PRIMS Full-text transcription (HTML)
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Staats und
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Gelehrte Zeitung des Hamburgiſchen unpartheiiſchen CORRESPONDENTEN.
Anno 1832. Am Donnerſtage, den 7 Juni.
No. 134.
Verlegt von den Grundſchen Erben.

Eine aus Windſor vom 11 Mai datirte Königl. Erklärung an die allgemeine Stände-Verſammlung ſpricht ſich über die Prinzipien, wodurch die Regie - rung ſich bei der Feſtſtellung eines neuen Staats - grundgeſetzes leiten läßt, ausführlich aus. Nachdem, heißt es in der Einleitung, die vorige Stände-Ver - ſammlung den Wunſch vorgetragen, daß die Ver - faſſung des Reichs in ihren weſentlichſten Beſtim - mungen durch ein Staats-Grundgeſetz feſtgeſtellt wer - den möge, habe Se. Maj., in Betracht, daß es dabei nicht auf Begründung einer neuen Verfaſſung, ſondern auf Feſtſtellung des Beſtehenden ankomme, dem Wunſche gern gewillfahrt, in der Beförderung deſſen, was den inneren Frieden befeſtigen könne, das ſchönſte Vorrecht der Krone erkennend. Das Miniſterium ſey demgemäß mit Vorſchriften verſehen worden, ein ſolches Grundgeſetz auszuarbeiten, wor - über eine Commiſſion bei der Kammer ihr Gutach - ten habe abgeben ſollen. Es ſey die Abſicht gewe - ſen, nach Beendigung dieſer Erwägungen die vorige Stände-Verſammlung nochmals zu berufen; wegen des Umfangs der Arbeiten habe dieſe Abſicht aber aufgehoben werden müſſen. Nachdem Uns nun - mehr aber heißt es weiter das Reſultat dieſer Vorarbeiten vorgelegt worden iſt, welches im All - gemeinen Unſern landesväterlichen Abſichten ent - ſpricht, ſo haben Wir Unſer Cabinets-Miniſterium beauftragt, der immittelſt neu einberufenen allge - meinen Stände-Verſammlung den Entwurf des Staats - Grundgeſetzes in der Maaße mitzutheilen, wie er nach dem Gutachten der Commiſſion bearbeitet, und mit einigen von Uns für angemeſſen erachteten Mo - dificationen verſehen iſt. Wir vertrauen zu Unſrer getreuen allgemeinen Stände-Verſammlung, daß die - ſelbe dieſes Staats-Grundgeſetz mit aller der Um - ſicht berathen wird, welche das Heil Unſres Landesund Unſrer geliebten Unterthanen erfordert, theilen derſelben aber, damit Unſre landesväterlichen Ab - ſichten um ſo ſicherer erfüllt werden, diejenigen Hauptgrundſätze mit, welche Wir bei dieſem wich - tigen Werke befolgt wiſſen wollen. Da Wir die innige Ueberzeugung hegen, daß die Wohlfahrt des deutſchen Vaterlandes auf der Einigkeit der dazu gehörigen Staaten, und auf der gewiſſenhaften Er - füllung derjenigen Verpflichtungen beruht, welche den Bundesſtaaten als ſolchen obliegen, ſo iſt es Unſer unabänderlicher Wille, daß der Grundſatz ausgeſprochen und befolgt werde, daß Unſer König - reich als Glied deutſchen Bundes alle aus demſel - ben herfließende Verpflichtungen theilt, und der König durch die Verfaſſung des Landes nie behin - dert werden darf, dieſelben eben ſo treu und un - weigerlich zu erfüllen, wie Unſre Vorfahren ihren Ruhm darin gefunden haben, den Geſetzen des deut - ſchen Reichs nachzukommen. Da auch der Frieden und das Glück Unſrer geliebten Unterthanen er - fordert, daß eine kräftige Regierung vorhan - den ſey, welche, über den Parteien und Leiden - ſchaften des Augenblicks erhaben, jeder Zeit im Stande iſt, die Rechte und Freiheiten Aller zu ſchützen und zu erhalten; ſo wollen Wir, daß Uns und Unſren dereinſtigen Nachfolgern an der Regie - rung, welche die auf dieſelben nach dem Rechte der Erſtgeburt und ohne Theilung der Lande zu verer - bende Krone zu tragen haben werden, die Uns zu - ſtehenden landesherrlichen Rechte geſichert bleiben, vermöge deren Wir die geſammte Staatsgewalt in allen äußern Verhältniſſen Unſres Königreichs, wie im Jnnern deſſelben, in Uns vereinigen. Zum eig - nen Beſten unſrer Unterthanen aber ſind Wir feſt entſchloſſen, nicht zu geſtatten, daß Unſer Thron mit ſolchen Staats-Einrichtungen umgeben werde, welche nur in Freiſtaaten paſſen und mit einer mo -[2]narchiſchen Verfaſſung unvereinbar ſind. Gleich - wie Wir ſolchergeſtalt die Uns und Unſren Nach - folgern an der Regierung zuſtehenden Rechte gegen Zweifel und Angriff geſchützt wiſſen wollen, alſo halten Wir auch Unſren landesväterlichen Abſichten entſprechend, die Unſren getreuen Unterthanen zu - kommenden Rechte und Freiheiten offen anzuerken - nen, und durch das Grundgeſetz des Königreichs ge - gegen jede Verletzung ſicher zu ſtellen. Als ſolche werden näher ausgeführt: volle Glaubens - und Ge - wiſſensfreiheit; Schutz der Rechte und der Untertha - nen, keiner ſoll ſeinem ordentlichen Richter ent - zogen werden können; das Recht der Beſchwerden und Bitte, nur werden Vereinigungen zu ſolchem Zwecke, insbeſondre unter mehreren Gemeinden, nicht geſtattet; Freiheit der Preſſe, jedoch unter Beobach - tung der gegen den Mißbrauch zu erlaſſenden Geſetze und der Beſtimmung des deutſchen Bundes; letzt - lich das Recht der Auswanderung, unter Vorbehalt der Beobachtung der Vorſchriften wegen der Mili - tärpflicht. Dagegen heißt es ferner erwar - ten wir nicht nur, daß alle Unſre Unterthanen Uns und Unſren Nachfolgern jederzeit die unverbrüchliche Treue und den gebührenden Gehorſam erweiſen wer - den, ſondern ſtellen auch den Grundſatz feſt, daß ſie Alle nach Maaßgabe der ſolcherhalb beſtehenden oder zu erlaſſenden Geſetze gleichmäßig zum Kriegsdienſte und zur Tragung der Laſten des Königreichs ver - verpflichtet ſind. Den Städten, Flecken und Land - gemeinden ſoll eine angemeſſene Theilnahme an der Verwaltung ihres Vermögens geſichert werden, je - doch mit Vorbehalt der Aufſicht und Rechte der Regierung. Der evangeliſchen und der römiſch-ka - tholiſchen Kirche ſollen alle Freiheiten geſtattet wer - den, die mit den Aufſichtsrechten der Krone zu ver - einigen ſind. Wenn gleich die geſammte Staats - gewalt in Uns und Unſren Nachfolgern an der Re - gierung vereinigt bleiben muß, ſo erkennen Wir gleichwohl darin, daß Unſre getreuen Stände in Be - ziehung auf dieſelbe gewiſſe Rechte auszuüben haben, eins der weſentlichſten Mittel, die auf die Wohl - fahrt der Unterthanen gerichteten Abſichten der Re - gierung zu befördern. Damit aber dieſer heilſame Zweck um ſo ſicherer erreicht werde, wollen Wir, daß wie bisher nicht nur eine allgemeine Stände - Verſammlung des Königreichs, ſondern auch Pro - vinzial-Landſchaften beſtehen ſollen. Es haben zwar dieſen Letzteren bei der durch die Vereinigung aller Unſrer deutſchen Lande zu einem unabhängigen - nigreiche nothwendig gewordenen Errichtung einer allgemeinen Stände-Verſammlung mehrere der von ihnen vormals ausgeübten Rechte entzogen und auf dieſe übertragen werden müſſen; indeſſen finden Wir es dem Beſten Unſrer geliebten Unterthanen entſpre - chend, den Provinzial-Landſchaften diejenigen Rechte zu erhalten, welche mit dieſen veränderten Verhält - niſſen vereinbarlich ſind. Wir erklären daher, daß denſelben, deren innere Einrichtung nur nach vor - gängiger Verhandlung mit ihnen abzuändern iſt, das Recht des Beiraths bei provinziellen Geſetzen und das Recht der Vorſtellung und Beſchwerde bei Män - geln der Verwaltung in ihrer Provinz geſichert ſeyn ſollen, und halten es angemeſſen, ihnen das Recht der Bewilligung provinzieller Abgaben zu provin - ziellen Zwecken zuzugeſtehen. Was aber die von Unſres Hochſeligen Herrn Bruders Maj. zur Bear - beitung der zur ſtändiſchen Verhandlung geeigneten, das ganze Königreich angehenden Gegenſtände errich -tete allgemeine Stände-Verſammlung anbetrifft; ſo halten Wir es dem Beſten Unſres Landes ange - meſſen, deren durch das Patent vom 7 Dec. 1819 feſtgeſetzten Rechte in Anſehung der Geſetzgebung und der Anordnung der Finanzen zu erweitern. Jndeſſen ſtehen alle dieſe Rechte mit einander der - geſtalt in der genauſten Verbindung, daß eine ange - meſſene Beſtimmung jedes einzelnen derſelben nur unter beſtändiger Rückſicht auf alle übrigen getrof - fen werden kann, und es kommt dabei außerdem die Einrichtung der Verſammlung ſelbſt weſentlich in Betracht. Unter dieſer Vorausſetzung und der Be - dingung einer der allgemeinen Stände-Verſammlung zu ertheilenden, Unſren landesväterlichen Abſichten entſprechenden Organiſation, erklären Wir über die von derſelben künftig auszuübenden Rechte hiermit Folgendes. (Es folgen hier nun die näheren Be - ſtimmungen hinſichtlich des Rechts der Geſetzgebung, ſo wie diejenigen, unter welchen Se. Maj. in die Vereinigung der Königl. Kaſſen mit der Landeskaſſe willigt.) Bei dem großen Umfange der Rechte heißt es weiter welche hiernach der allgemeinen Stände-Verſammlung zuſtehen ſollen, iſt es dringend erforderlich, daß ſie durch ihre Zuſammenſetzung die Sicherheit gewähre, daß das wahre Wohl des Lan - des und aller Klaſſen ſtets der alleinige Zweck ihrer Arbeiten ſey, welchen ſie frei von leidenſchaftlichen Aufregungen und Partei[u]ngen unverrückt vor Augen behalte. Beſtimmt wird, daß ſie künftig, wie bis - her, aus zwei Kammern beſtehen ſoll; doch wird eine Veränderung in der Zuſammenſetzung empfohlen. Es wird nämlich für angemeſſen erachtet, daß die De - putation der Ritterſchaften in die zweite Kammer trete, ferner ſich nicht abgeneigt erklärt, daß mit den 6 Stimmen der Richter eine Veränderung vor - genommen und dem Domcapitel zu Hildesheim die Abſendung eines Deputirten bewilligt werde. Was aber die erſte Kammer betreffe, ſo ſey es nothwen - dig, daß ſie auf andern Grundlagen beruhe, als die zweite, und dazu ſcheine erblicher Beſitz eines um - faſſenden Eigenthums und lebenslängliche Ernen - nung ſich um ſo mehr zu eignen, da dieſe die Feſtig - keit der Grundſätze mehr ſicherten, als in einer Wahlkammer der Fall ſeyn könne, deren Mitglieder öfterer wechſeln. Dazu ſcheine die Ausdehnung des Rechts an Majoratsbeſitzer eine erbliche Stimme zu ertheilen nothwendig, und es wird demnach vorge - ſchlagen, die zu einem ſolchen Majorat erforderli - chen Einkünfte auf 400 Rthlr. jährlich herabzuſetzen. Damit nun aber Perſonen, welche nicht die er - forderliche Vermögensbefähigung beſitzen, aber durch Kenntniſſe oder ihren Charakter ſich beſonders zu Mitgliedern dieſer Kammer eignen, Eingang in die - ſelbe finden können, ſo werde dem Könige das Recht beizulegen ſeyn, eine Anzahl ſolcher Männer auf ihre Lebenszeit zu Mitgliedern dieſer Kammer zu ernennen. Schließlich erkennt das Actenſtück, indem es die Landesverwaltung in ihrem ganzen Umfange der Krone, nebſt der Anſtellung und Entlaſſung der Dienerſchaft vorbehält, die Wichtigkeit der dabei zu befolgenden Grundſätze an, weshalb es ange - meſſen gefunden iſt, einige derſelben in das Staats - Grundgeſetz aufnehmen zu laſſen. Dieſe ſind: Die Miniſter ſind dafür verantwortlich, daß keine Ver - fügung eine abſichtliche Verletzung des Staats - Grundgeſetzes enthalte, und können von der Stände - Verſammlung bei dem Ober-Appellations-Gericht belangt werden; ein Geheime-Raths-Collegium ſoll[3]in Competenz-Streitigkeiten entſcheiden; der Rechts - pflege ihren ungehemmten Lauf zu laſſen, ſoll als Grundſatz im Geſetze ausgeſprochen werden; die be - waffnete Macht iſt allein vom Könige abhängig; bei Beſetzung von Staatsämtern ſoll Unterſchied der Geburt kein Vorzugsrecht begründen. Künftige Abänderungen in der Verfaſſung bedürfen der Zu - ſtimmung des Königs und der Stände, diejenigen aber insbeſondre, welche eine Schmälerung der ver - faſſungsmäßigen Rechte des Königs enthalten, der Zuſtimmung des Königs ſelbſt, können aber nie von einem Regenten oder Stellvertreter vorgenommen werden. Da die Anordnungen, welche der Entwurf des Staats-Grundgeſetzes enthält, in Verbindung mit einander ſtehen und ſich gegenſeitig bedingen, ſo behält der König ſich am Schluſſe ausdrücklich die endliche Entſchließung über den Entwurf im All - gemeinen vor, wenn einzelne Punkte keinen Eingang finden ſollten.

