PRIMS Full-text transcription (HTML)
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Staats und
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Gelehrte Zeitung des Hamburgiſchen unpartheiiſchen CORRESPONDENTEN.
Anno 1832. Am Sonnabend, den 9 Juni.
No. 136.
Verlegt von den Grundſchen Erben.

Wegen des heil. Pfingſtfeſtes wird der Correſpondent am Montage, dem 11 d., nicht erſcheinen.

(Ueber Holland.)

Geſtern Abend iſt der Bericht über die Reform - Bill im Oberhauſe durchgegangen; verſchiedene Lords der Tory-Partei waren bei dieſer Gelegenheit nicht zugegen. Man erwartet, daß die K. Sanction nächſten Mittwoch erfolgen werde, zu welchem Ende der König ſich in vollem Staate nach dem Parla - mente verfügen wird.

Geſtern Abend im Unterhauſe kamen die portu - gieſiſchen Angelegenheiten zur Sprache. Sir Robert Vyvyan verlangte nämlich Aufſchluß über die Ab - ſendung einer Flotte nach Portugal und die Reiſe von Lord William Ruſſell nach jenem Lande. Er wünſchte ferner zu wiſſen, ob die Regierung in den portugieſiſchen Angelegenheiten zu interveniren ge - denke. Lord Palmerſton erwiederte hierauf, die Regierung beharre bei dem Entſchluſſe, in dem Kampfe zwiſchen den beiden Prinzen vom Hauſe Bra - ganza, deſſen Ausbruch mit jedem Tage zu erwarten ſtehe, eine ſtrenge Neutralität zu beobachten, falls nämlich auch die andern Mächte neutral bleiben ſoll - ten; im entgegengeſetzten Falle wäre England jedoch bereit, ſolche Maaßregeln zu ergreifen, als die Jn - tereſſen und die Würde des Landes erheiſchten. Jn derſelben Sitzung wurde auch die ſchottiſche Re - form-Bill in der Committee angenommen.

Der heutige Moniteur enthält einen Bericht des Miniſters des Jnnern, Grafen v. Montalivet, an den König, in welchem es heißt, die Zeit ſey gekom - men, Ausnahms-Maaßregeln auf einem Punkte des Königreichs in Anwendung zu bringen. Die Parteider geſtürzten Regierung habe die Chouannerie im Weſten organiſirt, der Handel werde von Jnſurgen - tenbanden geſtört, die Sicherheit der Perſonen ge - fährdet und der ordentliche Lauf der Gerechtigkeit ſuſpendirt. Ein ſolcher Zuſtand der Dinge dürfe nicht fortwähren. Wirklich ſey der Aufſtand bereits auf mehreren Punkten erſtickt und in einem engen Kreiſe zuſammengedrängt worden. Hier nun müſſe derſelbe ausgerottet werden, weshalb die Miniſter dem Könige vorſchlagen, die in den Bezirken Laval, Chateau-Gontier und Vitré belegenen Gemeinden (234 an der Zahl mit 272,640 Einw. ) in Belage - rungsſtand zu erklären, was der König auch mittelſt Verordnung vom geſtrigen Datum genehmigt hat. Ferner enthält der Moniteur wieder Berichte über die Ereigniſſe im Weſten. Man erſieht daraus, daß es den Unruhſtiftern nicht gelungen iſt, die Einwoh - ner der Nieder-Loire zu verleiten. Jm Maine-und - Loire-Departement hatte die Aufregung nachgelaſſen. 250 Freiwillige aus Angers waren zum General Or - dener geſtoßen. Auf ſehr vielen Punkten waren die Chouans auseinander geſprengt worden, und im Sarthe-Departement war der Aufruhr erſtickt. Bloß im Mayenne-Departement hielten ſich die Chouans noch. Starke Streitkräfte waren gegen dieſelben aufgeboten. Einer der bedeutendſten Chouans-Häupt - linge, Pont-Farcy, hatte ſich erboten, gegen ſicheres Geleit die Waffen niederzulegen, was aber von dem Präfecten verworfen wurde. Die Empörung wäre demnach als unterdrückt zu betrachten, und die neue - ren Maaßregeln der Regierung werden ihr den To - desſtoß verſetzen.

Der Meſſager behauptet, der allgemeine Aufſtand[2]der weſtlichen Departements habe mit Wellingtons Eintritt ins Cabinet, ſo wie mit einem Angriffe Hollands auf Belgien und andren auswärtigen Ver - hältniſſen im Zuſammenhange geſtanden, und die carliſtiſche Central-Committee in Paris hätte Befehl ertheilt, zu den Waffen zu greifen, jedoch unter der Bedingung, bis zu einem gewiſſen Zeitpunkte zu warten. Die Ungeduld der Chouans hat dieſen Plan vereitelt, und der Meſſager ſchreibt nunmehr die ſcheinbare Unterdrückung der Unruhen den neuer - dings an die Committee in Paris eingegangenen Suſpenſions-Befehlen zu. Hier in Paris ſind 44 Haupt-Rädelsführer der carliſtiſchen Faction, die auch mit der Verſchwörung der Straße Prouvaires in Verbindung ſtanden, verhaftet worden, worunter der Graf v. Toucheboeuf, der Baron v. Cornebiſe, die HH. Monnière, Meunier und Choumont. Bei dem Herzoge v. Fitz-James, ſo wie bei den HH. Berryer und Conny hat man ſehr wichtige Acten - ſtücke vorgefunden. Bei dem vormaligen Gendarmen Subic fand man 92 fertige Bomben. Unter den Verhafteten befand ſich auch ein Juli-Decorirter, Namens Alphonſe Cauchard.

Der Temps behauptet, die Herzogin v. Berri be - finde ſich in der Vendee und wirklich ſind dort Pro - clamationen mit ihrer Unterſchrift im Umlaufe.

Die Privatbriefe aus den weſtlichen Departe - ments lauten noch immer ſehr beunruhigend; doch ſtimmen ſie alle dahin überein, daß die National - garden den größten Patriotismus zeigen. Zwiſchen Sablé und Meslay iſt es mit 500 Chouans zu einem blutigen Treffen gekommen, wobei 200 auf dem Platze blieben. General Solignac war in Angers und General Ornano in Mans augekommen.

Der König iſt geſtern von Compiegne in St. Cloud eingetroffen.

Die Behörde hat erfahren, daß die Volksfreunde ſich geſtern Abend in der Straße St. André des Arts verſammeln ſollten, ließ daher die Thüre des Locals verſiegeln und einen Wächter dabei hinſtellen. Als aber die Volksfreunde dort eintrafen, riſſen ſie die Siegel ab und ſchlugen die Thüren ein, worauf ſie Sitzung hielten. Als die Polizei ſich einfand, erklärten ſämmtliche Anweſende, daß ſie ſammt und ſonders die Verantwortlichkeit der Siegelabreißung übernähmen. Es kam zum Streit und Wortwech - ſel und zuletzt zum Handgemenge, wobei eine Per - ſon verwundet und der Polizei-Commiſſär gemißhan - delt wurde. Sämmtliche Ruheſtörer, 31 an der Zahl, wurden hierauf nach der Polizei gebracht.

