PRIMS Full-text transcription (HTML)
Die Bayerische Presse.
Abonnement: Ganzjährig 6 fl. Halbjährig 3 fl. Vierteljährig 1 fl. 30 kr. Monatlich für die Stadt 30 kr.
Eine constitutionell-monarchische Zeitung.

Expedition: Jm Schenkhofe 2. Distr. Nr. 533.

Einrückungsgebühr: die gespaltene Pe - titzeile oder deren Raum 3 kr. Briefe und Gelder frei.

Nr. 74.
Würzburg, Mittwoch den 27. März. 1850.

Amtliche Nachrichten.

Seine Majestät der König haben beschlossen, die katholische Pfarrei Altenbuch, Landgerichts Klingenberg, dem Priester Daniel Poetsch, ferner die katholische Pfarrei Burgwallbach, Landgerichts Bischofsheim, dem Priester Franz Joseph Schmidt, Lokalkaplan zu Mainaschaff, Landgerichts Aschaffenburg, zu übertragen.

Se. Maj. der König haben Sich unterm 23. März allergnädigst bewogen gefunden, auf die in Marktbibart erledigte Advokatenstelle den Advoka - ten August Haupt von Bischofsheim, seiner aller - unterthänigsten Bitte entsprechend, zu versetzen, und die hiedurch in Erledigung kommende Advo - katenstelle in Bischofsheim dem geprüften Rechts - praktikanten und Advokatenkonzipienten Joseph Fleischmann von Kitzingen, zur Zeit in Mün - chen, zu verleihen.

Se. Königl. Maj. haben Sich allergnädigst bewogen gefunden, die kathl. Pfarrei Geroldshofen, Ldgs. gleichen Namens, vom Hrn. Bischofe von Würz - burg dem Priester Lorenz Räder, Pfarrer und Distriktsschulinspektor zu Obervolkach, Ldgs. Volkach, zu verleihen.

München, 23. März. Se. Maj. der König hat laut Entschließung des königl. Staatsministe - riums des Jnnern vom 18. d. M. in Erwägung, daß die Polizeistellen und Behörden nach den Bestimmungen des Gesetzes von 26. Februar l. J., die Versammlungen und Vereine betref - fend , die politischen Vereine zu überwachen und gegebenen Falles gegen dieselben einzuschreiten haben, die Theilnahme der Polizeibeam - ten an politischen Vereinen aber mit diesen Amtspflichten nicht vereinbar erscheint, in Gemäßheit des Art. 28 des angeführten Gesetzes anzuordnen geruht, was folgt: 1) Den Staatsbeamten, welche bei den königl. Polizeistellen und Behörden ver - wendet sind und welchen gemäß der Bestimmungen des Gesetzes vom 26. Februar l. J. die Beauf - sichtigung der politischen Vereine und vorkommen - den Falls die Einschreitung gegen dieselben über - tragen ist wird während ihrer Dienstaktivität die Theilnahme an politischen Vereinen innerhalb ihres Amtsbezirkes untersagt; 2) der Vollzug die - ser Anordnung ist auf dem durch die IX. Ver - fassungs = Beilage und die bestehenden Dienstes - vorschriften vorgezeichneten Wege zu bewirken.

München, 23. März. Auf das von dem Staatsrathe im ordentlichen Dienste Dr. K. F. v. Roth wiederholt gestellte Ansuchen hat Se. Maj. der König demselben unter Anerkennung seiner während einer langen Reihe von Jahren ausge - zeichneten, verdienstvollen Geschäftsführung die wohlverdiente ehrenvolle Ruhe ertheilt, denselben wieder unter die Staatsräthe im außerordentlichen Dienste einreihen lassen und sich vorbehalten, auch fernerhin seiner vielseitigen Kenntnisse und Erfah - rungen bei vorkommenden Gelegenheiten sich zu bedienen. Die bei dem Wechsel = und Merkantil - gericht I. Jnstanz zu Regensburg erledigte II. Rathsstelle ist dem Kreis = und Stadtgerichtsrathe K. H. Rumpler daselbst übertragen und dem Dr. v. Barth zu Calw in Anerkennung seiner Verdienste um Bereicherung der königl. Hof = und Staatsbibliothek das Ritterkreuz des Michaels - ordens verliehen worden.

Landtagsverhandlungen.

München, 21. März. Der gestern als Art. 8 des Einquartirungs = Gesetzes aufgenommene Antrag des II. Präsidenten Weis lautet wörtlich: Der Kommandirende einer einzuquartirenden Truppen - Abtheilung hat möglichst bald durch den Quar - tiermacher, jedenfalls unmittelbar nach seinem Ein - marsche und vor Empfangnahme der Quartierbil - lette dem Gemeindevorstand ein von ihm unter - schriebenes Verzeichniß über den Bestand der Trup - pen = Abtheilung an Personen und Pferden mit Ausscheidung der nach gegenwärtigem Gesetze zu berücksichtigenden Categorieen zu übergeben. Dabei ist zugleich anzugeben, ob die Einquartierung auf unbestimmte oder bestimmte Zeit, und im letzteren Falle auf wie lange, begehrt wird. Ebenso sind alle Requisitionen an Vorspann, Boten, Taglöh - nern, Lebensmitteln, Fourage u. dgl. rechtzeitig schriftlich und unter genauer Angabe dessen, was verlangt wird, zu stellen.

