wann Einer zum Zeugen etwas / ſo nicht verhanden / anziehet / derſelbe verlachet / und nicht geſtraffet wird; So hat es aber vor GOttes Gericht eine andere Mainung damit. Und293Die 56. Frag / des 4. Hundert. Und dieweil man nicht auff die Eitelkeit deßen / bey dem man ſchwoͤret; ſondern auff die trin - gende Urſach / und den Vorſatz der Schwoͤren - den / aigentlich zu ſehen: Deßwegen ſo ſchließet gedachter H. Auguſtinus epiſt. 154. an Publico - lam, ſo auch dem Geiſtlichen Recht Cauſa. 22. qu. 1. c. 16. einverleibt iſt / daß es den Chriſten erlaubt ſeye / zu beſtaͤttigung der Burgerlich: und Rechtmaͤßigen Verhandlungen / oder Con - tract en / von den Heyden dergleichen Eydſchwuͤr zu begehren / und anzunehmen. Wie es dann auch mit den Juden alſo gehalten wird / die ihr aigne Eydsformul haben; die auch / wann Sie falſch ſchwoͤren / fuͤr Mein-Eydig gehalten / und deß - wegen geſtraffet werden. Sihe die erneuerte Oꝛd - nung etlicher Puncten / belangend den Gerichtli - chen Proceß des Keyſerlichen Cammergerichts / zu Speyer An. 1538. aufgericht / §. Form / und Ordnung des Juden-Eyds.

Welche Urſach / ſo wol im ſchwoͤren / als in be - ſtraffung des Mein-Eyds / man auch auff die Tuͤrcken / und Mahumetaner / ziehen kan.

Dieſes iſt noch zu mercken / Obwoln der Teu - fel / bey den Abgoͤttiſchen Heyden / es ſo weit ge - bracht / daß Sie die Menſchen / und ſo gar ihre aigne Kinder / geſchlachtet / und aufgeopfert ha - ben; und ſolcher Gebrauch auch noch in Ame - rica / als die Hiſpanier dahin gelangt ſeyn / ver - handen geweſen; Das iedoch etliche verſtaͤndigeT iijHeyden294Die 56. Frag / des 4. Hundert. Heyden des Teufels Betrug / der ein Moͤrder iſt von Anfang / Johann. 8. v. 44. vermerckt / und deßwegen / was Er bevolhen / nicht allwegen ge - than haben. Wie man dann liſet / als Pelopidas geheißen worden / eine rothe Jungfrau auffzu - opfern / Er darfuͤr ſeine rothfaͤrbige Stueten: der Roͤmiſche Koͤnig Numa Pompilius, an ſtat der Koͤpff / die Er / aus des Teufels / oder Ora - culi, willen / oder Bevelch / opfern ſollen / Zwibel - Haͤubter genommen; und Alexander, deme das Oraculum, nach erhaltenem Sieg / einen Men - ſchen / ſo ihme am erſten begegnen wuͤrde / zu opfern bevolhen / und aber ein Eſeltreiber / mit ſei - nem Eſel ihme zu erſt vorkommen / Er den Eſel / und nicht den Menſchen / geopfert hat. Daher Theils der Zauberer / die ſich doch fuͤr Chriſten ausgeben / blinder ſeyn / als beſagte Heyden / in deme Sie des Teufels Betrug / als eines Feinds deß gantzen Menſchlichen Geſchlechts / nicht er - kennen wollen / wann Er Sie heißet der Kindlein in Mutter Leib Hertzlein zu nemmen / und Jhnen einbildet / daß ſolche ſo vil Krafft haͤtten / daß Sie bey Nachts / wann die Haußvaͤtter ſtarck ſchlaf - fen thaͤtten / frey ſtehlen moͤchten / und nicht er - wiſcht werden koͤnten: und alſo hiedurch auff ein mal zween Todtſchlaͤg / namlich an der ſchwan - gern Mutter / und dem Kinde / begehen. Und ſihet man aus dem beſagten / was fuͤr heylige / und ge - rechte Gericht / vor Zeiten / die Juden / vor denHeyden295Die 57. Frag / des 4. Hundert. Heyden gehabt haben: und was fuͤr heylige / und reine Oracula der Propheten / Evangeliſten / und Apoſtel / auch wir haben. Dann unſere Religion auff die Schrifft / ſo vom Schoͤpfer Himmels / und der Erden / von oben herab / geoffenbaret woꝛ - den / gegruͤndet iſt. Da hergegen / vor Zeiten / der Teufel aus ehrinen Ochſen / und auff andere Weiſe / und Wege / den Befragenden Antwort gegeben / ſo man Oracula genant hat.

Die 57. Frag. Was ſeyn Traditiones?

ES ſeyn ſolche Sachen / die / durch lange Hand / von den Vorfahreu / auf ihre Nachkom̃en / gelanget ſeyn: oder / es ſeyn unbeſchribene Erzehlungen / ſo man von hoͤren ſagen hat. Theils nennen Sie das unge - ſchribne Wort GOttes / und halten ſolche dem geſchribnen gleich. Wie dann alberait / zu der Apoſtel Zeit / man die Chriſten / mit dergleichen traditionibus, als ob ſie von den Apoſteln weren herkommen / hat irꝛ machen wollen; weil Chri - ſtus / und die Apoſtel / vil gethan / geredt / und ge - lehrt / ſo nicht ſchrifftlich auff gezeichnet verhan - den; wie aus dem 25. verſ. des lezten Capitels S. Johannis / und der 2. Epiſtel S. Pauli an die Theſſalonicher / Cap. 2. v. 15. zu erſehen. Dar - fuͤr Er aber vorher daſelbſt; und zun Coloßern am 2. v. 4. 8. warnet. Daß folgender Zeit auch die Jenige / ſo durch die H. Schrifft uͤberwiſenT iiijwor -296Die 57. Frag / des 4. Hundert. worden / auff die Traditiones ſich bezogen / oder zu denſelben ihre Zueflucht genommen / erſcheinet aus des Irenæi 3. Buch adverſ. Valent. & Sim. Es erzehlet Baſilius folgende Traditiones, ſo ohne Schrifft angenommen worden / als 1. die Jenige mit dem Zeichen des Creutzes zu bezeichnen / die auffden Nahmen unſers HErꝛen JEſu Chriſti ihre Hoffnung haben / 2. ſich gegen Morgen zu wenden / in dem wir betten / 3. die Anruffungs - Wort / in dem das Brot / und der Kelch / beym H. Abendmal / gewiſen werden / 4. das Tauff - Waßer / und das Oel der Salbung / und den / ſo getaufft wird / zu ſegnen / 5. das Oel anſtreichen / 6. den Menſchen im Tauff 3. mal eintauchen / 7. dem Teufel / und ſeinen Engeln / im Tauff ab - ſagen / 8. auff einem Sabbathtag das Gebett ſie - hend verꝛichten / 9. die Knie beugen / und wider auffrichten. Siehe von dergleichen Traditioni - bus, oder ungeſchribnen Wort / auch Herm. So Zo - menum lib. 2. hiſt. Eccleſ. cap. 1. Ob nun wol ge - dachter Baſilius ſagt / daß Er die Lehren / ſo in der Kirchen behalten / und erklaͤret werden / ſo zum Theil aus der geſchribnen Lehr / zum Theil aus der Apoſtoliſchen tradition an uns gelangt / in geheim / annehme / weil beede gleiche Krafft zur Gottſeeligkeit haben / auch denſelben niemand wi - derſpreche / der nur ein wenig in den Kirchen Ge - ſaͤtzen erfahren ſeye: Gleichwol thuet Er bald ſich ſelbſt erklaͤren / daß Er mehr der Schrifftzuaig -297Die 57. Frag / des 4. Hundert. zuaigne / und gebe / und wolle / daß alles nach der Schrifft examini rt / oder erforſchet werde; in dem Er alſo darzue ſezt: Man mueß alles Wort / oder Sach / beſtaͤttigen mit dem Zeugnus der H. Schrifft / zur Gewißheit zwar / und Vol - kommenheit der Frommen / zu ſchamrotma - chung aber der Boͤſen: Und wie ſeine Wort / beym D. VVolfg. Frant Zio diſp. 3. ex Deuter. th. 139. ferner lauten. Der auch th. 140. ſagt / man koͤnne / uͤber das / nicht laͤugnen / daß Apoſtoliſche Traditiones, ſo in einer einigen Sach / offt wider einander ſeyn / herfuͤr gebracht werden / als wie Petri, und Pauli, von haltung der Oſtern am Sontag / poſt lunam decimam quartam; des Apoſtels Iohannis, und Philippi, eben von Bege - hung des Oſter-Feſts ad decimam quartam lu - nam. Und gibt Er deßwegen th. 141. diſe Re - gel / daß ein iedes ungeſchribnes Wort / oder Tra - dition, welches Autoris nahm auch dieſelbe haben mag / nach der Bibel muͤeße betrachtet werden; und wann Sie mit dem geſchribnen Wort Got - tes nicht uͤbereinkommet / gaͤntzlich / als ein Uns fuͤrgehaltener Betrug / hinweggeworffen / und verflucht werden. Dann es keines wegs geſche - hen kan / daß die Apoſtel / aus einerley Geiſt / ein anders geſchriben / und einanders zu halten muͤndlich ſolten verfaſt haben; wann diſes lezte - re / mit dem beſchribnen nicht uͤbereinſtimmen ſol - te. Chriſtus ſagt Johannis am 18. verſ. 20. T vEr298Die 57. Frag / des 4. Hundert. Er hab allezeit gelehrt in der Schuel / und im Tempel / da alle Juden zuſammen kommen / und hab nichts im verborgen geredt. Seinen Apo - ſteln / und Juͤngern hat Er geboten / deßen nichts / ſo Sie von Jhme gehoͤrt / heimlich zu halten / ſon - dern offentlich zu predigen / Matth. 10. v. 27. (Sihe diſtinct. 8. c 9. Si ſolus Chriſtus eſt audien - dus &c.) Und obwol Clemens Alexandrinus lib. 1. Stromat. ſchreibt / die Apoſtel haben etliche ge - heime Sachen gelehrt / wie die Philoſophi, und zu deßen Beſtaͤttigung die Wort S. Pauli, in der 1. Corinth. am 2. v. 6. anziehet: Da wir aber von reden / das iſt dennoch Weißheit bey den Vol - kommenen ꝛc. So ſeyn doch Fertullianus, und Irenæus, ſtarck darwider. Jener widerlegt ſol - ches / mit ſonderbaren Urſachen / de præſcript. ad - verſ. hæreticos; dieſes aber adverſ. hæreſ. lib. 3. c. 2. 3. der auch lib. 1. c. 24. hievon zu leſen. S. Pau - lus ſagt zum Galatern am 1. v. 8. So auch wir / oder ein Engel vom Himmel / euch wuͤrde Evan - gelium predigen anders / denn daß wir Euch ge - prediget haben / der ſey verflucht. Welchẽ Spruch S. Auguſtinus, und andere Vaͤtter / von der Lehr / welche in der Schrifft iſt verfaſt / auslegen. Tra - ditiones enim, quæ in ſcripturis non extant, nec in - de deduci poſſunt, præter, & contra ſcripturam ſunt. Was anbelangt S. Paulus ob angedeu - ten Spruch in der 2. an die Theß. c. 2. v. 15. Hal - tet an den Satzungen / die ihr gelehrt. ſeyd / es ſeydurch299Die 57. Frag / des 4. Hundert. durch unſer Wort / oder Epiſtel; ſo iſt zu wißen / daß / eben in demſelben Capitel / Er warnet / daß man ſich nicht leichtlich ſolte bereden laßen / Er hab dieſes / oder jenes gelehrt / oder bevolhen. So wer es auch gar ein ungereimte Folgerey / von ei - nem Theil / auff daß gantze zuſchließen: S. Pau - lus habe die Theßalonicher vermahnet / ſeine muͤndliche / und ſchrifftliche Træditiones zu hal - ten / weil in denſelben / wie auch in beeden an Sie geſchribnen Brieffen / nicht alles begriffen / was Er bey Jhnen muͤndlich gelehrt / und angeord - net: Deswegen ſo ſeye / in allen Epiſteln S. Pau - li / in dem Evangelio / und Geſchichten der Apo - ſtel / ja in der gantzen Bibel / nicht alles begriffen / was Chriſtus / die Apoſtel ſamtlich / und S. Pau - lus / von allen nothwendigen Glaubens-Pun - cten / und Gottes-Dienſten / gelehret haben. Aber hievon kanſtu ein mehrers in der Gottes-Gelehr - ten Streit-Schriften / auch von den Canonibus Apoſtolicis, in dem Geiſtlichen Recht / diſt. 16. und von dem Oberwenten Spruch B. Baſilii, diſtinct. 11. c. 5. Jtem / was die Roͤmiſche Kirch / von Con - ciliis, und Andern / annehme / und halte / die di - ſtinct. 15 c. 3. Sancta Romana Eccleſia; item / was pro Traditionibus, in des D. Iohan. Auguſtini Pa - ſtorii, Ann. 1659. aus gegangner Continuation des Europæiſchen Flori, §. 50. p. 417. ſeqq. und p. 427. ſeqq. ſtehet.

Die300

Die 58. Frag. Was wird fuͤr eine Ordnung der Buͤcher des alten Teſtaments gehalten?

JN des Pagnini Lateiniſcher Ver - dolmetſchung / wird diſe Ordnung gehalten 1. die Buͤcher Moſis / 2. Jo - ſuæ / 3. der Richter / 4. Ruth / 5. zwey Buͤcher Samuels / 6. zwey Buͤcher der Koͤnigen / 7. zwey der Chronick / 8. 1. Eſdræ / 9. eins Nehemiæ (Hiob) 10. Pſalter / 11. Sprichwoͤrter / 12. Pre - diger Salomonis / 13. Hohelied Sal. 14. E - ſaias / 15. Jeremias / mit den Klagliedern / 15. Ezechiel / 16. Daniel / 17. und die zwoͤlff kleinere Propheten. Und dieſe allein ſeyn Canoniſch: Die uͤbrigen hin und wider eingebracht / haben nicht gleiches Anſehen mit den vorgehenden / als die uͤbrigen Buͤcher Esdræ / Tobias / Judith / die Weißheit / Syrach / Baruch / und die Buͤcher der Maccabæer &c. Jn dem Hebræiſchen aber wird diſe Ordnung der bewehrten Buͤcher gehal - ten im 1. Theil ſeyn die 5. Buͤcher Moſis mit dem Anhang der Feſtbuͤcher; das hohe Lied / Ruth / Klaglieder / Prediger / und das Buech Eſther. Jm 2. Theil / oder Abtheilung / ſeyn Joſua / der Richter. 2. Samuelis / und ſovil der Koͤnige. Jn der dritten die groͤßere / und kleinere Propheten. Die Groͤßere / als Eſaias / Jere - mias / Ezechiel / (dann die Thalmudici den Da -niel301Die 58. Frag / des 4. Hundert. niel aus ihrer Zahl aus gemuſtert haben) wer - den deßwegen alſo genant / weil ihre Predigten / und Weißagungen / weitlaͤuffiger / als der An - dern / ſeyn. Unter den Kleinern / deren Schrif - ten kuͤrtzer / und kleiner / als der Obern / ſeyn 12. als / Hoſeas / Joel &c. Und dann ſeyn in der vierten Abtheilung / der Pſalter / die Sprichwoͤr - ter / Job / Damel / Esdras / Nehemias / und die 2. Zeitbuͤcher / oder 2. Buͤcher der Chronick. Was die obernante Feſtbuͤcher anbelangt / als ein Anhang der erſten Abtheilung / ſo leſen die Juden daß hohe Lied Salomo auff dem Feſt Pe - ſach, den 14. Aprilis: an dem Feſt Schebuoth, oder Pfingſten / daß Buͤchlein Ruth: An dem Feſt der Lauberhuͤtten / den Prediger Salomo; die andere / zu andern Feſtzeiten. Die Klaͤglie - der werden den 9. Heumonats geleſen / als / auff welchem Tag / der erſte / und andere Tempel zu Jeruſalem verbrant worden; daß Buͤchlein E - ſther aber den 14. und 15. Hornung / zur Ge - daͤchtnus der Wunderbaren Erloͤſung / ſo Gott der HErꝛ / den Juden / zur Zeit des Perſiſchen Koͤnigs Ahasveri, oder Xerxis, gethan.

Die fuͤnff Buͤcher Moſis / des Manns Got - tes / und der Jſraeliten / oder der Juden / Heer - fuͤhrers / Herzogs / und Geſatzgebers ſeyn gnug - ſam bekant.

Daß hohe Lied wird Canticum Canticorum, daß iſt das allerfuͤrtrefflichſte / und Koͤnigliche /unter302Die 58. Frag / des 4. Hundert. unter allen Liedern / oder Geſaͤngen / genant; zum Unterſcheid / oder in Vergleichung anderer Lie - der / ſo der Koͤnig Salomo gemacht 1. Koͤnig. 4. v. 32. und welches allein wuͤrdig geachtet wor - den / unter die guͤltige Bibliſche Buͤcher zu ſetzen; das vol Geheimnußen / und anders / als die Wort lauten / zu verſtehen; und deßwegen den Juͤnglingen / bey den Juden / vor dem 30. Jahr ihres Alters / zu leſen nicht erlaubt iſt; gleich wie auch das 1. Cap. des 1. Buchs Moſis / auch das 1. und 4. Cap. des Propheten Ezechielis. Und hat 8. Capitel.

Daß Buͤchlein Ruth / ſo 4. Capitel / hat von der Moahitin Ruth aus den Nachkoͤmlingen der Toͤchter Loths / den nahmen; welche in ihrem Vatterland Moab ſich an der Jſraelitin Noemi andern Sohn verheuratet / und / nach ſeinem To - de / mit Jhr / zur Zeit der Richter / ins Juͤdiſche Land gezogen / daſelbſt zum Ehemann den Boaz bekommen / und des Davids Ur-Anin worden iſt.

Die Klaglieder / oder Lamentationes, oder Threni, ſo 5. Capitel haben / werden ins gemein dem Propheten Ieremiæ zugeſchriben / wegen der wuͤſt ligen den Statt Jeruſalem / und des hinweg gefuͤhrten Volcks.

Des Predigers / ſo 12. Capitel hat / Autor wird der Koͤnig Salomo genant; davon in der 1. Frag unſers 1. Hundert gehandelt worden.

Die303Die 59. Frag / des 4. Hundert.

Die Eſther war eine Juͤdiſche Jungfrau / de - ren Eltern / under dem Koͤnig Nebucadnezar / auch in die Babylomſche Gefaͤngnus hinweg ge - fuͤhret worden / die Perſen nanten Sie Eſther / oder Aſtrum, oder ein ſchoͤn leuchtenden Stern / oder die ſchoͤnſte. Und ward Sie des Koͤnigs Ahasveri, oder Xerxis, Gemahlin. Jm Hebræi - ſchen Text hat Jhr Hiſtoria 10. Capitel. Daß uͤbrige iſt darzue kommen / und nicht Canoniſch. Und hat ſich ihr Geſchicht zugetragen / als die Jahr der Juͤdiſchen Gefaͤngnus voruͤber waren / und beſagter Koͤnig Xerxes wider aus Grichen - land nach Haus / in Perſien / gekehret hatte.

Die 59. Frag. Was hat es fuͤr eine Gelegenheit mit den Propheten / und zu welcher Zeit haben Sie gelebt?

DJe Propheten werden auch Se - her genant / als welche verwunderliche Sachen / ehe Sie geſchahen / aus Goͤtt - licher Offenbarung / vorher geſehen / und verkuͤn - diget haben. Die Hebræiſche Lehrer wollen / aus der H. Schrifft / beweiſen / daß 48. Propheten / oder Weißager / und Prophetin / geweſen / deren vil keine Buͤcher nach Jhnen verlaßen / als Gad / Nathan / Elias / Eliſæus: Etlicher Schriften ſeyn auch nicht mehr verhanden / als die 2. Buͤ - cher Jehu / von den Geſchichten des Koͤnigs Jo - ſaphat / im 2. Buch der Chronick am 20 / 34. Und304Die 59. Frag / des 4. Hundert. Und dieweil die Propheten nicht allein Goͤttliche Offenbarungen gehabt; ſondern auch fuͤrtreff - liche Lehrer der Kirchen Gottes geweſen; deßwe - gen wird der Naͤhm Prophet fuͤr einen ieden Leh - rer der Kirchen / und Prediger genommen / der mit Goͤttlichen Sachen umgehet. Alſo wird vom Hoffmeiſter Obadia, im 1. Buch der Koͤnige / am 18. Cap. v. 4. geſagt / daß Er / zur Zeit des Koͤ - nig Achabs / hundert Propheten verborgen / und geſpeiſt habe. Daſelbſten auch 450. Lugen-Pro - pheten / welche den Goͤtzen geopfert / gedacht wird; da dann das Wort Prophet nicht von ſolchen vortrefflichen Weißagern / ſo von GOtt darzue genommen geweſen / oder die Goͤttlichen Geiſt / und Eingeben gehabt; ſondern von einem ieden Lehrer / Er habe nun wahr / oder falſch geſagt / oder geredt / verſtanden wird.

Daͤmit wir aber auff die Propheten / und zwar die Groͤßere erſtlich / und inſonderheit / kommen / ſo machet den Anfang unter Jhnen Eſaias / als der / vor Andern / von Troſt / und ſchoͤnen Spruͤchen / gantz vol iſt. Er war ein Sohn Amos / den Etliche einen Brueder des Amaſiæ geweſt zu ſeyn vermueten / daß Er alſo nicht allein aus dem Stammen Juda / ſondern auch des Koͤniglichen Geſchlechts / geweſen were. Er hat das Propheten Amt under 5. Koͤnigen in Juda gefuͤhret / namblich under Vzia, Iotham, Achaz, Hiskia, und Manaſſe; daß Er alſo garalt305Die 59. Frag / des 4. Hundert. alt worden ſeyn mueß. Und hat Er nicht allein des Samaritaniſchen / oder Jſraelitiſchen Reichs / Undergang; ſondern auch die Hinweg - fuͤhrung der zehen Staͤmme Jſraels / durch den Salmanaßer / in Aßyrien / erlebt. Seine Pro - pheceyung hat 66. Capitel / in welchem Er mehr / als Andere / von Chriſto dem HErꝛen geweißa - get hat / und ſo klaͤrlich / daß es ſcheinet / Er nicht einen Propheten / ſondern Evangeliſten / abge - ben habe; und bey dem bittern Leyden / und Ster - ben Chriſti gegenwaͤrtig geweſt were. Under dem Koͤnig Hißkia war Er ſonderlich in hohen Ehren; aber / nach deßelben tode / hat ſein Sohn / der Koͤ - nig Manaßes / Jhn / dem Eſaiam / mit einer See - gen von einander ſchneiden laßen / wie die Juden einhellig ſagen / auch Lyra mit uͤbereinſtimmet / dieweil Er des Koͤnigs Abgoͤtterey herzhaftig geſtrafft hat.

II. Jeremias war des Prieſters Hilkiæ Sohn / und aus dem Stammen Levi buͤrtig. Er hat auch under 5. Koͤnigen in Juda / nach dem alberait die zehen Staͤmme Jſraels in die Ge - faͤngnus hinweg gefuͤhrt geweſen / gelebt / nam - lich under Joſia / Jehoachaz / Jehojakin / Jeho - jachin / und Zedekia / uͤber die hundert Jahr / nach dem Propheten Jſaia / biß zu der gaͤntzlichen Zer - ſtoͤrung des Juͤdiſchen Reichs / und des Tempels zu Jeruſalem. Hatuͤber die 40. Jahr lang ge - lehrt / under den Koͤnigen / und hernach noch inUdem306Die 59. Frag / des 4. Hundert. dem Lande Juda 37. und alſo in allem auff die 77. Jahr. Zur Zeit des beſagten lezten Koͤ - nigs Zedekiæ iſt Er 3. mal ins Gefaͤngnus ge - legt worden. Als der Koͤnig Nebucadnezar Je - ruſalem erobert / und der Koͤnig Zedekias umb - kommen / hat Er bevolhen / daß es den Propheten Jeremiæ frey ſtehen ſolte / zu den Gefangenen Juden in Babel zu gehen / oder bey den uͤberbli - benen im Juͤdiſchen Lande zu verbleiben; welches leztere Er erwoͤhlet. Dann der Oberſte uͤber das Babyloniſche Kriegsheer / der Nebuſaradan / hat Jhme einen Zehrpfenning verehrt / und aus der Gefaͤngnus erlediget; hat ſich hernach zum Gedalia gehalten / und im Juͤdiſchen Lande ge - wohnet: iſt aber / von den uͤberblibnen Aufruͤhri - ſchen Juden / ſo ſich in Egypten begeben / ſamt ſeinem Schreiber / dem Baruch / auch dahin ge - ſchlept worden; und dieweil Er daſelbſt ihre Ab - goͤtterey geſtrafft / iſt Er / wie Hieronymus bezeu - get / von denſelben geſteiniget worden. Seine Propheceyung hat 52. Capitel.

III. Ezechiel war ein Sohn des Prieſters Buzi / welcher / als die Statt Jeruſalem / von den Babylomern / erobert / oder aber under dem Koͤ - nig Iehonia, ſo auch Iehojachin hieße / nach Ba - bel gefuͤhret worden; wiewol damalen zum Pro - pheten-Amt noch nicht beruffen / ſondern erſt im 5. Jahr des gefangnen Iechoniæ, darzue erwoͤhlt. Und hat Er ſeine Zeit / mit Weißagungen widerden307Die 59. Frag / des 4. Hundert. den Koͤnig Pharaonem / die Statt Tyrum / Moab / &c; auch mich Vertroͤſtung der wider Aufferbauung der Statt Jeruſalem / und des Tempels / in der beſagten Babyloniſchen Ge - faͤngnus / zugebracht. Seine Predigten / und Weißagung / ſo im 48. Capiteln begriffen / ſchei - nen Uns etwas dunckel / und ſchwer zu verſtehen; darinnen aber unterſchiedliche ſchoͤne Spruͤche / ſo deutlich genug / ſeyn.

IV. Daniel / den zwar die Juͤdiſche Rabinen / wie oben qu. 58. angedeutet / aus der Zahl der Propheten aus gemuſtert / weil Er ihrer Gottlo - ſigkeit / und vergebner Hofnung auff den zukuͤnf - tigen Meßiam / zuwider iſt. Dann Er erweiſet nicht allein / daß der Meßias / oder der Welt Heyland / kommen werde (welches alle Prophe - ten thun); ſondern beſchꝛeibt auch die gewiße Zeit / wann Er kommen / und das Werck der Erloͤſung volbringen werde; alſo kein anderer Meßias / außer der ſeiner Zuekunfft beſtimten Zeit / zuge - warten; der dann kommen ſollen / nach der Ba - byloniſchen Gefaͤngnus / als die Statt Jeruſa - lem wider erbauet geweſen / ſamt dem Tempel. Es hat aber Daniel der Erſcheinung des Meſ - ſiæ / und wehrung der Statt / eine gewiße Zeit / namlich 70. Wochen / das iſt 490. Jahr / be - ſtimt / deren Ende ſeyn ſolte mit wider Zerſtoͤ - rung der Statt Jeruſalem / ſo durch die Roͤmer hernach geſchehen. Es war Daniel aus dem Koͤ -U ijnig -308Die 60. Frag / des 4. Hundert. niglichen Geſchlecht / und / mit anderen Gefange - nen / im dritten Jahr des Koͤnigreichs Jehojakim hinweggefuͤhrt; gieng ihme auch / under den Ba - byloniſchen Koͤnigen / nicht zum beſten: Aber / als das Koͤnigreich an den Darium gelangte / ſo hatte Er es under Jhme / und hernach under Cyro, guet. Sein Buͤechlein hat 12. Capitel.

Die 60. Frag. Warum haſtu nicht auch derkleinen Propheten Lebens gedacht?

DJe Zeit iſt mir zu kurtz worden; daher ich es bey den vier Groͤßern ver - bleiben laßen. Es folgen aber iezt die angedeute 12. Kleinere / als:

I. Hoſea / welcher gelebt zun Zeiten der Koͤ - nige in Juda / Uzia / Jotham / Achaz / und Hiſ - kia; und der Koͤnig zu Samaria / Jeroboam des Andern / Zacharia / Sallum / Menachem / Pekaia / Peka / und Hoſea / und hat alſo vil Jahr lang / und ſonderlich wider die Boßheit / und Ab - goͤtterey Ephraim / das iſt des Koͤnigreichs Sa - maria / gepredigt / und demſelben ſeinen Under - gang verkuͤndigt; wie Er dann erlebt / daß die ze - hen Staͤmme Jſraelis in die Aßyriſche Gefaͤng - nus hinweg gefuͤhret worden ſeyn. Seine Pro - phecey hat 14. Capitel.

II. Joel hat / wie aus ſeinen Predigten er - ſcheinet / vor der erſten Zerſtoͤrung Jeruſalem gelebt; deßen geiſtreiche Prophereyung bey denLa -309Die 60. Frag / des 4. Hundert. Lateinern 3. Capitel / bey den Hebræern aber 4. hat.

III. Amos / war in ſeiner Jugend ein Hirt / unter den Vieh-Hirten aus Thekoa / ſo ein Dorff anderthalbe Meilen von Jeruſalem / im Stam - men Benjamin gelegen / daſelbſt es herꝛliche Viehweiden gehabt. Er hat under den Koͤnigen Uzia / im Juͤdiſchen / und Jeroboam dem An - dern / im Samaritaniſchen Lande / in die 40. Jahr / ehe die zehen Staͤmme / aus Samaria / in Aßyrien hinweg gefuͤhrt ſeyn worden / gelehrt; und iſt / wegen ſeiner ſcharffen Predigten / auff Bevelch des Koͤnigs Jeroboam / durch den Prie - ſter Amaſiam zu Bethel / aus dem Koͤnigreich Jſrael / ins Juͤdiſche Land / vertriben / ja von Jh - me / wie die Alten geglaubt / mit einer Stangen gar umgebracht worden. Hat 6. Capitel.

IV. Abadias hat wider die Edomiten ge - weißaget / welche ihrer gebundenen Bruͤeder / der Juden / als Sie hinweg gefuͤhret worden / geſpot - tet / und zugleich mit den Feinden die Haͤuſer / und daß uͤbrige / zu Jeruſalem getheilet / daß es alſo ſcheinet / Er zur ſelbigen Zeit gelebt habe. Seine Propheceyung hat ein Capitel.

V. Jonas war aus der Statt Jath-Haje - phar / in dem Stammen Zabulon. Theils wol - len / Er habe under dem Koͤnig Jerobeam in Jſrael; Scaliger aber / under dem Koͤnig Joas / gelebt. Hernach aber iſt Er / aus dem JuͤdiſchenU iijLan -310Die 60. Frag / des 4. Hundert. Lande / nach Ninive / da der Aßyriſchen Koͤnige Hoffhaltung war / daß Er dem Koͤnig (ſo der Zeit Rechnung nach / ſelbiges mal der Sarda - napalus / der lezte Koͤnig in Aßyrien / geweſen) / und ſeinen Underthanen / wann Sie nicht Buͤeße thaͤtten / den Untergang verkuͤndigen ſolle / ge - ſant worden. Daran Er anfangs nicht gewolt / ſondern gen Tharſum geflohen; aber von einem Walfiſch verſchlungen / auff die 250. Meilen gefuͤhret / und in der Enge des Euriniſchen Meers / auff daß Geſtade / wie Joſephus lib. 9. an - tiq. c. 9. bezeuget / aus geſpeyet worden; von dan - nen Er uͤber die 300. Meilswegs / durch gantz klein Aſien / biß in das groͤßere Aſien / darinn Ninive gelegen / zuruck gehen muͤeßen; von wel - cher Statt man 170. Meilen nach Jeruſalem rechnen thuet. Ob nun wol / beſagte Statt Ni - nive / auff diſes Propheten Jonæ Predig / Buß thatte; als Sie aber hernach wider in die Suͤn - de gefallen / ſo ward Sie von den Meden erobert / und verwuͤſtet. Hat 4. Capitel.

VI. Micheas war von Mareßa / einem Staͤttlein im Stammen Juda / buͤrtig. Sein Propheten-Amt hat Er verwaltet under 3. Koͤ - nigen in Juda / Jotham / Achaz / und Hiskia / faſt durch 50. Jahr; auch mit ſeinem Augen die Hin - wegfuͤhrung der zehen Staͤmme Jſraels geſe - hen. Hat 7. Capitel.

VII. Nahum ſcheinet geweißaget zu ha -ben311Die 60. Frag / des 4. Hundert. ben nach Hinwegfuͤhrung der gedachten zehen Staͤmme / ein wenig vor der Babyloniſchen Ge - faͤngnuß der uͤbrigen zween Staͤmme / Juda / und Benjamin. Hat 3. Capitel.

VIII. Habacuc ſcheinet faſt hundert Jahr vor der ieztgemelten Babyloniſchen Gefaͤngnus gelebt zu haben; daß Er alſo dem Propheten Daniel / in der Loͤwen-Gruben ſich befindend / kei - ne Speiß hat bringen koͤnnen; wie in den fragmen - tis, oder Stuͤcken Habacuc / und in dem Geſang / warum betruͤbſtu dich mein Hertz / ſtehet: es were dann ein anderer diſes Nahmens geweſen. Hat 3. oder in dem Teutſchen 4. Capitel / wann man das Gebett zur Prophecey hinzue thut.

IX. Sophonias hat geweißaget zun Zei - ten des Koͤnigs Joſiæ / in Juda / nach dem die ze - hen Staͤmme Jſraels hinweg gefuͤhret waren / nicht lang vor der Juden Babyloniſchen Ge - faͤngnus. Hat 3. Capitel.

X. Haggæus / oder Haggai / hat zu Weiſ - ſagen angefangen / im andern Jahr des Perſi - ſchen Koͤnigs Darii nothi, hundert / und ſiben Jahr nach Erledigung aus der Babyloniſchen Gefaͤngnus der Juden; und gelehrt / daß die Herꝛlicheit des andern Tempels / ſo nach gemel - ter Gefaͤngnus / von den Juden / erbauet worden / groͤßer / als des erſten / oder Salomoniſchen / ſeyn werde; nicht zwar wegen des Gebaͤus / ſondernU iiijweil /312Die 61. Frag / des 4. Hundert. weil / in dem lezten / der Verheißene Meßias er - ſcheinen werde. Hat 2. Capitel.

XI. Zacharias hat auch zur ſelbigen Zeit geprediget / und mit dem gedachten Haggæo den Bau des andern Tempels getriben. Seine Pro - pheceyung hat 14. Capitel.

XII. Malachias wird fuͤr den Lezten Propheten von allen gehalten. Wann Er aber nach dem Zacharia geweißaget habe / kan man aigentlich nicht wißen. Dann was Hieronymus an Paulum, und Euſtochium ſchreibet / daß die Juden vermeinen / Er ſeye des Esdræ Schreiber geweſen / daß trifft mit der Zeit nicht zue. Jns gemein helt man darfuͤr / Er habe 200. oder 300. Jahr vor der Geburt Chriſti gelebt. Er ſelber ſagt cap. 2. v. 2. bald wird kommen zu ſei - nem Tempel der HErꝛ / den ihr ſuchet / und der Engel des Bunds / des Jhr begeret. Er hat 4. Capitel.

Die 61. Frag. Was haſtu bey etlichen andern Buͤchern des alten Teſtaments / ſovil die Perſonen / und die Zeit / anbelangt / zu erinnern?

JOſua noch in Egypten gebo - ren / war aus dem Stammen E - phraim / und des Moſis Diener / auch / nach ſeinem Tode / des Jſraelitiſchen Volcks Heerfuͤhrer / nach dem Er zuvor / aus Rephidim / dem zehenden Feldlager (deren dieJſrae -313Die 61. Frag / des 4. Hundert. Jſraeliten / innnerhalb 40. Jahren 42. gehabt) / mit ailff Andern / das Land Canaan zu erkundi - gen / ausgeſendet worden; und mit den Amale - kitern ſtreitend eine Prob ſeiner Kriegs-Wißen - ſchafft gethan hatte. Er iſt im beſagten Land Canaͤan / im 110. Jahr ſeines Alters geſtor - ben; deßen Hiſtoria / ſo faſt 30. Jahr begreifft / in 24. Capitel / verfaßet iſt.

Das Buch der Richter / oder Regenten des Juͤdiſchen Volcks / nach Joſua / in dem Lande Canaan / helt in ſich / wie ſolche Vorſteher die Vaͤtterliche Graͤntzen beſchuͤtzet / die Religion er - halten / und die Strittigkeiten des Volcks ent - ſcheiden; auch daßelbe von der Dienſtbarkeit der Heyden erloͤſet haben; daher Sie auch die Hey - land genant ſeyn worden. Es waren aber nicht ſtaͤtigs aneinander Richter; ſondern / wann das Volck von ihren Feinden erloͤſet worden / oder ein Richter geſtorben / ſo haben ſich die Jſraeliten ihres aignen Rechts gebraucht. Es werden aber der Richter 16. gezehlet. Judas, und Simeon rich - teten miteinander. Die Andern waren / Othoniel / Ehud / Samgar / Debora und Barach / Gi - deon / Abimelech / Thola / Jair / Jephta / Abeſan / Elon / Abdon / Samſon. Zu diſen wird gerechnet Samuel / mit ſeinen Soͤhnen Joel / und Abia / wie auch der Hoheprieſter Eli / noch vor denſel - ben; daß alſo 20. Richter geweſt weren. Wei - len aber des Samuels Soͤhne nicht in ſeine Fueß -U vſtapfen314Die 61. Frag / des 4. Hundert. ſtapfen tratten; deßwegen haben Sie verurſacht / daß das Volck einen Koͤnig begehrt hat. Be - greifft 21. Capitel.

Jn dem 1. Buech Samuelis werden / unter anderm / auch die Geſchichte des Davids beſchri - ben / als Er noch under dem Saul lebte / und von ihme in das Elend verjagt worden: und in dem 2. Buch ſeine Geſchichten / nach des erſten Juͤdi - ſchen Koͤnigs Sauls Todte / als Er / David / das gantze Koͤnigreich in Handen hatte. Das er - ſte Buch hat 31. und das ander 24. Capitel.

Die beede Buͤcher der Koͤnigen begreiffen die Geſchichten der Jſraelitiſchen Koͤnigen / beedes da das Koͤnigreich noch beyſammen / und da es zertrent / und in das Jſraelitiſche / (deßen Haubt - ſtatt Samaria) / und in das Juͤdiſche / oder Je - ruſalemiſche / getheilet war / vom 4. Jahr Salo - monis an / in welchem Er den Tempel dem HEr - ren erbauet / im 480. vom Außgang aus Egyp - ten; und begreiffen eine Hiſtori von 435. Jah - ren.

Die 150. Pſalmen / vom Koͤnig David / und andern hocherleuchten Leuten / durch ſonderlich Eingeben Gottes gemacht / haben die Juͤdiſche Rabbinen / oder Lehrer / in 5. Theil getheilet.

Die Sprichwoͤrter begreiffen die rechte Sit - ten-Lehr / darinn die Tugenden / und Laſter / be - ſchriben werden / denen entweder nachzuſtreben / oder dieſelbe zu fliehen: und zwar in 31. Capi -teln.315Die 61. Frag / des 4. Hundert. teln. Siie werden ins gemein dem hochweiſen Koͤ - nig Salomoni zugeſchriben / daß Er ihr Meiſter ſeye; wie dann auch der Eingang derſelben alſo lautet: Diß ſind die Spruͤche Salomo / des Koͤ - nigs Jſrael / Davids Sohn.

Hiob war gar reich / darneben aber auch fromm / und gerecht / in dem Laͤndlein Uz / oder Edom. Wann er aber gelebt / iſt keine gewißheit verhanden. Es ſcheinet gleichwol / daß Er in ſel - bigem Laͤndlein gewohnet / ehe daßelbe / von dem Eſau / den Nahmen Edom bekommen; und daß er alſo / weil ſelbiges Laͤndlein zu den uralten Zei - ten Uz geheißen / vor dem Jacob / und Eſau / ge - lebt habe: daß dergeſtalt die Dina / des Patri - archen Jacobs Tochter des Hiobs Weib / wie Theils wollen / nicht haͤtte ſeyn koͤnnen. Das Buch hat 47. Capitel.

Esdra / der fuͤrnemſte Prieſter / war in dem Geſaͤtz Gottes trefflich erfahren / ſonſten aus dem Stammen Levi, ſo / nach dem Abfall / under Je - robeam / dem Stammen Judæ angehangen; und zwar aus der Ordnung / und Geſchlecht der Hohenprieſter. Er kam nicht anfangs mit denen aus der Babyloniſchen Gefaͤngnus / under dem Koͤnig Cyro erledigten Juden / nach Jeruſalem / ſondern blibe an dem Koͤniglich Perſiſchen Hoffe / biß auff die Zeit des Koͤnigs Artaſaſtis, oder Artaxerxis, ſo nach dem Dario notho in Perſien regiert hat; welcher Artaxerxes Memor, im7. Jahr316Die 61. Frag / des 4. Hundert. 7. Jahr ſeiner Regierung / den beſagten Esdram ins Juͤdiſche Land geſchickt hat / daß Er den Bau des Tempels / und der Statt / ſo die widerkomme - ne Juden ſchlaͤfferig verrichteten / forttriebe / im 161. Jahr / nach der erſten des Koͤnigs Cyri Hinweglaßung. Da Er dann die Statt erbauet / und die Policey daſelbſt angerichtet. Und hat ſeine Hiſtoria 10. Capitel.

Nehemia / ein Jud / und Mundſchenck an dem Koͤniglich Perſiſchen Hoff / als er vernom - men / daß zwar der Tempel wider gebauet; aber die Mauren der Statt Jeruſalem annoch dar - nider ligen thaͤtten / hat Er / auff erlangte erlaub - nus vom Koͤnig 13. Jahr nach dem Esdra, nam - lich im 174. Jahr nach der erſten erledigung aus der Gefaͤngnus / durch den Koͤnig Cyrum beſche - hen / ſich dahin begeben / und die Mauren der Statt zu bauen bevolhen; auch andere guete Ordnungen gemacht; und iſt / nach 12. Jah - ren / wider in Perſien kommen / im 32. Jahr der Regierung des Koͤnigs Artaxerxis Memoris, und 40. Jahr / vor des Großen Alexanders Sieg / wider den lezten Koͤnig in Perſten / Darium Codomannum. Daher Er auch biß auff ſelbige Zeit ſeine Hiſtori / ſo 13. Capitel hat / continui ret. Unter anderm hat er den Manaſſem, des Ho - henprieſters Jojadæ Sohn / vertriben / weil Er nicht allein eine Fremde / namlich des Samballeti, Landvogts in Samariſaniſchen Lande / TochterNicaſo317Die 61. Frag / des 4. Hundert. Nicaſo geheuratet; ſondern auch / durch Huͤlff ſeines beſagten Schwehers / einen andern Tem - pel auff dem Berg Garizim erbauet / ſo 200. Jahr geſtanden. Und aus ſolcher Unainigkeit ſeyn die Secten der Phariſæer / Sadducæer / und æer entſtanden / deren theils in der Religion es mit denen zu Jeruſalem / andere aber mit den Garizæern / oder Samaritanern / gehalten ha - ben; davon inſonderheit Joſephus zu leſen iſt.

Die Zwey Zeit-Buͤcher / oder die 2. Buͤ - cher der Chronick / beſchreiben der Juͤdiſchen Koͤnig / ſowol deren zu Jeruſalem / als Sama - ria / Handlungen / und Geſchichten / und wie es zugleich auch mit der Kirchen / und in ander weg / daher gegangen. Seyn aber in deme von den Buͤchern der Koͤnige unterſcheiden / weil die Chronick / oder libri paralipomenon, oder die Pa - ralipomena, bißweilen einerley Geſchichten vol - kommener; als die Buͤcher der Koͤnige / erzeh - len; und alſo zu derſelben beßern Verſtand die - nen: welche ſich auff die Zeitbuͤcher; hergegen dieſe auff die Buͤcher der Koͤnig beruffen / daß man nicht aigentlich weiß / welche vor / oder her - nach gemacht worden / und faſt ſcheinet / daß die Buͤcher der Koͤnige / nicht dieſe Chronick / die wir haben / ſondern eine andere / verſtehen. Sie hoͤren auff mit des Tempels / und Juͤdiſchen Koͤnigreichs Undergang / gleich wie auch die Buͤcher der Koͤ - nige; außer / daß die Chronikbuͤcher / nach aus -laßung318Die 61. Frag / des 4. Hundert. laßung 70. Jahr / in den lezten Verſiculn / der entlaßung der Gefaͤngnus durch Cyrum geden - cken. Erzehlen aber nicht / wie es den Juden / ſo wol in der Aßyriſchen / als Babyloniſchen / und Per - ſiſchen Gefaͤngnuͤßen / unter deßen ergangen ſeye. Das haben ſie ſonderbars / das ſie des Zeruba - bels / und Sealthiels / ſo nach der Gefaͤngnus ge - weſt ſeyn / meldung thun.

Was die Buͤcher des Alten Teſtaments an - belangt / als / Judith; der Weißheit / Tobiæ / Jeſus Syrach / Baruch / der Maccabæer / Stuͤck in der Hiſtori Eſther; Hiſtori von der Suſan - na / und Daniel / vom Bel / und Drachen zu Ba - bel / ꝛc / ſeyn ſelbige nicht gleicher Wuͤrden mit denen bißher erzehlten; wie du aus den Vorre - den uͤber deren jedes ſelbſten verſtehen / und ſehen kanſt. Und dieweil Sie nicht unter die Bibliſche in Hebræiſcher Spraache beſchribene / und Cano - niſche / gerechnet werden: So laß ich es bey den vorhin erzehlten auch verbleiben.

Die 62. Frag. Wie haben aber die Juͤdiſchen Koͤnige auffeinander gefolget?

DAmit man ſowol die Hiſtori der Koͤnige / als auch der Propheten Pre - digten / deſto beßer verſtehen moͤge / ſo iſt es gar nutzlich / daß man wiße / wie die Koͤnige auffeinander gefolget haben; welches du aber in H. Schrifft ſelber leſen kanſt. Gleichwol etwashievon319Die 62. Frag / des 4. Hundert. hievon zugedencken; ſo iſt wißend / daß zu den er - ſten Zeiten / das Juͤdiſche Volck von Vaͤtterli - chem Gewalt regieret wurde: ſo noch zur Zeit Moſis / und Joſuæ / zum theil in uͤbung war. Darnach kamen der Richter / und der Koͤnige; und entlich der Prieſter Gewalt auff. Wie nun die geſtalt der Vaͤtterlichen Regierung beßer / als der Richter; alſo war auch der Richter beßer als der Koͤnige; und under der Hohenprieſter Re - giment gieng es am alleruͤbelſten daher / in deme der voͤllige des Volcks Abfall von dem wahren Gott erfolgte. Die Richter wurden von Gott / aus unterſchidlichen Staͤmmen / erweckt; die Koͤ - nige aber / und Hoheprieſter aus einem gewißen. Die Koͤnige hatten uͤber des Volcks Vermoͤgen Gewalt; die Richter aber nicht. Nachdem aber das Volck Jſrael einmal einen Koͤnig / wie An - dere Voͤlcker umb Sie her / haben wolte / ſo hat Gott der HErꝛ / durch den Propheten / und Rich - ter Samuel / den Saul zum erſten Koͤnig uͤber daßelbe ſalben laßen; welcher 40. Jahr re - gierte.

