PRIMS Full-text transcription (HTML)
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Der allzeit-fertige Handels - Corꝛeſpondent,
Worinnen Die gantze Handels-Wiſſenſchafft / mit deroſelben Scripturen, Briefen / und Cautelen, Samt Allerhand Arten Rechnungs-Formularien und andern Nohtwendigkeiten enthalten /
HAMBURG,BeyBenjamin Schillersſeel. Erben im Thum / Anno1717.

Vorbericht

An den Leſer.

WAnn es im gemei - nen Sprichwort heiſſt: Litera ſcri - pta manet, was einmahl zu Papier gebracht oder geſchrieben / das bleibet der Welt allezeit vor Augen liegen / ſolte es auch zu ſeines Schreibers hoͤchſter Schande und Nachtheil gereichen; ſo iſt dieſes inſonderheit bey ange -a 2hen -Vorberichthenden Kauff leuten / welche faſt immer die Feder / um aus - waͤrtige Correſpondentz zu fuͤh - ren / in Haͤnden haben muͤſſen / zu beobachten; denn ein Principal bey der Handlung muß ja con - tinuirlich allart ſeyn / alle Poſt - Tage die eingelauffenen Schreiben zu beantworten / und ſeine Antwort addreſſiret er mit deſto groͤſſerm Vergnuͤ - gen und Renomée, je beſſer und anmuhtiger ſie ſtyliſiret; Ein Bedienter aber kan ſeinen Prin - cipal mit nichts mehr contenti - ren / ja ich wolte faſt ſagen obli - giren / als wenn er einen reinen / zierlichen / verſtaͤndlichen und wohlgeſetzten Brieff ſchreibet. Oban dem Leſer. Ob man nun wol meynen ſolte / es wuͤrde keinem angehenden Kauffmann und Handels-Die - ner hieran mangeln / ſondern er wuͤrde aus langwieriger Er - fahrung und taͤglich-gepfloge - nen Umgang mit Handels-Scri - pturen ſattſam wiſſen / wie er dergleichen Arbeit recht an - greiffen ſolte / ſo findet ſich doch bey vielen das pure Gegentheil / ſo gar / daß offt unter zehen kaum einer biß anhero in allen Kauffmanns-Vorfaͤllen tuͤch - tig und behutſam auf Schreib - Stuben die Feder zu fuͤhren und zu gebrauchen gewuſt / ſon - dern / wann ein Brief zu beant - worten oder neu zu ſchreibena 3vor -Vorberichtvorgekommen / erſt ein lang - weiliges / unconnectirendes / hin und wieder ausgeſtrieche - nes / und aus Brief-Buͤchern zuſammen geſuchtes Concept aufſetzen muͤſſen / welches doch zuletzt keinen Safft noch Krafft gehabt; etwan nach dieſes oder jenes Kluͤglings Schreib-Art geſchmecket / mit unnoͤhtigen Worten hier und dar angefuͤl - let / von nohtwendigen Realien aber / die den Kern des Negotii haͤtten exprimiren ſollen / ent - bloͤſſet geweſen / ja vielmahls ei - nen ſolchen Stylum gewieſen / welcher dem Kauffmann hoͤchſt præjudicirende / und mit der Zeit zu ſeinem Nachtheil gereichen -dean dem Leſer. de Woͤrter und Sachen in ſich gehalten.

Wann ich nun (da im Werck begriffen war / heilſame Conſi - lia zur Aufnahm der Commer - cien, und Abſchaffung der dar - innen eingeſchliechenen Miß - braͤuche zu geben /) auch dieſem Unweſen gern remedirt geſe - hen haͤtte / nach vielem Uber - legen aber es faſt fuͤr eine Un - moͤglichkeit gehalten / indem / wo die Studia guter Kuͤnſte und Wiſſenſchafften niemahls eini - gen Acceß gefunden / die aus ihnen herflieſſende Wohlreden - heit / und conſequenter das wohlgeſetzte Styliſiren / ſchwer - lich zu vermuhten / auch von ei -a 4nemVorberichtnem unter Ballen-Bindern / Fuhrleuten / Geld-Wechſelern / Kraͤmern / Handwercks-Leu - ten / und bey ſeines unerfahrnen Patrons (ich rede nicht von al - len / ſondern nur von denen / die ſich getroffen finden /) uͤbel-ſty - liſirten Copier-Buche / aufge - wachſenen Handels-Bedien - ten nicht kan gefordert werden: So habe ich doch darum die Hoffnung nicht gantz verloh - ren gegeben / ſondern mich al - lezeit ſelbſt perſvadiret / es koͤnn - te noch wol angehenden Kauff - leuten und Handels-Dienern ein ſolcher Weg gezeiget wer - den / durch welchen ſie den Ge - ſchmack und die rechte Beſchaf -fen -an dem Leſer. fenheit eines kurtz-gefaſten Kauffmanns-Styli erlernen koͤnnten / ſo fern ihnen ſolcher nur durch Hinwegraͤumung aller weitlaͤufftigen Beſchwer - lichkeit gebahnet wuͤrde. Sol - ches denn habe mich zu voll - bringen bemuͤhet in der erſten Abtheilung des erſten Theils dieſes Brieff - Buchs / welches die Vor - bereitung zur tuͤchtigen Kauff - manns-Correſpondentz iſt / und in ſich haͤlt:

  • (1) Alle Requiſita, ſo zur Handlung und Con - toir noͤthig.
(2)Vorbericht
  • (2) Eine Anweiſung zu allerhand Brief-Ar - ten.
  • (3) Ein Alphabetiſch Lexicon, worinnen die meiſten fremden Woͤr - ter / welche bey der Handlung gebraͤuch - lich und eingefuͤhrt / nach ihrem eigentli - chen Verſtande erklaͤ - ret werden.
  • (4) Ein zulaͤngliches Regiſter dererjenigenWoͤr -an dem Leſer. Woͤrter / welche man ſich bey Aufſchrifften bedienet.
  • (5) Nuͤtzliche Regeln / ſo bey Verfertigung der Briefe in Acht zu nehmen. Und
  • (6) Eine noͤhtige Ortho - graphie oder Recht - Schreibe-Kunſt.

Will man dieſer meiner angewie - ſenen Lehr-Art in allen Stuͤcken accu - rat folgen / ſo zweifele nicht / man wer - de den Nutzen davon gar bald ſpuͤren / und in kurtzen ſo weit kommen / daß man die in der andern AbtheilungdesVorberichtdes erſten Theils / befindlichen Handels-Scripturen / als Benach - richtigungs - Fracht - Wechſel - und andere Briefe / Aſſigna - tiones, Obligationes, Quitun - gen / Reverſe, Contracten, al - lerhand Rechnungs-Formula - ria &c. welche insgeſamt nach heu - tigem Stylo eingerichtet ſind / garleicht und geſchickt alsdenn wird imitiren koͤnnen.

Hat man ſich nun den erſten Theil unſers Handels-Correſpon - denten wohl bekannt gemacht / und gleichſam ein gut Fundament geleget / ſo kan man den andern Theil / wel - cher ſich unter dem Nahmen des wohl - ſtyliſirenden Kauffmanns præ - ſentirt / und etwas hoͤhere die Commer - cia angehende Sachen in ſich faſſet /wiean dem Leſer. wie man denn darinnen inſonderheit die reelſten Scripturen von Tra - fiquen und See-Commercio beyſammen findet / mit ſo viel weniger Schwuͤrigkeit vor die Hand nehmen / und ſich auch in dieſem Genere ſo weit perfectioniren / daß man im Stande iſt / ſich kluͤglich und geſchickt aufzu - fuͤhren / wenn uns Gelegenheit vor - koͤmmt / in dergleichen Faͤllen etwas zu negociren und zu ſchreiben. Jſt man auch hiermit fertig / ſo werden endlich der dritte und vierte Theil / wel - che unter dem Titul: Kluger und wohlgeuͤbter Kauffmanns-Se - cretarius, vor noch nicht 2. Jahren zum erſten mahle herausgekommen / vortreffliche Dienſte thun; denn in ſel - bigen findet man annoch einen Vor - rath der allerwichtigſten in Kauff - manns-Affairen vorkommender Brie - fe / wie die davor befindliche beſondere Vorrede / worauf den G. L. verweiſe /aus -Vorbericht an dem Leſer. ausfuͤhrncherer Nachricht davon gie - bet. Will man ſich hieran noch nicht begnuͤgen / ſo kan man auch noch vie - ler beruͤhmter Leute im Druck ausge - gangene Brief-Buͤcher zu Huͤlffe neh - men / als des ſeiner Gelehrſamkeit we - gen hochberuͤhmten Herrn Hars - dörffers, item die wegen zierlicher Re - de-Kunſt und Schreib-Art ſehr herr - liche Schrifften des Herrn Spaten, Weiſen, Cramers, Talanders, Brauſers, Menantes, Salanders &c. Dieſe / ob ſie gleich durchgehends von den Han - dels-Briefen nicht allzuviel Formuln anfuͤhren / geben dennoch in andern uͤber diverſe Vorfaͤlle geſchriebenen Briefen ſolche Manuduction und An - leitung / welche auch in Kauffmanns - Briefen ihren groſſen Nutzen haben kan. Der geneigte Leſer nehme indeſ - ſen dieſes unſer zu gutem Vorhaben zielendes Werck welches ein Vortrab zu weit importanteꝛn Handels-Schrif - ten ſeyn ſoll fuͤr genehm / und bleibe dem Autori gewogen.

[1]

Des Allzeit-fertigen Handels-CORRE - SPONDENTEN Erſte Abtheilung.

[2]
Jnhalt.
  • 1. Von denen Requiſitis, ſo ein angehender Kauffmann auf ſeinen Contoir noͤhtig hat.
  • 2. Anweiſung von denen Arten der Briefe / darinnen er ſich exerci ren muß.
  • 3. Noͤhtige Erklaͤhrung und Gebrauch der fremden Handels-Woͤrter.
  • 4. Zulaͤngliches Regiſter derjenigen Termino - rum, ſo gemeiniglich bey Uberſchrifften er - fodert werden.
  • 5. Nuͤtzliche Reguln / ſo bey Verfertigung ei - nes Briefes muͤſſen obſervi ret werden.
  • 6. Von der Orthographie, oder der Kunſt / recht zu ſchreiben.
[3]

Das I. Capitel.

Von denen Requiſitis, ſo ein angehen - der Kauffmann auf ſeinem Contoir noͤhtig hat.

WEr in der heutiges Tages ſo hochnuͤtzlichen / vielmahls ſehr wichtigen / und von aller uͤber - fluͤſſigen Weitlaͤufftigkeit weit ent - ferneten Kauffmaͤnniſchen Corre - ſpondentz / (wie auch in denen beruͤhmten Schreib - Stuben) erfoderten Scripturen gluͤcklich fortkom - men / und mit Ruhm beſtehen will / von dem werden vornemlich viererley erfordert: Als daß er (1) or - thographi ſch / (2) zierlich / (3) geſchwind / und (4) wohl-geſetzt oder ſtiliſirt ſchreiben koͤnne. Dann / ſo jemand in einigen dieſer vier Stuͤcken fehlet / kan er ſich die Correſpondentz in hochwich - tigen Handels-Geſchaͤfften zu unternehmen nicht vermeſſen; Weil das Recht-ſchreiben eine gute Opinion eines wohl-fundirten Menſchen von ſich giebet / auch dadurch manche Zweydeutigkeit / welche offt von groſſer Conſequence iſt / vermieden wird. Das Schoͤn-ſchreiben erfreuet das Auge des Le - ſenden / und verhuͤtet die Inconvenientz / daß bey ei - ner uͤblen Schrifft offt kaum die halbe Meynung desA 2Schrei -4Von denen RequiſitisSchreibers kan penetriret werden; dahingegen / wann keine uͤble Schrifft vor Augen koͤmmt / die Meynung des Schreibenden deſto deutlicher geſe - hen / und folglich deſto richtiger vollzogen wird. Ge - ſchwind-ſchreiben nuͤtzet bey uͤberhaͤuffter Corre - ſpondentz und vielmahls geſchwind abgehender Poſt ſehr viel; noch mehr aber ein wohl-abgefaßter Brief / welcher die Zunge / ja gar das Gemuͤth / des abweſenden Schreibers deutlich vorſtellet. Von allen vier Qualitaͤten und ihren Requiſitis, auch worinn ſie beſtehen / und wie ſie zu erlernen / wollen wir in fol - gendem einen genauern Unterricht geben.

Orthographia heiſſet die Kunſt recht zu ſchreiben / als / daß man nicht ein B fuͤr ein P, ein F fuͤr ein V, als etwann Vaͤter fuͤr Feder / Babier fuͤr Papier / Ack - ſebdiren fuͤr Acceptiren ſchreibe / welches Verſehen gemeiniglich herruͤhret / daß man in der Jugend nicht wohl Buchſtabiren gelernet / oder fertig leſen kan (wie dann viele vornehme Leute gefunden werden / die nicht taugen eine gedruckte Aviſe, ohne faſt in jeder Zeile an - zuſtoſſen / herzuleſen / auch nicht viel gute und accurat geſchriebene oder gedruckte Schrifften ihr Lebtag un - ter Haͤnden gehabt / ſelbige geleſen oder abgeſchrieben / welches das Unheil nach ſich ziehet / daß / wann man zu Ende einer Zeilen / ein Wort wegen des Raum-Man - gels brechen muß / man es ungeſchicklich / und zwiſchen Buchſtaben / die an einander ſolten behangen bleiben / theilet / als etwann empfangen / da man auf der Zeilen endet mit empfa / die andere Zeile aber mit ngen an - faͤngt / welches ein grober Fehler / und nichts anders / als durch ein gruͤndliches Buchſtabiren und Unterſchei - den der Sylben / auch daß man viele gedruckte Buͤ - cher leſe / wohl abgetheilte Schrifften abſchreibe / undalſo5eines angehenden Kauffmanns. alſo ſich darinnen laͤuffig mache / kan remediret oder verbeſſert werden.

Wer aber hierzu einen gruͤndlichen Unterricht ver - langet / nehme vor ſich des hochgelehrten Herrn Hars - doͤrffers Secretarium, ſtudire fleißig in deſſen 7 den Theile von der Recht-Schreibung der Teutſchen Sprache / im 8ten Theil aber von der Schrifft-Schei - dung oder Diſtinction derſelben. Noch mehr aber wird zu beyden der gelehrte und weit-beruͤhmte Herr Spate in ſeiner Secretariat-Kunſt / und Boͤdickers Grund-Saͤtze Teutſcher Sprache / (in welche ich alle diejenigen / die an dieſem Kauffmaͤnniſchen Se - cretario Mangel und Abgang finden / will gewieſen haben /) Anleitung geben: Sintemahl erſt-bemeldter vortreffliche Mann / der abſonderlich auf das Aufneh - men unſerer Teutſchen Helden-Sprache ſein Abſehen gehabt / ex profeſſo davon (wie auch von allem / was die Feder und derjenigen / die ſie in Staats - Kriegs - Friedens - und Buͤrgerlichen Haͤndeln fuͤhren / ihre Beſchaffenheit und Qualitaͤten angehet /) gehandelt.

Unter dem Schoͤn-ſchreiben verſtehe ich eben nicht / daß es eine Hand ſeyn muͤſſe / als wann es in Ku - pfer geſtochen waͤre / oder als wann man vom ſchreiben wolte Profesſion machen / und einen Schreib-Meiſter abgeben / weil gemeiniglich ſolche gekuͤnſtelte Schriff - ten einen Kauffmann / der nicht viel zu thun hat / anzei - gen: ſondern ich verſtehe eine leſerliche / reinliche / nicht bekleckte und allzuviel abbreviirte / (wie etliche faſt bey jedem Worte / ohne Noht im Gebrauch haben) oder ei - ne in einander gezogene Hand / ſie ſey gleich ſtehend odeꝛ geſchoben; welches erlanget wird / wañ man in der Ju - gend fleißig in der Schreib-Schulen die Hand ſeines Meiſters zu imitiren ſich befliſſen / und nach der Zeit jeA 3laͤn -6Von denen Requiſitislaͤnger je mehr ſich uͤbet / auch ſolche Schꝛifft um ſo viel ſorgfaͤltiger excoliret / als offt ein uͤbel-geſchriebener Brief / der nicht kan geleſen werdẽ / verurſachet / daß der Empfanger des Schreibers Meynung nicht gnug - ſam verſtehen / und alſo (inſonderheit / wo nicht wohl durch Commata und Puncta diſtinguiret wird) des Correſpondenten Begehren kein Genuͤgen leiſten kan: Wie wir deſſen ein Exempel an jenem Jtaliaͤniſ. Kauffmann haben / der von ſeinem Factoren aus Spanien 1. oder 2. lebendige Affen verſchrieben / das Woͤrtlein oder aber / welches im Jtaliaͤniſchen nur geſchwinde weg mit einem o kan geſchrieben und an - gedeutet werden / ſo dicht und ohne Unterſcheid zwi - ſchen 1. und 2. geſetzet / daß der Factor vermeynet / er wolte 102. Affen haben / und dannenhero groſſe Muͤhe und Koſten angewandt / ſolche zu bekommen / endlich a - ber nicht mehr als 54. zuſammen bringen koͤnnen / die er mit einer Excuſe, daß nicht mehr zu kauffe geweſen / nebſt einer groſſen Rechnung uͤberſandt; woraus her - nach ein weitlaͤufftiger Proceß erfolget / indem der J - taliaͤner darauf beharrte / daß er nur 1. oder 2. geſchrie - ben / der andere aber es unrecht verſtanden haͤtte / und alſo ſchuldig waͤre / die Affen wieder zu nehmen. Aus welchen erhellet / wie viel an guter Diſtinction auch deutlicher und zierlicher Schreib-Art gelegen. Zum Geſchwind-Schreiben / und daß doch dem Schoͤn - Schreiben nichts abgehe / wird erfordert eine gelaͤuf - fige Fauſt / lange Ubung / und daß man unter dem Schreiben gleich das Concept, welches die Feder ſoll von ſich flieſſen laſſen / im Kopff mache / oder ſo man nach dem Munde des Dictirenden ſchreibet / daß man ſich nicht lange uͤber die Orthographie bedencke. Es hat aber das Geſchwind-Schreiben / wenn nur nichtsda -7eines angehenden Kauffmanns. dabey verſehen wird / ſeinen ſonderbahren Nutzen / weil dadurch in einem Poſt-Tage mehr kan abgethan / mehr Affairen verrichtet / und die wegeilende Poſt ge - ſchwinder expediret werden / welches man ſonſt bis kuͤnfftigen Poſt-Tag verſpahren muͤſte. Jch wolte unmaßgeblich rahten / daß Kauffleute / die wichtige Affairen haben / ihre Briefe dictiren / und durch 2. Perſohnen zugleich den Brief ins Reine und auch ins Copey-Buch ſchreiben laſſen ſolten / oder indem ſie ſel - ber ſchreiben / laut herſagen / damit der Diener oder Junge zugleich mit ihnen copiiren koͤnnte. Das iſt gewiß / daß ein Dictirender beſſer die Gedancken kan zuſammen haben / als einer / der zugleich im Kopffe concipiren / und die Antwort auf das vor ſich liegende Papier aus der Feder flieſſen laſſen ſoll. Wobey noch anzufuͤhren / daß etliche Kauffleute mit ihren Copiir - Buͤchern entweder in exceſſu, daß ſie alle unnuͤtze Bagatellen, als Gevatter - Hochzeit - und andere der - gleichen Briefe in daſſelbe ſchreiben / viele auch in de - fectu pecciren / und offt die nohtwendigſten Briefe / die uͤber lang oder kurtz groſſen Præjuditz bringen koͤn - nen / nicht einſchreiben / wenige aber den Mittelweg gehen / und das Unnuͤtze von dem Nuͤtzlichen / oder wel - ches ad perpetuam rei memoriam muß notiret weꝛ - den / zu unterſcheiden wiſſen.

Folget das Brief-Styliſi ren an ſich ſelbſt / zu wel - chem der Grund durch Leſung guter Buͤcher / es ſeyn gleich Geiſtlicher oder Weltlicher / Hiſtoriſcher oder Moraliſcher muß geleget werden / weil man aus ſol - chen ſich imprimiren wird / die Redens-Arten wohl an einander zu haͤngen / uͤber eine jede vorfallende Sa - che geſchicklich zu antworten / und daß weder an unnuͤ - tzen Worten ein Uberfluß / noch an nuͤtzlichen WortenA 4ein8Von denen Requiſitisein Mangel vorfalle / gluͤcklich evitiren kan. Jnſon - derheit werden die Teutſchen Adviſen / gute Romaͤnen und Brief-Buͤcher / auch ihren Nutzen ſchaffen / weil man aus jenen den Verſtand-ſchaͤrffende Welt-Be - gebenheiten / und wohlgeſetzte Erzehlungen ins Ge - daͤchtniß faſſet / aus dieſen aber Anleitung bekoͤmmt / wie man einen Brief ausarbeiten / und ſolchen / daß er des Schreibenden ſeine Intention erreiche / oder zum wenigſten wohl darlege / zierlich verfertigen ſoll. Wann nun ein Handels-Bedienter ohne dem auch in ſeinen Lehr-Jahren ſeines Patrons Briefe meh - rentheils copiiret / anderer Leute eingelauffene Brie - fe hingegen fleißig nachgeleſen / und aus der Unterſchie - denheit der Correſpondenten ihren Schreib-Ar - ten ihm die beſte erwaͤhlet / ſo kan es nicht fehlen / er wird endlich zur Ausfertigung eines ziemlichen Brie - fes gelangen / und zwar in ſeiner Profesſion ſo viel leichter / weil der Negotien-Begebenheiten einem Kauffmanne / nach der Sachen Beſchaffenheit / die Worte ſelbſt in die Feder dictiren / und gnugſam ſein Beſtes heraus zu ſtreichen / Schaden und Nachtheil aber von ſich abzuwenden / Anleitung geben. Jnſon - derheit aber wird einem Contoiriſten zu beobachten noͤhtig / an wen / wohin / woruͤber / warum und wie er ſchreibe / damit aus keinem der beſagten Um - ſtaͤnde ihm uͤber lang oder kurtz einiger Præjuditz / (weil offt ein geſchriebener Brief viel gutes und auch boͤſes / wie ſchon gemeldet / anrichten kan) zuwachſen moͤge. Zwar wird der Handels-Diener ſo lang als der Patron der Handlung die Briefe / von welchen præſumiret wird / daß er ſie uͤberleſen habe / ſelber un - terſchreibet / keinen Vortheil noch Schaden fuͤr ſeine Perſon zu gewarten haben / ſondern es gehet ſolches / ſoetwas9eines angehenden Kauffmanns. etwas verfaͤngliches in den Briefen enthalten / auf den Principal ſelber aus; Wie aber ein Diener ver - pflichtet iſt / ſeines Herrn Vortheil in allen zu ſuchen / deſſen Schaden und Nachtheil aber abzuwenden / alſo ſoll er / wann er gleich verſichert waͤre / daß ſein Pa - tron das ihm zum Nachtheil geſchriebene nicht recht penetriren oder begreiffen wuͤrde / dennoch (vornem - lich / wo ihm die Briefe in Abweſenheit des Herrn al - lein abzufertigen und zu beantworten / obliegen) we - gen des kuͤnfftigen Sorge tragen / kurtz / deutlich / oh - ne gezwungene Weitlaͤufftigkeit ſtyliſiren / dabey aber doch / weil unter den Kauffleuten das meum & tuum, mein und dein / ſo genau obſerviret wird / und man im Sprichworte zu ſagen pfleget: Handlung leidet keine Freundſchafft; alle Worte zuvor / ehe er ſie ſchreibet / wohl auf die Gold-Waage legen / und in ungewiſſen gefaͤhrlichen Dingen lieber einen ſolchen Stylum fuͤhren / der ſich ſowol fuͤr ihn und zu ſeinem Nutzen / als fuͤr denjenigen / an dem er ſchreibet / deuten laſſe / damit man bey dergleichen Begebenheit allezeit ein Loch offen behalte / durch welches man im fall des Ubel-gelingens échappiren koͤnne. Dieſes rahte ich nur von zweifelhafften und Nachtheil-bringenden Dingen / da man alle Schlangen Klugheit / welche GOtt ſelbſt nicht verbeut / employren muß. Son - ſten aber ſoll in allen Negotien die Treu und Ehrlich - keit / als der Kauffleute hoͤchſtes Kleinod / wohl obſer - viret / alle betruͤgliche Raͤncke hingegen / als welche Miß-Credit, Abwendung der Gemuͤhter / Verluſt der Correſpondentzen / und zu letzt nichts als Stanck / boͤß Gewiſſen / und ſtreitige Rechts-Haͤndel erwecken / aͤuſſerſt vermieden werden. Wann dero - wegen ein Correſpondent die Hand an die Feder ſe -A 5tzet /10Von denen Requiſitistzet / einen Brief zu beantworten / oder einen neuen Handel anzufangen / thut er wohl / daß er die Sache / woruͤber Correſpondentz ſoll gepflogen werden / wohl erwege / ehe er es wagt / indem ſein Ja oder Nein / zu rechter Zeit geredet / viel Nutzen / zur Unzeit aber viel Schaden bringen kan. So muß er auch Erlaͤute - rungs-Beweiſungs - und Probier-Gruͤnde einer Sa - chen erſt ſelber wohl einnehmen / und dann ſeine Correſpondenten wohl beyzubringen wiſſen. Je gluͤcklicher er denn im Uberreden iſt / je vortheilhaffti - ger wird ſolches in der Handlung ſeyn; doch daß / wie gemeldet / Ehr und Gewiſſen allezeit beobachtet / und niemahls hindangeſetzet werde. Wie aber ſonderbar hoch geachtet wird / die General-Regulen auf ſpe - cial-Faͤlle appliciren zu koͤnnen / und die Kauffmann - ſchafft / eben wie der Menſchen Leben und Wandel / ih - re unterſchiedene Materien und Vorfaͤlle hat / dar - uͤber geſchrieben und Briefe gewechſelt werden / als wenn in dieſem (nemlich im gemeinen Leben und Wandel) Gruß - Freundſchaffts - Complimenten - Gratulations - Condolentz - Hochzeit - Leichen - Re - commendations - Bitte - Befehl - Schertz - Liebes - Erzehlungs - Perſuaſions - Einwilligungs - Ab - ſchlags-Er - und Abmahnungs-Warnungs-Einla - dungs-Streit-Rahts - Erhohlungs - und Rahtge - bungs-Briefe / ſamt vielen andern mehr / vorkommen und noͤthig ſind / ſo geht die Kauffmannſchafft / (von derer Correſpondentz allein in dieſem Buche zu tra - ctiren unſers Vorhabens iſt) mit Einladungs-Ein - und Verkauffs - Schuld - Verſchreibung-Rent - Wechſel - See - Fracht - Adviſo-Speditions - Cre - dits - An - und Abmahnungs-Zeugniß-Gutduͤnckens / ſonſt auch Kauffmanns Parere genannt / Vortrags -War -11eines angehenden Kauffmanns. Warnungs-Complimenten - und Abſchlag - / ſamt vielerhand andern Brief-Arten mehr um / welche voll - kommen anzuweiſen / unſer erſter Zweck bey Diſpoſi - tion dieſes Buchs geweſen. Ehe wir aber zu den voͤllig zu Papier gebrachten Formularen ſelber ſchrei - ten / wollen wir einen kurtzen deutlichen Bericht von jeder dieſer Brief-Arten / und was dabey zu obſervi - ren ſeyn moͤchte / in folgenden ertheilen.

Das II. Capitel.

Anweiſung zu denen Arten der Brie - fe / darinn ein Handels-Bedienter ſich exerciren muß.

EJnladungs-Briefe geſchehen entweder von ſchon in Handlung ſitzenden / oder eine lange ge - fuͤhrte Handlung uͤbernehmenden / oder auch eine gantz neue Handlung anfangenden Kauffleuten / daß ſie durch ſolche ihren Correſpondenten zu wiſſen ma - chen / wie ſie entweder mit friſchen Waaren verſehen / eine lang im Beruff geweſene Handlung ererbet / an ſich gekaufft / uͤbernommen / und mit Fleiß zu continui - ren gedaͤchten / oder wie ſie in ihrer neu-angefangenen Handlung ſich um jedermann wohl verdienet zu ma - chen mit GOtt und Ehren entſchloſſen waͤren. Worzu nun folgende Perſvaſoria und Redens-Arten koͤnnten gebrauchet werden / als / man haͤtte in langer Zeit ſo ſchoͤne Waare nicht gehabt / wuͤſte ſie auch ſo bald nicht wieder zu bekommen / der Preis waͤre raiſonabel, die Gelegenheit ſolche zu verſenden gut / man moͤchte ſich beyzeiten providiren / es waͤre allbereit groſſe Nachfrage / man moͤchte ſonſt zu ſpaͤt kommen / dieſe o - der jene Condition ſolte man bey dem Kauff haben / dieuͤber -12Anweiſung zu denenuͤbernommene Handlung waͤre allezeit in ſolchem Flor geweſen / daß die meiſten Kauffleute ihrer in Ruhm ge - daͤchten / man haͤtte ſich ſicher des Hauſes bedienen koͤn - nen / die gegebene Commiſſiones waͤren getreulich vollzogen worden / es prævalirte ſich das Hauß reci - proquement auf den Correſpondenten / koͤnnte alſo eine Hand die andere waſchen / man haͤtte alle alte Kaͤnntniſſe von Ein - und Verkauffen bey der Hand / Caſſa und Banco waͤren wohl verſehen / ꝛc. Jn der neu-angefangenen Handlung wolte man all ſein Be - ſtes thun / daß man ſich der Ehre deſſen Correſpon - dentz moͤchte wuͤrdig machen / man wolte vor andern denſelben in Ein - und Verkauff favoriſiren / ſeinen Nutzen als eigen betrachten / fuͤr eine geringere oder doch zum wenigſten billige Proviſion dienen / wann ſo bald nicht Remeſſe erfolgen koͤnnte / gegen gebuͤhren - des Intereſſe ein oder 2. Monat Vorſchuß thun / fuͤr eine gewiſſe Proviſion del Credere ſtehen / hier und dar Schaden und Gewinn mit participiren / man wolte gern mit GOtt und Ehren fort / haͤtte zu dem Herrn / als einem allzeit guͤnſtig geweſenen Patron, ein ſonderbahres Vertrauen / er wuͤrde nicht allein fuͤr ſich dem Imploranten ſeine Gunſt / Correſpondentz und Commiſſiones goͤnnen / ſondern auch andere Freun - de mehr darzu recommendiren / ſich der mit ſeinem Vater (oder Vorweſer) genoſſenen Freundſchafft er - innern / und Schreibern dieſes ſolches genieſſen laſſen / man wolte gern deſſen Raht / Befehlen und Gutach - ten ſich unterwerffen / und in Summa alles thun / was ihm zur Etablirung und Fortſetzung der Correſpon - dentz animiren koͤnne / ꝛc.

Einkauffs-Briefe / das iſt ſolche Schreiben / da man Waaren von andern Orten entbietet / koͤnnenmit13Arten der Briefe. mit dieſen Motiven ausgeſpicket werden / man habe zu dem Factor jederzeit ein gutes Vertrauen getragen / er werde des Committenten Beſtes im Einkauff die - ſer oder jener Waare als eigen obſerviren / habe es auch bey vorigen Gelegenheiten ſchon verſpuͤhret / und wenn man nun wieder gegen dieſe Zeit an einen ſol - chen Ort durch dieſe Gelegenheit fuͤr ſo einen Preis / auf und in ſolcher Condition, eine ſolche Waare ver - langte / als erſuchte man dieſelbe auf Lieferung / ſol - cher geſtalt vor baar Geld auf Zeit oder contant, ge - gen Baratto dieſer oder jener Waare / einzuthun / oder einzukauffen / daß ſolche friſch / wohl gewogen / wohl gemeſſen / genau bedungen / von der beſten Qualitaͤt ſeyn moͤge / den Belauff ſolte man à Conto notiren / gleich traſſiren / remeſſe erwarten / das Geld von dem und dem empfangen / aus dieſer oder jener Waare wieder erheben / auf dieſen oder jenen Ort zu Laſt / N. N. vor des Committenten Rechnung traſſiren / man wolte aus ſolcher Probe abnehmen / ob man ferner zu continuiren Urſache haͤtte / ihm mehr Freunde zuwei - ſen / auch hieſiges Orts in dergleichen und andern an - genehmen Faͤllen dienen / ꝛc. Worauf der Ein - kaͤuffer nach vollzogener Ordre antworten kan: Es ſey der gegebenen Commiſſion ein Genuͤgen geſche - hen / die Waare eigenhaͤndig ausgeleſen / im civilſten Preiſe fuͤr ſo und ſo viel bedungen / oder geſtellt / mit dieſer oder jener Gelegenheit wohl conditioniret / un - ter dem und dem Zeichen / abgeſandt worden; hiebey folge Factura, Rechnung / Auszug / Specification des Verſandten / man wuͤnſche guten Empfang / hoffe / daß man nebſt ſeinen Nachbarn werde Marckt hal - ten / und alles mit Nutzen verſilbern oder an den Mann bringen koͤnnen / weswegen man auch die fer -nere14Anweiſung zu denennere Ehre ſeiner Correſpondentz verhoffe / der Be - lauff waͤre an dieſes oder jenes Ordre zu bezahlen traſſiret / ſolcher geſtalt eingehoben / hier und dar aſſigniret / ſo lange bis zu ſeiner Erlegung gegen ge - buͤhrende Intereſſe notirt, man wuͤrde eheſter Ta - gen von Coſty etwas zu verſchreiben noͤhtig haben / da es koͤnnte reſcontriret / abgezogen und berechnet wer - den / hier waͤre noch dergleichen mehr verhanden / dieſe koſtete ſo / und jene ſo viel / von dieſer waͤre abundantz / von jener nichts / es wuͤrde ein Steigen und Fallen / Fruchtbarkeit und Mißwachs / viel oder wenige Zu - fuhr / vermuhtet / ꝛc.

Commiſſion - Verkauffs-Briefe koͤnnen geſtellet werden / daß man in dieſem oder jenem Abſehen / in gu - ter Hoffnung nuͤtzlichen Verkauffs / und aus langer Experientz / was mit dergleichen Waaren / in ſol - chen Faͤllen / an beſagten Orten / fuͤr Nutzen geſchaf - fet worden / dieſe oder jene Waare an ihn zum Ver - kauff geſandt / nicht zweiffelnde / er werde / als wenn es ihn ſelbſt anginge / das Beſte im Verkauff obſervi - ren / ſie an einen guten / feuchten oder trucknen Ort einquartiren / zu dero Conſervation die benoͤhtigte Sorgfalt tragen / gegen dieſe oder jene Waare zu ver - ſtechen ſuchen / man gebe nicht andere Ordre, als contant zu verkauffen / oder vor den Zeit-Verkauff rabattiren zu laſſen; Item, wolte man / ſo viel del credere zu ſtehen einwilligen / er moͤchte ein kurtzes Lager machen / dadurch zur Einſendung mehrer Waa - ren veranlaſſen / dies ſolte eine Probe ſeyn / ſo und ſo wolte man unmaßgebliche Vorſchlaͤge thun / wo ſie am beſten auszubiehten / am ſicherſten / am hoͤchſten / am ge - ſchwindeſten / loßzuſchlagen.

Vor und nach dem Verkauff koͤnnte der das Com -mis -15Arten der Briefe. miſſion-Gut in Haͤnden habende Verkaͤuffer ant - worten / es waͤre dergleichen Gut uͤberhaͤufft / wenig oder viel Nachfrage / kaͤme eben recht gewuͤnſcht / oder zur unbequehmen Zeit / es fuͤnden ſich viele Liebhaber / waͤre wohl oder uͤbel conditionirt arriviret / vom Preiſe nichts gewiſſes zu melden / laͤge wohl verwah - ret / ſtuͤnde Gefahr dabey / mit dem Verkauff / ſolte es ſich ſo und ſo / auf dieſe oder jene Condition, am fuͤg - lichſten practiciren laſſen / und man wolte als eigen das beſte dabey obſerviren / alle getreue Bedienung verſprechen / der Verkauff waͤre ſo und ſo vollzogen / vermuhtlich nach deſſen Contento geſchloſſen wor - den / haͤtte nicht hoͤher koͤnnen getrieben werden / es waͤre bey dieſen oder jenen / der Zeit und Waaren Um - ſtaͤnde nach / theuer genug / man waͤre erboͤtig daruͤber Atteſtata zu bringen / wie man ſich denn allbereit da - mit verwahret haͤtte / bey ſo vortheilhafftigem Ver - kauff hoffte man ferner die Ehre deſſen Correſpon - dentz zu genieſſen / wolte rahten / ein mehrers / oder auch ein wenigers hinfuͤhro von dieſer Waare einzuſenden / dieſe Sorte koͤnnte jetzt ſo viel holen / eine andere ſo viel hoͤher ausgebracht werden / die Unkoſten waͤren leid - lich / allzuhoch / der Transport unſicher / geſteigert / dieſe oder jene Verordnung daruͤber ausgekommen / ſolche Schiff-und Fuhr-Gelegenheit nicht allezeit zu finden / man haͤtte mit nichts als wackern Leuten zu thun / der Augenſchein koͤnte betriegen / niemand waͤre ins Hertz zu ſehen / moͤchte ſich mit del Credere ſtehen nicht bemengen / wolte es ihm zu Gefallen fuͤr ſo und ſo viel thun / koͤnnte uͤber die Verkauff-Gelder / auf An - ſicht dieſes it. uͤber ein halb Jahr diſponiren / man wolte Ordre erwarten / was weiter anzufangen / um fernere Recommendation gebeten haben / ꝛc.

Advi -16Anweiſung zu denen

Adviſo - Briefe / zu welchen wir auch Unterrichts - Ermahnungs - und Warnungs-Briefe ſtellen wollen / werden uͤber allerhand Handels-Verrichtungen / uͤber trasſirte und remittirte Wechſel-Briefe geſchrie - ben / man macht in ſolchen / was auf des Correſpon - denten Rechnung und Ordre gehandelt / ein-und ver - kaufft / bezahlt / empfangen / oder ſonſten exequirt worden / demſelben zu wiſſen / bezeuget damit das Ver - trauen / welches man habe / daß das Gehandelte und Vollzogene kein Mißvergnuͤgen erwecken / genehm ge - halten / und conform werde notiret werden / mit an - gehaͤngter Entſchuldigung / warum dieſes oder jenes ſo / und nicht anders / geſchehen koͤnnen / man moͤchte bey Zeiten vigiliren / das koͤnnte dabey gewonnen / dieſer oder jener Schaden verhuͤtet werden / ſo ginge die Rede / der Leute Muhtmaſſen / Unſicherheit waͤre groß / die Gefahr / Gewinn und Verluſt / nicht zu ver - achten / Mißwachs und fruchtbare Zeit ſtuͤnden zu be - ſorgen und zu hoffen / die Zeiten wuͤrden ſchlecht / ſo und ſo lieffe das Geruͤcht / man ſolte ſich vorſehen / nicht zu viel hazardiren / an das ausgeſtandene Ungluͤck ge - dencken / ſich fuͤr Schaden huͤten / bey Zeiten warnen laſſen / ſo und ſo waͤre es den Mitbuͤrgen ergangen / der Verraͤhter ſchlieffe nicht / es waͤre ſchon Ordre geſtellt / die Zeit zum Einkauffen waͤre da / die Ge - legenheit nicht zu verabſaͤumen / man ſolte erndten im Sommer / fuͤr uͤbeler Correſpondentz ſich huͤten / die - ſem oder jenem nicht zu viel trauen / baar Geld fuͤr den Nohtfall in Caſſa behalten / nicht vertraulich mit je - dermann reden / Mine machen / als wann man eine andere Intention haͤtte / hier und dar zuvorkommen / ſich nicht / bloß geben / nicht ſagen / wo man die Waare her bekomme / bey Zeiten von dieſem oder jenemwel -17Arten der Briefe. welcher auf ſchwachen Fuͤſſen ſtuͤnde / ſein Geld fodern / ſeine Waaren mit Arreſt belegen / hier und dar den Paß und Correſpondentz abſchneiden / ſeiner Schriff - ten ſich verſichern / die Commercien waͤren geſperret / Fried und Krieg zu vermuhten / dies oder jenes Schiff wuͤrde zu Hauſe erwartet / ein anders verreiſete / man wolte mit interesſiren / haͤtte es anders abgeredet / be - ſchloſſen / bedungen / als in der That nun waͤre præſti - ret worden / und dergleichen mehr.

Spedition - Fracht - und See-Briefe / item Con - noiſſamenten / zeigen die zu Lande oder Waſſer ver - ſandte Guͤter an / der Fuhrleute oder Schiffer und Schiffs Nahmen / die ſolche fuͤhren / was dabey Fracht bedungen / das Gut gewogen / oder ſeine Quantitaͤt ſey / wie viel auf die Fracht bezahlt / was da - bey abgeredet / ob die Guͤter von andern Leuten und Or - ten uns zu geſandt / durch unſere Hand gegangen / oder von uns erſtlich verſandt worden / wie ſie gemer - cket / (gezeichnet) emballiret / conditioniret / verſehen / und weiter an andere / mit weß und auf weſſen Ordre, addresſiret und ſpediret worden.

Credits - Briefe recommendiren entweder unſere gute Freunde bey andern / daß ihnen Waaren oder Geld abgefolget / allezeit offene Caſſa, uͤber ſo viel als ſie begehren / oder nur uͤber gewiſſe limitirte Sum - men, und auf ein gewiſſes Abzeichen / von ſich gegebe - ne Parole, Vorweiſung einer Handſchrifft / Siegel oder Kennzeichen / ſchlechterdings oder gegen Revers, oder Einhaͤndigung dieſes oder jenen Pfandes / Lei - ſtung einer gewiſſen Condition, und dergleichen moͤge præſtiret und gegeben werden.

Recommendations - Schreiben haben faſt gleiche Krafft / ſind doch etwas eingeſchrenckter / bitten nurBallein18Anweiſung zu denenallein ihren Bringer und Uberreicher mit Raht / gutem Willen / An - und Nachweiſung / Beforde - rung / Huͤlffe / benoͤhtigten Geld-Mitteln im Ein - und Verkauff / Speditionen, Addreſſe, Logi - ment, Beyſteuer und dergleichen / an die Hand zu gehen.

Vollmacht-Briefe erſtrecken ſich in einer Ge - walt dieſes oder jenes fuͤr einen zu thun / zu handeln / einzuwilligen / zu verrichten / zu proſeqviren / und als eigen damit zu verfahren / man wolle ſolches als ſelbſt - gethan confirmiren / fuͤr genehm halten / hiemit de rato caviret / den Gevollmaͤchtigten in allem Scha - de loß gehalten / fuͤr allen An - und Zuſpruch / kuͤnffti - gen Præjuditz / freygeſprochen haben; Jnſonderheit wird in Gerichtlichen Vollmachten / Krafft welcher einer eines andern Perſon vor Gericht vertreten / und deſſelben Sache / als wann er ſelbſt zu gegen waͤre / agiren ſoll / der Vollmacht einverleibet / daß man N. N. zu ſeinen gevollmaͤchtigten Anwalt und Procura - tor ordne / ſetze und mache / in der allerbeſten Form und Maaſſe / wie es zu Recht geſchehen ſolle und koͤnne; Wegen der zu N. N. und vor N. N. ſich erhobenen Rechtfertigung auf angeſetzte und alle nachfolgende Rechts-Tage ſeinentwegen zu erſcheinen / des Wider - theils Klag und Vorbringen anzuhoͤren / ſo es die Sache erfordert / ſeine Reconvention und Gegen - Klage zu thun / Exceptionem declinatoriam fori und andere vorzu wenden / gegen des Gegentheils Kla - ge / Anſpruch und Forderung zu excipiren / die Ant - wort muͤnd-oder ſchrifftlich darauf zu thun / den Krieg zu befeſtigen / den Eyd fuͤr Gefaͤhrde / auch alle und je - de andere zimliche Eyde / ins Principalen Seele zu ſchweren / Propoſitiones und Articuls vermittelſt desEy -19Arten der Briefe. Eydes vorzutragen / und wanns noͤhtig / mit Zeugen und andern Urkunden zu beweiſen / und wie recht / aus - fuͤhren / des Gegentheils Propoſition und Articul vermittelſt gleichen Eydes zu beantworten / wider des Gegentheils Zeugen / Perſonen und Ausſage / zu exi - piren / zu repliciren / dupliciren / tripliciren und quadrupliciren / und ſo es Noht ſeyn wuͤrde / zu qvintupliciren / alle Nohtdurfft und Gegenwehr / wie die Nahmen haben moͤgen / zu uͤben / Probation und Bewehrung derſelben durch Zeugniß / oder in andere Wege / wie die Rechte zulaſſen / ausfuͤhren / und ſonſt alles Nothwendige im Recht vorzuwenden / zu fordern und zu gebrauchen / im Rechte zu beſchlieſ - ſen / Bey und End-Urtheil zu bitten / ſelbe anzuhoͤren / die anzunehmen / oder davon und allen andern Be - ſchwerungen ſich zu beruffen und zu appelliren / Apo - ſtel zu befoͤrdern / ſolche Appellation und Haupt - Sache zu proſequiren und zu vollfuͤhren / Expenſen und andere Gerichts-Unkoſten einzulegen / und ſelbe zu taxiren bitten / die Taxirten mit dem Eyde in ſeine Seele zu erhalten / einem oder mehr Affter-Anwald zu ſetzen / die Gewalt gantz / oder zum theil / auf ſie zu wen - den / zu widerruffen / und ſolche Gewalt wieder an ſich zu nehmen / und ſonſt alles und jedes zu handeln / zu thun und vorzunehmen / was der Principal ſelber / ſo er zu jeder Zeit gegenwaͤrtig waͤre / thun ſolte / koͤnnte oder moͤchte: Ob auch der gemeldte Anwald eine weitere oder mehrere Gewalt / denn hierein begriffen / beduͤrf - fen wuͤrde / wolle ihm denſelben hiemit auch zugeſtellet / item gelobet haben / alle des Anwalds / oder ſeiner an - geſetzen Anwalde / Handlung gantz genehm / auch ſtet und feſt zu halten / den conſtituirten Anwald / auch ſeine ſubſtituirten und nachgeſetzten Anwalde desB 2Rech -20Anweiſung zu denenRechten / allerdings Schad-loß zu halten und zu enthe - ben / und ſonderlich der Laſt de ſatisdando & judica - tum ſolvi, bey Verpflichtung aller des Principalen liegenden und fahrenden Guͤtern.

Zeugniß-Briefe geben Nachricht / beweiſen / be - ſtaͤtigen und bekraͤfftigen / was man geſehen / die Sa - che ſey ſo und nicht anders vorgegangen / abgeredet und vollzogen worden / man koͤnne dieſem Schreiben vollkommenen Glauben beymeſſen / weil es der Scri - bent ſelbſt geſehen / mit ſeinen Ohren gehoͤret / dabey geweſen / alles durch ſeine Haͤnde gehen laſſen / die Rechnungen revidiret / man habe die Perſon von Ju - gend auf gekannt / ſey allezeit erboͤtig / ſeinetwegen Red und Antwort zu geben / die Waare habe ſich oben gut / hier und dar mittelmaͤßig / verfaͤlſcht / verdorben befun - den / der Freund habe ſein Beſtes gethan / nichts verab - ſaͤumet / man koͤnne es auf Begehren eydlich bezeugen / noch mehr Neben-Zeugen / Inſtrumenta, Brief und Siegel beybringen / und was dergleichen mehr.

Gutduͤnckens-Briefe / welche auch Kauff - manns parere genennet werden / ſind vielfaͤltig / aus guter Meynung / vielmahls auch aus Schuldigkeit und Reqviſition eines Kauffmanns gegen den an - dern / auszufertigen / betreffen gemeiniglich ſtreitende Sachen / Mißhelligkeiten und Jrrungen; Man le - get durch ſolche an den Tag / was man ſeines Orts fuͤr recht und billig halte / in dergleichen Faͤllen / wann ſie einen zu Handen ſtoſſen ſolten / thun / laſſen und reſol - viren wuͤrde / zeigt auch wol Exempla und Præjudi - cata, das iſt / Vor-Urtheil / ſamt einigen gemeinen Rechts-Reguln an / wie es in dergleichen Faͤllen ſey gehalten worden; ſo waͤre ſein Raht / ſo ſolte und muͤ - ſte es von Rechts-wegen gehalten werden / die Sachekoͤnte21Arten der Briefekoͤnte anders lauffen / als mans ihm einbildete / dieſes ſtuͤnde zu befuͤrchten / zu hoffen / ſich mit allzugroſſer Parthey Waaren zu uͤberhaͤuffen / waͤre bey Anfang des Jahrs / da man nicht wuͤſte / was das Gewaͤchs thun koͤnnte / oder die Schiffe bringen wuͤrden / nicht rathſam? Haͤtte A. ſich anfaͤnglich freywillig dazu verſtanden / muͤſte er es auch hernach / als eine Noht - wendigkeit vollziehen / inſonderheit / weil ſeither des erſten Contracts ein Juͤngerer / der jenem umgeſtoſ - ſen / waͤre aufgerichtet worden / B. koͤnnte demnach Schaden und Intereſſe prætendiren / da man ihn in dem einen untreu befunden / ſtuͤnde es in dem andern auch zu præſumiren; der keine Treue hielte / dem waͤre man wieder keine zu halten ſchuldig / man muͤſſe Be - truͤbten nicht mehr Betruͤbniß machen; So ſich die Buͤrgen und Intereſſenten in ſolidum, und einer fuͤr allen / und alle fuͤr einen / verſchrieben / und dem Be - neficio Diviſionis renunciiret haͤtten / koͤnnte man den / der am beſten zu bezahlen haͤtte / fuͤr den andern angreiffen / und dieſes waͤre Rechtens / ꝛc. Doch wolte man darinnen nichts vorſchreiben / es waͤre nur eine unmaßgebliche Meynung / man haͤtte ſich / auf geſche - henes Befragen / dieſen guten Raht mitzutheilen nicht entziehen wollen / unterwuͤrffe ſich gern einem beſſern Urtheil / lieſſe ihm gefallen / was dieſe oder jene darinn thaͤten / wolte ſeine Meynung eben nicht vor einen un - fehlbahren Recht-Spruch / ſondern nur ein ſchlechtes Gutduͤncken und wohl-meynenden Rath ausgegeben haben / ſich gern von klugen Leuten belehren und weiſen laſſen / und anderer Sentiment daruͤber anhoͤren / demſelben folgen / und daß ſolches ſein Gutduͤncken ohne einige Paſſion, Eigennutz / Privat-Abſehen / von ihm gegeben worden / hiemit proteſtiret haben.

B 3Com -22Anweiſung zu denen

Complimen ten-Briefe / welche in Gratulation und Condolence, Anerbietung ſeiner Dienſte und Freundſchafft / und tauſend andern Vorfaͤllen mehr / unter honetten Kauffleuten gewechſelt werden / ſind mehr nach Anweiſung der Sachen ſelbſt / als richtigen Lehr-Saͤtzen / zu concipiren / man erfreuet ſich darinn uͤber ſeines Freundes Gluͤck / betruͤbt ſich uͤber deſſelben Ungluͤck / wuͤnſchet Gelegenheit ihm zu dienen / daß das angefangene Gluͤck lange moͤge continuiren / taͤglich wachſen und zunehmen / zu des gantzen Hauſes Wohl - fahrt ausſchlagen / das unternommene Ehe-Werck / die neu-betretene Ehren-Charge, die wohl-vollfuͤhrte Schiffs-Ausruͤſtung / die kluͤglich angelegte Manu - factur, im Anfange / Mittel und Ende gluͤcklich ſeyn; Den gethanen Riß wolle GOtt wieder erſetzen / das Verwundete heilen / das Verlohrne anderwerts wie - der gewinnen laſſen / ferner den Schutz ſeiner heiligen Engel / auf Wegen und Stegen / nicht entziehen; Man koͤnne ſich ſeiner Freundſchafft / als eines Bru - ders / verſichern / keine Gelegenheit ihm zu dienen / ſolte aus den Haͤnden gelaſſen werden / man wuͤrde ſich gluͤcklich ſchaͤtzen / wenn man durch einige angenehme Dienſte die Ehre ſeiner Wohlgewogenheit erwerben koͤnnte / es ſey nichts / daß man nicht / um ihm zu Gefal - len / thun ſolte / man haͤtte laͤngſt ſeinen Befehl ver - muhtet / auf Mittel gedacht / ſo viel empfangene Hoͤf - lichkeiten zu verſchulden / und was dergleichen mehr.

Vortrags Briefe erſtrecken ſich uͤber eine gewiſſe Sache / von welcher man den Intereſſenten Kaͤnnt - niß giebet / ob er damit einſtimmen / intereſſiren / und ſichs wolle gefallen laſſen / dis oder jenes waͤre jetzund vorhanden / ſo gedaͤchte man es vorzunehmen / er moͤch - te ſich bald entſchlieſſen / der Profit kaͤme nicht alle Ta -ge /23Arten der Briefe. ge / ſo und ſo ſolte ihm / wann er reſolviren wuͤrde / un - ter die Arme gegriffen werden / es waͤre jetzt keiner / der mit dergleichen Waare handelte / man koͤnnte merck - lich dabey gewinnen / wolte als dann hinwieder thun / was ihm anſtaͤndig ſeyn wuͤrde / im Fall er ſich auf die - ſen Vortrag favorabel erklaͤren wolte.

Lettres de refus, oder Abſchlags-Briefe / wei - ſen den Bittenden / oder eine Sache Vortragenden / gaͤntzlich / Hand-greifflich / oder auch verdeckter Wei - ſe / ab / fuͤgen die Urſache hinbey / warum ſolches nicht geſchehen koͤnne / mit angehaͤngten Complimenten / man wolle gern in andern Stuͤcken favoriſiren / es thue ſehr leyd / daß man dismahl nicht aufwarten / nicht helffen / nicht rathen koͤnne / die Sache ſey odieus, ge - faͤhrlich / die Caſſa erſchoͤpfft / man ſtecke ſich nicht gern in Weitlaͤufftigkeit und fremde Haͤndel / wuͤnſchte in - deſſen anderwerts ſein Vergnuͤgen zu finden / dismahl aber moͤchte man ihn excuſiret halten / mit ſolcher Bit - te verſchonen.

Wechſel-Briefe / Literæ cambiales, oder auf Frantzoͤſiſch Lettres de Change genannt / ſind kleine / den Kauffmaͤnniſchen Credit beweiſende Zettel / Krafft welcher derjenige / der ſolche zu Laſt ſeines an einem andern Ort wohnenden Correſpondenten / oder zu Laſt ſein ſelbſten / auf eine gewiſſe Zeit wieder einzuloͤſen / von ſich giebet / von einem andern die ver - accordirte Wechſel-Gelder gleich baar / oder erſt wann der Wechſel an dem Orte / da er ſoll bezahlet werden / acceptiret oder vergnuͤget worden / empfaͤngt / entweder mit Verluſt oder Gewinn / nachdem die in dem Wechſel wieder auszuzahlende mentionirte Gelder beſſer oder ſchlimmer / als die dafuͤr Empfan - gene / auch die Zeit des Wieder-Empfanges lang oderB 4kurtz24Anweiſung zu denenkurtz nach der Bezahlung geſtellet / und der Ort / wo - hin der Wechſel gerichtet / reicher oder armer an Handlung / oder ſein Geld wehrter / nutzbahrer oder ſchlechter / als desjenigen Orts / von welchem der Wechſel herkoͤmmt / gehalten wird; nachdem an ei - nem Wechſel-Platz / auf einen Poſt-Tag / welches aber veraͤnderlich / viel oder wenig Geber ſich finden / i. e. ſolche Leute / welche Geld auf Wechſel-Briefe ge - ben wollen / weil ſie ihr Geld an den fremden Ort / da - hin ſie den Wechſel begehren / noͤthig haben / oder daß viel und wenig Nehmer vorhanden / welche Geld an andern Orten wollen bezahlen laſſen / und ſolches in der Stadt / da ſie wohnen wiedernehmen / (vid. aus - fuͤhrlichen Bericht von Wechſeln in unſern 2. Theile des allzeit-fertigen Handels-Correſpondenten / da - ſelbſt weitlaͤufftig von dieſer Materia tractiret wird.) Jm Wechſeln koͤnnen 2. 3. 4. und mehr Perſonen in - tereſſiret ſeyn. Zwo Perſonen / wenn jemand auf ſich ſelbſt einen Wechſel ausgiebt / in der Zeit / die abgere - det worden / an denjenigen wieder zu bezahlen / der ihm das Geld gegeben; 3. Perſonen kommen zum Wech - ſel / wann man wegen des empfangenen Geldes auf einen andern traſſiret / ſolches an den / von welchem man es empfangen / wieder zu bezahlen / oder wann man ſich ſelbſten verſchreibet / das empfangene Geld auf desjenigen Ordre / der es uns gegeben / wieder an den dritten Mann zu bezahlen; Unter 4. Perſonen beſtehet der Wechſel / wann der Empfanger oder Nehmer des Geldes auf einen andern Mann ziehet oder traſſiret / daß ſolcher / auf des Gebers Ordre, an den Vierdten / und entweder in dem Wechſel-Briefe / oder hinten auf dem Endoſſement, mit Nahmen be - nennten / oder auch unter dem in dem Endoſſementledig25Arten der Briefe. ledig gelaſſenen Raume verſtandenen und authoriſir - ten Mann / wieder bezahlen ſoll / wann ſolcher durch neue Endoſſementen dann fernere Anweiſung thut / und ſein Empfangungs-Recht auf einen Andern tranſportiret / ſo erſtrecket ſich ſchon der Wechſel auf mehr Perſonen / deſſen kuͤnſtliche und auf unterſchied - liche Faͤlle gerichtete / zu Papier-ſtellung weiter hinten unter den Wechſel-Formularien zu erſehen.

Es werden aber ſolche Wechſel entweder auf einige Tage / Wochen oder Monate / nach dato oder auch auf Sicht / das iſt / auf Præſentation des Wechſels / auf Uſo, welches nach kurtz entlegenen Orten 14. Ta - ge / auf weit entlegene aber 4. Wochen iſt / auf gewiſſe Meſſen / Jahrmaͤrckte / Conditiones ſine quanon, zu bezahlen geſtellet / offt nur einer allein / wo man we - gen richtiger Uberkunfft der Poſt nichts zu beſorgen / ausgegeben / offt 2. als prima und ſecunda, ja auch wol tertia & qvarta gemacht / damit / im Fall der Er - ſte nicht ſolte eingelauffen ſeyn / der andere in deſſen Stelle und Wuͤrden treten moͤge / da dann / wann der erſte bezahlet / die folgenden von keiner Krafft ſind. Jm Fall der Nicht-Bezahlung wird auf Re - qviſition des Wechſel-Jnnhabers von einem Nota - rio gegen den Acceptanten oder unvermutheten Ac - ceptanten / auf den der Wechſel lautet / proteſtiret / und alsdann ſolcher Proteſt mit dem Wechſel dem er - ſten Geber des Geldes zuruͤck geſandt / der ſich ohne ei - nige gerichtliche Weitlaͤufftigkeit / Krafft wohl-beſtel - ter Handels-Plaͤtze Wechſel-Rechts / wieder auf den Nehmer oder Ausgeber des Wechſels / des Capitals, mit Schaden und Unkoſten / prævaliret / und ſchleu - nigen Rembourſo ſuchet; es waͤre dann / das an dem Orte / wo der Wechſel proteſtiret worden / ein ande -B 5rer26Anweiſung zu denenrer / par honneur des Ausgebers des Wechſels / ſol - chen eingeloͤſet / und ob er ſchon vielmahls keine ſpecia - le Ordre darzu gehabt / dennoch bezahlet haͤtte / um ſeinen Freund dadurch Schimpffs und Unkoſten zu uͤberheben.

Bodmerey-Briefe werden von See-fahrenden Schiffern / wann ſich ſolche in einem fremden Hafen in Geld-Mangel befinden / demjenigen ausgefertiget / der ihnen gegen Verſchreibung des Schiffes / Geld vorſchieſſet / welches hernach die Rehder oder Schif - fer vielmahls mit ziemlich hoher Lagio, Proviſion und Rente wieder bezahlen muͤſſen.

Schuld-Briefe / oder Obligationes genannt / ver - pflichten denjenigen / der auf Anſuchen von einem an - dern Geld zu / oder ohne / einer gewiſſen Rente / gelie - hen bekommen / oder durch andere Gelegenheit ſchul - dig geworden / daß er ſolches Geld in einer vorbeſchrie - benen Zeit / mit Erlegung der abgeredeten Intereſſe ſolle wieder geben / in Ermangelungs-Fall aber / deſſen fuͤr die Schuld verſchriebene Haab und Guͤter / ſo viel zu der Schuld-Summa von noͤthen / dafuͤr buͤſſen ſol - len / alſo daß man ſolche / wann es willkuͤhrlich ver - ſchrieben / antaſten und verkauffen / und ſich aus ſol - chen / wegen Capitals und verſchoſſenen Unkoſten / be - zahlet machen darff; Wiewol ich nicht rathen will / daß man es / inſonderheit / wo es unbewegliche Guͤter ſind / wann man gleich in dem verſchriebenen Schuld - Briefe die Gewalt deswegen empfangen / ohne Rich - terlichen Conſens, oder zum wenigſten in Beyſeyn eines Notarii, thue. Es werden auch bey der heuti - ges Tages Credit-loſen Welt ſolche Verbindlichkei - ten den Schuld-Briefen einverleibet / an welchen / wie man im Spꝛichworte ſaget / nichts als Galgen undRad27Arten der Briefe. Rad mangeln; dann zu geſchweigen / daß man eyd - lich ſich verbindet / und faſt Leib und Seele / ja die Se - ligkeit ſelbſt / verſchreiben muß / ſo iſt auch ſeither deſſen da es nicht mehr heiſt: Ein Wort ein Wort / ein Mann ein Mann / Endextra fidesꝗ! mit den Cau - telen und Vorſehungen bey Schuld-Verſchreibun - gen ſo hoch geſtiegen / daß man uͤber Haab und Gut noch ſufficiente oder geſeſſene Buͤrgen ſtellen muß. Dieſes duͤrffen keine Weiber ſeyn / weil ſolche nicht Buͤrge werden koͤnnen / auch / ſo ſie Buͤrge worden / nicht zu bezahlen ſchuldig ſind / es waͤre dann / daß ſie etwas dafuͤr genommen / daß ſie Buͤrgen worden ſeyn / oder wann ſie vor einen Braut-Schatz gelobet haͤtten / in welchem Fall ſie auch bezahlen muͤſſen; Ein verſchriebener Manns-Buͤrge aber iſt nicht allein fuͤr ſich / ſondern auch ſeine Erben / dem Geld-Auslei - her verpflichtet / ob gleich dieſer letztern / (nemlich der Erben) in der Verſchreibung nicht waͤre gedacht wor - den. Er muß ſich begeben des Beneficii Diviſionis, ex epiſtola Divi Adriani, inhaltlich in L. penult. C. de conſtit. Pecun. referiret / daß er nemlich / da gleich mehr Mit-Buͤrgen neben ihm waͤren / im Fall daß derjenige / fuͤr den ſie ſich verſchrieben / nicht zahl - hafft ſeyn ſolte / dennoch nicht begehren wolle / daß nur ein jeder Buͤrge fuͤr ſeinen ihme zukommenden An - theil von dem Glaͤubiger ſolle beſprochen werden / ſon - dern er wolle / im Fall es der Schuld-Herr begehret / die Zahlung allein zu præſtiren auf ſich nehmen. Er muß renunciiren dem Beneficio Ordinis ſeu no - conſtitutionis de Fide-juſſoribus, welches vermag / daß / ehe und bevor man die Buͤrgen anlange / der Haupt-Schuldner muͤſſe beklaget werden / nach welcher Renunciation es dem Glaͤubiger frey ſtehet /ent -28Anweiſung zu denenentweder den Buͤrgen oder Selbſt-Schuldener vors erſt mit Recht vorzunehmen; Und letzlich muß er ſich verzeihen des Beneficii cedendarum actionum, welches etwann zulaͤſt / daß / ehe und zuvor der Glaͤubi - ger ſein Recht und Forderung auf den Principal oder Haupt-Schuldner uͤbergeben / die Buͤrgen zu bezah - len nicht ſchuldig ſeyn: Er muß auch renunciiren der Exception Generalem renunciationem non va - lere niſi præcedat Specialis, das iſt: Es habe keine gemeine Renunciation ſtatt / es gehe dann eine ſonderbahre vor / welches ſo viel zu ſagen: Wenn der Buͤrge / wie offt geſchiehet / in der Schuld-Ver - ſchreibung ſich nur kuͤrtzlich verziehen und begeben al - ler Rechte / Gnaden und Freyheiten / von Paͤpſten / Kaͤyſern / Koͤnigen / Fuͤrſten und Staͤdten / gegeben / ſo ſolle ſolche doch guͤltig ſeyn / obgleich in der Ver - ſchreibung nicht eine ſpecial Renunciation (wie wol erfordert wird) eines gewiſſen Beneficii, als Di - viſionis, Ordinis, Cedendarum actionum, vor - her gegangen. Noch groͤſſer und mehr ſind die Ver - pflichtungen ſelbſt / welche durch Verſchreibungen und Renunciationen die Geld-Aufnehmer ihren Glaͤubigern leiſten muͤſſen; Weil wir aber ſolches in den bald folgenden Formularien weitlaͤufftig ausge - fuͤhret / als woſelbſt genug Schuld-Verſchreibungen und Obligationes, mit allen ihren Clauſulen, Cau - telen und Obſervationibus, zu finden / und in dem andern Theile dieſes Correſpondenten mit meh - rern pro captu Negotiantium gewieſen werden / als laſſen wir es allhier bey dieſem wenigen Unterricht bewenden.

Mahn-Brieffe werden die freundlichen Erinne - rungs-Schreiben / die aber manchmahl ungeſtuͤhmgenug29Arten der Briefe. genug ſind / genennet / daß der Debitor ſich doch mit Abtragung der Schuld einſtellen / und nicht laͤnger ſaͤumig ſeyn moͤge; Man ſtellet ihm vor / wie man des Geldes groß benoͤhtigt / wie man auf ſolche Weiſe an den verkaufften Waaren / wenn man ſo lange nach dem Gelde warten ſolte / viel Schaden leyden wuͤrde / man haͤtte ſich eines beſſern zu ſeiner Aufrich - tigkeit verſehen / wolte nicht gern gemuͤßiget ſeyn / an - dere Mittel vor die Hand zu nehmen / oder ihm gar un - ter die boͤſen Schulden zuſchreiben / er ſolte ſich verſi - chert halten / es wuͤrde ihm keinen Credit bringen / man wuͤrde ſeine Waare und Perſon zu arreſtiren ſuchen / wo man ſie fuͤnde / allen Leuten die uͤbele Bezahlung kund machen; Er ſolte ſich eines beſſern bedencken / man haͤtte wieder friſche Waare / wuͤrde er ſich einſtel - len / das Alte abtragen / oder nur auf Rechnung die Helffte zahlen / ſo wolte man wegen des Reſtes mit ihm in Gedult ſtehen / aufs neue fidiren / und was derglei - chen Perſuaſiones und Bedraͤuungen mehr ſind / die nach Gelegenheit der Zeit / des Orts und der Perſon / muͤſſen angebracht werden.

Kauff - und Verkauff-Briefe / welche uͤber ei - nen gewiſſen Haus-Acker-Vieh-und anderer Sa - chen Kauff und Verkauff / unter zwo oder mehr Per - ſonen / in einem / oder unterſchiedenen Oertern woh - nenden / aufgerichtet werden / ſind mehr Contracten, Documenta, Urkunden und Briefſchafften / als Kauffmanns-Briefe zu nennen; Jedoch / weil wir uns vorgeſetzt haben / den Handels-Correſponden - ten in allen auf einem Contoir vorfallenden Scri - pturen laͤuffig zu machen / und daß inſonderheit der - gleichen Schrifften und Contracten, Rechnungen und Documenten / mit den Negotien inſeparabili -ter30Anweiſung zu denenter verknuͤpfft / vermiſcht und verbunden / auch einem Kauffmanne nicht allezeit gelegen iſt / einen Advoca - tum oder Notarium deswegen zu belohnen ſondern / ſo gut als er kan / ein Concept ſelber auf ſetzet / ſolches hier und da mutatis mutandis abſchreibet / auch ſei - nem Diener Befehl gibt / dergleichen zu entwerffen und aufzuſetzen; als iſt die Anweiſung darzu in die - ſem generalen Unterrichte von Kauffmaͤnniſchen Scripturen / und folgends in denen vielfaͤltigen For - mularien / zu finden / und zwar verhoffentlich mit viel groͤſſerm Nutzen / weil ſich bisher niemand gefunden / der von Contoir-Schrifften ſo ausfuͤhrlich / als hier geſchicht / geſchrieben haͤtte. Es iſt aber von den Kauff-Contracten zu wiſſen / daß in denſelben des Kaͤuffers und Verkaͤuffers Nahmen / das Gut / wel - ches ge-und verkaufft worden / die Zeit des Verkauffs / ſamt dem Preiſe / Ubergebung oder Lieferung / und die geleiſtete Eviction, oder daß man das Gut fuͤr allen An - und Zuſpruch dem Kaͤuffer gewehren wolle / muͤſſe beſchrieben und ſpecificiret werden; Wobey zu mercken die Beſchaffenheit und Groͤſſe der ver - kaufften Sachen / die Einwilligung der Contrahen - ten / die Ubergebung des Gottes-Pfennings / die Re - nunciatio Beneficiorum und Exceptionum, als non numeratæ pecuniæ, doli, læſionis ultra dimi - dium, pretii juſti, &c. Man muß auch anſehen die Perſonen der kauffenden und verkauffenden / weil Kin - der / Unſinnige / Verſchwender / denen die Verwaltung ihrer Guͤter benommen / Minderjaͤhrige und Vor - muͤnder ohne gebuͤhrliche Solennitaͤten / nicht kauffen oder verkauffen moͤgen; So koͤnnen auch keine Kir - chen / gemeine und dergleichen Guͤter / ohne ihrer Solen - nitaͤt / item freye Menſchen / in Kriegs-Zeiten contra -bande31Arten der Briefe. bande Waaren / oder geſtohlene Guͤter nicht gekaufft oder verkaufft werden; Und inſonderheit muß im Kauffen und Verkauffen auf der Rechten / und eines jeden Landes ſonderbare Conſtitutiones, in Verfer - tigung dergleichen Contracten, und was dabey in Obacht zu nehmen / geſehen werden. Ein mehrers hievon / wie auch de evictionibus, in den beſchriebe - nen Formularien / als in welchen unterſchiedliche nach allen ihren Cautelis vollkommen ausgefuͤhrte Kauff - Briefe zu finden.

Haur-Miet-oder Zins-Contracte werden uͤber be - wegliche und unbewegliche Guͤter / als Haͤuſer / Gaͤr - ten / Pack-Raͤume / Keller / Schiffe / die da ſollen be - frachtet / Dienſt-Boten / Pferde / ꝛc. welche ſollen ge - mietet werden / aufgerichtet / worzu auch hinten unter den Formularien Anleitung zu finden.

Qvitancen ſind Loßſprech-Zettel / da durch man ei - nen / der unsum Geld oder einer andern Obligation wegen verpflichtet geweſen / von ſeiner Schuld loß - ſpricht / und Zeugniß giebet / daß er uns / gantz oder in ſo weit / fuͤr allezeit oder auf ſo lang / vergnuͤget / wes - wegen wir ihn alles Anſpruches frey und ledig zehlen / und des ſpecificirten wegen nichts mehr auf ihn zu prætendiren haben wollen.

Revers, iſt eine Gegen-Verpflichtung / welche der - jenige / der etwas genoſſen / oder dem von einem an - dern etwas Gutes oder Boͤſes wiederfahren iſt / von ſich giebet / und darinnen ſich verſchreibet / anheiſchig und verbindlich machet / dieſes oder jenes zu thun / auch wol bey angehaͤngter und ihm ſelbſt dictirter Straffe / im fall er dem Verſchreiben zuwider leben ſolte.

Aſſignationes ſind Anweiſe-Zettel auf einen / deruns32Anweiſung zu denenuns ſchuldig iſt / ausgegeben / daß ſolcher unſerntwegen an einen andern / den wir ſchuldig ſind / ſo und ſo viel be - zahlen / oder dieſe oder jene von uns in Haͤnden habende Waare ausliefern ſolle / welches uns eben ſo guͤltig und valuble ſeyn ſolle / als wann wir es ſelbſt empfangen oder genoſſen haͤtten.

Geſellſchaffts-Contracten geſchehen zwiſchen zween oder mehrern / die ſich freundlich unter einan - der vereinigen / und / in der Hoffnung mehrern Ge - winn und Nutzen aus ihrer Geſellſchafft zu ziehen / zu einem ehrlichen Gewerbe auf gewiſſe Conditiones verbinden; Als / daß ſie gleich Geld einſchieſſen / oder der eine mehr als der ander einlegen / der Geringere hingegen / was an ſeinem Capitale mangelt / mit ſeinem Handels-Verſtande und Arbeit erſetzen ſolle. Ob nun woll dieſe Materia einen Handels-Mann nicht offt vorkoͤmmt / jedoch aber vorkommen kan / als iſt auch eine Anleitung dazu in einigen ausfuͤhrlichen Ge - ſellſchafft-Contracten gegeben / welche nach Beſchaf - fenheit der in dem Handel zuſammen tretenden Ge - ſellſchaffter koͤnnen veraͤndert / vermehret / und ver - mindert werden.

Tauſch-Contracten, die auch bey Kauffleuten viel - mahls vorfallen / ſind nichts anders als die Beſchrei - bung gegen einander barattirter Kauffmanns-Guͤter / und dabey abgeredeter Bedingungen / und iſt zwiſchen Verſchreibung / der Kauff-und Tauſch-Briefe ein ſchlechter Unterſcheid.

Lieferungs-Contracten werden diejenigen genen - net / welche uͤber eine gewiſſe Waare / ſo kuͤnfftig um eine beſtimmte Zeit und in gewiſſen Preiſe / an gewiſſen Ort und auf gewiſſe Condition, item an gewiſſe Leute zu liefern / aufgerichtet / und mit einen Gottes -Pfen -33Arten der Briefe. Pfenning / manchmahl auch mit angehaͤngter Pœn und einiger auf Rechnung vorgeſchoſſenen Gelder / bekraͤfftiget werden.

Transactiones ſind Vertraͤge oder Aufhebun - gen zweifelhaffter Streitigkeiten / zwiſchen zwo oder mehr Parteyen / deren eine jede an ihrer For - derung und Gegen-Forderung etwas nachgibt / oder ſchwinden und fallen laͤßt / damit man des rechtli - chen Erfolgs / welcher ungewiß / muͤhſelig und koſt - bahr / moͤge uͤberhoben ſeyn; Oder / wann ſolcher ſich ſchon angeſponnen / durch dergleichen zeitigen Vertrag wieder moͤge aufgehoben und annulliret werden. Es muͤſſen aber ſolche Vertraͤge nicht wi - der GOtt / beſchriebene Rechte / und gute Sitten ſeyn / auch keinen Betrug hinter ſich fuͤhren / ſonſt iſt man ſie zu halten nicht ſchuldig / da ſie hingegen / wann ſie ehrlich und ohne Betrug aufgerichtet worden / vim ſententiæ definitivæ, oder / als wann ein Richter - licher Urtheil-Spruch druͤber geſchehen / haben. Vormuͤnder muͤſſen vor allen Acht haben / daß der Vertrag zu der Pupillen Nutzen geſchehe / ein Kauffmanns-Diener oder Gevollmaͤchtigter hat bey Vertraͤgen nicht Macht uͤber die ihm von ſeinem Prin - cipalen zugemeſſene Gewalt zu ſchreiten / und ob er ſchon eine gemeine Gewalt uͤber alles haͤtte / iſt doch am rahtſamſten / daß / wenn er Zeit hat / er alles ad refe - rendum annehme / und ſeines Principalen Ratifica - tion abwarte.

Compromis, iſt ein freundlicher und guͤtlicher Aus - trag aller Streitigkeit und Jrrungen zweyer ſtreiti - ger Parteyen / welche durch eines freywillig von ih - nen erwehlten Schieds-Richters (Lateiniſch Arbiter genannt) willkuͤhrlicher Erkaͤnntniß alſo entſchiedenCwer -34Anweiſung zu denenwerden / daß keine Parthey an der andern hinfuͤhro ei - nen Anſpruch zu fodern habe. Wie ſolche auf unter - ſchiedliche Manier aufzuſetzen / wird ebenfalls weiter hinten angewieſen werden: Zu wiſſen iſt aber / daß / ſo ein Kauffmann civiliter oder buͤrgerlich wider einen andern klagen / alsdann das Compromis ſtatt habe / nicht aber / wann er eine Action criminaliter oder peinlich zu fuͤhren anhaͤngig gemachet.

Donationes inter Vivos, oder Schenckungen bey Lebens Zeiten / geſchehen auch offt bey beguͤterten Kauff-Leuten / daß ſie vielmahls GOtt zu Ehren / oder aus Liebe zu ihrem Nechſten / etwas weggeben / und wird auch hievon einen Auffſatz zu machen / dem Contoiriſten angewieſen.

Ceſſiones oder Ubergaben ſind ſolche Inſtrumenta, da ein Kauffmann ſeine auf einen andern habende Action, Anſpruch oder Forderung / einem dritten an Bezahlungs-Statt uͤbergibt und zuſtellet / alſo / daß ſolcher hernachmahls die Forderung gerichtlich oder in der Guͤte einzutreiben / daruͤber auch zu tranſigiren / Macht und Gewalt hat / gleich als wenn er von An - fang her das Recht darzu gehabt haͤtte.

Renunciations - Briefe ſind Verzieh-Briefe / dar - inn ein Kauffmann ſich begiebet / daß er gewiſſer Ur - ſache / oder mit einem andern geſchloſſenen Contracts wegen nicht mehr mit dieſer oder jener Waare / Mann oder Action, zu thun haben / in dieſes oder jenes Land Handlung zu treiben / nicht reiſen / ſondern es demjeni - gen / gegen welchen er die Verzicht gethan / uͤberlaſſen wolle; Koͤnnen auch unter die Reverſe gezogen werden.

Inventarium iſt eine Schrifft / welche alle in der Handlung verhandene Waaren / baare Gelder /Schul -35Arten der Briefe. Schulden und Gegen-Schulden / verzeichnet auf - weiſet / alſo / daß man ſich deſſelben beym Anfange neuer Buͤcher oder Handlung zur Formirung des Handels-Capitals, beym Schluß aber der Bilantz zu Unterſuchung des Gewinns oder Verluſtes / nuͤtz - lich bedienen koͤnne.

Schein - oder Recepiſſe - Zettel / oder Urkund / Teſti - monia oder Abſchiede / werden von Kauffleuten viel - faͤltig denjenigen / die ihnen von eines andern wegen Geld / Briefe oder Waaren / bringen und einliefern; Item, uͤber gewiſſe ſich zugetragene Dinge / glaub - wuͤrdigen Gezeugniß / wie auch den Abſchied-nehmen - den Dienern / nachdem ſie ſich gut oder boͤſe verhalten / in guter und boͤſer Form gegeben.

Retorſiones, um die von Verlaͤumdern abgeſchnit - tene Ehre zu retten / ſind Kauffleuten auch offt noͤhtig / worzu noch kommen

Proteſtationes; Wie beyde mit Vorſicht zu ma - chen / iſt hinten in unterſchiedenen Formularien an - gefuͤhret.

Beſtallungs-Contracte werden zwiſchen Kauff - leuten und ihren Buchhaltern und Dienern aufge - richtet / und machet ſich in ſolchen der Diener oder Buchhalter anheiſchig / wie lange / und in was Qua - litaͤt / als entweder auf Reiſen / im Krahme / bey der Caſſa, bey den Buͤchern / oder der Correſpondentz / er ſeinem Herrn getreulich dienen wolle; Der Han - dels-Patron hingegen verſpricht / was er ihm jaͤhrlich fuͤr Belohnung dafuͤr zu zulegen gedencke; Und koͤn - nen hierzu auch gezehlet werden der Lehr-Jungen Verſchreibungen unter Buͤrgſchafft aufgerichtet / wiederum derſelben Ledig-Zaͤhlung und VerſetzungC 2in36Anweiſung zu denenin den Geſellen - oder Diener-Stand. Von beyden Faͤllen ſind hinten Vorſchrifften zu finden.

Supplicationes, welche auch nicht ſelten einem Kauff - manne nohtwendig und nuͤtzlich werden / ſind Bitt - Schrifften an Obern / um etwas zu erlangen / gerich - tet / und weil viel tauſend Vorfaͤlle ſeyn / woruͤber offt - mahls bittlich muß Huͤlffe / Beyſtand / Delation, Lin - derung / Gnade / Privilegia, Freyheiten / Immuni - taͤten und dergleichen / geſuchet werden / als ſind derſelben auch unterſchiedliche Arten aufgeſetzet / die Unbeſchriebenen aber zu eines jeden Verſtaͤndigen eigener Aus-arbeitung uͤberlaſſen worden.

Separationes, oder Abtheilungen / Voneinan - derſcheidungen / geſchehen / wann zween oder mehr Geſellſchaffter ſich von einander trennen / und ent - weder ihre bisher in Compagnie gefuͤhrte Hand - lungen gantz aufgeben / oder jeder a parte fuͤr ſich zu handeln reſolviren; und weil bey dergleichen Separationen inſonderheit ein jedes Theil ſeine ge - wiſſe Præcautiones haben muß / welche wegen kuͤnff - tiger Conſequence, aus hoͤchſt-dringender Noht - wendigkeit / ſehr kluͤglich muͤſſen abgefaſſet werden / als iſt unter den Formularien der Kauffmanns - Schrifften in einer weitlaͤufftig-ausgefuͤhrten Se - parations-Beſchreibung darzu Anleitung und Un - terricht gegeben worden.

Aſſecurationes oder Verſicherungen ſind gewiſſe Contracten, da einer gegen Empfangung einer ge - wiſſen Premie dem andern ſeine / in der wilden See ſchwebende und uͤber dieſelbe zu transportirende Schiff und Guͤter verſichert / daß ſolche in behaltenen Hafen anlangen ſollen; im Fall aber / daß durch Unge - witter / Feindes Liſt und Gewalt / Feuer-und Waſſer -Scha -37Arten der Briefe. Schaden / beſagte Guͤter verungluͤcken ſolten / wolle er deren Wehrt / wie hoch man ſie bey ihm angegeben / und wornach man ihm die Premie bezahlet haͤtte / wie - der erſetzen. Daß aber ſolches deſto gewiſſer ſey / fer - tiget der Aſſecurator eine lange und ſehr verbindliche Schrifft / bey Kauffleuten Pols oder Polize genannt / aus / unterſchreibet ſolche eigenhaͤndig / und gibt alſo dem Herrn der Guͤter dadurch ſchrifftliche Verſiche - rung an die Hand / Krafft welcher er ſich wegen des See-Schadens an den Verſicherer zu halten Fug und Macht hat.

Charte oder Certe - Parteyen / werden unter Miet - Contracten gezaͤhlet / und ſind davon vorgeſchriebe - ne Formularien hinten zu erſehen.

Conto Courant oder Conto Corrente, eine uͤber baare eingegangene und ausgezahlte Gelder lauffende Rech - nung / wird aus dem Haupt-Buche Debet - und Cre - dits-weiſe ausgezogen / auf-ſummirt / ſaldiret / und der Saldo oder das Reſiduum aufs neue fortgetra - gen. Dieſe Rechnung dienet darzu / daß ein Kauff - mann wiſſen koͤnne / wie viel er dem andern noch ſchuldig / oder was er von ihm haben ſolle / was er bis - anhero fuͤr baare Gelder fuͤr ihm eingehoben und wie - der ausgezahlet / fuͤr Waaren eingekaufft und ver - kaufft / fuͤr Wechſel bezahlet / Unkoſten verſchoſſen / und dergleichen mehr; Wann ſolches dann alles d ac - cordo und richtig befunden worden / muß derjenige / welcher die Courant-Rechnung empfaͤnget / ſolche in ſeinen Buͤchern gleichfals ſaldiren / und den Saldo aufs neue uͤbertragen / das noch zu notirende noti - ren / die Percelen gegen einander conferiren / uͤber das Zweiffelhafftige oder Unrecht - geſetzte corre - ſpondiren / und ſich allezeit ſo in ſeinen Handels-Buͤ -C 3chern38Anweiſung zu denenchern verhalten / daß er auf jedes Anfordern im Stan - de ſey / richtige auf einander ſich beziehende Courant - Rechnungen auszugeben.

Conto di Tempo, eine Zeit-Rechnung / wird von etlichen noch genau obſerviret / und auf dieſelbe die Debitores angefuͤhret / an welche von eines Kauff - manns Commiſſion-Waaren auf Zeit verkauffet worden. Was mehr von dergleichen Conten (die bey Kauff-Leuten nach Beſchaffenheit der Ne - gotien unterſchiedlich koͤnnen rubriciret werden) zu wiſſen / iſt in unſerm vollkommenen Buchhalter ausfuͤhrlich zu erſehen.

Factu ren ſind Rechnungen uͤber wegſendende Guͤ - ter / welche unſere Correſpondenten von uns / oder wir von ihnen / verſchrieben haben: Wann wir in jenem Fall ſolche von unſern eigenen Waaren nehmen und uͤberſchicken / ſo wird keine Proviſion gerechnet / weil wir ſchon auf die verſandten Waaren den Profit geſchlagen; Wenn wir ſie aber von andern auf des Committenten Rechnung einkauffen / wird gebuͤh - rende Proviſion 1. oder 2. pro Centum, und zwar unter dem ausgeſchloſſenen Unkoſten / als Zoll / Fracht / Brief-Porto, Emballage, &c. berechnet. Zu ſol - chen Factorie-Rechnungen koͤnte man auch eigener und Commiſſion-Waaren Verkauff-Unkoſten - Brief-Porto-proteſtirter Wechſel-Schiffs-Parten - Compagnien-Repartitions-Intereſſe-Gewiñ - und Verluſt-Lagio-Maͤckler-Thara-Haur-und Haus - haltungs-Rechnungen / ſammt unterſchiedlichen an - dern mehr / zaͤhlen; Jnmaſſen dann auch von ſol - chen allen / und wie ſolche aufzuſetzen / hinten genug - ſamer Unterricht erfolget.

Memorial, Brouillard, Strazze, Manuale,Scar -39Arten der Briefe. Scarte foglie Klidder-Hand-oder Ge - daͤchtniß-Buch / iſt ein Buch / in welches in einer wohlbeſtellten Handlung alles / was gehandelt wird / muß eingeſchrieben werden; Und zwar kan ſolches / nur zum Gedaͤchtniß / durch Herr / Frau / Diener / Jungen / oder wer die ein zuſchreibende Verrichtung unter Haͤnden gehabt / unfoͤrmlich geſchehn: Wann nur die bey ſolcher Action intereſſirte Perſonen / Waaren / Gelder / Zeit und Bedingungen / als die eſſentiellen Stuͤcke / nicht ausgelaſſen werden / ſo wird alsdann zu ſeiner Zeit ein verſtaͤndiger Buch - halter ſchon wiſſen / den Debitorem und Credito - rem heraus zu finden.

Journal iſt dasjenige Buch / worinn alle Handels - Poſten nach Buchhalteriſcher Art ordentlich zu De - bet und Credit geſtellet / und hernach aus dieſem in das Haupt-Buch uͤbergetragen werden: Welches man hier nur anfuͤhret / weil in dieſem Buche durch - gehends vom ſtylo oder der beſten Schreib-Art in Kauffmanns-Schrifften gehandelt wird / der auch in den Handels-Buͤchern ſeine gewiſſe und einiger Maſſen allhier angewieſene Form und Reguln hat. Weitlaͤufftig davon zu tractiren iſt hieſieges Orts unſer Zweck nicht / weil es bereits in das Buchhalten hinein laͤuffet / und in unſerm vollkommenen Buch - halter deutlich genug angefuͤhret worden / dahin wir den Leſer / obiger und anderer Handels-Buͤcher we - gen / wollen verwieſen und damit die Eintheilung der Kauffmanns-Scripturen zu Anweiſung des heu - tiges Tages auf wohlbeſtellten Contoiren uͤblichen Styli beſchloſſen haben; Wenden uns hierauf zu den in Handels-Briefen vorkommenden Lateiniſchen / Frantzoͤſiſchen und Jtaliaͤniſchen Woͤrtern / welcheC 4denen40Anweiſung zu denendenen / die obbeſagter Sprachen kuͤndig / gar bekannt ſeyn werden / bey denjenigen aber eine Explication beduͤrffen / welche nichts anders als ihre Mutter - Sprache gelernet; Dannenhero auch mit ſonderbah - ren Fleiſſe / Sorgfalt und Muͤhe / beſagter Woͤrter rechter Gebrauch nebenſt denſelben angewieſen wor - den. Es haben ſich aber dieſelbige vornemlich / (ich moͤchte wohl ſagen) durch etlicher Kluͤglinge hochmuͤ - thiger Thorheit / und zu Teutſcher Kauff leute eigenen Schande / wiewol ſolche mit der Decke eines groſſen Nutzens will bemaͤntelt werden / in unſere Teutſche Mutter-Sprache eingeſchlichen; Und zwar meiſten - theils darum / weil wir / GOtt Lob! in Teutſchland unſere Commercien bis an die weit entlegenſte Oer - ter der Welt ausbreiten / und alſo mit fremden Nationen, die fremde Sprachen fuͤhren / viel zu thun haben / da man ſich dann hier und dar zu derſelbigen Redens-Arten und Terminis, welche etwann eine Waare oder Kauffmaͤnniſche Handlung (der eingebil - deten Meynung nach) beſſer als unſere Teutſche Sprache vorſtellen und beſchreiben / gewoͤhnet / nicht zwar ſo gantz und gar ohne Nutzen / in Anſehung / daß noch theils auslaͤndiſche Woͤrter ſo beſchaffen / daß ſie eine Sache ſehr kurtz exprimiren / welche im Teutſchen weitlaͤufftig muͤſte umſchrieben werden; die auch allbereit / ſo zu reden / das Buͤrger-Recht / inſon - derheit bey den Hollaͤndern / empfangen / daß ſie nun - mehro diverſe Nationes in Handlungen aus einan - der ſetzen / und nicht wol ohne Schadẽ oder Unordnung (wie einige Sprach-Kuͤnſtler laͤcherlicher aber vergeb - licher Weiſe mit den in Civil-Reden eingeſchlichenen fremden Woͤrtern thun wollen) koͤnnen ausgemun - ſtert werden. Jedoch tadle ich nur ihren Mißbrauch /daß41Arten der Briefe. daß inſonderheit unſere Teutſche Contoiriſten mey - nen / daß ſie keine verſtaͤndige Zeile in den Brief ſchreiben koͤnnen / wo ſie nicht allerhand fremde / un - gereimte / und bey den Haaren herbey gezogene / Latei - niſche / Frantzoͤſiſche oder Jtaliaͤniſche Woͤrter mit einmengen; Jnſonderheit / wo ſie einen Monat 2 à 3 bey einem Sprach-Meiſter geweſen / und etwan aus dem Nomenclatore, oder eines andern Phantaſten zugeſchriebenen Briefe / ein fremdes Wort erſchnap - pet haben; Da muß es gleich heiſſen: Monſieur, Deſ - ſen agreables vom 6. corrente iſt wohl ricapitiret / ich habe aus deſſen Contenu meines Herrn Opinion zur Gnuͤge penetriret / werde auch nicht manqui - ren / daß die proponirte Negotie gluͤcklich reuſſi - re; Welches alles zu Teutſch haͤtte alſo gegeben wer - den koͤnnen: Mein Herr / deſſen angenehmes vom 6ten dieſes habe wohl erhalten / und aus deſſen Jn - halt des Herrn Meynung wegen der vorgeſchlagenen Handlung erſehen / was ich meines Orts werde da - zu helffen und beytragen koͤnnen / ſoll mit hoͤchſtem Fleiß geſchehen / ꝛc. Jch muß bekennen / daß / da mir die meiſten Sprachen Europæ bekandt / ich eine Ehre davon mache / einen reinen Teutſchen Brief zu ſchrei - ben / auſſer wo mich die Nohtwendigkeit zwinget / ein fremdes Wort / welches im Teutſchen nicht fuͤglich kan exprimiret werden / aus einer fremden Sprache anzufuͤhren: Und zwar geſchiehet das billig unſerer Teutſchen Helden-Sprache zu Ehren / als welche an ſich ſelbſt ſo vollkommen / daß wir nicht noͤthig haben / ſelbige mit fremden Flick-Woͤrtern zu beflecken / mit auslaͤndiſchen Anſtrich zu beſchmincken / oder mit dem Frantzoͤſiſch-Jtaliaͤniſch - und Lateiniſchen Bett - lers-Mantel zu verhuͤllen; da wir uns doch ſonſt derC 5Lum -42Noͤhtige Erklaͤrung und GebrauchLumpen auf unſern Kleidern ſchaͤmen / ſolche fremde Woͤrter auch in unſern Reden mit Fug fuͤr keine Zierlichkeit zu halten. Die Barbaren ſelbſt / als Tuͤr - cken / Perſianer und Tartarn / vergoͤnnen ihren Ge - ſandten in keiner andern als ihrer angebohrnen Sprache zu reden / welches / und inſonderheit der Teut - ſchen Sprache Majeſtaͤt / wohl erwegende / Kaͤyſer Rudolphus I. Anno 1276. auf dem Reichs-Tage zu Nuͤrnberg gebohten / daß man alle briefliche Uhr - kunden / Teſtamenten / Handlungen / Ordnungen und Vertraͤge / in Teutſcher Sprache verabfaſſen und zu Papier bringen ſolte / dem aber heutiges Tages in Kriegs-Rechts-und Kauffmanns-Haͤndeln ſo ſchlecht nachgelebet wird / daß man wol ſagen moͤchte: Wer teutſchet uns das Teutſche; Damit aber der Lehr - begierige Contoiriſt gleichfalls auch den rechten Ge - brauch fremder Handels-Woͤrter wiſſen moͤge / ſo be - diene er ſich folgenden Alphabetiſchen Unterrichts.

Das III. Capitel.

Noͤhtige Erklaͤhrung und Gebrauch der fremden Handels-Woͤrter.

A.

A, à, â, bedeutet zu / oder von / wird geſetzet / wañ man ſaget à Hamburg / zu Hamburg / oder auch wenn man den Preis einer Waare will andeuten / daß man ſaget / das Pfund à 6. Rthlr. Ein groß A bedeutet auch wol Annus das Jahr / A. C. Anno Chriſti, klein a. c. anno currente, oder in dieſem lauffenden Jahre / Anno cadente in dieſem abgehenden Jahr / item be - deutet A auch eine Perſon / derer Nahmen man nichtaus -43der fremden Handels-Woͤrter. ausdruͤcken will / daß man ſetzet: A. hat dis gethan / B. jenes / C. aber will keines gut heiſſen ꝛc.

Abandoniren / verlaſſen / ſich eine Sache begeben.

Abbreviiren / abkuͤrtzen / geſchiehet entweder / wann man ein Wort nicht gantz ausſchreibet / oder auch im Schreiben nur kurtz iſt / Abbreviaturen heiſ - ſen abgekuͤrtzte Woͤrter / e. g. Conr. ſtatt Conradus.

Abhorriren / einen Abſcheu / Eckel fuͤr etwas haben.

Abolition, eine Abſchaffung / Vernichtigung /

Aboliren / abſchaffen / unkraͤfftig machen.

Abominiren / verfluchen / abominable, abſcheu - lich / laͤſterlich / greulich.

Abordiren / anlaͤnden zu Waſſer.

Abortiren / wird von einer Frau geſagt / die vor der rechten Zeit des Kindes durch ungluͤckliche Zu - faͤlle geneſet / man ſaget auch: ſein Deſſein oder Vor - haben hat abortiret / iſt zu Waſſer worden.

Abouchiren / Unterredung pflegen.

Abregé, eine Abkuͤrtzung / ein kurtzer Begriff.

Abrogiren / abſchaffen.

Abſens heiſt abweſend / als wenn ein Diener ſagt: Mein Herr iſt abſens, ich kan in ſeiner abſentia oder Abweſenheit nichts thun / Abſentium non habetur ratio, item, abſens carens, wer nicht kommt / dem wird der Kopff nicht gewaſchen / wird nicht gerechnet.

Abſolviren / verrichten / vollenden / it. loßſprechen / daher kommt abſolut, frey / ungebunden: Jch will abſolute oder freye Ordre haben; Jch bin abſolut, ich laſſe mir von niemand vorſchreiben; Er hat mich abſolviret / das iſt / frey geſprochen.

Abſorbiren / verſchlingen / hinwegnehmen.

Abſtrahiren / von einem Dinge abſtehen.

Abſurd, ungereimt / es iſt ein abſurder, das iſt /ein44Noͤhtige Erklaͤrung und Gebrauchein ungeſchickter verdrieslicher Kerl / was er ſagt / das koͤmmt abſurd oder ungeſchickt heraus; Es iſt die groͤſte Abſurditaͤt oder Ungereimtheit von der Welt.

Abtackeln / iſt ein Wort / ſo bey den Schiffen ge - braͤuchlich / wenn ſie nemlich Winters-Zeit in den Ha - fen aufgeleget werden / und man die Segel und alle an - dere Zubehoͤr davon nimmt.

Abundant, uͤberfluͤßig / es iſt allhier eine groſſe A - bundantz oder Uberfluß / man findet dergleichen Waa - re in Abundantz / in Menge / im Uberfluß.

Abuſive, mißbraͤuchlich / ungebraͤuchl. aus Jrthum.

Abuſus, Mißbrauch; Er abutirt / das iſt / miß - braucht meiner Guͤtigkeit; Daher koͤmmt Abus, ein Verſehen / ein Fehler; Er hat einen groſſen Abus begangen; Das iſt per abus oder aus Verſehen ge - ſchehen / er abuſirt ſich / er irret / er fehlt.

Academie, eine hohe Schule / Univerſitaͤt / it. ein ſolches Collegium, da kuͤnſtliche Ritterliche Ubung und Studia getrieben werden / als die Mahler-die Bild - hauer-Academie, &c. Academie des Sciences iſt in Paris und Berlin zu finden / in Jtalien giebt es dergleichen auch unterſchiedliche.

Academicus, ein Student.

Acceptiren / annehmen / empfangen / belieben; ich habe des Hn. Wechſel acceptiret / oder unter den præ - ſentirten Wechſelbrief meinen Namen gezeichnet; ich acceptire / nehme mit Danck anwas er mir vorgeſchla - gen / die Acceptation oder der Empfang iſt erfolget.

Acceß, ein Zutritt / acceſſus ad propoſitionem wird genañt / wann der Prieſter nunmehro zur Erklaͤ - rung ſeines vorgenommenen Lehr-Puncts ſchreitet.

Accidentz / ein zufaͤlliges Ding / das von ungefehr geſchicht / ein boͤſes oder gutes Accidentz / acciden -tali -45der fremden Handels-Woͤrter. taliter / per accidens, ohngefehr / zufaͤlligeꝛ Weiſe / Ac - cidentien, was man auſſer ſeiner ordentlichen Beloh - nung von Neben-Einkuͤnfften / Verehrungen bekommt / Accidit in puncto, quod non ſperatur in anno. Es kan in einem Augenblick geſchehen / was man in einem Jahr nicht vermuhtet haͤtte.

Accis, bedeutet Steur - und Zoll-Geld / ſo man auf die Eß-und andere Waaren leget / dergleichen Accis in vielen Koͤnigreichen und Fuͤrſtenthuͤmern eingefuͤhret.

Acclamation, Zuruff / Gluͤckwuͤnſchung.

Accommodiren / bequemen / zu recht machen; Jch will mich gern accom̃odiren / oder bequemen / zu allen billigen Dingen; Jch hoffe / er werde ſich endlich ac - commodiren; Das Gut iſt nicht wohl accommodi - ret / es ſiehet nicht wohl aus. Accommodement, eine Beylegung / Vertrag; Vielleicht iſt noch ein Accom - modement zu hoffen / oder vielleicht koͤñen ſie ſich noch vertragen; Der Herr hat ſein Accommodement nicht / das iſt / er hat ſeine Bequemlichkeit nicht.

Accompagniren / begleiten.

Accordiren / mit einander uͤbereinſtimmen; Jch bin mit ihm accord, ich bin mit ihm uͤberein; Jch wills mit dem Herrn de accordo notiren / oder / ſo wie er es angeſchrieben / auch anſchreiben; Mit ſeinen Creditoribus accordiren / wenn man ihnen die voͤlli - ge Schuld nicht bezahlen kan.

Accreſciren / zuwachſen; Jch hoffe / es ſoll mir aus dieſem Handel noch etwas accreſciren / oder zu - wachſen / decreſciren abnehmen.

A Coſti, iſt der Ort / da man hinſchreibet / damit man ſolchen in ſeinem Briefe nicht ſo offt nennen darff; Coſtige Briefe / Coſtige Waaren / das iſt / die Briefe oder die Waaren derſelben Stadt / nach wel - cher ich correſpondire.

Ac -46Noͤhtige Erklaͤrung und Gebrauch

Accumuliren / haͤuffen / accumulatio, die Uber - haͤuffung / Vermehrung.

Acerbiren / erbittern.

Acqvieſciren / dabey beruhen / bewenden laſſen.

Acrimonia, die Schaͤrffe / Bitterkeit.

Acriter, hefftig.

Acten, ſind allerhand Begebenheiten / bey den Ju - riſten aber heiſt es ſo viel als ſchrifftlich abgefaßte Saͤtze und Handlungen der Partheyen.

Action, eine Handlung / That / Schlacht / Tref - fen / actioniren / einem vor Gericht belangen.

Activ, hurtig / munter / geſchickt.

Actor, der Klaͤger / Reus der Beklagte.

Actus, eine Handlung / That / Unterfangen. it. ein Stuͤck von einer Opera oder Comœdie.

Accurate, richtig / genau / bedachtſam.

Acumen, eine Spitze / Spitzfindigkeit / acute ſpitzig / acutum Ingenium, ſubtiler Verſtand.

Ad animum revociren / zu Gemuͤht ziehen.

Ad Calendas græcas, das iſt nimmermehr.

Ad deliberandum etwas annehmen / in Beden - cken ziehen / berahtſchlagen wollen.

Additamentum, ein Zuſatz / Zugabe.

Addreſſiren / einem etwas zuſenden; Jch will mich bey ihm addreſſiren oder angeben / der Brief oder das Gut iſt an mich addreſſiret; eine Addreſſe auf ei - nen Brief machen / oder darauf ſchreiben / wo er ſoll abgegeben werden: Jch habe eine Addreſſe an ihn / oder ich kenne ihn wohl / ich kan mich frey bey ihm ad - dreſſiren / angeben / melden.

Ad extrema, auf das Aeuſſerſte.

Adeptio, eine Erlangung / Uberkommung.

Adhærenten / Anhaͤnger.

Ad -47der fremden Handels-Woͤrter.

Adhibiren / gebrauchen.

Adiaphoron, ein Mittelding / daß man thun und laſſen kan / ſonder Verletzung ſeines Gewiſſens.

Ad interim, unterdeſſen / auf ein Zeitlang.

Adjourniren / Zeit und Stunde benennen / Tag - dingen / Friſt ertheilen.

Adjuſtiren / einrichten / gleichfoͤrmig machen / Rech - nung adjuſtiren / in Richtigkeit bringen.

Adjunctus, der einem zugeordnet iſt / adjungiren / zuordnen.

Adjutant oder Adjuvant, ein Gehuͤlff / Mit-Ar - beiter / inſonderheit im Kriege.

Adjuto, Huͤlffe / Beyſtand / Adjutor, der Beyſtand

Ad mandatum, auf Befehl.

Ad manus, bey handen / fertig.

Ad marginem, auf den Rand / ich babe es ad mar - ginem notirt / ich habe es auf den Rand gezeichnet.

Adminiſtriren / verwalten / er adminiſtriret die Sachen ſehr wohl / die Adminiſtration liegt auf ihm.

Adminiculum, eine Huͤlffe.

Admirable, wunderlich.

Admiral, der commandirende Haupt-Officirer bey einer Kriegs-Flotte / dahero Admiralitaͤt das Col - legium, wo die See-Sachen tractiret werden.

Admittiren / zulaſſen / einen zur Verantwortung admittiren; it. zum Hand-Kuß / ich kan ſolches nicht admittiren / permittiren zulaſſen / zugeben / vergoͤñen.

Admodiateur, ein Verpachter / admodiiren / Zoͤlle und Laͤndereyen verpachten.

Admonition, eine Ermahnung / Warnung.

Ad notam etwas nehmen / etwas mercken / hinters Ohr ſchreiben / zugleich mit einem aufzeichnen / ich will es ad notam nehmen / oder daran gedencken.

Ad48Noͤhtige Erklaͤrung und Gebrauch

Ad nutum parat ſeyn / auf den erſten Winck / ſo bald es einer haben will / kommen.

Ad oculum demonſtriren / gantz deutlich / helle und klahr weiſen oder darthun.

Adoptiren / an Kindes ſtatt annehmen.

Ad referendum annehmen / wann einen Diener oder Gevollmaͤchtigten etwas von jemand vorgetra - gen wird / und er nimmt ſolches an / um ſeinen Herrn zu hinterbringen.

Adrittura, adroicture, den nechſten Weg / gera - den Wegs zu / ohne einen Umweg zu nehmen / alſo / wenn ich von Copenhagen wolte Guͤter nach Luͤbeck ſenden / und ließ ſolche erſt uͤber Dantzig gehen / das waͤre nicht a drittura verſchickt.

Ad patres gehen / iſt ſo viel / als ſterben.

Ad perpetuam rei memoriam, zum ewigẽ Andenckẽ

Ad poſtremum, zum letzten.

Ad pias cauſas, ad pios uſus, zu gottſeligen Ge - brauch / als wann einer Kirchen und Schulen / Wittwen und Wayſen etwas gibt.

Ad ſpecialia, zu beſondern Dingen ſchreiten.

Adroit, geſchickt / der ſich wohl zu ſchicken weiß / er iſt ein adroiter, id eſt, geſchickter Kerl / er iſt adroit zu allen Dingen / er hat Addreſſe, Geſchicklichkeit.

Nach Advenant, nachdem es ſich zutragen / ſchi - cken / begeben wird.

Adverſarius, ein Feind / Widerſacher / Gegentheil.

Advertiren / benachrichtigen / daher

Advis, Avis, oder Adviſo, eine Nachricht oder Meldung / eine Zeitung oder Bericht; dahero kommt ein Adviſo-Brief / id eſt, ein Nachricht-Brief / was ein Kauffmann fuͤr den andern gethan hat / werden ge - meiniglich bey den trasſirten Wechſeln gegeben / da -mit49der fremden Handels-Woͤrter. mit ſolchen derjenige / auf den ſie gezogen / deſto eher Glauben beymeſſen moͤge.

Adungvem, auf ein Naͤgelein austrincken / oder ſeine Lection fertig / auswendig wiſſen.

Adulteriren / ehebrechen / ſchwaͤchen. it. etwas das an ſich ſonſt gut iſt / verfaͤlſchen; daher adulterinum ſigillum, ein falſch Zeichen.

Æmuliren / nachahmen / nachaͤffen.

Ænigma, ein Raͤtzel oder dunckele Frage.

Æqualis, gleich / aͤhnlich.

Æquilibrium, gleich inſtehend Gewicht.

Æquipariren / gegen einander vergleichen.

Æquivalent, ein gleichguͤltiges / gleichwuͤrdiges Ding / da eins ſo gut geſchaͤtzt wird als das andere.

Æquinoctium, die Zeit / wann Tag und Nacht gleich iſt.

Æquivocum, ein zweydeutiges Ding oder Rede.

Ærarium, die Schatzkammer.

Æſtimiren / ſchaͤtzen / groß oder hoch achten / er iſt in keinen groſſen Æſtim, man haͤlt nicht viel von ihm. Wie hoch æſtimirt oder ſchaͤtzt der Herr dieſen Ring? Dieſer Menſch iſt ſeiner Meriten oder Tugenden hal - ber inæſtimable, unſchaͤtzbar / ſtehet in groſſer Æſtime.

Affable, freundlich / leutſelig.

Affairen / Geſchaͤffte / un homme d’affaires, ein Mann von Geſchaͤfften / der viel zu thun hat / les affai - res font les hommes, viele Sachen oder Ubung gibt geſchickte Leute / & les hommes font les affaires, und wo Leute handeln mit einander / da gibt es auch aller - hand Haͤndel.

Affectiren / ſich zu etwas zwingen / ſtellen / als wolte man dieſer oder jener gerne ſeyn / ein affectirtes oder gewungenes Weſen.

DAffe -50Noͤhtige Erklaͤrung und Gebrauch

Affection, Zuneigung; Jch bleibe dem Herrn affectionirt / guͤnſtig / gewogen; Er iſt mir mit ſon - derbahrer affection, Gunſt / zugethan.

Affecten, Gemuͤths-Neigungẽ / nach affecten reden.

Afficiren / bewegen / Liebe gegen ſich erwecken.

Affigiren / oͤffentlich anſchlagen / anhaͤngen / als ein Patent an der Thuͤr des Rahthauſes / ꝛc.

Affingiren / andichten / erdichten.

Affirmiren / bekraͤfftigen / bejahen.

Affrontiren / beſchimpffen / beleidigen / ein Affront, Beſchimpffung.

Affuiten / ſeynd Stuͤck-Geſtelle / Lavetten.

Aga, ein Tuͤrckiſcher Obriſter und Hauptmann.

Agenda, Kirchen-Agenda, iſt das Meß - oder Kirchen-Buch / woraus der Prieſter vor dem Altar lieſet und ſinget.

Agent, einer / der eines andern (gemeiniglich aber eines groſſen Herrn) Geſchaͤffte / an einem aus - waͤrtigen Hofe / Stadt oder Republique verrichtet; Daher ſagt man / der Saͤchſiſche / der Brandenburgi - ſche Agent. Sie ſind hoͤher als Factors, welche gemei - niglich nur zum Geld-auszahlen / oder einzuziehen / ge - braucht werden / aber niedriger als Reſidenten / welche ſchon einen hoͤhern character und function haben.

Agio, oder L’agio, der Aufwechſel / iſt das Geld / welches ich zulegen muß / wann ich fuͤr ſchlecht Geld beſſers / e. g. fuͤr courant Geld Species einwechſeln will / alſo / wenn ich wolte 100. Rthl. Species haben / ge - gen Brandenburgiſche 16. 〈…〉〈…〉. oder neue ⅔tel-Stuͤck / ſo muͤſte ich davor bezahlen 131. 132. 133. Rihl. und mehr / (nachdem der cours hoch) und alſo auf meine 100. Rt. ſchlecht Geld 31. Rthl. oder mehr zugeben / welche Zu - Gabe agio genennet wird. NB. Manchmahl hat einernicht51der fremden Handels-Woͤrter. nicht ſo viel ſchlecht Geld / als er Lagio zur vollen Sum - ma, e. g. 100. Rthlr. bedarff / ſo muß er ihm ſolches aus der Haupt-Sum̃a kuͤrtzen laſſen. Es wird aber der aus der Haupt-Summa zu kuͤrtzende Agio anders / als der / da man auf 100. zugibt / gerechet / nemlich mit Setzung in den erſten Satz der Regul Detri die verac - cordirte Agio; zum Exempel: Jch haͤtte 100. Rthlr. Hamburger current, wolte à 18. p. c. Species dafuͤr haben / ſo ſetze ich / um die Agio aus der Haupt-Sum - ma zu kuͤrtzen / alſo: 〈…〉 man fuͤr 100. Rthlr. ſchlecht Geld bekommen wuͤrde. So man aber den zu kuͤrtzenden Lagio nur wolte wiſ - ſen / ſagt man: 〈…〉 So man aber die Lagio aufzugeben hat / ſagt man nur ſchlecht weg: 〈…〉 Eben wie es oben mit der Kuͤrtzung des Lagio aus der Haupt-Sum̃a gehalten worden / ſo iſt es auch mit Kuͤr - tzung des Rabbats aus einer Haupt-Sum̃a beſchaffen. Warum aber alſo gerechnet werde / iſt ſchon an einem andern Ort ausgefuͤhret wordẽ. Beweißlich iſt / daß an vielẽ Orten viel Kaufleute die Lagio alſo Rabbats-wei - ſe zu rechnen nicht gewuſt haben / oder bis dato wiſſen / und dannenhero einer dem andern viel zu kurtz gethan.

D 2Agi -52Noͤhtige Erklaͤrung und Gebrauch

Agiren / handeln / ein Werck anfangen. Agiren heiſt auch bisweilen ſo viel als vexiren / aufziehen.

Agnaten / die nechſte Verwandten und Vettern vom Vater her.

Agnoſciren / erkennen.

Agoniſiren / im letzten Zuͤgen liegen; Er iſt in A - gone, in letzten Zuͤgen / ringet mit dem Tode.

Air, Lufft / item Stellung des Leibes und Ange - ſichts / man ſagt: Er gibt ſich eine groſſe Air, Er bildet ſich viel ein / iſt ſtoltz / un air hautain.

A la teſte, forn an der Spitzen / a la mode, nach itziger Art und Manier.

Alarmiren / beunruhigen.

Alchymia, Goldmacherey. Hat forn und hinten ein A. das erſte bedeutet Armuth / das andere Artzeney / dann wann die Alchymiſten oder Goldmacher nicht fortkommen koͤnnen / ſo laͤufft es endlich auf Armuth oder eine Artzeney hinaus.

Alieniren / veraͤuſſern / entfremden / entwenden.

Alimenta, Alimentation, Nahrung / Unterhalt.

Allées, Spatzier-Gaͤnge in den Gaͤrten.

Allegiren / anfuͤhren; Er allegiret offtmahls das hieſige Stadt-Recht.

Allegata, Beziehungen / Anfuͤhrungen.

Allegoria, eine verbluͤmte Rede.

Allert, hurtig / munter / geſchwind.

Alliantz / Verbuͤndniß / Vereinigung / Alliirte / Bunds-Genoſſen.

Alliciren / herbey locken / anreitzen.

Allodial, Erb - und eigenthuͤmlich Gut / das kein Lehn-Gut iſt.

Alloquiren / anreden / auch wol betteln.

Alludiren / auf etwas zielen / in Schertz etwas an -fuͤh -53der fremden Handels-Woͤrter. fuͤhren / ſich auf vorhergeſchehene Sache beziehen. Al - luſion, Deutung / it. Schertz.

Alloy, iſt der Zuſatz in der Muͤntze / oder der Gehalt derſelben / wird auch die lige genannt / man ſaget / dieſe Muͤntze iſt von guter alloy, von guten Gehalt / Guͤte.

Alpari, oder aupair, iſt Geld um Geld / wann nemlich keine Lagio gerechnet oder gegeben wird; Als wann mir einer fuͤr ein Pfund Sterlings / ſo ich ihm in Engeland geliehen / 4⅙. Rthl. oder 33⅓. ßfl. wieder bezahlet / ſo bald er mir aber 34. oder 35. ß. ge - ben muß / iſt es uͤber pari, und ſo er mir unter 33⅓. gibt / iſt es unter pari.

Alteration, Bewegung / Entſetzung / er hat ſich alterirt / entſetzet / erſchrocken / ſich erzuͤrnet.

Alterniren / umwechſeln / eines um das andere ei - nem Dinge vorſtehen / verwalten. Alternatio, Um - wechſelung. Alternative, alternatim, Wechſel-weis.

Alteſſe, Hoheit / Alteſſe Royale, Koͤnigliche / Ele - ctorale, Chur-Fuͤrſtlich / Ducale Hertzogliche Hoheit.

Alterum tantum, heiſſet / wann die Zinſen ſo hoch aufgewachſen / daß ſie dem Capital gleich.

Ambaſſade, Geſandſchafft / Ambaſſadeur, Ab - geſandter / eines Koͤnigs oder Fuͤrſten.

Ambition, Ehrgeitz / ambiren / um eine Charge, einen Dienſt ſich bewerben.

Ambulatorius, das von einem zum andern gehet.

Amicus, ein Freund. Bey den Kauffleuten iſt es gewoͤhnlich / daß ſie ihrem Correſpondenten ihren Freund oder ihren Mann nennen. Amicablement, freundlich / in der Guͤte. Amicabiliter, in der Guͤte.

Amictus & victus, Nahrung und Kleider.

Ammunition, Kraut / Loht und allerhand Krieges - Zuruͤſtung.

D 3Am -54Noͤhtige Erklaͤrung und Gebrauch

Amneſtia, Vergeſſenheit / Aufhebung der Belei - digung von beyden Seiten.

Amphibolia, eine zweiffelhaffte Rede.

Amplectiren / umfaſſen / verſtehen.

Amplificiren / erweitern; Jch will die Sache ſo viel amplificiren / daß ſie endlich ſoll ample, weit oder groß genug ſeyn; Er iſt allzu ample, oder zu weitlaͤuff - tig in ſeinẽ Briefen; Er amplificirt die geringſte Sache mit ſo viel Worten / daß es ein Verdruß anzuhoͤren iſt; Jch muß bekeñen / ihr wiſſet eure Sache wohl zu ampli - ficiren / koͤnnet ihr eine gute Farbe anſtreichen. Ample - ment, weitlaͤufftig; Ein andermahl will ich plus am - plement davon handeln. Amplificatio, Erweiterung.

Amusſis, eine Richtſchnur / eine Bleywage.

Amuſiren / aufhalten. Es iſt dieſes nur ein Amu - ſement, ein Aufhalten.

Anabaptiſtæ, Wiedertaͤuffer.

Anatomie, Zergliederung des menſchlichen Leibes.

Anarchie, Regiments-Zerruͤttung / da kein Ober - haupt iſt / und man nicht weiß wer Koch oder Kellner iſt.

Anatociſmus, Steigerung des Wucherers / wann Zins auf Zins gerechnet wird.

Anceps, zweydeutig / zweiffelhafftig / ungewiß.

Animoſitaͤt / Hertzhafftigkeit / Tapfferkeit.

Animiren / anfriſchen / behertzt machen.

Annaten, Jahr-Pfruͤnden / oder jaͤhrliches Ein - kommen der verſtorbenen Geiſtlichen.

Annales, Zeit - und Jahr-Buͤcher / Chronicken.

Annectiren / mit anhaͤngen / hinzufuͤgen.

Annotiren / aufzeichnen; Der Herr annotire fleißig / was ich ihm geſagt habe / er nehme es ad no - tam, es iſt eine annotation, oder Anmerckung / die nicht zu verwerffen iſt.

Annuiren / mit dem Haupt wincken.

An -55der fremden Handels-Woͤrter.

Annus Climactericus, das Stuffen-Jahr / wel - ches allezeit das Siebende von des Menſchen Alter iſt / inſonderheit wird das 63ſte vor gefaͤhrlich gehalten / weil 7. und 9. da zuſammen kommen.

Annus ab orbe condito, das Jahr nach Erſchaf - fung der Welt.

Annus continuus, ein Jahr von 365. Tagen.

Annus intercalaris, ein Schalt-Jahr.

Antapocha, Verſchreibung.

Anteceſſor, ein Vorgaͤnger / antecedens, das Vorgehende.

Ante lapſum terminum, vor verfloſſenen Termin.

Anticamera, Antichambre, das Vorgemach bey einem groſſen Herrn.

Anteponiren / vorſetzen / vorziehen / hoͤher achten.

Anteſignanus, der den Troup fuͤhret / der Vor - gaͤnger. it. ein Raͤdels-Fuͤhrer.

Antichreſis, ein Unterpfand / deſſen man ſich an ſtat der Zins zu gebrauchen.

Anticipiren / heiſſt Geld voraus nehmen / ehe man dagegen Vergnuͤgung oder Waare gegeben / oder ehe die Bezahlungs-Zeit verfallen iſt; Jch will dem Herrn um 4. Monath ſo viel Waaren ſchaffen / wann ich jetzund 500. Rthl. anticipiren oder voraus em - pfangen kan. Anticipando, voraus / vorher.

Antidotum, ein Gegen-Geſchenck. it. eine Artzney wider den Gifft.

Antipathie, natuͤrlicher Haß / den gewiſſe Men - ſchen / Nationen und Thiere gegen einander haben.

Apanagiati, abgefundene Herren.

Apanage, Fuͤrſtliches Jahr-Geld / das abgetheil - ten Herren gegeben wird.

A parte, beſonders; Jch habe noch eine a parteD 4oder56Noͤhtige Erklaͤrung und Gebrauchoder beſondere Rechnung mit ihm; Diß ſey ſo lange a parte geſetzet. Apartement, ein abſonderlich Zim - mer im Hauſe.

Apell ſchlagen / heiſt Lerm mit der Trum̃el machen.

Aperté, oͤffentlich / offenbahr.

Apocalypſis, die Offenbahrung.

Apologia, eine Schutz-Schrifft / Verantwor - tung / die ein Beſchuldigter macht / ſeine Unſchuld dar - zulegen.

Apoplexia, der Schlag.

Apoſtaſia, der Abfall vom Glauben.

Apoſtata, ein abgefallener Ketzer / Mameluck.

Apoſtem, ein hitzig Geſchwuͤr.

Appareil, Zubereitung / Apparat.

Apparence, Anſehen / it. Hoffnung /

Appendix, der Anhang / Zuſatz.

Applauſus, Zu - und Beyfall.

Appliciren / auf ein Ding ziehen / damit verglei - chen / wohl anwenden; Er appliciret ſich gut / oder er ſchicket ſich wohl zu dieſer function oder Verrichtung; Er weiß ſeine Waare und Worte wohl zu appliciren: Die Application oder Vergleichung iſt leicht ge - macht; Applicirt das Pflaſter auf die Wunde / wie icheuch geſaget habe.

Appointement, Krieges-Sold / Appointiren / ſich vergleichen / naͤher zuſammen kommen / vertragen.

Apprehendiren / fuͤrchten / etwas zu Hertzen neh - men / Apprehenſion, Furcht / Begreiffung.

Approbiren / billigen / gut heiſſen; Jch kans nicht approbiren oder billigen / ſondern muß vielmehr im - probiren oder mißbilligen / it. fuͤr angenehm halten / was er gethan hat; Es iſt ein approbirtes / bewehrt-be - fundenes Mittel; Meine Approbation, Billigung oder Genehmhaltung hat er.

Ap -57der fremden Handels-Woͤrter.

Approchen, Laufgraben / approchiren / nach einer belagerten Stadt Laufgraben machen.

Aptus, bequem / geſchickt.

Aptiren / zurecht machen.

Aquæ-ductus, Waſſer-Leitung.

Arbiter, ein Schieds-Mann / welcher ſtreitige Par - teyen vertraͤget / daher koͤmmt arbitrium boni viri, das Gutduͤncken / der Ausſchlag eines ehrlichen Man - nes; Jch habe heute einer Arbitrage beyzuwohnen / oder ich ſoll guter Mañ ſeyn in dieſer oder jener Streit - Sache. Der Ausſpruch / den der Arbiter thut / heiſt Laudum, gleich wie des ordentlichen Richters Aus - ſpruch Sententia heiſſt. Wann ſich 2. Kauffleute ver - einigen / daß ſie ihre Streit-Sache guten Maͤnnern untergeben wollen / ſo wird / wann ſie uͤber ſolche Be - redung eine Schrifft aufſetzen / ſolches ein Compro - miß genannt / in ſolchem Compromiſſe verſchreiben ſie ſich in Gegenwart des Arbitri, daß ſie ſeinen Spruch wollen fuͤr genehm halten / bey Straffe ſo und ſo vielen Geldes / da einer dagegen handeln wuͤrde. Ein mehrers von den Arbitris, und was dabey zu obſerviren / iſt ſchon an andern Orten angefuͤhret worden.

Arbitrator, iſt auch ein Schieds-Mann / doch ſo weit von den Arbitro unterſchieden / daß vor dieſen nach der Form des Rechtens und des Proceß ordent - lich mit Satz und Gegen-Satz gehandelt / und bey Poen verſchrieben wird / ſeinen Urtheil und Ausſpruch zu geleben / wie er dann auch ſein Urtheil nach Jnhalt der Rechten faͤllen und ſprechen muß. Ein Arbitra - tor aber ſpricht nach ſeinen Gutduͤncken und Gefallen / wird auch vor ihm unter keiner gewiſſen Straffe com - promittiret.

Arcanum, Heimlichkeit / Geheimniß.

D 5Ar -58Noͤhtige Erklaͤrung und Gebrauch

Archiater, Leib-Artzt bey einem Fuͤrſten.

Architectur, die Bau-Kunſt.

Archiv, iſt das Zimmer / darinn einer Stadt oder Fuͤrſtens geheime Brieffſchafften / oͤffentliche Docu - menta und Uhrkunden verwahret werden.

Arctius mandatum, ein anderer weiterer und ſchaͤrfferer Befehl vom Kaͤyſer / oder aus dem Reichs - Hoff-Raht.

Ardua res, eine ſchwere Sache.

Argumentum, ein Grund-Satz / Beweis / Schluß / daher argumentiren / einen Schluß machen.

Argutiæ, ſpitzfindige Reden.

Armée, Kriegs-Heer zu Lande.

Armiſtitium, Stillſtand der Waffen auf eine ge - wiſſe Zeit / in welcher die ſtreitenden Partheyen nichts Feindſeliges gegen ein ander tentiren.

Ariſtocratia, ein gemein Regiment / wo die geſchick - teſten und beſten Leute regieren.

Arrha, heiſſt der Gottes-Pfenning / oder was man auf die Hand gibt / einen Kauff / Contract &c. damit zu beſtaͤtigen / it. wenn ich einen Advocaten annehme / muß ich ihm p. Arrha, zum erſten Hand-Gelde etwas geben.

Arrentiren / verpachten / vermiethen / ein Land-Gut / Zoll / ꝛc. verheuren / pachten. Arrentator, der Pachts - Mann. Frantzoͤſich wird Fermier ein Pachts-Mann genannt; La Ferme des Poſtes, die Verpachtung der Poſten.

Arriereban, iſt der aufgebotene Adel in Franckreich in gefaͤhrlichen Krieges-Laͤufften.

Arriere-Garde, der Nach-Troup bey einer Armée.

Arrogans, hoffaͤrtig / hochmuͤthig / ruhmraͤhtig.

Arriviren / ankommen; Wenn mein Bruder wird arriviret oder angelanget ſeyn / ſo gebet ihm nachſei -59der fremden Handels-Woͤrter. ſeinem Arrivement ſo viel Geld: Jch weiß nicht / was meinem Diener arriviret oder zu Handen geſtoſſen.

Arſenal, ein Zeug-Hauß / Ruͤſt-Kammer.

Artificium, Kunſt-Stuͤck / ein ſonderbahrer Griff oder Liſt.

Artillerie, Stuͤcken / Moͤrſer / ꝛc. das grobe Geſchuͤtz.

Aſia, einer von den 4. Welt-Theilen / gegẽ Morgen.

Aſcendenten / Verwandten in aufſteigender Linie.

Aſſaſſin, ein Meuchel-Moͤrder.

Aſſecuriren / verſichern / Guͤter / die uͤber See ge - hen / fuͤr eine gewiſſe Premie oder Belohnung verſi - chern / daß / wenn ſie zu Grunde gehen / oder von denen Capers genommen werden / man ihren Werth / wel - cher in einer ſo genannten Police exprimirt ſteht / be - zahlen wolle; Die Aſſecuration oder Verſicherung iſt zu ſchwach / der Aſſecurator, Aſſeûreur oder Verſi - cherer / machet difficultaͤt zu bezahlen / ehe er beſſere Nachricht bekoͤmmt; Die Aſſurance laͤuffet ziemlich hoch / ſie wollen von hundert 10. bis 12. Premie haben.

Aſſigniren / anweiſen; Jch will euch auf meinen Bruder aſſigniren / Aſſignation geben / die Gelder ſind asſignirt oder angewieſen.

Aſylum, eine Frey-Stadt / ſicherer Ort.

A tempore ſcientiæ, von der Zeit an da es kund worden.

Atheus, Atheiſt, der keinen GOtt glaͤubet / noch ſich zu einer Religion bekennet.

Attaque, ein Angriff /

Attentaten, Gewaltthaten / Schelmſtuͤcke.

Atteſtiren / bezeugen; Jch kan atteſtiren / daß ichs geſehen habe; Hier iſt der Atteſt, oder das geſchrie - bene Zeugniß / welches der Notarius, die Teſtes oder Zeugen / von ſich gegeben haben.

At -60Noͤhtige Erklaͤrung und Gebrauch

Attrapiren / ertappen / erhaſchen / etwas einholen / das entkommen war.

Attributum, eine Eigenſchafft / attribuiren / etwas beymeſſen / zueignen.

Avanciren / vorſchieſſen; Jch habe ihm ſo viel Geld ſchon avanciret oder vorgeſchoſſen; Er hat bey mir in Avanzo, oder gut; Er kan ſeinen gantzen Avanzo, oder / was er bey mir ſtehen hat / auf mich traſſiren; Er avanciret / koͤmmt wohl fort mit ſeiner Handlung / er iſt bald avanciret / groß und maͤchtig worden.

Avantage, Vortheil / Vorzug / Nutzen.

Avanture, Zufall / Begebenheit / Abentheuer; Es iſt eine ſonderliche Avanture oder Zufall; Par avanture, unvermuthet; Jch habe geſtern eine wun - derliche Avanture gehabt; Er iſt ein Avanturier, ein Mann / der es wagt / und ſein Gluͤck ſuchet.

Avaria, ſonſt auch Haverey genannt / iſt der See-Schaden / welcher nach Proportion denjenigen muß erſetzet werden / derer Guͤter um des Schiffs Er - haltung wegen Schaden gelitten.

Avis, ſiehe / Advis.

Auction, wann ein Gut im Ausruff an den Meiſt - bietenden verkauffet wird.

Augiren / augmentiren / vermehren.

Auditeur, iſt der Richter unter den Soldaten uͤber ein Regiment, gleichwie der General-Auditeur uͤber die gantze Armée.

Authores, die Buͤcher geſchrieben.

Autentique, glaubwuͤrdig / gewiß / guͤltig.

Autochiria, der Selbſt-Mord.

Author rixæ, der den Streit angefangen.

Axioma, ein ſinnreicher Spruch / ich habe dieſes Axioma, dieſe unbetriegliche Meynung.

B. 61der fremden Handels-Woͤrter.

B.

Banco, iſt eine Bequemlichkeit und gewiſſes Hauß in Nuͤrnberg / Amſterdam / Hamburg und Venedig / auch etlicher maſſen in Londen / Stockholm / und an - dern Oertern / woſelbſt hin die Kauffleute ihre Gelder bringen / ſolche allda auf ihre Rechnung ſchreiben laſſen / wem ſie hernach ſchuldig ſeyn / darauf asſigni - ren / und wenn ihnen jemand zu bezahlen hat / ordre geben / ſolches Geld nur auf ihre Rechnung oder folio in Banco ſchreiben zu laſſen / wodurch ſie des vielen Geld-Zaͤhlens / der Gefahr boͤß Geld zu empfangen / und der Sorge / daß es ihnen in ihren Haͤuſern geſtoh - len werde / entuͤbriget ſeyn.

Baacken / ſeynd die Wacht - und Leucht-Thuͤrme / ſo am Ufer der See ſtehen / auf welchen man des Nachts Feuer anzuͤndet / den Schiffenden dadurch Nachricht zu geben / wo ſie ſich befinden.

Bachanalia, Faßnachts-Feſt / it. ein Freß - u. Sauff - Feſt / von Baccho dem Gott des Weins hergenom̃en.

Bagage, iſt die Kleidung und Hardes, auch wol Kuͤchen-Geraͤhtſchafft / die ein Reiſender / oder Offi - cier im Felde / bey ſich fuͤhret.

Bajonet, iſt ein Dolch / welchen die Muſquetirer, wenn ſie ſich verſchoſſen / auf die Flinten ſtecken / um ſich damit gegen den Feind noch ferner zu defendiren.

Balcon, ein ausgebauter Gang / Aercker / oder Aus - tritt aus einem Fenſter / nach der Straß heraus.

Baldachin, ein Tafel-Himmel / darunter groſſe Herren gehen und ſpeiſen.

Ball, ein Tantz / der bey vornehmen Leuten oder von groſſer Compagnie gehalten wird.

Bandit, ein Ausgebannter / Verwieſener / Fluͤchti - ger / Spitzbube / it. ein Beutelſchneider / dergleichen viel in Jtalien zu finden.

Ban -62Noͤhtige Erklaͤrung und Gebrauch

Banniſſement, Verweiſung / Ausſtoſſung / ban - niſiren / verweiſen / wegjagen.

Banquier, ein vornehmer Wechſeler.

Banquerotirer / heiſſt ein Kauffmann / der nicht bezahlen kan / der fallit iſt.

Baraques, kleine Soldaten-Huͤten in der Feſtung / gemeiniglich um den Wall herum.

Barricade, eine Befeſtigung / Beſchuͤtzung vor dem Anlauff / eine Wagenburg.

Barattiren / heiſſt tauſchen / eine Waare gegen die andere verſtutzen; Jch habe mit ihm barattirt / dieſer Baratto oder Tauſch ſteht mir nicht an; Dieſe Waare hab ich in Baratto empfangen.

Baſta, heiſſt auf Jtaliaͤniſch / ich bin zu frieden / es iſt genug / es mag ſo ſeyn.

Baſtonnade, Pruͤgel-Suppen.

Battaille, die Schlacht / Streit / Scharmuͤtzel / Treffen.

Battaillon, ein Troup Kriegs-Volck von 6. oder 800. Mann ungefehr.

Batterie, ein aufgefuͤhrter erhabener Ort / auf wel - chen Stuͤcke gepflantzet werden / um eine Stadt zu be - ſchieſſen / ein Bollwerck / Schantze.

Bellum inteſtinum, einheimiſcher Krieg.

Beneficium juris, eine Wohlthat oder Beyhuͤlffe des Rechtes.

Benevolentia, Benevolenz, guter Wille / Liebe / Gunſt.

Beſoigniren / geſchaͤfftig ſeyn / ſich bemuͤhen.

Biennium, eine Zeit von 2. Jahren.

Bigamus, der zwey Weiber hat.

Bilantz / eine Schluß-Rechnung / da Debet und Credit, wann recht uͤbergetragen / gleich auf -gehen63der fremden Handels-Woͤrter. gehen muß; Es dienet auch eine Bilantz zur Nach - richt / wie eine Kauffmanns-Handlung ratione der Debet - und Credit - Gelder und Waaren ſtehe.

Blame, Laͤſterung / blamiren / beſchimpffen / uͤbel nachreden / ſchaͤnden.

Blaſphemateur, Gottslaͤſterer.

Blocquade, die Einſperrung / Beſetzung / Ein - ſchlieſſung einer Stadt rund herum.

Bodmevey-Gelder / ſind / welche ein in einen ge - wiſſen Hafen eingelauffener Schiffer / wann er zu ſeines Schiffs Behuff Geld noͤthig hat / von demjeni - gen Kauffmann / der ihm Credit geben will / zu hoher Intereſſe und Lagio aufnimmt / und eine ſchrifftliche Verſicherung dafuͤr auf den Boden ſeines Schiffs von ſich ſtellet. Was von ſolchen Bodmereyen und dero Rechten zu wiſſen / iſt anderwerts von uns ange - fuͤhret worden.

Bombardiren / in eine Stadt oder Feſtung Bom - ben oder Feuer werffen.

Bona Eccleſiaſtica, Kirchen-Guͤter.

Bona fama, gut Geruͤcht / guter Nahme.

Bona feudalia, Lehn-Guͤter.

Bona fides, guter Glaube.

Bona fide handeln / heiſſt auf guten Glauben und Treue handeln / aufrichtig handeln.

Bonificiren / gut thun; Jch will ihm den Schaden bonificiren / gut machen / erſetzen; Von Bonté, Bo - nitaͤt oder Guͤtigkeit iſt dieſes Lacken beſſer als jenes; Seine Bonté iſt allzu groß gegen mich; Er abutirt meiner Bonté, er mißbraucht meine Guͤtigkeit.

Bonum publicum, das gemeine Beſte.

Breche, iſt ein durch Gewalt der Canonen in dieMauer64Noͤhtige Erklaͤrung und GebrauchMauren oder Waͤlle geſchoſſenes Loch / oder Eroͤff - nung / um Sturm lauffen zu koͤnnen.

Breviter, kuͤrtzlich / Brevia teſtata, Lehn-Brief.

Brevé, heiſſen des Roͤmiſchen Papſtes Schreiben an andere Potentaten / item deſſen ſchrifftliche Ord - nungen.

Breviarium, ein kurtzer Auszug eines Dings.

Brigade, iſt eine Anzahl Kriegs-Volck von etwan 2. bis 3000. Mann.

Bruit, ein Geſchrey / ein Gerauſch.

Brutal, unvernuͤnfftig / grob / unhoͤfflich.

Brutto, wird geſagt von einer Waare / wenn ſie noch in Saͤcken und Faͤſſern ſtehet / oder ſo lange ſie noch nicht rein gemacht iſt; Wann ſolches geſchehen / oder die Thara, das iſt / der Faͤſſer und Saͤcke Gewicht davon abgezogen / bleibt alsdann das Netto, welches muß bezahlet werden. Es haben aber viele Waaren eine gewiſſe Thara, ſo fuͤr die Faͤſſer eben nicht nach ihrem Gewichte / ſondern nach eingefuͤhrter Gewohn - heit / die einem jeden Kauffmann ſeines Orts muß kuͤn - dig ſeyn / abgezogen wird.

C.

Cadet, der juͤngſt-gebohrne Sohn / item junge Edelleute / unter eines Herrn ſeiner Leib-Guarde.

Caduc, vergaͤnglich / hinfaͤllig / verlohren.

Cadi, ein Tuͤrckiſcher Richter.

Calculo, Calculus, Rechnung / calculiren / rechnen / Uberſchlag machen; Nach meinem Calculo oder Rechnung finde ichs ſo und ſo; Er hat nicht wohl cal - culirt: Der Herr bleibt mir ſo und ſo viel ſchuldig / ſal - voetrore Calculi, das iſt / mit Vorbehalt / wann ich mich ſolte verrechnet haben / daß ichs wieder veraͤn - dern darff. NB. Dieſes Wort / ſalvo errore Cal -culi,65der fremden Handels-Woͤrter. culi, iſt den Kauffleuten ſehr nohtwendig / weil es ihnen die Freyheit giebet / was in der Rechnung verſehen wor - den / wieder zu veraͤndern.

Calamitas publica, das oͤffentliche allgemeine E - lend.

Callide, liſtig / Callidum Conſilium, ein liſtiger Anſchlag.

Caimacan, der Ober-Richter zu Conſtantinopel.

Cajute, des Schiffers Zimmer oder Kammer / hin - ten im Schiffe.

Calumnia, die Verlaͤumdung / Calumniator, ein Verlaͤumder.

Cambio oder Change, heißt ein Wechſel / daher Lettere di Cambio, oder Lettres du Change, Wechſel-Briefe. Die Wechſel-Herren aber / oder diejenigen / welche capables ſind / gleich à droiture und nicht erſt durch die dritte oder vierte Hand / einem ei - nen Wechſel auf die weit-entlegenſten Handels-Plaͤ - tze Europæ zu fourniren / werden Cambiſten oder Ban - qviers, die Maͤcklers aber Senſalen, item Cour - tiers, und ihr Maͤckler-Lohn / es ſey gleich fuͤr Waaren oder Wechſel / Senſeria oder Courtagie genennet. Eingroſſer Mißbrauch iſt es / daß heutiges Tages viel Kauffleute / die kaum des Jahrs 100. Fl. zu verwech - ſeln haben / ſich Banqviers ſchreiben laſſen / welches Wort keinem zukoͤmmt / der nicht capabel iſt / auf 100000. Rthlr. Credit in Wechſeln zu haben / oder eines groſſen Potentaten Ausgaben auf auslaͤndiſche Oerter à droiture zu diſponiren.

Camerade, ein Mit-Geſell.

Campagne, ein Feld-Zug / Campement, das Feld - Lager / campiren / im Felde liegen. Camp volant, ein fliegend Lager.

ECa -66Noͤhtige Erklaͤrung und Gebrauch

Canaille, allerhand lumpen Geſinde / kan auch von Hohen und Niedrigen verſtanden werden / die kein ge - nereuſes, wohlthaͤtiges / ehrliches Gemuͤth haben / o - der die gemeine und laches Actiones begehen.

Canal, eine Rinne / Graben oder Roͤhr / item die Meer-Enge zwiſchen Engeland und Franckreich.

Cancelliren / aus-und durchſtreichen / Cancellaria die Cantzeley.

Candidat, ein ſolcher / der jetzt auf der Spitze iſt / daß er ſoll einen Dienſt / Ehren-Amt oder Titul bekommen / oder der auch deſſen faͤhig iſt.

Canon, eine Regul / item eine Zins / den man jaͤhre lich geben muß.

Canonicat, ein Thum-Herrnſchafft / Canonicus ein Thum-Herr.

Canoniſiren / in die Zahl der Heiligen ſetzen.

Cantons, die 13. Oerter in der Schweitz / les lou - ables Cantons, die loͤbliche Eydgenoſſen.

Cantoniren / die Armée von einander verlegen / doch alſo / daß ſie bald kan wieder zuſammen kommen.

Caper, ein See-Raͤuber / Armateur imgleichen.

Capitation, das Kopff-Geld / der Aufſatz oder Schatzung.

Capital, iſt das Haupt-Geld oder die Haupt-Sum - ma, mit welcher man anfaͤngt zu handeln / oder welche man ausleihet und auf Zins gibt.

Capitul, iſt das Collegium der Geiſtlichen / inſon - derheit der Thum-Herren.

Capituliren / gewiſſe Puncta und Bedingungen ge - gen einander abreden.

Caprice, Eigenſinnigkeit / Hartnaͤckigkeit / capri - cieux, eigenſinnig / hartnaͤckigt.

Captiöſe, betruͤglich / verfuͤhriſch / gefaͤhrlich.

Ca -67der fremden Handels-Woͤrter.

Caput, das Haupt.

Cardinalis, ein Cardinal.

Careſſiren / kiebkoſen / Careſſes, Liebkoſung.

Cargaſon, eine Schiffs-Ladung / wann man ein Schiff mit Waaren beladet / und ſolche anderwerts zu verkauffen hinſchickt.

Carogne, ein unzuͤchtig Weib / Schandfleck / Ra -[b]en-Aas.

Carpiren / tadeln / meiſtern.

Charta, Papier / etliche nennen es auch die Nach - weiſung des Blats.

Cartel, Aufforderungs-Brief.

Caſſa, Caiſſe, iſt die Kiſte / da man das Geld ein - ſchlieſſet / wird in etlichen Staͤdten auch fuͤr die Rent - Kammer genommen; Offtmahls heiſſet es: Caſſa ſoll haben / und hat nichts. Ein

Caſſirer iſt derjenige / der uͤber das Handels-Geld / ſolches zu empfangen und wieder auszubezahlen / ge - ſetzt iſt.

Caſſiren / ein Ding aufheben / abthun / vernichten. Jch habe meine Leute caſſirt / abgeſchafft.

Caſerne, ſeynd Soldaten-Huͤtten.

Caſematten, ſind ein Theil der Befeſtigung an einer Feſtung.

Caſtellan, ein Pohlniſcher Titul / heiſſt ein Ober - Amtmann / wird auch vor ein Schloß - oder Haus - Voigt genommen.

Caſtigiren / zuͤchtigen.

Caſtratus, ein Verſchnittner / die gemeiniglich Saͤnger ſind an groſſer Herren Hoͤfen.

[C]aſus, ein Zufall / caſu, ohngefehr / caſus fortui - tus, in ungefehrer Zufall.

Calogus, ein Verzeichniß.

E 2Cata -68Noͤhtige Erklaͤrung und Gebrauch

Cataſtra, die Steur-Buͤcher / was ein jeder von ſei - nen Guͤtern verſteuren muß.

Categoriſch reſolviren / rund heraus ſich erklaͤren.

Cavalcade, Reuterey / Einzug zu Pferde.

Cavillatio, eine betruͤgliche Verkehrung eines Worts oder Rede.

Caviren / gut ſagen; Dahero Cavent ein Buͤrg / und Caution eine Buͤrgleiſtung; Jch halte mich an meinen Caventen, ich habe Caution fuͤr die Schuld; Er will fuͤr ihn caviren.

Cauſa efficiens, die wuͤrckende Urſache.

Cauſa finalis, die End-Urſache.

Cauſiren / verurſachen; Er excuſire die Muͤhe / die ich ihm cauſire.

Cautè, fuͤtſichtig; Man muß caute gehen in der Sache.

Cautel, eine Warnung / Obſervation.

Cediren / abtreten; Jch habe ihm mein Recht auf dieſe Handlung cediret; Jch will ihm darinnen kei - nes Fingers breit cediren / weichen oder nachgeben; Krafft der Ceſſion, oder Ubertrag / die mir von N. N. geſchehen / fordre ich dieſe Schuld.

Celebriren / begehen / feyren.

Cenſur, eine Beurtheilung /

Centum, hundert / pro centum, fuͤr hundert; Er bezahlt mir 10. pro centum, oder pro cento, item pour cent.

Ceſſare, feyren / Ceſſionarius, einer dem das Recht auf eine Schuld oder Obligation uͤbergetragen

Chalant, ein Kunds-Mann / mit dem man g[e -]wohnt iſt zu handeln / Chalandiſe, die Kundſchafft.

Chaiſe roulante, Gutſche mit 2. Pferden.

Chamade, ein gewiſſer Trommelſchlag / damidieBe -69der fremden Handels-Woͤrter. Belaͤgerten anzeigen / daß ſie die Veſtung uͤbergeben wollen.

Charge, eine Ladung / Dienſt oder Amt / charger laden / decharger abladen /

Character, oder Characteur, ein Titul oder aͤuſ - ſerlich Kennzeichen / item ein Buchſtab.

Charmiren / bezaubern / anlocken / charmes, Lieb - Reitzungen / elle abâu coup des charmes, ſie iſt an - nehmlich.

Chartablanca, ein weiſſes Blat / mit dem Nahmen unterzeichnet / ſonſt auch blanqvet genannt /

Chiaus, ein Tuͤrckiſcher Geſandter der etwann nur ein Schreiben uͤberbringet / und eben kein gar zu wichtiges Gewerb hat.

Chirographum, eine Hand-Schrifft / ſo einer ausgibt. Creditor Chirographarius, ein ſolcher / der nichts anders / als eine bloſſe Schuld-Verſchrei - bung / und kein Pfand von ſeinem Debitore in Haͤn - den hat.

Chocolate, iſt gemachet aus Cocos-Nuͤſſen / oder Bohnen die gebrannt / hernach mit Zucker zugericht / in Waſſer geſotten / und getruncken werden.

Choqviren / angreiffen / beleidigen / einen hart an - oder zu nahe kommen.

Cito, geſchwind / wird auf die Briefe geſchrieben / daß ſie geſchwind befoͤrdert werden / Citius, noch ge - ſchwinder / Citiſſime, am allergeſchwindeſten.

Citiren / vor Gericht fordern / Citatio, die Vor - ladung / Citatus, ein vor Gericht gefoderter.

Civilegium, iſt ein Beweiß / ſo eine Stadt-Obrig - keit ihren Kauffleuten gibt / daß ſolche ihrer Stadt Buͤr - ger und Einwohner ſeynd.

E 3Ci -70Noͤhtige Erklaͤrung und Gebrauch

Civil, hoͤfflich / civiler Preiß / civiliſiren / hoͤff - lich machen / civilitè, Hoͤfflichkeit.

Clandeſtinus, heimlich.

Claſſis, eine Schiffs-Flotte.

Clariren / heiſt eine Rechnung mit jemand richtig machen / item den Zoll vor die Schiffe entrichten.

Clauſen, ſind Berg-Hoͤlen und Engen.

Clemens, guͤtig / Clementia, Guͤtigkeit.

Clerus, Cleriſey / Verſammlung der Geiſtlichkeit.

Client, einer der unter unſern Schutz und Ver - theydigung lebet.

Clima, eine Himmels-Gegend / und Erden-Strich.

Cloac, ein jeder unflaͤtiger Ort.

Coadjutor, ein Beyhelffer.

Coactè, gezwungen / vi metuꝗ́ coactus, durch Furcht und Gewalt bezwungen.

Codicill, ſchrifftliche Verordnung des letzten Willen.

Cœlebs, der kein Weib hat / in cœlibatu leben / ohn Weib ſeyn.

Coërciren / ſtraffen.

Cognatio, die Anverwandſchafft.

Collaboriren / mitarbeiten.

Collaterales, die Seiten-Freunde.

Collatio, eine Vergleichung / da jeder ſein Theil in die gemeine Maſſam mit einwirfft.

Collationiren / eine Schrifft gegen die andere hal - ten / das Original gegen die Copey, das Journal ge - gen das Poſten-Formier-Buch / um zu ſehen / ob es von Wort zu Wort abgeſchrieben / und nichts in Worten oder Zahlen verſehen.

Collecta, geſammlete Huͤlffs-Gelder / colligiren〈…〉〈…〉 einſammlen.

Col -71der fremden Handels-Woͤrter.

Collega, ein Amts-Genoß / Bruder; Collegium eine Zunfft / der Kauff - oder Handwercks-Leute un - ter ſich.

Colludiren / zu eines andern Nachtheil mit dem dritten unter dem Huͤtlein ſpielen / verraͤhteriſch um - gehen.

Combiniren / zuſammenbringen / mit einander uͤbereinſtimmen.

Comes Palatinus Cæſareus, ein Kaͤyſerl. Pfaltz - Hoff-Graf.

Comes, ein Gefaͤhrt / Camerade, Geſell.

Comeſtibilia, Eß-Waaren.

Commando, Befehl; Der Herr commandire / oder beehre mich mit ſeinem liebwehrten Comman - do; Jch werde allezeit erweiſen / daß ich ſey und ver - bleibe / ꝛc.

Commination, Bedraͤuung.

Commiſeration, Mitleiden.

Commiſſion, eine aufgetragene Handlung / daß ich einen belaͤſtige / fuͤr mich Guͤter ein - oder zu verkauf - fen; Daher Committent, einer der die Commiſſion giebt / Commiſs oder Commiſſus, Commiſſarius oder Factor, der das Aufgetragene ausrichten muß; Jch wills dem Herrn committiren / auftragen. Com - miſſion iſt auch eine auſſer Gerichtliche Handlung / zu dem Ende angeſtellet / ob man ſtreitige Partheyen in der Guͤte in derſelben vertragen koͤnnte / bey wel - cher von Rechts-wegen die dazu verordneten Com - miſſarii die Sache recht unterſuchen / und gleich / oh - ne einem Theile mehr als dem andern zu favoriſiren / darinn durchgehen ſollen.

Commode, fuͤglich / bequem.

Commodum, Nutzen.

E 4Com -72Nohtige Erklaͤtung und Gebrauch

Communio, Gemeinſchafft.

Commoviren / bewegen.

Communiciren / mittheilen / Communicatio, Mittheilung; Jch ſage Danck fuͤr die Communi - cation, daß man mir von dieſem Dinge Part geben wollen.

Compagnie, eine Geſellſchafft; Daher koͤmmt Conto di Compagnia, wenn zween in Compagnie zuſammen treten.

Compariren / erſcheinen / vergleichen.

Compatibilia, Dinge / welche wohl zuſammen ſte - hen koͤnnen.

Compenſiren / erſetzen / erfuͤllen; Recompenſi - ren / vergelten / Recompens, eine Wiedervergel - tung; Jch will es ſuchen / wieder zu Recompenſiren / wieder zu vergelten; Was in dem einen verſehen wor - den / ſoll in dem andern compenſiret werden.

Compere, Gevatter / Commere, Gevatterinn.

Competiren / zugleich bitten / Competentz Streit / wenn ihrer zwey um ein Ding zugleich anhalten.

Competens Judex, der rechtmaͤßige Richter / vor den man ſtehen muß.

Complet, erfuͤllet / voͤllig / vollkommen; Incom - plet, unvollkommen; Das Buch iſt incomplet, ich will ſolches accompliren / erfuͤllen; Accompliſſe - ment, Erfuͤllung; Compliment, eine Erfuͤllung / eine hoͤfliche Rede.

Complementarius iſt in ſolchen Handlungen / in welchen der Patron abgeſtorben (oder worzu groſſe Herren / wie in Jtalien gebraͤuchlich / das Geld ſchieſ - ſen / und ſo unter andern Nahmen / damit es ihrer Di - gnitaͤt und Ehre nicht nachtheilig ſey / fuͤhren laſſen) derjenige / welcher / ſo zu reden / das Factotum iſt / unddie73der fremden Handels-Woͤrter. die gantze Handlung diſponiret / wenn auch gleich ein Patron ſelbſt ſolte zu gegen ſeyn / welcher ſich der Hand - lung nicht viel annimmt / ſondern alles auf ſeinen Com - plementarium beruhen laͤſt.

Complices, die Mithelffer / Mitſchuldige.

Compliren / erfuͤllen.

Complot, ein Zuſam̃en-Verſchwerung / zu eines andern Schaden.

Compoſition, eine Verfertigung / componere verfertigen.

Compræs, der Mit-Buͤrg.

Compreſsè, geſchmeidig / dicht zuſammen ge - ſchrieben oder gebunden.

Compulſoriales, Vermahnungs - und Verbots - Briefe vom Richter.

Computatio, die Ausrechnung.

Conatus, der Verſuch / das Unterfangen.

Concav, inwendig hohl / und auſſen rund / als ein Kugel / oder die inwendig aus gehoͤhlte oder gewoͤlbte Rundung / deren Convex, das iſt / die aus wendige er - habende Rundung / entgegen geſetzet wird.

Concept, ein entworffenes Ding / Schrifft / Brief oder Contract.

Concerniren / betreffen; Was eures Bruders Sache concerniret / oder anbetrifft; Concerniren - de die Compagnie mit Monſ. N. N.

Concludiren / ſchlieſſen; Jch muß daraus conclu - diren abnehmen.

Concordiren / uͤbereinſtimmen.

Concurſus Creditorum, Verſammelung der Glaͤubiger / wegen Verlaſſenſchafft / oder hinterblie - benen Guͤter ihres Debitoris.

Conducibilis, foͤrderlich / nuͤtzlich.

E 5Con -74Noͤhtige Erklaͤrung und Gebrauch

Conductio, der Beſtand / die Miethe.

Conductor, der Hauers-Mann.

Condition, eine Bedingung; Mit der Condi - tion will ich euch geben / daß ihr / ꝛc. Jch habe dabey conditioniret / verabredet oder bedungen; Dieſes iſt nur conditionaliter oder Bedings-Weiſe geſche - hen; Er ſtehet in Condition, in Dienſten / er hat eine gute Condition, das Gut iſt wohl conditionirt / iſt wohl eingepackt / iſt uͤbel conditionirt / oder ſchadhafft worden; conditionaliter, mit Beding / Vorbehalt.

Condoliren / troͤſten / Mitleiden haben.

Condolenz, Mitleiden /

Conductor, der ein Haus / ꝛc. mietet.

Conduite, Verhalten / Handlung / der Menſch iſt von guter Conduite.

Conferentz / Zuſammen-Berahtſchlagung / Ge - geneinanderhaltung.

Conferiren / mit einander Unterredung / item ei - ne Schrifft gegen die andere halten; Conference, ei - ne Unterredung; Jch habe lange Zeit mit ihm uͤber die - ſer Sachen conferiret oder geſprochen.

Confeſſio, die Bekaͤnntniß.

Confident, ein vertrauter Freund.

Confitiren / beichten / bekennen.

Confiſciren / ein ziehen / verarreſtiren.

Confœderirter / Bundsgenoß.

Conformiren / uͤbereinkommen.

Confrontiren / die Perſonen zur Auſſage gegen ein - ander ſtellen.

Confundiren / verwirren / confus, verwirrt / die Handlung iſt confus, die Buͤcher ſeynd in Con - fuſion.

Con -75der fremden Handels-Woͤrter.

Congeriren / zuſammenhaͤuffen.

Congregiren / zuſammen verſammlen.

Congregation, Congreſs, Verſammlung.

Conjungiren / zuſammenfuͤgen.

Conjunctim, zugleich mit geſamter Hand / con - junctis viribus, mit geſamten Kraͤfften / Conjugi - um, der Eheſtand / conjunctio, die Zuſammenſtoſ - ſung / Conjux, Ehe-Gemahl.

Conjuncturen / Verknuͤpffungen / item den Lauff der Zeiten.

Conjuriren / zuſammenſchweren.

Connectiren / an einander haͤngen.

Connexio, die Aneinanderhaͤngung einer Schrifft oder Rede.

Conniviren / durch die Finger ſehen.

Connoiſſement iſt ein Fracht-Brief zur See / dem Schiffer uͤber die in ſein Schiff geladene Guͤter gegeben. Solcher werden von jhm 3. gleiches Jn - halts unterzeichnet / dadurch er bekennet / daß er von dem und dem Mann ſo viel geladen habe; Daß eine Connoiſſement behaͤlt der Schiffer / die 2. andern der Kauffmann / davon das eine demjenigen / der die Guͤter an einem auslaͤndiſchen Orte empfangen ſoll / zugeſandt wird.

Conqvieſciren / dabey ruhen / bewenden laſſen.

Conqverir, erobern / Conqverant, ein Eroberer / conqveſtes, gemachte Eroberungen.

en Conſcience, auf mein Gewiſſen.

Conſcientia, das Gewiſſen; Salva conſcientia kan ich ſolches ſagen / oder mit freyem Gewiſſen.

Conſecriren / einweihen / Conſecration, die Ein - weihung.

Conſentiren / einwilligen; Jch conſentire / willi -ge76Noͤhtige Erklaͤrung und Gebrauchge ein / gebe meinen Conſens darzu / mein Conſente - ment ſoll er haben / ich will nicht diſſentiren / oder an - derer Meynung ſeyn.

Conſeqventz / eine Folge; Dis Ding moͤchte eine uͤbele Conſeqventz haben.

Conſeqviren / erlangen.

Conſideriren / betrachten; Der Herr brauche Conſideration, er betrachte / conſiderire, was ich bey ihm gethan habe; Man muß nicht alſo inconſi - derè, unbeſonnen / in den Tag hinein handeln.

Conſigniren / an einen uͤberſchreiben / uͤberweiſen / addreſſiren / desjenigen / an den ich die Guͤter ſchicken will / ſein Zeichen darauf machen; Jch will die Guͤter an ihn conſigniren / oder abgehen laſſen.

Conſilium, ein Raht / conſiliren oder conſeilli - ren / Raht geben / Conſeilleur, Rahtsherr; conſu - liren / um Raht fragen / Conſul, der Buͤrgermeiſter.

Conſiſtentz / Beſtehung / Befeſtigung.

Conſonus, gleichſtimmig / conſonantia, Uber - einſtimmung.

Conſort, ein Mit-Verwandter / Compagnon, Confrater, Aſſociè, der mit einem in gleicher Hand - lung iſt; Dieſer Briefe zu komme Hn. N. N. und Con - ſort, das iſt / ſeinem Gemeinſchafft in der Handlung.

Conſpiriren / zuſammen verſchweren.

Conſtellation, des Geſtirns Einfluß.

Conſtitutio, eine Satzung / Verordnung.

Conſtringiren / zwingen.

Conſtruiren / bauen / aufrichten / conſtructio die Aufrichtung.

Conſul, Buͤrgermeiſter / item ein Reſident der Kauffmannſchafft zum Beſten / an einen Koͤnigl. Hofe / oder andern vornehmen Handels-Platz.

Con -77der fremden Handels-Woͤrter.

Conſumiren / verzehren / Conſumtibilia, Dinge / die ſich verzehren laſſen. Conſumtion, das Verzeh - ren / item, der Zoll der auf Getraͤnck oder Eß-Waa - ren geſchlagen wird.

Contant, baar / contant kauffen / fuͤr baar Geld kauffen / und keine Zeit darzu bedingen.

Content, zu frieden; Jch bin mit ſeinen Verrich - tungen content, oder zufrieden; Daher koͤm̃t con - tentiren / vergnuͤgen / zu frieden ſtellen / Contente - ment, contento vergnuͤgen.

Contentum oder Contenta, der Jnhalt / oder die in einem Briefe begriffene Sachen; Jch kan die Con - tenta wohl begreiffen / aber nicht ins Werck richten.

Contenance, das Verhalten / haltet gute conte - nance, laſt euch nichts mercken. Contenance affe - ctèe, angenommene Verſtellung.

Conteſtiren / bezeugen / betheuren / Conteſtation, Bezeugen.

Context, die Zuſammenhaͤngung der Rede.

Continentia, die Enthaltung / die Maͤßigkeit / item zuſammenhaͤngende Dinge.

Continent, alſobald; Jch will in continent ant - worten.

Contingent, der Theil der einen kan zukommen.

Continuiren / fortſetzen.

Conto, eine Rechnung. Es ſind aber deren unterſchiedliche / als Conto Courant, eine lauffen - de Rechnung / da man alle baare Gelder und pro contant verkauffte oder eingekauffte Waaren / ver - ſchoſſene baare Unkoſten / bezahlte oder empfangene Wechſel &c. aufſetzet. Conto di Tempo dienet nur die auf Zeit verkauffte Waaren / und an wen ſie verkauffet worden / darauf zu ſetzen / werden aberwann78Noͤhtige Erklaͤrung und Gebrauchwann ſolche hernach bezahlet werden / davon wieder ab / und auf die Courant-Rechnung getragen. Con - to à meta, oder à moitie, iſt / wann ich auf die Helffte mit einem / nur in einer gewiſſen Waare / Schiffs-Ladung / Pachtung oder Wechſeley / in - tereſſire. Conto di Compagnia erſtrecket ſich noch weiter / und entweder / daß ich mit einem uͤber die gantze Handlung / oder doch uͤber ein conſiderables Stuͤck derſelben / in Compagnie oder in Geſell - ſchafft bin. Mio Conto corrente iſt meine baare Gelder-Rechnung / die ich bey meinen Factoren in fremden Laͤndern habe; Suo conto corrente iſt die baare Gelder-Rechnung / die er bey und unter mir hat. Dahero darff ich eines andern Courant Rechnung nicht ſuo conto corrente nennen / wenn ich nicht zugleich bey ihm / fuͤr conto mio oder meine eigene Rechnungen / was zu thun habe; da dann zum Unterſcheide das Wort Suo muß gebraucht werden. Eben ſo iſt es auch mit der mio contodi tempo, wel - ches meine auf gewiſſe Zeit zu bezahlen verbundene / ſuo conto di tempo aber die Seinigen weiſet. Con - to à Gain & Perte, Gewinn - und Verluſt-Rechnung / wird in Buͤchern gefuͤhret / um darauf zu ſchreiben / was gewonnen oder verlohren worden. Conto pro diverſi haͤlt diejenigen Perſohnen und Sachen in ſich / denen man keine eigene Rechnung in Haupt - Buͤchern geben will; Alſo iſt auch Conto di Cambio, da man von uns / oder an uns / acceptirte Wech - ſel Interims-Weiſe hinſetzet. Was unſere Mey - nung daruͤber / iſt in dem Probier-Stein der Buch - halter zu erſehen. Von conto koͤmmt her à conto no - tiren / auf Rechnung ſtellen / einem ein conto oder Rechnung in Buͤchern geben.

Con -79der fremden Handels-Woͤrter.

Contoir, eine Schreib-Stube / Contoiriſt, ei - ner der darauf zu ſchreiben und dieſelbe zu verwalten hat.

Contraband, verbotene Waaren.

Contra bonos mores, wider gute Sitten / contra leges, wider die Geſetze / contra rationem, wider die Vernunfft.

Contract, ein aufgerichteter Vergleich / Abrede eines Dings / uͤber welches zween oder mehr Kauff - leute ſind unter ſich einig worden; Jnmaſſen dann von dergleichen Contracten allerhand Formularien hin - ten unter den Briefen angefuͤhret worden. Es koͤmmt auch daher contrahiren / mit einander ſchluͤßig wer - den; Jch habe mit jhm ſo und ſo contrahiret / welches er mir auch zu halten ſchuldig.

Contramandiren / zuruͤck ruffen.

Contraminiren / entgegen arbeiten.

Contraveniren / ſich widerſetzen / Contravention, eine Entgegenſetzung.

Contravotiren / einer widrigen Meynung ſeyn.

Contrair-Wind / Gegen-Wind. Contrariiren / zuwider ſeyn.

Contrecharpe, iſt jenſeits des Grabens / die Bruſt[-]Wehr / oder vielmehr der Gang vor derſelben.

Controlleur, der Gegen-Buch haͤlt.

Controverſia, eine Streit-Sache.

Contumax, ungehorſam. Contumacia, der Un - gehorſam.

Contumelia, Laͤſterung. Contumelioſe, laͤſter - lich.

Convaleſciren / geſund / ſtarck werden.

Convenable, bequem / geſchickt. Conventicula, heimliche Zuſammenkuͤnffte.

Con -80Noͤhtige Erklaͤrung und Gebrauch

Conveniren / zuſammenkommen. Conventus, Zuſammenkunfft. Convent, Kloſter.

Convention, Vertrag / Gerichtlicher Ausſpruch.

Converſation, Unterredung.

Convertiren / bekehren.

Converſus, ein Bekehrter. Perverſus, ein Ver - kehrter.

Convociren / zuſammenruffen. Convocation, Zu - ſammenberuffung.

Convinciren / uͤberweiſen / Convictus, der uͤber - wieſen.

Convitium, Schmaͤhwort.

Convoy, Geleit.

Cooperiren / mit arbeiten.

Copia, Abſchrifft eines Originals.

Cordatè, aufrichtig / Cordialiter, hertzlich.

Coronatio, Kroͤnung / Couronner, kroͤnen /

Corps de garde, ein Wacht-Haus.

Correſpondent, einer der mit uns Schrifftliche Handlung pflegt; Wir correſpondiren zuſammen; Dieſer Menſch fuͤhret auf dem Contoir die Corre - ſpondentz / das iſt / er ſchreibet und beantwortet die Briefe und andere Handels-Scripturen.

Corrumpiren / verderben / beſtechen.

Corſar, ein See-Raͤuber.

Cortine, ein Fuͤrhang / item der Wall zwiſchen zwey Baſtionen oder Bollwercken.

Coryphæus, der Raͤdleinsfuͤhrer.

Coſti, ſiehe droben A coſti.

Couvert, der Umſchlag um die Briefe.

Cours iſt der Lauff eines Dinges / inſonderheit der Wechſel-Gelder; Man ſagt / der Cours iſt niedrig oder hoch / ſteiget oder faͤllt; Jch kan zu dieſem Coursnicht81der fremden Handels-Woͤrter. nicht reſolviren / ich will erwarten biß er wieder ſteigt oder faͤllt / &c.

Courant-Geld iſt die kleine Muͤntz / die man in einer Stadt auf dem Marckt / in den Kram-Buden / Wirths-Haͤuſern / ꝛc. ausgiebt. Sie differiret, oder iſt unterſchieden / nach Beſchaffenheit dieſer oder jener Handels-Stadt ihrer Muͤntz-Valor und Schei - de-Muͤntze / gegen Specie Rthl. 1. biß 30. pro cen - tum, weniger oder mehr. Courant werden auch die Waaren genennet / die gut abgehen / Conto courant iſt lauffende Rechnung / davon oben.

Courtier ein Maͤckler / vid. Cambio. Es ſind aber unterſchiedliche Maͤckler; Etliche thun nur in Wechſeln auf auslaͤndiſche Plaͤtze / etliche in Geld binnen der Stadt zu verwechſeln / als ſchlechtere Muͤntz-Sorten gegen beſſere / etliche bemengen ſich mit allen / etliche mit gewiſſen Waaren / ſolche fuͤr andere Leute einzukauffen oder zu verkauffen. Sie differiren à Proxenetis oder von ſolchen Leuten / wel - che ehrliche und GOtt wohlgefaͤllige Vortraͤge und Heyrahten ſtifften / und Frey-Werbers genennet werden / item à Ruffianis und Maqveraux, welche unehrliche Beqvemlichkeit-Macher und Huꝛen-Maͤck - ler ſind.

Coujoniren / als einen Hund-Jungen ausſchelten.

Courier, ein Poſt-Reuter.

Courtiſiren / hoͤfflich bedienen / heimlich buhlen.

Courtiſan, Schmeichler / Liebhaber / Aufwaͤrter. ala Cour, bey Hofe.

Crambe bis cocta, ein aufgewaͤrmter Kohl / eine Sache die doppelt und offt geſaget wird.

Creatur, ein Geſchoͤpf / wird aber gebraucht / von einem / der von eines andern Gunſt dependiret.

FCre -82Noͤhtige Erklaͤrung und Gebrauch

Creditor, ein Glaͤubiger / welcher von einem an - dern zu fordern hat / und glaͤubt / es werde ihm ſolcher bezahlen; Wiewol er ſich manchmahl betrogen findet / dahero denn auch der Credit aus iſt / daß er ein ander - mahl nicht mehr creditiret oder glaubet.

Creditiv. Schreiben / Beglaubungs-Brief / daß der Abgeſandte nicht mit Falſchheit umgehet.

Crepiren / zerberſten / creve cœur, ein Hertz-bre - chender Schmertz.

Criminaliter, peinlich auf Leib und Leben.

Cruiſados, Spaniſche und Portugiſiſ. Muͤntz.

Cumuliren / haͤuffen.

Cunctiren / verzoͤgern.

Curialia, Hoff - und Ehren-Wort / die Manier zu Hof.

Curatel, die Vormundſchafft.

Curatorium, das Zeugniß / daß einer zum Cura - tore beſtellet.

Czar, der Groß-Fuͤrſt in Moſcow.

D.

Dai, der Oberſte Regent in Tunis und Algier.

Damnum, Schaden / condemniren verdam - men / indemniſiren / einen Schad-loß halten; Es iſt dahin gewechſelt / mit 6. p. c. damno oder Verluſt; Es iſt eine damnable oder Verdammens-wuͤrdige Gewohnheit. Indemniſation, Schad-loßhaltung.

Dardanarius, ein Korn-Jud / Aufkaͤuffer.

Datum, der Tag / daran ein Ding geſchrieben / ge - geben / oder ausgefertiget iſt / als / datum den 6. Maji.

Dauphin, des Koͤniges von Franckreich erſtge - bohrner Sohn / gleich wie der erſte Printz in Enge - land allezeit Hertzog von Wallis, der in Spanien In -fant,83der fremden Handels-Woͤrter. fant, der in Portugal Printz von Braſilien, &c. ge - nennet wird.

Debarqviren / aus dem Schiff ſteigen.

Debattiren / etwas abthun / zu Ende eine Sache bringen / ein langer Debat, das iſt Streit.

Dabauchiren verfuͤhren / item ſchlemmen und demmen / Debauche machen / heiſt einer Sache zu viel thun.

Debilitiren / ſchwaͤchen.

Debitor, ein Schuldner; Jch verbleibe ſeyn De - bitor oder Schuldner; Jch habe ihm ſo viel in Debet, oder ins Schuld-Regiſter bracht; Der Herr kan mir Debet, fuͤr ſo und ſo viel geben / oder ſo und ſo in ſein Schuld-Regiſter ſtellen. Debiter une Marchandiſe, oder Waare ausbringen. Er hat guten Debet, oder Verſchleiß in dieſer Waare.

Debitum, Schuld.

Decadentz / Abnehmen.

Decampiren / abziehen.

Decanus, ein Dechant am Thum.

Decendium, zehen Tage / innerhalb welchen man apelliren muß / nach dem geſprochenen Urtheil.

Decerniren / erkennen / urtheilen / ſchlieſſen.

Dechargiren / abladen.

Decidiren / entſcheiden: Jn dieſer Sachen kan ich nichts decidiren / kein Urtheil faͤllen / kein Deciſum oder Ausſpruch geben.

Decliniren / abwenden.

Decimiren / den zehenden Pfenning geben.

Decolliren / enthaupten.

Decourtiren / abkuͤrtzen; Der Herr kan ſo viel fuͤr die Lagio decourtiren; Er hat mir an der Bezahlung decourtiret.

F 2De -84Noͤhtige Erklaͤrung und Gebrauch

Dediciren / zuſchreiben / zueignen / einem ein Buch dediciren; Daher koͤmmt Dedicatio, die Zu - ſchrifft.

Dedomagiren / Schad-loß halten / Domage, Schaden.

Deduciren / ausfuͤhren / beweiſen / deductis de - ducendis, nachdem ausgefuͤhrt / was ausgefuͤhret / oder abgezogen was abgezogen werden ſoll.

De facto, eigenthaͤtig / eigenmaͤchtig.

Defamiren / in ein boͤß Geſchrey bringen.

Defatigiren / abmatten.

Defectus ein Mangel / deficit, es mangelt.

Deferiren heiſt einem in ſeinem Geſuche ein Gnuͤ - gen leiſten; Jch will dem Herrn gern in billigen Dingen deferiren / aber in dieſem muß er mich ver - ſchonen.

Defiliren / aus einander / item hinter einander durch enge Wege gehen.

Defraudiren / betruͤgen.

Defrayren / Zehrung frey halten.

Defunctus, der Verſtorbene.

Degradiren / abſetzen vom Amte oder Ehren - Stelle.

Dehoneſtiren / verunehren.

De Jure, von Rechts-wegen.

Delator, ein heimlicher Verraͤhter.

Delectiren / ergetzen.

Delegiren / abordnen / Delegatus, ein Abgeord - neter.

Delinqviren / ſuͤndigen / Delinqvent, einer der geſuͤndiget.

Demanteliren / Wall und Mauren an einer Stadt umreiſſen.

De -85der fremden Handels-Woͤrter.

Democratia, ein gemein Regiment / darinn der Poͤbel herrſchet.

Demoliren / auf den Grund ſchleiffen.

Demonſtriren / beweiſen; Es brauchet keiner wei - tern Demonſtration, oder Beweiſes.

Denegiren / verweigern / abſchlagen.

Denigriren / ſchwartz machen / verunglimpffen.

Denominiren / benennen.

De novo, von neuen.

Denunciiren / ankuͤndigen.

Depechiren / fortmachen; Depéches vous, macht fort; Er iſt ſchon depechirt / er hat ſeine Depéches, er iſt abgefertiget.

Depenſe, Unkoſten; Er macht groſſe Depenſen; Er depenſiret viel das Jahr uͤber.

Depeupliren entvoͤlckern / ein depeuplirter Ort / da kein Leute ſeynd.

Deponiren / niederlegen / niederſetzen; Jch habe ſo viel Geld beym Richter deponiret; Er hat Geld von ihm in Depoſito, oder auf Rente; Es iſt ein

Depoſitum, ein niedergeſetzes Gut; Jch habe es ihm zu getreuen Haͤnden deponiret; Er hat keine Macht / ſolches mein Depoſitum zu veraͤuſſern / wo er nicht will einen Diebſtal begehen / hingegen darffer nicht darzu antworten / ob mein hinterlegtes Gut in unverſehenen Faͤllen / als Feuer / Raub / ꝛc. verduͤrbe oder umkaͤme. Man ſaget auch / Zeugniß deponi - ren / ausſagen; Der Zeugen Ausſage wird Depoſi - tio genannt.

Depreciren / abbitten / durch Bitten abwenden / Deprecation, Abbitte.

Deputat, beſcheiden Theil / deputiren / abſenden.

Derelinqvere, verlaſſen / Derelictus, Verlaſſe - ner.

F 3Deri -86Noͤhtige Erklaͤrung und Gebrauch

Deriviren / ableiten.

Derogiren / Abbruch / Abtrag thun.

Deſerteur, ein Fluͤchtling / entlauffener Soldat.

Deſigniren / bedeuten.

Deſignation, ein Verzeichniß der Waaren / die man einem geſchicket hat.

Deſponſatio, Verloͤbniß / clandeſtina, heimlich.

Deſtituiren / entſetzen / berauben.

Deſpectiren / verkleinern.

Deſperiren / verzweifeln / deſperat verzweifelt.

Detachiren / abſenden / Detachement, ein abge - ſandtes Krieges-Volck.

Determiniren / ernennen / einen Tag determi - niren.

Deterioriren / verſchlimmern.

Deteſtiren / verfluchen / vermaledeyen.

Detrahiren / abkuͤrtzen; Was ich hier detrahire / das koͤmmt mir am andern wieder zu. Daher koͤmmt Detractio, eine Abkuͤrtzung.

Devalviren / abſetzen / die Muͤntz verruffen.

Deviniren / errahten / weiſſagen.

Devolviren / auf einen andern verfallen / daher jus devolutionis, daß dis oder jenes Recht / auf einen an - dern verfaͤllt.

Devaſtiren / verwuͤſten.

Devoir, Pflicht und Schuldigkeit.

Devotion, Zugeneigtheit / Andacht / Geluͤbd.

Dexteritè, Aufrichtigkeit / Geſchicklichkeit.

Diæt, Maͤßigung in Eſſen und Trincken.

Daile ctica, die Diſputir-Kunſt.

Diarium, ein Tag-Buch / Journal,

Dicentes, allerhand unnuͤtze unwahre Reden.

Dicteria, Stichel-Reden.

Di -87der fremden Handels-Woͤrter.

Dictiren / einem etwas zuſagen / daß er nachſchrei - ben muß.

Dictum ein Spruch.

Dies caniculares, Hunds-Tage.

Dies ſolutionis, Zahlungs-Tag.

Diffamiren / ſchmaͤhen / laͤſtern / Diffamant, ein Laͤſterer.

Differentz / ein Unterſcheid / koͤmmt her von diffe - riren / unterſchieden ſeyn; Wir differiren noch weit von einander; Unſere Differentz / unſer Streitigkeit iſt bald gehoben. Different, unterſchieden.

Dilation, Aufſchub / koͤmmt her von differre, auf - ſchieben; Jch bitte / man differire ſeine Reiſe noch ein wenig / man gebe ihm zur Bezahlung Dilation.

Diploma, eine Gewalt oder Freyheit-Brief / von einer Obrigkeit gegeben.

Directè, Schnur-gleich gerade zu / Director oder Directeur, ein Ober-Aufſeher / Regierer / das Dire - ctorium fuͤhren / die Ober-Diſpoſition, haben.

Dirigiren / eine Handlung oder Werck regieren; Es ſtehet alles unter GOttes Direction; Der Herr dirigire es alſo / daß er es verantworten kan; Er iſt Director, oder Directeur, uͤber des Koͤniges Ma - nufacturen / von jhm wird das gantze Volck dirigi - ret; Er laͤſt ſich dirigendo, oder zum Anordnen ge - brauchen.

Diſarmiren / entwaffnen.

Diſceptiren / ſtreiten / zancken / Diſceptatio, der Streit / Zanck.

Diſceſs, der Abzug.

Diſciplin, Zucht / diſciplinirt / gezogen / unter - wieſen.

Diſcontiren iſt ſo viel / als rabbattiren oder de -F 4falci -88Noͤhtige Erklaͤrung und Gebrauchfalciren / von einer vor der Zeit bezahlten oder zu hoch angeſetzten Rechnung etwas abkuͤrtzen Solches ge - ſchiehet gemeiniglich in Hamburg oder Amſterdam / bey gewiſſen Waaren / welche auf 13. Monat / oder auf 7. Monat Zeit verkauffet / und hernach / wenn der Kaͤuffer die Zeit nicht will ablauffen laſſen / 8⅔ oder 4⅓. Rabbat oder Disconto fuͤr die baare Bezahlung gege - ben werden / welche man / wie oben beym Lagio gerech - net / berechnen muß.

Dis - oder decouragiren / einen den Muht beneh - men.

Diſcrepiren / unterſchieden ſeyn / Diſcrepantz / Zweyſpaltigkeit / diſcrimen Unterſcheid.

Diſcretion, eine Erkaͤnntlichkeit / Verehrung; Jch will ihm fuͤr ſeine Muͤhe eine Diſcretion geben; Er iſt ein diſcreter hoͤflicher Kerl.

Diſcuriren / von einem Dinge reden / diſcurſive, oder in unſerer Unterredung / hat er davon gedacht; Er diſcuriret wohl / ſein Diſcurs iſt anmuhtig und hat Fundament.

Disguſtiren / einen vor den Kopff ſtoſſen.

Disordre, Unordnung.

Diſpendium, Verluſt.

Diſpenſiren / nach laſſen / uͤberheben / etwas zu - geben.

Diſpeſciren / abſondern / vertheilen / dahero Di - ſpesceur, ein Vertheiler / der die ſtreitige Summen und Rechnungen richtig eintheilet.

Diſpliciren / mißfallen.

Diſponiren / ordnen ein Ding / wie es ſeyn ſoll; Es ſtehet alles zu des Herren ſeiner Diſpoſition oder Anordnung. Homo proponit, DEus diſponit, der Menſch gedenckts / GOtt lenckts; Der Herrdiſpo -89der fremden Handels-Woͤrter. diſponire von mir und meinem Hauſe nach ſeinem Gefallen; Er iſt Patron, meine Caſſa ſtehet zu ſeiner Diſpoſition; Dieſer Menſch diſponiret ſeine Gel - der ſehr uͤbel; Wie iſt ſeine Leibes-Diſpoſition? Jſt er noch geſund / friſch / ſtarck oder ſchwach?

Disrecommendiren einen ein boͤß Lob geben.

Disreputirlich / ſchimpflich.

Diſſentiren / nicht mit uͤbereinſtimmen.

Diſſeriren / reden / Unterredung pflegen / Diſſer - tatio, eine Rede.

Diſſidium, ein Haß / diſſipiren / zerſtreuen.

Diſſimulation, Verſtellung / wird manchem Kauffmann / wenn er ſolche zu rechter Zeit weiß anzu - bringen / groſſen Nutzen ſchaffen; Er weiß zu diſſi - muliren / hintern Berg zu halten / zu rechter Zeit Ja und Nein zu ſagen; Es iſt ein ſimulirtes / ein verſtell - tes Weſen; Jch muß viel diſſimuliren / viel thun / als wenn ichs nicht ſehe.

Diſſolviren / aufloͤſen / diſſolutio, Aufloͤſung.

Diſſuadiren / wiederrahten / diſſuaſio, Wider - rahtung.

Diſtantia, eine Weite / Ferne.

Diſtilliren / abtroͤpffeln / man ſaget auch / ein Gut verdiſtilliren / durchbringen.

Diſtinguiren / unterſcheiden; Der Herr muß diſtinguiren / oder eine Diſtinction, unter dieſer und jener Waare zu machen wiſſen: Qvi benè diſtinguit, benè docet, wer wohl unterſchiedet / der lehret wohl / diſtinctè, unterſchieden.

Diſtrahiren / veraͤuſſern.

Diſtrict, ein gewiß Gebiet / oder Lands-Gegend.

Diſtribuiren / austheilen / Diſtributio, eine Aus - theilung; Wir wollen den Gewinn unter die Armen diſtribuiren.

F 5Distur -90Noͤhtige Erklaͤrung und Gebrauch

Disturbiren / verhindern.

Dito, eben derſelbe / derſelbe Tag / oder dieſelbe Perſon / ſo eben ſchon genennet worden / und deren Nahmen oder Zahl man nicht ſo offt wiederholen will.

Divan, der Tuͤrckiſche groſſe Raht zu Conſtanti - nopel.

Divelliren / aus und von einander reiſen.

Diverſè, unterſchiedlich; Es lauffen diverſe, oder differente Zeitungen ein; man redet diverſè davon; Jch habs diverſo modo & tempore geſe - hen / i. e. auf unterſchiedliche Art und Zeit; Es iſt auf Conto pro diverſi getragen / daß iſt / auf die Rechnung / worauf unterſchiedliche Perſonen ſtehen; Jch habe diverſè Waaren von diverſe Coleuren / und diverſe Preiſen.

Divertiren / ergetzen / luſtig machen; Den an mich recommendirten Freund habe ich beſt-moͤglich di - vertirt / alle erſinnliche Divertiſſementen ihm ge - macht. Der Herr ſehe / daß er ihn davon divertire oder abwendig mache; Man hat ihnen eine groſſe Diverſion gemacht; Wo nur keine Diverſion ge - machet wird / hoffe ichs zu præſtiren / zu effectuiren / oder ins Werck zu richten.

Dividiren / theilen / Diviſio, Theilung / Divor - tium, eine Entſcheidung.

Divulgiren / ausbreiten.

Dociren lehren.

Documenta, Briefliche Uhrkunden.

Doge, Hertzog zu Venedig / Duca.

Duc, ein Hertzog.

Doloſè, hinterliſtig / Dolus, Betrug.

Domaines, groſſe Herren Cammer-Guͤter.

Domeſticus, oder Domeſtiqve, Hausgenoß.

Domi -91der fremden Handels-Woͤrter.

Domicilium, Behauſung.

Dominat, die Herrſchafft.

Dominiren / herrſchen.

Dominium, der Beſitz / Herrſchafft uͤber ein Ding.

Dos, der Braut-Schatz / Dotis, des Braut - ſchatzes / Inſtrumentum dotale, Ehe-Stifftung.

Douaria, Wittwen-Sitz / Douairiere / eine ver - wittwete Fuͤrſtinn.

Douane, das Zoll-Haus / der Zoll.

Dubioſe / zweiffelhafftig / in dubio, in Zweiffel.

Dubitandi ratio, die Urſache zu zweiffeln.

Dubitiren / zweiffeln; Jch ſtehe in dubio, im Zweif - fel / ob ich dieſes thue; Der Herr dubitire / zweifle / nicht an meiner Fidelité, und Ehrlichkeit.

Duellum, ein Zwey-Kampff.

Duplum, doppelt ſo viel / dupliren / verdoppeln.

Durante matrimonio, bey waͤhrender Ehe.

Durante vita, bey waͤhrenden Leben.

Dux, ein Hertzog.

Dynaſta, ein groſſer Herr / maͤchtiger Land - Juncker.

Dynaſtia, eine Herrſchafft.

E.

Ebrius, truncken.

Echo, Wiederſchall.

èdiametro, ſchnurſtracks zuwider.

Edictum, ein Gebot von der Obrigkeit.

Ediren / herausgeben / als / die Buͤcher und Schriff - ten ediren / heraus geben.

Effectuiren / ins Werck richten; Jch kan mit al - len meinen Vermahnungen nichts effectuiren; Mei -ne92Noͤhtige Erklaͤrung und Gebrauchne Reden ſind ohne effect, ohne Wuͤrckung; Seine Effecten oder ſeine Guͤter belauffen ſich ſo und ſo viel; En effet, in der That / glaubet mir; Er iſt cauſa ef - ficiens, die wuͤrckende Urſache / der diß alles angeſtiff - tet / es iſt ein Effect, Wuͤrckung / ſeiner bontè oder Guͤtigkeit; Effectivè, wuͤrcklich.

Effigies, Abbildung.

Effort, Krafft.

Effringiren / erbrechen.

Effugium, eine Ausflucht.

Egal, gleich / inegal, ungleich.

Egard, Abſehen.

E. G exempli gratia, zum Exempel; Jch fuͤhre das nur exempli gratia an.

Elaboriren / ausarbeiten.

Elidiren / von ſich ablehnen.

Eligiren / erwehlen / Elector Chur-Fuͤrſt / Ele - ctio, Wahl.

Elociren / um Zins auslehnen.

Eludiren verſpotten / zu nichte machen.

Emancipiren / einen Sohn oder Knecht freyſpre - chen.

Emballiren / einpacken / dem entgegen geſetzt iſt de - balliren auspacken; Das Gut iſt nicht wohl embal - lirt; Fuͤr die emballage, das iſt / Matten / Stroh / Strick / und Wachs-Tuch / rechnet er ſo viel; Em - balleur, ein Einpacker / Ballen-Binder.

Embaras, Verdruß / Embaraſſiren / verhinder - lich fallen / verwirrt machen.

Empecher, verhindern / Empechement, eine Verhinderung.

Employren / anwenden; Er hat eine gute Em - ploy, Amt oder Dienſt; Er lebt ſans Employ, auſſer Dienſt.

Das93der fremden Handels-Woͤrter.

Das Geld iſt uͤbel employrt / angewandt; So bald ich werde employret ſeyn / will ich dieſes thun.

Emblema, ein Sinnbild.

Embuſcade, Hinterhalt.

Emendiren / verbeſſern.

Emergens, etwas neu hervorkommendes / Da - mnum emergens & lucrum ceſſans, der entſtehende Schaden und verſchwindende Gewinn.

Emeritus, einer der ausgedienet hat.

Eminens, hervorragend / vortreflich; Jhro Emi - nence werden die Cardinaͤle genennet.

Emolument, Nutz.

Emporium, eine vornehme Niederlage oder Han - dels-Stadt.

Emtio, der Kauff / Emtor, der Kaͤuffer.

Enarratio, eine Erzehlung.

Endoſſiren / einen Wechſel an einen andern uͤber - tragen; Solchen Transport hinten auf den Ruͤcken zeichnen ein Endoſſement drauf machen / iſt ſchon an - derwerts erklaͤret.

Enerviren / ausmaͤrgeln.

En chiffre, zuſammengeſchlungene Buchſtaben in einen Zug.

En fin, endlich.

En front, forn an der Spitze.

Engagiren / ſich mit jemand einlaſſen / in eine Hand - lung oder Dienſt treten / ſich zu etwas verpflichten; Das Engagement, das er hat / oder die Gemeinſchafft mit dieſem Weibs-Bild oder liederlichen Kerl / gefaͤllt mir nicht. Daher kommt Gage, ein Pfand / enga - ger / verpfaͤnden; Alle ſeine Guͤter ſind engagirt / ver - ſetzt / verpfaͤndet.

En gros, ins gantze handeln / das iſt / nicht ins kleine verkauffen / ausmeſſen / ausſchneiden / ꝛc.

En -94Noͤhtige Erklaͤrung und Gebrauch

Enormiter, uͤbermaͤßig.

En particulier, inſonderheit.

En paſſant, in vorbeygehen.

Entamiren / eine Sache antreten / Verzicht darauf thun.

Entern / heißt ein Schiff in die See anfallen / und beſpringen.

Entre deux, zwiſchen beyden / lala, ſo hin.

Entrée, Einzug.

Entrepreniren / etwas unternehmen Entrepre - neur, einer der ein Gebaͤu anzurichten ſich unteꝛnimmt.

Enumeriren / erzehlen.

Envoye, ein Abgeſandter.

Eo animo, in den Gedancken abſehen.

Eodem, eben denſelbigen Tag / Zeit und Jahr.

Eo ſenſu, in dem Verſtand.

Epigramma, eine Uberſchrifft.

Epilepſia, die ſchwere Noht.

Epitaphium, eine Grabſchrifft.

Eqvipiren / ausruͤſten / Eqvipage, Ausruͤſtung.

Ergo, derohalben.

Error, Errata, Fehler.

Error calculi, ein Fehler im Rechnen.

Echapiren / entfliehen / échapatoires, Ausfluͤchte.

Eſſe, das ſeyn / bene eſſe, wohl oder in guten eſſe ſeyn.

Eſſentia, das Weſen / qvinta eſſentia, die beſte Krafft.

Eſcortes, Convoy, Geleits-Reuter.

Eſcurial, iſt ein Pallaſt oder Luſt-Haus des Koͤnigs in Spanien.

Eſqvadron, ein Geſchwader Reuter.

Etabiliren / aufrichten / eine Manufactur étabili -ren;95der fremden Handels-Woͤrter. ren; Er hat ſich étabilirt / haͤuslich angeſetzt / hat ſein établiſſement, ſeine Aufrichtung / Wohlfart / Gluͤck / dieſem Manne zu dancken; Man trauet nicht gern Leuten / die nicht établirt ſind / Haus und Hoff haben.

Etappen, ſind die Austheilung der Soldaten Por - tionen,

Etymologia, der Urſprung eines Worts /

Evacuiren / ausleeren / einem Platz machen.

Evadiren / entwiſchen / entgehen.

Evaporiren / aus duͤnſten; Die Krafft des Weins evaporiret; die Vapores in der Schreib-Stuben in - commodiren / wann man nicht ein Rauch-Loch in dem Fenſter laͤßt.

Evelliren / ausreiſſen.

Eventualiter, oder in omnem eventum, auf allen Fall. Eventus, der Ausgang.

Evidentia facti, wann eine Sache klar am Tage liegt.

Evinciren / einem Kauffmann ein Gut mit Recht abgewinnen / ſo zu vor auch dem Evincenten zugeſtan - den; Daher koͤmmt evictio oder guarantie, als wann ich ſage: Jhr muͤſt mir auf dies Haus oder dies Gut die Eviction leiſten / daß es keinen Mangel habe / daß ich (wann ich euch es abkauffe) keinen Anſpruch darauf bekomme.

Evitiren / entfliehen; Jch habe dieſes Ungluͤck nicht evitiren koͤnnen.

Evolviren / herauswickeln / evolutio, Umdrehung / Auseinanderſuchung.

Exact, genau / richtig.

Exacerbiren / verbittern.

Exaggeriren / herausſtreichen; Er weiß ſeine mir geleiſtete Dienſte wol zu axaggeriren / hoch heraus zu ſtreichen.

Exami -96Noͤhtige Erklaͤrung und Gebrauch

Examiniren / ein Ding unterſuchen / ein Examen oder Verhoͤr anſtellen; Der Herr kan die Preiſe oder das Gut examiniren / Speculation daruͤber machen / ob es ihm anſtaͤndig.

Excediren / uͤberſchreiten / excelliren / uͤbertreffen.

Exæqvo & bono, der Billigkeit nach.

Excheſter iſt die Banco in Londen.

Excipiren / ausnehmen / ſich ausreden wollen; Da - her koͤmmt Exception, eine Ausrede; Er hat mir die - ſe Exception oder Ausflucht gemacht; Er excipirt oder wendet dagegen ein; Ohne einige Exception muß dieſes geſchehen; Jhr muͤßt euch in der Obliga - tion aller Exceptionen, verzeihen / den Exceptioni - bus, die einen zu ſtatten kommen koͤnnten / renuncii - ren.

Excitiren / erregen / aufwiegeln.

Excludiren / ausſchlieſſen / excluſive / aus geſchloſ - ſen.

Excogitiren / ausfinnen.

Excommuniciren / ausſchlieſſen / ausbannen.

Excurſiones, Streiffereyen.

Excuſiren / entſchuldigen; Meine Excuſation, oder Entſchuldigung / iſt nicht guͤltig.

Execriren / vermaledeyen.

Exemplar, ein Exemplar von einer Abſchrifft oder Buch.

Exemt, befreyt.

Exeqviren / vollziehen; Des Herrn Befehle ſind exeqvirt oder vollzogen worden; Jch habe paratam executionem, ich kan es exeqviren laſſen / wenn ich will.

Exeqvien, Leich-Begaͤngniß.

Exerciren / ausuͤben.

Exer -97der fremden Handels-Woͤrter.

Exertitium religionis, die Religions-Ubung.

Exercitor, der ein Ding treibet / ein Factor.

Exhærediren / enterben / Erbloß machen.

Exhibiren / ausantworten / aushaͤndigen.

Exlex, der dem Geſetz nicht unterworffen iſt.

Eximiren / freyſtellen / ausnehmen; Er iſt von der Arbeit / vom Geld-geben / eximirt / befreyet.

Exofficio, von Amts-wegen.

Exorciſmus, die Beſchwerung der Geiſter.

Exordium, der Eingang / Anfang.

Expectiren / warten / ein expectant, der auf et - was warten muß.

Expectoriren / vom Hertzen abſprechen; Jch bitte / der Herr expectorire ſich / er ſage mir ſeine rechte Meynung / er verhele mir nichts / er laſſe nichts ab - ſcondiret / verborgen bleiben.

Expediren abfertigen; Jch habe gute expedition, oder Verrichtung / gehabt; Bitte dieſen Boten bald zu expediren / oder abzufertigen.

Expediens, ein muͤgliches Mittel.

Expedit, hurtig; der Mann iſt ſehr expedit, oder geſchwind in ſeinen Verrichtungen.

Expeditio, ein Unternehmen.

Expelliren / austreiben.

Expenſæ, Expenſen, Unkoſten / Gerichts-Koſten; Er iſt in die Expenſen, oder Unkoſten verdammet.

Experimentiren / erfahren / Experientz Erfah - rung.

Exponirt / ausgeſtellet; Er iſt der Gefahr ex - ponirt.

Expoſtuliren / treflich mit Worten fechten / zancken.

GEx -98Noͤhtige Erklaͤrung und Gebrauch

Expoſt facto, nach der That.

Expreſſion, Erklaͤrung / Ausdruͤckung:

Exprimiren / ausdruͤcken; Jch kan mit Worten nicht genugſam exprimiren / wie viel mir dieſer Mann gutes gethan; Er hat ſich ſehr wohl exprimirt / oder erklaͤret: expreſſe, ausdruͤcklich; Jch habe ihm das expreſſe befohlen; Jch will ihm einen eigenen Ex - preſſen oder Boten ſchicken.

Exqviſitè, ausgeſucht.

Exſpiriren / verſchwinden / vergehen.

Ex tempore, augenblicklich.

Extendiren / ausſtrecken; Seine Forderung ex - tendirt ſich auf etliche tauſend; Jch koͤnte die ihm ge - leiſteten Dienſte noch weiter extendiren / exaggeri - ren / hinausſtrecken / erheben / herausſtreichen.

Extorqviren / erzwingen / mit Gewalt einem etwas nehmen / Extorſion, eine Abpreſſung.

Extorris, ein Bandit / Landfluͤchtiger.

Extradiren / ausliefern; Die Extradition, oder Auslieferung / iſt ſchon geſchehen; Der Herr laſſe ihm meine Waaren extradiren.

Extrahiren / ausziehen; Daher koͤmmt Extract, ein Auszug aus Handels-Buͤchern / Briefen / Rech - nungen oder Schrifften.

Extrajudicialiter, auſſer Gericht.

Extremitaͤt / das aͤuſſerſte Mittel; Wer hat ihn zu dieſer Extremitaͤt gebracht?

Extremum, das Aeuſſerſte.

F.

Fabric, eine Verfertigung einer gewiſſen Waa - re; Er laͤſt ſchoͤne Struͤmpffe fabriciren / oder fertig machen; Wird / wiewol improprie, von allen Ma -nu -99der fremden Handels-Woͤrter. nufacturen / welche Kauffleute anſtellen / geſaget / und ein ſolcher Mann ein Fabricateur, oder Fabricant genannt.

Facilitiren / leicht machen / facile, leicht.

Facit, was von einer ausgerechneten Waare / vor eine Summa des Belauffs heraus koͤmmt; Man ſaget auch / ironicè, es koͤmmt ein ſchlecht Facit heraus.

Facon, der Arbeits-Lohn / item, die Art / Geſtalt und Manier eines Dings.

Factiones, Zertheilung / Zerruͤttung.

Factor, ein Kauffmann / der einem andern fuͤr die Proviſion bedient / daher koͤmmt Factorie-Hand - lung / wenn man anderer Leute Waaren ein - und ver - kaufft; Es kan auch ein ſolcher Kauffmann eines Fuͤrſt - lichen Hauſes Factor ſeyn.

Factotum, der alles in der Handlung oder im Hau - ſe zu verwalten hat; Er iſt Factotum. Factum iſt ei - gentlich die Geſchicht oder That / daruͤber beym Rich - ter geklaget wird.

Factura, iſt die Rechnung / die ein Factor uͤber die auf Befehl ſeines Committenten eingekauffte Guͤter ſendet / wie dergleichen zu verfertigen hinten mit meh - rern angewieſen werden.

Facultaͤt / Vermoͤgen / Krafft.

Factum, die Sache / die That / wie es geſchehen iſt.

Fahrzeuge / ſeynd allerley Schiffs-Geraͤth.

Falcon, eine Feld-Schlange / item ein Falcon - net.

Falliment, ein Fehl oder Austritt / item Ban - qverot, gleichſam als / die Banck iſt zerbrochen; Wird gebraucht / wenn Kauffleute unſichtbar werden / und ihre Creditores nicht bezahlen koͤnnen; DaheroG 2ſagt100Noͤhtige Erklaͤrung und Gebrauchſagt man: Er iſt Fallit, item, er hat Banqverot, ein groß Falliment, gemacht / iſt ein Banqverotirer.

Falſarius, ein Verfaͤlſcher.

Falſum, ein Betrug.

Fama, der gute Nahme / das Geruͤcht.

Fama & vita pari paſſu ambulant, Leben und gu - ter Nahme gelten gleich viel.

Fameux, famos, anruͤchtig / uͤbel beſchryen.

Familiar, bekandt; Jch bin ſehr familiar mit ihm / ich hab ein Wort bey ihm zu ſagen. Familiarité, Be - kandſchafft.

Famös Libell, iſt eine Schmaͤh Schrifft oder Pas - qvill / durch welche des Naͤchſten Ehre gekraͤncket wird; Koͤmmt von Fama, das Geſchrey / Geruͤcht.

Famulus, ein Diener. Famuliren vor Jung dienen.

Fantaſin, ein Fuß. Knecht.

Faſtidium, Verdruß / Eckel.

Fachinen, Buͤndlein Reiſig / die die Soldaten ma / chen muͤſſen / um den Graben damit auszufuͤllen.

Fatal, etwas / das nach GOttes Schickung ge - ſchicht.

Fatum, das Verhaͤngniß / das Geſchick.

Faute, ein Fehler / Fautor ein Goͤnner.

Favorable, guͤnſtig.

Favorita, das Kaͤyſerliche Luſt-Haus nahe bey Wien.

Fideicommiſſum, ein Erbtheil / daß einen ver - trauet wird / daß ers einem andern zuſtellen ſoll; Dahero ein ſolcher Fidei-Commiſſarius genennet wird.

Fidejuſſor, ein Buͤrge / fide-jubiren / Buͤrgſchafft leiſten.

Fide -101der fremden Handels-Woͤrter.

Fideliter, getreulich / Fidelité, die Treue; Jch will den Herrn fideliter, i. e. mit aller Treue bedienen / er ſoll Urſache haben / ſeine Correſpondentz mit mir zu continuiren.

Fiera, Forum, Foire, ein Marckt / Meſſe / la Fie - ra di Lipſia, die Leipziger Meſſe. Forum heißt auch ſonſt das Gericht / der Gerichts-Zwang / dem ein Kauff - mann unterworffen iſt / als in foro mercatili, im Kauffmanns-Recht; Forum incompetens kan ein Kauffmann dasjenige nennen / da er vor Recht zu ſte - hen nicht ſchuldig iſt.

Figuriren / vorbilden: Der Herr kans ihm leicht figuriren / vorſtellen. Figmentum, ein erdichtes Weſen.

Fiſcus, der gemeine Seckel / Fiſcal, der gemeine An - klaͤger ex officio.

Floriren / bluͤhen; Seine Handlung floriret / ſtehet im Flor / gutem Sande.

Folium, ein Blat / zeigt an / daß dieſe oder jene Poſt und Conto im Haupt-Buch auf Folio ſo und ſo viel ſtehe.

Formiren / einrichten; Manſagt: Die Poſt iſt nach Buchhalteriſcher Weiſe nicht recht formiret / wie ſie ſeyn ſoll; Er hat ſeinen Staat / ſeine Ausgaben / nach den Einnahmen formiret.

Formular, iſt eine Vorſchrifft eines Briefes oder einer Schrifft / nach welcher man mutatis mutandis, (das iſt / indem man veraͤndert / was zu veraͤndern ſte - het) ein anders nach deſſen Art und Weiſe einrichten / und formiren kan.

Fortuitus Caſus, ein ungefehrer Zufall.

Fourniren / vorſchieſſen / verſchaffen / einem GeldG 3zur102Noͤhtige Erklaͤrung und Gebrauchzur Reiſe fourniren / Wechſel auf dieſen oder jenen Ort fourniren / verſchaffen.

Frais, Unkoſten.

Fraudiren / betriegen / in fraudem Creditorum, oder zum Betrug der Creditoren etwas thun; Er hat die Obrigkeit an ihrem Zoll fraudiret / fraudulenter, oder betruͤglich gehandelt.

Fundiren / gruͤnden / ſtifften; Man kan nicht groß auf ſeine Ausſage fundiren / oder ſich gruͤnden; Er hat dis zum Fundament oder Grunde.

Fuſti, das Unreine an einer Waare.

G.

Gabella, der Zoll.

Gage, Beſoldung / auch Pfand; Er hat eine gute Gage, gute Beſoldung; Daher koͤmmt engagiren / verſetzen. Engagement, Verbindung.

Gala, ein ſchoͤner Fuͤrſtlicher Aufzug / an Gebuhrts - Taͤgen / Einzuͤgen oder Beylaͤgern.

Galeaze, ein Schiff / etwann von 12. Stuͤcken Ge - ſchuͤtz.

Gallerie, ein Luſt-Gang.

Gallia, Franckreich / Gallus, ein Hahn / Frantzos / Gallice, Frantzoͤſiſch.

Garde de Seaux, Siegel-Bewahrer.

Garderobe, ein Kleider-Kammer / Kleider - Schrancken.

Garniren / ausſtaffiren / Garnitur, Ausſtaffi - rung.

Gendarmerie, eine Frantzoͤſiſ. Art der Koͤnigl. Leib-Compagnien.

General, einer / der das oberſte Commando fuͤh - ret / generaliter, insgemein / generalia allgemeineSa -103der fremden Handels-Woͤrter. Sachen / General-Auditeur, oberſter Richter im Krieg.

Generiren / wuͤrcken / zeugen / Generation, Zeu - gung.

Genereux, großmuͤhtig.

Genus, das Geſchlecht / die Art.

Germania, Teutſchland.

Geſticuliren / gauckeln / mit den Haͤnden phanta - ſiren.

Geſpannſchafft / wenn etliche Fuhrleute mit ein - ander fahren / item die Eintheilung gewiſſer Provin - cien in Ungarn.

Gloire, Ruhm / Ehr / glorieux, großmuͤhtig / ruhm - wuͤrdig / gloriiren / ſich ruͤhmen.

Gloſſa, die Auslegung einer Schrifft / gloſſiren eine Auslegung machen.

Gondola, ein Venetianiſches kleines Luſt-Bot / die Leute ſpatziren zu fuͤhren.

Gouverno, Macht / Gewalt / item auch Nach - richt; Dieſes dienet zu des Herrn Gouverno, id eſt, daß er ſich darnach ſchicken / und ſeine Sache darnach anſtellen koͤnne; Er ſteht unter ſeinem Gouverno, unter ſeinem Befehl; Er weiß ſich nicht zu gouver - niren / iſt ſeiner ſelbſt nicht maͤchtig; Er hat in dieſer Handlung das gantze Gouvernement, oder diſponi - ret alles nach ſeinem Willen.

Gradatim, allgemaͤhlig / nach gerade.

Gradus, die Stuffen / graſſiren / im Schwange ge - hen / Gratia, der Danck.

Grand mercy, groſſen Danck.

Gratificiren / Gunſt und guten Willen erweiſen

Gratis, umſonſt.

G 4Gra -104Noͤhtige Erklaͤrung und Gebrauch

Gratuliren / Gluͤckwuͤnſchen / Gratulation, Gluͤck - wuͤnſchung / Gratus, angenehm.

Gravamen, eine Beſchwerniß / eine Schwuͤrig - keit; Jch habe unterſchiedliche Gravamina wider ihn / in vielen Stuͤcken mich uͤber ihn zu beklagen; Daher koͤmmt graviren / einen beſchweren; ich bin in die - ſem Contract, oder Handlung ſehr gravirt oder be - ſchweret worden / habe mich uͤber ihn zu beklagen / daß er mich uͤbervortheilet im Handel und Wandel.

Guſtiren / ſchmecken.

Granadirer, ein Soldat / der Hand-Granaten wirfft.

Grand mode, was Mode iſt / was ſtarck im Schwange gehet.

Grandes, die groſſen Herren in Spanien / Gran - dezze, die Hoheit.

Graſſiren / herumſchweiffen / wird geſagt von Kranckheiten und Soldaten.

Gratuitò, frey / umſonſt.

Gravida, eine Schwangere.

Greffier, ein vornehmer Schreiber.

Gregatim, haͤuffig / Hauffen-weiß.

Gros, das gantze Corpus des Kriegs-Heers / die groͤſte Menge des Volcks; en gros handeln / das iſt / nicht ausſchneiden / bey Ballen und Stuͤcken verkauf - fen / Groſſe Avanture, See-Schaden / Groſſier, ein Großirer / der ins Gantze handelt.

Guaranda, die Gewehr / guarantiren / gewehren / gutſagen / Guaranteurs, Buͤrgen.

Guberniren / regieren / fuͤhren / herrſchen.

Guide, ein Geleitsmann.

Guidon, ein Faͤhnlein / Standarte im Krieg.

Guinea, eine Goldreiche Landſchafft in Africa.

Gymnaſium, eine vornehme Schul.

H. 105der fremden Handels Woͤrter.

H.

Habilitiren / geſchickt machen; Er hat ſich zum Kauffmann habilitirt. Habile, geſchickt.

Habit, Kleidung.

Habitatio, Wohnung.

Habitus, habitude, Kaͤnntniß / Praxin in einem Ding haben.

Hæſitiren / anſtoſſen / ſich nicht reſolviren koͤnnen.

Halte machen / heißt in Krieg ſich ſetzen / ſtillhalten in marchiren.

Han, iſt ſo viel / als Chan, oder der kleine Tartari - ſche Koͤnig.

Harangue, eine oͤffentliche Rede / haranguer, oͤf - fentlich reden / einen complimentiren.

Harmonia, eine gute Zuſammenſtimmung; Es iſt eine gute Harmonie unter den beyden Collegen, Bruͤdern / ꝛc.

Hautbois, eine Schalmey oder Schalmeyẽ-Blaͤſer.

Haubitz / ein kurtzes dickes Stuͤck / ſo gemeiniglich mit Karteſchen geladen wird.

Heyducken ſeynd Ungariſche Fuß-Knechte / Huſa - ren ſeynd die Reuter.

Hæreditas, die Erbſchafft / Hæres, ein Erbe / - res ex aſſe, der alles erbet.

Hermelin, iſt ein weiß Peltzwerck / ſehr zart / koͤmmt aus Moſcau.

Heros, ein Held / daher Heroiſche Thaten.

Hincinde, hin und wieder.

Homagium, die Erbhuldigung.

Homicida, ein Todtſchlaͤger / Homicidium, ein Todtſchlag.

Honorarium, eine Verehrung.

G 5Ho -106Noͤhtige Erklaͤrung und Gebrauch

Honoriren / beehren; Jch will des Herrn Wech - ſel mit Acceptation honoriren; honorabel, ehrlich / honeſt, ein honetter, i. e. ehrlicher Mann; Mein Honeur iſt mir lieber als viel Gold.

Honorifice, ehrlich / Honoris cauſa, Ehren - halber.

Hora, die Stunde.

Horde, iſt ein Kriegs-Schwarm der Tartarn.

Horoſcope, die Navitaͤt eines Menſchen.

Horrible, ſchroͤcklich / abhorriren / Abſcheu haben.

Horis ſucciſivis, bey muͤßigen Neben-Stunden.

Hortatio, Ermahnung.

Hoſpodar, der Landes-Fuͤrſt in der Wallachey /

Hoſpes, Wirth. Hoſpita, Wirthinn. Hoſpi - tium, Herberg.

Hoſtis, Feind / hoſtiliter, feindlich.

Human, hoͤflich / leutſelig.

Humilis, demuͤhtig.

Hujus, bedeutet den gegenwaͤrtigen Monat oder Tag.

Hypocrita, Heuchler / Hypocriſis, Heucheley.

Hypothec, ein Unterpfand / daher Hypotheca - rii, welche Unterpfand / oder ſonſt Rechtswegen den Vorgang in Schuld-Bezahlungen haben. Hypo - thec iſt ein liegend oder unbeweglich Gut / welches der Schuldener ſeinen Glaͤubiger zu Verſicherung ſeiner Schuld verpfaͤndet / jedoch nicht wuͤrcklich einraͤumet / ſondern in des Schuldners oder Debitoris Haͤnden und Gebrauch gelaſſen wird. Es differiret von ei - nem Pignore, oder Pfande / daß dieſes ein bewegli - ches oder fahrendes Gut / welches der Schuldner ſei - nem Glaͤubiger wuͤrcklich in die Haͤnde ſtellet und liefert.

Ja -107der fremden Handels-Woͤrter.

I.

Jactantia, Ruhmredigkeit.

Jaloux, Eyferſuͤchtig.

Janitſcharen / die Tuͤrckiſche Infanterie.

Jejune, nuͤchtern.

Idioma, die Eigenſchafft eines Dings.

Idiota, ein einfaͤltiger Kerl.

Idolum, ein Goͤtzen-Bild / Idololatria, Abgoͤtterey.

Ignarus, unwiſſend.

Ignominia, Schand / Ignominioſe, ſchaͤndlich.

Ignorant, der ein Ding nicht verſtehet / Ignoran - tia, Unwiſſenheit.

Illicitè oder illicito modo, unzulaͤßiger Weiſe.

Illegitimus, unwehrter / unehrlicher.

Illuminiren / erleuchten / mit Lichtern oder mit Far - ben ausmahlen.

Illuminatio, Erleuchtung / Offenbahrung.

Imaginiren / einbilden; Der Kerl iſt von groſſer Imagination, er bildet ſich viel ein.

Imbreviren / iſt ein Ding kurtz entwerffen; Inde Imbreviatura, ſic dicta, qvod in ea breviter ſint omnia notata, ein kurtzer Begriff eines Dinges.

Imitiren / nachahmen / in Tugend oder Laſter.

Immanis, grauſam / Immanitaͤt / Grauſamkeit.

Immatriculiren / in die Rolle einſchreiben.

Immaturus, unzeitig.

Im̃ediate, unmittelbar / daß nichts darzwiſchen iſt.

Immemor, uneingedenck.

Immenſus, unermaͤßlich.

Immiſciren einmengen / Immittiren / einſetzen.

Immiſſio bonorum, Einſetzung in die Guͤter.

Immunitaͤt / Freyheit.

Im -108Noͤhtige Erklaͤrung und Gebrauch

Imparat, ungeruͤſtet.

Impatienter, ungedultig.

Impatroniren / ſich einſchleichen / etwas erlangen.

Impediren / verhindern / item Empechiren oder embarraſſiren; Jch habe unterſchiedliche Impedi - menta, oder Verhinderungen.

Impendiren / anwenden daher Impenſæ, Unkoſten.

Imperfect, unvollkommen.

Imperitia, Unwiſſenheit.

Impertinentien, ungebuͤhrliche Dinge / imperti - nenter, ungebuͤhrlich.

Impetriren / erwerben / erlangen; Impetrant, der Erlanger / Erwerber.

Impetus, Ungeſtuͤhm.

Impie, gottloß.

Impingiren / anſtoſſen.

Impliciren / mit einwickeln.

Imploriren / anruffen / den Richter bitten / daß er doch helffen moͤge; daher Implorant, ein Anruffer.

Imponiren / auflegen; Man hat neue Auflagen imponirt / oder introducirt / eingefuͤhret; Einem Si - lentium, ein Stillſchweigen imponiren.

Importun, der einem laͤſtig faͤllt / unhoͤflich / grob iſt; Er hat mit groſſer Importunitaͤt / oder Ungeſtuͤhm / ſein Geld gefordert. Impotens, ohnmaͤchtig.

Impoſten, Auflagen.

Importiren / betragen / Importance, Wichtigkeit.

Impoſſible, unmuͤglich.

Impreſſio, eine Eindruͤckung; Er iſt von groſſer Impreſſion, Einbildung.

Improbiren / verwerffen / unbilligen.

Importantz / Wichtigkeit; Es iſt keine Affaire von Importantz / Wichtigkeit.

Impu -109der fremden Handels-Woͤrter.

Impugniren / beſtreiten / an - und wider-fechten. Uber einen Hauffen werffen.

Impudens, unverſchaͤmt / unkeuſch.

Imputiren / zumeſſen; Man kan mir die Schuld nicht imputiren.

In Agone liegen / in letzten Zuͤgen.

Inauguriren / einweihen.

Inauguration, Einweihung.

Inæſtimable, unſchaͤtzbar.

Incaminiren / einrichten.

Incarceriren / ins Gefaͤngniß werffen.

Incliniren / geneigt ſeyn.

Includiren / einſchlieſſen.

Incluſivè, eingeſchloſſen.

Incognito, unbekannt.

Incommode, unbeqvem.

Incomparable, unvergleichlich.

In Conſideration, in Betrachtung / inconſidera - , unbedacht.

Inconſtans, unbeſtaͤndig.

In continenti, alſobald / gleich zur Stunde.

Inconvenientz / eine ungereimte Sache.

Incorporiren / einverleiben.

Incourrant, ungebraͤuchlich; Es ſind incourrante Waaren. Incaute unvorſichtig.

Incredible, unglaͤubig.

Incumbiren / einem Dinge obliegen.

Incurſiones, Streiffereyen / Einfaͤlle.

Indagiren / ausforſchen.

Indefinitè, unbeſchrieben.

Index, ein Zeiger / Regiſter / Nachweiſer.

Indifferent, gleichviel; Es iſt mir indifferent, ob du es thuſt oder laͤſſeſt.

In110Noͤhtige Erklaͤrung und Gebrauch

In dubio, in Zweiffel / dubie, zweiffelhafftig.

Indulgentz / Nachlaſſung / Erlaubniß / Ablaß - Briefe.

Indulgiren / nachlaſſen / durch die Finger ſehen

Indult, Gnaden-Verleihung / Friſt-Verſtattung.

In effectu, in der That.

In eſſe, in guten Zuſtande.

Inevitable, unvermeidlich.

In exceſſu pecciren / uͤber die Maaß ſchreiten.

Infamia, Schand / Unehr / infamis, ein Unehr - licher.

Infamiren / beſchimpffen / ſchmaͤhen /

Infanterie, Fuß-Volck.

In faveur, aus Gunſt.

Inferiren / einbringen.

Infeſtiren / anfallen / mit Krieg uͤberziehen.

Inficiren / anſtecken mit boͤſer Seuche / und boͤſen Exempeln / inficirter Ort / ein Peſtilentz-Ort.

Infinitè, unendlich.

Infirmiren / unkraͤfftig machen.

Informiren / unterrichten; Dem Herrn diene zur Information, zu ſeinem Unterricht.

Ingenieur, ein Kriegs-Baumeiſter / kommt her von Ingenio, Verſtand / ingenuè, aufrichtig.

Ingreſſus, Eingang.

Ingroſſiren / foͤrmlich ins Reine ſtellen / einverleiben.

Inhibiren / verbieten; Es iſt ihm Inhibition, oder ein Verbot geſchehen / daß er dieſes nicht mehr thun ſoll.

In hoc caſu, in dieſem Fall.

In integrum reſtituiren / in vorigem Stande ſetzen.

Injungiren / anbefehlen.

Inju -111der fremden Handels-Woͤrter.

Injurien / Schmaͤh-Worte. Injurioſe, Ehren - ruͤhrig.

Injuſte, ungerecht.

In Margine, am Rand / in mandatis haben / in Befehl haben.

In natura, eigentlich in der Qvalitaͤt / und in dem Stand / wie man ein Ding / und welches man empfan - gen / wiedergeben.

In nomine ſacro Sanctæ Trinitatis, DEi Pa - tris, Filii & Spiritus Sancti: Jm Nahmen der heili - gen Dreyfaltigkeit / GOtt Vater / Sohn und heili - gen Geiſtes.

Innoviren / verneuren; Pendente lite nihil inno - vandum, weil der Recht-Streit waͤhret / muß man keine Neurung machen.

In Obſervantz / in Ubung / in Gebrauch.

In omnem eventum, auf allen Fall.

Inopinatè, unverhofft / in optima forma, beſter - maſſen.

In Ordinem redigiren / in Ordnung bringen.

In priſtinum ſtatum, in den vorigen Stand.

In perpetuam rei memoriam, zum ewigen Ge - daͤchtniß.

In præſenti caſu, in gegenwaͤrtigen Fall.

In procinctu ſtehen / fertig / geruͤſt ſeyn.

Inqviriren / erforſchen / unterſuchen / auf Kund - ſchafft legen / Inqviſition, eine Unterſuchung.

In Reſiduo, im Uberreſt; Es iſt noch uͤbrig.

Inſeriren / einverleiben; Jch will dem Contract noch dieſen Punct inſeriren / oder einverleiben / hinein - ſetzen laſſen.

Inſidioſè, hinterliſtiger Weiſe.

Inſignia, der Schild / das Zeichen / das Wappen.

In -112Noͤhtige Erklaͤrung und Gebrauch

Inſinuiren / ſich bey einem in Gunſt ſetzen / eine Bitt - ſchrifft einliefern; Jch habe mich bey ihm inſinuiret / ich ſtehe wohl mit ihm.

Inſolentien / Vermeſſenheit / Boßheit.

In ſolidum, einer fuͤr alle / und alle fuͤr einen.

In ſolutum, an ſtatt Zahlung etwas annehmen.

In ſortem computiren / zur Haupt-Summa ſchlagen.

In ſpecie, inſonderheit; Wird entgegen geſetzt dem Wort Generaliter, oder allgemein; In ſpecie aber bitte / der Herr wolle mir in dieſem favoriſiren.

Inſpectio, Aufſicht.

Inſtantia, das Anhalten.

Inſtauriren / wieder erneuern.

Inſtalliren / einſetzen.

Inſtigiren / anreitzen / inſtinctu, auf Veran - laſſung.

In ſtirpes, auf die Staͤmme.

Inſtitor, ein Factor, Buchhalter / Laden-Diener.

Inſtruiren / inſtituiren / unterrichten / Inſtruction, Inſtitution, eines Dieners / wie er ſich verhalten ſolle.

Inſtrumentum, ein Werckzeug; Alſo kan auch eine von einem Notario, uͤber eine gewiſſe Sache aufgerich - tete Schrifft genennet werden. Inſtrumentum em - ptionis, ein Kauff-Brief.

In ſupplementum, zur Erfuͤllung.

Intelligentz / heimlicher Verſtand.

Intempeſtivè, zu ungelegener Zeit.

Intendant, ein Ober-Aufſeher.

Interceſſionales, Vorbitt Schreiben.

Intercipiren / auffangen.

Interdiciren / verbieten.

Inter -113der fremden Handels-Woͤrter.

Intereſſe, die Rente / ſo man von entlehntem Gelde geben muß; item, der Nutzen / welcher jemanden von einem Dinge zukoͤmmt; Es verſirt darunter mein Intereſſe oder Nutzen; Jch will des Herrn ſein In - tereſſe, als wann es mein eigen waͤre / beobachten.

Intercediren / vorbitten / Interceſſio, Vorbitte.

Interlocut, ein Bey - oder Zwiſchen-Urtheil.

Interim, unterdeſſen; Es iſt nur ein Interims - Vergleich / bis wir zum rechten Accommodement ſchreiten / interim ſoll es alſo gehalten werden.

Interponiren / vermitteln: Interpoſition, Ver - mittelung.

Interpres, interprete, ein Dollmetſcher: Inter - pretiren / auslegen.

Interne, innerlich.

Interregnum, ein Zwiſchen-Reich / zwiſchen dem Tod eines Koͤniges / und der Wahl eines neuen.

Interrogatoria, Fragſtuͤck.

Interrumpiren / unterbrechen / in die Rede fallen: Interrupta ſeries, eine zerbrochene Reihe.

Interveniens, einer der dazwiſchen kommt.

Inteſtina, das Eingeweide.

Intimiren / anzeigen / entbieten: Intimus, der Allervertrauteſte.

Intolerable, unertraͤglich.

Intonirt / hoch / aufgeblaſen / ſtoltz.

Intraden, Einkuͤnffte.

Intricat, verwirrt: Intrigues, verwirrte heim - liche Haͤndel: Intriciren / verwickeln.

Introduciren / einfuͤhren: Introduction, Ein - fuͤhrung: Introducteur, Einfuͤhrer: Introitus, der Eingang.

Primo introitu, im erſten Anſchauen / Anblick.

HInva -114Noͤhtige Erklaͤrung und Gebrauch

Invaſion, Einrund Anfall / Anlauff / invadiren / anfallen.

Inventiren / nachſuchen / unterſuchen / erfinden; Daher koͤmmt Invention, eine Erfindung / item, In - ventarium, eine Unterſuchung der noch verhandenen baaren Gelder / Waaren und Schulden. Inventor ein Erfinder.

Inveſtiren / belehnen / Inveſtitura, die Belehnung.

Invidia, Neid / Mißgunſt.

Inviolable, unzubruͤchlich.

Invitiren / einladen / Invitatio, Einladung.

Inundiren / uͤberſchwemmen / in volviren / einwi - ckeln / inuſitatum qvid, etwas ungewoͤhnliches. Das iſt nicht en uſage, in uſo, im Gebrauch / iſt unter Kauffleuten nicht gebraͤuchlich.

Journal, das Buch / aus welchem man die Han - dels-Poſten in das Haupt-Buch uͤbertraͤgt.

Irregulair, unordentlich.

Irreparable, unerſetzlich.

Irreverenter, unzuͤchtiglich / unehrbarlich.

Irrevocabilis, unwiederrufflich / unwiedeꝛbringlich

Irridiren / verſpotten / verlachen.

Irritiren / erzuͤrnen / irritamentum, Bewegung zum Zorn.

Item, eben der oder daſſelbe.

Iter, die Reiſe / iteriren / wiederholen / itinerarium, Reiß-Beſchreibung.

Judiciren / richten / urtheilen / Judicium, ein Ge - richt-Urtheil.

Juramentum, Eydſchwur; Einem das Juramen - tum deferiren / den Eyd zuſchieben / auflegen.

Jura, die Rechte.

J. Conſ. Juris Conſultus, ein Rechts-Gelehrter.

J. U. 115der fremden Handels-Woͤrter.

J. U. D. Juris utriusqve Doctor, beyder Rechten / als des weltlichen und geiſtlichen Rechts-Doctor.

J. U. L. beyder Rechten Licentiat,

J. U. Cand. beyder Rechten Canditat.

Jury, ein geſchworner Richter in Engeland.

Juſtificiren / rechtfertigen; Er weiß ſeine Sache zu juſtificiren.

K.

Kanaſter / ein Korb / da man in Spanien den Ta - back in thut; Daher er Kanaſter / oder Korb-To - back genennt wird.

Karat, ein Theil des Gewichts.

Kartetſche, ein mit Naͤgeln und Eiſenſtuͤcken an - gefuͤllte hoͤltzerne oder papierne Buͤchſe / ſo in das Stuͤck geladen wird.

Kitze / iſt ein klein Schifflein / mit Waaren bela - den / welches ſich eben nicht allezeit hoch auf die See waget.

Kollo iſt ein Kreys-Tag in Pohlen.

Kronen werden eigentlich die Daͤniſchen . Stuͤck genennet / ϰατ᾽ ἐξοχὴν, das iſt / vor allen andern / weil ſie eine Krone von guten zwey-drittel Stuͤcken ſeyn / item, eine Krone auf ihren Gepraͤge / theils auch auf der andern Seiten des Koͤniges Bildniß / fuͤhren.

Kuͤhlung / iſt ein favorabler gemaͤßigter Wind in der See.

L.

Laboriren / arbeiten / Laborant, ein Chymicus, laboreux, arbeitſam.

Labyrinth, ein Jrr-Garten.

H 2La -116Noͤhtige Erklaͤrung und Gebrauch

Laceſſiren / anreitzen / Urſach geben.

Lache, verzagt / furchtſam / Lacheté, Verzagtheit.

Lædiren / verletzen; Er iſt ſehr lædirt / ultra dimidi - um, uͤber die Haͤlffte.

Lagio, vid. agio.

Lamentiren / Wehklagen.

Landung / wann eine Schiffs-Flotte in des Fein - des Territorium Volck ans Land ſetzet.

Langueſciren / matt und muͤde werden.

Largo, weitlaͤufftig; Kuͤnfftige Poſt werde ich lar - go berichten / was vorgangen iſt / largiter, reichlich.

Late, breit / latitudo, die Breite.

Latrocinium, ein Straſſen-Raub.

Lauff-Gelder heiſſen die / welche man dem gewor - benen Lands-Knecht zu ſeinem Unterhalt gibt / bis er auf den Munſter-Platz gebracht wird.

Laus DEO, GOtt ſey Lob! Laudum eines will - kuͤhrlichen Richters Ausſpruch.

Laviren / gegen den Wind kreutzen / und ſich alſo in der See halten / bis eine beſſere Lufft wehet.

Laxiren / erweitern / loßmachen / purgiren.

Legal, tuͤchtig / den Geſetzen gemaͤß / Legalitaͤt / Ge - ſchicklichkeit.

Legatum, ein Vermaͤchtniß im Teſtamente.

Legatarius, dem im Teſtament etwas vermacht iſt.

Legiren / verordnen im Teſtament / vermachen / Le - gat, ein Vermaͤchtniß / Stifftung / Legat, ein Abge - ſandter / Legatus à latere, des Papſts neben und nech - ſter Abgeſandter.

Legitimiren / ſich zu einer Sachen oder Handel ge - ſchickt machen / ſeine Vollmacht darzu aufweiſen.

Legitima cauſa, rechtmaͤßige Urſache.

Legitimum impedimentum, rechtmaͤßige Ver - hinderung.

Leo -117der fremden Handels-Woͤrter.

Leoniſch Gold oder Silber / das falſch und un - recht iſt.

Levante ſeynd gemeiniglich die Laͤnder gegen der Sonnen Aufgang / oder die Oerter in klein Aſien / Egypten / den Archipelago, &c.

Liber rationum, das Schuld-Buch / Liber mer - catorum, Kauffmanns-Buͤcher.

Liberè, frey; Der Herr hat liberè zu com - mandiren. Liberal, freygebig / Liberalitas, Freyge - bigkeit.

Licentiren / abdancken / von ſich laſſen. Licentia, Freyheit.

Licenten, die Auflagen auf Waaren / Licentz / Freyheit.

Licitiren / feilſchen / eine Waare anſprechen / daß man ſolche kauffen wolle. Licitatio, die Feilſchung / li - citè, zugelaſſen.

Licito modo, auf zugelaſſene Weiſe.

Lido, iſt das Ufer zu Venedig gegen der See hin - aus / woſelbſt die groͤſten Schiffe liegen / und die Sol - daten exerciret werden.

Lieutenant, ein Stadthalter / Leutenant.

Liga, ein Buͤndniß / item, Schrot und Korn oder Gehalt an der Muͤntz.

Limitiren / Graͤntzen ſetzen; Er hat limitirte Or - dre, darff nicht weiter gehen als ihm befohlen; Er darff die ihm vorgeſchriebene Limites oder Graͤntzen nicht uͤberſchreiten.

Linea, ein Strich; Linea aſcendens, aufſteigen - de / als / Vater / Mutter / Groß-Vater / ꝛc. Linea deſcendens, abſteigende / als / Soͤhne / Enckel / ꝛc. Linea collateralis, Neben-Linie / als Schweſter / Bruder / ꝛc.

H 3Lin -118Noͤhtige Erklaͤrung und Gebrauch

Lingua, die Zunge / Sprache / Maitre des lan - gues, Sprachmeiſter.

Liqvidiren / richtig machen; Wir ſind mit einan - der liqvid oder richtig / die Sache iſt abgethan; Wir haben zuſammen liqvidirt / Abrechnung gehalten; Die Sache iſt liqvid, hell / und klar / richtig.

Lis, der Rechts-Streit / lis pendens, der noch waͤh - rende Rechts-ſtreit / reslitigioſa, eine ſtreitige Sache.

Liſta, ein Verzeichniß uͤber gewiſſe Dinge.

Litera, Buchſtab / Literæ, Briefe.

Literatus, Kunſtreich / Schrifftgelehrt.

Livres, Frantzoͤſiſche Pfund / Guͤlden oder Marckſtuͤcken.

Locator, der ein Haus verhaͤuret Locarium, die Zinſe von vermieteten Hauſe oder Gute.

Locupletiren / reich machen.

L. S. Locus Sigilli, der Ort / da das Siegel ſtehen ſoll. L. S. bedeutet auch Lectori Salutem, dem Leſer ſey Heil / oder erſey gegruͤſt.

Longitudo die Laͤnge.

Lord-Major, der oberſte Buͤrgermeiſter zu Londen in Engeland.

Lucrum, Gewinn / lucriren / gewinnen.

Luſtriren / beſichtigen / Luſtre-Tafft / Glantz - Tafft.

M.

Maceriren / ſich plagen / qvaͤlen.

Machine, ein kuͤnſtliches Werckzeug bey den Bau - leuten / item die Veraͤnderung des Theatri in den Opern.

Maculiren / beklecken / beſudeln / Macula ein Fleck /

Maculatur, Papier zum einwickeln.

Maga -119der fremden Handels-Woͤrter.

Magazin, ein Ort / da man vor ein Land oder Stadt Korn oder andere Lebens-Mitteln / item Kriegs-Mu - nition auf bewahret.

Magia, Zauberey.

Magiſtrat, Obrigkeit.

Magnanimus, großmuͤhtig.

Magnates, groſſe Herren.

Magnificè, herrlich / Magnificentz / Pracht / Herr - lichkeit.

Magnificus, herrlich / praͤchtig / iſt ein Buͤrgermei - ſter / Superintendenten und Univerſitaͤt-Rectoris Titul.

Majora machen / die meiſte Stimmen in der Wahl haben.

Major pars concludit, der groͤſte Theil macht den Schluß; Vota Majora, die meiſten Stimmen.

Majorennis, der ſein Maͤnnlich Alter erreichet / nicht unter Vormuͤndern iſt.

Majuſculis literis, mit groͤſſern Buchſtaben.

Malade, kranck / maledicè, ſchmaͤhlich.

Mainteniren / die Hand daruͤber halten; Er kan ſich dabey mainteniren / beſchuͤtzen / verthaͤdigen / ma - nuteniren.

Maire, der Vorſteher / Stadt-Schultz.

Malum ein Ubel / malæ fidei poſſeſſor, der ein Ding unrechtmaͤßig beſitzt.

Mal à propos, zur Unzeit / malcontent, uͤbel zu frieden.

Malitioſè, malignè, boͤßlich.

Mandatum, ein Befehl Mandatarius, Befehlha - ber / Anwalt.

Manifeſtum, manifeſtè, offenbahr.

Manqviren / ermangeln / Manqvement, Man - gel.

H 4Man -120Noͤhtige Erklaͤrung und Gebrauch

Manſuet, ſanfftmuͤhtig.

Manuale, ein Hand-Buch / kan die Kladde oder Memorial genennet werden / welches man gebraucht / um was taͤglich in der Handlung paſſirt / einzu - ſchreiben.

Manufactur, allerhand durch Menſchen Haͤnde verfertigte Waaren.

Manumittiren / loßgeben / manu propria, mit eigener Hand / Manus, ein Hand / Pignus, ein Pfand. Manibus pedibusꝗ́, mit Haͤnden und Fuͤſſen.

Mantau, ein Mantel.

M. S. Manu ſcripta, geſchriebene Dinge.

Maonen, eine kleine Art Tuͤrckiſcher Schiffe.

Marchand, Mercante, ein Kauffmann / Marchandiren auf eine Waare dingen / Kauff-ſchla - gen / Marchandiſe, Kauffmanns-Waaren / Mar - chand Epicier, Gewuͤrtz-Kramer / Marchand qvinqvailler, Eyſen-Kramer. Marchand de Drap, Gewand-Schneider / oder Tuch-Haͤndler. Marchand de Soye, Seiden-Haͤndler / Mar - chand de toile, Leinwand-Haͤndler / Marchand debled, Korn-Haͤndler / Marchanden vin, Wein - Haͤndler / negocier en groſſ, ins Groß oder bey Stuͤcken handeln / Negocier en detail, aus - ſchneiden.

Marchiren / fortziehen.

March-Route, den Weg / den die Armée im Marchiren halten ſoll.

Mare, die See / per Mare, uͤber die See etwas ſchicken / Marinier, ein Seemann / See-Soldat / Ma - telot ein Botsmann.

Margo, der Rand / in Margine, am Rande etwas notiren.

Mar -121der fremden Handels-Woͤrter.

Marqve, ein Zeichen / welches ein Kauffmann auf ſeine Guͤter ſetzet / marqviren / zeichnen /

Marqvis, Marggraf.

Marechal, ein Hoff-Marſchall.

Mariage, Eheſtand / ſemarier, ſich verheyrahten.

Marine, das See-Weſen / Marinier, ein See - fahrender Schiffer oder Soldat.

Marciliana, ein Venetianiſch Schiff / ſo das Bild - niß St. Marci fuͤhrt.

Maſculè, tapffer / großmuͤhtig.

Maſſacriren / ermorden / niedermachen.

Maſſiv, dicht und dicke / als maſſiv Gold oder Sil - ber / ein maſſiv gegoſſenes Bild / das nicht hohl iſt.

Maſqve, eine Larve und Verdeckung des Geſichts / Maſqverade, ein Tantz / Aufzug von vermumme - ten Perſonen.

Materialia, allerhand Specerey, item auch Bau - und Munitions-Sachen.

Matricula, ein oͤffentliches Verzeichniß-Buch.

Maturiren / zeitigen.

Maxime, Vernunffts-Schluß / Lehr-Satz / Ge - wohnheit.

Mechanicus, ein Handwercks-Mann / der Bau - Inſtrumenta verfertigt.

Medaille, ein Schau-Pfenning.

Mediante juramento, vermittelſt Eydſchwur et - was erhalten.

Mediation, Vermittelung / Mediateur, Ver - mittler.

Mediocre, mittelmaͤßig.

Medio, zur Haͤlffte / medio Junii, mitten im Ju - nio; Medium, das Mittel / mediante juramento, ver - mittelſt Eydes.

H 5Me -122Noͤhtige Erklaͤrung und Gebrauch

Meditiren / betrachten / nach ſinnen / Meditatio eine Nachſinnung.

Medium ein Mittel.

Melioriren / verbeſſern / Melioratio Verbeſ - ſerung; Er hat das Land-Gut meliorirt / oder verbeſſert.

Membrum, ein Mit-Glied.

Memoriren / auswendig lernen.

Memoriter, auswendig.

Menaces, Draͤuwort / menaciren draͤuen.

Menage Haushaltung / menagiren / ſparſam leben.

Mendacium, ein Luͤgen / Mendax, Luͤgener / Men - dicus, Bettler.

Menſa ambulatoria, da man alle Tage einen fri - ſchen Wirth hat.

Mention, Meldung / mentioniren / gedencken.

Mercator, ein Kauffmann / Mercatura die Kauff - mannſchafft / Stylus Mercatorius, Kauffmanns - Manier.

Merces, der Lohn / item die Waaren.

Meretrix, eine Hur.

Meritiren / verdienen; Er hat groſſe meriten / ver - dient groſſe Ehr / hat ſich meritirt / verdient / beliebt / ge - macht; Er meritirt ein beſſers Gluͤck / als er hat.

Merode, ſeynd abgeſetzte Reuter / die ihre Pferde verlohren. Item allerhand liederlich loſes herum - ſchweiffendes Geſinde / in Kriegs-Zeiten.

Merx, eine Waare / proba merx facile empto - rem reperit, eine gute Waare / bekoͤmmt leicht einen Kaͤuffer / vino vendibili non opus eſt ſuſpenſa he - dera, guter Wein bedarff keines Krantzes.

Meſſenger, iſt ein Engliſch Wort / bedent einen Gerichts-Diener.

Me -123der fremden Handels-Woͤrter.

Meſurer, abmeſſen / ſeine Meſures darnach neh - men / ſich nach etwas richten.

Methode, eine Lehr-Art / methodicè, fein kurtz begriffen.

Metropolis, die Hauptſtadt / Metropolitain, ein Biſchof von dem andere dependiren.

Meubles, allerhand Hausgeraͤht.

Meuteniren / einen Auffſtand machen /

Mignon, ein Leib-Diener / ein Schos-Kind / Fa - vorit, Guͤnſtling.

Militair, kriegeriſch / Milice, die Soldateſca / mi - litariſche Execution, die durch Soldaten verrichtet wird / Miles, ein Soldat / militiren / kriegen / ſtreiten.

Milord, ein vornehmer Herr in Engeland.

Mille, tauſend. Meckler-Gebuͤhr iſt ein pro mille oder per mille, ein von tauſend.

Minæ, Draͤu-Wort.

Mine, die Geſtalt des Angeſichts / mine machen / ſich ſtellen / einen einen Winck geben / Mine iſt auch ein unter der Erden gelegtes Pulver / den Feind damit in die Lufft zu ſprengen / miniren / die Erde unter - graben.

Miniren / untergraben / contraminiren dagegen arbeiten.

Miniſter, ein Bedienter.

Miniſterium, ein Amt / ein Dienſt / item, die Geiſt - lichkeit / Miniſtriſſimus, der alleroͤberſte Koͤnigl. Be - diente / der Premier-Miniſter.

Minorennis, ein minder-Jaͤhriger / der noch unter Vormunds Gewalt lebt.

Miqvelets, ſeynd Spaniſche Unterthanen / an den Pyreneiſchen Gebuͤrg in Catalonien,

Miſerable Elend / miſere, das Elend.

Miſ -124Noͤhtige Erklaͤrung und Gebrauch

Miſſionaires, Abgeordnete / Ausgeſchickte / item ausgeſandte Pfaffen / die Leute zu bekehren.

Miſſive, ein Sendſchreiben.

Moderiren / maͤßigen / als die Unkoſten maͤßigen; Moderatè gehen / maͤßig verfahren.

Modus, eine Weiſe / Modus procedendi, die Art zu verfahren / modus acqvirendi, die Art zu verdie - nen. Modus heiſt auch die Maſſe / daher modeſt, maͤſ - ſig / beſcheidentlich. Modicè, wenig.

Moleſtiren / beſchwerlich fallen.

Moneta, Muͤntze / Moneta di Banco, Banco - Geld.

Monument, ein Gedaͤchtniß / ſo Lebendigen oder auch Todten zu Ehren geſtifftet worden.

Monopolium, da einer allein eine Waare zu ver - kauffen Freyheit erhalten.

Monſeigneur, ein vornehmer Herr / ein Graf oder Fuͤrſt.

Monſtrantz iſt das Silberne Gefaͤß / darinnen die Papiſten die Oblaten herum tragen.

Monſtrum, die Mißgebuhrt.

Mora, der Verzug / moroſus, murriſch / mors omnia ſolvit, der Todt bezahlet alles / mortalis, toͤdtlich.

Mortier, ein Feuer-Moͤrſer.

Moſqvée, ein Tuͤrckiſcher Tempel.

Motus, eine Bewegung / Motiven, bewegende Urſachen / moviren / bewegen.

Muleta, eine Geld-Straffe / multipliciren / ver - mehren / multitudo, die Menge.

Multum, viel / Multipliciren / vervielfaͤltigen.

Mundiren oder montiren / rein abſchreiben / item zum Kriege / zur Reiſe ausruͤſten.

Mu -125der fremden Handels-Woͤrter.

Munition, iſt / was man an Pulver und Bley gebrauchet / item, Mund-Proviſion.

Muſulmann, wird bey den Tuͤrcken ein Recht - glaͤubiger genennet.

Mutabilis, veraͤnderlich.

Mutiren / veraͤndern / Mutatio, Veraͤnderung. Omnis mutatio periculoſa, alle Veraͤnderung iſt ge - faͤhrlich. Mutatis mutandis, zu veraͤndern / was zu veraͤndern ſteht.

Mutuum, ein geliehenes Geld oder Gut.

Mutuel, gegen einander.

Myſterium, ein Geheimniß.

N.

N. N. in Briefen an ſtatt des Nahmens geſetzt / be - deut notetur Nomen, es werde der Nahme notirt.

Narratio, eine Erzehlung / narriren / erzehlen / nar - rata, das Erzehlte.

Natalis Dies, ein Gebuhrts-Tag.

Nation, ein Volck vor ſich beſonders / als die Fran - tzoͤſiſch / Engliſche / Schwediſche Nation, dahero Na - tional-Voͤlcker / Land-Militz.

Nativitaͤt / Gebuhrt / item die Weiſſagung aus der Gebuhrts-Stunde / ob ſie gluͤcklich oder ungluͤcklich geweſen.

Naturaliter, natuͤrlich.

Naturalis filius, ein natuͤrlicher / unechter Sohn / ein Huren-Kind.

Naturaliſiren / einen an ſtatt eines eingebohrnen Landes-Kindes annehmen / und ſolches Rechts genieſ - ſen laſſen / Naturalia, natuͤrliche Dinge.

Naturel, gleich / gantz aͤhnlich / item, der Humeur eines Menſchen / ſeine Zuneigung auf etwas.

Navi -126Noͤhtige Erklaͤrung und Gebrauch

Navigatio, die Schiffahrt. Naufragium, Schiff - bruch.

Naulum, Schiff-Lohn / oder Fuhrlohn.

Nauſea, Eckel / ad nauſeam usqve, bis zum Eckel.

Neceſſitas, Nothwendigkeit / Neceſſitas non ha - bet legem, Noht hat kein Geſetz / neceſſario neceſſai - re, nohtwendig.

Nefas, das Unrecht.

Negiren / verleugnen / negative, Verleugnungs - Verneinungs weiſe. Er negirts in totum.

Negligentia, Nachlaͤßigkeit / negligiren / verab - ſaͤumen.

Negotiiren / handeln / Negotium, eine Handlung; Dieſe Negotia, oder Handlungen / ſind nicht von groſſer Importance, Wichtigkeit; Negotiant, ein Haͤndler.

Negros, die ſchwartze Mohren.

Nervoſe, Sinnreich / pecunia eſt nervus rerum gerendarum, das Geld iſt das kraͤfftigſte in allen Dingen.

Netto, lauter / bedungen.

Netto procedito, oder netto provenu, was / nach abgezogenen Unkoſten / von einem verkaufften Gut an dem Kauff-Geld uͤberbleibet / daruͤber der Principal diſponiren kan.

Neugat, iſt das Gefaͤngniß in Londen.

Neutral ſeyn / oder Neutralitaͤt halten / bedeutet / wann man keiner Parthey zugethan.

Nihil ad rem, dient nichts zur Sache.

Nimium, zu viel / omne nimium vertitur in vi - tium, zu viel ſchadet.

Nobleſſe, Nobilitas, der Adel / Adelſtand / Nobi - lis, Edelmann / nobilitiren / adeln / Virtus nobilitat, die Tugend adelt.

No -127der fremden Handels-Woͤrter.

Nolens volens, man wolle oder wolle nicht.

Nomen, der Nahmen / nominatim, ausdruͤcklich / Nominatio, Benennung / nominiren / benennen / notandum, zu mercken.

Non obſtat, es hindert nicht / non obſtante, unge - achtet.

Non ſeqvitur, es folgt nicht.

Norm, vorgeſchriebene Art und Weiſe.

Notificiren / bekannt machen.

NB. Nota Bene, mercks wohl / gib acht; koͤmmt her von notiren / aufzeichnen; Notarius, ein offener Schreiber / Notificatio, Andeutung; Notabilis, kundbahr / es iſt notorium, kundbahr / notable, re - marqvable, denckwuͤrdig.

Nudi Chirographarii, Glaͤubiger / die bloſſe Hand - Schrifften und kein Unterpfand haben.

Nullitaͤt, eine Nichtigkeit / koͤmmt von Annulliren / nichtig und unguͤltig machen / nulliter, nichtig.

Numerus, eine Zahl / Numero, die Zahl auf ein Stuͤck Kauffmanns-Gut.

Nuntius, ein Bote.

Nuntius, Apoſtolicus, ein Paͤpſtl. Geſandter.

Nundinæ, Jahrmaͤrckte.

Nutriment, Nahrung / item nouriture.

ad Nutum, auf den Winck.

O.

Obæratus, einer / der in Schulden vertiefft iſt.

Obdach / iſt ſo viel als Nacht-Lager / Behauſung an jemand geben.

Ob defectum, aus Mangel.

Obedientia, Obeiſſance, Obedientz / Schuldig - keit / Gehorſam; Jch will ihm in allen Obedientz lei -ſten /128Noͤhtige Erklaͤrung und Gebrauchſten / ich bin ſchuldig ihm zu obediren / zu gehor - chen: Je ſuis vôtre obeiſſant Serviteur, ich bin euer gehorſamer Diener: Votre tres humble, euer demuͤhtiger.

Object. ein Gegenwurff / Gegenſtand: Obji - ciren / dagegen einwenden.

Objiciren / vorwerffen; Man koͤnte mir objici - ren / die Objection machen.

Obiter, obenhin / daß man eben nicht genaue Ach - tung darauf gibt.

Obligation, eine Verbindung / ſchrifftliche Ver - ſicherung: Sich obligiren / bey Verpfaͤndung ſeiner Haab und Guͤter: Jch bin ihm obligirt.

Obligant, hoͤflich.

Obreptio, die Einſchleichung: Daher kommt ſub & obreptiè, etwas thun / heimlich erſchleichen.

Obruiren / uͤberfallen / bedecken.

Obſcurè, dunckel: Das Buch iſt obſcur, die Sache iſt obſcur.

Obſeqviren / gehorchen: Obſeqvium, Gehorſam.

Obſerviren / in Obacht nehmen: Jch habe obſer - virt / in Acht genommen: Jch halte es in guter Ob - ſervantz.

Obſervantz / das alte Herkommen.

Obſigniren / verſiegeln.

Obſoletum quid, etwas Altes.

Obſtaculum, Hinderniß: Es ſind viele Obſta - cula im Wege.

Obſtinatè, halsſtarrig.

Obſtructiones haben / verſtopfft ſeyn.

Obtiniren / ſeinen Zweck erhalten.

Occaſion, Gelegenheit.

Occident, der Niedergang.

Ocean,129der fremden Handels-Woͤrter.

Ocean, das groſſe Welt-Meer.

Octavus, der Achte / octav, ein Buch / da ein jeder Bogen Papier in 8. Theil zuſammen geleget iſt / gleich wie ein Qvart-Buch heiſſet / da ein Bogen Papier in 4. Theilen gelegt / ein Duodetz in 12. Theil / ꝛc.

Octroyren / erlauben / Freyheit geben / Octroy, Privilegium.

Oculariter, augenſcheinlich / ocularis inſpectio, augenſcheinliche Beſichtigung.

Occurriren / vorfallen; Jch bin dem Herrn in ſei - nen Occurentzen zu dienen bereit.

Occupiren / einnehmen; Res pro derelicta habi - ta, eſt primi occupantis, eine Sache / derer ſich kein Menſch annimmt / oder frey willig verlaſſen wird / ge - hoͤrt dem erſten / der ſie occupirt / oder zu ſich nimmt. Occupat, occupirt beſchaͤfftig ſeyn.

Oeconomus, ein Haushalter / Oeconomia, die Haushaltung.

Offendiren / beleidigen; Habe ich euch offendirt / ſo vergebt mirs / offenſio, Beleidigung.

Offeriren / anbieten; Der Herr laſſe ihm meine Of - ferten oder Anbietungen gefallen.

Officium, ein Amt / ex officio, Amts wegen / Offi - cium publicum, oͤffentliches Amt / Officier, ein Be - fehlshaber.

Ombrage, Beſorgung / Furcht / Schrecken / om - bragiren / Furcht / Schrecken geben.

Omen, ein Vorzeichen; Es iſt ein gutes / es iſt ein boͤſes Omen; Jch ominire nichts guts / oder einen gluͤcklichen Fort - und Ausgang.

Omineux, vorbedeutlich.

Omittiren / auslaſſen; Omiſſis omittendis, es iſt ausgelaſſen worden / was hat ſollen ausgelaſſen wer -Jden /130Noͤhtige Erklaͤrung und Gebrauchden / gleich wie hergegen ſupputatis ſupputandis ſo viel heiſſet / als: Es iſt berechnet worden / was hat ſol - len berechnet werden.

Oneriren / belaͤſtigen.

Onus, eine Laſt. Onus probandi, die Laſt ein Ding zu beweiſen.

Ope & conſilio, mit Huͤlffe und Raht.

Opera, Arbeit / Muͤh / item, die Sing-Schauſpie - le / operoſe, arbeitſam.

Opifex, Handwercksmann / Opificium, Hand - werck.

Opinion, die Meynung / opiniren / meynen / ich bin von euer Opinion. Opiniatre, halsſtarrig.

Opponiren / entgegen ſetzen; Jch will mich ihm nicht opponiren; Jch wuͤrde mit meiner Oppoſition oder Gegenſetzung wenig gewinnen.

Oppugniren / bezwingen / erſtreiten; ich habe end - lich ſein Gemuͤht oppugniret / erſtritten.

Orcan, ein ſtarcker Sturmwind.

Ordo, Ordnung / ordiniren / anordnen.

Ordonniren / befehlen / wie mans haben will; koͤmmt von Ordre, ein Befehl / Ordre geben / oder Befehl er - theilen.

Orator, ein Redner.

Orient, der Aufgang.

Original wird genennet all dasjenige / das keine Copey oder Abſchrifft iſt.

Origo, der Urſprung / Ortus, der Urſprung / Auf - gang / Occaſus, der Niedergang.

Ornat, Zierraht.

Ornament, Zierrahten / von exorniren / auszieren.

Oſtage, Geiſſel / Buͤrgen / die in Kriegs-Zeiten ge - geben werden.

Oſten -131der fremden Handels-Woͤrter.

Oſtendiren / weiſen / zeigen / oſtentatio, Pralerey.

Otium, der Muͤßiggang / otioſe, muͤßig.

Ottomanniſche Pforte / der Tuͤrckiſche Hof.

Oval, ein laͤnglichte runde Figur, Spiegel oder Tiſch.

Outrage, Bosheit / Unrecht / Gewalt / outragiren / Unrecht thun.

P.

P. P. bedeutet Præmiſſis Præmittendis, oder vor - hergeſetzt / was vorher geſetzt werden ſoll; geſchiehet / wann man einen Titul in einem wiederhohlten Brief oder Rechnung nicht gantz ausſchreiben oder wieder - hohlen will / ſo ſetzet man nur P. P. welches ſo viel bedeu - tet / als daß man vorher ſetzen ſoll / was vorher zu ſetzen[ ſich] gebuͤhret.

Pacificus, friedfertig.

Paciſciren / vertragen / ſich vergleichen / vereinigen; Daher koͤmmt Pactum, iſt eines oder mehr Contra - henten Vereinig - und Verwilligung / etwas zu er - ſtatten und zu leiſten / zu nehmen und zu geben / als / wenn ein Kauffmann mit einem andern fuͤr ein Stuͤck Geldes ſich vergleicht / daß der / der das Geld empfan - gen / mit dieſer oder jener Waare nicht mehr handeln ſoll / und der Empfanger hat es einmahl verwilliget / ſo iſt er ſolches nachmahls zu halten ſchuldig. Pactum retrovendendi, vorbehaltener Wiederkauff / Wie - derloͤſung.

Page, ein Edel-Knab.

P. Pagina, die Seite eines Blats / p. m. pagina mihi.

Papier timbre, geſtempelt Papier.

Palam, oͤffentlich.

J 2Pali -132Noͤhtige Erklaͤrung und Gebrauch

Palinodia der Wiederruff.

Pallido, bleich / Couleur de Paille, Strohfarb. Pasle oder pâle bleich.

Palmarium, ein Geſchenck / Gab.

Palander, ein Schiff / ſo Waaren fuͤhrt.

Palancke, ein mit Palliſaden befeſtigter Ort.

Palatinus, das hoͤchſte Ehren-Amt in Ungarn / Co - mes Palatinus, ein Hof-Pfaltz-Graf.

Pallium, ein Mantel / eigentlich derjenige / den die neu erwehlte geiſtliche Churfuͤrſten vom Papſt vor groſſes Geld loͤſen muͤſſen.

Parade, ein Pracht / den man mit etwas treibet; Man ſagt: Ein Parade-Bett / Parade-Gutſchen; dis Ding macht eine ſchoͤne Parade, es præſentiret ſich wohl ins Auge. Paradiren / ſich ſehen laſſen.

Paradoxa, unerhoͤrte / und wider die Rechte und all - gemeine Meynung lauffende Dinge.

Parabel, gleich / egal, gerade gegen einander uͤber.

Paragraphus, ein Stuͤck oder Theil der Rede.

Paraphraſis, die Erklaͤrung eines Dinges.

Paraphernalia, die Geraͤht / ſo den Frauen uͤber ih - ren Brautſchatz gegeben werden / als Bett / Ge - ſchmeid / Haus-Geraht / Leinen / Wollen / Kupffer / Zinn.

Paravance, zum voraus.

Parat, bereit / fertig / ich bin parat ihm zu dienen.

Parentatio, die Rede / welche man bey einer Leiche dem Verſtorbenen zu Ehren haͤlt / dahero koͤmmt pa - rentiren / Abdanckung thun.

Parentheſis, wann in dem Senſu oder Paragra - pho einer Rede etwas dazwiſchen geſetzet / und zwiſchen zwey (---) Striche eingefaſſet wird.

Pardon, Gnade / Verzeihung / pardoniren / ver - zeihen. Pardonnés moy, vergebt mir.

Pa -133der fremden Handels-Woͤrter.

Parere, ein Kauffmaͤnniſches Gutduͤncken.

Pares oder Pairs, gewiſſe groſſe Fuͤrſten und Her - ren in Franckreich und Engeland.

Par force, mit Gewalt.

Pari, al pari, iſt Geld um Geld / vid. Agio.

Pariren / gehorchen / oder demjenigen / ſo aufgeleget iſt / ein Gnuͤgen thun / parier, wetten.

Parimente, Pareillement, gleichfals.

Parlament, der hohe Raht in Franckreich und En - geland / in dieſen letztern Koͤnigreich hat das Parlament ſonderbahre Authoritaͤt / und wird abgetheilet in das Ober - und Unter-Hauß / urtheilet auch in den voꝛnehm - ſten Staats - und Kriegs-Sachen / hingegen laͤſt der Koͤnig von Franckreich ſeinen Parlamentern nicht ſo groſſe Gewalt / und muͤſſen ſie ſich bloß zu Richtern in Proceſs-Sachen gebrauchen laſſen.

Parmeſan-Kaͤſe / wird in der Jtaliaͤniſchen Stadt und Hertzogthum Parma gemacht.

Parochie oder Paroiſſe, ein Kirchſpiel.

Parricida, ein Vater-Moͤrder / Parricidium, der Vater-Mord.

Paroxiſmus, der Anfall in einer Kranckheit.

Pars, ein Theil / Pars major concludit, der groͤſte Theil beſchlieſt / repartitio, die Eintheilung / Partus, die Frucht / Geburt.

Partial, der Antheil an einer Sache nimmt / Par - tiſan, einer der im Krieg die Parteyen fuͤhrt.

Partida, Partie, oder Partey / wird in der Kauff - mannſchafft von Waaren und Gelde / das abgeredet oder bedungen worden / item, auch von einer Poſt im Journal gebraucht.

Part, Theil / partagiren / partiren / theilen / einem von etwas Part, das iſt / Theil oder Nachricht geben;J 3Da -134Noͤhtige Erklaͤrung und GebrauchDaher koͤmmt à parte, inſonderheit / item parttcipi - ren / Theil nehmen; Er iſt ein Participant, Mit-Theil - haber / Intereſſent; Er hat einen Part in dem Schiff in der Handlung; Particularia, ſonderbare Nach - richt / Specialia.

Partout, allenthalben.

Paſcendi Jus, das Weyd-Recht

Pasqvill, eine Schmaͤh-Schrifft.

Paſſage, ein Durchgang / ein Weg / den man nehmen muß; Daher koͤmmt Paſſagier, ein Durch - reiſender; Man ſagt: Die Paſſagie iſt offen / oder verſperret.

Paſſato meſe, verwichenen Monat; Den 9ten paſ - ſato; Paſſeport, Abſchied / Zeugniß.

Paſſevolant, einer der in der Munſterung durch - paſſiret / und doch nicht darunter gehoͤret.

Paſſionirt / einem Theil anhaͤngig ſeyn / fuͤr daſſel - be mit Eifer das Wort fuͤhren / Paſſion, leiden / Affect.

Paſſus, ein Schritt / item, die Gelegenheit einer Sa - che / in hoc paſſu, bey ſo geſtalten Sachen.

Patacon, eine Spaniſche Muͤntz / eines Rthl. werth.

Patent, ein oͤffentliches Fuͤrſtliches Mandat.

Paternè, vaͤterlich.

Patientia, Gedult / Patienter, gedultig.

Patricidium, Vater-Mord.

Patrimonium, vaͤterlich Erbgut.

Patriot, ein ehrlicher / um das Vaterland wohl-ver - dienter Mann.

Patron, iſt der Herr oder Principal in der Hand - lung / oder auch ein Ehren-Wort / daß man jedweden den man ehren will / giebet / abſonderlich wann wir ihn hoͤher ſchaͤtzen / als wir ſind; Heiſt auf Teutſch ſo viel / als ein guter Goͤnner; Mit B. geſchrieben / heiſtes135der fremden Handels-Woͤrter. es auf Frantzoͤſiſch ein abgezeichnetes Munſter / da man eine Spitze oder Tapecerey nach machet. Patrocini - ren / einen beſchuͤtzen / Patrocinium, Schutz.

Patroulliren / des Nachts die Wache beſichtigen / Runde gehen / ſehen ob in der Stadt und Veſtung nichts paſſiret.

Paulatim, allgemach.

Paucis contentus ſum, ich bin mit wenigẽ zu friedẽ

Pauper, arm / Paupertas, Armath.

Pauſiren / einhalten / ſtillſtehen / aufhoͤren; Daher eine Pauſe in der Muſic.

Pecciren / ſuͤndigen.

Peculium, eines Kindes / oder Geiſtlichen / oder eige - nes Gut / das er ſich auſſer ſeinen vaͤterlichen erworben.

Pedente lite, im hangenden / waͤhrenden Rechts - Streite / lis pendens, der hangende Streit.

Penetrant, durchdringend / ein penetranter Ge - ruch / etwas penetriren / wohl erforſchen.

Penſion, eine Summa Geldes / die man jaͤhꝛlich von einem groſſen Herrn einzunehmen hat / it. die Pacht - Gelder; Penſionarius, einer der auf Pacht ſitzt.

Peractis peragendis, wann vollendet iſt was ge - ſchehen ſollen.

Peragriren / durchwandern.

Per ambages, durch weitlaͤufftige Wege.

Percontiren / erkundigen.

Perduellis, ein Lands-Verraͤhter / Beleidiger der Obrigkeit.

Percellen ſind jedwede Poſt oder Reih in einer Kramer-Rechnung.

Peremptorie, endlich und fuͤrs letzte mahl.

Perfection, Vollkommenheit; Er iſt perfect.

Periculum, Gefahr; Periculum in mora, GefahrJ 4beym136Noͤhtige Erklaͤrung und Gebrauchbeym Verzuge; Daher Periclitiren / Gefahr ausſte - hen; Jch perielitire darunter.

Permajora, durch die meiſten Stimmen.

Pernoctiren / uͤber Nacht bleiben.

Peroriren / eine oͤffentliche Rede halten.

Perpendiren / wohl erwegen.

Perpetuò, unaufhoͤrlich / fort und fort.

Perplex, zerruͤttet / verwirrt.

Per Poſta, auf der Poſt.

Perſuadiren / uͤberreden / Perſuaſio, Uberredung.

Perſcrutiren / durchſuchen.

Perſecutiren / verfolgen / Perſecutio, Verfolgung.

Perſeveriren / verharren.

Perſiſtiren / ſtandhafft bleiben.

Perſonalia, der Lebens-Lauff / ſo bey Leich-Begaͤng - niſſen abgeleſen wird.

Perſpicuè, klar / offenbahr.

Pertinentien, Zubehoͤrungen.

Perturbiren / verunruhigen.

Pervertiren / umkehren / perverſus, ein Verkehr - ter / perverſe, verkehrt.

Pesſime, aufs ſchlimſte.

Peupliren / bevoͤlckern / item, populiren / daher ſagt man / der Ort iſt populeux.

Petitum, eine Bitte / das Gebetene.

Philoſophia, die Welt-Weißheit / Philoſophi, kluge Weltweiſe Leute.

Phyſica, die Wiſſenſchafft natuͤrlicher Dinge.

