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Die Bayerische Presse.
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Eine constitutionell-monarchische Zeitung.

Erpedition: Jm Schenkhofe 2. Distr. Nr. 533.

Einrückungsgebühr: die gespaltene Pe - titzeile oder deren Raum 3 kr. Briefe und Gelder frei.

Nr. 88.
Würzburg, Freitag den 12. April. 1850.

Amtliche Nachrichten.

Die Schulstelle zu Riedern k. Ldg. Milten - berg wurde dem 2. Lehrer Franz Anton Spieß zu Eichenbühl verliehen.

Verliehen wurden: 1) Die 1. Knabenschul - lehrerstelle zu Bischofsheim dem Taubstummenlehrer Valentin Reitz dahier; 2) die Schulstelle zu Sulz - heim dem Schullehrer Johann Amend zu Bühler; 3) die 1. Knabenschullehrerstelle zu Brückenau dem Mädchenlehrer Valentin Sitzmann daselbst; 4) Die Schulstelle zu Köhler k. Ldg. Volkach dem Schulverweser Adolph Sell zu Hemsbach; 5) die Schulstelle zu Werberg k. Ldg. Brücke - nau dem zweiten Schullehrer Michael Franz zu Kothen.

sym42 Ueber die Zustände Badens. I.

Bei der Schilderung der Lage, in der wir uns befinden, glauben wir zuerst von den ver - schiedenen Parteien reden zu müssen. Nach einem durchgreifenden Eintheilungsgrunde gibt es eigentlich deren nur zwei: Die radikale Partei oder die Partei der Revolution, und die Partei der Ord - nung, die sich an das Bestehende anschließt, oder die conservative Partei. Letztere zerfällt dann wieder in die liberal conservative und in die altconser - vative Partei; der That nach gehen zwar zur Stunde diese Beiden in einander auf, da sie sich aber vielleicht bald wieder von einander trennen dürften, indem ihre Verschmelzung mehr nur eine momentane, eine von dem Drange der Nothwen - digkeit gebotene, als eine innere durch die Gleich - heit der Prinzipien bedingte ist, so wollen wir sie auch in dieser Darstellung besonders abhandeln. Jch beginne mit der altconservativen Par - tei -- Es ist bekannt, daß diese vor der Revo - lution der damaligen liberalen Partei an Stärke beinahe die Waage hielt; ihre politischen Princi - pien waren so ziemlich absolutistisch, indem sie in Herrn von Blittersdorf immer ihren eigentlichen Chef anschaut, dabei aber gleichwohl mit jedem Ministerium durch Dick und Dünn ging. Das konstitutionelle Wesen gefiel ihr nie besonders; was sie davon zulassen wollte, war höchstens so ein Scheinbild. Man könnte diese Partei auch die bureaukratische nennen, da sie in der Kammer vorzüglich durch Staatsdiener vertreten war; und in das eigentliche Wesen derselben werden wir daher erst dann eine tiefere Einsicht bekommen, wenn wir in einem folgenden Artikel die badische Büreaukratie geschildert haben werden. Die Feb - ruarrevolution hatte diese Partei scheinbar ganz vernichtet, indem sie nicht nur in alle Forderungen, welche die Liberalen im Namen eines wahren Constitutionalismus damit an die Regierung stell - ten, einwilligte, sondern auch nachher sich als eine besondere Partei gar nicht mehr geltend machte, und mit den Liberalen ebenso Hand in Hand ging, wie jetzt diese mit jener. Wenn man damals diese Altconservativen hörte, wie gebahr - deten sie sich so liberal, so human! Wie sehr hatte man sie bisher verkannt. Und gewiß hat es manchen Liberalen manchmal fast bis zur Thräne gerührt, wenn sie von der Souveränitätder Nationalversammlung oder des Volkes, von Jnstitutionen sprachen, wie sie nur das freieste Volk der Welt haben mag. Jetzt freilich ist dies Alles anders. Man sollte glauben, diese Partei würde von der gewaltigen Revolution auch etwas ge - lernt haben. So ist es aber nicht. Die ganze Bewegung nur für eine Krankheit, für eine rein negative Auflehnung ohne allen positiven Kern haltend, thut sie wieder, als die volle alte Zeit für sie wieder gekommen, als ob eigentlich gar nichts geschehen wäre, und man die zwei letzt vergangenen Jahre durch einen Cabinetsbefehl aus der Weltgeschichte gänzlich ausstreichen könnte, durch und durch materialistisch gesinnt, und me - chanisch Alles anschauend, glaubt sie an keinen Geist, an keine Jdee. Das ganze Geheimniß der Staatsweisheit besteht im Militär, dem Gens - darmeriekorps und dem Amtsbüttel; und wenn nur diese drei Grundsäulen der menschlichen Ge - sellschaft nicht wanken, dann wähnt sie ganz pro - per regieren zu können. Und diese Partei ist jetzt obenan. Wahrlich, man müßte an allem Fort - schritte der Menschheit verzweifeln, und an unserm Volke insbesonders, wenn man annehmen dürfte, eine solche Partei hätte die Zukunft für sich, sie, die wieder mit der alten starren Ausschließlichkeit verfährt, und jede Versöhnung mit dem positiven Gehalte der Neuzeit entschieden von sich abweist. Weil die letzten Wahlen -- übrigens auf eine ganz begreifliche Weise -- der großen Mehrheit nach, in ihrem Sinne ausgefallen, so meint sie, das Volk fühle wieder die lebhafte Sehnsucht, nach ihrem Regiment, oder nach den alten vor - märzlichen Zuständen. Sie dürfte jedoch bei nachster Gelegenheit sehr leicht eines Bessern belehrt wer - den, wenn sie je noch etwas lernen könnte. Diese Partei ist gewiß nicht im Stande, eine con - stitutionelle Regierung zu führen, oh, eine Regie - rung, die sich wenigstens in den Hauptprinzipien auf den klar ausgesprochenen Willen