Jhme ſuccedi rte der ander Koͤnig / aber nicht ſeines Geſchlechts / namlich der David / ſo des - gleichen 40. Jahr im Regiment war.

Auff Jhn folgte ſein Sohn Salomo / ſo deßgleichen 40. Jahr regiert hat. Und dieſe 3. Koͤnige herꝛſcheten uͤber das gantze Hauß J - ſrael.

Aber320Die 62. Frag / des 4. Hundert.

Aber bey des beſagten Koͤnig Salomons Sohns / des Rehabeams / Regiment / ward das Reich zertheilet / in deme Zehen Staͤmme von Jhme abfielen / und Jhnen einen aignen Koͤnig / namlich den Jerobeam / ſo nicht aus Davids / oder dem Koͤniglichen Geſchlecht / war / erwoͤhle - ten / ſo ſeine Hoffhaltung zu Samaria anſtelte; und dem Rehabeam zu Jeruſalem nur zween Staͤmme / namlich Juda / und Benjamin / ver - bliben: und alſo ſtaͤts zween Koͤnig uͤber das Volck Jſrael regierten; zwiſchen welchen dann oftermaln Unainigkeiten ſich erregten. Und weh - rete ſolcher Abfall 390. Jahr / biß der Koͤnig in Jſrael / zu Samaria / durch den Koͤnig Salma - naßer / in die Dienſtbarkeit hinweggefuͤhrt wor - den; das andere Koͤnigreich aber zu Jeruſalein noch ein Zeitlang gebliben iſt.

Dann dem gemelten gottloſen Koͤnig Reha - beam / Salomons Sohn / ſo 17. Jahr regierte / hat im Regiment gefolgt ſein Sohn Abiam 3. Jahr / ſo gleichfals boͤß geweſen.

Auff diſen ſein frommer Sohn Aſah 41. Jahr.

Deme ſuccedi rte ſein Sohn Joſaphat / der auch fromm geweſen / und 25. Jahr regiert hat.

Deßen Sohn Joram aber war boͤß / und re - gierte acht Jahr.

Dieſes Sohn / ſo auch gottloß / nahmens A - chazia / nur ein Jahr.

Dem -321Die 62. Frag / des 4. Hundert.

Demſelben / als Er umgebracht worden / ſuc - cedi rte ſein Sohn Joas / durch 40. Jahr.

Deme gefolgt ſein frommer Sohn Amaſi - as / 29. Jahr.

Und demſelben ſein frommer Sohn Azari - as / oder Uzias 52. Jahr; welcher ſich gleich - wol in fremde Haͤndel gemenget hat.

Jhme ſuccedi rte ſein Sohn Jothan / ſo fromm geweſen / und 16. Jahr regiert hat.

Sein Sohn Achaz aber war boͤß / deßen Re - gierung auch 16. Jahr gewehret hat.

Seines ſehr frommen / gottſeeligen Sohns Hiſkiæ aber 29. Jahr.

Auff ihn folgte ſein allergottloſeſter Sohn Manaßes / durch 55. Jahr / und

Auff diſen ſein gottloſer Sohn Ammon 2. Jahr.

Der zum Nachfolger gelaßen ſeinen gar Gottsfoͤrchtigen Sohn Joſiam / ſo 31. Jahr regiert / und ſeinen

Gottloſen Sohn Jehoachaz verlaßen / der nur 3. Monat im Regiment geweſen. Dann Er gefangen in Egypten gefuͤhrt worden / daſelbſt Er geſtorben.

An ſeine ſtat machte der Koͤnig Pharao Ne - cho ſeinen Brudern Eliakim / auch Joſiæ Sohn / zum Koͤnig in Juda / und nante ihn Joja - kim / oder Jehojakim. Er war auch boͤß / und re - gierte Ailff Jahr.

XJhme322Die 62. Frag / des 4. Hundert.

Jhme ſuccedi rte ſein Sohn Jojachin / oder Jehojakim / und regierte 3. Monat. Dann der Koͤnig Nebucadnezar zu Babel belagerte Jeruſalem / und da der Koͤnig Jojachin zu ihm heraus gieng / fuͤhrte Jhn / ſamt ſeiner Mutter / und den Vornemſten der Statt / auch vilem an - dern Volck / der Koͤnig Nebucadnezar gen Ba - bel / beraubte den Tempel / und des Koͤnigs Hauß / an ihren Schaͤtzen / und guͤldenen Gefaͤßen / und machte ſeines Vatters Bruedern / Mataniam zum Koͤnig in Jeruſalem / den er Zedekiam nan - te. Er regierte nach dem beſagten Jehojakim / oder Jechonia / (ſo auch ein boͤſer Menſch war) ailff Jahr. Und dieweil Er vom Koͤnig zu Babel abgefallen / und ein gottloß Leben fuͤhrte / ward Er gefangen / und geblendet. Nachdem Er nun / ſamt dem gantzen Adel / hinweg gefuͤhret wor - den / ſo erfolgte darauff die Verheerung der Statt / und des gantzen Juͤdiſchen Landes; und verbliben allein Ackersleute / und Weinhecker in demſelben / uͤber welche Gedalia 7. Monat zu ge - bietten hatte. Alß aber derſelbe erſchlagen ward / flohe das uͤbrige Volck / ſich vor den Chaldæern foͤrchtend / in Egypten.

Betreffend / fuͤrs Ander / die Koͤnige der Jſrae - liten / oder Juden / die in dem andern Koͤnigreich zu Samaria geweſt ſeyn; ſo iſt oben gemeldet worden / daß bey des Salomons Sohns / des Koͤ - nigs Rehabeams / Regierung / das JſraelitiſchKoͤnig -323Die 62. Frag / des 4. Hundert. Koͤnigreich in 2. Theil getheilet / und der fuͤrnem - ſte Theil / namlich die Zehen Staͤmme dem Jero - boam worden; welcher eines ſchlechten Herkom - mens geweſen / und Jſrael ſuͤndigen gemacht / al - ſo / daß der wahre Gottes dienſt allgemach ſich verloren; Und obwoln Gott der HErꝛ Prophe - ten / auch außer des Stammens Levi / aus andern Staͤmmen erweckt / die Koͤnige / und das Volck / wider auff den rechten Weg zu bringen; ſo hat es doch nichts verfangen. Es hat aber dieſer gott - loſe Koͤnig Jeroboam regiert 22. Jahr / und alſo 5. Jahr laͤnger / als obgedachter Koͤnig der Ju - den / zu Jeruſalem / der Rehabeam.

Jhme ſuccedi rte ſein Sohn Nadab / zwey Jahr / auch ein boͤſer Menſch / wii die nachfolgen - de Koͤnig in Jſrael.

Alß Er umgebracht worden / ward Baaßa / ſo nicht des Koͤniglichen Stammens / und ein gottloſer Menſch war / Koͤnig 24. Jahr.

Auff Jhnkam Zimbri / ſo auch eines andern Geſchlechts geweſen 7. Tag.

Deme / als Er verbrant worden / folgte Am - ri 12. Jahr / welcher am erſten das Koͤnigliche Hauß auff dem Berg Someron / oder Samariæ, erbauet / davon hernach die Samaritaniſche Koͤ - nig ſeyn genant worden.

Diſem gottloſen Vatter folgte ſein gottloſer Sohn Achab 20. Jahr / welcher den Baaliti - ſchen Goͤtzendienſt erſt recht eingefuͤhret hat.

X ijUnd324Die 62. Frag / des 4. Hundert.

Und Jhme ſein Sohn Joram 12. Jahr / der mit einem Pfeil erſchoßen worden / und zum Nachfolger gehabt den Jehu / abermal eines andern Geſchlechts / ſo 28. Jahr in Jſrael mit - telmaͤßig regiert hat; als der etwas froͤmmer / als die vorigen Koͤnige / geweſt iſt.

Jhme ſuccedi rte ſein gottloſer Sohn Joa - chaz 17. Jahr.

Dieſem ſein Sohn Joas / auch ein boͤſer Menſch 16. Jahr.

Auff den gefolgt Jeroboam der Ander / ſein Sohn / ſo 41. Jahr boͤßlich regiert hat.

Und auff denſelben ſein Sohn Zacharias 6. Monat: deme / als Er umgebracht worden / der Sallum 1. Monat; und nachdem diſer auch getoͤdtet worden / Menachem ſuccedi rt / der ze - hen Jahr tyranniſch regiert / und verlaßen hat ſeinen Sohn

Pekaia / der 2. Jahr / und als er umgebracht worden / der

Peka 20. Jahr / im Regiment / beede boͤßlich / zugebracht haben.

Alß Peka getoͤdtet worden / folgte im Koͤnig - reich Hoſea 9. Jahr / welchen der Aßyriſche Koͤnig Salmanaßer / mit den Zehen Staͤmmen Jſraels / gefaͤnglich hinweg gefuͤhrt / nach Aßy - rien / im ſechſten Jahr des Koͤnigs Hiskiæ zu Jeruſalem; und alſo ein ende an dem Jſraeliti - ſchen Koͤnigreich zu Samaria gemacht; nach -dem325Die 63. Frag / des 4. Hundert. dem es 238. oder / wie es Scaliger rechnet 259. Jahr gewehret hatte. Das zu Jeruſalem aber iſt noch eine guete Zeit verbliben / biß ſelbiges auch / wie oben gemeldet / durch den Koͤnig Nebu - cadnezar zu Babel / ausgerottet worden. Es ward hernach das verwuͤeſte Samaritaniſche Reich mit Heyden beſetzt / und Chaldæiſche Voͤg - te daruͤber verordnet; Die vorige Einwohner aber / hin und wider / zerſtreuet in die Laͤnder der Aßyriſch: und Babyloniſchen Koͤnigen. Jn welchem fall es die Juden des Hieruſalemiſchen Koͤnigreichs beßer gehabt; die gleichwol / nach verfließung der 70. Jahr ihrer Babyloniſchen Gefaͤngnus / wider in ihr Land / und nach Jeruſa - lem / gelangt / und von ihren Hohenprieſtern / und Eltiſten / biß auff die Zeit der Roͤmer / regiert worden ſeyn.

Die 63. Frag. Mag ein Chriſt / mit guetem Gewißen / und ohne Suͤnde / geſterckte Kraͤgen / und Um - ſchlaͤge / wie auch mit Stoͤcklein gemachte Schuhe / tragen?

DJe Kleyder zugebrauchen ſeyn vier Urſachen. 1. die Noth / den Leib zu bedecken. 2. des Leibes Beſchuͤtzung / wegen der Hitz im Sommer / und der Kaͤlte im Winter: item / wegen Regen / und Schnee / und zum theil auch / der Arbeit halber / damit dieſelbe bequemlich / und ohne Leibsſchaden / moͤge verꝛich -X iijtet326Die 63. Frag / des 4. Hundert. tec werden. 3. die Erbarkeit. 4. die Zierde. Wie dann deren hin / und wider / in Heyl. Schrifft / ge - dacht wird.

Es ſeyn aber / neben dieſen zuelaͤßigen / auch unzulaͤßige Urſachen / als 1. wenn ſich Jemand kleidet / ſeinen Hoffart mit den Kleidern zu trei - ben. 2. Üppigkeit zu uͤben / wann man ſich namlich unzimlicher leichtfertiger Kleider befleißet. 3. mutwillige Neuerung in der Kleider-Tracht ein - zufuͤhren. Sihe den Propheten Eſaiam Cap. 3. v. 16. und S. Paulum 1. Timoth. 2. v. 9. Einer - ley Kleidung mag von Einem / ohne Suͤnd / in Demut / und / von Einem Andern / in Hoffart / und alſo mit Suͤnde / getragen werden.

Der Grund / aus welchem von der Kleidung mueß geurtheilet werden / iſt der / daß man ſehe / ob eine Kleidung dem Leib noͤthig / oder den Gli - dern / zum taͤglichen Gebrauch / bequem / oder er - bar / fein / und zierlich anſtehe. Jn deßen Betrach - tung alte gebraͤuchliche Kleider-Tracht abſchaf - fen / und neuer Art ſich befleißigen / an / und fuͤr ſich ſelbſt / nicht unrecht / und Suͤnde / aber aus Hoffart / oder uͤppigkeit / oder Luſt der Neuerung / fremde außlaͤndiſche Manier einfuͤhren / un - recht / und eine boͤſe Ahnung iſt; wie es dann Teutſchland wol erfahren / was auff ſolche frem - de Kleidung / und Sitten / erfolget. Jns gemein ſoll es heißen / Laͤndlich / ſittlich; und ſich darwi - der Niemand mit fremder Manier vergreiffen;und327Die 63. Frag / des 4. Hundert. und ſonſten nichts / wider der Obrigkeit Kleider - Ordnung / thun: auch achtung geben / daß man / durch unnoͤtige aͤnderung / und Neuerung / nicht andern Leuten aͤrgernus verurſache; ſondern ſein Gewißen frage / was Er in demſelben / wegen ſei - ner Kleidung / verantworten koͤnne? Und diſes ins gemein von den Kleidern. Was aber deine Frag inſonderheit anbelangt /

So iſt ſolche erwente Kraͤgen / und Schuhe mit Loͤchern / und Stoͤcklein gemacht / zu tragen / an / und fuͤr ſich ſelbſt / keine Suͤnde; Denn es iſt ſol - ches ein Mittelding / von Gott / in H. Schrifft / weder gebotten / noch verbotten / ſondern es haben die Chriſten die gemeine Regel von der Maͤßig - keit fuͤr ſich / welche Sie / wie im eßen / und trincken / auch / in Kleidern in acht nemmen ſollen. Man hat da auff den Vorſatz / und was hieoben von den Kleidern ins gemein eingebracht worden / in - ſonderheit zu ſehen. Dann auch Einer / der unge - ſterckte Kraͤgen / und Schuhe ohne Stoͤcklein / traͤgt / aus allamodiſchen Fuͤrwitz / etwas neues auffzubringen / und ſein Hoffart zu treiben / wegen ſeines boͤſen Gemuͤets / Vorſatz / und Endurſach / ſuͤndiget. Denn Er gebrauchet ſuͤndlich das jeni - ge / das ſonſten fuͤr ſich nicht Suͤnde iſt.

Ein Zweifel faͤlt alhie fuͤr / wegen der Stercke / damit die Überſchlaͤg / Kraͤgen / und ander Weiß - Geraͤthe / ſteiff gemacht werden / dieweil Sie aus dem beſten Weitzen beraitet wird: Der aber vonX iiijGOtt328Die 63. Frag / des 4. Hundert. GOtt gegeben / daß der Menſch Brot zu eßen habe; und deßwegen derſelbe nicht zur Stercke / Kleider-Hoffart / und alſo / zur Suͤnde / miß - braucht / und eine Theurung dardurch / zu der Armen Leut Schaden (wie etwan im naͤchſten Teutſchen Krieg / in der großen Theurung / und Hungersnoth / ſowol mit dem Weitzen / als dem Spelt / oder Kern / daraus die Stercke auch ge - macht werden kan / mag geſehen ſeyn) verurſachet. werden ſolle. Hierauff wird von einem vorneh - men Gottes-gelehrten geantwortet / erſtlich / daß eine Creatur GOttes / ohne Suͤnde / moͤge ge - braucht werden / nicht allein darzue Sie fuͤrnem - lich von GOtt geordnet iſt; ſondern auch zu an - deꝛn geringern / iedoch guten / und zulaͤßlichen Nu - tzen; gleich wie der Wein / ſo von GOtt gegeben / daß er des Menſchen Hertz erquicke / und erfreue / auch die Speiſe damit zuzurichten / auff ſchad - haffte Glieder warm zu legen / die Wunden da - mit zu reinigen / und in andere Weg / ohne Suͤn - de gebrauchet wird. Alſo auch vom Oel / koͤſt - lichen Salben / Waßern / und anderm / zureden. Das Saltz iſt gegeben / die Eßen damit / als mit der beſten Wuͤrtz / zu ſaltzen: Wird aber auch zu andern Sachen / ohne Suͤnde / und darunter zur Seiffen in der Menge gebraucht. So brauchen die Buchbinder das Meel / daraus man ſonſt das Brot bachen ſoll / zu ihrem Handwerck; daß alſo keine Suͤnde an / und fuͤr ſich ſelbſt / iſt / denWeitzen /329Die 63. Frag / des 4. Hundert. Weitzen / außer des Menſchen Leibs Nah - rung / zu andern Nutzen auch zugebrauchen. 2. Daß / zur Zeit der Theurung / der Gebrauch deß Weitzens zum Branten wein / Sterck &c, abgeſchafft werden ſolle. Fuͤrs 3. ſtehet es Chriſt - licher Obrigkeit zue / ernſtlich abzuwehren / daß / mit der Stercke / kein Überfluß begangen / Über - muth / und Hoffart getriben / werde. Unterdeſ - ſen mag man / mit der Stercke / die Umbſchlaͤg / und Kraͤgen / ſteiffen / daß der Menſch um den Hals nicht ſchlumpiſch auffziehe: aber Hembde / Schuͤrtzen / Schnuptuͤcher / und dergleichen / ſter - cken / iſt eine mutwillige Üppigkeit / und Hoffart / deren billich / durch die Obrigkeit / geſteuert wird. 4. Wer es ein guet Werck / wenn man / wie ſon - ſten allerley Vorteil ausgeſonnen werden / und an Tag kommen / etwas erfinden koͤnte / die Über - ſchlaͤg / und Kraͤgen / zu ſteiffen / die Buͤcher zu pappen &c, damit das liebe Getreid / bey ſeinem eigentlichen / und Haubt-Gebrauch / verbliebe. 5. Wann eine Obrigkeit die Stercke verbieten thaͤt - te / ſo wer es eine muetwillige Suͤnde / wenn ein Chriſt ſich ſolchem Verbott widerſezte / und aus Trotz / und Hoffart / geſterckte Kraͤgen brauchte. Wir koͤnten doch wol fein reiniglich / ſauber / und zierlich / in allen Staͤnden / daher gehen / wenn gleich die Stercke nicht auffkommen were / oder wider abgeſchafft wuͤrde. 6. Wann nun aus guten Gruͤnden der Gebrauch der Stercke ſollX vabge -330Die 63. Frag / des 4. Hundert. abgeſchafft werden / und die Abſchaffung ihre Krafft haben / ſo mues Großhans / dem Klein - hanſen / mit gutem Exempel vorgehen; ſonſten es bißhero die Erfahrung gegeben / wie / und war - um / die angeſtelten Kleider Ordnungen / ſo we - nig gefruchtet haben / daß es ſchad ums Papier / und Buchſtaben geweſen / auch Muͤhe / und Ar - beit / beßer / ja vil beßer / haͤtten koͤnnen angeleget werden; ſchreibet Herr Doctor Andreas Kesle - rus / Weyland des Fuͤrſtentums Coburg Ge - neral Superintendens / in ſeiner Theologia Ca - ſuum Conſcientiæ, cap. 6. da Er auch c. 8. und 9. die Fragen eroͤrtert / obs recht ſey / daß an vilen Orten / auff der Cantzel / nach dem Gebett / welt - liche Sachen verleſen werden? Jtem / obs recht ſey / daß man auff der Cantzel / in dem Gebett / die Weltlichen der Obrigkeit Titul gebrauche? Darauff Er an beeden Orten mit Nein antwor - tet. Und zwar / was das leztere anbelangt / man zu bedencken hat / daß / wenn wir vor Gott ſtehen / wir unſer Gebett in aller Demut fuͤrbringen ſol - len. Da gilts nicht mit weltlichen Tituln pran - gen / da iſt kein Anſehen der Perſon / ob ſie Durch - leuchtig / Hochgeborn / Wol-Edel / Vornehm ꝛc / ſeye.

Jtem / cap. 10 Was am Feyertag zuthun erlaubt ſeye? namlich / wann man zuvorderſt dem Gottes-Dienſt / und Geiſtlicher Andacht / abgewartet / daß man / am Feyertag wol eine froͤ -liche331Die 63. Frag / des 4. Hundert. liche Ruhe anſtellen / ſpatzieren gehen / Kurtzweil mit andern frommen Leuten treiben / freundlich ſich beſprechen / ein Truͤncklein der Froͤlicheit thun: Benebens auch die Noth; und ordenliche Lebens Arbeit / als das kochen / bettmachen &c. verrich - ten moͤge. Jtem / wann man einem Schaden / als in der Feuersnoth / ſteuret; dem Naͤchſten zu Huͤlffe komt &c. Und dieweil an Feyertagen / neben pflegung des Gottesdienſts / und anhal - tung zu demſelben / wir auch unſerem Geſinde / ja gar unſerem Vihe / die Ruhe goͤnnen ſollen; ſo meldet wolgedachter Doctor / daß auch geringe noturffs Arbeit erlaubt ſeye / als weñ ein Dienſt - bott / nach Verrichtung des Gottes-Dienſts / bey guter Andacht / ihm am Leib etwas von Klei - dern beßert / nach dem / die Wercktag uͤber / in des Herren Arbeit muß gebliben werden. Dann / dieweil die Menſchen zu geiſtlichen Sachen faul ſeyn / und beſonders der gemeine Mann leichtlich uͤberdruͤßig wird / ſo iſts beßer / die Leuthe thun / nach dem Gottes dienſt / etwas nutzliches / als daß Sie / durch nichts thun / boͤſes zu thun lernen. Es wird in ſolchen Faͤllen ein geringes geduldet / da - mit ein großes verbleibe. Er antwortet aber auch / am 73. Blat / auff den Einwurff ex lib. 3. Cod. tot. 12. de feriis, (p. d. l. 3.)

Die332

Die 64. Frag. Wie haben ſich / wegen gelihenen Gelts / die Glaͤubiger / und Schuldner / zu ver - halten?

ES iſt dir wißend / was / bey naͤch - ſten Krieg / und verderbtem Stande des Vatterlands / wegen der Haubtgelter / und davon auffgeſchwollenen Zinſen / fuͤr Schriften heraus kommen / ehe der Schluß deß - wegen / auff dem Reichstag zu Regenſpurg / des Jahrs 1654. gemacht / und dem Abſchied ein - verleibt worden; ſonderlich / was zween vornehme Doctores der Rechten / deßwegen wider einander geſchriben haben; ohne Noth / weil nunmehr ſolches voruͤber / deßen weiters zugedencken. Wann ich aber faſt errathen kan / daß du auch gerne wißen moͤchteſt / was damaln die Gottes - Gelehrten / oder Theologi, hierinn gerathen; Alß wolle dir belieben / diſen kurtzen Außzug / aus des juͤngſt erwenten Doctoris Andrea Kesleri Tra - ctat / von den Gewißens Faͤllen / zu vernehmen. Der wider holet nun / im 53. Capitel / erſtlich etli - che Spruͤche aus H. Schrifft / welche ſo wol ins gemein von dem Geſatz der Natur / und der Liebe / gegen dem Naͤchſten / als von beyden Parten / Glaubiger / und Schuldnern / abſonderlich han - deln; als da ſeyn / ins gemein / im Buͤchlein To - biæ c. 4. v. 16. Matth. 7. 12. in der 1. Theßal. 4. 9. 6. zun Coloß. 3. v. 12. zun Roͤm. 12. v. 10. undc. 13.333Die 64. Frag / des 4. Hundert. c. 13. v. 8. 11. Darnach abſonderlich 1. fuͤr den Glaubiger / oder Creditorn / im 2. Buch Moſis / cap. 22. v. 25. im 3. Buch c. 25. v. 35. 36. 37. im 5. Buch / cap. 23. v. 19. Lucæ 6. v. 15. zum 2. fuͤr die Schuldner den 37. Pſalm / v. 21. im 2. Buch deꝛ Koͤnig am 4. v. 7. Tob. 4. v. 23. Syrach. 8. v. 19. cap. 29. v. 23. wie Sie von Jhme / D. Keslero, angezogen werden / und du ſelber auffſchlagen kanſt.

Zum andern mueß der Unterſcheid der Per - ſonen in acht genommen werden. Dann etliche Glaubiger ſeyn reich / und bedoͤrffen weder der Haubtſumm / noch der Zinſen: etliche ſeyn mittel - maͤßig / und koͤnnen ſich mit den jaͤhrlichen Zin - ſen begnuͤgen laßen / wann Sie nicht etwa des Capitals / zu ihrer ſonderbaren Gelegenheit / be - doͤrffen: und dann ſind etliche arm / und bedoͤrf - fen des Capitals ſo wol / als der Zinſen: So ſeyn auch etliche Creditores Amts-Perſonen / als Vorſteher des Gotteskaſten / des gemeinen We - ſens &c, welche die Zinſe einzunehmen haben / da - mit Kirchen: und Schueldiener / im Geiſtlichen: und andere Diener / im Weltlichen Stande / er - halten werden. Gleicher Geſtalt ſeyn auch etli - che Schuldner reich / alſo / daß Sie Haubtſumm / und Zinſe / geben koͤnnen: Etliche ſeyn zwar nicht uͤbrig reich; haben aber ihre Nahrung / und ge - brauchen ſich der Haubtſumm alſo / daß Sie ohn ihren mercklichen Schaden / leidliche Zinſe gebenkoͤn -334Die 64. Frag / des 4. Hundert. koͤnnen: und dann ſeyn etliche verarmte Leut / welche weder Haubtſumm / noch Zinſe / abrichten moͤgen.

Fuͤrs dritte ſeyn / nach ſolchem Unterſcheid / folgende Regeln / aus gruͤnden der H. Schrifft / und dem natuͤrlichen Geſetz / vernuͤnfftiglich zu - machen. 1. Ein armer Mann / der nichts hat / kan nichts geben / und da ſind reiche wolhabende Leut ſchuldig / das Capital / neben den Zinſen / in die Schantz zu ſchlagen: ja auch die armen Glaubiger koͤnnen nichts fordern / ob ſie ſchon des ihrigen benoͤthiget ſeyn / ſondern muͤßen ſich ge - dulden / biß der Schuldmann etwan mit der Zeit wider zu etwas kommet. 2. Wenn beyde Glaͤubi - ger / und Schuldner / einander an Reichtum gleich ſeyn / kan ſich der Schuldner der Zahlung / Capi - tal / und Penſion / oder Zinß / nicht entſchlagen. 3. Wann beyde gleich ſeyn im mittelmaͤßigen Stande / ſo iſt der Schuldner / dem Glaubiger / die Zinſe abzuſtatten / doch das Gleicheit / und Billicheit / wegen derſelben gehalten werde: We - gen des Capitals mueß man ſehen / daß der Schuldner / durch Zahlung nicht in Armut ge - rathe. 4. Wann ein reicher wohlhabender Cre - ditor, einen mittelmaͤßigen Schuldner hat / ſoll er mit maͤßigen Zinſen zu friden ſeyn / oder auch wol ohne Zinß das Gelt ſtehen laßen / damit derſelb nicht in Schaden gerathe. 5. Wenn ein mittel - maͤßiger Glaubiger / einen doͤrftigen Schuldnerhat /335Die 64. Frag / des 4. Hundert. hat / ſoll er mit dem Capital in Geduld ſtehen / und darneben mit den Zinſen Maͤßigkeit treffen / daß der Schuldner 5. 4. 3. 2. Guͤlden von hun - dert / nach ſeinem Vermoͤgen / zu: und abnehmen / jaͤhrlich gebe; und ſolle da die Vermahnung Syrachs in acht genommen werden / cap. 29. v. 11. 6. Jnſonderheit ſollen die Schuldner die offentliche Glaubiger / in geiſt: und weltlichen Aemtern / mit gebuͤrlichen Zinſen / nach Moͤg - licheit / jaͤhrlichen befriedigen. 7. Blusfreunde ſollen / wegen Haubtſumm / und Zinſen / fuͤrnem - lich gegen einander die Wercke der Liebe uͤben / im geben / und nemmen. 8. Glaubiger / und Schuld - ner / ſollen ſich nach der Zeit / und jedes Zuſtand / richten. Dann aus einem Reichen bald ein Ar - mer / und aus einem Armen / wider ein Reicher / oder doch ein mittelmaͤßiger / werden kan. Es ge - hoͤrt aber diſe Regel nicht fuͤr die Faulentzer oder die daß ihrige durch die Gurgel jagen; man wol - te ſich dann der armen Kinder erbarmen. 9. Jn zweifelhaftigen Faͤllen moͤgen beede Theil / nach der Billicheit / der Haubtſumm / und Zinſen hal - ber / ſich vergleichen. Denn freundliche Ver - gleichung / deren Grund iſt die Chriſtliche / und Bruͤederliche Lieb / in diſen Faͤllen / daß beſte Mit - tel von einander zukommen / iſt.

Aus dieſen Reguln hat Er D. Kesler folgen - de Schluͤße gemacht. 1. Die reichen Creditores, welche hart auff die armen / und duͤrfftigen Debi -tores336Die 64. Frag / des 4. Hundert. tores ohne Noth dringen / daß ſie Capital / und Zinſe / kurtzum haben wollen / begehen eine große Suͤnde damit / daß Sie ihren Naͤchſten ins Ver - derben zu ſetzen / oder ihr Gut / zu ihrem Schaden / und zwar im geringern Wehrt / als es zu genieſ - ſen / an ſich zubringen begehren / und uͤber das / eine große Rechnung machen / Zinſe auff Zinſe ſchlagen / die Unkoſten hoch ſpannen: item die Jenigen / welche / wegen Zinſe / und Haubtſumm / ohne Noth / ihren Schuldner mit ungeſtum̃ / ohn alle Geduld / und Gnad / anfallen / auff ligende Guͤtter / oder auff Getreid / Wein &c. Arreſt / oder Kummer / ſchlagen / demſelben alle Nah - rungs-Mittel entziehen / und an ſich bringen: Welches dann ein beißender / und reißender Wuͤ - cher iſt. 2. Hergegen ſich auch die Debitores, oder Schuldner / hoͤchlich verſuͤndigen / welche die jaͤhrliche Zinſe verleugnen / und verhalten / die in die Gottes: und andere offentliche Gelt-Kaͤſten / zu erhaltung der Kirchen / und des gemeinen Weſens / gehoͤren / da Sie doch / ohne ſonderli - chen Schaden / ſolche lieffern koͤnten / und unter deßen / ihren Nutzen ſchaffen / darzue wolleben / ſich praͤchtig in Eßen / Trincken / Kleidung &c, halten. Jtem / verſuͤndigen ſich die Jenige Debi - tores an GOtt / und Menſchen / welche die Capi - talia an Schulden / Legaten &c. dem Gemeinen Beſten / in Kirchen / und Schuelen / entziehen / und nichts geſtehen wollen. Jtem verſuͤndigenſich337Die 64. Frag / des 4. Hundert. ſich an dem Naͤchſten die Jenige Schuldner / welche / wann derſelbe deßen bedoͤrftig / die billich - maͤßige Zinſe auffhalten / und ſich auff die boͤſe Laͤuffe berueffen / da Sie doch ſelbige gar wol ab - ſtatten koͤnten / auch mit ihrer Glaubiger Gelt handlen / und erwerben. Jtem / thun die Jenige Unrecht / welche die Capitalien / ihren Glaͤubi - gern / auch nicht zahlen wollen; da Sie doch / ohne ihren Schaden / zahlen / und dem Naͤchſten / zu ſeiner Notturfft / helffen koͤnten: Jtem / die Jem - ge / welche die Creditores dahin dringen / und brin - gen / daß Sie ſich mit halber / oder weniger Capi - tal Summa muͤßen bezahlen laßen / und dan - noch fuͤr gantz quiti ren / von welchen Sirach cap. 29. weitlaͤuffig zu leſen. Und daher koͤmts / daß mancher ungern leihet / aus keiner boͤſen Mei - nung / ſondern / weil Er fuͤrchten mueß / Er kom - me um das ſeine.

Dieweil dann / wie gehoͤrt / es eine ſolche Be - wantnus mit dem Gelt hinleihen hat; ſo rathet der Autor / daß beeder Theil / zu billichmaͤßiger Vergleichung / bey den wunderlichen Leufften / feine gewißenhafte / verſtaͤndige Leut / zu Unter - haͤndlern / gebrauche / damit dieſelbe / in der Guͤte / von einander kammen. Solte aber ſolches Mit - tel zuſchwach ſeyn / ſo hat man die Obrigkeit / de - ren Ambt iſt / die Sache mit allen ihren Umſtaͤn - den gruͤndlich zubetrachten / beeder Theil Zue - ſtand / die Gelt-Summ / die Zeit des Leihens / Be -Yſchaf -338Die 65. Frag / des 4. Hundert. ſchaffenheit der Zinſe / zu erwegen / und einen bil - lichmaͤßigen Entſcheid zuertheilen / nach Ver - mahnung des Koͤnig Joſaphats im 2. Buch der Chromck / cap. 19. 6. Und Fleiß / dem Wucher zu wehren / anzuwenden; wider welchen der Autor p. 346. ſeqq. ſonderlich ſchreibet.

Auch im 57. Capitel / da Er die Frag / wie ein Chriſt mit Gelt umgehen / und ſolches mit gutem Gewißen gebrauchen koͤnne? eroͤrtert / weitlaͤuf - fig davon handelt / und zugleich / nach dem Er vom Mißbrauch / und rechten Gebrauch des Gelts / vil geſchriben; abermals vom Gelt ausleihen / und ob man einen Zinſe davon neh - men moͤge? tractiret / ſolchen auch mit ſeiner Maß / und Unterſcheid / nach der Lehr anderer Theologorum, zuelaͤßet.

Die 65. Frag. Wie hat ſich ein Chriſt / zur Zeit der Leib - lichen Kranckheit / zu erzeigen?

ER mueß 1. zum rechten Arzt ge - hen / namlich zum HErꝛen Chriſto / denſelben um Huͤlff anſprechen / auch ſeine Artzney / in gewißer Zuverſicht annehmen / und gebrauchen. Daß Erſte geſchihet / durch ein rechtes Gebett / mit welchem Uns das Cananæi - ſche Weiblein vorgehet / und darinn die Urſach der Kranckheit erkennet wird. Und iſt kein Zwei - fel / daß der Teufel / aus Gottes Verhaͤngnuß / der Kranckheit Urſach ſeye. Darnach iſt dieErb -339Die 65. Frag / des 4. Hundert. Erbſuͤnde; auff welche folgen die wuͤrckliche Suͤnden / und andere Urſachen / durch welche der Menſch ihme Kranckheit zuziehet: als / die Aca - demiſche Tiſchkannen / der fruͤhe Heringsfang / Morgen-Suff / große Hoffbecher &c, ſo man in der Jugend nicht bedencket. Dann das iſt der Lauff unſers Lebens / daß wir vor 30. Jahren un - ſers Alters / ſelten rechtklug werden. Zwiſchen 30. und 40. oder wens hoch koͤmt 50. lehrnen wir allgemachſam klug werden nach 50. gehet es gen Thal ab / und lauft Uns der Tod auff der Ferſen nach / ja Er ſteckt Uns im Leibe. Nach ſol - cher Erkantnus der Urſach der Kranckheit / wird darauff / von einem Chriſtlichen Supplicanten / oder Bitter / die Sehnſucht nach der lautern Barmherzigkeit GOttes / erfordert / daß Er Huͤlffe begere / nur aus Gnaden / und nicht baue auff ſein Verdienſt / und Wuͤrdigkeit. Darum thue bey Zeiten zur Sach / wenn du mit Kranck - heit des Leibes wirſt heimgeſucht; lege dich bald / im Anfang der Schwacheit / im Nahmen Got - tes / auff dein Siechbettlein / und wende dich zu dei - nem lieben HErꝛen Chriſto / bekenne / und beichte ihm zu foͤrderiſt deine Suͤnde / und bitte umb gnaͤ - dige Vergebung. Darnach gib Jhme deine Leibesnoth zu erkennen / und ruffe ihn um Huͤlff an / und ſteure dich einig auff ſeine Barmhertzig - keit. Darauff erfordere den Arzt / den der HErꝛ geſchaffen hat / und verachte die Arzney nicht /Y ijwel -340Die 65. Frag / des 4. Hundert. welche von dem Hoͤchſten koͤmt / ſo haſtu ein ru - hig Gewißen / und kanſt dem lieben GOtt deine Wege befehlen / Er werde es wol machen. Dann der Himmliſche Artz Chriſtus hat zweyerley Cur / in dem Er erſtlich den Krancken aus Gna - den / durch den wahren Glauben / an der Seelen / darnach auch am Leib / geſund machet / und zwar / durch ſeine ordenliche Diener / und Mittel; wie - wol Er auch offt wunderbarlich das Seinige da - bey thut / wider alle Gedancken / und vernuͤnftige Schluͤße aus der Naturlauff. Das ſihet man auch bey denen / welche kein Artzney einnehmen koͤnnen; oder dieſelbe / wann Sie ſolche ſchon gern gebrauchten / nicht bekommen moͤgen. Dann der Menſch nicht allein durch Kraͤuter / Safft / Waßer / Artzney / ſondern durch das Wort Got - tes / welches alles heilet / geſund wird. Dann die Huͤlffe GOttes nicht an die ordenliche Mittel gebunden iſt. Stirbt denn ein ſolcher Patient / ſo geſchicht Jhm wol. Denn Er komt in ein ſolch Leben / da Er keiner bittern Pillulen / herben Saͤfft / unannemlicher Getraͤnck / und Arzney / mehr bedarff. Wird Er aber wider geſund / ſo hat Er dem Großen GOtt / als dem Allmaͤch - tigen Arzt / zu dancken / der nur ein Wort geſpro - chen hat / und ſein Knecht geſund worden iſt. Wañ aber man den Arzt / und die Arzney haben / und gebrauchen kan / mueß der Krancke zuvorderiſt eine ſtarcke Zuverſicht zu GOtt im Himmel ha -ben /341Die 65. Frag / des 4. Hundert. ben / und nicht zweiflen / daß Er Jhm nicht allein helffen koͤnne / ſondern auch wolle / dofern Er wiſ - ſe / daß die Geſundheit des Leibs zu ſeiner Ehre / des Patienten Seelen Wolfahrt / und befoͤrde - rung zum ewigen Leben geraiche. Darnach mueß Er auch ein guetes Vertrauen zum Arzt haben / und in ſeinem Hertzen gedencken: Sey GOtt will - kommen / du Mann GOttes / du biſt mir von meinem HErren Chriſto / als ein Diener / geſant / und ſolſt mir helffen. Fuͤrs dritte auch zur Artz - ney / und nit an die Bitterkeit / nit an den uͤblen Ge - ruch / ſondern an GOttes Ordnung gedencken / und behertzigen / daß in ſolchem Artzney Becher zu - gleich der goͤttliche Segen mit eingeſcheckt ſey / und daß ſolche Artzney / nach Gottes genaͤdigem Wil - len ein heilſames Mittel zur Geſundheit ſeyn wer - de. Und ſolche Cur mueß beharꝛlich / nnd beſtaͤn - dig gebraucht werden / ein Chriſtlicher Patient muß ſeine Seele in Geduld faßen / und die ſchwe - re Zeit mit Hofnung hinbringen. Dann GOtt laͤſt ſich nicht zwingen / ſondern hilfft / wann / wem / wo / und wie Er wil. Und es alſo nicht allezeit an dem Arzt / und der Arzney / gelegen iſt. Daß aber GOtt offt lang mit ſeiner Huͤlff verzeucht / geſchicht 1. damit der muthwillige Patient fein muͤrb werde / zum Creutz krieche / GOttes All - macht / und ſeine Suͤnde / recht erkenne / 2. das wahre Chriſtentum durch Geduld / und Hof -Y iijnung /342Die 65. Frag / des 4. Hundert. nung / lerne erweiſen / 3. ſeine Schwacheit im Creutz pruͤfe / und die Vermeßenheit abſchaffe / 4. das Vertrauen auff ſeine Verdienſt / und Wuͤrdig - keit / fallen laße / 5. das Hertz von irrdiſchen Din - gen abwende / und ſich nach den Him̃liſchen ſehne / 6. GOttes Weißheit / und Ehr / wider des Flei - ſches Wahn von zeitlichem Wolſtand / erwe - ge &c.

Wil aber der Arme Patient einen Rath ha - ben / wie Er / in ſeinen großen / und langwierigen Leibsbeſchwernuͤßen / Jhme die Zeit kuͤrtzen moͤ - ge / ſo nemme Er dieſen an / 1. laß Er Jhme aus H. Schrifft / ſchoͤne Creutzert / Bußſpalm / Troſtſpruͤch / Krancken Exempel ꝛc. Fuͤrleſen / und beherzige dieſelbe hernach bey ſich / 2. beruff Er feine Chriſtliche Leute zu ſich / die ein gut Ge - ſpraͤch mit ihme halten / 3. dieweil das Gehoͤr bald muͤde wird / ſo halte Er in ſeinem Herzen geiſtliche Betrachtungen / und erwege den Lauff ſeines Lebens / da wird Er ein langes Regiſter ſeiner Suͤnden / ſeiner Zuͤchtigungen / der wun - derbarlichen GOttes Regierung / der Eitelkeit des Weltlichen Weſens / des Herꝛlichen Wech - ſels / wenn ein Menſch / aus diſem Zeitlichen Le - ben / in das Ewige verſezet wird / finden / ihme die Schmertzen lindern / und die lange Weil vertrei - ben / 4. uͤbe Er ſich im Gebett zu dem lieben Gott / welches nichts anders iſt / als ein freundlich Ge - ſpraͤch mit demſelben. Ohn iſt es zwar nicht /daß343Die 65. Frag / des 4. Hundert. daß auch / bey ſolchen Mitteln / geiſtlich / und leib - liche Anfechtungen / ſchwere / und wunderliche Einbildungen / ſonderlich in der finſtern Nacht / ſamt ſelzamen / und erſchroͤcklichen Traͤumen / Verwirꝛung des Verſtands / grauſame Vor - bildung des Todes &c. nicht außenbleiben. Aber / ein ſolche zuͤchtigung des gerechten Gottes mueß gedultig gelitten werden / der darum einen Kran - cken nicht verlaßen / ſondern Gnad geben wil / daß Er ſich / durch obernante Mittel / gar fein wider - um ermahne / und zuſammen leſe. Siehe D. Andr. Kesleri Theologiam Caſuum Conſcientiæ cap. 60. da Er auch wider die Jenige / ſo beym Teufel / und ſeinem Geſindlein / Cryſtallen-Seher / Se - genſprecher / Zauberer &c, Rath / und Huͤlff / in ihrer Kranckheit / ſuchen / und daher ſich hoch verſuͤndigen / pag. 411. ſeqq. Jtem p. 418. ſeqq. wider die / ſo Juden / Quackſalber / Landfahrer / Stoͤhrer / alte Weiber / Figuren / Buchſtaben / Spruch-Segen / Meßen binden; und nicht rech - te Aerzte / oder Medicos, ſo ſich eine lange Zeit in der Natur fleißig umgeſehen / die Arzney ſtu - diret / ihres Verſtands zu curi ren guetes Zeug - nus / und auff Treu geſchworen haben / auch als GOttes / und der Natur beſtelte Diener / die Krancken zu verſorgen / ordenlich beruffen ſeyn / gebrauchen / zu leſen iſt. Sihe auch Martin. Mollerum, in ſeinem Manuali de præparat. ad Mortem, cap. 4. wie ein Chriſten Menſch ſichY iiijerzei -344Die 66. Frag / des 4. Hundert. erzeigen ſoll / wenn ihn GOtt mit kranckheit heim - ſuchet. Jtem beym Henrico Junghanſen / im 2. Theil ſeines Hand: und Troſt-Buchs / p. 299. einen Unterricht / wie man einen Chriſten / der / in ſeiner Kranckheit ungedultig werden wil / troͤſten ſoll. Der auch / im dem folgenden / ein geiſtlich Diæt, wie ſich ein Krancker / nach erlangter Ge - ſundheit / und Goͤttlicher Huͤlffe / zu verhalten: Jtem Danck-Gebett / und Lieder / wann GOtt der HErr Jemands von der Kranckheit wider auffhuͤlft / hat.

Die 66. Frag. Werden die Narren vom Teufel gepla - get? Und wie ſoll man mit Narꝛen umgehen?

ES ſeyn unterſchiedene Art der Narren. 1. ſolche / denen entweder von Jugend auff die Vernunfft verwirꝛt ge - weſen / oder / aus zuefaͤlligen Urſachen / verirret worden / daß Sie ſelzam / und wunderlich / ſich in Reden / Sitten / und Geberden / verhalten. Bey ſolchem elenden Zuſtand findet ſich / Zweiffels ohn / der boͤſe Feind / ſo vil Jhm GOtt zuelaͤßet / und plaget die Armen Menſchen / ſo vil er kan. Welches dann Gott geſchehen laſt / andern Leu - ten zum Exempel / und Schauſpiel / damit Sie er - kennen / Sie haben die Vernunft nicht von Jh - nen ſelbſt / moͤgen Sie auch nit behalten / wenn Er / der ſtarcke Gott / ſeine Hand abzeucht. 2. ſeynetli -345Die 66. Frag / des 4. Hundert. etliche einfaͤltige Menſchen / die zwar etwas vom gebrauch der rechten Vernunft uͤbrig / aber / am erkantnus / und unterſcheidung eines Dings / mangel haben / ſchlecht / und alber / dahin leben. Welches dann bißweilen natuͤrlich iſt; bißwei - len aber daher komt / daß Sie / in der Jugend / nicht ſeyn zur Gottesfurcht / Tugend / und Er - barkeit / aufferzogen / und zur Klugheit abgerich - tet worden. Da dann leichtlich zu ermeßen / daß der boͤſe Feind / ſo vil ihm GOtt verhaͤnget / ſich / bey ſolchen Menſchen / der gelegenheit gebrauche / und dieſelbe zu ſchandbaren Worten / und Nar - rentheidungen / zur uͤppigkeit / und unerbarem Weſen / antreibe. 3. Seyn Stock: und Schalck - Narren / welche aus lauterm Muthwil / oder aus Geltſucht / Genieß / und Nutzens halber / ſich / als Narren / gebrauchen laßen. Dieſe reitet der Teufel meiſterlich nach ſeinem Gefallen / durch verhengnus Gottes / und verurſachet vil Suͤnde damit / in dem ein ſolcher ſich ſelbſt zum Narren macht / ſeinem Beruff nicht nachkomt / ſondern / damit Er faule Tag haben moͤge / ſich auff das Narren-Handwerck legt; ehrliche Leut mit Laͤſterreden anſticht: Andere Leuth / die ihn mit Luſt anhoͤren / auch ſuͤndigen machet. Son - ſten ſeyn auch Etliche / ſo ſich Naͤrriſch / und un - ſinnig / ſtellen / nicht aus Mutwillen / oder um aig - nen Nutzen willen / oder aus Leichtfertigkeit / ſon -Y vdern346Die 66. Frag / des 4. Hundert. dern großer Noth halber; als wie vom David 1. Sam. 21. v. 13. geleſen wird.