Jn der letztverwichenen Nacht iſt General La - marque mit Tode abgegangen.

Der Urheber der Charte, Hr. Bernard aus Ren - nes, ſo wie die Deputirten Tribert, Dulary und Cabanon ſind dem Berichte der Oppoſition beige - treten.

N. S. Aus den Ausſagen der hier in Paris verhafteten Carliſten ſoll hervorgehen, daß die Carli - ſten nichts Geringeres beabſichtigten, als ſich des Königs bei ſeiner Rückkehr nach St. Cloud zu bemächtigen, wo eine große Anzahl verkappter Per - ſonen ſich einfinden ſollte. Jn der Nacht ſind wie - der 35 Perſonen, worunter mehrere Militärs, feſtge - nommen worden. Auch ſpricht man von Verhaftun - gen, die unter den Officieren der hieſigen Garniſon vorgenommen werden ſollen. Heute Nachmittag um 3 Uhr wurde ein Schweizer-Officier ergriffen, wie ergerade carliſtiſche Proclamationen auf der Straße vertheilte. Geſtern in der Miniſterial-Verſamm - lung ſoll eine neue Truppen-Aushebung zur Sprache gekommen ſeyn, da die Berichte, ſowohl aus dem Süden, als auch aus Ancona wieder ſehr beunru - higend lauten. Die angebliche Verhaftung der Herzogin v. Berri unweit Nantes beruht auf einer Verwechſelung mit einer Frau v. Aubepin.

Eine telegraphiſche Depeſche, datirt Paris, den 1 Juni, Uhr, enthält Folgendes: Die Empö - rung des aufgeſtandenen Theils des Weſten naht ihrem Ende. Beinahe auf allen Punkten ſind die meiſten Banden zerſtreut. Die unermeßliche Mehr - heit der Bevölkerung hat die Theilnahme an ſolcher Bewegung verweigert. Viele carliſtiſche Chefs ſind angehalten worden, die andern ſind entflohen; Be - hörden, Nationalgarden und Linientruppen haben in Hingebung gewetteifert. Die Rechtspflege ſchrei - tet ein. Der Schauplatz des Aufſtandes wird immer enger. Die Regierung hat die nöthigen Maaßre - geln getroffen, dem Unweſen ein Ziel zu ſetzen.

Der Niederrheiniſche Courier ſagt heute: Wir erhalten ſo eben folgendes Schreiben vom Hrn. Präfecten. Die Erklärung, welche daſſelbe enthält, macht den Beſorgniſſen, die man allgemein über das Schickſal des Hrn. Harro-Harring hegte, ein Ende, und beweiſt uns, daß dieſelben durch die Maaßregeln, die man gegen ihn zu nehmen ange - fangen hatte, nur allzugegründet waren. Hier folgen die Ausdrücke im Briefe des Präfecten: Straß - burg, den 1 Juni 1832. Die Behörde konnte Hrn. Harro-Harring’s politiſche Lage nicht kennen, konnte nicht denken, daß er aus Deutſchland verbannt ſey, als ſie erfuhr, daß dieſer Ausländer ſich nach Rhein - baiern begebe. Sobald dieſelbe durch Hrn. Harro - Harring ſelbſt ſeine politiſche Lage erfuhr, wurden alsbald Befehle ertheilt, unſer gaſtfreundliches Land dieſem Ausländer zu eröffnen, der ſich übrigens nicht unter ſeinem wahren Namen geſtellt, ſondern eine ihm nicht zukommende Qualification angenommen hatte.

Der berühmte polniſche General Dwernizki iſt aus Oeſterreich dieſen Abend hier angekommen und im Gaſthofe zum rothen Hauſe abgeſtiegen. Um 9 Uhr brachte ihm die Muſik des 2ten Bataillons der Nationalgarde angelegentlichſt eine Serenade unter Fackelſchein. Eine Menge Bürger wohnten dieſer Serenade bei, und äußerten mehrmals ihr lebhaftes Mitgefühl für Polen. Eine Deputation von Bürgern begab ſich zum General.

Der belgiſche Moniteur zeigt an, daß die Ehe zwiſchen dem Könige der Belgier und der Prinzeſſin Luiſe, älteſten Tochter des Königs Ludwig Philipp, beſchloſſen, und binnen Kurzem gefeiert werden ſolle. Der Emancipation zufolge, wird die Vermählung am 21 Juli, als dem Jahrstage der Einführung des Königs Leopold, ſtattfinden, und Madame Adelaide ihre K. Nichte hieher begleiten. Der - nig iſt bereits geſtern Abend hier eingetroffen und wurde mit lautem Jubel empfangen. Se. Maj. trugen das Großkreuz der Ehrenlegion, welches der König der Franzoſen Höchſtih[n]en umgehangen hatte. Graf Aerſchot, Hr. Lehon, und die Gene - neräle v. Hane und v. Chaſteler waren zu Officieren[3]deſſelben Ordens ernannt worden. Dem Moni - teur zufolge, bleibt Hr. van de Weyer fortwährend am brittiſchen Hofe und bei der Conferenz beglau - bigt, und es heißt, er werde am 7 d. dahin abge - hen. Geſtern iſt ein neues Protokoll vom 29 Mai (No. 61 oder 62) hier eingegangen. Der hollän - diſche Bevollmächtigte zeigt an, ſein Souverän ſey bereit, Hrn. Thorn, gegen Auswechſelung der Tor - nacoſchen Gefangenen freizugeben. Nach reiflicher Erwägung dieſer Mittheilung bezeigt die Conferenz ihr höchliches Erſtaunen, daß der König der Nieder - lande die anfangs von ihm desavouirte Entführung des Hrn. Thorn ſo unbedingt gut heiße und mit der Verhaftung der Jndividuen von der Tornacoſchen Bande gleichſtelle, welche Gleichſtellung die Conferenz niemals aufzuſtellen gemeint, und in welcher Hin - ſicht der Sinn des Protokolls No. 60 mißverſtan - den ſey. Schließlich verlangt die Conferenz aufs Eindringlichſte und Ernſtlichſte die unbedingte und unvorzügliche Freilaſſung des Hrn. Thorn, unter Vorbehalt, ſpäter ihre guten Dienſte zu verwenden, um die belgiſche Regierung im Jntereſſe des Frie - dens und der Menſchlichkeit zur Freilaſſung der ge - dachten Jndividuen zu bewegen.

Faſt gleichzeitig iſt in mehreren Blättern von ver - ſchiedenen Seiten her die Nachricht gegeben, daß demnächſt das achte Armeecorps des deutſchen Bun - des zuſammengezogen und in den Breisgau verlegt werden würde, ſo wie auch öſterreichiſche Truppen die Pfalz beſetzen ſollen. Dieſe Angaben ſind durch - aus erdichtet. Wir müſſen unſre Leſer, wie ſchon bei früherer Gelegenheit, bitten, dergleichen Gerüch - ten keinen Glauben zu ſchenken, denn ſie werden offenbar erfunden, um Furcht einzujagen, und da - durch Aufregung in den Gemüthern ruhiger Bürger zu erzeugen. (Karlsr. Ztg.)