der Mehr - heit des Volkes stützt. -- Aber ist es etwa die andere Partei, die liberalkonservative, im Stande? Man muß gestehen, diese Partei hat ausgezeichnete Talente unter sich, ja entschieden die größten politischen Kapacitäten, -- auch ist sie nun gewöhnt, das Staatsleben mit etwas an - dern Augen anzusehen, als vorher, sie ist viel po - sitiver, viel praktischer geworden. Sie weiß nun aus eigener Erfahrung, daß es leichter ist, zu op - poniren, als es besser zu machen. Und während sich die beiden extremen Parteien gleich stark an dem Geiste der Geschichte versündigen, indem die eine meint, mit dem Jahre 1848 fange eine ganz neue Welt an, so daß man ohne Rücksicht auf Verhältnisse und Menschen zu nehmen, Alles auf den Kopf stellen, nach Jdealen konstruiren könne, die andere dagegen der Ansicht ist, mit dem Ein - zuge der Preußen sei auch die alte vormärzliche Welt wieder eingezogen, und im Grunde genom - men eigentlich gar nichts geschehen --; so möchte allein die liberale Partei im Stande sein, den Verhältnissen allseitig Rechnung zu tragen, und das Neue, soweit es positiv und praktisch ausführ - bar ist, mit dem Alten zu verbinden, und so ei - nen gesunden organischen Uebergang zu gewinnen. Allein auf der andern Seite ist nicht zu verken - nen, daß diese Partei sowenig die Mehrheit desVolkes für sich hat, als die altkonservative, da die größte Zahl der frühern Bundesgenossen in's Lager der Radikalen übergegangen ist, so daß auch sie nicht eine wahrhaft konstitutionelle Regie - rung im oben bezeichneten Sinne führen könnte. Aber wie? Wenn sich diese beiden Parteien mit einander verschmelzen würden auf der gemeinschaft - lichen Grundlage der Ordnung und der gesetzlichen Entwicklung, etwa so, wie es im gegenwärtigen Augenblicke der Fall ist? Ließe sich auf diese Weise nicht eine starke Partei zusammen bringen, so daß eine aus ihr hervorgegangene Regierung auf einer Basis stünde, die breit genug wäre, um wenigstens annäherungsweise den Namen einer konstitutionellen oder parlamentarischen zu verdie - nen? Wir glauben nicht an eine solche Verschmel - zung, indem die altkonservative Partei gar nicht gewillt ist, den Liberalen genügende Concessionen zu machen, in der Meinung, diese seien eigent - lich an der ganzen Revolution schuld, und so am Ende nicht viel besser als die Radikalen. Man dürfte in dieser Hinsicht nur die Karlsruher Zei - tung zur Zeit der letzten Wahlen lesen, um sich von der Wahrheit dieser Behauptung zu überzeugen. Man würde im Lager der Conservativen die Li - beralen nur dann aufnehmen, wenn diese als reu - ige Sünder im Bußgewande erschienen, um alle ihre Principien und ihre ganze Vergangenheit ab - zuschwören. Doch davon ist keine Rede. Wenn die Liberalen sich jetzt auch ganz an das Mini - sterium anschloßen, und als eine besondere Partei gar nicht auftreten, so geschieht dieß eben nur für den gegenwärtigen Moment, indem sie von der Ansicht ausgehen, es handle sich jetzt um et - was Anderes, als um etwas mehr oder weniger Freiheit. Wenn aber die konservative Partei die Ausnahme, in der wir uns zur Stunde befinden, zur Regel zu machen, und etwa für immer wie - der im Geiste der vormärzlichen Zeit zu re - gieren versuchen sollte, dann würde man sehen, daß die Liberalen ihre früheren Grundsätze wohl etwas modifizirt aber nicht aufgegeben haben. Dann erst würden sie wieder als eine gesonderte Partei auftreten. An eine aufrichtige Verschmelzung die - ser beiden Parteien ist also gar nicht zu denken, dazu herrscht noch immer zu viel Mißtrauen zwi - schen ihnen. Aber wie steht es denn mit der ra - dikalen Partei? Diese ist zwar für den Au - genblick gänzlich desorganisirt und daniedergewor - fen; die hervorragendsten Leute sind theils im Auslande, theils im Gefängniß; und was sehr zu beachten ist: es fehlt ihr durchaus an Führern. Man hat dieser Partei die Köpfe heruntergeschla - gen, und nur die nackten Glieder sind noch da. Und was ist denn die Masse ohne Leitung. Und dieser Umstand ist um so mehr von Gewicht, als die konstituirende Versammlung nur zu deutlich zeigte, daß diese Partei nicht zu reich an Talen - ten ist. Auf der andern Seite ist jedoch nicht in Abrede zu stellen, daß unter Umständen die radi - kale Partei wieder in einer Stärke hervortreten könnte, die hinreichend genug wäre, um jede re - gelmäßige constitutionelle Regierung ge - radezu unmöglich zu machen. Doch wie wenn sie bei späteren Wahlen wieder die Majo - rität bekommen sollte? Oder glaubt man, dies wäre so ganz unmöglich? Wahrlich! man kenntunser Volk schlecht, wenn man meint, die alte Oppositionslust sei verschwunden; und es ist durch - aus lächerlich, wenn man von Treue desselben gegen das Regentenhaus spricht, und gestützt auf das Resultat der letzten Wahlen, wähnt, die Re - volution sei nur an der Oberfläche geblieben. Und so halte ich dies für das Schlimmste unserer Lage, daß keine regelmäßige constitutionelle Regierung bei uns sobald mehr möglich sein wird, sodann eben nur eine solche, die immer und immer zu Kammerauflösungen, Ausnahmsmaßregeln greifen muß, und in dieser Hinsicht hat Baden den Be - weis seiner Lebensfähigkeit allerdings noch zu führen.

Landtagsverhandlungen.