Von allen Seiten und in allen Blättern, natür - lich die ariſtokratiſchen ausgenommen, vernimmt man Klagen über den Beſtand des K. Hofhaltes, ſo wie über die Tories, von denen es in der Kirche, in der Di - plomatie, in den gerichtlichen Aemtern wimmelt, oder die gar noch neuerdings ernannt werden. Ge - gen Lord Palmerſton eifert man heftig, daß er meh - rere erklärte Anti-Reformers (z. B. Lord Heytes - bury) auf ihren Poſten läßt, die in Allem mit der heil. Allianz übereinſtimmen ſollen. Mit dem Grafen Grey legten die beiden gerichtlichen Hausbeamten der Königin, die HH. Pepys und Williams, ihre Stellen nieder; und nun lieſt man noch am Dienſtage in der Hofzeitung die Ernennung zweier der eifrig - ſten Tories, Taddy und Merewether, an deren Stelle! Jhr Verdienſt beſteht freilich darin, daß ſie Freunde des Grafen Howe ſind, deſſen Stelle als Oberſtkäm - merer der Königin fortwährend unbeſetzt bleibt, um keinen Whig zu ernennen. Lord Molyneux, Sohn des Grafen Sefton, ein ſpecieller Freund vom Grafen Grey, beſuchte in voriger Woche den Ball der Königin, wozu er eingeladen war, ehe er J. Maj. in der Reform-Verſammlung zu Liverpool ſcharf ge - tadelt hatte. JJ. MM. waren über dieſe Keckheit erſtaunt, und ſchickten nächſten Morgen einen Offi - cier zu ihm, um ihm bei Gelegenheit von Bällen, Diners ꝛc. den Hof zu verbieten.