Nach dem §. 35 der kurheſſiſchen Verfaſſungs-Ur - kunde ſteht es den einzelnen Unterthanen, ſo wie ganzen Körperſchaften und Gemeinden frei, ihre Wünſche und Bitten auf geſetzlichem Wege zu be - rathen und vorzubringen. Vorigen Montag, den 28 v. M., war daher eine allgemeine Verſammlung der hieſigen Bürger und Einwohner angeſagt, um bei herannahendem Schluſſe des Landtages, welcher die Nichterſcheinung der von den Ständen berathenen, zur Entwickelung unſrer Verfaſſung nothwendigen organiſchen Geſetze beſorgen läßt, die Maaßregeln in Erwägung zu ziehen, welche unter den obwal - tenden Umſtänden zu ergreifen zweckmäßig ſeyn dürf - ten. Dieſe Verſammlung hatte im Garten-Locale des Hrn. Oeſterreich, nahe vor dem holländiſchen Thore, ſtatt, und es hatten ſich Perſonen aus allen Klaſſen der Bürgerſchaft, wohl ein Paar Tauſend an der Zahl, zu dieſem Ende dort eingefunden. Die Folge war, daß die Einreichung einer Addreſſe an die Stände-Verſammlung beſchloſſen wurde, die ge - genwärtig in lithographirten Abſchriften beim hie - ſigen Publicum zur Unterſchrift circulirt, und wört - lich alſo lautet:

Als uns in hart bedrängter Zeit zwiſchen den Stürmen drohender Anarchie und des Despotismus unſre Verfaſſung als ein Stern beſſerer Zukunft er - ſchien, da gab ſich jeder Freund des Vaterlandesder freudigen Hoffnung hin, daß mit derſelben auch das Ziel unſrer Leiden erreicht ſeyn, und eine wohl - meinende Staatsregierung, welche die Noth des Volkes und die Mittel, derſelben abzuhelfen, rich - tig erkannt hatte, auch ihre Kräfte aufbieten werde, um die ſegensreichen Früchte des von Fürſt und Volk beſchworenen Staats-Grundgeſetzes in allen ſeinen Theilen zur Reife zu bringen. Aber trüglich war unſre Hoffnung; man vermißte ein kräftiges Stre - ben, verjährten Mißbräuchen abzuhelfen, die Ver - heißungen der Verfaſſung und die in dem Landtags - Abſchiede vom 9 März 1831 zugeſicherten Geſetze zu verwirklichen. Von allen zur Vollziehung der Ver - faſſung nothwendigen Geſetzen trat nach 14monat - licher Berathung mit den Ständen nicht ein ein - ziges in’s Leben, und Täuſchung mancher gerechten Erwartung ſteigerte mit jedem Tage die allgemeine Unzufriedenheit. Der entſchiedene Widerſtand, wel - chen die Miniſter allen unter Zuſtimmung der öffent - lichen Meinung von den Ständen in Vorſchlag ge - brachten Verbeſſerungen organiſcher Geſetze entge - genſetzten, die Verzögerung bei der Ertheilung andrer, längſt berathener Geſetze beſtätigte immer mehr unſre Ueberzeugung, daß die betreffenden Mi - niſterial-Vorſtände die öffentliche Meinung nicht anerkannt oder ihr das Gehör verſagt, daß man überhaupt von Seiten der Staatsregierung die mo - raliſche Kraft und Geiſteskraft eines Geſetz und Ordnung liebenden, aber nach bürgerlicher Frei - heit dürſtenden Volkes zu verkennen wage. Wahr - lich, es iſt die höchſte Zeit, daß die Freunde des Vaterlandes und der Verfaſſung der Staatsregie - rung dieſen Wahn benehmen, damit nicht vor ſo betrübenden Erſcheinungen mit ſteigender Noth und ſinkendem Vertrauen auch die Hoffnung eines beſ - ſeren Zuſtandes verſchwinden und die Bande der Geſetze zerreißen mögen. Unſtreitig hat das heſ - ſiſche Volk ein heiliges Recht, die alsbaldige Voll - ziehung der gemeinſchaftlich beſchwornen Verfaſſung zu verlangen, und die Staatsregierung die eben ſo unabweisliche Pflicht, die in dieſer Hinſicht im Landtags-Abſchiede vom 9 März 1831 gemachte Zu - ſicherung zu erfüllen. Jn dem Falle aber, wenn die längere Fortdauer des jetzigen Zuſtandes die trau - rigſte Zukunft, ja die Auflöſung der geſelligen Ord - nung ſelbſt befürchten läßt, dürfen die Landſtände kein verfaſſungsmäßiges Mittel unverſucht laſſen, um die Uebel eines ſolchen Zuſtandes von Fürſt und Volk abzuwenden. Jn der Ueberzeugung, daß unſre Stände die öffentliche Stimme der Wahrheit nicht verkennen, und die gebieteriſche Nothwendig - keit, kraftvoll einzuſchreiten, erkennen werden, bit - ten wir ehrfurchtsvoll:

es wolle derſelben gefallen, kraft der ihr in Ge - mäßheit des §. 143 zuſtehenden Befugniß, ſo - wohl die zur Abſchließung des Staats-Grund - Etats noch erforderlichen Fonds, als auch die Erhebung der nach §. 160 vorläufig erhobenen Steuern über die Dauer dieſes Landtages ſo lange zu verweigern, bis ſämmtliche von den Ständen und der Staatsregierung bereits be - rathenen, und zur Beſchlußnahme der letzteren vorliegenden organiſchen Geſetze, in Gemäßheit der im §. 100 ausgeſprochenen ſtändiſchen Ver - pflichtung, die verantwortlichen Miniſterial-Vor - ſtände wegen Verletzung ihrer amtlichen Ver - pflichtungen in den Anklageſtand zu verſetzen und[4]die in beiderlei Hinſicht zu faſſenden Beſchlüſſe nach vorgängiger öffentlicher Berathung alsbald zur allgemeinen Kunde zu bringen.

Ehrerbietig verharren wir Einer hohen Stände-Verſammlung.

(Folgen die zahlreichen Unterſchriften.)

Aehnliche an die Landſtände gerichtete Addreſſen, jedoch meiſt in weit ſtärkeren Ausdrücken abgefaßt, kommen tagtäglich aus den Provinzen hier an. Man erwartet, daß die Landſtände, bevor ſie auseinander gehen, einen entſcheidenden Schritt thun werden, um die bisher vergeblich gehoffte Promulgation der von ihnen während ihres nun ſchon auf 14 Monate ſich erſtreckenden Beiſammenſeyns beſchloſſenen Ge - ſetze, denen die Sanction des Prinzen-Regenten noch immer abgeht, zu bewirken.

Nachdem die Beeidigung der für beide Kammern der Landſtände gewählten Präſidenten des Geheimen -, Raths v. d. Decken und Stadt-Directors Rumann im K. Cabinets-Miniſterio ſtattgefunden, wurde in der zweiten Sitzung der Stände-Verſammlung zum Vice-Präſidenten der erſten Kammer der Ober-Ap - pellationsrath, Graf v. Kielmannsegge, zum Gene - ral-Syndicus der Droſt v. Hodenberg erwählt. Die zweite Kammer wählte den Syndicus Luͤntzel zum Vice-Präſidenten und den Schatzrath Eichhorn zum General-Syndicus.