Was den andern Puncten betrifft / und erſt - lich die arme Leuth / ſo gantz und gar / ihrer Ver - nunfft nicht maͤchtig ſeyn / ſollen wir dieſelbe an - ſehen / als einen Spiegel des Menſchlichen E - lends / und des gerechten Gerichts GOttes / wel - cher Uns / durch ſolche Menſchen / des Suͤnden - fals erinnert: uno ſollen dahero Urſach nem - men / dem gnaͤdigen Gott / fuͤr unſere Vernunfft / und dero Gebrauch / hertzlich zu dancken / und umb erhaltung derſelben inbruͤnſtig zu bitten. Und iſt ferners billich / daß man ein hertzlich mit - leiden mit ſolchen armen Leuten habe / Sie mit Nahrung / und Kleider / verſorge; dieſelbe nicht ſchlage / marter / und quele / auch nicht zur Suͤnde reitze / auff daß man einen Luſt davon haben moͤ - ge. Dann das ſeyn vil groͤßere Narren / die ſol - che arme Narren plagen / als dieſe ſind / dieweil ſie mutwillig Naͤrriſch / ja unchriſtlich handeln / und in der armen elenden Leut Narrheit eine er - getzlicheit / und Luſt / ſuchen. Thun ſie nicht in der Zeit der Gnaden Buß / ſo werden gewißlich ihre arme Narren ehe / als Sie / im Himmel anzutref - fen ſeyn. Was ſchlechte einfaͤltige Narren ſeyn / dieſelbe ſoll man zur Arbeit / wie man kan / ge - brauchen / darneben Jhnen mit allem fleiß befoͤr - derung thun / und thun laßen / damit Sie allge - machſam / und ſo weit es ſeyn kan / zum rechtenVer -347Die 66. Frag / des 4. Hundert. Verſtand kommen. Darum verſuͤndigen ſich abermal Fuͤrſten / Herren / Edelleuth / und An - dere / an Gott / und dem Naͤchſten / ſchwerlich / welche ſolche einfaͤltige Leuth zwar auff: und an - nemmen / aber nur zu dem ende / daß ſie ihre Kurtz - weil mit Jhnen haben / und ſie gar zu Narren machen / auch zur Suͤnde / und allem uͤppiſchen Weſen / reitzen. Welches dann nicht allein wider das Chriſtentum / ſondern auch wider die rechte Vernunfft / und das Geſaͤtz der Natur / iſt / wel - ches die erhaltung der vernuͤnftigen Seele / und nicht derſelben verderbung / erfordert. Was aber / fuͤrs dritte / die Schalcks: und Stock-Narren betrifft / ſo ſolte man Jhnen ihre Leichtfertigkeit ernſtlich zu Gemuͤt fuͤhren / ihre grauſame Suͤn - de / wider GOTT / ſich ſelbſt / und den Naͤchſten muthwillig begangen / recht beſchreiben / und dar - auff ſie abſchaffen / auch da ſie von ihrem un - chriſtlichen Weſen nicht ablaßen wolten / alſo ſtraffen / daß ſie es fuͤhleten. Denn wo ſolche Nar - ren geheget werden / da mueß Gottes Wort / Got - tesfurcht / Zucht / Tugend / Ehr / und Redligkeit / unden ligen / und muͤßen fromme Leuth herhal - ten. Daraus erfolget allerley Ungluͤck / denn Gott laͤſt ſich nicht ſpotten. S. D. An. Keslerum, von Gewißens-Faͤllen / quæſt. 64. & 65. Es laſ - ſen gleichwol Andere dergleichen Schalcks-Nar - ren zue / daß Sie großen Herren / denen ſonſten bißweilen die Wahrheit verborgen iſt / ihre Ver -bre -348Die 67. Frag / des 4. Hundert. brechen ſchimpflich zu erkennen geben / dardurch mancher Herr auf den rechten Weg gebracht wird. Sihe D. Dannhavverum diſp. 8. Theolog. conſcient. p. 233. da Er auch des Koͤnigs Caro - li IX. in Franckreich gedencket / welcher / damit Er ſeiner Hoffleute zum theil boͤſe Sitten verbeſ - ſerte / den alten Gebrauch / Satyras, oder Schmach - ſchriften / zu machen / als wie Horatius, Juvena - lis, Perſius, gethan / wider einfuͤhren wollen; auch ſolche Freyheit alberait dem beruͤmten Fran - zoͤſiſchen Poeten Ronſardo geben hat; wie Vernu - lejus obſerv. polit. ad lib. 4. Annal. Taciti obſerv. 12. erzehlet. Sihe Boxhorn. Orat. de Satyrica veterum ſapientia: und ob Schalcks-Narren / und auch rechte Narren / ſich verheuraten moͤgẽ? Christoph. Philip. Richter. quæſt. miſcell. 22. da Er die Narꝛen / auch die Zeit / unterſcheidet.

Die 67. Frag. Jſt es recht / daß man die Jahrmaͤrckt an den Sontagen zu halten pflegt? und 2. iſt es rtcht / daß man / auff ander Leut Geſundheit / einen Trunck herum gehen laͤſt?

WAs das Erſte anbelangt / iſt ſol - cher Gebrauch wider das dritte Ge - bott. Dann der Sontag zum Gottes - dienſt / nicht zum Handel / und Wandel / zu kauf - fen / und verkauffen / Gelt-Rechnung zu fuͤhren / auffs Land zu reiten / Freßen / Sauffen / und der - gleichen / ſo bey den Jahrmaͤrckten vorgehen / ge -ord -349Die 67. Frag / des 4. Hundert. ordnet iſt. Und wenn gleich Adam in der Un - ſchuld geblieben were / hette Er doch den Sieben - den Tag mit Lehren / Gott loben / Danckſagun - gen ꝛc / als wie Gott ſelbſt am ſiebenden Tag von allen ſeinen Wercken / die Er gemacht / geruhet / denſelben geſegnet / und geheiliget / zugebracht. Der fuͤrnemme Juriſt Matthæus VVeſenbecius, ſagt / (nach verdolmetſchung D. Andr. Kesleri, de Caſib. Conſc. quæſt. 11. p. 76.) alſo: Wolte Gott / daß die Feyertage widerum / nach dem un - beweglichen Geſaͤtz der Schoͤpfung / gehalten wuͤr - den / welches ſo offt von Gott widerholet / und ein - gebunden iſt worden ꝛc. Jſt daher unrecht / unver - antwortlich / uñ eine ſchwere Suͤnde / Jahrmaͤrckt an dem Sontag halten; dieweil dardurch der Gottesdienſt / und die gebuͤrliche Ruhe / verhin - dert wird. Wie dann auch deßwegen die Chriſt - liche Obrigkeiten hoch zu ruͤhmen / welche / theils Orten / am Sontag die Jahrmaͤrckte abgeſchafft haben.

Was das Andere anbelangt / ſo wirſtu in mei - nen gering fuͤgigen Schriften finden / was Jch von Geſund-Trincken / aus den Poeten / und andern Scribenten / vor gueter Zeit / eingebracht habe. Wil daher iezt allein aus dem obermelten Herrn Doctor Keslern / was die Gottes gelehrten da - von halten / vermelden. Der ſagt nun / in ſeiner 61. Gewißens-Frag / unter anderm / daß man die Perſonen / Zeit / Groͤße / Ziel / und Gebraͤuche /unter -350Die 67. Frag / des 4. Hundert. unterſcheiden muͤeße. Dann / daß feine zuͤchtige / Chriſtliche guete Freund / bey gueter Beſcheiden - heit / ein froͤliches Truͤncklein / mit erbaren Ge - braͤuchen / auff ehrlicher Leut Geſundheit / gutes Gluͤck / und Wolſtand / beſonders derer / die aus tapfern Gemuͤth wichtige Sachen anfangen / und handlen / zu GOttes Ehre / auch der Chriſtlichen Kirchen Wolfahrt / und dem gemeinen Nutzen zum beſten / laßen herum gehen / dergeſtalt / daß durch einen ſolchen Trunck ehrlicher Leute in gu - tem gedacht werde / auch derſelbe ein Zeichen ſey treuer Hertzen / und gueter Zunaigung / das laße man billich / als ein Mittelwerck / welches unver - botten / und an ihm ſelbſt unſtraͤflich / paßiren; doch alſo / daß die Geſaͤtz der Maͤßigkeit / und an - derer Tugenden / nicht uͤberſchritten werden. Was aber die Geſund-Truͤnck anbelangt / die der Zeit mehrertheils im ſchwang gehen / und die gemein - lich von Bachus-Bruͤdern / deren Leben im Sauf - fen beſtehet / angefangen werden; ſo hat es damit eine andere gelegenheit. Dann ſolches zu der Zeit geſchihet / wann die Leut vorhin / nicht allein zur Notturfft / ſondern auch zur Luſt gar gnug ge - truncken / ja der Sachen alberait zuvil gethan ha - ben; und zwar mit großen Pocalen / oder andern bißweilen ungeheuren Trinckgeſchirren / zu dem End / und Ziel / damit man Sauvoll werde / und Vernunft verliere: auch offtmalen mit ſelzamen Ceremonien / als / ſtehend / oder kniend / und in ei -nem351Die 67. Frag / des 4. Hundert. nem Suff / wenn auch der Bauch berſten ſolte. Wer ſolches nicht ohne Maͤngel verrichtet / dem wird fuͤrgewoꝛffen / Er meine es mit der Perſon / auf welcher Geſundheit getruncken wird / nicht von Hertzen; Er ſey eigenſinnig &c. Ja / es komt auch wol zum vexiren / tribuliren / ſchaͤnden / laͤ - ſtern / ſchmehen / ſchlagen / und balgen. Aber ſol - ches Werck / wie gemein es auch allenthalben ſeyn mag / iſt verwerff: und verdamlich / auch unchriſt - lich. Dann 1. laßen ſich die Jenige / welche fuͤr wahre Glieder der Chriſtlichen Kirchen wollen gehalten ſeyn / zu Dienſt des Sauff-Teufels ge - brauchen. 2. Trincken ihre aigene Ungeſundheit / auf anderer Geſundheit / wider Gottes Ordnung / zu ſchwerem Mißbrauch der Gaben GOttes / zum ſchaden an der Seel / und Leib. 3. Noͤtigen noch Andere / wider die Chriſtliche Lieb / zu ſol - chem abſcheulichen Teufelsweſen. Es ſuchet in Warheit derboͤſe Feind / durch ſolch Werck / nichts anders / als daß ein Menſch zeitlich die Erde keuen / und die Welt geſegnen muͤeße / da Er na - tuͤrlicher Weiſe noch lang hette leben koͤnnen: und daß / wo es moͤglich / die Seele durch Trunckenheit / um ihre Seeligkeit / gebracht werde. Es iſt das Geſundheit-Trincken des Teufels ſuͤßes Gifft / dardurch Er auch wol feine Leut dahin bringet / daß Sie Jhnen zum ſchaden / und zur ſchand / ihre Vernunfft dem Teufel in die Rappuſe geben. Es ſeyn die Naturen / und natuͤrliche Kraͤften der Menſchen ungleich / und daher kan / und ſoll auchEiner352Die 68. Frag / des 4. Hundert. Einer nicht ſovil trincken / als der Ander / ſondern ſovil ſeiner Natur bequem iſt. Aber bey diſem Werck wird ſolches nicht in acht genommen. Liſe das 2. Cap. Habacuc / v. 15. und / im uͤbrigen / auch / ob auf eines Geſundheit zu trincken erlaubt ſeye? des Richteri quæſt. miſcell. 37.

Die 68. Frag. Ob / und wenn ein Menſch ſeine Ehre / wider die Laͤſterer / retten moͤge / und ſolle?

KEin zweifel iſt / daß ein Menſch ſeinen ehrlichen Nahmen / wider die Ehrenſchaͤnder / gebuͤrlich retten / und ſchuͤtzen koͤnne / und ſolle. Ein gut Geruͤcht macht das Gebeine fett / in Spruͤchen c. 15. v. 30. das Geruͤchte iſt beßer / denn groß Reichtum / cap. 22. v. 1. Es fallen aber Zeiten / und andere Umſtaͤn - de fuͤr / bey welchem einem ehrlichen Mann loͤbli - cher und nuͤtzlicher iſt / gedultig ſchweigen / als fechten. 1. Wenn es geſchicht im Schimpf / und Schertz / und die Sach nicht vil zu bedeuten hat: Ein Wort iſt kein Pfeil. 2. Wenn Er von leichtfertigen Perſonen angetaſtet wird. Es ſoll da heißen / ein dapfer Pferd achtet der Hun - de bellen nicht / es dunckt ſich zu guet ſeyn / daß es mit Jhnen ſoll zu thun haben. Jtem: Huͤet dich vor der That / der Luͤgen wird wol rath. Wer Bech angreifft / der beſudelt ſich damit / ſchreibet Syrach cap. 3. v. 1. Es iſt keine Schande / wennſchaͤnd -353Die 68. Frag / des 4. Hundert. ſchaͤndliche Leut einen ehrlichen Mann ſchaͤnden: Jhm aber wer es eine Schande / wenn Er ſich mit den Schaͤndern behaͤngen wolte. Sihe / was Saul thatte 1. Samuel cap. 10. v. 27. Fuͤrs drit - te / wenn ein Menſch einen Feller begangen hat / und hoͤret denſelben / und iſt in ſeinem Gewißen deßen uͤberzeugt / ſo laße Ers fuͤruͤber ſtreichen / Er ruͤhre den Koth nicht / ſonſten wird Er nur deſto ſtaͤrcker ſtincken. Jn unrechten Sachen ſei - nen ehrlichen Nahmen behaubten wollen / macht dieſelbe nur aͤrger. 4. Wenn ein Menſch ſiehet / und verſpuͤret / daß / nach GOttes gnaͤdigen Willen / ſein Stuͤndlein zu leiden da ſey / und Er von GOtt in den Stand der Ermdrigung ge - ſezt worden / ſo folge Er mit geduldigem Herzen ſeinem Erloͤſer / und Seeligmacher Chriſto JE - ſu nach / welcher nicht wider ſchalte / da Er ge - ſcholten ward / nicht trohete / da Er litte: Er ſtel - lete es aber dem heim / der da recht richtet. 1. Petr. 2 / 23. da iſt die Geduld Davids vonnoͤthen. 2. Sam. 16. v. 11. zu ſolcher Zeit thuet ein from - mer Chriſt wol / daß Er leidet: Er wende ſich aber zu GOtt / und bitte aus dem 26. Pſalm / v. 1. HErꝛ ſchaffe mir recht / denn ich bin unſchul - dig; und aus dem 39. Pſalm / v. 1. Jch wil ſchweigen / und meinen Mund nicht auffthun / HErr / du wirſts wol machen. Erwarte der Goͤttlichen Huͤlffe / die zur rechten Zeit kommen wird. Liſe den 37. Pſalm / v. 32. und 33. UndZſihe354Die 68. Frag / des 4. Hundert. ſihe ein mehrers hievon in Theol. Caſ. Conſc. D. Kesleri cap. 67. und oben die 19. Frag. Welcher Keslerus auch cap. 48. die Frag eroͤrtert / ob man nicht andere Mittel / zur Rettung der Ehr / als das Balgen / und Rauffen / haben koͤnne? Und ſagt ja / mit ſetzung folgender Mittel / deren das 1. iſt rechtſchaffene Widerſprechung / deßen ſich unſer Erloͤſer Chriſtus JEſus ſelbſt gebraucht / Johann. am 18. v. 3. und Uns zu einem Exem - pel hinderlaßen. 2. die Retorſion, und Inverſion, oder Widerheimſchickung / und Umkerung. Wenn man dem Jenigen / der Uns etwas be - ſchuldiget / die That anheim ſendet / und ihn der - ſelben bezuͤchtiget. Ein Exempel haben wir im 1. Buch der Koͤnige am 18. v. 18. Das dritte Mittel iſt die Anruffung der Obrigkeit. 4. Weñ die Parteyen gewiße Richter / und Schids-Leut / aus nahend Verwanten / gueten Freunden / oder ſonſt ehrlichen / verſtaͤndigen / und friedfertigen Leuten erwehlen / welche der Sachen einen Auß - ſchlag geben / und die widrigen Parten verſoͤnen. 5. die Vergleichung / wenn beyde Parten / deren eine der an dern zu kurtz gethan hat / in der Guͤte handeln / und ſich miteinander verſoͤnen / alſo / daß Sie weder der Obrigkeit / noch Andern / damit zu ſchaffen machen. Jn Herren D. Dietherꝛs Spici - legio, ad Theſ. pract. Beſoldi, hab ich am Blat 604. geleſen / das Cajus Rumohr / ein Holſteim - ſcher von Adel / Anno 1658. zu Altorff / vomDuell /355Die 68. Frag / des 4. Hundert. Duell / oder Zwey-Kampf / eine weitlaͤuffte / und wol abgefaſte Diſputation gehalten / in der vil ſonderbare Sachen angezogen werden ſollen.

Gemelter Doctor Kesler iſt auch zu leſen / wie die ungerechten Haushalter / bey weltlichen Guͤet - tern / ihre falſche Kunſt gebrauchen / und heutigs Tags ihre Sachen vil ſubtiler / als jener Unge - rechte Haußhalter im Evangelio / angreiffen; und erzehlet 12. Mittel / ihren eignen Nuzen zu befoͤrdern. Darnach 12. Tuͤcke / durch welche die Ungerechten Haußhalter ihre Haußverwal - tung beſchoͤnen / und erhalten. Drittens / etliche Dinge / die ſich bey ungerechten Haußhaltun - gen finden / oder / was auff ihre Kunſt erfolge. Da dann die Straffen / und Folgereyen auch in 12. Puncten verfaßet ſeyn / und zum Beſchluß diſe Wort aus D. Luthers Kirchen Poſtill Do - min. 4. p. Trinit. hinzue gethan werden: Was haſtu denn zu lezt davon du elender Menſch / wann du lang geſcharꝛet / und gekratzet haſt / denn daß du dir dein Leben in Suͤnden haſt blutſauer werden laßen / und daß dich der Teuffel in Ab - grund der Hellen hinreißet: und koͤmſt alſo nicht allein ſchaͤndlich um dein Gelt / und Gut / deßen du in deinem Leben nie biſt frohe worden / ſondern verleuerſt auch jaͤmmerlich Leib / und Seel / und fuͤhreſt / uͤber das alles / mit deinem verdamten Gut / GOttes Ungnad / und Fluch / uͤber deme Kinder / und deine Erben / die ſein eben ſo wenigZ ijge -356Die 69. Frag / des 4. Hundert. gebeßert ſeyn ſollen / als du / ja daruͤber verar - men / und in allen Jammer / und Ungluͤck kom - men.

Die 69. Frag. Jſt / ein Einſegnung alter angehender E - heleute / der Segen; Seyd fruchtbar / und mehret Euch: zuſprechen?

WJewol wider die Ehe / in welche ſich alte zwey Leuth / bey welchen or - denlicher Weiſe keine Hofnung der Kinder vorhanden / einlaßen / vil gelehrte Leut di - ſputi ren; So kan doch in diſem kein allgemeine Regul fuͤrgeſchrieben werden / dieweil kein aus - druͤckliches verbott in H. Schrifft zu finden / auch vilfaͤltige unterſchiedene Beſchaffenheit der al - ten Leute fuͤrfallen / welche ſich in den Eheſtand begeben wollen. Da es nun geſchehe / daß ein 60. jaͤhriger Mann / und ein fuͤnfzig jaͤhrig Weib / ſich mit einander verlobten / fragt ſichs / ob der Prediger / in der Einſegnung / die Wort GOt - tes ſolte gebrauchen: Seyd fruchtbar / und meh - ret Euch / und fuͤllet die Erden. Denn es ſcheinet / als wenn ſolche Segens-Wort vergebens / und ohne Ernſt / zu denen geſprochen werden / welche / Alters halber / natuͤrlicher Weiſe / nicht mehr Kinder zeugen / und den Goͤttlichen Worten nach - geleben koͤnten; und deßwegen auch ſolche Ehen / wie aus l. 27. C. de Nuptiis erſcheinet / vor Zeiten ſind verbotten worden; und ſchreibet ClemensAle -357Die 69. Frag / des 4. Hundert. Alexandrinus lib. 2. pædag. cap. 10. Wer nicht wegen Kinderzucht / daß ehrliche Werck verꝛich - tet / der thut der Natur Gewalt an / nach welcher man fleißig die gelegene Zeit in acht nehmen mueß / als das Alter / und die Kindheit: den Kindern hat die Natur noch nicht Macht gege - ben zu freyen: den Alten verſtattet ſie nicht wider zu freyen. Jn der Berg-Chronick des S. Joa - chims Thal / welche des Mattheſii Sarepta an - gehencket iſt / werden / ums Jahr 1543. nachfol - gende Wort geleſen: Ein Diacon unterließ den Eheſegen / uͤber ein ſtein alte Braut / in der Copu - lation.

Aber Herr D. Andreas Kesler / von Gewiſ - ſens Fragen / cap. 42. helt gaͤntzlich dafuͤr / man ſolle auch / bey angehender Ehe alter Leute / ſolche Segens-Wort ſprechen. Dann I. gleich wie die Wort: mit Schmertzen ſolſt du Kinder gebeh - ren / nicht deßwegen in der Einſegnung geſpro - chen werden / als muͤſte ſolches bey ieden / und al - len / und alſo auch bey gegenwaͤrtigen Ehewei - bern / geſchehen; ſondern damit angezeiget werde / was GOtt der HErr / ins gemein / auff den Ehe - ſtand geleget habe: Alſo koͤnnen / und moͤgen auch / bey Einſegnung alter Eheleuth / die Wort: Seyd fruchtbar / und mehret Euch: geſprochen werden / nicht / daß man ſie eben auf die angehen - de Eheleuth nothwendig ziehe / ſondern / daß man ſich der Ordnung Gottes / wegen des EheſtandsZ iijin358Die 69. Frag / des 4. Hundert. in gemein / erinnere. Fuͤrs 2. iſt es nicht rathſam / daß man den alten Leuten / durch auslaßung der Segenswort / wegen der Leibesfrucht / das Gluͤck abſage / ſintemal wir nicht wißen / was GOtt zu thun willens iſt / und die Erfahrung bezeuget / daß auch bißweilen alte Leut im Ehebett frucht - bar ſeyn? Von gar alten Maͤnnern / ſo noch Kinder erzeuget / iſt ein gantzer hauff Exempel verhanden. Von alten Weibs-Perſonen die - nen hieher / außer den Beyſpielen / ſo in H. Schrift zu leſen / des Keyſers Henrici IV. fuͤnffzigjaͤhrige Braut / Conſtantia, die hernach Keyſer Fride - richen den Andern geboren: item / des lezten Her - ren zu Gemmen Tochter / Fr. Corda / welche / im 50. Jahr ihres Alters / einen Sohn geboren / dadurch der Stamm der Graven von Schauen - burg iſt fortgepflantzet: und erſt / vor wenig Jah - ren / ein ſteinaltes Weib / in Ober Schwaben / die bey ihrem etlich und neunzig jaͤhrigen Ehemann ſchwanger worden; wie ich hievon anderswo ge - ſchriben. Fuͤrs 3. muͤſte man dergeſtalt auch den Segen außen laßen / wenn ſonſt Leute zuſammen geben werden / da aus gewißen Urſachen zuſchlieſ - ſen / es muͤße die Ehe ohne Kinder ſeyn. D. Bi - denbach / in ſeinem Tractat von Eheſachen erzeh - let / daß in dem Wuͤrttembergiſchen Ehegericht / An. 1596. und 99. verſtattet worden / das Weiber zu Maͤnnern / ſo zum Eheſtand untuͤchtig gewe - ſen / ſich ehelich verlobet. Solte man nun da dieSe -359Die 69. Frag / des 4. Hundert. Segens-Wort auslaßen / wuͤrde ſolches ohne Aer gernuskaum geſchehen. Darum muß man die Wort von Schweiß des Angeſichts / ſchmer - tzen in der Geburt / Dorn / und Diſteln des A - ckers / in gemein von dem Eheſtand verſtehen / und nicht eben einerley Weiſe auf alle Leut ziehen. Es wird auch / in der Einſegnung / meldung gethan / wie GOtt aus der Rippe Adams dem - ſelben ein Eheweib gemacht / und zugefuͤhrt habe. Solches geſchicht iezt in keiner Ehe mehr / und wird doch die Hiſtori ohne Hindernis fuͤrgeleſen. Jn Summa / die angehenden Eheleut werden des Eheſtands Nothwendigkeit / Natur / End - urſachen / Nutzbarkeiten / Creutz / und Widerwaͤr - tigkeit &c, erinnert: Wie es aber GOtt mit den - ſelben / in wehrender Ehe / ſchaffen wolle / laͤſt man ihn walten. Fuͤrs 4. ſo ſpricht der Kirchen-Die - ner / bey der Einſegnung / zu den gegenwertigen angehenden Eheleuten / nicht: Gehet ihr hin / ſeyd ihr fruchtbar / und mehret Euch; welches bey alten Leuten nicht wol angienge / ſondern Got - tes Wort / die Er in der erſten Eheleut Einſeg - nung gebraucht hat / werden zur Erinnerung wi - derholet / darneben auch dieſe Endurſach des Eheſtands angezeigt / daß der Mann eine Ge - huͤlffin haben ſoll / die in ſeinem Leben umb ihn ſey. Nun iſt nicht noͤthig / daß alle Endurſachen eines Stands allzeit neben einander eintreffen. D. Finck iſt zwar einer andern Mainung in Q. il - luſtr. ſect. 2. q. 121. p. 795.

Ober -360Die 69. Frag / des 4. Hundert.

Obermeiter D. Kesler hat cap. 36. auch die Frag / ob Prediger bey den Hochzeiten / und an - dern Gaſtmalzeiten / erſcheinen moͤgen / und ſagt ja / ſo Er auch erweiſet; wiewol / in dem Geiſtli - chen Recht / diſt. 34. c. 19. & diſt. 5. de conſecrat. c. 37. es den Geiſtlichen verbotten iſt.

Jtem / cap. 33. Obs zu billichen / das Adeliche / und andere vornemme Leuthe / die Kirchen Hand - lungen / als Einſegnung und Hochzeitpredigten / Kindtauffe / außtheilung des H. Abendmals ꝛc. zu Hauß verrichten laße? und antwortet mit Nein: es ſeye dann / an ſelbigem Ort / keine Kirch / oder eine Nottauff verhanden. Und iſt Er / im 34. Capitel / ſonderlich wider den Mißbrauch / und aͤrgerliche Gewonheit / daß man die geborne Kindlein etliche Tag ohne Tauff bißweilen ligen laſt.

Die 70. Frag. Koͤnnen der Obrigkeit Diener / mit gutem Gewißen / auff derſelben Bevelch / das Je - nige ausrichten / welches Sie wißen / daß es unrecht ſeye?

ES geſchihet oͤffters / daß die Fuͤr - ſten / und Andere Herren / und Obern / entweder im Zorn / aus boͤſen Antrib; oder durch ungleichen / und falſchen Bericht / oder aus andern Urſachen bewegt / wider un - ſchuldige Leut / ungerechte / und unbilliche Be - velch ergehen laßen / dieſelbe auch ausgericht / und volzogen haben wollen. Wann nun ein Dienerweiſt /361Die 70. Frag / des 4. Hundert. weiſt / und in ſeinem Gewißen uͤber zeuget iſt / daß ſolchen Leuten unrecht geſchihet / ſo fragt es ſich / wann Er gleichwol daruͤber ſeines Herren Be - velch nachkommet / ob Er deßwegen vor GOtt / und in ſeinem Gewißen / entſchuldiget ſeye? Ant - wort / Nein. Dann man GOtt mehr / als den Menſchen / gehorſam laiſten mues. Und hat man Beyſpiel deren / welche GOtt / und das Gewißen / ihrer Obrigkeit Bevelch fuͤrgezogen haben / auch deßwegen von GOtt ſeyn geſegnet worden; als der Wehemutter in Egypten / im 2. Buch Moſis / cap. 1. v. 21. und der Apoſtel / in der Apoſtel Geſchicht cap. 4. v. 19. und c. 5. v. 42. Jtem der Trabanten des Koͤnigs Saul / im 1. Buch Samuelis / am 22. 17. Und ſolches iſt dem Erſten Gebott gemaͤß / da wir vermahnet werden / GOtt / uͤber alle Ding / (und alſo auch uͤber die Obrigkeit) zu fuͤrchten / zu lieben / und zu vertrauen. Und darum muß das vierte Gebott / von Ehre der Obrigkeit / das Erſte einſchließen / und da die Obrigkeit wider GOtt gebieten wil / demſelben weichen. Es muß auch die Regul S. Pauli / zun Roͤmern am 14. v. 24. bleiben / was nicht aus dem Glauben koͤmbt / das iſt Suͤnde. Das iſt: Was geſchicht mit Anſtoß deß Ge - wißens / daß ein Menſch zweifelt / ob Er recht / und wol thue / das iſt Suͤnde. Jedoch hat die - ſes nicht die Mainung / als ſolte ein Diener alle Bevelch ſeines Herren exameni ren / und derſel -Z vben362Die 70. Frag / des 4. Hundert. ben Urſachen erforſchen muͤeßen. Denn / wo etwas gebotten wird / da der Augenſchein nicht bezeuget / das es unrecht / und wider GOtt ſeye; So thut ein Diener recht / und iſt ſein Gewißen verwahret / wenn er dencket / ich muß nicht eben um meines Herren Handel wißen / ich thue / was Er bevilhet / Er wird / zweifels ohne / wol wißen / was Er fuͤrnimt / zu verantworten. Alſo volziehet ein Scharffrichter / an den Suͤndern / das Ur - theil / und laſt es die verantworten / ſo das Urtheil geſprochen haben. Wenn aber ein Diener / Amt - mann / oder ein Ander bedienter / gewiß weiſt / daß der Bevelch wider GOtt / die Gerechtigkeit / und Erbarkeit / lauft; ſo ſoll Er alle Mittel verſu - chen / den Bevelch zu verhindern / ſoll darfuͤr bit - ten / und ſein demuͤetiges Bedencken dem Herren uͤber geben; oder die Sache mit glimpf von ſich ſchieben; oder die Volziehung aufſchieben / ob der Herr anders Sinnes wurde / wann Jhme der Zorn vergienge / und des Vorhabens gereuhete; als wie Herzog Johann in klein Britannien ge - ſchehen / der den Franzoͤſiſchen Conneſtabile O - liuier von Cliſſon umzubringen bevolhen; aber des Morgens ſehr froh geweſen / daß ſolcher ſein Bevelch nicht iſt volzogen worden; ſo ums Jahr 1391. ſich begeben hat. Es kan auch Einer / nach Gelegenheit / den Jenigen warnen / dem Er un - recht thun ſoll. Es gehoͤrt aber hierzue Ver - ſtand / Fuͤrſichtigkeit / und ein eyferiges Gebettzu363Die 70. Frag / des 4. Hundert. zu GOtt / um einen guten Außſchlag. Sihe / was des Koͤnig Achabs in Jſrael Hoffmeiſter / der Obadia / im 1. Buch der Koͤnige / am 15. ge - than hat. Wann aber die Offician ten / und Die - ner alles wider ihrer Herren unbilliche Bevelch verſuchet / und gleichwol nichts helffen wil / ſo ſol - len Sie lieber Urlaub nehmen / und alles leiden / als ſich der Suͤnden theilhaftig machen. Es ge - het zwar ſolches / wie leicht zu erachten / ſehr ſchweꝛ ein; Aber doch muß es Gottes Willen / und Be - velch nach / gethan ſeyn. Siehe vilangezognen D. Andr. Keslerum cap. 46. Theologia Caſuum Conſcientia.

Der auch Cap. 38. die Frag weitlaͤuffig er - oͤrtert / Ob zu verſtatten / daß oͤffentliche ruchloſe Leut / und Veraͤchter des Goͤttlichen Worts / und der H. Sacramenten / wenn Sie ohne anzeigung der Bekerung / geſtorben / mit Chriſtlichen Cere - monien / in die Kirchen / oder auff den Gottesacker / begraben werden? Da Er dann unterſchidliche Gruͤnde / und Urſachen beybringet / warum fuͤr - nehme Theologi, als Eutherus, Æpinses, Meel - fuͤhrer / Gesnerus, Gerhardus, die Kirchendiener zu Riga / Avianus &c, auff dieſe Frag mit Nein beſtaͤndig geantwortet haben.

Und dieweil / wie Er cap. 43. p. 260. meldet / an unterſchiedlichen Orten / etliche Hoffleut ge - funden werden / welche darfuͤr halten / daß / zur Zeit des Mangels / da entweder Schulen / undCon -364Die 60. Frag / des 4. Hundert. Convictoria, muͤßen abgeſchafft werden / oder die Obrigkeit ihr / an ihrem Hoffleben / Luſt / und Fuͤrſtlichem Wolſtand / abbrechen / man mit gu - tem Gewißen / interim s-weiſe / Kirchen / Collegia, Schulen / und Convictoria, abſchaffen koͤnne / da - mit die Weltliche Luſt moͤge erhalten werden / in Betrachtung / daß des Landes Haubt vorgehe / und der Lands-Fuͤrſt fuͤr allen Dingen muͤße verſorget werden. Daß aber ſolches unverant - wortlich ſeye / beweiſet er mit 6. Gruͤnden.

Jtem / cap. 37. Ob in dem Neuen Jahrs - Wunſch ab der Cantzel / die Hohe Obrigkeit / vor dem Geiſtlichen Stande / zu begruͤeßen / und was ins gemein von ſolchem Gebrauch / von der Can - tzel offentlich ein neues Jahr zu wuͤnſchen / zu hal - ten ſeye?

Jtem / cap. 35. von der Weltlichen Regul / die Geiſtlichen ſollen bey ihrer Bibel bleiben?

Jtem / cap. 19. beweiſet er / es recht ſeye / daß Prediger gewiße Epiſteln / und Evangelien / an den Sontaͤgen / des Jahrs uͤber / zu Texten able - ſen / wider Guil. Ameſium, lib. 4. de Conſcientia, cap. 26.

Wider welchen Er auch cap. 20. von Nutz - barkeit der Poſtillen / (deren nunmehr vil / als Lutheri, Morlini, Matteſii, Chemnitii, Fi - ſcheri, Mencelii, Muſæi, und viler Anderer; wie auch aus den Reformirten / des Seulteti, Na - bum, und unterſchidlich Roͤmiſch-Catholiſcher / verhanden) handelt.

Und365Die 70. Frag / des 4. Hundert.

Und wil Er cap. 21. daß ein Prediger ſich wol Heydniſcher Spruͤche / der Kirchenlehrer Sen - tenzen / und Weltlicher Hiſtorien / (darwider ge - melter Ameſius iſt) gebrauchen moͤge: jedoch / daß ſolche Sachen ſelten / und wenig / eingefuͤhret werden: inmaßen etwan theils Prediger beßere Historici, als Schrifftgelehrten; und beßer in Heidniſchen Buͤchern / als in der Bibel / erfah - ren ſeyn. Und ſagt Er am 117. Blat / die Sa - chen / und materi en / ſelbſt / muͤßen aus Goͤttlicher Schrifft genommen werden; die Wort aber nit eben alſo nacheinander in der Bibel ſtehen; ſon - dern da moͤg man der Patrum, und anderer Theologorum, oder Gottes gelehrten / auch ſeine aigne Wort / ſo zur erklaͤrung der H. Schrifft dienen / gebraͤuchen. Jm 23. Capitel / p. 124. 125. ſchreibt Er / wann in den Predigten die Heilige Schrifft allzuvil angezogen wird / daß ſolches den Zuehoͤꝛern mehr hinderlich / als nutzlich / mehr eine anzaigung der Hoffart / als Theologiſchen Verſtands ſeye; in dem namlich die Autores ih - re Kunſt wollen ſehen laßen / und nicht beden - cken / wie leicht es ſey / aus den Concordantzen / die Stellen zuſammen zu leſen &c. Alſo (welches Andere darzue ſetzen) machen es auch Theils / ſonderlich junge Prediger / an etlichen Orten / die ihre Kunſt mit langen Predigten wollen ſe - hen laßen / und D. Luthers Ermahnung nicht nachkommen / auch nicht bedencken / wann einPre -368[366]Die 71. Frag / des 4. Hundert. Predigt lang wehret / daß man deßen / was erſt - lich gelehret worden / vergißet.

Aber wider auf ehrngedachten D. Keslerum zu kommen / ſo ſagt Er / im 25. Cap. am 132. Blat / daß es nicht nutzlich ſeye / diene auch nicht / die Zuhoͤrer zu erbauen; ſondern mache dieſelbe mehr irꝛ / wann man alte verlegene Jrꝛtum der Macedonier / Pelagianer / Manicheer / Euty - chianer &c, herfuͤr ſuche / und auff der Cantzel vil Wort / die Zeit hinzubringen / von denſelben mache. Und cap. 31. p. 172. ermahnet Er / daß inſonderheit der Prediger ſeine Sachen / und das Unrecht / ſo in ſeinen Privat / oder aignen Sachen / von Jemand / Jhm iſt zugefuͤgt worden / auff die Cantzel nicht bringen / und die Perſonen nicht durch die Hechel ziehen ſolle. Dann ſolches gebe / bey der Gemeind / aͤrgernus / und zeige ſeine pri - vat-affect en an.

Die 71. Frag. Was iſt von Erſcheinung der Engel / ie - tziger Zeit / zu halten? und wie wird das Wort / Warlich / gebraucht?

WJr ſollen Uns / in dieſen letzten Zeiten / an dem geoffenbarten Wort / und ordenlichem Predigambt / be - gnuͤgen laßen / und keines wegs Engliſche Er - ſcheinung / Geſpraͤch / und Offenbarung / bege - ren. Die Engel ſind me / von Gott / zu Bußpre - digern / und Lehrern / in der Kirchen gebrauchtworden.365[367]Die 71. Frag / des 4. Hundert. worden. Wenn aber ein Geſicht einen frommen Menſchen / von fuͤrſtehendem Ungluͤck warnet / und / mit ſeiner Warnung / der Außgang ein - trifft / oder Er aus Ungluͤck / und gegenwaͤrtiger Gefahr / errettet / ſo kan der Menſch ihm wol die Gedancken machen / es ſey ein guter Engel ge - weſen; dieweil der boͤſe Engel / oder der Teufel / unſer Verderben ſuchet. Und iſt dieſes zu mer - cken / daß GOtt der HErꝛ noch bißweilen einen frommen Menſchen / durch einen Engel / in Men - ſchengeſtalt / entweder vor Ungluͤck warnen / oder aus Ungluͤck erꝛetten / oder / wegen koͤnftiger Be - gebenheit / berichten moͤge. Denn gleich wie Gott noch ie bißweilen ein Wunder geſchehen; deßglei - chen noch bißweilen / durch Wunder-Traͤume / et - was ſonderlichs anzaigen laͤſt; da doch die Wun - derwerck / und Traͤume / nicht mehr / wie im an - fang des Neuen Teſtaments / im gebrauch: Alſo kans wol kommen / daß / auff Gottes Befelch / die Engel / in ſichtbarer geſtalt / etwas verrichten / oder anzaigen / do man denn auff den Erbfolg / und Außgang / ſehen ſoll / und mueß / das Gewiſ - ſen fuͤr Gefahr des Aberglaubens zu bewahren; wie / unter anderm / hievon / in den vorhergehen - den Gewißens-Fragen / offtangezogner D. An - dreas Keslerus cap. 3. zu leſen; der auch / im fol - genden Capltel / auff etliche Einwuͤrff antworten thuet.

Was den Andern Puncten deiner Frag an -belangt /368Die 71. Frag / des 4. Hundert. belangt / ſo iſt das Wort Warlich / oder A - men / zwar aigentlich zu reden / kein Schwur / ſondern eine ſtarcke Bekraͤfftigungs-Rede / und ein Zeichen der gewißen / und unfehlbaren War - heit; und Amen auch ſovil / als Ja / Fuͤrwar: Gleichwol iſt ſolch Wort ſo eine ſtarcke Betheu - rung / daß es faſt einem Schwur gleich ſcheinet. Der Alte Kirchenlehrer Hieronymus, uͤber den Ezechiel / cap. 16. ſagt: GOttes Schwur iſt / im alten Teſtament / geweſen / So Wahr ich Lebe / ſpricht der HErr; im Neuen aber / Warlich / Warlich / ich ſage Euch. Wir moͤgen dieſes Wort Warlich / oder Amen / auch gebraͤuchen; aber nicht wider das Gewißen / die Lugen zu bede - cken; auch nicht zu allen / und geringen Dingen; und zwar ſo were die gaͤntze Rede / Waͤrlich / Warlich / ich ſage Dir / oder Euch / Uns armen Menſchen zu hoch. Die Juden haben die gewon - heit gehabt / daß Sie / nach dem Gebett / und Se - gen / das Wort Amen geſprochen / anzuzeigen / daß ihr Wunſch / und Begeren ſey / Gott wolle / was gebetten worden / gnaͤdig erfuͤllen. Idem D. Keslerus cap. 51.

Der auch vil andere Gewißens-fragen / in dem voꝛmals angedeuten Buch / als:

1. Von Aufflegung der Haͤnde / wie die in der Kirchen gebraͤuchlich.

2. Ob die offentliche Kirchenbuß aigentlich fuͤr eine Straff zu halten ſey?

7. Ob /369Die 71. Frag / des 4. Hundert.

7. Ob / und wie ein Prediger einen andern Dienſt wuͤnſchen / begehren / und annehmen koͤnne?

10. Ob wir Chriſten / im Neuen Teſtament / die Sonn: Feſt: und Feyrtag halten ſollen?

11. Ob man recht thue / wenn man taͤglich das Vatter Unſer / oder des HErren Gebett / ſpricht?

12. Warumb der HErꝛ Chriſtus / die Bitte vom taͤglichen Brot / in die mitte geſezt habe?

13. Ob / in dem Gebett / Gott vil Titul ſollen gegeben werden?

14. Ob man auch lange Gebett fuͤr GOtt / ſprechen moͤge?

17. Ob alte verlebte Eheleute / von GOtt / Leibs-Erben wuͤnſchen / und bitten moͤgen?

18. Ob man zu Texten der Predigten / außer deren der H. Schrifft / auch andere / als / aus dem Catechismo, nemmen moͤge?

25. Ob Prediger / auff der Cantzel / die Ke - tzer / und Jrrige Lehrer / ſollen nennen / und wider - legen?

28. Was von Præſentirung unterſchiede - ner Perſonen / bey erledigten Predig-Aemtern / zu halten?

31. Ob die Prediger / ehe Sie / auff offentli - cher Cantzel / uͤber Ungerechtigkeit / nachlaͤßiger Straffe der Suͤnden &c, klagen / zuvor / bey den Weltlichen Regenten derentwegen erwehnung thun ſollen?

A aOb370Die 71. Frag / des 4. Hundert.

32. Ob zu verſtatten / daß eine Gemeinde / oder Beamter / um eine gewiße Perſon / zum Pre - diger / anhalten moͤge?

44. Ob die Weltliche Obrigkeit mit Recht die anzaigung der Thaten / und Perſonen / von Predigern foꝛdern koͤnne / wenn uͤber gewiße Suͤnde auff der Cantzel iſt geklagt woꝛden?

47. Ob / und welcher geſtalt ein Chriſt / mit gutem Gewißen / von wichtigen fuͤrnemmen / und Haͤndeln der Obrigkeit / ſchließen koͤnne?

62. 3. Ob die Unſinnigen Leute vom Teufel geplagt werden? und was fuͤr Mittel da zuge - brauchen?

67. Ob ein Menſch / der heimlich einen Mord / Diebſtal &c, begangen / wenn die That heimlich gehalten wird / und Er nicht die gebuͤ - rende Straff von der Weltlichen Obrigkeit em - pfahet / ein gut Gewißen haben koͤnne?

Und andere mehr. Dieweil es aber in diſes Buͤchlein alles einzubringen zu weitlaͤuffig wer - den / und villeicht auch ſich nicht gebuͤren wurde: Als laß ich es / bey dem vermelten kurtzen Auß - zug / verbleiben. Beliebt es dir / die Eroͤrterung der hieoben angedeuten Fragen / oder auch ein mehrers von denen alberait aufgeloͤſten / und er - klaͤrten / zu wißen: So kanſtu nach dem Buch ſelber trachten; und von den oberwenten Engli - ſchen Erſcheinungen / auch den D. Tobiam Wag - nern / in erklaͤrung des Evangelij am Sontag /nach371Die 72. Frag / des 4. Hundert. nach dem Neuen Jahrstag / part. 1. p. 80. ſeqq. leſen; da Er p. 87. Urſachen erzehlet / warum die H. Engel / den Glaubigen / iezuweilen / in ihrer Angſt / und Noth / noch iezt / auff GOttes Be - velch / zum Troſt / ſichtbarlich erſcheinen / und hie - durch beweiſen / daß Sie derſelben / von Gott / aus - geſante dienſtbare Geiſter ſeyeu. Aber alles mit der Verwahrung / daß ſolche Engliſche Erſchei - nungen nunmehr im Neuen Teſtament allein an - gehen den aͤußerlichen Schutz / wider den Teufel / und die Welt / nicht aber Glaubensſachen / Buß / und die Religion. Daher auch das Gebett / nicht umb erſcheinung der Engel / ſondern umb ihren Schutz / und Beyſtand / wider den leydigen Teu - fel / und die boͤſe Welt / geſchehen ſoll.

Die 72. Frag. Haſtu nicht noch etwas weiters von Ge - wißens-Sachen zu erzehlen? ſo du etwan neulich geleſen?