P. M. Piæ Memoriæ, ſeligen Gedaͤchtniß.

Picquanterie, Stichel-Reden / picquiren / ſchimpf - fliche Worte geben.

Piacauſa, eine geiſtliche milde Sache.

Pietiſt, ein frommer Menſch / item, boͤſer Deu -tung /137der fremden Handels-Woͤrter. tung / eine Art einer neuen Quaͤckeriſchen und Schein - heiligen Secte / welche von dem wahren Pietiſmo wohl zu unterſcheiden.

Pignus, ein Unterpfand / pignoriren / verpfaͤnden.

Piller, berauben / pillage, Beraubung.

Pilote, ein Steurmann.

Pinas und Pincken / ſeynd Art von Kauffardey - Schiffen.

Pionier, ein Schantz-Graͤber.

Placabilis, verſoͤhnlich / Placitum, ein Wohlge - fallen.

Placidiren / gut heiſſen / ſich gefallen laſſen.

Plagium, wenn man Menſchen ſtiehlt / und Buͤcher unrechtmaͤßig und heimlich nachdruckt.

Plaiſier, Gefallen.

Planè, gaͤntzlich.

Platagien, die Pflantzungen / wird gemeiniglich von den Anbauen der unbewohnten Jnſuln geſagt.

Plauſible, leidlich / thunlich.

Plebisſcitum, eine Satzung des gemeinen Poͤbels.

Plenipotentiarius, ein Gevollmaͤchtigter. Plein pouvoir, Vollmacht.

Plus, mehr / pluralitas, die Vielheit.

Poenal, ſtraffbar / Poenitentz / Buß.

Policey, ein gut verfaſtes Stadt-Weſen / item, das Stadt - und gemeine Weſen.

Police oder Pols, iſt die Verſchreibung / welche die - jenigen / die ander Leute Guͤter zur See fuͤr ein gewiſ - ſes præmium verſichern / von ſich ſtellen / dergleichen hinten einige angefuͤhret / zu ſehen.

Poliren / glat und glaͤntzend machen; Es iſt ein po - liter, artiger Kerl.

Polliciren / verheiſſen.

J 5Pol -138Noͤhtige Erklaͤrung und Gebrauch

Poltron, ein verzagter Kerl.

Polygamia, die Vielweiberey / Polygamus, der mehr / als ein Weib hat.

Pompeus, Herrlich / praͤchtig.

Ponderiren / erwegen; Der Herr ponderire / er - wege es recht wohl / ehe ers wagt. Pondus, das Ge - wicht.

Pontifex maximus, der oberſte Prieſter / Papſt / Pontificii, die Paͤpſtler.

Pontons, ſeynd die Schiffe / welche zu einer fliegen - den Bruͤcken gebraucht werden.

Porta oder Pforte / der Tuͤrckiſche Hof.

Portus, ein Hafen / Anfuhr.

Portiones, taͤgliche Austheilung des Proviants und Futters in Kriegs-Zeiten.

Port des Lettres, Poſt-Geld.

Poſitivè, eigentlich / Satz-weiſe.

Poſpolite Roſcennie, der allgemeine Aufboht der Edelleute in Pohlen.

Poſſidiren / beſitzen; Er iſt in der Poſſeſſion, der Be - ſitzung; Daher koͤmmt / Poſſeſſio bonorum, Beſitzung der Guͤter.

Poſterior, der Letztere / poſtremò zum letzten.

Poſtponiren / nachſetzen.

Poſtulata, Forderung / ein poſtulirter Biſchof / das iſt / ein ſolcher / welcher nicht wahrhafftiger / ſondern nur ein die Stell-vertretender Biſchof iſt.

Poſt, die die Briefe bringt / item, auch eine Summa Geldes.

Poſt Scriptum heiſt / wenn man in einen allbereits geſchloſſenen Brief / hinten oder am Fuß deſſelben / noch etwas anhaͤngt und zuſchreibet / was etwann in Han - dels-Sachen ſeiter Schlieſſung des Briefes noch paſ - ſiret / oder beygefallen.

Poſte -139der fremden Handels-Woͤrter.

Poſteritaͤt / die Nachkommenſchafft.

Poteſtas, die Macht.

Pouvoir, Macht und Gewalt.

Practica, Praxis, Ubung / practiciren / uͤben / pra - cticable, uͤblich / Practicus, der in der Ubung iſt.

Præbenden, Pfruͤnden und Einkommen der Geiſtlichen.

Præcaviren / vorbauen / Præcaution, Vorſorge.

Præcedentz / Vorzug / Vortritt.

Præceptor, ein Lehrer / Præceptum ein Gebot.

Præcediren vorgehen.

Præcipitanter, uͤbereilt.

Præcipitiren / uͤbereilen. Er hat ſich im Einkauff præcipitirt. Præcipitantz / Ubereilung.

Præclarus, vortreflich.

Præco, Herold.

Præciſè, Juſt, eben auf den Termin, da es abgere - det iſt.

Prædeſtiniren / zuvor verſehen.

Prædicat, daß von jemand guts oder boͤſes geſaget wird / item ein Titul.

Prædiciren / zuvor ſagen.

Prædicant, ein Reformirter Prieſter.

Prædium, ein Land-Gut / Prædium ruſticum, ein Bauren-Gut / Suburbanum, das in der Vorſtadt liegt.

Prædo, ein Straſſen-Raͤuber.

Præeminentz / Vorzug.

Præfatio, die Vorrede.

Præferiren / vorziehen / Præferentz Vorzug.

Præfectus, ein Vorgeſetzter / item, ein Amtmann.

Præfigiren / beſtimmen. Daher koͤmmt terminus præfixus, ein beſtimmter Termin.

Præ -140Noͤhtige Erklaͤrung und Gebrauch

Præguſtus, ein Vorgeſchmack.

Præjudicium, das / ſo einem nachtheilig und ſchaͤd - lich iſt / præjudiciren / nachtheilig ſeyn / zuvor urtheilen.

Præliminaria, die Vorbereitung zur Handlung.

Prælegatum, ein voraus Vermaͤchtniß.

Præloquium, eine Vorrede.

Præiudiren / vorſpielen / vorfechten.

Præmature, zu fruͤhzeitig.

Præoccupiren / zuvorkommen.

Præpariren / zuruͤſten / Præparatoria machen.

Præponiren / vorſetzen.

Prærogativ, Vorzug / prærogiren / vorziehen.

Præſcribiren / verjahren / in gewiſſer Zeit erſitzen / er - loͤſchen / daß hernach nichts mehr kan gefordert werden.

Præſcriptio temporis, Zeit-Verjaͤhrung.

Præſagiren / zuvor verkuͤndigen.

Præſidiren / oben an im Gericht ſitzen / daher Præſi - dent.

Præſtiren / dasjenige / ſo einer ſchuldig iſt / und ver - ſprochen hat / oder ihm zugemuthet wird / leiſten; Als / er hat Juramentum præſtirt / oder den aufgelegten Eyd geleiſtet.

Præſtò, geſchwind.

Præſumiren / vermuthen / Argwohn ſchoͤpffen; Jch præſumire / habe die Præſumption, daß er mir dieſes geſtohlen.

Prætendiren / vorwenden / begehren / fordern; Da - her koͤmmt Prætext, ein Vorwand / item Prætenſion, eine Forderung. Prætendu, vorgeſchuͤtzt.

Præteriren / voruͤbergehen. Præteritum, das Ver - gangene.

Præter propter, ungefehr.

Prævaliren / vor andern guͤltig ſeyn.

Præ -141der fremden Handels-Woͤrter.

Prævaricari, auf beyden Achſeln tragen / Prævari - cator, der auf beyden Achſeln traͤgt.

Precariò, Bittweis.

Pretioſa, koſtbahre Sachen.

Præmie, Præmium, iſt der Gewinn / Lohn / oder das Geld ſo man dem Aſſecuratori, item, die ſich wohl verdient gemacht / giebt.

Pretium, das Kauff-Geld.

Preſſant, noͤhtig / treibend / Preſſuren / Beſchwe - rungen.

Primitiæ, die erſten Fruͤchte / Erſtlinge. Primo, erſt - lich. Primogenitus, der Erſtgebohrne.

Prima, vice, zum erſtenmahl.

Princeps, ein Obriſter / Fuͤrſt / Principal, der Vor - nehmſte.

Prima plana, iſt die Muſter-Roll / da die Officier mit eingeſchloſſen und gezaͤhlet ſeynd.

Primas, iſt der nechſte nach den Landes-Herrn /

Principiis obſtandum, im Anfange vorbauen /

Principalis, der Vornehmſte / den die Sache an - geht; Cauſa principalis, die vornehmſte Urſache; Prin - cipaliter, vornehmlich.

Priſe, iſt ein erbeutetes Schiff.

Priſon, Gefaͤngniß / Priſonnier de Guerre, ein Kriegs-Gefangener.

Priſtinus ſtatus, der vorige Zuſtand.

Privat, ſonderbahr / geheim / privatiſſime, in hoͤch - ſter geheim / Privatus, ein gemeiner Mann.

Privare, berauben.

Privigna, die Stieff-Tochter.

Privilegium, Freyheit / einen privilegiren / Frey - heit geben.

Pro oder Per, fuͤr; Per Anno fuͤrs Jahr / permeſe142Noͤhtige Erklaͤrung und Gebrauchmeſe oder mois fuͤr den Monat / pro Arrha, fuͤrs Hand-Geld / pro mille fuͤr Tauſend / pro centum fuͤr Hundert / pro rata nach gewiſſen Antheil. Pro renata, nach Beſchaffenheit der Sachen / pro reſto, zum Uberreſt / per capita, in ſo viel Haͤup - ter / per ſaldo zum Schluß / pro forma zum Schein / pro qvota nach jedes Antheil / pro labore fuͤr die Arbeit / pro Salario fuͤr die Beſoldung / per expreſ - ſum, durch einen Expreſſen / Per via, per mezzo, vermittelſt.

Probable, beweißlich / Probabilitas, Glaubwuͤr - digkeit. Probabiliter, glaublich.

Probatio, Beweiß / probiren / beweiſen.

Problema, eine Frage.

Probrum, eine Schande.

Procediren / im Rechte fortfahren.

Proceres, die vornehmſte Herren.

in procinctu ſeyn / Reiſe fertig ſtehen.

Proclamiren / oͤffentlich ausruffen / ausſchreien.

Proclivis, geneigt.

Procraſtiniren / auf morgen verſchieben.

Procreiren / zeugen / erwerben.

Procurator, ein Anwalt.

Procuriren / verſchaffen; Jch will des Herrn ſeinen Vortheil in allen Stuͤcken procuriren / befoͤr - dern; Einem einen guten Preiß oder Condition procuriren; Jch habe ihm 100. Rthl. Geld procu - rirt; Procuriren heiſt auch fuͤr andere handeln / daher Procurator, der eines andern wegen im Gerichte handelt.

Prodigalitas, Verſchwendung.

Produciren / etwas im Gerichte einbringen; Daher reproduciren / wieder einbringen / vorweiſen.

Pro -143der fremden Handels-Woͤrter.

Profit, ein Gewinn; Er hat wenig dabey profitirt / gewonnen oder gelernet.

Prognoſticon, eine Weiſſagung.

Prohibiren / verbieten.

Project, ein Entwurff.

Prolabore, vor die Muͤhe.

Promiſcuè, unter einander gemengt.

Promittiren / verheiſſen / zuſagen; Daher koͤmmt Promeſſe, Verheiſſung / Zuſagung.

Promoviren / befoͤrdern.

Prompt, geſchwind; Daher Promptitudo, Ge - ſchwindigkeit / Fertigkeit.

Proponiren / vortragen; Daher Propoſitio, ein Vortrag / Propos, ein Vorhaben; à Propos, zum Vorhaben / jetzt erinnere ich mich / oder daß ich wieder auf mein Vorhaben komme.

Proper, eigen / nett / reinlich; Proper-Hand - lung / da man allein fuͤr ſich handelt / ohne jemand in Commiſſion zu bedienen; Proprietarius, ein Ei - genthuͤmer.

Prorogiren / erlaͤngern / erſtrecken / einen Ter - min weiter hinaus ſetzen / item einen Wechſel pro - longiren / auf eine laͤngere Zeit hinaus ſetzen zu be - zahlen.

Proſcribiren / in die Acht erklaͤren.

Proſeqviren / einem Handel nach kommen / ihn voll - fuͤhren.

Proſperitè, Gluͤckſeligkeit; Je vous ſouhaitte toutes ſortes de proſperitè, ich wuͤnſch euch aller - hand Gluͤckſeligkeit.

Protection, Beſchuͤtzung; Er protegiret / beſchuͤ - tzet mich / er iſt mein Protector oder Beſchuͤtzer.

Proteſtant, ein Lutheraner / weil die AugſpurgiſcheCon -144Noͤhtige Erklaͤrung und GebrauchConfeſſions-Veꝛwandte zu Speyeꝛ die von dem Kaͤy - ſer gegen ſie geſchehene Acht-Erklaͤrung proteſtiret.

Proteſtiren / oͤffentlich bedingen / daß man einer Sachen wegen ohne Schaden ſeyn wolle; Daher koͤmmt Wechſel-Proteſt.

Protocollum, ein Buch / darinn wichtige und ge - richtliche Handlung verzeichnet ſind.

Providiren / verſehen / einen mit friſchen Gute providiren.

Proviſion, die Belohnung die man einem gibt / ein oder mehr von hundert / daß er Waaren fuͤr uns einge - kaufft oder verkaufft / fuͤr das Geld Buͤrg / oder del Credere, geſtanden / item fuͤr uns Gelder empfangen und wieder ausbezahlt.

Proviant, Lebens-Mittel.

Proximè, mit nechſtem.

Publicè, oͤffentlich / publiciren / eroͤffnen / offen - bahr machen.

Punctuel, accurat, juſt.

Purè, Pur, lauter / rein.

Purgiren / reinigen / Purificiren.

Pyramis, eine hochaufgefuͤhrte Seule.

Q.

Qvacker, ein Phantaſtiſcher Glaube / ein unge - reimter Pietiſmus.

Qvadrat, ein Viereck.

Qvadriren / vervierfaͤltigen / ſich wohl zuſammen - ſchicken: Das Ding qvadriret wohl zuſammen.

Qvæſtion, eine Frage / Streit; Wir ſind hieruͤber in Qvæſtion, im Streite.

Qvalificiren / ſich zu einer Handlung tuͤchtig ma - chen: Er iſt qvalificirt / oder geſchickt zur Kauffmann - ſchafft.

Qvan -145der fremden Handels-Woͤrter.

Quantitas, die Vielheit / oder die Zahl eines Dings / wie groß oder wenig es ſey; Qualitas, die Beſchaf - fenheit eines Dinges / ob es gut oder boͤſe ſey.

Quantum, die Summa des Belauffs.

Quarantaine halten / heiſſt / wenn man von ver - daͤchtigen inficirten Oertern herkoͤmmt / 40. Tage lang vor einer geſunden Stadt liegen muͤſſen / daß man ſehen kan / ob ſich die Peſt an einen ſolchen Menſchen aͤuſſere.

Quart, das vierte Theil; davon Quartal, ein vier - tel Jahr. Quartier, eine Herberge / Logement, item das vierte Theil.

Quartan-Fieber / das viertaͤgige Fieber / Quarto, zum Vierten.

Quaſi, gleich als.

Querelle, Zanck / Hader / querelliren / zancken.

Querela, eine Klage.

Quicquid ſit, dem ſey wie ihm wolle.

Quid ad te, was gehet es dich an / quid conſilii, was vor Raht / quid tum, was iſts mehr.

Quid pro quo, etwas vor nichts.

Quieſciren / ruhen / acquieſciren / zu frieden ſeyn / quiete, ruhig.

Quincunx, fuͤnff Untzen.

Quint eſſence, die beſte Krafft aus einem Dinge.

Qui non habet in ære, luat in corpore, wer nicht mit Geld bezahlen kan / muß am Leibe buͤſſen.

Quinquenell, ein Eiſern-Anſtand - oder Friſtungs - Brief.

Quintal, ein Centner. Quinto, zum fuͤnfften.

Quitiren / loßſprechen / loßzehlen; Daher Quitance, eine Loßzaͤhlung / Quitung. Quit, ledig / frey.

Quod bene notandum, welches wohl zu notiren.

KQuod146Noͤhtige Erklaͤrung und Gebrauch

Qvod differtur non aufertur, lang geborgt iſt nicht geſchenckt.

Qvo jure, mit was vor Recht.

Qvota, ein Theil.

Quovis modo, auf alle Art und Weiſe.

R.

Rabatt, ein Abſchlag / da man auf einer Waare am Gewicht oder Preiſe nachlaͤßt / koͤmmt von rabbatti - ren / abziehen / abkuͤrtzen.

Rabula, ein Schwaͤtzer / Rabuliſterey / Advoca - ten-Gewaͤſch.

Radiren / vom Papier auskratzen.

Ragione, eine Handlung / Kauffmaͤnniſches We - ſen.

Raffiniren / ins fein bringen / raffine, ein loſer ſpitz - fuͤndiger Schalck.

Raͤitzen / ſeynd Voͤlcker / die nicht weit von Grie - chiſch-Weiſſenburg in Ungarn wohnen / und Grie - chiſcher Religion ſeyn.

Raiſon, Urſach. Raiſon d’Etat, Staats Urſach - Raiſon de Guerre, Kriegs-Maxim.

Rampart, der gantze Wall.

Rang, Reihe / Ordnung / Ehren-Stelle.

Rancion, ein Loͤſe-Geld.

Rapport, Nachricht / Hinterbringung.

Raptus, ein Raub / Raptor, ein Entfuͤhrer.

Raro, ſelten.

Raſiren / den Bart putzen / item, ein Wall oder Ve - ſtung ſchleiffen.

Ratione officii, Amtshalber.

Ratificiren / genehm halten; Daher Ratihabitio, Ratificatio, eine Genehmhaltung. Ratum & gratum, ſtaͤtt und angenehm.

Ra -147der fremden Handels-Woͤrter.

Ratio, die Urſache oder Vernunfft; Ratio iſt dieſe: Er fuͤhrt gute Rationes; Er iſt raiſonable, billig / ver - ſtaͤndig / handelt vernuͤnfftig.

Ravage, Verheerung / Streifferey / ravagiren / auspluͤndern.

Ravelin, ein Auſſenwerck / wie ein Triangel geſtalt / ſo vor der Cortine liegt.

Rauchfutter / iſt Haber / Heu und Stroh vor die Pferde.

Realiter, wuͤrcklich / Realia, wichtige Dinge.

Reaſſumiren / eine zuruͤck geſetzte Sache wieder vornehmen.

Rebelliren / aufruͤhren.

Rebus ſic ſtantibus, bey ſo geſtalten Sachen.

Recapituliren / wiederholen.

Recediren / abweichen.

Recenſiren / erzaͤhlen.

Recepiſſe, iſt ein Schein / der dem Boten gegeben wird / zum Zeugniß / daß er etwas zu recht eingeliefert.

Receſſiren / vor Gericht von Mund aus in die Fe - der dictiren.

Recidiv, das Wiederkommen der ein Zeitlang ausgebliebenen Kranckheit.

Reciproce, Reciproqvement, im Gegentheil; Jch will dem Herrn reciproce zu allen Dienſten le - ben; Je vous rendray la reciproqve.

Recitiren / aufſagen.

Reclamiren / einen Anſpruch auf etwas / als e. g. auf aufgebrachte Schiffe thun.

Recludiren / eroͤffnen / aufſchlieſſen.

Recognoſciren / wieder erkennen / Recognition, Erkaͤnntlichkeit / reconnoiſſable, danckbahr / erkaͤnnt - lich.

K 2Re -148Noͤhtige Erklaͤrung und Gebrauch

Recolligiren / wieder erholen.

Recoliren / wieder anbauen.

Literæ recommendatitiæ, Recommendations - Brief.

Recommendiren / einen loben / in eines andern Gunſt und Vorſorge befehlen / Recommendation, eine Empfehlung.

Recompenſiren / vergelten.

Reconciliiren / wieder verſoͤhnen.

Reconvention, eine Gegen-Klage / reconveni - ren / Gegen-Klage thun.

Recorder, iſt in Engeland ein Gerichts-Bey - ſitzer.

Recreation, Erluſtigung / recreiren / ergetzen.

Recruiten / die Neugeworbene / dadurch die abge - gangene Soldaten erſetzet werden.

Recta, gerade zu / Recte, recht.

Recuperiren / wieder erlangen / wieder erobern.

Recouvriren / wieder entdecken.

Recuſiren / refuſiren / abſchlagen; Er hat mir Geld oder meine Bitte refuſirt.

Redarguiren / mit Worten ſtraffen.

Redde rationem, thu Rechnung.

Redhibiren / das Gekauffte dem Kaͤuffer gegen Erlegung des Kauff-Geldes wiedergeben.

Redimiren / wieder einloͤſen.

In ordinem redigiren / in Ordnung bringen.

Reditus, die Wiederkunfft / das Einkommen. Re - divivus, wieder lebend.

Redoute, eine kleine Feld-Schantz.

Redreſſiren / wieder erſetzen / aufrichten; Habe ich dem Herrn dismahl Schaden gethan / will ichs in an - dern wieder redreſſiren.

Re -149der fremden Handels-Woͤrter.

Reduciren / wieder herbringen / in ſeinen vorigen Stande; Das boͤſe Geld reduciren / heißt von dem Fuß wornach es geſchlagen / (weil es ſolchen am Paga - ment kein Genuͤgen thun kan / ſondern geringhaͤl - tiger iſt) um ſo viel niedriger ſetzen / und dis wird Muͤntz-Reduction genannt; So heißt auch die Ab - danckung der Soldaten / oder des uͤberfluͤßigen Geſin - des / Reduction.

Referendarius, der Bericht abſtattet / von dem was er geſehen oder gehoͤret.

Re & corpore arreſtiren / einen mit Haab und Gut arreſtiren.

Referiren / eine Sache vorbringen / berichten; Da - her koͤmmt Relation, einen Bericht abſtatten.

Reflectiren / auf etwas Achtung geben; Jch mache keine Reflexion auf ſeine Huͤlffe.

Reformiren / verneuren / verbeſſern / neue Geſetze geben. Reforme eine Verbeſſerung.

Refraichiren / erqvicken.

Refugium, Zuflucht. Refugirter ein Fluͤchtling. Refugiés, die Fluͤchtlinge.

Refundiren / wieder erſetzen; Refuſio expenſa - rum, die Expenſen oder die Unkoſten wieder erſetzen.

Refutiren / wiederlegen /

Regaliren / beſchencken / Regal, eine Beſchenckung / Regalia, die zukommende Macht und Hoheit.

Regiſtriren / jede Brieſſchafften ordentlich an ihre Stelle ſetzen.

Reglement, eine Verordnung / Richtung.

Regreſs, eine Wiederſuchung eines erlittenen Schadens.

Regulariter, ordentlicher Weiſe.

Rejiciren / verwerffen.

K 3Reite -150Noͤhtige Erklaͤrung und Gebrauch

Reiteriren / wiederhohlen.

Relais-Pferd / abgewechſelte Poſt-Pferde.

Relata refero, ich erzehle / was ich gehoͤret habe.

Relaxiren / aufheben / loß machen.

Relegiren / des Lands verweiſen.

Releviren / einen abloͤſen / erleichtern.

Religionaires, geiſtliche Ordens-Leute / item, die Reformirte in Franckreich.

Religioſe, fromm / gottsfuͤrchtig.

Reliquiæ, das Uberbliebene.

Reluiren / ein Pfand wieder einloͤſen.

Remarquiren / bemercken / Remarques, Anmer - ckungen / Remarquablè, merckwuͤrdig.

Remediren / vermitteln. Remedium, ein Huͤlff - Mittel.

Remiſſio, Nachlaſſung.

Remittiren / Geld uͤbermachen; Daher koͤmmt Re - miſe oder Remeſſa, ein uͤbermachter Wechſel; Re - mittent, einer der Geld per Wechſel uͤbermacht.

Remonſtriren / beweiſen / vorzeigen; Daher heit - ſahme Remonſtrationes oder Anmahnungen.

Remonta, neue Bewaffnung / Berittenmachung.

Remontiren / wieder auf die Beine helffen.

Removiren / abſetzen / wegthun.

Remuneriren / belohnen.

Rencontrer, begegnen / Rencontre, Begegniß.

Rendezvous, Munſter-Platz.

Renegat, ein Mameluck / verleugneter Chriſt.

Renfort, eine Verſtaͤrckung.

Rentes, Renten.

Renoviren / erneuren.

Renunciiren / ſich eines Dinges verzeihen oder be - geben / item, etwas abſagen / ſich loßſprechen.

Re -151der fremden Handels-Woͤrter.

Repariren / einen Schaden wieder erſetzen.

Repetiren / wiederholen.

Repliciren / gegen-antworten / Replic, Gegen - Antwort.

Repoſitorium, eine Stellung von Brettern / da man Buͤcher aufſetzt.

Repouſiren / zuruͤck treiben.

Reprehendiren / tadeln / ſchelten.

Repreſſalia, gegen gebrauchte Macht / Gewalt und Recht.

Reprimande, ein Verweiß / reprimendiren / aus - ſchelten.

Reprobiren / verwerffen / nicht annehmen.

Reproche, eine Vorruͤckung / reprochiren / vor - werffen.

Reproduciren / wieder hervor bringen.

Repudiiren / verwerffen / Repudium, eine Ehe - ſcheidung / repulſa, abſchlaͤgige Antwort.

Requeſte, ein Supplic; Maitre des requetes, ein Suppliquen-Meiſter.

Requiriren / erſuchen / bitten; Auf meine Requiſi - tion hat ihn der Notarius befraget.

Requiſita, Zubehoͤr / Requiſitions-Zettel oder Schreiben / darinn man einen Notarium um ſeine Amts-Huͤlffe erſucht.

Reſcindiren / abſchneiden; Der unter uns ange - fangene Vergleich iſt wieder reſcindirt / abgeſchnitten / aufgehoben worden.

Rescontriren / gegen einander abrechnen / item, im Journal nachſehen / ob alle Poſten wohl uͤbergetra - gen ſeyn; Ein Rescontro iſt / wann auf der Boͤr - ſen ein Kauffmann dem andern Wechſel oder Rech - nung præſentiret / und derjenige / ſo ſolchen bezahlenK 4ſoll /152Noͤhtige Erklaͤrung und Gebrauchſol / die Anweiſung auf einen andern thun; dieſer wie - der auf den 3ten 4. 5. und mehr hinaus / bis endlich einer das angewieſene Geld per Caſſa bezahlet / durch welches aſſigniren die Kauffleute unter einander rich - tig werden / ohne die Muͤhe des Geld Zaͤhlens zu ha - ben; Jſt eine Art einer Banco, und wird abſonder - lich in Leipziger / Botzner / Franckfurter / und andern Meſſen gebrauchet.

Res creditæ, anvertraute Sachen.

Reſcriptum, ein Herrn-Befehl im Schreiben / item, ein Erſuch-Schreiben.

Reſerviren / ihm vorbehalten; Jch will mir mein Recht und meine Prætenſiones reſerviren; Es ſind in dieſem Contract unterſchiedliche Reſervata enthalten; Er hat ſolches zwar eingegangen / reſervatis reſer - vandis, nemlich ihm vorbehaltende / was vorzubehal - ten iſt. Reſerve Hinterhalt.

Res furtiva, ein geſtohlenes Gut.

Res judicata, eine verurtheilte Sache / res credita, ein anvertrautes Ding.

Reſidiren / Hofhalten / haͤuslich eingeſeſſen ſeyn.

Reſigniren / abdancken; Er hat von ſeinem Dienſte reſigniret / abgedanckt.

Reſiſtiren / wiederſtehen / Reſiſtence, Wider - ſtand.

Reſolviren / ſich entſchlieſſen / uͤber eine gewiſſe Sache ſeine Reſolution oder Endſchluß / ernſte Mey - nung / von ſich geben. Reſolut unverzagt.

Reſpectiren / in Ehren halten / Reſpect, Ehre / Anſehen / reſpective, auf gewiſſe Maß / abſichtlich.

Reſpiciren ſehen.

Reſponſum Juris, ein Rechts-Befragen / mit ſeiner Antwort.

Reſpon -153der fremden Handels-Woͤrter.

Reſpondiren / fuͤr etwas antworten / gut ſagen; Da - her Reſpondent, fide juſſor, ein Buͤrge; Jch will da - fuͤr reſponſable, oder Buͤrge ſeyn; En reponſe de la chere vôtre, in Antwort eures angenehmen.

Reſtituiren / wiedergeben / wieder einſetzen; Er wird mir nimmermehr wieder reſtituiren koͤnnen / was er mir abgenommen.

Reſultiren / aus einem Ding entſpringen; Jch fuͤrchte / es moͤchten noch andere Dinge und Ungelegen - heiten daraus reſultiren /

Retabliren / wieder einſetzen.

Retardiren / verſpaͤten; Das hohe Gewaͤſſer hat den Verſandt dieſer Waar / um ein ziemliches retardiret oder verſpaͤtet.

Retiriren / weichen / zuruͤck ziehen. Retirade, eine Zuruͤckziehung.

Retorqviren / wiederſchelten / die von einem ausge - goſſene Schelt-Worte demſelben wieder in dem Bu - ſem ſchieben; Daher koͤmmt Retorſio, welche ſchrifft - lich und auch muͤndlich geſchehen kan. Auf die Re - torſion aber zu retorqviren iſt nicht zugelaſſen / nach den bekandten Rechts-Regul: Retorſio Retorſionis non valet.

Retourniren / wieder umkehren; Retour-Waaren ſind diejenigen / die man (fuͤr in fremde Laͤnder geſand - te Waaren) wieder zuruͤck bekoͤmmt.

Retractiren / wider zuruͤck ziehen; Er hat alles / was er mir zugeſaget retractiret.

Retranchement, eine Verwahrung in Kriegs - Zeiten / in dem Lager durch ein aufgeworffen Wall / item, auch Abſchnitt in belaͤgerten Staͤdten / Retren - chiren / abkuͤrtzen / einziehen.

Reſtanten / was noch uͤbrig iſt / die noch ausſtehen - den Schulden.

K 5Re -154Noͤhtige Erklaͤrung und Gebrauch

Reſtauriren / wieder erneuern.

Re - und Correlation, Hin - und Wieder-Bericht der Geſandten.

Reſtitution in integrum, die Einſetzung im vori - gen Stande.

Retiniren / zuruͤck halten.

Revangiren / raͤchen; Revange nehmen / Rach uͤben.

Reveliren / entdecken.

Revers, eine Gegen-Verſchreibung / daß man das - jenige / was einem zugemuhtet oder aufgeleget worden / effectuiren wolle.

Revertiren / wiederkommen.

Revidiren / ein Ding aufs neue nachſehen / uͤberſe - hen; Reviſio Actorum, Uberſehung der Acten. Re - vifion, Durchſehung.

Revociren / wiederruffen.

Revolte, Aufruhr. Revolution, Veraͤnderung.

Revoltiren / ſich empoͤren.

Reuniren / wieder vereinigen / Reunion, Ver - einigung.

Rëusſiren / Rëuſſer, zum Zweck kommen; Jch glaͤu - be / daß er werde rëusſiren / das iſt / ſeinen Scopum oder Zweck erhalten.

Revüe, die Munſterung / Beſichtigung,

Reus, der Schuldige / der Beklagte.

Rhapſodia, Miſchmaſch / allerley unter einander.

Rheide / iſt eine gewiſſe Hoͤhe / auf der See / vor ei - nen Hafen / wo die Schiffe ſchon ſo gut als ſicher liegen.

Ridiculè, laͤcherlich.

Per riſum multum debes cognoſcere ſtultum, an vielen Lachen ſolt du den Narren erkennen.

Reſigiren / Riſquiren / hazardiren / wagen;Jch155der fremden Handels-Woͤrter. Jch will den See-Riſigo, oder die See-Gefahrſtehen; Der Hazard iſt allzugroß / man riſquiret oder waget nichts dabey.

Rodomontade, Aufſchneiderey / Pralerey.

Rotundè, kurtz / rund.

Route, der Strich oder Weg / den man auf einer Reiſe nimmt.

Rubrica, die Uberſchrifft eines Dinges / der Titul.

Rubel, iſt in Moſcow ſo viel als 2. Rthlr.

Ruiniren / verderben / Ruin, der Verderb.

Rumor, ein Geſchrey.

Ruſticè, baͤuriſch / grob / Ruſticus, ein Baur.

Ruptur, Bruch / Aufhebung der Freundſchafft.

S.

Sacerdos, ein Prieſter / Sacræres, heilige Sachen / S. S. Sacra Scriptura, die heilige Schrifft.

Sacrilegium, Kirchen-Diebſtahl / Sævitia, Grauſamkeit.

Saike, ein geringes Kauffmanns-Schiff bey den Tuͤrcken / und im Mittellaͤndiſchen Meer.

Saimick, ein Land - und Craͤys-Tag bey den Pohlen.

Saiſiren / ergreiffen / ſich bemaͤchtigen.

Saiſon, die Jahrs-Zeit.

Salarium, eine Beſoldung / die man Bedienten gibt / Frantzoͤſiſch Gage genannt.

Saldiren / richtig machen; Eine Rechnung ſaldiren; Per ſaldo, oder per Schluß der Rechnung / verbleibet mir der Herr ſo und ſo viel.

Salva Authoritate, mit Vorbehalt der Authori - taͤt.

Salve Garde, Schutz / Geleit / ſelbige geſchicht ent -weder156Noͤhtige Erklaͤrung und Gebrauchweder ſchrifftlich oder durch einen zum Schutz dahin gelegten Soldaten.

Salvo Jure, Salva Conſcientia, Salvo errore, Salvo honore, heißt / mit Vorbehalt / oder ohne Ver - letzung meiner Rechten / Gewiſſens; Mit Vorbehalt der begangenen Fehler zu verbeſſern / ohne Verletzung der Ehre / ꝛc. Jch habe noch viel aus dem Schiffbruch ſalviret oder errettet.

Salviren / in Sicherheit ſtellen / in Salvo bringen / daher Salvus conductus, ein ſicher Geleit.

Salvo errore calculi, mit Vorbehalt / wann man ſich in Rechnung ſolte verſehen haben.

Salutiren / gruͤſſen / Salus, Heil oder ein Gruß.

Sancte, heilig / unverletzlich; Jch habe ihm Sanctè verſprochen / das Geld zu ſchaffen.

Sant officio, iſt das Inqviſitions-Amt zu Rom / die Ketzerey zu unterſuchen.

Satisfaction, Vergnuͤgung / Gnugthuung; Er hat mir wegen meiner Forderung Satisfaction gegeben; Jch bin ſatisfait, vergnuͤget.

Satyriſch / Spott-Weiß / anzuͤglich.

Scabinatus, ein Schoͤpffen-Stul / Sabini, Ge - richts-Schoͤppen.

Scandaliſiren / aͤrgern / Scandalum, ein Argerniß.

Scarta faccia, oder Scarta foglia iſt eine Schrifft / welche die Banqviers zum Gedaͤchtniß aller Wechſel und Waaren / mit welchen ſie in der Meß umgehen / ſtets auf der Boͤrſe in Haͤnden haben.

Schedula, ein Zettlein.

Schema, eine Geſtalt / Figur / Abriß / Entwurff.

Scomma, ein Stichelwort.

Echavot, eine Schau-Buͤhne.

Schmack / Schuͤte und Schnau / eine Art von kleinen Schiffen

Schout157der fremden Handels-Woͤrter.

Schoutby Nacht / iſt des Admirals Lieutenant.

Scontriren / vide Reſcontriren.

Scopus, der Zweck / das Abſehen eines Dinges.

Scrupel, Zweiffel; daher Scrupuliren / in Beden - cken ſtehen.

Scrutinium, eine Erforſchung. Scrutiren / per - ſcrutiren / erforſchen.

Secret, Geheimniß; daher ein Secret - oder Geheim - Buch / in welches ein Kauffmann allein einſchreibt / was ſein Buchhalter / Frau und Diener / nicht wiſſen ſollen.

Secretarius, ein Geheim-Schreiber / der nur gehei - me Dinge zu ſchreiben hat. Heutiges Tages heißt abuſive ein jeder Schreiber Secretarius, derer die mei - ſten nicht recht leſen / oder einen taͤglich vorfallenden Brief / zu geſchweigen hochwichtige Schreiben / aus zu - fertigen wiſſen.

Seculares, weltliche Geiſtliche.

Seculum, eine Zeit von hundert Jahren / wird auch fuͤr die gegenwaͤrtige Zeit genommen / daß man ſagt / dis Seculum taugt gar nichts.

Secunda, der andere / nemlich Wechſel-Brief; Man ſagt auch ſecundiren / einem an die Hand gehen / beyſpringen / helffen.

Seditio, Aufruhr / ſeditioſe, aufruͤhriſch.

Seduciren / verfuͤhren.

Segregiren / abſondern.

Seignerie, eine Herrſchafft; la Seignerie de Ve - niſe, die Herrſchafft Venedig.

Semiplena probatio, ein halber Beweis.

Semis, die Helffte.

Semper contrarius, allezeit entgegen.

Sentiment, Meynung.

Sena -158Noͤhtige Erklaͤrung und Gebrauch

Senatus, der Raht.

Senatus conſultum, ein Rahts Schlus; Senatus conſultum Macedonianum, Krafft deſſen ein Va - ter nicht bezahlen darff / was ſein Sohn geborget. Se - natus conſultum Vellejanum, Krafft deſſen eine Frau nicht bezahlen darff / was ſie geborget / oder ſich verſchrieben.

Senſim, allgemach.

Sententia, ein Urtheil. Sententia definitiva, ein End Urtheil / Sententia interlocutoria, Bey-Urtheil.

Senſale, ein Maͤckler / vide Courtier.

Separabilia, Sachen / die zu unterſcheiden ſeyn.

Separiren / ſcheiden / abtheilen.

Seraskier, ein Tuͤꝛckiſcheꝛ Feldmaꝛſchall-Lieutenant.

Sermon, eine Rede.

Sereniſſimus, iſt eines Fuͤrſten Titul.

Series, die Ordnung. Serio, ernſtlich.

Serpentin, ein laͤnglicht Geſtuͤck oder Feldſchlang.

Service, Dienſt / Aufwartung / Serviliter, knech - tiſch.

Seſſion, Sitz / Ehren-Stelle.

Sicarius, ein Meuchelmoͤrder.

Seqveſtriren heißt ein ſtreitiges Gut / woruͤber ih - rer zween ſich zancken / ſo lange zu ſich oder in ſeqveſtro nehmen / bis ſie ſich daruͤber vertragen / wer es haben ſoll.

Sigill, Signet, ein Pitſchafft / Siegel / das unter oder auf die Briefſchafften gedruckt wird.

Signaliſiren / ſich hervor thun / beruͤhmt machen.

Signatum, gezeichnet / Significatio, Bezeichnung / Signum, ein Zeichen.

Silentium, ein Stillſchweigen.

Simile, ein Gleichniß.

Simo -159der fremden Handels-Woͤrter.

Simonie, die Erkauffung geiſtlicher Aemter durch Geld.

Simplex, einfaͤltig.

Simplum, die einfache Lieferung der Steuren.

Simuliren / ſich verſtellen.

Sinceriren / ſein Hertz eroͤffnen. Sinceratio, eine aufrichtige Erklaͤrung.

Sine die & Conſule, ohne Jahr und Tag.

Siſtiren / ſich ſtellen.

Sire, Herr / iſt nur ein Koͤnigs Titul.

Situation, des Lands Gegend und Lager.

Societaͤt / Compagnie, Geſellſchafft.

Socius, ein Geſell.

Sola, ein einiger Wechſel / da kein prima und ſe - cunda iſt.

Solidè, dicht / gaͤntzlich / feſt.

Solennitaͤten / Zierlichkeiten / herrliche Umſtaͤnde.

Sollicitiren / anhalten / bitten; Solliciteur, ein Schulden-Einmahner.

Solſtitium æſtivum, der laͤngſte Tag im Sommer.

Solſtitium hybernum, der kuͤrtzſte Tag im Win - ter.

Solutio, Bezahlung; Er iſt nicht ſolvendo, er kan nicht bezahlen.

Sondiren / gruͤnden / erforſchen.

Sophi, des Koͤnigs in Perſien Nahme.

Sophiſma, eine betruͤgliche Rede / Sophiſterey / li - ſtige Betruͤgerey.

Sopiren / ſtillen / beylegen.

Sors, das Loß / das Gluͤck / das Capital.

Sortement, eine auserleſene Parthey Waaren / da alles / was zuſammen gehoͤrt / beyſammen iſt; Er iſt wohl ſortirt / mit allerhand friſchen Waaren verſehen.

Soub -160Noͤhtige Erklaͤrung und Gebrauch

Soubçonniren / argwoͤhnen / Soubçon, Arg - wohn.

Soulagiren / troͤſten / uͤberheben / Soulagement, eine Entlaſtung.

Sourdine, blaſen / das iſt / in eine verſtopffte Trom - pete ſtoſſen.

Souverain, der kein Ober-Herrn hat / Souverai - nité, hoͤchſte Gewalt.

Spado, ein Verſchnittener.

Spahi, Tuͤrckiſche Reuter.

Spaniſche Reuter / ſeynd Creutz-weiß durchſto - chene fpitzige Pfaͤhle / vor eine Schantz zum Anlauff gepflantzt.

Sparſim, hin und wieder.

Spargiren / ausbreiten; Man divulgiret / ſpar - girt in der Stadt / daß unſere Schiffe in Engeland aufgebracht ſeyn / ich hoffe aber / es werde nur ein Spar - gement, eine falſche Zeitung ſeyn.

Spatium, eine Weite / Raum.

Specialiter, inſonderheit / Specialia, ſonderliche Dinge / Species Facti, die Erzaͤhlung / wie ſich ein Ding zugetragen.

Specificum, eine beſondere Artzeney.

Species, ſind die groben / guten / und nach des Reichs Fuß / Schrot und Korn / geſchlagenen Reichsthaler / unter welchen einige / inſonderheit die alten Saͤchſi - ſchen / fuͤr uͤberwichtige / einige fuͤr Banco-Thaler / an - dere fuͤr Creutz - und Albertus-Thaler / und dannen - hero auch in beſonderer Lagio gegen ſchlechter Geld / gehalten und angenommen werden.

Specificiren / ein Ding klaͤrlich anzeichnen / eine Specification uͤber empfangene Waaren heraus ge - ben / ſpecifice, inſonderheit.

Spe -161der fremden Handels-Woͤrter.

Specimen, eine Probe.

Speculiren / Speculation machen / einem Dinge nachſinnen / nachgruͤbeln.

Spediren / ein Gut weiter weg / und abſenden / Spe - ditor, ein Guͤter-Verſender.

Spendiren / verunkoſten / einen beſchencken / beſte - chen; Daher kommen Spendagen, item, Spenſen, Unkoſten / Verehrungen. Spindiſiren / nachdencken.

Spirituel, Geiſt-reich / klug.

Splendeur, Vortrefflichkeit / Splendide, herrlich.

Spoliiren / berauben; daher koͤmmt Spolium, der Raub.

Sponſalia. die Ehe-Verloͤbniß / Sponſio, Verheiſ - ſung / Buͤrgſchafft.

Sponte, freywillig / Spurius, ein Huren-Sohn.

Sporco, heiſt unrein / da Thara noch nicht abgezo - gen; Jſt eben ſo viel als Bruto.

Sportulæ, Gerichts-Unkoſten.

Stab / ſeynd die hoͤchſten Officier einer Armée oder Regiments.

Staffetta, ein reitender extraordinairer Bote.

Stanti, der inſtehende Monats-Tag. Stante pede, auf ſtehendem Fuß / alſobald.

Stapel, iſt das Recht / daß die vorbey-fahrende Waaren an einer Stapel-Recht habenden Stadt gewiſſe Tage muͤſſen zu kauff ausgeleget werden.

Statuta, Geſetz und Verordnungen.

Sterilis, unfruchtbahr / Sterilitas, die Unfrucht - barkeit.

Stellage, ein Geruͤſt.

Sterling / eine Engliſche Muͤntze.

Stillicidium, ein Dach-Treuffe.

LStimu -162Noͤhtige Erklaͤrung und Gebrauch

Stimuliren / anreitzen / Stimulus, Anreitzung / Stachel.

Stipuliren / mit Hand und Mund verſprechen / daß man etwas thun wolle; Daher Stipulatio, Zuſage / Stipendium, Sold.

Stranguliren / erwuͤrgen.

Stratagema, eine Krieges-Liſt.

Strazza, Bouillard, Kladde / ein Klitter-Buch / drinn man alles in der Handlung notiret.

Strenue, tapfer.

Strictè, genau.

Stuͤck von Achten iſt eine Spaniſche Muͤntze / ein Thaler wehrt.

Studio, mit Fleiß.

Stuprum, Hurerey.

Stylus Curiæ, die Art und Weiſe bey Hof zu ſchreiben.

Stylus, eine Schreib-Art; gut ſtyliſiren / einen Brief gut zu ſetzen wiſſen.

Stylo novo, nach dem neuen Calender / ſtylo vete - ri, nach dem Alten. S. N. S. V.

Sub Conditione, mit Beding.

Subhaſtiren / ein Gut im Ausruff verkauffen.

Subhaſtatio, ein gerichtlicher Verkauff.

Subject, unterworffen.

Subleviren / erleuchten.

Submiſſè, demuͤthig.

Suborniren / aufwiegeln / ausmachen / abordnen.

Subſidien, Huͤlffs-Gelder.

Subſiſtentz / Unterhalt.

Sub - & obreptitiè etwas erhalten / iſt / wann einer auf falſch-angebrachten Grund bey der Obrigkeit was auswircket.

Sub -163der fremden Handels-Woͤrter.

Sub prætextu, unter dem Schein.

Subdelegaten ſind Richter / welche von einem De - legaten geſetzet werden.

Submittiren / ſich unterwerffen; Jch bin in aller Submiſſion, oder Demuth / des Herrn Diener; Jch will mich gern einer beſſern Meynung ſubmittiren / oder unterwerffen.

Subſtantz / die Krafſt / das eigentliche Weſen / eines Dinges.

Subſtituiren / einen im Amt einen Gehuͤlffen ſetzen / Subſtitutus, Zugeordneter / Gehuͤlffe.

Subſcribiren / unterſchreiben.

Succediren / nachfolgen / Succeſſor, ein Nachfol - ger / Succeſſivé, mit der Zeit / Succeſſion, Nach - folgung.

Succurs, Huͤlffe / ſuccuriren helffen.

Sufficienter, genugſam; Er iſt ſufficient, tuͤchtig genug.

Suffiſant, genugſam / ſufficit, es iſt genug.

Suffociren / erſticken.

Suffragium, eine Wahl-Stimme.

Suite, der Gefolg.

Suijuris, der ſein eigen Herr iſt.

Summatim, in einer Summ.

Sumptus, Unkoſten.

Superbè, hoffaͤrtig.

Superfluè, uͤberfluͤßig.

Superficium, die Ober-Flaͤche.

Suppeditiren / Vorſchub thun.

Supplementum, Erfuͤllung / ſuppliren / erfuͤllen.

Supprimiren / unterdruͤcken; Man muß die Sache nur ſupprimiren / daß ſie nicht weiter komme.

Suppreſſio, Unterdruͤckung.

L 2Su -164Noͤhtige Erklaͤrung und Gebrauch

Suſpect, verdaͤchtig; Jch habe Suſpicion, Ver - dacht auf ihn.

Suſpendiren / aufſchieben / auf eine Zeitlang vom Amt entſetzen.

Suſteniren / im Stande halten.

Sycophanta, ein Betruͤger.

Sympathia, zweyer Naturen Ubereinkommen / Antipathia, das Widerſtreiten.

Symptomata, allerhand Zufaͤlle in Kranckheiten.

Synodus, eine Zuſammenkunfft / Verſammlung der Geiſtlichen.

T.

Tabellio, ein offener Schreiber / Notarius Publi - cus. Tabellarius, ein Briefftraͤger oder Bote.

Taberna, eine Kram-Bude / Tabernarius, ein Kramer.

Tabulæ accepti & expenſi, Einnahm - und Aus - gabs-Regiſter.

Tacitus Contractus, ein heimlicher Contract; tacitè, ſtillſchweigend / in der Stille.

Talionis jus, das Recht der Wiedervergeltung / als / Aug um Aug / Hand um Hand; Er hat mich be - trogen / ich will ihn wieder betriegen. Jſt aber nicht recht / denn es heiſt: vergeltet nichts Boͤſes mit Boͤſen. Man kan aber nach Beſchaffenheit der Sachen mit dem Maaſſe wieder meſſen / da einem mit gemeſſen worden.

Tapet, ein Teppig / man ſaget aber / etwas aufs Tapet bringen / das iſt / von einer Sache handeln.

Tardiren / verweilen / tard, ſpat.

Tariff, eine Zoll-Rolle.

Tax,165der fremden Handels-Woͤrter.

Tax, taxiren / ſchaͤtzen / wie hoch ein Ding koͤnne im Werthe ſeyn.

Tartane, ein leichtes Krieges-Schiff.

Tectè, verdeckt / daß mans nicht merckt.

Temerè litigans, ein freventlicher Proceß - Fuͤhrer.

Temeritas, die Verwegenheit.

Temperament, eine Abmaͤßigung.

Tempo, Tempus, die Zeit.

Tempus ſolutionis, die Zahlungs-Zeit / tempo - riſiren / ſich in die Zeit ſchicken.

Tenor, der Einhalt.

Tentamen, ein Verſuch.

Tentiren / verſuchen / Tentation, Verſuchung.

Termin, eine beſtimmte Zeit / wenn man bezahlen ſoll.

Terra firma, das feſte Land / das keine Jnſul iſt.

Territorium, eine Landſchafft / Gebiet.

Terminiren / zu Ende bringen.

Terminus à quo, die Zeit oder Ort / von welcher man etwas anzaͤhlen muß.

Terminus ad quem, die Zeit oder Ort zu welcher man zaͤhlen muß.

Tertia vice, zum drittenmahl.

Terror Panicus, ein nichtiger Schrecken.

Tertium non datur, hier iſt kein drittes / oder Mit - telweg zu erwehlen.

Teſtamentum, ein Teſtament / Teſtator, der ein Teſtament macht.

Teſtimonium, ein Zeugniß / Teſtimoniales, Zeug - niß-Briefe / Teſtis, Zeuge.

Thara, der Abzug von Waaren / fuͤr die Saͤck oder Faͤſſer; Thariren / abziehen.

L 3Theo -166Noͤhtige Erklaͤrung und Gebrauch

Theoria, die Lehr-Kunſt / die noch nicht in Ubung oder in Praxin gebracht.

Titulus, ein Titul / Uberſchrifft.

Thorus, das Ehe-Bette.

Toiſon d Or, das guͤldne Vließ / I Ordre de la Toiſon, der Orden des Vließ.

Tolerable, ertraͤglich / toleriren / ertragen. Tole - rantz / Ertraͤglichkeit.

Tomus, ein Theil eines Buchs.

Torquiren / aͤngſten / martern / Tortur, die Marter.

Tort, Unrecht.

Totius Cauſæ ſcopus, der gantzen Sachen rechter Zweck. Totaliter, gaͤntzlich.

Tourbiren / beunruhigen; Es iſt in dieſem Hauſe ein turbulenter oder unruhiger Zuſtand.

Touchiren / angreiffen / anruͤhren.

Tour, ein Umweg / Spatzierung.

Tractiren / eine Sache abhandeln / Tractament / eine Bezeugung / Bewirthung / ſo man jemand thut / Tractatio, die Handlung.

Tradiren / uͤbergeben / Traditio, Ubergab / Tradi - tiones, Menſchen-Satzungen.

Trafic, Handlung / traficiren / handeln.

Trajiciren / uͤber einen Fluß fahren / Traject, Uberfahrt.

Train, die Suite oder Folge eines groſſen Herrns.

Trainiren / aufhalten / auf die lange Banck ſchie - ben.

Tranquille, ſtill / ruhig.

Tranſactio, ein Vertrag.

Tranſcendiren / uͤberſteigen.

Transferiren / translatiren / aus einer Sprachein167der fremden Handels-Woͤrter. in die andere / oder von einem Ort an den andern uͤber - ſetzen. Translatio, Uberſetzung.

Transformiren / veraͤndern.

Transfuga, ein Uberlaͤuffer.

Transgrediren / uͤberſchreiten / Transgreſſio, Ubeꝛ - ſchreitung.

Tranſigiren / ſich in der Guͤte vertragen / verglei - chen uͤber eine ſtreitige Sache.

Tranſitus, der Durchgang; in tranſitu, oder en paſſant, im Vorbeygehen.

Transmittiren / uͤberſenden.

Transmutiren / verwechſeln / transmutatio me - tallorum, die Veraͤnderung der Metallen aus einer Art in die andere.

Transportiren / uͤbertragen / anweiſen / aus dem Journal ins Haupt-Buch tragen; Jch habe mein Recht transportirt / oder angewieſen / einen Trans - port gethan.

Transſumptum, iſt eben ſo viel als Vidimus, eine Copey / durch eines Notarien oder ſonſt Glaub-wuͤrdi - gen Perſon Unterſchrifft bekraͤfftigen / daß dieſelbe dem Original, oder Haupt-Briefe / durchaus gleich-lau - tend ſey.

Trasſiren / Wechſel auf einen ziehen; Daher koͤmmt Tratta, ein gezogener Wechſel; Traſſent, derjenige / der Wechſel zieht.

Travaille, Arbeit / travailliren / arbeiten / be - muͤhen.

Traverſen, Abſchnitt / Verhinderung.

Trenchement, ein Abſchnitt / Verſchantzung.

Trepidè, fruchtſam.

Threſorerie, Schatz-Kammer / Threſor, Schatz / Threſaurier, Schatz-Meiſter.

L 4Tre -168Noͤhtige Erklaͤrung und Gebrauch

Treves, ein Stillſtand.

Trepaniren / den Kopff zuſammen ſchrauben / ge - ſchicht bey gefaͤhrlichen Wunden in dem Haupt.

Tribunal / der oberſte Gerichts-Stuhl / Tribus, eine Zunfft.

Triduum, drey Tage / Triennium, drey Jahr.

Tripliciren / dreyfachen / Triplum, dreyfach.

Trop Tropo, zu viel.

Troublen, Verwirrung / Unruh.

Tulbant, ein Tuͤrckiſcher Bund.

Tumult, ein Aufſtand / tumultuoſe, aufruͤhriſch / tobend.

Tutorium, der Zeugniß-Brief / daß einer zum Vormund beſtellet iſt.

Tyrannis, Tyranney.

V.

Vacanz, die Ledigkeit / Erledigung / vaciren / ledig ſeyn / vacantia bona, ledige Guͤter.

Vacilliren / hin und wieder wancken.

Vacuiren / ausleeren.

Vadimonium, Buͤrgſchafft.

Vagiren / herum ſchweiffen.

Vagabunt, ein Landſtreicher.

Valediciren / Abſchied nehmen.

Vale, gehab dich wohl.

Valere, geſund ſeyn / Valetudinarius, einer der nicht recht geſund iſt.

Validiren / guͤltig ſeyn.

Valuta, der Wehrt eines Dinges; Jch habe die Valuta empfangen; Dieſe Waare iſt jetzt im Valor, ſie iſt geſucht / angenehm. Valeur, Preiß.

Vanitaͤt / Eitelkeit.

Va -169der fremden Handels-Woͤrter.

Varietas, Veraͤnderung / Wechſel; Varietas de - lectat, der Wechſel iſt angenehm.

Variabel, veraͤnderlich; Das Wetter / ſein humeur, iſt variabel; Koͤmmt her von variiren / offt veraͤndern / die Moden variiren / changiren.

Vaſall, ein Lehensmann.

Vates, ein Wahrſager.

Vectigal, Zoll / Vehementer, hefftig.

Vena, eine Ader.

Venalis, feil / zu kauff; merx vendibilis, eine ver - kauffliche Waare. Venator, ein Jaͤger.

Veneriren / verehren. Venerabilis, Ehren wehrt.

Venefica, eine Hexe / Veneficium, Hexerey.

Venditor, ein Verkaͤuffer.

Ventiliren / eine Sache hin und her uͤberdencken / uͤberlegen; Wir haben die Sache pro und contra ventilirt / befinden es ſo und ſo.

Verificiren / wahrhafftig machen / bezeugen / be - kraͤfftigen.

Vice verſa, reciproquement, umgekehrt.

Vicomte, iſt ſo viel als ein Graf in Franckreich.

Victualien, Lebens-Mittel.

Vidimiren / die Abſchrifft eines Briefes durch No - tarium bekraͤfftigen laſſen.

Vigilanter, wachſam / Vigilantibus jura, das Recht iſt vor den Wachenden. Vigiliren / wachſam ſeyn. Vigilanz, Wachſamkeit.

Vigueur, Tapfferkeit / Vigoureux, tapffer.

Vindex, ein Raͤcher / Vindicta, Rache.

Vindiciren / ihm etwas zueignen / oder auch aus ei - nes andern Gewalt ſich entziehen.

Violiren / verletzen.

Viriliter, Maͤnnlich.

L 5Viſi -170Noͤhtige Erklaͤrung und Gebrauch

Viſite, eine Beſuchung / Zuſpruch. Viſitiren / be - ſuchen / Viſus, das Geſicht.

a Viſta, Aufſicht / i. e. den Wechſel gleich bezahlen / ſo bald er præſentiret worden.

Vitioſe, laſterhafftig / Vitium, Laſter / Gebrechen.

Vituperiren / ſchelten.

Vivres, Lebens-Mittel.

Vix credo, ich glaub es kaum.

Ulterior, ferner / Ultrò, freywillig / Ultrò citro - que, hin und wieder.

Ultimus, Ultimo, le Dernier, oder der letztere Tag; Le premier, der erſte.

Unà, zugleich / unanimis, einmuͤthig / Unanimi - taͤt / Einmuͤthigkeit.

Union, Vereinigung / Uncia, eine Untz / oder der zwoͤlffte Theil der Erbſchafft.

Unicè, einig / unigenitus, Eingebohrnen / Univer - ſalis, allgemein.

Uno animo, mit einem Sinn.

Vocabulum, ein Wort.

Vocatio, Beruff / vociren / beruffen.

Voltiſiren / ſich auf ein Pferd ſchwingen.

Vocal Muſic, die mit Stimmen geſchicht.

Voluntair, ein Freywilliger / voluntariò, frey - willig.

Volitare, fliegen.

Volubilis lingua, eine beredte Zunge.

Volviren / herumweltzen.

Voicture, Vettura, eine Befrachtung / Fuhr; Let - tre de Voiture, Fracht-Brief.

Volumen, ein groß Buch.

Votum, eine Wahl-Stimme / votiren / ſeine Stimme geben. Vota majora, die meiſten Stimmen.

Vovi -171der fremden Handels-Woͤrter.

Voviren / ein Geluͤbde thun.

Voyage, Reiſe / Voyageur, ein Reiſender / Voya - ger, reiſen; Bon Voyage, gluͤckliche Reiſe.

Vulgaris, gemein.

Vulneriren / verwunden / Vulnus lethale, toͤdtliche Wunde.

Urgiren / antreiben.

Urpheudum, eine Urpheude oder Urfehde / eine An - gelobung / daß man ſich wegen angethanen Schimpffs oder Schadens nicht raͤchen wolle.

Uſance, Uſage, Gebrauch; Auſo, auf 14. Tage Sicht / auf weit-entlegene Oerter / 4. Wochen; Uſo doppio, oder à deux uſances, auf doppelten Uſo 4. oder 8. Wochen nach Sicht; Uſus fructus, der Nu - tzen eines fremden Guts / gleich als wann es uns ſelbſt zukaͤme.

Uſitatè, gewoͤhnlich.

Uſucapiren / durch langen Gebrauch etwas uͤber - kommen.

Uſura, der Wucher / Zins.

Uſuræ uſurarum, Zins auf Zins / ſonſt auch ana - tociſmus genannt.

Uſus fructus, der Genieß / Gebrauch.

Utenſilia, allerley Hauß-Geraͤht.

Utilis, nuͤtzlich.

Ut nihil ſupra, daß nichts daruͤber.

W.

Woywode, eines groſſen Herrn Wuͤrde in Pohlen.

Wardein, ein geſchworner Muͤntz-Probirer.

Wardiren / ſchaͤtzen.

Zec -172Regiſter derjenigen Terminorum,

Z.

Zecchini, Venetianiſche Ducaten.

Zangen-Werck oder Tenailles, iſt eine Art eines Auſſen wercks in Befeſtigung.

Man gebrauchet ſich auch vielmahls in der Uber - ſchrifft der Briefe / um die uͤbermaͤßigen Titul zu vermeyden / in den Tauff-Dignitaͤt - und Profes - ſions Nahmen / der Frantzoͤſiſchen und Jtaliaͤniſchen Sprache: Damit nun auch hierinn dem Contoiri - ſten gedienet werde / wollen wir ein Verzeichniß ſolcher Woͤrter / nechſt dem angefuͤgten Teutſchen / hiermit einruͤcken.

Das IV. Capitel.

Zulaͤngliches Regiſter derjenigen Terminorum, ſo gemeiniglich bey Uber - ſchrifften erfordert werden.

Teutſch.Frantzoͤſiſch.Jtaliaͤniſch.
AbrahamAbrahamAbramo
AdamAdamAdamo
AdolphAdolphe, ou Adolph. Adolfo
AdrianAdrian, ou HadrianAdriano
Aegidius vide Egidius
AlbrechtAlbertAlberto
AlbinusAubinAlbino
AlexanderAlexandreAleſſandro
AmbroſiusAmbroiſeAmbrogio, ò Ambroſio
AndreasAndrèAndrea
AntoniAntoineAntonio
ArnoldArnouldArnoldo
Aſmus vide Eraſmus
AuͤguſtinusAuguſtinAgoſtino
AuguſtusAuguſteAgoſto
BaltzarBalthazarBaltazare
BartholdBartoldeBartoldo
BartelmeusBarthelemiBartolomeo
BaſiliusBaſileBaſilio
Baſtian vide Sebaſtian
BenjaminBenjaminBengiamino
BernhardBernhardBernardo
BlaſiusBlaiſeBiagio
Carl vide Karl
CaſimirCaſimirCaſimiro
CaſparGaſparCaſpare
Clas vide Nicolas
ChriſtianChreſtien, ou ChriſtianChriſtiano
ChriſtofferChriſtophle, ou ChriſtophreChriſtoforo
ChryſoſtomusChryſoſtomeChriſoſtomo
ClaudiusClaudeClaudio
ClementClementClemente
CoͤleſtinusCeleſtinCeleſtino
ConſtantinusConſtanrinConſtantino
Cord vide Conrad
CorneliusCorneilleCorneglio
CriſpinCreſpinCriſpino
ConradConradConrado
CyprianusCyprianCipriano
CyrillusCirilleCirillo
DanielDanielDaniele
DavidDavidDavide
DeſideriusDidierDeſiderio
DietrichThierryTiederico
DionyſiusDenysDionigi
DominicusDominic, ou DominiqueDomenico
EberhardEverhardEberardo
EduardusEdouardEdouardo
EgidiusGillesEgidio
EliasElieElia
EliſaͤusEliſeeEliſeo
EraſmusEraſmeEraſmo
ErnſtErneſteErneſto
Eſaias vide Jeſaias
EuſebiusEuſebeEuſebio
EuſtachiusEuſtacheEuſtacchio
FauſtusFauſtinFauſtino
FlorentzFlorentFiorente
FrantzFrancoisFranceſco
Friderich / FritzFrederic, Federic, ou FridericFederigo
GabrielGabrielGabriele
GeorgGeorgeGeorgio
GerhardGerard, ou GerhardGerardo
GermanusGermainGermano
GervaſiusGervaiſeGervagio
GottfriedGodefroyGodofredo
GregoriusGregoireGregorio
GuͤnterGoutierGontiere
GuſtavusGuſtaveGoſtavo
Hans vide Johann
Henrich / oder HeinrichHenry, ou HenriHenrico
HerculesHerculesHercole
HieronymusJerome, ou HieromeHieronimo, ò Gieronimo
HilariusHilaireHilario
HiobJobJobo, ò Giobo
Hubrecht / oder HubertHubertHuberto
JacobJacob, ou JaquesGiacomo
JeremiasJeremieJeremia, ò Gieremia
JeſaiasEſayeEſaia
JoachimJoachimJoachimo, ò Giaccimo
JohannJeanGiovanni
JonasJonasJona, ò Giona
JoſephsJoſephJoſeffe, ò
JoſtJuſtinGuiſtino, ò Juſtino
JuliusJulesGiulio
JulianusJulien, ou JulianGiuliano
KarlCharlesCarlo, ò Carolo
Lambert / oder LambrechtLambertLamberto
LazarusLazareLazaro
Leonhard / oder LenertLionardLionardo
LorentzLaurentLorenzo
LucasLucLuca
LudwigLouysLuigi
MarcellusMarceau, MarcelMarcello
Marcus / oder MarxMarcMerco
MartialisMartialMartiale
MatthaͤusMatthieuMatteo
MatthiasMatthiasMattia
Mauritius / oder MoritzMauriceMuritio
MaximilianusMaximilianMasſimiliano
MaximinusMaximinMasſimino
MichaelMichelMicaele
MoſesMoyſeMoiſe, ò Moſe
NieaſiusNicaiſeNicaſio
NicodemusNicodemeNicodemo
NiclasNicolasNicolao
OttoOtthonOttone
PaulPaulPaolo
PhilemonPhilemonFilemone
PhilippPhilippeFilippo
PeterPierrePietro
Raſmus vide Eraſmus
RemigiusRemeyRemigio
ReinholdRenaud, ou RenardRinaldo
RichardRichardRiccardo
RochusRochRoche
RolandRolandRolando
RudolphRodolphoRodolfo
Rupert / oder RuprechtRobertRuperto
SalomonSalomonSalomone
SamuelSamuelSamuele
SebaſtianSebaſtianSebaſtiano
SeverinSeverinSeverino
SigmundSigismondSigismundo
SimonSimonSimone
Steffen / oder StephanEſtienneStefano
SylveſterSylveſtreSilveſtro
SymphorianusSimphorianSimforiano
TheodorusTheodoreTeodoro
TheodoſiusTheodoſeTeodoſio
TheophilusTheophileTeoſilo
ThiebaldThiebaudTiebaldo
ThomasThomasToma
TimotheusTimotheeTimotheo
ValentinValentinValentino
ValeriusValereValerio
ValerianusValerianValeriano
VeitVitVito
VincentzVincentVincenzio
UlrichUlricUldarico
UrbanUrbainUrbano
WalterGautier, ou GaultierGaltero, ò Gvaltero
WernerGarnierGarnero
WilhelmGuillaumeGuillelmo
ZachariasZacharieZaccharia

Allerhand Dignitaͤt - und Profeſſion - Nahmen.

Kaͤyſerl Empereurl Imperator
Kaͤyſerinnl Imperatricel Imperatrice
Koͤnigle Royil
Koͤniginnla Reinela Regina
Fuͤrſtle Princeil Principe
Fuͤrſtinnla Princeſſela Principeſſa
Hertzogle Ducil Duca
Hertzoginnla Ducheſſela Ducheſſa
Marquisle Marquiſèil Marcheſe
Marquiſinnla Marquiſela Marcheſæ
Grafle Comteil Comte
Graͤfinnla Comteſſela Comteſſa
Baronle Baronil Barone
Baroneſſela Baronnela Baroneſſe
Abgeſandterl Ambaſſadeurl Ambaſciadore
Abgeſandtinnl Ambaſſadricel Ambaſciadrice
Stadthalterle Gouverneuril Governatore
Stadthalterinnle Gouvernantela Governatrice
Envoyel Envoyél Inviato
Reſidentle Reſidentil Reſidente
Ober-Jaͤgermeiſterle Grand Veneuril Capo Caccia
Generalle Generalil Generale
Admirall Amirall Ammiraglio
General-Lieutenantle Lieutenant Generalil Luogotenente Generale
Feldmarſchallun Marechal de Campun Mareſciallo di Campo
Obriſterun Colonelil Collonello
Majorun Majorun Maggiore
Hauptmannun Capitaineun Capitano
Lieutenantun Lieutenantun Luogotenente
Cornetun Cornetteun Cornetta
Fendrichun Enfeignel Alfiere
Sergeantun Sergantil Sergente
Corporalun Corporalil Caporale
Quartiermeiſterun Marechal des Logisil Forriere Maggiore
Commiſſariusun Commiſſaireil Commiſſario
Fourierun Fourrieril Forriere
Reuterun Cavallieril Cavalliere
Trompeterun Trompetteil Trompettiere
Marcketenderun Vivandieril Vivandiere
Conſtabelun Canonierun Canoniere
Cantzlerun Chancelieril Cancellerie
Staats-Secre - tariusun Secretaire d Etatil Secretario de Stato
Jntendantun Intendantil Intendente
Schatzmeiſterun Treſorieril Teſoriere
Praͤſidentun Preſidentil Preſidente
Rahtun Conſeilleril Conſigliere
Richterun Jugeil Giudice
Buͤrgermeiſterun Conſulil Conſole
Amtmannun Baillyil Podeſta
SchoͤpffEchevinlo Schiavino
AdvocatAdvocatl Avocato
EdelmannGentilhommeGentilhuomo
eine JungferDemoiſelleDonzella
eine FrauDameSignora, Donna
Haus-HofmeiſterMaitre d hotelMaggior domo
KammerherrChambellanMaeſtro di Camera
Kammer-JunckerGentilhomme de la chambreCameriero, ò Gentil huomo della Camera
RentmeiſterIntendant des finan -Treſoriere
SchenckEchanſon(cesCoppiere
VorſchneiderEſcuyer trenchantTrinciante
RahtsherrSenateur, ConſeillerSenatore, Conſigliere
KauffmannMarchandMercante
WechſelerBanquierBanchiere
GroßierMarchanden grosMercante all in groſſo
TuchhaͤndlerMarchand DrappierMercante di panni Pannainolo
KramerMercierMerciaio
EiſenkraͤmerQuinquaillier
GewuͤrtzkramerEpicierSpetiale
BoteMeſſagerMeſſagiere
ein Cardinalun Cardinalun Cardinale
Ertz-Biſchofun Arch Evequeun Arci Veſcovo
Biſchofun Evequeun Veſcovo
Abtun Abbèun Abbàte
Aebtißinnune Abbeſſeuna Badeſſa
Dechantun Doyenun Decano
Canonicusun Chanoineun Canonico
Vaterun Pereil Padre
Mutterune Merela Madre
Sohnun filsil figlio
Tochterune fillela figlia
der Bruderun frereil fratello
die Schweſterune ſoeurla ſorella
ein Enckelun neveuil nipote
Enckelinnune niecela nipote
Vetterle couſinil Cugino
Baſela couſinela Cugina
Schwagerun beau frereil Cognato
Schwiegerinnune belle ſoeurla Cognata
Schwiegervaterun beau pereil Suocero
Schwiegermutterune belle merela Suocera
Tochtermannle gendreil genero
Schnurla brula nuora.
Gevatterun compereil Compare
Gevatterinnla commerela Commare
Freundun amyun amico
Freundinnune amieun amica
Alterun vieux, vieillardun vecchio
Alteune vieilleuna veccia
Jungerle jeuneun giovane
Jungela jeuneuna giovane
Ehemannun maryun marito
Ehefrauune femmela moglie
der Knechtle valetil ſervo
die Magdla ſervantela ſerva
der Buͤrgerle bourgoisil cittadino
der Fremdel’etrangeril foraſtiero

Profeſſion - und Handwercks-Nahmen.

ein Druckerun Imprimeurun Srampatore
Artztun Medicinun Medico
Wund-Artztun Chirurgienun Cerugico
Apotheckerun Apoticaireun Spetiale
Barbiererun Barbierun Barbiere
Beckerun Boulangerun Fornaro
Paſteten-Beckerun Paticierun Paſticciere
Garkochun Rotiſſeurun Roſticciere
Metzer oder Schlachterun Boucherun Marcellaro
Wirthun Cabaretierun Oſte, ò un Caba - rettiere
Schneiderun Tailleurun Sartore
SchuſterCordonnierun Calzolaro
Schuflickerun Savetierun Scarpinello
Hutmacherun Chapellierun Capellaro
Sattlerun Sellierun Sellaro
Schmidtun Marechalun Mareſcalco
Kupfferſtecherun Graveur en Taille douceun Scultore in ramo
Bildſchnitzerun Sculpteurun Scultore ò Intagliatore
Mahlerun Peintreun Pittore
Bordirerun Brodeurun Ricamatore
Schreinerun Menuiſierun Faligname
Zimmermannun Charpentierun Marangone
Maͤurerun Maſſonun Muratore
Schloͤſſerun Serrurierun Magnano
Muͤllerun Meunierun Melinaro
Goldſchmidtun Orfevreun Orefice
Teppichmacherun Tapisſierun Tapezziere
Handſchumacherun Gantierun Guantaro
Comoͤdiantun Comedienun Comediante
Muſicantun Muſicienun Muſico
Laſttraͤgerun Crocheteurun Fachino

Haus-Bedienten.

der Laqueyla Laquaisil Lachè
Beylaͤufferle Valet de piedlo Staffiere
Pagele Pageil Paggio
Kutſcherle Cocheril Cocchiero
Stallknechtle Palefrenieril Palafreniere
Kammerdienerle Valet de Chambreil Cameriere
die Kammermagdla Fille de Chambrela Cameriera
der Kellermeiſterle Sommelieril Cantiniere
Secretariusle Secretaireil Secretario
Kochle Cuiſinieril Cuoco
Kuͤchenjungle Marmitonlo Sguattero
der Gaͤrtnerle Jardinieril Giardiniere
Weingaͤrtnerle Vigneron. il Vignaruolo
Herrle Maitreil Padrone
die Fraula Maitreſſela Padrona

Der Tage und Monate Nahmen.

Sonntagle Dimanchela Domeniea
Montagle Lundyil Lunedi
Dienſtagle Mardyil Martedi
Mittwochenle Mercredyil Mercordi
Donnerſtagle Jeudyil Giovedi
Freytagle Vendredyil Vernerdi
Sonnabendle Samedyil Sâbato
der JennerJanvierGennaro
HornungFevrierFebbraro
MertzMarsMarzo
AprilAvrilAprile
MayMayMaggio
BrachmonatJuinGiugno
HeumonatJuilletLuglio
AuguſtmonatAouſtAgoſto
HerbſtmonatSeptembreSettembre
WeinmonatOctobreOttobre
WintermonatNovembreNovembre
ChriſtmonatDecembreDecembre

Nahmen der Farbe.

die weiſſele blaneil bianco
ſchwartzele noiril nero
rohtele rougeil roſſo
gruͤnele verdil verdo
gelbele jauneil giallo
blauele bleuil turchino
Violfarble grisdelinil fiordilino
das Grauele grisil bigio
Violetfarble violetil pavonazzo
Leibfarbl incarnatl incarnato
Hochrohtle ponceauil color di fuoco
Olivenfarbla couleur d olivel olivaſtro
Strohfarbla couleur de pailleil color di paglia
Carmeſinrohtle cramoiſiil cremeſino
Loͤwengelble minimeil lionato

Nahmen der Metallen

das GoldL orL oro
Silberl argentl argento
Eiſenle feril ferro
Bleyle plombil piombo
Ertzle bronzeil bronzo
Kupfferle cuivreil rame
Meßingle laitonl ottone
Zinnl etainlo ſtagno
Queckſilberle vif argentil metcurio ò argento vivo
der Magnetſteinl aimantla calamita
das Bleyweißle fer blancla latta
der Schwefelle ſoufreil zolfo
Graugruͤn / oder Spangruͤnle verd de grisil verderam[o]
das Glasle verreil vetro

Allerhand Nationen Nahmen

ein TeutſcherAlemandTedeſco
JtaliaͤnerItalienItaliano
FrantzoſeFrançoisFranceſe
SpanierEſpagnolSpagnuolo
PortugieſePortugaisPortogheſe
EngelaͤnderAngloisIngleſe
SchottlaͤnderEccoſſoisScozzeſe
HollaͤnderHolandoisOlandeſe
NiederlaͤnderFlamandFiamingo
LothringerLorrainLorraneſe
BurgunderBourgvinonBorgognone
SchwejtzerSuiſteSvizzero
PiemonteſerPiemontoisPiemonteſe
SchwedSvedoisSveteſe
PohlPolonoisPolaco
UngerHongroisUngaro
DaͤhnDanoisDaneſe
MaltheſerMaltoisMalteſe
TuͤrckTurcTurco
TarterTartareTartaro

Das V. Capitel.

Nuͤtzliche Regeln / ſo zu Verfertigung eines Briefes muͤſſen obſerviret werden.

DJeſes waͤre alſo der zum Kauffmanns-Brief - ſchreiben / circa materialia, einigermaſſen noͤh - tige Vorbericht; Jſt noch uͤbrig anzuweiſen / wie ſol - ches in eine geſchickte und mit der Kauffmanns-Kuͤrtze uͤbereinkommende Form zu bringen: Wobey dann zu erinnern / daß die heutigen Red-Kuͤnſtler die Kunſt einer wohlgeſetzten Rede / welches unter Abweſenden die Briefe ſind / in gar wenige Theile eintheilen / nem - lich / in dem Eingang / Vortrag und Beſchluß; Wel - che 3. Stuͤcke aber noch ſo viele Neben-Abtheilungen unter ſich haben / daß man lieber den Kauffmanns - Correſpondenten aus den Umſtaͤnden ſeines Han - dels / und denen ihn dringenden Rationibus, will con - cipiren laſſen / als mit jener ihrer Menge / welche zu ih - rer Erlaͤuterung das Studium der Rhetoric erfor - dern / denſelben (ſonderlich aber die Anfaͤnger und Un - geuͤbte) confundiret und verwirret machen. Am beſten iſts / man gebrauche ſich durchgehends einerM 4Wohl -184Nuͤtzliche Regeln / ſo zu VerfertigungWohlredenheit / welche nichts gezwungenes / und auch nichts dunckles / an ſich habe; Uberfluͤßige Compli - menten ſind nicht noͤthig / wann man genug Mate - rien von wichtigen Geſchaͤfften zu ſchreiben hat; Sie zeigen offt eine Beredſamkeit an / welche andere zu hin - tergehen ſuchet / von dem Hertzen nicht dictiret wird / und unter einer geſchmickten Larve die Falſchheit des Gemuͤths bedecket: Wiewohl wir die aufrichtigen Complimenten auch fuͤr eine Kunſt die Hertzen zu ge - winnen / und als Ausdruͤckungen der in dem Gemuͤth eingewurtzelten Liebe / anſehen und betituln koͤnnen / indem ſie eine Verbindlichkeit machen / und allezeit von ihnen vermuthet wird / daß ſie mehr aus einem aufrichtigen als falſchen Hertzen herflieſſen / auch demjenigen / der ſie fuͤhret / nicht ein geringes Theil von der Ehre / die er andern zugedacht / beylegen; Nur daß in allen Maaßgehalten werde / und unſer Han - dels-Correſpondent anfaͤnglich / wie oben ſchon er - innert / wohl conſiderire / an wem / wohin / was und warum er ſchreibe; Ob er ſeine Briefe an einen Hoͤ - bern / ſeines Gleichen / oder Niedrigern als er iſt / aus - zufertigen habe; Ob er in denſelben zu bitten / zu er - mahnen / zu befehlen / zu warnen / oder zu benachrichti - gen / ꝛc. Jn welchen Faͤllen dann die Worte nach der Sache muͤſſen eingerichtet werden / weil ſich dieſe nicht nach jenen richtet. Es iſt aber gleich bey An - fang eines Briefes bis anhero bey den Kauffleuten uͤblich geweſen / daß man oben den Datum, oder den Tag ſamt der Jahrzahl / in welcher der Brief geſchrie - ben worden / wie auch den Ort / wo man ſolchen aus - gefertiget / etwann alſo ſetzet:

Ao. 1716. den 10. Junii, in Nuͤrnberg. oder: Laus DEO! den 5. Apr. 1716. in Leipzig.

Heu -185eines Briefes zu obſervi ren

Heutiges Tages ſchreiben ihrer viele den Datum, nach Art der Cancelliſten / zu Ende der Briefe / wel - ches in eines jeden Belieben ſtehet / wie auch / ob man einen halben Bogen oder Quart-Blat / von oben her - unter oder zuſammen geleget / oder der Breite nach / voll und uͤberſchreiben wolle.

Diejenigen / welche in denen Oertern wohnen / oder nach ſolchen ſchreiben an welchen der verbeſſerte Leopoldiniſche Calender noch nicht eingefuͤhret / ſondern der alte Julianiſche noch bey behalten wird / pflegen erſt den Datum oder Monats-Tag des Julia - niſchen / und unter demſelben den Tag des Gregoria - niſchen Calenders / welcher bis Ao. 1700. 10. Tage differiret hat / zu ſetzen / und wird jenes der alte / die - ſes der neue Styl genennet; Als zum Exempel: den $$\frac{16}{26}$$ Maji. Andere Kauffleute wollen durch einen Bruch den Monath / und ſeinen Tag / an welchen ſie ſchrei - ben / folgender maſſen andeuten / als mit . bedeuten ſie / durch das 1. den erſten Monat des Jahrs / und durch die 6. den ſechſten Tag deſſelben / und alſo den 6. Januarii; Wann ſie September, October, &c. ſchreiben wollen / abbreviren ſie / und ſetzen: 7br. 8br. 9br. xbr.

Weil auch bey Kauffleuten vielmahls auf einen Poſt-Tag zwantzig bis dreyßig Briefe zu ſchreiben vorkommen / als haben ſie im Gebrauch / oben am aͤuſſerſten Rande des Briefes / oder auch gantz unten / den Nahmen desjenigen zu ſchreiben / an welchen der Brief gerichtet / damit die Jungen im copiiren ſich darnach richten koͤnnen; Jſt aber vielmahls mehr eine Schwachheit als Nohtwendigkeit / weil mancher / der kaum alle 6. Wochen ein Briefgen zu wechſeln hat / dadurch will angeſehen ſeyn / als wann er groſſeM 5Cor -186Nuͤtzliche Regeln / ſo zu VerfertigungCorreſpondentz fuͤhrte / welche er auf ſolche Weiſe unterſcheiden muͤſte.

Jn dem obenſtehenden Gruß und Betitlung haben bisher einige / wann ſie an Kauffleute ihres gleichen ge - ſchrieben / dieſer Worte ſich gebraucht:

  • Ehrenveſter / Wohlvornehmer / Jnſonders Großguͤnſtiger / vielgeehrter Herr / und ſehr werther Freund. Salut.

oder:

  • Demſelben ſind meine Freund-willigſte Dien - ſte und Gruß jederzeit zuvor.

Einige gebrauchen ſich jetzund ohne andere Weit - laͤufftigkeit des Worts Monſieur, mein Herr / oder nach Jtaliaͤniſchen Stylo, Magnifico, Signore, in Plurali Meſſieurs, Magnifici, Signori; Sind es aber Stands - oder geringer Perſonen / ſo muͤſſen auch die Titul nach ihren Stande fallen oder ſteigen / als / daſchreibt man dem Roͤmiſchen Kaͤyſer:

  • Allerdurchlaͤuchtigſter / Großmaͤchtigſter / und unuͤberwindlichſter / Roͤmiſcher Kaͤyſer / Allergnaͤdigſter Kaͤyſer und Herr.

An einem Koͤnig eben alſo / auſſer daß das Wort Unuͤberwindlichſter (welches Prædicat dem Roͤmi - ſchen Kaͤyſer / als dem ſichtbahren Ober-Haupte der vierdten Monarchie, welche nach Gottes Verheiſſung bis ans Ende der Welt ſtehen ſoll / allein zukoͤmmt) ausgelaſſen wird. Die Frantzoſen / wann ſie an gekroͤnte Haͤupter ſchreiben / ſetzen ſchlecht hin zum Titul das einige Woͤrtlein: Sire. An einem Hertzog wird der Titul Durchlaͤuchtigſt / auf Frantzoͤſiſch Mon Seigneur, einem Grafen / Hochgebohrn / einem Baron Hochwolgebohrn / und einem Edel -mann187eines Briefes zu obſervi renmann Wolgebohrn / gegeben; Jn den Briefen ſelber aber / gekroͤnte Haͤupter: Jhre Kaͤyſerliche oder Koͤnigliche Majeſtaͤt / Chur - und Fuͤrſtliche Perſonen Jhre Chur - oder Hoch-Fuͤrſtliche Durchlauchtigkeit / Vôtre Alteſſe Royale, Electorale &c. Grafen und Freyherren / wie auch Feld-Marſchalle / geheime Raͤhte / Ambaſſadeurs &c. Jhre Gnaden: Jhre Excellentz; Gemeine Leute nur hingegen in der Anredung Erbarer / di - ſcreter / guter Freund / ꝛc. genennet.

Wann an die hohen Perſonen die Briefe ablauf - fen / laͤſt man gemeiniglich zwiſchen ihren Titeln und des Briefes Anfang einer Hand breit Spatium, oder Zwiſchen-Raum / nimmt verguldtes / durchgehends aber / (welches billig auf allen Contoiren ſeyn ſolte) beſchnittenes Papier. Poſt-Papier wird gebraucht nach den Orten zu ſenden / wohin das Brief-Porto theur iſt; Jedoch huͤte man ſich / daß es nicht durch - ſchlage / in welchem Falle man / wie etliche zu thun pflegen / die beſchriebene Seite auf der andern unbe - ſchrieben laſſen / und auf einer friſchen anfangen muß. Der Eingang des Briefes wird unterſchiedlich ge - macht / als: (a) Ewr. Majeſt. (b) Ewr. Hoch - Fuͤrſtl. Durchl. (c) Ew. Excellentz / wird ſon - der Zweiffel noch im (a) allergnaͤdigſten / (b) gnaͤ - digſten / (c) gnaͤdigen / Angedencken ruhen; oder: Derſelben habe (a) allerunterthaͤnigſt / (b) unter - thaͤnigſt / (c) unterthaͤnig / hiemit zu hinterbringen nicht unterlaſſen koͤnnen. Kauffleute fangen gemei - niglich mit dieſen Worten an: Deſſen genehmes vom 6. corrente (oder dieſes lauffenden Monats) ha - be wohl erhalten; Jn freundlicher Antwort dienet / ꝛc. oder: Vor 8. Tagen war an den Herrn mein juͤng -ſtes188Nuͤtzliche Regeln / ſo zu Verfertigungſtes / in welchem von ein und andern die Nothdurfft gemeldet; Seiter dem erhalte deſſen angenehmes vom 24. dieſes (oder paſſato, das iſt / verwichenen Monats) ꝛc. Noch andere / wann ſie etwann ihre Correſpondentz lange nicht fortgeſetzt / pflegen zu ſchreiben: Aus Ermangelung Materie habe ich lange nicht die Ehre gehabt an denſelben zu ſchreiben; oder: Befindende mich ohne deſſen angenehmes / iſt dieſes ſo viel kuͤrtzer / und dienet nur allein / ꝛc. item; Jch befinde mich beehret mit des Herrn angenehmen; Deſſen ſehr hoͤfliches oder angenehmes iſt zu rechter Zeit eingelauffen; Aus Mangel Gelegenheit habe nie - mahls die Ehre gehabt / an denſelben zu ſchreiben; Jch befinde mich den 20. dieſes ohne des Hn. geliebtes / wer - de derohalben deſto kuͤrtzer ſeyn / und nur ſagen / daß ſein geliebtes vom 6. paſſato den 8ten dieſes wohl einge - lauffen; Jch befinde mich ſchon 2. ordinari von des Herrn angenehmen beraubet / aus deſſen ſehr hoͤffli - chem aber vernehme ich / ꝛc. Meine Abweſenheit vom Hauſe hat verurſachet / daß ich auf deſſen ge - ehrtes vom 6. dieſes nun erſt antworten kan; Jch be - finde mich am 4. Octobr. mit deſſen geliebten vom 23. paſſato beehret / dieſes wenige ſoll nur dienen / dem Herrn zu adviſiren / daß / ꝛc. Findende mich ohne deſſen geliebtes / als dienet dieſes nur zur Con - firmation meines vorigen vom 19. hujus; Gegen - waͤrtiges dienet nur ihn zu begruͤſſen / und dabey zu ſagen; Aus deſſen angenehmen habe mit Lieb erſehen / wie daß / ꝛc. Dieſes wenige wird nur dienen zur Confirmation meines vorigen / ich beruffe mich auf meine 2. juͤngſte / das eine vom 20. paſſato, das ande - re vom 4. corrente, deren Jnnhalt ich hiemit bekraͤff - tige / ſeither der Zeit keines von meinem Herrn em -pfan -189eines Briefes zu obſervi ren. pfangen / hoffe jedoch / daß / ꝛc. Obiges iſt Copia von meinem vorgehenden / ꝛc.

Dieſer und dergleichen gemeinen Anfangs-Reden gebrauchen ſich / und zwar ſehr nuͤtzlich / die Kauffleu - te / weil ſie ſich dadurch auf ihre vorige Schreiben re - feriren / und zugleich die dagegen empfangene Ant - wort kund machen / woran offtmahls ſehr viel gelegen. Wer der Red-Kuͤnſtler-Art nach / den Brief anders anfangen will / muß darzu die Anweiſung aus der Ma - teria, oder der Beſchaffenheit der Sachen und Per - ſonen / wozu ihm folgende Formularia Anleitungen gnug geben werden / ſelber ſchoͤpffen; Jedoch muß die gantze Ausarbeitung des Briefes dahin gehen / daß man in deſſen Eingange die Zubereitung zu dem Vor - trage / welchen man zu thun geſinnet iſt / mache / her - nach den Vortrag ſelbſten / und die zur Per - oder Di - ſvaſion benoͤthigte Gruͤnde / Rationes und Argu - menta anfuͤhre / und endlich mit einem ſich darauf wohl-ſchickenden Schluſſe hoͤfflich endige. Wann man in wichtiger Begebenheit eine Sache zu berichten / ſo hat man mehr auf den Jnhalt als auf die Worte zu ſehen / deren nicht mehr oder weniger / als zu Ausrich - tung der Sachen von noͤthen / angefuͤhret und gebrau - chet werden ſollen; Jnſonderheit in den Briefen an groſſe Herren / welche nicht gerne viel Weitlaͤufftig - keit ſehen moͤgen. Ein gelehrter Mann hielt fuͤr eines der gewiſſeſten Kennzeichen eines Menſchen ſeine Schreib-Art / weil ein langſamer und bedachtſamer Mann ſelbige mit Fleiß und Zierde / ein geſchwinder Geiſt hergegen eiligſt und unleſerlich / zu Papier flieſ - ſen lieſſe / ſo daß man noͤthig haͤtte / einen mit zu ſchicken / der / was der Brief haben oder andeuten wolte / ex - pliciren moͤchte; Weswegen jener von dergleichenuͤbeln190Nuͤtzliche Regeln / ſo zu Verfertigunguͤblen Hand in Wieder-Antwort gemeldet: Wann ich ſchoͤner und leſerlicher ſchreiben koͤnnte / ſo wolte ich den Herrn bitten / er ſolte / wo nicht zierlicher / doch deut - licher ſchreiben. Es wird auch ein Menſch aus dem Brief-Stylo erkandt / ob ſolcher mit Verſtande ver - faſſet / die Meynung deutlich vorgeſtellet / gebuͤhrlich ausgearbeitet / und weder zu ſchlechte noch zu hohe Re - den fuͤhre; So ſoll auch ein Brief kurtz ſeyn / damit man uͤber ein vieles unnuͤtzes Geſchwaͤtz zum leſen nicht verdrießlich werde. Bey dieſer Kuͤrtze ſoll aber auch nichts / was wichtig und von der Eſſentz des Brie - fes iſt / ausgelaſſen werden.

Mehr zum Brief-ſchreiben nuͤtzliche Reguln ſind auch dieſe / daß die Abkuͤrtzung des Tituls ohne Ver - dacht einer Geringſchaͤtzung nicht ſtatt haben koͤnne / es ſey dann bey ſehr beſchaͤfftigten Perſonen / u. in Sa - chen / ſo groſſe Eil erfordern; Alſo ſtehet nicht fein / an ſtat des Titels oben im Eingange zu ſetzen: S. T. Salvo Titulo, oder Salvo honore Tituli, oder P. P. præ - misſis præmittendis, oder auch / Edler / ꝛc. und dann unten drunter: Hoch-geehrter Herr und wehrter Freund; Denn was wuͤrde die eintzige Zeile wol fuͤr Zeit hinweg nehmen / wann man ſonſt nicht liederlich waͤre / oder was anders darunter ſuchte? Gleich wie auch viele dafuͤr halten / daß der Titul Mon - ſieur nur darum erdacht ſey / daß man entweder dem / an welchen man ſchreibet / ſeine Ehre nicht goͤnnet / oder ſich ſelbſt zu viel einbildet.

Man verſtoͤſt ſich auch im Brief-Schreiben / wenn man ſolche mit dieſen Worten anfaͤngt: Demſelben gebe ich zu vernehmen; Deſſen Schreiben habe ich em - pfangen; Seinen guten Zuſtand habe ich aus ſeinem geliebten erſehen; Welches wol gegen Geringere / alsder191eines Briefes zu obſervi ren. der iſt / der da ſchreibet / hingegen / aber gegen diejeni - gen / die man zu ehren hat / muß man alſo anfangen: Meines hochgeehrten Herrn ſchreiben / ꝛc. Euer Hoch-Edel Geſtreng. geb ich zu vernehmen / ꝛc. Mei - nes hochgeneigten Hn. Zuſtand / ꝛc.

So muß man auch den Brief durchgehends mit Ehren-Worten vollfuͤhren / und nicht darinnen changiren / als / wenn ich einmahl ſchon oben im Brie - fe denjenigen / an den ich ſchreibe / Hochgeehrter Herr tituliret haͤtte / und ich wolte weiter hinein im Contex - tu ihn / mein lieber Freund / nennen. Hab ich nun einmahl Deroſelben / Jhren / Seinen / Deſſelben / Euren / drinnen geſchrieben / ſo muß ich auch dabey bleiben / und waͤre unrecht / wann ich ſchriebe: Euer Hoch-Edel Geſtreng. angenehmes Schreiben hat mich ſeines oder eures / (denn ich ſolte ſchreiben ihres oder deroſelben (Wohlergehens verſichert / oder: Deroſelbe erinnere ſich / was ich euch (an ſtatt / was ich ihn) in neulicher Zeit gebeten / ꝛc.

Einige verſtoſſen ſich auch in Vorſetzung ihrer Per - ſon / indem ſie ſchreiben: Jch habe eure Briefe em - pfangen; Solches koͤnnen wol Vornehme gegen Ge - ringere thun / dieſe aber gegen jene muͤſſen das Jch nachſetzen / als: Meines Herrn hoͤchſt-angenehmes Schreiben habe ich empfangen.

Es wird auch eine Abwechſelung der Worte im Brief-Schreiben erfordert / als / daß ich nicht immer ſchreibe; Euer Excell. ſage ich Danck / daß Euer Excell. ſo guͤtig geweſen / und was ich Eure Excell. gebeten / mir ſo gleich eingewilliget / oder: Demſelben ſage ich Danck / daß derſelbe auf mein an denſelben abgelaſſenes Schreiben / ꝛc. Sondern man ſaget: Eure Excell. ſage ich gehorſamen Danck / daß dieſelbe ſoguͤtig192Nuͤtzliche Regeln / ſo zu Verfertigungguͤtig geweſen / und mein an ſie gelangte Bitte / ꝛc. oder: Demſelben ſage ich Danck / daß er auf mein an ihn ab - gelaſſenes Schreiben / ꝛc. Bey Leibe aber muß man bey ſolcher Abwandlung nicht auf fremde Titul fallen / als / daß man ſagen wolte: Euer Excell. ſage ich Danck / daß mein hochgeehrter Herr auf die an meinen groß - guͤnſtigen Patron abgelaßene Bitte / ꝛc.

Dieſes waͤren etwann die vornehmſten Regeln / zu der Kauffmaͤnniſchen Brief-Schreib-Kunſt; Was aber noch mehr von ſolcher / denen mit groſſen Herren und Standes-Perſonen viel umgehenden Kauffleuten zu wiſſen / das moͤgen ſie aus den Autoribus ſuchen / die ex profeſſo von der Rede-Kunſt geſchrieben; Sin - temahl ein Brief nichts anders / als eine wohl in die Feder gefaſſte / und zu Papier gebrachte Rede kan ge - nennet werden.

Wir wenden uns nun zu der Briefe Schluß / wel - cher etwann an Roͤmiſch Kaͤyſerl. auch Koͤnigl. Ma - jeſt. folgender maſſen geſchiehet: Dieſes Eurer Ma - jeſt. aller-unterthaͤnigſt zu berichten / habe ich aus al - ler unterthaͤnigſter Pflicht-Schuldigkeit keinen Um - gang nehmen koͤnnen noch wollen. Euer Majeſtaͤt des getreuen GOttes Schutze / zu allem Hoͤchſt-Kaͤy - ſerlichen Wohlergehen / begluͤckter Regierung / beharr - licher Geſundheit / und himmliſchen Gnaden-Segen / mich aber zu Euer Majeſtaͤt allergnaͤdigſten Hulde al - ler-unterthaͤnigſt befehlende / der ich verbleibe (oder erſterbe)

Allergnaͤdigſter Kaͤyſer und Herr Ew-Kaͤyſerl. (oder Koͤnigl.) Majeſt.

Aller-unterthaͤnigſt / aller-demuͤtigſter / und aller-gehorſamſter Knecht / N. N.

Hier193eines Briefes zu obſervi ren.

Hier muͤſſen / wie geſagt / mutanda mutirt / Loca, Tempora & Perſonæ, wohl diſtinguirt / und wer / was / auch an wen man ſchreibet / wohl in acht genom - men werden. Ein Beleſener oder in nuͤtzlichen Stu - diis Erfahrner / bindet ſich an keine Redens-Art / ſon - dern trachtet alles zieꝛlich / kurtz / wohl-klingend und un - gezwungen / auch wie es ſeineꝛ Sachen beſtmoͤglich die - nen kan / vorzuſtellen / ſich gegen diejenigen / gegen wel - che ers nicht noͤhtig hat / oder die geringer als er ſind / nicht zuviel zu ſubmittiren / den hoͤhern aber nichts an der ihnen zukommenden Ehre zu beſchneiden; Jnſon - derheit iſt von der Kauffleuten ihren Unterſchrifften zu wiſſen / daß ſolche mit unterſchiedlichen Formalien geſchehen / als: Schließlichen ſey mein Herr ohne meh - rers freundlich gegruͤßt / Goͤttl. Protection befohlen; Oder: Dieſes iſt / was ich meinem geehrten Herrn in Antwort melden / und denſelben dabey Goͤttl. Pro - tection anbefehlen wollen / der ich allezeit mich nennen werde (oder verbleibe)

Monſieur Votre tres humble Serviteur oder Meines hochzuehrenden Herrn ergebenſter Diener.

Jn des Nahmen Unterſchrifft iſt gleichfalls die - ſe Obſervantz zu haben / daß / ſo man an hohe Stands - Perſonen ſchreibt / des ſchreibenden Nahme gantz un - ten / faſt am Rande des Briefes / geſetzet werde / wel - ches gegen Mittel-Stands-Perſonen nicht geſchicht. NSo194Nuͤtzliche Regeln / ſo zu VerfertigungSo halten auch in Zuſammenlegung der Briefe an - ders die Staats-anders die Kauff-Leute / ihre Ord - nung / jene legen ſolche gemeiniglich breit / und ſchlieſ - ſen den geſchriebenen Brief in ein reines unbeſchriebe - nes Couvert ein / dieſe aber legen die Briefe auf Kauff - manns-Manier zuſammen / und ſuchen durch Mena - girung des Papiers das Poſt-Geld zu erſpahren.

Die Uberſchrifft oder Addreſſe der Briefe betref - fende / wird ſolche unſer ausgefertigtes Titular-Buch mit mehrem anweiſen; Solte jemand an der Beti - telung einer Perſon zweifeln / der erkuͤndige ſich zuvor wohl um deſſen Titul / etwan bey einem erfahrnen Se - cretario, oder in oͤffentlichen Cantzeleyen / oder ſchreibe auch bloß auf Frantzoͤſiſch: A Monſieur Monſieur N. N. oder ſetze im Teutſchen keinen Titul / und ſchreibe nur in Parentheſi (S. T.) das iſt / mit Vorbehalt des gebuͤh - renden Tituls / als (S. T.) Herrn Herrn N. N. &c.

So hat niemand Urſache ſich zu formaliſiren / weil es ſich ſonſt vielmahls zutraͤgt / daß ein ſolcher Brief / der nicht mit dem gebuͤhrenden Titul verſe - hen iſt / unerbrochen wieder zuruͤck geſchicket wird.

Wie195eines Briefes zu obſervi ren.

Wie dann auch den Tauff-Nahmen mit N. N. zu exprimiren / von vielen nicht wohl will aufgenommen werden / gleich als wenn ſie in der Welt ſo wenig be - kannt waͤren / daß man ihren Tauff-Nahmen nicht einmahl wiſſen ſolte; Daß alſo allenthalben groſſe Vorſicht im Brief-Schreiben noͤhtig iſt. Die Jta - liaͤner / wie ihnen mit groſſen Tituln gedient / als haben ſie den Gebrauch / daß ſie ſolche / um Zeit zu gewinnen / im Schreiben ſehr abbreviiren / als fuͤr

AffmoAffettionatißimo
AffectuomoAffettuoſißimo
AffectuoteAffettuoſißimamente
AfftoAffetto
AltzaAltezza
V. A. SermaVoſtra Altezza Serenißima
V. A. R. Voſtra Altezza Reale
BeatneBeatitudine
Beatmo PreBeatißimo Padre
CarmoCarißimo
ColmoColendißimo
ChriſtmoChriſtianißimo
ChriſtmaChriſtianißima
DevotmoDevotißimo
EccteExcellente
EccmoExcellentißimo
EcczaExcellenza
V. EcczaVoſtra Excellenza
EmmoEminentißimo
EmmaEminentißima
V. EmzaVoſtra Eminenza
HondoHonorando
HummoHumilisſimo
IllreIlluſtre
IllmoIlluſtrisſimo
IllmaIlluſtrisſima
M. Maeſtà
S. M. Sua Maeſtà
V. M. Voſtra Maeſtà
M. ChriſtmaMaeſtà Chriſtianißima
MagcoMagnifico
MtoMolto
NroNoſtro
ObligmoObligatißimo
OſſmoOſſervandißimo
P. Paternità
V. P. Voſtra Paternità
V. P. RmaVoſtra Paternita Reverendißi -
PartmoPartialißimo(ma
PrePadre
PrõnePadrone
PrõnaPadrona
RevdoReverendo
RevmoReverendißimo
RevmaReverendißima
SSantità
V. SVoſtra Santità
SantmoSantisſimo
SantmiSantisſimi
SermoSerenisſimo
SerSerenità
SerreServitore
SigreSignore
SigraSignora
V. S. Voſignoria
V. IllmaVoſignoria Illuſtrißima
VendoVenerando
XmaChriſtianißima

Jn Aufdruckung des Siegels oder Pitſchaffts muß man ſich auch wohl in Acht nehmen / daß ſolches nicht verkehrt geſetzet werde / indem es eine Ver - ſchmaͤhung bedeutet; Wiewol ihrer viel ſolches nicht wiſſen / und derowegen auch nicht ſonderlich obſer - viren.

Wann man jemand in eigener Angelegenheit mit Briefen beſchweret / iſt es billig / daß man ſolche franchire / und keinen / den man beſchwerlich faͤllt / auch noch in Unkoſten bringe. Schließt man einen Brief bey einem Freund ein / wird darauf geſetzt / per Couvert, oder per Einſchluß; Und ſo man ſol - chen durch einen Freund oder Bekandten ſendet / ſchreibet man darauf: Durch Herrn und Freund / den GOtt begleite / oder per Amy, qve Dieu con - duiſe. Wird ein Paͤckchen oder Schachtel dabey geſandt / ſo ſchreibt man: Hiebey ein verſiegelt Paͤckchen oder Schachtel / N. N. gezeichnet. Vielmahls pflegt man den Poſt-Meiſtern die Briefe zu ſchleuniger Spedition mit dieſen Worten zu recommandiren: Der Herr Poſt-Meiſter N. N. wird freundlich gebeten / dieſen Brief aufs ſchleunigſte zu befoͤrdern. So pflegen auch die Kauffleute / denen Briefe / um ſolche weiterN 3zu198Nuͤtzliche Regeln / ſo zu Verfertigungzu befoͤrdern / addreſſiret / zugeſandt oder eingeſchloſſen werden / darauf zu ſchreiben: Per addreſſe von Herrn N. N. in Luͤbeck / oder / per addreſſe von des Herrn ergebenſten Diener.

N. N. dabey ſetzende den Datum, zur Nachricht / wenn der Brief eingelauffen; Wie ſie dann auch ſuchen auf ſolche Weiſe ihre Handlung bekandt zu machen / und ſich dadurch zu recommandiren.

Etliche Kauffleute haben auch noch die Gewohn - heit / um des beſchwerlichen Schreibens: Jch habe des Herrn Briefe von dem oder dem dato erhal - ten / uͤberhoben zu ſeyn / ihre Briefe mit 1. 2. 3. 4. zu numeriren; Derjenige / der antwortet / thut dann desgleichen / auf welche Weiſe ſie gar leicht ſehen koͤn - nen / ob ein Brief verlohren gangen oder nicht.

So bald als einem Kauffmann Briefe eingelauf - fen / ſchreibet er hinten auf ihren Ruͤcken / e. g.

Ao. 1716. Nuͤrnberg / den 5. Maji, von Peter Richter / den 12. dito empfangen / den 16. wieder beantwortet.

Andere ſetzen des Kauffmanns Nahmen vor / und haben noch andere Formalien, welche keinem wenn er ſich nur dabey wohl befindet / widerſprochen werden.

Die199eines Briefes zu obſervi ren.

Die unbeantworteten Briefe leget man gemeinig - lich ſo lange vor ſich auf das Schreib-Pulpet / beſchwe - ret mit einem Stuͤck Bley oder Meßing / daß ſie ſich nicht von einander geben / bis der Poſt-Tag koͤmmt / daß man ſie beantworten muß; wiewol ich rahten wil / daß man ſolches / abſonderlich bey Briefen / da keine Neuerung zu vermuhten / des Tages vorher bey muͤſ - ſiger Zeit thue / weil das Procraſtiniren / oder auf den morgenden Tag verſchieben / niemahls was gutes nach ſich gezogen / viel Handels-Leute ruiniret / ſelbige un - fleißig / und zur Correſpondentz traͤg und nachlaͤßig gemacht / dadurch ſie ihrer Handlung keinen geringen Schaden und Abbruch gethan. Jch habe beſſerer Commoditaͤt wegen das Dictiren vorgeſchlagen / weil mancher Kauffmann uͤber dem Selbſt-Schreiben er - muͤdet / hingegen viel nohtwendige Materien beym Dictiren beſſer in ſeinem Kopfe abfaſſen und ausar - beiten kan; So wuͤrde auch / wann der Diener ſchriebe / der Jung aber copiirte / ein groſſes an der Zeit koͤnnen menagirt werden.

Beantwortete Briefe leget man in gewiſſe Faͤcher weg / welche den Nahmen der Stadt oder Perſon / von welcher die Briefe herkommen / zur Aufſchrifft oder Rubric tragen; Wann das Jahr verfloſſen / bindet man jeder Stadt und Correſpondenten Briefe / ordentlich den datum nach geleget / in ein Pacqvet und daruͤber gewickeltes reines Papier ein / und ſchreibet darauf e. g. Leipziger Briefe von Anno 1715. Die einlauffende Courant-Rechnun - gen / Facturen / Fracht-Briefe / und andere merca - toriſche Documenta, ziehet man / jede Art allein be -N 4ſon -200Nuͤtzliche Regeln / ſo zu Verfertigungſonders / auf einen an einer Naͤh-Nadel hangenden Zwirns-Faden / machet daruͤber ein dick Papier / worauf man ſchreibet: Connoiſſamenten, Factu - ren / Courant-Rechnungen / Bodmerey-Fracht - Wechſel-Briefe / ꝛc. Wiewol man ſicherer dieſe letzteren ſamt den Obligationibus in ein verſchloſſe - nes Schreib-Pult verwahret. Dergleichen Rech - nungen werden / wann das Jahr zum Ende / gleichfals weggebunden / und unter gewiſſe Rubriqven regi - ſtriret. Was weiter dabey zu obſerviren / wird ver - hoffentlich in nachfolgenden Formularien mit meh - rem zu erſehen / und aus der lebendigen Praxi zu erler - nen ſeyn. Ehe wir aber zu ſolcher ſchreiten / erachten wir nicht undienlich zu ſeyn / die vornehmſten Abbre - viaturen und Characteres, mit welchen einige Europæiſche Laͤnder ihre Muͤntzen / Maaſſen und Ge - wichte ſchreiben / wie auch die Zahlen in unterſchiedli - chen Sprachen / der Wechſel-Briefe halber / allhier mit anzufuͤhren. Es ſind aber unter den Abbreviatu - ren die meiſten der folgenden in unſerm Teutſchlande gemein / als:

  • Rthlr. Thlr. heißt ein Reichsthaler.
  • 〈…〉〈…〉. ML. Marck-Luͤbſch.
  • 〈…〉〈…〉. Schilling.
  • 〈…〉〈…〉. Groſchen.
  • M〈…〉〈…〉. Marien-Groſchen.
  • g〈…〉〈…〉. gute Groſchen.
  • . Pfenning.
  • 〈…〉〈…〉. hl. Heller.
  • . Guͤlden.
  • Holl . Hollaͤndiſche Guͤlden.
  • M . Meißner Guͤlden.
L Fl.201eines Briefes zu obſervi ren.
  • L Fl. heißt ein Pfund Flaͤmiſch.
  • L St. Pfund Sterling.
  • . Pf. Gewichts-Pfund.
  • L Liß . Lißpfund / halten 14. gemeine . in Luͤ - beck / in Daͤnnemarck 16. Pf.
  • Sch . Schiff-Pf. Schiffpfund / halten / 20. L . oder 280. an etlichen Orten als in Daͤnnemarck 320. gemeine .
  • 〈…〉〈…〉. Centner / haͤlt 100. auch 112. .
  • St. ſt. Stuͤck / Stuͤbichen / Steige iſt 20. Stuͤck.
  • Sch. Schock / iſt 60. Stuͤck / it. Sch. Scheffel.
  • E. El. Eln / au à aune, Frantzoͤſiſche / Br. Braze, Jtaliaͤniſch / Br E. Brabander Eln.
  • Q. qv. Qvartier / gehen 4. auf ein Stuͤbichen.
  • Gr. Groß / Grote / Groſche. Item, Gr. Gran / Gren.
  • Kr. Karat oder Kreutzer / X. Cr. auch Creutzer.
  • D. dz. Dutzent / oder Gr. ein Groß / ſind 12. Stuͤck.
  • + plus, oder mehr.
  • ÷ minus, oder weniger.
  • Th. Thara.
  • Cou. Cours oder Courant.
  • B. Banco.
  • Was ſonſt fuͤr Abbreviaturen im Schreiben ge - braͤuchlich ſeyn / die im Drucke nicht koͤnnen vorge - ſtellet werden / wird ein jeder aus der Ubung und Erfahrung anzumercken haben.
N 5Die202Nuͤtzliche Regeln / ſo zu Verfertigung

Die Zahlen in unterſchiedlichen alſoaus

Teutſch.Frantzoͤſiſch.Jtaliaͤniſch.Spaniſch.
EinUnUnoUno
zweydeuxduedos
dreytroistretres
vierqvatreqvattroqvatro
fuͤnffcinqcinqvecinco
ſechsſixſeiſeys
ſiebenſeptſetteſiete
achthuictottoocho
neunneufnovenueve
zehendixdiecediez
eilffonzeundicionze
zwoͤlffdouzedodicidoze
dreyzehentreizetredicitreze
vierzehenqvatorzeqvattordicicatorze
funfzehenqvinzeqvindiciqvince
ſechszehenſeizeſédicidiez y ſeys
ſiebenzehendixſeptdieci ſettediez y ſiete
achtzehendixhuictdieci ottodiez y oche
neunzehendixneufdieci novediez y nueve
zwantzigvingtvintiveynte
dreyzigtrentetrentatreynta
vierzigqvarenteqvarantaqvarenta
funfzigcinqvantecinqvantacinqventa
ſechzigſoixanteſeſſantaſeſenta
ſiebenzigſeptanteſettantaſetenta
achtzigqvatrevingtottantaochenta
neunzigqvatre vingt & dixnonantanoventa
hundertcentcentociento
tauſendmillemillemill.
203eines Briefes zu obſervi ren.

Sprachen werden mit Buchſtaben geſchrieben.

Lateiniſch.Niederlaͤndiſch.Engliſch.Daͤniſch.
UnumEenOneEn / et
duotwetwooto / tu
tresdriethreetre / try
qvatuorvierefourefyre
qvinqvevyvefivefem
ſexſeſſeſixſex
ſeptemfevenſevenſtuff
octoachteeightotte
novemneghennyneni
decemthiententi
undecimelfeelevenelffve
duodecimtwelftwelvetolffve
tredecimderthienethirteenetreten
qvatuordecimverthienfourteenefiorten
qvindecimvyfthienfifteenefemten
ſedecimſesthienſixteeneſexten
ſeptendecimſeventhienſeventeeneſytten
octodecimachtieneighteeneatten
novendecimneghentiennyneteenenitten
vigintitwintichtwentietive
trigintadertichthirthietredeve
qvadragintaveertichfortiefyrretive
qvinqvagintavyftichfiftiehalfftreſindstive
ſexagintatſestichſixtietreſindstive
ſeptuagintatſeventichſoventiehalfffierdeſinds - tive.
octagintatachtenticheightiefiretreſindstive
nonagintatnegentichnynetiehalffemtreſinds - tive.
centumhonderthundredhundrede
milleduyſendthouſandtuſinde.
Das204Von der Orthographie

Das VI. Capitel.

Von der Orthographie, oder der Kunſt recht zu ſchreiben.

Man wird aus unterſchiedlichen Brief-Buͤchern Zweifels ohne zur Gnuͤge erſehen haben / wie ſehr / nebſt dem guten Stylo, die Orthographia, oder Recht-Schreib-Kunſt / recommendiret werde / und zwar ſonderlich denen Contoiriſten / welche von de - nen Teutſchen Schreib - und Rechen-Schulen / (ohne vorher einigen Grund in der Lateiniſchen Sprache geleget zu haben) ſogleich zu dem Brief-Schreiben auf vornehmer Kauffleute Contoiren employret werden / da es ſich dann mehrentheils zutraͤget / daß ein ſolcher Handels-Bedienter etwan einen ſolchen Pa - tron vor ſich findet / der von dem Recht-Schreiben ebenfals nicht viel vergeſſen / oder ſo er ja deſſen faͤhig / ſelbſt nicht viel Briefe ſchreibet / ſondern ſolche zu di - ctiren gewohnet iſt / etwan auch die Arbeit ſcheuet / ſeine Bediente / wie im Stylo, alſo auch in der Ortho - graphie eines beſſern zu unterweiſen / inſonderheit / weil ſolches in der Correſpondentz / die man mit Kauffleuten fuͤhret / nicht eben ſo viel attendiret wird / indem ſie unter ſich ſchon content ſeyn / wann einer des andern Meynung nur verſtehen / und den Zweck des Negotii, nemlich das Nuͤtzliche erreichen kan; Es entſpringet aber hieraus / nebenſt dem uͤberaus ſchlechten Stylo, welchen doch ein ſolcher Ungeuͤbter mit dem Titul Kauffmaͤnniſcher Manier vielmahls qvalificiren will / auch das vitieuſe Schreiben / da man bald in dieſem Wort einen Buchſtab zu wenig / bald in dem andern einen zu viel / oder gar verwechſelteBuch -205oder der Kunſt recht zu ſchreiben. Buchſtaben / als B vor P / F vor V / und dergleichen ſetzet / welches / wie es allbereit mit Exemplis bewie - ſen worden / ſeinen Schreibern eine Beſchimpffung und Geringachtung ſeiner Qualitaͤt / etwan auch gewiſſermaſſen Schaden zufuͤget. Nun wird zwar die hoͤchſte Critiqve, im Teutſchen Recht-Schreiben bey Kauffleuten nicht erfordert / ſondern ſolche den Ge - lehrten uͤberlaſſen / welche ſchon laͤngſt der Sache ein rechtes Ziel geſetzet / und wie bey den ſel. Herren Harsdörffer, Spaten, Schottelio, Morhoff, Boͤ - deckers und andern Philologis zu erſehen / weder zu viel noch zu wenig darinn wollen gethan haben / ſon - dern das gute Bibel-Teutſch gleichſam zur Richt - ſchnur annehmen / nach welchen man ſich im Recht - Schreiben richten / und ſich demſelben conformiren ſoll / alle Kuͤnſteleyen und eingebildete Phantaſeyen verwerffende / welche etwan diejenige allbereit ausge - ſonnen / oder noch taͤglich ausſinnen moͤchten / die un - ſerer Teutſchen Helden-Sprache / ein / mit der Aus - red und dem Teutſchen Accent mehr uͤbereinkommen - des Buchſtabiren beylegen / und aller fremder Spra - chen Characteres und Syllaben / die doch / ſo zu re - den / allbereit das Buͤrger-Recht in ſolcher gewon - nen / davon ausbannen wollen / dadurch aber nichts anders zu wege bringen / als daß ſie die Sprache / an ſtatt ſolche zu purificiren / nur unerkaͤnntlich machen / wiewol viel ſolcher Leute wenige Nachfolgers gefun - den / und mit ihren Grillen allein beſitzen geblieben / auch endlich mit dem Cicerone, welcher anfangs in glei - cher Eigenſinnigkeit der Lateiniſchen Orthographie wegen geſtanden / und vor Pulchros, Pulcros, vor Triumphos, Triumpos, vor Carthago, Kartago geſchrieben / wieder umkehren / und mit ihm ſagenmuͤſ -206Von der Orthographie,muͤſſen: Aliqvando idqve ſero, convicto au - rum cum mihi extecta eſſet veritas, uſum lo - qvendi conceſſi populo, ſcientiam mihi ſervavi; Oder / wie es der Herr Harsdörffer gegeben: Einen weiſen Mann ſtehet es wol an / von der gemeinen Art zu reden (und zu ſchreiben) ſich nicht abzuſondern / und die erlangte Wiſſenſchafft fuͤr ſich zu behalten / nicht aber mit ſelbiger unzeitig herauszubrechen. Ob nun wol die meiſten unter denen Contoiriſten dieſes Kuͤtzeln in dem Teutſchen Brief-Schreiben (vor an - dern / nemlich etwas Neues auf die Bahn zu bringen / oder ungewoͤhnliche Buchſtaben vor gebraͤuchliche einzuſchieben) nicht fuͤhlen / ſo pecciren ſie doch hinge - gen in defectu, indem mancher nicht einmahl die rechte Orthographie dieſes oder jenes Worts weiß / zu geſchweigen / daß er ſelbige zu verbeſſern ſich bemuͤ - hen ſolte. Dieſen im Schreiben ſchlecht erfahrnen Leuten nun / als Erudiendis, nicht aber denen Erudi - tis, (welches ich mir jederzeit feyerlichſt ausbedinge) waͤre wol noͤhtig ein kleines zur Orthographie die - nendes Dictionarium an die Hand zu ſchaffen / aus welchen ſie in begebendem Fall ſich Unterrichts erhoh - len / und wie dieſes oder jenes Wort geſchrieben werde / finden koͤnnen.

Wir wollen im Compendio folgende wenige Blaͤtter / darzu einen Entwurff / die groſſen Fehler zu verhuͤten / mittheilen:

A.

Aal / ein Fiſch.

Ahle / brauchen die Schuſter.

Alle / ſeynd viele Perſonen oder Dinge / die beyſam - men complet ſeynd.

Abblaſen / mit dem Munde oder Blasbalg.

Ab -207oder der Kunſt recht zu ſchreiben.

Ablaſſen / aufhoͤren / den Wein oder Waſſer ab - laſſen.

Aas / ein todter Coͤrper.

/ er Brod.

Achſe / an den Waͤgen. Achſel / an des Menſchen Leib.

Axt / da man mit zimmert.

Achte / iſt eine Zahl. Acht / Verbanniſirung / Vo - gel-frey.

Achten / hochſchaͤtzen.

Agt / Stein.

Am / am Abend.

Amen / das Schluß-Wort im Vater Unſer / und allen Gebeten.

Ahmen / ein Wein-Maaß.

Amme / die das Kind wart. Amt / item Ambt / eine Bedienung.

Arche / der Kaſten Noah.

Arg / boͤs.

Aſt am Baum.

Aßt ihr Brod?

Aug im Kopff.

Auch hat er mir geſagt.

Athem / der Odem des Menſchen.

Adam / der erſte Menſch.

Athen / Stadt in Griechenland.

B.

Baal / ein Abgott.

Ball / damit man ſpielt.

Bal / ein Tantz.

Bald / geſchwind.

Bad / Stuben.

Er badt in kaltem Waſſer.

Er208Von der Orthographie,

Er bat mich / ich moͤchte hinkommen.

Bath / ein Juͤdiſches Maaß.

Bate / der einen aus der Tauffe hebt.

Baͤcker / der Brod macht.

Baͤckinn / die Brod macht.

Boͤckinn / Ziegenboͤckinn.

Backe / im Geſichte. Packe die Guͤter ein.

Bahne / Renn - oder Schlitten-Bahn.

Bann / einen excommuniciren / ausſchlieſſen aus der Gemeine. Pan / der Hirten-Gott. Panier / eine Fahne.

Balcke im Hauſe. Balg des Thiers.

Ballaſt / damit man die Schiffe beſchwert. Pal - laſt / ein koͤſtlich Haus.

Bahr oder Baar / Todten-Baar / Miſt-Baar / Barſchafft / baar Geld.

Banck / darauf man ſitzt / Bang / Angſt / Banquet, Gaſtmahl.

Bar / nackend / barfuͤßig / barhaͤuptig.

Baar oder Bar Geld / ein Paar oder Par / ihrer zwey / Erbar / zuͤchtig.

Bart des Manns / Hell-parte und Hell-bart / Part / der Theil / Parde / ein Thier.

Bach / der flieſt. Pacht / Miet / Zins / Hauer.

Baͤche / die flieſſen. Pech / das klebt.

Baͤr / ein wild Thier / Beere / Weinbeere / ich ge - baͤhre ein Kind / ich ent-behre das Brod.

Bete zu GOtt / das Gebet / er hat gebeten um Geld / im Bette ſchlaff ich.

Beil / damit man zimmert. Beule / ein Ge - ſchwulſt.

Beſchaͤren die Schaafe.

Be -209oder der Kunſtrecht zu ſchreiben.

Beſcheren allerhand Guͤter.

Bein nagt der Hund / Pein / Zahn-Pein.

Berſten von einander.

Boͤrſten vom Schwein.

Beſem / zum auskehren / ausfegen.

Boͤſen Leuten muß man ſich nicht vertrauen.

Beſte Freunde werden uneins. Peſt / Krieg und Hunger / ſeynd drey Landſtraffen.

Beitzen das Fleiſch in Eßig.

Beiſſen mit den Zaͤhnen.

Beute im Krieg machen.

Beyde Fuͤſſe ſeynd weg. Er gebeut / befiehlt.

Bier / das Getraͤnck. Die Gebuͤhr entrichten. Sie gebiert ohne viel Schmertzen. Es gebuͤhrt dir nicht.

Billig iſt es / daß man ſolches thue. Pilgrim und Wandersmann.

Biß der Schlangen iſt toͤdtlich / ich bieß in den Apffel / bis du wiederkoͤmmeſt. Adam und Eva biſſen in den vermeynten guten Biſſen / muͤſten aber hernach davor buͤſſen. Piſſen an die Wand.

Biſt du zu Haus.

Bißthuͤmer haben groß Einkommen.

Blanckes Eiſen. Plancken ſo viel als Bretter.

Bloͤde Augen / Ploͤtzlich / geſchwind.

Blat auf den Baͤumen / Blatte von Eiſen / Platte auf den Kopff / Platt-Teutſch / Nieder-Teutſch.

Bock bey den Schaafen / Pocken / Kinder-Blat - tern / Pochen mit Worten / item an der Thuͤr.

Bogen / damit man ſchießt / it. ein Bogen Papier.

Bollwerck / ein Pole Polack / ein Boltz / Pol - tern / Schreib-Pult.

Bohren durch ein Brett / Por oder Empor - Kirch / gebohren ich gebehre / gebahr.

OBor -210Von der Orthographie,

Borte am Rock / bordiren / verbraͤmen / Paßport frey zu reiſen / Pforte / eine Thuͤr.

Bote / der Briefe traͤgt / Boden oben im Haus / Boot / auf dem Waſſer zu fahren / ein Gebot der Obrigkeit.

Boy / zum Unterfutter / Boy / Saltz.

Brach der Pracher oder Bettler den Stock ent - zwey?

Brachte man mit Pracht der Braͤutigam zu Haus?

Brand hat verbrannt das Kleid.

Braͤute machen bald Hochzeit.

Breite des Tuchs / bereuten ein Pferd / bereiten die Mahlzeit.

Brich den Tempel ab.

Bruͤche ſeynd viel in der Rechen-Kunſt.

Brill auf die Naſe. Bruͤllen / wie ein Ochſe.

Briefe ſchreiben / pruͤfen ſein Gewiſſen.

Brod eſſen.

Buben ſeynd muhtwillig. Puppen der Kinder.

Bund zwiſchen GOtt und den Menſchen.

Bunte Federn oder Kleider

Buͤndniſſe der Potentaten.

Binde um den Leib.

Buͤrde / Laſt / buͤrtig aus Teutſchland.

Buͤrge vor einen werden / das Gebirge in der Schweitz.

D.

Dame / eine Frau / Damm am Waſſer.

Das geſchiehet darum / auf daß du es lerneſt.

Dauchte dich wol / als wann ich mich ins Waſſer tauchte?

Dauret lang dein Schmertz / ſo betaure ich dich de - ſtomehr.

De -211oder der Kunſt recht zu ſchreiben.

Denen Daͤnen (Daͤnnemarckern) ſtehet die Hand - lung frey / denn ſie ſeynd neutral. Thoͤnen / erſchal - len / dehnen das Leder von einander.

Decke uͤber den Leib / Degen zum Fechten.

Deute es aus / wie du wilt.

Dicht und gut / ich tichte auf etwas.

Dickes Holtz / Tuͤcke der Feinde / duͤcke und buͤcke dich in der Welt.

Dienen andern Leuten / duͤnnes Papier / Duͤne - Fluß.

Dingen Arbeiter vor Geld / Tuͤngen den Acker.

Docke / damit die Kinder ſpielen / Dogue ein Engli - ſcher Hund.

Drat von Eiſen oder Meßing / da trater in das Schiff.

Draͤuen / daß man ſchlagen wolle / trauen einen viel Gutes zu.

Drey guter Dinge / Treu und Glaub / Draͤuung.

Drengen / noͤhtigen / Trincken.

Drucken Buͤcher / trucken / duͤrr.

Druͤſe / Geſchwuͤr / Verdruß / verdriſſen.

Dumm / albern / einfaͤltig / der Dum / Thum / Dom, die Stiffts-Kirche.

E.

Eck-Haus / Ege zu Ackerbau.

Eckern vor die Schweine / Aecker zu befaͤen.

Eger / eine Stadt in Boͤhmen.

Ehre Vater und Mutter / Aehre an Kornhalm.

Eichen-Baͤume / und ein eigen Haus gebe ich Euch.

Engel / begleiten meinen Enckel.

Eltern / die Kinder haben / denen Aeltern / Aelte - ſten gebuͤhret die Ehre.

O 2En -212Von der Orthographie,

Ende gut alles gut / Ente im Waſſer / aͤhnlich / gleichfoͤrmig.

Eyer iſſet man offt in Euren Haus.

Eyfrig / Eyfer / Zorn.

F.

Faͤden von Flachs.

Fetten Ochſen / einen bevehden / abſagen / heraus fordern.

Fallen von der Banck / Fahl / Aſchfaͤrbig / was be - fahl euer Herr:

Fand er ſein Geld wieder? Elephand / Pfand / ſo verſetzt ſteht.

Farr / ein junger Stier / Pfarr / ein Prieſter - Dienſt.

Faſe / Faͤſelein auf den Kleidern / faſſen in Faͤß - lein.

Fehlen / irren / etwas uͤberſehen / Felle von Thiere / gefaͤhrliche Faͤlle.

Feile zum Feilen / Faͤule des Zahn-Fleiſches / feil - bieten / Veilchen eine Blume.

Feld das gruͤnet / er faͤllt auf die Erde; befehlt ihr etwas?

Feſt der Lauber / Huͤtten. Ehren-Veſt.

Fetter iſt keiner in der Compagnie, als mein Vetter:

Feder / da man mit ſchreibt.

Feuer brennt / feyren den ſiebenden Tag.

Fielen ſie zuruͤck? aus vielen Fuͤllen / oder jungen Pferden / gefielen ihm dieſe am beſten.

Flache Hand / Flagge auf den Schiffen.

Flehe den Herrn an / wuͤſte ers / er floͤhe.

Fliege an der Wand / Fluͤche der Eltern / ich pfluͤge.

Floch213oder der Kunſt recht zu ſchreiben.

Floh der beiſt / der Vogel flog / die Schnee - Flocken.

Flohr von Seyden / im Flor herrlich / praͤchtig

Fluchen iſt ſchaͤdlich / der Vogel / Flug.

Fluͤſſe flieſſen in die See / das guͤldene Vließ.

Foͤdern / forthelffen / Federn zum Schreiben / Vaͤ - ter / die Kinder haben.

Fordern / antreiben / begehren / die Vorderen die erſten.

Freuen ſich / daß man freyen ſoll.

Friede / fruͤhe aufſtehen.

Fuder Heu / Futter vors Viehe.

Fuͤhr uns alle vier durch dieß Revier.

Fuͤrſt / du fuͤhrſt die Deinen.

Fuͤr mich bezahlt der Herr fuͤrs erſte / fuͤr vier Reichsthaler.

G.

Gaͤhnen mit den Mund / jenen gehts nicht wohl mit ihren Kaͤhnen.

Gans-Federn kanſt du gantz und gar in einem Jahr verkauffen.

Garten mit ſchoͤnen Baͤumen und Blumen.

Guarde, des Koͤnigs Leib-Wacht.

Guarniſon, Beſatzung.

Gaſt / der mit uns ſpeiſt / ein Kaſten / um etwas zu verſchlieſſen.

Geheck um den Garten.

Gehaͤge / Wild-Bahn.

Geile leichtfertige Schlepſaͤcke.

Gaͤule / der Fuhrleute Pferde / Kaͤule / damit man ſchlaͤgt / Keile / damit man Holtz ſpaltet.

Geiß oder Ziegen / geuß aus das Waſſer / Geiſt der Verſtorbenen.

O 3Gei -214Von der Orthographie,

Geiſel / die von dem Feind der Contribution we - gen mit genommen werden.

Geiſſel / der Fuhrleute Peitſchen.

Gelach / Sauff-Compagnie, Verlag von Geld oder Waaren.

Geliebte Freunde / Geluͤbde / die man GOtt thut.

Geleite / Fuͤhrung / leide das Unrecht.

Geleute mit den Glocken.

Gemeldte Freunde.

Gemaͤhlde von ſchoͤnen Farben.

Gerad / das nicht krumm iſt.

Gerahten wohl oder uͤbel.

Gaͤrber / Leder-Bereiter / Kerbſtock / Koͤrbe / um Sachen einzupacken.

Gaͤren thut das Bier im Faß / begehren / verlan - gen / fordern / kehren / umwenden.

Gern will ichs thun.

Kern in der Nuß.

Goͤtzen / Abgoͤtter / ſich ergetzen / luſtig machen.

Gericht / da man richtet zwiſchen Partheyen.

Geruͤchte erſchallet / Gerichte aufn Tiſch.

Glas bricht bald.

Glaͤube an GOtt / kleibe an der Wand.

Claß / darinn die Schuͤler ſitzen.

Gleißner / Heuchler / Claͤußner / Einſiedler.

Gold iſt in hohen Wehrt / Kohle / die ausge - brennt.

Graͤte von Fiſch / Kroͤte die gifftig / es krehte der Margrehte ihr Hahn.

Gram / Bekuͤmmerniß / einen gramm ſeyn / Kram / da allerley zu kauff.

Greiß alter Mann / Creys / runder Circul.

Graͤuel der Verwuͤſtung / Kreuel oder Fleiſch - gabel.

Grie -215oder der Kunſt recht zu ſchreiben.

Grieche aus Griechenland / Kriege / da man ſtrei - tet / ſteinerne Kruͤge / ich krieche auf Haͤnden und Fuͤſſen.

Gruͤſſen mit den Mund / Grieß oder Sand.

Gruͤnde / Beweisthuͤmer / item Thaͤler.

Grind auf den Haupt.

Gut und wohl / Jud ein Ebraͤer.

Gunſt gilt mehr als Kunſt.

Guͤter der Kauffleute / Gitter des Hauſes.

Grumen von Brod / krumm lahm.

H.

Haab und Gut / ich habe.

Haar auf den Haͤupt / harre / warte.

Hake / daran man etwas haͤngt.

Hacke / damit man haut.

Hader / Streit / Zanck / Hadder zum Ausfegen.

Hafen / darinn man kocht.

Haven / See-Port.

Haſe zu braten / ich haſſe dich.

Haſt du etwas? Haſſeſt du ihn?

Haus / darinn man wohnt.

Hauſſen ſeynd groſſe Fiſche.

Haͤute von Thieren.

Heute fruͤh.

Heyde / die unfruchtbahr / wuͤſte liegt.

Heide / der die Goͤtzen anbetet.

Hecke um den Acker.

Hecken / Junge aushecken.

Heer im Kriege / hoͤr mein Sohn / komm her / dein Herr rufft / Haͤrin / von Haaren gemacht.

Hefe von Bier / Hoͤfe der Fuͤrſten / Haͤfen / darinn man kocht.

Heim nach Haus / Heyme / eine Art der Grillen.

O 4Held /216Von der Orthographie,

Held der tapffer / er haͤlt ihn veſt.

Helle klar / Hoͤlle der Verdammten / Hoͤle in der Erden / ich verhaͤle / verberge.

Heerde Schaaffe / Feuer Herd / Haͤrte des Stahls Er hoͤrte es wohl / der Peltz haͤrte ſich ab.

Heiter / ſchoͤn klar / Baͤren haͤuter.

Heutigs Tags / dick haͤutig.

Heur dieſes Jahrs / muß ich bezahlen 10. Rthl. Haͤur.

Hirte des Viehes / Schaaff-Huͤrde.

Hoͤre was ich ſage / der Feind verheeret das Land.

Hof des Fuͤrſten / hoff zu GOtt.

Hole Wein her / hohle das Holtz aus.

Huͤten das Vieh / Huͤtten der Soldaten.

J.

Jaͤten das Unkraut / Kaͤthe / oder Cathrina / Je - derman ſagt es / Juͤde Ebraͤer / die Guͤte verſuchen.

Jm Anfang gab ich ihm.

Jhr die ihr in der Jrre gehet / und irrdiſch geſin - net ſeyd.

Joch Ochſen / ſchlachtet der Koch.

Jubelierer / Jubiliren uͤber ihren Gewinn.

Jucken an der Haut / gucken zum Fenſter hinaus.

K.

Kaͤlte im Winter / Geld von Silber oder Gold / gelten / wehrt ſeyn.

Kaͤrner / Fuhrmann / Koͤrner zur Saat.

Kahl von Haaren / Kalmeiſer.

Kamm zum Haaren / Tarter Cham / Camin / Schorſtein.

Kahn auf den Waſſer / Kanne daraus zu trin - cken / kan das thun.

Keh -217oder der Kunſt recht zu ſchreiben.

Kehre um / Muſic Choͤre / du haſt die Koͤre / die Wahl.

Kaͤhle / Gurgel / Kelle der Maurleute / Celle der Moͤnchen.

Kauffe vor Geld / keiffen / zancken.

Kennen eine Perſon / koͤnnen / vermoͤgen.

Kern aus der Nuß gern und willig.

Kiele zum Schreib-Federn / kuͤhler Schatten.

Kinn am Geſichte / Kuͤhn behertzt Kien ein Holtz voll Hartz und Pech.

Kieß / Sand / Kuß / mit den Mund / Kuͤſſen dar - auf man ſitzt.

Kind / ſeiner Eltern / kund und zu wiſſen ſey.

Kiſte darein man etwas verſchließt / See Cuſte / er kuͤßte mich.

Kleid zum anziehen / Geleit / Geſellſchafft

Klug / verſtaͤndig / ich glucke mit den Hals.

Knabe / ein Sohn / Knappe Tuchmacher / knap eng.

Knicke am Kopff / vergnuͤgt zu frieden.

Kommen / Compaß.

Kopff / Copiiſt.

Korn / erkohrn / erwehlt.

Kragen um den Hals / krachen / zerbrechen.

Kratze damit man kratzet / Gras auf den Feld.

Kriege / Streit / Kruͤge daraus man trinckt.

Kruͤcke vor die Lamen.

L.

Lache / ſey luſtig / Lage der Guͤter / Sauff-Gelach Siegel-Lack.

Lade / zum einſchlieſſen / Latte auf den Dach.

Laͤye oder Leye / der kein Geiſtlicher / Loͤw ein wild Thier / ich verleyhe.

O 5Lamm218Von der Orthographie,

Lamm / das man ißt / lahm / krumm.

Lappen von Tuch / laben erqvicken.

Lecken die Finger / bloͤcken.

Lehre in der Schul / leer / ledig.

Leibgen / ein kleiner Leib / Laͤublein Brod.

Leiche begraben / Froſch-Leych.

Leiden / erdulden / leiten / fuͤhꝛen / Leute / Menſchen / laͤuten mit den Glocken.

Leiſe / ſacht ſtill / Laͤuſe / Ungezieffer.

Leſen aus dem Buch / loͤſen die Gefangenen.

Leuchte / Latern / leicht / das nicht ſchwer.

Licht / hell / er lieget auf der erden / er luͤgt / ſaget die Unwahrheit.

Liſt / Verſchlagenheit / Wolluͤſte / Luſtbarkeit.

Liederlich / nachlaͤßig / Lieder / Geſaͤng.

M.

Maal / Flecke / Mahl / Gaſtmahl.

Maaß im Getreyd / er maß.

Macht / Gewalt / Magd / die dient.

Magen im Leib / machen / thun.

Made in Kaͤß / matt / muͤd.

Malen mit den Pinſel / mahlen in der Muͤhl.

Mann / der groß und ſtarck iſt / man hat geſagt / Maan-Saat / mahnen die Schuld.

Marck im Knochen / Marckt-Schreyer.

Marder / der ein ſchoͤn Fell hat / Marter / Plag / Moͤrder / Maͤrterer / Moͤrtel.

Meer / die See / Maͤhrlein / Luͤgen / lieber mehr als weniger.

Maͤſſer / der etwas mißt / Meſſer / damit man ſchneidt.

Meine Mutter / Mayn-Strom / Meyn-Eyd.

Meiſe ein Voͤgelein / Maͤuſe / Ratzen / Meiſſel.

Me -219oder der Kunſt recht zu ſchreiben.

Metze / Maaß / Maͤtze / Hur / Stein-Metz / Metzger / Fleiſcher / Fleiſch-Hacker / Schlachter / Knochenhauer.

Miſſen / vermiſſen / wir muͤſſen.

Mißt / Koht / ihr muͤßt.

Mond am Himmel / Mont oder Monat / mun - di ren / ins Rein bringen / Soldaten monti ren.

Mutter-Kind / muͤder bin ich als er.

N.

Nache auf den Waſſer / ich nage den Knochen / Nacke / am Kopff.

Nabel / am Bauch / Nebel in der Lufft.

Naat am Kleid / nahen / naͤher kommen.

Naſe im Geſicht / naß von Waſſer.

Nuͤſſe / Haſelnuͤſſe / Niſſe auf dem Kopff / Hinder - niß.

O.

Oder gebt mir den Fiſch-Otter.

Oede iſt jetzt Edens-Garten.

Ofen-Loch iſt offen.

Orden der Prieſter / iſt an allen Orten.

P.

Paar oder Par ihrer zwey.

Packen Guͤter / backen Brod.

Paß-Brief / Baß-Geige.

Pasqvill, meine Baſe / Verwandtinn

Perſe oder Berſche ein Fiſch / Boͤrs / da die Kauff - leute zuſammen kommen / Perſianer.

Pfaͤle / Palliſaden, Faͤlle.

Pflug / Fluch / Voͤgel-Flug.

Piqven vor die Soldaten / picken / wie die Voͤgel / Puͤckling gedoͤrrter Hering / Buͤckling / da man ſich mit den Leibe buckt / ver pichen mit Pech / buͤgen mit den Leib.

Pom -220Von der Orthographie,

Pompe auf dem Schiff / Bombe / Feuer-Ball.

Prahlen mit Worten und Wercken.

Prallen zuruͤck.

Preiß eines Guts / Preuß aus Preuſſen.

Prieſter in der Kirche / ein aufgebruͤſteter ſtoltzer Menſch.

Pruͤfen / erkundigen / Brief / Sendſchreiben.

Q.

Qvaal / Schmertz / Quall / Damff / ich qvaͤle / plage / die Hand-Qvaͤhle / die Waſſer-Qvell.

Qvetſchen / verwunden / Zwetſchen oder Zwetſchken / Pflaumen.

R.

Rabe / Galgen-Vogel / Rapp / ſchwartz Pferd.

Rad am Wagen / Raht ein Rahtgeber

Rauben / wegnehmen / Rauppe Wurm.

Rechnen mit Zahlen / ſich an einen raͤchen / Re - gen-Tropffen.

Reichen dar / beraͤuchern mit Raͤuch und wohl - riechenden Sachen / bereichern mit Geld.

Reiff im Herbſt / raͤuffen bey den Haaren

Rein / ſauber / Rhein Fluß.

Reime / Vers / Raͤume / ledige Plaͤtze.

Reiß zum Propffen / Reuſe zum Fiſchfangen.

Reuſſe oder Ruß / ein Moſcowiter / Reiſen uͤber Land.

Reuter zu Pferd / ausreuden / ausroden.

Rette mich aus der Noht / die Roͤhte / Farb / die Rede Sprach / er redte Latein.

Rettig / ruhmredig.

Reihe / viel nach einander / Reu Buſſe.

Rie -221oder der Kunſt recht zu ſchreiben.

Riebe oder Ribbe an des Menſchen Leib / Ruͤbe Erd-Frucht.

Riechen mit der Naſen / Riga eine Stadt / Ruͤ - gen eine Jnſul / rugen / angeben / offenbahr ma - chen.

Roſe / eine Blume / Roſſe / Pferde.

Ruͤhmen / loben / Riemen von Leder /

Rund wie ein Circul / herunter von Pferde.

S.

Saat auf dem Felde / ſatt genug ihr ſahet es ja mit euren Augen.

Sache / ich ſage / ich ſagte / fein ſachte /

Saal zum Speiſen / Salpeter / Zahl.

Salſen bittere / ſaltzen Fleiſch.

Sammt von Seiden / insgeſamt.

Sanck darnieder / er ſang ein Lied / Zanck.

Schaafe / Schaͤfer / ſchaffe / befiel / Schaffner / Befehlshaber.

Schaale zum Eſſen / es erſchallet / Marſchall.

Schein / Glantz / Scheune zum Korn.

Scheiter-Holtz / Degen-Scheide.

Schelle die klingt / ſcheel ſehen.

Schaͤmen ſich / der Schemen / Schatten.

Scharff / Pfenning / Schaͤrffe des Meſſers.

Schieler / krumhaͤlſiger / Schuͤler in der Schul.

Schiff auf der See / Schiefer auf den Dach / ſchief / krumm.

Schild / Wappen / er ſchilt mich / er ſchielt mit den Augen.

Schlaffen / ein Sclav.

Schlage ihn nicht mit der Schlacke.

Schlangen ſeynd ſchlanck von Leib.

Schleiffen das Meſſer / eine Schleiffe / Band.

Schlieff222Von der Orthographie,

Schlieff er im Bett / ſchliff er das Meſſer.

Schloß / das man aufſchließt / Schloſſen und Hagel.

Schlucken mit dem Hals / ſie ſchlugen ihn.

Schmeer / Fett / ein Schmaͤher / Schaͤnder.

Schmaͤuſſe / luſtige Zuſammenkuͤnffte / ein Ge - ſchmeiß. Ungezieffer / ſchmeiſſen / ſchlagen / Ameiſen.

Schnee-weiß / ſchnoͤde / kahl.

Schneide / es ſchneyt.

Schooß Abrahams / er ſchoß mit der Buͤchſe.

Schwemmen die Pferde / Schwaͤmme / die Waſſer einziehen.

Schwer / das viel wiegt / Geſchwaͤr / Kranckheit.

Segen Gottes / ſaͤgen das Holtz.

Sehe ich gen Himmel / ſaͤe ich den Saamen.

Seine Soͤhne / verſoͤhnt ſeyn.

Seiden-Kleid / Seite am Leib / Saite auf der Gei - ge / Speck-Seite / ſeithero.

Seiffe zum Waſchen / ich erſaͤuffe.

Seigen durch ein Sieb / das Kind ſaͤugen / boͤſe Seuche / Peſtilentz / Seichte iſt der Fluß / bezeugen durch Zeugen.

Seil / Strick / Saͤule von Holtz.

Sieh wie ich ſie beſiege / die Siechen / Krancken.

Sincken im Singen.

Sind ſie alle da / die Suͤnde des Geſindes zuͤndt an / wann ſie ſich nicht verſuͤhnen.

Solen an Schuhen ſollen ſtarck ſeyn.

Solt ihr euren Sold nicht bald haben.

Spat kommt er mit den Spaden.

Sper den Speer-Reuter ein.

Spuͤle die Glaͤſer aus / wann wir ſpielen / ſpill aber kein Waſſer.

Stadt223oder der Kunſt recht zu ſchreiben.

Stadt Hamburg / an ſtatt des Stadhalters / zu Stade / ein groſſer Staat / viel Staͤdte.

Stahl er aus dem Stall / den Staal oder Stahl:

Staͤlle haben viel Stellen vor die Pferde.

Still nimm weg / oder ſtiehl die hoͤltzerne Stuͤhle / Stiel an der Art.

Stoͤcke / ſtecken in der Schul am Fenſter.

Sticken mit der Nadel / viel Kunſt-Stuͤcke.

Straͤnge / Stricke / ſtreng / hart.

Straͤuche und Buͤſche auf dem Felde / durch - ſtreichen.

Streiten mit den Feind / ſie ſtreuten Korn aus.

Suͤden / Mittag / ſieden im Waſſer / gute Sitten.

T.

Tadlen die Datteln.

Tag und Nacht / auf den Tach / ein Dachs / ein Dacht in der Kertzen / der Tax der Waaren; wer hat den Tact in der Muſic erdacht.

Tauchen in Waſſer / es taugt nichts / wie mich daucht.

Teich zum fiſchen / Teig zum Brod.

Taube / die fliegt / Daube am Faſſe.

Theer zum Wagen-Schmier.

Thuͤr / durch welche die Thiere bey dir eingehen.

Thiriack oder Theriack.

Thon beym Toͤpffer / Donau ein Fluß / Don oder Tanais ein Fluß / die Tonne Bier / der Tod kommt / er iſt ſchon todt / mein Doot mein Tauff-Path.

Torten von Zucker ſtehen dorten.

Trage es nach den Drachen.

Tranck Bier oder Wein / er drang durch

Trieb hinaus / truͤbes Waſſer.

Trecken / ziehen / traſſiren / Dreck / Koth.

Tro -224Von der Orthographie,

Trocken / nicht naß / ſie betrogen mich.

Truckne das Papier / druͤcke ihn nicht hart.

V.

Vehde / Faͤden / damit man neht.

Verſe / Reimen / Ferſe unten am Fuß -

Uhr im Sack / am Thurm / uralt / Urſprung.

Viele fielen uͤber einander.

Vier / fuͤhr ich dahin.

Umringen / umgeben / umbringen / toͤdten.

Voigt iſt befugt.

W.

Waden an Fuß / waten durch das Waſſer.

Waage zum Abwaͤgen / Wagen zum fahren.

Wahl / von erwehlen / Stadt-Wall.

Wald iſt in ſeiner Gewalt.

Waͤren die Waaren nicht gut? Er war wahrhaff - tig auf der Warte.

Wahn-witzige / baden in der Wanne.

Wege durch das Land / erwegen / bedencken.

Wehren den Feind / gewaͤhren die Bitt / es thut noch weher / in wehrt halten.

Weiſe / Kluge / Waͤyſen-Haus / ich weiſe ihm mei - ne weiſſe Wand.

Weiden das Vieh / aus waiden / das Gedaͤrme ausnehmen.

Wellen in der See / Stadt-Waͤlle.

Wenden ſich zu den Waͤnden.

Widder mit 2. Hoͤrnen / wieder kommen.

Wiege der Kinder / ich wuͤge eben 2. Pfund ab / als er kam.

Will er Wuͤllnes Garn.

Winde im Winter.

Wirds beſſer mit den Wirth / Gewuͤrtz.

Wor -225oder der Kunſt recht zu ſchreiben.

Worte / die geredet worden.

Wißt ihr die Wuͤſteney.

Z.

Zaͤhe an Fuͤſſen / zeh / haͤrtlich.

Zangen / Zancken.

Zehn / Zaͤhne im Munde / Zaͤune / Centner.

Zaͤhren / zehren mich ab.

Zeigen was die Zeugen ausgeſagt.

Zeichen des Himmels / Zeug zum Kleide.

Zeit und Stunde / verzeiht es mir.

Ziegel auf dem Dache / Zuͤgel am Pferd.

Zimmet / Gewuͤrtz / es geziemet ſich nicht.

Ziffer / Zahl / Ungezieffer.

Zungen / geſungen.

Dieſes waͤre kuͤrtzlich die Einleitung zur Ortho - graphie, welcher noch koͤnte mit beygefuͤget werden die ſchrifftliche Scheid - und Theilung / als ebenfals eine in der Kauffmaͤnniſchen Correſpondentz ſehr nuͤtzliche Wiſſenſchafft / immaſſen wir hinten in ei - nem eigenen Brief-Formular gewieſen / was die Nicht-Obſervantz ſolcher Schrifft-Scheidung vor Inconvenientz / Unheil / Widerſinnigkeit und Miß - verſtand nach ſich ziehe. Man theilet aber die Schrifft gewiſſer maſſen in ihren Woͤrtern / und dann auch in ihrer Connexion, oder Zuſammenfuͤgung; die Theilung / die in den Woͤrtern vorfaͤllet / geſchiehet entweder in zuſammen-geſetzten / oder zu Ende einer Zeile von einander geriſſenen Woͤrtern / jene ſeynd z. E. Erb-Recht / Landes-Fuͤrſt / Rauch-Faß / Hoch-Teutſch / Ober - und Nieder-Sachſen / Schuld - Buch / Schluß-Bilantz / Wahl-Stimme / ꝛc. in welchen in der Mitte zwey kleine Separations - Strichlein von denen / die ſich accurater Schreib -PArt226Von der Orthographie,Art befleißigen wollen / geſetzet werden / wiewol ſol - ches in Kauffmaͤnniſchen Briefen / die mehrentheils geſchwind concipiret werden / nicht ſo genau erfor - dert wird. Hingegen ſolte es nicht fehlen an der vernuͤnfftigen Woͤrter-Trennung zu Ende einer Zeile / alſo / daß man mit einer gantzen / und nicht von einander geriſſenen Sylbe die Woͤrter trennete / als z. E. wann ich remittiren ſchreiben wolte / theile ich dieſes Wort / welches vier Sylben hat / zu Ende der Zeile gar wohl / wenn ich entweder bey re - oder remit - oder remitti - aufhoͤre / und auf der folgenden Zeile wieder mit ren anfange; uͤbel zertrennt aber waͤre es / wann ich mit rem - oder remitt - die Zeile endigen / und mit ittiren oder iren eine andere wie - der anfangen wolte / weil allezeit mit einer vollen Sylbe die Zeile wieder muß angefangen werden.

Bey der gantzen Schrifft-Scheidung / hat man ihren Anfang / Jnhalt und Schluß / wie ſolcher aus gewiſſen Periodis zuſammen geſetzet / zu unterſchei - den / und alsdann die in denen Periodis ſelbſten ent - haltene Reden zu beurtheilen / durch was vor Schriff - Theil - und Unterſcheids-Zeichen ſie muͤſſen bemer - cket werden / es ſeynd aber ſolche Unterſcheids-Zei - chen folgende: (/) Comma, (:) Colon, (;) Se - micolon, (.) Punctum, (?) ſignum Interogatio - nis, oder das Frag-Zeichen / (!) ſignum Exclama - tionis, oder Verwunderungs-Zeichen / () Paren - theſis, oder Einſchlieſſung zwiſchen 2. Strichen / und () Apoſtrophus.

Ein Periodus iſt / wann ein Theil der Rede alſo an einander haͤngend vorgetragen wird / daß zum we - nigſten der Senſus ſolches gantzen Periodi vernehm - lich und deutlich / ohne Abſatz / daraus kan begriffenwer -227oder der Kunſt recht zu ſchreiben. werden / ob gleich die fernere Fortfuͤhrung des Vor - trags oder Beweiß der Sache in die folgenden Perio - dos mit hinein lauffe; Dieſes mit einem Exempel zu beweiſen / ſo wuͤrde (wann man von der Aufnahm der Commercien ſprechen wolte / und allbereit zuvor de - ren Nutz - und Nohtwendigkeit deduciret haͤtte /) die Rede in folgenden Periodo weiter fortgeſetzet werden: Es iſt aber / um die Kauffmannſchafft in Flor zu brin - gen / und auch in ſolchem zu erhalten / das ſicherſte Mit - tel: daß die Obrigkeit ihre commercirende Buͤrger mit ſtattlichen Privilegiis verſehe / gegen auslaͤndi - ſche Gewalt (wann ſie es in Vermoͤgen hat) ſchuͤtze / Recht und Gerechtigkeit / als welches eine der vor - nehmſten Stuͤtzen der Republiq iſt / jedermann gleich wiederfahren / und wolte GOtt / daß es nicht aus den Augen geſetzet wuͤrde! das gemeine Beſte ſich beſſer angelegen ſeyn laſſe / als es an manchem Ort bis an - hero nicht geſchehen.

Hier endet ſich nun der Periodus, nachdem dasje - nige / was zu der Handlung Aufnahm hat wollen vor - geſchlagen werden / faſt alles geſagt worden / und alſo ſchließt man denſelben billig mit einen Punct, weil alsdann eine neue Erhebung der Rede ſich wieder an - faͤngt / als etwann. Allein ſo finden wir faſt uͤber - all das Gegentheil / ꝛc. Was die andere Schrifft Unterſcheidungs-Zeichen in obigen Periodo anbe - trifft / ſo wird das Comma allenthalben dazwiſchen geſetzt / wo die Rede noch unvollkommen / als in obigen Periodo, nach den Worten: Mit ſtattlichen Pri - vilegiis verſehe / item, gegen Gewalt ſchuͤtze / das Colon wird gebraucht / wann die Rede zwar etwas vollkommen / jedoch etwas mehr dazu annoch erwar - tet wird / als im obigen Periodo, koͤnnte ſolches ſtehenP 2nach228Von der Orthogr. od der Kunſt recht zu ſchr. nach den Worten das ſicherſte Mittel: Semico - lon wird geſetzet / wann das Vorhergegangene durch einen neuen Abſatz gleichſam getheilet iſt / und etwann die Woͤrter aber / allein / doch / hergegen / ꝛc. vor - kommen / als in obigen Periodo nach den Worten an - gelegen ſeyn laſſe; Ein Signum Exclamationis! (welches nach denen Redens-Arten / in welchen ein Wunſch / Klag oder erſtaunende Verwunderung enthalten / angebracht wird) ſtehet in obigen Periodo, nach den Worten: aus den Augen geſetzt wuͤrde! Ein Signum Interrogationis? iſt ein Frag-Zei - chen / welches nach einer gethanen Rede geſetzet wird / als z. E. Was hat Holland ſo groß gemacht? Antwort: Die Commercia, &c.

Parentheſin nennet man / wann etliche an einan - der hangende Worte ploͤtzlich abgebrochen / und ehe ſie gar vollfuͤhret werden / etwas darzwiſchen geſetzet wird / als in vorhergehenden Periodo, (wann ſie es in Vermoͤgen hat.

Apoſtrophus ein Wegwerffungs-Zeichen / wird mehr in gebundener als ungebundener Rede gebrau - chet / und zwar an ſtatt des Buchſtabens / den ich nicht gantz ausſchreibe / als du ſagſt’s / vor du ſagſt es. Und alſo waͤren auch kuͤrtzlich die Schriffts-Theil - und Entſcheidungs-Zeichen erklaͤret; Was ich aber ſolche zu erlernen und um zur Perfection in der Or - thographie zu gelangen / der zur Handlung gewid - meten Jugend recommendiren kan / iſt das Leſen guter Teutſcher Buͤcher / und zwar ſolcher / deren Schreib-Art nechſt den Stylo auch zugleich gute Rea - lia mit ſich fuͤhre / damit aus der zum Leſen angewand - ten Zeit ein ſo viel groͤſſerer Nutzen erziehlet werde.

ENDE der erſten Abtheilung.

[229]

Des Allzeit-fertigen Handels-CORRE - SPONDENTEN Andere Abtheilung. Von denen Handels-SCRIPTUREN.

[230]
Jnhalt.
  • 1. Berahtfragungs-Schreiben u. Antwort / ꝛc.
  • 2. Notifications - und Benachrichtigungs-Brie - fe / Inſtructions um Commiſſions, Chalan ten und Offer ten / nebſt vermiſchten Handels-Klag - Bitt-Vorſchlags - und Verweis-Schreiben / mit angefuͤgten Beantwortungen.
  • 3. Wechſel Briefe von allerley Arten unter - ſchiedlichen Sprachen / und vielerley Muͤntz - Sorten.
  • 4. Aſſignationes, Obligationes, Ordres, Qvitungen / Scheine und Reverſe, &c.
  • 5. Fracht - See - Bodmerey - und Aſſecuran tz - Briefe / Charte, Partien, &c. auch vielerley For - muln von Socie taͤts - und allerhand Contracten.
  • 6. Allerhand Formularia von Verkauff-Courant. Zeit - Factorie - Unkoſten-Rent - Thara-Rabatt - &c Rechnungen.
  • 7. Vollmachten / Compromiſſen, Ceſſionen, Trans - actionen, &c. mit angefuͤgten Suppliquen und Klag-Libellen.
231

I. Berahtfragungs-Schreiben / ſamt deren Antworten.

I. Jn welchen jemand ſich bey ſeinem Freunde Rahts erhohlet / welche Profes - ſion anzugreiffen er fuͤr die nuͤtzlichſte und rahtſamſte halte.

NB. Um die weitlaͤufftigen Kauffmanns-Titul / Wohl - Ehren-Veſter / Wohl-Vornehmer / ꝛc. zu erſpah - ren / wollen wir durchgehends das Frantzoͤſiſche Wort / Monſieur, das iſt / Mein Herr / gebrauchen.

Monſieur.

WAnn ich zu unterſchiedenen mahlen den Nu - tzen ſeiner geehrten Freundſchafft auch inſon - derheit darin verſpuͤhret / daß mir deſſen heilſame Con - ſilia, und die bey demſelben eingehohlte Rahts-Be - fragung / viel Nutzen geſchaffet / und (weil ſolche aus einem des-intereſſirten und aufrichtigen Hertzen her - gefloſſen /) mir allezeit den rechten Weg / welchen ich wandeln ſolte / in meinen irreſolvirten Gedancken ge - bahnet; Als habe ich auch dieſesmahl (da ich bey er - wachſenen Alter / oder bey Abſterben meiner Eltern / item, bey ziemlich zugefallenen Erb-gut / oder bey die -P 4ſer232Berahtfragungs-Schreiben. ſer oder jener ſich eraͤugnenden Gelegenheit / in einem Noht-dringenden Zuſtande mich befinde / ein gewiſ - ſes Genus vitæ, oder ehrliche Lebens-Art und Be - ruff / zu erwaͤhlen / in welchem ich GOtt und meinem Nechſten getreulich dienen koͤnne /) die Feder ergrif - fen / um des Herrn Gutduͤncken daruͤber zu verneh - men; Mit dem Verſichern / daß ich ſolchen getreu - lich Folge leiſten / und ſo viel mehr meines Herrn Con - ſiliis inhæriren werde / als ich verſichert bin / daß ich allezeit eines geneigten Beforderers und Beyſtands in meinen vorfallenden Angelegenheiten an demſelben mich zu erfreuen habe. Hierauf nun mit Vetlangen genehme Antwort erwartende / verbleibe ich nechſt Empfehlung Goͤttlicher Protection, und ſchoͤnſter Begruͤſſung /

Monſieur Vôtre tres humble Serviteur. N. N.

Antwort auf obiges Schreiben.

Monſieur.

D derſelbe das wenige / womit ich ihm biß an - her mit meinem unmaßgeblichen Gutduͤncken / uͤber einige und andere Befragungen / Nutzen ſchaf - fen koͤnnen / ſo hoch exaggeriret (oder heraus ſtrei - chet) iſt mehr ein Effect ſeiner Hoͤflichkeit / als daß ich ſolches Lob veritablement ſolte verdienet haben. Jch will es mir indeſſen in ſo weit zueignen / als ich veꝛſpuͤh - ren werde / daß ich mit meinem geringſchaͤtzigen / jedoch wohlgemeynten Gutduͤncken in deſſen Angelegenhei - ten einigen Nutzen geſchaffet / und dannenhero auch dieſes mahl meine Meynung / uͤber deſſen vorzuneh -men -233Berahtfragungs-Schreiben. menden Lebens-Zuſtand / folgender maſſen eroͤffnen. Es wird demſelben nicht unwiſſend ſeyn / daß bey der Vielheit der Staͤdte und Profeſſionen, abſonderlich der 3. Haupt-Staͤnde / des Lehr-Wehr - und Naͤhr - Standes / einige ſo beſchaffen / daß es nicht von un - ſern Willen dependiret / ſolche ohne Unterſcheid an - zunehmen oder zu verwerffen: Alle ſind wir zwar in den Weinberg beruffen / der eine aber um dieſe / der an - dere um jene Zeit / der eine zu dieſer / der andere zu jener Arbeit / dieſem gibt GOtt ein voll geruͤtteltes Maaß ſeiner Gaben / jenem aus ſeinen heiligen Urſachen et - was ſparſamer. Die Voͤgel ſollen in den Luͤfften flie - gen / die Fiſche ſchwimmen / die Thiere aber ſich auf der Erden halten. Wann ein nach dem Willen GOttes geheiligter David zum Scepter erkohren wird / blei - ben ſeinen Bruͤdern die Hirten-Staͤbe in den Haͤn - den. Moſes muß ein groſſer General, Regent und Heerfuͤhrer / ſein Bruder Aaron ein Hoherprieſter ſeyn. Alles iſt von dem GOtt der Ordnung / unter Zahl / Maaß und Gewicht geſetzet / welches nicht darff umgeſtoſſen werden / ſo wenig als ein Vogel des Schwimmens / ein Fiſch hergegen des Fliegens / ſich anmaſſen darff. Ob auch ſchon ein traͤger Ochs viel - faͤltig fuͤr das Pfluͤgen geritten zu werden / ein muhti - ger Hengſt hergegen fuͤr den Sattel das Acker-Joch wuͤnſchet / iſt doch beyder Beginnen ungereimt / und rahtſamer / daß jeder mit ſeiner Function vergnuͤget bleibe. Die aber mit unſerm Zuſtande / Leibs-Ge - muͤhts - und Gluͤcks-Kraͤfften am beſten uͤbereinſtim - mende zu erwaͤhlen und zu beuꝛtheilen / iſt eben dasjeni - gẽ / was mein Herr / als welcher keine unnuͤtzliche Laſt der Erden ſeyn / ſondern / damit er eſſen duͤrffe / auch arbeiten / und mit ſeinen Haͤnden (um zu haben davonP 5man234Berahtfragungs-Schreiben. man den Duͤrfftigen geben koͤnne) etwas gutes ſchaf - fen will / jetzt von mir fordert. Ehe ich aber zur Ent - ſchlieſſung ſchreite / muß ich ihm erſtlich der Welt - Staͤnde Requiſita, ſamt ihren Beſchwer - und Be - quemlichkeiten etlicher maſſen vorſtellen; Den Re - gier-Lehr - und Wehr-Stand gleich an die Seite ge - ſetzet / weil meines Wiſſens der Herr niemahls zum Studiren (welches an Obrigkeitlichen und lehrenden Perſonen erfordert wird) incliniret. Zwar moͤchte mit der Zeit ein gutes Wohlverhalten / reiffe Erfah - rung / Leſung guter Buͤcher / ein ſubtiler natuͤrlicher Verſtand / der Verdienſt um das Vaterland / die Verbindlichkeit mit vornehmen Familien, der zu Fuͤhrung des Staats wohl-geſpickte Seckel / denſel - ben noch wohl der Zahl der Regenten ſeines Volcks beyſchreiben; Aber ſolches iſt eher zu hoffen / als zu er - warten. Jm Soldaten-Leben iſt heutiges Tages auch nicht viel Vortheil zu finden; Eine ungluͤckliche Kugel kan uns in dem gemeinen Soldaten-Stande das Licht ausblaſen und danieder legen / daß wir die vielen vor uns habende Stuffen bis zu dem hoͤchſten Generalat nicht mit ſaurer Muͤhe und Arbeit zu uͤberſteigen noͤh - tig haben. Wolte man denn dieſem zugegen auf ein friedliches Land-Leben Reflexion machen / und die anererbte Geld-Summen in ein profitables Land - Gut verwenden / ſo ſind Kriegs-Durchzuͤge / un - fruchtbahre Jahre / Mißwachs / veraͤnderliche Zei - ten / da Korn und Wolle nicht viel gilt / zu beſorgen / und heutigem Welt-Lauffe nach ſchwerlich die einge - ſchoſſene Capitalia, gute und boͤſe Jahre in einander gerechnet / uͤber 5. bis 6. pro centum gut zu machen / Andere Staͤnde finden auch das Jhrige / und iſt inſon - derheit die Kauffmannſchafft von allerhand UngluͤcksFaͤllen /235Berahtfragungs-Schreiben. Faͤllen / als Banquerotten, Schiff-Bruͤchen / Ver - derbung und Abſchlagung der Waaren / uͤbeler Be - zahlung der ausgeborgten Guͤter und Gelder / ver - drießlichen Sorgen / Wachen / Arbeiten und ge - faͤhrlichen Reiſen / Feuer - und Waſſers-Noͤhten / Nachſtellung der Diebe und boͤſer Leute / Verkleine - rung des ehrlichen Leumuhts / Abſchneidung des Credits und ſauer-erworbener Nahrung / ꝛc. nicht ausgeſchloſſen und befreyet; Welchen Inconve - nientien aber ein kluger und wohl-qualificirter Kauffmann / ſo viel an ihm zu verhindern und abzu - wenden dependiret / mit einer (durch ein Perſpectiv ſehender) Schlangen Klugheit entgegen gehet / und dannenhero / wie wir an viel tauſend beguͤterten und begluͤckten Kauffleuten ſehen / ſeinen Handel mit ge - ſegnetem Vortheil / Ehre und Reſpect, auf ſeine Nachkommen fortpflantzet / bey ſeinen Leb-Zeiten aber ſich und die Seinigen davon reichlich ernaͤhret / dem Neben-Chriſten vielfaͤltig dienet / der Fuͤrſten Æra - rium bereichert / fremder Laͤnder Guͤter ſeinem Va - terlande gemein machet / ein Erhalter wird vieler tau - ſend Noht-leidenden Handwercks - und Arbeits-Leu - te / und in Summa / ein ſolcher Mann / den heutiges Ta - ges die Welt - und Staats-Verſtaͤndigen fuͤr eine Seule der Republic, ja fuͤr einen ſolchen / der das Va - terland in Flor und Aufnehmen ſetzet / ausſchreyen und halten wollen.

Dieſes iſt es auch / was mich je und allezeit bewegen wird / dem Herrn auf ſein eingeholtes Befragen / zur Kauffmannſchafft anzurahten. Es hat derſelbe von ſeinen Eltern ein ziemliches Capital, welches zu ver - mehren eine nicht geringe Ehre fuͤr denſelben ſeynwird;236Berahtfragungs-Schreiben. wird; Mit ſolchen / als den Spann-Adern aller Welt-Haͤndel / laͤſt ſich viel nuͤtzliches ausrichten / und offt im Schlaff verdienen / was ein anderer kaum durch vieles Wachen und Sorgen vor ſich bringen kan. Jhm iſt ferner eine beruffene Handlung erblich zugefallen; Er hat / Krafft derſelben / auf den vor - nehmſten Handels-Plaͤtzen Europæ Credit, Anſe - hen und herrliche Correſpondentzen; Jedermann bietet ihm an / Waaren in Commiſſion zu ſenden; Jm Einkauffe favoriſiret man ihm (wegen der baa - ren Mittel) um etliche pro centum, vor andern / die auf Credit Waaren einthun / und vielmahls ſolche geborgete wieder an boͤſe Bezahler / aus Mangel beſ - ſerer Kundſchafft / hingeben muͤſſen / da mein Herr hingegen von ſeines ſeel. Herrn Vaters Chalan - ten die beſten ausleſen / die Ungewiſſe hingegen ver - werffen kan. Jhm ſtehet die Welt offen / die Waa - ren zu Waſſer und Lande aus der erſten Hand zu hoh - len; Des ſeel. Herrn Vaters treu-befundene Die - ner ſtehen ihm ferner zu Dienſten; Am Verſtande mangelt es ihm auch nicht / wann ja ſolcher nach eines gewiſſen Kauffmanns Urtheil / der den dummen Sohn zum Studiren / den Klugen aber zur Kauff - mannſchafft anfuͤhren wolte / mehr zu dieſem als je - nem erfodert wird. Waͤre alſo mein unvorgreiffli - ches Gutduͤncken / man reſolvirte ſich zur Kauffmann - ſchafft / nicht zweiflende / es werde der liebe GOTT / wann ſolche mit gutem Vorſatz / niemand zu beleidi - gen / ehrlich dabey zu leben / und jedem das Seinige zu geben / angetreten wird / ſein Gluͤck und Segen dar - uͤber walten laſſen. Jch meines Orts werde auch / worinn ich dem Herrn ferner mit Raht und That dienen kan / mich deſſen aus tragender Schuldigkeitnie -237Berahtfragungs-Schreiben. niemahls entziehen / ſondern allezeit effective be - weiſen / daß ich ſey

Monſieur v. t. h. Serviteur N. N.

II. Antwort-Schreiben / und zugleich Rahts-Erhohlung wegen vorhabender Compagnie.

Monſieur.

JN deſſen vorgeſtern an mich eingelauffenen habe ich vollkommen befunden / was meine Opi - nion, (daß derſelbe mein wahrer und aufrichtiger Freund ſey) bekraͤfftigen kan / indem ich deſſen wohl-meinendes Gutduͤncken und Anrahtung zu ei - ner Sache empfangen / welcher ich allbereit / in An - ſehung der mir dabey zukommenden Vortheile / mein Gemuͤht geſchencket / und hinfuͤhro noch mehr alle meine Gedancken darauf richten werde / nun ich verſichert leben kan / daß mein Vorhaben von einem ſo werthen Freunde unterſtuͤtzet und gebilliget wird: Das einige / was mir noch uneroͤrtert nachgeblieben / iſt / daß / heutiges Tages Ge - wohnheit nach / wie auch in Betrachtung der uͤber - haͤufften Affairen / mir nicht ſelten in Sinn koͤmmt / einen getreuen Handels-Compagnon zu erwehlen / welcher Gluͤck und Ungluͤck / Gewinn und Verluſt / Arbeit und Ergetzlichkeit / mit mir theilen / und mein Handels-Capital, ſammt der hin und wie - der habenden Kundſchafft / mit der ſeinigen vermeh -ren238Berahtfragungs-Schreiben. ren moͤge. Jch ſtelle mir dabey vor / daß bey ſolcher Compagnie-Handlung der eine von den Gemein - ſchafftern die Haus-Affairen / der andere das Reiſen / der eine die Buͤcher und Correſpondentz / der andere die Boͤrſe und Caſſa abwarten und verwalten koͤnne; Eine gedoppelte Schnur reiſſe nicht leicht entzwey; Plus vident oculi quam oculus, zwey Augen ſehen mehr als eins; Je groͤſſer das Capital, je groͤſſer der Nachdruck; Man lebe ſolcher maſſen als mit einem Bruder / ja noch genauer / weil beyder Compagnons Gluͤck und Ungluͤck ſo feſt an einander verbunden / daß es ohnmoͤglich den einen ſo treffen kan / daß es der andere nicht fuͤhlen ſollte. Es iſt ferner bey ſol - cher Compagnie-Handlung dieſer Vortheil / daß ein reicher Intereſſent ſein Geld / der arme hingegen ſeinen Verſtand / muß arbeiten laſſen; Jener hat da - bey ſeine Ruhe / da dieſer um des Profites willen die Arbeit allein tragen / und um Schaden zu entfliehen Tag und Nacht ſorgen muß. Es ſtecket auch der Politiſche Griff darunter / daß / wann einem der Ge - ſellſchaffter von ſeinem Freunde / dem man nicht wol ſein Begehren verſagen kan / etwas gefaͤhrliches / als Geld leihen / Waare zu creditiren / Buͤrge werden / zugemuhtet wird / man ſich deſſen durch Vorſchuͤ - tzung / daß man ohne des Compagnons Einwilligung nichts thun doͤrffe / hoͤfflich entſchuͤtten kan. So wird auch zweyen / die fuͤr eine Schuld ſtehen / mehr als einem anvertrauet / und um des einen willen offt - mahls Credit gegeben / welcher dem andern wuͤrde ſeyn verſaget worden. Endlich findet ſich auch der Nutzen / daß dergleichen Compagnons nach dem Tode ihrer Cameraden / des hinterlaſſenen Witt - wen und Kindern zum beſten / mit den Erben dieHand -239Berahtfragung-Schreiben. Handlung continuiren / die boͤſe Schulden eintrei - ben / richtige Rechnung und Reliqua præſtiren / und wo die Waͤyſen ihres Vaters Guͤter wahrnehmen ſollen / fideliter anzeigen. Ob nun mein Herr bey ſo geſtalten Sachen meine vorhabende Compagnie mißbilligen koͤnne / daruͤber erwarte ich / ehe ich mich dazu voͤllig entſchlieſſe / deſſen geneigte Antwort / und verbleibe / ꝛc.

Antwort-Schreiben / darinn die Neh - mung eines Compagnons gantz nicht gebilliget wird.

Monſieur.

WAnn derſelbe / wie ich aus deſſen angenehmen vom hujus vernommen / meine uͤber die Handlung gefuͤhrte Gedancken ziemlich gekoſtet / und ſich dieſelbe zu voͤlliger Erwehlung des Kauffmanns - Standes perſuadiren laſſen / dabey aber vermeynet / er muͤſte als uͤber etwas uneroͤrtertes annoch wegen Annehmung eines Compagnons Raht und Gut - duͤncken bey mir einholen / ſo fuͤge demſelben hiemit zu wiſſen / daß / wie ich wenig oder nichts von Compa - gnie-Handlungen halte / ſolche auch / als etwas un - eroͤrtertes / noch ſtets in den Gedancken der Negoti - anten paſſiren / und dannenhero ſo viel weniger zur Praxi moͤgen gebracht werden. Dann daß ich nicht alle von meinem Herrn mentionirte Vortheile / wel - che bey Compagnie-Handlung anzutreffen / ſolte in Erwegung gezogen haben / dran iſt keines weges zu zweiffeln; Eben dieſe Vortheile geben durch ihre weit groͤſſere entgegen geſetzte Nachtheile der Com -pagnie240Berahtfragungs-Schreiben. pagnie-Handlungen Boͤſes ſo viel ſcheinbahrer zu erkennen / daß man nicht viel Muͤhe bedarff / ſelbige gaͤntzlich aus dem Sinn zu ſchlagen. Bey allen Handels-Verſtaͤndigen haben folgende Sprich - Woͤrter (Compagnie, Lumpagnie, item, in Got - tes Nahmen gehet man zuſammen / ins Teufels Nah - men wieder von einander / item, qui à Compagnon, à Maitre, wer einen Compagnon hat / hat einen Meiſter und Gebieter /) gleichſam ſchon das Buͤr - ger-Recht erhalten; Und wann dann folgende Be - trachtungen mehr hinzukommen / hat man billig Ur - ſache alle Gedancken vom Compagnie-Weſen ab - zuziehen: Dann nimmermehr wird der zum Herr - ſchen gebohrne Menſch ſein Regier-ſuͤchtiges Gemuͤht alſo einſchrencken koͤnnen / daß er ſeinem Willen einem andern unterwerffen ſolte; jeder will ihm der Kluͤgſte duͤncken / und / daß ſeinem Gutachten vor des andern ſeinem muͤſſe Folge geleiſtet werden / behaupten. Will der eine Compagnon nach Oſten / ſo will der andere nach Weſten / an dem Profit wollen beyde / keiner am Verluſte participiren; Jenen ſchreibet ein jeder ſeiner Arbeit und Verſtande zu / dieſen will niemand verurſachet haben. Viel Hirten huͤten nur deſto uͤbeler / einer verlaͤſt ſich auf den andern / jedweder vermeynet / dasjenige / was er bey der Handlung thue / ſey mehr / als ſeines Compagnons Einbringen. Beyder Humeurs ſind offt ſo wenig als Feur und Waſſer zu vereinigen; Wann mancher Compagnon ſeines Compagnons Kundſchafft abgeſehen / iſt er ſchon Tag und Nacht dahin bedacht / wie er ihm ſol - che allein zueignen moͤge; Kan er hierzu nicht oͤffentlich gelangen / ſucht er die Separation durch einen falſchenHader /241Berahtfragungs-Schreiben. Hader / Verkleinerung ſeines Mit-Verwandten / welchen er auch offtmahls / weil die Caſſa beyden ge - mein iſt / und beyder Unterricht in - und auſſerhalb Landes geglaͤubet wird / durch Aus - und Aufneh - mung der Gelder in unerſetzlichen Schaden ſetzet / zu falſchen Griffen und Tuͤcken reitzet / und mit ſich ins Verderben fuͤhret. Wolte man ſich denn flattiren / ein Compagnon wuͤrde an des andern Wittwe und Erben nach ſeinem Tode / als ein Vater handeln / ſo iſt ſolches ſo ungegruͤndet / daß vielmehr ſolche eigennuͤ - tzige Geſellen den Erben gantz keine Rechnung thun / alles fuͤr das Jhrige angeben / die Buͤcher ſupprimi - ren / offt nur die Helffte zu Brete bringen / kein richti - ges Inventarium ausgeben / und / ſo ſie ja Abrechnung machen / der Wittwe und Erben den Pafel und ungewiſſe Schulden / ihnen aber die couranteſten Waaren und baaren Gelder zueigenen. Tauſend anderer Inconvenientien mehr zu geſchweigen / wel - che bey Compagnie-Handlungen ſich eraͤugnen / die wegen Kuͤrtze der Zeit hier nicht koͤnnen angefuͤhret werden / indeſſen aber doch einem Kauffmann einen Abſcheu machen ſolten / ſich blinder weiſe / ehe er mit ſeinem Compagnon einen Scheffel Saltz aufgegeſ - ſen / und alle Umſtaͤnde auf der Gold-Waage wohl er - wogen / in Geſellſchafft einzulaſſen. Dieſes ſind meine unmaßgebliche Gedancken / welche anzunehmen oder zu verwerffen derſelbe freye Haͤnde hat; Jch habe in Eroͤffnung ſolcher nur allein bezeugen wollen / daß ich beharrlich verbleibe.

Monſieur.

QAnt -242Berahtfragungs-Schreiben.

Antwort hier auf.

Monſieur.

WJe ich deſſen erſten Gutduͤncken / die Kauff - mannſchafft fuͤr meine kuͤnfftige Profeſſion zu erwehlen / ohne ferneres Balanciren gefolget / als wohl wiſſende / daß ſolches aus einem faſt vaͤterlichen Hertzen herfloͤſſe / ſo ſoll mir auch meines Herrn Abrah - ten vom Compagnie-Handel ein Geſetz ſeyn / nim - mermehr daꝛan zu gedencken / ſondern ſo viel als ich mit meinem Capital und Kraͤfften nur beſtreiten kan / fuͤr mich allein zu unternehmen / auch die bey Compagnie - Handlungen befindende Vortheile ſo viel leichter aus dem Sinne zu ſchlagen / weil ſie von dem daher ent - ſpringenden Schaden um ein groſſes uͤberwogen wer - den. Was mir an Raht und Huͤlffe noch fehlet / ver - hoffe ich bey meinem hochgeehrten Herrn / als einem ungefaͤrbten Freunde / je und allezeit zu erlangen: Dem ich auch nechſt GOtt meine Handlung will re - commendiret / und meine Perſon ſeiner Vorſorge allezeit getreulich anbefohlen haben. Jch hoffe in die - ſem meinen Geſuche ſo viel eher Willfahrung zu er - langen / weil mein Herr von vielen Jahren her unſers Hauſes groſſer Freund geweſen / und verſichert iſt / daß ihm die Ehre meines Wohlergehens / als herruͤh - rende von deſſen heilſamen Rahtſchlagen / hinfuͤhro al - lein / nechſt GOtt / werde zugeſchrieben werden / ich aber verbleibe ſonderlich / ꝛc.

Noti -243Notifications-u. Benachrichtigungs-Briefe.

II.

    • Notifications - und Be - nachrichtigungs -
    • Inſinuations - um Com - misſions, Chalanten, Cor - reſpondenten und Credit zu erhalten.
    • Speditions - und Offer - ten / um Waare und Dienſte anzubieten.
    • Vermiſchte Handels - Klag-Bitt-Vorſchlags - und Verweis.
    Schreiben ſamt ihren Antwor - ten.

I. Daß man eine durch Erbſchafft zu - gefallene Handlung aufs neue continui - ren / und dannenhero um Fortſetzung der vorig-gepflogenen Correſpondentz ge - beten haben wolle.

Monſieur.

DEmſelben gebe hiemit freundlich zu verſtehen / wie daß die durch den Todes-Fall des ſel. Herrn N. N. ihres Principalen beraubte Handlung durch des ſel. Mannes Wittwe und Erben / inſonderheit aber durch mich als deſſen aͤlteſten Sohn / eben mit dem Fleiſſe / als bey unſers ſel. Vaters Leben geſche -Q 2hen /244Notifications - undhen / unter dem Nahmen der N. N. Wittwen und Erben / und dieſer meiner eigenhaͤndigen Unterſchrifft (welcher man allein Glauben zu zuſtellen gelieben wol - le) ſoll fortgeſetzet und continuiret werden. Wann demnach aus den Handels-Scripturen erhellet / daß mein hochgeehrter Herr ein groſſer Freund unſers ſe - ligen Vaters geweſen / demſelben ſeine Commiſſio - nes vor andern gegoͤnnet / auch unſer Hauß in allen Handels-Begebenheiten redlich und ehrlich bedienet; Als bitten wir / ſolches ferner zu continuiren / un - ſern ſeligen Vater nicht fuͤr verſtorben / ſondern als wieder in uns lebende / zu conſideriren / und worinn wir dienen koͤnnen / frey zu befehlen / da wir uns dann allezeit erweiſen werden / daß wir unveraͤnderlich bleiben / ꝛc.

Antwort darauf.

Monſieur (oder Madame, ſo es an die Wittwe gerichtet iſt.)

D des ſel. Herrn Tod durch ſei - ner tugendhafften Erben loͤbliche Reſolu - tion, die Welt-beruͤhmte Handlung weiter fortzuſe - tzen / einigermaſſen erſetzet und verguͤtet werde / iſt mir um ſo viel lieber zu vernehmen / als ich mit dem ſeligen Manne in ſehr genauer Freundſchafft gelebet / und ſolche auch mit ſeinen Nahmens Erben fortzupflan - tzen ſo ſchuldig als willig bin; Koͤnnen ſich demnach dieſelbe verſichert halten / daß ich meines Orts alles contribuiren werde; was zur Aufnahm ihrer Hand - lung wird dienlich ſeyn koͤnnen. Meine Commis - ſiones, ob ſie wol nicht von groſſer Importance, ſollen ihnen jedoch nicht entzogen ſeyn; Auf die Unterſchrifftwer -245Benachrichtigungs-Briefe. werde ich in Acceptirung der Wechſel und andern Vorfaͤllen Notam machen / im Gegentheil aber auch bitten / daß man in dem (was hieſiges Orts zu ihren Dienſten ſeyn moͤchte) mein Haus mit Dero Befehl nicht wolle vorbey gehen / da ich denn allezeit zu er - weiſen intentioniret bin / daß ich unveraͤnderlich verharre / ꝛc.

II. Schreiben / darinn man den An - fang einer neuen Handlung zu wiſſen thut.

Monſieur.

NAchdem ich reſolviret / nach geendigten meinen Dienſt-Jahren / mit einem durch Erbſchafft mir zugefallenen ziemlichen Capital (oder / auf Ver - anlaſſung einiger vornehmen Freunde und Patronen) meinen eigenen Handel anzufangen / als habe ich ſol - ches meinem hochgeneigten Patron vor andern zu no - tificiren nicht unterlaſſen / und dabey dienſtlich erſu - chen wollen / daß man mir / als einem jungen Anfaͤn - ger mit Zuwendung einiger dero geehrten Commis - ſionen gleichfalls befoͤrderlich ſeyn / und dadurch an - dern vornehmen Freunden mit guten Exempeln vor - gehen wolle; Jmmaſſen ich mir vorgeſetzt / durch reale Bedienung aller derjenigen / die mich der Ehre ihrer Befehle wuͤrdigen werden / mich in einen guten Cre - dit und ehrlichen Stand zu ſetzen; Jnſonderheit aber ſoll mein Herr die Fruͤchte ſeines guten Ver - trauens / welches er mir zuſtellen wird / es ſey im Ein - oder Verkauff der Waaren / Empfang oder Aus - zahlung der Gelder / Spedirung der Waaren und an -Q 3dern246Notifications - unddern Handels-Occurrentien / wie ſie Nahmen haben moͤgen / jederzeit zu verſpuͤhren haben. Es ſoll auch die zu verdienende Proviſion, ob ſie ſchon Kauffleute Gewohnheit nach 2. p. c. und mehr iſt / ſo fern ich nur meinen Herrn in meine Freundſchafft und Cor - reſpondentz engagiren kan / weniger gerechnet wer - den / weil ich mich reichlich recompenſiret halte / wann / wie ich gewiß verſichert bin / auf meines Herrn Vorgehen viel andere (inſonderheit / wo deſſen muͤnd - liche Recommendation dazu koͤmmt) nachfolgen. Hierauf nun geneigte Antwort erwartende / verbleibe ich / ꝛc.

III. Ein anders / Von eben demſelbigen Jnhalt.

Monſieur.

JNdem ich im Nahmen GOttes reſolviret / mei - nen eigenen Handel anzufangen / und zu ſol - chem Ende hieſiges Orts das Buͤrger-Recht gewon - nen / auch mit bequemer Behauſung / Kellern / Ge - woͤlben und Pack-Raͤumen / zur Aufbehaltung der Waaren verſehen / und uͤber dem von dem hoͤchſten GOtt mit zulaͤnglichem Capital geſegnet worden / daß ich meinen Freunden und Correſpondenten in ihren Commiſſionibus ſo viel promter und nach - druͤcklicher an die Hand gehen kan; Als gelanget an meinen hochgeehrten Herrn mein dienſtliches Erſu - chen / deſſen geehrte Commiſſiones vor andern mir zuzuwenden / andere Herren und Freunde ſeines Orts gleichfalls / dazu zu invitiren / und verſichert zu ſeyn / daß an promter Bedienung niemahls der geringſte Mangel erſcheinen ſolle. Jch habe allbereit einſchoͤn247Benachrichtigungs-Briefe. ſchoͤn Sortiment Jtaliaͤniſcher Tafften und Dam - maſten / wie auch einen groſſen Vorraht an Engli - ſchen Struͤmpffen und Cron-Raſchen liegen / von welchen die Preiſe ſehr raiſonables, und viel gerin - ger / als der Waaren Qualitaͤt erforderte. Jſt nun meinem geehrten Herrn eine kleine Probe zu machen anſtaͤndig / ſo erwarte ich deſſen Commando, der ich nechſt Empfehlung Goͤttlicher Protection ver - harre / ꝛc.

IV. Ein anders / von ſelbiger Materia.

Monſieur.

NAchdem mir bekandt iſt / daß derſelbige auf hie - ſigen Handels-Platz unterſchiedliche impor - tante Commiſſiones, ſo wol zum Ein-als Verkauff verſchiedener Waaren / wie auch Empfang - und Aus - zahlung ſeiner Wechſel-Gelder abgehen laſt / ich aber bey nunmehro etablirten meinem eigenen Handel kein ander Abſehen habe / als vornehme Herrn und Freun - de mit promter Dienſt-leiſtung an die Hand zu ge - hen; als bitte ich / mein / als eines jungen Anfaͤngers wohl-gemeynte Offerte groß-geneigt ſich gefallen zu laſſen / und durch Ertheilung und anderer Commis - ſion zur Auffnahm meines Gluͤcks einiger maſſen be - forderlich zu ſeyn; Jch werde ſolches mit ſtets waͤh - rendem Danck erkennen / und meinem Herrn in allen Gelegenheiten verſpuͤhren und ſehen laſſen / daß ich wahrhafftig ſey / ꝛc.

Antwort auf obige Schreiben.

Monſieur.

DEſſen geehrtes vom 20ſten dieſes / habe wohlQ 4em -248Notifications undempfangen / daraus die gethane Offerten wegen promter und fideler Bedienung / im Fall ich und andere Freunde dem Herrn einige Commiſſiones zuwenden ſolten / zur Gnuͤge erſehen; Fuͤr ſolch freundliches Anerbieten ſage zuvorderſt dienſtlichen Danck / wuͤnſche auch zu dem vorgenommenen Wer - cke GOttes reichen Segen / und Bewahrung fuͤr al - lerhand ungluͤcklichen Zufaͤllen; Verſichere denſel - ben auch darneben / daß im Fall ich mich ſeines Orts im Ein - oder Verkauff einiger Waaren moͤchte zu be - dienen noͤhtig haben / er vor andern zu meinem Corre - ſpondenten ſoll erkohren werden / wie ich dann auch Sorge tragen werde / daß andere meine Mit-Buͤr - ger ein gleiches thun moͤgen. Ob rohe Leinwandten ihres Orts mit Nutzen abzuſetzen / das Lein-Saat in gutem Preiſe zu haben / Flachs / Juchten und rohes Ochſen-Leder in Abondance mit den Retour-Schif - fen angekommen / bitte ſchleunig zu berichten; Jch werde Staat darauf machen / und vielleicht ein klein Memorial zum Einkauff uͤberſenden / der ich ſtets verbleibe / ꝛc.

V. Ein anders.

Monſieur.

WJe ein Menſch dem andern in allen Faͤllen zu dienen ſchuldig / ſo iſt / meines Erachtens / un - ter ſolchen Dienſt-Bezeugungen nicht eine der ge - ringſten / ſondern vielmehr der nohtwendigſten / jun - gen angehenden Handels-Leuten mit Raht / Huͤlffe und Recommendation, an die Hand zu gehen / da - mit ſie auch dermahleins zu der alten und wohl-beguͤ - terten Kauffleute ihrem Faſtigio gelangen / und wieſolche249Benachrichtigungs-Briefe. ſolche / als aus der Welt ausgehende / keines groſſen Zehr-Pfennings mehr von noͤhten haben / alſo an ihre ſtatt deſto reichlicher damit zum bevorſtehenden Le - bens-Lauffe moͤgen verſehen werden. Zwar wollen einige / dieſer Conſideration zuwieder / lieber alten geſeſſenen und renommirten Kauffleuten / welche vermuhtlich ihren wohlgefuͤhrten Lebens-Wandel nicht gegen deſſen Ende mit loſen Tuͤcken und Ban - querotten zu beſchmuͤtzen gedencken / ihre Commiſſio - nes und Gelder Diſpoſitiones, als jungen Anfaͤn - gern / anvertrauen / als welche / wie ein Jrrlicht / offt ſo bald nicht erſcheinen / als ſie ſchon wieder verſchwin - den / oder wie eine Raquete, wann ſolche kaum ange - fangen zu ſteigen / ſchon zerplatzen / auch vielmahls nur darum auf den Fuß einiger Kauffleute ſich ſetzen / damit ſie zu einen vorgeſetzten debauchirten Leben de - ſto leichter durch liſtige Rencke und Practiquen, mit Schaden anderer Leute ſammlen / und den vorge - ſchuͤtzten eigenen Handel / als Koͤrner / die fetten Voͤgel auf ihren Wolluſt-Herd zu locken / gebrauchen moͤ - gen; Welches Urtheil aber generaliter von allen jungen Anfaͤngern zu faͤllen ferne ſey: Sondern es finden ſich unter ſolchen noch viel tugendhaffte Ge - muͤhter / welche den grauen Haaren an Redlichkeit nichts nachgeben / und wann jene durch den allbereit zuſammen geſcharreten Reichthum / und ihr hohes Al - ter / in ihrem Beruff und Negotien verdroſſen / ſind dieſe hingegen ſo viel arbeitſamer / ſorgfaͤltiger / ſparſa - mer und mit wenigern Hausgeſinde als jene beladen / haben auch vor allen Redlichkeit und einen guten Nah - men / wie auch ein ehrliches Stuͤck Brod ihnen und den ihrigen in der Welt zu erwerben / im Abſehen. Dieſes iſts auch / was mich bewogen / uͤber meinesQ 5Herrn250Notifications - undHerrn mir gethane Offerte gute Gedancken zu ſchoͤpf - fen / und die Reſolution zu faſſen / ſo viel an mir iſt / deſſen neu-angefangene Handlung in allen Stuͤcken / worinn ich capable ſeyn werde / zu befoͤrdern. Daß dieſes aber kein bloſſes Compliment ſey / ſondern in der That ſich alſo verhalte / ſo geliebe mein Herr zu meiner Notitie mir den Preis-Courant aller Waa - ren ſo ihres Orts befindlich / zu uͤberſenden / und indeſ - ſen einen Pack guter Moßkowiſcher Juchten / das Paar zwiſchen 12. und 14. . ſchwer fuͤr mich ein zu thun / des Belauffs wegen ſich auf mich zu prævali - ren / und ferner notam zu machen auf dato an den Herrn durch Fuhrman Clas Richter von Koͤnigsſee abgeſandte 20. Sack Hopffen und 10. Sack Wolle / gezeichnet A. B. No. 1. bis 20. und die Wolle No. 1. bis 10. alles durchgehnds ſchoͤnes u. wohl-conditio - nirtes Gut / deſſen Verkauff mein Herr zu meiner be - ſten Avantage ihm wird recommendiret ſeyn laſſen / um dadurch Anlaß zu geben / viel lange Jahre nuͤtzliche Correſpondentz mit einander zu treiben / welches von Hertzen wuͤnſchende verbleibe ich / nechſt Empfehlung Goͤttlicher Protection.

Antwort-Schreiben darauf.

Monſieur.

DEſſen Affection-volles Schreiben iſt mir mit ſo viel groͤſſerm Vergnuͤgen zu Handen kom - men / weil ich daraus ungemeine Proben der mir zu - tragenden Affection, und der guten Opinion, welche man von meiner neuen etablirten Handlung gefaſſet / erſehen: Solches iſt mit ſo viel hoͤhern Dancke zu erkennen / weil freylich meines hochgeehrten Herrnklu -251Benachrichtigungs-Schreiben. kluger Reflexion nach auch unter Kauffleuten boͤſe mit gutẽ vermenget / und vieler Zweck nicht iſt ſich ehr - lich zu ernehren / ſondern durch anderer Leute Schweiß und Blut Geld zu ihrem diſſoluten Leben zu acquiri - ren; Welches gottloſe Beginnen unter andern boͤ - ſen Nachfolgen auch dieſe Inconvenientz in Hand - lung nach ſich ziehet / daß ehrlichen Kauffleuten aller Credit verſchloſſen / und faſt dem einen nicht weiter von dem andern / als ſo weit die Augen ſehen koͤnnen / getrauet wird. Was iſt aber die Kauffmannſchafft / ſo Treu und Glauben von derſelben ausgebannet iſt? durch welche bis anhero Teutſchland in Jtalien / re - ciprocè dieſes in jenes / verſetzet / den Europaͤern Oſt - und Weſt-Jndien / ja der gantze Welt-Kreiß / zu einem einheimiſchen Vaterlande gemachet wor - den. Wie koͤnte ein Land dem andern ſeine Schaͤtze communiciren / offtmahls etlicher Tonnen Goldes permutationes, durch die in Wechſeln ſo gebraͤuch - liche Tratten und Remiſen, in ihrem Valeur bleiben / die menſchliche Societaͤt unter einander durch die Handlung verbunden werden / wann nicht Treu und Glauben unter den Menſchen guͤltig ſeyn ſolte? Daß man aber bey ſolchem Trauen zuſehe / wem man trauet / iſt allerdings der Klugheit gemaͤß / und die Grund - Regul eines vorſichtigen Kauffmanns. Es moͤgen die Juriſten immerhin fuͤr einen Lehr-Satz halten / daß / ſo lange einer fuͤr einen ehrlichen Mann zu ſchaͤ - tzen ſey / bis ihm das Gegentheil bewieſen werde; So hat ſolches Axioma zwar ſtatt / ſo weit man mit einan - der nicht mehrern Umgang / als nur in guter Opinion hat: Einen jeden aber / dem man eben manifeſtè nichts boͤſes nachzuſagen weiß / wuͤrcklich ſeine Guͤ - ter anzuvertrauen / laͤſt ſich aus obigem JuriſtiſchenGrund -252Notifications - undGrund-Saͤtzen nicht erhaͤrten / weil vielleicht ein ſol - cher nur ſo lang ehrlich geweſen / als er keine Gelegen - heit unehrlich zu werden gehabt. Zeitlicher Reichthum und Schaͤtze ſind Stricke und Netze / durch welche auch die unſchuldigſten Voͤgel gefangen werden. Nie - mand hat ein Fenſter an ſeinem Hertzen. Gelegenheit machet Diebe. Den Leicht-glaͤubigen koͤmmt als dann die Reue zu ſpaͤt in die Hand; wann die Kuhe ſchon aus dem Stalle / will man denſelben erſt zuſchlieſſen. Der Wahn hat betrogen / unter den lieblich anzuſe - henden Kraͤutern hat eine Schlange verborgen gele - gen / welche ihren gifftigen Angel nur allzutieff ein - gedruͤcket. Am beklaͤglichſten iſt / daß in Betrach - tung dieſes der Unſchuldige mit dem Schuldigen lei - den muß; Aller Mittel-Weg wird verſchloſſen; Hat man ihn zuvor guͤldene Berge von jemands Treu und Glauben verſprochen / bauet man hernach kaum Sand-Huͤgel auf denſelben; Den Frommen miſſet man nach dem Maaſſe der Boͤſen / beyde muͤſſen auf einer Wag-Schaalen gewogen / aus einer unge gruͤn - deten Furcht aber die Ehrlichen ſo wol wie die Unehrli - chen zu leicht befunden werden. Wenig honetten Gemuͤhtern iſt annoch ein Fuͤncklein eines geſunden Urtheils oder einer klug-gegruͤndeten Hoffnung uͤbrig geblieben / daß ſie nicht gleich die Spreu mit dem Wei - tzen in dem Feuer ihres Mißtrauens verbrennen / oder / ohne den Præjudicatis Raum zu geben / ihnen von dieſes oder jenes Freundes Redlichkeit ein gutes Concept machen / auch von ſolchem keine verlaͤum - deriſche Zungen ſich abwendig machen laſſen. Un - ter ſolchen nun iſt mein hochzuehrender Herr billig zu zehlen / indem er mit ſeinen conſiderablen Com - miſſionen dem Anfange meiner Handlung einen be -gluͤck -253Benachrichtungs-Briefe. gluͤckten Glantz und Schein geben will: Jch werde mit Verlangen nach der abgeſandten Wolle und Hopffen ausſehen / und bey deren Arrivement, ſo viel immer moͤglich iſt / in dem Verkauffe des Herrn groͤſten Vortheil ſuchen zu procuriren; Theils / um dadurch mich wuͤrdig zu machen der guten Opinion, ſo man zu meinem neu-angefangenen Wercke getragen; Theils auch zu fernerer (GOtt gebe beyderſeits gluͤck - lichen!) Continuation Anlaß zu geben. Die begehr - te Juchten ſind allbereit mit ſonderbahrem Fleiſſe ein - gekauffet / und zwar à 10¼. 〈…〉〈…〉. in Banco, von Ge - wicht noch unter 13. . das Paar / wie ſolches aus kuͤnfftiger Factura mein Herr mit mehrern erſehen wird. Bey (GOtt gebe!) gluͤcklicher Ankunfft wird ſich die Waare ſelber loben. Hierbey die Preiß-Cou - rante der bey hieſiger Stadt ſich befindenden Waa - ren / und Notitie, was dieſe verwichene Marckt-Taͤge die von ihrem Orte uns zukommenden Waaren gel - ten koͤnnen. Wegen herannahender Meſſe ſind die . ſehr geſucht / und zimlich im Lagio gefallen. Man vermuhtet von einigen benachbarten Potentaten ehe - ſter Tagen eine groſſe Quantitaͤt dieſer Muͤntz-Sor - ten / welche neu geſchlagen worden / zu ſehen / welche den Abgang der nach Leipzig und Pohlen verfuͤhrten wie - der erſetzen ſollen. Aus Spanien will die Ankunfft der Gallionen verſichert werden. Mit den Hollaͤn - dern ſoll Fꝛanckreich wegen des Faß Geldes noch nicht richtig ſeyn / welches auch die See-Staͤdte in ſuſpen - ſo haͤlt / die Franſche Handlung mit ſolchem Ernſt / wie vor dieſem geſchehen / zu treiben. Jch ſchlieſſe / und befehle meinen hochgeehrten Herrn Goͤttlicher Protection, mich aber / der ich nochmahls alle getreueBe -254Schreiben um Commiſſions,Bedienung will verſichert haben / deſſen beharrlicher Wohlgewogenheit / verbleibende / ꝛc.

VI. Schreiben / darinn man einem die Art ſeiner neuen angefangenen Hand - lung zu wiſſen thut / und ſolchen zur nuͤtzlichen Correſpondentz einladet.

Monſieur.

DEmſelben fuͤge hiemit zu wiſſen / daß ich naͤch vielen zuruͤckgelegten Dienſt-Jahren / auf Einrahten einiger meiner guten Freunde / und aus an - dern wichtigen Motiven mehr / mich im Nahmen Gottes reſolviret / meinen eigenen Handel anzufan - gen; Und zwar / wie ich bey meinen vormahligen Herrn Patronen N. N. gelernet / in der Manufactur der Crepon, Seidenen Floren / und andern dabey dienlichen und in dieſe Manufactur gehoͤrenden Waaren: Von welchen / wie auch von deren Sorte - ment, Coleuren / unterſchiedlichen Qualitaͤten und diverſen Preiſen / ich meinem Herrn hiemit Proben und Notitie ſchicke / mit angehaͤngter Bitte / ſo fern derſelbe etwas von dergleichen Waaren ſolte benoͤhti - get ſeyn / mir frey zu befehlen / und realer Bedienung gewaͤrtig zu ſeyn / der ich nechſt Empfehlung Goͤttlicher Protection verharre / ꝛc.

VII. Ein anders.

Monſieur.

NAchdem ich durch Goͤttliche Schickung zu mei -nem255Chalanden, Correſponden tz und Credit. nem eigenen Handel gedyen / und auf Beforderung guter Freunde / auch aus meinen eigenen Mitteln mit einem ſolchen Capital verſehen bin / daß ich mir ge - traue / eine Handlung von ziemlicher Importance zu beſtreiten und auszufuͤhren / mich auch nicht ſo wol an meine Manufacturen / welche in Seidenen und Wol - lenen Struͤmpffen beſtehen / zu binden / als auch da - neben ehrliche Herrn und Freunde in ihren hieſigen Orts habenden Commiſſionen, (es ſey in Ein - oder Verkauff der Waaren / Empfang der Gelder / Spe - dition der Guͤter / ꝛc. ) zu bedienen; Als gelanget an meinen Herrn mein inſtaͤndiges Bitten und Erſu - chen / den Anfang meiner Handlung mit ſeinen wehr - ten Commiſſionibus zu beehren / dadurch andern / ein gleiches zu thun / Anlas zu geben / und mir die ehmahls verſprochene Gewogenheit / und die Befoͤrderung in allem meinem Vornehmen wuͤrcklich verſpuͤhren zu laſſen. Jch verbleibe dafuͤr / unter Verſprechung ſtets-waͤhrender Dienſt - gefliſſenheit / nechſt Em - pfehlung Goͤttlicher Protection und freundlichſter Begruͤſſung / ꝛc.

VIII. Ein anders.

Monſieur.

NAchdem es dem Goͤttlichen Willen gefallen / Herrn N. N. meinen geweſenen liebwehrten Patron aus dieſer zeitlichen Muͤhſeligkeit in die ewi - ge Freude zu verſetzen / habe ich / nach vorher gepfloge - nem guten Raht / und mit Conſens deſſen hinterlaſſe - nen Erben / des Verſtorbenen wohl eingerichtete Handlung wieder angetretẽ / und reſolviret ſolche ins - kuͤnfftige unter meinem Nahmen / und dem Glaubenbey -256Schreiben um Commiſſions,beygehender Unterſchrifft / item dem hier geſetzten Handels-Zeichen / HR. und aufgedruͤckten Signet, (welchen Stuͤcken allein / und ſonſt keinen andern / Glauben beyzumeſſen) fortzuſetzen. Wann mir nun aus meines ſel. Patrons Handels-Buͤchern nicht un - wiſſend / wie conſiderable Poſten mein Herr mit dem - ſelben umgeſetzet / und daß nohtwendig deſſen Hand - lung hieſiger Orten einen getreuen Factoren und Correſpondenten erfordere; Als will ich darzu mei - ne Perſon und Handlung beſtens recommendiret / und gebeten haben / die mit meinem ſeligen Patron, (Vater / Schwieger-Vater oder Bruder) gefuͤhrte Correſpondentz mit mir / als deſſen Nachfolger und Handels-Erben / zu continuiren. Jch werde hinwie - der erweiſen / daß / ob gleich der Nahme oder die Per - ſon veraͤndert worden / meinem Herrn an aufrichtiger Bedienung nichts abgehen ſolle / der ich / nechſt Em - pfehlung Goͤttlicher Protection, verharre / ꝛc.

IX. Ein anders.

Monſieur.

WAnn es ſich endlich bey meinen herannahenden Jahren gefuͤget / daß ich hieſiger Orten einen gewiſſen Beſitz bekommen / und zugleich auf Einrah - ten guter Freunde mein eigen Werck zu établiren re - ſolviren muͤſſen; Meines Herrn Wiſſen nach aber mir von Jugend auf / und ſeither daß ich in dem Hauſe des Herrn N. N. allhier gedienet / keine andere Hand - lung mehr / als die Guͤter Spedition, durch die Hand gegangen / zu welchem Ende die beſten Schiffer und Fuhrleute mir bekannt / theils meine eigene feſte und wohlerbaute Schiffe die See befahren meine tuͤchtigeGe -257Chalanden, Correſponden tz und Credit. Geſpann die Landſtraſſen halten / hin und wieder mei - ne Unter-Factors ètabliret / die Zoͤllner mit mir in gu - ter Verſtaͤndniß leben / in den bey mir vorfallenden Guͤter-Unkoſten ein mercklicher Differentz zum Vor - theil des Principalen, fuͤr den die Spedition geſchie - het / gegen andere Speditoren zu finden / und in Sum - ma das gantze Werck mit groſſer Muͤhe / Unkoſten und Arbeit alſo eingerichtet / daß es manche angeleg - te Poſten beſchimpfen / den Kauffleuten aber / in ge - ſchwinder und ſicherer Transportirung ihrer Waa - ren / einen groſſen Nutzen ſchaffen kan; Als wird mein Herr ſolcher Gelegenheit und Beqvemlichkeit ſich zu bedienen / und die Zahl meineꝛ Freunde mit ſeinen wehr - ten Commiſſionen zu vermehren gleichfalls eingela - den. Jch will / ohne ferneres Ruͤhmen / den Effect dermahleins ſelbſten reden laſſen / und verhoffentlich dem Herrn mehr in der That als Worten beweiſen / daß ich ſey / ꝛc.

X. Ein anders.

Monſieur.

DEmſelben wird wol dieſe Hand / aber nicht die Unterſchrifft meines Nahmens bekannt ſeyn / weil ich allezeit in dem Nahmen meiner Principalen / der Herren N. N. denen ich 10. Jahr lang ehrlich und aufrichtig gedienet / geſchrieben; Nunmehro / da ich fuͤr meine eigene Wohlfahrt / durch Etablirung einer eige - nen Handlung / Sorge zu tragen gedencke / gelanget an meinem hochzuehrenden Herrn mein dienſtliches Erſuchen und Bitten / mir / als einem jungen Anfaͤn - ger / gleichfalls mit Zuwendung einiger kleinen Com - misſionen beforderlich / und dabey verſichert zu ſeyn /Rdaß258Schreiben um Commiſſions,daß ich / um der Ehre ſeiner fernern Correſpondentz mich wuͤrdig zu machen / allen Fleiß in realer Bedie - nung anwenden / und dem Herrn in ſeinem gewoͤhnli - chen Einkauffe und dem Verkauffe ſeiner Manu - factur-Waaren / verhoffentlich ſolchen Nutzen ſchaf - fen werde / dergleichen er bey andern nicht finden wird. Hierauf nun den Erfolg erwartende / verbleibe ich / ꝛc.

XI. Ein anders.

Monſieur.

NAchdem es ſich durch Goͤttliche Schickung alſo gefuͤget / daß nechſt dem mir zugefallenen im - portanten Erbtheile auch die Heyraht mit des Tit. Herrn N. N. geliebten Tochter mich gluͤckſelig gema - chet / als habe ich unter Direction gemeldten meines Herrn Schwieger-Vaters reſolviret / die von ihm bis anhero mit ſonderbahrem Ruhm gefuͤhrte Wech - ſel-Handlung zu continuiren / und auf den Fuß ei - nes Banqviers hieſiges Orts mich zu ſetzen und einzu - richten; Welches / deſto beſſer auszufuͤhren / allezeit ein Capital von etlichen 1000. Rthl. allerhand Muͤntz - Sorten ſoll in Caſſa, in Banco aber eine nicht gerin - gere Summa auf meinem folio gefunden werden. So iſt auch in den vornehmſten Handels - und Wech - ſel-Plaͤtzen bey meines Herrn Schwieger-Vaters und meinen eigenen Correſpondenten ſchon ſolche Anſtalt gemacht / daß à droitura von mir kan præſti - ret werden / was andere durch die dritte und vierte Hand / mit Conſumirung unnuͤtzer Proviſion, Maͤekler-Courtagie und Brief-Porto, erlangen muͤſſen. Es ſoll auch bewehrten Freunden meine Caſſa gegen ½. hoͤchſt⅔. p. c. Monatliche Rente in ge -wiſſen259Chalanden, Correſponden tz und Credit. wiſſen Nohtfaͤllen zu Dienſten ſtehen / und wil ich auch mich in guter Aſſecurantz / item, del credere, fuͤr die abgegebene Gelder zu ſtehen / gegen gebuͤhrend / jedoch billige / Belohnung finden laſſen. Hiebey gehet der Wechſel-Cours, wie ſolcher letzten Poſt-Tag ge - weſen; Species differiren gegen Courant. 10. in 10½. gegen neue . 28. bis 30. Cronen gegen Courant iſt . p. c. Unterſcheid; Ducaten ſind mit den Specie - bus gleich. Auf die Leipziger Meſſe ſind mehr Neh - mer als Geber / welches in dem bisherigen Cours auf beſagten Platz eine zimliche Veraͤnderung gemacht. Auf Franckreich habe verwichene Poſt noch zu 42. 〈…〉〈…〉. per Crone / die mir da zu voll bezahlet wird / abgege - ben. Auf Londen wird 35. 〈…〉〈…〉. per L. Sterl. und alſo 1⅔. uͤber pari gewechſelt. Auf Dantzig iſt der Cours 112. 〈…〉〈…〉. Alles zu meines Herrn Gouver - no, deſſen liebwehrte Befehle erwartend / verbleibe ich / ꝛc.

XII.

Monſieur.

DJeſes iſt das erſte mahl / daß ich die Ehre habe / an denſelben zu ſchreiben / und zwar aus Re - commendation von Herrn N. N. welcher mir den Herrn ſehr geruͤhmet / und daß ſeine Negotien hieſiges Orts ſich erſtreckten / verſichert: Wann ich nun vor weniger Zeit meine eigene Handlung angefangen / und bey derſelben zur vornehmſten Abſicht habe / vorneh - me Herren und Freunde mit aller Treue und Sorgfalt zu bedienen; Als gelanget auch an meinem hochgeehr - ten Herrn mein freundliches Erſuchen und Bitten / mit ſeinen geehrten Commisſionibus mich nicht vor -R 2bey260Schreiben um Commiſſions,bey zu gehen. Jch werde gleichfalls meines Orts / (damit eine Hand die andere waſche) was ich etwan von ihren Manufacturen moͤchte noͤhtig haben / von dem Herrn entbieten; Wie ich dann die Probe und Preiſen ihrer Glantz-Leinwandten zu uͤberſenden bit - te / nach deren Befinden ich das benoͤhtigte commit - tiren werde. Bey Herrn N. N. kan ihm der Herr eine Probe von Indigo Guatimalo zeigen laſſen / welchen ich unter ihm in Commisſion ſtehen habe / und wuͤnſchen moͤchte / mit ſolchen einen Baratto ge - gen Glantz-Leinwand mit dem Herrn zu treffen. Ob Juchten / Engliſch Kalb-Leder / Flaͤmiſcher Hering / Trahn und dergleichen grobe Waaren / bey ihnen et - was Nutzen hohlen koͤnnen / bitte zu berichten / womit ich ſchlieſſe / und ꝛc.

XIII. Ein anders.

Monſieur.

DEmſelben koͤnnen wir Ends-Unterſchriebene zu notificiren nicht unterlaſſen / daß wir in eine Compagnie-Handlung zuſammen eingetreten / und ſolche / nechſt GOtt / mit ſolchem Fleiß und Sorgfalt gedencken fortzufuͤhren / daß diejenigen / die uns ihrer Befehle und Commisſionen wuͤrdigen werden / ein ſattſames Vergnuͤgen daruͤber verſpuͤhren ſollen. Hiervon nun den Effect zu ſehen / ſo geliebe mein Herr erſter Tagen ein kleine Probe mit uns zu machen / und alsdann verſichert zu ſeyn / er werde befinden / daß wir wahrhafftig uns nennen.

XIV. 261Chalanden, Correſponden tz und Credit

XIV. Ein anders.

Monſieur.

DEmſelben diene zur Nachricht / daß ich unum - gaͤnglicher Urſache wegen / vornemlich aber zur Commoditaͤt meiner Correſpondenten / ein Haus / Schreib-Stube und Lager / zu Venedig aufgerichtet / und daſelbſt einen meiner getreueſten Leute / als Com - plimentarium und in allen Stuͤcken Gevollmaͤchtig - ten / eingeſetzet; Alſo / daß ſeiner unter meinem Nah - men geſchehenen Unterſchrifft in allen ſo wuͤrcklich Glauben beyzumeſſen / als wenn ich ſelbſt gegenwaͤr - tig; Wie es dann kein ſeparates Werck / ſondern nur ein Zweig von meinem / GOTT Lob! allhier im Flor ſtehenden Haupt-Wercke mag genennet werden. Wann nun mein Herr / wie mir wol wiſſend / ſolchen Platz in ſeinen Handels-Geſchaͤfften nicht vorbey ge - hen kan / ſondern oft beſuchen muß; Als erſuche freund - lich / man addresſire ſich an bemeldete meine Caſſata, und ſey realer Bedienung gewaͤrtig / als der ich Pro - fesſion mache / meinen Freunden / an welchen Orten der Welt es mir wird moͤglich ſeyn / getreue Dienſte zu leiſten / und dadurch zu meritiren / daß ich mich ge - gen denenſelben / inſonderheit gegen dem Herrn / jeder - zeit nennen moͤge / ꝛc.

Antwort darauf.

Monſieur,

DEſſen angenehmes / welches mir den Anfang ſei - ner neu établirten Handlung kund gemacht / iſt mir ſo viel angenehmer geweſen / als es mir zugleich ge -R 3treue262Schreiben um Commiſſions,treue Bedienung in meinen ihres Orts habenden An - gelegenheiten verſpricht. Jch will ſolches ad notam nehmen / mit erſter Gelegenheit ſolcher guten Of - ferten mich prævaliren / und einige Waaren in Commisſion zu verkauffen uͤberſenden. Biß dahin verbleibe ich ꝛc.

XV. Ein anders.

Monſieur.

UM die Probe zu nehmen von denen mir bey ſei - ner neuen Handlung verſprochenen Vortheilen ſende ich hierbey 20. Stuͤck Nantes Brannt - wein / welche hier zu 30. Rthl. per St. bezahlet / und in circa mit 5. p. c. Unkoſten per Coſty haben muͤſ - ſen geleget werden; Wann nun des ſchlechten Geldes Difference, gegen hieſiges gutes / und die noch bevor - ſtehenden Unkoſten wohl calculiret werden / wird mein Herr beylaͤuffig wiſſen / wie ſolches auszubringen / da - mit etliche pro centum Vortheil dabey zu erhohlen / und die Intereſſe gut gemachet werde. Mit dem Zeit Verkauff will ich nichts zu thun haben / es ſey dann / daß mein Herr fuͤr 2. à 3. p. c. del credere zu ſtehen ſich verpflichten wolte / und dann / wann ich in waͤhrender Zeit uͤber mein Geld diſponiren muͤſte / ſolches mit ein halb à p. c. Rabbat per Monat vor - ſchieſſen koͤnte. Hieruͤber nun Antwort erwartend / verbleibe ich / ꝛc.

XVI.

Monſieur.

WAnn demſelben / ſeinen Erſuchen nach / zur Auf -nahm263Chalanden, Correſponden tz und Credit. nahm ſeiner intendirten eigenen Handlung / durch Zuwendung meiner Commisſion, einiger Vortheil geſchehen kan / hat er ſich / wann ich demſelben vorhero zu allen angefangenen Verrichtungen GOttes rei - chen Segen werde angewuͤnſchet haben / derſelben al - lezeit / benebenſt meiner Willfaͤhrigkeit ihm noch an - dere Freunde mehr zu procuriren / zu getroͤſten; Das einige / was ich dabey zu conſideriren finde / iſt / daß ich viele verdrießliche Commisſiones, (nemlich aus - ſtehende Gelder von ſeinen Mit-Buͤrgern / darunter theils ſchlechte Bezahler ſeyn / einzucasſiren) demſel - ben werde aufzutragen haben; Wofuͤr billig ein jeder Anfaͤnger / der Credit ſuchet / und noch auf ſchwachen Fuͤſſen ſtehet / ſich zu huͤten / biß ſeine Handelung zuei - nem maͤnnlichen Alter gedyen / in welcher er freyer und mit groͤſſerer Authoritaͤt / als in ſeiner angehen - den Jugend / ſprechen kan. Jedoch muß eines bey dem andern ſeyn / und kan kein Kauffmann allezeit ſich eines ſo beſtaͤndigen Gluͤcks-Windes erfreuen / daß nicht unterweilen auch ein Sturm-Wind aufſteigen ſolte; Welches ich meinem Herrn / als einem Anfaͤn - ger / aus vaͤterlichem Wohlmeynen will zu Gemuͤthe gefuͤhret / und dabey ermahnet haben / daß man Gluͤck und Ungluͤck mit gleichem Geſichte annehme / in jenem ſich nicht zu froͤlich / oder in dieſem zu niedergeſchlagen erzeige / ſondern allezeit gleich geſinnet ſey / vor allen ſein Hertz niemand entdecke / noch uͤber erlittenen Schaden klage / etwann in der Meynung / ob ſolte ſolches andere Leute zur Compasſion, und um deſto eher unter die Arme zu greiffen / anreitzen / weil gantz das Contra - rium folget / und vielmehr der Welt Gebrauch iſt / das Hertz von den Ungluͤckſeligen abzuziehen / und die be - reits ſinckende gar zu Boden zu ſtoſſen. So iſt auchR 4die264Schreiben um Commiſſions. die andere Extremitaͤt / nemlich das ungegruͤndete Groß-Prahlen / nicht allezeit rahtſam / weil man ſich von der Natur ſolcher Leute / abſonderlich / wo ſie mit Luͤgen beſtehen / nicht allzu gute Concepten machet / ihre Geſellſchafft haſſet und meidet / und wann ja das viele Ruͤhmen auf etwas gewiſſes und wahrhafftiges zielet / ſolchen Prahl Hanſen ſuchet ein Bein unter - zuſchlagen / und ihnen ſolche Netze zu ſtellen / welche ſie ihre Offenhertzigkeit hernach allzu ſpaͤt bereuen ma - chet. Der beſte Mittel-Weg iſt / man achte ſich klein / halte ſich rein / mache ſich nicht zugemein / und befleißi - ge ſich getreu und emſig in ſeinen Beruff zu ſeyn / ſo wird GOtt fuͤr das uͤbrige ſorgen; Deſſen Gnaden - Schutz ich meinen Herrn will anbefohlen haben / der ich verbleibe / ꝛc.

XVII. Ein anders /

Monſieur

DAmit die Nachricht / in welcher mein Herr mich in ſeinem geehrten Schreiben / vom die - ſes / von der Etablirung ſeiner neuen Handlung ver - gewiſſert / und zu dero Fortpflantzung auch das Mei - nige beyzutragen gebeten / nicht moͤge vergeblich ge - weſen ſeyn / ſo will ich hiemit beweiſen / daß ich allen redlichen Leuten fortzuhelffen jederzeit geneigt ſey; Sende demnach hiebey inliegende Factura, aus wel - cher mein Herr ſehen wird / was fuͤr Guͤter parat ſte - hen habe / um ſie mit erſter Gelegenheit an ihn abzuſen - den. Man laſſe mich bey ihrer Ankunfft den Effect meines guten Vertrauens durch gute Bedienung ſpuͤhren / und gebe mir alſo Anlaß zu fernerer Conti - nuation. Von einliegenden Wechſel-Zettul wolleman265Chalanden, Correſponden tz und Credit. man ſuchen Acceptation zu erhalten / und ſo dann mit erſter Poſt wieder zuruͤck anhero zu ſenden; Womit / ohne mehrers / freundlich gegruͤſſet / Goͤttlicher Prote - ction empfohlen / verbleibe / ꝛc.

XVIII. Ein anders / aber unhoͤffliches.

Monſieur.

JCh habe ſein Einladungs-Schreiben / mich mit ihm bey ſeiner ſo genannten neu établirten Handlung in Correſpondentz einzulaſſen / wol em - pfangen / kan aber nach Willen nicht darauf antwor - ten / weil demſelben nur alzuwol wiſſend / daß ich mit ſeinen geweſenen Patronis in vieljaͤhriger Hand - lung geſtanden / von ihnen allezeit wol bedienet wor - den / und dannenhero nicht Urſache habe / wo ich nicht des Laſters der Leichtſinnigkeit und der Undanckbar - keit wolte beſchuͤldiget werden / ſie gegen einen jungen unerfahrnen Menſchen / der vielleicht ſeine Jahre noch nicht erſtanden / oder mit Unwillen von ihnen gekom - men / zu vertauſchen. Der Herr legitimire erſtlich ſein angefangenes eigenes Weſen durch eine gute Conduite, und ſpreche mir alsdann wieder zu / halte mich aber anjetzo fuͤr enſchuldigt / daß ich fuͤr junge Kauffleute / inſonderheit die nicht wol geſeſſen / einen ſo groſſen Abſcheu / als fuͤr jungen Medicis trage / welche gemeiniglich mit anderer Leute Schaden erſt lernen wollen und muͤſſen. Meine uͤbermachte Remes - ſen wuͤrden in des Herrn ſeiner loͤchrichten Caſſa in geringer Sicherheit ſeyn; Von meinem Wein und Brandtwein wuͤrde man ſich erſt des beſten mit gu - ten Zech-Bruͤdern bedienen / und das ausgefuͤllte mit Waſſer / oder durch den Titel der Leckkage, wiederR 5erſe -266Schreiben um Commisſions,erſetzen / wo nicht gar an dem Kaͤuffer ſich wieder erho - len wollen / und an des verkaufften Preiſe ſo viel ab - ſchlagen / daß die Faͤſſer fuͤr voll paſſiren moͤchten; Die Unkoſten wuͤrden mir alle doppelt gerechnet / und neue inventiret werden / die niemahls in Natura geweſen / oder bezahlet worden; Von dem baaren Verkauffe / wann ſolcher gleich vor 4. Wochen ge - ſchehen / wuͤrde man mir erſt uͤber 6. Nachricht geben / und zwar ſolcher Geſtalt / daß ich von ſolchem / als von Zeit verkaufften / erſt uͤber 6. Monat mein Geld ſolte zu gewarten haben / nach deren Verlauff der Debitor waͤre boͤſe geworden und haͤtte das Thor auf den Ruͤcken genommen / daß alſo von den Meinigen we - nig oder nichts mehr zu hoffen / wann es indeſſen der Herr verbauet oder verkleidet / oder auch ander - werts ein Loch damit zugeſtopffet / welches ihm vielleicht das Verderben gedreuet. Mag ich alſo von ſolcher Veraͤnderung / deren eine jede gefaͤhrlich iſt / nicht hoͤ - ren; Der Herr ſuche ihm anderwerts Kunden / die Geld und Gut zu viel haben / oder nicht auf den alten Mann gedencken; Mir ſtehet ſeine Correſpondentz nicht an / bitte auch mich mit fernern Briefen zu ver - ſchonen / wo ſolche nicht uneroͤffnet zuruͤck kommen ſol - len; Jm uͤbrigen verbleibe gar gern / ꝛc.

Antwort auf dieſes Schreiben.

Monſieur.

D derſelbe / wie er mir von andern beſchrieben worden / ein verdrießlicher Sauertopff / Men - ſchen - und Natur-Feind / ſeyn muͤſſe / habe ich / wenn ich es ſonſt nicht geglaubet haͤtte / aus deſſen incivilen Schand-Schreiben erſehen / bey welchem gantz dasSprich -267Chalanden, Correſponden tz und Credit. Sprichwort nicht eingetroffen / daß es / wie man in den Wald ſchreye / ſo wieder erſchalle; Sondern er hat mit ſeiner groben Fractur-Feder / auf mein hoͤffliches Zuſchreiben / mit einem lang-oͤhrigten Stylo geantwortet / und haͤtte ſolcher vielleicht / wann ich nicht andere Conſiderationes haͤtte / meine gerechte Ahndung ſo verdienet / daß ſein 3. Hellers Capital nicht wuͤrde zugelanget haben / den mir angethanen Schimpff und die zugeſchriebene Schmaͤh-Worte zu beantworten. Jedoch / was kan mir derjenige / der ſelber nicht viel Ehre hat / meine Ehre nehmen: Die Herren N. N. deren Correſpondentz er ſo viel ruͤhmet / haben ſich ſeiner Commisſionen nicht viel zu erfreuen gehabt / und werden nicht viel groſſe Roſſe von dem ihnen daraus zugekommenen Profite reiten: Ja wann alle wider ſeine betriegeriſche Waare ihnen ins Haus geſandte Proteſten einzucasſirende Wechſel-Briefe waͤren / ſo moͤchte es ſich noch thun laſſen; Oder daß jedes Stuͤck Zeuges ſo viel Ellen uͤber / als es Ellen unter der Maaß haͤlt / nach welcher es verkaufft wird / ausbraͤchte / ſo waͤre es endlich ein Zeichen eines Fuͤnckleins der Redlichkeit. So aber halten ſeine zehlende und meſſende Waaren allezeit weniger als anderer Leute; Wann 10. Rthl. baar Geld von ihm eingeſandt werden / muß ein Thaler verbotener oder falſcher Muͤntz Sorten darunter mit pasſiren; Von auſſen iſt das Gut herrlich anzuſehen / wann es inwendig gantz verdorben und nichts tauget; Kein Fuhrmann will ihm mehr fahren / kein Poſti - lon einige Briefe mehr annehmen / weil er niemand der Gebuͤhr nach bezahlet; Zu N. N. darff er nicht mehr kommen / weil er 10. Jahr lang des Fuͤrſten Zoll ſeine Gebuͤhr nicht entrichtet / und das letztere mahl falſcheMuͤn -268Vermiſchte Handels-Klag-Bitt -Muͤntze eingefuͤhret; Und ſo er ja noch einige Meſſen fuͤr ſeinen Creditoribus ſicher bauen darff / iſt es / daß ihm die eingelaͤutete Marck-Freyheit nebenſt andern Schelmen und Dieben zu ſtatten koͤmmt / wel - che er fleißig / wann ſolche einige Tage hernach um 12. Uhr wieder aus gelaͤutet wird / wahr nimmt / daß er ſich eine Stunde vorher wieder aus der Stadt packet. Noch liegen die Acta auf der N. N. Gericht-Stu - ben / daß er durch einen falſchen Eyd einen Hand - wercks-Mann etzliche Stuͤck Tuch abzuſchweren gedacht; So darff er auch auf die Redlichkeit ſeiner grauen Haare nicht viel pochen / ſintemahl den Eſeln ſolche Farbe in Mutterleibe zukoͤmmt / und ſo er ja durch Handels-Sorgen ſolte grau ſeyn worden / iſts geſchehen / weil die ausgefundene Rencke nicht allezeit ihren Fortgang gewonnen; Von ſeinen re - mittirten Geldern wuͤrde ich mich nicht viel haben zu erfreuen gehabt / weil ſie von 100. ſeiner Credito - ren wuͤrden ſeyn beſchlagen worden. Gratulire ich mir demnach / daß ich ſolch Pech nicht angreiffen darff / damit ich mich nicht beſudele / und will es gern zu Vermehrung der Flammen uͤberlaſſen / in welchen alle alte verrauchte Laͤſter-Zungen / welche jungen Leuten die Ehre abſchneiden / muͤſſen gebraten werden. Dieſes ſchreibet ſeinem Ehren-Schaͤnder

deſſen geweſener Freund.

XIX. Ein anders.

Darinn ein Freund dem andern nuͤtzliche Handels Regeln ertheilet.

Monſieur.

ALs euers ſel. Vaters geweſenen Freund / (nach deſſen Tode ich meine Liebe auf euch / als ſeinen ei -nigen269Vorſchlags - und Verweiß-Schreiben. nigen Sohn / fortgeſetzet) will ich euch zu Anfang eue - rer neuen Handlung / welche / wie ich hoͤre / von guten Leuten befoͤrdert / von boͤſen aber zimlich tourbiret wird / folgende heilſame Kauffmanns Regeln mit ge - theilet haben:

Habt in allem euren Thun GOTT vor Augen / und macht mit demſelben euers Thuns Anfang und Ende; Pruͤfet eure Verrichtungen / ob ſie ſeinem Worte / Willen und Befehl / gemaͤß. Laſſet euch die Begierde zum Reichthum nicht in thoͤrigte und ſchaͤndliche Luͤſte ziehen / nochden Geitz / als eine Wur - tzel alles Ubels / Boͤſes zu thun / bereden / die Suͤnde muͤſſe zwiſchen euch und denen / ſo euch abkauffen / nicht ſtecken / wie ein Nagel in der Wand. Alles / was ihr wollet / daß euch die Leute thun ſollen / das thut ihr ihnen auch. Falſche Worte und falſch Ge - wicht ſind dem HErrn ein Greuel / eure Worte ſeyn Ja / Ja / und Nein / Nein / das Hertz unbetrieglich / der Mund wahrhafftig. Seyd mitleidig / barmher - tzig / freundlich / mildreich gegen die Armen / freygebig / doch nicht verſchwenderiſch / großmuͤhtig / doch nicht hoffaͤrtig / gedultig / doch nicht verzagt / froͤlich / doch nicht uͤbermuͤhtig / demuͤhtig / doch nicht niedergeſchla - gen. Vergelte nicht Boͤſes mit Boͤſem. Vervor - theilet nicht euren Bruder / im Handel und Wandel. Sammlet in der Jugend / daß ihr zu zehren habet im Alter. Schaffet mit euren Haͤnden etwas Gutes / daß ihr habet zu geben den Duͤrfftigen. Gehet nicht mit loſen Tuͤcken um auf eurem Lager / daß ihr ſolche gedencken ſollet fruͤh zu vollbringen. Beleidiget nie - mand / lebt ehrlich / gebt jedermann das ſeine / Schoß dem Schoß gebuͤhret / Zoll dem Zoll gehuͤhret; was ihr geſchworen und gelobet habt / das haltet. Sehet euresNaͤch -270Vermiſchte Handels-Klag-Bitt -Naͤchſten Gluͤck und Aufnehmen nicht mit ſcheelen Augen an / Seyd wachſam / unverdroſſen / ſorgfaͤltig: Vertrauet doch dabey GOtt / als welchen ihr allezeit / ſamt der Obrigkeit / fuͤrchten und lieben muͤſſet; Mißbraucht nicht ſeinen heiligen Nahmen faͤlſchlich zu ſchweren / oder durch verbotene Kuͤnſte reich zu wer - den. Gebt euer Geld nicht auf Wucher. Heiliget den Sabbabt; ſtellt / wo moͤglich / an ſolchen das Reiſen / vor allen aber euer und eures Geſindes und Viehes Beruffs-Geſchaͤffte ein. Seyd nicht neidiſch / kein falſcher Zeuge / nicht luͤſtern nach anderer Leute Gut / haltet euch rein / begegnet hoͤfflich jedermann / nehmt mit einem ehrlichen Profit vorlieb; Haltet eure Din - ge verſchwiegen / offenbahret niemand den Grund euers Hertzens / noch euer zugeſtoſſenes Gluͤck und Ungluͤck / unter tauſend trauet kaum einen. Habt eine Schlangen-Klugheit; gedenckt an das Vergan - gene / exammiret das Gegenwaͤrtige / und gruͤbelt in das Zukuͤnfftige; Wolt ihr weiſe ſeyn / ſo werdet ihr ſehen das Ungluͤck von ferne kommen / und ſolchem entfliehen. Laßt euch nicht den Wahn und das An - ſehen verleiten / trachtet nicht nach Dingen / ſo euch zu hoch ſind; Goͤnnet andern auch ihr Stuͤck Brods; laßt euch dieſer Welt Guͤter nicht bethoͤren / etwas wider euer Gewiſſen zu thun. Bittet GOtt um den Beyſtand des heiligen Geiſtes / Schutz / Regierung und Segen / dancket ihm fuͤr alle ſeine Wohlthaten. Waget nicht zu viel / da der Ausgang ungewiß iſt / ob er gleich vortheilhafftig ſcheinet. Spahret nichts auf morgen / was ihr heut verrichten koͤnnet. Wartet eure Correſpondentz fleißig ab / nehmt die Zeit des Ein - und Verkauffs wohl in acht; Ehret die Waare / ſo wird ſie euch wieder ehren. Prahlet nicht bey groſ -ſem271Vorſchlags - und Verweiß-Schreiben. ſem Verdienſte / daß es euch nicht Neider erwecke; Leget zu rechter Zeit einen Ehren-Pfenning auf; Gebt gute Worte / und jedermann freundliche Mienen / der euch anredet / ſeyd nicht ſauertoͤpffig / ſtellt euch frey bey allen euren Verrichtungen / als wenn ihr Meiſter uͤber ſie / und ſie nicht uͤber euch waͤren; Suchet alle Tage in der Handlung zu lernen / fraget viel / glaͤubet aber nicht alles / ſondern leget es zuvor wol auf die Gold-Waage; Stecket euch in keine Weitlaͤufftig - keit / noch muhtwillige Verantwortung; Gewehnet euch ſtets ein klein Memorial in Haͤnden und vor Au - gen zu haben / auf welches man notiren koͤnne / was taͤglich zu thun iſt / und zufaͤllig in den Sinn koͤmmt / lernet zu rechter Zeit Ja und Nein zu ſagen. Manch - mahl iſt auch Verliehren eine Kunſt / dencket nicht / ob ihr gleich eine Waare allein habet / daß ihr deßwegen ſolche ſo hoch ihr wollet / uͤberſetzen duͤrffet / ſondern machet es Chriſtlich / und laſt einen andern auch was daran gewinnen; Unternehmet euch nichts / daß ihr nicht verſtehet / haltet eure Handels-Buͤcher richtig / und ſo / daß ſie allezeit vor Gericht koͤnnen guͤltig ſeyn. Beſſer iſt es / mit Schaden verkaufft / als un - nuͤtzer Weiſe und ohne Hoffnung der Beſſerung auf dem Lager behalten. Borget nicht hin ohne Verſi - cherung / helffet jedoch auch denen / die gern fort wollen / ſo weit ihr es ohne Schaden thun koͤnnet; Euer Ge - heim-Buch laſt nicht jedermann von euren Dienern ſehen / ſchreibet ein / ehe ihr auszahlet / und nehmet ein ehe ihr aufſchreibet. Leget euch keine Nacht zur Ru - he / ihr habet dann die Handlung deſſelbigen Tages in die Cladde oder Buͤcher gebracht; Was man ein - ſchreibet / ſey lauter / verſtaͤndig; zahlet keinen Wech - ſel vor der Zeit / damit ihr ihn nicht noch einmahlmuͤſ -272Vermiſchte Handels-Klag-Bitt -muͤſſen bezahlen; Verlaſſet euch nicht auf allzu groſſen Credit, daß ihr nicht von ſolchem verleitet / euch allzu tieff in die Handlung ſtecket / mehr Waaren einkauffet als ihr vertreiben koͤnnet / oder ſonſten im Vertrauen / daß dieſe liebliche Sirene allezeit mit gleicher Anmuht ſingen werde / etwas thut / deſſen euch hernach zu ſpaͤt gereuen moͤchte. Hingegen aber / haltet allezeit ein Capital gegen die boͤſe Zeit / oder vortheilhaffte Zufaͤlle / zuruͤck im Kaſten; Laſſet die Handlung allgemaͤhlich wachſen / und miſchet euch nicht auf einmahl in vieler - ley Haͤndel; Conſideriret wohl / was euren Handel / inn - und auſſerhalb Landes / den groͤſten Nutzen oder Schaden bringet / welche Factors oder Diener ge - treu / und welche untreu ſeyn. Werdet ihr das thun / ſo werdet ihr wol bleiben; Mich ſolt ihr allezeit zum Freund / und fernern Rahtgeber behalten. GOTT aber wird der oͤberſte Director eurer Handlung ſeyn / in deſſen Schutz ich euch beſtaͤndig anbefehle / und verbleibe ꝛc.

XX. Schreiben / Um zu Anfange einer Handlung friſche Waaren zu entbieten.

Monſieur.

NAchdem ich im Nahmen GOttes meine eigene Handlung angetreten / und um deroſelben einen gluͤcklichen Anfang zu machen / auch mich bey jeder - man in gute Renommé zu ſetzen / die Nohtwendig - keit erfodern will / ein gut Sortiment friſcher Waa - ren zu haben / welche ich nirgend beſſer als bey meinem Herrn zu finden verhoffe; Als gelanget an denſel -ben273Vorſchlags - und Verweiß-Schreiben. ben mein freundlichſtes Erſuchen / mir mit erſter Gele - genheit die auf einliegendem Memorial ſpecificirte Waaren zu ſenden / den genaueſten Preis dabey zu no - tiren / und mich in der Qvalitaͤt des Gutes alſo zu ver - ſehen / daß der Anfang meiner Handlung mir Vor - theil und keinen Nachtheil bringe / auch daß ich mit an - dern meinen Neben-Buͤrgern Marck halten koͤnne. Des Belauffs wegen kan mein Herr ſo gleich auf mich traſſiren / und dabey melden / wie er es ſonſt mit andern ſeinen Chalanten zu halten pfleget / darnach ich dann auch meine Meſures nehmen werde / der ich indeſſen verbleibe / ꝛc.

XXI. Ein anders.

Monſieur.

BEy Anfange meiner Handlung fehlt mir / um voͤllig ſortirt zu ſeyn / ein Parteychen von des Herrn ſeinen Fabriqven, weswegen ich denn einlie - gendes Memorial aufgeſetzt / nach welchem ich im ge - nauſten Preiſe von jeder Art zur Probe einige Stuͤcke haben moͤchte / um zuſehen / ob mit Vortheil ins kuͤnff - tig ferner zu continuiren. So bald als Factura er - halte / ſoll die Remeſſe folgen / und lebe ich dem Herrn hieſiges Orts gleichfals zu allen Dienſten / als der ich von Hertzen mich nenne / ꝛc.

XXII. Ein anders /

Monſieur.

JCh habe vor dieſem niemahls die Ehre gehabt an demſelben zu ſchreiben / dieſes geſchiehet nur / um mich mit einigen Waaren / zu meiner neu-angefange -Snen274Vermiſchte Handels-Klag-Bitt -nen Handlung / von ihrem Orte zu providiren; Wolte nun mein Herr desjenigen Preiſes / welchen er andern meinen Mit-Buͤrgern genieſſen laͤßt auch mich theilhafftig machen / ſo koͤnnte beyliegendem Memo - rial ein Gnuͤgen geſchehen. Muͤſte aber vor allen dahin geſehen werden / daß die Qvalitaͤt des Guts alſo beſchaffen / daß ich ſolches mit Nutzen verſilbern koͤnn - te / und nicht Urſache haben moͤge / die erſte Parthey auch die letzte ſeyn zu laſſen. Was nun wegen der Bezahlung gebraͤuchlich / ob ſolche contant oder auf Zeit muͤſſe entrichtet werden / und ob man beym Con - tant-Kauff einigen Rabbat zu genieſſen habe / wird mein Herr mich zu berichten / ich aber meine Anſtalt darnach zu machen wiſſen. Solte die ſpecificirte Waare nicht alle von des Herrn Fabriqve, oder bey demſelben zu finden ſeyn / bitte ich ſolche von andern zu uͤbernehmen / mir in Rechnung zu fuͤhren / und das ſaͤmtliche Gut alſo einzupacken / daß es unbeſchaͤdigt anhero gelangen moͤge; Wie ich es dann mit eheſter Gelegenheit erwarte / und zwar / daß in Bedienung der Fracht und andern Unkoſten / mein beſtes moͤge obſer - viret werden; Jch verbleibe hinwieder dem Herrn zu allen Dienſten geneigt / in Qvalitaͤt / ꝛc.

Antwort auf obiges Schreiben.

Monſieur.

DEſſen geehrtes vom 5. hujus iſt mir eben zu eineꝛ Zeit eingeliefert worden / da ich ein friſches Sor - timent Waaren aus Franckreich und Engeland be - kommen; Weil ich nun meines Herrn Correſpon - dentz hochſchaͤtze / als habe ſo gleich / um deſſen Memo - rial ein Genuͤgen zu thun / das Gut ſortiret / undvon275Vorſchlags und Verweiß-Schreiben. von den beſten Sorten / ſo viel als mein Herr begehrt hat / demſelbigen mit heutiger ordinairen Fuhr / unter nebenſtehenden Signo, in einem Kaͤſtlein N. 1. wohl emballiret / zugeſandt. GOtt laſſe es wohl uͤber - kommen / und mit Nutzen verſilbern. Fuͤr den Be - lauff / welcher 671. Rthlr. 8. Gr. hieſiger Courant - Muͤntz betraͤgt / wird mein Herr mir wiſſen credito zu geben / und auf Rechnung unterdeſſen an Herrn David Lorentzen / ohne fernere Asſignation, gegen Qvitung meinetwegen 150. Rthlr. bezahlen / welches mir valediren ſoll / das uͤbrige bleibe per Remeſſa ge - waͤrtig. Was ferner zu meines Herrn Dienſt ſeyn wird / hat er frey zu befehlen / und allezeit aufrichtiger Bedienung ſich zu verſichern / als der ich nechſt ſchoͤn - ſter Begruͤſſung verbleibe / ꝛc.

XXIII. Ein anders.

Monſieur,

NEchſt Anerwuͤnſchung vielfaͤltiger Proſperitaͤt zu deſſen unternommenen eigenen Handel / habe ich deſſen eingeſandtem Memoriale ſo weit ein Gnuͤ - gen geleiſtet / daß ich heute mit Fuhrmann Clas Heger von Eisfeld an ihn in einem Faſſe wohl conditioni - ret / unter dieſem Signo HB. und Numero abge - ſandt 36. St. ſchwartze Glantz-Leinwand / 30. St. dito rohte / 20. St. Baracan, und 25. St. Bres - lauer Ballen / betragend zuſammen ſamt Unkoſten / laut Specification und beygehender Factura, 540. Rthlr. wovon ich in meinen eigenen Brief auf den Herrn gezogen / 8. Tage nach Sicht an Herrn Titio, oder Ordre zu bezahlen / Rthlr. 300. Uber den Reſt werde kuͤnfftige Poſt diſponiren Ob der Herr vonS 2weiß276Vermiſchte Handels-Klag-Bitt -weiſſen oder couleurten Lacken / wie ſolche hieſiges Orts fabriciret werden / etwas noͤhtig habe / bitte zu be - richten / weil um dieſe Zeit des Jahrs dieſelbige um etli - che p. c. beſſer Kauff / als gegen die Meß-Zeit zu bekom - men. Jch diene gerne in allen / und verbleibe / ꝛc.

XXIV. Ein anders.

Monſieur.

D derſelbe zur Aus-Sortirung ſeiner neuen Handlung ſich vor andern an mich addreſſiret / daran hat er gar loͤblich und wohl gethan / ſintemahl meine Fabriqve, GOtt Lob! allerwegen bekannt / und niemand mir anders wird nachſagen koͤnnen / als daß ich meine Chalanten aufrichtig bediene / und ſelbi - gen durchgehends einerley Preis ſetze / damit ſich kei - ner uͤber den andern eines Vortheils ruͤhmen / oder dem andern den Verkauff verderben koͤnne. Jch be - gnuͤge mich mit wenigem Profit, ſuche mehr den Nah - men eines ehrlichen als reichen Mannes / und muß es die Menge mehr als eintzele Partheyen bringen. Der Bezahlung wegen ſchicke ich mich nach des Kaͤuffers Gelegenheit / und ſtelle den Termin entweder auf 6. Monat / oder laſſe auch / wann baar bezahlet wird / mit 4⅔. p. c. rabbatiren / jedoch / daß alsdann / oder wo man die Zeit will auslauffen laſſen / die Bezahlung prompt geſchehe. Dieſesmahl belaͤufft ſich der mit dem Hrn. gemachte Anfang 822. Rthl. Ob ſolche aus den Waaren mit Nutzen wiederzuhohlen ſind / wird mein Herr bey deren Ankunfft / wann er nach beyge - hender Factura nebſt dem Preiſe auch die Qvalitaͤt conſideriret / vernuͤnfftig beurtheilen koͤnnen. Sie ſind heute im Nahmen GOttes uͤber Lindau / unterder277Vorſchlags - und - Verweiß-Schreiben. der Addreſſe des Herrn David Moͤllers daſelbſt / ver - ſandt; GOtt laſſe ſolche wohl uͤberkommen / und mit Nutzen an den Mann bringen; Jndeſſen geliebe mein Herr fuͤr obbemeldten Belauff mir Credito zu geben / und wegen der Bezahlung ſeine Meynung zu entde - cken / der ich verbleibe / ꝛc.

XXV. Schreiben an den Speditoren / die Guͤter ſchleunig weiter zu befoͤrdern.

Monſieur.

AUf Ordre des Herrn N. N. von Leipzig / iſt heu - te durch mich von hier aus / mit Fuhrmann Hieronymus Schindler von Butzbach / an den Herrn abgeſandt eine Kiſte N 1. HA gezeichnet / wel - che man gelieben wolle in Empfang zu nehmen / nach guter und wohl-conditionirter Lieferung den Reſt der Fracht davon zu bezahlen / ſolche nebſt andern Un - koſten gedachtem Herrn N. N. in Rechnung zu brin - gen / und deſſen weitere ordre mit beſagter Kiſten nach - zuleben / oder auch ſelbe ſchleunig an ihn weiter zu ſpe - diren. So hieſiges Orts zu meines Herrn eige - nen Dienſten etwas vorfaͤlt / hat er frey zu befehlen / der ich allezeit / nechſt Empfehlung Goͤttlicher Protection, verharre / ꝛc.

XXVI. Schreiben Herrn N. N. Die Befoͤrderung obbemeldter Kiſten betreffend.

Monſieur.

NAchdem Hr. N. N. aus Venedig mich benach -S 3rich -278Vermiſchte Handels-Klag-Bitt -richtiget / daß er fuͤr meine Rechnung / und zu meiner diſpoſition eine Kiſte / No. 1. gezeichnet / an denſel - ben abgeſandt / als bitte ich / ſo bald ſolche moͤchte ange - langet ſeyn / ſelbige cito durch erſte Gelegenheit anhero zu befoͤrdern / und was die Unkoſten ſeyn werden / da - bey zu berichten / ich zahle ſolche mit Danck / und ver - bleibe hinwiederum / ꝛc.

Antwort.

Monſieur.

GLeich nach dem Empfang deſſen angenehmen / iſt auch meines Herrn von Venedig aus an mich addresſirte Kiſte / dem Anſehen nach wohl con - ditioniret / zum Vorſchein kommen / und alſobald wei - ter per Coſti an den Herrn / durch Fuhrmann Ja - cob Hoͤver von Langenfels / ſpediret worden. GOtt laſſe ſolche wohl uͤber kommen und mit Nutzen gebrau - chen; Meine daruͤber verſchoſſene Unkoſten betragen ſich / laut einliegender ſpecification, 25. fl. 36. Cr. welche man geliebe gegen Qvitung an Herrn Ben - jamin Jſaac auszuzahlen / ſoll mir valediren / der ich / nechſt Empfehlung Goͤttlicher protection, ver - harre / ꝛc.

XXVII. Ein anders.

Um Waaren zu verſchreiben.

Monſieur.

WAnn demſelben nicht unwiſſend ſeyn kan / wie hochnoͤhtig es einem Anfaͤnger ſey / zu Anfang ſeiner Handlung ein friſches Sortiment Waarenbey279Vorſchlags - und Verweiß-Schreiben. bey der Hand zu haben / mit welchen er in civilem Preiſe ſeinen neu-ankommenden Chalanten begeg - nen koͤnne / ſo zweiffle ich nicht / es werde derſelbe / nach - Einhalt beygehenden Memorials, mich beſtmoͤglichſt ſuchen zu accommodiren; Da man ſich dann des Belauffs wegen auf Herrn N. Peterſen in Leipzig prævaliren kan / welchem ich die ſumma deſſen / was mir mein Herr geſandt / werde wiſſend machen / und daß ſolche von meinen unter ihm ſtehenden Geldern vergnuͤget werden / ordre ſtellen / in Anſehung / daß ich wohl weiß / daß die Bezahlung dem Herrn daſelbſt angenehmer / als hieſiger Orten ſeyn wird; Womit ſchließlich / in Erwartung Antwort / freundlich ge - gruͤſſet / und Goͤttlicher Protection empfohlen / ver - bleibe / ꝛc.

XXVIII. Ein anders.

Monſieur.

SO wol die herannahende Meſſe / als daß ich wie - derum gantz von Waaren depourviret oder entbloͤſſet / und eine Zeitlang ziemlich damit aufgerau - met / bin ich gezwungen / aufs neue und ſchleunigſte ein friſches Sortiment Waaren / zur Erhaltung mei - ner Kundſchafft / anzuſchaffen; Zu welchem Ende mein Herr gelieben wolle / nach beygefuͤgtem Memo - rial mir die darinn mentionirte Waaren cito zu uͤberſenden / und den genaueſten Preiß dabey zu noti - ren / damit ich nebenſt andern Marck halten / und mit Schaden zu verkauffen nicht Urſache haben moͤge / wie biß anhero in ein und andern Stuͤcken von des Herrn Manufactur geſchehen / welche zwar aͤuſſerlichem Anſehen nach keinen Mangel / und ſpecieuſe gnugS 4fuͤr280Vermiſchte Handels-Klag-Bitt -fuͤr das Auge des Kaͤuffers aufgeputzet worden / in - wendig aber beyweiten die Guͤtigkeit nicht haben / wie ſolche bey andern anzutreffen. Jch verhoffe dieſes - mahl eine Verbeſſerung / damit unſere Correſpon - dentz noch lange nuͤtzlich moͤge fortgeſetzet werden. Was dem Herrn von alter Rechnung noch zukoͤmmt / daruͤber hat er frey zu diſponiren / und ſich promter Bezahlung zu verſichern. Jch verbleibe / nechſt Em - pfehlung Goͤttlicher protection, &c.

Antwort.

Monſieur.

DEſſen genehmes vom 5. dieſes / iſt mir den 9. darauf wol zu Handen gekommen. Jch habe daraus deſſen Begehren / wegen der benoͤhtigten Waa - re erſehen / auch alles / ſo viel davon bey mir vorhanden geweſen / ſchleunig zuſammen gepackt / und per Schif - fer Lorentz Cornelſen uͤberſandt: GOtt gebe ihm behal - tene Reiſe! da ich dann nicht zweiffle / es werde mein Herr an der geſandten Waare voͤlliges Vergnuͤgen haben. Jhr Belauff erſtreckt ſich 2774. . hieſigen Courant-Geldes / alles ſo genau geſetzt / als wann der Herr ſelber gegenwaͤrtig geweſen / alles ausgeſucht / be - dungen / aufgezeichnet und eingepacket haͤtte. Jch erſu - che aber mit dem erſten um Remeſſa, und daß dieſe neue Poſt mit der vorigen moͤge ſaldiret werden / weil ich nicht von den Kraͤfften bin / meine Gelder lange frucht - loß in den Buͤchern ſtehen zu laſſen. Jch fabricire eine gewiſſe Art von Polamit / welche nach den Oberlaͤndi - ſchen Quartieren ſehr geſuchet wird; Hierbey einige Proben / zu meines Herrn ſpeculation, und beliebi - gen Befehl / wie ich dann nechſt cordialer Begruͤſſung verbleibe / ꝛc.

XXIX. 281Vorſchlags - und Verweiß-Schreiben.

XXIX. Schreiben um ſeine Waaren und Dienſte jemand anzu - bieten.

Monſieur.

JNdem ich laͤngſt verlanget habe / ihres Orts einen Freund zu haben / mit welchem ich nuͤtzliche Cor - reſpondentz anfangen und fortpflantzen koͤnte / koͤmmt mir vom Herrn N. Nachricht / daß der Herr in aller - hand Engliſchen / Frantz - und Hollaͤndiſchen Waaren / einen ziemlich Verſchleiß habe. Wann ich nun jetziger Zeit mit einem ausbuͤndig ſchoͤnen Sortiment Tafften verſehen / als erſuche freundlichſt fein reiche Commiſ - ſiones einzuſenden / und wegen civilen Preiſes und Qvalitaͤt der Waare ſich alles guten zu verſehen. Sol - te ich auch ihres Orts etwas noͤhtig haben / werde ich meinem Herrn gleichfals beſuchen / und auf alle weiſe und wege trachten / nuͤtzliche Correſpondentz unter uns aufzurichten. Hierauf nun deſſen reſolution er - wartend / verbleibe ich / nechſt Empfehlung Goͤttlicher protection, &c.

XXX. Ein anders.

Monſieur.

JCh habe demſelben zu adviſiren nicht unterlaſ - ſen wollen / daß unſere Spanien - und Moſco - vien Fahrer faſt zu einer Zeit gluͤcklich und reich bela - den zu Hauſe gekommen / ſo daß die blauen Roſinen um 11. in 12. 〈…〉〈…〉. Spaniſch Wein zwiſchen 50 und 60. Rthl. die Pip; Korb-Roſinen um 2. Rthl. derS 5Korb /282Vermiſchte Handels-Klag-Bitt -Korb / Juchten à . 〈…〉〈…〉. Talg / Peltzerey und Pott - Aſche / alles um einen ziemlichen Preis zu haben. Solte ich meinem Herrn im Einkauffe einiger obbe - meldter Waaren dienen koͤnnen / hat er ſich aller Treu und Redlichkeit zu verſichern / und daß ich in allen Dingen als eigen fuͤr ihm zuſehen werde; Melde auch Per Gouverno, daß ſich allbereit viel ihrer Landsleu - te / um einzukauffen / allhier eingefunden / den Vor - theil aber / den ſie erjagen koͤnnen / hoffe / und zwar ei - nen weit groͤſſern / der ich in Loco wohne / und dem die Gelegenheit beſſer / als ihnen bekannt iſt / dem Herrn zu procuriren / der ich indeſſen bis auf naͤhere Ordre verbleibe / ꝛc.

XXXI. Ein anders.

Da man um Sendung Commisſions - Waaren anhaͤlt.

Monſieur.

JCh bin verwundert / daß ich in ſo langer Zeit nicht die Ehre gehabt / deſſen Schreiben / viel - weniger einige dero geehrten Commisſionen, zu empfangen / da mir doch nicht bewuſt / daß ich jemahls / ſo offt mein Herr mich mit deſſen liebwehrten Befeh - len beehret / ſolchen nicht ſolte getreulich nachgekom - men ſeyn / oder in Verkauffung deſſen Waaren mich ſaͤumlich erwieſen haben. Man ſetze mich dann aufs neue in Arbeit / durch Zuſendung einer Quantitaͤt Waare / welche / inſonderheit die rohen Leinwadten / gegen Abgang der Engliſchen Flotte ſehr geſucht ſind. Will mein Herr noch weitere addreſſe haben / und gar in Engeland ein Lager formiren / will ich ihm da - ſelbſt hin an einen meiner beſten Freunde recommen -diren283Vorſchlags - und Verweiß-Schreiben. diren / und verſichern / daß er es an aufrichtiger Be - dienung eben ſo wenig / als ich werde ermangeln laſſen. Jnzwiſchen erſuche bey vorfallender Gelegenheit meine Handlung einigen guten Freunden mehr zu recom - mendiren; Jch werde jederman ſuchen ein Vergnuͤ - gen zu leiſten / und inſonderheit gegen denſelben bewei - ſen / daß ich unveraͤnderlich / nechſt Empfehlung Goͤtt - licher Obhut ſey / ꝛc.

XXXII. Schreiben / darinn man das Abſenden einiger Commisſion-Waa - ren benachrichtiget.

Monſieur.

UM unſerer Correſpondentz einen nuͤtzlichen Anfang zu machen / habe ich dato an denſelben geſandt 60. . Saffran / 100. . Macis und 2. Ki - ſten Puder-Zucker / nebſt 15. Rollen Braſiliſchen Ta - back / deren Gewicht / Numero und Sortiment, auch wie ich den Calculo, wie hoch ſolche etwan muͤſſen ausgebracht werden / dabey gemacht / beygehende Fa - ctura ausweiſet. Mein Herr obſervire den Marckt - Gang / ob ſolcher jetziger Zeit fuͤꝛ mich nuͤtzlich ſeyn koͤn - ne oder nicht / und ſchreite darauf in jenem Fall zum nuͤtzlichen Verkauff / es wird mich ſolches animiren zu der continuation, und ich werde hinwieder mich bezei - gen zu ſeyn / ꝛc.

Antwort.

Monſieur.

VOn deſſen auf dem Wege begrieffenen und an mich abgeſandten Commisſion-Waaren ha -be284Vermiſchte-Handels-Klag-Bitt -be notam gemacht / auch allbereit den Braſill-Toback / ſo es courantes Kauffmanns-Gut / auf Lteferung ver - ſaget / was in den andern Waaren wird zu thun ſeyn / muß ſich bey ihrer Ankunfft ausweiſen / und werde ich davon in kurtzen notice geben; Jnſonderheit hoffe ich gegen herannahende Meſſe ſonderbah - ren Vortheil dem Herrn damit zu ſchaffen / wann mit des Herrn Gelegenheit etwas von In - digo, Campetz-Holtz und ſeinen Candis-Zucker / koͤnnte hieher ins Lager geleget werden / an nuͤtz - lichen Abgang zweifle keinesweges / erwarte aber zu - forderſt ordre, ob in Ermangelung baaren Verkauffs auf Zeit an gute Leute / oder auch in baratto gegen courante andere Waaren / etwas moͤge veraͤuſſert werden / in welchein Fall ich ſo viel ehender aufzuraͤu - men verhoffe / der ich in Erwartung ſchleuniger Ant - wort verharre / ꝛc.

Antwort.

Monſieur.

JCh befinde mich beehret mit deſſen angenehmen vom 15. ſtanti, daraus ich deſſen Meynung und Gutachten wegen der Veraͤuſſerung meiner ihm ge - ſandten Commisſion-Waaren erſehen; Nun kan ich wol geſchehen laſſen / daß in Ermangelung der Ge - legenheit zum Contant-Verkauffe / man etwas auf Zeit und auch ein Theil in baratto gegen andere Waaren / an den Mann zu bringen ſuchen moͤge; Je - doch / daß jenes an ſichere Leute gegebẽ werde / oder aber / daß mein Herr / gegen Empfangung 2. p. c. auſſer der gewoͤhnlichen Proviſion, fuͤr den Verkauff del cre - dere ſtehe / dieſes aber gegen ſolche Waaren / die hiercou -285Vorſchlags - und Verweiß-Schreiben. courant ſeyn / als Anies / Wolle / guten Blaͤtter-Ta - back / Glantz-Leinwadten / und dergleichen geſchehe; Auch muͤſte ich dabey die von meinem Herrn mir eh - mahl gethane offerte, von der anticipation einiger Gelder auf Abſchlag der auf Zeit verkaufften Sum - men, (wiewol gegen Abtrag der gebuͤhrenden Inter - eſſe) zu genieſſen haben. Und zwar bitte anfaͤnglich / an einen Studioſum, Nahmens Hugo Grotium, auf Vorzeigung meiner auf den Herrn ausgegebe - nen asſignation, 100. . die mir hier von ſeinen El - tern vergnuͤget worden / zu bezahlen / und ſolche auf meine Courant-Rechnung in debito zu ſtellen / womit ich ſchlieſſe / und denſelben nechſt ſchoͤnſter Be - gruͤſſung Goͤttlicher protection empfehle / verblei - bende / ꝛc.

Antwort darauf.

Monſieur.