Die erſten Sitzungen der Stände-Verſammlung haben, wie es in der Regel der Fall zu ſeyn pflegt, wenig Jntereſſantes dargeboten. Man hat ſich größ - tentheils mit der Prüfung von Vollmachten und Ver - leſung der Mittheilungen der Regierung beſchäftigt. Unter dieſen Letzteren befindet ſich der Entwurf des neuen Staats-Grundgeſetzes eine Ueberſicht der Einnahme ſämmtlicher Koͤniglichen Kaſſen das Budget der Landes-Kaſſe für 1832 und 1833, ſo wie eine Ueberſicht der Einnahmen und Ausgaben von 1830 bis 1832 die Verhandlungen wegen der Zoll - und Handels-Verträge zu Kaſſel und Einbeck, ſo wie die jetzigen desfallſigen Communicationen mit der Kurfürſtl. heſſiſchen Regierung, und die Schritte be - treffend, welche hieſiger Seits für Erreichung einer möglichſt allgemeinen Handelsfreiheit durch ganz Deutſchland geſchehen ſind die Veränderung un - ſers Münzfußes Annahme des 21-Gulden-Fußes betreffend u. ſ. w. Sodann ward in beiden Kam - mern der Antrag auf Ernennung einer Commiſſion zur Entwerfung der Addreſſe über die Königl. Er - öffnungsrede gemacht und angenommen.

Jn der Sitzung am 30 Mai erklärte der Erbland - marſchall auf Veranlaſſung des von einigen Mitglie - dern abzulegenden Huldigungs-Eides, daß derſelbe in Folge der Regierungs-Unfähigkeit des Herzogs Carl eine Veränderung erlitten habe. Der Schluß lau - tet nämlich jetzt folgendermaßen: Sodann denjeni - gen Prinzen des Königl. Hauſes, welchen die Erb - folge nach dem Rechte der Erſtgeburt zuſtehet und deren eheleiblichen männlichen Erben in abſteigender Linie, und wann auch deren nach dem unerforſch - lichen Rath der göttlichen Vorſehung keine mehr vorhanden ſeyn ſollten, alsdann des regierenden Herrn Herzogs von der jetzigen Wolfenbüttelſchen Linie Fürſtl. Durchlauchtigkeit und deſſen eheleib - lichen männlichen Erben und Agnaten, und zwar allezeit nach dem Rechte der Erſtgeburt, obiges alles gebührend leiſten wollet.

Jn der geſtrigen Sitzung der zweiten Kammer ver - las und überreichte Dr. Meier aus Lüneburg eine Petition von 274 dortigen Bürgern auf Verwendung der allgemeinen Stände-Verſammlung bei Sr. Maj. für die wegen der Göttinger und Oſteroder Unruhen in Unterſuchung und Haft Befangenen, um Abolition.

Dem Vernehmen nach, wird in der zweiten Kam - mer der Antrag gemacht werden, daß Oeffentlichkeit der ſtändiſchen Verhandlungen jetzt gleich eintreten möge.

Der Miniſter v. Ompteda wird aus London hier erwartet.

Einer der in Kopenhagen anweſenden erfahrnen Männer hat einem Freunde in Holſtein geſchrieben, daß er ſeinem Wunſche, von ihren Verhandlungen einen umſtändlichen Bericht zu geben, nicht willfah - ren könne, da man ihnen das Verſprechen der Ver - ſchwiegenheit abgenommen habe; ſo viel glaube er ihm indeſſen ſagen zu können, daß die Propoſitio - nen der Regierung weit liberaler wären, als was ſie zu erreichen irgend gehofft hätten.

Jn dem Pleno, worin die in den Sectionen be - ſprochenen Anſichten der erfahrnen Männer ſich zu einer Collectiv-Anſicht vereinigen ſollten, ward eine Commiſſion aus dem Kanzler Spieß, dem Pro - feſſor Falk und dem Advocaten Balemann ernannt, um den Bericht an den König zu entwerfen. Dieſe übertrug wieder dem Letztgenannten die Concipi - rung dieſer wichtigen Arbeit, welcher ſie auch zu Aller Zufriedenheit ausgeführt hat. Daß dieſer ausgezeichnete Mann ſomit wohl den größten An - theil an dieſen folgenreichen Verhandlungen, woran ſo viele Hoffnungen ſich knüpfen, gehabt hat, iſt ein Umſtand, worüber jeder Freund der Freiheit und des gemeinen Vaterlandes ſich freuen wird.

Der Conferenzrath Höpp iſt zum Commandeur vom Dannebrog, und die Juſtizräthe Hanſen und Kirſtein ſind zu Etatsräthen ernannt.

Jn unſrer Stadt herrſcht im Ganzen Ruhe, ob - gleich ſie einige Störungen erlitten hat, indem zwei Prieſter von einem kürzlich aus der Galeere entlaſſe - nen Verbrecher mit Stiletſtichen leicht verwundet wurden; die Hoffnung, einiges Geld zu erpreſſen, trieb ihn zu dem Verbrechen an. Größere Störung erlitt die Ruhe vorgeſtern Abend gegen 11 Uhr, als der Gonfaloniere, Ritter Girolamo de Conti Bol - dari bei dem Nachhauſegehen von zwei Unbekannten angefallen und tödtlich verwundet wurde, ſo daß er nur noch zwei Stunden lebte. Der Verluſt dieſes Mannes wurde allgemein ſehr bedauert. Jn der Umgegend von Rom fiel ein Aufſtand von Arbeitern gegen ihre Herren vor; der geringe Lohn war die Urſache. Ein Compagnie Carabiniere ſtellte die Ruhe wieder her. Jn Bologna und der Romagna überhaupt finden keine Bewegungen unter den deut - ſchen Truppen mehr ſtatt; man will übrigens wiſſen, daß ſie nicht ſo ſchnell abziehen werden. Unter der dortigen Jugend herrſcht eine große Aufregung, wie im ganzen übrigen Staate, wo der Geiſt des Libe - ralismus ſich immer mehr ausbreitet und Wurzel faßt. Hier ſind die Carabiniers fortwährend in der Citadelle, wo ſich auch ihr Commandant, Ritter Origo, befindet. Die Garniſon hat ihre Wachſam -[5]keit verdoppelt, und ſtarke Patrouillen, mit Officieren an der Spitze, ziehen durch die Stadt.

Die Pforte hat an alle fremde Geſandtſchaften eine Circular-Note gerichtet, worin ſie von dem Fetwa gegen Mehemed Ali Kenntniß ertheilt, und das Erſuchen an die europäiſchen Höfe ſtellt, daß ihren reſpectiven Handelsſchiffen die Fahrt nach den Häfen von Aegypten bis zur Beendigung des Kampfes mit demſelben unterſagt werden möchte.

Am 7 d. M. hat die gegen Mehemed Ali Paſcha beſtimmte türkiſche Flotte den hieſigen Hafen ver - laſſen, und iſt, mit Ausnahme des Admiralſchiffs Mahmudie, in das Meer von Marmara eingelau - fen. Dieſes Admiralſchiff wird nach den Bairams - feſten der Flotte folgen. Jm Arſenale wird noch an der Ausrüſtung des Dreideckers Selimie von 120 Ka[n]onen, eines Zweideckers und einiger anderer Schiffe zweiten und dritten Ranges gearbeitet.