Fuͤr dieſes mal / und in der eyl / faͤl - let mir nichts anders ein / als folgen - des. Obwoln nichts boͤſes zu thun / auff daß etwas guetes daraus erfolge; daß ie - doch / in einem unumgaͤnglichen Nothfall / ein uͤbel zugelaſſen werde / als mit der Eheſcheidung / Zuelaßung daß zwey Eheleut ungleicher Reli - gion beyſammen wohnen; ein Geheimnus in der Beicht anvertraut / wann ſolches dem Gemei - nen Weſen hochſchaͤdlich / gebuͤrend entdecketA a ijwird /372Die 72. Frag / des 4. Hundert. wird / (Sihe aber unſer 10. Frag des Andern Hundert) und dergleichen / zugeſchehen pfleget. Daß man aber die Waͤchter volſauffen ſolle / da - mit ein gefangener gueter Freund moͤge erledigt werden / iſt nicht erlaubt. Dann / wann es nicht zugelaßen / daß auch durch eine dienſtliche / nutz: unſchaͤdlich / und barmhertzige Lugen / einem an - dern zur Freyheit geholffen werde; ſo iſt es noch weniger alhie zugelaßen / in deme / zum Betrug / auch die Truncken heit / ein große Suͤnde / kommet. Und wann durch dieſelbe / und den Betrug / Ei - nen ledig zu machen / ſolte guet geheißen werden / ſo wurde der Schein der Nutzbarkeit einen leicht - lich gar zum Meineyd / und andern Laſtern brin - gen koͤnnen. Es iſt weder das Stehlen / noch das Toͤdten / erlaubt; gleichwol iſt das Stehlen ein geringers Übel / als das Toͤdten: allein mueß man keinem rathen / eines / oder das andere zu thun: gleich wie man Einem / deme der Wein / und ein Degen zugelaßen wird / darum nicht ra - thet / daß Er ſich voll ſauffen / oder einen umbbrin - gen ſolle: gleichwol wann ie Einer Jhme eines unter denſelben zu thun in ſeinem Gemuͤth vor - genommen / und davon nicht abzuhalten; ſo ſoll man zwar nicht darzue rathen / aber wol ſagen / wann es ie nicht anders ſeyn kan / ſo begeheſt du ein geringeres uͤbel / wann du dich voltrinckeſt / als wann du einen umbringeſt. Der Loth hat zwar vermeint / Er thue wol / wann er den Sodo -mitern373Die 72. Frag / des 4. Hundert. mitern rathe / ſeine Toͤchtere zu beſchlaffen / damit Er ein groͤßere Suͤnde abwendete: Aber es war ihme nicht erlaubt / ſeine Toͤchtern zur Schande Jhnen zu uͤberlaßen; wann anders es Jhme ernſt / ſolches zu thun / geweſt ſeyn ſolte. Dann nicht Alle von diſer des Loths That gleiches Ur - theil faͤllen; aber in deme uͤbereinkommen / wann Er des Willens geweſen / ſeine Toͤchter zur Unehr zu uͤbergeben / daß er geſuͤndiget / und Sie / mit ih - rer Schand / der Gaͤſte Keuſchheit zu erhalten / nit gezwungen / noch durch Vaͤtterlichen Gewalt / dahin gebracht haben werden koͤnnen. Daher Etliche darfuͤr halten / daß Er / wegen der un - verſehenen Sach / beſtuͤrzt / diſen unweiſen Rath ergriffen; Andere aber / daß diſer heylige Mann vermeint habe / daß / durch ſolche ermdrigung / und Lindigkeit / die Sodomiter ſolten erweichet werden / von ſolchem Bubenſtuck abzuſtehen; dieweil / wann ie Sie von beeden uͤbeln nicht laßen woltẽ / es beßeꝛ geweſen were / das groͤßere / ſo wider die Natur / zu verhindern / und das mindere zuzu - laßen; als wann Einer einem Goͤtzen entweder ſeinen Sohn / oder einen Ochſen / aufopfern wolte / und Er davon nicht zu bringen / ſo ſolte ich zwar ihme nicht rathen / daß Er den Ochſen opferte; aber wol ſolte ich den Sohn verbergen / auf daß ehunder des Thiers / als des Menſchen Blut / dem Teufel aufgeopfert werde. Alſo iſt es beßer / Schmach leiden / als anthun; vom Hunger ſter -A a iijben /374Die 72. Frag / des 4. Hundert. ben / als ſtehlen; ſich ſchaͤnden laßen / als den Goͤtzen opfern: ſterben / als ein Artzney mit Le - bensgefahr gebrauchen; lieber deinem Koͤnig im Krieg dienen / als einem Andern; ob ſchon etwan ſeine Sach gerechter; dir aber nicht bekant / oder bewuſt / ſeyn mag; Ein Guet / wie du es innen haſt / beſitzen / ob ſchon etwan ein Zweifel / Ob es von deinen Vorfahren rechtmaͤßigẽr Weiſe an dich gelangt / vorfallen moͤchte: item einen Zinß vom Gelt nemmen / der offentlich zu nemmen ge - ſezt / und erlaubt iſt; nach der Regel / ſo S. Jo - hannes der Taͤuffer den Zoͤlnern / beym Luca c. 3. v. 13. gegeben: Fordert nicht mehr / denn geſezt iſt. So iſt beßer das Leben / als das Geſatz / verlaſ - ſen; wie die keuſche Suſanna thun wollen / und die Maͤrtyrer gethan haben: Beßer in die Hand des HErren / als der Menſchen / fallen &c. Koͤ - nig Ludwig / der Heylige / in Franckreich / ſolle ſei - nem Sohn / den Rath gegeben haben / daß er / in zweifelhaften Sachen / wider ſich das Urtheil ſprechen ſolte. Dann obwoln / in gewißen Sachen / einer ſich zuvorderiſt ſelbſt in acht zu nehmen: wann aber dieſelben ungewiß / oder zweifelhaft; ſo ſoll ihme ſein aigner Will argwoͤhniſch ſeyn. Es laufft wider das Gewißen / wann Einer von des Naͤchſten erbar: und redlicheit / aus gering - fuͤgigen anzaigungen / einen argwohn ſchoͤpfet / und urtheilet. Dann hiemit / in dem Einer ein boͤſe Mainung von einem Andern / und deßenkeine375Die 72. Frag / des 4. Hundert. keine genugſame Urſach hat / ſo beleidigt er den - ſelben / und thuet ihm unrecht. Weil wir aber Menſchen / und des Argwohns nicht geuͤbriget ſeyn; ſo ſollen wir doch keinen gewißen Schluß machen / oder Urtheil faͤllen; und einen ſchlechten Kerls / der um Eines Hauß herum ſchleichet / nicht ſtracks fuͤr einen Dieb halten; aber das Hauß gleichwol verwahren / und die Sachen ein - ſchließen.

Einem ieden Kuͤnſtler iſt in ſeiner Kunſt Glauben zuzuſtellen / ſagt die gemeine Regel. A - ber dabey ſoll es nicht verbleiben / ſondern man mueß den Sachen weiter nachforſchen. Alſo ſoll ein Richter nicht gleich auff die Auſſage eines Artztes / oder Erdmeßers / oder Rechnung-Stel - lers gehen; ſondern die Sach ſelber wol erwe - gen / und alsdann daruͤber / was recht / und billich iſt / erkennen. Churfuͤrſt Friderich der Weiſe zu Sachſen ließ ſeine Raͤthe rathen / und thaͤt Er gleichwol das Widerſpiel / doch mit ſolcher Ver - nunft / und Grund / daß Sie nit kunten darwider reden. Sihe oben die 7. Frage.

Jn Mittel-Dingen ſoll ihm keiner angſt ſeyn laßen / dann wer zu zweiflen anfangt / ob Er recht thue / daß er Hembder von Flax traͤgt / Schnup - tuͤcher / und Handzwellen gebrauchet / der wird mit der Zeit auch zweiflen / ob Er dieſelbe von Hanff ꝛc gemacht / haben doͤrffe? und ob er nicht ohne Tiſchfacinet / eßen / und der SchneitzfacinetA a iiijent -376Die 72. Frag / des 4. Hundert. entrathen koͤnne? Deßgleichen / wann Jhm Ei - ner uͤber einer niedlichen / oder koſtbaren Speiſe / eine Rechnung machet / der wird auch dahin ge - langen koͤnnen / daß er ihme / wegen des Hauß - brots / und anderer gemeinen Speiſen / ob Er nit mit noch geringern ſein Leben erhalten moͤchte / ein bedencken machet. Und ſo fortan.

Ein aͤngſtiges Bedencken uͤber einen unver - hoften Fall / als / wann von einem Stein ſeines Guets / ein Ander getroffen / und ums Leben ge - bracht wird; und dergleichen / benimt Einem das Geiſtliche Recht / aus Auguſtino, cauſa 23. qu. 5. c. 8. dann nichts iſt / deßen ſich der Menſch nuͤtz - lich / und erlaubt gebraucht / davon nicht anch ein Schaden entſtehen koͤnte.

Große Herꝛen haben ihre Gewißens-Raͤthe; als wie Koͤnig David den Rathan / Joram den Eliſæum / Joas den Jojadam / Jerobeam den Jonam / Ozias den Zachariam / gehabt. Allein hat man zuzuſehen / daß ein ſolcher Conſci entz / oder Gewißens Rath / nicht etwan mehrers aus einer Zunaigung / als gnugſamer Urſach / rede; ob Er nicht gechen Gemuͤets / ſonderbar / und kuͤn / in ſeinen Urtheilen ſeye. Es mueß die Frey - heit der rechten Vernunfft gelaßen werden; und iſt nicht rathſam / daß man den Gewißens-Raͤ - then ſich gar zu knechtlich underwerffe / oder Jh - nen aͤngſtlich / und ſerupulos / beichte; damit / wann Sie blind / von Jhnen man nicht auchblind377Die 72. Frag / des 4. Hundert. blind gemacht / und in die Gruben geworffen wer - de. Dann Sie auch Menſchen ſeyn / und daher ir - ren koͤnnen / ſo wol / als andere Menſchen: und treffen ihre Lehrer / ſovon Gewißens-Faͤllen ge - ſchriben / ſelber nicht gleich ein: iſt auch ſchwer die goͤttliche Eingebungen / von denen ſo nicht goͤttlich / zu unterſcheiden: und verkleidet ſich oft der Teufel in einen Engel des Liechts. Der Ertz - ſchenck des Koͤnigs von Aßyrien ſprach auch im 2. Buch der Koͤnige / am 18. v. 25. Meinſtu / ich ſey ohn den Herren herauff gezogen / daß ich dieſe Staͤtt verderbete? der HErr hat michs geheiſ - ſen? Zeuch hinauff in dis Land / und verderbe es. Aber genug hievon fuͤr diſes mal. Wann du ein mehrers zu wißen begehreſt / ſo ſchlage die Je - nige / ſo von Gewißens-Faͤllen inſonderheit ge - ſchriben / auff; deren / bey den Roͤmiſch-Catholi - ſchen / gar vil; bey den Reformirten inſonderheit Perkinſus, Alſtedius, und Guil. Ameſius, Profeſſor zu Franecker: und bey den Evangeliſchen / oder Lutheriſchen / D. Fridericus Balduinus, D. Broch - mannus, in den Deciſionibus, die Er / in ſeinem ſyſtemate Theologico, bey allen Glaubens Arti - ckeln / angefuͤhrt; die Conſilia Theologica der Ev - angeliſchen Collegi en / und Facult aͤten / auff Vni - verſit aͤten / oder Conſiſtori en / und viler vortreffli - cher Theologen / welche M. Dedekennus in 2. volumina zuſammen gebracht hat; D. Joan. Conr - Dannhauer. in Theolog. Conſcientiarta, und an -A a vderen378Die 73. Frag / des 4. Hundert. dere mehr ſeyn / deren ich anderswo gedacht habe; als des Ludovici Dunte, und Eckardi, in Chri - ſtiano Religioſo, &c.

Die 73. Frag. Was halteſtu von den Traͤumen.

WAnn das Hirn nicht gar ſchwach / und muͤd / oder aber von vilen rohen Daͤmpfen angefuͤllet iſt / ſo bringt es al - lerley Einbildungen / oder Geſtalten / und Er - ſcheinungen der Sachen herfuͤr / ſo Traͤume ge - nant werden. Daher dieſelbe im Schlaff nicht leichtlich / und bequem entſtehen / es ſeye dann die Kochung alberait geſchehen / wann namlich das Gebluͤet nun ſtiller / und lauterer; und nicht aller - ley Daͤmpf / in der menge nach dem Hirn auff - ſteigen. Wie dann es auch die Erfahrung gibt / daß gegen der Morgens-Zeit es mehrere / und klaͤrere Traͤume / ſo beßer zu behalten / gibet. Es haben nicht nur die Menſchen / ſondern auch die unvernuͤnftige Thier / ſonderlich die ſo bluetrei - cher / und waͤrmerer Natur ſeyn / als die Pferde / Hunde / Katzen / Geißen / Traͤume; welche offt in denſelben erſchreckt werden / und daruͤber erwa - chen: Aber unter allen Thieren traͤumet es ſon - derlich dem Menſchen / dieweil Er ein ſubtilers Gebluͤet / und daher aus demſelben mehrere in das Hirn ſteigende Daͤmpf; auch weilen der in - nerlichen Sinne Jnſtrumenten bey dem Men - ſchen hurtiger / als bey den Thieren / ſeyn; Ob -woln379Die 73. Frag / des 4. Hundert. woln / wie Ariſtoteles cap. 17. de hiſtor. Animal. ſchreibet / auch etliche Leut gefunden werden / die niemals ainigen Traum haben; Jch auch ein ſolches Exempel anderswo angezogen habe. Deßgleichen traͤumet auch den Kindern vor dem 4. oder 5. Jahr ihres alters nicht leichtlich / auch nicht ſo verſcheidenlich; wie beſagter Ariſtoteles wil: obwoln man / aus der Erfahrung / daß auch die noch gar kleine Kinder etwan Traͤume haben / dardurch Sie erſchreckt werden / und wann Sie erwachen / weinen. Welche einer Melancholi - ſchen Natur ſeyn / ein trucknes Hirn / ſubtile hitzi - ge / und ungeſtuͤmme Geiſter haben / koͤnnen leichtlich in die Art der unruͤhigſten Traͤume ge - rathen / ſo die Nachtgaͤngerey verurſachen; von welchen Schlaffgaͤngern anderswo geredet wor - den; und davon Langius tom. 2. epiſtolarum, Le - vinus Lemnius lib. 2. de occult. nat. mir a c. 5. und ſonderlich J. Horſtius ein gantzes Buͤchlein (dar - inn Er einen hauffen verwunderlicher Exempel erzehlet) / wie auch Tandlerus, geſchriben haben. Es hat derſelben auch etliche / aus gemeltem Hor - ſtio Medico zu Helmſtat / der Keckermannus lib. 3. ſyſtem. Phyſ. c. 29. p. m. 463. ſeq. da Er auch die Urſachen diſer verwunderlichen Begebenheit ſetzet.

Es ſeyn ins gemein die Traͤume entweder na - tuͤrliche / oder uͤbernatuͤrlich. Die uͤbernatuͤrli - che ſeyn / wann im Schlaff / Einbildungen vonuͤber -380Die 73. Frag / des 4. Hundert. uͤbernatuͤrlichen Dingen einem vorkommen / wel - che entweder Goͤttlich / oder teuffliſch. Die Goͤttli - che Traͤume ſeyn / welche GOtt entweder unmit - telbar / oder durch Mittel der H. Engel / zu ſchi - cket; und ſeinen unfehlbaren Willen in die glau - bige Seel eindrucket; wie dem Patriarchen Ja - cob / von der Himmelsleyter getraumet / und die daran auff: und nider ſteigende Engel GOttes erſchienen ſeyn: und GOtt mit dem Joſeph / durch ſeinen Engel / im Traum / wegen des Chriſt - kindleins hat gehandelt / und Jhme ſeinen gnaͤdi - gen Vatters Willen entdeckt: mit dem aͤltern Joſeph / Jacobs Sohn / aber / und dem Salo - mon / durch Traͤume / ohne der Engel Geſchaͤfft / geredet hat. Jm alten Teſtament ſeyn die Traͤu - me ſonderlich in Obacht genommen worden / wei - len GOtt / durch dieſelbe / bey den Frommen / und Boͤſen / auff unterſchidliche Weiſe gewuͤrcket hat. Bißweilen werden die Gottloſen / wegen einer begangenen Suͤnde im Traum erſchreckt; als da geweſen die Traͤume Abimelechs / und La - bans. Bißweilen geſchehen Sie / wegen eines großen Wercks zu verrichten / als geweſen der Traum Gedeons. Bißweilen rathen Sie dem Menſchen / was zu thun ſeye / als in dem Traum der Weiſen aus Morgenland geſchehen / daß Sie nicht wider zum Herode ſich begeben ſolten; und des Joſephs / wegen der Flucht mit dem Chriſtkindlein in Egypten. Bißweilen wirddem381Die 73. Frag / des 4. Hundert. dem Menſchen ſein kuͤnftiger Zueſtand im Traum verkuͤndiget / als dem Juͤngling Joſeph / im 1. Buch Moſis / cap. 37. bißweilen werden andere zukuͤnftige Ding offenbaret / als dem Abraham cap. 15. dem Pharao cap. 41. Nebu - cadnezar Dan. 2. und 4. bißweilen hat GOtt et - was beſonders Einem im Traum verheißen / als dem Salomo / Weißheit / und Reichtum. Ob nun wol ſolche Traͤume im Alten / und umb den Anfang des Neuen Teſtaments / gar gemein ge - weſen / ſo ſeyn aber nunmehr / nach deme GOtt durch ſeinen Sohn mit Uns geredt / die Offen - barungen durch Traͤume / in Glaubens Arti - keln / nicht zugewarten / wie theils / als Carlſtad / und andere mehr gethan / und theils noch thun. Gleichwol ſeyn / in andern Sachen / dieſelbe / wann Sie noch bißweilen geſchehen / nicht zu ver - achten; ſonderlich / wann der Außgang damit uͤbereinſtimmet / und man klar daraus ſehen kan / daß es ein Goͤttlicher Traum / Warnung / Vor - bedeutung / und Erinnerung geweſen / dieſelbe hoch zu achten. Dann Sie / heutigs Tags / nicht Jedermann / auch nicht Jederzeit / ſondern gar ſelten / und nur von hohen / wichtigen Sachen / und vornemlich bey Nacht im Schlaff / geſche - hen / als zu welcher Zeit das Gemuet in beßerer Ruhe iſt / und die Stille der Nacht bey den Men - ſchen eine groͤßere Andacht erwecket / dergleichenhimm -382Die 74. Frag / des 4. Hundert. him̃liſchen Offenbarungen deſto eifferiger nach - zugedencken / und Sie zu behalten.

Die Teuffliſche Traͤume ſeyn / die der boͤſe Feind den Menſchen / im Schlaff / entweder Sie in der Abgoͤtterey zu ſtaͤrcken / oder aber zur Geil - heit / und Unzucht / auch andere Laſter / anzurei - tzen / eingibet / entweder fuͤr ſich ſelbſt / oder wann Er von den Menſchen deßwegen befraget wird / welche der offenbarten Warheit nicht glauben; und daher in Jrꝛtum aignes Willens verfuͤhret werden / und die dergleichen Traͤume / ob Sie wol wider GOttes Ehre / und Wort / lauffen / zur Abgoͤtterey / und Suͤnden begehung / auch fal - ſches Vertrauen / Anlaß geben / daß es teuffliſche Traͤume ſeyen / nicht erkennen wollen. Sihe un - den die 87. Frag.

Die 74. Frag. Warum haſtu in Erzehlung unterſchied - licher Traͤume / nicht ein mehrers von den natuͤrlichen vermelbet?

JCh hab es bey dir zu thun fuͤr un - noͤthig erachtet. Weiln du aber auch von denſelben ein mehrers ſcheineſt zu begehren; ſo wiße / daß dieſelben entweder gantz natuͤrliche ſeyn / die aus lauter natuͤrlichen Ur - ſachen entſpringen; und wider zweyerley ſeyn; als die entweder aus uͤberblibenen bey Tag fuͤr - kommenen Dingen; oder aber aus einer gewißen des Leibs Beſchaffenheit / entſpringen. Undzwar383Die 74. Frag / des 4. Hundert. zwar ſo kommen die meiſten Traͤume von Einbil - dungen der jenigen Verhandlungen her / ſo bey Tag vorgegangen / als / daß einem ermuͤdeten Jaͤger / wann Er in die Ruhe kommet / von den Waͤlden / und Hoͤline der Thier; den Richtern von den Rechtshaͤndeln; den Fuhrleuten / von den Waͤgen / und Roßen / Andern / von andern Sachen / ſo Sie bey Tag getriben / traͤumet.

Die Traͤume / ſo aus des Leibs Zuſtand entſte - hen / kommen entweder aus dem Einfluß des Ge - ſtirns / oder aus einer fuͤrherꝛſchenden des Leibs Feuchtigkeit her. Die Traͤume aus dem Einfluß des Geftirns entſtehen / wann das Hirn entweder voͤn den Mondsſtralen / ſo in des Schlaffenden Kammer klar gehen / angriffen wird; oder aber aus einem verborgnen Einfluß anderer himmli - liſchen Coͤrper / und ſonderlich aus einer beſon - dern conſtellation des Mercurii, und des Monds. Was die fuͤrherꝛſchende Feuchtigkeit in einem Menſchlichen Leib / Er ſeye nun geſund / oder kranck / anbelangt / ſo iſt dieſelbe entweder das Gebluͤet / oder der Rotz / oder die Gall. Wann der Menſch bluetreich / oder vil uͤbrigs Gebluͤet hat / dem traͤumet von roten Roſen / Saffran / Tantzen / Gaſtmalzeiten / und der Muſic. Wo vil Rotz / und Schleim bey einem Menſchen / dem traͤumet vom baden / fahren auff dem Waßer / Schwimmen / Fiſchen / Regen / Schnee / Laͤſten / ſo / ihrer Schwere halber / ihn am Gang verhin -dern.384Die 74. Frag / des 4. Hundert. dern. Und hieher gehoͤren auch die Traͤume von Seen / Waßern / oder Fluͤßen / ſo von einer gar feuchten Blaſen entſtehen; deßgleichen / wann der Magen Schlund mit einer Feuchtigkeit uͤber - haͤuft iſt / daraus dann von Aufſteigung der verderbten Daͤmpfe / foͤrchtige Traͤume / und al - lerley Schrecken / entſpringen. Wenn die Gelbe Gall bey Einem uͤberhand nimt / dem traͤumet von der gelben Farb / von zancken / kriegen / Schlachten / Bruͤnſten / und bedunckt ihn offt / daß Er fliegen thue. Und dann ſeyn die melan - choliſche Traͤum / ſo von uͤbriger ſchwartzen Gall / oder von kaltem / und drucknem Gebluͤt herkom - men. Die dann ſeyn vom erſtecken / hencken / koͤ - pfen / ſchwartzen / und dunckeln Rauch / von der Finſtere / Tode / wandern durch Einoͤde / von Steinhaufen der alten Gebaͤu / vom Teufel / und der Hoͤll. Und die / denen ſolche Traͤum vorkom - men / leyden auch an dem Miltz. Und bißher von den gantz natuͤrlichen Traͤumen.

Die vermiſchte nennet man / ſo zum Theil aus des Leibs Beſchaffenheit / und einer offenbaren Feuchtigkeit; zum Theil aus einem verborgnen Einfluß / und ſonderbarer Aigenſchafft / entſprin - gen. Und dahin vermeint Keckermannus, in ſyſt. Phyſ. p. 470. ſeq. ſeye auch des D. Lutheri Traum zu ziehen von 2. ſchoͤnen Juͤnglingen / welche ſeine Tochter Magdalenam zu einer Hochzeit-Mal - zeit gefuͤhrt / und welchen Traum Philippus Me -lanch -385Die 74. Frag / des 4. Hundert. lanchthon alſo ſtracks ausgeleget / daß Sie ſter - ben / und von den H. Engeln / in kurtzem / zu der Himmliſchen Freude werde gefuͤhret werden; welches auch des folgenden Tags geſchehen.

Entlich ſeyn etliche Traͤume / ſo etwas bedeu - ten / etliche aber / ſo ungevaͤrde geſchehen. Die et - was bedeuten ſeyn / wann im Schlaff dergleichen Einbildungen gemacht werden / welche entweder ein gegenwaͤrtiges / oder zuekuͤnftiges Ding / be - deuten. Eines gegenwaͤrtigen ſeyn dieſelbigen Bilde der Traͤumenden / die ein gewißes Tempe - rament des Leibs / oder eine uͤberfluͤßige Feuchtig - keit / oder auch eine verhandene materi zu einer Kranckheit andeuten; wie hievon alberait oben geſagt worden: und die Aerzte dergleichen Traͤu - me fleiſſig in acht zu nemmen bevelhen / bey den Krancken / weiln Sie / die Urſach / und geſtalt der Kranckheit deſto leichter zu erkennen / vil vermoͤ - gen. Wann die Traͤume etwas zukuͤnftiges be - deuten ſollen / mueß des Traͤumenden Tempera - ment richtig ſeyn / das iſt ein gewiße Feuchtigkeit nicht zuvil herꝛſchen / auch die Geiſter / oder Spiri - tus Animales, rein / und ſubtil; deßgleichen das Hirn nicht von einer unnatuͤrlichen Feuchte ver - unruͤhiget / ſondern durchaus in guetem Stande ſeyn. Des Himmels Kraͤfte / und Einfluß thut bey Manchem auch vil; wie dann dergleichen Naturen gefunden werden / bey denen eine ſon - derbare Kraft / daß Sie von vorſtehenden Zu -B bfaͤllen /386Die 74. Frag / des 4. Hundert. faͤllen / ſo wol denen / die Sie / als ihre Bluetsbe - freunte angehen / etwas verkuͤndigen koͤnnen; wie Caſparus Peucerus, in tract. de divin. ex Som - niis p. m. 234. 236. ſeq. erinnert. Und kan die vernuͤnftige Seel / im Schlaff / wann ſie frey iſt / aus dem vergangenem / einen erfolgenden Auß - gang betrachten / und erachten.

Wie nun / nach der Vermahnung Syrachs Cap. 34. und 40. auf alle Traͤum man nicht achtung geben ſolle / ſolches auch Naͤrriſch were / und verdruͤeßlich; alſo ſolle man Sie auch nicht alle / als wie Xenophanes Colophonius, und die E - picurei, vor Zeiten gethan / verachten. Dann dieſe haben den Sachen zu wenig; die Stoici aber / und Pythagorei, zu vil gethan / die auff al - le Traͤum achtung zu geben gelehret haben: De - nen der alte Lapp Artemidorus gefolgt / deßen Traͤumbuͤcher verhanden; hernach iſt kommen der Cornelius VVimpinas, und / zu unſer Vaͤtter Zeiten / Junianus Majus, ein Jtalianer / welcher geſchriben / wie die Traͤume / auszulegen; Auff welche dann Andere gefolgt ſeyn / die dergleichen Traum-Buͤchlein noch heutigs Tags ausbrai - ten.

Was die Traͤume anbelangt / ſo ungevaͤrde geſchehen / oder die fortuita ſomnia, ſo ſeyn es die / welche / weder aus einer gewißen / noch vermutli - chen Urſach / etwas gewiſes bedeuten / wiewoln bißweilen es ſcheinet / daß der Außgang darauff erfolge.

Wann387Die 75. Frag / des 4. Hundert.

Wann du ein mehrers hievon / und welche Vorſagungen aus den Traͤumen erlaubt / und nicht erlaubt ſeyen / zu wißen begehreſt / ſo liſe D. Balduinum, D. VVagnerum, Mart. Molle - rum, und Andere mehr / in der Außlegung des Evangelij am Sontag / nach dem Neuen Jahrs - Tag; und ſonderlich den obgedachten Kecker - mannum lib. 3. cap. ult. da Er hievon gar weit - laͤuffig handelt: und erwege bey dir ſelbſt / wohin des Ezelini, zugenant Monachi, Traum / als Er die erſte Nacht bey ſeiner Braut geſchlaffen / zu ziehen ſeye / den Er von ſeiner koͤnftigen Soͤhne Gluͤck / und Ungluͤck / gehabt hat / der auch an denſelben / als dem Ezelino, oder Ecelino da Ro - mano, Herren zu Verona / Padua / Vincentz ꝛc / und Alberico, Herꝛen zu Tarvis / oder Treviſo, ꝛc beym Fulgoſo lib. 1. c. 5. und Andern / iſt erfuͤllet worden.

Die 75. Frag. Jſt es einem Bidermann erlaubt / mit ei - nem boͤſen Mann Gemeinſchafft? Deßgleichen / wegen demſelben zugeſtandenen Unfals / mitleiden zu haben?

ES iſt zwar mit einem boͤſen / als boͤſen / Mann keine Gemeinſchafft zu haben. Dann die Ainigkeit beſtehet in Vereinbarung der Gemuͤeter / alſo / daß die Ein - traͤchtigen einerley wollen / und nicht wollen. Wie ſolte aber einerley Sinn zwiſchen Frommen / undB b ijBoͤſen;388Die 75. Frag / des 4. Hundert. Boͤſen; und eine Gleicheit im Wollen / und nicht Wollen / unter denſelben ſeyn koͤnnen? Gleichwol wil Einer / es genug ſeye / wann Zween in deme guet / in welchem Sie miteinander uͤbereinkommen ſollen: Zum Exempel; Wann ein Nachbaur / der ſonſten ein grundboͤſer Menſch iſt / ſeinen Nachbauren / in ſeinem Geſchaͤfft nicht verhin - dert / ſondern geruhiglich bey Jhme wohnet / ihn taͤglich gruͤeßet / mit Jhme redet / Jhme die Hand bietet; So moͤge ja eine Ainigkeit zwiſchen ſolchen zweyen Nachbauren wol ſeyn. Dann / ob ſchon der Ander ſonſt boͤß / wann Er aber / in anſehung der Unterred: und Beywohnung / guet iſt; ſo koͤnne der Fromme wol mit demſelben ainig leben. Sintemal ob ſchon der Ander ſonſten boͤß / ſo ge - he es doch villeicht den Frommen nichts an; und deßwegen weil es Jhn nicht betrifft / Er nicht dar - nach / was der Ander ſonſt thue / zu fragen habe.

Was den andern Puncten anbelangt / naͤm - lich / Ob mit den Boͤſen gantz kein Mitleiden zu haben / und denſelben ainige Barmherzigkeit nit zu erweiſen ſeye? So hat man da zwiſchen der Menſchheit / und Boßheit / einen unterſcheid zu machen; mit deren erſten Mitleiden zu haben / mit der andern nicht. Dann die Barmherzigkeit fraget nicht / ob ein Menſch boͤß / oder fromm / ſon - dern ob Er arm / muͤheſeelig / und angefochten / daß Sie ſich ſeiner erbarme / demſelben zu Huͤlff komme / Er ſeye gleich deßen wuͤrdig / oder unwuͤr -dig.389Die 75. Frag / des 4. Hundert. dig. Man mueß zu der Gerechtigkeit die Barm - herzigkeit thun / damit wir dem Naͤchſten nicht al - lein erzeigen / was recht / ſondern auch mehr / als recht iſt. Dann das iſt ein Werck der Barmher - zigkeit / daß Einer von dem Elend erloͤſt werde. Fuͤrs ander hat man zu erwegen / Ob die Boͤſen moͤgen gebeßert werden / oder nicht? Kan es ſeyn / ſo ſeyn Sie des erbarmens gantz wuͤrdig; wie dann ohne das zu dulden / ſo lang man zu ihrer Bekehrung Hofnung hat / c. 1. ſeq. Caus. 23. qu. 4. Dann man lebt alhie nicht unter gantz volkom - nen Leuten. Seyn Sie aber nicht zu verbeßern / ſo ſeyn Sie vilmehr zu ſtraffen / als ihnen Unter - ſchleiff zu geben / und in ihrer Boßheit ſie zu ſtaͤr - cken. Sintemal es beßer mit ernſthaftigkeit zu lieben / als mit gelindigkeit zu betriegen / c. nimi - um ſunt. 37. d. Cau. 23. qu. 4. Man ſoll ſolchen Leuten / ſo gantz boßhaftig ſeyn / in ihrer Boßheit nicht heuchlen; vil weniger begehren / daß Sie der Straff / welche Sie verdient / moͤgen enthebt werden; als die Jenige Obrigkeiten thun / die / aus unzeitiger Barmherzigkeit / die Dieb / und Straßen-Raͤuber / ledig laßen / damit Sie den Unkoſten / der auff ihre Hinrichtung ſonſten gien - ge / erſpahren; oder aber der Fruͤchten / ſo im Außfuͤhren zertretten villeicht werden moͤchten / verſchonen koͤnnen; Als wie man erzehlet / daß in einem Flecken / ein Dieh hette gehencket werden ſollen; weilen man aber zum Galgen / durch dieB b iijFruͤch -390Die 76. Frag / des 4. Hundert. Fruͤchte / hette gehen muͤeßen / daß deßwegen die Richter einen Vergleich / mit dem Dieb / getrof - fen / daß Er angeloben muͤeßen / nach der Ernde / ſich wider einſtellen / weilen / biß da hin / in der Ge - faͤngnus ihn zu behalten / es zuvil gekoſtet haben wuͤrde. Sihe von dem vorher geſagten Sagitta - rium exercit. Eth. exoter. 10. p. 249. & exercit. 13. p. 322.

Die 76. Frag. Haſtu nichts / von etlichen ſonderbaren Gebraͤuchen bey den Juden / zu erzehlen?

ES haben die Juden den Brauch / ſo zur Zeit Chriſti in uͤbung geweſen / wie beym Matthæo Cap. 12. v. 11. Luca. 14. v. 5. zu leſen / geaͤndert; alſo / daß Sie am Sabbath / heutigs Tags / keinen Menſchen / und vil weniger ein Thier / ſo in den Brunnen faͤlt / heraus ziehen. Die alten Juden haben / auſ - ſer des Wochentlichen Sabbaths / auch des Morgens / und Abend-Gebetts / ſo Sie taͤglich / wegen gluͤcklicher Verrichtung ihrer Geſchaͤffte / verbracht / auch anderer Feſte / davon in der 7. Frag des 1. Hundert Bericht geſchehen / inſon - derheit 3. Haubt-Feſte hochfeyerlich gehalten / als Oſtern / Pfingſten / und das Lauberhuͤtten - Feſt; wie dann noch / bey den ietzigen Juden / ge - ſchihet; wiewol Sie nicht mehr nach Jeruſalem / von allen Orten / ziehen / als wie / vor Zeiten / alleswas391Die 76. Frag / des 4. Hundert. was Maͤnnlich war / und von den Eltern dahin hat gebracht werden koͤnnen / thun mueſte. Zwar der Lyra vermeinet / daß etwan den Jenigen / ſo weit von Jeruſalem gewohnt / die beede Feſte / Pfingſten / und der Lauberhuͤtten / ſolche zu beſu - chen / nachgelaßen worden. Oſtern wurde alle - zeit im Vollmonden des erſten Monats / im Fruͤeling / ſiben Tag lang gehalten; darunter der erſte / und lezte / die vornemſten waren; weiln an den andern man eine Hand-Arbeit thun doꝛff - te / es fiele dann ſelbiger auff einen Sabbath / oder Sambſtag. Einer hat / in ſeiner Schola Iudaica, aufgezeichnet / daß entlich die Juden auff Oſtern gepflegt haben die Tiſche / und Waͤnde der Zim - mer / mit anſehenlichen Teppichen zu zieren / und die erſte Abende der Suͤeßen Brot / oder Naͤchte / in Seßeln / mit zuruckgezognem Haubt / zu ſitzen / zur Gedaͤchtnus / daß / in denſelbigen Tagen / Sie / aus Knechten / Herren worden ſeyen. Das Pfingſt-Feſt ward einen Tag lang begangen / ſo der fuͤnffzigiſte nach Oſtern / zur Gedaͤchtnus des in der Wuͤeſten gegebnen Geſaͤtzes. Und die - weil ſolches im Sommer geſchehen / ſo haben die Juden ihre Haͤuſer / Jtem / die Schuelen / oder Synagogen / und die Gaßen / mit Graß be - ſprengt / Kraͤntze auff dem Kopf getragen / gruͤne Stauden / von den Schuelen / nnd den Fenſtern / ausgehenckt / und Milch-Kuchen gemacht &c. Das Lauber huͤtten-Feſt ward 7. Tag lang an -B b iiijein -392Die 76. Frag / des 4. Hundert. einander begangen / im Herbſt-Monat / außer den Haͤuſern / in Lauberhuͤtten / under freyem Himmel / meiſtentheils / zur Gedaͤchtnus / daß die Kinder Jſrael in der Wuͤeſten ſovil Jahr lang / nicht in Haͤuſern / und Staͤtten; ſondern in Huͤt - ten / gewohnet haben. Und auff ſolchem Feſt wur - den auch die Erſtlinge (nicht der Zehend) der Fruͤchten geopfert / ſo man in die Scheuren ge - ſamlet / namlich vom Getreid / Gerſten / Wein - Oel / Granat-Aepfeln / Feigen / Palmbaum; wie Lyra, aus dem Rabi Salomone, erzehlet. Von allem andern darften Sie keine Erſtlinge / und Zehenden geben; außer von der Woll. Und di - ſes alles gehoͤrte den Prieſtern. Es wird aber in der Schrifft nicht gemeldet / wievil Einer von den Erſtlingen geben mueſte; ſondern ſolches ward / wie gedachter Lyra meldet / eines ieden Andacht frey geſtelt; gleichwol daß auffs wenigſte der 60. oder aufs meiſte der 40. Theil davon ge - raicht wurde; theils auch den 50. opferten; und ſolches in Koͤrben; gleich wie zu Oſtern Sie gen Jeruſalem Ehern / die bald zeitig werden ſolten / brachten / und / den andern Tag in Oſtern / aus derſelben Kernen ein Opfer thatten: zu Pfing - ſten aber friſches Brot von den neuen Fruͤchten: und / im Herbſt / auffs Lauberhuͤtten-Feſt / aller - hand neues Obſt &c. Und zwar ſo gebrauchen ſich die Juden alles diſes Dings nicht / Sie hat - ten dann zuvor / Gott dem HErren / zur Danck -ſagung /393Die 77. Frag / des 4. Hundert. ſagung / ſolches geopfert / und ihn umb Gluͤck ge - betten / zu dem / ſo Sie / zum gebrauch des gantzen Jahrs / hinderlegen / und auffſchuͤtten wolten. Wann ſolches auch bey Uns geſchehe / ſo wurde man jaͤhrlich einen groͤßern Seegen GOttes ſpuͤ - ren. Entlich wurden bey ſolchen Hohen Feſten / an dem heyligen Ort / auch heylige Malzeiten / zu Ehren GOttes / ſowol von den uͤberblibnen Opfern / als andern freywilligen Gaben / ange - ſtelt; ſo auch zur allgemeinen Ainigkeit / und die Armen gnugſam zu erfreuen / dienete. S. D. VVolfg. Frantzium diſp. 8. ex Deuteronomio. Darzue noch zu thun / daß der Vierte Theil eines Hebræiſchen Centners iſt 1500. Guͤlden Un - gariſch / an die 12. Pfund. D. Dietherꝛ / in Spici - legio ad Th. pr. Beſoldi p. 600.

Die 77. Frag. Was hat man bey Schanckungen un - ter den Lebenden zubedencken.

EJne Schanckung oder Donatio iſt / ſo da geſchihet von einer erlaubten Sach / aus keinem Zwang des Rechten / ſondern aus lauter Freygebigkeit. Und iſt drey - erley. 1. Unter den Lebendigen 2. von Todes wegen / und 3. wegen der Hochzeit / ſo ſovil als eine Widerlegung / oder Vergeltung / die der Braut / vom Braͤutigam / geſchihet / wegen ihres zuge - brachten heurat Guets / damit / wann die Ehe ihrB b vEnd -394Die 77. Frag / des 4. Hundert. Endſchafft erꝛeichet / Jhr deſto beßere Vorſe - hung gethan wird. Davon aber ein mehrers zu melden / du nicht begehreſt; weil aber / in der 38. Frag / hievon / und / von der ander Art zuſchen - cken / albereit in der 36. Frag / unſers erſten Hun - dert / geredt worden. Daher dann allein uͤbrig die erſte Schanckung / der Donatio inter vivos, auff welche dann auch deine Frag gerichtet iſt.

Es mag aber unter den Lebenden ein Jeder ſchencken / der etwas zu verſchaffen / und zu hand - len macht hat: wiewol Theils wollen / daß ein Schancker / oder Schanckerin / 20. Jahr alt / und bey guetem Verſtand / (ſo ohne das hierzue erfordert wird) ſeyn ſolle. Ein Sohn / der noch under Vaͤtterlichem Gewalt iſt / kan nichts ſchen - cken / oder vergaben / ohne des Vatters Einwilli - gung; Er ſeye dann eines Fuͤrſten ꝛc. Sohn / oder thue ſolches aus rechtmaͤßigen Urſachen / und von ſolchen Guͤettern / die Er ſelber mit der Fauſt / oder durch Kunſt / erworben. Ein Leib - aigner Knecht / der nichts aigens hat / kan nichts verſchencken. Jtem die Minderjaͤhrigen; Toben - de / auch die / denen die Verwaltung ihrer Guͤetter entzogen / und die das Laſter der beleydigten Ma - jeſtaͤtt begangen haben.

Geſchenckt kan werden / unter den Lebendigen / allen den Jenigen / denen es die Recht nicht aus - drucklich verbieten; als da ſeyn die Eheleuthe / als welche einander die Liebe nicht abkauffen ſol -len:395Die 77. Frag / des 4. Hundert. len: wiewol in etlichen Faͤllen auch ſolche Schan - ckung zugelaßen wird; als wann ein Ehegemaͤcht / durch die Vergabung / nicht aͤrmer worden; ſol - ches zuthun im Heuratsbrieff zugelaßen wird; der eine Theil ſolche Schanckung / in Lebenszeit / nicht widerruffet; wann nicht nur der Mann / ſondern auch hergegen das Weib Jhme was ſchencket / und zwar zu einer Zeit: item / was vor der Hochzeit geſchenckt worden: item / wann ſich das ſchenckende Ehegemaͤcht / der Widerꝛuffung (es were dann wegen Undanckbarkeit) mit einem Eyd verziehen hette: oder / wann es geſchihet den Ehegatten hoͤher zu bringen; oder aus ſeiner Noth / Gefaͤngnus &c, zu erledigen: oder ein Alter, und unedler / ſeinem Jungen / und edelge - bornen Weib / etwas ſchencket. Fuͤrs 2. mag ein Vatter einem / oder mehr Kindern die Er noch in ſeinem Gewalt hat / nicht alſo ſchencken / daß ſol - che Schanckung / durch den Vatter ſelbſt / in ſei - nem Leben / oder die andere Geſchwiſtrigt / nicht koͤnte widerruffen werden. Dann ſolche Schan - ckung von Rechtswegen nicht guͤltig iſt; es ge - ſchehe dann dieſelbe zu vergeltung getreuer Dien - ſte; oder / wann die Kinder noch vor abſterben des Vatters / nach der Schanckung / des vaͤtterli - chen Gewalts entlaßen worden: Jtem / wann ein Vatter ſeinem Kind etwas / ſo under 500. Guͤl - den iſt / ſchenckte / und ſolches dem Kind in ſeinen Wuͤrcklichen Beſitz / Gewalt / und Genieß / gebe /auch396Die 77. Frag / des 4. Hundert. auch bey ſeinem Leben ſolche Schanckung nicht widerꝛieffe / ſo were Sie kraͤfftig: item / wann der Vatter dieſelbe mit einem Eyd betheuret hette: item / wann es ſtudirens / oder anderer wichtigen Urſachen halber / geſchehen; wie davon ein meh - rers bey den Rechtsgelehrten zu leſen. Und di - ſes mag auch eine Mutter / ſonderlich nach ablei - ben des Vatters / thun. Und daͤrffen ſolche von freyen Willen geſchencke Guͤtter / in der Erbthei - lung zwiſchen den Geſchwiſterten / nicht einge - worffen werden / es hetten es denn die Eltern zu thun bevolhen. Die Jenige Gaben aber / welche die Eltern aus Noth / Ehren / oder gewiſſer Ur - ſachen halber / nicht aus freyem Willen / aus ge - legt / als die Eheſteuer / Hochzeitkoſten / und der - gleichen / iſt man in gemeine Theilung einzuwerf - fen ſchuldig / es hetten dann ſolches die Eltern verbotten. Wann die Kinder durch die Verga - bung der Eltern / vernachtheilt werden / daß Sie ihr Legitimam, oder Pflichttheil / nicht haben koͤnnen / moͤgen Sie ſolche Schanckung / biß auff die legitimam, (jedoch nicht weiter) umſtoßen.

Wann die Schanckung 500. Solidos, oder darunder / betrifft / ſo iſt nicht noth / ſolche Gericht - lich zu inſinui ren / wann Sie ſich aber daruͤber er - ſtreckt / ſo hat Sie ohne Gerichtliche iuſinuation, oder anzaig: und einſchreibung vor Gericht / nicht krafft. Jſt auch rahtſam / daß mehrer ſi - cherheit halber / der Richter die Schanckung /durch397Die 77. Frag / des 4. Hundert. durch ein Decret / bekraͤfftige. Was aber ein So - lidus ſeye / davon hat man unterſchiedliche May - nungen / in dem theils dardurch einen Guͤlden / theils einen Ducaten; Theils einen Goldguͤlden verſtehen. Und wann die Schanckung uͤber die 500. Solidos, ſich belaufft / und nicht inſinui rt worden / ſo iſt Sie doch bis anff die 500. kraͤftig: kan auch durch ein Teſtament bekraͤftigt werden. Sonſten aber mag die Inſinuatio vor einem jeden Richter / wann gleich der Vergaber (S. Gail. lib. 2. obſ. 39 n. 28. Stephan. de jurisdict. lib. 1. c. 13. in f. und Andere mehr / die D. Sigism. Schleicher / junior, in tractat. de voluntaria jurisdict. pro con - ſequendis privileg. Doctoralib. th. 22. & th. 37. an - ziehet / und es auch ſelber th. 27. mit denſelben halten / und th. 30. aus Carpzov. lib. 5. Reſp. 56. diſen der Scabinorum Lipſienſ. Entſcheid anzie - hen thut: Ob nun wol die beſchehene donation 500. ſolidos, oder Ducaten / uͤbertrifft / und dem Churf. Saͤchſiſchen Hoffgericht zu Wittenberg / nur allein vermittelſt eines Schreiben iuſinui rt worden: Da aber dennoch das Infinuation - Schreiben von beyden Contrahenten, und der Donatricen Kriegiſchen Vormund / eigen haͤn - dig underſchriben / und beſiegelt / das Inſtrumen - tum Donationis ad acta gebracht / und Hand / und Siegel / von euch / als Donatricin Erben / nicht diffiti rt werden moͤchte / &c, ſo iſt die beſchehene inſinuation zu recht kraͤftig / &c,) auch in desSchen -398Die 77. Frag / des 4. Hundert. Schenckens Hauſe ſelbſten / und ohne Zeugen / geſchehen. So ſeyn gewiße Faͤll / darinnen die Inſinuation auch in groͤßern Summen nicht von noͤthen / deren theils 6. Andere 9. erzehlen; dar - unter ſeyn 1. die Schanckungen der Keyſer / Koͤ - nige / Fuͤrſten &c. 2. Schanckungen zur Mor - gengab / oder Widerlegung der angehenden Ehe - leuth. 3. zu Erledigung gefangener Perſonen. 4. zu widererbauung eines abgebranten / oder ein - gefallenen Hauſes. 5. Schanckungen / ſo gegen einer andern Schanckung geſchehen. 6. Schan - kungen Todtshalben / ſo aber 5. Zeugen erfor - dern. 7. Schanckungen wegen hoher Verdienſt / und Wolthaten &c. Wann auch mehrerley Sachen / zu unterſchidlichen Zeiten / oder maͤlen / Einem geſchenckt werden / von einer Perſon / ſo helt man ſolche fuͤr unterſchidliche Schanckun - gen / nicht fuͤr eine / wann nur eine derſelben / die Summ der 500. Ducaten / oder Goldguͤlden / nicht uͤbertrifft. Und iſt ein Geſchenck alsbalden des Empfangenden aigen / Er ſey gleich in der Perſon zugegen / oder nicht; bedarff auch keiner Schrifft zur Beweiſung / es ſeye dann ſolches ausdrucklich abgeredt. Wann auch ein Schen - cker das geſchenckte Guet nicht gleich hergibt / ſo iſt Er doch ſchuldig ſolches zu liffern; und mag wider Jhn / von dem Donatorio, oder dem / deme geſchencktworden / geklagt werden / entweder con - dictione ex ſtipulaiu, oder condictione ex lege.

Dann399Die 78. Frag / des 4. Hundert.

Dann die Vergabungen / ſo bey lebendigem Leib geſchehen / nicht leichtlich widerꝛuffen werden koͤnnen; es geſchehe dann wegen Undanckbarkeit; namlich / wann 1. der Donatarius, den Donato - rem, oder Schencker / am Leben thaͤtlicher Weiſe freventlich beſchaͤdiget; oder 2. an ſeinen Ehren angreiffet. 3. oder an ſeiner Nahrung merckli - chen Schaden zufuͤget. 4. oder Jhn in Lebensge - fahr zu bringen ſich unterſtehet. 5. oder die Din - ge / darum ihme geſchenckt worden nicht helt / oder volziehet. 6. Wann die Schanckung ſtatlich / hernach aber der Schencker erarmet / und der An - der Jhn nicht unterhalten wil. 7. Wann der Do - nator, zur Zeit der Schanckung / keine Kinder ge - habt / und hernach erſt dieſelbe bekommen; wie - wol ſolche ſibende Urſach noch diſputirlich / und zur Undanckbarkeit nicht gezogen werden kan: welche auch vor Gericht genugſam erwiſen; und darauff fuͤr eine Undanckbarkeit offentlich er - kant werden mueß.