SEiter dem Empfang deſſen angenehmes vom 16. dieſes / ſind des Herrn Waaren alle wohl - conditioniret zum Vorſchein gekommen / auſſer / daß ſich einige Rollen Braſill-Taback / ziemlich tieff abge - ſchnitten befunden / fuͤr welche ich / bis zu genauerer Unterſuchung des Gewichts und eingezogener Nach - richt von meinem Herrn / den Fuhrleuten 2. Reichs - thaler Fracht einbehalten; Sonſt hoffe ich dieſe Waaren allbereit / auf Lieferung getroffenen Ac - cords nach / zu 8. 〈…〉〈…〉. das . auszubringen; Der Pu - der-Zucker iſt an Herrn Johann Richter und Con - ſort, Ziel kuͤnfftige Michaelis Meſſe / verkaufft / und uͤber den Belauff / groß 785. Rthlr. Wechſel-Briefe empfangen worden / welche ich heute dato mit . p. c. Ver -286Vermiſchte Handels-Klag-Bitt -Verluſt an Herrn Chriſtoff Besler vernegociiret / die dafuͤr empfangene Gelder aber mit 28. p. c. Ver - luſt auf Herrn Egers Brief auf Hamburg / lautende an meinen Herrn oder deſſen ordre zu bezahlen / ab - gegeben / zu Laſt Hr. Klett & Wolters / von welchen mein Herr die acceptation, und 14. Tage nach Sicht die Bezahlung wieder zu procuriren / mir aber gebuͤhrenden Credito, nach beyliegender meiner Verkauff - und Courant-Rechnung / zu geben wiſſen wird. Von den Macis und Saffran iſt auf Zeit an Hn. Samuel Krieger fuͤr 350. Rthlr. verkaufft / und der Reſt gegen fein Garn und Glantz-Leinwand verſtutzet worden; Alles nach Einhalt beyliegender Notitia und Verkauff-Rechnung. Ob nun mein Herr die auf Zeit verkauffte Poſt anticipiren / und nechſt proviſion gebuͤhrende Intereſſe, auch die 2. p. c. fuͤr del credere. zu ſtehen / wolle kuͤrtzen laſſen / oder den Riſigo ſelber bis zur Verfall-Zeit lauffen / ſolches bleibet in meines Herrn Belieben. Wann auch das feine Garn unumgaͤnglich in dem Baratto der Glantz-Leinwadten hat muͤſſen mit angenom - men werden / hoffe ich / es werde ſolches nicht unange - nehm ſeyn / weil dieſes Gut haͤuffig ihres Orts hin ver - ſandt wird / werde auch / in allem Falle / ſo ſolches meinem Herrn unangenehm ſeyn ſolte / es fuͤr meine eigene Rechnung Coſti verkauffen laſſen. Die 100. . an Monſr. Grotium ſind des Herrn ordre nach vergnuͤget. Uber alles obbemeldtes erwarte deſſen voͤllige Antwort / gegen welche Zeit der Uberreſt ſeiner vorhandenen Commisſion-Waaren auch noch moͤchte aufgeraͤumet / und alsdann voͤllige Courant - und Verkauff-Rechnungen koͤnnen geſandt werden. Allhier iſt einige Nachfrage nach rauch-ſchwartzenCor -287Vorſchlags - und Verweiß-Schreiben. Corduan und Engliſchen Kalb-Leder / hingegen ſind wir mit der Land-Wolle ziemlich verſehen / wie ſie dann auch um ein merckliches abgeſchlagen; Alles zu des Herrn Gouverno, der ich verbleibe / ꝛc.

XXXIII.

  • NB. Wann Kauffleute Importante und lange Briefe an weit-entlegene Oerter geſchrieben / pflegen ſie wol / um mehrer Gewißheit willen / ſolche noch einmahl / von Wort zu Wort zu cop[ii]ren / die kuͤnfftige Poſt wieder uͤberzuſenden / und nur unten / als in einem poſt Scripto, das noch nach dieſem paſſirte folgender maſſen anzu - haͤngen:

OBiges iſt die Copia meines verwichenen Poſt - Tag an den Herrn abgelaſſenen Schreibens / welches ich in allen confirmire / und ſeiterdem nichts anders zu adviſiren habe / als daß die Specerey - Waaren voͤllig per contant verkaufft / und eheſter Tagen Verkauff-Rechnung ſolle geſandt werden; womit ohne mehrers freundlich gegruͤß / GOTT be - fohlen / ꝛc.

Antwort auf obiges.

Monſieur.

DEſſen geehrte vom 21. und 24. currentis habe zu recht erhalten / und mit Liebe den gluͤcklichen Verkauff der groͤſten Theils meiner Conmisſion - Waaren erſehen / auch daß derſelbe des Herrn Rich - ters Wechſel vernegotiiret / und die dafuͤr eingekom - mene Contanten mir in Hn. Egers Brief anhero re - mittiret habe / welches alles ſehr wohl gethan / und ha - b[e]ich allbereit die acceptation erhalten / iſt auch keines -we -288Vermiſchte Handels-Klag-Bitt -weges beym Verfall-Tage an guter Bezahlung zu zweiffeln. Jch erfreue mich auch / daß mein Taback ſo kurtzes Lager gemacht / und ob ich wol nicht verſi - chern will / daß die Fuhrleute ſich nicht einiger Pfund unterweges bedienet / ſo mag ihnen doch der Schade / weil er von keiner importance, nachgelaſſen wer - den. Wegen des auf Zeit verkaufften Macis und Saffran will ich lieber / und deſto eher zu richtiger Saldirung zu gelangen / die Gelder anticipiren / und meinen Herrn ſeine Gebuͤhr davon decourtiren laſ - ſen / als ſolche lang in Buͤchern offen ſtehen haben; Jn - ſonderheit / weil das baare Geld kan nuͤtzlicher em - ploiret und umgeſetzet werden; So nehme ich auch die Barattirung des feinen Garns fuͤr genehm / und erwarte alſo von meinem Herrn voͤllige Verkauff - und Courant-Rechnung / alsdann / wills GOtt! zu einer neuen Partey zu ſchreiten / da vielleicht ein groͤſ - ſeres kan verſuchet werden. Jnzwiſchen mache mein Herr notam auf 25. Decher rauch-ſchwartz Cor - douan / ſo ich heute uͤber Luͤneburg an demſelben ge - ſandt; Koſtet mir jedes . weil es ſchoͤn Gut iſt / 28. 〈…〉〈…〉. hier zur Stelle bezahlet: Wolle iſt meines Krahms nicht / weil wir hier Pommern / Pohlen und Luͤneburg in der Naͤhe haben / welche uns zur Genuͤge damit ver - ſehen. Solten die Churfuͤrſtlichen Manufactu - ren recht im Flor kommen / duͤrffte ſie ſchon geſuchter werden / als ſie anitzo iſt; Ein gleiches koͤnnte die Wieder-Eroͤffnung des Paſſes nach dem Schweitzer - lande verurſachen / als welche Nation bis anhero nicht ein geringes dieſer Waare conſumiret. Was von dem Gewaͤchs des Fꝛancken-Weins fuͤr Hoffnungſey / bitte zu berichten; Jndeſſen verbleibe ich in Erwartung deſſen angenehmer Befehle / ꝛc.

Klag /289Vorſchlags - und Verweiß-Schreiben.

XXXIV. Klag-Schreiben uͤber ge - ſandte ſchlechte Waaren.

Monſieur.

OB ich wol der Hoffnung gelebet / es wuͤrden meine Commiſſionen bey demſelben in ſolcher Conſideration geſtanden haben / daß man / ſelbige beyzubehalten / allen moͤglichen Fleiß / in Einſendung der von mir verſchriebenen Waaren / haͤtte anwen - den ſollen; So muß ich doch / leider! das Contra - rium (nach von ſothanen Waaren genommenen Au - genſchein) erfahren / indem ſelbige nicht allein / an ſtatt / daß ſie friſch ſeyn ſollen / alt und verlegen / von ſchlechter Qualitaͤt / nicht nach meinem aufgeſetzten Memorial, ſondern auch hoͤher im Preiſe / als ich die auserleſenſten und beſten dieſer Gattung haͤtte kauffen koͤnnen; Welches mich muhtmaſſen machet / daß mein Herr meine Commiſſiones etwann nicht hoch achten / oder wegen der Bezahlung Sorge muͤſſe ge - tragen haben; Jener will ich ihm bald uͤberheben / indem dieſe die letztern und die erſten ſollen geweſen ſeyn / dieſe aber / nemlich die Bezahlung / ſoll ihm auch keine graue Haare machen / denn die geſandte Waa - ren ſtehen fuͤr deſſen Rechnung hier / und kan er ſie ab - fordern laſſen / wann er will. Jch werde trachten / mich anderwerts nuͤtzlicher und beſſer zu providiren; Wo - mit ohne mehrers freundlich gegruͤſſet und GOtt be - fohlen / verbleibe / ꝛc.

XXXV. Ein anders.

Monſieur

AUs der von mir verſchriebenen und von ihm an -Thero290Vermiſchte Handels-Klag-Bitt -hero geſandten Waaren (welche ich doch erboͤtig war / mit baarem Gelde zu bezahlen (ihrer ſchlechten Qua - litaͤt muß abnehmen / daß der Herr nicht gewohnt ſey / viel mit Commiſſionen umzugehen / oder aber die Ar - beit ſcheue / und daher durch uͤbele Bedienung die Leute von ſich abſchrecken wolle. Jch meines Orts kan mir ſolches wol gefallen laſſen / und allenthalben / fuͤr meine Proviſion, Factors zum Einkauffen bekommen / wel - ches dem Herrn nachrichtlich andeuten / und daß die mir geſandte Waaren zu ſeiner Wieder-Abforderung parat liegen / melden wollen; Der ich nechſt Empfeh - lung Goͤttlicher Protection verbleibe / ꝛc.

XXXVI. Ein anders.

Monſieur.

Wie vermeynt derſelbe / daß ich ſolte den Flor mei - ner neu-angefangenen Handlung befoͤrdern koͤnnen / wann ich an ſtatt guter und tuͤchtiger Waare mit nichts-wuͤrdigen und ungangbahren (welches al - lerdings diejenigen ſeyn / die mir der Herr zugeſandt) aufgezogen kaͤme? Weil ich demnach gute Waaren verſchrieben / ſchlechte aber empfangen / als will ich ſol - ches als einen Jrrthum / der im Verſenden vorge - gangen / conſideriren / und die gegenwaͤrtige Waare ſo lange zu des Herrn Diſpoſition ſtehen laſſen / biß er beſſere / und die ich fuͤr aufrichtige Kauffmanns-Gut bezahlen koͤnne / an die Stelle ſende. So viel zur Nach - richt; Hiemit GOtt befohlen / verbleibe / ꝛc.

XXXVII. Ein anders.

Monſieur.

Jch habe zwar deſſen genehmes Schreiben / ſamtden291Vorſchlags - und Verweiß-Schreiben. den uͤbergeſandten Waaren empfangen / finde aber ſol - che noch lange nicht von der Qualitaͤt / wie ſie mir nuͤtz - lich ſeyn koͤnnen / oder von mir begehret worden; Werde ſie alſo auf des Herrn Rechnung liegen laſſen / oder die ſchwartzen Camelshaaren-Polemiten / welche mich einigermaſſen contentiret / und endlich fuͤr Kauffmanns-Gut paſſiren koͤnnen / daraus behalten; Nach abgezogenen deren Belauff erwarte den Uber - reſt meines allbereits remittirten Geldes wieder zu - ruͤck / oder fuͤr die hie liegende untuͤchtige Waaren beſ - ſere und verkaͤufflichere an die Stelle. Geſchiehet es nicht / und mein Herr wird ſich darinn opiniatriren / ſo werde dieſes das erſte und letzte unſerer Handlung ſeyn laſſen / und alsdann Anſtalt machen / daß in Bey - ſeyn einiger unparteyiſcher Kauffleute vor Notarien und Zeugen das Gut wardiret / und / wieviel es weni - ger an Wuͤrden / mir atteſtiret werde; Damit ich uͤber lang oder kurtz / per Viam Juris, oder Facti, meinen Regreß an den Herrn haben / und meines Schadens mich wieder erholen koͤnne. Was aber demſelben fuͤr Unluſt und Schimpff daraus zuwach - ſen werde / gebe ich ihm ſelbſt vernuͤnfftig zu betrach - ten / der ich / in Erwartung geneigter Reſolution, verharre / ꝛc.

Antwort auf obiges.

Monſieur.

JCh war mir ſchon vor der Abſendung der von euch gecommittirten Waaren vermuhten daß ihr bey deren Empfang nicht unterlaſſen wuͤrdet / einige Hecheley zu machen / um dadurch eurer eigen - nuͤtzigen Gewohnheit nach etwann einige p. c. abzu -T 2kuͤr -292Vermiſchte Handels-Klag-Bitt -kuͤrtzen; Jn Anſehung / daß euch wol wiſſend / daß ich â coſti mit dieſer Waare nichts anzufangen weiß: Jch habe aber / ungeacht es mir von vielen Per - ſonen wiederrahten worden / dennoch / in Hoffnung / ihr wuͤrdet euch in der Raiſon finden laſſen / die Waa - ren / welche gantz keinen Mangel haben / und ihr Geld gnugſam wehrt ſeyn / an euch abgeſandt. Muß ich ſolche zuruͤck nehmen / ſo ſoll es / welches ihr euch wol verſichern moͤget / durch Notarien und Zeugen / in Gegenwart einiger unparteyiſcher Kauffleute ge - ſchehen / welche beurtheilen ſollen / ob ich oder ihr un - recht habet; Jn dieſem letztern Fall werde ich meinem Regreß ſchon zu ſuchen wiſſen / ſo zur Nachricht die - net; Womit GOtt befohlen / verbleibe / ꝛc.

XXXVIII. Ein anders.

Monſieur.

D man uͤber die geſandten Waaren / ob ſolten ſelbige nicht der gegebenen commiſſion ge - maͤß / oder ihre Qualitaͤt mit dem Preiſe uͤbereinkom - mend ſeyn / ſo greſſe Klagen fuͤhret / hat mich aus deſ - ſen / vom 18. dieſes Monats / an mich abgelaſſenen Schreiben ſehr befremdet / in Anſehung / daß von eben dieſer Gattung auch an andere Freunde a coſti / item, an mehr beruͤhmte Handels-Plaͤtze / abgeſandt worden / welche im geringſten keinen Mangel daran verſpuͤhret / ſondern die geſchehene Bedienung mit Danck erkennet: Wiewol ich / um meines Herrn Freundſchafft beyzubehalten / demſelben die Waare / wann ſie ihm nicht anſtehet / eben nicht aufdringen will / ſondern es kan ſolche nur an Herrn N. N. mei - netwegen ausgeliefert werden / welcher zugleich or -dre293Vorſchlags und Verweiß-Schreib-n. dre hat / dem Herrn ſein darauf allbereits remittirtes Geld zu rembourſiren. Jch wuͤnſche indeſſen in an - dern des Herrn occurrentien gluͤcklicher / als in die - ſer zu ſeyn; Wie ich dann denſelben verſichere / daß ich allezeit / nechſt Empfehlung Goͤttlicher Protection, verharren werde / ꝛc.

XXXIX. Ein anders.

Da man ſich wegen uͤbel bedienter Com - miſſion beklaget.

Monſieur.

NAchdem ich mich auf deſſen vielfaͤltiges Anlie - gen bewegen laſſen / bey demſelben ein ziemli - ches Lager von couranten Waaren aufzurichten / auch in der Meynung geweſen / ſolches lange Jahre zu continuiren; So faͤlt ſolches wieder mein Vermuh - ten ſehr ſchlecht aus / maſſen ſeine heutige Briefe / und die dabey eingeſchloſſene Verkauff-Rechnung uͤber den Alaun und Sohl-Leder / mich gar wenig erfreuen / und aller apparence nach einen ſchlechten profit zu Buche fuͤhren werden. Anfangs waren deſſen pro - meſſen ſehr groß / daß man mir wolte ſonderbahr in den Unkoſten favoriſiren / ſelbige finde ich im Gegen - theil noch groͤſſer / als ſie bey andern gewohnet gewe - ſen; Wird alſo bey ſolcher Beſchaffenheit unſere Correſpondentz nicht lange Beſtand haben koͤnnen / ſondern meines Orts von noͤhten ſeyn / mich nach beſ - ſerer Bedienung umzuſehen. Jch gebe ſelbſten ver - nuͤnfftig zu bedencken / wie wenig mein Intereſſe in ſpedirung der nach Spanien deſtinirten Lein - wandten obſerviret worden / da man die abgehende Convoy verſaͤumet / und jetzunder mein Gut der Ge -T 3fahr294Vermiſchte Handels-Klag-Bitt -fahr exponiret / von den in der See kreutzenden Ca - pern aufgefiſchet zu werden: Weil ſolches nun alles aus meines Herrn unrichtiger Bedienung herruͤh - ret / als habe ich Herrn N. N. ordre gegeben / gegen allen inskuͤnfftige aus ſolcher Verſendung mir bevor - ſtehenden Schaden zu proteſtiren / und dem Nota - riats-Inſtrument einverleiben zu laſſen / daß ich hin - wieder meinen regreß an den Herrn ſuchen werde; Welches zur Nachricht dienet / und damit GOtt be - fohlen / verbleibe / ꝛc.

Antwort.

Monſieur.

WAs derſelbe in ſeinem Schreiben / vom 24. die - ſes zu Ende lauffenden Monats / an mich gelan - gen laſſen / ob ſolte ich einige negligence in Vollzie - hung ſeiner Commiſſionen zu beſchuldigen ſeyn / iſt ſo ungegruͤndet / daß / ſo mein Herr nur ein wenig der Wahrheit wird Raum geben wollen / er bald eines andern ſoll perſuadiret werden. Der Alaun und das Sohl-Leder ſind hieſigem Marckt-Gange nach / wie es von andern Freunden verkauffet worden / loß geſchlagen / und darzu noch contant-Geld er - halten worden / da ihrer viel neben mir auf Zeit zu keinem hoͤhern Preiſe verkaufft. Wegen der Unko - ſten erbiete ich mich auch zum Beweiſe / und zwar / daß fuͤr jedweden unrecht geſetzten Gr. ein Rthl. ſoll wieder von mir reſtituiret werden. Hat die Convoy mit des Herrn Leinwandten nicht koͤnnen gebraucht wer - den / iſt es geſchehen / weil ſolche des Tages zuvor erſt ankamen / da die Flotte allbereit Segel-fertig auf der Rheede lag / und des andern Tages wuͤrcklich ab -ſegel -295Vorſchlags - und Verweiß-Schreiben. ſegelte. Weil nun Capitain Janſen / mit welchem die Leinwande geladen worden / die vor Gottenburg zu Anckern deſtinirte Convoy, als woſelbſt ſie mehr Schiffe zu ſich nehmen ſoll / noch einzuholen gedachte; Als iſt aus guter Meynung des Herrn Gut demſel - ben eingeſchifft / (weil vermuhtlich von dieſes Jahrs Gelegenheiten dieſe die Letzte iſt) und ſolcher maſſen fuͤr den Herrn als eigen zugeſehen worden / welches mir von unparteyiſchen Kauffleuten nicht wird uͤbel gedeutet werden. Hiebey ſende meinem Herrn Ver - kauff - und Courant-Rechnung / deſſen Willen an - heimſtellende / ob er mich ferner mit ſeinen Commis - ſionibus beguͤnſtigen wolle / oder nicht; Womit freundlich gegruͤſſet / Goͤttlicher Protection befohlen / verbleibe ich / ꝛc.

XL. Benachrichtigungs-Briefe.

Als erſtlich: Daß man mit dieſer oder jener friſchen Waare verſehen / und das Vertrauen habe es werde derſelbe etwas committiren.

Monſieur.

WAnn mir aus vormalig mit demſelben gepfloge - ner Handlung nicht unwiſſend iſt / daß er gegen die Leipziger Meſſe ein und andere Waaren von hier zu verſchreiben pfleget / ich aber inſonderheit mit einem friſchen Sortiment Engliſcher Lacken und Sergen, welche ich weiß / daß es des Herrn Gattung ſey / aus Engelland providiret worden; Als bitte ich / man be - ehre mich mit deſſen liebwehrten Commiſſionen: Es ſoll / um denſelben zu fernerer continuation zu animiren / wenig oder kein avanzo auf die Waare ge -T 4ſuchet296Vermiſchte Handels-Klag-Bitt -ſuchet werden. Zum Uberfluß dienen auch noch in - liegende Proben / mit den dabey ſpecificirten Ellen - Maaß und aͤuſſerſten Preiſen / welche vielleicht ins kuͤnfftige um ein merckliches hoͤher kommen duͤrfften / weil aus Engeland die Belaͤſtigung dieſes Guts mit einigen neuen Zoͤllen aviſiret wird. Wegen des Wein-Handels will aus Franckreich verlauten / ob ſolte der Weinſtock ſich dieſes Jahr ziemlich anlaſſen / weßwegen auch die Brandweine bis auf 49. Rthl. gefallen. Nach Spanien liegt hier eine Convoy Segelfertig / welche / was pretioͤſe Guͤter ſeyn / mit uͤbernimmt; Waͤre alſo eine ſichere Gelegenheit / wenn mein Herr etwas dahin abzuſenden haͤtte. Jch offe - rire mich zu allen Dienſten / und verbleibe / in Erwar - tung deſſen Befehl / ꝛc.

XLI. Benachrichtigung wegen re - mittirter Gelder.

Monſieur.

DEmſelben fuͤge mit dieſem wenigen zu wiſſen / daß ich heute Gelegenheit gefunden / auf Rech - nung des jenigen / was ich ſchuldig bin / in einliegen - den Sola-Wechſel-Briefe 300 Rthl. ſpecies zu uͤber - machen / welche 8. Tage nach Sicht von Herrn Jo - hann le Blanc einzucaſſiren: Wird alſo mein Herr die Bezahlung beſter maſſen ſuchen zu procuriren / und mir ſo wol fuͤr ſolches Capital, als die gebuͤhrende Lagio, credito geben. Findet mein Herr Gelegen - heit / fuͤr das / was ich ihm noch netto pro reſto verblei - be / ſich auf mich zu prævaliren / ſoll die Ehre ſeines Wechſels allezeit gebuͤhrend obſerviret werden; Womit ich nechſt ſchoͤnſter Begruͤſſung verharre / ꝛc.

XLII. 297Vorſchlags - und Verweiß-Schreiben.

XLII. Ein anders.

Monſieur.

DJeſes dienet nur / beygehenden Wechſel / groß 450. Rthl. Banco 14. Tage nach dato zu Laſt Herrn Chriſtoffer Schmids zu begleiten / deſſen Ver - gnuͤgung man zu ſeiner Zeit wird zu procuriren wiſ - ſen. Nach reducirung ſolcher Summa in coſti - ges Courant-Geld / geliebe er mir fuͤr Capital und Lagio credito zu geben / und mit 175. Rthl. welche ich dem Herrn per ſaldo letzter Courant-Rechnung ſchuldig verblieben bemeldte Rechnung zu ſaldiren / den Uber-Reſt aber meinetwegen nach Augſpurg an Herrn H. J. Huͤbner / in ſichern Briefen zu uͤber - machen. Hieran geſchiehet mir Freundſchafft / und ich bleibe wiederum dem Herrn zu allen Dienſten geneigt / ꝛc.

XLIII. Ein anders.

Monſieur.

ES iſt biß anhero ſo ſchwer mit Remeſſen per coſti unterzukommen geweſen / daß ich / um den Herrn wegen desjenigen / was er von mir haben ſoll / nicht laͤnger warten zu laſſen / einliegenden Am - ſterdammer Wechſel an mich erhandelt / welcher coſti zu vernegotiiren / und des Belauffs ſich auf Ab - rechnung zu bedienen; Wie dann mein Herr fuͤgli - cher / als ich hieſiges Orts / Gelegenheit dazu finden kan. Was an voͤlliger ſaldirung der Rechnung noch manquiren moͤchte / ſoll per Einſchlag zur Fuhr erfolgen. Bitte mich unbeſchwert zu berichten / obT 5die -298Vermiſchte Handels-Klag-Bitt -dieſer Art Pluͤß-Sammet / wie einliegende Probe ausweiſet / ihres Orts fabriciret werde / wie theuer ſolche im Preiſe / und ob man zu jeder Zeit / und von welcher coleur es verlanget wird / davon haben koͤnne; Dem Herrn wiederum hieſiges Orts zu dienen bin ich allezeit willig und bereit / ꝛc.

XLIV. Ein anders

Monſieur.

MJt voriger Poſt habe demſelben im Briefe Hn. Egers / zu Laſt Simon von Dors / 500. fl. Ban - co remittiret / von welchen mein Herr acceptation, und weil es nur 2. Tage Sicht geweſen / auch Zwei - fels ohne die Bezahlung wird erhalten haben. Hier - bey abermahl in 3. Wechſel-Briefen 1800. fl. Banco, als tauſend zu Laſt Herrn Loͤſchenbrands 500. auf Hrn. Taffinger und 300. auf Monſ. Schmid / welche man alle einzucaſſiren / und nebſt dem vorigen bis auf meine fernere diſpoſition in credito zu notiren ge - liebe. Fuhrmann Hans Schroͤder von Altdoͤrff wird dem Hrn. 2. Colli No. 7. und 13. wol condi - tioniret / gegen Erlegung 5. Rthl. reſtirender Fracht liefern / welche man bis auf meine / GOtt gebe! gluͤck - liche Uberkunfft im Empfang nehmen wolle; Wo - mit ohne mehrers freundlich gegruͤſſet und GOtt em - pfohlen / verbleibe.

XLV. Ein anders.

Monſieur.

AUf ordre Herrn N. N. von Augſpurg remit - tire demſelben in beygehendem Prima-Wechſel -Brie -299Vorſchlags - und Verweiß-Schreiben. Briefe / zu Laſt Herrn Jacob Thormoͤhlen / 400. Rthl. in courant; Ferner hat mein Herr von Herrn Adolph Rodden / wann er ſich bey ihn wird anmelden / gegen Schein zu empfangen 300. Rthl. courant, welche man nebſt obigen Wechſel-Geldern in Empfang neh - men / und dafuͤr obbemeldten Hn. N. N. zu creditiren geliebe. Kan ich auch ſonſt hieſiges Orts einige ange - nehme Dienſte leiſten / hat man zu befehlen / und wird mir allezeit lieb ſeyn / durch dieſe Gelegenheit deſſen connoiſſance erlanget zu haben / wie ich denn in al - ler ſincerité verbleibe.

XLVI. Benachrichtigung / daß der remittirte Wechſel nicht acceptiret worden.

Monſieur.

MJt dieſem wenigen will Nachrichtlich hinter - bringen / daß Thormoͤhlen den Wechſel zu ac - ceptiren reſuſiret; Weßwegen ich mich mit gebuͤh - render Proteſtation, um den Herrn an ſeinem Rechte nichts zu vergeben / dagegen verwahret: Wie dann hierbey Proteſt und Wechſel zuruͤck folget / um ſich deſſen gegen den Ausgeber deſſelben wieder zu præ - valiren. Meine dabey verſchoſſene Unkoſten ſind 2. fl. 40. Kr. Jn Erwartung anderer remeſſa ver - bleibe ich ꝛc.

XLVII. Ein anders.

Monſieur.

DEſſen genehmes vom 18. iſt mir wol gewor - den / habe auch den darinn befundenen Wechſelſo300Vermiſchte Handels-Klag-Bitt -ſo gleich an Herrn Thormoͤhlen præſentiret / welcher aber einige Tage Aufſchub zur acceptation verlanget / biß er von ſeinem Principalen noch ein Schreiben wuͤrde erhalten haben; Weil ich aber von meinem Herrn keine andere ordre, als die acceptation und Bezahlung zu procuriren / hatte / als ließ ich proteſti - ren / und gehet hiebey zu meines Herrn Bedienung der proteſt ſamt dem Wechſel zuruͤck / welcher 4. Guͤlden 7. Kr. Unkoſten verurſachet / die man an meinen Cor - reſpondenten / Herrn Staffort / wieder bezahlen kan. Weil aber des Herrn N. N. in Augſpurg affai - res preſſiren / (oder weil die Ehre ſeines Credits erfor - dert) zu rechter Zeit die bewuſten Gelder hier zu haben / als habe ich an ſtatt der proteſtirten 400. Rthlr. auf den Herrn dergleichen Summa gezogen / 8. Tage nach Sicht / an Herr Stridbeck oder ordre zu zahlen; Wie ich dann allbereit ſolche Gelder / nebſt den von Herrn Adolff Rodden wohl eingegangenen / gedach - tem Herrn N. N. von Augſpurg in credito paſſiret / daß alſo meinem Herrn die Ehre meines Wechſels hoͤchſt recommendiret bleibet. Womit freundlich gegruͤſſet / Goͤttlicher protection empfohlen / ver - bleibe / ꝛc.

Antwort.

Monſieur.

AUs deſſen geehrten vom 25. habe mit Mißfallen des Herrn Thormoͤhlen gethanen refus feines Principalen Wechſel zu acceptiren erſehen / und iſt gar wohl / daß mein Herꝛ proteſtando ſich verwahret; Wie ich dann auch ſchon meinen regreß und ſatis - faction wieder gefunden / die Proteſt-Unkoſten / desHerrn301Vorſchlags - und Verweiß-Schreiben. Herrn ordre nach / an Herrn Staffort vergnuͤget / und den auf mich trasſirten Wechſel mit gebuͤhren - der acceptation honoriret / wovon zur Verfall-Zeit prompte Bezahlung folgen ſoll; Welches meinem Herrn in freundlicher Antwort hinterbringend ver - bleibe / u. ſ. w.

XLVIII. Ein anders / um das trasſiren zu berichten.

Monſieur.

JNdem ich heute Gelegenheit gefunden / 300. Rthlr. Species 14. Tage Sicht auf denſelben zu trasſiren / als bleibet dem Herrn die Ehre meines Wechſels hoͤchſt recommendiret / ich aber bin in der - gleichen Faͤllen wiederum zu dienen geneigt; der ich mich nenne / ꝛc.

XLIX. Ein anders.

Monſieur.

ENdlich hats am heutigen Poſt-Tage ſich gefuͤ - get / daß einige Geber per coſti geweſen; Weswegen ich vom Herrn Georg Reuter 300. Rthlr. genommen / und daruͤber ihm einen Wechſel / dem Herrn zu Laſt / paſſiret: Wird man alſo ſolchen gebuͤhrend honoriren / und 14. Tage nach Sicht an ihn oder ſeine ordre (wie ich denn allbereit fuͤr ſolche Summa dem Herrn credito gegeben) die Bezah - lung abſtatten. Hierzu mich verlaſſende / verbleibe ich / ꝛc.

L. 302Vermiſchte Handels-Klag-Bitt -

L. Ein anders.

Monſieur.

VOr 8. Tagen war an denſelben mein juͤngſtes / auf deſſen Jnhalt ich mich beziehe / und noch - m[a]hls confirmire / daß / was von meinen dem Herrn geſandten Waaren ihm nicht anſtaͤndig / ungeacht ſie ab ſolut ſind entboten worden / fuͤr meine Rechnung ſoll ſtehen bleiben. Jndeſſen habe heute die Freyheit genommen / fuͤr den Belauf der uͤbrigen / weil ich meiner Mittel groß benoͤhtigt / auf Rechnung 300. Rthlr. auf den Herrn zu ziehen / 14. Tage nach Sicht / an. Hn. Michael Weickmann oder ordre zu bezahlen / und recommendire ich hoͤchlich die Ehre meines Wechſels / in Anſehung / daß ja der Herr den valeur davor doppelt in die Haͤnde hat. Hieruͤber nun will - faͤhrige Antwort erwartende / verbleibe ich / ꝛc.

LI. Darinn man alle Præcautiones braucht / daß ein Wechſel nicht moͤge proteſtiret werden.

Monſieur.

ZUfolge deſſen vielmahls mir guͤnſtig gethanen offerten / daß ich mich in meinen Angelegen - heiten frey auf deſſen Perſon und Handlung præva - liren moͤchte / habe ich heute auf denſelben traſſiret Ducati di Banco, à uſo an Herrn Ebermeyer oder ordre zu bezahlen. Jm Fall nun meine Ehre bey dem Herrn in guter conſideration iſt / bitte ſolche durch acceptation und Bezahlung gedachten Wech - ſels zu erhalten; Und ſo es etwann mit deſſen incom -modo303Vorſchlags - und Verweiß-Schreiben. modo geſchehen ſolte / gleich nach geleiſteter accepta - tion ſo viel wieder auf mich zu traſſiren / und von den erhobenen Geldern die Bezahlung zu leiſten; Wel - ches ich nur erinnern will / wann ich innerhalb 8. Ta - gen nicht / wie ich geſinnet bin / dem Herrn mit remes - ſen ſolte einhalten. Jn dem aͤuſſerſten Nohtfall kan man auch Herrn Matthaͤus Kruͤger anſprechen / wel - cher die Ehre meines Wechſels zu retten / wie ich ver - ſichert bin / beyſpringen wird. Hierauf ſchleunige Antwort erwartende / verbleibe ich / ꝛc.

LII.

Monſieur.

VOr 8. Tagen nahm ich die Freyheit / auf denſel - ben in meinem Prima-Wechſel-Brief zu traſſi - ren 1400. Rthlr. um ſolche an die ordre von Herrn Elswig zu bezahlen; Wann ich nun dabey die Ehre meines Wechſel-Briefes ſonderbahr recommendi - ret / und aber befuͤrchten muß / daß ſolcher ſamt dem Aviſo-Brief nicht moͤchte eingelauffen ſeyn / als habe ich dem Herrn Remittenten bey dem ſecunda Wech - ſel-Brief / welchen ich ihm paſſiret / auch dieſen zwey - ten Aviſo-Brief ertheilet / durch welchen ich erſuche / wañ prima lettra nicht acceptiret / ſolches bey gegen - waͤrtigen zu thun / und zur Verfall-Zeit richtige Be - zahlung zu leiſten / des Belauffs wegen aber ſich wieder auf mich zu prævaliren / und verſichert zu ſeyn / daß ich allezeit in dergleichen Faͤllen zu dienen mich werde wil - lig finden laſſen; Der ich verbleibe / ꝛc.

LIII.

Monſieur.

AUf ordre des Herrn Wegners von Augſpurg /habe304Vermiſchte Handels-Klag-Bitt -habe ich heute auf den Herrn trasſiret Rthlr. 450. à 42. ß. in Banco / an die ordre von Hn. Ziegler zu be - zahlen; Wird man alſo die Ehre meines Wechſels ſich recommendiret ſeyn laſſen / und fuͤr deſſen Jn - halt beſagten Herrn Wegener creditiren; der ich verbleibe / u. ſ. f.

LIV. Ein anders.

Monſieur.

AUs Mangel Gelegenheit / habe biß anhero mit der verſprochenen remeſſe nicht unterkommen koͤnnen; Wann auch ſolches zu præſtiren bis dato noch ſchlechte apparentz / als ſtelle in meines Herrn Belieben / entweder auf mich zu trasſiren / oder auch auf Hn. Gottfried Meyer in Nuͤrnberg / bey welchen ſchon ordre ſeyn ſoll / daß des Herrn Wechſel mit ge - buͤhrender acceptation und Bezahlung beehret wer - de; Womit ohne mehrers freundlich gegruͤßt / GOtt befohlen / verbleibe / ꝛc

Antwort auf obige.

Monſieur.

DEſſen geehrtes vom 6. dieſes habe wohl erhalten / und daraus erſehen / wie man auf 8. Tage Sicht 400. Rthlr. Species auf mich trasſiret. Wann mir nun ſolcher Wechſel wird præſentiret werden / ſoll demſelben die gebuͤhrende acceptation, und zur Verfall-Zeit die Bezahlung wiederfahren; Wozu ſich mein Herr zu verlaſſen / der ich zu allen deſſen Dienſten ſo bereit als willig lebe / und ſtets verbleibe / ꝛc.

LV. 305Vorſchlags - und Verweiß-Schreiben.

LV. Ein anders.

Monſieur.

ZU folge deſſen ſub dato den 13. hujus eingelauf - fenen Aviſo-Briefes / auf mich trasſirter 500. . Courant-Muͤntze / habe ſolchen Wechſel an den Porteur deſſelben Herrn Eberling acceptiret / werde auch zu ſeiner Zeit die gebuͤhrende Einloͤſung thun / und fuͤr deſſen Belauff meinem Herrn debito geben; Wiewol ich ohnmaßgeblich vermeynte mit remeſſen von hier aus beſſer unterzukommen / als daß der Herr hinfuͤhro zu ſo hohen cours ſeine hier ſtehende Gelder einziehen ſolle; Dienet per gouverno. Von der Zeit-Rechnung iſt ſeithero noch nichts eingangen / bin aber mit erſten einige Poſten vermuhten. Ein gewiſ - ſer Studioſus, Nahmens N. N. hat bey mir Anſu - chung gethan / daß ich ihm fuͤr des Herrn Rechnung 100. . moͤchte vorſchieſſen / welches ich aber ohne meines Herrn ſpeciale ordre zu thun refuſirt / erwar - te alſo daruͤber deſſen Befehl / und verbleibe / ꝛc.

LVI. Ein anders.

Monſieur.

DJe vor Rechnung Herrn Fels von Franckfurt auf mich trasſirte 300. . haben allbereit ihre Richtigkeit erlanget / und iſt des Herrn daruͤber mir zu Laſt gegebener Wechſel ſchon in meinen Haͤnden / auch gedachten Herrn Fels dafuͤr debito gegeben worden; So zur freundlicher Nachricht melden /Uund306Vermiſchte Handels-Klag-Bitt -und damit demſelben Goͤttl. protection empfehlen wollen / der ich ſtets verbleibe / ꝛc.

LVII. Ein anders.

Monſieur.

ES hat mich nicht wenig verwundert / daß derſel - be ohne einige von mir gehabten ordre ſo frey auf mich trasſiret / wol wiſſende / daß unſer beyder zuſam - men habende Rechnung noch gantz illiqvid, und wann das bewuſte ſeinen effect nicht erreichen ſolte / mein Herr ſchon dieſe Stunde mehr mein debitor als creditor ſeyn werde: Deſſen ungeacht habe ich / um ſeinen credit nicht zu ſchmaͤlern / dißmahl deſſen Tratta mit gebuͤhrender acceptation honoriret / werde auch zur Verfall-Zeit richtige Zahlung leiſten; Wuͤnſche aber / daß mein Herr mit dem erſten zur liqvidirung unſerer Rechnung ſchreiten moͤge / weil ich mich / ehe ſolches geſchicht / zu nichts ferneres verſtehen werde / ſo zur Nachricht dienet; Womit ich denſelben Goͤttlicher protection empfehle und verbleibe / ꝛc.

LVIII. Ein anders.

Monſieur.

SO ungereimt es iſt / daß derſelbe ohne ordre, (gethanes Anſuchen / permiſſion, oder einige habende Forderung) auf mich trasſiret / ſo fuͤglich haͤtte ich deſſen Wechſel koͤnnen mit proteſt zuruͤck gehenlaſſen307Vorſchlags - und Verweiß-Schreiben. laſſen; Jn Hoffnung aber / es werde derſelbe ſeinen ſincerationibus nachkommen / und vor dem Verfall - Tag noch die Gelder zur Bezahlung einſenden: Als habe ich es diesmahl hazardiret / ſeinen Wechſel zu acceptiren / conteſtire aber hiemit / daß / ſo man die Laſt der Bezahlung auf mich wird kommen laſſen / al - ler credit demſelben hinfuͤhro bey mir und andern rechtſchaffenen Handels-Leuten dieſes Platzes ſoll abgeſchnitten ſeyn; Das beſte aber hoffende verbleibe ich ꝛc.

LIX. Ein anders.

Monſieur.

AUs deſſen angenehmen an mich abgelaſſenen habe zwar erſehen / daß derſelbe auf mich trasſirt 250. Rthlr. Luͤneburgiſche Drittels / an Herrn N. N. oder ordre zu bezahlen / welcher Wechſel mir auch durch den Jnhaber deſſelben / Herr Jaͤger / zur acce - ptation præſentiret worden. Weil ich aber von mei - nem Herrn keine Effecten in Haͤnden / und heutiges Tages Zuſehen das beſte im Spiel iſt / als wird man nicht uͤbel deuten / daß ich ſolchen Wechſel mit proteſt zuruͤck gehen laſſe. Kan ich in andern Dingen dem Herrn ohne meinen Schaden dienen / hat er zu befeh - len / der ich nechſt Empfehlung Goͤttlicher protection verharre / ꝛc.

LX. Ein anders.

Monſieur.

ES iſt mir von Herrn N. N. ein von dem HerrnU 2mir308Vermiſchte Handels-Klag-Bitt -mir zur Laſt ausgegebener Wechſel / groß 200. Rthlr. Cronen / præſentiret worden. Wann aber mei - nem Herrn kaum das vierte Theil ſo viel / Krafft des juͤngſten ſaldo der unter uns geſchloſſenen Courant - Rechnung / zukoͤmmt / und ich auch in neue Weit - laͤufftigkeit mich nicht gerne engagiren wolte; Als ha - be ſolchen Wechſel von mir abgewieſen / jedoch um des Herrn credit zu ſalviren / Herrn N. N. zu perſuadi - ren geholffen / daß er per honore della voſtra lettera die acceptation geleiſtet / und ſich daruͤber ohne Zweifel nunmehro mit dem Herrn ferner verſtehen wird / welches nachrichtlich melden / und denſelben hie - mit Goͤttlicher protection empfehlen wollen / ver - bleibende / ꝛc.

LXI. Ein anders.

Monſieur.

BEfindende mich ohne des Herrn angenehmen / als iſt dieſes um ſo viel kuͤrtzer / und dienet bloß zur Nachricht / daß / weil der Herr N. N. einen von dem Herrn auf ihn traſſirten Wechſel / groß 200. Rthlr. nicht acceptiren wollen / ich par honeur des Herrn Briefes ſolches gethan / und verhoffentlich dadurch / auſſer den gewoͤhnlichen Proteſts - und Ruͤck-Wech - ſels-Koſten / noch zimlich des Herrn credit ſalviret: Dannenhero auch verhoffe / man werde mir die Be - zahlung nicht zu Laſt kommen laſſen / ſondern gegen die Verfall-Zeit die Gelder ordonniren / worzu mich ver - laſſende / verbleibe ich / ꝛc.

Ant -309Vorſchlags - und Verweiß-Schreiben.

Antwort.

Monſieur.

Jch ſehe mich beehret mit deſſen angenehmen vom 15. dieſes / und zwar mit ſo viel groͤſſerm Vergnuͤ - gen / weil es mir das gute Vertrauen / ſo mein Herr durch acceptirung meines Wechſel-Briefes in mich geſetzet / zu erkennen giebet: Jch werde ſolches / in der - gleichen und allen andern Faͤllen jederzeit danckbahr - lich erkennen / und / um meinen Herrn auſſer aller Sorge zu ſetzen / uͤberſende hiemit eine Aſſignation, von 62½. Rthlr. auf Monſr. N. N. welcher mir den Schimpff gethan / und / da ich ihm viel 100. mahl in groͤſſern occaſionen gedienet / meinen auf ihn tras - ſirten Wechſel von ſich abgewieſen / ſo aber zu ſeiner Zeit ſchon ſoll reſſentiret werden. Ferner ſende mei - nem Herrn mit dem ordinairen Poſt-Wagen in ei - nem Beutel verſiegelt und J. D. gezeichet / 150. Rthlr. contant, welche man nebſt obigen Asſignations - Geldern in Empfang zu nehmen / und damit meinen Wechſel zu vergnuͤgen geliebe. Jn Erwartung Nach - richt von dem Erfolg verbleibe ich nechſt ſchoͤnſter Begruͤſſung / ꝛc.

LXII. Ein anders.

Da man einen Vorſchlag thut wegen einer mutuellen Wechſel-Handlung.

Monſieur.

WAnn der Zuſtand meiner Handlung erfordertU 3con -310Vermiſchte Handels-Klag-Bitt -continuirlich Gelder per coſti zu nehmen / dem Herrn aber vielmahls ſolche hieſiger Orten noͤhtig thun / als will ich demſelben hiemit ein mutuelles freundliches / und auf beyder Nutzen und Credit zie - lendes / Wechſel-Commercium in folgenden Um - ſtaͤnden angeboten haben / daß / was mir per coſti noͤhtig ſeyn wird / ich frey auf meinen Herrn trasſi - ren / er hingegen ein gleiches in ſeinen Angelegenhei - ten per anhero thun moͤge; Auf welche Weiſe unſer Credit nicht wenig wird befoͤrdert / vor allen aber die Gelegenheit gemachet werden / bey ſonderbahren Handels-Zufaͤllen / an welchen etwann profit zu ma - chen ſeyn moͤchte / allezeit mit Gelde verſehen zu ſeyn. Zwar geſtehe ich gern / daß ein nicht wol geſeſſener beym trasſiren wenig ſeine Rechnung finden wird / und der Geber allezeit die Zeit / den Riſico, und den Ort / wann / wie / und wo / er ſein Geld wieder be - komme / conſideriret / auch offtermahls wol an - muhten darff die Gelder nach acceptation, oder gar nach Einloͤſung der Wechſel-Briefe / erſt zu be - zahlen / welches unſere meſures trefflich verruͤcken / und weit von dem geſuchten Zweck ableiten ſolte: Allein man muß das beſte hoffen / und dencken / wann wir uns erſtlich durch einiger Wechſel prompte ac - ceptation und Bezahlung in Credit geſetzet / daß alsdann ſolche Inconvenientien nicht mehr zu beſor - gen / unſer Wechſel-Commercium hingegen zu ſei - ner Zeit noch zu einer groͤſſern fortun und Beqvem - lichkeit helffen moͤge; Woruͤber meines Herrn Reſo - lution erwartende verbleibe / ꝛc.

Ant -311Vorſchlags - und Verweiß-Schreiben.

Antwort.

Monſieur.

DEſſen an mich abgelaſſenes Schreiben / und darinn gethanes Anſinnen wegen einer mu - tuellen Wechſel-Handlung / iſt mir mit Verwunde - rung zu Geſichte gekommen / weil bey dergleichen Com - merciis gemeiniglich das Banqverot-Spielen nicht weit / und ein ſolcher deſperater Traſſent den Lichtern zu vergleichen ſcheinet / welche / wann ſie jetzt zum En - de gekommen / noch zu guter letzt einen groſſen Glantz von ſich gegeben / nach ſolchem aber in einem Huy ver - ſchwinden; Oder es wird auch darunter anderer Leute Geld und Gut zu erſchnappen intendiret; Es iſt ein Zeichen der Schwachheit / item, eines uͤbel diſponir - ten negotii, und daß man ſich uͤber ſeine Kraͤffte erhoͤ - hen will. Ob ich nun auch wol keiner von den ſtaͤrck - ſten in Handlung bin / ſo richte ich doch allezeit meine Sachen ſo ein / daß ich ſolcher gefaͤhrlichen Huͤlffe nicht noͤhtig habe. Des Herrn ſein Fall koͤnte den mei - nigen / und der meinige den ſeinigen nach ſich ziehen; Beſſer iſt es davon abſtiniren. Schicket mir der Herr effecten, ſo acceptire ich Wechſel-Briefe / und bin alsdann

Monſieur v. t. h. Serviteur. N. N.

U 4III. 312Wechſel-Briefe.

III. Wechſel-Briefe Solæ, Primæ und Secundæ, in Teutſcher / Lateini - ſcher / Jtaliaͤniſcher / Hollaͤndiſcher / Spaniſcher / Engliſcher / Frantzoͤſi - ſcher und Portugiſiſcher Sprache / nach al pari uͤber und unter denſelben / item, nach gewiſſen agio pro Centum, oder nach denen hin und wieder an - noch gebraͤuchlichen fremden und theils fingirten Muͤntz-Sorten eingerichtet.

I. Wechſel auf ſich ſelbſt.

VJer Wochen nach obigen dato gelobe ich / auf dieſen mei - nen Sola-Wechſel-Brief / an Herrn M. Schultz oder ordre zu bezahlen Reichsthaler vier hundert in courant, welche ich ihm fuͤr gute und tuͤchtige Kauffmanns-Waaren bin ſchuldig worden; Verſpreche gute Zahlung / und damit GOtt befohlen.

An mich Ludwig Muͤller / Kauffmann allhie Accept. in Ludwig Muͤller. Sola. Hamburg.

BN. Weil obiger Wechſel auf ihn ſelbſt gerichtet / als muß er ſolchen bey der Ausgabe zugleich acceptiren. Wiewol dieſe Art zu wechſelnmehr313Allerhand Arten. mehr einer obligation als Wechſel gleicht bey vielen Gerichten auch nicht hoͤher angenommen wird.

II. Ein anderer.

SEchs Monat nach obigen dato gelobe ich / an Herrn Frie - drich Hausmann / oder deſſen ordre, in Luͤbeck auf dieſen meinen Sola-Wechſel-Brief / in guter gangbahrer Cou - rant-Muͤntze / Reichsthaler fuͤnff hundert zu zahlen / um deren Werth bin ich von ihm vergnuͤget worden. GOtt mit uns!

An mich Joachim Evers / Kauffmann von Luͤne - burg / der Zeit in Accept. Joachim Evers. Luͤbeck in dem Hauſe von Sola Heinrich Behrens anzutrefen.

III. Ein anderer.

Acht Wochen nach obigen dato, gelobe ich auf dieſen mei - nen Sola-Wechſel-Brief / entweder in eigener Perſon / oder durch meinen Factoren / in dem Hauſe von Monſr. Wettſtein in Luͤbeck / an Herrn Nicolaus Rieſen daſelbſt / oder ge - treuen Jnhaber dieſes Wechſels / zu bezahlen zwey hundert funfzig Reichsthaler Species, wofuͤr ich den Werth von ihm em - pfangen. Verſpreche gute Zahlung / GOtt befohlen.

An mich Jacob Luͤtgens / wohnhafftig in Bre - men / der Zeit anzutref - fen bey Monſr. Wettſtein in Accept. Jacob Luͤtgens. Sola. Luͤbeck.

U 5IV. Ein314Wechſel-Briefe.

IV. Ein anderer.

VJer Wochen nach obigen dato gelobe ich / auf dieſen meinen Sola-Wechſel-Brief / an Herrn Hans Winter oder ordre in Nuͤrnberg zu bezahlen Guͤlden drey hun - dert fuͤnffzig in couranter Muͤntze; Den Werth habe von Her - mann Behrens empfangen. Verſpreche gute Zahlung allhier / GOtt befohlen.

An mich Simon von Deurs / Kauffmann von N. N. der Zeit anzutreffen in Accept. Simon von Deurs. Sola Nuͤrnberg / in dem Hauſe von Jacob Langhans.

V. Eigener Wechſel auf einen andern.

Monſieur.

VJerzehen Tage nach Sicht geliebe der Herr auf dieſen meinen Sola-Wechſel-Brief zu bezahlen / an Herrn Da - vid Muͤller oder ordre, die ſumma von Reichsthaler drey - hundert / in Luͤneburgiſchen Drittels; Den Werth habe von demſelben empfangen Der Herr leiſte gute Bezahlung / und ſtelle es à Conto laut aviſo. GOtt befohlen.

Herrn Jacob Schwartzen / ggſt in Bartholomaͤus Lamprecht. Sola Braunſchweig.

NB. Wann nun dieſer Wechſel dem Schwar - tzen præſentiret wird / und acceptiret ihn / ſo muß er unterſchreiben das Wort: acceptirt / und bey demſelben den Tag wann es geſchehen / weil er 14. Tage nach ſolcher acceptation oder Anſicht des Wechſels bezahlen ſoll: Jſt aberder315Allerhand Arten. der Wechſel nach dato geſtellet / ſo hat er nichts noͤh - tig / als nur das Wort acceptirt darunter zu ſetzen. Et - liche / welche den Wechſel / der auf 14. Tage Sicht geſtellet iſt / auf ſo kurtze Zeit nicht annehmen wollen / ſetzen / wenn es der Jnnhaber des Wechſels will fuͤr genehm halten / oder daß er vielleicht ſolches zu thun heimliche ordre hat / eine ſolche Zeit bey der accepta - tion, in welcher ihnen duͤnckt / daß ſie die Bezahlung leiſten koͤnnen oder wollen / als: Ob gleich der Wechſel auf 14. Tage Sicht geſtellet / ſo ſetzen ſie etwann: Ac - ceptirt / den 26. Februar. oder den 8. Maji zu bezahlen.

Von Endoſſementen / welche vom Frantzoͤſiſchen Wort endoſſer (auf den Ruͤcken etwas aufbuͤrden / auflegen) herkommen / bey unerfahrnen aber vom induciren alſo genennet werden / iſt zu wiſſen / daß ſol - che eine Aufſchrifft bedeuten / welche derjenige / an den ein Wechſel zu bezahlen geſtellet iſt / (wann er ſolchen nicht ſelbſten eincasſiren will oder kan) an denjenigen addresſiret / den er das Geld ſeinetwegen will empfan - gen laſſen; Dieſer kan es hernach weiter transporti - ren / und ein neues Endoſſement auf den Wechſel machen: Und das geſchiehet vielmahl ſo lang und offt / bis hinten auf den Ruͤcken des Wechſels kein Raum mehr uͤbrig / oder ſich endlich derjenige findet / welcher das Geld empfangen will. Als zum Exempel: Vor - gehenden Wechſel hat der Geber / deſſen Valuta Da - vid Muͤller / an ſich oder ſeine ordre ſtellen laſſen / weils theils Kauffleute es nicht gern thun / daß ſie (aus Furcht einiger Nachſtellung und Abſchneiden ihrer Nahrung) ihre Correſpondenten / denen ſie die Gelder remittiren wollen / wiſſen laſſen / und kund machen / etzliche auch zur Zeit / da ſie die Gelder abge - ben / noch nicht reſolviret ſeyn / (weil ſie der Corre -ſpon -316Wechſel-Briefe. ſpondenten an dem Orte / wo die Gelder ſollen bezah - let werden / unterſchiedliche haben) durch wen ſie ſolche wollen empfangen laſſen; Sondern ſie ſchicken nur etwa den Wechſel einem ihrer Correſpondenten zu / daß er ſolchen von dem / auf welchen er lautet / accepti - ren laſſe / und dann wieder zuruͤck ſchicke: Bey der Verfall-Zeit aber verhandeln ſie ſolchen Wechſel ent - weder an dem Orte / wo ſie wohnen / oder ſchicken ihn an einen ihrer Correſpondenten / um ſolchen einzucasſi - ren. Jn beyden Faͤllen muͤſſen ſie endosſiren / das iſt / das Geld fuͤr den Wechſel zu empfangen / (durch Schreibung ihres Nahmens hinten auf den Ruͤcken des Wechſels /) einem andern uͤbertragen: Vor dem Nahmen laſſen ſie manchmahl ein wenig Spatium, da der / in deſſen Faveur ſie endosſiren / einfuͤllen kan / an wen er es will bezahlt haben: Als zum Exempel Da - vid Muͤller haͤtte den Wechſel an Juͤrgen Wolters verhandelt / und nur ſeinen Nahmen hinten unter ei - nen gewiſſen Raum geſchrieben; Juͤrgen Wolters aber wolte denſelben auch nicht ſelber empfangen / ſon - dern ſeinem Correſpondenten Chriſtoffer Hart - mann in Braunſchweig remittiren / ſo fuͤllet er den ledigen Raum aus: Fuͤr mich zahle der Herr an Herr Chriſtoffer Hartmann / Valuta von Juͤrgen Wol - ters; Unten darunter ſtehet alsdann David Muͤllers Nahmen / oder Muͤller endosſiret ihn gleich ſelber / welches auch das beſte iſt / und in Franckreich erſt recht die Krafft eines Wechſels macht / an Wolters zu zah - len / mit dieſen Worten: Fuͤr mich zahle der Herr an Juͤrgen Wolters oder ordre, ſoll mir valediren. Beſagter Wolters endosſirt hernach ſolchen wieder an Hartmann / ꝛc. Auf Frantzoͤſiſch ſchreibet man das Endoſſement folgender maſſen:

Pour317Allerhand Arten.

POur moy oder (wenn ihrer mehr als einer ſeyn) Pour nous payés le contenu de cette lettre, oder de l autre part, à Mr. George Wolters, valeur de luy meme, oder valeur receüe en deniers Comptans, oder / en Marchandiſes, Paris le 6 Fevr. 1716.

David Moller.

Oder alſo:

POur moy payez la ſomme contenuë dans cette lettre à Mr. Chriſtopher Hartmann, Valeur de luy meme, oder / de Mr. Jurgen Wolters, oder / valeur en moy meme, Hambourg, le 6. Fevr. 1716.

David Moller.

Auf Jtaliaͤniſch alſo:

PEr me, oder / per noi, pagate la ſomma di qveſta lettera di Cambio al Sigr. Georgio Wolters, Valuta da lui, Hambur - go le 6. Fev. 1716.

David Moller.

Wann ein acceptirter und verfallener Banco - Wechſel jetzt ſoll bezahlt werden / ſo ſchreibt der Jnha - ber deſſelben gleichſam ſtatt einer aſſignirenden ordre und qvitance darauf: Jnhalt dieſes geliebe der Herr auf meine Rechnung in Banco abzuſchreiben / ſoll mir valediren.

IV. Wechſel-Brief / in welchem 4. Perſonen benennet werden.

AUſo geliebe der Herr auf dieſen meinen Sola-Wechſel-Brief zu bezahlen an Herrn Hartwig Stahl oder ordre, die ſum - ma von hundert fuͤnffzig Reichsthaler in courant, den Wehrt von Hn. Jeronymo Gluͤcksdorff empfangen. Der Herr thue gute Zahlung / und ſtelle es à Conto, laut Adviſo.

Hr. Cajo Sempronlo ggſt. in Sola Luͤbeck.

Des Herrn Dienſtwilligſter Jacob Mevius.

Jn dieſem Wechſel iſt der Geber des Geldes / oder der Remit - tent, Jeronymus Gluͤcksdorff. Der Nehmer des Geldes / Traſſent oder Trecker / Jacob Mevius. Der318Wechſel-Briefe. Der Porteur, Jnhaber / Præſentant oder Traͤger / des Wech - ſels Hartwig Stahl. Der Acceptant oder derjenige / dem er zu Laſt gezogen / Cajus Sempronius.

VII. Ein Wechſel-Brief von 5. Perſonen.

DRey Wochen nach obigem dato geliebe der Herr auf die - ſen meinen Sola-Wechſel-Brief an Hr. Friderich Holtz - mann oder deſſen ordre zu bezahlen / Reichsthaler fuͤnff - hundert fuͤnff und funffzig in courant; Den Werth habe allhier von Hr. Henrich Schroͤder empfangen. Der Herr thue gute Zah - lung / und ſtelle es auf Rechnung Hr. Abraham Neubaurs von Franckfurt / laut Adviſo. Adjeu.

Herrn / Hn. Frantz von Bergen / ggſt. zu Handen in Sola Augſpurg.

d. H. Dw. Michael Starck.

Wann nun Holtzmann den Wechſel an einen an - dern verkaufft und endosſiret / ſolcher aber denſelben wieder an einen andern uͤbertraͤgt / ſo ſieht man / daß flugs 7. 8. ja mehr Perſonen an einem ſolchem Wechſel engagiret / welche alle / ihrem differenten Intereſſe nach daran Vergnuͤgen finden / und alſo die Nutzbar - keit der Wechſel mit keiner Feder gnug zu beſchreiben.

Vielmahls werden prima, ſecunda, auch wol ter - tia und quarta, Wechſel-Briefe gemacht / deren For - mularia wir allhier ausfuͤhrlich zeigen wollen.

VIII.

AUſo geliebe der Herr auf dieſen meinen Prima-Wechſel - Brief an Hn. Jeronymus Peller oder ordre zu bezahlen Ducati di Banco tauſend. Den Wehrt habe von ihm allhier empfangen. Der Herr thue gute Zahlung / und ſtelle es à Conto, laut Aviſo.

Herrn / Hn. Elias Rumpler / ggſt. in Prima. Venedig.

d. H. Dw. Andreas Voigt.

IX. 319Allerhand Arten.

IX.

AUſo bezahle der Herr auf dieſen meinen Secunda-Wechſel - Brief / in Ermangelung des erſten / (oder den erſten un - guͤltig / oder der erſte nicht eingelauffen ſeynde) an Herrn Je - ronymus Peller oder ordre die ſumma von Ducati di Banco tau - ſend. Den Werth habe von ihm allhier empfangen. Der Herr thue gute Zahlung / und ſtelle es à Conto, laut Adviſo.

Herrrn Herrn Elias Rumpler / ggſt. in Secunda Venedig.

d. H. Dw. Andreas Voigt.

Lateiniſche / Jtaliaͤniſche / Hol - laͤndiſche / Spaniſche / Engliſche / Por - tugiſiſche / Sola, item prima und ſecun - da Wechſel-Briefe.

X.

AD Conſpectum harum literarum cambialium (i. e. auf Sicht)

Oder:

Qvamprimum literæ cambiales in conſpectum ve - ſtrum venerint.

  • Oder:
  • Proximis nundinis
    • autumnalibus,
    • vernalibus,
  • (auf kuͤnfftige
    • Herbſt-Meſſe)
    • Fruͤhlings-Meſſe)

(Das iſt / vierzehen Tage nach dato) Oder:

Finito trium ſeptimanarum ſpatio, poſtqvam præſentes literæ cambiales Vobis oblatæ erunt, (i. e. drey Wochen nachSicht)320Wechſel-BriefeSicht) ſolvite per eas Domino Petro Vellejo, aut ad ipſius mandatum, ſummam mille florenorum in moneta currente, qvorum valutam à Joanne Euſtachio accepi; curate, ut fiat[ſ]olutio prompta, & ponite, ſicut vobis ſignifico

à tergo Domino Nicolao Georgio, Mercatori celeb. Francofurtum.

D. V. C. Philippus N.

XI. Prima & ſecunda.

VIgeſimo hujus menſis die ſolvite per primas haſce meas literas cambiales Domino N. N. &c.

Secunda.

VIgeſimo hujus menſis die ſolvite per ſecundas haſce meas literas eambiales, (primis non exiſtentibus, vel primis nondum ſolutis) Domino N. N. &c.

Das Endoſſement kan folgender maſſen geſche - hen:

Tenorem harum literarum cambialium ſolvite per me Domino N. N. qvod ratum gratumqve (ac ſi ipſe accepis - ſem) habebo, &c.

Jtaliaͤniſche Wechſel. XII.

AUſo pagate qveſta prima di Cambio al Sr. N. ò commes - ſo, florini mille, moneta corrente, valuta dal Snr. N. poneteli à Conto, come viſi auviſa. a Dio.

Al Snr. Hartmann, in Prima Norimberga.

N. N.

XIII.

AUſo pagato per qveſta ſegonda di Cambio, non ſendola321Allerhand Arten. al Snr. N. N. o. ordine fiorini mille, moneta corrente, valuta dal Snr. N. poneteli à conto, come vi ſi auviſa, ad Dio

Al Snr. Hartmann, in Secd. Norimberga.

N. N.

Wanns ein einiger Wechſel iſt / ſagt man: Pagate per qveſta mia Solo di Cambio.

XIV. Hollaͤndiſcher Wechſel.

VIer daegen ſicht betalt U. L. deſen mynen ſola (prima, oft ſecunda Wiſſelbrief per faute van den Prima) aen Monſ. Jean van Asleven oft Commis, die ſumma van Dalders Drie Hondert tot Drie en dartig en eenen halven Stuyver in Banco, valuta van denſelven, oft van min Heer de Ryſſel, a Dieu.

A Monſieur, Monſr. Jean de Hartoge, tot Sola Amſterdam.

U. L. D. W. D. Pierre Ruland.

XV. Einen Wechſel-Schein uͤber aufge - nommene Gelder / wovon zu ſeiner Zeit ein Wechſel-Brief ſoll fourniret werden / pfleget man folgender maſſen zu ſtellen:

TEgen de aanſtaande Franckforder Paaſch, (ofte Herfſt) Miſſe beloove ick ondergeſchreven aan N. N. ofte ſyne Ordre Wiſſelbrieve te leveren, van Florynen Een duyſent a 65. X. in dito Miſſe te betaalen, de Werde van deſelve N. N. in Banco (ofte per Cas, ofte by reſcontre, ofte in Goede - ren, &c.) ontfangen.

XSpa -322Wechſel-Briefe.

XVI. Spaniſche Wechſel.

AUſo mandara um pagar per eſta mi primera de Cambio ala voluntad del Sr. Rodrigo de Lemos nueve Cientos ducados de à tres cientos ſettenta y cinco marvadis en pta por Ducado Valor del dicho Sr. a Dios

â Cornelio de Lopez, Guarde Dios en Henricque Schröder. Prima Cadix.

XVII.

AUſo mandara um pagar per eſta mi ſec. de Cambio (noha vien dolo hectio por la Pr.) a la voluntad del Sr. Rodrigo de Lemos, nueve Cientos Ducados, de à tres cientos Settenta y cinco Marvadis en pta por Ducado valor del dicho Sr. a Dios

à Cornelio de Lopez, Guarde de Dios en Sec. Càdix.

Henricque Schröder.

XVIII. Engliſche Wechſel.

ATt Two Uſo Pay this my prima per Exch. to. M. John. and David Moller of order, One hundred Pounds Starling. ye Vallew of themſelves as adviſed

To Mr. Niclas Willers, in Pr. London.

John Molwo.

XIX.

ATt Two Uſo Pay this my Sda per Exch. my Prim. unpaidto323Allerhand Arten. to Mr. John and David Moller of order, onehundred Pounds Starlingye Vallewof themſelves as adviſe d

To Mr. Nicolas Willers, in Sda London.

John Molwoo.

Frantzoͤſiſche Wechſel-Briefe.

VOn dieſen iſt zu wiſſen / daß / Krafft einer Anno 1673. in Franckreich ausgegangenen Koͤnigli - chen Ordonance, in allen Wechſel-Briefen der Wehrt / wie ſolcher vor dem ausgegebenen Wechſel empfangen worden / es ſey entweder mit Gegen - Wechſel oder Obligationen, mit baarem Gelde oder in Waaren / ꝛc. muͤſſe ſpecificiret werden; wie ſolches aus nachgeſetzten Formularien wird zu erſehen ſeyn.

Sola Wechſel-Brief / Da der Wehrt an baarem Gelde empfangen worden. XX.

MONSIEUR à huit jours de veuë, il vous plaira payer pour cette ſeule lettre de change au Sieur Jacques Baudin de voſtre ville, ou à ſon ordre la ſomme de trois mille livres, valeur receuë du dit Sieur, en deniers comptans, que paſſerez à compte, comme par avis de

A Monſieur Berranger, demeurant à Tours.

Vôſtre tres-humble, & tres affectionne ſerviteur, NICOLAS.

X 2Ein324Wechſel-Briefe
XXI. Ein Prima Wechſel-Brief.

Welcher benennet / daß der Wehrt an Waaern em - pfangen worden / auf einen gewiſſen Tag zahlbahr.

AU premier jour de Juillet. prochain; il vous plaira paye[r]par cette premiere lettre de change, n’ayant payé ma ſeconde, au Sieur Nicolas Barbareau, Marchand de cette ville, ou à ſon ſon ordre, la ſomme de deux mille livres, pour valeur receuë de luy en marchandiſe qv’il m’a ce jourd’huy vendue ou bien cy de vant, qve paſſerez au compte du Sieur de la Ro - che de Bourdeaux, comme par avis de

Voſtre, &c.

A Monſieur Bertrand, Marchand à Saint Malo.

XXII. Seconde lettre. Secunda zu obigen Prima Wechſel-Brief.

AU premier jour de Jouillet prochain, il vous plaira payet par cette ſeconde lettre de change, n’ayant payé ma pre - miere a Nicolas Barbereau, Marchand de cette ville ou a ſon ordre la ſomme de deux mille livres, pour valeur receuë de luy en marchandiſe qv’il m’a ce jourd huy venduë, qve paſſe - rez au compte du Sieur René de la Roche de Bourdeaux, com - me par avis de

Voſtre, &c.

A Monſieur Bertrand, Marchand à Saint Malo.

XXIII. Ein anderer Wechſel-Brief /

Jn der Auguſt-Zahlung zu Lion zu bezahlen / den Wehrt an einen dagegen gegebenen Wechſel-Schein empfangen.

MONSIEUR En ce prochain payement d’Aouſt il vous plaira payer par cette ſeule lettre de change au SieurPier -325Allerhand ArtenPierre Langlois, Marchand en cette ville, ou à ſon ordre, la ſomme mille livres, pour valeur receuë de luy en ſon billet de change, qv’il m’a preſentement fait, qve paſſerez à compte, comme par avis de

Voſtre, &c.

A Monſieur Bidon, Banqvier à Lion.

XXIV. Ein anderer Wechſel-Brief /

Auſo in Amſterdam zu bezahlen / deſſen Wehrt an ei - nem fournirten und zu Lion zahlbahren Wechſel Brief empfangen worden.

MONSIEUR à uſance, il vous plaira payer pour cette premiere de change n’ayant payé la ſeconde au Sieur Laurent Barbot, Marchand de cette ville, ou à ſon ordre, cinq cens écus, à nonante ſix deniers de gros pour écu, valeur re - teuë du dit Sieur en ſa lettre de change de pareille ſomme, qv’il m’a ce jourd huy fournie ſur pierre Joly de Lyon, qve pas - ſerez à compte, comme par avis de

Voſtre, &c.

A Monſieur du Prè, à Amſterda[m].

XXV. Ein anderer Wechſel-Brief.

A 2. Uſo in Londen zahlbahr / dafuͤr die Valuta halb au baarem Gelde / und halb an einem Wechſel-Brief nach Bourdeaux, welchen ein anderer Negotiant gezogen hatte / empfangen worden.

MONSIEUR a deux uſances, il vous plaira payer par cette prémiere lettre de change, n’ayant payé ma ſe -[c]onde au Sr. Antoine Paulart de la ville de Roüen, ou à ſon ordre, deux mille écus 56. deniers ſterlins pour écu, valeurX 3re -326Wechſel-Briefe. receuë, ſçavoir mil ècus en deniers comptans, & pareille ſomme en une lettre de change, qv il m’a preſentement four - nie ſur le Sieur Jacob de Bourdeaux, tirèe ſur luy par Jac - ques de Londe Paris, qve paſſerez à compte, comme par avis de

Voſtre &c.

A Monſieur Herbert, Marchand à Londres

XXVI. Wechſel-Brief /

Auf Sicht zahlbahr fuͤr den Werth an einen Wechſel - Briefe / welchen der Traſſent demjenigen / dem er ſchul - dig / gegeben.

MONSIEUR à lettre veuë il vous plaira payer par cette ſeule lettre de changę au Sieur Loüis Perrot de la ville Nantes ou à ſon ordre, la ſomme de trois mil livres, valeur receuë de luy en une lettre de change, qv’il avoit ſut moi, de pareille ſomme qv’il m’a preſentement renduë endos - ſèe, qve paſſerez à compte. comme paravis de

Voſtre, &c.

A Monſieur Trumeau, Banquier à la Rochelle.

XXVII. Ein anderer Brief /

Welcher auf den Schuldner des Tireurs oder Tre - ckers gezogen / ſeinem Commiſſionario, daß er ihm dafuͤr Rech - nung thue / auf gewiſſen Tag zahlbahr; Der Werth in ſich ſelbſten.

MONSIEUR au qvinzieme du mois d Aouſt pro - chain, il vous plaira payer par cette ſeule lettrede chan - ge au Sieur Simon David Marchand de voſtre ville ou à ſon or - dre, la ſomme de qvinze-cent livres valeur en moy, meſme,ou327Allerhand Arten. ou bien de moy-meſme, ou bien, rencontrée en moy-meſmé que paſſerez à compte, comme par avis de

Voſtre, &c.

A Monſieur Joſeph Durant, à Nantes.

XXVIII. Ein anderer Brief /

Welcher den Werth an einer Ubergab empfangen zu haben Meldung thut; Und zwar / welche dem Traſſenten zu gute von demjenigen / der kein Kauffmann iſt / und dem derſelbe zu bezahlen geweſen / geſchehen iſt.

MONSIEUR a qvinze jours de veuë, il vous plaira payer par cette ſeule lettre de change à Monſieur Pau - pineau Conſeiler & Secretaire du Roy, ou à ſon ordre, la ſom - me de deux mil cinq cent livres, valeur receuë en untransport de pareille ſomme, qv’il m’a ce jourd’huy fait, à prendre ſur Francois Deſchamps Fermier de ſa terre de Gremont, qve paſſe - rez à compte, comme par avis de

Voſtre, &c.

A Monſieur Pierre Dulaurent, Marchand à Angers.

XXIX. Ein anderer Brief /

Von einem Edelmann auf ſeinen Miet-Mann oder Verpachter gezogen / deſſen empfangener Werth beſtehet / daß mit der Tratta, die einem Kauffmann ſchuldige Rechnung (fuͤr abgekauffte Waaren) richtig geworden.

PIERRE Fournier Fermier de ma Terre des Briaires, au qvin - zième Septembre prochain, vous payerez par cette lettre de change au Sieur Francois Houſſaut Marchand à Poictiers,X 4ou328Wechſel-Briefeou à ſon ordre, la ſomme de trois-cent livres, pour valeur receuë en marchandiſe, qu’il m’a cy-devant venduë & livrée, ſuivant les parties par nous arreſtées le 4. Ianvier dernier, qu’il nous à preſen[t]ement renduë[s]quittancées, de laqvelle ſomme je vous tiendray compte ſur ce que vous me devez du prix de voſtre Ferme, ſans qu’il ſoit beſoin d autre avis qve de la preſente, & je ſvis

Voſtre, &c.

Au Sieur Pierre Fournier, Fermier de la terre des Briaires, A Senlis.

XXX. Portugiſiſche Wechſel.

AUſo pagara U. M. por eſta minha primeyra letra de Cam - bio au Snor Manuel Lopes da Laura ou a ſua ordem quin - hentos Cruſados de 400. Rs. cada Crus: valor recebido do Sr. Jorge Nunes de Coſta, e fara V. M. bom pagamento como co - ſtuma

A Sr. Alexander Meyer, g. de Ds. em Lisboa.

X Luis Heuſch.

XXXI.

AUſo pagarâ U. M. por eſta minha ſe junda letra de Cambio (naon oharendo feyto pella primeyra) au Snor Manuel Lo - pes da Laura ou a ſua ordem quinhentos Cruſados de 400. Rees cada Cruſad. Valor recibido do Sr. Jorge Nunes da Coſta, e fara V. M. bom pagamento como coſtuma.

A Sr. Alexander Meyer, C. de Dios em Lisboa.

Luis Heuſch.

For -329Allerhand Arten

XXXII. Formular einiger Wechſel - Briefe / wie ſolche gegen die Leipziger Meſſe pflegen geſtellet zu werden.

JN bevorſtehender Leipziger Oſter Meß / rechter Zahlungs - Zeit / gelobe ich auf dieſem meinen Sola Wechſel-Brief an Hrn. Friedrich Boͤtger oder ordre zu bezahlen Rhlr. Sechshundert fuͤnff und zwantzig / in guten gangbahren Saͤch - ſiſchen Dritteln; Den Wehrt habe allhier von ihm empfan - gen / verſpreche gute Zahlung. GOtt mit uns!

An mich Diedrich Urban / der Zeit in Sola Leipzig.

Diedrich Urban.

NB. Unter rechter Zahlungs-Zeit wird die andere / als letzte / oder Zahl-Woche in dem Marckte ver - ſtanden; Wer das Geld eher braucht / muß den Wechſel expreſſe auf einen gewiſſen Tag / oder in die erſte Woche / ſtellen laſſen.

Wechſel in der Leipziger Meſſe ausgege - ben werden / datiret: Leipziger Neujahr-Marckt / oder Leipziger Oſter - oder Michaelis-Marckt.

Zu wiſſen iſt / daß / als man vor dieſem in Hamburg noch mehr als heutiges Tages geſchiehet / im Ge - brauch hatte / die Wechſel auf fremde Oerter nach Pari des Hamburger Geldes mit dem Gelde desjeni - gen Orts / wo man hinwechſeln wolte / (als da war auf Nuͤrnberg der Pari 61⅞. Kreutzer gegen 33. 〈…〉〈…〉. inX 5Ham -330Wechſel-Briefe. Hamburg; Auf Amſterdam 33⅓. Stuͤver Hollan - diſch Geld gegen einen Wechſel-Thaler in Hamburg von 32. 〈…〉〈…〉. Auf Londen ein Pfſtl. Engliſch Geld gegen 33⅓. 〈…〉〈…〉. Flaͤmiſch / oder 12½. 〈…〉〈…〉. Luͤbiſch; Auf Vene - dig ein Ducati di Banco, gegen 96. Grot / oder Sechsling in Hamburg; Auf Franckreich eine Crone oder Frantzoͤſiſchen Thaler von 60. Sols, gegen 48. 〈…〉〈…〉. Luͤbiſch in Hamburg / ꝛc.) Item, uͤber oder unter Pari zu ſtellen / daß damahls der Wechſel Styl folgender Maſſen eingerichtet worden / gleich wie wir kommen - der und gehender Wechſel-Briefe Formularia, zu beſſerer Nachricht der beſtaͤndigen und der variablen, das iſt / der uͤber ihren Pari ſteigenden oder fallenden / Wechſel-Muͤntz-Sorten / den Ungeuͤbten zu gut allhier anfuͤhren wollen; Und zwar erſtlich einen Wechſel / wie ſolcher von Hamburg auf Venedig ausgegeben wird:

XXXIII.

AUſo bezahlen die Herren / auf dieſen meinen prima Wech - ſel-Brief an Hrn Martin Erhard oder Ordre, die Summa von hundert achtzig Ducati di Banco, valuta von demſelben. Der Hr. thue gute Zahlung / und ſtelle es auf Rechnung / laut Adviſo.

Al. Sgr. Rezzonico & Cernezzi, à Frima Venetia.

Giacomo Wolter[s].

XXXIV. Von Venedig auf Hamburg.

AUſo geliebe der Herr auf dieſen meinen Prima Wechſel - Brief / an Hrn. Philipp ver Porten oder Ordre zu bezahlen ducati dreyhundert / à neun und achtzig ein halb Grot per Du -ca -331Allerhand Artencati in Banco; den Werth habe von Herrn Jacob Rumpler empfangen / der Herr thue gute Zahlung / und ſtelle es auf Rech - nung / laut Aviſo.

Herrn Eſaias Leſer / ggſt. in Hamburg.

Michael Leopold.

XXXV. Von Hamburg auf Amſterdam.

ZEhn Wochen nach Sicht bezahle der Herr auf dieſen mei - nen Sola Wechſel an Herrn Hartwig Stahl oder Ordre Wechſel-Thaler vier hundert à fuͤnff und dreißig ein Drit - tel Stuͤver in Courant; Um den Werth bin ich von ihm ver - gnuͤgt. Der Herr thue gute Zahlung / und ſtelle es auf Rech - nung von Hn. Benjamin von Roocks in Bruͤſſel. Adjeu.

Herrn Adrian Simoni / ggſt. in Amſterdam.

Jſaac Lehmann.

NB. So bey obigen Wechſel nicht Courant dabey ſtuͤnde / ſo wuͤrde ſolcher in Banco muͤſſen zu be - zahlen ſeyn.

XXXVI. Von Amſterdam nach Hamburg.

AUf Sicht bezahle der Herr auf dieſen meinen Sola Wech - ſel-Brief / an Herrn Gabriel Contarini oder Ordre, Weſel-Thaler achthundert à 32 ß. Luͤbs B. ſo mir allhier von Herrn Abraham da Coſta vergnuͤget worden. Der Herr thue gute Zahlung / und ſtelle es à Conto, laut Adviſo. Adjeu.

Herrn Hrn. Andreas Fiſcher / ggſt. in Hamburg.

Martin Vogel.

XXXVII. 332Wechſel-Briefe

XXXVII. Von Hamburg auf Nuͤrnberg.

DRey Tage nach Sicht geliebe der Herr auf dieſen meinen Sola Wechſel-Brief zu bezahlen / an Hrn Heinrich Stol - le oder deſſen ordre, Wechſel-Thaler fuͤnff hundert funffzig / à neun und ſechzig ſieben achtel Creutzer in Banco Den Wehrt habe allhier von ihm ſelber empfangen. Der Herr thue gute Zahlung / und ſtelle es à Conto laut adviſo.

Hrn. Zacharias Kriener / ggſt. in Sola. Nuͤrnberg.

Friedrich Boſtelmann.

XXXVIII. Von Nuͤrnberg auf Hamburg.

DRey Tage nach Sicht geliebe dem Herrn auf dieſen mei - nen Sola Wechſel-Brief zu bezahlen / an Hrn. Renato des Cartes oder ordre, die ſumma von ſieben hundert Wech - ſel-Thaler / à drey und dreyßig ß. Luͤb. in Banco; Den Wehrt ha - be von Hrn Euclide empfangen. Der Herr thue gute Zahlung / und ſtelle es à Conto, laut adviſo.

Hn. Ptolomaͤo Alphonſo / ggſt. in Hamburg.

d. Hn. Dw. Archimedes.

XXXIX. Von Hamburg nach Londen.

A zwey Uſo zahle der Herr auf dieſen meinen Prima Wechſel / an Hrn. Wilhelm Remigton oder ordre, Pfund Sterlings hundert und zwantzig; Den Wehrt allhier von Herrn Natha - neel Cambridge empfangen. Der Herr thue gute Zahlung / und ſtelle es auf Rechnung. Adjeu.

Herrn / Hrn. Robbert Eſſeck / ggſt. in Londen.

James Beverley.

Von333Allerhand Arten.

XL. Von Londen auf Hamburg.

A 2. Uſo bezahle der Herr auf dieſen meinen Sola Wechſel - Brief / an Hrn Jean und Herman Louis oder ordre, hun - dert und fuͤnffzig Pfund Sterlings à fuͤnff und dreyßig ß. vier Flaͤmiſch / per Pf. in Banco; den Wehrt habe allhier von Hrn. Theodor Jacobſen empfangen. Der Herr thue gu - te Zahlung / und ſtelle es à Conto, laut adviſo.

Hrn. Simon Burmeiſter / ggſt. in Hamburg.

d. H. Dw. Frantz Bexler.

XLI. Von Hamburg auf Franckreich.

AUſo zahle der Herr auf dieſen meinen Prima Wechſel-Brief an Herrn Andreas Seeboͤtger oder ordre, Cronen acht hundert à 60. Sols; Valeur von Hrn. Abraham Lehn empfan - gen. Der Herr thue gute Zahlung / und ſtelle es auf Rech - nung / laut Aviſo.

Hrn. Heinrich Sievers. preſentement à Bourdeaux.

Adrian Bohn.

XLII. Von Franckreich nach Hamburg.

DRey Tage nach Sicht geliebe der Herr an Jhre Excell. den Herrn Ambaſſadeur de Bonrepos, oder deſſen ordre, in Banco zu bezahlen / Cronen zwey tauſend à 44. ß. Den Wehrt in mir ſelbſt. Der Herr thue gute Zahlung / und ſtelle es à Conto. Je ſuis

A Monſieur, Monſr. Jean Matthias Leers, Banqvier, à Hamburg.

Monſieur v. t. h. S. Samuel Bernhard.

Biß334Wechſel-Briefe allerhand Arten.

BJs hieher einige Formularia der Wechſel - Briefe / wie ſolche / wann ſie nach ihren ſonder - bahren Cours berechnet / muͤſſen ſtyliſiret werden. Nach dieſen wird es dem Handels-Correſponden - ten leicht ſeyn / an jeden Orte / wo er ſich aufhaͤlt / ſelbi - ges Orts Cours nach die Wechſel zu ſtyliſiren; Jn - ſonderheit / da nunmehro / bequemer Rechnung halber / nur nach ſo viel pro centum weniger oder mehr ge - handelt und geſchloſſen wird / als / daß man auf Nuͤrn - berg fuͤr 100. Thlr. Banco, die man in Hamburg be - zahlt / daſelbſt 130. weniger oder mehr wieder zu bezah - len / traſſiret; und ſo fort an. Nur iſt bey Wechſeln die Zeit / auf wie lange ſelbige pflegen geſtellet zu werden / zu obſerviren / als / daß man auf Leipzig die Wechſel ge - meiniglich in die Meſſe ſtellet / dergleichen auch auf die Lioner und Franckfurter Meſſe geſchiehet; Jn Hol - ſtein / ſonderlich in Nieder-Sachſen / geſchiehet es auf den Kieler Umſchlag / ſo und ſo viel Tage nach Trium Regum; Copenhagen hat ſeine groſſe Zahl-Tage den 11. Decembr. und 11. Junii. (Wiewol es mit dem Daͤniſchen Wechſel-Recht und Stylo, wie auch vielen andern Plaͤtzen Europaͤ / eine gantz andere Bewandt - niß hat / als daß ſolche obiter koͤnnte angewieſen wer - den.) Wer ein mehres hievon zu wiſſen begehret / der ſuche nach in unſerm vollſtaͤndigen Wechſel-Recht / woſelbſt weitlaͤufftiger vom Europaͤiſchen Wechſel ge - handelt worden. Jndeſſen wird der geneigte Leſer aus obigen der Wechſel-Briefe Formularien kluͤglich zu judiciren wiſſen / wie nur allein in Hamburger Wech - ſeln gegen andere Wechſel-Plaͤtze theils die Hambur - ger Wechſel-Muͤntz Sorte / (ſie ſey gleich fingirt oder in natura) theils der andern Plaͤtze ihre / beſtaͤn - dig bleibe / oder auch gegen einander falle / ſteige und variire.

IV. As -335

IV. Aſſignationes, Obligationes, Ordres, Quitungen / Scheine und Reverſen, mit angefuͤhrten ſehr noͤhti - gen Cautelen, welche in dergleichen Scripturen zu gebranchen.

I. Asſignation, wegen zu bezahlen - der Gelder.

VOrzeigern dieſes geliebe der Herr / gegen zu ſich Nehmung dieſer meiner Asſignation, die be - wuſten Waaren abfolgen zu laſſen / (oder hundert funffzig Rthlr. meinentwegen in Cronen zu bezahlen) ſoll mir valediren.

Luͤbeck / den 15. Aug. 1716. Michael Scharff.

II. Ein anders.

AN Vorzeigern und Uberbringern dieſes / geliebe Herr David Schluͤter meinetwegen 700. (ſage ſieben hundert) Rthlr. in Luͤneburgiſchen Dritteln zu bezahlen / und ſolche aus dem verſiegelten Beutel N. 8. zu nehmen; Es ſoll mir valediren.

Goslar / den 15. Septembr. 1716. Euſtachius Steinmetz.

III. Ein anders.

AUf Vorzeigung dieſes / wolle Schiffer Peter Hacks dem Schuten-Fahrer Heinrich Koltenſechs336Aſſignationes, Obligationes,ſechs Laſt meines Dantziger Rockens abfolgen laſſen; Daran geſchiehet mein Wille.

Copenhagen / den 9. Novembr. 1716. Martin Edinger.

IV. Ein andere.

ES wird hiemit dem Steurmann des Schiffs / die guͤldene Fortun, von den ſaͤmptlichen Reh - dern anbefohlen / daß er den Hoch-Botsmann / Car - ſten Finck / ſeines Arreſtes erlaſſen / und die zuruͤck - behaltene Kleider demſelben wieder zuſtellen ſolle.

Dantzig / den 24. Julii 1716. Rehder des Schiffs / die guͤldene Fortun.

V. Ein anders.

Monſieur.

BRinger dieſes iſt von mir beordert / die 16. St. Cron Raſch abzuholen / und auf Rechnung 100. Rthlr. zu bezahlen; Wolle man ihm alſo ſolche folgen laſſen / und unbeſchwert uͤber das empfan - gene Geld einen kleinen Schein oder Quitung zu ſtellen; Daran geſchiehet mir Gefallen / der ich verbleibe

Monſieur. v. t. h. S. Heinrich Schultz.

VI. Ein anders.

Mein Herr!

BRingern dieſes N. N. einen Goldſchmids-Ge -ſellen337Ordres, Qvitungen / Scheine / ꝛc. ſellen von N. N. etwan 23. Jahr alt / roht von Haa - ren / breit von Schultern / und Sommerfleckicht / wel - cher ein gewiſſes in meinem Schreiben / ſub dato den 9. April. gegebenes Kennzeichen ſagen wird / wolle man auf Vorzeigung dieſes hundert Rthlr. und ſo er es verlangt / eine Mondirung bis funffzig Rthlr. wehrt geben; Soll mir guͤltig ſeyn / und zu allen Danck erſtattet werden. Wißmar / den 18. April. Ao. 1716.

Hr. Friederich Schwartzen / ggſt. in Leipzig.

Gottſchalck Peterſen.

VII. Ein anders.

Monſieur.

DJe bey dem Herrn deponirte tauſend Rthlr. wolle derſelbe gelieben / meinem Bruder / bey deſſen Ankunfft allhier / zuzuſtellen; Soll mir valedi - ren.

Ancklam / den 3. Maji. Ao. 1716. N. N.

VIII. Ein anders.

Monſieur.

DJe mir von Herrn Henrich Teſtorff auf den Herrn aſſignirte fuͤnffhundert Rrhlr. wolle derſelbe gelieben an Vorzeigern dieſes / Hn. Melchior Zobel / gegen Zuruͤcknehmung dieſer meiner aſſigna - tion, ohne fernern Schein zu bezahlen; Soll mir gute Zahlung ſeyn.

Hamburg / den 16. Junii 1716. Friederich Weiß.

YIX. 338Aſſignationes, Obligationes,

IX.

Monſieur.

AUf den heute unten geſetzten datum verfallenen / und an mir zu bezahlenden Londiſchen Wechſel / groß zwoͤlffhundert Rthlr. wolle man an Herrn Si - mon Zwickau ſechshundert / und an Herrn Joſeph Ha - berkorn den Reſt in Banco abſchreiben laſſen; Soll mir valediren / und folgt alsdann der Wechſel zuruͤck.

Amſterdam / den 19. Mart. Ao. 1716. Salomon Conſtantin.

X. Formular einer Asſignation an die Banco in Hamburg.

DEnen Herren und Buͤrgern der Banco, wolle gelieben zu zahlen / per caſſa an Johann Titi - um, die ſumma von viertauſend Marck-Luͤbiſch / und mir ſolche 4000. Marck-Luͤbiſch auf meinem Conto, fol. 30. abſchreiben / ſolches ſoll mir gute Zahlung ſeyn.

Actum Hamburg, den 20 Maji 1716.

XI. Scheine / Obligationes, Cautiones, Reverſen und Qvitungen.

D ich von Hn. Peter Willkens allhier in Ham - burg / auf ordre und wegen Herrn Chriſtian Brandts aus Luͤbeck tauſend Rthlr. in Cronen baar empfangen / ſolches beſcheinige hiemit.

Hamburg / den 7. Maji 1716. Johann von der Wiſch.

XII.

D mir von Schiffer Roloff Anderſen / bey Lo -ſchung339Ordres, Qvitungen / Scheine / ꝛc. ſchung ſeiner Galliot / fuͤr meines Herrn Patrons, Herrn Diderich Bartels Rechnung / hundert Ballen Papier richtig ausgeliefert worden / ſolches beſcheinige hiemit.

Luͤbeck den 11. Jun. 1716. Erneſtus Vorſicht.

XIII. Ein anders /

MJt dieſem beſcheinige / daß von Herrn Chriſtian Wrangel 30. St. Oſt-Jndiſchen Atlaß / das St. zu zwoͤlff Rthl. Drittels angeſchlagen / mit nach Leipzig in commiſſion auf folgende condition em - pfangen habe / daß ihm entweder beſagte Stoffen / oder das Geld dafuͤr / nemlich 12. (ſage zwoͤlff) Rthlr. per St. einlieffern ſolle. Wann ſolches beweißlich geſche - hen / iſt dieſer Schein von keinen Wuͤrden.

Luͤbeck / den 13. Auguſt. 1716. Matthias Volckmann.

XVI.

Eydlicher Revers uͤber empfangene Guͤter / daß man zu Ausgang einer Rechts - Sache. / im Fall man ſolche verlieren ſolte / oder in caſum ſuccumbentiæ ſolche Guͤter wieder ausliefern / und getreue Rech - nung davon abſtatten wolle.

JCh Johann Titius, gelobe und ſchwere zu GOtt dem Allmaͤchtigen / daß in der am 4. Maji Anno 1716. von mit Gerichtlich producirten und exhibir - ten deſignation alle / des weyland Wohl-Ehren - Veſten Herrn Sempronii hinterlaſſene mobilia, pretioſa, Baarſchafften und Activ-Schulden / (wie ſolche nach Abſterben gedachten Sempronii ſich be -Y 2fun -340Aſſignationes, Obligationes,funden) aufrichtig verzeichnet worden / und daß da - von zum Nachtheil des Klaͤgers / meines wiſſens nichts veraͤuſſert ſey; Wie dann auch inskuͤnfftige nichts davon veralieniret / ſondern in caſum ſuc - cumbentiæ von allen getreuliche Rechnung von mir abgeſtattet werden ſoll / ſo wahr mir GOtt helffe und ſein heiliges Wort.

XV. Schein uͤber ein deponirtes Gut.

D Vorzeiger dieſes / Herr Johann von Aeſchen - bach / vor Antretung ſeiner nach Moſcow vorge - nommenen Reiſe / bey mir ſechshundert Rthlr. Spe - cies deponiret und in gute Verwahrung geſetzet / ſolches beſcheinige hiemit / und zwar / daß bey ſolcher deponirung abgeredet worden / daß ich / oder meine Erben / dieſe Gelder niemand als ihm ſelbſt / oder in - nerhalb 7. Jahren / wann keine Zeitung von ſeinem Leben oder Tod einlauffen wuͤrde / ſeinen nechſten Er - ben (jedoch unter caution, daß ſie ſolche / im Fall er innerhalb 20. Jahren nach dato wieder perſoͤnlich hier kommen wuͤrde / ihme wieder zuſtellen wollen) auszahlen ſolle; Welches ich auch alſo zu thun und ins Werck zu richten gelobet / und deſſen zu mehrer Urkund ihm gegen waͤrtige meine eigene Handſchrifft eingeliefert / und zu ſeiner Gewißheit von mir geſtellet;

So geſchehen Coͤlln am Rhein den 15. Mart. 1716. N. N.

XVI. Ein anders.

JCh N. N. Buͤrger und Handelsmann allhier in Schleswig / bekenne hiemit fuͤr mich und mei - ne Erben / daß mir der Ehrbahre und Wolgeachte HerrJuͤr -341Ordres, Qvitungen / Scheine / ꝛc. Juͤrgen Trauwol / zwo mit Eiſen wol beſchlagene / und mit ſeinem Pitſchafft verſiegelte / Kiſten ins Haus gebracht / und daß ich ihm ſolche bis zu ſeiner Wieder - kunfft aus Engeland verwahren / auch niemand an - ders als ihm zu ſtellen ſolte / gebeten; Welches ich auch mit dieſer condition belobet / daß ich ſolche Kiſten in gute Verwahrung nehmen / was aber durch Kriegs - Gefahr / Feuers-Brunſt und Waſſers-Noht fuͤr Un - fall darzu ſtoſſen wuͤrde / dafuͤr nicht wolte gehalten ſeyn. Welches er auch beliebet / und hierauf dieſe meine Handſchrifft nebenſt einem gewiſſen abgeredeten Merck-Zeichen mit ſich genommen.

Schleswig den 19. Martii 1716. N. N.

XVII. Ein anders.

MJt dieſem beſcheinige / daß mir Herr N. N. ein verſiegeltes Pacqvet Schrifften und do - cumenten / woran er ſagt / daß ſeine gantze Wohlfahrt gelegen / zu verwahren gegeben; Welche ich auch mit der condition angenommen / daß ich ſie ihm und kei - nem andern zu getreuen Haͤnden wiedeꝛ wolte zuſtellen / jedoch fuͤr Feur - und Waſſers-Noht / item, wann es mir die Obrigkeit befehlen wuͤrde / nicht gehalten noch gebunden ſeyn: Welches er auch alſo beliebet / und hieruͤber dieſe meine Handſchrifft zu ſich ge - nommen / ꝛc.

N. N.

XVIII.

D mir Tit. Hr. Dr. N. N. Schreiber die Acta in meiner Proceſſ-Sache contra N. N. Y 3von342Aſſignationes, Obligationes,von N. bis 9. incluſivè ſamt 6. Beylagen A. B. C. D. E. F. richtig eingeliefert / ſolches beſcheinige Krafft dieſes recepiſſe.

Hamburg / den 5. Maji Anno 1716. N. N.

XIX. Ein anders.

DEmnach mir der Wohlgebohrne Hr. N. N. vor ſeiner Abreiſe nach Franckreich einige Rent - Briefe uͤber zwantzig tauſend Rthl. Capital, als einen

  • Von 4000. uͤber das erſte Geld in Jochim Caſtens Brau-Hauſe in der Muͤhlen-Straß. Oſter-Rente à 5. p. c. Rt. 200.
  • noch 6000. uͤber Depoſito-Geld bey Hr-Weinreich. Michae - lis Rente / à. 5. p. c. 300.
  • noch 7000. uͤber belegtes Geld bey der Caͤmmerey à . p. c. Jo - hannis-Rente .... 315.
  • noch 3000. in dem Steinhorſter Land-Gut à. 3. p. c. .. 90.

Sum. 20000. Rt. ſo betragen jaͤhrl. Rente 905. Rt. zugeſtellt / und dabey gebeten / daß ich ſolche zu getreu - en Haͤnden nehmen / jaͤhrlich die Rente davon ein - casſiren / ihme ſolche durch ſichere Wechſel uͤberma - chen / und niemand ſonſt einige diſpoſition uͤber ſol - che Rent-Briefe / als welche ihm allein zukaͤmen / ge - ſtatten / auch im Fall die Renten langſam eingien - gen / ſolche durch Gerichts-Zwang erzwingen / und ihm die Unkoſten berechnen ſolte; Als habe ich ſol - ches / in ſo weit es mir und meinen Erben unſchaͤdlichſeyn343Ordres, Qvitungen / Scheine / ꝛc. ſeyn kan / auf mich genommen / jedoch zu des wolge - meldten Herrn Verſicherung meine Haab und Guͤ - ter fuͤr obbemeldte Rent-Briefe verſchrieben / ſolches auch an Eides ſtatt angelobet / und mit meiner eige - nen Unterſchrifft und Pitſchaffi bekraͤfftiget ſo geſche - hen

Hamburg den 12 April. Anno 1716. (L.S.) N. N.

XX. Schlechte Obligation ohne Rente.

JCh Endsbenannter bekenne hiemit / daß ich an Hn. Friederich Waldmann aufrichtig ſchuldig geworden die ſumma von drey hundert und funfftzig Rthl. in ſpecie, welche ſumma von 350 Rthl. ich à dato innerhalb 6. Monat ihme oder getreuen Jnnha - ber dieſes zu bezahlen gelobe; Wie ich dann zu mehrer Verſicherung dieſes mich eigenhaͤndig unterſchrieben / ſo geſchehen

Breslau den 19. Febr. 1716. Kilian Haltwort.

XXI. Schuld - Verſchreibung / wegen erkauffter Waaren.

JCh Ends-unterſchriebener bekenne hiemit / daß ich von Hr. Titio vor ſechshundert Rthlr. tuͤch - tige und gute Waaren / laut ſeiner mir daruͤber einge - haͤndigten Rechnung / gekaufft! ſolche auch ſelbſt be - ſichtiget / begungen / und hierauf im Empfang genom - men / wofuͤr ich ihm / oder getreuen Jnnhaber / dieſes von dato uͤber ſechs Monat obbemeldten Belauff ſol - cher Waaren / nemlich 600. Rthlr. zu Danck in hie - ſigen guten couranten Geld zu bezahlen verſpreche;Y 4Ur -344Aſſignationes, Obligationes,Urkundlich dieſer meiner eigenhaͤndigen obligation und Unterſchrifft / auch beygedruckten Pittſchafft / ſo geſchehen

Leipzig / den 6. Octobr. 1716. N. N.

XXII. Eine andere Obligation, darinn man ſich verſchreibet / daß die Obligation nach gewiſſer Zeit die Krafft eines Wech - ſels haben ſoll / wie ein ſolches in der Wech - ſel-Ordnung der Stadt Dantzig (publicirt den 3. Mart. Anno 1701.) gegruͤn - det iſt.

JCh Ends-benannter bekenne hiemit / daß ich von Herrn Terentio vor 1800. ſchreibe achtzehn hundert . an guten und tuͤchtigen Waaren / ge - kaufft und empfangen / welche ich ihm oder getreuen Jnhaber dieſer meiner obligation, von dato uͤber 4. Monat richtig in hieſigen couranten Gelde zu be - zahlen verſpreche / und ſo ich nach Verlauff dieſer Zeit / mit der Bezahlung ſaͤumig ſeyn ſolte / ſo ſoll mir zwar noch eine 6. woͤchentliche Friſt zur Bezahlung (gegen Erlegung ein p. c. Intereſſe vor ſolche 6. Wochen) gegoͤnnet werden / nach Verlauff aber derſelben / ſoll dieſe obligation einem Wechſel-Brief gleich geachtet und darauf executivè nach Wechſel-Recht / ohne ei - nige exception mit mir koͤnnen verfahren werden. Urkundlich dieſer meiner eigenhaͤndigen Unterſchrifft.

Dantzig / den 16. Maji 1716.

XXIII. Schuld-Verſchreibung mit Rente.

MJt dieſer meiner eigenhaͤndigen obligationbeken -345Ordres, Qvitungen / Scheine / ꝛc. bekenne ich Ends-Benannter / daß mir Herr N. N. auf mein bittliches Erſuchen vorgeliehen dreyhundert Rthl. Luͤbiſche Courant-Muͤntz / welche 300. Rthl. ich ihm / oder getreuen Jnhaber dieſes / von unten geſetz - ten datum an uͤber ein Jahr / gelobe getreulich / nebſt ſechs p. c. Intereſſe, welche achtzehen Rthl. austra - gen werden / wieder zu erſtatten.

Luͤbeck den 18. Maji Anno 1716. N. N.

XXIV. Eine andere / bey Verpfaͤndung Haab und Guͤter.

JCh Ends-Benannter bekenne hiemit / daß ich von Herrn N. N. zu meiner unumgaͤnglichen Nohtdurfft aufgenommen dreyhundert fuͤnfftzig Rthlr. welche ich ihm gelobe / jederzeit / nach vorher - gegangener 3. monatlicher Loßkuͤndigung / (die ſo wol ihm als mir freyſtehen ſoll /) danckbahrlich zu bezah - len; Jn waͤhrender Zeit aber ſollen ihm bis zu voͤlli - gen Abtrag des Capitals von mir jaͤhrlich 6. p. c. Rente richtig bezahlet werden. Und damit gedachter Herr N. N. ſolcher ſeiner Gelder deſto mehr verſichert ſeyn moͤge / habe ich ihme alle meine bewegliche und unbewegliche / jetzhabende und zukuͤnfftig bekom - mende / Haab und Guͤter / ſo viel deren hierzu von - noͤhten / verſchrieben / auch daß ſolches ohne Ge - faͤhrd und arge Liſt geſchehe / mit eigenhaͤndiger Unterſchrifft und an Eides Stat bekraͤfftiget.

Coͤlln den 21. April. 1716. Marcus Duͤrfftig.

Y 5XXV. 346Aſſignationes, Obligationes,

XXV. Schuld-Verſchreibung / mit Begebung des Rechten / es koͤnne gemeine Verzeihung nicht guͤltig ſeyn / es gehe denn eine ſonderbahre vorher:

  • Welches alſo zu verſtehen / daß / obwol die Rechte ſonſt vor unguͤltig ſchelten / wann man in der obli - gation nur allein geſetzet hat / man begebe ſich aller geiſt - und weltlichen Freyheiten und Rechten / da - bey aber nicht geſetzt (inſonderheit dieſer oder jener Freyheit / welche mir / meinen creditoren nicht zu bezahlen / oder wider denſelben / zu ſtatten kommen koͤnnte) ſo moͤge man dieſes doch wol aufheben / und ſolchem / wie in folgender obligation zu erſe - hen / renunciiren.

Als:

JCh Martin Faͤrber von Braunſchweig Buͤr - ger und Einwohner daſelbſt / thue mit dieſer meiner eigenhaͤndigen obligation kund / daß ich dem Edlen / Wol-Ehrenveſten und Großachtbahren Hrn. Herman Rodden fuͤr abgekauffte und empfan - gene gute tuͤchtige Waaren (oder vor mir auf mein bittliches Anſuchen / zu meiner Nohtdurfft vorge - ſchoſſene baaren Gelder) aufrichtig ſchuldig wor - den / die ſumma von zweyhundert achzig Rthlr. in Cronen / welche ſumma ich / fuͤr mich und mei - ne Erben / bey meinem guten Glauben und Treu zuſage und gelobe / gedachtem Herrn Rodden / deſſen Erben oder rechtmaͤßigen Jnnhaber dieſer Schuld - Verſchreibung / von dato innerhalb Jahres Friſt / benebenſt 6. p. c. per Intereſſe ohne Verzug / auch ohne ſein und ſeiner Erben Koſten und Schaden / ge - gen Wieder-Zuruͤck-Nehmung dieſer obligationdanck -347Ordres, Qvitungen / Scheine / ꝛc. danckbahrlich zu bezahlen: Und damit gedachter Herr Rodde dieſer meiner Schuld-Forderung halber deſto geſicherter ſeyn moͤge / ſo verſchreibe ich ihme hiemit al - le meine liegende und fahrende / gegenwaͤrtig habende und kuͤnfftig kommende Haab und Guͤter / alſo und dergeſtalt / daß / im Fall ich oder meine Erben gegen be - ſtimmte Zeit / Ziel oder termin, in der Bezahlung ſaͤumig ſeyn ſolten / gedachter Herr Rodde / ſeine Er - ben oder Jnnhaber dieſer Verſchreibung / alsdann guten Fug und Macht haben ſollen / vorberuͤhrte mei - ne Haab und Guͤter / wo ſolche zu betreten ſeyn moͤch - ten / zu arreſtiren / zu verkauffen / oder ſelbſt zu behal - ten und an ſich zubringen / ſo lang und viel biß ſie um ihre Forderung vollkommen vergnuͤgt und bezahlet worden: Wogegen mich und meine Erben nicht fri - ſten oder ſchirmen ſoll einige Gnad / geiſtlich oder welt - lich Gericht / Recht oder vielweniger die exception, es ſey gemeine Verzeihung nicht guͤltig / wenn keine ſonderbahre vorher gegangen; Maſſen ich mich deſ - ſen allen wiſſentlich und wolbedaͤchtlich verziehen und begeben haben will. Uhrkuͤndlich habe ich dieſe Schuld - Verſchreibung mit eigener Hand ge - und unterſchrie - ben / und mit meinem gewoͤhnlichen Pittſchaffte be - kraͤfftiget.

Luͤbeck den 10. Julii A. 1716. Martin Faͤrber.

NB. So in ſpecie fuͤr geliehenes Geld ein liegender Grund / Haus und Hoff / unterpfaͤndlich verſchrieben worden / muß man ſolches in der obligation, wo es gelegen / ſeine qvalitaͤt und Wuͤrde / item wie hoch es ſchon beſchweret / wohl beſchreiben / und im Fall die Bezahlung nicht richtig geſchehen ſolte / ſich in die Freyheit und Gewalt ſetzen laſſen / daß man ſolcheslie -348Aſſignationes, Obligationes,liegende / inſonderheit aber die beweglichen fahrenden Guͤter / gegen die verfloſſene Zeit frey angreiffen / und ohne ferneren gerichtlichen Proceß ſeine Bezahlung daraus ſuchen moͤge: Wiewol es vieler Umſtaͤnde wegen / wann man gleich ſolche Freyheit von dem de - bitore in ſeiner von ihm geſtellten obligation erhal - ten / dennoch nicht zu rathen / daß man ohne Begruͤſ - ſung und Erlaubung des Richters / auch citation und Befragung des debitoris, zu ſolchen eigenthaͤti - gen Verkauff und Veralienirung ſeines Unter - pfands ſchreite / weil niemand in eigner Sache ſein Richter ſeyn kan / und / wie GOtt ein GOtt der Ord - nung iſt / alſo auch alles ordentlich und richtig in der Gemeine zugehen muß.

Ferner iſt den Handels-Correſpondenten zu wiſ - ſen / daß wo ſich 2. Ehleute vor einander verſchreiben / oder manchmahl eine Frau allein / item auch in Ge - genwart ihres Kriegeriſchen Vormunds / ſich ver - ſchreibet / daß man ſie in der obligation dem benefi - cio Senatus-Conſulti Vellejani renunciiren laſſe / als Krafft welches die Weiber / wann ſie ſich fuͤr je - mand / (ſolten es auch gar ihre Ehmaͤnner ſeyn /) ver - pflichten / und in Burgſchafft einlaſſen / von ſolcher loß und ledig gezehlet werden / es waͤre dann / daß ſie ſich dieſes beneficii verziehen und begeben haͤtten; Wel - ches der Kauffmann folgender Maſſen in die obliga - tion kan einſetzen laſſen;

  • Jnſonderheit begebe ich Anna oder Catharina N. mich des dem weiblichen Geſchlecht zu gute eingefuͤhrten benefi - cii Senatus-Conſulti Vellejani, und erklaͤhre hiemit an Eydes ſtat / daß weil ſolches ſamt andern weiblichen Freyheiten mehr / deren ich / (ehe ich mich in die -ſe349Ordres, Qvitungen / Scheine / ꝛc. ſe Schuld-Verſchreibung eingelaſſen /) alle gar deutlich er - innert worden / an mir nicht-kraͤfftig ſeyn ſolle.

Wann ein debitor fuͤr ſeine gemachte Schuld Buͤrgen ſtellet / wird ſolches (wann erſt / wo die Schuld herruͤhret / der obligation, wie oben geleh - ret / einverleibet worden) folgender maſſen angefuͤh - ret:

  • Und damit Herr N. N. ſeiner Forderung halber deſto verſicher - ter ſeyn moͤge / habe ich ihm nechſt meinen beweglichen und unbeweglichen Guͤtern zu einen rechten Buͤrgen geſetzet Herrn N. N. welcher ſich als Selbſt-Schuldner / wie auch alle ſeine Haab und Guͤter / ſo viel dazu von - noͤhten / verſchrieben / des beneficii ordinis ſich verzie - hen / und nebenſt mir ſeine Hand und Pitſchafft darun - ter geſetzet; So geſchehen Coͤlln den 18. April. 1716.

NB. Wann ſich ein Buͤrge des beneficii ordi - nis nicht verziehen oder begeben hat / ſo kan er ſol - ches / wann er beklaget wird / vorſchuͤtzen / und darff alsdann der creditor ihn nicht eher angreiffen / biß er zuvor denjenigen Selbſt-Schuldener / der das Geld aufgenommen / auf das aͤuſſerſte ausgeklaget / und offt mit groſſen Unkoſten proceß mit ihm gefuͤh - ret: Hat ſich aber der Buͤrge des beneficii ordinis begeben / ſo mag er eben ſo bald / als der rechte Schuld - ner / angegriffen und zur Bezahlung angeſtrenget werden. Ferner muß man auch die Buͤrgen / wann mehr als einer ſich fuͤr einen verſchrieben / des benefi - cii diviſionis, ex epiſtola Divi Adriani, ungefehr mit dieſen Worten / verzeihen laſſen: Wir begeben uns aller Gnaden / Freyheiten / Rechten und Be - huͤlff / ſonderlich aber des beneficii diviſionis,Krafft350Aſſignationes, Obligationes,Krafft welches ein jeder unter uns Buͤrgen / mehr nicht dann ſo viel es ihm zu ſeinem Theile treffen koͤnte / zu bezahlen ſchuldig ſeyn ſolle / item, des beneficii cedendarum actionum, deſſen Jnhalt iſt / daß wiꝛ nicht eher die Bezahlung thun duͤrf - fen / bis der creditor uns ſeinen Anſpruch / Recht und Forderung / gegen den Principal oder Haupt-Schuld - ner und deſſen Mit-Buͤꝛgen uͤbergeben habe. Man kan auch die Buͤrgen in ſolidum, ein fuͤr alle / und alle fuͤr einen / an Eides ſtatt ſich verſchreiben laſſen / alſo daß derjenige / welcher am erſten wird angemahnet / die gan - tze Schuld / wofuͤr er Buͤrge geworden / bezahlen muͤſſe. Wer von dieſen Juriſtiſchen cautelen ein mehrers wiſſen will / muß weil es den captum mancher Kauff - leute uͤberſteiget / in wichtigen Schuld-Verſchreibun - gen ſich des Rahts und Beyſtandes eines tuͤchtigen Rechts-Gelehrten / Notarii, oder auch des andern Theils dieſes unſers Handels-Correſpondenten / bedienen.

XXVI. Schadloß-Haltung / ſo man Buͤrgen pflegt zu geben.

JCh Martin Faͤrber von Braunſchweig bekenne Krafft dieſes Briefes fuͤr mich und meine Nach - kommen / daß / nachdem auf mein bittliches Anſuchen der Herr (oder die Herrn) N. N. fuͤr mich bey Herrn Friedrich Peterſen in Buͤrgſchafft fuͤr achthundert Rthlr. ſich eingelaſſen / und als Selbſt-Schuldner fuͤr mich verſchrieben / da ſie doch nicht einen Heller von ſolchem Gelde zu ihren Haͤnden empfangen / ſon - dern alles von mir zu meinem Nutzen angewendetwor -351Ordres, Qvitungen / Scheine / ꝛc. worden / daß ich gedachte Herrn dieſer Buͤrgſchafft wegen in allem Schadloß halten / und zu deſto mehrer Verſicherung / ihnen meine jetzt habende und zu - kuͤnfftig kommende Haab und Guͤter / will verſchrieben und verpfaͤndet haben / alſo und dergeſtalt / daß ſolche ſo lange zu ihrer ſatisfaction und Schadloß-Haltung ihnen verhafftet / und verpfaͤndet bleiben ſollen / biß ſie - ohne einigen An - oder Zuſpruch / ihrer Buͤrgſchafft wieder befreyet und entſchlagen ſeyn werden. Uhr - kundlich habe ich dieſes eigenhaͤndig unterſchrieben / und mit meinem Pitſchafft bekraͤfftiget / ſo geſchehen

Luͤbeck den 13. Aug. 1716. (L.S.) Martin Faͤrber.

XXVII. Folgen mehreꝛley Formen von Obligationen, und zwar erſtlich Uhrkund einer mit einer Gegen-Schuld zum Theil bezahlten Schuld.

JCh Andreas Schluͤter von Eiſenach bekenne hiemit / nachdem Herr Heinrich Waͤchtler von Naumburg mir dieſen bevorſtehenden Michaelis - Marckt zu bezahlen ſchuldig worden zwey hundert Rthlr. daß er Krafft einer cesſion, von Peter Neu - mann ihme gethan / groß von fuͤnffhundert Rthlr. (die ich dieſem Neumann ſchuldig war) obbemeldte 200. Rthlr. mit mir abgerechnet / alſo / daß ich ihm Waͤchtlern ſeine Schuld-Verſchreibung / er hinge - gen mir die meinige / ſo er / wie obgedacht / von Peter Neumann ceſſions-weiſe erhalten / wiedergege -ben352Aſſignationes, Obligationes,ben / fuͤr die uͤbrigen dreyhundert Rthlr. aber habe ich dieſe neue obligation von mir geſtellet / in welcher ich ihm verſpreche / ſolche ſummam kuͤnfftige Oſtern 1717. danckbahrlich abzutragen und zu erſtatten / bey Verpfaͤndung aller meiner Haab und Guͤter / inſon - derheit meines Gartens vor dem neuen Thor gelegen / welchen er / im Fall ich mit der Bezahlung ſaͤumig ſeyn ſolte (ohne deswegen den Richter anzuſprechen) frey und ungehindert an den Meiſtbietenden verkauf - fen / und des daraus geloͤſten Geldes ſich zu ſeiner Be - zahlung bedienet machen kan: Und ob ſolches gleich - wol zur Abtragung ſolcher 300. Rthlr. nicht zureichen wuͤrde / ſoll er Macht und Gewalt haben / meine uͤbrige liegende und fahrende Guͤter / und wo dieſe nicht zulan - gen endlich meine Perſon ſelbſt / mit arreſt anzugreif - fen / zu bekuͤmmern und zu belegen / biß ihm gaͤntzliche ſatisfaction wird geſchehen ſeyn. Dieſes zu mehrer Bekraͤfftigung begebe ich mich aller geiſtlichen und weltlichen Rechte und beneficien, wie ſolche Namen haben moͤgen / jetzund ſchon erdacht ſeyn oder inskuͤnff - tig erdacht werden koͤnnen / alles wol bedaͤchtig / wol - wiſſend und ohne Gefaͤrd / wie ich dann auch zu meh - rer Uhrkund mich eigenhaͤndig unterſchrieben / und da - neben mein Pitſchafft aufgedruͤcket /

ſo geſchehen Leip - zig den 8. Martii 1716. (L.S.) Andreas Schluͤter.

XXVIII. Ein anders.

D ich heute bey der mit dem wolgebohrnen Hn. N. N. zugelegten Rechnung ihme per ſaldo vierhundert Rthlr. ſchuldig verblieben / und ſolchevon353Ordre, Qvitungen / Scheine ꝛc. von dato an innerhalb 4. Monat / entweder mit baaren Gelde / oder mit guten tuͤchtigen Waͤitzen / wie ſolcher alsdann im Preiſe ſeyn wird / abtragen und bezahlen will / ſolches beſcheinige hiemit / Krafft dieſer meiner ei - genhaͤndigen Unterſchrifft /

ſo geſchehen Kiel in Hol - ſtein den 15. April. 1716. N. N.

XXIX. Tauſch-Obligation,

JCh Ends-benannter verpflichte mich hiemit / Hn. Johann Torweſten fuͤr ſechzig St. von ihm em - pfangene gemeine Schleſiſche Lacken / von welchen das St. 12. Rthlr. angeſchlagen worden / bey meiner Zu - hauskunfft 2. mahl ſo viel Dutzend Hamburger 4. Drat Struͤmpffe zu geben / und jedes manqvirendes Dutzend mit 6. Rthlr. baar Geld zu vergnuͤgen / wel - ches wohlbedaͤchtlich von mir alſo geſchloſſen / und zu mehrer Feſthaltung eigenhaͤndig unterſchrieben wor - den /

Leipziger Neujahr-Marck / 1716. N. N.

XXX. Kurtze Jtaliaͤniſche Obligation, wegen gekauffter Waaren / ſo man ver - ſpricht in der Leipziger Meſſe zu bezahlen.

IO Franceſco di Milano, conoſco & confeſſo d eſſer debitore di Sr. Giacomo Wolters mer - cante d’Anverſa, ó allatore di qveſta, della ſom - ma di trenta lire dieci ſoldi moneta di Fiandria, & qveſto per cinque panni d’Inghilterra che ho comprato & ricevuto da lui d i qvali panni mi tengo bien contento, percio prometto di pagarliZla354Aſſignationes, Obligationes,la detta ſomma ó al portatore di qveſta, nella proſ - ſima fiera di Lipſia, & in fede del vero ho qvi ſot - to poſto il mio nome fatto in Anverſa, il 26. di Gennaro, A. 1716.

XXXI. Eine andere auf gelehntes Geld.

IO N. N. cognoſco & confeſſo di dovere al Sr. Pietro Blancardo la ſomma di qvatro cento lire moneta di Fiandria, la qval ſomme egli m ha preſtato per grande amicitia, però gli pro - metto di renderglieli ó al portatore di qveſta qvando li piacera in fede di cio, ho io qui ſotto poſto &c.

  • Wann nun ſolche Gelder wieder bezahlt / kan ſolches folgender maſſen beſcheiniget werden.

XXXII.

IO Pietro Blancardo di -- confeſſo d’haver ri - cevuto da’l Sig. N. N. la ſomma di qvatro cen - to lire moneta di Fiandria ch’io gli haveva pre - ſtato della qvale ſomma & d ogni altri debiti, che mi ha dovutô ſino hora mi tengo per ſatis fatto & lo qvitto del tutto, in cognitione dél mio ſegno manuale qvi poſto di ſotto, &c.

XXXIII. Kurtze Lateiniſche Obligation und Qvitung.

EGo Titius, habitans Antverpiæ, profiteor me debere Dn. Terentio ſummam qvadrin - gentarum librarum Flandricarum, quas ad peti - tionem meam mihi dedit mutuas, qvasqve pro -mitto355Ordres, Qvitungen / Scheine / ꝛc. mitto, me ipſi aut hoc chirographum adferenti redditurum, cum ipſe volet, ad hujus rei confir - mationem, ſubſcripſi.

XXXIV. Qvitungen wegen der Wie - der-Bezahlung.

EGo Terentius confiteor meaccepiſſe à Titio ſummam qvadringentarum librarum Flan - dricarum, qvas ego ei mutuas dedi, qvam ſum - mam, & reliqva omnia, qvæ mihi debuit, ad hunc usqve diem accepiſſe me agnoſco, eumqve ab omnibus libero, id, qvo ſit teſtatius, ſubſcripta eſt manus meæ nota, &c.

XXXV. Schein uͤber verſetzes Gut.

DEmnach Hr. N. N. bey mir eine Kiſte Schleſiſch Leinwandt / worinnen 80. Stuͤcke gepacket / fuͤr zwey hundert Rthlr. die ich ihm / laut ſeiner obliga - tion baar geliehen / und welche er mir jaͤhrlich mit 5. p. c. verrenten ſoll / zum Unterpfande geſetzet / ſolche auch ſelber mit ſeinem Pittſchafft verſiegelt; als gelo - be / bekenne und verſichere ich hiemit / daß / wann und welche Stunde bemeldter Herr N. N. oder Vorzei - ger dieſes ſeine rechtmaͤßige Erben / mir mein Geld oder ausgeliehenes Capital, ſamt den vertagten Ren - ten / bezahlen werden / ich ihnen gegen Zuruͤckneh - mung dieſes Scheins ihre Kiſte Leinwand / wie ich ſolche empfangen / ohne einige exception / Trug oder arge Liſt / wieder geben wolle.

Rotterdam / den 18. Junii 1716. N. N.

Z 2Mit356Aſſignationes, Obligationes,

MJt dieſen wenigen Zeilen beſcheinige und beken - ne ich / daß Herr N. N. mir meine zwey verſiegelte (von meiner den 3. Maji dieſes Jahr geſchehenen Ab - reiſe nach Moſcovien bey ihm niedergeſetzte) Kiſten zu getreuen Haͤnden wieder ausgeliefert; Fuͤr welche ge - treue Bewahrung ich ihm zuforderſt freundlichen Danck ſage / ſeinen mir daruͤber gegebenen Schein wieder zuſtelle / und fuͤr allen / mein oder meiner Erben / kuͤnfftigen Anſpruch hiemit frey / loß und ledig zaͤhle.

Hamburg / den 18. Octobr. 1716.

D ich von Herrn N. N. tauſend Rthlr. Species empfangen / und ſolche / laut ſeiner ordre, deſſen Hr. Bruder bey deſſen Ankunfft / gegen Auslieferung eines glaubwuͤrdigen Scheins / wieder auszahlen will / ſolches beſcheinige und gelobe hiemit.

Roſtock / den 9. Novembr. 1716 / N. N.

XXXVI. Andere Form einer Obliga - tion, in welcher unterſchiedliche artliche Clauſulen zu beobachten.

JCh Peter von Siburg / als wahrer Principal und Selb-Schuldiger / und neben und fuͤr mich Herr Sigmund von Kempen / und Gottſchalck von Gerbach / als wahre ſelbſt-ſtaͤndige Buͤrgen / unge - ſondert / einer fuͤr alle / und alle fuͤr einen / beken - nen und thun kund hiemit fuͤr uns / unſere Leibes - Lehns-Erben und Erbnehmen / daß wir Herrn Eber - hard von Bergen / ſeinen Erben und Erbnehmen / heute dato am Tage Bartholomaͤi dieſes 1716. Jahrs / ein tauſend Rthlr. jeden Rthlr zu 48. ß ge -rech -357Ordres, Qvitungen / Scheine / ꝛc. rechnet / (welche er auf unſer freundliches Bitten / zu unſern Nutz und Beſten / uns vorgeſtrecket und gelie - hen hat) wiſſentlich wahrer Schuld ſchuldig worden ſeyn / die wir auch vollſtaͤndig und baar / in guter gang - bahrer Luͤbiſcher Courant-Muͤntze / in einer un - zertrennten ſumma zu unſern Haͤnden und ſichern Gewahrſam empfangen; Sagen derowegen unſern Hn. Creditoren / oder getreuen Briefs-Jnhaber / ſol - cher wohl empfangenen Gelder wegen / mit Verzei - hung der rechtlichen exception non numeratæ pe - cuniæ, hiemit gebuͤhrlich qvit / frey / ledig und loß; Gereden und geloben auch bey unſern adelichen Eh - ren / Treu und Glauben / ſamt und ſonderlichen / einer fuͤr alle / und alle fuͤr einen / ungeſondert / unſerm Herrn Glaͤubiger / ſeinen Erben und Erbnehmen / oder ſon - ſten getreuen Briefs-Jnhaber / obige ſummam der 1000. Rthlr. nachfolgendes 1717. Jahr / auf den Termin Bartholomaͤi / nebenſt gebuͤhrlichen Inter - eſſe, als nehmlich 6. pro centum, danckbahrlich in ſeinen ſichern Gewahrſam / ohne ſeine Muͤhe und Un - koſten / wieder zu bezahlen. Da wir aber weitere Friſt erlangen wuͤrden / alſo / daß unſer Herr Glaͤubiger ob - benannte ſummam ferner bey uns ſtehen zu laſſen content und zu frieden waͤre / ſo wollen wir uns hiemit ausdruͤcklich verpflichtet und verbunden haben / bey unſern adelichen Ehren / ſolche 1000. Rthlr. jaͤhrlich gebuͤhrlich zu verzinſen / ſo lang gedachte ſumma bey uns ſtehet. Wenn aber mehr gedachter Herr Glaͤu - biger ſolches Geld nicht laͤnger bey uns wolte ſtehen laſſen / oder ſolches ein viertel Jahr zuvor aufgeſaget oder loßgekuͤndiget / ſo wollen wir es demſelben an Ort und Stelle / ſo uns von ihm ernennet wird / an guter Luͤbiſcher Courant-Muͤntz / an Haupt-Stuhl / Inter -Z 3eſſe358Aſſignationes, Obligationes,eſſe und verurſachten Unkoſten / wieder danckbahrlich bezahlen. Solten wir (welches doch / ob GOtt will / keinesweges geſchehen ſoll) mit gebuͤhrender voͤlliger Zahlung an Capital und Intereſſe uns ſaͤumig erzei - gen / auf den Fall hypotheciren und verpfaͤnden wir / fuͤr uns / unſere Leibs Lehns-Erben und Erbnehmen / alle und jede unſere Bereitſchafft und Guͤter / die wir anjetzo haben oder kuͤnfftig bekommen moͤgen / ſie ſeyn liegend oder fahrend / wo dieſelben auch gelegen / oder wie die genennet werden moͤgen / dieſelben gar oder zum theil / ohne einige Gerichts - oder Amts-Huͤlffe und Proceß, auf den Fall der Nicht-Zahlung / de facto einzunehmen / zu beſitzen / ohne alle Rechnung zu ge - nieſſen / zu verſetzen / und ſich daran bezahlt zu machen; Wie wir ihme denn dieſes auf erregten Fall wiſſent - lich und bedaͤchtig / tanqvam omni jure deſuper peracto, und ob ſolches vor unſerer Obrigkeit ge - ſchehen waͤre / (welche wir auch hiemit erſucht ha - ben wollen / unſern Herrn Glaͤubiger / oder ſeine Mit - beſchriebene und getreue Briefs-Jnhabere / hieruͤber gebuͤhrlich zu ſchuͤtzen) offeriren und uͤbergeben.

Da aber unſerm Herrn Glaͤubiger einer und der andere Weg nicht gefaͤllig / ſo geben wir demſelben vollkommene Macht und Gewalt / ferner hiemit und in Krafft dieſes Briefes / ſoll auch unſer gewilligtes und angenommenes Recht ſeyn / daß er / oder wen er an ſeine ſtatt anordnen wuͤrde / alſobald mit 2. Pfer - den und ſo viel Diener / in eine Stadt in Holſtein ge - legen in einen offenen Gaſthof einreiten / und Bezah - lung erwarten / ſeines oder ihres Gefallens alldar auf unſern ſamt oder ſonderlichen Schaden zehren mag; Jedoch / daß unſern Hn. Creditori oder ſeinen Ver - ordneten bevor und frey ſtehen ſoll / aus und in die Her -berge359Ordres, Qvitungen / Scheine / ꝛc. berge zu ruͤcken. Wuͤrde auch unſer Herr Glaͤubi - ger oder ſeine Verordneten / uns Buͤrgen / ſamt und ſonderlichen / ſchrifftlich oder muͤndlich / zur Aufwar - tung der Bezahlung einfordern / wollen wir alſobald in eigener Perſon einreiten und zehren und von dannen nicht weichen / bis unſer Herr Glaͤubiger oder ſeine Mitbeſchriebene an Haupt-Summa, allen Zinſen und Unkoſten / der Wirth auch des Aufwartung-Gel - des / von uns zu voller Gnuͤge bezahlet und befriediget ſey. Da auch unſer Herr Glaͤubiger / oder ſeine Mit - beſchriebenen / uns durch obige Mittel zur gebuͤhrli - chen Haltung nicht bringen koͤnnte / oder aber ſolche vorzunehmen ihnen nicht gefaͤllig / ſo geben wir denſel - ben fernere Macht und Gewalt / uns zur Zahlung zu bringen und zu zwingen / wie in den haͤrteſten und ſchaͤrffeſten Geld-Verſchreibungen angezogen wer - den und befindlich ſeyn mag; Maſſen wir deshalb ei - nes jeden Richters Jurisdiction uns unterwuͤrffig machen / renunciiren und verzeihen uns wiſſentlich hierauf fuͤr uns / unſere Leibs-Lehns-Erben und Erb - nehmen / aller und jeden beneficien und privilegien der Rechte / ſive in genere ſive in ſpecie concesſis, vel concedendis, ſive a lege ſive homine edi - tis vel edendis, wie die Nahmen haben moͤgen / und uns zu ſtatten kommen koͤnnten / inſonderheit aber epiſtolæ D. Adriani, beneficio diviſionis, ex - cusſionis, deren wir dann alle gnugſam berichtet / verſtaͤndiget und erinnert worden ſeyn / und in ſum - ma deſſen allen / was dieſes Falls koͤnnte durch Men - ſchen Sinn erdacht / unſerm Hr. Glaͤubiger oder ſei - nen Mit-Verſchriebenen zum Nachtheil / uns aber zum Vortheil / eingefuͤhret werden / fuͤr uns und unſe - re Leibs-Lehns-Erben und Erbnehmen / dero keinesZ 4zu360Aſſignationes, Obligationes,zu gebrauchen / noch jemand von unſertwegen zu ver - ſtatten. Da auch von der Koͤnigl. Maj. zu Daͤñemarck / unſerm allergnaͤdigſten Koͤnige und Herrn / oder ge - meinen Lande / auf baar-ausgeliehenes Geld Steuer oder Anlage geſchlagen und angeleget wuͤrde / dieſel - ben wollen wir aus unſerm Seckel / ohne zuthun un - ſers Glaͤubigers / oder der treuen Brief-Jnhaber / ſelbſt richten und abtragen. Uber das ſollen und wollen auch wir dieſen unſern Schuld-Brief / und alſo Brief und Siegel / in keinerley Wege articuli - ren und diſputiren / daruͤber kein Erkaͤnntniß gehen laſſen / noch denſelben uns verſtaͤndig machen; Jn maſſen denn deſſelben Deutung nicht bey uns / ſondern unſerm Herrn Glaͤubiger und deſſen Mit-Beſchriebe - nen ſtehen ſoll / und wie derſelbe oder die Seinigen ſol - chen verſtehen / deuten und aus legen werden / daſ - ſelbe ſoll in alle Wege recht ſeyn: Wollen endlich dieſer Verſchreibung nicht eher loß ſeyn / wir haben denn dieſelbige durch vollſtaͤndige und baare Bezah - lung an Capital, Intereſſe, Zehrung und Schaden / mit unſers Herrn Creditoris oder der Seinigen guten Willen / ad ſatisfactionem ehrbarlich und gebuͤhrlich an uns gebracht und geloͤſet; Alles gantz treulich und ſonder einige Gefaͤhrde. Zu Uhrkund mehrer Si - cherheit und ſtetfeſten Haltung / haben wir / als wah - rer Principal und wahre ſelbſtſchuldige Buͤrgen / fuͤr uns / unſere Leibs-Lehns-Erben und Erbnehmen / un - ſere adeliche angebohrne Pittſchafften rechten Wiſ - ſens aufgedruckt / und ein jeder mit eigener Hand un - terſchrieben; Geſchehen Luͤbeck am Tage Bartholo - maͤi / Anno 1716.

XXXVII. 361Ordres, Qvitungen / Scheine / ꝛc

XXXVII. Ein anders / da ein Gut ver - ſchrieben wird.

JCh N. N. von N. N. auf Pleslau Erbgeſeſſen / bekenne hiemit fuͤr mich / meine Erben und Erb - nehmen / daß mir der Edle und Ehrenveſte Herr Vin - centius Ruprecht / zu abfuͤhrung einiger auf meinem Gute Pleskau hafftenden Grund Schulden / auf ein Jahr lang in Treuen vorgelehnet Sechs Tauſend ſpecie Rthl. jeden zu 3. 〈…〉〈…〉. oder 48. 〈…〉〈…〉. gerechnet / wel - che ſumma der 6000. Rthl. an lauter Species ich nicht allein zu meinem Haͤnden wuͤrcklich ausgezahlet empfangen / beſondern auch hiemit der Ausflucht / als ob mir das Geld nicht richtig waͤre ausgezahlet und in meinen Nutzen verwendet worden / kraͤfftiglich mich verzeihe und begebe. Gelobe demnach und verſpreche hierauf / bey meinen wahren Worten / guter Treu und Glauben / wolgemeldten Herrn Glaͤubiger / ſei - nen Erben / Erbnehmen oder getreuen Briefs-Jnn - habern / die mir vorgeliehene 6000. Rthlr. ſpecies, von dato an uͤber ein Jahr / ſamt den Land-uͤblichen Intereſſen, Jaͤhrlichen 6. von hundert gerechnet / mit allen veruhrſachten Schaden und Unkoſten / ſo auf bloſſes Angeben fuͤr gnugſam juſtificiret geachtet werden ſollen / alles zuſammen an guten annehmli - chen gangbahren Gelde hinwiederum in Luͤbeck un - fehlbahr zu bezahlen / und gut zu machen; Bey Ver - pfaͤndung aller meiner Haab und Guͤter / fahrend und unfahrender / jetziger und kuͤnfftiger / allhier und anderswo / nullo excepto vel excipiendo, ſamt allen Recht dinglich daruͤber ergangen. Jnſonderheit ſtelle ich auch zum kraͤfftigſten Unterpfande fuͤr obge - ſetze ſumma der 6000. Thlr. Capital, als auch da -Z 5von362Aſſignationes, Obligationes,von gefaͤlligen Intereſſen, mein obgedachtes in N. N. gelegenes Erb - und eigenthuͤmliches Gut Pleskau / mit allen deſſelben Recht - und Gerechtigkeiten / Nu - tzungen / Ein - und Zuhoͤrungen / aller Inſtruction, jetzo und kuͤnfftiger / nichts davon ausgeſchloſſen / cum expreſſa clauſula conſtituti poſſeſſorii, & pacto de ingrediendo, daß / im Fall ich auf beſtimmte Zeit das Capital mit den gefaͤlligen Zinſen richtig abzu - fuͤhren ſaͤumig werden ſolte / ſo ſoll der Herr Credi - tor guten Fug / Recht und Macht haben / das Gut Pleskau / ohne einige Gerichts-Huͤlffe / propria au - thoritate einzunehmen / nebſt allen deſſen Einkommen / Fruͤchten / Nutzbarkeiten und Zubehoͤr / oder auch Im - misſion darauf auszubitten / deſſen Einkuͤnffte / ent - weder durch ſich ſelber oder jemand anders / ſeinem Gutbefinden nach / zu erheben / ſich davon bezahlet zu machen / oder ja / im Fall er durch wuͤrckliche Ver - kauff und alienirung des Gutes beſſer zu ſeiner Be - zahlung zu kommen getrauete / ſelbiges alſobald / und ohne weitere Friſt oder gerichtliche taxation und ſubhaſtation, zu verkauffen / und von den davon gefaͤlligen Kauff-Geldern ſich ſo wol des Capitals als auch der Intereſſen und aufgelauffenen Scha - dens und Unkoſten halber zu erholen. Jch verzeihe mich auch wolbedaͤchtlich aller und jeder Rechten / privilegien, beneficien, exceptionen, Befreyun - gen und Begnadungen / ſo mir qvocunqve mo - do, tam in genere qvam in ſpecie, zu ſtatten kommen moͤgen / beſonders den jetzigen und kuͤnffti - gen / Kaͤyſer und Koͤnigl. der Herren / Fuͤrſten und Staͤnde / und aller andern moratorien, caſſato - rien, beneficien, indulten, Landes-Ordnungen / und aller dergleichen Verordnungen der Obrigkeit /wie363Ordres, Qvitungen / Scheine / ꝛc. wie dieſelben immer durch Menſchen Verſtand und Witz koͤnnen erdacht worden ſeyn / oder noch erdacht werden / welche den Schuldnern zum beſten / den Glaͤubigern hingegen zum Schaden und Nachtheil gereichen / und einiger ſpecial-renuntiation von noͤh - ten haben / ſo vollkoͤm̃lich / als wenn ſie ausdruͤcklichen hierinnen benannt waͤren / gelobende mich in keinerley weiſe noch wege damit zu ſchuͤtzen / noch zubehelffen / weder mit noch ohne geiſt - und weltlichen Rechte / alles gantz treulich ſonder Arg / Liſt und Gefaͤhrde; Zu deſ - ſen Uhrkund habe ich dieſe obligation eigenhaͤndig un - terſchrieben / und mit meinem angebohrnen Pittſchafft wol wiſſentlich bekraͤfftiget /

ſo geſchehen Luͤbeck den 5. Julii 1716. (L. S.) N. N. von N. N.

XXXVIII. Schrifftliche Ver - pflichtung. Oder: Obligation uͤber ein gelehntes / oder bit - weiß erhaltenes Ding / daß man ſolches zu getreuen Haͤnden wieder liefern wolle.

JCh Sempronius, fuͤr mich / meine Erben und Eꝛbnehmen / bekenne hiemit / daß Titius auf mein dienſtliches Anſuchen mir heute dato ſeine Kutſche nebſt 4. ſchwartz-braunen Pferden / welche er taͤglich fuͤr 300. Rthlr. verkauffen koͤnnen / zu meiner vorha - benden Reiſe nach Straßburg ohne einigem Entgelt gelehnet / und zu meinem Gebrauch mit gegeben; Maſ - ſen ich auch ſolche Kutſche uͤberall unverſehret / wieauch364Aſſignationes, Obligationes,auch die 4. Pferde friſch und geſund / von ihm empfan - gen: Gerede demnach / gelobe und verſpreche hie - mit / bey meinen wahren Ehren und Treuen / auch bey Verpfaͤndung meiner Guͤter / ſo viel hierzu von noͤh - ten / daß ich dieſe Kutſche und Pferde auf der gantzen Reiſe nicht allein dergeſtalt in Acht nehmen will / als wenn es meine eigene waͤren / ſondern ich will auch allen hoͤchſten Fleiß zu conſervirung deſſelben anzu - wenden verbunden ſeyn. Solte auch durch Raub / Pluͤndern / Diebſtall / oder durch andere Ungluͤcks - Faͤlle ich um die Kutſche und Pferde kommen / oder auch durch die ferne Reiſe ſelbe dergeſtalt abgenutzet werden / daß ſie nach meiner / GOtt gebe gluͤcklichen! Wiederkunfft obigen Werth der 300. Rthlr. nicht er - reicheten / alsdann will ich Titio ſolchen Werth in ei - ner unzertrennten ſumma ſo fort nach meiner Wie - derkunfft baar erlegen / jedoch ihm dabey frey laſſen / ob er mit dem Gelde vergnuͤget ſeyn oder andere Kutſche und Pferde / in gleicher bonitaͤt / erſtattet haben wolle. Solte mich auf dieſer Reiſe einiges Ungluͤck uͤberfal - len / als daß ich dieſe Welt geſegnen muͤſte / ſo ſollen meine Erben in ſolidum ſine ulla diviſione verbun - den ſeyn / die Pferde und Kutſche / oder den Wehrt dafuͤr / nach Verlauff der Zeit / da ich dieſe Reiſe haͤtte ablegen koͤnnen / zu erſetzen; Zu welchem Ende ich hiemit alle Rechts-Wohlthaten / ſie moͤgen Nahmen haben wie ſie wollen / inſonderheit exceptionis ſi - mulationis, fraudulentæ perſvaſionis, iniqvæ æſtimationis & inde orientis læſionis, etiam enormisſimæ, compenſationis, imgleichen den caſibus fortuitis, inſolitis & inſolitisſimis, und allen andern rechtlichen Behelffen hiemit in kraͤff - tigſter Form Rechtens renunciire / auch mich zu obi -gem365Ordres, Qvitungen / Scheine / ꝛc. gem allen ſub clauſula gvarentigii & paratiſſimæ executionis verbinde / und ſolches alles getreulich und ſonder Gefaͤhrde. Zu deſſen Uhrkund ich dieſes In - ſtrumentum obligationis eigenhaͤndig von mir ge - ſchrieben und unterſchrieben.

Signatum Leipzig / den 6. Februarii Anno 1716. (L.S.) Sempronius.

XXXIX. Wann in einer Schuld-Ver - ſchreibung ſich einige Buͤrgen / als Selbſt - ſchuldige / auf das kraͤfftigſte verſchreiben wollen / pflegt man folgende forma - lien zu gebrauchen.

DAmit auch Herr Eberhard von Rumpelskiꝛchen ſolcher Haupt-Summa von 3000. Rthlr. wie auch der jaͤhrlich fallhafftigen Zinſen / deſto beſſer moͤge verſichert ſeyn / als gereden / zuſagen und gelo - ben wir Principal und ſelbſt-ſchuldige aufgeſetzte Buͤrgen / hiemit und in Krafft dieſes Briefes / ferner fuͤr uns / unſere Leibes-Lehns-Erben und Erbnehmen / bey unſern adelichen Ehren / wahren Worten und guten Glauben / einer fuͤr alle / und alle fuͤr einen / & ſic qvilibet in ſolidum und ein jeder inſonders / als ſelbſt-ſchuldige eingeſetzte Buͤrgen / daß / wofern wir in Bezahlung der offtgenannten dargeliehenen Haupt - Summa der 3000. Rthlr. ſamt den aufgelauffenen Zinſen / nach beſchehener Loßkuͤndigung / auf den termin, wie ob ſtehet / ſaͤumig befunden wuͤrden / (das doch nicht ſeyn ſoll) und wir obbeſchriebene ſelbſt - ſchuldige aufgeſetzte Buͤrgen von mehr erwehntenEber -366Aſſignationes, Obligationes,Eberhard von Rumpelskirchen / oder getreuen dieſes Briefes Jnhabern / um Bezahlung und Entrichtung der 3000. Rthlr. Haupt-Summa, nebſt den alsdann betagten Zinſen / auch aller verurſachten Unkoſten hal - ber gemahnet wuͤrden / daß wir alsdann ſamt und ſonderlich / jeder fuͤr ſeine Perſon / welche unter uns der Creditor, oder ſeine Mitbenannten / ihres Gefal - lens erwehlen und vornehmen wuͤrden / weñ ſie gleich von einem zum andern / vor oder nach erhobener Ge - richtlicher Klage / ab - oder zufallen ſolten / alſofort in puncto, nach ernannten verlauffenen termin, die Haupt-Summa nebſt den Zinſen / verurſachten und aufgelauffenen Unkoſten und Schaden / auf ihre der Creditoren bloſſe liqvidation, unzertheilet und in ſolidum erlegen / und unſaͤumlich ohne einige Aus - rede bezahlen ſollen und wollen / gleichſam als ob die Schuld von uns ſelber gemachet und wir das Geld in unſern Nutzen gewendet haͤtten; Wie wir dann ihme hiemit / zu mehrer Sicherheit / und in Krafft die - ſes zum Unterpfande ſetzen und hypotheciren / wie ſolches zu Rechte immer geſchehen kan und mag / all unſer Erb und Lehn / beweglich und unbeweglich / ſo wir jetzo beſitzen oder haben / oder auch noch kuͤnfftig erlangen und bekommen moͤchten / nichts uͤberall da - von ausgeſchloſſen / wie es immer Nahmen haben mag / im Fall der Nicht-Haltung zu erholen; Und thun uns hiemit und in Krafft dieſes darauf aller und je - der Privilegien, Begnadigungen und Wohlthaten der Principalen, Debitoren und Buͤrgen / und inſon - derheit der Rechts-Wohlthat / vermoͤge welcher jeder nur ſeinen Strang zu zahlen verbunden / die Buͤr - gen auch nicht eher koͤnnen belanget werden / ehe und bevor der Principal-Schuldener executiret worden /den367Ordres, Qvitungen / Scheine / ꝛc. den neuen Conſtitutionen und Geſetzen / ſo denen / die ſaͤmtlich alle fuͤr einen / und einer fuͤr alle verbun - den / zu ſtatten kommen moͤchten / imgleichen der Aus - flucht / ob waͤre da die Schuld veraͤndert / oder ver - neuert / als ob ſie einander zu zahlen auf ſich genom - men / oder als ob ſie waͤre abgerechnet / oder einem an - dern abgetreten / oder der Zahlungs-Termin aufge - ſchoben worden / als ſie ſchrifftlich verfaſſet / daß wir vor keinem als unſern Richtern ſtehen duͤrffen / der Ap - pellation, der Wiedereinſetzung in vorigen Stand / daß der proceß nicht ſolle von der execution ange - fangen werden / und letztlich der bekannten Rechts - Regul / die da will / daß kein gemein Verzicht gelten ſolle / es ſey denn ein abſonderlicher vorher gegangen / imgleichen auch aller Chur - und Fuͤrſtlichen Conſti - tutionen, Geboten und Verboten / und was ſonſten uns und den Unſrigen mehr zum Vortheil / unſern Creditoren aber und ſeinem Mit-Beſchriebenen zum Nachtheil und Schaden / gereichen koͤnnte / deſſen al - len gaͤntzlich / in genere und ſpecie, freywillig und aus wohlbedachten Muthe / verzeihen und begeben / deroſelben uns in keinerley Wege / als allein mit ehr - bahrer richtiger Zahlung zu behelffen / und unſere Adel-Briefe und Siegel / als adelichen redlichen Leu - ten gebuͤhret / wieder an uns zu bringen / und zu loͤſen; Hiemit und in Krafft dieſer Verpflichtung ange - lobende / daß wir uns weder jetzo gemeldter Rechte noch anderer je gebrauchen / noch dieſe unſere Ver - ſchreibung dem Creditoren zum Nachtheil deuten / articuliren oder in Zweiffel ſetzen / ſondern wollen dieſe unſere Verpflichtung ſtet / feſte und unver - bruͤchlich halten / und ihren Buchſtaben nach / wie ſie lauten / verſtehen. Da auch dieſe Verſchreibung vorvoll -368Aſſignationes, Obligationes,vollkommener Zahlung der Haupt-Summa, Zinſen / Schaden / Unkoſten und Intereſſen, an Schriff - ten / Unterſchrifften / Siegel / Papier / oder in andere Wege / mangelhafftig / oder ſonſten durch Unfall wandelbahr wuͤrde / daſſelbe ſoll uns und unſern Mit-Beſchriebenen zu keinem Behelff oder Vortheil / auch dem Creditoren und ſeinen Mit-Begriffenen zu keinem Schaden und Nachtheil / gereichen. Es ſoll auch ſonſten dieſe obligation und Verpflichtung eines erlangten Urtheils und Rechtens Krafft und excecutionem paratam haben / und dieſelbe nichts denn alleine vollkommene Zahlung der Haupt-Sum - ma und Zinſen / ſamt allen und jeden verurſachten Unkoſten / Schaden und Intereſſe, debilitiren und extinguiren.

Dieſes alles ſtete / feſte und unverbruͤchlich zu hal - ten und nimmermehr mit Recht oder Unrecht dawider zu verfahren / haben wir vielgedachtem Eberhard von Rumpelskirchen bey unſern adelichen Ehren und Hand-gegebenen Treuen / gleich interveniente ſti - pulatione, verſprochen und zugeſaget / auch deſſen zu mehrern Urkunde / ſteter und feſter Haltung / wie obge - dachte ſachwaltige und ſelbſt-ſchuldige Buͤrgen fuͤr uns / unſere Lehns-Erben / Erben und Erb-Nehmen / unſere angebohrne adeliche Siegel und Pittſchafften hierunter wiſſentlich gedruckt / und uns mit eigenen Haͤnden unterſchrieben. So geſchehen in Hamburg am Tage Margarethen / war der 14. Julii 1716.

XL. Eine andere Form.

JCh Ends-benannter uhrkunde hiemit und be - kenne / daß Hr. N. N. mir auf mein fleißiges Su -chen /369Ordres, Quitungen / Scheine / ꝛc. chen und Bitten vorgeſtreckt und geliehen 100. ſpe - cies Rthlr. ſchreibe hundert ſpec. Rthlr. welche ich zu meinen ſichern Haͤnden empfangen / und in mei - nen ſcheinbahren Nutzen wohl angewendet; De - rowegen wohl gedachten Herrn N. N. ich hiemit obi - ges Geldes halber quitire / und mich zugleich ver - buͤndlich mache / mehr-erwehntem Herrn Credito - ren beſagte hundert Rthlr. ſpecies nebenſt Lands - gewoͤhnlichen jaͤhrigen Zinſen / auf der Leipziger Oſter-Meſſe uͤbers Jahr hinwiederum danckbarlich zu reſtituiren / oder ihme zur voͤlligen Zahlung gewiſſe Anweiſung zu thun / daß er damit content und zu frieden ſeyn ſolle. Uhrkundlich / ꝛc.

XLI. Noch eine kuͤrtzere Form unter eydlicher Verbindung.

DJe mir von Herrn N. N. heute unten geſetzten datum auf mein bittliches Anſuchen wuͤrcklich vorgeliehene dreyhundert Rthlr. in ſpecie, gelobe ich / nebenſt 6. p. cent. jaͤhrlichen Zinſen / uͤber 2. Jahr zu Danck wieder zu bezahlen / ſo wahr mir GOtt helffen ſoll.

Augſpurg / den 16. Julii 1716. N. N.

XLII. Cautiones.

DEmnach bey Einem Hochweiſen Raht Herr N. als Actor in Sachen contra Bekl. N. durch ein Interlocut befehliget worden / in puncto ſatisda - tionis cautionem pro reconventione & expen - ſis auf funffzig Rthlr. zu leiſten / und derſelbige mich erſuchet / ſolche caution fuͤr ihn zu præſtiren / ich auch daruͤber kein Bedencken getragen; Als erbiete ichA amich370Aſſignationes, Obligationes,mich hiermit ſolche Verſicherung auf mich zu nehmen / nebſt Verpfaͤndung meiner Haab und Guͤter / ſo viel hierzu vonnoͤhten (im Fall etwann der Herr Klaͤ - ger Sachfaͤllig werden / und in der reconvention zu - ſtehen / oder auch Gerichts-Koſten zu bezahlen / ver - dammet werden ſolte) beſagte 50. Rthlr. ins Gericht zu liefern / mit Verzeihung aller und jeder exception, ſo darwider eingewendet werden koͤnnten: Zu wel - chem Ende ich mich hiemit eigenhaͤndig unterſchrie - ben / und dieſe caution gerichtlich eingeliefert habe. datum &c.

XLIII. Eine Schandloß-Haltung in Credit-Sachen.

ZU wiſſen ſey hiemit / daß / nachdem Herr N. Han - delsmann allhier / meinem freundlich geliebten Schwager N. N. 500. Rthlr. in ſpecie, zu Fortſe - tzung ſeiner Handlung / (laut von ihm daruͤber ausge - ſtellter obligation) baar vorgeſtreckt und geliehen / jedoch mit dem Beding / daß er (weil er mit unbeweg - lichen Guͤtern nicht geſeſſen) einen andern poſſeſſio - nirten Mann / der auf den Fall der Nicht-Bezahlung fuͤr demſelbigen ſatisfaction thun koͤnnte / beſtellen / ſolte / und ich Untengemeldter / als beyder Theile guter Freund / mich bewegen laſſen / dem Herrn Creditori, (wann etwann Geld oder Waaren zu Ungluͤck / das GOtt verhuͤte! kommen ſolten /) darob entſtehenden Schadens halber / gerecht zu werden; Als habe ich mich zu ſeiner Schadloß-Haltung / mit Verpfaͤn - dung meiner Haab und Guͤter / ſo viel hierzu vonnoͤh - ten / bequemet / mit der Erklaͤrung / daß ich dafuͤr obbe - meldte 500. Rthlr. aber weiter nicht / auf den ungluͤck -lichen371Ordres, Quitungen / Scheine / ꝛc. lichen Fall ſtehen und hafften wolle / mit Verzeihung aller dawider einzuwendenden exceptionen, ſie moͤ - gen Nahmen haben / wie ſie wollen / treulich und ohne Gefaͤhrde. Uhrkundlich habe ich dieſe Schadloß - Haltung eigenhaͤndig unterſchrieben und beſiegelt / ſo geſchehen / ꝛc.

XLIV. Buͤrgſchafft-Leiſtung.

DEmnach Herr N. N. des Rahts allhier / meinem Vetter N. zu jetzigem ſeinem hoͤchſten Bedarff / mit hundert Rthlr. baaren Geldes / an guten gang - bahren Muͤntz-Sorten / wohlmeynend an die Hand gangen / und aber beſagter mein Vetter mit Immo - bilien oder andern Pfaͤnden der Zeit nicht verſehen / und derohalben mich fuͤr gedachte 100. Rthlr. zu fide - jubiren erſuchet; So verſpreche und gelobe ich hie - mit / daß im Fall nicht erfolgender Zahlung / ich fuͤr die - ſes Anleihen der 100. Rthlr. mit renunciation aller den Buͤrgen ſonſt zukommenden beneficien, als Selbſt-Schuldner / hafften / und dieſelbe an ſtatt meines Vetters uͤber mich nehmen / und bezahlen wolle und ſolle. Deſſen zu mehrer Uhrkunde habe ich dieſe Buͤrgſchafft-Leiſtung mit eigener Hand unterſchrie - ben / und mit meinem gewoͤhnlichen Pitſchafft bekraͤff - tiget / ſo geſchehen / ꝛc.

XLV. Ruͤck-Buͤrgſchafft.

HJermit thue ich Unterſchriebener kund / und be - kenne / daß / als mein Gevatter Herr N. ſich we - gen eines Anleihens auf zwey hundert Kayſer . wel - che Herr N. dem Herrn N. zu ſeiner beſondern Noht - durfft und Beſten vorgeſtrecket / in Buͤrgſchafft ein -A a 2ge -372Aſſignationes, Obligationes,gelaſſen / (jedoch mit der condition, daß der Debitor ihm einen Ruͤck-Buͤrgen verſchaffen ſolle / an welchen er ſich auf einen unverhofften Fall halten koͤnne) ich auf ſonderbahrer Bitte wohl-bemeldtem Herrn De - bitoris ſolche Ruͤck-Buͤrgſchafft dergeſtalt uͤber mich genommen / daß / dafern Herr Debitor mit der Be - zahlung der 200. . nicht wuͤrde fortkommen koͤn - nen / und der Herr Buͤrge daher fuͤr ihn bezahlen muͤſ - ſen / ich mich erbiete / demſelbigen / ſo viel als die ſum - ma austraͤget / als wenn ich ſelbſt ſchuldiger Buͤrge waͤre / zu bezahlen / und das bey Verpfaͤndung meines bereiteſten Vermoͤgens / ſo viel hierzu noͤhtig / auch renunciation jeder dawider aufzubringenden ex - ceptionen, treulich und ohne Gefaͤhrde. Deſſen zu Uhrkunde / ꝛc.

XLVI. Von Reverſen.

JCh N. reverſire und erklaͤhre mich hiemit / und in Krafft gegenwaͤrtiger Schrifft / demnach ich ohnlaͤngſten / aus ungebuͤhrlichen Zorn uͤbereylet / Herrn N. fuͤr einen gottloſen Mann und Betrieger ausgeruffen / und derſelbe dannenhero eine gerichtli - che Injurien-Klage wider mich anzuſtellen Vorha - bens geweſen / daß zu Abwend - und Verhuͤtung derſel - ben / auf Interpoſition guter Freunde / ich hiermit oͤf - fentlich bekenne / daß ſolche meine Ubereilung mir von Heꝛtzen leyd ſey / ich auch wuͤnſchen moͤchte / daß ich dis - fals mich gegen wohlgedachten Herrn N. glimpflicher und beſcheidener erwieſen haͤtte; Jmmaſſen ich dann ſolche Worte hiemit revocire / beſagten Herrn N. fuͤr einen Chriſtlichen und redlichen Mann halte / ihm auch anders nichts / als Ehre / Liebes und Gutes nach -zu -373Ordres, Quitungen / Scheine / ꝛc. zuſagen weiß / geſtalt ich ihm hiernechſt alle Freund - ſchafft und Dienſte zu erweiſen mich befleißigen will / und ihn darneben um Chriſtliche Verzeihung ſolcher meiner Ubertretung freundlich bitte. Deſſen zu Ur - kund habe ich dieſe Erklaͤhrung eigenhaͤndig geſchrie - ben / unterſchrieben und beſiegelt. So geſchehen / ꝛc.

XLVII. Revers eines Dieners / wel - chem Gelder und Waaren zu berech - nen unter Haͤnden gegeben werden.

JCh Ends-Benannter bekenne hiemit / Krafft die ſer meiner eigenhaͤndigen Unterſchrifft / daß mein Herr Patron, Herr N. N. mich mit unten ſpecificir - ten Waaren und baaren Geldern nach Narva / ſeinen Nutzen daſelbſt durch Handlung damit zu ſuchen / ab - geſandt / und daß ich beſagte Waaren alle / nebſt den Geldern / zu getreuen Haͤnden empfangen / dannen - hero aller Ausfluͤchte und exceptionen, welche den - jenigen / die nicht getreulich handeln wollen / zu ſtat - ten kommen moͤchten / mich gaͤntzlich begebe / ver - ſpreche auch obgedachte Waaren und Gelder / ſo viel als mir moͤglich ſeyn wird / getreulich zu admini - ſtriren / von Zeiten zu Zeiten richtige Nachricht des paſſirenden abzuſtatten / vornehmlich aber bey mei - ner wieder zu Hauſe-Kunfft genaue Rechnung / von dem was von mir gehandelt / verkaufft und eingenom - men worden / zu thun; und dieſes alles / im Fall der Ge - genhandlung / beweißlichen Untreu / Nachlaͤßigkeit oder Verſaͤumniß / bey Verpfaͤndung meiner jetztha - benden und kuͤnfftig kommenden Haab und Guͤter / ſo viel hierzu vonnoͤhten / auch im Fall dieſe nicht zurei -A a 3chen374Aſſignationes, Obligationes,chen wuͤrden / bey willkuͤhrlicher Leibes Straffe. Ur - kundlich habe ich dieſes eigenhaͤndig unterſchrieben / ſo geſchehen / ꝛc.

  • NB. Hier koͤnnen nun die Waaren / und die baar mitgenommene Muͤntz-Sorten ſpecificiret / oder auch unter ſolche Waaren - und Geld-Rechnung vorgeſagte obligation geſchrieben / und dem Handels-Patron zu ſeiner Verſicherung geſtel - let werden.

XLVIII. Form allerhand Quitungen.

JCh Ends-Benannter bekenne hiemit / fuͤr mich und meine Erben / daß mir Herr Chriſtoff Soh - linger (fuͤr im vorigen Jahr abgekauffte Waaren) richtig und zu Danck bezahlt habe Rthl. zweyhundert fuͤnff und zwantzig; Damit alle meine auf ihn biß dato habende Forderung erloſchen und abgethan / alſo daß ich auf keinerley weiſe oder wege an ihn mehr etwas prætendiren / ſondern ihn hiemit von obbe - meldter Schuld-Forderung will frey / loß und ledig / gezehlet haben / alſo und dergeſtalt / daß / ob zwar die damahls von ihm mir eingehaͤndigte obligation ver - lohren worden / ſolche doch / ſie werde uͤberlang oder kurtz wiedergefunden / von keinen Kraͤfften ſeyn / ſon - dern durch Vorzeigung des gegenwaͤrtigen gaͤntzlich mortificiret und krafftloß gemacht werden ſoll. Deſſen zu mehrer Uhrkund habe ich dieſe General - Quitung eigenhaͤndig unterſchrieben / und mit mei - nem Pitſchaffte bekraͤfftiget;

ſo geſchehen Franckfurt am Mayn / den 6. Maji 1716. (L.S.) Egidius Stoltz.

XLIX. 375Ordres, Quitungen / Scheine / ꝛc.

XLIX. Ein anders.

D mir Hr. Leonhard Doͤrflinger / fuͤr im April abgekauffte Waaren / zwey und ſiebenzig Rthl. zu Danck bezahlet habe / ſolches thue hiemit quitirlich beſcheinigen.

Luͤbeck den 24. Junii 1716. Elias Jenſen.

L. Ein anders.

MJt dieſem beſcheinige quitirlichen / daß mir Herr Marcus Moͤller / fuͤr ein halb Jahr die - ſen Oſtern verfallene Rente / von ſechshundert〈…〉〈…〉. Ca - pital à 6. p. c. per anno gerechnet / achtzehn〈…〉〈…〉. Luͤ - biſch zu Danck bezahlet / und ich bis daher keine Inte - reſſe von ihm zu prætendiren habe.

Hamburg den 28. Maji 1716. N. N.

LI. Ein anders.

D mir vor ein und ein halb Jahr (von tau - ſend Marck Luͤbiſch Capital, Michaeli dieſes Jahrs à 6. p. c. per anno) verfallener Rente / Hr. Jo - hann Steinhoff / wegen Herrn Daniel Gruͤnseiſen / Neuntzig〈…〉〈…〉. Luͤbiſch zu Danck bezahlet habe / ſolches thue hiemit quitirlichen beſcheinigen / und gedachten Herrn Gruͤnseiſen bis hieher alles Anſpruchs wegen der Rente frey und ledig zehlen.

Hamburg den 8. November. 1716. N. N.

LII.

JCh Ends-Benannter beſcheinige hiemit quitirli - chen / daß mein dieſen Herbſt nach Aalburg inA a 4Juͤt -376Aſſignationes, Obligationes,Juͤrland verreiſt geweſener Diener / bey ſeiner zu Hauſekunfft mir vollkommene ſatisfaction, Rech - nung und reliqva, ſeiner Reiſe und Handels-Ver - richtung wegen / geleiſtet / alſo daß ich alles / was er in waͤhrender ſeiner Reiſe eingekaufft und verkaufft / ver - borget / tranſigiret / contrahiret und geſchloſſen / ſeiner uͤbergegebenden Rechnung nach / fuͤr genehm halte / und im geringſten nicht will / daß ſolches uͤberlang oder kurtz ihm zu Laſt kommen / oder er deswegen be - ſprochen werden ſoll. Uhrkuͤndlich habe ich dieſes / zu mein und meiner Erben mehrer Verbindlichkeit / eigenhaͤndig unterſchrieben / und mit meinem Pit - ſchafft bekraͤfftiget /

ſo geſchehen Copenhagen den 15. Nov. 1716. N. N.

LIII.

MJt dieſen wenigen Zeilen ſoll von mir Ends-un - terſchriebenen quitirlichen beſcheiniget und ve - rificiret werden / daß ich heute mit dem Ehrbahren Herrn N. N. Rechnung zugeleget / und GOtt Lob! ſo weit darin avanciret / daß wir beyde einander Genuͤ - gen gethan / und ohne inskuͤnfftig einer auf den an - dern etwas prætendiren zu koͤnnen / von einander ge - ſchieden / annullirende und vernichtigende zuvor alle wider einander habende Rechnungen / Wechſel / ob - ligationes und andere documenta, wie ſolche Nah - men haben moͤgen / alſo / daß deren keine / ſie moͤgen uͤberlang oder kurtz gefunden / oder wider den andern ſub quocunque prætextu koͤnnen produciret wer - den / wann ſolche vor dem untergeſetzten Tag in - cluſive datirt / ſtatt haben oder guͤltig ſeyn ſollen. Uhrkuͤndlich iſt dieſer beyderſeits quitirlichen trans -action377Ordres, Quitungen / Scheine / ꝛc. action, einen jeden zu ſeiner Beruhigung und kuͤnff - tiger Beſchuͤtzung / ein exemplar von beyden unter - ſchrieben zugeſtellet worden /

ſo geſchehen Dantzig den 10. Maji 1716. (L.S.) (L.S.) N.N. N.N.

LIV.

D mir heut dato von Herrn Daniel Elswig vor den jaͤhrlichen Gewoͤlb-Zins / fuͤr ein Jahr dieſen Oſtern 1716. faͤllig / funffzig Rthl. zu Danck bezahlet worden / ſolches thue hiemit quitirlichen be - ſcheinigen.

Leipziger Oſter-Marckt 1716. Joſt Brand.

LV.

D mir heute dato von Herrn Stephan Halt - wort tauſend〈…〉〈…〉. Luͤbiſch (ihm vor 6. Monat ge - liehenen) Capitals, ſamt dreißig〈…〉〈…〉. aufgeſchwollner Rente / zu Danck bezahlet worden / ſolches thue hie - mit quitirlichen und mit Wiederzuruͤckgebung ſei - ner obligation beſcheinigen.

Hamburg den 8. Au - guſti 1716. N. N. mpr.

LVI. Quitung eines Debitoris, daß er das verſchriebene Geld wuͤrcklich empfangen.

JCh Ends-Benannter bekenne hiemit / daß Herr Sempronius mir die tauſend Rthlr. druͤber ichA a 5ihm378Aſſignationes, Obligationes,ihme eine beſondere obligation ausgeſtellet / richtig baar ausgezahlet / weswegen ich der exception non numeratæ pecuniæ nochmahls kraͤfftig renunciire;

So geſchehen Wien den 26. Maji 1714.

LVII. Form einer ſonderbahren Quitung.

D mir der Herr Eſaias Lamprecht die mir von Herr Fridlieb auf Ms. Gotthold / von dieſen wieder auf Herr Bernhard / von Bernhard auf Herr Schoͤnborn / von Schoͤnborn auf Johann Kra - mern / und von dieſem auf obgedachten Herrn Lam - precht / angewieſene tauſend Rthl. zu Danck bezahlet / ſolches beſcheinige hiemit quitirlichen.

Lion den 29. Octobr. 1716. Pierre d Aumont.

LVIII. Formularia einiger Frantzoͤſi - ſchen Quitungen / wie ſolche die Frantzoͤſi - ſche Commiſſarii in Teutſchland beym Ein - fordern und Erpreſſen der Contribu - tionen gegeben.

JE ſoubſigné Treſorier des Troupes du Roy a Philipsbourg reconnois avoir reçû de Meſſieurs des états de Wirtemberg la ſomme de vintcinq mille Florins, en eſpeces de Florins, de laqvelle ſomme je promets leur faire tenir compte ſur celles de 300000. Livres, la quelle au dit pays eſt impoſé,

fait a Philipsbourg ce. 6. Nov. 1688. pour 25000. fl. Boüettin.

Je379Ordres, Quitungen / Schein / ꝛc.

LIX.

JE ſoubſigné receveur des contributions éta - bly a Heilbron, reconnois avoir recû contant du Duché de Wirtemberg, la ſomme de cent onze livres, a compte de celle de trois cent mille livres, qvi a eté demandée au dit pays, pour le ſecours par luy fourny au Prince d’Orange, au præjudice de la Treve, de laqvelle ſomme je pro - mets luy tenir compte,

fait au Camp devant Phi - lipsbourg ce. 27. Octob. 1688. Du Bratz.

LX. Ein andere.

JE ſoubſigné confeſſe avoir recû, de Meſſieurs Leisler & Sarazin de Basle, par les mains de Monſieur Kornemann la ſomme de cinqvante mille livres, argent courant, a compte des Con - tributions des ôtages de Wirtemberg, de laqvel - le ſomme je promets de tenir compte ſur ce qu’ils doivent au Roy,

fait a Strasbourg ce 26. Janvier. 1694. Le Bas.

LXI.

JE ſoubſigné confeſſe avoir recû des états du Pays de Wirtemberg, a compte des contribu - tions, par les ma ins de Monſieur Kornemann en ſon billet la ſomme de cinquante mille livres, argent de Strasbourg, provenant d une lettre de change, tirée par les Sieurs Bertermann, Greiff & Rauner d Augsbourg, ſur le SieurJean380Aſſignationes, Obligationes,Jean Henry Heis a Zuric, portant la ſom - me, de trente deux mil cinq cents Florins, monnoye d Empire, a mon ordre, que j’ay paſſé au dit Sieur Korneman, pour en recevoir la Valeur, ſur laquelle n’a été recû que celle de 50000. livres contenuës en la preſente quit - tance, qui avec l endoſſement de la dite lettre, ne ſervira que d’un ſeul, & meme acquit, pro - mettant en faire recepte, au profit du Roy, dans les Comptes du mois de Decembre, der - nier, dont je ſeray bien & valablement dechar - & le dit Pays de Wirtemberg, fait a Stras - bourg ce premier Fevrier 1694.

Qvittance de la ſomme de cinquante mille livres argent de Strasbourg.

Mitronchot.

La preſente Copie, eſt fidelement deſcrite, de ſon vray original, en foy de quoy je me ſuis ſous ſigné, & ay appoſé mon ſceau ordinaire fait a Strasbourg, le dixneufieme Mars le an mil ſix cent quatre vint & quatorze.

(L.S.) Jean Lang, Notaire Juré.

LXII. Jtaliaͤniſche Quitung / uͤber bezahlte Haus-Zins.

IO Giovanni N. conoſco & confeſſo d hauer ricevuto da Sigr. Pietro N. la ſomma de cin - quanta ſcudi per vn anno di pigione di caſa, ſca duto quel primo di Maggio, ch’egli mi do -veva381Ordres, Quitungen / Scheine / ꝛc. veva d una caſa ſituata ſul mercato, del qual anno io mi tengo ben pagato, & ne do quit - tanza al detto Pietro di eſſo, & di ogni altro termino à dietro ſino hora, in fede di ciò qui ſotto poſto il mio ſegno manuale il. 16. di Maggio Ao. 1716.

LXIII. Mortifications-Schein / Uber eine bezahlte Schuld / wovon die Obligation verlohren worden.

JCh Ends-Benannter bekenne hiemit / fuͤr mich meine Erben und Erbnehmen / kraͤfftiglich und an Eydes ſtat / daß mir der Ehrbahre und wohlfuͤr - nehme Herr Achatius Silberſchmid heute unten ge - ſetzten datum 1000. (ſchreibe tauſend) Rthlr. welche ich ihm vor einem Jahr auf ſeine Obligation, datirt den 12. Maji 1715. vorgeſchoſſen / nebſt gebuͤhren - der Intereſſe à 6. p. c. per anno gerechnet / danck - bahrlich bezahlet habe.

Ob es ſich nun wol gebuͤhret haͤtte / obbemeldte ob - ligation wol gedachtem Herrn Silberſchmid wieder auszuliefern / ſo iſt ſolche doch in dieſer Zeit / abſonder - lich bey einem neulich in meinem Hauſe entſtandenen Brande / mir von abhanden kommen: Damit aber der Herr Silberſchmid nichts deſto weniger von al - lem weiteren Anſpruch / wann uͤber lang oder kurtz die obligation ſolte gefunden werden / moͤge verſichert ſeyn / ſo habe ich ihm mit gutem Wiſſen und Wolbe - dacht gegenwaͤrtigen Mortifications-Schein erthei - len wollen / welche der verlohrnen obligation alle ihre Krafft / operation und Wuͤrckung / hiemit in beſter Form Rechtens / wie ſolches immer am buͤndig -ſten382Aſſignationes, Obligationes,ſten und kraͤfftigſten geſchehen ſolte / koͤnte und moͤchte / benehmen und ertoͤdten ſoll / alſo und dergeſtalt / daß weder ich noch meine Erben und Erbnehmen / noch einiger Einhaber beſagter obligation, jetzt oder kuͤnff - tig zu ewigen Zeiten / auf dieſelbe ſoll etwas fodern und klagen koͤnnen / oder der geweſene Herr Debitor, propter ſemel ſolutam fidem, darauf das geringſte zu bezahlen ſchuldig / ſondern vielmehr gaͤntzlich da - von nochmals quitiret / entfreyet / und alſo ſothane obligation null / nichtig / todt und krafftloß ſeyn; Jn - maſſen ich auch hiemit alle und jede hohe und niedrige Obrigkeit erſuchen und anlangen will / daß dieſelbe uͤber vielberuͤhrte obligation gegen Herrn Silber - ſchmid / oder deſſen Erben und Erbnehmen / im gering - ſten keinen Proceß verſtatten / ſondern auf erſtmahls geſchehene production gedachter obligation dieſel - be zur Gerichts-Stelle behalten / und ihrem Ausgeber wieder zu Handen ſtellen wolle / ſonder arge Liſt und Gefaͤhrde. Uhrkuͤndlich habe ich dieſen Mortifica - tions-Schein eigenhaͤndig unterſchrieben / und mit meinem gewoͤhnlichen Handels-Pitſchafft bekraͤffti - get / ſo geſchehen Baſel / den 18. Maji 1716.

LXIV. Ein anders.

D mir Ends-Benannten Hr. Severin Tiede - mann heute untengeſetzten dato, wegen einiger (auf das Schiff St. Joſeph genannt) von mir gegen ihn gemachten Prætenſionen, tauſend Rthlr. in Banco bezahlet / und mich damit voͤllig contentiret habe / das beſcheinige hiemit quitirlichen / und zwar / daß ich nun und zu ewigen Zeiten / in keinerley weiſe und wege / weder in noch auſſer Gericht denſelben dieſer Præten -ſion383Ordres, Quitungen / Scheine / ꝛc. ſion wegen mehr belangen oder beſprechen / ſondern mich mit dem Empfang der 1000. Rthlr. ein vor alle - mahl begnuͤgen laſſen wolle; Jmmaſſen ich mich dann auch wiſſentlich und wohlbedaͤchtlich folgender exce - ptionen begebe / als der Ausrede / nicht gnugſam ge - habten Bedachts / gefaͤhrlichen Beredens / Ubereilens / irrſamer oder verſtoſſener Berechnung / oder Verle - tzung uͤber die Helffte / oder daß ein anders abgeredt als geſchrieben / und was dergleichen ſonſt mehr von Menſchen Sinn immer erdacht werden koͤnte: Wel - ches alles mehr zu bekraͤfftigen ich mich eigenhaͤndig unterſchrieben / und mein Pitſchafft hierauf gedrucket /

ſo geſchehen Amſterdam / den 15. Octobr. 1715. (. L. S) N. N.

LXV. Bekaͤnntniß und Quitung we - gen einer particular Zahlung.

JCh Ends-Benannter uhrkunde und bekenne hie - mit / daß / nachdem ich Herrn Nicodemo Sontag auf einiges Silber-Pfand 500. Rthlr. geliehen / er mir von ſolcher ſumma heute dato dreyhundert. Rthlr. wieder bezahlt / welcher wegen ich ihn / ſeine Erben und Nachkommen / fuͤr mich und meine Erben / quit / ledig und loß ſpreche: Weil aber gedachter Nicode - mus Sontag die noch uͤbrige 200. Rthlr. ſamt den Zinſen noch 2. Jahr bey ihm ſtehen zu laſſen mich erſu - chet / ſo will ich die Haupt-Verſchreibung inzwiſchen in Haͤnden und Verwahrung behalten / Krafft dieſes verſprechend / daß / wann nach verfloſſenen 2. Jahren er mir obberuͤhrte noch ausſtehende 200. Rthlr. ne -benſt384Aſſignationes, Obligationes,benſt Land-uͤblichen Zinſen ebenmaͤßig entrichten und bezahlen wird / alsdann die gantze obligation todt und erloſchen ſeyn ſoll / und ich ihm dieſelbe zu ſichern Haͤnden wieder ausliefern wolle. Alles treulich und ohne Gefaͤhrde / ꝛc.

  • NB. Noch kuͤrtzer zu gehen / ſo haͤtte der Creditor gleich die bezahlte 300. Rthlr. auf der obligation abſchreiben koͤnnen / und nur in ſuperfluum, oder anderer Urſachen wegen / obbemeldten Schein er - theilen doͤrffen.

LXVI. Ein anders.

JCh Jacob Holtzmann bekenne hiemit fuͤr mich / meine Erben und Erbnehmen / daß Herr Albrecht Burckvogt die uͤbrigen 600. Rthlr. ſo er mir noch von dem juͤngſt mit ihm geſchloſſenen Holtz-Kauffe ſchuldig geblieben / zu Danck bezahlet habe; Maſſen ich ihm dann auch ſeine daruͤber ausgegebene obliga - tion wieder zuruͤck geliefert / ſage auch hierauf ihn und alle die ſeinen dißfals alles Anſpruchs ledig und frey / in beſter Form daruͤber quitirend / mit beſtaͤndiger Verzeihung aller und jeden rechtlichen Wohlthaten / die dagegen von meiner ſeiten ihm zur Laſt angezo - gen oder eingewendet werden moͤchten: Und dieſes alles thue ich treulich und ohne Gefaͤhrde.

Schwerin / den 16. Nov. 1716. N. N.

LXVII. Eine andere Form / einen Reu - Kauff betreffend.

ZU wiſſen ſey hiemit / daß zwar unlaͤngſtens zwi - ſchen mir und Herrn N. N. wegen eines Hauſesein385Ordres, Quitungen / Scheine / ꝛc. ein beſtaͤndiger Kauff-Contract abgeredet und be - ſchloſſen worden; Dieweil aber Herr N. nach der Zeit befunden / daß er mit ſolchem Kauff ohne ſeinem merck - lichen Schaden nicht fortkommen koͤnne / und deßhal - ben einen Reu-Kauff von zwantzig Rthlr. mir gutwil - lig offeriret und angeboten / daß ich ſolche 20. Rtlr. angenommen; Sage derohalben ihm und alle die ſei - nigen wegen gedachten Kauff-Contracts qvit / frey / ledig und loß / will auch nun und nimmermehr einigen Anſpruch beſagten Haus-Kauffs wegen an ihn oder ſeine Erben haben / ſondern erklaͤhre mich dahin / daß derſelbige allerdings unbuͤndlich / null und nichtig / ſeyn ſolle; Urkundlich / ꝛc.

LXVIII. Wegen zuruͤck gegebenen Pfandes.

JCh Hans Sachs bekenne hiemit / daß ich heute dato von Hn. Leonhard Huͤbens / Handelsmann in Luͤneburg / einen Kaſten / welchen ich bey ihm in ver - wichener Kriegs-Zeit niedergeſetzt / und darauf von ihm fuͤr 100. Rthlr. Waaren empfangen / nach Be - zahlung ſolcher Gelder und Zinſen / wohl verſiegelt und verwahret wieder zuruͤck bekommen / und derohalben niemand der Meinigen an wohlgedachten Herrn Huͤ - bens einigen Anſpruch zu machen habe; Hingegen bekenne ich Leonhard Huͤbens gleichfalls / daß der Herr Sachs obbenennte 100. Rthlr. und Zinſen noch vor Auslieferung ermeldten Kaſtens richtig abgetragen und mir bezahlt / weshalber ihn hiemit quitire / und guter Bezahlung wegen dienſtlich dancke. Zu Urkund deſſen haben wir dergleichen Schein in duplo verfer - tigt / und gegen einander ausgewechſelt. So ge - ſchehen Luͤneburg / ꝛc.

B bV. 386Fracht-See-Bodmerey -

V. Fracht-See-Bodmerey - und Aſſecurantz - oder Verſicherungs - Briefe; Item Charte-Partien und Con - noiſſementen in unterſchtedli - chen Sprachen; Wie auch Vierlerley Formularia von So - cietaͤts - Kauff - Mieth - Schuld - und Permutations-Contracten.

I. Fracht-Briefe.

Monſieur.

JM Nahmen und Geleite GOttes / und mit Fuhrmann Hans Kruͤger von Weiſſenſee / ſende demſelben drey Kiſten und ein Paͤcklein / N. 1. bis 4. gezeichnet / als hierneben / (HE. ) welches zur Fuhr gewogen fuͤnff Schiff . 6. Liß . im Lohn vom Sch bedungen acht und einen halben Rthlr. Hier - auf auf die Fracht bezahlt vier und zwantzig und einen halben Rthlr. Den Reſt wolle der Herr nach gu -ter387Aſſecuran tz - ꝛc. Briefe. ter und wohl-conditionirter Lieferung vergnuͤgen. GOtt begleite es in Salvo! deſſen Schutz wir uns befehlen / verbleibe

Monſieur. v. t. h. Serviteur N. N.

Die Aufſchrifft iſt: Herrn / Hrn. Gregorius Schaͤffer / vornehmen Kauff - und Han - dels-Herrn / ggſt. Samt 3. Kiſten und 1. Paͤckl. N. 1. bis 4. HE. gezeichnet. in Nuͤrnberg. II. Frantzoͤſiſch Formular eines Fracht - Briefes / uͤber ein Stuͤck Gut. Formular d une lettre de voiture ſur un ballot de marchandiſes.

Monſieur.

AU nom & a la garde de Dieu je vous envoye par Louys de la Rocha, Voiturier par terre de cette ville, un ballot des marchandiſes, mar - qvé, comme cy contre, peſant qvatre cents & vingt livres, le qvel ayant recü bien contitio - ne, & en temps , vous luy payeres pour ſaB b 2Voi -388Fracht-See-Bodmerey -voiture, a raiſon de trois livres, dix ſols pour cent, par advis de

v. t. h. Serviteur de la Marée.

A Monſieur, Monſr. Javot, Marchand rüe S. Denis a l enſeigne du Croiſſant d or a Paris. III. Autre Iettre devoiture de qvatre Caiſſes de Marchandiſes. Ein anderer Fracht-Brief uͤber vier Stuͤck Gut.

Monſieur.

JE vous envoye par Nicolas Royer, Voiturier par terre de Paris, qvatre Caiſſes de marchan - diſes, marqvées comme cy contre, peſantes enſemble neuf cents nonante livres. Les qvel - les ayant recü bien conditionées & en tems , vous luy payerés pour ſa voiture, a raiſon de qvatre livre ſix ſols, par qvi’ntal, ſur laqvelle voiture il a deja recü icy a compte qvinze li - vres, douze ſols, par advis. Je ſuis

Monſieur. v. t. h. Serviteur Marolois.

A Monſieur, Monſr. Daniel Viard, marchand a la rüe Qvinqvempois a Paris.

Es389Aſſecuran tz - ꝛc. Briefe.

Es iſt bey den Fracht-Briefen inſonderheit in Ob - acht zu nehmen / daß man erſtlich hinein ſetze / durch wen / von was Ort / zu welcher Zeit / wie viel Stuͤck Waaren / an wen / und wohin die Waaren / item unter was fuͤr Numero und Zeichen / ſolche geſandt worden / wie viel Fracht dafuͤr bedungen / und wie viel darauf bezahlt / wie auch / in was Gelde die Fracht ſoll bezahlet werden / ob die Waaren wohl-conditionirt aufgeladen / item zu welcher Zeit ſie bey Verluſt der Fracht zu liefern / mit den Fuhrleuten bedungen ſey; So ſtehet es auch den Kauffleuten und Speditoren frey / gleich in den Fracht-Briefen zu bemercken / ob ſolche fuͤr ihre oder eines andern Rechnung bey dem Empfange ſollen ſpediret werden / oder ob ſie ſolches in einem aparte abgehenden Adviſo-Briefe berichten wollen. Wir wollen zur Probe noch einen Fracht - Brief / in welchem alle dieſe Formalia enthalten / hie - her ſetzen:

VI.

Monſieur.

JM Namen und Geleite GOttes / und mit Fuhr - mann Carſten Peterſen von Haarburg / ſende demſelben wohl conditionirt ein Vaß und drey Bal - len / gezeichnet als hierneben (S.S.) No. 1. 2. 3. 4. wel - che allhier zur Fuhre gewogen ſieben und ein halb Schiff-Pfund / im Lohn vom Schiff-Pfund fuͤnff Rthlr. worauf allhier auf die Fracht bezahlet zwoͤlff Rthlr. Den Reſt geliebe der Herr / nach guter und unſchadhaffter / auch drey Tage vor der Meß-Zeit geſchehener Lieferung / in Luͤneburgiſchen Dritteln zu bezahlen / im Gegenfall aber die Fracht einzubehalten /B b 3we -390Fracht-See-Bodmerey -wegen des Schadens der retardirung / oder auch der Schandhafft-Befindung ſich an den Fuhrmann zu erholen / bey guter Lieferung aber gedachte 4. Stuͤck Gut Herrn N. N. von Augſpurg / welcher ſich deswegen bey dem Herrn anmelden / und die ver - ſchoſſene Fracht / Zoll / Brief-Porto und Proviſions - Unkoſten / wieder erſtatten wird / auszuliefern / (oder auch / laut adviſo, ferner damit zu verfahren.) GOtt begleite es in ſalvo, deme wir uns allerſeits befehlen.

Verbleibe des Herrn Hn. Samuel Stockfiſch / ggſt. Samt 4. St. Gut N. 1. bis 4. S. S. bezeichnet. Dienſtwilligſter Matthias Rotſcher. in Leipzig.

V. Jtaliaͤniſcher Fracht-Brief.

Mag. Sigre.

COn il Carrettone, Gioſepo Silingo vi man - do una Caſſetta ſpechi di marca & N. qvi ſotto, qvale vi piacera ricever a Dovere, & es - ſendo ben conditionato, lui pagarete per la Vet - tura, a ragione de Fiorini trent uno la ſomma, tratenendogli fiorini ſei, pagatigli qvi a Conto, & del detto Collo oſſervarette per la diſpoſitione come vi aviſo. Adio

F. L.

Vna Caſſetta ſpechi N. 28. peſo di Vienna, lire doicento cinqvanta, dico . 250. Al Sgr. Taffingher in Norimberga.

VI. Con -391Aſſecuran tz-Briefe.

VI. Connoiſſamenten.

JCh Martin Wieſendorff von Luͤbeck / Schiffer nechſt GOtt von meinem Schiffe / genannt der Nord-Stern / dieſer Zeit fertig liegend vor Gotten - burg / um zu ſegeln mit erſten guten Winde / den mir GOtt verleyhen wird / nach Dantzig / allda meine rech - te Entladung ſeyn wird / urkunde und bekenne / daß ich empfangen habe unter dem Deckel meines vorgemeld - ten Schiffs / von Herrn Jacob Schleyden 60. Schiffpfund Eiſen / 40. Oxhoͤfft Wein / Die Weine wohl-conditionirt / gemercket mit dieſem hieneben-ſtehenden Zeichen / (J.S.) welche ich gelobe / ſo / wie ichs empfangen habe / da mir der allmaͤchtige GOtt mit meinem Schiff behaltene vollkommene Rei - ſe giebt / zu liefern in Dantzig / an den Ehrſamen Herrn Georg Walter; Des ſoll ich haben vor meine Fracht von den obgemeldten Guͤtern einen Pohlniſchen Gul - den vor jedes Oxhoͤfft Wein / und jedes Schiff . Ei - ſen / und die Averey nach Uſantz von der See / und um ſolches alles zu vollbringen / ſo verbinde ich meine Per - ſon / Schiff / ſamt aller ſeiner Zugehoͤrung / in dieſer Forma. Des zu Urkund der Wahrheit / habe ich die - ſer Connoiſſementen drey von einem Jnhalt unter - ſchrieben mit meiner eigenen Hand / oder mein Scri - bent von meinetwegen; Das eine vollbracht / ſo ſeyn die andern von keinem Wehrt. Datum in ꝛc.

VII. Hollaͤndiſch Connoiſſement.

IK Hans Sibbers van Stockholm, Schipper naeſt God van myn Schip, genaemt de Neptun, als nu ter Tyd gereet leggende voor Bour -B b 4deaux,392Fracht-See-Bodmerey -deaux om met den eerſten goeden Wind, die God verleenen ſal, to zeylen na Lübek, alwaar myn regte Ontladinge zyn ſal, bekenne ont - fangen te hebben onder den Overloop van myn Schyp van u Jean Trap te Weten 150. Vatt Wyn, 20. Stücken Brandewyn en 16. Stücken Pruymen, al droog en wel geconditioneert, ende gemerkt met dit voorſtaande Merck. Al het welke ik beloove te leveren (indien my God behouden Reyſe verleent) aan Monſieur Pierre Pomeau of aan ſyn Ordere, mits my be - talende voor myn Vragt 10. Rt. ſegge tien Rix - daeler per Vatt, gerekent 4. Oxhofft per Vatt en 5. Stück per Laſt, en de Averye na der uſan - tie van der Zee. En om te voldoen dat voorſz is, ſoo verbinde ik my ſelven. en al myn Goet, en myn voorſz. Schip met alle ſyn Toebehoo - ren. In Kenniſſe der Waarheyt, ſoo heb ik drie Connoſſementen hier af met myn Hand ondertekent of myn Scribent van mynentwe - gen, al van eender Inhoud; het eene voldaan, de andere van geener Waarden. Geſchreven in

Bourdeaux, den 27. Octobr. Anno 1716. Hans Sibbers.

VIII. Ein Jtaliaͤniſches Connoiſſament.

HA Caricato con il Nome di Dio e buon Sal - vamento una volta tanto, in qveſto Porto di Zante il Sigr. Carlo Theodori pr. ordr. dei Sigr. Gio Bolfardo e Gio Emerico Auracher di Venetia, e per Conto di che Spetta ſottocoper -393Aſſecuran tz - ꝛc. Briefe. coperta della nave nominata bella Regina He - ſter, Capitanio Giacomo Tomba, per condurre e conſignare in Amburgo, all ordino de ſudet - ti S. S. Auracher, le a pie nominati Mercantie, Segnate como di contro, numero e marca, li colli intieri, aſciutte, e ben conditionate, coſi promette, detto Capitanio a ſuo ſalvo arrivo, di qveſto ſuopreſt. viaggio conſegnar le al ordr. dei detti SS. Auracher e di Nolo pagara fiorini doicento, moneta d Amſterdam per ogni Laſtro di . 4120. peſo groſſo di Vene - tia, netto di tarra, con piu fiorini qvatordeci pr. Coppa al Capit. Et in fede del vero Sara la pre - ſente con altre ſimili ſotto ſcritte, da detto Ca - pitano, o ſuo ſcrivano, o per lui da terza perſo - na, e una Compita l altre reſtino, di niun va - lore. Noſtro Sigr. l accompagni per tutto a Sal - vamento.

  • Botte dieci, Carattelli due, e qvartarolli nove pieni d uve paſſe nuove, del Zante, peſano in tutti libre Vinti un mille, cinqve cento e otto, peſo, groſſo di Venetia, netto di tarro di Botame.

IX. Jtaliaͤniſcher Aviſo-Brief / uͤber verſandte Waaren.

Magn. Sigr.

PEr ordine, e Conto de i Sigri N. N. di Vene - tia, vi habbiamo, ſpedito per mezza del Sr. N. di Milano una Caſſa N. 4. ſegnata come fuora, che procurarete di ricevere ben condi -B b 5tiona -394Fracht-See-Bodmerey -tionata a dovere, con pagarne le ſpeſe da Milano fino coſti, ed eſſeguirne la diſpoſitione delli detti Sigri. auviſando e loro e noi, del ſeguito.

V. b. l. m.

X. Ein anderer.

SErvira la preſente d auviſo, che d ordine e per Conto del Sgr. N. di Londra ho ſpedito per Agoſta al Sgr. N. una Caſſa con la di fuori mar - ca N. 1. entrovi Perle falſe di poſta. &c. qvanto la medema vi ſara pervenuta dal ſudetto Signor. N. d Auguſta, vi compiacerete d oſſervar con eſſa la voglia dell accennato Sgr. di Londra intendo - vi con lui per le voſtre ſpeſe e aviſando il ſeguito, havrete la bontà di commandarmi in che vaglio a ſervirvi, che prontiſſimo mici esſibiſco, e ca - ramente vi ſaluto.

XI. Formular eines Bodmerey - Briefes.

JCh Claus Janſen von Hamburg / Schiffer nechſt Gott von meinem Schiff / genañt die For - tun, ungefehr 50. Laſten groß / jetziger Zeit vor Luͤbeck fertig liegende / um mit dem erſten guten Winde / den GOtt verleyhen wird / nacher Dantzig zu ſegeln / wo - ſelbſt meine rechte Entladung ſeyn ſoll / bekenne hie - mit / von Hrn. Clas Dirckſen empfangen zu haben / die ſumma von ſiebenhundert Marck L. und zwar ſol - ches auf Bodmerey und rechte avanture von der See / auf mein beſagtes Schiff / Keel und Schiffs - Gereitſchafft / ſo ich gegenwaͤrtig fuͤhre / welche avan - ture und periculn der See geendigt ſeyn ſollen / unddie395Aſſecuran tz - ꝛc. Briefe. die Bodmerey davon verſchienen ſeyn / 24. Uhren nachdem ich mein Ancker fallen laſſen auf der Rhede oder Haven zu Dantzig / welche ermeldte ſumma von 700. Marckl. ſamt den Auf-Gelde fuͤr die avanture der See / gegen 12. von 100. zuſammen 784. Marck betragend / ich an den Ehrenveſten Herrn Philipp Placotomo, 3. Tage nach meiner Anlaͤndung zu Dantzig von gedachtem meinen Schiff / in guten gangbaaren Geld / Unkoſt - und Schad-loß zu bezah - len verſpreche. Zu Verſicherung deſſen / was oben gemeldet / verbinde ich erſigedachtes mein Schiff und Gereitſchafft / wie auch meine Perſon und Guͤter / ge - genwaͤrtig und zukuͤnfftig habende und fuͤhrende / ruͤhrende und unruͤhrende; Und ſollen dieſelben unter die Gewalt / zur realen execution, aller Herrn Haven-Richter und Gerichten verſetzet / hingegen al - les / was dargegen eingewendet werden / und das Recht diſpenſiren koͤnte / verworffen / und ſo wol insgemein als inſonderheit renunciiret ſeyn. Zu Uhrkund habe ich hievon unter meinem gewoͤhnlichen Hand-Zeichen 3. Bodmerey-Briefe von einem Jnnhalt verfertiget / und da dem einen ein Genuͤgen geſchehen / ſollen die an - dern beyden von keiner Wuͤrde ſeyn. Geſchrieben in

Luͤbeck / ꝛc. Claus Janſen.

XII. Von Charte-Partyen.

JM Nahmen des ewigen GOttes iſt heute unten geſetzten dato zwiſchen Herrn David Fiſcher als Befrachter / und Jacob Claßen als Schiffer von dem Schiff der guͤldene Engel / groß ungefehr 150. Laſt / welches anjetzo auf der Rehde von Helſingoͤr vor Ancker lieget / folgender Befrachtungs-Contractwohl -396Fracht-See-Bodmerey -wohlbedaͤchtlich aufgeſetzet und geſchloſſen worden / nemlich: Es verbindet ſich beſagter Schiffer mit dem erſten guten Wind und Wetter nach Riga zu ſegeln / allda er von wegen Hrn. Fiſchers bey Hrn. Hinrich Coͤſters ſeine volle Ladung / an Flachs und Lein-Saat / vor ſich finden und einnehmen / und zwar nicht uͤber 8. Tage nach ſeiner Ankunfft mit der Ladung aufgehal - ten werden ſoll: Solte es ſich aber laͤnger damit verzie - hen / ſo ſoll den Schiffer fuͤr jeden Liege-Tag 4. Rthlr. bezahlet werden. Wann nun beruͤhrte Schiff-Ladung in der Manier / Form und Quantitaͤt / wie es ſich ge - hoͤret / vollbracht / und die Kauffmannſchafften einge - laden worden / ſoll beruͤhrter Schiffer die Police der Ladung unterſchreiben / und ſo dann ohne Zeit-Ver - ſaͤumen nach Luͤbeck ſegeln / allwo er die eingenom - mene Guͤter Herrn Chriſtian Lieben einliefern ſoll / welcher ihm hergegen nach guter und conditionirter Lieferung fuͤr die Fracht -- Rthlr. per Laſt und ſein Pruͤm-Geld nach Uſantz der See bezahlen wird. Daß dieſes alſo unter Befrachter und Schiffer ge - ſchloſſen / und ſie beyde dadurch einander verbunden worden / ſolches bezeugen die 2. gleich lautende von die - ſer Charte-Partye ausgefertigte / und von ihnen bey - den den 6. April dieſes 1716. Jahrs in Helſingoͤr un - terſchriebene Exemplaria.

David Fiſcher. Jacob Claßen.

XIII. Neben-Inſtruction und Memorial bey einer Charte-Partye gegeben / wor - nach ſich ein Schiffer verhalten und richten ſolle.

  • ERſtlich haben Befrachter und Rehder verabre - det / daß der Schiffer / vermittelſt GoͤttlicherHuͤlf -397Aſſecuran tz - ꝛc. Briefe. Huͤlffe / ihrer bey ſich habender und mitgegebener Charte-Partye zu folge / mit geladenem Schiffe ſeinen Cours gerade zu nach dem Eylande St. Thomas / woſelbſten ſeine Loͤſchung und Ladung beſtimmet / neh - men / und unter Wegs nirgends an andern Plaͤtzen / inſonderheit an der Guineiſchen Kuͤſten und beylie - genden Landen / anzulegen oder Handlung zu treiben / bemaͤchtiget ſeyn ſoll.
  • 2. Ob wol in der Charte-Partye enthalten / daß der Schiffer zu St. Thomas eingelauffen / daſelbſten loͤſchen / und ſeine Ladung wieder einnehmen ſolle / ſo iſt doch daneben expreſſe in dieſem neben-bewilligten Receſſe verabredet / daß ihme Schiffern auf des Herrn Gubernators ordre nach allen Caribi - ſchen und andern Eylanden / und ſonderlich nach Jamaica, zu ſegeln / und ſeine Negotie und Hand - lung zu ſeiner Befrachter oder Rehder Beſten zu treiben / damit unbenommen / ſondern vielmehr einge - williget ſeyn ſolle.
  • 3. Geben Befrachter vollkommene Macht an Schiffer und Steuermann / mit den Waaren / da die - ſelbe zu St. Thomas nicht koͤnnten verhandelt wer - den / ſie dem Herrn Gubernator auch fuͤr angegebe - nen Preis nicht anſtuͤnden / ſich an andere Oerter da - mit zu begeben / und aufs theuerſte / jedoch nicht unter 70. 60. bis 50. p. c. zu verhandeln und zu verkauffen / dagegen andere Waaren einzukauffen / und anhero zu bringen.
  • 4. Da auch der Herr Gubernator mit dem Schiffer und Steuermann (als der Befrachter und Rheder Gevollmaͤchtigten) wegen eingebrachter La - dung ſich vergleichen koͤñte / und deswegen daruͤber ei - nig wuͤrden / das Schiff / Schiffs-Volck und Geraͤht -ſchafft398Fracht-See-Bodmerey -ſchafft fuͤr ſeine eigene Rechnung zu gebrauchen / und mit einer Cargaſon auf die ſpecificirte Eylande zu be - frachten / ſolches ſoll mehr-ernanntem Herrn Guber - nator frey gegeben / und er darzu gnugſam hiemit au - thoriſiret ſeyn; Jedoch / daß er von der Stunde an der Entlad - und Loͤſchung / ſo lang er bemeldtes Schiff zu ſeinen Dienſten gebrauchet / fuͤr jeden Monat 1253. fl. nach Vermeldung der Carte-Partye abtrage / erlege und bezahle.
  • 5. Der Proviſion halber / ſo vorgedachten Gevoll - maͤchtigten fuͤr ihre Muͤhwaltung gebuͤhret / iſt verab - redet / daß Herr Millfeld dem Schiffer / und Herr Lieb - wehrt dem Steurmann / ihr Gebuͤhr dafuͤr geben und entrichten ſolle.
  • 6. Wuͤnſchen die Herren Befrachter und Rehder dem Schiffer und allem Schiff-Volcke / zu vorhaben - der Hin - und Her-Reiſe / von dem lieben GOtt favo - rabel Wetter und Wind / guten ſucceß, Goͤttlichen Segen / ſamt aller gedeylichen Wohlfahrt / und wol - len dieſem allen / wie vorher geſchrieben / alſo nachge - lebet haben.
  • 7. Zu Urkunde haben Befrachter und Schiffer dieſen Neben-Receß, ſo ebenmaͤßig / wie die Charte - Partye kraͤfftig und guͤltig ſeyn ſoll / zur Verpflichtung mit eigenen Haͤnden unterſchrieben. Actum Ham - burg / ꝛc.

XIV. Ein andere Charte-Partye.

JM Nahmen Gottes iſt heut zwiſchen uns Ends - Benannnten / als mir Chriſtoph Steinkohl / Be - frachtern / und Dieterich Reimers / als Schiffer / folgen - der Befrachtungs-Contract abgeredet und geſchloſ - ſen worden. Erſtlich verpflichtet ſich der Schiffer / be -ſag -399Aſſecuran tz / ꝛc. Briefe. ſagtes ſein Schiff mit dem erſten wohl zu dichten und zu zubereiten / gebuͤhrend mit Maſten / Seegeln / An - ckern / Kabeln / Victualien, Schiffs-Volck und aller andern Zubehoͤr / als zur nach-beſchriebenen Reiſe er - fordert und noͤhtig ſeyn moͤchte / zu verſehen: Dagegen gelobet ermeldter Befrachter beſagtes Schiff mit dem erſten mit allerhand Waaren und Kauffmannſchaff - ten nach ſeinen Gefallen zu beladen / ſo viel der Raum des Schiffs zur bequemen Ladung halten werde / und ſoll alles / was darein geladen worden / zu Dienſt des Befrachters einig und allein ſeyn und bleiben / und der Schiffer nicht Macht haben / ohne ſeinen con - ſens, etwas fuͤr jemand anders darinn zu laden. Wann nun die Ladung alſo geſchehen / ſoll der Schif - fer von hier / mit dem erſten offenen Waſſer / gutem Wetter und Winde / ohne Verſaͤumniß nach Roüan abſegeln / und wann er allda / mit GOtt! gluͤcklich ar - rivirt ſeyn wird / die inhabende Ladung an ermeldten Befrachters Factoren daſelbſt / den Connoiſſemen - ten zu Folge / liefern / welcher dann gehalten ſeyn ſoll / ihm alſobald zu loͤſchen / und nach gethaner behoͤriger Lieferung ohne Auffenthalt fuͤr ſolche Hin-Reiſe / zur Fracht / zu bezahlen 600. 〈…〉〈…〉. Auch gelobet der Schif - fer hier nechſt die Gereitſchafften zur Hand zu brin - gen / daß die Guͤter allhier in das Schiff wohl einge - bracht werden ſollen. Nach gethaner Auslieferung ſtehet dem Schiffer frey / was er dorten will ferner einladen; Und zu Vollbringung alles deſſen / ſo oben ſtehet / verobligiren die Contrahenten ihre reſpect. Perſonen / Haab und Guͤter / inſonderheit der Herr Befrachter die Ladung / und der Schiffer ſein Schiff und alle Geraͤhtſchafft deſſelben / alles unter den Zwang und bereiteſter execution aller Richter und Gerich -ten /400Fracht-See-Bodmerey -ten / renunciirende allen und jeden execeptionen, auch geiſt - und weltlichen beneficien, ſo dieſen zu wi - der ſeyn moͤchten / ꝛc.

XV. Police, oder Verſicherungs - Brief / wie ſolcher in Holland und See - land im Gebrauche iſt.

WJr Unterſchriebene / verſprechen und verflich - ten uns zu verſicheren / und verſicheren mit die - ſem an euch nemlich ein jeder vor ſich / nach der bey ihme verzeichneten Summa / auf eure Guͤter und Kauffmannſchafften / oder von andern in euren Nahmen geladene oder noch zu laden in das Schiff genannt / groß ohngefehr La - ſten / wo Schiffer darauf iſt von oder welcher ſonſt Schiffer darauf ſeyn moͤchte / und das kommend von der oder Rehde von zu und nach dieſer Stadt; wovon wir die Riſico, Periculen und Gefahren / vermittelſt dieſes uns aufbuͤrden / von der Stunde deſſelben Tages an / daß die erſte Kauff - mannſchafften / bey euch oder eurem Commiß ge - bracht ſind / an der Kay oder Wall / um von da in Faͤhrſchiffe / Schuyten oder Braqven eingeladen zu ſeyn / und ferner nach dem Schiff am Bord zu bringen; Und ſoll dauren / bis zu der Zeit / daß das ge - nannte Schiff nach ſoll angekommen ſeyn / die Guͤter / Kauffmannſchafften und Waa - ren / ohn eintzigem Verluſt allda ausgeladen und ſicher ohne Schaden ans Land gebracht / in euer oder eurer Commiß-Guͤter Behaltniß; Wir conſenti - ren / daß dieſes Schiff mag vorwerts oder hinterwertsfah -401und Aſſecuran tz ꝛc. Briefe. fahren / ſich wenden zur Rechten und Lincken und allen Seiten / auch zu erwehlen einen Hafen oder Rehde / aus Noht oder Belieben des Schiffers nach ſeinem Gutduͤncken und Wohlgefallen / und daß die Guͤter / Kauffmannſchafften und Waaren aus Noht oder nach Belieben ausgeladen werden moͤgen in eines an - dern Schiff / oder Schiff / kleine oder groſſe / (welches ſie auf ihre eigene Authoritāt thun ſollen / ohne un - fren Conſens und Bewilligung zu erwarten) ſo lauffen wir hiemit allen Riſico, welchen wir auf uns nehmen / mit allen Avanturen oder Gefahren / als wenn gedachte Guͤter nimmer waͤren entladen oder ausgeladen geweſen / euch veraſſeurirend und verſi - cherend vor aller See-Gefahr / Ungewitter / Feuer / Sturm und Winden / von Freunden und Feinden / von Arreſten und Aufhaltungen der Koͤnige / Koͤ - niginnen / Printzen / Herren und Gemeinen / Brie - fen von Marquen und contra-Marquen, Betrug und Unachtſamkeit der Schiffer und Bohts-Geſel - len / und allen andern Gefahren und Avanturen / die dieſen Guͤtern auf einiger Weiſe ſolten moͤgen zuſtoſſen / bedacht oder unbedacht / gewoͤhnlich oder ungewoͤhnlich / keine ausgenommen / und ſtellen uns in allen ſolchen Faͤllen an euere Stelle / euch zu gua - rantiren vor allen Verluſt und Schaden / und ſo ge - meldten etwas anders als wohl zuſtiſſe / (welches GOtt verhuͤten wolle) verbinden wir uns durch die - ſes euch zu bezahlen / oder euren Commiß, allen Schaden / den ihr ſollet gelitten haben / nemlich / ein jedweder nach advenant der Summe / die er unter - zeichnet haben wird / ſo wol der erſte als der letzte Ver - ſicherer / und daß binnen den drey erſt folgenden Monaten / nachdem wir gebuͤhrend advertiret undC cbemaͤch -402Fracht-See-Bodmerey -bemaͤchtiget ſeyn werden von dem Verluſt oder Schaden / und in ſolchem Fall geben wir euch N. N. und allen andern vollkommene Macht / ſo wol zu un - fern Schaden als Profit die Hand zu reichen / in ſal - viren und beneficiren der beſagten Guͤter; dieſel - bige zu verkauffen / und die Gelder zu diſtribuiren / dafern es von noͤhten iſt / ohne uns um unſern Con - ſens und Erlaubniß zu fragen / wollen auch bezahlen die Unkoſten / die deswegen gethan ſind / nebeſt dem darauf gefallenen Schaden / es werde etwas ſalviret oder nicht / und auf die Unkoſten darvon / ſoll man Glauben geben denjenigen / welche dieſelbigen gethan haben / auf ihren Eyd / ſonder etwas darwider zu ſa - gen. Sind auch zu frieden / daß ihr N. N. (der ihr uns ſolches auch zu dem Ende angelobet) und ſollet be - zahlen den Preiß dieſer Aſſecurantzien binnen den 3. erſt kommenden Monaten gegen von hun - dert / und wir mainteniren dieſe Police und Aſſecu - rantz von alſo groſſen Wuͤrden / als ob ſolche gemacht und gepaſſiret waͤre vor Schoͤppen / und ſo buͤndig / ob alle Clauſuln in dieſem erwehnet / ſo geſtellet wor - den / als man ſie ſolte koͤnnen imaginiren / zu eurem profit und unſern Schaden. Alles ſonder arge Liſt und nach der ordinantz der Kammer von aſſeurantz der Stadt Middelburg. Submittirende uns an beyden Seiten unter das Recht / Gebrauch und Ju - dicatur derſelben Kammer / und verbinden hier unſere Perſonen und Guͤter / gegenwaͤrtige und zu - kuͤnfftige / renunciren als ehrliche Leute / allen falla - cien und exceptionen / die dieſem ſolten zu widerlauf - ſen. Alſo gethan in

XVI. 403und Aſſecuran tz ꝛc. Briefe.

XVI. Eine andere Police, ſo jetzo in Hamburg gebraͤuchlich.

WJr allhier unterzeichnete Aſſeuradeurs ver - ſprechen und verobligiren uns hiemit zu ver - ſichern / und verſichern auch hiemit an Diderich Bar - tels als nemlich ein jeder von uns die Summa, von ihme hierunter ſpecificiret:

und geſchiehet dieſe Aſſeurantie auf verderb - und un - verderbliche Waaren / keine ausgenommen / ſo gela - den oder noch zu laden ſeyn / in dem Schiffe / (welches GOtt behuͤte) genannt die Sonne / da Schiffer darauf iſt Hans Peterſen oder jemand anders: Und ſo die Connoiſſementen dieſer Police nicht gleich lauten ſolten / oder dasjenige / wovon gezeichnet iſt: So ſoll ſolches alles dieſer Aſſeurantie im geringſten nicht hinderlich und præjudicirlich ſeyn / und mit conſens unſers Aſſeurateurs, ſo taxiret der ver - aſſecurirte vorgenannte Kauffmannſchafft auf ---- Rthlr. womit wir zu frieden ſeyn; ſie moͤgen mehr oder weniger koſten / oder wehrt ſeyn; So daß der Veraſſeurirte im Fall des Schadens und Ver - luſtes / (welchen GOtt verhuͤte) nicht ſoll gehalten ſeyn / einigen andern Beweiß oder Rechnung abzuſtat - ten / als bloß Vorweiſung dieſer Police. Wir conſen - tiren auch / daß der Veraſſecurirte ſich vollkoͤmmlich mag laſſen verſichern / ohne gehalten zu ſeyn / die 10. pro Cento, oder eintziges anders Riſico zu lauffen / ob ſchon die Ordonancen der Aſſeurance anders lauten. Welchen Riſico wir tra - gen / und auch aufbuͤrden / von der Stunde deſſelben Tages an / daß dieſelben Kauffmanns-Waaren gela - den / und eingeſchiffet ſind / an ſelbigen gedachtenC c 2Schiffe /404Fracht-See-Bodmerey -Schiffe / und ſoll die Zeit deſſen dauren / bis ſelbiges Schiff die Sonne angelanget iſt im Hafen / und bis dieſelben Kauffmannſchafften ausgeladen ſind / in gu - ter Behaͤltniß ohne eintzigen Schaden; Und wir bekennen uns zu frieden zu ſeyn / daß ſelbiges Schiff / dieſelbe Reiſen thuende / mag vorwerts und hinter - werts ſegeln / zur rechten und zur lincken Seite / und auf alle Weiſe fahren / oder vor Ancker liegen bleiben in ſolchen Hafen / wie es dem Kauffmann / Schiffer / Capitain oder Piloten des Schiffs gut deucht; in welcher Veraſſeurirung und Verſicherung wir As - ſeurateurs auf uns nehmen / alle Periculen der See / von Feuer / von Winden / von Freunden und Feinden / von Briefen / von Marqve und von contra Marqve, von Aufhaltung und Verarreſtirung der Koͤnige / Fuͤrſten / Printzen / oder was vor Herrſchafften es ſeyn ſolten; auch von Veraͤnderungen / auch anderſeits von Kauffleuten / Schiffers / auch in genere, von al - len Gefaͤhrlichkeiten und Ungluͤcks-Faͤllen / welche auf einiger Weiſe ſich koͤnnten begeben. So ſtellen wir uns zu dieſem allen / als in eurem Platz / um euch zu befreyen und Schad-loß zu halten von allem Verluſt und Schaden / welcher ſolte moͤgen geſchehen; und ſolte die Sache alſo zum Schaden und Verluſt (welches GOtt verhuͤten wolle) gedeyen / verſprechen und verobligiren wir uns hiemit zu bezahlen / und euch vorzuſchieſſen / oder dem Bringer dieſes zu uͤber - liefern / die Summa des Schadens / welchen ihr ſol - let gelitten haben / nachdem wir deſſen die Summa ein jeder untergezeichnet / nemlich der erſte ſo wol / als der letzte / und das innerhalb zwey Monat Zeit / nach - dem uns deſſen vollkoͤmmliche Wiſſenſchafft und In - timation ertheilet iſt von dem Verluſt und Schaden /wel -405und Aſſecuran tz ꝛc. Briefe. welcher in dieſer Aſſeurance verſichert iſt / und nach - dem ſolches geſchehen / ſo geben und zahlen wir / und ein jeder von uns nach ſeiner verſchriebenen Summa, zahlet an euch Died. Bartels / oder an eurem Gevoll - maͤchtigten / um ſowol zu unſern Schaden als profit zu handhaben / die ſalvirung derſelben Kauffmann - ſchafften / es moͤgen dieſelbe koͤnnen behalten bleiben oder nicht. Wir glaͤuben und geben auch voͤlligen Credit denen Rechnungen / und trauen der Perſon oder denenjenigen / welche die Unkoſten ſollen gethan haben / und bekennen bezahlet zu ſeyn vor dem Preis dieſer Aſſeurance, durch die Hand --- gerechnet gegen --- Alles vertraulichſt / ohne eintzigen Betrug und arge Liſt; Nach der For - me und Coſtume der Boͤrſe von Antwerpen / welcher wir uns ſubmittiren; Und hierzu verpfaͤnden wir alle unſere Guͤter; Aufrichtigſt / als an Eydesſtatt / allen exceptionen und fallaciis renuncirende / welche dieſem zu wider ſind. Geſchehen in Ham - burg / Anno Wir renunciren dem Effect der Aſſeurance Ordi - nantien zu Antwerpen gemachet / und allen andern Ordinantien, Statuten und Placcaten / welche dieſer Police contraire ſind / und ſo einige differentien deſ - ſen ſolten vorfallen / ſind die Partheyen zu frieden / ſich drey neutralen Kauffleuten dieſer Boͤrſe zu ſubmitti - ren / und was dieſe / oder zwey von ihnen ſententioni - ren / ſoll von denen Partheyen in ſolchen Wehrt ge - halten werden / als wenn es von dem Kayſerlichen Kammer-Gericht zu Speyer ſententioniret waͤre; So daß keine Parthey vermag / eine die andere vor ei - nige Gerichte zu beſprechen; Alles auf guten Glauben und Treue / ohne Arg und Liſt.

C c 3XVII. 406Fracht-See-Bodmerey -

XVII. Pols-Police - oder Aſſecurantz - Briefe.

WY Aſſeuradeurs hier onterteekent, belo - ven ende verobligeeren ons te verſeeke - ren en verſeekeren oock aen u Jean Krumſtroe voor U. L. of anderer reckening te weten, el - ckeen van ons de Somme door hem hier onder geſpecificeert: Ende geſchiedt deſe Aſſeurantie op 150. Vatt Wyn, 20. Stücken Brandewyn en 16. Stucken Pruymen, bederf of onbederf - licke Coopmannſchappen, geene uytgeſon - dert, toebehoorende als boven, in’t geheel of - te ten deele, offte jemand anders, ſo geladen offte noch te laden, in’t Schip (dar Godt be - waer) genaemt de Neptun, Schipper Hans Sib - bers offte jemand anders: En ſoo de Connos - ſementen deſe Police niet gelyck luyden, of dat geene daervan geteykent waaren, ſoo ſal ſulcks deſe Aſſeurantie in’t minſte niet præju - diceeren noch hinderlycke ſyn. En met Con - ſens van ons Aſſeuradeurs taxeert den geâſſu - reerden voornoemde Coopmannſchappen op 8000. Rd. waermeede wy te vreeden ſyn, al iſt, dat deſelve meer offte minder koſten of waardig ſyn, ſoo dat den geaſſureerden in Cas van Scha - de of Verlies (dat Godt verhoede) ongehou - den ſal ſyn, hiervan eenige ander Bewys of Reeckninge te tonen, alls aleenlyck deſe Police, Conſenteeren ook, dat den Geaſſureerden ſich ten vollen mach laten verſeekeren, ſonder ge - houden te ſyn, de tien pro cento, offte eeningen Riſico te lopen, al iſt, dat de Ordinantien vanAſ -407und Aſſecuran tz ꝛc. Briefe. Aſſeurantien anders melden. Want wy nee - men vrywillig tot onſen laſte allen bedachten en onbedachten Schaden of Ongelucken, ſoo gemeldte Koopmannſchappen ſoude konnen of moogen overkommen, al war’t oock, dat ſulcks gebeurde door faute offte verſuym - niſſe van den Schipper of ſyn Volck, ofte door wat Actien en Pretenſien, ock eenige Onge - vall, of Confiſcatie het ſoude mogen procede - ren, het ſy van Vyanden of Vrienden, want wy ſtellen ons in alles ende tot alles in des ge - aſſeureerden Plaetſe, om denſelven, te bevryen, en van alle Swarigheden, ſonder eenige Exce - ptie, ſchadeloos te houden, ende dat op alle goede en qvade Tydinge: Beginnende den Riſico van de Ure aen, dat gemelde Koop - mannſchappen tot Bordeaux van’t Land ge - ſcheyden, om aen Boort van’t Schip gebracht te werden, en ſal duren tot dat deſelve tot Lu - beck wel-conditioneert op’t Landt gelevert ſullen ſyn. Godt geleyde het in Salvo.

Ock ſyn te vreden, dat het ſelfde Schip ofte Schepen, doende de ſelfde Reyſe, ſullen mogen ſeylen voorwarts en achterwaerts, ter rechter ende lincker Zyde, ende in allen Manieren voortvaren, ofte blyven anckeren in ſulcke Haven, als het de Meeſter, Capitain of Pylo - te, van’t ſelfde Schip goetduncken ſal. In wel - cke Verſekeringe voorſz. wy Aſſeuradeurs dra - den alle Peryckel der Zee, van Vuyr, van Win - den, van Vrienden en Vyanden, van Briefe, vanC c 4Mar -408Fracht-See-Bodmerey -Marcque of Contra-Marque, van Arreſtemen - ten ende Ophoudinge van Koningen, Princen, ofte van ſoodanige Heerent oock ſoude mogen weſen, oock van Veranderinge ofte anderſins van Meeſters, Schippers, ende generalycken van alle andere Peryculen ende Fortuynen, die ſou - den mogen overkomen in eeniger Manieren, ofte die men ſoude mogen bedencken. Wy ſtellen ons van alles tot alles in de plaetſe van u deſelfde geaſſureerde, om u te bevryden en Schadeloos te houden van allen Verlies en Scha - den, die ſoude mogen geſchieden: En koo - mende de Sacke anders alſe wel, met derſelve Koopmannſchap offte Partye deſſelfs, (daer Godt van behoede) beloven ende verbinden ons dan te betaelen ende te verſchieten, aen u ofte aen den Brenger van deſen, allen het Verlies ende de Schaden die ghy ſult geleden hebben, achtervolgens de Somme by elk een van ons on - derteekent, te weten, ſo weel den eerſten van ons als den laetſten, eede dat binnen twe Maen - den eerſt naeſtkomende, nadien dat ons be - horlycke Weete ende Intimatie ſal gedaen we - ſen van het Verlies of Schade in deeſe Verſeeke - ringe geſchied. Ende ſulcks koomende, geven wy, ende elk een geeft Macht en beſonder Be - vel aen u deſelfde geaſſureerde of an uwen Ge - committeerden, om ſo wel tot onſer Schaden als Profijt te handhaven, tot de ſalveringe, be - neficeeren derſelfde Koopmannſchapp: Ende beloven in allen gevalle te betalen de Koſten en - de Onkoſten, gedaen in de ſelfde ſalveringe ende het beneficeeren derſelfde Koopmannſchappen,het409und Aſſecuran tz ꝛc. Briefe. het ſy dat het daer weder gekregen word of niet. Gevende geloofende volkomen Credijt aen de Rekeninge, en trowe van de Perſon of Perſoonen, die de vorſz Koſten en Onkoſten ſullen gedaen hebben, ende bekennen betaelt te ſyn van de Prys van deſe Verſekeringe, door de Handen van Claes Klump, gerekent tegen 6. p. c. ten hondert: Achtervolgende de Forme ende naer de Coſtuyme van de Borſe van Antwer - pen, onder welcken wy ons ſubmitteeren, ter contrarie van deſer niet weſende. Ende daer toe verbinden wy alle unſe Goederen, renuncieren - de ter goeder trouwe, ende als met onſen Eed aen allen Exceptien ende Cavillatien deſen tegen - wordigen contrarierende. Alſo gedaen in Ham - burg, Anno 1716. den 27. Octobr.

Renuncieren ten Effecte voorſchreeven de Or - dinantien van Aſſecurantien tot Antwerpen ge - maeckt ende alle andere Ordonantien, Statuten ende Placcaten deſe Police contrarie ſynde: En - de ſoo eenige Differentien voorvielen, ſyn de Partyen te vreden, hun te ſubmitteeren in drie neutrale Kooplieden deſer Börſe, ende wat de - ſelve of twee van hun ſententieeren ſullen, ſal van de Partyen van ſulcker waerden gehouden werden, als wanneer het ſelve by het Keyſerlicke Kamer-Gericht geſententieert ware, ſo dat de Partyen niet vermogen de een den andern in eenighe Rechten te beſprecken; By Straff van 100. Rdlr. aen het Weeshuys. En indien het in 2. Maent niet afgedaen wort, ſullen beyde Par - tyen haer Recht te ſoecken onbenoomen ſyn. Alles ter goeder Trouwen, ſonder Arg ofte Liſt.

C c 5Met410Allerhand Formularia
  • Met Conditie vry van drie pro Cento Avery, als die niet hooger loopt, en oock van’t or - dinari Loots-Gelt. En ſoo daer See-Schade aen Goederen bevonden wierde, ſal na’t Stadt-Boeck vervaren worden, en men dien volgens ſig gene general Haverie onder - werpen, gelyck dan oock van alle Schade en Averien ſoo in Europa geſchieden, binnen den Tyt van een Jaer aen Ons behoorlicke Narichting van de Schaede of Verlies moet gegeven worden, by Verlies van de Vorde - ring. Ock ſullen de hier booven geinſereer - de geſchrevene Conditien tot allen Tyden voor’t gedruckte geconſidereert en gepre - fereert worden, all waſt oock tegens’t ge - druckte ſelfs luydende, als ſynde een parti - culier expres Vergelyck tüſſen beyde Partyen gemaeckt.

Von Contracten, welche bey Hand - lungen koͤnnen vorfallen.

Und zwar erſtlich von Societaͤts-Compagnie - Gemein - oder Geſellſchaffts-Contracten zweyer oder mehr in Compagie mit einander handlender Kauffleute / von welchen als die Eſſential-Stuͤcke zu mercken / daß erſtlich die Nahmen der contrahi - renden / oder ſich in Geſellſchafft begebender Kauff - leute / item, die Gelder / Schulden oder Waaren / welche jeder einſchießt / die Handlung / welche ſie / und auf wie viel Jahr / item, mit was vor condition, und in was Waaren ſie ſolche unternehmen wollen /muͤſ -411von Contracten. muͤſſen geſetzet werden; Item, in welchem Hauſe das Contoir und Gewoͤlbe ſeyn ſolle; wer die Scripturen fuͤhren / die Reiſen verrichten / wie die Diener / wo - her und von wem / ſie ſollen unterhalten werden; wann einer mehr eingelegt / als er ſchuldig geweſen / wie man die Gewaͤhr oder Eviction wegen der in der Socie - taͤt conferirten Schulden præſtiren / wie es mit den Reiſe - und Zehrungs-Koſten / mit der Privat - und Neben-Handlung / mit der Unterſchrifft / mit den Handels-Zeichen / mit den einſeitigen Einnahmen / fuͤr oder wider die Compagnie privat gemachten Schulden / und erkaufften Waaren zu halten; Wie der Gewinn und Verluſt zu theilen; wie es zu halten / wann einer kein Geld / ſondern ſeine Muͤh und Ar - beit an ſtatt des Capitals conferiret / was es fuͤr eine Bewandtniß mit Waaren / ſo von gemeinen Guͤtern oder auf gemeinen Credit erkaufft; wie es auf einen Sterb-Fall zu halten / ob die Erben die Societaͤt con - tinuiren; ob der eine Compagnon Vormund ſeyn / und wie die Wittwe abgefunden werden ſolle; Ob man zu jeder Zeit der Compagnie renunciiren moͤ - ge / wie lange ſie waͤhren ſolle / ob ſie nach verfloſſe - nen Termin wieder ſolle prolongiret werden; wie die Jahr-Rechnung / item die Theilung / geſchehen ſolle / was fuͤr Rechten jeder renunciiren muͤſſe / wer in Streit-Sachen Richter ſeyn ſolle; was jaͤhrlich den Armen ſoll gegeben werden; wo der Compa - gnie-Contract regiſtriret worden / ꝛc. Welches alles aus folgenden entworffenen Contracten, mit mehrem zu erſehen.

XVIII. 412Allerhand Formularia

XVIII. Compagnie-Contract zweyer Kauffleute / da der eine Geld einlegt / der an - dere hingegen mit ſeinem Verſtand und Leibe arbeiten muß.

JM Nahmen Gottes ſey hiemit kund und zu wiſ - ſen jedermann / dem daran gelegen / daß wir / Jo - hann Michel Huͤbner und Chriſtian Suͤvers / fol - genden Handels-Contract, welcher 4. Jahr nach ein - ander / nemlich von Oſtern 1710. bis Oſtern 1716. waͤhren ſoll / wohlbedaͤchtlich abgeredet und geſchloſ - ſen / nemlich / daß ich Huͤbner zu dem von uns vorge - nommenen Korn - und Wein-Handel vier tauſend Rthlr. baar Geld ſchieſſen / ich Stuͤvers aber den Ein - und Verkauff gedachter Waaren / wie auch das Rei - ſen / Correſpondentz und Fuͤhrung der Buͤcher / wel - che letztere in Hn. Huͤbners Hauſe / als woſelbſt Con - toir, Keller und Pack-Raum angeleget / geſchehen ſoll / auf mich nehmen / und getreulich zu unſer beyder beſten verwalten will. Den daraus erwachſenden Gewinn / ſo wie er ſich bey Schlieſſung der Buͤcher in der Schluß-Bilantz præſentiren wird / wollen wir jaͤhr - lich gleich / in contantem Gelde / mit einander theilen / (oder ich Huͤbner ſoll von ſolchem . Suͤvers aber . haben) und wann obige Geſellſchaffts-Jahre verfloſ - ſen / ſoll entweder dieſer Contract von uns erneuert und verlaͤngert / oder auch aufgehoben und geendiget werden. Da mir Huͤbnern dann / als der ich das Geld verſchoſſen / alle reſtirende und verhandene Waaren und Schulden eigenthuͤmlich zukommen / und Chri - ſtian Suͤvers ſich fuͤr ſeine Arbeit mit dem gezogenen Gewinn muß contentiren laſſen. Es waͤre dann / daß bey reichlich geſpuͤhrten Segen ich Huͤbner ausſon -413von Contracten. ſonderbahrer Generoſitaͤt ihm ein Gratial zukehren wolte. Dieſe vierjaͤhrige Ragion oder Handelung / (welche GOtt mit Nutzen wolle zuruͤck legen laſſen /) an ſich ſelbſt betreffend / ſoll ſolche unter meinem Huͤb - ners Namen allein gefuͤhret werden / Chriſtian Suͤ - vers auch nicht Macht haben / ohne mein Wiſſen und Willen etwas einzukauffen oder zu verkauffen / viel - weniger ſich in dieſer Zeit / es geſchehe unter was præ - text es wolle / mit einem andern in Compagnie einzu - laſſen / bey Straffe der Entziehung des ihm gebuͤh - renden Gewinnes. Jm Fall aber / daß Schaden ſich eraͤugnen ſolte / welches GOtt abwehren wolle! ſoll er aus ſeinen geredeſten Mitteln ſolchen fuͤr ſeine Helffte mir zu erſtatten ſchuldig ſeyn. Wann auch GOtt uͤber einen von uns beyden in waͤhrender Zeit einen Todes-Fall verhaͤngen ſolte / ſoll der im Leben bleibende des Verſtorbenen hinterlaſſenen Erben / als Suͤvers den Meinigen fuͤr das Capital, ich aber den Seinigen fuͤr des Sterb-Jahrs erzielten Gewinn / richtige Rechnung und reliqva præſtiren. Auch ſoll keinem vergoͤnnet ſeyn / weder mir von dem Haupt - Gut in waͤhrenden 4. Jahren / noch beyden von dem Gewinn / vor gemachter Jahrs-Schluß-Rechnung etwas zu erheben. Daß dieſes alles ohne arge Liſt oder Gefaͤhrde unter uns abgeredet und geſchloſſen ſey / bekennen wir mit unſerer eigenhaͤndigen Unter - ſchrifft und Pitſchafft.

N. N. N. N.

XIX. Ein anderer / da einer 2. oder an - dere den dritten Pfenning Gewinn zu heben hat.

ZU wiſſen ſey hiemit / daß / nachdem wir beydeBuͤr -414Allerhand FormulariaBuͤrger und Einwohner dieſer Stadt / als ich Peter Lorentzen und Stephan Moritz / uns in eine Handels - Compagnie mit einander eingelaſſen / jedweder auch zur etablirung und nuͤtzlicher Fortfuͤhrung derſelben ein gewiſſes Stuͤck Geld geleget / als ich Peter Loren - tzen zwey tauſend Rthlr. ich Stephan Moritz aber tauſend Rthl. welche Summen auch jeder von dem andern baar in die gemeine Caſſa empfangen / daß wir uns darauf nachfolgender Puncten halber mit einander verglichen / als:

  • (1.) Daß dieſe unſere Gemeinſchafft 6. Jahr von unten geſetzten dato an nach einander waͤhren / und in ſolcher Zeit von uns beyden das Gewerb und die Handlung mit gleichen Fleiß und Treuen ſollen fort - gefuͤhret und verwaltet werden.
  • (2) Daß alle Jahr wir gegen deſſelben Schluß eine richtige Bilantz und Schluß-Rechnung machen / und Gewinn und Verluſt nach Proportion theilen wol - len nemlich / daß ich von ſolchen . Stephan Moritzen aber . ziehe und trage.
  • (3.) Dafern in waͤhrender dieſer Gemeinſchafft einiger Zwieſpalt unter uns ſich erheben oder begeben moͤchte / woruͤber wir uns ſelbſt mit einander nicht ver - tragen koͤñten / als dann ſoll jeder unter uns einen ehr - bahren Mann bitten / ſolche Streitigkeiten zwiſchen uns zu unterſuchen und beyzulegen; Moͤchten aber dieſelben 2. uns nicht vertragen koͤnnen / ſo ſollen ſie Macht haben / einen Obermann zu nehmen / und wie dieſelben drey uns dann vertragen werden / dabey ſoll es / ohne einiges appelliren / ſein Verbleiben haben. Welches alles denn wir beyde / fuͤr uns und unſere Er - ben / in den vorgeſchriebenen Worten / Puncten und Articuln, gegen einander wahr / ſtet / feſt und gantzun -415von Contracten. unverbruͤchlich zu halten / bey guter Treuen und Eh - ren zugeſagt / gelobt und verſprochen / auch uns aller und jeder Gnaden / Freyheiten / geiſt - und weltlicher Rechten / Gerichten / Auszuͤgen / Schirm und Be - huͤlffs / ſo uns hierwieder zu guten kommen moͤchte / ſonderlich aber der exception, der nicht dargezehlten Gelder / wiſſend und wohlbedaͤchtig verziehen und begeben haben.

Urkuͤndlich ꝛc.

XX. Kurtze Formul eines Geſellſchafft - Contracts.

ZU wiſſen ſey hiemit / daß von unten geſetzten dato an wir beyde Unterſchriebene uns einer Ge - meinſchafft-Handlung auf 3. Jahr lang verglichen / nemlich / es leget Johann Roͤmer vierhundert Rthlr. haaren Geldes / und ſo viel an taxirten Material - Waaren / ich Lorentz Weißkopff aber zweyhundert Rthl. baar / und eben ſo viel an dergleichen Material - Waaren / werffen ſolche zuſammen in eine Maſſam, auf gleichen jedoch proportionirlichen Gewinn und Verluſt / dergeſtalt / daß ein jeder nach ſeinem beſten Fleiß / Treu und Sorgfalt / mit Kauffen / Verkauf - fen / Ausleihen / Geld-einnehmen / Quitiren / Rech - nung pflegen / Correſpondentz halten / reiſen / und was mehr zur Vermehr - und Beforderung des Han - des gereichet / ſich der Handelſchafft annehmen / dem andern jaͤhrlich Rechnung thun / den Uberfluß parat halten / und denſelben mit des andern Gut-befinden weiter anlegen ſolle. Jedoch ſoll waͤhrender dieſer 3. Jahr keiner von beyden fuͤr ſich befugt ſeyn / uͤber 100. Rthlr. Credit zu machen oder zu geben / noch ſich in Buͤrgſchafft einzulaſſen / vielweniger eine andere Ne -ben416Allerhand Formulariaben-Geſellſchafft einzugehen / ſondern dieſer Hand - lung eintzig und allein abwarten. Da auch unter ſol - cher Zeit einer der Geſellſchafft nach GOttes Willen verſterben ſolte / ſtehet dem andern Theile frey derſel - ben abzuſagen / oder mit des Verſtorbenen nechſten Freuden die 3. Jahr vollends in Geſellſchafft zu ver - harren. Was nun nach Abzug der Unkoſten / an Zoll / Geleit / Steuren / Paſſiv-Schulden / Reiſe-Geld und Fuhr-Lohn / ſo wohl als andern Schaden und Verluſt an Contant und Waaren uͤberbleibet / da - von ſoll N. oder ſeine Erben zwey / N. aber oder ſeine Erben ein Theil zu ſich nehmen; Nach geendigten 3. Jahren aber ſtehet jedem Theile frey / dieſe Geſell - ſchafft-Handlung zu verlaͤngern oder davon abzuſte - hen. Alles treulich / ꝛc.

XXI. Andre Form eines Societaͤt-Con - tracts, in welchem gar artliche Cautelen und Obſervationes anzutreffen.

ZU wiſſen und kund ſey hiemit jedermaͤnniglich / demnach geraume Zeit her wir Ends-Unter - ſchriebene / als Johann Fincks ſelige Erben eines und ich Ludwig Wilkens andern Theils / bey dem Sei - den-Handel in Adrianopel / jeder Theil abſonderlich fuͤr ſich / ſtarcke Handlung getrieben / und aber dar - bey verſpuͤhret worden / daß / weil einer den andern in Zufuͤhrung und Anſchaffung koſtbahrer Waaren zu uͤbertreffen / und dadurch des andern ſeine Kund - ſchafft an ſich zu ziehen geſucht / wie auch anderer Ur - ſachen dieſer ſeparaten Handlung halber beyden Theilen mercklicher Schade zugefuͤget worden; Daß wir endlich / um dieſem weit ausſehenden In -con -417Von Contracten. convenientien zu begegnen / auf guter Freunde Einrathen / und wegen vieler andern wichtigen und erheblichen motiven mehr / unſere Handlungen zu - ſammen geſtoſſen / und zwiſchen uns eine beſtaͤndi - ge Societaͤt aufgerichtet / alſo daß hinfuͤhro beyde unſere ſeparat-gefuͤhrte Handlungen nicht mehr als eine machen / auch folgender maſſen und Abrede nach unter uns ſoll gefuͤhret / und auf gemeinem Ge - winn und Verluſt fleißig befoͤrdert und fortgetrieben werden.

So viel nun Anfangs die Einlage betrifft / haben wir einhellig beſchloſſen / daß wir an baaren Gelde / Waaren / Herrſchaffts-Adel - und Buͤrger-Schulden / 150000. Rthlr. einbringen ſollen und wollen / wovon 40000. Rthlr. zu Bezahlung der Creditoren / von welchen Waaren erkaufft / und Abtragung etzlicher zinsbahren Poſten angewandt / die uͤbrigen 110000. Rthlr. aber in der Handlung verbleiben und in derſel - ben employret werden ſollen.

Zur Einbringung aber obangeregter 150000. Rthlr. wollen wir Johann Fincks ſel. Erben vier Theil / und ich Ludwig Wilckens drey Theil / an Waaren / Schulden und baarem Gelde / in die neue Handlung legen / welche Einlage auch nach Beſage eines daruͤber beygefuͤgten Inventarii allbereit erfol - get: Derowegen wir dann auch einer den andern / ſolcher Einlage halber / nicht allein qvitiren / ſondern uns auch der exception, non numeratæ pecuniæ collati & poſiti Capitalis prædicti, hiemit gaͤntzlich verzeihen.

Und damit die Diener und Jungen einem Ge - ſellſchaffter nicht allein aufgedrungen werden moͤgen / ſo ſoll ein jeder von uns einen Diener und Jungen zuD dunter -418Allerhand Formulariaunterhalten zu ſich nehmen / den Dienern aber ihre Salaria aus gemeiner Handels-Caſſa gereicht wer - den.

Einem jeden Theile von uns ſoll frey ſtehen / Jaͤhrlich ein gewiſſes aus der Handlung an Waa - ren und baaren Geldern zu nehmen / als den Fincki - ſchen Erben vier tauſend / mir Wilkens aber 3000. Rthlr; Wuͤrde uͤber dieſe Summen ein oder anderer Theil was mehres benoͤhtiget ſeyn / ſoll es ihm zwar auf ſein Anſuchen / in ſo fern er die Nohtdurfft dazu beſcheiniget / und es ohne des Handels-Schwaͤchung geſchehen kan / abgefolget werden: Jedoch daß ers binnen Jahr und Tag benebenſt Landuͤblichen Zinſen wieder einbringe.

Alle Jahr ſoll eine General-Bilantz gezogen / und was die Handlung des Jahrs uͤber an Gewinn und Verluſt getragen / genau berechnet / und jedem pro rata portione auf ſeiner Courant-Rechnung zuge - ſchrieben werden.

Die einzumahnende Schulden / ſo wir Contra - henten dem gemeinen Handel zuſchlagen / werden dergeſtalt angenommen / daß der Theil / der ſolche Schulden unter ſeinen Einlags-Capital eingebracht / ſechs Jahr dafuͤr hafften ſolle / da inzwiſchen von der Handlung ſoll Fleiß angewendet werden / beſagte Schulden einzutreiben; Die aber in ſolchen 6. Jahren nicht einzuheben oder boͤß geworden / fallen demje - nigen / der ſie der Societaͤt zugebracht / wieder an - heim / und muß er mit baarem Gelde ſolche gut machen: Sind ſie als zinsbahre Poſten zugeſchlagen / zahlet er ſolche mit Zinſe / die aber als unzinsbahr dem Han - del angegeben / darff er nicht verzinſen; Waͤre auch gleich in den 6. Jahren auf ein oder die andre Schuld -Poſt419von Contracten. Poſt unvollkommene Particular-Solution erlanget / ſoll er nichts minder ſchuldig ſeyn / den uͤbrigen unab - gelegten Reſt ſelbiger Schuld-Poſt wieder anzuneh - men und der Societaͤt dafuͤr / wie obgedacht / gerecht werden. Wuͤrde aber die Geſellſchafft in angereg - ten 6. Jahren mit einem oder mehr angewieſenen De - bitoren der zugeſchlagenen Schulden halber in andere Wege accordiren und ein oder mehr derſelben Schul - den der gantzen Societaͤt zuſchreiben / und darauf neue obligation richten laſſen / ſo wird der hierdurch loß / welcher ſelbige dem Handel uͤbergeben und darff fuͤr ſolche / auf die Societaͤt von neuen gerichtete Schuld - Poſten / weiter nicht hafften.

Der Zeit nach iſt geſchloſſen / daß dieſe Societaͤt zwoͤlff gantzer Jahr an einander waͤhren / unzertren - net bleiben / und keinem davon vor Ablauff derſelben zu weichen / er wende gleich vor / was er wolle / frey ſtehen ſolle.

Nachdem aber wir Menſchen alle ſterblich ſeyn / da - ſich leicht begeben koͤnte / daß ein Theil von uns aus - und abſterben moͤchte / als haben wir uns dahin vergli - chen / daß dennoch die Handlung ihren Lauff die 12. Jahr uͤber behalten / und unter unſern Erben / Witt - wen und Kindern ſolle fortgefuͤhret werden / da dann denen / ſo unter ihnen des Handels nicht verſtaͤndig / die jaͤhrliche Schluß Rechnung zwar gezeiget und zur Unterſchrifft præſentirt / dabey aber das Stillſchwei - gen recommendiret werden ſoll.

Ein Theil mag den andern in ſeiner Kinder Mit - Vormund / oder auch einen extraneum, im Fall des Abſterbens beſtellen / jedoch / daß dieſer letzter von allen Handels-Affairen ausgeſchloſſen / und nur die auſſer deꝛſelben verſirende Vormunds-Sachen zu admini - ſtriren habe.

D d 2Sol -420Allerhand Formularia

Solte ſich aber begeben / daß die Wittwe mit einem ehrlichen und der Handlung anſtaͤndigen Mann / mit Raht und Gutbefinden ihres Handels-Gemeinſchaff - ters / ſich wieder verehlichte / dem ſoll der Eintritt in die Handlung / ſo fern ers begehret / frey ſtehen.

Wann die zwoͤlff Jahre zum Ende / ſtehet bey denen Contrahenten / ob ſie ſolche laͤngeꝛ continuiren wollen oder nicht; Geſchiehet das letztere / ſo ſollen alle vorhan - dene Waaren / baare Gelder / Schulden und Ge - gen Schulden / pro rata des Capitals und erlangten Gewinns / unter ſie ausgetheilet werden.

Die von ein - oder andern Theile zu Dienſt der Compagnie angewandte Reis - und andere Unkoſten werden aus gemeiner Handels-Caſſa erſetzet; So iſt auch keiner / ſo ihm ein Ungluͤck oder Beraubung auf Reiſen zu ſtoſſen ſolte / caſum fortuitum zu præſtiren ſchuldig.

Der Bey - und Neben-Handlung / wie die auch Nahmen haben moͤge / ſoll ſich ein jeder gaͤntzlich ent - halten.

Dieſe unſere neue Ragion oder Societaͤt ſoll ſich ſchreiben Johann Fincksſel Erben und Ludwig Wil - kens / wie wir uns dann auch zu dieſem Ende des neben ſtehenden Handels-Zeichens verglichen / auch daß bey - der Name in der Unterſchrifftſolle geſetzet / und keiner andern Hand / als meiner Ludwig Wilkens / und Herrn Fincks ſel. aͤlteſten Sohns meiner Friederich Fincks / in der Unterſchrifft von denen / die mit uns handeln / Glauben beygemeſſen werden.

Endlich ſol auch dieſer unſer itzige Handel in einem abſonderlich darzu erkaufften Hauſe oder gemiehteten Gewoͤlbe die zwoͤlff Jahr uͤber gefuͤhret werden; Sol - te ſich aber die Societaͤt nach dieſem trennen / und einoder421von Contracten. oder ander Theil wieder aparte Handlung treiben wol - len / ſo ſoll er doch nicht befugt ſeyn / ſolches in den nechſt - folgenden 4 Jahren in dem gemeinen Handels-Hau - ſe zu thun; Auch ſoll dieſes gleichfalls einem fremden / dem die Compagnie ihr Haus alsdann verkauffen wuͤrde (um nicht unſere erworbene Kundſchafft an ſich zu ziehen) unterſagt ſeyn / und bey dem Haus-Verkauff expreſſe bedungen / und dem Kauff-Brief inſeriret werden.

Und damit dieſer unſer Handels-Geſellſchaffts - Contract ſteiff und feſt gehalten werde / verbinden wir uns an Eydesſtatt / bey unſern Ehren / Treuen und gutem Glauben / verzeihen uns auch darauf wohl - wiſſend und bedaͤchtlich aller und jeder rechtlichen ex - ceptionen und Ausreden / welche einem oder dem an - dern Theil zu ſtatten kommen koͤnten / inſonderheit / er - roris, cujuscunqve læſionis, præſertim ex L. 2. C. de reſcind. vend. doli, perſuaſionis ad contrahen - dum inductivæ, machinationis, aller appellation, reduction ad arbitrium boni Viri, reſtitution in integrum, ſo wol der in ſocietatis contractu, ſonſt zuweilen zugelaſſenen renunciation, wie auch der exception, generalem renunciationem non vale - re, niſi ſpecialis præceſſerit &c. Alles getreulich und ohne Gefaͤhrde / uhrkuͤndlich ꝛc.

XXII. Formular einer Geſellſchafft zweyer Kauffleute / welche den Handkauff treiben wollen / und die alle beyde baa - res Geld fuͤr ihr Capital einſchieſſen.

JM Nahmen Gottes! wir unterſchriebene N. N. D d 3und422Allerhand Formulariaund N. N. Kauffleute von guͤldenen / ſilbernen und ſeidenen Stuͤcken allhier / bekennen hiermit vor jeder - maͤnniglich / daß wir wiſſentlich und wohlbedaͤchtl. ge - genwaͤrtigen Contract einer Gemeinſchafft von al - lem Gewerb (damit die Kauffleute unſerer Zunfft Handlung zu treiben pflegen / wie wir uns berahten werden / von ſechs nach einander folgenden Jahren / als von dem 1. Octobr. 1716. anfangend / und den 1. Octobr. 1722. endend / unter den Nahmen N. N. und N. N.) aufgerichtet haben und aufrichten / wie dann ein jedweder von uns beyden alle darzu benoͤhtigte Schrifften unter den Nahmen N. und N. und Com - pagnie auf die clauſuln und conditionen folgen - der Artickel unterſchreiben ſoll; Bitten GOtt / daß er uns regieren / und ſeinen Segen darzu verleihen wolle.

  • 1. Damit wir zu beſagter Societaͤt gelangen moͤ - gen / iſt von uns beſchloſſen worden / daß das Capital von 50000. Frl. beſtehen und eingeſchoſſen werden ſolle.
  • 2. Von mir N. N. 25000. Frl. welche ich verſpre - che / bemeldtem erſten nachkommenden Octobr. zu be - zahlen.
  • 3. Jch N. N. auch gleiche Summa, die imgleichen an beſagtem erſten Octobr. baar zu bezahlen.
  • 4. Uber das verſprechen wir auch / daß wir beyde zu beſagter Societaͤt alle uns zufallende Gelder / als durch Heyraht / Verkauffung liegender Guͤter / Erb - ſchafft / Donation und anders / wie ſie Nahmen haben moͤgen / darum wir ſamt Intereſſe auf den Buͤchern Creditores gemachet werden ſollen / wie es die Ordon - nantz erfodert / einliefern wollen.
  • 5. Daß es keinem unter uns erlaubet Conto Cur -rant423von Contracten. rant auf dem Buch zu haben / wann er zuvor nicht ſein Capital vollig eingelegt.
  • 6. Unſern Handel zu treiben / ſoll von uns auf un - ſern Nahmen ein Haus allhier gemiethet / und der Haus-Zins von der Compagnie nach Vergleich be - zahlet werden.
  • 7. Sind wir uͤbereinkommen / daß ich N. N. das er - ſte Loſament / welches uͤber dem Gewoͤlb mit der und der Kammer und Gelegenheit / wie wir mit einander uns vergleichen werden; und ich N. N. das Loſament / wel - ches uͤber dieſem iſt / mit der und der Gelegenheit / haben ſoll; und wann ſich hieruͤber zwiſchen uns einiger Streit eraͤugnen ſolte / wollen wir / denſelben zu ſchlich - ten / unſere Freunde / nach welcher Meynung wir uns richten werden / beylegen laſſen.
  • 8. Die Mund-Koſten ſollen die 6. Jahr lang / ſo wol fuͤr uns als unſere Diener / Jungeu und Knechte / gemein ſeyn / und von der Societaͤt ſamt ihrer Beſold - und Belohnung und andern Unkoſten / welche auf die Handlung ergehen / bezahlet werden.
  • 9. Soll von uns / auf Unkoſten der Societaͤt / Haus - raht / ein Gemach darmit zu verſehen / ſo beyden / darinn zu ſpeiſen / gemein / wie auch das Kuͤchen-Geſchirr / und anders darein dienend / imgleichen der noͤhtige Haus - Raht in den Kammern / wo das Geſinde und Bedien - te liegen gekaufft werden.
  • 10. Was aber das Hausraht / unſere eigene Gemaͤ - cher damit zu ſchmuͤcken / betrifft / ſollen dieſelbe auf ei - nes jedweden Unkoſten gekaufft werden.
  • 11. Das Lehr-Geld / welches von uns fuͤr die Jun - gen / ſo bey uns zeitwaͤhrender Gemeinſchafft lernen / eingenommen wird / ſoll zum Nutzen der Societaͤt ge - reichen.
D d 412.424Allerhand Formularia
  • 12. Wir ſind auch uͤbereinkommen / daß ein jeder von uns zu ſeinen eigenen Ausgaben nicht mehr / es waͤ - re dann von ſeinem Conto Courant, als 1000. . aus der Societaͤt jaͤhrlich nehmen ſolle.
  • 13. Soll es auch Zeit waͤhrender beſagter unſerer Societaͤt keinem unter uns zugelaſſen ſeyn / eigenen Handel zu treiben / ſondern alles / was gethan wird / zu gemeinem beſten der Societaͤt geſchehen; wie wir ſol - ches unter uns ausdruͤcklich abgeredet.
  • 14. Wann ſich einer von uns Zeit-waͤhrender So - cietaͤt verheyrahtet / ſol er fuͤr das Koſt-Geld ſeiner Frauen 500. . und 200. . fuͤr einen jeden Diener oder Magd / und 150. . vor ein jedes Kind / welches ihnen GOtt beſcheren wird / nach dem es entwehnet iſt / jaͤhrlich der Societaͤt gut machen.
  • 15. Wann es ſich aber zutruͤge / daß wir alle beyde Zeit waͤhrender Societaͤt verheyrathet wuͤrden / ſoll aller Mund-Koſten / ſo wol fuͤr uns / als unſere Wei - ber / gemein ſeyn / und von der Compagnie, wie im 8. Artic. gemeldet worden / gezahlet werden.
  • 16. Jedoch iſt verglichen / daß / ſo wir uns im Eſſen abſondern wolten / ſolches geſchehen koͤnne / und in die - ſem Fall einem jeden zu Unterhaltung ſeines Haus - Weſens und anderer Ausgaben 3000. . und mehr nicht / es waͤre denn von ſeinem Conto Courant, jaͤhrlich aus der Handlung zu nehmen erlaubt ſeyn ſoll.
  • 17. Was die Diener und Haus-Geſinde / die in unſerm Magazin und Laden dienen / betrifft / ſoll ein jeder den halben Theil derſelben in ſeinen Koſten er - halten / und wann die Zahl ungleich waͤre / ſoll demje - nigen / der einen mehr hat / jaͤhrlich allein zu deſſen Er - haltung 300. . von der Societaͤt bezahlet / oder vonuns425von Contracten. uns umwechſelend / von einem jeden ein Jahr erhalten werden.
  • 18. Was aber unterdeſſen von uns in die Kuͤche und andern Sachen / welche zum Haus-Weſen dienen / ge - kauffet worden / ſoll unter uns in gleiche Theile gethei - let werden.
  • 19. Soll keinem unter uns den Haus-Zins des Hauſes / welches wir miethen / um unſern Handel dire - ctè oder indirectè zu treiben / ohne bewilligung des andern zu verneuern zugelaſſen ſeyn.
  • 20. Unſern Handel wohl zu verwalten und zu diri - giren / ſollen von uns gebuͤhrliche und richtige Buͤcher / ſowol Journal, Verkauff-Buͤcher / Extract als andere uns nohtwendig / wie ſie unter den Kauffleuten ge - braͤuchlich / gehalten / und ſelbige von den Gerichts - Perſonen bezeichnet werden.
  • 21. Soll die Caſſa von einem jeden ein Jahr um das andere abwechſelend regieret und verwaltet werden / und keiner in derſelben Verwaltung etwas / wegen ei - nes begangenen Mißbrauches / fordern konnen / wann ſolches ſich nicht etwa in Verringerung und Abſchlag des Geldes begaͤbe. Jn dieſem Fall muß der Schaden von der Societaͤt ertragen werden / und hingegen / wann die Geld-Sorten in dem Valor ſteigen ſolten / faͤllt der Nutzen auch derſelben anheim.
  • 22. Soll von uns beyden alle Jahr ein general In - ventarium von allem Vermoͤgen der Societaͤt / ſo wol an Activ-als Paſſiv-Schulden gemachet / und einem jeden ein Exemplar / eines von dem andern unterſchrie - ben / zu Haͤnden geſtellet werden.
  • 23. Wann einer von uns beyden Zeit-waͤhrenden 6. Jahren ſterben ſolte / ſoll es unſern Wittwen (unſe - re Kinder und Erben ausgenommen) die uͤbrige ZeitD d 5fort -432[426]Allerhand Formulariafortzuſetzen / oder ſich der Compagnie gegen Bezah - lung ihres Capitals und Antheils des Gewinns / ſo ſich in der Societaͤt alsdann befinden wuͤrde / oder der In - tereſſe vom Capital à 10. p. c. (beydes nach ihrem Be - gehren / welches ſie nach Verflieſſung eines Monats / nachdem das Inventarium fertig / zu thun verbunden ſeyn ſoll) zu begeben frey ſtehen / vermittelſt deſſen ſoll der gantze Gewinn / welcher in der Gemeinſchafft bis zur ſelbigen Zeit erlanget worden / dem Uberlebenden gebuͤhren und zuſtaͤndig ſeyn.
  • 24. Jedoch ſoll beſagtes Capital, Gewinn / Inrer - eſſe und andere Gelder / welche von dem Abgeſtorbe - nen zur Societaͤt gebracht / auch die Intereſſe, wie in dem 23. Artickel verſprochen worden / von dem Uberle - benden der Wittwe des Verſtorbenen in 4. gleichen Terminen von 3. Monat zu 3. Monat / um denſelben nicht zu uͤbereylen / gleichwol zu ihreꝛ Nohtdurfft 3000. . baar auf Abrechnung ihrer Forderung gezahlet werden / und gleiches ſoll auch fuͤr unſere Kinder und Erben ſtatt finden; Alſo wird die Societaͤt getrennet ſeyn.
  • 25. Wann wir zu Ende der 6. Jahr dieſe Gemein - ſchafft zu erneuren nicht geſinnet / ſollen wir einander 6. Monat zuvor ſolches zu wiſſen thun / damit in dieſer Zeit keine Waare mehr gekauffet alles liqvidiret / und die Activ-Schulden / um die Paſſiv-Schulden / wann einige waͤren / damit zu bezahlen / eingefordert werden moͤgen.
  • 26. Soll zu Ende bemeldter ſechs Jahre von uns ein general Inventarium der Waaren und ausſte - henden Schulden / daraus zwey muͤglichſt gleiche Theile gemacht / darum das Loß geworffen / und waseinem427von Contracten. einem und dem andern zufaͤllet / von ihnen ohn einige Beſchwerniß angenommen werden.
  • 27. Soll ein jeder fuͤr ſich ein Jahr lang auf gemei - ne Unkoſten die Schulden / welche in unſern Theil verfallen / einzufordern ſich befleiſſen / um dieſelben ne - ben den Unkoſten / da einige ergangen / von 6. zu 6. Mo - nat mit einander zu berechnen / und wann das Jahr verfloſſen / nach Verfall bemeldter Schulden und ei - ner von uns in ſeinem Jahr gehoͤrigen Fleiß bis auf das definitiv Urtheil nicht angewendet / ſollen die Schulden auf Gefahr deſſen / welcher nachlaͤßig gewe - ſen / heimgefallen ſeyn und bleiben / und er dem andern dafuͤr / als haͤtte ers empfangen / gut thun.
  • 28. Wenn nun das Jahr verfloſſen / was alsdann von Schulden annoch (die / welche verabſaͤumet wor - den ſind / ausgenommen) uͤbrig / ſollen in 2. gleiche Theil / ſo viel moͤglich / getheilet / und darum geloſſet werden / was nun einem jeden durch das Loß gefallen / ſoll ihm anheim ſtehen / und derſelbe nichts weiters an den andern zu fordern haben. Alſo ſoll unſere Societaͤt geendiget und getrennet ſeyn.
  • 29. Und ſo unter uns (welches GOtt verhuͤte!) in oder nach Endung der Societaͤt ein Streit ſich eraͤu - gen ſolte / wollen wir denſelben vor 2. Kauffleute / wel - che ein jeder von uns nennen ſoll / bringen / und wenn ſie nicht unter einander uͤberein kommen koͤnnen / ihnen einen andern zu erwehlen Macht geben / welcher Ur - theil wir jetzt und hernach / und hernach wie jetzt / uns unterwerffig machen / und darzu auch unſere Witt - wen / Kinder und Erben oder Gewalthaber / daß ſie ſich derer gleich als dem Richterlichen Urtheil unter - werffig machen ſollen / verbinden wollen / bey Straffe 6000. . welche die Verweigerende zu bezahlen / einDrit -428Allerhand FormulariaDrittheil dem allgemeinem Spital / ein Drittheil dem Gottes-Kaſten / und das uͤbrige Drittheil dem Wil - ligen heimfallend.
  • 30. Der Gewinn und Verluſt / welchen uns Gott Zeit-waͤhrender Societaͤt geben wird / ſoll getheilet werden.
  • 31. Uber das haben wir auch abgeredet und vergli - chen / von dem Gewinn / welchen uns GOtt beſcheren wird / den Armen / die am duͤrfftigſten ſind / jaͤhrlich 100. . zu liefern.
  • 32. Wir verſprechen auch einer dem andern Freundſchafft / und dieſen Contract ohne Veraͤnde - rung und Neuerung in allen darinn begriffenen Clau - fulen und Bedingungen ſteiff zu halten / bey der im vorhergehenden Artic. geſetzten Straffe / GOtt bit - tende / daß er unſere Arbeit ſegnen wolle / damit alles zu ſeiner Ehre und unſerm Heil gereichen moͤge. Jn duplo verfertigt /

geſchehen N. den 1. Auguſt. 1716. Titius Sempronius

XXIII. Erb-Kauff-Contract uͤber ein Land-Gut.

KUnd und zu wiſſen ſey hiemit / daß heute dato zwiſchen nachgeſetzten Perſonen ein beſtaͤndiger unwiederrufflicher Erb-Kauff getroffen / folgender geſtalt: Es verkauffet Sempronius, mit ausdruͤck - lichem Conſens Sr. Chur-Fuͤrſtl. Durchl. zu N. N. als Lehns-Herrn / wie auch ſeiner naͤchſten Vaͤttern und Lehns-Folgern N. N. N. welche ihrer habenden geſamten Hand / Krafft dieſes fuͤr ſich und ihre Erben ausdruͤcklich renunciiret / Titio und deſſen Leibes -Lehns -429von Contracten. Lehns-Erben / aus reiffem Raht und erheblichen Urſa - chen / ſein Gut Gerlsdorff / wie daſſelbe in ſeinen Graͤntzen und Mahlen belegen / und er es von Cajo Octavio erkaufft / nichts davon ausgeſchloſſen / wie er es bishero beſeſſen / genuͤtzt und gebraucht / oder auch nutzen und gebrauchen koͤnnen / ſollen oder moͤgen / wie auch alles was bey ſolchem Gut Erd-Nied - und Na - gel-feſt iſt / nebſt allen Pertinentien im Ritter-Sitz und andern Gebaͤuden / Rechten und Gerechtigkeiten / Kirchen-Lehn / Dienſten / Ober-Nieder - und Straſſen - Gerichten / hohen und kleinen Jachten / hoch / rothen / ſchwartzen und allerley andern Wildprett mit der Waſſer-Wind-Pulver - und Hirſen-Muͤhlen / mit den Fiſchereyen in den Muͤhlen-Teich und andern Feld-Pfuͤlen / imgleichen mit dem Silber-Zinſe / Gaͤn - ſen / Rauch-Huͤnern / Fleiſch-Zehenden / imgleichen mit allen Hoͤltzungen / Maſtungen / Trifften / Weyden und Wieſen / ſo wie es der Herr Verkaͤuffeꝛ von Rechts wegen genieſſen koͤnnen oder ſollen / frey von aller Ser - vitut und Dienſtbarkeit. Er verkaufft auch zugleich / nebſt und mit ſolchem Gute / 600. Schaafe / 24. gute Kuͤh / 12. Zug-Ochſen / 4. Pflug-Pferde / imgleichen auch die Brau-Pfanne / und alles jetzo verhandene Brau-Geraͤht / an Boden / an Faͤſſern / an Rinnen / und wie es ſonſt Namen haben mag; Geſtalt denn zu obgeſetztem allen und jeden der Verkaͤuffer bey ſei - nen Adel / Ehren und Glauben / auch Verpfaͤndung aller ſeiner Haab und Guͤter / jetzigen und kuͤnfftigen / (ſo er dem Kaͤuffer / deſſen Lehns-Folgern und Erben / zu einem rechten Unterpfande cum clauſula conſti - tuti poſſeſſorii & paratisſimæ executionis, Krafft dieſes verſchreibet /) eine ſichere Gewehr / inner und auſſerhalb Gerichts ſeyn will / dergeſtalt daß er Kaͤuf -fern430Allerhand Formulariafern wieder jedermanns Anſpruch / es ſey mit Recht oder ohne Recht / auf ſeine Unkoſten / auf bloſſe ex - trajudicaliſche denunciation der erregten oder be - ſorgenden Streitigkeiten / zu vertreten / Noht - und Schadloß zu halten / bey gedoppelter Erſtattung des daraus dem Kaͤuffer zuwachſenden Schadens und verurſachten Unkoſten / es geſchehe auch wie es wol - le / daruͤber des Kaͤuffers bloſſer deſignation geglaubt werden ſoll / ſich hiemit in beſter Form Rechtens ver - bindet.