Vom Kriegsſchauplatze in Syrien ſind keine neue - ren Nachrichten eingelaufen. Es ſcheint indeß ge - wiß, daß ſich St. Jean d’Acre noch hält, und da Jbrahim Paſcha ſelbſt die Belagerung nicht mehr leitete, ſondern ſich nach Tripoli und von da nach Hama (auf der Straße nach Aleppo) gewendet hatte, ſo iſt es wahrſcheinlich, daß ſich jene Feſtung bis zur Ankunft der ottomanniſchen Hülfstruppen wird vertheidigen können.

Dem ehemaligen Director der Pulver-Magazine, Nedſchib Effendi, welcher Geſchäftsträger des nunmeh - rigen Ex-Gouverneurs von Aegypten war, ſind auch die ähnlichen Functionen, welche er für zwei andre Großen bisher verſehen, vom Sultan genommen und Andren übertragen worden.

Der Großvezir hat nach einigen glücklichen Ge - fechten die albaneſiſchen Stämme Lab und Gulak, welche mit den Bosniaken gemeinſchaftliche Sache gemacht hatten, ſo wie den bosniſchen Stamm Schale zum Gehorſam zurückgeführt, und ſie zur Annahme des neuen Syſtems gezwungen. Dieſe von den ottomanniſchen Waffen in Bosnien errun - genen Vortheile berechtigen zu der Hoffnung, daß auch dieſe Provinz ihrer endlichen Beruhigung ent - gegengehe.

Der Sohn des Großvezirs, Gouverneur der San - ſchacks von Janina, Delvina und Awlona, Emin Paſcha, befindet ſich hier, und hat auf ſein Verlan - gen vom Seriasker einen Lehrer in den Kriegs - wiſſenſchaften und Kriegsübungen erhalten. Sein Ehrgeiz iſt, General zu werden, allein obgleich der Sultan viel Wohlwollen für ihn hat, ſo werden doch, nach den neueren ſtrengeren Avancements-Ge - ſetzen, ſolche Grade nur dem wirklichen Verdienſte ertheilt, und Emin Paſcha, obgleich Sohn des Großvezirs, wird daher warten müſſen, bis er alle die einem ſo hohen Officier nöthigen Kenntniſſe ſich erworben hat. Er iſt gegen Ende v. M., von ſei - nem Lehrer und Officieren ſeiner Suite begleitet, nach ſeinem Gouvernement zurückgekehrt.

Von gelehrten Sachen.

Ueber den Organismus der Staatsverwaltung, insbeſondre die Trennung der richterlichen und adminiſtrativen Gewalt, vom Grafen von Blome. Hamburg, bei Perthes und Beſſer, 1832. Pp. IV und 52. 8.

Der Verfaſſer, der bereits durch ſeine Schriftüber das Gemeindeweſen ſein Stimmrecht in öffent - lichen Angelegenheiten bethätigt hat, geht in der gegenwärtigen, kurzgefaßten, aber gedankenreichen Schrift zu einem umfaſſenderen Gegenſtande über. Während der hohlen Theorieen über Staatsverfaſ - ſung ſo viele aufgeſtellt werden, ohne daß die Doctri - näre über das aprioriſche Prinzip ſich einig werden könnten, oder ohne daß die ins Leben eingreifende Nützlichkeit einer einzigen erwieſen wäre, iſt ver - hältnißmäßig für das rein Praktiſche, unmittelbar Wirkſame, mit einem Worte, für die Staatsver - waltung, vom Publicum aus wenig geſchehen, ob - gleich alle und jede Verfaſſung doch nur als eine Garantie der Verwaltung Werth und Bedeutung er - hält. Der Hr. Vf. zeigt die wohlthätigen Folgen für die Sache des monarchiſchen Prinzips und die demſelben untergebenen Staaten, wenn die geiſtige Betriebſamkeit in einer Richtung gelenkt würde, wo ſich ein ſo reiches Feld zu Unterſuchungen dar - bietet, während die dadurch herbeizuführenden Re - formen und Verbeſſerungen nirgends die Grundlage ſelbſt gefährden dürften. Jn dieſem Sinne hat der Vf. ſeinen Gegenſtand aufgefaßt, den allgemeinen Ge - ſichtspunkt ſtets im Auge behaltend, jedoch mit beſtän - diger Nutzanwendung auf ſein Vaterland, wo die Verſchiedenheit des Municipalweſens eine ſo große Mannichfaltigkeit der Verwaltung veranlaßt. Mit ſteter Achtung vor der hiſtoriſchen Baſis, deren keine Verwaltung ermangeln darf, um nicht an die Stelle der Nationalität ein Hirngeſpinſt des Kos - mopolitismus zu ſetzen, weiſet er dennoch auf die Nothwendigkeit hin, die vereinzelten, wenn auch ehrwürdigen Bruchſtücke der von den Vorfahren er - erbten Adminiſtration zu einem ſyſtematiſchen Gan - zen zu verbinden, wo das Hiſtoriſche mehr in der Jdee klar vorſchweben muß, als in der Form ſcharf ausgedrückt zu ſeyn braucht. Es würde hier nicht am Orte ſeyn, dem Hrn. Vf. im Einzelnen zu fol - gen: ſeine Anſichten und Vorſchläge werden bei den Kennern inländiſcher Verhältniſſe ſicherlich vielfache Beachtung finden. Jm Allgemeinen ergiebt ſich aus der vorliegenden Schrift, daß die preußiſche Organiſation dem Vf. als nachahmungswürdiges Vorbild, als Jdeal des Ordre légal vor Augen ſchwebt. Er behandelt zuvörderſt die in Schleswig - Holſtein noch ſtatthabende Vereinigung der Juſtiz und Adminiſtration, worauf er die Nachtheile erör - tert, die aus der Geſchäfts-Ueberhäufung der Be - hörden hervorgehen, deren Tüchtigkeit theils zu ſehr in Anſpruch genommen, theils aber auch durch Zu - weiſung von Fächern, die nicht im Bereiche ihrer Studien gelegen, auf eine harte Probe geſtellt wird. Zur Abhülfe dieſer, theilweiſe durch die Beibehal - tung veralteter Formen entſtandenen Nachtheile, wird, für die Juſtiz, die Einführung von Kreis - und Diſtricts-Gerichten, die Erlaſſung eines gemeinſchaft - lichen Geſetzbuches für beide Herzogthümer, nebſt Aufhebung aller ſtatutariſchen Rechte und Gleich - heit aller Staatsbürger vor dem Geſetze, Feſtſtel - lung der Jnſtanzenfolge und Errichtung eines Ober - appellationsgerichts; für die Adminiſtration, Ausbil - dung des Communalweſens und Errichtung eines Regierungs-Collegiums für beide Herzogthümer empfohlen. Die Schrift ſchließt mit einigen Be - merkungen über die zwiſchen Rechtspflege und Ad - miniſtration in der Mitte ſtehende Polizei-Juris - diction, nebſt Hinweiſung auf das große Problem, den Mittelweg zwiſchen ſummariſchem Verfahren, wo -[6]durch das Recht des Einzelnen beeinträchtigt werden, und legaler Förmlichkeit, die in gegebenen Fällen die Sicherheit des Ganzen gefährden könnte, zu finden. Hoffen wir, daß der geſchätzte Verfaſſer, durch den Beifall der Einſichtsvollen aufgemuntert, beharren werde auf der Bahn ſeiner ruhigen Forſchungen und wohlgeſinnten Beſtrebungen, zu denen die gegenwär - tige Schrift als Vorläufer zu betrachten iſt, die der Vf. Dännemarks milden und großherzigem Herr - ſcher, als dem Urheber und Beförderer aller ſocialen Reform in ſeinen Staaten, gewidmet hat.