München, 22. März. (LXXXIX. Si - tzung der Abgeordnetenkammer. ) Fortsetzung der Discussion über den Gesetzes = Entwurf, die Ein - quartirungs - und Vorspannlasten in Friedenszeiten betreffend. Dem Art. 9, welcher zunächst zur Be - rathung kommt, hat der Ausschuß folgende Fassung gegeben: Die Verpflichtung zur Aufbringung der Kosten auf Kasernirung unständiger Garnisonen durch die Gemeinde, so wie der aus Truppen - märschen und Kantonirungen entstehenden Kosten, liegt ob: 1) allen steuerpflichtigen Einwohnern der Gemeinde; 2) jenen, welche in der Gemeinde steuer - bare Realitäten besitzen oder steuerbare Gewerbe ausüben, ohne selbst darin zu wohnen; 3) den Stiftungen und Korporationen, so wie dem Staats - Aerar für ihre steuerbaren Besitzungen in der Ge - meinde. Zur Uebernahme der Natural - Einquar - tirung sind gegen die in den Art. 2, 3 und 4 festgesetzte Vergütung alle steuerpflichtigen Einwoh - ner der Gemeinde und alle Diejenigen verpflich - tet, welche Wohngebäude im Gemeindebezirk be - sitzen und anderswo ihren ständigen Wohnsitz haben. Diese Fassung wird unter Ablehnung mehrerer eingebrachter Amendements zum Be - schlusse erhoben. Förg beantragt, hier einen neuen Artikel einzuschalten, welcher lautet: Den Maßstab für die Vertheilung der Quartierslasten an die einzelnen Gemeinden eines oder mehrerer eine Marschstation bildender Polizeibezirke bilden die directen Steuern, womit diese Gemeinden be - legt sind. Welche Gemeinden je nach ihrer ört - lichen Lage zur Etappenstraße mit Naturalquartier belegt werden können, bestimmt die Regierung im Verordnungswege. Bezüglich derjenigen Gemein - den aber, welchen Natural = Einquartirung ihrer Lage gemäß nicht zugetheilt werden kann, bleibt die Ausgleichung dem freien Uebereinkommen des ganzen Bezirks überlassen. Bei der Discussion sprechen sich die Herren Hirschberger, Fürst Wallerstein und der Referent, so wie der Regierungs = Commissar Epplen dagegen aus, worauf der Antrag verworfen wird. Zu Art. 10: Den Maßstab für die Vertheilung dieser Quar - tierlasten (Art. 8 und 9) bilden die sämmtlichen directen Steuern, womit jeder Beitragspflichtige im Bezirke der betreffenden Gemeinde angelegt ist, liegt folgender Zusatz des Ausschusses vor: Esbleibt jedoch jeder Gemeinde unbenommen, einen andern Maßstab als den Steuerfuß zu wählen. Arnheim modificirt denselben dahin: Es bleibt jedoch den Gemeinden unbenommen, einen andern Maßstab zu wählen. Der II. Präs. Weis hat zu den Art. 10 -- 14 incl. Abänderungsvorschläge eingebracht. Nachdem der zweite Präsident seine umfassenden Anträge entwickelt hat, eröffnet der erste Präsident die Discussion über dieselben, so wie über die noch übrigen Art. des Entwurfs. Zu Art. 14 beantragt Arnheim: der erhobenen Be - rufung steht ein Suspensiv = Effect nicht zu. Rein - hardt erhält das Wort zu einer Vorfrage; da nämlich die Anträge so wichtig und umfangreich sind, so wäre es angenehm, dieselben autographirt in Händen zu haben, um sie genau prüfen zu kön - nen; er stellt daher den Antrag, die Sitzung auf morgen zu vertagen. Kolb: Die Anträge des Hrn. Weis lassen sich auf einige Punkte zusam - menfassen; wir werden sie auffassen können, wenn sie der Hr. Präsident noch einmal verliest. Wal - lerstein beantragt, dieselben zu dictiren. Mini - sterpr. v. d. Pfordten: Die Berathung des vor - liegenden Entwurfs hat in mehreren Punkten einen solchen Charakter angenommen und es sind schon solche Beschlüsse gefaßt worden, daß die Kraft der Regierung -- über ihre militärische Macht frei verfügen zu können -- dadurch gelähmt wird. Es sind solche Abänderungen getroffen worden, daß in uns Bedenken entstehen über die Ausführbarkeit des Gesetzes. So ist namentlich der Art. 8 der Art geändert worden, daß der Regierung hierdurch das Einquartiren nahezu unmöglich wird. Dar - nach soll es den Gemeinden frei stehen, zu kaser - niren und dafür vollen Ersatz zu verlangen. Auch gegen die Anträge des zweiten Hrn. Präsidenten muß ich mich aussprechen; sie beruhen auf einer Unzufriedenheit mit dem bisherigen Steuersystem, und führen für den gegenwärtigen Fall ein ganz neues Steuersystem ein. Auch gegen die Modifi - cationen von Arnheim und vom Ausschusse muß ich mich aussprechen und wiederholen, daß die Krone sich schwerlich zur Sanction dieses Gesetzes - Entwurfs würde herbeilassen können. Der zweite Präsident hat nicht Modificationen eingebracht, son - dern ein ganz neues Gesetz; deßhalb würde ich Jhnen die Vertagung bis nach Ostern vorschla - gen. Hierauf wird die Vorfrage des Hrn. Rein - hardt zur Abstimmung gebracht, der Antrag auf Vertagung jedoch verworfen. (Die Mehrzahl der Linken stimmt gegen die Vertagung. ) Fürst Wal - lerstein: Mit Schmerz habe ich so eben die Aeusserung des Hrn. Ministerpräsidenten vernom - men, mit welcher gleich jetzt schon die Nichtsanc - tionirung des Gesetzes in Aussicht gestellt wird. Der Entwurf liegt zur Zeit erst bei einem Fak - tor der Gesetzgebung, und wahrhaftig: die Erfah - rung hat gelehrt, daß die Palliation des Zwei - kammersystems dem Ministerium allerdings zu Statten gekommen, und Gesetzes = Entwürfe mit mißliebigen Bestimmungen aus der andern Kam - mer gehörig purificirt zurückgekommen sind. Das Ministerium hatte also noch keinen Anlaß, sich in dieser Hinsicht zu beklagen. Jch will aber auch nicht untersuchen, ob nicht die Frage konstitutionell sei, welches Gewicht bei der Krone die überein - stimmenden Beschlüsse der andern Gewalten habensollen. Was der Hr. Ministerpräsident dem ge - stern beschlossenen Art. 8 vorgeworfen, ist nicht richtig; wir haben dort die sehr wohlthätige und sogar für die Armee sehr passende Bestimmung getroffen, daß die Gemeinden Lokale hergeben, was viel besser ist, als das Einquartiren. Der Herr Ministerpräsident hat den Anträgen des zwei - ten Präsidenten vorgeworfen, daß sie einen neuen Steuerfuß einführen. Das hier Vorgeschlagene ist nichts Neues. Es liegt dies schon in dem Um - lagengesetz von 1819, dessen Art. 6 den Gemein - den das Recht einräumt, einen andern Steuerfuß für ihre Umlagen zu Grunde zu legen. Ministerpr. v. d. Pfordten: Der Schmerz, den der Herr Redner ausgesprochen, wird wahrscheinlich von der Majorität des Hauses nicht getheilt. Die Re - gierung hat nichts gethan, als offen und ehrlich ihre Absicht ausgesprochen. Das Gegentheil da - von ist das Gift, das alle Systeme ruinirt. Wenn ich auf den gestrigen Art. 8 recurrirte, so geschah es, um zu zeigen, daß die Jntention jener Fas - sung -- gewiß unabsichtlich -- eine schädliche ist. Wenn der Art. 6 des Gesetzes von 1819 ange - führt wurde, so bemerke ich nur, daß dort die Bestimmung getroffen ist, daß Beschlüsse der Ge - meinden, welche von dem Steuerfuß abweichen, die Genehmigung durch die Polizeibehörde bedürfen. Kolb spricht mit Entschiedenheit für die sämmtlichen Weis'schen Anträge; wenn der Hr. Minister an - geführt hat, dieselben entsprächen einem gewissen Mißbehagen an der bisherigen Besteuerung, so ist dieses richtig; aber -- das bisherige Steuersystem ist nicht gut, warum soll man nicht gerade bei einer so praktischen Frage ein besseres System anbahnen? Westermaier ebenfalls für Weis, nur hegt er Befürchtungen bezüglich der Zusam - mensetzung der Einquartirungs = Jury. Jäger bringt zu der von dem zweiten Präsidenten mo - dificirten Fassung des Art. 13 eine Modification, wonach wenigstens ein Fünftheil der Commissions - Mitglieder aus Leuten bestehen muß, die weder Grundbesitz haben, noch ein Gewerbe ausüben. Der erste Präsident: Meine Herren! ich glaube, wir sind an dem Punkt angelangt, für welchen der §. 50 der Geschäfts = Ordnung vorgesehen hat, nämlich an der Verweisung an den Ausschuß, die ich Jhnen hiermit vorschlage. Weis für die Verweisung. Die Gründe, die er gegen seine Anträge von Seite des Hrn. Ministers gehört, beirren ihn nicht. Gerade so offen erkläre er, daß er für das Princip der Regierung, wie es in dem Gesetz liege und das für das Land eine Calamität sei, nicht stimmen könne. Wagner von Bayreuth sieht sich zu der Erklärung veran - laßt, daß er von dem dortigen Magistrat den Auftrag erhalten, die möglichst schnelle Erledigung des Gesetzes zu betreiben. Es wird dann ab - gestimmt und die Verweisung an den Ausschuß gegen 3 Stimmen (Boye, Kolb und Morgen - stern) beschlossen. Der Ausschuß wird sich heute Nachmittag versammeln; ob schon morgen Sitzung sein kann, steht dahin. Die Versammlung trennt sich in großer Aufregung um12 1 / 2 Uhr.