Die Reform-Bill trägt ihre Früchte bereits im Voraus. Alderman Scales, den der Gemeinderath, weil er das Fleiſcher-Handwerk betreibt, ausſtoßen wollte, meldet ſich zur nächſten Parlamentswahl für die City, nicht als Creatur einer despotiſchen Alder - men-Corporation, ſondern als ein durch die nicht - erkauften Stimmen ſeiner Mitbürger zu wählender Repräſentant.

Hr. Attwood und die Birminghamer Deputation hiel - ten nach ihrer Rückkehr aus London ihren Triumph - Einzug in Birmingham. Am Montage Morgens wur - den in jedem Hauſe in der Straße, die der Rath des politiſchen Vereins durchzog, Fahnen ausgeſteckt; andre Flaggen mit Motto’s und Anſpielungen auf die letzten Vorfälle wurden über die Straßen geſpannt. Ein vierſpänniger Wagen brachte Hrn. Attwood nach Coventry; aber die Einwohner dieſer Stadt gingen ihm eine Meile weit entgegen, ſpannten die Pferde aus und zogen den Wagen nach brittiſcher Sitte ſelbſt durch die Stadt. Hr. Attwood, von Hrn. W. Boulton, Dr. Roscoe Attwood und Hrn. W. G. Lewis Redacteur des Birminghamer Journals begleitet, fuhr weiter nach Birmingham; 4 Meilen von jener Stadt waren ſie von einer ſo großen Menge umgeben, daß ihr Wagen nur langſamen Schrittes fahren konnte. Zwiſchen Yardley und Birmingham ſchwoll die Schaar der zu Fuße und zu Pferde her - beigekommenen zu einer ungeheuern Maſſe an. Zu Smallheath war eine Flagge mit der Jnſchrift: Att - wood und Freiheit, über den Weg ausgeſpannt. Die Deputation ſtieg bei Hrn. Pott ab, wo mehrere angeſehene Männer aus Birmingham hinzu kamen. Tauſende begleiteten die Deputation nach Birmingham, wo alle Fenſter und Dächer mit Men - ſchen beſät waren. Hr. Attwood hielt von dem Balcon eines Hauſes eine Anrede an die Menge. Es war 9 Uhr Abends, und er erſuchte die Ein - wohner, friedlich nach Hauſe zu gehen.

Der Pitt-Clubb ſpeiſte vorgeſtern in Merchant - Taylors-Hall unter dem Vorſitze des Herzogs v. Wel - lington. Die Gäſte wurden von dem Pöbel in der Straße ausgepfiffen, da ſie alle aus den bekannteſten Tories beſtanden. Die Geſundheit der Königin wurde mit noch wärmerem Beifalle, als ſelbſt jene des Königs ausgebracht. Die Lords Eldon, London - derry, Winchelſea, Harewood, Wicklow, Ellen - borough, Aberdeen, Skelmesdale, Salisbury, die Herzöge von Rutland, Gordon und Bucclengh ꝛc. waren zugegen.

Der verſtorbene Sir James Mackintoſh iſt 66 Jahr alt geworden. Er war der Verfaſſer der Vindiciae Gallicae und der gegen Edmund Burke’s Royalism gerichteten Schrift; er vertheidigte den franzöſiſchen Emigranten Peltier gegen Bonaparte’s Verfolgun - gen, die ein brittiſches Miniſterium zu unterſtützen ſich nicht ſchämte; wurde hierauf Richter in Bom - bay und nach ſeiner Rückkehr Parlamentsglied und endlich Geſchichtſchreiber von England. Jn ſeiner Jugend ſtudirte er Medicin, ehe er ſich der Juris - prudenz widmete. Sir Wm. Grant, ehemals master of the rolls, iſt ebenfalls mit Tode abgegangen.

Nachrichten aus Mexico vom 2 April und aus Vera-Cruz vom 7 deſſ. M. zufolge, war Santa-Ana noch fortwährend im Beſitze letzterer Stadt. Ob - ſchon der Regierungs-General Calderon 8400 Mann (auf dem Papiere) gegen ihn anführte, ſo konnte dieſer ſich doch mit ſchwerem Geſchütze der Feſtung nicht nähern. Der Staat Zacatecas, ſo wie San Luis von Potoſi, hatten ſich für Santa-Ana er - klärt. Calderon’s Mannſchaft deſertirte. Der Han - del lag gänzlich darnieder. Die Einkünfte des Zoll - hauſes, ſonſt 50,000 Piaſter monatlich, betrugen im März nur 29,000 Piaſter. Jn der Stadt Me - xico hatte man 30 Officiere in einer Nacht arretirt, die des Einverſtändniſſes mit Santa-Ana beſchul - digt waren.

Aus Van-Diemens-Land haben wir Zeitungen vom 3 Dec. und Briefe vom 16 Jan. Die Colo - nie war im höchſt blühendem Zuſtande; der Go[u]- ve[r]neur Darling von Botany-Bay, der nach Eng - land kommen ſollte, um für ſein Benehmen Rede zu ſtehen, war nach China entflohen.

Der König hat heute mehreren Bills, worunter die über die irländiſchen Zehnten, ſeine Sanction ertheilt.

Heute im Oberhauſe gab der Herzog v. Cumber - land den Wunſch zu erkennen, daß der angekündigte[4]Antrag wegen ungebührlicher Peers-Ernennungen noch ferner ausgeſetzt werden möchte. Der Herzog v. Newcaſtle nahm denſelben lieber zurück.

Jm Unterhauſe wurde Lord Milton von Hrn. Hume und Andren ſehr gedrängt, ſeinen Antrag ge - gen die Korn-Geſetze bis zur nächſten Sitzung aus - zuſetzen. Er gab mit dem größten Widerſtreben end - lich nach.