R.

(Verſpätet).

Vorgeſtern, am 24 Mai, beging der hochverdiente Director unſers Johanneums, Joh. Friedr. Wag - ner, das Feſt ſeiner funfzigjaͤhrigen Amtsfuͤhrung. Das Lehrerperſonal des Johanneums und eine De - putation der Schüler überreichten dem Jubelgreiſe zwei Gedichte mit zwei ſilbernen Armleuchtern, und im beſondern Auftrage übergab Hr. Director Haage das Doctordiplom der philoſophiſchen Facultät in Göttingen. Darauf folgte ein langer Zug ehemali - ger Schüler Wagners, die ihre Verehrung durch Darbringung eines ſilbernen Pokals (zugleich dabei ein Faß alten Rheinweines) bezeugten, und deren Einer im Auftrage der philoſophiſchen Facultät in Bonn dem Jubelgreiſe das Doctordiplom einhän - digte. Nachdem auch die Deputationen des geiſtli - chen Miniſterii, der Bürgervorſteher und die Lehrer der Schulen in Celle, Harburg und Ratzeburg ihre Glückwünſche abgeſtattet hatten, überbrachten zwei Abgeordnete des Stadtmagiſtrats das von Sr. Maj. dem Könige eigenbändig vollzogene Patent eines Schulraths und ein Glückwünſchungsſchreiben des Königl. Oberſchulcollegiums. Um 11 Uhr wurde der Jubelgreis von Lehrern und Schülern, dem Jn - ſpector der Ritterakademie, Prof. Klopfer, und dem Director des Celliſchen Gymnaſiums, Dr. Hüpeden, in das Gymnaſialgebäude geführt, an deſſen Ein - gange die Schulcommiſſion ihn empfing und in das Auditorium leitete, über deſſen Katheder das von einem Verehrer Wagners, dem Hrn. Oberamtmann Wedekind, der Schule geſchenkte Gemälde des Grei - ſes aufgehängt war. Hr. Direct. Haage redete in lateiniſcher, hierauf der erſte Primaner in deutſcher Sprache. Nun beſtieg der Jubelgreis ſelbſt das Ka - theder, und ſprach ſeine Gefühle und ſeinen Dank aus. Nach dieſer Feier wurde er von Schülern und Lehrern nach ſeiner Wohnung geleitet. Bei dem darauf folgenden Feſtmahle empfing derſelbe noch ferner die ehrenvollſten Beweiſe der allerin - nigſten Theilnahme in zahlreichen Druckſchriften, Gratulationsſchreiben, Gedichten und Geſchenken.

Herausgegeben von Runkel.

Wangerooger Seebad.

Mit dem Anfange des Monats Juli werden ſämmt - liche Einrichtungen zur Aufnahme von Badegäſten auf Wangerooge vollendet ſeyn, und durch die uner - müdete Sorgfalt der daſigen Bade-Jnſpection wie - der allen billigen Aufforderungen entſprechen. Das Packetboot des Srs. Mahlmann, mit allen erforder - lichen Bequemlichkeiten für Paſſagiere verſehen, wirdauch während der diesjährigen Badezeit wöchentlich am Montage nach Wangerooge abgehen. Die erſte Abfahrt von Hamburg iſt auf den 2ten Juli feſtge - ſetzt. Einzelne Plätze oder ganze Cajüten ſind zu beſtellen bei H. G. W. Meyer in Hamburg, Schifferhaus, Steinhöft No. 49.

Seebad Wangeroog.

Der ſchnellſegelnde und gut eingerichtete Ewer, Schiffer Mählmann, fährt während der Badezeit, vom 2ten Juli bis Ende der Badezeit, jeden Mon - tag von Hamburg nach Wangeroog und Norderney. Das Nähere zu erfragen bei H. G. W. Meyer Wwe., Steinhöft No. 49.

Seebad Norderney.

Der ſchnellſegelnde und guteingerichtete Ewer, Schif - fer Vock, fährt während der Badezeit, vom 27ſten Juni bis zu Ende der Badezeit, jeden Mittewochen von Hamburg nach Wangeroog und Norderney, à Perſon 6 Rthlr. Court., Kinder und Domeſtiquen die Hälfte, für einen Wagen 5 Rthlr. Zu erfra - gen bei H. G. W. Meyer Wwe., Steinhöft No. 49.

Unterm 30ſten April d. J. iſt nachſtehender vom Staate garantirter Plan der 58ſten Hamburgiſchen großen Stadt-Lotterie unter Autorität publicirt, und die Ziehung auf bevorſtehenden 17ten Juli d. J. feſt - geſetzt worden:

Plan zur Acht und Funfzigſten Hamburger großen Stadt-Lotterie von Zwoͤlf Tauſend Looſen in Einer Klaſſe, das Loos zu 140 Mark Banco oder 13 Frd’or., laut Art. 7 des Avertiſſements.

1 Gewinn à 150,0001 150,0002
1 70,000 70,000
1 30,000 30,000
1 20,000 20,000
1 15,000 15,000
1 12,000 12,000
3 10,000 30,000
20 5,000 100,000
35 1,000 35,000
56 500 28,000
304 400 121,600
5,600 187½ 1,050,000
5,976 150 896,400
5,976 Freilooſe à (1403 Bco.)
1754, und 10 pCt. 1, 162,000
12,000 Gew. und die Freilooſe 3,720,0005
BALANCE.
Einnahme. Ausgabe.
12,000 Looſe betragen12,000 Gewinne und die Freilooſe betragen
63,720,000.73,720,000.
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Avertissement.

I. Der Hauptdebit der Looſe dieſer, von der Ham - burgiſchen Stadt-Cämmerei garantirten Lotterie, iſt einzig und allein den Gebruͤdern Heine hieſelbſt übertragen, bei welchen die Looſe ausſchließlich in Collection zu haben, überdem aber auch einzeln von ihnen zu erhalten ſind.

(Man ſehe den Verfolg in No. 117 d. Ztg.)