Hiefuͤr zahlt Kaͤuffer Titius an Herrn Ver - kaͤuffern Sempronium zwantzig tauſend Rthlr. als ein richtiges abgehandeltes Kauff-Geld / ſo er in einer unzertrennten ſumma vor Ausantwortung dieſes Kauff Briefes baar entrichtet / welche Erb-Kauff - ſummam Geldes Verkaͤuffer wiederum an ſeinen und ſeiner Erben augenſcheinlichen Nutz / Vortheil und Frommen / geleget und angewendet hat / ſaget darauf Kaͤuffern / auch ſeine Erben und Erbnehmen dieſes Kauff Geldes halber gantz qvit / ledig und loß / und ſetzet denſelben / und alle ſeine Erben und Erbneh - men / in die rechte richtige nuͤtzliche und leibliche Poſſeß und Gewehr genannten ſeines geweſenen / und Kaͤuf - fern / und ſeinen Erben und Erbnehmen / ewig ver - kaufften Guts Gerlsdorff / ſamt allen und jeden ſei - nen hohen und niedrigen Obrigkeiten / geiſt - und welt - lichen Gerichten / Rechten / Gerechtigkeiten / Herr - lichkeiten / Geboten / Verboten / beyneben allen und jeglichen gantzen und halben jaͤhrlichen Geld-Ge - treydig und mehr Paͤchten / Pferde-Hand - und Fuß - Froͤhnen / und andern Dienſten und Pflichten / wie die nach Jnnhalt des zugeſtellten verſiegelten Erb - Regiſters / alten und neuen Chur-Fuͤrſtl. Erb-Lehn -Brie -431von Contracten. Briefen / mit allen ſeinen und ihren fernern An-Ein - und Zugehoͤrungen Nahmen haben moͤgen / gantz und gar nichts ausgeſchloſſen noch abgeſondert / wuͤrcklich und in gleicher maſſen / wie auch ſei - ne Vorfahren ſel. und auch des Guts Vorfahren und Verkaͤuffer von den jetzigen Unterthanen und Ein - wohnern geregtes ſeines geweſenen Guts / ſolches al - les und jedes bevor und bis dahero ruhiglichen beſeſſen / innen gehabt / gebrauchet und genutzet haben / daſſel - be nun hinfuͤrder zu ewigen Zeiten und Tagen gantz erblich inne zu haben / beſitzen / gebrauchen / genieſſen / und damit zu handeln / zu thun und zu laſſen / gleich an - dern ſeiner und ſeiner Erben Erb-Guͤtern / wie ihm und ihnen gut duͤncket und am beſten wol gefaͤllt. Ver - kaͤuffer begiebet und aͤuſſert fuͤr ſich / ſeine Erben und Erbnehmen / ſich des alles und jedes / in Krafft und Macht dieſes Briefes / und verzeihet ſich auch / fuͤr ſich und ſie / jeder Recht und Gerechtigkeit / ſo er und ſie bis daher an dem allen gehabt haben oder nachfol - gends in dem haͤtten haben koͤnnen oder moͤ - gen / in gar keinerley weiſe oder wege nichts davon ausgeſchloſſen / und gewehrt ihm fuͤr ſich und die ſei - nen ſolches alles fuͤr gantz qvit / frey und eigen / vor der Zeit / auch hernacher anderswo niemand verkaufft / verſetzt / verpfaͤndet / vielweniger davon etwas oder gar bekuͤmmert / veraͤuſſert noch beſchweret / wie er dann ſamt ſeinen ſolche Waͤhrſchafft von Recht und Bil - ligkeit zu thun ſchuldig und pflichtig iſt. Saget hierauf Verkaͤuffer fuͤr ſich und die ſeinen / alle und jede ein - geſeſſene Unterthanen und Einwohner des Dorffs Gerlsdorffs der Eyde Geluͤbde und Pflichte / damit ſie ihm zuvor als ihren rechten Herrn ſamt den andern gehoͤrten Gerechtigkeiten verwandt / und ihm die zuleiſten432Allerhand Formularialeiſten und zu thun ſchuldig geweſen ſind / ſeyn moͤch - ten oder koͤnten / gantz frey / qvit / ledig und loß / und weiſet ſie damit allenthalben an gedachten Kaͤuffer / ſeine Erben und Erbnehmen / hinfuͤrter und zu ewigen Zeiten / als derer rechten Herrn / ihnen unter - thaͤnig / gehorſam und gewaͤrtig zu ſeyn / gleich wie ihre ſel. Vorfahren den ſeinen und ſie die jetzigen ihm gethan haben / und mit Fug haben thun muͤſſen / ihnen auch darauf und daruͤber gebuͤhliche Huldi - gung zu thun; Geredet gelobet und ſaget zu hier mit / fuͤr ſich / alle ſeine Erben und Erbnehmen / ſolchen oben - gehoͤrten ſchrifftl. ewigen Erb-Kauff ſtet und feſt mit allen ſeinen anhangenden clauſulen, puncten und articulen, unverbrochen und unwiederruflich und zu ewigen Zeiten wol zu halten / darwieder nimmermehr nicht zu ſinnen / zu thun / noch geſtatten daß ſolches ge - ſchehe oder gethan werde / weder mit noch ohne Recht / geiſtlicher noch weltlicher Gerichte ſich dawider nicht zu behelffen noch aufzulehnen / mit gar keinerley Aus - zuͤgen / Gnaden / Freyheiten / Privilegien, Rechten / Diſpenſationen, noch auch anderer alten und neuen Fuͤnde / oder wie und welcher geſtalt die ſeyn / genen - net und von menſchlichen Liſten erfunden und erdacht werden moͤchten / in keinerley weiſe: Denn er und ſeine Erben und Erbnehmen ſich des alles und jedes / (ſonderlich und zufoderſt der Einrede und Behelffs des nicht zugezehlten oder nicht zum Nutzen verwand - ten Geldes / des Contracts arger Liſt / des Betrugs oder Beleidigung uͤber die Haͤlffte des rechten Wehrts auch der Wohlthat der Wieder-Einſetzung in vorigen Stand und des Rechts / welches da ſaget / daß die gemeine Verzeihung nicht guͤltig / noch von Wuͤrden ſey / wo keine ſpeciale vorher gehet / welches alles inLa -433von Contræcten. Latein heiſſet / Exceptioni non numeratæ & non in rem verſæ pecuniæ, ſimulati contractus, do - li mali, deceptionis, læſionis ultra dimidium juſti pretii, beneficio reſtitutionis in integrum, & juri dicenti generalem renunciationem non valere, niſi præceſſerit ſpecialis, und ſonſten alles und jedes / ſo von geiſtlich - und weltlicher Obrigkeit hierwider verordnet waͤre oder wuͤrde / und ihm und ſeinen Erben zu Huͤlffe und ſeinem Abkaͤuffer und deſ - ſen Erben und Mitbeſchriebenen zum Nachtheil und Schaden kommen moͤchte / die er und die ſeinen hierinnen alle fuͤrnemlich fuͤr ausgedruckt und ſpe - cificirt haben wollen / als ſtuͤnden ſolche von Wort zu Wort ferner ausgedruckt und inſerirt /) in der be - ſtaͤndigſten Form aller Rechten / als es aufs beſte ſeyn und geſchehen ſolte / koͤnte oder moͤchte / verziehen / und hiermit oͤffentlich ſich des alles begeben haben / zum treulichſten und ohne Gefahr; zu mehrem Glauben und Urkund / ꝛc.

XXIV. Schiff-Kauffs-Contract.

JM Nahmen der heiligen Dreyfaltigkeit / Amen. Kund und zu wiſſen ſey hiemit / daß heute unten - benannten dato zwiſchen Tit. Herrn B. R. Jhr. Koͤ - nigl. Majeſt. von N. N. wohl-verordneten Raht und Ober-See - Director als Kaͤuffer an einem / und unter den Herrn Herrn Rehdern des Schiffs ge - nannt N. darauf Schiffer geweſen S. A. als Ver - kaͤuffern am andern Theil / nachfolgender Schiff - Kauffs-Contract beſter beſtaͤndigſter Form Rech - tens verabredet und geſchloſſen worden / nemlich: Es thun gedachte Hrn. Hrn. Rehder an wolgedach - ten Hrn. R. obgedachtes ihr Schiff N. N. mit allenE eGeraͤht -434Allerhand FormulariæGeraͤhtſchafften und Zubehoͤr / wie es anitzo in der Pillau liegt / eigenthuͤmlich verkauffen / cediren und uͤberlaſſen / fuͤr und uͤmachtzehn hundert Rthlr. Kauff-Summa, und ſoll wolbeſagter Herr Kaͤuffer auf dato alſofort in den wuͤrcklichen Beſitz und Ei - genthum / auch pericul und riſico, treten / und damit / als ſeinem wohlerkaufften Gute / nach allem ſei - nem Belieben und Wohlgefallen zu ſchalten und zu walten Macht haben; Dahingegen verſpricht wol - gedachter Herr Kaͤuffer den beſagten Hrn. Hrn. Verkaͤuffern obbedungene Kauff-Summa der 1800. Rthlr. bey Unterſchreibung dieſes alſofort baar zu erlegen und zu bezahlen / und geloben die Hrn. Hrn. Verkaͤuffere Krafft dieſes / einer fuͤr alle und alle fuͤr einen / und alſo ein jeglicher in folidum, fuͤr ſich und ihre Erben / obbeſagtes Schiff und Zubehoͤr auf allen Haven und Stroͤhmen / fuͤr alle An - und Zu - ſpruͤche / ſo wol wegen Bodmerey als anderer qva - den Schulden und prætenſionen, welche vor dato den 17. Junii dieſes Jahrs darauf hafftend zu ſeyn befunden werden moͤchten / vermoͤge See-Rechtens frey zu gewehren / und ihn und ſeine Erben desfalls Noht-Koſt - und Schad-loß zu halten / bey Verpfaͤn - dung ihrer Haab und Guͤter / ſo viel deren hierzu von Noͤthen / ohne Liſt und Gefaͤhrde. Urkuͤndlich iſt dieſer Kauff-Contract hieruͤber in duplo verfer - tiget / und von beyden Theilen eigenhaͤndig unterſchrie - ben / das Schiff geliefert / und die Kauff-Summa da - fuͤr richtig bezahlet worden.

So geſchehen Koͤnigsberg[/]den 8. Martii 1716. N.N.
    • N.N.
    • N.N.
    • N.N.
    als geweſene Rehder des Schiffs.
XXV. 435von Contracten.

XXV. Mieht - oder Haͤur-Contract, uͤber ein Gewoͤlb in der Leipziger Meſſe.

KUnd und zu wiſſen ſey hiemit jedermaͤnniglich / daß auf heute dato zwiſchen Joſt Brand als Vermieter / und Herr Daniel Elſwig als Mieter / folgender Haur-Contract aufgerichtet und geſchloſ - ſen worden / nemlich; Es vermietet beſagter Herr Brandt ſein unter ſeiner in der N. Straſſen gelege - nen Behauſung wohl verwahrtes / mit einer Schreib - Stuben und Schlaff-Kammer aptirtes Gewoͤlbe auf 6. Jahr lang / jedes Jahr die 3. Leipziger Meſſen uͤber zu gebrauchen / folgender geſtalt / daß es 3. Tage vor angehender Meſſe ausgeraͤumet und ledig / zu Herrn Elswigs Dienſten / und zu Einnehmung ſeiner an - kommenden Waaren / ſtehen / und bis geendigter Zahl-Wochen zu ſeiner diſpoſition, Nutzen / Ge - brauch und Bewohnung bleiben / nach ſolcher Zeit aber er den Schluͤſſel wieder von ſich liefern ſolle / alſo daß Herr Brandt zwiſchen den Meß-Zeiten ſich deſ - ſelbigen zu ſeinen Waaren gebrauchen koͤnne. Fuͤr ſolche 3. Meß-Zeiten nun bezahlet Herr Elswig jaͤhr - lich hundert Rthlr. / davon die helffte um Oſtern / die andere aber um Michaelis in den Zahl-Wochen ſoll erleget werden / verpflichtet ſich auch dabey / wegen Beqvemlichkeit des logiaments, zugleich bey Herrn Brandt ſeine Mahlzeiten zu nehmen / dahin - gegen ihm mit reception und ſicherer Bewahrung ſeiner / etwann einige Tage oder Wochen vor der Meß ankommenden / und nach derſelben etwann nach ſeiner Abreiſe hinterlaſſenen wieder abzuſendenden Waaren / ohne einige proviſion ſoll gedienet werden. E e 2Ur -436Allerhand FormulariaUrkuͤndlich ſind dieſer Mieth-Contracte 2. gleichlau - tende verfertiget / und jedem Theil einer unterſchrieben zugeſtellet worden / ſo geſchehen Leipziger Michaelis - Marckt / als von welchem incluſivè dieſer Contract ſeinen Anfang nehmen ſoll / Ao. 1716.

(L.S.) Daniel Elswig(L.S.) Joſt Brandt.

XXVI. Haͤur-Contract uͤber ein gemiethetes Haus.

DEmnach es heute untengeſetzen dato zwiſchen Herrn Joachim Peterſen eines / und Johann Willers andern Theils / zu einem beſtaͤndigen Haur - Contracte, wegen dieſes letztern ſeines in der Becker - Gaſſen gelegenen Wohn-Hauſes gedyen / und zwar / daß gedachter Herr Peterſen ſolches bemeldten Hrn. Willern auf folgende 8. Jahr / anzufangen dieſen Oſtern 1716. und ſich endende Oſtern 1724. gegen Erlegung hundert funfftzig Rthlr. jaͤhrlicher Haur abgemiethet und gehaͤuret / als iſt dabey und ferner un - ter dieſen beyden Contrahenten verabredet und be - dungen worden / daß Herr Peterſen jede Oſtern und Michaelis den halben Haus-Zinß / nemlich 75. Rthlr. entrichten / das Haus ſaͤuberlich bewohnen / fleißig zu Feuer und Licht ſehen / die Fenſter / wie er ſie empfan - gen / gantz wieder liefern / bey Ausgang der Mieht - Jahre aber ein halb Jahr zuvor aufkuͤndigen / auch in waͤhrender Haur-Zeit ihm gefallen laſſen ſolle / daß / wenn Herr Willers zu dem Hauſe einen Kauffmann bekommen koͤnnte / er nach geſchloſſenen Kauffe willig raͤume / item im Nohtfall einige des Hrn. WillersWaa -437von Contracten. Waaren auf ſeiner Haus-Deelen berge / und uͤber dem auf dem Boden eine Kammer zu Bewahrung deſſen mobilien uͤberlaſſe; Dagegen verſpricht ge - dachter Herr Willers das Haus ihm gantz rein / auch am Dache / Fach und Fenſtern / dicht zu uͤberliefern / was in waͤhrender Zeit ſchadhafft werden moͤchte / bauen zu laſſen / oder wenn ſolches Herr Peterſen thun laͤſt / ihme wieder an der Haur zu kuͤrtzen / alle onera und Ausgaben von dem Hauſe zu tragen / die Einqvar - tirung und Wacht-Geld allein ausgenommen / wel - che Herr Peterſen ſelber ſtehen muß. Urkuͤndlich ſind dieſer Briefe 2. gleichlautende verfertiget / und einem jeden Theil einer unterſchrieben zugeſtellet worden /

ſo geſchehen Stralſund / ꝛc. N.N. N.N.

XXVII. Haur-Contract uͤber einen Keller oder Pack-Raum.

DEmnach heute dato zwiſchen Hn. Johann Bar - tels / als Verhaͤurer / und Adam Schoͤnborn / als Haͤurer / ein Haͤuer-Contract, uͤber Herrn Bar - tels Keller oder Pack-Raum / auf vier Jahr lang / an - zufangen von Michaelis dieſes 1716. und ſich endigen - de Michaelis des 1720. Jahres / aufgerichtet und ge - ſchloſſen worden / als fuͤhret ſolcher Contract zu bey - der Verbindlichkeit im Munde / daß der Herr Haͤu - rer die abgeredete Haͤuer-Jahre / dieſen Keller oder Pack-Raum / als waͤre es ſein eigen / mit Darein - ſchlieſſung ſeiner Kauffmanſchafft gebrauchen / von halben zu halben Jahren aber den Mieht-Zins (nem - lich 25. Rthl. à funffzig Rthlr. per Anno gerechnet /) richtig abtragen und bezahlen ſolle; Dagegen will esE e 3der438Allerhand Formulariader Herr Haͤurer in gutem Zuſtande unterhalten / und allezeit noch erboͤtig ſeyn / im Fall dieſer Keller oder Pack-Raum dem Herrn Haͤurer zu enge fallen ſolte / ih - me die uͤbrigen Guͤter auf ſeiner Haus-Deelen zu ber - gen. Deſſen zu mehrer Bekraͤfftigung ſind dieſer Hau - er-Contracten 2. gleichlautende verfertiget / und je - dem Theil einer davon zugeſtellet worden / ꝛc.

XXVIII. Schuld-Contract, wann ein Kauffmann einem vornehmen Herrn oder Edelmann auf ein Ritter-Gut / Meyer - hof / Hoͤltzung oder Wieſe-Wachs / ein Stuͤck Geld vorſchieſſet / fuͤr welches Ca - pital die Rente aus den Einkommen des verſchriebenen Guts ſollen geho - ben werden.

VOn GOttes Gnaden wir / ꝛc. urkunden und bekennen hiemit gegen jedermaͤnniglich / daß wir dem Edlen und Wohlgeachten Herrn Heinrich Bertram / (Kauff - und Handelsmann in der Stadt N. N. unſerm lieben Getreuen /) rechter redlicher Schuld ſchuldig worden ſeyn / vier tauſend Rthlr. in ſpecie, welche Summa er uns zu unſers Hofs und Landes Nohtdurfft auf unſer freundliches Anſuchen vorge - liehen / welches Geld auch alſobald zu unſern ſchein - bahren Nutzen angewendet und ausgegeben; Beſag - ten Herrn Bertram aber daneben bey unſern Fuͤrſt - lichen Wuͤrden und Ehren gelobet worden / ſolches Geld / ſo bald er es verlangen wird / jedoch / daß es un - ter vier Jahren nicht geſchehe / nach vorhergegangener 6. monatlicher Loßkuͤndigung / an ihn in der Stadt N. N. wieder zu bezahlen / in waͤhrender Zeit aberjaͤhr -439von Contracten. jaͤhrlich 6. p. c. Intereſſe von ſolchem uns geliehenen Capital abzutragen und zu erſtatten; Und zwar ſol - len ſolche genommen werden / aus unſern geredeſten Gefaͤllen und Einkommen / welche wir jaͤhrlich aus unſerm Amte Neuenhoff zu gewarten haben / welches Amt abſonderlich mit allen ſeinen pertinentien, Ein - kommen und Gefaͤllen / wir dem Herrn Bertram zu ſeiner Verſicherung unterpfaͤndlich verſchrieben / al - ſo und dergeſtalt / daß / im Fall wir / nach von ihm ge - ſchehener Loß kuͤndigung ſaͤumſelig in Wieder-Er - ſtattung des uns geliehenen Capitals ſolten erfunden werden / gedachter Herr Bertram Macht haben ſolle / ohne / daß wir ſolches verwehren wollen / oder mit Fug des Rechtens koͤnnen / unſere Revenuen aus beſagtem Amte einzuheben / ſelbige / wie auch das Amt / durch ſeine eigene Bediente verwalten zu laſſen / und als Ei - genthuͤmer damit zu ſchalten und zu walten / als es ihm ſelber gutduͤncken und belieben wird / bis ſo lange / daß wir den letzten Heller von Capital und Intereſſe richtig abgetragen. Daß dieſes alles unſer gnaͤdiger und wahrhafftiger Wille ſey und bleibe / ſo unter - werffen wir uns freyer Willkuͤhr allen Gerichten / geiſtlichen und weltlichen / verzeihen und begeben uns auch fuͤr uns / alle unſere Erben und Nachkommen / aller Freyheiten / Conſtitutionen, Gedinge und Pri - vilegien, die wir oder andere Fuͤrſten / geiſtliche oder weltliche / von Roͤmiſchen Kaͤyſern oder Koͤnigen je - tzund ſchon haben / oder hernachmahls erwerben / auch aller anderer Auszuͤge und Behelffe / derer wir oder jemand anders von unſertwegen ſich in - oder auſſer - halb Rechtens behelffen koͤnten oder moͤchten / des - gleichen des Rechtes / das da ſpricht / gemeine Ver - zeihung ſey nicht tuͤglich oder buͤndig / es gehe dann ei -E e 4ne440Allerhand Formulariane ſonderbahre bevor / deſſelben uns keinesweges zu ge - brauchen noch zu behelffen / allerdings getreulich und ohne Gefaͤhrde. Deſſen zu wahrer Urkund haben wir Unſer Fuͤrſtl. angebohrnes Jnſiegel an dieſen Schuld - Brief anhaͤngen laſſen / ſo geſchehen / ꝛc.

NB. Jn dieſen und dergleichen wichtigen und zwiſchen hohen und niedrigen Perſonen vorfallenden Contracten, wie auch / wo ſonſt bey Kauffleuten ver - wirrte Haͤndel vorfallen / iſt es rahtſam / durch zuzie - hung eines Rechts-verſtaͤndigen gelehrten Mannes oder Notarii ſich des Lands-Conſtitutionen, uͤbli - chen Gebraͤuchen / und was in dergleichen Faͤllen Her - kommens / zu erkundigen / damit man durch Unwiſſen - heit der Rechten ihm nicht ſelber Schaden thue; Wie dann alle dieſe unſere in Kauffmanns-Scripturen an - gewieſene Arbeit nur ein wohl-meynender / nicht aber ein Noht-dringender Entwurff / welcher mutatis mutandis kan veraͤndert / vermehret und verringert werden / weil es doch unmoͤglich / auf alle und jede Faͤl - le ein formular zu geben; Wiewol verhoffentlich dieſe wenige ſo viel nutzen werden / daß ein Kauff - mann / wie man im Sprichworte zu reden pfleget / nicht ſo gar mit ungewaſchenen Haͤnden / (das iſt / daß er gantz keine Wiſſenſchafft von den Contracten, welche ſollen gehandelt werden / haben ſolte) hinzutre - ten darff.

XXIX. Contract uͤber anticipirte Gel - der / fuͤr welche Waaren ſollen ge - liefert werden.

KUnd und zu wiſſen ſey hiemit jedermaͤnniglich / daß zwiſchen Tit. Herrn Benjamin Ritter ei -nes441von Contracten. nes Theils / und Hr Adam Vollprecht andern Theils / folgender Kauff - und Livrance-Contract abgeredet und geſchloſſen worden / nemlich; Es verbindet ſich gedachter Herr Adam Vollvrecht / gegen bevorſtehen - den Johannis / allhier auf hieſiger Stadt-Rehde / an Herrn Rittern zu liefern hundert Laſt Dantziger Ro - cken / jede Laſt zu 56. Rthlr. Daͤniſche Kronen gerech - net / und ſich daran nichts hindern zu laſſen / ob der Preiß des Korns alsdann gleich um ein wenig oder merckliches hoͤher ſeyn moͤchte; Gleich wie auch Herr Ritter / wann ſolcher abſchlagen ſolte / nichts deſtowe - niger an die abgeredte 56. Rthlr. gehalten und ver - bunden ſeyn ſoll. Auch verbindt ſich gedachter Vol - precht / daß im Fall er mit der Lieferung des Korns ſaͤumig ſeyn / und folglich dem Herrn Ritter daraus einiger Schade entſtehen ſolte / daß er demſelben we - gen abgehenden Gewinns / und zuwachſenden Ver - luſts / bey Verpfaͤndung ſeiner Haab und Guͤter / Er - ſetzung thun wolle: Dahergegen iſt ihm / Abrede nach / von Herr Rittern auf Hoffnung kuͤnfftiger Livrance tauſend fuͤnff hundert Rthlr. zugezahlet worden / und ſoll der Uberreſt / ſo bald das Korn wird vom Bort ge - liefert ſeyn / auch ſo gleich bezahlet werden. Deſſen zu mehrer Bekraͤfftigung haben beyde Contrahenten dieſen Kauff - und Livrance-Contract, auch daß allbereit 1500. Rthlr. darauf anticipiret worden / ei - genhaͤndig unterſchrieben / und mit ihren Pittſchaff - ten bekraͤfftiget /

ſo geſchehen Luͤbeck den 28. Martii Ao. 1716. (L.S.) Adam Vollprecht(L.S.) Benjamin Ritter.

E e 5XXX. 442Allerhand Formularia

XXX. Tauſch - oder Permutations - Contract.

ZU wiſſen ſey hiemit / daß heute untengeſetzten da - tum zwiſchen uns Ends-unterſchriebenen fol - gender Tauſch - und Permutations-Contract abgere - det / geſchloſſen und zum Theil vollenzogen worden / nemlich ich Heinrich Coͤſter gebe funffzig Stuͤck Schlefiſche Lacken / allerhand Coleuren, jedes zu 14. Rthlr. gerechnet / Hrn. Paul Schaumberg fuͤr hun - dert Tonnen Lein-Saat / jede zu zwoͤlff ein halb Marck L. gerechnet / welche ich wieder richtig und zur Gnuͤge von ihm empfangen / auch fuͤr den Uberreſt meiner Lacken als welche 700. Rthlr. betragen / inner - halb vier Wochen noch Lein-Saat / ſo viel als es aus - tragen wird / in obbemeldten Preiſe empfangen ſoll. Solte aber Herr Schaumberg nicht / wie ſichs ge - buͤhret / mit der Lieferung einhalten koͤnnen / ver - pflichtet er ſich fuͤr jede zu liefrende Tonne 5. Rthlr. Species, acht Tage nach verfloſſenem Livrance - Termin zu bezahlen / und will er ſich deſſen Krafft ſeiner eigenhaͤndigen Unterſchrifft anheiſchig machen / daß dieſe Verſchreibung die Krafft eines Wechſels haben / und nach Wechſels-Gebrauch ſoll koͤnnen exeqviret werden.

Hamburg den 3. Maji An - no 1716. Paul Schaumberg.

XXXI. Loß-Zehlungs-Contract we - gen eines bedungenen Land-Guts.

DEmnach im verwichenen 1715. Jahr zwiſchen dem wohlgebornen Herrn von Neuhaus / und dem Edlen und Großachtbahren Herrn EberhardRoht -443von Contracten. Rohtſtein / ein aufrichtiger Kauff-Contract uͤber be - meldten Hn. Rohtſteins bey N. gelegenes Land - Gut / Hohenforſt genannt / welches gedachter Herr vom Neuenhaus fuͤr eine gewiſſe ſumma und auf ge - wiſſe conditiones gekauffet und bedungen hatte / auf - gerichtet und geſchloſſen worden / nachder Zeit aber ſolche Umſtaͤnde ſich zugetragen / daß beydes Kaͤuffer und Verkaͤuffer gedachten Contract zu reſcindiren und aufzuheben erhebliche Urſache haben; als iſt die - ſes auch heute untengeſetzten dato mit beyderſeits gu - ten Willen geſchehen / und Krafft dieſer ſchrifftlichen Urkund beſtaͤttiget worden / alſo / daß der Wohlge - bohrne Herr Kaͤuffer ſich alles durch den Kauff-Con - tract an beſagtes Gut Hohenforſt erworbenen An - ſpruchs und Rechtens gaͤntzlich begibt / und Hr. Roht - ſtein aufs neue in die freye Gewalt ſetzet / mit dieſem als ſeinem eigenthuͤmlichen Gute nach als vor zu ſchal - ten und zu walten / und ſolches anderwegen / wo es ihm belieben wird / zu veralieniren und zu verkauffen; Hingegen will Hr. Rohtſtein den im vorigen Jahre geſchloſſenen Kauff null und nichtig achten / und hoch - bemeldten Herrn Kaͤuffer frey und ledig davon zehlen / auch daß ſolcher als nicht gethan / und wie auf des Ver - kaͤuffers als auch auf ſein des Kaͤuffers Seiten un - verbindlich ſeyn ſolle / gleichfalls mit eigenhaͤndiger Un - terſchrifft beſtaͤttiget haben / wie ſolches beſter Form in den zu dieſem Ende gleichlautenden aufgeſetzten An - nullirungs-Inſtrumenten / davon jedem Theil eines zugeſtellet worden /

Anno 1716. den 12. Maji in Ro - ſtock geſchehen. N. N. N. N.

XXXII. 444Allerhand Formularia

XXXII. Mehr Arten von Contracten / item, Diener - und Advocaten-Beſtal - lungen. Ein Herr ſchreibet anders wohin / um einen guten Jungen zu haben.

Tit.

WEil bey meiner taͤglich zunehmenden Handlung ich nohtwendig einiger Huͤlffe noͤhtig habe / und zwar von ſolchen Perſonen / welche meine Hand - lung aus dem Grunde verſtehen / meinen humeur erlernen / und mir einige Jahre nach einander nuͤtzli - che Dienſte leiſten koͤnnen / dergleichen aber unter hie - ſiger uͤbel-erzogenen Jugend nicht zu finden / als wel - che / wann ſie ausgeſchickt werden / zu ihren Eltern lauf - fen / die von Jugend auf freqventirte boͤſe Compa - gnien nicht verlaſſen / und vielmahls gar verdaͤchtige Haͤndel uͤben; Als gelanget an meinen hochgeehrten Herrn mein freundliches Erſuchen / ſich ſeines Orts um ein feines ſubjectum umzuſehen / welches von gu - ten Eltern entſproſſen / ſich ſelbſt in Kleidern und Leinen - Zeug reinlich halten / gut ſchreiben und rechnen / und fertig das ihm anbefohlne ausrichten / und zum we - nigſten auf 1000. Rthlr. caution hieſiger Orten ſtel - len koͤnne: Wie dann ein ſolches bey meiner Hand - lung Zuſtand zu fordern / dem Herrn nicht unbillig duͤncken wird / als welche ſo beſchaffen / daß noch wol ein Kind bey mir was ehrliches ſehen und lernen kan / wovon er bey erwachſenen Jahren ſein Brod verdie - nen moͤge. Hierauf nun Antwort erwartend / ver - bleibe ich

Monſieur

XXXIII. 445von Contracten.

XXXIII. Ein anders /

Monſieur.

AUs Ermangelung materie habe lange nicht die Ehre gehabt an denſelben zu ſchreiben / dieſes ge - ſchiehet nur / um zu erſuchen / etwann nach guter Leute Kind umzuhoͤren / welches Luſt haͤtte 7. oder 8. Jahr hieſiger Orten bey der Handlung fuͤr Jung zu dienen. Jch wolte / wann ich willige und nuͤtzliche Dienſte von ihm haben ſolte / ihn in Kleidern und Leinen frey halten und nechſt GOtt ſo anfuͤhren / daß der Knabe mir heut oder morgen ſein Gluͤck ſolte zu dancken haben. Koͤn - te ich caution dabey bekommen / waͤre es mir deſto lieber / weil ich anders bey meinen Wechſeleyen Be - dencken trage / ohne Verſicherung jemand anzuneh - men. Hierauf mit erſten Antwort gewaͤrtig ſeynde / verbleibe ich

Monſieur v.t.h. S.

Antwort.

Monſieur.

WAs derſelbe wegen eines tuͤchtigen Handels - Jungen an mich gelangen laſſen / habe in ſo gute obſervantz gezogen / daß ich eines hieſigen Krahmers Sohn (deſſen Vater ein mittelmaͤßig wohlhabender Mann iſt) nebenſt ſeinen Eltern / willig dazu gefunden. Dieſe verſprechen inſonderheit / weil ich ihnen meines Herrn Handlung hoͤchſt vortheilhafftig beſchrieben / ihren Sohn mit tuͤchtigen Kleidern und Leinen bey ſei - nem Antrit zu verſehen / und ſelbigen ſieben Jahr die -nen446Allerhand Formularianen zu laſſen; Jedoch / daß in waͤhrender Zeit der Herr fuͤr die uͤbrigen Kleider und Leinen / weil ſolche in ſei - nen Dienſten conſumiret werden / Sorge trage / und nach vollbrachten Dienſt-Jahren (welche GOtt bey - derſeits mit Geſundheit wolle paſſiren laſſen!) den jungen Menſchen mit einem ehrlichen Ehren-Kleid und Abſchiede verſehe / ſo wollen ſie hingegen bis 500. Rthlr. caution ſtellen / auch nach vollbrachten Jun - gen-Jahren ihren Sohn / wann er dem Herrn an - ſtaͤndig / und ſie zuſammen leben wollen / gegen 50. Rthlr. jaͤhrliches ſalarium fuͤr Diener bey ihm ſtehen laſſen: Welches Erbieten meines Erachtens nicht un - eben / mir auch des Knaben humeur ſo weit be - kannt iſt / daß er zu aller Gottes-Furcht und Tugend von ſeinen Eltern auferzogen worden / ſtille / fromm / treu / fleißig / reinlich / hurtig / maͤßig und verſchwie - gen ſey. So hat auch mein Herr noch den Vortheil / daß er ſich ſchwerlich à coſty ſetzen / und dermahleins in ſeiner Nahrung ihm Abbruch thun moͤchte / wie ſolches von einheimiſchen Jungen zu vermuthen / dergleichen Buͤrgers-Kinder auch nicht zu verweh - ren / vielmahls auch die Erfahrung bezeuget / daß ſol - che auf anderer Leute Contoiren zugelehrte / wann ſie ihr eigen angefangen / groß und reich geworden / ihre geweſene Principalen hergegen ins Abnehmen gerahten / dahingegen dieſer Knabe den von ſeinem Vater dermahleins auf ihn erbenden Krahm-Handel mit der Zeit vorſtehen / zuvor aber ſich in der Welt verſuchen ſoll / wie es unter fremden Leuten hergehet; Weswegen er auch meinem Herrn zu erſt offerirt / die Hand / welche er ſchreibet / und eine Probe ſeines Rechnens hierbey geſand / und mit dem erſten reſolu - tion verlaͤnget wird / womit ich ſchlieſſende meinenHerrn447von Contracten. Herrn Goͤttlicher protection empfehle / und ver - bleibe

Monſieur v.t.h.s. N.N.

Antwort.

Monſieur.

JCh bin verpflichtet / daß man mir / wie ich aus deſſen geehrten vom 5. dito vernehme / mit Aufſu - chung eines tuͤchtigen Lehr-Jungen gratificiren wol - len. Jch nehme die dabey bemerckte conditiones an / auſſer daß er 8. und nicht 7. Jahre fuͤr Junge ſich verſchreiben ſoll / ſintemahl meinem Herrn nicht un - wiſſend / daß beruͤhmte Contoirs, wie in Franckreich / Engeland / Holland / Jtalien und Ober-Teutſchland / ſchon haͤuffiger als hieſiger Landen eingefuͤhret / auf 4. bis 5. Jahr vornehmer Leute Kinder gnug bekom - men koͤnnen / welche die meiſten Jungens-Dienſte auf dem Contoir (ich rede nicht vom Stalle / von der Kuͤ - chen / wie etliche ungeſchliffene Kauffleute mit ihren Jungen im Gebrauch haben) thun muͤſſen / und jahr - lich noch wol 50. ja bis 100. Rthlr. zugeben. Zwar iſt wahr / daß theils ſich ſcheuen / / ſolche viel zu com - mandiren / theils ſelbige mit an den Tiſch nehmen / welches beydes in gewiſſer maaſſe geſchehen kan / daß man nemlich zwiſchen ihnen und Jungens / die nichts zu geben einen kleinen Unterſcheid halte / ſie auch fuͤr ihr Geld mit an den Tiſch ſetze; Jedoch / daß ſie bey Zei - ten / wann ſie ſich ſatt gegeſſen / aufſtehen / ihren Tel - ler und Stuhl wegtragen / gebuͤhrende reverence machen / und wann der Herr vornehme Fremde bey ſichhat /448Allerhand Formulariahat / par honneur ihres Patroni aufwarten / und ſich zu allen ehrlichen und billigen Dienſten willig finden laſſen: Unterdeſſen ſeynd ſie vollkommen an das Con - toir gebunden / und muͤſſen bey Tag und Nacht ſich nicht weniger fleißig / treu und verſchwiegen / in Han - dels-Verrichtungen / als andere / die kein Geld zuge - ben / finden laſſen: Welches meines Beduͤnckens ei - ne gar commode Weiſe / und nur zu beklagen iſt / daß manchmahl ſolcher vornehmer Leute Kinder ihr Geld an einem Ort zu geben / da ſie uͤbel gehaten werden / und nichts zu ſehen kriegen / weil der duͤrfftige Patron ſelber nicht viel zum beſten / alle Monat nur einen Brief auf der Poſt zu empfangen / dann und wann nur ein klein Paͤcklein zu ſpediren / davon er 4. Gr. pro - viſion empfaͤngt / oder etwan des Tages aufs hoͤchſte ein paar Rthlr. baare Loͤſung aus ſeinen disſortirten Krahme einzuheben hat. Solches wird verhoffent - lich von mir nicht koͤnnen geſagt werden; Mein Herr kennt aus langem Umgange mein Weſen am beſten; Findet ers gerahten / ſo laſſe er den Jungen in GOt - tes Nahmen mit der erſten Gelegenheit uͤberkom - men / und ſeinen Eltern / die Buͤrgſchafft / welche faſt allzu niedrig / und ich lieber auf 1000. Rthlr. gehabt haͤtte / beſtellen. Womit ohne mehrers ver - bleibe /

Monſieur v.t.h. S.

XXXIV. Ein Kauffmanns-Diener of - ferirt einem Herrn ſeinen Dienſt.

EHrenveſter / Wohlfuͤrnehmer / inſonders Hochzu - ehrender Herr. Auf eingezogene Nachricht /ob449von Contracten. ob ſolte mein hochgeehrter Herr eines Dieners benoͤh - tiget ſeyn / komme ich demſelben meine gehorſamſte Dienſte zu offeriren / mit Bitte / ſo man auf Con - toir oder Reiſen / oder zu andern Handels-Ver - richtungen / meiner Perſon ſich nuͤtzlich zu gebrauchen weiß / mir in Antwort dieſes gefaͤllige reſolution wiſſen zu laſſen. Jch bin allhier logirt bey Herrn Peter Schaͤffern meinem Oheim / habe vor dieſem meine Jahre bey den Herrn N. N. in Nuͤrnberg er - ſtanden / von wannen ich auf Leipzig gekommen / und daſelbſt bey einen Seyden-Handel 3. Jahr / ſo wol bey dem Ausſchnitt als auf dem Contoir, gedienet / und kan ich beyde Dienſte mit meinem ehrlichen Abſchiede bezeugen: So wird auch gedachter mein Oheim meines Wohlverhaltens wegen allezeit gute Red und Antwort geben / auch auf Begehren fuͤr mein kuͤnfftiges comportement Buͤrgſchafft leiſten. Hieruͤber nun meines Herrn reſolution erwartend verbleibe ich / ꝛc.

XXXV. Ein anders.

Hochzuehrender Herr.

DA ich zuvorn die Ehre gehabt habe / mit dem Herrn unter meines geweſenen ſehl. Patrons N. N. Nahmen / deſſen Buͤchern und Handlung ich 6. Jahr lang vorgeſtanden / vielfaͤltige Correſpon - dence zu pflegen / nehme ich jetzt die Freyheit / (da / wie bewuſt iſt / ſolche Handlung ihr Endſchafft erreichet / und mir alſo mein Gluͤck anderwerts zu ſuchen oblie - gen will) meinen Herrn freundlich zu erſuchen / ob der - ſelbe mir nicht in deſſen eigenen negotio, oder durch recommendation bey andern Freunden / employ -F fver -450Allerhand Formularìaverſchaffen koͤnne. Jch werde es nicht allein Lebens - lang mit allem ſchuldigſten Danck erkennen / ſondern auch mich ſo comportiren / daß mein Herr / wann er mich ſelbſten gebrauchen wird / groſſes Vergnuͤgen darob empfinden / durch recommendation aber bey andern Freunden keinen Undanck verdienen ſoll. Hieruͤber geneigte Antwort erwartende ver - bleibe ich / ꝛc.

Meines hochzuehrenden Herrn ergebenſter Diener N.N.

XXXVI. Contract, wegen eines Kauff - manns-Jungen aufgerichtet.

KUnd und zu wiſſen ſey hiemit jedermaͤnniglich / daß heut unten geſetzten datum folgender Con - tract zwiſchen Herrn Johann Dreyern / Buͤrgern und Handels-Mann in Franckfurt / und Chriſtian Hartwigs (als des bey beſagten Herrn Dreyern in Dienſt tretenden Jungens) Vormuͤndern / nemlich Hern Lucas Groͤen und Matthias Oswald / aufge - richtet und geſchloſſen worden / als:

Es nimmt beſagter Herr Dreyer bemeldten Jun - gen Hartwig auf folgende 8. Jahr / anzufangen von dieſem 1698ſten Jahre Michaelis / und ſich endigen - de Michaelis 1706. unter folgendem Verſprechen auf und an / daß er ihn in dieſer Zeit zu GOtt und ſei - nem Worte halten / mit nohtwendiger Speiſe / Trancke / Kleidern / Leinen / Waͤſche und Bette ver - ſehen / auch zur Handlung und einem ehrbaren Wan - del alſo anfuͤhren wolle / daß er nach vollendeten ſei - nen Dienſt-Jahren ihm / oder andern ehrlichen Kauff - leuten / fuͤr gewiſſes ſalarium, als Handels-Be -dienter451von Contracten. dienter dienen / und endlich ſein Stuͤck Brodt mit GOtt und der Handlung ehrlich erwerben koͤnne.

Dahingegen verpflichtet ſich Chriſtian Hartwig / welcher beym Antritt ſeiner Dienſt-Jahre ſeiner Schuldigkeit und kuͤnfftig obliegenden Pflicht gnug - ſam erinnert worden / und von ſeinentwegen obbe - meldte ſeine zween Herren Vormuͤnder / daß er ſich waͤhrenden ſeinen Dienſt-Jahren treu / fleißig / hur - tig / embſig und verſchwiegen verhalten / und / was ihm ſein Herr befehlen wird / getreulich ausrichten / boͤſe Compagnien meiden / von des Herrn Handlung niemand etwas entdecken / in allen aber ſeines Herrn Schaden abwenden / und ſeinen Nutzen befoͤrdern / und in ſumma ſich alſo verhalten wolle / wie es einem Ehr - und Tugend-liebenden Knaben wohl anſtehen mag.

Damit aber ſein Herr Patron deſſen allen deſto mehr verſichert ſeyn moͤge / ſo verſprechen die Vor - muͤnder mit eines Hochweiſen Rahts / als oberſten Vormunds-Amts / conſens, daß (im Fall gedachter Chriſtian Hartwig in ſeinen Verrichtungen untreu erfunden / oder ſeinem Herrn etwas entwenden und vorſetzlich Schaden zufuͤgen ſolte / zur reparation ſol - ches Schadens /) 500. Rtl. ſeiner in Joachim Witten Brau-Hauſe auf Rente liegenden Gelder hafſten / und auf beweißlich zugefuͤgten Schaden von Hn. Johann Dreyer ſollen koͤnnen gerichtlich beſchlagen / und fol - gends zu ſeiner Schadloß-Haltung gehoben werden. Welches zu mehrer Bekraͤfſtigung gedachter Herr Dreyer eines Theils / die Vormuͤnder aber des bey ihm in Dienſt tretenden Jungen andern Theils / nomine und zwar zur Verbindlichkeit ihres Pupillen, dieſen Contract in duplo, eigenhaͤndig unterſchrieben / undF f 2mit452Allerhand Formularìamit ihrem Pitſchafften bekraͤfftiget haben. So ge - ſchehen / ꝛc.

(LS.) Lucas Groen. (LS.) Matth. Oswald. (LS.) Joh. Dreyer.

XXXVII. Contract, welchen ein Kauff - mann mit einem Diener aufrichtet.

ZU wiſſen / daß zwiſchen mir / Johann Richtern / Kauff - und Handelsmann hieſiger Stadt eines / und Georg Wagner / Handels-Bedienten andern Theils / folgender Contract aufgerichtet und geſchloſ - ſen worden / nemlich: Es verbindet ſich beſagter Wagner vier Jahr lang / anzufangen Oſtern 1706. und ſich endigende Oſtern anno 1710. fuͤr einen Han - dels-Diener bey mir in Dienſten zu treten / in waͤh - render Zeit ſich / wie einem ehrlichen Bedienten zuſte - het / treu und fleißig zu verhalten / gehorſam / fromm und maͤßig / auch fleißig in allen und jeden ihm anbe - fohlenen Handels-Verrichtungen / zu ſeyn / meinen Nutzen allenthalben zu befoͤrdern / Schaden und Un - heil aber dagegen nach Moͤglichkeit abzuwenden; Und dieſes alles bey Verpfaͤndung ſeiner jetzt-haben - den und kuͤnfftig kommenden Guͤter: Dagegen ver - ſpreche ich ihm jaͤhrlich fuͤr ſeine treue Dienſte 50. Rthlr. zu geben / ihn an meinem Tiſche zu ſpeiſen / Waͤſch-frey zu halten / auch nach Befinden ſeines Wohlverhaltens ihm gedachtes ſalarium von Jah - ren zu Jahren zu vermehren. Deſſen zu mehrer Ur - kund iſt dieſer Contract in duplo verfertiget / und von beyden ſeiten eigenhaͤndig unterſchrieben / auch jedem einer zugeſtellet worden. So geſchehen / ꝛc.

XXXVIII. 453von Contracten.

XXXVIII. Contract mit einem Advoca - ten aufgerichtet.

ZU wiſſen ſey hiemit / daß zwiſchen dem hochge - lahrten Herrn N.N.J.U.L. eines / und mir Ends - unterſchriebenen andern Theils / heut dato nachfol - gender Vergleich getroffen worden / nemlich: Es er - beut ſich Herr N. N. mir in der Reinholdiſchen Sa - chen / bis zu Ende derſelben / treulich und fleißig bey allen und jeden Inſtancien advocando bedient zu ſeyn; Fuͤr welches ſein Patrocinium ich ihm pro ho - norario, in omnem eventum ich gewinne oder ver - liehre / 50. Rthlr. ſonſten aber und da die Sache / wie ich verhoffe / erhalten wuͤrde / noch andere 50. Rthlr zu bezahlen / wie dann auch / wann ich mich mit meinem Gegentheil in der Guͤte ſetzen wuͤrde / ich wolgedachten Herrn Licentiato dennoch die 50. Rthlr. voͤllig aus - zuzahlen mich Krafft dieſes verbinde / auch allbereit zu dem Ende 25. Rthlr. hierauf ausgezahlt. Jnmaſſen dann ich N.N. bekenne ſolche 25. Rthlr. von Herrn N. baar empfangen zu haben / denſelben daruͤber gebuͤh - render maſſen quitirende. Urkuͤndlich iſt dieſer con - tract von uns beyderſeits eigenhaͤndig in duplo un - terſchrieben und verſiegelt worden; ſo geſchehen den ꝛc.

XXXIX. Ein kuͤrtzerer.

DEmnach ich Ends-Benannter den hochgelahr - ten N. in puncto injuriarum contra N. zu meinem Rechtlichen Beyſtand erſuchet / und ihm fuͤr die gantze Fuͤhrung der Sache 12. Rthlr. zu geben ver - ſprochen / ihm auch darauf die Haͤlffte allbereit ausge - zahlt / ſo bekenne ich ſolches hiemit / und verpflichte mich / alſobald nach eingelangtem verhoffentlich gluͤcklichenF f 3Ur -454Allerhand FormulariaUrtheil / den Reſt der andern 6. Rthlr. nicht weniger danckbarlich zu entrichten / treulich und ohne Gefaͤhr - de. Signatum N. den ꝛc.

XL. Eine andere Verabredung / glei - ches Jnnhalts.

HJemit und in Krafft dieſes verbinde ich mich / dem Edlen / ꝛc. N. welcher mir in einer Erb - ſchafft-Sachen wider N. gericht - und auſſer-gericht - lich beyzuſtehen verſprochen / daß ich demſelben fuͤr ſei - ne habende Muͤhe / wofern dieſelbe zu meinem beſten ausſchlagen wird / 100. Kaͤyſer Guͤlden baar und auf einmahl zum recompence bezahlen wolle und ſolle. Unterdeſſen erbiete ich mich nechſt Abtragung aller Gerichts-Koſten und jedermahliger Bezahlung ſei - ner Schrifften / 1. Rthlr. fuͤr den Bogen / wie auch fuͤr jeden Gerichts-Gang ½. Rthlr. baaren Geldes zu erlegen; Habe ihm hierauf einen Ducaten pro Arrha zugeſtellet / in Hoffnung / es werde wohlgedachter mein Patron dißfalls ſeinen bekandten ruͤhmlichen Fleiß / vermoͤge der ihm zugeſtellten Inſtruction und Voll - macht / anzuwenden willig und geneigt ſeyn Urkuͤnd - lich / und zu mehrer der Sachen Verſicherung / habe ich dieſe obligation eigenhaͤndig unterſchrieben / und mit meinem gewoͤhnlichen Pitſchaffte bekraͤfftiget. So geſchehen N. den ꝛc.

XLI. Inſtruction, einem Advocaten in einer Rechts-Sachen ertheilt.

ALs in meiner (bey dem Chur-Mayntziſchen Ge - richte zu Erfurt / wider den daſelbſt wohnenden Handelsmann N. gelieferter Waaren halber /) ent - ſtandenen Streitigkeit der hochgelahrte Herr N. ſich advocando gebrauchen zu laſſen erboten / ſo habe ichdem -455von Contracten. demſelben gegenwaͤrtige Inſtruction, wie er ſich dabey vornemlich zu verhalten / zu ertheilen fuͤr noͤhtig erach - tet / jedoch alles deſſen dexteritaͤt anheim ſtellen wollẽ.

  • (1) Beliebe Herr N. N. vor allen Dingen / und ehe noch die Sache vor Gericht gebracht wird / mit mei - nem Debitore in der Guͤte zu handeln / ihm meine Rechnung / ſo ich auf Begehren allemahl beſchweren kan / vorzuzeigen / und deſſelben Erklaͤhrung mir ſchrifftlich wiſſend zu machen.
  • (2.) Wuͤrde ſich dann mein Debitor zu nichts ver - ſtehen wollen / hat er demſelben gerichtlich zu belangen / die Abſchrifft der Rechnung nebſt meiner Vollmacht zu inſinuiren / und darauf / wie Recht iſt / zu verfahren.
  • (3.) Wofern der Debitor von mir cautionem pro reconventione & expenſis, wie nicht zu zweifflen / fordern wuͤrde / ſo habe ich meinem Schwager Hn. N. N. daſelbſten albereit erſuchet / ſolche caution fuͤr mich zu præſtiren / welche ſatisdaction derſelbe auch willig uͤbernehmen wird.
  • (4.) Jſt dem Debitori wegen Empfangs guter Waaren nicht leichtlich der Eyd zu deferiren / weil er ein liederlicher Menſch / und in Abfall ſeiner Nahrung durch Muͤßiggang und Schwelgen gekommen iſt.
  • (5.) So aber mir der Eyd zuerkannt werden ſolte / hat er denſelben in meinem Nahmen zu acceptiren / je - doch daß ich meine Buͤcher und Rechnung allhier bey meiner Obrigkeit eydlich beſchweren moͤge.
  • (6.) Solte ſich auch gewiſſe Nachricht eraͤugen / daß Debitor andern Leuten mehr ſchuldig ſey / und ein con - curſus creditorum wider ihn entſtehen moͤchte / ſo wolle der Herr Advocatus einen arreſt auf alles deſ - ſen Vermoͤgen legen laſſen / und denſelben debito modo & tempore proſequiren.
F f 4(7.)456Allerhand Formularia
  • (7.) Poſt concluſionem cauſæ wolle der Herr / zu Erſpahrung der Unkoſten / in die transmiſſionem actorum nicht willigen / ſondern beym loͤblichen Ge - richt alldar ſprechen laſſen / oder es dahin richten / daß Beklagter die Verſchickungs-Koſten allein tragen und bezahlen muͤſſe.

Sonſten erwarte ich zum wenigſten alle 4. Wo - chen Benachrichtigung / wie es mit der Sachen von einer Zeit zur andern ſtehe / und uͤberlaſſe alle das an - dere des Herrn Patroni Treue und Legalitaͤt. Si - gnatum N. den / ꝛc.

XLII. Beſtallung eines Buchhalters.

ZU wiſſen ſey hiemit / demnach ich Unten-bemeldter auf meinem Contoir und Schreib-Stuben / zu Fuͤhrung meiner Buͤcher / eines tuͤchtigen / fleißigen / und verſchwiegenen Buchhalters benoͤhtiget bin / daß mir dazu N. N. vor andern recommandiret worden. Wann ich nun dem (von glaubwuͤrdigen Leuten / ſei - nes ehmahligen Wohlverhaltens wegen) eingeholten Zeugniſſe gaͤntzlichen Glauben beymeſſe / als will ich hiemit ſeiner Treue / Fleiß und Sorgfalt / meine Han - dels-Buͤcher / wie auch die Correſpondentz (ſo viel als die Zeit leiden wird / und er in 3. Tagen / die er Wo - chentlich / als Montag / Mittwoch und Freytag / mein Contoir abwarten ſoll / wird thun koͤnnen) aufgetra - gen haben; Wofuͤr ich ihm verſpreche jaͤhrlich 100. Rthlr. (wann er / wie ich hoffe / præſtanda præſtiren / und ſeinem von ſich gegebenen reverſe nachleben wird) richtig zu bezahlen. Wie er nun auch hingegen ſeiner Schuldigkeit ein Gnuͤgen zu thun ſancte ver - ſpricht / ſo ſind dannenhero / zu beyderſeits Verbind - lichkeit / dieſer capitulation zwey gleich-lautendeexem -457von Contracten. exemplaria verfertiget / beyde von uns unterſchrie - ben und verſiegelt / und jedem Theile eines zugeſtellet worden. So geſchehen / ꝛc.

  • NB. Es koͤnte auch von vorgehenden nur ein exemplar verferti - get / und von dem Herrn dem Buchhalter oder Diener gegebẽ werden / dieſer hingegen wieder einen ſolchen revers ausferti - gen und dem Handels-Patrono einliefern / folgendergeſtalt:

XLIII.

DEmnach es dem Tit. Herrn N. N. gefallen / mir Ends-benannten die Fuͤhrung ſeiner Handels - Buͤcher anzuvertrauen / dafuͤr ich zur jaͤhrlichen Be - lohnung 100. (ſage hundert) Rthlr. genieſſen und em - pfangen ſoll / als verpflichte und reverſire ich mich hingegen / daß ich / zur Erkaͤntlichkeit ſolches ehrlichen ſalarii, und zur Danckbarkeit des in meine capacitaͤt geſetzten guten Vertrauens / auch aus tragender und mir obliegender Schuldigkeit und Pflicht / meinen be - ſten Fleiß / Muͤhe und Sorgfalt / in Haltung obgedach - ten meines Herrn Patroni ſeiner Handels-Buͤcher und Schrifften / getreulich anwenden / in allem / was mir unter Haͤnden kom̃en moͤchte / treu und verſchwie - gen ſeyn / deſſen Schaden in alle weiſe und wege ab - wenden / ſeinen Vortheil hingegen procuriren / und in ſumma alles thun will / was mir von gedachtem mei - nem Herrn Principal wird anbefohlen / und in gezie - menden Handels-Geſchaͤfften zu verrichten aufgetra - gen werden: Alles bey Straffe / ſo ich ſolte darwider handeln / der Zuruͤck-behaltung meines ſalarii, auch / ſo ſolches nicht zureichen wolte / bey Verpfaͤndung mei - ner Haab und Guͤter / ſo viel zu Herrn N.N. auf mich habenden gerechten prætenſionen vonnoͤhten. Ur - kuͤndlich habe ich dieſen revers eigenhaͤndig / und in Krafft einer juratoriſchen caution unterſchrieben.

So geſchehen Leipzig den 9. Junii 1716.

VI. 458Allerhand Formuln von

VI. • • Allerhand Formuln vonVerkauff-Courant-Zeit-Fa - ctorie-Unkoſten-Rent-Thara - Rabatt-Baratto-Schiffs-Part, Gewinn und Verluſt-Car - gaſon - und Speditions - Rech - nungen Samt Anweiſung / Wie die Inventaria und aller - hand zur Kauffmannſchafft erfor - dernde Buͤcher in geſchickter Form und Zierlichkeit zu machen und zu fuͤhren ſeyn.

I. Verkauff-Rechnung.

Herr Hieronymus Hartwig / Debet.

An ihn verkaufft und geliefert

Ziel 3. Monat in Courant, oder Contant in Cro - nen oder Banco, zu zahlen

10. Oxhoͤfft Bordeaux-WeinRthlr.βϱ
à 20. Rthr. 200.
des. Hn. Dw.
N.N.

Wann eine von ſolchen Rechnungen bezahlet wird / ſchreibet man unten drunter: Zu Danck be -zahlt. 459Verkauff - Courant-&c. Rechnungen. zahlt. Oder: Den 7. Apr. iſt mir dieſe Rech - nung zu Danck bezahlt worden. Oder: Den 8. Maji iſt mir dieſe Rechnung mit ſo und ſo viel vergnuͤget. Oder: Den 8. Maji habe ich auf dieſe Rechnung ſo und ſo viel auf Abſchlag empfangen. Oder: Jſt dieſe Rechnung unter uns mit Gegen-Rechnung abgethan worden. Oder: Den 15. Junii bin ich um den Jnhalt die - ſer Rechnung an Waaren / oder Guͤter-Anwei - ſung / zu Danck vergnuͤgt. Die Frantzoſen ſchrei - ben darunter: Payé, oder / le 15. May ce compte a eté terminé entre nous, oder / payé a bon compte ce 20. Avril 150. L. oder / recù la valeur du dit compte le 15. Maji 1716.

II. Verkauff-Rechnung mit Thara oder Abzug.

Hr. Jeronymus Mattfeld ſoll〈…〉〈…〉〈…〉〈…〉〈…〉〈…〉
pr. folgende Waaren / ſo er Contant in Banco zu zahlen von mir gekaufft und bedungen /
10. Sack Mandeln / ſo gewogen brutto 3598. .
Thara à 4. . pr. Sack 40.
Reſt netto3558. . à 28. 〈…〉〈…〉. pro 100. .9964
Hamburg / den 24. Octob.
1715. d. Hn. Dw. D. N. N.
Dieſe Rechnung iſt mir zu Danck vergnuͤget.
Eine460Allerhand Formuln von

III. Eine andere.

Hr. Friedrich Hausmann ſoll〈…〉〈…〉〈…〉〈…〉
ſo er / contant mit Cronen zu zahlen / gekaufft und bedungen /
  • 2. Tonnen Butter waͤgen
    • 19½.
    • 19.
Brutt. 38½. Liß .
Th. à . L . pr. T. 5. L .
Reſt netto 33½. L . à 43. 〈…〉〈…〉. 4. β. pr. 16. L . 909

IV. Eine andere / da die Thara, und ne - benſt derſelben auch das gute Gewicht (wie in Hamburg gebraͤuchlich / wenn man eine Waar in des Verkaͤuffers Hauſe / und nicht auf der Rahts - Waage / waͤgen laͤßt /) jedoch nach abgezogenem Faͤſſer-Thara, abgezogen worden.

Monſieur Jean de Blanc Debet〈…〉〈…〉.〈…〉〈…〉..
an ihn verkaufft / Ziel 6. Monat / in Cronen zu zahlen
8. Faͤſſer Caribs-Zucker / gewogen
brutto8194. .
davon werden pr. Thara die Faͤſſer abgezogen / ſo gewogen1242.
Reſt. 6952. .
ab ¾. p. c. pr. gut Gewicht52.
Reſt netto 6900. à gr14019
N.N.
V. 461Verkauff-Courant-&c. Rechnungen.

V. Eine andere / da das gute Gewicht vor der Faͤſſer Thara abgezogen wird.

P. P.
8. Faͤſſer Caribes-Zucker gewogen8194. . br. 〈…〉〈…〉〈…〉〈…〉
Th. ¾ p. c. pr. gut Gewicht 61.
Reſt8133. .
noch geht ab / ſo die Faͤſſer gewogen /1242. .
bleibt netto6891. .
à ϱ. 15614
VI. Offtmahls wird nebenſt der Thara fuͤr die Faͤſſer oder Saͤcke auch zugleich das gute Gewicht in einer ſumma abgezogen / als zum Exempel:
12. Faͤßgen lange Mandeln / gewogen
4550. . br.
    • Th. 1. p. c. g. Gew.
    • Th. 10. p. c. fuͤr die
    • Faͤßgen
    11. p. c. 500½.
Reſt netto4049½. .210512
à 52. 〈…〉〈…〉. pr. 100. .
d. H. Dw. N. N.

NB. Es hat mit der Thara-Rechnung eine ſolche Bewandtniß / daß von einigen Waaren eingewiſſes /von462Allerhand Formuln vonvon einigen ein ungewiſſes / von einigen gewiſſe Pfund pro Stuͤck / von andern gewiſſe . pro centum abgezogen werden; Als z. E. in Hamburg von 1. Sack Hollaͤndiſchen Pfeffer 4. . fuͤr den Sack / hergegen vom Zucker in Faͤſſern 15. . von jeden 100. . welche der Zucker Brutto in den Faͤſ - ſern gewogen.

Was aber in jeder Waare hierinn gewoͤhnlich ſey / muß aus der Thara - und Waag-Ordnung jeder Handels-Stadt einem Negotianten am beſten be - kandt werden / wie denn zum Theil ein ſolches in den neueroͤffneten Kauffmanns-Magazin, wann wir von dieſer oder jener Stadt Handlung Meldung gethan / angefuͤhret worden. Einige Waaren ha - ben eine ungewiſſe Thara, und werden einige daſelbſt / wo ſie gepackt und verſandt werden / tharirt / nach wel - cher Thara man ſich an dem Orte / wo ſie ankommen / richten muß. Auf den Kiſten der Moſcovado und Puder-Zucker findet man jedesmahl im Lande gemach - ten Thara, beſtehend in Arobba und Pfunden; Die Arobba Maſcovado wird mit 35. und die von Pu - der-Zucker mit 34. . zu Hamburger Gewicht redu - ciret; Wann der Kaͤuffer ſolchen Thara nicht an - nehmen will / ſo muͤſſen die Kiſten ausgeleeret / abge - wogen und thariret werden. Allhier koͤnnte man noch anfuͤhren / wie etliche Arithmetici durchaus behaupten wollen / es muͤſſe der Thara Rabbats-weiſe gerechnet werden / und nicht / wie die Kauffleute ſol - chen / (nemlich durch Abziehung ſo viel von hundert) berechnen; Weil aber dieſe Materia in ſo vielen Re - chen-Buͤchern weitlaͤufftig tractiret wird / als ver - gnuͤgt man ſich nur allhier / die Formularien deraus463Verkauff-Courant-& c. Rechnungen. auszuſchreibenden Verkauff - und anderer Rechnun - gen zu weiſen.

Folget ein Rabbat-Rechnung / wann nemlich eine Parthey Waaren auf 6. oder 12. Monat Zeit (fuͤr welche man hernach 7. oder 13. Monat hinlauffen laͤßt) verkaufft / und gebuͤhrenden rabbat, (nemlich fuͤr 7. Monat 4⅔. fuͤr 13. Monat aber 8⅔. ) wann contant bezahlet wird / dafuͤr abgezogen wird; Welcher rab - bat auch bey obligationibus, wann ſolche vor der Verfall-Zeit bezahlt / oder an andere verkaufft wer - den / gebraͤuchlich iſt.

VII.

Hr. Nic. Forſter & Comp. ſollen〈…〉〈…〉〈…〉〈…〉
an ſie verkaufft und geliefert Ziel 13. Monat / oder nach Abzug 8⅔. p. c. diſconto (oder Rabbat) Reſt con - tant in Banco zu bezahlen.
N. 350.78⅓.Bratz.
175.54¾.B.
166.65⅞.B.
133. 49¼. B.
S. 248 $$\frac{3}{2}$$ $$\frac{5}{4}$$ . B. ſchwartz Jtaliaͤ - niſch Tafft / thun 207. Brab. E. à 40. 〈…〉〈…〉Luͤbſch〈…〉〈…〉. 517. 5.
gehet ab per 13. Monat
diſconto à 8⅔. 41. 4.
Reſt in Banco〈…〉〈…〉4761

d. Hn. Dw. N. N.

VIII. 464Allerhand Formuln von

VIII. Rechnung uͤber eine verkauffte Obligation.

Hr. Joachim Weſtphal ſoll〈…〉〈…〉
an ihn verkaufft Peter Wilckens Obligation, datirt von ultimo Januarii 1709. gefaͤllig ult. Octob. dieſes Jahrs in Banco-Geld zu zah -
len groß933. 〈…〉〈…〉. 12. 〈…〉〈…〉.
per Rabatt accordirt à 6. p. c. per Ao. thut fuͤr Monat vom 15. Mart. bis ult. Octobr. à ½. p. c. per Monat33. 12.
Reſt in Banco900
d. Hn. Dw. N.N.
NB. So viel als pro Centum ab - zukuͤrtzen / das muß allezeit vorn in dem erſten Satz der Regul Detri mit geſe - tzet werden / eben wie die Anweiſung hierzu unter dem Wort Adio geſche - hen. Es ſind aber nur eigentlich ge - wiſſe Waaren / von welchen in einigen Handels-Staͤdten rabatt gegeben wird / wie wol jeden Contrahenten frey ſtehet / unter ſich zu contrahiren / und zu accordiren / was ihnen gutduͤncket / und wie ſie einig werden koͤnnen.
IX. 465Verkauff-Courant-&c. Rechnungen.

IX. Folgen noch mehr Verkauff - und Baratto-Rechnungen.

Hr. Friederich Weiß / ſollRthl.〈…〉〈…〉..
an ihn verkaufft und geliefert / halb Contant, halb Ziel 6. Monat zu zahlen
18. Dz. Hamburger Struͤmpff
à 6. Rthlr. Rthlr. 108.
hierauf empfangen an Cronen 45.
ReſtRthlr.63
d. H. Dw. N.N.

X. Baratto-Rechnung.

Hamburg / den 5. Jan. 1716.
Hr. Zacharias Weißbach ſoll
an ihm geliefert / und in Baratto ver - kaufft
16. Stuͤck Engliſ. Sarges à 10½. Rthl.
pr. StuͤckRthl.168
Dagegen von ihm empfangen 500. . $$\frac{8}{4}$$ lang Fiſchbein
à 8. β.〈…〉〈…〉. 250.
10. Dz. Hamburger
Struͤmpff à 20. 〈…〉〈…〉. 200.
〈…〉〈…〉. 450. 150
Reſt.Rthl.18
d. H. Dw. N.N.
Dieſe Rechnung iſt mir wegen der reſtirenden 18. Rt. zu Danck mit baarem Gelde vergnuͤgt.
G gXI. 466Allerhand Formuln von

XI. Auf eine andere Manier.

Hr. Chriſtoph Beckmann〈…〉〈…〉.〈…〉〈…〉..
SollSoll haben /
1716. 5. Maji. pr. an ihm gelie - fert 50. ſt. ſchmal Caton à . 〈…〉〈…〉.ſo von ihm em - pfangen /
1716. 10. Maj. pr. 3. Dutzend Huͤte à 10 Rt. Dz. 〈…〉〈…〉.90
〈…〉〈…〉. 275.
10. ſt. gemein Lacken à 12. Rtl. thut〈…〉〈…〉. 360. 7. Dz. perfumir - te Handſchuh â 4. Rthl.84
〈…〉〈…〉. 635.An gewalckten Struͤmpffen / laut Rechnung270
An Franz. Brañt - wein laut Rechn. 120
〈…〉〈…〉564
An baarem Gelde per Saldo71
Sum. 〈…〉〈…〉.635
des Hn. Dienſtw. N. N.
Paris le 10. Juin 1716.
Monſieur Jacques Dufour, Doit pour les marchandiſes cy-apres a luy venduës payables dans la findu mois.
  • oder:
    • pour payer dans trois mois.
    • pour payer comptant,
4. pieces de Rubans noirs a 15. L. la piece .60
6. pieces de Galons noirs conte - nans 80. douzaines à 30. ſols la douzaine 120
. 180
Georg d Aumont.

XII. Rechnung uͤber ver - kaufte Com̃iſſion-Waaren.

Rthl.
Hamburg / den 16. Sept. 1716.
Monſieur Friderich Rieſenberg in Dresden ſoll haben
Verkauffte ich dato von ſeiner unter meiner Diſpoſition ſtehenden Glantz-Leinwand /
16. Stuͤck Muſcus-Couleur Con - tant in Cour. à 5 $$\frac{1}{1}$$ . Rthl.Rthl.88
an Juͤrgen Wiedemann / Ziel 3. M. in Drittels.
24. St. roht à 6. Rthlr.144
An Tobias Fiſcher / Ziel 6. Monat in Cronen /
30. St. gruͤn à 6. Rtl.Rtl. 180.
hat 4⅔. rabbattirt 8.
und baar bezahlt mitRthl.172
Kan alſo der Hr. diſponiren
uͤber $$\frac{88}{172}$$ .] 260. Rtl.Rtl.404

d. H. Dw. N.N.

G g 2XIII. 468Allerhand Formuln von

XIII. Verkauff-Rechnung mit Rente / weil das Verkauffte zur rechter Zeit nicht bezahlt worden.

Hr. Gerhard Meynders ſoll
pr. an ihm im Majo 1715. verkauffte Waaren / ſo damahls / laut Rech - nung und Abrede / contant ſollen be - zahlet werden / welches aber bis dato noch nicht geſchehen /
15. Ellen grau Lacken à 7. 〈…〉〈…〉. 105.
2. Loht Seide à 10. 〈…〉〈…〉. 1. 4.
Ellen Scharlack à 4. Rthl. 54.
1. fein Caſtor-Hut 24.
1. St. Schleſiſ. Leinwand à 18.
an Schneider-Lohn verſchoſſen 15. 12.
Summa〈…〉〈…〉.218
Hievon pr. 1. Jahr Intereſſe à 6. p. c. 13
S. 〈…〉〈…〉.231
d. H. Dw. N.N.

XIV. Facturen / oder ſolche Rechnun - gen / welche ein Factor uͤber die von ihm ent - botene / und auf unſere ordre an fremden Orten und Handels-Plaͤtzen einge - kauffte Waaren uͤberſendet.

Hr. Nicolaus Ruland ſoll

Kauff469Verkauff-Courant-&c. Rechnung.
NB. Kauffte auf ſeine Ordre und fuͤr ſeine Rechnung / in dieſem verwichenen Michaelis-Marckt pr. contant in Saͤchſiſchen Drittels zu zah - len folgende Waaren / welche im Nahmen und Geleite Gottes dato mit Fuhrmann / Friderich Rebſtock / in 2. Packen N. 1. 2. (gezeichnet als hieneben) an ihn abgeſandt / betragen mit Un - koſten / als folget:
Jm Packen N. 1.
30. Dz. parfum. Handſ. à 4.Rthl.120
12. St. coleurt Engl. Serges à 10½.126
25. Dz. Hamb. Struͤmpff à .16818
Jm Packen N. 2.
14. Stuͤck Crepon à 8. Rthlr.112
3. St. gewaͤſſert hoch Coleur Tafft / halten 128. Ellen à 1. Rthl. 128
5. dz. gewalckt Engl. Struͤmpf à 18. Rt.90
7. Dech. Corduan / gew. 134. . à 15. 〈…〉〈…〉.8318
Folgen die Unkoſten. Rtl.82812
fuͤr Kiſten zu obigem Gut / Matten und StrickRthlr. 1. 12
pr. nach mein Haus / und von dar nach der Fuhr 8
pr. Pack-Lohn 6
pr. Zoll3. 8
pr. Waag-Geld 10
pr. auf die Frachtbezahlt10
pr. Brief-Port bis dato 14
pr. meine Proviſion von 828½.
Rtl. Einkauff à 2. p. c. 16.14
Summa der Unkoſten Rthlr. 33
Summa Rthl. 86112
G g 3XV. 470Allerhand Formuln von

XV. Eine Hollaͤndiſche Factura.

P. R. n. 6. 7.Monſieur Philipp Rode Debet, over naer volgende wit Pampier, voor ſyn Con - to von S. Gerard Boſch, contant ge - kofft, ende hem per Schipper Jantie Rees, door de Sondt op Lubeck ge - ſonden, onder nevenſtaende Merck n. 6. 7.
200. Riemen wit Pampier als volght:
100. Riemen commun grote Lely à 69. Stuver345
100. Riemen klein Format à 42. Stuver210
De Onkoſten ſyn:
Convoy, ſegelenen viſiteren
fl. 24. 6.
Directeurs-Geld3. 18.
Voor Packen met dobbel - de Matten, Stro, Tou - wen, Borden a 18. β. Vs. pr. Pack - mit Biergeld10. 16.
Arbeits-Lohn in de Schuyt en Scheep te brengen met Armgeld1. 9.
Proviſion à . pro centum8. 6.
S. fl. 4815
V.L.D.W.D. fl. Cornelis Pieters. 60315
XVI. 471Verkauff / Courant, &c. Rechnungen.

XVI.

Rouen ce 18. Aouſt. 1716.
J. H. n. 1.Monſieur Jean Hubens Doit, pour marchan - diſes ſuivantes, achetés par ſon ordre pour comptant, & luy envoyes par le vaiſſau, la couronne, de Lubeck, dans un ballot n. 1. marqué comme cy contre
144. Rames de Papier a 44. S. la
rameL. 31616
Pour les fraix.
payé a la DoüaneL. 12
pour l’emballage, cordes, paille & Toile6 8.
pour mener au bord1
pour port des lettres 15.
pour ma proviſion a 2. p. c. de 316. L. 6 8.
L. 2611
.3437
Monſieur v. t. h. S. Francois Guilleraut.

XVII.

  • Facture de 20. Balles Aignelins envoyés ce jour a Jean le Vaſſord Orleans, ſous la mar - que en marge, pour vendre pour mon com - pte, peſants comme ſ’enſuit favoir.
G g 4N. 472Allerhand Formuln von
N. 1202livres envoyés par charetier Dumont.
2193
3197
4204
5201
6199
7200
8192
9203
10202
1993livres.
N. 11202livres envoyés par charetier Blain.
12201
13203
14197
15194
16193
17202
18201
19192
20198
1983livres, &c.

XVIII.

  • Compte de l’achat & de l Envoy des marchan - diſes ſuivantes, par ordre & pour compte de Francois Pardique d Amſterdam, dans un ballot marqué F. P. N. 1. par la voye de Rouen, a l adreſſe de M. Grimaudet ſa - voir.
12.473Verkauff-Courant-&c. Rechnung.
12. Chapauxl Outre gris. n. 7. à 4. . 5. β.51
8. noirs n. 4. à 6. . 10. β.52
24. dt. n. 6. à 9. . 10. β.228
    • 12. noirs
    • 24. gris
    36. Caſtors num. 7. a 12. .
432
    • 24. noirs
    • 12. gris
    36. Caſtors plus forts n. 8. a 14. .
504
7. Douzaines gants rozettes a 4. . 10. β.3110
2. Douzaines dito, a la Cavalliere bordes, a 12. .24
2. Douzaines bas demy foulés. n. 1. a 24. .48
1. dz. diton. 6.4610
2. dz. bas de Segovien. 4. a 41. . 10. ß.83
Suivent les fraisS.L. 1500
Pour emballage en deux panniers,
toile, cordes &c. L. 15. 13.
port. ala Douane5
Payé ala Douane pour droit de ſortie de France des marchandiſes cy deſſus, plomb acquit, & papier timbré59. 5.
Port de la Douane au Rouil - ler de Rouen5.
S. L. 758
15758
Pour ma Proviſion a 2. p. cent. 3110
L. 160618
G g 5XIX. 474Allerhand Formuln von

XIX. Eine andere Factura, da die Waa - ren theils per Contant, theils auf die Zeit / fuͤr den Committenten eingekaufft worden.

  • Herr Tobias Beutel in Riga Debet, auf ſeine or - dre und fuͤr ſeine Rechnung auf 6. Monat pre - cis (oder ½. Contant ½. Ziel 6. Monat zu bezahlen) von Herrn Emmerich eingekaufft / und an ihn (oder auch ſeinentwegen an Herrn Marcus Kramer in Dantzig) vor ſeine Reſigo per Schiffer Heinrich
  • TB. Roggendorff / unter nebenſtehenden Zeichen ge - ſandt:
20. Oxhoͤfft Wein à 22. Rtl.Rtlr.440
per Unkoſten NB. ſo allhier muͤſſen ſpecificiret werden.25
SummaRthlr.465

XX. Noch eine andere dergleichen Factura, etwas weitlaͤufftiger.

Herr Johann Hartmann ſoll

J. H. N. 1. bis 48.Jm Nahmen und Geleite Gottes / und im Schiff / der junge Tobias genannt / worauf Schiffer Heinrich Schlebuſch / unter ausſtehendem Zeichen und Numero, auf ſeine Rechnung und Gefahr / an ihn nach Koͤnigsberg geſandt / und allhier auf folgende condition eingekaufft / als:
2.475Verkauff-Courant-&c. Rechnungen.
2. Stuͤck Spaniſ. Lacken / halten 52½. und 56½. Engliſche Ellen à 8⅛. β. flaͤmiſch die Luͤbiſche Elle thut.〈…〉〈…〉.〈…〉〈…〉..
NB. 5. Engliſ. Elln pr. 8. Luͤb.
〈…〉〈…〉. 529 12
wovon abgehet fuͤr 13. Mo - nat Rabat à 8⅔ p. c. 42 4
Reſt contant〈…〉〈…〉.4878
4. Saͤck Pfeffer in Matten vermacht / n. 2. in 5. waͤgen netto 1682. . a 17½. 〈…〉〈…〉. Flaͤmiſch pr. Pfund thut.919136
344. Rieß Hollaͤndiſch Papier / ge - packt in 3. Ballen n. 6. 7. 8. koſten zuſammen113613
40. Oxhoͤfft Wein a N. 9. bis 48. von Johann Gumbrecht (Ziel 200. Rthlr. in 6. 200. Rthlr. in 9. und den Reſt in 12. Monat præcis zu bezahlen /) gekaufft / als 20. Ox - hoͤfft Langonſe a 18. Rthl. pr. Ox - hoͤfft〈…〉〈…〉. 1080
und 20. Oxhoͤfft Hochlands dito à 16. Rthlr. pr. Ox - hoͤfft960
〈…〉〈…〉. 2040
Sum. 〈…〉〈…〉.458426
Summa 458426
Folgen die Unkoſten.
Fuͤr Zoll in allen bezahlt〈…〉〈…〉. 56 8
Den Packern fuͤr das Lacken und den Pfeffer zu embal - liren / nebſt den Matten4 8
Den Wein-Schroͤdern und Arbeits-Leuten / die Wei - ne und andere Waaren an Bord zu bringen17 12
Den Kuͤpern fuͤr die Wein - Faͤſſer nachzutreiben und mit Baͤnden wohl zu ver - ſehen10 12
Proviſion a 1. p. cent. von 4584. 〈…〉〈…〉. 2. 〈…〉〈…〉. 6. .45 13 6
〈…〉〈…〉. 13556
Dem Hn. beliebe alles nach - zuſehen / und à Conto zuſtellen / als:S. 〈…〉〈…〉47198
a Conto Currente in Credito〈…〉〈…〉. 2679 8
a Conto di Tempo ſo faͤllig
Ao. 1714. 26. xbr. 600.
Ao. 1715. 26. Mart. 600.
26. Junii 840.
S. 〈…〉〈…〉. 2040
4719 8
d. H. Dw. N.N.
Aus477Verkauff-Courant-&c. Rechnungen.

Aus obenſtehender Factura iſt zu erſehen / wie man fuͤr einen Committenten viele Waaren auf Zeit erkaufft / item unterſchiedliche Sorten uͤber - ſendet / welches obiger Manier nach zu Papier muß geſtellet werden / wie dann auch die Praxis ſelbſt ſol - ches am beſten geben wird. So iſt auch zu erin - nern / daß / weil man in Stellung der Rechnung / ja in dem gantzen Buche / nur auf die formularia an - zuweiſen geſehen / alſo auch hin und wieder / was et - wann im Ausrechnen der Zahlen moͤchte verſehen ſeyn / ſo genau nicht attendiret worden / ſo zur Nach - richt und Vermeydung alles ungleichen Urtheils dienet.

Courant-Rechnungen

Werden gemeiniglich uͤber verſchoſſene und einge - nommene baare Gelder / fuͤr contant eingekauffte und verkauffte Waaren / acceptirte und bezahlte Wechſel / Aſſignationes, verſchoſſene Unkoſten und dergleichen / geſtellet / und ſo offt man mit ſeinem Correſpondenten Rechnung zulegen will / dem - ſelben uͤberſandt / auch / was alsdann er uns / oder wir ihm ſchuldig verblieben / aufs neue fort - getragen.

XXI. 478Allerhand Formuln von

XXI.

Hr. Jeronymus Scheller in Breslau ſoll
1716. 1. Mart. pr. geſandt 2. Faß Zu - cker / ſo damahls / laut Factura,〈…〉〈…〉〈…〉〈…〉
ſich beliefen〈…〉〈…〉.2750
3. April. pr. des Herrn Wechſel in Banco an le Blanc bezahlt
Rthlr. 400
pr. Agio à 10. p. c. gegen
hieſig Courant-Geld 40
thut Courant Rthlr.4401320
16. dito pr. des Hn. Wechſel an Hr. Wolters in Drittels bezahlt
Rthlr. 500
ab 12. pr. c. gegenCour. 53½.
Reſt in hieſigen C. Rtl. 446½.13398
28. d. auf deſſen Asſignation an Gottfried Fiſcher zahlt50
6. Jun. an geſandte Hamb. Struͤmpf 16. Dz. a 16. Rthlr.288
pr. meine verkauffte Cron-Raſchen bonificirt mir der Hr. laut Ver - kauff-Rechn. in hieſig Courant. 3896
pr. Brief-Port bis dat. ſamt andern Unkoſten ꝛc. (NB. dieſe muͤſſen / ſo ihrer zu viel ſind / a parte auf ein Blaͤtlein ſpecificiret werden.)389
S. 〈…〉〈…〉61757
21. Junii bringe ich pr. Schluß gegen uͤber all - hier aufs neue in Debito. 153011
XXII. 479Verkauff-Courant-&c. Rechnungen.

XXII.

Hr. Jeronymus Scheller in Breslan. Soll haben
1716. 7. Jun. pr. das Netto provenu von des Herrn drey Faß Taback laut Verkauff-Rechnung〈…〉〈…〉8308
10. dito pr. meinen Wechſel an An - dreas Endtner zahlt Drittels
〈…〉〈…〉800
ab 12. p. c. hieſig C. 85 12
Reſt hieſig Cour. 7144
12. dito pr. meine Tratta auf den Herrn Rthlr. 690. Drittels an Hn. Dreyers ordre zu zahlen / geſchloſſen allhier zu 15. p. c. Ver - luſt / dafuͤr empfangen Cour. 1800
dito noch pr. des Hn. Asſigna - tion von Hn. Fock empfangen900
17. d. von Hn. Hagen iſt eingegan - gen auf der Conto di Tempo400
S. 〈…〉〈…〉.464412
pr. Schluß dieſer Rechnung koͤmmt mir noch / ſalvo errore Calculi, ſo ich pr. Saldo hieher in Credi - to, und aufs neue gegenuͤber in Debito bringe153011
S. 〈…〉〈…〉.61757
Auf der Conto du Tempo ſtehet noch aus / wovon / wann es eingegangen ſeyn wird / dem Hn in Credito gut zu ſchreiben.1540
NB. 480Allerhand Formuln von

NB. So offt Courant-Rechnungen geſandt wer - den / muß die Conto, daraus man ſie formirt und extrahiret / auch im Haupt-Buche geſchloſſen / und der ſaldo aufs neue vorgetragen / oder doch zum we - nigſten ſolche weggeſandt Courant-Rechnung im Copey-Buche copiiret werden / damit man ſich bey kuͤnfftiger Courant-Rechnung auf den ſaldo der alten referiren / und von ſolchen wieder anfangen koͤnne. Es ſind aber der Precelen und Poͤſtgens in Courant-Rechnung Debet und Credit ſo viel / als Vorfaͤlle im Kauffen und Verkauffen / Empfangen und Auszahlen / Entlehnen und Creditiren / Wech - ſeln und Gegen-Wechſeln / ꝛc. unter Kauffleuten in taͤglichem Handel und Wandel ſeyn koͤnnen; Wes - wegen einem jeden die Praxis ſelbſt an die Hand ge - ben wird / was er in ſeiner Courant-Rechnung De - bet, und gegen uͤber in Credit, zu ſchreiben Fug / Urſache und Macht habe / worbey wir es dann auch bewenden laſſen.

Conto du Tempo oder Zeit-Rechnung / iſt die Rechnung in dem Haupt-Buche / auf welche man diejenigen Perſonen traͤget / an die man (von unſers Committenten uns zugeſandten Commiſſion - Waaren) auf Zeit (als Ziel 3. 4. oder mehr Monat) verkaufft / welches darum noch nicht auf die Courant - Rechnung kan gebracht werden / weil dieſe Gelder noch nicht eingegangen / und dabey mit dem baaren / auf der Courant-Rechnung ſtehenden / Empfangund481Verkauff-Courant-&c. Rechnungen. und Ausgabe nicht zu confundiren ſind. Es præ - ſentiret ſich aber eine Zeit-Rechnung im Haupt - Buche / und folgends auch / wann ſie auf des Com - mittenten Begehren ſoll ausgeſchrieben werden / folgendermaſſen:

XXIII.

Hrn. Jeronymus Scheller in Breslau. Conto du Tempo.
SollSoll haben
17161716.
17. Junii trage auf die Cour. Rechnung / ſo von Hans Hagen ein - gegangen〈…〉〈…〉400.6. Martii pr. von des Herrn Commiſſion - Waaren / laut geſand - ter Verkauff-Rech - nung an Hans Hagen / Ziel ult. Maji verkaufft
pr. Saldo ſteht noch aus bey Joh. Schmidt / ſo den 18. Oct. wird verfallen〈…〉〈…〉. 400.
18. dito an Joh. Schmidt / Ziel 6. M. in Cron - nen zu zahlen / laut Verkauff - Rechnung / ver - kaufft〈…〉〈…〉1540
ſeyn1540
1940
1940

des Herrn Dienſtwilligſter N. N.

H hVie -482Allerhand Formuln von

Viele ſetzen die auf Zeit verkauffte Poſten mit un - ter die Contant-Poſten / auf die Courant-Rechnung / ſetzen hernach unten beym Schluſſe / wann mehr im Credit als Debet bleibt:

Koͤmmt dem Herrn per Saldo 1850. 〈…〉〈…〉. wann nem - lich 1340. 〈…〉〈…〉. (die unter ſolcher Summa fuͤr auf Zeit verkauffte Poſten begriffen) werden eingegangen ſeyn / wie ich ſie denn ohne meinem Præjuditz (oder cum proteſtatione, daß er mir nicht nachtheilig ſeyn ſolle) obiger Courant-Rechnung in Credit will inſeriret und einverleibet haben.

Bleibt aber in des Committenten Debet mehr / ſetzt man / wann dergleichen unverfallene und uneingegangene Zeit-Poſten mit eingefuͤhret worden:

Per Schluß verbleibt mir der Herr ſchuldig / wann alle hier dem Credit zu voll einverleibte aus - geborgte Commiſſion-Poſten werden eingegangen ſeyn / wie ich ſie dann auch ohne meinen Præjuditz will geſetzet haben / 350. 〈…〉〈…〉. oder wie viel es ſich alsdann be - traͤgt.

Jſt es alſo faſt beſſer / die noch nicht eingegangene ausgeborgte Poſten auf Conto du Tempo zu ſe - tzen; Es waͤre dann / daß man fuͤr das ausgeborgte del credere ſtuͤnde / und die ausſtehende Gelder fuͤreine483Verkauff-Courant-&c. Rechnungen. eine gewiſſe Intereſſe vorſchoͤſſe / alsdann ſolche Zeit - Poſten gleich auf Conto-Courant koͤnnten geſetzet werden.

Folget eine andere Manier /

Wie ein Factor ſeinem Principalen wegen zugeſandter und verkauffter Commiſſion - Waaren Rechnung thut.

Ehe wir aber ſolche anweiſen / iſt zu erinnern noͤhtig / daß / wann ich einem Waaren in Commis - ſion ſende / und Gelder fuͤr mich einzunehmen und wieder auszuzahlen beordre / ſo iſt ſolches per mio Conto Courente, gibt er mir aber Gelder einzuneh - men und auszuzahlen / ſo iſts per ſuo Conto Cou - rente; werden meine weggeſandte Commiſſion - Waaren von meinem Factoren auf Zeit verkaufft / ſo iſts per mio Conto du Tempo, werden meines Fa - ctoren mir zugeſandte Commiſſion-Waaren von mir auf Zeit verkaufft / ſo iſts per ſuo Conto du Tempo.

Als:

XXIV. Rechnung uͤber empfangene und verkauffte Commiſſion - Waaren.

H h 2Lob484Allerhand Formuln von
Lob ſey GOtt! Adi Herr Johann
1. Junii. Debet〈…〉〈…〉〈…〉〈…〉
Empfieng ſeinetwegen von Schiffer
J. H. Witzendorff unter auſſenſtehenden Zeichen und Numero.
4 Pack / darinnen 80. Rollen Juchten à N. 1. bis 4.
10. Bund rein Hanff à N. 5. in 14.
12. Saͤck Ragitſcher Flachs N. 15. in 26.
24. Tonnen Lein-Saat N. 27. bis 50.
Hierauf Unkoſten bezahlt / als folget:
pr. Fracht von gemeldten Waaren / laut Conn. 130
Fuͤr auf dem Zoll frey zu machen.
4. Pack Juchten.198
10. Bund rein Hanff84
12. Sack Ragitſcher Flachs.38
24. Tonnen Lein-Saat.812
Aus dem Schiff nach Hauſe zu bringen.
4. Pack Juchten 2 Pack 10. ß.28
Zur Waag zu bringen a Pack 9. ß. 24
10. Bund Hanff aus dem Schiff nach Hauſe a 8 ß.5
Nach der Waage zu bringen a 6. ß. pr. Bund. 312
12. Bund Flachs aus dem Schiff nach Haus a 2. ß.18
Dieſen Flachs nach der Waage a 2. ß. 18
24. Tonnen Leinſaat aus dem Schiff nach Haus28
auf den Boden zu winden a 3. ß. pr. Laſt.6
Fuͤr 2. Laſt Lein-Saat auszuſtuͤrtzen / wiederum zu packen / auszubinden / nebenſt Baͤndern und Bier-Geld.7
Pram-Geld fuͤr Juchten / Hanff / Flachs und Leinſaat.28
Courtagio a 1. pro mille von 5774 7. ß.512
Proviſion a 1. und ein halb pro Centum8610
Marck2914
pro netto procedido verbleibt54833
S. Marck57747
485Verkauff-Courant-&c. Rechnungen.
primo Julii 1716. in Luͤbeck.
Hartmann in Koͤnigsberg.
2. JuniiCredit.
pr. Contant an Joach. Weidmann verkaufft〈…〉〈…〉〈…〉〈…〉
23. und eine halbe Tonne Lein-Saat a 16. und ein halbe Marck pr. Tonne38712
eine halbe iſt zur Fuͤllung aufgegangen.
9. dito pr. an Abraham Leopold 2. Pack oder 40. Roll Juchten / ſo netto gewogen 6. Schiff - Pfund 18. Lißpf. a 14. ß. pr. Pfund Ziel 6. Monat precis16908
12. d. pr. an Conrad Kuͤnemann 2 Pack oder 40. Rollen Juchten / ſo netto gewogen 7. Schiffpf 5. Lißpf. a 13. und einen halben ß. das Pfund / worauf 512. Marck 13. ß. contant bezahlt / Reſt in 6. Monat in Courant. 171213
13. dito pr. an Daniel Muͤller 12. Sack Ragit - ſcher Flachs / ſo netto 12. Schiffpf. 14. Liß pf. 4. Pf gewogen a 17. und einen halben Rthlr. pr. Schpf. ſo er mit 2 Stuͤck Spaniſch Tuch / betragend M. 487. 8. ß. Reſt contant zahlt6678
20. pr. noch an Gottfried Oßwald verkaufft / 10. Bund rein Hanff / gewogen 39. Schpf. 17. Lißpf. 7. Pf. a 11. Rthlr. pr. Schpf. worauf er 919. M. 13. ß. 6. Pf. mit Pfeffer bezahlt / Reſt verſpricht er in 4. Monat præcis zu zahlen131514
Der Herr beliebe alles nachſehen zu laſſen / und was juſt befunden wird / mir a debito auf57747
C. C. zu ſtellen / nemlichM. 2487: 14: 6.
und a debito auf Conto du Tempo, ſo
faͤllig A. 1715. 20. Oct. M.396: 6.
5. Dec. 1690: 8.
1716. 12. Jan. 1200.
S. Marck3286: 8: 6.
M. 5774: 7.
Hingegen auf die Cour. Rechn. mir in Credito Marck 291: 4.
486Allerhand Formuln von
  • NB. Die in dieſer Courant-Rechnung Credit ein - gefuͤhrte 487. 〈…〉〈…〉. 8. 〈…〉〈…〉. fuͤr 2. Stuͤck Spaniſch La - cken / und 919. 〈…〉〈…〉. 13½. 〈…〉〈…〉. fuͤr Pfeffer / ſind / als ſie dem Hartmann zugeſchickt worden / in der ihm ge - ſandten vorhergeſetzten Factura eingefuͤhret.

Es ſind auch aus gegenwaͤrtiger Rechnung ei - nigermaſſen die Unkoſten / ſo auf Juchten / Flachs / Hanff und Lein-Saat / in Luͤbeck ergehen / zu erſehen. wird dem Principal in ſuo C. C. in Credit, und der Zeit-Verlauff ſuo Conto du Tempo in Credit ge - bracht. Beſiehe den urſpruͤnglichen modum proce - dendi in unſerm Probier-Stein der Buchhalter.

XXV. Frantzoͤſiſche Verkauff-Rech - nung uͤber empfangene Commiſſion - Waaren.

  • Compte de la Vente, & net provenu de 5. pieces Damas. recû de l envoy de J. M. Rivolat de Turin par voye de Lyon dans une Chaiſſe mar - qve J. M. R. N. 1. ſavoir
Du 4. Avril 1716. 〈…〉〈…〉
Vendu a Durant 2. pieces payables en 6. mois contenantes ſavoir.
N. 1. 61¾. aunes Verd
62. Cremoiſey
123¾. au a 14. . ſ. l aune176389
Summa 176389
Du 28. Avril.
Vendu a Due & Marzollier 3. pie - ces payables en 3. mois, conte - nantes: ſavoir
N. 3. 46. au vert & blanc
4. 82. Cremoiſy
60. Violet.
188. au. a 14. . l aune2632
Suivent les fraiz. S.L. 439589
Pour voiture de Turin a Lyon de la dite Caiſſe contenant 5. pieces damas, & droit d’entrée a la Do - uanne du dit Lyon . 596. 14.
voiture de la dite Caiſſe de Lyon a Paris13. 10.
Courrettagio de . 4395.8.9. a 1. pour Cent. 43. 19.
Ma proviſion de la dite ſomme montant de la vente cy deſſus a. 2. p. c. 87. 18.
S. .74213
Vient pour le ’net provenu des di - tes 5. pieces, qve je porte au Credit dudit Sieur Rivolat, ſans prejudice des deniers a rece - voir 365379
v. t. h. S. Nic. des Champs.
Envoyé copie le 10. May. 1716. en paſſe leditjour au journal f. 14.
H h 4XXVI. 488Allerhand Formuln von

XXVI. Rent-Rechnungen / Und zwar gleich aufaͤnglich / da man von 6. Jahren / von 1000. Rthl. Capital, Zins auf Zinſen rechnet.

Hr. Roderigo de Ville Real Debet.
pr. laut ſeiner eigenen Handſchrifft ihme Ao. 1700. Michaelis vorge - ſchoſſend und gegen gebuͤhrende Rente gelieheneRthlr.1000
pr. 6. Jahr dieſen Michaelis 1709. vertagter Zins a 5. pro centum. Zins auf Zins gerechnet / thut
S. Rthlr.1340
d. Hn. Dw. N.N.
  • NB. Bey Gelegenheit dieſer Zins auf Zins Rech - nung iſt noch zu melden / daß die Proportional - Zahlen / welche dieſe Ausrechnung um ein merck - liches erleichtern / in Herrn Hemelings Selbſt-leh - renden Rechen-Buch p. m. 585. auf 20. Jahren a 5. p. cent. jaͤhrlicher Zins auf Zins ausgerechnet / zu finden / bey welchen er / wie man ſolche auf mehr Jahr extendiren / und ſich derſelben zur Ausrech - nung nuͤtzlich gebrauchen ſoll / deutlich anweiſet. Eben eine ſolche Bewandniß hat es auch / wann uͤber einige Jahr eine gewiſſe ſumma Geldes ſolte bezahlt werden / und der Jnhaber der obligationſol -489Verkauff-Courant-&c. Rechnungen. ſolches anticipiren / und fuͤr die betragende Rente auf Rente 5. p. cent. aus der Haupt Summa wolte kuͤrtzen laſſen. Beſiehe hiervon ebenfals gedach - ten Hemeling / p. 616.

XXVII. Gemeine Rent-Rechnung.

Hr. Johannes Fabricius ſoll
Pro . Jahr oder 15. Monat Rente von 1000. 〈…〉〈…〉. Luͤbſch Capital, nem - lich von Michaelis 1714. bis ult. Xbr. 1715. thut a ½. pro centum per Monat.75
d. Hn. Dw.
N. N.
Zu Danck bezahlt.

XXVIII. Oder:

Hr. Peter Tauenberg ſoll
pr. dreyhundert Rthlr. Capital, laut ſeiner obligation, dieſen Michaelis
faͤllig〈…〉〈…〉900
pr. ½. Jahr Rente a ½. p. c. pr. Monat / thut von 6. Monat27
d. Hn. Dw.
N. N. 927
  • Dieſes Capital und Rente iſt mir obbemeldten dato zu Danck bezahlt / auch zu quitirlicher Verſiche - rung und Bekraͤfftigung obgedachte obligation zuruͤck gegeben worden.
H h 5Fol -490Allerhand Formuln von

XXIX. Folgende Liquidations-Rech - nung uͤber ausgeliehene Gelder / und eini - ger Jahr dafuͤr empfangene auch auf den Capital abgekuͤrtzte Renten / ſetzet Hr. Joh. Hemeling in ſeiner ſelbſt-lehrenden Rechen - Schulen p. m. 589. & ſeqq. welche wir / als ein gutes formular, andere dergleichen dar - nach einzurichten / von Wort zu Wort hier einfuͤhren wollen.

Der von Einem Hochweiſen Raht der alten Stadt Hannover erkannten commiſſion und dazu ausge - laſſener citation ad liqvidandum zu gehorſamer Fol - ge / uͤbergiebet Conrad Freund ſeine in Rechten fun - dirte wohl-calculirte liquidation, und behaͤlt ihm dabey aller rechtlichen Nohtdurfft / wie auch / da eins oder das ander in dieſer liquidation nicht benahm - ſet / und kuͤnfftig herfuͤr kommen moͤchte / ausdruͤcklich bevor / und will ſich deſſen nicht begeben haben / de qvo proteſtatur.

Michaelis / Jm Jahr 1619. iſt Herr Johann Friedlieb / laut Hand und Siegel / mit Conrad Freund / an da - mahlig gangbahrer leichter Muͤntze / ſchuldig worden 900. Rthlr. welche nach dieſes Orts uͤblicher reduction zu guten Rthlr. jeden Rthlr. zu 1. Rthlr. 24. 〈…〉〈…〉. leicht Geld / wie er der Zeit ge - golten / berechnet / an gutem Gelde aus -Thlr.〈…〉〈…〉
tragen540
Hat ſich verpflichtet / ſothanes Ca - pital jaͤhrlich mit 5. Rthlr. fuͤr jedes 100. Thlr. zu verzinſen / und mir da - gegen den halben Theil der Korn - Paͤchte ſeines Maͤyerhofes zu Korn - hauſen an ſtatt der Zinſe zu genieſſen / verunterpfaͤndet / wovon der damah - lige Meyer / Arend Unverdroſſen / 12. Malter Rocken / 9. Malter Gerſten / und 4. Malter Habern / Braun - ſchweigiſche Maaß-Marckt-gebiges Korns / jaͤhrlich gegeben / welches das Malter Rocken und Gerſten / jedes zu 2. Thlr. und Habern jedes Malter zu 1. Thlr. (maſſen derogleichen Taxa in den liquidationibus, ein Jahr dem andern zum beſten / fuͤr billig - maͤßig gehalten wird / und per obſer - vantiam hergebracht) an Geld aus - tragen 46. Thlr.Thlr.〈…〉〈…〉
Michaelis / Jahrs 1620.
Vorberechnet reducirtes Capital zinſet obigem nach / wann man jaͤhrlich 5. Thlr. fuͤr jedes 100. Thlr. Zins an - gerechnet / von Michaelis im Jahr 1619. an / bis Michaelis 1620.27
Hierauf Michaelis dieſes 1620. Jahꝛs die bevor berechnete Korn-Paͤchte em -
pfangen / betragen49. Thlr.
Die jetzt gemeldte Zinſe27. Thlr.
aufs Capital dero540
daran gekuͤrtzet / ſo iſt dis Jahr an Zin - ſen zu viel gehoben19
Selbige zu viel gehobene Zinſe von benannten Capital abgezogen / bleibetRhlr.〈…〉〈…〉
Michaelis / Jahrs 1620. an Capital521
Michaelis / Jahrs 1621.
Dis letzt-berechnete gebliebene Ca - pital zinſet von Michaelis / Jahrs 1620. bis Michaelis / Jahrs 1621.2616
Hierauf dieſes hinwieder / ebener ge - ſtalt wie voriges Jahr / die berechnete Korn-Pacht empfangen / betragen
46. Thlr.
Jetzt-geſetzte Zinſe 26. Thlr. 1. 〈…〉〈…〉. 6. . aufs Capital dero521
daran gekuͤrtzt / ſo iſt dis Jahr an Zinſen zu viel eingenommen 19342
Selbige von letzt-gemeldten Capital abgezogen / bleibt Michaelis / Jahrs 1621. an Capital50116
Michaelis / Jahrs 1622.
Jetzt-benannt gebliebenes Capital zinſet von Michaelis / Jahrs 1621. bis Michaelis / Jahrs 1622.252
Hierauf dis Jahr / wegen groſſen Hagel-Schadens / nur 6. Malter Ro - cken / 6. Malter Gerſten / und 3. Mal - ter Haber empfangen / betragen an Gelde / nach vorberechneten Preiſe
27. Thlr.
Die berechnete Zinſe 25. Tl. 1. 〈…〉〈…〉7. . aufs Capital dero 50116
daran gekuͤrtzt / ſo iſt dis Jahr an Zin - ſen zu viel genoſſen 134
Von letztgemeldten nachſtaͤndigen Capital abgezogen / bleibet Michaelis /Rhlr.〈…〉〈…〉
Jahrs 1622. an Capital 49936
Michaelis / Jahrs 1623.
Naͤheſt gebliebenes Capital zinſet von Michaelis / Jahrs 1622. bis Mi - chaelis / Jahrs 1623.24343
Hierauf dis Jahr empfangen 8. Malter Rocken / 6. Malter Gerſten / und 3. Malter Habern / welche nach vorbenannten Preiſe an Gelde betra - gen 31. Thlr.
Die naͤheſt-berechnete Zinſe 24. Thlr. 34. 〈…〉〈…〉. 3.
auf Capital der 49936
daran gekuͤrtzet / ſo iſt dis Jahr an Zinſen zu viel empfangen 615
Von letzt-ermeldten Capital abge - zogen / bleibt Michaelis Jahrs 1623. an Capital 49321
Michaelis / Jahrs 1624. bis Michae - lis / Jahrs 1638.
(Incluſive, oder / beyde mit einge - ſchloſſen) hat Werner Walter / Amt - mann zu Kornhauſen / welchem der uͤbrige halbe Theil der Korn-Paͤchte des Meyerhofs daſelbſt zu Kornhau - ſen verſetzt / meinen Gevollmaͤchtigten / weil ich mich ins Kriegs-Weſen be - geben / eigenthaͤtlicher Weiſe aus ver - ſchriebenem Unterpfande gedrungen / und den Meyer / der unter ihm geſeſ - ſen / genoͤhtiget / die Korn-Paͤchte ihm
zu bringen / und mir dieſelbe de facto 15. Jahr lang vorenthalten. Zinſet demnach naͤheſt zuvor ernannt-geblie - benes Capital von Michaelis Jahrs 1623. bis Michaelis Jahrs 1638. undThlr.〈…〉〈…〉
alſo in gemeldten 15. Jahren369284
Hierauf der Zeit Michaelis Jahrs 1638. an baarem Gelde empfangen 200. Thlr. und 9. Malter Rocken / und 9. Malter Gerſten / und 4. Mal - ter Haber / thun 40. Thlr. Summa Empfangs iſt 240
Von den vorberechneten Zinſen dieſen Empfang gekuͤrtzt / bleibt Mi - chaelis Jahrs 1638. an Zinſen ruͤck - ſtaͤndig 129284
Das letztgemeldte Michaelis Jahrs 1623. gebliebene Capital, weil davon ſeither nichts abgangen / iſt und bleibet Michaelis dieſes 1638ſten Jahrs49321
Michaelis / Jahrs 1639
Das naͤheſt zuvor beruͤhret Capital zinſet von da an / Michaelis Jahrs 1638. bis Michaelis 1639.24234
Hierzu die von Michaelis Jahrs 1638. ruͤckſtaͤndige gebliebene Zinſe129284
Summa ſchuldige Zinſe Michaelis Jahrs 1639. iſt 15416
Hierauf mein Gevollmaͤchtigter de - ro Zeit / Michaelis Jahrs 1639. erho - ben 9tehalb Malter Rocken / 8. Malter Gerſten / und 4tehalb Malter Haber / thun obigem Preiſe nach zu Gelde3618
Dieſen Empfang an itzt-benannt - ſchuldigen Zinſen gekuͤrtzt / ſo bleibet Michaelis Jahr 1639. an ZinſenThlr.〈…〉〈…〉〈…〉〈…〉
ruͤckſtaͤndig11734
Das nachſtaͤndige Capital iſt und bleibet wie Michaelis Jahrs 1638. alſo auch Michaelis dieſes 1639. Jahrs49321
Michaelis / Jahrs 1640. bis Mi - chaelis / Jahrs 1648.
Beydes eingeſchloſſen / hat aber - mahls vorbemeldter Amtmann Wal - ter / der Korn-Paͤchte ſich angemaſſet / und iſt alſo davon in 9. Jahren nichts eingenommen; zinſet demnach das Michaelis Jahrs 1639. bemeldt nach - ſtaͤndige Capital in jetzt-benannten 9. Jahren 221314
Hierzu vorberechnete von Michaelis Jahrs 1639. ruͤckſtaͤndig gebliebene Zinſe 11734
Summa ſchuldigen Zinſes Michae - lis Jahrs 1648. iſt 339294
Dieſer Zeit darauf bey meiner An - heimkunfft aus dem Kriege empfan - gen 300
Von itztbeſagten ſchuldigen Zinſen abgezogen / bleibet Michaelis / Jahrs 1648. an Zinſen ruͤckſtaͤndig39294
Das Michaelis Jahrs 1639. be - ruͤhrte Capital, weil davon ſeither nichts abgegangen / iſt und bleibet Mi - chaelis Jahrs 1648. 49321
Michaelis / Jahrs 1649. bis Michaelis / Jahrs 1654. Thlr.〈…〉〈…〉
Beyde mit eingeſchloſſen / habe ohn - geachtet vielfaͤltigen Anmahnens nicht erlangen koͤnnen / zinſet dem - nach das Michaelis / Jahres 1648. be - ruͤhrte nachſtaͤndige Capital, von da an bis Michaelis / Jahrs 1654. ſind 6. Jahr 14733
Hierzu vorberechnete von Michae - lis / Jahrs 1648. ruͤckſtaͤndige Zins39294
Summa ſchuldige oder ruͤckſtaͤndi - gen Zinſen Michaelis / Jahrs 1654. iſt187264
Und das Michaelis / Jahrs 1648. beruͤhrte Capital, weil davon ſeither nichts bezahlet iſt / bleibet Michaelis / Jahrs 1654.49321
Summa, nachſtaͤndigen Capital und Zinſen / Michaelis Jahrs 1654 iſt 680. Thlr. 28. 〈…〉〈…〉. 5. .680285

XXX. Folget noch ein Formular einer Intereſſe-Rechnung / uͤber remittirte und traſſirte Gelder / wie ſolche Herr Valentin Heins in ſeiner Schatz-Kammer Kauff - maͤnniſcher Rechnung p. 287. und 88. entworffen.

Herr497Verkauff / Courant, &c. Rechnungen.
Herr Titius in Hamburg.
Debet. Credit.
pr. folgende Gelder / ſo ihm remittirt. pr. folgende Gelder / ſo in ihm trasſirt.
A. 1681. ult. Aug. 〈…〉〈…〉3000A. 1681. ult. Sept. 〈…〉〈…〉2400
1683.Sept. 36001682.Nov. 3000
1683.Dec. 24001683.Oct. 2100
1685.Aug. 20001685.6. Apr. 1000
S. 〈…〉〈…〉11000S. 〈…〉〈…〉8500
Pr. Intereſſe a 6. p. c. p. A. von obigen datis an bis zum dato des letztẽ Poſtes dieſes Debiti, ult. Aug. 85pr. Intereſſe a 6 pc. p. A. von obigẽ da - tis an / bis ebenfals zum Terminũ der Liquidation oder Reſcontri rung zum ult. Aug. 1685
pr. Ml. 3000.pr. Ml. 2400. von〈…〉〈…〉
von ult. Au - guſti 81. ſindult. Sept. 81. ſind 47. Monat564
4. Jahr720pr. Ml. 3000. von
pr. Ml. 3600.ult. Nov. 82 ſind
von ultimo33 Monat495
Sept. 82. ſindpr. Ml. 2100. von
35. M.630ult. Oct. 83. ſind
p. Ml. 2400022. Monat231
von ult. Dec. p. Ml. 1000 von 6
83. ſind 20.Apr. bis ult. Aug.
Monat24085. ſind 4⅘. M. 24
S. Marck1314
〈…〉〈…〉159011000pr. Saldo dieſer
Conto bleibt mir
des Hn. Dw. N.N. der Herrn auf ult. Aug. 85. anCapit. 2500
an Intereſſe 276
159011000
J iUn -498Allerhand Formuln vnn

XXXI. Unkoſt-Rechnung.

Augſpurg / den 19. Aug. 1716. Kr
Hr. Diederich Sievers ſoll den 6. Junii
Pr. ſeinentwegen eine Tour nach Muͤn - chen gethan und verzehrt .1015
7. Junii ſeinem Advocaten allhier auf ſeine Ordre bezahlt530
20. dito Brief-Port bis dato79
dito 6. Stuͤck Gut ſpedirt / Fracht und Unkoſten / laut damahls ge - ſandter Specification zahlt150
Unterſchiedliche Kleinigkeit eingekaufft / und ihm geſand1730
Pr. meine Muͤhwaltung in bewuſter Sa - chen rechne nur45
Summa .23524

XXXII. Brief-Port - Rech - nung.

1716. ult. Octobr. 〈…〉〈…〉〈…〉〈…〉
Herr Matthias Guͤnther ſoll pr. fol - gend verſchoſſen Brief-Port
den 6. Junii ein Brief von Amſterdam5
den 8. dito 2. dahin10
den 12. ein Paquet nach Schweden36
den 14. ein Brief nach Stralſund5
dito ein von Berlin4
20. d. 6. von Franckfurt am Mayn112
pr. meine Muͤhwaltung / und daß im Poſt-Hauſe Neu-Jahr geben muß / um die Poſt-Bediente williger zu haben / ſtelle in deſſen Belieben.610
XXXIII499Verkauff / Courant &c. Rechnungen.

XXXIII. Wechſel-Proteſt - Rechnung.

Hamburg / den 14 Nov. 1716. 〈…〉〈…〉〈…〉〈…〉
Hr. Euſtachius Willers ſoll
pr. ſeinen mir ſub dato den 28. Octob. auf Leipzig zu Laſt Hn. Gottſchalck gegebenen Wechſel / groß 480. Rthlr. Leipziger Drittels geſchloſſen allhier mit 20. p. c. Agio, dafuͤr ich ihm in Banco zahlt1200
pr. Proteſt-Unkoſten48
pr. Brief-Port14
pr. Zuruͤck-Wechſel / indem ich obige zu einem gewiſſen Gebrauch deſti - nirte 480. Rthlr. weil ich mich ihrer nicht bedienen koͤnnen / ander - werts durch meinen Factorn auf mich herunter muͤſſen nehmen laſſen / ſo nur mit 18. p. c. Lagio geſche - hen / iſt mir alſo Schade 7. Rthlr.21
pr. meines Factors Proviſion a p. c. 4
pr. Senſeria hier und in Leipzig28
Summa Banco-Geld〈…〉〈…〉. 12334

d. H. Dw. N. N.

NB. Jm vorhergehender Proteſt-Rechnung ſeynd die Unkoſten zu Banco-Geld addirt / da ſie nur inJ i 2Cou -500Allerhand Formuln vonCourant ſolten bezahlt werden; Wiewol ein ſolcher Kauffmann / dem ein Wechſel zuruͤck koͤmmt / offt nicht viel ſagen darf / ſondern durch paſſiren muß / wohin man ihn haben will.

XXXIV. Eine andere.

Hr. Franciſcus Richard ſoll
pr. ſeinen mir auf Hamburg gegebe - nen und mit Proteſt zuruͤck gekom - menen Banco-Wechſel / groß 600. Rthlr. wofuͤr allhier a 20. p. c. pr.
Agio bezahltRthlr720
pr. Proteſt-Unkoſten rechnet mir
mein FactorRthlr. 1. 12. 〈…〉〈…〉.
pr. Brief-Port 8.
Rthlr. 1. 20.
pr. Lagio gegen hieſig Geld6.
S. Rthlr.22
pr. haͤtte ich obige 600. Rthlr. wann ich ſie in Hamburg in Banco ge - habt / jetzigen Wechſels-Cours nach / laut hiebey verzeichneten Preis-Courant zu 22. p. c. Avanzo abgeben koͤnnen; Thut Differentz / ſo mir der Herr bonificiren muß a 2. p. c. 12
pr. Senſeria allhier a 1. p. mille15
in Leipziger Geld S. Rthlr.73417
Man501Verkauff / Courant, &c. Rechnungen.

Man pflegt auch an ſtatt des Ruͤck-Wechſels nur Wechſel-Rente / nemlich 1. oder . pro Centum pr. Monat / fuͤr die Zeit / daß man die Gelder auszahlt / zu rechnen; Was mehr Proteſt-Unkoſten ſeyn / wird ein jeder nach ſeines Orts Gewohnheit zu berechnen wiſſen; Es gibt aber mehr Schwerigkeit / wann ein Wechſel in unterſchiedliche Haͤnde koͤmmt / von einem Orte zum andern vernegociiret / und von vielen en - dosſiret wird. Wir wollen ein klein Exempel davon vorſtellen.

Titius in Copenhagen vernegociiret den 6. Maji an Michael Struͤver einen Wechſel auf Leipzig / den 6. Julii, und alſo uͤber 2. Monat / daſelbſt in Leipziger Cour. faͤllig / groß von 900. Rthlr. zu Laſt Sempro - nii, fuͤr welchen Wechſel Struͤver nach Abzug 18. p. c. an Titius bezahlt 762⅔. Rthlr. Species, welches al - ſo zu berechnen: 〈…〉

Dieſen Wechſel ſchickt Struͤver in blanco endosſirt ſeinem Factoren Sulpitio nach Hamburg / ſolchen daſelbſt zu vernegociiren / und die Gelder zu andern Gebrauch zu employren / welchen auch gegen 2. p. c. Verluſt mit Mævio effectuiret wird / alſo / daß Sulpitius fuͤr Struͤvers Rechnung noch an Saͤchſi - ſchen . empfaͤngt 882⅓. Rthlr. und dagegen Mævio folgenden Wechſel (groß 900. Rthlr.) endosſirt ausliefert:

J i 3Copen -502Allerhand Formuln von

Rthlr. 900. Court.

ZWeen Monat nach obigem Dato zahle der Herr auf dieſen meinen Sola Wechſel-Brief an Herrn Michael Struͤver oder Ordre Rthlr. neunhundert in Leipziger Courant. Den Wehrt habe von ihm em - pfangen. Der Herr thue gute Zahlung / und ſtelle es a Conto, laut Aviſo.

d. H. Dw. Titios Herr Sempronio, ggſt. in Sola Leipzig.

Dieſen Wechſel endosſirt Mævius an ſeinem Mann in Leipzig dem Quirino zu bezahlen / welcher den Wechſel dem Sempronio præſentiret / der ſol - chen aber nicht acceptiren will / ſondern mit Proteſt zuruͤck gehen laͤſt / worauf Quirinus, der Gelder be - noͤhtigt ſeynde / andere 900. Rthlr. ſamt aufgegan - genen 5. Rthlr. 2. 〈…〉〈…〉. Unkoſten / zuſammen 905. Rtl. 2. ggr. auf Mævium zieht / und zwar zu nicht groͤſſerm Agio, als 17¼. pro Centum, dafuͤr Mævius hernach in Hamburg in Banco erlegen muß 2315. 〈…〉〈…〉. 12. 〈…〉〈…〉. 6. ϱ. welcher Summa wegen er Sulpicium wieder anſpricht / der ihme ſolche alſofort baar bezahlt / ſich aber ſolcher Zahlung wegen an Stuͤverhaͤlt / der ſei - nen Regreſs an Titium folgender Rechnung gemaͤß ſuchet.

Herr503Verkauff / Courant, &c. Rechnung.

Hr. Titius in Copenhagen ſoll

P. ſeinen den 6. Maji mir vernegociirten und mit Proteſt zuruͤck gekommenen Wechſel / groß 900. Rthlr. Drittels zu Laſt Sempronio in Leipzig / faͤllig den 6. Junii, worauf in Leipzig Unkoſt ergangen 5. Rthlr. 4. 〈…〉〈…〉. welche zu die 900. Rthl. Capital addirt / auf Hamburg zuruͤck mit 17¼. p. c. Agio trasſirt wor - den / alſo daß in Hamburg in Banco, laut Rechnung / 2315. 〈…〉〈…〉. 12. 〈…〉〈…〉. 6. . dafuͤr muͤſſen bezahlet werden / die mein Factor nebenſt 4. 〈…〉〈…〉. 3. 〈…〉〈…〉. 6. / Hamburger Un - koſten / und alſo in allen 2320. 〈…〉〈…〉. oder 773⅓. Rthlr. Species wieder gut gethan / welche Summen ge - dachter mein Factor, mit Hinzuthuung 4⅔. Rthlr. ſeiner Unkoſten / als Proviſion, Senſeria, Brief - Port. &c. zuſammen 778. Rthlr. mit 2. p. cent. Ver - luſt wieder auf mich trasſirt / alſo / daß ich hier 793½. Rthlr. hinzu gethan . Rthlr. Brief-Port und hieſi - ge Senſeria, und alſo in allen an Species bezahlen muͤſſen Rthlr. 795.

d. H. Dw. N. N.

Aus obiger Proteſt-Rechnung iſt zu erſehen / daß / ob wol Ti - tius anfangs mehr nicht als 762⅔. Rthlr. fuͤr ſolchen Wechſel empfangen / er doch jetzt / da ſolcher proteſtiret wor - den / 795. Rthlr. und alſo 32. Rthlr. mehr wieder herausge - ben und bezahlen muͤſſe. Es kan ſolches auch ſolgendermaſ - ſen zur Rechnung geſtellet werden.

J i 4Copen -504Allerhand Formuln von

XXXV.

Herr Titius allhier ſoll
Pr. ſeinen den 6. Maji mir vernegociirten Leipziger Wechſel / groß 900. Rthlr. . wofuͤr allhier nach Abzug 18. p. c. in Specie ihme zahlt
Rthlr. 762.32.β.
den 16. Maji iſt dieſer Wechſel nach Leipzig geſandt / und proteſtiret worden; Unkoſten in Leipzig er - gangen5.4.
Dieſe 905. Rthlr. 4. β. a 17¼. p. c. herunter getrasſirt auf Ham - burg / betragen daſelbſt in Banco 2315. 〈…〉〈…〉. 12½. 〈…〉〈…〉. oder 771. Rthlr. 44½. 〈…〉〈…〉. iſt Verluſt4.8.6.
noch an Hamburger Unkoſten dem Jnhaber des Wechſels und Pro - teſt zahlt1.19.6.
an Unkoſten meinem Factoren4. 32.
Summa Rthlr. 778.
Dieſe mit 2. p. c. Verluſt hieher ge - wechſelt / thun15.24.
noch pr. Brief-Port und Senſeria allhier1. 24.
Summa, ſo mir der Hr. wieder zu erſtatten ſchuldig Spec.
Rthlr. 795.

d. Hn. Dw. Michael Struͤver.

Cour -505Verkauff / Courant, &c. Rechnungen.
Courtagio-Rechnung.
Herr Henrich Gebhard ſoll
pr. folgende fuͤr ihn geſchloſſene Poſten / als:
1716.
Junii 4. pr. mit Hr. Roden verwech - ſelt ⅓tels gegen Cronen a 12. p. c.
〈…〉〈…〉.600
Julii 8. pr. Hamburger Wechſel mit Schlebuſch in Banco1800
10. pr. d. mit Fabricio900
15. pr. verwechſelt Species gegen Courant a 12½. p. c. 400
12. pr. Amſterdammer Wechſel / mit Friderich Schmidt1000
Summa〈…〉〈…〉. 4700
Thut a 1. pro mille〈…〉〈…〉.411
d. H. Dw. Hans Raſch.

XXXVI. Formular einer Speditions - Unkoſt-Rechnung.

  • Hr. Friderich Jacobſen in Leipzig ſoll pr. folgende Speditions-Unkoſten.
  • 1716. 24. Febr. empfing von ihm / aͤuſſerlichem An - ſehen nach wohl-conditionirt / durch Fuhr - mann Claus Maͤyer von Koͤnigs-See / 2. Bal - len N. 1. 2. H. S. gezeichnet / welche ſofort auf ſeine Ordre, durch Schiffer Johann Maͤyer / weiter an Hn. Heinrich Schroͤder nach Stock -J i 5holm506Allerhand Formuln vonholm im Nahmen und Geleite Gottes verſandt / und iſt darauf verunkoſtet / als folget:
pr. Reſt Fracht an den Fuhrmann in neue Drittels /
laut Fracht-BriefesRtl.23.8.
pr. Wag-Geld bezahlt〈…〉〈…〉 15.
pr. nach meinem Hauſe zu fuͤhren1. 4.
pr. Zoll davon nach dem Wehrt von 800. Rtl. a 2. p. c. 48.
pr. an Bort zu bringen4. 8.
pr. Brief-Port bis dato1. 6.
pr. meine Proviſion a 1. 〈…〉〈…〉. pr. Stuͤck2.
S. hieſig Courant〈…〉〈…〉. 58. 1.
thut a. 10 p. c. in . reducirt
die Lagio 5. 13.
S. 〈…〉〈…〉. 63. 14.Rt.21.14.
S. in . Rthlr. 44.22.
  • NB. Wegen der Unkoſten muß ſich ein jeder nach ſei - nes Landes oder Stadt gewoͤhnlichen Ausgaben richten / ſintemahl darinnen nichts gewiſſes kan voꝛ - geſchrieben werden.

XXXVII. Formular einer Rechnung / in welcher von ſo vielen Jahren her Capi - tal und Zins noch gefordert werden.

Ao507Verkauff / Courant, &c. Rechnungen.
Ao. 1664 den 6. Januarii in Braunſchweig.
Sel. Hrn. Antonii Hirſchhorn Erben Debent.
Pr. ihres ſeel. Vaters Obligation vom 2. Jan. Ao 1620. auf 2400. Thaler Capital / ſo ihme damahls baar geliehen / jaͤhrlich mit 6. pro Centum zu verrenten / iſt erſtlich
das Capital Thlr.2400
pr. 44. Jahr Zins / nemlich von 1620. bis 1664. thut jaͤhrlich a 6. p. c. 144. Thlr. und in
44. Jahren 6336
Sum. Capital und Zins Thlr.8736
Judas Iſcharioth.

Auf obenſtehender Rechnung antwortet der Hirſchhorniſchen Kinder Vormund / daß ſolche Rech - nung den Rechten nicht gemaͤß / und derowegen nach - geſetzter Correction unterworffen ſeyn muͤſſe.

(1) So iſt das Capital 2400. Thaler in Braun - ſchweig den 2. Januar. 1620. ausgeliehen / da die leichte Muͤntze noch geweſen / und der Reichsthaler gegolten 1. Thaler 27. Marien-Groſchen / oder 1. Thlr. 18. gu - te Groſchen / iſt alſo das reducirte verum Capitale, eine Summa

von 1371. Thlr. 10. 〈…〉〈…〉. 3 $$\frac{3}{7}$$ . .

Die tragen Zins auf ein Jahr

68. Thlr. 13. 〈…〉〈…〉. 8 $$\frac{4}{7}$$ . .

Wann nun in denen Hirſchhorniſchen Docu -men -508Allerhand Formuln vonmentis zu befinden / daß gantzer 10. Jahr / von Ao. 1620. bis Ao. 1630. das volle Capital der 2400. Thlr. mit 6. pro Centum, und alſo mit 144. Thlr. jaͤhrlich verzinſet worden / ſo waͤre an Zinſen ſchon in Ao. 1630. die Summa von 1440. Thlr. bezahlet worden / da doch nur auf das reducirte Capital 5. pro 100. an - geſetzt / und alſo auf die 1371. Thlr. 10. 〈…〉〈…〉. 3 $$\frac{3}{7}$$ . . in ſolchen 10. Jahren mehr nicht haͤtte ſollen erleget werden als 685. Thlr. 17. 〈…〉〈…〉. 1 $$\frac{5}{7}$$ . . Wann man demnach ſolche von die obbemeldte 1440. Thlr. abziehet / ſo bleibet eine Summa von 754. Thlr. 6. 〈…〉〈…〉. 10 $$\frac{2}{7}$$ . . die in ſolchen 10. Jahren zu viel erleget worden / und denſelben Uberſchuß / iſt der Hirſchhorniſche Vor - mund wohl befugt / von reducirten Capital der 1371. Thlr. 10. 〈…〉〈…〉. 3 $$\frac{3}{7}$$ . . abzuziehen / und wann ſolches geſchehen / ſo entſtehet allererſt das verisſimum Capitale, nemlich eine Summa von 617. Thlr. 3. 〈…〉〈…〉. 5 $$\frac{1}{7}$$ Jm Fall ſich nun keine Quitungen mehr uͤber die er - legte Zinſen finden ſolten / ſo koͤnnte doch der von Ao. 1630. angerechnete Zins ultra alterum tantum nicht extendiret werden / dann wann der Zins unbezahlet das Capital erreichet / tunc ſiſtitur ejus Curſus, und kan man keinen Zins hoͤher und mehr / als das Capital iſt / fordern.

Per l. 4. §. 1. ff. de fœnor, nautie l. 26. §. 1. ff. de Con - dict. in debit Novell. 121. 138. 160.

Thut509Verkauff / Courant &c. Rechnungen.

Thut man nun das veriſſimum Capitale, ejusqve alterum tantum zuſammen / ſo koͤmmt die Schuld erſt heraus / eine Summa von 〈…〉

Nachdem aber auch der letztere Reichs-Abſchied de Anno 1654. §. das verfloſſene / ꝛc. will / daß von denen aufgeſchwollenen Zinſen / nur ¼ bezahlet werdenſoll / die darauf erfolgte Nieder-Saͤchſiſche Crays-Ab - ſchiede auch ſolche Conſtitution (bis auf des heiligen Reichs anderweitige Verordnung) perpetuirlich zu ſeyn erachten / ſo ſeynd die Hirſchhorniſchen Erben nicht einmahl ſchuldig / das alterum tantum der Zinſen voͤllig zu bezahlen / ſondern duͤrffen nur ¼. der - ſelben / als 〈…〉 conſtituiren und ausmachen / welche dann der Vor - mund der Hirſchhorniſchen Kinder / in 2. Jahren auf 8. Termin zu bezahlen erboͤtig iſt / des Vertrauens zum Rechte / er werde damit zu hoͤren ſeyn. Sign. N. den N. Anno N.

XXXVIII. 510Allerhand Formuln von

XXXVIII. Folgen 2. Tabellen, aus wel - chen zu erſehen / wie hoch die Juden ihre un - ter die Chriſten ausgeliehene Gelder / wann ſie Wu - cher auf Wucher / oder Juden-Zins auf Zins rechnen / in wenig Jahren unglaublicher Weiſe vermehren / die Noht-leidende Chriſten hingegen erbaͤrmlicher Weiſe auspreſſen koͤnnen.

Es iſt aber zu wiſſen / daß die Wucher-Juden / welche den Wochen-Wucher gebrauchen / gemeinig - lich die Woche vom Thaler 2. ϱ wann ſie ſich anders nicht noch ein mehrers bedingen / nehmen; Dieſe 2. ϱ Wochen-Zins tragen jaͤhrlich ſchlecht weg / und ohne Berechnung des Wuchers auf Wucher / von 100. Rthlr. 30. Rthlr. 34. 〈…〉〈…〉2. Weſtphaͤliſcher Muͤntze / womit aber ihr unerſaͤttlicher Geld-Geld noch nicht geſtillet iſt / ſondern damit ſie ihr Geld noch hoͤher aus - bringen moͤgen / ſo rechnen ſie offt monatlich das Inte - reſſe ab / ſchlagen ſolches zum Capital, auf welches dañ das folgende Monat gleichfals Intereſſe gerechnet wird / wodurch ſie in kurtzer Zeit pr. uſuras uſurarum die Summam bey nahe in infinitum extendiren / und alſo die armen Chriſten aufs aͤrgſte ausſaugen; wie ſie ſich dann dabey dieſes Funds gebrauchen / daß ſie das Geld nicht lange einen ſolchen laſſen / der nicht die In - tereſſe monatlich / offt wol gar voraus abtraͤget / da ſie dann / weil das Capital nur auf gewiſſe Wochen gelie - hen wird / ſelbiges / ſamt den erhobenen Wucher alſo - bald wieder anzubringen wiſſen. Was aber ſolcher - geſtalt 20. Reichs-Gulden / den Gulden zu 15. β oder Batzen / den Batzen zu 9. ϱ gerechnet / gegen 2. ϱ woͤ - chentlich vor den Gulden Zins in 20. Jahren Wucher auf Wucher gerechnet / austragen / wird nachgeſetzte Tabell mit Verwundern ausweiſen.

Jm511Verkauff / Courant &c. Rechnungen.
  • Jm 1. Jahr traͤgt 1. Gulden a 2. ϱ. Wochen-Zins.
  • . 〈…〉〈…〉. 11. . 5
  • 2 Jahr 1 4 6
  • 3 Jahr 2 6
  • 4 Jahr 6 8
  • 5 Jahr 8 19
  • 6 Jahr 10 4
  • 7 Jahr 14 15 8
  • 8 Jahr 22 4 8
  • 9 Jahr 33 9 ½
  • 10 Jahr 49 12
  • 11 Jahr 74 10 7
  • 12 Jahr 100 18 6
  • 13 Jahr 164 18 3
  • 14 Jahr 244 7 8
  • 15 Jahr 362 10
  • 16 Jahr 537 10
  • 17 Jahr 796 16
  • 18 Jahr 1000 10
  • 19 Jahr 1749 10
  • 20 Jahr 2592 17 4

Wann nun dieſe 2595. . 17. 〈…〉〈…〉. 4. . mit 20. multipliciret werden / ſo findet man / daß 120. Gul - den in 20. Jahren Wucher auf Wucher getragen 51854. Gulden / 13. Schilling / . Heller.

XXXIX. Folget noch eine andere Ta - fel / in welcher berechnet wird / wie hoch die Juden einen Rthlr. zu 21. β. den Schilling zu 12. ϱ nach Oßnabruͤgiſcher und Paderborniſcher Waͤh - rung gerechnet / mit woͤchentlich 2. ϱ Intereſſe in we - nig Jahren verſteigern und bringen koͤnnen.

Und512Allerhand Formuln von
  • Und zwar traͤgt in einem Jahr zu Zins
  • 1 Halb-Ort Thlr. β ϱ 13
  • 1 Ort 2 2
  • 1 halber Thaler 4 4
  • 1 Thaler 8 8
  • 2 17 4
  • 3 Thlr. 1 5
  • 4 1 13 8
  • 5 2 1 4
  • 6 2 10
  • 7 2 18 8
  • 8 3 6 4
  • 9 3 15
  • 10 4 2 8
  • 20 8 5 4
  • 30 12 8
  • 40 16 10 8
  • 50 20 13 4
  • 60 24 16
  • 70 28 18 8
  • 80 33 4
  • 90 37 3
  • 100 41 3
  • 200 82 11 4
  • 300 123 6 6
  • 400 165 1 8
  • 500 206 7 4
  • 600 247 2 6
  • 700 288 18 8
  • 800 330 3 4
  • 900 tragen alſo in 371 9
  • 1000 einem Jahr Juden-Zins 412 14 8

Aus obige 2. Tabellen iſt nun zu erſehen / was fuͤr Schliche die wucherende Juden gebrauchẽ / damit ſie unter den Chriſten ohne einige Hand-Arbeit in aller Uppigkeit und Uberfluß lebẽ moͤgen.

513Verkauff / Courant, &c. Rechnungen.

XL. Gewinn und Verluſt-Rechnung.

Herr Sylveſter Eichfeld ſoll Pr. mit ihm in Compagnie eingekauffte 10. Laſt Rocken / ſo Ankauffs mit Unkoſten 525. Rtl. ge - koſt / nunmehro aber pr. 670. Rtl. ausgebracht worden / von 145. Rtl. Gewiñ fuͤr meine Helfte 72½ Dieſe Rechnung iſt mir durch Anweiſung auf Hn. Hans Martens den 8. dito zu Danck bezahlt.

XLI. Hr. Johann Walter.
Debet. Credit.
18. Apr. an Species ihmd. 7. Apr. fuͤr ſeine
bezahltRthlr.800Helffte zu500
pr. Agio a 12. p. c. 96Toñen Leinſaat / die in Compa - gnie a 5. Rtl. zu - ſammen gekaufft / empfangen Rtl.1250
19. an hieſig Cour. 300
Wegen 78. Rtl. auf das Leinſaat aufge - gangene Unkoſten
pr. ſeine Helffte3918. d. pr. daß ſolche zu 6. Rtl. wieder ausgebracht woꝛ - den / 500. Rthlr. Gewinn thut pr. ſeine Helffte250
pr. einer Wechſel auf Luͤbeck / groß 200. Rthlr. ſo ihm gege - ben mit 2. p. c. A - gio, thut204
Rthlr.1439.Rthlr.1500
Maji 9. zahlte ihm
pr. Caſſa61
Rthlr.1500

XLII. Inventarium zu Anfang einer Handlung.

  • Inventarium uͤber meine baare Gelder / unverkauffte Waaren / ausſtehende Schulden / ſowol gute / alsK kzwei -514Allerhand Formuln vonzweifelhaffte / und endlich Verzeichniß meiner Ge - gen-Schulden:
An baaren Gelde findet ſich in Caſſa:
Als an Courant-MuͤntzRthlr. 500
an Specie Reichsthaler200
an Ducaten 400. Stuͤck800
an Brandenb. Drittels zu voll750
an abgeſetzte ⅓tels zu voll420
Sum. des baaren GeldesRtl. 2670
〈…〉〈…〉.8010
An unverkauffte Waaren ſind noch im Keller und Gewoͤlbe verhanden
1. Bot Malvaſier / haͤlt 125. Stuͤbg.
koſtet〈…〉〈…〉. 239 8
10. Oxhoͤft Frantz Wein ko - ſtet 10. Rtl. pr. Oxhoͤfft300
40. Stuͤck Lacken a 9⅓. Rtl.
pr. Stuͤck1120
10. Rollen Braſils Taback / waͤgen netto 1830. . a 10. β.1143 12
7. 〈…〉〈…〉Nuͤrnb. Tabacksblaͤt - ter / koſten der〈…〉〈…〉 a 12 Rtl.252
N. 139.60.
280.72½.
134.33⅝.
239. 67¼.
233⅜. Br. El. coul.
Tafft a . 〈…〉〈…〉. 583 7
140. Br. El. d. hoch
Couleur a . 〈…〉〈…〉. 385
400. Ton. Leinſaat a 12. 〈…〉〈…〉. 4800
S. 〈…〉〈…〉.882311
S. 〈…〉〈…〉.1683311
Summa transportirt 1683311
An ausſtehenden guten Schulden.
Martin Gartz in Amſterdam. 500
thut 〈…〉〈…〉.600
Theodor Jacobſen in Londen pr.
Schluß C. C. . Sterl100
à 12½. 〈…〉〈…〉. al pari berechnet1250
Simon von Deurs in Copenhagen / ſo ſchon verfallen / in Specie600
Johann Maͤyer in Wißmar / Ziel ult. Febr. 1126
Martin Forſter allhier in 6. Monat / laut ſeiner Obligation in Kronen zu zahlen 14765
Hans Albrecht pr. Waaren / Ziel taͤglich in Cour, 97312
Friderich Meißling pr. ſeine Obliga - tion hat er von mir auf depoſito
jaͤhrlich Michaelis Rente〈…〉〈…〉. 1500
pr. ½. Jahr Rente von Michaelis des vergan - genen bis Oſtern dieſes Jahrs a 6. p. c. pr. An - num, rechne 45
S. 〈…〉〈…〉. 1545
Hinum getragen S. 〈…〉〈…〉.2440412
Summa von neben hieher getragen2440412
Folgen mehr Debitores:
Michel Baumann Ziel Johañis in .790
Ferd. Fuͤrſt in Jubilate Marckt zu zah - len pr. ſeinen Wechſel in Luͤneb. .1800
2730
in Banco habe ich ſtehen
Sum. gewiſſe Effecten〈…〉〈…〉.2972412
Ungewiſſe Schulden ſind:
Ulrich Weiß / Rohtgaͤrber〈…〉〈…〉.320: 8
Salomon Buſch / Zinngieſſer440: 5
El. Neubauer in Danzig280:
Lev. Hirſch / Jud in Frf. a.d’Od.795: 7
S. ungewiſſer Schulden〈…〉〈…〉.18364
Summa Summarum〈…〉〈…〉.31561
Meine Creditores ſind:
Andr. v. Dahlen pr. ſo von ihm a de - poſito a 4. p. c. Jo. Rent〈…〉〈…〉. 600:
pr. ½. Jahr verfallne Rente von
Joh. an bis ult. Dec. 12:
S〈…〉〈…〉.612:
Sam. Bernard. in Paris fl.845:
Georg Rieſenſtein in Leipzig
Rtlr. 84: 18. gr.254: 4
J. Wilh. Taffinger in Nuͤrnb.
pr. Schluß unſer C. C. . 484: 30. Kr.969:
Gi como Franconi in Ve - netia Rtl. 1386: 12: grosſi. 4159: 8
Summa der Creditoren〈…〉〈…〉.683912
Reſtiret mir an gewiſſe und ungewiſſe
Effecten〈…〉〈…〉.247214
XLIII. 517Verkauff / Courant, &c. Rechnungen.

XLIII. Ein andere Formul eines Gene - ral-Inventarii uͤber Waaren / baare Gelder / Activ - und Pasſiv-Schulden / wie auch liegende und fahrende Guͤter / in Frantzoͤſiſcher Muͤntze ausgerechet: Brocard Gold - und Silber-Stuͤck / von aller - hand Gattung.

    • N. 1.
    • 2.
    35. Ellen Brocard von Gold und Silber a 30. . die Elle β.
1050
3. 20. Ellen d. a 25. . die Elle500
    • 4.
    • 5.
    38½. Ellen a 12. .
462
    • 6.
    • 7.
    27¾. d. a 10. .
27710
8. 21. Ellen Sammet mit guͤldnen Grund.
9. 15. Ellen d
36. Ellen a 24. .864
Schwartzen und couleurten Sammet.
    • N. 10.
    • 11.
    33¼. Ellen ſchwartz Sammet / a 19. .
63115
12.13. 14. 3. Stuͤck 2. Haar Sam̃et halten 30¼. Ellen a 17. .5145
16. 10¾. Ellen ſchwartzer Sammet ½. Haar a 15. .1615
17. 18. 19. 3. Stuͤck Carmeſin roht / halten 37⅔. Ellen a 24. .904
20. 21. 2. Stuͤck 38. Ellen gruͤn d. a 20. .760
Tranſp. S. 612415
Tranſp. .612415
Schwartz und gefaͤrbte Pluͤſch.
N. 22. 23. 24. 35. Ellen ſchwartz a 12. .420
25. 12. Ellen d. Carmeſin a 15. .180
26. 27. 2. Stuͤck grau 28½. Ellen a 10. .285
Schwartz und farben Atlas.
N. 28. 29. 2. Stuͤck ſchwartz Genueſer Atlas 38½. Ellen a 8. .308
30. 15. Ellen d. Carmeſin a 10. .150
31. 32. 33. 3. Stuͤck blau / halten 30. Ellen a 8. . 10. 〈…〉〈…〉.255
    • 34. 22. Ellen dito Lio - niſch weiß.
    • 35. 15. Ellen d. blau.
    • 26. E. d. in 4 Reſten.
    41½. Elln a
6. . 10. 〈…〉〈…〉.26915
Gebluͤmte Atlas / ſo wol ſchwartz als allerhand Gattung.
N. 37. 38. 39. 40. ſchwartz Atlas / halten 50¾. Ellen a 5. .30410
41. bis 43. 4. Stuͤck couleurt d.
51¾. Ellen a 5. .25815
Schwartz und farben glatte Tob in.
N. 43. 44. 29. Ellen ſchwartz a 8. .232
45. 46. 47. 39. Ellen dito gruͤn a 5. .195
48. bis 49. 44¾. Ellen dito blau a 6. .26810
50. bis 54. 57¾. Ellen dito roht a 5. .28815
Tranſp. 〈…〉〈…〉9540
Tranſp. 9540
Schwartz und Farben gebluͤmte Tobin.
N. 54. 55. 25. Ellen ſchwartz a 12. .300
56. bis 59. 33. Ellen d. a 13. .429
59. 60. 35. E. d. blau u. gruͤn a 10. .350
Mooren ſo wol ſchwartz als Farben.
N. 61. bis 64. 28¼. Ellen ſchwartz a 5. 141
64. bis 67. 41¼. Ell. d. coul. a 7. .288
67. bis 71. 56. Ell. allerhand coul. a 5. .2805
71. 72. 24. Ellen d. a 6. 14415
An Spaniſchen Tuch.
Jn 40. Stuͤcken ſchwartz und coul. 1200. Ellen a 11½. 13800
An allerhand Seiden Banden / ſo mir laut Memorial Einkauffs gekoſt529
Summa aller Waaren .25802
Debitores, ſo wol gewiſſe / zwei - felhaffte / als boͤſe.
Gewiſſe.
Jacob Schultz / den 6. Maji faͤllig in
Cronen. 300.
Peter Andreas / ſo ſchon verfallen4240: 15: 4.
Wilhelm Crantz / faͤllig Lioner Auguſti Marcke539: 14: 8.
Frantz le Blanck / ſo ſchon verfallen640: 13: 6.
Sum. 572136
Tranſp. 〈…〉〈…〉. 36
Tranſp. 3152336
Zweiffelhaffte.
Paul Drach. 700.
Johan Dorville340
Peter Troquet237
.1277
Boͤſe.
Chriſtoph Sorgenicht. 740.
Martin Zahleſchlecht930: 10
Thomas Borgauf510.
Nicolaus Zehrviel100.
Jacob Unſichtbahr130.
241010
Jn Caſſa iſt an baaren Gelde verhan - den an unterſchiedlichen Muͤntz - Sorten54010
Summa der Waaren / Schulden und
baaren Gelder in Caſſa.357513
Noch habe ich 10. Marck Silber-Ge - ſchirr / die Marck a 28. .280
Meine Mobilia ſchaͤtze ich4200
Ein Haus am Fiſch-Marckt iſt taxiret15000
Summa meiner Effecten .552336
Davon gehen ab folgende Cre - ditores.
Frantz Trauwohl hat bey mir in de - poſito jaͤhrlich mit 6. p. c. Michae -
lis zu verrenten. 1500.
an Gottfried Schmidt bin ich / laut meiner aus - gegebenen Obligation Xbr. faͤllig in Cronen2000
an Jacob Sparſam1400
an Paul Reichenbach1200
An Großirer und Hand - wercks-Leuten bin ich / laut Einkauff-Buchs ſchuldig:
Wilhelm Meſſekurtz940: 6
Nicolao Liederlich1230: 10
Franciſco Werckſcheu1420: 4
Dem Diener und Haus - Geſinde.
Meinen Diener Thomas fuͤr den Reſt ſeiner Be - ſoldung bis an dieſen Tag200
an Jacob meinen Jungen60
an Sybilla meiner Magd72
Summa S. 10023
Reſtirt pr. mein Capital .4520836
  • Bey dem Inventario, welches uͤber eines banque - rottirenden Kauffmanns noch verhandenen Effecten gemachet wird / iſt folgendes in Ob - acht zu nehmen;
  • Daß man erſtlich alles baare Geld / was er in der Caſſa hat / verzeichne / je -K k 5doch /522Allerhand Formuln vondoch / wann etwann einige zu getreuen Haͤnden hinterlegte Gelder dabey zu finden / ſolche nicht mit in der Verzeichniß einbringe / ſondern ihrer nur pro memoria gedencke.
  • (2) Muͤſſen alle noch im Laden oder Gewoͤlbe ver - handene Waaren / item, diejenigen / welche in auslaͤndiſchen Lagern unter fremden Facto - ren noch unverkaufft liegen / verzeichnet / und nach ihrer Maaſſe / Zahl und Gewichte / an - notiret werden.
  • (3) Alle Activ-Schulden alſo eingetheilet / daß man wiſſen koͤnne / welches gute / zweiffelhaffte oder boͤſe ſeyn; Item, ob ſolche von verkauff - ten Waaren / Ceſſionibus, Wechſel-Brie - fen / Obligationen, &c. herruͤhren / und ob bey einer oder der andern ein wuͤrckliches Unter - pfand verhanden.
  • (4) Muß alles Haus-Geraͤht und fahrende Guͤter / es ſey Gold / Silber / Zinn / Meßing / Kupffer / Leinen / Betten oder hoͤltzern Mobilien, &c. ge - ſetzet / und ſpecificiret werden.
  • (5) Auch die Haͤuſer und andere Land-Guͤter / in dem Preiſe / wie ſie geſchaͤtzt werden.
  • Jn Summa, man muß alles / was ein Fallit im Vermoͤgen hat / aufzeichnen; Wann er auch etwas Geld zu Unterhaltung ſeiner Familie, fuͤr die Zeit / als ſein ſicher Geleit waͤhret / zu - ruͤck behielte / ſoll er davon / um weitere Unge - legenheit zu vermeyden / aufrichtige Meldung thun.
Wann523Verkauff / Courant, &c. Rechnungen.
  • Wann nun die Verzeichniß aller Activ-Effecten eingezeichnet worden / muͤſſen auch die Paſſive geſchrieben werden / als:
  • (1) Wann er der Fallit von ſeinem Weibe zum Hey - raht-Gut / und was er ererbt / geſchenckt oder anders bekommen.
  • (2) Was er fuͤr Zinſe-Gelder ſchuldig.
  • (3) Was er in Obligationibus und Buch-Schul - den ſchuldig.
  • (4) Was er fuͤr Handſchrifften / Scheine oder Wech - ſel-Briefe / die er fourniret / und welche mit Pro - teſt zuruͤck gekommen ſind / ſchuldig.
  • (5) Was er ſeinen Bedienten / Haus-Geſinde und Arbeitern / die keinen Schein noch Handſchrifft von ihm haben / ſchuldig; und in Summa alles / womit er andern Leuten verhafftet iſt.
  • So nun ein ſolches Verzeichniß ein Fallit, um de - ſto leichter zum Accord zu kommen / ſelbiger ma - chet / ſoll er es unten am Ende mit folgenden Worten verificiren:

Jch Unterſchriebener bekenne hiemit vor allen / de - nen es zu wiſſen gebuͤhret / daß dieſe obbemeldte Ver - zeichniß aller meiner Activ - und Paſſiv-Effecten wahrhafftig / und daß ich weder etwas darinnen aus - gelaſſen / noch einige Perſonen / welche nicht meine wahre oder rechtmaͤßige Glaͤubiger ſeyn / demſelben einverleibet habe.

  • NB. Man koͤnnte ihn auch darzu ſetzen laſſen: So wahr mir GOTT helffen ſoll und ſein heiliges Wort.
XLIV. 524Allerhand Formuln von

XLIV. Folget die Form einer Bilance, Handels-Zuſtand muß

Folgende Effecten ſind von N. N. welcher den 6. April ausgetreten / noch verhanden / ſo den Creditori - bus muͤſſen ausgeliefert werden:
(1) Liegende Guͤter.
Ein Haus in der Gaſſe N. N. zum Schwanen genannt / geſchaͤtzt fuͤr
. 20000.
Ein Haus und Gut zu N. N. 6500
Ein Stuͤck Feld / haltend 20. Morgen4500
S. .31000
(2) Fahrende Haab / Gold - und Silber-Geſchirr.
An Geld in Caſſa. 2134: 10
12. Marck 10. Untz Sil - ber-Geſchirr / fuͤr 28. . die Marck353: 10
.2488
Tranſp. 33488
(3)525Verkauff / Courant, &c. Rechnung.
wie ſolche uͤber eines Banqueroutirers gemachet werden.
Creditoren / ſo wol privilegirte / ver - unterpfaͤndete / als nudi Chiro - grapharii.
(1) Privilegirte auf liegende Guͤter.
Maria N. N. fuͤr ihre Ausſteuer be - ſtimmet auf das Haus N. N. ihme N. N. eigenthuͤmlich zuſtaͤndig an - gewieſen. 6000
Frantz N. N. fuͤr den Reſt / ſo ihm fuͤr das von ihm gekauffte Haus reſtirt600
Peter N. N. Maͤurer fuͤr den Reſt der Arbeit an bemeldtem Hauſe von Grund neu aufgefuͤh - ret1200
Ludewig N. N. Zimmer - mann fuͤr Arbeit an be - meldtem Hauſe400
.8200
(2) Verunterpfaͤndete Schul - den.
Tranſp. von neben .33488
(3) Waaren und Hausrath.
Die Waaren geſchaͤtzt. 12432: 10: 4
Den Hausraht5942: 9: 8
.18375
(4) Schulden auf unterſchiedli - che Debitores fuͤr Wechſel - Briefe und Scheine.
Ein Wechſel auf N. N. . 2400
Jn unterſchiedlichen Handſchrifften und Scheinen1224014640
(5) Schulden in dem Journal auf unterſchiedliche ohne Hand - ſchrifft und Schein. 1540.15
Betragen ſich alſo die guten Mittel6804315
(6) Zweiffelhaffte Schul - den.
Jn Scheinen und Handſchrifften
. 35450: 10: 6
Jn dem Journal1140: 5:
.36500156
Tranſp. 〈…〉〈…〉.104634106
Tranſp. 8200
Maria N. N. Haus-Frau ſo ihr in dem Ehe-Con - tract den 3. Jan. ver - ſprochen worden. 8000
Jacob N. N. laut Obli - gation vom 10. April 1695.10000
Peter N. N. laut Ver - trag vom 10. Julii Ao. 1697.9000
.27000
(3) Privilegirte auf bewegliche Mittel.
Frantz N. N. Proprieta - rius des N. N. ſeines Wohn-Hauſes fuͤr 3. Termin Haus-Zinſe
. 1200
Der Diener Beſoldung750
Der Maͤgde Lohn130
Dem Becker fuͤr Brod350
Dem Metzger fuͤr Fleiſch430
.2860
Tranſp. 38060
(4) Verbriefte Schulden / ſo wol in mir Proteſt zuruͤck gekomme - nen Wechſel-Briefen / als in Schein - und Handſchriff - ten beſtehend.
Tranſp. 104634106
(7) Boͤſe Schulden.
Jn Schein - und Handſchrifften
. 25450: 12: 6:
Jm Journal532: 4:
.25982166
Die Effecti, ſo wol gute als zweiffel - haffte und boͤſe.1306177
(8) Verluſt / ſo N. N. ge - litten.
Jm Schiff / die Hoffnung / ſo in Sa - lée geſuncken. 25400
Jn einem andern / durch die Capers genommen6200
Unterſchiedlichen Ban - querotirern nachge - laſſen45430
.77030
(9) Wechſel und Intereſſe.
Vom Anfange ſeiner Handlung / bis an ſein Fallement bezahlt62545168
(10) Haushaltungs-Unkoſten zehen Jahr her. 65400
fl.204975168
Tranſp. 38060-
Dionyſio N. N. fuͤr einen ihm auf Lion fournir - ten Wechſel / ſo mit Pro - teſt zuruͤck gekommen / groß 12000:
Frantz N. N. laut Schein7400:
Niclaus N. N. gleichfals22000:
Peter N. N. 25000:
Jacob Poiret6450: 10
fl.7285010
(5) Schulden / laut Buchs.
Paul N. N. Seiden-Ar - beiterfl. 550
Nicolas Poſementirer750
Jacob N. Wullweber1260
fl.2560
11347010
Streitige Creditores.
Joſeph W. prætendiret4500
Clement N. prætendiret2300
fl.7200
12067010
L lAus530Allerhand Formuln von

Aus dieſer Bilantz uͤber die Effecten eines Ban - queroutirenden iſt zu erſehen / daß ſeine geraͤhteſten Mittel / etwan 68000. fl. dasjenige hergegen / was er ſchuldig / faſt noch einmahl ſo viel / nemlich 120000. fl. austrage; Wird es alſo / wann es zum Accord gleich durchgehends mit aller Creditoren Einwilligung kommen ſolte / auf 50. p. cent in circa auslauffen. Man ſiehet auch daraus / welche Cteditores die Prio - ritaͤt haben; Was aber ſolchen vor andern nudis Chirographariis oder ordinairen Creditoribus fuͤr ein Recht zuwachſe / iſt anderwerts / da wir ex profes - ſo de Præferentiis Creditorum gehandelt / weitlaͤuff - tig erklaͤret worden.

Formular des Alphabeths zum Haupt - Buch / N. A. oder N. 1. 2. &c.
  • NB. Einige ſetzen den Tauff-Nahmen zuforderſt ins Alphabeth; iſt aber am rahtſamſten / daß der Zunahme / als welchen man ehe / als den Tauff - Nahmen wiſſen kan / unter ſeinen gebuͤhrenden Alphabeths-Buchſtaben geſetzet werde.
A. B.
ChriſtophArnold f. 9.Banco C. C. f. 9.
MichaelAmſing f. 22.
JacobBertram in Hannov. f. 12.
JſaacBertram allhier f. 15.
C. L.
Caſſa Conto fol. 1. 2. 4. 5.Lagio Conto f. 5.
M.
D. Friedr.Meyer in Berlin
Jo. Fr.Dahlmannf. 66.
E. N.
Diedr.Engelbrecht f. 56.HansNeubauer f. 25.
F. O.
Everh.Foͤꝛſteꝛ in Bꝛaun - ſchweig f. 60.Jeron.Oswald f. 13.
G. P.
Gewinn u. Ver - luſt f. 19.Andr.Pezold f. 21.
H. Q.
JacobHartmann f. 24.PeterQuirini f. 27.
MichelHartmann f. 86.Joh.Quirsfeld f. 32.
Handels Unko - ſten f. 12.
R.
I. J. M.Reimers in Zell
Mart.Jeronymi f. 35.f. 93.
K. GeorgReimers in Al - tenburg f. 70.
LuͤbbeꝛtKohlmann f. 32.
DanielKirchring f. 40.
S. X.
AſmusSperling f. 13.
Matth.Schmid f. 27.
T.
Wilh.Taffinger f. 16. 33. 58.Y.
V.
Verluſt und Ge - winn f. 19.
Unkoſten-Conto f. 12.
W. Z.
Waaren-Conto f. 3.DavidZunner in Frſ. f. 61.
Wein-Conto f. 41.
Wechſel-Conto f. 23.
Form, wie die Handels-Buͤcher / und in denſelben gewiſſe Poſten und Rubriquen formiret werden / und zwar erſtlich die taͤglich zu gebrauchende Cladde.
1716. den 25. Martii Luͤbeck.
Hr. Hans Oßwald hat empfangen Contant zu zahlen
10. Dz. perfumirte Handſchu a 4. Rtl.40
28. d.
Mit Heinrich Dreyer einen Wechſel auf Leipzig geſchloſſen / groß 300. Rthlr. in ⅓tels / welchen ich zu Laſt Hr. Egers ausgegeben / um dafuͤr nach Abzug 17. p. c. in Banco von Dreyer zu empfaugenRthr.25620
30. April.
An Chriſtoph Seybold geliefert 60. . Thee a 5. Rthlr. Rthlr.300
Dagegen von ihm empfan - gen 800. . Fiſchbein a 12. 〈…〉〈…〉.Rthlr. 200
den Reſt am Gelde100
Rthlr.300
  • Ehe man die Handels-Verrichtung zu ſchreiben an - faͤngt / pflegt man / um die Erhaltung Goͤttlichen Segens / etwann dieſe Formalien zu gebrauchen:

JM Nahmen GOttes dieſe meine Cladde oder Journal angefangen; Der verleihe zu allen Han - dels-Verrichtungen Gluͤck / Heil und Segen / und bewahre fuͤr Schaden und Ungluͤck / um JESU Chriſti willen / Amen.

L l 3Po -534Allerhand Formuln von
Poſten-Formier-Buch

dienet / die in der Cladde nur confus und pro Me - moria aufgezeichnete Poſten mit gutem Bedacht / auf zierliche Jtaliaͤniſche Manier / in Ordnung zu brin - gen / und unter gebuͤhrenden Debet und Credit in doppelten Poſten zu ſtellen / als folget:

Ao. 1716. den 25. Mart. in Luͤbeck.
Hans Oßwald ſoll〈…〉〈…〉 120 an Waaren an ihn verkaufft / contant zu zahlen /
10. Dz. perfumirte Handſchue a 4. Rthlr.〈…〉〈…〉.120

Will man dem Oßwald keine Rechnung geben in den Haupt-Buͤchern / und die Monats-Verrichtung ſoll gleichwol geſchrieben werden / ſo ſetzt man ſeinent - wegen Conto pro diverſis, Debet an Waaren / ſo Oßwald bekommen; und wann er hernach bezahlt / ſetzt man Caſſa debet an Conto pro diverſis hat Oßwald bezahlt / ſo viel ꝛc.

28. dito.

Folgende 2. Debitores ſollen〈…〉〈…〉 900. an Egers Erben in Leipzig / als nemlich

Banco
traſſirte ich auf d. Egers an Henrich Dreyer oder Ordre auf Sicht zu zahlen 300 Rthl. in Leipz. Courant, wofuͤr mir Dreyer nach Abzug 17. p. c. in Banco ſchreiben laſſen Rthl.Rthl.〈…〉〈…〉〈…〉〈…〉
25614
Lagio Conto
iſt pr. Saldo obigen Wechſels fuͤr l agio Verluſt abzuſchreiben.43112
  • Was die Formirung Debets und Credits anlanget / iſt ſolche aus unſern Probierſtein der Buchhalter zu erſehen.
Jour -535Kauff / Courant, &c. Rechnungen.
Journal

iſt nichts anders / als ein abgeſchriebenes Poſten - Formir-Buch / in welchen nicht mehr / wie in dieſem / etwas auszuſtreichen oder zu aͤndern zugelaſſen iſt. Vor der Journals-Poſt wird ein Strich gemacht / uͤber welchen man eines einzelen Debitoris, und un - ter denſelben eines einzelen Creditoris Haupt-Buchs fol. ſetzet. So aber mehr als ein Debitor, werden ſolche unter des Creditoris Zahl unter den Strich bey ihren Nahmen geſetzet.

Haupt-Buch

bringet einer daſelbſt gemachten Waar - oder Perſo - nen-Rechnung in Debet was empfangen / und in Cre - dit was ausgegeben worden / als:

Herr Johann Tavernier
Debet oder ſollHBFCredit oder ſoll haben
1716.1716.HF〈…〉〈…〉.
Jun. 8. pr. 3. St. La - cken ihm verkauftJulii 13. pr. 140 Ton - nen Lein - Saat a
J. f. 8.496
10. an Caſſa, zahlt ich ihm baar 9. an Rocken C. -10615015. 〈…〉〈…〉.
12730Jour. f. 9.132100
Aug. 9. pr. Wech - ſel auf Leipzig15470
S〈…〉〈…〉.1446
pr. Saldo bleib ich ihm ſchuldig / ſo ich hieher in Debito, und aufs neue gegen uͤber oder f. 68. in Credito bringe654Aug. 9 Trage aufs neue allhier vor gegenuͤber ſtehenden Saldo〈…〉〈…〉654
S. 〈…〉〈…〉.2100
L l 4NB. 536Allerhand Formuln von
  • NB. Oben zu oͤberſt des Blats ſetzt man auf beyden Seiten Ao. 1709. in Hamburg oder Leipzig / vor dem Striche die Zahl des Monats Tages / wann etwas gehandelt worden. Etliche gebrauchen ſich des Woͤrtleins per in Debet und Credit, etliche An und Von / ſo auch am deutlichſten / als N. N. ſoll Debet oder an Waaren / an Caſſa: N. N. ſoll haben / von Waaren / von Caſſa. Nicht undien - lich iſt es auch / wann man im Ubertragen aus dem Journal ins Haupt-Buch / mit wenig Worten den Kern und Jnhalt der gantzen Poſt / die weit - laͤufftig im Journal ſtehet / anzeiget / als etwann in Einſchreibung der Wechſel / wie hoch die Summa und der Lagio, wem zu Laſt / in was fuͤr Muͤntze / ꝛc. nur alles kurtz / daß es auf eine Zeile kommen koͤnne; dann mehr muͤſſen nicht gemacht / oder das Haupt - Buch ins Journal verkehret werden. Was aber in vielen Stuͤcken ſolches fuͤr Nutzen ſchaffe / wird die Erfahrung gnugſam an die Hand geben. Jch laſſe auch zu Ende jeder eingeſchriebenen Zeilen das Journal-Folio, wo die Poſt daſelbſt ſtehet / wie ne - ben zu erſehen / mit beyſetzen / weil es manchmahl mißlich iſt / inſonderheit / da groſſe Handels-Ver - richtungen ſind / nach den Datis allzeit eine Poſt zu finden. Jn den zween erſten Strichen vor der ausgeworffenen Summa ſtehet die Zahl des Folii desjenigen / an welchen die Rechnung ſchuldig / oder von wem ſie in derſelben Poſt / die uͤbergetragen iſt / haben ſoll / nemlich / wo ſolches Folio im Haupt - Buch ſtehe / welches groſſen Nutzen im Reſcontri - ren hat. Endlich / wenn man fremden Auslaͤndern Rechnung haͤlt / in deren Landen eine andereMuͤntz -537Verkauff / Courant &c. Rechnungen. Muͤntz-Sorte / als in den unſrigen gebraͤuchlich / pflegt man die fremde Rechnung in inwendig ge - zogene Striche folgendermaſſen zu ſetzen:
Herr Michael Weiß in Leipzig
Soll oder DoitSoll haben oder Doit Avoit
1716.HF〈…〉〈…〉1716.HF〈…〉〈…〉
Febr. 3 ihm an Species geſandt baarMaji 8. pr. das pro - venu ſeiner Wolle
Rthlr.300.6900kom̃t ihm Rt.1000.3000
pr. Agio a 14 p. c. gegen hieſig Cour. 18bezahlt pr. ſeine Aſſign. Hr. Schmid42.12628. pr. ſeinen Wechſel von Hr. Loͤchner J. f. 10.1500154500
1550.84650pr. Sald. bleibt er mir ſchul - dig / ſo ich all - hier in Cre - dito und auf neue Rech - nung in De - bito bringe
20. pr. das Netto pro - venu meineꝛ Juchten hie - ſig Cour J. f. 19764.8142393156.
S. Rthlr.2656 8〈…〉〈…〉7969S. Rtl. 2656.〈…〉〈…〉7969
Maji 28. Trage von gegenuͤ - ber ſtehender Rechnung bey heu - te dato ge - ſandter Cour. Rechnung aufs neue in Debet156.8.〈…〉〈…〉469
L l 5CAS -538Allerhand Formuln von
CASSA - Buch
Januarius.
Caſſa ſollSoll haben
1716.1716.
8. Januarii pr. Schluß vo - rigen Jahrs und Mo - nats Reſt in CaſſaJan. 7. pr. Egers Wechſel an Stockflet zahlt in Cronen〈…〉〈…〉700
Marck 1560.
15. pr. Cont. ver - kauff730.8. in Banco an Sp. eingebracht400
15. von Alexander Fuͤrſt empfan - gen auf 600 Rthlr. 3tels / ſo ich ge - gen Cronen eingewechſelt / von Juden Si - mon Hirſch / Lagio em - pfangen a 13. p. c. 95.810. pr. eingewech - ſelte 600. 〈…〉〈…〉. Cr gegen 3tels / wor - auf a 12. p. c. zu - geben muͤſſen72
12. zahlte an Jſmael den Juden pr. Waaren150
78.13. noch an diverſi Waaren / laut Cladde / pr. Con - tant eingekauft fuͤꝛ790
1. Febr. aus Banco baar gehohlt489.8
9. abermahl pr. contant ver - kaufft323.28. zur Haushaltung hergegeben176
Zur Handels-Unk.150
17. zahlte Jacob Jacobſen566.pr. Faͤrber-Lohn in dieſem Monat728
S Marck 3842.S. Marck.25108
Jſt in Caſſa zu kurtz / ſo auf Unkoſten abſchreiben59
1. Febr. pr. Schluß vorigen Monats reſtirt baar in Caſſa Marck1325.15.Noch reſtirt baar / ſo auf kuͤnfftig Monat vortrage.132515
Febr. S. M.3842
Die539Verkauff / Courant, &c. Rechnungen.

Die weggeſandte Facturen und verkauffte Rech - nungen koͤnnen entweder in das Copey-Buch / oder Cladde / oder auch in die eigentliche Facture-Copey - Buͤcher / copiiret werden.

Banco-Buch wird eben gehalten / wie das Caſſa-Buch.
Banco ſollSoll haben
1716.1716.
Maji 3. brachte ich baar in B. Spec. Marck500.Maji 14. holt ich baar heraus〈…〉〈…〉7938
10. ließ mir P. von Porten ſchreiben pr. Waaren890Junii 10. ließ ich an Jo - hann Wolters pr. Gartzens aus Am - ſterdam auf mich gethane Tratta ſchreiben1000.
Jun. 7. ließ mir Ludwig Bec - celer pr. Ber - trams von Au - ſpurg ſeinen Wechſel ſchrei - ben250012. noch an Abenſur pr. von ihm mit 10. p. c. Agio eingewech - ſelte Cronen600
9. verwechſelte ich an Juden Moſes Levin 1000. 〈…〉〈…〉3tels wofuͤr er mir nach Abzug 20. pr. c. in Banco ſchreiben laſſen933.515. an Albrecht Er - hard pr. Waaren / ſo von ihm gekaufft82212
S. 〈…〉〈…〉32164
Jun. ult. pr. Saldo bleibt in Banco, ſo gegenuͤber aufs neue vortrage15071
S. Marck 4723.5S. 47235
Jul. 1. pr. gegenuͤber - ſtehenden Banco - Schluß neuen Vortrag〈…〉〈…〉1507.1
Wech -540Allerhand Formuln von
Wechſel-Buch.

Wird auf unterſchiedliche Manier gehalten / die beſte iſt / daß man einen ſo genannten Contoir-Calender (in welchem die Mo - nats-Tage allezeit mit einem gewiſſen Zwiſchen-Raum / in wel - chen man ſchreiben kan / unterſcheiden) mit weiſſen Papier durchſchieſſen laſſe / und bey jedem Tage / an welchem ein von oder an uns acceptirter Wechſel verfaͤllt / ſolchen Wechſel / deſ - ſen Summa, an wen / von wem / auch in was Gelde / er zu bezah - len / beyſchreibe: Es muß aber geſchehen / ſo bald man acce - ptirt / oder acceptiren laͤßt / damit nichts vergeſſen werde. Von ſolchen alſo von oder an uns acceptirten Wechſeln ſtellt man nichts zu Buche / bis ſie wuͤrcklich von oder an uns bezahlet wor - den; Dann ob man gleich den Remittenten / oder auch den Wechſel-Conto ſo lange dafuͤr creditiren / oder auch dem Tras - ſenten oder auch Wechſel-Conto ſo lange dafuͤr debitiren wolte / ſo iſt es doch eine unnoͤhtige Weitlaͤufftigkeit / ſintemahl / gleich wie ich den Wechſel vor dem Verfall Tag nicht ſchuldig zu be - zahlen / alſo bin ich auch nicht ſchuldig / ſolchen eher / als bis er wuͤrcklich zu oder aus der Caſſa gefloſſen / oder mit Aſſignation, Banco-Abrechnung oder Waaren / bezahlt worden / einzuſchrei - ben; Da ich dann mit 1. oder 2. Poſten zukommen kan / welches auf die andere Weiſe mehr Schreibens erfordert. Eben die Beſchaffenheit / die es mit den verfallenen Wechſeln hat / die hat es auch im Notiren der activ - und paſſiv-verfallenen Schulden / immaſſen dann ſolche noch leichter / wo nur eine ordentliche Mo - nat-Bilantz gezogen wird / zu erſehen; Und muß ein Kauffmann viel zu thun haben / der ſich nicht / was in dieſem oder jenen Mo - nat fuͤr Schulden (inſonderheit / wo es gute ſind) verfaͤllig / er - innern ſolte: Die Creditores werden ſich ohne dem wol melden. Wir wollen jedoch den Ungeuͤbten eine kleine Anleitung mit - theilen:

Zu empfangende.Zu bezahlende Gelder.
Jan. 15. von Fr. Heiden R. 70〈…〉〈…〉 8. von Joh. Simon990Jan. 20. an S. Reiß Rtl. 420
30. an Frid. Wentzelberg 210
Oſtm. in 3tels von Herrn Dr. Fabricio600Mart. an M. le Feber pr. W. 600
Oſtm. pr. verfall. R. an N. 150
pr. Haus-Zins von N. N. 120an Salariis an N. &. N. 220
Rthlr. 17801600
Leip -541Verkauff / Courant, &c. Rechnungen.
Leipziger Meß-Debitoren und Credi - toren Reſcontre-Buch.
Herr Eraſmus Weſthoff.
SollSoll haben
1716. zahlt ihm baarpr. in Michaeli Marckt ihme ab - gekauffte Waa - ren in ⅓tels Rthl.670
Rthlr. 100
Noch mit Gegen - Rechnung150
pr. Anweiſung auf den Juden Al - berti420dito kauffte aufs neu von ihm laut Marckts Cladde Ziel Naumb. PP Marckt Rthl.320
Rthlr. 670
Daniel Alberti Jude von Prag.
SollSoll haben
Oſter-Marckt 1716.Oſter-Marckt 1716.
pr. in Michaeli Marckt 1715. gekauffte Waaren Rthl.1136pr. meine Asſign. an Hn. Weſt - hof420
zahlte baar140
Kauffte er aufs neu an Waaren / Ziel Michaelis - Marckt zu zah - len478Seinetwegen von Hn. Staal235
an Waaren von ihm empfangen175
pr. ein Wechſel auf Hamburg166
Rthlr.1136
Waa -542Allerhand Formuln von
Waaren-Res -

Wird abermahl auf unterſchiedliche Manieren ge - len / und zwar iſt die Form einerley / die ich uͤber meine doch muͤſſen jede a parte geſetzt / und nicht con - dienen darzu / daß man gleich wiſſen moͤge / wo unſer Waaren hingekommen / und alſo jede Stunde und koͤnne. Es gehet aber in kleinem Ausſchnitte / da offt - gemeſſen werden / nicht ſo wol als bey Großirern an / ſeiner Leute ſich zu verlaſſen wiſſen / und aus gutem in einigen bey Kleinigkeiten verkaufften Waaren an Mann gebracht worden oder nicht. NB. Etliche re wieder verkaufft wird / dabey / welches aber nicht Bucheſchon ausweiſet / was gewonnen oder verloh - keine gethane Unkoſten notirt / daß alſo der Cal - der bloſſen Waaren-Unterſuchung bewenden laͤßt. Meiner eigenen / oder Herrn N. N. in Waaren Reſcon -

Debet
Einkauff oder Empfang.
EiſenLeinſatWeinTuchFiſchb.KaͤßRocken
Jour. f. 6.
543Verkauff / Courant, &c. Rechnung.
contro-Buch.

halten / deren wir einige hier nachgeſetzt anweiſen wol - eigene oder uͤber Commiſſion-Waaren fuͤhre; Je - fundiret werden; Dergleichen Reſcontre-Buͤcher eigene / oder die uns anvertrauete Commiſſion - Augenblick Rechnung und Reliqua davon abſtatten mahls etliche Ellen Band von einem Stuͤck ab - ſondern ein ins klein Handlender muß auf die Treu Calculo, fleißiger Aufſicht und Nachdencken / ſelbſt mercken koͤnnen / ob ſolche rechtmaͤßig veraͤuſſert und ſetzen auch den Einkauffs-Preiß / und wie die Waa - noͤhtig / weil die Waaren-Rechnung im Haupt - ren worden; Zudem ſind in dem Reſcontre-Buch culus nicht juſt ſeyn kan / und man es alſo beſſer bey Folgen hiervon einige Formularia:

Dantzig mir zugeſandter Commiſſion - tro-Rechnung.

Credit.
Verkauff oder Ausgab.
EiſenLeinſatWeinTuchFiſchb.KaͤßRocken
Jour.
544Allerhand Formuln von
Auf eine an - Meiner eigen) oder Herrn
DebetReſcontro -
Soll Emfang oder Einkauff.Wein Oxh.Rockẽ LaſtTherCron-RaſchCatonStruͤmpff.Pꝛeiß pr. W Rt.Rthl.〈…〉〈…〉
1716.
Jun 7. von le Blanc ge - kaufft / Ziel 6. Mon.40224800
10. von Jeronymus Meyer contant4870
  • 34
  • 6
2052
Auguſt. 14. von Aſmus Scherer gegen Ro - cken geſtutzt2033660
15. ſandte mir Chriſt. Otto625310
24. aus Londen em - pfangen50pr. 1630
27. noch von Hamb. pr. contant216126
von einen Dantzi - ger Schiffer60402400
30. von Hinrich Trau - wol / Ziel 3. Monat80221760
S. der eingekaufften oder empfangenen Waar120108205070839738
Von gegenuͤber aufs neue vorgetragen / ſo unverkaufft89½40503023

Obenſtehende Reſcontre-Rechnung iſt um ſo viel tant, Zeit und Baratto, Ein - und Verkauff / darunter und Credit keine Linien unterſtrichen werden / damit / wenn kaufft werden / man es alsdann ſehen koͤnne / was gewon - lohren / an den andern Waaren hergegen gewonnen wor - fe / welche ihrer Koſten nach in Credit eingebracht / wer - liegenden Commiſſion-Waaren berechnet.

545Verkauff / Courant, &c. Rechnung.
dere Manier. N. N. Commisſion -) Waaren. Buch.
Credit Soll haben / Ausgab oder Verkauff /Wein Oxh.Rockẽ LaſtTherCron-RaſchCatonStruͤmpff.Pꝛeiß pr. W Rt.Rthl.〈…〉〈…〉
1716.
Jun. 8. an einen Daͤniſ. Schiffer contant aufgefuͤllet40 ½24480
14. an die Beckers contant verkaufft33½401340
Aug 14. an Aſmus Sche - rer an Ther geſtutzt14½45½660
18. an Jer. Wilhelm Ziel 3. Monat1025250
24. pr. contant an ei - nen Fremden2030600
nach Leipzig an Eggers in Commiſſ ge - ſandt / berechne den Koſten nach J. f 60.605300
30. an Caton und Ro - cken / an Friderich Wagner Ziel 6. Mo - nat / laut Jour f 66.2040
  • 45
  • 7
1180
S. der verkaufften Waar30½682040604810
S. der unverkaufften89½40503023
12010720507083

zierlicher / weil unterſchiedliche Conditionen, als Con - begriffen / die Preiſen dabey ſpecificirt / und in Debit die aufs neu vorgetragene unverkauffte Waaren gar ver - nen oder verlohren; wie dann an dem Ther allbereit ver - den: Die nach Leipzig in Commisſion geſandten Struͤmf - den nun hinfuͤhro unter den im Leipziger Lager unter N. N.

M mVon546Allerhand Formuln von
Von Bilantz.

Solcher iſt entweder eine monatlicher Special - oder ei - ne jaͤhrlicher General-Bilantz / und fuͤrnemlich ge - macht / wenn man in dem Haupt-Buche auf einer je - den Rechnung das wenigſte (es ſey gleich in Credit oder Debit) von dem meiſten abziehet / und das Uber - bliebene unter deſſelben Conto Nahmen in Debet oder Credit ſetzet / nachdem es nemlich in einem von dieſen beyden uͤbergeblieben. Die Form iſt dieſe:

Debitores. Creditores. Rthl.
CaſſaRthl. 500Capital. 3340
Waaren in ge - nere1890Hans Rewolt / dep1000
Wein in ſpecie730Chriſt. Schuͤtz / pr. Londen Wechſel den 3. Maji faͤllig570
Philipp von Porten in Banco1870
Hans Schindler in .320Juͤrgẽ Grund / ver - fallen in Cour. 320
Joh. Finck in ſp. 290Heinrich Loͤſer in ult. Junii227
Lagio Conto75Abraham Leopold pr. Waar340
Haußhaltung122
Rthl. 5797Rthl.5797

Wann alſo in Bilantz auf beyden Seiten Debet und Credit ſich gleich befindet / ſo iſt zu vermuhten / aber nicht gewis zu ſtatuiren / daß ſolcher recht gema - chet ſey.

Von dem Copiir-Buch iſt ſchon an einem andern Orte Meldung gethan / iſt auch ſehr leicht zu fuͤhren /daß547Verkauff / Courant, &c. Rechnungen. daß es keiner weitern Anweiſung bedarff; Was ſonſt von andern Buͤchern in der Handlung moͤchte noͤhtig ſeyn / wird einem jeden die Nohtdurfft und Erfahren - heit von ſelbſten anweiſen.

Nur iſt von dem Brief-Copiiren noch dieſes zu wiſſen / daß etliche Kauffleute / um der Muͤhe uͤberho - ben zu ſeyn / in dem Copiir-Buche nachzuſchlagen / wenn ſie an dieſem oder jenen ihrer Correſpondenten geſchrieben / hinter denſelben ein Alphabetiſches Re - giſter uͤber ihrer Correſpondenten Nahmen halten / unter welche ſie jeden Poſt-Tag den Datum nach ein - zeichnen / wann ſie an ihn geſchrieben / auch wo der Brief in dem Copiir-Buch anzutreffen / ſo keine un - ebene Methode iſt.

VII. Vollmachten / Compromiſſen, Cesſiones, Transactiones, Donationes inter Vivos, Donationes mortis cauſa, Kauffmanns Parere, Proteſtationes, Retorſiones und Separationes. Welchen angefuͤgt Unterſchiedliche Suppliquen und Klag-Libellen.

I. Gerichtliche Vollmachten / welche je - manden um Schulden (entweder in der Guͤte oder Gerichtlich einzufordern gegeben werden.

DEmnach mir Ends-Benannten einige Buͤrger und Einwohner der Stadt N. N. NahmensM m 2A. 548Vollmachten / Compromißen, &c. A. B. C. D. von unterſchiedlichen Jahren her bey 2000. Rthlr. als A. 550. B. 960. C. 390. und D. 100. Rthlr. ſchuldig geweſen / bis anhero aber weder durch freundliche Ermahnungen noch Bedrohungen mit dem Gerichts-Zwange / zur Bezahlung haben koͤn - nen bewogen werden; Meine Gelegenheit aber nicht zulaſſen will / laͤnger nach dem Gelde zu warten / viel - weniger perſoͤhnlich dahin zu reiſen / und ſolches einzu - fordern; Als habe ich den Edlen und Wohlgelahr - ten Herrn Nicolaum Capricornum, beyder Rech - ten Candidatum, weil er ſich um die Gebuͤhr willig darzu finden laſſen / die von obbemeldten meinen De - bitoribus in Haͤnden habende Documenta, als Obligationes, Rechnungen und Wechſel-Briefꝛ / ſamt dieſer Vollmacht zugeſtellet / und Krafft derſel - ben ihm Gewalt gegeben / beſagte meine ausſtehende Gelder in der Guͤte von ihnen zu fordern / oder im Verwegerungs-Falle gerichtlich zu erpreſſen / in mei - nem Nahmen meine Nohtdurfft Klags - weiſe im Rechten vorzubringen / des Gegentheils Antwort an - zuhoͤren / gegen ſolche zu excipiren / den Krieg zu be - feſtigen / auch alle meine Nohtdurfft und Gegenwehr / in welcher Geſtalt dieſelbe moͤchte benennet werden / zu uͤben und auszufuͤhren / mit Bewaͤhrung und Beybringung derſelben durch Zeugniß oder in an - dere Wege / wie es die Rechte zulaſſen; Auch den Eyd fuͤr Gefaͤhrde / ſamt allen und jeden andern zimlichen Eyden / in meine Seele zu ſchweren / ſamt aller ande - rer meiner Nohtdurfft im Rechte vorzuwenden / zu fordern und zu gebrauchen / im Rechte zu beſchlieſſen / End - und Bey-Urtheil zu bitten / zu hoͤren / die anzu - nehmen / von denſelben und allen andern Beſchwe - rungen ſich zu beruffen / zu appelliren / Apoſtel zu for -dern /549auch Suppliquen und Klag-Libellen. dern / ſolche Appellation anzubringen / Ladung dar - zu erlangen / und dieſelbe Appellation und Haupt - Sache zu vollfuͤhren / auch einen oder mehr Affter-An - wald ihm nachzuſetzen / ſolchen zu wiederruffen / den Gewalt / ſo offt es die Nohtduꝛfft erfordern / und es ihm gut beduͤncken wird / wieder an ſich zu nehmen / auch endlich alles und jedes in bemeldter Sachen zu han - deln / thun und vornehmen / was ich ſelbſt haͤtte han - deln / thun und vornehmen koͤanen. So er auch noch einer groͤſſern Gewalt / als dieſe iſt / wuͤrde noͤhtig ha - ben / ſoll ihm ſolche hiemit auch ertheilet ſeyn / als wenn es von Wort zu Wort dieſer Vollmacht inſeriret waͤ - re. Jch will auch alles / was obbemeldter Herr Ca - pricornus entweder guͤtlich oder gerichtlich in mei - nem Nahmen handeln wird / fuͤr genehm / und als wann ich es ſelber gethan und gehandelt haͤtte / halten und achten; Jnſonderheit aber ihn in allen Schad - loß halten / ſonderlich wegen der Laſt / welche man zu Lateiniſch nennet / de ſatisdando & judicatum ſolvi: Bey Verpflichtung meiner Haab und Guͤter / beweg - licher und unbeweglicher / und dieſes alles ſonder Ge - faͤhrde. Urkuͤndlich habe ich dieſe Vollmacht eigen - haͤndig aufgeſetzet und unterſchrieben / auch mit mei - nem Pittſchafft bekraͤfftiget / ſo geſchehen Erfurt den 8. Junii 1716.

II. Eine andere.

JCh N. N. zu N. fuͤr mich / meine Erben und Erb - nehmen / urkunde und bekenne hiemit / demnach bey der Regierung zu N. in meinen angelegenen Sa - chen ich eines Rechts-verſtaͤndigen Bedienten und Gevollmaͤchtigten bedarff / daß ich derentwegen den Ehrenveſten ꝛc. bittlich erſuchet / mir bedient zu ſeyn /M m 3und550Vollmachten / Compromiſſen, &c. und Vollmacht von mir an und auf ſich zu nehmen; Auch auf deſſen willfaͤhrige Erklaͤrung ihm hiemit und Krafft dieſes Vollmacht und Gewalt aufgetra - gen und gegeben haben will / daß er meinentwegen zu allen und jeden angeſetzten Vorbeſcheiden und Ter - minen erſcheinen / meine Nohtdurfft vorbringen / Gegentheils Einreden vernehmen / muͤndlich und ſchrifftlich handeln / excipiren / Gewehr fordern / und ſelbſt nach Gelegenheit angeloben / Juramenta defe - riren / referiren / acceptiren / litis conteſtation thun / und auf des Gegentheils Gethane gebuͤhrlich verfahren / Delation ſuchen / Urkunden recognoſci - ren und zu recognoſciren bitten / Beweiß und Ge - gen-Beweiß fuͤhren / Probations-Exceptions - und andere zulaͤßige Schrifften verfertigten und uͤberge - ben / zum Urtheil ſchlieſſen / ſelbiges zu eroͤffnen bitten / contumaciren / Unkoſten liquidiren / um Execu - tion anhalten / und da dergleichen Execution wider mich angeordnet wuͤrde / rechtliche Executiones, ſo zulaͤßig und paratam executionem hindern / dawi - der gebrauchen / ſelbige proſequiren / und auch darin - nen zum Beſchluß und End-Urtheil verfahren / inſon - derheit in acht nehmen / daß in Summariis Summa - rie in ordinariis aber nach Gelegenheit und Noht - durfft procediret werde / und in Summa alles andere zu jeder Zeit thun / vornehmen und verrichten ſolle / was die Sache und der Proceß erfordert / und ich perſoͤhnlich zugegen ſelber verrichten koͤnnte / ſolte und moͤchte; Wozu und ſonſten / da er einer mehrern Ge - walt / denn hierinn begriffen / benoͤhtigt ſeyn ſolte / ich ihm dieſelbe hiemit / jetzt / alsdann / und dann / als jetzt / cum poteſtate ſubſtituendi, ſubſtitutionem re - vocandi, aliisque ſolitis & utilibus clauſulis, ge -geben /651[551]auch Suppliquen und Klag-Libellen. geben / und was alſo ſeine Con - und Subſtituirte ge - than / auch verſprochen und gehandelt haben / ſolches unverbruͤchlich / genehm / ratum & gratum zu halten / auch ſie desfalls Schadlos zu ſprechen / mich verpflich - tet haben will / bey Verpfaͤndung meiner Haab und Guͤter / ſo viel hierzu vonnoͤthen / getreulich und ohn Gefaͤhrde. Urkundlich habe ich dieſe Vollmacht mit meinem eigenen Haͤnden unterſchrieben / und mit mei - nem gewoͤhnlichen Pittſchafft bekraͤfftiget / ſo geſche - hen zu N. den ꝛc. Ao. &c.

III. Noch vollkommener iſt nachfolgende Formul / welche in Braunſchweig Luͤneburgiſchen Ge - richten (wann einer von dem Principalen zu allen Sa - chen / die er wider den andern hat / zum Anwald beſtellet und verordnet wird) gar gewoͤhnlich iſt.

JCh Unten-benahmter bekenne und thue kund maͤnnigliche mit dieſem offenen Briefe / daß ich / fuͤr mich und meine Erben / zu Vollfuͤhrung der bey der Fuͤrſtl. Braunſchweigiſ. Regierung zu Zell / gegen und wider Chriſtian Braun / hievorigen / jetzigen und kuͤnfftigen eingefuͤhrten Sachen / den Ehrenveſten und Wohlgelahrten Hrn. Georg Bayer / beeydigten Cantzeley - und Cammer-Gerichts-Procuratoren / zu meinen und nach meinem Tode meiner Erben un - zweiflichen Procuratoren und Anwald alſo und der - geſtalt / conſtituire und ſetze / daß ich zuforderſt alles und jedes / was durch ihn / und andere von ihm ſub - ſtituirte Anwaͤlde / oder ſonſten / in angeregter Sa - chen meinetwegen gehandelt werden wird / ratificiren und genehm halten will / und daß darauf ermeldter mein Anwald in erregter Sachen activè & paſſivèM m 4bey552Vollmachten / Compromißen, &c. bey meinem Leben in meinem / und nach dem Tode in meiner Erben Nahmen erſcheine / allerley Proceſſe dawider einbringe / fori declinatorias und andere Exceptiones uͤbergebe / libellire, litem conteſtire, articulire, reſpondire, Juramentum veritatis, malitiæ, calumniæ, dandorum, reſpondendo - rum in litem affectionis, æſtimationis, purga - tionis, in ſupplementum probationis, expen - ſarum, damnorum & Intereſſe, auch einen ziem - lichen / in Rechten zugelaſſenen und mit Urtheil und Recht aufgelegten Eyd / etiamſi litis deciſorium, in meiner und reſpectivè meiner Erben Seele erſtat - te / allerley Beweiß einbringe / derowegen alle Noht - durfft verhandele / dieſelbe vertheidige / wider des Ge - gentheils Beweiſung / auch ſonſten / excipire und reſpectivè replicire, duplicire, triplicire, ſigilla & manus recognoſcire oder diffitire, in contu - maciam procedire, dieſelbe purgire, zu Bey - und End-Urtheil beſchlieſſe / die zu eroͤffnen bitte / anhoͤre / annehme / darwider ſupplicire, appellire, auch re - ſtitutionem in integrum, ſo es vonnoͤhten / begehre / expenſas, damna & Intereſſe deſignire, ſelbe zu taxiren bitte / auch was in der Haupt-Summa taxi - ret und erkannt / erhebe und annehme / dafuͤr quitire / ad executionem active procedire, bis zu endlicher Vollſtreckung der Urthel / auch paſſive, da die Urthel mir oder meinen Erben zu wider ergingen / und dar - auf wider mich oder ſie in executionem procediret wuͤrde / von meinet oder ihrentwegen alle Nohtdurfft / bis zu endlicher Eroͤrterung des puncti executio - nis, verhandele / einen oder mehr Neben - oder Affter - Anwalde / ſo offt ihm beliebet / con - und ſubſtituire / revocire / auch alles andere handele / thue und laſſe /was553auch Suppliquen und Klag-Libellen. was ich ſelbſt zu gegen / und nach meinem Tode meine Erben / jederzeit handeln / thun und laſſen koͤnnten oder moͤchten; Und da ermeldter mein Anwald einer weitern Gewalt / als hierinn begriffen / beduͤrfftig waͤ - re oder ſeyn wuͤrde / dieſelbe will ich in meinem und mei - ner Erben Nahmen ihm hiemit am allerkraͤfftigſten und beſtaͤndigſten / wie das vermoͤge der Rechte und de ſtylo obbeſagter Hochfuͤrſtl. Cantzeley geſchehen ſoll / kan oder mag / auch gegeben haben. Und was alſo ermeldter mein Anwald und ſeine Subſtituirte handeln / thun und laſſen werden / das verſpreche ich / fuͤr mich und meine Erben / ſtet / feſt und unverbruͤch - lich zu halten / auch mehr-gedachten meinen Anwald und ſeine Subſtituirte aller Buͤrden der Rechten / præſertim ſatisdationis, de judicio ſiſti & judica - tum ſolvi, zu entheben / und allerdings Schadloß zu halten / bey kraͤfftigſter Verpfaͤndung meiner Haab und Guͤter / ſo viel jederzeit hierzu vonnoͤthen ſeyn wer - den. Zu deſſen wahrer Urkund habe ich Ends-gemeld - ter dieſe Vollmacht mit meinen eigenen Haͤnden un - terſchrieben / und mit meinem gewoͤhnlichen Pitſchafft beſiegelt / ꝛc.

IV. Vollmacht / welche die Glaͤubiger eines Falliten gemeiniglich ihren zu Unter - ſuchung eines Falliments deputirten Commiſſariis zu geben pflegen.

DEmnach es mit des / den 12. Junii dieſes Jahrs allhier (oder in N. N. ausgetretenen N. N. Fal - liment eine ſolche Bewandtniß hat / daß noch unter - ſchiedliche ſeiner Effecten verhanden / welche die vie - len Schulden / mit welchen er uͤberhaͤuffet / noch eini -M m 5ger554Vollmachten / Compromiſſen &c. germaſſen erleichtern moͤchten; Uns Ends-Unter - ſchriebenen / ſeinen allhieſigen Creditoribus aber / die Zeit und Gelegenheit nicht zulaſſen will / der Unter - ſuchung ſeiner Effecten perſoͤnlich beyzuwohnen / und was darinnen zu unſerer Bezahlung contribui - ren koͤnnte / gebuͤhrend zu obſerviren; Als haben wir dazu / in beſtmoͤglichſter und kraͤfftigſter Form / als es immer geſchehen kan und mag / den Edlen und Wohl - gelahrten Herrn N. N. als unſern Deputirten und Vollmaͤchtigten / erbeten und ernennet. Bevoll - maͤchtigen ihn hiemit / Krafft dieſer gegenwaͤrtigen Zeilen / daß er unſertwegen / gleich / als wann wir ſelbſt zugegen waͤren / was bey dieſem Falliment zu unſerm beſten gereichen kan / unterſuchen / die Verſie - gelung der Effecten, wann einige verhanden ſind / aufheben / alle Activ - und Paſſiv-Effecten, verzeich - nen / davon / wie auch von den Buͤchern / Briefen und Papieren / ſo zur Erlaͤuterung der Sachen unſer ge - meinen Schuldeners dienen koͤnnen / eine General - Nachricht einnehmen / und Inventarium machen moͤge. Er ſoll auch Macht haben / das allbereit von dern Fallirten N. N. ausgegebenen Verzeichniß ſei - ner Effecten und Paſſiv-Schulden genau zu exami - niren / die Waaren und Mobilien in ſeinem Hauſe zu verkauffen / und die dafuͤr gekommene Gelder in des von uns insgeſamt darzu erwehlten Herrn N. N. Haͤnde liefern; Alle Activ-Schulden des Falliten mag er in unſerm Nahmen einziehen / und die darzu benoͤhtigte Proceduren gebrauchen / auch alle Uber - gaben oder Ceſſiones, Renten / Obligationes, Handſchrifften / Scheine / und andere Documen - ta mehr / von des Falliten ſeinen Debitoren genau examiniren / und auf ſolchen Fuß mit der General -Ver -555auch Suppliquen und Klag-Libellen. Verſammlung der Glaͤubiger ſchlieſſen / was er uns / als ſeinen Principalen / am vortraͤglichſten zu ſeyn er - achten wird / welches wir / als von uns ſelbſt gethan / achten und genehm / ihn auch quit / frey und Schad - loß halten wollen / vor allen / ſo dieſer Commiſſion we - gen ihm einiger Schade oder Unluſt zuwachſen koͤnte. So ſoll er auch fuͤr ſeine Muͤhe von jedem Hunderte / das uns Ends-Unterſchriebenen aus dieſem Falli - ment wird ſalviret werden / 5. p. c. haben / jedoch / daß er alsdann die Reis - und Gerichts-Koſten ſel - ber ertrage / und weiter an uns nichts prætendire: Jmmaſſen er dann / Krafft ſeines uns deswegen ein - gehaͤndigten Reverſes, ſolches ihm gefallen laſſen / wir aber unſer Seits haben zu Bekraͤfftigung ob - gemeldter ihm in hoc paſſu eingeraͤumter Vollmacht / dieſes alles eigenhaͤndig unterſchrieben / und unſere Handels-Pitſchafften vorgedrucket. So geſchehen Berlin / den 6. Septembr. 1716.

V. Kurtze Vollmacht / einem Advocato (unſertwegen gerichtlich zu handeln) gegeben.

DEmnach ich Ends-Benannter in Schuld-Sa - chen wider N. N. Klage angeſtellet / und aber wegen Entlegenheit des Orts bey Hoch-Fuͤrſtl. Regie - rung nicht allezeit / wie ich gerne wolte / in Perſon er - ſcheinen kan / ſo habe ich den Tit. Herrn N. der Rech - ten Licentiaten / zu meinen Gevollmaͤchtigten be - ſtellet / dergeſtalt und alſo / daß er alle die in hac cauſa angeſetzten Terminen in meinem Nahmen beſuchen / zufoͤrderſt guͤtliche Handlung pflegen / Vorſchlaͤge zur Compoſition ſelbſt thun / oder vom Gegentheil an -hoͤren /556Vollmachten / Compromiſſen, &c,hoͤren / in Entſtehung derſelben aber ſchrifft - und muͤndlich / als waͤre ich ſelbſten zugegen / thun und han - deln ſolle und wolle / alles cum clauſulis ſolitis & con - ſvetis, rati & grati, auch cum libera ſubſtituendi, ſubſtitutionemꝗ́ revocandi, toties quoties. Es ſoll auch mein Herr Gevollmaͤchtigter Macht haben / Ju - ramenta zu de - und referiren / zum Urtheil zu ſchlieſ - ſen / deſſen Eroͤffnung zu begehren / dawider Suſpen - ſiv-Mittel einzuwenden / zu proteſtiren / und alles das zu thun / was ich ſelbſt thaͤte / wann ich zugegen waͤ - re; Treulich und ohne Gefaͤhrde / auch bey Verpfaͤn - dung alles meinen Vermoͤgens / ſo viel hierzu von - noͤhten. Urkuͤndlich habe ich dieſe Vollmacht fuͤr mich und meine Erben geſchrieben und unterſchrieben / auch mit meinem gewoͤhnlichen Pitſchaffte beſiegelt / ſo gege - ben und geſchehen zu N. den ꝛc.

VI. Ein ander Mandat eines Vormun - des / einem Advocaten oder Procurato - ren ertheilet / Actorium genannt.

JCh Ends-Unterſchriebener urkunde und bekenne hiemit / und in Krafft dieſes / daß / nachdem ich wegen meines Pupillen N. von N. N. Kl. einer Ab - rechnung halber zu N. gerichtlich belanget worden / jedoch meiner vielen Geſchaͤffte halber vor hochgedach - tem Gericht in Perſon nicht wol zu erſcheinen ver - mag / daß ich Tit. Hn. N. N. JCtum dienſtlich erſu - chet und gebeten / meo nomine vor mehr-hocher - wehntem Gerichte / ſo offt es begehret wird / zu er - ſcheinen / und meines Unmuͤndigen Nohtdurfft treu - lich zu beobachten; Geſtalt ich ihme Herrn N. hiemit unbeſchraͤnckte Vollmacht cum libera & de rato &gra -557auch Suppliquen - und Klag-Libellen. grato ertheilet haben / und demſelben in allen Schad - loß halten will / doch mit dem Bedinge / daß derſelbe vor allen Dingen auf einen guͤtlichen Vergleich col - limiren und ſich bemuͤhen moͤchte / daß aus der Sa - che kein weitlaͤufftiger Proceß entſtehe. Da es aber gleichwol nicht zu vermeyden / ſo gebe ich wohlgedach - tem meinem Herrn Actori, Tutorio nomine Voll - macht und Gewalt zu excipiren / dupliciren / qua - drupliciren / und ferner Juramenta zu de - und re - feriren / dieſelbe abzuſchweren / zum Urtheil zu ſchlieſ - ſen / daſſelbige anzuhoͤren / darwider Suſpenſiv-Mit - tel zu gebrauchen / und alles das zu thun und zu laſſen / was ich ſelbſten perſoͤnlich von Rechts wegen thun und laſſen koͤnnte. Urkuͤndlich habe ich dieſes Acto - rium Tutorio nomine mit eigenen Haͤnden unter - ſchrieben / und alſo ausgefertiget. Actum zu N. den ꝛc.

VII. Eine andere kuͤrtzere.

CUm clauſulis, rati & grati, ſatisdationis, ſub - ſtitutionis, de - & relationis Juramenti, & cum libera, bevollmaͤchtiget N. den edlen ꝛc. N. in der zwiſchen ihme Bekl. und N. Kl. in ſtreitigen Schiffs - Part-Sachen vor Hochfuͤrſtl. Regierung allhier ſchwebend / daß er ſich ſolcher Proceß-Sachen / als ſeiner eigenen / es ſey Gericht - oder auſſer Gerichtlich / ſeinem beſten Verſtande nach annehmen / und ſelbige zu gluͤcklichem Ende fuͤhren wolle und ſolle: Geſtalt ihme dann pro medietate ſeines honorarii jetzo ſo bald 10. Rthlr. ausgezahlet worden; Die andere Helffte ſoll Hrn. Gevollmaͤchtigten / ſo bald der Streit zum Ende / es werde auch die Sache gewonnen oderver -558Vollmachten / Compromiſſen, &c. verlohren / ebenmaͤßig 10. Rthlr. ausgefertiget wer - den; Treulich und ohne Gefaͤhrde. Zu Urkund habe ich dieſes Mandatum und Vollmacht eigenhaͤndig unterſchrieben und beſiegelt. Signatum N. den N. &c.

VIII. Noch kuͤrtzeres / jedoch vollſtaͤn - diges Mandat und Vollmacht.

CUm Clauſula rati, grati, recognoſcendi, ar - reſtandi, compromittendi, de rato cavendi, ſubſtituendi, quittandi, ſolutionem recipiendi, fuͤr mich / meine Erben und Erbnehmen / gebe ich Ends - Benannter Vollmacht Herrn N. N. wider N. wegen Rthlr. Schuld bey der Hochfuͤrſtl. Cantze - ley N. zu thun und zu verrichten / cum libera poteſta - te, was der Sachen Nohtdurfft allenthalben erfodern wird. Actum Stralſund / den ꝛc.

  • NB. Will man einem Anwalt noch zugleich auf einen andern Caſum durch eben dieſe Vollmacht Gewalt einraͤumen / ſo ſetzt man unten darunter: Obige Vollmacht will ich auch auf den Caſum N. N. er - ſtreckt haben / als wann ſolche von Wort zu Wort inſeriret waͤre.

IX. Von Compromiſſen oder Anlas.

Compromiß oder Anlas / Kraft welcher ſich zwo Partheyen auf einen Ober-Mann / auch jeder Theil auf zween Schieds-Maͤnner / beruffen / vor denſelben auf gewiſſe Terminen ſchrifftlich zu han - deln / auch beyde Theile bey ihren Ehren und Treuen angeloben / was durch den Ober-Mann und Schieds - Maͤnner laudiret und geſprochen worden / getreu - lich / bey 1000. fl. Straffe / nachzukommen.

Zu559auch Suppliquen und Klag-Libellen.

ZU wiſſen: Nachdem ſich einige Zeit hergroſſe Jr - rungen und Differentien zwiſchen Hrn. Juſto Reimers und Hn. Adrian Arnoldi, einiger Schiffs - Part-Rechnungen wegen zugetragen / deren ſich bey - de Theile / nach offtmahls gepflogener Handlung / dan - noch bis anhero nicht vergleichen noch vereinbahren koͤnnen / daß ſie (damit ſolche Jrrungen und Gebre - chen einmahl abgeholffen werden moͤchte) beyderſeits ein Compromiß und Anlaß / ſo ſie und ihre Erben bin - den ſoll / verabredet / eingewilliget und verglichen; Als nemlich: Es ſoll jeder Theil zween beſondere Arbitros ihm erwaͤhlen / beyde aber zugleich einen Ober-Mann; Wie ſich dann auch Juſtus Reimers den Hrn. Peter von Sanden und Andreas Korff / Hr. Adrian Ar - noldi aber Hrn. Levin Gutsmuhts und Herrn Mar - tin Neubauer / erkohren / zum Obermann aber dem Hn. Polycarpus Irenæus beliebet und angenommen haben.

Dieſem reſpectivè erkieſten Ober-Manne ſoll je - der Theil innerhalb Monats Friſt ſeine Beſchwerden und Forderung / ſo er gegen den andern zu haben ver - meynet / in duplo abgeſchrieben / verſchloſſen zuſchi - cken / und der Ober-Mann dieſelbe Beſchwerden dem andern Theil uͤberſenden / worauf dann ein jeder Theil / ohne einige aufzuͤgige Einrede und Exception, in nechſt folgenden Monate ſeinen Gegen-Bericht gleichfals dem Ober-Manne duplirt uͤbergeben ſoll / welcher ſolchen Gegen-Bericht jedweden Theile / mit Zuſtehung eines Monats Friſt / zur Replic ſoll uͤber - ſenden; Wann dann keine Erneurung geſchicht / ſoll jedem Theile zu beſchlieſſen vergoͤnnet ſeyn.

Nach geſchehener Concluſion, ſo jedweden oder beyden Theilen Beweiſung vonnoͤhten ſeyn wuͤrde /ſoll560Vollmachten / Compromiſſen, &c. ſoll ſolches in zweyen Monaten geſchehen / und nach verhoͤrter Zeugen und deſſen Ausſage Eroͤffnung ſoll jedem Theile Copia davon zugeſtellet / und welcher Theil es vonnoͤhten / in einem Monat nach ſolcher Zuſtellung dawider zu excipiren gehalten ſeyn / hier - auf im naͤchſten Monate der andere Theil repliciren / und ferner ſeine Nohtdurfft beybringen / worauf der Obermann und die vier Schieds-Maͤnner die Par - theyen zuſammen beſchreiben / und ſolche / ſo viel muͤg - lich / in der Guͤte zu vertragen ſuchen ſollen; Wann aber ſolche nicht ſtatt finden ſolte / ſollen alsdann be - meldter Ober-Mann und Beyſitzer innerhalb Me - nats Friſt / durch ihren willkuͤhrlichen Spruch und Laudum die Partheyen uͤber ihre Gebrechen und Dif - ferentien entſcheiden / welches beyde Theil ohne eini - ges Verweigern / Appelliren / Reduciren und Sup - pliciren / (immaſſen ſie ſich denn aller andern Beyhuͤlf - fen freywillig verziehen und begeben /) ihnen ſollen ge - fallen laſſen / und demſelben gebuͤhrend nachleben.

Jm Fall ſichs auch begeben wuͤrde / daß der Ober - Mann / oder einer von den Arbitris, in waͤhrendem Compromiß und Anlaß mit Tode abgehen / oder ſonſt aus redlichen Urſachen / der Handlung auszu - warten / verhindert werden ſolte / alsdann ſollen die Partheyen einen andern Ober-Mann erwaͤhlen / oder auch die Parthey / welcher von ihrer Seiten ein Schieds-Mann abgegangen / in jetzt-gemeldter Zeit einen andern an des abgegangenen Stelle præſenti - ren. Wann auch die Sache aus beweglichen Ur - ſachen dermaſſen verhindert wuͤrde / daß ſie in be - ſtim̃ter Zeit nicht eroͤrteꝛt werden koͤnte / ſo ſollen Ober - Mann und Beyſitzer Gewalt und Macht haben / den Anlaß oder Compromiß zu prorogiren und zu ver -laͤn -561auch Suppliqven und Klag-Libellen. gern. So auch eine Partey wieder ſolches des Ober - Manns und der Beyſitzer Laudum und Spruch in einigem Wege thun und handeln wuͤrde / ſoll dieſel - bige / ſo offt ſie das thaͤte / dem andern Theil in Guͤlden zur Straffe verfallen ſeyn / ſolches auch will - kuͤhrlich erlegen und entrichten / und nichts deſtoweni - ger der Spruch in ſeinen Wuͤrden und Kraͤfften bleiben.

Daß aber dieſes Compromiß, wie ſolches von Wort zu Wort oben lautet / mit unſern guten Willen beredet / beſchloſſen und aufgerichtet worden ſey / wir auch ſelbigen / inſonderheit / was der Obermann und Beyſitzere laudiren und ausſprechen werden / getreu - lich nachkommen / und allen Gegen-Exceptionibus, wie ſolche auch Nahmen haben moͤgen / die uns koͤnten zu ſtatten kommen / hiemit renunciiret haben wollen / bekraͤfftigen wir / bey unſerer Ehr und Treu / an Eydes ſtatt / auch bey Verpfaͤndung unſerer Haab und Guͤ - ter / mit unſerer eigenen Unterſchrifft.

Magdeburg / den 3. April. Ao. 1716. (L. S.) Adrian Arnoldi. (L. S.) Juſtus Reimers.

X. Ein anders / auf einen muͤndlichen Receß gerichtet.

WJr Ends-Benannte bekennen oͤffentlich / und thun jedermann / dem daran gelegen / mit die - ſem Briefe zu wiſſen / daß wir (demnach zwiſchen uns einige Zeit her / wegen einiger ſtreitiger Waaren und Wechſel / ein groſſer und ſchwerer Rechts-Proceß entſtanden / zu guͤttlicher Beylegung deſſelben /) auf Veranlaſſung einiger guter und wohl-meynender Freunde / auch zu Verhinderung fernerer Unkoſten /N nuns562Vollmachten Compromiſſen, &c. uns zu einem willkuͤhrlichen Compromiß (aus ei - nem Obermann und 4. Schieds-Maͤnnern beſte - hend) verglichen und verſtanden; Jmmaſſen dann ich Peter von der Kanne den Wohlgelahrten Herrn Heinrich Kurtzfuß / J. U. D. und den Wohlfuͤrneh - men und Großachtbahren Hn. Diederich Rebenſtock zu meinen Schieds-Maͤnnern / ich Tobias Glaſer aber den Edlen und Wohlgelahrten Herrn Sebaſti - an Francken / dieſer Stadt Syndicum, und Herrn Claus von Boſteln / vornehmen Kauff - und Han - delsmann / zu den Meinigen / wir beyde Parteyen a - ber / im Fall dieſe erkieſete Arbitri nicht unter ſich ei - nig werden koͤnnten / oder wir bey ihrem Ausſpruche nicht aqvieſciren wolten / den Herrn von Großbach zu unſern Ober-Mann wollen erwaͤhlet und erkohren haben / deſſen oder derer Ausſpruͤche nachzukommen wir ohne einige Wiederrede / Exception oder Vor - wendung einiger Privilegien, Freyheiten oder Be - neficien, als denen wir hiemit freywillig und wohlbe - daͤchtlich renunciiren / getreulich / an Eides ſtatt / inſonderheit das erſte mahl bey baarer Auszahlung fuͤnffhundert Rthlr. Straffe / das andere mahl aber bey Verluſt unſerer Haab und Guͤter / fuͤr uns und un - ſere Erben geloben. Urkuͤndlich ſind dieſer Veranlaſ - ſung drey gleich-lautende gemacht / jede mit unſern Pit - ſchafften verwahret / eigenhaͤndig unterſchrieben / und zwey davon uns / das dritte aber dem Hn. Ober-Man - ne zugeſtellet worden /

ſo geſchehen Coͤlln / den 8. Mar - tii 1716.

(L. S.) Tobias Glaſer. (L. S.) Peter von der Kanne.

XI. Ur -563auch Suppliqven und Klag-Libellen.

XI. Urtheil oder Ausſpruch / in com - promittirter Sachen.

JN ſtreitigen Sachen / ſo ſich bis anhero zwiſchen Herrn Peter von der Kanne eines / und Herrn To - bias Glaſers andern Theis / wegen einiger Waaren und Wechſel zugetragen / daruͤber die Hn. N. N. N. N. N. N. N. N. zu Schieds-Leuten erkohren / und daß ih - rem Laudo oder Ausſpruche ſolte nachgelebet werden / von obbemeldten beyden ſtreitenden Parteyen / bey an - gehaͤngter Straffe / compromittiret und angelobet worden / erkennen beſagte Schieds-Leute / auf gnug - ſam eingenommene Verhoͤr - und Examinirung des gantzen Handels / fuͤr recht / daß ꝛc.

  • NB. Hier wird nun der Spruch geſetzet / welcher uͤber die gantze Sache von den zu Schieds - und Ober-Maͤnnern erkohrnen Gelehrten und Kauffleuten gefaͤllet wird.

Deß allen zu wahrer Urkund iſt dieſes Urtheil mit ob - genannter Schieds-Leute aufgedruckten Jnſiegeln verwahret / und von ihnen eigenhaͤndig unterſchrie - ben worden /

ſo geſchehen Coͤlln den 13. Junii 1716. N. von Großbach. (L. S.) S. Francke. (L. S.) Diedr. Rebenſtock. (L. S.) Henr. Kurtzfuß. (L. S.) Claus von Boſteln.

XII. Ein ander Compromiß, auf arbitrariſche Schieds-Leute.

WJr Ends-benannte bekennen hiermit / demnach wir wegen eines Schiffs-Parts nun eine ge - raume Zeit her bey hieſigem Hochweiſen Rahte Pro -N n 2ceß564Vollmachten / Compromiſſen, &c. ceß gefuͤhret / woruͤber an beyden Theilen viel Geld und Koſten aufgegangen / und zu beſorgen ſtehet / es duͤrffte dieſer Streit ſich noch auf eine lange Zeit hin - aus erſtrecken; ſo haben wir uns endlich vereinbah - ret und verglichen / daß ein jeder von uns einen ſeiner Freunde zu ſich nehmen / vor demſelben ſeine Sache erſtlich muͤndlich / zum Verſuch einer guͤtlichen Com - poſition, vorbringen / in deſſen Entſtehung aber mit zwo oder drey gewechſelten Schrifften gegen einan - der verfahren / die Acten verſchlieſſen / und auf eine unparteyiſche Juriſten-Facultaͤt oder Collegium zum Rechtlichen Ausſpruch verſchicken laſſen wollen; Mit der Verpflichtung / daß / was alsdann judiciret werden wird / uns dermaſſen gefaͤllig ſeyn ſolle / als waͤ - re es von einem Hochweiſen Raht alſo ausgeredet und geſprochen worden. Wir geloben auch hiemit und in Krafft dieſes Compromiſſes, daß von ſolcher Sen - tentz wir bey 30. Rrhlr. Straffe nicht abweichen / vielweniger von der eingelangten Sententz an hoͤhere Orte appelliren wollen; Und dieſes alles treulich und ohne Gefaͤhrde. Zu mehrer Beglaͤubigung haben wir beyderſeits dieſen Compromiß eigenhaͤndig un - terſchrieben / und mit unſern gewoͤhnlichen Pitſchaff - ten verſiegelt.

XIII. Cesſiones.

JCh Ends-Benannter bekenne hiemit / nachdem Herr Philip Hartmann von Koͤnigs-See / mir ſchon bey 3. Jahren her vier hundert Rthlr. ſchuldig geweſen / auf deren Abtrag er wenig oder nichts ge - dacht / ungeachtet er gnugſam ſolvendo iſt / daß ich Herrn Nicodemo Freytag ſolche meine Schuld-For - derung / Krafft dieſer Ceſſion, wiſſentlich und wohl -bedaͤcht -565auch Suppliqven und Klag-Libellen. bedaͤchtlich uͤberlaſſen / und ſamt allen von Hartmann in Haͤnden habenden Documenten gegen ein ander Æqvivalent uͤbergeben / wie ſolches beſter Form in den Rechten geſchehen kan und mag; Alſo / daß er / Herr Nicodemus Freytag / hinfuͤhro mit gedachtem Hartmann dieſer Schuld wegen handeln und ſchaf - fen / auch thun und laſſen mag / wie es ihm ſelbſt gefal - len / und vortraͤglich ſeyn wird. Jmmaſſen ich mich Krafft dieſer Ceſſion alles Anſpruchs / ſo ich auf ge - dachten Hartmann habe / wie auch aller Rechten / Freyheiten und Privilegien, welche dieſe Ceſſion moͤchten umſtoſſen koͤnnen / freywillig / getreulich und ungezwungen / will verziehen und begeben haben. So geſchehen / ꝛc.

(L. S.) N. N.

XIV.

DEmnach mir Ends-benannten Monſieur An - dreas Willig vor 2. Jahren her / fuͤr unter - ſchiedliche von mir erkauffte Waaren und einige / ſei - nem eigenhaͤndigen Scheine nach / ihm baar geliehene Gelder / aufrichtiger Schuld / an Capital und Intereſ - ſe, laut hierbeygehender Rechnung / ſchuldig worden 1250. (ſchreibe tauſend zweyhundert funffzig) Rthlr. in hieſigen gangbaaren Courant-Gelde / ſolche aber einzutreiben meine Gelegenheit und wenig uͤbrig ha - bende Zeit nicht leiden will; Als habe ich wohlbedaͤcht - lich dieſe Schuld / als eine richtige / gute und tuͤchtige Forderung / dem Hn. Stephano Cratzen abgetreten / und daß er hinfuͤhro mit obgedachtem meinem nun - mehro geweſenen Debitoren / guͤtlich oder gerichtlich / als uͤber ſein eigenes / ſchalten / handeln und walten moͤge / wie er es gut befinden / und es ihm beliebenN n 3wird;566Vollmachten / Compromiſſen, &c. wird; Will ihm auch ſolche Poſt der 1250. Rthlr. als eine gute / tuͤchtige / exigibele oder zahlbahre For - derung gewehren; Jedoch laͤnger nicht / als von dato an vier Monat / nach welcher Zeit / ſo Herr Stephan Cratz im Einmahnen beſagter Schuld nachlaͤßig ſeyn ſolte / ich nicht mehr dafuͤr gehalten oder reſponſable ſeyn will. Es hat mir aber beſagter Herr Cratz / in Beyſeyn zweer Ends-unterſchriebener Zeugen / die gantze Schuld / nach Abkuͤrtzung 6. p. cent. fuͤr ſeine Muͤhwaltung / Zeit-Verſaͤumniß und baaren Ver - ſchuß / welche ich ihm auch gerne gegoͤnnet / richtig be - zahlt / alſo / daß ich Urſache gehabt / nechſt Ubergabe des / Andreas Willigs / Original-Scheins / zu ſeiner meh - ren Verſicherung / dieſes Ceſſions-Inſtrument (damit er in allem Fall auf ſeinen Debitoren execu - tive klagen koͤnne) mit ihm aufzurichten; Es iſt auch ſolches dem Debitori gebuͤhrlicher maſſen inſinuiret und kund gemachet worden. Und dieſes alles ohne Arg oder Liſt /

ſo geſchehen Magdeburg / den 15. Oct. 1715. (L. S.) N. N.

XV. Von Transactionibus. Transaction uͤber Prætenſiones.

ZU wiſſen / demnach ſich zwiſchen uns Ends-be - nannten / als mir Tobias Weinſtock eines / und Herrn Lucas Helmreich andern Theils / wegen eines unter Bornholm geſtrandeten Schiffs / und unſerer darinn in Gemeinſchafft gehabten Guͤter / unterſchied - liche Prætenſiones, (davon die Meinige zu Ende die - ſer Transaction, ſub Litera A. betragende acht - hundert funffzig Rthlr. Courant, die Seinige aberſub567auch Suppliqven und Klag-Libellen. ſub Litera B. betragende 635. Rthlr. zu ſehen) er - aͤugnet / welche leichtlich wegen ein und des andern Theils ſcheinbahrer Gerechtſamkeit zu einer zweifel - hafften Rechts-Fuͤhrung haͤtten gedeyen koͤnnen; Daß wir aus Liebe zum Frieden / und um alles / was unſere gepflogene Freundſchafft alteriren und ſchwaͤchen koͤnnte / aus dem Wege zu raͤumen / auf guter Freun - de Einrahten und in ihrer Gegenwart / uns ohne wei - ters Gezeugniß / wie dieſer von uns eigenhaͤndig unter - geſchriebene Vertrag ausweiſet / vertragen und ver - glichen.

Nemlich / daß Hr. Helmreich mir noch zweyhun - dert ſiebenzig Rthlr. innerhalb 8. Tagen bezahlen / und was aus den geborgenen Guͤtern / wann die Berge - Koſten davon abgezogen worden / kommen wird / zu gleicher Theilung gehen ſolle; Womit dann alle (die - ſer Parthey wegen) zwiſchen uns enthaltene Mißhel - ligkeiten / und beyderſeitige Prætenſiones, ſollen auf - gehoben / caſſiret / und deren / unter was prætext es auch ſeyn koͤnne / nimmermehr wieder gedacht werden / welches wir alles bey unſern wahren Ehren / Treu und Glauben / geloben / und ſteiff und unzerbruͤchlich zu hal - ten verſprechen. Zu mehrer Bekraͤfftigung iſt dieſe Transaction in duplo verfertiget.

So geſchehen Stettin / den 24. Maji 1716. (L. S.) Lucas Helmreich. (L. S.) Tobias Weinſtock.

NB. Hier koͤnnen nun die Prætenſiones ſub Lit. A. & B. ſpecificiret angefuͤhret werden.

XVI. Transaction wegen Schuld - Forderung.

ZU wiſſen ſey hiemit / demnach Herr Melchior Lie - benthal mir Gottfried Reichenbach / wegen vorN n 4drey568Vollmachten / Compromiſſen, &c. drey Jahren abgekauffter und in ſeinen Nutzen ver - wandter guter gangbahrer Waare / tauſend Rthlr. benebenſt dreyjaͤhriger aufgeſchwollener Rente / wel - che à 5. p. c. hundert funffzig Rthlr. betraͤgt / und alſo in allem 1150. Rthlr. ſchuldig geworden / wegen erlitte - nen Feuers - und See-Schadens aber nicht in vollkom - menen Bezahlungs-Stande iſt: Daß ich aus Chriſt - licher Liebe und conſideration ihme obbemeldte Ren - te und 200. Rthlr. vom Capital erlaſſe / jedoch daß er auf den Uberreſt gleich jetzo (wie er dann auch bey Aus - fertigung dieſes wuͤrcklich gethan) zwey hundert Rthlr. die uͤbrigen ſechshundert aber in 3. Terminen, als be - vorſtehende Oſtern / Johannis und Michaelis / dieſes Jahrs / voͤllig entrichte / und dieſerwegen gnugſame Buͤrgen ſtelle / welche hier Ends-unterſchriebene beyde Herren / als Hr. Paul Otto und Chriſtian Friſchmuht ſeyn ſollen / die ſich als ſelbſtſchuldige / bey Verpfaͤn - dung ſeiner und ihrer Haab und Guͤter / fuͤr ihn ver - ſchrieben / welche beyde Herren auch als Zeugen der dreyhundert funffzig Rthlr. Nachlaß / ſo ich ihm ge - than / hiemit ſeyn ſollen; Womit dann von uns vieren insgeſamt zur Unterſchreibung dieſer Transaction in duplo geſchritten worden /

ſo geſchehen Muͤnſter / den 28. Febr. 1716.
    • Paul Otto
    • &
    • Chriſt. Friſchmuht /
    als Buͤrgen und Gezeugen.
  • Gottfr. Reichen - bach. Mich. Liebenthal.

XVII. Eine andere.

ZU wiſſen; Demnach Herr Chriſtian Maͤurer ſein Unvermoͤgen vorgeſchuͤtzet / daß er die / mir Friederich Reinholtzen von 5. Jahren her ſchuldigeſechs -569auch Suppliqven und Klag-Libellen. ſechshundert Rthlr. nicht bezahlen koͤnnte / es waͤre dann / daß ich ihm gewiſſe Termine ſetzte / und eini - gen Nachlaß goͤnnete / als habe ich mich endlich bewe - gen laſſen / und dahin durch dieſe meine eigenhaͤndige Schrifft erklaͤret / daß / wann gedachter Maͤurer mir jetzt zweyhundert Rthlr. baar / und bevorſtehende Oſtern noch 200. Rthlr. erlegen wuͤrde / ich als - dann allen fernern Anſpruch an ihn / wie auch die allbe - reit intendirte Rechts-Klage und leichtlich zu erhal - tende execution wolte ſchwinden laſſen / hingegen die von ihm in Haͤnden habende obligation annulliren und wieder ausliefern. Jm Fall aber / daß er mit Be - zahlung der jetzt und auf kuͤnfftige Oſtern verabredeten Terminen, jeden von 200. Rthlr. ſaͤumig ſeyn ſolte / ſolte ihm dieſe Transaction nicht zu ſtatten kommen / vielweniger ich laͤnger an dieſelbe gebunden ſeyn / ſon - dern mir mein Recht und gantze Forderung an ihn / gerichtlich oder auf andere Weiſe zu ſuchen / vorbehal - ten bleiben. Urkuͤndlich iſt dieſe Transaction in du - plo verfertiget / und von uns beyden eigenhaͤndig un - terſchrieben. Und weil jetzt eben auch die Bezahlung der 200. Rthlr. geſchieht / daß ich Friederich Reinholtz ſolche wohl empfangen / von mir beſcheiniget worden.

Ulm / den 30. Aug. Ao. 1716.

XVIII. Transaction oder guͤtlicher Vergleich.

Welchen ein / um Schulden einzufodern / von ſeinem Herrn ausgeſandter Diener / mit einem ſei - nes Herrn Debitoren / jedoch unter dem Bedinge / in ſo fern es ſein Herr oder Principal fuͤr genehm halten wuͤrde / geſchloſſen.

N n 5Zu570Vollmachten / Compromiſſen, &c.

ZU wiſſen; Demnach mich Ends-Unteꝛſchriebenen / Eraſmum Gutknecht / mein Herr und Princi - pal, Auguſtus Wunderlich / Buͤrger und Handels - mann in Luͤneburg / hieher in das Koͤnigreich Schwe - den / und abſonderlich in die Stadt Nicoͤping / geſandt / einige Schulden / und unter andern auch bey Herrn David Reiß ſechshundert Rthlr. einzucaſſiren / daß ich bemeldten Herrn Reiß wegen erlittenen See - Schadens in unzahlbahrem Stande angetroffen / und dannenhero nichts mehr von ihm an Geld und Gel - des-Wehrt / als vierhundert Rthlr erpreſſen koͤnnen / welche jedoch unter einer ſolchen condition ſo lange bey einem tertio niedergeſetzet worden / biß ich / daß Herr Reiß mit ſolchen ſeine voͤllige Schuld wolte ab - getragen wiſſen / wuͤrde qvitiret / und ſeine Rechnung als voͤllig bezahlt unterſchrieben haben / widrigenfalls ich es zur gemeinen Maſſa und Concurs der Credi - toren ſolte kommen laſſen / und erwarten / ob ſolcher mir mehr als . zuſprechen wuͤrde. Weil nun mei - nes Principalen Gelegenheit nicht iſt / mich mit ſchwe - ren Unkoſten lange auf ungewiſſe Foderung allhier lie - gen zu laſſen / als habe ich beſagten Herrn Reiß voͤllig um die Schuld qvitiret / und die Effecten zu mir ge - nommen / verſpreche auch innerhalb 14. Tagen meines Principals Ratification und Genehmhaltung dar - uͤber einzubringen / oder die empfangene Waaren und Gelder wieder von mir zu geben.

Nicoͤping / den 8. Junii. A. 1716. Eraſmus Gutknecht.

XIX. 571auch Suppliqven und Klag-Libellen.

XIX. Vertrag / Darinnen zweer Handels-Leute Differen - tien durch gute Freunde und erkohrne Schieds - Leute verglichen werden.

WJr Ends-genannte bekennen hiemit oͤffentlich / demnach ſich zwiſchen Herrn Robert Berckley und Jacob Watſon ein Zwieſpalt / uͤber einige ſechs - hundert Rthlr. welche dieſer von jenem prætendiret / ſelbiger aber nicht vermeynet ſchuldig zu ſeyn / erhoben / ſolcher Streit auch zu einer koſtbahren Rechtfertigung gedyen / welche wir / als beyderſeits gute Freunde / lie - ber in der Guͤte beygeleget / und die alte Vertraulich - keit unter ihnen wieder hergeſtellet ſehen moͤchten; Als haben wir es endlich durch groſſes Bemuͤhen dahin gebracht / daß / ꝛc.

  • NB. Hier wird die gantze Sache und ihre Vergleichung er - zehlet.

Womit dann beyderſeits alle Jrrungen aufgehoben / geſchlichtet / vertragen und abgethan ſeyn und bleiben ſollen / inmaſſen ſie dann beyde / fuͤr ſich und ihre Er - ben / uns bey Hand gegebenen Treuen und Ehren / an Eydes ſtatt zugeſaget / gelobet und verſprochen / die - ſen Vertrag in den vorgeſchriebenen Worten / ſo viel er jeden verbinden thut / fuͤr genehm / wahrhaff - tig / ſtet / feſt und gantz unverbruͤchlich zu halten / darwieder in Ewigkeit nimmer zu reden oder zu thun / oder zuzulaſſen / daß darwider geredet oder gethan werde; Zu welchem Ende ſich beyde Partheyen aller und jeder Gnaden / Freyheiten / Exceptionen, Aus - zuͤgen und Behuͤlff / wiſſend - und wohl-b[ed]aͤchtlich verziehen und begeben. Deſſen zu mehrer Urkund ſind dieſer Vertraͤge zween gleich-lautende verfertiget /von572Vollmachten Compromiſſen, &c. von uns guten Maͤnnern unterzeichnet / wie auch von ihnen ſelbſt unterſchrieben / und jedem ein Exem - plar zu ſeiner Verwahrung zugeſtellet worden.

Leip - zig / den 3. Sept. 1716. (L. S.) (L. S.) N. N. und N. N.

XX. Ein anderer / in ſchaͤrfferer Form.

KUnd und zu wiſſen ſey hiemit jedermaͤnniglich / dem daran gelegen / daß / nachdem eine Zeitlang her / zwiſchen Herrn A. eines / und Herrn B. andern Theils / ein ſchwerer Rechts-Streit entſtanden / wel - cher beyden Theilen (die vielfaͤltige Unkoſten unge - rechnet) ziemlichen Verdruß und Ungelegenheit ge - macht / daß endlich beyde Partheyen / um die gute Freundſchafft zwiſchen ihren Perſonen und Familien wieder herzuſtellen / folgenden Vergleich unter ſich placidiret und eingewilliget / nemlich / da wohlgedach - ter Herr A. und B. auf Rthlr. præten - ſiones gemacht / welchem Herr B. aus dieſem fun - dament wiederſprochen / ꝛc. daß endlich beyde Par - theyen einig worden / B. an A. bezah - len ſolle / womit alle deſſelben An - und Gegen-Forde - rungen und prætenſiones, ſie moͤgen herruͤhren / aus welchem fundamente ſie wollen / gaͤntzlich ſollen cas - ſiret / annulliret und mortificiret ſeyn / dergeſtalt / daß vonnun an keinem Theile mehr frey ſtehen ſolle / unter welchem prætext es auch immer ſeyn moͤchte / neuen Streit dieſer Sachen wegen zu erwecken. Jn - maſſen dann auch / zu mehrer Feſt-Haltung dieſes beyde Theile entſagen allen und jeden exceptionen, Ausfluͤchten / ſtatuten / Gewohnheiten / Recht undGe -573auch Suppliqven und Klag-Libellen. Gerechtigkeiten / geiſt - oder weltlich / die entweder all - bereit erdacht / oder durch Menſchen Witz annoch er - dacht und erſonnen werden moͤchten / nicht weniger allen Privilegien, Indulten und Freyheiten / ſie moͤ - gen Nahmen haben / wie ſie wollen / ſonderlich dem Einreden eines Betrugs / Furcht / Gewalt oder liſti - ger Uberredung / daß die Sache nicht alſo / ſondern anders fuͤrgegangen / daß ein oder ander Theil dieſes nicht recht verſtanden / it. einer læſion oder Ver - kuͤrtzung / groß / groͤſſerer oder am allergroͤſten / erro - ricalculi, nicht weniger den Rechts-Wohlthaten der Leuteration, Supplication, Appellation, Einſe - tzung in vorigen Stand / auch der gewoͤhnlichen Rechts-Regul / daß ein gemeiner Verzicht nicht gel - te / wann nicht ein abſonderlicher vorhergegangen / und in ſumma allen denjenigen / dadurch dieſer Vergleich auf einigerley Weiſe hintertrieben / durchloͤchert oder infringiret werden koͤnnte oder moͤchte; Jnmaſſen derſelbe nach ſeinem wuͤrcklichen Verſtande feſtiglich alſo gehalten / und zwiſchen beyden Theilen ein abſon - derliches Recht ſeyn / auch vim Inſtrumenti qva - rentigiati haben und behalten ſoll; Geſtalt dann uͤber dis beyde Tranſigenten ein ander zugeſchwo - ren / und Krafft dieſes Zuſchweren / dieſen Vergleich in allen und jeden ſeinen Puncten und Clauſuln ehrbaar und unverbruͤchlich zu obſerviren / ſo wahr ihnen GOtt der allmaͤchtige und ſein heiliges Wort helffen ſolle. Solte aber / dieſer ſcharffen clauſul ungeachtet / B. obige eingewilligte Zahlung nicht prompt und in vorbeſtimmter Zeit præſtiren / ſo ſoll auch A. an dieſem Transact nicht mehr gebunden / ſondern ihm frey zugelaſſen ſeyn / als wann niemahls einiger Vergleich getroffen / ſein Recht voͤllig zu pro -ſeqvi -574Vollmachten / Compromiſſen, &c. ſeqviren / auch B. den Armen eine willkuͤhrliche Straf - fe bezahlen / dem Richter aber den gethanen Meineyd buͤſſen. Daß nun dieſes alſo von uns beyden beliebet / und daruͤber zwey gleich-lautende Exemplaria aufge - richtet worden / bezeugen unſere eigenhaͤndige Unter - ſchrifften und aufgedruͤckte Pitſchafften / ſo geſchehen Leipzig / den 8. April. 1716.

XXI. Donatio inter vivos, darinn ein Kauffman ſeinem Freunde 200. Rthl. verehret.

KUnd und zu wiſſen ſey hiemit / daß ich Ends-Be - nannter bey geſundem Leibe / Sinn und Ver - nunfft / aus freyem Willen / ungezwungen und unge - drungen / dem ehrbahren und wohlvornehmen Herrn Peter Kurtzen / meinem inſonders lieben Freunde / zwey hundert Rthlr. verehrt / auch wuͤrcklich zugeſtel - let / alſo und dergeſtalt / daß er und ſeine Erben ſolches Geld / von nun an zu ewigen Zeiten / frey und unge - hindert / als ſein Eigenthum ſoll gebrauchen / und da - mit nach ſeinem Willen handeln / ſchaffen / ſchalten und walten moͤge / wie er will; Welches ich auch nicht zu wiederruffen gedencke / wann ich gleich in Armuht verfallen / oder gedachter Peter Kurtz nach dieſem ge - gen mich undanckbar ſeyn ſolte; Sondern ich gelobe dieſe Donation, fuͤr mich und meine Erben / unzer - bruͤchlich zu halten / und zwar bey guten Treuen / Eh - ren und Glauben / mit Verzeihung aller Rechten / privilegien und Freyheiten / wie mir ſolche zum Wiederruff zu ſtatten kommen koͤnnten oder moͤch - ten; Wie ich dann zu mehrer Beſtaͤttigung dieſe ge - genwaͤrtige Donation eigenhaͤndig unterſchrie -ben /575auch Suppliqven und Klag-Libellen. ben / und mit meinem Pitſchaffte bekraͤfftiget /

N. N. den 6. Auguſti. N. N.

XXII. Eine andere.

DEmnach mein geweſener Diener Johann Gott - ſchalck mir etliche Jahre lang treulich und fleißig in meinem Handels-Geſchaͤfften gedienet / und nun Willens iſt ſeinen eigenen Handel anzufangen; Als habe ich ihm zu Belohnung ſeiner treuen Dienſte / aus freyem ungezwungenen Willen / heute dato ge - ſchencket und uͤbergeben ſechshundert Rthlr. in hieſi - gem guten gangbahren Courant-Gelde / alſo und dergeſtalt / daß gedachter Gottſchalck und ſeine Erben ſolche Summam, als ihr rechtmaͤßiges und wolgewon - nenes eigenthuͤmliches Erb-Gut / Macht haben ſol - len zu gebrauchen / zu veralieniren / damit zu ſchalten und zu walten / wie es ihnen gutduͤncken und gefallen wird / ohne daß ich oder meine Erben zu ewigen Zeiten einige Prætenſion darauf haben / oder dieſe Do - nation, wenn es gleich zugelaſſener Urſache we - gen geſchehen koͤnnte / wiederruffen moͤgen: Zu wel - chem Ende ich mich begebe aller mir dieſerwegen zu - kommender Geiſt - und Weltlichen Beneficien, wie ſolche Nahmen haben / oder unter was prætext ſie auch geſchehen moͤgen; Habe auch unten geſetzten Kaͤyſerlichen geſchwornen Notarium gebeten / dieſe meine ſelbſt-geſchriebene / und mit meinem Munde bey guter Vernunfft bekraͤfftigte Donation zu leſen / ſelbe in fidem & teſtimonium zu unterſchreiben / mit ſeinem Notariat-Siegel zu bekraͤfftigen / und die Ab - ſchrifft davon ſeinen Protocoll einzuverleiben / dasDo -576Vollmachten / Compromiſſen, &c. Donations-Inſtrument aber gedachtem Herrn Jo - hann Gottſchalck zuzuſtellen / ꝛc.

XXIII. Eine andere.

Da man ihm vorbehaͤlt / die Donation zu wiederruffen.

JCh Ends-Benannter bekenne / daß ich aus ſon - derbahren bewegenden Urſachen / bey geſundem Leibe und Vernunfft / Hrn. N. N. aus freyem Wil - len und eigener Bewegung / verehret / zugeſtellet und uͤbergeben habe / Rthlr. vierhundert / ſolche fuͤr ſich und ſeine Erben / ohne einzigem / meinem und meiner Erben / Anſpruch / unter was prætext ſolcher auch geſchehen moͤchte / zu ewigen Zeiten / als ſein ei - genthuͤmliches Gut zu gebrauchen; Es waͤre denn / daß ich / welches GOtt verhuͤten wolle! in ſolche Ar - muht geriehte / daß ich ſolche vierhundert Rthlr. wie - der an mich zu ziehen hoͤchſt noͤhtig haͤtte / oder daß be - ſagter N. N. ſich undanckbar erwieſe / mich hoͤch - lich ſchmaͤhete und injuriirte, Gewalt mit Schlagen und Verwunden an mir uͤbete / mir groſſem Schaden an meinem Gute zufuͤgte / oder nach meinem Leben ſtuͤnde / auch wenn mich GOtt / der ich jetzt unbeerbet / hernachmahls mit Kindern geſegnen ſolte. Jn die - ſen erzehlten Faͤllen will ich Macht haben mein ge - ſchencktes Geld wieder von ihm zu fordern / es ſey in der Guͤte oder mit Recht / ſo gar / daß mir auch im Verwegerungs-Falle ſeine Haab und Guͤter / wie er ſich dazu (mit dem uͤber dieſes Inſtrument gegebenen Reverſe) anheiſchig gemacht / mir und meinen Erben ſollen verhafftet und verbunden ſeyn. Da aber ge - dachter Faͤlle keiner erfolgete / immaſſen denn / beymei -577auch Suppliqven und Klag-Libellen. meinem hohen Alter und gedachten N. N. allezeit ge - gen mich bezeugter Treu und devotion, nicht zu ver - muthen / bleibet dieſe Donation allerdings in ihren Wuͤrden; Dannenhero auch ſolche von mir / in Ge - genwart des hierzu erbetenen Notarii und Gezeugen / unterſchrieben / und mit meinem Pittſchaffte bekraͤffti - get worden.

XXIV. Revers wegen ſolcher Donation.

DEmnach mir Ends-Benannten der Edle und Großachtbahre Herr N. N. aus freyer Groß - muͤhtiger und Chriſtlicher Bewegung / zu Anrichtung und Fortſetzung meiner neuen Handlung / vierhun - dert Rthlr. verehret / ſolche auch auſſer auf gewiſſe dem Donations-inſtrument inſerirte Faͤlle zu ewigen Zeiten nicht mehr zu fordern fuͤr ſich und ſeine Erben gelobet und verſprochen / als ſage ich dem Herrn Do - natori zufoͤrderſt ſchuldigen und gehorſamen Danck / verpflichte mich auch darneben / im Fall ich bey ſeiner gantzen Lebens-Zeit ſolte undanckbar in Worten oder Wercken erfunden werden / oder gedachter Hr. Do - nator in Armuht verfallen / oder mit Kindern von GOtt moͤchte geſegnet werden / daß ich ihm alsdann / 4. Wochen nachdem ers wird von mir begehret haben / ſolche 400. Rthlr. zu Danck wieder zuſtellen will; Welches ich bey meiner ehrlichen Treu und Glauben / auch bey Verpfaͤndung meiner Haab und Guͤter / hie - mit bekraͤfftige / urkuͤndlich meiner eigenen Unter - ſchrifft und Pitſchafft.

(L. S.) N. N.

O oXXV. 578Vollmachten / Compromiſſen, &c.

XXV. Form einer andern Donation.

JCh Burchardus Sax thue kund maͤnniglichen / daß ich / aus rechter unwiederrufflichen freyen Gabe / wie es unter den Lebendigen beſtaͤndigſt ſeyn mag / uͤbergeben habe / und in Krafft dieſes Briefes von meinen / aller meiner Erben und Nachkommen / Haͤnden / Beſitzung / Nuͤtzung / Gewehr und Gewalt / uͤbergebe dem Ehrbahren Herrn Heinrich Frieſen und ſeiner Liebſten / meinem Garten vor dem neuen Thor gelegen / ſolchen / nebſt allen ihren Erben und Nachkommen / forthin ewiglich zu haben / zu nuͤtzen / zu genieſſen / zu beſitzen / hinzugeben / zu verkauffen / zu verſetzen / und mit ſolchem als mit ihren Guͤtern zu ſchalten und zu walten / wie es ihnen gut duͤncken wird; Und ſolches alles ungeſaͤumt / ungeirret und ungehindert / von mir / allen meinen Erben und Nach - kommen / fuͤr welche und mich ſelbſt ich mich gemeldten Gartens und aller Eigenſchafft / Beſitzung / Nuͤ - tzung / Rechtens und Anſprach / hinfuͤhro ewiglich ent - ziehe / begebe / auch gelobe / dieſe freye Ubergab unter Lebendigen ohne Eintrag und Wiederrede zu halten / und ſolches bey meinen wahren Worten / Ehre und Glauben. Zu Urkund / ꝛc.

XXVI. Donatio, darinn ein Vater ſei - nen Sohn in die Handlung einſetzet.

NAchdem ich Ends-Benannter / in Betrachtung meines hohen Alters / den weltlichen Geſchaͤfften mich nunmehr zu entziehen gedencke / dabey aber in reif - fe Betrachtung gezogen / wie mein juͤngerer Sohn Ni - colaus mir groſſe Dienſte in meiner Handlung erzei -get /579auch Suppliqven und Klag-Libellen. get / und es ihm vielmahls mit vielen Reiſen und Be - ſchwerlichkeiten blut-ſauer werden laſſen; Als habe ich ihm / deſſen zu einer Ergetzlichkeit mein Wohn-Haus und Kupfer-Handel / aus vaͤterlicher Liebe und Hul - de / frey als ſein Eigenthum geſchencket und verehret / alſo und dergeſtalt / daß er (wie ich in Ends-Unter - ſchriebenen Notarii und zweyer Gezeugen Gegen - wart erklaͤret / auch ſolches Krafft eines letzten Wil - lens will gehalten haben) beſagtes Haus und Handel voraus als ſein Eigenthum behalten / und ſolches nicht in die gemeine Erbſchaffts-Maſſa, nach meinem To - de / mit einzuwerffen verbunden ſeyn ſolle; Jedoch ſoll er nicht Fug und Macht haben / das Haus oder die Handlung / ſo lange als Maͤnnliche Stamm - und Na - mens-Erben verhanden ſeyn werden / die denſelben vorſtehen koͤnnen und wollen / von der Familie zu alie - niren / bey Straffe / daß im dawider handlenden Falle die Kauff-ſumma an die naͤchſten Stamm - und Na - mens-Erben ſolle verfallen ſeyn. Urkundlich ſind die - ſer Donations-Beſchreibungen zwo gleichlautende verfertiget / und von mir / meinem Sohne / dem Herrn Notario und beyden erbetenen Zeugen / eigenhaͤndig unterſchrieben / und mit Aufdruͤckung der Signeten bekraͤfftiget worden.

XXVII. Donationes Mortis Cauſa.

KUnd und zu wiſſen ſey hiemit jedermaͤnniglich / daß ich / heute untengeſetzten datum, vor Ends - Unterſchriebenem Kaͤyſerlichen Notario und darzu erbetenen auch unterſchriebenen Zeugen / ausgeſaget und mit dieſer meiner eigenhaͤndigen abgefaßten Do - nations-Schrifft bekraͤfftiget habe / daß ich meines Bruders Sohne / und geweſenem Diener / MichaelO o 2N. N. 580Vollmachten Compromiſſen, &c. N. N. meinen wohl-eingerichteten Tuch-Kram / (wie ſolcher an meinem Sterb-Tage / wann die zum Hauſe benoͤhtigte Trauer-Kleider erſt davon genom - men worden / ſtehen wird) vermachet / und als eine Gabe unter Lebendigen / die aber erſt nach dem To - de ihre Krafft erlanget / freyen Willens / unge - zwungen und ungedrungen / uͤbergeben habe / alſo / daß er nach erfolgtem meinem ſeligen Todes-Falle ſich der in dem Krahm befindenden Waaren eigen - thuͤmlich anmaſſen / und ohne meiner Erben Einrede damit nach ſeinem Gefallen ſchalten und walten mag. Wofern auch ſolche Donation, Ubergab und Schen - ckung / eines Mangels halber / als eine Ubergabe mor - tis cauſa, nicht gelten moͤchte / ſo will ich doch / daß es als ein Legatum, fidei commiſſum, oder gemeiner letzter Wille / guͤltig und kraͤfftig ſeyn ſoll; Jm Fall ich / welches ich mir ausdruͤcklich will vorbehalten ha - ben / in meinem Leben nichts darinn aͤndern / odeꝛ ſolches gar oder zum Theil abthun und wiederruffen ſolte. Urkuͤndlich ꝛc.

N. N.

XXVIII. Eine andere / zwiſchen zween unbeerbten Eheleuten / da dem Laͤngſt - lebenden die Guͤter vermacht werden.

JCh Euſtachius Cornelſen und Sabina Cornelſen ſeine eheliche Haus-Frau bekennen einhellig / und ein jeder beſonders vor ſich ſelbſt / fuͤr uns / alle unſere Erben und Nachkommen / demnach wir in einem gluͤcklichen und friedlichen / wiewohl unfruchtbahren / Eheſtande / biß auf den heutigen Tag gelebet und keineandere581auch Suppiqven und Klag-Libellen. andere / als etliche weitlaͤufftige Seiten-Freunde / zu unſern Erben haben / dannenhero auch beyde ſaͤmtlich / und ein jeder beſonders / mit unſern Guͤtern / nach Jnnhalt gemeiner und auch gefreyter dieſer Land - und Stadt-Rechten / unſers Gefallens thun / ſchalten und walten moͤgen / daß wir beyde Eheleute hierauf (und weil wir ſonderlich bedacht / daß etwann um ein - oder anderer Urſachen willen / auf unſer eines oder beyder Abſterben / unter unſern Seiten-Freunden viel Wi - derwillens entſtehen moͤchte (mit zeitigem Rahte und guter Vorbetrachtung / in Krafft dieſes Briefes / freywillig und ungezwungen / zu den Zeiten / da wir ſolches thun moͤgen / bey geſundem Leibe und guter Vernunfft ſeyn / einer dem andern unſere Haab und Guͤter / in Krafft einer Donation cauſa mortis (das iſt / einer Ubergabe oder Schencke von Todes wegen) gar und gaͤntzlich uͤbergeben / vermacht und geſchen - cket haben; Ubergeben / vermachen und ſchencken / auch hiemit wiſſentlich beruͤhrte unſere Haab und Guͤter / je einer dem andern / alſo und dergeſtalt / wel - cher unter uns / uͤber kurtze oder lange Zeit / mit Tode abgegangen / daß alsdann deme / ſo noch im Leben iſt / hinfuͤhro ewiglich / nichts davon ausgenommen oder hindangeſetzet / ſelbige bleiben / und eigenthuͤmlich zu - fallen ſollen / alſo daß derſelbige / ſo unter uns beyden im Leben bleibt / mit ſolchen unſern Haab und Guͤtern nach allem ſeinen Willen und Wohlgefallen / mit Verſchencken / Vermachen / Verkauffen / Verpfaͤn - den oder in andere Wege thun und laſſen mag / als mit ſeinem frey eigenen Gut. Und an dieſem allen ſoll kei - ner aus unſerer Freundſchafft / wer er auch ſeyn moͤch - te / oder jemand anders von unſert oder ihrentwegen / uns hindern oder irren. Ob auch dieſe unſere Dona -O o 3tion582Vollmachten Compromiſſen, &c. tion, als eine ſolche / nicht Krafft oder Wuͤrckung ha - ben moͤchte / ſo wollen wir doch / daß ſolche an ſtatt un - ſers letzten Willens / Codicills, oder ſonſt einer recht - maͤßigen Ubergabe / in hoͤchſter und beſtaͤndiger Form geiſtlichen und weltlichen Rechtes / Krafft und Macht haben ſolle. Deſſen zu mehrer Urkund / ꝛc.

NB. Was zierliche Teſtamenta, Heyrahts-No - tul und Ehe-Beredungen / zu Latein / Contractus Ma - trimoniales, item Hochzeit-Kindtauff - und Leich-Be - gaͤngniß-Briefe betrifft / gehoͤret nicht zu unſeꝛn Kauff - manns-Correſpondenten / ſondern iſt aus anderer gelehrter Leute haͤuffig am Tage liegenden Schrifften und Brief-Buͤchern zur Genuͤge zu erlernen / und mu - tatis mutandis nuͤtzlich zu gebrauchen: Wiewol wir auch darzu hin und wieder eine kleine Anleitung zu ge - ben / nicht unterlaſſen haben.

XXIX. Von Kauffmans-Parere.

CAjus erkauffet von Alexandro eine auf Sempro - nium habende Prætenſion, groß von 1000. Rthlr. wofuͤr / weil Sempronius fuͤr einen ſchlechten Bezahler gehalten wird / er Cajus 500. Rthlr. und alſo nur die Helffte der prætendirten Schuld bezahlet / der Hoffnung lebende / daß er die gantze Schuld mit der Zeit noch wol von Sempronio extorqviren / und derſelben habhafft werden wolle; Welches aber / da es dieſer erfaͤhret / will er nicht / als die von Cajo aus - gezahlte 500. Rthlr. bezahlen / und alſo fuͤr alles / was Alexander auf ihn zu prætendiren gehabt / qvitiret ſeyn. Ob nun ſolches mit Fug und Recht angehen koͤnne / wird meiner Herren hochvernuͤnfftiges Gut - duͤncken erfordert.

A. 583auch Suppliqven und Klag-Libellen.
A. antwortet.

WEil Kauffleute Thun und Wandel auf Gewinn und Verluſt beſtehet / alſo / daß eine Waare / wel - che ihnen 10. Rthlr. gekoſtet / wann ſie insgemein zu ſteigen anfaͤngt / und nicht in Monopoliſten Haͤnden iſt wol fuͤr 20. und mehr Rthlr. ſo es der Marck-Gang mit ſich bringet / kan ausgebracht werden; Zudem auch taͤglich dergleichen mit obligationibus, welche doch liqvid, und von guten Leuten ausgegeben worden / ge - ſchiehet / daß ſolche mit einem ziemlichen Nachlaß an dem Capital verkauffet werden; Als urtheile ich / jedoch unmaßgeblich / daß Sempronius ſchuldig ſey / die tau - ſend Rthlr. voll (wo er ſie anders rechtmaͤßig ſchuldig iſt /) zu bezahlen / und darauf keine reflexion, daß A - lexander ſolche Schuld fuͤr 500. Rthlr. verkaufft (wel - ches gewiß nicht ohne erhebliche Urſachen wird geſche - hen ſeyn) machen doͤrffte.

B. antwortet.

SO Sempronius erſt von Cajo befraget worden / ob er Alexandro die 1000. Rthlr. ſchuldig zu ſeyn geſtehe / dieſer ſich hierauf beweißlich darzu beken - net / ſein Ubel-bezahlen aber darbey kundbahr geweſen: So hat Cajus, als ein Kauffmann / die Schuld gar wohl an ſich kauffen koͤnnen / Sempronius aber iſt ſchuldig / die gantze Schuld zu bezahlen / weil von ſei - nem Creditoren nicht das Recht / ſondern nur die Per - ſon veraͤndert worden.

C. antwortet.

OB wol in gemeinen Kaͤyſerl. Rechten / und zwar ſecundum legem Anaſtaſianam, verboten / daß der Debitor nicht mehr fuͤr ſeine Schuld bezah -O o 4len584Vollmachten / Compromiſſen, &c,len ſolle / als der Ceſſionarius dem Cedenti dafuͤr ge - geben / jedoch / weil die Gewohnheiten unter Kauffleu - ten / als Leges non ſcriptæ, ſolches vielmahls biß an - hero zugelaſſen / und ja billig iſt / daß einer / welcher nicht den Nahmen eines Falliten / oder dem man Armuht und boͤſer Bezahlung halber etwas nachlaſſen / tragen will / zu voll / was er ſchuldig iſt / bezahlen muß; Als iſt billig / daß Sempronius, wo er hinfuͤhro unter ehrlichen Kauffleuten noch Treu und Glauben finden will / die gantze Schuld / in ſo weit ſie liqvid iſt / abtrage; Es waͤre dann / daß Cajus, in Anſehung / daß er merck - lich bey der Ceſſion profitiret / aus Freundſchafft et - was nachlaſſen wolte. Dieſes waͤre meine unmaßgeb - liche Meynung / der ich mich doch billig einer beſſern un - terwerffe.

D. antwortet.

HAt Alexander / als ein Wohlhabender / oder auch von Sempronio ſeinem geweſenen Debitore weit entlegener Mann / den Cajum zu beguͤnſtigen / ihm des Sempronii Schuld fuͤr die Helffte gelaſſen / (und wenn es auch weniger geweſen waͤre / ſintemahl ein je - der uͤber ſein Gut diſponiren mag / wie er will) ſo iſt dennoch Sempronius gehalten / die gantze Schuld zu bezahlen; Dann alſo iſt es der Kauffleute Gewohnheit gemaͤß.

E. antwortet.

MEin erfordertes weniges Gutduͤncken / ob Sem - pronius Cajo die fuͤr die Helffte erkauffte Schuld gantz bezahlen ſolle / iſt dieſes: Daß / wenn Cajus von Alexandro die Prætenſion auf Sempro - nium in Bezahlung ſtatt fuͤr 500. Rthlr. auf welcheihm585auch Suppliqven und Klag-Libellen. ihm Alexander vielleicht ſchon lang verhafftet geweſen / oder auch zu compenſirung groſſer dem Alexandro erwieſenen Dienſte / angenommen / ſo iſt Sempronius ſelbige gantz zu bezahlen ſchuldig; Es waͤre dann / daß Alexander waͤre ein wucheriſcher Mann gewe - ſen / haͤtte Sempronium ſehr uͤberſetzet / die Schuld der tauſend Rthlr. waͤre nicht liqvid, er haͤtte ſie dem Cajo nur abgetreten / weil dieſer mehr Macht / als er hat / dem Sempronio die Bezahlung abzuzwingen / oder daß keine foͤrmliche Ceſſion und Abtretung der Schuld vor ſich gegangen / und daß es keine Erkauf - fung beſagter Schuld geweſen waͤre. Auf ſolchen Fall waͤre Sempronius nicht mehr ſchuldig / als nur das ausgelegte Geld dem Cajo wieder zu bezahlen; Und wann ja Alexander was wolte an der Schuld fallen laſſen (inſonderheit / wo ſich noch etlichen Umſtaͤnden nach / nicht allerdings liqvid waͤre) waͤre er eben ſo nahe darzu / als der Cajus, um die Vortheile des Nach - laſſes zu genieſſen.

XXX. Hamburgiſches Parere.

A. Jn Hamburg ſtellt unterm 4. Febr. auf 14. Ta - ge Sicht ſeinen Wechſel Brief zu Laſten C. in Amſterdam aus / zahlbahr an D. wegen der von B. em - pfangenen Valuta: B. verſendet den Wechſel-Brief ohne Verzug / D. aber erfordert die acceptation nicht eher / als den 12. ejusdem, da es ſchon den 7den haͤtte geſchehen koͤnnen; vermag doch die Zahlung nicht zu erhalten / weil C. den erſten Mertz inſolvent gewor - den; wird alſo erfahrner Cambiſten ſentiment dienſtlich erbeten:

O o 51.586Vollmachten / Compromiſſen, &c.
  • 1. Ob nicht den B. ſeine unumgaͤngliche Schuldig - keit dahin gewieſen / den Wechſel-Brief durch erſte Poſt / wie er auch gethan / nach Amſterdam zu verſenden?
  • 2. Ob D. in Amſterdam der acceptation nachzu - ſehen befugt / und nicht vielmehr dieſelbe fertig / und vor Abgang der erſten Poſt nach Hamburg zu ſuchen / auch bey Verweigerung zu proteſti - ren ſchuldig geweſen? Und ob dann
  • 3. Bey vorbeſchriebener Beſchaffenheit / D. durch B. an A. den regreß rechtmaͤßig ſuchen koͤn - ne;

AUf freundliches Erſuchen / mein ſentiment uͤber obigen Wechſel-Caſum zu geben finde ich (1.) daferne der Wechſel-Brief qvæſtionis directe an D. in Amſterdam zahlbahr geſtellet geweſen / daß B. ſolchen bey der erſten Poſt dahin zur acceptation an D. verſenden (wie er gethan) muͤſſen. (2.) D dar - auf nicht befugt geweſen / der acceptation nachzu - ſehen / ſondern hat (nach hieſigen Statuten zu reden / p. 2. tit. 7. art. 2.) durch ſechs taͤgige Verzoͤgerung ſich ein præjudicium ſelbſt zugezogen; jedoch aber muͤſte meines Beduͤnckens (3.) A. die von B. empfan - gene Valuta vor der Hand in locum tertium depo - niren / oder dafuͤr caution ſtellen / und im uͤbrigen D. belangen / wegen der dabey vorgegangenen ne - gligence, und dadurch ſua culpa verurſachten Ver - hinderung / daß C. nicht eher vor ſeiner manqvirung zu der Bezahlung nach Wechſel-Styl hat koͤnnen conſtringiret werden / denn daß man D. fort ſo plat - terdings illa inaudito condemniren ſolte / laͤſſet ſich nicht thun / ſondern ſolches muß ſich in proceſſu fin -den /587auch Suppliqven und Klag-Libellen. den / denn negligentia unius alteri nocere non de - bet, ex vulgatis. Dieſes iſt meine Meynung / ſalvo meliori.

Hamburg den 23. Mart. 1701. Lud. Becceler.

AUf vorgeſtellte drey Fragen / bin ich unterſchrie - bener der unvorgreiflichen Meynung: (1.) Wei - len der Wechſel-Brief Qvæſtionis an D. zu bezah - len gelautet / B. ſolches allhie nicht aufhalten moͤgen / ſondern unverzoͤgerlich an ihn nach Amſterdam zu verſenden / (wie auch geſchehen) und dieſes um ſo viel - mehr / weilen dieſe Parthey auf ordre von C. geſchloſ - ſen iſt. (2.) So iſt D. nicht befugt geweſen / ohne ſich ein præjudicium auf den Hals zu ziehen / den Wech - ſel-Brief gantzer 6. Tage / ohne die acceptation zu fordern / bey ſich niederzulegen / wie ſolches dieſer Stadt-Buch in dem von Jhro Wohlw. Herrn Lude - wig Becceler angezogenen articulo klaͤrlich ergie - bet. (3.) Damit auch D. nicht unerhoͤret conde - mniret werde / bin ebenmaͤßig damit einig / daß die Valuta von A. deponiret oder caution davor geſtel - let / und es folglich mit D. wegen dieſer negligence ausgemachet werde: dennoch mich gerne einer beſſern Meynung ſubmittirende.

Hamburg / den 30. Mart. Ao. 1701. Walther Beckhof.

AUf obige Frage-Puncten iſt meine wenige Mey - nung mit obiger Herren ihren vollkommen einig / und zwar ad primum, daß B. ſehr wohl gethan / auch ſchuldig geweſen / den auf 14. Tage Sicht an D. zu zahlenden Wechſel-Brief bey der erſten Poſt nach Amſterdam zu ſenden / um acceptation und Zah -lung588Vollmachten / Compromiſſen, &c. lung zu procuriren / zumahlen er durch deſſen Zuruͤck - haltung den natuͤrlichen Zahlungs-Termin, dazu er meines Erachtens keinesweges befuget / eigenmaͤchtig wuͤrde prolongiret / und dadurch dem Ausgeber A. aufs hoͤchſte præjudiciret haben. Da er aber durch prompte Uberſendung ſich befreyet / wird A. ſich muͤſ - ſen gefallen laſſen / die von B. empfangene Valuta vor der Hand / bis zu Austrag der Sache mit D. deſſen exceptiones, wie billig / gehoͤret werden muͤſſen / ent - weder in tertio loco zu deponiren / oder wenigſtens davor gnugſame caution zu beſtellen.

Die andere Frage aber betreffende / halte / daß D. ſo bald der Wechſel-Brieff in ſeine Haͤnde gekommen / allerdings ſchuldig geweſen / gleich auf Empfang den - ſelben Tag davon die acceptation zu procuriren / wi - drigens zu proteſtiren / zumahlen der C. ſo wohl als D. im Amſterdam wohnhafft / und alſo der Wechſel-Brief an dem Ort / da er zu zahlen war / angelanget / er D. auch keinesweges zu Præjuditz von A. den Zahlungs - Termin zu prolongiren befuget (wie er gleichwol ge - than / folglich an Mangel der Zahlungs des auf primo Martii erſt ausgetretenen C. in ſo weit Schuld traͤget / daß er ſelbige nicht ehe procuriren / und ihn noch vor ſeinem falliment nach Wechſels-Stylo dazu con - ſtringiren koͤnnen.

Daraus dann die Antwort auf den 3ten Frage - Punct herflieſſet / daß nemlich A. Recht habe D. zu be - langen / und wegen des dabey durch ſeine Schuld ver - urſachten Schadens ſich an ihme zu erholen. Doch unterwerffe ich mich gerne einer beſſern Meynung.

Hamburg / den 4. April. Ao. 1701. Hermann Harbart.

Auf589auch Suppliqven und Klag-Libellen.

AUf die aus vorgeſetzter Specie Facti gezogene 3. Fragen / mein ſentiment anbegehrtermaſſen / jedoch unzielſetzlich zu geben / erachte ich

Ad Imam Daß B. allerdings ſchuldig geweſen / den Wechſel-Brief Qvæſtionis mit erſter Poſt nach Amſterdam abzuſenden / weil ihn Art. 2. Tit. 7. Part. 2. hieſiges von Wechſel-Briefen handlenden Sta - tuti dahin anweiſet / denn wie nach deſſelbigen deutli - chen Laut die acceptation ungeſaͤumt geſucht wer - den ſolle / alſo muß unſtreitig eine gleichfertige Ver - ſchickung vorher gehen: ſo daß B. hierunter ſehr wohl ge - than / und ſich als des D Mandatarius wegen wuͤrck - lichen geleiſteten Fleiſſes auſſer aller Verantwortung geſetzet.

Ad IIdam. Jſt D. keinesweges befugt geweſen / der acceptation Friſt zu geben / oder nachzuſehen / dann der ſich um die Kauffmannſchafft ſehr verdienet ge - machte / und in Amſteldam noch lebende J. Phoon - ſen, hat in den 3. und 23. §§. des X. Capitels ſeines Wiſſelſtyl angerahten / ut expertus Rubertus, Sich ſonder Tyt-Verſuym / und ſonder Uitſtell / darum zu erwerben / auch in dieſem X. Capitel die aus dem Widerſpiel bewachſende præjudicia zu wohl - gemeynter Warnung nahmhafft gemacht. Es hat auch D. hierunter zum Nachtheil des Trahenten ſo vielweniger ſaͤumig ſeyn koͤnnen / weiln in jedem Wechſel ein mandatum, welches exactiſſimâ di - ligentiâ exactiorem erfordert / involviret iſt / wel - ches ich mir nicht traͤumen laſſe / ſondern bey dem Rechtsgelehrten Jeremia Reuſnero, Reſpondente Nicolao Schaffshauſen / Diſputatione de Cam - biis Th. 29.

Pro Cambii literis Mandati actionem concedi:mir590Vollmachten / Compromiſſen, &c. mir vorgeſchrieben finde / mit deme auch unſere Statu - ta, Part. 2. Tit. 7. Art. 11. genau uͤbereinſtimmen / daß ich anderer Statutorum & Dd. welche alle ein - hellig befehlen und behaupten / daß die acceptation aller Wechſel-Briefe (die da in forma als a data, oder auf Sicht eingericht / wohl differiren koͤnnen / darum aber doch nur einerley Recht haben und be - halten) ohne einigen Verzug geſuchet werden muͤſſe / und ſolle / anitzo geſchweige / weil ich es bey anderer Gelegenheit umſtaͤndlich angefuͤhret und bewieſen habe.

Ad IIIam. Kan alſo A. meines Ermeſſens kein de - poſitum angemuhtet / weniger per Proceſſum exe - cutivum angefochten werden / weilen D. durch ſeine Nachlaͤßigkeit ſich incapabel gemacht / den Regreß an ihm zu ſuchen / wie der 4te §. des Preußiſchen Wechſel-Rechts / mit Zuſtimmung des 2ten §. der erſt vor 2. Monat jung gewordenen Dantziger Wechſel-Ordnung alſo woͤꝛtlich es decidiret. Sol - te aber D. den A. nichts deſto weniger / oder auch ex alio capite zu actioniren ſuchen / muß A. beſtmoͤg - lich ſich defendiren. Es waͤre aber hertzlich zu wuͤn - ſchen / daß dergleichen Weitlaͤufftigkeiten und Ver - bitterungen / durch heilſame / deutliche / und vernuͤnff - tig abgefaſte Verordnungen einmahl ein ſtarcker Rie - gel vorgeſchoben wuͤrde.

Hamburg / den 2. Maji 1701. Andreas Leſer.