Unſre Blätter ſind heute wieder mit Nachrich - ten über den Aufſtand in den weſtlichen Departe - ments angefüllt, den der Moniteur fortwährend in einem minder beunruhigenden Lichte darzuſtellen ſucht. Jn ſeinem heutigen Berichte iſt von der Verhaftung einer Menge Geiſtlicher und Landleute die Rede. Jn einem alten Schloſſe fand man einen vormaligen Maire, Hrn. v. Civrac, ſo wie die HH. Moricet und v. Cathelineau, unter einer Fallthüre ver - ſteckt; als man ſie aufhob, ſchoß einer derſelben ein Piſtol ab, worauf Hr. v. Cathelineau erſchoſſen wurde; die Andern wurden nach Chollet gebracht. Jm Schloſſe wurde viel Pulver, Blei und Procla - mationen gefunden. Zu Mans hatten ſich 300 Na - tional-Gardiſten für 14 Tage freiwillig geſtellt. General Guye ſtand an ihrer Spitze und hatte ſein Hauptquartier zu Chaſſillé aufgeſchlagen. Jm All - gemeinen glaubt der Moniteur, daß der größere Theil der Bevölkerung den Anſtiftungen der Empö - rer fremd bleiben und die energiſche Haltung der Regierung bald die Ruhe wieder herſtellen werde. Der Meſſager iſt am Umſtändlichſten in ſeinen Mit - theilungen. Briefe aus Angers vom 28 v. M. laſ - ſen voraus ſehen, daß es zu einem furchtbaren und blutigen Kampfe in jenen Gegenden kommen werde. Die Nationalgarden waren alle vom beſten Geiſte beſeelt und vollkommen bewaffnet: allein zu Angers 2200 Mann. Die Truppen fraterniſirten mit den Bürgern und was man von dem Abfalle einzelner Officiere ſprach, ſcheint ungegründet. Man zweifelt daher nicht an der Unterdrückung des Aufſtandes. Der Adel der Vendee iſt theilweiſe der neuen Re - gierung zugethan; dagegen hat die Geiſtlichkeit nichts unterlaſſen, um die Zwietracht anzufachen, und ſie dürfte dieſes Mal übel wegkommen. Auf beiden Ufern der Loire ging es blutig her: man ſpricht von mehreren Gefechten, in denen 30 und 50 Mann geblieben ſind. Bei Parthenay ſollen 5000 Chouans beiſammen geweſen, aber bei dem erſten Angriffe der Linientruppen auseinandergeſprengt wor - den ſeyn. Etwa 1000 Mann wurden ohne Gnade niedergeſchoſſen. Bei Chateau-Gontier ſchlug man ſich. Die Patrioten verlangen, daß alle dieſe Pro - vinzen in Belagerungsſtand erklärt werden. Auch bei Laferriere, unweit Niort, ſoll ein ſehr anſehnli - cher Haufe Chouans beiſammen ſeyn, und bereits mit den Truppen ein Gefecht gehabt haben. Das Zer - ſprengen der Banden wird nicht viel helfen, da ſie ſich immer wieder zu ſammeln pflegen. Auch aus Nantes gehen Berichte ein, die von ernſtlichen Um - trieben in der dortigen Umgegend reden. General Hermoncourt hat zu Pferde eine Strecke von 17 Lieues beſichtigt. General Solignac hat eine An - zahl von bekannten Carliſten vor ſich kommen laſſen, und ſie aufgefordert, ehrlichen Krieg zu führen, aber nicht hinter Hecken und Gebüſchen hervor zu feuern. Zu Bourbon ſind viele vornehme Gefangene einge - bracht worden. Es heißt noch immer, Graf Bour - mont ſey in der Vendee angekommen, ſo wie einSohn des Grafen v. Larochejaquelin; auch wollte man wiſſen, die Herzogin v. Berri ſey daſelbſt ge - landet. Hier in Paris ſoll ein Handelshaus 3600 grüne Schnupftücher, die den Jnſurgenten als Zei - chen dienen, nach Nantes verkauft haben; dagegen ſind in einer Menge von Flecken, die es mit den Patrioten halten, alle grünen Stoffe abbeſtellt und dafür rothe und blaue gefordert worden. Ein hieſi - ger Schneider iſt vor die Behörde berufen und be - fragt worden, ob man carliſtiſche Generals-Uniformen bei ihm beſtellt habe: er erwiederte, allerdings habe man Kleider mit Lilien bei ihm beſtellt; aber er habe ſich geweigert, ſie zu verfertigen.

Geſtern Abend um 5 Uhr wurde ein Bülletin über das Befinden des Generals Lamarque ausgegeben, wonach eine leichte Beſſerung eingetreten war, auf deren Dauer man jedoch nicht rechnet.

Der König und die Königl. Familie haben in Compiegne mit dem Könige Leopold bereits eine Zuſammenkunft gehabt. Unſer König war vom Ba - ron Athalin uud ſeinem Generalſtabe begleitet. Er empfing den König Leopold am Fuße einer Treppe und umarmte ihn mit vieler Wärme.

Marſchall Clauzel, General Subervic, Graf de Lascazes und Hr. Rouſſilhe ſind dem Oppoſitions - Berichte beigetreten.

Bericht der Oppoſition. (Fortſetzung.)

Das Heer iſt der Gegenſtand unſrer Sorgfalt gewe - ſen. Jn Bezug auf die Vergangenheit war es unſre Abſicht, die Unbilde der Reſtauration gut zu machen, das Heer für die Zukunft den Feinden Frankreichs furchtbar zu machen, ohne daß die innere Freiheit dadurch bedroht werden dürfte: nicht der Gunſt, ſondern dem Verdienſte die Beförderung zu ſichern, Bildung unter die Regimenter zu verbreiten, kurz, in jeder Hinſicht die Lage des Soldaten zu verbeſ - ſern. Der Vorſchlag, die Grade und Decoratio - nen der 100 Tage anzuerkennen, befriedigte den er - ſteren dieſer Wünſche und wurde von beiden Kam - mern angenommen: denn kraft einer legislati - ven Maaßregel mußte eine nicht individuelle, ſon - dern gemeinſame Schadloshaltung aufgeſtellt wer - den. Ohne ihre Sanction zu ertheilen oder zu ver - weigern, hat die Regierung an die Stelle jener le - gislativen Maaßregel eine Verordnung geſetzt, mit Hintanſetzung der Jnitiative der Kammern, und Ver - letzung der conſtitutionellen Competenz-Normen, ſo - gar der für eine Sanctions-Verweigerung feſtgeſetz - ten, materiellen Formen. Da war es unſre Pflicht, zu proteſtiren. Zwei Syſteme in Betreff der Or - ganiſation des Heeres lagen vor: das eine wünſchte eine gewaltige Reſerve, welche, aus der mobilen Na - tionalgarde und den vom Dienſte befreiten Solda - ten beſtehend, die Stärke und die Koſten des ſte - henden Heeres zu vermindern geſtattet haben würde. Das andre hingegen ließ die mobile Nationalgarde ohne alle Organiſation: es ſetzte unnützer Weiſe die Anweſenheit einer größeren Anzahl Soldaten unter den Fahnen feſt. Wir billigten das erſtere als öko - nomiſcher und der Verſchmelzung des Heeres mit der Nationalgarde günſtiger; das zweite hatte die Majorität für ſich. Das Budget ſchien Aller An - ſichten in dem Streben nach Erſparniſſen und Er - leichterung der Steuerpflichtigen vereinigen zu müſ - ſen. Den Fortſetzern der Reſtauration däuchten alle Ausgaben legitim, alle Auflagen gut vertheilt, und, als hätte das peinliche Geſetz der Nothwendigkeit[5]nicht genügt, haben ſie mit ihren hohnſprechenden Theorieen das Uebermaaß der Auflagen noch als eine Wohlthat darzuſtellen ſich nicht geſcheut. Wir hatten gewünſcht, die Revolution möchte dem Volke eine Ausſteuer bringen. Nicht als hätten wir Hülfs - quellen gefährden wollen, welche die Vertheidigung des Landes erfordern dürfte: wohl aber würde eine beſſere Vertheilung gewiſſer Auflagen, ſo wie eine min - der drückende Erhebungsweiſe die Bürde der öffent - lichen Laſten vermindern, und dieſe dadurch den arbeitenden Klaſſen billiger erſcheinen und ihnen leichter fallen. Auch in den Fragen über innere Verwaltung waren wir getheilter Anſicht. Eben ſo ſehr, und mehr noch als unſre Gegner, forderten wir die Unterdrückung jeder Verletzung der öffent - lichen Ordnung. Ueberzeugt, daß Sicherheit das erſte Bedürfniß eines von ſeiner Arbeit lebenden Volkes iſt, glaubten wir, eine populäre Regierung würde mehr Kraft haben, den Unruhen zuvorzukom - men, und mehr Mäßigung in deren Unterdrückung an den Tag legen. Die Regierung, die ſich als ſo ſtark ankündigte, hat nichts bewirkt, als daß ſie durch ihre Gewaltthätigkeiten, wie ſie ſelbſt ein - geſteht, nur den Widerſtand auf allen Punkten des Landes organiſirte und ſogar unter die der Ordnung ergebenſten Gegenden Stoffe der Gährung und Un - ruhe ſchleuderte. (Beſchluß folgt.)

Ein Schreiben aus Sinigaglia vom 13 d. mel - det, daß am 12 d. vor Sonnenuntergang 300 Libe - rale, mit Flinten, Piſtolen und Dolchen bewaffnet, die ſchwachen päpſtlichen Vorpoſten bei Barrocola überfallen, und nach einem halbſtündigen Gefechte zwei Mann gefangen genommen haben. Als jedoch die Landleute zu den Waffen griffen, kehrten die Meuterer um drei Uhr Morgens nach Ancona zurück.

