PRIMS Full-text transcription (HTML)
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Zu Wißen seye hiermit:Demnach nach erfolgtem tödlichen Ableiben des weÿland Hochgebohrnen Graffen, Herrn Heinrichen des Zehenden Jüngern Reußen, Graffen und Herrn von Plauenperge1Unsers vielgeliebten re - spective Herrn Vetters, Gemahls und SchwagersLiebendenChristseeligenAndenckens, über dero hinter - laßenen Minder Jährigen Sohn, Heinrich denNeunundzwantzigsten Jüngern Reußen, und Vier Töchtern, nahmentlich Benignen Marien, Erdmuthen Dorotheen, Henricen Bibianen, und Ernestinen Eleonoren, die Vormundschafft Von Uns Erdmuth Benignen, verwittibter Reußin, Gräffin und Frauen von Plauenpergegebohrner Graffin zu Solms und Tecklenburgpergeals leiblichen Mutter, wie Uns solche denen Rechten nach gebühret übernommen worden, Und nach dem Absterben des weÿland Hochge - bohrnen Graffen, Herrn Heinrichen des Achten Jüngern Reußen, Graffen und Herrn von PlauenpergeAls geweßenen MitvormundsLiebendenWir Heinrich derVierundzwanzigste Jün - gern Reuß Graff und Herr von PlauenpergeUnd wir Carl Otto, Graff zu Solms und Tecklenburgpergeauf freundlich und angelegentliches Ersuchen erstgedacht [?] Unserer freundlich -[?] Vielgeliebt und HochgeEhrten respie. Fr: Baaß und SchwesterLiebenden

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Uns damit gleichfalls beladen laßen, daß Wir wegen würcklicher Verwaltung solcher Vormundschafft in einem und anderm Unsfolgendermaaßen, wißent - lich und wohlbedächtlich verglichen und zwar

  • 1. Weilen Wir beÿde Mitt-Vormünder nicht beständig und jederzeit dahierzugegen, oder in der Nähe zu seÿn,[ver -] mögen, beÿ eines oder des andern Abweßenheit aber sachen vorfallen könten, die keinen Verzug oder An - stand leÿden, sondern schleunigexpedirt2 seyn wolten und müßten. So solle, jedoch nur auf solchen Fall, von dem oder denen Abweßenden, dem oder denen in hießigen Landen sich befindenden Vollmacht und Ge - walt hiermit und Krafft dießes auf das[Vollkom -] menste und Kräfftigste, mitausdrücklicherBegebung aller und jeder darwieder habendenrechtlichenAusflüchten aufgetragen seyn, jedoch also und dergestalt, daß diejedesmahligeExpeditiones3 in Unser aller Nahmen geschehen, auch beÿschrifftlichenVollziehungen dießer Voll - machts Auftragung expresie gedacht, nicht weniger denen oder deme Abweßenden von allen solchen[vor -] gekommenen und in seiner oder ihrer Absenz expedir - ten affairen durch Schreiben nothdürfftige Nachricht ge - geben werden solle. Dafern es sich auch über das und wieder Vermuthen
  • 2. Zutrüge, daß wir beÿ ein oder anderer Vorkom̃enden affaire nicht einerleÿ Meÿnung hegten oder haben könten, so ist einmüthig beliebet worden, daß auf solchen Fall die mehrere Stimmenprævaliren4und12rund nach solchen die Schlüße jedesmahl gefaßet, doch desdissentirenden5 Nahme beÿ der Vollziehung weggelaßen werden solle. Dabeÿ Wir noch Unß ferner und
  • 3. Dießes bedungen, daß Wir in Unserer Abweßenheit zu Verrichtung ein oder anderer dinge gemanden Unse - rer Bedienten, deßen Treue Wir versichert, und der Uns beÿ denenVormundschafftlichenGeschäfften die Ver - schwiegenheit angelobet, in Unserm Nahmen subdelegiren und abordnen mögen; Schlußlicher ist auch
  • 4. Verabredet worden, daß beÿ Abgang eines oder des andern Unseres mittels die Zweÿ überbleibende nicht gehalten seyn sollen, einen Dritten wieder darzu zu nehmen. Deßen allen zu[mehre -] rer Uhrkund und Bekräfftigung haben Wir dießen Vergleich hierüber aufgerichtet, selbigen mit Hand und Siegel vollzogen, auch dabeÿ allen und jeden rechtlichen Behelffen und Ausflüchten so Uns darwieder zu statten kommen könten, in specie doli mali, fraudulentæ persuasionis, rei non sic sed ali - ter gestæ6, und insonderheit derjenigen Rechts Regul, die da saget: Quod generalis renunciatio non va - leat, nisi specialis præcesserit7: ausdrücklich und mit gutem bedachtrenunciiret8, und Uns derselben wißentlich und völlig begeben. So geschehen Ebersdorff am 11. ten April. 1712.
H 24 Reüß, Graf undHerrvonPlauen Erdmuth Benigna Reüßin GräfinundFrau Von Plauen Gebohrne Gräfin zu Solms Wittib Carl Otto Graff Zu Solmsmanu propria9
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About this transcription

TextVormundschaftsvereinbarung
Author Erdmuthe Benigna von Reuß-Ebersdorf; Carl Otto zu Solms-Laubach-Utphe; Heinrich XXIV. von Reuß-Köstritz
Extent4 images; 561 tokens; 350 types; 4088 characters
Responsibility Alexander Geyken, ed.; Susanne Haaf, ed.; Bryan Jurish, ed.; Matthias Boenig, ed.; Christian Thomas, ed.; Frank Wiegand, ed.

Digitale Edition der Briefe Erdmuthe Benignas von Reuß-EbersdorfNote: Bereitstellung der Texttranskription.Note: Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.2015-08-14T11:54:08Z Julia A. Schmidt-FunkeNote: Herausgeber Martin PrellNote: Herausgeber Christian ThomasNote: Bearbeitung der digitalen Edition.2015-08-14T11:54:08Z CLARIN-DNote: Langfristige Bereitstellung der DTA-Ausgabe

EditionVollständige digitalisierte Ausgabe.

About the source text

Bibliographic informationVormundschaftsvereinbarung Erdmuthe Benigna von Reuß-Ebersdorf, Carl Otto zu Solms-Laubach-Utphe, Heinrich XXIV. von Reuß-Köstritz. . Ebersdorf (Thüringen)1712.

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Landesarchiv Thüringen – Staatsarchiv Greiz Paragiatsherrschaft Köstritz, Ab IV 13, fol. 11-12http://archive.thulb.uni-jena.de/ThHStAW/receive/stat_file_00002785

Physical description

Handschrift

LanguageGerman
ClassificationGebrauchsliteratur; Gelegenheitsschrift; Vertrag; ready; urmel

Editorial statement

Editorial principles

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  • Deutsches Textarchiv
  • Berlin-Brandenburg Academy of Sciences and Humanities (BBAW)
  • Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften (BBAW)
  • Jägerstr. 22/23, 10117 BerlinGermany
ImprintBerlin 2019-12-10T14:08:20Z
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Holding LibraryLandesarchiv Thüringen – Staatsarchiv Greiz
ShelfmarkParagiatsherrschaft Köstritz, Ab IV 13, fol. 11-12
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