(Engl. Courier.) Nachrichten aus Lima (Peru) vom 10 Oct. zufolge waren die chilenischen Truppen im Begriff, die Festung Callao zu räumen und ihren Rückmarsch nach Chili anzutreten. Das Gerücht ging, gleich nach ihrem Abzug werde eine Bewegung zu Gunsten des zum Präsidenten von Bolivia ernannten Santacruz ausbrechen, da die Regierung Gamarra's in Peru nicht beliebt ist. Der Congreß saß, aber seine Verhandlungen boten kein Interesse dar. Der Handel war ziemlich lebhaft.
(Standard.) Durch den in Liverpool eingelaufenen George the Fourth haben wir Nachrichten aus Montevideo bis zum 31 Oct. Die Franzosen hatten 1100 (?) Mann Besatzung für diese Stadt gelandet, und man erwartete zwischen ihnen und den Montevideanern einer - und den unter Oribe heranziehenden Truppen des Präsidenten von Buenos-Ayres, Rosas, andrerseits täglich einen Kampf. Letzterer ist entschlossen, sich gegen die Franzosen auf allen Punkten bis zum äußersten zu vertheidigen. In Montevideo war man ziemlich allgemein der Meinung, die Franzosen würden demnächst ihre eigene Fahne auf den Wällen der Stadt und ihrer Festung aufstecken; der größere Theil der Einwohner ist zu feig, als daß sie an ernstlichen Widerstand gegen die Occupation der französischen Eindringlinge denken sollten. (Ein New-Yorker Blatt will wissen, zwischen 4000 Montevideanern unter Fructuoso Rivera und 6000 Mann Entrerianos sey es bereits zur Schlacht gekommen; dasselbe meldet aber nichts über deren Ausgang.)
(New-York Expreß vom 5 Dec.) Der texanische Schooner San Antonio, der am 20 Nov. in zehn Tagen von Galveston in New-Orleans ankam, hat die Nachricht mitgebracht, daß die Stadt Matamoras von den föderalistischen Truppen unter Mitwirkung der Texaner eingenommen worden. Ihre Anführer waren General Canoles und die Obristen Roß und Karnes. Dagegen soll am 24 Sept. ein Angriff derselben auf die Stadt Guenero, den sie 400 Mann stark unter Anführung Zapata's unternahmen, von den mexicanischen Regierungstruppen zurückgeschlagen worden seyn. Die Föderalisten zogen indeß Verstärkung an Mannschaft und Artillerie an sich, so daß sich der Platz schwerlich gegen einen zweiten Sturm wird halten können.
(Moniteur.) General Aspiroz hat am 25 Dec. das kleine Fort von Chulilla eingenommen, nachdem er die vereinigten Lieutenants Cabrera's, die ihn daran verhindern wollten, geschlagen hatte.
Der M. Herald will wissen, die Königin sey entschlossen, den Stallmeister Lord Alfred Paget nach Deutschland abzusenden, um den Prinzen Albert nach England zu geleiten; dem Lord Melbourne aber soll dieser Wunsch seiner Souveränin ziemlich ungelegen seyn, da Lord Alfred ein treues whiggisches Parlamentsmitglied für Lichfield ist, und er durch dessen Abwesenheit im Hause der Gemeinen eine Stimme zu verlieren fürchtet, deren das Ministerium bei seiner ohnehin so schwächlichen Majorität nicht wohl entbehren kann. Es handelt sich nun darum, ein conservatives Mitglied zu finden, das geneigt ist, mit Lord Alfred für die Dauer seiner Reise „ abzupaaren “(d. h. Votum gegen Votum aufzuheben). – „ Man erwartet, “sagt der Globe, „ daß Ihre Maj. kurz nach ihrer Vermählung den Grundstein zu den neuen Parlamentshäusern legen wird. “
Dem gestern erwähnten Widerspruch des Gerüchts von der Abberufung Lord Ponsonby's ist im Globe noch die Bemerkung beigefügt: „ Lord Ponsonby genießt, wie wir zu glauben Grund haben, auf seinem Botschafterposten das volle Vertrauen seiner Regierung, und hat durch sein gewandtes Benehmen in der Erfüllung schwieriger Pflichten unter kitzlichen Umständen ihren vollen Beifall geerntet. “
Nachdem, wie vorgestern erwähnt, vor den Assisen in Monmouth die Bildung der kleinen Jury fast den ganzen ersten Tag (31 Dec.) weggenommen, indem Sir F. Pollock, als Vertheidiger John Frosts, eine große Anzahl Namen der Geschwornenliste, und der Attorney-General von Seite der Krone ihrer ebenfalls 9 bis 10 verwarf, waren endlich die zwölf erforderlichen Jurymen ausgewählt. Es sind Gewerbs - und Landleute meist aus der Umgegend von Monmouth (ein einziger aus der Stadt selbst): ein Eisenhändler, ein Gewürzkrämer, ein Kutschenmacher0082 ein Kurzwaarenhändler, ein Metzger, ein Bäcker und sechs Farmers (Pächter). Vor dieser Jury ward am folgenden Tage (1 Januar) das Plaidoyer eröffnet. Der Zudrang von Neugierigen war außerordentlich, schon von früher Morgenstunde an waren alle Zugänge zum Gerichtshause wie belagert. Das Publicum hatte nämlich vernommen, daß Frosts Vertheidiger schon die formelle Rechtsgültigkeit der Anklage anzufechten gesonnen sey. Um 9 Uhr wurde John Frost vor die Schranken gestellt. Alsbald erhob sich der Attorney-General, Sir John Campbell, und redete Gericht und Jury mit den Worten an: „ Mylords und