München, 6. April. Jn der heutigen Vor - mittagssitzung des Wechselausschusses kamen die Artikel 21 bis 83 zur Berathung. Diese sämmtlichen Artikel wurden fast ohne alle Dis - kussion angenommen. Ein aus den Einführungs - patenten anderer deutscher Staaten entnommener, von dem Referenten Breitenbach zum bayerischen Einführungsgesetze vorgeschlagener Zusatz lautend: Bei den vom Auslande eingehenden Usowechseln wird die Verfallzeit auf 14 Tage von dem Tage der Präsentation der Wechsel an festgesetzt wurde unter Zustimmung des Justizministers angenom - men, wobei aus einem später folgenden Artikel zu ergänzen ist, daß unter Ausland diejenigen Länder verstanden werden, in welchen die allg. d. W. = O. nicht gilt. Ueber die Verjährungsfristen der Wechsel hat Referent Breitenbach eine Reihe von Bestimmungen zur Aufnahme in das Ein - führungsgesetz vorgeschlagen. Dieselben wurden jedoch als sich von selbst verstehend, dann als zu kasuistisch und doch nicht erschöpfend, nach einer längeren Debatte mit 7 gegen 1 Stimme abge - lehnt. Zu Art. 80 Absatz 2 der W. = O, wo von der Unterbrechung der Verjährung durch Streit - verkündigung die Rede ist, beantragte Referent mit Rücksicht darauf, daß in Bayern Streitver - kündigungen im Wechselprozesse nicht bekannt seien und daß dieselben im ordentlichen Prozesse die Sistirung des Prozesses bis zur Erklärung oder Contumacirung des Litisdenuntiaten bewirken, den Zusatz, daß unter Streitverkündigung nur die Mit - theilung der Klage an den Betheiligten zu ver - stehen sei und daß dadurch der Gang des Pro - zesses unter den ursprünglichen Parteien nicht ge - hemmt werden dürfe, wobei noch die Ediktalcita - tion in den Fällen, wo der Aufenthalt des De - nunziaten unbekannt ist, vorgeschlagen wurde. Für die Nothwendigkeit einer solchen Bestimmung sprachen Heigel und Morgenstern, gegen dieselbe Arnheim, Paur, II. Präsident Weis und der Ju - stizminister. Die Gegner gingen von der Ansicht aus, daß, da die Streitverkündigung nur den Zweck der Unterbrechung der Verjährung habe, Zweifel über die Anwendung nicht wohl auf - tauchen können. Der Antrag wurde schließlich verworfen. -- Jn der Nachmittagssitzung hat der Wechselausschuß die Art. 84 bis 100, mithin bis zum Schlusse der Wechselordnung, angenommen, so daß der Text der Wechselordnung selbst zur unveränderten Annahme empfohlen ist. Zu Art. 87 beantragte Paur einen Satz in das Einfüh - rungsgesetz aufzunehmen, dahin lautend: Jn den Landestheilen diesseits des Rheins sind sämmtliche Advokaten zur Aufnahme von Wechselprotesten be - rechtigt und verpflichtet. Dieser auch von Neuf - fer und Arnheim unterstützte Antrag wurde jedoch auf die Bemerkung des Justizministers, daß die Notariatsordnung bereits zur Uebergabe an die Kammer reif sei und daß dort dieses Bedürfniß seine Befriedigung finde, abgelehnt. Boye bean - tragte, den Satz aufzunehmen: Jn der Pfalz werden die Proteste durch Notare oder Gerichts - boten aufgenommen. Dieser Zusatz wurde in Uebereinstimmung mit Rheinhessen und Rheinpren - ßen angenommen. Zu Art. 91 wollte Breiten - bach die Bestimmung aufgenommen wissen: Die Erhebung von Protesten und anderen im Verkehr vorkommenden Handlungen hat von 9 bis 12 UhrVormittags und von 2 bis 6 Uhr Nachmittags zu geschehen. Dieser Zusatz wurde auf die da - gegen von dem II. Präsidenten Weis, von Paur und dem Justizminister erhobenen Bedenken abge - lehnt. Einen weiteren Zufatz, welchen Breitenbach vorgeschlagen: Von dem Tage der Giltigkeit der allgemeinen Wechselordnung wird der Montag und Donnerstag als allgemeine Zahltage für Wechsel bestimmt zog derselbe selbst wieder zurück, nach - dem bemerklich gemacht worden, daß der Art. 93 nur da, wo Zahltage schon bestanden haben, solche fortbestehen läßt, daß aber neue Zahltage nicht eingeführt werden dürfen. Dagegen wurden Art. 3 und 4 des Regierungsentwurfes zum Einfüh - rungsgesetze angenommen, somit festgestellt, welche Tage als Feiertage zu betrachten und daß für Augsburg der Montag und der Donnerstag als allgemeine Zahltage bestimmt, die an andern Plätzen bestandenen allgemeinen Zahltage aber aufgehoben werden. Bezüglich der Art. 96 bis 100 hatte Breiten - bach einen Zusatz beantragt: Die Bestimmungen der Art. 96 bis 100 der allgem. d. Wechselord - nung sind auch auf die mit Zinsfuß und gegen Kün - digung ausgestellten eigenen Wechsel anwendbar, wenn die geschehene Kündigung durch eine dem Wechsel beigefügte öffentliche Urkunde oder die Bestätigung des Schuldners auf dem Wechsel nachgewiesen werden kann Da jedoch bemerkt wurde, daß die Wechselordnung nur noch Wechsel mit bestimmten Verfalltagen kenne, daher Wechsel auf Kündigung unzulässig seien, so wurde dieser Zusatz zurückgezogen. Jn Erwägung jedoch, daß dermalen in Altbayern bedeutende Summen in Wechseln auf Kündigung angelegt sind, wurde im Einklange mit dem württembergischen Einführungs - gesetze der Zusatz angenommen: Spätestens drei Jahre nach Einführung der d. Wechselord - nung erlischt