München, 23. März. Die in der gestrigen Sitzung durch den II. Präsidenten eingebrachten Modifikationen zum Gesetzentwurf: Ein - quartierungs - und Vorspannslasten in Friedenszeiten betr. lauten: Statt des Art. 10 sollen folgende Artikel gesetzt werden. Art. 11. Den Maßstab für die Vertheilung zur Auf - bringung der im 1. Absatze des vorhergehenden Artikels bezeichneten Kosten bilden die sämmtlichen direkten Steuern, womit jeder Beitragspflichtige im Bezirke der betreffenden Gemeinde angelegt ist. Jn Beziehung auf die Form der Vertheilung, die dagegen zulassigen Rechtsmittel und die Beitrei - bung der Beträge finden die für Gemeindeumla - gen geltenden Vorschriften Anwendung. Art. 12. Den Maßstab für die Vertheilung der Natural - Einquartierung bildet das wirkliche Vermögen und das Einkommen der Quartierpflichtigen mit geeig - neter mindernder Rücksicht auf die Zahl der Fa - milienglieder. Bei dem Eigenthümer von Wohn - gebäuden, der in der Gemeinde seinen ständigen Wohnsitz nicht hat, ist nur der Werth dieser Wohn -gebäude in Anschlag zu bringen. Statt Art. 11: Art. 13. Diese Vertheilung geschieht durch eine Einquartierungs = Kommission. Dieselbe besteht in Städten und Märkten aus 5 -- 15, in Landge - meinden aus 5 beitragspflichtigen, im Gemeinde - bezirke wohnenden Mitgliedern, welche in Städten und Märkten mit magistratischer Verfassung von den Gemeindebevollmächtigten, in den Landgemein - den diesseits des Rheins von der Gemeinde selbst, in der Pfalz von den Gemeinderäthen jedesmal auf 1 Jahr gewählt werden. Die Gemeindebe - vollmächtigten und Gemeinderäthe dürfen zu die - ser Kommission höchstens ein Drittel derselben aus ihrer Mitte wählen. Die Kommission wählt aus ihrer Mitte einen Vorstand und einen Schriftfüh - rer, zur giltigen Beschlußfassung ist die Anwesen - heit von zwei Drittel der Mitglieder nothwendig. Art. 14. Wie Art. 12 des Regierungsentwurfs mit entsprechender Abänderung des Citats. Statt Art. 13 des Entwurfs: Art. 15. Reklamationen kann derjenige erheben, welcher behauptet, in der Gemeinde gar nicht einquartierungspflichtig zu sein, sowie Derjenige, welcher um mehr als eine Klasse zu hoch angesetzt zu sein behauptet. Statt Art. 14. Art. 16. Ueber Reklamationen der ersten Art entscheiden die Distriktspolizeibehörden in er - ster, die Kreisregierungen in letzter Jnstanz. Der Rekurs an die Kreisregierung muß binnen 14 Ta - gen erhoben werden und hat keinen Suspensiv - effekt. Ueber Reklamationen der letztern Art ent - scheidet die Einquartierungskommission selbst in letzter Jnstanz. Dieselbe ist in diesem Falle in der Art zu verstärken, daß in derselben Weise, wie die Kommission gewählt wird, eine weitere gleiche Zahl von Mitgliedern gewählt, dadurch also die Kommission auf das Doppelte gebracht wird. Der Reklamant ist berechtigt, in der Sitz - ung der Kommission, von welcher er deßhalb in Kenntniß zu setzen ist, persönlich oder durch Be - vollmächtigte zu erscheinen und die Gründe seiner Reklamation mündlich zu entwickeln. Neuer Art. 17. Kein Gemeindeangehöriger darf die auf ihn gefallene Wahl ablehnen, ausgenommen in den Fällen, welche überhaupt von Uebernahme eines Gemeindeamtes befreien. Wer jedoch im letzten Jahre Mitglied der Kommission war, kann die neuerdings auf ihn gefallene Wahl für ein Jahr ablehnen. -- Die Modifikation des Dr. Jäger lautet: Vor dem letzten Absatze des Art. 13 in dem Antrage des Herrn Weis folgenden Zusatz einzuschalten: wo möglich muß mindestens ein Fünftheil dieser Kommission aus Solchen bestehen, die weder Grundbesitz haben, noch ein Gewerbe ausüben. Endlich die Modifikation des Dr. Arn - heim: Neuer Art. zwischen Art. 14 und 15. Transitorische Bestimmung. Jnsolange nicht durch eine Revision des Kriegslastenperäquationsgesetzes vom 22. Juli 1819 eine neue Regelung der Aus - gleichung der Kriegslasten für Kriegszeiten einge - treten sein wird, follen rücksichtlich der Ausglei - chung der Kriegslasten in Distrikten und Gemein - den in Kriegszeiten Diejenigen, welche im Art. 9 des gegenwärtigen Gesetzes als beitragspflichtig erklärt sind, in gleicher Weise, jedoch vorbehalt - lich der den Umständen angemessenen Vergütung zur Konkurrenz gezogen werden. Ferner sollen auch die im Art. 10 des gegenwärtigen Gesetzes in Ansehung des Vertheilungsmaßstabes getroffenen Bestimmungen in Anwendung kommen. -- Der vereinigte II. und III. Ausschuß hat über diese Modifikationen folgende Beschlüsse gefaßt. Zu - nächst schlug Hr. Thinnes vor, vor Allem sich über das im Art. 10 des Entwurfs und Art. 12 der Weis'schen Modifikation enthaltene Prinzip schlüssig zu machen: ob nämlich als Maßstab für die Vertheilung der Naturaleinquartierung die sämmtlichen direkten Steuern, womit jeder Bei - tragspflichtige im Bezirk der betreffenden Gemeinde angeleget ist, oder das wirkliche Vermögen und das Einkommen der Quartierpflichtigen mit geeig - neter mindernder Rücksicht auf die Zahl der Fa - milienglieder angenommen werden solle. Mit 11 gegen 4 Stimmen entchied sich der vereinigte Aus - schuß für das im Gesetzentwurf Art. 10 enthal - tene Prinzip und gegen das Weis'sche. Sodannwurde zu den einzelnen Anträgen übergegangen Die von dem Abg. Dr. Arnheim zu Art. 10 beantragte Abänderung des vom Ausschuß vorge - schlagenen Zusatzes wurde einstimmig (von den 4 Stimmen, die für die Weis'sche Modifikation ge - stimmt hatten, in Verehrung des vorhin gefaßten Ausschußbeschlusses) nebst folgendem von Herrn Forndran vorgeschlagenen Zusatz angenommen: Jn letzterem Falle steht jedem Quartierpflich - tigen das Recht der Berufung binnen 30 Tagen nach Veröffentlichung des Beschlusses an die der Gemeinde vorgesetzte Behörde oder Stelle zu, wel - cher das Recht der Aufhebung des Gemeindebe - schlusses zukömmt. Der von Weis zu Art. 10 vorgeschlagene weitere Art. 11 wird mit allen ge - gen 1 Stimme abgelehnt und bei dem vom Aus - schuß vorgeschlagenen Art. 10 beharrt. Zu Art. 11 werden die Modifikation des II. Präsidenten Weis (Art. 13) und der Zusatzantrag des Dr. Jäger mit allen gegen 3 Stimmen, die von Forndran beantragte Streichung des Abs. 3 des Gesetzentwurfs mit allen gegen 1 Stimme abge - abgelehnt. Der von Weis zu Art. 13 vorge - schlagene Zusatz (Art. 15) wird einstimmig an - genommen. Zu Art. 14 einstimmig die Modi - fikation von Weis (Art. 16) abgelehnt, dagegen der Zusatz von Arnheim: der erhobenen Be - rufung kommt ein Suspensiv = Effekt nicht zu an - genommen. Der nach Art. 14 von Weis be - antragte neue Artikel (17 seiner Modifikation) wird einstimmig als Zusatz zu Art. 11 angenom - men, in Abs. 2 jedoch also gefaßt: Wer jedoch in der letzten Wahlperiode Mitglied der Kom - mission war, kann die neuerdings auf ihn gefallene Wahl für eine Wahlperiode ablehnen. Zwischen Art. 14 und 15 hat Arnheim eine transitorische Bestimmung vorgeschlagen. Forndran beantragt statt derselben folgende Fassung: Für Kriegszei - ten wird die Einquartierung nach Maßgabe der Artikel 9 und 10 des Gesetzes vorgenommen; die Vergütung richtet sich nach dem Kriegslastenperä - quationsgesetze. Diesem Vorschlag wird mit al - len gegen 2 Stimmen beigetreten.