Einem Wohllöblichen Niedergericht haben Chriſtian von Ehrenreich und Johann Carl Heinrich Brummerſtedt implorando geziemend angezeigt, ſie hätten hieſelbſt am 1ſten Juli 1830 unter der Firma von Chriſtian von Eh - renreich et Brummerſtedt für gemeinſchaftliche Rechnung eine Droger[i]e - und Commiſſionshandlung errichtet, we[l]che zufolge freundſchaftlicher Uebereinkunft am 31ſten März d. J. aufgehoben ſey und von dem Mitimploranten Chri - ſtian von Ehrenreich liquidirt werde. Dieſes und die Fortſetzung des Geſchäfts durch den Letz[t]ern für deſſen alleinige Rechnung unter der Firma von Chriſt. von Ehren - reich et Comp. hätten ſie mittelſt Circulare bekannt ge - macht, und bäten Ein Wohllöbliches Niedergericht nun - mehr um Erkennung eines Proclams dahin:

Daß Alle, welche aus irgend einem Rechtsgrunde an die Societätshandlung unter der Firma von Chriſtian von Ehrenreich et Brummerſtedt Anſprüche zu haben, oder der Aufhebung und Liquidation dieſer Societät widerſprechen zu können vermeinen, dieſe An - und Widerſprüche in einem peremtoriſchen dazu anzuſetzenden Termine bei Strafe des Ausſchluſſes und ewigen Stillſchweigens in dieſem Gerichte, und zwar die Auswärtigen durch hieſige gehörige Bevoll - mächtigte, anzumelden und zu rechtfertigen gehalten ſeyn ſollen.

Dieſem Petito iſt gerichtlich alles Jnhalts deferirt und der 31ſte Auguſt 1832 pro termino unico et peremto - rio feſtgeſetzt; welches hiemit bekannt gemacht wird.

Dem Wohllöblichen Niedergerichte der freien und Hanſe - ſtadt Hamburg hat Herr Doctor C. Ebeling, als Cura - tor perpetuus des Gemüthsſchwachen Friedrich Hinrich Nemnich geziemend angezeigt, daß ſein genannter Curande am 25ſten März d. J. zu Parchim in Mecklenburg, wo - ſelbſt er ſeit einer Reihe von Jahren als Koſtgänger ge - lebt, mit Tode abgegangen ſey, und hat Behufs Conſta - ti[r]ung des nachgelaſſenen Curatel-Vermögens und Aus - mittelung der Erben, denen demnächſt Rechnung abzule - gen und das Vermögen auszuantworten ſey, um Erken - nung eines öffentlichen P[r]oclams nachgeſucht, welches auch dahin erkannt iſt:

Daß alle und jede, die den Nachlaß des nunmehr ver - ewigten Friedrich Hinrich Remnich aus einem Erb - rechte in Anſpruch nehmen oder aus irgend einem rechtlichen Grunde Forderungen an denſelben machen zu können vermeinen ſollten, bis zum 31ſten Auguſt 1832, als angeſetzten peremtoriſchen Termin, in die - ſem Wohllöblichen Gerichte, und zwar Auswärtige durch gehörig Bevollm[ä]chtigte, ihre Erb - und Forde - rungs-Anſprüche bei Strafe des Ausſchluſſes und un - ter Auferlegung eines ewigen Stillſchweigens anzu - melden und rechtlicher Art nach darzuthun ſchuldig ſeyen.

Auf Anhalten des Herrn Dris. Bieſterfeld, mand. noie. Anna Magdalena Hinſch, geb. Siemers, als Bene - ficial-Erbin ihres verſtorbenen Sohnes Nicolaus Hinſch, hat Ein Wohllöbliches Niedergericht ein Proclam dahin erkannt:

Daß alle und jede, welche an den Nachlaß des am 11ten März hieſelbſt mit Tode abgegangenen Nico - laus Hinſch aus irgend einem Grunde einige An - ſprüche und Forderungen zu haben vermeinen ſoll - ten, ſolche bis zum 31ſten Auguſt 1832, als ter - mino unico et peremtorie præfixo, entweder in Perſon oder per Procuratorem ad acta conſtitu - tum bei dem Wohllöhlichen Niedergerichte ſub pœna præcluſi et perpetui ſilentii anzugeben ſchuldig ſeyn ſollen.

welches hiedurch öffentlich bekannt gemacht wird.

Ein Wohllöbliches Niedergericht hat auf Anhalten von Maria Caroline Soltau, cum Dno. Curatore T. Tim - mann, mand. noie. Johann Nicolaus Soltau, Claes Heinrich Soltau, propr. noie. und in geſetzlich präſum - tiver Vollmacht von Hermann Lucas und Alexander Sol - tau, des Herrn Dris. Bieſterfeld, mand. noie. Johann Vatentin Soltau, Eliſabeth Soltau, cum Curatore, und Chriſtian Friedrich Asmus, uxor. noie. Mathilde, geb. Sol[t]au, als Benefi[c]ial-Erben defti. Johann Lucas Sol - tau, ein Proclam dahin erkannt:

Daß alle und jede, welche an den Nachlaß des am 3ten Februar d. J. verſtorbenen Johann Lucas Sol - tau aus irgend einem Grunde einige Forderungen und Anſprüche zu haben vermeinen ſollten, ſolche bis zum 31ſten Auguſt 1832, als termino unico et perem - torie præfixo, entweder in Perſon oder per Pro - curatorem ad acta conſtitutum, bei dem Wohl - löblichen Niedergerichte ſub pœna præcluſi et per - petui ſilentii anzugeben und demnächſt zu juſtificiren ſchuldig ſeyn ſollen;

welches biedurch öffentlich bekannt gemacht wird.

Ein Wohllöbliches Niedergericht hat auf Anhalten von Jungfrau Emma Eleonora Rettich und Jungfrau Sophia Eliſabeth Rettich, cum Curatore, als Beneficial-Erben ihres am 1ſten Januar d. J. verſtorbenen Vaters, Herr - mann Peter Rettich, ein Proclam dahin erlaubt:

Daß Alle, welche an den Nachlaß dicti Defuncti ex capite hereditatis, crediti, fidejuſſionis, vel ex alio quocunque capite vel cauſa annoch irgend Anſprüche zu haben vermeinen, ſchuldig ſeyen, ſolche bis zum 31ſten Auguſt 1832, als in termino unic[o]et peremtorie præfixo, Auswärtige durch ſofort zu legitimirende hieſige Bevollmächtigte, ſub pœna præcluſi et perpetui filentii in dem Wohllöblichen Niedergerichte anzugeben und demnächſt zu juſtificiren.

Hamburg, den 11ten April 1832.

Edictal-Ladung.

Das Obergericht der ſreien Hanſeſtadt Bremen macht hiedurch bekannt:

Daß die hieſigen Kaufleute Carl Wilhelm Spitta, Eduard Hagedorn und Adolph Meyer, als Jnhaber der frühern Firma Spitta, Hagedorn et Co., um die Erlaſſung einer Edictal-Ladung der Gläubiger gedach - ter Firma oder deren Jnhaber zum Zweck ihrer Aus - einanderſetzung nachgeſucht haben.

Da nun dieſem Geſuche durchs Decret vom 14ten April d. J. Statt gegeben, ſo werden alle unbekannte Gläu - biger der Handlungs-Firma Spitta, Hagedorn et Co. in Bremen und Tampico, ſo wie der frühern Jnha - ber dieſer Firma, namentlich Carl Wilhelm Spitta, Eduard Hagedorn und Adolph Meyer, und diejenigen, welche an gedachte Firma oder deren frühere Jnhaber Anſprüche machen, hiedurch bei Strafe des Ausſchluſſes und ewigen Stillſchweigens vorgeladen, ſolche in dem auf Dienſtag, den 12ten Februar 1833, Mittags 12 Uhr. in der Commiſſionsſtube, unten auf hieſtgem Rathhauſe angeſetzten Termin, entweder perſönlich oder durch einen gehörig legitimirten Sachführer anzugeben.