die Wechselkraft der vorher auf Kündigung gestellten eigenen Wechsel und wechsel - mäßigen Verschreibungen, wenn sie auch noch nicht verfallen sind. Der Art 5 des Regierungsge - setzentwurfes, der die Priorität der Wechselforde - rungen im Konkurse aufhebt, wurde von Arnheim insoferne bekämpft, als derselbe zwar diese Auf - hebung für Solawechsel, aber nicht für Tratten billigen wollte, da letztere dem rein kaufmännischen Verkehre angehörten und es zudem mindestens zweifelhaft scheine, ob diese Priorität in Oester - reich und Preußen aufgehoben sei. Da indessen von Rheinhard, Paur, Breitenbach mehrfache Be - denken dagegen geäußert wurden, so wurde ein besonderer Antrag darauf nicht zur Abstimmung eingebracht. Vorbehaltlich der Einrückung eines andern Termins wurden hierauf Art. 5 des Ein - führungsgesetzes, wonach das Vorzugsrecht der Wechselforderungen im Konkurse aufgehoben ist und wonach jedoch dasselbe in Ansehung der Wech - selverbindlichkeiten, welche von bisher wechselfähi - gen Personen eingegangen worden sind, erst bei den nach dem 1. Jan. 1851* )Dafür wird nun wohl 1. Juli 1852 gesetzt werden. eröffneten Konkur - sen außer Kraft treten soll, angenommen, dagegen eine andere von Breitenbach deshalb vorgeschlagene Fassung, sowie die von Heigel gewünschte Frist von drei Jahren verworfen. Hiernächst stellte Paur den Antrag, eine Reihe von Bestimmungen über die Anweisungen in das Einführungsgesetz aufzunehmen. Dieselben sind fast wörtlich den gleichmäßigen, zugleich mit der Einführung der deutschen Wechselordnung in Sachsen und Wei - mar publizirten Gesetzen hierüber nachgebildet. Der wesentliche Jnhalt ist folgender: Kauf - männische Anweisungen, welche in der für Wech - sel vorgeschriebenen Form ausgestellt sind, stehen, insoweit nicht das Gesetz eine Ausnahme macht, den gezogenen Wechseln gleich. Anweisungen wer - nicht zur Annahme präsentirt. Geschieht Dieß, so ist der Bezogene nicht verpflichtet, sich darauf zu erklären, und der Jnhaber ist nicht befugt, deßhalb Protest zu erheben oder Regreß zu neh - men. Jedoch wird eine Anweisung acceptirt, so entsteht daraus für den Acceptauten dieselbe Ver - bindlichkeit, wie aus der Acceptation einer Tratte. Wenn aus Anweisungen auf Zahlung oder Rem -bours geklagt wird, findet der Wechselprozeß statt. Wechselhaft wird jedoch nur gegen den Acceptan - einer Anweisung verhängt. Die Zweckmäßigkeit und Nothwendigkeit von gleichzeitig mit dem Wechselgesetze zu erlassenden Bestimmungen über Anweisungen wurde allseitig anerkannt, jedoch Be - denken darüber erhoben, ob dieselben nicht als besonderes Gesetz erlassen werden müßten. Der Justizminister hatte zwar gegen den Vorschlag an sich nichts zu erinnern, versprach auch eine Ge - setzesvorlage der Regierung hierüber, bekämpfte jedoch die Einbringung in bloßer Form von Zu - sätzen und ohne daß das Gesetz im Ministerrathe und Staatsrathe vorher berathen worden. An der hierauf eröffneten Debatte betheiligten sich Neuf - fer, Paur, Fürst Wallerstein, Breitenbach, welche die Nothwendigkeit gleichzeitiger Bestimmungen über Anweisungen, nachdem die Augsburger 14 - tägige Acceptation aufgehoben und der kleine Gewerb = und Fabrikstand ein Surrogat erhalten müsse, zeigten, sodann Arnheim, welcher auf die in Ansbach und Bayreuth geltenden umfassenden Bestimmungen des preußischen Landrechts über kaufmännische Assignationen hinwies. Es wurde hierauf beschlossen, die entsprechenden Bestimmun - gen in das Einführungsgesetz selbst aufzunehmen, zur reiflicheren Berathung jedoch dieselben einer besonderen Ausschußsitzung vorzubehalten. Darauf übergab Morgenstern einen Zusatzartikel, wonach alle gegen Juden bestehenden zivilrechtlichen Aus - nahmsgesetze auf die Wechselgeschäfte der Juden keine Anwendung finden sollen. Er motivirte seinen Antrag hauptsächlich damit, daß manche Gerichte diese Ausnahmsgesetze gegen Juden auch bei Wechseln, wenn wechselfähige Christen sich darauf beriefen, angewendet und daß auch bei Einführung des Hypothekengesetzes eine ähnliche Vorsicht getroffen wurde. Der Antrag wurde von Arnheim Panr und II. Präsident Weis dringend empfohlen, fand auch die Unterstützung des Referenten Breitenbach und wurde sodann einstimmig angenonmmen Zur Fortsetzung der Berathung über den Einführungstermin, über die Anweisungen, über einen von Arnheim über die Kompetenz der Gerichte in Wechselsachen über - gebenen Antrag (dahin lautend: Wechselklagen gegen Personen, welche erst in Folge der allge - meinen Wechselordnung wechselfähig geworden, können in den Gebietstheilen, in welchen bisher die bayerische Wechselgerichtsordnung von 1785 in Geltung stand, nach der Wahl des Klägers entweder bei dem für den treffenden bestehenden Merkantil = und Wechselgerichte oder bei dem or - lichen Gerichte ihres Wohnorts gestellt werden ), endlich die vom Referenten begutachteten, an die Staatsregierung zu bringenden Wünsche wurde Ausschußsitzung auf Montag 8. d. M. Nachmit - tags 4 Uhr anberaumt.