Die 78. Frag. Was iſt ein Contract? und was hat man bey demſelben in Acht zunemmen?

DAs Lateiniſche Woͤrtlein Con - tractus kan / in teutſcher Spraach / nicht wol mit einem Wort / gegeben werden / man wol es dann eine Handlung / oder Handti - rung heißen / welches Wort ſich doch nicht wol auff alle Contract reimet; darum auch das La -teini -400Die 78. Frag / des 4. Hundert. teiniſche Wort / in der Teutſchen Spraach / he - halten wird. Diß iſt aber aigentlich zu reden ein Contract / wann zween mit einander etwas hand - len / dardurch entweder beyde gegen einander / et - was zu leiſten / oder zum wenigſten Einer / gegen dem Andern verbunden wird; als wie das erſte kauffen / und verkauffen; und daß ander im Gelt &c, ausleihen geſchihet. D. Philipp Knip - ſchild / de Contractibus, exercit. 1. th. 3. ſagt: Con - tractus est conventio legitima ex ſeſe actionem civilem producens. Die Formul / oder die Wort: mit Auffgehabener Federn / (wann Sie etwan geleſen werden) bedeuten / daß der Schrifft nichts mehr mangle; ſondern daß der Contract beedes celebri rt / oder volbracht / und vorgeleſeu worden ſeye. D. Dietherr. in Spicilegio, ſive ulterioribus addit. ad Theſ. pract. Beſoldi, p. 634.

Es muͤeßen aber / bey einem jeden Contract / vier Urſachen ſich befinden / namlich die wircken - de / oder die Perſonen / ſo den Contract ins Werck richten. 2. die materiali ſche / oder wuͤrckliche / was namlich fuͤr ein Ding in den Contract kommet. 3. die foͤrmliche / oder Maß / und Weiß / wie ſol - cher aufzurichten / und 4. die Endurſach ſolchen fuͤr genommenen Contracts / oder Verhandlung.

Bey der Erſten Urſach werden ausgenom - men die Jenige Perſonen / denen zu contrahi ren / oder handlen / nicht erlaubt iſt; als 1. Ein Knab biß aufs 14 und ein Maͤgdlein biß auffs 12. Jahꝛ401Die 78. Frag / des 4. Hundert. Jahr. 2. Ein Juͤngling der uͤber 14. und doch under 25. (theils Orten 21.) Jahr iſt / und ei - nem Curatorem, oder Vormund hat / ohne deßen Erlaubnus. Hat Er keinen / ſo mag Er zwar wol handlen; Wann Er aber dardurch Scha - den leidet; ſo kan Er die Widererſtattung / oder reſtitutionem in integrum, begehren. Welches auch von dem Soͤhnen / die noch under vaͤtterli - chem Gewalt ſeyn / wann Sie mit denen Guͤtern / ſo Sie mit ihrer Fauſt / und Kunſt / fuͤr ſich er - worben / handlen / zu verſtehen iſt. Von ſeines Vattern Guet aber mag ein Sohn / ohne des Vatters Einwilligung nichts enteußern / einneh - men / oder verhandlen; und wann ſolches geſchi - het / iſt / fuͤr den Vatter / da die Guetthat des Se - natus couſulti Macedoniani, welches ſich der Sohn nicht verzeihen kan / es geſchehe dann mit einem Eyde. 3. ein Knecht. 4. ein Ehemann / ſo ohne bewilligung ſeines Eheweibs / ihre Sachen nicht hinweg geben kan; darzue auch / wann Sie alberait uͤber 25. Jahr alt iſt / ihre Beſtaͤttigung erfordert wird. 5. Ein Weibsperſon / Sie habe dann der Gutthat des Senatus-Conſulti Velleja - ni (ſo ſovil in ſich helt / dafern die Weiber ſich fuͤr Jemand / wann es ſchon ihre Ehemaͤnner weren / verbuͤrgten / oder ſonſt verpflichten / und verbin - den thetten / daß doch Jhnen ſolche Buͤrgſchafft / und Verpflichtung / Sie hetten ſich dann deren ordentlich verzigen / unnachtheilig ſeyn / auch SieC cda -402Die 78. Frag / des 4. Hundert. davon ledig / und loß / gezehlt werden ſollen) ſich auff ein mal / mit einem Ayde / oder doch an Ey - des ſtat / nach gewonheit jedes Orts / in Gegen - wart ihres Kriegiſchen Vormunds; und der Au - thenticæ, ſi qua mulier C. ad SC. Vellejanum (in ſich haltend / wann ein Eheweib / ihrem Haus - wirth / zu einer Schuld: oder Guͤlt-Verſchrei - bung / wie die Nahmen haben mag / verwilligen / oder ſich verſchreiben / und dardurch ihr aigen Guet / oder ſich ſelbſten / hafft machen wird / daß ſolches / ob es ſchon nicht nur einmal geſchehen / keine Krafft haben / und nicht anders ſeyn ſoll / dann wann es niemaln gehandelt / und geſchri - ben were /) vor Gericht; oder vor Notario, und 3. oder 4. Zeugen / wißentlich begeben. Sihe von gemeltem SC. Vellejano lib. 16. ff. tit. 1. & lib. 4. C. tit. 29. item oben die 38. Frag: Und hergegen auch / wann ein Weib kraͤfftiglich Buͤrg werden koͤnne / und gemelte Gutthat nicht ſtat haͤbe / den Joach. à Beuſt. in L. 1. de jurejur. n. 247. & 250. p. m. 165. & 167. Brocerum Claſ. 2. diſp. 17. th. 41. ſeqq. & claſ. 6. diſp 12. th. ſeu num. 27. Knipſchild de Contract. exerc. 7. qu. 4. Conſil. 90. tom. 1. Con - ſil. Arg. qu. 6. und ins gemein davon den Berlich. part. 2. Concluſ. pract. 19. Zum Sechſten ein von Natur Stummer. 7. Ein recht Tauber. 8. Ein Unſinniger. 9. Ein Ketzer. 10. Ein Abgefalner vom Glauben. 11. So das Laſter der beleydigten Majeſtaͤtt begangen. 12. ein of - fentlicher Feind ſeines Fuͤrſten / und Vatter -lands.403Die 78. Frag / des 4. Hundert. lands. 13. deme die Verwaltung ſeiner Guͤetter von der Obrigkeit verbotten iſt. 14. Ordens - Leute. 15. Eltern mit ihren Kindern. 16. Vor - muͤnder mit ihren Pupillen. 17. und Ambtsleute mit ihren Amtsanbevolhnen. Und dieſe vierer - ley Perſonen / ohne Vorwißen ihrer Obern / und der Obrigkeit.

Bey der Andern Eingangsgedachten Ur - ſach / hat man auff die Guͤtter achtung zu geben / die man verkauffen / vertauſchen / verſetzen / oder ſonſt veraͤndern darff. Welche dann zweyerley / Geiſtliche / oder Kirchenguͤtter; und Weltliche / und diſe wider zweyerley / naͤmlich Gemeine / als Waid / Straßen / Gefaͤllꝛc / und beſondere / ſo privat / oder ſonderbaren Perſonen gehoͤrig. Die Geiſtliche moͤgen nicht veraͤußert werden / es ge - ſchehe dann wegen großer Hungersnoth / merckli - chen Schulden-Laſts / Beyſteuer zu Erhaltung der Armen / oder Beſchirmung der Kirchen. Was die Weltliche / und zwar die algemeine Guͤtter anbelangt / wann Sie einer Reichs - Statt / die Niemand / als den Keyſer / fuͤr ihren Oberherꝛen erkent / gehoͤrig / ſo mag dieſelbe Statt / von ihrem Eigentum ihres Gefallens enteußern / verkauffen / tauſchen ꝛc / auff ihre / und der Burgerſchafft Guͤtter Gelt auffnemmen / die in gemein verſetzen / und verpfaͤnden &c. Ein andere gelegenheit aber hat es mit der Fuͤrſten / und anderer Herren Staͤtten / Doͤrffern / Ge -C c ijmein -404Die 78. Frag / des 4. Hundert. meinden / die / ohne ihrer Herren Conſens, nichts vereußern doͤrffen. Betreffend die Weltliche Guͤtter / ſo den privatis, oder Eintzelen Perſonen / zueſtaͤndig; ſo ſeyn die folgende nicht erlaubt zu enteußern / oder zu beſchweren / als 1. die Mor - gengab / Außſteur / oder Heuratguet / wofern ſol - ches an ligenden Guͤttern iſt; außer wichtigen Urſachen / und mit Vorwißen der Obrigkeit. Die Fahrende Haab aber mag wol / jedoch mit ſeiner Maß / vereußert werden / es were dann an einem Ort ſolches anders Herkommen. 2. Die Vormundſchafft-Guͤter / ſo ligend / deßgleichen die fahrende / ſo anſehenlich ſeyn / und ohne Scha - den behalten werden moͤgen / ſollen ohne Erkant - nus der Obrigkeit / und ihres Geheiß / nicht ver - eußert / oder beſchwert werden. 3. Guͤtter / ſo rechthaͤngig / und ſtreitig / ſeyn zu alieni ren ver - botten. 4. Guͤetter / ſo durch Teſtament zu alieni - ren / oder enteußern verbotten ſeyn. 5. verſchenckte Guͤetter. 6. Guͤetter / welche Einem durch Te - ſtament / oder in andere Weg / alſo zugeſtelt ſeyn / daß Er Sie entweder gar nicht / oder nur ein Zeit - lang / oder mit Geding beſitzen ſoll. 7. Frembde / item geſtolene / oder geraubte Guͤtter. 8. Lehen: Stamm: und erblich verlihene Guͤtter / oder bo - na Emphyteutica, außer gewißer Maß. 9. Guͤt - ter daran die naͤchſte Befreunte / oder Geſipte / das jus prothomiſeos, oder Retractus, das iſt / die Loͤſung / oder Abtrib / haben; außer mit Vorbe -halt;405Die 79. Frag / des 4. Hundert. halt; deren dann viererley Arten ſeyn / als / Re - tractus generaliſſimus, Retractus conventionalis, pactum retrovenditionis, oder Widerloſung / und Retractus municipalis. 10. ein freyer Menſch / außer / wann ein Vatter Hungers / oder Kriegs halber / ſeine Kinder verkaufft. 11. ein unmoͤglich / und ungewiß Ding. 12. verſezt / oder verpfaͤnte Guͤtter / außer mit gewißer Maß / und nach laut der Verſchreibung: Von welchen / und derglei - chen mehrern / ſo von den Contraͤcten / den Pa - cten / oder ſonderlichen Abreden; und den Obliga - tionibus, oder Verbindungen: deßgleichen von Verzeih: und Widerſprechung der Rechtlichen Beneficien / oder Gnaden / Freyheiten / und Auß - zuͤge / alhie einzubringen were / die Rechtsgelehr - ten / in ihren davon ausgangenen Buͤchern / zu leſen ſeyn.

Die 79. Frag. Wie vielerley ſeyn dann Contraͤct?

DJe Contraͤct ſeyn entweder No - minati, das iſt / denen die Recht ihr gewiße Nahmen geben; oder Innomi - nati, das iſt / die vor ſich ſelbſten nicht aigene ſon - derliche Nahmen haben.

Was I. die Nominætos anbelangt / ſo entſprin - gen dieſelbe entweder

1. Re, von wegen empfangener Guͤtter / und heißen 1. Mutuum, ein gelihen Gut / welches allein in Gewicht / Zahl / und Maß / beſtehet / als /C c iijGelt /406Die 79. Frag / des 4. Hundert. Gelt / Wein / Oel / Korn &c / da das gelihene nicht ſelbſt / ſondern nur / in gleichem Geſchlecht / ohne Zinß wider erſtattet wird.

2. Indebitum, ein nicht ſchuldig bezahltes Gut / oder ein ſolches / welches Einer von dir be - zalt annimt / das du ihme doch zu bezahlen nicht ſchuldig biſt.

3. Commodatum, ein geliehen Gut / welches nicht allein in Gewicht / Zahl / und Maß / ſon - der in allerhand andern Guͤttern / ligenden / oder Fahrenden / beſtehet / und Einem zugebrauchen umſonſt / aus lauter Freundſchafft / geliehen / auch eben dieſes gelihene Gut / und kein anders / wider geben wird.

4. Depoſitum, ein hinderlegtes Gut / entwe - der hinder Recht / ſo man ein ſequeſt rirt Gut heiſ - ſet; oder / zuverhuͤetung des fortlauffenden Zin - ſes; oder daßelbe aufzuheben / und zu verwah - ren. und

5. Pfand / Pignius, oder entweder / das ein Schuldner / ſeinem Glaubiger / aus aigner Be - wegnus / zuſtelt; oder das von Gerichtwegen / dem Schuld-Glaubiger uͤbergeben wird. Zu dem Erſten gehoͤrt der Coͤntract / Antichreſis ge - nant / wann Einer ein Gut ſo lang nutzet / biß Jhm ſein aus gelihen Gelt wider erſtattet wird.

II. Verbis, durch muͤndlichen verſpruch / ohne ſchrifftliche verbuͤndug / Stipulatio genant.

III. Li -407Die 79. Frag / des 4. Hundert.

III. Literis, durch Schrifften / Urkunden / und Jnſtrumenten / Krafft welcher Einer ſich ge - gen Einem andern / etwas zu leiſten verſchreiben / oder verhaften thuet / und deßwegen man Jhn / ſolches zu volziehen / anhalten kan.

IV. Conſenſu, durch erweißliche bloße Bewil - ligung / da der Contract auch ohne Schrifften / kraͤfftig iſt / als da geſchicht

1. in Emtione, und venditione, oder im kauffen / und verkauffen.

2. Locatione, & Conductione, oder verleihen / und beſtehen / entweder auff gewiße Zeit; oder zu Erb-Beſtaͤndnus / Emphyteuſis genant: oder zu Lehen / ſo man Feudum heißet.

3. Societate, Geſell: oder Gemeinſchafft / in Gewerben. Und

4. Mandato, Vollmacht / und Gewalt. Und diſes ſeyn die Contractus nominati. Die Innominati werden genant.

I. Permutatio, Tauſch / und Wechſel.

II. Quaſi contractus, ſolche Handlungen / die ebenmaͤßig / wie die Nahmen habenden Contraͤct / die Parteyen verbinden / als

1. Transactiones, Vertraͤg.

2. Schanckung unter den Lebendigen / von Todes / und von Heuratswegen; davon naͤher - mals geſagt worden.

3. Vnio, ſeu parificatio prolium, Ein Kind - ſchafft.

C c iiij4. Erb -408Die 80. Frag / des 4. Hundert.

4. Erbtheilung in gemein / ſowol iñ: als auſ - ſerhalb Vormundſchaften; da dann mit ein - komt / was der Vormunder Ambt / wie Inventa - ria aufzurichten / Vormundſchafft-Rechnungen zu fertigen / und was ſonſten den Erbtheilungen ins gemein anhangt.

III. Delicta Mißhandlungen.

IV. Quaſi delicta, Handlungen / die ſich den Übelthaten vergleichen; Wann Einer nicht aus boͤſem Vorſatz / ſonder ungefaͤhr / entweder aus Unverſtand / oder zufaͤlliger Weiſe / oder aus Unachtſamkeit / ſich vergreift / und darum be - klagt werden mag. Als ein Richter / ſo Unrecht urtheilet / kan ſich der Sachen theilhaftig machen. Jtem / wann man etwas aus den Haͤuſern wuͤrfft / ſchuͤttet / oder geuſt ꝛc. Jtem / wann einem Schiffmann / Wirth ꝛc. etwas zu behalten gege - ben / und durch ſein untreues Geſinde geſtolen wird / mag Er ſelbſt darumb beklagt werden &c.

Die 80. Frag. Beliebt dir nicht von etlichen der naͤchſt ernanten Contraͤcten noch etwas weiters zu vermelden?

WAs Mutuum ſeye / iſt naͤchſt ge - meldet worden. Und wird ein Ding / ſo bald es hingelihen wird / des Em - pfangers aigen / daher es mutuum, quod ex meo fiat tuum, item Creditum, genant wird. Deßwe - gen auch der / ſo es bekomt / die Gefahr / und un -ver -409Die 80. Frag / des 4. Hundert. verſehene Faͤll / auszuſtehen hat. Sihe Knip - ſchild exercit. de Contract. 2. D. Matthæum Clauſium in diſput. jurid. de Mutuo. Und die - weil das entlehnet Gut widerum in gleichem Werth / an Weſen / und Guͤte / als Sorten - Muͤntz / mit gleichen Sorten / Korn mit Korn ꝛc. erſtattet werden muß; ſo kan auch / durch den Leiher / mehr nicht / als Er gelihen hat / genom - men / oder gefordert werden. Wann aber der Entlehner / oder Schuldner / uͤber verſprochene Zeit die Zahlung nicht thaͤte / ſo iſt Er / von ſol - cher Zeit an / ſeinem Glaubiger / nicht allein den Landlaͤuffigen Zinß forthin abzurichten / ſondern auch / ſo dem Glaͤubiger / durch ſolche ſaͤumige Zahlung erweißlicher Schaden entſtanden were / Jhme denſelben gut zu machen ſchuldig. Herin - gius de Fidejuſſ. ſagt beym D. Dictherren / in ad - dit. ad Theſ. pract. Beſoldi, p. 216. vil borgen / und leihen / iſt eine vergifftung deines Erbtheils / und hat eine Stieffmutter / die heiſt / verkauff deine Guͤtter; die gebieret dir eine Tochter / die heiſt / gib ſie wolfeil: dieſelbig Tochter hat einen Bru - der / der heiſt zum Thor hinaus. Und dieweil ge - meinlich bey diſem Contract Buͤrgen geſtelt wer - den / ſo pflegt man dabey auch von der Buͤrg - ſchafft / oder Fidejuſſione zu handlen / davon ein Weibsperſon / ein Kriegsmann / ein Geiſtlicher / und ein Minderjaͤhriger / ſich befreyt machen; wiewol die drey Erſten ihrer Gutthat / oder Bene -C c vficii,410Die 80. Frag / des 4. Hundert. ficii, ſich verzeihen koͤnnen. Sihe von Buͤrg - ſchafften Berlichium part. 2. concluſ. practicabil. 22. & ſeqq. Beuſt. de jurejur. p. m. 453. Knipſchild de contract. exercitat. 7. qu. 12. Ayrer in proceſ. c. 10. obſ. 3. n. 59. & obſ. 2. n. 5. item c. 12. obſ. 1. und ob ſich ein Buͤrg zu der Gefaͤngnus verbinden moͤge? Bonaventuram Gauerum diſput. extra - ordin. 6. th. 13. darauff Er mit ja antwortet / und ſolches erweiſet; aber mit der Tortur / oder ſtren - gen Frag / hat es eine andere Mainung / wie Er ſagt; wiewol / was das erſte anbelangt / auch in ſolchem / Jhme / der beſagte D. Ayrer / d. c. 10. O. 3. n. 60. zu wider iſt.

2. Solutio Indebiti, wann Jemand etwas be - zalt / ſo Er zu bezalen nicht ſchuldig iſt; ſo etwan aus Jrꝛtum geſchihet; ſo Jhme aber wider zu erſtatten iſt. Daher entſpringt die Actio, ſo genant wird Condictio indebiti, item Condictitia actio, in - debita condictio, &c.

3. Commodatum, wann etwas auff ein Zeit - lang umbſonſt zugebrauchen / als ein Buch / und dergleichen / entlehnet wird; alſo / daß eben das Jenige / ſo gelihen worden / und kein anders / wider geliffert wird. Daraus der Unterſcheid zwiſchen dem Mutuo, und Commodato, erſcheinet. Dann das Mutuum wird des Entlehners aigen; aber das Commodatum verbleibt des Leihers. Hieher gehoͤrt auch Precarium, ſo / auff Bitt des Be - gerenden / ſo lang zugebrauchen / als es dem / ſoſolches411Die 80. Frag / des 4. Hundert. ſolches bewilliget / belieben thut / zugelaßen wird. Bey dem Commodato, oder Leihen / ſo vergebens geſchicht / iſt zu mercken / daß man das Gut nicht fordern kan / biß die Zeit verfloſſen; und daß der Commodatarius ſolches zu andern Dingen nicht gebrauchen darff / als darzue es Jhme der Leiher / oder Commodator, geliehen. Wann ein ſolches geliehen Gut / durch ungefaͤhrlichen Zufall / ohne des Commodatarii (oder deßen / der es entlehnet hat) Schuld / umkaͤme / ſo geſchehe es mit des Leihers Schaden: es were dann aus gedingt woꝛ - den / daß der Entlehner auch die fortuitos caſus auff ſich nehmen ſolte. Sonderlich aber iſt der Commodatarius, oder der Entlehner / den Scha - den zu erſtatten ſchuldig / wann Betrug / oder Schuld / vor beſchehenem Fall / hergangen were; item / wann der Fall / nach verloffener Zeit des Widerlifferens / geſchehe. Als wann Einer Ei - nem ein Pferd nach Augſpurg leihen thette / Er aber ritte damit nach Kempten / und kaͤme unter - Wegs ums Pferd: Oder ich lihe Einem einen Mantel auff 3. Tag / den Er aber wol eine Wo - chen behielte / und derſelbe Jhme unter deßen ge - ſtohlen wurde. Hergegen der Entlehner. den Lei - her beklagen kan / wann dieſer das gelihene Gut vor der verſprochnen Zeit wider nimt / deßen Je - ner doch hoch bedoͤrftig were. 2. Wann der Leiher / dem Entlehner die große Unkoſten / ſo Er zu er - haltung des gelihenen Guts nothwendig ange -want /412Die 80. Frag / des 4. Hundert. want / nicht erſtatten wolte. Und 3. wann der Lei - her mit Betrug umgangen were / als zum exem - pel / den Schaden des Pferds nicht angezaigt / und der Entlehner daruͤber in Ungelegenheit ge - rathen thette.

4. In Contractu Depoſiti, oder zu treuen Han - den hinderlegter / und empfangener Guͤtter / iſt zu mercken / daß der Depoſitarius. oder hinder dem etwas / ſolches zu verwahren / gelegt worden / kei - ne Macht / daßelbe zu vereußern habe. So beſte - het auch das Depoſitum allein in beweglichen / oder fahrenden / und nicht in unbeweglichen / oder ligenden Guͤttern. Der Statt Worms Ord - nung hierinn iſt ſonderlich denckwuͤrdig / beym Philipp Meyſtern / im Notariat-Spiegel / fol. m. 92. Hieher gehoͤrt / wann Etliche wegen einer Sach ſtritig ſeyn / deßwegen im Recht ligen / und ſolches Guet hinderlegen / ſo Sequeſtratio, oder Sequeſtrum genant wird. Deme gleich gehalten werden / einlaitung in den Beſitz / Arreſt / Reichs - verpfaͤndung / und des Richters Gebott / nichts zu vereußern. Und von einem ſolchen hinderleg - ten Guet kan ſich Einer ſelbſt nicht bezahlt ma - chen; wiewol / wegen der aufgewanten Unkoſten / Er ſolches Guet behalten kan / Knipſchildt / exer - cit. 4. qu. 4. Daßelbe kan von Einem Andern nicht verkuͤmmert / oder arreſti rt werden. Sihe Pernedern lib. 3. Inſtitut. fol. m. 218. Man ſoll auch einem Raͤuber / das hinderlegte geraub -te413Die 80. Frag / des 4. Hundert. te Guet wider zueſtellen. Die Formulari en der Recognitio ns: oder Bekantnus-Schein / uͤber hinderlegte Sachen (darinn man Feuer: und Waßersnoth / Krieg / und Diebſtal / auch ander Leuth Gerechtigkeit / denen hiemit nichts benom - men ſeyn ſolle / ausnimmet) findeſtu beym ge - dachten Meyſtern an beſagtem Ort / und Her - teln / in Speculo Notariorum p. m. 170. ſeqq.

5. Von Pfanden / und Underpfanden / oder Pignoribus, und Hypothcis, iſt auch naͤchſt mel - dung geſchehen; darzwiſchen dieſer Unterſcheid iſt / daß ein Pfand dem Glaubiger eingehaͤndigt wird; das Unterpfand aber / ſo in unbeweglichen Guͤttern beſtehet / nicht. Es moͤgen aber zu Pfand gegeben (darunter auch Dienſtbarkeiten / Ge - rechtigkeiten / Schulden / und dergleichen / zu ver - ſtehen) die jenige Guͤtter / ſo unſer aigen ſeyn / ſo wol zukuͤnftige / als gegenwaͤrtige: item die Jeni - ge / daran wir Theil / oder Gemeinſchafft haben / jedoch mehr nicht / dann die aigentuͤmliche Ange - buͤr. Hergegen nicht verpfaͤndet werden koͤnnen / die Guͤtter / ſo zum Gottesdienſt gehoͤren; item freye Leuth / Vormundſchafft-Guͤetter ohne Richterlich Decret / und Erkantnus; Rechthaͤn - gige Guͤeter; Werckzeug zum Feldbau gehoͤrig; und Dienſtbarkeiten der Stattgebaͤuen. Daß die nutzbarkeit des Pfands an dem Haubt-Guet abzurechnen ſeye / ſihe Beuſtium de jurejurando, p. m. 424. Und daß man der pfaͤndlich-verſchrib -nen414Die 80. Frag / des 4. Hundert. nen Guͤetter Beſitz / auch aignes Gewalts / wuͤrck - lich anzugreiffen befuegt ſey / das 24. Conſilium in dem 2. Theil der Straßb. Rathſchlaͤge / in der 1. Frag. Hieher gehoͤrt Antichreſis, da Einem ein Guet / gegen darleihung einer Geltſumm ꝛc / zugebrauchen eingeraumt wird / Sihe Gail. lib. 2. obs. 3. Mynſinger cent. 6. obs. 71. und Georg. Hie - ron. Marſtallerum, in diſſ. de Divitiis, part. 3. c. 13. p. m. 205. So ziehen Theils auch hieher die Repreßalien / ſo gemeinlich geſchehen / wann Eines Herren Underthan / bey einer andern Herꝛ - ſchafft / nicht zu Recht kommen kan / daß Einer derſelben Herrſchafft angehoͤriger Underthan / ſo Er in des Supplicanten Herren Land / und Gebiett / betretten / mit Leib / oder Gut / bekraͤnckt / oder verhafft / wird / wann Er gleich der Schul - dige nicht ſelbſt iſt; wiewol ſolcheim H. Reich ver - botten ſeyn. S. Gail. in tr. de Arreſt. c. 9. Knip - ſchild / de contr. exercitat. 5. qu. 22. und Andere mehr; als Limnæum de Iure publ. lib. 4. c. 8. n. 313. ſeqq. & lib. 8. c. 9. n. 25. Andr. Dinner. in ſing. diſput. de Repreſſal. Petr. Heigium part. 1. quæſt. 12. Joan. Nicolai de diffidat. th. 11. Sig. Flacb. de turbatione poſſeſſionis, quæ fit per pigne - rationem, th. 156.

Die 81. Frag. Was iſt im Kauffen / und Verkauffen / in acht zu nehmen?

Kauf -415Die 81. Frag / des 4. Hundert.

KAuffen / und Verkauffen / iſt ein ſolcher Contract, darin ſich Zween / oder mehr / einander umb ein namhafte Summ Gelts / etwas zu geben / und zu nemmen / verbinden: Und ſo bald ſolche Einwilligung rechtmaͤßig geſchehen iſt / wird / der Verkaͤuffer zur Lifferung / und der Verkaͤuffer zur Zahlung / verhaftet. Jſt deßwegen nicht noͤthig / daß der Kauff zu Papir gebracht werde / es were dann ausdruklich / durch die Contra henten / abgeredt / daß der Kauff keinen Theil binden ſolle / biß Er in Schriften gebracht / und verfaſt ſeye. Jſt alſo diſer Contractus zweyerley / einer ohne Schrifft / und der ander in Schrifften. Der in Schriften geſchicht auff zween Wege / wann namblich die miteinander handelnde ſelbſten einen Kauffbrieff aufrichten / und zum wenigſten mit aignen Haͤn - den underſchreiben; oder durch einen Notarium, uͤber den Kauff / ein offen Jnſtrument auffrich - ten laßen. Zu diſen zweyen / komt theils Orten der dritte Weg / wann Theils Herrſchafften die Kaͤuffe / ob gleich dieſelbe zu Papir gebracht / und die Einwilligung unſtreitig iſt / doch nicht ehe vor volzogen halten / Sie ſeyen dann / nach inhalt ih - rer Statuten / bey Jhnen angebracht / beſtaͤttiget / und in ihren Cantzleyen verfertiget. Welches auch viler Orten mit den Hochzeit-Brieffen zu geſchehen pfleget.

Es gehoͤren aber zu einem ieden Kauff 3. we -ſent -416Die 81. Frag / des 4. Hundert. ſentliche Stuck. 1. die Einwilligung der Contra - henten / wie oben gemelt. 2. das Jenig / ſo verkaufft werden ſoll; und 3. der Kauffſchilling / oder Werth / ſo darumb gegeben werden ſolle. Die Perſonen / denen zukauffen und verkauffen / ver - botten ſeyn. 1. der Vatter / von ſeinem Sohn / es weren dann ſolche Guͤtter / die man Castrenſia, oder quaſi Caſtrenſia nennet / das iſt / die der Sohn / durch ſeine Fauſt / und eigne Kunſt / oder Hand - ticrung / errungen hat. 2. Tobende Leut / in Zeit wehrender Kranckheit. 3. Verſchwender / denen die Verwaltung ihrer Guͤetter / durch die Obrig - keit / entzogen. 4. Vormuͤnder von ihren Pfleg - Kindern / ohne erlaubnus / und beſtaͤttigung der Obrigkeit / auch Einwilligung der naͤchſten Be - freunten.

Die Guͤtter / ſo man verkauffen wil / muͤßen alſo beſchaffen ſeyn / daß Sie zu veraͤußern nicht verbotten / als da ſeyn Kirchen: und Gemeine Guͤtter / davon oben in der 78. Frag. Jtem Wehr / und Waffen / ſo dem Feinde zukommen. Jtem geſtohlene Guͤtter. Thuts einer wißent - lich / ſo iſt Er gleiches Lohns / mit dem Dieb / wehrt. Thut Er es aber unwißentlich / ſo muß Er das gekaufte Guet heraus geben / und mag gleichwol ſeinen Verkaͤuffer ſuchen / oder das Gelt verlohren haben / l. incivilem C. defurtis. Sihe tot. tit. C. quæres venire non poſſunt.

Aus welchem dann zu ſehen / wann ein Kauffbeſtaͤn -417Die 81. Frag / des 4. Hundert. beſtaͤndig ſeye / oder umgeſtoßen / und vernichtet werden moͤge.

Zu einem verkauften Pferd gehoͤrt der Sat - tel / und Halffter / deßwegen aber / aus Gewon - heit / dem Diener deßen / ſo das Pferd verkauft / man etwas ſchencket.

Man pflegt allerley Geding / beym verkauf - fen / mit anzuhencken; als / wann Einer inner - halb gewißer Tagen ein mehrers um das Guet gebe / ſolle ſolches deßelben; wo nicht des Erſten Kaͤuffers / ſeyn. Jtem / wann der Kauffſchilling in einer gewißen Zeit nicht erlegt werde / ſolle der Kauff nichts ſeyn. Jtem / wann inner eines ge - wißen Tags dem Kaͤuffer das Guet nicht gefal - le / ſoll es des Verkaͤuffers ſeyn. Jtem / wann der Verkaͤuffer den Kauffſchilling wider heraus gebe; daß das verkaufte Guet wider Jhme wer - den ſolle. Jtem das pactum Evictionis, oder Wehꝛ - ſchafft / Gewehr / Schadloßhaltung / oder Ferti - gung; wann namlich der Kaͤuffer / wegen des erkauften Guets / angefochten werden ſolte / daß Jhn der Verkaͤuffer vertretten / und Schadloß halten wolle. Welches dann die / ſo Schloͤßer / oder Guͤetter auff dem Lande zu kauffen begeh - ren / in acht zu nehmen / daß Sie durch offentlich angeſchlagenes Patent / oder Außruffen / alle die / ſo etwan einen Zuſpruch zu dem / ſo fail iſt / haben moͤchten / auff eine benante Zeit / laden / oder bey Betrohung des ewigen Stillſchweigens / er -D dinnern418Die 81. Frag / des 4. Hundert. innern laßen / wann Sie bey ſolchen Guͤttern et - was zu ſuchen / daß Sie ſich auff einen benanten Tag deßwegen anmelden ſollen / Sihe von der Eviction, oder Wehrſchafft / unter Andern / auch den Heigium part. 1. qu. 36. item part. 2. qu. 6. n. 9. ſeqq. item des D. Melchior Greiners diſpu - tation de Evictionibus: item / eine Verzeichnus etlicher Stucke / nach welchen zu fragen / Wann Einer ein Guet auff dem Lande kauffen / oder beſchreiben wil / den Herren D. Dietherren / in Addition. ad Thes. pr. Beſoldi, p. 83. Der auch / in den fernern Additionibus darzue / oder in Spici - legio, p. 592. ſeq. vom Buſch-Kauff ſchreibet / wann namlich unterſchidliche Sachen mit einan - der / uͤber Haubt / und in einem Gelt / oder Werth / verkaufft werden.

Es wird hieher auch das jus prælationis, oder Retractus, das iſt / das Einſtand-Recht / An - trib / oder Loſung / gezogen; davon oben in der 78. Frag. So aber die naͤchſte Befreunte / um den Kauff / gewuſt / ſo koͤnnen Sie hernach nicht mehr einſtehen. Sihe Beuſtium de jurejurando, p. m. 587.

Bißweilen wird etwas auff die Hand / zum Zeichen beſtaͤndigen Kauffs / vom Kaͤuffer / ge - geben / zu dem ende / daß es der Verkaͤuffer ſo lang behalte / biß / vom Kauffer / der Contract volzogen werde: Und wann diſer denſelben nicht volziehen wil / Er das / was Er auff die Hand geben / ver -liere:419Die 81. Frag / des 4. Hundert. liere: der Verkaͤuffer aber / wann Er vom Kauff weichen wil / das / ſo Er empfangen / doppelt wider erſtatte. Dabey aber zu mercken / wann es mit dem Kauff ſeine Richtigkeit hat / daß von ſolchem / durch Verluſt deßen / ſo man voraus geben / bloß / und allein nicht gewichen / oder derſelbe umgeſtoſ - ſen werde. Sihe Knipſchildt de Contract. exercit. 8. them. 20. p. m. 280. Wann nun der Kauff volbracht / ſo hat der Kaͤuffer die Gefahr / und den Nutzen des erkauften Guets / wann ſchon ihme daßelbe noch nicht uͤbergeben worden. Aber die Herrſchafft uͤber daßelbe bekomt Er erſt nach der Übergebung. D. Knipſch. th. 29. p. 283. Von den Guthaten / oder Beneficiis, ſo Kaͤuffer / und Ver - kaͤuffer / in Rechten haben; als dem Beneficio quanti minoris, ſo den Jenigen hilfft / ſo im Kauff betrogen worden ſeyn: item Beneficio Redhibito - rio, da Einer unwißend eine untuͤchtige Waar gekauft: item Beneficio l. 2. C. de reſcindenda venditione, wann Einer zur Zeit des Kauffs nit gewuſt / daß ſein Gut ſovil werth / und alſo ſolches nur um halbes Gelt geben hat / koͤnnen der Rechts-Gelehrten Buͤcher geleſen werden; item Joan. Ludov. Behr in diſp. de Emptione, & Venditione.

Die 82. Frag. Was hat man aber beym Contract des Verleihen / und Beſtehens / zu bedencken?

D d ijVer -420Die 82. Frag / des 4. Hundert.

VErlethen / und beſtehn / iſt ein ſol - cher Contract / da Einer ſein Perſon / Gut / oder Arbeit / zu eines Andern Nutz / und Gebrauch / umb ein benante Summa Gelts / Lohn / oder Zinß / hinzuleihen / und der Ander / die benante Summ Gelts / zu Lohn / oder Zinß / vor den Beſtand auszurichten verwilligt: wiewol nicht allweg vonnoͤthen / daß der Lohn eben an Gelt beſtimt werde; ſondern kan auch in andern Dingen / die in Zahl / Maß / und Gewicht / beſtehen / erſtattet werden / allein / daß des Zinß / oder Lohns halben / eine gewiße Abrede geſchehen ſeye / Als / ſo Einer ein Hauß umb gewißen jaͤhrlichen Zinß verleihet: ſo ein Ehehalt / oder Dienſtbott / Arbeiter / oder Werck - meiſter / ſich dingen laͤßet / umb ein gewißen Lohn / Kleidung / und anders; Oder / ſo Einer ein Bau / oder ander Gut / umb ein Theil / oder ge - wiße Pfocht / beſtehet. Dann ſobald beyde Par - teyen / des Lohns / und Leihens werth / und Be - ſtandgelts halben / eins werden / gegen dem Ge - brauch / und Nutz / eines andern Dings / ſo iſt ſchon der Contract des Leihens / und Beſtehens / volbracht. Derwegen befinden ſich in diſem Con - tract 2. nothwendige Stuͤck. 1. das Gut / oder Ding / oder Perſon / ſo verliehen wird / welches alſo beſchaffen ſeyn ſoll / daß es verliehen / oder beſtanden werden koͤnne. 2. der Lohn / darum et - was gedingt wird. Es iſt einem Verleiher zuge -laßen /421Die 82. Frag / des 4. Hundert. laßen / den Beſtaͤnder / aus ſeinem Hauß zu trei - ben / ehe das Ziel / oder termin der Beſtaͤndnus / auß iſt / wann gleich dem Jnſtrument ihn nicht auszutreiben / einverleibt / und ſolches mit einem Eyde bekraͤftigt iſt. 1. Wenn der Beſtaͤnder auff die beſtimte Zeit den Zinß nit entrichtet. 2. oder der Leiher des Hauß zur aignen Wohnung / aus unverſehenen Urſachen / ſelbſt bedarff. 3. Oder daß Er um nothwendigen Bauens wegen / den Beſtaͤnder laͤnger nicht haben kan. 4. oder aber der Beſtaͤnder / oder Conductor, das Hauß nicht zu dem / darzu Er es beſtanden / (als darinn ei - nen ſaubern Keller zum Getranck / Obſt &c / ſon - dern zur Unluſt / den Schweinen &c / zu Nach - theil / und Schaden des Locatoris, oder Verlei - hers) gebrauchte. Zu diſen komt das 5. wann ein Verleiher / das Hauß verkaufft / und den Be - ſtandmann der Kaͤuffer nicht begert in denſelben zu laßen; ſo mueß / nach etlicher Orten Ge - brauch / innerhalb vier Wochen / derſelbe das Hauß raumen.

Hieher gehoͤrt auch der Contractus Emphyteu - ticus, oder von Erbbeſtaͤndnußen. Es iſt aber Emphyteuſis, oder Erbbeſtandnus / eines ligenden Guts ohnwiderruffliche Heinleihung auff Er - ben / zu Erben / mit Vorbehalt des Eigentums / und daß der Beſtaͤnder alle Jahr ein gewiße Pfacht / oder Pocht / oder Pacht / oder Zinß / da - von ausrichten / auch das Gelt in Bau / und We -D d iijſen /422Die 82. Frag / des 4. Hundert. ſen / erhalten ſolle. Und werden auch andere Be - dingnußen mit angehenckt / wie hievon in tot. tit. C. de jure Emphyt. lib. 4. tit. 66. VVeſenbec. in parat. ad tit. ff. ſiager vectigalis, den Inſtitui ſten / auch beym Mynſingero, und Gaillio, in ihren Ob - ſervationibus, zu leſen: Darunter auch diſes zu mercken iſt / wann der Beſtaͤnder / aus ehehaften Urſachen / das Gut verlaßen wolte / oder muͤeſte / daß Er daßelbig / bey rechter Zeit / dem Verlei - her / oder Herren / anſagen ſolle / damit Er ſolches in andere Weg zu beſtellen wiße; Jſt auch ſchul - dig / Jhme ſeine Beßerung / vor allen Fremden anzubietten / und auff diſes ſeines Herren Ant - wort zween Monat zu warten. Wann aber der Erb-Herr zween Monat hette verfließen laßen / und ſich nichts erklaͤrt / alsdann mag der Be - ſtaͤnder das Gut / ſamt ſeiner Beßerung / einer andern unverbottenen Perſon / bey deren der Erb - Herr ſeines Zinß gewiß / auch maͤchtig ſeyn mag / verkauffen; iedoch iſt Er dem Erbherren / von dem Kauffgelt / ie von fuͤnffzig Guͤlden einen / Handlohn / (ſo man in Latein Laudemium nen - net) zu erkantnus ſeines Aigentums / und umb auffrichtung neuer Erbbeſtaͤndnus-Brieff wil - len / auszurichten ſchuldig. Es wird einem Be - ſtandmann die Pacht / oder Zinß / oder Canon, wegen des Kriegs / Unfruchtbarkeit / oder der - gleichen Fall / nicht nachgelaßen. Die Urſach wird vom Molina, diſp. 454. n. 8. vermeldet /dieweil423Die 82. Frag / des 4. Hundert. dieweil der Erbbeſtaͤnder das utile Dominium habe / ſo gehen Jhme die Fruͤchten ab. Welches auch dem geſchribnen Recht mehr beyſtimmig zu ſeyn / D. Zorer / in ſeinem Muͤntz-bedencken / wie ich vernommen / erkennen ſolle. Gailius lib. 2. ob - ſerv. 23. n. 16. ſeq. ſagt zwar / Wann der Erb - Beſtandmann die Gefahr der unverſehenen Faͤlle uͤber ſich nemme / ſo muͤße Er / auch zu Kriegs-Zeiten / den gantzen Zinß erlegen. Sihe / im uͤbrigen / den D. Philip. Knipſchildt exercit. de Contractib. 9.

Fuͤrs Ander / werden auch die Lehen / oder Feuda, hieher gezogen. Es iſt aber Lehen ein frey - willige wolthaͤtige Verleihung unbeweglicher Guͤtter / darinn Jhm der Lehen-Herꝛ das ge - ſtracke rechte Eigentum vorbehaͤlt; aber den nieß - lichen Gebrauch auff den Lehentraͤger / und ſei - ne Erben / verwendet / und daßelbe aus lauter Gnaden thut / daß ſich der Lehentraͤger allein mit Dienſten / und Huld / hingegen danckbar erzeigen / und beweiſen ſoll. Was aber weiters alhie zu er - innern were / als / von Abtheilung der Lehen: wer ſolche verleihen / tragen / und empfahen koͤn - ne: worinn der Lehenherꝛ / und Lehenmann / ohn ihr beyder ſamtliches Verwilligen / nichts hand - len moͤgen: Ob Lehenguͤtter in die Heuratsbrieff gebracht / oder verwidmet; deßgleichen verſchafft werden koͤnnen: item von der Investitura, oder wuͤrcklicher Einſatzung des Lehenmanns / in Be -D d iiijſitz424Die 83. Frag / des 4. Hundert. ſitz des Lehen-Guets: von den brevibus testatis, oder Lehenbrieffen / und Lehens-Eyden: item / wie man ſich der Lehen verluſtig machet; und anderm dergleichen mehr; davon ſeyn die Feude ſten / oder die von den Lehen geſchriben haben / als / Franciſcinus Curtius, Henricus Bocerus, Albertus Brunus, Frid. Schenck, B. â Tautenberg, Gipha - nius, Ioan. VVinæus, Herman. Vultejus, Vdalr. Zaſius, Liborius Hattyſerus, und vil Andere / zu leſen.

Die 83. Frag. Was nimmet man bey den uͤbrigen Con - traͤcten inſonderheit in Acht?

Societas, ein Geſelſchafft / oder Gemein - ſchafft iſt / wann ſich zween / oder mehr / freund - lich verainigen / und zu einem ehrlichen Gewerh / oder Handel / verbinden / vermeinende / alſo meh - rern Gewinn / und Nutz / zu erlangen / es gera - the nun die Gemeinſchafft zu Gewinn / oder Ver - luſt. Es moͤgen ſich die Gemeiner miteinander verbinden / daß welcher am meiſten Gelt zum Handel gibt / daß derſelbe auch mehr Gewinn / hergegen auch mehr Schaden leyde: item / im Fall der Handel gantz verluſtig were / daß der Ei - ne das Gelt / der Ander die Muͤhe verliere. Es iſt ein Geſellſchaffter / oder Socius, dem Andern / fuͤr Betrug / Hinder liſt / und große Fahrlaͤßig - keit / aber nicht fuͤr zufaͤllig Ungluͤck in den Ge - werben / zu ſtehen ſchuldig. Eine Geſellſchafftwird425Die 83. Frag / des 4. Hundert. wird auffgehaben 1. Durch auffkuͤndigung / wann dieſelbe rechtmaͤßig / und nicht zu Gefahr / geſchihet. 2. Wann der eine Geſell mit todt abge - het; es tretten dann ſeine Erben / an die Stat. 3. Wann Einer banequeroute ſpilet; oder / wann man demſelben die Guͤetter vergantet; oder Er ehrloß gemacht wuͤrde. 4. Wann die Guͤtter ver - derben / und undergehen; davon / und was ferner dabey zu beobachten / die Inſtitutiſt en / oder die Do - ctores, ſo uͤber den tit. in C. pro Socio, als J. Harp - precht. und Andere: item / Contractus Lagus, in meth. part. 3. c. 21. Gail. lib. 2. obſ. 24. &c, geſchri - ben haben; und ſonderlich auch der Staͤtte Nuͤe - renberg / und Franckfurt / Reformation von Ge - ſellſchafften / zu leſen.

II. Der Contract de Mandato, das iſt von Gewaͤlden / oder Vollmacht / iſt auch in vilfalti - ger Übung / in Schulden einfordern: Erbſchaff - ten zu ſuchen / und einzunehmen: etwas zu kauf - fer oder verkauffen: ein angefangene Rechtferti - gung zu vertragen / oder fortzuſetzen: Lehen zu empfahen: Reichs: und Landtag zu beſuchen; und was des Dings ein gantzer Hauff iſt / vor Gericht / und außer Gerichts; darinn Einer / dem Andern / Gewalt / und Bevelch gibt / ſeine Perſon zu vertretten / und eine Sach auszurich - ten / als wann Er ſelbſt perſoͤnlich da were. Und diſes geſchicht gemeinlich ſchrifftlich; wiewol es auch vor / und außer Gericht / muͤndlich geſche -D d vhen426Die 83. Frag / des 4. Hundert. hen kan; davon abermals die / ſo uͤber den tit. In - ſtit. ff. & C. Mandati, geſchriben haben / item beym Gail, und Minſ. an unterſchidlichen Orten / ihrer Obſervat. zuleſen. Sihe auch Berlich. Con - cluſ. Practicabil. part. 1. concl. 14. (daſelbſt num. 91. von den Blanketen / oder chartis vacuis, ſo man gemeinlich carte bianche nennet) / item con - cluſ. 20. und daſelbſt auch von der ſatisfation, oder Vorſtande / davon deßgleichen Ayrer / in Proceſ. cap. 10. obſ. 2. 3. und 6. 11. obſ. 1. zu ſehen.

III. Permutatio, oder der Tauſch / iſt ein Verwechslung eines Dings / oder Guts / umb das ander / mit wuͤrcklicher Einraumung des vertauſchten / ſamt ſeiner Gerechtigkeit; davon ein mehrers beym VVeſenbecio in tit. ff. de rerum permutat.