S. Meier, Secretair.

Edictal-Ladung.

Alle, welche aus irgend einem Rechtsgrunde an den Nachlaß des dahier wohnhaft geweſenen, mit Hinterlaſ - ſung eines Teſtaments verſtorbenen Handelsmanns Carl Auguſt Uhde aus Magdeburg, und deſſen gleichfalls da - hier verſtorbenen Wittwe Maria Magdalena, gebornen Regenau aus Mainz Erb - oder ſonſtige Anſprüche und Forderungen zu haben vermeinen, werden hierdurch vor - geladen, ſolche binnen drei Monaten bei unter - zeichnetem Gerichte ſo gewiß anzuzeigen, als anſonſten dieſer Nachlaß an die auswärts wohnenden Erben ohne einige Caution verabfolgt werden wird.

Stadt-Gericht. Senator, Dr. Kappes, Stadtgerichts - Director. Hartmann, erſter Secr.
[8]

Auf Koſten des Verfaſſers iſt erſchienen und in allen Buchhandlungen zu haben, in Hamburg bei Perthes und Beſſer:

Romberg, A., Zimmerwerks-Kunſt. 1s, 2s Heſt. München. Subſcript. -Preis pr. Heft 1 Rthlr. 12 Gr., der Ladenpreis wird bedeutend erhöht werden; das Ganze iſt auf 8 Hefte berechnet.

Den 1ſten Juni ſtarb zu Kopenhagen, im 54ſten Jahre, der Kammerherr von Stemann, Chef des Königl. Leib-Regiments leichter Dragoner, Ritter, D. M.

Verwandten und Freunden widmet ganz ergebenſt dieſe Anzeige die tiefgebeugte Wittwe, für ſich und drei nachgelaſſene Kinder,

A. H. von Stemann, geb. von Krogh.

Am 1ſten d. M. ging nach längeren ſchmerzhaf - ten Leiden im 67ſten Jahre ſeines Alters zum beſ - ſern Leben über unſer guter Gatte und Vater Gott - fried Johannes Nerong, Königl. däniſcher Agent, Senator und vieljähriger Kaufmann hieſelbſt. Sei - nen vielen einheimiſchen und auswärtigen Freunden zeigen wir den uns tief betrübenden Verluſt hiemit ergebenſt an.

C. H. Nerong, geb. Bender. G. J. Nerong, Stud. juris.

Franzöſiſche Tapeten

habe ich in ganz beſondrer Auswahl erhalten, wor - unter auch die mit Recht berühmten Satin glacé.

Moſes Mendelſon.

Wir wohnen nicht ABC-Straße, ſondern Caffa - macherreihe No. 183.

M. Furth, Antoinette Furth, Zahnärztin.

Daß ich die Geſchäfte meines ſeligen Mannes, des Weinhändlers Wilhelm Teſſin fortſetze, mache ich auswärtigen geehrten Freunden deſſelben bekannt.

Sophie Teſſin, geb. Metzmacher.

Jn unſrer Collecte fielen8 3000 auf No. 7280 in der ſtattgehabten Ziehung der 2ten Klaſſe der hie - ſigen Stadt-Lotterie.

Mit Kauflooſen zu den noch bevorſtehenden Klaſſen, ſo wi[e]zu der am 17ten k. M. vor ſich gehenden Ziehung der hieſigen großen Lotterie, empfehlen unſere Haupt - Collecte zu geneigten Aufträgen auf ganze und ge - theilte Looſe à Bco9 140 oder 13 Stück Frd’or., mit der Verſicherung der prompteſten Vollziehung.

Zadich & Co.

Stadt-Theater.

  • Sonnabend, den 9ten, kein Schauſpiel.
  • Sonntag, den 10ten: Titus, heroiſche Oper in 4 Aufz. Muſik von Mozart. Mad. Rosner: Vitellia; Dem. Lindner: Sextus.
  • Montag, den 11ten, zum zweitenmale: Der Car - neval in Venedig, Ballet in 1 Aufz., ausge - führt von den hier anweſenden Tänzern. Vorher: Der Wildfang, Poſſe in 3 Aufz., von Kotzebue.

Hamburg, den 8 Juni.

Cours der Staats-Papiere.

Br. Geld.
Oesterr. 5 pCt. Metalliques .... pr. Cassa88⅜88⅛
... pr. ultimo88⅜88⅛
4 pCt. ... pr. Cassa77½77¼
... pr. ultimo77½77¼
Bank-Actien ........ pr. Cassa
....... pr. ultimo11561154
........ pr. Juli11601158
Preuss. 4 pCt. Engl. Anl ...... pr. ultimo
Dän. 3 pCt. Engl. Anl. 1825 in £. pr. Cassa65¾65¾
pr. ultimo65¾65¾
4 pCt. Obligat. ........... pr. Cassa
in Cert ..... pr. Cassa
Russ. 5 pCt. Engl. Anleihe ...... pr. Cassa96⅛95⅞
..... pr. ultimo96⅛95⅞
6 pCt. Metall. in Cert ...... pr. Cassa
5 pCt. ..... pr. Cassa87½87⅜
... pr. ultimo
Neue Anl. à 5 pCt. Inscr .. pr. Cassa
pr. ultimo86⅞86〈…〉〈…〉
6 pCt. Pap. Inscript. .... pr. ultimo
Polnische 4 pCt. Pfandbr. w. pr. ultimo
Part. Obligat. ..... pr. Cassa
.... pr. ultimo110
...... pr. Juli
Norw. 6 pCt. Anleihe ......... pr. Cassa103102¾
Französ. Rente à 5 ...... pr.
à 3 pCt ....... pr.
Hannöv. Anleihe 5 pCt. ..... pr. ultimo100¾100½
Joh. Veit.

Langhoffſche Buchdruckerei.

About this transcription

TextAm Sonnabend, den 9 Juni
Author[unknown]
Extent8 images; 6109 tokens; 2616 types; 46512 characters
Responsibility Alexander Geyken, ed.; Susanne Haaf, ed.; Bryan Jurish, ed.; Matthias Boenig, ed.; Christian Thomas, ed.; Frank Wiegand, ed.

Britt-Marie SchusterManuel WilleArnika LutzNote: Bereitstellung der Texttranskription.Note: Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.2014-09-26T13:06:02Z CLARIN-DNote: Langfristige Bereitstellung der DTA-Ausgabe

EditionVollständige digitalisierte Ausgabe.

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Bibliographic informationAm Sonnabend, den 9 Juni . Hamburg1832. Staats und Gelehrte Zeitung des Hamburgischen unpartheiischen Correspondenten

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Staats- und Universitätsbibliothek Hamburg Carl von Ossietzky SUB-Hamburg, X/7569https://kataloge.uni-hamburg.de/DB=1/XMLPRS=N/PPN?PPN=130729078http://www.sub.uni-hamburg.de

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Fraktur

LanguageGerman
ClassificationZeitung; ready; correspondent

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