Deutschland.

München, 7. April. Ein neuer Gaunerstreich macht hier viel Aufsehen. Zwei Männer, denen es gelungen war, die Parterrefenster des Schlaf - kabinets der Gräfin Törring = Guttenzell leise zu öffnen, überfielen dieselbe im Bette schlafend, be - drohten sie mit dem Tode beim leisesten Laut, den sie von sich hören läßt, und raubten an Kost - barkeiten und baarem Gelde gegen 600 fl. Einen Dolch und ein Stemmeisen zurücklassend, entfernten sie sich wieder auf dem Wege, auf dem sie gekom - men. Wie man vernimmt, ist man den Thätern auf der Spur.

Schwerin, 4. April. (Sitzung der Ab - geordneten = Kammer. ) Es erhält der Staats - minister v. Lützow das Wort. Derselbe verliest im Auftrag des Großherzogs die Note der Bun - des = Central = Commission (vom 28. März), wodurch das schiedsrichterliche Verfahren über die Verfas - sungs = Angelegenheit nach der Patentgesetzgebung von 1817 angeordnet wird, und fährt fort: Seine königl. Hoheit sind entschlossen, derselben Folge zu geben. Da wir mit dieser Jtension Sr. königl. Hoheit nicht einverstanden sind, haben wir um die Entlassung aus unsern Aemtern ge -beten und haben die Zusicherung der Annahme derselben erhalten. (Lautes Bravo in der Ver - sammlung und auf den Gallerien. ) Der Präsi - dent unterbricht den Staatsminister v. Lützow: Er glaube nach dieser Erklärung dem Herrn Staatsminister v. Lützow das Wort, als sol - chem, nicht mehr ertheilen zu dürfen, sondern nur noch als Abgeordneten. Da er die treue Be - wahrung der Verfassung gelobt habe, so soll man ihm diesen Schritt nicht verargen und falsch aus - legen, es sei nur seine Absicht, im Jnteresse des Vaterlandes zu handeln. (Lautes Bravo links und auf den Gallerien 4 und 5. ) Staatsmini - ster v. Lützow berichtigt, daß er nur gesagt habe: daß sie -- die Minister -- von Sr. königl. Ho - heit dem Großherzog die Zusicherung der Annahme (der eingereichten Dimission) erhalten hätten, nicht, daß die Annahme schon erfolgt sei, und erklärt darauf: Jch habe nunmehr noch eine großherzogl. Verordnung zu verlesen und bemerke dabei, daß dies der letzte Akt des gegenwärtigen Ministe - riums sein wird, welches fortan nur noch bis zum Eintritt seiner Nachfolger die laufenden Ge - schäfte fortführen wird. (Der Staatsminister v. Lützow verliest darauf eine Verordnung, nach welcher die Kamme auf drei Monate vertagt wird. Bei Vorlesung dieser Botschaft erheben sich die Herren am Ministertische und die auf der rechten Seite des Hauses; die auf der Lin - ken bleiben sitzen und es werden Mehrere, die sich gleichfalls erheben wollen, von ihren Neben - männern durch Ziehen an den Rockschößen zum Sitzenbleiben genöthigt. Es herrscht ein erwar - tungsvolles Schweigen. ) Der Präsident spricht seine Ansicht dahin aus, daß er nach dem §. 132 der Verfassung das nunmehr abgetretene Ministe - rium nicht mehr für verantwortlich halten könne, da es nur noch die laufenden Geschäfte fortzufüh - ren habe. Die Vertagung aber gehöre nicht zu diesen laufenden Geschäften. (Die Minister ver - lassen den Sitzungssaal. Der Präsident fährt fort:) Namentlich aber glaube er unter den jetzigen Umständen die Vertagung nicht anerken - nen zu dürfen, und müsse deshalb in der Tages - Ordnung fortfahren. Der Abg. Böcler erhält zur Geschäftsordnung das Wort: Jch habe nicht die Absicht, hier eine lange Debatte hervorzurufen. Jch wünsche nur eine Aufforderung an den Hrn. Präsidenten zu erlassen und kurz zu motiviren. Dem Großherzog steht nach §. 98 der Verfas - sung das Recht zu, die Kammer einmal auf drei Monate während jeder Session zu vertagen. Es liegt keiner der Ausnahmefälle des §. 86 der Verfassung vor. Wir haben aus der so eben verlesenen Botschaft gesehen, daß die bisherigen Minister die betreffende Verordnung der Verta - gung contrasignirt haben. Sie haben damit die Verantwortung für diesen Schritt übernommen. Ob das Ministerium aber abgetreten ist oder abzutreten Willens ist, darauf kommt hier nichts an. Obwohl wir diesen Schritt bedauern müssen, so können wir uns ihm doch nicht widersetzen, da er sich innerhalb der gesetzlichen Schranken bewegt. Der §. 132 sagt nur, daß das Ministerium die laufenden Geschäfte fortführen muß, auch wider seinen Willen; davon aber, was das Ministerium kann, spricht dieser Paragraph gar nicht, und es ist deshalb auch nicht zweifelhaft, daß das Mini - sterium die Verantwortung für die Vertagung über sich nehmen kann. Lassen Sie uns, meine Her - ren, eine gute und gerechte Sache nicht dadurch verschlimmern, daß wir selbst den Boden des Ge - setzes verlassen. Lassen wir der Krone die Rechte, welche ihr das Staatsgrundgesetz bietet, damit auch wir berechtigt bleiben, unsere Rechte geltend zu machen. Präsident: Auch ich habe nur eine gute und gerechte Sache zu vertheidigen gedacht, auch ich werde mich nur auf gesetzlichem Wege erhal - ten. Jch glaube nicht, daß man mir mit Recht vorwerfen kann, daß ich einen ungesetzlichen Weg eingeschlagen. Jch halte mich nochmals verpflich - tet, Jhnen meine Ansicht darzulegen. Das Mi - nisterium hat seine Dimission eingereicht und ist darauf die Annahme derselben erfolgt. Jst denn das nicht ein Abtreten des Ministeriums? Jchbin gestern als Präsident dieser Versammlung zu dem Hrn. Staatsminister v. Lützow berufen wor - den, der mich in der mir ertheilten Audienz davon in Kenntniß gesetzt hat, daß das Ministerium seine Entlassung eingereicht und dieselbe angenommen sei. Es thut mir leid, daß Hr. Minister v. - tzow nicht mehr gegenwärtig ist, um diese seine Worte mir bestätigen zu können. Der Präsident spricht darauf seine volle Rechtsüberzeugung, daß die Verantwortung der Vertagung nicht mehr von dem nunmehr unverantwortlichen Ministerium über - nommen werden könne, nochmals aus. Brandt: Jch kann meine Rechtsüberzeugung nicht durch die eines Andern binden lassen, und ich erkläre hier - mit, daß ich die Fortsetzung der Sitzung für eine Ungesetzlichkeit halte, an der ich nicht Theil haben will. (Tumult auf den Gallerien, Trommeln und Pfeifen. Rufe nach Ruhe, die demnächst durch den Präsidenten unter Verweisung auf das Gesetz hergestellt wird. ) Böcler richtet nochmals und dringend die Aufforderung an den Präsidenten, die Sitzung zu schließen: Wir glauben es uns und der Sache schuldig zu sein, das Sitzungslokal zu verlassen; zwingen Sie uns nicht zu einem Schritt, den wir ungern thun, zu dem Sie uns aber doch entschlossen sehen. Präsident: Jch anerkenne und ehre jede Rechtsüberzeugung, aber ich kann nur der meinigen folgen. Unter Unruhe und Tumult der Gallerien 4 und 5 verläßt die gesammte Rechte das Sitzungslokal, worauf der Präsident erklärt: Die Versammlung ist nicht mehr be - schlußfähig. Jch schließe die Sitzung. Nächste Sitzung morgen 12 Uhr. Auf der Linken er - hebt sich der Ruf: Es lebe die Verfassung -- Hoch! Hoch! worein die Gallerien 4 und 5 leb - haft einstimmen.

Schwerin, 5. April. Heute hielt Gendarme - rie die Eingänge des hiesigen Kammerlokals be - setzt, um die von dem Präsidenten der Kammer gestern auf heute angesagte Sitzung zu inhibiren. Es fand daher keine Sitzung Statt. Die Ab - geordneten werden wahrscheinlich in der Mehrzahl heute nach Hause reifen.