Zu Folge dem freundlichen Erſuchen / uͤber obgeſetz - ten caſum, und den beygefuͤgten drey Fragen / meine wenige Meynung unvorgreiflich zu eroͤffnen / habe ich beydes fleißig erwogen / und befinde: Weil A. in591auch Suppliqven und Klag-Libellen. in Hamburg gegen empfangene Valuta von B. da - ſelbſt ſeinen Wechſel-Brief und zugleich nebenſt ſol - chen / natuͤrlicher weiſe / unſtreitig an beſagten B. ein mandatum von Verſendung ſolchen Briefs; nicht weniger / und durch unfehlbare Folge / mandatum præſentationis, und debito modo, procurandæ acceptationis, auch ferner paſſivæ ſolutionis an D. in Amſterdam / als welchem der Brief zugeſandt / und remittirt werden ſolte / gegeben / daß alle beyde / nemlich B. und D. durch Empfang und reſpectivè Jnnebehaltung ſolches Wechſel-Briefes / beyderley mandata uͤbernommen und ſich dardurch zu deroſel - ben gehoͤrigen expedition verbunden gemacht ha - ben. Wenn nun ſo wohl die geſunde Vernunfft / und unterſchiedliche am Tage liegende Wechſel-Ordnun - gen / naͤchſt dem die accurateſten, und der Wechſel - Sachen kundige Rechts-Gelehrte / als auch die wah - re Uſance und Praxis vorſichtiger und erfahrner Handels-Leute / ſonderlich Cambiſten, uͤber dieſes viele aus Verſaͤumniß kundbarlich entſtandene Schaͤ - den / einmuͤhtig dahin weiſen / daß alle und jede Wech - ſel-Briefe / die nicht auf Meſſen lauten / ſie moͤgen ſonſt eingerichtet ſeyn / wie ſie immer wollen / wie auch alle mit denenſelben offenbahrlich verknuͤpfte manda - ta, citiſſimæ expeditionis, oder alſo beſchaffen ſeyn / daß man im geringſten nicht damit zu zoͤgern habe / ſondern ſolche Briefe und mandata, ſo geſchwind es nur moͤglich / expediren / das iſt / verſenden / præ - ſentiren / auf dem Fall verweigerter acceptation o - der Zahlung / alſofort proteſtiren / und das proteſt an den Ort / wo die Wechſel-Briefe herkommen / zu - ruͤck ſenden muͤſſe / alles Krafft der groſſen Verbind - lichkeit und Gefahr / welche an dieſen und andernman -592Vollmachten / Compromiſſen, &c. mandatis hafftet; ſo beantwortet ſich die erſte Frage hieraus zu vollem Gnuͤgen: daß nemlich den B. ſeine unumgaͤngliche Schuldigkeit allerdings dahin ange - wieſen / den nunmehro ſtreitigen Wechſel-Brief durch erſte Poſt nach Amſterdam zu verſenden / geſtalt er Jnnhalts dieſer Frage angefuͤgten clauſul auch gethan / das mandatum von A. wohl erfuͤllet / nicht weniger den D. beſtens bedienet / und ſich alſo dis - falls von aller Verantwortung liberiret habe. Haͤtte nun D in Amſterdam / nachdem er den Wech - ſel-Brief Qvæſtionis mit gedachter erſter Poſt / unzweiflich bekommen / (allermaſſen der vorgeſtellete caſus nichts ins Gegentheil meldet / auch ſonſt keine andere Ausrede und Entſchuldigung in dieſem paſſu etwas gelten kan) ſeine unumgaͤngliche Schuldig - keit eben alſo beobachtet / und das klare mandatum de præſentando des A. welches ihme (dem D.) durch den zu Handen gekommenen Wechſel-Brief / und deſſelben Jnnebehaltung / nunmehr oblag / ohne eini - gen Verzug behoͤrigermaſſen expediret / ſo waͤre an - itzo nicht noͤhtig auf die zweyte Frage zu ſagen / daß er D. der acceptation nachzuſehen nicht befuget / viel - mehr dieſelbe alſofort / und vor Abgang den erſten Poſt / nach Hamburg zu ſuchen / auch bey Verweigerung zu proteſtiren / ſchuldig geweſen: doch weil dieſes letztere nicht geſchehen / ſondern D. durch ſeine Zoͤge - rung bloß allein verurſachet / daß der Acceptant C. vor ſeinen Austritt der kurtzen Zeit halber zur Zah - lung nicht kraͤfftig gnug hat angehalten werden moͤ - gen; Daher dann der Schade erfolget / als weiſet ſich die Antwort auf die 3te Frage / von ſelbſten: daß nem - lich bey vorbeſchriebener Beſchaffenheit / der D. weder durch B. als welcher / nach richtiger Vollſtreckungdes593auch Suppliquen und Klag-Libellen. des von A. uͤbernommenen mandati von des Brie - fes-Verſendung / gar nicht mehr mit der Sache zu thun hat / noch ſonſt auf einige Weiſe an A. den re - greß rechtmaͤßig ſuchen koͤnnen; Vielmehr bedienet ſich A. des bekandten Spruchs: Beati posſidentes, wegen der empfangenen Valuta: koͤnnte auch / wann ſolche nicht wuͤrcklich in ſeinen Haͤnden waͤre / ſondern er / wie es wol geſchehen moͤgen / durch des D. Zoͤge - rungen und differirte præſentation, ſelbſt den Scha - den gelitten haͤtte / den D. actione mandati belan - gen / und ſich alle ſatisfaction von ihme verſprechen / denn jeder Præſentant nimmt ein mandatum auf ſich / das Geld einzuziehen / daher er der Gebuͤhr ver - fahren / oder / da er etwas verſaͤumet / den Schaden tragen muß. Johann Jacob Heydiger / im Un - terricht von Wechſel / und deſſen Rechten pag. 70. So lehren auch die gemeinen Rechte / daß in mandatis der hoͤchſte Fleiß und Sorgfalt anzuwen - den / widrigenfalls aber das allergeringſte verſehen / levisſima culpa, gut zu thun ſey / wie jeder / der durch Nachſchlagen ſich darinn belehren will / leicht wahr - nehmen kan. Nicht weniger iſt gewiß und bekannten Rechtens / quod non agere, & non rectè agere einerley ſeyn / wann ja D. etwa von endlich geſuch - ter / und erhaltener acceptation was einwenden wol - te. Ein mehrers finde ich in den vorgegebenen caſu und Fragen nicht / enthalte mich alſo fernerer Weit - laͤufftigkeit billig / und unterwerffe auch dieſes einem beſſer gegruͤndeten Gutachten.

Hamburg / den 5. Junii 1701. Marr Friderich Stenglin.

FOlgends den Erſuchen wegen oben-gemeldten Wechſel-caſu, iſt meine unvorgreiffliche Mey -P pnung594Vollmachten / Compromiſſen, &c. nung / daß B. nach ſeiner obliegenden Schuldigkeit gethan / indem er den Wechſel-Brief mit erſter Poſt verſandt / conſequenter, weiln er damit nichts verſe - hen / iſt er auch nun von allen Anſpruͤchen frey / und hat ſich allein D. in ſaͤumig erwieſener præſentation, und procurirter acceptation des Wechſel-Briefes / die er doch mit aller erſter Poſt zu erſuchen ſchuldig ge - weſen / præjudiciret / vormoͤge Stat. Hamb. Part. 2. Tit. VII. Art. 2. Alſo / daß A. weder ſchuldig / die Valuta an B. wieder zu geben / noch B. dem D. des - wegen ſatisfaction zu ſchaffen / allein muß ſich D. aus das Verſehen an C. halten / wie ſolches nicht al - lein Vogt de Camb. pag. 99. & 100. ex Uſo Mercatorum gruͤndlich ausgefuͤhret / ſondern auch davon mit mehrern zu leſen Doct. Henrici Zipffels Tractat von Wechſel-Briefen / Sectione VI. pag. 177. & 178. da er unter andern auch den Amſterdamſchen Wil - lekeur de anno 1661. und etlicher Practicorum Zeugniß Anno 1663. anfuͤhret. Und ob er zwar daſelbſt nur von Verſaͤumniß der proteſtation in ſpecie handelt / ſo gehet doch die Meynung dahin - aus / daß alle Nachlaͤßigkeit / die der Præſentant be - gehet / allein ihme zur Laſt falle / wann er anders nicht erhebliche Urſachen anweiſen kan / die ihn von ſeiner Schuldigkeit abgehalten. Mit dem uͤbereinſtim - met das Anno 1681. ans Licht gekommene Daͤniſche Wechſel-Recht; wiewol ich mich einer beſſern Mey - nung willig unterwerffe.

Hamburg / den 14. Junii Ao. 1701. Frantz Gerhard Schroͤder.

XXXI. 595auch Suppliqven und Klag-Libellen.

XXX. Jtaliaͤniſches Parere.

SI Supplica riverentemente li SSri. Cambiſti & Negotianti della venerabile Piazza di Venetia, di dar il Loro prudentisſimo parere:

Imo. Se ’l contenuto del 28. paragrafo, cavato dalla regolatione di Cambii per la città & fiere di Lipſia, ſia conforme allo ſtille di Cambii?

IIdo. Se ’l medemo ordine venga commune - mente coſi ineſo & oſſervato, e per conſe - quenza poſſa & debba eſſer pratticato anche in quelle piazza, ove non cene ſono preciſi ſta - tuti?

Noi ſotto ſcritti Negotianti della Piazza di Ve - netia ſiamo di parere, che il paragrafo ſudetto in propoſito di Lettere di Cambio ſia ottimo, & anco neceſſario di pratticarſi in qualunque piazza, per evitar le confuſioni & litigii de ’i caſi poſſono ſuc - cedere tra li contraenti, alla riſerva però delli ſequenti punti da eſſere in aggiunta di corformi - dichiariti:

Che le di Cambio ſiano ſpedite al luogo de - ſtinato col piu prosſimo Corriere, che parta dal - la data di quelle dal luogo dove ſono conſi - gnate.

Che la richieſta dell accettatione ſia al meno fatta nelgiorno, che partir deue l ordinario Cor - riere con le lettere, & venendo ricuſata debba li cavare il proteſto, & inviarlo col Corriere ſteſſo.

Che il proteſto del pagam, debba eſſer fatto doppo la ſcadenza del Tempo delle lettere & giorni di riſpetto, ſecundo l uſo e prattica ri -P p 2ſpet -596Vollmachten / Compromiſſen, &c. ſpettiuamente d ogni piazza, & ſpedirlo col piu prosſimo ordinario Corriere, come ſopra.

Jo Franc. Rubbi ſono di parere come ſopra.

Jo Aleſl. da Verrazzano ſono del iſteſſo parere.

Jo Teodoro Tambani ſono dell iſteſſo parere.

Jo Weſtenappel ſono del med. parere.

Jo Andrea Redaeto ſono dell iſteſſo parere.

Jo Giô Giorgio Chechel ſono dell iſteſſo parere.

Jo Giô Giacomo Pommer ſono del med. parere.

Jo Georgio Cro. Bruchner ſono del iſteſſo pa - rere.

Jo Giô Tom. Rottenhoffer ſono del med. parere.

Jo Franc, Chriſt. Ambtman ſono del iſteſſo pa - rere.

Jo Filippo Alberto Rad ſono del med. parere.

Jo Eraſmo Hopfer ſono del med. parere.

Jo Franc Avogadro ſono del med. parere.

Jo Mattias Lauber ſono del med. parere.

XXXII. Ein ander Venetianiſches

Parere.

ANdrea d Hamburgo fa tratta in Breslauia per Conto di terza Perſona ſotto li 18. Ago - ſto de Tolleri 500. in Teodoro od ordine; e di Tolleri 400. in Ceſare od ordine; & ſotto li 21. del ſteſſo meſe di Tolleri 500. in Marco od ordine. Ceſare & Marco ſpediſcono adirittu - ra per Breslauia le loro Lettere, ne ottengono l accettatione, & ſuſſequentamente il pagamen - to. Ma Theodoro, ſenza mandare prontamente la di Cambio in Breslauia per l accettatione, cerca in altre piazze la ſua conuenienza, e noncom -597auch Suppliquen und Klag-Libellen. compariſce in Breslauia la di Cambio ſe non il giorne della ſcadenza, (mentre le dette tre Lettere di Cambio cantauano à 4 ſettimane data,) e non trouò ricapito, perchegià era paleſe la caduta di quello, a chi atteneua il debito. Per lo che pretende Teodoro di eſſerne rimborſato d An - drea. datore della di Cambio, quale lo recuſa con il fondamento, che Teodoro habbi mancato alle parti, che li conueniuano, perche ſe hauesſi man - dato prontamente a fare accettare la di Cambio, come haueuano fatto l altri due, ſarebbe ſtata ac - cettata, & ſuſſequentamente pagata, come è ſe - quito di quelle de Tolleri 400 dell iſteſſo giorno, & dell altra delli Tolleri 500. del ſequente ordi - nario.

Dal che ſi deduce, che ſe fuſſe ſtata mandata an - cor eſſa in tempo per l accettatione, come dou - eua, & che comporta lo ſtile del negocio, ſarebbe ſtata accettata, & pagata come l altre.

Hora ſi domanda il prudentè parere de SSri Ne - gotianti della piazza di Venetia, ſe Andrea ſia tenu - to a ſatisfare à Teodoro il ritorno del debito delli Tolleri 500. tornati in proteſto, o pure ſe ſpetti à Teodoro per hauer mancato delle ſue diligenze in tempo debito.

Stante il narrato di ſopra ſono di parere jo FRANCESCO Rubbi, che Teodoro haueſſe o - bligo d inuiare prontamente à Breslauia il ri - capito delli Tolleri 500. all accettatione, come communemente ſi prattica facendoſi piu Cedo - le, quando ſono all ordine pagabili, per man - darne inmediate una per l accettatione, à fine di non ſogiacere à pregiudicii, & puotere cauta -P p 3men -598Vollmachten / Compromiſſen, &c. mente procurare dell altre le proprie conueni - enze, oue piu credeſi posſi complire, ne hauen - do ciò fatto, & per tale negligenza eſſendo com - parſo il ricapito in Breslauia in tempo ch era paleſe la caduta di quello, à cui atteneua il debi - to, per il che non fu, ne poteua per conto d eſſo eſſere accettato. Non puo però Andrea eſſere tenuto à ſatisfare il ritorno del debito preteſo da Teodoro contro del quale milita pure l adem - pimento dato alle altre due Cedole à favore dell ordine di Ceſare, & di Marco, non oſtante che una d eſſe foſſe del ſequente Ordinario di quella conſegnata à Teodoro, la quale per ciò do - ueua tanto piu incontrare la ſua fine, ſe ueniua ſpedita con la donuta diligenza. Rimetten - domi.

Simone Giogalli.

Franceſco Meratti.

Antonio Franc. Motti.

Franceſco Bourell.

Aurelio Anton. de Barberi

Seitter & Tambani.

Angelo Zani.

Franceſco Fracaſſetti.

Cornelio van Teylingen.

Mattia Lauber.

Gio Giac. Pommer.

Gio. Tomaſo Rottenhoffer.

Eraſmo Hopffer.

Gio Battiſta Schorer.

Aleſſandro da Verrazzano.

ſiamo del medeſimo Parere.

Verteutſcht.

ANdreas in Hamburg trasſirt / vor Rechnung eines andern nach Breßlau / unterm 18. Aug. 500. Rthlr. in Theodorum oder ordre, und 400. Rthlr. in Cæſarem oder ordre; und unter dem 21. ejusdem andere 500. Rthlr. in Marcum oder commiß.

Cæſar599auch Suppliquen und Klag-Libellen.

Cæſar und Marcus ſenden ihre Briefe gerade nach Breßlau / erhalten acceptation, und folglich Zahlung: Theodorus hingegen / ohne daß er den Wechſel-Brief fertig nach Breßlau zur accepta - tion ſende / ſucht auf anderen Plaͤtzen ſeine Bequem - lichkeit / und erſcheinet daher der Wechſel-Brief in Breßlau nicht eher / als am Verfall-Tage / (dann al - le 3. Wechſel-Briefe lauteten auf 4. Wochen data;) dahero er auch nicht mehr acceptiret worden / weilen der Fall deſſen / den dieſe Parteyen angiengen / bereits ruchtbar war. Es prætendiret alſo Theodorus die Wiederbezahlung von dem Ausgeber des Wech - ſel-Briefes Andrea, der ſich weigert / mit Grunde / daß Theodorus zu thun unterlaſſen habe / was ihme doch gebuͤhrete; dann wann er den Wechſel-Brief fertig zur acceptation geſandt haͤtte / wie die andern beede gethan haben / ſo waͤre derſelbe acceptiret / und folglich bezahlet / wie es geſchehen iſt mit den 400. Rthlr. von gleichem Tage / und mit den 500. Rthlr. von folgendem ordinari; Daraus ſich ergiebet / daß / wann auch jener zur rechten Zeit zur Acceptation ge - lauffen waͤre / wie es die Schuldigkeit und der Han - dels-Gebrauch mit ſich bringet / ſo waͤre demſelben / wie den andern / acceptation und Zahlung wieder - fahren. Wird alſo der Herren Negocianten des Ve - netianiſchen Platzes hochverſtaͤndiges Gutachten ge - beten uͤber die Frage:

  • Ob Andreas gehalten ſey / dem Theodorowegen retour in proteſt der Rthlr. 500. ſatisfaction zu geben / oder ob ſelbiger auf Theodoro beruhe / weil er in rechter Zeit den geziemenden Fleiß un - terlaſſen hat?
P p 4Auf600Vollmachten / Compromiſſen, &c.

Auf vorſtehende Erzehlung bin ich Franceſco Rub - bi der Meynung / daß Theodorus ſchuldig geweſen / den Wechſel-Brief der 500. Rthlr. alſobald nach Breßlau zur acceptation zu ſenden / wie es durchge - hends zu geſchehen pfleget: Dahero man mehrere Wechſel-Briefe / wann ſelbe an einen commiß ge - richtet werden / ausſtellet / damit einer davon ohne Auf - ſchub zur acceptation geſandt / præjuditz verhuͤtet / mit den andern aber anderwerts / nach Belieben / die eigene Bequemlichkeit vorſichtig geſucht werden koͤn - ne: wann er aber dieſes nicht gethan / und alſo / wegen dieſer Nachlaͤßigkeit / der Wechſel-Brief in Breßlau erſt zu der Zeit / da der Fall deſſen / den dieſe Partey angienge / bereits ruchbahr worden / angelanget / und eben darum nicht acceptiret iſt / auch vor Rechnung des Verungluͤckten nicht acceptirt werden koͤnnte: Als iſt Andreas disfals zu keiner ſatisfaction veꝛbun - den / denn es ſtreitet wider Theodorum, die erlangte Richtigkeit der beyden andern Wechſel-Briefe des Cæſaris und Marci, ohngeachtet einer davon noch ein ordinari ſpater / als des Theodori, ausgegeben wor - den / welcher ſo viel gewiſſer gute Endſchafft ſolte vor - gefunden haben / wann er mit ſchuldigen Fleiß ver - ſchickt worden waͤre.

Simone Giogalli mit den 14. Conſorten iſt gleicher Meynung.

XXXIII. Hamburgiſche Parere.

JN Hamburg wurden von A. an B. vernego - ciirt zwey Wechſel-Briefe / beyde trasſirt von C. aus Bremen den 24. April. 2. Maji datirt / einer 12. und der andere 10. Tage data, beyde auf D. in601auch Suppliquen und Klag-Libellen. in Amſterdam / B. nun ſendet laut ſeiner Ausſage / ſelben Tages / da er die Briefe an ſich gekaufft / als den 26. Apr. 6. Maji, ſolche directè beyde an E. nach Amſterdam / die acceptation und Zahlung zu forde - ren / ſo er auch mit dem erſten / rechter Zeit bewerckſtel - liget / welcher dann von D. acceptirt und folglich be - zahlet worden / verzoͤgert aber den andern Brief zur acceptation zu produciren / biß auf den 7. 17. Maji als letzten Reſpiet-Tag / da man des Orts all - bereit voͤllige Nachricht haben koͤnnen / daß C. als Traſſent zu Bremen / gefallirt war / forderende die acceptation und Zahlung dieſes letzteren Briefes ſelbigen Tages laut proteſt zugleich derer ſich aber D. zweiffels ohne obangefuͤhrter Urſachen halber gewei - gert / dem zu Folge beſagter Brief nach Hamburg mit proteſt zuruͤck geſandt worden. Jſt demnach die Frage:

Wer Capital, Proteſt-Koſten / Wechſel und Ruͤck-Wechſel mit andern expenſis zu zahlen ſchuldig ſeye?

Wann auf obengeſetzte ſpecies facti ich Unterge - ſchriebener mein Bedencken (parere) zu melden bin er - ſuchet worden / ſo gehet ſolche dahin / daß zwar A. das Capital des quæſtionirten Wechſel-Briefes ſamt Proteſt-Koſten / Ruͤck-Wechſel und uͤbrigen Ex - penſis zu forderſt an B. entweder ſub cautione zahlen / oder in loco tertio deponiren / B. aber voͤlli - gen Beweiß fuͤhren muͤſte / daß der Wechſel quæſtio - nis von ihme / ſo zeitlich an E. directe auf Amſter - dam geſandt worden ſey / daß die præſentation deſ - ſelben allda nicht duͤrffen ſo ſpaͤt erſt als geſchehen / be - werckſtelliget werden / ſondern dieſelbe fruͤher undP p 5zwar602Vollmachten / Compromißen, &c. zwar zugleich mit den einen acceptirten und bezahlten Wechſel Brief erfolgen koͤnnen. Wann E. deſſen gruͤndlich uͤberwieſen werden kan / und er alſo die ac - ceptation folglich / da dieſelbe etwa refuſiret waͤre worden / den proteſt in præjudicium tertii, ſo lange daß inzwiſchen vielleicht mehr als ein Bote von da auf Hamburg abgegangen / wider alle Wechſel-Rechte verabſaͤumet hat / iſt E. in culpa und durch ſolche ne - gligence des daraus entſtandenen Schadens eintzige Urſache. Falls nun E. hierinn ſchon nur Factor oder Mandatarius geweſt / ſo lauten davon hieſige Statuta, Part. 2. Tit. 12. Art. 3. alſo:

Ein jeglicher / ſo einen Befehl auszurichten uͤber ſich genommen / iſt dabey allen moͤglichen Fleiß anzuwenden ſchuldig / und derowegen / ſo durch ſeine Schuld / Fahrlaͤßigkeit oder Ver - ſaͤumniß einiger Schade geſchicht / iſt er denſelben zu erſtatten verpflichtet.

Und wie Ulpianus ſaget: L. magna 226. ff. de V. S. magna negligentia culpa eſt. Jſt aber dieſe Re - meſſa fuͤr des E. propre Rechnung geſchehen / ſo hat er ihme ſelbſt zu dancken / daß er ſich ſolchen Schaden durch ſeine Nachlaͤßigkeit verurſachet / und kan alſo weder auf B. noch auf A. einigen regreß ſu - chen / ſondern iſt A. befugt die an B. entweder ſub cau - tione bezahlte / oder loco tertio deponirte Gelder wieder zuruͤck zu nehmen / ſintemahl vermoͤge Defin. Forenſ. Carpzov, p. 1. c. 18. d. 13. n. 4. Negligentia unius alteri non debet nocere. Des einen ſeine Nach - laͤßigkeit ſoll dem andern nicht zum Schaden gereichen.

Jch gebe jedoch / dieſes mein gantz unparteyiſchesſen -603auch Suppliqven und Klag-Libellen. ſentiment gerne um ein beſſeres /

Hamburg den 20. Septembr. 1695. Lud. Becceler.

Unterſchriebener iſt mit obenſtehender von Jhr. Wohl-W. Herr Ludewig Becceler wohl-abge - faſſter Meynung einig / und unterwirfft ſich gleichfals einer beſſeren.

Hamburg den 7. Octobr. 1695. Johann Cordes

Untergeſchriebener conformiret ſich ebenfalls mit des Tit. Herrn Ludewig Beccelers wohl-angefuͤhr - ten rationes und ſentiment in dieſer Sache / und un - tergiebet ſich indeſſen ebenmaͤßig gerne eines beſſeren.

Hamburg den 8. Octobr. Ao. 95 Johann Selhoff.

Untergeſchriebener iſt wegen dieſer Sache ebenmaͤſ - ſig der Meynung von Jhro Wohl-Weißh. Herrn Ludewig Becceler, ſich dennoch einer beſſern ſub - mittirende.

Hamburg adi 21. Octobr. 1695. Walther Beckhoff

Ob zwar / laut vorſtehender ſpeciei facti, B. auch der Wechſel-Brief quæſtionis gleich nach geſchehe - ner negotiation nach Amſterdam zur acceptation geſandt / und alſo ſo wol den guten Raht des zwar bey viel gering geachteten / durch ſeine muͤheſame und gruͤndliche Unterweiſung aber / um junge der Kauff - mañſchafft ergebene Leute ſich ſehr verdient gemachten Jo. Phoonſen, welcher in ſeinem wohl-ausgearbeiteten Wiſſel-Styl gegenwaͤrtigen caſum gleichſam beſorget / wann er cap. 10. §. 21. ſaget:

Een604Vollmachten / Compromiſſen, &c.
Een Gever doet voorſichtigh, dat hy ſon - der tydt verſuym d acceptatie laat vorderen: wan t by verſuym en een ondertuſſchen ob - komende ongelegenhedt van den Trecker ſal den Betrockene niet willen accepteeren, die te vooren, in dien d Acceptatie ſonder Vit - ſtel gevordert ware, verlicht niet gedifficul - teert ſoude hebben, &c. Und am Ende folget die dringende ratio: immers en in alle Geval d Acceptatie geprocurreert hebbende, ſo heeft men twee verobligeerdens voor een: Und in dem 23. §. propter juniores, oder vielmehr wegen Wichtigkeit der Sache / noch mahl erinnert: d eer - ſte Briven ter ſtont, en ſonder Vitſtel verſon - den te werden, om de Acceptatie te vordeeren,

&c. gefolget / als auch der Anweiſung des in Cambial-Rechten hocherfahrnen Raphaelis de Tur - ri in Tractatu de Cambiis, Diſputat. 2. quæſt. 2. §. 12. Hæc præſentatio fit ſtatim; deme Vogt de Cambiis Th. 7. lit. c. verbis: Solet autem ta - lis præſentatio literarum cambii in irregulari - bus fieri ſtatim, beyſtimmet / und der ſehr geprie - ſene Samuel Strykius in ſeinen Cautelis Contractuum ſect. 3. cap. 5. de Cambio §. 12. urtheilet: Re - ceptis itaque literis cambialibus prima cura eſt præſentantis, ut literæ, ab illo cui facta eſt traſſa acceptentur. So erfordert auch Bode de Cambiis Th. 6. l. 1. Quod præſentatio in irre - gularibus ſtatim fieri debet. Ja die erſt 1683 aber - einſt im Druck herausgekommene Wechſel-Ord - nung der Stadt Leipzig / hat den 28. §. mit denen derben Worten.

Wechſel-Briefe / ſo nur einfach oder ſola ausge - ſtellet /605auch Suppliquen und Klag-Libellen. ſtellet / ſollen ohne Verzug an gehoͤrige Orte abge - ſendet werden / ꝛc. genaue nachgekommen / mithin / was bey Nicolao de Paſſeribus, de ſcriptura privata lib. 3. q. 40. de literis cambii §. 68. aus Bald. in l. 2. ff. de pactis angefuͤhret ſtehet: Et ratio tunc ea poteſt eſſe, quoniam per literas acceptatas dicitur facta quaſi quædam copulatio conſenſus duorum ſi - multanei, conſideriret hat / alſo / daß B. vor ſeine

Perſon gantz nichts verſehen; So hat hingegen ſein Mandatarius E. durch den ſtarcken Fehler / daß er von zweyen Wechſel-Briefen einen fertig / wie es ſich ge - ziemet / den andern aber nicht / acceptiren laͤſſer / cul - pælatæ ſich ſchuldig gemachet / cautius potuit enim negotiare, & id facere neglexit.

L. incivilem 2. C. de furtis & ſerv. corrupt.

Und ruhet dahero derklar am Tage liegende Schade auf ihme / denn es lehret ja die Vernunfft und alſo das Recht der Natur / daß in mandatis und adminiſtra - tion anderer Leute Sachen gar vorſichtig zu verfah - ren / und ſonderbahre Sorgfalt anzuwenden ſeye / aus Urſache / weil man ſich ſonſt Verweiß / Feindſchafft und andern Verdruß auf den Hals ziehen wuͤrde. Waͤre aber jemand ſo unverſchaͤmt und hingeworf - fen / daß er dergleichen conſequentien wenig achtete / ſo kommen jenem die geſchriebene allgemeine Rechte zu ſtatten / und verordnen ſolches deutlich / mit dem An - hang / daß wo ein Mandatarius in ſeiner Verwaltung nicht gethan / was ſich gebuͤhret / er omnem culpam gut zu thun gehalten ſeye.

L. 23. D. de Regul. Juris.

LL. 11. 13. & 21. C. Mandati

An -606Vollmachten / Compromiſſen, &c.

Anſaldus de Anſaldis de Commercio & Mercatura diſcurſu 62. n. 15. 16. per Dd. ibi allegatos.

Kan derohalben der Unterſchriebene nicht begreiffen / quo jure A. zu der reſtitution von Capital, Proteſt - Koſten / Wechſel und Ruͤck-Wechſel mit an - dern expenſis angehalten werden koͤnne / ſondern er giebt auf die Frage hiemit ſeine Antwort und unvor - greiffliches Parere dahin / daß / wie E. vor angefuͤhr - ter maſſen negligiret / daß nicht ein Wechſel-Brief wie der andere acceptiret worden / und dadurch zu gu - ter Richtigkeit gelanget ſeye / alſo auf ihme aller daher wachſender Schade ruhe / A. hingegen auf keine Weiſe vor ſein endoſſement weiter zu antworten ha - be. Doch wird hiemit gruͤndlicherer Belehrung eine ehrerbietige und danckbahre ſubmiſſion vorbe - halten und zugeſtanden.

Hamburg / den 11. Nov. 1695. Andr. Leſer.

XXXIV. Von Proteſtationibus. Proteſtatio oder Bedienung / wegen eines unternommenen Arreſts.

Hochgebietender Herr / ꝛc.

JCh kan nicht anders / als mit groſſer Beſtuͤrtz - und Verwunderung vernehmen / daß N. N. ſich unterfangen / einen arreſt auf mein Vermoͤgen zu legen / und dadurch meinen Credit nicht allein / ſon - dern auch mich ſelber zum hoͤchſten zu ſchwaͤchen / und zu beſchimpffen. Weil ich aber / GOtt Lob! ſolven - do bin / und der arreſt an ſich ſelbſten ein extraordi - narium remedium, die gegentheilige Schuld-For -derung607auch Suppliqven und Klag-Libellen. derung auch theils ungeſtaͤndig / theils diſputirlich iſt / ſo proteſtire ich wider ſolche Arreſt-Verſtattung ſo - lenni modo, behalte mir deſſen Ahndung hiemit per expreſſum bevor / mit Bitte / angeregten Arreſt ex officio zu relaxiren / und Gegentheil zu einer ordinair action anzuweiſen / damit ich nicht Urſache habe / mich an hoͤherm Orte deswegen zu beſchweren / und meine competentia juris contra quemcunque darwider anzufuͤhren; verſehe mich gerechter Verordnung / und verbleibe / ꝛc.

XXXV. Eine andere Proteſtation, we - gen nicht zu rechter Zeit verſandter Guͤter.

Monſieur.

WAnn demſelben meine aus der Leipziger Mi - chaelis-Meß abgeſandte Guͤter allbereit / laut Ausſage des Guͤter-Beſtaͤtters und der daruͤber abge - hoͤrten Fuhrleute / erſten Novembris geliefert / auch vorlaͤngſt dem Herrn die ſchleunige Spedition des - jenigen / was ihme auf unſere Rechnung wuͤrde zuge - ſandt werden / hoͤchſt recommendirt worden / deſ - ſen aber ohngeacht der Herr ſolches ſo gar negligirt / daß beſagte Guͤter ob woll Schiffs-Gelegenheit ge - nug vorhanden geweſen / in die 3. Wochen bey ihm ge - legen / biß endlich der daruͤber einfallende Froſt die Ab - ſendung gaͤntzlich verhindert / und dadurch uns in Ge - fahr geſetzet / daß wir ſolcher unſerer Guͤter vor Wey - nachten / (da doch der beſte Verkauff damit geſchehen ſolte) nicht habhafft werden koͤnnen / daruͤber aber niemand anders als des Herrn ſeine negligence anzuklagen haben; Als ſoll er uns auch fuͤr allen dar -aus608Vollmachten / Compromiſſen, &c. aus erwachſenden Schaden ſchuldig und gehalten ſeyn: Maſſen wir uns alle unſere deswegen zukom - mende Jura wollen reſerviret / und ob lucrum ces - ſans & damnum emergens feyerlichſt proteſtiret / auch Bringern dieſes den Kaͤyſerlichen Notarium re - quiriret haben / daß er dieſe unſere proteſtation dem Herrn inſinuiren / ihren Jnnhalt muͤndlich in Gegen - wart zweyer Gezeugen repetiren / auch daruͤber / daß ſolches geſchehen / ein glaubwuͤrdiges Inſtrument fuͤr die Gebuͤhr uns ausfertigen ſoll / welches dem Herrn zur Nachricht dienet / von

N. N. und N. N.

XXXVI. Von Retorſion-Schrifften.

Retorſio iſt eine Schrifft / darinn einer die Injurien und Schmaͤh-Worte / ſo von einen andern auf ihn ausgegoſſen worden / demſelben wieder in den Buſem ſchiebet. Es ſind aber zweyerley Injurien, die eine iſt verbalis, quæ verbis fit, da einer zu des andern Schmach und Verkleinerung Ehren-ruͤhrige Wor - te ausgeuſt / oder mit Schrifften / Pasquillen / ꝛc. ei - nes andern Autoritaͤt / Ehre und guten Leumund / ver - letzet; Die andere iſt realis, quæ re fit, da einer thaͤt - liche Hand an den andern legt / ihn beſchaͤdigt oder ver - wundet: Und ſoll die Retorſion-Schrifft alsbald und ohne Verzug auf die ausgeſtoſſene Schmaͤh-Worte inſinuiret werden / ſonſten iſt die Retorſion nichtig / die Injurien Klage wird auch nichtig / wann der Ge - ſchmaͤhete mit der Perſon / von deren er geſchmaͤhet worden / daruͤber freundlich redet / trincket und iſſet / oder derſelben die Hand gibt / ꝛc.

For -609auch Suppliqven und Klag-Libellen.

Formular einer ſolchen Retorſion - Schrifft.

DEmnach mir Ends-Unterſchriebenen von ver - trauten Freunden Eroͤffnung gethan worden / ob ſolte N. N. aus boshafftigem und vergalleten Ge - muͤht / ohne eintzige habende Urſache / leichtfertiger und verlogener Weiſe mich an meiner wohl hergebrachten Ehre dergeſtalt verunglimpfft haben / gleich waͤre ich einer von den falſchen Muͤntz-Verhelern und Befoͤr - derern mit geweſenen / welche ſchmaͤhliche Beſchimpf - fung auf mich erſitzen zu laſſen / ich keinesweges geſin - net bin. Als ſchiebe ich beſagtem N. N. Krafft dieſes / ſolche ſeine uͤbelgebrauchte Schmaͤhungen in beſter Form Rechtens zuruͤck in ſeinen verlogenen Halß / ſchaͤtze und achte ihn auch ſo lange fuͤr aller Schelmen Helffers Helffer und Diebs-Geſellen / biß er mir / wie recht / darthut und beweiſet / daß ich mit den falſchen Muͤntzern jemahls die geringſte Kundſchafft gepflo - gen / und mich deren veruͤbten Verbrechens theilhafft gemacht haben ſolte; Jmmaſſen ich zu Rettung mei - ner Ehre beſagtem N. dieſe Schrifft / zu einer Recht - gegruͤndeten Retorſion, durch Notarien und Zeu - gen in ſein Haus / und damit zugleich in ſeinen ſchaͤnd - lichen Rachen ſchicke / mit Vorbehaltung aller meiner Nohtdurfft; Wie ich denn auch dadurch meines dis - falls habenden Rechtes mich durchaus nicht begeben haben will. Signatum, den ꝛc.

XXXVII. Andere Retorſion-Schrifft / von einem Notario gethan.

VOr euch offenen geſchwornen Kaͤyſerl. Notario und gegenwaͤrtigen Gezeugen / erſcheine ich N. Q qN. 610Vollmachten / Compromiſſen, &c. N. und thue euch hiemit zu Beſchirmung meiner wohl - hergebrachten Ehren / guten Leumund und Reputa - tion, in der allerzierlichſten Form / Weiſe und Maaß / auch ſolches immer geſchehen ſoll / kan und mag / noht - duͤrfftiglich fuͤr und anbringen; Wiewol nicht allein in den geſchriebenen Kaͤyſerlichen Rechten / ſondern auch in des heiligen Roͤmiſchen Reichs Conſtitutio - nibus, Reformationibus, Ordnung / Abſchied und Schatzungen / hochloͤblich / nuͤtzlich / heilſamlich und wohl verſehen / geſetzet / geordnet / auch bey hoher Pœn geboten und verboten worden / daß niemand den an - dern / wes Standes oder Weſens der ſey / weder mit Worten noch mit Wercken / die zu ſeiner Ehren / guten Leumunds / Herkommens / Standes und Reputation, Schmaͤhlerung gereichen moͤchten / antaſten / injurii - ren / ſchmaͤhen oder verlaͤumden ſolle; So hat doch deſſen unbetrachtet N. N. wie ich nechſt verſchiener Tagen von einem meiner Anverwandten und andern glaubwuͤrdigen Leuten berichtet worden / mit Hindan - ſetzung der Freundſchafft / welche biß anhero unter uns geweſen / verleumderiſcher Weiſe / und wie Calu - mnianten zu thun pflegen / laͤſterlich von meiner Per - ſon geredet / als haͤtte ich ꝛc. ꝛc.

Wann ich mir nun ſolche Schmaͤhworte / damit er mich ohne Urſache an meinen Ehren angegriffen / nicht ohne ſonderen Schmertzen zu gemuͤhte gefuͤh - ret / mir auch nicht gebuͤhren will / wo meine Ehre und bisherige Reputation nicht Gefahr leiden ſoll darzu ſtill zu ſchweigen / und ſolches alſo ungeahndet hinge - hen zu laſſen; Maſſen die Rechte ſelbſt eum, qvi fa - mam negligit, crudelem nennen; Als ſage und be - zeuge ich hiemit / auf das beſte und zierlichſte / als ſol - ches immer beſchehen ſoll / kan oder mag / daß er N. N. mir611auch Suppliqven und Klag-Libellen. mir mit ſolchen Worten Gewalt und Unrecht gethan / weswegen ich ihme dieſelbe (nicht animo injuriandi, ſondern zu nohtwendiger defenſion und Rettung meiner Ehren / guten Leumunds und Reputation) in ſeinen Buſen geſchoben haben / und ihn fuͤr einen ſalva venia &c. ſo lang und viel halten wolle / biß er probiren / wahr machen und darthun wird / daß ich ein ſolcher Mann ſey.

Hierneben will ich mir alle Rechtliche Mittel und Vortheil deſſenthalben per expreſſum reſerviret und vorbehalten haben / auch Herrn Notarium Amts - halber reqvirirend und erſuchend / nicht allein dieſe meine nohtwendige honoris defenſionem ihme N. N. zu inſinuiren / ſondern auch uͤber dis alles mir eins oder mehr Inſtrumenta, und ſo viel ich deren benoͤh - tiget bin / fuͤe die Gebuͤhr aufzurichten und mitzuthei - len / ꝛc.

XXXVIII. Eine andere Form.

P.P.

WAnn ich / ſo bald mir des N. N. gegen mich aus - gegoſſene Schmaͤh-Worte zu Ohren gekom - men / ſelbige ihm gleich wieder in ſeinem Buſem ge - ſchoben / mit dieſer ansdruͤcklichen Erklaͤhrung / daß ich ihn ſo lang und viel fuͤr eine ſolche Perſon / wofuͤr er mich geſcholten / halten wolle / biß er zu Rechte gnug - ſam auf mich erweiſen wuͤrde / daß ich derſelbige Mann ſey; Und dahero gehoffet haͤtte / er wuͤrde ſol - che Retorſion, wie ihm gebuͤhret / und redlich ange - ſtanden haͤtte / alſobald gleichfals wuͤrcklich zu Hertzen und Gemuͤht gefuͤhret / und gebuͤhrenden Weg und Mittel des Rechtens gegen mich vorgenommen / nichtQ q 2aber612Vollmachten / Compromiſſen, etc. aber ſtracks durch einen Notarium eine vermeynte nichts wuͤrdige Gegen-Retorſion, wider die allegir - te Rechte und Conſtitutionen, præpoſtero ordine mir haben inſinuiren laſſen: So muß daraus erſe - hen daß ſeine Intention allein dahin gerichtet ſey / wie er / ehe und bevor er obbemeldte Schmach gegen mich ausfuͤhre / mich gerne zum Klaͤger machen wolte. Weil dann er / der Diffamant, nicht wieder retor - qviren kan noch mag / ſondern obgemelte mir zugefuͤgte Schmach zufoͤrderſt Rechtlich gegen mich ausfuͤhren und erledigen muß / ſo laſſe ich angeregte vermeynte Retorſion bey ihrer Nullitaͤt / Iniqvitaͤt und Unwehrt beruhen / und ſage nochmahlen / non animo inju - riandi ſed purgandi & defendendi, daß ich es ſo lange / biß er mich zu Rechte gnugſam bezeuget und uͤberwieſen / bey voriger meiner Retorſion gaͤntzlich verbleiben laſſe.

Hierauf ſo bitte und begehre ich von euch / dem Hn. Notario, ſolche meine Erklaͤhrung dem Diffaman - ten oͤffentlich zu inſinuiren / zu verkunden / und im Fall er die anzunehmen ſich verweigern wuͤrde / ſolche ex officio an die Thuͤre zu hefften / auch mir hieruͤber eines und mehr offene und gewoͤhnliche Inſtrumen - ta um die Gebuͤhr zu verfertigen und mitzutheilen / de - ren ich mich im Fall der Noht zu gebrauchen haben moͤge / ꝛc.

XXXIX. Von Separationibus.

Separationes ſind beſchriebene Vertraͤge / welche zween oder mehr eine Zeitlang in Compagnie zu - ſammen geſtandene Kauffleute / wann ſie ſich / entwe - der eines Todes-Falls oder unter ihnen entſtandenerMiß -613auch Suppliqven und Klag-Libellen. Mißhelligkeit wegen (oder weil die Compagnie - Jahre zu Ende gelauffen / item vieler andern Urſachen wegen mehr) von einander trennen und ſepariren / und alſo ihre bißher in Gemeinſchafft gepflogene Handlung entweder erworbenen Reichthums halber gar aufheben / oder jeder einen Theil derſelben hinfuͤh - ro unter ſeiner eigenen Diſpoſition, Riſigo und Gefahr / auf Gewinn oder Verluſt zu fuͤhren / auf ſich nehmen wollen / unter einander aufrichten und beſchreiben; Wobey dann ſolche ſich ſeparirende Gemeinſchaffter unterſchiedliche præcautiones ei - ner gegen den andern zu gebrauchen / und gewiſſe conditiones zu bedingen pflegen / welche der Sepa - rations-Beſchreibung einverleibet / in Franckreich und an vielen andern Oertern mehr vor oͤffentlichen Ge - richten enregiſtriret / an theils Orten in Teutſchlan - des aber vor Notarien und Zeugen / auch wol vor dar - zu erbetenen unpartheyiſchen Kauffleuten / verfaſſet und beſchrieben werden: Welches dann auch / inſon - derheit aber wegen der Correſpondenten und anderer Leute / mit welchem die geweſenen Compagnons ge - handelt / ſehr nohtwendig / auch allbereit in Franckreich durch Koͤnigliche Verordnung / daß dergleichen Sepa - ration publice, und mit Zuziehung der Gerichte ge - ſchehen ſollen / geboten worden. Wir geben hierzu an einem andern Orte unſer unmaßgebliches Gut - duͤncken / wie dergleichen Separationes in unſern Teutſchen Handels-Staͤdten in einer beſſern Form koͤnnen angeſtellet werden; Hier aber wird es uns gnug ſeyn / nur ein formular, nach welchem / mutatis mu - tandis, andere koͤnnen verfertiget werden / anzuwei - ſen. Man muß ſich aber in Verfertigung ſolcher formularien meiſtentheils nach den in dem Compa -Q q 3gnie -614Vollmachten / Compromiſſen, etc. gnie-Contracte, beſchriebenen Puncten / und was etwann bey der Separation neues zu bedingen vorge - kommen / richten / und alsdann den Aufſatz folgender - maſſen machen:

WJr Ends-Unterſchriebene thun hiemit kund und zu wiſſen / bekennen auch fuͤr uns / unſere Erben und Erbnehmen / daß / nachdem wir beyderſeits aus erheblichen (NB. dieſer oder jener) Urſachen (oder weil unſer Compagnie-Contract zu Ende gelauf - fen) reſolviret / die unter uns biß anher geſtandene Compagnie aufzuheben / und hinfuͤhro jeder ſeinen ei - genen Handel fortzufuͤhren / daß wir dabey folgender Puncten und Conditionen ſeyn einig und ſchluͤßig worden:

  • (1) Theilen wir nach proportion unſerer Einla - ge / die bey dieſer Separation ſich befindende baare Gelder / Waaren / Schulden und Gegen-Schulden / alſo und dergeſtalt / daß ich A. zwey Drittel des baa - ren Geldes / nemlich nach dem Bilantz - und Caſſa - Buch / auch wuͤrcklich verhandenen Contanten, 2000. Rthlr. pr. Caſſa, (die ich auch wuͤꝛcklich empfan - gen) ich B. aber ein Drittel / nemlich 1000. Rthlr. die ich gleichfalls wuͤrcklich empfangen / und uns dannenhero gegen einander gebuͤhrend quitiren (zu mir nehme; Desgleichen auch mit den verhandenen Waaren / welche den Koſten nach im Inventario ſpecificiret / und in 3. gleiche Theile getheilet worden / durchs Loß ge - ſchehen.
  • Mit den Schulden aber iſt dieſe Eintheilung un - ter uns gemacht worden / daß ich A. alle die guten Activ-Schulden / betragende 2500. Rthlr. zu voll / die zweiffelhafften aber / betragende 1600. Rthlr. mit10.615auch Suppliqven und Klag-Libellen. 10. p. c. Rabat, ſo 1455½. Rthlr. ausmacht / anneh - men / und dagegen der Compagnie Paſſiv-Schul - den / betragende 2000. Rthlr. zu bezahlen / mich ver - obligiren; Und weil alsdann noch 1955½. Rthlr. uͤberbleiben / wovon B. ſein drittes Theil betraͤgt 651⅚. Rthlr. ſolche ihm ebenfalls nach Abzug 4. p. cent. thut 626⅘. Rthlr. auszahlen ſoll; Welche Summa, daß ich B. von Hn. A. richtig empfangen / ich hiemit qvitire und beſcheinige.
  • (2) Haben wir verabredet / daß ich A. den Oeſter - reichiſchen Handel gantz allein behalten / die Botzner Meſſen allein beziehen / ich B. aber derſelben mich gaͤntz - lich enthalten / auch daß dieſe Negotien auf Herrn A. devolviret ſeyn / den Correſpondenten unter meiner Hand aviſiren ſolle. Dagegen bleiben mir B. die Leipziger und Franckfurter Meſſe zu bauen / und die Floret-Band-Handlung allein fortzutreiben frey / al - ſo / daß Herr A. ſich nicht mehr damit meliren / viel mehr aber alle unſere bißher darinn gehabte Kunden auf mich verweiſen ſolle. Daß aber dieſem hier obbemeld - ten von uns beyderſeits moͤge nachgelebet werden / verbinden wir uns in ſpecie wegen dieſes Articuls / im Fall der Ubertretung / zu einer Straffe von 200. Rthlr. jedesmahl von dem Contravenienten an den verletzten Theil zu bezahlen; Wiewol dem Herrn A. die Correſpondentz mit ſolchen mir zugefallenen De - bitoren ſo lange / biß er die auf ſich genommene von ihn einzucaſſirende Schulden wird eingetrieben haben / frey und ungehindert bleibet. Auch iſt dieſe geſchloſ - ſene ſeparate Handlung nicht laͤnger als auf 10. Jahre extendiret / nach deren Verlauff es jedem frey ſtehen ſoll / es ſey in Oeſterreich / Botzen / Leipzig oder Franckfurt / und was Orten der Welt / auch in wasQ q 4Ma -616Vollmachten / Compromiſſen, etc. Manufacturen es will / ſein Handels-Gluͤck zu ſuchen und fortzuſetzen: welches er aber biß dahin / unter was prætext es auch immer geſchehen moͤchte / ſolte es auch indirectè unter eines Compagnons oder Mit-In - tereſſenten Nahmen ſeyn (bey obiger Straffe nicht befugt ſeyn ſoll.
  • (3) Gibt Herr A. mir B. aus ſonderbahre hierbey bedungener Abrede / 1000. Rthlr. auf Depoſito, jaͤhr - lich Lands-uͤblicher Gewohnheit nach mit 6. p. c. zu verrenten / woruͤber ich ihm eine eigenhaͤndige obli - gation ausgefertiget: Und zwar iſt dabey verabredet / daß jedem Theil frey ſtehen ſoll / beſagte Gelder nach Verflieſſung zweyer Jahren dem andern ein halbes Jahr zuvor / ehe die Zahlung geſchehen ſoll / loßzukuͤn - digen.
  • (4) Weil von den in Lintz / Botzen / Leipzig und Franckfurt habenden Gewoͤlben / theils der Haus - Zinß ſchon verfallen / theils eheſtens verfallen wird / ſo ſoll ſolches alles fuͤr die Rechnung desjenigen ſeyn / dem dieſe Gewoͤlbe hinfuͤhro zum Gebrauche zufallen.
  • (5) Bleiben die Handels-Buͤcher und Briefſchaff - ten / wie ſie tempore ſeparationis geweſen / in Herrn A. als Beſitzers des Contoirs, Gewalt; Jedoch in ſo fern Herr B. darinnen ſich zu erſehen noͤhtig haben wuͤrde / ſoll es ihm allezeit ohne Widerſprechen (wie - wol ihm allein / und keinem ſeiner Bedienten) zugelaſ - ſen ſeyn.
  • (6) Jſt dieſer Separations-Contract von uns beyden bisherigen Geſellſchafftern / in Gegenwartvier hierzu erbetener und hier Ends-Unterſchriebener Ge - zeugen verabredet / geſchloſſen / ausgefertiget und ne - benſt uns von ihnen unterzeichnet / auch dabey angefuͤ - get und beliebet worden / daß im Fall dieſe Separationwegen617auch Suppliqven und Klag-Libellen. wegen Jrrung und Spaltung unter uns ſich eraͤu - gen ſolte / wir die Streit Sache jetzt-gemeldten vier Gezeugen oder andern unpartheyiſchen Kauffleuten zu decidiren / und daruͤber zu erkennen heimſtellen / auch an deren Ausſpruch / bey willkuͤhrlicher Straffe / uns halten wollen. Welches alles geſchehen ohne Arg oder Liſt / bey ehrlicher Treu und Glauben; Dan - nenhero auch die Contracten in duplo verfertiget / von uns mit unſerer eigenhaͤndigen Unterſchrifft und Pittſchafften verwahret / und jedem Theil eines zuge - ſtellet worden /

ſo geſchehen Coͤlln am Rhein / den 6. Jul. 1716. N.N. (L.S.) N.N. (L. S.) N.N. (L.S.) &c.

Formularia unterſchiedlicher Suppli - qven und Klag-Libellen. XL. Suppliqve um einen ſo genannten Eiſernen / oder Friſtungs-Brief / ſonſt auch Qvinqvennel genannt.

Aller-Durchlaͤuchtigſter / Großmaͤchtigſter Unuͤberwindlichſter Roͤmiſcher Kaͤyſer Allergnaͤdigſter Herr.

EWr. Kaͤyſerl. Majeſt. gebe ich allerunterthaͤ - nigſt zu vernehmen / wie daß ich durch vieler - hand Ungluͤcks-Faͤlle in Schmaͤlerung und Abbruch meiner Nahrung gerahten / und ſeither den Anfang meiner Handlung durch boͤſe Leute / Krieg / Raub / Brannt und Schiffbruch / in vielerhand Ungluͤck / ja in dem Verluſt meines gantzen Capitals / geſetzet worden / alſo daß ich nunmehro nicht capabel bin, meinen (in mich hart-dringenden) Creditoribus,Q q 5wie618Vollmachten / Compromiſſen, etc,wie ich wol wolte / ein Genuͤgen zu leiſten. Wann aber dieſe Leute / meines beweißlich erlittenen Scha - dens ungeachtet / gantz keiner raiſon Stat noch Raum geben wollen / ſondern durch gerichtlichen Zwang und Beſchimpffung meiner Perſon / die un - moͤgliche Bezahlung zu extorqviren ſuchen / welche ich aber nicht jetzt / jedoch mit der Zeit zu leiſten capa - ble ſeyn moͤchte / ſo fern nur mit mir in Gedult geſehen und mir / (mich ein wenig wieder zu erholen und mei - ne Schulden einzucaſſiren) Zeit und Raum gegoͤnnet wuͤrde:

Als gelanget an Ewr. Kaͤyſerl. Majeſt. mein aller - unterthaͤnigſtes Flehen und Bitten / mir umb Gottes und der Gerechtigkeit willen einen Anſtands - oder Fri - ſtungs-Brief / ſub clauſula, ſi preces veritate ni - tantur, allergnaͤdigſt zu ertheilen / und ſolches um ſo viel mehr / weil Stadt und Land-kuͤndig / daß ich das Meinige weder verſpielt oder verſchlemmet / ſondern oberzehlter Maſſen durch unverſehene Zufaͤlle / zuruͤck geſetzet worden. So wird auch meinen Herrn Credi - toribus dadurch an ihren habenden Rechten und Ge - rechtſamen nichts benommen / und ſollen ſie bey gedul - tiger Nachwart / auſſer der Zeit keinen Verluſt haben. Hierauf nun Ewr. Kaͤyſerl. Majeſt. allergnaͤdigſte Antwort unterthaͤnigſt erwartende / verbleibe ich in tieffſter Demuth

Eurer Kaͤyſerlichen Majeſtaͤt / als meines Allergnaͤdigſten Kaͤyſers und Herrn / Aller-unterthaͤnigſter / aller-gehorſamſter und aller-demuͤhtigſter Knecht / N.N.

NB. 619auch Suppliqven und Klag-Libellen.

NB. Solche von Kaͤyſerl. allerhoͤchſter Majeſtaͤt ertheilte Qvinqvennellen, oder fuͤnffjaͤhrige Fri - ſtungs-Briefe / welche auch manchmahl nur auf ein oder 2. Jahr gebeten und erlaubet werden / haben die Krafft / daß ein ſolcher damit begabter und begnaͤdig - ter Kauffmann / im gantzen Roͤmiſchen Reiche frey / und von ſeinen Creditoribus unangetaſtet / handeln und wandeln mag; Dahingegen von Reichs-Chur - und Fuͤrſten oder Staͤdten ertheilte eiſerne Briefe nicht weiter den Impetranten / als ſo weit des Erthei - lenden Territorium gehet / ſchuͤtzen koͤnnen. Die darinn gefuͤhrte clauſula, ſi preces veritate nitan - tur, iſt zu verſtehen / wann es ſich in der That alſo ver - haͤlt / wie der Supplicant vorgebracht / nemlich / daß er nicht durch ſeine eigene Schuld / ſondern durch un - verſehene Zufaͤlle um das Seinige gekommen; Son - ſten ſolche erhaltene Schirm - und Friſtungs-Briefe wieder angefochten / und ſo der hohen Obrigkeit das contrarium bewieſen wird / umgeſtoſſen werden koͤn - nen.

XLI. Eine andere Form einer Friſtungs-Supplic.

Durchlaͤuchtigſter Fuͤrſt / gnaͤdigſter Herr!

EW. Hoch-Fuͤrſtl. Durchl. wehmuͤhtig zu hinter - bringen / kan ich keinen Umgang nehmen / wie daß meine Handelung / (welche ich lange Zeit GOtt Lob! mit Ruhm und Ehren gefuͤhret / auch viel tau - ſend zu Eurer Durchl. Zoll - und Maut-Kammer contribuiret / manchen ehrlichen Handwercks - Manne ſein Stuͤck Brod und Nahrung geſchaffet /) durch620Vollmachten / Compromiſſen, etc. durch die jetzt eingefallene ſchwere und Geld-loſe Zei - ten / auch die im Lande graſſirende Kriegs-Troublen, erlittene Banqverotten, Feur - und See-Schaden / in ſolches Abnehmen gerahten / daß ich mein Leben in groſſer Betruͤbniß zubringen / und nicht / wie ich wol wolte / meinem Nechſten gleich und recht thun kan. Wie aber ſelten ein Ungluͤck allein koͤmmt / ſondern ei - nes dem andern auf den Fuß nachfolget / und die Hand bietet; Als ergehet es mir jetzt auch / indem meine Cre - ditores ohne einige conſideration mich draͤngen / exeqviren und gerichtlich verfolgen / mit Inhaffti - rung meiner Perſon / arreſtirung meiner Guͤter / und andern dergleichen Beſchwerlichkeiten mehr / hefftig draͤuen / eben dadurch aber mich auſſer Stand ſetzen / meine noch ausſtehende Schulden einzucaſſi - ren / die noch reſtirende Waaren zu verſilbern / und ihnen und mir Vortheil und Nutzen zu ſchaffen. Wann aber / Durchl. Hertzog / gnaͤdiger Herr / der allerhoͤchſte GOTT darum den Stand der hohen O - brigkeit eingeſetzet / daß Nohtleidende unter ihren Fluͤ - geln Schutz und Schirm in Zeit der Noht und An - fechtung ſuchen ſollen / ſo bin ich gezwungen wegen der Unbarmhertzigkeit meiner Glaͤubiger auch daſelbſt Zuflucht zu ſuchen / und wider ihre Gewalt Eurer Durchl. um Schutz und Schirm anzuruffen: Nicht zwar / daß ich gedaͤchte meine Creditores um ihre Forderung gantz und gar zu bringen / ſondern / daß mir nur auf einige Jahr / Zeit moͤge vergoͤnnet wer - den / benoͤhtigte Sorgfalt fuͤr ihre Bezahlung zu tra - gen. Wie ich nun ſolches von der hohen und Lands - vaͤterlichen Mild - und Barmhertzigkeit Ewr. Hoch - Fuͤrſtl. Durchl. zu erlangen verhoffe / als werde ich auch nicht unterlaſſen / mit demuͤhtigem Hertzen / fuͤrDero621auch Supplqven und Klag-Libellen. Dero hohe Wohlfahrt und Proſperitaͤt / langes Leben und Geſundheit / dem Hoͤchſten hertzinniglich anzuruf - fen / und mich Lebenslang in tieffſter Demuht erwei - ſen / ꝛc.

XLII. Supplic eines Kauffmanns / wel - chem ſeine Guͤter wegen verfahrnen Zolls confiſciret worden.

Durchlaͤuchtigſter Hertzog / gnaͤdigſter Herr!

EW. Durchl. muß wehmuͤhtig zu verſtehen ge - ben / wie daß geſtern / als meine Waaren durch Ew. Durchl. Marck Flecken Neubruck gefahren / und unwiſſend des Orts Zoll-Gerechtigkeit ſich bey dem Zoͤllner nicht angegeben / derſelbe beſagte meine Waa - ren in arreſt nehmen / und biß anhero noch nicht rela - xiren laſſen.

Weil mir aber dadurch / wegen inſtehender Meß - Zeit / ein groſſer Schade zugefuͤget wird / alſo daß ich dieſes Verzugs wegen in den aͤuſſerſten ruin ſolte koͤnnen geſetzet werden; Als gelanget an Ew. Hoch - fuͤrſtl. Durchl. mein demuͤhtigſtes Bitten und Fle - hen / mir Barmhertzigkeit wiederfahren zu laſſen / und dem Zoͤllner anzubefehlen / daß er mir meine Waaren und Guͤter / gegen Erlegung des gebuͤhrenden Zolls / (welcher nur darum verfahren worden / weil man die Zoll-Gerechtigkeit nicht gewuſt) wieder frey geben muͤſſe: Welche hohe Gnade / wie ich ſie gaͤntzlich von Eurer Hochfuͤrſtl. Durchl. Clementz zu erlangen der allerunterthaͤnigſten Hoffnung lebe / als werde ich auch nimmehrmehr ermangeln / fuͤr Deroſelben Durch - laͤuchtigſte Perſon und ihres gantzen Hoch-Fuͤrſtl. Hau -622Vollmachten / Compromiſſen, etc. Hauſes Wohl-ergehen zu GOtt zu ſeufftzen / und mich jederzeit zu erweiſen / als

Ew. Hoch-Fuͤrſtl. Durchl. demuͤhtigſter und gehorſamſter Knecht. N.N.

XLIII. Ein anders / um die Relaxirung geſtrandeter Guͤter zu bitten.

Durchl. Fuͤrſt / gnaͤdiger Herr!

EW. Fuͤrſtl. Durchl. wird Zweiffels ohne ſeyn re - feriret worden / wie daß bey juͤngſt-geweſenem harten Sturm und Ungewitter mein Schiff bey Nacht-Zeiten unweit Heiligen Haven geſtrandet / und des andern Tages darauf durch die harten Wel - len in Stuͤcken zerſtoſſen worden / alſo / daß ich kaum ſamt andern Paſſagiern mein Leben / und etwas weni - ges meiner Guͤter retten koͤnnen. Da nun in ſo be - truͤbten Zuſtande billig mir / als einem verungluͤckten Manne / nicht mehr Hertzeleyd haͤtte ſollen zugefuͤget werden / ſo haben ſich doch die unbarmhertzigen Bauren / welche mir beſagtes aus dem Schiffbruch errettetes Gut bergen geholffen / deſſelben aus einer vermeynten Strand-Gerechtigkeit eigenthuͤmlich an - gemaſſet.

Ob ich nun wol ſolches / wie weit ſie dazu fundi - ret / an ſeinen Ort geſtellet / und in ſeinem Wehrt und Unwehrt bewenden laſſe / ſo weiß ich mich doch auch wol zu beſcheiden / daß in ſolchem harten Strand - Rechte heutiges Tages viel gelinder gehandelt wer - de; Jnſonderheit aber / daß Ew. Durchl. Welt-be - ruͤhmte Clementz und Guͤtigkeit jederzeit mit verun -gluͤck -623auch Suppliqven und Klag-Libellen. gluͤckten Leuten Mitleiden getragen: Welches ich dann auch durch dieſe demuͤhtige Zeilen auf das unterthaͤnig - ſte uͤber mich will erbeten / und anbey gebeten haben / daß obbemeldten Bauren anbefohlen werde / mir meine wenige Haabſeligkeit / gegen Abtragung gebuͤhrenden Berge-Lohns / abfolgen zu laſſen.

Solches nun von Ew. Fuͤrſtl. Durchl. hohen Gnade zu erlangen verhoffende / verbleibe ich in tieffſter De - muht / ꝛc.

XLIV. Supplic, um ein Privilegium zu einer gewiſſen Manufactur zu erhalten.

Durchlaͤuchtigſter Hertzog!

WAnn von den Staats-Verſtaͤndigen fuͤr eine ſonderbahre maxime will gehalten werden / nuͤtzliche Manufacturen in einem Lande einzufuͤhren / durch welche die Unterthanen zum Fleiß und Arbeit an - gehalten / viel Muͤßiggaͤnger und Bettler in Brod geſetzet / Nohtleidende ernehret / die rohe in einem Lan - de fallende Materialia conſumiret / des Lands-Her - ren Zoͤlle erhoͤhet / die Fremden zum Einkauff ins Land gelocket / und tauſend andere Beqvemlichkeiten mehr dem Vater-Lande produciret werden moͤgen; Als habe ich auch meines Orts / als ein getreuer Unterthan / das Meinige beyzutragen niemahls eꝛmangeln wollen / und zu dem Ende zu einer Lacken - (Tuch) Fabriqve Anſtalt gemachet; Als welche biß anhero in hieſiger Stadt gemangelt / ſo gar daß die rohe Wolle haͤuffig ausgefuͤhret worden / die daraus hernachmahls fabri - cirte Lacken (Tuche) aber um ſo viel theurer haben muͤſ - ſen wieder ins Land geſchaffet werden; Welcher ProfitEw.624Vollmachten / Compromiſſen, etc. Ew. Durchl. Unterthanen hinfuͤhro durch meine Fa - briqve zu ſtatten kommen kan.

Wann aber Durchlaͤuchtigſter Hertzog / Gnaͤdiger Herr / dergleichen Manufacturen einen groſſen Ver - lag erfodern / und meine gute Intention ſamt meinen daran ſetzenden Mitteln leichtlich koͤnnten zu nichte ge - macht werden / wann noch mehr neben mir ſich ſetzen / und einer dem andern nach der Nahrung trachten / die Waaren wegſchlaͤudern / Arbeits-Leute abſpannen / und alſo das gute Werck auf einmahl wieder ins Ste - cken bringen ſolten: Als gelanget an Ew. Hochfl. Durchl. mein demuͤhtigſtes Bitten / mir das Privile - gium uͤber obgemeldte Manufactur gnaͤdigſt alſo zu concediren / daß ich innerhalb 10. Jahren / ohne von jemand Eintrag zu empfangen / bemeldte Manufactur allein fortſetzen moͤge.

Jch verſpreche dagegen / nicht allein gute Waare zu fabriciren / ſondern auch ſelbige in dem Preiſe an hieſige Einwohner zu verkauffen / als ſie ſolche von Fremden nehmen muͤſſen; Worauf nun Ewr. Hochfuͤrſtl. Durchl. gnaͤdigſte Reſolution erwartend verbleibe ich in tieffſter Demuht / ꝛc.

XLV. Gegen-Supplic der Einwohner / um ſolche Manufactur nicht zuzulaſſen.

Durchlaͤuchtigſter Hertzog / gnaͤdigſter Herr!

NAchdem es Land-kuͤndig iſt / daß N.N. ſeinem ei - genen Beruͤhmen nach bey Ewr. Durchl. uͤm ein Privilegium (eine Lacken-Manufactur gantz al - lein aufzurichten) angehalten / ſo haben wir Ends - Benannte Ewr. Durchl. Buͤrger und Einwohnerhie -625auch Suppliquen und Klag-Libellen. hieſiger Stadt fuͤr nohtwendig erachtet / Ewr. Durchl. unterthaͤnigſt zu erkennen zu geben / was groſſes Unheil ein ſolches Monopolium nach ſich ziehen wuͤrde / und folglich ſupplicando um deſſen Einſtellung demuͤhtigſt einzukommen.

Es wird aber zuforderſt von N. N. intendiret / die im Lande hin und wieder ſich befindende Meiſter / welche jetzt noch um ein billiges vielmahls ein Stuͤck Zeuges einliefern / in ſeine devotion zu zwingen / alſo / daß ſie verpflichtet ſeyn ſollen / fuͤr ihn gegen ſchlechte Belohnung zu arbeiten / und alſo aus freyen gebundene Leute zu werden; Die im Lande gewonnene Wolle wird er nur zu einem ihm anſtaͤndigen Preiſe an ſich zu bringen ſuchen / da vielmahls in der Frem - de ein hoͤherer Preiß / (welches hieſigen Unterthanen / als die ſich meiſt von dieſer Waare nehren muͤſſen / trefflich zu ſtatten koͤmmt /) dafuͤr zu haben: Zu ge - ſchweigen / daß / wann einmahl die Fremden von hie - ſiger Correſpondentz und Wollen-Kauff ſolten abge - trieben und abgewehnet werden / ſelbige nicht leicht wieder in der Folge moͤchten herbey zu bringen ſeyn. So iſt auch hieſiger Land-Handel ſo beſchaffen / daß viel im Credit beſtehet / die ausſchneidende Kramer unter ſo viel tauſend zu Marckt-Zeiten zu kauff ge - brachten Stuͤcken die Wahl und das Ausleſen frey haben; welches bey des N. N. Manufactur und Monopolio nicht wuͤrde zu hoffen ſeyn. Es moͤch - te auch dadurch der Baratto einiger andern Land - Waaren / welche gemeiniglich mit Zuſetzung einiges baaren Geldes / gegen Lacken verſtutzet werden / auf -[ge]hoben / und andere Inconvenientien mehr / dieR rhier626Vollmachten / Compromiſſen, etc. hier zu erzaͤhlen zu weitlaͤufftig / eingefuͤhret werden; Daß alſo mit guten Fug und Recht an Ewr. Fuͤrftl. Durchl. unſer aller-demuͤhtigſtes Bitten und Fle - hen gereichet / Supplicanten mit ſeinem geſuchten Privilegio abzuweiſen / und die Sachen in ſtatu quo zu laſſen. Hiedurch werden Ewr. Durchl. dem gantzen Lande eine ſonderbahre Gnade erweiſen / Ends-Unterſchriebene aber inſonderheit / nach Aner - wuͤnſchung begluͤckter Fuͤrſtl. Regierung / jederzeit verbleiben / ꝛc.

XLVI. Supplic an einen Magiſtrat, ei - nen auf fluͤchtigen Fuͤſſen ſtehenden Kaufmann mit Arreſt zu belegen.

Hoch-Edle / Veſte / Geſtrenge / Hoch - und Wohlgelahrte / Hoch - und Wohlweiſe / in - ſonders Groß-guͤnſtige Hoch-gebietende Herien!

EWr. Magnif. und Hochweiſen Herrl. koͤnnen wir unterthaͤnigſt zu hinterbringen nicht unter - laſſen / wie daß N. N. uns insgeſamt bey 4000. Rthlr. fuͤr baar empfangene Gelder und contante Waaren ſchuldig worden / deren Bezahlung biß - hero weder mit guten Worten noch Bedrohungge - richtlichen Zwanges von ihm hat koͤnnen extorquiret werden. Wann aber jetzt aus allen Umſtaͤnden und gewiß-eingezogener Kundſchafft erhellet / ob ſtehe dieſer Mann auf fluͤchtigen Fuͤſſen / und werde erſter Ta - gen das Thor ſuchen; Jn ſolchem Fall aber das Præ - venire unſerer ſeiten zu ſpielen allerdings nohtwen -dig627auch Suppliquen und Klag-Libellen. dig und rahtſam ſeyn will: Als gelanget an Ewr. Wohlweiſe Herrlichkeiten unſer demuͤhtigſtes Bitten / dieſem der Flucht wegen verdaͤchtigen Manne ſeine noch hier habende Guͤter / ehe ſolche anderwerts hin tranſportiret werden / zu arreſtiren / und zwar ſo lan - ge / biß er uns um unſere erweißliche Forderung voͤllig wird contentiret haben. Hiedurch werden Ewr. Hochweißheiten hinfuͤhro dergleichen boͤſen Bezah - lern den Weg / ihre Boßheit auszuuͤben / verſperren / und unſern groſſen Schaden abwenden / ihnen ſelbſt aber (wie biß anhero geſchehen /) den Nahmen fuͤr das Heil ihrer Unterthanen ſorgender Lands-Vaͤter con - ſerviren / und uns dadurch verpflichten Lebenslang zu ſeyn /

Hoch-Edl. N. N. N. N.

XLVII. Klag-Libell eines Kauff - mann in Injurien-Sachen.

P. P.

OB gleich ſowol in goͤttlichen als weltlichen Rechten bey groſſer und ſchwerer Pœn verboten / niemand an ſeinen wohl-hergebrachten Ehren zu ſchaͤnden und zu ſchmaͤhen; So hat doch deſſen un - geachtet ſich N. unterfangen / mich am verwichnen Dienſtag / als den 6. hujus, in Gegenwart unter - ſchiedlicher ehrlichen Leute / auf oͤffentlicher Straſſen im Vorbeygehen fuͤr einen Lurrendreyer und Ban - querots-Bruder auszuruffen / auch mir noch darzu nachzuſchreyen / ich gehoͤrete an den Galgen. WannR r 2ich628Vollmachten / Compromiſſen, etc. ich dann / ohne Ruhm zu melden / mich allzeit der Ehr und Redlichkeit befliſſen / und daher dieſe atrociſſimas injurias mir billig zu Hertzen gezogen: Als bitte Ewr. Hoch-Edl. ꝛc. Sie wollen beſagten Injurianten nebſt mir auf einen gewiſſen kurtzen Termin vorfordern / und auf dieſe meine Injurien-Klage ihn zur cathego - riſchen Antwort anhalten / auch darauf ausſprechen und erkennen / daß er / nebſt Erſtattung der Unkoſten / vor Gericht einen oͤffentlichen Wiederruff thun / und mit einer tapffern nahmhafften Straffe / andern zum Abſcheu / beleget werden moͤge. Solches iſt den Rech - ten gemaͤß / und ich verbleibe / ꝛc.

XLVIII. Eine andere Klage / Ex lege Diffamari.

EWr. Hoch-Edl. Excell. und Herrlichk. gebe ich hiemit unterdienſtlich zu vernehmen / was maſ - ſen / N. N. mich bey unterſchiedlichen Kauff leuten tra - duciret und diffamiret / ob waͤre ich ihm 2000. Rthl. ſchuldig / koͤnnte auch und wolte nichts bezahlen / im - maſſen ich ohnlaͤngſt einen Wechſel auf bloſſe 400. Rthlr. mit proteſt haͤtte zuruͤck gehen laſſen. Wann dann durch ſolche falſche diffamation mein Credit geſchwaͤchet / und ich dahero in meiner Handlung uͤber die maſſen gehindert werden moͤchte / ſo bin ich gemuͤſ - ſiget worden / beſagten N. N. ex L. diffamari C. de ingen. manum. zu beklagen / und gelanget darauf an Ewr. Hoch-Edl. Excell. und Herrl. mein unter - dienſtliches Bitten / Sie geruhen mehr beſagten N. vor Gericht anhero zu citiren / daß er ſeine Beſchul - digung gegen mich legitime ausfuͤhren und wahrmachen629auch Suppliquen und Klag-Libellen. machen muͤſſe; Widrigenfalls / und da er weder er - ſcheinen / noch etwas darunter darthun wuͤrde / ihme ein ſilentium perpetuum aufzulegen / und in die Unkoſten zu condemniren. Verbleibe fuͤr ſo hoch - geneigte Verfuͤgung / wie ſonſt allezeit / alſo auch Le - benslang / ꝛc.

XLIX. Eines Kauffmanns gemeine Arreſt-Suchung bey Gericht.

P. P.

DEmſelben gebe ich unterdienſtlich zu vernehmen / was maſſen mir Johann Neumann von vielen Jahren her / laut hiebey gehender copeylichen obliga - tion, welche mit dem originali in continenti kan er - wieſen werden / 500. fl. ohne bißher vertagte Inter - eſſe, rechtmaͤßiger weiſe und ohne einige Gegen-Ein - rede ſchuldig. Wann ich dann vernehme / ob ſolte ſich derſelbe von hinnen zu begeben geſonnen ſeyn / auch zu dem Ende ſo wol mobilia als immobilia verkauffen / daß ich alſo beſorgen muß / ich duͤrffte endlich nach di - ſtrahirung ſeines Vermoͤgens das leidige Nachſehen haben; So gehet an meine Hochgeehrte Herren mein gehorſames Erſuchen / Sie geruhen beſagten meinem Debitori zu inhibiren / daß er von ſeinen Guͤtern / ſie ſeyn liegend oder fahrend / weiter nichts veralieniren moͤge. Unterdeſſen will ich mich bemuͤhen / ob ich bey ihm in der Guͤte zu meiner Zahlung gelangen koͤnne / mir dabey alle Rechtliche Nohtdurfft vorbehaltend / und verbleibend / ꝛc.

R r 3L. 630Vollmachten / Compromiſſen, etc.

L. Eine andere Arreſt-Suchung.

P. P.

AUs beygeſchloſſener copeylichen obligation ge - ruhen Dieſelbe zu erſehen / was maſſen mir N.N. - fuͤr abgekauffte Waaren 1000. Rthlr. ſchuldig wor - den. Wann dann dieſer mein Debitor je mehr und mehr in Abfall ſeiner Nahrung zu gerahten ſcheinet / und mir dannenhero zu vigiliren gebuͤhren will / damit ich zu dem Meinigen foͤrderlich gelangen moͤge / als bin gemuͤßiget / deſſen Vermoͤgen / inſonderheit ſeine Kram - Waaren / mit arreſt zu beſchlagen; Bitte dannen - hero um einen Schein ſolches beſchehenen arreſtes halben / und erbiete mich denſelben von 14. Tagen zu 14. Tagen gebuͤhrend zu verfolgen; Verbleibe dane - ben ꝛc.

LI. Die zweyte Arreſtes-Proſe - cution.

DEmnach ich vor 14. Tagen / als den 10. Auguſti hora 8. antemeridiana, wider N. einen arreſt auf deſſen Kram-Waaren geleget / auch daruͤber ge - woͤhnlichen Schein / wofuͤr ich gehorſamen Danck ſa - ge / erhalten / als proſequire ich hiemit beſagten arreſt ſecunda vice, mit Bitte / dieſe meine proſecution ad Acta beyzulegen / und mir daruͤber einen anderweiten Schein großguͤnſtig ertheilen zu laſſen. Hier fuͤr bin ich / wie auch ſonſten / jederzeit ꝛc.

LII. 631auch Suppliquen und Klag-Libellen.

LII. Die 3te Arreſtes-Proſecution, nebſt Uberreichung des Arreſt-Libelles.

EW. Excell. erinnern ſich hochgeneigt / was maſ - ſen ich zu zweyen unterſchiedenen mahlen auf meines Debitoris N. Kram-Waaren einen arreſt ge - legt / und darinnen dem gewoͤhnlichen arreſt-ſtylo nach gebuͤhrend verfahren; Wann dann nunmehro noͤhtig / daß arreſtatus vor Hochfuͤrſtl. Regierung vorgeladen werde / ſo uͤberreiche ich hiemit libellum atteſtatorium, mit unterdienſtlicher Bitte / Sie geru - hen in dieſer Arreſt-Sache einen kurtzen Termin zu præfigiren / meinen Debitorem darauf zu citiren / und was ſich disfals projuſtitia gebuͤhret / mir hochgeneigt wiederfahren zu laſſen / ꝛc.

LIII. Arreſts-Libell.

P. P.

EWr. Hoch-Edl. Magnif. und Herrl. gebe ich hiermit unterdienſtl. zu vernehmen / welcher ge - ſtalt ich / beſage beygeſchloſſener Original-Obligation N. N. fuͤr 1000. Rthl. bedungener Waaren geliefert. Ob ich nun wol ſolchen meinen Debitorem der Zah - lung halber vielfaͤltig erinnert / ſo hat doch derſelbige ſich daran nicht gekehret / mir auch nicht einmahl ge - antwortet / vielweniger einen Anfang zur Zahlung gemachet; Dannenhero gemuͤßiget worden / auf ſei - ne Kram-Waaren / welche ziemlich ins Abnehmen gerahten / einen wuͤrcklichen arreſt zu legen / wie ich dann ſolchen arreſt zu zweyen unterſchiedlichen mah - len legitimo modo proſequiret. Bitte derowe -R r 4gen632Vollmachten / Compromiſſen, etc. gen gehorſamſt / Ew. Edl. Hochw. Herrlichkeit geru - hen / beſagten N. nebenſt mir eines Termins vorzu - beſcheiden / deſſen Erklaͤhrung hieruͤber zu vernehmen / und geſtalten Sachen nach die Execution auf Ca - pital, Intereſſe und Unkoſten / wider ihn zu erkennen; Implorato deſuper Nobiliſſimo Domini Judicis officio, pro largiſſima juris ac juſtitiæ adminiſtra - tione &c.

LIV. Supplic, um in integrum reſtitui - ret zu werden.

P. P.

EW. Excell. und Herrlichkeit wollen Jhr demuͤh - tigſt vortragen laſſen / welcher geſtalt ich Ends - benannter junger Menſch / der ich noch nicht meine 25. Jahr erreichet / von N. N. in einem Kauff-Contract argliſtiger Weiſe hintergangen / und weit uͤber die Helffte verſetzet worden / und dannenhero jetzo (da ich ſolchen Contract zu adimpliren hart von ihm gedraͤn - get werde) wegen meines Unvermoͤgens / und des mir daraus zuwachſenden Schadens / das beneficium reſtitutionis in integrum, und daß ſolcher Contract gaͤntzlich moͤge reſcindiret werden / demuͤhtigſt zu ſu - chen / groß noͤhtig habe. Als gelanget an Ew. Excell. und Hochw. Herrl. mein unterthaͤnigſtes Bitten und Flehen / gegen meines Adverſarii Bedraͤngen / weil ihnen zum Theil die gantze Sache bekandt / mit reſcindirung bemeldten mir hoͤchſt-nachtheiligen Contracts mir zu Huͤlffe zu kommen; Welche hohe Wohlthat Lebenslang mit aller devotion zu erkennen ich jederzeit ſchuldig und gefliſſen ſeyn werde / der ich verbleibe / ꝛc.

LV. 633auch Suppliquen und Klag-Libellen.

LV. Gerichtliche Cautions-Be - ſtellung.

P. P.

EW. geehrteſtem Befehle gemaͤß - habe ich nicht unterlaſſen wollen / zu Abwen - dung der wider mich angeſtelleten Execution, (weil doch mein Herr Glaͤubiger anders nichts als gnugſa - me Verſicherung zu dieſem mahle von mir begehret / ſonſten aber noch ein Jahrlang mit mir in Gedult zu ſtehen ſich ſo muͤndlich als ſchꝛifftlich erboten) alles mein Vermoͤgen / an beweglichen und unbeweglichen Guͤ - tern / wohl-gedachtem Herrn N. cum conſtituto-poſ - ſeſſorio zu einem wahren und unfehlbahren Unter - pfande dergeſtalt zuzueignen und zu uͤbergeben / daß / wofern ich denſelben binnen Jahr und Tag nicht be - friedigen wuͤrde / er ſo dann dieſes Unterpfandes ohne weitern gerichtlichen Proceß, als ein Eigenthums - Herr / ſich anmaſſen / auch folglich damit zu ſchalten und walten Macht haben ſolle / Ew. gehorſamſt bittend / Sie geruhen dieſe caution Hoch-Obrigkeitl. Amts wegen zu confirmiren / und dieſelbige ſo dann meinem Herrn Creditori aushaͤndigen zu laſſen. Hier - fuͤr verbleibe ich Ew. ꝛc.

LVI. Bitte um Subhaſtation.

P. P.

DEmſelbigen iſt unverborgen / wie weit es mit mir und meinem Schuld-Manne gerahten / und daß ich allbereit vorm Jahre in ſein Haus und Hoff /R r 5auf634Vollmachten / Compromiſſen, etc. auf der neuen Straſſen gelegen / gerichtlich immitti - ret worden. Weil ich aber jetzt baaren Geldes be - noͤhtiget / und mir mit mehr Haͤuſern wenig gedienet / zndem auch befahren muß / es doͤrfften andere Credi - tores, ſo einen Staͤnder an dem Hauſe haben / ihrer Zinſen halber / welche Jaͤhrlich hoͤher hinauf lauffen / mir ſolche Laſt auf dem Halſe laſſen; Derowegen ge - langet an mein dienſtliches Bitten / Er wolle nach verlauffenen dieſem Jahr obbeſagtes Hauß / nach ergangener Beſichtigung und eydlicher taxa - tion, um den gewuͤrdigten Preiß oͤffentlich ſubha - ſtiren / und auf das dritte Geboht es den Meiſt-bieten - den kaͤuff - und erblich zuſchlagen / mir aber das Kauff-Geld ſo weit ich darzu vor andern berechtiget bin / zuſtellen laſſen. Solches iſt Rechtens / und ich verbleibe. ꝛc.

Ende des erſten Theils vom allzeit-ferti - gen Handels-Correſponden ten.

[639]

Der Wohl-ſtylıſirende Kauffmann / Oder: Des allzeitfertigen Handels - CORRESPON - DENTEN Anderer Theil / Jn welchem Ein mehrerer Vorraht der ge - braͤuchlichſten Handels-Scripturen / beſon - ders alle beym See-Commercio, Fallimenten / Ehe-Vergleichen / Societaͤts-Contracten, und andern Gelegenheiten noͤhtige Formuln befindlich; Nebſt Dienlichen Unterricht / Wie man ſich nach der Kauffmanns Praxi bey allen difficilen Begebenheiten zu verhalten habe; Nach vornehmer Kauffleute Contoirs gebraͤuchlichen Stylo, angehenden Kauff leuten und Handels-Bedienten zu groſſen Vortheil ausgefertiget Von P. J. MARPERGERN.

[640][641]

Der Wohl-ſtyliſirende Kauffmann / Oder: Des allzeit-fertigen Handels-CORRE - SPONDENTEN Andern Theils. I. CLASSE.

S sHan -[642]
Handelt
  • 1. Von der Præſtan tz und Vortreflichkeit der Kauffmannſchafft / ꝛc. und von denen zur Handlung erforderten Perſonen.
  • 2. Allerhand Inſtruction - Ermahnung-War - nung-Recommendation - und Credit - Schreiben / ſamt darzu gehoͤrigen Antworten.
  • 3. Wechſel-Proteſt, Zeugniß-Mahn - und Gratula - tion - Schreiben / bey vielerley Vorfaͤllen / und an allerhand Standes-Perſonen.
  • 4. Bitt-Klag-Troſt-Verweiß-Handels-Loß - kuͤndigung und Bericht-Schreiben.
  • 5. Vielerley Arten Abſchied - und Danck - Schreiben.
643

I. Von der Præſtantz und Vor - treflichkeit der Kauffmannſchafft / ꝛc. und von denen zur Handlung erfor - derten Perſonen.

I. Send-Schreiben eines Freundes an dem andern / die Præſtantiam oder Vor - treflichkeit der Kauffmannſchafft (und daß diejeni - gen / welche ſolche redlich und ehrlich treiben / in einem GOtt wohl-gefaͤlligen Stande leben) anzudeuten.

Mein Herr!

DAß derſelbige / durch einige Phantaſtiſche Schwaͤrm-Geiſter / ſich einen Scrupel des Ge - wiſſens machen laſſen / ob koͤnnte er bey ſeinen Kauffmanns-Stand / als welcher an ſich ſelbſt ein GOtt-mißfaͤlliges Ding waͤre / kein Chriſtliches und GOtt-beliebtes Leben fuͤhren / ſolches habe ich mit groſ - ſen Entſetzen aus deſſen geehrten vom 8. Maji an mich abgelaſſenen Schreiben vernommen / und zwar inſon - derheit / daß ſolche Feinde Goͤttlicher Ordnung / (als in welcher auch der Kauff-Handel eingeſchrieben /) zu Be - hauptung ihres verſuͤhriſchen Anbringens / vorwen - den wollen / es koͤnnte ein Kauffmann ſich ſchwerlich huͤten fuͤr Unrecht / oder ein Kramer fuͤr Suͤnde / dann wie ein Nagel in der Mauer zwiſchen zweyen Steinen ſtecke / alſo ſtecke auch Suͤnde zwiſchen Kaͤuffer undS s 2Ver -644Von der Præſtan tz und VortreflichkeitVerkaͤuffer; Chriſtus ſelbſt haͤtte ſolche aus dem Tem - pel vertrieben; man wuͤrde bey groſſen Handels - Staͤdten / da man in Betrug / Geitz / Wucher / Schin - den / Schaben / und in aller Ungerechtigkeit lebet / das Kind JEſum nicht finden als welches ſich nur im Tempel aufhielte. Lutherus haͤtte im andern Teut - ſchen Jeniſchen Theil fol. 481. vom Kauff-Handel und Kauffleuten ſehr hart geredet; und Jacobus im 4. Cap. vom 13. bis 15. v. als eine Vermeſſenheit angezo - gen / wann man ſagen wolte: Heute oder moꝛgen wollen wir gehen in dieſe oder jene Stadt / und wollen ein Jahr da liegen / und handthieren oder gewinnen. So ſuche auch ein Handelsmann / wie durchgehends die Erfahrung bezeuget / bey ſeiner profeſſion nicht Got - tes Ehre und des Nechſten Nutzen / ſondern bloß allein ſeinen eigenen Vortheil / Profit und Aufnehmen / ohne welchen die Kauffleute mit niemand groſſe Freund - ſchafft oder Gemeinſchafft hielten.

Allein dieſen Einreden will ich / zu Stillung und Beruhigung des Herrn Gemuͤhts / ſeinen mit den Worten und angefuͤhrten Gruͤnden eines groſſen Theologi(*)Beati D. Pfeifferi in Dedicatione ſeiner Evange - liſchen Erqvickſtunden / ad Honorif. corpus Mer - catorium Lipſienſium. unſerer Kirchen / gar leichtlich begegnen; Es redet nemlich Syrach in obangezogenen Spruch nicht von dem / was allezeit durchgehends und unver - meydlich geſchiehet / ſondern von dem / was wegen der vielfaͤltigen Gelegenheit leichtlich geſchehen kan / und zwar nicht ſo ſehr bey einer Real-Handlung / und die ins Groß geſchieht / da wol etliche Tonnen Goldes / ohne einigen Eydſchwur / verkehret werden / als bey kleinen und geringen Hand-Kauff / da freylich oͤffters /um645der Kauffmannſchafft / ꝛc. um eines Groſchen Willen / Seel und Seeligkeit zu Pfande geſetzet wird / er beſcheidet ſich aber doch dabey / daß ſolche Gelegenheit zu vermeyden ſtehe / von dem der GOtt fuͤrchtet / nun aber muß ja erwieſen werden / daß unter ſo wol groſſen als kleinen Kauff - und Han - dels-Leuten / niemand ſey der GOtt fuͤrchte / es iſt gleichwohl mancher unter ihnen der ſeinen Nechſten ehrlich entgegen gehet / dabey des Gebets und der Kir - chen abwartet / Wittwen / Waͤyſen und andern miſe - rablen Perſonen gutes thut / und ſolches vielleicht fleiſ - ſiger als ein anderer der den Kauffleuten nichts gutes zutrauet / dann daß man indefinitè ſpricht; es giebt unbarmhertzige Regenten / ungerechte Richter / eigen - nuͤtzige Beamten / Gewiſſen-loſe Advocaten, Ehr - und Geld-geitzige Prediger / verkehrte Gelehrten / betrieg - liche Handwercker / ungetreue Bedienten / boͤſe Weiber / falſche Chriſten / das hat ſeine geweißte We - ge / es kan ſich niemand deshalben beſchweren / weil es vitia perſonarum non ſtatus & artis ſeyn / ſo bringt es auch nicht der Stand / ſondern etlicher Leute Unart mit ſich; Wer aber ſo kuͤhn ſeyn und ſprechen wolte; ſie ſeynd es alle / keinen ausgenommen / der wuͤrde gewiß - lich zu thun bekommen / man wuͤrde ihm ablauffen laſ - ſen / und ſagen; du biſt ein Luͤgner und die Wahrheit iſt nicht in dir.

Daß ferner Chriſtus die Kaͤuffer und Verkaͤuffer aus dem Tempel getrieben / iſt nicht zu dem Ende geſchehen / als ob Kauff-Handel / an und vor ſich ſelbſt Unrecht ſey / ſondern weil deſſelben Exercitium oder Ubung an ſolchen Ort und auf ſolche Art ſich nicht ſchicket / er hat aͤrgerliche Kauffleute aus dem Tempel / damit aber nicht alle Kauffleute aus ſeiner Kir - chen vertrieben / wie er dann in Kauff-StaͤdtenS s 3gern646Von der Præſtan tz und Vortreflichkeitgern geprediget / und ſich der Kauffleute nicht geaͤuſſert / ſondern vielmehr ihnen nachgegangen / um zu bezeugen er ſey auch kommen ſie theuer zu erloͤſen / Corinth. am 6. v. 20. Er hat ihnen ſeine koͤſtliche Himmliſche Waaren angeboten / umſonſt und ohne Geld zu kauffen / das iſt; geſchencket / ſolche mit glaͤubigen Hertzen anzunehmen / Eſaiæ am 55. v. 1. Hat Lutherus an obangezogenen Orte / die Kauffleute etwas hart angeredet / ſo haͤlt er in eben ſel - ben Buche die Kauffmannſchafft vor noͤhtig und nuͤtz - lich / goͤnnet Handels-Leuten gerne einen billigen pro - fit, und will ſolchen mit nichten / ohne Unterſcheid ver - dammen / ſondern nur den Abuſum, der bey vielen vorgehet / ſtraffen. Evangelium non abolet Po - litias, die Evangeliſche Wahrheit hebt weltliche Ord - nung und Contracten nicht auf / ſondern billi - get vielmehr ehrliche Kauff-Handlungen / immaſ - ſen GOtt in ſeinem Worte / ſo wol Kauff - und Han - dels - als andern Stands-Leuten / gewiſſe Schran - cken und Reguln ſetzet / nach welchen er will / daß ſie ſich in der Gebuͤhr verhalten ſollen / dann im 3. Buch Moſis am 19. v. 35. befiehlt er: Jhr ſolt nicht ungleich handeln / am Gericht / mit der Ellen / mit Gewicht / mit Maaß / rechte Waage / rechte Pfund / rechte Scheffel / rechte Kannen / ſollen bey euch ſeyn; Und im Sprich-Woͤrtern am 16. Cap. v. 11. wird geſa - get: Rechte Waag und Gewicht iſt vom HErrn / und alle (verſtehe richtige) Pfunde im Sacke ſeynd ſeine Wercke / item falſche Waage iſt dem HErrn ein Greuel / aber ein voͤllig Gewicht iſt ſein Wohlgefallen; Und beym Ezechiel am 45. wird geſaget: Jhr ſollet recht Gewicht / nnd rechte Scheffel und rechte Maaß haben / daraus der Herr ja wol ſiehet / daßGOtt647der Kauffmannſchafft / ꝛc. GOTT den Kauff-Handel billige / und nur dieſes durch den Apoſtel in ſeinem erſten Brief an die Theſſalonicher am 4. Cap. erfordere / daß nie - mand zu weit greiffe / oder ſeinen Bruder im Handel vervortheile; Was auch Jacobus in vorbemeldten ſei - nen Dicto hat intentiren wollen / iſt / daß man bey ſei - nen Vorhaben nicht GOttes vergeſſen / ſondern ſagen ſoll: ſo der Herr will und wir leben / wollen wir die - ſes oder jenes thun / und wann ja Kauff-Handlung an und vor ſich unbillig waͤre / warum haͤtte den Salo - mon, wenn er ein tugendſames Weib heraus - ſtreichen und loben will / ſelbiges mit einem Kauff - manns-Schiff / das ſeine Nahrung von ferne brin - get / vergleichen; Jmgleichen daß ſie mercke / wie ihr Handel Frommen bringet / wie ſie mache einen Rock / und verkauffe ihn / und gebe einen (von ihr verfertig - ten) Guͤrtel dem Kraͤmer: Ja Chriſtus ſelbſt wuͤrde angeſtanden haben / ſein Himmelreich auf Erden / ohne vorhergehende Caution zu entwerffen / un - ter dem Bilde eines Kauffmanns / der koͤſtliche Perlen ſuchet / wie er dann auch die Anwendung ſeiner verlie - henen Gaben / unter dem Gleichniß eines billi - gen Gewinns / ſo durch kluges Handeln geſchieht / beym Matthæo am 25. vorſtellet; So gibt uns auch die heilige Schrifft / allerhand Exempla heiliger Leute an die Hand / welche Handlung getrieben / und dabey GOttes Gnade und Segen geſpuͤhret haben / Abraham der Vater aller Glaͤubigen / kauff - ſchlagete mit Ephron, um den Acker / und wug ihm das Geld dar / das im Kauffgaͤng und gebe war; Jo - ſeph machte durch ſeinen Kauff-Handel / mit den Æ - gyptiern (denen er das bey guten Jahren aufgeſchuͤt - tete Korn / um einen ihnen damahls zwar ſchweren /S s 4jedoch648Von der Præſtan tz und Vortreflichkeitjedoch nach der theuren Zeit zu rechnen / noch billigen Preiß verkauffte /) dem Koͤnig Pharao noch guten Profit; Der weiſe Koͤnig Salomon ließ gewiſſe Fa - ctoren und Handels-Leute / allerley Waaren / Specerey / Juwelen und andere pretieuſe Sachen / in fremden Laͤndern aufkauffen / und zu Waſſer und Land / ins Juͤdiſche Koͤnigreich bringen / welches der Heilige Geiſt / als ein Stuͤck ſeiner Gluͤckſeligkeit / und als eine Kunſt / nechſt GOttes Segen / durch billige Mittel reich zu werden / anmercket; Der heili - ge Prophet Jeremias kauffte auf GOttes Befehl den Acker zu Anathot, und wug das Geld dar / und ſchrieb einen Kauff-Brief / und verſiegelte ihn / und nahm zu ſich den verſiegelten Kauff-Brief / nach dem Recht und Gewohnheit / und eine offene Abſchrifft / wie zu leſen bey gedachten Propheten am 32. Cap. Lydia ein GOttsfuͤrchtig Weib / war eine Purpur - Kraͤmerin / und ob ſie gleich / nach geſchehener Er - laͤuchtung des Heiligen Geiſtes / ſich mit ihren gantzen Hauſe tauffen ließ / ſo blieb ſie doch bey ihren vorigen Haus-Weſen und Lebens-Art / und zwar alſo zugleich eine Purpur-Kraͤmerinn / und dabey eine glaͤubige Chriſtin / die an ihrer Seelen / mit einen beſ - ſern Purpur geſchmuͤcket war / als ſie in ihren Laden feil hatte / auf welche / und dergleichen Exempel mehr / ſich Chriſtliche Handels-Leute / bey ihren Stand billig beruffen / und iſt ihnen eine groͤſſere Ehre / daß ſie hei - lige Leute zu Vorgaͤngern gehabt / als daß die Heyden / ſich mit ihren erdichteten Kauffmanns-Gott Mercu - rio groß machen; Wolte man darwider einwenden / es lieſſe die Suchung des zeitlichen Nutzens und Gewinns / die Kauffleute wenig an das ewige ge - dencken / ſo fraget man ſolchen Handels-Feinden / obſie649der Kauffmannſchafft / ꝛc. ſie allen Kauffleuten ins Hertz ſehen / und alſo wiſ - ſen koͤnnen / daß keiner anders / als nur irrdiſch geſin - net ſey / wie / wann es auch ſolche Handels-Leute ge - ben moͤchte / die zum Haupt-Zweck haͤtten / bey ihrer ehrlichen Profeſſion, GOtt und die Welt zu dienen / zum Neben-Zweck aber / ſich und die ihrigen / ehrlich zu verſorgen / ſolte ſolches wol Unrecht ſeyn / wann ein Handels-Mann GOtt vor Augen hat / und ſein Ge - wiſſen bedencket / als daß er den Preiß ſeiner Waaren nicht uͤber die Gebuͤhr ſteigert / und ohne Maaß hoch ſpannet / ſeinen zumahl einfaͤltigen Nechſten nicht uͤberſchnellet und vervortheilet / nicht boͤſe Waaren vor gute ausgibt / oder ihren Mangel allen zum Schaden / verhelet / Gewicht und Maaſſe nicht faͤl - ſchet / im uͤbrigen genau dinget / ſich aber redlich zah - len laͤſt / ordentlich Haus haͤlt / und mit einem mittelmaͤßigen / Gewinn / den ihm GOtt / bey ſeinen or - dentlichen Haushalten / durch billige Mittel / als: wohlgerahtenen Einkauff / guten Abgang der Waa - ren / und Zufallung von Kunden / und ſo weiter / nach und nach goͤnnet / zu frieden iſt / den muß man ja vor einen rechtſchaffenen Chriſten paſſiren laſſen / ſinte - mahl ja auch die natuͤrliche Billigkeit erfordert / daß einer ihm nicht ſelbſt zum Schaden handle; es kan mit guten Gewiſſen / ein Kauff - und Handels-Mann / uͤber ſeinen Einkauf æſtimiren / und der Billigkeit ge - maͤß / auf ſeine Waaren ſchlagen / erſtlich ſeine auf - gewandte Unkoſten und Verlag / die ihm auf Corre - ſpondentzen / Fracht / Zoll / Arbeits-Lohn / und Beſoldung der Diener und Geſinds gehen; Zwey - tens ſeinen Verluſt und Schaden / indem er viel / oh - ne ſeine Schuld und Verſehen / durch GOttes Ge - walt / Schiff-bruch / Ungewitter / Feuersbrunſt /S s 5Waſ -650Von der Præftan tz und VortreflichkeitWaſſerfluht / Raub / ungetreue Leute / und ſo weiter / verleuret / es bleibt ihm viel liegen / ſo umkommt / er wird von uͤbeln Kaͤuffern / denen er das Seine auf Treu und Glauben geborget / aufgeſetzet / oder lange aufge - halten / da er indeſſen das billige Intereſſe ſeines Gel - des entbehren / und hingegen bey Einlauffung der Wechſel-Briefe / ſich zu baarer Bezahlung / allezeit gefaſt halten muß / und ſo weiter / davor man ihm ja bil - lig etwas muß zu gut gehen laſſen; Drittens ſeine Muͤh und Arbeit / dann ein Handelsmann / der noch erſtlich ſein Gluͤck in der Welt machen ſoll / darff die Haͤnde / wahrlich nicht in den Schooß legen / er muß den Tag uͤber in continuirlicher Action ſeyn / in ſeinem Con - toir oder Schreib-Stuͤblein fleißig Buch und Regi - ſter halten / die Poſten abfertigen / im Gewoͤlb die Kund - Leute accommodiren / auſſer Haus das Seine expe - diren / da es dann zu rennen und zu lauffen gnug gie - bet / des Nachts muß er ſinnen und ſorgen / daß er nichts verabſaͤume / muß gefaͤhrliche Reiſen uͤber ſich nehmen / zu Waſſer und Land / uͤber Berg und Thal / uͤber Stock und Stein / im Schnee und Regen travailli - ren / auch wol ſeine Geſundheit zuſetzen / nach dem Sprichwort:

Impiger extremos curit mercator ad indos, Per mare pauperiem fugiens, per ſaxa per ignes

Wer wolte dann / ſo unbillig und unchriſtlich ſeyn / und ihnen nicht dagegen / ſo wohl die Erſtattung ihrer angewandten Speſen, als auch einen billigen Profit und Ergoͤtzung goͤnnen / damit ſie mit den Jhrigen ehr - lich auskommen / einen Zehr-Wehr - und Ehren - Pfenning / und darzu einige Reverſe haben moͤgen / damit ſie nicht bey der erſten Schlappe ruiniret / unduͤbern651der Kauffmannſchafft / ꝛc. uͤbern Hauffen geworffen / und von ihrer angefange - nen Nahrung und Profeſſion, darzu ſie GOtt beruf - fen / bald abzutreten gezwungen werden / es iſt ja ſonſt ein jeder Arbeiter / ſeines Lohns wehrt / warum nicht auch ein ehrlicher Handels-Mann / der ſichs in ſeinen Stand blutſauer werden laͤſt / und weil hier - bey nicht eben ſo genaue Reguln koͤnnen vorgeſchrie - ben werden / als wird ein Chriſtlicher Handelsmann / ſchon nach der natuͤrlichen Billigkeit / ſeinem Gewiſ - ſen / und des Nechſten Zuſtand / ſeine Meſures ver - antwortlich zu nehmen wiſſen / gleich wie aber ehr - liche Handthierung dem Goͤttlichen Worte und der natuͤrlichen Billigkeit / geſchehener Deduction nach / gemaͤß / alſo haben auch alle Voͤlcker / dieſelbe durch - gehends approbiret / und wehrt gehalten / Qvæ emeris, vendere, jus gentium eſt, ſagt Seneca l. 1. Benef. c. 9. Daß man wieder verkauffe was man gekaufft hat / vermag aller Voͤlcker Recht / es wird leicht niemand ſeyn / geiſtlich oder weltlich / edel oder unedel / der / ob er gleich nicht ex profeſſo zum Ver - kauff einkaufft / dannoch daſſelbe / was er uͤbrig hat / und nicht bedarff / fuͤglich und auf billige Conditio - nes zu verhandeln und zu verſilbern Bedencken tragen ſolte / und ob gleich zuweilen einige Natio - nes, wegen des unterlauffenden Mißbrauchs / (wel - che gleichwol einer ſonſt guten Sache und ihrem rech - ten Gebrauch nicht præjudiciren kan /) die Han - dels-Leute unter ſich nicht ſonderlich haben wollen aufkommen laſſen / ſo haben doch andere hingegen die Commercia und deroſelben Cultores und Zuge - thane in guten Ehren gehalten / ja es haben auch Welt-gelehrte / und hochberuͤhmte Leute / als Tha - les, Solon, Hippocrates, Plato und andere /Kauff -652Von der Præſtan tz und VortreflichkeitKauffmanſchafft getrieben / und ſeynd ihnen zu die - ſer Profeſſion ihre herrliche Wiſſenſchafften gar nicht hinderlich / ſondern vielmahls befoͤrderlich ge - weſen / denn alſo wird von Thalete Mileſio erzehlet / daß / nachdem er aus Betrachtung des zukuͤnfftigen Aufgangs des Sieben Geſtirns geſehen / es werde ein reiches Oel-Jahr werden / habe er allenthalben die Oel-Fruͤchte an ſich gekaufft / und zwar / weil ſie wohlgerahten / in wolfeilen Preiß / die er nachmahls / da der Vorraht von Oel zerronnen / mit guten Profit wieder loßgeworden; dergleichen Subjecta finden ſich noch heutiges Tages / bey welchen Mercurius und Minerva ſich garwohl begehen / und die Eru - dition, ſamt der Kaͤnntniß der Negocien, zugleich Raum und Statt finden / wie es dann auch nichts neues / daß Handels-Leute / wegen ihrer natuͤrlichen Geſchicklichkeit / guter Dexteritæt, Prudentz / Er - fahrung / Credits, Glaubens und Aufrichtigkeit / unermuͤdeten Fleiß und ruͤhmlichen Meriten wegen / in den vornehmſten und beruͤhmteſten Staͤdten zum Regiment nuͤtzlich gezogen werden / ja man hat E - xempel, daß zu weilen / durch gluͤckliche Handlung mancher auf den Gipffel der hohen Ehren in der Welt geſtiegen; Von den Handels-Leuten zu Ty - ro, braucht der Prophet Eſaias am 23. Cap. ſeiner Weiſſagung / dieſe Worte: wer haͤtte das gemeinet / daß es Tyro, der Cronen / (anderer Staͤdte) alſo gehen ſolte / ſo doch ihre Kauffleute Fuͤrſten ſind / und ihre Kraͤmer / die herrlichſten im Lande; Von denen Fuggern zu Augſpurg Anthonio und Johann Ja - cob iſt bekandt / wesmaſſen ihre vielfaͤltige Meriten, gegen das Roͤmiſche Reich / ſo weit gebracht / daß ſie vom Kaͤyſer Maximiliano, ums Jahr C. 1505. in653der Kauffmannſchafft / ꝛc. in den Herrn-Stand erhoben worden / und die Kirch - bergiſche Grafſchafft erkauffet haben; Und was noch mehr iſt / ſo hat der Glorwuͤrdigſte Kaͤyſer Carolus V. ſeine leibliche Tochter / Margaretham Auſtria - cam, Anno 1535. dem damahls beruͤhmten Handels - Herrn / Alexandro de Medices, zur Gemahlinn ge - geben / und ihm dabey zum erſten Hertzog von Florentz gemacht.

Solcher geſtalt wird nun niemand leugnen / daß der Kauffleute Stand und Orden billig / recht und loͤblich ſey; dabey muß aber auch gedacht werden / daß er noht - wendig ſey / und nunmehro / da der gantze Erdboden vom Gebluͤt eines Menſchen vollkoͤmmlich beſetzet und bewohnet iſt / die Handlung / zu Erhaltung des menſch - lichen Lebens / gar nicht / oder ſehr ſchwerlich zu entbeh - ren ſey. Der Menſch bedarff zu ſeinen Leben Waſ - ſer / Feuer / Eiſen / Saltz / Mehl / Honig / Milch / Wein / Oele und Kleider / ſolches alles waͤchſt ja nicht an allen Orten / vielweniger in einen jeden Garten / ſon - dern es muß es ein Ort den andern abborgen / und was dieſer oder jener Ort nicht hat / vermittelſt kluger und geſchickter Leute Anſtalt / anderswo her erſetzet werden:

( Non omnis fert omnia tellus. India mittit ebur, molles ſua thura Sabæi.)

Daher Plato 2. Rep. gar wohl ſagt: Conſtituere civitatem eo in loco, ubi ad vectionibus non in - digeat, ferme impoſſibile eſt; Indigebit igitur & aliis, qvi ex alia urbe importent, qvibus hæc indi - geat; Hi autem ſunt mercatores: Eine Stadt an ſolchen Orte anzulegen / da ſie gantz keine Zufuhre beduͤrffe / iſt faſt unmoͤglich; ſo hat ſie demnach auch Leute vonnoͤhten / die von andern Staͤdten daſſelbezu654Von der Præſtan tz und Vortreflichkeitzu fuͤhren / was ſie nicht hat / ſolches thun aber die Kauffleute. Dem nicht unbillig beyſtimmet Tholo - zanus Lib. 4. de Republ. Cap. 7. Multæ urbes in loco, tam ſterili ſitæ ſunt, ut in iis ſine mer - catura, non tantum non commode vivi, ſed ne vivi qvidem poſſit; Defectus igitur iſte, rerum, qvarum indigi ſumus, importatione à mercato - ribus, ſuppletur, unde pedibus in corpore hu - mano conferuntur. Es ſeynd viele Staͤdte an ſolchen unfruchtbahren Oertern gelegen / daß man daſelbſt ohne Kauffmannſchafft nicht fuͤglich / ja gar nicht leben koͤnnte / ſo muß demnach der Mangel derer Dinge / welche wir beduͤrffen / durch die Kauffleute / welche ſie ein und herzu fuͤhren / erſetzet werden / da - hero ſie nicht unfuͤglich mit den Fuͤſſen am menſchli - chen Leibe / die alles herzu tragen / koͤnnen verglichen werden. Und ob man gleich ſagen wolte / man koͤnne der auslaͤndiſchen Sachen wol entbehren / und ſich mit den einheimiſchen behelffen / (welches nicht aller - dings zu leugnen / und zu wuͤnſchen ſtuͤnde / daß wir nicht zu unſern eigenen Schaden mancher Nation vor ihre liederliche Waaren / unſer gutes Teutſches Geld zuſchickten /) ſo gehet doch ſolches nicht durchge - hends an; es gibt ſolche zum Leben nohtwendige Din - ge / die nicht ein jeder Ort traͤgt; hat gleich dieſer oder jener Ort Acker-Bau und Vieh Zucht / ſo fehlt es ihm an Saltz / welches doch nach des Heylandes Ausſpruch / die noͤhtigſte Wuͤrtze iſt / ſo daß Hiob im 6. Cap. ſeines Creutz-Buͤchleins / nicht unbillig fra - get: Kan man auch (ohne Eckel) eſſen / das ungeſal - tzen iſt? So waͤchſt auch nicht allenthalben Wein / der gleichwol des Menſchen Hertz erfreuet / alſo / daß das Leben faſt vor kein Leben zu rechnen / wo der Weinman -655der Kauffmannſchafft / ꝛc. mangelt; es hat manches Land durch Gottes Gnade in der Menge und uͤberfluͤßig / nicht allein ſolche Deli - cateſſen und Raritaͤten / die reichen und wohlhaben - den Leuten zur Ergetzung und Luſt / ſondern auch ſol - che qvotidian Tractamenten und Victualien, die armen Handwerckern / Acker-Leuten und Tagloͤh - nern zu ihren nohtduͤrfftigen Unterhalt dienen. Wie manche Mahlzeit macht ein armer Nieder-Sachs von Hering / Buͤckling / Stockfiſch / Kaͤſe und derglei - chen / welche ihn von fremden Orten / vermittelſt der Kauff-Handelung / um einen geringen Preiß zugefuͤh - ret werden. Es ſtehen nicht an einem jeden Orte die Schaafe / es geraͤht nicht allenthalben der Flachs / es gibt nicht allenthalben ſolche Thier-Haͤute / Felle und Peltze / die wir zu unſerer Kleidung beduͤrffen. Es gibt nicht aller Orten Eyſen / Zinn und andere Me - tall, welches gleichwol der Handwercks - und Land - Mann zu ſeinen Zeug / ein Haus-Vater zu ſeinen Hausraht / ein Krieges-Mann zur noͤhtigen Gegen - wehr gebrauchet; Nicht allenthalben findet man Kalck / allerhand Holtz / und andere Bau-Materialien. An einigen Orten laͤßt GOtt herrliche Artzeneyen aus der Erden wachſen / die ein Vernuͤnfftiger nicht verach - tet / ſondern ſich derſelben zu Erhaltung ſeiner Ge - ſundheit bedienet. Jn Summa, GOtt hat ſeine Guͤ - ter und Gaben auf mancherley Art ausgetheilet / Er giebt dem einen Ort dies / dem andern das / damit ei - nes Uberfluß des andern Mangel erſetze / und alſo jedermann ſeiner Gaben genieſſe; ſolches alles aber kan ohne Commercien, Handel und Wandel nicht geſchehen. Und geſetzt / es truͤge ein Land alle zum Menſchlichen Leben noͤhtige Dinge / ſo gibt doch die - ſelbe nicht ein jede Stadt / Flecken oder Dorff deſ -ſelbi -656Von der Præſtan tz und Vortreflichkeitſelbigen Landes / und muͤſte ſolcher geſtalt dennoch in - nerhalb Landes Handel und Wandel getrieben wer - den.

Hat demnach Latherus de Cenſu lib. 2. cap. 12. n. 34. nicht unbillig geſagt: Die Welt koͤnne ohne Kauff - und Handels-Leute nicht leben / es waͤre dann / daß man alle Leute bereden koͤnnte / daß ein jeder / wie vor dieſen bey einigen Voͤlckern im Gebrauch gewe - ſen / den andern von den Seinigen nehmen lieſſe / was er wolte / das duͤrffte aber wol weder heute noch morgen angehen. Thut auch nichts zur Sache / daß die Apoſtel und ihre Mit-Chriſten zu Jeruſalem auf eine Zeitlang ihre wenige Guͤter / die ohne dem den Roͤ - mern und andern Tyrannen zu Theil werden muͤſten / unter ſich gemein gehabt / denn das kan nunmehro / da GOTT ſeine Chriſtenheit ſo weit ausgebreitet / und einem jeden ſein Eigenthum durch ordentliche Mittel aſſigniret hat / uns nicht obligiren / wie Auguſt. Lib. 3. Doctr. Chriſt. Cap. 6. recht erin - nert. Ob gleich auch endlich nicht alle Handlung ad eſſe, oder zur hohen Noht des menſchlichen Lebens erfodert wird / ſo dienet ſie dennoch ad bene eſſe, zu beſſerer Beqvemlichkeit / ſte theilet uns viel noͤhti - ge / dabey auch viel nuͤtzliche Dinge mit / welche zwar zu entrahten ſtehen / doch aber nicht auszuſchlagen ſeyn. Geſetzt / es haben / nach Cluverii Meynung / un - ſere Vorfahren ohne allen Handel und Wandel gele - bet / und bloß ein jeder mit ſeinen Acker-Bau / Vieh - zucht und Jagt ſich beholffen / wiewol man noch dar - an zweifeln koͤnnte / ſo mag es doch kein gar eben Thun darum geweſen / und fein garſtig / barbariſch / ja halb ſchweiniſch zugegangen ſeyn. Warum ſolten aber wir ihre Nachkommen / die wir nun kluͤger undpoli -657der Kauffmannſchafft / ꝛc. politer worden / und in ſolcher Verfaſſung ſeyn / daß es ſich nicht ſchickt / durchgehends Bauren / Kuͤh - und Schaaff-Hirten zu agiren / ihnen hierinnen gleich werden; Warum ſolten wir uns nicht lieber der Be - quemlichkeit und Reinlichkeit befleißigen / und das ohne dem mit vielen Widerwaͤrtigkeiten verſaltzene Leben in etwas verſuͤſſen / ſolches uns leichter machen / wann wirs durch Gottes Segen thun koͤnnen. Sa - lomon ſiehet vor gut und fein an / wann man iſſet und trincket / und gutes Muhts iſt / in aller ſeiner Arbeit / welche man thut unter der Sonnen / ſein Lebenlang / das ihm GOtt gibt / denn das iſt ſein Theil; Denn welchen Menſchen GOtt Reichthum / Guͤter und Ge - walt gibt / daß er davon iſſet und trincket vor ſein Theil / und froͤlich iſt in ſeiner Arbeit / das iſt eine Gabe GOttes / daß man nicht dencke an das elende Leben / weil GOtt das Hertz erfreuet / wie ſolches zu leſen in ſeinem Prediger Buch am 5. Cap. Wer wolte Kleyen-Brod oder Eicheln eſſen / wann er fein Brod und Semmeln haben kan. Wer wolte zu ſeiner Labſahl Waſſer trincken / wann ihm ein Truͤncklein Weins zu Dienſten ſteht / welches der A - poſtel Paulus ſelbſt nicht raͤht auszuſchlagen / wie zu leſen in der 1. Timoth. am 5. Cap. Wir koͤnnen auch bey ſo geſtalten Sachen / nicht alle in eitel Sack-Lein - wand / Fries oder Schaaff-Peltzen einhergehen / ſon - dern es erfordert dieſer oder jener Stand / ſonderlich der andern ins Auge leuchten ſoll / ein Reſpect - und Ehren Kleid / welches fuͤr ſich nicht zu tadeln ſtehet / wann nur bey demſelben keine Uppigkeit und Leicht - ſinnigkeit gebrauchet wird. Es hat aber die Kauff - mannſchafft noch mehr Nutzbarkeiten / als die bloſſe Verſchaffung der Huͤlle und Fuͤlle unſers Leibes;T tdurch658Von der Præſtan tz und Vortreflichkeitdurch Kauffmannſchafften werden gute Correſpon - dentzen auch mit den entlegenſten Nationen gefuͤhret / man kan vermittelſt derſelben erfahren / was in der gantzen Welt paſſiret / welches dann nicht bloß allein zur Vergnuͤgung curieuſer Gemuͤhter / ſondern auch zu des Vaterlandes intereſſe dienen kan. Man kan auch / ohne Forſetzung eines Fuſſes / alles was Eu - ropa, Aſia, Africa und America beſonders hat / erlan - den / in ſpecie aber / vermittelſt des Buchhandels / ſich aus den Schrifften aller Gelehrten / ſie ſtecken unter den Himmel / wo ſie wollen / in omni ſcibili informi - ren und erbauen. So traͤgt auch Handel und Kauff - mannſchafft ein merckliches bey / zum Wohlſtand und Aufnahm der Provintzen / Republiqven und Staͤdte. Wodurch ſeynd hiebevor die beruͤhmteſten Staͤdte / Babylon / Jeruſalem / Ninive / Tyrus / Sidon und andere mehr ſo groß geworden / als durch ſtarcke Handlung? Was hat die beruͤhmteſten Republi - qven zu unſerer Zeit / als Venedig / Genua / Amſter - dam / ꝛc. Was die vortrefflichſten Reichs - und Han - ſee-Staͤdte Nuͤrnberg / Augſpurg / Franckfurt / Luͤbeck / Hamburg / Dantzig und dergleichen / ſo aufgebracht / als die Handlung? Es bezeuget ja die Erfahrung gnugſahm / daß mit zu - und abnehmender Handlung auch zugleich der Wohlſtand der Laͤnder ab und zuzu - nehmen pflegen. Jſt nicht durch Abnahm der Hand - lung in den Niederlanden Antorff um ein merckliches gefallen / hingegen Amſterdam durch der Negotien Zunahm empor gekommen? Wo Handel und Wan - del floriret / da koͤnnen einlaͤndiſche Waaren ab / und auslaͤndiſche mit Nutzen zugefuͤhret werden; da gibt es fleißige / Kunſt-reiche und mit der Zeit wohlhabende Unterthanen / die den Nervum rerum gerendarum,ich659der Kauffmannſchafft / ꝛc. ich meyne das baare Geld haben / und im Fall der Noht dem Lands-Vater und Vaterlande gute Huͤlffe und Vorſchub thun koͤnnen; dahero dann nicht unbillig hohe Potentaten uͤber Handels-Leute Lands-vaͤterlich halten / ihnen allerhand Immunitaͤten und Rechts - Beneficien vergoͤnnen / damit ſie ihren Handel deſto - ungehinderter fortſtellen / und ihr Credit bey den Aus - waͤrtigen nicht periclitiren moͤge; Ja es bringen flo - rirende Handlungen groſſe Potentaten / nebenſt den Nutzen / auch zu weilen gute Renomée, wie denn Carolus V. dem Koͤnig in Franckreich / der ſich mit ſeiner Pariſiſchen Goldſchmieds-Bruͤcken trefflich bruͤſtete / und vermeynete / daß ſolche allein eines Koͤ - nigreichs wehrt waͤren / artlich eintrieb / wann er ſagte: Er haͤtte zu Augſpurg einen Weber / zielende damit auf den Fugger) der allen Goldſchmieden ihr Silberwerck mit baarem Gelde bezahlen koͤnnte. End - lich muß auch jedermann geſtehen / daß es unter Han - dels-Leuten noch viel Chriſtliche Leute gebe / welche von dem Segen / den ihnen GOtt beſcheret / Kirchen und Schulen bedencken / armen Studirenden durch gute Geſtiffte forthelffen / den Armen / der da ſchreyet / erret - ten / und den Waͤyſen / der keinen Helffer hat / wie auch das Hertz der Wittwen erfreuen; Welches dann GOtt mit neuen Segen an ihnen und ihren Saa - men zu vergelten pfleget / alſo daß auch bey ihnen wahr wird / was von Cosmo Medices, einen Stamm - Vater der heutigen Hertzogen von Florentz / erzaͤhlet wird / wie er an Kirchen und Allmoſen faſt ein Un - glaubliches gewandt / und doch dabey geſagt: Er habe nie in ſeinen Regiſtern und Rechnungen befun - den / daß ihm GOtt einen Heller ſchuldig geblieben. Welches alles mein Hochgeehrter Herr ſich zum TroſtT t 2und660Von der Præſtan tz und Vortreflichkeitund Befeſtigung in ſeinen Beruff / (von welchem ihm Phantaſtiſche Schwaͤrmgeiſter / die Gottes Ordnung zu wider / hingegen die Unordnungen in der Welt be - lieben / abſchrecken wollen (wolle dienen laſſen / ſeinen wohl - und klug-gefuͤhrten Kauff-Handel nach als vor emſig fortzuſetzen; Was ich darinn demſelben an die Hand gehen kan / hat er ſtatt zu machen / daß ich allezeit beſtaͤndig ſey

Meines Hochgeehrten Herrn bereitwilligſter Diener / N.N.

II. Von denen zur Handlung erfor - derten Perſonen.

Mein Herr!

UM denſelben den Nutzen der Kauffmannſchafft noch weiter zu beſtaͤrcken / und die groſſe Anzahl der Perſonen / welche von derſelben dependiren / und mehrentheils ihre Lebensmittel dabey haben koͤnnen / darzuthun / ſo werden ſolche in dreyerley Sorten ein - getheilet: Unter der erſten iſt begriffen eines jeden Orts Obrigkeit / als welcher oblieget / die Commercia ih - rer Unterthanen auf alle Weiſe und Wege zu befor - dern / die ſchon Eingefuͤhrte durch zulaͤngliche Mittel zu conſerviren / und den Kauffmann ſamt ſeinen Waaren zu Waſſer und Lande durch Waffen und Geſetze zu protegiren. Die andere Sorte machen die Kauffleute ſelbſten / welches in Wechslers / Groſ - ſiers / Verlegers und Manufacturiers, item auch in groſſe und kleine / oder in Stadt - und Land-Kramers eingetheilet werden.

Die Wechslers gehen mit einlaͤndiſchen und aus -laͤn -661der Kauffmannſchafft / ꝛc. laͤndiſchen Wechſeln um / jene beſtehen in Umſetzung und Verwechſelung ein und anderer Muͤntz-Sorten gegen die andern / dieſe in Traſſiren und Remitti - ren / das iſt / im Einziehen und Ubermachen oͤffentli - cher Lands - oder particulairer Kauffleut-Gelder; die Großierers / welche in gantzen Stuͤcken handeln / befoͤrdern den ein - und auslaͤndiſchen Waaren-Han - del / und ſeynd eigendlich die rechte Kauffleute in einer Stadt und Republiqve. Auf ſie folgen die Verle - gers / welche die aus - und einlaͤndiſche rohe Materia - lien durch die Handwercks-Leute verarbeiten laſſen / und den Verlag dazu vorſchieſſen / welche Manufa - cturen / item die von den Großierern zugefuͤhrte Waaren / die Kraͤmer hernach ins Kleine verkauffen / und unter ihren Mit-Buͤrgern Land - und Bauers - Leuten bey Pfund - und Ellen-weiſe aushoͤckern. Die dritte Sorte / welche von der Kauffmannſchafft depen - diret / begreiffet in ſich die Buchhalters und alle Con - toir - und Krahm-Bediente / die Maͤcklers / Schiffer / Arbeits - und Fuhr-Leute / zum Theil das Poſt-Amt / die Handwercks-Leute / und auch den Bauer-Stand / ſelbſt die Edelleute nicht ausgeſchloſſen / wann ſolche durch ihre Verpachters und Verwalters ihre Feld - Fruͤchte an den Kauffmann verſilbern muͤſſen. Daß alſo von ſo vieler Perſonen Unterhaltung der unbe - ſchreibliche Nutzen / welche die Kauffmannſchafft ei - nen Land und Republic zu Wege bringet / gnugſam er - hellet / wie ich dann auch nicht zweiffele / daß eines ſol - chen mein Herr gleichfals werde perſuadiret ſeyn. Der ich verharre ꝛc.

T t 3II. Al -662Inſtruction - Ermahnung / ꝛc. Schreiben /

II. Allerhand Inſtruction-Er - mahnung-Warnung-Recommenda - tion - und Credit-Schreiben / ſamt dar - zu gehoͤrigen Antworten.

I. Ermahnung eines Freundes an den andern / ſein Geld vor allen Dingen. in die Handlung anzulegen.

DAß derſelbe als ein junger Anfaͤnger in Hand - lung nichts ohne guten Raht anfangen wolle / damit es ihm nicht nach der That gereuen moͤge / iſt ſehr wohl und kluͤglich gethan und ein Gehorſam den man den weiſen Mann leiſtet / welcher will daß alles mit der klugen und verſtaͤndigen Alten ihren Raht (weil ſie laͤngere Erfahrung als die Jungen haben) ſoll angefangen werden. Wann er demnach von mir zu wiſſen verlanget / wie er ſich in Diſponirung ſeiner zugefallenen Gelder zu verhalten habe / ſo wolt ich nicht gern daß ſie fruchtloß liegen / und gleichwol auch nicht mit Hazard ſolten ausgethan werden / das ſicherſte waͤre wol / ſolches ihres Orts Gewohnheit nach auf liegende Gruͤnde zu legen / allein / auſſer dem daß es wenig Rente gibt / ſo iſt es eben ſo wol gefaͤhr - lich / wann es nicht das erſt belegte Geld iſt / uͤberdem ſo ſuͤndiget man auch dadurch an ſich ſelbſt / indem man ſich auf ſeine Rente verlaͤſt / GOtt den Tag ab - ſtiehlet / und da man noch jung iſt / ſich ſchon zum faul - lentzen gewehnet / weil man nemlich weiß / wo das Brod herzunehmen und dannenhero aller Muͤhe willuͤber -663ſamt darzu gehoͤrigen Antworten. uͤberhoben ſeyn; ferner ſuͤndiget man auch an den Naͤchſten / wann man den Muͤßiggaͤnger Appetit machet / nach nichts anders als liegenden Guͤtern zu ſtreben / bey welchen ſie gute Tage haben / und wie es in vielen Republiqven hergehet / mit dem auf ihr Haus gelehnten Geld ſo viel verdienen koͤnnen / als ſie etwann des Jahrs zu leben noͤhtig haben; endlich wird auch an der Republic ſelbſt / inſonderheit durch Ver - heyrahtung reicher Kauffmanns Toͤchter an Jun - ckern und Gelehrte / geſuͤndiget / weil dadurch der Kauffmannſchafft das Geld / als die Spann-Adern derſelben / entzogen werden; Mein unmaßgeblicher Raht waͤre / man hielte / ſo man ja nicht formaliter negociren wolle / allezeit ein Capital von 5. bis 6000. Rthlr. zur Reſerve in der Caſſa, um ſich deſſen / wann etwan unvermuhtlich jemand aus Noht etwas ver - kauffen muͤſte / oder ein unverſehener Handels Zufall ſich eraͤugnete / nuͤtzlich zu gebrauchen / indem man - cher der ſolches nicht in acht nimmt / oder ein Capital hinter der Hand haͤlt / mit Schaden / wann etwan Wechſel-Briefe zu bezahlen kommen / ſeine Waaren hinſchleudern oder verſetzen muß / es darf ſich auch niemand / ob er gleich wohl angeſeſſen / allezeit eines beſtaͤndigen Credits getroͤſten / indem hierinn das Gluͤck wunderlich ſpielet. Endlich wolt ich auch wohlmeynend rahten / man legte hin und wieder ein Stuͤck Geldes in ſichere Schiffs-Parten / doch ſo ausgetheilet / daß man den Verluſt / wann ſolcher ſich zutruͤge / leicht ertragen koͤnne; der Commiſſion - Handel iſt auch ein ſicherer Handel / wann man deren mehr empfaͤngt als man ausgibt / und ſich mehr von andern Leuten Waaren zuſchicken laͤſſet / als deren auf einen ungewiſſen Kauff verſendet / eine kleine Ma -T t 4nu -664Inſtructions - Ermahnung / ꝛc. Schreiben. nufactur zu etabliren waͤre auch nicht unrahtſahm / und weit ſicherer als ſein gantzes Capital in ein groſ - ſes Werck anzulegen / welches ob es woll anfaͤnglich ein profitliches Anſehen hat / jedoch vielmahls ſeinen Mei - ſter mit einmahl uͤbern Hauffen wirfft / und dieſes iſt es was ich den Herrn auf ſein an mich abgelaſſenes Schreiben / in Antwort melden und dabey verſichern wollen daß ich jederzeit verbleibe / ꝛc.

II. Einladung zur Compagnie - Handlung.

Mein Herr.

WAnn denſelben nicht wird unwiſſend ſeyn / daß ich erſt kuͤrtzlich von meinen Reiſen gluͤcklich zu Hauſe gekommen / als habe ich mit dieſen auch vermel - den wollen / daß ich aus hochdringenden Urſachen / und auf meiner Freunde Einrahten reſolvirt bin / meinen eigenen Handel anzufangen / und dabey ab - zuwarten was GOtt durch meinen Fleiß vor einen Segen mir zuwenden moͤchte; wann ich mich aber zuvorderſt dabey erinnere / wie mein Herr auf glei - chen Point mit mir ſtehe / und ſeiner Sachen Be - ſchaffenheit wegen / auch hoͤchſt noͤhtig habe / auf ſei - nen eigenen Handel zu dencken / mir auch daneben deſſen gute Capacite, vor allen aber die von Jugend auf unter uns feſt geſtandene Freundſchafft und Einig - keit der Sinnen annoch wohl bekandt / als habe ich den - ſelben eine Handels-Compagnie hiemit anbieten und ſo ſolche dem Herrn anſtaͤndig / um Schleunigung ſeiner zuruͤck Reiſe erſuchen wollen; mein Capital wird dem Herrn zum Theil bekandt / und was vor eine Handlung ich gelernet / nicht unwiſſend ſeyn / ichweiß665ſamt darzu gehoͤrigen Antworten. weiß auf welche Freunde der Herr ſich zu verlaſſen / und was ich mir auf meiner juͤngſt abgelegten Tour vor Correſpondenten erworben / ſo ſeynd auch die jetzigen Zeiten noch ſo beſchaffen / daß junge Anfaͤnger Hoff - nung haben koͤnnen / einen guten Grund zu begluͤckter Handlung zu legen / woruͤber der Herr Reflection ma - chen / und mir ſein Sentiment wiſſen zu laſſen beliebe / der ich allezeit verharre.

III. Unterricht und Ermahnungs - Schreiben eines Vaters / an ſeinen in Kauffmanns Dienſten ſtehenden Sohn / wie ſolches aus des Welt-beruͤhmten Theologi Hn. Doct. Speners ſeiner Feder gefloſſen.

Lieber Sohn!

ES iſt mir dein Schreiben und dein Neu-Jahres Wunſch angenehm geweſen / der GOtt / zu dem alle unſere Wuͤnſche gehen / erfuͤlle ihn an mir / wie es zu ſeinen Ehren dienlich / meinem Amte heilſamlich / und den Meinigen insgeſamt nuͤtzlich ſeyn wird. Er laſſe dir aber auch in ein ſolches Jahre eingetreten ſeyn / oder vielmehr alle deine Jahre / ſo viel er dir in dieſer Zeitlichkeit beſtimmet haben wird / alſo zugebracht werden / daß ſich taͤglich das goͤttliche Licht und Krafft in deiner Seele / durch den Heiligen Geiſt vermehre / daß in deſſen Gnade alle deine Verrichtungen geſche - hen / und ihm moͤgen gefaͤllig ſeyn / daß er dir auch an Geſundheit und uͤbrigen dieſes Lebens Segen alles zuwerffe / ſo viel er dir ſelig zu ſeyn erkennet / dieſes iſt mein taͤglicher Wunſch / vor dich und alle deine Ge - ſchwiſtern: Damit aber ſolcher auch an euch moͤge kraͤfftig ſeyn / ſo ſetze dein hertzlich Gebet auch taͤglichT t 5hin -666Inſtructions - Ermahnung / ꝛc. Schreiben /hinzu / und wandle vor GOtt / wie es demſelben ge - faͤllig iſt / laſſe alle deine Haupt-Sorge dieſe Zeit und dein Lebenlang ſeyn / wie du deinen himmliſchen Va - ter treulich dienen koͤnneſt / daran du weiſſeſt / daß al - les ihm gelegen iſt. Lieſe auch / ſo viel du Zeit haben kanſt / in der heiligen Bibel und andern gottſeligen Buͤchern / und hoͤre das Wort GOttes in den Pre - digten mit Andacht / damit der gute Anfang der Er - kaͤnntniß GOttes moͤge je mehr und mehr fortgeſetzet / und dieſelbe immer ſo viel tieffer in die Seele gedrucket werden.

Darzu aber iſt nicht eben gar viel leſens noͤhtig / ſondern daß du das Wenige / was du lieſeſt / fleißig er - wegeſt / und wo du Morgens nicht mehr als ein Spruͤchlein geleſen haͤtteſt / hingegen den gantzen Tag unter deiner Arbeit daran gedenckeſt / iſt dieſes nuͤtzli - cher / als gantze Capitel ohne weitere Nachſinnen / nimm dir alſo etwann einen ſolchen Spruch vor / zur Ubung deines gantzen Tages / und nachdem er von et - was handelt / mache ihm zu Nutz / entweder / wenn er von einer goͤttlichen Wohlthat handelt / daß du den gantzen Tag ſolche Wohlthat dir laͤſſeſt vor den Au - gen ſtehen / und immer in dir GOtt dafuͤr Danck ſa - geſt; Oder iſt es etwas / was du thun ſolleſt / daß du auch gedenckeſt / ob du dergleichen zu thun dich bis da - her beflieſſen habeſt / und den gantzen Tag dir vornim - meſt / daß du dich darnach in deinen Leben richten wol - leſt; Dieſes wird der rechte Weg ſeyn / darauf du zu einer fernern Erkaͤnntniß kommen / und darinn geſtaͤr - cket werden koͤnneſt / am aller-angelegenſten aber laſ - ſe dir das liebe Gebet ſeyn / daß du ſo wol Morgens als Abends / vor und nach der Mahlzeit / dein Gebet thuſt / aber allezeit ſo / daß es mit hertzlicher Andacht geſchehe /und667ſamt darzu gehoͤrigen Antworten. und du dir allezeit in deiner Seelen vorſtelleſt / mit wem du redeſt / und vor wem du tritſt; Gedencke aber auch nicht / daß es mit ſolchem Gebet alsdann genug ſey / ſondern erinnere dich deſſen treulich; wie Chri - ſten allezeit beten ſollen / daß du alſo / wo du an deiner Arbeit geheſt / was du angreiffeſt / in deiner Seelen GOtt um ſeine Gnade / welche er dir darzu verleihen wolle / inniglich anruffeſt / ja unter aller Arbeit viel - mahls dein Hertz zu GOtt erhebeſt / er wolle dich in Gnaden anſehen / er wolle dir ſeinen heiligen Geiſt ge - ben / er wolle dich behuͤten fuͤr allen Suͤnden / er wolle dir Krafft verleihen / das jenige zu thun / was ihm ange - nehm iſt / er wolle dir hingegen deine Fehler um ſeines Sohnes willen vergeben / und was dergleichen Stoß - Gebetlein und Seufftzer ſeyn moͤge / darzu keine Kunſt gehoͤret / ſondern / wo du dich daran gewehneſt / wird dir der gute Geiſt allezeit dasjenige eingeben / was du in deiner Einfalt zu bitten habeſt; wie du auch den An - fang in unſerm Hauſe gemacht haſt / aus dem Hertzen mit eigenen Worten zu beten / ſo unterlaſſe ſolches nicht / ſondern uͤbe dich mehr und mehr darinn / und glaͤube / je vertraulicher du mit GOtt wirſt zu reden dich gewehnen / ſo vielmehr Gnade wirſt du von Jhm genieſſen. Am lieben Sonntage ſuche ſonderlich die Zeit / ſo viel dir deſſen werden mag / zum Geiſtlichen anzuwenden / und thue dich je mehr und mehr von der gemeinen Gewohnheit ab / da man den Sontag anſe - tzet vor den Tag der Luſt und Froͤlichkeit / ſuche du aber lieber deine Luſt in GOtt und in dem Geiſtlichen / als verſichert / daß dieſelbe die Vergnuͤglichſte ſey / was du alſo ohne den oͤffentlichen GOttesdienſt vor Zeit erlangen kanſt / ſo wende ſie an zu den geiſtlichen Beten / Leſen / Singen und Nachdencken / was dirGOtt668Inſtructions - Ermahnung / ꝛc. Schreiben /GOtt die vorige Woche gutes gethan / oder vor Boͤ - ſen bewahret hat / daß du ihm danckeſt vor alle ſolche Wohlthat / ihm um vergebung bitteſt / wo du geſuͤn - diget haſt / und dir darauf die nechſte Woche einen hertz - lichen Vorſatz in GOtt nimmeſt; wo du dich alſo den Sonntag zu heiligen befleiſſeſt / ſo wirſt du gewiß alle - zeit eine recht-geſegnete Woche bekommen / und in deinem Chriſtenthum zu nehmen / daß dich es ewig nicht reuen ſoll: gedencke aber ferner / daß die GOtt - ſeligkeit nicht nur beſtehet im Leſen / Hoͤren oder Beten / ſondern auch in der Ubung ſelbſt; Ach mein Kind ge - wehne dich bald daran / daß / wann du des Morgens aufſteheſt / du bey deinem Gebet dir gleich vornimmeſt / du wolleſt dich den Tag treulich vor allen Suͤnden huͤten / hingegen alles / was du den Tag thun werdeſt / GOtt zu gefallen thun / weil es dein lieber himmli - ſcher Vater alſo haben wolle / und dich in den Stand / worinn du ſteheſt / geſetzet habe / damit du lerneſt / aus deinen gantzen Leben einen rechten GOttesdienſt machen / wann du nemlich alles deswegen thuſt / daß du GOtt darinn zu dienen begehreſt / und dich uͤber nichts mehr freueſt / als / wo du Abends nachdenckeſt / was du gethan / und findeſt / daß du was gutes gethan habeſt / hingegen uͤber nichts mehr betruͤbeſt / als wann du gewahr wirſt / etwas gutes verſaͤumet / oder boͤſes gethan zu haben.

Dencke immer / eine jede Zeit in der Welt ſey ver - lohren / in welcher man ſich GOtt nicht vor Augen ſtellet / und etwas ihm zu Gefallen thut; Damit du aber alſo immerfort ihm treulich dienen moͤgeſt / ſo laſ - ſe dir auch dieſes unaufhoͤrlich vor Augen ſtehen / daß / wo du biſt / GOtt bey dir und alſo zugegen ſey / daß er alles ſehe und hoͤre / was du gedenckeſt / redeſt oderthuſt /669ſamt darzu gehoͤtigen Antworten. thuſt / wo du fleißig hieran gedenckeſt / wird es dich von vielen Boͤſen abziehen / und zu dem Guten eyfri - ger machen / ja ein Grund ſeyn alls uͤbrigen Guten / was du thuſt. Nechſt GOtt haſt du an deine Eltern zu gedencken / daß du ſo wol fleißig vor ſie beteſt / und der Treue dich erinnerſt / die ſie an dir thun / um deinen GOtt davor allezeit zu dancken / als auch / daß du dich befleißigeſt / derer ſtets gethanen Vermahnungen treu - lich nachzukommen / und dich alſo zu halten / daß ſie kei - ne Betruͤbniß oder Schande von dir haben / ſondern ſich deiner freuen / und GOtt uͤber dich preiſen: Die - ſes iſt die vornehmſte Danckbarkeit / die du ihnen erzei - gen kanſt / und ſolleſt.

Nachdem dich aber nunmehr der himmliſche Va - ter aus deiner Eltern Hauſe zu einem andern Herrn gefuͤhret hat / ſo gedencke / daß du ſolchen deinen Herrn und Frauen alle diejenige Pflicht auch ſchuldig ſeyeſt / welche du deinen Eltern ſchuldig biſt: du haſt ſie von Grund deiner Seelen zu lieben / und nicht nur aus Furcht der Straffe / ſondern von Hertzen ihnen zu ge - horchen / wo du ihnen Nutzen ſchaffen kanſt / oder Schaden verhuͤten / ſoll dir es eine groſſe Freude ſeyn / nicht anders / als waͤre es dein eigener Nutzen. Du ſolt dich in Worten und Geberden gegen ſie demuͤh - tig und eherbietig bezeigen / und ja nichts mit Willen oder Unvorſichtigkeit verſaͤumen / was zu ihren Dienſt gehoͤret / welches du alsdann ſo viel ſorgfaͤltiger thun wirſt / wann du allezeit gedenckeſt / was du ihnen zu Lie - be oder Leide thuſt / werde alles von GOtt angenom - men / als ob es Jhm ſelbſt geſchehe; Wie du dich da - hin gewehnen wirſt / deine Herrſchafft alſo zu dienen / als Chriſto ſelbſt / und von Grund der Seelen / ſo wird dir dein Dienſt ſo viel leichter ankommen / und deſto -mehr670Inſtructions - Ermahnung / ꝛc. Schreiben /mehr geſegnet ſeyn / uͤberdem / daß auch beydemſelben ſelbſt deſtobeſſer Wille erhalten wird / darauf du auch / aber am allermeiſten auf GOttes Willen / darinn zu ſe - hen haſt; nun ſolcher Urſache willen haſtu auch fuͤr dei - ne Herrſchafft / wie fuͤr deine Eltern andaͤchtig zu be - ten / und ihre Wohlfart deine eigene ſeyn zu glauben. Was die Diener anlanget / von denen du auch zu ler - nen haſt / erfodert nicht nur allein der Gebrauch / ſon - dern auch GOttes Ordnung / daß du denſelben unter - than ſeyſt / die dir GOtt auch ſo fern in der Lehre vor - geſetzet hat / und wirſt du ohne das mit Dienſtfertigkeit / und wo du ihnen / wie ſich es geziemet / in allen entgegen geheſt / ſie dir alſo zur Liebe verbinden / daß du ſelbſt Nu - tzen davon / und ein gut Gewiſſen habeſt. Was ſon - ſten Geſinde im Hauſe / und deine Mit-Lehr-Jungen anlanget / da gehe mit allen freundlich und liebreich um / und ſey in dem in allen / was man an dich ſuchet / zu Willen / wann es nicht wider GOtt oder wider dei - ne Herrſchafft: Hingegen laß dich dein Lebtag niemahl verfuͤhren / mit Geſinde oder Jungen (ja ſoltens auch Geſellen ſeyn) heimlich etwas zu thun / oder mit zu ma - chen / was hinter der Herrſchafft iſt / und zu derer Scha - den gereichen wuͤrde; dann die Treue / die du derſel - ben ſchuldig biſt / muß dich mehr angelegen ſeyn / als der andern Gunſt / wie es auch damit in die Harre nie - mahls gut thut.

Jn deiner Lehre ſey fleißig / gib auf alles acht / ge - dencke / das ſey diejenige Profeſſion, welche du itzo lerneſt davon du nicht allein dein Stuͤck Brod dein Le - benlang verdienen / ſondern auch GOtt und deinen Naͤchſten dienen ſolt / und lieget alſo ziemlichen Theils daran / nachdem du dieſe Zeit anwenden wirſt / ob du dein Lebenlang ein verdorbener Menſch / oder auch inder671ſamt darzu gehoͤrigen Antworten. der Welt etwas nuͤtzliches ſeyn / oder werden moͤgeſt / dahero du ſo wol GOtt um ſeinen heiligen Geiſt dar - uͤber hertzlich anzuruffen / als allen moͤglichen Fleiß und Sorgfalt in deinen Dienſt-Jahren anzuwenden haſt.

Was ſonſten andere Leute anlanget / mit denen du umgehen muſt / ſo bezeige dich gegen jedermann freund - lich / ehrerbietig / demuͤhtig / dienſthafftig / welche Tu - genden wie ſie GOtt gefallen / alſo auch bey den Leuten / einen jungen Menſchen Gunſt machen koͤnnen; ſcheue dich alſo keiner Arbeit / worinn du jemand einen Chriſt - lichen Dienſt erzeigen kanſt und ſiehe darinn nicht dar - auf was du von einen ſolchen Dienſt habeſt ſondern er - zeige dich allemahl daß es deine Freude ſey / jemand ei - nen Gefallen zu erzeigen. Jn dem Hauſe ſelbſt ſey ge - treu / und da dir einiges Geld und Geldes wehrt unter Haͤnden gegeben wird / ſo halte es fuͤr eine ſchwere Suͤnde auch einen Heller zu veruntreuen / als eine groſ - ſe Summa, wie dann GOtt auf das Gemuͤhte / nicht auf die Vielheit oder Wenigkeit ſiehet; Gehe mit allen vorſichtig um / damit du auch nicht aus Unvorſichtig - keit Schaden thuſt / wo dir aber ein Ungluͤck begegnet / ſo leugne es nicht / ſuche es auch nicht auf andere zu wel - tzen / ſondern zeige deine Aufrichtigkeit mit offenhertzi - gen Bekaͤnntniſſe.

Mit deines gleichen gehe nicht viel ohne Noht um / du ſeyſt denn ihres Chriſtlichen Gemuͤhts verſichert / wie dann boͤſe Geſellſchafft ſo ſehr als die Peſt von dir geflohen werden muß / wo dir aber eine Stunde gegoͤn - net wird / ſo halte dich allezeit lieber zu Leuten die aͤlter ſind als du / von denen du was lernen kanſt; vor Spielen und uͤberflußigen Trincken huͤte dich als vor dem Teufel ſelbſt / wie es denn deſſelben gefaͤhrlicheStri -672Inſtructions - Ermahnungs / ꝛc. Schreiben. Stricke ſind / damit er ihrer ſo viel in zeitliches und ewi - ges Verderben ziehet / gedencke allezeit / Eſſen und Trin - cken ſey uns von Gott gegeben zur Nohtdurfft und zur Geſundheit / damit wir uns vergnuͤgen / und mit keiner Ubermaß oder Leckerey ſie mißbrauchen ſollen / ſonder - lich huͤte dich vor allen Naſchen an Obſt und Fruͤchten / damit man leicht ſeine Geſundheit / weil es zur Unzeit geſchiehet / verderben kan / da du hingegen deine Ge - ſundheit / als dein vornehmſtes Gut unter allen irrdi - ſchen / mit Sorgfalt wahrzunehmen haſt / welches dein Lebtag deine Regul ſey / wie du nun auf dieſe Welt ge - gen jedermann und gegen dich ſelbſt zu halten haſt / ſo verſiegele alles damit / daß du ſtets mit GOtt zu frieden ſeyſt / und alſo nicht nur mit Gedult trageſt / wo er je - mahls nach ſeinen Willen dir etwas zu leiden / auflegen wolte / ſonderlich wann auch / welches alles nicht ohne ſein Verhaͤngniß geſchehen kan / von andern Unrecht geſchehen ſolte / ſo lerne auch da alle Gedult uͤben / und glaͤube / es ſey einen jungen Menſchen ſein lebtag nuͤtze / wo er in der Jugend gelernet / oder ſich gewehnet hat / et - was zu ertragen / und mit Gedult zu leiden / als wodurch der eigene Wille / als unſers alten Adams vornehmſte Krafft / am trefflichſten gebrochen wird / und ſolche Ge - muͤhter ihr Lebenlang zu allen Dingen geſchickter ſeynd als diejenigen / welche niemahls etwas zu leiden ge - wohnt geweſen.

Hie mit haſt du / lieber Sohn / was ich als dein Va - ter / der dein zeitlich / geiſtlich und ewig Heyl verlan - get dir vor dieſesmahl / zu deiner Erinnerung / ſonder - lich in gegenwaͤrtigen Stand / darinn du jetzo lebeſt / dienlich erachtet habe und verſichert bin / wann du ſol - che Reguln fleißig in acht nimmeſt / ſonderlich vor allen deinen GOtt und ſeine Gegenwart dir ſtets vor Au -gen673ſamt darzu gehoͤrigen Antworten. gen ſtelleſt / aus ſeinem Worte / ſo wol ſeine Wohltha - ten als deine Pflicht dagegen taͤglich erwaͤgeſt / alle deine Freunde in der Gnade deines GOttes und den Schatz deiner Seligkeit / welcher dir in der heiligen Tauffe wuͤrcklich geſchencket worden / ſucheſt / und deiner Zuſag in derſelben gethan / daß du den Teufſel / ſeinen Wercken und der weltlichen Uppigkeit ab - ſagen / der heiligen Dreyeinigkeit aber glaͤuben und Gehorſahm leiſten wolleſt / zur Richtſchnur deines Lebens ſetzeſt / auch alles was du thuſt / vorhero beden - ckeſt ob es auch mit demſelben uͤbereinkomme / und uͤber alles dieſes GOTT den himmliſchen Vater um die Regierung ſeines heiligen Geiſtes unablaͤßlich auruf - feſt / auch zum Grund / wie alles deines Troſtes / alſo auch deines Gebets das Verdienſt JEſu CHriſti le - geſt / welches dir in der Zeit und Ewigkeit zu gut kom - men wird.

Ließ dieſen Brief vielmahls ſonderlich Sonntags / examinire dich allezeit darnach / ob du denſelben nach - gekommen oder nicht / und corrigire die Fehler die du begangen.

Nun der HErr / dem ich dich in der heiligen Tauffe aufgeopffert / zu deſſen Furcht ich dich ſo offt unterrich - tet und ermahnet / dem ich dich auch taͤglich in meinem Gebet vortrage / der auch allein zu allen Vermahnen Krafft geben kan / behuͤte dich durch ſeine heilige Engel auf allen Wegen / er regiere dich allezeit ſelbſt mit ſei - nen guten Geiſt / bewahre dich vor der Liſt des Teu - fels / vor den Aergerniſſen der Welt / boͤſer Geſellſchafft und der Folge deines eigenen Willens / hingegen wuͤrcke er in dir was ihm gefaͤllig und dir nuͤtzlich iſt / damit ich und deine liebe Mutter uns bey unſern Leben mit hertzlichen Danck gegen GOtt daruͤber freuenU umoͤgen /674Inſtructions - Ermahnung / ꝛc. Schreiben /moͤgen / wann wir ſehen / daß du in den Gehorſam / Gnade und Kindſchafft des himmliſchen Vaters dein Lebenlang bleibeſt / welches uns lieber ſeyn ſoll / als wann du in der Welt was groſſes wuͤrdeſt / ſintemahl wir ohne dem bey den Unſrigen / als Chriſten nicht viel darnach zu ſtreben haben / als die wir unſere Ehre / Freude und Vergnuͤgen allein in GOtt ſuchen / deſſen Allmacht uud Gnaden-Schutz ich dich hiemit von Grund der Seelen anbefehle. Verbleibend / ꝛc.

IV. Ein anders in gleicher Materia, aber kuͤrtzer.

Mein Kind!

WEil du dich / wie ich hoͤre / bey einen Chriſtlichen und frommen Herrn in Dienſt begeben / ſo wuͤnſche ich dir zufoͤrderſt GOttes Gnade / Schutz und Segen / wie auch die Geſundheit / daß du dei - nen Beruff getreulich abwarten moͤgeſt / in welchen du vor allen GOtt fuͤrchten / und denſelben den An - fang und das Ende deiner Verrichtung muſt ſeyn laſſen / ferner ein reines Hertz / Mund und Haͤnde ha - ben / das iſt / keine boͤſe Begierden / unnuͤtzliche / gott - loſe luͤgenhaffte Reden / und verdammliche Diebes - Griffe; deiner Eltern und deinen eigenen ehrlichen Nahmen und Gewiſſen muſt du nicht beflecken; Sey deinen Herrn in allen geziemenden und nicht wider GOttes und der Obrigkeit Gebot ſtreitenden Ver - richtungen gehorſam / in Ausrichtung deſſen Befehl willig und getreu / in Handels-Geheimniſſen ver - ſchwiegen / bey allen Thun und Laſſen auf das Ende be - dacht / damit du nimmermehr uͤbel thueſt / beſuche die Kirchen des Sonntags mit Eyfer und Andacht / hal -te675ſamt darzu gehoͤrigen Antworten. te dein Gebets-Opffer Morgen und Abends / ſolte es auch nur mit einigen Hertzen-Seufftzern ſeyn / gib fleißig acht auf dein Beruff / mit welchen du auch der - mahleins dein Brod verdienen ſolt / lerne / weil du noch jung biſt / daß dir die Armuht im Alter nicht wehe thue; Meyde boͤſe Geſellſchafft / huͤte dich vor Geſchwaͤtz und Luͤgen / gehe lieber mit Groſſen und Verſtaͤndigen / als deines gleichen um / verachte doch niemand / ſey aber Tugend und Ehr-begierig / jedoch in Demuht / reinlich in Kleidern ohne Hoffart / freundlich ohne groſſe Fa - miliaritaͤt / bedencke allezeit warum du da biſt / laß dich gerne weiſen / und mache es ſo daß du dermahl - eins wuͤnſchen koͤnneſt: Es moͤge dir GOtt lohnen / und wieder dienen laſſen / wie du andern gedienet haſt / wirſt du dieſen meinen Vermahnungen nachkommen / ſo wirſt du dich allezeit zu getroͤſten haben / daß ich bin und bleibe

dein getreuer und wohl[-]affectionirter Vater / N. N.

V. Inſtruction eines Herrn an ſeinen Diener / wann er ſolchen uͤber Land verſendet.

DEmnach ich meinen Diener N.N. im Nahmen und Geleite GOttes / mit dem Schiff der En - gel Raphael genannt / und deſſen Ladung / von hier nach Juͤtland und Norwegen / um Handlung zu trei - ben / geſandt / als wird er bey ſeiner (GOtt und mir ſchuldigen) Pflicht erinnert / mit meinem ihm anver - trauten Capital (welches er / zu getreuen Haͤnden em - pfangen zu haben / dato in einen ſpecialen ReversU u 2eyd -676Inſtructions - Ermahnungs / ꝛc. Schreiben /eydlich beſcheiniget /) alſo umzugehen / wie er es der - mahleins bey ſeiner wieder zu Hauskunfft zu verant - worten gedencket / inſonderheit ſoll ihm keine boͤſe Ge - ſellſchafft / Ungemach oder andere nichts-wuͤrdige Conſideration, von der Treu / die er mir ſchuldig iſt / abwendig machen / in Aalburg angekommen ſeynde / ſoll er bey Herr Buͤrgermeiſter N.N. ſein Qvartier be - ziehen / die Waaren ihren Wehrt nach im Zoll richtig angeben / ſelbige in guter Ordnung debarqviren laſ - ſen / und fleißige Sorge tragen / daß in waͤhrender Hin - reiſe kein Schade dazu komme / im Verkauff derſelben ſoll er nicht anders / als vor baar Geld / oder nur an die Leute verkauffen / welche ich ihm / als gute Bezah - lers aufgeſchrieben / die boͤſen aber meyden und fliehen / vielmehr aber meine noch unter ihnen ſtehend habende Gelder beſtmoͤglichſt einzucaſſiren trachten. Jm Fall ſich auch ein vortheilhafftiger Einkauff in Butter / Holtz - und Fiſch-Waaren vorzeigen ſolte / kan er Hr. N. N. von Aarhuſen zu Raht und Huͤlffe ziehen / und wanns derſelbige gerahten find / ſo viel Gelder von ihm gegen gebuͤhrende Rente aufnehmen / als er wird noͤh - tig haben / oder auch auf mich traſſiren.

Die ſechzig Faͤßlein Blech / muͤſſen mit erſter Gele - genheit nach Holland verſandt werden / in Leinwand - ten iſt ein Verſuch zu thun / wo ſolche nicht fort wollen / muͤſſen ſie auf Norwegen gepacket / und daſelbſt / wo nicht vor baar Geld / doch gegen Fiſch-Waaren oder Trahn baratiret werden; So bald die mitgenom - mene Waare zu Geld gemacht / kan die Schut wieder per anhero entweder mit eigenen oder fremden Waa - ren befrachtet / und alsdann die Zuruͤck-Reiſe ohne Zeit-Verluſt angeſtellet werden. GOTT gebe ſein Gedeyen.

VI. War -677ſamt darzu gehoͤrigen Antworten.

VI. Warnungs-Schreiben.

Monſieur.

MEil ich vernommen / daß derſelbe wegen des ver - botenen Muͤntz-Weſens ziemlich uͤbel bey N. N. eingeſchrieben ſtehet / alſo daß gewißlich bey der er - ſten Rencontre man ihm vor andern warm halten duͤrffte / als will ich htemit treulich gewarnet haben / man trage Vorſorge vor ſeine Perſon und Effecten, und mache es / wie die Schwalben / welche bey heran - kommender Winters-Zeit andere ſichere und ihnen dienlichere Oerter ſuchen / zur Nachricht / womit freundlich gegruͤſt. GOtt befohlen.

VII. Ein anders.

Monſieur.

JCh vernehme / daß an ſtatt ſeiner Handlung abzu - warten / er gantze Tage in Wirths - und verdaͤch - tigen Haͤuſern zubringt / auch offtmahls groſſe Geld - Summen aufs Spiel ſetzet / weil ſolches nun Wercke von ſchlechter Nachfolge zu ſeyn pflegen / als will ich gewarnet haben / daß man es moͤge einſtellen / und nicht vordes bewuſten Freundes Ohren kommen laſ - ſen / weil ſonſt die intentirte Mariage Krebsgaͤngig werden moͤchte / welches wohl-meynend erinnern wollen / ꝛc.

VIII. Ein anders.

Monſieur.

MAnn ich deſſen ſehr loͤblich gefuͤhrte Handlung bis anhero mit groſſen Vergnuͤgen ange -U u 3ſchauet678Inſtructions - Ermahnung / ꝛc. Schreiben /ſchauet / und deſſen angewandter Fleiß von mir bewun - dert worden / ſo will mir doch das einige mißfallen / daß man ohne Aſſecurantz offtmahls der wilden See ein ſo groß Capital anvertrauet / welche in einer ungluͤckli - chen Stunde nehmen koͤnnte / was vieler Jahren Schweiß und ſaure Arbeit zu Wege gebracht / inſon - derheit iſt jetzt behutſam zu gehen / da die feindlichen Ca - pers faſt ſtuͤndlich den ſorgfaltigen Kauffmann Netze ſtellen / und mit ihren Raub-Klauen zu erhaſchen ſu - chen / was mit ſo viel Gefahr und Schlaff-loſen Naͤch - ten ehrlich verdienet worden / man moderire ſich dem - nach in ſolchen groſſen Hazardiren / ſo viel man immer kan / handle lieber weniger / und ſo viel ſicherer / und be - gnuͤge ſich mehr mit den Titul eines klugen / als eines groſſen und viel hazardirenden Kauffmanns / ich weiß / man wird befinden / daß ich gerahten / als deſſen wahrer Freund / ꝛc.

IX. Ein anders.

Monſieur.

ES iſt von gewiſſer Hand berichtet worden / daß dieſen bevorſtehenden Oſter-Marckt die ankom - mende Waaren einer ſcharffen Unterſuchung duͤrff - ten unterworffen ſeyn / weil man einige bekandte Kauffleute in Verdacht einfuͤhrender verbohtener Muͤntz Sorten hat / weiß nun mein Herr ſich daran auch ſchuldig / ſo trage er bey Zeiten ſolche Præcau - tion, daß er hernach nicht Urſache habe zu bereuen / meine getreue Warnung im Wind geſchlagen zu haben / als durch welche ich zu beweiſen intendire / daß ich nechſt Empfehlung goͤttlicher Protection ver - harre / ꝛc.

X. Ein679ſamt darzu gehoͤrigen Antworten.

X. Ein anders.

Monſieur.

DEmſelben kan aus guten Wohlmeynen nicht unerinnert laſſen / wie daß allhier die Rede ge - het / ob wuͤrde man denſelben auf unſers Fuͤrſten gnaͤ - digen / oder vielmehr ungnaͤdigen Befehl / in gefaͤng - licher Verhafftung bringen; hat er nun ein boͤſes Gewiſſen / welches ein unbetrieglicher Zeuge ſeiner Beſchuldigung ſeyn wird / ſo mache er ſich aus dem Staube / und ſuche ſeine Sicherheit von ferne / dann wann er ſich betreten laͤſt / wird ihm die Gefaͤngniß zum wenigſten verdrießlich / wo nicht gefaͤhrlich fallen: Er traue der wohl-gemeynten Warnung ſeines

getreuen Dieners N. N.

XI. Ermahnungs-Briefe.

Monſieur.

JCh will ja nimmermehr hoffen / daß derſelbe werde Heuſchrecken Natur an ſich haben / welche nicht vor das Zukuͤnfftige / ſondern nur vor das Gegenwaͤr - tige bekuͤmmert ſeyn / was ſoll das ſchlaͤffrige Humeur bey den wohlfeilen Zeiten / will man nicht jetzt Wein und Korn einkauffen / da es faſt halb weggeſchencket wird / und bey Zeiten vigiliren / daß man / wann die - ſe Waare wieder theuer werden ſolte / welches unfehl - bar bald geſchehen muß / im Vorraht haben moͤge / dar - an man etwas gewinnen koͤnne. Jch bitte / man gebe dieſen meinen heylſamen Raht ſtatt / und glaube / daß ich von Hertzen bin / ꝛc.

U u 4XII. 680Inſtructions - Ermahnung / ꝛc. Schreiben /

XII. Ein anders.

Mein Herr!

JCh will mir die Ehre geben zu glaͤuben / daß nechſt Gottes Segen meine Lehren und Vermah - nungen ein groſſes / zur Aufnehmung ſeiner floriren - den Handlung / contribuiret / und dannenhero nicht ermuͤden / was ich ferner zu deſſen Wohlfart werde zutraͤglich finden / heylſamlich anzurahten / und zu er - innern / man huͤte ſich demnach dieſen oder jenen Haus ferner groſſen Credit zu ertheilen / ſetze die Rußiſche Handlung nicht ſo gar aus den Sinn / daß man de - ren Praxin gar aus den Contoir banniſiren ſolte. Die Diener muͤſſen fleißiger zur Arbeit / inſonderheit zur Richtighaltung der Handels-Buͤcher angetrieben / und alſo angeſpornet werden / daß ſie jede Stunde und Augenblick von der gantzen Handlung Zuſtand Bi - lantz / Red und Antwort geben koͤnnen / welches mein Herr von ſolcher Nutzbarkeit befinden wird / daß er mich wahrhafftig wird nennen

ſeinen wohl-meynenden Freund / N. N.

XIII. Ein anders.

Monſieur.

SEin allzu groſſes Vertrauen mit N.N. ſtehet mir gantz nicht an / ich weiß daß man um eine merck - liche Summa bey demſelben intereſſiret / man vigili - re bey Zeiten / laſſe ſich Waaren in Verwahrung ge - ben / kauffe deren eine gute Qvantitaͤt von ihm / und zahle hernach mit Gegen-Rechnung / indem es alle -zeit681ſamt darzu gehoͤrigen Antworten. zeit ſicherer iſt vorzukommen / als vorgekommen zu wer - den / welches wohl-meynend erinnern wollen.

Monſieur v. t. h. S. N. N.

XIV. Scharffes Schreiben eines Herrn an ſeinen Dienern / der auſſerhalb Landes ſich uͤbel comportiret.

Unartiger und ruchloſer Bedienter!

DEine uͤble Conduite, welche du in meinen Ver - richtungen auſſerhalb Landes fuͤhreſt / erhellet ſo wol aus denen Wirckungen die ich davon in meiner Handlung ſpuͤhre / als aus dem gemeinen Geſchrey / aller die dein ruchloſes Leben mit Augen geſehen / weil ich nun darunter ein groſſes meiner dir anver - trauten Effecten wegen / gefaͤhret bin / und dannen - hero billig auf meiner Sicherheit zu dencken habe / wie - wol deine ehrliche Buͤrgen am meiſten darunter leiden wuͤrden / als habe ich Herrn N. N. à Coſti Voll - macht gegeben daß er in Beyſeyn Notarii und Gezeu - gen / bey Ubergebung dieſes Briefes / alle und jede meine Waaren / Gelder / Buͤcher / Brief und Rechnun - gen antaſten / von dir abfordern / inventiren / und in deiner Gewalt nichts mehr als das Kleid am Leibe laſſen ſollen / dich ſauberer Vogel aber fordere und la - de ich hiemit / daß du als mein Diener / dem ich mein Geld und Gut anvertrauet / dich von Stund an auf die Reiß begebeſt und nach Empfang dieſes Briefes allhier bey mir einſtelleſt / Rechnung abſtatteſt / und mich ehrlich contentireſt / kommſt du / gut / wo nicht daß du das Licht ſcheuen ſolteſt / ſo ſey jedoch verſichert /U u 5daß682Inſtructions - Ermahnung / ꝛc. Schreiben /daß mir deine Buͤrgen / alles dein Ubertreten / bis zum letzten Heller bezahlen ſollen und muͤſſen; Deſſen zu mehrer Beglaubigung / haſtu hierbey deiner Vormuͤn - der und Buͤrgen Schreiben auch zu empfangen / wor - nach du dich zu richten.

XV. Schreiben der Vormuͤnder an einen ſolchen Geſellen.

Ungehorſamer Pfleg-Sohn!

SO wol aus deines Herrn als anderer Leute Rela - tion, muͤſſen wir mit hoͤchſter Beſtuͤrtzung ver - nehmen / wie du ſo gar die Schuldigkeit eines Chri - ſten und eines Dieners aus den Augen geſetzet / und in allen Schand und Laſtern dich herumweltzeſt / welches dir nichts anders als zeitliches / und wann du nicht Buſſe thuſt auch ewiges Verderben androhet / jenes wird dich nun ſo viel eher uͤberfallen / als wir dein weniges Patrimonium vor dein Wohlverhalten verbuͤrgen muͤſſen / welches / ſo du nicht ſolteſt Rech - nung abſtatten koͤnnen / Gefahr lauffet verlohren zu werden / wann demnach dein Herr dich nach Haus beruffen / und deiner Conduite halber Rede und Antwort verlanget / als fordern und citiren wir dich hiemit ebenmaͤßig und in Krafft habender vormuͤndli - cher Macht und Gewalt / daß du gleich nach Em - pfangung dieſes Briefes / allhier in deines Herrn Haus unausbleiblich erſcheineſt und Rechnung thuſt von allen dir anvertrauten Waaren / mit gegebenen Geldern und eingehobenen Schulden / erſcheineſt du nun ſo iſt es gut und wollen wir noch ſehen die Sache zu vermitteln und auch dieſes mahl deines Herrn Gunſt und deinen ehrlichen Nahmen zu erhalten / er -ſcheineſt683ſamt darzu gehoͤrigen Antworten. ſcheineſt du aber nicht und giebeſt damit deine Boßheit und boͤſe Sache an Tag / ſo iſt der Schad und Schimpff dein und du wirſt dein Lebtag zu keinen rechtſchaffenen Kauffmann gedeyen / uns aber tra - genden Amts halber verpflichten / auf Obrigkeitliche Huͤlffe bedacht zu ſeyn / und dich in das naͤchſte und beſte Zucht-Haus ſetzen zu laſſen / wo du nur anzu - treffen ſeyn wirſt / ſo viel zur Nachricht / beſſere dich und komm / Rechnung zu thun von deinen Haushal - ten.

XVI. Recommendations - und Credits - Briefe.

Monſieur.

BRingern dieſes mein Herr Vetter wird indem er à Coſty durchreiſet / die Ehre haben / demſelben ſeine Aufwartung abzuſtatten / und muͤndlich verſi - chern / daß ich ſey ꝛc.

XVII. Ein anders.

Monſieur.

JCh habe Vorzeigern dieſes / einen meiner beſten Freunde / welcher Coſty, vornehmer Leu - te Kaͤnntniß zu ſuchen willens / nicht beſſer als an den - ſelben zu addreſſiren gewuſt / man laſſe ihm meines Vorſchreibens genieſſen / und glaube daß ich die ihme erzeigte Hoͤflichkeit / als wann ich ſie ſelbſt empfan - gen / annehmen / und jederzeit davor verbleiben wer - de / ꝛc.

XVIII. 684Inſtructions - Ermahnung / ꝛc. Schreiben /

XVIII. Ein anders.

Mein Herr!

MEil ich Bringern dieſes ſehr hoch achte / ſo habe ihm auch nicht geringer als an meinen hochge - neigten Herrn addreſſiren wollen / wol wiſſend / daß derſelbe einen Theil ſeiner mir zutragenden Guͤtigkeit / auch auf ihm ausſchuͤtten / und alſo dadurch uns beyde / mich aber inſonderheit / verpflichten werde / daß ich mich lebenslang nennen muͤſſe / ꝛc.

XIX. Ein anders.

Monſieur.

ES wird Ubergeber dieſes der junge Herr N.N. von Amſterdam ſeyn / mit deſſen Herrn Vater wie ich weiß / mein Herr groſſe Correſpondence fuͤhret / daß ich alſo nicht noͤhtig habe denſelben weiter zu recommandiren / ſondern ſchon verſichert bin / daß er an den Herrn einen veritablen Freund in ſei - nen à Coſty habenden Angelegenheiten finden werde / jedoch will ich auch meiner Recommendation einen Theil / der ihm wiederfahrenden Hoͤflichkeit zuſchrei - ben / und davor in dergleichen Faͤllen wiederum ver - bleiben.

XX. Ein anders.

Monſieur.

ES laͤſt derſelbe die von ſeinen Freunden an ihm ergangene Recommendationes ſo guͤltig ſeyn / daß man / wann es nur ohne deſſen Incommoditaͤt geſchehen koͤnnte / niemahls vorbey gehen kan / demſel - ben gute Freunde zu addreſſiren / wie dann dismahlunter685ſamt darzu gehoͤrigen Antworten. unter ſolcher Zahl auch Bringer dieſes der Herr N.N. ein hieſiger Banqvier ſeyn wird / welchen ich / ob ihm ſchon ſeine Renomée genugſahm von ſelbſten recom - mendiret / noch zum Uberfluß dieſes Recommenda - tions-Schreiben / an den Herrn mitgeben wollen / damit er erfahren moͤge / wie meines Herrn Hoͤflichkeit in der That ſich noch groͤſſer befinde / als ich ſelbige mit Worten habe ruͤhmen koͤnnen / vielleicht auch daß durch deſſen Connoiſſance dermahleins zwiſchen den Herrn und ihm ein nuͤtzliches Commercium entſte - hen kan / in welchen ich der dritte Mann zu ſeyn / vor - nemlich aber dem Herrn zu erweiſen Gelegenheit wuͤn - ſche / daß ich jederzeit verharre / ꝛc.

XXI. Ein anders.

Monſieur.

JCh habe ſo viel Proben deſſen Hoͤflichkeit in vie - len Jahren her genoſſen / daß ich nicht beſſer Zei - gern dieſes Herrn N.N. von Franckfurt / als an meinen Herrn zu recommendiren weiß / indem ich verſichert bin / daß er meine Recommendation, und in ſelben Egard gedachten Herrn N.N. einige Ehr - und Freund - ſchaffts-Zeichen wiederfahren laſſen / jedoch daß ſie mir in Debet geſchrieben / und die Abzahlung / wann und wie es wird beliebig ſeyn / von mir wieder gefordert werde / da ich dann mit hoͤchſter Vergnuͤgung bezeu - gen will / daß ich ſey und bleibe / ꝛc.

XXII. Ein anders.

Monſieur.

NAchdem Zeigern dieſes Herr N. N. ſeine Ge - ſchaͤffte erfordern einen vertrauten Freund à Co -ſti686Inſtructions - Ermahnung / ꝛc. Schreiben /ſti zu haben bey welchen er ſich Rahts erholen / und zu - gleich auch Huͤlffe erlangen koͤnne / als habe ich / (der ich ihm zu dienen verbunden bin /) in dem Vertrauen / mein Herr werde es nicht uͤbel nehmen / und in derglei - chen Faͤllen mir wieder befehlen / ſelbigen an den Herrn recommandirt / mit Bitte / ihm ſo viel als man ohne Schaden thun kan / mit guten Raht und Huͤlff an die Hand gehen / auch wann er etwan benoͤhtigt ſeyn ſol - te / bis drey hundert Rthlr. vor meine Rechnung vor - zuſchieſſen / ich erſtatte ſolche nebenſt gebuͤhrender Pro - viſion und andern verſchoſſenen Unkoſten mit Danck / und bin allſtets / ꝛc.

XXIII. Ein anders.

Monſieur.

WAnn der Durchlaͤuchtigſter Fuͤrſt und Herr Friederich / mein gnaͤdigſter Fuͤrſt und Landes - Herr an mich gnaͤdigſt gelangen laſſen / daß ich zu ſei - ner bevorſtehenden Reiſe nach dem warmen Bade / ihm à Coſty einen offenen Wechſel machen moͤchte / als er - ſuche freundlichſt / wann und wieviel Jhro Durchl. Geld belieben und von noͤhten haben moͤchten / Jhr ſol - ches / jedoch gegen Extradirung eines eigenhaͤndig un - terſchriebenen Scheins / ausfolgen zu laſſen / und ſich um Capital, Lagio, Proviſion und Intereſſe, auch anderer Expenſen mehr ſo gleich wieder auf mich zu prævaliren / ich zahle ſolches mit Danck / und bin mei - nem Herrn wieder in dergleichen Faͤllen zu dienen ge - neigt / ꝛc.

XXIV. 687ſamt darzu gehoͤrigen Antworten.

XXIV. Ein pro forma gegebenes Re - commendations-Schreiben zu einen offenen Wechſel.

Monſieur.

ZEigern dieſes Herrn Hof-Raht Vitruvii Sohn / hat ſein Herr Vater ordonirt / auf Univerſitaͤ - ten ſo viel Geld heben zu koͤnnen / als er nohtwendig zu ſeinen Studiren / Kleidung und Unterhalt wuͤrde noͤh - tig haben / wolle alſo mein Herr in meinen Egard, ſeine Caſſam fuͤr ihm offen halten / mir das Verſchoſ - ſene / jedoch / daß es mit eigenhaͤndig unterſchriebenen Scheinen beleget und bewieſen werde / in Rechnung bringen / ich zahle es mit Danck / und bin de tout mon Coeur

XXV. Neben-Schreiben / ſo das vo - rige unumſchraͤncket in etwas limitirt.

Monſieur.

DEr junge Herr Vitruvius hat / weil es die bien ſeance und andere gewiſſe Neben-Urſachen al - ſo erforderten / demſelben ein Schreiben gebracht / daß er frey uͤber ſo viel Geld / als er wolte / moͤchte zu diſpo - niren haben / weil aber ſolches ſeines Hrn. Vaters Wille und Meynung gantz nicht iſt / als wird man ſchon ſo mit ihm umzugehen wiſſen / daß er / ohne das Spiel zu mercken / oder ſich offendirt zu befinden / des Jahrs hoͤchſt nicht mehr als 600. Rthlr. zu heben ha - be / maſſen ich auch vor mehrers nicht will gehaltenſeyn688Inſtructions - Ermahnung / ꝛc. Schreiben /ſeyn / und wird meines Herrn Klugheit ſchon wiſſen / wie dieſen jungen hitzigen Pferd / in den Lauff ſeiner Debauchen, mit Manier moͤchte koͤnnen Einhalt ge - than werden: Jch verbleibe in Erwartung des Er - folgs

Monſieur v. t. h. S. N. N.

XXVI. Ein anders.

Monſieur.

WAnn Vorzeiger dieſes / Herr N.N. mein wehr - ter guter Freund / mich gebeten / ihm a Coſty ei - nen ſolchen Mann zu verſchaffen / dem er uͤber eine ha - bende Rechts-Sache conſuliren / und zugleich auch ſeiner Huͤlffe im Einkauff einiger Waaren ſich bedie - nen koͤnnte / als habe ich ihn an meinen wehrten Herrn und Freund recommendiren wollen / in der Hoff - nung / man werde in meinen Egard mit einig und an - dern Gefaͤlligkeiten an die Hand gehen / ich verſchulde ſolches in dergleichen Faͤllen wieder / und bin Lebens - lang / u. ſ. w.

XXVII. Ein anders.

Monſieur.

DJeſen reiſenden Handwercks - oder Kauff-Ge - ſellen / deſſen Fleiß und gutes Gemuͤht ich mehr - mahls probiret / will hieſiger Ort in die Laͤnge nicht mehr profitable fallen / weswegen er um fremde Ar - beit oder Dienſte ſich umſehen muß / koͤnnte mein Herr (welches der Zweck dieſer Recommendationiſt /)689ſamt darzu gehoͤrigen Antworten. iſt /) ihm dazu behuͤlfflich ſeyn / wuͤrde er mich hoͤchlich verobligiren / der ich mich hinwieder nenne

Monſieur v. t. h. S. N. N.

XXVIII. Eine Disrecommendation.

Monſieur.

BRingern dieſes / ein junger und von ererbten / nicht aber verdienten Geld-Mitteln / beguͤterter Menſch / will unter der Conduite ſeiner ungezaͤhm - ten Begierden die Welt beſehen / bey welcher Reiſe die wolluͤſtige Jugend und der wohlgeſpickte Beutel die Ober-Hoffmeiſterſchafft fuͤhren ſoll; bey den Ca - valliren gedencket er ſich / ob er wol von der Ellen und Pfeffer-Sack hergekommen / als ein Homme d Epée aufzufuͤhren; bey Kauffleuten will er ein Wech - ſeler / Aſſecurateur, und in Summa ein anderer Sa - lomon ſeyn / der gern nach Ophir Schiffe ſchickte / wann er nur verſichert waͤre / daß ſie nicht mehr Affen als Gold mitbraͤchten / weil nun dabey die Ducaten nicht gefrohren / ſondern luſtig (indem ſie ihm nicht viel gekoſtet) in alle Welt gehen muͤſſen / inſonderheit / wo man ihm eine angenehme Waare / nemlich Flatterie davor zu geben weiß / als wird mein Herr dieſes Wol - len-reiche Schaaf zu ſcheeren wiſſen / ehe andere dar - uͤber kommen / oder es die Wolle von ſich ſelber ab - wirfft; zur Nachricht diene aber / daß dieſer Braten kein Fett von ſich gebe / ehe er brav begoſſen werde / ich meyne / ehe man ihm durch den edlen Reben-Safft treuhertzig gemacht; Der Herr ſorge nicht / daß ihm der Wein nicht bezahlet werde / denn er mehr als all -X xzu690Inſtructions - Ermahnungs / ꝛc. Schreiben /zu liberal, und die Gewohnheit hat / vor alle zu bezah - len / welche nur mit ihm anſtimmen wollen: Jch habe mein Theil von ihm gezogen / und ihm das Parade - Kleid / ſo er auf dem Leibe traͤgt / vor 400. Rthlr. ver - kaufft. Weil nun der Herr mein guter Freund und Goͤnner allezeit geweſen / iſt es billig / daß ich mich auch einmahl revangire / und ihm einen Haſen in die Kuͤchen ſchicke / er halte ihm aber feſt / und ziehe ihm das Fell ab / ehe ein anderer Appetit dazu bekomme / zum wenigſten wird unſere Intention loͤblich ſeyn / denn wir ſuchen nur den Kerl auf die Beine zu helffen / daß ſolche jetzt durch das viele Caroſſen-fahren nicht unbrauchbar werden / wir conſuliren ſeiner Geſund - heit / weil ihm das viele Debauchiren / ſo lang er Geld hat / darum bringen moͤchte / ja wir bewahren ihm ſein Leib und Leben vor Diebe und Moͤrdern / als welche ſolchen beguͤterten und mit Gold beladenen Leuten am meiſten nachſtreben / daß alſo verhoffentlich der gute Menſch noch Urſache haben ſoll / uns heut oder mor - gen Danck zu ſagen. Jndeſſen verbleibe ich / ꝛc.

XXIX. Abmahnung von den Geitz.

Mein Herr!

DEmſelben habe ich zwar ſeiner gluͤcklichen Wie - derkunfft halber hoͤchlich zu gratuliren / kan aber dabey nicht umhin / denſelben auch nachdruͤcklich vorzuſtellen / daß ſeine allhier hinterlaſſene Freunde die Zeit ſeiner Abweſenheit uͤber / in groſſen Sorgen ſeines Zuſtandes wegen geſtanden / bald erſcholle das Ge - ruͤcht / ob waͤre das Schiff auf welchen er ſich befand / von See-Raͤubern uͤbermeiſtert / und er gefaͤnglich nach Alg[i]ers gefuͤhret worden / bald / er haͤtte an ei -ner691ſamt darzu gehoͤrigen Antworten. ner ſichern Jnſul geſtrandet / und waͤre von denen Paſ - ſagiern niemand davon gekommen. Eine andere fal - ſche Zeitung brachte aus / daß das Schiff in Engeland waͤre in Arreſt genommen / und mit allen Guͤtern confiſciret worden / und was dergleichen Luͤgen mehr waren / welche ſeine gluͤckliche Zuhauſekunfft alle diſ - ſipiret und zu Schanden gemacht; Was ſoll aber endlich das groſſe Bemuͤhen / welches der Herr von ſo viel Jahren her in ſeinen Handel und Wandel gethan / warum ſich den ungeſtuͤmen Wellen anvertrauet / da man zu Haus auf ſeinen Contoir und bey den Seini - gen in Ruhe und Sicherheit ſitzen / und durch die bloſ - ſe Feder / ſeinen Sachen die Bewegung geben koͤnnte / welche er ihnen durch perſoͤnliche Gegenwart zu Wege zu bringen verhoffet; fehlt es den Herrn etwann / an noch nicht erworbenen Guͤtern? kan man vor Geld keine Dieners mehr haben? Seynd getreue Corre - ſpondenten todt? weil man alles beſtreiten / ſelbſt Diener / Kauffmann und Factor, Verſender und Empfanger zugleich ſeyn will? doch was ſoll ich ſagen / der leidige Geitz iſt wol die vornehmſte wuͤrckende Ur - ſache / dieſer machet daß der Herr und ſeines gleichen / 30. ja 40. Meilen zu Fuß nach den Meſſen lauffen / wañ andere um ein geringes Geld fahꝛen oder reiten koͤnnen / der aͤlteſte grobe Kuͤttel iſt ihm unterwegs gut genug / damit er nicht in den Wirths-Haͤuſern von den Wir - then moͤge hart angeſtrenget werden / etwan eine or - dentliche Mahlzeit zu thun / und alſo einige Groſchen zu verzehren / der Rentzel welche er nach Soldaten Ma - nier auf den Puckel traͤgt / iſt ſeine mit Kaͤß und Brod wohlbeſpickte Vorrahts-Kammer / und mehrmahls ein Trunck Waſſer zur Erſpahrung etlicher Heller die beſte Laabſal / wann andere die mit ihm gleiche Hand -X x 2lung692Inſtructions - Ermahnungs / ꝛc. Schreiben /lung treiben / von den ihnen von GOtt verliehenen Segen / ſich auf die Reiſe vor ihre ausgeſtandene Fa - tiqven etwas zu gut thun / und was dergleichen Fil - tzereyen mehr ſeynd / worzu ihm ſeine unerſaͤttliche Geld Begierde antreibet; Aber mein Herr ſage mir / was hilffts dem Menſchen / wann er endlich Geld und Gut genug zuſammen geſcharret / und ſolches dermahl - eins lachenden Erben hinterlaſſen muß. Jndeſſen aber ſeinen Leib maceriret und denſelben vor alle Muͤhe und Arbeit nichts guͤtliches gethan. Gewißlich iſt es eine groſſe Narrheit / wie es der Weiſeſte unter allen Koͤ - nigen nennet / ein ſolcher Geitz-Haltz beſitzet nicht das Geld / ſondern das Geld hat die Herrſchafft uͤber ihn; Er iſt gleich / denen Waſſerſuͤchtigen / welche je mehr ſie trincken / doch immer Durſt haben / und noch mehr trincken wollen; er iſt zu vergleichen den Hund der auf dem Heu lieget / und doch deſſen nicht genieſſen kan / gleichwol aber nicht leiden will / daß ein ander Thier hinzu nahe; Wird es denjenigen fuͤr eine Thorheit ausgeleget / der der Herberge nahe iſt / und ſich gleichwol mit einen groſſen Reiſe-Geld verſehen will / ſo ſeynd gewißlich diejenige noch groſſere Narren welche mit den einen Fuß ſchon in Grabe ſtehen / und ſich doch noch groſſe Reichthuͤmer erwerben / ja gern arm leben wollen / damit ſie deſto reicher ſterben moͤgen. Faͤllet euch Reichthum zu / ſo haͤnget das Hertz nicht daran / ſagt die Schrifft / und wiederum die da reich werden wollen / fallen in Verſuchung und viel thoͤrrig - ter und ſchaͤdlicher Luͤſte item der Geitz iſt eine Wurtzel alles Ubels / er machet daß man den Meyn-Eyd / wann man nur den Naͤchſten das Seine abſchweren kan / gering achtet / und ohne Gewiſſen (welches aber zu ſei - ner Zeit aufwachen wird /) ſeinen Bruder vervor -theilt693ſamt darzu gehoͤrigen Antworten. theilt in Handel und Wandel / dem Verraͤhter Judas wurde von unſern Heyland der Beutel zugeſtellet / da indeſſen die andern Apoſteln den heiligen Geiſt empfin - gen. Alſo ſiehet man noch taͤglich die Gottloſen (wor - unter auch die Geitzigen zu rechnen) mit vielen Guͤtern prangen. Und doch dabey / ſonderlich dieſe letztere Art Menſchen eben ſo groſſen Mangel leiden / als der Tan - talus, welcher bis an den Mund in Waſſer geſtanden / und doch dabey vor Durſt verſchmachtete. Ehrlich und buͤrgerlich zu leben erfordert wenig Geld / und noch weniger wohl zu ſterben; Der groͤſte Gewinn iſt / wer Gottsfuͤrchtig iſt / und laͤſſet ihm genuͤgen / wir ſeynd bloß auf die Welt kommen / bloß werden wir auch wie - der dahin fahren. Ein mittelmaͤßiges Gut bey dem man in Ruhe lebt / iſt beſſer / als ein beſchwerlicher Reichthum: aber der Geitzhals iſt ſo naͤrriſch / daß er lieber aus einen truͤben Waſſer mit Muͤhe und Gefahr ſchoͤpffet / als aus einen kleinen / ob wohl klaren Baͤch - lein. Ja was noch mehr iſt; Er vermeynet / er ver - liere alles was er nicht gewinnet / und dieſe Begierde iſt allezeit mit Neid und Sorge vermiſchet / ſo lange er ſein Hertz an das Zeitliche haͤnget / und zu den Geld - Klumpen ſagt: du biſt mein Gott. Jch will indeſſen dem Herrn wohlmeynend rahten / ſich der groſſen Laſt des Geitzes zu entladen / je naͤher er (alters halber) iſt / den Todten-Berg hinanzuſteigen / man ſamle ſich viel - mehr Schaͤtze die die Diebe nicht ſtehlen / oder die Motten verzehren koͤnnen / man mache ſich Freunde mit den ungerechten Mammon, und uͤberlaſſe andern ſeinen Neben-Buͤrgern auch ein Stuͤck Brod / ſo wird man hinfuͤhro ein geruhiger Gewiſſen haben koͤnnen. Womit verharre ꝛc.

X x 3XXIX. 694Inſtructions - Ermahnungs / ꝛc. Schreiben /

XXIX. Ein Jtaliaͤniſcher Recommen - dations-Brief.

Mto Illuse. Sigre, Padr, mio Colend.

IL Latore della preſente, ch’è mio amico cer - ca di far la ſua Fortuna in Lipſia queſta fie - ra, del che il come meglio a bocca esporra e - gli ſteſſo a V. S. per tanto la ſupplico corteſe - mente, ad asſiſterli, e prometto Cambieuoli officii in tai occorrenze e mele raſſegno per fine e reſto

di V. S. molt. illuſt. Divotiſſm. & Oblig. Serv. N. N.

XXX. Ein anders.

PRegato dall Eſibitore, della preſente, â rac - comandarlo in Amburgo a qualche Perſo - naggio, per mezzo del quale poſſa ottener il diſegno della ſua andata colla, e che egli eſpor - meglio di bocca, non ſapendo a chi meglio indrizzarlo preſi la confidenza, di raccomandarlo a V.S. e di ſupplicar la d asſiſterlo nelle ſue oc - correnze, che io reſto cambievolum à comman - di, di V. S.

XXXI. 695ſamt darzu gehoͤrigen Antworten.

XXXI. Credits-Brief / welchen ein Negociant ſeinen Comiß oder Bedienten / den er Waaren vor ſeine Conto einzukauffen / ausge - ſchicket / an ſeinen Freund auf eine limitirte Summa giebet.

Monſieur.

DEmſelben beliebe Uberbringern dieſes N. N. mei - nen Bedienten / bis auf die Summa von 20000. fl. ſchreibe zwantzig tauſend Gulden zu fourniren oder ſo viel Credit zu verſchaffen / damit er (laut Ordre die er von mir hat) ſolche zu Erkauffung gewiſſer Waa - ren anwenden moͤge / vor welche Summam oder vor dasjenige / ſo er empfangen / wolle der Herr ſeine Qui - tung nehmen / und ſich alsdann um den Belauff wie - der auf mich prævaliren / da ich dann deſſen Briefe jederzeit gebuͤhrend zu honoriren nicht manquiren werde / der ich allſtets verharre / ꝛc.

  • NB. Um Ungelegenheiten (wegen Ungluͤcks / ſo des Credits-Briefes Jnnhabern auf den Weg / durch Beraubung oder ſonſt wiederfahren moͤchte / zu vermeiden / item zu verhindern / daß diejenigen / welche ihm den Brief genommen / oder wann der - ſelbe verlohren gegangen / ſolchen wieder gefunden / ſich deſſen nicht mißbrauchen koͤñen / ſo iſt nohtwen - dig / daß der Ausgeber des Credit-Briefes ſeinen Correſpondenten durch den Advis-Brief die Perſohn ſeines Bedienten / deſſen Statur u. Laͤnge / Farb und Haar / ob ſie kraus / blond oder ſchwartz ſeynd ꝛc. auch wol ein ander Zeichen an ſeinem Lei -X x 4be696Inſtructions - Ermahnungs / ꝛc. Schreiben /be beſchreibe / item zu mehrer Verſicherung ein ge - wiſſes Pittſchafft oder Wort gebe / welches hernach derjenige / der des Credit-Briefes rechter Jnhaber iſt / wieder von ſich ſagen muß. Der Negociant aber / an welchen der Credit-Brief lautet / muß / bey Bezahlung von dem Traͤger deſſelben jedesmahl einen Schein oder Qvitung nehmen / und in ſolche ſetzen laſſen / wie er / Krafft des Credit-Briefes / den er von ſeinen Principalen unter den und den Datum gebracht / ſo viel Geld empfangen / welches Formular etwan folgender maſſen koͤnnte einge - richtet ſeyn:

JCh Ends-Unterſchriebener N. N. (Herrn N.N. Kauffmann zu N. N. Diener) bekenne hie - mit / daß ich von Herrn N. N. Wechſelern in Am - ſterdam / vier tauſend Gulden auf Rechnung des Credits-Briefes / welchen mein Herr ſub dato den 4. Auguſti 1704. mir auf beſagten Herrn N. N. mitgegeben / richtig empfangen habe / vor welche Summa ich beſagten Herrn N.N. gebuͤhrend qvitire / und kan er (wann er will /) ſich wieder auf beſagten mei - nen Patron Herrn N. N. nicht aber auf mich præva - liren / ꝛc.

  • Wann es ſich auch offtmahls zutraͤgt / daß groſſe Her - ren uñ vornehme Leute / ihren in die Fremde reiſenden Soͤhnen von beruͤhmten Kauffleuten Credits - oder ſo genannte offene Wechſel-Briefe ſtellen laſſen / bey welchen es aber vielmahls gefaͤhrlich und ver - drießlich / daß man die fournirte Gelder nicht / oder kaum erſt nach angewandter groſſer Muͤhe wieder bekommen kan / als ſolte es einen ſolchen Factorennicht697ſamt darzu gehoͤrigen Antworten. nicht undienlich ſeyn / ſich etwan von den Eltern des Reiſenden folgenden Verſicherungs-Schein er - theilen zu laſſen:

JCh Ends-Unterſchriebener bekenne hiemit / daß auf mein bittliches Anſuchen / Herr N.N. Kauff - und Handels-Herr allhier / meinen Sohn N.N. einen offenen Credits-Brief an Herrn N. N. Banqvier in Amſterdam / mit gegeben / und darinnen Ordre er - theilet / daß er beſagten meinen Sohn alle die Gelder welche er auf ſeiner Reiſe vonnoͤhten haben wuͤrde / fourniren ſolte / welches ich dann mit Danck erken - nen / und beſagten Herrn N. N. verſpreche / gleich nach vorgezeigten Beweiß / daß mein Sohn entweder von bemeldten Herrn N. N. in Amſterdam / oder ſonſt anderwerts von deſſen Correſpondenten Geld auf - genommen und empfangen / und daß desfals meines Sohns Qvitung verhanden ſey / ſolche Gelder gleich mit Lagio, Intereſſe und Unkoſten / ihme Herrn N. N. wieder zu bezahlen; Deſſen zu mehrer Verſiche - rung bewillige ich / daß im Fall ich ſaͤumig ſeyn ſolte / meine Haab und Guͤter dafuͤr hafften / und ich zur Be - zahlung auf alle Weiſe und Wege / und zwar nach hieſigen Wechſel-Recht (als dem ich mich hiemit gaͤntzlich unterwerffe /) moͤge koͤnnen gezwungen werden. Urkundlich meiner eigenhaͤndigen Unter - ſchrifft.

XXXII. Formular, wie ſich der Kauff - mann in Amſterdam muß qvitiren laſſen.

X x 5Daß698Inſtructions - Ermahnungs / ꝛc. Schreiben /

D mir Herr N. N. Banquirer allhier in Am - ſterdam / Krafft des mir von Herrn N. N. in Hamburg auf ihm ertheilten Credits-Briefes heute dato zwey tauſend fuͤnff hundert Guͤlden / hieſiger guter couranten Muͤntze richtig ausgezahlt / ſolches thue hiemit quitirlich beſcheinigen / und der Exce - ption non numeratæ pecuniæ kraͤfftig renunci - ren / und hat ſich nunmehro gedachter Herr N. N. die - ſes mir gethanen Vorſchuſſes der 2500. fl. wegen / auf Herr N. N. in Hamburg wieder zu prævaliren. Amſterdam / den ꝛc.

XXXIII. Noch ein anderer.

DAß mir Herr N. N. Banquier allhier in Londen / auf Ordre Herrn N. N. in Amſterdam / zur Nohtdurfft meiner Reiß-Gelder / hundert Pfund Sterlings zu recht bezahlt / ſolches thue hiemit quitir - lich beſcheinigen / und hat ſich dieſer mir asſignirten Summa wegen Herr N. N. in Amſterdam / wieder auf Hn. N.N. in Hamburg zu prævaliren. Londen / den ꝛc.

N. N.

XXXIV. Trasſirter Wechſel / in welchen der Factor in Amſterdam auf Ham - burg wieder ſein Remburſo ſucht.

Mein Herr!

VJer Tage nach Sicht geliebe der Herr auf dieſen meinen Sola Wechſel-Brief / an Herrn N. N. oder699ſamt darzu gehoͤrigen Antworten. oder Ordre zu bezahlen / die Summa von zwey tauſend fuͤnffhundert Guͤlden in Banco, den Wehrt in mir ſelbſten / ſolches ſoll mir valediren vor gleiche Sum - men / welche ich Hn. N. N. Sohn / vermoͤge des Herrn Credits-Brief von 13. April bezahlt / (oder in Londen) laut beygehender Rechnung / zahlen laſſen / ꝛc.

  • Bey ſolchen Wechſel-Briefen muͤſſen desjenigen Pas - ſagiers, der die Gelder gehoben / ſeine Original - Quitungen mit uͤberſandt werden / imgleichen auch Rechnung uͤber die ausgezahlte Gelder / præten - dirte Proviſion, verſchoſſen Brief-Port und an - dere Speſen, &c. etwan folgender geſtalt:

Herr N. N. in Hamburg Debet

UM das auf ſeinen mir von Hn. N. N. gebrachten / und durch die Poſt aparte confirmirten Credit - Brief / an gedachten N. N. auf Begehren gegen Qui - tung bezahlt . 2500

    • pr. meine Proviſion a 1. p. c. . 25 Brief-Port 1 6
    • Auf des Hn. Unkoſten den jungen Menſchen tractirt / koſtet 13 14
    40
  • . 2540
  • Hierauf dato auf den Hn. ſolche Summam al pari (oder mit Gewinn oder Verluſt) trasſirt, &c.
  • Und was dergleichen Poſten mehr ſeyn / welche ein Factor, ohne dem ſeinen Vortheil gemaͤß / (inſon - derheit / wann reiche Leute ihre Soͤhne in die Frem - de ſchicken / oder ſolche Perſonen ihm unter Haͤnden kommen / denen das Geld nicht ſauer zu verdienenfaͤllt700Inſtructions - Ermahnungs / ꝛc. Schreiben /faͤllt / und welche damit gemeiniglich reiff umgehen / auch bey den Kauffmann jederzeit hoch angeſehen / und dieſen gegen ſich gering geſchaͤtzt halten wol - len /) wird aufzuſetzen wiſſen.

Folgen unterſchiedliche Antwort - Schreiben auf vorige Warnung / Ermah - nung Creditivs - und Recommenda - tions-Briefe.

Monſieur mon tres cher Amy.

DEr mir zugeſandte Vogel in bunten Federn iſt gluͤcklich zum Vorſchein kommen / ich habe gleich wann ich auch des Herrn Recommendation nicht wohl im Kopff gefaſt haͤtte / an dem Geſang gehoͤret / daß es keine lieblich ſingende Nachtigal / oder eine nach dem Himmel ſtrebende Lerche / ſondern eine Æſopiſche Kraͤhe ſeyn muͤſſe / welche ſich in die fremden Federn nicht wohl zu ſchicken / und nicht beſſer als ihre eigene Tracht zu tragen wiſſe / dannen - hero ich ihm ſo viel als moͤglich darzu geholffen. Er wolte einen mit Gold reich beſetzten Carmoiſin rohten Mantel haben / weil nun deſſen Begierde darzu in - bruͤnſtig / ſo muſten / (wie ihm die rohte Farbe in die Augen /) ſo mir ſeine Ducaten in den Beutel ſcheinen / weil ich deren eine gute Parthey vor den Mantel weg - gezogen / und jede Ellen / die doch nur ſchlecht Hollaͤn - diſch Tuch / und vor 3. Rthlr. haͤtte koͤnnen verkaufft werden / vor 4. Ducaten als Drap de Veniſe mir bezahlen ließ / das uͤbrige hat das Chameriren und Ausmachen ausgepreßt. Es waraber ſolcher Man - tel / von welchen der Schneider / weil er ihn in vierStun -701ſamt darzu gehoͤrigen Antworten. Stunden muſte fertig machen / auch ein paar Duca - ten vor das Macher-Lohn gezogen / ſo bald nicht auf des buͤrgerlichen Edelmanns Leib gezogen / als einige Studenten / die der junge Herr im Wein-Keller an - traff / und unter welchen ſich der eine vor einen Gra - fen ausgab / denſelben mit Vorſchwatzung einer fal - ſchen Gebuhrts-Linie / in welcher unſer neuer An - koͤmmling vor 1000. Jahren auch eine Uhrahn-Frau ſolte gehabt haben / die des ſo genannten Grafens ſeiner zur ſelben Zeit lebenden Uhraͤlter-Mutter unechte Schweſter geweſen / ſo treuhertzig machten / daß der et - wan 30. Reichsthaler wehrte Mantel / auf Confir - mation der neuen Verwandſchafft / demſelben muſte verehret werden / und wuͤrde ohne Zweifel ein mehrers gefolget ſeyn / wann ich nicht auch vor mich zugeſehen / und eben als jetzt ein ſchoͤner Diamant-Ring ſpringen ſolte / eine etwann 10. Rthlr. wehrte Uhr zeigte / welche ich / aus des Maximiliani I. Kunſt-Kammer ihren Uhrſprung zu haben / vorgab / davor mir unſer buͤrger - licher Edelmann ſeinen ſchoͤnen Ring mit Roſen - Stein einlieferte. Zwar dachte ich des andern Mor - gens meine Pfeiffe / bey ſeiner Wieder-Beſuchung / noch beſſer zu ſchneiden / fand aber / daß andere mir all - bereit bevorkommen / und den Uberreſt der Ducaten durch das Spiel ihm abgelocket hatten; ich zog nach dieſem noch einige Pretioſa vor geringes Geld von ihm / weil er ſeiner Compagnie-liebenden Natur nach / alle - zeit mit dieſen Metall muſte haͤuffig verſehen ſeyn; Seither heut und geſtern aber begunte er allbereit von Verkauffung ſeines Leinen-Zeugs / item, ob nicht eine gute Condition bey einen Kauffmann zu finden waͤ - re / zureden; ich habe ihn an einen / der mit einer 18. Schuhe702Inſtructions - Ermahnungs / ꝛc. Schreiben /Schuhe langen Ellen ſeine Courante Waaren aus - miſſet / gewieſen / da er ſoll Caſſirer uͤber die Trum - mel ſeyn / bis er die Pieq oder Muſqvet zu tragen faͤhig werde / iſt alſo unſer buͤrgerlicher Edelmann / zu ſeiner Leibes und Seelen Wohlfart / unter unſere Haͤnde ge - rahten / ehe er ſich eine boͤſe Seuche am Hals gezogen / oder vielleicht / wann ich ihm nicht zum wol diſciplinir - ten Soldaten-Leben geholffen haͤtte / auf das Stehlen ſich geleget / deſſen Ende der Galgen iſt / dieſes waͤre kuͤrtzlich die Metamorphoſis des ungerahtenen Sohns / wann nur auch dieſer wie jener umkehren / und zu ſeiner Zeit Pater peccavi ſpielen moͤchte / wel - ches wuͤnſchend / empfehle meinen Herrn goͤttlicher Protection, und verſichere demſelben / daß ich allezeit danckbarlich verbleibe / ꝛc.

Antwort auf ein Verweiß - Schreiben.

Monſieur.

MEil ichs meinen ſauren Schweiß und Arbeit al - lein zu dancken / daß ich von meinen eigenen Mit - teln leben / und niemand zu Gnaden gehen darff / als hat auch niemand Urſache mir meine Conduite vorzu - ruͤcken / oder ſich zum Hofmeiſter uͤber mein Leben und Wandel aufzuwerffen / indem ich meine eigene Haut zu Marck tragen / und wie weit meine Decke ſich ſtre - cken koͤnne / wiſſen muß / jeder lebe nur um ſich ſelber bekuͤmmert / und miſche ſich nicht in fremde Haͤndel / welches ich wohlmeynend wieder antworten wollen / der ich verbleibe / ꝛc.

Ein703ſamt darzu gehoͤrigen Antworten.

Ein anders / da die Ermahnung wohl aufgenommen wird.

Monſieur.

MAnn ich nicht vor laͤngſten waͤre perſuadiret ge - weſen / daß derſelbe mein aufrichtiger Freund / ſo haͤtten mir ſolches / deſſen an mich abgelaſſene Er - mahnungs-volle Schreiben / gnugſahm ſollen zu er - kennen geben / ich profitire davon ſo viel / daß ich den Lauff meiner Handlung darnach einrichte / daß zu ent - fliehen ſtehende vermeyde / das Anzunehmende aber mit beyden Haͤnden angreiffe / und allen daraus mir zu - wachſenden Vortheil nechſt GOtt meinem Herrn zu - ſchreibe / als welchen ich bitte zu glaͤuben / daß ich von gantzen Hertzen ſey / ꝛc.

Antwort-Schreiben eines Sohnes auf ſeines Vaters Ermahnungs - Briefe.

Hertz-vielgeliebter Herr Vater!

JCh habe deſſen ſehr wehrtes Schreiben / welches durch und durch mit heilſahmen / zu meiner Wohlfahrt dienenden Ermahnungen angefuͤllet ge - weſen / zu recht erhalten / deſſen Jnhalt mehr als ein - mahl uͤberleſen / was mir nach denſelben zu fliehen / oder anzunehmen ſeyn moͤchte / reiflich erwogen / und endlich GOtt gebeten / daß er mir zu ſolchen angewie - ſenen unſtraͤflichen Leben ſeines heiligen und guten Geiſtes Krafft verleihen wolle / indeſſen ſtrebe ich mit allen Kraͤfften dahin / wie ich meines vielgeliebten Herrn Vaters von mir gefaſten Hoffnung ein Genuͤ - gen leiſten / und in waͤhrenden meinen Dienſt-Jah -ren704Inſtructions - Ermahnungs / ꝛc. Schreiben /ren was rechtſchaffenes lernen moͤge / ſo mir heut oder morgen ein ehrliches Auskommen zuwege bringen koͤnne; ich gehe meinen Herrn Patron mit aller Furcht / Treu und Gehorſam unter Augen / in meiner Arbeit / welche ich allezeit mit dem Gebet anfange / bin ich hur - tig und unverdroſſen / in der Vollziehung desjenigen / was mir anbefohlen wird / ſorgfaͤltig / die Morgen - Ruh / welche ſonſt bey den jungen Leuten angenehm / muß mir keine Zeit von meinen Verrichtungen kuͤꝛtzen / des Abends / wann andere Kauffmanns-Jungen ſich dem Schlaff ergeben / leſe ich ein gutes Buch / oder uͤberlege bey mir / was des Tages uͤber gehandelt wor - den / und wie ich auch ſolches dermahleins zu meinen Nutzen practiciren koͤnne; weil ich auch weiß / daß an der Waaren Kaͤnntniß viel gelegen / ſo ſtudire ich auf dieſelbe nach allen Kraͤfften / erſtlich ſuche ich primam materiam, woraus ein Ding entweder durch die Na - tur oder Kunſt zuwege gebracht oder fabriciret wird / ſorgfaͤltig zu erlangen / ferner gehe ich zu den Hand - griffen / die dazu gebrauchet werden / hiermit nicht vergnuͤgt ſeynde / will ich auch der Waare ihre Guͤte und Maͤngel / oder wie ſolche koͤnnte corrumpirt oder verbeſſert / erhalten oder verwahrloſet / gluͤcklich und mit Nutzen am Mann gebracht oder verabſaͤu - met / in dieſen oder jenen Lande aus der erſten Hand gefunden / und in einen andern mit Nutzen wieder abgeſetzet werden / wiſſen; in Handels-Scripturen lege ich zum Fundament die Rechen-Kunſt und das Buchhalten / ferner das gute Styliſiren / item, die Erlernung fremder Sprachen / inſonderheit der Frantzoͤſiſchen / Jtaliaͤniſchen und Hollaͤndiſchen / zu welchen ſo viel leichter zu gelangen / das wenige La - tein / ſo ich auf Schulen gefaſſet / und wovor ich mei -nen /705ſamt darzu gehoͤrigen Antworten. nen geliebten Eltern und Præceptoribus noch demuͤh - tigen Danck ſage / keinen geringen Nutzen beytraͤget; Jch mache aber unter meinen Lehr-Meiſtern einen Unterſcheid / qvitire diejenigen / deren Lehr-Art mir nicht anſtehet / um andern und beſſern mich anzuver - trauen; Jnſonderheit halte ich das Schul-Buchhal - ten mit den Kauffmaͤnniſchen gegen einander / und be - finde / welch ein groſſer Unterſcheid zwiſchen Theo - ria und Praxin ſey / und daß von 100. die ihrer Herren Buͤcher fuͤhren / nicht 10. den Titul rechtſchaffener Buchhalter verdienen; Jn Commercien-Sachen ergetze ich mich an meines Herrn Diſcourſen, inſon - derheit / wann ſolche in Compagnie alter und verſtaͤn - diger Kauffleute geſuͤhret werden. Jch verſaͤume kei - ne Boͤrſen Zeit / mache mich durch Demuht bey jeder - mann beliebt / und finde dadurch mein Wachſen und Zunehmen in Erlernung der Negotien, das Kuͤnffti - ge befehle ich GOtt / und der Diſpoſition meines hertzliebenden Herrn Vaters / deſſen hochſchaͤtzbar - licher vaͤterlichen Liebe ich mich / nechſt ſchoͤnſt abgeleg - ten Gruß an ihm und meine Frau Mutter / ſie aller - ſeits aber des Hoͤchſten Protection anbefehle / allſtets verbleibend

Meines Hertz-vielgeliebten Hn. Vaters gehorſamſter Sohn / N. N.

Antwort-Schreiben eines verrei - ſten Dieners an ſeinen Herrn / um von ſei - nen Verrichtungen Nachricht zu geben.

Y yEdler706Inſtructions - Ermahnungs / ꝛc. Schreiben /
Edler / Wohl-Ehrenveſter / inſonders Hochzu - ehrender Herr / und ſehr geneigter Patron!

DEmſelben fuͤge hiemit gehorſamſt zu wiſſen / daß ich nach einer 3. taͤgigen harten Reiſe / weil es immer aus den Suͤd-Oſten geſtuͤrmet / endlich gluͤck - lich allhier angelanget / das Gut ſo bald an Land ge - bracht / und noch alles wohl-conditionirt befunden; weil nun der Marckt gleich des folgenden Tages daꝛauf angieng / als habe ich die Nacht durch gearbeitet / alles in guten Stande zu bringen / und die Lacken und Lein - wandten faſt alle mit zimlichen Profit abgeſetzet. Vor die Parthey Engliſche Struͤmpffe iſt 6. Laſt Hering eingetauſchet. Die kurtze Waaren haben / weil die Edelleute meiſtentheils ihre Proviſion aus Hamburg oder Copenhagen bekommen / wenigen Abgang ge - habt / ungeacht wir anfangs die meiſte Reflexion darauf machten. Von Hr. N. N. habe 100. Decher Kalb-Leder / und von Hr. N. N. 50. Decher Ochſen - Leder gehandelt / die Helffte davon bleibt bis kuͤnfftige Zuruͤckkunfft ſtehen; die andere habe mit denen von Hr. N. N. theils aufgenommenen / theils auch mit de - nen aus den Lacken erloͤſten Geldern bezahlet. Weil mir auch eine Parthey Talch aufgeſtoſſen / welches ich zimlichen Preiſſes zu bekommen ſahe / als habe ich loß - geſchlagen / und zu deſſen Behuff von Hr. N. N. 300. Rthlr. aufgenommen / uͤber welche Summa ich ihm auf den Hn. Patron einen Wechſel-Brief 14. Tage nach Sicht zu bezahlen / gegeben / hoffe / daß es nicht uͤbel wird gethan ſeyn. Das Talch gehet in Schiffer N. N. das Ochſen-Leder aber bey Schiffer N. N. Zu den Fellen habe noch keine Schiffs-Occaſie finden koͤnnen / ſelbige jedoch bey meinem Hn. Hoſpite, um mit erſter Gelegenheit an den Hn. Patron zu verſen -den /707ſamt darzu gehoͤrigen Antworten. den / hinterlaſſen. Morgen gehe ich wills GOtt / ſo Wind und Wetter dienen will / nach Norwegen. Hierbey meine Reiß-Verrichtung hieſiger Orten / ſo der Herr Patron, wie ich nicht zweiffele / richtig befin - den wird. Womit ohne mehrers freundlich gegruͤſſet / GOtt befohlen / verbleibe

Meines Hochzuehrenden Hn. Patrons allezeit bereitwilligſter und gehorſamſter Diener N. N.

Antwort des Patrons an ſeinen Diener.

GOtt mit uns. Oder: Lieber und Getreuet. Oder: Lieber Jeronyme. Oder: Ehrbahrer und Diſcreter.

EUer Angenehmes aus Aalburg ſub dato den 19. dieſes / habe wohl erhalten / daraus euer gluͤcklich Arrivement, und aus der beygehenden Handels-Veꝛ - richtung euer Comportement in Negotiis erſehen / ſo mir allerdings angenehm / auſſer / daß ihr mir zuviel Kalb-Leder eingekaufft / welches ein langes Lager ma - chen wird / jedoch wird GOtt Auswege darzu weiſen. Euer ausgegebener Wechſel ſoll acceptiret und bezah - let werden. Haͤtte gern mehr Hering gehabt / weil ei - ne Parthey auf Lieferung verſprochen / ſchreibe des - wegen heut an Herrn N. N. mir noch einige Laſt / wie auch etwas von Butter / einzuthun. Jn Nor - wegen werdet ihr meiner mitgegebenen Inſtruction nachleben. Gruͤſſet N. N. in Bergen; ſprecht bey N. N. in Drontheim an / und mahnt ihm ſcharff wegenY y 2der708Inſtructions - Ermahnungs / ꝛc. Schreiben /der 200. Rthlr. nehmt in Bezahlungsſtatt an / was ihr bekommen koͤnnt. Koͤnnt ihr eine Parthey Dehlen zu kauff kriegen / ſo ſchickt ſolche nach Holland an mei - nen Correſpondenten N. N. Beobachtet im uͤbrigen alles / was zu meinen Vortheil dienen kan / und ſeyd ver - ſichert / daß ich nechſt freundlicher Begruͤſſung und Empfehlung Gottes Schutz / verbleibe

Euer wohlgewogener Patron N. N.

Brief deſſelbigen Kauffmanns an ſei - nen Schiffer / fuͤhrende ſein Schiff das Wapen von Luͤbeck.

Ehrbahrer und Diſcreter!

EUer Schreiben aus der Memmel habe zu recht er - halten / und ungern erſehen / daß ihr durch con - trair Wind und Wetter / da ihr nach Riga deſtinirt geweſen / nach der Pillau verſchlagen worden. Laſſet / was zu Erhaltung des Schiffs gereichen kan / nichts manqviren / und befordert ſo ſchleunig als ihr koͤnnt / eure Reiſe nach Riga / woſelbſt Hr. N. N. euch mit Leinſaat / Flachs und Leder / vor mein und anderer guter Freunde Rechnung / ohne Zeit-Verluſt befrachten wird / wuͤnſchende eine behaltene Reiſe und gluͤckliches Wiederſehen / empfehle ich euch dem Schutz Gottes / und verbleibe

Euer wohlgeneigter Freund N. N.

Antwort auf Creditiv - und Recom - mendations-Schreiben.

Monſieur.

JCh befinde mich beehret mit deſſen angenehmes Schreiben / welches mir Herr N. N. uͤberbracht /und709ſamt darzu gehoͤrigen Antworten. und dabey zu meiner hertzlichen Freude / des Herrn Wohlſeyn mich verſichert. Jch habe gedachten Herrn N. N. des Herrn ſeine Recommendation ge - nieſſen laſſen / und ihm / ſo viel als mir moͤglich geweſen / Freundſchafft und Hoͤflichkeit erwieſen / auch auf ſein Begehren / gegen Schein / dreyhundert Rthlr. vorge - ſchoſſen / welche / ohne einige Proviſion zu verlangen / mein Herr nach Beqvemlichkeit mir wieder pr. anhero remittiren / oder / daß ich auf ihm traſſiren moͤge / Or - dre geben kan. Womit / ohne mehrers / freundlich ge - gruͤſſet / ꝛc.

Ein anders.

Monſieur.

DEs Hn. N. N. ſeine Perſon recommendirt ſich ſo ſehr von ſelbſten / daß da noch meines Herꝛn geehrtes Schreiben darzu gekommen / ich in der Con - fuſion mich befunden / gedachten Herrn nach Meriten zu accommodiꝛen / jedoch habe ich es an guten Willen nicht ermangeln laſſen / und was mein Haus vermoͤcht / ihm vorgeſetzet / in denſelben ihn ein gering Logiment zubereitet / und zu ſeinen fernern Dienſten mich offeri - ret / maſſen ich jederzeit Profeſſion machen werde / denſelben und allen ehrlichen Leuten zu dienen / inſon - derheit aber meinen Herrn zu beweiſen / wie ſehr ich deſ - ſen Befehl æſtimire / und wie groſſes Verlangen ich habe / wuͤrdig zu tragen die Qvalitaͤt /

Monſieur v. t. h. S. N. N.

Y y 3Ein710Inſtructions - Ermahnungs / ꝛc. Schreiben /

Ein anders.

Monſieur.

WAnn derſelbe Herrn N. N. an mich recommen - diret / hat er mehr ſein Abſehen gehabt auf den guten Willen / welchen ich habe / alles was von meinen Herrn mir zukoͤmmt / wohl auf - und anzunehmen / als daß ich / ſolcher Recommendation ſondeꝛlich ein Gnuͤ - gen zu thun / ſolte Capabel und geſchickt ſeyn / jedoch werde ich mein Aeuſſerſtes darinn anwenden / und der - mahleins Hn. N. N. reden laſſen / ob ich mich / zu folge des Hn. Recommendation, als ein Freund von den - ſelben erwieſen / und dadurch am Tag geleget habe / daß ich ohne einige Reſerve ſey

Monſieur v. t. h. S. N. N.

Ein anders.

Monſieur.

AUs der Recommendation, welche mein Herr N. N. mitgegeben / habe ich das gute Vertrauen geſehen / ſo man zu mir / als ſeinen alten Diener traͤget; Man zweifle nicht / daß ich jede Gelegenheit obſerviren werde / beſagten Freund alle Hoͤflichkeit zu erweiſen / und was in meinen Vermoͤgen nicht ſeyn wird / ſoll auf mein Anſuchen durch andere gute Freunde an ihm erſetzet werden / welches in freundlicher Antwort mel - den / und hiemit meinen Herrn goͤttlicher Protection befehlen wollen / der ich allſtets verbleibe / ꝛc.

Ein711ſamt darzu gehoͤrigen Antwortten.

Ein anders.

Monſieur.

HErr N. N. mit des Herrn Recommendations - Schreiben begleitet / iſt dato gluͤcklich allhier ar - riviret; Jch habe ihm / ſo viel als moͤglich geweſen / und der Poſt-Tag zulaſſen wollen / in meines Herrn Re - gard guͤtlich gethan / ſoll auch morgen und folgende Tage / die er ſich bey uns aufhalten wird / ferner geſche - hen; Ob ich ihm in allen Fall / auf ſein Begehren / auch mit Vorſchuß einiger Gelder dienen ſoll / wolle mein Herr unbeſchwert in Antwort dieſes berichten / und ſerner / denſelben Gefaͤlligkeiten zu erweiſen / Gele - genheit an die Hand geben / ſintemahl ich unablaͤßlich verbleibe / ꝛc.

Ein anders.

Monſieur.

ZU Folge deſſen angenehmen Recommenda - tions-Schreiben / iſt Herr N. N. welcher vor - geſtern gluͤcklich arriviret / nach meinen Vermoͤgen guͤtlich von mir aufgenommen / und empfangen wor - den; Es ſcheinet ein ſehr hoͤflicher / aufrichtiger und in Handlung erfahrner Mann zu ſeyn / ob aber ſein hieſi - ger Proceſs, weil er mit einer ſtarcken Parthey zu thun / nach Willen ausſchlagen werde / ſtehet faſt zu zweifeln. Jch werde an meinen guten Willen / ihm zu helffen / nichts ermangeln laſſen / habe auch allbereit unter der Hand einige Anſchlaͤge demſelben gegeben / welche nicht fruchtloß abgelauffen; was kuͤnfftig erfolgen werde / ſoll gleichfalls adviſiret werden. Jndeſſen verbleibe / nechſt Empfehlung goͤttlicher Protection &c.

Y y 4Ein712Inſtructions - Ermahnungs / ꝛc. Schreiben /

Ein anders.

Monſieur

Demſelben berichte auf deſſen (wegen der an Jhro Durchl. von N. N. vorzuſchieſſenden Gelder /) eingelauffenes Schreiben vom 6. Maji, daß ich ſol - chen zufolge / ſo viel meine Caſſa vermag / allezeit zu Jhro Durchl. Dienſten parat halten werde / wie dann heute ſchon dieſelbe mich zu ſich hohlen laſſen / und bey gnaͤdigſt ertheilter Audientz 2000. ſpecie Ducaten gefordert / mir auch / als ich ſolche / wiewol mit etwas Muͤhe zuſammen gebracht / ihren eigenhaͤndigen Schein daruͤber ertheilet / welches auch ohne Zweifel durch den Hn. Hof Marſchall dem Herrn wird ſeyn notificiret worden. Es betragen ſolche Species à 14. p. c. Lagio 280. Ducaten gegen Kronen / iſt zu - ſammen 4560. Rthlr. ſo ich heute mit 2. p. c. Verluſt auf dem Herrn traſſiret / daß alſo mein Herr 465 . Rthlr. an die Ordre von Hr. N. N. als von welchen ich das Geld genommen / 8. Tage Nach ſicht wird zu bezah - len haben; Die Proviſion und andere Unkoſten bleibt bis zum Ende der voͤlligen Fournirung verſchoben. Womit / ohne mehrers / freundlich gegruͤßt / GOtt be - fohlen / verbleibe / ꝛc.

Ein anders.

Monſieur.

DEs Hn. Hof-Raht Vitruvii Sohn hat mir das ihm mitgegebene Creditiv-Schreiben wohl eingeliefert / und Krafft deſſelben / ohne Zweifel den Willkomms-Schmaus damit abzutragen / gleich 50. Rthlr. a bon Conto begehret / welche ihm auch abge -fol -713ſamt darzu gehoͤrigen Antworten. folget worden / weil aber nach dieſen des Hn. geehrtes Neben Schreiben / welches dieſes jungen Menſchens ſeinen Depenſen einen Limito ſetzet / eingelauffen / als werde mich auch darnach richten / und in den Er - folg ſchon zu geben und zu nehmen wiſſen / wo es noͤh - tig ſeyn wird / maſſen mir taͤglich ſolche junge und erſt von Schulen gekommene Burſch durch die Hand lauffen / welche noch nicht wiſſen / wie ſauer das Geld zu erwerben koſtet / auch noch nicht die Modeſtie alter Studioſorum haben / ſondern ihre groͤſte Ehre in den groͤſten Ausgaben ſuchen / denen aber billig ein kluger Hof Meiſter und Factor Graͤntzen ſetzen / und Einhalt thun muß; worinn ich meinen Herrn ferner Dienſt lei - ſten kan / hat er zu befehlen / der ich / nechſt ſchoͤnſter Begruͤſſung / verharre ꝛc.

Ablehnung / kuͤnfftig mit Ausgebung einiger Recommendations-Schreiben einzuhalten.

Monſieur.

JCh habe zwar dismahl des Hrn. Recommenda - tions-Schreiben / Hrn. N. N. an mich mitgege - ben / guͤltig ſeyn laſſen / und dieſen Freund nach Moͤg - lichkeit Dienſt erwieſen / ſo viel es ohne meinen Scha - den geſchehen koͤnnen / weil aber meine Verrichtun - gen viel zu groß / als daß ich mich mit ſolchen unnuͤtzen Commiſſionibus ſchleppen ſolte / als wird mein Herr mich kuͤnfftig damit verſchonen; dann wie ich andere nicht gerne umſonſt beſchwere / alſo mag ich es auch nicht gerne haben / daß mir es von andern wiederfahre / welches zur Nachricht dienet / damit freundlich gegruͤſ - ſet / GOtt befohlen / u. ſ. w.

Y y 5Danck -714Inſtructions - Ermahnungs / ꝛc. Schreiben /

Danck-Schreiben / eines der recom - mandiret worden / und deme guͤtlich wiederfahren.

Mein Herr!

WJe ich deſſen ſehr guͤtigen Recommendation - Schreiben die viele Ehren-Bezeigungen / wo - mit ich von Hern N. N. aufgenommen worden / zu dan - cken habe / alſo iſt es billig / daß ich mit dieſen meine Er - kaͤnntlichkeit daruͤber an Tag lege / bis ich dermahleins muͤndlich Gelegenheit habe / den Effect ſolches Recom - mendations-Schreibens beſſer auszuſtreichen / und zur Danckbarkeit den Herrn zu verſichern / daß wie er mich dadurch unendlich verpflichtet / alſo ich auch nie - mahls ermangeln werde / mich wieder zu erweiſen / daß ich ſey und bleibe

Meines Herrn verbundener Knecht. N. N.

Klag-Schreiben / daß die Recom - mendation nicht geholffen.

Mein Herr!

OB ich zwar in den Gedancken geſtanden / es wuͤr - de deſſen mir mitgegebene Recommendation bey N. N. ſo viel gewircket haben / daß er mir zum we - nigſten einen guten Willen / wo nicht in der That ei - nige Hoͤflichkeit erzeiget haͤtte / ſo iſt doch keines von beyden geſchehen / vielmehr aber das Gegentheil / in - dem er das ihme vorgezeigte Recommendations - Schreiben / eine Belaſtung / meines Herrn ſein gutes Abſehen aber / eine Erkuͤhnung nennete / welcheaus715ſamt darzu gehoͤrigen Antworten. aus einer vermeinten Familiaritaͤt herruͤhrte / die doch niemahls unter ihnen geweſen waͤre / in Summa mein Herr wird ſelber ſeine Meſures nach dieſes Grobiani ſeiner Conduite einzurichten wiſſen / und von mir ver - ſichert leben / daß ich nicht weniger vor ſolche mitgegebe - ne Recommendation verobligiret bleibe / als wann ſie wuͤrcklich ihren Effect gethan haͤtte / wie ich mich dann auch jederzeit dafuͤr nenne / ꝛc.

III. Wechſel-Proteſt, Zeugniß - Mahn - und Gratulations-Schreiben / bey vielerley Vorfaͤllen / und an aller - hand Standes-Perſonen.

I. Formular eines Wechſel-Proteſts.

JM Nahmen GOttes kund und zu wiſſen / daß im Jahr Chriſti 1703. Indictione XI. bey Re - gierung des Aller-Durchlaͤuchtigſten / Großmaͤchtig - ſten und Unuͤberwindlichſten Roͤmiſchen Kaͤyſers / LEOPOLDI, dieſes Nahmens des Erſten / unſers Allergnaͤdigſten Kaͤyſers und Herrns / Seiner Ma - jeſtaͤt Reiche des Roͤmiſchen in 45. des Hungariſchen in 48. und des Boͤhmiſchen in 47. Jahrs. Mitt - wochens / war der 24. April, der Groß-Achtbahre und Wohlfuͤrnehme Herr N. N. Kauff - und Han - dels-Herr allhier in Hamburg / mir Ends-Benannten Kaͤyſerl. offenbaren Notario, folgenden Wechſel - Brief auf Herrn N. N. lautend / eingehaͤndiget / da - bey reqvirirende / daß / weil derſelbe ſich weigerte / ſol - chen zu acceptiren / als moͤchte ich / nebenſt zweyenGe -716Wechſel-Proteſt, Zeugniß-Mahn -Gezeugen / mich zu ihm verfuͤgen / nochmahls die Ac - ceptation und Bezahlung fordern / in Verwege - rungs-Fall aber gebuͤhrend dargegen proteſtiren / es lautet aber der Wechſel als folget:

AUf Sicht zahle der Herr auf dieſen meinen Sola Wechſel - Brief / an Herrn Gabriel Contarini oder Ordre, Wech - ſel Thaler achthundert à 32 ß. Luͤb. B. ſo mir allhier von Herrn Abraham da Coſta vergnuͤget worden. Der Herr thue gute Zahlung / und ſtelle es à conta laut Adviſo.

Adjeu. Martin Vogel.

Herrn / Herrn Andreas Fiſcher / ggſt. in Sola Hamburg.

Wann ich nun ratione Officii ſolcher ſeiner Re - qviſition ſtatt zu geben mich keinesweges entziehen koͤnnen / auch gleich hierauf nach beſagten Herrn Fi - ſchers Behauſung mich verfuͤget / und ihme den Wech - ſel-Brief præſentiret / gab er mir zur Antwort / daß er dem Traſſenten nichts ſchuldig waͤre / haͤtte auch keine Valuta von ihm in Haͤnden / und dahero billige Urſach / den Wechſel nicht zu acceptiren / worauf ich gebuͤhrender maſſen dieſer nicht erfolgten Accepta - tion, auch aller hieraus entſtehender Unkoſten / Scha - den und Intereſſe wegen / feyerlichſt gegen ihm pro - teſtirt / und dem Herrn Reqvirenti, oder / wem ſonſt an dieſen nicht acceptirten Wechſel gelegen / alle ihre zukommende Jura beſter maſſen reſerviret / das paſſir - te fleißig ad Protocollum genommen / und auf des Herrn Reqvirentis Erfordern / dieſes von mir ei - genhaͤndig geſchriebene und beſiegelte Inſtrument vor die Gebuͤhr daruͤber ausgefertiget. So geſchehenHam -717und Gratulations - Schreiben. Hamburg / Anno Indictione, menſe, & Die ut ſu - pra, præſentibus Teſtibus Lorentz Huck & Joa - chim Bremer.

(L. S.) Qvod Atteſtor Ego N. N. Imperiali Authoritate Notarius Publicus.

II. Zeugniß-Briefe / Lateiniſch Literæ Teſtimoniales genannt.

Monſieur.

WAnn mir groß daran gelegen / in meiner allhier ſchwebenden Rechts-Sache bezeugen zu koͤn - nen / wie Schiffer N. N. zeit waͤhrend / daß er mein Schiff unter den Fuͤſſen gehabt / ſich in allen Platzen wo er angelanget / ſehr nachlaͤßig vor die Wohlfahrt ſeiner Rehder / aufgefuͤhret / die beſten Frachten ſich andere vor den Maul wegnehmen laſſen / wegen ſei - nes unordentlichen Lebens die Lieg-Tage verdoppelt / und endlich gar ſo uͤbel ſich vorgeſehen / daß ihm der Winter uͤbereilet / und er mit Schiff und Ladung befrohren / woruͤber mir und meinen Mit-Rehdern kein geringes Unheil zugewachſen / als erſuche ich zu - forderſt / das Schiff-Volck uͤber folgende Puncten durch Notarien und Zeugen abhoͤren zu laſſen / als ꝛc. ꝛc. ꝛc. Ferner bey N N. zu gehen und ihn zu fra - gen / ob er Urſache an des Schiffers Verſaͤumniß ge - weſen / ob er ihm nicht beyzeiten Fracht und Geld an - gebohten / ſeine Ruͤck-Reiſe beſchleunigen zu koͤnnen / ferner geliebe man ſich in des Schiffers Logement zu erkundigen / wie er ſein Leben und Wandel ange - ſtellet / wie viel Geld er conſumiret / und von ſolchenallen718Wechſel-Proteſt, Zeugniß-Mahn -allen mir vor die Gebuͤhr ein tuͤchtiges Inſtrument von einem Notario ausfertigen zu laſſen / woran mir eine ſonderbahre Freundſchafft geſchieht / und ich ver - bleibe hinwieder / ꝛc.

III. Ein anders.

Monſieur.

ES hat Herr N. N. (bey welchen einige ihm von mir zugeſandte Faͤſſer Taback ſo gar verdorben / daß zu meinen groͤſten Schaden / ſeinen Schreiben nach / wenig oder nichts davon zu hoffen) ſich in ſeiner Rechtfertigung daruͤber auf den Herrn bezogen / und daß derſelbe geſehen haͤtte wie der Taback bey ſeiner An - kunfft gantz naß und erhitzet (woraus hernach die Faͤulung entſtanden /) geweſen waͤre / wann ich nun deſſen ein glaubwuͤrdiges Zeugniß von meinen Herrn eigenen Hand verlange / auch zum Uberfluß noch wuͤn - ſchen moͤchte / daß mein Herr des Tabacks jetzigen Zu - ſtand anſehen / und ob gar nichts davon zu hoffen / mich berichten moͤchte / als bitte / mir zu meiner Beru - higung darin zu willfahren / und verſichert zu ſeyn / daß ich in allen Gelegenheiten mich wieder davor erweiſen werde / ꝛc.

IV. Ein anders.

Monſieur.

EJn gewiſſer Kauffmanns-Diener / Nahmens N. N. welcher ſich ruͤhmet à Coſti ſeine Jahr er - ſtanden zu haben / und wie er auf Reiſen und zu Haus ſeinen Patron nuͤtzliche Dienſte geleiſtet / hat ſich bey mir durch einige Freunde præſentiren laſſen / umals719und Gratulations - Schreiben. als Handels-Diener employret zu werden / wann ich nun ſeiner bloſſen Auſſage nicht allerdings traue / ſondern erſt ſolche durch vornehmer Leute Zeugniß wolte bekraͤfftiget wiſſen / dieſer Burſch auch zum Uberfluß / welches etwas verdaͤchtig iſt / keinen Ab - ſchied aufzuweiſen hat / als bitte dienſtlich / man erzei - ge mir die Freundſchafft / ſeines gefuͤhrten Lebens und Wandels wegen / genaue Kundſchafft einzuziehen / und mir ſolche mit dem erſten zu uͤberſchreiben / weil ich derſelben gaͤntzlich Glauben beymeſſen / und dar - nach meine Meſures anſtellen werde / ich verbleibe hinwieder / ꝛc.

V. Ein anders.

Monſieur.

ES hat ſich vor wenig Tagen ein gewiſſer Freund Nahmens N. N. bey mir angemeldet / und um Vorſchuß 200. Rthlr. Anſuchung gethan / vorwen - dende / daß er Coſti ſein eigen Haus und Handlung haͤtte / und mir gleich bey ſeiner Zuruͤckkunfft mit danckbahrlicher Bezahlung wieder begegnen wolte / wann ich nun bey der heutiges Tages in Schwang ge - henden groſſen Betriegerey billig Bedencken getra - gen / ſeinen Petito zu deferiren / ehe und bevor mein Herr deſſen Auſſage mit ſeiner Bekraͤfftigung wuͤrde atteſtiret haben / als erſuche mich durch Zuruͤckhaltung ſolcher nicht lang in Zweiffel / den Freund aber unge - holffen zu laſſen / ſondern fincere zu berichten / wie deſ - ſen Affaires ihres Ortes ſich befinden / wornach ich mich denn richten / und meinen Herrn wieder in derglei - chen und andern Faͤllen dienen werde / als der ich zuvor ſchon bin / ꝛc.

VI. Ein720Wechſel-Proteſt, Zeugniß-Mahn -

VI. Ein anders.

Monſieur.

SEiter wenig Tagen hat einer ihrer Mit-Buͤrger Nahmens N. N. hieſiger Orten eine vortheil - hafftige Mariage intendiret / wann mich nun die El - tern (als wiſſende / daß ich pr. Coſti correſpondire /) freundlichſt erſuchet / um deſſen Zuſtand genaue Nach - richt einzuziehen / als habe ich mich deswegen an mei - nen geehrten Herrn addreſſiren wollen / mit Bitte / durch Meldung einiger Umſtaͤnde uns hieſiger Orten auſſer Sorgen zu ſetzen / man verſchuldet gern die Muͤhwaltung bey anderer Gelegenheit / und ich bin abſonderlich / ꝛc.

VII. Ein anders.

Monſieur.

JCh bin verwundert / daß derſelbe ſo ſehr auf die Bezahlung des von mir ausgegebenen Wech - ſels dringet / da ihm doch wohl wiſſend / daß ein anders unter uns abgeredet / als geſchrieben worden / alle Umſtaͤnde hiervon anzufuͤhren waͤre zu weitlaͤufftig / ich beruffe mich auf das Zeugniß Herrn N. N. wel - cher dabey gegenwaͤrtig geweſen / und mit ſeinen Au - gen geſehen / auch mit ſeinen Ohren gehoͤret / was da - bey gehandelt und geredet worden / ſelbigen kan mein Herr befragen / und ſich an die genommene Abrede halten / gleichwie ich auch derſelben nachlebe / und in gebuͤhrenden Dingen mich erweiſen werde / daß ich ſey ꝛc.

NB. Von721und Gratulations - Schreiben.
  • NB. Von denen Zeugniß-Briefen iſt zu mercken / daß ſolcher unterſchiedlicher Arten / auch bey den Kauffleuten anzutreffen / als Zeugniß ehrlicher Ge - burt / wann man an manchen Orten in einer Kra - mer-Gilde oder Zunfft will befordert ſeyn; Zeug - niß des Wohlverhaltens / bey Suchung anderwei - tiger Condition; Zeugniß des guten Standes ſei - ner Affairen / wann man Credit oder einige Maria - ge intendiret. Zeugniß dieſes oder jenes Lands Stadt-Buͤrger und Einwohner zu ſeyn / welches man Civilegium nennet / und daraufgewiſſe Zoll - Freyheit prætendiret. Zeugniß / daß eine Sache ſo / und nicht anders geſchehen / abgeredet und ge - ſchloſſen worden / wann man die Wahrheit retten ſoll / und ſolches zur Steur derſelben von uns gefor - dert wird. Zeugniß auf Reiſen / da man von ge - ſunden und neutralen Orten / inſonderheit / wann man verdaͤchtige Guͤter geladen / herkomme / oder auch an dergleichen Oerter hingedencket. Zeug - niß / was man gehoͤret und geſehen / wie es vor die - ſem / in dieſer oder jener Sache / gehalten worden / und dergleichen mehr / wovon wir einige Formula - ria hieher ſetzen wollen / und zwar erſtlich:

VIII. Zeugniß / welches eine Obrig - keit ihren jungen Buͤrger / der Veniam Ætatis, um ſeinen eigenen Handel anzufangen / an hoͤhern Orten ſucht / zu ertheilen pflegt.

WJr Buͤrgermeiſter und Raht allhier zu N. ur - kunden hiemit durch dieſen offenen Brief / daß vor uns erſchienen N. N. und gebuͤhrend vorgebracht /Z zwas722Wechſel-Proteſt, Zeugniß-Mahn -was maſſen er nunmehro 5. Jahr in der Fremde / und ſonderlich bey N. zu N. die Kauffmannſchafft erlernet / und willens waͤre / ſich allhier zu ſetzen / ſeiner Handlung zu treiben / und eigene Haushaltung anzuſtellen; Weil er dann geſonnen / zu ſolchen Behuff bey der Fuͤrſtl. Herrſchafft veniam Ætatis unterthaͤnigſt zu ſolliciti - ren / als hat er gebeten / ihm zu ſeinen Vorhaben mit ei - nem Atteſtato ſeines Wohlverhalten an die Hand zu gehen.

Wann wir nun dieſes ſein Suchen vor billig erach - tet / auch ohne das geneigt und willig ſeyn / maͤnniglich zu ſeiner Wohlfahrt und Beforderung zu willfahren / als bezeugen wir Krafft dieſes / daß Supplicant ſich bis anhero ehrlich und Chriſtlich verhalten / halten auch unſers Erachtens davor / daß er ſeine Sachen wohl vor - ſtehen / ſein Gewerb ſelbſt fuͤhren und treiben / und alſo ſeine Actiones dadurch vor genehm gehalten werden koͤnne; inmaſſen er ohne dem bald majorennis iſt. Ur - kundlich haben wir dieſes Atteſtatum willig ausge - haͤndiget / und mit gemeiner Stadt Jnſiegel / jedoch uns und unſerer Stadt ohne Schaden und Nachtheil / be - kraͤfftiget. Actum &c.

Mehrere Zeugniß-Briefe und Ant - wort-Schreiben auf vorige.

Monſieur.

JCh vernehme ungerne / daß derſelbe / durch ſeines nachlaͤßigen Schiffers Verſehen / in nicht gerin - gen Schaden und Nachtheil geſetzet worden; Es iſt freylich nun allzuwahr / was mein Herr von ihm præ - ſumiret / und in Erfahrung gebracht; Er hat auf Reiſen und Still-liegen groſſe Exceſſen begangen /das723und Gratulations - Schreiben. das beſte Volck caſſiret / und liederliches angenom - men; in einigen Schiffs-Berechnungen ſich falſch finden laſſen / groͤſſere Depenſen, als ihm zugekom - men / gemacht / und die beſten Frachten liederlich laſſen aus den Haͤnden gehen / wie ſolches alles / und was mehr von mir unterſuchet / auch durch glaubwuͤrdigen Zeugen ausgeſaget und bekraͤfftiget worden / beygehen - des Notarial-Inſtrument, ſo in allen 4. Rthlr. Unko - ſten gemacht / ausweiſet / von welchen ich wuͤnſche / daß mein Herr ſolches zu ſeinen Nutzen gebrauchen moͤge / der ich verbleibe / ꝛc.

Ein anders.

Monſieur.

AUf deſſen an mich gelangtes Begehren / wegen ſeines unter Hn. N. N. liegenden Tabacks / Zeugniß abzuſtatten / ſo berichte (jedoch in guten Ver - trauen /) daß freylich der Taback bey der Ankunfft warm und feucht / dieſes Gutes ſeiner Natur nach / ge - weſen ſey; es haͤtte aber ſolche Gefahr / wann man den Faͤſſern zu rechter Zeit Lufft gegeben / noch koͤnnen ab - gewendet werden. Jndeſſen iſt es mir leid / daß an dieſer Parthey mein Herr ſo viel Schaden leidet; wie ich aus der letzten Beſichtigung kan abnehmen / moͤch - te etwan das dritee Theil noch zu ſalviren ſeyn / und zweifle ich nicht / Herr N. N. werde / zu meines Herrn Beſten / allen Fleiß darzu anwenden. Womit ich ſchlieſſe / und nechſt freundlichſter Begruͤſſung ver - harre /

Monſieur v. t. h. S. N. N.

Z z 2Ant -724Wechſel-Proteſt, Zeugniß-Mahn -

Antwort an einen Kauffmann / der Zeugniß / wegen des Wohlverhaltens ei - nes Condition-ſuchenden Kauffmanns-Diener / verlangt / ſolches auch zweiſelhafftig bekoͤmmt.

Monſieur.

WAs derſelbe wegen der bewuſten Perſon / welche Dienſte bey ihm geſucht / an mich gelangen laſ - ſen / iſt es freylich kein gutes Anzeigen / daß derſelbe von ſeinen Patron ohne Abſchied dimittiret worden / wie dann ſolcher auch nicht viel groſſe Ding von dieſes ſei - nes geweſenen Dieners Verrichtungen ruͤhmen will. Jndeſſen iſt es auch ein Mann / welcher ſehr offt mit ſeinen Bedienten eine Veraͤnderung anſtellt / und ſo leicht niemand finden wird / der ſich in ſeiner wun - derlichen Humeur ſchicken ſolte; Jch will weder re - noch disrecommendiren / meines Herrn ſelbſt eige - nen Gutduͤncken anheimſtellende / was er dabey zu thun belieben moͤchte / weil ich mir nicht gern in derglei - chen Faͤllen Verantwortung auf den Hals lade. Kan ich meinen Herrn ſonſt in andern dienen / hat er zu be - fehlen / der ich verbleibe / ꝛc.

Ein anders.

Monſieur.

DAs mir beſchriebene Subjectum, welches ſich zu meines Herrn Dienſten hat præſentiren laſſen / iſt alleꝛdings mit einen guten Zeugniß ſeines Wohlver - haltens von hier weggekommen / und in waͤhrenden Dienſt-Jahren von ſeinen Patron ſo beliebet worden / daß er ihn gerne laͤnger bey ſich behalten haͤtte / wanndie -725und Gratulation - Schreiben. dieſer junge Menſch ſich / wie ſein Abſchied ausweiſet / nicht weiter in der Welt haͤtte verſuchen wollen / man kan ihm dieſes meines Zeugniß genieſſen laſſen / und wuͤnſche ich / ſo ſie zuſammen kommen / und ſchluͤßig werden / beiderſeits Vergnuͤgen / der ich verbleibe / ꝛc.

Noch ein anders / aber mit ſchlechter Recommendation.

Monſieur.

WEil ich demſelben ſo viel gutes als mir ſelbſten goͤñe / ſo kan ich unentdecket nicht laſſen / daß der bey ihm Dienſt-ſuchende Menſch / eines diſſoluten Le - bens / unfleißig / Sorglos / die Arbeit ſcheuend / und wel - ches ich faſt ſcheue zu ſagen / jedoch in Vertrauen ſoll geredet ſeyn etwas angreiffiſch / immaſſen der Schluß ſeiner Rechnung allezeit ſehr uͤbel ausgefallen / und wann ſeine Cautioniſten nicht die Bruͤcke nieder getre - ten / wuͤrde ihm eine andere Herberge ſeyn zubereitet worden / ſo ich meinen Hrn. in Vertrauen melden / daß mir aber dieſer Brief in Natura wieder zuruͤck geſchi - cket werde / (um kuͤnfftig keinen Verdruß deswegen zu haben /) freundlich bitten wollen. Ein Freund iſt / der warnet / ſolcher bin ich auch / und zwar noch mehr / nemlich ꝛc.

IX. Zeugniß-Brief / uͤber eines Kauffmanns / der Credit ſucht / ſeinen Zuſtande.

Monſieur.

DAs verlangte Zeugniß wegen des bewuſten Freundes ſeines hieſigen Zuſtandes / abzuſtatten /Z z 3faͤlt726Wechſel-Proteſt, Zeugniß-Mahn -faͤlt mir um ſo viel leichter / weil er ein bey Haus und Hof wohl geſeſſener Mann / bey hohen und niedrigen in ziemlichen Anſehen / und daß er von meinen Herrn Geld aufnehmen wollen / iſt vielleicht darum geſchehen / weil er durch einen vortheilhafftigen Kauff den er thun koͤnnen / darzu bewogen worden: mein Herr thue darin nach ſeinen Gefallen / ich rahte in dergleichen Faͤllen weder ab noch zu / weil nach den Luͤbſchen Recht Lib. 3. Art. 10. de Mandato Conſilii ein ſolcher Recommendator tacitè eingewickelt wird / und darnach / wegen ſeiner gethanen Recommen - dation, als Selbſt-Schuldner / kan actioniret werden / welches mir uͤbel gefallen ſolte. Jch ver - bleibe ꝛc.

X. Kaltſinniges Zeugniß uͤber einen / der heyrahten will.

Monſieur.

ES iſt etwas gefaͤhrlich / in Heyraht-Sachen Raht / oder auch von einer Perſon Zuſtand Zeug - niß abzuſtatten / weil dasjenige / was ihm disrecom - mendiren moͤchte / durch etwas anders / welches ihm recommendable machet / vielmahls umgeſtoſſen wird: Bemeldter Freund ſtehet in unſerer Stadt in zimlichen Credit, ſeine Lebens-Art muß mein Herr aus den Umgang beurtheilen / ich bekenne gern / daß ich mit dergleichen Zeugniſſen abzuſtatten / mich gern verſcho - net ſehe / verbleibe ſonſt in andern Faͤllen / meinen Herrn zu dienen geneigt / als ſeynde / ꝛc.

Monſieur v. t. h. S. N. N.

XI. Zeug -727und Gratulations - Schreiben.

XI. Zeugniß wegen ſeiner Abrede.

Monſieur.

ES hat mir Herr N. N. geklaget / was mein Herr ihme / wegen Bezahlung des Wechſels / an - muhten geweſen / weil mir nun / wie mein Herr ſelber weiß / alle Umſtaͤnde / die abgeredet worden / wohl be - kannt / als wird er mich auch nicht verdencken / wann ich im Nohtfall / der Wahrheit zu Steuer / mein Zeug - niß deswegen an gebuͤhrenden Ort und Stelle depo - nire; ſucht mein Herr / was recht iſt / will ich ihm nicht entgegen ſeyn / weil ich allezeit profeſſion mache / mich zu erweiſen / ꝛc.

XII. Noch ein ander Zeugniß / wegen einer geſuchten Partey zu heyrahten.

Mein Herr!

WAnn derſelbe ſeines bewuſten Freundes wegen / um diejenige Parthey / von welcher kuͤrtzlich Nachfrage geſchehen / mein Gutduͤncken vernehmen wollen / ſo berichte ich / daß das Anſehen groͤſſer / als die That ſelbſten / und moͤchte die groſſe Freundſchafft vielleicht das einige ſeyn / welches einiger maſſen zur Reſolution bewegen koͤnnte / das uͤbrige / als baare Mittel / ſeynd ſchlecht / und iſt uͤber dem auch der letzte erlittene See-Schaden ſo conſiderabel geweſen / daß er noch nicht kan verwunden werden; Die bewehrte Tugend der vornehmſten Perſonen in dem Spiel / moͤchten verurſachen / daß man alle Conſiderationes an die Seite ſetzen / und reſolviren koͤnnte / was viel - leicht uͤber Vermuhten noch zum Beſten ausſchlagen moͤchte. Jch offerire mich deſſen zu allen fernern Dienſten / und verbleibe / ꝛc.

Z z 4XIII. 728Wechſel-Proteſt, Zeugniß-Mahn -

XIII. Mahn-Briefe.

Monſieur.

ES wird ſich derſelbe zu erinnern wiſſen / wiegar prompt ich geweſen / ihm vor einigen Monaten gute Parthey Waaren abfolgen zu laſſen; ob nun wol damahls die Abrede war / daß gleich nach des Herrn Zuhauskunfft meine Bezahlung mir werden ſolte / ſo iſt ſolche doch bis daher ausgeblieben / weßwegen ich freundlichſt will gebeten haben / ohne laͤngern Aufſchub mein Geld einzuſenden. Jch diene alsdann auf ein - andermahl ſo viel williger / und verbleibe / ꝛc.

XIV. Ein anders.

Monſieur.

WAnn ich jetzunder bey angekommenen Schif - fen / zum Einkauff ein und anderer Waaren / meine baare Gelder hoͤchſt benoͤhtiget / und ſolche / wo ich ſie ausſtehend habe / mit Fleiß zuſammen ſuchen muß / als wird vermuhtlich mein Herr wegen des klei - nen Reſtes / ſo mir pr. Saldo unſerer Courant-Rech - nung von ihm zukoͤmmt / (oder wegen der ſchon laͤngſt verfallenen Poſt der 1700. 〈…〉〈…〉. ) mich zu accommodi - ren / ſich nicht zu wieder legen; es geſchiehet mir darun - ter Freundſchafft / welche in allen Gelegenheiten / wie - der zu verſchulden / ich mich beſtermaſſen befleißigen werde / der ich in ſtets-waͤhrender Dienſt-Gefliſſenheit verharre / ꝛc.

XV. Ein anders.

Monſieur.

JCh ſetze mit Ungedult die Feder an / weil ich bey denſelben um die Bezahlung der verfallenenPoſt729und Gratulations - Schreiben. Poſt von 500. Rthlr. ſollicitiren muß / wann aber die aͤuſſerſte Noht kein Geſetz leidet (und meiner Sa - chen Zuſtand ſo beſchaffen / daß ich meiner ausſtehen - den Gelder hoͤchſt beduͤrfftig / als erſuche ich freund - lich / ſolche mir mit erſter Gelegenheit zu remittiren / oder zu vergoͤnnen / daß ich auf ihm traſſiren moͤge. Jch erkenne ſolches mit allen Danck / und bin veri - tablement &c.

XVI. Scharffes Mahn-Schreiben.

Monſieur.

WAnn ich 2. Jahr und daruͤber / nach denen mir von ihm ſchuldigen Geldern gewartet / bis anhe - ro aber / ungeachtet aller ſeiner hohen Verſprechun - gen / nicht eines Pfennings habhafftig werden koͤnnen / als finde er nicht uͤbel / daß ich andere Mittel ergreiffe / meine Bezahlung von ihm auszupreſſen / weil ich ſolche doch in der Guͤte nicht bekommen kan; weßwe - gen ich dann auch Herrn N. N. Ordre gegeben / dem Herrn gerichtlich citiren zu laſſen / und alles dabey zu thun / was boͤſe Bezahlers zur Raiſon bringen kan; Dieſes nachrichtlich zu des Herrn Gouverno, ver - bleibe / ꝛc.

XVII. Ein anders.

Monſieur.

JCh bin hoͤchlich verwundert / daß derſelbe / als ein junger Anfaͤnger / durch richtige Bezahlung ſei - ner gemachten Schulden / nicht die benoͤhtige Vor - ſorg / vor die Erhaltung ſeines Credits, traͤgt / ſondern bey mir und andern / die wir faſt taͤglich um unſere ihm geliehene Gelder ſollicitiren muͤſſen / ſich ſo ſchwartzZ z 5ein -730Wechſel-Proteſt, Zeugniß-Mahn -einſchreibet; Er verſichere ſich / daß ſo fern zwiſchen hier und 14. Tage / meine bezahlung nicht erfolget / alsdann von mir und andern ſeinen Creditoribus, die benoͤhtigte Zwangs-Mittel vor die Hand werden genommen / vor allen aber diejenige / bey welchen er bis dato noch in Credit und Handel geſtanden / gewar - net werden / daß ſie mit ihm / als einen ſchlechten Be - zahler / hinfuͤhro behutſamer gehen ſollen; Er entfliehe dieſen Ubel durch prompte Remittirung meiner Gel - der / und verſichere ſich alsdann / daß ich aufs neue ver - bleiben werde / ꝛc.

XVIII. Ein anders.

Monſieur.

JSt das der Danck / da ich ihm in ſeiner groͤſten Noht geholffen / ſolches auch mit ſeinen ausgeſtel - ten Obligationibus bezeugen kan / daß er mich jetzt nach meinen Geld ſo lange Zeit vergeblich warten laͤſt / er verſichere ſich / daß / im Fall er nicht innerhalb acht Tagen mit der Bezahlung ſich einſtellet / ſein Undanck der gantzen Welt ſoll kund / und ſeine allhier an einen gewiſſen Ort liegende Guͤter / mit Arreſt beleget wer - den / ſo ich zum letzten mahl berichten wollen. ꝛc.

XIX. Ein anders.

Monſieur.

DEmſelben wird wiſſend ſeyn / wie ich ſeiter vier Monaht vor 55. Rthlr. vor demſelben in Vor - ſchuß ſtehe bis anhero auch vielmahls / aber vergeblich / um die Bezahlung Anforderung gethan / weil dem - nach Bringer dieſes mein Sohn ſeyn wird / welchen zum Einkauff einiger Waaren / ich dieſes Geld ordo -niret /731und Gratulations - Schreiben. niret / als geliebe man ihm ſolches ohne weiteres Auf - ſchieben / zuzuſtellen / damit gute Freundſchafft unter uns erhalten / und ich ihm inskuͤnfftige weiter zu die - nen / nicht aber im Gegentheil / zur Ergreiffung unbelie - biger Mittel / veranlaſſet werden moͤge / ꝛc.

XX. Scharffes und faſt ſpoͤtliches Mahn-Schreiben.

Boͤſer Bezahler / Gewiſſen-loſer Mann!

DEnn alſo kan ich euch mit Fug und Recht / der ihr mich ſo lang vergeblich mahnen laſſet / ſchel - ten / weil der weiſe Mann ſelbſt diejenigen GOtt - und Gewiſſen-loß nennet / welche borgen und nicht bezahlen. Jſt dis das theure Verſprechen und Verſchreiben / welche (als ihr mir die Waare mit be - truͤglichen Worten abgeſchwatzet (aus euren Mund und Feder / unter ſo viel Fluͤchen und Eyd-ſchweren / ergiengen / daß ich nicht laͤnger als die euch veraccor - dirte 6. Monat / (aus welchen nun ſo viel Jahr gewor - den /) warten ſolte / iſt dieſes nicht eben ſo viel als wann ihr mir das Meinige abgeſtohlen haͤttet / ja noch ſchlim - mer / ſintemahl ich mich vor oͤffentlichen beruͤchtigen Dieben wuͤrde verwahret haben / welches vor ſolchen unter ehrlicher Manns Geſtalt hereintretenden Spitzbuben nicht geſchehen kan / am Galgen mit ſol - chen Betriegern / die ehrliche Leute um das ihrige brin - gen. Euer boͤſes Verfahren ſoll von nun an allen ehr - lichen Kauff - und Handels-Leuten / von mir kund ge - macht / und ſie vor euren Practiqven gewarnet wer - den; Jſt euch nun noch etwas von Credit oder ein Fuͤncklein Ehre uͤbrig / ſo ſuchet durch richtige Bezah - len / dieſes zuvor zu kommen / ihr koͤnnt weder Waſ -ſer732Wechſel-Proteſt, Zeugniß-Mahn -ſer-noch Feuer-Schaden vorwenden / welcher euch ſol - te zur Zahlung untuͤchtig gemachet haben / es muͤſte dann ſeyn / das Feuer des Brandweins / oder Ta - backs / und die Naͤſſe des ſtets-waͤhrenden Sauffens / dem ihr mehr als eurer Handlung oblieget / und damit anderer Leute Schweiß und Blut durch die Gurgel jagt. Seyd nur verſichert / daß ich und andere eure Creditores, die ihr nebenſt mir um ehrliche Poſten an - geſetzet / euch nicht ſo ruhig werden ſitzen laſſen: folget nicht bald meine Bezahlung / ſo will ich an euch / allen boͤſen Bezahlern einen Abſcheu / vor das betruͤgliche Aufborgen machen; Eure ſo ſtarck mit Eydſchwuͤren mir verbriefete Schuld-Verſchreibungen / ſollen euch Unruhe auf euren Todt-Bette anrichten / wo ich nicht noch Gelegenheit kriege / euch in dieſen Leben in den Schuld-Thurn einen Vorſchmack desjenigen ewigen Kerkers ſchmecken zu laſſen / in welchen alle Betruͤgers und Meyneydige gehoͤren. Faſſet es ad notam, und bezahlet mich / damit euer Gewiſſen von dieſer Seite befreyet werde / alsdann werde ich wieder ſeyn / ſonſt aber nicht /

Euer Freund / N. N.

XXI. Schreiben eines Creditoris an ſeinen Debitoren / der Banqverott gemacht.

Monſieur.

JCh habe mit ungemeiner Beſtuͤrtzung vernom - men / daß / da er vor wenig Tagen noch groſſe Fi - gure an hieſiger Boͤrſe gemacht / und mir und andern ehrlichen Kauffleuten dadurch die Augen verblendet /daß733und Gratulations - Schreiben. daß wir ihm unſere Gelder und gute Effecten anver - trauet / und als einen ehrlichen Mann folgen laſſen / er dannoch ſich ſeither dem unſichtbar gemacht / und mich ſamt andern / wie es ſcheinet / dadurch in Ungluͤck und um das Unſerige vorſetzlicher Weiſe zu bringen geden - cket.

Ob ich nun hieran gruͤndlich muhtmaſſe / oder ſeine ihm zugeſtoſſene Ungluͤcks-Faͤlle ihm in das Unver - moͤgen geſetzet / ſeinen Creditoribus richtig zu begeg - nen / kan ich bis dato noch nicht beurtheilen / das beſte aber hoffende / ſo will ich / als ſein allezeit geweſe - ner Freund / ihm meine Huͤlffe und Vermittelung hiemit offeriret / und allen Fleiß anzuwenden / ver - ſprochen haben / daß er zu guten Accord und Fortſe - tzung ſeiner Handlung wieder gelangen ſoll / wann der Herr hingegen mir meine Forderung halber unter der Hand Satisfaction geben / und die Mittel / darzu zu gelangen / in Antwort dieſes anweiſen will. Es ſoll ſolches vor denen andern Creditoribus nicht allein hoͤchſt verſchwiegen bleiben / ſondern auch an meinen guten Dienſten / alles / was zu des Herrn Beruhigung dienen kan / nichts ermangeln / der ich inzwiſchen ver - bleibe / ꝛc.

XXII. Ein anders / da man ſich mit Drohworten ſucht bezahlt zu machen.

Monſieur.

JHr ſeyd ausgetreten / und habet mir und andern ehrlichen Leuten / als ein Gewiſſen-loſer und Ehr - vergeſſener Mann / ziemliche Poſten mitgenommen / dadurch andern noch zur Zeit ehrlichen Leuten der Credit an hieſiger Boͤrſe geſchwaͤchet / vor eure Per -ſon734Wechſel-Proteſt, Zeugniß-Mahn -ſon aber verdienet / daß man euch ans ſchwartze unehr - liche Bret / als einen muhtwilligen / ſchelmiſchen und betrieglichen Banqverottirer anſchlage / an oͤffentli - chen Pranger ſtelle / zur Galleen condemnire / ins Zuchthaus ſetze / und in Summa / als einen heimlichen Dieb exemplariter abſtraffe / worzu ich dann meines Parts alles contribuiren werde / was nur in meinen und meiner Freunde Pouvoir ſeyn wird / wann ihr nicht nach Anſicht dieſes / mir alſo fort unter der Hand Anweiſung thut / wo ich meine euch anvertraute Gel - der wahrnehmen ſoll. Thut ihr ſolches / ſo will ich euren Vergleich ſo viel / als mir moͤglich ſeyn wird / faciliti - ren / mit euren Creditoribus vor euch accordiren / euch Schutz und Schirm verſchaffen / und in Sum - ma / alles thun / was zu eurer Wiederhereinbringung und Retablirung dienen kan. Hierauf erwarte cito Antwort.

N. N.

Antwort auf ſolches Schreiben.

Mein Herr.

JCh muß leider mit Thraͤnen beklagen / daß ich durch die vielerhand mir zu Haͤnden geſtoſſene Ungluͤcks-Faͤlle zu der Extremitaͤt gebracht worden / daß ich das Thor ſuchen / und vor meinen hart in mich dringenden Creditoribus mich unſichtbahr machen muͤſſen: wie ſchwer es mir angetreten / iſt GOtt be - kannt / wie unſchuldig aber ich zu dieſem Ungluͤck kom - me / werden meine Handels-Buͤcher / die ich alle in meiner Schreib-Stuben zuruͤck gelaſſen / ausweiſen. Belangende meines Herrn an mich abgelaſſenes Schreiben / daß ich ihm unter der Hand ſeiner an mirha -735und Gratulations - Schreiben. habenden Forderung wegen zu voll contentiren / und hernach deſſen Beyſtand in allen ſolte gewaͤrtig ſeyn / ſo berichte ich darauf in gruͤndlicher Antwort / daß ſo gerne ich des Herrn ſeinen Begehren ein Genuͤgen thun wolte / ich doch ſolches Gewiſſens-halber nicht thun koͤnne / als nach welchen ich meine Glaͤubiger alle gleich tractiren muß / ſintemahl ich von GOTT - und Rechts-wegen darzu verbunden / dadurch auch / ob ich wol jetziger Zeit ungluͤcklich / dannoch noch inskuͤnfftig den Nahmen / daß ich als ein ehrlicher Mann gehan - delt / davon zu tragen hoffe; Uber dem / ſo hab ich das Verzeichniß aller meiner Effecten, ſo wol beweglicher als unbeweglicher / ſchon aus den Haͤnden gegeben / und alſo nicht mehr Macht daruͤber zu diſponiren; Es iſt mir indeſſen hertzlich leid / daß mein Herr bey meinen Ungluͤck intereſſiret; kan ich den Verdruß und Ver - luſt / welchen ich damit cauſire / kuͤnfftig mit meiner Ar - beit und Dienſtfertigkeit / inſonderheit / wann mir GOtt wieder zu Brod helffen ſolte / erſetzen / hat mein Hr. ſich zu verſichern / daß es an mir niemahls erman - geln werde; weiter kan ich jetzt nichts verſprechen / der ich allezeit verbleibe / ꝛc.