IV. Transactiones, Vertraͤg / oder Rachtun - gen / feyn Vergleich: oder Auffhebungen zwei - felicher Streit / zwiſchen 2. oder mehr Parteyen / da je Einer dem Andern / an ſeiner Forderung / und Gegenforderung / etwas gibt / oder hergegen etwas fallen laͤſt. Es werden aber / bey jedem Vertrag / ins gemein 3. weſentliche Stuͤck erfor - dert. 1. Daß der Vertrag in ſtreitigen / und zweiffeliſchen Dingen / deren rechtlichen Auß - gangs man ungewiß iſt / vorgenommen ſeye. 2. daß etwas an der Forderung gegeben / oder ge - wichen werde. Und 3. daß der Vertrag auff - richtig / wißender Ding / und ohne vorſetzlichenBe -427Die 83. Frag / des 4. Hundert. Betrug / oder Übervortheilung / geſchehen ſeye. Sihe VVeſenbec. und Andere / in tit. ff. & Cod. de Transactionibus, Mynſinger, & Gail. in ihren obſervat. ein ſonderbares Conſilium Furidicum, darinn rechtliche Fragen / und Antwort / uͤber ein Vertrag / ſo Vormuͤnder mit gutheißen der O - brigkeit / eingewilliget; dabey auch Andere Fra - gen eroͤrtert werden / in Phil. Meyſters Nota - riat-Spiegel / part. 2. lib. 2. ſect. 4. tit. 4. fol. 215. ſeqq.

Ob die Gutthat / oder Huͤlffmittel l. 2. C dere - ſcindenda venditione, wann Einer in einem Ver - trag groͤblich zu kurtz kommen / auch alhie Platz habe? ſiehe Heigium part. 2. quæſt illuſtr. 9. und Mynſinger. cent. 1. obſ. 33. die Keyſer Dioclet. und Maximin. in l. 16. C. de Transact. ſagen / daß die Sachen / und Streittigkeiten / ſo durch gebuͤrliche Vertraͤg geſtilt worden / auch durch Keyſerlichen Bevelch nicht ſollen wider erweckt werden. Es wird aber ein jeder Vertrag dahin verſtanden / daß der Obrigkeit an ihrem Recht deßwegen nichts abgehen ſolle; D. Heigius part. 1. qu. 39. n. 54. da Er ſagt / daß nach dem Vertrag / Je - mands geſtrafft werden moͤge. Sihe Jhn auch part. 2. quæſt. 34. n. 26. ſeqq. da Er die Frag ab - handelt / ob die Kinder den Tod ihres entleibten Vatters zu rechen ſchuldig / und wann Sie ſol - ches nicht thun / ob Sie ſich der vaͤtterlichen Erb - ſchafft unwuͤrdig machen?

V. Von428Die 83. Frag / des 4. Hundert.

V. Von unterſchidlichen 2. Donationibus, vergab: oder Schanckungen / iſt in der vorgehen - den 77. Frage alberait Meldung geſchehen. Die dritte iſt propter NVPTIAS, wegen Verheu - ratungen / da man von dem Heuratguet / der Wi - derjag / Morgengab / und anderm dergleichen / handelt. Wiewol auch ein Ehe ohne ein Ehe - fteuer / und Widerlag / ſeyn kan. Wie dann et - wan Junge Leuth zuſammen heuraten / da die Braut kein Dotem, oder Heuratguet hat; der Braͤutigam auch / weder Widerlag / oder Dona - tionem propter nuptias; oder eine Morgengab / nach der erſten beywohnung / geben kan. So heuraten etwan alte Perſonen zuſammen / die ein - ander / nach dem tode zu haben / ein ſchlechtes Ausdingen. Und was dergleichen Faͤll mehr ſeyn; darinn man nicht eben allezeit auff die Gleichheit des zuebringens; ſondern auff die Ab - reden / oder pacta dotalia, und die auffgerichte Heuratsbrieff / zu ſehen hat; ſonderlich auch auff jedes Orts Ordnungen / und Gewonheiten. Si - he oben die 38. Frag.

VI. Vnio, oder Parificatio prolium, oder Ein - kindſchafft / iſt ein ſolche bered: und verglei - chunge zweyer Eheleuth / ſo Kinder zuſammen bringen / oder zu den zubrachten noch mehr erzeu - gen / dadurch / ohne Vervortheilung der alten Kinder / mit Verwilligung der naͤchſten Freund / Vormuͤnder / und Erkantnus der Obrigkeit / deralten429Die 83. Frag / des 4. Hundert. alten Kinder / und neuer Eheleut Guͤetter / zu - ſammen geworffen / und die Kinder an denſelben / als ob Sie von einem Leiberzielt weren / zu glei - chen Erben gemacht werden. Es wird aber den zubrachten Kindern ein ſolcher Bevoraus / von ihrer abgeſtorbnen Eltern Guͤtter verordnet / oder ſolle verordnet werden / welcher der Nah - rung / und Stande ſolcher Kinder gemeß iſt. Da - von aber / und was mehrers hierzue erfordert werde; daß ſolche Einkindſchafft beſtaͤndig ſeye; und wie es mit erbung der Einkindſchaffts El - tern / und Geſchwiſtrigen zu halten; Gail. lib. 2. obſ. 115. Rickius de unione prolium, Beſold. in Theſ. pract. v. Einkindſchafft / und in der Zugabe D. Dietherr p. 375. ſeq. und Andere mehr / zu leſen ſeyn.

Von Andern / als annehmung an Kind - ſchafft / oder Adoptione, und Arrogatione; ſtipu - lationibus, Inftrumentis, Erbtheilungen / Teſta - menten / Inventario, Vormundſchafften / Miß - handlungen / und was denſelben verglichen wird ꝛc. wurde / fuͤr dißmal / zu weitlaͤuffig ſeyn / zu reden; iſt auch von theils alberait in der 1. Centuria geſagt worden; und kan von Andern etwan geliebts GOtt / koͤnftig Bericht geſchehen; der Hofnung gelebende / daß du mit diſem / was zu der oben geſezten 79. Frag alhie / und in etli - chen vorgehenden Fragen / weiters eingebracht worden / vor lieb nehmen werdeſt.

Die430

Die 84. Frag. Was hat man bey den Gerichts-Haͤndeln ins gemein in Acht zu nehmen?

EJn Gericht iſt ein Handlung zwiſchen dreyerley Perſonen / namlich Richtern / Klaͤgern / und Beklagtem / nach Ordnung der Rechten / und guten Ge - braͤuchen ergangen / und vorgenommen. Oder iſt legitima judicis inter litigantes de re contro - verſa diſceptatio & dijudicatio. Und folget der Klaͤger des Beklagten Gerichts-Platz; das iſt / der Klaͤger mueß den Beklagten vor ſeinem Richter ſuchen / l. 2. l. 5. C. de jurisdict: cum l. ſeq. 19. Und wo ein Gericht / oder Sach / iſt angefan - gen worden / daſelſt mueß Sie auch volfuͤhret werden l. ſi convenerit. 18. ff. de jurisdict. Eine Handlung iſt nichts anders / als vor Gericht das jenige Recht verfechten / ſo einem zueſtehet / oder gebuͤret / §. 1. Inſtit. de actionibus. Dann es ein gemeine Reches-Regel iſt / daß niemand Jhme ſelbſt in ſeiner aignen Sach das Recht ſprechen ſolle.

Es ſeyn aber die Gericht mancherley. Dann etliche werden unterſcheiden / von wegen des Pro - ceß / der darin gehalten wird / namlich wenn nur ein Summariſcher Proceß gefuͤhrt wird / da die Sach alſo beſchaffen iſt / daß man keines Ge - prangs / oder Weitlaͤuffigkeit bedarff. Wannaber431Die 84. Frag / des 4. Hundert. aber der Proceß mit voͤlliger Ordnung daher gehet / ſo heiſt es ein voͤlliges / oder gruͤndliches Gericht. Darnach werden auch die Gericht durch beſchaffen heit der Handlungen unterſchei - den. Wann dieſelben aus Contract en / lezten Wil - len / und dergleichen Forderungen gegen Perſo - nen / oder auff Guͤtter gerichtet / ſo wird es ein buͤrgerlich: Were aber die Klag / wegen began - gener Übelthaten angeſtelt / ein Malefitz / Crimi - nal / Peinlich / oder Halßgericht / genant. Biß - weilen iſt auch ein Mixtum / oder vermenget Ge - richt / wann die Klag peinlich gefuͤhret werden moͤchte / und doch nur buͤrgerlich angeſtellet wird; als in Schmaͤh: und etlichen dergleichen Sa - chen / und Handlungen.

Ein Richter iſt der / welcher auff Klag / und Antwort / richten / urtheilen / und Recht ſprechen ſoll. Und ſeyn fuͤrnemlich der Richter fuͤnfferley: 1. Ordinarii, ordentliche Richter / welche aus aig - nem Gewalt zu richten haben / als / Keyſer / Koͤ - nig / Fuͤrſten / Graven / Herren / Staͤtte / ſo dem Reich ohne mittel underworffen ſeyn. 2. Delega - ti, oder Commiſſarii, underſezte Richter / welche / aus empfangenen Gewalt / an ſtat der ordentli - chen Richter / Recht / und Gericht / halten / und beſitzen / 3. ſubdelegati, welche von underſezten Richtern / an ſtat derſelben / die von dem ordentli - chen Richter anbefohlene Sachen auff ſich nem - men / welche doch ſelten / ohne ausdrucklichen desOrdi -432Die 84. Frag / des 4. Hundert. Ordinarii Zulaßung / einem delegi rten geſtattet wird. 4. Arbitri wilkuͤrliche Richter / wann zwo Parteyen auff Einem / oder mehr Perſonen / ſich veranlaßen / verbinden / oder compromitti ren / was derſelb / den Rechten / und dem Compromiß, oder Veranlaß / gemaͤß ſprechen werde / dabey ohne appellation, zuverbleiben / bey einer nahmhaften Straff / die man Laudum nennet / und dem Com - promiß anzuhencken pflegete. Und dann 5. Ar - bitratores, Vertrags: oder Schied-Richter / guͤetliche Unter haͤndler / durch welche ſich die ſtri - tige Parteyen / in der Guͤte / ohne Rechtlichen Proceß / oder ſonderliche vorbedingliche Maß / guͤtlich von einander theidigen / und entſcheiden laßen.

Ob aber wol / wie oben gemelt / drey Perſonen ein Gericht machen; So haben doch dieſelben ih - re zugeordnete / damit alles mit Recht / und Bil - licheit / zugehen moͤge. Als / ein Richter hat ſeine Beyſitzer / Schoͤpfen oder Scabinos, die Jhme ent - weder das Urtheil ſo Er anſprechen / und exequi - ren ſoll / faßen / oder ſolches neben demſelben verz richten helffen: Jtem einen Schreiber / der al - les / ſo muͤnd: oder ſchrifftlich vorgetragen wird / ordenlich protocolli re / auffzeichne / regiſtrire / die Acta oder Handlungen / fleißig / und in geheim verwahre / dem Richter / und Beyſitzern / wo noth / ableſe / die Stimmen / oder Vota, ordent: und aigentlich auffmercke / die Urtheil / und Be -ſcheid /433Die 85. Frag / des 4. Hundert. ſcheid / foͤrmlich / und weſentlich faſſe / ſchreibe / und publici re / und was ſeinem Amt ferner ge - maͤß / verꝛichte: item einen Buͤttel / oder Ge - richts-Botten / der die Citationes, oder Ladun - gen / muͤndlich / und ſchriftlich verkuͤnde / und was verꝛichtet woꝛden / anzaige. Ferner werden auch dem Klaͤger / und dem Beklagten / Procu - ratores, und Fuͤrſprecher zugelaßen / damit ihre Sachen muͤnd: und foͤrmlich vorgebracht wer - den moͤgen: item Advocaten / welche der Rechten erfahren ſeyn / den Parteyen ihre Sachen / mit grund der Rechten / ſchriftlich verfaßen / damit nichts verabſaumt werde. Sie werden dem Klaͤ - ger / und Beklagten / ſo ſie beyde / oder deren Ei - ner / in Rechten ſich ſelbſten nicht vertretten koͤn - nen / als / Weibern / Kindern / Breſthaften Per - ſonen / verſchwendern / und dergleichen Kriegi - ſche Vormunder / oder Curatores ad litem, ge - geben.

Die 85. Frag. Wie vilerley Termin / oder Zihl / pflegt man / ſowol in einem Summariſchen / als in einem ordentlichen gerichtlichen Proceß / erſter Jnſtantz / zuſetzen?

WAs ein Summariſch Gericht ſeye / iſt / in voriger Frag / geſagt wor - den. Es iſt aber ſolches nicht dahin zuverſtehn / daß ein Richter alles unter einander werffen / und in einer jeden Sach / ſeines Gefal -E elens /434Die 85. Frag / des 4. Hundert. lens / ein ſolchen Summariſchen Proceß fuͤhren moͤge; ſondern derſelbe iſt nur in etlichen Faͤllen zugelaßen; als da eine hohe Obrigkeit / zu Ab - helffung einer Sach / den Proceß ſummariſch zu fuͤhren / aus ſonderlichen Urſachen / befehlen thette. Jtem / in Pfruͤnden / Ehe: und Zehend - Sachen: Jtem / in Anleyten / oder Einnemmung der Augenſchein: item / in Sachen / darinn ein Herꝛſchafft / oder Statt / gegen der andern / auff unverzogen Recht / zwiſchen ihren Unterthanen / vereinigt were. Jtem / in Faͤllen / da die Sachen nicht verzug / oder den ordentlichen Proceß / lei - den moͤchten; wie / an vilen Orten / auff anruffen der Fremden / gegen Fremden / oder auch Einge - ſeßenen Underthanen / ſonderlich in Gewerbs; oder andern ehehafften Handlungen / Gaſtrecht / oder Kauffgericht / zu halten geſtattet wird. Und wird ſonderlich diſer Proceß faſt allenthalben in Teutſchland / in Criminal / oder peinlichen Sa - chen / gehalten. Ob aber nun wol weder ſchrifft - liche Klag / noch Befeſtigung des Kriegs / Auff - ſchub / Einreden / und auch ein endlicher Rechtſatz / im Summariſchen Proceß nicht eben nohtwen - dig erfordert werden: So ſoll jedoch die Klag / und das Begeren / vom Klaͤger / mundlich / klar / und deutlich / anbracht werden / die Citation, oder Ladung aber nohtwendig vorhergangen ſeyn / auch dem Beklagten ſein Gegenwehr / und jedem Theil beweißtum / mit Zeugen / oder in andereWeg /435Die 85. Frag / des 4. Hundert. Weg / zu fuͤhren / geſtattet / und darauff die Ur - theil in Schrifften verfaſt / und publicirt werden. Dann / wo diſes nicht geſchihet / ſo iſt der Proceß an ihm ſelbſten nichtig. S. Rob. Marantam, part. 4. diſtinct. 9. ſpeculi aurei, da Er gar weit - laͤuffig von dem Judicio Summario handelt.

Was fuͤrs Ander / den ordentlichen Proceß anbelangt / ſo ſeyn eigentlich / nach Gewonheit der Under gerichten. 16. deßelben Termin / deren man etliche ſubſtantiales, oder weſentliche; die an - dere aber Accidentales, oder zufaͤllige / nennet. Die weſentliche / ſo zu einem Proceß / damit Er nicht umgeſtoßen werde / ſonderlich erfordert wer - den / ſeyn. 1. Citatio, oder die Ladung. 2. Libellatio, oder terminus libellandi, Eingeb: oder Anbrin - gung der Klag. 3. Terminus deliberandi, oder Dilatio ad deliberandum, Auffſchub / oder Be - dachts-Zeit / ſo dem Beklagten / auff die Klag zu handlen / zugelaßen wird. 4. Litis Conteſtat io, die Kriegsbefeſtigung. 5. Gewoͤhnliche Eyden / ſonderlich / Leiſtung des Eyds von Gefehrde / oder Juramenti Calumniæ wofern Er begehrt wird. 6. Poſitiones, & Articuli, Über gebung der Arti - ckel / wofern die Klag nicht articulirt iſt. Dann ſo ſie articulirt were / mag Klaͤger dieſelb / loco po - ſitionalium, wider holen / und bitten / den Gegen - theil / vermittelſt Eydes vor Gefehrde / (im Fall derſelbe erſtattet worden) darauff zu antworten anzuhalten. 7. Reſponſiones ad poſitiones, & arti -E e ijculos;436Die 85. Frag / des 4. Hundert. los; die unterſchiedliche Antwort auff des Klaͤ - gers Artickel. 8. Probatio, oder Beweiſung der vermeinten Artickel. Darzue dann gehoͤrt die benahmung der Zeugen / die Vorſtell: und Ver - hoͤrung derſelben / und Einbringung habender ſchrifftlichen / oder anderer Beweiſungen. 9. Con - cluſio, Beſchluß / oder endlicher Rechtſatz. 10. Sen - tentia, ejusdemꝗ́ publicatio, Urtheil / und Eroͤff - nung derſelben. 11. Executio, oder Volziehung ergangener Urtheil. Die Accidentales Termini werden darumb zufaͤllige genant / daß ob ſolche ſchon nicht gehalten werden / doch der Proceß foͤrmlich / rechtmaͤßig / und beſtaͤndig zu ſeyn ge - achtet wird. Und ſeyn 1. alle Exceptiones, Repli - cationes, Duplicationes, Triplicationes, Quadru - plicationes, das iſt / Außzuͤgliche Einreden / die vor / oder nach der Kriegsbefeſtigung / durch Klaͤger / oder Beklagten / eingewendet werden. 2. Cautiones, oder Sicherung zum Rechten. 3. Pu - blicatio Teſtimoniorum, & Atteſtationum, Er - oͤfnung gefuͤhrter Beweißung / und Zeugen auſſagen. 4. Appellatio, oder Beruffung von der / oder dem Urtheil. Und 5. Expenſarum taxatio, oder Maͤßigung der Gerichtskoſten. Wann du hievon ein mehrers zuwißen begehreſt / kanſtu / wenn es dir beliebt / die Jenige / ſo von Gerichtli - chen Proceßen geſchriben haben / deren vil / und darunter auch Rosbach / in praxi civili, Ayrer / in proceſſu juris etc, und Ph. Meyſtern lib. 4. No -437Die 86. Frag / des 4. Hundert. Notariat-Spiegels / part. 1. tit. 1. & ſeqq. leſen; und darzue des Orts / da du wohneſt / Gerichts - Ordnung / oder Proceß / thun.

Die 86. Frag. Wann ſeyn die Patricii, ſo man ins gemein Geſchlechter nennet / aufkommen?

MAn rechnet ihren Urſprung / nach 3. unterſchidlichen Zeiten / und zwar die Erſten von dem Roͤmiſchen Koͤnig Romulo, die Andern vom Keyſer Con - ſtantin dem Großen; und die Dritten / oder die Jetzige / vom Keyſer Heinrichen dem Vogler / oder dem Erſten diſes nahmens / her.

Was die Erſte anbelangt / ſo hat gemelter Ro - mulus, ſo fuͤr den Erbauer der Statt Rom ins gemein gehalten wird / aus dem Volck / die fuͤr - nemſte / edelſte / und reichiſte genommen / und Sie / von den Unbekantern / geringern / und Aermern / abgeſondert; und dieſe die Gemeinde / oder das gemeine Volck / jene aber Patres, oder die Vaͤtter / (entweder weil Sie den Andern am Alter vor - giengen / oder Kinder hatten / oder wegen des A - delichen Geſchlechts / oder wegen ſolcher Urſa - chen allen zugleich) genant; deren Nachkoͤmling folgender Zeit die Patricii geheißen worden ſeyn. Nachdem nun der beſagte Koͤnig / das Volck / damit Er ſeine neue Statt beſezt / alſo abgetheilt / hat Er / aus den erwenten vornemſten / hundert Perſonen erwoͤhlet / und Sie Senatores, oderE e iijRahts -438Die 86. Frag / des 4. Hundert. Rathsherren genant; alſo / daß man wol hat ſa - gen koͤnnen / Er iſt ein Rathsherꝛ / und deßwegen ein Patricius; aber nicht hingegen / Er iſt ein Pa - tricius, deßwegen auch ein Rahtsherꝛ. Jns ge - mein wurden die / ſo der Raths-Ordnung / oder des Rath-Stands / waren / die Patres Conſcripti geheißen. Als hernach das Volck ſich gemeh - ret / hat es dem Romulo, und ſeinem Reichs Con - ſor ten Tatio, beliebt / neue Gefchlecht / der Patri - ciorum Zahl einzuverleihen; deßwegen hernach zwiſchen dieſen Juͤngern / und jenen Altern Ge - ſchlechtern / Streit vorgefallen / aus welchen ein Koͤnig ſolte gemacht werden. Zu diſen zweyen Wahlen / kam under dem Koͤnig Tarquinio die dritte / als Er die Anzahl der Patriciorum mit noch hundert tapferer / und verſtaͤndiger Maͤn - ner / aus dem gemeinen Volck genommen / ver - mehrete. Alß hernach die Koͤnige von Rom ver - jagt worden / ſo ſeyn noch mehrere Patricis auff - kommen; welche zwar im Werck / und verꝛich - tungen / einander gleich geweſen; aber wegen des Anſehens / und wuͤrde / die vorige / den Neuen / vor gegangen ſeyn.

Was die Andere / der mitlern Zeit / betrifft / ſo ſeyn dieſelbe in hoͤchſten Ehren gehalten / und Andern allen vorgeſezt worden; daher auch ihr Stand ſumma Patriciatus dignitas, ſublimis Pa - triciatus honor, und dignitatis apex; beedes wegen des Vorgangs / und auch der Freyheiten / damitſol -439Die 86. Frag / des 4. Hundert. ſolcher iſt begabt geweſen / genennet wird; davon an unterſchidlichen Orten / in Corpore juris, und denen / ſo uͤber ſolche Stellen geſchriben / zu leſen. Es hat aber die Einfuͤhrung ſolcher hoͤchſten Wuͤrde / nicht den Anfang vom Keyſer Augu - ſto, noch vom Keyſer Alexandro Severo, wie Et - liche mainen / ſondern vom Keyſer Conſtantin dem Erſten / oder dem Großen / wie oben geſagt / bekommen / als ſolches Zoſimus, und Caſſiodorus, ausdruͤcklich melden; und wie es damit zugegan - gen / wann Einer zu einem Patricio gemacht wor - den / Joh. Calvinus in Lexico Juridico, lit. P. voc. Patriciatus, fol. m. 655. col. 1. erzehlet.

Der dritten / oder heutigen / Urſprung / wird / groͤſten Theils / von den Zeiten des Keyſer Hein - richs des Erſten / wie auch oben gemelt / herge - fuͤhrt. Dann derſelbe / nach dem die fuͤrtreffliche Geſchlecht abgeſtorben / hat / nach vollentem Krieg mit den Hunnen / an der abgegangenen ſtat / Andere gemacht / in dem Er die Kriegs - Leute / und tapfere Maͤnner / von dem Lande / in die Staͤtte geſezt; ſo um das Jahr Chriſti 924. ſolle geſchehen ſeyn; wie Cyriacus Spangenberg / in ſeiner Manßfeldiſchen Chronick / wil. Nach langer Zeit / hat Keyſer Carl / der Vierte / der Zunftmeiſter zu Nuͤrenberg Gewalt auff ewig abgethan / und die jura civitatis, under der Ari - ſtocratiſchen Regiments-Form / den Geſchlech - tern oder Patriciis, daſelbſt / wider zugeſtelt / undE e iiijan440Die 86. Frag / des 4. Hundert. an der abgegangenen Geſchlechte ſtat / neue ver - ordnet; daſelbſt 28. derſelben / Adeliche / oder Rathsfehige (daß namlich ein Rath aus Jh - nen zu erwoͤhlen); die andern aber Erbare / oder unrathsfehige genant werden; wiewol Sie eben ſowol des Adelichen Standes ſeyn; und deren Jene / nun viel hundert Jahr / ſelbige Statt alſo regi ert / daß / als der Keyſer Ferdinandus I. (in Anſehung einer ſo großen Menge Volcks / un - der einem Regiment) welcher Geſtalt wol dieſel - be moͤge regi ert / und in Ainigkeit erhalten wer - den? gefragt / Jhr Keyſerl. Majeſtatt / Herr Antonius Tucher geantwortet haben ſolle: durch gute Wort / und ſchwere Straffen. Wiewol nicht zu laͤugnen / daß auch / vor ſolchem obver - melten Urſprung der Patriciorum, die Edle Buͤrger der Staͤtte / noch fruͤher / auch den Ge - ſaͤtzen ſelber / bekant geweſen ſeyn / Auth. Præſides C. de Epiſc. audient. Novel. 15. c. 1. Nov. 38. in pr. Es iſt daneben auch diſes klar / daß von den vor Eltern / ſo in dem Obrigkeits Stande gewe - ſen / gleichſam durch ein erblich Recht / die Ehre des Patriciatus auf ihr Geſchlecht gelangt iſt. So koͤnnen zweyer Staͤtte Buͤrger zugleich / in bey - den / Patricii ſeyn / und genant werden; als wie zu Nuͤrnberg / Augſpurg / und Ulm: und hieran auch keine Hinderung bringet / wann ein Ge - ſchlechter ſich an eine verheuratet / ſo ſeines Stands nicht iſt. Wann auch ein Patricius Ei -nen441Die 86. Frag / des 4. Hundert. nen / ſo kein Geſchlechter / an Kindesſtat an nimt / ſo bekomt deꝛſelbe auch die Geſchlech - ters Wuͤrde / oder jura Patriciatus. Über das finden ſich auch noch andere der Patriciorum Ur - ſpruͤng / als / under Keyſer Heinrichen dem Fuͤnf - ten / da ein neue / die Reichs-Staͤtte zu regie ren / Form eingefuͤhrt / und die vornemſte / wegen ihrer Verdienſt / dem Gemeinen Weſen / ſonderlich zu Kriegs-Zeiten / villeicht mit Profiant / oder Gelt herleihen / oder in andere Weg dem Kriegsmann zu helffen / erzeigt / in den Rathſtand ſeyn genom - men worden; welches bey den Venedigern / (bey denen der Große Rath / nur von Patriciis, oder Edelleuten / beſtehet) nicht ungewont. Und iſt der Wahrheit aͤhnlich / daß die von Adel / vor Zeiten / in denen Staͤtten / in welchen die Keyſer ihre Gerichtshaͤuſer / Palaͤſt / und Hoffhaltun - gen gehabt / wohnhaft / daſelbſt uͤberig verbliben ſeyen; wie hievon Herꝛ Johann Leonhard Fuͤrer von Hay mendorff / Patricius Noricus, in ſeinen notis hiſtorico-politico-juridicis, ad inſigne Q. Mutii Scævolæ dictum, in L. neceſſarium. 2. §. Servius 23. ff. de Origine Juris, Turpe est Patricio, & Nobili, & cauſas oranti, jus, in quo verſatur, ignorare, mit mehrerm; im uͤbrigen aber des I. Iac. Draconis. 3. Buͤcher de Origine & jur. Pa - triciorum, zu leſen ſeyn. S. auch unſer 31. Frag / in der dritten Centuria. Und meldet Herꝛ D. Dietherꝛ in Spicilegio pag. 618. das Joh. Georg. E e vBech -442Die 87. Frag / des 4. Hundert. Bechſtad / de Salvo conductu, in Nueleo diſput, ex jure publico, num. 225. von dem Urſprung der Patriciorum auch geſchriben habe.

Die 87. Frag. Was befoͤrdert den Schlaff?

ES iſt der Schlaff / wie du weiſt / der Sinnen / ſonderlich der aͤußerli - chen / Ruhe. Oder / wie Er Lateiniſch beſchriben wird / ceſſatio naturalis ſenſus commu - nis, & omnium exteriorum, ad Animantium ſalutem instituta. Wie hoch die Poeten den Schlaff gehalten / iſt aus ihren Schriften zu er - ſehen. Er wird von Jhnen ein Bezwinger aller Übel / eine Ruhe des Gemuͤetes / der beſte Theil des Lebens / ein Ebenbild des Zeitlichen Todes / und deßelben Bruder / genant. Es iſt aber unnoͤ - tig von des Schlaffs Lob etwas weiter / gegen dir / zu melden / weil es am Tag ligt / was der maͤßige Schlaff dem Menſchen fuͤr Nutzen bringt. Und obwoln die Alten vermeint / daß der Mittags - Schlaff ſchaͤdlich ſeye / das Fieber / Faulkeit / Kopfwehe / und den Catarꝛh / verurſache: So be - finden doch denſelben vil / ſonderlich alte Leuth / wann Sie auff das Mittag-Eßen ein wenig ſich bemuͤhet / und gegangen / in einem Seßel / oder auf einem Stuel aufrecht ſitzend / nutzlich zu ſeyn. Wann aber der Schlaff bey vilen / ſonderlich den Krancken / ſchlecht wird / ſoll man demſelben zu Huͤlffe kommen / mit riechen an friſche Naͤgelein /oder443Die 87. Frag / des 4. Hundert. oder friſche Roſen. Man legt auch Quendel mit Eßig / und Roſenoͤl vermiſcht / uͤber die Stirn, item / man ſalbet dieſelbe mit Poppelſalb. Man gibt auch von Magſamen ein. Es iſt aber damit behutſam umzugehen. Und iſt mir zu Eywan - ſchitz / in Maͤhren / erzehlet worden / daß etliche Weiber einer ſchoͤnen jungen Kauffmans-Frau - en daſelbſt / ſo keinen Schlaff gehabt / deßelben vil gegeben / daß Sie in einen ſo tieffen Schlaff gefallen / da von Sie nicht mehr hat erweckt wer - den koͤnnen. Ein Medicus hat 3. Dattelkern / mit einem zerbrochnen weiſſen Oelmagenha ubt / in 6. Lot Brunnenwaßer ſieden / hernach durch - ſeihen / und in ſolchem Waßer 2. Lot des Seeblu - men-Syrups zertreiben laßen / und ſolches Trincklein / ehe man ſchlaffen gangen / eingege - ben. Welches auch von dem Laudano Opiato Pa - racelſi zu verſtehen; ſo man ſonſten / den groͤſten Schmertzen den Schlaff zu bringen / jedoch mit Rath eines erfahrnen Medici, in geringer do - ſi; ſonderlich ſicherer / wann das Nasturtium in der Compoſition ausgelaßen wird / brauchen thuet. Man ſtreicht auch Veielwurtzoͤl an die Schlaͤff: Oder ſiedet Wolgemuet in gewaͤßerten Wein / dunckt einen Schwam darein / und helt Jhn zu dem Ohr. Theils tragen Kraͤntz von Saffransblumen auf dem Haubt / und riechen daran. Oder nehmen des Roſenoͤls 2. Lot / Eßigs 3. quintlein / ruͤhren darinn das weiße von einemEr444Die 87. Frag / des 4. Hundert. Ey um / miſchen es wol / und haltens an die Schlaͤff.

Schlaffs Unruhe / und boͤſe Traͤum / vertreibt Anißoͤl / auff allerley Art getruncken / und uͤber - gelegt. Und ſolche haben gemeinlich die / ſo auff dem Rucken / oder auch auff dem Geſicht ligen / ſo beedes ſehr ſchaͤdlich iſt; und darfuͤr ſich erſt - lich auff die Rechte; nach Mitnacht aber / auff die Lincke Seiten zu ligen ſich gewehnen ſolten; Darzue Sie auch Eobanus Heſſus, mit diſen Reimen / ermahnet:

Dormiture latus dextrum preme, mane ſini -
strum,
Ingeſtum ratio concoquit illa cibum;

Und deßen die Medici Urſachen beybringen.

Ferners / ſolle das Reden im Schlaff / und die boͤſe Traͤum / ſchnarchlen / aufwiſchen / aus dem Bett ſpringen / auch das Haſenfußkraut / under das Haubt gelegt; Deßgleichen / und ſonderlich / das friſche Dillkraut / alſo gebraucht: item Wer - mutwein getruncken; oder Aniß in die Kuͤßen ge - henckt / benemmen; und die Unzuͤchtige / oder Veneriſche Traͤum / Coriander zu pulver geſtoſ - ſen / und davon ein Loth / mit kaltem friſchen Brunnenwaßer zertriben / und mit Zucker ſuͤß gemacht / und getruncken / vertreiben: Hergegen der Melißen / Boꝛragen / und Hirſchzungen Ge - brauch / luſtige Traͤume verurſachen. Sihe / von den Traͤumen / oben die 73. und 74. Fragen. Einer445Die 87. Frag / des 4. Hundert. Einer ſagt / Lauri folia pulvinari noctu ſubjecta veritatem ſomniorum conciliare; welches man aber fuͤr eine Vanitaͤt halten moͤchte. Gleich wie auch diſes / wann man ein Hertz von einer Fleder - mauß / oder Raben / bey ſich trage / daß es Einen nicht ſchlaͤffere: item / wann man ein Schwalm - Aug / oder Hertz / in ein Bett thue / daß es Nie - mand darinn ſchlaffen laße.

Aber wider auff den Schlaff zu kommen / ſo ſolle denſelben auch das Oel von Froͤſchen berai - tet / befoͤrdern: item / Wermut under das Haubt gelegt / und daran gerochen: Coriander-Zucker geßen: Peterlin: oder Waßer-Eppich: oder Roͤhrlinkrautwaßer / an die Schlaͤff / und Stirn / angeſtrichen / oder Leinine Tuͤchlein darein genetzt / und laulecht uͤber die Stirn gelegt. Oder nimm Chamillen 2. Handvoll / Veyelnblaͤttlein / und Steinklee / iedes ein Handvol / Magſamenhaͤub - ter / Seeblumen / iedes ein halbe Handvol / ſiede ſolche ſtuck in gnugſamen Waßer / und waſche Haͤnd und Fuͤeß darinn. Jn hitzigen Fiebern thue darzue Weidenblaͤtter / und Rebenlaub / iedes ein Handvol.

Wann Jemands gar hart ſchlaͤfft / ſo koche / oder ſiede Quendel in Eßig / ſtreichs in die Naß - loͤcher / und zucke alßdann den Schlaffenden all - gemach bey der Naſen / ſo macht es Jhn wider aufwachen.

Wann Jemands der Schlaff nach dem Eſ -ſen446Die 88. Frag / des 4. Hundert. ſen plagt / der nehme offt friſche Poleyblaͤtter in den Mund.

Die Schlaffſucht zu vertreiben / ſeude Fenchel - wurtzel in Eßig / und netze einen Schwamm dar - inn / druck den wider ein wenig aus / und halt Jhn dem Krancken vor die Naſen: oder ſpritze ihm Eßig ins Geſicht: oder halte Teufelsdreck / oder Roßmarin vor die Naſen: oder / binde Rauten in ein Tuͤchlein / ſiede die in Eßig / darnach thue noch mehr kalten Eßig darzue / und nunm dann das Tuͤchlein / und halt es dem Kraͤncken fuͤr die Naſen; Deßgleichen auff ſeine Augenglieder / und an ſeine Schlaͤffe. Sihe von der Schlaff - ſucht Herren Haͤrßdoͤrffern / im großen Schau - platz Luſt: und Lehrꝛeicher Geſchicht / t. 196.

Die 88. Frag. Was braucht man in Franzoſen - Kranckheiten?

WAnn ich nicht dein keuſches Ge - muͤet kennete / wolte ich dir hierauff kem Antwort geben. Dieweil ich aber leicht - lich erachten kan / du vernommen haben wirſt / daß nicht nur von leichtfertigen Hueren / wann man ſich zu denſelben helt; ſondern auch vom an - hauchen / in den Betten / auff dem Geſtuͤel / durch Kanten / Glaͤſer / Loͤffel / Kleider / und dergleichen / ſolche Kranckheit / in Jtalia / und Franckreich / dahin du zu raͤiſen begehrſt / man bekommen koͤn - ne; daß du deßwegen diſe Frag fuͤrbringenthueſt.447Die 88. Frag / des 4. Hundert. thueſt. Daß aber dieſelbe unrecht die Franzoſen - Kranckheit genant werde / wirſtu aus den Buͤ - chern erlehrnet; auch in des D. Thomæ Lanſii Conſultation, in Orat. contra Hiſpaniam, pag. 531. der dritten edition, ſonders Zweifels / gele - ſen haben. Dann Sie aigentlich eine Jndianiſche Kranckheit zu nennen / welche die Spanier von dannen mit ſich heraus gebracht / und hernach den Franzoſen / als ihr Koͤnig Carolus, der Ach - te / Neaples belagerte mitgetheilt; dieſe aber fol - gents ihren Nachbarn / den Teutſchen / haben zuekommen laßen. Es iſt aber ſolche eine Verder - bung des gantzen Menſchlichen Coͤrpers / und uͤbertrifft manchmals alle Geſchwer / und Schaͤ - den. Ehe man Sie erkent hat / iſt man mit den e - lenden Leuten / durch brennen / ſchneiden / etzen / und in andere Weg / gar erbaͤrmlich umgegangen / mehr verderbt / dann geheilt. Hernach gab die taͤgliche Erfahrung mehrere Huͤlff / und Mittel / die doch alle des Queckſilbers / und dergleichen ſcharffer Sachen halber / nicht zum ſicherſten wa - ren; biß man entlich das Jndianiſche Holtz / oder Lignum Guajacum, erfahren hat. Dann von dem Ort / da dieſe Seuch herkommen / mueſte auch die Artzney geholt werden; da man darauff die Leut 2. mal des Tags hat ſchwitzen / und dar - durch ſolche gifftige Feuchte wider aus dem Leib bringen / und die damit angeſteckte Leut wenig eſ - ſen laßen. Und wirſtu / ohne Zweifel / gehoͤrt ha -ben /448Die 88. Frag / des 4. Hundert. ben / daß Hieronymus Capivaccius, ein Medicus, beſtaͤttigt hat / daß Er / durch die Franzoſen-Cur / uͤber 18. tauſent Cronen reicher worden ſey. Die Gemeinen Leute brauchen gleich / in den erſten Ta - gen / gar nutzlich / den Safft aus den Holderblaͤt - tern / mit Wein ausgedruckt / ſagt D. Cocus; item legen Sie / von außen / die Holder: oder Hol - lunderblaͤtter / auff. Die Waßer von Manß - treu / Hopfen / Rhabarbar / China / oder Bocken - wurtz / werden auch / wie Er ſchreibt / ſehr gelobt. Einer ſezet diſe Salben / dardurch Loͤcher / Fran - zoſen-Schaͤden / die Loͤcher Corrodantia, und Am - bulantia, wie Ers nennet / auch der Wolff / ge - heilet werden; Nimm beeder Naterkrauts / oder Serpentinæ, iedes 4. Lot / Conſolidæ Ponticæ (ſo villeicht das Heidniſche Wundkraut ſeyn wird) / und der ſpitzigen Oſter-Lucey / iedes ein halbes Pfund / ſtoß es zuſam̃en / mit anderhalb Pfund gewaſchenen Terpentin / und acht Lot Eyeroͤl / daraus mache ein geſtalt gleich einer Salben. Und meldet Er dabey / was von diſer Salben nicht heyle / das werde ſchwerlich under anderer Artzney aufgebracht. Ein Ander hat dieſe Sal - ben: Axung. Porci. Ol. Laͤurini, Salis usti, aceti vini, iedes 4. Lot / Coqu. usꝗ́ ad conſumt. aceti, adde Cinnabar. 6. Lot / laß zween Sudt thun / nimms hernach vom Feuer / und wann es erkaltet / thue darzue des Mercurii 6. Lot / ver - miſchs zu einer Salben. Ein Ander hat folgen -de449Die 88. Frag / des 4. Hundert. de zu den Franzoͤſiſchen Schaͤden. Nimm Hunds - fett ein halbs Lot / Hirſchen-Unſchlit 1. Lot / Wei - rauch / Maſtix / Silberglet / den Safft von 1. oder 2. Pomerantzen / Queckſilber / Baumoͤl / iedes 2. Lot / Loroͤl anderhalb Lot / machs zur Salben / und brauchs 3. Nacht nacheinander. Oder dieſe gruͤm Salben / Nimm 1. pfund Baumoͤl. 1. Alaun. 1. Gruͤnſpan. 4. gueten ſtarcken Wein / ſiede diſe ſtuck alle miteinander / und ſeihe ſie durch ein Saͤcklein / ruͤrs offt biß es erkaltet. Wiltu es aber zu Pflaſtern brauchen / ſo thue War / und Loͤrget / darunter. Oder / nimm Erd - rauch 2. Handvol / mit einer Handvol roher Ger - ſten / in einer Maß Waßers den halben Theil eingeſotten / und die Franzoͤſiſche Blattern / und Rufen / oftermals damit warm gewaſchen / hei - let Sie. Jnwendig braucht man auch Erdrauch / und Hollwurtz / davon getruncken. Es ſagt Einer / daß man mit der Bibernel / im puꝛgirn / Schweiß: und Speißtraͤncken / in 5. oder 6. Wochen / mehr außrichten / als mit der ſalla parilla. So ſeye die Tormentilwurtz / voꝛnemlich aber Erdrauch / ſehr guet / deßen Saffts man alle Morgen / und Ab. 40. Tag lang 4. Loth / und iedes mal 3. Stun - den vor dem Eßen / trincken ſolle. Einer nennet diſes einen koͤſtlichen Tranck / ſo inn: und auß - wendig heile: Nimm Salvey / Rauten / Kreß - ſamen / Peterlin / runde Oſterlucey / Lorbeerblaͤt - ter / iedes gleichvil / ſieds alles zugleich in einemF fneuen450Die 89. Frag / des 4. Hundert. neuen zugedeckten Hafen / damit kein Dampf heraus gehe / mit einem alten War. Davon ſol - le der Krancke alle Tag / zum Mittag: und A - bend-Eßen trincken; Morgens fruͤhe aber 10. Loth laulecht einnehmen / und im Bett ſchwitzen; ſo wunderbarlich helffe / und heile.

Die 89. Frag. Was iſt guet wider den Schrecken / und die Forcht?

WJder den Schrecken lobet man folgendes Waßer: Nimm ſchwartz Kerſchen: Lindenbluͤhe: Kerbel / oder Cerefolii - Waßer / iedes 2. Loͤffel vol / miſch / und wann du ſchlaffen gehen wilſt / ſo trink davon 2. Loͤffel vol. Man kans mit Zucker / und manus - Chriſtzeltlein / lieblich machen / und / vor die Weibs-Perſonen / ein Loͤffel voll Melißenwaſ - ſer / zu den beſagten Waßern / thun. Theils thun / auff den Schrecken ſtracks ihre Haͤnde in ein Waßer tauchen.

Daß Einer nicht erſchrecke / wann Er allein / ſonderlich Nachtszeiten / iſt / ſo ſoll Er das An - geſicht mit dem deſtillirten Waßer von Men - ſchenbluet / wie Einer ſagt / beſtreichen / ſo werde Er gantz beherzt. Pontiſcher Wermutwein ſolle die Forcht vertreiben. So ſagt man / wer die Nattern / wann Sie die Fiſch aus dem Waßer fangen / und freſſen wollen / mit einem Stab ab - treibe / und ſolchen Stab bey ſich trage / daß einSolcher451Die 89. Frag / des 4. Hundert. Solcher ſich vor keinen Moͤrdern / und Rau - bern / befoͤrchten doͤrffe. Wann auch Einer ſicher durch ſeine Feinde gehen wolle / ſoll Er ein Nat - terkopf zu Pulver brennen / und daßelbe / in ei - nem Tuͤchlein auff den Kopf legen: Jtem / wer ein Schelwurtz auff ein Maulwerff-Hertz ge - legt / bey ſich trage / der uͤberwinde alle ſeine Fein - de. Jtem / wer eines Haſen rechten Fueß bey ſich trage / der werde nicht beraubt / auff der Straßen. Jtem / wann Einer bey einer Geſellſchafft ſeye / und einen argwohn habe / daß Einer / oder mehr / darunter / die es falſch mit Jhnen meinen / und dannoch daran zweifele / ſo ſolle Er / in ſeine rech - te Hand / ein Sigmarswurtzel nehmen / dieſelbe wol darinn erwarmen laßen; Darnach auch die Zung von einem Geyer nemmen / und dieſelbe un - der ſeine Lincke Fueßſolen binden / und darauff ſich wider zur Geſellſchafft an den Tiſchſetzen; ſo werden ſeine Widerſacher nicht allem vor Jhm erbleichen; ſondern auch alßbalden davon ge - hen. Jtem wer ſich mit Loͤwenſchmaltz ſchmiere / voꝛ denſelben ſollen alle grimmige Thier weichen. Jch koͤnte dir noch ein mehrers ſchreiben / weilen ich aber von ſolchen / und dergleichen Sachen / we - mg / oder gar nichts halte; und ſicherer iſt / in dem Schutz des Hoͤchſten zu wandern / und ſich demſelben / durch ein eifferiges Gebett / zu bevel - hen; ſo mag ich von der gleichen Sachen weiter nichts melden. Jch bin manchsmal in großerF f ijGefahr /452Die 90. Frag / des 4. Hundert. Gefahr / ſonderlich zu Kriegs-Zeiten / auff den Raiſen / und ſonſten / geweſen; aber allezeit / durch Gottes des HErꝛen Beyſtand / (deme ich auch darfuͤr demuͤtigſt Lob / und Danck ſage) be - huͤetet worden. Diſes iſt noch zu melden / daß / wie Theils wollen / der Rauch von den Wachol - derbeeren / und Holtz: wie auch die ſchoͤne rothe Corallen / allerley Geſpenſt / und Zauberey / ver - treiben ſollen.

Die 90. Frag. Was pfleget man zum Waßerſieden fuͤr theils Krancke zu nehmen?

NAchdeme die Perſonen / und die Kranckheiten ſeyn; darnach hat man ſich auch hierinn zu richten.

Wider das Hueſten nimt man 2. Loth Zu - cker / und ein Maß friſch Brunnenwaßer / und ſiedet es den dritten Theil ein. Wil mans beßer haben / ſo thuet man darzue ein halb Lot klein ge - ſchnitten Suͤßholtz / und 1. Lot der kleinen Roſin - lein / oder Weinbeerlein / und laſt es mit dem Zu - cker ſieden / ſeihet es darnach durch / und trinckt davon nach notturfft. Oder / man nimt Sauer - Ampfer / und Chinæwurzel / Suͤßholtz / kleine Weinbeer / des beſten Zimmet / iedes 3. quintl / Fenchel 2. / Coriander 1. / grob zerſchnitten auf 6. gemeine Maß Waßer. Oder ſiede erſt - lich den halben Theil mit 3. Maß / ein halbe Stund. Jſt auch wider das Seitenſtechen. AlſoFenchel -453Die 90. Frag / des 4. Hundert. Fenchelwurtz in frifchem Waßer den halben Theil eingeſotten / und der durchgeſihenen Bruͤ - he / alle Morgen / nuͤchtern 3. und des Nachts 2. Stunden vor dem Eßen / iedesmal 6. Lot / mit 2. oder 3. Lot Yſop-Syrup / vermiſcht / warm ge - truncken / iſt ein bewehrte Artzney wider den Hue - ſten / das Keichen / auch ſchweren Athem. Ein Gerſtenwaßer zu allen Kranckheiten der Lungen / welches auch alle Glider kuͤlet / ſehr auswerffen macht / Lung / Leber / Miltz / Nieren / und Blaſen reiniget / und in Fiebern guet zu trincken iſt: Nim̃ geſaͤubert Gerſten 12. Lot / geſchaben / und klein geſchnitten Suͤßholtz 1. Lot / Fenchelſamen / Bi - bernellenſamen / Mertz-Veyeln / iedes ein halb Lot / Marſilier Feigen / klein Roſinlein / ſauber gewaſchen / und die Feigen zu ſtucken zerſchniten / iedes 2. Lot / Hirſchzungenblaͤtter / duͤrren Yſop / ſpitz Salbey / iedes ein halbs Haͤndlein vol / rote aufgedoͤrte Roſen ein quintl. Thue alle gemelte ſtuck in ein ſaubern Hafen / laß bey einem Kolfeu - er ſo lang ſieden / biß die Gerſt aufreißet / dar - nach ſeihe es durch ein Tuch. Alſo iſt auch diſes Zuckerwaßer zu vilen Kranckheiten: Nim des ſchoͤnen weißen Canarizucker 16. Lot / friſch Brun - nenwaßer 5. Aechtmaß / ſieds ſittiglich bey einem linden Kolfeuerlein / den halben Theil ein / und ſeihe es durch ein Tuch.