T. D. Altona, 9. April. General Bonin, Oberbefehlshaber der schleswig = holsteinischen Trup - pen, hat diese Stelle niedergelegt und Willisen den Oberbefehl übernommen

Hamburg, 4. April. Wie tief sich der Haß gegen die Schleswig = Holsteiner in der Brust eines jeden Vollblutdänen eingenistet hat, davon gibt die vom Kapitän C. Schmidt von der Altonaer Brigg Eduard, welcher von St. Jago de Cuba hier angekommen, berichtete Thatsache die redendsten Be - weise. Am 17. v. M. begegnete gedachter Kapi - tän in der Nordsee einer Hamburger Barke, mit der er zu sprechen wünschte, daher die schleswig - holstein 'sche Flagge auf dem Eduard aufzog und -- sich der Barke nähernd -- dieselbe an - rief. Aber kaum daß dies geschehen, strich die Barke die Hamburger Flagge, ohne daß auf abermaliges Anrufen des Eduard eine Antwort erfolgte, ungeachtet 5 -- 6 menschliche Gestalten von der Barke nach dem Eduard unverwandt hinüberblickten. Dem Kapitän Schmidt, der sich dieses beispiellose Betragen, welches ihn sehr kränkte, nicht zu enträthseln wußte, wurde aber, nachdem er den Spiegel der Barke, auf welchem der Name August zu lesen war, gesehen, Alles klar, indem ihm wohl bekannt war, daß das Schiff den eingefleischten Dänen Kinch zum Führer hat. Kapitän Kinch wollte also nicht wissen, sagt Herr Schmidt, was mein Begehr auf offener See sei! Ob Krankheit meiner Equipage, ob Mangel an Wasser oder Proviant, oder sonstige Schiffsnoth mich veranlaßten, ihn anzurufen: er wollte von Allem keine Notitz nehmen und segelt fort! So weit geht der Haß der Dänen, daß sie sogar die Gesetze der Moral und des Völkerrechts nicht re - spektiren.

Leipzig, 8. April. Die große Gewerbeaus - stellung wird erst übermorgen, den 10. d., eröffnet, und man hofft, daß der König diesem Akte bei - wohnen werde.

Berlin, 9 April. Der Generalmajor a la suite von Gerlach ist zum General = Lieutenantund General = Adjutanten und die Generalmajors Prinz August von Württemberg, Erbgroßherzog von Mecklenburg = Strehlitz, Herzog zu Sachsen - Coburg = Gotha und Herzog Joseph zu Sachsen - Altenburg zu General = Lieutenants ernannt wor - den. Außerdem sind zu Generalmajors ernannt: die Obersten Palm, Graf Schieffen, v. Willisen, Verlohren, v. Borcke, v. Knoblauch, Leo, Ehr - hardt, v. Wenzel, Freiherr v. Reitzenstein, von Treskow, Freiherr von Dobeneck, von Wangen - heim und Fürst zu Hohenzollern = Hechingen.

T. D. Erfurt, 10. April. Aus guter Quelle vernehme ich, daß Preußen zum Juni einen Zollvereins = Congreß nach Kassel berufen wird. Vorher sollen Berathungen von Sachver - ständigen Statt finden über Reformen, die in den Zoll = Angelegenheiten Norddeutschlands wünschens - werth und resp. nothwendig geworden sind. -- Bei den bevorstehenden Verhandlungen mit Oester - reich über die Verlängerung des mit dem 1. Mai ablaufenden Jnterims vom 30. Sept. v. J. soll preußischerseits die Anerkennung des in Erfurt zu constituirenden Bundesstaates als Bedingung ge - stellt werden.

** Wien, 6. April. Der regierende Herzog von Nassau hat der bei dem Begräbniß seines Bruders ausgerückten k. k. Mannschaft 200 Du - katen zustellen lassen.

* Aus Wien geht der Allg. Ztg., welcher wir jüngst einen Artikel über den zu 10 Jahren Zucht - haus verurtheilten F. = M. = Lieut. Hrabowsky ent - lehnten, folgende Berichtigung von falschen Anga - ben in jenem Artikel zu: Einer Berichtigung bedarf die Aeußerung Jhres Korrespondenten, daß an der Schwäche, welche F. = M. = L. Baron Hra - bowsky, ein während seiner 52 Dienstjahre sehr treuer und tapferer k. k. General, im Jahre 1848 dem revolutionären ungar. Landesvertheidigungs - Ausschusse gegenüber beurkundete: einige Schuld seine junge Gattin, eine exaltirte Magyarin, trage. Nun ist aber die Gemahlin des Baron Hra - bowsky, geb. Jsabelle Klobusitzky, von Haus aus eine strenge Royalistin, die sich mit der Politik durchaus nicht befaßte. Ja, als ihr Gemahl nach Ofen als Kommandirender ernannt wurde, verließ sie Peterwardein, um von dem Schauplatze der politischen Wirren entfernt zu sein, und zog sich nach Kaschau zu ihrer Schwester, Gräfin Cornelie Csaky, zurück, stand also in der verhängnißvollen Epoche des revolutionären Terrorismus in Pesth - Ofen gar nicht an der Seite ihres Mannes, den physische Gewalt und Terrorismus zu den be - dauernswerthen Schritten zwangen, welche seine Verurtheilung nach sich zogen. Gleich bei dem Beginn der Untersuchungshaft eilte sie nach Wien, um das unglückliche Schicksal ihres zärtlich gelieb - ten Gatten durch ihre Anwesenheit zu erleichtern; das Kriegsgericht gewährte ihr die Erlaubniß, ih - ren Mann täglich zu besuchen, und nun hofft sie von der k. k. Milde die Ermächtigung zu erfle - hen, ihrem Mann in das Gefängniß nach Olmütz sammt ihrer kleinen Tochter zu folgen. Eine Ver - dächtigung ihrer Gesinnungen könnte Bedenken er - zeugen, welche die Erfüllung ihrer Bitte vielleicht erschweren und die durch und durch der allerhöch - sten Dynastie ergebene, tiefgebeugte Gattin des letzten Trostes berauben würden.

Dänemark.

Kopenhagen, 7. April. Faedrelandet über - setzt das Schreiben des Hrn. v. Schleinitz an die Statthalterschaft und bezeichnet dasselbe als ein neues Aktenstück zur Einsicht in die Doppelzüngig - keit der preußischen Politik.

Frankreich.

C Paris, 9. April. Die Nachricht von der Vergiftung des Papstes hat Anton Bonaparte aus Jtalien mitgebracht. Seiner Erzählung nach wäre es ein langsames Gift. (Wird nach neu - ern Nachrichten widersprochen.)

Schweiz.