Deutschland.

München, 25. März. Unser neuer kgl, sächsischer Gesandter, Herr Baron von Bose. ist hier eingetroffen. Die Uebergabe seiner Cre - ditive ist bereits erfolgt.

München, 25. März, Abends 5 Uhr. Eine so eben aus Wien hier eingetroffene telegra - phische Depesche meldet, daß Nachrichten aus Pi - räeus die noch immer fortdauernde Ungewißheit melden. Eilf Schiffe sind freigegeben. Am 24. d. eilte ein englischer Gesandter als Ku - rier durch Triest nach Athen.

München, 26. März. Aus sicherer Quelle kann ich Jhnen die Nachricht mittheilen, daß an die Stelle des Staatsraths v. Roth, welcher in Ruhestand versetzt wurde, Herr v. Beisler berufen wurde; die Stelle eines Präsidenten des Oberrechnungshofes dahier wurde dem Regierungs - präsidenten der Pfalz, Hrn. v. Zenetti übertra - gen; an die Stelle des Hrn. v. Zenetti wurde Hr. Regierungsdirektor v. Hohe in Würzburg zum Regierungsprasidenten der Pfalz ernannt.

Aschaffenburg, 21. März. Der Stadt Aschaf - fenburg und Umgegend stehen folgende Einquar - tierungen in Aussicht: Am 25. das 14. k. k. - gerbataillon mit einem Artillerietransport, am 26 das Landwehrbataillon des k. k. Jnfanterieregimets Palombini, ersteres aus Böhmen, letzteres von Mainz über Hanau kommend. Jeder dieser Trans - porte ist 8 bis 900 Mann stark. Diese Truppen werden hier keinen Rasttag halten. -- Ferner wer - den im Laufe dieses Monats gegen 420 Mann des dahier garnisonirenden 1. Bataillons des 11. Jnfanterieregiments und wegen Mangels der - thigen Fournituren (die des 3. Jägerbataillons wurden nach Lohr und Forchheim abgegeben) wahr - scheinlich auf längere Zeit bei den Bürgern ein - quartirt werden. Jeden sechsten Tag soll eine Umquartierung der Mannschaft vorgenommen werden

Frankfurt, 26. März, Morgens. Das seit längerer Zeit hier gelegene k. k. österreichische Jnfanterieregimlent Palombini hat diesen Mor - gen um 7 Uhr unsere Stadt verlassen, um nach Böhmen zurück zu marschiren. Es wurde vom Musikkorps des hiesigen Linieninfanterieregiments, des bayerischen Jägerbataillons und des preußi - schen 31. Jnfanterieregiments, sowie einer großen Anzahl Officiere bis vor die Stadt begleitet.

Abends. Soeben rückt zum Ersatz der ab - marschirten Truppen das 14. k. k. österreichische Jägerbataillon aus Böhmen hier ein.

F* Karlsruhe, 24. März. Die zweite Kam - mer hat in ihrer gestrigen Sitzung einstimmig den von der Regierung verlangten außerordentlichen Kredit von2 1 / 2 Millionen Gulden bewilligt. -- Se. k. Hoheit der Großherzog hat zu Mitgliedern des Staatenhauses in Erfurt ernannt: Se. D. den Fürsten von Fürstenberg, Staatsath von Rüdt = Kollerberg, Legationsrath von Meyseburg und Bankier Laur.

R Stuttgart, 25. März. Der königl. preußische Gesandte hat gestern Nachts Stuttgart verlassen und ist nach Frank - furt abgreist. -- Geh. Rath von Wahl - kampf ist hier eingetroffen.