Jn Harnsbrennen / und ſchneiden / ein guetes Gerſtenwaßer: Nimm Gerſten 3. Handvol /F f iijſchwar -454Die 90. Frag / des 4. Hundert. ſchwarze / und rothe Bruſtbeerlein / ieder ander - halb Lot / Suͤßholtz / Cucumerſaamen / Kuͤrbſen - ſaamen / Citrullenſaamen / iedes 1. Lot / Burzel - krautſaamen / Lattichſaamen / iedes 3. quintl: Seude dieſe ſtuck in 3. Maß Waßers den drit - ten Theil ein; ſeihe den Tranck ab durch ein Tuech / und trinck ihn vor einen gemeinen Speiß - tranck / biß du zu recht kommeſt. Ein guet Trinck - waßer in der Breune / findeſtu in der 52. Frag / des andern Hundert.

Ein ſehr guet Gerſtenwaßer / in hitzigen Fie - bern: Nim gewaſchen Gerſten 6. Lot / klein ge - ſchnitten weißen / und gelben Sandel / iedes 3. quintl / aufgedruͤknet Saurachbeerlein 2. Lot / kleine Roſinlein ſauber gewaſchen 3. Lot / Cana - rienzucker 5. Lot. Über dieſe ſtuck ſchuͤtte 2. Maß friſch Brunnenwaßer / verlutir die Kanten / oder Flaſchen am Ranfft / wol / mit einem Rockenteig / daß nichts ausriechen mag / und laß es 4. Stun - den / in einem Keßel mit Waßer / bey ſtaͤtem Feu - er / ſieden / thue hernach die Kanten heraus / und laß von ſich ſelbs kalt werden; alßdann mach die Kanten auff / und ſeihe den Tranck davon / durch ein Claretſack / biß Er klar wird. Arme nehmen etwan ein halb / oder gantzes Lot Weg - warten / zu 2. Maß Waßers / und ſiedens.

Jm Seitenſtechen / nimm geſcheelt / und gerei - nigte Gerſten / fein ſauber gewaſchen 8. Lot / Co - rinth-Traͤublein 4. Lot / der rothen / und ſchwar -tzen455Die 90. Frag / des 4. Hundert. tzen Bruſtbeerlein / ieder 2. Lot / geſchaben Suͤeß - holtz klein geſchnitten 1. Lot / Mertz-Veyeln ein Haͤndlein vol / Venushaar ein halbs Haͤndlein vol / der Gipflen von duͤrꝛem Yſop / ſovil man mit 3. Fingern faßen kan. Zu diſen ſtucken nimm dritthalb Maß Waßers / und laß ſieden / biß die Gerſt aufreißet. So aber eine Braͤun dabey were / ſo gehe der Gerſten / nach Rath Etlicher Medicorum, muͤßig.

Gemeines Trinck-Waßer fuͤr die / ſo keinen Wein trincken / oder denſelben nicht haben koͤn - nen / Nimm præpari rten Coriander / geſchaben Suͤeßholtz / friſch oder duͤrr / iedes ein quintlein. Dieſe 2. ſtuck werden erſtlich in fuͤnff Maß Waßer / biß auff ein Viertelein / eingeſotten: Darnach werden folgende Stuck darzue gethan / und noch weiter / biß ein halb Viertelin / eingeſot - ten / namlich / Calmus ein quintl / Aniß / und Fen - chel / iedes ein halb quintl; und entlich Gelang ein Drittheil eines Quintl; darauff man noch ein Waal drey daruͤber gehen laſt; thuts her - nach vom Feuer / und laſts wol bedeckt / zum taͤg - lichen Tiſchtranck / erkalten. Ein vornehmer Medicus hat diſen Tiſch-Tranck gebraucht: Nimm 15. Maß Waßers / thue darzue ein pfund Weinbeer / ungefehr fuͤnff Handvol Wa - cholderbeer / und drey pfund Weinſtein / oder ro - hen Tartari; laß ein querch Hand einſieden / und alßdann laulecht werden; thue hernach ein wenig Bierheffen darein / und laß es giren / ſtelsF f iiijhernach456Die 91. Frag / des 4. Hundert. hernach in Keller / laß acht Tag ruhen / dann trincks. Man nimt auch 5. Maß Waßer / und wann ſolches in voͤlligem ſieden / ſo thut man Saßafras 2. quintl / und zerſchnittner China - wurtz 3. quintlein darein / und deckts wol zue.

Ein boͤſes Trinckwaßer bringt zurecht die ſau - bere Gerſten / mit den Huͤlſen / darein gelegt / o - der laß die Gerſten nur ein wenig darinn ſieden.

Die 91. Frag. Was haſtu etwan von den Zaͤnen auffgemercket?

ES bringt der Menſch das Zan - fleiſch / ſamt den Buͤhlern / oder Ki - fer / mit ſich an die Welt / daraus erſt hernach die Zaͤn erwachſen. Diſe Kifer haben etliche Tieffinen / eine an der andern / Kriplen ge - nant / in welche die Zaͤn allenthalben / ſonderlich im Grund / mit ſtarcken aͤderlein / und Nerven / angehefft / daß Sie nit leichtlich zu bewegen ſeyn. Der Zaͤn haben die Menſchen gemeinlich 32. wiewol zu Zeiten nicht mehr denn 28. etwa 30. gefunden werden; zuvorderſt oben ſeyn 4. unden auch ſovil / ſcharff / und brait / an ſtat eines Meſ - ſers / die Speiß tauglich zu zerſchneiden; und ha - ben nicht mehr denn eine Wurtzen. Nach dieſen folgen / zu beiden Seiten / unden / und oben / vier / die ſeyn unden brait / oben ſpitzig / und haben auch nicht mehr / dann eine / aber tieffe Wurtzen / und die Krafft / wo etwas fuͤrfaͤlt / das die vordernnicht457Die 91. Frag / des 4. Hundert. nicht zerſchneiden moͤgen / daßelbig zu zerbrechen. Über diſe Zerſchneider / oder Inciſores, und Hunds-Zehn / wie Sie genant werden / ſeyn / zum dritten / oben / und unden / zu beiden Seiten / ge - meinlich 20. wiewol etwa nur 16. auch etwa 6. an einem Ort / geſehen werden / von den Lateinern Molares, Zermalmer / ſonſten aber Stock-Zaͤn geheißen / deren Amt iſt / das jenige / ſo die andern zerſchnitten / und zerdruckt haben / mit ihrer brai - tin / und raͤuchin / vollents zu zermalen. Die / ſo unter dieſen dem obern Kiefer eingepflanzet ſeyn / haften mit 3. Wurtzen / die undern mit 2. in ih - ren Kriplein; wiewol oft geſchicht / daß die zween erſten under den obern vier / die andere 3. haben. Und wollen die / ſo natuͤrlicher Sachen erfahren ſeyn / daß die foͤrderſten breiten / aus zarter uͤber - fluͤßigkeit der Hirnſchalen; die ſpitzigen aus mit - telmaͤßiger / die Stockzaͤn aus greber wachſen. Nun der Zaͤne Wehetagen ſeyn mancherley / al - ſo / daß deren die Aertzte 12. in 13. aus eußerlich / und innerlichen Urſachen / erzehlen. Deßgleichen entſtehet / bey dem Zanfleiſch / das Erſchweren / das Bluten / das ſchwinden / die Fiſteln / das er - weichen. So finden ſich auch in den Zaͤnen Wuͤrme.

Daß die Zaͤn ohne Schmertzen ausfallen / hat Wirſung / im 1. Theil ſeines Artzneybuchs c. 13. fol. 143. unterſchidliche Mittel / darunter auch di - ſe: Zerlaß Ammoniacum in Eßig ein halb Lot /F f vmiſche458Die 91. Frag / des 4. Hundert. miſche geſtoßen Bilſenſamen darein / und ſalbe den Zan / und ſeine Wurtzen damit. Jtem / nim Wolffmilchkrautſafft / und mach damit ein Tuͤchlein aus Meel / vermiſchs / und laß ein we - nig ſieden / und legs uͤber den Zan. Es hat ein vornehmer Mann / vor etlichen Jahren / geſchri - ben / wann man Sparglen Wurtzel / oder radicem Aſparagi, auff die Zaͤn lege / ſo fallen Sie ohne Schmertzen aus: Welches man aber / in der Prob / nicht alſo befunden hat. Muͤſten nur in Franckreich dieſelben ſtaͤrcker / als im Teutſch - land / ſeyn. Folgende Mittel hab ich erſt diſer Tagen / in einem geſchribnen Zedel / geleſen: Stoße die Corallen zu pulver / und lege daßelbe in die ſchadhafte Zaͤn / ſo dir wehe thun / ſo fallen ſie aus. Oder leg nur die Wurtzel von Scheel - kraut darauff. Welches dann zu probiren ſtehet. Zwar ich auch in Einem geſchribnen Artzney - buch liſe / wann man den ausgepreſten / und auf - gedrukneten Schelwurtz-Safft in einen holen Zahn thue / ſo fall Er ſelbſten ohne Schmertzen aus. Oder / man ſolle Gummi Armoniak / Operment / und Rhebarbar / jedes gleich vil / zu einem reinen Pulver ſtoßen / mit ſtarckem Wein - eßig ein Teiglein daraus machen / davon des Abends ein wenig mit einem Tuͤchlein auff den Zahn legen / und uͤber Nacht darauff ligen laſ - ſen. Und / in ſelbigem Artzneybuch / hab ich auch oberwentes Mittel von der Spargelwurtzel alſoge -459Die 91. Frag / des 4. Hundert. geſchriben gefunden / daß man Sie zu Pulver ſtoßen / und daßelbe mit einer Baumwoll an den ſchmertzhaften Zahn halten ſolle; ſo ziehe es den - ſelben ohne einigen Schmertzen heraus.

Wiltu guete / und geſunde Zaͤhn behalten / ſo ſtoß Canarien-Zucker zu Pulver / vermiſch den mit Honig / reib die Zaͤhn oftmals wol damit / darnach waͤſche Sie mit friſchem Brunnen - Waßer wider ab. Gewiß iſt / wann man alle Morgen die Zaͤhn mit friſchem Waßer / ſo nicht zu kalt / ſaͤubert / daß es denſelben ſehr nutz iſt. Theils nehmen halb Wein / und halb Waßer / und thun dieſelbe / nach jeder Malzeit / damit waͤſchen.

Zanfleiſch ſtaͤrckt Wegrich-Waßer: item / wann man das Maſtigoͤl mit Wein vermiſchet / und den Mund damit ſchwencket / auch mit den Oel die Zanbiller beſtreichet.

Die Verſerung des Zanfleiſches heilet Bur - zelwaßer: item / iſt zu deßelben Verſerung / und Schmertzen / Fuͤnffingerkrautwaßer / mit Ro - ſenhonig / Maulbeerſafft / oder unzeitigem Baumnuͤßſafft vermiſcht / und gewaſchen. J - tem / Maͤußoͤhrleinkraut in rauhen herben Wein geſotten / und mit der durchgeſigenen Bruͤhe den Mund gewaſchen. Heilet auch die boͤſe um ſich freßende Loͤcher; hilft dem abgefalnen Zaͤpflein / warm damit gegurgelt.

Zahnfleiſch Feule / und Geſchwer / vertreibtStab -460Die 91. Frag / des 4. Hundert. Stabwurtz geſotten / und durchgeſigen / und da - mit das Zahnfleiſch / und die Biller / zum ofter - mal gewaſchen. Oder / ſiede Tormentilwurtzel in Waßer / ſeihe ſie durch / und nimm zu einer Aechtmaß der durchgeſigenen Bruͤhe 4. oder 5. Lot Roſenhonig / miſch / und waͤſch das faul Zan - fleiſch oft damit; oder aber mit Rautenwaßer. So heilen die hitzigen Geſchwerlein des Zanflei - ſches / und legen die Hitz / und den Schmertzen / die durchgeſchlagne Gerſtenbruͤhlein in dem Mund gehalten. Vor Faͤule bewaret Wolgemut / item Muͤntzwaßer. Daß faule Fleiſch aber heylet Jndianiſch Beinwelle / oder Nicotiana Safft / mit Roſenhoͤnig / und Granatenſafft vermiſcht. Geſchweꝛ heilen die Schlehenbeeꝛ / oder die Rinden von Wurtzeln in Waßer / oder ſaurem Wein geſotten / ein wenig Alaun / und Honig / darzue gethan / und den Mund ausgeſpielet.

Feuchtes Zanfleiſch curi rt Lavendelwaßer / und den Schmertzen an demſelben der Wein / darinn gedoͤrte Roſen geſotten ſeyn.

Die Geſchwulſt vertreibt der Maſtix in Mund gekeuet. Alſo heilet Zanfleiſches Ge - ſchwulſt auch Stabwurtz / die gruͤn / und friſch iſt / wolgeſtoßen / und mit Honig vermiſcht / darnach durch ein Tuͤchlein gedruckt / und die Biller mit dem Honig geſalbet / und eußerlich / was im durch - ſeihen uͤberbliben iſt / wie ein Pflaſter aufgelegt. Es461Die 91. Frag / des 4. Hundert. Es vertreibt auch das Pulver mit Honig des Zanfleiſches Schleim.

Des Zahnfleiſches blueten wehret Wegrich - ſafft aus den Blaͤttern gepreſt / und den Mund ſtaͤtigs damit gewaſchen. Oder / waſche denſel - ben aus / mit dem Waßer / darinn Hirſchzungen geſotten worden.

Wann ein warme Feuchte hin und wider ge - triben wird / ſo entſtehet das Jucken am Zan - fleiſch; darwider dann dienet / wann man Oel - magen / oder Sauer-Ampfer / oder Seeblumen / ſiedet; oder das Pulver von Sauerampfer; oder das Pulver von der Bluͤhe der Seeblumen / brauchet.

Wackelnde Zaͤn befeſtiget der Dotter von ei - nem Ey. Theils ſchmieren / die Zaͤn mit dem Theriak / Morgens / und Abends. Tormentil - wurtzel in Waßer geſotten / und die durchgeſigne Bruͤhe warm in Mund gehalten / und den Mund oftmals damit gewaſchen / und ausge - ſpielet: item / das Teſchelkraut-Waßer / ſoll es auch thun. Erdbeerkraut / und Wurtzel / in Waßer / oder Wein geſotten / und die durchge - ſigne Bruͤhe warm im Mund gehalten / und auch damit gegurgelt / befeſtiget deßgleichen die Wallelnde Zaͤn / heilet zugleich alle Verſerung des Halſes / und ſtillet die Fluͤße. Der Maſti[x]im Mund gekaͤuet / ziehet zuſammen.

Wann die Zaͤn ſchrofiſch / und ſchwartz / ſovon462Die 91. Frag / des 4. Hundert. von oben herab / ſonderlich vom Hirn / fallender Feuchtigkeit entſtehet / braucht man das Hirſch - hornpulver / zum reiben / item das Pulver von der langen Oſterlucey / in einem Tuͤchlein genom - men. So ſolle man die Zaͤn oft mit einem wolri - chenden Wein / oder mit Waßer vermiſchten / oder auch mit Oſterlucey-Waßer / waſchen: Tormentill-Wurtzel iſt auch guet. Man braucht auch gebranten Alaun / mit Myrꝛhen / und Ho - nig / vermiſcht. Gepulvert Præonien-Wurtzel zum reiben oft gebraucht / thuet gar vil. So hat man unterſchidliche Zanpulver fuͤr hohen / und nider Stands-Perſonen; deren du aber villeicht nicht begeren wirſt. Daher / kuͤrtze halber / allein noch vermelden wil / wie ich heut geleſen / daß die Rinden von Rockenbrod auff einer Gluet ge - brent / daß Sie gantz ſchwartz / wie Koln / wird / man zu Pulver ſtoßen / die Zaͤhn wol damit rei - ben / und Sie hernach mit friſchem Brunnen - Waßer wider auswaͤſchen ſolle / ſo werden die Zaͤne weiß. Oder man nehme Gerſtenmeel 4. Lot / Saltz 2. Lot / vermiſch es mit Honig / ſovil dazue gnug iſt / temperirs wol durch einander / wie ein Saͤlblein / und reibe die Zaͤhn damit.

Die Zaͤne Geſtaͤnck vertreibt Finfffinger - kraut / mit der Wurtzel in Waßer geſotten / und mit der durchgeſigenen Bruͤhe den Mund ofter - mals warm gewaſchen / auch lang in demſelben gehalten. Jtem Fenchelſamen taͤglich gekeuet /ſo463Die 91. Frag / des 4. Hundert. ſo auch das Zahnfleiſch reiniget / und weiße Zaͤn machet.

Zaͤnfluͤß leget ein Leininſaͤcklein / mit Roͤmi - ſchen Kuͤmmel / Saltz / und ungeſtampften Hir - ſchen / halb gefuͤlt / und warm auff die Cron / und Scheittel des Haubts gelegt. Oder / nim̃ ein we - nig Wacholderbeer / und Kuͤmmich / zerſtoß Sie / und ſeuds in einem rothen Wein / und ein wenig Eßig / halts laulecht oft im Mund; Es ziehet die Fluͤß gewaltig. Ein Ander ſezet diſes Mit - tel / alſo: Nim ein wenig rothen Weins / und Ro - ſen-Eßigs / thue darzue zerquetſchte Wacholder - beer / und Kuͤmmich / ſovil man iedes zwiſchen zween Fingern halten kan; laß einen Wall beym Feuer thun / und halts offt laulecht im Mund: es ziehet vil Schleims.

Leicht Zahnen macht Chamillen: und Dillen - kraut / jedes gleichvil / in Waßer geſotten / und da - mit den Jungen Kindern zum oͤftern mal das Ha upt warm gewaſchen.

Zahnwuͤrm toͤdtet Schelkrautwurtzel klein zerſchnitten / und in Eßig geſotten / und gar warm im Mund etlichmal gehalten: oder thue das Pulver von der Schelwurtz in den Zan. So machet man aus Roßmarin-Holtz nutzliche Zan - ſtuͤrer / deßgleichen brent man / aus diſem Holtz / Koln / welche in ein ſeidin Tuͤchlein vermacht / und die Zaͤn damit geriben / ſie friſch machet / und die Wuͤrm darin toͤdtet.

Ent -464Die 91. Frag / des 4. Hundert.

Entlich braucht man / wider den Schmertz der Backenzaͤn / Chamillenſafft / in das Ohr / da der Schmertz iſt / warm getraufft. Jns gemein gibt man achtung / woher der Schmertz komme. Dann wann er aus den Magen / ſoll Er uͤber 4. Stun - den nicht wehren / und zwar ſtracks nach dem Eſ - ſen. Jſt er aber vom Hirn / ſo wehret Er immer fort / mit einem Kopfwehe. Man pflegt auff den Schultern zu ſchrepfen / und an den Ohrleplein / wann der Fluß nit gar ſtarck: item die Bruͤh von Yſop; oder die Bruͤhe von geſottenem Eichen - laub / mit eim wenig Alaun / zu nehmen / und den Mund damit zu waſchen. D. Cocus lobet / fuͤr an - dern / den Maſtix / wann man ihn kaͤue / und an die Haͤrte der Seiten halte / wo der Schmertz iſt: item / die Pferſich / Odermenig / und Dillkraut - blaͤtter / in der Milch geſotten / und den Mund damit ausgewaſchen / davon der Schmertz alſo - balden / wie Er ſagt / auffhoͤren ſolle. Andere aber halten ſehr vil vom Campher: oder Gaffer - Oel / wann man einen Tropfen / oder 2. in den Holenzahn thuet / oder mit einer zarten Baum - wol / oder Tuͤchlein / auff den Zahn bindet. Ei - ner ſchreibet / das Natterwurtz / Bertram / und gebranter Alaun / jedes gleichvil / gepulvert / und mit Honig vermiſcht / ein koͤſtliche Artzney zu den holen Zaͤhnen / darein gethan / ſeye / ſo den Schmertzen ſtille / den Fluß heraus ziehe / und das Haupt reinige. Der Pfeffer iſt den Zaͤhnenauch465Die 91. Frag / des 4. Hundert. auch ſehr guet. Oder / kaͤue Pfeffer / und kleine Roſinlein / ein Zeitlang / ſo ziehets vil gewaͤßer aus. Folgendes ſolle auch bewehrt ſeyn: Nim̃ des Bibergeil: und Spicanardi-Oel / jedes 2. Lot / ein wenig des geſtoßenen Saffrans; menge alles untereinander / und machs zu einer Salben / netze darinn ein wenig Baumwol / ſchmiere damit die Schlaͤff / und den Backen / auff welcher Sei - ten dir die Zaͤhne wehe thun. Oder lege Attich - wurtzel auff den Zahn. Fuͤnfffingerkrautwurtzel taͤglich wol in dem Mund gekaͤuet / ſoll den Zahn - wehetum verhuͤeten. Oder / ſiede die Wurtzel in Wein / und waͤſche alle Morgen den Mund und Zaͤhn / damit. So einem die Zaͤhn wehe thun von kalten Fluͤßen / ſo ſoll Er Lam: oder Schaffwol - len / die nie gewaͤſchen worden / in Weinrauten - Oel einduncken / und ſo warm Er es leyden kan / außwendig uͤberſchlagen / und darum binden. Nim̃ die Schelffen von friſchen Pomerantzen / ſeud ſie in friſchem Waßer / ſo lang als ein harts paar Eyer / thueswarm auff die Zaͤn / ſo wird vil Schleim ausgezogen: thut zwar Anfangs ſehr wehe. Ein Medicus hat folgende Latwerg ver - ordnet: . Caſtor. Myrrh. Piper. nigr. L. aſæ - iid. ana Jſ. Storac. calamit. Ariſtol. rot. Zinzib. ſem. Jusquiami, Opii, ana Jſ. Mellis deſpum. q. 5. Miſce, fiat Elect. Einer meldet / wann man neh - me das Koͤrnlein / welches im Kott des Wolffs gefunden werde / und die Zaͤhn damit ſchmiere /G gſo466Die 92. Frag / des 4. Hundert. ſo werdens ihme nimmermehr wehe thun. Ob es nun zur Vexation / oder ernſtlich gemeint / laſt man dahin geſtelt ſeyn. Andere halten vil von Haubtpillulen / wann man dieſelbe zum oͤftern fleißig brauchet.

Die 92. Frag. Seyn die Beyne empfindlich? und wer - den die Zaͤhne auch zu den Beinen gerechnet?

WAs das Erſte anbelangt / ſo fin - den ſich / welche mit Ja darauff ant - worten / weiln die Beine ihre Nah - rung haben / und wachſen / auch durch den Lebens - Geiſt erquickt werden. Aber die meiſten ſagen nein / ſo auch mit der Wahrheit am naͤchſten uͤbereinkommen; und zwar aus diſen Urſachen. 1. Dieweil in die Beine keine Senn-Adern ge - hen / welche ſonſten aller Empfindlicheit Werck - zeug ſeyn; und aber / wo kein Jnſtrument der Empfindlicheit iſt; da kan die Empfindlicheit auch ſelbſten nicht ſeyn. 2. Wann die Beine empfindlich weren / ſo muͤſten die Menſchen mit ſtaͤtigen Schmertzen behaftet ſeyn / dieweil kein Augenblick voruͤber gehet / in welchem die Beine nicht ſolten angeruͤret werden. 3. Gibt es auch die Erfahrung / wann man die Haut / und Fleiſch / von den Beinen hinweg thuet / oder dieſelbe dar - an entbloͤßet werden / man ſchneide Sie mit der Segen; oder brenne Sie / daß Sie gantz nichtsem -467Die 92. Frag / des 4. Hundert. empfinden. Auff den oberwenten Einwurff wird geantwortet / daß / von der Nahrung / auff die Empfindlicheit kein Schluß zu machen; ſonſten muͤeſten auch die Gewaͤchſe / ſo ihre Nahrung / und Leben haben / zu den Thieren gerechnet wer - den; ja man muͤſte auch den Haaren des Men - ſchen / und der Thier / ſo ihre Nahrung haben / und wachſen / eine Empfindlicheit zuſchreiben / die doch / nicht empfindlich ſeyn. Daß aber Theils uͤber die Schwere / und Muͤdigkeit der Beine / klagen / und hiedurch eine Empfindlicheit denſel - ben zuaignen / das geſchihet nit / wegen der Beine / ſondern wegen der Geiſter / welche / wegen der großen muͤdigkeit / die Glieder nicht mehr regie - ren koͤnnen; daraus dann aller derſelben Schwach: und Traͤgheit entſtehet. Was oban - gedeute der Beine Nahrung anbelangt / ſo iſt die - ſelbe ein dikes / und ſchier verbrantes Gebluͤet / ſo von einer ſtarcken Hitz gekochet / und den Beinen zugeſchicket / auch daſelbſt ferners zuberaitet wird / daß es in das Weſen der Beine verwandelt werden kan. Und ſo lang ſolches in den Beinen iſt / wird es das Marck / oder ein weißes / und di - ckes Weſen / der Feiſt nicht gar ungleich / genen - net. Und daß ſolches Marck der Beine Nah - rung ſeye / erſcheinet auch daraus / daß / wann daſ - ſelbe verderbt / oder gar verzehret iſt / auch die Beiner gaͤntzlich zu nichts werden.

G g ijBe -468Die 92. Frag / des 4. Hundert.

Betreffend das Andere / ſo moͤchte gezweifelt werden / ob die Zaͤhne Beine weren / dieweil / wie hie oben erwieſen / die Beine unempfindlich / die Zaͤhne aber empfindlich ſeyn / und in denſelben ſehr große Schmertzen entſtehen. Daß aber die Zaͤhne Beine ſeyen / daß erweiſet beedes ihr Na - tur / und das eußliche Anſehen. Daher / damit dem beſagten Zweifel begegnet werde / man wißen mueß / daß die Empfindlicheit nicht von der We - ſenheit der Beiner / ſondern nur eine von außen darzue kommendes Ding / ſeye / welches / es ſeye gleich da / oder nicht / doch die Weſenheit der Bei - ne nicht aͤndert. Zum andern iſt / aus Scaligero, exercit. 291. ſect. 2. zu mercken / daß die Zaͤhne nicht empfinden fuͤr ſich ſelbſt / ſondern in Anſe - hung der Nerven / ſo in die Zaͤhn-Wurtzeln ge - hen; daher auch der Theil der Zaͤhn / ſo innerhalb des Zahnfleiſches iſt / empfindet / der ander aber / ſo außer deßelben / nit / man ſchneide gleich / oder brenne daſelbſten: Wiewol diſer / des Scaligers / Mainung ſcheinet die Erfahrung zuwider ſeyn / in dem wir ſehen / daß auch der Theil von den Zaͤhnen / ſo außer des Fleiſches iſt / von den her - ben / und ſauern Speiſen / ſtumpf / und gleichſam zerſchlagen wird; welches dann ohne Em - pfindlicheit nicht gaͤntzlich zugehen kan.

Die469

Die 93. Frag. Warum hat man ſich des Saltzes / bey allen Opfern / gebrauchet?

ES hat das Saltz faſt eine aigne Natur / und Weſen / daß es faſt mit nichts Anderm kan verglichen werden. Dann es iſt nicht in der Zahl der Metallen / die - weil es von der Hitz nicht zerlaßen wird: auch nicht in der Zahl der Stein / dieweil ſolches durchs Waßer weich wird; kan auch den Erdge - waͤchſen nicht zugeſellet werden / dieweil es durch Aufloͤſung zu einem dicken Waßer wird: auch nicht dem Waßer / in dem es nicht fließend iſt. 2. So iſt das Saltz eine Urſach der Fruchtbarkeit / wie man ſagt; und auch wil / daß das geſaltzne Meerwaßer verurſachen ſolle / daß vilmehr Thier in den Waßern / als in der Lufft / herfur kommen. 3. Wann man das Saltz in unrei - nes / verderbtes / und zum Gebrauch untuͤchtiges Waßer wirfft / ſo reiniget es daßelbe / und machts guet / zugebrauchen. Und bezeugen auch die Schiffleute / daß das Waßer in den Bruͤnnen / ſo naͤher dem Meer / den Leibern geſuͤnder ſeyen / und laͤnger vor der Faͤulnus koͤnnen erhalten werden / wegen der Suͤltze / ſo Jhnen vom Meer mitgetheilet wird. Welches alles / wann mans gegen die Opfer helt / und dieſelbe zu dem Ende richtet / deßen wegen Sie / von GOtt / ſeyn ange - ordnet worden / ſo wird Uns das Saltz / von garG g iijvilen /470Die 93. Frag / des 4. Hundert. vielen / und hochwichtigen Sachen / Unterweiſung geben / davon aber die Gottes-Gelehrten / oder die Theologi, zu befragen ſeyn.

Die Alte Weiſen Leute haben / durch das Saltz / die Wißenſchafft / und Weißheit / an deu - ten wollen. Daher dann noch / bey der Depoſition, wann die Jenige / ſo von den untern Schuelen kommen / auff den hohen Schuelen / oder Univer - ſitaͤten / in die Zahl der Studenten aufgenom - men / und eingeſchriben werden / man darzue / ne - ben dem Wein / auch das Saltz / gebrauchet: als / wie die Alten / ihren Gaͤſten / zu erſt das Saltz aufgeſezet haben. Deßen gibt Herr D. Ægidius Strauch / Weyland mein hochgechrter Præce - ptor, in Phyſicæ ſpecialis ſect. 4. cap. 1. controverſ. 3. diſe Urſachen. 1. Wie eine Speiſe / wie geſchick - lich Sie auch mag beraitet ſeyn / ohne Saltz / einen Eckel machet; und deßwegen auch fuͤr das beſte Gewuͤrtz / unter Allen / billich gehalten wird: Al - ſo iſt auch unſer Leben / wann es gleich ſonſten an - ſehenlich / wann keine Wißenſchafft / und Weiß - heit dabey / des Lebens Nahmens unwuͤrdig. 2. Wie das Saltz den Magen etwas zu begehren auffmuͤndert; Alſo bewegt auch die Wißen - ſchafft unſer Gemuͤet / und troͤſtet es in Wider - waͤrtigkeit / alſo / daß auch der / ſo zu ſterben wuͤnſchte / deßwegen noch laͤnger zu leben begehr - te. 3. Wie das Saltz alle Unſauberkeit vom Leib / und den Geſchirꝛen / ſonderlich den Glaͤſern /hin -471Die 94. Frag / des 4. Hundert. hinwegbringet: Alſo reiniget auch die Kunſt / und Wißenſchafft / unſer Gemuͤet von den ange - bornen Laſtern. 4. und entlich / wie der Miß - brauch des Saltzes dem Coͤrper vil Ungelegen - heit machet / offt den gantzen Magen hinrichtet / alles Gebluͤet verderbt / die Leute ſchaͤbig / und kraͤzig / machet: Alſo bringet der Mißbrauch der Geſchicklicheit dem gemeinen Studir-Weſen / oder Reipublicæ literariæ, vil Ungemacht mit ſich / verfuͤhret vil / ja ſtuͤrtzet / bißweilen / den gantzen Gemeinen Stand ins Verderben.

Die 94. Frag. Was befoͤrdert den Schweiß?

DJeſe deine Frag ſcheinet der Wichtigkeit zu ſeyn. Dann in man - chen Kranckheiten es vil am ſchwitzen gelegen iſt / und man etwan ſagen hoͤret / wann Er nur hette ſchwitzen koͤnnen / ſo were Hoffnung ſei - nes Lebens geweſen; in maßen mir ein Exempel / ſo ſich / mit einem etlicher Junger Herꝛen Lehr - meiſtern begeben / einfaͤllt / der ſein Medicus zu keinem Schweiß bringen koͤnnen / der auch dar - uͤber ſein Leben geendet hat. Es ſoll aber den Schweiß befoͤrdern / und treiben das Chamillen - Oel / wann man den gantzen Leib damit ſchmie - ret / des Waßers ein halbs Becherlein vol trin - cket / und ſich darauff in ein Chamillen Bade ſezet. Sonſten rathet man dieſes Schweißbad / welches den Schweiß gewaltig treiben / und nicht /G g iiijwie472Die 94. Frag / des 4. Hundert. wie andere Schweißbaͤder / ſchwach machen / auch große Huͤlff den Waßerſuͤchtigen thun ſol - le: Laß etlich Brod von Rockenmeel / und Kleyen / miteinander / bachen / und wann ſie aus dem O - fen kommen / ſo ſchneide ſie entzwey / lege ſie dar - auff zuſammen in eine verdeckte Butten / oder Zuber / oder Wannen / ſetze dich darein / und ſchwi - tze wol. Sonſten treibt den Schweiß Kuchen - ſchellenwaßer 4. oder 5. Lot / mit einem Quintlein Andromachiſchen Theriak / getruncken: item Erdrauch conſer ven / einer Caſtanien groß / vor dem Bad eingenommen. Jtem / Fenchelwaßer 6. Lot / mit 2. Lot Malvaſier / oder Spaniſchem Wein / getruncken; oder mit Dillenoͤl ſich beſal - bet. Oder / nimm Weinrauten / Saltz / und Eßig / ſtoße Sie wol durcheinander / reibe die Haͤnde da - mit inwendig / wie auch die Solen / warm / des Abents / wann du wilt ſchlaffen gehn / ſo wird dir Morgens / wie Einer ſagt / ein Schweiß kommen. Oder / ſiede Habermeel mit Wein / und ein wenig Eßigs / zu einem Bruͤhlein / und trincks warm; ſo bewehrt ſeyn ſolle.

Bißweilen komt wol auch ein unnatuͤrlicher Schweiß / welchen zu wenden / ſiede Chamillen - blumen 2. Theil / mit einem Theil Pappelenkraut / in Waßer / und mach davon ein Schweißbad. Oder / ſiede Pſillienſamen in Waßer / mache ein laues Bad davon / waſche dich daraus / wann du wilt ſchlaffen gehn / und thue das ein Tag. 3. oder 4.

Noch473Die 94. Frag / des 4. Hundert.

Noch etwas zu dem obern zu thun / finde ich / daß Einem / ſo in 3. Monaten nicht geſchwizt / mit Theriak / ein wenig Saffran / und Malva - ſir / vermiſcht / und eingeben / geholffen worden. Einer ſagt / man ſolle ſich under den Achſeln / ne - ben der Scham / im Hertzgruͤblein / und am Ma - genſchl und / wann man ſich ins Bett legen wol - le / mit Theriak ſchmieren. Theils ſchmieren die Pappelſalb auff den Nabel. So treibet auch den Schweiß Pomerantzen Bluͤhewaßer: item die Holder-Salſen mit Erdrauchwaßer einge - nommen. Man braucht deßgleichen die Wa - cholder-Salſen.

Und dieweil der Schweiß eine Feuchtigkeit iſt / ſo aus den Daͤmpfen des Leibs entſtehet / die ſich auff die eußerſte Theil deßelben austheilet / durch die Dampfloͤchlin der Haut ausdringet / damit das Blut viler Unreinigkeit entladen werde; So iſt derſelbe billich zu befoͤrdern / nicht zwar mit aufflegung viler Deckin / wie es theils in Brauch haben / und dardurch die außtreibende Krafft ſehꝛ ſchwaͤchen; ſondern durch oberzelte mittel / und fein allgemach; oder durch maͤßige Übung / und ſonderlich Sommers-Zeit / auch bey den Geſun - den / ſo Jhnen heilſam / und geſund iſt; wann Sie nur nicht gleich trincken / die Bruſt entbloͤßen / oder mit kaltein Waßer ſich waͤſchen; ſondern zuvor ein wenig ruhen; oder den Schweiß ab - truͤcknen / uñ ein anders ſaubers Hembd anziehen.

G g vDie474

Die 95. Frag. Was braucht man in den Pocken / Kinds - blattern / Durchſchlechten / oder Pur - peln & c?

DJeſe Kranckheit bekommen nicht nur die Kinder / ſondern auch erwach - ſene / und bißweilen auch alte Leute / bey denen Sie ſonderlich nicht ohne Lebens Gefahr iſt; wie dann nicht wenig daran geſtorben ſeyn; wie deßen anderswo / an unterſchidlichen Or - ten / Beyſpile ſeyn beygebracht worden.

Es iſt aber in den Kindsblattern / und Fle - cken / oder Rothen Sucht (Variolis, & Mor - billis) erſtlich die Materi auszutreiben; und dar - nach die Natur mit Veyel / Borragen / Pæoni en / oder Beningen / Syrup / oder Sauer Ampffer - Safft / zu ſtaͤrcken.

Theils locken Sie heraus mit ungeſalznem Butter / ein wenig Wein / und einen Theil der Wurtzel von roth Ochſenzung / die Sie ſieden laßen / bis Sie eine rothe Farb bekommen / und geben darnach den Kindern davon in warmen Bier zu trincken. Oder / Sie nehmen weißen Ruͤb - ſamen / ein Goldblaͤtlein / mit eim wenig Myr - rhen / und Zucker / und gebens in Erdrauchwaßer ein. Sie bereiten auch Gerſtenmuͤßlein mit dem Safft von ſauren Granaten / und ein wenig Zu - cker. Theils brauchen Weizenkleyen 1. Handvol / Mertz-Veyln / Chamillenblumen / iedes ein hal - be Handvol / Aloepatik 1. Lot: ſieden gemelteStuck475Die 95. Frag / des 4. Hundert. Stuck in gnugſamen Waßer / den dritten Theil ein / ſeihen es darnach durch ein Tuch / nezen lei - nine Tuͤchlein darein / und legen die warm uͤber die Purpeln / daß Sie bald zeitigen. Theils ſtreu - en rein gepulvert Reißmeel / oder aber Hirſchen - meel / auff die Leylacher / in das Bett; das ſolle die uͤbrige Feuchtigkeit verzehren. Einem Jun - gen Herren / der nun todt / wurde diſes Puͤlver - lein / von einem hochberuͤmten Medico, Anno 1626. verordnet: Nemt des Orientaliſchen Bezoar 8. gran / gebranten zuberaiten Hirſch - horns einen Scrupel / und des Magiſterii Per - larum einen halben Scrupel / machts zu pulver / ſo in 4. Lot Erdrauchwaßer / mit eim ſcrupel des ſchoͤnſten Zucker Candi / vermiſcht / einzugeben. Einem andern Jungen Freyherren verordneten zween Doctores zu Lintz des Pulvers von Orien - taliſchen Bezoar 7. gran / Morgens fruͤhe ein - zu nehmen / ein Stund darauff laßen ruhen / und darnach eine Stund ſchwitzen. Vorher verſchrei - ben Sie diſen Safft: radic. Gram. Aſparag. Fœniculi, ana 4. Lot / Liquiritiæ raſæ 3. quint - lein / fol. Acetoſæ. 4. Ficuum Num. XI. Florum Cordial. ad p. 1. Deco. ad , Col. Syr. Acetos. s. & Limon. tedes 4. Lot / davon Morgens / und Abends / einen Trunck zu thun. Wann der ver - braucht / ſolle man / zum Außtreiben / etwan des Tags 2. oder 3. mal ein Loͤffel vol der nachgehen - den Milch nehmen / Semin. Aq. leg. Napi,Card. 476Die 95. Frag / des 4. Hundert. Card. bened. jedes anderthalb quintl / Melon. 2. quintl / Aqu. Scorzoneræ, Fumariæ, & Card. benedict. iedes 7. Lot / F. s. a. Emulſio, dulcoretur manibus Christi perlatis. 3. Lot / Sig. ausgezogne Milch. Und dieweil / in wehren dem Außſchlagen der Blattern / man nicht purgiren darff / ſo kan man / wann der Leib verſtopft / folgendes Clyſtir brauchen: Herbar. emollient. 16. Lot / Caſſiæ extract. pro Clyſt. 6. quintl / Sacchari rubri 2. Lot / Ol. Violar. 3. Lot / Butyri recent. 2. Lot / Vitelli Ovorum N. 1. F. s. a. Clyſter. wann es nit wuͤrcken wolte / thut darzue 2. Lot Diacatholici. Das Gewicht hab ich mit fleiß alſo geſchriben; weiln mit ſolchem / bey der erſten Centuria, in der Dru - ckerey / ſo vilfaltig geirꝛet worden; als / da der Setzer / auff der Herꝛen Medicorum Signatur, und die Zeichen . Ʒ. . und dergleichen / ſich nicht verſtanden hat. Sonſten bewegt man bey den Kindern den Leib mit den Laxirenden Weinbeern / deren man 2. Lot nimt / und ſo es nicht fort wil / ſo gebraucht man ſich auch der Stuelzaͤpflein.

Die Augen zu verwahren / und ſtaͤtigs anzu - ſtreichen / Aq. Roſarum. 6. Lot / Semin. Citoni, & Sumach. iedes ein Scrupel / f. q. Emulſio. O - der / man nimt 6. Lot Roſenwaßer / mit einem hal - ben ſcrupel Saffran vermiſcht. Theils hencken Scabioſenkraut-Wurtzel an den Hals; oder Rautenwurtzel an die bloße Haut.

Zum Gurgeln / und Mundauswaſchen / kanman477Die 95. Frag / des 4. Hundert. man nehmen Maulbeer: und Myrtenſafft / ie / des 3. Lot / ſamt einem Pfund Wegrichwaßer nach / und nach zu gebrauchen.

Das taͤgliche Trinckwaßer ſolle von andert - halb Lot Linſen / fuͤnff Feigen / und roher Gerſten / als vil darzue von noͤthen / beraitet werden. Wann aber die Blattern alberait ausgeſchla - gen / ſo kan man / an ſtat des ieztgemelten / diſes Trinckwaßer brauchen / nemt ein Handvol rohe Gerſten / des Pulvers von gebrantem Hirſch - horn 3. quintl / der Sauer-Ampfer / und der Schlangenwurtz / oder Scorzoneræ, iedes 1. Lot / geſchabnen Suͤßholtz 2. quintlein / ſechs duͤrre Feigen / der ſuͤßen Weinbeerlein 2. Lot / der Rin - gelblumen / oder florum Calendulæ, was man mit 3. Fingern faßen kan; Aniß / und Fenchelſamen / iedes 1. Lot / welche ſtuck man in 2. Maß Waßers ſieden / und darnach durchſeihen ſolle.

Zum Durſtleſchen kan der Patient ſuͤeße Margeranten-Aepfel / oder Limoni mit gnugſa - men Zucker / oder auch folgenden Leckſafft / brau - chen: Nemt des Granaten: und Maulbeer - Safts / iedes 2. Lot / uñ der kuͤhlenden Traganth - Kuͤchlein 7. quintlein / vermiſchts / und thuets in ein er din Geſchirꝛ.

Jn die Naſe kan man Zaͤpflein von Butter machen / damit dieſelbige offen bleibe.

Die Maſen verhuͤetet rein gepulvert Reiß - meel von geroͤſtem Reiß / in die ofne Blatterngeſtreu -478Die 95. Frag / des 4. Hundert. geſtreuet. Oder / nimm geroͤſten Reiß / der fein braun iſt / ſtoße den zu ſubtilem Pulver / davon nimm 2. Lot / durch ein rein haͤrin Siblein geſchla - gen; darnach weißen Tragantein halb Lot / zer - ſtoß denſelben / und thu ihn in ein Geſchirꝛlein / geuß daruͤber 3. Lot guet Roſenwaßer / laß Tag / und Nacht verdeckt ſtehen / biß der Tragant wol zergangen iſt / vermiſch darnach das gemelte Reißpulver damit / in einem Moͤrſerlein / und geuß / im vermiſchen / ſo lang Roſenwaßer zue / bis daß es wie ein duͤnnes Saͤlblein wird / damit beſtreich die Purpeln. Wann aber ſolche Maſen / Gruben / und Narben / da / und nach den Poken / oder Blattern / verbliben ſeyn / ſo ſalbe dieſelbe mit Schweinen-Schmaltz; oder welches gewiß / und probirt / wann ſich Einer im Bett krazt / daß Loͤcher an den Schenckeln entſtehen / ſo laß den Patienten dieſelbe mit ſeinem aignen Harn aus - waſchen; hernach brauch darzue des Crollii Stich-Pflaſter / ſo werden dieſelbe bald heil. Theils rathen / damit ſich die rothe Fleck / nach den Blattern / bald verlieren / daß man ſie oft mit warmer Ziegenmilch waſchen ſoll. Das große Schlangenkraut diſtillirt gibt ein herꝛlich Waßer / die Maͤhler von Kindsblattern zu ver - treiben: welches auch thut das Waßer aus Nat - terwurtz / Veyelwurtz / roth Ochſenzungen / Fuͤnfffingerkraut / Gaͤrtendiſtel / Frauenkraut ꝛc diſtillirt. Wann die Purpeln / oder Blattern /Einem479Die 96. Frag / des 4. Hundert. Einem lang im Geſicht geſehen werden / ſo nimm warm Haſenbluet / und beſtreiche ſie damit / ſo vergehen ſie bald. Aber ſolches mueß nicht gleich im Anfang / oder noch in der Kranckheit / ge - ſchehen.

Die 96. Frag. Mit was reiniget man den boͤſen Luſt? item die Gemaͤcher? item / was iſt wider der Lacken / und Nebels Geſtanck?

ZU dem Erſten hat man allerley Rauchwerck in den Apothecken. Ge - meine Leut raͤuchern mit Wacholder - beeren / und Stauden: Andern beliebt das Wacholderholtz beßer. Jtem raͤuchert man vil mit Maſtir. Herr D. Marx Scheible / vor Jahren ein beruͤmter Practicus zu Straßburg / hat diſe Taͤfelein / fuͤr die boͤſe Lufft / geordnet: Spec. Diarhodon Abb. ein halb quintl / Dia - margard. frigid. und Diambræ, iedes 2. ſerupel / des præparirten weißen Agſteinpulvers 4. ſeru - pel / des præparirten gebranten Hirſchhorns / und Zimmet / iedes ein quintl / gebranter Ochſenbei - ner dritthalb / Cubeben 2. ſcrupel / geſcheelte Poͤonienkoͤrner / und Sarſæ parillæ, iedes ander - halb quint. des weißen in Zimmet / und Roſen - waßer zerlaßenen Zuckers 9. Lot / daraus die ge - inelte Taͤfelein / eins 3. quintlein ſchwer / zum ge -brauch480Die 96. Frag / des 4. Hundert. brauch ſollen gemacht / verguldet / und in einem Schaͤchtelein aufbehalten werden.