Fernere Antwort / auf vorige Mahn-Schreiben.

Monſieur.

OB ich mich wol meiner Schuͤldigkeit / wegen des den Herrn von mir zukommenden Poſt Gel - des / gnugſahm erinnert / ſo hat doch mein Unvermoͤ - gen bisanhero meinen guten Willen / mit den be - noͤhtigten Effect nicht ſecundiren koͤnnen / ich will aber nunmehro mit allen Kraͤfften dahin bedacht ſeyn /mei -736Wechſel-Proteſt, Zeugniß-Mahn -meinen Herrn mit dem erſten zu contentiren / und ihm zu beweiſen / daß ich jederman / inſonderheit aber den Herrn ehrlich zu begegnen / auch vor die kleine gehabte Patience mich Lebenslang zu erzeigen gedencke

Ein anders.

Monſieur.

AUs deſſen geehrten / an mich abgelaſſenen Schrei - ben / vom 6. Currente, habe deſſen Anforde - rung / wegen des verfallenen Poſt Geldes / erſehen / auch ſo gleich ſelbigen in einen verſiegelten Beutel / I H. gezeichnet / dem von hier pr. Coſti abgehenden Bo - ten / mit gegeben / von welchen der Herr ſolchen Franco zu empfangen / und nach Recht befinden / unſere Conto zu ſaldiren geliebe. Womit ohne mehrers freundlich gegruͤſt / GOtt befohlen / ꝛc.

Ein anders.

Monſieur.

WAs mein Herr in ſeinen geehrten Schreiben / wegen der noch bey mir ſtehenden 1700. 〈…〉〈…〉. ge - dencket / habe ich zur Genuͤge erſehen / bin aber ſehr bekuͤmmert / daß gleich in Continenti mit ſolchem Gelde nicht aufwarten kan / weil meine Debitores gleichfals ſehr langſam mit der Bezahlung ſich ein - ſtellen / ich werde jedoch mein aͤuſſerſtes thun den Hrn. innerhalb 14. Tage zu contentiren / und kan er in An - teceſſum von Herrn Marco Meyern / ohne weitere Aſſignation, als nur auf Vorzeigung dieſes / 200. Rthlr. Species gegen Qvitung empfangen / die La -gio737und Gratulation - Schreiben. gio ſamt dem Capital mir creditiren / den Reſt aber mit erſten gewaͤrtig ſeyn / ich verbleibe / ꝛc.

Ein anders.

Monſieur.

WAnn ich an denſelben einen ſo ſcharffen Mah - ner zu haben / mir eingebildet haͤtte / wuͤrde ich deſſen Haus vorbey gegangen / und anderwerts mir addreſſirt haben / worzu es mir an Gelegenheit nicht gemangelt / ſondern 10. vor einen zu finden weiß / die mir Waaren und Geld angeboten haben / als wol wiſ - ſende / daß ſie bey mir ſicher gehen / und ob zwar lang - ſame / doch gewiſſe Zahlung erhalten; die Urſache des erſten iſt / weil hieſiges Orts die Handlung ſchlecht / der Borg groß / und nicht alle Waaren ſogleich / wann man ſie herbringet / abzuſetzen / ich kan meinem Hrn. vor die uͤber den Termin der 6. Monaht verfloſſene Zeit / nicht mehr als die Rente gut thun / welches ver - hoffentlich von denſelben wird in Conſideration ge - zogen / und auf die Bezahlung nicht ſo ſtarckgedrun - gen werden / indeſſen verbleibe / ꝛc.

Ein anders.

Monſieur.

D derſelbe wegen der kleinen Verzoͤgerung des verfallenen Poſtes ſo ungedultige und hatt be - drohende Schreiben an mir abgehen laſſen / hat mich in nicht geringe Verwunderung geſetzet / ich will ſolche ſo wol ſeiner Grobheit / als dem in ſeiner Caſſa regierenden Geld-Mangel zuſchreiben / dabey aber verſichern / daß / ſo bald die Lumpen-Poſt wird richtig gemachet ſeyn / mit derſelben auch unſere Cor -A a areſpon -738Wechſel-Proteſt, Zeugniß-Mahn -reſpondentz ſoll geſchloſſen werden / weil anderwerts ſolche mit raiſonableren Leuten werde wieder anzu - fangen wiſſen / zur Nachricht / ꝛc.

Ein anders.

Monſieur.

SEinen unverſchaͤmten Brief / welcher mir dro - het / Gerichts-Zwang anzulegen / und Cre - dit abzuſchneiden / habe ich mit Verwunderung em - pfangen / doch mich nach deſſen Uberlegung ſo gleich wieder begriffen / daß ich nicht der erſte waͤre / welchen der Herr mit ſolcher Brutalitaͤt tractiret / habe mich auch dabey getroͤſtet / daß unſere hieſige Obrigkeit / wiſ - ſende dieſes Orts ſchlechte Nahrung / auf ſeine ange - brachte Klage nicht allzu rigoureux mit mir verfah - ren / ſein Credit-Abſchneiden auch nicht viel fruchten werde / weil des Herrn verlaͤumderiſcher Mund be - kannt / und raiſonnable Kauffleute ſchon wiſſen / daß man nicht allezeit Meiſter von den ausgeborgten Gel - dern ſeyn koͤnne; will jedoch der Herr noch 6. Wochen in Gedult ſtehen / ſo ſoll / weil ich Weitlaͤufftigkeit flie - he / alles richtig gemacht werden / ſo viel zur Nachricht / womit ich verbleibe / ꝛc.

XXIII. Danckſagung wegen be - zahlter Gelder.

D mein Herr auf mein juͤngſt gethanes Anſu - chen / mir ſo prompt mit dem verfallenen Poͤſt - gen gratificiren wollen / das erkenne ich mit allem Danck / habe auch unſere bis anhero offne Rechnung damit ſaldirt / und offerire hiemit meine Perſon und Handlung zu allen fernern und gefaͤlligen Dienſten / als der ich jederzeit verharre / ꝛc.

XXIV. 739und Gratulations - Schreiben.

XXIV. Ein anders.

Mein Herr!

ES hat mich derſelbe zu keiner beqvemern Zeit mit ſeiner Remeſſa erfreuen koͤnnen / als eben jetzund / da die Schiffahrt wiedergehet / und man taͤg - lich zum Einkauff der Waaren Geld in Haͤnden haben muß; Kan ich meinem Herrn aufs neue angenehme Dienſte erweiſen / hat er jederzeit zu befehlen / als der ich verharre / ꝛc.

XXV. Ein anders.

Mein Herr!

MJt der gethanen Offerte, mir auf Rechnung meiner Forderung Waaren zu ſenden / bin ich allerdings zufrieden / erwarte ſolche demnach mit dem erſten / und habe ich auch die geſandte Aſſignation, groß 200. Rthlr. eincaſſiret / und dem Herrn dafuͤr Credito gegeben / ſtehet ihm auch nunmehro aufs neue mein Gewoͤlbe und Caſſa offen / frey nach ſeinen Gefal - len daruͤber zu diſponiren / als der ich verbleibe / ꝛc.

Gruß / Freundſchaffts / Hoͤfligkeits / Gluͤckwuͤnſchungs / Bitt / Bettel / Lehr / Klag / Troſt / und andere vermiſchte Briefe.

  • Von denen Complimenten-Briefen ſagt der Herr Spat / daß deren Benennung von dem Spani - ſchen Worte Complire, welches ſo viel / als er - fuͤllen / erſetzen / gnug thun / heiſſet / herkomme / item daß etliche das Wort Complimenteur von den beyden Frantzoͤſiſchen Woͤrtern accomply men - teur; ſo einen vollkommenen Luͤgner heiſt / ableiten;A a a 2Dann740Vermiſchte Briefe. Dann was ſeynd die Complimenten, nach Aus - ſpruch des Herrn Harsdoͤrffers / in der 2. Vorrede des 2. Theils des Secretarii, anders / als eine Wohlredenheit / andere zu hintergehen / Worte / den vermeynten Freund zu betriegen / Larven / die Falſchheit zu verdecken / Tulipen / welche ein liebli - ches Anſehen / aber weder Geruch noch Gebrauch in der Artzney haben; Schmincke / welche die na - tuͤrliche ſchoͤne Wahrheit beflecket / ſo gar / daß auch ſolche uͤberfluͤßige Worte gleich den Schlangen der Bezauberer ſeynd / welche der Stab der Wahr - heit verſchlinget / und denen Muͤßiggaͤngern die Zeit verlieren machen / alſo / daß man dermahleins wegen der argen Worte ſowol / als von boͤſen Wercken / wird Rechenſchafft geben muͤſſen / in - dem man bey unſers Erloͤſers Lehr-Gebot nicht ver - blieben / und das Ja / Ja / oder Nein / Nein / in lan - ge Compliment-Predigten ſtoltziglich verwan - delt / ꝛc. Welche Beſchreibung er bald darauf fol - gender maſſen continuiret: Wann bey etlichen Faulwitzigern ein Mißbrauch mit untergelauffen / ſo folget darum nicht / daß keiner dem andern ſeine freundliche Neigung mit vielen Worten zu verſte - hen geben ſolle / etliche laſſen ſich ſchwerlich bereden / deswegen muß man ſo viel mehr Worte gebrau - chen / ihnen unſere Gewogenheit zu bezeugen; wie aber in allen Sachen die Weisheit anderer Tu - genden Hoff - und Zucht-Meiſterinn iſt / alſo muß ſie auch hierinnen Zeit / Ort und die Perſonen zu unterſcheiden / und Ehre / dem Ehre gebuͤhret / zu geben wiſſen.

Es wird auch ſonſt die Diſſimulation vor eine Tugend gehalten / dann indem ſie des MenſchenMaͤn -741Vermiſchte Briefe. Maͤngel zudeckt und verbirgt / ſo erhaͤlt ſie die Ge - muͤhter in einer guten Ubereinſtimmung auch erfor - dert der Wohlſtand und Gebuͤhr / daß den Hoͤhern Gehorſam und Ehrerbietung / denen Gleichen Achthabung und Freundſchafft / den Geringern aber Leutſeligkeit und Freundwilligkeit erwieſen werden / ꝛc. Folgen hierauf unterſchiedliche Schrei - ben / wodurch einen Freundſchafft und Dienſt an - geboten wird.

XXVI.

Mein Herr!

WAnn ich demſelben meine Freundſchafft und Dienſt-fertigkeit zu allen gefaͤlligen Handels - Verrichtungen gewidmet / als weiß ich nicht / warum der Herr ſo lange Zeit vorbey ſtreichen laſſe / ſich meiner Perſon zu bedienen / es waͤꝛe dann / daß man an meinen Worten zweifeln wolte / von derer ihrer Aufrichtigkeit voͤllige Verſicherung zu geben / ich meines geehrten Herrn ſeine Befehle nur erwarte / in deren Vollzie - hung ſich alsdann ausweiſen wird / daß ich nicht ſo wol in Worten / als in der That ſey ꝛc.

XXVII. Ein anders.

Monſieur.

ER muß entweder an mir zweiffeln / daß ich ſein aufrichtiger Freund ſey / oder er muß mich mit ſeinen liebwehrteſten Befehlen / aus Furcht einiger Be - ſchwerung verſchonen wollen / weil er nicht die gering - ſte Gelegenheit mir an die Hand giebet / durch welche ich ihm meine Dienſtgefliſſenheiten erweiſen koͤnte / daß aber ſolches hinfuͤhro geſchehen moͤge / bittet nechſt ſchoͤnſter Begruͤſſung / ꝛc.

A a a 3Ant -742Vermiſchte Briefe.

Antwort.

Monſieur.

DEſſen mir gethane guͤtige Offerten, welche un - ter der Begleitung hoͤflicher Worte / die Auf - richtigkeit ſeines Hertzens / und die Begierde / welche er allezeit getragen / ſeinen Freunden zu dienen / anzei - gen / machen / daß ich vors erſte meine ſchuldige Danck - barkeit muß wiederſchallen laſſen / daneben auch verſi - chern / daß ich aus eben derſelben ihren Trieb jeder - zeit in der That bezeugen werde / daß ich ſey und ver - harre / ꝛc.

XXVIII. Gratulations-Schreiben zum neuen Jahr.

Mein Herr!

BEy wohl-abgelegten alten / und gluͤcklich ange - fangenen neuen Jahr / wuͤnſche ich / daß / die Continuation deſſelben von dem Geber alles Guten mit ſolchen Uberfluß erſcheinen moͤge / daß man bey be - gluͤckten Ausgang die alle Morgen und Abend uͤber uns neu waltende Guͤte GOttes moͤge zu ruͤhmen / und dabey zu erkennen haben / daß nicht ſey vergeblich gewe - ſen / das wohl-gemeynte Wuͤnſchen

deſſen ergebenſter Diener N. N.

Antwort.

Monſieur.

JCh ſchicke mit reichen Wucher zuruͤck die uͤber mich zu den Anfang / Fort - und Ausgang dieſes Jahrs ausgeſchuͤttete wohlgemeynte Wuͤnſche / welche alsdann erſt ein Theil meiner groͤſten Gluͤck -ſelig -743Vermiſchte Briefe. ſeligkeit machen werden / wann ſie mir Gelegenheit ge - ben mich zu erweiſen / daß ich ſey / ꝛc.

XXIX. Ein anders.

Monſieur.

ER vergoͤnne mir durch dieſe wenige Zeilen den - ſelben aufzuwarten / und zugleich zu erſuchen / daß man jeden Buchſtaben derſelben vor einen glaub - wuͤrdigen Zeugen meiner ihm zutragenden Dienſt - geflieſſenheit anſchaue / und dabey erlauben wolle / daß ich / nechſt ſchoͤnſter Begruͤſſung / Lebenslang ver - bleibe / ꝛc.

XXX. Ein anders.

Monſieur.

JNdem ich mich erinnere / wie vor unzaͤhlige Wohlthaten ich demſelben verpflichtet / als wol - te ich wuͤnſchen / daß man einmahl die Bezahlung von mir abfordern / und mir vergoͤnnen moͤchte / auf meine Schuld etwas abzutragen; Jch ſage etwas / weil ſie dermaſſen angewachſen / daß ich allezeit pr. Saldo ſchuldig verbleiben / und folglich nach allen Rechten mich Lebenslang werde nennen muͤſſen

Meines Herrn ſtets-Verbundener N. N.

XXXI. Ein anders.

Monſieur.

WO derſelbe aller genereuſen Gemuͤhter Natur nach / die mir vielfaͤltig erzeigte Wolthaten / auf eine leicht auszuloͤſchende Tafel geſchrieben / ſo ſoll er wiſſen / daß ich ihm in meinen aus Maꝛmor beſtehen -A a a 4den744Vermiſchte Briefe. den Haupt-Buch / mit einen tieff einſchneidenden Grif - fel / der Gegen-Dienſt-begierigen Danckbarkeit davor Credito gegeben / wann ich mich nun flattiren darff / daß mein Vermoͤgen von der Beſchaffenheit ſey / daß es mich von ſolcher Schuld liberiren kan / als bitte ich / mich durch angenehme Befehle eheſtens zu beſuchen / und verſichert zu ſeyn / daß ich Lebenslang verbleiben werde / ꝛc.

XXXII. Ein anders.

Monſieur.

JN ſtets-waͤhrenden Angedencken / der von ihm vielfaͤltig mir erzeigten Freundſchafft / ergreiffe ich die Feder / die gute Zeitung von deſſelben erwuͤnſch - ten Zuſtand einzuhohlen / mich nach deſſen Befindung hertzlich daruͤber zu erfreuen / oder auch / ob deſſen (wel - ches GOtt verhuͤten wolle) vielleicht zugeſtandenen Unfall zu betruͤben / beydes ruͤhret her aus einen ihme verbundenen und getreuen Hertzen / welches begierig iſt zu erweiſen / daß ich unveraͤnderlich ſey / ꝛc.

XXXIII. Ein anders.

Monſieur.

DEſſen vor einigen Tagen an mich abgelaſſenes ſehr hoͤfliches Schreiben / iſt mit ſo viel Ehr - und Lob-Spruͤchen uͤberhaͤuffet / daß ich ſolches nicht ſon - der Erroͤhten leſen koͤnnen; wann ich des Ehrgeitzes faͤhig waͤre / wuͤrde ſolches capabel geweſen ſeyn / mich in die Verſuchung groſſer Imagination zu ſetzen. Jch conſiderire aber reiflich / daß der Lob-ſprechende Schreiber vielmehr ſeinen ſchoͤnen Geiſt / als des Ge - lobten Meriten dadurch hat vorſtellen wollen; Demſey745Vermiſchte Briefeſey aber / wie ihm wolle / ſo halte ich es vor ein Kenn-Zei - chen ſeiner Beguͤnſtigung / und ſuche zur Danckbarkeit die Ehre / mich jederzeit zu erweiſen / ꝛc.

XXXIV. Ein anders.

Monſieur.

D meine aufgetragene Commiſſion noch zur Zeit nicht hat koͤnnen effectuiret werden / iſt mir zwar nicht lieb zu vernehmen geweſen / jedoch ſage ich Danck vor die darinn erwieſene Muͤhwaltung / ver - pflichte mich auch davor zu allen moͤglichen Gegen - Dienſten / mit angehaͤngter Bitte / daß mein Herr nur fortfahren wolle / ſeiner bekannten Dexteritè nach / die Sache ferner nach Moͤglichkeit zu beſchleunigen / und Krafft aufgetragenen Gewalts / alles dabey zu thun / was nuͤtzlich und noͤhtig ſeyn wird / ſo wird die Zeit ſchon Raht bringen / und der Marck kauffen lehren. Jch aber verbleibe indeſſen / ꝛc.

XXXV. Ein anders.

Monſieur.

SEin ſehr angenehmes / welches mir ſeine eheliche und gluͤckliche Verbindniß mit Mademoiſelle N. N. zu wiſſen gemacht / iſt mir zu meinen hoͤchſten Vergnuͤgen wohl zugekommen / ich wuͤnſche indeſſen Antwort zufoͤrderſt uͤber dieſen ihren neuen Eheſtand GOttes Gnade und reichen Segen / bitte auch darne - benſt / die Frau Liebſte zu verſichern / daß ſie durch ſolche Heyraht auch an mir einen in Ehren-Gebuͤhr willigen Diener erworben / welcher ſich Lebenslang neñen wird.

Euer beyden wohl-gepaarten Ehleute ergebenſter und Dienſt-begierigſter Freund / N. N.

A a a 5XXXVI. 746Vermiſchte Briefe.

XXXVI. Ein anders.

Monſieur.

DEnſelben beliebe die Verſicherung ſeines Die - ners / welche er vormahls muͤndlich / nun aber ſchrifftlich abſtattet / großguͤnſtig anzunehmen / nem - lich / daß er in aller Begebenheit aͤuſſerſtes Vermoͤ - gens / bis in ſein Grab wird erfunden werden

Seines wehrtgeſchaͤtzten Freundes Dienſt-ergebener Knecht / N. N.

XXXVII. Ein anders.

Monſieur.

JCh kan weder der Gefaͤhrlichkeit des Wegs / noch der Unrichtigkeit der Poſten zuſchreiben / daß auf mein juͤngſtes an denſelben abgelaſſenes bis anhero noch keine Antwort eingelauffen / ſondern muß es viel - mehr allzu uͤberhaͤufften Geſchaͤfften / oder auch einer zugeſtoſſenen Leibes-Schwachheit / oder vielmehr ei - ner Nachlaͤßigkeit beymeſſen / wie wol ich dieſes letztere nicht vermuhten will / weil ja des Herrn eigen Wohl - fahrt in der Sache / worauf ich Antwort verlange / am meiſten beruhet / man unterlaſſe dann nicht mich eheſtens zu berichten / worin / und auf was Weiſe ich ihm meine Dienſt-gefliſſenheit erweiſen koͤnne / und ſey alsdenn verſichert / daß ich mehr in der That als in Worten ſey / ꝛc.

XXXVIII. Noch ein anderer.

Monſieur.

SO die Correſpondentz der Kauffleute Seele iſt / ſo iſt gewiß eine unzeitige Unterlaſſung derſelbenein747Vermiſchte Briefe. ein freywillig verurſachter Tod / welches ich meinen Herrn / der gewohnt iſt / wichtige Handels-Briefe lang unbeantwortet liegen zu laſſen / in freundlicher Nachricht melden / und dabey denſelben Goͤttlicher Obhut anbefehlen wollen / allſtets verbleibende / ꝛc.

XXXIX. Gratulations-Brief / zum Commercien-Raht.

Monſieur.

ES iſt mir freundlich hinterbracht worden / wie Jhro Maͤjeſtaͤten Abſicht habende / auf meines Herrn Welt-bekandten Verſtand in Commercien - Sachen / demſelben zu dero Commercien-Raht und Directeur der Manufacturen allergnaͤdigſt ernen - net / wann nun ſolches ein Werck / woraus der gantzen Kauffmannſchafft unbeſchreiblicher Nutzen zuwach - ſen kan / als gratulire ich zuforderſt deroſelben / und dann auch meinen Hochgeehrten Herrn ſelbſt / als deſ - ſen Schultern einer groſſen Laſt ſich unterziehen muͤſ - ſen / der Hoͤchſte wolle die dazu benoͤhtigte Kraͤffte ver - leihen / und denſelben zu Nutzen des Koͤniges und des Vater-Landes mit langwieriger Geſundheit ausruͤ - ſten / mir aber Gelegenheit geben / mich jederzeit zu er - weiſen / daß ich wahrhafftig ſey / ꝛc.

XL. Ein anders.

Monſieur.

DEſſen nur auf 4. Wochen unternommene / nũn aber ſchon auf ſo viel Monaht verlaͤngte Reiſe und Entfernung von hier / ſetzet uns ſeine hinterblie - bene Freunde in das Verlangen ſeiner eiligen Wie -der -748Vermiſchte Briefe. derkunfft / in dem wir ſo viel Minuten / als er abweſend / ſo viel Unvergnuͤgen und Ungedult auch empfinden / weswegen dann an denſelben unſer dienſtfreundlich - ſtes Bitten ſehr inſtaͤndig gelanget / er wolle ſeine wich - tige Angelegenheit beſchleunigen / und trachten ehſtens erfreulich wieder bey uns zu erſcheinen; ich ſchreibe ſol - ches im Nahmen unſerer gantzen Geſellſchafft / wel - che ſich zu ſeinen Dienſten verpflichtet / und ſeine Ge - ſundheit bey einen Glas Rheiniſchen-Wein hertzlich wuͤnſchet / ich bin zwar der letzte unter ihnen in der Ordnung / aber der erſte der ſich zu bezeugen verlanget / als ꝛc.

Antwort auf vorige.

Monſieur.

JCh bin nicht ſo weit von ihnen entfernet / als ſie ſich einbilden / weil meine Sinnen und Gedancken ſtets um / und in ihrer angenehmen Compagnie ſchwe - ben / gantz aber dem Leibe nach mich ihnen wiederzuge - ben / wollen meine Handels-Geſchaͤffte nicht zulaſſen / ich eile jedoch / ſelbige ſo viel als moͤglich abzukuͤrtzen / ſolte es auch mit Hinterlaſſung einiges Profits ſeyn / weil ich weis einen groͤſſern / nemlich die Genieſſung ihrer wehrten Gegenwart wieder zu erlangen / der ich indeſſen / nechſt gebuͤhrender Danck Abſtattung / daß man mich bisanhero in guten Andencken gehalten / alle - zeit unveraͤnderlich verbleibe / ꝛc.

Ein anders.

Monſieur.

DJe Entlegenheit des Orts hat uns zwar geſchie - den / doch ſoll ſolches unſere auf ewig verbundeneGemuͤh -749Vermiſchte Briefe. Gemuͤhter nicht von einander trennen / deren treu ge - ſchworne Freundſchaft ein angenehmer Brief-Wech - ſel je mehr und mehr befeſtigen wird. Jch mache hier - zu den Anfang / und erwarte von demſelben die Conti - nuation, bey jeder Antwort aber zugleich auch einen Befehl / daß ich mich in deſſen Angelegenheiten erwei - ſen ſoll / als

Monſieur ſein wahrhafftiger Freund und Diener N. N.

Noch ein anders.

Monſieur.

DEſſen großguͤnſtige und hochſchaͤtzbahre Be - ſchenckung und wuͤrckliche Hoͤflichkeit / weiß ich weder mit gleichſtaͤndigen Danck-Worten / noch mit gleichguͤltiger Dienſtleiſtung zu erſetzen / erkenne mich dannenhero um ſo vielmehr verpflichtet / und verlange die gluͤckſelige Gelegenheit / mein danckbahres Gemuͤht vielmehr mit der That / als den unvermoͤglichen Wor - ten / einer uͤbel geſchnittenen Feder / zu beglauben / wie ich dann auch zu dieſem Ende deſſen hochgeſchaͤtzten Beſehl erwarte / damit ich nicht undanckbahr ſterbe / noch mich vergeblich nennen moͤge / ꝛc.

XLI. Ein anders.

Monſieur.

Demnach mir von deſſelben uͤberfluͤßigen Mildig - keit viele Wolthaten aus einer unerſchoͤpflichen Qvellen zugefloſſen / als habe ich meinen danckbahren Willen dagegen zu beweiſen / dieſe Gelegenheit / da mir Beygehendes zu Haͤnden gekommen / nicht verab -ſaͤu -750Vermiſchte Briefe. ſaͤumen wollen / um dadurch ein Pfand meiner oblie - genden / nicht aber abgelegten Schuldigkeit / dem Hrn. vorzuſtellen / dienſtlich bittende / ſolches mit geneigten Haͤnden auf und anzunehmen / und verſichert zu ſeyn / daß ich beſtaͤndig verharre / ꝛc.

XLII. Kurtzes Viſit-Briefgen.

Monſieur.

Deſſen gluͤckliches und ſelbſt erwuͤnſchtes Wohl - ergehen / vernehme ich ſo viel erfreulicher / als ich weiß / daß / wie die Negotien dieſer Stadt an ihm ei - nen maͤchtigen Schutz und Vermehrer / alſo ich an denſelben einen ſtets geneigten Patron haben und ge - nieſſen werde / welches mich verbinden ſoll / Lebenslang die Qvalitaͤt zu tragen / als

Monſieur v. t. h. S. N. N.

XLIII. Dergleichen.

Monſieur.

JN Erinnerung deſſelben mir erzeigten Hoͤflich - keit / und meiner dagegen obliegenden Schuldig - keit / habe ich die Feder ergriffen / mit dieſer meiner Handſchrifft zu bekennen / daß ich die vielfaͤltig uͤber - haͤuffte Wohlthaten / mit welchen mein geehrter Herr / (ohne daß ich es an ihm verdienet /) mich angeſehen / keinesweges wieder erſetzen kan / ſondern die Zeit mei - nes Lebens unaufloͤslich davor werde verbleiben

Meines geehrten Herrn Dienſt-ergebenſter Knecht N. N.

XLIV. 751Vermiſchte Briefe.

XLIV. Ein anders.

Monſieur.

DEnſelben erkuͤhne ich mich / naͤchſt Verſicherung meiner Dienſt-Gefliſſenheit / und freundlichſter Begruͤſſung bittlich anzuſuchen / daß er großguͤnſtig gelieben wolle / mir / mit Procurirung einiger Com - miſſionen und Credits uͤber benoͤhtigte Waaren und Gelder / an die Hand zu gehen / ich werde ſolches die Zeit meines Lebens mit groſſen Danck erkennen / und jederzeit ungeſparten Fleiſſes und aͤuſſerſten Vermoͤ - gen nach / mich wieder erweiſen / daß ich danckbarlich ſey / ꝛc.

XLV. Ein anders.

Monſieur.

Deſſelben Beliebtes gibt mir die gluͤckſelige Bege - gebenheit an die Hand / daß ich mein Verlangen / ihm zu dienen / werckſtellig machen kan / uͤbernehme al - ſo die aufgetragene Beſchaͤfftigung mit willigſten Ge - horſam / habe es auch in ein und andern ſchon ſo weit gebracht / daß am erſprießlichen Ausgang der bewu - ſten Sachen nicht zu zweiflen / ſchleunig aber zu ſolchen zu gelangen / beliebe mein geehrter Herr und Freund nur gemeſſenen Befehl und gnugſame Vollmacht zu - zuſenden / damit ich in der That mich nachmahls er - weiſen koͤnne / als

deſſen ergebenſter Diener N. N.

XLVI. Ein anders.

Monſieur.

DAs Gluͤck iſt mir zwar nie ſo guͤnſtig geweſen / daß ich gegen denſelben meine Dienſt-Begierdewuͤrck -752Vermiſchte Briefe. wuͤrcklich haͤtte beglauben koͤnnen / weil aber durch deſ - ſen Befehl mir die Gelegenheit darzu gar leichtlich koͤn - te gemacht werden / als bitte ich / ſolche mit den erſten an mich abgehen zu laſſen / um zu erfahren / ob ich nicht wuͤrcklich ſey / ꝛc.

XLVII. Dergleichen.

Monſieur.

OB mir zwar das Gluͤck niemahls ſo geneigt ge - weſen / daß ich meine Gemuͤhts-Neigung gegen denſelben mit wuͤrcklicher Dienſt - und Freundſchaffts - Leiſtung haͤtte erweiſen koͤnnen / ſo erkuͤhne ich mich doch / aus ſonderbahren Anvertrauens ſeines hoch - verſtaͤndigen Beyrahtens / in folgender zweifelhafften Sache mich zu erkundigen / nemlich / ob ꝛc.

Was nun hierinn zu thun ſeyn moͤchte / beliebe mein Herr mir geneigt zu eroͤffnen / und verſichert zu ſeyn / daß er ſich keinen Undanckbahren verbunden / ſondern vielmehr zu ſo viel wuͤrcklicher Erwiederung verpflichtet

ſein jederzeit dienſtwilligſter Knecht N. N.

Antwort hierauf.

Monſieur.

ZU folge ſeines gegen meine Wenigkeit gefaſten Anvertrauens / will ich in beruͤhrter Angelegen - heit meine unmaßgebliche Meynung / als ob die Sa - che mich ſelbſten betreffe / folgender maſſen eroͤffnen / nemlich / daß ꝛc.

Dieſes iſt / was ich den Herrn auf ſein vertrauliches Begehren zu antworten ſchuldig geweſen / welche mei - ne Meynung ich jedoch gerne anderer und verſtaͤndi -ge -753Vermiſchte Brtefe. gerer Leute Ober-Urtheil unterwerffe / indeſſen aber verharre ꝛc.

Noch eine Antwort.

Monſieur.

DJe Hoͤflichkeit / mit welche derſelbe mich ſeinen Knecht beehret / werde ich zwar mit meiner ſchul - digen Bedienung nimmermehr erwiedern koͤnnen / in - zwiſchen aber wird ſolche in meinen danckbaren Ange - dencken unausſetzlich verharren / und von mir aller Or - ten hoͤchlich geruͤhmet und geprieſen werden / nicht zweiflend / es werde derſelbe ſolche meine Dienſt-Ge - fliſſenheit großguͤnſtig belieben / und mich begluͤckſeli - gen mit den verlangten Titul, deſſen

verpflichteten Dieners N. N.

Dergleichen.

Monſieur

WJe ſehr ich mich bemuͤhet / ſeinen an mir gelang - ten Begehren ein Gnuͤgen zu leiſten / ſo habe ich doch ſolches wegen der mancherley darzwiſchen gekom - menen Ungelegenheiten / nicht zum Effect bringen kon - nen / daß ich alſo bereuen muß / daß ich in dieſer Bege - benheit nicht / wie ich wol gewolt haͤtte / mich erweiſen koͤnnen / ꝛc.

Monſieur. v. t. h. S. N. N.

B b bIV. 754Bitt-Klag-Troſt-Verweiß-Handels -

IV. Bitt-Klag-Troſt-Verweiß - Handels-Loßkuͤndigung - und Bericht-Schreiben.

I. Bettel-Brief.

Monſieur.

NEchſt Bereitſtellung meiner mehr willigen / als vermoͤgenden Dienſte / kan ich leider meinen geehrten Herrn nicht bergen / daß ich durch vielerhand Zufaͤlle um alle meine zeitliche Guͤter gebracht worden: einen Theil hat das Feuer / einen andern die See / und die darauf herumſchwermende Raͤuber ver - ſchlungen / theils aber iſt mir von loſen und betriegeri - ſchen Leuten Ehr-vergeſſen abgedrungen worden; Wann nun kein ſchwerers Holtz iſt / als der Bettelſtab / auch alles Ungluͤck ſuͤß / wo man nur Brod dabey zu eſſen hat / welches mir in dieſen meinen Jammerſtand fehlet; als bin gezwungen / die Hand an die Feder zu le - gen / und denſelben um eine Chriſtliche Beyſteur an - zuflehen / als wohl wiſſend / daß ſein Arm / den Armen zu helffen / niemahls verkuͤrtzet ſey. Hievon nun auch meines elenden Orts die Fruͤchte zu genieſſen / nenne ich mich / wiewol in dieſen betruͤbten Zuſtand nicht oh - ne Furcht /

Meines hochzuehrenden Herrn demuͤhtigſten Knecht N. N.

Ant -755Loßkuͤndigung - und Bericht-Schreiben.

Antwort darauf.

Monſieur.

MAn pflegt Sprichworts-weiſe zu ſagen / ein jeder ſey ſeines Gluͤckes Schmid; haͤttet ihr nicht alle Welt mit euer Handlung beſtreiten wollen / und mehr auf ein Solides, als weitlaͤufftiges Negotium geſe - hen; Haͤttet ihr / um euren Neben-Buͤrger zu ruini - ren / und vor ihm groß angeſehen zu werden / nicht eure Waaren liederlich verſchlaͤudert / und damit es nur heiſſen moͤge: man ſetzte viel um / jeden ankommenden / von dem man nicht gewuſt / wohin oder woher / ſo gleich ohne Unterſcheid / und ohne Præcaution geborget; auch euer Haushalten in Eſſen / Trincken / Bauen / Kleider-Pracht und andern Uppigkeiten / rahtſamer angeſtellet / ſo wuͤrdet ihr in das Elend / welches ihr euch ſelbſt zu dancken / und conſeqventer aus ſolchen wieder heraus helffen moͤget / nicht gefallen ſeyn. Jch weiß dismahl nichts beyzutragen / will mich aber ſonſt / wo ichs ohne meinen Schaden thun kan / allezeit er - weiſen /

euren geneigten Freund / N. N.

II. Troſt-Schreiben.

Monſieur.

WEil ich euch / als mich ſelbſten geliebet / als nehme ich auch Theil an euren zugeſtoſſenen Ungluͤck / als wann es mir ſelbſt wiederfahren waͤre / wuͤnſche auch von Hertzen meiner Seits / zu eures verlohrnen Wohlſtandes Redreſſirung etwas contribuiren zu koͤnnen; So euch demnach mit meiner Recommen - dation, etwann als Buchhalter bey dieſen oder jenenB b b 2Kauff -756Bitt-Klag-Troſt Verweiß-Handels -Kauffmann zuſtehen / gedienet / oder auch durch Ver - ſchaffung neuen Credits, zu einen kleinen Anfang kan geholffen werden / ſo laſt mich eure Meynung wiſſen; Jch will erweiſen / daß ich beſtaͤndig ſey / ꝛc.

III. Verweiß - und Huͤlff-Schreiben.

Monſieur.

WJe hochmuͤhtig ihr euch vormals bey gluͤcklicher Arrivirung eurer reich beladenen Schiffe er - wieſen / ſo verzagt ſeyd ihr jetzt uͤber den Verluſt der - ſelben / beyde Extremitaͤten taugen nichts: ein weiſer Mann muß im Ungluͤck gleich geſinnet ſeyn / und mit Hiob ſagen: Der HErr hats gegeben / der HErr hats genommen; Damit ihr aber nicht ſehen ſolt / daß ich der Welt Lauff nach nur in euren gluͤcklichen Zuſtand euer Freund geweſen / ſo nehmet zum Zeichen meines mitleidigen Gemuͤhts / beygehende verlangte Bey - ſteuer an / und gebet Anlaß / worinn man euch weiter dienen koͤnne / ſo will ich nicht unterlaſſen / mich zu be - weiſen / als

euer treu-geſinnter Freund / N. N.

IV. Gebattern-Briefe.

Mein Herr!

NAchdem es dem Hoͤchſten gefallen / meine Ehe - Liebſte geſtern Nachmittag ihrer weiblichen Buͤrde gnaͤdig zu entbinden / und unſer Haus und Geſchlecht mit einen jungen Sohn zu erfreuen / wel - chen wir nach der leiblichen Geburt / auch ſo gleich der geiſtlichen Wieder-Geburt theilhafftig zu machen ſchuldig / hierzu aber ſolche Chriſtliche Zeugen habenmuſ -757Loßkuͤndigung - und Bericht-Schreiben. muͤſſen / welche das neu-gebohrne und in Suͤnden em - pfangene Kind Chriſto ſeinen Erloͤſer in der heiligen Tauffe vortragen.

Als gelanget an unſern Hoch-zuehrenden Herrn und Freund / mein und meiner Ehe-Liebſten freund - lichſtes Bitten / dem Vertrauen / ſo wir zudenſelben ge - ſtellet haben / (er werde / als ein guter Chriſt / uns dieſen Liebes. Dienſt nicht verſagen) ein Genuͤgen zu leiſten / und kuͤnfftigen Dienſtag / wird ſeyn der 6. Tag Au - guſti, Nachmittags um 2. Uhr / in hieſiger Marien - Kirchen ſich einzuſtellen / den heiligen Tauff-Actui mit beyzuwohnen / und mit ſeinen kraͤfftigen Gebet ſei - nen jungen Tauff-Pathen des Himmels reichen Se - gen zu erbitten / welches wir jederzeit und in allen Faͤl - en wieder zu demeriren / ſo willig als gefliſſen ſeyn werden; wie ich dann und meine Ehe-Liebſte / nechſt ſchoͤnſter Begruͤſſung und Empfehlung Goͤttl. Prote - ction, verbleiben

Meines Hoch-zuehren den und liebwehrten Herrn Gevatters ergebenſter Freund und Diener N. N.

V. Ein anders.

Mein Herr!

WJe die Æſtime, welche ich je und allezeit von den - ſelben gemacht / aus dem ſonderbahren Ver - trauen hergefloſſen / daß mein Herr mir und meinen Haus mit guter Affection zugethan geweſen / als habe ich auch ſolches Vertrauen dadurch ſo vielmehr beſtaͤrcken wollen / daß als meine Liebſte vorgeſtern von den gnaͤdigen GOtt mit einen jungen Sohn entbun -B b b 3den758Bitt-Klag-Troſt-Verweiß-Handels -den worden / ich meinen Hochgeehrten Herrn zum Tauff-Paten und Gevattern erkohren / in der Hoff - nung / er werde / als ein rechtſchaffener Chriſt ſolchen Liebes-Dienſt uns beyden Ehe-Leuten / inſonderheit aber den neu-gebohrnen Kind / zu leiſten / ſich nicht entziehen; Nachdem wir uns aber wohl beſcheiden / daß die Ferne des Weges deſſen perſoͤnliche Uber - kunfft nicht zulaſſen wird / als haben wir / um in ſo wichtigen Wercke durch den Verzug keine Gefahr ei - niger Verantwortung zu lauffen / den Herrn N. N. gebeten / meines Hoch-zuehren den Hrn Gevatters Stelle zu vertreten / und unſern Sohn (welchen wir des Herrn Gevatters Tauff Nahmen N. N. zugele - get) an deſſen ſtatt dem HErrn Chriſto in derheiligen Tauffe vorzutragen; Bitten indeſſen gantz inſtaͤn - digſt / ſolche unſer gutes Vertrauen im Beſten zu be - mercken / mir und meiner Haus-Frauen / inſonderheit aber deſſen lieben Paten / allezeit mit beharrlicher Af - fection gewogen zu bleiben / und dagegen verſichert zu leben / daß ich mich je und allezeit nach allen Vermoͤ - gen erweiſen werde /

Meines geehrten Herrn Gevatters und wehrten Freundes verbundenſter und ergebenſter Diener / N. N.

Antwort darauf.

Monſieur mon tres cher Compere.

WAnn ich nicht vor dieſen in vielen Stuͤcken mei - nes hochwehrten Herrn Gevattern / mir unver - dientermaſſen zugetragene Affection verſpuͤhret haͤt - te / wuͤrde ich ſolches aus der mir erzeigten Ehre (daß ich vor andern erwehlet worden / ſein neu-gebohrnesSoͤhn -759Loßkuͤndigung - und Bericht-Schreiben. Soͤhnlein / meinen lieben Paten / den Herrn Chriſto in der heiligen Tauffe vorzutragen /) abnehmen koͤn - nen: Damit ich aber ſolcher Freundſchaffts-Probe gebuͤhrend antworte / ſo wuͤnſche ich zuforderſt meinen lieben Tauff-Paten den goͤttlichen Segen / und alles an Seel und Leib erſprießliches Wohlergehen / ſeinen lieben Eltern und mir dermahleins an deſſen Wach - ſen und Zunehmen ein hertzliches Wohlgefallen / Eh - re und Freude / mir aber inſonderheit das Vergnuͤgen / ihm meine geneigte Affection erzeigen zu koͤnnen / hierzu aber jetzt ſchon einen geringen Anfang zu ma - chen / wird mein Hoch-zuehrender Herr Gevatter / be - nebenſt ſeiner Ehe-Liebſten / mir erlauben / beygehen - des geringfuͤgiges Geſchenck meinen Tauff-Paten / zum erſten Angedencken unſerer geiſtlichen Ver - wandſchafft / zu zuſenden / wobey ich auch den Herrn N. N. vor das vor mich verrichtete Chriſtliche Werck hoͤchlich Danck abſtatte / und ihm meinen unbekann - ten Gruß / auch bereitwillige Dienſt-geflieſſenheit / da - bey zu vermelden bitte; wuͤnſche indeſſen auch meiner hochzuehrenden Frau Gevatterinn ein froͤliches Kind - Bette / geſegnete Reſtitution ihrer verlohrnen Kraͤff - ten / einen dergleichen vielmahls zur Aufnehmung ih - res vornehmen Hauſes wiederhohlten Ehe-Segen / mir aber die Gelegenheit / mich allezeit zu erweiſen / das ich beſtaͤndig ſey

Monſieur mon tres cher & tres honorè Compere, Madame ma tres chere Commere, Meines Hochwehrten Herrn Gevatters / und Viel-Ehr und Tugend-reichen Frau Ge - vatterinn / ergebenſter Diener / N. N.

B b b 4VI. 760Bitt-Klag-Troſt-Verweiß-Handels -

VI. Klag-Brief einer Wittwen / uͤber das Abſterben ihr es Mannes.

Jnſonders hochzuehrender Herr!

DEmſelben kan ohne Traͤhnen nicht bekandt ma - chen / wie daß der liebe GOtt meinen wehrten Ehemann / ſeinen lang geweſenen treuen Freund und Correſpondenten / den vergangenen 6. Julii dieſer Zeitlichkeit durch einen ſanfften und ſeligen Todt ent - riſſen / wann ich nun in dieſen betruͤbten Witwen - Stande / auf Einrahten guter Freunde / meinen Kin - dern zum beſten / entſchlieſſen muͤſſen / des ſeligen Mannes Handlung nach als vor unter den Nahmen ſeligen N. N. Witwe und Erben fort zu fuͤhren / als wird hoffentlich mein hochgeehrter Herr mich und die Meinigen / der von meinen Mann lang geleiſteten treu - en Dienſte entgelten laſſen / und mit ſeiner liebwehr - ten Correſpondentz continuiren / es ſoll alle Reale - Bedienung dagegen erfolgen / und vermuhtlich dem Herrn und allen andern Freunden / die meines Manns ſeligen Handlung mit ihren Befehlen wuͤrdigen / er - wieſen werden / daß obgleich die Handlung ihr Haupt verlohren / dannoch die Hinterbliebene in Bedienung guter Freunde ihr beſtes zu thun / nicht ermangeln. Womit ich ſchlieſſe / und nechſt ſchoͤnſter Begruͤſſung demſelben goͤttlicher Protection empfehlend / ver - bleibe

Meines hochwehrten Herrn Ehren dienſtwillige N. N.

Ant -761Loßkuͤndigung und Bericht-Schreiben.

Antwort.

Geehrte Frau!

JCh nehme Theil an den Verluſt / welchen ſie durch das Abſterben ihres ſeligen Mannes erlitten / weil ich an ihm nicht weniger einen lieben und getreu - en Freund / als ſie einen Wehrt-geſchaͤtzten Ehegatten verlohren / der Hoͤchſte erſetze ſolchen Trauer-Fall an - derwegen mit Freuden / und gebe / daß die hinterlaſſene Erben mit gleicher Renomée und Gluͤck / des ſel. Man - nes Handlung continuiren moͤgen / ſo ſoll wie ich es auch ſchuldig bin / meine wenige Commiſſion ihnen unentzogen ſeyn; durchgehends aber werde ich mich in Conſideration des ſeligen Mannes mit Raht und That / Worten und Wercken bezeugen / daß ich ſey und verbleibe

Seinet hinterlaſſenen Wittib und Erben ergebenſter Freund und Diener N. N.

VII. Formularia einiger Handels - Schreiben.

Ehren-Veſter / Guͤnſtiger Herr und Freund / Salut.

DEmſelben berichte / daß ich jetzo eine ziemliche Parthey guter Wolle ſtehen habe / welche ich um die Billigkeit zu verhandeln geſinnet; Wann nun mein Herr Gattung und Belieben daran haͤtte / oder ſonſt mir gute Kaͤuffer zu addreſſiren wuͤſte / waͤre es mir lieb / zwar finden ſich wol Leute / die ſolche Waa - re ſuchen / es mangelt aber contante Zahlung / oder bewehrte Kundſchafft. Erwarte ich alſo von denB b b 5Herrn762Bitt-Klag-Troſt-Verweiß-Handels -Herrn mit nechſter Poſt / was ſein Belieben ſey / oder ſonſt zu guter Nachricht dienet: Jch bin willens eine Parthey Hollaͤndiſche Waaren einzukauffen / auch deswegen dieſes bevorſtehende Fruͤh-Jahr perſoͤn - lich uͤberzukommen / da dann die Wolle koͤnnte voraus geſand werden. Weil auch jetzt gute Hoffnung zum Frieden iſt / als moͤchte die Handlung bald in beſſern Aufnehmen kommen / und nach ein und anderer Waare groͤſſere Nachfrag ſeyn / als bis anhero geſche - hen; hieſiges Ortes iſt es jetzt ſehr ſchlecht / jedoch auch mit der Zeit Beſſerung zu vermuhten. Die Landes - Fruͤchte ſeynd in geringen Preiß / wer Mittel haͤtte ein Capital darein zu ſtecken / koͤnnte ohne Schaden bleiben. Womit freundlich gegruͤſt / goͤttl. Schutz empfohlen / ꝛc.

VIII. Handels-Schreiben / uͤber das was in Handlung paſſirt.

Monſieur.

Sein geehrtes Schreiben vom dritten hujus habe ich wohl erhalten / und deſſen Einhalt vernom - men: der Woll-Handel gehet dieſes Orts ſehr ſchlecht fort / und iſt wenig Nachfrage; Die Unſicherheit zu Waſſer verhindert den Cours in allen Negotien, daß man alſo einen groſſen Vorraht aufzulegen / und keinen Ausweg dabey zu wiſſen / nicht wol reſolvi - ren kan / jedoch moͤchte man mit einer kleinen Parthey einen Verſuch thun / wann der Herr den Stein à 1⅝. Rthlr. frey anhero liefern koͤnnte / woruͤber ich aber mit nechſter Poſt Antwort haben / und zugleich ein Sack zur Probe geſand werden muͤſte / deſſen Qva - litaͤt mich ſo viel eher wenig oder viel zu kauffen / koͤn -te763Loßkuͤndigung und Bericht-Schreiben. te entſchlieſſen machen. Was der Herr vor einigen Waaren / die er allhier einzukauffen gedencket / mel - det / wird ſich bey jetzt haͤuffig ankommenden Schif - fen gar fuͤglich und mit guten Nutzen thun laſſen / und wann auch der Herr nicht ſelber anhero kommen / ſondern mir die Commiſſion aufzutragen belieben wolte / bin ich erboͤtig / wegen alter Correſpondentz ſein Beſtes nach Moͤglichkeit zu befoͤrdern. Einſchluß bitte an Herrn N. N. abgeben zu laſſen / und eine Schrifft oder muͤndliche Antwort darauf zu begehren. Jch moͤchte à Coſty noch einige Schuld-Forderungen von etliche 100. Rthlr. haben / koͤnnte mir mein Herr eine gewiſſe Perſon addreſſiren / welche auf Vol - macht / guͤtlich oder gerichtlich / meine Nohtdurfft ver - handelte / waͤre es mir ſehr lieb / und wolte ich es danck - barlich recompenſiren. Womit freundlich gegruͤſt / goͤttlicher Protection anbefohlen / verbleibe in Erwar - tung Antwort

des Herrn dienſtwilliger N. N.

IX. Brief / worinn die vornehmſten fremden Woͤrter occurriren.

Monſieur.

JCh befinde mich honoriret mit deſſen agreablen Schreiben von 6. ſtante, welches mir den Jn - halt von deſſen Vorgehenden confirmiret und zwar daß ich vor meines Herrn Conto und Riſico 10. Saͤck Wollen einkauffen / und mit der erſten Occa -ſion764Bitt-Klag-Troſt-Verweiß Handels -ſion per mare an Hrn. N. N. in Stockholm ſpedi - ren ſolte / welchen wehrten Commando ich auch fide - liter nachgelebet / und iſt beſagte Waare hieſigen jetzt - Marckgaͤnglichen Pretio nach eingekauffet / und vor ihre Qvalitaͤt / daß ſolche nach aller Satisfaction ſeyn moͤchten / die gebuͤhrende Præcaution getragen / die gantze Parthey aber bey einen ſichern Schiffer / Nah - mens N. N. abgeſandt worden; GOtt begleite es in Salvo, und gebe / daß ſie mit guter Avantage moͤgen debitiret werden. Weil dergleichen Marchandiſe daſelbſt / wo ſie hin deſtiniret iſt / nicht in Abondance zu finden / waͤre es abſurd, wann man anders als einen guten Verkauff præſumiren wolte / immaſſen ſich ſolcher nach der Abondance und Mangel einer Waare accommodiret. Zwar kommen a drittura viel Saͤcke voll aus den nahgelegenen Pommern / daß alſo die Herren N. N. ſich derjenigen / welche uͤber hier dahin gehen / wohl paſſiren koͤnnten / es ſcheinet aber daß die Polniſche mehr æſtimiret werde / vielleicht / weil ihre Qvalitaͤt auch beſſer / als der andern. Was mein Herr wegen des mir remittirten Wechſels mentioniret / iſt ſolcher wohl eingelauffen / ſo gleich an Hr. N. N. præſentiret / und von ihm mit gebuͤhren - der Acceptation honoriret worden; bey erhaltener Bezahlung / woran ich keinesweges dubitire / werde meinen Herrn Credito davor geben / immaſſen ich dann prealablement ſolches Geld gleich / als wann es ſchon eincaſſiret waͤre / wiewol ohne meinen Præju - ditz / hierbeygehen der Courant-Rechnung inſeriret / Krafft welcher ich meinen Herrn 34 Rthlr. pr. Sal - do reſtire / woruͤber derſelbe nach Belieben diſponi - ren kan / oder auch Ordre geben / auf neue Conto den Herrn davor zu creditiren / um in allen d accordo zugehen.765Loßkuͤndigung und Bericht-Schreibengehen. Jch hoffe / meines Devoirs in allen des Herrn ſeinen Affairen und Commiſſionibus mich alſo ac - qvitiret zu haben / daß man Urſache haben werde / ſich ferner an mein Haus zu addreſſiren. Auf die Li - vrance kuͤnfftiger Weine / iſt hieſiger Orten ſchon viel Geld anticipiret worden / ob a Coſty, alpari mit Damno oder Avantagio pr. Amſterdam / unter - zukommen / bitte in Antwort zu adviſiren / ich wuͤrde darnach meine Meſures nehmen / und einige Gelder aſſigniren / welche ich vor Aſſecurantz in Amſterdam ſchuldig / und conſeqventer dahin zu remittiren verpflichtet bin. Jn hieſiger Struͤmpff-Manufa - ctur avanciren wir ziemlich / und amplificirt ſich dieſe Negotie taͤglich / weil wir uns mit Fleiß / gute Waare zu fabriciren / welche Approbation verdienen moͤge / appliciren / wie ſolches unſere Chalanten atteſtiren koͤnnen. Geſtern rencontrirte paravan - ture des Herrn Advocaten / welcher pro Arrah, weil er ſeinen Debitoren ſollicitiren ſolte / et - was defiderirte / und dabey auch ein Salarium fixum pro futuro labore, wie auch Verſicherung / wegen ſeiner benoͤhtigten Expenſen wolte denomi - niret haben / zeigte auch eine deſignation, was der Herr ihm committiret / item, eine Rechnung einiger ſchon verſchoſſener Speſen, welche er bonificiret ha - ben wolte; Jch war eben mit meinen Bilantz und Schlieſſung der Banco-Rechnung occupiret / daß ich alſo ihm nicht anders antworten koͤnnte / als: es ſolte meinen Herrn notificiret / und interim ad referen - dum angenommen werden / was er juſto & legiti - mo modo zu prætendiren; wird ihm alſo rembour - ſiret werden: bey welcher Antwort er auch acqvie - ſcirt. Die Juchten gegen Taback juͤngſt ordinirtermaſ -766Bitt-Klag-Troſt-Verweiß-Handels -maſſen zu barattiren / iſt eine Apparence, weil eine gantze Cargaſon ſolcher Waaren erſt kuͤrtzlich ange - langet; Jch habe calculiret / das kaum das Capital, zugeſchweigen die Intereſſen, dabey koͤnnen ſalviretz werden. Vor den an mich recommendirten Freund habe ich cavirt / und in Regard des Herrn nach aller pouvoir ihn aſſiſtiret; Er iſt auch in den bewuſten Contract, weil ich vor meinen Theil in die Ceſſion conſentirte / beſtens favoriſiret worden; wegen der Haverey und Bodmerey aber / muſte er nebſt andern Intereſſenten / ein Compromiſs unterzeichen / und ſeynd als Arbitri die Herrn N. N. erwehlet; heute geſchiehet unter ihnen die erſte Conference uͤber der den Rigiſchen Wechſel concernirenden Differentz: im uͤbrigen conſideriret man / was die Connoiſſe - menten im Munde fuͤhren / und obſchon den Schif - fer an der Fracht etwas decourtiret wird / iſt darum die gantze Streit-Sache noch nicht decidiret / oder der Intereſſent dedomagiret; Zwar hat man den Schiffer / als er Dilation begehret / auch darinn de - feriret / aber nicht eher / als bis er die gehobene Fracht - Gelder deponiret: wegen der Tafften wolte ſich Herr N. N. nichts diſcontiren laſſen / er ſagte / mein Herr muͤſte diſtinguiren unter der ehemahls und nun gelie - ferten Waare / jedoch ſolte es auf eine Diſcretion nicht ankommen: Es ſcheinet / daß er mehr / als ſein Compagnon, welcher ſich taͤglich divertiret / die Handlung dirigire / wie er dann alle ihre Negocia al - lein depechiret / und ſans vanitè mehr in einer Stunde effectuiret / als jener in zwey / ſeine Leute weiß er auch ſo wol zu employren / daß nichts den oͤffentlichen Cours turbiren / empechiren / oder in - terrumpiren kan / iſt der eine occupirt mit em -bal -767Loßkuͤndigung - und Bericht-Schreiben. balliren / oder Lettres de voicture zu ſchreiben / ſo muß der andere copiiren / ſollicitiren / den Scontro abwarten / Wechſel-Gelder diſponiren / ꝛc. wie - wol er / als Patron, ſelber alle Wechſel manu pro - pria ſubſcribiret und endoſſiret / auch ſo caute iſt / daß / er ſich leichtlich mit niemand engagiret / oder in Schlieſſung eines Dinges zu viel præcipitirt / wo er nicht weiß / daß er ſecure gehet / und mit einen wohl - etablirten Hauſe zu thun hat: eine ſolche Præcaution macht / daß man viel Inconvenientien evitiren kan. Neulich extrahirte er ſeine Debitores deren Anzahl / welche alle ſolvendo waren / ſich auf etliche hundert extendirte; Jn Summa / ich kan nicht gnug ex - primiren / wie er alles / was ihm committiret wird / ſo wohl exeqviret. Von N. N. habe a peine 50. Rthlr. extorqviret / wiewol ich ihm noch nicht voͤllig qvitiret / ſondern mein Jus und alle Competentia mir ferner gegen ihn reſerviret / wie er dann auch pro - mittiret / in proxima fiera di Bolzano, a bon Conto noch etwas zu geben / wo nicht gar voͤllig zu contentiren / weil er hoch conteſtirte / daß er nie - mahls intentionirt geweſen / diejenige / die ihm Geld fournirt / zu fraudiren; alle die ihn aufgebuͤrdete Gravamina hielte er vor famoſe Libellen, fundirte und referirte ſich hingegen auf ſeine bisher gefuͤhrte Conduite, welche man examiniren ſolte; Jch muß bekennen / daß er durch ſeine Eloqvence und Ad - dreſſe ein ziemliches donum hat / ſich zu inſinuiren / er iſt nicht importun, in ſpecie aber / weiß er jeden mit einer guten Manier ſeine Dienſte zu offeriren / welche von einen deſſelbigen Landes inuſitatum qvid. Was mir mein Herr uͤber die Spaniſche Weine und Secten ihren Einkauff vor einen Limi -to768Bitt-Klag-Troſt Verweiß-Handels -to gegeben / habe erſehen / ſo lange ich aber wegen der alten Parthey noch nicht liqvidiret / werde ich ſchwer - lich zur neuen reſolviren koͤnnen: was mich endlich noch moviren moͤchte / iſt / daß das netto provenu der verkaufften Juchten ſolches compenſiren und ſaldiren kan / auch daß Moderation im Zoll vorge - fallen / welches den Kauffmann zu neuer und friſcher Negocie, wann er ſonſt anders keine erhebliche Mo - tiven hat / encouragiren und animiren kan; No - lens volens muſte ich geſtern eine Parthey Pflaumen kauffen / welche brutto 16700. Pfund gewogen / wel - che letztere / wie ich hoffe / Thara ſollen gegeben wer - den: weil der Preis ziemlich raiſonable, als habe ich den Herrn davon Part geben / und ihm Conto a meta mit mir zu machen offeriren wollen. Jch omit - tire fernere Perſuaſiones, weil ich weis / daß jetzt die - ſe Waare a Coſti ſcars iſt / ſo ominirt mir auch der fruͤhe einfallende Winter / eine unfreye See und Paſ - ſage, daß nichts wird zukommen koͤnnen. Mit un - ſern neu-fabricirten Stoffen / machen wir an der Boͤrſe ziemliche Parade; mein Herr ponderire / daß wir ſie 10. p. c. meilleur marchè, als andere Ma - nufacturiers geben / des Jahrs ein ehrliches conſu - miren / und weil wir ſelbſt damit umzugehen wiſſen / mehr / als andere præſtiren koͤnnen; Zwar muſte ich geſtern mein Privilegium in pleno Conſeſſu Se - natus produciren / welches mir aufs neue confirmi - ret / und auf 20. Jahre de novo prolongiret worden / es moͤchten auch andere ſo viel darwider proteſtiren / und um die Inhibition anhalten / als ſie wol - ten / ich pouſſirte doch meine Sache gluͤcklich a bout, und hoffe tranqvillement und in aller Proſperitaͤt / unter der Protection Hrn. N. N. als welcher mir dasPrivi -769Loßkuͤndigung - und Bericht-Schreiben. Privilegium procuriret hat / dieſes Negotium zu go - diren / das Verfallene wieder zu redreſſiren / und mich mit meinen Adverſariis, welche in der Refuſion der Expenſen noch darzu condemniret worden / wie - der zu reconciliiren; Jn Anſehung dieſes guten Aus - gangs / habe ich N. N. von ſeiner Gefaͤngniß relaxirt / jedoch / als er vorhero auf das Bewuſte renunciiret / boͤſe Geſellſchafft zu abandoniren verſprochen / und daß er niemahls eine Reconventions-Klage inten - diren wolte / ſanctè promittiret; Er muͤſte mir auch den juͤngſten Contract reſcindiren / und ohne einziges Repliciren den verurſachten Schaden zu repariren / ſich anheiſchig machen / auch von den Caſſirer, Amt reſigniren / und das mir bis anhero Hinterhaltene re - ſtituiren / die Retorſion wieder in ſeinen Buſem neh - men / und ſeines Bruders wegen de rato caviren und guarandiren. Zwar wolte er anfaͤnglich retractiren / und rem aliter geſtam qvam dictam excipiren / allein wir remonſtrirten ihm die Sache gantz anders / erhielten endlich in ſuperfluum einen Revers, wegen der ſeqveſtrirten Guͤter / und eine Annullirung alles deſſen / was vorhero war unter uns contrahiret und ſtipuliret worden / womit denn aller Zweyſpalt ſup - primiret / durch dieſe Transaction aber die Suſpicion aufgehoͤret / und die Terminen inskuͤnfftige nicht ſo variables, wie bisher en uſance geweſen / muͤſſen ge - halten werden; Welches alles ich meinen Herrn zu freundlicher Nachricht melden / und hiemit demſelben Chriſti Schutz recommendiren wollen / verblei - bende / ꝛc.

Monſieur. v. t. h. S. N. N.

C c cX. 770Bitt-Klag-Troſt-Verweiß-Handels -

X. Aufſage einer Haus-Miete.

Mein Herr!

DErſelbe wird noch in friſchen Gedaͤchtniß hal - ten / was geſtalt ich ihme / beſage des daruͤber aufgerichteten Briefes / mein Haus und Hof / ſamt daran gelegenen Garten auf 3. Jahr lang vermietet; ob nun wol ich mit ſeiner Perſon / und deſſen bisheri - gen Verhalten wohl zu frieden / auch daruͤber einige Klage zu fuͤhren nicht Urſache habe / ſo iſt doch an dem / daß ich ſolches mein Haus / weil ich vorjetzo auſſer Dienſt begriffen / nunmehro ſelber zu beziehen genoͤh - tiget werde / habe derowegen dem Herrn ſolches zeitlich zu wiſſen thun wollen / damit er ſich unterdeſſen nach einer andern Wohnung / als woran des Orts kein Mangel ſeyn wird / umthun / und ich mit den Meini - gen ohne Hinderniß kuͤnfftigen Oſtern freyen Einzug halten koͤnne; Bitte ſolches nicht ungleich zu vermer - cken / weil ich ihm in andere Wege zu dienen / gantz willig und bereit bin / ꝛc.

XI. Benachrichtigung / daß man ſich von ſeinem Handels-Compagnon ſepariret habe.

Monſieur.

DErſelbe iſt bis anhero von Herrn N. N. und mit in Compagnie vermuhtlich alſo bedienet wor - den / daß man ſich verſichern darf / deſſen geehrten Correſpondence weiter zu genieſſen; Wann aber ſeither dem unter beſagtem Herrn N. N. und mir aus gewiſſen erheblichen Urſachen eine Separation vorge - gangen / alſo / daß jeder von uns hinfuͤhro die Hand - lung ſeparatim fortzutreiben / und zwar in gewiſſenDi -771Loßkuͤndigung - und Bericht-Schreiben. Diſtricten entſchloſſen / von welchen mir die in Nie - der-Sachſen reſpectivè wohnende Herren Corre - ſpondenten zu gefallen; Als erſuche ich meinen Herꝛn mir die Ehre ſeiner Commiſſion, bey dieſen neuen Zu - ſtand meiner Handlung / nicht zu entziehen / und verſi - chert zu leben / daß er mit nicht weniger Treu und Sorfalt / als bis anhero von uns beyden geſchehen / ſoll begegnet werden. Die Unterſchrifft aller Brie - fe wird hinfuͤhro allein in meinen Nahmen geſchehen / auf welchen man unter geſetzter maſſen nach / notam machen kan. Der ich inzwiſchen nechſt Empfehlung goͤttlicher Protection verharre / ꝛc.

XII. Klage eines Kauffmanns-Jun - gen uͤber ſeinen Herrn / an ſeine Vormuͤnder.

Jnſonders hochzuehrende und wehrtgeſchaͤtz - te Herren Vormuͤnder!

DEnenſelben kan zu berichten nicht unterlaſſen / daß / ob ſie wol in einen guten Abſehen viele Muͤ - he und Fleiß angewendet / mich bey meinen jetzigen Herrn in Dienſte zu bringen / (damit ich nemlich die Handlung bey ihm erlernen / und mit der Zeit mein Brodt durch dieſelbe erwerben koͤnne /) es leyder das Anſehen habe / als ob gantz das Gegentheil erfolgen moͤchte / indem meines Herrn Handlung alſo beſchaf - fen / daß kaum alle 8 Tage ein kleines Briefgen gewech - ſelt wird / welches von keiner ſonderbahren Importan - ce, ſondern etwann die Erkuͤndigung oder Bericht einer neuen Zeitung / oder die Spedition einiger Baga - tellen von Eß-Waaren / als worinnen ſeine groͤſten Commiſſiones beſtehen / und dafuͤr das ausgelegteC c c 2Geld772Bitt-Klag-Troſt-Verweiß-Handels -Geld mit den Boten zuruͤck erfolget / in ſich halten; Sonſt druͤcken uns die einzucaſſirende Wechſel nicht hart / und find die vor etlichen Jahren beym Anfang ſei - ner Handlung gemachte Geld-Saͤcke noch ungebrau - chet und unbeſchmutzet / dahingegen die noch von alten Schulden (dann neue machen wir nicht / aus Man - gel des Credits,) herruͤhrende Wechſel uns taͤglich incommodiren / und gnugſame Muͤhe (Dilation daruͤber zu ſuchen / vor etliche auch auf gewiſſe Termi - ne zu accordiren) verurſachen; Jn unſern Win - ckel findet man nicht vor 100. Rthlr. Waaren / wie - wol die mit Papier umwundene Hoͤltzer / als wenn es lauter Seidene und Wollene Stoffen waͤren / eine groſſe Parade machen. Was auch noch / ob wohl ſehr wenig / contant verkaufft wird / das conſumiret die kaͤrgliche Haushaltung / in welcher / bey ſo geſtalten Sachen / wie leicht zu erachten / wenig delicate Biß - gen / ja kaum des Leibes Unterhalt vorfaͤllt / alſo / daß ich offt mit hungrigen Magen wuͤrde muͤſſen ſchlaffen gehen / wann mich nicht meiner wehrten Vormuͤnder Guͤtigkeit / durch Uberſendung eines kleinen Sack - Pfennings unterhielte. Und weil dieſer elende Zu - ſtand unſeres Hauſes / meinen Herrn dahin gebracht / daß keine Magd / weil ſie ihres Lohns nicht maͤchtig werden kan / mehr bey ihm dienen will / als fallen alle dero Verrichtungen / als Waſſertragen / Holtzhauen und dergleichen / auf mich / dahingegen das Con - toir wegen Mangel von Affairen acht Tage verſchloſ - ſen bleibet. Weil nun meine hochgeneigte Herren Vormuͤnder hieraus ſelbſt leicht erachten koͤnnen / daß ſo ich meine Jugend-Jahre nicht unnuͤtzlich zu - bringen / und die verlohrne Zeit dermahleins beklagen ſoll / dieſem Unweſen muͤſſe Wandel geſchaffet werden -als773Loßkuͤndigung - und Bericht-Schreiben. als bitte ſolches je ehe je lieber zu thun / weil es ein Stuͤck ihrer vaͤterlichen Vorſorge / ich bleibe dafuͤr Lebenslang verpflichtet / und werde mich allezeit erwei - ſen / ꝛc.

XIII. Klage eines Kauffmanns uͤber ſeinen Jungen.

Mein Herr!

JCh muß denſelben mit Leidweſen zu vernehmen geben / daß deſſen bey mir in Dienſt verdungener Sohn (Pfleg-Sohn oder Vetter) des Herrn ſeiner und meiner (von ſeinem Wohlverhalten) geſchoͤpff - ten Hoffnung / gantz kein Gnuͤgen leiſte / ſondern wie gut er ſich auch anfaͤnglich angelaſſen / ſeither daß er hier mit einigen ſeiner Lands-Leute bekannt geworden / gaͤntzlich aus der Art geſchlagen / meiner Verrich - tungen ſich wenig oder nichts annehme / gegen meine Befehle ſich muͤrriſch erklaͤhre / ein diſſolutes Leben fuͤhre / nohtwendige Handels-Geſchaͤffte verabſaͤu - me / etliche mahl truncken zu Hauſe gekommen / und vielmahls ein nicht weniges Sack-Geld / ſo doch ne - benſt allen oberzehlten / expreſsè ſeinen Lehr-Con - tract zu wieder laufft / vorgezeiget; Wann ich aber nicht glauben kan / daß der Herr ihm ſolches zu Un - terhalt ſeines uͤppigen Lebens fourniren / vielweniger ſeine andere Malverſationes und Ubelthaten billigen werde / als habe ich aus Vorſorge zu des Knaben Be - ſten / und zur Vorkommung aller kuͤnfftigen Verant - wortung / auch groͤſſern zu beſorgenden Unheils / dem Herrn ſolches gebuͤhꝛend hinterbringen wollen / mit an - gehaͤngter Bitte / ſo ihn ſeines Kindes Wohlfahrt lieb / denſelben ernſtlich zu reprimendiren / ſeine vaͤterlicheC c c 3Ahn -774Bitt-Klag-Troſt-Verweiß-Handels -Ahndung deswegen anzudraͤuen / und denſelben zu ei - nen beſſern Leben zu vermahnen; Jch werde meines Orts auch nichts daran erwinden laſſen / und iſt es Schade um den Jungen / wann ſolcher durch Ver - zaͤrtlung oder boͤſe Geſellſchafft ſolte verdorben wer - den. Es mangelt ihn bey mir weder gut Eſſen und Trincken / ſo fallen auch immer ſolche Handels-Ge - ſchaͤffte vor / aus welchen er profitiren kan / daß alſo dieſer junge Burſch keine andere Urſache noch Gele - genheit / als ſeine Zeit wohl anzuwenden. Hierzu nun denſelben zu ermahnen / gelanget an dem Herrn mein wiederholtes Bitten / der ich indeſſen / nechſt Empfeh - lung goͤttlicher Protection, verharre ꝛc.

XIV. Abermahliges ſcharffes Ver - weiß-Schreiben / an einen ungetreuen Diener.

Ungetreuer Haushalter.

WEil ich mit Schmertzen vernehmen muß / daß ihr mit meinen euch anvertrauten Guͤtern ſchaͤndlicher Weiſe umgehet / dieſelbe / indem ihr eu - rem Debauchanten-Leben nachhanget / liederlich ver - wahrloſet / vor das Verkauffen wenig oder keine Sor - ge traget / und was ja endlich noch vor baar Geld ver - kauffet wird (mit liederlicher Compagnie herdurch bringet / meiner mitgegebenen Ordre in keinen Stuͤck nachlebet / mit den Debitoren unter der Decke ſpie - let / hin und wieder falſche Practiquen machet / da - durch eures Geſchlechts ehrlicher Nahme diffamiret / meine ſaure daſelbſt etablirende Handlung aber gantz und gar verruffen / und in Blame geſetzet wird. Als habe ich die Feder ergreiffen wollen / euch erſt guͤtlichvon775Loßkuͤndigung - und Bericht-Schreiben. von dieſem gottloſen Leben ab / und zu treulicher Ad - miniſtration meiner Guͤter zu ermahnen / mit der angehaͤngten Verwarnung / daß im Fall mir nicht ſchleunige Rechnung und Reliqua beſagter Guͤter wegen von euch præſtiret werde / ich ſolche Meſures zu ergreiffen entſchloſſen ſey / die vielleicht euch nicht gefallen / allen ſolchen untreuen Dienern aber ein Schrecken und Denckmahl ſeyn moͤchten / ehrlich mit ihrer Herren Guͤter umzugehen / welches ich zur Nachricht melden / und darauf ſchleunige Antwort erwarten wolle. N. N.

XV. Bitt-Schreiben an einen Freund / daß er auf einen ſolchen ruchloſen Diener ein wachendes Auge haben wolle.

Mein Herr!

DEnſelben wird nicht unwiſſend ſeyn / daß ich meinen Diener mit einer Schiff-Ladung Waaren pr. Coſti verſandt / und ſolche an dem Herrn / als meinen alten und vertrauten Correſpondenten / zu addreſſiren / die Freyheit genommen / dabey bit - tend / daß / ſo beſagter mein Diener einigen Raht oder That moͤchte benoͤhtiget ſeyn / ſelbigen damit an die Hand zu gehen. Wann aber ſeither der Zeit mir Zei - tung eingelauffen / daß dieſer mein Diener ſich nicht ſeiner Inſtruction gemaͤß auffuͤhren / ſondern mit Hindanſetzung meiner Handels-Geſchaͤfften / auf ein liederliches Leben ſich begebe / alſo / daß ich der ihm an - vertrauten Guͤter wegen Gefahr lauffen duͤrffte. Als gelanget an dem Herrn mein freundliches Erſuchen und Bitten / zu Vorbauung meines Schadens / auf dieſen liederlichen Geſellen ein wachendes Auge zu ha -C c c 4ben /776Bitt-Klag-Troſt-Verweiß-Handels -ben / von ſeinem Leben und Wandel eine kurtze Nach - frage einzuziehen / und mir mitzutheilen / auch ſo man etwas mir præjudicirliches vermercket / meine Guͤter / Gelder und Briefſchafften ſo lange aus ſeinen Haͤn - den aus / und bis auf meine fernere Diſpoſition zu ſich zu nehmen / und ſo er ſie nicht gutwillig wolle abfolgen laſſen / denſelben Gerichtlich darzu zwingen / und ſo gar eine Evaſion oder Flucht von dieſem untreuen Haus - balter zu vermuhten / denſelben ſo lange mit civilen Arreſt auf meinen Schaden und Unkoſten zu belegen / bis ich ſelber uͤberkomme / und dieſen Boshafftigen / der Gebuͤhr nach / vor ſolches ſein Laſter-Leben anſehe und beſtraffe. Wie mir nun durch Vollziehung meiner Bitte eine ſonderbahre Freundſchafft geſchicht / als werde ich es auch bey / GOtt gebe gluͤcklichen / Bege - benheiten / gebuͤhrend zu verſchulden wiſſen / der ich ver - bleibe / ꝛc.

XVI. Beſchwerung eines Vaters / deſſen Kind in Kauffmanns-Dienſten uͤbel gehalten wird.

Monſieur.

JCh habe ihm zwar mein Kind zu ſeinen Dienſten in das Contoir und in deſſen Handels Geſchaͤff - ten / nicht aber zum Stall-Knecht und Kuͤchen-Jun - gen verdungen / wie ich leider hoͤren muß / daß er zu ſolchen vilen Geſchaͤfften mehr / als zur Handlung an - gefuͤhret wird. Wann ich nun den Herrn mein Kind auf eine zimliche lange Zeit verſchrieben / ſelbiges auch in Kleidern und Leinen unterhalten muß / und es nicht zu verantworten ſtehet / daß die unwiederbringliche Jugend ſo uͤbel angewendet werde / als verdenckemich777Loßkuͤndigung - und Bericht-Schreiben. mich mein Herr nicht / wenn ich meines Sohns oder Pfleg-Sohns Wohlfahrt halben mich ſorgfaͤltig er - zeige / und daß ſeine Dienſt-Jahre moͤgen mehr in Conſideration gezogen werden / bitte; ſolte es dann demſelben anders gefallen / ſo wird mir auch nicht ſchwer ſeyn / meinen Sohn anderwerts / da mehr auf ſeine kuͤnfftige Wohlfahrt geſehen wird / unterzubrin - gen. Jndeſſen verbleibe ich in Erwartung Ant - wort / ꝛc.

XVII. Bitt-Schrifft / um Buͤrg - ſchaffts-Leiſtung.

Mein inſonders Hochzuehren der Herr!

WAnn bey dieſen truͤbſeligen und nahrloſen Zeiten auch der Credit ſo gar verfallen / daß auch faſt ein Bruder / will geſchweigen ein Fremder / gegen den andern nicht aufrichtig geſinnet / und / wo nicht genugſam Pfand verhanden / oder ein wohlge - ſeſſener Freund ſich fuͤr den andern in Buͤrgſchafft einlaͤſt / kein Groſchen Geld zu erhalten / welches die Handlung in nicht geringes Abnehmen ſetzet / auch mich meines Orts ſonderbar druͤcket / als der ich an einer gewiſſen (allhier bey einen Freund liegenden) Partey Ochſen-Leder noch wol (weil ich ſolches auf 6. Monat Zeit bekommen kan) einen guten Profit machen koͤnnte / wann fuͤr ſolche Parthey / die etwan 500. Rthlr. betraͤget / ein guter Freund ſich fuͤr mich Buͤrglich einlaſſen wolte / welches ich aber bey nie - mand anders / als bey meinen Herrn zu finden mir ge - traue / als der jederzeit ein geneigtes Gemuͤht / mir fort - zuhelffen / verſpuͤhren laſſen. Als gelanget an denſelben mein freundliches Bitten / mir darunter zuC c c 5will -778Bitt-Klag-Troſt-Verweiß-Handels -willfahren; Damit aber mein Herr nicht vermeynen moͤge / ob ſuchte ich demſelben durch ſothane Buͤrg - ſchafft beſchwerlich zu fallen / ſo will ich ihm ein von hieſiger Stadt-Kaͤmmerey ausgegebene Obligation groß 1000. Rthlr. Capital, ſo lang gegen Revers zu Pfand und Haͤnden ſtellen / bis ich von obgedachter Buͤrgſchafft (durch wuͤrckliche Bezahlung) meinem Herrn wieder entſchlagen: Hieruͤber nun ſeine guͤn - ſtige Antwort gewaͤrtig bleibende / verharre ich / ꝛc.

XVIII. Schreiben / um ſeine Beſol - dung zu fodern.

Mein Herr!

AUs hoͤchſter Noht-dringender Angelegenheit ge - zwungen / ergreiffe ich die Feder / demſelben um ein Jahr verdientes Salarium gehorſamſt anzuſpre - chen; Es ſoll ſolches zu meines Lebens nohtduͤrfftigen Unterhalt angewand / und die Willfahrung mit fer - nern willigen und getreuen Dienſten jederzeit erkannt werden / der ich immittelſt verharre / ꝛc.

XIX. Quitung uͤber empfangenes Salarium.

D mir mein Herr Patron, Herr N. N. heut dato vor ein verfallenes Jahr Salarium hun - dert Rthlr. auf mein bittliches Anſuchen richtig bezah - let habe / und ich um dieſe Stunde voͤllig um mein ver - dientes Lohn contentirt / ſolches beſcheinige hiemit / und verſpreche / wie bis anhero / ſo auch inskuͤnfftige / zu deſſen Dienſten mich jederzeit treu und fleißig fin - den zu laſſen.

XX. 779Loßkuͤndigung und Bericht-Schreiben.

XX. Gluͤck-Wunſch-Schreiben an ei - nen Kauffmann / deſſen Schiff gluͤck - lich zu Hauſe gekommen.

Mein Herr!

WJe das Aufnehmen der Handlung gantze Laͤnder und Republiquen in eine bluͤhende Gluͤckſeligkeit ſetzet / welches Gluͤck hernachmahls auf diejenige / die durch ihren klugen Handels-Ver - ſtand ſolches verurſachet / wieder zuruͤck gehet / alſo iſt billig / daß jeder Ehr-liebender Handelsmann ſich daruͤber erfreue / und ſolche ſeine Freude auf alle Weiſe und Wege an den Tag lege; welcher ich mir bey eingelauffener Nachricht von gluͤcklicher Arrivirung ſeiner reich-beladenen Schiffe auch laſſe geſaget ſeyn / um meine Gluͤck-Wunſch-Com - plimenten deswegen abzuſtatten / und inſonder - heit denſelben ein wohl-gemeyntes Wuͤnſchen bey - zufuͤgen; Das dieſes Schiff ein Vorlaͤuffer vieler anderer noch zu erwartenden ſeyn moͤge / und ihre Ladung dermaſſen vortheilhafftig mag an gebracht werden / daß mein Herr die Fruͤchte ſeiner klugen Handels-Conduite, (gelauffenen See-Riſigo, und gehabter Muͤhe reichlich verſpuͤhren moͤge / auch ferner als deſſen in Handels-Sachen unternommene Anſchlaͤge zu ſein und der Seinigen groſſen Nutzen / der gantzen Kauffmannſchafft aber zum Ruhm ge - deyen; Was ich darzu ſolte contribuiren koͤnnen / darinn hat mein Herr frey zu befehlen / als der ich allezeit / nechſt Empfehlung goͤttlicher Protection und ſchoͤnſter Begruͤſſung / verharre / ꝛc.

XXI. 780Bitt-Klag-Troſt-Verweis-Handes -

XXI. Troſt-Schreiben an einen in Ungluͤck und abnehmender Nahrung gerahtenen Kauffmann.

Mein Herr!

ES iſt mir der Verluſt / welcher ihm in ſeiner Handlung durch das Sincken zweyer reich-be - ladenen Schiffe zugeſtoſſen / ſo bald nicht zu Ohren gekommen / als ich aus Freundſchafft und Pflicht mich ſchuldig erachtet / demſelben gegenwaͤrtige Troſt-Zei - len zuzuſchreiben / um ſein (wie ich mir leicht vorſtellen kan) in das Sorgen-Meer uͤber dieſen groſſen Scha - den mit verſunckenes Gemuͤht wieder aufzurichten / und mit den Worten des Hiobs einen Troſt einzu - ſprechen: daß der GOtt / der es gegeben / es auch wie - der genommen habe / durch ſeine unverkuͤrtzte Hand aber zu einer andern Zeit den Schaden reichlich wie - der erſetzen koͤnne; Jmmaſſen dann dergleichen Un - gluͤcks-Faͤlle vielmahls heilſame und zu unſern Be - ſten abziehlende goͤttliche Verhaͤngniſſe ſeyn / welche bald erhoͤhen / bald erniedrigen / bald reich / bald arm machen / um in beyden Faͤllen der Menſchen ihre Con - tenence zu ſehen / und auf die Probe zu ſtellen; Mein Herr mache / daß die Seinige alſo moͤge beſchaffen ſeyn / daß / wie ihm ſein ehemahliges Gluͤck nicht ſtoltz gemacht / alſo auch ſeyn Ungluͤck ihn nicht niederſchla - ge / ſondern / daß derſelbe / als ein unbeweglicher Fels ad utrumqve paratus moͤge erfunden werden: was die See genommen / kan ſie zu einer andern Zeit wie - der mit reichen Gewinn erſetzen: Der Kauffleute Gut / iſt wie Ebb und Fluht / und ſo ja ein Stand in der Welt Urſache zu ſagen hat: Nemo ante obitum beatus, es ſey niemand vor ſeinem Tode gluͤcklich zuſchaͤ -781Loßkuͤndigung - und Bericht-Schreiben. ſchaͤtzen / ſo hat es gewißlich der Kauffmanns-Stand Urſache / als welcher nicht weniger Ungluͤck / als die auf dem Felde am Wege ſtehende Blumen zu gewarten / und ſeynd nicht allein die ungeſtuͤhme See / ſondern auch die uͤbrigen Elementen ſamt boͤß-intentionirten Leuten / ſeine Feinde / welchen allen zu entgegen / aller Schlangen Klugheit nicht zureichen will / es waͤre dann / daß man die Handlung nicht uͤber ſeine Thuͤr - Schwelle erſtrecken / und ſeine Hand voller Augen ha - ben wolte / nichts zu glauben / als was ſie ſehen / greif - fen und fuͤhlen: bey welchem jedoch die Gefahr des Feuers / des Einbruchs und ungerechter Obrigkeit / nicht wuͤrde koͤnnen vermindert werden: Wolle ſich alſo mein Herr mit der Betrachtung zeitlicher Guͤter ihrer Nichtig - und Fluͤchtigkeit troͤſten / und verſichert ſeyn / daß noch viele honette Gemuͤhter mit ſeinem Ungluͤck Compaſſion tragen / den zuvor ihme zugeſtel - ten Credit (wie etwan in dergleichen Faͤllen zu geſche - hen pfleget) nicht einziehen / ſondern auf alle Weiſe zu deſſen Recolligirung das Jhrige beytragen werden; wie ich mich dann vor andern verpflichte / jederzeit zu erweiſen / daß ich ſey und verbleibe / ꝛc.

V. Vielerley Arten Abſchied - und Danck-Schreiben.

I. Abſchied / einen Diener gegeben.

WAnn Vorzeiger dieſes / der ehrbare und Diſcre - te Peter Lorentzen / acht Jahr bey mir vor Jung / und vier Jahr als Handels-Diener gedienet / auchin782Vielerley Arten Abſchied -in ſolcher Zeit ſich in meinen Verrichtungen / zu Hauſe und auf Reiſen / in Gewoͤlb und Contoir, bey Geld einnehmen und auszahlen / treulich und fleißig / wie einem Ehr-liebenden Handels-Diener zuſtehet / erwieſen / und jetzt ſein Gluͤck weiter in der Welt zu ſuchen / auch andere Handels-Plaͤtze zu beſuchen / in - tentioniret iſt; Als gelanget an alle reſpectivè Her - ren Kauffleute / mein freundliches Erſuchen und Bitten / gedachten meinen geweſenen Diener Peter Lorentzen ſolcher meiner Recommendation genieſ - ſen zu laſſen / ihm alles Liebes und Gutes zu erzeigen / und wo ſein Gluͤck / es ſey durch eine gute Condi - tion, oder ſelbſt eigenen Handel / kan befordert wer - den / ihme mit Raht und That an die Hand zu ge - hen / und verſichert zu ſeyn / daß ich es in dergleichen Faͤllen wieder zu verſchulden / mich jederzeit willig und bereit werde finden laſſen. Zu mehrer Bekraͤffti - gung / habe ich dieſes eigenhaͤndig ge - und unterſchrie - ben / und mein Handels-Pittſchafft darauf gedruͤckt.

Regenſpurg den 24. Maji 1716. N. N.

II. Ein anderer.

ZEiger dieſes wird ſeyn N. N. mein 6. jaͤhriger ge - weſener getreuer Handels-Diener / welcher in anderen Handels-Plaͤtzen ſein Gluͤck auf Contoiren zu ſuchen intentioniret / und daß ich ihm ein Zeugniß ſeines Wohlverhaltens ertheilen moͤchte / gebeten: Wann nun ſolches allerdings der Billigkeit gemaͤß / als habe ich ihm durch gegenwaͤrtige Zeilen allen reſpectivè Herren Kauffleuten beſter maſſen re - commendiren / und dabey verſichern wollen / daßalles783Danck-Schreiben. alles was ihm gutes wiederfaͤhret / von mir / als wann es mir ſelbſt geſchehen / ſoll gehalten / und bey aller Ge - legenheit in dergleichen Faͤllen / wieder erſetzet werden. Leipzig den 8. Januarii 1716.

III. Zwey deutiger Abſchied.

WAnn Vorzeiger dieſes / ſeine bey mir angetre - tene Dienſt-Jahre / mit der Entſchuͤldigung / und dem Prætext, fremde Laͤnder zu beſehen / nicht voͤllig ausgehalten / auch daß eꝛ ſolches thun moͤchte / ich aus ſonderbahrer Conſideration nicht hart in ihm dringen wollen; Er aber indeſſen um ein Zeugniß ſeines Wohlverhaltens / bey mir ſollicitiret / welches ich ihm auch ſeiner honetten Familien wegen nicht verſagen koͤnnen. Als wird jedermann / dem dieſes zu leſen vorkoͤmmt / freundlich und Stands Gebuͤhr nach dienſtlich erſuchet / ihm dieſes meines Teſtimo - nii genieſſen zu laſſen / welches ich in dergleichen Maſ - ſen wieder zu verſchulden / jederzeit willig und erboͤtig - Coͤlln den 6. April 1716.

IV. Danck-Schreiben vor ander - weitige Beforderung.

Mein inſonders hochzuehrender Herr!

ES hat deſſen mir mitgegebenes Recommenda - tions-Schreiben / bey Herrn N. N. ſo viel ge - fruchtet / daß er mir ſelber in Dienſten genommen / und in ſeiner Handlung employret / in welcher ich mich dann jederzeit alſo verhalten werde / daß weder mein Herr / die mir verliehene Recommendation,noch784Vielerley Arten Abſchied -noch mein jetziger Handels-Patron, daß er ſolcher ſtatt gegeben / zu bereuen Urſache haben ſoll. Kan ich indeſſen / zeit-waͤhrender meinem Hier-ſeyn / dem Hn. einige angenehme Dienſte leiſten / hat er mir frey zu befehlen. Der ich Lebenslang ſeyn und verbleiben werde /

Meines inſonders hochzuehrenden Herrn dienſt verbundenſter N. N.

V Ein anders.

Mein Herr!

JCh habe in denen acht Tagen daß ich hieꝛ bin / ſchon den Effect meines Herrn mir ertheilten guͤtigen Abſcheids / und ſeiner mir mitgegebenes Recom - mendations-Schreiben verſpuͤhret / indem Herr N. N. die Muͤhwaltung genommen / und bey einigen vor - nehmen Kauffleuten um gute Dienſte ſich vor mir be - worben / welche ich dann auch bey Herrn N. N. auf zimlich Avantagieuſe Conditiones erhalten / wie ich nun ſolches nechſt GOtt / meinem wehrten Herrn und Patron mit zu dancken; Als werde ich auch niemahls ermangeln / in allen Gelegenheiten wieder zu erweiſen / daß ich beſtaͤndig ſey und verbleibe / ꝛc.

VI. Ein Diener dancket ſeinen Herrn vor genoſſene Wohlthat.

Mein Herr!

BEy meiner gluͤcklichen Ankunfft allhier / laß ich meine erſte Verrichtung ſeyn / demſelben voralle785und Danck-Schreiben. alle mir erzeigte Affection und getreue Anweiſung ſchuͤldigſten Danck abzuſtatten / mit beygefuͤgten Wunſch / daß der Hoͤchſte an meines hochwehrten Pa - trons und deſſen gantzen geehrten Familie, welche ich hiemit zum ſchoͤnſten gruͤſſe / alles reichlich wieder er - ſetzen / denſelben in ſeiner Handlung geſegnen / mit vie - len Segen uͤberſchuͤtten / mir aber das Gluͤck verlei - hen wolte / dermahleins Gelegenheit zu finden / meine wuͤrckliche Danckleiſtung / und zu dienen verbunde - nes Gemuͤhte am Tage zu legen; Jch werde indeſſen / was ich durch meines Herrn getreue Anweiſung in deſſen Dienſten erlernet / weiter ruͤhmlich excoliren / den Handels-Wiſſenſchafften ferner obliegen / und bey Herrn N. N. bey welchen ich wieder in Dienſten trete / erweiſen / daß ich einem vollkommenen Kauff - mann zum Lehr-Meiſter gehabt / weiches mich auch verpflichtet / an jeden Ort der Welt / wo ich mich ins - kuͤnfftige aufhalten moͤchte / mich zu erweiſen / und all - ſtets zu nennen / ꝛc.

VII. Ein Diener ſollicitiret um ruͤck - ſtaͤndiges Salarium.

Mein Herr!

JCh bitte / nicht uͤbel auszudeuten / daß / da mir bey meinen jetzigen Zuſtand einige unumgaͤngliche Ausgaben zu Handen ſtoſſen / ich um das wenige mir noch ruͤckſtaͤndige Salarium dienſtlich ſollicitire / der unfehlbahren Hoffnung lebend / daß / wie mein geehr - ter Herr mir allzeit fortzuhelffen ſich guͤnſtig und ge - neigt erzeigt / alſo er auch in dieſen meinen geziemendenD d dAn -786Vielerley Arten Abſchied - u. Danckſchr. Anſuchen mir willfahrrn / und mich dadurch noch wei - ter verbinden werde / Lebenslang zu ſeyn / ꝛc.

VII. Ein anders.

Mein Herr!

WAnn derſelbe verhoffentlich von mir alſo bedie - net worden / daß er nicht Urſache zu klagen / viel - mehr den Nutzen noch taͤglich zu ſpuͤhren hat / welcher ihm ſo wol in-als auſſerhalb Landes von meinen Dienſten zugewachſen / als verhoffe ich derſelbe wer - de auch ſolches in Conſideration ziehen / und mir das wenige noch ruͤckſtaͤndige Salarium ferner nicht vorenthalten / ſondern ſolches Bringern dieſes / Herrn N. N. meinetwegen zuſtellen / welcher meine in Haͤnden habende Quitung dargegen aus - liefern wird / den Erfolg erwartend / verharre ich ꝛc.

Der[787]

Der Wohl-ſtyliſirende Kauffmann / Oder: Des allzeit-fertigen Handels-CORRE - SPONDENTEN Andern Theils. II. CLASSE.

[788]
Haͤlt in ſich die See-Sachen und an - dere dabey vorfallende Scripturen. Als:
  • 1. Benachrichtigung von erlittenen See - Schaden.
  • 2. Haverey-Briefe / Rechnungen / und deſſen Recht / item, von Kauffmanns-Parere in ſtreitigen See-Sachen.
  • 3. Von geſtrandeten Gut / Berg-Lohn und Strand-Recht.
  • 4. Laudum oder Ausſpruch in Haverey-Sachen.
  • 5. Specification eines Segelfertig-liegenden Schiffs / welches mit ſeiner Ladung ſoll verkaufft werden.
  • 6. Formularia, wie in Kriegs-Zeiten die neutralen Schiffe ſich reverſi ren muͤſſen / und beeydi - get werden.
  • 7. Connoiſſemen ten / Schiffs-Bau-Contract en und Aſſecuran zen.
  • 8. Von der See-Fahrt / und was Kauff-Leuten und Paſſagiern davon zu wiſſen noͤhtig / in ſpecie von der Europaͤer Handlung zur See.
  • 9. Schiffs-Befrachtungs-Contracten allerhand Arten.
  • 10. Schiffs-Inventarium.
  • 11. Wie die durch Caper aufgebrachte Schiffe verkaufft und reclamirt werden.
  • 12. Von Aſſecuran zen.
789

I.

I. Benachrichtigung von erlit - tenen See-Schaden.

Mein Herr!

DA ich gedachte / denſelben aus Gottenburg zu ſchreiben / muß ich es leyder von hieraus thun / als woſelbſt ich geſtern mit einer Hollaͤndiſchen Ga - liot von verlohrner Reiſe alle des Meinigen entbloͤſ - ſet kuͤmmerlich mit dem Leben angekommen / nachdem unſer Schiff / unweit Bornholm / bey juͤngſt den 26. Februarii gehabten harten Sturm / verungluͤcket / und auſſer den Perſonen und etwas Stuͤck Guͤtern wenig geborgen worden / es hat aber dieſe unſere Reiſe als wir kaum von der Dantziger Rhede abgeſegelt / gleich ein trauriges und verwirrtes Anſehen gewon - nen / dann auſſer dem / daß bey etlichen Wochen her Wind und Wetter nicht lange beſtaͤndig / ſondern mit continuirlichen Sturm untermiſcht geweſen / ſo hat - te auch der (bey Aufziehung unſerer Segel) uns freundlich anwehende Oſt-Suͤd-Oſten-Wind nicht lang beſtand / ſondern drehete ſich wie ein Vogel / bald Nord-bald Weſtwerts / alſo daß wir kaum zwey Et - mahl paſſirt hatten / als wir es ſchon aufs laviren le - gen / und endlich / da es faſt gantz ſtill worden / Ancker - Grund ſuchen muſten / welche Wind-Stille aber ſich des folgenden Tages in einen ſo grauſamen Sturm aus den Nord-Nord-Weſten verwandelt / daß beydeD d d 3Ancker790Benachrichtigung vonAncker nicht capables waren / das Schiff zu halten / deſſen Geraͤhtſchafft ohne dem / wie wir leider hernach erfahren / ſamt den Schiffe ſelbſt nicht baſtant genug war / einen ſolchen ſtarcken Sturm auszuhalten; wir fingen demnach an zu treiben / muſten den einen Ancker kappen / und bey ſich vergroͤſſerenden Gefahr / den Willen des Windes und der Wellen uns uͤberlaſſen / welche in wenig Stunden uns weiter verſetzten / als wir bey guten Wetter und Wind in einen gantzen Tag nicht haͤtten ſegeln koͤnnen; Bey ſo geſtalten Sachen war weder den Schiffer noch uns wohl zu muhte / und weil das Schiff allbereit beginnte leck zu werden / und aller Orten Waſſer zu ſchoͤpffen / muſte jedermann an die Pumpe / und unaufhoͤrlich dabey arbeiten; Endlich betraff uns noch ein groͤſſer Un - gluͤck / indem eine ſtarcke See das Ruder abſtieß / und kurtz darauf der groſſe Maſt auch uͤber Vort gieng / und in tauſend Stuͤcken zerſpilterte: bald erhuben uns die Wellen bis an die Wolcken / bald verſenckten ſie uns wieder in den tieffſten Abgrund: der Donner ſtuͤrmete uͤber unſern Haͤuptern / und der Blitz fuhr Creutz-weis uͤber / und um das Schiff herum nicht anders / als wann wir uns in der groͤſten See - Schlacht befunden haͤtten; Die Pumpe wurde un - brauchbar / unſere Kraͤffte aber ſo abgemattet / daß weder Schiff-Volck noch Paſſagiers mehr capabel waren zu arbeiten. Jn ſolcher Noht / war nun kein ander Mittel uͤbrig / als an den nechſten Strand zu ſetzen / wiewol wir wegen des harten und truͤben Wet - ters ſelbſt nicht wiſſen konnten / in welcher Gegend wir uns befanden; jedermann hatte ſich allbereit ei - nes gewiſſen Todes verſehen / der eine betete / der an - dere hielte noch an mit der Arbeit / dieſer zog allbereitein791von erlittenen See-Schaden. ein rein Hemd an / und ſteckte Geld bey ſich in der Ta - ſchen / um / ſo ſein Leichnam den Fiſchen nicht zu Theil wurde / denenjenigen ihre Muͤhe zu belohnen / welche ſeinen ans Ufer geworffenen Coͤrper begraben wuͤr - den; Ein ander erwehlte ſich ein Stuͤck von Maſt oder Brett / auf welchen er ſich durch das Schwimmen zu ſalviren gedachte; alle aber ſahen nichts anders / als den Todt vor Augen / und nahmen allbereit von ein - ander einen traurigen Abſchied / inſonderheit / weil das Schiff anfing von allen Seiten Waſſer zu ſchoͤpffen / und der Steurmann ſamt den Schiffer und uͤbrigen Schiff-Volck jetzt das Boht ausſetzten / um auf ſol - chen letzten Huͤlff-Mittel ihr Leben noch zu ſalviren / in welches aber wir andern Paſſagiers, deren 13. an der Zahl waren / mit eindrungen / und bey nahe unſern Untergang durch ſolche Beſchwerung dieſes kleinen Fahr-Zeugs ſo viel ehe befordert haͤtten. Endlich er - blickten wir nicht ferne von uns das Eyland N. N. auf welches wir nach vieler ausgeſtandenen Muͤhe / end - lich / GOtt Lob! gluͤcklich anlaͤndeten / und bald dar - auf nicht weit davon unſer Schiff in Stuͤcken zerſtoſ - ſen ſahen; Was an Guͤtern noch geborgen / hat die See ans Land geworffen. GOtt erſetze dieſen Schaden den Intereſſenten reichlich / und bewahre die Handlung vor mehr dergleichen Ungluͤcks-Faͤllen. Deſſen Protection ich meinen Herrn auch will anbe - fohlen haben / ꝛc.

II. Ein anders.

Mein Herr!

MJt den bey N. N. geſtrandeten Schiffe hat es wie ich nach dieſen in Erfahrung kommen / fol -D d d 4gen -792Benachrichtigung vongende Beſchaffenheit: Es iſt ſelbiges den 6. hujus mit guten Winde von hieſider Rehde abgelauffen / auf den Schoniſchen Kuͤſten aber gekommen ſeynde / ſoll der Schiffer ſolches muhtwillig im Strand geſe - tzet / und ſich mit ſeinem Volck davon ans Land bege - ben / folgend die darinn verhandene Guͤter zum Theil haben bergen laſſen / und ſich bis dato noch dabey auf halten / auch an ſeine hier wohnende Frau geſchrie - ben haben / ihm dahin nachzufolgen; welches alles ein hier angekommener Botsmann / der auf den Schiff mit geweſen / eydlich ausgeſaget. Wann nun dieſes den Verdacht eines groſſen Diebſtahls und Betrugs nach ſich ziehet / in welchen Rehders / Befrachters und Schiffer koͤnnen implicirt ſeyn / und der Herr eine anſehnliche Summa darauf verſi - chert hat / vielleicht auf ein Non Ens, oder ſolche Effecten, die niemahls im Schiff geweſen / um wel - cher gottloſen Intriguen wegen das Schiff ohne ei - nige Noht im Strand geſetzet / ehrlicher Befrach - ter ihre Guͤter aber / die noch darinn verhanden gewe - ſen / diebiſcher Weiſe ſeynd angegriffen worden / als wird mein Herr und andere unſchuldige Aſſecura - tores ſich wegen Ausbezahlung der Gelder vorzu - ſehen wiſſen / und weitere unparteyſche Nachricht erſt davon einzuziehen haben. Welches ich zur Nach - richt melden / und dabey verſichern wollen / daß ich je - derzeit verharre / ꝛc.

  • NB. Man koͤnte auch / weil ein Chriſtlicher Kauff - mann jederzeit ſchuldig iſt / ſeinen Nechſten das Seine zu beſſern und zu behuͤten / auch der Bos - heit nach allen Kraͤfften zu ſteuren / unter unbe - kannten Nahmen / oder ohne Unterſchrifft / wannman793erlittenen See-Schaden. man gewiſſer Urſachen wegen nicht bekannt ſeyn wolle / an die Aſſecuratores ein ſolches Nach - richt-Schreiben ablauffen laſſen / dadurch entuͤbri - get man ſich des Beweiſes / hat keine Verantwor - tung / und ſteuret doch der Bosheit / die taͤglich in dergleichen Aſſecuranzien uͤberhand nimmt.

II. Haberey-Briefe / Rechnun - gen / und deſſen Recht / item, von Kauffmanns-Parere in ſtreitigen See-Sachen.

I. Haberey-Briefe / welchen ein Schif - fer / dem ſein Schiff auf der Reiſe leck geworden / oder ſonſt die darinn geladene Waaren / einen beſorglichen Schaden und Abgang gelitten / bey ſeiner Ankunfft von denen Intereſſenten der La - dung unterzeichnen laͤſt.

DEmnach ich Schiffer N. N. mit meinem Schiff N. genannt / auf meiner Zuruͤck-Reiſe von Liſ - ſabon hieher nach Hamburg ſehr hartes Wetter und contrairen Wind gehabt / und dannenhero nicht un - billig befuͤrchten muß / daß ſich einig Unterſtellig-Gut in meinem Schiff ſchadhafft befinden moͤchte / ſolche Sachen aber / nach den See-Rechten / auf Averey ge - rechnet werden muͤſſen / als erſuche ich die ſaͤmtliche Befrachter und Intereſſenten meiner Schiff-ladung / dieſen Avarey-Briefe / vor Eroͤffnung oder Brechung der Laſt / zu unterzeichnen / daß ſie den befundenenD d d 5Scha -794Haverey-Briefe / Rechnungen /Schaden / ſo er Averey kan erkandt werden / ſo viel ei - nen jeden zu ſeinen Quotum zukommen wird / ſamt der Fracht zu erlegen / und zu bezahlen / ſchuldig ſeyn wollen. Hamburg / den 16. Novembris 1716.

  • Wann nun die Kauffleute darein willigen / ſo unter - zeichnen ſie: Jch Titius bin zu frieden / oder geſte - he / oder conſentire ſolche Haverey; wer aber nicht unterzeichnen will / und ſeine Guͤter finden ſich hernach ſchadhafft / dem geſtehen die andern Intereſſenten keine Erſetzung oder Haverey.

II. Send-Schreiben / was Haverey bedeute.

Mein Herr!

UM denſelben noch beſſer zu erklaͤren / was Have - rey bedeute / ſo berichte ich / daß ſolche kuͤrtzlich darinn beſtehe / daß diejenige / deren zur See gekom - mene Guͤter in waͤhrender Waſſers-Noht keinen Schaden gelitten / oder um das Schiff zu leichtern nicht ausgeworffen worden / nach einen gewiſſen An - ſchlag zur Schad-loß-Haltung derjenigen / deren Guͤter um das Schiff zu retten / und zu erleichtern in harten Sturm ausgeworffen worden / etwas beytra - gen muͤſſen / es wird aber die Haverey in die kleine und in die groſſe eingetheilet / unter jener wird der Zutrag (den man vor Lohtsmanns - oder Pilotten-Geld / das iſt / das Schiff von und auf die Rehde / in und aus den Haven zu bringen / zahlen muß) gerechnet / und ge - hen ſolche Unkoſten allein uͤber die eingeladene Waa - ren / nicht aber uͤber das Schiff. Groſſe Havereyiſt /795und deſſen Recht / ꝛc. iſt / wann das Schiff zu erleichtern / theils Waaren muͤſſen ausgeworffen werden / alsdann geht ſolcher Schade uͤber Schiff und Gut / auch ſo gar uͤber dieje - nige Guͤter / als Geld und Juwelen / welche doch das Schiff nicht beſchweren / und iſt uͤber das Auswerffen Zeugniß genug abgeſtattet / wann es der Schiffer / daß er habe werffen muͤſſen / mit ſeinen Paſſagirern be - zeugen kan. Wie aber die geworffene Waaren ſol - len æſtimiret werden / davon machen die See-Rechte dieſen Unterſcheid: So der Wurff geſchehen / ehe das Schiff ſeine halbe Reiſe vollbracht / ſo werden die Waaren hoͤher nicht als was ſie gekoſtet / æſtimiret / iſt der Weg aber ſchon uͤber die Helffte verzogen / ſo taxiret man ſolche / was ſie an den Ort / da ſie hin de - ſtiniret geweſen / haͤtten gelten koͤnnen; und wird hierinn abermahl dem Schiffer und ſeinen Reis-Ge - faͤhrten / was die daruͤber ausſagen / Glauben zuge - ſtellt. Die Haverey ſelber aber zu berechnen und einzutheilen / gewiſſen verſtaͤndigen Kauffleuten und Schiffern / auch wol einen eigenen darzu beeydigten Mann / welchen die Kauffmannſchafft darzu unter - haͤlt / zu berechnen uͤbergeben. Ein mehrers von die - ſer Materie wird mein Herr in meinen neu-eroͤff - neten Handels-Gericht finden / dahin ich mich der Kuͤrtze halber will bezogen haben. Der ich im uͤbri - gen verbleibe

Meines Herrn Dienſtwilligſter N. N.

III. 796Haverey-Briefe / Rechnungen /

III Haberey-Rechnung / von Schiffer Jochim Becker / fuͤhrende das Schiff die gekroͤnte Wein-Traube / kommende von Bourde - aux, uͤber den Schaden / welchen die Capers ſeiner Ladung durch das Wegnehmen unterſchiedli - cher Guͤter / zugefuͤget.

Das Capital der Guͤter iſt / und zwar erſtlich / ſo vor Hr. Mi - chael Arens geladen:〈…〉〈…〉〈…〉〈…〉
10. Stuͤck-Branntwein / hal - ten 16. Oxhoͤfft à 35. Rthlr. thut〈…〉〈…〉. 1680
20. Foß Hochlaͤndiſch Wein / bey welchen ſchwere Le - ckagie, rechne durchge - hens à Orhoͤfft 40. 〈…〉〈…〉. 3200
3. Faß Stum̃e-Wein / à 14. Rthlr. das Oxhoͤfft504
14½. St. Pflaumen / waͤgen 7000. . à 9. 〈…〉〈…〉. pr. 100. thut〈…〉〈…〉6306014
Sum. 〈…〉〈…〉.
Hr. Chriſtian Rump.
15. Faß Preniacq-Wein / à 18. Rthlr. das Oxhoͤfft3240
Tranſp. 9254
Transport voriger Seite〈…〉〈…〉.9254
Hr. Niclas Janſen.
4. St. Branntwein / halten . Oxhoͤfft à 35. Rthl. 〈…〉〈…〉. 682. 8.
8. Oxhoͤfft rohten Wein / à 24. Rthlr. 576
20. ſt. Syr. waͤgẽ 16000. . 19. 〈…〉〈…〉. pr. 100. . 1440.
6. Ballen Papier / darinnen 62. Riß / à Riß 4. 〈…〉〈…〉. 6. 〈…〉〈…〉. 271. 4.
Sum. 〈…〉〈…〉. 296912
Hr. Daniel Stur.
10. Faß Bergerac-Wein / a Oxhoͤfft 16. Rtl. 〈…〉〈…〉. 1920.
6. Faß Coſtes-Wein à Oxh. 38. 〈…〉〈…〉. 912.
Sum. 〈…〉〈…〉. 2832
Hr. Johann Ditmar.
8. Faß Honig / ſeynd 48. Tertz a T. 12. Rthl. 〈…〉〈…〉. 1728.
5. St. Branntwein / halten 8. Oxhoͤfft a 35. Rthlr. 840.
Sum. 〈…〉〈…〉. 2568
Hr. Dirckſen & Comp.
15. Ballen Mandeln / waͤgen 4500. . a 36. 〈…〉〈…〉. 〈…〉〈…〉. 1620.
2. Faͤß rohten Wein / a 24. Rthlr. das Oxh. 576.
8. Ballen Fell / wehrt300.
Sum. 〈…〉〈…〉. 2496
Tranſp. 2011912
Transport voriger Seite〈…〉〈…〉.2011912
Hr. Jacob Both.
15. Faß Coſtes-Wein à 38. 〈…〉〈…〉. das Oxhoͤfft 2280
Hr. Friderich Lipp.
3. St. Branntwein / halten 5. Oxh. à 35. Rthlr. 〈…〉〈…〉. 525.
12. Doſin Nuß-Baͤumen Bretter / wehrt1200.
1. Faß Beſies-Wein à Oxh. 30. Rthr. 360.
Sum. 〈…〉〈…〉. 2085
Herr Conrad Joſten.
10 St. Branntwein / halten 17. Oxh. à 35. Rthlr. 1785
Hr. Samuel Schiffmann.
10. Faß Lagons-Wein / à Oxh. 16. Rthlr. 1920
Hr. Cornelius Brun.
4. Faß Coſtes-Wein à 38. 〈…〉〈…〉. 〈…〉〈…〉. 608.
15. Ballen Papier / halten 225. Riß à 5. 〈…〉〈…〉. 1125. 1733
Sum. 〈…〉〈…〉.
Sel. Hn. Johann Erdmanns Wittwe.
5. St. Branntwein / halten 8. Oxh. à 35. Rthlr. 840
Tranſp. 3076212
Transport voriger Seite〈…〉〈…〉.3076212
Hr. David Seulin.
1. Faß Frontiniacq à Oxh. 45. Rthlr. 〈…〉〈…〉. 540.
2. St. Syrop / waͤgẽ 1600. . a 9. 〈…〉〈…〉. p. 100. . 144.
Sum. 〈…〉〈…〉. 684
Summa des Belauffs der Guͤter〈…〉〈…〉.3144612
Hierzu kommt die Wuͤrde des Schiffs mit der Fracht11000
Summa des gantzen Belauffs〈…〉〈…〉.4244612

IV. Nun folget weiter der Schade / nemlich / was die Ca - pers aus dem Schiff von der Ladung genommen / als nemlich:

5. Oxh. Preniacq-Wein à 18. Rthlr. Herr Chriſtian Rump gehoͤrig270
2. Oxh. Stum-Wein / Hn. Michel Arens gehoͤrig 84
. Branntewein / Jochim Ditmar / a $$\frac{30}{4}$$ pr. 35. Rthlr.98
7. und . dito aus einen St. von der Wittwe Erdmannſche 264
. Oxh. rohter Wein / Dirckſen & Comp. à 24. Rthlr.36
dito Schade an Mandeln / laut Rech - nung 618
1. Oxh. Coſtes-Wein / Cornelius Brun gehoͤrig 38
〈…〉〈…〉. 61312
Von denen Capern iſt vor das Genom - mene gut gethan worden:
Vor 5. Oxhoͤfft Wein 100. . Holl. betragen mit Lagio〈…〉〈…〉. 135. 8.
pr. 1. Oxhoͤfft Wein 19. . Franſch / iſt19.
1548
Bleibt Schade〈…〉〈…〉. 4594
Wann nun 42446. 〈…〉〈…〉. 12. 〈…〉〈…〉. Capital 459. 〈…〉〈…〉. 4. 〈…〉〈…〉. Schaden betragen / betraͤgt es pro Cent oder von 100. 〈…〉〈…〉. 1 $$\frac{1}{12}$$ . 〈…〉〈…〉. und muß ein jeder des fals zahlen / als folget:

V. Repartition von vorſtehenden Capi - tal der 42446. 〈…〉〈…〉. 12. 〈…〉〈…〉. ſo Schaden tragen muͤſſen 459. 〈…〉〈…〉. 4. 〈…〉〈…〉. und betraͤgt es alſo von 100. 〈…〉〈…〉. a 1 $$\frac{1}{12}$$ .

Kommt auf eines jeden Portion, als folget:
Capital a 1 $$\frac{1}{12}$$ . pro Cent.
Hr. Michel Arends von〈…〉〈…〉. 6014653
Hr. Chriſtian Rump von3240352
Hr. Michel Janſen von2969. 12323
Hr. Daniel Stur28323011
Hr. Jochim Ditmar25682713
Hr. Dirckſen & Comp. 2496271
Hr. Jacob Both22802411
Hr. Friderich Lipp2085229
Hr. Conrad Joſten1785194
Hr. Samuel Schiffmann19202013
Tranſp. 28189. 123056
Transport voriger Seite 28189. 12.3056
Hr. Cornelius Brun1733.1812
Sel. Hr. Joh. Erdmanns W.840.92
Hr. David Seulin684.76
Die Hn. Rehder des Schiffs11000. C. 1193
Sum. von 42446. 12. 〈…〉〈…〉. Capit. 〈…〉〈…〉. 45913
Die uͤbrigen 9. ß. bleiben vor die Armen.

VI. Eine andere Form einer Ha - verey-Rechnung.

Schiffer Peter Winter / fuͤhrende das Schiff die guͤldene Roſe / kommende jetzund von Rochelle / hat an unterſchiedl. Waaren ge - laden / welche taxiret worden〈…〉〈…〉126000
Das Schiff koſtet Ein - kauffs〈…〉〈…〉. 21000.
Die Fracht betraͤgt ſich von Rochelle hieher8400.
Sum. 〈…〉〈…〉. 29400
Sum. der Ladung / Schiff und FtachtSum. 〈…〉〈…〉.155400
Auf dieſen Schiff und ſeiner Ladung befindet ſich nach abgelegter Reiſe Schaden / und zwar
An den Schiff〈…〉〈…〉. 2500.
An der Ladung10450.
Sum. 〈…〉〈…〉. 12950
Solche Haverey nun gehet uͤber Fracht und Ladung / betragende zuſammen〈…〉〈…〉. 155400. davon muͤſſen die Her - ren Rehders nach Proportion ihrer 29400. 〈…〉〈…〉. Schiff und Fracht Be - lauff zur Erſetzung obbeſagter Ha - verey zahlen /〈…〉〈…〉. 2450.
Die Ladung aber muß tragen10500.
Sum. 〈…〉〈…〉. 12950
Wann nun an vorbemeldeten Schiff und Fracht / betragende zuſammen 29400. 〈…〉〈…〉. Luͤbſch vier Hn. Reh - ders / als nemlich:
Hr. Anderſen ¼.
Hr. Berends .
Hr. Chriſtiani .
Hr. Daniels $$\frac{5}{34}$$ .
Part und Antheil haben / und folglich nach Proportion ſolcher ihrer Par - ten, den ihnen zukommen den Scha - den / nemlich 2450. 〈…〉〈…〉. tragen muͤſ - ſen / ſo koͤmmt
Hr. Andreſen pr. ſ. ¼. Part. 〈…〉〈…〉. 612. 8
Hr. Berends. 918. 12.
Hr. Chriſtiani. 408.5. 4
Hr. Daniels $$\frac{5}{34}$$ . 510.6. 8
Sum. 〈…〉〈…〉. 2450
Die Hn. Intereſſenten an der Ladung / wer - den ebenfalls die ihnen nach der Pro - portion zu bezahlen zukommende 10500. Marck Haverey-Schaden / unter ſich (auf die 126000. Marck / als das Capi - tal der Ladung) mitzutheilen wiſſen.
803und deſſen Rechte / ꝛc.

VII. Von Kauffmanns-Parere und Arbitragen, oder Unterwerffung des Aus - ſpruchs eines guten Mannes / inſonderheit aber von competirenden Foro, oder Gericht in ſtreiti - gen See-Sachen.

Monſieur.

WAs derſelbe an mich / wegen Einholung eines Kauffmanns-Parere, in ſeiner mit N. N. ha - benden Streit-Sache gelangen laſſen / hat allerdings ſeinen guten Grund / und finde ich es / als ein kurtzes Expedientz / die Sache bald zu terminiren wohl ge - rahten / dann wann man die Definition des Wortes Kauffmanns Parere anſiehet / ſo heiſt es ein wohl ab - gefaſtes Gutduͤncken unpartheyiſcher Kauffleute uͤber eine ſtreitige Sache / daruͤber ſie in Handels-Sa - chen zu Rath gezogen / und ihre Meynung zu entde - cken / gebeten werden / ich ſage unpartheyiſcher Kauff - leute / weil man ihnen gemeiniglich den Caſum Con - troverſiæ nur unter verdeckten Nahmen der dabey interesſirten Perſonen vorſtellt / und ſie alſo weder den einen zu Lieb / noch den andern zu Leid zu ſprechen / moͤgen verdaͤchtig gehalten werden; Zu geſchweigen / daß ein ſolches Kauffmanns-Parere nicht von den Kauffleuten des Platzes / wo die Streit-Sache ver - ſiret / ſondern von auslaͤndiſchen Handels-Plaͤtzen geſuchet und erfordert wird / nicht anders als wie et - wan uͤber gewiſſe Rechts-Sachen Reſponſa Pru - dentum, oder gantzer Juriſtiſcher Facultaͤten ein - geholet werden / wie aber ſolche / ob ſie ſchon nicht Vim deciſivam, dannoch eine groſſe Krafft haben / dem Ju - dici, coram qvo die Rechts-Sache ſchwebet / ein groſſes Licht zu geben / alſo / daß vielfaͤltig das UrtheilE e e 2dar -804Haverey-Briefe / Rechnungen. darnach und mit Beziehung auf ein ſolches Reſpon - ſum eingerichtet wird / als hat auch ein ſolches einge - holtes Kauffmanns Parere nicht weniger Krafft / auf ſich reflectiren zu machen / wie hievon gnugſame exempla koͤnnen angefuͤhret werden; es geſchicht aber ſolches von der Obrigkeit mit hoͤchſter Billigkeit / dann weil es Kaͤyſerlichen und Koͤniglichen Maje - ſtaͤten allergnaͤdigſt gefallen / ihren hoͤchſten Reichs - Tribunalien anzubefehlen / nach jeder Reichs - oder Municipal-Stadt ihren confirmirten und loͤblich hergebrachten Statutis zu urtheilen / und ſelbigen kei - nen Eintrag zu thun / unter welchen auch inſonderheit in Roͤmiſchen Reich die Verordnung in Commer - cien-Sachen mit begriffen / uͤberdem auch nicht un - billig præſumiret wird / daß Kauffleute diejenige Sachen / welche in ihr Forum hineinlauffen / und womit ſie taͤglich umgehen / (der ein - und auslaͤndi - ſchen Circumſtantien halber) beſſer als Gelehrte verſtehen / als kommt es vielmahlen / (wie ſchon oben gemeldet /) daß dergleichen eingehohlte Kauffmanns - Parere, wann anders in dem ausgegebenen Caſu alles aufrichtig angefuͤhret worden / ein groſſes Pon - dus zur ſchleunigen Deciſion der Sache beytragen koͤnnen / welches um ſo viel leichter zu behaupten / weil ſo gar viel Arbitria oder Beziehung auf eines klugen Kauffmanns Ausſpruch unter denen Negotianten noch taͤglich im Schwang gehen / und vor dieſen noch gebraͤuchlicher geweſen / ehe in unterſchiedlichen vor - nehmen Handels-Staͤdten die ſo genannte Kauff - manns-Gerichte (wie dergleichen ein wohlbeſtalltes zu Leipzig / Paris / Lyon / Botzen ꝛc. zu ſehen /) aufge - kommen / in welchen die unter Kauffleuten entſtande - ne Streitigkeiten ſummariſche / und nicht ſo wol nachden805und deſſen Rechten / ꝛc. den geſchriebenen Rechten / als denen verfaſten Han - dels-Verordnungen / und unter Kauffleuten wohl hergebrachten Gewohnheiten ohne formalen Proceß abgehandelt und decidiret worden / wo aber ſolche Kauffmanns-Gerichte eben nicht formlich beſtellet / daſelbſt hat doch die Vorſichtigkeit der Obrigkeit be - ſchriebene Statuta in Commercien-Sachen gemacht / welche ohne groſſe Weitlaͤufftigkeit die Mißhelligkei - ten nach den klahren Buchſtaben beylegen und ſchlich - ten; Ein ſolches iſt auch aller See-Staͤdte ſo genann - te See-Gerichts-Ordnung / nach welcher alle zur See gehoͤrige Haͤndel decidiret / und zwiſchen Rehdern / Befrachtern / Schiffern und Schiffs-Volck abge - than werden / dergleichen aber ſeyn / wann geſtritten wird:

Wegen Erbauung der Schiffe.

Wegen eingeladener Guͤter.

  • Uber
    • geworffenes Gut.
    • Schiffbruch.
    • Schiff / Boͤhte und Prahmen.
    • Schiff und Gut / welches von See-Raͤu - bern genommen.
    • Schiffs-Frachten.
    • Victualien auf den Schiff.
    • der Schiffer Rechnungen / und dazu gehoͤri - gen Wechſel-Briefen und Atteſten.
    • Schiffer Verſaͤumniß.
    • Cognoſſementen.
    • Certe-Partyen.
    • Bodemereyen.
    • Pilotagen.
    • Havereyen / und des Schiff-Volcks Heu - rung und Fuͤhrung / auch deſſen Wohl - oder Uber-Verhalten / und dergleichen.
E e e 3Uber806Haverey-Briefe / Rechnungen.

Uber alle dieſe Sachen erkennet das Luͤbſche See - Recht / und die Hanſiſche See-Ordnung Summa - riſch ohne Schrifft-Wechſelung oder ordentlichen Proceß, auſſer daß in Zeugen Verhoͤr legaliter ver - fahren / ſonſt aber keine Advocati oder Procuratores zugelaſſen werden / ſo wird auch / was fuͤr dieſen Ge - richt erkannt wird / zur ſchleunigen Execution beſor - vert / und keine Application, Supplication oder Reduction, wo die Klage oder Haupt-Sache nicht uͤber 1000. 〈…〉〈…〉. antrifft / angenommen; Wolte aber jemand / wann es eine hoͤhere Summa als 1000. 〈…〉〈…〉. austraͤget / von einen wieder ihm gefaͤllten Urtheil ap - pelliren / iſt er ſchuldig / ſolches innerhalb 10. Tagen vor dem præſidirenden Syndico des See-Gerichts zu thun / auch zugleich alle ſeine Gravamina vorzu - bringen / wann dann ſolche alſo befunden werden / daß man der Appellation deferiren kan / in ſolchen Fall iſt er ſchuldig / ſelbige auf dem erſten Ober-Gerichts - Tag zu proſequiren / oder die Appellation wird vor deſert geacht / und das See-Gericht iſt befugt / ihr Urtheil zu exequiren; Was aber in dieſen See - Gericht Rechtens ſey / daruͤber will ich dem Herrn an die beſchriebene See-Rechte ſelbſt verwieſen haben. Dißmahl ſchlieſſe ich wegen Kuͤrtze der Zeit / und ver - harre / ꝛc.

III. Von geſtrandeten But / Verg - Lohn und Strand-Recht.

I. 807Von geſtrandeten Gut / Berg-Lohn / ꝛc.

I. Von geſtrandeten Gut / und deſſen Berg-Lohn.

Mein Herr!

D derſelbe bey dieſem ſchlimmen Herbſt-Wet - ter ſo ungluͤcklich geweſen / eines ſeiner reich be - ladenen von Spanien zuruͤckkommenden Schiffe / nicht weit von der Elbe zu verlieren / und alſo des ſchon feſt eingebildeten Gewinnſt verluͤſtig zu gehen / iſt mir hertzlich leid / am meiſten aber ſetzt mich in Beſtuͤrtzung / daß da noch eine ziemliche Partey von den Guͤtern ge - borgen worden / die Obrigkeit und Bewohner deſſel - ben Strandes / an welchen das Schiff zerſcheitert / prætendiren / daß ſolche geborgne Guͤter ihnen gantz oder doch meiſtentheils heimgefallen ſeyn / welches mei - nem Beduͤncken nach / ob es wol auch an vielen andern Orten gebraͤuchlich / etwas grauſames / Barbari - ſches / und der gemeinen Rechts - und Tugend-Regul / daß man den Betruͤbten nicht ſoll mehr Betruͤbniß machen / zuwider lauffendes Ding iſt / dann ſeyn die armen aus dem Schiffbruch erretteten Leute nur dar - um kuͤmmerlich den Wellen entkommen / daß ſie jetzo ihre Guͤter in anderer Leute Haͤnden / die nichts davor bezahlet / ſehen ſollen / haben ſie den in der offenbahren See ſie anfallenden Feind / mit Darſetzung Leib und Lebens ritterlich abgehalten / daß jetzt diejenigen / die ſich vor Freunde ausgeben / durch ſolche ſo theur be - ſchuͤtzte Guͤter ſollen bereichert werden. Was ſoll dieſe Art vom Kriege / oder vielmehr von Raub und Pluͤnderung in Friedens-Zeiten / bedeuten? wollen die Menſchen in Verfolgung ungluͤckſeeliger Schiff - bruch leidender dem wuͤtenden See-Element an Gꝛau - ſamkeit nichts nachgeben? ſoll ungerechtes Gut / dasE e e 4nicht808Von geſtrandeten Gut / Berg-Lohnnicht auf den dritten Erben kommt / derjenigen / die ſich Chriſten nennen / ihre Kiſten und Kaſten fuͤllen? wo bleibt die Liebe des Nechſten? wo die Gerechtigkeit? welche will / daß niemand das Seine genommen / nie - mand verletzet / jeden hingegen das Seinige wieder zugeſtellet werde / ſcheuet man nicht den boͤſen Nach - klang und Nahmen veruͤbter Raͤuberey / das um Rache ſchreiende Weheklagen der ihrer Beraubung wegen / von vielen Traͤhnen trieffenden Augen als Tropffen / von denen in den Schiffbruch genetzten / und etwan an einen ſchwimmenden Brett / mit wel - chen man ſich kuͤmmerlich zu Lande ſalviret / oder de - nen zerlumpten Kleidern herunter flieſſen / heiſt das mit ſeinen Haͤnden etwas gutes zu ſchaffen / daß man ha - be zu geben den Duͤrfftigen / wann man ſolchen Noht - leidenden / was ihnen die See uͤbrig gelaſſen / ent - ziehet / welcher einen ſo ungerechten Strand hinfuͤhro vorbey ſeglender Schiffer / wird nicht deſſen Bewoh - ner verfluchen / und mit Fingern ſeinen im Schiffe ha - benden Paſſagierern ein ſo ungerechtes Land weiſen. Jſt auf ſolche weis den mit ſeinen Gefaͤhrten Schiff - bruch-leidenden Paulus / davon in der Apoſt. Geſch. 28. Cap. gedacht wird / von den Maltheſern empfan - gen worden? Nein / wahrlich vielmehr laͤſt ihnen der heilige Geiſt zum Ruhm nachſchreiben / daß ſie den aus den Wellen erretteten alles gutes gethan / welches ja nicht mehr als billig / ja der Natur Rechtens ge - maͤß / als welche will / quod nemo cum alterius damno fieri debeat locupletior, dann wie wuͤr - de es ſolchen Raͤubern gefallen / wann ihnen ihr recht - maͤßig erworbenes Haab und Gut genommen wuͤrde / warum thun ſie dann andern / was ſie von andern nicht wuͤnſchen gethan zu haben. Haben etwan Tuͤr -cken809und Strand-Recht. cken und Un-Chriſten / wie auch theils Strand-Be - wohner ſelbſt ſolches vor dieſen an ihnen practiſiret / warum wollen ſie den Boͤſen nachahmen / boͤſes mit boͤ - ſen vergelten / und an unſchuldigen Leuten das Jus Ta - lionis ausuͤben / gruͤnden ſie ſich auf einige alte / in - ſonderheit auf der Rodiſer See-Rechte / ſo muͤſſen ſie auch die gelindeſten / inſonderheit aber derjenigen Laͤn - der ihre / die einen ſolchen Strand am nechſten gele - gen / oder auch die groͤſte Billigkeit und Mitleiden rahten / annehmen; Dieſemnach erkennet obbemeld - tes Rodiſer See-Recht / denen am Strand Woh - nenden und Schiffbruͤchtige Guͤter Bergen den nur ein Fuͤnfftel; wo es 8. Ellen tieff vom Grund gehohlet wird / ein Drittel; ſo es aber 15. Ellen tieff ausgehohlet worden / wegen der Gefahr die Helffte zu. Das Han - ſeeſtaͤtiſche See-Recht aber / welches zu Luͤbeck Anno 1591. geſtellet / und Anno 1614. daſelbſt von neuen revidiret worden / hat dieſen Articul: Findet jemand Schiff-bruͤchtig Gut am Strand / oder in der See an das Schiff treibende / und daß er ſolches Gut auf - fiſchet / daß ſoll er uͤberantworten der nechſten Obrig - keit / da er erſt anlangen wird / es ſey in einer Stadt oder auf dem Lande / oder den Alter-Leuten der Kauff - leute. Von ſolchen aufgefiſchten oder gefundenen Gut ſoll man geben demjenigen / welcher die Arbeit gethan / das 20. Theil / hohlet er aber das Gut in der See / vor einen Riff / ſo gehoͤrt ihm das vierte Theil davon. Das Luͤbiſche Stadt-Recht ſetzet vom Riff . meldet aber vorhero: daß es durch gute Maͤnner / oder ſo die Partheyen wegen des Berg-Lohns nicht ac - cordiren koͤnnen / durch die Alter-Leute in der nechſten Hanſee-Stadt geſchlichtet werden ſoll. Das Ham - burgiſche Stadt-Recht giebet dieſen Beſcheid:E e e 5So810Von geſtrandeten Gut / Berg-Lohn

So jemand Schiff-bruͤchtig Gut berget / und holet es uͤber Riff / oder in der See / der ſoll aber den 3ten Theil / es waͤre dann / daß er es ohne ſonderliche Ge - fahr bey guten Wetter bergte / ſo ſoll er davon nach Gelegenheit und Erkaͤnntniß guter Leute / was die Billigkeit erfordert / zu genieſſen haben; ſo fern es aber jemand zufaͤllig an des Schiffs-Bort getrieben kaͤme / entweder er liege vor Ancker / oder ſegelte / oder waͤre in ſeiner Fahrt / ſoll ihm der 20ſte Pfenning allein davon bezahlet werden. Daß es aber der Billig -

keit gemaͤß ſey / denenjenigen / die Schiffbruͤchige Guͤter bergen / ein Erkleckliches vor ihre Gefahr und Muͤhe zu reichen / iſt unſtreitig / dann die Billigkeit erfordert es / daß derjenige / der meinenthalben Verdrieß gehabt / einigen Nutzen zur Ergoͤtzung erlange / und mein eigen Intereſſe erfodert es / daß ich reichlich gebe / damit / wann ein andermahl das Ungluͤck wieder zuſchlagen ſolte / andere aufgemuntert werden moͤgen / ebenermaſ - ſen Dienſt-fertig ſich zu erweiſen.

Bey Bergung der geſtrandeten Schiffe wiſſen ſich inſonderheit die Heiligen-Laͤnder / welche auf einer klip - pichten Jnſul / ohnweit des Ausfluſſes der Elbe / woh - nen / und andere Strand-Wohners mehr / inſonder - heit die Leute auf Wangero und Ameland, fleißig ein - zuſtellen: wie man dann von den letzten zu ſagen pfle - get / daß ſie ordentlich auf den Cantzeln dancken laſſen / wann ſie ein Schiffſtranden ſehen / ſintemahl deſſen Eigenthums-Herr insgemein gar wenig davon wie - der bekommen kan; das beſte waͤre / dieſen Leuten wuͤrde die Liebe des Nechſten / und das 7de Gebot beſ - ſer eingeſchaͤrffet / denen Schiffbruͤchtigen aber (deren Gut und Leben durch ſolche Leute offt mit groſſer Ge - fahr gebargen worden /) daß ein Arbeiter ſeinesLohns811und Strand-Recht. Lohns werht ſey. Dieſes iſt meine unmaßgebliche Meynung / der ich verharre / ꝛc.

IV. Laudum oder Ausſpruch / welches ein in ſtreitigen Haberey - Sachen erkohrner guter Mann / Arbiter oder Schieds-Mann folgender maſ - ſen zu geben pflegt.

AUf uͤbergebene Haverey-Rechnung Hrn. Titii, als Befrachter von Schiff N. N. Ladung Ro - cken / ꝛc. und gethanen muͤndlichen Compromiß an ei - nen / und Hn. N. N. und Hn. N. N. als Aſſecuratoren vor ſich / und in Vollmacht der andern Hn. Aſſecura - toren auf dito Schiffs-Ladung / und gegen Submiß am andern Theil / erkenne ich Endsbenannter / als hier - zu erbetener Compromiſſarius, der Billigkeit nach vor rechtmaͤßige Haverey zu berechnen / und anzuneh - men / als folget:

  • 1. Erſtlich die / laut beygehende Rechnung / auf der erſten Seiten in Rechnung gebrachte Unkoſten in Uſtaͤde / wovon die Summa iſt〈…〉〈…〉. 92. 4.
  • 2. Zum andern / die laut der andern Seiten / von der Schiffer-Geſellſchafft erkante und taxirte Ancker-Thau-Schadens60.
  • 3. Drittens / die auf der dritten Seiten in Rech - nung gefuͤhrte 12. Schilling vor den Have - rey-Brief zu machen.
  • 4. Viertens / die 6. 〈…〉〈…〉. wegen der Haverey-Rech - nung zu machen / erkenne ab / weil beygehen - de Rechnung mehrentheils aus des Schif -fers812Laudum oder Ausſpruchfers ſeiner Rechnung iſt copiiret worden / und man ohne Zuziehung anderer Leute / eine ſolche Rechnung haͤtte formiren koͤnnen.
  • 5. Fuͤnfftens / von des Schiffers Schiff Repa - rations-Koſten / davon die Summa ſich be - traͤgt〈…〉〈…〉. 132. 4. 〈…〉〈…〉. davon erkenne ich ihnen die Helffte zu bezahlen / als66.2.

Und zwar aus denen Urſachen / weil einmahl die Rech - nung nicht beſchworen. (2) Weil durch das Kehl - holten des gantzen Schiffs / das Schiff verbeſſert wor - den / ob gleich hier und dar wol etwas mit verſehen / und gebeſſert / ſo wol haͤtte nachbleiben koͤnnen. (3.) Daß unmoͤglich der Schaden durch den Stoͤſſen un - ter Uſtaͤde ſo groß ſeyn koͤnnen / weil der Schiffer nicht allein ſeine Ladung Rocken / ꝛc. hier trucken und wohl geliefert / ſondern nur zu dem Kehl 14. 〈…〉〈…〉. und 3. 〈…〉〈…〉. 4. 〈…〉〈…〉. vor Holtz / ſo darzu gekommen / in Rechnung fuͤhret / der auch (4.) mit keinem eintzigen beſchwor - nen Atteſtato darthut / daß alles / ſo wie es jetzo gema - chet / gedichtet und verſehen worden / ſich von dem Stoſſen ſo begeben / daß es ohne / ſo zu machen / nicht haͤtte fahren koͤnnen; imgleichen / daß alles / wie ers in Rechnungen gefuͤhret / ausgegeben / darzu verbrau - chet / und nichts davon veruͤbriget worden / auch daß der Schiffer es mit keiner wenigern Menage haͤtte machen / und auskommen koͤnnen / (gedenckende et - wan / es gienge uͤber Schiff und Laduug) und es des - wegen aus vollen Beutel machen wolte / zumahl der Schade auf Beſichtigung der guten Maͤnner / ſo der Schiffer darzu erbeten / gleich den gekapten Ancker - Tau geſchehen / ſolte taxiret worden ſeyn / und ob - ſchon der Schiffer hieruͤber befragt / ſo trage dennoch ſonderlich Bedencken / demſelben hieruͤber den Eydauf -813in Haverey-Sachen. anzulegen / oder zu erkennen / weil alles ſo accurat von demſelben / und was Nutzen dem Schiffer dadurch zu - gewachſen und verbeſſert worden / nicht obſerviret wird. (6tens) des geworffenen Rockens / als 53. Scheffel betreffende / erkenne vor Haverey zu bezah - len / doch dergeſtalt / weil der Tax in dem Pols auf 10500. 〈…〉〈…〉. Luͤbiſch von der Rocken-Ladung / als Aſſe - curantz-Summa berechnet iſt / daß man nicht noͤhtig hat / andere Preiſen hervor zu ſuchen / und in Rech - nung zu bringen.

Und weil hieruͤber mit Hn. N. N. als Gegentheils erbetenen Compromiſſario nicht accordiren koͤnnen / ſo iſt hieruͤber der Hr. N. N. als Opmann von beyden Theilen ernennet worden / deſſen Ausſpruch ich mich gerne ſubmittire.

V. Specification eines Segelfer - tig-liegenden Schiffes / welches mit ſeiner Ladung ſoll verkaufft werden / und an deſſen Kauff unterſchiedliche Perſoh - nen vor gewiſſen Antheil parti - cipiren.

DAs Schiff / genannt St. Nicolai, nunmehro Segel-fertig liegend / groß ungefehr mit ſein Deck zwiſchen 3. a 400. Faß Wein / worbey freye Paſſen / und was ſonſten darzu gehoͤret / ferner 4. Mo - nat Proviant vor 12. Mann / item, ein Monat Gage alſo frey in der See / worauf vor Schiffer faͤhrt N. N. Buͤrger allhier / welcher neulich erſt von Bourdeaux gekommen / hat geladen / als folget:

Spe -814Speciſication eines
SPECIFICATION.
592. Tonn Ther / thun 49⅓. LaſtRthl.〈…〉〈…〉.
a 44. Rthlr.2170
833½. Zwoͤlffter Dehlen a . Rthlr.1041¼
358. Stz. groß Klap Holtz 120
11. Faden Buͤchen-Holtz 22
Kommt alſo vorgemeldetes Schiff frey aus nach der Rehde / mit 4. Monats Proviant, ein Monats Haͤur / und zu einer Reiſe nach Franckreich oder Liſſabon / capabel und wohl verſe - hen / nur zu ſtehen4646 $$\frac{1}{12}$$
Auſſer dieſen ſoll annoch der Schiffer beym Schiff haben an baaren Gelde50
Sum. Rthl. 8050
Noch ſoll der Schiffer zum Schiffe be - kommen wegen Oreſund / Zoll und ſonſten zu andern Unkoſten / davor er Rechnung zu thun 50
Noch wird geconditionirt 1. Monat Proviant vor 12. Mann mit zu ge - ben / betraͤgt 48
Ferner 4. zwey-pfuͤndige und 1. ein - pfuͤndiges Stuͤck / ſamt Pulver und 400. Kugel / zuſammen 82
Summa Rthlr. 8230
Jſt alſo $$\frac{1}{16}$$ . Part berechnet vor Rthlr.514⅜
Auf815Segelfertig-liegenden Schiffs.
Auf obige Partey und Condition parti - cipire ich Ends-Unterſchriebener pr. $$\frac{1}{16}$$ . Part Rthlr.514⅜.
Johann Titus.
Jch Ends-Unterſchriebener participire vor . Part 1028¾.
Jacob Mœvius.
Jch Ends-Unterſchriebener participire im obigen Schiff und ſeiner Ladung ein vier - tel Part 2057½.
Marcus Peterſen.
Jch Ends-Unterſchriebener participire we - gen des halben Parts, und ſtehe feſt vor4115.
Andreas Jacobſen.
Jch Ends-Unterſchriebener participire auf obige Condition vor $$\frac{1}{16}$$ . Part. 514⅜.
N. N.
Aller Participanten Sum. Rthlr.8230.

VI. Formular, wie in Kriegs-Zei - ten ein (unter einen Potentaten / deſſen Unterthanen die freye Fahrt haben) ge - ſeſſener Kauffmann atteſtiren muß / daß das Schiff / ſo er ablaͤdet / und wegſenden will / ihm eigenthuͤmlich zugehoͤre / und nicht vor fremde Rechnung / unter ſeinen Nahmen weggeſandt werde.

JCh N. N. Seiner Koͤnigl. Majeſtaͤt zu Daͤnne - marck / Norwegen / wuͤrcklicher geſchworner Unterthan / auch Buͤrger und Einwohner der StadtCo -816Formular, wie in Kriegs-Zeiten dieCopenhagen / ſchwere zu GOtt dem Allmaͤchtigen / und ſage bey meinem Coͤrperlichen Eyd:

  • (1) Daß das Schiff / genannt Printz Chriſtian / groß ungefehr von 150. Laſt / mir gantz allein / und ſonſt niemand zugehoͤre.
  • (2) Daß ich wahrhafftig beſchloſſen habe / ſolches Schiff (worauf Jacob Janſen / ein gleichfals allhier angeſeſſener und geſchworner Buͤrger / Schiffer iſt) von hier nach Norwegen gehen zu laſſen / woſelbſt es Ballaſt oder Holtz / keines weges aber Contrabante - Waaren einnehmen / und von dar recta auf Rochelle gehen / und von dannen gerad wieder hieher zuruͤck - kommen ſoll / ohne in einige andere Plaͤtzen und Haven einzulauffen / es ſey dann / daß es durch hartes Wetter und groſſen Sturm / dahin verſchlagen / oder einzulauf - fen genoͤhtiget wuͤrde.
  • (3) Beſchwere ich auch / daß ich gantz keine Collu - ſion, directè oder indirectè, dieſes Schiffes / und ſeiner Ladung wegen mit Auslaͤndiſchen (die nicht Sei - ner Majeſtaͤt Unterthanen ſeyn) habe / auch dieſe gantze Reiſe uͤber haben werde / auch nicht geſinnet bin / ſol - ches Schiff oder deſſen Ladung / an jemand von Sei - ner Majeſtaͤt Unterthanen / oder meine eigene Mit - Buͤrgers / uͤberzutragen / es ſey dann / daß er zu obigen Articuln ſich gleichfals mit ſeinen Coͤrperlichen Eyd verbinde.
  • (4) Verpflichte ich mich auch / daß dieſes Schiff / weder auf der Hin-noch Herreiſe / nicht geladen werden ſoll mit einige Contrabante-Waaren / welche in Jhro Koͤnigl. Majeſt. Edict verbohten ſeyn. Es ſoll auch wieder zuruͤck kommende / an keinen andern Ort als all - hier ſeine Guͤter ausladen.
  • (5) Soll es auch keine Waaren nach Franckreichbrin -817neutralen Schiffe ſich reverſi ren muͤſſen. bringen / welche von denen Staͤdten herkommen / die mit Franckreich in Krieg begriffen.
  • (6.) Will ich auch weder jetzt noch kuͤnfftig / ſo lang dieſes Schiff auf der Reis begriffen / keine andere Or - dre an demſelben geben / als uͤber das was in obbemeld - ten Articuln ſpecificiret iſt. Und dieſes alles ſo wahr mir GOtt helffen ſoll / und ſein heiliges Wort.

Copenhagen / den 14 Maji Ao. 1709.

VII. Connoiſſementen / Schiffs - Bau-Contracten, und Aſſe - curanzen.

I. Formular, eines Engliſchen Con - noiſſaments.

SHipped by the grace of God in good Order, and well Conditioned by Gothard Hart - mann in and upon the good Ship called the Patience whereof is Maſter un der God for this Preſent Voyage Hans Hend. Gude - mann and nowriding at Anchor in the Stad of Narva and by Gods grace bound for Lu - beck to ſay a Barrell with Ruß mony of 2000. Rubell being marked and num bred as in the Margin, and are to be delivered in the like good Ordre and well Conditioned at the aforeſaid port of Lubeck (the danger of the Seas only excepted (unto Mr. Dirck DB. Bartels or to his Aſſigns, he or they payingF f ffraight818Connoiſſemen ten / Schiffs-Bau -fraight for the ſaid goods in all one Rix - daller I ſay with Primage and Avarage ac - cuſtomed. In Witneß whereof, the Maſter or purſer of the ſald Ship hath affirmed to thre e Bills of Lading all of this tenor and date, the one of which three Bills being accom - plished, the other two to ſtand void. And ſo God ſend the good Ship to her defired Port in ſafety, Amen.

Dated in Narva 4. Maji 1704. Hans Heinrich Gudemann.

II. Lateiniſcher Paß-Brief von neu - tralen Potentaten / ihren zur See handlen - den Unterthanen gegeben / in welchen inſonderheit un - terſchiedliche Puncten, die bey neutraler Fahrt vorkommen / zu beobachten ſeynd.

SAcræ Regiæ Majeſtatis Sveciæ reſpective Se - natores, Regii Collegii, Cameræ & Commer - ciorum Præſes, Conſiliarii & Aſſeſſores, no - tum teſtatumqve facimus, qvod die prima men - ſis Junii Anni 1705. coram nobis comparue - rint, ejusdem Regiæ Majeſtatis ſubditi Cives Civitatis Weſterwickenſis N. N. N. N. literas teſtimoniales exhibentes, ſe coram illis perſo - naliter comparuiſſe atqve ſub fide illius Jura - menti, qvo altiſſimæ memoratæ S. Reg. Ma - jeſtati Regi & Domino noſtro Clementiſſimo attinentur & obſtricti ſunt, declaraſſe, qvod Navigium S. Johannis nuncupatum qvadra - ginta laſtarum capax ad eandem civitatem per - tineat, dictorumqve civium juſto Titulo pro - prium ſit, jam vero ex portu Weſterwicenſi adOleron819Contracten und AſſecaranzenOleron in Galliam iter directè deſtinaverit, onuſtum aſſeribus, inde cum ſale, vino, vino combuſto & papyro Weſtervicam reverſurum, qvodqve dicti exercitores, aſſeveraverint ſub juramento prædicto, dicta bona ad eos perti - nere, eosdemqve Exercitores ſub fide dicti ju - ramenti affirmaſſe, dicta bona ſuperius ſpecifi - cata, & non alia eſſe, impoſita aut imponenda in prænominatum Navigium pro dicto itine - re, & qvod nulla pars eorum bonorum ad alium qvemqvam pertineat, qvam illos ipſos ſupra dictos, neqve in illo ſub qvocunqve ficti - tio nomine, alia bona colorata, aut celata ſint, ſed vere ac realiter prænominatas merces, in uſum dictorum proprietariorum impoſitas eſſe, & non aliorum qvodqve dicti Navigii Navar - chus, Georgius Claudii, Civis ſit & incola ci - vitatis Weſterwicenſis, Id circum ex ſupra me - moratis literis teſtimonialibus & poſt exactam examinationem Nobis ſufficienter conſtet di - ctum navigium, bonaqve impoſita libera eſſe, & vere ac realiter ad S. M. ſubditos pertinere, Ab omnibus proinde & ſingulis terrarum ma - riumqve Poteſtatibus, Regibus, Rebus publicis, Principibus & Liberis civitatibus, nec non bel - lorum Ducibus Thalaſſiarchis, Generalibus of - ficialibus, portuumqve præfectis aliisqve o - mnibus, qvibus cuſtodia aliqva portus aut ma - ris commiſſa eſt qvibuscunqve navigium hoc, navigando, obviam venire, qvorumcunqve, in claſſes forte incidere, & tranſire, aut in por - tubus morari contigerit, reſpective humiliter, officioſe, & amice reqvirimus, aut ratione -F f f 2derum820Connoiſſemen ten / Schiffs-Bau -derum & amicitiæ qvæ unicunqve, aut ſupe - rioribus cujuscunqve eſt, ac cum Reg. Svec. Re - ges & Domino noſtro Clementiſſimo intercedit, dictum Navarchum cum Navigio S. Johanne, & perſonis, rebus ac mercimoniis ad idem ſpectan - tibus, non modo ſine impedimento, & mole - ſtiis, iter ſuum libere proſequi permittant, ſed etiam ei tanqvam Reg. Maj. Sveciæ ſubdito cum Navigio ſuo omnia humanitatis officia exhibeant, eadem viciſſim a S. Reg. Majeſt. omnibusqve ejus miniſtris, & ſubditis, in pari aut alio caſu exper - turi, in cujus rei fidem præſentes Sigillo S. Reg. Majeſt. & nominum! noſtrorum ſubſcriptione firmari voluimus. Dabantur Stockholmiæ, die &c.

III. Ein Lateiniſcher Reiß-Paß fuͤr einen Kauffmann.

FRIDERICUS IV. DEi Gratia Rex Daniæ & Norwegiæ, Vandalorum Gothorumque Rex, Dux Sleſvici, Holſatiæ, Stormariæ ac Dit - marſiæ, Comes in Oldenburg & Delmenhorſt, omnibus & ſingulis præſentes literas inſpe - cturis, pro cujusqve Dignitatis & Status con - ditione, notum facimus, Nos ſubditum no - ſtrum N. Mercatorem Hafnienſem, in exteras regiones præſertim in Hollandiam, ad Nego - tia ſua ibidem expedienda per aliqvod tem - pus abeundi veniam dediſſe, & Eum ut tu - tius commodiusqve iter hoc ſuum conficere & ſuſcipere poſſit, hiſce noſtris ſalvi Condu - ctus literis, communiri voluiſſe. Proinde o -mnes821Contract en und Aſſecur anzen. mnes & ſingulos, cujuscunqve conditionis, Status & Dignitatis, fuerint, qvorum terras di - ſtrictus flumina, & portus prædictus N. N. acceſſerit, amicè rogamus, clementer & cle - mentiſſimè reqvirimus, ut eidem nullam mo - leſtiam, aut impedimentum inferant ſed potius terra mariqve, cum famulis & omnibus mer - cibus, & rebus qvas ſecum habet, liberum tran - ſitum concedant, & qvæcunqve neceſſitate id poſtulante, gratiam, favorem, atqve benevo - lentiam, opem & auxilium præſtant, omniqve humanitatis genere, illum proſeqvantur. Fa - cient , rem Nobis gratiſſimam, qvam inhiſce & ejusmodi occaſionibus, reſpectivè amicè, be - nignè, clementer & clementiſſimè pro cujusqve ſtatus ratione, compenſabimus, Noſtri vero ju - ris, qvi ſunt exeqventur eo mandati noſtri vo - luntatem, in cujusrei fidem, præſentes manu no - ſtra, ſubſcriptas, ſigillo noſtro Regio muniri juſ - ſimus. Dabantur in arce Noſtra Regia Hafniæ die &c.

IV. Schiffs-Bau-Contract

JM Nahmen GOttes / kund und zu wiſſen / daß heute unten geſetzten dato, ein unwiederrufflicher Schiffs-Bau-Contract zwiſchen Herrn N. N. eines / und Meiſter N. N. andern Theils / folgender Geſtalt abgeredet und geſchloſſen worden / nemlich: es ver - pflichtet ſich gedachter Meiſter N. N. auf hieſiger La - ſtadie dieſen nechſtkuͤnfftigen Monat zu einen neuen Schiff vor Herrn N. N. Rechnung den Keel zu legen / und hierauf beſten Fleiſſes an der Aufbauung und Verfertigung gedachten Schiffes zu arbeiten / nach -F f f 3fol -822Connoiſſemen ten / Schiffs / Bau -folgender Hoͤhe / Weite und Laͤnge / als am Keel lang 60. Ellen 33½ Fuß weit / auf Balcke 24. Fuß flackte / 12. Fuß hohl / die unterſten Balcken 16. Zoll ins vier - kant / die Rahm Dehlen 3. Zoll / das Keel-Schwein 8. Zoll / die Sud-Krafft 4. Zoll / die Berg-Hoͤltzer 6. und 7. Zoll / die Hunde-Plancken 4. Zoll / das Deck 6. Fuß hoch / das halbe Verdeck nach Advenant, alles beilfertig zu liefern / ſolcher Geſtalt / daß er dito Schiff nach ſeiner Proportion mit Decken / Schan - tzen und Pſorten / und was ſonſt dabey mehr erfordert wird / aufs beſte in guter Form will machen / und zwar alles von guten tuͤchtigen und geſunden Holtz / daß ſei - ne vollenkommene Laͤnge und Dicke hat / nemlich die Haut und Breede Gang mit guten 4. Zolligen Plan - cken / ſtarcken Knien und Balcken / ꝛc wohl verſehen / als zu einen ſolchen Schiff am nuͤtzlichſten zu ſeyner - fordert werden kan. Jmgleichen verpflichtet er Mei - ſter N. N. zu verſchaffen / alle das Eiſenwerck / daß auf und an das Schiff gehoͤret und erfordert wird / dar - unter auch mit verſtanden werden / 3. Rah-Ketten / 38. Pfund Knuͤppels / 16. Kuͤh-Fuͤſſe und Stangen um die Galerie / alles Eiſenwerck / was zu dem Schiff - Boht / Schlup / Maſt-Korb / Eſelshoͤffen / auf die Maſten / Banden / zu den Stuͤhlen und Tappen / der Maſten / Spieckers / Bolten zu den Pforten und He - cken / ꝛc. auch an Kuͤchen-Geraͤht / wie es Nahmen haben mag / gehoͤret / nichts ausgeſchloſſen / als bloß die Schiffs-Ancker; Ferner ſoll er alles Holtz / was benennet werden kan / und auf ein Schiff gehoͤret / als das Holtz zu den Lavetten / fertige Ancker-Stoͤcke / ſo viel als noͤhtig / die Planehl-Dehlen / Treppen / Sat - tel-Holtz auf die Maſten / Holtz zum Bildwerck / ꝛc. anſchaffen / item alles Werck / Ther und Pech / da -neben823Contracten und Aſſecuranzen. neben alles Tiſcher - / Schmiede - und Bild-Hauer - Lohn / die Maſten einzuſetzen / ſolches will er alles zah - len / und noch dazu bey dem Schiff liefern 100. Fuß 4. und 3. zollige Eichene und hundert Fuß 3. zollige Eiche - ne / und hundert Fuß 3. zollige Fuͤhrne Plancken.

Dafuͤr verſpricht Herr N. N. zwantzig tauſend〈…〉〈…〉. in guten Couranten Geld / in 4. Terminen zu zahlen / als den erſten / nemlich 5000. 〈…〉〈…〉. gleich zu Anfang / den andern / wann der Scher-Gang geſchlagen / den drit - ten wann das Schiff zu Waſſer geht / und den vierten / wann es gantz fertig / wohl abgedichtet / und alles nach Contentement geliefert iſt. Dieſes alles nun beyder - ſeits feſt und unzerbruͤchlich zu halten / ſeynd dieſer Contracten zwey gleichlautende verfertiget / und jeden Theil einer zugeſtellet / auch von beyden Contrahenten eigenhaͤndig unterſchrieben worden;

So geſchehen Luͤ - beck den 16. Martii Ao. 1709. N. N. als Kaͤuffer und Principal. N. N. als Schiffs-Bau - Meiſter und Liverant.

V. Formular einer Procuration, welche einem andern Kauffmann gegeben wird / ein Schiff zu verkauffen / vor Notarien und Zeugen aufgerichtet.

ANNO Chriſti 1709. Montags den 3ten Tag des Monats Decembris Nachmittags um 3. Uhr / erſchien vor mir Ends-Bemeldten offenbahren / und beym hochpreißlichen Kaͤyſerlichen Kammer-Gerichte immatriculirten Notario in meinem bey der Boͤrſe belegenen Schreib-Contoir, Herr Pieter Roulè, vornehmer Buͤrger und Kauffmann hieſelbſt / mir wohlbekannt / und zeigte an / was maſſen er den Hn. An -F f f 4drè824Connoiſſemen ten / Schiffs-Bau -drè Pomeau zu Luͤbeck authoriſiret und bevollmaͤchti - get haͤtte / inmaſſen er denſelben hiemit und Krafft die - ſes / wie es eines jeden Orts Styl und Gebrauch nach am kraͤftigſten geſchehen ſoll / kan oder mag authoriſir - te und bevollmaͤchtigte in ſein Conſtituentis Nahmen / und ſeinet wegen zu erkauffen / und aufs beſtmoͤglich zu verhandeln / das Schiff / genannt die gekroͤnte Hoff - nung / ihm Comparenten zugehoͤrig / die accordir - te Kauff-Gelder zu empfangen / daruͤber zu qvitiren / uͤber den Verkauff die behoͤrige Documenta zu er - richten / vor die Freyheit des Schiffes / auf allen Haven und Stroͤhmen / wegen Bodmerey und andere qvaden Schulden zu guarantiren / und in Summa alles und jedes desfalls zu thun und zu verrichten / waß die Noht - durfft erfordert / und was der Herr Comparent, da er perſoͤnlich zur Stelle waͤre / ſelbſt haͤtte thun koͤnnen oder moͤgen / cum clauſula libera ſubſtituendi ge - lobende der Herr Comparent alles dasjenige / was der Herr Conſtitutus, oder deſſen Subſtituirte in vor - gemeldteꝛ Sache thun / handlen und verrichten werden / jederzeit vor gut und wohlgethan zu achten / auch nichts hierwider zu thun oder geſchehen zu laſſen / vielmehr aber den Herrn Conſtitutum und deſſen Subſtituirte jeder zeit Koſt-Noht - und Schad-los zu halten / unter Verbuͤndniß wie ſichs zu rechte gebuͤhret. Uhr - kuͤndlich hat der Herr Conſtituent dieſe Vollmacht in Originali eigenhaͤndig unterſchrieben. Actum Hamburgiut ſupra, teſte N. N. Notario publico, loco duorum,

In fidem præmiſſorum ſubſcripſi & ſubſi - gnavi reqviſitus Ego N. N.

NB. 825Contracten und Aſſecuran tzen.

NB. Einen Schiff-Kauffs-Contract, vide in dieſes allzeit-fertigen Handels-Correſpondenten erſten Theil / pag. 433.

VI. Kurtze Aſſecurantz-Police.

JCh Ends-benannter bekenne hiemit / daß ich heute dato an Herrn Hans Schmidt verſichert habe / fuͤnffhundert Marck Courant Geld auf einen Packen Lacken / gezeichnet / wie in Margine, welcher von den - ſelben in Schiffer Juͤrgen Peterſen Schiff iſt gela - den / und 700. Marck taxiret worden / und nehme ich hiemit alle Riſigo obgedachter 700. Marck-L. von hier bis nach Reval gegen 6. pro Cent. Premie (welche ich dato baar von Herr Schmidten empfangen) uͤber mich / und wuͤnſche / daß GOtt mir ſolche ohne Scha - den wolle verdienen laſſen; im Fall aber das Gegen - theil / welches GOtt verhuͤten wolle / erfolgen ſolte / als - dann ſoll es mit der Haverey und allen uͤbrigen nach Uſance von der Boͤrſe von Hamburg gehalten wer - den. Alles ohne Arge und Liſt / Luͤbeck den 10. Septem - bris Ao. 1700.

VIII. Von der See-Fahrt / und was Kauffleuten und Paſſagiern davon zu wiſſen noͤhtig / in ſpecie von der Euro - paͤer Handlung zur See.

Mein Herr!

D derſelbe als ein Oberlaͤnder unſerer See - Fahrt wenig kundig / und dannenhero groſſe Curioſitè habe / ſolcher einigermaſſen beſchrieben zuF f f 5ſehen /826Von der See-Fahrt / und wasſehen / das kan ich ihm als ein Kauffmann / welchen ſeine Factores vielmahls Fracht / Aſſecurant-Ha - verey und Pilotage-Gelder / ſamt andern Unkoſten mehr berechnen / nicht verdencken / bin auch willig und bereit / ſo viel mir davon wiſſend / demſelben in moͤgli - cher Kuͤrtze mitzutheilen. Es befahren aber vornem - lich zweyerley Schiffe die See / als Kriegs / und Kauff - fardey / oder Transport - und Laſt-Schiffe / beyde Sorten werden nach ihrer Zimmerage oder Bau - Art / item nach der Land - und Mund-Art der Natio - nen / welche ſie gebrauchen / und nach den Dienſt / wo - zu ſie employret werden / mit mancherley Nahmen be - leget; als bey uns Europaͤern / inſonderheit der Nor - diſchen Kronen / Schweden und Daͤnnemarck / bey den Engelaͤndern und Hollaͤndern / und in den See - Staͤdten / theilt man die Kriegs-Schiffe / in Schiffe vom erſten und andern Rang / in Fregatten / Galle - ren / Brulots, Brenner oder Branders / Bombar - dier-Schiffe / Capers / Galeaſſen, Galioten, Brigan - tin, Patachen, &c. Die Kaufffardey - oder Laſt - Schiffe aber in Barqven, Caraqves, Caravellen, Gallionen, welche drey Sorten ſich die Portugieſen und Spanier / um nach Weſt-Jndien zu fahren / ge - brauchen. Ferner in Boyers, Craqven, Felouqven, Feurblaß / Flibots / Fleuten / Gallioten, Heckboot / Houcres, Jacht / Kaagen, Londern, Marſillia - nen, Paqvet-Boht / Pinaſſen, Polacren, Pon - tons, Saicken, Sameqvins, Schmacken / Tarta - nen, &c.

Die kleinen Faͤhr-Zeuge / welche man nur zum U - berſetzen eines Fluſſes / oder Guͤter und Perſonen an die groſſen Schiffe zu bringen / dienen / theilt man ein in Alleges, auf Teutſch Lichters oder Prahmen / inBar -827davon zu wiſſen noͤhtig. Barqvetten, Bohten / Cabarren, Chaloupen, Evers / Jellen / Gondolen, Schaucken / ꝛc.

Von welchen dreyerley Art Schiffen und Fahr - zeugen / von ihren Gebau / Difference, Capacitè der Laſten / Gebrauch und Fahrten / item von ihren Auf - bauen / See-Zeichen der meiſten Nationen / Schiffs - Flaggen / des Schiffs innerlichen Theilung / aus - wendigen Geſtalt / Segeln und Tauen / zur Ausruͤ - ſtung gehoͤrigen Reqviſitis, darzu erforderter Mann - ſchafft / und der See Gewohnheiten / ꝛc. mit Luſt und Nutz ein ohnlaͤngſt in Hamburg herausgekommener Tractat, der geoͤffnete See-Hafen / zu leſen.

So bald nun ein Herr oder Kauffmann reſolviret hat / ein Schiff bauen zu laſſen / accordiret er desfals mit den Schiffs-Zimmermann / entweder das Schiff / ſo viel als ſeine Arbeit betrifft / gantz fertig aufs Waſſern zu liefern / oder der Bau-Herr ſchaffet auch die Bau-Materialia, als Balcken / Bretter / Krumm - Holtz / ꝛc. darzu / und gibt den Meiſter vor ſeine Dire - ction und Arbeit ein Gewiſſes. Hierauf wird an einen beqvemen und erhobenen Platz / nahe am Ufer / an etlichen groſſen Koͤnigl. Schiffs-Bau-Staͤdten aber in einen gewiſſen mit dem Waſſer-Horizontal - lauffenden Raum / in welchen hernach durch Schleu - ſen das Waſſer kan eingelaſſen / und das Schiff da - durch aufs Waſſer gebracht werden / der Bau ange - fangen / und der Keel oder Kiel geleget / welches ein groſſer langer und zuſammen-gefuͤgter Balcken / offt hundert / auch wol mehr oder weniger Fuß lang iſt / dieſer Keel iſt zu vergleichen den Ruͤck-Grad in des Menſchen Leib / dann wie von ſolchen die Rippen / al - ſo lauffen auch von dieſen die krummen Balcken / wel - che des Schiffes Corpus oder Bauch ausmachen. Vorn828Von der See-Fahrt / und wasVorn wird nach gelegten Keel ein gewiſſes Krumm - Holtz / faſt in Form einer Schwanen-Bruſt / hinten aber ein Perpendiculares gerades / von gleicher Hoͤ - he aufgerichtet / jenes heißt man die Vor-Steeven / und dienet / das Boeg Spriet darauf zu legen / und die Gallion daran zu befeſtigen / auch das Schiff vor - werts damit zu ſchlieſſen / dieſes aber / ſo Hinter-Ste - ven genennet wird / zu Befeſtigung des Ruders / und Schlieſſung des Schiffs von hinten zu. So bald nun dieſe beyde Hoͤltzer aufgerichtet / wird ferner etliche Wochen oder Monat lang an den Leib des gantzen Schiffs gearbeitet / ſelbiges aus und inwendig mit ſtarcken Qver - und Krumm-Balcken verſehen / und mit ſtarcken Diehlen / oder dicken Eichenen Brettern bekleidet / uͤberhaͤutet und bezogen; ferner alle Ritzen mit Hanff zugeſtopfft / und dann dicht mit Pech und Theer verſchmieret. Wann nun ſolcher geſtalt das Corpus ſo weit fertig / daß kein Waſſer durchdrin - gen kan / ſo wird es zum Ablauff fertig gemacht / das iſt: Man ſchmieret unten ſeinen Keel uͤber und uͤber mit Talch oder Unſchlit / laͤßt etliche Perſonen auf daſ - ſelbe (die Bewegung zu befordern) hinauf ſteigen / loͤſt die Tauen oder Ketten ab / wann es mit einigen befeſtiget geweſen / und ſchlaͤgt endlich vorn zwey Bal - cken weg / welche es bis anhero unterſtuͤtzet hatten; worauf das Schiff ſeinen gemaͤchlichen Lauff vom Ufer in das Waſſer nimmt / und im Ablauffen / wel - ches doch kaum etliche Moment waͤhret / durch ſeine Schwere und Bewegung / aus den Balcken / wor - auf der Keel erſtlich angeleget worden / einen Dampff und faſt halbe Entzuͤndung hervor bringet. So bald das Ablauffen geſchehen / ſo werden von den Schiff - Zimmerleuten die darzu gehoͤrige Maſten eingeſe -tzet /829davon zu wiſſen noͤhtig. tzet / und alle Arbeit daran verrichtet / welche ihrer Profeſſion zukoͤmmt; Jſt es ein Schiff mit drey Ma - ſten / ſo wird der Mittelſte der Groſſe / der Vorderſte der Fock-Maſt / und der Hinterſte der Bezaan - Maſt genennet; das Boeg Spriet, welches eigentlich Roſtrum, oder der Schiff-Schnabel koͤnnte genen - net werden / liegt vorn aus / und fuͤhret / wie die drey uͤbrigen Maſten / auch ſein beſonder Segel; An den groſſen Maſt findet ſich ein groſſer langer runder Balcken aufgericht / die groſſe Stange genannt / an den Fock-Maſt ein anderer / die Vorſtange / und an den Bezaan-Maſt auch einer / die Creutz-Stange ge - nannt / an dieſe und ihre Qver-Balcken / die alle auch ihre beſondere Nahmens fuͤhren / werden die Segels angebunden.

Ein ſolches Schiff iſt entweder von ein oder zwey Verdeck oder Stock-Werck; wann es Canonen fuͤhret / ſo hat es zu beyden Seiten kleine Fenſter-La - den oder Schieß-Porten / aus welchen das Geſchuͤtz mit dem Mund-Loch heraus ſtehet / und ſtehen offt auf einer Seiten 20. bis 30. weniger oder mehr Cano - nen, nachdem ein Schiff deren viel fuͤhret. Oben auf den Boden des Schiffs iſt alles wohl verwahret und dicht gemacht / daß wann auch gleich eine See / oder die Wellen daruͤber ſchlagen / ſelbige doch nicht in das Schiff kommen koͤnnen. Die Waaren einzu - laden / ſeynd oben auf den Verdeck / auch wol hinten beym Ruder / Lucken eingeſchnitten. Die Cojuͤt iſt das Zimmer / in welcher ſich der Schiffs-Capitain oder Schiffer aufhaͤlt / die Boots-Leute ſchlaffen un - ter den erſten Verdeck / vielmahls / wie die Jndianer / in Hang-Maten / welches wegen der ſteten Bewe - gung des Schiffs geſchiehet. Wann der Schiffs -Zim -830Von der Schiff-Fahrt / und wasZimmermann nunmehro fertig / ſo koͤmmt der Ti - ſcher oder Schreiner / die kleine und feine Arbeit / fer - ner der Bildhauer / um die Zierrahten / und ſonderlich was das Schiff hinten in ſeinen Spiegel oder zu ſei - nen Zeichen fuͤhren ſoll / zu machen: Es koͤmmt fer - ner der Seiler oder Repſchlaͤger / und liefert die man - nigfaͤltige Tauen oder Stricke oder Seiler / zum Se - geln und der Wand / das iſt / zu denen in Geſtalt einer Leiter / an beyden Seiten des Schiffs feſtgeſpanneten Tauen / auf welchen die Boots-Leute / die Segelein - zunehmen oder loßzulaſſen / auch im groͤſten Sturm auf - und niederſteigen muͤſſen; Jnſonderheit wird ein groſſes und ſtarckes Seil oder Tau zu den Anckern / welche vielmahls etliche hundert Schiff-Pfund ſchwer ſeyn / erfordert / ſolche macht der Ancker-Schmidt / der - gleichen in vornehmen See-Staͤdten ſich ein oder zwey befinden / welche keine andere Eiſen-Arbeit / als die zum Schiff gehoͤret / machen; der Dreyer verfer - tiget die Rollen / welche zum Aufwinden der Segel gehoͤren; der Segel-Macher die Segel und Flag - gen / und endlich koͤmmt auch der Mahler / welcher die Zierrahten und Gemaͤcher uͤbermahlet / und theils verguldet / womit dann ein Schiff / welches manch - mahl viel tauſend Rthlr. alſo fertig zu machen / geko - ſtet / bis auf das Beladen / Auslauffen und Segeln / fertig lieget; Wer / oder wie viel nun an der Verfer - tigung dieſes Schiffes participiren / und Geld darzu hergeſchoſſen / die werden Rehders genannt / der oder dieſe untergeben hernachmahls ein ſolches Schiff ei - nen habilen verſtaͤndigen / klugen und befahrnen Schiffer / von deſſen Conduite ſie perſvadiret ſeyn / daß er ihr und ihres Schiffs Beſten auf alle Weiſe und Wege / und aller Orten / wo er ſich damit befin -det /831davon zu wiſſen noͤhtig. det / ſuchen werden. Hierauf reſolviren ſie / wo das Schiff hingehen ſoll / entweder nach Spanien / Engel - land / Franckreich / nach der Mittellaͤndiſchen See / Portugal / Schweden / Norwegen / nach der Levante - Africa, Oſt - und Weſt-Jndien / Canariſchen Eyland / Jsland / Groͤnland / oder nach Moſcow / und ſchlaͤgt der Schiffer hierauf / mit Conſens ſeiner Hn. Reh - der / Zettels an die Boͤrſe / oder laͤſt es auch oͤffentlich ausruffen; wer in bemeldtes Schiff Guͤter nach den und den Platz einſchiffen wolle / der ſolle ſich zur be - ſtimmten Zeit und Ort angeben; die Rehders ſelbſt ſprechen auch Kauffleute an / ihnen ihr Schiff zum Theil / oder gantz abzuhaͤuren / der Schiffer oder auch ein Maͤckler gehet auch wol auf den beruͤhmteſten Con - toiren herum / mit einen Zettel / und laͤſt die Kauffleute zeichnen / was und wie viel ein jeder von ihnen einzu - ſchiffen gedencket / bis er etliche hundert weniger oder mehr Laſten zuſammen bringet / ſo viel als nemlich ſein Schiff tragen und fuͤhren kan.

Die nun ſolcher geſtalt ihre Guͤter einſchiffen / die werden Befrachters genennet. Traͤgt es ſich nun zu / daß einige Kauffleute den Rehdern / oder dem Schif - fer / das gantze Schiff abhaͤuren / ſolches auf eine ge - wiſſe Zeit oder an gewiſſen Ort nach ihren Gefallen zu gebrauchen / ſo richten ſie mit den Schiffer einen Contract auf / welcher Certe-Partey genennet / und beydes von den Befrachter als Schiffer unterſchrie - ben wird / in welchen ſie conditioniren / was ſie / und wohin ſie laden wollen / und wie viel der Schiffer vor die gantze Reiſe und Ladung / oder auch vor die Laſt oder Stuͤck haben ſoll; dieſe Certe Parteyen alſo geſchloſſen ſeynde / ſchaffen ſie das Gut am Bort oder am Schiffe / der Schiffer aber zeichnet uͤber den Em -pfang832Von der See-Fahrt / und waspfang 3. Connoiſſementen / deren das eine der Be - frachter behaͤlt / das andere an ſeinen Factoren, wel - chen er das Gut zuſchicket / uͤberſendet / das dritte aber der Schiffer zu ſich nimmt. Wann nun das Gut richtig geliefert worden / ſo empfaͤngt er dafuͤr an den Ort / da ers geliefert / ſeine Fracht / und iſt als dann den Connoiſſementen oder Fracht-Briefen ein Genuͤ - gen geſchehen. Bey herannahender Zeit des Abſe - gelns werden von den Rhedern / oder auch in ihren Nahmen / von dem Schiffer See-fahrende Leute / welche das Schiff regieren helffen / angenommen / un - ter ſolchen iſt nun der Vornehmſte der Steuer-Mann / welcher das Schiff muß zu regieren wiſſen / und die Segellation nebſt dem Schiffer aus dem Grunde verſtehen; ihme iſt das Ruder und der Compaß, item, der Cours, den das Schiff haben ſoll / anbe - fohlen; nach ihm kommt der Hoch - oder Haupt - Bootsmann / welcher das Commando uͤber die Ma - troſen oder gemeinen Boots-Leute fuͤhren / ſolche in Arbeit ſtellen / und vor ſie ſprechen / auch die Tacke - lage, das iſt / mit allen Segeln und Schiffs-Tauen wohl umzugehen / verſtehen muß. Es findet ſich auch auf groſſen Schiffen ein Schreiber oder Scrivain, welcher den Schiffer in Empfang oder Auslieferung der Waaren / und was ſonſt von der Feder dependi - ret / bedient iſt.

Ferner nimmt auch ein groſſes Schiff einen Bar - birer mit ſich / welcher einen Schiffs-Kaſten mit Me - dicamenten / die Krancke / und welche Schaden be - kommen / daraus zu curiren / bey ſich fuͤhret. Auf lan - gen Reiſen wird auch ein Schiffs-Prediger / die Sa - cra zu adminiſtriren / mitgenommen. Item, ein Schiffs-Zimmermann / den Schiffs-Bau und deſ -ſen833davon zu wiſſen noͤhtig. ſen Ausbeſſerung / in waͤhrender Reiſe zu beſorgen Wann ein Schiff Canonen fuͤhret / ſo werden auch Conſtapels und Feurwerckers / und zu des Capi - tains Luſt und des Schiffers Ehre / Trompeter und Muſicanten mitgenommen; Geringere Offician - ten ſeynd der Schiemann / welcher auf die Ancker - Tauen beſtellet / der Budelier, welcher das Schiff - Proviant in Verwahrung hat / der Mund - und Schiff-Koch / deren jener vor den Capitain, dieſer vor das Schiff-Volck kochet. Endlich ſeynd auf theils Kauffardey-Schiffen auch einige Soldaten mit ihren Officiern, durchgehends aber ſo viel Matroſen, als das Schiff zu regieren / und hin und her zu bringen noͤhtig iſt. Wann nun dieſe Leute alle embarqviret / die benoͤhtigte Proviſion an Proviant und Muni - tion auf ſo viel Wochen oder Monat an Schiff ge - bracht / der Schiffer voͤllige Inſtruction, Geld und Abſchied von ſeinen Rehdern genommen / und Schiff und Gut auf den Zoll oder bey der Admiralitaͤt frey gemacht worden / ſo leget man hinaus auf die Rehde / und erwartet guten Wind zum Abſegeln; Etliche Schiffe / ehe ſie dahin kommen / muͤſſen / weil die Kauff - Staͤdte ins Land hinein liegen / ſich erſt den Strand hinunter arbeiten laſſen / manchmahl nur mit halber Ladung hinunter gehen / und ſich das uͤbrige Gut in Alleges, Prahmen oder kleinen Fahrzeugen nach - bringen laſſen / weil der Strohm nicht tieff genug iſt / das ſchwer beladene Schiff / welches manchmahl 10. und mehr Fuß tieff in Waſſer gehet / zutragen / an den Ausfluß des Strohms in die See finden ſich gemeinig - lich Pilotten oder Loots-Leute / von den Bley-Wurff welches Loht genennet wird / und womit ſie die Tieffen ergruͤnden / alſo genennet / welche die beladeneG g gSchif -834Von der See-Fahrt / und wasSchiffe / weil ihnen die Sand-Baͤncke und die Tieffen / auch andere gefaͤhrliche / oder ſichere Oerter beſſer als den fremden Schiffern bekannt / vor ein gewiſſes / und manchmahl ziemlich hohes Geld / Pilotage genannt / in und aus der See bringen; An etlichen Orten hat des Landes Obrigkeit den See-fahrenden zu gut / Tonnen / welche auf den Grund an einen Ancker befeſtiget / legen laſſen / denen Schiffenden die rechte Fahrt dadurch zu zeigen. Hieher gehoͤren auch Leucht-Thuͤrme / auf wel - chen an den Strand der See bey naͤchtlicher Weile ein Feuer unterhalten wird / nach deſſen Schein die in der See herumſchwebende Schiffe wegen des Havens ſich richten koͤnnen.

Ein Schiff ſolcher geſtalt nun auf der Rehde lie - gende / gehet entweder allein / oder mit Convoy, ge - ſchiehet dieſes letztere inſonderheit bey unſichern und Kriegs-Zeiten / ſo begiebet es ſich nach den Ort / wo die Convoy oder Krieges-Schiff / welche die Kauffſahr - dey Schiffe begleiten ſollen / den Rendevous beſtim - met / gemeiniglich iſt ſolcher vor die Schiffe / die aus der Oſt-nach der Weſt-See gehen / der Sund zwi - ſchen Helſingburg und Helſignoͤr / vor welche Con - voy ein gewiſſes Geld der Admiralitaͤt muß erleget werden; Ein oder zwey Tage vor Abgang der Con - voy wird Admiralitaͤt gemachet / und einen jeden der unter der Convoy fahren will / ein Seyn oder Ad - miralitaͤts-Brief gegeben / nach welchen er ſich die gantze Reiſe / vermoͤge der Herren Staaten Ordon - nance von Ao. 1677. den 16 Januarii, richten muß; Des Tages wann der Admiral will zu Segel gehen / thut er einen Schuß / macht auch wol ſein Bezaan los / damit alle Schiffe Zeit haben moͤgen / ihr Ancker auf - zuwinden / und Segel zu machen. Hierauf laͤſt er einegewiſſe835davon zu wiſſen noͤhtiggewiſſe Flagge wehen / welches von allen Schiffen gleichfals geſchiehet / und alſo wird die Reis im Nah - men GOttes fortgeſetzet / bey welcher der Admiral ſich nach den unbeſegelſten Schiff von der Flotte rich - ten und ſeine Segel ſonderlich bey Nacht Zeiten der - geſtalt vermindern muß / daß alle beqvemlich bey der Flotte bleiben koͤnnen / hingegen hat kein Schiff macht / deſſelben Schiff vorbey zu ſegeln / bey gewiſſer Straf - fe / ſondern ſeynd gehalten / alle Abend und Morgen hinter ihm herzulauffen / es ſey dann das gewiſſe Um - ſtaͤnde ein anders erforderten; gehet die Convoy des Nachts zu Segel / ſo ſtecket ſie auf den Hintertheil des Schiffes zwey Laternen auf / und thut einen Cano - nen-Schuß / alſobald muͤſſen die Schiffe / die unter der Convoy ſeyn / auch Laternen aufſtecken; will der Admiral des Nachtes den Ancker fallen laſſen / ſo ſteckt er abermahl zwey Feuer oder Laternen auf / die drit - te aber an die Tauen des groſſen Maſtes / und thut da - bey einen Schuß / worauf die andern Schiffe ſchuͤldig ſeyn / gleichfals ſo viel Laternen anzuſtecken / und ſolche nicht eher abzunehmen / bis der Admiral ſeine abge - nommen; bey Veraͤnderung des Cours werden eben ſo wol dergleichen Zeichen gegeben; zuweilen muß auch ein jedes Schiff von der Flotte einen Schuß thun / um zu hoͤren / ob alle Schiffe noch bey einander ſeyn / ſolte ein Schiff bey Nacht-Zeiten / in Feuer oder Waſ - ſers-Noht gerahten / ſeine Segel verlieren oder leck werden / etwan gar auf den Grund gerahten / ſo muͤſ - ſen alle Laternen an der Stangen des groſſen Maſtes oder auch deren drey uͤber einander in ſeine Wand aufgeſtecket / dabey eine Canon loßgebrannt / und bey Tage ein Zeichen mit einen Roll-Tuch oder Bonnet vom groſſen Maſt gegeben werden / damit alle andereG g g 2Schiffe836Von der See-Fahrt / und wasSchiffe dergleichen thun / und ſich zu des Noht-lei - denden Huͤlffe einfinden moͤgen / deme ſie auch vier und zwantzig Stunden lang beyzuſtehen / und nach ihm zu warten / verbunden ſeyn / entdecket ein Schiff des Nachts / oder bey dunckeln Wetter eine Sand-Baͤn - cke oder Klippe / ſo muß es gleichfalls ein Zeichen mit Laternen oder Schieſſen geben / und von den Wall oder Land abwenden / und dadurch die folgende Schiffe zu warnen. Laͤſt ſich ein Feind mercken / ſo muß es eine rohte Flagge hinten aufſtecken / und ein Stuͤck loͤſen / und damit auf den Feind losgehen / im Fall es ſich aber zu ſchwach findet / muͤſſen ſie den Ad - miral zu Huͤlffe ruffen / ein gleiches muß auch geſche - hen / wann feindliche Capers / oder andere Raub - Schiffe von der Flotte vermercket werden / findet der Admiral vor gut / ſolchen anzugreiffen / gibet er da - zu ein gewiſſes Zeichen / und alsdann ſeynd die beſt-be - ſegelſten Schiffe verbunden / auf den Feind loßzuge - hen / auch ſich wieder zuruͤck zu ziehen / wann es der Ad - miral befiehlet / und was dergleichen Obſervationes mehr ſeyn / welche ein Schiff ſo mit Convoy ſegeln will / in Obacht zu nehmen hat / ſo lange ein Schiff un - ter Wegen / fehlet es gleichfals nicht an guter Oꝛdnung / do werden gewiſſe Zeichen zum Schaffen oder Spei - ſen / gewiſſe zum Gebet / gewiſſe zur Wacht / und ge - wiſſe zur Ruhe genommen / einjeder / der zum Schiff beſtellet iſt / weiß auch / was ihm zu thun oblieget / bis man endlich zu den verlangten Haven gelanget. Nachdem aber die zu Waſſer ſchiffende groſſer Ge - fahr unterworffen / und von der See das gemeine Sprichwort iſt / daß ſie bald gebe und nehme / das iſt daß ſie einen Kauffmann bald reich / bald arm machen koͤnne / als wollen vorſichtige Kauffleute lieber desgewiſ -837darvon zuwiſſen noͤhtig. gewiſſeſten ſpielen / und laſſen dannenhero ihre Effe - cten, die ſie zur See wegſenden / verſichern; nemlich es finden ſich in groſſen See-Staͤdten Kauffleute / wel - che gegen gewiſſen pro. Cent. pro præmio einen an - dern Kanffmann ſeine weggeſandte Guͤter verſichern / ſolcher geſtalt / daß wann ſolche zur See verungluͤcken ſolten / der Aſſecurator die aſſecurirte Summam wieder erſtattet. So bald aber ein Schiffer an den beſtimmten Ort angekommen / thut er denen Kauffleu - ten / an welchen er addreſſiret iſt / Meldung von ſei - ner Ankunfft / und liefert ihnen die eingeladene Waa - ren aus / wird hernach entweder / nachdem die Certe - Party geſchloſſen / nach etlichen Lieg-Tagen von ihnen wieder abgeladen / es ſey nach dem Ort / wo er herge - kommen / oder nach einen andern. Und ſo wird die Kauffmanſchafft rund herum um den gantzen Erd - Boden getrieben / kommt er endlich wieder mit Gluͤck zu Haus / ſo mnß er ſeinen Rehdern eine accurate Rechnung thun / was er in waͤhrender Zeit ſeiner Abweſenheit an Fracht-Geldern eingehoben / und zum Behuf des Schiffes und Ablohnung der Leute ausgegeben / was alsdann noch uͤbrig iſt / theilen die Rehders unter ſich nach Proportion des Parts oder Antheils / welcher jeder an dem Schiffe hat / und die - ſes nennet man Schiffs-Parten / bey welchen ſich manchmahl zimlicher / offt geringer Uberſchuß / ja wol gar Zubuſſe findet / ſo daß mancher Fuhrmann mehr mit ſeinen Fuhrwerck zu Lande / als die Rehders mit ihren groſſen und koſtbahren Schiffe zu Waſſer / verdienen. Es wird aber ſo ein Schiff in vierte / 8tel / 18tel auch wol $$\frac{1}{32}$$ tel Part eingetheilet / und hat man - cher Kauffmann / auch wol Gelehrter / ja gar Hand - wercks-Leute und Dienſt-Maͤgde in Holland unter -G g g 3ſchied -838Von der See-Fahrt / und wasſchiedliche Schiffs-Parten und Antheilen darinnen / bey welchen es / wie bey denen Berg-Wercken / auf Gewinn und Verluſt angehet / etliche reich / etliche arm dabey werden. Kommt es / daß ein Schiff nun - mehro alt / Wurmſtichig / von den Feind genom - men / zu klein oder ſonſt ſchadhafft iſt / ſo wird es mit ſeinem Zubehoͤr bey brennender Kertze und oͤffentli - cher Auction, entweder an der Boͤrſe / oder in der Schiffer Gild-Haus / an den Meiſtbietenden ver - kaufft / (immaſſen dann weiter unten dergleichen In - ventaria ausfuͤhrlich zu erſehen). Endlich iſt zum Beſchluß noch anzufuͤhren / daß / wann vielmahls Schiffer in Noht gerahten / ſie / um Menſchen und Schiffzu ſalviren / etwas von der Ladung uͤber Bort ins Waſſer werffen muͤſſen / da dann die Eigenthuͤ - mer derjenigen Guͤter / welche im Schiffe geblieben ſeyn / bey des Schiffes gluͤcklichen Arrivement, nach Proportion des Schadens / den diejenige er - litten / welcher Guͤter ausgeworffen worden / ſolchen wieder erſetzen muͤſſen / und das heißt man groſſe Ha - verey haben. Wie der Schiffer ſolche anmelde / und wenn er vermeynet / daß ſein Schiffleck / und die un - terſten Guͤter naß geworden / alſo / daß er deswegen noͤhtig habe / vor Eroͤffnung ſeiner Lucke Haverey an - zu ſagen; was er fuͤr eine Schrifft desfalls muͤſſe zeichnen laſſen / davon haben wir kurtz vorher einige Formularia angefuͤhret. Zu der Haverey-Scha - den koͤmmt auch offtmahls / daß ein Schiffer gezwun - gen iſt / an einen fremden Ort / zu ſeines Schiffes Be - huff / Geld auf Bodmerey aufzunehmen / und davoꝛ den Boden ſeines Schiffes / das iſt / ſein Schiff gantz und gar zu verpfaͤnden / und hohe Lagio und Intereſſe zu geben / welche Gelder dann ſonderlich vor andern pri -vile -839davon zu wiſſen noͤhtig. vilegirt / und wann ſie inſonderheit zur Beſſerung des Schiffs angewandt worden / von den Rehdern un - verzuͤglich wieder muͤſſen bezahlt werden. Ein meh - rers allhier von See-Sachen anzufuͤhren / will die Zeit nicht leyden; Jch will den Herren zu weiterer Nachſuchung zu der Haͤnſiſchen Schiffs-Ordnung / in 15. Articuln beſtehend / und alles in ſich haltende / was einen zur See communicirenden Kauffmann zu wiſſen noͤhtig ſeyn / verwieſen haben / der ich nechſt Empfehlung goͤttlicher Obhut verharre / ꝛc.

Folget von der Beſchreibung der Schiff-Fahrt ſelbſt / und inſonderheit von der Benennung der Winde / und unterſchied - lichen See-Oertern.

Mein Herr!

JCh habe vor nohtwendig erachtet / zu meinen vo - rigen Schreiben / welche ich uͤber die vornehm - ſte Anmerckungen bey der Schiff-Fahrt an denſelben abgehen laſſen / noch dieſes hinzu zufuͤgen / das haupt - ſaͤchlich zur See-Fahrt gehoͤre

  • (1) Die Wiſſenſchafft der ſpecial Geographie von der Laͤnder Eigenſchafften.
  • (2) Daß man die Plagas oder Gegenden an je - den Ort finden koͤnne.
  • (3) Daß man wiſſe die Linien / nach welcher man von einem Ort zum andern ſchiffen muß.
  • (4) Daß man wiſſe / was alle die Oerter / auf wel - che man in Schiffen zukommet / fuͤr eine Lage oder Strand gegen den Ort haben / dahin man zu ſchiffen gedencket.

Bey der Laͤnder Eigenſchafften und deren Er -G g g 4kaͤnnt -840Von der See-Fahrt / und waskaͤnntniß / muß man acht haben / was ein feſtes Land / eine gantze oder eine halbe Jnſul ſey. Was ein Iſthmus, oder ein ſchmales und endes Land zwiſchen zweyen Meeren gelegen; was ein Promontorium. Capo, oder herausgehendes Vor-Gebirge in das Meer ſey / wo man einen Sund / das iſt / eine Meers - Enge zwiſchen zweyen Laͤndern durchgehends zu paſ - ſiren habe.

Wo gute Hafen anzutreffen / welche Meer-Stru - del oder Wirbel / und andere gefaͤhrliche Oerter zu entfliehen / wie die Oerter ausſehen / da man anlaͤnden / oder friſches Waſſer haben kan / welches alles aus der Paß - oder See-Carte, noch beſſer aber aus der Er - fahrung zu lernen.

Man hat ferner acht zu geben auf die General - und Special-Winde / auch auf die / ſo an gewiſſen Orten und zu gewiſſen Zeiten wehen / daran dann ſo viel ge - legen / daß man ohne derſelben gruͤndliche Erkaͤnntniß auf der See nicht wohl fortkommen kan; item, iſt die Ebbe und Fluht / (fluxus & refluxus maris) und wo - hin an jeden Ort des Meeres deſſen Bewegung ge - het / zu obſerviren / und zwar dieſes fuͤrnemlich darum / damit das Schiff nicht auf den Sand-Baͤncken beſi - tzen bleibe / oder ſonſt in Gefahr gerahte.

Die Plagas oder Gegenden an einem jeden Ort zu finden / war bey den Alten ſehr ſchwer und mißlich / weil ihnen der Vortheil mit den Magneten unbe - kannt war. Nachdem man aber etwan vor 300. Jahren bey den Magnet-Stein uͤber ſein ſonſt allezeit bekanntes Eyſen-Anſichziehen / auch dieſe ſonderbahre Eigenſchafft gefunden / daß eine von ihm beſtrichene und bewegliche eiſerne Nadel ſich allezeit gegen Mit - ternacht kehre / ſo hat man bishero durch ſolche Ma -gnet -841davon zu wiſſen noͤhtig. gnet Nadel die Gegenden leichtlich finden koͤnnen. Dann wann nur eine Gegend z. Ex. Mitternacht richtig bekannt / ſo geben ſich die andern gar leicht von ſich ſelbſt; Weil aber der Magnet nicht an allen Or - ten gerad / und juſt Mitternacht zeiget / ſondern an et - lichen Orten gegen Morgen / an etlichen gegen Abend / etliche gerad abweichet / und auch dieſes an einen Ort nicht beſtaͤndig / indem ſolche Abweichung nach etlichen Jahren ſich veraͤndert / und gemeiniglich abnimmt / als muß man vor allen Dingen gewiß ſeyn / wie weit der Magnet an jeden Ort abweiche / und findet man zwar hin und wieder bey den Authoribus ſonderbahr hierzu verfertigte Tabellen, welche aber mehrentheils ſehr unrichtig ſeyn.

Was aber den Schiffs-Compaß und deſſen Ver - fertigung anbelanget / ſo iſt bekannt / daß ſolcher ſich nach dem Horizont richten / und nach deſſen Gegenden muß eingetheilet ſeyn: Unter dieſen ſeynd nun vier Haupt-Gegenden / als gegen Mitter-Nacht oder Nor - den / gegen Mittag oder Suͤden / gegen Morgen oder Oſten / und gegen Abend oder Weſten / deren immer eine von der andern 90. Gradus, oder das vierte Theil / von den Circkel entfernet iſt.

Wann nun der Wind juſt und gerad von einer ſol - chen Gegend herkommt / ſo wird er entweder Nord - Wind / Lateiniſch Boreas oder Aqvilo, Jtaliaͤniſch Tramontana, oder Oſt-Wind / Lateiniſch Eurus oder Subſolanus, Jtaliaͤniſch Levante, oder Suͤd - Wind / Lateiniſch Auſter oder Notus, Jtaliaͤniſch Oſtro, oder Weſt-Wind / Lateiniſch Zephyrus oder Favonius, Jtaliaͤniſch Ponente genannt; koͤmmt er aber zwiſchen zweyen Haupt-Gegenden juſt auf 45. Grad her / ſo wird er nach den zweyen Gegenden / zwi -G g g 5ſchen842Von der See-Fahrt und wasſchen welche er her wehet / mit ihren zuſammen geſetz - ten Nahmen benennet / Nord-Oſt / Nord-Weſt / Suͤd-Oſt / Suͤd-Weſt / und dieſen waͤren ungefehr die gewoͤhnlichſten Haupt-Winde / welche man auf den Schiffen / und bey der See-Fahrt insgemein nen - nen hoͤret.

Weil aber die Winde nicht allezeit ſo gerad aus den vier Haupt - oder vier Mittel-Gegenden wehen / ſondern manchmahl zwiſchen einer Haupt - und einer Mittel - Gegend herkommen / alſo wird in ſolchem Fall in ihrer Benennung der Haupt-Gegend ihr Nahm / welcher ſie am nechſten ſeyn / doppelt genennet / und ſolchen nach heiſſen ſie entweder

  • Nord-Nord-Oſt.
  • Nord-Nord-Weſt.
  • Oſt-Nord-Oſt.
  • Weſt-Nord-Weſt.
  • Suͤd-Suͤd-Oſt.
  • Suͤd-Suͤd-Weſt
  • Oſt-Suͤd-Oſt.
  • Weſt-Suͤd-Weſt.

Dieſes waͤren ungefehr die vornehmſten Winde / welche ein Paſſagier ſich noch leicht bekannt machen kan. Die Schiffer und Steuer-Leute theilen ſolche zwar noch accurater ab / welche dieſes Orts / um Weitlaͤufftigkeit zu meiden / nicht zu erzehlen noͤhtig. Wer curieus ſeyn will / der verfertige ſich ſelbſt eine Schiffs-Roſe ſolcher geſtalt: Man reiſſet erſtlich ei - nen Circul / welcher allezeit 360. Gradus in ſeinem Umkreiſe hat / theilet ſolchen nach den vier Haupt-Ge - genden der Welt in vier Theile / ſchreibet oben uͤber ein Puͤnctlein der Abtheilung Septentrio oder Mit - ternacht / uͤber das andere Oriens oder Morgen / uͤber das dritte Meridies oder Mittag / uͤber das vierte Occidens oder Abend; wann dieſes geſchehen / ſo theilet man jeder dieſer vier Abtheilungen / welche / wie oben gemeldet / 90. Grad von einander ſtehen / juſt inder843davon zu wiſſen noͤhtig. der Mitten auf den 45. Grad ab / und ſchreibet zwi - ſchen Norden und Oſten daruͤber / Nord-Oſt zwi - ſchen Oſten und Suͤden / Suͤd-Oſt und ſo fort an / bis man nach obiger Beſchreibung die 16. vornehmſten Winde darauf gebracht / hernach ſchneidet man dieſe auf Karten-Papier gemachte Schiffs-Roſe oder Wind-Zeiger / mit einer Scheer aus / befeſtiget unten darunter eine mit dem Magnet beſtrichene Nadel / entweder gerade unter Norden und Suͤden / oder von beyden etwas ab / nach des Magnets an einen Ort ge - fundenen Abweichung / ſetzet ſolche runde Scheibe her - nach auf einen meßingen Stifft in eine hoͤltzerne Cap - ſel / daß ſie ſich in ſolcher frey bewegen koͤnne / ſo iſt der Schiffs Compaß richtig / und wird als dann die Ge - genden der Welt / und die von ſolchen Gegenden we - hende / und mit gleichen Nahmen belegte Winde or - dentlich weiſen.

So leicht man nun alſo die Gegenden eines Ortes / da man iſt / finden kan / ſo ſchwer iſt es hingegen / die Lineam, nach welcher man von einem Orte zum an - dern ſchiffen muß / zu erforſchen / und iſt hierinn zwi - ſchen den Reiſen zu Land und denen zu Waſſer ein ſehr groſſer Unterſcheid / dann zu Lande gehen die Wege meiſtentheils gerade zu / nach der Oerter ihrer kleinſten Diſtantz gegen einander; zu Waſſer aber gehet der Weg bisweilen zwar den Circkel nach / meiſtentheils aber machet er eine krumme Schlange-Linie / nach - dem es der ſo genannte Rhombus erfordert. Es ſind aber die Rhombi ſolche Linien / welche mit allen und jeden Meridianis, durch welche ſie gehen / einer - ley Winckel machen / und in denen alle Puncta auf einerley Gegend zu biegen; nach welche man auch ſchiffen muß / wann man an allen Orten immer aufeine844Von der See-Fahrt / und waseine Gegend zufahren will. Solcher Rhomben werden in allen 8. gezaͤhlet / aus welchen die 2. ſo gegen Norden und Suͤden gehen / mit dem Meridiano uͤbereinkommen / und die gegen Oſt und Weſt einen Parallelum Æqvatoris beſchreiben / die andere dar - zwiſchen liegende aber ſich immer um den Polum her - um drehen / und doch nimmer denſelben antreffen / woraus dann anitzo gar wohl kan abgenommen wer - den / daß wann der Ort / dahin man zu ſchiffen geden - cket / mit dem Ort / da man abſtoͤſſet / einerley Laͤnge hat / und alſo beyde unter einem Meridiano liegen / ſo muͤſ - ſe das Schiff auch immer gegen Mitternacht oder Mittag gerichtet werden. Wann beyde Oerter un - ter dem Æqvator, oder auch in einen Parallelo liegen / und alſo einerley Breiten haben / ſo muͤſſe man immer gegen Morgen oder Abend ſchiffen / welches bey denen Orten im Æqvatore leicht abzunehmen iſt / weil da - ſelbſt ein Ort gegen dem andern in ſolcher Gegend hin - liegen muß. Jn einem Parallelo aber iſt es gleich an - fangs nicht ſo wol zu verſtehen / weil ein Ort gegen dem andern daſelbſt immer auf eine andere| Gegend / als nach Oſten oder Weſten lieget; Allein / wann man aus dem Vorhergehenden erweget / daß an einem je - den Ort / der Oſt und Weſt Rhombus, einen Paral - lelum Æqvatoris, und alſo mit allem Meridianis ei - nerley Winckel mache / ſo ſiehet man alſo bald / daß das Schiff nach ſolchen Rhombo nohtwendig auf den an - dern Ort zukommen muß / da es / wann man auf die Gegend / dahin ein Ort von dem andern lieget / ſchiffen wolte / nimmermehr dahin gelangen / ſondern durch unzaͤhlige Kruͤmme immer um den Polum herum irren wuͤrde.

Wann aber beyde Oerter unterſchiedliche Laͤngeund845da von zu wiſſen noͤhtig. und Breite haben / und alſo weder unter einem Meri - diano noch Parallelo liegen / wie meiſtentheils geſchie - het / ſo zeichnet man beyder Oerter Latitudinis an den Meßingen Meridiano, und ſuchet auf dem Globo, ob nicht des einen Orts Parallelus, eine Schiff-Roſen / oder vielmehr ſolche 28. Rhombos in ſich habe / und wann ſich eine findet / ſo ruͤcket man ſolche an den Me - ridianum, unter ihre Latitudinem, zaͤhlet alsdann die Differentz / welche zwiſchen beyder Oerter ihrer Longitudine iſt / und ruͤcket den Globum auf die Seiten / wo der andere Ort zulieget / ſo lange bis ſo viel Gradus Æqvatoris den Meridianum durchſtreichen / als die Differentia Longitudinis in ſich begreiffet: Alsdann ſiehet man / ob von ſolcher Schiff-Roſe ein Rhombus durch des andern Orts Breite ſtreiche / auf welchen Fall denn ſolches der rechte Rhombus iſt / und die Gegend weiſet / wohin das Schiff gerichtet werden muͤſte / wann es an dem andern Ort kommen wolle / trifft aber kein Rhombus gerade an des andern Ortes Breite / ſo nimmt man das Mittel zwiſchen zwey - en / oben und unten durchſtreichenden Rhombis, aus welchen man dann die Gegend wiederum finden kan.

Wann aber gar weder in eines noch des andern Ortes Parallelo eine Schiff-Roſe verhanden iſt / ſo nimmt man die nechſte / welche um einen oder andern Parallelum herum gefunden wird / und verfaͤhret da - mit auf erſt-gemeldte Weiſe / ſo wird man dem Rhom - bum noch ziemlich genau finden.

Es hat zwar Adrianus Metius noch eine andere Art / ſolche Rhombos zu finden / welche ſehr genau zu treffen / allein weil ſolche theils wegen vieles Rech - nens ſehr muͤhſam / theils auch ziemlich weitlaͤufftigſeynd846Von der See-Fahrt und wasſeynd / als wollen ſich ſolche dis mahl allhier nicht an - fuͤhren laſſen / und wird ſich auch ein Anfaͤnger mit die - ſen Bericht erſtlich befriedigen koͤnnen.

Sonſten iſt noch von der Schiff-Fahrt dieſes zu mercken / daß Norden umfahren ſo / viel heiſſe / als En - gelland / Schottland und Jrrland umfahren / welches gemeiniglich geſchiehet / wann der Canal, das iſt die enge See zwiſchen Engelland und Franckreich / unſi - cher iſt / und von den Capern / Frantzoͤſiſch Armateurs genannt / die Schiffe aufgebracht oder weggenommen werden.

Eine Halb-Jnſul nennet man dasjenige Land / welches nicht gantz mit Waſſer umfloſſen / ſondern an einer Seiten noch an den feſten Land hanget / der - gleichen ſeynd / Daͤnnemarck / Morea, Taurica, Cherſoneſus in den ſchwartzen Meer / ja Africa ſelbſt / welches / wann es nicht durch das ſchmale Egy - pten an Aſiam angehanget wuͤrde / vor die groͤſte Jn - ſul der Welt paſſiren koͤnnte / das ſchmale Land aber / welches ſolcher geſtalt ein Halb-Jnſul an das feſte Land anhanget / wird Iſthmus genannt / ſolcher Ge - ſtalt heiſt enge Land / worauf Corinto ſtehet / und welches Moream und Griechenland zuſammen han - get / Iſthmus; Alſo koͤnnte auch Holſtein da es am ſchmaͤlſten iſt / vor den Iſthmum paſſiren / welcher Juͤtland an Teutſchland anhanget. Ein Vor-Ge - bierg oder Capo iſt die Spitze eines Landes / welche ſich weit hinaus in die See erſtrecket / die beruͤhmteſten ſeynd / Capo finis terræ in Gallicia in Spanien / Capo de St. Vincent in Algarve bey Portugal / Capo Verde in Africa bey Guinea, Capode bon - ne Eſprance auf der Spitze von Africa, der halbe Weg von Oſt-Jndien / und darum das Vor-Ge -bierg847davon zu wiſſen noͤhtig. bierg guter Hoffnung genannt / weil die Oſt-Jndien Fahrers / wann ſie dieſes Cap doubliret oder hinter ſich geleget / bald gute Hoffnung haben / ihre Reiſe gluͤcklich zu enden; Die aͤuſſerſte Spitze von Lapland gegen den Spitz-Bergen zu / wird das Nord Cap ge - nennet. Bey ſolchen Capen findet ſich dann gemeinig - lich / ſolche von der Natur gemachte Kruͤmmen oder Meer-Buſen / da die See etliche Meilen zwiſchen dem Lande ſich hinein erſtrecket / auf Lateiniſch Sinus, Jtaliaͤniſch aber Golfo, (und wann ſie nur klein ſeyn / daß kaum eine Flotte oder gar nur etzliche Schif - fe darinnen ſicher vor Ancker liegen koͤnnen /) Baye genannt; Die beruͤhmteſten ſeyn / der Adriatiſ. Meer - Buſen oder Golfo di Venetia, der Finniſche und der Botniſche / jener erſtrecket ſich zwiſchen Schweden und Finnland bis nach Lapland hinauf / dieſer zwiſchen Finnland und Jngermannland bis nach Moſcau. Ein Sund oder Fretum wird das enge Meer / wel - ches zwiſchen zwey Laͤndern durchgehet / und in ein an - der Meer ſich hinein ergieſſet / genennet / die beruͤhm - teſten ſeyn in Europa der Sund / zwiſchen Daͤnne - marck und Schonen / woſelbſt alle Schiffe / welche aus der Oſt-See in die Nord-See wollen / durch pas - ſiren / und zu Cronenburg bey Helſingnoͤr den Ore - ſundiſchen Zoll bezahlen muͤſſen / nechſt dieſen iſt der ſo genannte Pas de Calais, oder der vorgedachte Ca - nal zwiſchen Engelland und Franckreich / item das Fretum Gaditanum oder Herculeum, ſonſt auch Gibraltar oder die Straſſe (und nach derſelben die Schiffe / die aus Franckreich oder Holland nach der Mittellaͤndiſchen See wollen / die Straß-Fahrer) genannt; Zwiſchen Spanien und Africa den Helle - ſpont, daran die Dardanelli, Seſtus und Abidus,der848Von der See-Fahrt / und wasder Bosphorus Thrac. oder Strette di Conſtanti - nopel, Bosphorus Cimerius oder Stretto di Caf - fa &c. An den Mittaͤgigen Ende Americæ findet ſich Fretum Magellanicum, item Fretum le Mai - re. An den Nordlichen End zwiſchen Nova Zembla und Samoje den / Fretum Naſſovicum oder Fre - tum Weigatz. Die gefaͤhrlichen Oerter / welche in der See ſeyn / werden entweder gemachet / durch die lan - gen Sand-Baͤncken / unter dem Waſſer verborgenen Felſen und Klippen / an gewiſſen Orten / und zu gewiſ - ſen Zeiten wehenden Wirbel und grauſamen Sturm - Winden Orcans genannt; Bey Norwegen findet ſich der ſo genannte groſſe Waſſer-Wirbel Mael - Strohm / welcher die ihm zu nahe kommende Schiffe an ſich ziehet und verſchlinget.

Die Lineam paſſiren heiſt / bey denjenigen Laͤndern vorbeyfahren / welche gerade unter der Æqvinoctial - Linea, das iſt unter der Himmels Gegend liegen / wo - ſelbſt die Welt-Beſchreiber / mit einer Linea auf den Carten bemercket / daß ſie das Nordliche Welt-Theil von den Suͤdiſchen ſcheide / und woſelbſt Jahr aus Jahr ein / Tag und Nacht gleicher Laͤnge ſeyn / auch die Einwohner des Jahres zweymahl Sommer und zweymahl Winter haben. Der Archi Pelagus wird dasjenige Meer genennet / welches zwiſchen Griechen - Land und Klein-Aſien iſt / und in welchen unzaͤhlig viel Jnſuln liegen.

Einen Haven heiſt man den Ort nahe am Land / wo die Schiffe einlauffen - und vor den Sturm-Winden ſicher liegen koͤnnen; Das Meer ſelbſten iſt entweder das groſſe Welt-Meer / welches um die 4. Welt-Thei - len herum flieſſet / und Oceanus genennet wird / oder das Mittellaͤndiſche Meer zwiſchen Europa und Afri -ca /849davon zu wiſſen noͤhtig. ca, die auf ſolchen nach Schmirna, Tripolis in Syrien oder Alexandretta fahren / werden Levante-Fahrers genennet.

Zwiſchen Schweden und Teutſchland iſt die Oſt - See / zwiſchen der Tartarey und Klein-Aſien das Schwartze Meer / oder Pontus Euxinus, nachdem auch das groſſe Welt-Meer an ein Land oder Koͤnig - reich anſtoͤſſet / nach demſelben empfaͤngt es ſeinen Nahmen / alſo wird es zwiſchen Engeland und Nor - wegen die Teutſche oder Nord-See / bey Spanien die Spaniſche / bey Perſien die Perſiſche See / ꝛc. ge - nannt.

Kuͤſten nennet man das Ufer eines Landes / alſo ſagt man / dieſes oder jenes Schiff iſt geblieben auf der En - gliſchen oder Spaniſchen Kuͤſten / ꝛc. bey dieſen letz - teren / und auch ſonſt hin und wieder in dem Mittellaͤn - diſchen Meer / halten ſich die Tuͤrckiſchen See-Raͤu - ber von Algier, Thunis, Tripolis und Salèe auf / da - her die dahin fahrende Schiffe entweder unter guter Convoy, oder doch ſelbſten wohl bewehrt / gehen muͤſ - ſen. Wann ein Schiffer von einen See-Platz mit ſeinem Schiffe abreiſen will / und nunmehr zugeleget / das iſt / ſein Schiff zur Reiſe / und Kauffmanns Guͤ - ter einzunehmen beqvem gemachet hat / laͤſſet er in groſ - ſen Staͤdten ſolches oͤffentlich an der Boͤrſe durch ei - nen Boͤrſen-Knecht ausruffen / oder ſchlaͤgt gedruckte Zettuls an / darinnen meldend / was er vor ein Schiff fuͤhre / wie groß von Laſten / mit wie viel Stuͤcke es montiret / und mit was vor Paͤſſen es verſehen / ob es ein frey oder neutrales Schiff ſey / ꝛc. Und hiemit vermeyne ich dem Herrn uͤber die See-Sachen gnug - ſamen Bericht abgeſtattet zu haben der ich verbleibe ꝛc.

H h hI. 850Schiffs-Befrachtungs-Contracten

IX. Schiffs-Befrachtungs-Con - tracten allerhand Arten.

I. Schiffs-Befrachtungs-Contract auf Franckreich.

JM Nahmen GOttes kund und zu wiſſen / daß heute dato ein beſtaͤndig Schiffs-Befrach - tungs-Contract geſchloſſen und vollenzogen worden / zwiſchen Herrn N. N. allhier an einen / und Schif - fer N. N. und deſſen Rehdern andern Theils / fol - gender geſtalt und alſo / daß der Schiffer ſich zufor - derſt mit einen guten dichten Schiffe in circa 60. Laſt groß / und allen noͤhtigen Zubehoͤr / inſonderheit guͤl - tigen Paͤſſen und See-Briefen verſehen / und dann von Herrn N. N. 40. Laſt Spaniſch Saltz einneh - men ſoll / um mit ſolchen mit erſten guten Wind von hier ab nach Riga zu ſegeln / und nach / GOtt gebe gluͤcklichen Arrivement, gemeldtes Saltz an des Be - frachters Commis-Haber Herrn N. N. auszuliefern / welcher ihm nach guter Lieferung dafuͤr 30. Rthlr. an Fracht bezahlen / und mit 60. Laſt Lein-Saat in - nerhalb 2. a 3. Wochen wieder abladen / mit ſolchen aber der Schiffer im Nahmen GOttes von dar pr. Roſchau und Marlaix in Franckreich ſegeln ſoll / all - dar nach gluͤcklichen Arrivement, (welches GOTT gebe) ſeine einhabende Laſt an des Herrn Befrachters Commiß-Habern zu liefern / wovor nach guter und richtiger Lieferung / ihme Schiffer von jede Laſt / a 12. Tonnen pr. Laſt gerechnet / 16. Rthlr. und beym Ein -kom -851allerhand Arten. kommen freyes Faß-Geld / fuͤr ſeine treue und fleißige Aufſicht aber / zum Cap-Lacken 10. Rthlr. ſollen be - zahlet werden.

Anlangende die Lieg-Tage / ſoll dek Schiffer inner - halb 3. a 4. Wochen / als das Wetter dienen will / ab - gefertiget werden / und mit dem Gut an und von Bort ſoll es gehalten werden / wie es zur See gebraͤuch - lich iſt. An den Zoll-Staͤdten verzoller der Schiffer ſein Schiff / und der Befrachter ſein Gut. Mit der Pilotage und Haverey / welche GOtt abwenden wol - le / wie auch in allen uͤbrigen / wird es gehalten nach Uſance von der See / alles ohne Arg und Liſt. Ur - kundlich ſeynd dieſe Befrachtungs-Contracten zwey gleichlautende verfertiget / und von beyden Partheyen unterſchrieben / und jeden ein Exemplar davon zuge - ſtellet worden. So geſchehen Luͤbeck / den 12. Febr. Ao. 1708.

II. Schiffs-Befrachtungs-Contract, uͤber den Transport einer Parthey Ochſen aus Schonen nach Luͤbeck.

JM Nahmen Gottes kund und zu wiſſen / daß heute unten geſetzten dato, eine beſtaͤndige Schiffs - Befrachtung geſchloſſen und vollenzogen worden / zwiſchen Herrn N. N. als Befrachter an einen / und Schiffer N. N. mit Conſens ſeiner Herren Rehders ander Seits / folgender Geſtalt: Nemlich / es ver - ſpricht mit dieſen gedachter N. N. Schiffer nechſt GOtt von ſeinem Schiffe / St. Peter genannt / groß ungefehr zu funffzig Stuͤck Ochſen / mit Segel / An - cker / Tau und allen Schiffs-Geraͤhtſchafften nach nohtduͤrfflich / wie auch mit Brampen und Waſſer -H h h 2Faͤſſern852Schiffs-Befrachtungs-ContractenFaͤſſern fuͤr dem Vieh (als welches der Schiffer auf ſeine Koſten verſorgen muß / ein Oxhoͤfft auf 10. Och - ſen gerechnet) wohl verſehen / den 24. Martii fuͤr Tra - vemuͤnde Segelfertig zu liegen / und mit erſten guten Winde / ſo ihm GOtt verleihen wird / und bey ſegel - bahren Wetter / von hier pr. Uſtaͤde zu ſegeln / allwo er von des Befrachters Commiß an Ochſen / ſo viel er beqvem ſtellen / und uͤber See fuͤhren kan / einnehmen / und damit auf Luͤbeck kehren ſoll / und ſollen die Och - ſen / ſo bald ſie eingeſchiffet / fuͤr des Principalen Rech - nung und Riſigo ſtehen; Da auch / ſo GOtt verhuͤ - te / die Ochſen zum Sterben oder Mißfall kommen moͤchten / und der Schiffer und ſein Volck nach Ver - moͤgen ihr beſtes dabey gethan / ſoll er und ſein Schiff davon befreyet ſeyn; Zu Luͤbeck kommende / ſoll er das eingenommene Viehe zu Travemuͤnde entloͤſchen / und nach gethaner guten Lieferung pr. jedes paar Ochſen 10. Marck Daͤniſch zu verdienter Fracht / und vor ſeine gute Aufſicht zwey Rthlr. in allen zum Cap - Lacken zu genieſſen haben. Zu Uſtaͤdt ſeynd zehen be - qveme Werck - oder Lade-Tage benennet. An den Zoll Staͤdten befreyet der Schiffer ſein Schiff / die Kauffleute ihr eingeladenes Vieh. Mit Pilotage & Haverie (ſo GOtt verhuͤte) ſoll es nach Uſance der See gehalten werden. Zu Feſterhaltung dieſem al - len / verbindet der Schiffer ſein Schiff und Perſon / die Kauffleute ihr eingeladenes Vieh. Urkundlich ſeynd hievon zwey gleichlautende Exemplaria ausgefertiget / und von beyden Contrahirenden eigenhaͤndig unter - ſchrieben worden / davon ein jeder eines zu ſich genom - men ſonder Arg oder Liſt. Geſchehen in Luͤbeck / den

14. Febr. Ao. 1704 (L. S.) N. N. (L. S.) N. N.

X. 853Schiffs-Inventarium.

X. Inventarium uͤber ein Schiff / welches ſoll verkauffet werden.

CHriſtoff Hohenſee, beeydigter Maͤckeler / in Commiß habende / von denen Herren Rhe - dern / præſentiret an den Meiſtbietenden / als den 16. Novembr. Donnerſtages Abends um 4. Uh - ren / im Schonenfahrer-Schuͤtting / im Becken oͤf - fentlich zu verkauffen / ein extraordinair wohlbeſie - geltes / und von ſchoͤnem Eichen Holtz feſtgebauetes Heck Boot-Schiff / die Hoffnung genannt / ſo ins Jahr 1697. neu gebauet / und ins Waſſer gebracht / und ſiederdeme nur zwey Reiſen gethan: Hat 45. Ellen Keel / Grund Ruͤhrung in ſeinem Keel uͤber Staͤfens 51. Ellen / 19. Fuß Flackede / 27. Fuß aufn Balcken / 9. Fuß holl / 5. Fuß auf ſein Deck / fuͤhret 164. Laſt Saltz / mit Rundholtz aufſtehend / und laͤuffend Wand / und alle Bloͤcke voll / wie es aus der See ge - kommen / verſehen / lieget auf der Trave beym Waſch - Staͤge. Dabey iſt zu liefern an Geraͤhtſchafft / wie folget:

Anckers.

3. ſchwere Anckers. 1. Pflicht-Ancker / . Sch . 1. taͤgliche Ancker / . Sch . 1. Tau-Ancker / . Sch . 1. Worpancker / 1. Sch . 2. Liß .

Das Boot.

1. Boot / mit ſeinen Zubehoͤr / als Maſt und Segel / Rohr und Schwert. 6. Reemen. 1. Bootshack. 1. Barger Joͤll / alles ſo gut als neu.

H h h 3Steur -854Schiffs-Inventarium.

Steuermanns Gut.

3. Floͤegel-Scheeren. 1. Loht-Lienie. 3. Loͤhde / 4. kleine Glaͤſe. 4. Compaſſen. 1. Qvartiers-Glas 1. groß Latern. 1. Flagge 1. Goͤſchen. 1. Wuͤmpel.

Tauen.

3. ſchwere Tauen. 1. Pflicht-Tau / 130. Faden lang / gantz neu. 1. taͤglich Tau / 135. Faden lang / halbſchleten. 1. Stengwinde-Reiff / neu. 1. Teu - Tau / 90. Faden lang / halbſchleten. 1. groß Kabel - Tau / neu. ½. Kabel-Tau / halbſchleten. 1. Perdelin halbſchleten. 3. Roy Reeps / halbſchleten.

Kocks-Geraͤhtſchafft.

1. Eiſen Dreyfuß / 1. Exe / 1. Fleiſch-Keſſel / 1. Fiſch - Keſſel / 1. Kupffern Pot / 1. Grape / 1. Feuer-Zange / 1. Fleiſch-Forck / 1. Pickpor / 2. Stuͤrtz-Molgen / 4. Hoͤltzerne Backen / 2. Butter-Kannen / 3. Waſſer - Faͤſſer.

Segels.

1. Beſahm. 1. Schonfahr-Segel. 1. Fock von Hol - laͤndiſch Tuch. 2. Mars-Segel von Luͤbſch Tuch. 2. Bernitz von Luͤbiſch Tuch. 2. Blinde von Luͤbſch Tuch. 1. Stagfock / Luͤbſch Tuch. 1. Bram-Segel / Luͤbſch Tuch / alle halbſchleten. 1. Fock / neu / nur eine halbe Reiſe gethan. 2. Mars-Segel / von Hollaͤndiſch Tuch / ſo gut als neu. 3. Lucken-Segels.

Schiffs - und Zimmer-Geraͤhtſchafft.

13. Handſpecken / 6. Sarlinges / 1. Pumpen - Schraap / 1. Pumpen-Hack / 4. Pumpen Scho / 4. Pumpen-Emmer / 2. Micken / 7. Ballaſt Schauf - feln / 8. Schrapen / 1. Kuhfuß / 4. Marrel-Preen / 1. Spliß -855Schiffs-Inventarium. Spließ-Horn / 3. Mußkeulen / 2. Boht-Tallien / 6. Theerqvaͤſt / 6. Lucken-Stangen / und 4. Schloͤſſer.

Wann aber innerhalb des angeſetzten Termins, jemand Belieben haͤtte / das Schiff unter der Hand zu kauffen / geliebe ſich bey unter Handen habenden Maͤckeler anzumelden. Luͤbeck / den 1. Novembr. Ao. 1699

XI. Folget wie der vormahls in Copenhagen geweſene Frantzoͤſiſche Ambaſſadeur, Monſr. de Chamilly, den zum Verkauff / der (durch Capitain Bart, als ſolcher den Printzen de Conty nach Dantzig uͤberbracht /) ge - nommenen Dantziger Schiffe / angeſetzten Ter - min publiciren laſſen.

ES wird hiermit zu wiſſen gethan / daß mit Be - willigung Jhro Majeſt. unter der Direction Jhro Hoch Graͤfflichen Excellence des Herrn Am - baſſadeurs von Franckreich kuͤnfftigen Mittwochen den $$\frac{8}{18}$$ . Novembr. 1699. und folgende Tage / Mor - gens um 9. und Nachmittags um 2. Uhr das dꝛitte und vierte Schiff nebſt ſeiner unten ſpecificirten Einla - dung den Hoͤchſtbietenden laut denen Conditiones welche bey oͤffentlicher Auction verleſen / verkaufft werden ſoll. Worzu alle und jede ſolvables Perſonen eingeladen werden / welche Belieben tragen die Waa - ren zu verhoͤhern.

Die Schiffe ſeynd folgende /

Das 3te Schiff ohngefaͤhr 4. Jahr alt / der GroͤſſeH h h 4ohnge -856Wie die durch Caper aufgebrachteohngefaͤhr von 550 Tonnen mit ſeiner lauffend und ſtehender Wandt / Tau und Tackeln / laut Inventarii.

Das 4te ohngefehr 10. Jahr alt / der Groͤſſe nach von ohngefehr 550. Tonnen mit ſeiner lauffend und ſtehender Wandt / Tau und Tackeln / laut Inven - tarii.

Die Waaren ſeynd.

  • 39. Flaſchen-Futter das Stuͤck von 6. Flaſchen.
  • 65. Flaſchen-Futter jedes von 9. Flaſchen.
  • 54. Flaſchen-Futter jedes von 12.
  • 4578 Hoͤltzerne Schluͤſſeln.
  • 5580. Hoͤltzerne Schaufeln.
  • 54. Ballen Hanff.
  • 100. Packen Flachs.
  • 120 Faͤſſer Stal.
  • 15. Faͤſſer Stahl darvon die Faͤſſer zerbrochen.
  • 1410. St. Eiſerne Stangen / das Stuͤck ohngefaͤhr von 28. Pfundt.
  • 4205. St. Klap-Holtz / 3. bis 6 Fuß lang.
  • 91. St. Klap-Holtz 12. bis 13. Fuß lang / gut.
  • 112. St. Preuſſenſche Bretter 28. bis 29. Fuß lang / einen Fuß bis einen Fuß und einen halben breit / und zwey Daumen dick.
  • 32. St. Maſtbaͤume von unterſchiedlicher Groͤſſe.

Die Waaren koͤnnen nach Belieben beſichtiger werden / worbey das Inventarium der Schiffe com - municiret werden ſoll.

Frantzoͤſiſches.

On fait ſavoir qve le Mecredy $$\frac{8}{18}$$ . Novembre 1699 & Jours ſuivans a 9. heures du Matin&857Schiffe verkaufft und reclami rt werden. & a 2. heures de relevèe dans le magaſin du St. Brandt en la Ville de Copenhagen au Qvatier de Chriſtianshaven, continuant la vente com - mancée du Conſentiment de Sa Majeſté & ſous la Direction de Son Excellence Monſeigneur I Ambaſſadeur de France, on vendra & delivtera au plus offrant & Dernier Encheriſſeur le 3. & le 4. Vaiſſeaux & la charge dud 4. cy aprés ſpecifi - ceés; a qvoy toutes Perſonnes ſolvables ſeront recües a en cherir, ſelon les conditions qvi ſer - ontlües au Commancement delad. Vente pu - bliqve.

E ſtat des Vaiſſeaux.

Le 3. Vaiſſeau agé d environ 4. ans du port d environ 550. tonneaux avec ſes agreils & a paraux ſuivant l Inventaire.

Le 4. Vaiſſeau agé d’environ 10. ans du port d environ 550. tonneaux avec ſes agreils & aparaux ſuivent l Inventaire.

E ſtat des Marchandiſes.
  • 39. Canevetes de 6. Boureilles Chacqu’une.
  • 65. Canevetes de 9. Bouteilles Chacqu’une.
  • 54. Canevetes de 12. Bouteilles Chacqu’une.
  • 4578. Plats da Bois.
  • 5580. Pelles de Bois.
  • 54. Balles de Chanvre.
  • 100. Pacqvets de Lin.
  • 120. Barils d acier.
  • 15. Barils ou environ hors des Barils,
H h h 51410.858Von Aſſecur an tzen.
  • 1410. Barres de fer plat peſant environt 28. livres la piece.
  • 4205. Clapots de 3. a 6. pieds de long.
  • 91. Clapots de 12. a 13. pieds de long, bon.
  • 112. Planches de Pruſſe de 28. a 29. pieds de long ſur un pied a un pied & demi de large & deux pouces d epais.
  • 32. Mâs de differente grandeur.

On communiqvera les Inventaires de Vaiſ - ſeaux & on fera voir les Marchandiſes.

XII. Von Aſſecurantzen.

Mein Herr!

JCh habe denſelben in meinen letzten Schreiben verſprochen / daß ich ihm von dem in den See - Staͤdten gebraͤuchlichen Aſſecuriren / der zu Waſ - ſer verſandten Guͤter / noch fernere und gruͤndlichere Nachricht ertheilen wolte / welches ich dann hiemit effectuire: Heiſſet demnach aſſecuriren ſo viel / als ein Gefahr-lauffendes Geld / Gut / oder auch Perſo - nen / die ſich zu Land oder Waſſer in Gefaͤhrlichkeit be - geben / verſichern / davor gut ſprechen / und vergewiſ - ſern / daß / ſo ja dem Gut oder der Perſon eine Gefahr oder gaͤntzlicher Verluſt zuſtoſſen ſolte / man den Schaden aus ſeinen eigenen Mitteln wieder erſetzen wolle / und zwar mit einer gewiſſen Zumma, uͤber wel - che man einig worden iſt / wovor dann der Aſſecura - tor oder Verſicherer / gleich nach geſchloſſenen Ac - cord ein gewiſſes Geld oder Præmium bekommt /welches859Von Aſſecuran tzen. welches der Aſſecurator, wann es gluͤcklich gehet / mit Freuden in ſeinen Beutel ſteckt / in Ungluͤcks-Fall aber wohl zehenfach wieder heraus geben muß. Zum Exempel / Cajus ſchicket von Hamburg 1000. Rthlr. wehrt an Waaren nach Cadix in Spanien / damit er nun der See Riſigo nicht unterworffen ſeyn moͤge / gehet er zu Titio, wird mit ihm eins / daß Titius ihm vor die 1000. Rthlr. ſtehen ſoll / ſo wollerer ihm hinge - gen vor jede hundert 6. Rthlr. Præmium geben / wel - ches er auch gleich mit 60. Rthlr. effe ctuiret / die nimmt Titius zu ſich / unterſchreibet davor eine Obli - gation, ſo auch Police genannt wird / in ſich haltend / daß wann des Caji Waaren untergehen / oder genom - men werden ſolten / er ihm die 1000. Rthlr. und zwar in ſolchen Gelde / in welchen er die Præmie empfan - gen / wieder erſtatten wolle / bleibet nun das Schiff / ſo muß Titius tauſend Rthlr. vor die 60. geben / koͤmmt es gluͤcklich uͤber / ſo hat er die 60. gewonnen / welches eine Handlung iſt / die viel Leute in kurtzer Zeit reich oder auch arm macht / inſonderheit wo ſie ſtarck ha - zardiren / Krieg oder Winters-Zeit iſt / oder auch ge - faͤhrliche Zeitungen von See-Schaden einlauffen / da wol 50. bis 60. p. c. manchmahl Premie geboten und gegeben werden / damit ein Kauffmann / der ſein Gut in der See ſchwimmen hat / nicht allzu viel ha - zardire oder Schaden leide / wiewol auch ihrer viel gefunden werden / die im Vertrauen auf goͤttliche Beſchuͤtzung / worunter aber manchmahl eine Ver - ſuchung mit unterlaͤufft / ihre eigene Aſſecuratores ſeyn / und niemahls verſichern laſſen / ſondern den Ri - ſigo und Gefahr ſelbſt lauffen / daruͤber aber manch - mahl uͤbel zu kurtz kommen / und unerſetzlichen Scha -den860Von Aſſecur an tzen. den leiden: Andere ſeynd hingegen ſo furchtſam / daß ſie alles verſicheꝛn laſſen / alſo daß viel mahls die Præmie ihnen den auf den Waaren vermuhteten Gewinn weg - friſt: Andere gebrauchen beym Aſſecuriren boͤſe Tuͤcke und Raͤncke / laden an ſtatt guter Kauffmanns - Guͤter zum Schein wol emballirtes Stroh / Holtz oder Stein in Schiffe ein / welches ſie hernach vor tuͤchtige Kauffmanns-Warren vor etliche tauſend verſichern laſſen / der mit ihn uͤbereins wiſſende Schiffer bohrt als dann / wann er in der See iſt / das Schiff heimlich in Grund / oder ſetzet es / unter den Vorwandt / er habe wegen des harten Sturms die See nicht laͤnger halten koͤnnen / ſolches muhtwillig am Strand / worauf der Diebs-maͤßige Befrachter dem Aſſecuratorem anlaͤuffet / und Geld haben will / wird aber manchmahl / aus GOttes gerechten Ge - richt / die Schalckheit offenbahr / und muß als dann der Hencker mit Galgen und Schwert bezahlen / wie hie - von in nahmhafften Staͤdten Exempel koͤnnten vor - geſtellet werden / da es mit dergleichen Betrieger rechtſchaffen geheiſſen: In fine videbitur cujus to - ni; wiewol bey dem Aſſecuratoren vielmahls auch nicht allzuſicher zugehen / in dem es etliche auf das Di - ſputiren / Zancken und Rechten legen / und den aſſe - curirten Kauffmann mit unnoͤhtigen Beweiß belaͤſti - gen / von einer Zeit zur andern aufhalten; etliche auch gar / wann ſie groſſe Capitalia bezahlen ſollen / das Reißaus nehmen / und Banqverot ſpielen / und alſo den Kauffmann um Præmie und Capital betriegen. Es ſeynd aber bey ſolchen Aſſecuriren unterſchiedli - che andere Dinge mehr zu obſerviren hoͤchſt noht - wendig / als / daß / ſo bald der Aſſecurator die Præmiege -861Von Aſſecuran tzen. genoſſen / er von Stund an zu halten ſchuldig iſt / was er ſich verſchrieben / und thut ein Kauffmann wol / daß er gleich nach geſchloſſener Aſſecurantz die Præ - mie bezahlet / weil / wo er ſolches nicht thaͤte / der Aſſe - curator auch von ſeinen Worten abgehen und bey ein - gelauffener Zeitung von Schaden ſolchen nicht buͤſſen duͤrffte; man koͤnne auch / der Aſſecurantz Police laſſen die Renuntiation mit einverleiben / daß keinen Theil freyſtehen ſolte / von den Aſſecura - tions-Contract per pœnitentiam zuruͤck zu treten / ſondern man wolte der Opinion des Rulandi, wel - cher ſolches zu thun / den Partheyen die Freyheit gege - ben / hiemit expreſſe renunciiret haben; Es muß aber ein Aſſecurant alle Zufaͤlle / welche einen ver - ſandten Gut zuſtoſſen koͤnnen / zu buͤſſen auf ſich neh - men / als Sturm und Ungewitter / Feuer / Waſſer / Feinde und See-Raͤuber / die von Koͤnige und Fuͤrſten auferlegte Arreſten und Repreſſalien, oder den durch andere Leichtfertigkeit und Nachlaͤßigkeit der Schiffer / Boots-Knechte und Paſſagirer, verurſach - ten Schaden. Der Police oder dem Aſſecurations - Inſtrument wird der Nahme des Schiffers / item, des Schiffes und der Waaren / der Name des Orts / da das Schiff befrachtet worden / item, dahin es ſe - geln ſoll / die Nahmen derjenigen / die die Waaren haben aſſecuriren laſſen / die Zeit / wenn die Aſſecu - ration ſich anheben und endigen ſoll / wie auch / daß der Schiffer freye Macht haben ſoll / den Cours nach ſeinen Belieben und Gutduͤncken zur Rechten und zur Lincken anzuſtellen; dann auch die obbemeldte Zu - faͤlle und Gefahren / welche der Aſſecureur auf ſich nehmen ſoll / was er davor vor Præmie empfangen /und862Von Aſſecur an tzen. und dergleichen mehr inſeriret / zu Ende des Aſſe - curatoris Nahme erwann mit dieſen Worten geſe - tzet:

  • Jch Titius bin zu frieden in dieſe Aſſecurantz / die GOtt bewahr / vor 1000. Rthlr. in Specie. Hamburg / den 20. April 1708.

Jn ſofern aber ein Streit zwiſchen Aſſecuranten und Aſſecuraten vorfaͤllt / wird ſolcher / wo keiner Stadt ſpeciale Aſſecurantz und See-Rechts-Ordnung verhanden / nach der von Philippo II. Koͤnig in Spa - nien gemachten Antwerpiſchen Aſſecurantz-Ord - nung / in welcher alle Aſſecurations-Faͤlle exprimi - ret ſeyn / und welche auch mit der Amſterdamiſchen uͤbereinkommt / geſchlichtet / es darff aber ein Aſſecu - rator, wann die Waaren in ein ander Schiff gela - den werden / als ihm angezeiget / und in der Politz geſetzet worden / vor ihren Verluſt nicht ſtehen / wie dann auch geuͤbte Aſſecuratores, die die Profeſ - ſion lange getrieben / von viel hundert Schiffen / ob ſie ſolche gleich niemahls geſehen / eine exacte Kaͤnntniß haben / welche ſtarck oder ſchwach / als neu / und mit guten Schiffern verſehen ſeyn; Sie zeichnen auch auf ein Schiff nicht zu viel / damit durch eine ungluͤckliche viertel Stunde ihr Haab und Gut nicht auf einmahl verlohren gehe / ſondern / wann ein Kauffmann wolte zum Exempel 1200. Rthlr. verſichern laſſen / wuͤrden ſich vielleicht 2. oder 3. darein theilen / und jeder nur 400. Rthlr. zu verſichern auf ſich nehmen. Wann inner - halb Jahr und Tag keine Zeitung von Schiff und Gut gekommen / ſo muß der Aſſecurator entwederzahlen863Von Aſſecuran tzen. zahlen / oder auch erweiſen / daß das Schiff in Salvo ſey; koͤmmt aber Zeitung von der Verungluͤckung / und der Aſſecuratus kan tuͤchtige Atteſtata deswe - gen beybringen / ſo muß der Aſſerdeur entweder in Continenti zahlen / oder auch 12. pro Cent bis zur Zahlungs-Stunde geben; Es muß aber Aſſecura - tus innerhalb 3. Monat / nachdem ihm der Schade kund worden / ſein Recht ſuchen / oder das Nachſe - hen haben. Dafern aber einiger Streit entſtehet / muß die Klage binnen anderthalb Jahr von dato an / daß der Schade diſſeits der Linie ſich zu getragen / oder wann es jenſeits der Linie paſſiret / innerhalb 3. Jah - ren angeſtellet werden / oder die Prætenſion iſt ver - lohren. Eine vollſtaͤndige Police oder Aſſecura - tions-Brief iſt in den erſten Theil unſers Handels - Correſpondenten zu ſehen / die Aſſecurantz-Ord - nung aber der Antwerpiſchen Boͤrſe / wie auch an - derer Herren und Republiqven, in den Actis pu - blicis Mercatoris, wohin ich den Herrn / geliebter Kuͤrtze halber will verwieſen haben / und nur dieſes noch hinzufuͤgen: Daß die Aſſecuratores von der Aſſecurantz all ihr Haab und Gut zu Pfand ſetzen / bey Ehren und Treuen / auch an Eydes ſtatt / alle Ex - ceptionen und Weitlaͤufftigkeiten renunciren / die ihrer Verpflichtung koͤnnen zu wider ſeyn / ja ſo gar den Ordinantien von Aſſecurantien, zu Antwer - pen gemacht / und allen andern Ordinantien, Sta - tuten und Placaten / ſo dieſer Police entgegen lauf - fen; Und dafern einige Difference fuͤrfallen ſolte / ſo ſubmittiren ſie ſich dem Arbitrio, dreyer unpar - theyiſcher Kauffleute an der Boͤrſe / und was die - ſelbige zwey ausſprechen werden / dem wolten ſie ſokraͤff -864Von Aſſecur an tzen. kraͤfftig nachleben / als wann es bey der Kaͤyſerlichen Kammer zu Speyer ausgeſprochen waͤre / ſo daß kein Theil dem andern ins Gericht zu ziehen befugt / oder be - noͤhtiget ſeyn ſoll. Womit ohne mehrers ſchlieſſe / und meinen Herrn goͤttlicher Protection empfehle / verbleibend

Monſieur v. t. h. S. N. N.

Der[865]

Der Wohl-ſtyliſirende Kauffmann / Oder: Des allzeit-fertigen Handels-CORRE - SPONDENTEN Andern Theils. III. CLASSE.

J i iEnt -[866]
Enthaͤlt
  • 1. Die Meſſen und Jahr-Maͤrckte.
  • 2. Stapel, Niederlage und Krahn-Gerechtig - keiten.
  • 3. Von Montibus Pietatis, oder Lehn-Haͤuſer und Lehn-Banqven.
  • 4. Vom Credit - Weſen.
I. Von867

I. Von Meſſen und Jahr - Maͤrckte.

Monſieur.

JCh erinnere mich / der neulichſt (bey unſerer Zu - ruͤck-Reiſe von der Leipziger Oſter-Meß / von den Uhrſprung / Gewohnheiten und Privilegiis der Jahr-Maͤrckte /) gefuͤhrten Diſcurs, welche da - mahls der bewuſten Compagnie und Zufaͤlle halber unterbrochen / und nicht weiter ausgefuͤhret worden. Damit ich aber / meines geehrten Herrn ſeiner da - mahls bezeugten Begierde / uͤber die ſo genannten Meſſen und Jahr-Maͤrckte / ein vollkommenes Ver - gnuͤgen leiſte / ſo berichte ich / daß die Meſſen zu Latei - niſch Nundinæ genannt / ihren Nahmen haben / von der Roͤmer ihren Novendinis, da alle 9. Tage die Bauren vom Lande in die Stadt kahmen / ihre Noht - durfft einzukauffen; Das Teutſche Wort Meſſe / will Limnæus, à metiendo, vom Ausmeſſen her - leiten / weil in den Meß-Zeiten die Waaren pflegen oͤffentlich ausgemeſſen / und in groſſer Qvantitaͤt ver - kauffet werden / andere ſagen / es komme aus dem Pabſtthum her / weil die Papiſten vorzeiten ihr Meſ - ſen oder Jahr-Maͤrckte mit einer Meſſe angefangen. Es werden aber die Meſſen in ſolennes, das iſt freye offene Meſſen / und minus ſolennes, das iſt in Jahr - Maͤrckte / unterſchieden; jenen kan allein der Kaͤyſer mit Einwilligung der Reichs-Staͤnde verleihen / wie - wol einige / vermoͤge des Reichs Abſchieds / von Anno 1576 ihme eine unumſchraͤnckte Macht darinn zu - ſchreiben / noch andere aber behaupten wollen / esJ i i 2muͤſſe868Von Meſſenmuͤſſe der umliegenden Staͤdte / deren Intereſſe bey Aufrichtung einer Meſſe verſiret / erſtlich daruͤber vernommen werden / Vid. Gail. 2. Obſerv. 69. n. 24. &c. welches / daß es noͤhtig ſey / Fritſch. de reg. nundin. Jur. c. 4. n. 77. widerſpricht: Minus ſolennes oder Jahr-Maͤrckte kan jedwede Stadt / Krafft des Ober - Herrlichen Gebiets in ſeinem Lande / ſeinen eigenen Staͤdten / Flecken und Doͤrffern concediren und er - theilen; Es ſeynd aber unter den Reichs-Staͤdten / welche Jahr-Maͤrckte celebriren / die vornehmſten / Franckfurt am Mayn / welche ihr Privilegium vom Kaͤyſer Friderico II. erhalten / Vid. Carpzov. ad L. R. G. Cap. 5. Sect. 6. n. 7. wiewol Sprengerius J. P. p. 459. anders davor haͤlt / und beweiſen will / es ſey be - ſagte Meß von Friedberg vom Kaͤyſer Ludovico IV. nach Franckfurt verſetzet worden. Aus den neueſten Geſchicht-Schreibern erhellet / daß Carolus IV. un - ter den Prætext, ob haͤtten die Franckfurter Crimen læſæ Majeſtatis wider ihm begangen / ihnen ihre Meſſe genommen / und nach Mayntz verleget / jedoch hernachmahls / auf Interceſſion des Pfaltz-Grafen Rudolphi, und des Marck-Grafen von Branden - burg / ihnen ſolche wiedergegeben / Vide Peucer. Chron. Car. lib. 5. Die andere Stadt im Roͤmi - ſchen Reich / welche einer conſiderablen Meſſe ſich zu erfreuen hat / iſt die Stadt Leipzig / welche ihre Pri - vilegia von Maximiliano I. Anno 1497. empfan - gen / die hernachmahls vom Kaͤyſer Carolo V. An - no 1521. und 1547. confirmiret / auch in ſolcher Confirmation gleich verbohten worden / daß 15. Meil in der Ruͤnde um Leipzig herum keine Meſſen ſolten angeſtellet werden. Die dritte groſſe Meſſe iſt zu Franckfurt an der Oder / verliehen vom Kaͤyſer Al -ber -869und Jahr-Maͤrckte. berto I. Die vierte wird zu Naumburg auf Petri - Pauli gehalten; Nach dieſen jetzt erzehlten Meſſen pflegen / inſonderheit nach der Leipziger und Franck - furter / vornehme Kauff - und Handels-Leute aus den weit entlegenſten Laͤndern Europæ zu reiſen / theils um die Waaren daſelbſt abzuſetzen / und andere / de - rer ihre Laͤnder benoͤhtiget / entweder vor baar Geld / gegen andere Waaren / oder auch auf Zeit / ſo ſie Cre - dit haben / wieder einzuhandeln / die vornehmſte de - nen Kauffleuten zur Meß-Zeit verliehene Privile - gia, ſeynd an einigen Orten / als wie etwan in Zur - zach die Zoll-Freyheit / welches etliche nur von den Wege und Fahr-Gelde verſtehen wollen / wie dann auch die Gewohnheit ein gantz anders weiſet / nem - lich daß an theils Orten von den Kauffmann-Guͤtern Zoll genug erhoben wird / zweytens / daß einem jeden nach der Meſſe reiſenden / und daſelbſt ankommen - den Kauffmann vor ſeine Perſon (ſeiner privat Glaͤu - biger wegen) Freyheit geſchaffet wird / alſo daß ehe die Meſſe ausgeleutet / weder an ſeiner Perſon oder Guͤtern kan atreſtiret oder beſchweret werden / arg. l. un. C. de nund. l. 3. §. f. ff. de fer. ja man kan nicht einmahl in Meß-Zeiten Repreſſalia wider ihn gebrauchen / in ſo fern nur die Schuld anderswo als in den Meſſen contrahiret und gemachet worden; dann in ſolchen Fall wuͤrde nach Jnhalt l. 19. §. 2. ff. de jud. der Arreſt frey gegeben werden / wie - wol Fritſchius de nun dinis c. 7. n. 22. das Gegen - theil behauptet / und daß in Meß-Zeiten / auch nicht ein - mahl Meß-Schulden wegen / jemand an ſeiner Per - ſon oder Guͤter mit Arreſt koͤnne beleget werden / erhaͤrten will. Was die Banniſirten und Excommu - nicirten / item die Todtſchlaͤger / Moͤrder / DiebeJ i i 3und870Von Meſſenund Beutel-Schneider / betrifft / koͤnnen dieſelbige dieſer Meß-Freyheit nicht genieſſen / ſondern moͤgen in waͤhrenden derſelben angeklaget und inhafftiret werden / wie nicht weniger diejenige / welche des Aus - tretens oder der Flucht halber verdaͤchtig ſeyn / oder jetzt ſchon in der Flucht und Banqverottiren begriffen; ſo haben ſich auch diejenigen / welche in ihrer Schuld - Verſchreibung der Meß-Freyheit ſich begeben / und ihren Glaͤubigern Gewalt eingeraͤumet / auch ih - rer Perſonen in Meß Zeiten ſich zu verſichern / dieſes Privilegii nicht zu geniſſen / ſondern koͤnnen mitten in der Meß angegriffen / und um die Bezahlung an - geſtraͤnget werden / und iſt hierbey am ſich erſten / ei - ner jeden Stadt Meß-Ordnung ſich wol zu erkun - digen / und was darinn verboten worden / demſelben ſich gemaͤß zu verhalten. Die den Waaren in Meß - Zeiten zukommende Privilegia erſtrecken ſich auf die jenigen / welche in der Meß erkauffet / ob ſie gleich nicht in derſelbe / ſondern erſt nach derſelben abge - fuͤhret werden / weil ſonſten das Privilegium ſeines Endzwecks / nemlich die freyen Jahr-Maͤrckte zu be - guͤnſtigen / beraubet wuͤrde / ein anders aber iſt es / mit denen vor der Meß gekaufften Waaren / welche / wann ſie in der Meß geliefert werden / darum nicht unter dem Meß-Privilegio begriffen / ſondern fuͤglich mit Arreſt koͤnnen beleget werden / Vide Myl. de Statu Imper. part. 2. Cap. 58. Ein mehrers dismahl von den ſolennen Meſſen und Jahr Maͤrckten al - hier anzufuͤhren / will der enge Raum nicht leiden / ich ſchlieſſe / ꝛc.

II. 871Stapel / Niederlag u. Krahn-Gerechtigk.

II. Von den Stapeln / oder Nie - derlag und Krahn-Gerechtig - keiten.

Mein Herr!

JCh kan demſelben / als einen an den aͤuſerſten Graͤntzen des Roͤmiſchen Reichs wohnen - den Kauffmann / nicht verdencken / daß derſelbe um den Stapel oder Niederlag und Krahn-Gerechtigkei - ten keine ſonderbahre Wiſſenſchafft hat / man neh - me aber von mir daruͤber folgenden Bericht an; Die freye Niederlag oder Stapel-Gerechtigkeit bringt mit ſich / daß Waaren / welche an einen Ort wo die Stapel-Gerechtigkeit iſt / durch und vorbey gefuͤhret werden / ehe man ſie wieder hinausfuͤhren kan / als zum Exempel / wann Schiffe den Rhein auf und ab - fahren / und mit Slapelbaaren Guͤtern beladen ſind / muͤſſen ſie in den Stapel-Staͤdten / dergleichen Coͤlln / Mayntz und Speyer ſeyn / anlegen / ihre Waaren ausladen / ſolche ins Kauff-Haus fuͤhren / daſelbſt niederlegen / feil bieten / und davon die Schuͤl - digkeit bezahlen / ehe ſie weiter koͤnnen wegverfuͤhret werden / dergleichen Stapel-Recht / welches vor al - ters von den Roͤmiſchen Kaͤyſern verliehen worden / wird heutiges Tages von Kaͤyſerl. Majeſt. nicht mehr als nur mit Einwilligung aller Churfuͤrſten ertheilet / alſo daß auch nicht ein einiger demſelben zuwiederſpre - che / Vid. Rhet. Inſt. J. P. libr. 1. T. 4. §. 63. Auſſer obbemeldten Stapel-Staͤdten haben ſich auch an derJ i i 4Moſel /872Stapel / NiederlagMoſel / die Stadt Trier; an der Donau / Regen - ſpurg / Jngolſtadt und Paſſau; an der Weſer / Bre - men; an der Elbe / Magdeburg und Hamburg / die - ſes Stapel-Rechts ſich zu erfreuen / ſo ſeyn auch einige Lands-Staͤdte / welchen dieſes Recht / uͤber die auf der Ax oder zu Wagen verfuͤhrte Guͤter / zukommt / nemlich einer Stadt uͤber den Wein / einer andern uͤber das Korn / der dritten uͤber Saltz und derglei - chen / alſo hat die Stadt Buchhorn das Stapel Recht derjenigen Guͤter / welche von St. Gallen und Stei - nach / durch den Boden-See in Schwaben gefuͤhret werden; Kempen hat das Stapel-Recht uͤber dieje - nige Waaren / welche aus Jtalien in die Niederlande deſtiniret, item uͤber das Saltz welches aus Tirol in Schweitzer-Land verfuͤhret wird; Chur die Haupt - Stadt Rhætiens genieſſet das Stapel-Recht uͤber Waaren / welche man daſelbſt vorbey aus Teutſchland in Jtalien fuͤhret. Viel ſeynd der Meynung / es komme das wort Stapel oder Staffel-Recht von denen Staffeln oder Treppen her / auf welchen man die Waaren / wann ſie ausgeladen werden / auf und ab - zutragen pfleget / andere wollen es von dem Frantzoͤ - ſiſchen Wort Eſtappe herleiten / welches eben ſo viel als ein vornehmer Marckt / da man die Waaren zu kauff bringet / bedeuten ſoll. Limnæus meinet / es komme von den Niederſaͤchſiſchen und Hanſee-Staͤd - tiſchen Wort aufſtapeln / die Waaren in Ordnung ſetzen / her / wie dann noch heutiges Tages beſagtes Wort / ein groſſer Stapel von einen groſſen Hauffen Waaren gebraucht wird: dem ſey aber wie ihm wolle / ſo wird noch jetzt an vielen Orten ſtarck uͤber dieſe Staffel-Gerechtigkeit gehalten / alſo daß auch des we - gen Kauff-Haͤuſer / Krahnen / Schiffer und KaͤrcherKauff -873und Krahn-Gerechtigkeit. Kauff-Haus-Obherrn / Krahnen-Meiſter und Kauff-Haus-Knecht / gehalten und beſoldet werden / inſonderheit moͤgen die Kauff-Haus Verordnete uͤber ausgeladene und niedergelegte Staffel-Waare / ob ſie von Wuͤrden oder nicht / erkennen und richten / und die ſo untuͤchtig / verwerffen / und den Frachten zu Schiff / und auf der Achs-Ordnung geben / wie - wol auch dieſes dabey zu mercken / daß nicht alle Waa - ren Staffel-Waaren ſeyn / ſonderlich etliche auf den Rhein ſpecialiter Meß-Guͤter genennet werden / welche / wann ſie den Zoll bezahlen / ohne Auslegung vorbeyfahren koͤnnen / weil es ſich aber oft zugetragen / daß der Nahme des Zolls nicht gebraucht / ſondern unter den Prætext einer Niederlage / Stapel-Gerech - tigkeit / oder ſonſten von denen auf und abge - henden Schiffen und Waaren / eben ſo viel als wann es ein rechter Zoll waͤre / erhoben auch der Handlung und Schiffahrt durch ungebuͤhrliches und abgenoͤh - tigtes Aus - und Einladen / Ausſchiffen und Ausſchuͤt - ten des Getreides und anderer Guͤter / mercklich groſſe Beſchwer - und Verhinderung verurſachet und zuge - fuͤget worden / als haben die glorwuͤrdigſten Kaͤy - ſers / Ferdinandus III. und Leopoldus I. in ihren Capitulationibus jener Art 20. dieſer Art. 21. heil - ſamlich bewilliget / daß alle und jede dergleichen / ſowol unter waͤhrenden Krieg als vor denſelben / auf allen Stroͤhmen und Schiffbahren Waſſern des Reichs ohne Unterſcheid / neuerlich angemaſte und ohne or - dentliche Verwilligung des Churfuͤrſtlichen Colle - gii alſo ausgebrachte Conceſſiones, oder auch ſon - ſten eines und andern Orts vor ſich unternehmende Uſurpationes, unter was Schein und Nahmen auch dieſelbe gehalten worden / oder eignes GewaltsJ i i 5und874Stapel / Niederlagund Willens durchzufuͤhren / geſuchet werden moͤch - ten / null und nichtig ſeyn / dergleichen auch von kei - nen Roͤmiſchen Kaͤyſer niemanden / von was Wuͤr - den oder Stand / auch der oder dieſelbigen ſeyn / ohne Oblaut des Churfuͤrſtlichen Collegii Conſens und Einwilligung ertheilet werden / auch einen jedweden des heiligen Reichs Churfuͤrſten / welcher ſich damit beſchweret befindet / freyſtehen ſoll / ſich ſolcher Be - ſchwerung ſo gut er kan / ſelbſten zu entheben / doch ſoll denjenigen Privilegien, welche Churfuͤrſten und Staͤnde des Reichs / ſamt der gefreyten Reichs Rit - terſchafft / von weyland denen vorgeweſenen Roͤmi - ſchen Koͤnigen oder Kaͤyſern / zur Zeit da der Churfuͤr - ſten conſens per pacta & capitulationes noch nicht alſo eingefuͤhret oder noͤhtig geweſen / rechtmaͤßig er - langt / oder ſonſten geruhig hergebracht / hierdurch nichts præjudiciret oder benom̃en / ſondern vom Roͤ - miſchen Kaͤyſer / auf gebuͤhrendes Anſuchen / vermoͤg und in Krafft des obgeſetzten dritten Articuls conſir - miret / und die Staͤnde dabey / ohne jemands Ein - trag / gelaſſen / alle unrechtmaͤßige Zoͤlle / Stapel und Niederlag / oder derſelben Mißbraͤuche / da einige waͤren / gleich bey Antretung der Kaͤyſerl. Regierung caſſiret und abgethan / und inskuͤnfftige derſelben keine mehr ertheilet werden / es geſchehe dann erſt-beſagter - maſſen mit einmuͤhtigen Collegial-Raht / und Be - willigung der ſieben Churfuͤrſten / ꝛc. Aus welchen Worten erhellet / was wir oben ſchon angefuͤhret: daß nemlich das Stapel-Recht zu verleyhen / vom Kaͤyſer nicht mehr allein / ſondern nebenſt ihm auch den ſieben Churfuͤrſten zukaͤme. Das Jus Geranii haͤlt in ſich / daß die Guͤter / welche in eine mit dieſen Recht be -gabte875und Krahn-Gerechtigkeiten. gabte Stadt von fremden Kauffleuten eingefuͤhret werden / an niemand anders / als ſelbiger Stadt Buͤr - ger durffen verkauffet werden. Es iſt aber der Krahn ei - ne groſſe bewegliche Machine, an dem Rand eines Fluſſes oder Hafens aufgerichtet / daß man mit ſolchen die ſchwere Laſt-Guͤter aus den Schiffen heraus hebe / und ans Land ſetze / welches theils zur Beqvemlichkeit der Commercirenden / theils auch / um nicht den O - brigkeitlichen Zoll zu fraudiren / weil gemeiniglich die Zoll - und Kauff-Haͤuſer nicht weit davon ſeyn / und Schiffer und Fuhrleute daſelbſt anzukommen ver - bunden / wie dergleichen in Berlin / Hamburg und andern wohlbeſtelten Staͤdten zu erſehen. Jch ſchlieſ - ſe hiemit / und verbleibe ꝛc.

III. Von den Lehn-Naͤuſern / Lombarden, und Montibus Pietatis.

Mein Herr!

DErſelbe wird ſich noch zu erinnern wiſſen / daß unter denen Mitteln / welche ich vormahls zur Aufnahm der Kauffmannſchafft vor geſchlagen / auch unter andern geweſen / das Aufrichten gewiſſer Lehn - Haͤuſer / Lombarden oder Montium Pietatis, in welchen Geld-beduͤrfftigen Kauff und Handwercks - Leuten / taͤglich auf gewiſſe und ſichere Pfaͤnde vorge - ſchoſſen wird / was ſie etwan im Fall der Noht noͤh - tig haben moͤchten. Es ſind aber dergleichen Haͤuſer ſo viel nohtwendiger / als dadurch der Wucher-Judenihr876Von Montibus Pietatis,ihr ſchaͤndliches Schinden und Schaben verhindert / und vielen / die ſonſt Mangel an Credit haben / aus der Noht geholffen wird / weil es leider mit der Chriſtlichen Liebe dahin gekommen / daß mancher ſeinen Bruder lieber darben und untergehen ſiehet / ehe er denſelbigen mit einen geringen Vorleyhen ſolte zu Huͤlffe kommen / und ſo es ja geſchiehet / ſo weiß ein ſolcher faſt nicht / wie hohe Zinſe er bedingen wolle / zu geſchweigen / daß viele Bedencken tragen / ihre Noht und Nahmen / ihren Mit-Buͤrgern zu entdecken / viel auch die Gelegenheit zu dem Verſetzen nicht wiſſen / oder gar ihre Pfaͤnde Leuten anvertrauen muͤſſen / bey welchen ſie Gefahr lauffen / ſelbige nimmermehr wieder habhafft zu wer - den / welches aber bey einen ſolchen oͤffentlichen Lehn - Hauſe nicht zu beſorgen. Es fuͤhren aber dieſe Lehn - Haͤuſer den Nahmen Lombards, etwan aus der Ur - ſache / weil ſolche zuerſt in der Lombardey, und in deſſen Haupt-Stadt Maͤyland aufgerichtet und er - funden worden; oder weil deſſen Voͤlcker jederzeit kluge Kauffleute / verſchlagene Wechſelers und Wu - cherer geweſen / und wo ſie ſich etwan in der Fremde niedergelaſſen / gemeiniglich Wechſel-Buden aufge - ſchlagen / und ihr Geld auf Wucher ausgethan. Mon - tes Pietatis werden ſie genennet / weil die Gottſeligkeit frommer Chriſten ſich dadurch hat zeigen wollen / dieje - nige / welche etwan in dem Thal der Schulden-Laſt ge - druͤcket und uͤberſchwemmet worden / daſelbſt ſicher auf - und anzunehmen; Dergleichen werden nun in al - len wohl policirten Staͤdten / inſonderheit aber in Jta - lien die meiſten / und zwar unterſchiedlicher Arten ge - funden; Jn einigen kan man / wie gemeldt / auf ſicher Pfand gegen eine leidliche Intereſſe, als etwan zu 5. bis 6. pro Cent Geld gelehnet bekommen / welchesPfand877oder Lehn-Haͤuſern. Pfand aber zu rechter Zeit wieder muß ein geloͤſet wer - den / oder es wird nach verfloſſenen Termin unfehlbar an den Meiſtbieten den verkaufft / jedoch der Uberſchuß dem Eigenthuͤmer zugeſtellet. Jn andern kan ein Va - ter ſein Kind ſolcher geſtalt einkauffen / daß er ein oder mehr 100. Kronen vor daſſelbe in ſolches Ærarium Pietatis einleget / welches dann ſo lange daſelbſt belie - gen bleibet / bis das Kind erwachſen und verheyrahtet wird / als dann es ſolches Geld zehnfach wieder zu em - pfangen hat; oder es belegen gewiſſe erwachſene Per - ſonen eine merckliche Summam Geldes dahin / mit Bedinge / jaͤhrlich eine gewiſſe und mehr als ordinai - re Rente / ſo lange ſie leben / dafuͤr zu empfangen; her - gegen bleibt das Capital nach ihrem Tode dem Monti Pietatis, welcher / nachdem die Perſonen lang oder kurtz leben / dabey gewinnen oder verlieren kan / und ſolches heißt man Geld auf Leib-Renten belegen. Wie ſehr aber dieſe Art mißbrauchet werde / iſt in einen ſonder - bahren Tractat Ao. 1608. zu Strasburg gedruckt / Montes Pietatis Romanenſes intitulirt / zu erſehen. Der Fond oder das Capital darzu wird gemeiniglich von Pupillen - oder Teſtaments-Geldern genommen / und ſeynd eigentlich diejenigen Legata (welche Chriſt - liche Hertzen ehmahls in ihren Teſtamenten verordnet / daß von deren Zinſen armen Wittwen / Wayſen und Schuͤlern ſolte geholffen werden) ſolche wahre Barm - hertzigkeits-Berge / dergleichen GOtt Lob hin und wie - der vielfaͤltig in Teutſchland zu finden. Unter denen der Kauffmannſchafft zum Beſten aufgerichteten Lehn-Banqven iſt die Hamburgiſche ſehr beruͤhmt; ſo kam auch vor einigen Jahren zu Leipzig eine im Vor - ſchlag / in welcher jeder ſeine Capitalia zu 6. pro Cen - tum ſolte ſicher belegen / Geld-Beduͤrfftige aber aufſicher878Von Montibus Pietatis oder Lehn-Haͤuſern. ſicheres Pfand / auch wol tuͤchtige Handſchrifften / gegen 8. pro Cent. Geld bekommen koͤnnen / wie ein ſolches aus der Ao. 1699. im Druck ausgegangenen Banco-Ordnung mit mehrern zu erſehen / dahin ich dem Herrn / geliebter Kuͤrtze halber / wegen der gemei - nen Lehn-Haͤuſer aber an das Hamburgiſche Lom - bards oder Lehn-Hauſes-Ordnung / in 26. Artickeln abgefaſſet / will verwieſen / und ſchließlichen gewuͤnſchet haben / daß alle unſere Teutſche Land - und Handels - Staͤdte / ſamt denen darinn gebietenden Ober-Herren / auf die Gedancken kommen moͤchten / der Armuht zum Beſten ſolche Lehn-Haͤuſer nach der Weiſe / wie in un - ſerer neulich ausgegangenen Vorſtellung von dem Nutzen der Lehn Banqven in einer Stadt und Repu - blic angewieſen worden / aufzurichten; ja ſo gar der - gleichen Montes Pietatis auf dem Lande zu introdu - ciren. Da ich denn verſichert waͤre / daß ein unfehl - bahrer und hoͤchſt zu preiſender Nutzen daraus wuͤrde zu gewarten ſeyn.

IV. Von Credit, ſo wol der particu - lair Kauffleute / als eines gantzen Lan - des oder ſpecialen Handels - Platzes.

Mein Herr!