× Stuttgart, 25. März. Für heute noch in Eile die Nachricht, daß in einer langen Abend - sitzung, die bis Postabgang dauerte, eine Ver - ständigung zwischen Regierung und Landesver - sammlung über die wichtige Frage erzielt worden, wegen Ernennung von Commissionen beiderseits zu vertraulichen Conferenzen über das Werk der Verfassungsänderung. Schon war ein voller Bruch nahe, als es einer trefflichen und geistreichen Rede Kuhns und einem Vorschlage Reyscher's gelang, die auseinander gehenden Ansichten zu vereinen und auch die Regierung zur Zustimmung zu brin - gen. Nur 7 Mitglieder der äußersten Linken stimmten dagegen. So wird auch der Samstags Beschluß zunächst ohne weitere Folgen sein.

Dresden, 18. März. Mit Genehmigung Sr. königl. Majestät haben die in Evangelicis be - auftragten Staatsminister den Staatsminister a. D. Dr. v. Falkenstein mit dem Vorsitze im evangelischen Landeskonsistorium provisorisch be - auftragt.

Kassel, 23. März. Der General = Lieutenant und Divisionskommandeur Bauer ist zum interi - mistischen ersten Kommandanten der Residenzstadt Kassel ernannt worden.

Dresden, 22. März. Berathungsgegenstand in der I. Kammer war heute die Beschwerde des zum Abg. gewählten Dr. Theile wegen seiner fortdauernden Haft. Dr. Theile, im 67., 68. und 69. Wahlbezirke zum Landtags - abgeordneten gewählt, erhielt nach dem am 14. Januar von der I. Kammer gefaßten Beschusse die Missive zugesendet. Die Kriminalabtheilung des Dresdner Staatsgerichts, vor welcher Dr. Theile wegen Theilnahme an den Maiereignissen sich in Untersuchung und Haft befindet, hat bei Mittheilung jener Urkunde ihm eröffnet, daß es rücksichtlich seiner Entlassung bei der früher gefällten Resolution verbleiben müsse, und hat unter andern als Grund für diese Vor - ausbescheidung angeführt, daß aus der Verfas - sungs = Urkunde nach Lage der Sache sich ein Grund für seine Freilassung nicht ergebe. Die Entscheidung über die Beschwerde war von der Vorfrage abhängig: wann erlangt ein Gewählter die Eigenschaft als Abgeordneter, durch welche seiner Person nach §. 84 der Verfassungs - Ur - kunde* )§. 84 lautet: Die Stände genießen, sowohl in ihrer Gesammtheit, als einzeln, völlige Unverletzlichkeit der Person während der Dauer des Landtags. Daher darf insbesondere, außer dem Falle der Ergreifung auf frischer That bei einem begangenen peinlichen Verbrechen und dem Falle des Wechselverfahrens, kein Mitglied der Ständever - sammlung während ihrer Dauer, ohne ausdrückliche Zu - stimmung der Kammer, der selbiges angehört, verhaftet werden. die Unverletzlichkeit zugesichert ist? Der Ausschuß kann in seinem Berichte (Referent Ab - geordneten Jungnickel) nicht zugeben, daß ein zum Abgeordneten Gewählter erst dann im Sinne derVerfassung als Mitglied der Ständeversamm - lung betrachtet werden könne, wenn er bereits in die Kammern eingetreten sei, sondern ist der Ansicht, daß sich die Eigenschaft als Abgeordneter von der Erlangung der meisten Stimmen und Annahme der Wahl datire, und daß daher, wenn der Ge - wählte bei Ermangelung dieser Eigenschaft sich in Haft befinde, diese aufhören müsse, oder doch nur mit Zustimmung der Kammer fortdauern könne, indem hier die Worte verhaftet werden gleich - bedeutend angenommen werden müßten mit ver - haftet bleiben . Demgemäß beantragt die Majo - rität des Ausschusses: die Kammer solle erklären, wie sie es mißbilligen müsse, daß das Unter - suchungsgericht es unterlassen habe, die Kammer auf dem verfassungsmäßigen Wege in Kenntniß zu setzen, aus welchen Gründen die Fortdauer der Haft des Dr. Theile als gerechtfertigt sich dar - stelle, daher an die Staatsregierung den Antrag stellen, das Stadtgericht zu Dresden durch das Justizministerium anweisen zu lassen, daß es die Kammer auf verfassungsmäßige Weise in Kennt - niß setze, welche Gründe dasselbe dafür, daß der Abgeordnete Dr. Theile nicht sofort seiner Haft entlassen werden könne, anzuführen wisse. Die Minorität des Ausschusses (der Berichterstatter) stellt folgende Anträge: a) die Kammer wolle ihre Ansicht gegen die Staatsregierung dahin aussprechen, daß der Abgeordnete Dr. Theile durch seine bereits vor dem Beginn des Landtags er - folgte Verhaftung der im §. 84 der Verfassungs - Urkunde den Abgeordneten gewährleisteten Unver - letzlichkeit während der Dauer des Landtages nicht verlustig geworden sei, und daher b) an die Staatsregierung den Antrag richten, durch das Justizministerium die Entlassung des Abgeordneten Dr. Theile aus der Haft anordnen zu lassen. Bei der Abstimmung wurde der Antrag der Mi - norität sub a. mit 25 gegen 20 Stimmen, der sub b. mit 23 gegen 22 Stimmen ange - nommen.

= = Wiesbaden, 25. März, Morgens. Eine Trauerkunde ist es, die ich Jhnen heute zu mel - den habe. Gestern Abend ist nämlich auf außer - ordentlichem Wege die Nachricht hier eingetroffen, daß Prinz Moritz am 23. d. M., Abends 9 1 / 2 Uhr, in Wien mit Tod abgegangen ist. Er diente in der österr. Reiterei und machte den Feldzug gegen Ungarn mit. Prinz Moritz starb in seinem 28. Lebensjahre. Der Herzog, welcher vor einigen Tagen nach Wien abreiste, traf somit seinen inniggeliebten Bruder als Leiche an.

Hannover, 22. März. Jn der heutigen Sitzung der ersten Kammer richtete Hermann folgende Jnterpellation an das Ministerium: Vor einiger Zeit sei auf die Jnterpellation eines Abgeordneten von einem Mitgliede des Ministe - riums eine Antwort ertheilt, wodurch man die Abreise des preußischen Gesandten als Factum bestätigt, zugleich aber die beruhigende Versicherung hinzugefügt worden, daß die Abreise des Gesandten dadurch veranlaßt sei, daß man in Berlin in wichtiger Angelegenheit den Rath und die Erfahrungen dieses Staatsmannes habe hören müssen. Jn Widerspruch mit dieser Ant - wort gehe aus einer preußischen Cirkularnote an die verschiedenen Gesandtschaften, deren Echtheit nicht bezweifelt werden könne, hervor, daß die Abreise des Gesandten nicht aus dem früher an - gegebenen Grunde, sondern in Folge einer Stö - rung der Verhältnisse zwischen Hannover und Preußen erfolgt sei. Er frage, ob das Ministe - rium geneigt sei, zur Aufklärung dieses Wider - spruches Mittheilungen zu machen. Bennigsen wird die Jnterpellation, welche der Regierung sehr erwünscht kommt, morgen (Sonnabend) ausführlich beantworten.