So eben verbreitet ſich die Nachricht und veran - laßt ungemeine Bewegung in den Gemüthern, daß in Kurzem das achte deutſche Bundes-Armee-Corps (beſtehend aus den Contingenten von Würtemberg 13,955 Mann, Baden 10,000 Mann und Großherzog - thum Heſſen 6195 Mann, zuſammen 30,150 Mann), ins Badenſche einrücken und in und um Freiburg liegen bleiben werde; ein öfterreichiſches Armee-Corps ſoll in die Pfalz rücken und Mannheim beſetzen und ein preußiſches Armee-Corps in Frankfurt a. M. und der Umgegend liegen bleiben. Man will behaupten, dieß geſchehe nur, weil auch die Franzoſen Truppen - bewegungen jenſeits in derſelben Richtung machen, wovon aber hier Niemanden etwas bekannt iſt. Man zweifelt daher, daß die badenſche Regierung eine ſolche Beſetzung zugeben werde, da ſie die Stimmung des ganzen Landes kennt, welches, man kann ſagen allgemein, ſeine Entrüſtung dagegen ſtündlich mehr kund gibt.

(Stuttgarter D. A. Z.)

Das heutige Großherzogl. Staats - und Regie - rungsblatt enthält folgende Dienſtnachricht: Se. K. H. der Großherzog haben ſich gnädigſt bewogen gefunden, dem Staats - und Cabinetsminiſter, Frei - herrn v. Reizenſtein, das Präſ[i]dium Höchſtihres Staats-Miniſteriums zu übertragen. Wir erfah - ren übrigens, daß Hr. v. Reizenſtein zur Befeſtigung ſeiner Geſundheit vor der Hand noch einen mehr - monatlichen Urlaub erhalten hat, demungeachtet aber bei wichtigen Vorkommniſſen an den Staatsgeſchäf - ten Theil nehmen wird.

(Karlsruher Ztg.)

Der 27 Mai, Jahrestag der baierſchen Conſtitu - tion, und als ſolcher in den Annalen der Entwicke - lung des Repräſentativ-Syſtems, wie auch der poli - tiſchen Freiheiten in Deutſchland höchſt merkwürdig, hat auch hieſigen Freunden dieſer Freiheiten Veran - laſſung gegeben, ihre Geſinnungen öffentlich an den Tag zu legen. Der Sandhof, ein auf der linken Mainſeite belegener und etwa eine halbe Stunde Weges von der Stadt entfernter Vergnügungsort, war der Punkt, wo ſie ſich am Nachmittage verſam - melten, und wo ſich, außer mehreren tauſend Frank - furtern von allen Ständen, auch noch viele Gäſte aus den benachbarten kurheſſiſchen, darmſtädtiſchen und naſſauiſchen Ortſchaften eingefunden hatten. Und als nun die fünfte Stunde ſchlug, ward von einem der Fenſter des Hauptgebäudes aus ein von weithin ſchallenden Blaſe-Jnſtrumenten begleitetes Hoch dem großen deutſchen Vaterlande! ein zweites Un - ſeren gleichgeſinnten Freunden in Hambach! ge - bracht. Ein großer Theil der Anweſenden hatte ſich mit deutſchen dreifarbigen Bändern und Cocarden ge - ſchmückt, was denn an gewiſſen Orten unangeneh - mes Aufſehen erregt und ſogar Anlaß zu einigen Vernehmungen gegeben haben ſoll, die aber wohl um ſo weniger für die betreffenden Jndividuen nach - theilige Folgen haben könnten, da ja ſelbſt alle unſre Bundes-Jnſtitutionen die durch jene Ab - zeichen ſymboliſch ausgedrückte Einheit Deutſch - lands thatſächlich herzuſtellen bezwecken. Noch immer werden hier die polizeiamtlichen Verhöre gegen die Unterzeichner der bekannten Proteſtation fortgeſetzt. Neuerliche Widerrufe haben nicht, ſo - viel man vernimmt, ſtattgefunden; an der Stelle der wenigen Jndividuen aber, die ſich bald Anfangs dazu verſtanden, haben ſich einige Hundert andre Unter - zeichner angemeldet, deren Namen auf einer Ergän - zungsliſte, die ſich bereits unter der Preſſe befindet, demnächſt veröffentlicht werden ſollen. Unter der Hand werden indeſſen, man weiß nicht recht auf weſſen Veranlaſſung und in welcher Abſicht, allerlei beunruhigende Gerüchte über gewiſſe Maaßregeln ausgeſprengt, die eben in Bezug auf jene Proteſta - tion und des angeblich demagogiſchen Geiſtes, der hier walten ſoll, von Bundestags wegen demnächſt gegen die Stadt Frankfurt getroffen werden ſollten. So heißt es unter Andrem: ſämmtliche dieſe hohe Verſammlung bildenden Diplomaten hätten an ihre reſpectiven Höfe in dem befragten Betreffe Berichte erſtattet, welche dieſen Geiſt als äußerſt gefährlich ſchilderten, ſo daß, um Exploſionen zu verhüten, gewiſſe Vorkehrungen anzuordnen äußerſt dringlich ſey. Und unter dieſen Vorkehrungen wird denn, nach der vulgairen Deutung, nichts anders verſtan - den, als die vorgängige Beſetzung Frankfurts durch fremdes Militär. Alle dieſe Gerüchte ſcheinen that - ſächlich unbegründet, und aus leicht zu errathender, böswilliger Abſicht erfunden und in Umlauf geſetzt. Denn nirgend liegt irgend ein Factum vor, das unſere Diplomaten zu berichten der vorerwähnten Art hätte Veranlaſſung geben können. Macht ſich hier aber wirklich, wie früher Sympathie für die unglücklichen Polen, ſo jetzt ein reger Wunſch für eine durch definitive Geſetze geordnete Preßfreiheit bemerklich; ſo theilen, wie damals jenes Gefühl, ſo jetzt dieſen Wunſch faſt alle einer edlen Regung be - fähigten Gemüther in Deutſchland, ſo daß, wollte man von dieſer Geſinnung Anlaß nehmen, Vorkeh -[6]rungen gegen mögliche, die Umkehr der beſtehenden Ordnung der Dinge bezielende Exploſionen, zu tref - fen, Bajonette und Kanonen bald nicht mehr aus - reichen dürften, um dieſelben zu unterdrücken.

(D. N. Z.)

Se. Hoh. der Kurprinz haben dem Miniſterial - rathe Eggena den Titel und Rang eines Regie - rungs-Directors, unter Vorbehalt der demnächſtigen Uebertragung des Directoriums einer Provinzial - Regierung, ertheilt, auch denſelben von den Ge - ſchäften eines landesherrlichen Commiſſärs bei der Stände-Verſammlung entbunden und ſolche dem Steuer-Director Meiſterlin übertragen.

Des Königs Maj. haben den wirklichen Gehei - men-Rath v. Raumer auf ſein Anſuchen von den ihm neben ſeinen anderweiten dienſtlichen Beziehungen auch im Miniſterium der auswärtigen Angelegen - heiten bis jetzt obgelegenen Berufsgeſchäften zu ent - binden, und ihm, unter Verſicherung Allerhöchſtihrer beſondern Zufriedenheit mit ſeinen zeitherigen dieß - fälligen Dienſtleiſtungen, den Wunſch allergnädigſt auszudrücken geruht, daß derſelbe ſich ſeinen übrigen Berufsarbeiten noch ferner mit dem bisherigen Dienſteifer widmen möge.

(Stztg.)

Heute wurde Herr Hermann Friedrich Juſtus zu einem Mitgliede Collegii Ehrbarer Oberalten er - wählt.

Von den Gewächſen, welche im Laufe des ver - floſſenen Monats im hieſigen botaniſchen Garten geblüht haben, nennen wir vorzugsweiſe folgende: Aitonia capensis, Anthocercis candicans und vis - cosa, Babiana punicea, Bossiaea ensata, Dryan - dra formosa und nervosa, Echinocactus Eyriesii, Gompholobium grandiflorum, Imperialis ruthe - uica, Indigofera angulata, Leptospermum scan - dens, Mantisia saltatoria, Peliosanthes Peta, Rau - wolfia multiflora.