Bern, 9. April. Sie werden es wahr - scheinlich auffallend finden, daß ich Jhnen über dieMünsinger Versammlung noch kein Wort geschrieben habe, die doch für die Schweiz von so unzweifelhafter und weittragender Bedeutung ge - wesen ist und bleiben wird. Jch war durch län - gere Krankheit verhindert, und hole jetzt, wo ich Jhnen nur noch eine alte Neuigkeit berichten könnte, das Versäumte mit einigen Betrachtungen nach, welche sich ebenso sehr an meine letzte Mitthei - lung über schweizerische Zustände, als an den Münsinger Tag selbst anschließen. Was an je - nem Tage geschehen, ist das Wichtigste, was seit langer Zeit von Wichtigem in der Schweiz vor - gefallen; ja es ist wichtiger, als die neuesten Be - schlüsse und Veröffentlichungen des Bundesraths über die Arbeitervereine. Die Existenz unserer Bundesregierung selbst war von Anfang an bis zu dem Tage von Münsingen -- von Seiten der radikalen Regierungen der mächtigsten Kantone -- so namentlich Bern's, gefährdet. Die Bundes - regierung war diesen Leuten viel zu conservativ; diese freisinnigen Leute fanden es bekanntlich nur zu oft für gut, die Befehle der Bundesre - gierung einfach, wie ganz neulich es auch die schwankende Regierung von St. Gallen gethan, ad acta zu legen. Diese Erscheinungen der Jn - subordination unter die selbstgeschaffene Centralge - walt der Eidgenossenschaft drohten in letzter Zeit immer mehr um sich zu greifen, und es ist daher von höchster Wichtigkeit gewesen, daß endlich der phlegmatische Bär sich zu rühren begann, um der im Laufe der Zeit fast unerträglich ge - wordenen Lausbubokratie seinen Ueberdruß an diesem Unwesen zu zeigen. Sie in Deutschland wissen es wahrscheinlich besser, als wir in der Schweiz, wie sehr die Jntegrität unseres Vater - landes durch das radikale Treiben und namentlich durch das Hegen und Pflegen der flüchtigen Ro - then oder rothen Flüchtlinge compromittirt war. Es war daher Glück, daß der Bundesrath end - lich an dem Volke eine Stütze fand in einer Sache, wo die Cantonalregierungen ihn nicht nur im Stiche ließen, sondern ihm sogar entgegen ar - beiteten. Jn diesem liegt die Bedeutung der Mün - singer Volksversammlung für eine wichtige Frage der unmittelbaren Gegenwart, welche die auswär - tige Politik angeht. Noch nachhaltiger aber sind die Folgen dieser Versammlung für die innere Politik der Schweiz, besonders für den Kanton Bern, von dem aber die übrigen Kantone wesent - lich influirt werden. Es ist bei uns, wie es ohne Zweifel auch bei Jhnen in Deutschland sein wird: die Radikalen sind stets viel rühriger, als die Conservativen. Dennoch war die Münsinger Ver - sammlung viel zahlreicher von den Conservativen, als von den Radikalen besucht. Es ist dies ein Triumph für die Ersteren, dessen ganze Tragweite nur ein Berner zu ermessen vermag, weil nur er die Größe des Phlegma's seiner Landsleute, und insbesondere der Conservativen unter denselben kennt. Aber nicht nur die numerischen Verhält - nisse sind wichtig, sondern ebenso sehr auch das Wesen der von den beiden Parteien vorgebrachten Programme, Wünsche und Anträge. Die Radi - kalen brachten nichts vor, als ihre alten, bla - sirten, abgedroschenen Phrasen abstracten oder nur negativen, hohlen Jnhalts. Die Opposi - tion hingegen brachte, namentlich durch den Mund des Herrn Blösch, positive Vorschläge für die Zukunft der cantonalen und eidgenössischen Po - litik. Während die Radikalen nur hetzten und schimpften und drohten, ermahnte Blösch das Volk nach der Väter ehrwürdiger Sitte zur Ruhe, Ge - setzlichkeit und Ordnung. Er forderte es auf, der selbstangenommenen Verfassung auch fernerhin Ge - horsam zu leisten, und warnte namentlich -- in Bezug auf die bevorstehenden Mai = Wahlen -- vor jeder Parthei = Regierung. Während die Radikalen -- um nur ein Beispiel ihrer Ober - flächlichkeit und Zerstörungssucht zu nennen -- die deutsche Gemeindeeinrichtung in französisirende Municipalitäten aufzulösen trachten, und die ab - und zufluthende Einwohnerschaften zu den Com - munen in ein solches Verhältniß zu bringen su -chen, daß die Bürgerschaften als solche erdrückt oder verwischt werden; wünscht die conservative Opposition die Herstellung der am reinsten altger - manischen, auf dem Gemeindewesen ruhenden Frei - heitsverfassung. Ueberhaupt charakterisirt es das Wesen der Radikalen, daß sie die nationalen Ei - genthümlichkeiten zu vernichten streben. So zogen dieselben in Münsingen die Marseillaise spielend auf den Plan, während die Conservativen das alte schweizerische Lied rufst du mein Vaterland anstimmten. Unser Regierungspräsident oder Fi - nanzminister Stämpfli ist -- nachdem er die Fi - nanzen des Bundes total ruinirt hatte -- nun auch noch Socialist geworden, und der Socialis - mus wird wahrlich nirgends weniger einen frucht - baren Boden finden, als bei unserem ackerbau - treibenden schlichten Bernervolke.

Jtalien.

Rom, 28. März. Jn der Nacht vom 20. d. ist wieder eine Villa bei Ravenna von einer Räu - berbande überfallen und den Bewohnern die Summe von baaren tausend Seudi abgenommen worden. Tags darauf wurden die Uebelthäter -- ihrer sechs -- von der Polizei erreicht und nach kur - zem Verhör und Geständniß den 23. März auf offenem Platze erschossen.

Rom, 29. März. Zwei Hauptmitschuldige oder Theilnehmer an dem Mord Rossis, Fel. Neri und Sante Constantini, wurden unlängst in der Mark Ancona verhaftet und nach Rom ausgelie - fert. Der Pabst wird wohl darauf dringen, daß der Gerechtigkeit in dieser Beziehung genug ge - than werde. Die zur Untersuchung der während der Revolutionszeit begangenen politischen Verbre - chen aufgestellte Spezial = Commission heißt Com - missione directrice de processi, und besteht aus den besten Richtern des Kirchenstaats unter dem Präsidium des Luogotenente Bectini. Es werden 5 Hauptprozesse geführt werden: 1) über Abreißung und Verbrennung des österr. Wappens am Gesandtschafts - Hôtel, an der Kirche dell 'Anima und anderswo, durch die aufgeregte Volks - menge im März 1848; 2) über die Ermordung des Grafen Rossi; 3) über die verschiedenen Thät - lichkeiten des 16. Rovbr. : die Belagerung des Quirinals, die Jnsulten gegen die Schweizer - Garde, die Tödtung von Monsignor Palma, die Beraubung der Gemächer des Kardinals Lam - bruschini; 4) über die schändliche Ermordung dreier Landleute, die von dem wüthenden Pöbel in die Tiber geworfen wurden; 5) über die kir - chenschänderischen Morde im Kloster St. Calisto, verübt von der Legion Zambianchi. Für die Mit - schuldigen der ersten Kategorie, 37 an der Zahl, soll Oesterreich um Gnade gebeten haben.