* Dessau, 23. März. Der Landtag hat sich in Berücksichtigung des Erfurter Reichstags bis zum 3. Juni vertagt.

Schwerin, 20. März. Die Herzogin von Orleans ist gestern Mittag in Ludwiglust einge - troffen. Der großherzogl. Hof hatte sich zum Em - pfange derselben dorthin begeben. Morgen wird die Herzogin in Schwerin erwartet.

Oels, 16. März. Der Gymnasiallehrer Rösler, einst Abgeordneter in Frankfurt und bekanntlich von der Festung Hohenasperg entflo - hen, hat von Bern aus dem hiesigen Gymnasial - Curatorium seine Demission überschickt mit dem Antrage, ihm sein rückstandiges Gehalt vor seiner Abreise nach Amerika den 1. April c. zu über - senden.

Wien, 19. März. Die Wiener Zeitung mel - det heute in ihrem amtlichen Theil, daß Nadowitz, Heß und Haynau das Militärdienstkreuz erhalten haben.

Wien, 20. März. Die Thronrede des - nigs von Württemberg findet in allen österreichi - schen Blättern den freudigsten Widerhall. Man hört es aus jedem Worte heraus -- sagt der Wanderer -- daß man es mit einem Manne, mit einer Ueberzeugung zu thun hat. Und diese Offenheit ist es, welche uns bei aller Verschieden - heit der Meinungen dieses Aktenstück ehrenwerth erscheinen läßt. Es tritt ein Mann vor uns hin, der ein ganzes Leben hindurch sich keinen Vorwurf zu machen weiß, ein Fürst, der klar und entschie - den sagt: das will ich und das werde ich. Es ist die Sprache der Ueberzeugung und diese muß unter allen Verhältnissen geachtet werden. Jene denkwürdige Rede, sagt der Lloyd, steht in auf - fallendem Contraste zu allen Vorträgen gleicher Klasse. Kein diplomatischer Schleier ist hier über die Absichten der Krone geworfen. Keine Scheu vor dem Mißfallen anderer Mächte hält den Mo - narchen zurück, seine Meinung mit der Einfachheit eines Bürgers und dem Nachdruck eines entschlos - senen Mannes auszusprechen. Keine Zweideutig - keit irgend einer Art sorgt für einen Schirm, hin - ter welchem im Falle der Noth ein anständiger Rückzug kann angetreten werden. Die Reichs - zeitung meint: Der feste Wille des Königs -- die Anarchie nicht zu dulden -- der sich hier aus - spricht, berechtigt zu der Voraussetzung, daß auch die Mittel ihm zu Gebote stehen. Sollte dem - nach die Kammer die Regierung unmöglich ma - chen, so ständen Ereignisse in nächster Aussicht, die ohne Zweifel ganz Deutschland berühren müßten.

Wien, 20. März. Wie es heißt, soll das Jnstitut der Schiedsmänner in Oesterreich einge - führt werden. Den Gemeinden soll es freigestellt sein, Manner zu erwählen, welche ohne Rechts - kenntniß ermachtigt sind, Parteien, die sich frei - willig zur Schlichtung ihrer streitigen Rechte an sie wenden, anzuhören und den Versuch zu ihrer Einigung zu machen. -- Hiesige Blätter wollen mit Bestimmtheit wissen, daß an das böhmische Armeekorps von Neuem der Befehl ergangen sei, sich jeden Augenblick marschfertig zu halten. -- Die Presse macht unter dem 19. bekannt, daß sie im nächsten Vierteljahr forterscheinen würde. -- Jn Preßburg wurden wieder acht kriegsrecht - liche Urtheile gefällt, darunter eines gegen den kathol. Priester Georg Straka, auf den Strang lautend, gemildert zu 16jähriger Festungsstrafe in Eisen. Straka hatte zum Widerstand gegen die russischen Truppen aufgefordert, das ist sein we - sentlichstes Verbrechen. Die Kriegsgerichte in Un - garn sind thätiger als je, und es scheint, daß man bis zum 15. April, dem Tage der ungari - schen Unabhängigkeits = Erklärung, tabula rasa ge - macht haben will. -- Die Kronstadter Zeitung entbält aus Bukarest, 8. März, folgendes Schrei - ben: So eben habe ich von der Marschroute der k. k. russ. Truppen Einsicht genommen. Die in diesem Fürstenthum kantonirende russ. Armee ist seit einigen Tagen in Bewegung. Die Marsch - bewegung hat an der äussersten Grenze bei dem Kloster Bistritza, Uresu ec. begonnen. Alle Trup - pen in der kleinen Walachei concentriren sich in Krajova. Von dieser Stadt aus marschirt die Truppe nicht auf der Poststraße, sondern ein Theil nimmt den Weg seitwärts durch die Ortschaften, und der andere Theil -- einige Regimenter Jn - fanterie und Kavallerie -- an dem linken Donau - Ufer nach Braila und von da nach Fokschan. Der Marsch wird ununterbrochen fortgesetzt werden; ein großer Theil der Truppen wird unsere Hauptstadt berühren. Wie groß die Anzahl der russ. Trup -pen sein wird, die in unserem Fürstenthum zurück - bleibt, ist noch nicht bekannt.

Wien, 20. März. Nach Ostern wird Seine Majestät der Kaiser eine Reise nach Triest unter - nehmen und außer dem Fürsten Schwarzenberg ihn auch der Minister Bach, vielleicht auch noch mehrere Minister begleiten. Nach der Besichti - gung von Pola und dessen mit Eifer betriebenen Befestigungs = Arbeiten, so wie der Jnspicirung der Marine, hofft man, Se. Majestät dahin bewegen zu können, über Fiume die Rückreise durch Croa - tien anzutreten, indem man von der Gegenwart des Monarchen daselbst sich mehr verspricht, als die langen Conferenzen über die Gestaltung dieses Kronlandes zu Wege bringen konnten. Es ist stark die Rede davon, daß noch in diesem Som - mer sich der Kaiser zu Wien werde krönen lassen, und daß dieser Akt, zu welchem aus allen Thei - len der Monarchie Abgeordnete eingeladen werden sollen, die Brücke zu einem spätern allgemeinen Reichstag werden kann, welchem vorbehalten sei, die Verfassung vom 4. März in der Weise zu modificiren, daß sie unseren deutschen Verhältnissen sich mehr anpasse und zugleich eine Centralisation der Gesammtmonarchie möglich mache.