Herausgegeben von Runkel.

Lübeck, im Juni 1832.

Denjenigen auswärtigen Liebhabern der 58ſten Ham - burgiſchen großen Lotterie, welchen eine directe Be - ziehung der gewünſchten Looſe nicht conveniren möchte, empfiehlt ſich die unterzeichnete Handlung zur promp - teſten Effectuirung ihr zugehender Aufträge auf Looſe gedachter Lotterie in Einer Klaſſe, welche im näch - ſten Monate gezogen wird.

Spilhausſche Kunſt - und Commiſſions - Handlung in Lübeck.

Benachrichtigung für das corteſpondirende Publicum.

Das unterzeichnete Poſtamt ſieht ſich zu der An - zeige veranlaßt, daß die auf der Route von Hamburg für das Großherzogthum Oldenburg hier einlaufende Correſpondenz nur dann, wenn dieſelbe auf ord - nungsmäßigem Wege durch das wohllöbl. Stadt - Poſtamt zu Hamburg an das hieſige Stadt-Poſt - amt gelangt, von letzterem mittelſt der ausſchließlich von demſelben expedirten Oldenburger Poſt an den Beſtimmungsort befördert wird, und daß daher Briefe dieſer Art, die dem entgegen bei andern Poſtämternin Hamburg aufgegeben und von dieſem hieher ge - ſandt werden ſollten, von dem unterzeichneten Poſt - amte nicht befördert, ſondern unter Verantwortlich - keit des Poſtamtes, welches ſie colligirt hat, ohne ſie von hier aus weiter befördern zu können, zurück - geſchickt werden.

Das Stadt-Poſtamt der freien Hanſe - ſtadt Bremen.

Nordſeebad der Jnſel Helgoland.

Ein geehrtes Publicum wird durch die unterzeich - nete Direction von der Eröffnung des hieſigen See - bades am 25ſten Juni in Kenntniß geſetzt. Zweck - mäßige Erweiterungen der Anſtalten, die der ſtets ſteigende Beſuch des Bades erheiſchten, ſind getroffen worden. Die Herren Doctoren P. Schmidt und Fallati aus Hamburg werden in der Eigenſchaft von Bade-Aerzten während der Curzeit gegenwärtig ſeyn. Eine ſichere und bequeme Communication mit dem Feſtlande findet wöchentlich zu vier Malen ſtatt.

Die Direction des Helgolander Seebades.

Einem Wohllöblichen Niedergericht hat Peter Andreas Schröder und Adolph Georg Heinrich Großmann implo - rando geziemend angezeigt, daß ſie im Jahre 1813 ein Geldwechſel-Geſchäft unter der Firma Schröder et Groß - mann etablirt. Dieſe Firma habe börſenkundig ſeit der Zeit beſtanden, bis Jmploranten Ende des Jahrs 1830 ſich ſeparirt und dadurch dieſelbe aufgelöſet worden, was auch der Zeit ihren Geſchäftsfreunden bekannt gemacht ſey. Jmploranten hätten bisher kein Proclam erlaſſen, jedoch von der Nothwendigkeit einer öffentlichen Bekannt - machung der Trennung überzeugt und um mit Sicherheit liquidiren zu können, richteten ſie deshalb an dieſes Wohl - löbl. Gericht ihr gehorſamſtes Geſuch, ein Proclama dahin zu geſtatten: Daß alle und jede, welche an die ſe[i]t dem Jahr 1813 hieſelbſt beſtandene, mit ultimo Dec. 1830 auf - gelöſete Firma von Schröder et Großmann und an das von Jmploranten unter dieſer Firma betriebene Geldwech - ſel-Geſchäft einige Anſprüche und Forderungen gleichviel welcher Art zu haben vermeinen ſollten, ſolche in ter - mino unioo et peremtorie præfigendo, entweder in Perſon oder per Procuratorem ad acta conſtitutum, bei dieſem Wohllöblichen Gerichte ſub pœna præcluſi et perpetui filentii anzugeben und demnächſt zu juſti - ficiren ſchuldig ſeyn ſollen.

Dieſem Petito iſt gerichtsſeitig alles Jnhalts deferirt und terminus unicus et peremtorius auf den 24ſten Au - guſt 1832 angeſetzt worden, welches hiemit bekannt ge - macht wird.

Einem Wohllöbl. Niedergericht hieſelbſt, hat defti. Peter Jacob Heinrich Runge rectius Rung Wittwe, Do - rothea Margaretha Rung geb. Winckler cum Curatore durch ihren Anwald implorando angezeigt, daß ihr ge - nannter am 24ſten März d. J. hieſelbſt verſtorbener Ehe - mann in ſeinem zurückgelaſſenen und gehörig publicirten Teſtamente, außer denen ſeiner Mutter loco des Pflicht - theils vermachten und auszukehrenden 5001 Court., ſie, die Jmplorantin zur Univerſalerbin ſeines Nachlaſſes ein - geſetzt habe. Um nun bei dieſer teſtamentariſchen Verfü - gung in geſetzlicher Ordnung zu verfahren, bitte Anwald noie. der Jmplorantin Ein Wohllöbl. Gericht um die Erkennung eines öffentlichen Proclams dahin:

daß alle diejenigen, welche Anſprüche und Forderun - gen an den Nachlaß des verſtorbenen Peter Jacob Heinrich Runge rectius Rung, ſey es ex capite crediti, cambii, hypothecae, fideijussionis, vel ex alio quocunque capite vel causa zu machen, oder auch den teſtamentariſchen Verfügungen deſſel - ben zu widerſprechen ſich berechtigt achten, ſchuldig ſeyn ſollen, und zwar Auswärtige durch hieſelbſt zu beſtellende Bevollmächtigte, ſich mit ihren vermeinten An - und Widerſprüchen innerhalb des geneigteſt an - zuſetzenden einzigen peremtoriſchen Termins bei die -[7]ſem Wohllöblichen Gerichte zu melden und ſolche er - forderlichen Falls zu juſtiſiciren, widrigenfalls aber zu gewärtigen, daß ſie fernerweitig damit nicht ge - hört, ſondern präcludirt und ihnen ein ewiges Still - ſchweigen werde auferlegt werden.

Dieſem Petito iſt gerichtlich alles Jnhaltes deferirt, und der 7te September d. J. pro termino unico et per - emtorio anberahmet worden; welches hiemit bekannt gemacht wird.

Vermöge Verfügung Amplissimi Judicii superioris, ſind von Einem Wohllöbl. Niedergericht hieſelbſt auf An - halten Procuratoris Fiscalis wider den entwichenen Falliten Cornelius de Konig, unter der Firma C. de Konig et Comp., Edictales dahin erkannt: Daß ge - dachter Fallit ſich in termino peremtorio, den 7ten September d. J., im hieſigen Wohllöbl. Niedergerichte zu ſiſtiren und wegen ſeines Falliſſements und Entwei - chung Rechenſchaft zu geben ſchuldig ſey, und weitern rechtlichen Erkenntniſſes und Verſügung zu gewärtigen haben ſolle, widrigenfalls wider ihn Jnhalts Art. 103 der neuen Falliten-Ordnung in peinlich gehegtem Gerichte in contumaciam werde verfahren werden.

Edictal-Citation.