2. Die Gemaͤcher reiniget man auch mit dem obengedachten Wacholderholtz / Maſtir / und dergleichen. Ein infici rt Gemach ſoll man ſaͤu - bern / und außfegen / darnach ein warm Rocken - brot / wie es aus dem Ofen komt / in der mitte ent - zwey ſchneiden / und an 2. Orten oben in das Ge - mach hencken / und hernach das Brot hinweg thun / oder in die Erde vergraben. Wann Einer am hitzigen Fieber kranck liget / pflegt man die fri - ſchen Rohr: oder Riedblaͤtter in die Zimmer zu ſtreuen. Diſes ſoll / vor Andern / ein fuͤrtrefflich Mittel / den Lufft zu rainigen / aus der Erfarung / ſeyn; wann man nimt die Flores Sulphuris, Ben - zoini, Myrꝛhen / Naͤgelein / iedes gleichvil / und ein gar kleines Puͤlverlein daraus machet / und ſolches mit der Subſtantz der Wacholderbeer / ſo man durch einen Sudt / oder Wall / heraus ziehet / zu Kuͤgelein / oder Zeltlein / beraitet / und dieſelbe auff die Koln wuͤrfft. Der Herꝛ P. Atha - nas. Kircherus, in tr. de Peſte, p. 375. vermeint / daß nichts den vergiften Peſtilenziſchen Lufft eher verzehre / und reinige / als der Eßig; ſonderlich / wann man Sachen / die der Peſt zu wider / mit denſelben vermiſchet.

3. Den Lacken Geſtanck vertreibt man mit dem Rauch von Rerapin Gummi. Und Moos - lacken Froͤſchvergiftung wendet gepulverter Pfefferkuͤmmel mit Wein getruncken.

4. Der481Die 96. Frag / des 4. Hundert.

4. Der Nebel Geſtanck komt her aus boͤſer Vermiſchung der drucknen / mit den feuchten / und kalten Daͤmpfen: hergegen ein ieder guter Geruch / aus rechter Vermiſchung des druck - nen mit dem feuchten / entſtehet / als wie an den Rauchzeltlein / am friſchen Fleiſch / und anderm mehr / zu erſehen / daß ſo lang die Druͤkne / mit der Feuchte / in gewißer Proportion vermiſcht blei - bet / ſo lang auch ein gueter Geruch empfangen wird; aber ſo bald ſolche Vermiſchung ſich aͤn - dert / ſo entſtehet auch gleich ein uͤbler Geruch. Dieweil dann bey dem Nebel keine rechte vermi - ſchung iſt / ſondern die Feuchte / der Druͤkne / voꝛ - gehet / ſo ſtinckt Er daher nothwendig / und ver - derbt den gantzen Luft / und wann die Menſchen ſolchen an ſich ziehen / ſo verurſachet Er vilerley Kranckheiten im Menſchlichen Leib. Darwider wird eben das / was wider den boͤſen Lufft / ge - braucht. Einer beſchreibet / und lobet fuͤr edel / nachfolgendes Lebenswaßer: Nimm Garben - kraut / und Blumen 8. Lot / Venushaar / Schar - lachwurtzel / Brakendiſtel wurtzel / Fenchelwur - tzel / Peterlinwurtzel / Spargenwurtzel / Endivien - wurtzel / iedes 6. Lot / zerſchneid dieſe ſtuͤcke klein / und ſtoße ſie groblecht / thus alle in ein Kolben - Glas / ſchuͤtt daruͤber ein guten gebranten Wein / daß er 2. Zwerchfinger daruͤber gehe / darnach diſtillirs ſaͤnftiglich in Balneo Mariæ ab: nimm darnach weiter Roͤmiſchen Kuͤmmel / Zimmet -H hrinden /482Die 96. Frag / des 4. Hundert. rinden / iedes 6. Lot / weißen Jngber / und Pfef - ferkoͤrner / iedes 4. Lot / Naͤgelin 3. Lot / Spica - nardi / oder Lavanderblumen / und Bergmuͤntz / iedes 2. Lot / ſtoß gemelte ſtuck zu einem groben Pulver / und thue ſie in das vorig gediſtillirt Waßer / und ſchuͤtt noch ferner darzue 32. Un - tzen / oder 64. Lot des beſten roten Weins / laß acht Tag wol vermacht mit einander beitzen / darnach diſtillirs zum andern mal. Wann das geſchehen / ſo nimm weiter / Galgant / Cubeben / Liebſtoͤck - lein-Samen / iedes 2. Lot / Zimmetrinden / Naͤ - gelein / Jndiamſch Spickanard / Muſcatenbluͤhe / Suͤßholtz / und langen Pfeffer / iedes 1. Lot. Diſe ſtuck ſtoße auch groblecht / uñ thue ſie in das vorig diſtillirte Waßer / laß wider acht Tag erbeitzen / uñ diſtillirs alßdann zum dritten mal. Nimm dar - nach ferner Alexandriniſchen Bieſam / und ge - rechten ungefaͤlſchten Amber / iedes 12. graͤn / binde ſie in ein roten Zendel / und hencks ins ge - melte Lebenswaßer; mit welchem man die Naß - loͤcher / und Schlaͤffe / wider den boͤſen Nebel be - ſtreichen: oder ein Schwaͤmlein darein tunken / und daran riechen ſolle. Es macht auch ein ſchoͤ - nes Angeſicht. Wann man von ſolchem Waßer zween Tropfen in ein Becherlein Weins thuet / ſo ſtaͤrckt es das kalte Hirn / und die Gedaͤchtnus / ſonderlich alten Leuten. Die Jungen aber ſo un - der 30. Jahren / ſollen ie uͤber den vierten Tag / des Morgens nuͤchtern / des Waſſers einesGold -483Die 97. Frag / des 4. Hundert. Goldgulden ſchwer trincken. Wann auch ein Alter diſes Waßer / wie vermeint / taͤglich uͤber die Malzeit braucht / und daneben alle Morgen nuͤchtern 4. troͤpflein mit einem Loͤffelein vol guts firnen Weins trincket / ſo wird er / naͤchſt GOtt / biß ans ende / fuͤr Kranckheit behuͤetet. Es ſchaͤrpfet die Vernunft / vertreibt die Melancho - ley / und Traurigkeit / erquickt die Geiſter / und verhuͤetet den Schlag ꝛc.

Die 97. Frag. Was dienet wider die Lauß-Sucht?

DJeſe Frag bringſtu / ſonders Zwei - fels / darum auff die Bahn / weil du dich vor den Laͤuſen ſo foͤrchteſt / und aber man dieſelbe / und darunter auch die Filtz-Laͤuſe / auff den Raiſen / leichtlich bekommen kan. Es dienet aber darwider das geſottene Laußkraut / der Balſam / das oͤftere Baden / und ſchwitzen: item Weinrauten in Waßer geſotten. Einer ſagt / wann man von Hirſchhorn trincke / ſo kom - me kein Laus an Einen. Wider die Kopflaͤuſe zerſtoßt man den Yſop wol mit Oel / und ſalbet das Haubt damit; und ſolle dem / der Haubtlaͤuſe hat / der Kopf nicht wehe thun. Ein Laug aus Tamarisken-Aſchen gemacht / iſt zum Kopfauch guet. Sonſten ſiedet man / wider die Laͤuſe / Laven - del in Waßer / und netzet das Hembd darinn. Lorbeer ſeyn auch guet. Pyret. Staphyagr. Si - nap. Elleb. alb. Sulphur. Vivi, ana. 2. Lot / Axung. H h ijPorc. 484Die 97. Frag / des 4. Hundert. Porc. 2. quintl / Ol. Laur. q. s. vermiſchs / und ſalbe damit / wo es vonnoͤthen. Beſtreich dich am Leib mit wild Saffranswurtzel-Safft: Oder beſpreng die Hemder / Leilach ꝛc / mit geſottenem Wermutwaßer. Oder / nimm Mettram acht Handvol / Odermenig / Erdrauch / Quendel / ie - des 6. Handvol / Zeitloſenkraut / Wermut / iedes 4. Handvol / Braunwurtzkraut 2. Handvol. Diſe ſtuck ſoll man in gnugſamen Waßer ſieden / und ein Bad davon machen / darinn der Lauß - ſuͤchtige ie uͤber den vierten Tag baden ſolle. Knoblauch mit Wolgemut geſotten / und ge - truncken / ſolle Laͤus / und Niß / toͤdten. Nimm Corianderkraut 2. Theil / Holderblaͤtter / Wer - mut / iedes 1. theil / laß dieſe ſtuck in Waßer ſie - den / und begieß die Gemach / oder beſpreng die Kleider damit / ſo vertreibſtu Laͤuß / und Floͤh. Oder / nimm Butter / Saltz / Lavendel / Gold - wurtz / Silberglett / Queckſilber / Alaun / Oſter - lucey / Rauten / Wermut / Holderblaͤtter / und Yſop / mach daraus eine Salben / und beſtreich dich damit / ſo bewehrt ſeyn ſolle. Wann man Wermut in Waßer ſiedet / und die jungen Kin - der 3. oder 4. Monat lang / alle Abend darinn badet / ſollen ſie nimmermehr ainige Lauß / Niſ - ſen / oder Floͤhe / bekommen. Einer ſetzet diſes Mittel / fuͤr allerley Laͤuſe: ſtille eine Kertzen / ſo ſchon gebrennet hat (ein alter Weiberglaub / als obs nicht ein andere Kertz auch thun koͤnte) / undtoͤdte485Die 97. Frag / des 4. Hundert. toͤdte ein Queckſilber mit nuͤchtern Speichel / und ruͤrs untereinander. Ein Ander hat diſe Guͤr - tel / wider die Laͤuſe; Nim des lebenden Queckſil - bers 3. Lot / oder mehr / miſch damit das Weiße von einem Ey / und wolgedoͤrꝛt / und gepulvert Hennenkott / laß dir ein Guͤrtel / von Leder / und Seidenzeug / machen / thue es darein / und trags am Leib / wie ein andere Guͤrtel. Theils naͤhen das Leberkraut in das Wammes; oder tragen ein ſtuͤcklein von einem Hueff / darin ein Pferd ge - ſtanden / und ſolches verloren / bey ſich. Wann man auch Queckſilber in ein Feuer / oder auff ein Gluet / wuͤrft / und laſt den Rauch ins Hembd / oder Kleid / gehen / ſo ſolle kein Lauß darein kom - men. Oder trage Queckſilber in einem Feder - kiel / auff bloßer Haut / bey dir. Wenn man das Horn nimt / das man von den Pferdsfuͤeßen ab - ſtoßet / und dabey ein neues Hembd ſiedet / ſo ſoll kein Lauß darinn wachſen. Jn einem geſchribnen Buch hab ich geleſen / wann man ungefaͤhr / auf dem Weg / einen Omeißhauffen antreffe / darinn ein Holtz ſuche / davon abhaue / und bey ſich tra - ge / ſo werden Einem alle Laͤuß / in 24. Stunden / benommen. Wider die braite Laͤuſe / nimm friſche Lorberbeer / zerſtoß Sie in einem Moͤrſer / und ſalbe damit. Weinrauten mit Baumoͤl geſtoßen / und durchgedruckt / toͤdtet alles Unziefer / auch die Filtzlaͤuſe.

H h iijSon -486Die 98. Frag / des 4. Hundert.

Sonſten ſtoßt man voꝛ die Filtzlaͤuſe die Wur - tzel von Zeitloſen / ſeudet die in Waßer / und waͤſcht ſich damit. Oder toͤdtet Queckſilber mit nuͤchterm Speichel / und machts mit gutem Schmer / wie eine Salben / an. Bewehrt iſt / wann man nimt das Tuͤchlein / damit die Gold - ſchmid / wann Sie vergulden / das Silbergeſchirꝛ abwiſchen / und reibet damit den Ort. Am be - wehrt: und gewißeſten aber iſt / wann man das Aloë Succocitrin. in Roſenwaßer zerlaͤſt / und den Ort damit beſtreicht. Wie ich liſe / ſolle D. Pollio darwider gerathen haben radicem Her - modactylorum, in Waßer geſotten / und damit gewaſchen. Ein Ander hat diſes / die Blattern / und Filtzlaͤuſe / in den Augbrauen zu vertreiben: Nimm Schweinenſchmeer 2. Lot / Buͤchſenpul - ver ein halbs Lot / getoͤdtet Queckſilber 1. quint - lein / mache daraus ein Saͤlblein / und beſtreich die Augbrauen damit.

Die 98. Frag. Was braucht man wider die Wuͤrm?

DJe Faͤulnus / oder Unreinigkeit / iſt eine Urſach ſehr viler Kranckhei - ten; und entſtehen die Wuͤrm auch in den vornemmen Glidern des Menſchen. Ja / man liſet / daß in dem Hirn Scorpionen / und Wantzen / gewachſen ſeyn.

Von487Die 98. Frag / des 4. Hundert.

Von den Spuͤlwuͤrmen / ſo in dem Magen / und ſonderlich in den Daͤrmen / und des Men - ſchen Eingeweid entſtehen / iſt alberait in der 63. Frag / des Erſten Hunderts / von den Daͤrmen - Gebreſten / gehandelt worden.

Über den Wurm am Finger binde eine gebrat - ne Feigen warm. Oder / nimm Rueß aus dem Ofenloch 2. Knoblauchzehen / Wermut / Poley / und ein wenig Saffran / mach alles zu Pulver / und mit Eyerdotter an / und legs uͤber. Oder / nimm die Wuͤrm / ſo im Gemaͤur ſtecken / und gern in Kellern ſeyn / Kellerhals / oder Dunckeſel genant / binde 1. oder 2. auff den Wurm / biß Er erſtirbet / und brauchs oft. Jſt auch guet fuͤr die Achſeln an Haͤnden. Oder / nimm das Weiße aus einem Ey / mit Gruͤnſpan / und Knoblauch / vermiſch es / und mach eine Salbe daraus / ſo ſtirbt der Wurm in 3. Tagen. Oder / nimm das innerſte zarte Haͤutlein von einem Ey / leg es auff den Schaden / darnach nimm Rockenmeel / und temperirs mit gebrantem Wein / daß es wie ein Pflaſter werde / ſtreich davon auff ein Tuͤchlein / und legs uͤber das Haͤutlein / daß es daßelbe / und den Schaden bedecken moͤge. Es ſolle der Wurm in 3. Stunden davon ſterben. Andere erzehlen diſes Mittel alſo: Man ſolle nehmen das Haͤut - lein aus einem Ey / ſolches uͤber den Finger le - gen / und wenn es duͤrꝛ wird / ein anders darauff thun / ſo toͤdte es den Wurm in einer Stunde;H h iiijthue488Die 98. Frag / des 4. Hundert. thue aber ſehr wehe. Oder / nimm die Broſam von Rockenbrot / temperirs mit Waßer / und Ro - ſenoͤl / zu einem Pflaſter / ſtreichs auff ein Tuch / und legs uͤber. Oder / ſtoße Weinrauten / ver - miſchs mit Theriac / und nuͤchtern Speichel / und legs wie ein Pflaſter uͤber. Oder brauch Bran - tenwein / oder leg Oren-Gallen darauff / oder netz ein Tuͤchlein darinn / und legs auff den Wurm / ſo ſtirbt Er.

Wider den Wurm im Haubt. Nimm ein Haubt Knoblauch / zerſtoß ihn / und geuß ein gueten Brantenwein darauff / netz ein Tuͤchlein darinn / und legs dem Krancken uͤber die Schai - tel / er toͤdtet den Wurm.

Wuͤrm in den alten Wunden vertreibt der Safft von Sophienkraut; oder ſiede das Kraut in Wein / und waͤſche damit die Wunden. Oder ſeude Baldriankr aut / und Wurtzel in Wein / und waͤſche da mit die Schaͤden. Oder zerknitſche Oſter-Luceykraut / und legs auf; oder ſireue das Pulver darein.

Wider den Hertzwurm / auch die große Wuͤrm im Leib / ſolche zu toͤdten / ſolle folgende Artzney ſonderlich erfahren ſeyn; Nimm Ritterſporn 3. Handvol / Waßer Bathengel 2. Handvol / Maͤuß-Oehrlein / oder Nagelkraut / Oſterlu - cey / Mattkuͤmmel / iedes 1. Handvol. Dieſe Stuck zerſchneide klein / und brich den Kuͤmmel ein wenig mit einem Stoͤßer / in einem Moͤrſel /thue489Die 98. Frag / des 4. Hundert. thue ſie alle zuſammen in ein ſteinerne Kant / oder Krueg / ſchuͤtt daruͤber anderhalb Maß Eßigs; verlutir die Kant wol / mit einem Trig / ſtells in einen Keßel mit Waßer / laß vier Stund ſtaͤtig darinn ſieden / darnach thue die Kant heraus; und wann es kalt worden iſt / ſo ſeihe den Wein von den Kraͤutern / und gib dem Krancken alle Morgen / und Abents / nuͤchtern / iedes mal ein gueten Becher voll warm davon zu trincken / all - wegen 3. Stunden vor den beeden Jmbſen / oder Malzeiten; und beharre damit vier Tag an ein - ander / du wirſt Wunder ſehen; wie dann eins - mals dardurch ein Wurm / bey 2. Elenlang / von einem Juͤngling / aus getriben worden iſt.

Wuͤrm in den Ohren vertreibt Ringelblu - menſafft in die Ohren gethan; item der Salvey - ſafft. Oder / mach ein Meißl mit Terpentin / oder Hartz / weich / beſtreichs / und ſtoß in das Ohr / damit das Wuͤrmlein / Floh etc, daran behan - ge / und heraus gezogen werde. Sihe ein meh - rers hievon in der 56. Frag des dritten hundert.

Kriechender Wuͤrm Biß / und Stich heilet Hirſchenmeel / mit Taͤrꝛ / oder weichem Pech / zu einem Pflaſter temperirt / auff ein Tuch geſtri - chen / und uͤber gelegt.

Daß die Wuͤrm das Kraut nicht freßen / nimm Bießenkraut / ſeuds gar wol / laß es dann erkalten / und befprenge die Pflanzen damit.

Hundswuͤrm toͤdten; nimm Stabwurtz / ge -H h vfeilet490Die 99. Frag / des 4. Hundert. feilet Hirſchhorn / und Alaun; ſeuds in Waßer / und ſchuͤtt dem Hunde die durchgeſigene Bruͤhe ein.

Dem Vih henckt man die Braunwurtz / oder Scrophularium majorem, fuͤr die Wuͤrm an. Die Roß-Arzt brauchen zu den Pferden / wann ſie den Wurm haben / die Peſtilentz-Wurtzel / oder Petaſitidem. Von Haarwurm ſihe die 51. Frag des 3. hundert.

Die 99. Frag. Was braucht man zur Reinigung der Kleider / und anderer Sachen; auch die Fleck / Maſen / daraus zu bringen?

SJbengezeit / oder Trifolium odo - ratum, bewahret die Kleider vor Mot - ten / und Schaben: Buch-Ampfer aber / oder Sauerklee / Trifolium acetoſum, und Alleluja, genant / iſt zu den Maͤhlern / und Fle - cken: und Folium Indicum, Jndianiſchblat / macht Sie wolriechend / und bewahrets auch vor den Motten. Das Cedernholtz iſt auch wider Motten / und Schaben. Theils legen Amaran - tum, oder Rheinblumen / zu den Kleidern: Oder einen Citron-Apfel / oder die Rinden von Ci - tronenbaum / oder Wermut / oder eine Kertzen / aus ſaubern Wider-Unſchlit gemacht / und in ein duͤnnes Tuͤchlein gewickelt / in den Kaſten. Wider die Mackel oder Maſen / im Taffet / nimt man Ochſengall / mit warmen Waßer. DieFleck491Die 99. Frag / des 4. Hundert. Fleck aus den Kleidern zu bringen / nimm Aſchen die klat iſt worden / in einer kalten Laugen / und reib die Fleck damit / ſie vergehen.

Die Schreib-Tafeln butzet man mit Baum - oͤl / oder mit Speckſchwarten aus.

Zu den roſtigen Waffen nim̃ gluͤende Kis - lingſtein / loͤſche ſie in ſtarckem Eßig ab / thue dar - zue den dritten Theil Alauns / und butze den Roſt damit ab / hernach uͤberfare die Waffen mit Ziegeloͤl / damit Sie nicht wider anlauffen. Diſes Saͤlblein ſolle gewiß wider den Roͤſt ſeyn / nimm den Schliff von den Polirmuͤhlen / Schmergel / und Ziegeloͤl / und ſchmiere damit: Zue Verhuͤetung aber nimm Ochſenmarck / zu einem Oel diſtilli rt / thue darzue guetes gefeiltes lauters Bley / vermiſchs mit den vorigen / und machs / auff einem Mahlerſtein / zue Salben; ſo ein Bekanter zu Tuͤbingen / vor Jahren / mir vermeldet hat.

Anders faͤlt mir iezt nicht bey: finde ich aber etwas weiters / ſoll es dir unverhalten ſeyn. Un - ter deßen beliebe dir zuvernehmen / wie Einer leh - ret allerley Wachs zumachen; als /

Gelb Siglwachs / nimm 1. Pfund gemeines War / Hartz 12. Lot / Schweinenſchmer 2. Lot / vermiſch es.

Gruͤn Sigelwachs / nimm Gelbtrachs 1. Pfund / Terpentin / und Hartz / iedes 8. Lot / klein geriben / und in wenig Baumoͤl eingeduncktenGruͤn -492Die 99. Frag / des 4. Hundert. Gruͤnſpan / als vil von noͤthen iſt. An einem Ort hab ich auch etwas vom Wein geleſen.

Zum rothen Sigelwachs / nimm 1. Pfund Wachs / Terpentin 6. oder 7. Lot / zerlaß es mit einander uͤber dem Feuer. Wans darnach vom Feuer gehoben / und faſt kalt worden / ſo miſche den Zinober / der mit diſſolvi rt iſt / darunter. Die Form aber / darein du es gießen wilt / feuchte mit Eßig an / ſo wird das Wachs ſchoͤner.

Zum Hiſpaniſchen Wachs / nimm des Wa - cholderhartz / oder Sandaracæ, des Gummi Sar - cocollæ, Geigenhartz oder Colophoniæ, Maſtix / und Gummi Laccæ, iedes 2. quintl / Leinoͤl 1. Lot / und miſch es nach Apothecker Kunſt.

Und dieweil etlichmal des Lutirens / oder der Lutamanten / in vorigen Fragen / gedacht wor - den / damit man die Gefaͤß im diſtilliren / und ſonſten / wol vermacht; ſo wil ich zum Beſchluß / auch deren noch gedencken / und zwar aus An - dern / diſes / ſo auch die Spiritus nicht leichtlich durchdringen laßen ſolle / nimm ſchwartzes Pech / und gemeines Wachs / iedes 1. Pfund / lebendi - gen Kalch / und Ziegeloͤl / iedes 1. Lot / temperire / und machs warm / wenn du es brauchen wilt. Sonſt macht man auch ein Lutament aus gemei - nen Meel / und Saltz. Die Glaͤſer zu verluti - ren wird auch neuer Kalch / und Eyerklar / mit einem Tuch umgeſchlagen. Aus Ammoniaco, Hartz / Schwefel / Maſtix / und Wachs / ſo manmit -493Die 100. Frag / des 4. Hundert. miteinander zergehen laͤſt wird auch ein Leim / oder Lutament / gemacht. Daß dir kein Stein im Feuer zerſpalte / ſo beraite das Lutament mit gebrantem Neßelwaßer / beſtreich den Stein da - mit / und laß ihn am Schatten truͤcknen. Ein Lu - tament auffzerbrochne Glaͤßer / nimm Kreiden / Staubmeel / und Glas / iedes 1. Lot / Ziegelmeel 1. Lot / pulveriſirs / und machs zuſammen mit Eyerweiß / ſtreichs auff ein Leinin-Tuch / und legs uͤber des Glaſes Bruch. Zerbrochne Steine / und Gefaͤß zuſammen zu bringen / nimm Eyer - weiß / thue darunter ein wenig Maſtix / und unge - leſchten Kalch / vermiſchs / mache das zerbrochene Gefaͤß wol warm / ſtreiche zuvor wol geklopftes Eyerweiß daran / und ſtreiche dann die obbeſagte Vermiſchung daruͤber / und laß an der Sonnen / oder beym Feuer / wol trucken werden.

Die 100. und lezte Frag. Was ſeyn die verborgne Aigen - ſchaften?

ES ſeyn dieſelbe nichts anders / als Uns unbekante Kraͤften / durch welche die Ding gegen einander etwas wuͤrcken / oder verbringen / daß man zwar das Werckſelber ſihet / und empfindet; aber die Ur - ſachen deßen nicht wißen / oder geben kan / und daher man ſeine Zuflucht zu den verbor enen Ai - genſchafften eines Dings / nehmen mueß. Kec -ker -494Die 100. Frag / des 4. Hundert. kermannus ſyſtem. phyſ. lib. 1. cap. 8. p. m. 50. ſagt kuͤrtzlich alſo: Qualitas occulta dicitur, cujus cau - ſam manifeſtam, & expeditam ita reddere non poſſumus. Dann / weilen alle aller Sachen Kraͤf - ten / und Vermoͤgen / etwas zu thun / von den in - wendigen derſelben Formen / oder Geſtalten / ent - ſtehen; und aber viler Dinge Formen Uns ver - borgen ſeyn; So koͤnnen wir dahero viler natuͤr - lichen Wuͤrckungen / oder Werck / Urſachen nicht geben; wie ein vornehmer Pbiloſophus wil; wie - wol ein Anderer vermeint / daß es vilmehr aus einem ſonderbaren Temperament der natuͤrlichen Coͤrper geſchehe. Es ſchreibet Thuanus lib. 27. hiſtor. f. in. 16. & ſeq. daß / bey den Waldenſern / an den Graͤntzen Franckreichs / und Savoia / im Brauch ſeye / daß Sie die Schaͤrffe / oder die Schneide der Degen etc. mit dem Safft vom Fora, oder Phtora, beſtreichen / ſo ein gewißes Gifft iſt: Hergegen aber / wann Sie mit den Meßern / ſo auch mit diſem Safft beſtrichen / die Hennen / und Huͤener / und dergleichen Gefluͤgel / deren Fleiſch man in den Wirthshaͤuſern / den Gaͤſten / fuͤrſetzet / unter den Fluͤgeln / ſtechen / daß ſie ſtracks / nach ausgelaßenem Blut / ſterben / ſo ſchadet denſelben ſolches Gifft nicht / ſondern es wird nur da von ihr Fleiſch zaͤrter / ſo ſonſten hart zu eßen were; und ſetzen Sie ſolches gekochter ſtraks den Gaͤſten vor. Wer wil da ein gewiße Urſach geben koͤnnen? Die bittere Mandel 2. Stund495Die 100. Frag / des 4. Hundert. Stund vor dem Trunck / und zwar deren nicht zu - vil / damit Sie kein Fieber verurſachen / genom - men / verhuͤeten / daß Einer entweder gar nicht / oder doch nur etwas wenigs truncken wird. Was iſt deßen Urſach? ſprichſt du die Bitterkeit; ſo ſag mir / warum thun ſolches nicht auch andere bittere Sachen? Der Fenchel iſt guet den Au - gen / die Roſe dem Magen / die Muͤntz / Perlen / und Gold / dem Hertzen; welcher / und viler ande - ret Ding / Wuͤrckungen gewiße Urſachen man nicht geben kan. Seyn deßwegen die nicht Zu - hoͤrer / welche ſolcher verborgnen Wuͤrkungen Urſachen / aus den Elementen / und derſelben Aigenſchafften / hernemmen wollen / und die er - wente verborgne Aigenſchaften / oder Gelegen - heiten / oder Qualitat es occultas, eine Freyung der Unwißenheit nennen / und vermeinen / es ſeye eine lautere Ungeſchicklicheit / und Unverſtaͤnd / wann man nicht aller Dingen Urſachen geben koͤnne; da doch die Erfahrung ſelber taͤglich zuerkennen gibet / daß vieler Wercke / ſo wir vor Augen ſehen / Urſachen ſchlecht wegs nicht moͤgen ergruͤndet werden. Und wann gleich etwan Einer ein we - nig / mit ſeinem errathen / zutrifft / es doch noch nicht genug iſt / und man Jhme Widerpart hal - ten kan. Obernanter Keckermannus ſagt: Non est probanda eorum confidentia, qui exiſtemant, omnium virium naturalium cauſas exquiſtiè da - ri poſſe. Da Er dann den Prediger Salomocap. 496Die 100. Frag / des 4. Hundert. cap. 1. v. 8. Syrach c. 3. v. 22. & ſeqq. item c. 16. v. 20. Plin. lib. 2. c. 96. & lib. 32. c. 11. Scaligerum, wider Cardanum, exerc. 218. ſect. 8. & exerc. 344. ſect. 8. und des Apollonii Menabeni tractat de Alce, (welcher lezte Antwort begeret / von denen / die die verborgne Aigenſchaften nicht zugeben wollen / wie es zugehe / daß die Krebs-Augen den in den Nieren gewachſenen Stein brechen / ſolches aber der Krebs-Fleiſch / und Schalen / nicht ver - moͤgen? Warum des Menſchen Hirnſchal / ſo kalt iſt / denen mit der ſchweren Kranckheit bela - denen nuͤtzlich ſeye / denen auch die Haſen Renne / oder Coagulum, mit Eßig getruncken / wol be - komt; etc.) / und andere Autores mehr / und dar - unter den Andream Baccium de Vnicornu, an - ziehet; welcher / unter anderm / ſage: Nunquam intellectus noſtri im becillit as eous que penetrat, ut occultarum proprietatum vires, qui plus minusve omnibus rebus, etiam minimis, inſunt, perfectè co - gnoſcere poſſit. Wer iſt / der koͤnne erzehlen / war - um das Einhorn / auch an den Fingern getra - gen / vor Gifft verwahre? außer / daß in dieſem / und vilen andern dergleichen / mit der Erfah - rung man zu frieden ſeyn / und mit dem Pſalm ſagen ſolle: Wie groß / und unbegreifflich ſeyn deine Werck / HErꝛ!

Es erinnert gleichwol beſagter Keckermannus dabey 1. daß wir nicht alßbalden einem Jeden glauben / was Einer / oder der Andere / von ver -bor -497Die 100. Frag / des 4. Hundert. borgenen Aigenſchaften etlicher Sachen vorge - ben / 2. daß wir nicht darfur halten ſollen / daß / ins gemein / alle Aigenſchaften / und Kraͤften der natuͤrlichen Coͤrper / alſo verborgen ſeyen / daß man keine Urſachen deßwegen geben koͤnte. Dañ viler derſelben Kraͤften Urſachen ſeyn offenbar; und / unter den verborgnen Aigenſchaften / ſeyn auch nicht wenige / deren Urſachen etliche / die ver - ſtaͤndige Naturkuͤndiger / wiewol nicht alle / ge - ben moͤgen. Deßwegen dann auff ſolche natuͤrli - che Wißenſchafft man ſich mit Fleiß legen / und dieſelbe / oder das Studium Phyſicum, Jhme lieb ſeyn laßen ſolle. Und ſolche Wißenſchafft der verborgenen Aigenſchaften / ſo den vortrefflichen Ingeniis mitgetheilet iſt / wird die Magia natu - ralis genant; von welcher Er Keckerman. pag. 53. ſeq. handelt / etliche Autores, die davon geſchri - ben / anziehet; und in den folgenden / noch ein meh - rers von den verborgenen viler Dinge Aigen - ſchaften ſchreibet.

Es werden aber dieſelben getheilet in Sympa - thiam, und Antipathiam. Sympathia iſt eine na - tuͤrliche / unter den natuͤrlichen Sachen / Überein - ſtimmung / oder Ainigkeit / ſo aus einer verborg - nen Aigenſchafft herkommet / und ihren wegen unter ſchidliche natuͤrliche Sachen alſo ſich zu - ſammen geſellen / und miteinander uͤbereinkom - men / daß ſie ein enge Freundſchafft mit einandeꝛ halten / und eines des andern Nutzen ainig / und allein / ſuchet / es komme nun gleich ſolcherJ iFreund -498Die 100. Frag / des 4. Hundert. Freundſchafft natuͤrliche Urſach her aus der we - ſentlichen Form / oder aus einem ſonderbaren / Uns aber unbekanten / Temperament; wie oben Anfangs geſagt worden. Eine Eyder / wann Sie mit eines Menſchen Speichel genezt wird / iſt ſie gleichſam froͤlich / und befindet ſich wol. Ja wann ſie einen Menſchen ſiehet / freuet ſie ſich / und wann derſelbe im Graß liget / vertreibet ſie alles gifftiges von Jhme hinwegg. Ein Feigen - baum Waͤchſt / wann ein Rautenſtock dabey ſtehet; deßgleichen auch die Rauten wol fort - kommen / wann Sie bey denen Feigen gepflanzet werden. Zwiſchen dem Knoblauch / Roſen / und Lilien / iſt auch ein heimliche Freundſchafft / alſo / daß die Lilien / und Roſenblumen vil einen ſtaͤr - ckern Geruch geben / wann man neben Sie Knob - lauch pflantzet. Alle Garten-Kraͤuter ins ge - mein kommen beßer herfuͤr / wann man / neben ſie / den weißen Senff / oder Rauken / (Erucam) ſaͤet. Die Katzen haben die Baldrianwurtz ſo lieb / daß Sie / durch derſelben Anſeh - und Anruͤrung / nicht moͤgen geſaͤttiget werden. Alſo iſt eine Freundſchaft zwiſchen dem Koͤlkraut / und Wol - gemuet; zwiſchen dem Weinſtock / und Oel - baum; zwiſchen dem Fuchſen / und der Schlan - gen; zwiſchen dem Pfauen / und der Tauben; dem Raben / und dem Schwein.

Die Antipathia iſt eine natuͤrliche Feindſchaft unter den natuͤrlichen Dingen / deren man doch keine ſcheinbare Urſach geben kan. Alſo iſt eineFeind -499Die 100. Frag / des 4. Hundert. Freindſchafft zwiſchen dem Menſchen / und der Schlangen / der Geſtalt / daß / wann die Schlang einen Menſchen ſiehet / ſie erſchricket / und / hergegen / der Menſch einen großen Schrecken einnimt; und erzehlen Theils / daß ein Schwangers Weib / wann Sie / unverſehens / ein Schlang ſiehet / ſo ſehr er - ſchrecke / daß Sie ums Kind komme. Alſo iſt zwi - ſchen dem Wolff / und dem Schaff / eine ſolche Feindſchafft / daß auch / wann nach ihrem Tode / et - wan ein Schaffs: mit einem Wolffs-Fell / unge - fehr / des Menſchen Leib beruͤren / und die natuͤrli - che Waͤrme empfinden / ſtracks Laͤuſe darinn wach - ſen; auch die Saiten / daraus gemacht / allezeit wider einander ſeyen. Die Gaißen / und Boͤck / ſeyn / mit ihrem Anhauchen / den Baͤumen ſchaͤd - lich / daß Sie entweder verderben / oder unfruchtbar werden. Der Weinſtock kan das Kolkraut nicht leiden / ſondern wendet ſich von demſelben. Eine Schlang kan auch den Schatten eines Eſchbaums nicht dulden. Alſo iſt eine Feindſchafft zwiſchen der Schlangen / und der Rauten / oder Weinrauten; item zwiſchen einem Krebs / und dem Kraut Engel - ſuͤß / daß wann man den Krebs zu diſem Kraut helt / Er / in kurtzem / die Schalen / vom Coͤrper / und Fuͤeßen / hinweg wuͤrfft. So finden ſich unter den Thieren / ſo eines Geſchlechts / und Art / ſeyn / etwan Beyſpil ſolcher natuͤrlichen Freund: und Feind - ſchafft; alſo / daß ein Ochs mehrers zu diſem / als einem Andern / eine Zunaigung traͤgt / und denſel - ben / neben ſich / im Stall / wil ſtehen haben / und kei -J i ijnen500Die 100. Frag / des 4. Hundert. nen Andern. Ja / unter den Menſchen ſelbſten / da offt Einer Einen ſo lieb hat / daß Er ohne ihn nicht ſeyn kan; hergegen Einen Andern auffs aͤrgſte haßet; der ihme nichts zu leyde gethan hat; und al - ſo weder der Lieb / noch des Haßes / eine ſcheinbarli - che / und gruͤndliche Urſach gegeben werden kan.

Wann du ein mehrers hievon zu wißen begeh - reſt / ſo liſe Fracaſtorium, in libro de Sympathia, & Antipathia, und Andere mehr / ſo davon geſchriben / und / unter denſelben / auch den Tidicæum, in tracta - tu de Theriaca, da Er / aus Mizaldo, und Andern / erzehlet / daß die Feiſte / und das Fleiſch / von einem Beeren / ſo in den Apothecker Buͤchſen etc, auffbe - halten werden / zu der Zeit / wann die Bern / im Winter / in ihren Hoͤlinen ligen / und fett werden / auch zunehmen thaͤtten.

Zuw Beſchluß / wil ich allein dieſes noch mit an - hencken / weiln oben / daß die Bittere Mandel der Trunckenheit widerſtehen / gemeldet worden / daß Theils / ſo etwan / wider ihren Willen / ein mehrers bey Hochzeiten / und andern Gaſtungen / trincken muͤeßen / Morgens fruͤhe / ein Milchſuppen / mit Pfeffer beſtreuet / eßen. Theils nehmen Betomen / und Burzelkraut / iedes gleich vil / machens zu Pulver / und eßen davon Morgens gar fruͤhe / nuͤchtern / vier Lot / mit friſchem Brunnenwaßer; ſo / als ein ſonderlich Geheimnus / mir / eins mals / von einem gueten Freunde / vermeldet worden. Ein An - derer aber ſagt / wann man geſtoßen Veiel-Sa - men in Wein nuͤchtern trincke / ſo werde man nichtrol.501Die 100. Frag / des 4. Hundert. vol. Oder / man ſoll von gebratener Geißlungen eßen; oder friſchen Wermutſafft / mit Honig / und warmen Waßer / trincken. Die Trunckenheit zu vertreiben / brauchen iezt vil den Taback. Vor diſem hat man das Saffranoͤl an die Schlaͤff geſtrichen: Oder auch diſes Oels etliche Troͤpfflein / ehe man zur Zech gegangen / in Wein eingenommen; und / nach der Malzeit / Quitten Latwerg / mit Honig be - raitet / geeßen.

Weme des andern Tags wehe iſt / der trincke warmen Wein; oder / noch ſelbigen Abends / nach der Zech / einen gueten Trunck friſch Waßers; oder eße Quittenbrod / darinn Cubeben / Fenchel / Anis / gebachen worden. Und wann Einen auff den Trunck ſehr duͤrſtet / der eße eine gute Waßer: oder Bierſuppen. Einem hohen Potentaten / der Eh - ren halber / einsmals / mehr / als Er ſonſt gewohnt geweſen / getruncken / und ſich davon / des anders Tags / gar uͤbel befunden / hat ein Freyherꝛ ſeine ge - woͤhnliche Artzney lehren wollen / daß naͤmlich der - ſelbe ein guetes Fleiſchſuͤplein eßen / und darauff ei - nen guten Trunck / des Weins / von dem vorigen Tag / thun ſolte. Es wolte aber nicht guet thun. Und hiemit ſeye auch diſes vierte Hundert deiner Fragen beſchloßen.

ENDE.

[502]

Vornemſte Errata im vierten Hundert.

  • Blat 6. Zeil / 6. Leſet / Scythopolis genant. Wie
  • bl. 28. z. 2. l. Grundſtein.
  • bl. 50. z. 5. l. einen Ducaten dardurch verſtehen.
  • bl. 57. z. 12. l. gehe / den Degen / und z. 27. l. ſo iſt Er ſchuldig.
  • bl. 60. z. 12. l. qu. miſc. 31. und z. 27. l. Sudetis.
  • bl. 65. z. 3. l. wie etwan die ſelbe verfaͤlſcht werden / item
  • bl. 75. z. 14. l. als des Vers machen.
  • bl. 80. z. 16. l. zu ſeinen Geſpannen.
  • bl. 99. z. 3. vom Ende / laße & aus.
  • bl. 104. z. 3. l. Barthol. Liviano.
  • bl. 105. z. 7. vom Ende / l. zufuͤgen muͤßen.
  • bl. 106. z. 15. l. di ſprone.
  • bl. 110 z. 14. l. Frati di Madonna.
  • bl. 112. l. S. Salvatore. Was aber von S. Georgen Rittern in Kaͤrnten alhie ſtehet / iſt auszulaßen / weil Sie nicht mehr verhanden.
  • bl. 113. z. 7. l. militaires.
  • bl. 131. z 25. 26. l. nicht in dem Elementariſchen Kraiß.
  • bl. 134. l. Keplerus; item Ludovicus Lavaterus.
  • bl. 136. z. 5. vom Ende / l. Meteor.
  • bl. 138. z. 8. fuͤr / nicht naͤhert / leſet / ſich naͤhert.
  • bl. 139. z. 9. l ſtracker Lini.
  • bl. 145. z. 8. l. geſalzner iſt.
  • bl. 146. z. 1. 2. l. auch mit etlichen andern Meeren.
  • bl. 150. z. 8. l. 29. Octobr.
  • bl. 154. z. 4. l. vinearum, und z. 7. altitudinem.
  • bl. 156. z. 3. vom Ende l. und ſeinen Geferten.
  • bl. 163. z. 9. l. th. 4.
  • bl. 164. z. 20. l. auff Japan.
  • bl. 171. z. 22. l. des Keyſers Juſtiniani.
  • bl. 184. z. 15. l. Vorbitt der Fñrſtin.
  • b. 189. z. 3. l. So hat auch die
bl. 191.[503]
  • bl. 191. z. 21. l. benant / oder von der Obrigkeit.
  • bl. 193. z. 20. l. Rechts-Regul / ꝛc.
  • bl. 197. z. 20. l. Senatus-Conſulti Velleiani.
  • bl. 199. z. 19. l. Wiedumb.
  • bl. 205. z. 8. l. von ſeinem Nichter.
  • bl. 218. z. 2. l. Usbetkiſchen Tartarn.
  • bl. 219. z. 7. l. Amboina.
  • bl. 220. z. 4. l. Celebes.
  • bl. 221. z. 16. l und andere dahin zufahren.
  • bl. 222. z. 9. l. ſamt dem Caſtell.
  • bl. 223. z. 6. l. Capricorni.
  • bl. 224. z. 11. l. Achim.
  • bl. 228. z. 19. l. Syſt. Phyſ.
  • bl. 230. z. 8. fuͤr 32. leſet / den 23. Novem.
  • bl. 231. z. 18. l. Terlon.
  • bl. 247. z. 14. l. Wohin Er Sie fuͤhren thut.
  • bl. 249. z. 9. fuͤr 442. l. 422.
  • bl. 250. z. 4. vom Ende / l Federicus Pendaſius.
  • bl. 251. z. 2. l. Rhodiginiſchen Pfuͤtzen.
  • bl. 253. z. 11. l. antwortete dieſer / gebet dem Schelmen /
  • bl. 255. z. 4. vom Ende / l. Menſchen Fleiſches.
  • bl. 258. z. 7. l. Was den Lack anbelangt /
  • bl. 263. in der lezten Zeil / l. Danæus.
  • bl. 279. z. 2. l. Poictou.
  • bl. 307. z. 2. l mit Vertroͤſtung.
  • bl. 308. z. 9. l. kleinern Propheten.
  • bl. 309. z. 17. l. hat. 9. Capitel / und z. 18. l. Obadias.
  • bl. 312. z. 11. l. Paulam, und z. 16. fuͤr 2. l. cap. 3.
  • bl. 318. z. 9. l. was die uͤbrige Buͤcher des A. T.
  • bl. 352. in der lezten Zeil / l. Syrach cap. 13.
  • bl. 353. z. 25. l. 39. Pſalm / v. 11.
  • bl. 354. z. 9. fuͤr 3. l. 23.
  • bl. 356. z. 5. l. in Einſegnung.
  • bl. 357. z. 2. l. eheliche Werck.
  • bl. 358. z. 11. l. Henrici VI. oder des Sechſten.
  • bl. 362. z. 8. vom Ende / l. Conneſtable.
  • bl. 364. l. Ameſium.
  • bl. 389. z. 9. l. ohne das die Boͤſen zu dulden.
bl. 394.[504]
  • bl. 394. z. 3. l. weil oben / z. 4. von der andern / und z. 7. oder Donatio.
  • bl. 398. z. 1. l. Schenckers Hauſe / z. 3. vom Ende Donata - rio.
  • bl. 406. z. 20. l. pigñus, oder Pfand / entweder.
  • bl. 413. z. 10. l. Hypothecis.
  • bl. 415. z. 7. l. Kaͤuffer zur Zahlung.
  • bl. 418. z. 18. 19. l. Abtrib.
  • bl. 421. z. 5. vom Ende / l. Hinleihung / und / in der lezten Zeil / fuͤr Gelt / l. Gut in Bau.
  • bl. 425. z. 9. l. Inſtitutiſten / oder die Doctores, ſo uͤber den tit. Inſtit. de Societate; item die / ſo uͤber den tit. in C. pro Socio, und in der 11. Zeil l. Conradus Lagus.
  • bl. 426. z. 8. l. Satisdation.
  • bl. 431. z. 2. l. ordentliches Gericht.
  • bl. 432. z. 21. l. ausſprechen.
  • bl. 433. z. 13. l. So werden dem Klaͤger.
  • bl. 441. z. 23. l. Servius 43. ff. de Orig.
  • bl. 449. z. 21. l. außrichten koͤnne / als mit der ſaſſa parilla.
  • bl. 451. z. 12. l. mit Jhme meinen.
  • bl. 458. z. 4. fuͤr Tuͤchlein / l. Teiglein.
  • bl. 462. z. 5. vom Ende / l. der Zaͤne Geſtanck.
  • bl 465. z. 5. und 4. vom Ende / l. zweymal s (das iſt ein halber Scrupel) item / q. ſ. (das iſt / ſovil / als gnug iſt.)
[505]

About this transcription

TextCentvria IV. Variarvm Quæstionvm
Author Martin Zeiller
Extent529 images; 103429 tokens; 18104 types; 712338 characters
Responsibility Alexander Geyken, ed.; Susanne Haaf, ed.; Bryan Jurish, ed.; Matthias Boenig, ed.; Christian Thomas, ed.; Frank Wiegand, ed.

CLARIN-DNote: Langfristige Bereitstellung der DTA-Ausgabe

EditionVollständige digitalisierte Ausgabe.

About the source text

Bibliographic informationCentvria IV. Variarvm Quæstionvm Oder/ das Vierte Hundert Fragen/ von allerley Materien und Sachen/ Samt Vnvorgreifflicher Antwort darauff/ auß Vornehmer und Gelehrter Leute Schrifften genommen/ und gesamlet Martin Zeiller. . [12] Bl., 501 S., [1] Bl. WildeisenUlm1660.

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SUB Göttingen SUB Göttingen, 8 SVA VIII, 294:2 (2)

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Fraktur

LanguageGerman
ClassificationFachtext; Naturwissenschaft; Philosophie; Wissenschaft; Naturwissenschaft; Philosophie; core; ready; china

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Dieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.

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  • dta@bbaw.de
  • Deutsches Textarchiv
  • Berlin-Brandenburg Academy of Sciences and Humanities (BBAW)
  • Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften (BBAW)
  • Jägerstr. 22/23, 10117 BerlinGermany
ImprintBerlin 2019-12-09T17:36:00Z
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ShelfmarkSUB Göttingen, 8 SVA VIII, 294:2 (2)
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