+ Wien, 21. März. Reisende, welche Ge - legenheit hatten, den früheren Staatsminister v. Stadion in seinem jetzigen Aufenthalte Gräfen - berg zu sehen, geben nichts weniger als tröstliche Berichte über dessen Befinden. Zwar sieht der Graf äußerlich wohl aus und ist stärker geworden, allein sein Gemüthszustand ist fortwährend völlig gedrückt, und seine Reden beschränken sich auf Ja und Nein . -- Dem Vernehmen nach soll der Kriegsminister FLM. Graf Gyulai das Kom - mando des fünften Armeekorps übernehmen und sich nach Rom begeben, wo man nächstens das Einrücken österreichischer Truppen erwartet. Drei Generalstäbe, nämlich ein französischer, ein öster - reichischer und ein päpstlicher, werden den Papst begleiten, welcher auf diese Weise eine Eskorte von beinahe 12,000 Mann haben wird. Die päpstlichen Truppen sollen auf 15,000 Mann ge - bracht werden. -- Zu Kaschau fand am 15. d. eine Exekution durch Pulver und Blei an dem Stuhlrichter Emmerich Jsztoch statt, welcher k. k. Soldaten in Gefangenschaft verlockte und einen Wehrlosen niederschoß. Acht andere hiebei Be - theiligte wurden auf längere oder kürzere Zeit zu Festungsstrafen verurtheilt.

+ Wien, 22. März. Vom k. k. Kriegs - gericht in Preßburg wurde Gregor Modro - vich, Stiftsgeistlicher des Benediktiner = Ordens in Zala = Apati, wegen Theilnahme am Hochverrath zu 10jähriger Festungsstrafe in Eisen und Con - fiskation seines Vermögens verurtheilt. -- Ueber die Renitenz der Bauern in Zagorien an der steyerischen Grenze (unweit Kostel) erfährt man, daß bei der Ankunft des militärischen Exe - kutions = Kommando 's sie sich zur Wehre setzen. und auf das Militär sowohl unterwegs als zu Hause feuerten. Das Militär gebrauchte nur die Stichwache (zwei Kampagnien Otokaner Grenzer) und erwartet Verstärkung.

Frankreich.

C Paris, 23. März. Der Dampfer Nar - vial, welcher den letzten Kourier von Civita = ve - chia hierher hrachte, hatte unter andern Passagie - ren auch zwei Römer an Bord, welche vom fran - zösischen Kriegsgericht zur Galeerenstrafe verur - theilt worden sind. Dieselben werden ihre Straf - zeit im Bagno von Toulon überstehen. -- Die neuliche Parteiversammlung im Gebäude des Staats - raths gab einen Maßstab für das Schicksal der zwei neuen Gesetze. Léon Foucher und Thiers waren für unbedingte, rasche Annahme, Larey und Montigny für den Stempel, als Finanzmaß - regel, aber gegen die Kaution. Letzterer er - klärte, man müsse ihm erst beweisen, daß der jetzige Kautionsbetrag die verhängten Geldstrafen nicht decke, bevor er an die Nothwendigkeit einer Erhöhung glauben könne. Auf seine Frage, obman dadurch die Presse stumm machen wolle, er - widerte ein Mitglied: Ja, -- worauf Montigny erwiderte, daß er dann desto entschiedener opponire. -- Jn den heutigen Bureausitzungen äußerten sich be - züglich der Presse sehr feindliche Gesinnungen, die aber nicht minder bereite Gegner fanden. Die Rechte hatte gestern Abend eine Versammlung rue Ri - voli, wo beschlossen wurde, in den Bureaux die Maßregeln zu unterstützen, welche die gemäßigte Presse nicht ruiniren können. Jn diesem Sinne haben heute Kerdrel, Vatirmesnil, Larcy, Mon - tigny, Pidoux, Alfred Nettement, Favreau ec. ge - sprochen. Die große Majorität der Bureaux ist für die Dringlichkeit und Annahme beider Ent - würfe, doch glaubt man, daß das Preßgesetz bei der Debatte einige Modifikationen erfahren wird. -- Jn dem gestern von Hrn. Chouin, dem Be - richterstatter, der Nationalversammlung vertheil - ten Bericht über das Budget der Einnahmen, be - merkt die Kommission, daß sie im bereits vorge - legten Budget der Ausgaben eine Ersparung von 40 Millionen bei den gewöhnlichen, von 44 Mil - lionen bei den außerordentlichen Ausgaben bean - tragt habe. Mehr habe sie ohne Nachtheil für die Staatsverwaltung bei dem gewöhnlichen Bud - get für 1850 mit 1408 Millionen nicht erübri - gen können. Es sei zu bemerken, daß in dieser Summe inbegriffen seien: fast 264 Millionen, der Buchhaltung wegen dahin übertragen, also keine wirkliche Last, 43 Millionen an verschiedenen Vor - schüssen, die Staatsschuld endlich mit 326 Mil - lionen. Daher blieben für die eigentliche Ver - waltung nur 735 Millionen, an welchen eigent - lich die angeführten 40 Millionen erspart würden. Mehr sei an den Ausgaben nicht zu regeln ge - wesen, man mußte sich daher zu den Einnahmen wenden. Die gewöhnlichen Einnahmen sind an - geschlagen auf 1251,523,987 Frks. Darin ist bereits der Ertrag vom Verkaufe unbeweglicher Güter der früheren Zivillise mit 9,105,000 Fr. einbegriffen. Es sei ferner die Verminderung der Salzsteuer dem Staatsschatze sehr ungünstig ge - wesen. So seien bereits die Einnahmen von Jän - ner und Februar 1850 um 3,550,000 Fr. gerin - ger, als in den entsprechenden Monaten 1849. Die alte Steuer brächte 70, die neue bringt 29 Millionen ein, Differenz 41 Millionen. Die Ge - tränkesteuer von 1849 ist nur um 9 Millionen geringer als 1846. Für 1850 ist sie auf 100 Millionen angeschlagen. Die Kommission ist gegen ihre Aufhebung. Algier erscheint mit 14,340,000 Fr. Stempel =, Register = und Pa - tentsteuer geben jährlich 40 Millionen. Die Brief - taxe bringt 8 Millionen. -- Die außerordentlichen Einnahmen sind angesetzt mit 84 Millionen, dar - unter 10 Millionen Rückzahlung der Nordbahn, die dann noch 35 Mill, schuldet, 3 Mill. Erbsteuer der Prinzessin Adelhaide, endlich 71,895,150 Fr. von der Tilgungskasse. Letztere Summe nimmt die Kommission nur zeitlich an. Die ordent - lichen Ausgaben übersteigen die Gesammtein - nahmen bereits um 588,870 Fr., dazu 14 Mill. bereits gewöhnlicher Kredite gibt 14,588,870 Fr. Wenn auch delikat, so doch möglichst bestimmt weißt der Berichterstatter auf das, Finanzmännern so gefällige, überall mit so viel Mißbrauch in Anwendung gebrachte Mittel, die schwebende Schuld. Er weißt auf das Gefährliche dieser Operation hin, bei der der Staat zugleich Schuldner und Gläu - biger ist. Sie wird bis Ende 1850 622,770,832 Fr. betragen, während zu ihrer Deckung nun 575,783,443 Fr. aufzubringen sind, was ein Defizit vvn 50 Mill. herausstellt. Hierbei muß aber bemerkt werden, daß mehrere Ausgaben noch nicht bezahlt sind, daß die öffentlichen außerordentlichen Arbeiten für 1850 nur geringe Vorschüsse fordern, endlich der Vertrag mit der Bank dem Schatze noch 100 Mill. zur Verfügung stellt. Diese Stellung ist um so weniger eine vortheilhafte zu nennen, als an Vor - schüssen der Bank und Privaten, so wie der Spar - kassen unter Umständen 280 Millionen ganz oder theilweise zurückgezogen werden können. -- Nie hat Paris ein so ruhiges, beinahe todtes Aus -sehen gehabt, als jetzt am Vorabend der Repres - sivgesetze, welche gegen Presse, Wahlversammlun - gen, politische Flüchtlinge und ähnliche Elemente, die der Regierung fürchterlich sind, getroffen wer - den sollen. Die Disziplin der sozialistischen Par - tei ist ein Ding, wovon man in Deutschland kaum einen Begriff haben kann. So viele Tausende der hungernden und leidenschaftlichen Arbeitern halten sich still zu Hause und gehen jeder Pro - vokation aus dem Wege, weil die sozialistische Presse ihnen dieß nicht befiehlt, sondern sie darum bittet. Die Stellung der gemäßigten Blätter dem Preßgesetze gegenüber hat gestern einen Minister - rath veranlaßt. Die halb offizielle Patrie so - gar macht die Bemerkung: Es ist ein Uebel, daß das Gesetz über die Kaution und den Stem - pel vorgelegt wurde. Es wäre ein zweites Uebel, wenn es verworfen, aber ein noch größeres, wenn es angenommen würde, -- Für die Departements - journale ist das neue Preßgesetz eine Frage auf Leben und Tod. Sie sollen daher ihre Redak - teure in einem Kongreß beeinigen wollen, in wel - chem über den Vorschlag, die Kandidatur der für das Gesetz stimmenden Repräsentanten in Zukunft nie mehr zu unterstützen, berathen werden soll. -- Der Gerant der Reforme, die durch Preßprozesse erdrückt, schon lange nicht mehr erscheint, ist ge - stern abermals zu 2000 Fr. Geldbuße und 6 Monaten Gefängnißstrafe verurtheilt worden.