ES hat derſelbe Urſache zu klagen / daß unter den vielen Boͤſen / welches die uͤberall in vollem Schwange gehende ſchlechte Zeiten / zum Verderb der Commercien mit ſich fuͤhren / auch nicht eines der ge -ring -879Vom Credit - Weſen. ringſten der Mangel des Credits ſey / oder Teutſch zu reden / daß kein Menſch den andern mehr traust / da doch der Credit als die Qvinta Eſſentia, oder das halbe Leben bey der Kauffmannſchafft zu conſideriren / und ſelbige gleichſam vor tod zu achten / wann ſolcher ihr manqviret / ja ein gantzes Land liegt offt daruͤber ſchwindſuͤchtig und kraftloß darnieder / wann ihme ne - ben dem Geld-Mangel auch der Credit entzogen wird / welcher in gewiſſen Faͤllen faſt nuͤtzlicher als baare Mittel ſelbſt iſt. Es iſt aber der Credit zweyerley / einer / den ein wohl-geſeſſener Handelsmann / Buͤrger oder Landmann hat / und der andere / der einem Landes - Herrn / oder einem gantzen Lande und einer Gemeine / auf bloſſe Parole, oder ſchrifftliche Obligation gegeben wird. Jch ſage / auf ihre Parole oder bloſſe Hand - ſchrifft / dann ſo bald eine Hypothec oder Unterpfand vor die gelehnte Summa hafftet / iſt es nicht mehr Cre - dit, bey welchem nicht auf des Geld-Beduͤrfftigen Ehr und guten Glauben / ſondern auf ſein Pfand geſehen wird. Es erwirbt ſich aber ein Kauffmann auf vielerley Arten ſeinen Credit, als wann er vor ſich ſelbſt gute Mittel ererbet / erhey rahtet oder erworben hat / fleißig in ſeinen Beruff iſt / ſich richtig mit der Zahlung haͤlt / und gute Freunde hat / die ihm recommendiren / und andere / ihn zu creditiren / mit guten Exempeln vorge - hen. Offtmahls gibt man auch Credit den Unbekann - ten / theils / um dieſelbe zu kuͤnfftiger Correſpondentz und Handlung deſto eher anzulocken / theils auch / un - verkauffliche Waaren dadurch loß zu werden / oder aber ein groſſes Intereſſe, wie bey den Bodmerey-Gel - dern geſchiehet / dabey zu bedingen; Dieſer Credit verliehret ſich hernachmahls wieder durch Un - gluͤcks-Faͤlle / welche den Kauffmann zu Land undWaſ -880Von Credit - Weſen. Waſſer zuſtoſſen / item, durch uͤbele Conduite in ſei - ner Handlung / uͤppigen und wolluͤſtigen Leben / praͤch - tigen Haushalten / Abnehmen der Nahrung / boͤſen Bezahlen / und dergleichen / welches gemeiniglich das Vorſpiel zum Banqverottiren und Verderben der Kauffleute zu ſeyn pfleget. Wann nun dergleichen viel ſeyn / welche dieſes Ungluͤck des Credits-Mangels betrifft / oder daß viel redliche Leute durch die Banqve - rotten hart angeſetzet / und um das Jhrige gebracht worden. Wann auch die Zahl der Gelehrten und Graduirten / wie auch der Patriciorum ſich mehret / von welchen jene lieber das Geld in die Kiſten u. Haͤu - ſer / dieſe aber in Land-Guͤtern ſicher belegen / ſo verfaͤllt endlich der Credit (inſonderheit / wo die ſchlechten Zei - ten / und die auslaͤndiſche See - und Kriegs-Gefahren darzu kommen) ſo gar / daß endlich keiner den andern ohne Unterpfand mehr trauet / und es der Unſchuldige mit den Schuldigen entgelten muß. Daruͤber ſtirbt der Einwohner Handlung allgemach inwendig und auch auswenig ab / weil der Ruff ihrer ſchlechten Ne - gotianten bald auswendig erſchallet / und von denen Auslaͤndern (wann ihre Bezahlung nicht richtig erfol - get) von ſelbſten genugſam empfunden wird / die dann dadurch abgeſchrecket werden / ferner Waaren an der - gleichen Oerter zu creditiren; wie ſchaͤdlich aber ſol - ches dem Kauffmann en particulier und dem gantzen Handels-Platz ſey / ſolches lieget durch die Erfahrung mehr als zu viel am Tag; Dann welche Unordnung wuͤrde es nicht ſeyn / wann man hinfuͤhro ſelber / die Waaren einzukauffen / perſoͤnlich darnach reiſen / oder gleich baare Gelder oder tuͤchtige Wechſel aus Man - gel des Credits davor uͤberſenden muͤſte; wer hat auch allzeit hierzu die Gelder parat ſtehen / und wem ſoltenicht881Von Credit - Weſen. nicht manche ſchoͤne Gelegenheit dadurch aus den Haͤnden gehen / daß er auf Credit gekauffte Waaren mit Nutzen verkauffen / und ſeinen Creditori hernach mit ſeinen eigenen Geldern Satisfaction geben / und doch noch einen raiſonnablen Profit uͤber behalten koͤnnte; wie wurden auch nicht viel ehrliche Gemuͤh - ter / welche ſich in ihren Dienſt-Jahren ſauer wer - den laſſen / und nun mit guter Leute Huͤlffe ihren eigenen Handel anzufangen gedachten / zuruͤck ſte - hen muͤſſen / und nimmermehr zu Kauffleuten ge - deyen / wann ihnen der Credit mangeln ſolte. Un - ter-Pfand zu geben / fuͤhret einen heimlichen Gifft bey ſich / welcher / inſonderheit wo keine Lehn-Ban - quen ſeyn / oder verſchwiegene Maͤckler den Handel tractiren / als ein Krebs in eines ſolchen Verpfaͤn - ders Handlung um ſich freſſen / und die Zahlung des aufgenommenen Capitals ihm deſto ſchwerer ma - chen / weil er ſich der verpfaͤndeten Waaren nicht bedienen kan / vornemlich / wann ſie bey einen ge - wiſſen-loſen Wucherer / neidiſchen / ſtoͤrriſchen oder gemaͤchlichen Sonderling ſtehen / der ſie ſelber vor halb Geld gedencket in ſeine Klauen zu kriegen / und dannenhero nicht leyden will / daß der Ver - ſetzer ſolche (ob er gleich zum Verkauff Gelegenheit haben moͤchte) beſehen laſſen ſoll. Zwar waͤre noch wol in einer ſolchen Stadt / in welchen der Credit auf Steltzen gehet / ein Permutations-Hauß anzu - legen / woſelbſt Kaͤuffer und Verkaͤuffer jene ihre Waaren / dieſe das Pretium dafuͤr Zug um Zug verwechſelten / wer aber wuͤrde ſich zu ſolcher glim - pflichen Handlung verſtehen wollen? Bleibet es alſo wahr / daß mancher Waaren-Kauff - und Geld-Wechſel / zuruͤcke gehet / weil kein CreditunterK k kden882Von Credit - Weſen. den Contrahenten iſt / und ſo ja ein Fuͤncklein noch uͤbrig iſt / ſo muß mehrmahls ein Kaͤuffer / der deſſen be - noͤhtiget / einen Preis einwilligen / der ihm / inſonder - heit / wann er mit ſeinen Nachbaren Marckt halten will) nicht allzuvortheilhafftig iſt; oder es ſeynd auch heutiges Tages / da es vormahls hieß: Ein Wort ein Wort / ein Mann ein Mann / kaum groſſe Kuͤh-Haͤu - te genug / alle die verbindlichen Clauſulas, Renuncia - tiones, Exceptiones, Cautelen, Verpfaͤndungen und Verpflichtungen darauf zu ſetzen / welches ja nicht ein geringes Zeichen des abgeſtorbenen Credits mag genennet werden. Die andere Art des Credits, nem - lich den oͤffentlichen eines gantzen Landes betreffend / ſo hat ſolchen entweder ein Landes Obrigkeit vor ſich al - lein / oder durch Huͤlffe ihrer Bedienten und Untertha - nen / und zwar dieſes wieder entweder bey demſelben al - lein / oder auch bey den Auslaͤndiſchen; vor ſich ſelbſt hat eine Obrigkeit Credit, wann ſie Treu und Glau - ben haͤlt / das iſt / wann ſie die alten Schulden richtig bezahlt / und bey Fuͤrſtlichen Einkommen Graͤflliche Ausgaben machet / nicht aber / wann ſie die neuen Schulden alt laͤſt werden / und die alten nimmer zu be - zahlen gedencket / oder wann ihre Ausgaben ſich uͤber die Einkommen erſtrecken / item, wann denen Credi - toribus, ſie ſeyn gleich einheimiſche oder Fremde / un - freundlich begegnet / oder ihnen in billiger Forderung kein Vergnuͤgen / in den Ausſpruch aber / den ſolche an die Buͤrger haben / die Juſtitz denegiret wird / welches endlich / wann mans zu grob machet / auf Seiten der Fremden / die es Macht haben / auf Repreſſalien hin - aus laͤufft / die alsdann den unſchuldigen Kauffmannam883Von Credit - Weſen. am meiſten druͤcken. Hingegen befoͤrdert ein Herr und Land ſeinen Credit durch gute Haushaltung und Aminiſtrirung heilſamer Juſtitz / durch jedesmahl ge - ſchehene richtige und prompte Zahlung / durch ehrli - che Miniſtros und Haushalter / wie dann deſſen viel Hoͤfe / allwo die Cameralia in verſtaͤndiger und ehr - licher Leute Haͤnde ſtehen / Zeugniß geben koͤnnen / ſol - ches auch Spanien vormahls bey den Genueſern / heu - tiges Tages aber noch viele Potentaten bey der Re - publicq Holland erfahren. Die Unterthanen machen auch ihren Herrn und dem Lande Credit, wann ſie ſich vor dieſelbe verſchreiben / u. mehrmahls deſſen Schul - den abzutragen / ſich willig und capables erweiſen; ei - ne oͤffentliche Land-Banco thut hierzu auch das ihrige / und fuͤhret einen unausſprechlichen / jedoch geheimen Nutzen bey ſich / wann ſie nemlich wohl adminiſtriret wird / und in ſolchen Haͤnden ſtehet / von derer Treu man verſichert iſt / daß ſie die darinnen belegte Gelder nicht zu ihren Privat-Nutzen anwenden / oder heim - liche Intriguen damit machen werden; item, wann ein Fuͤrſt oder Herr ſelbſten einen ſolchen heilſamen und zu des Landes Nutzen abziehlenden Wercks freye Haͤnde laſſt / dieſelbe mit keinen extraordinairen An - muthungen beſchweret / oder ſeine Autoritaͤt und Mi - niſtros (zum Nachtheil und Præjudice der Kauff - mannſchafft / und des gemeinen Landes Credits) dar - uͤber eigenmaͤchtig herrſchen / und diſponiren laͤſſet /K k k 2wel -884Von Credit - Weſen. welches ſonſt / wie es mit unterſchiedlichen exemplis zu beweiſen ſtuͤnde / allein capabel iſt / den gaͤntzlichen Verluſt des Land-Credits nach ſich zu ziehen. Jch verbleibe / nechſt Empfehlung Goͤttlicher Protection und ſchoͤnſter Begruͤſſung /

Monſieur Vôtre tres humbl. Servitem N. N.

Der[885]

Der Wohl-ſtyliſirende Kauffmann / Oder: Des allzeit-fertigen Handels-CORRE - SPONDENTEN Andern Theils. IV. CLASSE.

[886]
Weiſet:
  • 1. Einen Vorrath von mehrerley Formularien ver - ſchiedener Contracten, Verſchreibungen / Voll - machten / Rechnungen / Quitancen und Wech - ſel-Scheinen.
  • 2. Allerhand bey Fallimen ten vorfallende Scriptu - ren.
  • 3. Von Obligationen und Schuld-Verſchreibun - gen hoher Perſonen / ſamt andern darzu gehoͤ - rigen Schrifften.
  • 4. Von Ehe-Contracten, Teſtamenten und Be - ſchwerung der Handels-Buͤcher.
  • 5. Unterſchiedliche verwerffliche Schreib-Ar - ten / welche in Kauffmanns-Briefen zu ver - meyden ſeyn.
  • 6. Muͤnd - und ſchrifftliche Complimen ten / welche unter Kauffleuten in vielerhand Faͤllen vor - kommen.
  • 7. Wie ein wohlbeſtelltes Kauffmanns / Contoir ſoll eingerichtet ſeyn.
  • 8. Explication der Preiß Courran ten und Wechſel - Cours.
  • 9. Briefſchafften durch verborgene Schriff - ten / Verfertigung guter Dinte und Siegel - Wachs.
887

I. Einen Vorraht von mehrer - ley Formular verſchiedener Contra - cten, Verſchreibungen / Vollmachten / Rechnungen / Quitancen und Wech - ſel-Scheinen.

I. Ein Kauffmanns-Complementariat. Oder: General-Mandatum aus Hn. D. Zipffels Tractat, von Wechſel-Briefen genommen.

KUnd und zu wiſſen ſey hiemit maͤnniglichen. Demnach wir N. N. und N. N. Handels - Conſorten / an unterſchiedenen Orten / inſonderheit in Leipzig / Naumburg / Augſpurg / Luͤbeck / Hamburg / Amſterdam / Nuͤrnberg / Lyon / Franckfurt / Coͤlln / Paris / St. Gallen / Braunſchweig / Biſantz / Bres - lau / Botzen / Genua / Bologne und dergleichen Han - dels-Plaͤtzen / wie auch zu Dresden / Praag / Wien / und ſonſten hin und wieder in Kaͤyſerlichen / Pohlni - ſchen / Frantzoͤſiſchen / Engliſchen / Daͤniſchen und an - dern Koͤnigreichen / Chur - und Fuͤrſten - / Biſchoffs - und Hertzogsthuͤmern / Graf - und Herrſchafften / Republiquen, Reichs-Staͤdten / und ſonſten geiſtli - chen und weltlichen Orten und Gerichten / Mercan - til Magiſtrat oder Kauffmanns-Judicatur mit Wechſeln / Ausleihen / Ein - und Verkauffen dererK k k 4Waa -888Vorrath mehrerley FormularWaaren / Eintreibung derer Schulden / und andern Dingen mehr / unterſchiedliche Proceſſus zu fuͤhren / allerhand Negotia active und pasſive, in - und auſ - ſerhalb der Jahr-Meſſen zu tractiren / Rechnung und Gegen-Rechnung zu halten / Contractus zu ce - lebriren / zu caſſiren / und andere Dinge vor uns / und wegen unſerer geſamten Handlung / zu adminiſtri - ren und zu verrichten / uͤber dis unterſchiedene Actio - nes Handlungs wegen / wie auch in puncto inju - riarum rei vindicationis, depoſiti und dergleichen andere benannte und unbenannte / anzuſtellen und zu gewarten haben. Als wollen wir ſamt und ſonders / auch jeder fuͤr alle / und alle fuͤr einen / in ſo - lidum & in totum, vor uns / unſere Erben / Erb - nehmen und Nachkommen / und zwar mit Begebung der Excusſion, Diviſion, daß nicht jeder unter uns / beſonders ausgeklaget oder einige Theilung angeſtel - let werden muͤſſe / auch andern bemeldten und unbe - meldten Rechts-Befugniſſen / vor allen und jeden ob - bemeldten und andern Paͤpſtlichen / Kaͤyſerlichen / Koͤniglichen / Chur - und Fuͤrſtlichen / Hertzoglichen / Marg - und Graͤflichen / Herrlichen / Adelichen / Ober - und Hof-Gerichten / Haupt - und Amtleuten / Com - miſſionen, Academien, Amt-Schoͤſſern / Gerichts - Verwaltern / Buͤrgermeiſtern / Land / Stadt und an - dern geiſt - und weltlichen Ober - und Unter-Gerich - ten / Jnnungs - und Handwercks-Zuſammenkuͤnff - ten / deroſelben Deputatis, wie die Nahmen haben / und wo ſolche ſeyn / dem Wohlgelahrten Herrn N. N. Advocaten, wann er aber nicht zugegen / oder dieſe Verrichtungen weigert / oder auch nicht widerſpreche / zugleich N. N. und N. N. zu unſern unzweifflichen ge - wiſſen Anwaͤldern / Sach-Verwaltern / Verſor -gern889verſchiedener Contracten, &c. gern / Gewalt - und Befehlhabern / Worthaltern / Nahmen-Traͤgern / Abgeſchickten / Agenten, Inſti - tores, Negociorum geſtores, Gubernatores, Commiſſarios, Procuratores, Factores, Pro - tectores und Complementarios, generales & ſpe - ciales, zugegen und abweſend / zugleich und jeden in - ſonderheit / alſo in ſolidum zu allen und jeden / in - und auſſerhalb Gerichts-vorfallenden Handlungs / Rechts und andern Sachen (wir vertreten Klaͤgers oder Be - klagtens Stelle /) zu gut und recht / activè und pas - ſive, und zwar mit ausdruͤcklichen Vorbehalt dieſe ertheilte Vollmacht / nach ſeinen eigenen Gefallen je - derzeit zu wiederruffen und zu aͤndern / cum clauſu - la rati, grati, hæredum ſive pro hæredibus, & ſucceſſoribus unum pluresque, toties quoties ſubſtituendi, revocandi & hos iterum caſſandi, alios de novo ſubſtituendi, poteſtatemque reci - piendi, nec non cum libera ac aliis neceſſariis, ſalutaribus & apponi conſuetis, ut & ſub hypo - theca bonorum, jetzo alsdann / und dann als jetzo / benennet / geordnet und ausdruͤcklich conſtituiret / ihnen ſamt und ſonders / auch generalem, ſpecia - lem, plenam, liberam & abſolutam poteſtatem gegeben und zugeeignet haben / daß ſie die principa - liter Conſtituti oder Subſtituti, Neben - und Affter - Anwaͤlde / inmaſſen denen Subſtitutis noch andere ferner zu ſubſtituiren / ebenfals hiemit Macht gege - ben wird / in allen unſern Affairen / zu jederzeit an un - ſere Stelle / auch nach unſern Abſterben / in unſerer Erben / Erbnehmen und Nachkommen Nahmen / aller Orten der Welt / ohne Reaſſumption des Pro - ceſſus in Perſon erſcheinen / mit hohen und niedri - gen Perſohnen / Collegiis, Capitulis, communenK k k 5Uni -890Vorraht von mehrerley FormularUniverſitaͤten / Jnnungen und dergleichen / als wann wir ſelbſt zugegen waͤren / unſere Nohtdurfft zu gut und Recht beobachten / Abends / Morgens / und jederzeit muͤndlich oder ſchrifftlich vorbringen / liti - giren / pleitern / Tractaten und Handlung pflegen / ſchlieſſen / tranſigiren / accordiren / Acta durchleſen / extrahiren / actiones ad intrandum in tenu - tam ad petendum in ſolutum, ad faciendum capi, ad exigendum, ad faciendum ſumi ratio - nes, ad ex & accuſandum, petendam abolitio - nem, locandum conducendum vendendum, emendum donandum, nominandum in judi - cio, acceptandum, jura cedendum petendum compromiſſum, tranſigendum recipiendum mutuo, revidendum, recalculandum, ratio - nes cambiandum, petendum beneficium reſtitu - tionis in integrum, recognoſcendum ſcripta, pe - tendum inſtrumenta, fidejubendum, reſignan - dum beneficiis, impetrandum licentiam, re - præſentandum & petendum tutores, recipien - dum depoſitum, conſentiendum cuique nego - tio, finiendum & ad alia quæcunque facienda & omittenda, auch auf die Ehehaffts klagen / und ex l. Diffamari ſive ex lege contendat, provo - cationem ſive interpellationem anſtellen / daß in Summariis ſummariter & in ordinariis ordi - narie nach Gelegenheit der Sachen procedirt werde / beobachten / auf alle Art agiren / exipiren / re, du, tri, quadrupliciren / was durch einen der Gewalthaber angefangen / vor und nach der litis conteſtation fortſetzen / mitteln und zu Ende brin - gen / was allbereit pasſirt / ratihabiren und vertra - gen / guͤtliche Handlung pflegen / Rechnung undGe -891verſchiedener Contracten, &c. Gegen-Rechnung halten; Belege examiniren / de - fectiren / annehmen / calculum ziehen / ſaldo oder li - quidum, conſtituiren / remittiren / paciſciren / ſti - puliren / compromittiren / unſern Nahmen oder auch in unſern Nahmen ſubſcribiren / Geld auf oder in Empfang auf Wechſel oder gegen Handſchrifft nehmen oder geben / verborgen und andern vorſchieſ - ſen / Waaren um baar Geld / oder auf Zeit oder Con - dition einkauffen / wieder verkauffen / wieder zuruͤck - nehmen / aſſecuriren / Zahlung leiſten / Billet, Obli - gationes, Pfand-Verſchreibung / Auszuͤge / Wech - ſel - oder Umſchlags Briefe zum Obſtagio und andere Schrifften / in und mit unſern Nahmen unterſchrei - ben / ſchlieſſen / zeichnen / acceptiren / ausſtellen / auf andere indosſiren / induciren / cediren / ſcontriren / Journal-Correſpondentz / die Copier, Memorial - Giro-Haupt und andere Handels-Buͤcher / unſernt - wegen machen und halten / Einnahm und Ausgab verrichten / richtig ab - und zuſchreiben / Inſtitores ord - nen / Proxenetas Maͤckler oder Unter-Haͤndler ge - brauchen / Schulden und Gegen-Schulden noti - ren / Delegationes machen / Handels-Zeichen ſtechen laſſen / auf unſere Waaren druͤcken und gebrauchen / Geld in Banco geben oder nehmen / a Conto ab - und zuſchreiben laſſen / Schulden verkuͤmmern / beſpre - chen und einheben / zu gute und Recht Geld exigiren / in Empfang nehmen / quitiren / Vorzicht leiſten / De - bita bona Im - & Mobilia an Zahlungs ſtatt ihm ce - diren und aſſigniren laſſen / oder andern uͤbergeben / Confirmationes ſuchen / und hierunter allenthalben caute und behutſam handeln und negotiiren / auch / wo muͤglich / absque apicibus juris die Sachen ab - thun / die Poſſes nehmen und erhalten / Klage ſelbſtoder892Vorrath von mehrerley Formularoder von den ordinariis & extraneis advocatis un - terſchreiben laſſen / die Articulos Proceſſus gebuͤh - rend beobachten / in erſter / anderer und dritter In - ſtantz auf alle und jede Gerichts-Tage oder Diæt er - ſcheinen / allerhand Anordnungen / Inhibitiones, Monitorias, Præcepta und Citationes auswir - cken / inſinuiren laſſen / wiederum casſiren und auf - heben / annehmen / einen gewiſſen / ſelbigen Orts (an dem vor uns und an ſtatt uns ſelbſten die Inſinua - tion geſchehen moͤge) verordnen / Cautiones oder Vorſtand wegen der Wieder-Klage und Unkoſten ſub hypotheca bonorum noſtrorum beſtellen / Gewehr geloben / auf andere Klage auch Reconven - tion ſich einlaſſen / Proceß auswuͤrcken / reaſſumi - ren / pro reaſſumto halten / Ungehorſam beſchuldi - gen / ſolche ablehnen / Exceptiones, præſcriptiones Fori, Libelli non ritè formati, doli mali, pri - inſtantiæ, litis pendentiæ & præventiones Competentiæ reſtitutionis in integrum, Legi - timationes, inhabilitatis, Citationis, Compoſi - tionis amicabilis, & obreptionis, remediorum, ſuſpenſivorum, auguſti Termini Feriarum, Loci non tuti, Deliberationis, Satisdationis & guarandæ, Tractatus ad tranſigendum, Libelli alternative formati, plus petitionis, ſpolii, Erroris calculi, nunciationis, ſolutionis, inva - lidi inſtrumenti, non redditarum rationum, ce - dendarum actionum, Excusſionis, cesſionis bo - norum, Moratorii, Tu venis contra factum tuum, uſurarum, prævitatis, non numerata pecuniæ, dationis in ſolutum, Executionis im - pediendæ, nullitatis, litis conteſtationis articu - lorum novorum, & alias quaslibet tam dilato -rias893verſchiedener Contracten, &c. rias quam peremptorias ac litis impreſſum im - pedientes, vorſchuͤtzen / darthun und ausfuͤhren / die ihnen entgegen geſetzte ablehnen / deutliche und klare Antwort geben / Litem denunciiren / auf litis con - teſtationes ſich einlaſſen / litem affirmative vel ne - gative conteſtiren oder fordern / reſpondiren / Arti - culos, und interrogatoria generalia & ſpecialia auch additionalia fertigen / wider die Unzulaͤßige ſchlieſſende / und unfoͤrmliche excipiren / juramenta quælibet pro qualitate cauſæ, wie nachgehends ſpecificiret / und ſich ſonſt ereugnet / generalia & ſpe - cialia deferiren / referiren / remittiren / relaxiren / retrahiren / ad jurandum offeriren / zu dero Lei - ſtung Tagfahrt auswuͤrcken / Gegentheilen ad vi - dendum & audiendum jurari vorladen laſſen / die Terminen fleißig beobachten / Prolongationes ſu - chen / imgleichen juramenta credulitatis, diffes - ſionis, fidelitatis, minorationis, ſive minutio - nis, paupertatis, veritatis, calumniæ, mali - tiæ, dandorum reſpondendorum, in litem affe - ctionis, æſtimationis, purgationis, per horre - ſcentiæ probationis in ſupplementum, manifeſta - tionis quoad expenſus, damnum Intereſſe, proro - gationis, litis decidendæ, cautionis cujuslibet, deciſorium, und alle andere ziemliche in Rechten nachgelaſſene Eyde / benannte und unbenannte / in un - ſern und unſerer Erben und Nachkommen Nahmen und Seelen ablegen / erſtatten / ſchweren / daß wie ſie ſchweren moͤgen / verordnen / vom Gegentheil abfor - dern / wie ſolche geleiſtet werden / anhoͤren / das Ge - wiſſen mit Beweiß / durch Urkunden / Zeugen oder an - derer Art vertreten / Documenta ediren / oder edi - ren laſſen / diffitiren / ad diffitendum aut recogno -ſcen -894Vorrath von mehrerley Formularſcendum produciren / quoad manum, Sigillum & contenta recognoſciren / oder auch per teſtes recognoſciren laſſen / abſchweren / mit andern Ur - kunden conferiren / allerhand Demonſtrationes und Probationes, Reprobationes auch ad perpe - tuam rei memoriam fuͤhren / Zeugen / ſo offt es noͤh - tig / angeben / gegenwaͤrtig und abweſend produci - ren / vereyden / abhoͤren oder fallen laſſen / die erſte / an - dere / dritte / vierdte und mehr Verlaͤngerungs-Fri - ſten und Prolongationes, zum Beweiß und Ge - gen-Beweiß / Gewiſſens-Vertretung / mit und auf / oder auch ohne cauſæ cognitione ſuchen und aus - wuͤrcken / Wider-Zeugen / Perſon und Ausſage / auch Documenta Probatoria & quælibet alia judi - cialia & extrajudicialia excipiren / allen Privile - giis & Beneficiis, Leuterationi, appellationi, cautioni præſtitæ, foro, proceſſui, proba - tioni, und andern / wozu eine Caution oder ſpecial Mandat erfordert wird / renunciiren und ſich bege - ben / bis zum Abſchied oder Urtheil / oder ander Deci - ſum verfahren / mit und ohne Reſervation beſchlieſſen / compromittiren / die Haupt-Summa / Zins-Inter - eſſe, Schaden / Unkoſten / liquidiren / mit denen uͤbrigen Creditoren und Intereſſenten ſuper prio - ritate & debitis verfahren / Arreſta, re & per - ſonalia anlegen / renoviren / proſequiren / casſi - ren / Kummer-Klage uͤberreichen / auf die Ubergebene ſich einlaſſen / antworten / dargegen in Materialibus & formalibus excipiren / die Debitores und andere Intereſſenten in Gefaͤngniß bringen / ſelbige und ihr Vermoͤgen richterlich anhalten / verpflegen / Sal - vum Conductum und Anſtands-Briefe austhei - len und auswuͤrcken / Jus talionis & Repreſſalia ge -brau -895Verſchiedener Contracten, &c. brauchen / und bey der Obrigkeit ſuchen / uͤber obige noch andere Cautiones rati, grati, indemnita - tis, de lite proſequenda, de judicio ſiſti, de judi - catum ſolvi, de non amplius turbando, de non offendendo, etiam propter quemlibet legi - timationis defectum, uſu fructuarium, fidei commiſſarium & alias quaslibet, mit Einſetzung und bey Verpfaͤndung unſers geſamten und beſon - dern Vermoͤgen / Geꝛichtlich beſtellen / præſtiren laſſen / wieder aufheben / contumaciren / oder in contuma - ciam procediren / dieſelbige purgiren / zu Be - lernungs-Bey - und Haupt-Urtheil beſchlieſſen / deren Acten inrotulation und Eroͤffnung beywohnen Abſchied und Urtheil reſcripta & deciſa anhoͤ - ren / pro judicato ante decendium erkennen / und als Rechts kraͤfftig annehmen / proteſtationes, re - viſiones, appellationes, Leuterationes, ſupplica - tiones, provocationes & quælibet remedia ſuſpen - ſiva & devolutiva ſowol von Abſchied als Ur - theil / Citationen, Auflagen / Reſcripten und andern Anordnungen / auch von der angeſetzten Execution und andern Huͤlffs-Actibus an einem und mehr Rich - tern / oberſt und unter / in und auſſerhalb Ge - richts / auch coram notario & teſtibus und ſonſt ein - wenden / proſequiren / juſtificiren / reviſiones ſuchen / wie auch dem gantzen Proceſſui, oder einem Theil deſſelben in Anfang / Mittel und Ende renunciiren / casſiren / apoſtolos reverentiales & refutato - rios auswuͤrcken / abloͤſen / introduciren / Acta ab - fordern / einliefern / expenſas, dama, uſuras, & aliud intereſſe deſigniren / taxiren laſſen / executiones, Immiſſiones, ſequeſtrationes, taxationes, lici - tationes & aditroires, poſſesſiones, adjudica -tiones896Vorraht von mehrerley Formulartiones, reſtitutionis in integrum, reconven - tiones, und dergleichen ſuchen / annehmen / ver - richten / Tagdingen / und alle Huͤlffs-Actus vollen - ſtrecken laſſen / uns alle Wege und in allen Sachen de - fendiren / um Execution der Urtheile anhalten oder da dergleichen angeordnet wurden / Rechtliche Exceptiones da wider gebrauchen / ſelbige proſequi - ren / darinnen eben wol zum Beſchluß verfahren / und ſonſt alles / was vermoͤge der Rechte proſtylo & ob - ſervantia cujusque Judicii, nec non pro qua - litatæ cauſæ & negotii mehre Vollmacht beduͤrff - tig waͤre und erfordert wird / Krafft dis / als waͤre es deutlich hierinnen benennet / oder / als wann wir ſelb - ſten zugegen waͤren / geſtalten Sachen nach / und wie das gebuͤhret / thun und laſſen moͤge / wie wir denn alle und jede / unſere Con - & Subſtitutos, Haupt - Neben - und Affter-Anwaͤlde / allenthalben Noht - und Schadloß halten / und was ſie gethan / als wenn wir ſelbſt zugegen es verrichtet haͤtten / anneh - men / keinesweges de Jure noch de facto darwider handeln ſollen und wollen / auch dafuͤr / und vor auf - lauffende Damna, imgleichen Urtheils-Gerichts-Ad - vocaten-Anwaldſchaffts-Reiſe-Zehrungs-Copial - und andern Gebuͤhren / ſo ſich bey dem Proceß auch Caſu fortuito ac improviſo ereugnen / unſer jetziges und kuͤnfftiges Vermoͤgen cum pacto executivo, nec non cum clauſula conſtituti poſſeſſorii & cum renunciatione Excusſionis & Diviſionis einge - ſetzet und ſolche zu entrichten / Krafft dieſes unſers Wechſel-Briefes uns verpflichtet haben wollen / & ſic omnibus melioribus, modo, via, Jure cauſa, forma, quibus melius & efficacius fieri potuit ac debuit guͤltig ſeyn. Urkuͤndlich haben wir Han -dels -897verſchiedener Contracten, &c. dels - und Litis-Conſorten ſolche Gewalt / Vollmacht und Complementariat nachdem ſie uns von Wort zu Wort vor / auch von uns ſelbſt geleſen wor - den / aus guten und gerechten Wiſſen / mit Dinten und Federn cum clauſula & reſervata pote - ſtate revocandi & caſſandi durch unſern gewoͤhnli - chen Pitſchafften und eigenen Haͤnden freywillig / wiſ - ſentlich und ungezwungen bekraͤfftiget / auch um meh - rer Nachricht und Sicherheit willen / die zugleich hier - zu erbetene Zeugen mit unterſchreiben laſſen / worbey uns ausdruͤcklich vorbehalten / daß wir zu Zeiten in ein und andern Sachen / nebſt unſern Gevollmaͤchtigten / oder auch ohne dieſelbigen erſcheinen / und un - ſere Nohtdurfft vor uns allein / oder durch andere zu - gleich beobachten wollen / jedoch dadurch unſern Ge - vollmaͤchtigten ertheilte Gewalt kraͤfftig bleiben / und unſer Mandat weder tacite, noch expreſſe aufgeho - ben ſeyn ſoll. Alles treulich / ſonder Gefaͤhrde und arge Liſt / auch allen Auszug.

Geben zu Leipzig / den 30.

Sept. Ao. 1700. (L. S.) N. N. (L. S.) N. N. als erbetener Zeuge. (L. S.) N. N. teſtis ro - gatus. (L. S.) N. N. (L. S.) N. N. ut teſtis re - qviſitus. (L. S.) N. N. als geſuchter Zeuge.

II. Juͤdiſcher Handels-Frau Scheda - roht oder Schuld-Verſchreibung / ſonſt Staats genannt / aus vorbemeldten Authore genom - men / und zur Imitation allerhand Obligationes darnach kurtz und lang mutatis mutandis zu machen / hierher geſetzt.

L l lJm898Vorraht von mehrerley Formular

Jm Nahmen GOTTES.

KUnd / offenbahr und zu wiſſen / demnach mir Sa - ra, Juͤdiſcher Handels-Frauen zu Prag / juͤngſt verſtrichene Oſter-Meß / dieſes noch lauffenden Jah - res / die Wohl Ehren-Veſte und fuͤrnehme Herrn N. N. und N. N. Handels-Conſorten in Leipzig / ein tauſend Reichsthler. / ſage 1000. Rthlr. Chur - fuͤrſtl. Saͤchſiſcher Species, Stuͤck vor Stuͤck jeden Rthlr. zwey loͤhtig / alten Schrot und Korn gemaͤß / da die gebrannte Marck Silber auf acht Guͤlden / und in einer Art gemuͤntzet / (vel Roſenobel / Zechin / Piſtohlen / Reichs-Guͤlden / grobe / gaͤng und gebe / unverbotene gute Muͤntze / nach den Zinnſchen / oder auch nach den Leipziger Fuß / Groſchen / Pfenning / Heller /) auf ein Jahr / baar voll Geld vorgeſtrecket und geliehen / ich auch ſolche Stuͤck vor Stuͤck gedach - te Churfuͤrſtl. Saͤchſiſche Rthlr. in Specie, zu mei - nen eigenen Haͤnden / in einer unzertrennten Sum - ma / oder voll und baar Geld / Muͤntze / gaͤnge und ge - be / oder Heller / Pfenninge / Groſchen oder Guͤlden / uͤbernommen / und in meinen ſonderbahren Nutzen und offene Handlung angewendet habe / als thue mit Vorbewuſt / Berahtung / Genehmhaltung und Au - thoritaͤt meines zu End benannten Herrn Kriegiſchen - Vormunds / nicht nur uͤber den Empfang ſolcher ein tauſend Stuͤck Churfuͤrſtl. Saͤchſiſcher Reichs - thaler Species, (oder benannte Courant-Muͤntze) mit Verzeihung Nicht-Empfangs / qvitiren / und ſelbige vor eine Inqvali & qvanto liqvide und rich - tige Schuld erkennen / ſondern auch vor mich / meine Erben und Nachkommen / ihnen N. und N. ſamt und ſonders ſelbſten / dero Handlungs Verwalter / Factoren, Commiß, oder werſonſt dieſe meine Obli -gation899verſchiedener Contracten, &c. gation in Haͤnden und auszuantworten haben / wird / ohne beſondere Ceſſion, Vollmacht und Qvi - tung ſolche ein tauſend Rthlr. ebenfalls in obi - gen Wehrt / und vorgedachten Sorten an Churfuͤrſtl. Saͤchſiſchen Specie-Thalern / Stuͤck vor Stuͤck wollwichtig und zweyloͤhtig / da ebenfalls die gebrann - te Marckt-Silbers auf acht Guͤlden / und in einer Art gemuͤntzet / (vel in obigen Wehrt des Empfanges /) als fuͤnff hundert Stuͤck wills GOTT alsbald nechſt - kommende Neu-Jahrs-Meſſe Ao. und fuͤnff hundert bemeldter Rthlr. folgenden Oſter-Marck jedesmahls Diengſtags erſter Marck-Wo - che (vel binnen Jahr und Tag / ſive auf ſchierſte oder gar ſchier / oder zu rechter Zahlungs-Zeit / nebenſt fuͤnf hundert Rthlr. Ioco damni, und abgehenden Zinſen / ebenfals an Churfuͤrſtl. Saͤchſiſche Species Rthlr. (oder in ſolchen Wehrt wie das Capital geweſen) auch Urtheils / Citations und andern Ge - richts-Expenſen, (oder wie die Juden reden / Be - ſichts - und Sententz-Geldern /) Advocaten-Ge - buͤhren / Schaͤden / Lucrum, Intereſſe, Lagio und andern Unkoſten / welche auf ihr bloſſes Angeben / oh - ne eydliche Beſtaͤrckung / und ohne richterliche Er - maͤßigung / Glauben geben / paſſiret und bezah - let werden ſollen / es ruͤhren ſolche ex victoria cauſæ adverſarii contumacia, dilatione proceſſus, vel ex temeritate ejus, qvi alium ſine actione in jus traxit, ohne eintzigen Verzug und Wiederrede / ſamt der Land-Steuer / wann dergleichen uͤber lang oder kurtz auf die geliehene Geldere und Bahrſchafft geſetzet oder geleget werden ſoll / in Leipzig / oder wo und wenn es die Creditores verlangen und haben wollen / oder wie es ihm beliebet / auf meine Koſten und Gefahr inL l l 2ſeine900Vorrath von mehrerley Formularſeine Gewahrſahm / wuͤrcklichen und unbekuͤmmert und ungehindert / Geiſt - und Weltlichen Gerichts - Geboht und Verbohts / ohne einige fernere In - terpellation und Mahnungen einzuliefern / Zah - lung / wie ſichs gebuͤhret / zu leiſten / oder auch noch vor obiger verfallener Zeit / wann es Creditores noͤhtig / und ein Monat zuvor aufkuͤndigen werden / abzutra - gen / oder auch / da ein und ander Termin nicht præ - ciſe inneg halten wird / ſo dann / wann gleich nicht alle Termine verfallen / den voͤlligen Ruͤckſtand auf ein - mahl zu zahlen und zu vergnuͤgen / daferne aber die ge - lobte Zahlung auf die beſtimmte Zeit nicht erfolget / ſon - dern aus einen und andern / auch Ungluͤcks-Fall oder dergleichen Urſache uͤber lang oder kurtz / auch uͤber die Præſcriptiones und Verjaͤhrungs-Zeit verweile - te / ſo ſoll dennoch die Zahlung-Wechſel - und Pfand - Recht auch uͤber dieſelbe / alſo in ſingulos annos, menſes, dies & momenta, und alle kuͤnfftige Zeit / Zahlung zu thun ſeyn / welches ich beſtaͤndigſt hiermit gelobe und zuſage / bey meinem wahren Wort / guter Treue und Biedermanns Glauben / auch ſo wahr mir GOtt helffe / und ſein heiliges Wort. Zu mehrer Ge - wißheit / und damit die Creditores deſto baß aſſecuri - ret ſeyn / ſetze ich vor mich / und wegen meiner Erben / Erbnehmen auch Nachkommen vor obberuͤhrtes Ca - pital, intereſſe moræ, auch uͤber das alterum tan - tum, Lagio, Intereſſe, Unkoſten / Schaͤden / Unheils - Advocaten-Gerichts-Gebuͤhr / Verſaͤumniß-Poſt - Geld / Reiſe - und Zehrungs-Koſt / dahin auch zu rech - nen / was Creditores, indem ſie keine Zinſen bekom - men / und ich ihm dafuͤr / als pro damno jaͤhrlichen fuͤnff von hundert Rthlr. verſprochen / hiermit das Meinige einſetze und conſtituire / auch nochmahlsmei -901verſchiedener Contracten, &c. meinen Creditoribus und ihren Erbnehmen / mein gantzes und beſonderes Vermoͤgen / ſo ſonſt niemand verpfaͤndet / itziges und kuͤnfftiges Bewegend / beweg - lich und unbewegliches / liegendes und fahrendes / ſelbſt erworbenes / von Eltern und andern Freunden angefallendes Erbe / imgleichen auch Kiſten-Pfande / Gerade und Erbe an Hauß / Hof / Handlung / Bahr - ſchafft / Waaren / Schulden / Actiones, Rechten / Gerechtigkeiten / deren Nutzen und Gebrauch / wie es Nahmen habe / und wo es anzutreffen ſeyn moͤchte / nicht minder die ſonſt privilegirten Stuͤcken / nem - lich incidenter pro qualitate debitoris, Harniſche / Buͤchſen und dergleichen Krieges-Gewehr / und an - dern damit zu Walde gegangen wird / Handwercks - und Arbeits-Leuten Werckzeug und Inſtrumenta, damit ſie ihre Nahrung taͤglichen gewinnen muͤſſen / ferner derer Bauren Ochſen / Pferde und was ſie ſonſt zum Ackerbau benoͤhtiget / imgleichen der Studioſorum Buͤcher / ſine quibus frigent ſtudia, l. 1. C. de patrib. qui filios ſuos diſtraxet. Alſo die Advocaten die Salaria, und der Soldaten Sold / l. ne quis ex corpore. Cod. de Advocat. diver - ſor. Judicior. Salicetus & alii Dd. und was ſonſt mehr / ſo um Schuld willen nicht verpfaͤndet werden mag / allerdings nichts / noch der Nagel vom Hauſe und Zaun vom Lande nichts davon ausgeſchloſſen / noch ausgeſchieden / auch wann und was ſo dann mei - ner hæreditati anbewegend / beweglichen und unbe - weglichen Guͤtern / noch auf ein und andere Weiſe zuwachſen moͤchte / alſo alle meine Haabe und Guͤter / & bonæ animæ, animi, corporis, famæ & for - tunæ & cætera, zum freywilligen / unwiederſpre[chli -]chen / beſtaͤndigen / ausdruͤcklichen und wuͤrcklichenL l l 3Un -902Vorraht von mehrerley FormularUnterpfande / und Conventional Hypothec cum pacto exercitivo & clauſula conſtituti poſſeſſo - rii, Krafft dieſes ein / wie ich dann hiermit mich ex poſſeſſione, hingegen meine Creditores in vacu - am poſſeſſionem hiermit einſetze / und ihnen dadurch ſolches ſamt und ſonders in ihre Poſſeß und Gewehr freye Diſpoſition, Alienation und eigenthuͤmlich uͤbergebe und zueigne / daß ſie ſich ſelbſten / oder durch ſeine Gevollmaͤchtigte / obbemeldtes mein Vermoͤgen ingeſamt und beſonders nach eigenen Willen eigen - thaͤtiger Weiſe / ohne angeſtellte Klage-Uberreichung eines Libells, oder auch Imploration, imgleichen ohne vorhergehende Richterliche Begruͤſſung / Cita - tion, Mahnung / oder Mannirung und Heiſchung / ohne Recognition, Erkaͤnntniß / Execution, Tra - dition, Taxation, Adjudication, welche Actus, wo anders die Creditores verlangen / und ſonſt nicht alle und jede auf eine Zeit zugleich vollſtrecken / und ergehen laſſen moͤgen / darzu aber nicht gebunden ſeyn ſollen / und ohne allen Proceß, auch ohne inven - tur Taxa, nach ihren Gefallen und Belieben / ſelbſt propria authoritate anmaſſen / einnehmen / immitti - ren laſſen / uͤber qver Nacht bey ſich behalten / beſitzen / verpfanden / um billigen oder ſelbſten gut befindlichen Preis an ſich nehmen / andern um gemachtes Pretium oder inſolutum zuſchlagen / verkauffen / privatim, oder oͤffentlich ſub haſta alieniren / vertauſchen / und ſonſt damit / als wann dieſelbe albereits von ihnen durch Urtheil und Recht / gebuͤhrliche gerichtliche Huͤlffe erlanget und erſtanden waͤre / alſo damit nach eigenen Willen verfahren / keinesweges aber an das E〈…〉〈…〉 ungs-Jahr gehalten ſeyn ſollen / zu deſſen Be - huff ſie die Creditores itzo als denn / und dann als itzohie -903verſchiedener Contracten, &c. hiermit in geruhige Poſſeß und Gewehr deſſelben ge - ſetzet / und expreſſe conſtituiret / daß ſie auf keiner - ley Fall daraus / bis ſie an der Haupt-Summa / Zin - ſen / Intereſſe, Schaden / Unkoſten / Gerichts - und Advocaten-Gebuͤhren / auch allen andern auf ein - mahl baar und voͤllig vergnuͤget / nicht weichen / das Kauff-Geld bey ſich behalten / machen / nuͤtzen / ge - brauchen / auch mit gewapneter Hand ſich entgegen ſetzen moͤgen. Hiervon aber niemahls weder mir / meinen Erben und Nachkommen / noch der einiger meinen andern Creditoren, oder ſonſt jemand Rede und Antwort weniger Rechnung von Einnahme und Ausgabe ablegen / oder juſtificiren / ſondern ih - ren freyen Willen an - und vorgeben / wie es ins Geld geſetzet oder veraͤuſſert / alleine voͤlliger Glaube / in Form / als waͤre es mit einen Coͤrperlichen Eyd er - wieſen / (immaſſen die Juratoriſche und ordentli - che Demonſtration und Beweiß / wie auch Aufrich - tung eines Inventarii, eydliche Specification - und Adminiſtration-Rechnung gutwillig nachlaſſe) ge - geben werden ſoll / wie ich dann meinen obbemeldten Creditoribus, Krafft dieſes / die Beſitzung meiner geſamten und beſonderer Guͤter / nochmahls wuͤrck - lichen uͤbergebe / auch zwar mit belieblichen Preis / oder da ſie es von andern nicht ſchaͤtzen laſſen wollen / ſo hoch es Creditores ſelbſt æſtimiren / immaſſen ich ihnen die Wahl geſtatte / vor daſſelbe hiermit in ſo - lutum zuſchlage / kaufflichen uͤbergebe / und alſo ihr Eigenthum mit voͤlligen Recht einzunehmen / zu be - ſitzen / zu veraͤuſſern / zu nuͤtzen und zu gebrauchen / itzo als dann / und dann als itzo / nochmahls einraͤu - me / hingegen auch ohne meiner obgemeldten Credi - toren und derer Erben Wiſſen und ausdruͤcklicherL l l 4Ein -904Vorraht von mehrerley FormularEinwilligung anderweit nichts verpfanden oder ver - alieniren / oder damit etwas Præjudicirliches ver - richten will / wiedrigen falls ſolches ihnen nachtheilig / und ſie an ihre Zeit nicht verbunden ſeyn ſollen / verſpreche hierbey / da ein oder anderer Termin præci - ſe nicht inne gehalten / oder ſonſten von meinen Cre - ditoren, vor welchen ich dieſen obbemeldten N. N. das Vorzugs-Recht einraͤume / geklaget wuͤr - de / daß ſo dann zu allen und jeden Zeiten ohne ferne - ren Verzug die gantze Poſt / Mahn und zahlbar / auch dieſerwegen / als ein Handels-Schuld und nach Wechſel-Recht vor dem Handels-Gericht in Leipzig / oder wo Creditores es verlangen / executive, wo nicht anders / doch vi hujus conventionis & pacti, wie oben allbereit nachgelaſſen / und es ſich ſonſt am fuͤg - lichſten ſchicket / zu verfahren ſey / allen Orten / vor al - len Enden und Gerichten / es ſey Meiſter - oder fuͤr ordentlicher Sitze-Tage oder nicht / noch fuͤrzuneh - men und in den Bann bey der Juden-Schule zuruf - fen / meine Perſon / nebſt meinen Effecten auf meine Koſten / Alimenta, Leibs und anderer Gefahr an allen Orten / in - und auſſerhalb Gerichts / wo ſol - che meine Glaͤubigere imploriren oder erwehlen / in - maſſen ich in den Judicem, welchen die Cre - ditores elegiren / hiermit conſentire / auch mehr als an einem Orte / wo ſolche anzutreffen / anzuhalten / zur Hafft und Gefaͤngniß zu bringen / imgleichen zu ar - reſtiren / vor allen Gerichten / und auch vor mehr als einem Gerichte zugleich unbeſchadet und unbetrachtet der Litis pendentz zu belangen / auch nach ihren Gutbefinden / Compaß-Bitt - und Steck-Briefe aller Orten wieder mich auszuwircken / befugt / zu - vor und ehe ihnen annehmliche Satisfaction wuͤrcklichund905Verſchiedener Contracten, &c. und baare Vergnuͤgung an Capital, Intereſſe, La - gio, Urtheils / Gerichts / Advocaten - und Anwald - ſchaffts-Expenſen, Poſt-Geld / Schaden und Un - koſten / voͤllig geſchehen / wieder ihren Willen / auch nicht einſtens auf Buͤrgen / Pfand oder Geldes - Wehrt befreyen zu laſſen / odeꝛ auch das Gericht / wann ich gleich ſo viel Effecten auſſer baarer Vergnuͤgung in Haͤnden haͤtte / ex carcere zu dimittiꝛen / nicht ſchuͤl - dig / ich hingegen / ſo lange meine Stimme in denen vier Waͤnden des Hauſes oder ſonſt gehoͤret werden mag / oder ſo lange ich lebe / weder zur Rechten noch zur Lincken in ein ander Haus oder Platz zu weichen / auch in meiner Behauſung / Wohnung und Sitz in der Synagog zu treten / nicht befugt / ſondern an dem Raum auf 3. bis 4. Ellen / da mich meine Cre - ditores antreffen / nach ihren Verlangen zu bleiben / verbunden ſeyn ſoll / Krafft dieſes beſtaͤndig willige und einraͤume. Zu mehrer Sicherheit / thun Krafft dieſes ich N. N. der meine eigene Haushaltung und Nah - rung habe Chriſtlich / und ich N. N. Juͤdiſch / als ſelbſt-ſchuͤldige Buͤrgen / oder auch als Expromiſſo - res, und ſonſt auf andere beſtaͤndige Art / ſamt und ſonders als vor einen / und einer vor alle / alſo alle zu - gleich und jeder beſonders / mit ungeſcheideter Hand / und daß ſich keiner mit dem andern behelffen ſolle / vor obige ein tauſend Churfuͤrſtl. Saͤchſiſchen Species und Stuͤck Rthlr. 2. loͤhtig altes Schrots und Korns gemaͤß / aus freywilligen Gemuͤhte uns verpflichten und ſolches Capital, nebſt dem Intereſſe, Schaden / Verſaͤumniß / Urtheils / Gerichts / Advocaten, Rei - ſe / Zehrungs und andern Unkoſten / ohne Einrede / auf bemeldte Zeit zu zahlen geloben. Um ſteter Feſthal - tung verzeichnen wir uns / ſo wol ich Sa〈…〉〈…〉[als Prin -]Lll 5cipal906Vorraht von mehrerley Formularcipal-Schuldnerinn / wie auch ich N. N. und N. N. als willige Buͤrgen / Caventen und Expromiſſo - res, itzo als dann / und dann als itzo / alſo zu allen Zei - ten freywillig und wolbedaͤchtig / allen Rechts-Wohl - thaten / itzigen und kuͤnfftigen / insgemein und inſon - derheit / einer jeden Chriſtlichen / Juͤdiſch und aus - laͤndiſchen Policey, geiſt - und weltlicher Befuͤgniß / als waͤre ich die Schuldnerinn / und wir die Caven - ten & Expromiſſores zu ſolcher Obligation, Re - nunciation, Caution, Verpflichtung / und was de - me anhaͤngig / liſtiglichen bewogen / bezwungen / ſolche anders abgeredet / als zu Papier gebracht / nicht ſo / als vorſtehet / verſtanden / nicht empfangenen Geldes / obbenennter ſpecies Rthlr. Stuͤck vor Stuͤck / Be - trugs / faͤlſchlichen Uberredung / Gewalt / Furcht / Verletzung / auch uͤber die Helffte / litis pendentiæ, declinatoriæ, fori revocandi domum, beneficio hypothecarum, Senatus conſultus Vellejano & Macedoniano. ſub & obreptionis, beneficiis expromiſſionis, novationis, diviſionis, epi - ſtolæ Hadrianæ excuſſionis novæ conſtitutionis, etiam & pluribus reis ſtipulandi & promit - tendi dignitatis, competentiæ, ordinis, condi - ctioni, ſine cauſa & indebiti & in factum ſubſidia - riæ compenſationi, daß die Glaͤubiger Macht haben ſollen / zugleich von bewegenden / beweglichen und un - beweglichen / oder ihren Gefallen nach erſt von denen Immobilien, und hernach von denen Moventien oder Mobilien die Execution anzufangen / daß der Proceß ohne Citation, Gehoͤre / Anmahn - und Erin - nerung / Recognition oder Confeſſion, Erkaͤnnt - niß / Beobachtung / disfals geſetzter Ordnung / und〈…〉〈…〉 tion nicht angefangen / gefuͤhret oderexe -907verſchiedener Contracten, &c. exeqviret / oder auch ein Debitor, und ein Weib Schulden halber zur Hafft / immaſſen die disfals ge - faſte Conſtitution und Rechte mir und uns deutlich erklaͤhret worden iſt / (nicht gebracht / noch darinne gehalten werden / wie auch / daß auf eine ſchlechte Obligation, Transaction oder Contract executi - ve nicht geklaget / procediret noch exeqviret wer - den koͤnne / imgleichen / daß wir uns durch Abtretung unſerer Guͤter oder Ceſſione bonorum aus der Hafft und voͤlligen Zahlung nicht entſchlagen wollen / als ob ein referens absqve relato nichts probire / Se - tzung in vorigen Stand / zu Latein reſtitutione in integrum, cedendarum Actionum beneficio qvanti minoris. Sive redhibitori qvadri men - ſtrui Schein-Handels / Miß - oder Nicht-Verſtan - des / Sontages / Feſt / Erndt / Hunds - und ande - re Ferien, Buͤrgerlichen / Saͤchſiſchen und Huͤlffs - Friſten / Kriegs-Laͤufften / Ungluͤcks-Faͤllen / plura - litati creditorum t. t. ff. &c. de pact. præſcriptio - ni, etiam Iongiſſimi temporis, daß ſolche Schuld Wechſel und andere Rechte weder in einem / noch 10. 20. 30. 40. noch mehr Jahren nicht verjaͤhren / noch verleſchen ſoll oder koͤnnte / Land / Stadt / Marckt und andern Freyheiten / Kaͤyſerl. Koͤnigl. Chur - und Fuͤrſtlichen / Biſchoͤflichen / Weywodiſchen / Staro - ſtiſchen / Graͤflichen / Herrlichen / Academiſchen Militariſchen / Standes / Dignitaͤten und andern Chriſtlichen / Judiſchen / geiſt - und weltlichen Pri - vilegiis ſingulis & communibus, ſolche ſeynd in corpore Juris civilis & Canonici, wie auch in die - ſen oder jenen Orts Statutis und Gewohnheiten / deutlich exprimiret oder nicht / leuterationi, appel - lationi, reviſioni und andern remediis devoluti -vis908Vorraht von mehrerley Formularvis & ſuſpenſivis, immaſſen alle und jede Urtheile / Abſchiede / Weiſung und andere Anordnung / ſamt und ſonders / alſofort bey der Publication & ſic & tunc prout & nunc vor judicata hiermit ange - nommen werden / æquilibrio protectorien, mora - torien, Quinquennellen, Indulten, Reſcripten Commiſſionen, Suppliciren der Schutz-Rede / (Geld vor / Recht nach) Gewohnheiten / Statuten, Reviſionen, Herrſchafftlichen Reichs und andern Staͤdten Compactaten, Advocationen und Churfuͤrſtl. Saͤchſiſchen Conſtitutioni de quo - ta, daß die Erben nicht ehr / bis dieſe Creditores voͤllig vergnuͤget / theilen ſollen / errori calculi, uͤber wel - che / wie auch alle andere vorgehende in ſpecie und be - ſonders Exceptionen hiermit tranſigiret / und was ſelbigen nach uns zu gute geordnet / Krafft dis / eydli - chen / und ſo wahr uns GOtt helffen ſoll / renun - ciirt haben wollen / Rechnung und Gegen-Rechnung / inſonderheit aber der Rechts-Regul, daß eine gemeine Verzicht nichts gelte / wenn nicht eine abſonderli - che vorhergehe / und was uns / und denen Unſrigen zu gut geſetzet / oder noch erdacht / und kuͤnfftig angeord - net werden moͤchte / alſo uns dieſer keines / noch eines andern Remedii, ſo uͤber kurtz oder lang uns zu ſtatten kommen koͤnnte / als wann obige Obligatio, und was dem anhaͤngig / in Forma oder Materia nicht richtig / oder daß auf obige Obligation parata executio nicht verlanget / weniger verſtattet werden koͤnne / noch ſonſt etwas widriges / in - und auſſerhalb Ge - richts und Gebraͤuchen opponiren / weniger dieſe Verpflichtung entgegen leben wollen / ſondern dieſer Vergleich als eine Transaction, Stipulation, Convention, oder auch ein Pactum auf Art undWei -909verſchiedener Contracten, &c. Weiſe / als immer muͤglich / guͤltig ſeyn ſoll. Jch Sara / die Schuldnerinn / wie auch Caventen N. N. und N. N. wollen hieruͤber allenthalben der loͤbli - chen Obrigkeit Confirmation und Conſens, ſo wol in die Verpflichtung / Caution und Renunciation, als auch conſtituirte Hypothec und Ubergabe / wie nicht weniger ich N. N. meines Vaters oder Mutter beſtaͤndige und eydliche Intercesſion auf eigene Ko - ſten auswircken / und auf Verlangen noch einen an - nehmlichen genugſahmen Buͤrgen mehr verſchaffen / ſollen und wollen / alles treulich / ſonder Betrug / Aus - zug / Argeliſt / Einrede oder Gefaͤhrde / auch noch - mahls bey unſern feſten Worten / guter Treu / wah - ren Glauben / auch an Eydesſtatt / und ſo wahr uns GOTT und ſein heiliges Wort helffe / & ſic ſub amplisſima bonæ fidei & religionis Clauſula, und ich Sara die Schuldenerinn / abſonderlich bey den Mantel-Griff / Handſchlag und wuͤrcklichen Eyd / wie ſolche im Buch der aͤlteſten Juͤdiſchen Nation vorgeſchrieben / ſo wahr mir der GOTT Abraham / Jſaac und Jacob / der das Geſetze auf dem Berge Sinai gegeben hat / helffen ſoll / und daß GOtt mir von ſeinem Hauſe ausſchuͤttele und leer mache / und nach Gebrauch der Rabbinen alſo in beſter Geſtalt / daß es hilfft bey den hohen Bann / und bey dem Eyd der heiligen Schrifft / vermoͤge der Juͤdiſchen Poli - cey der gelehrten Rabbinen; wie ich denn dem Jn - haber dieſes Schedaroth und Verſchreibung / ſo fer - ne ich denenſelben in allen und jeden nicht nachkom - me / ein Anathema, Mahara Motha ſeyn ſoll und will. Urkundlich haben aus bedachten Raht / ich Sa - ra mit meiner eigener Hand / und wir die Caventen oder Expromiſſores, nebſt denen hierzu und von derDe -910Vorraht von mehrerley FormularDebitrice ſelbſt erwehlten drey Zeugen ſolche Sche - darat Obligation, Verſchreibung / Caution, Expro - miſſion, Qvitung / Renunciation, Hypothec und was dem mehr anhaͤngig / nachdem ſolche Verſchrei - bung in derer Zeugen Gegenwart / uns der Debitri - cen, Caventen und Expromiſſoren / von Wort zu Worte vorgeleſen / und von uns allerſeits wohl ver - ſtanden worden / damit derſelben in allen und jeden / wie ſich das gebuͤhret / unverbruͤchlich nachgelebet / auch alle Wege immer und in Ewigkeit handgeha - bet werden / mit Dinten und Feder eigenhaͤndig / frey - willig / ungezwungen und ungedrungen / mit Vorbe - dacht auch guter Wiſſenſchafft / ge - und unterſchrie - ben / und mit gewoͤhnlichen Pittſchafften bekraͤfftiget / daß ſelbigen keinesweges contraveniret oder zu wi - der gelebet werden ſoll. Jch die Schuldnerinn habe / wie es muͤndlich geredet / und in dieſen Brief ge - bracht / mit meiner eigenen in der Creditorum Hand zu wahrer Sicherheit und beſtaͤndiger Feſthaltung gegeben / dadurch alles und jedes / dis und jenes / wie vorſtehet / auf alle Weiſe und Wege zu halten / wohl - bedaͤchtig mit gegebenen Handſchlag gelobet / und al - ſo mit denen Creditoribus eins worden / und ſollen 1000. Zeugen NB. ita ſolent ſcribere Judæi nicht beglaubet werden / etwas zu ſagen / was dieſem Staar zu wider waͤre / es waͤre dann auf dieſen Staar ſelbſt abgeſchrieben / wie nicht weniger jede Obrigkeit um ſchleunige Huͤlffs-Verſtaͤrckung hiemit imploriret wird / allerdings wir die Schuldenerinn Sara / auch die Buͤrgen und Expromiſſores uͤber obige Obli - gationes annoch / daß wir uns ſamt und ſonders an allen und jeden Orten nach Wechſel-Recht verfah - ren / ſamt und ſonders zu voͤlliger Zahlung angehal -ten911verſchiedener Contracten, &c. ten werden ſollen / Krafft dies nicht nur verwilligen / ſondern auch zu unſern Actoren und Gevollmaͤch - tigten vor uns / unſere Erben und Erbnehmen N. N. und N. N. ſamt und ſonders ordnen & qvidem cum clauſula rati, grati ſubſtituendi, indemnitatis, libera ac aliis neceſſariis, nec non ſub hypo - theca bonorum, wie auch mit dieſen Reſervat, als wenn wir in dieſer Sache gleich perſoͤnlich oder muͤnd - lich / ſelbſt oder durch andere / uͤber kurtz oder lang was thun oder verrichten laſſen wuͤrden / dennoch des - wegen dadurch dieſe Vollmacht nicht aufgehoben / ſondern nun und alle Wege kraͤfftig ſeyn und bleiben ſoll / daß einer / oder beyde zugleich / alles was uns zu thun oblieget / an unſer ſtatt / in - und auſſerhalb Ge - richts thun moͤgen / wie wir uns dann auch beſtaͤndigſt mit dem Eyd / ſo wahr uns GOtt helffen ſolle / anbey verpflichten / dieſe ertheilte Gewalt auf keinerley We - ge zu wiederruffen / allerdings auch dieſe Sachwalte - re und Gevollmaͤchtigte durch eraͤugneten Todes-Fall nicht aufgehoben noch geendiget / ja vielmehr von de - nen Erben bekraͤfftiget / und was jene thun / dieſe vor - genehm halten ſollen. Da auch in dieſer Obliga - tion einige Puncte ausgelaſſen / oder etliche Worte wieder einander zu verſtehen waͤren / ſo ſoll doch denen Creditoribus ohne Schaden und Nachtheil / und Schuldener / ſamt Buͤrgen / alle Wege denen ſchlech - ten Worten / wie ſolche hier oben und hier innen ge - ſchrieben und zu leſen / nachzuleben und zu erfuͤllen ſchuldig ſeyn. Wie dann uͤber obiges alles und jedes wir ſamt und ſonders / Krafft dieſes unſers Wechſel - Briefs / dieſe ein tauſend Rthl. Churfuͤrſtlich. Species, Stuͤck vor Stuͤck zweyloͤhtig / an N. N. oder Com - miß in Leipzig / mit der Helffte Neu-Jahrs / und mitder912Vorraht von mehrerley Formular,der andern Helffte Oſter-Meſſe beydes Ao. jedesmahl in der erſten Marckt-Wochen zu zahlen ge - loben / deſſen Wehrt ſeynd wir an Zahl und Guͤte / wie oben gemeldet / baar vergnuͤget / verſprechen bey Be - gebung Land-Stadt-Marckt und andern benannten und unbenannten Freyheiten / Reconvention, Nicht-empfangs / Excuſſion, Diviſion, richtige Zahlung / und ſoll dieſer Wechſel-Brief je und alle Wege / dafern gleich die Zahlung uͤber die in der Wechſel-Ord. geſetzte Friſt vorbey / auch zu jederzeit guͤltig ſeyn / und ſeine Wirckung haben / alles und je - des / dis und jenes bey wahren Worten / guter Treu und feſten Glauben / (oder ſi Nobiles bey ihrer ade - lichen Ehre und Treu / ſi Principes, bey Fuͤrſtlicher Parole) auch einen coͤrperlichen Eyd / und ſo wahr uns ſamt und ſonders GOTT helffe / ſolche Hand - Schrifft / Schedaroth, Pfand-Verſchreibung / und Wechſel-Verpflichtung / ſoll alle Kraͤffte haben / als wenn es mit allen Modell des Staars und Verpflich - tung / der Perſonen / Guͤter u. Gefahr geſchiehet / nicht als pro Forma, imgleichen mit Caſſirung der hinter - ruͤcklichen Proteſtation bis ewig / und ohne Vorbe - halt einiger Condition durchaus / ſondern / wie ob - gemeldet / und wie die Juͤdiſchen Aelteſten Buͤcher ausweiſen moͤgen / und wie es mit einen Mantelgriff / oder mit einem rechtfertigen Geſchirre / da man ein Mantel-Griff damit zu verfertigen pfleget / geſchehen / und ob ſie gleich bey ermangelnden andern auf Loͤſch - Papier geſchrieben / dennoch / nachdem ſie nachmahls vorgeleſen / hierauf nicht nur von denen Intereſſenten mit eigenen Haͤnden vollzogen. Zu mehrer Sicher - heit ſeynd zwey Exemplaria verfertiget / von dreyen hierzu beſonders erwehlten Gezeugen / und in Gegen -wart913verſchiedener Contracten, &c. wart deroſelben unterſchrieben und beſiegelt / hernach um mehriger Beglaubung / in das oͤffentliche Stadt - Buch geſchrieben und eingetragen worden / treulich ſonder Gefaͤhrde / bey nochmahls wiederholten ſcharf - fen Bann und Schwur derer H. zehen Gebot / mit gethanen Handſchlag vor Moſes Sohn / Abraham Peris / geſchwornen Schreiber / und Peris Sohn / Heſſel Par / geſchwornen Schulkloper bey der Pra - ger Judenſchafft.

Geſchehen oder gegeben zu Leip - zig / am 18. Tage des Monats Elul (Auguſt. ) im 179. (1697.) Jahr. (L. S.) Sara / Juͤdiſche Handels-Frau. (L. S.) N. N. als Kriegiſcher Vormund Saraͤ. (L. S.) Bernhard Anthoni, als Buͤrge und Ex - promiſſor. (L. S.) Hirſch Levin / als Buͤrge und Expromiſ - ſor. (L. S.) N. N. als ein erbetener Zeuge. (L. S.) N. N. als ein erbetener Zeuge. (L. S.) N. N. mir und denen Meinigen ohne Schaden.

III. Juden-Eyd / wie ſolcher in der Kaͤyſerl. Kammer-Gerichts-Ordnung Part. 1. Tit. 86. abgefaſſet.

ADonai, ein Schoͤpffer Himmels und der Erden / auch meiner und der Menſchen / die hier ſtehen / ich ruffe dich an / durch deinen heiligen Nahmen / auf dieſe Zeit / zu der Wahrheit / als N. N. der und der mir zugeſprochen hat / um den oder den Handel / ſo bin ich ihm darum oder daran gantz oder gar nicht ſchuldig oder verpflichtet / ꝛc. alſo iſt es wahr ohn alles Gefaͤhr -M m mde /914Vorrath von mehrerley Formularde / Argeliſt oder Verborglichkeit. Alſo bitte ich mir / GOTT Adonai zu helffen und zu beſtaͤttigen dieſe Wahrheit; wo ich aber nicht recht und wahr habe in dieſer Sache / ſondern einige Unwahrheit / Falſch - oder Betrieglichkeit darin gebraucht / ſo ſey ich Heram und verflucht ewiglich; wo ich aber nicht recht habe in die - ſer Sache / daß mich dann uͤbergehe und verzehre das Feuer / das Sodoma und Gomorra uͤberging / und alle die Fluͤche / die an der Thora geſchrieben ſtehen / und daß mir auch der wahre GOTT / der Laub und Gras und alle Dinge geſchaffen hat / nimmermehr zu Huͤlffe noch zu ſtatten komme / in einigen meinen Sachen und Noͤhten; wo ich aber recht und wahr habe / in dieſer Sache / alſo helffe mir der wahre GOTT Adonai, &c.

Nach dem Saͤchſiſchen Recht muß er alſo ſchweren:

DAs mir N. N. Schuld gibt / des bin ich unſchul - dig / des mir GOTT heiffe / der Himmel und Erden / Laub und Gras und alle Dinge geſchaffen hat / und ob ich unrecht ſchwere / daß mich die Erde muͤſſe verſchlingen / die Dathan und Abiram verſchlang / und ob ich unrecht ſchwere / daß mich die Maſelſucht beſtehe / die Naamen verließ / und Jezi ankam / und ob ich unrecht ſchwere / daß ich aus der Ehe vertilget wer - de / die GOTT Moſi gab durch die zehen Gebote auf dem Berge Sinai / und ob ich unrecht ſchwere / daß die Suͤnde uͤber mich gehe / die uͤber falſche Schwerer ausgeſetzet iſt in den 5. Buͤchern Moſis / und ob ich unrecht ſchwere / daß ich zum Stein werden muß / als Loths Weib zur Saltz-Seulen / und ob ich unrecht ſchwere / daß mich die Blutſucht beſtehe / und nim - mermehr verlaſſe / daß ich nimmermehr in AbrahamsSchooß915verſchiedener Contracten, &c. Schooß komme / daß mich GOtt ſchaͤnde / und mit Leib und Seel zum Teufel ſende / ꝛc.

  • Bey dieſem Schwehren muß der Jude auf einer Schweines-Haut ſtehen / die Junge gehabt binnen vierzehen Naͤchten / die muß man aufſchneiden bey den Ruͤcken / und ſie ausbreiten auf die Zitzen / da muß der Jude auf ſtehen barfuß / bloß im Hemde / und die gantze Hand auf das Geſetz-Buch Moſis / inſonderheit auf die 10. Gebot legen / ꝛc.

IV. Frantzoͤſiſcher Contract, zwiſchen einen Kauffmann / und ſeinen ange - nom̃enen Lehr-Diener / der Geld zugibt.

AU nom de Dieu a été paßé le Contract ſui - vant entre Monſr. du Four, Marchand de cette Ville d Hambourg, & Jaqves du Barry, Fils de Mr. du Barry, Citoyen de Marchand de la Vil - le de Bourdeaux par leqvel le dit du Barry, s’en - gage pour trois ans, a ſervir le dit Sieur du Four ſur ſon Contoir, promettant de luy rendre tout le ſervice, dont il ſera capable, en ce qvi con - cernera ſon commerce, tant au dedans, qv’au dehors de prendre bien a Cœur, tout ce qvi le regardera, & de ne rien faire, ny entre prendre a ſon prejudice, comme auſſi de ne rien decour - vrir a qvi qve ce ſoit, pour ce qvi eſt des cor - reſpondences ou du Commerce du dit s Du Four, ſoit a preſent ſoit a venir, promettant auſ - ſi d’eviter les mauvaiſes compagnies, & ſe com - porter en toute fidelitè & ſageſſe, qv un Com - mis doit faire, & cela moyennant le prix de cin -M m m 2qvan -916Vorraht von mehrerley Formularqvante ecus, qvo le dit du Barry promet luy payer pour chaqve année, & le dit Sr. du Four, de ſon coté promet de prendre le dit du Barry ſur ſon contoir de l inſtruire, & luy donner connoiſ - ſance de ſon negoce, & de ſes correſpondances, de l’employer tant au dedans qv’au dehors, en tout ce qvi regardera ſon commerce, le faire manger a ſa table, le tenant bien couchê & blan - chy, & le dit contenu des trois ans étant expi - , les parties pourront faire des nouvelles con - ditions, en eas qv’ils ſoyent contents l une de l autre, & pour plus grande ſureté, envers le dit Sr. du Four, le pere du Barry offre caution, jus - qves a la concurrence de ſomme de neuf mille marcs lubs, promettant de repondre par les pre - ſentes de la conduite de ſon fils, jusqves a la ſom - me ſurnommée pour l entretenement de qvoy le preſent Contract a étè ſignè des parties ſous mentionnées, & en a étè fait la mutuelle extra - dition.

Hamburg le 20. Janvier 1710.

Du Four. Jaqves du Barry le Pere Cautioniſte & Guarant pour ſon Fils. Jaqves du Barry le Fils.

Ein anderer auf einen Frantzoͤſi - ſchen Lehr-Jungen.

SOit notoire qv aujourd uy le 20. May l An. 1702. a étè fait & arreté entre nous deux ſous ſignés, ſavoir moy Jean Rudiger Bourgois & Marchand de cette Ville de Danzig, & moy Nicolas Peterſen, le ſuivant contract de ſervicetou -917verſchiedener Contracten, &c. touchant mon fils, qve je donne pour apprentif aux ſervices du dit Monſr. Rudiger pour les 6. an - nées conſecutives, ce commencer le 20. May de la preſente année 1702. & finiſſant aut meme date, mil ſept cent & huit, a condition qve dans ce tems la, le dit mon fils ſerve fidelement & de tout ſon pouvoir en qvalité de garçon apprentif le dit Sieur Rudiger dans ſa maiſon & ſon negoce, en executant ponctuellement avec reſpect & promptitude les ordres & commandements du dit ſon Maitre, de Madame ſa femme, & de ceux qvi luy commanderont de leur part, en qvel tems & lieu qve ce ſoit ſ appliquant ſur tout a procurer pat tout & ou il luy ſera poſſible l avan - tage & l’avancement du negoce de ſon Maitre, en avertiſſant tout ce qvi luy pourra porter pre - judice & vivant an reſte, comme il eſt decent & convenable, a un honett garçon dont il aura de moy ſon pere pendant les années de ſon ſervi - ce, les habits, & linge neceſſaire, promettant de plus au dit Sr. Rudiger, de le guarantir & dedom - mager, de touts les forfaits & malverſations qve mon fils, (ce qve a Dieu ne plaiſe) pourra com - mettre dans ce tems la a l encontre moy Jean Rudiger je promets de l inſtruire fidelement, dans tout ce qvi concernera mon negoce de le nourrir, & de luy donner au bout de ſes années de ſervice, un habit & manteau tel qvi convien - dra, a un honet Commis des Marchands, & af - fin qve nous y ſoyons reciproqvement d au - tant plus obligés, nous avons fait & paßé le preſent contract, en double, les avons ſouſcritM m m 3de918Vorraht von mehrerley Formular,de nos mains, & chacun pris un exemplaire fait a Danzig, le 20. May 1702.

V. Aufding-Brief eines Jungen zum Krahm-Handel / mit Buͤrgſchafft und Ruͤck-Buͤrgſchafft / vor Notarien und Zeugen aufgerichtet.

KUnd und offenbahr ſey hiemit / daß heute dato vor mir Ends-bemeldten Kaͤyſerl. Notario perſoͤnlich erſchienen / der Ehrbahre und Wohl-Fuͤr - nehme Herr Titius, Buͤrger und Wein-Haͤndler allhier / und mir vorgetragen / wie er ſeinen Sohn zu Herrn Mevio, Buͤrgern und Seiden-Haͤndler all - hier / vor einen Krahm-Jungen auf 4. Jahren aufge - dungen / anzufangen dieſen Oſtern 1709 und ſich en - digende 1713. in welcher Zeit er Herr Titius ſeinen Sohn in nohtduͤrfftigen Kleidern und Waͤſche unter - halten / und die erſten zwey Jahr / jedes Jahr 50. Rthlr. vor getreuen Unterricht zugeben wolte / dage - gen ſolte Herr Mevius gehalten ſeyn / dieſen Knaben zu allen Guten anzufuͤhren / und die Handlung getreu - lich anzuweiſen / auch nach wohl verbrachten Dienſt - Jahren / ihm einen ehrlichen Abſchied / ſamt einen neuen Kleid und Mantel von guten Tuch zu ertheilen. Damit aber der Herr Mevius des jungen Titii Wohlverhaltens wegen deſto mehr moͤge verſichert ſeyn / ſo haben ſich die Herren N. N. und N. N. beyde Buͤrger und fuͤrnehme Kauffleute allhier / fuͤr Buͤr - gen und Schuldener ſolcher geſtalt dargeſtellet / daß ſie ſamt und ſonders / allen von den jungen Titio be - weißlich verurſachten Schaden erſetzen und erſtatten wolten / bey Verpfaͤndung aller ihrer Haab und Guͤ -ter919verſchiedener Contracten, &c. ter / ſo viel darzu vonnoͤhten / geſtalt ſie denn auch mir Notario ſolches an Eydesſtatt angelobet und ver - ſprochen. Hingegen hat Hetr N. N. Buͤrger und Brauer allhier / ſich den jetzt-bemeldten beyden Buͤr - gen zu einen Ruͤck-Buͤrgen anheiſchig gemacht / ſie der geleiſteten Buͤrgſchafft wegen unter Verpfaͤn - dung ſeiner Haab und Guͤter / jederzeit Schadloß zu halten / dafuͤr ihm der alte Herr Titius in meiner Ge - genwart hinwieder ſeine Guͤter zur Schadloß-Hal - tung verpfaͤndet / und an Eydesſtatt zugeſaget und ver - ſprochen.

Wider ſolche allerſeits geſchehene Verbindniß ſollen weder Principal-Schuldener noch Buͤrgen und Ruͤck-Buͤrgen friſten oder freyen / einige Gutthat oder Exception der Rechten / Ordinis oder Divi - ſionis, ſo den Buͤrgen oder ſelbſt Schuldenern zu gut gegeben ſeyn / ſonderlich aber auch nicht die Ein - rede des gemeinen Verzichts / dann ſie ſich deroſelben aller und jeder verziehen und begeben. Und demnach mich N. N. Kaͤyſerlichen immatriculirten Notarium zu allen Theilen mit Fleiß reqviriren und erfordern thaͤten / alle obermeldte Abreden und verglichene Pun - cta gebuͤhrlich zu verbriefen / und mit meinen eigenen Jnſiegel zu bekraͤfftigen / welches ich bemeldter Nota - rius, tragenden Notariats-Amt halber gethan zu haben / bekaͤnntlich bin / doch ſonſten mir und meine Erben ohne Schaden. So geſchehen im Beyſeyn der Ehrenhafften / ꝛc. Herren N. N. und N. N. beyde Buͤr - ger und fuͤrnehme Kauffleute allhier in beſagter Stadt N. N. als Zeugen hierzu inſonderheit beruffen und er - beten.

M m m 4VI. 920Vorraht mehrerley Formular

VI. Abſchied einen Kram-Jungen gegeben.

JCh Ends-Unterſchriebener Buͤrger und Seiden - Kraͤmer alhier / bekenne und bezeuge hiemit / daß Vorzeiger dieſes Briefes N. N. bey mir nach Han - dels-Gebrauch ſieben Jahrlang vor einen Kram - Jungen treulich und fleißig gedienet / ſowol in der Fremde als zu Haus / aller Orten und Zeiten meinen Nutzen und Vortheil beſter maſſen geſuchet und befor - dert / dahingegen allen Schaden ſeines aͤuſſerſten Ver - moͤgens nach verhuͤtet und abgewendet / meine Hand - lung und Handels-Schrifften / und alles ſo ihm anver - trauet worden / in geheim gehalten / ohne meinen Con - ſens ſich nicht von Haus begeben / den Gottesdienſt fleißig beſucht / zuͤchtig / ehrbahr und ſchamhafft in Worten und Geberden erzeiget / und ſich allerdings wie es einen frommen / getreuen und fleißigen Lehr - Knaben anſtehet und gebuͤhret / verhalten / alſo daß ich und die Meinigen / wie auch jedermaͤnniglich mit ihm wohl zu frieden.

Wann er nun entſchloſſen / ſich in der Fremde ein mehres bey der Handlung zu verſuchen / und damit er beſſer fort kommen moͤchte / um ein ſchrifftliches Ge - zeugniß ſeines Wohlverhaltens / bey mir Anſuchung gethan / welches ich ihm dann auch zu ertheilen / mich nicht entziehen koͤnnen / als der ich ſeine Wohlfahrt und kuͤnfftiges Aufnehmen von Hertzen verlange / und hierzu GOttes Segen / Gnade und Regierung aner - wuͤnſche.

Als gelanget an alle diejenige / welche dieſes Te - ſtimonium und Abſchied ſehen und leſen werden / mein dienſt-freundliches Bitten und Erſuchen / ſiewollen921verſchiedener Contracten, &c. wollen ſolchen Glauben beymeſſen / und bemeld - ten N. N. ſolches fruchtbarlich genieſſen laſſen / ſolches verdiene und verſchulde ich gegen jeden Standes Ge - buͤhr nach bey aller Gelegenheit hinwiederum. Ur - kundlich iſt dieſes mit eigener Hand von mir unter - ſchrieben / und mit meinen Pitſchafft bekraͤfftiget wor - den / ꝛc.

VII. Contract mit einem Manufacturier wegen eines aufgedungenen. Lehr-Jungs.

ZU wiſſen ſey maͤnniglich / daß heute unten geſetz - ten Dato zwiſchen Hrn. N. N. Kauff - und Han - dels-Mann in der Kaͤyſerlichen freyen Reichs-Stadt N. N. und Herrn N. N. Manufacturier alhier fol - gender Lehr / Contract wegen Hrn. N. N. Sohn ab - geredet und geſchloſſen worden / nemlich: es verdin - get und uͤbergiebet gedachter Herr N. N. ſeinen Sohn bey Herrn N. N. auf folgende 6. Jahr / anzufangen den 1. Maji 1702. und ſich endigende denſelben Tag Anno 1708. in die Lehr / ſolcher Geſtalt / daß er ihm in der Wiſſenſchafft aller ſeiner Manufacturen voͤllig und gruͤndlich unterrichten ſoll / wie dann Herr N. N. treulich und ehrlich ihn zu unterrichten verſpricht / in allen Seiden und Wollen Manufacturen / welche er jetzt ſelber treibet / und in dieſen 6. Jahren treiben wird / keine ausgenommen / alſo und dergeſtalt / daß er dero Fabricirung von erſter Zubereitung der rohen Wolle und Seiden her / bis daß ein tuͤchtiges Stuͤck Kauffmanns-Gut daraus verfertiget / perfect ſoll wiſſen und verſtehen lernen / ſowol was die Fabrici - rung an ſich ſelbſt / als das Faͤrben / Preſſen und voͤl -M m m 5liges922Vorraht von mehrerley Formularliges Zubereiten anbelanget / wofuͤr Herr N. N. in allen verſpricht zu bezahlen 200. Rthlr. halb gleich beym Antritt / halb nach geendigten Lehr-Jahren zu entrichten / auch in dieſer Zeit den Knaben in Leinen / Kleidern / und Waͤſche zu unterhalten / auch fuͤr alle beweißliche Untreu gehalten zu ſeyn / und des - fals ſeine Haab und Guͤter / ſo viel hierzu vonnoͤhten / zu verpfaͤnden. Urkundlich ſeynd dieſe Contracten zwey gleich-lautende aufgeſetzt / und von beyden Thei - len unterſchrieben / auch jeden einer ausgeliefert wor - den / ſo geſchehen / ꝛc.

VIII. Haus-Kauffs-Contract.

ZU wiſſen ſey hiemit vor jedermaͤnniglich / daß heu - te unten benannten Dato, ein beſtaͤndiger und unwiederrufflicher Haus-Kauffs-Contract abgere - det / beliebet uod vollzogen worden / nachfolgender Geſtalt:

Es verkaufft nemlich Herr N. N. Buͤrger und Handels-Mann alhier mit guten Vorbedacht / wie auch Wiſſen und Belieben ſeiner ehelichen Haus - Frauen / ſein Haus und Hoff in der breiten Straſſen alhier / zwiſchen Herrn Titii und Sempronii Haͤuſern gelegen / mit Grund und Boden / Recht und Gerechtigkeit und aller Zugehoͤr an Dach und Fach / und was Niedt und Nagel veſt iſt / nichts da - von ausbeſchieden / Herrn N. N. gleichfals Buͤrgern und Handels-Mann alhier / um ein tauſend zwey Hundert Reichsthaler guter gangbahrer Reichs - Muͤntze / jeden Reichsthaler zu 24. gute Groſchen ge - rechnet / als eine gewiſſe / und beyderſeits beliebte Kauff - Summam, welche Kauff-Gelder dann der Hr. Kaͤuf -fer923verſchiedener Contracten, &c. fer N. N. in 3. Terminen zu bezahlen verſpricht / als 400. Rthlr. alſo fort baar bey den GOttes-Pfenning / hernach auf nechſt kuͤnfftigen Michaelis dieſes Jahrs abermahl 400. Rthlr. und dann die letzteren / von Dato uͤbers Jahr / nemlich den kuͤnfftigen Oſtern Anno 1700. ohne einige Auffenthalt / Weigerung oder Einrede; Dagegen will Verkaͤuffer N. N. dem Kaͤuf - fer N. N. das verkauffte und ob ſpecificirte Haus ſo bald nach Erlegung des erſten Termins wuͤrcklich ab - treten / einraͤumen und gerichtlich verlaſſen / auch ſol - ches hiernechſt den Kaͤuffeꝛ vor aller An - und Einſprach freyhalten und gewehren / wie ſolches vor ſich recht uud billig iſt / bey wuͤrcklicher Verpfaͤndung aller ſei - ner des Verkaͤuffers Haab und Guͤter / bewegliche und unbewegliche / wo dieſelbe auch gelegen und anzu - treffen ſeyn / hingegen ſoll dem Verkaͤuffer N. N. das verkauffte Haus ſo lange unterpfaͤndlich hafften / und zu freyer-Anſprach verbleiben / bis die gantze Kauff - Summa und ein jeder verſchriebener Termin gaͤntz - lich entrichtet / und wuͤrcklich abgefuͤhret iſt; Alles ge - treulich ohne Liſt und Gefaͤhrde / aufrichtig und wohl zu halten.

Zu mehrer Verſicherung / iſt dieſer Haus-Kauffs - Contract von beyden Theilen / als ſelbſt-ſchuldig / von jedes Beyſtand aber nur zum Zeugniß / ihnen und den Jhrigen ſonſt ohne Schaden / eigenhaͤndig unterſchrie - ben und verſiegelt worden.

So geſchehen zu N. N. den 12. April. Anno 1700. (L. S.) N. N. (L. S.) N. N. (L. S.) N. N. (L. S.) N. N.

IX. 924Vorraht von mehrerley Formular,

IX Haus-Bau-Contract, mit einem Zimmermann aufgerichtet.

ZU wiſſen ſey jedermaͤnniglich / daß im Nahmen GOttes heute den 6. Junii 1702. ein aufrichti - ger und redlicher Haus-Bau-Contract zwiſchen uns Ends-benannten / als mir Martin Peterſen / als Bau - Herrn / und mir N. N. als hieſigen Buͤrger und Zim - mer-Meiſtern aufgerichtet und geſchloſſen worden / nemlich: Jch N. N. verſpreche obbemeldten Herrn Pe - terſen / nach dem mir gegebenen Abriß / ein gutes und tuͤchtiges Zimmer zu ſeinen Wohn-Haus / und auf ſei - nen Platz / in der N. N. Gaſſe gelegen / folgender Groͤſ - ſe und Form / von guten Eichen (Dannen-Holtz) auf - zufuͤhren:

  • NB. Hier wird nun angefuͤhret die Laͤnge / Breite und Hoͤhe des Hauſes / von wieviel Fuß ein jed - wedes ſeyn ſoll / wie hoch von Vertieffung oder Stockwerck / was vor Seiten - oder Neben - Gebaͤu dabey ſeyn ſollen / wie die Treppen und Boden ſollen geleget / und welche Bau-Art da - bey ſoll obſerviret werden / die Zeit / wann er das Zimmer zu richten verſpricht / und was er etwan noch mehr dabey conditioniret und be - dinget / ꝛc.

Dahingegen verſpreche ich Martin Peterſen / als Bau-Herr vor das gantze Zimmer / und ob-ſpecifi - cirte Arbeit / ſo viel als Meiſter N. N. dabey verdun - gen und zu liefern verſprochen / ihme ſechshundert funffzig Reichsthaler (und zwar ein Drittel / als 216⅔. Rthlr. voraus / wie ich dann auch hiemit wuͤrcklich ge - than / ein Drittel / wann das Zimmer gerichtet wird / und der Uberreſt / wann er mit ſeiner Arbeit nun -mehr925verſchiedener Contracten, &c. mehro gantz fertig ſeyn wird) zu bezahlen / und im Fall daß einige Streitigkeiten desfals unter uns ſich er - aͤugnen ſolten / wollen wir uns den Ausſpruch zweyer geſchworner Baumeiſter dieſer Stadt beyderſeits unterwerffen. Urkundlich ſeynd dieſer Contracten zwey gleichlautende verfertiget / und von beyden Thei - len eigenhaͤndig unterſchrieben / auch jeden ein Exem - plar zugeſtellet worden. Datum ut ſupra, &c.

II. Allerhand bey Fallimenten vorfallende Scripturen.

I. Ein ausgetretener Kauffmann ſu - chet bey ſeinen Creditoribus Salvum Conductum.

Edle / Wohl-Ehrenveſte / Groß-Achtbahre / Jnſonders Groß-guͤnſtige / Hochzuehrende Herren!

WAnn zu meinen hoͤchſten Leidweſen mich vor einigen Tagen die hoͤchſte Noht gedrungen mich vor meine Perſon aus der Stadt zu begeben / und ſo lang anderwerts aufzuhalten; bis ich mit meinen Herren Creditoribus zu einen guͤttlichen Accord ge - kommen / nun aber alle meine Schrifften / nebenſt mei - nen hinterlaſſenen Effecten, noch auf meinen Contoir und in meinen Haus / obwol gerichtlich verſiegelt / ver - handen / aus welchen ich meinen Herren Creditoribus meine bis anhero gehabte Ungluͤcks-Faͤlle / zu erweiſen / und welcher geſtalt / auch wie weit ich ſie contentiren koͤnnte / darzu thun entſchloſſen bin.

Als926Allerhand bey Fallimenten

Als gelanget an meine Hochgeehrte Herren mein demuͤhtiges Bitten und Flehen / mir ein frey und ſicher Geleit auf vier Wochen lang zu concediren / daß ich in ſolcher Zeit geruhig in meinem Hauſe und Contoir meine Sachen in Ordnung bringen / und nach deren Beſchaffenheit einen gewiſſen Vergleich offeriren / im Fall aber / daß ſolcher nicht belieblich ſeyn ſolte / frey wieder abreiſen koͤnte / wie ich nun ſolches von dero Gunſten zu erlangen verhoffe: Als erwarte ich auch / daß die Einwilligende mir desfals ſchrifftlich hier un - terzeichnete Verſicherung / unter ihrer eigenen Hand und Pitſchafft / ertheilen ꝛc.

II. Ein anders.

Edle / Wohl-Ehren-veſte / ꝛc.

WJe ſehr ich mich auch Zeit-waͤhrender meiner zwantzig-jaͤhrigen Handlung bemuͤhet / mein Leben / Thun und Wandel / alſo zu fuͤhren / daß ich meinen Mit-Buͤrgern und Neben-Menſchen jeder - zeit gleich und recht thun moͤchte / ſo haben mich doch in wenig Jahren her vielerley Ungluͤcks-Faͤlle / ſowol zu Waſſer und Lande / mit See-Schaden / Banqve - rotten und andern dergleichen / dermaſſen mitgenom - men / daß ich endlich mit dem Bezahlen meiner Credi - toren ſelber nicht einhalten / ſondern vor einigen Ta - gen austreten / und mich in einen Ort der Sicherheit begeben muͤſſen / damit ich dem harten und ungeſtuͤh - men Mahnen entgehen / und groͤſſern Schimpff und Schaden von mir abwenden moͤchte.

Wann aber meine Sachen noch alſo beſchaffen / daß meine Herren Creditores noch einiger maſſen zu dem Jhrigen wieder gelangen koͤnnen / welches ichauch927vorfallende Scripturen. auch / wann mir Zeit gegoͤnnet wird / innerhalb 4. Wochen aus meinen Buͤchern zu deduciren ver - hoffe.

Als gelanget an meine hochgeehrte Herren mein dienſtliches Bitten und Flehen / mir einen ſolchen Terminum und freyes ſicheres Geleit (ohne Hin - derniß in dieſer Zeit ab - und zu zu reiſen) guͤtigſt zu concediren / und desfals zu meiner Verſicherung ſich eigenhaͤndig zu unterſchreiben / der ich inzwiſchen verharre /

Meiner Hochzuehrenden Herren Dienſtwilligſter N. N.

Wann nun die Creditores in dieſes geſuchte ſichere Geleite einwilligen / ſo ſchreiben ſie folgender ge - ſtalt:

III.

Jch Titius bin zufrieden / daß N. N. meinentwe - gen die begehrte 4. Wochen / zu Unterſuchung ſeiner Handels-Scripturen, und welcher geſtalt er mich und andere ſeine Creditores zu contentiren gedencke / allhier frey und ungehindert zubringe / wie ich ihm dann ſolches meinentwegen concedire / und meiner Forderung wegen keine Moleſtiam zu ma - chen gelobe. Coͤlln / den 6. April. 1700.

Jch Cajus bin auch zufrieden / daß N. N. die ge - ſuchte 4. Wochen lang frey und ungehindert hier zubringe. Coͤlln / den 6. April. 1700.

  • Wann nun ſolcher geſtalt ein Fallit Salvum Con - ductum erhalten / welchen er auch zum Uberflußvon928Allerhand bey Fallimentenvon ſeiner Stadt Obrigkeit ſich kan confirmiren laſſen / und zu Erhaltung ſeines Petiti ſeiner Cre - ditoren ſchrifftliche Einwilligung mit beylegen / ſo uͤbergibt er / nach fleißiger Uberſehung ſeener Schrifften und gemachten Uberſchlag / ob er zu voll / oder nur ein gewiſſes pro Cent ſeinen Credi - toribus bezahlen koͤnne / ihnen folgendes Memo - rial:

IV.

Edle / Wohl-Ehrenveſte.

WAnn ich in der Zeit des mir accordirten ſichern Geleits befunden / daß ich in allen 40480. 〈…〉〈…〉13. ß. ſchuldig bin;

Als Herrn A. 〈…〉〈…〉. 8153.7. 〈…〉〈…〉.
B. 5782.6.4. .
C. 6103.2.
D. 7581.7.
E. 3299.4.
F. 3103.5.4.
G. 2656.14.
H. 1984.9.4.
I. 815.12.
K. 554.1.
L. 292.3.
M. 154.6.
Sum. 〈…〉〈…〉. 40480. 13〈…〉〈…〉.

Hierzu aber / welches ich mit meinen coͤrperlichen Eyd bezeugen kan / (wann ich gleich alle meine Effe - cten, bewegliche und unbewegliche / baare Gelder / Waaren und ausſtehende gute und zweiffelhaffte Schulden / zuſammen rechne / mehr nicht als 30360. 〈…〉〈…〉. 9. 〈…〉〈…〉. 9. . habe / welches / wann gleich alles baarGeld929vorfallende Scripturen. Geld waͤre / doch nicht mehr als 75. p. c zu Bezahlung meiner Schulden ausmachen wuͤrde / nun aber dar - unter gute und zweiffelhaffte Schulden / Waaren und liegende Gruͤnde mit begriffen / als habe ich nachge - machten Calculo befunden) weil mir inſonderheit auch noht duͤrfftige Lebens-Mittel vor mich und die Meinen uͤbeꝛbleiben muͤſten) daß ich obbemeldten meinen Herrn Creditoribus mehr nicht / als 50. pro Cent, und da - von jetzt gleich ein 3tel baar / die uͤbrige . aber von 6. zu 6. Monat bezahlen kan / wobey ich doch allezeit mir vor - behalte / und an eydes ſtatt ſchwere und gelobe / wann GOtt heut oder morgen mich mit neuen Segen uͤber - ſchuͤtten / und meine nunmehro faſt neu-anzufangende Handlung geſegnen ſolte / daß ich / ſo viel als ich wuͤrde thun koͤnnen / jederzeit abtragen / und die mir erzeigte Freundſchafft Lebenslang mit allen Danck erkennen wolte.

Jſt es nun / daß ſolcher Vorſchlag meinen ſaͤmtli - chen Herren Creditoribus ſolte gefallen / und ſie mit mir Mitleiden tragen / auch mich bey meinen Haus und Hof wolten bleiben / und hinfuͤhro ferner unter ſich wohnen laſſen / ſo geliebe ein jeder ſich eigenhaͤndig all - hier zu unterzeichnen / und meine ſchrifftliche Verſiche - rung uͤber die angeſetzten Terminen, und das Qvan - tum ſeiner an mir haben den Forderung anzunehmen. Coͤlln / den 4. Mart. 1700.

  • Wann nun die Creditores in dieſen Accord willigen / pflegen ſie folgender Geſtalt zu unterſchreiben:

Jch Titius bin aus gewiſſen bewegenden Urſachen mit die 50. pro Cent meiner Forderung wegen zu frieden / jedoch daß mir gleich . baar / und wegen derN n nuͤbri -930Allerhand bey Fallimentenuͤbrigen auf zwey Terminen zu bezahlen Verſi - cherung gegeben werde. Coͤlln / den 6. Maji 1700.

JCh Sempronius accordire ein gleiches auf obbe - meldter Condition. Coͤlln / den 6. Maji 1700.

  • Oder ſie koͤnnten auch einen ſolchen formlichen Ac - cord mit denſelben aufrichten / und durch einen Notarium auf der Gerichts-Stuben protocolli - ren laſſen:

ZU wiſſen / demnach Herr N. N. durch unterſchied - liche Ungluͤcks-Faͤlle in Miß-Credit und ſolchen betruͤbten Zuſtand gerahten / daß er ſeine Herrn Cre - ditores und Glaͤubiger vor dismahl nicht contenti - ren und befriedigen koͤnnen / ſondern bey demſelben um Gedult / Zeit und vier jaͤhrige Friſt anſuchen muͤſ - ſen / und aber dieſelbe / ob ſie zwar befugt geweſen / ſchaͤrffere Mittel wieder ihm zu gebrauchen / ſie doch ſeiner vornehmen Freundſchafft zum Reſpect, und auf ſein vorhergehendes Bitten und Anhalten / guͤtli - chen Vergleich einzugehen bewegen laſſen / und das gute Vertrauen zu ihm geſchoͤpffet / er werde ſie inner - halb begehrter 4. jaͤhriger Friſt / in 8. Terminen auf N. Marckt kuͤnfftigen Jahrs mit dem erſten Achten - theil den Anfang zu machen / und N. Marckt ſelbiges Jahrs / und alſo ferner jaͤhrlich zu continuiren / ehrlich zahlen / daß hierauf in ſolcher Confidentz und Zu - verſicht aus mitleidenden Gemuͤht und Hertzen / ſich die Herrn Glaͤubiger endlich behandeln laſſen / und heute Dato nachfolgenden Accord und Vergleich getroffen / allerdings beliebet und vollenzogen haben / nemlich: es verſprechen die Herren Glaͤubiger ihmeN. 931vorfallende Scripturen. N. das Capital, ſo viel er einen jeden ſchuldig / und welches er innerhalb 4. Jahr auf 8. Termine zu be - zahlen verſpricht / ohne einigen Zins gutwillig zu laſ - ſen / hingegen will und ſoll Herr N. N. bey Verpfaͤn - dung aller ſeiner Haab und Guͤter / ausgenommen 1000. Rthlr / Ehe-Gelder / welche ſeine jetzige Ehe - Frau / (und ein mehrers nicht) ihme zugebracht hat / ſchuldig und verpflichtet ſeyn / einen jeden ſeiner Glaͤu - biger beſagtes Capital innerhalb vier Jahren ohne ei - nigen Abgang / auf obbenannte 8. Termine zu ent - richten / und darmit unfehlbar innezuhalten / wie er dann auch ſoll und will geſchehen laſſen / daß einer unter ſeinen Hrn. Creditoribus oder jemand anders / den ſie hierzu verordnen werden / mit ab und zugehe / die hier und anderswo verhandene Waaren / verkauf - fe; ausſtehende / ein - und auslaͤndiſche Schulden be - handele / dieſelbe aͤuſerſten Fleiße nach mahne und eintreibe / zu welchen Ende er N. N. als dem die Hern. Creditores ſolcher Geſtalt adjungiret / allemahl wann und ſo offt er es begehret / ſeine Buͤcher / Regi - ſter und Bilanzen vorzulegen / ſolche uͤberſehen zu laſ - ſen / und Rede und Antwort davon zu geben / ſchuͤldig ſeyn / anbey alle ausſtehende Schulden und Ge - gen-Schulden / wie auch alle Waaren / ſie ſtehen oder befinden ſich / wo ſie wollen / treulich offenbahren / nicht das geringſte verſchweigen / vertauſchen und un - terſchlagen / oder einem und dem andern heimlich zu - wenden / ſondern aufrichtig und ehrbarlich unter Augen gehen / keine Intriguen dabey ſpielen / noch einzigen boͤſen Liſts und Vortheils ſich gebrauchen ſoll; Solte er auch (ſo doch nechſt goͤttlicher Huͤlffe nicht zu hoffen /) einen und andern Termin, wie ſol - che oben geſetzet und ſpecificiret / nicht richtig hal -N n n 2ten /932Allerhand bey Fallimententen / oder ſonſten dieſen Accord in einzigen Puncten zu wider handlen / ſo ſollen alſo dann in Continenti alle Terminen verfallen / und die Herrn Credito - res alſobald ihre gantze Summam an Capitalien, In - tereſſen und Unkoſten ohne Nachlaß auf einmahl zu fordern befugt / und ſich / ſo ferne nicht alſobald guͤt - liche baare Bezahlung und Abſtattung erfolget / an ſeine Perſon und bereiteſte Haab und Guͤter / als wel - che ihnen zu dem Ende / cum clauſula conſtituti poſſeſſorii, hiemit zum ausdruͤcklichſten Unterpfand verſchrieben werden und verſchrieben bleiben ſollen / als ihr proper Gut / alſobald zu halten / ſich daraus bezahlet zu machen und zu erholen / berechtiget ſeyn / und ſoll ihn hinwieder nicht ſchuͤtzen einige In - dult-Begnadigung Anſtands-Brief / Moratorium, Qvinqvenell, Commiſſion, Reviſion, oder andere Auffenthalt und Friſt / ſie haben auch Nahmen wie ſie wollen / ſie ruͤhren her von Kaͤyſeꝛn / Koͤnigen / Churfuͤr - ſten / Herrn / Grafen / Obrigkeiten oder Herrſchaff - ten / ſondern er will ſich derowegen allerdings wiſſent - lich und wohlbedaͤchtlich hiemit begeben / wie auch allen und jeden Saͤchſiſchen / Buͤrgerlichen oder andern Friſten und Exceptionibus, ſo wol in genere als in ſpecie renunciiret / und dieſen Accord treulich und fleißig in allen Puncten und Clauſeln nachzukommen / an Eydes Statt / und bey dem Worte der ewigen Wahrheit / angelobet und zugeſaget haben; es bedin - gen ihnen aber / die hernach unterzeichnete / daß / ſo uͤber Verhoffen ſich der groͤſte Theil ſeiner Credito - rum zu dieſen Accord nicht verſtehen / und alſo dieſe ſo ſich hierinnen eingelaſſen / / gefaͤhrdet und hindange - ſetzet / jene aber vor ihnen bezahlet werden wolten oder muͤſten / daß ſie alsdann / weil ſie durch dieſe ihre Gut -willig933vorfallende Scripturen. willigkeit verkuͤrtzet und in Schaden geſetzet wuͤrden / auch an dieſen Accord nicht verbunden / ſondern ſich anderweit ihren beſten Vermoͤgen nach / ihres Rech - tens unverkuͤrtzet zu gebrauchen / und gleich / ob nie - mahls eintziger Accord getroffen worden / zu erholen befugt ſeyn ſollen / auf welchen Fall ſie dann ihnen ihre durch Arreſta oder ſonſten erlangte Rechte ungefaͤh - ret vorbehalten / und ſolenniſſime proteſtando be - dinget haben wollen / alles treulich und ohne Gefaͤhrde. Urkundlich ꝛc.

V. Andre Form eineꝛ neuen Obligation, die ein ſolcher accordir ender Kauffmann ſeinen Creditoribus geben koͤnte.

Jch Ends-Benannter bekenne hiemit / daß bey meinem mich leider betroffenen Ungluͤck / da ich nemlich meine Herren Creditores nicht / wie ich wol gewuͤnſchet / zu voll bezahlen kan / ſondern nur 50. pro cent. jeden vor ſeine Forderung / und zwar alſobald ein 3tel baar / die uͤbrigen . aber von 6. Monat zu 6. Mo - nat zu geben verſprechen muͤſſen; Jch auch Hn. N. N. wegen ſeiner Forderung von 8153. 〈…〉〈…〉. 7. 〈…〉〈…〉. wegen der mir nachgelaſſenen Helffte nunmehro noch ſchuldig verbleibe / vier tauſend ſechs und ſiebenzig Marck / eilf Schill. 6. Pfen. wovon ich ſogleich gelobe 1358. 〈…〉〈…〉. 14. 〈…〉〈…〉. 6. . baar / das uͤbrige aber in 2. Terminen, als nemlich eine gleiche Summam, den 6. Novembr. dieſes / und den Reſt den 6. May kuͤnfftigen Jahres / ohne einigen Verzug / Ausrede oder Exception, wie die Nahmen haben mag oder ſoll / bey Verpfaͤndung meiner Haab und Guͤter / ſo viel hierzu vonnoͤhten / ja ſo gar bey Verluſt der mir erzeigten Wohlthat / derN n n 3nach934Allerhand bey Fallimentennachgelaſſenen 50. pro Cent zu bezahlen / alſo / daß im Fall ich mit Einhaltung der accordirten Terminen ſaͤumig ſeyn ſolte / wohlgedachter Hr. N. N. befugt ſeyn ſoll / an denen mir nachgelaſſenen 50. pro Cent nicht mehr gebunden zu ſeyn / ſondern ſeine gantze Foderung von 8153. 〈…〉〈…〉. 7. 〈…〉〈…〉. von mir zu prætendiren. Jch gelobe auch / wann mir GOtt dermahleins beſſere Zeiten und neuen Segen geben ſolte / ihm ſeinen Nachlaß wieder nachzubringen / und ſo viel / als ich werde thun koͤnnen / zu erſetzen. Urkundlich habe ich dieſes eigenhaͤndig un - terſchrieben / und mit meinen Pitſchafft bekraͤfftiget.

Coͤlln / den 6. Maji 1700. (L. S.) N. N.

Wann er nun den erſten Termin baar bezahlt / ſo wird ſolches unter der Obligation folgender maſ - ſen abgeſchrieben:

AUf obige Obligation habe ich den erſten Ter - min, nemlich 1358. 〈…〉〈…〉. 14. 〈…〉〈…〉. 6. . empfan - gen.

Coͤlln / den 6. May 1700. N. N.

Was mehr vor ſonderbahre Anmerckungen bey ſol - chen banqverottirenden / und hernach accordi - renden Kauffleuten zu haben / auch was vor der Obrigkeit desfals geſchehen muͤſſe / iſt allbereit bey anderer Gelegenheit weitlaͤufftig ausgefuͤhret worden.

VI. 935vorfallende Scripturen.

VI. Formular eines unter Kauffleuten gebraͤuchliche ſchrifftliche Obligo.

JCh Ends-benannter / Buͤrger und Handels - mann in Wien / vor mich / meine Erben und Erb - nehmen / ertheile hiermit Krafft dieſes an Herrn N. N. einen Obligo pr. Rthlr. und zwar derge - ſtalt und alſo / daß was bemeldter Herr N. N. mit mei - nem damahlen in Hamburg ſich aufhaltenden Sohn N. N. entweder in Wechſeln ſchlieſſen / an baaren Gel - dern verſchieſſen / in Waaren verkehren / oder wie es ſonſten Nahmen haben mag / mit ihme negotiiren moͤchte / ich vor ſo genehm zu halten ſchuldig / als wenn es mit mir ſelbſt geſchehen waͤre. Zu dem Ende ver - pflichte mich / nebſt Verpfaͤndung meiner Haab und Guͤter / darzu willig / und begebe mich mit gutem Wiſ - ſen und Vorbedacht aller in geiſt - und weltlichen Rech - ten uͤblichen und gegruͤndeten Ausfluͤchte und Frey - heiten / wie ſelbige immer Nahmen haben koͤnnen oder moͤgen / ſonder Argliſt und Gefaͤhrde. Urkundlich und zu mehrerer Verſicherung iſt dieſer Obligo mit eigener Hand unterſchrieben / und mit meinem beyge - druckten Pitſchafft bekraͤfftiget. Wien / ꝛc.

VII. Supplic eines Kauffmanns / der vor dieſen fallirt / nach der Zeit aber ſeine Creditores zu voll bezahlt / um einen Rehabilita - tions, das iſt / um einen ſolchen Brief / der den Im - petranten in ſeine vorige Ehre wieder einſetzet.

N n n 4Aller -936Allerhand bey Fallimenten
Aller-Durchlaͤuchtigſter / Groß-maͤchtig - ſter und Unuͤberwindlichſter Roͤmiſcher Kaͤyſer. Allergnaͤdigſter Kaͤyſer und Herr!

EW. Kaͤyſerl. Majeſt. gebe ich Ends-benannter allerunterthaͤnigſt zu erkennen / wie daß ich vor etwan 4. Jahren durch allerhand Ungluͤcks-Faͤlle zu Waſſer und Lande / durch Feuer / Raub und boͤſe Menſchen / in ſolchen Abnehmen meiner Nahrung gekommen / daß ich damahls gezwungen worden / wolte ich anders vor der Verfolgung meiner Glaͤubiger ſi - cher ſeyn / bey Ew. Kaͤyſerl. Majeſtaͤt um ein ſo ge - nanntes Qvinqvenell, Friſt - oder Anſtands-Brief / aller-unterthaͤnigſt anzuſuchen / welches ich dann auch von Ew. Kaͤyſerl. Majeſtaͤt angebohrnen hohen Clementz und Milde / zu meinem groͤſten Vortheil er - halten; ſintemahl ich dadurch nicht allein von der Drangſahl meiner Glaͤubiger befreyet / ſondern von ihnen auch mir ein Nachlaß der Helffte ihrer Forde - rung und meiner Schuld gegeben / auf den Uberreſt aber / nemlich die andere Helffte / mir einige Zeit Di - lation gegoͤnnet worden / welcher ich mich dann auch ſo wohl durch goͤttlichen Segen zu gebrauchen ge - wuſt / daß ich in mittler Zeit ſowol die accordirte Helf - te / als auch die mir Nachgelaſſene zu allen Danck be - zahlt / und mich dadurch / laut in Haͤnden habender Qvittungen / gantz Schulden-frey gemacht / und noch ein Ehrliches vor mich gebracht. Wann ich nun zu Austilgung der gemeinen / guten Ruff und Leum und anklebender / und etwan auf boͤſer Zungen annoch verſirender Blame, item, zu neuer Rehabilitirungmeiner937vorfallende Scripturen. meiner Perſon / zu den Buͤrgerlichen Ehren-Aemtern unſerer Stadt einen Rehabilitations-Brief bey Ew. Kaͤyſerl. Majeſt. auszubitten allerdings noͤh - tig habe. Als gelanget an Dieſelbe mein aller-un - terthaͤnigſtes Bitten und Flehen / mich allergnaͤdigſt damit anzuſehen / und in ſolchen bey gewiſſer Straffe zu befehlen / daß niemand ſich unterſtehe / in - oder auſ - ſerhalb Gerichts / in Compagnien oder Zuͤnfften / mir mein erlittenes Ungluͤck vorzuwerffen / viel weniger / daß mir ſolches an Erlangung einiger Buͤrgerlichen Ehren-Aemter hinderlich ſeyn ſoll.

Wie ich nun dieſes mein aller-demuͤhtigſtes Peti - tum, welches ich hiemit durch Producirung der O - riginal-Qvitungen meiner Creditoren / item, eines glaubwuͤrdigen Atteſtati unſers Magiſtrats verifi - cire / von der hohen und Welt-bekannten Clementz Ew. Kaͤyſerl. Majeſt. zu erlangen verhoffe / als werde ich auch nicht ermangeln / Lebenslang vor Ew. Kaͤyſerl. Majeſt. und dero Durchlaͤuchtigſten hohen Hauſes Wohlergehen zu GOtt zu ſeuffzen / und in tieffſter Demuht und Devotion zu verharren /

Euer Kaͤyſerl. Majeſt. Aller-unterthaͤnigſter / aller-demuͤh - tigſter und allergehorſamſter Knecht / N. N.

N n n 5VIII. 938Allerhand bey Fallimenten

VIII. Frantzoͤſiſches Compromiß uͤber eine ſtreitige Schuld Forderung oder Wechſel-Sache.

SOit Connu & Scavoir a tous ceux qvil appar - tiendra qve s’etant Emû un different Entre le Sr. A. & le Sr. B. Touchant des Marchandiſe, qve le Sr. B. a eu du Sr. A. & pour des lettres de Change qve le B. a accepté. Ils ont pour vuider ce Different Choiſy & Eleu Chacun deux arbi - tres au ſcavoir le Sr. A. a nommè le Sr. C. & D. Et Mr. B. aprin. Mr. E. & F. auxqvels ils donnent en vertu du preſent plein pouvoir de s’aſſemblér du Premiere temps de leur Commodité, & apres avoir E’coutes les Parties & bien Examinés, leur Raiſons de part & d’autre de prononcer une ſen - tence arbitrelle, pour vuider & finir pour Jamais Leur different, qve ſi ces qvatre arbitres ne fuſ - ſent pas d accord en leurs opinions alors les Parties leur donnent plein & ample pouvoir d eslire & nomme un Cinqvieme qvi ſoit un hon - neſt Marchand, non Intereſſe qvi jugera & ba - lancera les differents des autres arbitres & fera dans cette affaire und Deciſion definitive & la ſentence qv’il prononcera, ſera ausſi bien ob - ſervée des Parties comme un Decret rendu en la Chambre Imperiale de Wezlar; Renoncant pour cet Effect, a toute Suppliqve Proteſta - tions, Appellations, Reviſions ou toute autre Exceptions ou Remedes Dilatoires, promet - tants le parties D avoir pour agreable & ra - tifier en tous temps la ſentence rendue parlesdt939vorfallende Scripturen. lesdt. arbitres & de payer exactement ce qve les arbitres adjugeront; pour cet Effect Ledt. S. A. promet pendant le temps qve les arbitres decide - ront cette affaire, de ne faire ny faire faire au cune Pourſuite contre la Perſonne ou les effects du S. B. en qvel lieù qve ce ſoit a peine de perdre ſes Pretentions, a la Reſerve d’un arreſt qvil a fait a N. N. ſur des Marchandiſſe du Sr. B. a qvoy ils conſentent tous deux qve ladite affaire aye ſon Cours ſans prejudice a ce Traité.

Au Reſte les Parties s obligent ausſi par Corps & bien de tenir Exactement ce qv’ils pro - mettent cy deſſus & de ne Jamais Inqvieter ou moleſter les arbitres de Cettes leur ſentence qvil prononceront, ſoit en juſtice ou hors d Elle le tout ſans fraude en fois de qvoy ils ont ſigne de leur propres mains & mis leurs Cachets fait a N. le

An. A. B.

III.

I. Von Obligationibus und Schuld-Verſchreibungen hoher Per - ſonen / und zwar / wie man wegen der einem groſſen Herrn vorgeſchoſſenen Gelder / deſ - ſen Unterthanen ſich ſoll Buͤrglich verſchreiben laſſen.

VOn Gottes Gnaden / ꝛc. Bekennen vor uns und unſere Erben /

NB. 940Von Obligation

NB. Hier wird weiter fortgeſchrieben / wie in unſers Handels - Correſpondenten erſten Theil pag. 438. gemeldet.

Die Buͤrg-Leiſtung geſchiehet folgender geſtalt.

Damit aber mehrgedachter N. N. ſeines Darleyhens halber deſto mehr verſichert ſeyn moͤge / ſo haben wir zu ſelbſt-ſchuͤldigen Buͤrgen / alle unſers Amts N. Unter - thanen geſtellet / immaſſen ſich dann dieſelbe inſonder - heit daruͤber verpflichten und eine Buͤrgſchaffts-Ver - ſchreibung daruͤber zu geben anerboten haben / daß dem Creditori auf begebenden Nohtfall wegen aller Unko - ſten und Schaden / da derer einige darauf gehen wuͤr - den / (welches doch ob es GOTT will / nicht geſchehen ſoll /) ſich an allen ihren Guͤtern / liegenden und fahren - den zu erholen / auch ſich ſeines beſten Gefallens zu ge - brauchen / Haupt-Summam, Zinſe und Schaden / ſo hoch dieſelbe auf ſein liqvidirtes Angeben ſich erſtre - cken wuͤrden / daraus in Grund bezahlt zu machen er - laubet / und zu dem Behuff ihme ſolche Guͤter zu ver - alieniren / zu verpfaͤnden / oder gaͤntzlich zu verkauffen / freygelaſſen ſeyn ſoll / darwider uns und unſere Erben / auch ſie die mit-beſchriebene Buͤrgen nicht ſchuͤtzen ſol - len einigerley Recht und Behelff / wie die Nahmen haben / oder erdacht werden moͤgen / ſondern wollen uns derſelben vor uns und unſere Mitbeſchriebene gaͤntzlich verziehen und begeben haben / treulich und ohne Gefaͤhr ꝛc.

II. Ruͤck - oder Gegen-Obligation eines Fuͤrſten / an einen Kauffmann / der Geld vor ihm aufgenommen.

VOn GOttes Gnaden wir N. N. Hertzog / be - kennen hiemit vor uns / unſere Erben und Nach -kommen941und Schuld-Verſchreibungen. kommen / daß auf vorhergehendes unſers gnaͤdiges An - ſinnen unſer beſonders lieber Getreuer / bey N. N. in Franckfurt 4000. Rthlr. vermoͤg ſeiner daruͤber aus - gegebenen Obligation aufgenommen / und uns die - ſelbe hinwiederum vorgeliehen / ſagen derowegen er - meldten N. N. weil die erſt-beruͤhrte Summa der vier tauſend Rthlr. zu unſern hoch angelegenen Sachen und beſten Nutzen wohl uͤberantwortet empfangen / in Krafft dieſes Briefes hiermit qvit / ledig und loß bey unſern Fuͤrſtl. Worten zuſagend und verſprechend / da mehr gedachten N. N. ſolche Summa entweder gantz oder halb wieder aufgekuͤndiget wuͤrde / daß wir nach vorhergehender eines halben Jahrs Loßkuͤndi - gung / dieſelbe zu jederzeit gebuͤhrlichen und mit Danck abſtatten / auch inmittelſt aus unſerer Rent-Kammer ſo lange die Haupt-Summa gantz oder zum Theil unabgeloͤſet ſtehen bleibet / jedes Hundert mit 6. pro Cent. verzinſen zu laſſen und ihm N. N. aller Zins - Unkoſten und Schadens gaͤntzlich ſchad-loß zu halten / damit er aber deſſen allen deſtomehr geſichert ſeyn moͤ - ge / als haben wir ihm zu einen rechten Unterpfand eingeſetzet und verſchrieben / verſetzen und verſchrei - ben ihm auch in der allerbeſtaͤndigſten Form und Maaß als ſolches zu Recht immer geſchehen ſoll / kan oder mag / die Zins und Gefaͤlle in unſern Amt N. N. der Geſtalt / ob ſichs uͤber Verhoffen zutragen ſolte / daß vorbenanntes Anlehn aufgekuͤndiget / und wir daſ - ſelbe nicht erlegen thaͤten / ſoll er alsdann Fug und Macht haben / ſich an beſagtes verſchriebenes Unter - pfand zu halten / ſeines beſten Gefallens ſich deſſen zu gebrauchen / Haupt-Summam / Zins und Schaden / ſo hoch dieſelbe auf ſein liqvidirtes Angeben ſich er - ſtrecken moͤchten / daraus zu erholen / befehlen auchhie -942Von Obligationhiemit unſern jetzigen Kammer-Directeur, dieſer un - ſerer Verſchreibung / bis ſo lange dieſelbe getilget und gaͤntzlich eingeloͤſet / ihren Jnnhalt gebuͤhrlich nach - zukommen / und die Abzinſen jedesmahl bey Verfall - Zeit zu entrichten / ſo wir in ſeiner Rechnung paſſiren / und ihn desfals ſchad-loß halten wollen. Urkundlich haben wir unſer Fuͤrſtl. Decret an dieſen Brief auf - druͤcken laſſen / und denſelben mit eigenen Haͤnden un - terſchrieben. Geſchehen und gegeben / ꝛc.

III. Neue Fuͤrſtliche Obligation, von anderer und alter Schulden her - ruͤhrend.

VOn GOttes Gnaden wir N. N. bekennen hier - mit / vor uns und unſere Erben ꝛc. nachdem der Wohl-Edle / Groß-Achtbahre ꝛc. N. N. Kauff - und Handels-Herr in N. N. unſern General Major N. N. bey ſeinen Durch-March gegen extradirten Schein / 2000. Rthlr. zum Behuff unſerer Trou - pen vorgeſchoſſen / daß wir ſolches Vorleihen nicht allein mit gnaͤdigen Danck erkennen / ſondern auch wie es in Regard unſerer / und zu unſern Dienſt ge - ſchehen / ſolche gebuͤhrlich zu erſtatten / ſchuͤldig ſeyn; Qvitiren demnach beſagten N. N. ſolcher zwey tau - ſend Rthlr. wegen / mit Vorzeihung der Exception, non numeratæ pecuniæ, gebuͤhrlich / gereden / verſprechen und geloben auch hiemit bey unſern Fuͤrſt - lichen Worten / daß wir ſolche Summam der 2000. Rthlr. an Herrn N. N. ſeinen Erben / Erbnehmen oder wiſſenlichen Jnnhabern dieſes unſers Briefes von Dato an innerhalb eines Jahrs in Specie bene - benſt 6. pro Cent. Intereſſe erlegen und bezahlen wol -len943und Schuld-Verſchreibungen. len / treulich und ohne Gefaͤhrde. Urkundlich haben wir dieſe Obligation wohlbedaͤchtlich und gutwillig unter unſerer eigenhaͤndigen Unterſchrifft / ausgeferti - get / und unſer Fuͤrſtl. Hand-Secret darunter druͤcken laſſen. So geſchehen / ꝛc.

NB. Es wird auch offt die Clauſul eines ver - pfaͤndeten Guts folgender Geſtalt eingeruͤcket.

Und damit unſer Glaͤubiger deſtomehr geſichert ſeyn moͤge / ſo verſchreiben wir ihm hiedurch in ſpecie und inſonderheit / unſere Vogtey N. N. und darzu er - kauffte und geſchlagene N. Guͤter mit aller Ein - und Zu - gehoͤrung / nichts davon ausgeſchloſſen / laut Jnnhalt des Inventarii und Erb-Regiſters / wollen auch unſeꝛn jetzigen und kuͤnfftigen Vorſteher derſelben Vogtey und Guͤter hiedurch und Krafft dieſes auf den Fall der Nicht-Haltung / an gedachten unſern Glaͤubiger N. N. gnaͤdigſt verwieſen und verſicheꝛt haben; thun das auch hiemit in Krafft dieſer unſerer offenen Bewilligung und Verſchreibung auf das beſtaͤndigſte / als es geſche - hen kan und mag.

Solte nun an Bezahlung und Richtigkeit alles ob - beſchriebenen gar oder zum Theil Unſer oder Un - ſerigen halber einiger Mangel oder Saͤumniß erſcheinen / auf denſelben Fall geben wir unſerm Cre - ditori, ſeinen Erben oder Jnnhabern dieſes Brieſes / Macht und Gewalt / ſich Via executiva auſſer eini - gen gerichtlichen Proceß allermaſſen wie in einer Gerichtlichen / Bekannten und Erkannten oder ge - urtheilten / und in rem judicatam ergangenen Sa - che / gegen bloſſer Vorweiſung dieſer unſerer Ver - ſchreibung oder derſelben glaubwuͤrdigen Vidimus,ſich944Von Obligationenſich aus den Special-Unterpfand der Vogtey / und der dazu geſchlagenen Guͤter eigenes Willens und Gefal - lens zu erholen und bezahlt zu machen / und davon nicht zu weichen / darum auch die Special-Unterpfand weiter nicht verpfaͤndet noch verſchrieben werden ſoll / bis Capital Zinſe und Schaden gaͤntzlich entrichtet worden.

IV. Eine neue und geaͤnderte Obliga - tion, ſonſt Novation genannt.

WJr von GOttes Gnaden / ꝛc. bekennen hiemit. Demnach ſich der Edle und Veſte Kauff - und Wechſel-Herr N. N. bey uns in Unterthaͤnigkeit an - gemeldet / und um Bezahlung derjenigen 3000. Gulden / welche er unſern ſel. Vettern / Hertzoges Friederichs Durchl. Anno 1685. den 10. Januarii vorgeſchoſſen / Anſuchung gethan / wir auch ſolche Schuld-Poſt / welche uns in der Theilung zugefallen / allerdings geſtaͤndig / beſagter N. N. aber ſich gutwil - lig anerboten / nicht allein alle die darauf gewachſene Zins-Reſtanten bis auf gegenwaͤrtiges Jahrs 10. Januar. gaͤntzlich fallen / und das Capital noch 6. Jahr lang / gegen Land-uͤblicher Verzinſung / als von jeden hundert 5. ſtehen zu laſſen / daß wir mit dieſen unterthaͤnigen Erbieten nicht allein allerdings wohl zu frieden / ſondern auch des gnaͤdigen Erbietens ge - dachtes Capital, als unſere eigene Schuld nach Ver - lauff der 6. Jahr / an rechten Gehalt / Schrot und Korn / des Heil. Roͤmiſchen Reichs Muͤntz-Ord - nung gemaͤß / in Rthlr. zu bezahlen. Jnzwiſchen aber bis dahin jaͤhrlich aus unſere Renterey verzinſen zu laſſen / wogegen uns keine Wolthat des Rechtens /wie945und Schuld-Verſchreibung. wie ſie auch Nahmen haben mag / friſten kan und ſoll / ꝛc.

V. Mahn-Supplic an einen Fuͤrſten.

Durchlaͤuchtigſter Hertzog / gnaͤdigſter Fuͤrſt und Herr!

EWr. Hochfuͤrſtl. Durchl. geruhe gnaͤdigſt ſich von mir erinnern zu laſſen / welcher Geſtalt die tauſend Rthlr. die ich deroſelben / laut dero eigenen gnaͤdigen Handſchrifft / verwichenes Jahr im April vorgeſchoſſen / nunmehro ſchon in den dritten Monat verfallen. Wann ich aber ſolche Gelder anderwerts zu employren ſehr noͤhtig habe / als gelanget an Ewr. Hochfuͤrſtl. Durchl. mein unterthaͤnigſtes Bitten / dero Kammer-Directori gnaͤdigen Befehl zu erthei - len / daß er mir foͤrderſamſt beſagtes Capital, ſamt den verfallenen Zinſen bezahlen / und dagegen Ew. Hoch - fuͤrſtl. Durchl. Obligation, ſamt Qvitung zuruͤck em - pfangen. Hierzu nun mich verlaſſende / verharre ich in tieffſter Devotion, &c.

VI. Ein anders / mit Uberreichung Kayſerl. Promotorialien.

P. P.

EWr. Hochfuͤrſtl. Durchl. werden aus unter - ſchiedlichen meinen unterthaͤnigſt uͤbergebenen Memorialien die Sollicitation meiner deroſelben vor 3. Jahren vorgeſchoſſenen 6000. Rthlr. erſehen haben. Wann ich aber ſolches bis anhero / auch nicht einmahl die dafuͤr verfallene Zinſen / welche doch / laut Copeylicher Beylage / Euer Hochfuͤrſtl. Durchl. ei -O o ogen946Von Obligationengenhaͤndigen Obligation, ſo ſtricte zu bezahlen ver - ſprochen worden / erhalten koͤnnen; Jndeſſen aber mir unmuͤglich fallen will / beſagte Gelder laͤnger aus mei - ner Handlung zu entbehren / als habe ich mich zu der Roͤmiſchen Kaͤyſerl. Majeſt. unſern allergnaͤdigſten Kaͤyſer und Herrn wenden / und um ein Vorſchreiben an Ew. Hochfuͤrſtl. Durchl. welches in tieffſter Reve - rentz hiermit uͤberreiche / aller-unterthaͤnigſte Anſu - chung thun muͤſſen / der allerunterthaͤnigſten Hoff - nung lebende / daß ſolches bey Ew. Hochfuͤrſtl. Durchl. ſo viel Conſideration finden werde / daß ſie mich end - lich gnaͤdig erhoͤren / und mit gnaͤdiger Veranſtaltung zu meiner Bezahlung erfreuen werden / ſolches in aller Unterthaͤnigkeit / um dieſelbe wieder zu verſchulden / bin ich jederzeit willig und bereit / ꝛc.

VII. Loßkuͤndigungs-Schreiben / eines Capitals.

EW. Hochgraͤfl. Excellence werden ſich noch gnaͤdigſt zu erinnern wiſſen / welcher geſtalt in der (uͤber die Ew. Hochgraͤfl. Excellence Ao. 1706. vorgeliehene zwey tauſend Rthlr. ausgeſtellten) Obli - gation beyden Theilen ausdruͤcklich die Loßkuͤndi - gung beſagten Capitals, wann es nur gebuͤhrender maſſen 6. Monat vorher geſchiehet / freygeſtellet wor - den. Wann ich nun meine Gelder jetziger Zeit / da ich die Bezahlung und Proviantirung der Kaͤyſerl. Armee auf mich genommen / ſelbſt groß noͤhtig habe / als gelanget hiemit an Ew. Hochgraͤfl. Excellence mein unterthaͤnigſtes Loßkuͤndigung und Bitt - Schreiben / die gnaͤdige Verfuͤgung zu thun / daß ich obbeſagtes Capital von dato innerhalb 6. Monat /ſamt947und Schuld-Verſchreibungen. ſamt denen verfallenen Zinſen / unſaͤumig gegen Extra - dirung meiner Qvitung und Ew. Hochgraͤfl. Excel - lence Obligation moͤge zu empfangen haben. Hier - zu nun mich verlaſſende / verharre ich / ꝛc.

VIII. Supplic um ein Fuͤrſtliches Vor - Schreiben / an einen andern Hoff / wegen Schuld-Sachen.

P. P.

EW. Hochfuͤrſtl. Durchl. gebe unterthaͤnigſt zu vernehmen / welcher geſtalt des Hertzogs Carls von N. N. Durchl. mir / laut ſeiner eigenhaͤndigen Hand-Schrifft / ſchon ſeither zwey Jahren 500. Rthlr. ſchuldig iſt. Wann ich nun desfals unter - ſchiedlich / aber allemahl vergeblich / um die Bezahlung ſollicitiret / und als ein Kauffmann meine Gelder beſſer in Negociis anwenden kan / als daß ich ſolche ſo fruchtloß ausſtehen laſſen ſolte. Als gelauget an Ew. Hochfuͤrſtl. Durchl. als meinen gnaͤdigſten Herrn und Landes-Vater / mein unterthaͤnigſtes Er - ſuchen und Bitten / mir mit einem kraͤfftigen Vor - ſchreiben an gedachten Hertzog Carls Hochfuͤrſtliche Durchl. zu Huͤlffe zu kommen; Jch lebe der Hoffnung / daß ſolches ſo guten Effect haben werde / daß ich da - durch zu meiner Bezahlung gelangen moͤge. Hier - uͤber nun gnaͤdiger Erhoͤrung mich getroͤſtend / ver - harre ich / ꝛc.

IX. Ein ander Memorial, um huͤlffliche Hand in Schuld-Sachen.

P. P.

EW. Hochfuͤrſtl. Durchl. laſſen ſich ſupplican -O o o 2do948Von Obligationendo von mir vortragen / was maſſen dero Muͤntz-Mei - ſter zu N. N. in unterſchiedlichen Poſten bis auf 2000. Rthlr. Species von mir bekommen / welche (weil ich bis anhero die Valutam nicht wieder davor erhalten koͤnnen / ungeacht er ſich ſolche in vier Wochen / mit ge - buͤhrender Lagio, herbey zuſchaffen / laut ſeines eigen - haͤndigen Wechſel-Briefs / anheiſchig gemacht) mit Rent / Unkoſten und Agio, bis auf 2600. Rthlr. laut beygehender Rechnung / aufgelauffen. Ob nun wol gemeldter Muͤntz-Meiſter excipiendo vorbringen moͤchte / daß er ſolches Geld nicht privato nomine aufgenommen / oder in ſeinen Nutzen verwandt / ſon - dern ſolches zu dem Fuͤrſtl. Muͤntz-Weſen gekommen / ſo kan mir ſolches doch keinesweges præjudiciren / ſin - temal er bey der Aufnahm des Gelds in ſeinem eigenen Nahmen mit mir contrahiret / des Fuͤrſtl. Muͤntz - Weſens keine Meldung gethan / auch den Wechſel - Brief auf ſich allein geſtellt. Wann mir nun eine ſo nahmhaffte Summa laͤnger zu entbehren / unmoͤglich fallen will / als gelanget an Ew. Hochfuͤrſtl. Durchl. mein unterthaͤnigſtes Bitten / gedachten Muͤntz-Mei - ſter dahin anzuhalten / daß er ohne fernere Dilation mir gerecht werden muͤſſe / ꝛc.

  • Wolte man durch Notarien und Zeugen ein Fuͤrſtli - ches Vorſchreiben bey einen andern Hoff inſinui - ren laſſen / koͤnte Schedula Reqviſitionis folgen - der Geſtalt eingerichtet werden:

X.

Wohl-gelahrter Herr Notarie.

DJeweil ich an Se. Fuͤrſtl. Durchl. von N. N. beyverwahrtes Reſcriptum zu infinuiren noͤh -tig949und Schuld-Verſchreibungen. tig erachte / ſo erſuche den Herrn Notarium dienſtlich / er wolle ſich nebſt zweyen Zeugen / oder mit Zuziehung eines Notarii adjuncti loco duorum teſtium nach N. N. verfuͤgen / und Hochgedachte Jhr. Durchl. oder in dero Abweſenheit der Hochfuͤrſtl. Regierung das Reſcriptum gebuͤhrend inſinuiren / und eine gnaͤdige Reſolution darauf geziemend bitten / eine Recipiſſe fordern / und beduͤrffendes Falls ein Documentum in probante forma, uͤber alles / was vorgegangen / ausfertigen / welche Muͤhwaltung ich danckbarlich er - kennen will / der ich / unter Ergebung goͤttlicher Ob - hut verbleibe

Des Herrn Notarii Dienſtwilligſter N. N. den Ao. N. N.

XI. Bitt-Schreiben / um das Ver - laͤngern eines loß-gekuͤndigten Capitals.

Mein Herr!

AUs deſſen an mich abgelaſſenen Schreiben (oder Billet, item von dem geſtriges Tages bey mir geweſenen Cantzeley-Boten) habe ich die Loßkuͤndi - gung der mir vor einem Jahr vorgeliehenen tauſend Rthlr. und daß ich ſolche innerhalb 6. Monat erlegen ſolte / vernommen. Nun weiß ich wol / worzu mich meine ausgegebene Obligation und die Billigkeit ver - pflichtet / ſolte mir auch nichts liebers ſeyn / als wann ich meinem Herrn / wie ich wol wolte / mit prompter Bezahlung begegnen koͤnnte. Wann aber demſel - ben zum Theil der Zuſtand meiner Handlung ſelbſt be -O o o 3kannt /950Von Obligationenkannt / und daß jetzt der Preis der Weine und Brandt - wein / in welchen doch mein meiſtes Capital ſtecket / ſo ſchlecht / daß ohne groſſen Verluſt ich des Herrn ſeine Gelder nicht heraus zu ziehen getraue.

Als gelanget an demſelben mein freundliches Erſu - chen / mir ſolche noch 6. Monat uͤber den aufgekuͤndig - ten Termin zu laſſen / ich verſpreche alsdann ſolche oh - ne fernere Loßkuͤndigung / danckbarlich / nebenſt gebuͤh - render Intereſſe, zu entrichten / und die mir darunter erzeigte Faveur Lebenslang mit allen Danck zu erken - nen / der ich / in Erwartung geneigter Willfahrung / verharre ꝛc.

XII. Ein anders / da man der Zahlung wegen Anweiſung thut.

Mein Herr!

WAnn ich die Urſache der mir loßgekuͤndigten tau - ſend Rthlr. der jetzigen ſchlechten Zeit / bey wel - cher jedermann vor ſeine Ausſtehende Gelder Sorge traͤgt / zuſchreibe / indeſſen aber meinen Herrn ſolcher Loßkuͤndigung wegen gern ehrlich begegnen wolte / zu baaren Mitteln aber nicht zu rahten weiß / als habe hie - mit offeriren wollen eine Obligation, groß 1000. 〈…〉〈…〉. das erſte Geld / jaͤhrlich 3. pro Cent tragende / in N. N. Haus beleget / ferner einen Garten vor dem neuen Thor / 600. Rthlr. taxirt / der Reſt koͤnnte an baaren Gelde gegeben werden / wann mein Herr ſolchergeſtalt mit mir friedlich ſeyn wolte. Hierauf deſſen Antwort gewaͤrtig bleibende / verharre ich ꝛc.

XIII. 951und Schuld-Verſchreibungen.

XIII. Transactions-Receß in Schuld - Sachen / mit einer Fuͤrſtl. Rent - Kammer aufgerichtet.

ZU wiſſen ſey hiemit. Demnach bey der Fuͤrſtl. Kammer allhier zu N. N. der Tit. Herr N. N. Kauff - und Handels Herr / ſeiner an dieſem Hof ha - bender Forderung halber / eine Rechnung / groß von 6700. Rthlr. eingegeben / in ſolcher aber unterſchied - licher Poſten wegen ein und andere Remonſtration geſchehen / ihme auch der (in dergleichen Forderung) vor andern mercklich geſchehenen Nachlaß / vorgehal - ten worden / ſo iſt endlich auf gepflogene Handlung die Vergleichung dahin gedyen / daß demſelben fuͤr obbe - meldte 6700. Rthlr. fuͤnff tauſend Reichsthaler in al - len / und zwar in zwey Terminen, als 2500. bevor - ſtehenden Oſtern / und noch 2500. bevorſtehenden Michaeli, in guten gangbahren Courant-Geld ſolten bezahlet / und damit alle ſeine Prætenſiones gaͤntzlich getilget und vergnuͤget ſeyn.

Wann nun gedachter Herr N. N. ſolches mit Danck acceptiret und angenommen / als ſeynd die - ſer Transaction wegen zwey gleich-lautende Exem - plaria unter Fuͤrſtl. Hand und Siegel ausgefertiget / von N. N. mit unterſchrieben / und ihm eines zuge - ſtellet worden / welches dann bey Erhebung des letz - ten Terminis, nebſt gebuͤhrender Qvitung und al - len Original-Documenten wieder ausgeantwortet werden ſoll. So geſchehen N. N. den 6. April. Ao. 1709.

O o o 4XIV. 952Von Obligationen

XIV. Ausfuͤhrliche Fuͤrſtl. Qvitung uͤber eines Hof-Factors uͤbergebene Rechnung.

VOn GOttes Gnaden / ꝛc. Urkunden und beken - nen hiemit vor uns / auch alle unſere Erben und Nachkommen / daß nachdem unſer Hof-Factor und lieber getreuer N. N. ſeine dies Jahr uͤber unſer Hof-Factor-Amt gefuͤhrte Rechnungen / in Einnah - me und Ausgabe beſtehend / bis dieſen 16. Octobr. in - cluſive uͤbergeben und vorgeleget / auch dabey unter - thaͤnigſt um forderliche Abhoͤrung / auch nach Recht - befindung um General-Qvitung derſelben / ange - ſucht und gebeten / ſo wir dann allerdings auch billig befunden / und ihme darunter gnaͤdigſt zu willfahren / geſinnet geweſen / daß wir demnach mit Zuziehung unſers Hof-Marſchalls N. N. wie auch unſers Kam - mer-Meiſters N. N. beruͤhrte Haupt-Factorie und Schluß-Rechnung / in eigener Perſon allhier zu N. N. auf unſerer Fuͤrſtl. Renterey geſtern Vormittag fuͤr - genommen und revidiret / da dann beſagte Rechnung / in Einnahme und Ausgabe von Poſten zu Poſten ſich richtig befunden / allermaſſen wir ein Exemplar der - ſelben mit fleißiger Aufmerckung ſelbſt entgegen ge - halten / und mit unterſchiedlichen Summariſchen Ausziehen collationirt / beſehen / erforſchet und er - wogen / darauf alle und jede Ausgaben / von gering - ſten bis zum groͤſten / mit unterſchriebenen Befehlen / Verzeichniſſen / Zettuln / Abrechnungen / ſpecial Qvi - tungen / Bekaͤnntniſſen und andern nohtwendigen Zu - behoͤrungen und Beſcheinigungen / gebuͤhrlich und nohtduͤrfftig belegen / beſtaͤrcken / erklaͤren und verant - worten laſſen.

Weil953und Schuld-Verſchreibungen.

Weil nun hieraus beſagten unſers Hof-Factors getreue Dienſte / rahtſame Einkauffung / gebuͤhren - de Nachlebung unſerer Ordres und Befehle gnug - ſam zu erſehen geweſen / als erklaͤhren wir hiermit un - ſern gnaͤdigſten Gefallen und Vergnuͤgen uͤber beſag - te Rechnung / welche wir mit eigener Hand un - terſchrieben / und vor richtig gehalten / auch unſern Kammer-Meiſter anbefohlen / die ihme N. N. Hof - Factor noch pr. Saldo der Rechnung zukommende 256. Rthlr. gegen Qvitung auszuzahlen; Thun auch vor uns / alle unſere Erben und Nachkommen / mehr erwehnten unſern Hof-Factor, deſſen Erben und Erbnehmen / oder wem dieſes mehr belanget / darunter verwandt / und dieſer Qvitung beduͤrfftig ſeyn mag / benannter Schluß-Rechnung halber / hier - mit und in Krafft dieſes jetzo als dann / und dann als jetzo / gantz vollkoͤmmlich / wuͤrcklich ohne einigen Aus - zug / Vorbehalt / Bedingung / Anhang oder Exce - ption, pure wie ſichs nach recht uͤblichen Gebrauch und Gewohnheit eignet und gebuͤhret / auch zum kraͤff - tigſten geſchehen ſoll / kan oder mag / gaͤntzlich frey / qvit und loßzaͤhlen und ſprechen / derhalben an ihm / oder deſſen Mit-Verwandten / keinen perſoͤnlichen oder dinglichen Zuſpruch noch Forderung / weder durch uns oder unſere Erben und Nachkommen / in oder auſſer Rechtens / auf einerley Weiſe noch We - ge / wie das Nahmen haben / oder erfunden werden mag / nimmermehr vorzunehmen / zu haben oder zu gewinnen / ſondern wir verwilligen hiermit wiſſent - lich und wohlbedaͤchtlich / bey unſern Fuͤrſtl. wahren Worten / Treuen und Glauben dieſes alles ſtet und feſt zu halten / darwider nichts zu thun noch zu ſchaffen / oder gethan zu werden / zu geben / ſondern es bey die -O o o 5ſer954Von Obligationenſer unſerer Haupt-Qvitung und Aſſecuration endlich bleiben zu laſſen / auch offt ernannten unſern Hof-Fa - ctor N. N. deſſen Erben und Mit-Verwandten / dabey gegen maͤnniglich / Fuͤrſtl - zu vertreten / Hand zu haben und ſchadloß zu halten / und nachdem er in unſer Be - ſtallung / nicht allein treu zu verharren / ſich verpflichtig erkannt / ſondern auch die gantze Anſchaffung / In - ſpection und Direction unſerer Hof-Liferantz, wie bishero alſo auch hinfuͤhro zu vertreten / ſich nochmahl unterthaͤnigſt erbohten / als verſehen wir uns / es wer - de und ſoll alſo in ſeinem Amt verharren / und dabey ſei - nen ſchuͤldigen treuen Fleiß / wie bishero gnaͤdig ver - merckt / anwenden / dagegen wollen wir ihm verſproche - ner Maſſen in unterthaͤnigſter Vortragung und Er - innerung nohtwendiger Sachen und Puncten zu un - ſern ſelbſt Beſten / jederzeit gnaͤdig hoͤren / darauf nicht allein ſchleunigſt verordnen / ſondern auch hierunter allenthalben / wie vormahls Fuͤrſtl. ſchuͤtzen und Hand - haben / und ſolche unterthaͤnigſte Bezeugung jederzeit mit gnaͤdigſter Faveur erkennen / getreulich und ohne Gefaͤhrde / ꝛc.

XV. Kauffleute ſollicitiren / um Weg-Beſſerung.

P. P.

EUer Hoch-Fuͤrſtl. Durchl. haben Ends-Be - nannte / durch und in dero Laͤnder commerci - rende Kauffleute / unterthaͤnigſt zu verſtehen geben wollen / welcher Geſtalt die Land-Straſſen zwiſchen N. N. und N. ſo grundloß und verdorben / daß weder Fracht-Waͤgen noch Land-Kutſchen daſelbſt bey uͤbe - len Wetter paſſiren koͤnnen; Wann nun ſolches /zu955und Schuld-Verſchreibungen. zu nicht geringer Schmaͤhlerung Euer Durchl. Zoll und Geleits-Intraden gereichet / indem die Fuhr-Leute durch das N. N. Gebiet andere Um-Wege ſuchen / der Kauffmann aber ſelber dadurch graviret wird / weil er ſoviel hoͤhere Fracht bezahlen muß / und ſein Gut ſpaͤter habhafft wird; Als gelanget an euer Hoch - Fuͤrſtl. Durchl. unſer unterthaͤnigſtes Anſuchen und Bitten / dero Amtmann zu N. N. anzubefehlen / daß er forderſamſt zu Verbeſſerung ſolcher allgemeinen Land-Straſſen / Anſtalt mache / wie nun ſolches zu Euer Hoch-Fuͤrſt. Durchl. eigenen Beſten / inſonder - heit aber zu Verbeſſerung dero Landſchafften gereichet / als bleiben wir um ſo viel eher gnaͤdiger Erhoͤrung ge - waͤrtig / ꝛc.

XVI. Fuͤrſtl. Patent, wegen des Saltz - Monopolii, ſo einem Kauffmann gegen Jaͤhrlicher Erlegung gewiſſer Gelder verliehen worden.

VOn GOttes Gnaden wir ꝛc. Demnach die un - umgaͤngliche Nohtdurfft erfordert / bey dieſen ſchlechten Zeiten und auſſenbleibenden Einkuͤnfften bey unſerer Rent-Kammer / auf zulaͤßige Mittel und Wege zu dencken / wie etwann ohne Beſchwerung un - ſerer getreuen Unterthanen Nutzen geſchaffet / und der benoͤhtigte Unterhalt zu unſerer Fuͤrſtl. Hof-Hal - tung erlanget werden moͤge / inzwiſchen aber der Ehr - bahre und Wohl-fuͤhrnehme N. N. unſer lieber Ge - treuer ſich bey uns angegeben / und einen ziemlichen Vorſchuß unſerer Fuͤrſtl. Rent-Kammer zu thun / ſich offeriret / wann wir ihm dagegen ſeine Rembour - ſement aus unſern Saltz-Werck zu N. N. wiederzu956Von Obligationenzu nehmen / und daß er den Verkauff ſolches Saltzes 5. Jahr lang in unſern Fuͤrſtenthuͤmern / Grafſchaff - ten und Laͤndern zu einer gewiſſen Taxa alleine haben moͤchte / gnaͤdigſt vergoͤnnen wolten / welches ſein Be - gehren einzuwilligen wir auch allerdings rahtſahm und nuͤtzlich befunden / und dannenhero ihme oder wem er ſonſten von ſeinentwegen dazu bevollmaͤchtigen / oder ſein Recht cediren und transportiꝛen moͤchte / ſol - chen Saltz-Handel auf 5. Jahr nach einander (anzu - fangen dieſen N. N. und ſich endigende Anno N. N.) gantz allein zu treiben / zugeſtanden und vergoͤnnet; als befehlen wir unſern Buͤrgern in den Staͤdten / und denen Unterthanen auf dem Lande / ſich keinesweges ge - luͤſten zu laſſen / anderwerts Saltz / es ſey entweder zur Nohtdurfft ihrer Haushaltung / als auch zu fernern Vertꝛieb und Aushaͤckerung / als allein von ihn und ſei - nen hin und wieder beſtellten Saltz-Factoren zu kauf - fen. Wuͤrde ſich aber jemand halsſtarrig und unge - horſam dargegen erweiſen / und daß er fremd Saltz er - handelt / betreffen laſſen / auf ſolchen Fall ſoll nicht allein genaue Aufſicht und Beſtellung gemacht / ſondern er auch mit Confiscation des Saltzes / und andern will - kuͤhrlichen unausbleiblichen Straffen beleget und an - geſehen werden / und damit ſich niemand mit der Un - wiſſenheit zu behelffen / haben wir verordnet / daß ſol - cher unſer gnaͤdigſter Befehl durch diß offene Patent ſoll kund gemacht werden / ꝛc.

XVII. Memorial, wegen Annehmung eines gewiſſen Bergwerckes / wie ſolches bey der Obrigkeit zu uͤbergeben / und mutatis mutandis einzurichten.

P. P. 957und Schuld-Verſchreibungen.
P. P.

An Ew. Hochfuͤrſtl. Durchlaͤuchtigkeit gelanget unſer unterthaͤnigſtes Suchen / daß wir nebenſt den Berg-Meiſter N. N. mit dem Bergwerck des Orts ein Meilwegs in Begriff des Circuls / und was derſelbe per Diametrum in ſich hielte / dergeſtalt beliehen / und zur Muhtung zugelaſſen werden moͤchten / an den Ort und Enden / binnen der Meil und dero Begriff einzu - ſchlagen / zu ſuchen und zu graben / was darinn an Me - tall geſuchet und ungeſuchet / uͤber und unter der Erden gewonnen und ungewonnen / ſich finden und ereugnen moͤchte / und daß wir deswegen von niemand anders beeintraͤchtiget / weniger ein anderer an dem Ort ſich unterſtehen duͤrffe / dergleichen zu thun / ſondern das Graben und Suchen an belehnten Orte uns allein ge - laſſen ſeyn moͤge.

2. Daß wir nicht noͤhtig haͤtten / weitere Muhtung / wodurch man ſonſt offt aus Verſehen gefaͤhret werden kan / ferner zu thun / ſondern daß dieſe eintzige Muh - tung ein vor allemahl aufgenommen / und vor genug - ſam erachtet werden moͤge.

3. Daß weilen das Bergwerck zu erheben / viel Ko - ſten und Muͤhe erfordert / dem Lands-Herrn aber zum Vortheil / daß ſolche Bergwercke erhoben werden / gereichet / daß uns gewiſſe und zulaͤngliche Frey-Jah - re verſtattet wuͤrden / wie dann bey allen Berg-Ord - nungen ohne dem ſchon gebraͤuchlich / ſintemahl ſonſt niemand um die lieben Bergwercke / als um ungewiſſe und viel auf dem Gluͤck beſtehende Dinge / ſich be - muͤhen wuͤrde / und muͤſte zum wenigſten ſolcher Frey - Jahre 8. oder 10. verſtattet werden / in Betrachtung / daß an andern Orten / da ſchon gute und ſichere Me -tallen958Von Obligationentallen und dero reicher Halt vor Augen ſtehet / ein ſol - ches nicht geweigert wird.

4. Weiln ſich eine Berg-Art da findet / von etwas Kupfer und Silber / und mit andern Hartz Ertzten ver - guͤtet / und das Silber dadurch zu recht / auch ſonſt nicht ausgebracht werden kan / ſondern nohtwendig hieher gefuͤhret werden muß / daß uns die Abfuhr allemahl / wañ es zur Kuchen gebracht worden / verſtattet werde.

5. Daß der alldar ausgeſtuͤrtzte und ſicher liegende Schiefer und Ertz / ſo theils Kupfer / theils etwas Sil - ber haͤlt / zugleich ſtracks frey und ohne Entgeld uns mit in den Contract uͤberlaſſen werde / damit man gleich einen Anfang vor ſich haͤtte.

6. Daß das noͤhtige Bau-Holtz zur Schmeltz - Huͤtten / dem Bergwerck / und was zu denen Recepta - culis und Inſtrumenten am nechſten Ort gehoͤret / ohne Entgeld erfolget wuͤrde.

Dahingegen wollen wir an andern nohtwendigen Gebaͤuen / welche zu unſerm Gebrauch und Nutzen die - nen / ein Merckliches zur Erhebung des Bergwercks anwenden / auch nach Ausgang der Frey-Jahre an ſtatt des Zehenden / allemahl den zehenden Kibel Ertz / ſo viel man nemlich deſſen graben wird / ſo hoch zu be - zahlen uns verbinden / als er am Gehalt ſeyn wird / welches eben ſo viel austraͤgt / als in andern Berg - wercken der Zehende des gereinigten Metalls. Wir wollen auch die Gehoͤltze und Kohlen / ſo viel wir deſſen beduͤrffen / aus Jhro Durchl. Hoͤltzung nehmen / jedoch / daß ſie an den naͤheſten und be - qvemſten Oertern gefolget / und das Fuder Kohlen / wie auch das Klaffter Brenn-Holtz um ein Billiges gelaſſen werde / ꝛc.

VIII. 959und Schuld-Verſchreibungen.

XVIII. Klag-Libell, wegen der zum Nachtheil der Haus-geſeſſenen Kauff-Leu - te / haͤuffig herum lauffenden Colporteurs, Hechel - Traͤgers / Tablet-Kramers / und Spazze Camini.

Durchlaͤuchtigſter Churfuͤrſt / gnaͤdigſter Herr!

EWr. Churfuͤrſtl. Durchl. geben wir dero getreue Unterthanen / und allhier in dero Reſidentz - Stadt wohnhafftige Kauffleute klagende zu verneh - men / daß obwol die oͤffentliche Jahr-Maͤrckte und Meſſen die Freyheit mit ſich fuͤhren / daß Buͤrger und Fremde / frey und ungehindert dahin kommen / und daſelbſt handlen moͤgen / ſo extendiren doch die haͤuf - fig im Lande eingeſchlichene ſo genannte ſolche Freyheit ſo weit / daß ſie auch zwiſchen den Meß - Zeiten in Staͤdten und auf dem Lande herum lauffen / ihre Waaren bey Pfunden und Ellen aushoͤckern / und dadurch Euer Churfuͤrſtl. Durchl. eingeſeſſenen Unterthanen / welche des Landes Onera und Be - ſchwerden tragen muͤſſen / groſſen Schaden zufuͤgen; zu geſchweigen / daß ſolche Leute gemeiniglich den Zoll defraudiren / Umwege nehmen / und die Zoll-Haͤuſer vorbey fahren / niemahls ihre Waaren recht angeben / einige darunter das Land ſpioniren / und den Erb - und Reichs-Feinden / als Tuͤrcken und Frantzoſen verkundſchafften / ſich zum Mord / Brandt-Stiff - tung und Corruption der Unterthanen / gebrauchen laſſen / wenig oder nichts verzehren / oder der Accis einbringen / und doch gleichwol das ſchoͤne baare Sil - ber-Geld / welches ſie gemeiniglich in groſſen Sum - men aufwechſeln / aus dem Lande / allerhand uͤppigeund960Von Obligationenund unnuͤtze / falſche und betriegliche Waaren hingegen wieder einfuͤhren / dadurch verhindern / daß die Einlaͤn - diſche Manufacturen nichts geachtet / und in Abneh - men / die armen teutſchen Handwercks-Leute aber in hoͤchſten Ruin und Elend gerahten / und wann ſie ja in Ew. Churfuͤrſtl. Durchl. oder anderer Potentaten Gebiet ſich Haus-ſaͤßig niederlaſſen / gleich ſolche Frey - heiten ſich zu bedienen wiſſen / daß ſie viele Jahre Zoll und anderer Buͤrgerlichen Onerum frey ſeyn / da ſie doch in der That mehr Geld und Mittel haben / auch groͤſſere Handlung treiben / als Ew. Churfl. Durchl. eingeſeſſene Unterthanen ſelbſt / welche mit Einquarti - rungen / Steuren / Zulagen / Zoll / Accis und Contri - bution-Geldern von Tage zu Tage / je laͤnger je mehr / und faſt unertraͤglich beſchweret werden; So wird ihnen auch die Juſtitz prompter, als denen Eingeſeſ - ſenen adminiſtriret / und was dergleichen Vortheile mehr ſeyn / welche ſie zum hoͤchſten Nachtheil unſere[r]Nahrung an ſich zu ziehen wiſſen.

Zwar wiſſen wir uns wohl zu beſcheiden / daß die Commercia allerdings keinen Zwang leiden / auch der freye Lauff derſelben / welcher die Peuplirung ei - nes Staats zur Gefaͤhrtinn hat / in alle Wege muͤſſe befordert werden; Item, daß unter ſolchen fremden Kramern viele ſich befinden / welche ſich redlich naͤhren / und des Landes Beſten mit zu ſuchen ſich nicht entzie - hen. Wann aber deren der wenigſte Theil / und wir dannenhero nicht zweifeln / daß Euer Churfuͤrſtliche Durchl. welche je und allezeit die Wohlfahrt dero Un - terthanen Lands-vaͤterlich behertzigen / ſolches ſchon laͤngſt in reiffe Conſideration werden gezogen ha - ben: Als leben wir der unterthaͤnigſten Hoffnung / Ewr. Churfuͤrſtl. Durchl. werden ſo viel geneigterſeyn /961und Schuld-Verſchreibungen. ſeyn / dieſem Unweſen Wandel zu ſchaffen / und die gnaͤdigſte Verfuͤgung ergehen zu laſſen / daß auſſer Meß-Zeiten kein ſolcher Landſtreicher mehr in dero Staͤdten und Laͤndern oͤffentliche Handlung treiben duͤrffe / der nicht wuͤrcklich in denenſelben als Buͤrger ſich niedergelaſſen / von ſeinem Buͤrger-Zettel und ver - zollten Waaren Beweiß bringen / und jaͤhrlich bele - gen koͤnne / wie er das Seinige zu der Buͤrger Laſten und Kauffleute Jnnungen mit contribuire / wuͤrck - lich angeſeſſen ſey / und liegende Gruͤnde hier zu Lande habe / oder ſich deren mit der Zeit anzuſchaffen geden - cke / ſeines Comportements wegen im Fall von Ver - dacht oder heimlichen Weggehens / Buͤrgen ſtellen / und ſich eydlich verpflichten koͤnne / die hier erworbene Gelder niemahls ohne Lands-uͤbliche Nachſteuer / und darzu nicht in baaren Gelde / ſondern in hieſigen Lands-Waaren / aus dem Lande zu ziehen. Hier - uͤber nun Ew. Churfuͤrſtl. Durchl. gnaͤdigſten Erhoͤ - rung gewaͤrtig bleibende / verharren wir in tieffſter Devotion und Reſpect

Ew. Churfuͤrſtl. Durchl. Unterthaͤnigſte und gehorſamſte Buͤrger / Kauffleute - und Kramer-Jnnungen all - hier N. N.

XIX. Lands-Fuͤrſtl. Conſens, uͤber ein Anleihen / welches von einen Kauffmann einem Fuͤrſtlichen Lehns-Mann gethan worden.

VOn GOttes Gnaden Wir N. Hertzog zu N. thun hiemit kund / was maſſen der Veſte unſer Lieber und Getreuer N. N. in Unterthaͤnigkeit uns zuP p per -962Von Obligationenerkennen geben / wie er zu Befriedigung ſeiner in ihm hart-dringenden Creditoren gezwungen waͤre / ein Anlehn von 4000. Rthlr. bey N. zu N. aufzunehmen / und nebſt Aushaͤndigung meiner Obligation, ſein Adeliches Gut N. N. unterpfaͤndlich zu verſchreiben. Wann uns dann ermeldter N. N. um unſern Lands - Fuͤrſtl. Conſens in angeregter Obligation und Ver - ſchreibung unterthaͤniges Fleiſſes angelanget und ge - beten / als haben wir ſolch ſeinen gehorſamſten Suchen gnaͤdigſt deferiret / und unſern Conſens in mehr an - gegebene Verpfaͤndung gegeben / thun das auch aus Lands-Fuͤrſtl. Macht und Hoheit / hiermit und in Krafft dieſes / dergeſtalt und alſo / daß ermeldter N. bis zu gaͤntzlicher Abtragung des Capitals, ſamt den ver - ſprochenen Zinſen / ſich ohne jemands Verhinderung / an ſein Unterpfand halten und gebraucher moͤge / doch uns und unſern Erben an unſern Fuͤrſtl. Lands-Ho - heit und andern Gerechtigkeiten / wie auch ſonſt maͤn - niglich an ſeinen Rechten unſchaͤdlich und unnachthei - lig. Zu Urkund haben wir uns eigenhaͤndig unter - ſchrieben / und unſer Fuͤrſtl. Secret wiſſentlich vordru - cken laſſen. So geſchehen / ꝛc.

XX. Fuͤrſtl. Concesſion eines freyen Jahr-Marckts.

VOn Gottes Gnaden wir N. N. Hertzog zu N. N. urkunden und bekennen hiemit oͤffentlich / demnach uns Buͤrgermeiſter und Raht der Stadt N. N. unſere Liebe und Getreue / unterthaͤnigſt zu ver - ſtehen gegeben / welcher geſtalt daſelbſt unſere Buͤr - gerſchafft und Unterthanen ſich an Handels - und Handwercks-Leuten nicht allein taͤglich vermehrte /ſon -963und Schuld-Verſchreibungen. ſondern auch mit Wolle und Leinwandten zwiſchen Einheimiſchen und Fremden taͤglich groſſer Handel getrieben wuͤrde / auch unterſchiedliche Landſtraſſen daſelbſt durchgingen / und groſſe Apparentz waͤre / daß ſolcher Ort noch mehr ins Aufnehmen koͤnnte ge - bracht werden / wann wir ſolchen mit ein oder zwey Jahr-Maͤrckte gnaͤdigſt privilegiren und verſehen wolten / daß wir hierinn ihꝛen unterthaͤnigſten ziemlich - ſten Bitten / Raum und Statt geben / und gnaͤdigſt concediret / verwilliget und verordnet haben / wie wir dann aus Landes-Fuͤrſtlicher Macht und Hoheit hier - mit verwilligen und verordnen / daß jaͤhrlich zwey oͤf - fentliche Jahr-Maͤrckte in obbemeldter Stadt (jedes - mahl 3. Tage lang) ſollen angeſtellet und gehalten wer - den / nemlich den erſten 14. Tage nach Lichtmeß / den andern den Montag nach Michaelis. Damit nun ſolches der Gebuͤhr nach obſerviret / gute Ordnung eingefuͤhret / gemeiner Nutzen / auch unſer Fuͤrſtl. In - tereſſe in acht genommen / und alſo der Zweck und Ziel unſerer obangedeuteten Intention heilſamlich eꝛlanget werden moͤge / als haben wir dieſe unſere gnaͤdigſte Conceſſion und Verordnung mit unſern Fuͤrſtl. Se - cret bedrucken laſſen / auch ſelbige eigenhaͤndig unter - ſchrieben. Geſchehen N. N. &c.

XXI. Quitung in Vollmacht vor einen andern / uͤber bezahlte Gelder an eine Fuͤrſtl. Rent-Kammer ausgeſtellet.

JCh N. N. urkunde und bekenne hiermit in Krafft habenden Vollmacht von Herrn Titio aus Franckfurt am Mayn / demnach in Nahmen und auf Befehl Jhro Hoch-Fuͤrſtl. DurchlaͤuchtigkeitenP p p 2zu964Von Obligationen und Schuld-Verſchr. zu N. N. dero Hochfuͤrſtl. Regierung obgedachten Hn. Titio, vermoͤge des allhier zu Coͤlln am Rhein Anno 1703. den 5. Octobr. aufgerichteten Vergleichs / an Wechſel - und andern an Jhro Hochfuͤrſtl. Durchl. vorgeſchoſſenen Geldern / wofuͤr anfangs 6500. Rthl. prætendiret / hernachmahls aber per averſionem 4500. Rthlr. als eine veraccordirte Forderung an couranten Gelde in 3. Terminen zu bezahlen verſpro - chen / auch davon bereits den 5. Januar. 1704. und den 5. April. dieſes Jahrs die beyden erſten Terminen richtig abgefuͤhret worden / daß mir heute dato auch der Nach-Reſt und letzte Termin als 1500. Rthlr. gleichfals richtig in couranter Muͤntze abgetragen ſey / wesfals ich hiemit in obgedachter Vollmacht ſol - ches qvitirlich bekenne / und der Exception nicht ge - zahlten oder zu meines Principalen Nutzen verwand - ten Geldern kraͤfftigſt renuncire; und weil alſo die gantze Forderung hiermit abgethan und erloſchen / ſo will ich nun in habender Vollmacht nicht allein alle auf die obgedachte 6500. Rthlr. ſprechende Brief - ſchafften und Qvitungen / weil ich ſelbige nicht ori - ginaliter in Haͤnden habe / hiemit mortificiren / tod / null und nichtig erkennen / ſondern verobligire mich auch Krafft dieſes aufs verbindlichſte / hoͤchſtgedach - ter Seiner Hoch-Fuͤrſtl. Durchl. wegen der verac - cordirten und nunmehro bezahlten 4500. Rthlr. vor aller Anſprach in - und auſſerhalb Gerichts ein ſicher Gewaͤhr zu ſeyn / und ſie deswegen Schadloß zu hal - ten / bey Verpfaͤndung meiner Haab und Guͤter / ſo viel darzu vonnoͤhten. Urkundlich habe ich dieſe Ab - handlung und Qvitung eigenhaͤndig unterſchrieben / und mit meinem Pittſchafft bekraͤfftiget. Coͤlln / den 6. Aug. 1705.

IV. 965

IV. Von Ehe-Contracten, Teſta - menten und Beſchwerung der Handels-Buͤcher.

I. Ehe-Contract, zwiſchen zweyen ber - wittweten Handels-Perſonen geſchloſſen.

JM Nahmen Gottes kund und zu wiſſen / daß heut unten bemeldten dato, zwiſchen den Ehrbahren und Wohlfuͤrnehmen Herrn N. N. eines / und der Tugendſamen Frauen N. N. weyland Herrn N. N. ſel. Wittwe / mit Wiſſen und Willen beyderſeits Freundſchafft / folgender geſtalt getroffen und geſchloſ - ſen worden: Nemlich / es wollen jetzt-gemeldte beyde Perſonen einander zur heiligen Ehe haben / und ſolch ihr Chriſtliches Vornehmen eheſter und beſter Gele - genheit nach / mit Chriſtlichen Kirchgang / und folgen - den ehelichen Beylager beſtaͤttigen / auch einander / wie Chriſtlichen Eheleuten gebuͤhret und geziemet / alle eheliche Treu / Pflicht und Beywohnung leiſten / dar - zu ihnen der Allmaͤchtige ſeine Gnade und Segen ver - leihen wolle. So viel dann ihre zeitliche Nahrung / ſo ſie beyderſeits zuſammen bringen / betrifft / damit ſoll es folgendermaſſen auf ihrer eines kuͤnfftigen Todesfall gehalten werden.

Was erſtlich das Capital / ſo jedes Theil den andern zubringt / anbelauget: Nachdem beyde Theil einander ihre Buͤcher und Schrifften ſehen laſſen / und alſo da - mit beyderſeits zu frieden / wie dann er N. N. das Sei -P p p 3nige966Von Ehe-Contracten, Teſtamenten /nige alſobald wuͤrcklich anſchaffen will / Frau N. N. hingegen ihren Brantigam das Jhrige auf die nechſt - kommende Oſter Meſſe gleichfals in die Ehe wuͤrcklich einzubringen zugeſagt / ſo iſt es bey derer zuſammen - kommender Eheleute ſelbſt Vereinigung disfals ge - blieben / und wie viel eines dem andern in Specie zuge - bracht / dem Inventario einverleibet worden / zu mahl ſolches kuͤnfftig beyder Theil Buͤcher auch ſchon aus - weiſen werden.

Was zum andern die zuſammen gebrachte Nah - rung betrifft / ſo ſoll / im Fall / welches doch GOtt gnaͤ - dig verhuͤte / einiger Abfall oder Schaden in waͤhren - der Ehe an derſelbigen entſtuͤnde / der Verluſt pro rato eines jeden eingebrachter Summen jeden zugeſchrie - ben / und kuͤnfftig deſſen Erben an Capital gekuͤrtzet werden.

Zum dritten / was ſie mit ihren zuſammen gebrach - ten Capital in waͤhrender Ehe durch Gottes Segen erwerben und gewinnen / item, alles zuſammen ge - brachtes Silber-Geſchirr / Kleider und Kleinodien / und was ſie ſonſt in waͤhrender Ehe zuzeugen moͤch - ten / das alles ſoll den Letzt-lebenden allein eigenthuͤm - lich verbleiben / und ſelbiger des Verſtorbenen Erben davon nichts heraus geben / oder folgen zu laſſen / ſchul - dig ſeyn.

Zum 4ten / auf dem Fall N. N. vor N. N. ſeiner ehe - lichen Haus-Fꝛauen ohne eheliche Leibes-Erben Todes verfahren ſolte / ſo ſoll N. N. ſchuldig ſeyn / gedach - tes Capital ſeinen nechſten Erben / wie viel deſſen / laut ſeines Buchs / in die Ehe gebracht / alſobald innerhalb 6. Monat nach ſeinen Abſterben heraus zu geben / doch wann Verluſt in waͤhrender Ehe beweißlich aus den Buͤchern ſich befindet / denſelben daran zu ſeinenTheil967und Beſchwerung der Handels-Buͤcher. Theil / wie obgemeldet / abkuͤrtzen / damit auch ſeine Er - ben / welche er durch ſein Teſtament erklaͤren wird / zu frieden ſeyn / und an ſie Frau N. N. weiter nichts zu ſprechen haben ſollen. Gleichergeſtalt ſoll es auch ge - halten werden / wann ſie Frau N. N. vor ihren Ehe - Liebſten Todes verbleichen ſolte.

Zum fuͤnfften / ſo hat Frau N. N. ihr auch vorbe - halten / mit ihren Capital / Behauſung und Mobi - lien ihres Gefallens zu ſchalten und zu walten / davon zu diſponiren / und ſolches pr. Teſtamentum nach ihren Gefallen ohne jemands Hinderung zu ver - machen.

Alle dieſe jetzt-begriffene Articuln und Puncten / haben N. N. und N. N. mit einander einmuͤhtiglich be - ſchloſſen / und dieſelbe feſtzuhalten und nicht zu wieder - ruffen / mit Hand und Mund zugeſaget und gelobet / auch zu wahren Gezeugniß dieſes mit eigenen Haͤnden unterſchrieben. So geſchehen zu N. N. in Beyſeyn hierunter geſchriebenen Zeugen / ꝛc.

II. Ehe-Contract zwiſchen zweyen le - digen Perſonen / Kauffmanns Standes.

JM Nahmen Gottes / kund und zu wiſſen / daß heute nach unerforſchlicher Schickung des Al - lerhoͤchſten zwiſchen Herrn N. N. an einen / und Jung - fer Catharina / Herrn N. N. aͤlteſten geliebten Jung - fer Tochter / am andern Theil / mit ihrer beyden wohl - bedaͤchtigen freyen guten Willen / auch beyder ihrer lieben Eltern und fuͤrnehmen Freundſchaffts Raht / eine chriſtliche beſtaͤndige Ehe-Beredung / zu beyder Perſonen zeitlicher und ewiger Wohlfahrt / nachfol -P p p 4gen -968Von Ehe Contracten, Teſtamentengender geſtalt behandelt und beſchloſſen und aufge - richtet worden / nemlichen / daß gedachter N. N. Jungfer Catharina zu ſeinen rechten ehelichen Weib / und hinwieder Jungfer Catharina ihm zu ihren Ehe - lichen Mann haben und behalten / beyde einander die Zeit ihres Lebens in freundlicher Einigkeit bey wohnen / eins das andere nicht verlaſſen / ſondern eheliche Liebe und Treu in Lieb und Leyd bis an ihr Ende / wie gotts - fuͤrchtigen und chriſtlichen Ehe Leuten gebuͤhret / er - zeigen und beweiſen / wie ſie dann ſolches in beyderſeits erbetener Freundſchaffts Gegenwart / nach genugſa - mer Erinnerung / einander mit Hand und Mund recht und rechtlich gelobet und zugeſaget / ſich auch ver - pflichtet haben / ſolch ihr Geloͤbniß nach chriſtlicher Ordnung ehelich zu vollenziehen / und ins Werck zu richten.

Worauf gemeldter Herr N. N. als der Braut Va - ter zugeſaget / ſeiner lieben Tochter Jungfer Catha - rina 2000. Rthlr. bahr Geld gleich nach vollzogener Hochzeit zum Braut-Schatz mit zugeben / jedoch ſol - cher geſtalt / daß dieſes Geld und Capital in ſeiner Handlung bleibe / in welchen es den Herrn Braͤuti - gam als ſein Capital hinſuͤhro zugeſchrieben / und weil er mit den Hn. Schwieger-Vater in Compagnie trit / daſelbſt ſo lange / als die Compagnie waͤhret / be - nebenſt andern 2000. Rthlr. welche er der Hr. Braͤu - tigam von ſeinen eigenen Mitteln darzugeleget / beſte - hen bleiben ſoll / bis die Compagnie einmahl aufgeho - ben und geendiget worden; inzwiſchen genieſſet er den halben Gewinn jaͤhrlich aus ſolcher Compagnie - Handlung / gleich wie er auch den Schaden / welchen GOtt verhuͤten wolle / mit zu tragen ſchuldig iſt.

Ferner verſpricht auch der Braut Vater / ſeinerToch -969und Beſchwerung der Handels-BuͤcherTochter mit Jungferlichen Kleider-Schmuck und Ge - rahte / ihren Stand gemaͤß auszuſteuꝛen / und noch dar - zu den Garten vor den N. N. Thor cum pertinentiis erb - und eigenthuͤmlich den Hn. Braͤutigam und der Jungfer Braut zu uͤberlaſſen / auch ſie beyde des er - ſten Jahrs ihres Eheſtandes an ſeinen Tiſch zu ſpeiſen / und in ſeinem Haus zu logiren / nach deſſen Verflieſ - ſung aber ſoll ein gewiſſes Koſt-Geld dafuͤr zu erlegen abgeredet und bedungen werden.

Damit auch kuͤnfftig allerley Jrrung und Zwie - tracht der Todes Faͤllehalber vermieden werden moͤch - ten / iſt von beyden Theilen wohlbedaͤchtlich abgeredet / beliebet und verglichen worden / daß es nachfolgender Geſtalt ſoll gehalten werden.

Da es ſich nach dem Willen Gottes begebe / daß N. N. vor ſeiner Eheliebſten ohne Eheleibliche Kinder mit Tode abgehen ſolte ſo nimmt ſie nicht allein ihre zu - gebrachte 2000. Rthlr. wieder zu ſich / ſondern wird auch aus des Hn. Braͤutigams in der Handlung ſte - henden geraͤhteſten Mitteln mit 1000. Rthlr. gebeſ - ſert / behaͤlt auch alle ihre ihm zugebrachte Kleider / Schmuck / Leinen - und Wollen-Geraͤht / den ange - ſchafften Hausraht und den halben Theil des Hoch - zeits-Geſchencks / ſein uͤbriges in der Handlung ſte - hendes Capital aber ſamt ſeinen Kleideru / eingebrach - ten Silberwerck / Juwelen und Mobilien, wird 6. Monat nach deſſen Tod auf der Handlung geraͤhteſten Effecten, ſamt der Helffte des bis dahin gemachten Gewinns / und der Helffte des Hochzeits-Geſchencks ſeinen Freunden gegen gebuͤhrende Qvitung ohne ei - nige Ausflucht zuruͤck gegeben.

Solte ſich aber nach goͤttlicher Schickung zutra - gen / daß gegenwaͤrtige Jungfer Braut in ihren Ehe -P p p 5ſtand970Von Ehe-Contracten, Teſtamentenſtand ohne eheleiblichen Erben von ihm mit Tode abge - hen ſolte / in ſolchen Fall verbleiben ſeine in der Hand - lung ſtehende 2000. Rthlr. ſein eigen / nebenſt den da von erhaltenen Gewinn / ſo behaͤlt er auch den Garten vor dem Thor / item das gantze Hochzeit-Geſchencke / alles von ihm eingebrachtes / und in waͤhrender Ehe zu - gezeugtes Haus-Geraͤht / was aber an ihren Einge - brachten weiblichen Kleideꝛn-Schmuck-Leinen / Wol - len und Haus-Geraͤht / an Silber / Zinn / Kupffer / Meſſing und Eiſen / Holtz / Bett und Bett-Gewandt ꝛc. verhanden / daß nehmen ihre nechſten Freunde zu ſich. Endlich / und im Fall / da ſie Kinder mit einander zeugen / und GOtt es alſo ſchicken wuͤrde / daß N. N. vor ſeinem Weibe abſterben ſolte / oder das ſie vor ihm den Weg alles Fleiſches gienge / in ſolchen Fall ſoll es nach hieſigen Stadt-Rechten und uͤblicher Gewohnheit gehalten werden.

Urkundlich iſt dieſer Ehe-Contract und Braut und Braͤutigam / und ihren beyderſeits reſpective Eltern und Anverwandten eigenhaͤndig unterzeichnet und be - ſiegelt worden. So geſchehen / ꝛc.

  • NB. Es iſt in dergleichen Heyrahts-Contracten nicht leichtlich ein gewiſſes Formular vorzuſchreiben / weil faſt bey jeder Mariage gewiſſe Umſtaͤnde ſich befinden / wornach die Conditiones einzurichten Ein verſtaͤndiger Notarius wird in allem Fall an be - ſten wiſſen / wie er den Contrahirenden zu rahten habe / und daß es des Lands-uͤblichen Rechten gemaͤß ſey / ihnen dienen koͤnne.
III. 971und Beſchwerung der Handels Buͤcher

III. Qvitung uͤber bezahltes Hey - rahts-Gut.

D der Groß-Achtbahre und Wohl-fuͤrnehme Herr N. N. mein Hoͤchſt-geehrter Hr. Schwie - ger-Vater / mir Ends-Benannten die im Heyrahts - Contract zugeſagte zwey tauſend Rthlr. richtig und in einer Summa / in gute gangbahre Courant-Muͤn - tze / heute dato bezahlt habe / ſolches beſcheinige hiemit / vor mich und meine Haus-Frau und unſere Eꝛben / und ſpreche gedachten meinen Hrn. Schwieger-Vater verſprochener und gelieferter Ehe-Steuer halber gantz frey / qvit / ledig und loß / jedoch mir und meiner Haus-Frauen / und allen unſern Erben / an andern Ge - rechtigkeiten und Prætenſionibus kuͤnfftiger Faͤllen / in alle Wege ohnſchaͤdlich und unabbruͤchlich. Ur - kundlich mein und meiner Haus-Frauen eigenhaͤndi - gen Unterſchrifft / ꝛc.

IV. Qvitung und Verzicht / wegen empfangenen Heyrahts-Gut / mit Verzeihung fernern Rechtens.

JCh N. N. gebohrne N. N. bekenne mit dieſen Brief vor mich / meine Erben und Erbnehmen / ſamt meinen hierzu beſtaͤttigten / unten benanten Kriegiſchen Vormund / daß / nachdem bey meiner Heyraht mit meinem jetzigen lieben Ehe-Mann N. N. in den Ehe-Pacten abgeredet / und beyderſeits belie - bet worden / daß nach empfangenen 1000. Rthlr. Braut Schatz / ſamt meiner Jungferlichen Aus - ſteuer / an Kleider / Leinen und Wollen / und den Kram-Laden vorn am Marckt / ſo wie er den 1. Majiim972Von Ehe-Contracten, Teſtamentenim Stande geweſen; ich und mein bemeldter Haus - Wirth uns dagegen alles vaͤterlichen / muͤtterlichen / bruͤderlichen und ſchweſterlichen an Gefaͤll und Ge - rechtigkeiten gaͤntzlich verzeihen / und uns an obbe - meldten gnuͤgen laſſen / ſonſten aber an kuͤnfftige Erb - Faͤlle zu keinen Zeiten einen Anſpruch noch Anfor - derung haben ſolten / nach fernern Jnhalt beruͤhrter Ehe-Stifftung ſub dato den 6. April a. c.

Auch hierauf mein lieber Vater obbemeldte Mit - gifft an baaren Geld / Ausſteuer und wohl verſehenen Kram-Laden mir wuͤrcklich bezahlet und uͤberliefert / wofuͤr ich und mein lieber Ehe-Mann ihm nochmahls beſtermaſſen danckbarlich qvitiren und loßzaͤhlen. Daß ich auch alle in obbemeldter Ehe Stifftung ent - haltene Puncten, Clauſulen und Articulen in ſpe - cie des Verzichts wegen / auf kuͤnfftige Erbſchafft be - kraͤfftige und bewillige / wie ich dann / Krafft dieſes Briefes in der beſten und beſtaͤndigſten Form / als es zu Recht geſchehen kan und mag / mich reverſire, hin - fuͤhro kein Anſpruch oder Anforderung desfals mehr zu haben / ſondern mit den empfangenen Heyrahts - Gut allerdings zu frieden zu ſeyn; Und dieſes alles ver - ſpreche ich an Eydes ſtatt / und bey den Wort der Warheit renunciirende / uͤber das allen Exceptioni - bus und Freyheiten / welche mir wider dieſe Verzicht zu ſtatten kommen koͤnnten / und ſonderlich der Excepti - on des Betrugs / der Beleidigung uͤber den halben Wehrt / der Conſtitution legitimæ, item, der Rechte / ſo die Verzichte kuͤnfftiger Erb-Faͤlle nicht kraͤfftig halten / item, daß ſolche Eydlich und Gerichtlich geſche - hen muͤſſen / ꝛc. inmaſſen ich deſſen allen von meinen Kriegiſchen Vormund zur Genuͤge bin unterrichtet worden. Urkundlich / ꝛc.

Und973und Beſchwerung der Handels-Buͤcher.

UNd ich N. N. bekenne gleichfals vor mich / meinen Erben und Erbnehmen / daß dieſe obbemeldte Ver - zicht / ſo meine Ehe-Liebſte gethan / mit meinem guten Wiſſen und Willen geſchehen / welche ich auch in allen Stuͤcken / Clauſuln und Puncten confirmire / und darwider nichts fuͤrnehmen / handeln und gebrauchen ſoll und will / noch jemand ſolches in keinerley Maaß / Weiſe und Wege zu geſtatten / bey Verpfaͤndung meiner Haab und Guͤter. Qvitirende auch hiemit meinen Herrn Schwieger-Vater vor den mir ausge - zahlten Braut-Schatz / cum renuntiatione exce - ptionis non numeratæ Pecuniæ, vel dotis. Ur - kundlich / ꝛc.

V. Qvitung uͤber eine Vormund - ſchafft.

Jch N. N. bekenne hiemit vor maͤnniglich / nach - dem mir hiebevor der Tit. N. N. von einen Edlen Hochweiſen Raht allhier / zu einen Vormund verord - net und beſtaͤtiget wordẽ / und aber ich nunmehro nach erreichten meinen muͤndigen vollenkommenen Jah - ren bin / mir hinfuͤhro ſelbſten meinem Beſten nach vorzuſtehen / und mich derohalben mit gedachten Herrn N. N. meinem Vormund heute dato klar be - rechnet / da ſich dann nach wohl-belegter und uͤberſe - hener Aus - und Eingabe befunden / daß er mir noch 1000. fl. ſchuͤldig verblieben / die er mir auch alſobald baar bezahlet und zugeſtellet hat / als thue ich ihm nicht allein dieſes / ſondern auch ſeiner bis anhero getragenen Vormundſchaft wegen hiemit in der allerbeſten Form als es zu Recht geſchehen ſoll / kan oder mag / danck - barlich qvit / ledig und loßzaͤhlen / mit Verpflichtunghin -974Von Ehe-Contracten, Teſtamentenhinfuͤhro und zu ewigen Zeiten / weder zu obgemeldten N. N. noch deſſen Erben einige fernere Forderung oder Anſpruch nicht mehr zu haben / oder vorzunehmen / daſ - ſelbe auch niemand zu thun / von meinetwegen zu geſtat - ten / auch allen Exceptionibus, inſonderheit der Ex - ception erroris, calculi, doli, mali oder wie es ſonſt Nahmen haben mag / zu renunciiren / und mich de - ren in Ewigkeit nicht mehr zu gebrauchen / treulich und ohne gefaͤhrde. Urkundlich habe ich dieſes eigenhaͤn - dig unterſchrieben / und mit meinen Pitſchafft bekraͤff - tiget / ꝛc.

VI. Theilung zwiſchen einer Kauff - manns-Wittwe und ihren Kindern / Inſtruments-Weiſe aufgeſetzet.

JM Nahmen GOttes kund und zu wiſſen / ꝛc. daß heute Dato vor mir Ends-benannten Kaͤyſerſ. Notario, ſel. Hn. N. N. Buͤrgern und Handels-Mann alhier / nachgelaſſene Frau Witwe / nebenſt ihren Kriegiſchen Vormund / Hn. N. N. und ihren drey Kin - dern / Vormuͤndern Tit. Hn. N. N. und N. N. erſchie - nen / und mich angezeiget / daß obengemeldte Frau ent - ſchloſſen waͤre / mit ihren drey Kindern eine gewiſſe Ab - theilung zu machen / welche ich ad Protocollum neh - men und daruͤber ein oͤffentlich Inſtrument zu aller - ſeits Beweiß und kuͤnfftigen Gebrauch voꝛ die Gebuͤhr verfertigen ſolte.

Wann ich nun Amtshalber denen reſpective Re - qvirentibus zu willfahren kein Bedencken getra - gen / als habe ich folgende ihre Auſſage und geſchehe - nen Vergleich ordentlich beſchrieben alſo lautend: Den aͤlteſten Sohn credirte die Frau Wittwe diegantze975und Beſchwerung der Handels-Buͤcher. gantze vaͤtterliche Handlung / welche bisanhero unter ſel. N. N. Wittwe und Erben Nahmen gefuͤhret wor - den / und davon der Bilantz bis zu Ausgang verwiche - nen Monats uͤber die Activ - und Paſſiv-Schulden gezogen / in ſich hielte: 〈…〉 Von welchen wieder abginge an Gegen Schulden 3000. Rthlr. daß alſo noch reſtiren 7000. Rthlr.

Hievon ſolte wegen der Waaren und ausſtehen - den Schulden / die 500. Rthlr. zweiffelhaffte Schul - den abgehen / wegen des Uberreſtes aber gedachter aͤl - teſter Sohn / innerhalb gewiſſer Zeit / oder bey ſeiner Geſchwiſtern Majorennitaͤt) verbunden ſeyn / ihnen jeden N. N. Rthlr. herauszugeben; Sie die Mutter wolle das Capital, in dieſen oder jenen Haus belegt / vor ſich behalten. item, das Wohn-Haus und den Garten / ꝛc.

  • NB. Wobey dann gemeiniglich in ſolchen Faͤllen / nach jeder Stadt beſondern Rechten / verfahren wird. Hierauf ſchließt der Notarius ſein Proto - coll, und folglich ſein Inſtrument, etwan folgen - dermaſſen:

Dieſe Theilung / Ausſpruch und Vergleich / alſo friedlich und ſchiedlich unter allerſeits Reqvirenten / vor mir in Gegenwart Ends-Benannte Zeugen ge - ſchehen ſeynde / habe ich das Protocollirte ihnen ſaͤmt - lich laut vorgeleſen / ſie nochmahls ob dieſes alles ihr geſamter Wille ſey / befraget / und als ſie hierauf wohl -be -976Von Ehe-Contracten, Teſtamentenbedaͤchtlich ſolches einmuͤhtig bejahet / iſt hierauf dieſer Theilungs-Actus geſchloſſen / alles von mir aus mei - nem Protocoll, ordentlich in dieſes Inſtrument ge - bracht / wohl collationirt / und beyden Partheyen je - den ein von ihnen allerſeits / wie auch von mir unter - ſchriebenes / und mit meinem Siegel beſtaͤttigtes Exemplar zugeſtellet worden. So geſchehen Anno indictione menſe & die ut ſupra, præſentibus teſtibus

N. N. & N. N. &c.

Was einem Kaufſmann von Teſta - menten zu wiſſen noͤhtig.

  • Obwol der Unterricht hievon eigentlich nicht zu un - ſern Handels-Correſpondenten gehoͤret / ſondern in denen Notariat-Buͤchern hin und wieder gnug - ſam zu finden / ſo ereugnet ſichs doch vielmahls / daß auch ein Kauffmann / inſonderheit der ſich ſeiner Sterblichkeit und ſeines Handels Weitlaͤufftigkeit erinnert / noch bey ſeinen Lebzeiten die Feder in die Hand nimmt / und eine Diſpoſition machet / wie es nach ſeinem Tode mit ſeiner Verlaſſenſchafft ſoll gehalten werden. Daß nun ſolches Teſtament oder letzter Wille kraͤfftig ſey / ſo iſt nohtwendig / daß die Solennitaͤten und Zierden / welche die Rechten zu einem Teſtament erfordern / dabey obſerviret werden; Solche ſeynd die Einſetzung und aus - druͤckliche Benennung eines gewiſſen Erbens / und zwar eines ſolchen / der des Erbes oder was ihm ſonſt vermacht worden / faͤhig ſey: Dann auch / daß die Zahl der Zeugen dabey genommen werden / wel - che die Rechte erfordern.

Es ſeynd aber die Teſtamenta / oder Beſchrei -bun -977und Beſchwerung der Handels Buͤcherbungen des letzten Willens eigentlich fuͤnfferley / entweder Solennia, Nuncupativa, Codicillen, Donationes mortis cauſa, oder auch ſchlecht hin Diſpoſitionis, wie es etwan ein Kauffmann nach ſeinem Tode mit ſeiner Verlaſſenſchafft will gehal - ten haben.

Teſtamentum ſolenne geſchicht entweder co - ram Principe vel Judice, und zwar beyderſeits ohne Solennitaͤt (ſintemahl durch des Fuͤrſten oder Gerichts-Gegenwart alle Solennitaͤten erſtattet werden;) mit Solennitaͤten und ſonderbahrer Zier - lichkeit des Rechtens / wird ein ſolches Teſtament in Scriptis coram privatis teſtibus vor privat Perſonen / als nemlich 7. Gezeugen und einem Notario aufgerichtet.

Teſtamentum Nuncupativum iſt / wann der Tiſtirer vor 7. glaubwuͤrdigen erbetenen Gezeugen ſeinen letzten Willen (muͤndlich / oder aber auf ein Papier geſchrieben) anzeiget / und ihnen vorlieſet / dabey auch ausdruͤcklich meldet / wer ſein Erbe ſeyn / und was er wolle / daß nach ſeinen Todt geſchehen ſoll. Weil aber die Zeugen bald abſterben / oder / was ihnen muͤndlich angezeiget oder vorgeleſen worden / leichtlich vergeſſen koͤnnen / als wird ein Notarius, welcher ſolche muͤndliche Anzeige in Beyſeyn der Zeugen angehoͤret / und protocolli - ret / oder auch dasjenige / was der Kauffmann ſel - ber zu Papier gefaſſet / ſamt den Zeugen mit ihrer Unterſchrifft bekraͤfftiget / darzu gebrauchet / und dieſe Art zu teſtiren / iſt die allerſicherſte.

Ein Codicill iſt ein ſolcher letzter Will / darinn einer ohne Erbſetzung und Solennitaͤten / ſchrifft - lich oder muͤndlich / vor / nach / oder mit einem Teſta -Q q qment978Von Ehe-Contracten, Teſtamentenment vor 5. Zeugen Erklaͤrung thue / wie er es nach ſeinem Tode willgehalten haben: ſie geſchehen ge - meiniglich nach den Teſtamenten / da man noch wei - ter etwas verordnet / welches in den Teſtament nicht geſchehen iſt. Solche Verordnung hat nun Krafft / weil man ſich in den rechten Teſtament die Freyheit / ein Codicill zu machen / gemeiniglich vorbehaͤlt; die bey ſolchen Codicill gebrauchte 5. Zeugen / muͤſſen alle zu einer Zeit beyſammen ſeyn / und ſolches mit eigenen Haͤnden unterzeichnen.

Donatio mortis cauſa, eine Schenckung von Todes wegen / geſchiehet kraͤfftig von allen denjeni - gen / welche auch Teſtament machen koͤnnen / entwe - der vor 5. Zeugen / oder vor Gericht / inſonderheit / wann die verſchenckte Summa uͤber 500. fl. iſt / oder vor einem Notario, welches alles zu des Schenckers Willkuͤhr ſtehet.

Endlich gilt eine vaͤterliche Diſpoſition auch an ſtatt eines Teſtaments / jedoch nur gewiſſer maſſen / inſonderheit / wann ſolche Perſonen zur Erbſchafft gehoͤren / die ſich friedlich und ſchiedlich um die Erbſchafft vertragen / und ihres Vaters / oder des Diſponentis letzten Willen ſo hoch ach - ten / daß ſie denſelben in allen Puncten genau nach - leben.

Das Beſte / was einen Kauffmann wegen eines Teſtaments zu rahten ſtehet / iſt / daß er es ſelbſt ſchreibe / wohlbedaͤchtlich abfaſſe / und nichts thue / was wider die gemeine geſchriebene / oder auch wi - der die ſonderbahre Rechte derjenigen Stadt ſey / in welcher er wohnet.

Wann es nun ſolcher geſtalt abgefaſſet / und rein auf Papier oder Pargament geſchrieben / ſoberufft979und Beſchwerung der Handels-Buͤcher. berufft er ſieben Zeugen und einen Notarium zu ſich / weiſt ihnen das geſchriebene Teſtament / und erſuchet ſie: Weil ſie ſehen / daß er geſundes Leibes und Verſtandes / und ihnen hiemit ſeinen letzten Willen wolte vorgeleget haben / daß ſie doch ſolches mit ihrer Unterſchrifft und Gezeugniß allerſeits be - kraͤfftigen moͤchten; Wobey es dann eben nicht noͤhtig / daß er ihnen das Teſtament vorleſe / oder was darinn enthalten / (wann er es nicht ſonderbar gern thun will /) anzeige; worauf dann die 7. Ge - zeugen ſich unterſchreiben / und auf den durchzoge - nen Seiden Faden ihre Pitſchafft drucken: Zu letzt unterſchreibet ſich auch der Notarius, und macht uͤber das / was er geſehen und gehoͤret / ein Inſtrument.

VII. Formular von eines Kauffmanns Teſtament.

JM Nahmen GOttes; kund und zu wiſſen / nach - dem ich N. N. vielfaͤltig bey mir erwogen / wie gar ein hinfaͤlliges und jaͤmmerliches Ding ſey / um aller Menſchen Leben / und daß nichts gewiſſers als der Todt / die Stunde deſſelben aber ungewiß ſey / als hab ich / damit ſolche Sterbens-Stund mich nicht unberei - tet uͤberfalle / zuvor folgende Verordnung uͤber meine Verlaſſenſchafft / und wie es nach meinen Todt in mei - ner Familie ſoll gehalten werden / eigenhaͤndig und bey geſunder Vernunfft und Verſtand ordnen und aufſetzen wollen / immaſſen dann ein ſolches zu thun / ich nach Ausweiſung geiſtlicher und weltlicher Rechte / inſonderheit hieſiger Stadt Statuten guten Fug und Macht habe.

Q q q 2Zu980Von Ehe-Contracten, Teſtamenten

Zuvorderſt aber befehle ich GOTT dem Allmaͤch - tigen / meinen Schoͤpffer und Erloͤſer / dem ich vor alle mir in meinem Leben erzeigte leibliche und geiſtliche Wohlthaten hertzlichen Danck ſage / mein durch Chri - ſti Blut theuer erkauffte Seele / ſolche nachdem ſie von dem Leibe durch den zeitlichen Todt wird abgeſchieden ſeyn / in ſein ewiges Freuden-Reich auf - und anzuneh - men / meinen entſeeleten Coͤrper uͤberlaſſe ich den Meinigen zu ehrlicher Beſtaͤttigung in mein in der N. N. Kirchen habendes Erb-Begraͤbniß / jedoch daß ſol - ches ohne eiteln Pracht oder koſtbahre Ceremonien geſchehe.

Hiernechſt will ich ad pias cauſas &c. vermachet und legirt haben.

  • NB. Hier wird eingefuͤhret / was der Teſtator an Kirchen / Schulen und Armen / als Wittwen / Waͤyſen und Theolo - giſchen Stunden.
    • Ferner an gute Freunde / Dienſt-Boten / Verwandten / Weg - und Steg-Bereitung und dem Ærario &c. vermachen und legiren will.
    • Hierauf kommt Inſtitutio hæredis, oder die Einſetzung de[s]Principal-Erben / und was vor Conditiones demſelben bey - gefuͤget werden.
    • Endlich kommt der Beſchluß etwann folgender Geſtalt:

Dieſes alles iſt mein N. N. Teſtament und letzter Wille / und ob ſolches aus Mangel einiger Zierlich - keit nicht als ein herrlich Teſtament Beſtand haben koͤnnte / ſo ſoll es doch als ein Codicill oder Gabe von Sterbens wegen / oder als ein anderer letzter Wille / wie der genannt werden mag / gelten / Krafft und Macht haben. Deſſen ich zu getreuen Handhabern / Teſtamentarien und Executoren ernenne (N. N. und N. N.) meine Hochgebietende Obrigkeit aber erſuche ich inſonderheit / dieſes mein Teſtament inallen981und Beſchwerung der Handels-Buͤcher. allen Clauſeln und Puncten wieder alle diejenige zu handhaben / welche es anzufechten ſich geluͤſten laſſen moͤchten.

Jch behalte mich aber auch ausdruͤcklich zuvor / wie es mir dann von Rechts wegen zugelaſſen iſt / diß mein Teſtament und letzten Willen zu veraͤndern / vermehren und zu verringern / oder auch gar zu wie - derruffen / wann und wie es mir gefaͤllig ſeyn wird / ohne Gefaͤhrd. Urkundlich habe ich es mit meiner ei - genen Hand geſchrieben / unterſchrieben / und mit mei - nem anhangenden Jnſiegel bewahrt / auch die auswen - dig ſtehende ſieben Herrn Gezeugen / als Gezeugen zu ſiegeln und ſich zu unterſchreiben / (wie auch Ends-Un - terſchriebenen Kaͤyſerlichen Notarium dem Actui beyzuwohnen / und wie die Unterſchreibung / Beſie - gelung und Recognition der Schrifft und Jnſiegeln geſchehen / zuſehen / anzuhoͤren / ad notam zu nehmen / und alsdann ein oder mehr Inſtrument zu dieſen Te - ſtament zu verfertigen / ſie die Gezeugen) freundlich erſuchet und gebeten / ihn den Herrn Notarium aber Amts halber requiriret und erfordert.

Geſchehen in meiner Behauſung zu N. N. den 20. Auguſti An - no &c. N. N. (L. S.) N. N. (L. S.)

VIII. Codicill nach einem Teſtament gemacht.

JM Nahmen GOttes / kund und zu wiſſen ꝛc. nach - dem ich Ends-Benannter N. N. verwichenen 20. Auguſti Anno &c. ein zu Rechten guͤltiges Te - ſtament in Gegenwart hierzu erbetener ſieben Gezeu - gen und eines Notarii, wie es nach ſeinen Todt mit meiner Verlaſſenſchafft ſolte gehalten werden / auf -Q q q 3gerich -992[982]Von Ehe-Contracten, Teſtamenten /gerichtet und zu Papier gebracht / nun aber des Men - ſchen Wille bis in ſeinen Todt wandelbahr / und mir noch nach der Zeit gewiſſer Urſachen wegen beſagtes Teſtament in einigen Puncten zu aͤndern / und ſol - chen meinen veraͤnderten Willen in dieſem Codicill (worzu ich mir dann in dem Teſtament alle Freyheit vorbehalten habe) darzuthun beliebet hat / als will ich / ꝛc.

  • NB. Hier kan nun eingeſetzet werden / was der Teſtator ver - aͤndert haben will.

Das uͤbrige aber alles in vorbeſagten Teſtament von Puncten zu Puncten beſtaͤtiget und confirmiret haben / welches ich auch mit dieſem Codicill als mei - nen ferneren letzteren Willen thun will / und ob ſol - ches zu Recht als ein Codicill nicht beſtehen moͤchte / ſo ſoll es doch als eine Ubergab von Todes wegen / oder als ein anderer letzter Wille Krafft und Macht haben. Urkundlich ſeyn fuͤnff Ends-bemeldte Zeugen von mir / ſolches zu zeugen / freundlich erbeten / der Notarius aber Amts halber requiriret worden / ꝛc.

IX. Quitung uͤber ein entrichtetes Legatum gegeben.

JCh Ends-Benannter bekenne hiermit / demnach mir der weiland Groß-Achtbahre und Wohl - fuͤrnehme / nunmehro Hochſelige Herr N. N. in ſeinem Teſtament hundert . vermachet / daß ich ſolche von Herrn Teſtamentario N. N. oder denen Reſpective hinterlaſſenen Erben zu Danck empfangen habe / ſie auch desfals Krafft dieſer Quitung beſagten Lega - ti wegen gantz frey / quit und ledig zaͤhle / und der Ex - ception non numeratæ pecuniæ, mich gaͤntzlich be -gebe.983und Beſchwerung der Handels-Buͤcher. gebe. Urkundlich meiner eigenhaͤndigen Unterſchrifft N. N. den 24. Maji Anno &c.

X. Eyd / welchen ein Kauffmann / der eine Schuld-Forderung aus ſeinen Buͤ - chern beſchweren will / abſtatten muß.

JCh N. ſchwere zu GOtt und auf ſein heili - ges Evangelium / daß dasjenige / ſo in meinen jetzt producirten Handels-Buͤchern verzeichnet / und welches die wider N. N. daraus bisher angeſtellete und gerichtlich geklagte Schuld-Forderung betrifft / ſich in Wahrheit alſo verhalte / und richtig eingeſchrie - ben / auch darinnen einige Argeliſt oder Gefaͤhrde nicht begangen ſey / ſo wahr mir GOTT helffen ſoll / ꝛc.

XI. Eine andere Eyds-Formul uͤber Kauffmanns-Buͤcher.

JCh ſchwere hiemit zu GOTT / daß ich meine An - no 1701. angefangene Handels-Buͤcher bisan - hero jedesmahl richtig gehalten / ordentliche Journal - und Haupt-Buch gefuͤhret / die Poſten zu rechter Zeit unter Anzeigung des Tages / Monats und Jahrs wann ſie geſchloſſen worden / eingetragen / alle Con - ditiones die dabey vorgegangen oder bedungen wor - den / fleißig annotiret / hierunter keine Liſt noch Be - trug gebrauchet / ſondern allerdings wie es einen ehr - lichen Kauff - und Bieder-Mann wohlſtaͤndig verfah - ren / auch alſo auf meinen Contoir und mit meinen Buͤchern zu verfahren gedencke / ſo wahr mir GOtt helffen ſoll.

Q q q 4XII. 984Von Ehe Contracten, Teſtamenten

XII. Ein Buchhalter kan in derglei - chen Fall alſo zu ſchweren / angehal - ten werden.

JCh N. N. als N. N. Handels-Diener und Buch - halter / ſchwere zu GOTT einen wahren Eyd / daß ich meines gedachten Hn. und Principalen Han - dels-Buͤcher / als Journal und Haupt-Buch von An - no 1700. her / und in welchen die geklagte Poſt ent - halten / nicht allein richtig gefuͤhret / ſondern auch ſol - che Buͤcher noch kuͤnfftig ferner / ſo lange ich dabey ſeyn werde / richtig und ordentlich halten / auch ſolches entweder um Freund - oder Feindſchafft / Lieb oder Furcht / Geſchenck oder Gaben / noch um anderer Ur - ſachen wegen unterlaſſen will / ſo wahr mir GOtt helf - fen ſoll.

XIII. Formul eines Eyds / uͤber ein Inventarium.

JCh N. N. ſchwere zu GOtt / daß ich in dem mir vorgelegten / und hierauf zu Buch gebrach - ten Inventario auſſer denen von mir angezeigten De - fecten, nichts gefunden / noch von dem ſo darinn gehoͤ - ret / vorſetzlicher Weiſe etwas ausgelaſſen / ſo wahr mir ꝛc.

XIV. Formul, wie ſich ein Kauffmann zu Beſchwerung ſeiuer Handels-Buͤ - cher gegen die Gerichte offeriren kan.

P. P.

DEmnach von E. E. Hochweiſen Raht allhier / in puncto prætenſi debiti contra N. N. ein Ur - thel vor 3. Tagen eroͤfſnet / in welchen mir ein Jura - ment (mein Handels-Buch daraus der ad acta ge -brach -985und Beſchwerung der Handels-Buͤcherbrachte Extractus genommen / eydlichen zu beſtaͤrcken /) auferleget worden / als erklaͤhre ich mich Krafft dieſes ausdruͤcklich / das Urtheil vor Rechts-kraͤfftig zu hal - ten / immaſſen ich ſolches hiermit lobe / pro judicato annehme / und dieſemnach / ſo fern es an der rechten Zeit iſt / zu Ablegung des zuerkannten Eydes / (zu eydlicher Beſtaͤrckung beruͤhrter meiner Handels - Buͤcher) mich anbiete / jedoch daß ich hiedurch nicht an - ticipiret / oder an meinen Recht und Proceſs-Forma - lien etwas begeben haben will / de quibus omnibus ac ſingulis ſolennisſime proteſtor, offerire hiemit eine gewiſſe Tag-Fahrt ad præſtandum jus-jurandum, ſowol als vorhero den Eyd vor Gefaͤhrde abzulegen / anzuberaumen / ſolches Gegentheil zu notificiren / ſelbi - gen ad videndum & audiendum jurare gebuͤhrend vorzuladen / mir aber gewoͤhnlichen Gedenck-Zettul einhaͤndigen zu laſſen / welches alles und was ſonſt der Sachen Nohtdurfft und Obſervanz des Gerichts er - fordert / zu beobachten / ich fleißig will angeſuchet / de diligentia in optima juris forma proteſtiret / und quælibet juris & proceſſus beneficia reſerviret haben.

XV. Ein Kauffmann imploriret die Obrigkeit / daß ſein Debitor, der ſich eydlich verſchrieben / zur Bezahlung moͤge ange - halten werden.

P. P.

IMplorant N. N. ſagt kuͤrtzlich / wie daß ihm N. N. 200. Stuͤck ſpecie Reichsthaler / laut Brief und Siegel ſchuldig ſey / ob nun ſolcher zwar ihn vor allen andern ſeinen Glaͤubigern zu contentiren / ſich mitQ q q 5har -986Von Ehe-Contracten, Teſtamenten /harten Eydſchwuͤren / welche alle in der Obligation mit Entſetzen zu leſen / freywillig verbunden / ſo iſt doch bis dieſe Stunde die Bezahlung nicht erfolget; wann aber gleichwol der gerechte GOtt in ſeinen unwandel - bahren Geſetze / ſeinen Nahmen nicht zu misbrauchen / (als Levit. 19. v. 12. Jhr ſolt nicht falſch ſchweren bey meinen Nahmen / und nicht entheiligen den Nah - men GOttes / denn ich bin der HErr. Und Num. 30. v. 2. Wann jemand ein Eyd ſchweret / daß er ſeine Seele verbindet / der ſoll ſeine Worte nicht ſchwaͤchen / ſondern alles thun / wie es zu ſeinen Munde ausgegan - gen. Item, Pſal. 15. v. 4. Wer ſeinen Nechſten ſchwe - ret und haͤlts / der wird wol bleiben. Und Hebr. 6. v. 16. Der Eyd machet ein Ende alles Haders / ꝛc. ) ge - ordnet hat / als willImplorant das loͤbliche Gericht per Cenſuram Eccleſiaſticam gebeten haben / beſagten N. N. aufzulegen / ſeinen Eyd durch wuͤrckliche unſaͤumli - che Zahlung der Capitalien, Intereſſe und Unkoſten an ſchuldigen Rthlr. in ſpecie zu erfuͤllen / und da er uͤber Verhoffen ſich deſſen weigern / und was ſonſt wi - der ihn libelliret / verneinen ſolte / auf ſolchen Fall zu eroͤffnen / und zu erkennen / was recht iſt / auch zur Recognition des Briefes und Siegels / einen ge - wiſſen Tag anzuſetzen / und zu ſolchen die Parteyen ge - buͤhrlich zu citiren. Wie er ſich nun hieruͤber gewiſ - ſer Erhoͤrung verſiehet / als will er ſich darneben alle und jede andere Media, Remedia und beneficia ju - ris ausdruͤcklich / zugleich bedungen und vorbehalten haben / ꝛc.

XVI. 987und Beſchwerung der Handels-Buͤcher.

XVI. Vidimus wegen extrahirter Schuld-Poſt aus einem Han - dels-Buch.

JM Nahmen GOttes; kund und zu wiſſen / daß im Jahr Chriſti 1704 ꝛc. Hr. N. N. Buͤrger und Handels-Mann allhier / mich Ends-Benannten Kaͤy - ſerlichen Notarium ſamt zweyen glaubwuͤrdigen Ge - zeugen / zu ſich in ſein am Marckt belegene Behauſung beruffen laſſen / und daſelbſt auf ſeinen Contoir mir ſeine Handels-Buͤcher von groſſen Real Papier und in rohten Juchten eingebunden / als nemlich Journal und Haupt-Buch vorgeleget und gewieſen / und dabey mich requiriret / daß ich nach benannte / pag. 50. im Journal, und pag 18. im Haupt-Buch eigenhaͤndig von ihm geſchriebene und uͤbergetragene Poſt extra - hiren und vidimiren ſolte.

Wann ich nun ſolches Amts halber nicht abſchla - gen koͤnnen / als habe ich in Beyſeyn der Gezeugen ſolch Schuld-Buch vor mich genommen / daſſelbe fleißig beſichtiget / und nachdem ich es an Numeris, Schrifft / Hand-Linien und ſonſt ohne allen Arg - wohn und Verdacht befunden / die begehr[t]e Poſten de verbo ad verbum ſelbſten aufgezeichnet / alſo lau - tende:

Peter Peterſen debet〈…〉〈…〉. 885. 〈…〉〈…〉. 15. an Tabacks Conto, kauffte er ſelbſt von mir / empfing und bedung innerhalb 3. Monat zu zahlen in Banco.

10. Rollen Braſiliſch Taback / ſo netto auf der Rahts-Waage gewogen / 1350. . a 10½. β. in Banco 〈…〉〈…〉. 885. 〈…〉〈…〉. 15.

Jm Haupt-Buch war es uͤbergetragen auf PeterPe -988Von Ehe-Contracten, TeſtamentenPeterſen Debet fol. 18. und auf Toback Conto fol. 36.

Daß dieſes alſo ſich verhalte / und jetzt Erzehltes in Gegen wart N. N. und N. N. als hierzu erbetener Ge - zeugen / eigenhaͤndig von mir extrahiret / das Extrahir - te fleißig collationirt / auſcultiret und von Wort zu Wort gleichlautend befunden worden / ſolches atteſti - re ich eigenhaͤndig / mit meiner Unterſchrifft und auf - gedruckten Notariat Signet.

  • NB. Bey dergleichen Vidimus iſt nothwendig zu ſpecificiren / wie die Buͤcher an Band / Schrifft und inwendiger Condition befunden worden / ſon - ſten das Atteſtatum nicht guͤltig / und den Kauff - mann wenig helffen wuͤrde / mehrere Formalia ſeynd etwann dieſe:

Collationirt / auſcultirt und fleißig abgeleſen / iſt dieſe gegenwaͤrtige Copey gegen den rechten wahren Original, ſo gantz rein und unverſehret / an Schrifft und Jnſiegel / (oder deſſen Jnſiegel an einen Ort durch einen Bruch verſehret / oder deſſen Schrifft an etli - chen Orten etwas unkaͤnntlich / oder in der dritten Zeil des 20. Blats etzliche Worte radirt) von Wort zu Wort gleichlautend befunden / und dannenhero zu Beſtaͤrckung der Wahrheit / dieſes eigenhaͤndig von mir geſchrieben und unterſchrieben / auch mit meinen Notariat-Signet bekraͤfftiget worden / ꝛc.

Lateiniſch alſo:

Auſcultate iſta copia eſt, de verbo ad Ver - bum per me N. N. Notarium Publicum, & cum ſuo originali in quo nulla raſura, nec litura, nec defectus, necoculare vitium inventum, proutquo -989und Beſchwerung der Handels-Buͤcher. quoque ſigillum integrum & illæſum, in rubra ce - ra ſub inpreſſum videre licuit, concordat, inquo - rum omnium & ſingulorum vim, fidem, robur & teſtimonium præſens ſigilli mei ad impreſſione, communiri feci die 20. Martii Ao. 1703.

N. N. Manupp.

Oder:

Collationata hæc copia cum ſuo vero origi - nali, de verbo ad verbum, concordat, atque ſi - gillo & membrana inviolata inventa eſt, quod atteſtator.

Ego N. N.

Oder:

Collationata & diligenti examinatione facta concordat hoc exemplar ſeu transſumtum de ver - bo ad verbum, cum privilegio S. C. M. originali, ſubſcriptionibus & ſigillo uti ſupra notatur muni - to, quod mihi exhibebat vir Nobil. N. N. ſanum & integrum, & ab omni fraudis ſuſpicione alienum, idque teſtatum facio ſigno & Symbolo mei Nota - riatus ſolito, &c.

Oder:

Copiam præſentem, duabus paginis conſcri - ptam, ex ſuo vero, ſubſcripto & ſigillato originali transſumtam, eidemque facta collatione de verbo ad verbum concordare repertam, atteſtor ego N. N. meo Symbolo Notariatus & propriæ manus ſubſcriptione, & ne prælibatæ paginæ diſſipentur, transmiſſum filium meo ſigillo eſt munitum Actum &c.

  • NB. Zu mercken iſt / daß obige und ſonſt hin und wie - der noch andere Notariats-Formularia den Kauff -mann990Von Ehe-Contracten, Teſtamenten /mann zum beſten darum eingefuͤhret werden / damit derſelbe die nothwendigſten Requiſita eines ſolchen Inſtruments ſo wol circa Formam, als Materiam daraus ſelbſt beurtheilen / und wie ſolche eingerichtet ſeyn muͤſſen / wann ſie ihnen anders dienlich ſeyn ſollen; item, ob nichts zu ſeinen Schaden daraus vergeſſen / oder præjudicirliches hinein geſetzet wor - den / erkennen moͤge.

XVII. Maͤckler-Eyd / wie ſie ſolchen in einigen vornehmen Handels-Plaͤ - tzen abſtatten muͤſſen.

DEmnach von E. E. Hochweiſen Raht allhier zu N. N. ich bey dieſer Handels-Stadt zu einen Maͤckler oder Unter-Kaͤuffer mich beſtellen laſſen / als ſchwere und gelobe ich zu GOtt / daß ich ſolchen Amt und Dienſt treulich und fleißig vorſtehen / mit denen Kaͤuffern und Verkaͤuffern / ſowol einheimiſchen als Fremden / recht und ohne Betrug umgehen / keinen ſeine Waaren / welche untaulich / fuͤr gut ſchaͤtzen / noch diejenigen / die aufrichtig Kauffmanns-Gut ſeyn / verwerffen / ſondern mit ſchaͤtzen und zaͤhlen gleich und Recht umgehen / keinen eigenen Handel trei - ben / auch vor mich an denjenigen Parteyen / welche ich anderer Leute wegen kauffen und verkauffen / ein - oder verwechſeln moͤchte / keinen Antheil noch Ge - winn haben / ſondern mich an meinen Maͤckler Ge - buͤhren begnuͤgen laſſen will. Jch will auch keinen Kauffmann den andern vorziehen / ſolchen loben oder verkleinern / daß derſelbe wohl oder uͤbel ſtehe / da mir doch ein anders bewuſt iſt / auch keinen die Waare theuer oder hoͤher anrechnen / als dieſelbe gekaufft wor -den.991und Beſchwerung der Handels-Buͤcher. den. Jch verpflichte mich auch zu einen unzerbrech - lichen Stillſchweigen / alles dasjenige / was mir an - vertrauet wird / in geheim zu halten / und keinen Men - ſchen zu offenbahren / was ich an dieſen oder jenen Kauffmann mercke / jedoch auch niemand wider beſſer Wiſſen und Gewiſſen in Schaden bringen / ſondern lieber ſolcher Partheyen / dadurch ich entweder der ei - nen oder andern Schaden koͤnnte / mit guter Manier mich entziehen. Den Wechſel-Lagio will ich in ſei - nen Cours laſſen / keinen Handelsmann allein anhan - gen / oder denſelben vor andern bedienen / ſondern mich willfaͤhrig gegen jedermann gebrauchen und erzeigen; in meinen Beruff nicht nachlaͤßig ſeyn / uͤber alle ge - ſchloſſene Partheyen richtig Buch halten / die Unord - nung / die ich / ſo viel als an mir iſt / in Commercien - Sachen vermercke / meinen vorgeſetzten Obern richtig anzeigen / und mich allenthalben meinem Amt gemaͤß verhalten / ſo wahr mir GOtt helffen ſoll / und ſein heili - ges Wort.

XVIII. Formul einer verlaͤngerten Compagnie-Handlung.

WJr unterſchriebene N. N. und N. N. beyde bis - anhero geweſene aſſocirte Kauffleute / bekennen hiermit / daß wir unſere Societaͤt continuiret / und annoch 4. Jahr nach einander (anzufangen primo Ja - nuarii 1700. und ſich endigende ultimo Dec. 1704.) eben in denſelben Clauſuln und Conditionen, wie ſie in den Gemeinſchaffts-Vergleich enthalten / conti - nuiren wollen. Urkundlich haben wir dieſes zu End unſers Societaͤt-Contracts eigenhaͤndig unterſchrie - ben. So geſchehen N. N. &c.

XIX992Von Ehe-Contracten, Teſtamenten /

XIX. Ein anders / da die Compagnie aufgehoben wird.

WJr Unterſchriebene haben wiſſentlich und wohl - bedacht beſchloſſen / daß die Societaͤt / welche zwiſchen uns Ao. 1700. aufgerichtet / und deren Jah - ren nunmehro zu Ende gelauffen / nach der Condition, welche in den 25. Articul unſerer Societaͤt enthalten / ehrlich / und wie es redlichen und aufrichtigen Gemein - dern zuſteht / aufgehoben werden ſoll / einer dem andern hiemit verſprechende / daß wir jetzo / wie hernach / und hernach / wie jetzo / ungeachtet der Zertrennung der So - cietaͤt gute Freunde bieiben wollen. Urkundlich haben wir bey derſeits ſolche unſere Vertraͤge unterſchrieben. So geſchehen / ꝛc.

XX. Formul, wann ein Dritter in der Societaͤt angenommen wird.

WJr unten benannte N. N. und N. N. bishero geweſene aſſociirte Kauffleute / bekennen hie - mit / daß wir Herrn N. N. gegen Einlegung eines glei - chen Capitals, als wir / laut den andern Articul unſers Societaͤts-Contracts, eingeleget / zu unſern Compagnon, dritten Mann und Intereſſenten / in unſere Handlung auf - und angenommen / und zwar nach vorher gemachten Inventario und Bilantz / nach allen Conditionen, welche wir unter einander abge - redet / bedungen und beſchloſſen haben / vornemlich an den dritten Theil des Gewinn und Verluſtes jaͤhrlich zu participiren / und in Summa uns in allen gleich zu ſeyn / als wann dieſe Compagnie erſt gantz neu unter uns waͤre aufgerichtet und beſchloſſen worden / wiewir993und Beſchwerung der Handels-Buͤcher. wir ihm dann auch wegen ſein drittel eingeſchoſſenen Capitals von N. N. Rthlr. welches er in einer Sum - ma heute dato ausgezahlet / gebuͤhrend qvitiren / und ihm dafuͤr in den Haupt-Buͤchern auf ſeiner Capital Conto Credit gegeben. Und ich N. N. trete in ob - gemeldte Societaͤt mit die Herren N. N. und N. N. als nunmehro meiner lieben Conſorten / wiſſentlich und wohl-bedaͤchtlich ein / will auch an den Nutzen und Schaden Theil haben / und allen in ihren Socie - taͤts-Contract enthaltene Clauſulen und Condi - tiones nach aller Form halten / und auf keiner - ley Weiſe / wie es Nahmen haben moͤge / darwider thun / wie ich dann ſolches alles unteꝛ der Straffe / die in den 30. Articul der Societaͤt begriffen / zu halten ver - ſpreche / welches wir N. N. und N N. vor unſern Theil auch angeloben. Geſchehen in Triplo zu N. N. An - no &c.

XXI. Clauſuln und Conditiones, ſo in Societaͤts-Contracten, welche zwiſchen Groſſirern und andern / ſo mit Silber und Seide - nen Waaren handeln / zu beobachten ſind.

  • 1. Die Einlegung beyder Compagnons Handels - Capitals.
  • 2. Der Ort / wo Contoir und Winckeln ſeyn / auch wer darinn wohnen ſoll.
  • 3. Ob die Unterſchrifft in ein oder beyder Nahmen ſoll geſchehen.
  • 4. Wer den Ein - und Verkauff ſoll dirigiren.
  • 5. Wer die Reiſen thun ſoll / und auf weſſen Un - koſten.
R r r6.994Von Ehe-Contracten, Teſtamenten
  • 6. Wem das eingekommene Lehr - und Koſt Geld vor die Jungens ſoll zugehoͤren.
  • 7. Wie es mit der Bedienten Unterhalt und Sala - riis zu halten.
  • 8. Ob die in waͤhrender Compagnie einen Com - pagnon anererbte / oder ſonſt durch Heyraht oder Schenckungen zugekommene Gelder / in die Societaͤt ſollen geleget werden / und wie hoch ſolche zu verinter - eſſiren.
  • 9. Wieviel jedweder jaͤhrlich ſoll befugt ſeyn / aus der Handlung zu nehmen.
  • 10. Ob ſie gleich / oder einer vor den andern mehr an Gewinn und Verluſt zu participiren haben.
  • 11. Ob jemand frey ſtehe / in waͤhrender Societaͤt aparte Handlung zu treiben.
  • 12. Wer die Handels-Buͤcher fuͤhren / und die Caſ - ſa halten ſoll.
  • 13. Wie es mit dem jaͤhrlichen Inventario zu halten.
  • 14. Wie es mit der Separation, ausſtehenden Schulden / mit verhandenen Waaren und baaren Geld ſoll gehalten werden.
  • 15. Wie es auf begebenden Todesfall mit des Ver - ſtorbenen hinterlaſſenen Erben zu halten.
  • Welches dann / und was mehr darzu gehoͤret / in zierliche Ordnung zu bringen / einen jeden Kauffmann um ſo viel leichter ſeyn wird / als einen jeden die Umſtaͤn - de / wor auf und die Perſonen / mit welchen er contrahi - ret / am beſten ſelbſt bekandt / welcher hier / da wir uns der Kuͤꝛtze befleiſſen / unmoͤglich alle koͤnnen ſpecificiret werden.
XXII. 995und Beſchwerung der Handels-Buͤcher.

XXII. Ein Extract eines Societaͤt For - mulars, zwiſchen einen Edelmann und Kauffmann / uͤber den Wein - und Branntewein - Handel / aufgerichtet.

  • Artic. 1. und 2. wird beyder Contrahenten Ein - lags-Capital an baaren Gelde / Weinen und Brann - teweinen / und wie hoch ſolche in der Einlag ſollen taxi - ret werden / ſpecificiret.
  • Art. 3. Jn weſſen Nahmen die Handlung ſoll ge - fuͤhret werden.
  • Art. 4. Wo das Magazin und Contoir ſeyn ſoll / und was aus der Societaͤt ſoll bezahlet werden.
  • Art. 5. Wer den Ein - und Verkauff / und die Branntwein Brennerey dirigiren ſoll
  • Art. 6. Ob Contant, oder auf Credit ſoll verkaufft werden / und was der eine Compagnon, wann er vor das Ausgeborgte del Credere ſtehet / dafuͤr ſoll zu ge - nieſſen haben.
  • Art. 7. Wieviel er taͤglich / wann er in der Compa - gnie Dienſten auf Reiſen iſt / ſoll zu verzehren haben.
  • Art. 8. Wer die Societaͤts-Unkoſten tragen ſoll.
  • Art. 9. Wann und wie der / welcher die Direction des Ein - und Verkauffs / item, der Buͤcher und der Caſſa fuͤhrt / den andern ſoll Rechnung thun.
  • Art. 10. Wie die Depoſito-Gelder auf gemeiner Societaͤts-Unkoſten ſollen aufgenommen werden.
  • Art. 11. Ob jemand erlaubet ſeyn ſoll / in waͤhrender Compagnie Geld aus der Handlung von ſeiner Capi - tal Conto zu nehmen.
  • Artic. 12. Ob ein ſolches von Gewinn geſchehen moͤge.
  • Art. 13. Ob jaͤhrlich ein Inventarium und Bilantz zu machen.
R r r 2Art. 996Unterſchiedliche verwerffliche
  • Art. 14. Wie der Gewinn und Verluſt zu theilen.
  • Art. 15. Wie es bey eraͤugnenden Todes-Fall / Streitigkeit / zu End-lauffender Compagnie, Aus - theilung gewiſſer Gelder an die Armen / der Separation und benannter Straffe / im Fall der Contravention und der Einzeichnung dieſes Contracts in das Rich - terliche Protocoll ſoll gehalten werden.

V. Von unterſchiedlichen ver - werfflichen Schreib-Arten / welche in Kauffmanns-Briefen zu vermei - den ſeyn / und zwar

I. Ein wider die Orthographie lauffen - des Schreiben.

Moſſy.

SEyn Schreyven fon 6. Abrill habe woll erhal - den / iſ mihr liep das der Hr. for meyne Leynwad di Peſalung pekommen / ich wil mid erſter Gelegenheid Ein Friß Sordemænt ſaͤnten / weil ſie nock ſimlich wollveyhl tieſſe Meſſ gewesen / ſo edwas Neyes pas - sired / pide es zu perigden / mahn ſachd daſſ Eyne padallye in Prawant fohrgegangen. God gebe den alyrden den Sich / womid vreyntlig gegriſt God pe - vollen.

  • NB. Daß dergleichen orthographiſche Scribenten noch hin und wieder unter Kauffleuten / inſonder - heit den klein Staͤdtiſchen gefunden werden / wel -che997Schreib Arten. che doch manchmahl groſſe un conſiderable Handlung thun / ſtehet nicht zu leugnen; es ruͤhret aber ſolches her aus Mangel wohl-beſtalter Schu - len / welche auch theils in groſſen Staͤdten vielmahls einiger Viſitation wol moͤchten unterworffen ſeyn.

II. Ein halb-gebrochenes Teutſch Frantzoͤſiſches Schreiben.

Monſieur.

VOr atta Tachen / war an Myn Her / mader - niere ſeider dem ab ick geine Reponce eralden / davon ick bin ſeer etonnirt / des Herrn Lettre de Change at Monſieur N. N. nickt acceptirt, ſagt ſick nickts an de Her ſkuldig ſein / V. L. muß mettre andre Ordre de Heer N. N. iſt nickt ſolvable, at ſchon loff von diverſe mal / at gein Credit for my / mack nit ab affaire avec luy, bitt zu ſchick mir andre Aſſigna - tion, mes baiſes mains an Madame juer Frou / je ſuis

Monſieur Votre Tres humble & Tres affectione Serviteur. N. N.

III. Ein nach der Frantzoͤſiſchen Trans - lation ſchmeckendes affectirtes Schreiben.

Monſieur.

ER bemuͤhet ſich allzu ſehr / zu vet obligiren eine Perſon / welche nicht wird ſeyn jemahls imR r r 3Stande /998Unterſchiedliche verwerfflicheStande / ihm es wieder vergelten zu koͤnnen / ich em - pfinde von Tage zu Tage den Effect von deſſen Re - commendation in meiner Handlung / dieweil daß mein Herr N. N. mich hat beehret mit ſeinen Commis - ſionibus auf des Herrn ſeine Recommendation, al - les was ich dargegen meinem Herrn werde ſagen koͤn - nen / wird ſeyn / daß ich werde umarmen / jederzeit die Gelegenheit ihm zu dienen / und mich erweiſen en ef - fect, daß ich ſey / ꝛc.

IV. Ein durch Commata und Puncta uͤbel unterſchiedenes Schreiben.

Mein Herr!

JCh bin demſelben / noch Antwort ſchuldig auf / ſein voriges vom 7. dato: und habe ich daraus zur Genuͤge / erſehen was / der Herr will haben die 10. Rthlr. / ſeynd vor die Aſſignation, eingegangen noch nicht / aber die 500. Rthlr. von den Wechſel / ſo / ich zur Nachricht / melden und dabey; Meines Herrn fer - nere Ordre, abwarten wollen; Der ich verharre.

  • NB. Wann aus[o]bigen Brief ſoll verſtanden werden / daß die 10. Rthlr. vor die Asſignation eingegan - gen / aber noch nicht die 500. Rthlr. vor den Wechſel / ſo wird ſich ſolches ſchwerlich aus obiger Diſtinction, weil hinter eingegangen kein Com - ma iſt / ſondern vielmehr das Gegentheil verſtehen laſſen.

V. Ein aufgeblaſenes und nach dem Roman oder Poeſie ſchmeckendes Schreiben.

Mein999Schreib-Arten.
Mein Herr!

DAs von des Æoli Brauſen Himmelhoch aufge - ſchwollene Meer / hat ſeiter Geſtern ſeine ſchau - mende Wellen wieder geleget / und das Wind berit - tene Schiff / nach welchen mein Verlangen / die Au - gen und Gedancken / faſt in alle winckel der Welt gleichſam auf der Poſt abgeſchicket / allhier gluͤcklich zum Vorſchein gebracht / es kan ſich Salomon uͤber den Retour ſeiner 3. Jahr ausgeweſenen Ophiriſchen Schiffe nicht ſo ſehr als ich mich uͤber dieſes erfreuet haben / mein Herr nehme mit mir daran Part, und laß die Strahlen ſeiner Befehl mein Contoir taͤglich mit der Sonnen erleuchten / um mir dadurch Gelegenheit zu geben aus den gegenſtrahlenden Brenn-Spiegel meiner Dienſtgefliſſenheit ihm in ſtaͤrckerer Krafft Reciprocè zu erweiſen / daß ich Glorie mache / mich zu nennen / ꝛc.

VI. Unproportionirliches Troſt - Schreiben / uͤber einen kleinen Verluſt.

Mein Herr!

D demſelben die uͤbergeſandte Pipe Spaniſch - Wein ziemlich ausgelecket geliefert worden / hat mich ſehr befremdet / und die Feder in die Hand ge - geben / deſſen Schaden hiemit zu beklagen / anbey auch zu remonſtriren / daß mein Herr jederzeit parat ſeyn muß / in dergleichen Ungluͤcks-Faͤlle ſich zu ſchicken / und ſo wenig die Menſchen Sonnenſchein und Regen nach ihren Gefallen haben koͤnnen / alſo muß er auch das Creutz und die Freuden / den Gewinn und den Verluſt mit gleichen Gemuͤht / als Sachen die nichtR r r 4in1000Unterſchiedliche verwerfflichein unſern Vermoͤgen ſtehen / annehmen / und ſich die neulich faſt uͤber die Helffte verſenckte und in Brand aufgegangene Kaufffahrdey-Flotte zu N. N. vor Au - gen ſtellen / deren Verluſt ſeiner Eigenthuͤmer nicht we - nig wird geſchmeꝛtzet haben / in deſſen kan ein gluͤcklicher Handel des Herrn ſeinen erlittenen Schaden 10. fach wieder erſetzen / welches von Hertzen wuͤnſchend / ver - harre ich / ꝛc.

VII. Schulfuͤchſiſches Kauffmanns - Schreiben.

Mein Herr!
TUnc demum noſtra intelligimus bona, Cum qvæ in poteſtate habuimus ea omi - ſimus.

ſeynd wahrlich vortrefliche Worte jenes Heydniſchen Philoſophi, dadurch er den erkannten Wehrt un - ſerer Guͤter erſt nach den Verluſt anzeigen wollen / ich nehme die Freyheit ſolches auf meines Herrn jetzigen Handels-Zuſtand zu appliciren / welcher den vorigen (da man woͤchendlich Schiffs-Ladung zu Haus be - kam / auf den Marckt nicht allen Maͤcklern und Kauffleuten / die mit ihm Wechſel und ander Par - theyen ſchlieſſen wolten / genugſahm Gehoͤr geben kun - te /) bey weiten nicht gleich kommt / ô Tem - pora, ô Mores, ô Vanitas Vanitatum, o groſſe An - zeige der Unbeſtaͤndigkeit unſers Gluͤcks / wohl dem der ſich dieſes nicht allzugroß anfechten laͤſt / und jeder - zeit egal geſinnet iſt / und bey welchen dieſe Worte / nec timide nec tumide, das iſt / wie es die Gelehrten auslegen / (im Gluͤck ſey nicht ſtoltz / im Ungluͤck un - verzaget /) nicht ſtatt finden / ich will auch meinenHerrn1001Schreib-Arten. Herrn ſolche Gelaſſenheit anwuͤnſchen / und jederzeit verharren / ꝛc.

VIII. Ein anders dergleichen / von beſ - ſern / jedoch noch zimlich gezwunge - nen Stylo.

DEr Intention nach / da ich wegen des Gegen - waͤrtigen gefuͤhret / wuͤrde dadurch ſchon vor den Antritt des jetzigen Jahres hiemit mich eingefun - den haben / als aber ſolche nicht ehe zu erreichen ver - mocht / bitte doch alles nach dem Gemuͤht anzuehmen / daß nicht allein mit ſchuͤldigſten Danck erkennet / alle die Zuneigung / welche nebſt den vorigen nach deſſen juͤngſtes dargethan ſondern auch ſtets dem ſich gantz ergeben / rechnen wird / wann ich irgends das Gluͤck ha - ben ſolte / in einigen weiter es vorzuſtellen / was inzwi - ſchen demſelben zum beharrlichen Wohl-ſeyn geꝛeichen mag / darinn bleibet der Wunſch zu den Hoͤchſten treu - lich gerichtet / von

ſeinen ergebenſten Diener N. N.

IX. Ein abſurdes und uͤbel-connecti - rendes Schreiben.

Mein Herr!

DEmnach ich bey meinen erreichten maͤnnlichen Alter den faſt unvermeidlichen Stand der heiligen Ehe erwehlen muͤſſen / als habe ich neulich eines hieſigen Cramers N. N. einige Tochter gehey - rahtet / dieweil ich auch hiebevor in meiner Jugend einen zimlichen Anfang im Rechnen und Schreiben gemachet / ich bin auch mit zweyen Ochſen-HaͤndlernR r r 5ein -1002Unterſchiedl. verwerfl. Schreib-Arten. einmahl nach Schonen geweſen / und habe geſehen / was vor Kauffmannſchafft daſelbſt getrieben wird / ſo weiß ich auch / daß die Wolle an etlichen Orten nach dem Stein-Gewicht / und anderwerts bey Centnern ver - kaufft werde / und habe ich vor allen Dingen bey mei - ner neuen Mariage der Nohtdurfft zu ſeyn erachtet / mich in Kundſchafft bey einen vornehmen Kauffherrn / dann hier zu Lande iſt rund herum Krieg / in der Frem - de / und der mich mit tuͤchtigen Waaren verſehen koͤnn - te / zu bewerben / gelanget alſo an Ew. Hoch-Weishei - ten mein demuͤhtiges Bitten und Flehen / mir gegen bahre Bezahlung jederzeit dienſtwillig / freundlich / unentbehrlich und ſicher / dann man muß ſich wegen die hin und wieder im Lande ſtreiffenden Partheyen / wel - che alles rauben und pluͤndern / was ſie antreffen / und noch geſtern des Vogts zu N. N. Haus bey Nacht auf - gebrochen haben / mit guten Waaren aus der erſten Hand / und in ſifilen Preis / die Rechnung aber muͤſte gleich dabey kommen / und nicht allzuhoch geſtellet ſeyn / an die Hand zu gehen / dann ich neulich eine Stunde von hier in der Schencke / da es eben Jahr-Marckt ge - weſen / geſehen / wie andeꝛe Kauff - und Handels-Herren ihre Waaren verkaufft haben / und inſonderheit das Leinerne Band / und die rohten Struͤmpffe ſehr gut Kauff geweſen / wolle mir alſo der Herr auch cito von der beſten Gattung durch die Poſt ſenden / weil kuͤnffti - gen Montag der Jahr-Marckt bey uns angehen wird / ich ſchlieſſe / und empfehle den Herrn ſamt ſeiner lieben Frauen und Kindern in des Himmels Schutz / mein Schwieger-Vater laͤßt auch den Herrn freundlich gruͤſſen / und verbleibe ich / wiewol unbekannt / ꝛc.

VI. 1003

VI. Beſondere Formuln von Hey - rahts-Briefen. Auch Muͤndlichen Gratulationen, Complimenten, Abdanckungen / ꝛc. auf allerhand Zufaͤlle und Begebenheiten ſo unter Kauffleuten vorkommen / eingerichtet.

I. Rahts-Erhohlung eines jungen Kauffmanns / wegen intendirter Mariage.

Mein Herr!

DJe Confidance, welche ich zu denſelben trage / derſtrecket ſich nicht allein uͤber das Raht-Befra - gen in Sachen / die Commercia angehende / ſondern ich vermeyne auch gluͤcklich zu ſeyn / wann ich in mei - nen particulairen Haus-Sachen ſeinen Gutduͤncken folge / und nach demſelben mein Thun und Laſſen ein - richte. Dieſemnach iſt dem Herrn der Zuſtand / die Groͤſſe und das Gewicht meines Handels bekannt / er weiß / wie ich mein Contoir und Haushaltung ange - ſtellet / was mein Capital, wer meine Feinde / Freunde und Goͤnner ſeyn / die ich hier habe / alles dieſes wohl - erwogen / finde ich / daß bey zunehmenden Geſchaͤfften eine eheliche Gehuͤlffinn mir nicht undienlich ſeyn ſolte; es fuͤget ſich hierzu auch das Gluͤck / daß mir unterder1004Muͤnd - und ſchrifftliche Complimenten,der Hand eine ſolche Perſon angetragen wird / und zwar die von guten Mitteln / honetter Freundſchafft / loͤblicher Conduite, und ſtillen Wandels iſt / und dieſe iſt Herrn N. N. einige Tochter / ein Kind aus ei - ner ſolchen Familie, welche dem Herrn nicht unbe - kannt ſeyn / und leichtlich perſuadiren kan / daß ich mich / wann ich zu ſolcher Parthey inclinire / nicht die ungezaͤhmte Begierde der Jugend / ſondern ein reiffes und tugendhafftes Abſehen regieren laſſe. Jch halte aber bey allen dieſen Vortheilen mein Urtheil noch nicht allerdings unbetrieglich / ehe ich meines Herrn vollkommenen guten Raht / Ubereinſtimmung / Mey - nung und Gutachten eingehohlet habe; und dieſes iſt es auch / warum ich die Feder ergriffen / und hierauf ſchleunig um eine geneigte Antwort bitte / der ich ſtets verharre / ꝛc.

Antwort hierauf.

Mein Herr!

MAn wird mich niemahls prompter, in Beant - wortung meiner guten Freunde an mich ab - gelaſſenen Schreiben / finden / als wann ich Gelegen - heit habe / denenſelben zu dienen / weil nun ſolches auch geſchehen kan / durch Entdeckung meines Sentiments uͤber des Herrn intendirten Heyraht; Als berichte ich / daß jungen angehenden Kauffleuten der Ehe - ſtand eines Theils ſchaͤdlich / andern Theils nuͤtzlich ſeyn koͤnne; ſchaͤdlich iſt es / wann man den Liebes - Gedancken / nach Art der wolluͤſtigen Jugend / mehr als denen Negotiis nachhaͤnget / mehr denen Auf - wartungen des Frauenzimmers / als dem Contoir oblieget / das vielmahls kaum aus etliche 100. Guͤldenbe -1005welche in allerhand Faͤllen vorkommen. beſtehenden Capital auf Spatziren-fahren / Gaſterey - en / Erkauffung allerhand Galanterien, bloß der Lieb - ſten dadurch zu gefallen / und ſelbige damit zu beſchen - cken / anwendet / dadurch aber ſich in der Handlung ſchwaͤchet hernachmahls wol gar an eine untugend - haffte / arme / uͤbel-beruͤchtigte / und von ſchlechten Haus und geringer Freundſchafft entſproſſene Perſon ge - raͤht / bey welcher (Sprichworts-weiſe zu reden) der Knuͤttel bey dem Hunde lieget / alſo daß man hernach - mahls die gantze Lebens-Zeit nicht mehr empor kom - men kan / ſondern immer ein Stuͤmpler bleiben muß / und weit beſſer gethan haͤtte / wann man vor ſich allein geblieben / um Credit und gute Goͤnner / wie auch um den Anwachs ſeiner Handlung ſich bemuͤhet / als ſo zeit - lich zum Wehſtand geeylet. Hingegen treffen dieje - nigen gluͤckliche Mariagen, welche GOtt / die Ver - nunfft / und gute Freunde darinnen zu Raht nehmen / ihr Handlung erſtlich auf feſten Fuß ſetzen / ſich aber in einem ſolchen Stande / daß nicht leicht eine gute Fami - lie Urſache finden kan / ihn eine Tochter zu verſagen. Weil nun mein Herr / wie ich auch deſſen geehrten Schreiben vernehme / dieſen letzteren Weg loͤblich ge - gangen / als ſey es ferne von mir / daß ich ſeine Wahl improbiren ſolte / der ich vielmehr zu deren Fortgang Gluͤck / Heyl und Segen wuͤnſche. Allerſeits Per - ſonen der benahmten vornehmen Familie ſeynd mir bekannt / das Anſehen derſelben und der Credit, in wel - chen dis Haus in - und auſſerhalb Landes ſtehet / kan dem Herrn / wann er dermahleins mit demſelben wird al - liirt ſeyn / nicht anders als profitabel fallen. Jch er - warte demnach mit Verlangen des wohl-angefange - nen voͤlligen Schluß eheſtens zu vernehmen / und ver - harre immittelſt / ꝛc.

II. 1006Muͤnd - und ſchrifftliche Complimenten,

II. Bitt-Schreiben / einen zu einer anſtaͤndigen Heyraht behuͤlfflich zu ſeyn.

Mein Herr!

DEmſelben iſt wegen der langen Kaͤnntniß und guten Freundſchafft / ſo wir unter einander ge - pflogen / mein Zuſtand zimlich wohl bekannt. Es ſeynd 3. Jahr / daß ich ſeither der Qvitirung meiner Dienſte meinen eigenen Handel angefangen / in ſolcher auch durch Gottes Segen / meinen Fleiß / und wenigen Capital ſchon etliche hundert Rthlr. avancirt / wel - ches aber noch nicht zulangen will / mich mit Nutzen / (wie ich wol wolte) in Handlung zu engagiren. Nun iſt der Credit bey jetzigen Zeiten auch ſo ſchlecht / daß man ſich nicht eines Thalers wehrt auf ſolchen zu ver - laſſen / und faſt kein ander Mittel uͤbrig / als durch vortheilhaffte Mariage ſein Gluͤck zu ſuchen. Weil aber hieſiger Orten ſchwer darzu zu gelangen / indem Fremde ſchwerlich aufkommen / oder zu einer guten Heyraht gedeyen / der Pracht und Staat auch unter hieſigen Stadt-Toͤchtern ſo groß / daß mein weniges Capital ſolchen nicht auszufuͤhren vermag. Als gelanget an meinen Hochgeehrten Herrn mein freund - liches Erſuchen / etwan dahin bedacht zu ſeyn / ob nicht ihres Orts etwas anſtaͤndiges vor mich zu finden / es waͤre mir alsdann gleich / entweder mein Domici - lium hier zu behalten / oder ſolches anderwerts aufzu - ſchlagen. Der Herr kennet die Handlung / die ich gelernet / er weiß meinen Fleiß und Arbeitſamkeit / und auch mein ehrliches Herkommen; wolte er ſich nun vor mich als eigen interesſiren / wuͤrde ich ſolche Fa -veur1007welche in allerhand Faͤllen vorkommen. veur Lebenslang mit ſchuldigen Danck erkennen / und jederzeit daſuͤr verharren / ꝛc.

Antwort auf obiges.

Mein Herr!

JCh habe deſſen Schreiben und Relation uͤber ſei - nen jetzigen Zuſtand / wie auch ſeine Meynung / uͤber deſſen Verbeſſerung erſehen / und bin allerdings mit ihm einig / daß bey den ſchlechten Zeiten und Cre - dit die Handlung einen jungen Menſchen / wie fleißig er auch ſey / ſchwerlich forthelffen koͤnne / und daß hier - zu kein beſſer Mittel / als eine fortheilhaffte Heyraht ſey / wo aber ſolche zu bekommen / iſt jetzt wol die ſchwer - ſte Frage / da ihrer ſo viel ſeyn / die gerne reiche Weiber haͤtten; Darum aber ſey nicht aller Muht verlohren / und hat ſich mein Herr an mir eines getreuen Bey - ſtandes und Freundes zu getroͤſten / wie ich dann ſol - ches in der That zu beweiſen / allbereit hin - und wieder die Sache reifflich uͤberleget / und vermuhtlich Par - theyen aufgefunden / bey welchen der Herr ſein Gluͤck nach allen Begehren moͤchte machen koͤnnen; Es fin - den ſich unter ehrlicher Buͤrgers-Leute Toͤchter / de - ren Eltern zwar nur Buͤrgerliche Nahrung haben / aber dabey ihr ehrliches Auskommen / und noch ein Stuͤck Geldes im Kaſten / welches vielen in groſſen Handels-Staͤdten fehlen ſoll. Es finden ſich auch einige Partheyen / da nur Toͤchter verhanden / und deren Eltern wohl-etablirte Negotien in Tuch und Leinwand / andere in Specereyen / oder in Frucht / Vieh / Leder und Wollen Handel haben / und davon die Vaͤter froh ſeyn wuͤrden / einen guten Schwieger - Sohn zum Gehuͤlffen zu bekommen / dabey ſie dannins1008Muͤnd - und ſchrifftliche Complimenten,insgemein mehr auf einen guten Verrichter / als Reichthum ſehen. Noch iſt hier ſel. Herrn N. N. hin - terlaſſene unbeerbte Wittwe / eine geſchickte und nicht unangenehme Frau / etwa 30. Jahr alt / welche vor ſich ſelbſt in ihres ſel. Mannes groſſen und weitlaͤufftigen Handel im guten Stande ſitzet / und mit der Zeit noch annehmliche Erbſchafften von ihren vornehmen Freunden moͤchte zu gewarten haben; dieſe Parthey hielte ich vor dem Herrn vor die anſtaͤndigſte / offerire mich auch / wann es beliebig ſeyn ſolte / darinnen zu ar - beiten / und des Herrn Beſtes / als wann es mich ſelbſt anginge / darunter zu ſuchen. Jn Erwartung Antwort / verharre ich ꝛc.

III. Ein Freund bewirbt ſich wegen ei - nes andern um eine Heyraht.

Mein Herr!

EJne gewiſſe mir von einen guten Freund aufge - tragene Commiſſion, gibt mir die Feder in die Hand / dem Herrn etwas zu proponiren / welches / wann es angenehmen Ingreſs finden ſolte / mich hoͤch - lich erfreuen wuͤrde. Es hat nemlich Herr N. N. eine geraume Zeit her eine ſonderbahre Zuneigung zu meines Herrn wehrtes Haus / inſonderheit aber zu deſſen aͤlteſten Jungfer Tochter / ſolcher geſtalt getra - gen / daß wann es Gottes und des Hern / wie auch ſeiner Liebſten Wille waͤre / er nichts mehr wuͤnſchte / als durch eine begluͤckte Heyraht an des Herrn geehr - te Familiam ſich zu verbinden. Von ſeinem Zu - ſtand kan ich dieſes melden / daß er in ſeiner Handlung einige Jahr her zimlich Gluͤck gehabt / ſolche auch von Tag zu Tag vergroͤſſert / und uͤberdem an hieſigerBoͤr -1009welche in allerhand Faͤllen vorkommen. Boͤrſe eines ſolchen Credits ſich zu erfreuen / deſſen ſich mancher alter Negotiant nicht ruͤhmen kan. Seine Perſohn ſelbſten belanget / iſt er zwar noch jung / aber dabey von der Erfahrenheit eines alten Kauffmanns. Die Maͤßigkeit und Emſigkeit laͤſſt er ſich auch ſonder - lich angelegen ſeyn / und kan ſeiner noch itzt-lebenden Mutter Schweſter kuͤnfftiges Abſterben ihm den Sitz einer conſiderablen Erbſchafft zu wege bringen. Ob nun dieſe Perſuaſoria meinem Herrn zur angenehmen Reſolution bringen moͤchten / ſolches bleibe ich in Ant - wort gewaͤrtig.

Abſchlaͤgige Antwort.

Mein Herr!

WAs derſelbe in der bewuſten Sache an mich ge - langen laſſen / habe erſehen / und berichte in Antwort / daß ich bis dato noch nicht reſolvirt / meine Tochter auszugeben / und wann es ja geſchehen ſolte / finden ſich ſchon Partheyen / deren Umſtaͤnde mir beſ - ſer / als des angetragenen Freundes ſeine / bekannt / daß alſo auf ihm keine weitere Reflexion zu machen / wel - ches ich meinem Herrn in Antwort nicht verheelen wollen / der ich in andern Gelegenheiten zu dienen je - derzeit bereit / ꝛc.

Ein anders.

Mein Herr!

ES haͤtte ſein Freund keinen beſſern Freywerber / als ihm zum Negociren abſchicken koͤnnen / in - dem der Herr deſſen Perſon ſolchergeſtalt zu recom - mendiren weiß / daß man vor Gold anſehen ſolte / was kaum Bley iſt; weil ich aber andere UmſtaͤndeS s sweiß /1010Muͤnd - und ſchrifftliche Complimenten,weiß / und des Gegentheils perſuadiret / ſo nehme der Herr nicht uͤbel / daß ich ihm kurtze und abſchlaͤgliche Antwort gebe / und ſchließlichen bitte / mich und mein Haus mit dem Vortrag von dieſen Freund inskuͤnff - tige zu verſchonen / kan ich ſonſt dienen / hat man zu be - fehlen / ꝛc.

Ein anders.

Mein Herr!

DErſelbe nehme nicht uͤbel / daß ich ihm auf ſein an mich abgelaſſenes Schreiben uͤber die bewuſte wichtige Sache keine gewaͤhrige Antwort ertheilen kan: Es iſt demſelben das Sprichwort bekandt / daß alle Freyer reich / ſolches moͤchte dem aͤuſſerlichen An - ſehen nach bey der recommendirten Perſon ſich auch befinden / in der That aber gantz anders ausweiſen; wie dann anderer Leute Zeugniß von ihm / mit des Herrn ſeine nicht uͤbereinſtimmet; Er legitimire erſt ſeine Negocia, durch Aufweiſung ſeiner Handels - Buͤcher und Effecten, ſeine Conduite aber durch ei - nen guten Nachruhm / und Ablehnung des uͤbeln Be - ruffs eines Debauchantens, und melde ſich alsdann wieder an / um zu erfahren / ob ſein Vortrag beſſern In - gres, als bis dato noch geſchiehet / finde. Jndeſſen ver - bleibe ich / ꝛc.

Ein anders / da die Einwilligung geſchiehet.

Mein Herr!

ALs ein Zeichen / der mir und meinem Haus von vielen Jahren her zugetragenen Freundſchafft / nehme ich die Propoſition von des Herrn N. N. in -ten -1011welche in allerhand Faͤllen vorkommen. tendirter Alliance mit meiner Familie an / und ſage kuͤrtzlich in freundlicher Antwort / daß / wann es der Hoͤchſte ſolte auserſehen / und Herr N N. ſich ſeines Handels-Zuſtands wegen / auch welcher geſtalt er eine Frau kuͤnfftig zu ernehren gedaͤchte / beſſer legitimiret haben wird / daß alsdann mein und meiner Eheliebſten Einwilligung ihm nicht ſoll zu wider ſeyn / welches an - zeigende / verharre ich / ꝛc.

IV. Eigenes Anwerb-Schreiben in Heyraths-Sachen.

Mein Herr!

ES ſeynd allbereits zwey Jahr / daß ich meinen ei - genen Handel angefangen / und durch goͤttlichen Segen und guter Leute Huͤlffe ſo weit avancirt / daß ſich meine Handlung von Tage zu Tage vergroͤſſert / und mir faſt noͤhtig thun will / mich um einen getreuen Gehuͤlffen umzuſehen; Wañ ich nun ſolcher an meines Herrn Jungfer Tochter / zu welcher ich laͤngſt eine Ehe - und ehrliche Affection getragen / zu finden verhoffte / als ſollen dieſe wenige Zeilen die Anwerbung um die - ſelbe meinentwegen thun; Gefaͤllt dann der goͤttlichen Providentz / wie auch meinen Herrn und deſſen wehr - ten Ehe-Liebſten / ſolche meine Intention, ſo erwarte ich ſchleunige und geneigte Antwort.

V. Noch ein anders.

Mein Herr!

WAnn ich bis anhero in Commercien-Sachen mit demſelben correſpondiret / ſo geſchiehet es jetzunder in einer weit hoͤhern und wichtigern Sache / nemlich / daß ich wohlbedaͤchtlich / und nach vorher ge -S s s 2gan -1012Muͤnd - und ſchrifftliche Complimenten,gangenen fleißigen Gebet / denſelben um ſeine liebe Jungfer Tochter zur Ehe anſpreche: Jch gebrauche mich / die Einwilligung zu erlangen / eben nicht groſ - ſer Perſuaſorien, weil meinem Herrn mein Zuſtand und meine Perſon allbereit bekannt / und was noch ver - borgen / bey andern guten Freunden kan erkundiget werden / wie nun mein Geſuch anders nichts / als was Ehe - und ehrlich iſt / zum Abſehen hat / als zweiffele nicht an geneigter Willfahrung / in deren Erwgrtung ich verharre / ꝛc.

VI. Ein anders.

Mein Herr!

DJe bis anhero getragene Hochachtung zu deſſen wehrten Haus und Familie, wie auch die auf Tugend-gegruͤndete Affection, welche ich inſonder - heit gegen deſſen Jungfer Tochter in meinen Hertzen hege / gibt mir die Feder in die Hand / um bey meinen Herrn wegen eines ſo wehrten Pfands Anſuchung zu thun / und dieſe Zeilen als Freywerber zu gebrauchen: ſolten ſie nun ſo gluͤcklich ſeyn / ein erwuͤnſchtes Ja - Wort zuruͤck zu bringen / ſo will ich verſichern / daß ich Lebenslang dafuͤr verharren werde / ꝛc.

VII. Anwerbung um eine Wittwe.

Madame.

WAnn dieſelbe nach ihres ſel. Mannes Todt in einer ſo wohl etablirten Handlung ſitzen geblie - ben / die allerdings erfordert / durch eine dazu tuͤchtige Perſon continuiret zu werden / als habe ich mich ſol - cher geſtalt darzu offeriren wollen / wann es goͤttlicher Providentz / und meiner geehrten Frauen gefaͤllig ſeynſolte /1013welche in allerhand Faͤllen vorkommen. ſolte / mich zugleich in ihre Handlung und Ehe-Bette einzunehmen. Was meine Mittel / wie auch meine Freundſchafft und jetziger Zuſtand ſey / wird Uberrei - cher dieſes mit mehren anzeigen / und wuͤnſche ich / daß ſolcher (meiner auf Ehr und Tugend gegruͤndeten In - tention nach) vergnuͤgliche Antwort erhalten moͤge. Der ich immittelſt verharre / ꝛc.

VIII. Bitt-Schreiben / wegen einer intendirten Mariage zu ſondiren / oder unter der Hand Nachfrage zu thun / ob ſolche wol angehen koͤnnte.

Mein Herr!

Demſelben habe ich bey ſeinen neulichen Hierſeyn einigermaſſen meine Intention, wegen Veraͤn - derung meines jetzigen ledigen Stands zu erkennen ge - geben / auch daruͤber deſſen Gutbefinden und ſelbſt eige - nes Anmahmen verſpuͤhret; Anjetzo berichte ich / daß mein Abſehen auf Herrn N. N. Tochter gerichtet / de - ren Erlangung und Beſitz ich allen andern mir ange - tragenen Parteyen vorziehe; wann mein Herr mir die Liebe erweiſen / und (um in einer ſo wichtigen Sache nichts von meiner Reputation zu hazardiren) bey ih - ren Befreundten ſondiren wolte / ob etwas vor mich zu hoffen ſey / oder nicht. Hieruͤber nun den Effect erwar - tend / und mich zu allen angenehmen Gegen-Dienſten hinwieder verpflichtend / verharre ich ꝛc.

IX. Ein anders.

Mein Herr!

DEmſelbigen kan ich nicht bergen / daß / als ich letz - mahls einige Wochen lang mich a Coſti in denS s s 3be -1014Muͤnd - und ſchrifftliche Complimenten,bewuſten Affairen aufgehalten / ich mit Herrn N. N. Jungfer Tochter in angenehme Bekanttſchafft gerah - ten / ſo daß ich auch aus den Regungen meines Ge - muͤths gnugſam verſpuͤhren koͤnnen / daß ich ſie von Hertzen liebte / und mich gluͤcklich ſchaͤtzen wuͤrde / wañ ich eine ſo a[i]mable Perſon zu meiner Liebſten haben ſolte. Jch habe mir dabey ſonderlich ihre ſittſame Con - duite und vornehme Freundſchafft wohlgefallen laſ - ſen / auch aus einigen Diſcou[r]ſen wohl vermercket / daß weder die Eltern / noch die Jungfer an meiner Per - ſon ein Mißfallen haͤtten / und vielleicht in unſer beyder Vereinigung wohl reſolviren moͤchten. Wann ich nun an meinem Herrn einen ſonderbahren vertrauten Freund zu haben mich getroͤſte / als gelanget an dem - ſelben mein freundliches Erſuchen / unter der Hand zu vernehmen / worzu man ſowol von der Eltern / als der Tochter Seiten incliniren moͤchte / und im Fall des Wohlbefindens oͤffentlich in meinen Nahmen um hochbemeldte Jungfer bey ihren Eltern anzuhalten / worzu ich dann hiemit vollkommene Vollmacht will ertheilet / und anbey verſprochen haben / mich auf die er - ſte angenehme Zeitung alſobald perſoͤnlich ſelbſt einzu - finden. Der ich inmittelſt / ꝛc.

Antwort auf obiges Schreiben.

Mein Herr!

WAs derſelbe in ſeinen geehrten Schreiben von N. N. an mich gelangen / (oder was er durch Hrn. N. N. wegen abgezielter Alliance mit meinen Haus mir vortragen laſſen /) das habe ich alles zur Ge - nuͤge erſehen / ſelbiges meiner Ehe-Liebſten wie auch meiner Tochter communiciret / u. hierauf die goͤttli -che1015welche in allerhand Faͤllen vorkommen. che Providentz inſtaͤndig angeruffen / uns diejenige Entſchlieſſung ins Hertz zu geben / welche mit den kuͤnf - tigen Wohlſtand unſers Hauſes / und denen dabey in - teteſſirten Perſonen uͤbereinkommen moͤchte / da wir dann endlich wohlbedaͤchtlich bey uns befunden / das was der Herr in Ehren an uns gelangen laſſen / als eine Schickung GOttes anzunehmen / und ſelbiger dannenhero nicht zu wiederſtreben / weswegen ich dañ in mein und meiner Frauen Nahmen die Einwilligung zu der geſuchten ehelichen Verbuͤndniß mit unſerer Tochter hiemit uͤberſende / und des Herrn fernere Er - klaͤhrung / wie auch ordentliches Anwerben und per - ſoͤhnliche Uberkunfft gewaͤrtig bleibe / der ich inzwi - ſchen verharre / ꝛc.

Ein anders.

Monſieur.

ES hat Herrn N. N. ſel. Frau Wittib mir als ihren Kriegiſchen Vormund ein Schreiben vorgewieſen / in welchen der Herr derſelben ſeine ehe - liche Affection antraͤget / und um ihre Entſchlieſſung zu haben / Anſuchung thut; Ob nun wol bemeldte Frau / ſeither Abſterben ihres ſel. Ehe-Herrn / welchen ſie jederzeit recht hertzlich geliebet / faſt ein Geluͤbde ge - than / ſich niemahls wieder zu verheyrathen / ſo ſchei - net doch / daß die Vielheit und Groͤſſe ihrer Hand - lung / eine andere Reſolution von ihr erfordere / wes - wegen ſie dann auch meinen Zureden ſo weit Gehoͤr gegeben / daß ſie / wann der Hoͤchſte ihre zweyte Ehe / und zwar mit meinem Herrn auserſehen / ſolchen nicht wiederſtrebeu wolte / wird alſo mein Herr ferner ſeine Sachen nach dieſer meiner Eroͤffnung anzuſtellenS s s 4wiſſen.1016Muͤnd - und ſchrifftliche Complimenten,wiſſen. Der ich mich zu allen fernern Dienſten of - ferire / und nechſt ſchoͤnſter Begruͤſſung verharre / ꝛc.

X. Hoͤfliches Schreiben an ein ver - lobtes Frauenzimmer / ſo ein Braͤu - tigam an ſeine Braut abſchicket.

Mademoiſelle.

ES iſt das erſte mahl / daß ich nach erhaltener Per - miſſion mich hinfuͤhro ihren Braͤutigam und Liebſten zu nennen / an ſie ſchreibe / und mit dieſen Zei - len nochmahls die voͤllige Verſicherung uͤberſende / daß nichts als der Tod mich von der Liebe zu ihr ſoll abwen - dig machen / ja daß ich denjenigen Brief / welcher mir die Einwilligung ihrer geehrten Eltern / zu unſerer Hey - raht gebracht / vor die gluͤcklichſte Zeitung halte / die mir jemahls haͤtte vorkommen koͤnnen / weil mich ſolche in dem Beſitz einer ſolchen Perſon eingeſetzet / welche jeder - zeit das beſte Kleinod meines Hauſes und meiner Handlung ſeyn wird / und welche mit aller ehrlichen Lieb und Treu inbruͤnſtig zu verehren / ich Lebenslang mich bemuͤhen werde / der ich erſterbe.

Mademoiſelle Dero getreueſter und verbun - denſter N. N.

XI. Dergleichen.

Schoͤnſtes Kind!

WElch eine unvermuhtete Freude hat mir nicht der heute eingelauffene Brief ihres Herrn Vaters verurſachet / als ſolcher die Einwilligung zur Vollzie -hung1017welche in allerhand Faͤllen vorkommen. hung unſerer Mariage mit ſich gebracht / nun kommt mein ſo lang in den Sorgen-Meer herum getriebenes Schiff in den erwuͤnſchten Haven / mein Ancker findet ſeinen ſichern Grund / und ich bin in der Hoffnung (ſie meine Schoͤne bald zu beſitzen /) viel reicher als die ſeyn / welche ſich uͤber der Ankunfft einer reichen Sil - ber-Flotte zu erfreuen haben: Es eile nur mein Kind mit mir die Erfuͤllung unſerer Gluͤckſeeligkeit zu pouſſi - ren / und erwarte mit den erſten zu ihren Fuͤſſen den - jenigen / welcher ſich von dieſer Stunde an nennet /

Schoͤnſtes Kind dero verlobten Braͤutigam und ergebenſten Knecht. N. N.

XII. Ein anders.

Mademoiſelle.