Es iſt hieſelbſt am 1ſten Juni c. der Bürger und Böttcher-Aeltermann Johann Heinrich George Kirſchner verſtorben. Auf den Antrag ſeiner Wittwe werden die etwanigen unbekannten Erben, namentlich aber eine Schweſtertochter des Verſtorbenen, die ſich in Lüneburg aufhalten ſoll, deren Namen und nähere Verhältniſſe nicht haben ermittelt werden können, hierdurch aufgefor - dert, ſich vor oder ſpäteſtens in dem auf den 8ten September a. f., Vormittags um 11 Uhr, vor dem Herrn Aſſeſſor Ballhorn im hieſigen Stadtgerichte ange - ſetzten Termine perſönlich oder durch gehörig legitimirte Bevollmächtigte zu erſcheinen und ihre etwanigen Erb - Anſprüche an den Nachlaß des Verſtorbenen auszuweiſen, widrigenfalls deſſen Wittwe für die rechtmäßige Erbin angenommen, ihr als ſolcher der Nachlaß zur freien Dis - poſition verabfolgt, und der nach erfolgter Prceluſion ſich etwa erſt meldende nähere oder gleich nahe Erbe alle ihre Handlungen und Dispoſitionen anzuerkennen und zu übernehmen ſchuldig, von ihr weder Rechnungslegung noch Erſatz der gehobenen Nutzungen zu fordern berech - tigt, ſondern ſich lediglich mit dem, was alsdann noch von der Erbſchaft vorhanden wäre, zu begnügen verbun - den ſeyn ſoll.

Königl. Preuß. Stadtgericht.

Wir Bürgermeiſtere und Rath der Stadt Roſtok laden, zur Richtigſtellung des sub Cura geſtellten Nachlaſſes der Wittwe des ohnlängſt verſtorbenen penſionirten ehema - ligen mecklenburgiſchen Unteroſſiciers Hochmuth, Sophia, geb. Rades, aus Waren gebürtig, Alle und Jede, welche an denſelben aus Erbberechtigung, Schuld oder irgend einem ſonſtigen Rechtsgrunde einige Anſprache machen und der Tilgung der zum Nachlaſſe gehörigen activo - rum im hiſigen Stadtpfandbuche widerſprechen zu kön - nen ſich berechtiget halten ad instantiam des Schnei - dermeiſters Johann Friederich Voß, qua Curatoris here - ditatis jacentis hiedurch peremtorie vor und wollen, das ſie in dem desfalls auf den 20ſten Juli d. J., Nachmittags 2 Uhr, anberahmten Termino, auf der Schreiberei hieſelbſt, vor Unſeren zum Gerichte Verord - neten, mit aller Nothdurft gefaßt, unausbleiblich erſchei - nen, und ihre Zuſtändniſſe gehörig, mithin specifice und nicht in folle, angeben und beglaubigen, unter dem Nachtheile, daß die Säumigen mit ihren Praetensis nach - hin nicht weiter gehöret, ſondern damit von ſothanem geſammten Nachlaſſe, ſo wie auch mit ihrem etwanigen vorgedachten Widerſpruchsrechte, gänzlich abgewieſen werden ſollen. Publicatum Jussu Senatus.

J. C. T. Stever, Prot.

Wir Bürgermeiſtere und Rath der Stadt Roſtock laden, zur Richtigſtellung der Verlaſſenſchaft des Herrn Gehei - men Commercienraths Heinrich Levenhagen, Alle undJede, welche an dieſelbe, namentlich an die dazu gehöri - gen nachbenonnten Grundſtücke:

  • 1) an das am Hopfenmarkte, neben dem Kleinbinder Dreſemer und an der Ecke der Buchbinderſtraße bele - gene Wohnhaus mit dem Hintergebäude und den bei - den Thorwegen, neben dem Brannteweinbrenner Win - ter welches Grundſtück auf des Defuncti Namen unterm 9ten April 1811 im Stadtbuch verzeichnet ſteht.
  • 2) an den vor dem Steinthore hinter dem Roſengarten, ohnweit des Kamps, neben Stoll, modo Gammelin und Jantzen, belegenen Gartenhof, beſtehend aus einem Hauſe und einem Garten sub No. 22 wel - cher auf des Dfti. Namen unterm 22ſten Juli 1825 im Stadtbuche verzeichnet ſteht,
  • 3) an den in der Badſtüberſtraße, neben Hollſchue und Levezow belegenen Speicher welcher gleichfalls auf des Defti. Namen unterm 14ten Mai 1818 im Stadt - buch verzeichnet ſteht, und
  • 4) an den in der Straße bei der vormaligen St. Johan - nis-Kirche, neben dem Herrn Dr. Brandenburg und dem Herrn Caſſirer Glaevecke, belegenen Speicher welcher eben ſowohl annoch auf des Defti. Namen unterm 13ten Jan. 1814 im Stadtbuche verzeichnet ſteht,

aus irgend einem dinglichen oder perſönlichen Rechte einige Anſprache machen zu können ſich berechtiget halten, ad instantiam deſſen Erben, reſp. cum Curatore et Tutoribus, hiedurch peremtorie vor und wollen, daß ſie in dem desfalls auf den 27ſten Auguſt d. J., Nach - mittags 2 Uhr, anberahmten Termino, auf dem Rath - hauſe hieſelbſt, vor Unſeren zum Ober-Gerichte Verord - neten, mit aller Nothdurft gefaßt, unausbleiblich erſchei - nen, und ihre Zuſtändniſſe gehörig, mithin specifice und nicht in folle, angehen und beglaubigen, unter dem Nach - theile, daß die Säumigen mit ihren Praetensis nachhin nicht weiter gehöret, ſondern damit von ſothaner geſamm - ten Verlaſſenſchaft, mithin auch den dazu gehörigen vor - gedachten Grundſtücken gänzlich abgewieſen werden ſol - len.

Publicatum Jussu Senatus.

Oeffentliche Vorladung.

Da folgende, aus dem hieſigen Amte gebürtige Mil[i]- tairperſonen, als:

  • 1) Johann Jürgen Brettheuer aus Landwehrhagen, vom 1ſten vormaligen weſtphäliſchen Cu[i]raſſier-Regimente,
  • 2) Jobſt Heinrich Dümer aus Nienhagen, von dem Corps der freiwilligen Beautieuſchen Jäger,
  • 3) Johann Chriſtoph Jordan aus Fürſtenhagen, vom vormaligen 129ſten franzöfiſchen Jnfanrerie-Regimente,
  • 4) Johannes Klinge aus Lutterberg, vom vormaligen 7ten weſtphäliſchen Jnfanterie-Regimente,
  • 5) Johannes Kühlborn aus Uſchlag, vom vormaligen 6ten weſtphäliſchen Jnfanterie-Regimente,
  • 6) Heinrich Conrad Tolle aus Oſſenfeld, von der erſten Brigade der weſtphäliſchen Artillerie,
  • 7) Georg Werner aus Hedemünden, vom vormaligen 5ten weſtphäliſchen Jnfanterie-Regimente,

welche ſämmtlich in den Kriegen von 1803 bis zum Pariſer Frieden am 20ſten November 1815 an einem Fe[l]dzuge Theil genommen haben, ſeit länger als fünf Jahren von ihrem Leben und Aufenthalte keine Nachricht ertheilt, deren nächſte Verwandte und Erben aber in Gemäßheit der Königl. Verordn[u]ng vom 11ten April 1818 auf deren öffentliche Vorladung angetragen haben; ſo werden die obgenannten verſchollenen Militair-Perſonen hiermit auf - gefordert, binnen Jahresfriſt, vom 1ſten Juni dieſes Jahrs angerechnet, entweder ſich perſönlich bei dem hieſi - gen Amte zu melden, oder glaubhafte Nachricht von ih - rem Leben und Aufenthalte zu geben, widrigenfalls ſie nach Ablauf obiger Friſt für todt erklärt und ihr Ver - mögen den bekannten nächſten Erben oder Nachfolgern ausgeantworte[t]werden ſolle.

Zugleich werden alle diejenigen, welche von dem Le - ben oder Aufenthalte obgenannter verſchollener Militair - Perſonen Nachricht beſitzen, zu deren Mittheilung an das hieſige Amt hiermit aufgefordert.

Königl. Großbritt. Hannoverſches Amt. Grote.
[8]

Anzeige.