Jtalien.

T. D. Turin, 22. März. Das Kabinet ist bedroht. Alles spricht ernsthaft von einem Mini - sterwechsel.

Belgien.

Brüssel, 22. März. Die Kammer der Ab - geordneten hat gestern dem mit Rußland geschlos - senen Handels = und Schifffahrtsvertrag einstimmig ihre Genehmigung ertheilt. Derselbe sichert dem belgischen Handel, in Vergleich mit den frühern Verhältnissen, wesentliche Vortheile zu.

Brüssel, 23. März. Der Minister der öf - fentlichen Arbeiten hat der Kammer der Abgeord - neten in der gestrigen Sitzung einen Gesetzes - Entwurf vorgelegt, welcher einen Kredit von 250,000 Fr. für die ersten Einrichtungen der electrisch = telegraphischen Linien in Belgien verlangt.

Türkei.

Konstantinopel, 6. März. Die französische Regierung hat an den Divan das Ansinnen ge - stellt, die aus der Schweiz verwiesenen Flüchtlinge aufzunehmen. Die ottomanischen Minister fanden diesen Antrag ungeeignet, denn sie erfuhren von der russischen Gefandtschaft, daß die Botschafter der französ. Republik in Petersburg, Leflo und Lamoriciere, den Kaiser dringend angegangen hät - ten, die Flüchtlinge zu amnestiren, um Frankreich davon zu befreien. Die ottomanischen Minister haben daher eine abschlägige Antwort gegeben.

Griechenland.

Athen, 8. März. Der französische außeror - dentliche Botschafter, Baron Gros, ist von dem König empfangen worden, bei dem er eine lange Audienz hatte, in welcher er der griechischen Re - gierung empfahl, die Forderungen des englischen Kabinets für Entschädigung englischer und joni - scher Unterthanen im Grundsatze anzuerkennen, die Bestimmung der Summe derselben aber weiterer Verhandlung vorzubehalten. Nach dem Kurier von Athen hat sich die griechische Regierung zur Annahme dieses Vorschlags geneigt gezeigt.

Verantwortlicher Redakteur: Dr. Stehle.

Gestorbene: Den 27. März 1850.

Katharina Eigner, 3 Jahr alt. Joseps Käs, 3 1 / 2 Jahr alt. Barbara Braun, Schiffmanns - tochter v. Ochsensurt, 39 Jahr alt.

Druck von Joseph Steib.

Hiezu das Ergänzungsblatt Nr. 23.

About this transcription

TextDie Bayerische Presse
Author[unknown]
Extent4 images; 6133 tokens; 2312 types; 44961 characters
Responsibility Alexander Geyken, ed.; Susanne Haaf, ed.; Bryan Jurish, ed.; Matthias Boenig, ed.; Christian Thomas, ed.; Frank Wiegand, ed.

Institut für Deutsche Sprache, MannheimNote: Bereitstellung der Bilddigitalisate und TEI Transkription Peter FankhauserNote: Transformation von TUSTEP nach TEI P5. Transformation von TEI P5 in das DTA TEI P5 Format. CLARIN-DNote: Langfristige Bereitstellung der DTA-Ausgabe

EditionVollständige digitalisierte Ausgabe.

About the source text

Bibliographic informationDie Bayerische Presse Eine constitutionell-monarchische Zeitung. . Würzburg (Bayern)1850.

Identification

Physical description

Fraktur

LanguageGerman
ClassificationZeitung; ready; mkhz1

Editorial statement

Editorial principles

Siehe Dokumentation

Publication information

Publisher
  • dta@bbaw.de
  • Deutsches Textarchiv
  • Berlin-Brandenburg Academy of Sciences and Humanities (BBAW)
  • Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften (BBAW)
  • Jägerstr. 22/23, 10117 BerlinGermany
ImprintBerlin 2019-12-10T10:55:07Z
Identifiers
Availability

Dieses Werk steht unter der "Creative Commons Namensnennung - Nicht kommerziell 3.0 Deutschland Lizenz" (CC BY-NC).

Holding Library
Shelfmark
Bibliographic Record Catalogue link
Terms of use Images served by Deutsches Textarchiv. Access to digitized documents is granted strictly for non-commercial, educational, research, and private purposes only. Please contact the holding library for reproduction requests and other copy-specific information.