Neapel, 28. März. Die neapolitanische Ar - mee soll von 50,000 Mann auf 90,000 gebracht werden. An der römischen Grenze, gegenüber von Frosinone, haben neapolitan. Jngenieurs den Platz zu einem verschanzten Lager abgestochen.

Verona, 4. April. Jch beeile mich Jhnen zu eröffnen, daß so eben die definitive Bewilligung des Ministeriums zum Baue der Zweigbahn von Verona über Botzen und Jnnsbruck an die baye - rische Grenze hierher gelangt ist, und zwar mit der Weisung, daß die Strecke von Verona nach Botzen sogleich in Angriff genommen werde.

Neuestes.

* München, 10. April. Uebermorgen wird beim obersten Gerichtshof über das Kassationsge - such des J. Stopfer verhandelt werden und über jenes des Dantinger in künftiger Woche.

** Ulm, 8. April. Jn diesem Sommer wer - den sich hier die Sänger des Ober = und Unter - landes zu einem allgemeinen schwäbischen Lieder - feste vereinen.

Berlin, 8. April. Die Mobilmachung der ganzen Landwehr ist angeordnet.

Verantwortlicher Redakteur: Dr. Stehle.

Frankfurter Cours. Den 11. April 1850.
Geld.Papier.
Oesterreich Bankaktien ......11381143
5% Metallique ....80 3 / 481
4%....6363 1 / 2
3%....----
2 1 / 2 %....----
4 1 / 2 % Bethmann ...76 1 / 476 3 / 4
4%...68--
fl. 250 Loose v. J. 1839.----
5001834.----
Preußen3 1 / 2 % St. Schuld Scheine.----
Tthl. 50 Prämien Scheine.102--
Bayern3 1 / 2 % Obligationen ...8080 1 / 2
4%....86 7 / 887 3 / 8
5%....99 3 / 4100 1 / 4
Württemberg3 1 / 4 % ....80 1 / 880 5 / 8
4 1 / 2....94 7 / 895 3 / 8
Baden3 1 / 2 %....77 3 / 478 1 / 4
fl. 35 Loose......3131 1 / 4
50......51 3 / 452 1 / 4
Nassau fl. 25 ......23 1 / 223 3 / 4
Hessen Darmst. fl. 50 Loose...7272 1 / 2
25...25 3 / 826
Polen fl. 300...----
Sardinien Fcs. 36...32 1 / 233

Eichenstammholz = Versteigerung im Spessart.

Das unterfertigte Forstamt versteigert:

Donnerstag den 25. d. Mts. Vormittags 10 Uhr

anfangend im Gasthause zur Rose dahier nach - verzeichnete, bereits am 27. Februar d. J. der Versteigerung aufgelegt gewesene, aber nicht ab - gesetzte zu Commerzial =, Nutz = und Bauholz ge - eignete Eichenabschnitte:

I. im Revier Lohrerstraß

770 Eichenabschnitte in der Abtheilung Hollän - derküppel;

II. im Reviere Ruppertshütten

4 Eichenabschnitte in der Abtheilung Neuwald;3Schmalrain -spitze.

III. im Revier Langenprozelten Wartei Massenbuch

17 Eichenabschnitte in der Abthlg. Steigrain. Ferner kommen zur Versteigerung:

im Revier Lohrerstraß

10 Eichenabschnitte von zufälligen Ergebnissen inverschiedenen Abtheilungen.

Sämmtliche Abschnitte werden in freier Con - currenz zum Handel versteigert; dieselbe sind nu - merirt und können daher täglich eingesehen werden, zu welchem Ende die königl. Revierförster beauf - tragt sind, solche auf Verlangen vorzeigen zu lassen.

Stellegesuch.

Ein junger unverheiratheter Mann sucht ent - weder als Rentamtsgehülfe oder als Skribent bei einem königl. Landgerichte oder bei einem königl. Rechtsanwalte Unterkunft. Ueber dessen sittliches Verhalten und Brauchbarkeit wird die Expedition d. Bl. Auskunft ertheilen.

Fremden = Anzeige.

Adler: Kflte. : Wurzbach v. Aschaffenbg., Kümmel v. Offenbach, Rosenbach v. Fkft., Bächler v. Kaufbauern.

Wittelsbacherhof: Kflte. : Ar v. Rheydt, Möll - mann v. Dinslacken, Milches v. Rheydt, Simmer v. Höchst, Wolfermann v. Helmstadt, Trautner v. Carlsruh.

Russ. Hof: Frau Gräfin v. Hadick m. Gefolge v. Wien. Gatliff, Rent. v. London. Kflte: Herforth v. Nbg. Pingel v. Frkft.

Württembergerhof: Frhr. v. Mirtach v. Wien. Schad, Prof., Frl. Widder und Frl. Finstner v. Kitzingen. Fran Frichs und Frl. Menter v. Kreuznach. Richl, Kfm. v. Nürnberg.

Druck von Joseph Steib.

About this transcription

TextDie Bayerische Presse
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Responsibility Alexander Geyken, ed.; Susanne Haaf, ed.; Bryan Jurish, ed.; Matthias Boenig, ed.; Christian Thomas, ed.; Frank Wiegand, ed.

Institut für Deutsche Sprache, MannheimNote: Bereitstellung der Bilddigitalisate und TEI Transkription Peter FankhauserNote: Transformation von TUSTEP nach TEI P5. Transformation von TEI P5 in das DTA TEI P5 Format. CLARIN-DNote: Langfristige Bereitstellung der DTA-Ausgabe

EditionVollständige digitalisierte Ausgabe.

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Bibliographic informationDie Bayerische Presse Eine constitutionell-monarchische Zeitung. . Würzburg (Bayern)1850.

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LanguageGerman
ClassificationZeitung; ready; mkhz1

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  • Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften (BBAW)
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