Jch zeige hiermit gehorſamſt an, daß ich, weil auch mein hieſiges Gaſthaus zum König von Eng - land durch die am 28ſten Mai d. J. hieſelbſt ſtatt - gefundene Feuersbrunſt mit eingeäſchert worden iſt, meine Gaſtwirthſchaft in dem von mir angekauften, ſchon völlig eingerichteten und neben dem hieſigen ehemaligen Rathhauſe an der Breitenſtraße allhier belegenen, ehemals ſogenannten Kronprinz, fort - betreiben, und mich beſtreben werde, das mir bis - lang von meinen Gönnern und allen bei mir einge - kehrten fremden Reiſenden geſchenkte Vertrauen und Wohlwollen durch reelle, billige und prompte Be - dienung mir auch künftig zu ſichern.

Johann Georg Sonne, Gaſtwirth zum König von England.

Vom 1ſten Juni dieſes Jahrs an werde ich meine bis jetzt in der Roſenſtraße No. 16 belegene jüdiſche Reſtauration nach der Heiligen-Geiſtſtraße No. 14, erſte Etage, verlegen. Jch empfehle meinen werthen Gönnern und Freunden ein ſchönes, geräumiges und anſtändig möblirtes Local zu Logis, wie auch gutes Mittags - und Abendeſſen, kaltes und warmes Früh - ſtück, mit der prompteſten und gefälligſten Bedie - nung.

Salomon Franck.

Meine Wohnung und Mobilien-Niederlage habe ich nach dem Neß No. 69 verlegt, und empfehle mich dem geehrten Publicum beſtens.

J. H. Ringelcke ſen.

Geſtern Morgen wurde meine Frau, geb. Bro - ſendt, von einem Mädchen glücklich entbunden. Verwandten und Freunden widmet dieſe Anzeige

Meyer, Poſtverwalter.

Am 30ſten Mai ward meine liebe Frau von einem Mädchen leicht und glücklich entbunden.

Altengamme.
Reinhardt, Paſtor.

Das am 13ten April d. J. zu Lubna in Rußland erfolgte Ableben ihrer geliebten Tochter und Schwe - ſter Maria Amalia Zaionzkowska, geb. Reinhardt, welche im 38ſten Lebensjahre durch ein hitziges Fie - ber ihrem Gatten und einzigen Sohne entriſſen wurde, zeigen den hieſigen theilnehmenden Ver - wandten und Freunden hiedurch an

die tiefbetrübte Mutter und beiden Brüder.

Am 1ſten d. M. ging nach längeren ſchmerzhaf - ten Leiden im 67ſten Jahre ſeines Alters zum beſ - ſern Leben über unſer guter Gatte und Vater Gott - fried Johannes Nerong, Königl. däniſcher Agent, Senator und vieljähriger Kaufmann hieſelbſt. Sei - nen vielen einheimiſchen und auswärtigen Freunden zeigen wir den uns tief betrübenden Verluſt hiemit ergebenſt an.

C. H. Nerong, geb. Bender. G. J. Nerong, Stud. juris.

Eine ſolide Wirthſchaft

in einer bedeutenden Handelsſtadt, eine Tagsreiſe von Hamburg, welche ſowohl der Bedeutendheit der Gebäude, als ihrer eleganten Einrichtung wegen be - ſonders zu empfehlen iſt, und ſich in vorzüglicher Nahrung befindet, wo durch Vermiethung div. Zim - mer zu geſchloſſenen Geſellſchaften und eines Neben -hauſes die Zinſen des Kaufpretii beinahe gedeckt werden, iſt unter billigen Bedingungen für 12,000 Pf zu verkaufen. Reflectirende wollen ſich an den Makler G. L. Kratzenſtein in Hamburg wenden.

Am Mittwoch, den 27ſten dieſes Monats, ſoll eine Auction von Amerikaniſchem Sohlleder in hal - ben Häuten von vorzüglicher Güte gehalten werden, wovon das Nähere ſeiner Zeit bekannt gemacht wird.

Med Hjemmel af Kongelig Bevilling, ſaalydende: Vi Carl Johan af Guds Naade Konge til Sve - rige og Norge, de Gothers og Venders.

Gjøre vitterligt, at Vi efter underdanigſt Anſøg - ning og derover afgiven Erklœring naadigſt have be - vilget og tilladt, ſaa og hermed bevilge og tillade, at Kjøbmand Jorgen Young af Chriſtiania maa ved Proclama sub poena praeclusi et perpetui silentii med Aar og Dags Varſel i den Norſte Rigstidende, Chriſtiania Jntelligentsſedler, den Danſke Statsti - dende og Hamborger Correſpondent, 3 Gange efter hinanden, indkalde alle dem, ſom maatte formeene at have nogen Fordring paa ſom til med deres Paa - ſtand at fremkomme og ſaadant deres havende Krav inden den foreſkrevne Tids Forløb at anmelde og beviisliggjøre; dog med Reſervation af at Umyn - diges Tiltale i Fremtiden ikke derved paa nogen Maade ſkal vœre prœſcriberet, og ſkal ſaadan Jnd - kaldelſe i Aviſerne anſees at vœre ligeſaa gyldig, ſom om den var ſkeet ved Proclama efter Loven; dog ſkal denne Vor naadigſte Bevilling Ord til an - det indrykkes i fornœvnte offentlige Tidender ſamt lœſes for vedkommende Vœrnething og ved den Over - ret hvorunder ſamme henhører. Hvorefter Vedkom - mende ſig underdanigſt have at rette at for Skade at tage vare.

Under Rigets Segl. (L. S.)
Efter Hans Majeſtœt Kongens naadigſte Befaling. Jonas Collet. Diriks. Faſting. N. J. Krog. P. C. Holſt. Sibbern. L. Stoud Platou.

Bevilling

for Kiøbmand Jorgen Young af Chriſtiania til ved Proclama i Aviſerne at indkalde ſine Creditorer.

Betalt med 10, ſiger Ti Norſke Speciedaler.

Peckel.

er det jeg herved med Aar og Dags Varſel, sub poena praeclusi et perpetui silentii, indkalder alle dem, der maatte have nogen Fordring paa mig, til inden bemeldte Tids Forløb, for mig at anmelde og beviisliggjøre deres havende Krav.

Chriſtiania, den 24 April 1832.
Jorgen Young.

Hamburg, den 6 Juni.

Actien 1158 B. 3 pCt. Dän. 66 B. Russ. -Engl. 96 G. Silb. Rub. 87½ B. Neue Inscript. 86¾ B. 4 pCt. Metall. 77¼ G. 5 pCt. Metall. 88¼ G.

Stadt-Theater.

Donnerſtag, den 7ten: Der Carneval von Venedig, Ballet in 1 Aufz. Muſik von Millon. Gege - ben vom Hrn. Carelle (Schüler Mazürier’s in Paris und erſter Komiker des Brüſſeler Ballets) und von mehreren Tänzern des Herzogl. Hof - Theaters zu Braunſchweig. Vorher: Der Mann meiner Frau, Luſtſp. in 3 Aufz.

Langhoffſche Buchdruckerei.

About this transcription

TextAm Donnerstage, den 7 Juni
Author[unknown]
Extent8 images; 6861 tokens; 2926 types; 51947 characters
Responsibility Alexander Geyken, ed.; Susanne Haaf, ed.; Bryan Jurish, ed.; Matthias Boenig, ed.; Christian Thomas, ed.; Frank Wiegand, ed.

Britt-Marie SchusterManuel WilleArnika LutzNote: Bereitstellung der Texttranskription.Note: Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.2014-09-26T13:06:02Z CLARIN-DNote: Langfristige Bereitstellung der DTA-Ausgabe

EditionVollständige digitalisierte Ausgabe.

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Bibliographic informationAm Donnerstage, den 7 Juni . Hamburg1832. Staats und Gelehrte Zeitung des Hamburgischen unpartheiischen Correspondenten

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Staats- und Universitätsbibliothek Hamburg Carl von Ossietzky SUB-Hamburg, X/7569https://kataloge.uni-hamburg.de/DB=1/XMLPRS=N/PPN?PPN=130729078http://www.sub.uni-hamburg.de

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Fraktur

LanguageGerman
ClassificationZeitung; ready; correspondent

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  • Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften (BBAW)
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