MEin Capital iſt vermehret / das Gluͤck meiner Handlung bluͤhet im hoͤchſten Flor, und mein hieſiger Wohn-Platz wird mir zu einer Gold-reichen Peru, nun ich mit heutigen Briefen von ihren gelieb - ten Anverwandten Verſicherung erhalten / daß ſie[/]o Schoͤnſte! die Meinige ſeyn und bleiben ſolte. Ei - let ein Gewinn-ſuͤchtiger Kauffmann nach der Meſſe / da allerhand koſtbahre und courante Waaren ein - zukauffen / wie ſolte ich Allerſchoͤnſte nicht eilen / zu ihr zu kommen / und an ihrer Perſon einen Schatz in Be - ſitz zu nehmen / welcher mich mehr erfreuen kan / als al - le Koſtbahrkeiten / welche Jndien ausgiebet / ſie erwarte mich demnach mit erſter Poſt / und alsdann muͤnd - lich die Verſicherung / daß ich Lebenslang ſey und ver - bleibe / ꝛc.

S s s 5NB. 1018Muͤnd - und ſchrifftliche Complimenten,
  • NB. Mehrerley dergleichen Formularia als obige anzufuͤhren / finden wir gantz unnoͤhtig / weil gemei - niglich ſolche mit vielen Schwachheiten muͤſſen an - gefuͤllet werden; heutiges Tages auch mehrentheils aus der Mode gekommen / weil bey Spirituellen Perſonen mehr auf ein modeſtes als allzuſehr affe - ctionirtes Liebes-Schreiben geſehen wird / welche ohne dem aus der Kauffleute ihrer Feder nicht ver - muhtet werden / und von ihren Handels-Stylo ein groſſes differiren; zudem werden ſo viel hundert Liebes-Partheyen geſchloſſen / bey welchen die In - tereſſenten keine ſolche hoch-ſtyliſirte Unterhand - lungs-Briefe noͤhtig haben; wem aber noch die Haͤnd darnach jucket / der findet ſolche in den haͤuf - fig herausgegebenen Brief-Buͤchern in groſſer Menge. Wir gehen weiter / und ſtellen hiernechſt vor einige Formularia.

XIII. Von Hochzeit-Bꝛiefen / und zwar erſtlich Benachrichtigungs-Schrei - ben / daß man ſich ehelich verlobet.

Mein Herr!

DEmſelben kan nicht unberichtet laſſen / daß der Hoͤchſte nach ſeinen allweiſen Raht mich in die Alliance und wohlbekannte Familiam des Herrn N. N. gefuͤhret / indem mir vor wenig Tagen deſſen eini - ge liebſte Tochter zu einer Geſpons und kuͤnfftigen Ehegemahl bis auf Prieſterliche Copulation (welche den 6. bevorſtehenden Monats Maji geſchehen ſoll) zugeſaget worden. Wann ich nun meinen wehrten Herrn und Freund dieſer unſerer Trauung und Hochzeitlichen Ehren-Tag mit einem andaͤchtigenGebet1019welche in allerhand Faͤllen vorkommen. Gebet beyzuwohnen / auch gern bey mir haben moͤchte; als gelanget an demſelben mein und meiner Liebſten freundliches Bitten / gegen den beſtimmten Tag ſich allhier einzufinden / und was GOtt an Tractamen - ten beſcheren wird / großg. nebenſt einen zugebereiteten Logiament in unſern Haus verlieb zu nehmen. Sol - che hohe Gunſt und Faveur bey anderer Gelegenheit wieder zu verſchulden / werde ich jederzeit ſo willig als gefliſſen ſeyn / ꝛc.

XIV. Ein anders.

Mein Herr!

WJe ich verſichert bin / daß derſelbe / an dem was mich angehet / jederzeit Theil nimmt / als kan ich auch nicht unterlaſſen / ihm am erſten zu benachrich - tigen / daß ich nach reiffer Uberlegung / wohleingehohl - ten Raht / zuforderſt aber nach Anruffung goͤttlichen Beyſtandes / Herrn N. N. um ſeine Jungfer Schwe - ſter angeſprochen / ſolche auch nach wenig Stunden ge - nommener Bedenck-Zeit / mit unſer beyderſeits Ver - gnuͤgen erhalten. Wann nun zu voͤlliger Vollzie - hung unſers angefangenen chriſtlichen Ehe-Geluͤbds / der 15. Julii zur Prieſterlichen Copulation angeſetzet worden / und wir unter andern guten Freunden auch den Herrn ſamt ſeine Liebſte bey uns haben wolten / als gelanget an demſelben / ꝛc.

XV. Ein anders.

Mein Herr!

JCh habe demſelben / und den mir gegebenen Cre - dit, auch gethanen Vorſchuß und guter Recom - mendation zu dancken / daß ich mit MademoiſelleN. 1020Muͤnd - und ſchrifftliche Complimenten,N. N. nunmehro Braͤutigam bin. Wie nun dadurch meine gantz und gar verfallen geweſene Affairen wie - der aufgeholffen worden / als werde ich auch nicht er - mangeln / ſo bald ich meiner Liebſten Brautſchatz in Haͤnden habe / dem Herrn alles wieder danckbahrlich zu erſetzen. Jndeſſen geliebe derſelbe uns auf unſern angeſetzten Ehren-Tag / wird ſeyn der 8. Februarii) mit ſeiner angenehmen Gegenwart zu erfreuen / und verſichert zu ſeyn / daß ich dafuͤr Lebenslang ver - harre / ꝛc.

XVI. Noch ein anders.

Mein Herr!

WAnn es durch des Hoͤchſten Schickung / auch mit vorgehaltenen Raht und Einwilligung beyderſeits Freundſchafft dahin gekommen / daß ich mich mit der Hoch-Edlen / Groß-Ehr - und Tugend - begabten Jungfer N. N. Herrn N. N. ſel. hinter - laſſenen Jungfr. Tochter in ein Chriſtliches Ehe-Ge - luͤbde eingelaſſen / welches wir bevorſtehenden 18. Jan. vor der Chriſtlichen Gemeine durch Prieſterliche Co - pulation und Einſegnung oͤffentlich zu vollziehen ge - dencken; Als gelanget an unſern wehrten Herrn und Freund mein und meiner Liebſten dienſtfreundliches Bitten / derſelbe wolle geruhen / den heiligen Eheſtand zu Ehren / uns aber und beyderſeits Freundſchafft zu ſonderbahren Gefallen / ſich nebenſt ſeiner Liebſten ge - gen den beſtim̃ten Tag allhier einzufinden / dem Trau - Actui mit einem andaͤchtigen Gebet beyzuwohnen / und was nach dieſem an Speis und Tranck der Hoͤch - ſte wird darreichen / nebenſt andern Hochzeit-Gaͤſten großg. verlieb zu nehmen. Solche hohe Gunſt undFreund -1021welche in allerhand Faͤllen vorkommen. Freundſchafft in dergleichen und andern Begebenhei - ten wieder zu verſchulden / werden wir jederzeit willig und bereit ſeyn / ꝛc.

XVII. Lateiniſcher Hochzeit-Brief. Nobiliſſime Vir, Affinis chariſſime.

NOlo te celare, menſem jam eſſe, à quo inter Dominum N. N. Mercatorem hujus noſtræ civitatis celeberrimum, & Filiam meam N. N. natu maximam, bonorum amicorum conſilio, ſponſalia ſint contracta. Cum igitur tempus tandem requirat, ut illa coram Eccleſiæ noſ[t] cœtu adhibitis piis precibus, ſolenniter confir - mentur & pro more recepto celebrentur, diem il - lis diximus 7. Februarii, ad quem vocavi & voco ex meis, intimos, & conjunctisſimos, cum autem te quoque in numero meorum non poſtremum habeam, rogo atque obſecro, ut ad diem dictum, cum Tua Charisſima apud Nos N. compareas, precibus aliorum bonorum, pro felici copulan - dorum auſpicio, tuas adjungas, atque præſentia & authoritate Tua, noſtras nuptias promoveas, erit id nobis tam gratum, ut nihil gratius Vale.

Datum &c. Tuus Totus N. N.

XVIII. Ein Frantzoͤſiſches Hochzeit - Schreiben.

Monſieur

VOus étes trop de mes amys, que je dûſſe negliger un moment, ſans vous donnerpart,1022Muͤnd - und ſchrifftliche Complimenten,part, de l heureux ſucces, de mon mariage, ſa - ches donc qu’a la fin les parens de Mademoiſelle N. N. preſentement mon epouſe, (ſi opiniatres qu’ils eſtoient du commencement,) ſe ſont ren - dûs, a mes inſtances reiterées, & m’ont promis leur niece, ſibien que nous voicy quaſi a la veille de nos noces, rendés vous y Monſr. ſi vous pou - vés, & croyés, que voſtre preſence augmentera le contentement que moy & ma Maitreſſe rece - vront ce jour la, je ſuis.

XIX. Une autre.

Monſieur.

AYant plu a la bontè divine, & aux parens de Mademoiſelle N. N. de me l accorder en mariage, nous avons conſtitués, que le 15. du Novembr. ſera le jour de nos noces, & comme ſuivant la maniere du pays on aime, que la Ce - remonie s en face, en preſence des plus pro - ches amys, entre les quels vous tenés le premier rang de mon Coté ainſy je vous prie, de com - paroitre icy au dit jour, dans la maiſon, de mon bâupere, de benir le commencement de noſtre mariage, de vos prieres, & de prendre pour bien le bon accueil, qu on vous pourra faire ce jour la, en recompenſe de l honneur que vous nous ferés par voſtre preſence, qui ſommes.

Reponſe.

Monſieur.

ETant tres joyeux de l heureux ſuccés de votre mariage, & bien honoré, de l invi -tation,1023welche in allerhand Faͤllen vorkommen. tation, que vous me faites, pour etre de vos no - ces, je vous diray en reponſe, que ſi mes affaires me le permettront, je ne manqueray pas, de m’y rendre plutoſt pour aſſurer de mes reſpects, vous & Mademoiſelle votre epouſe, & de vous ſouhait - ter mille ſortes de proſperites, que pour partici - per, aux rejouiſſances pluſieurs fois exceſſives, en des pareilles rencontres, je ſuis.

Antwort auf ſolche Einladungs - Schreiben.

Mein Herr!

AUs deſſen an mich abgelaſſen angenehmen Einladungs-Schreiben / vom 26. Februarii, habe ich die gluͤcklich getroffene Alliance mit Made - moiſelle N. N. vernommen; wie nun meinen Herrn ohne Zweiffel ein groſſer Vortheil und Vergnuͤgen aus ſolchen zukommt / indem hoch-bemeldter ſeiner Jungfer Braut Leibes - und Gemuͤhts-Qualitaͤten der gantzen Welt gnugſam bekannt ſeyn / uͤberdem auch dero vornehme Freundſchafft ſo beſchaffen / daß mein Herr inskuͤnfftige viel Vortheile von derſelben wird zu gewarten haben: als gratulire ich zufoͤrderſt zu ſolchen ſonderbahren Gluͤck / mit den fernern Aner - wuͤnſchen / daß der Hoͤchſte ſeinen Segen auf meinen Herrn und deſſen Liebſte reichlich wolle ausſchuͤtten / und ſie in ihren kuͤnfftigen Eheſtand Kindes Kinder erleben laſſen / welchen Wunſch muͤndlich zu wieder - hohlen / mir des Herrn Hochzeitlicher Ehren-Tag mehrere Gelegenheit geben wird / der ich inzwiſchen verharre / ꝛc.

Ein1024Muͤnd - und ſchrifftliche Complimenten,

Ein anders.

Mein Herr!

D derſelbe mit Mademoiſelle N. N. ſich in ein Ehelich Verbuͤndniß eingelaſſen / hat mich um ſoviel mehr erfreuet / daß ich meines Herrn Meriten durch ein ſo edles Tugend-Bild (aus goͤttlicher Schi - ckung) wohl recompenſiret ſehe. Jch werde mich ge - gen dero beſtimmten Ehren-Tag meiner Schuldigkeit gemaͤß einfinden / um nechſt hertzlichen Wunſch vor de - ro Wohlergehen / auch dem Herrn und ſeiner Liebſten zu verſichern / daß ich von ihnen Lebenslang ſey und verbleibe / ꝛc.

Ein anders.

Mein Herr!

WJe ich allezeit an denjenigen / was ihm angehet - Theil genommen / als hat mich auch die uͤber - ſchriebene Nachricht von de[r]getroffenen Alliance mit Mademoiſelle N. N. nicht wenig erfreuet: Jch wuͤnſche darzu goͤttlichen Segen und alles ſelbſt ver - langte Wohlergehen. Welchen meinen Wunſch an dero Hochzeitlichen Ehren-Feſt zu bekraͤfftigen / ich der Einladung gemaͤß / nicht ermangeln wuͤrde / wann nicht der weite Weg und meine Handlung mich da - von abhielten. Jndeſſen wolle doch mein Herr beyge - hende kleine Hochzeit-Gab als ein Zeichen meiner zu ihm tragenden Affection und Dienſt-gefliſſenheit an - nehmen / und nebenſt ſeiner Liebſten verſichert ſeyn / daß dero Hochzeitlicher Ehren-Tag von mir und andern guten Freunden hieſiger Orten / ebenfals in aller Froͤlichkeit ſoll celebriret werden / als der ich Profes -ſion1025welche in allerhand Faͤllen vorkommen. ſion mache / mich allenthalben zu erweiſen / daß ich wahrhafftig ſey / ꝛc.

Ein anders / nebenſt Uberſendung ei - nes Hochzeits-Geſchencks und Carminis.

Mein Herr!

D nach ſo langen Warten / der Himmel deſſen Meriten ſo wohl recompenſiret / und demſel - ben das allerſchoͤnſte Kind / nemlich Mademoiſelle N. N. Ehelich beyleget / iſt eine Zeitung / welche mich und andere ſeine Freunde uͤber alle Maſſen erfreuet / und unter den Erſchallen Vivat Monſieur N. N. Vi - vat ſeine holdſelige Braut / ſchon unterſchiedliche Glaͤ - ſer Weins vergnuͤglich auszuleeren / bewogen / welches auch ſolcher Geſtalt bis auf ihren Hochzeitlichen Eh - ren-Tag (den wir hier ebenfals in aller Freude zu ce - lebriren entſchloſſen) ſoll continuiret werden.

NUnmehr / o wehrtes Paar / ſteht dir der Handel
offen
Zu Schaͤtzen / welche kein Guinea geben kan:
Die beſte Kauffmanſchafft wird in der Eh getroffen /
Da jede Liebs-Partie ſo gleich wird abgethan /
Da man die Wechſel-Kuͤß ohn einen Maͤckler ſchlieſ -
ſet /
Und allzeit richtig haͤlt das keuſche Liebs Journal,
Da man bald Intereſs, bald Lagio genieſſet /
Und traͤget taͤglich ab das ſchuldig Capital.

Damit aber auch meinen geehrten Herrn / mein uͤber deſſen gluͤckliche Mariage empfundenes Ver - gnuͤgen um ſo viel mehr an Tage geleget werde / als babe ich unter Hertz-wohlgemeynten Wuͤnſchen / daßT t tdeſſen1026Muͤnd - und ſchrifftliche Complimenten,deſſen neuer Stand zu gluͤcklicher Stunde moͤge ange - fangen ſeyn / beygehendes kleines Angedencken und Hochzeit-Geſchenck / nebſt nachgeſetzten Carmine, uͤberſenden / und ſo wol meines Herrn ſeines bis anhero gefuͤhrten Handels-Vortrefflichkeit / als die jetzt getrof - fene gluͤckliche Partey anzeigen / und damit bekraͤffti - gen wollen / daß ich ſey / ꝛc

Wohlgemeyntes Hochzeit-Carmen, den Beſitz eines holdſeligen Frauenzim - mers / als die beſte Kauffmannſchafft / vorſtellend.

ERkaufft aus Jndien / die rar’ſten Specereyen /
Macht Peru, wann ihr koͤnnt / von Gold und
Silber bloß;
Laß Biſem den Geruch / Schmaragd das Aug er -
freuen /
Und ſchuͤtt der Danaen gar Perlen in den Schooß /
Grab’t Diamanten aus / und faͤrbt mit Purpur -
Schalen
Das theuere Gewandt / ſo faſt nicht zu bezahlen.
Beruͤhmt euch einer Meng von Zobeln zu beſitzen;
Sagt / daß der Perſer Seid Haus und Gewoͤlb er -
fuͤll;
Daß Gold und Silber-Drat koͤnn viel in Handlung
nuͤtzen /
Und die Correſpondentz nicht ſtehe jemahls ſtill;
Daß heut ein reiches Schiff den Haven hab erreichet /
Ein anders weggereiſ’t / ſo dem an Schaͤtzen gleichet.
Es zeige das Contoir das Geld ſo haͤuffig liegen /
Von Sorten groß und klein / in Banco und Cour -
rent,
Als1027welche in allerhand Faͤllen vorkommen.
Als viel der Waaren ſeyn / davor die Balcken biegen;
Jn Summa, es ſey nicht / kein Maaß / Ziel oder End
Der theuren Kauffmannſchafft / die euer Haus be -
gluͤcket /
Und euch das Koͤſtlichſte / der Welt in Vorraht
ſchicket.
So iſt diß alles doch ein bloſſe Spreu zu ſchaͤtzen /
Vor dem Schatz / welchen uns der Venus Huld er -
theilt:
Ein ſchoͤnes Jungfern-Bild / der Menſchen Luſt /
Ergoͤtzen /
Jſt’s Koͤſtlichſte der Welt / der Balſam / welcher heilt
Die Wunde / die uns hat des Amors Pfeil geſchla -
gen;
Die Perle / die wir ſtets / an Hals und Haͤnden tragen.
Jhr Purpur Roſen Mund der auserleſ’nen Schoͤ -
nen /
Haucht mehr / als Ambra aus; Jhr Lippen ſeynd
Corall /
Die durch des Scharlacks Farb des Tyrus Pur -
pur hoͤhnen.
Jhr Augen ſeynd Saphir / Jhr Stimm Syrenen
Schall /
Die Haare guͤldner Drat / Jhr Haͤnde weiche Seiden /
Der Leib wird Zobeln ſelbſt an Zaͤrtlichkeit beſtreiten.
Jch ſchweige / was ſich ſonſt vor Schaͤtzbahrkeiten
finden /
Bey einen Tugend-Bild / die Geiſt und Flammen
hegt /
Die durch der Augen Blitz / den Zunder kan entzuͤnden /
Der uns von Jugend auf in Marck und Bein
gelegt;
T t t 2Man1028Muͤnd - und ſchrifftliche Complimenten,
Man laͤſt Contoir und Geld / Schiffs-Part und
Guͤter fahren /
Kan man ſich gluͤcklich nur mit ſeiner Liebſten paaren.
Dis wird das Edle Paar / auch hoff ich / heut bekennen /
Voraus der Braͤutigam / an ſeinen Ehren-Tag /
Er wird Vergnuͤglichers / nichts koͤnnen uns be -
nennen /
Daß bey der Kauffmannſchafft ihm etwas mehr
behag /
Als jetzt bey dieſem Stand / da auf den Schwanen
Federn
Mehr Luſt iſt und Profit, als bey Tuch / Seid und
Ledern.
So gluͤcklich / als er auch / bishero hat gehandelt
Zu Waſſer und zu Land / und ſeine Kauffmannſchafft /
Ja deſſen Nahmens Ruhm / durch ferne Staͤdt ge -
wandelt /
Bekennt er doch mit uns / daß aller Waaren Krafft
Jn Preiß von dieſer Perl / zu ſchaͤtzen nicht dagegen /
Die heut in ſeinen Schooß will ihre Anmuth legen.
Jhr ſchoͤnſte Lieblichkeit / Jhr Tugend-volles Weſen /
Beſchaͤmt den Purpur ſelbſt / und hellen Diamant;
Wer rufft nicht / daß er ſich / hab heute auserleſen /
An ſeiner ſchoͤnen Braut / ein Schatz den ſonſt kein
Land
Nach ſeines Hertzens-Wunſch / wir beſſer koͤnnen
reichen /
Wann gleich gantz Jndien wolt ſeine Schaͤtze zeigen.
Vergnuͤgliches Contoir, daß ihm mit ihr verſchlieſſet /
Mit ihr die jede Stund ein neuen Wechſel zahlt /
Wann dero beyder Hertz / wie Wachs / zuſammen
flieſſet /
Und1029welche in allerhand Faͤllen vorkommen.
Und Lieb und Gegen-Lieb / aus jeder Augen ſtrahlt;
Wer koͤnnte / ſag ich wol / des keuſchen Betts-Er -
goͤtzen /
Hinfuͤhro eine Luſt in die Vergleichung ſetzen.
Nur wuͤnſchet jedermann / geht ihr Verliebten beyde
Hin / da die keuſche Lieb Euch ruffet zu der Ruh /
Dann iſt / nach Voͤlcker Recht / die wahre Hochzeit -
Freude
Erfuͤllt / wann man euch beyd ſchlieſſt in die Kam -
mer zu /
Und kuͤnfftig uns die Zeit / wird zeigen in der Wiegen /
Was man von euch gedacht / Jhr aber habt ver -
ſchwiegen.

Ein anders.

JSts nun einmahl gewagt / du lang verlobtes
Paar /
Und hat des Prieſters Hand Euch beyde feſt gebunden /
Mit dem Band / welch’s die Lieb verrnuͤnfftig hat ge -
wunden /
Und welches dieſer Tag / zeigt jeden offenbahr /
So ſey es hoͤchſt begluͤckt / zur guten Stund geſchehen /
Und laß der Himmel Euch ſtets ſeine Huͤlffe ſehen.
Ein Tugendſames Weib iſt ja das beſte Schiff /
Nach Salomonis Spruch / das Gluͤck und Heil zu -
fuͤhret /
Man ſiehet / wie ein Mann / den Segen mercklich
ſpuͤhret /
Dem ſolches iſt beſchert / Sie iſt der klein Begriff
Von allen / was die Welt und Handlung koͤnte geben /
Das nutzbar iſt und auch / faſt noͤhtig zu den Leben.
T t t 3Vor -1030Muͤnd - und ſchrifftliche Complimenten
Voraus in Kauffmann-Stand / da man den Handel
treibt /
Und Freunde / Haus und Geld faſt taͤglich muß ge -
brauchen /
Da beſſer ſehen gleich zwey als nur ein paar Augen /
Und groͤſſer iſt der Fleiß / wann man erſt iſt beweibt /
Da laͤſt Contoir und Haus noch eins ſo gut ſich lieben /
Wann erſt die Einſamkeit aus ſolchen iſt vertrieben.
Liebt man der Waaren Meng? wer leget mehr zu
Schau?
Und bringt / was uns vergnuͤgt / wol beſſer aus der
Ferne?
Der Lippen Blut Corall / der Augen helle Sterne /
Die Diamanten gleich / als eine junge Frau /
Mit deren Anmuths-Lieb / nichts ſtehet zu vergleichen /
Als welchen Sammt und Seid / Schwan / Perl und
Marmor weichen.
Des Handels Function lehrt man bey ihr erſt recht /
Der Kuͤſſe Zucker-Brod laͤſt ſie im Kauff genieſſen /
So offt man ein Parthey beginnt mit ihr zu ſchlieſſen;
Sie iſt auf dem Contoir der allertreuſte Knecht.
Sie weiß / wie ſich die Zeit / von Tag zu Tag veraͤnder /
Und ſtellet herrlich vor den richtigſten Calender.
Jn welchen ſteht der Mont / bald nehmend ab / bald voll /
Sie regulirt gar offt des Hauſes ſein Gewitter /
Daß auch ihr Ehſtand-Schiff kein Ungeſtuͤhm er -
ſchuͤtter /
Zeigt ſie an Stund und Cours, wann man fortſee -
geln ſoll.
Wie gluͤcklich iſt der dann vor andern nicht zu preiſen /
Der kan zu gleicher Zeit ein Kauff - und Eh-Mann
heiſſen.
Nun1031welche in allerhand Faͤllen vorkommen.
Nun dieſes wiederfaͤhrt ihm auch / Herr Braͤutigam /
An dieſem Ehren-Tag / der heute wird begangen /
Und den ein ſolch Geſchick zu ſtifften angefangen /
Welch’s keuſche Ehren-Lieb mit zur Gefaͤhrtin nahm /
Die folglich wuͤrcket aus / des Himmels reichen
Segen /
Und feſſelt gleichſam an das Gluͤck auf allen Wegen.
Ein ſolches laſſe GOtt bey euch beſtaͤndig ſeyn /
Und Eurer beyder Eh mit vielen Segen kroͤnen /
So daß ihr lange Jahr moͤgt anders nicht erwehnen /
Als wie ſich Gluͤck und Heil / ſtell reichlich bey euch ein /
Wie Nahrung und Beruff ohn Schaden geh von
ſtatten /
Und wie Jhr niemahls Euch haͤtt beſſer koͤnnen
gatten.

Folgen einige Formularia muͤndlicher Gluͤckwuͤnſch - und Condolentz-Complimen - ten / welche vielfaͤltig in Buͤrgerlichen / ſonderlich aber in Kauffmanns-Stand vorfallen koͤnnen.

I. Gluͤck-Wunſch an einen Braͤutigam.

Mein Herr!

JCh bin ſonderbahr erfreuet / daß ich nebenſt an - dern vornehmen eingeladenen Gaͤſten / auch an des Herrn Ehren-Tag das Gluͤck habe / denſelben zu ſeiner wohl-getroffenen Mariage zu gratuliren / wie ich dann hiemit will hertzlich angewuͤnſchet haben / daß mein Hoch-geehrter Herr dieſen ſeinen Ehe - und Eh - ren-Stand / nebenſt ſeiner geliebten Jungfer BrautT t t 4gluͤck -1032Formular muͤndlicher Gluͤckwuͤnſch -gluͤcklich anfangen / und nach langen Jahren ſelig en - den moͤge.

II. Ein anders.

WAnn ich hoͤchſt - erfreulich vernommen / daß mein Herr gluͤcklich reſolviret / den bishero einſamen Jung-Geſellen-Stand zu verwechſeln / als hab ich zuforderſt darzu gratuliren / und ſo wol meinen geehrten Herrn / als ſeiner Jungfer Braut und allen dabey Intereſſirten / des Himmels reichen Segen / und alles ſelbſt verlangte Wohlergehen / anwuͤnſchen wollen.

III. Ein anders.

Mein Herr!

JCh wuͤnſche meines Orts gleichfals zu der bevor - ſtehenden Mariage, Heyl / Gluͤck und Segen / und daß ſolche zu allerſeits Intereſſenten hoͤchſten Ver - gnuͤgen ausſchlagen moͤge.

IV. Ein anders.

D ich von meinen Herrn gewuͤrdiget worden / ſeinen Hochzeitlichen Ehren-Tag beyzuwoh - nen / erkenne ich und meine Liebſte mit gebuͤhrenden Danck / wuͤnſchen auch denſelben und ſeiner geehrten Jungfer Braut GOttes reichen Segen / und daß / wie ſolche Ehe im Nahmen GOttes angefangen / ſel - bige auch zu allerſeits dabey Intereſſirten / inſonderheit zu der reſpective Groß - und Schwieger-Eltern ihren Vergnuͤgen / moͤge fortgefuͤhret werden.

V. 1033und Condolen tz-Complimenten.

V. Gluͤck-Wunſch an die Braut.

Mademoiſelle.

SJe erlaube mir / daß ich uͤber dero bevorſtehende Mariage mit Herrn N. N. als ihren jetzigen Liebſten! mich hoͤchlich erfreue / allen gluͤcklichen Suc - ceſs darzu anwuͤnſche / und wie ich laͤngſt Profeſſion gemacht / ein Freund und Diener von ihrem Hauſe zu ſeyn / alſo auch jederzeit an ihren jetzigen und kuͤnfftigen Gluͤck Antheil nehme / inſonderheit mir aber einen Platz in ihrer Wohlgewogenheit mir ausbitte / wie ich ſol - chen allbereit bey ihren kuͤnfftigen Ehe-Liebſten zu be - ſitzen / gaͤntzlich perſuadiret bin.

VI. Ein anders.

Mademoiſelle.

ES hat Monſ. N. N. an derſelben ſich eine ſo wuͤr - dige und qualificirte Braut aus geſuchet / daß je - der der ihm wohlwill / ſich billig uͤber ſeine wohlgetrof - fene Wahl zu erfreuen hat / welches ich hiemit auch thun / inſonderheit aber zu der bevorſtehenden Mariage alles ſelbſt verlangte Wohlergehen anwuͤnſchen / und mich dabey in Mademoiſelle ihre beharrliche Gunſt gehorſamſt empfehlen will.

VII. Ein anders.

Mademoiſelle.

WAnn nunmehro jedermann bekandt / daß Monſ. N. N. kuͤnfftig ein gluͤcklicher Beſitzer ihrer uͤberaus raren Schoͤnheit und tugendhafften Qualitaͤ - ten werden ſoll / als gratulire ich beyderſeits zu ſolcher Mariage, welche der Himmel mit ſeinen reichen Ga -T t t 5ben1034Formularia muͤndlicher Gluͤckwuͤnſch -ben ſegnen / und bis auf die ſpaͤte Nach-Welt / wolle be - gluͤckt ſeyn laſſen.

VIII. Noch ein anders.

Mademoiſelle.

WAnn ſie dero Hochzeitlichen Ehren-Tag / und die darzu eingeladene Gaͤſte mit mein und mei - ner Frauen Gegenwart zu verſtaͤrcken / durch ihre ge - thane Einladung Belieben getragen / als will ich zufor - derſt davor Danck abgeſtattet / und ſo wol ihr als ihren Liebſten alles erſprießliche Wohlergehen / darneben ei - ne friedliche Ehe / beſtaͤndige Geſundheit / gute Nah - rung und langes Leben / auch eine froͤliche und Zahlrei - che Fortpflantzung ihres vornehmen Geſchlechts / ange - wuͤnſchet haben.

IX. An die Schwieger-Eltern.

JCh erfreue mich billig mit meinem Hoch-wehrten Herrn / uͤber dieſen Hochzeitlichen Ehren-Tag ſeiner lieben Jungfer Tochter (oder Herrn Sohns) und wuͤnſche von Hertzen / daß ſolcher zu meines Hoch - geehrten Herrn und ſeines wehrten Hauſes Vergnuͤ - gen eine begluͤckte Nachfolge von vielen Jahren haben moͤge / ſage auch meinentwegen Danck / daß man mich hierzu invitiren wollen / welches in andern Begeben - heiten wieder zu verſchulden / ich jederzeit werde willig und gefliſſen ſeyn.

X. Ein anders.

Mein Herr!

D der Hoͤchſte in deſſen Alter denſelben noch mit Vergnuͤglichkeit begluͤcken wollen / ſeine Kin -der1035und Condolen tz-Complimenten. der wohl zu verſorgen / und in den heiligen Ehe-Stand zu begeben / daruͤber erfreuen ſich billig deſſen Freunde / ich aber inſonderheit / als der ich den jungen angehen - den Ehe-Leuten alles Gluͤck / Heyl und Segen / dem Herrn aber ſolche Lebens-Friſtung anerwuͤnſche / daß er ſein vornehmes Haus durch dieſe Ehe erbauet / und ſo es GOttes Wille / noch viele Kindes Kinder davon ſehen moͤge.

XI. Abdanckung auf Hochzeiten.

Allerſeits Hoch-Edle / Hoch-zuehrende Her - ren / ſehr wehrte Freunde und Goͤnner!

ES gereichet zu des Herrn Braͤutigams und ſei - ner Jungfer Braut / wie auch zu dero reſpe - ctive Schwieger-Eltern und ſaͤmtlichen hohen Freundſchafft ſonderbahren Vergnuͤgen / daß meine Hochzuehrende Herrn und Freunde dieſen Hochzeitli - chen Ehren-Tag mit ihrer wehrten Gegenwart beeh - ren / ſelbigen vor den Jungen angehenden Ehe-Leuten kuͤnfftigen Wohlſtand mit ihren Gebet beywohnen / und was nach der Zeit und des Orts Gelegenheit ihnen an Tractamenten hat koͤnnen vorgeſetzet werden / verlieb nehmen wollen / welches in dergleichen und al - len andern Faͤllen wieder zu verſchulden / ſo wol der Herr Braͤutigam als ſeine Jungfer Braut und aller - ſeits reſpective Anverwandten jederzeit ſo willig als gefliſſen ſeyn werden.

XII. Ein anders.

P. P.

D ſie allerſeits Hochgeneigte Herren u. Freun - de / des Herrn Braͤutigams und der JungferBraut1036Formularia muͤndlicher Gluͤckwuͤnſch -Braut Ehren-Tag mit ihrer angenehmen Gegenwart bezieꝛen wollen / dafuͤr ſtatten dieſelbe einen jeden Stan - des Gebuͤhr nach gehorſamen und freundlichen Danck ab / mit den Anerbieten / ſolches bey jeder Gelegenheit hinwieder dienſtfertig zu verſchulden / erſuchen indeſſen die wenige Aufwartung / womit man Zeit und des Orts Gelegenheit nach hat begegnen koͤnnen / guͤnſtig und geneigt aufzunehmen / und ferner denen beyden jungen angehenden Eheleuten guͤnſtig und gewogen zu verbleiben.

XIII. Compliment bey unvermuthli - cher Begegnung eines auslaͤndiſchen Bekandten.

MEin Herr! ich bin ſehr erfreuet / denſelben gluͤck - lich allhier anzutreffen / wann es bis anhero al - lezeit nach Wunſch und Willen ergangen / ſoll es mir lieb zu hoͤren ſeyn. Kan ich indeſſen Angelegenheiten allhier einige angenehme Dienſte erzeigen / ſo hat der - ſelbige frey zu befehlen.

XIV. Ein anders.

MEin Herr! welche eine unverhoffte und erfreu - liche Rencontre iſt mir dieſes / einen ſo wehrtẽ Freund allhier anzutreffen / ſolte derſelbe reſolviret ſeyn / ſich etwas allhier aufzuhalten / ſo gebrauche er ſich frey meines Hauſes und meiner Perſon zu ſeinen Dienſten.

XV. Ein anders.

MEin Herr! es muͤſſe derſelbe hieſiger Orten will - kommen ſeyn / wann es bis anhero demſelbenwohl1037und Condolen tz-Complimenten,wohl ergangen / und die liebe Angehoͤrige zu Haus ge - ſund hinterlaſſen worden / hab ich mich daruͤber billig zu erfreuen / und dabey anzuwuͤnſchen / daß die hier habende Verrichtungen nach meines Herrn Conten - to ausſchlagen moͤgen.

XVI. Ein anders.

MEin Herr! ich erfreue mich mit andern guten Fꝛeunden / denſelben gluͤcklich hier zu ſehen / und zwar um ſo vielmehr / als wir bey den ein Zeitlang hier gehabten Sturm / ſeinentwegen in nicht geringen Sorgen geweſen / indeſſen kommt mein Herr noch eben zu rechter Zeit an / ſeine vorhabende Geſchaͤffte auszu - richten / und wuͤnſchen wir / daß alles ſolcher Geſtalt ausſchlagen moͤge / daß mein Herr keine Urſache habe / die weite und ſchwere Reiſe zu beklagen.

Antwort.

MEin Herr! ich bin noch vielmehr erfreuet / den - ſelben allhier in guter Diſpoſition vor mir ge - funden zu haben / will auch verhoffen / daß es meinen Hn. jederzeit noch wohl werde ergangen ſeyn / inſonder - heit aber die Negotia reichlich eingetragen / und ein hier ankommender Fremder auch von ihren Profiten einen kleinen Antheil werde zu gewarten haben.

Ein anders.

MEin Herr! daß ich / nachdem wir uns ſo lange nicht geſehen / denſelben ſamt den lieben Seini - gen geſund vor mir finde / erfreuet mich von Hertzen / ich habe ſo gleich nach meiner Ankunft meine Aufwartung bey demſelben abſtatten / und zugleich dieſen mir vonHerrn1038Formularia muͤndlicher Gluͤckwuͤnſch -Herrn N. N. mitgegebenen Brief uͤberliefern wollen / welcher / wie er eine kleine Recommendation me[in]er Perſon in ſich haͤlt / als bitte ich auch / mich ſolcher hoch - geneigt genieſſen zu laſſen.

Ein anders.

DErſelbe iſt / wie ich vernehme / Herr N. N. deſſen Renommè und beruͤhmte Handlung unſers Orts ſo wohl bekannt / daß ich laͤngſt Verlangen ge - tragen / meinen Herrn perſoͤnlich zu kennen und aufzu - warten / wie dann ſolches mehrentheils den Zweck mei - ner hieher Reiſe ſeyn laſſen / zum Uberfluß aber annoch dieſes Recommendations-Briefgen von Herrn N. N. mitgenommen / welches ich hiemit uͤberliefere / nnd meines Herrn beſtaͤndige Gewogenheit mir dabey ausbitte.

Ein anders.

DErſelbe erlaube / daß bey meiner jetzigen Anwe - ſenheit allhier / ich die Ehre ſeiner Bekanntſchafft ſuche / welche in Anſehung des Herrn ſeiner groſſen Renommè unſers Orts von mir ſchon laͤngſten ge - wuͤnſchet worden / und wann ich mich / um zu ſolcher deſto fuͤglicher zu gelangen / mit gegenwaͤrtigen Re - commendations-Briefgen von einigen guten Freun - den verſehen / als bitte ſolche geneigt anzunehmen / und mir deren Effect in meinen wenigen Affairen / welche ich hier habe / genieſſen zu laſſen.

Ein anders.

MEin Herr! weil ich mich hieſiges Orts aufhalte / als habe ich auch von der Gelegenheit profitirẽwol -1039und Condolen tz-Complimenten. wollen / meines Herrn Connoiſance zu ſuchen / und demſelben meine Dienſt-gefliſſenheit zu offeriren. Jch habe mich zu N. N. etabliret / und gute Freunde in Commiſſion zu bedienen angefangen; Weil mir nun wiſſend / daß mein Herr auch viel Commiſſiones nach unſern Ort / inſonderheit den Herrn N. N. zu geben pfleget / als will ich zwar dieſen redlichen Freund nichts zu nahe geredet oder ſollicitiret haben / indeſſen aber nur ſo viel bitten / weil meine Handlung und Corre - ſpondentz vielfaͤltig nach Bayern und Oeſtereich ge - het / ich auch jaͤhrlich dahin ein oder zweymahl perſoͤn - lich ſelbſt reiſe / daß mein Herr / wann ich daſelbſt et - was nuͤtzliches vor demſelben ausrichten kan / ſolches durch meine Haͤnde gehen zu laſſen / gelieben wolle; ich verſichere jederzeit realer Bedienung / wovon der Ef - fect kuͤnfftig mehr / als meine Worte / zeigen ſollen.

Ein anders.

MEin Herr! wann ich hieſiger Orten mehren - theils hergereiſet / um meine zu N. N. ange - legte Gold und Silber / Seiden - und Wollen-Manu - facturen zu recommendiren / und mir nicht unwiſ - ſend / daß derſelbe jaͤhrlich ein groſſes in ſolchen Waa - ren verkehre: als habe ich meine Fabricam beſtens re - commendiren / und einige Proben / ſamt den genau - ſten Preiſen / hiermit vorzeigen wollen / mit dem Verſi - chern / daß jederzeit mein Herr reale Bedienung ſoll zu gewarten haben.

XVII. Gluͤck-Wunſch zu wieder - erlangter Geſundheit.

MEin Herr! wie ſehr ich mich bis anhero uͤber deſ - ſen Unpaͤßlichkeit betruͤbet / ſo ſehr erfreue ichmich1040Formularia muͤndlicher Gluͤckwuͤnſch -mich jetzund uͤber deſſen wieder erlangte Geſundheit / und wuͤnſche / daß der Hoͤchſte ſolche lange Jahre wolle laſſen beſtaͤndig ſeyn / und ſo wol meinen Herrn als deſ - ſen lieben Angehoͤrigen / fuͤr dergleichen Haus-Creutz hinfuͤhro gnaͤdig bewahren.

Antwort.

JCh habe freylich Urſach den Hoͤchſten zu dancken / daß er mir von den ſchweren Lager / welches wol kein Menſch gehoffet haͤtte / wieder aufgeholffen; ob nun wol die Mattigkeit noch etwas anhãlt / ſo hoff ich doch / daß ſich mit der Zeit alles wol ſchicken ſoll. Jch ſage unterdeſſen dienſtlichen Danck vor des Herrn gu - ten Wunſch / und dabey bezeugter freundlicher Affe - ction, und wuͤnſche hingegen / daß ihm der liebe GOtt ſamt den Seinigen / vor dergleichen ſchweren Zufaͤllen gnaͤdiglich bewahren wolle.

XVIII. Neu-Jahrs-Wunſch.

BEy Antretung dieſes neuen Jahrs / wuͤnſche ich / daß der Hoͤchſte denſelben ſolches gluͤcklich wolle anfangen / mitteln und vollenden / und noch viel fol - gende / ſamt den lieben Seinigen / erleben laſſen / auch meinen Herrn darinn alle ſelbſt erwuͤnſchte Proſperi - taͤt / inſonderheit aber begluͤckte Negocia zu Waſſer und Land verleihen / und vor allen Unfall kraͤfftiglich bewahren.

XIX. Ein anders.

MEin Herr! ich gratulire denſelben zum neuen Jahr / wuͤnſche beſtaͤndige Geſundheit / geſegne - te Nahrung / und alles / was mein Herr ſich und den lie -ben1041und Condolen tz-Complimenten. ben Seinigen ſelbſten gutes goͤnnet / und zu wuͤnſchen vermag / inſonderheit aber / daß der Hoͤchſte den in ver - gangenen Jahr zugeſchickten See-Schaden mit rei - chen Segen wieder erſetzen / und deſſen Handlung zu Land und Waſſer wolle geſegnet ſeyn laſſen.

Antwort.

MEin Herr! den mir gethanen Chriſtlichen Wunſch erfuͤlle der Hoͤchſte nach ſeinen gnaͤdi - gen Willen / und gebe hingegen auch den Herrn ein gluͤckſelig / geſundes / geſegnetes / Fried - und Freudenrei - ches neues Jahr / und erhalte denſelben hieſiger Stadt Negotien zum Beſten / den lieben Seinigen aber zum Troſt / noch lange Jahre bey beſtaͤndigen Wohl - ergehen.

Ein anders.

JCh ſage vor den Chriſtlichen und wohlgemeynten Neu-Jahrs-Wunſch hertzlichen Danck / wuͤn - ſche auch hinwieder meinen geehrten Herrn beſtaͤndi - ge Geſundheit / einen geſegneten Eheſtand / verjungte Leibes-Kraͤffte / und was man ſonſt gutes von den All - maͤchtigen ſelbſt wuͤnſche und verlangen kan. Em - pfehle mich dabey in meines Herrn fernere Wohlge - wogenheit / mit den Erſuchen / worinn man dieſes Jahr urtheilen wird / daß ich angenehme Dienſte moͤchte lei - ſten koͤnnen / mir frey zu befehlen.

Ein anders.

DEs Herrn wohlgemeynter Neu-Jahrs-Wunſch beſtaͤrcket mich in den guten Vertrauen ſeiner gegen mir tragender Affection, und lebe ich der Hoff -U u unung /1042Formularia muͤndlicher Gluͤckwuͤnſchnung / es werde der grundguͤtige GOtt ſolchen nach ſei - nen vaͤterlichen Willen gnaͤdig erfuͤllen / meinen Herrn auch ebenfalls viel Gluͤck und Heil an dieſen angefan - genen Jahr verleihen / und will demſelben ich hiemit um fernere Continuation ſeiner Gewogenheit bitten / und mich zu Erweiſung aller ſchuldigen Dienſte hiemit aufs neue verpflichten.

XX. Gluͤck-Wunſch zum Geburts - Tag.

WAnn ich mit ſonderbahren Freuden vernehme / daß der Herr nun abermahl ein Jahr ſeines ruͤhmlichen Lebens-Wandels erfuͤllet / und an dieſem Tag wiederum ein neues bey guter Geſundheit ange - treten / als wuͤnſche ich / daß ſolches zu meines Herrn und ſeiner geehrten Familia groͤſten Vergnuͤgen moͤge geſchehen ſeyn / und inskuͤnfftige noch vielmahls bey guter Geſundheit und vielfaͤltigen Segen wiederhoh - let werden moͤge.

Antwort.

MEin Herr! ich ſtatte dienſtlichen Danck ab / vor den mir gethanen wohlgemeynten Gluͤck - wunſch / der Hoͤchſte beſtaͤttige ſolchen / und fuͤge mir und den Meinigen zu / was uns nuͤtze und ſelig ſeyn wird / meinen hochgeehrten Herrn aber erhalte er gleich - falls bey allen vergnuͤglichen Wohlergehen / und laſſe ihm die Freude ſeines Geburts-Tags auch vielmahls mit allen Vergnuͤgen erleben.

XXI. 1043und Condolen tz Complimenten.

XXI. Bey Uberreichung eines Hoch - zeit-Geſchencks.

DEnſelben ſage vor die an ſeinen juͤngſt-verwiche - nen Ehren-Tag mir erzeigte hoͤffliche Begeg - nung nochmahls gehorſamen Danck / wiederhole hie - mit nochmahls mein damahls gethanes Wuͤnſchen / daß der Hoͤchſte zu deſſen Eheſtand kꝛaͤfftiges Gedeyen / Geſundheit / Friede und alles zeitliches Wohlergehen veꝛleihen wolle / damit mein Herr ſolchen mit ſeiner Ehe - Liebſten froͤlich anfangen / in Einigkeit fortſetzen / und dermahleins nach langen Jahren erwuͤnſcht endigen moͤge. Hiebey habe ein geringes Hochzeit-Geſchenck offeriren / und mit ſolchen geneigt verlieb zu nehmen dienſtlich bitten wollen / mit dem Beyfuͤgen / daß wo ich ſonſt / demſelben zu dienen / Gelegenheit finden ſolte / mein Herr an meiner Willfaͤhrigkeit zu zweiffeln / nie - mahls Urſach haben ſoll.

Antwort des jungen Ehe-Manns.

MEin Herr! denſelben ſage ich nicht allein dienſtli - chen Danck vor den abermahls wiederhohlten Chriſtlichen Wunſch zu meinen angetretenen Ehe - ſtande / ſondern auch und vielmehr / daß er ſich meinen Ehren-Tag mit ſeiner hoch angenehmen Gegenwart zu beehren gefallen laſſen / und dieweil derſelbe noch uͤber dis mit ſo milder Freygebigkeit auch ein wirckli - ches Denckmahl ſeiner hoͤchſt-geſchaͤtzten Affection mir erweiſet / als befinde ich mich faſt unvermoͤgend / meine Gegen-Schuldigkeit davor gebuͤhrend abzule - gen: Darum ich allein bitte / mit der wenigen Auf - wartung / womit ich ihme zu dieſen mahl bedienen kan / hochgeneigt vor willen zu nehmen / und ſich darbey zuU u u 2ver -1044Formularia muͤndlicher Gluͤckwuͤnſchverſichern / daß ich hiernechſt anderweit Gelegenheit ſuchen werde / die Schuldigkeit meines gantz ergebe - nen Willens darzuthun. GOtt wolle inmittelſt den - ſelben nicht weniger mit ſeinen goͤttlichen Segen er - fuͤllen / und was ich noch zur Zeit wuͤrcklich zu erſetzen unvermoͤglich bin / mit reicher Hand vollkommentlich vergelten.

XXII. Gluͤck-Wunſch an einen / den GOtt mit einen jungen Erben erfreuet.

JCh habe mit groſſen Vergnuͤgen verſtanden / wel - cher geſtalt der Allmaͤchtige ſeine Liebſte mit einen jungen Erben geſegnet / und ihm dadurch mit den lieben Vater-Nahmen verehret. Nu zweiffle ich nicht / es werde ſich Mutter und Kind bey guten Zuſtand be - finden / wuͤnſche auch von Hertzen / daß ſie nicht allein die bevorſtehende 6. Wochen uͤber / bis zu einem froͤli - chen Kirchgange / bey Geſundheit und Wohlergehen erhalten / ſondern auch das liebe Kind zu der Ehre GOttes und ſeiner Eltern Freude moͤge auferzogen werden / und dermahleins zu einen vornehmen geehr - ten und nuͤtzlichen Mann gedeyen.

XXIII. Ein anders.

MEin Herr! zu der Vermehrung ſeines Ge - ſchlechts / will hiemit meine Gratulation abge - ſtattet / und deſſen Ehe-Liebſte ein fꝛoͤliches Kindbett und geſegneten Kirchgang / benebenſt allen kuͤnfftigen ſelbſt verlangenden Wohlergehen anerwuͤnſchet haben / zu farderſt aber / daß das neu-gebohrne Kind zu GOttes Ehren und ſeiner vornehmen Eltern hoͤchſten Freude moͤge auferzogen werden.

XXIV. 1045und Condolen tz-Complimenten.

XXIV. Muͤndliches Gevatter-Bitten.

Mein Herr!

DEmſelben wird allbereit wiſſend ſeyn / daß GOtt meine Ehe-Liebſte verwichene Nacht mit einen jungen Sohn erfreuet / wann nun zu deſſen geiſtlichen Wiedergebuhrt wir Eltern je ehe je lieber eilen / und zu einen Tauff-Gezeugen dem Herrn vor andern gern wolten erbeten haben / als gelanget an denſelben unſer dienſt-freundliches Bitten / ſolches Chriſtliches Liebes - Werck auf ſich zu nehmen / wir verſchulden es bey aller Gelegenheit hinwieder; unſer liebes Kind aber wird dermahleins / wann ihm GOtt das Leben friſtet / bey erwachſenen Jahren dem Herrn die ſchuͤldige Danckbarkeit davor abzuſtatten / in keine Vergeſſen - heit ſtellen.

Antwort.

D mein hochgeehrter Herr mich vor andern ge - wuͤrdiget / ſein neu-gebohrnes Soͤhnlein in der heil. Tauffe dem HErrn Chriſto vorzutragen / dafuͤr ſag ich gebuͤhrenden Danck / nehme auch ſolches Heil. Werck mit Freuden an / und wuͤnſche / daß mein junger Paht zu GOttes Ehren / und der wehrten Eltern Freu - de moͤge auferzogen werden.

XXVI. Gluͤck-Wuͤnſchung zu einem Ehren-Amt.

MEin Herr! wie mir jederzeit nichts liebers zu vernehmen geweſen / als was das Aufnehmen meines geehrten Herrn ſeines Hauſes betroffen / als nehm ich auch inſonderheit Theil / an der meinen Hrn. aufgetragenen Ehren-Charge, mit angehaͤngtenU u u 3Wunſch /1046Formularia muͤndlicher GluͤckwuͤnſchWunſch / daß ihm ſolche der Hoͤchſte lange Jahr wolle gluͤckl. laſſen verwalten / und eine Stuffe ſeyn / auf wel - che derſelbe bald zu hoͤhern Dignitaͤten gelangen moͤge.

Antwort.

MEin Herr! ich habe deſſen Wohlgefallen gegen mich ſo vielmahl ſchon verſpuͤhret / daß ich auch bey dieſer Gelegenheit daran zu zweiffeln keine Urſach habe / ſage dannenhero dafuͤr gebuͤhrenden Danck / wuͤnſchende meinem Herrn hinwiederum alles Wohl - ergehen / und verpflichte mich jederzeit / abſonderlich in meiner neuen Function zu erweiſen / daß ich denſelben zu allen Dienſten gantz willig und gefliſſen ſey.

XXVI. Troſt uͤber das Abſterben. eines Freundes.

MEin Herr! deſſelben betruͤbten Zuſtand geht mir ſehr zu Hertzen / und ſchmertzet mich faſt eben ſo - viel / als wann es mir ſelbſt wiederfahren waͤre: Weil wir aber als Chriſten unſern Willen den Willen des Allerhoͤchſten unterwerffen muͤſſen / als iſt kein Zweif - ſel / er werde ſich auch den goͤttlichen Raht-Schluß un - terworffen haben / ſeine Seele in Gedult faſſen / und ſich in ſeinen ſchweren Haus-Creutz durch den kraͤfftigen Beyſtand Gottes hertzlich troͤſten und wieder aufrich - ten / welcher dann auch ſchon Zeit und Stunde wiſ - ſen wird / das Trauren mit vielen Freuden wieder zu erſetzen.

Antwort.

JCh ſage Danck vor meines Herrn chriſtliches Mitleiden; wie mir nun ſolches zu ſonderbahren Troſt in meinem obwol ſchweren Unfall dienet / als wuͤnſche ich auch hingegen meinen geehrten Herrnund1047und Condolen tz Complimenten. und deſſen gantzen Hauſe ein beſtaͤndiges Wohlſeyn / daß man dergleichen Ungluͤcks-Faͤlle nimmermehr er - fahren moͤge.

XXVII. Einladung zur Leich-Be - gaͤngniß.

MEin Herr! wann denſelben das Ungluͤck / wel - ches unſer Haus durch den unvermuhteten Tods-Fall des ſel. Herrn N. N. betroffen / nicht unwiſ - ſend / und wir nunmehro reſolviret / deſſen entſeelten Coͤrper den 7. dieſes zu ſeiner Ruhe-Staͤtt in N. N. Kirchen begleiten zu laſſen / ſolche Leich-Begaͤngniß aber anſehnlicher zu machen / gute Freunde zu bitten noͤhtig haben; als gelanget an meinen Herrn mein und der ſaͤmptlichen Erben freundliches Bitten / uns die hohe Freundſchafft / den ſel. Mann aber den letzten Eh - ren-Dienſt zu erzeigen / und deſſen entſelten Coͤrper bis an ſeiner Ruhe-Statt das Geleite zu geben / ſolches ſeynd wir bey aller Gelegenheit (GOtt gebe aber in freudigern Faͤllen) jederzeit wieder zu verſchulden / wil - lig und bereit.

XXVIII. Abdanckung bey einer Leichen.

P. P. Jnſonders Stands-Gebuͤhr nach Hochzu - ehrende Hoch-geneigte Herrn!

WAnn jemand den Todt in Sinn-Bildern vor - ſtellen wolte / haͤtte ſolcher meines Erachtens nicht viel Muͤhe anzuwenden / ſintemahl deren eine groſſe Menge und ſehr wohl Ubereinkommende gar leichtlich auszufinden / weil alles / was uns faſt zu Ge - ſicht kommt / den Todt und das Sterben auf den Ruͤ -U u u 4cken1048Formularia muͤndlicher Gluͤckwuͤnſchcken traͤgt / und gleichſahm mit lebendigen Farben ab - mahlet / alſo iſt ein ſchnell dahin rauſchender Fluß des vergaͤnglichen Lebens / und des gewiſſen Todes Vor - bild / nach dem bekannten Kirchen-Geſang: Wie ein Bach beginnt zu rinnen / und mit lauffen nicht haͤlt in - nen / ſo flieht unſere Zeit von hinnen. Eine Blume welche heute bluͤhet / und morgen in den Ofen geworf - fen wird / zeuget gleichfalls von unſers kurtzen Lebens - Hinfaͤlligkeit; welche auch durch einen ſchnell aus der Hand fliehenden Weber-Spul in heil. Schrifft ange - zeiget wird. Und was finden wir anders in denen in einem Huy verſchwindenden Waſſer-Blaſen / item an dem leicht zerbrechenden Glaͤſern / denen von den Wind zerſtreueten Stoppeln / den ausgehenden Flammen / welchen das Oel entzogen / denen ſich ſelbſt verzehrenden Lichtern / an den Staub und Schatten / an Sommer und Winter / wie auch an denen vielfaͤl - tig ſich veraͤnderenden Seiden-Wuͤrmern / als daß ſolche alle Sinn-Bildern des Sterbens ſeyn / und unſere Nichtigkeit gleichſam taͤglich uns vor Augen ſtellen; Jnſonderheit ſtecken derer die aller Sinn und Lehr-reichſten in der Kauffmannſchafft / als welche der Mund der Wahrheit ſelbſten vielmahls in Tagen ſei - nes Fleiſches mit den Streben nach dem Himmel / ei - nes himmliſch geſinneten Chriſtens vergliechen / wann er die Freude der Seligkeit und die Erlangung der - ſelben / unter den Kauff einer koſtbahren Perle vorge - ſtellet / und gewiß / wann man das gantze menſchliche Leben / von den Tag der Gebuhrt an bis an dem Tage des Todes vorſtellet / iſt ſolcher nicht anders / als ein ſteter Handel und Wandel / welcher zum entzweck fuͤhret / die koſtbahre Perle des Himmels zu erlangen. Das Capital welches dazu einen geiſtlichen Kauffmañzum1049und Condolen tz Complimenten,zum Anfang und Fortſetzung ſeines Handels gereichet wird / iſt Geiſt / Seel und Leib / drey koſtbahre Pfaͤn - der / Theils von den Eltern erblich / was den irrdiſchen erb-ſuͤndlichen Leib und die natuͤrliche Seel anlanget / Theils von den groſſen Lebens-Fuͤrſten / deſſen im Prediger Salomon gedacht wird / was den Geiſt be - trifft / uns a depoſito gegeben / mit ſolchen und mit denen uns beyzunehmenden Jahren verliehenen Ga - ben des Leibes / Gluͤcks und Verſtands zu wuchern / und einen vernuͤnfftigen Handel zu fuͤhren; die Waaren / welche bey ſolchen billig ſolten eingekaufft werden / ſeynd Glaube / Liebe / Hoffnung / ſamt den Fruͤchten des Geiſtes / als Friede / Freude / Gedult / Sanfft - muht / Keuſchheit und dergleichen / dieſe werden her - nach mit Gewinn wieder verhandelt / wann man mit den klugen Jungfrauen allezeit munter iſt / Oel einzu - kauffen / zu der Stund / da der Krahm noch offen; item, wann man die verliehene Gnaden Gaben ſol - cher geſtalt vertauſchet / daß Schaͤtze / welche die Mot - ten nicht freſſen / oder die Diebe ſtehlen koͤnnen / davor eingetauſchet / und alſo alle Pflichten eines Chriſtlichen Kauffmanns wohl obſerviret werden. Wie aber ein ſolcher vernuͤnfftiger Handel nicht bey allen ſtatt findet / auch viel Kauffleute mehr zuruͤck als vorwerts handeln / mehr Schulden machen / als Capital erwer - ben / ihre Rechnungen und Schuld-Regiſter nicht ju - ſtificiren koͤnnen / hierauf ſchaͤndlich Banqverot ma - chen / und den Schuld-Thurm unfehlbar zu gewarten haben / wann ihnen nicht der Creditor die Schuld er - laͤſt / oder ein guter Cavent ſolche vor ſie abtraͤget. Nechſt dieſen auch ein Kauffmann vielen andern Un - gluͤcks-Faͤllen zu Land und Waſſer unterworffen / und dannenhero GOTT zu dancken / groſſe Urſache hat /U u u 5wann1050Abdanckungwann derſelbe ſein auf den Meer ſchwebendes Schiff - lein in guten Hafen geleitet / oder ſeine Perſon ſelbſt auf Reiſen vor den nachſtellenden Feinden ſicheꝛ an den verlangten Ort bringen; alſo iſt es auch mit der geiſt - lichen Kauffmannſchafft eines frommen Chriſtens bewandt: Er weiß ſich wohl zu beſcheiden / daß all ſein Thun vor GOtt nichts wuͤrdig und unguͤltig ſey / daß er taͤglich mehr in des himmliſchen Koͤnigs Rechnung komme / auf tauſend denſelben nicht eins antworten koͤnne: Dahingegen der ihm anklagende Menſchen - Feind / der Satanas / ſo ein accurates Regiſter gegen ihm haͤlt / ja das Gewiſſen ſelbſt / die Richtigkeit ſol - ches Regiſters und Schuld-Buchs beſtaͤttiget und confirmiret / und hierauf vor einen ſolchen der nicht zu zahlen hat / nichts mehr / als der hoͤlliſche Thurm uͤbrig iſt / in welchen ewig muͤſte geſtorben und verdor - ben ſeyn / wann nicht Chriſtus / welcher die Verſoͤh - nung fuͤr unſere Suͤnde / die Hand-Schrifft austilge - te / ſo wider uns geſchrieben / und uns bey ſeinen himm - liſchen Vater wiedeꝛ in Credit und Gnaden ſetzte; End - lich auch das Schifflein unſers muͤhſeligen Lebens / ehe ſolches am Glauben Schiffbruch leidet / durch einen zeitlichen ſanfften Todt / in den Hafen des himmliſchen Jeruſalems und zur ſtoltzen Ruhe / da Suͤnd / Teufel und Tod nichts mehr zu rauben finden / einfuͤhrte. Welche geiſtliche Application dann auch bey unſern ſeligen Mit-Bruders / des gegenwaͤrtig vor uns todt-liegenden weyland Edlen / Groß-Achtbahren und Wohlfuͤrnehmen Herrn N. N. Kauff und Handels - Herrn allhier / ruͤhmlich gefuͤhrten Lebens-Lauff ſtatt findet. Es war derſelbe Ao. auf dieſe muͤhſa - me Welt von Chriſtlichen und fuͤrnehmen Eltern gebohren;

Der1051bey einer Leichen.
  • Der Herr Vater war der N. N.
  • Die Frau Mutter die N. N.
  • Der Groß-Vater ꝛc.
  • Die Groß-Mutter / ꝛc.

So bald als der jetzt Hoch-ſelige Herr dieſes ver - gaͤngliche Welt-Gebaͤu erblicket / lieſſen ſeine liebe Eltern ſich gleich hoͤchſt angelegen ſeyn / ihr neu-ge - bohrnes Soͤhnlein durch die heil. Tauffe dem Herrn Chriſto vorzutragen / und zur geiſtlichen Wieder - Gebuhrt zu befordern / bey welcher die Tauff-Pahten waren Herr N. N. und Herr N. N. beyde hier wohlbekannte Buͤrger: Mit zunehmenden Jahren wurde an ihm nichts geſpart was zu guter Education dienlich ſeyn koͤnnte / und weil ihm ſein Herr Vater zum Kauffmann-Stand gewidmet hatte / als muſte er ſich deſto embſiger zum Schreiben / Rechnen und Buchhalten / beqvemen / in welchen Wiſſenſchafften / wie auch in der Lateiniſchen und Frantzoͤſiſchen Spra - che / welche darneben getrieben wurden / er in kur - tzen ſo zugenommen / daß er tuͤchtig geachtet wurde / auf ein beruͤhmt Contoir nach Holland geſchi - cket zu werden / auf welchen er bey fuͤnff Jahren verhar - ret / und mit groſſen Vergnuͤgen ſeines damahligen Handels-Patrons ſich loͤblich und ruͤhmlich aufgefuͤh - ret / wie ſolches deſſen noch verhandener Abſchied mit mehren ausweiſet; hierauf thaͤt er mit ſeiner Eltern Be - willigung eine Reiſe nach Engelland / und Franckreich / urkundigte ſich daſelbſt um dieſer Welt-beruͤhmten Koͤnigreiche ihrer Commercien-Zuſtande / machte mit den vornehmſten Kauffleuten Kundſchafft / und erwarb ſich durch ſeine loͤbliche Conduite und tꝛeffliche Qvalitaͤten / die Affection und Correſpondence vieler vornehmer Leute und Handlungen / welches ihmher -1052Abdanckunghernachmahl bey ſeinen eigenen Trafic groſſen Nu - tzen gebracht / wie ein ſolches aus der hinterlaſſenen be - ruͤhmten Handlung und noch in Flor ſtehenden Cor - reſpondentz zur Genuͤge zu erſehen / als er nun hier - auf den 10. Septembr. Anno wieder gluͤck - lich zu Haus angelanget / und ſeines damahls noch lebenden Herrn Vaters Handlung verwaltet / endlich ſolche Anno gar uͤber ſich genommen / und ſeinen eigenen Nahmen unterſchrieben / fuͤgte ſich durch GOttes Schickung / daß er ſich mit der Edlen / Groß - Ehr - und Tugend-begabten Frauen N. N. als jetzt hoch-betruͤbten Frau Wittwen in ein Chriſtliches Ehe - Geluͤbde / mit beyderſeits vornehmen Freundſchafſt Bewilligung / einließ / welches auch hernach den Anno wuͤrcklich durch Prieſterliche Einſeg - nung vollzogen worden; Die wohl angefangene Ehe hat nun der Allerhoͤchſte nicht allein mit reichen Segen an zeitlichen Guͤtern / Fried und Einigkeit / lange Ge - ſundheit / und vielen Gluͤckſeligkeiten geſegnet / ſondern auch / welches billig am hoͤchſten zu ſchaͤtzen / mit 4. wohlgerahtenen Ehe-Pflantzen / als 2. Soͤhnen und 2. Toͤchtern / begabet / welche alle noch am Leben / und hier gegenwaͤrtig den Todt ihres ſel. Hrn. Vaters be - trauren; die Hrn. Soͤhne aber bereits in deſſen ruͤhm - lichen Fußſtappen einherzutreten gewohnet / alſo / daß nach des weiſen Haus-Lehrers Ausſpruch / ein ſolcher Mann vor nicht geſtorben / ſondern vor noch lebend zu achten / weil er ſeines gleichen hinterlaſſen. Dieſes uͤber den wohlerzogenen Kindern empfundenes Ver - gnuͤgen / hat der Hoͤchſte auch noch ein anders zugefuͤ - get / daß nemlich der hochſel. Herr in dieſer Stadt zu vielen vornehmen Ehren-Aemtern gezogen worden / welche er alle mit ſolchen Nachruhm bedienet / daß derdurch1053bey einer Leichen. durch ihm vielfaͤltig bey der Stadt den Commerciis und Armen-Haͤuſer geſchaffte Nutzen / und die Frucht ſeines groſſen Verſtands um emſigen Bemuͤ - hen / noch bey der ſpaͤten Nachwelt in guten Angeden - cken ſtehen und bluͤhen wird / und haͤtte jedermann gern gewuͤnſchet / einen ſolchen wehrten Mit-Buͤr - gern und wahren Vater der Armen / einen ſolchen klu - gen und verſtaͤndigen Kauffmann / und redlichen Pa - trioten, noch laͤnger zu behalten / allein der goͤttlichen Majeſtaͤt / deren Wege unerforſchlich / und deren Ge - dancken nicht unſere Gedancken ſeyn / gefiel es gantz anders / indem ſie den ſel. Mann vor etwan 14. Tagen mit einen harten Schlagfluß heimſuchte / an welchen er auch / ungeacht ſo vieler vortrefflicher Hrn. Medi - corum Huͤlffe und Raht / den dritten Tag hernach / nemlich den bey vollen Verſtand / und nach wuͤrdiger Genieſſung des H. Abendmahls / unter den Gebet der Umſtehenden / und ſeinen eigenen babey ge - fuͤhrten andaͤchtigen Hertzens-Seufftzer / ſanfft und ſelig entſchlaffen; ſeines loͤblich gefuͤhrten Chriſten - Wandels Jahr und Tage. Dieſe ſe - lige Aufloͤſung / vor welche der Hoͤchſte gelobet / und uns allen dergleichen zu ſeiner Zeit / um Chriſti willen zu verleihen / hertzlich angeruffen ſey / war die Einſuͤh - rung in den ſeligen Haven der Ewigkeit / nach welcher unſer ſel. Herr. N. N. bey ſeinen Lebzeiten ſo vielmahls ſich geſehnet / wann er die Aehnlichkeit unſers nichti - gen Lebens mit ſeiner Kauffmannſchafft mehrmahls reiflich uͤberleget / die ihm von GOtt verliehene Gna - den-Gaben als ſolche Depoſita angeſehen / um welche er dermahleins / wie er ſie angeleget / dem oͤberſten Haus-Vater ſolte Rechnung thun / dahero er dann behutſam gehandelt / den Armen viel guts gethan / umin1054Abdanckung. in jenen Leben ſolches hundertfaͤltig wieder zu finden / dabey er ſich auch in Erinnerung / daß er ein ſuͤndiger Menſch / das Verdienſt ſeines Erloͤſers / als die groͤſte und guͤltigſte Gegen-Aſſignation, wann ihn der himmliſche Vater deꝛmahleins vor Gericht und zur Ju - ſtificirung ſeines gefuͤhrten Haushaltens fordern ſol - te / allezeit vorbehalten / und jedesmahl viel ſorgfaͤltiger / die weiſſe Seide der Unſchuld Chriſti / und den Purpur deſſen Leidens-Verdienſt / als ſeine irrdiſche Waaren / oder vergaͤngliches Gold und Silber / zu conſerviren getrachtet: Nunmehro genieſſet er deſſen den voͤlligen Nutzen / in den Anſchauen GOttes; Er iſt als ein ge - treuer Knecht eingefuͤhret und uͤber viel geſetzet. Die Bilantz koͤmmt richtig / wer den Himmel vor die Erde vertauſcht / ſchließt einen guten Wechſel / und kan ein merckliches pr. Avanzo abſchreiben / worzu wir unſeꝛn ſeligen Mit-Bruder gratuliren / deſſen entſeelten Coͤr - per in der Erden eine ſanffte Ruhe / und an jenen groſ - ſen Tage eine froͤliche Auferſtehung zum ewigen Leben / uns aber / die wir noch in Fleiſch wallen / eine ſelige Nachfahrt / wann Zeit und Stunde da ſeyn wird / an - erwuͤnſchen.

Jndeſſen gereichet es der hinterlaſſenen hochbetruͤb - ten Frau Wittwe und ſaͤmtlichen vornehmen Erben und Anverwandten / zu nicht geringen Troſt / daß al - lerſeits (Tit.) hier verſammlete / den hochſeligen Mann das Grab-Geleit zu geben / ſich bemuͤhen wollen; man erkennet dieſen letzten Ehren-Dienſt / welcher den er - blichenen Coͤrper geleiſten wird / mit ſtets-waͤhrenden Danck / und iſt erbietig / ſolchen bey aller Gelegenheit / (GOtt gebe aber in freudigen Faͤllen) wieder zu ver - ſchulden / und wuͤnſchen zum Beſchluß / daß der Hoͤch - ſte dieſelbe und ihꝛe allerſeits reſpective Familien lan -ge1055bey einer Leiche. ge Jahr vor dergleichen Trauer-Faͤllen gnaͤdiglich be - huͤten und bewahren wolle.

VII. Wie ein wohlbeſtalltes Kauff - manns-Contoir ſoll eingerich - tet ſeyn.

Mein Herr!

ALs ich juͤngſt die Ehre gehabt / demſelben im Durchreiſen zu ſprechen / hat mir ſein wohl-ein - gerichtetes Contoir ſonderlich wohlgefallen / und muß ich bekennen / daß gute Ordnung eines Menſchen hal - bes Leben ſey / und das Aufnehmen ſeiner Sachen nicht wenig befoͤrdere / auch Urſache habe / daß man ſich ein gutes concept von ſein Thun und laſſen zu machen habe: hingegen tadele ich die ſchweiniſche Manier derjenigen Kauffleute / welche aus Liederlich - und Nachlaͤßigkeit / alles in richtiger Confuſion auf ih - ren Schreib-Stuben und Winckeln haben / die gar vermeynen / es ſtuͤnde Kauffmanniſch / wann das gan - tze Contoir wie die Pferd-Streue im Stall / auf der Erd voller zerriſſener Briefe und Papieren liege / hin - und wieder in den Winckel ſtehen ausgepackte Koͤr - be / Kiſten / Stroh und Matten; Des Morgens wird der Contoir-Tiſch zum Thee - und Coffe-Trincken / des Abends zum Sauffen und Taback gebraucht / wovon gemeiniglich den andern Tag die Reliqvien, als Boutellien und Tabacks Pfeiffen noch auf den Boden anzutreffen / der liebliche Geruch auch gemeiniglich die Actiones des vorigen Tages anzei - get; offt wird gar das Contoir zur Schlaff / Speiß -und1056Wie ein Kauffmanns Contoirund Holtz-Kammer employret / auf den Tiſch treibt eine alte beſudelte Cladde herum / die Haupt-Buͤcher beſtehen aus etlichen Buͤchern eingeheffteten Papiers / kaum / daß etliche Fach an der Wand angenagelt / worinnen die Brief und Rechnungen pêle mêle durch einander liegen / deren doch die meiſten in Schub - ſack / bis ſie gantz beſudelt und zerriſſen / herum getꝛagen worden. Der Waaren Winckel ſiehet nicht ein Haar beſſer aus / da werden die Waaren / welche man den Kaͤuffern vorzeiget / nicht wieder zuſammen geleget / oder gebuͤhrend eingebunden / ſondern bey Arm voll aufgerafft / und irgends in eine Ecke oder ledige Kiſte / da ſie ihren Glantz / Geruch / Farb und Falten verlie - ren / hingeworffen.

Eine gantz andere Beſchaffenheit hingegen hat es auf wohl-beſtalten / inſonderheit Teutſchen / Jtaliaͤni - ſchen und Hollaͤndiſchen Contoiren, es lieget ſolches am beqvemſten Ort des Hauſes / da alle Contoir - und Kauffmannſchaffts-Bediente / Mecklers / Kaͤuf - fer und Verkaͤuffer beqvemlich hinein kommen koͤn - nen / und iſt gemeiniglich das Magazin oder Waa - ren-Winckel nicht weit davon entfernet: beym erſten Eintritt erblicket man den alle Morgen ausgekehrten Boden / ſehr reinlich und ſauber die vornehmſten Meubles, welche darinnen nohtwendig anzutreffen / ſeyn alle von der hoͤchſten Beqvemlichkeit / an dem groſſen Tiſch ſitzet der Patron der Handlung / daß er das gantze Contoir uͤberſehen / und das Geſicht nach der Thuͤr wenden kan / der Schreib-Tiſch iſt garniret mit etlichen groſſen Pulpeten / die man verſchlieſſen / und in ſolchen die geheimſten Schrifften / auch andere Kleinigkeiten verwahren kan; Zu weilen iſt des Prin - cipalen ſein Platz mit einen hoͤltzernen Gitterwerckin1057ſoll eingerichtet ſeyn. in Form eines Cabinets, daß man verſchlieſſen kan / und alſo auch des Buchhalters ſeines abgekleidet / vor denſelben ſtehen wieder der Diener und Jungens Pulpeten / auf welchen ſie copiiren muͤſſen / alle dieſe / ſamt den Tiſch / ſeynd etwan mit Leder oder Leinwand uͤberzogen; An den Tiſch iſt ein Auf - und Nieder - ſchlag-Tiſch / unuͤberzogen gemacht / mit ſolchen den Tiſch zu vergroͤſſern / oder wo kein Steinern Geld - zehl-Tiſch aparte, in - oder auſſerhalb in den Vorge - mach des Contoirs verhanden / Geld darauf zu zaͤh - len / worzu einige ein ſonderbar Zaͤhl-Brett mit Lei - ſten bey der Hand haben / daß das Geld nicht abfalle / es iſt auch wol an der Ecke des Aufſchlag-Tiſches / der gleichfals mit Leiſten gemacht / ein rund Loch einge - ſchnitten / und unter denſelben ein Leinern Sack an - genagelt / welcher unten offen / und den man nur in ei - nen andern Geld-Sack einſtecket / um das gezaͤhlte Geld augenblicklich durch das Loch einzufuͤllen; Zu den baaren Geldern hat man eiſerne groſſe Kaſten / oder Geld-Stoͤcke / in welchen die Beutels ordentlich mit ihren aufgebundenen Zetteln liegen / wie viel Geld in jeden Sack vorhanden / welches dann mit dem Caſ - ſa-Buch uͤbereinkommen muß. Der zu kleinen Aus - gaben beſtellete Dieneꝛ hat in ſeinen Pulpet die ihm an - vertraute Unkoſt-Gelder / entweder in des Herrn Ca - binet, oder oͤffentlich an der Wand liegen / gewiſſe Fach von Holtz eingemacht / vier und vier uͤber einan - der / und etwa 12. in der Laͤnge / zuſammen 48. eines Briefes Breite / in welchen die empfangene / und ſchon beantwortete / auch uͤberſchriebene Briefe geleget / und jedes Fach mit deren Nahmen / wo ſie herkommen / be - zeichnet werden / die unbeantwortete bleiben ſo lange vor den Principal auf ſeinen Schreib-Pult liegen / bisX x xſie1058Wie ein Kauffmanns-Contoirſie beantwortet worden; Jn dieſe Faͤcher kan man ent - weder auch eigene Rubriqven uͤber Courant Rech - nungen / Wechſel und Fracht-Briefe / Qvitancen und Aſſignationes, &c. machen / oder ſolche auch auf einen Zwirns-Faden ſchnuͤren / und ſolche hernach mit einen Bogen dicken Papiers / auf welchen die Ru - briqven ſtehen / an die Wand hangen. Wann das Jahr vorbey / werden alle die Briefe / Fach vor Fach / gebunden / hernach in einen Packen zuſammen ge - macht / in einen Sack geſtecket / die Jahr-Zahl darauf geſchrieben / und weggelegt. Das Copiir-Buch und die Cladde lieget gemeiniglich auſſerhalb des Herrn Cabinet, daß die Contoir-Bediente leichtlich bey - kommen koͤnnen. Auſſerhalb den Verrichtungs-Ta - gen ſchlieſſet man es auch wol in einen auf den Con - toir ſtehenden Schap / in welchen unterſchiedliche Faͤcher und Schub-Laden / darinn man den Bindfa - den / Papier / Kreyde / Pack - und Neh-Nadeln / Streu-Sand / Dinte / Feder / Spuhlen / Siegel - Wachs / Nagel / Hammer und Beiß-Zange / ꝛc. wol verwahren kan. Neben den Schap oder Behalter koͤnte man einen kleinen Tiſch zu allerhand Gebrauch / auch wol darbey eine kleine Waagſchaale haͤngen / item, eine ſchwartze Tafel / an welche mit Kreyde pro Memoria manchmahl etwas zu notiren. Die Caſ - ſa - und andere Haupt-Buͤcher / Wechſel und was ſonſt arcanes iſt / haͤlt der Principal ſelber in Ver - wahrung / hat auch wol hinter ſeinen Ruͤcken einige nuͤtzliche Geiſtliche / Hiſtoriſche und Geographiſche Buͤcher / item die Preis-Couranten und Wechſel - Cours. Zu Auszierung der Waͤnde eines Contoirs ſchicken ſich am beſten ſchoͤne Land-Chaꝛten und Schil - dereyen / welche etwan einen See-Haven oder Sturmvor -1059ſoll eingerichtet ſeyn. vorſtellen / ein rares Tablet, etwan mit Oſt-Jndi - ſchen Raritaͤten / ſchoͤnen Thee-Zeug oder Glaͤſern beſetzt / ſolte ſich auch nebenſt einen propren Thee - Tiſch nicht uͤbel ſchicken; Stoͤſſet an das Contoir ein wohl-meublirtes Zimmer / in welchen man die Frem - de fuͤhren kan / ſtehet es ſo viel beſſer / und werden die Contoriſten / wann der Principal ſchmauſet / nicht verhindert. Jn den Magazin und Winckel will gleichfals eine Ordnung ſeyn / daß alle Waaren ſau - ber rangirt / von Staube geſaͤubert / mit Fuͤrhaͤngen verſehen / wohl eingebunden / ihnen das falſche Licht benommen / und der truckene oder feuchte Ort / den ſie erfordern / ausgeſuchet werde / ſo wird viel Unrichtig - keit / Schaden und Verluſt dadurch hintertrieben / und wo des Kauffmanns Fleiß / Renommè, Aufrich - tigkeit / Klugheit und guter Credit, vor allen aber GOttes Segen darzu kommt / ſeine Handlung mit Nutzen koͤnnen fortgefuͤhret werden / welches ich auch dem Herrn will anerwuͤnſchet haben / der ich jederzeit verbleibe / ꝛc.

VIII. Von Preiß-Couranten und Wechſel-Cours-Zetteln.

Mein Herr!

DErſelbe fordert von mir eigene Anmerckungen / uͤber die gewoͤhnliche Preiß-Couranten und Wechſel-Cours-Zetteln / welche ich kuͤrtzlich in fol - genden ertheile: Es iſt zu groſſen Vortheil der Com - mercien in beruͤhmten Handels-Staͤdten loͤblichX x x 2ein -1060Von Preiß-Couranteneingefuͤhret / daß woͤchentlich oder monatlich ſo ge - nannte gedruckte Preiß-Couranten ausgegeben werden / in und aus welchen zu erſehen / in was vor Waaren die Kauffmannſchafft geſchiehet / was ſolche koſten / und in was vor Geld / auch auf welche Condition ſelbige verkauffet werden / dieſes dienet nun zu groſſen Vortheil in denen Commerciis, in - ſonderheit denen Auslaͤndiſchen / welche ihre Rech - nung darnach machen koͤnnen / was einzukauffende oder zu verkauffende Waaren an dieſen oder jenen Ort koſten / und vor Preiß erholen koͤnnen. Mancher Kauffmann wird dadurch und durch die Specification des Preiſſes an eine Waare erinnert / an wel - che er ſonſt ſo leicht nicht gedacht haͤtte / ſo wird auch durch ſolche Preiß-Couranten den Wucherern der Weg abgeſchnitten / daß ſie ihꝛer Waaren wegen nicht ſo grob uͤberſetzen koͤnnen / es ſeynd aber die Preiß - Couranten unterſchiedlich / groſſe Handels-Staͤdte haben gemeiniglich alle Waaren die in Handel und Wandel kommen / nebenſt ihren Preiſſen ſpecifici - ret / einige hingegen fuͤhren ſolche nicht alle an / thun hergegen der Waaren / die ihres Ortes am meiſten fallen und vorkommen / deſto weitlaͤufftigere Meldung / zum Ex. Amſterdam / als ein groſſer Handels-Platz / fuͤhret den Preiß aller Waaren / welche in ihr verkaufft werden / nach ſeiner gangbahren Muͤntz - Valuta an / inſonderheit aber extendiret es in ſeinen Preiß-Courant die Oſt-Jndiſche und Levantiſche Waaren / als welche bey ihr / ſo zu reden / aus der er - ſten Hand zu kauffen; Londen wird ſchon mehr Weſt - Jndiſche Waaren ſpecificiren; Stockholm hat al - lerhand Sorten von Eiſen / Kupffer / Stahl und Blech / item, von Pech / Theer und Holtz-Waa -ren;1061und Wechſel-Cours. ren; Dantzig ſchreibet von den Korn Waaren / wel - che haͤuffig bey ihr aus und eingehen; Hamburg ver - zeichnet allerhand bey ihr einkommende Waaren / wie ſolche verkaufft werden / und iſt inſonderheit denen teutſchen Provincien, welche ſich daraus providiren / mit ſolcher Notitia wohl gedienet; Luͤbeck wird viel von Chur - und Lieflaͤndiſchen / auch Schwediſchen Waaren / Nuͤrnberg aber von ſeinen Manufacturen - Handeln; Bey einen jeden Preiß-Courant iſt erſtlich das Geld zu conſideriren / ob es gegen den Unſern ſchwer oder leichter / hoͤher oder niedriger iſt / ferner muß auch das Gewicht in acht genommen werden / wie ſich ſolches gegen den Unſerigen verhalte / und wieviel pro Centum es differire / dannenhero / wer einen Preiß-Courant mit Nutzen leſen will / vor - her erſt ſiehet / was die beygeſetzten Ziffern und Signa bedeuten / ob es Reichsthaler / Pfund oder Schilling / Flaͤmmiſch / Reichs. Hollaͤndiſch oder Polniſche Guͤl - den ſeyn / was Pfunden oder Untzen / Laſten / Ton - nen / Schiff-Pfund oder Centners / Caſſa - oder Banco - Geld ſey / was mit oder ohne Diſconto gekauffet wer - de / welches leicht zu erſehen / weil eine jede Waare und dero Preiß / Sortement und Verkauffs-Condition unter gewiſſe Rubriqven ſtehen / alſo verkaufft Am - ſterdam:

  • Pfeffer und Specereyen bey Pfunden in Banco.
  • Baum-Oel bey Faſſen von 717. Maͤngeln.
  • Zucker bey Pfunden.
  • Saffran und andere feine Kraͤutereyen bey Pfunden.
  • Grobe Kraͤutereyen / als Mandeln / Anis / Cappers / Corinthen / Jngwer / Pflaumen / Roſinen / Reis / Feigen / bey 100. Pfund.
X x x 3Ho -1062Von Preiß-Couranten
  • Honig und Wachs / imgleichen auch Wolle / bey 100. Pfunden.
  • Farb-Waaren / Indigo, Couchenille &c. bey Pfunden. Grobe Farb-Waaren aber / als Al - laun / Kupffer-Roht / Paſtel, Schmack / Wein - ſtein und Farb-Holtz / bey 100. Pfunden.
  • Allerhand Leder / roh und verarbeitet / bey Stuͤcken und Pfunden.
  • Materialiſten-Waar bey Pfunden und Centners.
  • Flachs / Hanff und Tauwen bey Schiff-Pf.
  • Aſche mit 18. Monat Rabatt, bey 100. .
  • Metallen und Ammunition, bey . 〈…〉〈…〉. Sch . und Faͤſſer.
  • Pech und Theer / bey Laſten.
  • Saltz / bey Hundert von 404. Maſſen.
  • Haͤring / bey Laſten.
  • Taback / bey . und〈…〉〈…〉.
  • Seide / bey . mit 33. Monat Rabatt.
  • Oſt-Jndiſche Compagnie-Seide Contant in Ban - co.
  • Catonen oder Baum-Wolle und Baum-Wollen - Garn / bey .
  • Spaniſche-Wolle mit 21. Monat Rabatt in Banco.
  • Lamm-Wolle mit 21. Monat Rabatt. pr. Caſſa.
  • Oſterſche Wolle / oder die aus der Oſt-See kommt / mit 15. Monat Rabatt in Courant-Geld / theils bey . theils bey〈…〉〈…〉.
  • Teutſche / als Braunſchweigiſche und Saͤchſiſche Wolle / bey 100. . Contant.
  • Jtaliaͤniſche Seidene Stoffen / bey Ellen / wie auch Gold-Drat mit 18. Monat Rabatt.
  • Sayen und Bombaſinen / nach Stuͤcken.
Tran1063und Wechſel-Cours.
  • Tran und Wallfiſch-Barten / bey Qvartelen / Ton - nen und 100. .
  • Talch und Stockſiſch / bey 100. .
  • Allerhand Weine / bey Ohmen / Ochshoͤfften / Pipen Faͤſſern und Vierteln.
  • Korn / als Rocken / Gerſten / Habern / Weitzen / und Buch-Weitzen / bey Laſten.
  • Lein-Saat und Seiffen / bey Laſten.

Eine faſt gleiche Manier wird in Hamburg mit den Verkauffen der Waaren gehalten / welches desfals aus denen gedruͤckten Preiß-Couranten / die billig ein Kauffmann Poſt-taͤglich bey der Hand haben ſollte / am beſten zu erſehen iſt / wann er dann einer jeden Waare Herkommen / und welcher Ort / aus der erſten / andern oder dritten Hand dieſe oder jene Waa - re habe / wol weiß / wird er leichtlich ſich im Einkauffe darnach richten / auch wol von fremden Orten / ob er gleich nicht ſelbſt gegenwaͤrtig iſt / Handlung treiben / und von denen Factoren ſovielweniger betrogen wer - den koͤnnen.

Bey denen Preiß-Couranten iſt gemeiniglich zu End mit angefuͤget; Der Wechſel-Cours wie ſolcher von denſelben Platz aus / auf andere courſiret / item was die Differentz des Banco gegen Courant-Geld ſey / was das Silber-Geld und was man Aſſecurantz - Premie nach dieſen oder jenen Orte geben muͤſſe / da dann je weiter und je gefaͤhrlicher nach einen Ort zu ſe - geln je mehr premie bezahlt werden muß / man koͤnn - te auch ſo gar die Frachten hinzufuͤgen / wie hoch ſolche zu Waſſer und Land von einem Ort zum andern waͤ - re / item, welche Guͤter Zoll-frey oder beſchweret aus - gehen.

X x x 4Weil1064Von Preiß-Couranten u. Wechſel-Cours.

Weil auch mehrentheils jetzunder die Differentz eines Geldes gegen den andern nach Pro Cent berechnet wird / ſo iſt desfals die Wechſel-Agio leicht zu verſtehen / wo es aber noch nach gewiſſen Pari ein - gerichtet / da koſtet es mehr Nachdenckens / vor die / wel - che der Wechſel-Rechnung nicht gewohnt ſeyn / wer ſich aber den Pari, das iſt / die Muͤntz-Vergleichung eines Orts gegen den andern nur wohl bekannt ma - chet / der hat leichtlich Nachricht und Nutzen aus den Preiß-Couranten, als z. E. wann in den Hamburgern ſtehet / auf Paris ſey der Cours 36. β. ſo weiß ein Wech - ſeler gleich / daß der Pari dahin ſey 48. β. Luͤb. gegen ei - ne Frantzoͤſiſche Crone oder Thaler von 6. Sols, wann ich nun gebende in Hamburg 36. β. einen vollen Thaler in Franckreich wieder bekommen kan / ſo iſt vor mich / als den Geber 12. 〈…〉〈…〉. und alſo bey 33⅓. pro Cen - tum gewonnen; Wann in den Amſterdammer auf Londen Aufſicht 36. ß. Flammiſch ſtehet / vor ein Pfund Sterling / ſo daſelbſt ſoll empfangen werden / ſo refle - ctirt ein auslaͤndiſcher Kauffman gleich auf den Pari, welcher 33⅓. ß Flaͤmiſch iſt / und ſiehet alsdan / was er Gelder in Amſterdam abgebende / auf Londen zu verlie - ren habe; Dantzig wechſelt den Preiß-Courant nach auf Hamburg 113. Pohlniſche Groſchen / nun iſt der Pari 90. Pohlniſche Groſchen gegen einen Rthlr. iſt alſo vor den Geber 21. Pohlniſche Groſchen auf den Thaler Verluſt.

Dieſes iſt alles / was ich vor dieſesmahl wegen der Preiß-Couranten dem Herrn habe ſagen koͤnnen / der ich uͤbrigen allſtets verharre / ꝛc.

IX. 1065

IX. Briefſchreiben durch verbor - gene Schrifften / Verfertigung guter Dinten und Siegel - Wachs.

Mein Herr!

UNter die Wiſſenſchafften eines Kauffmanns / begreiff ich das Schreiben / und alles / was von denſelben dependiret. Zierlich zu ſchreiben / erler - net man in der Jugend in den Schulen; wohl abge - ſetzt und orthographiſch ſchreiben zu lernen / wird hin und wieder in Brief-Buͤchern angewieſen; Dieſes - mahl will ich nur einiger Schreib-Kuͤnſte / und zwar anfaͤnglich der geheimen Schrifften / Meldung thun / daß aber deren ein Kauffmann auch noͤhtig habe / be - weiſen wir aus den Geheimniß / welches ſind die Com - mercirende jederzeit muͤſſen anbefohlen ſeyn laſſen / ſo wol ihrer eigenen Mit-Buͤrger Jalouſie und Nach - ſtellungen / als auch in Kriegs-Zeiten / oder bey andern Intriguen, vielfaͤltigen Gefahren zu entgehen; Hier - zu dienet nun die Kunſt / allerhand verborgene Schriff - ten zu machen / welche aber heutiges Tages ſo ſcharffe Gegen-Meiſters gefunden / daß man faſt keine Art mehr erdencken kan / welche nicht ſolte koͤnnen aufgeloͤ - ſet werden: Einige ſchreiben mit Characteren / ent - weder Griechiſchen / Hebraͤiſchen / oder ſelbſt erfunde - nen / allein dieſe ſeynd ſo leicht aufzuloͤſen / daß es faſt keiner Muͤhe mehr bedarff; Andere gebrauchen ſich der Sinn-Bilder / wie deren der gelehrte HerrX x x 5Hars -1066Briefſchreiben durchHarsdoͤrffer in ſeinen fortgeſetzten Mathematiſchen Erqvickſtunden / im 14. Theil angefuͤhret / welche Bil - der manchmahl klug / manch mahl abſurd herauskom - men / wie von dieſer letztern Gattung jenes verliebten Gecken ſeine waren / welcher um das Wort Amor zu exprimiren / ein groß A. und dabey einen Mohren mahlet; Beſſer und Sinnreicher ſeynd diejenigen / welche nicht gezwungen / ſondern mit dem / was ſie ex - primiren ſollen / wohl uͤbereinkommen / als wann man einen alten uñ magern Mann mahlet / und dadurch den Hunger vorſtellen wolte: oder den Uberfluß durch das Frucht-Horn (Cornu Copiæ) die Treu durch einen Hund / die Freyheit durch eine Katze / als welches Thier gantz nicht will eingeſchloſſen ſeyn / ꝛc. Weil aber die - ſes nicht alle zeit das Werck eines Kauffmanns iſt / als muß er ſich mehr / um allen Verdacht (wann etwan die Briefe ſolten aufgefangen werden) zu vermeiden / auf die gemeine Schreib-Art legen / jedoch ſolcher Geſtalt / daß er allezeit ſein Geheimniß darunter habe / und der Correſpondent den Schluͤſſel mit beſitze. Wie aber ſolches gemacht werde / ſeynd vielerhand Arten / wel - che bey obgemeldten Herrn Harsdoͤrffer / item, in des Franciſci luſtiger Schau-Buͤhne dritter Theil pag. 173. & ſeq. item, in Seleni Criptographia und de Sundens Steganographia, &c. mit mehren zu leſen; Dieſes Orts nur etlicher zu gedencken / ſo koͤnte man einen ordentlichen Kauffmanns-Brief ſchreiben / der aͤuſſerlichen Anſehen nach zwar eine gantz indifferen - te Materiam tractirte / in feinen Zeilen aber hin und wieder gewiſſe Worte fuͤhrte / welche durch ein unver - mercktes Zeichen bezeichnet waͤren / und wann ſolche ausgezogen werden / leichtlich anzeigen / was man in Vertraulichkeit habe berichten wollen / unter den Zah -len1067verborgene Schrifften. len ſelbſt / welche etliche vor Buchſtaben gebrauchen / koͤnnte man etwas zu verſtehen geben / welches nie - mand / als der den Schluͤſſel darzu hat / verſtehen kan; Noch andere reden mit einander ab / daß ſolches / was ſie ſchreiben / einen gantz wiedrigen Verſtand haben ſoll / als zum Ex. wir haben allhier Korn in Uberfluß / da - vor muͤſte verſtanden werden / es iſt hier Mangel dar - an / item, in einen Recommendations-Schreiben: gebt ihn Credit, ſo viel er verlanget / an ſtatt des Gegen - theil / borgt ihn nicht / ꝛc. Noch andere reden mit ein - ander durch zwey deutige Worte / als wann ein Kauff - mann dem andern zuſchreibet: mein guter Engel iſt noch nicht erſchienen / und darunter ſein Schiff dieſes Nahmens verſtuͤnde / item, er ſammlete jetzt im Som - mer / damit er in hereinbrechenden Winter zu leben haͤtte / das iſt / er nehme jetzt allenthalben Geld auf / damit er nach gemachten Banqverot davon leben koͤn - ne / und was dergleichen Erfindung mehr ſeynd / wel - che bey obgemeldten Authoribus die Laͤnge nach zu le - ſen. Wer noch andere Kuͤnſte / welche aber manch - mahl mißbrauchet werden / ſich bedienen will / der neh - me Waſſer / worinn Vitriol zerlaſſen / und ſchreibe damit auf das Papier / ſo wird es nicht ehe zu leſen ſeyn bis es mit einen Schwam von Wein angefeuchtet / in welchen zuvor Gall-Aepffel gekocht geweſen / uͤberſtri - chen worden. Wann man mit Allaun-Waſſer auf einen Schnup-Tuch ſchreibt / ſolches hernach in Waſ - ſer netzet / ſo werden die geſchriebene Buchſtaben alſo - bald erſcheinen. Mit Zwiebel-Safft geſchrieben / iſt uͤber den Feuer leſerlich. Wer mit einen zugeſpitzten Licht auf Papier ſchreibet / ſolches hernachmahls in Form eines Briefes zuſammen leget / und ſolchen einen andern zuſchicket / derſelbe aber nach der EroͤffnungKohl -1068Briefſchreiben durchKohl-Staub daraufſchuͤttet / ſo erſcheinet die Schrifft / gleichfals. Scheide-Waſſer oder Victriol-Oel oder ſcharffe Lauge unter die Dinte gethan / zerfriſt das Papier / daß die Buchſtaben in kurtzer Zeit unleslich werden: iſt aber ein Stuͤck der Spitzbuberey / und nur darum hier angefuͤhret / daß ſich ein Kauffmann davor huͤten / und wo er Verdacht hat / ſein eigen Dinten und Federn gebrauchen kan. Es ſollen auch die Buchſta - ben / welche mit einer Schwaͤrtze / die aus ſtarcken Branntwein und Stroh-Aſche gemacht / geſchrieben worden / bald verbleichen. Auf ein ſchwartz Papier weiſſe Buchſtaben verborgen zu ſchreiben / geſchiehet folgender Geſtalt: Man nimmt ein Ey / ſchlaͤget es aus / vermiſchet das Weiſſe mit den Dotten wohl un - ter einander / ſchreibet damit auf ein weiß Papier oder Pergament / und beſtreicht es / wann es trucken / mit Schwaͤrtze / ſendet es hernach fort / wer es leſen will / nimmt ein ſcharffes Feder-Meſſer / ſchabt damit auf dem Papier oder Pergament / ſo wird ſich die ſchwartze Farbe von den Buchſtaben abſchaben laſſen. Eine gute ſchwartze Dinte wird folgendermaſſen gemacht: Nimm halb Waſſer und halb ſchlechten Wein / thue dazu 12. Loht Gall-Aepffel / 6. Loht Vitriol, 4. Loht Gummi, anderthalb Loht Allaun / 1. Loht Saltz / ver - mach es wohl / und ſetze es in die Sonne / oder an den Ofen / und ruͤhre es alle Tage wohl um: etliche nehmen an ſtatt des Weins und Waſſers duͤnnes Bier / eini - ge thun auch die auſſerſte Schalen von Haſelnuß in die Diente / ſo trucknet ſie nicht ein; Wehrmuht Extract darzu gethan / bewahret die damit geſchriebene Schriff - ten / daß ſolche die Maͤuſe und die Motten nicht freſſen; Des Winters kan man mit wenig Branntwein den Froſt aus der Dinte halten; Kreyd darein geſchabet /macht /1069verborgene Schrifften. macht / daß ſie nicht durchſchlage / Zucker macht zwar die Dinte glaͤntzend / ſie trucknet aber nicht leicht - lich. Wann ungefehr ein Dint-Fleck auf das Pa - pier kommt / und alſobald fleißig ausradiret worden / ſo kan man auf das radirte Papier nur ein wenig ge - ſtoſſenen Colophonium oder Geigen-Hartz / hernach ein wenig gebrannt Fiſchbein / an etlichen Orten See - Schaum genannt / reiben / ſo wird es nicht durchſchla - gen / und ſchoͤn weiß werden.

Eine fuͤrtreffliche Schreib-Dinte zu machen / iſt folgendes Recept:

MAn nimmt ein halb Pfund geraſpelt Jndianiſch Holtz / laͤſt es in zwey Maaß Bier-Eßig bis zur Helffte einkochen / nimmt hernach das Holtz her - aus / und thut 4. Untz gute geſtoſſene Gall-Aepffel dar - ein / ſetzet es an die Sonne / und ruͤhrets alle Tage zwey oder dreymahl um / hernach thut man darzu 2. Untz Roͤmiſchen Vitriol, und eben ſo viel Gummi Ara - bicum, laͤſt es ein Tag zwey oder drey darauf ſtehen / und ſeihets hernach ab / ſo hat man eine gute Dinte: man kan auch allezeit etwas von den gekochten Jndia - niſchen Holtz-Safft darauf gieſſen. Wer etwan ein fet - tes Papier hat / und die Dinte bereiten wolte / daß ſie darauf flieſſen ſolte / der nimmt ein Rinds-Galle / ſticht Loͤcher darein / und thut ſie in ein Topff / mit ein Hand - voll Saltz und ein wenig Wein-Eßig / ruͤhret hernach alles wohl um / wann man nun auf fett Papier ſchrei - ben will / ſo nimmt man ein Tropffen von dieſer Galle / und thut ſolche ins Dinten-Faß / ſo wird man leichtlich fortſchreiben. Die Galle von einen Karpffen iſt fuͤr - treflich in die Dinte / Regen-Waſſer oder Waſſer /dar -1070Verfertigung guter Dintedarinn die gruͤne Welſche Nuß / Schalen gekocht wor - den / iſt auch gut / die Dinte damit anzuſetzen. Von blancken Wein wird die Dinte uͤberaus gut / und glaͤntzend Dinte / die man bey ſich tragen kan / wird von Kienruſt und Gummi Arabicum gemacht / dieſes zu Pulver geſtoſſen / kan hernach allenthalben / mit Zu - gieſſung ein wenig Bier / in Dinte verwandelt wer - den. Wer mit zerſtoſſenen Buͤchſen-Pulver / mit klaren Waſſer angemacht / auf Papier ſchreibet / das laͤſt ſich leicht wieder ausloͤſchen; item, man laͤſt in Scheide-Waſſer / Gall-Aeffel / Roͤmiſchen Vitriol und Salmiac, ſo viel als gemeldtes Waſſer ſolviren kan / kochen / thut hernach Gummi Arabicum hinein / dieſe Dinte iſt ſehr ſchwartz / vergeht aber in etlichen Wochen. Wer eine geſchriebene Schrifft ausloͤ - ſchen will / der nehme ein Pfund gebrannten Wein - Stein / loͤſe ſolchen auf in 4. Pfund gebrannten Waſ - ſer / filtrire es durch / und ſtreiche damit uͤber eine Schrifft / ſo wird ſie bald vergehen. Soll ſie aber wieder herfuͤr kommen / ſo laß ein Untz weiſſen Vitriol in Waſſer zergehen / und ſtreich damit uͤber das Pa - pier / ſo werden die Buchſtaben alſobald wieder erſchei - nen. Wann man gebrannten und gluͤhenden Korck oder Pantoffel-Holtz in guten Branntwein ausloͤ - ſchet / hernach wie eine Farb zu einer Maſſa reibet / und mit Gummi-Waſſer vermiſchet / die Schrifft laͤſſet ſich auch leichtlich ausloͤſchen.

Rohte Dinte wird gemacht von rohten Braſilien - Holtz-Spaͤnen / oder Fernebuck / die laͤſt man in einen ſchlechten Wein oder auch in klaren Kalck-Waſſer / item, auch in Eßig eine Nacht weichen / ſetzet es her -nach1071und Siegel-Wachs. nach beym Feuer / laͤſſet es einen drittentheil einkochen; thut hernach im Kochen gepuͤlferten Allaun darzu / ſo wird ſie gleich in eine ſchoͤne rohte Farbe ſich verwan - deln / man ruͤhret es mit ein Hoͤltzerlein um / ſo kan man ſehen / ob Allaun genug darzu kommen / und ob es roht genug ſey / zu viel Allaun macht es braͤunlich / zu wenig macht es bleich / wann es hernach durch ein Tuͤchlein in ein Glaß rein abgeſeihet iſt / thut man ge - ſtoſſen Gummi darein / damit es nicht durchſchlage Wer gruͤne Dinte machen will / der gieſſet auf geſtoſſe - nen Spangruͤn ſcharffen Wein-Eßig / und geſtoſſen Gummi, laͤſt es ein Tag oder acht an der Sonnen ſte - hen / ſo wird eine ſchoͤne gruͤne Farbe daraus.

Gutes Siegel - oder Spaniſch-Wachs zu machen / nimmt man ein viertel Pfund Colophonium, ein halb Pfund Schell-Saat oder Gummi-Lack / laͤſt es mit einander ſchmeltzen / ruͤhret hernach / wann es noch uͤber den Feuerſtehet / geſtoſſenen Zinober darunter / gieſſet es alsdan auf eine warme Kupfferne Plate / und rollet es rund / wie ein Wachs-Licht. Wer ſchwartz haben will / thut an ſtatt des Zinobers Kien Ruß darunter.

Zu Streu-Sand wir geraſpelt Helffenbein / item, feiner durchgeſiebter weiſſer Sand / auf vielen Con - toiren gebraucht.

Die Feder-Poſen hart zu machen / und daß ſie auf beyden Seiten Streiffen kriegen / ſteckt man ſolche in heiſſes Sand oder Aſche / bis ſie weich werden / legt ſie hernach auf das Knie / und ziehet ſie durch ein Meſſer durch / ſo werden die Streiffen darinnen klar wer - den.

Hier1072Verfertigung guter Dinteu. Siegelwachs.

Hier waͤre nun auch fuͤglich von Poſt-Weſen etwas mit anzuhaͤngen / wie die Briefe nach Jtaliaͤ - niſcher Manier mit Zwirn kuͤnſtlich zu zumachen. Was die Poſt-Taxa ſey / ſowol von Briefen als Paqveten, wie weit ſolche zu franqviren. Von den Urſprung und vielerley Arten der Poſten; Weil aber ſolches allbereit anderwerts weitlaͤufftig beſchrieben / als laß ich es dieſes Orts dabey bewenden / und ſchlieſſe hiemit / allſtets verbleibende / ꝛc.

ENDE.

Voll -[1073]

Vollſtaͤndiges Regiſter Uber des Handels-Correſpondenten erſten und andern Theil. Nach Alphabetiſcher Ordnung eingerichtet.

A.

  • Abbreviaturen Jtaliaͤniſcher Nahmenpag. 195
    • der Muͤntzen Maaſſe und Gewichtep. 200
  • Abdanckungen bey Leich-Begaͤngniſſen1052
  • Abſchied / einem Diener gegeben779. und ſeqq.
    • einem Kramer-Jungen926
  • Abſchlags-Briefe / was ſolche ſeyn23
  • Accord, der mit einem recipirten Falliten getroffen wird936
  • Actorium oder Mandat eines Vormunds / ſo er einem Advocaten oder Procuratori ertheilet556
  • Adviſo - Brief / was er ſey16
    • Jtaliaͤniſcher / uͤber verſandte Waaren393. ſeq.
  • Advocaten-Contract, wegen zu fuͤhrender Rechts - Sache453
    • Inſtruction vor dieſelben454
    • Vollmacht / ſo ihnen / um vor Gericht zu handeln / ertheilet wird547. 555
  • Agio, was er bedeute / und wie er gerechnet werde51
  • Alphabet zum Haupt-buch / wie es gemachet werde530
  • Anweiſung / was ſie ſey331
    • Formular einer Anweiſung wegen zu erheben der Gelder335. 955
  • Apoſtrophus, was ſolches ſey228
  • Arbiter u. Arbitmge, was darunter verſtanden werde57
    • wie man auf ſolche zu compromittiren pflege563
Y y yArreſt,[1074]Regiſter.
  • Arreſt, wie ſolcher gerichtlich zu ſuchen / und zu proſe - quiren ſey629. ſeqq.
  • Aſſecuran tz-Briefe oder Police, was vor Verbindlich - keiten in ſolcher enthalten ſeyn401. 406
    • von Aſſecurantzen insgemein / und was davon zu wiſſen856
  • Aſſignationes, was ſie ſeyn31
    • wegen bezahlender Gelder335. biß338
  • Aufding-Brief eines Jungens zum Kram-Handel vor Notarien und Zeugen aufgerichtet924
  • Aufſags-Brief einer Haus-Miehte768
  • Aviſo - Brief / vid. Adviſo.

B.

  • Banco, was ſie ſey61
  • Banco - Buch / wie es eingerichtet werde539
  • Banquerottier, wie uͤber ihre Effecten ein Inventa - rium zu machen521
  • Baratto - Rechnung465
  • Begraͤbniß / vid. Leiche.
  • Benachrichtigungs-Briefe / daß man friſche Waaren habe295
    • wegen remittirter Gelder296. biß301
    • wegen einer vorgegangenen Handlungs-Sepa - ration768. & ſeqq.
  • Beneficia, deren man ſich in Obligationibus bege - ben muß27
  • Berathfragungs-Briefe231.232.237. 239
  • Berg-Lohn / was es im See-Handel heiſſe805
  • Bergwercks-Sachen961
  • Beſchwerungs-Briefe eines Vaters / deſſen Kind in Kauffmanns-Dienſten uͤbel gehalten wird774
  • Beſtallung eines Buchhalters456
  • Beſtraffungs-Schreiben eines Herrn an ſeinenDie -[1075]Regiſter. Diener / der auſſerhalb Landes ſich uͤbel ver - haͤlt681
    • Vormuͤnder an ihre Pupillen682
  • Bettel-Briefe752. ſeq.
  • Bilan tz / was es ſey / it. die Form eines ſolchen uͤber eines Banquerottirers Handels-Zuſtand524. & ſqq.
  • Bitt-Schreiben / um Waaren zu ſenden278. biß282
    • um anderer Geſchaͤffte willen773. 775
      • item931. biß934 .955.959. 990
    • um einen zu einer anſtaͤndigen Mariage behuͤlff - lich zu ſeyn1011.1012.1018. 1019
  • Bodmerey-Briefe / was ſie ſeyn26
    • Formularia davon394
  • Brief / was bey Verfertigung eines Briefes in Acht zu nehmen7. 183
    • Formular eines Briefes / in welchen die vor - nehmſten fremden Woͤrter vorkommen287
    • mit verborgenen Schrifften1069
  • Brief-Porto - Rechnung498
  • Brutto, was es bey Waaren heiſſe64
  • Buch / Handels-Buͤcher / wie ſolche formiret werden532
    • was inſonderheit das Haupt-Buch ſey535
  • Buchhalters Beſtallung456
    • Eyd / den er uͤber Kauffmanns-Buͤcher leiſten muß989
  • Buͤrgſchaffts-Leiſtung371
    • Buͤrgen / wie ſie Schad-loß zu halten350
    • kraͤfftige Verſchreibung der Buͤrgen / wie ſie geſchehe365. 371

C.

  • Cambio oder Change, was es ſey65
  • Capital - und Zins-Rechnung506
Y y y 2Caſſa -[1076]Regiſter.
  • Caſſa - Buch / wie ſolches in Handlungen einzu - richten538
  • Cautions-Formul369
    • Gerichtliche Beſtellung633
  • Ceſſiones, was ſie ſeyn34
    • Formular derſelben564
  • Charte - oder Certe - Parteyen / was ſie ſeyn37
    • Formular davon395. 398
  • Cladde, was darunter zu verſtehen39
  • Codicill nach einem Teſtament986
  • Colporteurs, wer ſie ſeyn / was ſie vor Schadẽthun964
  • Commiſſion, die ſchlecht bedienet worden293
  • Commiſſions - Briefe / was ſie ſeyn14
    • Formular davon248
    • an einem Schiffer704
  • Commiſſions - Waaren-Rechnung467. 479
  • Commiſſions - Waaren-Rescontro - Buch543
  • Compagnie der Kauffleute, was davon zu wiſſen237
  • Compagnie-Contract zweyer oder mehr Kauffleute412.996 . & ſeqq.
  • Complimentariat eines Kauffmanns893
  • Complimenten - Schreiben22. 737
    • auf Traur - und Freuden-Faͤlle1036. 1041
  • Compromiß, was es ſey33
    • Formularia davon559.561.563. 943
  • Comptoir, wie ein wohl-beſtelltes Kauffmaͤnniſches beſchaffen ſeyn muͤſſe1060
  • Connoiſſementen, Formular Teutſch391
    • Hollaͤndiſchibid.
    • Jtaliaͤniſch392
    • Engliſch815
  • Conſens eines Landes-Fuͤrſten uͤber ein Anlehn / wel -ches[1077]Regiſter. ches von einem Kauffmann einem Fuͤrſtl.
    • Lehns-Mann gethan966
  • Conto, wie mancherley ſie ſey77
  • Conto Corrente, was das heiſſe37
    • Formular davon478
  • Conto di Tempo, was darunter verſtanden werde38
  • Contoir, vide Comptoir.
  • Contract, von Mieth-Zins - oder Haur-Contracten _ _31. 435
    • Compagnie-Societaͤt - oder Geſellſchaffts-Con - tract32
    • Formular davon416. 421
    • Tauſch-Contracte, was ſie ſeyn32
    • Formular davon442
    • Lieferungs-Contracte32
    • Beſtallung35
    • Erb-Kauff-Contract428
    • Schiff-Kauffs-Contract433
    • Schuld-Contract438
    • Loßzehlung442
    • Diener - und Jungen-Contract444
    • Schiffs-Bau-Contract819
    • Schiffs-Befrachtungs-Contract848
    • Ehe-Contract970. 972
    • Hauß-Bau-Contract930
    • Hauß-Kauffs-Contract928
    • Lehr-Contract921
  • Corrent - Rechnungs Formular478
  • Courtage - Rechnung505
  • Credit - Briefe / was ſie ſeyn17
    • Formularia davon683. & ſeqq.
  • Cryptographia, was ſolche in Kauffmanns-Briefen ſey1070
Y y y 3Danck -[1078]Regiſter.

D.

  • Danck-Schreiben auf unterſchiedliche Materien _ _736 .737.781. 782
  • Datum, wie ſolches in Briefen recht geſetzet werde184
  • Diener eines Kauffmanns / dem Geld und Waaren anvertrauet worden / was er vor einen Re - vers von ſich ſtellen muͤſſe373
    • wie er einem Handels-Patrono ſeine Dienſte zu offeriren448
    • Contract mit demſelben452
    • deſſen uͤbles Comportement auſſerhalb Landes / wie es ihm von ſeinem Herrn verwieſen werde _ _681
    • Zeugniß-Brief wegen ſeines Wohlverhaltens720
    • Verweiß-Schreiben an einen ungetreuen Die - ner772
    • Dieners Abſchieds-Formular779
  • Dinte / eine gute zu machen1072
  • Disrecommendations - Schreiben689
  • Donationes inter vivos, was ſie ſeyn / Formularia davon574.578. 579

E.

  • Ehe-Contract zwiſchen zwey verwittibten Handels - Perſonen970
    • zwiſchen zweyen ledigen972
  • Ehe-Leute / unbeerbte / in was Form eines dem andern ſeine Guͤter vermachen koͤnne580
  • Einladungs-Brief / was dabey in Acht zu nehmen11
  • Endoſſementen, woher dieſes Wort ſeinen Urſprung habe315
    • Formularia davon317
  • Engliſche Wechſel-Briefe322
  • Erb-Kauff-Contract uͤber ein Land-Guth428
Ermah -[1079]Regiſter.
  • Ermahnungs-Briefe eines Freundes an einen andern / ſein Geld in der Kauffmannſchafft anzulegen662
    • eines Vaters an ſeinen Sohn665. 674
  • Exceptiones, denen man in Obligationibus renun - ciiren muß28
    • in was Form es geſchehe / und woruͤber inſon - derheit346
  • Eyd / den ein Kauffmann abſtatten muß / welcher eine Schuld-Forderung aus ſeinen Buͤ - chern beweiſen will988
    • eines Buchhalters989
    • Maͤcklers995
    • Handels-Compagnons996

F.

  • Factor, wie er ſeinem Principalen Rechnung thun muͤſſe483
  • Facturen, was ſie ſeyn38
    • uͤber eingekauffte Waaren468
  • Falliſſementen, was dabey vor Scripturen vorkom - men931
  • Fracht-Briefe / wie ſolche beſchaffen ſeyn muͤſſen17
    • Teutſche Formularia davon386
    • Frantzoͤiſche387
    • Jtaliaͤniſche390
  • Frantzoͤiſche Wechſel-Briefe323
    • Quitungen379
    • Fracht-Briefe386
    • Factura, uͤber geſandte Waaren471. 486
    • Frantzoͤiſche corrupte Schreib-Art1002
    • Frantzoͤiſche Hochzeit-Briefe1026
  • Fuͤrſtliche Obligationes oder Schuld-Verſchrei - bungen947
Y y y 4Fuͤrſt -[1080]Regiſter.
  • Fuͤrſtlicher Conſens uͤber ein Anlehen966
    • Conceſſion wegen eines Jahr-Marckts967

G.

  • Gerichtliche Vollmachten547. & ſeqq.
  • Gevatter-Briefe / unterſchiedliche Formularia davon754. ſeqq.
  • Gevattern / wie ſie muͤndlich zu bitten1050
  • Gewinn - und Verluſt-Rechnung513
  • Gluͤckwuͤnſchungs-Schreiben an einen Kauff - mann / deſſen Schiff gluͤcklich zu Hauſe ge - kommen777.
    • muͤndliche Gluͤckwuͤnſchungs-Formularia auf allerhand Freuden-Faͤlle1036
  • Gratulations - Schreiben zum Neuen Jahr740
    • an einen Kauffmann / deſſen Schiff gluͤcklich zu Hauſe gekommen777
    • vid. & Gluͤck-Wuͤnſchung.
  • Gutduͤnckens-Briefe / wie ſolche einzurichten20
  • Guͤter / geſtrandete808

H.

  • Handels-Schreiben / allerhand vermiſchte760
    • darinn viel fremde Woͤrter occurriren761
    • Reguln / nuͤtzliche269
    • Inventarium, wie es zu machen513. & ſeqq.
  • Haverey / was ſie ſey792
    • Briefe und Rechnungen794
  • Haupt-Buch / was es ſey / und wie es eingerichtet werde535
  • Hauß-Mieth-Contract436
  • Hauß-Kauff-Contract928
  • Hauß-Bau-Contract930
  • Heyraths-Briefe / einige Formularia davon1013.1016 . & ſeqq.
Hoch -[1081]Regiſter.
  • Hochzeit-Abdanckung1040
    • Briefe1023
    • Lateiniſche dito1026
    • Frantzoͤiſcheibid.
    • Antwort darauf1028. & ſeqq.
  • Hollaͤndiſche Wechſel321
    • Connoiſſementen391
    • Aſſecurantz-Police406
    • Facturen470

J.

  • Jahr-Marckt / Fuͤrſtl. Conceſſion daruͤber967
    • was insgemein von Meſſen und Jahr-Maͤrckten zu wiſſen865
    • Verzeichniß der vornehmſten derſelben869
  • Inſinuations - Schreiben / Formularia davon248.704. 1013
  • Inſtruction eines Herrn an ſeinen Diener / den er uͤber Land verſchickt675
    • einem Schiffer mitgegeben396
    • einem Advocaten454
  • Inſtrument uͤber eine abzutheilende Handlung979
  • Intereſſe - Rechnung488. & ſeqq.
  • Inventarium, was es ſey34
    • wie es bey Anfang einer Handlung zu machen513
    • Formularia davon517
    • uͤber ein zu verkauffendes Schiff851
  • Journal, was es ſey39
    • Einrichtung deſſelben535
  • Jtaliaͤniſche Wechſel320. Obligation353
    • Quitungen380. Fracht-Brief390
    • Connoiſſementen392. Aviſo-Brief393
  • Juden-Eyd / wie er in dem Kayſerl. Cammer-Ge - richt muͤſſe abgeſchwohren werden919
Y y y 5Juden /[1082]Regiſter.
  • Juden / wie viel ſie jaͤhrlich Zins nehmen510
  • Jungens der Kauffleute / Contract daruͤber450. 921
    • Klage eines Jungens uͤber ſeinen Handels-Pa - tron769
    • des Kauffmanns uͤber ſeinen Jungen771

K.

  • Kauffleute / wie ſie ſich im Brief-Schreiben zu verhalten186
    • was von ihren Compagnien zu bemercken237
    • ihre nuͤtzliche Regeln269
    • wie ihr Comptoir beſchaffen ſeyn muͤſſe1060
  • Kauffmann / was er vom Teſtament-Machen zu wiſſen noͤhtig habe981
  • Kauffmanns-Complimentariat893
  • Kauffmannſchafft / derſelben Vortrefflich - Nothwendig - und Nutzbarkeit643
  • Kauffmanns-Diener offeriret ſeine Dienſte448
  • Kauff-Briefe / was ſie in ſich halten29
  • Klag-Briefe uͤber ſchlecht geſandte Waaren289
    • Antwort darauf291
    • uͤbel bedienter Commiſſion293
    • Antwort darauf294
    • daß die Recommendation nichts geholffen710
    • einer Wittib uͤber das Abſterben ihres Mannes758
    • eines Kauffmañs-Jungens uͤber ſeinen Herrn769
    • eines Kauffmanns uͤber ſeinen Jungen771
  • Klag-Libell, wegen Injurien-Sachen627
  • Kran-Gerechtigkeit / was ſolche an einem Ort bedeute886

L.

  • Lateiniſche Wechſel-Briefe319
    • Obligation354
  • Laudum, was es ſey57. ein Formular hiervon809
Leiche /[1083]Regiſter.
  • Leiche / Einladung darzu1052
  • Leipziger Meß-Wechſel-Brief320
  • Liquidations - Rechnung uͤber ausgeliehene Gel - der und dafuͤr erhobene Zinſen490
  • Loßkuͤndigungs-Schreiben eines Capitals951

M.

  • Maͤckler-Eyd / den ſie in vornehmen Handels - Plaͤtzen abſtatten muͤſſen995
  • Mahn-Briefe / wie ſie einzurichten28
    • Formularia hiervon726. 727
    • um ruͤckſtaͤndiges Salarium783
  • Mahn-Supplique an einen Fuͤrſten950
  • Manufacturen, wie ein Privilegium daruͤber zu ſuchen623
  • Memorial - Buch / was es ſey38
    • Formular davon952
  • Meſſen / Alphabetiſcher Ordnung nach ſpecifi - ciret869
  • Metalla, nach ihren Teutſchen und Frantzoͤſiſchen Nahmen182
  • Mieth-Contract31
    • uͤber ein Gewoͤlbe in der Leipziger Meſſe435
    • uͤber ein Hauß436
  • Mortiſications - Schein uͤber bezahlte Schuld / wo - von die Obligation verlohren381

N.

  • Nahmen / Tauff-Nahmen auf Frantz - und Jta - liaͤniſch172
    • der Dignitæten und Profeſſionen176
    • der Handwercker179
    • der Hauß-Bedienten180
    • der Tage und Monathe181
    • der Nationen183
Nah -[1084]Regiſter.
  • Nahrungs-Abnahm / wie ein Kauffmann ſich desfalls zu troͤſten habe778
  • Niederlags-Gerechtigkeit / was ſolche an einem Ort oder Stapel-Stadt bedeute886
  • Notifications - Schreiben / daß man eine durch Erb - ſchafft zugefallene Handlung aufs neue con - tinuiren wolle243
    • daß man eine neue Handlung angefangen245.254 . & ſeqq.
  • Novation, was ſie ſey949
  • Nuͤtzliche Handels-Reguln269

O.

  • Obligation, welchen Beneficiis und Exceptioni - bus darinn zu renunciiren27
    • ſchlecht hin ohne Rente343
    • wegen erkauffter Waaren344
    • mit gewiſſer Verpflichtung / daß ſie Wechſel - Recht haben ſoll345
    • aus Ein-Tauſch herruͤhrend353
    • Jtaliaͤniſche353
    • Lateiniſche354
    • mit ſchoͤnen Clauſuln oder Cautelen verſehen356
    • da ein liegendes Gut verſchrieben wird361
    • uͤber ein gelehntes oder Bitt-weiß erhaltenes Ding363
    • Juͤdiſche903
    • die ein Fallit-ſeynder und accordiren der Kauff - mann ſeinen Creditoribus giebet939
    • hoher Perſonen944
    • Gegen-Obligation945
    • neue Fuͤrſtliche947
  • Ortographia, was ſie ſey4
    • wie ſie zu erlernen204
    • [1085]
    • wie dagegen ſehr vielfaͤltig von Kauffleuten ge - fehlet werde. 1001

P.

  • Parentheſis, wo dieſelbe noͤthig ſeyn228
  • Parere, Kauffmaͤnniſch / was es ſey20
    • Formular davon582
    • Hamburgiſches585. 600
    • Jtaliaͤniſches595
    • Venetianiſches596
    • uͤber ſtreitige See-Sachen801
  • Paͤſſe oder Paß-Briefe / lateiniſche816. 818
  • Patent, ein Fuͤrſtliches / wegen eines Monopolii960
  • Periodus, was in einer Schrifft darunter verſtan - den werde226
  • Perſohnen / die zur Handlung erfordert werden660
  • Police oder Verſicherungs-Brief / wie er in Hol - land gemachet werde400. & ſeqq.
  • Poſten-Formier - Buch / was es ſey / und wie es einzurichten534
  • Præcautiones, gegen Wechſel proteſt302
  • Preiß-Couren ten / wie ſolche beſchaffen ſeyn1064
  • Privilegium, wie ſolches uͤber eine Manufactur auszuwuͤrcken623
  • Proturation, ein Formular hievon / ein Schiff zu verkauffen821
  • Proteſtationes, was ſie ſeynd35
    • Formularia davon606
    • was man gegen die Wechſel-proteſte vor Præ - cautiones zu gebrauchen302
    • wie die Rechnung daruͤber zu formiren499

Q.

  • Quinquenell, was ſolches ſey617wie[1086]Regiſter.
    • wie darum ſuppliciret / ſolcher auch erhalten werde618
  • Quitancen, was ſie ſeyn31
    • wie ſie auf allerhand Vorfaͤlle gegeben werden355.374 . & ſeqq.
    • Fuͤrſtliche Quitung957
    • uͤber Gelder / die aus der Rent-Cammer erho - ben worden968
    • uͤber bezahltes Heyraths-Gut976
    • mit artigen Cautelen976
    • uͤber eine Vormundſchafft978
    • uͤber entrichtetes Legatum987
    • uͤber bezahltes Salarium776

R.

  • Rathfragungs-Schreiben mit Antwort231
    • wegen vorhabender Compagnie237
  • Receſſus Tranſactionis956
  • Rechnung / von Capital und Zins506
    • Verkauff-Rechnung458
    • mit Thara459. 464
    • Baratto-Rechnung465
    • uͤber Commiſſion-Waaren467
    • Factura474
    • Corrent-Rechnung477
    • Zeit-Rechnung480
    • Frantzoͤſiſche Rechnung486
    • gemeine Rent-Rechnung489
    • Liquidations-Rechnung490
    • Intereſſe-Rechnung496
    • Unkoſten Rechnung498
    • Brief-Portoibid.
    • [1087]
    • Wechſel-proteſt-Rechnung499
    • Courretagio-Rechnung505
    • Gewinn - und Verluſt-Rechnung513
  • Recommendations - Schreiben / was ſie ſeyn17
    • Formularia davon683. biß686
    • pro forma geſtellte687. 688
    • Jtaliaͤniſche690. & ſeq.
  • Reguln der Kauff leute / die ihnen ſehr nuͤtzlich269
  • Rehabilitations - Briefe / was darunter verſtanden werde941
  • Rent - oder Zins-Rechnungs-Formular488
  • Renunciations - Schreiben / was es ſey34
  • Reſcontro - Buch uͤber eine Meß-Verrichtung / wie es einzurichten ſey541
  • Retorſions - Schrifft / was ſie ſey / und wie ſie gema - chet werde608
  • Reverſus, was ſolche bedeuten31
    • uͤber empfangene Guͤter339
    • eines Dieners / dem Gelder und Waaren anver - trauet worden373
    • wegen geſchehener Donation577
  • Ruͤck-Buͤrgſchafft371

S.

  • Salvus-Conductus, in Falliſſement-Sachen931
  • Schadloßhaltungs-Schein / denen Buͤrgen gegeben350
    • in Credit-Sachen370
  • Schedarot oder Juͤdiſcher Handels-Frau / Schuld - Verſchreibung903
  • Schein oder Recepiſſe - Zettel / was es ſey35
    • Formular davon340
    • [1088]
    • uͤber ein verſetztes Gut355
    • Mortifications-Schein uͤber eine bezahlte Schuld / davon die Obligation verlohren worden381
  • Schulfuͤchſiſches Schreiben1005
  • Schiff-Kauffs-Contract433
    • Specification eines Segel-fertigen Schiffs810
  • Schiffs-Bau-Contract819
  • Schiffs-Befrachtung848
  • Schiffer / ihre Inſtruction396
  • Schreiben / muß orthographiſch / zierlich und wohl-geſetzet ſeyn3.11. 204
    • verwerffliche Schreib-Arten1001
    • uͤber allerhand Materien, vide Send-Schrei - ben.
  • Schrifft-Scheidung / wie ſolche recht geſchehe226
  • Schuld-Briefe oder Verſchreibungen / wie ſie einzurichten26.343 . & ſeqq.
    • uͤber vorgeſchoſſen Geld auf ein Ritter-Gut438
  • See-Sachen / allerhand787. & ſeqq.
    • von der See-Fahrt inſonderheit / was davon zu wiſſen823
  • Send-Schreiben von der Vortrefflichkeit der Kauffmannſchafft643
    • von denen zu einer Handlung erforderten Per - ſonen660
    • was Haverey bedeute792
    • von der See-Fahrt / und was davon zu wiſſen823
    • von der Schiff-Fahrt ſelbſt837
    • von Aſſecurantien856
    • von Meſſen und Jahr-Maͤrckten865
    • von Stapeln886
Sepa -[1089]Regiſter.
  • Separationes, wie ſolche bey Handlungen geſchehen _ _36. 612
    • Formular daruͤber614
  • Siegel-Wachs / wie es gemacht werde1074
  • Sola Wechſel-Briefe / wie ſie geſtellet werden312
  • Spaniſche Wechſel-Briefe322
  • Speditions - Briefe / wie ſie eingerichtet werden16
    • die Guͤter ſchleunig weiter zu befoͤrdern277. & ſqq.
  • Stapel Gerechtigkeit / was ſolche bedeute886
  • Strazza, was ſie heiſſe39
  • Styliſi ren der Briefe / was dabey in Acht zu nehmen7
  • Subhaſtation, Bitte um ſolche633
  • Supplique, was ſie ſey36
    • um ein Moratorium oder eiſernen Brief617. 619
    • wegen confiſcirter Guͤter621
    • um Relaxation geſtrandeter Guͤter622
    • um ein Privilegium zu einer Manufactur623
    • an einen Magiſtrat, einen Kauffmann mit Arreſt zu belegen626. 929
    • um eine Fuͤrſtl. Vorſchrifft952
    • um in integrum reſtituiret zu werden632

T.

  • Tabellen, zwey / aus welchen zu erſehen / wie hoch pro Cento es die Juden des Jahrs mit ih - rem Wucher bringen510
  • Tablet - Kraͤmer / wer ſolche ſeyn / was ſie denen Kramern vor Schaden thun964
  • Teſtament, was es ſey / und wie vielerley derſel - ben zu finden981
    • Form eines Kauffmaͤnniſchen Teſtaments984
Z z zThei -[1090]Regiſter.
  • Theilung zwiſchen einer Kaufmanns-Wittib und ihren Kindern978
  • Titulatur, wie ſolche im Brief-Schreiben an un - terſchiedliche Standes-Perſonen muͤſſe ob - ſerviret werden186
  • Transactiones, was ſie ſeyn33
    • uͤber gewiſſe Prætenſiones567
    • wegen Schuld-Forderungibid.
    • eine andere568. & ſeqq.
  • Troſt-Schreiben / Formularia davon753.778. 1051

V.

  • Verkauff-Rechnungs-Formular458. 468
  • Vermiſchte Schreiben739. bis748
  • Vertraͤge / darinnen zweyer Handels-Leute Dif - ferentien durch gute Freunde verglichen werden571. 572
  • Verweiß-Briefe289
    • mehrere Formularia davon754
  • Vidimus, wegen extrahirter Schuld-Poſt aus ei - nem Haupt-Buch992
  • Unkoſten-Rechnung / was ſie ſey498
  • Vollmachten / was ſie ſeyn18
    • Gerichtliche / welche einem / die Schulden ein - zufordern / ſoll gegeben werden547.549.551.553. 555
  • Vollmachts-Briefe nach ihrem Jnhalt18
  • Vormuͤnder-Schreiben an ihren Pupillen, der ſich nicht wohl auffuͤhret682
Vor -[1091]Regiſter.
  • Vorſchlags-Briefe / wegen nuͤtzlich zu unterneh - mender Handlung268
    • wegen einer mutuellen Handlung309
  • Urtheil in compromittirter Sache563

W.

  • Waaren-Anbietung281
  • Warnungs-Schteiben677
  • Wechſel / was es ſey23
    • Formularia der Wechſel-Briefe312. & ſeqq.
    • Wechſel-Schein321
    • traſſirter Wechſel694
    • Wechſel-Proteſt-Formular711
    • Wechſel-Preiß-Corrent und Wechſel-Cours - Zettel1064
    • Wechſel-Proteſt-Rechnung499
    • Wechſel-Buch / wie es einzurichten540
  • Weg-Beſſerung / wie darum bey der Obrigkeit zu ſuppliciren959
  • Woͤrter / fremde / die in Handels-Briefen vorfallen _ _42. 172
    • wie ſie in Handels-Briefen zuweilen mißbrau - chet werden761
  • Wunſch / Gluͤck-Wunſch1044
    • Neu-Jahrs-Wunſch1045
    • zum Geburts-Tage1047
    • bey Uberreichung eines Hochzeits-Geſchencks _ _1048
    • uͤber die Geburt eines Sohns1049
    • zu einem Ehren-Ampt1050
Z z z 2Zah -[1092]Regiſter.

Z.

  • Zahlen-Benennung in unterſchiedlichen Spra - chen202
  • Zeugniß-Briefe / was darunter zu verſtehen20
    • Formular davon713
    • welche eine Obrigkeit ihrem jungen Buͤrger giebt / daß er veniam ætatis erlangt / um ſeinen eigenen Handel anzufangen717. & ſeqq.
  • Zins-Rechnungs-Formular488
  • Zoll verfahren / wann desfals Guͤter confiſci - ret worden / wie alsdann zu ſuppliciren621
[1]

Teutſch / Frantzoͤiſch und Jtaliaͤniſches TITULAR - Buch / Nach gewoͤhnlichem Stylo dieſer Zeit / Und Alphabetiſcher Ordnung eingerichtet.

[figure]

Hamburg / bey Benjamin Schillers ſeel. Erben im Dom / 1717.

[2][3]

A.

An einen Abgeſandten.

An Jhro Excellentz Herrn N. Jhro Kayſerl. Majeſt. hoͤchſt-anſehnlichen Abgeſandten zu N.

A Son Excellence Monſeigneur N. Ambaſſa - deur de Sa Majeſté Imperiale à N.

A Sua Excellenza il Sigr. N. Ambaſciatore di Sua Maeſta Ceſarea a N.

An einen Roͤm. Kayſerl. Extraordinair - Ambaſſadeur.

Dem Hoch-gebohrnen Herrn / Herrn N. N. Jhro Roͤm. Kayſerl. Maj. hochbeſtalten Cammer-Herrn / Geheimten Raht / auch hoch-betrauten Principal - Commiſſario und Extraordinair-Ambaſſadeur auf dem Reichs-Tage zu Regenſpurg / ꝛc.

A Son Excellence

Monſeigneur le Comte de N.N. Gentilhomme de la Chambre, du Conſeil intime de Sa Majeſté Im - periale & ſon Principal Com̃iſſaire & Ambaſſadeur à la Diete de l’Empire à Regensbourg, &c.

An den Abt zu Fulda.

Dem Hochwuͤrdigſten / Durchlauchtigſten Fuͤr - ſten und Herrn / Herrn / PLACIDO, erwaͤhlten und beſtaͤtigten Abte des Fuͤrſtl. Stiffts Fulda / des Heil. Roͤmiſchen Reichs Fuͤrſten / und der Roͤmiſchen Kay - ſerinn Ertz-Cantzler / durch Germanien und Gallien Primati, &c. Meinem gnaͤdigſten Fuͤrſten und Herrn.

A 2A Son4Abt. Aebt.

A Son Alteſſe Reverendiſſime Monſeigneur PLACIDE, Abbe de Fulde, &c.

A Sua Altezza Reverendiſſima Monſignore PLACI - DO, Abbate di Fulda, Prencipe dell Imperio ed Arci - cancelliere della Maeſtà dell Imperatrice & c.

An einen Abt des H. R. R. freyen Stiffts.

Dem Hochwuͤrdigen und Wohlgebohrnen Herrn / Herrn N. N. Abt und Land-Herrn der Kayſerl[.]freyen Reichs-Abtey / ꝛc. ꝛc. Meinem gnaͤdigen Herrn.

A Son Excellence Reverendiſſime, Monſei - gneur N. N. Abbé de l Abbaye Imperiale &c.

A Sua Eccellenza Reverendiſſima Monſignore N. N. Abbate dell Abbazia Imperiali &c.

An die Aebtißinn zu Quedlinburg.

Der Hochwuͤrdigſten / Durchlauchtigſten Fuͤrſtin und Frauen / Frauen ANNA DOROTHEA, ge - bohrner Hertzogin zu Sachſen / Juͤlich / Cleve und Berg / auch Engern und Weſtphalen / Landgraͤfin in Thuͤringen / Marggraͤfin zu Meiſſen / des Kayſerl. freyen weltlichen Stiffts Quedlinburg poſtulirt - und confirmirten Aebtißin / Gefuͤrſteten Graͤfin zu Henneberg / Graͤfin zu der Marck und Ravensberg / Frauen zu Ravenſtein / ꝛc. Meiner gnaͤdigſten Fuͤrſtin und Frauen.

A Son Alteſſe Reverendiſſime Madame, AN - NE DOROTHEE, Ducheſſe de Saxe, Abbeſſe de Qvedlinbourg.

A Sua Altezza Reverendiſſima Donna ANNA DO - RO THEA, Ducheſſe di Saſſonia, Abbateſſa di Quedlin - borgo.

An5Aebt. Ade.

An eine Aebtißinn / ſo Graͤflichen Standes / ſchreibet man:

Der Hochwuͤrdig-Hochgebohrnen Graͤfinn und Frauen / Aebtißinn zu N. ꝛc.

A Son Excellence Reverendiſſime Madame Abbeſſe de N. Comteſſe de N.

A Sua Eccellenza Reverendiſſima Madonna Abbateſſa di N. Conteſſa di N.

An eine Aebtißinn / ſo Frey-Herrlichen Standes.

Der Hochwuͤrdig-Hochwohlgebohrnen Frauen / Frauen N. N. Aebtißinn zu N. gebohrnen Frey - Frauen von N. ꝛc.

A la tres-Illuſtre & Reverendiſſime Dame, Ma - dame N. N. Abbeſſe de N.

All Illuſtriſſima e Reverendiſſima Signora, la Signora N.N. Abbateſſa di N.

An einen von Adel.

Dem Wohlgebohrnen Herrn N. N. Erb-Herr auf N. N.

A Monſieur,

Monſieur N. N. de N. Seigneur de N.

All Illuſtriſſimo Signore e Padrono mio Colendiſſimo, il Signore N. N. di N. Signore di oder (à) N.

An einen von Adel / als Volontair.

A Monſieur,

Monſieur N. de N. Volontaire dans la Compa - gnie de Monſieur le Lieutenant Colonel de N.

An eine Adeliche Frau.

Der Wohlgebohrnen Frauen N. N. gebohrner von N. zu N.

A 3Ma -6Ade. Adm.

Madame N. N. de N. née de N. à N.

All Illuſtriſſima Signora mia Colendiſſima, la Signora N. N. di N. nata di N. à N.

Alſo ſchreibet man eben auch an andere vornehmer Miniſter Frauen / ob ſie ſchon nicht von Adel.

An ein Adeliches oder anderes vor - nehmes Fraͤulein.

Dem Wohlgebohrnen Fraͤulein / Fraͤulein N. N. von N. Meinem ꝛc.

A Mademoiſelle,

Mademoiſelle N. N. de N. pour le preſent à N.

All Illuſtriſſima Signora,

la Signora N. N. di N. per adeſſo à N.

An ein Adeliches Cammer-Fraͤulein.

Dem Wohlgebornen Fraͤulein / Fraͤulein N. N. von N. Hochfuͤrſtl. N. Cam̃er-Fraͤulein zu N. Meinem ꝛc.

A Mademoiſelle,

Mademoiſelle N. N. de N. fille d’honneur de Madame la Princeſſe de N. à N.

All Illuſtriſſima Signora,

La Signora N. di N. Cameriera di S. A. S. di N. &c.

An einen Admiral zur See.

An Jhro Excellentz / Herrn N. N. Hochbetrauten Admiral uͤber die Schiffs-Armade zu N. ꝛc.

A Son Excellence Monſeigneur N. N. Grand - Amiral de N. Chef & Sur-intendant General du Commerce & Navigation de N.

A Sua Eccellenza, il Signore N. N. Ammiraglio di N. oder Generaliſſimo del mare di N.

An einen Vice-Admiral zur See.

An Jhro Excellentz / Herrn N. N. Hochver - ordneten Vice-Admiral.

A Son7Adv. Age. Amt.

A Son Excellence Monſeigneur de N. Vice - Amiral de la Flotte (ou) Galeres navales de N.

A Sua Eccellenza, il Signore N. de N. Vice-Ammi - raglio della Flotta, oder delle Galere di N.

An einen Advocaten, der keinen Gradum hat.

Dem Wohl-Edlen / Veſten und Hochgelahrten Herrn N. N. Wohlbeſtellten Advocato. (Regie - rungs-Advocato.) Meinem ꝛc.

A Monſieur,

Monſieur N. N. Advocat renommé. (Advocat de la Cour de la Juſtice de S. A. S. le Duc de N.)

Al Sigr.

Il Signor N. N. Advocato ordinario rinomato. (Ad - vocato della Corte di S. A. S. il Duca di N.)

An einen Fuͤrſtlichen Agenten.

Herrn /

Herrn N. N. Hochfuͤrſtl. Braunſchw. Luͤneburg. wohlbeſtalten Agenten, &c.

A Monſieur,

Monſieur N.N. Agent de S.A.S. Monſeigneur le Duc de Brunſuic-Lunebourg, &c.

An einen Fuͤrſtlichen Amtmann oder Amts-Verwalter.

An Jhro Excellentz (oder den Wohlgebohrnen) (Hoch-Wohlgebohrnen) Herrn / Herrn N. N. Sr. Hochfuͤrſtl. Durchl. N. Hochbetrauten Amtmann / (Land-Droſt. ) ꝛc.

A Son Excellence Monſeigneur N. N.Seigneur de N. N. Grand-Baillif, (grand Droſſart) de S. A. S. de N.

A Sua Eccellenza, il Signore N. Podeſta di S. A. S. il Duca di N.

A 4An8Amt. Apo. Aud. Baa.

An einen Amt-Schreiber.

(Tit) Herrn /

Herrn N. N. Sr. Hochfuͤrſtl. Durchl. zu N. wohl - betrauten Amt-Schreibern / ꝛc.

A Monſieur,

Monſieur N. N. Baillif de S. A. S. Monſeigneur le Duc de N.

An einen Apothecker.

Dem Wohl-Ehren-veſten / Groß-achtbaren und Wohl-fuͤrnehmen Herrn N. N. Vornehmen Apo - thecker zu N. Meinem ꝛc.

A Monſieur,

Monſieur N. N. Apoticaire tres-renommé à N.

Al Molt Illuſtre Signore mio Oſſer. mo,

Il Signore N. N. Speziale molto rinomato à N.

An einen Auditeur.

A Monſieur,

Monſieur N. N. Auditeur dans le Regiment de N. au Service de S. A. S. le Duc de N. &c.

Al Molt Illuſtre e Molt Eccellente Signore, il Signore N. N. Auditore del Regimento di N. per Servizio di S. A. S. Elettore di N.

B.

An eine Baaſe oder Mume.

Frauen /

Frauen N. N. meiner hertzgeliebten Frau Baaſe.

A Madame,

Madame N. N. ma tres-chere Tante. (Vaters - Schweſter) (denn ſo es andere Mumen / heiſſets Couſine.)

Alla Signora N. Cugina mia oſſervandiſſima.

An9Ball. Bar. Bau. Ber.

An einen Ballmeiſter.

(Tit.) Herrn /

Herrn / N. N. Jhro Hochfuͤrſtl. Durchl. zu N. Wohlbeſtalten Ballmeiſter zu N.

A Monſieur,

Monſieur N. N. Mâitre du Jeu de Paume de S. A. S. le Duc de N.

Al Molt Eccellente Signore,

Il Signore N. N. Maeſtro del gioco di ballo di S. A. S. il Duca di N.

An einen Barbierer.

(Tit.) Herrn /

Herrn N. N. vornehmen Barbierer und Wund-Artzt zu N. Meinem ꝛc.

A Monſieur,

Monſieur N. N. Chirurgien renommé à N.

Al Signore mio,

Il Signore N. N. Chirurgico rinomato à N.

An einen Baumeiſter / Bau - Verwalter.

(Tit.) Herrn /

Herrn N. N. Hochfuͤrſtl. N. Wohlbeſtellten Bau - meiſter (Bau-Verwalter) zu N. Meinem ꝛc.

A Monſieur,

Monſieur N.N. Ingenieur (Architecte) (Directeur & Intendant des Batimens) de S. A. S. le Duc de N.

Al Molt Eccellente Signore,

Il Signore N. N. Archietto (Amminiſtratore della Fa - brica) di S. A. S. il Duca di N.

An einen Bereiter.

(Tit.) Herrn N. Sr. Hochfuͤrſtl. Durchl. zu N. Wohlbeſtalten Bereiter. Meinem ꝛc.

A 5A Mon -10Bib. Bil. Biſ.

A Monſieur N. N. Mâitre du Manege (Ecujer de S. A. S. le Duc de N.

Al Molt Eccellente Signore, il Signore N. N. Cavalle - rizzo di S. A S. il Duca di N.

An einen Fuͤrſtlichen Bibliothecarium.

Dem Wohl-Edlen / Veſten / Hochachtbahren und Hochgelahrten Herrn N. N. Hochfuͤrſtl. wohlbeſtal - ten Bibliothecario zu N. Meinem ꝛc.

A Monſieur,

Monſieur N. N. Bibliothecaire de la Bibliotheque de S. A. S. le Duc de N.

Al Molt Illuſtre ed Eccellente Signore,

Il Signore N. N. Bibliothecario della Bibliotheca di S.A.S. il Duca di N.

An einen Bildhauer.

(Tit.) Herrn N. N. vornehmen Bildhauer zu N. Meinem ꝛc.

A Monſieur,

Monſieur N. N. Sculpteur à N.

Al Signore,

Il Signore N. N Scultore rinomato à N.

An den Biſchoff zu Breslau / als einen gebohrnen Fuͤrſten.

Dem Hochwuͤrdigſten / Durchlaͤuchtigſten Fuͤrſten und Herrn / Herrn FRANTZ LUDWIGEN, Bi - ſchofen zu Breslau / Pfaltz-Grafen bey Rhein / in Bay - ern / zu Juͤlich / Cleve und Berg Hertzogen / Grafen zu Veldentz / Spanheim / der Marck Ravensburg und Moͤrs / Herrn zu Ravenſtein / ꝛc. Der Roͤm. Kayſerl. Majeſtaͤt Oberſten Hauptmann in dem Hertzogthum Ober - und Nieder-Schleſien / ꝛc.

A Son Alteſſe Sereniſſime & ReverendiſſimeMon -11Biſ. Bri. Buch. Monſeigneur FRANçOIS LOUIS, l Eveque de Breslau, Comte Palatin du Rhin, &c.

A Sua Altezza Sereniſſima e Reverendiſſima Monſi - gnore FRANCESCO LUIGI, Veſcovo d Uratislavia, Conto Palatino del Reno, & c.

An einen Biſchof / ſo kein gebohrner Fuͤrſt.

Dem Hochwuͤrdigſten Fuͤrſten und Herrn / Herrn N. erwaͤhlten Biſchof zu Eichſtedt / des heil. Roͤmiſ. Reichs Fuͤrſten / Grafen Schenck zu Caſtel / ꝛc.

A Son Alteſſe Reverendiſſime Monſeigneur N. Eveque d Eichſtedt, Comte Schenk de Caſſel &c.

A Sua Altezza Reverendiſſima Monſignore N. Veſco - vodi Aichſteta del Sacro Romano Imperio Prencipe, Nato Schenk, e Conte di Caſtello &c.

An einen Brigadier, der ein Corpus von 5000. oder 6000. Mann commandirt.

A Monſieur,

Monſieur N. N. Brigadier & Chef de Brigade de Sa Majeſté de N.

A Sua Eccellenza il Signor N. N. de N. Brigadiere e Capo delle Sqadere di Sua Majeſta del Re di N.

An einen Buchhaͤndler.

(Tit.) Herrn /

Herrn N. N. Vornehmen Buͤrger und Buchhaͤnd - ler / ggr. in Hamburg / Leipzig ꝛc.

A Monſieur,

Monſieur N. N. Marchand Libraire tres-renom - preſent à N.

Al Signore mio,

Il Signore N.N. Mercante di libri molto rinomato à N.

An12Buch. Buͤr. Cam.

An einen Buchdrucker.

(Tit.) Herrn /

Herrn N. N. Vornehmen Buchdrucker zu N. Mei - nem ꝛc.

A Monſieur,

Monſieur N. N. Imprimeur tres-renommè à N.

Al Signore,

Il Signore N. N. Stampatore molto rinomato â N.

An einen Buchbinder.

Herrn N. N. Buͤrger und Buchbinder in N.

A Monſieur N. Relieur des Livres à N.

Il Signore N. Legatore di Livri à N.

An einen Buͤrgermeiſter / wenn er ſtudiret hat.

Dem Hoch-Edlen / Veſten / Hoch-weiſen und Hochgelahrten Herrn N. N. Wohlverdienten Buͤr - germeiſter der Hochfuͤrſtl. N. Reſidentz-Stadt N. (zu N.) Meinem ꝛc.

A Monſieur,

Monſieur N. N. Bourgemâitre à N.

Al Molt illuſtre Signore mio Oſſer mo.

Il Signore N. N. Borgomaeſtro della Citta di N.

C.

An einen Cammer-Herrn.

Dem Wohlgebornen Herrn / Herrn N. N. Jhro Churfuͤrſtl. Durch. zu N. Hochverordneten Cammer - Herrn.

A Monſieur,

Monſieur N. N. Chambellan de S. A. E. de N.

Al Signor,

Signor N. N. Camerlengo di ſua Altezza Elettorale di N.

An13Cam.

An einen Cammer-Præſidenten oder Director.

Dem Wohlgebohrnen Herrn N. N. bey Seiner Churfuͤrſtl. Durchl. zu N. Hochverordneten Cam - mer-Præſidenten. (Directori) Meinem ꝛc.

A Son Excellence,

Monſieur N.N. Præſident (Directeur. ) de la Cham - bre des revenues de Son Alteſſe Electorale de N.

A Sua Eccellenza,

Il Signore N. N. Preſidente (Direttore) della Camera di Sua Altezza Elettorale di N.

An das Kaͤyſerliche Kammer-Gericht zu Wetzlar.

Dem Hochwuͤrdigſten Churfuͤrſten / Hoch - und Wohlgebornen / Hoch-Edelgebornen / Hoch-Edlen und Geſtrengen Herren / Cammer-Richtern / Præſi - denten und Aſſeſſoribus des Hochpreißlichen Kaͤyſerl - und des heil. Roͤm. Reichs Cammer-Gerichts: Mei - nen (oder unſern) Gnaͤdigſten / Gnaͤdigen / Hochgeehr - ten und Hochgeneigten Herrn ꝛc. ꝛc.

Latinè:

Sacri Romani Imperii Judicii Auguſtiſſimo Se - natui, Reverendiſſimo Principi Electori, Illuſtrisſi - mis, Illuſtribus ac Generoſis Comitibus & Baroni - bus, Nobiliſſimis, Ampliſſimis & Clariſſimis Vi - ris, Dn. Judici, Præſidibus ac Aſſeſſoribus, Domi - nis, Fautoribus & Patronis, clementiſſimo & de - bita obſervantia honorandis.

An die Præſidenten und Aſſeſſores des Cammer-Gerichts zu Wetzlar.

Denen Hoch-Wohlgebornen / Wohlgebornen / Hoch-Edlen / Veſten und Hochgelahrten / Hochver -ordneten14Cam. ordneten Herrn Præſidenten und Aſſeſſoren des Kaͤy - ſerl. und des heil. Roͤm. Reichs Cammer-Gerichts zu Wetzlar.

An einen Cammer-Gerichts - Aſſeſſorem.

Dem Hoch-Edlen / Geſtrengen und Veſten Herrn / Herrn N. N. Weltberuͤhmten JCto, des Kaͤyſerl. Hochpreißlichen Cammer-Gerichts hoͤchſtanſehnli - chen Aſſeſſori zu Wetzlar ꝛc. Meinem inſonders hoch - geneigten Herrn.

An einem Cammer-Gerichts-Procu - ratorem oder Advocatum.

Dem Hoch-Edlen / Veſt - und Hochgelahrten Herrn N. N. beyder Rechten beruͤhmten Doctori, und des Hochpreißlichen Kaͤyſerlichen Cammer-Ge - richts Hochbeſtellten Procuratori, und Advocato zu Wetzlar. Meinem u. ſ. w.

A Monſieur,

Monſieur N. N. Docteur en Droit tres celebre, & Advocat tres renomé de la Chambre Imperiale de Juſtice à Vezlar.

Al Molt Illuſtre ed Eccellentiſſimo Signore, il Signore N. N. Dottore di Legge, e Avocato molto rinomato della Camera a digiuſtizia Imperiale a Wezlar.

An einen Fuͤrſtlichen Cammer-Raht.

Dem Wohlgebornen / (oder Buͤrgerlichen Stan - des) Dem Hoch-Edlen und Veſten Herrn Hochfuͤrſt - lichen N. Hochverordneten Cammer-Raht zu N. Meinem ꝛc.

A Monſieur,

Monſieur N. N. Conſeiller de la Chambre des Fi - nances de S. A. S. le Duc de N.

A Si -15Cam.

Al Signore,

Il Signore N. Conſegliere della Camera di Sua Altezza Sereniſſima il Duca di N.

An einen Cammer-Juncker oder Hof-Juncker.

Dem Wohlgebornen Herrn N. N. von N, Sr. Hochfuͤrſtl. Durchl. zu N. Hochbeſtalten Cammer - Juncker (Hof-Juncker) zu N. Meinem ꝛc.

A Monſieur,

Monſieur N. N. de N. Gentil homme de la Cham - bre (Gentil homme de la Cour) de S. A. S. le Duc de N.

All Illuſtriſſimo Signore,

Il Signore N. N. di N. Gentil huomo di Camera (Gentil huomo della Corte) di S. A. S. di N.

An einen Cammer-Schreiber.

Dem Wohl-Edlen / Groß-Achtbahren und Wohl - gelahrten Herrn N. N. Sr. Hochfuͤrſtl. Durchl. zu N. Wohlbeſtellten Cammer-Schreiber.

A Monſieur.

Monſieur N. N. Secretaire à la chambre, oder (du cabinet) oder (Receur des finances) de S. A. S. de N.

Al Molt Ill. re Signore, &c.

Il Signor N. N. Secretario di Camera di S. A. S. di N.

An einen Cammer-Diener.

(Tit.) Herrn /

Herrn N. N. Wohlbeſtellten Cammer-Diener Sr. Hochfuͤrſtl. Durchl. Herrn Hertzoge N. zu N.

A Monſieur,

Monſieur N. N. Homme (oder Valet) de Cham - bre de S. A. S. Monſeigneur le Prince de N. à N.

Al16Cam. Caͤm. Can.

Al Molt Illuſtre Signore,

Il Signore N N. Ajutante di Camera, oder (Cammeriere) della S. A. S. il Signore Prencipe di N. à N.

An eine Cammer-Jungfer.

Der Edlen / Viel-Ehr - und Tugend-begabten Jungfer N. N. Jhro Hochfuͤrſtl. Durchl. zu N. Wohlbeſtallten Cammer-Jungfer zu N. Meiner ꝛc.

A Mademoiſelle,

Mademoiſelle N. N. Fille de chambre de Madame la Princeſſe de N. à N.

Alla Signora N. N. Figlia di Camera della Signora Prencipeſſa di N. à N.

An einen Caͤmmerirer / vid Geheim.

An einen Cancelliſten.

Herrn /

Herrn N. N. Hochfuͤrſtl. N. Wohlbeſtellten Can - celliſten zu N. Meinem u. ſ. w.

A Monſieur,

Monſieur N. N. Chancelliſte (oder Copiſte de la Chancelerie) de S. A. S. le Duc de N.

Al Molt Illuſtre Signore,

Il Signore N. N. Copiſte di Cancellaria di S. A. S. il Duca di. N.

An einen S. S. Theolog. oder J. U. Candidatum.

(Tit.) Herrn /

Herrn N. N. S. S. Theolog. (beyder Rechten) Can - didato. Meinem ꝛc.

Monſieur,

Monſieur N. N. Candidat en Theologie (Droit) (des Droits. ) à N.

Al Molt Illuſtre e Molt Eccellente Signore il Signore N. N. Candidato di Leggeſa N.

An17Can. Cap.

An einen Cantorem.

Dem Wohl-Ehren-Veſten / Vorachtbahren und Wohlgelahrten Herrn N. N. Wohlverordneten Cantori zu N. Meinem Hochgeehrten Herrn.

A Monſieur N. N. Maitre du Choeur des Mu - ſiciens à N.

Al Nobiliſſimo Signore, il Signore N. N. Maeſtro del coro di Muſici à N.

An einen Capell-Meiſter.

Dem Edlen / Groß-Achtbaren und Wohlgelahrten Herrn / Herrn N. N. Hochfuͤrſtl. N. wohlbeſtellten Capell-Meiſter zu N. Meinem u. ſ. w.

A Monſieur,

Monſieur N. N. Maitre de la Muſique de S. A. S. le Duc. de N.

All Molt Eccellente Signore, il Signore N. N. Mae - ſtro della Muſica (oder di Capella) di S. A. S. il Duca di N.

An einen Capitain.

A Monſieur,

Monſieur N. de N. Capitain d Infanterie, au Regi - ment de Mr. le Colonel N. au Service de S. A. S. Monſeigneur le Duc de N.

All Illuſtriſſimo Signore e Padrone mio Colendiſſimo il Signore N. di N. Capitano d Infanteria nel Regimento del Signor Colonello N. nel Servizio di S. A. S. di N.

An einen Capitain-Lieutenant zu Pferde oder zu Fuß.

A Monſieur,

Monſieur N. de N. Lieutenant-Capitain de Cavel - lerie (d’Infanterie) au Regiment de Monſr. le Colo - nel N. au Service du Roy de N.

BAl18Car. Chur.

Al Signore N. di N. Tenente Capitano di Cavalleria (d Infanteria) di S. A. S. il Duca di N.

An einen Cardinal / der ein gebohrner Fuͤrſt iſt.

Dem Hochwuͤrdigſten in GOtt Vater und Durch - laucht. Fuͤrſten und Herrn / Herrn FRANCISCO MARIA von MEDICES, der heil. Roͤm. Kirchen Cardinaln / Groß-Hertzogen zu Toſcana, und Pro - tectori uͤber Teutſchland ꝛc.

A Son Alteſſe Reverendiſſime, Monſeigneur N. N. Cardinal du Sacre College Grand-Duc de Toſcane & Protecteur d Allemagne &c.

Al Sereniſſimo e Reverendiſſimo Signore e Padrone mio Colendiſſimo, Monſignore N. N. della S. R. Chieſa Cardi - nale di Medices, Protettore della Germania.

An einen Cardinal / ſo kein gebohrner Fuͤrſt iſt.

Dem Hochwuͤrdigſten in GOtt Vater / Fuͤrſten und Herrn / Herrn N. der heil. Roͤm. Kirchen Cardi - nalen von N. Ertz-Biſchoffen zu N. und Biſchoffen zu N. ꝛc. Meinem gnaͤdigſten Fuͤrſten und Herrn.

A Son Eminence Monſeigneur N. N. le Cardi - nal du Sacre College, Archeveque à N. & Eveque de N. &c.

All, Eminentiſſimo e Reverendiſſimo Signore è Padrone mio Colendiſſimo, Monſignore N. N. della Sacra Roma - na Chieſa Cardinale di N. Arciveſcovo di N. e Veſcovo à N. & c.

An den Churfuͤrſten zu Maͤyntz.

Dem Hochwuͤrdigſten Fuͤrſten und Herrn / Herrn LOTHARIO FRANCISCO, des heil. Stuhls zu Maͤyntz Ertz-Biſchoffen / des heil. Roͤm. Reichsdurch19Chur. durch Germanien Ertz-Cantzler und Chur-Fuͤrſten / Biſchoffen und Fuͤrſten zu Bamberg. ꝛc. Meinem gnaͤdigſten Churfuͤrſten und Herrn.

A Son Alteſſe Eminentiſſime, Monſeigneur LOTHAIRE FRANCOIS, Archeveque & Ele - cteur de Mayence, Eveque & Prince de Bamberg &c. &c.

A Sua Altezza Eminentiſſima Monſignore LOTHA - RIO FRANCESCO, Elettore ed Arciveſcovo di Magon - za, Veſcovo e Prencipe di Bamberga & c.

An den Churfuͤrſten zu Trier.

Dem Hochwuͤrdigſten Fuͤrſten und Herrn / Herrn FRANCISCO LUDOVICO, Ertz-Biſchoffen zu Trier / des heil. Roͤm. Reichs durch Gallien, und des Koͤnigreichs Arelat Ertz-Cantzler und Churfuͤrſten / Biſchoffen zu Speyer / wie auch Adminiſtratoren zu Pruͤn / gefuͤrſteten Reichs-Probſten zu Weiſſen - burg und Vedenheim / der Roͤm. Kaͤyſerlichen Ma - jeſtaͤt Cammer-Richter zu Wetzlar. Meinem gnaͤdig - ſten Churfuͤrſten und Herrn.

A Son Alteſſe Reverendiſſime (Eminentiſſime) Monſeigneur FRANCOIS LOUIS, Archeveque & Electeur de Treves, (Archeveque de Treves Prince & Electeur du Saint Empire.)

A Sua Altezza Reverendiſſima (Eminentiſſima) Mon - ſignore FRANCFSCO LUIGI, Elettore ed Archiveſcovo di Treviri, &c.

An den Churfuͤrſten zu Coͤlln.

Dem Hochwuͤrdigſten / Durchlaucht. Fuͤrſten und Herrn / Herrn JOSEPH CLEMENS, Ertz-Bi - ſchoffen zu Coͤlln / des heil. Roͤm. Reichs durch Jta - lien Ertz-Cantzler und Churfuͤrſten / Biſchoffen zuB 2Hil -20Chur. Hildesheim / Luͤttig und Muͤnſter / Adminiſtratorn zu Berchtoldsgaden / in Ober - und Nieder-Baͤyern / in der Pfaltz und in Weſtphalen / auch zu Engern und Bouillon Hertzogen / Pfaltz-Grafen beym Rhein / Land-Grafen zu Leuchtenburg / Marggrafen zu Fran - chimont, Burggrafen zu Strasburg / Grafen zu Lohr / und Herrn zu Bonn. Meinem gnaͤdigſten Churfuͤrſten und Herrn.

A Son Alteſſe Reverendiſſime & Sereniſſime Monſeigneur JOSEPH CLEMENT, Electeur & Archeveque de Cologne, Eveque de Hildesheim, Liege & Münſter &c.

Al Sereniſſimo ed Reverendiſſimo Prencipe, Monſigno - re GIOSEFFO CLEMENTE, Arciveſcovo di Colonia, ed Elettore dell Impero &c.

An den Churfuͤrſten zu Baͤyern.

Dem Durchlauchtigſten Fuͤrſten und Herrn / Herrn MAXIMILIAN EMANUEL, in Ober - und Nieder-Baͤyern / auch der Ober-Pfaltz Hertzogen / Pfaltz-Grafen beym Rhein / des heil. Roͤm. Reichs Ertz-Truchſaſſen und Churfuͤrſten / Erb-Stadthal - ter der Spaniſchen Niederlande ꝛc. Land-Grafen zu Leuchtenburg ꝛc. Meinem gnaͤdigſten Churfuͤrſten und Herrn.

A Son Alteſſe Electorale Monſeigneur MAXI - MILIAIN EMANUEL, Electeur de Baviere &c.

A Sua Altezza Elettorale, Monſignore MASSIMI - LIANO EMANUELE, Duca di Baviera &c.

An den Churfuͤrſten zu Sachſen / vide Koͤnig in Pohlen.

An den Churfuͤrſten zu Brandenburg / vide Koͤnig in Preuſſen.

An21Chur. Com.

An den Churfuͤrſten zu Braunſchweig-Han - nover / vide Koͤnig in Engelland.

An den Churfuͤrſten zu Pfaltz.

Dem Durchlaͤuchtigſten Fuͤrſten und Herrn / Herrn JOHANN WILHELM, Pfaltz-Grafen beym Rhein / des heil. Roͤm. Reichs Ertz-Schatzmei - ſtern und Churfuͤrſten / Hertzogen in Baͤyern / zu Juͤlich / Cleve und Berg / Grafen zu Veldentz / Span - heim / der Marck / Ravensberg und Moͤrs / Herrn zu Ravenſtein ꝛc. Meinem gnaͤdigſten Churfuͤrſten und Herrn.

A Son Alteſſe Electorale Monſeigneur JEAN GUILLAUME le Comte Palatin de Rhin. &c.

A Sua Altezza Elettorale, il Signor GIOVANNI GUILIELMO, Conte Palatino di Reno.

An einen Commendanten und Kriegs-Raht.

Seiner Wohlgebohrnen Excellentz / Herrn N. von N. Erb-Herrn auf N. Jhro Churfuͤrſtl. Durchl. zu N. Hochbeſtalten Obriſten uͤber ein Regiment zu Fuß / Hochbetrauten geheimen Kriegs-Rath und Commendanten der Veſtung N. ꝛc.

A Son Excellence,

Monſeigneur N.N. Colonel des Dragons, Con - ſeiller (Conſeiller prive) de Guerre, & Commen - dant dans la Fortreſſe de N. au ſervice de Son Al - teſſe Electorale de N. &c.

A Sua Eccellenza,

Il Signor N. N. Colonello d un Regimento di Dragoni, Cenſegliere (Conſegliere intimo) di Guerra e Commen - dante nella fortezza di N. al Servizio di Sua Altezza Elettorale di N. &c.

B 3An22Com. Czaar Dom.

An den Commenthur des Teutſchen Ritter-Ordens.

Dem Hochwuͤrdig-Hochwohlgebohren Herrn / Herrn N. N. Frey-Herrn von N. Teutſchen Ordens Rittern / Land-Commenth. der Balley Sachſen / ꝛc.

A Monſieur,

Monſieur le Baron de N Grand-Commendeur de l’Ordre Teutonique par Saxonie &c.

An einen Conſiſtorial-Secretarium, vid. Secretarius.

An den Czaar in Moſcau.

Dem Durchlauchtigſten / Großmaͤchtigſten Fuͤr - ſten und Herrn / Herrn PETER ALEXEWITZ, Groß-Herrn / Czaarn und Groß-Hertzogen / Erhal - tern des groſſen / kleinen und weiſſen Reuſſen / Fuͤr - ſten von Valdomirien / Moſcau / Kiow / Novogorod; Czaarn zu Caſſau / Aſtracan und Siberien; Herrn in Pleſcau / Groß-Hertzogen zu Tuerski / Jngerski / Permiski / Warski / Belgarski / Herrn und Groß - Hertzogen zu Novograd in den Niederlaͤndern; Ge - bietern uͤber Poſenski / Potoski / Garelavski / Be - loerski / Udovski / Obdovski / Condinski / und gantz Norden; Herrn der Landſchafft Yvergve; Czaarn zu Kortalioski und Jgruoski; Fuͤrſten uͤber die Pro - vintzen Kobordioski / Greoski und Jorski; Herrn und Herrſchern vieler andern Herrſchafften in Oſten / Weſten und Norden / Vaͤterlichen und Groß-Vaͤter - lichen Erben / Herrn und Herrſcher. Meinem ꝛc.

D.

An das Dom-Capitul in Hamburg.

Denen Hoch - und Wohl-Ehrwuͤrdigen / Hoch - und Wohl-Edlen / Veſten und Hochgelahrten Herren / De - cano, Seniori und ſaͤmtlichen Capitularibus des Ur - alten Hamburgiſchen Thum-Stiffts ꝛc.

An23Dom. Doc.

An den Dom-Probſt und Dechant zu Bamberg.

Dem Hochwuͤrdigen / Reichs-Frey-Hochwohlge - bohrnen Herrn / Herrn N. N. der beyden hohen Dom - Stiffter Bamberg und Wuͤrtzburg reſpectivè Dom-Probſten und Dom-Dechanten ꝛc. Meinem gnaͤdigen Herrn.

A Son Excellence Reverendiſſime Monſei - gneur N. N Prévot & Doyen du Chapitre des E - gliſes Cathedrales Wirzbourg & Bamberg.

A Sua Eccellenza Reverendiſſima Monſignore N. N. Prepoſito e Decano delli Capitoli delle Chieſe Cathedrali di Vurzborgo e Bamberga.

An einen Doctorem und Profeſſorem Theologiæ.

Dem Magnifico, Hochwuͤrdigen und Hochgelahr - ten Herrn / Herrn N. N. der heil. Schrifft hochbe - ruͤhmten Doctori, wie auch vornehmen Profeſſori Pu - blico der Univerſitaͤt N. Meinem inſonders Hoch - zuehrenden Herrn.

A Monſieur,

Monſieur N. N. Docteur & Profeſſeur en Theo - logie à N. mon tres honoré Patron.

All Eccellentiſſimo mio Signore e Padrono Colendiſſimo, il Signor N. N. Dottore e Profeſſore de Theologia à N.

An einen Doctorem Juris.

Dem hoch-Edlen / Veſt - und hochgelahrten Herrn N. N. beyder Rechten beruͤhmten Doctori und vor - nehmen JCto zu N. Meinem u. ſ.w.

A Monſieur,

Monſieur N. N. Docteur des Droits tres-ex - cellent à N.

B 4All 24Doc. Edel. Ehe.

All Ecc. mo mio Signore e Padrone Col. mo,

Il Signore N. N. Dottore di Legge à N.

An einen Medicinæ Doctorem und Stadt-Phyſicum oder Land-Medicum.

Dem Hoch-Edlen / Großachtbaren / hochgelahrten und hocherfahrnen Herrn N. N. der Artzeney beruͤhm - ten Doctori, wie auch hochanſehnlichen Stadt-Phy - ſico (Land-Medico) zu N. Meinem ꝛc.

A Monſieur,

Monſieur N. N. Docteur & Medicin ordinaire de la Ville de N. (Provincial dans la Province de N.) tres-renommé.

Al Molt Ecc. mo Signore mio e Padrono Colendiſſimo, Il Signore N. N. Dottore di Medicina ordinario della cit - indi (e Medico Provinciale della Provincia di N.)

An eine Doctorin.

A Madame,

Madame N. N. la Doctoreſſe de N. preſente - ment à N.

La Signora N. Dottoreſſa & c.

E.

An einen Reichs-freyen Edelmann in Francken und Schwaben.

Dem Reichs-Frey-Hoch-Edel-gebohrnen / Ge - ſtrengen und Veſten Herrn / Herrn / N. von N. Erb - ſeſſen auf N. ꝛc.

An einen Ehe-Mann.

Herrn /

Herrn N. N. ꝛc. Meinem lieben Ehe-Manne; Oder: Meinem hertzgeliebten Ehe-Wirthe / werde dieſes zu freundlichen Haͤnden in N.

A Mon -25Ehe. Ertz. Eyd.

A Monſieur,

Monſ. N. mon tres cher Mary, preſentement à N.

Al Signore N. Cariſſimo mio Marito per adeſſo à N.

An eine Ehe-Frau.

(Tit.) Frauen /

Frauen N. N. gebohrner N. Meiner hertzgeliebten Ehe-Frauen / werde dieſes in N.

A Madame,

Madame N. N. née N. ma tres-chere Femme (Epouſe) preſentement à N.

All Signora N.N. nata di N. Moglie mia Cariſſima à N.

An den Ertz-Biſchof zu Saltzburg.

Dem Hochwuͤrdigſten Fuͤrſten und Herrn / Herrn JOHANN ERNSTEN, Ertz-Biſchofen zu Saltz - burg und Biſchofen zu Seckau / des heil. Roͤm. Reichs Fuͤrſten / wie auch des heiligen Apoſtoliſchen Stuhls zu Rom Legato nato, Grafen zu Thum / &c. Meinem gnaͤdigſten Fuͤrſten und Herrn.

A Son Eminence Reverendiſſime Monſeigneur JEAN ERNEST, Archeveque de Salzbourg, Le - gat du Saint Siege Epiſcopale de Rome &c.

All Illuſtriſſimo & Eminentiſſimo Signore e Padrone mio Colendiſſimo, Monſignore GIOVANNI ERNE - STO, Arciveſcovo di Salisborgo, della ſanta Sede Apo - ſtolica Legato nato & c.

An einen Eydam.

Herrn /

Herrn N. N. &c. Meinem viel-geliebten Eydam in N.

A Monſieur,

Monſ. N. mon tres-cher Gendre à N.

Al Signore, Il Signore N. Genero mio cariſſimo à N.

B 5An26Exe. Fel.

An einen Exercitien - oder Fechtmeiſter.

(Tit.) Herrn / Herrn N. N. Hochfuͤrſtl. N. Wohl-beſtellten Fecht - und Exercitien-Meiſter zu N. (auf der Univerſitaͤt Halle / Leipzig / Jena &c.)

A Monſieur,

Monſieur N. N. Mâitre des Armes de S. A. S. le Duc de N. (a l’Academie de Halle, Leipſic, Jene &c.)

Al Molt Eccellente Signore,

Il Signore N. N. Maeſtro di Shermo di S.A.S. il Signor Prencipe di N. (dell Academia di Halla, Lipſia, Jena & c.)

F.

An einen Kayſerl. Feld-Marſchall.

A Monſeigneur,

Monſeigneur N. N. Mareſchal de Camp de Sa Majeſté Imperiale.

Al Illuſtriſſimo Signore, il Signore N. N. Maeſtro di Campo di Sua Maeſta dell Imperatore.

An einen Feld-Prediger.

(Tit.) Dem Wohl-Ehrwuͤrdigen und Wohl-ge - lahrten Herrn / Herrn N. N. Wohlbeſtalten Feld - Prediger bey dem loͤblichen N. Regiment zu N. Meinem &c.

A Monſieur, Monſieur N. N. Miniſtre de la parole de Dieu, au Regiment de N. à N.

Al Molto Reverendo Signore, il Signore N. Miniſtre della parola di Dio nel Regimento di N. à N.

An einen Regiments-Feldſcherer.

Dem Wohl-Ehrenveſten und Kunſt-erfahrnen Herrn N. N. Wohlbeſtellten Regiments-Feldſcherer bey dem loͤbl. N. Regiment zu N.

A Monſieur, Monſ. N.N. Chirurgien Major du Regiment de Mr. le Colonel N. au Service de N.

Al27Fen. Fra. Fre.

Al Molt Illuſtre Signore,

Il Signore N. N. Chirurgico maggiore di guerra del Regimento del Signor Colonello N. à N.

An einen Fendrich zu Fuß.

A Monſieur,

Monſieur N. N. Port-Enſeigne d’Infanterie de la Compagnie de Monſr. le Capitain N. N. au Re - giment de Monſr. le Colonel N.

Al Signore N. N. Alfiero della Compagnia del Signore Capitano N. N. nel Regimento del Signore Colonello N.N.

An eine Frau Buͤrgerlichen Standes.

Der Edlen / (Wohl-Edlen) (Hoch-Edlen) Viel - Ehr - und Tugend-belobten (Hoch-Ehr - und Tugend - reichen) Frauen / Frauen N. N. Meiner &c.

  • Will man den Titul weitlaͤnfftig machen / ſo ſetzet man des Mannes Nahmen und Bedienung dazu / e. g.

Herrn N. N. vornehmen Handels-Manns Frau Liebſte u. ſ. w.

A Madame,

Madame N. N. à N. (Epouſe de Monſ. N. Mar - chand bien renommé.)

  • Alla Signora mia Oſſerv. ma la Signora N. N. (Moglie di N. Mercante rinomato.)

An einen Freyherrn.

Dem Hochwohlgebohrnen Herrn / Herrn N. N. Freyherrn von N. Roͤm. Kayſerl. Majeſtaͤt hochan - ſehnlich-beſtellten Reichs-Hoff-Raht und Caͤmme - rern / Herrn &c.

A Son Excellence, Monſeigneur N.N. Baron le Conſeiller du Conſeil de la Cour Imperiale & du Saint Empire &c.

A Sua Eccellenza, il Signor N. Barone de N. Conſe -gliere28Fre. Fuͤr. gliere del Conſeglio di Corte dell Imperatore, e dell im - pero Conſegliere intimo & c.

An ein Freyherrl. Frauenzimmer.

Der Hochwohlgebohrnen Frauen (dem Hoch - wohlgebohrnen Fraͤulein) Frauen (Fraͤulein) N. N. gebohrner Freyinn von N. Meiner u. ſ. w.

A Madame,

Madame la Barone N. N. de N. à N.

All Illuſtriſſima Signora,

La Signora Baroneſſa N. N. di N. à N.

An den Fuͤrſten von Anhalt-Zerbſt.

Dem Durchlaͤuchtigſten Fuͤrſten und Herrn / Herrn CARL WILHELM, Fuͤrſten zu Anhalt / Hertzog zu Sachſen / Engern und Weſtphalen / Gra - fen zu Aſcanien, Herrn zu Zerbſt / Bernburg / Jever und Kniphauſen. Meinem gnaͤdigſten Fuͤrſten und Herrn.

A Son Alteſſe Sereniſſime Monſeigneur CHARLE GUILLAUME, Prince d’Anhalt, &c.

A Sua Altezza Sereniſſima, il Signore CARLO GUI - LIELMO, Prencipe di Anhalt, & c.

An den Fuͤrſten zu Schwartzburg - Sondershauſen.

Dem Durchlaͤuchtigſten Fuͤrſten und Herrn / Herrn CHRISTIAN WILHELM, Fuͤrſten zu Schwartzburg und Hohenſtein / Herrn zu Arnſtadt / Sondershauſen / Leutenberg / Lohra und Klettenberg. Meinem gnaͤdigſten Fuͤrſten und Herrn.

A Son Alteſſe Sereniſſime Monſeigneur CHRETIEN GUILLAUME, Prince & Comte du Saint Empire, Comte de Schwartzbourg & Hohenſtein &c. &c.

A Sua29Fuͤr.

A Sua Altezza Sereniſſima, il Signore CHRISTIANO GUILIELMO, Prencipe e Conte del Sacro Romano Imperio, Conte di Schwartzborgo & Hohenſtein, & c.

An eine Fuͤrſtinn / ſo an einen Grafen vermaͤhlet.

Der Durchlaͤuchtigſten Fuͤrſtinn und Frauen / Frauen N. N. gebohrner Hertzoginn zu N. &c. &c. Vermaͤhlter Graͤfinn zu N. und N. &c.

A Son Alteſſe,

Madame N. N. née Ducheſſe de N. &c. &c. Conteſſe de N.

A Sua Altezza,

Madama N. N. nata Ducheſſa di N. & c. & c. Con - teſſa di N. & N.

An einen Fuͤrſtl. Hof-Prediger.

Dem Hoch-Ehrwuͤrdigen / Hochachtbaren und Hochgelahrten Herrn N. N. Sr. Hochfuͤrſtlichen Durchl. zu N. hoch-meritirten Hof-Prediger. Mei - nem hochzuehrenden Herrn.

A Monſieur,

Monſieur N. N. Predicateur de la Cour de S. A. S. le Duc de N.

Al Reverendiſſimo Signore e Padrono mio colendiſſi - mo, il Signore N. Predicatore de la Corte di S. A. S. il Duca di N.

An einen Fuͤrſtl. Stallmeiſter.

Dem Wohlgebohrnen Herrn / Herrn N. von N. Sr. Hochfuͤrſtl. Durchl. zu N. hochbeſtallten Stall - meiſter. Meinem u. ſ. w.

A Monſieur,

Monſieur N. de N. Ecuyer oder Grand Ecuyer de S. A. S. le Duc de N.

All 30Fuͤr. Geh.

All Illuſtriſſimo Signore,

Il Signore N. N. de N. Cavallerizzo oder Cavallerizzo Maggiore di S. A. S. il Duca di N.

An einen Fuͤrſtlichen Leib-Medicum.

Dem Hoch-Edlen / Veſten / hocherfahrnen und hochgelahrten Herrn / Herrn N. N. der Artzney be - ruͤhmten Doctori. wie auch Jhro Hochfuͤrſtl. Durchl. zu N. hochverdienten Leib-Medico zu N.

A Monſieur,

Monſieur N. N. Docteur tres renommée, & premier Medicin de Son A. S. Monſeigneur le Prince de N.

Al Molt Illuſtre ed Eccellentiſſimo Signore,

Il Signore N. N. Dottore Molto rinomato e Medico di S. A. S. il Signor Prencipe di N.

G.

An ein Geheimes Rahts-Collegium.

Denen Hoch - und Wohlgebohrnen / auch Hoch - Edlen und Hochgelahrten Herren / Hrn. N. N. Sr. Koͤnigl. Majeſt. N. Dero geheimen Rahts hochanſehnlichen Directori und wuͤrcklichen gehei - men Raͤhten in N. ꝛc. Meine gnaͤdige und hochge - neigte Herren.

An den Geheimen Kriegs-Raht.

Denen Hoch - und Wohlgebohrnen / Hoch-Edlen und Veſten Herren / Sr. Koͤnigl. Majeſt. N. hoch - verordneten geheimen Kriegs-Raht / Herren Præ - ſidenten, und Raͤhten / ꝛc. Meinem ꝛc.

An einen geheimen Raht und Cantzler.

Dem Hochwohlgebohrnen Herrn / Herrn Frey -Herrn31Geh. herrn von N. ꝛc. Sr. Koͤnigl. Maj. N. N. hochan - ſehnlichen wuͤrcklichen geheimen Raht und Cantzlern / ꝛc. Meinem ꝛc.

A Son Excellence, Monſeigneur le Baron de N. Conſeiller privé & Chancelier de Sa Majeſtê de N. N.

A Sua Eccellenza il Signore Baron de N. Conſeigliere intimo & Cancelliere di ſua Maeſtà di N. N.

An einen geheimen Raht.

Jhro Excellentz

Herrn N. N. Sr. Churfuͤrſtl. Durchl. zu N. hochbetrauten geheimen Raht / ꝛc.

A Son Excellence,

Monſeigneur N. de N. Conſeiller privé de S. M. Imperiale (de Son Alteſſe) Electorale (Sere - niſſime) de N.

A Sua Eccellenza,

Il Signore N. di N. Conſegliere Intimo di S. M. Impe - riale (ſua Altezza) Elettor ale (Sereniſſima) di N.

An einen geheimen Secretarium.

Dem Hoch-Edlen / Veſt - und Hochgelahrten Herrn N. N. Hoch-Fuͤrſtlichen N. Wohlbetrauten geheimen Secretario zu N. Meinem ꝛc.

A Monſieur,

Monſieur N. N. Secretaire d Etat oder du Ca - binet de S. A. S. le Duc de N.

Al Molt Ill. re ed Eccell. Signore,

Il Signore N. N. Secretario intimo (di Stato,) (del Gabinetto) di S. A. S. il Signore Duca di N.

An einen geheimen Caͤmmerirer.

Dem Wohl-Edlen und Großachtbahren (und Wohlgelahrten (wenn er ſtudiret hat) Herrn N. N. Jhro32Gen. Jhro Hochfuͤrſtl. Durchl. zu N. Wohlbeſtallten ge - heimen Caͤmmerirer.

A Monſieur,

Monſieur N. N. Chambelan intime de S. A. S. le Duc de N.

Al Molt Illuſtre Signore,

Il Signore N. N. Camerlengo (Cameriere) intime di S. A. S. il Signor Prencipe di N.

An einen General zu Lande.

(Kurtzer Titul.)

An Jhro Excellentz Herrn N. Jhro Roͤm. Kaͤyſ. Maj. (Koͤnigl. Majeſt.) (Churfuͤrſtl. Durchl. ) hoch - beſtallten General.

A Son Excellence Monſeigneur N. de N. Gene - ral des Armées des S. M. Imperiale (Royale) (de S. A. E.)

A Sua Eccellenza ill Signore N. N. Generale delle Ar - mi di Sua Maeſtà Cæſarea (del Re di N.) (di Sua Alteſſa E.)

An einen General-Lieutenant.

A Son Alteſſe (wann es ein Fuͤrſt) Son Excellen - ce Monſeigneur N. N. (le Duc) de N. General - Lieutenant des Armées de ſa Majeſté Imperiale (du Roy de N.) (de Son Alteſſe Electorale de N.) (wenn es ein Koͤniglicher oder Churfuͤrſtlicher iſt.)

A Sua Altezza (wenn es ein Fuͤrſt) Sua Eccellenza, il Signore (Prencipe) N. N. di N. Luogotenente Generale delle Armi di Sua Maoſtà Imperiale (del di N. oder di S. A. S. L Elettore di N. (wenn es ein Koͤniglicher oder Churfuͤrſtlicher iſt.)

An einen General-Feld-Marſchall / wenn er ein Fuͤrſt iſt.

A Son Alteſſe Sereniſſime, Monſeigneur N. N. le33Gen. le Duc de N. Marechal de Camp, General des Ar - mées de Sa Majeſtè Imperiale.

A Sua Altezza Sereniſſima, Monſignore N. N. Duca di N. Maeſtro di Campo Generale delle Armi di Sua Mae - ſtà Ceſarea.

An einen General-Feld-Marſchall / wenn er ein Graf iſt.

A Son Excellence, Monſeigneur N. N. le Com - te de N. Marechal de Camp, General des Armées de ſa Majeſté Imperiale.

A Sua Eccellenza, il Signore N. N. Conte di N. Mae - ſtro di Campo Generale delle Armi di Sua Maeſtà Ceſarea.

An einen General-Feld-Zeug - Meiſter.

Dem Hoch-Wohlgebohrnen Herrn / Herrn N. N. Freyherrn von N. N. auf N. N. der Roͤmiſ. Kaͤyſerl. Majeſt. hochbeſtalten General-Feld-Zeugmeiſtern / Obriſten uͤber 2. Regimenter zu Fuß / und Ober - Commendanten zu N.

A Son Excellence Monſeigneur N. N. Grand - Maitre de l Artillerie de Sa Maj. Imperiale, Colo - nel de deux Regiments d Infanterie, & Grand - Gouverneur de N.

A Sua Eccellenza, il Signore N. N. Maeſtro di Campo Generale degl Artegleria di S. M. Ceſarea, Colonello di duoi Regimenti d Infanteria, Gouvernatore a Commen - dante di N.

An einen General-Wachtmeiſter.

A Son Excellence, Monſeigneur N. N. Gene - ral-Majeur (Major) de Sa Maj. Imperiale, oder de Sa Majeſté Royale de N. oder de S. A. E. de Saxe (Brandenbourg) oder de S. A. E. le Duc de N.

CA Sua34Gen.

A Sua Eccellenza, il Signore N. N. General Maggiore di Sua Maeſtà dell Imperatore (del di N.) (di S. A. E. le di Saſſonia) (Brandenborgo) (di Sua Altezza Sereniſſima il Duca di N.) nachdem es ein Kayſerl. Koͤniglicher / Churfuͤrſtlicher oder Fuͤrſtlicher iſt.

An einen General-Auditeur.

Dem Hoch-Edlen / Veſt - und Hochgelahrten Herrn / Herrn N. N. Jhro Koͤnigl. Majeſt. von N. bey Dero Armée wohlbetrauten General-Audi - teur, &c.

A Monſieur,

Monſieur N. N. Grand-Juge & Chef de la Ju - ſtice militaire des Armées de Sa Maj. de N.

Al Illuſtriſſimo Signore, il Signore N. N. Gran Giudice e Capo de la Giuſtizia militare delle Arme del di N.

An einen General-Superintendenten, ſo Doctor iſt.

Dem Magnifico, Hochwuͤrdigen / in Gott an - daͤchtigen und hochgelahrten Herrn / N. N. der hei - ligen Schrifft hochverdienten Doctori, und des Churfuͤrſtenthums oder Grafſchafft N. hochver - ordneten General-Superintendenten. Meinem inſonders hochgeneigten Herrn.

A Monſieur,

Monſieur N. N. Surintendant-General de la Doctrine Chrêtienne, dans la Principauté oder Comte de N. N.

Al Molto Illuſtre e Reverendiſſimo Signore, il Si - gnore N. N. Dottore di Theologia, e Sopr Intenden - te Generale della Dottrina Chriſtiana nelle Dioceſi di N.

An35Ger. Gol. Gou. Gra.

An einen Gerichts-Verwalter.

Herrn /

Herrn N. N. Wohlbeſtallten Gerichts-Verwal - ter zu N. Meinem ꝛc.

  • Jſt es aber ein Candidatus Juris, Licentiat oder Doctor, ſo wird der Titul nach jedes Stande / wie oben ge - meldet / gegeben.

A Monſieur,

Monſieur N. N. Juge à N.

Al Molt Illuſtre e Molt Ecc. te Signore mio Singola - riſſimo, il Signore N. N. Giudice di à N.

An einen Goldſchmid.

(Tit.) Herrn /

Herrn N. N. Kunſt-erfahrnen Gold-Arbeiter in N.

A Monſieur,

Monſieur N. Orfevre renommé à N.

Al Signore mio,

Il Signore N. Orefice rinomato a N.

An den Koͤnigl. Schwediſchen Gou - verneur in Pommern.

A Son Excellence, Monſeigneur le Comte de N. Senateur du Roy, General de Cavallerie & d Infanterie & Gouverneur-General de N. N.

An die Grafen von Reuß insgemein.

Dem Hochgebohrnen Grafen und Herrn / Herrn HEINRICHEN dem N. aͤltern (juͤngern) Reuß / Grafen und Herrn von Plauen / Herrn zu Graͤitz / Cranichfeld / Gera / Schlaͤitz und Lobenſtein / ꝛc.

C 2A Son36Gra. Graͤ.

A Son Excellence tres-Illuſtre Monſeigneur le Comte HENRIC N. Comte Reus de Plauen.

An den Grafen von Stolberg.

Dem Hochgebohrnen Grafen und Herrn / Herrn CHRISTOPH LUDWIG, Grafen zu Stolberg / Koͤnigſtein / Roſchefort / Wernigeroda und Hohn - ſtein / Herrn zu Epſtein / Muͤntzenberg / Breyberg / Egmond / Lohra und Klettenberg.

Gallicè, wie vorher.

An eine berehlichte Graͤfinn / ſo von Geburt Graͤflichen Standes.

Der Hochgebohrnen Graͤfinn und Frauen / Frauen N. N. vermaͤhlter Graͤfinn zu N. und N. gebohrner Graͤfinn zu N. Frauen zu ꝛc.

A Madame,

Madame la Conteſſe N. N. di N. & née Conteſſe de N. &c.

All Illuſtriſſima ed Eccellentiſſima Signora, la Signora N. N. Conteſſa di N. & N. nata Conteſſa di N. Signora di N. &c.

An eine unverheyrahtete Graͤfinn.

Der Hochgebohrnen Graͤfinn / Graͤfinn N. N. gebohrner Graͤfinn zu N. ꝛc. tot. Tit.

A Madame,

Madame la Conteſſe N. N. Conteſſe de N.

All Illuſtriſſima ed Eccellentiſſima Signora ed Padrona mia Colendiſſima, la Signora N. N. Conteſſa di N. &c. &c. &c.

An37Gro. Han. Hau. Her.

An einen Groß-Vater.

Herrn /

Herrn N. N. ꝛc. Meinem hochgeehrten Herrn Groß-Vater in N.

A Monſieur,

Monſieur N. mon tres-honoré Grand-Pere à N.

Al Signore mio,

Il Signore N. Nonno (Avolo) mio molt honoralte à N.

An den Groß-Hertzog / vid. Hertzog.

H.

An eine Handwercks-Zunfft.

Denen Ehrbaren und Wohlgeachten Ober - und andern Meiſtern des Handwercks der Schloͤſſer / Schneider / Schuſter / ꝛc. Meinen oder unſern guͤn - ſtigen guten Freunden.

An einen Hauptmann / vid. Capitain.

An den Hertzog zu Sachſen-Gotha.

Dem Durchlauchtigſten Fuͤrſten und Herrn / Herrn FRIDERICH, Hertzogen zu Sachſen / Juͤ - lich / Cleve und Berg / auch Engern und Weſtpha - len / Landgrafen in Thuͤringen / Marggrafen zu Meiſſen / Gefuͤrſteten Grafen zu Henneberg / Grafen zu der Marck und Ravensberg / Herrn zu Ravenſtein und Tonna. Meinem gnaͤdigſten Fuͤrſten und Herrn.

A Son Alteſſe Sereniſſime, Monſeigneur FREDERIC, Duc di Saxen-Gothe.

A Sua Altezza Sereniſſima, Monſignore FEDERI - CO, Duca di Saſſonia.

C 3An38Her.

An den Hertzog zu Sachſen-Weymar.

Dem Durchlauchtigſten Fuͤrſten und Herrn / Herrn WILHELM ERNST, Hertzogen zu Sach - ſen / Juͤlich / Cleve und Berg / auch Engern und Weſtphalen / Landgrafen in Thuͤringen / Marggra - fen zu Meiſſen / Gefuͤrſteten Grafen zu Henneberg / Grafen zu der Marck und Ravensberg / Herrn zu Ravenſtein. Meinem gnaͤdigſten Fuͤrſten und Herrn.

A Son Alteſſe Sereniſſime Monſeigneur le GUILLAUME ERNEST, Duc de Saxe, Juil - len, Cleves & Berg, Engern & Weſtphalie.

A Sua Altezza Sereniſſima,

Monſignore GUIGLIELMO ERNESTO, Duca di Saſſonia &c.

An den Hertzog von Sachſen - Eiſenach.

Dem Durchlauchtigſten Fuͤrſten und Herrn / Herrn JOHANN WILHELM, Hertzogen zu Sachſen / Juͤlich / Cleve / Berg / auch Engern und Weſtphalen / Landgrafen in Thuͤringen / Marggra - fen zu Meiſſen / Gefuͤrſteten Grafen zu Henneberg / Grafen zu der Marck und Ravensberg / auch Sayn und Wittgenſtein / Herrn zu Ravenſtein. Meinem gnaͤdigſten Fuͤrſten und Herrn.

Gallice & Italicè, wie vorhero.

An den Hertzog zu Sachſen - Hildburghauſen.

Dem Durchlauchtigſten Fuͤrſten und Herrn / Herrn FRIEDRICHEN ERNSTEN, Hertzogen zu Sachen / Juͤlich / Cleve / Berg / auch Engern undWeſt -39Her. Weſtphalen / Landgrafen in Thuͤringen / Marggra - fen zu Meiſſen / Gefuͤrſteten Grafen zu Henneberg / Grafen zu Cuͤlenburg / zu der Marck und Ravens - berg / Herrn zu Ravenſtein. Meinem gnaͤdigſten Fuͤrſten und Herrn.

Gallicè & Italicè, wie vorhero.

An den Hertzog von Sachſen - Saalfeld.

Dem Durchlauchtigſten Fuͤrſten und Herrn / JOHANN ERNST, Hertzogen zu Sachſen / u. ſ. w. wie vorhero.

An den Hertzog von Sachſen - Meinungen.

Dem Durchlauchtigſten Fuͤrſten und Herrn / Herrn ERNST LUDWIGEN, Hertzogen zu Sachſen / Juͤlich / Cleve / Berg / auch Engern und Weſtphalen / Landgrafen in Thuͤringen / Marggra - fen zu Meiſſen / Gefuͤrſteten Grafen zu Henneberg / Grafen zu der Marck und Ravensberg / Herrn zu Ravenſtein. Der Roͤm. Kayſerl. Majeſt. hochbe - trauten General-Feld-Zeugmeiſter / und des heil. Roͤm. Reichs General-Feld-Marſchall-Lieutenant. Meinem gnaͤdigſten Fuͤrſten und Herrn.

An den Hertzog zu Sachſen-Zeitz.

Dem Hochwuͤrdigſten / Durchlauchtigſten Fuͤr - ſten und Herrn / Herrn MORITZ WILHELM, Hertzogen zu Sachſen / Juͤlich / Cleve Berg / auch En - gern und Weſtphalen / Poſtulirten Adminiſtratori des Stiffts Naumburg / Landgrafen in Thuͤringen / Marggrafen zu Meiſſen / auch Ober - und Nieder -C 4Lauß -40Her. Laußnitz / Gefuͤrſteten Grafen zu Henneberg / Grafen zu der Marck und Ravensberg / Herrn zu Ravenſtein. Meinem gnaͤdigſten Fuͤrſten und Herrn.

A Son Alteſſe Reverendiſſime & Sereniſſime Monſeigneur le Prince MAURICE GVILLAU - ME, Duc de Saxe &c.

A Sua Altezza Reverendiſſima e Sereniſſima, Mon - ſignore MAURIZIO GUILIELMO, Duca di Saſſo - nia &c.

An den Hertzog zu Sachſen - Weiſſenfels.

Dem Durchlauchtigſten Fuͤrſten und Herrn / Herrn JOHANN GEORG, Hertzogen zu Sachſen / Juͤlich / Cleve und Berg / auch Engern und Weſtphalen / Landgrafen in Thuͤringen / Marggra - fen zu Meiſſen / auch Ober - und Nieder-Laußnitz / Ge - fuͤrſteten Grafen zu Henneberg / Grafen zu der Marck / Ravensberg und Barby / Herrn zu Ravenſtein / ꝛc. Meinem u. ſ. w.

Gallicè & Italicè, wie vorhero.

An den Hertzog zu Wolffenbuͤttel.

Dem Durchlauchtigſten Fuͤrſten und Herrn / Herrn ANTON ULRICH, Hertzogen zu Braun - ſchweig und Luͤneburg / ꝛc. Meinem gnaͤdigſten Fuͤr - ſten und Herrn.

A Son Alteſſe Sereniſſime, Monſeigneur AN - TOINE ULRIC, Duc de Brounſvic & Lune - bourg.

A Sua Altezza Sereniſſima, il Signore AN - TONIO ULRICO, Duca di Bronſviga ed Lu - neborgo.

An41Her.

An den Hertzog zu Holſtein.

Dem Durchlauchtigſten Fuͤrſten und Herrn / Herrn CARL FRIEDRICH, Erben zu Norwe - gen / Hertzogen zu Schleswig / Holſtein / Stormarn und der Ditmarſchen / Grafen zu Oldenburg und Delmenhorſt / ꝛc. Meinem gnaͤdigſten Fuͤrſten und Herrn.

A Son Alteſſe Sereniſſime Monſeigneur CHARLE FREDERIC, Duc de Holſtein, &c.

A Sua Altezza Sereniſſima il Signore N. N. Duca di Holſatia &c.

An den Hertzog zu Mecklenburg - Schwerin.

Dem Durchlauchtigſten Fuͤrſten und Herrn / Herrn FRIDERICH WILHELM, Hertzogen zu Mecklenburg / Fuͤrſten der Wenden / zu Schwerin und Ratzeburg / auch Grafen zu Schwerin / Herrn der Lande Roſtock und Stargart. Meinem gnaͤdig - ſten Fuͤrſten und Herrn.

A Son Alteſſe Sereniſſime, Monſeigneur FREDERIC GVILLIAUME, Duc de Me - cklenbourg, &c.

An den Hertzog zu Wuͤrtenberg - Stutgard.

Dem Durchlauchtigſten Fuͤrſten und Herrn / Herrn EBERHARD LUDWIG, Hertzogen zu Wuͤrtenberg und Teck / Grafen zu Muͤmpelgard / Herrn zu Heydenheim / ꝛc. Meinem gnaͤdigſten Fuͤr - tzen und Herrn.

A Son Alteſſe Sereniſſime, MonſeigneurC 5EBER -42Her. EBERARD LOUIS, Duc de Würtenberg & Teck, &c.

A Sua Altezza Sereniſſima, il Signor Prencipe EBERARDO LUIGI, Duca di Wirtenberga e Teck, &c.

An den Hertzog von Savoyen.

Dem Durchlauchtigſten Fuͤrſten und Herrn / Herrn VICTOR AMADEO, Hertzog von Sa - voyen / Chablais, Aoſte, Genff, Montferat, Oneglia, Fuͤrſt in Piemont, Achaja, Morea, Marggraf zu Saluzze, Suſa und Jtalien / Graf zu Aſti, Nizza, Tenda und Romont, Freyherr de Veaux, Herr zu Vercelli, Friburg, Marri, Prella, Navelli, des Marg - grafthums Geva und Grafſchafft Colonas Fuͤrſt / und immerwaͤhrender Vicarius des Reichs in Jtalien / Koͤnig in Cypern.

A Son Alteſſe Royale,

Monſeigneur le Prince N. N. Duc de Sa - voye, &c.

Alla Sua Altezza Reale di VICTOR AMADEO, Re di Cypro, Duca di Savoia, &c.

An den Groß-Hertzog von Florentz.

Dem Durchlauchtigſten Fuͤrſten und Herrn / COSMO III. Groß-Hertzog in Hetrurien, &c.

A Son Alteſſe Sereniſſime,

Monſeigneur le Prince COSME III. Grand Duc de Florence.

All Altezza Serma di COSMO III. Grand Duca di Toſcana.

An den Hertzog von Curland.

Dem Durchlauchtigſten Fuͤrſten und Herrn /Herrn43Hof. Herrn FRIDERICO WILHELMO, in Liefland / Curland und Semigallen Hertzog / ꝛc.

A Son Alteſſe Sereniſſime,

Monſeigneur FREDERIC GUILLIAUME, Duc de Livonie, Courlande & Semigallen, &c.

An einen Hoff-Rath.

Dem Wohlgebohrnen Herrn / Herrn N. N. Hochfuͤrſtl. Saͤchſiſch - N. N. hochbeſtallten Hoff - Rath. Meinem ꝛc.

A Monſieur,

Monſieur N. Conſeiller de la Cour de S. A. S. le Duc de Saxe N.

Al Signore,

Il Signore N. Conſegliere della Corte di Saſſon. N. &c.

An einen Kayſerl. Hof-Raht.

Dem Wohlgebohrnen Herrn N. von N. Sr. Roͤmiſchen Kayſerl. Majeſt. hochbeſtallten Hof - Raht. Meinem ꝛc.

A Son Excellence,

Monſeigneur N. N. de N. Conſeiller d Etat, oder à la Cour de Juſtice, de Sa Majeſté Impe - riale.

A Sua Eccellenza,

Il Signor N. N. di N. Conſegliere di Stato, oder della Corte di S. M. Ceſarea.

An einen Hof-Juncker / vid. Cammer-Juncker.

An einen Hof-Prediger / vid. Fuͤrſtl.

An einen Fuͤrſtl. Hof-Meiſter.

Dem Wohlgebohrnen Herrn N. N. Sr. Hoch - Fuͤrſtlichen Durchl. zu N. hochbeſtallten Hof-Mei - ſter / ꝛc.

A Mon -44Hof. Hut.

A Monſieur,

Monſieur N. N. Grand-Mâitre d hôtel de S. A. S. Monſigneur le Duc ou Prince de N.

Al Signore,

Il Signore N. N. Maggior Domo di S. A. S. di N.

An einen Hof-Meiſter bey jungen Printzen.

Dem Wohlgebohrnen Herrn N. N. von N. bey Hochfuͤrſtl. N. junger Herrſchafft hochbeſtellten Hof-Meiſter zu N.

A Monſieur,

Monſieur N. N. de N. Gouverneur de Meſſieurs les Princes de N.

All Illuſtriſſimo Signore,

Il Signore N. N. di N. Governatore (Maggior Domo) de Signori Prencipi di N.

An einen Hof-Trompeter.

(Tit.) Herrn /

Herrn N. N. Hochfuͤrſtl. N. wohlbeſtellten Hof - und Feld-Trompeter zu N.

A Monſieur,

Monſieur N. N. Trompette de S. A. S. le Duc de N.

Al Signore,

Il Signore N. N. Trompetta di S. A. S. il Signore Duca di N.

An einen Hut-Staffirer.

Herrn /

Herrn N. N. fuͤrnehmen Hut-Staffirer.

A Mon -45Jaͤg. Jnf.

A Monſieur,

Monſieur N. N. Marchand Chapelier (Garniſ - ſeur de Chappeaus) à N.

Al Signore mio,

Il Signore N. N. Guernitore dei Cappelli à N.

I.

An einen Jaͤger-Meiſter.

Dem Wohlgebohrnen Herrn N. N. von N. Sr. Hochfuͤrſtl. Durchl. zu N. hochbeſtallten Jaͤ - ger-Meiſter. Meinem u. ſ. w.

A Monſieur,

Monſieur N. N. de N. Grand-Veneur, oder Grand-Mâitre de la Chaſſe de S. A. S. de N.

All Illuſtriſſimo Signore,

Il Signore N. N. di N. Sopr Intendente delle Caccie, oder Cacciatore Maggiore, oder Maeſtra di Caccia di S. A. S. di N.

An einen Fuͤrſtl. Informatorem.

Dem Hoch-Edlen und hochgelahrten Herrn N. N. bey Sr. Hochfuͤrſtl. Durchl. zu N. Hochfuͤrſtl. jungen Herrſchafft / wohl-beſtellten Informatori. Meinem u. ſ. w.

A Monſieur,

Monſieur N. N. Informateur de Meſſeigneurs les Princes de N. à N.

Al Eccellentiſſimo Signore,

Il Signore N. N. Informatore delli Signori Prencipi di N. à N.

An46Jub. Jur.

An einen Jubelirer.

Herrn /

Herrn N. N. vornehmen Jubelirer / grgſt. in N.

A Monſieur,

Monſieur N. N. Joualier celebre, oder bien-re - nommé (marchand de pierreries) à N.

Al Signore mio,

Il Signore N. N. Giojegliere celebre (molto rinomato) à N.

An die Juriſten Facultaͤt zu Leipzig.

Denen Magnificis, Hoch-Edlen / Veſten und hochgelahrten Herren / Ordinario, Seniori, und an - dern Doctoribus bey der hochloͤblichen Juriſten-Fa - cultaͤt auf der Univerſitaͤt Leipzig. Meinen ꝛc.

Latinè:

Magnificis, Nobiliſſimis, Ampliſſimis, Excel - lentiſſimis atque Conſultiſſimis Dominis, Ordi - nario, Seniori & reliquis inclytæ Facultatis Juri - dicæ, quæ Lipſiæ floret, Aſſeſſoribus graviſſimis, meritiſſimis &c.

An die Juriſten-Facultaͤt zu Jena.

Denen Magnificis, Hoch-Edlen / Geſtrengen / Ve - ſten und Hochgelahrten / der hochloͤbl. Juriſten-Fa - cultaͤt zu Jena hochverordneten Herren / Ordinario, Seniori und andern Doctoribus. Meinen ꝛc.

An die Juriſten-Facultaͤt zu Helmſtaͤdt.

Denen Magnificis, Hoch-Edlen / Veſt - und Hoch - gelahrten / der hochloͤbl. Juriſten-Facultaͤt zu Helm - ſtaͤdt hochverordneten Herren / Decano, Seniori und andern Doctoren. Meinen ꝛc.

An47Jur. Kay.

An einen Juris-Practicum.

Dem Edlen / Groß-Achtbarn und Rechts-Wohl - gelahrten Herrn N. N. beruͤhmten Advocato zu N. Meinen u. ſ. w.

Oder:

Dem Wohl-Edlen / Groß-Achtbarn und Rechts - Wohlgelahrten Herrn N. N. vornehmen Conſulen - ten. Meinem inſonders hochgeehrten Herrn.

A Monſieur,

Monſieur N. N. Advocat bien-renommé à N.

Al Molt Illuſtre e Molt Eccellente Signore,

Il. Signore N. N. Advocato molto rinomato à N.

K.

An die Roͤmiſ. Kaͤyſerl. Majeſt.

Dem Aller-Durchlaͤuchtigſten / Großmaͤchtigſten und unuͤberwindlichſten Fuͤrſten und Herrn / Herrn / CAROLO, dieſes Nahmens dem VI. erwaͤhlten Roͤ - miſ. Kaͤyſer / zu allen Zeiten Mehrern des Reichs / in Germanien / zu Caſtilien / Aragon / Legion / beyder Sicilien / zu Hieruſalem / Ungarn / Boͤheim / Dal - matien / Croatien und Sclavonien / ꝛc. Koͤnig in Hi - ſpanien und Jndien / Ertz-Hertzogen in Oeſterreich / Hertzogen zu Burgund / Braband / Mayland / Steyer / Caͤrndten / Crain und Luͤtzenburg / zu Wuͤrtenberg / Ober - und Nieder-Schleſien / Athenarum und Neo - patriaͤ / Fuͤrſten zu Schwaben / Marggrafen des heil. Roͤmiſ. Reichs zu Burgau / Maͤhren / Ober - und Nieder-Lauſitz / Gefuͤrſteten Grafen zu Habſpurg / Flandern / Tyrol / Barcellona / Pfirt / Kyburg / Goͤrtz / Roßilion und Ceritania / Land-Grafen im Elſas / Marggraf zu Goveani / Herrn auf der WindiſchenMarck /48Kaͤy. Kau. Marck / zu Portenau / Biſcaja / Molini / Salins / Tripoli und Mecheln &c. &c. &c. Meinem Allergnaͤ - digſten Kayſer und Herrn.

A tres haut, tres puiſſant, & tres invincible Prince, CHARLE Vleme, Empereur des Ro - mains, Roi d Eſpagne &c. &c.

Al Sereniſſimo, Potentiſſimo, ed Invittiſſimo Prenci - pe, CAROLO VImo, Agoſtiſſimo Imperatore de Roma - ni &c. e delle Spagne ed Indie &c. Arciduca d Au - ſtria Duca di Borgondia &c. &c.

An die Roͤmiſche Kaͤyſerinn.

Der Allerdurchlauchtigſten / Großmaͤchtigſten Fuͤrſtinn und Frauen / Frauen ELISABETH CHRI - STINA, Roͤmiſcher Kaͤyſerinn / in Germanien / zu Ungarn / Boͤheim / Dalmatien / Croatien und Scla - vonien Koͤniginn / Gebohrner aus dem Hoch-Fuͤrſtl. Stamm der Hertzogen zu Braunſchweig-Luͤneburg / Ertz-Hertzoginn zu Oeſterreich / in Baͤyern / zu Bur - gund / Steyer / Kaͤrnten / Craͤyn und Luͤtzenburg / Ober - und Nieder-Schleſien / Wuͤrtemberg und Teck / in Schwaben / auch Juͤlich / Cleve und Berg Hertzoginn / Graͤfinn zu Habſpurg / Tyrol / Kyburg und Goͤrtz / Landgraͤfinn im Elſas / Marggraͤfinn des heil. Roͤm. Reichs und Burgau / Frauen der Wen - diſchen Marck / der Marck / Ravensberg / Moͤrs und Ravenſtein / ꝛc. Meiner allergnaͤdigſten Frauen.

A la Sereniſſime, Potentiſſime & tres-haute Princeſſe Madame ELISABETH CHRESTINE, Imperatrice Romane à Vienne.

A la Sua Altezza Sereniſſima e Potentiſſima, la Si - gnora Prencipeſſa Donna ELISABETTA CHRISTINA, Imperatrice dei Romani &c. à Vienna.

An49Kau Koͤn.

An einen Kauffmann / ſo mit Seidenen Waaren handelt.

(Tit.) Herrn /

Herrn N. N. vornehmen Seiden-Haͤndler / ggr. in N.

A Monſieur,

Monſieur N. N. Marchand bien-renommé en Soye a Leipzic, Hambourg &c.

Al Molt illuſtre Signore,

Il Signore N. N. Mercante di Seta molto rinomate à N.

An den Koͤnig in Portugal.

Dem Aller-Durchlauchtigſten / Großmaͤchtigſten Fuͤrſten und Herrn / Herrn JOHANNI, Koͤnig in Portugal und Algarbien / wie auch Beherrſchern des Meers in Africa, Herrn von Guinea und der Con - qvéten der Schiff-Fahrt von Mohrenland / Arabien und Jndien / ꝛc. Meinem allergnaͤdigſten Koͤnige und Herrn.

Au tres-haut & tres-puiſſant Prince JOAN, Roy de Portugal & Algarve, &c.

Al Sereniſſimo e Potentiſſimo Prencipe GIOVANNI, di Portugallia ed Algarvia.

An den Koͤnig in Engelland.

Dem Aller-Durchlauchtigſten / Großmaͤchtigſten Fuͤrſten und Herrn / Herrn GEORG dem Erſten / Koͤnige von Groß-Brittannien / Franckreich und Jrrland / Beſchuͤtzern des Glaubens / Hertzogen zu Braunſchweig und Luͤneburg / des heil. Roͤm. Reichs Ertz-Pannier-Herrn und Chur-Fuͤrſten. Meinem allergnaͤdigſten Koͤnige und Herrn.

DA tres -50Koͤn.

A tres haut & tres-puiſſant Prince, GEORGE le I. Roi de la Grande Bretagne, Defenſeur de la foi & Electeur du Saint Empire &c.

Al Sereniſſimo e Potentiſſimo Prencipe GIORGIO, della Gran Brettagna, Protettore della fede &c.

An den Koͤnig in Franckreich.

Dem Aller-Chriſtlichſten / Aller-Durchlauchtig - ſten und Großmaͤchtigſten Fuͤrſten und Herrn / Herrn LUDWIG dem XV. Koͤnig in Franckreich und Na - varren / ꝛc. Meinem allergnaͤdigſten Koͤnige und Herrn.

A Sa Majeſté tres Chrétienne LOUIS XV. Roi de France & Navarre.

Oder:

Au tres-haut & tres-puiſſant Prince LOUIS XV. Roi tres-Chretien, de France & Navarre.

A Sua Maeſtà Chriſtianiſſima LUDOVICO XV. di Francia e di Navarra.

Oder:

Al Sereniſſimo e Potentiſſimo Prencipe LUDOVICO XV. Chriſtianisſimo, di Francia e di Navarra.

An den Koͤnig in Daͤnnemarck.

Dem Aller-Durchlauchtigſten / Großmaͤchtigſten Fuͤrſten und Herrn / Herrn FRIEDERICH dem IV. in Daͤnnemarck und Norwegen / der Gothen und Wenden Koͤnige / Hertzog zu Schleswig-Holſtein / Stormarn und Ditmarſchen / Grafen zu Oldenburg und Delmenhorſt / ꝛc. Meinem Allergnaͤdigſten Koͤ - nige und Herrn.

Au tres-haut & tres-puiſſant Prince FREDE -RICIV. 51Koͤn. RICIV. Roi de Dannemarck Norvegue, des Gots & des Vandales, &c.

Al Sereniſſimo e Potentiſſimo Prencipe FEDERICO IV. di Danimarca e di Norvegia &c.

An den Koͤnig in Schweden.

Dem Aller-Durchlauchtigſten / Großmaͤchtigſten Fuͤrſten und Herrn / Herrn CARL dem XII. Koͤnige in Schweden / Gothen und Wenden / Groß-Hertzo - gen in Finnland / Hertzogen in Schonen / Eheſten / Liefland / Karelen / Brehmen und Verden / Stettin / Pommern / der Caſſuben und Wenden / Fuͤrſten zu Ruͤge / Herrn uͤber Jngermannland und Wißmar / wie auch Pfaltz-Grafen beym Rhein / Hertzogen in Bayern / ꝛc. Meinem Allergnaͤdigſten Koͤnige und Herrn.

A tres-haut & tres-puiſſant Prince CHARLE XII. Roi de Svede, Grand Duc de Finlande, &c.

Al Sereniſſimo e Potentiſſimo Prencipe CARLO XII. di Svezia, Gran Duca di Finlandia, &c.

An den Koͤnig in Pohlen.

Dem Aller-Durchlauchtigſten / Großmaͤchtigſten Fuͤrſten und Herrn / Herrn FRIEDRICH AU - GUST, erwaͤhlten Koͤnig in Pohlen / Groß-Hertzogen in Littauen / Reuſſen / Preuſſen / Mazovien / Samo - gitien / Kyovien / Wohlynien / Podolien / Podlachien / Liefland / Smolenskien / Severien und Schernico - vien / Hertzogen zu Sachſen / Juͤlich / Cleve / Berg / Engern und Weſtphalen / des Heil. Roͤmiſchen Reichs Ertz-Marſchalln und Churfuͤrſten / Landgra - fen in Thuͤringen / Marggrafen zu Meiſſen / auch Ober - und Nieder-Laußnitz / Burggrafen zu Magde -D 2burg /52Koͤn. burg / Gefuͤrſteten Grafen zu Henneberg / Grafen zu der Marck / Ravensberg und Barby / Herrn zum Ra - venſtein / ꝛc. Meinem Allergnaͤdigſten Koͤnige und Herrn.

A tres-haut & tres-puiſſant Prince FREDERIC AUGUSTE, Roi de Pologne & Electeur de Saxe &c.

Al Sereniſſimo e Potentiſſimo Prencipe FEDERICO AUGUSTO, di Polonia, Elettore di Saſſonia, &c.

An den Koͤnig in Preuſſen.

Dem Aller-Durchlauchtigſten / Großmaͤchtigſten Fuͤrſten und Herrn / Herrn FRIEDRICH WIL - HELM, Koͤnige in Preuſſen / Marggrafen zu Brandenburg / des Heil. Roͤmiſchen Reichs Ertz - Caͤmmerer und Churfuͤrſten / ſouverainen Printzen von Oranien / Neufchatel / Vallangin / zu Magdeburg / Cleve / Juͤlich / Berg / Stettin / Pommern / Caſſuben / Wenden und Mecklenburg / auch in Schleſien und Croſſen Hertzogen / Burggrafen zu Nuͤrnberg / Fuͤr - ſten zu Halberſtadt / Minden / Cammin / Wenden / Schwerin / Ratzeburg und Moͤrs / Grafen zu Hohen - zollern / Ruppin / der Marck / Ravensberg / Hohen - ſtein / Tecklenburg / Schwerin / Lingen / Buͤhren und Leerdam / Marquis zu der Vehre und Vließingen / Herrn zu der Breda und Ravenſtein / wie auch der Lande Roſtock / Stargard / Lauenburg / Buͤtau und Arley / ꝛc. ꝛc. Meinem Allergnaͤdigſten Koͤnige und Herrn.

A tres-haut & tres-puiſſant Prince FREDERIC GVILLAUME, Roi de Pruſſe & Electeur de Brandenbourg, &c.

Al53Kri. Kuͤch. Kup.

Al Sereniſſimo e Potentiſſimo Prencipe FEDERICO GVIGLIELMO, de Pruſſia, Marcheſe di Branden - burgo ed Elettore, &c.

An einen Kriegs-Raht und Commendanten, vid. Commendant.

An einen Kriegs-Commiſſarium.

Dem Wohlgebohrnen / Hoch-Edlen und Veſten Herrn / Herrn N. N. Jhr. Koͤnigl. Majeſtaͤt in Pohlen und Churfuͤrſtl. Durchl. von Sachſen hoch - beſtalten Kriegs-Commiſſario. Meinem ꝛc.

A Monſieur,

Monſieur N. N. Commiſſaire de Guerre de Sa Majeſt. Rojale de Pologne & S. A. S. l’Electeur de Saxe.

Al Illuſtriſſimo Signore,

Il Signore N. N. Commiſſario di Guerra di Sua Mae - ſtà Re di Polonia & Sua Altezze Seren. l Elettore di Saſſonia.

An einen Fuͤrſtl. Kuͤchen-Meiſter.

Dem Wohl-Edlen und Veſten Herrn / Herrn N. Sr. Hochfuͤrſtl. Durchl. zu N. wohl-beſtellten Kuͤchen-Meiſter.

A Monſieur,

Monſieur N. Intendant de Cuiſine a la Cour de S. A. S. le Duc de N.

Al Signore,

Il Signore N. Scalo de S. A. S. il Duca di N.

An einen Fuͤrſtl. Kupferſtecher.

Dem Wohl-Ehren-veſten und Kunſt-erfahrnen Herrn N. N. Hochfuͤrſtl. N. wohlbeſtellten Hof - Kupferſtecher zu N. Meinem ꝛc.

D 3A Mon -54Land.

A Monſieur,

Monſieur N. N. Graveur (Graveur bien-re - nommé) pour Son Alteſſe Sereniſſime le Duc de N.

Al Signore mio,

Il Signore N. N. Intagliatore (Intagliatore eccellente) per Sua Altezza Sereniſſima il Duca di N.

L.

An den Landgrafen von Heſſen - Caſſel.

Dem Durchlauchtigſten Fuͤrſten und Herrn / Herrn CARL, Landgrafen zu Heſſen / Fuͤrſten zu Hirſchfeld / Grafen zu Catzen-Ellenbogen / Dietz / Zie - genhaͤyn / Nidda / Schaumburg / Jſenburg und Buͤ - dingen / ꝛc. Meinem gnaͤdigſten Fuͤrſten und Herrn.

A Son Alteſſe Sereniſſime, Monſeigneur CHARLES, Landgrave de Heſſe, &c.

A Sua Altezza Sereniſſima Monſignore CARLO, Landgravio di Haſſia, &c.

An den Landgrafen zu Heſſen - Darmſtadt.

Dem Durchlauchtigſten Fuͤrſten und Herrn / Herrn ERNST LUDEWIG, Landgrafen zu Heſ - ſen / Fuͤrſten zu Hirſchfeld / Grafen zu Catzen-Ellen - bogen / Dietz / Ziegenhaͤyn / Nidda / Schaumburg / J - ſenburg und Buͤdingen. Meinem gnaͤdigſten Fuͤr - ſten und Herrn.

A Son Alteſſe Sereniſſime, Monſeigneur ERNST LOUIS, Landgrave de Heſſen, &c.

A Sua Altezza Sereniſſima Monſignore ERNESTO LUIGI, Landgravio di Haſſia, &c.

An55Lan. Lei. Lic.

An einen Koͤniglichen oder Hertzog - lichen Schleswig-Holſteiniſchen Land-Raht.

Dem Wohlgebohrnen Herrn / Herrn N. N. Jhro Koͤnigl. Majeſt. von Daͤnnemarck (Hochfuͤrſtl. Durchl. zu Schleswig-Holſtein) hoch-betrauten Land-Raht / ꝛc.

A Son Excellence,

Monſieur de N. N. Conſeiller Provincial de Sa Majeſté Royale de Dennemarck-Norvegue (de Monſeigneur le Duc de Sleswic-Holſtein) &c.

An einen Koͤnigl. (Hertzogl. Schles - wig-Holſteiniſ.) Land-Schreiber.

(Tit.) Herrn /

Herrn N. N. Jhro Koͤnigl. Majeſt. von Daͤnne - marck / Norwegen / (Hochfuͤrſtl. Durchl. zu Schles - wig-Holſtein) wohl-betrauten Land-Schreiber / ꝛc.

A Monſieur,

Monſieur N. N. Secretaire Provincial de Sa Ma - jeſté le Roi de Dennemarck-Norvegue, à N.

An einen Leib-Medicum, vid. Fuͤrſtl.

An einen Licentiatum Theologiæ.

  • Wie an einen Doctorem Theologiæ, bloß wird das Wort Doctor mit Licentiat verwechſelt.

Dem Hoch-Ehrwuͤrdigen / hochachtbahren und hochgelahrten Herrn / Herrn N. N. der heiligen Schrifft wohl-meritirten Licentiato, und ꝛc. Meinem ꝛc.

An einen Licentiat der Rechten.

Dem Hoch-Edlen und hochgelahrten Herrn N. N. beyder Rechten vornehmen Licentiato. Meinem ꝛc.

D 4A Mon -56Lieu. Mah. Mar.

A Monſieur,

Monſieur N. N. Licentié des Droits, mon tres - honoré Patron, à N.

All Ecc mo Signore mio Oſſ mo,

Il Signore N. N. Licentiato di Legge.

An einen Lieutenant zu Pferde oder zu Fuß.

A Monſieur,

Monſieur N. N. Lieutenant de Cavallerie (de l Infanterie) dansla Compagnie de Monſr. le Ca - pitain de N.

Al Signor N. N. Tenente di Cavalleria (d Infanteria) nella Compagnia del Signor Capitano di N.

M.

An einen Mahler.

(Tit.) Herrn /

Herrn N. N. beruͤhmten Kunſt-Mahler in N.

A Monſieur,

Monſieur N. Peintre tres renommé à N.

Al Signore mio,

Il Signore N Pittore eccellente à N.

An den Marggrafen zu Bareuth.

Dem Durchlauchtigſten Fuͤrſten und Herrn / Herrn CHRISTIAN ERNST, Marggrafen zu Brandenburg / zu Magdeburg / in Preuſſen / Stet - tin und Pommern / der Caſſuben und Wenden / auch in Schleſien / zu Croſſen und Schwibus Her - tzoge / Burggrafen zu Nuͤrnberg / Fuͤrſten zu Hal - berſtadt / Minden und Camin / Grafen zu Hohen - zollern; Dero Roͤmiſchen Kayſerl. Majeſtaͤt unddes57Maj. Mat. Med. des Heil. Roͤm. Reichs reſp. General-Feld-Mar - ſchall-Lieutenant, General-Wachtmeiſtern und Obriſten zu Pferde.

A Son Alteſſe Sereniſſime Monſeigneur le Prince CHRETIEN ERNST, Marggrave de Brandenbourg &c. Mareſchal de Camp, Gene - ral-Lieutenant, General-Major, & Colonel de Cavallerie de Sa Majeſté Imperiale & de Saint Empire.

A Sua Altezza Sereniſſima, il Signore Prencipe CHRI - STIANO ERNESTO Marcheſe di Brandenborgo, Luo - gotenente Maeſtro di Campo Generale, General-Maggiore e Colonello di Cavalleria di Sua Maeſta Ceſarea edel San - to Roman Imperio.

An einen Major der Koͤniglichen Guarde.

A Monſieur,

Monſieur N. N. Major aux Guardes de Sa Ma - jeſté le Roy de Dennemarck-Norvegue, &c.

An einen Materialiſten.

Herrn /

Herrn N. N. beruͤhmten Materialiſten / grgſt. in N.

A Monſieur.

Monſieur N. N. Marchand Droguiſte à N.

Al Molt Illuſtre Signore mio Oſſervandiſſimo,

Il Signore N. N. Mercante Droguiſta à N.

An die Mediciniſche Facultaͤt zu Jena.

Denen Magnificis, Hoch-Edlen / hocherfahrnen und hochgelahrten / der hochloͤblichen MediciniſchenD 5Facul -58Min. Moͤn. Mut. Not. Facultaͤt zu Jena hochverordneten Herrn Decano, Seniorn und Aſſeſſorn.

An ein gantzes Miniſterium.

Denen Hoch - und Wohl-Ehrwuͤrdigen / Hoch - und Großachtbahren / Hoch - und Wohlgelahrten Herren Superintendenti, Seniori, Magiſtris, und Pfarr-Herren des heiligen Miniſterii zu N. Mei - nen Hoch - und vielgeehrten Herren.

An einen Moͤnch Dominicaner - oder andern Ordens.

Dem Hoch-Wohl-Ehrwuͤrdigen in Chriſto Patri, Bruder N. N. des Ordens des heil. Dominici, (der Jeſuiter) ꝛc. Predigern im Cloſter N. Meinem ꝛc.

Au tres reverend Pere, Frere N. N. de l Ordre du Saint Dominique, (des Jeſuites) &c. Prétre au Convent de N.

Al Molto reverendo in Chriſto Patre, Fratre N. N. del Ordine di Santo Domenico, (delles Jeſuites) &c. Sacerdote nel Convento di N. &c.

An eine Mutter.

Frauen /

Frauen N. N. ꝛc. Meiner viel-geliebten Frau Mutter in N.

A Madame,

Madame N. ma tres-chere Mere à N.

La Signora N. Madre mia honoratiſſima à N.

N.

An einen Notarium.

(Tit.) Herrn /

Herrn N. N. Kayſerl. oͤffentlichen Notario &c.

A Mon -59Ober.

A Monſieur,

Monſieur N. N. Notaire Public Imperial, mon tres-honoré Ami à N.

Al Molt Illuſtre Signor e mio Oſſervandiſſimo il Signo - re N. N. Notaro Publico Imperiale per adeſſo à N.

O.

An einen Ober-Hof-Marſchall.

An Jhro Excellentz / Oder: Dem Wohlgebohr - nen / (iſt er ein Freyherr / dem Hoch-Wohlgebohrnen) Herrn N. von N. Jhro Hochfuͤrſtl. Durchl. Herrn Hertzogs zu N. hoch-beſtallten Ober-Hof-Marchall in N.

A Son Excellence,

Monſeigneur N. de N. Premier (Grand) Mare - chal de la Cour de S. A. S. le Duc de N.

A Sua Eccellenza,

Il Signore N. di N. Grand-Maeſtro di Palazzo di S. A. S. il Signore Duca di N.

An einen Ober-Hofmeiſter.

Dem Wohlgebohrnen Herrn N. N. auf N. Sr. Hochfuͤrſtl. Durchl. zu N. hochbeſtalten Raht und Ober-Hofmeiſter.

A Son Excellence,

Monſeigneur N. N. de N. Grand-Maitre d Hotel de S. A. E. le Duc de N.

A Sua Eccellenza,

Il Signore N. N. di N. Gran-Maggiore Domo di S. A. Elettorale di N.

An einen Fuͤrſtl. Raht und Ober - Amtmann.

Dem Wohlgebohrnen Herrn N. N. Sr. Hoch -Fuͤrſtl.60Ober. Fuͤrſtl. Durchl. zu N. hochanſehnlichen Raht und Ober-Amtmann. (iſt er Buͤrgerlichen Standes: Dem Hoch-Edlen.)

A Monſieur,

Monſieur N. N. Conſeiller & Grand-Baillif des Baillages N. de S. A. S. le Duc de N.

An einen Ober-Jaͤgermeiſter.

A Son Excellence,

Monſeigneur le Comte de N. Conſeiller intime de Sa Majeſté de N. Grand-Veneur, &c.

An einen Ober-Forſtmeiſter.

Dem Wohlgebohrnen Herrn N. von N. Hoch - fuͤrſtl. N. hochbeſtalten Ober-Forſtmeiſtern zu N. Meinem ꝛc.

A Monſieur,

Monſieur N. N. de N. Grand-Forétier, oder Grand-Maitre des Foréts de S. A. S. de N.

All Illuſtriſſimo Signore,

Il Signore N. N. di N. Foreſtaro Maggiore, oder Grand - Maeſtro delle Foreſte di S. A. S. il Duca di N.

An einen Ober-Foͤrſter.

Dem Wohl-Edlen und Mann-veſten Herrn / N. N. Jhro Hochfuͤrſtl. Durchl. zu N. wohlbeſtellten Ober-Foͤrſtern zu N. Meinem ꝛc.

A Monſieur,

Monſieur N. N. Premier Foreſtier de S. A. S. Monſeigneur le Prince de N.

Al Molt Eccellente Signore, (oder Al Molt Illuſtre Signor) il Signor N. N. Forreſtaro Maggiore di S. A. S. Signor Prencipe di N.

An61Ober. Obri.

An einen Ober-Einnehmer.

Dem Hoch-Edlen / Veſt - und hochgelahrten Herrn N. N. Sr. Hochfuͤrſtl. Durchl. zu N. hochverordne - ten Ober-Einnehmer zu N.

A Monſieur,

Monſieur N. N. Receveur General de S. A. S. le Duc de N.

All Molt Illuſt. ed Eccell. Signore,

Il Signore N. N. Riſcuotitore Maggiore dell entrate di S. A. S. il Duca di N.

An einen Obriſten zu Pferde oder zu Fuß.

Dem Wohlgebohrnen Herrn N. N. von N. Jhr. Kayſerl. Majeſt. hochbeſtalten Obriſten uͤber Dero Cavallerie (Infanterie) &c.

A Monſieur,

Monſieur N. N. Colonel de Cavallerie (d In - fanterie) de Sa Majeſté Imperiale.

All Illuſtriſſimo Signore,

Il Signore N. N. Colonelle di Cavalleria (d Infanteria) di Sua Maeſta Ceſarea.

An einen Obriſt-Lieutenant.

A Monſieur,

Monſieur N. de N. Seigneur à N. & Lieutenant - Colonel de Cavallerie, oder de l Infanterie au Re - giment de Monſr. le Colonell N. au Service de S. A. E. de N. (de Sa Majeſtê le Roi de N.)

All Illuſtriſſimo Signore,

Il Signore N. di N. Signore à N. Luogotenente Colo - nello di Cavalleria, oder dell Infanteria al Regimento del Signor Colonello N. al Servizio di S. A. E. di N. (di Sua Maeſta Re di N.)

An62Obri. Pab. Par.

An einen Obriſt-Wachtmeiſter.

A Monſieur,

Monſr. N. de N. Sergeant-Major de la Caval - lerie (de l’Infanterie) (des Dragons) au Regiment de Monſieur le Colonell N. au Service de Son Al - teſſe Monſeigneur le Prince de N.

All Illuſtriſſimo Signore, e Padrone mio Colendiſſimo, il Signore N. N. Sergente Maggiore di Cavalleria, (d In - fanteria) (di Dragoni) del Regimento del Signore Colonello N. al Servizio di Sua Altezza il Signore Prencipe di N.

P.

An den Pabſt.

Dem Allerheiligſten / Allerhochwuͤrdigſten / und Allerdurchlauchtigſten in GOtt Vater / und Herrn / Herrn CLEMENTI, dieſes Nahmens dem XI. des heil. Stuhls zu Rom / der Roͤmiſchen Apoſtoliſchen Kirchen oberſten Biſchoff und Stadthalter. Mei - nem Allerheiligſten Herrn.

Sanctiſſimo Domino noſtro, Domino CLE - MENTI ejus Nominis XI. Sacro-ſanctæ Romanæ Eccleſiæ ſummo Pontifici, Domino meo cle - mentiſſimo.

An einen Paruquenmacher.

(Tit.) Herrn /

Herrn N. N. vornehmen Paruquenmacher in N.

A Monſieur,

Monſieur N. Peruquier bien-renommé à N.

Al Signore mio,

Il Signore N. Perucchierè rinomato à N.

An63Paſ. Phi. Poſ. Praͤ.

An einen Paſtor oder Prediger.

Dem Hoch - (oder Wohl) Ehrwuͤrdigen / Groß - achtbaren und hochgelahrten (oder Wohlgelahrten) Herrn / N. N. wohlverdienten (oder hochverdienten Pfarrherrn und Seelſorgern zu N. Meinem ꝛc.

A Monſieur,

Monſieur N. N. Reverende Miniſtre de l Egli - ſe (de la Parole de Dieu) à N.

Al Molto Reverendo Signore, il Signore N. N. Predi - catore (Sacerdote) ò Paſtore, Parochiano nella Chieſa N. à N.

An die Philoſophiſche Facultaͤt zu Jena.

Denen Hoch - und Wohl-Edlen / Hochachtbaren und Hochgelahrten / der Wohlloͤblichen Philoſophi - ſchen Facultaͤt zu Jena Hoch-wohlverordneten Herrn Decano, Magiſtris und andern Profeſſoribus. Mei - nem ꝛc.

An einen Kayſerl. Poſtmeiſter.

Herrn /

Herrn N. N. Sr. Roͤm. Kaͤyſerl. Majeſt. wohl - beſtalten Poſtmeiſtern zu N.

A Monſieur,

Monſieur N. N. Maitre des Poſtes de Sa Maj. Imperiale à N.

Al Molt Illuſtre Signore Padrone mio Oſſervandiſſimo, il Signore N. N. Maeſtro di Poſta di Sua Maeſtà Ceſa - rea à N.

An einen Præſidenten eines Fuͤrſtl. Conſiſtorii.

Dem Wohlgebohrnen (oder ſo er Buͤrgerlichen Standes:) Dem Hoch-Edlen / Veſten und Hochge -lahr -64Pri. Pro. lahrten Herrn / N. N. Sr. Hochfuͤrſtl. Durchl. zu N. hochverordneten Hof - und Juſtitz-Raht / auch des hochloͤbl. Conſiſtorii hochanſehnlichen Præſidenten. Meinem u. ſ. w.

A Monſieur,

Monſieur N. N. Conſeiller de la Cour & de Ju - ſtice, Preſident du Conſiſtoire de S. A. S. le Duc de N.

All Illuſtriſſimo Signore e Padrone mio Colendiſſimo, il Signore N. N. Conſegliere della Corte della Giuſtizia e Præſidente nel Conſiſtorio di S. A. S. il Duca di N.

An eine Princeßinn.

Der Durchlaͤuchtigſten Princeßinn / Princeßinn N. N. gebohrner Hertzoginn zu N. ꝛc.

A Son Alteſſe,

Madame N. N. Princeſſe de N. &c.

A Sua Altezza,

Madame la Prencipeſſa N. N. de N. &c.

An eine Priorinn.

Der Wohl-wuͤrdigen / Wohlgebohrnen Frauen / Frauen N. N. des Kaͤyſerl. freyen Stiffts zu N. Priorinn / gehohrner N. Meiner ꝛc.

A Madame,

Madame N. N. Prieure de l Abbaye de N. née de N.

Alla Nobiliſſima & Molto Reverenda Signora, la Signora N. N. Prioreſſa dell Abbazia di N. nata di N. à N.

An65Prob. Prof.

An einen Probſt eines Adelichen Kloſters.

A Son Excellence,

Monſieur de N. Conſeiller du Roy & Gouver - neur du noble Monaſtere de N.

An einen Profeſſ. Theologiæ, vide Doctor.

An einem Doctorem und Profeſſorem Juris.

Dem Magnifico, Hoch-Edlen / Veſt - und Hoch - gelahrten Herrn N. N. vornehmen JCto, wie auch hoch-meritirten Profeſſori Publico, zu N. Meinen u. ſ. w.

A Monſieur,

Monſieur N. N. Docteur & Profeſſeur des droits tres excellent à N.

All Eccell. ed Conſultiſſimo Signore, Il Signore N. N. Dottore e Profeßore di Legge à N.

An einen Profeſſorem Medicinæ.

Dem Magnifico, Hoch-Edlen / Hochgelahrten und hocherfahrnen Herrn / Herrn N. der Medicin hochberuͤhmten Doctori und Profeſſori Publico auf der hochloͤbl. Univerſitaͤt N. Meinem ꝛc.

A Monſieur,

Monſieur N. Docteur & Profeſſeur en Medi - cine tres-renommé à N.

Al Eccellentiſſimoed Eſperientiſſimo Signore, il Signo - re N. Dottore e Profeſſore di Medicina a N.

An einen Profeſſorem Philoſophiæ.

Dem Hoch-Edlen / Veſt - und Hochgelahrten Herrn / Herrn N. Philoſophiæ Profeſſori Publico Ordinario &c.

EA Mon -66Quar. Raht.

A Monſieur,

Monſieur N. Profeſſeur en Philoſophie tres re - nommé à N.

Al Eccellentiſſimo ed Gran Lettorato Signorè, il Si - gnore N. Profeſſore di Filoſophia à N.

Q.

An einen Quartiermeiſter / vid. Regiments - Quartiermeiſter.

R.

An den Raht der Stadt Augſpurg.

Denen Hoch-Edelgebohrnen / Hoch-Edlen / Ge - ſtrengen / Wohl-Edlen / Veſt - und Hochgelahrten / Ehren-Veſten / Fuͤrſichtigen / Ehrſamen / Hoch - und Wohlweiſen Herrn Stadt-Pflegern / Buͤrgermei - ſtern und Raht des heiligen R. R. Stadt Augſpurg. Meinen ꝛc.

An den Raht zu Baſel.

Denen Hochgeachten / Edlen / Ehren-Veſten / Frommen / Fuͤrnehmen Fuͤrſichtigen und hoch - und Wohlweiſen Herrn / Buͤrgermeiſtern und Raht der loͤblichen Stadt Baſel / ꝛc.

An den Raht zu Berlin / oder Coͤlln an der Spree / oder Fridrichswerder / oder Dorotheen-Stadt.

Denen Wohl-Edlen / Veſten / Hoch - und Wohl - gelahrten / Wohl-Ehren-veſten / Großachtbahren / Hoch - und Wohlweiſen / Ehrſamen und Fuͤrſichtigen Herren Buͤrgermeiſtern / Syndico und Raht-Maͤn - nern der Koͤnigl. Preußiſchen Reſidentz-Stadt Berlin ꝛc.

An67Raht.

An den Raht zu Braunſchweig.

Denen Wohl-Edlen / Veſten / Hoch - und Wohl - gelahrten Wohl-Ehren-veſten / Großachtbahren / Hoch - und Wohlweiſen / auch Fuͤrſichtigen und Ehr - barn Herrn Burgermeiſtern / Syndicis und gantzen Rahte der Fuͤrſtl. Stadt Braunſchweig.

An den Raht zu Bremen.

Denen Wohl-Edlen / Geſtrengen / Edlen / Veſten / Hoch - und Wohlgelahrten / Wohlfuͤrſichtigen / Hoch - und Wohlweiſen Herrn Burgermeiſtern / Syndicis und Raht der Anſee - und Handels-Stadt Bremen.

An den Raht zu Breßlau.

Denen Hoch-Edel-gebohrnen / Geſtrengen / auch Wohl-Edlen / Veſten / Großachtbahren / Hoch - und Wohlgelahrten / Hoch - und Wohlweiſen / Hochbe - nahmten Herrn Hauptmanne und Rahtmannen der Koͤnigl. Stadt Breslau / ꝛc.

An den Raht der Stadt Coͤlln.

Denen Hoch - und Wohl-Edlen / Geſtrengen / Ed - len / Veſten / Hoch - und Wohlgelahrten / Fuͤrſichtigen / Hoch - und Wohlweiſen Herrn Burgermeiſtern und Rahte des Koͤniglichen Stuhls und freyen Reichs - Stadt Coͤlln am Rhein / ꝛc.

An den Raht der Stadt Dantzig.

Denen Wohl-Edlen / Geſtrengen / Edlen / Veſten / Hoch - und Wohlgelahrten / Großachtbahren / Fuͤr - ſichtigen / Nahmhafften / Hoch - und Wohlweiſen Herrn Koͤnigl. Burg-Grafen / Burgermeiſtern und Rahte der Koͤnigl. Stadt Dantzig in Preuſſen / ꝛc.

An den Raht der Stadt Dreßden.

Denen Hoch - und Wohl-Edlen / Großachtbaren /E 2Hoch -68Raht. Hoch - und Wohlgelahrten / auch Hoch - und Wohl - weiſen Herren Buͤrgermeiſter und Raht der Chur - Saͤchſiſchen Reſidentz-Stadt Dreßden. Meinen ꝛc.

An den Raht der Stadt Embden.

Denen Wohl-Edlen / Geſtrengen / Edlen / Veſten und Hochgelahrten / Ehren-veſten / Hochachtbahren / Fuͤrſichtigen / Hoch - und Wohlweiſen Herren Buͤr - germeiſtern und Rahte der Loͤbl. Anſee - und Handels - Stadt Embden / ꝛc.

An den Raht der Stadt Franckfurt am Mayn.

Denen Wohl-Edelgebornen / Geſtrengen / Veſten / wohlfuͤrſichtigen / hoch - und wohlweiſen und hochge - lahrten Herren Schultheiß / Buͤrgermeiſtern / Schoͤp - pen und gantzen Rahte des heil. Roͤm. Reichs Kayſerl. Wahl - u. Handels-Stadt Franckfurt am Mayn / ꝛc.

An den Raht der Stadt Hamburg.

Denen Magnificis, Hoch - und Wohl-Edlen / Ve - ſten / Hochgelahrten / Groß-Achtbahren / Hoch - und Wohlweiſen Herren / Buͤrgermeiſtern / Syndicis und Rahte der Anſee - und Handels-Stadt Hamburg / ꝛc.

An den Raht der Stadt Koͤnigsberg.

Denen Wohl-Edlen / Großachtbahren / Hoch - und Wohlweiſen / Hoch - und Wohlgelahrten / Vor - nehm - und Wohlgeachten / Hochanſehnlichen Herren Aſſeſſoren eines Hochweiſen Rahts und Wohlwei - ſen Gerichts der geſamten Loͤblichen und Ehrbahren Zuͤnffte / Wohlfuͤrſichtigen Herren Aelter-Leuten / wie auch allen Mit-Gliedern der Stadt Koͤnigsberg in Preuſſen / ꝛc.

An69Raht.

An den Raht der Stadt Leipzig.

Denen Magnificis, Hoch - und Wohl-Edlen / Wohl-Ehren-veſten / Großachtbahren / Hoch - und wohlgelahrten / wie auch hoch - und wohlweiſen Herren Buͤrgermeiſtern und Raht der Koͤnigl. Pohlniſch - und Churfuͤrſtl. Saͤchſiſchen Handels-Stadt Leipzig / ꝛc.

An den Raht der Stadt Luͤbeck.

Denen Magnificis, Hoch - und Wohl-Edlen / Ge - ſtrengen / Edlen / Veſten und Hochgelahrten / Wohl - fuͤrſichtigen / Hoch - und Wohlweiſen Herren Buͤrger - meiſtern / Syndicis und gantzem Raht der hochloͤbl. Kayſerl. freyen Reichs - und fuͤrnehmſten Hanſee - und Handels-Stadt Luͤbeck / ꝛc.

An den Raht der Stadt Nuͤrnberg.

Denen Hoch und Wohl-Edelgebohrnen / Geſtren - gen / Edlen / Veſten und Hochgelahrten / Wohlfuͤr - ſichtigen / Hoch - und Wohlweiſen Herren Buͤrger - meiſtern und Raht der heil. Roͤm Reichs - und Han - dels-Stadt Nuͤrnberg / ꝛc.

An den Raht der Stadt Schafhauſen.

Denen Hoch - und Wohl-Edlen / Geſtrengen / Eh - ren - und Nohtveſten / From̃en / Fuͤrnehmen / Fuͤrſichti - gen / Hoch - und Wohlweiſen Herren Buͤrgermeiſtern und Rahte der Loͤblichen Stadt Schaffhauſen.

An den Raht der Stadt Stralſund.

Denen Wohl-Edlen / Wohl-Ehren-veſten / Groß - achtbaren / Hoch - und Wohlgelahrten / Hoch - und Wohlweiſen / Ehrbaren und Fuͤrſichtigen Buͤrger - meiſtern und Syndicis, Caͤmmerern und Rahts-Ver - wandten der Stadt Strahlſund.

E 3An70Raht. Rect.

An den Raht zu Straßburg.

Denen Hoch - und Wohl-Edlen / Wohl-Ehren - veſten / Hoch - und Wohlgelahrten / Hoch - und Wohl - weiſen Herren Stadt-Meiſtern / Buͤrgermeiſtern und Raht der Stadt Straßburg.

An den Raht der Stadt Ulm.

Denen Wohl-Edlen / Geſtrengen / Edlen / Veſten / Ehrenveſten / Wohlfuͤrſichtigen / Hoch - und Wohl - weiſen Herren Buͤrgermeiſtern und Raht der hoch - loͤbl. und des H. R. R. Stadt Ulm / ꝛc.

An den Raht der Stadt Zuͤrich.

Denen Wohl-Edlen / Geſtrengen / Ehren-Noht - und Stand-Veſten / Frommen / Fuͤrſichtigen / Fuͤrneh - men / Hoch - und Wohlweiſen Herren Buͤrgermeiſtern und gantzen Raht der Loͤblichen Stadt Zuͤrch / ꝛc.

An einen Rectorem oder Directorem eines Gymnaſii.

Dem Wohl-Edlen / Großachtbaren und Hochge - lahrten Herrn N. N. wohlverdienten Rectori (oder Directori) des Churfuͤrſtl. (oder Fuͤrſtl.) N. Gy - mnaſii zu N. Meinem ꝛc.

A Monſieur,

Monſieur N. N. Recteur oder Directeur du Col - lege Illuſtre de S. A. E. oder S. A. S. N. de à N.

Al Molt Illuſt. ed Eccellente Signore,

Il Signore N. N. Direttore del Collegio Illuſtre di S. A. E. oder di S. A. S. di N.

An einen Rectorem auf einer Stadt - Schulen.

Dem Wohl-Edlen / Wohl-Ehren-veſten / Groß -acht -71Reg. Rei. Ren. achtbaren und Wohlgelahrten Herrn N. N. wohl - verordneten Rectori der Schulen zu N.

A Monſieur,

Monſieur N. N. Recteur de l’Ecole de N.

Al Molt Illuſtre ed Eccellente Signore,

Il Signore N. N. Rettore di Scola nella Città di N.

An einen Regiments-Feldſcherer / vid. Feldſcherer.

An einen Regiments-Quartier - meiſter.

A Monſieur,

Monſieur N. de N. Maitre des Logis au Regi - ment de Monſieur le Colonel N. au Service de S. A. S. le Duc de N. &c.

Al Signore N. N. Foriere Maggiore del Regimento N. al Servizio di S. A. S. il Duca di N. &c.

An einen Reichs-Hof-Raht.

Dem Wohlgebohrnen Herrn / Herrn N. von N. Sr. Roͤmiſchen Kaͤyſerl. Majeſt. hochbetrauten Reichs-Hof-Raht. Meinem ꝛc.

A Son Excellence,

Monſieur N. N. de N. Conſeiller de Sa Majeſté Imperiale & du Saint Empire.

A Sua Eccellenza,

Il Signore N. N. di N. Conſegliere di Sua Maeſtà Im - periale e dell Impero.

An einen Fuͤrſtl. Rentmeiſter.

Dem Hoch-Edlen und Veſten Herrn N. N. Hochfuͤrſtl. N. hochbeſtallten Rentmeiſter zu N. Meinem ꝛc.

E 4A Mon -72Rep. Reſ. Rit.

A Monſieur,

Monſieur N. N. Intendant oder Receveur des finances de S. A. S. le Duc de N.

Al Molt Illuſtre ed Eccellentiſſimo Signore, il Signore N. N. Teſoriere (Finanziere) di S. A. S. il Duca di N.

An die Republique Venedig.

Alla Sereniſſima & Potentiſſima Republica & Signoria di Venetia.

An einen Reſidenten.

A Son Excellence,

Monſeigneur de N. Conſeiller de Sa Majeſté de N. & ſon Reſident dans le Cercle de la baſſe Saxe &c.

An einen Ritter.

Dem Wohlgebohrnen Herrn N. N. von N. Rit - tern des Koͤnigl. Ordens von Dannebrog / oder des Heil. Roͤmiſ. Reichs Rittern / ꝛc. Meinem ꝛc.

A Monſieur,

Monſieur N. N. de N. Chevalier de l Ordre de N. oder du Saint Empire.

All Illuſtriſſimo Signore,

Il Signore N. N. di N. Cavagliere dell Ordine di N. oder del Sacro Imperio Romano.

An einen Rittmeiſter.

A Monſieur,

Monſieur N. de N. Capitain de la Cavallerie au Regiment de Monſieur le Colonel N. au Ser - vice de S. A. S. le Duc de N.

All Illuſtriſſimo Signore e Padrone mio Colendiſſimo, il Signore N. di N. Capitano di Cavalleria nel Regimento del Signore Coloncllo N. al Servizio di S. A. S. il Duca di N.

S. An73Sch.

S.

An einen Schuhmacher oder Schneider.

Dem Ehrſamen und vorachtbaren Herrn (oder Meiſter) N. N. Buͤrger und Schuhmacher oder Schneider zu N.

A Monſieur,

Monſieur N. N. Cordonnier, ou Tailleur à N

Al Molto Magnifico Signore,

Il Signore (oder Maeſtro) N. N. Calzolaio, ò Sarto (Sartore) à N.

An den Schoͤppenſtuhl zu Halle.

Denen Magnificis, Hoch-Edlen / Veſt und hoch - gelahrten des Koͤnigl. Preußiſchen hochloͤblichen Schoͤppenſtuhls im Hertzogthum Magdeburg hoch - verordneten Herrn Seniori und Aſſeſſoribus. Mei - nen ꝛc.

An den Schoͤppenſtuhl zu Jena.

Denen Magnificis, Hoch-Edlen / Veſt - und hoch - gelahrten / zum Schoͤppenſtuhl zu Jena hochverordne - ten Herrn Dechant, Seniori und andern Doctori - bus. Meinem ꝛc.

An einen Schwager.

(Tit.) Herrn /

Herrn N. N. ꝛc. Meinem hochgeehrten Herrn Schwager grg. in N.

A Monſieur,

Monſieur N. mon tres-honoré Beau-frere à N.

Al Signore,

Il Signore Oſſervandiſſimo mio Cognato à N.

E 5An74Sch. Sec.

An Schweſter oder Schwaͤgerinn.

Frauen /

Frauen N. N. Meiner hertzgeliebten Schweſter. (Schwiegerinn.)

A Madame,

Madame N. N. ma tres-chere Soeur oder (Belle Soeur. ) à N.

La Signora N. Sorella mia cariſſima à N.

An einen Schwieger-Vater.

(Tit.) Herrn /

Herrn N. N. meinem hochgeehrten Herrn Schwie - ger-Vater in N.

A Monſieur,

Monſieur N. mon tres-honoré Beau-Pere à N.

Al Signore mio,

Il Signore N. Genero mio cariſſimo (molt honoralto) à N.

An einen Secretarium, it. Regierungs - und Conſiſtorial-Secretarium.

Dem Hoch-Edlen / (Wohl-Edlen) Großachtbaren und hoch-gelahrten (wohl-gelahrten) Herrn N. N. Hochfuͤrſtl. N. wohl-beſtalten Secretario (Regie - rungs-Secretario) (Cammer-Secretario) zu N. Meinem ꝛc.

A Monſieur,

Monſieur N. N. Secretaire (Secretaire du Regi - me) (Secretaire de Conſiſtoire) de S. A. S. le Duc de N.

Al Molt Illuſtre e Molt Eccellent. Signore mio Oſſer - vandiſſimo, il Signore N. N. Secretario (Secretario del Re - gimento) (Secretario del Conſiſtorio) di S. A. S. il Signore Duca di N.

An75Sec. Spr. Sta. Stu.

An einen Secretarium bey einer Ambaſſade.

A Monſieur,

Monſieur N. N. Secretaire de l Ambaſſade Im - periale à la Cour du Roi de Svede à N.

An einen Sprachmeiſter.

(Tit.) Herrn /

Herrn N. N. Hochfuͤrſtl. wohlbeſtallten Frantzoͤſi - ſchen (Jtaliaͤniſchen) Sprach meiſter zu N. (renom - mirten Sprachmeiſter) Meinem inſonders u. ſ. w.

A Monſieur,

Monſieur N. N. Mâitre de Langve Françoiſe (Italienne) pour S. A. S. le Duc de N.

Al Molt Illuſtre & Eccellente Signore, il Signore N. N. Ma-ſtro di Lingua Gallica (Foſcana) per S. A. S. di N.

An den Frey-Staat der vereinigten Niederlanden.

Denen Hochmoͤgenden Herren General-Staaten der vereinigten Niederlanden / ꝛc.

An einen Stadt-Schreiber.

Dem Wohl Ehren-veſten (iſt es eine vornehme Stadt: Dem Wohl-Edlen) Großachtbaren und Rechts-Wohlgelahrten Herrn N. N. wohlbeſtalten Stadt-Schreiber zu N.

A Monſieur,

Monſieur N. N. Secretaire de la Ville à N.

Al Molt Illuſtre ed Eccellente Signore,

Il Signore N. N. Scrivano della Città di N. à N.

An einen Stallmeiſter / vid. Fuͤrſtlich.

An einen Studioſum Theologiæ, ſo Magiſter.

Dem Wohl-Ehren-Veſten / Großachtbaren undWohl -76Stu. Sup. Wohlgelahrten Herrn Mag. N. N. der heil. Schrifft eyfrigſt Ergebenen. Meinem ꝛc.

A Monſieur,

Monſieur N. N. Maitre aus arts & Candidat en Theologie tres-digne.

Al Molt Illuſtre e Molt Eccellente Signore, il Signore N. N. Maeſtro della Filoſoſia e Candidato di Theologia.

An einen Studioſum.

Dem Wohl-Ehren-veſten (oder dem Edlen) Vor - achtbahren und Wohlgelahrten Herrn N. N. der Heil. Schrifft (bey der Rechten Studioſo) (der Artze - ney) (der Welt-Weisheit) Befliſſenen. Meinein ꝛc.

Oder:

(Tit.) Herrn /

Herrn N. N. S. S. Theolog. (Jurium) (Medi - cinæ) (L. L.) Studioſo. Meinem ꝛc.

A Monſieur,

  • Monſieur N. N. E’tudient en
    • Theologie,
    • Droit,
    • Medicine,
    • Philoſophie.

Al Molt Illuſtre e Molt Eccellente Signore, il Signore N. N. Studiante di Theologia, di Legge, di Medicina, di Filoſofia, per adeſſo à N.

An einen Superintendenten.

Dem Hoch-Ehrwuͤrdigen / hochachtbaren und hoch - gelahrten Herrn N. N. hochverordneten Superin - tendenten, auch Paſtori Primario zu Sanct N. des Conſiſtorii, (Oberſten) hochanſehnlichen Aſſeſſori und der Schulen Inſpectori. Meinem ꝛc.

A Mon -77Sup. Tan. The.

A Monſieur.

Monſieur N. N. Surintendant Eccleſiaſtiqve & premier Predicateur de N.

Al Reverendiſſimo Signore e Padrone mio Colen diſſimo, il Signore N. N. Sopr Intendente Eccleſiaſtico di N.

An einen Superintendenten insgemein.

Dem Hoch-Ehrwuͤrdigen / hochachtbaren und hochgelahrten Herrn / Herrn N. N. hochverordneten Superintendenten zu N. auch hochverdienten Pa - ſtori Primario und des Conſiſtorii daſelbſt hochan - ſehnlichen Aſſeſſori. Meinem hochgeehrten Herrn.

T.

An einen Tantz-Meiſter.

Herrn /

Herrn N. N. (beruͤhmten Tantz-Meiſter) Hoch - fuͤrſtl. N. wohlbeſtellten Tantz-Meiſter zu N.

A Monſieur,

Monſieur N. N. Maitre de Dance (renommé) de S. A. S. Monſeigneur le Prince de N.

Al Molt Eccellente Signore,

Il Signore N. N. Maeſtro di Danze (rinomato) di S. A. S. il Signore Prencipe di N.

An die Theologiſche Facultaͤt zu Leipzig.

Denen Magnificis, Hochwuͤrdigen und Hochge - lahrten Herren Decano, Seniori und andern Docto - ribus der hochloͤblichen Theologiſchen Facultaͤt zu Leipzig. Meinen ꝛc.

An die Theologiſche Facultaͤt zu Jena.

Denen Magnificis, Hoch-Ehrwuͤrdigen und hoch -gelahr -78Vat. Vet. Ver. Uni. gelahrten / der hochloͤblichen Theologiſchen Facultaͤt zu Jena hochverordneten Herren Decano, Seniori und andern Doctoribus. Meinen ꝛc.

V.

An einen Vater.

(Tit.) Herrn /

Herrn N. N. meinen hochgeehrteſten (hochwehr - teſten) (Hertzgeliebteſten) Herrn Vater zu N.

A Monſieur,

Monſieur N. N. mon tres honoré Pere à N.

Al Signore,

Il Signore N. N. honoratiſſimo mio Padre.

An einen Vetter.

Herrn Herrn N. N. Meinem vielgeliebten Herrn Vetter zu großguͤnſtigen Haͤnden in N.

A Monſieur Monſ. N. Montres-cher Couſin, preſentement à N.

Al Signore il Signore Cariſſimo mio Cugino à N.

An einen Verwalter.

(Tit.) Herrn /

Herrn N. N. wohlbeſtellten Verwalter bey N. zu N.

A Monſieur,

Monſieur N. N. Adminiſtrateur de N. à N.

Al Molt Illuſtre Signore,

Il Signore N. N. Amminiſtratore, oder Direttore di N. à N.

An die Univerſitaͤt zu Leipzig.

Denen Magnificis, Hochwuͤrdigen / Hoch-Edlen / Veſten / Hochachtbaren und hochgelahrten Herren / Herrn Rectori, Magiſtris und Doctoribus bey der hochloͤbl. Univerſitaͤt zu Leipzig.

An79Uni. Wei.

An die Univerſitaͤt zu Jena.

Denen Magnificis, Hochwuͤrdigen / Hoch-Edlen / Veſten und hochgelahrten der hochloͤblichen Univerſi - taͤt zu Jena hochverordneten Herrn Rectori, Docto - ribus, Magiſtris und andern Profeſſoribus. Mei - nen u. ſ. w.

A Meſſieurs,

Meſſieurs, Le Magnifique & les Profeſſeurs, du Corps illuſtre de l Academie de Jene.

All Illuſtri, Molto Riverendi (oder Riverendiſſimi) ed Eccell. Signori, Li Signori Dottori e Profeſſori del Cor - po illuſtre dell Academia di Giena.

An die Univerſitaͤt zu Wittenberg.

Denen Magnificis, Hochwuͤrdigen / Hoch - und Wohl-Edlen / Veſt und hochgelahrten Herren Re - ctori, Magiſtris und Doctoribus der hochloͤbl. Uni - verſitaͤt zu Wittenberg.

An die Univerſitaͤt zu Tuͤbingen.

Denen Magnificis, Hochwuͤrdigen / Hoch - und Wohl-Edlen / Veſten und hochgelahrten Herren / Re - ctori, Cancellario, Doctorn und Regenten der hoch - loͤblichen Univerſitaͤt Tuͤbingen. Meinen ꝛc.

W.

An einen Wein-Haͤndler.

(Tit.) Herrn /

Herrn N. N. vornehmen Wein-Haͤndler zu N. Meinem inſonders u. ſ. w.

A Monſieur,

Monſieur N. N. Marchand de Vin à N.

Al Signore,

Il Signore N. N. Aſſagiatore (oder Mercante) de Vino à N.

An80Wir. Wit. Zol.

An einen Wirth oder Gaſtgeber.

Herrn / Herrn N. N. vornehmen Gaſtgeber zur guͤldenen Sonnen in N.

A Monſieur,

Monſieur N. N. Aubergiſte renommé au Soleil d or à N.

Al Signore ed Amico mio ſingulariſſimo, il Signore N. N. Oſte princip ale a Sole d oro à N.

An eine Wittwe.

(Tit.) Frauen /

Frauen N. N. gebohrner N. Herrn N. N. ſeel. nachgelaſſener Fr. Wittwe. Meiner ꝛc.

A Madame,

Madame N. N. née N. Vefve du feu Monſ. N. &c.

Alla Signora N. N. nata N. Vedona del fu Signore N.

Z.

An einen Zoll-Einnehmer.

(Tit.) Herrn /

Herrn N. N. Fuͤrſtl. N. wohlbeſtalten Zoll-Ein - nehmer oder Geleitsmann zu N.

A Monſieur,

Monſieur N. N. Commiſſaire, (Exacteur) des Gabelles de S. A. S. de N. à N.

Al Molt Illuſtre Signore,

Il Signore N. N. Commiſſario (Eſſattore) (Riſcuoti - tore) delle Gabelle di S. A. S. il Duca di N.

ENDE.

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About this transcription

TextDer allzeit-fertige Handels-Correspondent
Author Paul Jacob Marperger
Extent1192 images; 224375 tokens; 35749 types; 1636127 characters
Responsibility Alexander Geyken, ed.; Susanne Haaf, ed.; Bryan Jurish, ed.; Matthias Boenig, ed.; Christian Thomas, ed.; Frank Wiegand, ed.

CLARIN-DNote: Langfristige Bereitstellung der DTA-Ausgabe

EditionVollständige digitalisierte Ausgabe.

About the source text

Bibliographic informationDer allzeit-fertige Handels-Correspondent Worinnen Die gantze Handels-Wissenschafft/ mit deroselben Scripturen, Briefen/ und Cautelen, Samt Allerhand Arten Rechnungs-Formularien und andern Nohtwendigkeiten enthalten/ Nach dem allerneuesten Stylo vornehmer Kauffleute eingerichtet Paul Jacob Marperger. 4. [8] Bl., 1072 [i.e. 1068] S., [10] Bl., 80 S. : Kupfert. SchillerHamburg1717. (Grundlage der vorliegenden digitalen Ausgabe bildet die 4. Auflage des Werks. Die Erstauflage erschien 1699 bei Hoffmann in Ratzeburg (vgl. http://gso.gbv.de/DB=2.1/PPNSET?PPN=186867514). )

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LanguageGerman
ClassificationFachtext; Ökonomie; Wissenschaft; Ökonomie; core; ready; china

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  • Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften (BBAW)
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