Gentlemen von der Jury! Ich erscheine vor Ihnen in dem amtlichen Auftrag, diese wichtige gerichtliche Verfolgung zu leiten. Glauben Sie mir, mein einziger Wunsch und Zweck ist, daß die volle Wahrheit des Thatbestandes eruirt und zu Ihrer Kenntniß gebracht werde, daß der Unschuld, wenn solche hier vorhanden, ihr Recht und ihre Anerkennung werde, oder daß Sie andrerseits das Verdict der Schuld nur auf klar überzeugenden Beweis hin aussprechen mögen. Es hat neuerlich in dieser Grafschaft ein bewaffneter Aufstand stattgefunden, dem Gesetz wurde Trotz geboten, gegen die Stadt Newport ward ein Handstreich versucht, zwischen den Insurgenten und den Truppen der Königin entspann sich ein Kampf, Blut wurde vergossen und viele Menschen verloren dabei das Leben. Meine Herren! Die Kunde von diesen Freveln verbreitete Schrecken und Bestürzung durch das ganze Reich. Eine Anzahl Gefangene, der Theilnahme an diesem Frevel bezichtigt, ist jetzt angeklagt, das größte Verbrechen verübt zu haben, das unsere Landesgesetze kennen. Eine Grand Jury dieser Grafschaft hat eine Anklagebill (true bill of indictment) auf Hochverrath gefunden unter Andern gegen John Frost, dem hier an den Schranken stehenden Gefangenen. Annoch aber ist seine Unschuld zu präsumiren; alles was die Anklage wider ihn besagt, beschränkt sich darauf, daß er „ der gerichtlichen Untersuchung unterworfen werden soll. “ Ich brauche Sie kaum erst zu ermahnen, meine Herren von der Jury! daß Sie aus Ihrer Erinnerung entfernen Alles, was Sie über die Sache bis jetzt gelesen oder gehört haben mögen. Nur die zu erwartende Beweisführung darf Ihr Urtheil leiten, und Sie werden gerade so verfahren, als hätten Sie Ihre erste Kenntniß von diesem Rechtsfall erst durch Ablesung des Anklageacts der Grand Jury erlangt. *)Zwischen der englischen und der französischen Gerichtsverfassung waltet hier ein wesentlicher Unterschied ob. In beiden Ländern wird von dem Beamten, der die Sache vorläufig untersucht, (dem Instructionsrichter) allerdings sowohl über die Aussagen des Angeschuldigten, als über die der Zeugen ein Protokoll aufgenommen (wie es im obigen Falle vor dem Magistrat in Newport geschah). Allein in England dient dieses Protokoll nur zur Leitung des Verfahrens vor den Geschworenen, das Protokoll wird nie genannt, nie beruft sich der Richter auf dasselbe, das Protokoll ist für diesen und für die Jury so gut wie gar nicht vorhanden, und Alles steht ganz neu vor ihnen. In Frankreich hingegen hat der Präsident der Assisen das Instructionsprotokoll vor sich liegen, und bezieht sich unaufhörlich darauf, indem er z. B. dem Angeklagten vorhält, was er schon ausgesagt, oder die Zeugen daran erinnert, daß ihre jetzige Deposition der früheren widerspreche. Auch der Staatsanwalt darf sich darauf beziehen. „ Unstreitig, “sagt ein berühmter deutscher Staatswissenschaftslehrer, „ ist das englische Verfahren viel besser und edler. “Ich erlaube mir ferner Ihnen bemerklich zu machen, daß Sie meinen Vortrag weder in Bezug auf das Gesetz, noch auf das Factum zu berücksichtigen haben. Das Wort des Gesetzes werden Sie von den ehrwürdigen Richtern, die diesem Gerichtshofe präsidiren, vernehmen; die Thatsachen werden Sie von den Zeugen hören, und nach deren Aussagen und dem Glauben, dessen Sie solche für würdig erachten, werden Sie Ihren Entscheid einrichten. Die Anklage gegen den Gefangenen John Frost besteht aus vier Punkten (counts). Die beiden ersten besagen, daß er Krieg erhoben habe gegen Ihre Maj. in ihrem Reich, der dritte, daß er die Königin abzusetzen versucht von ihrer königlichen Höhe und Würde; der vierte, daß er die Königin auf dem Wege der Gewalt zur Aenderung ihrer Maaßregeln habe zwingen wollen. “ Diese Punkte führte nun der Generalfiscal unter Zusammenhalt der Einzelheiten des vorliegenden Falles mit den treffenden Gesetzesstellen aus, und schloß seine Deductionen mit der Aufforderung an die Jury, nach allseitiger gerechter Erwägung des Falls ihr Schuldig oder Nichtschuldig über John Frost auszusprechen, wobei er zugleich den ersten Belastungszeugen aufrief. Sir F. Pollock widersetzte sich der Vernehmung desselben, weil in Bezug auf eine wichtige constitutionelle Vorschrift des Statutenbuchs eine Unförmlichkeit begangen, nämlich die Liste der Zeugen dem Gefangenen nicht gleichzeitig mit einer Abschrift der Anklage und der Geschwornenliste eingehändigt worden sey. Hr. G. Maule, Solicitor des Schatzamtes, über diesen Punkt befragt, sagte aus, er habe dem John Frost die Anklage und die Geschwornenliste am 12 Dec., die Zeugenliste aber am 17, wo sie erst fertig geworden, eingehändigt. Sir F. Pollock motivirte in einer langen rechtsgelehrten Erörterung das Gesuch an den Gerichtshof, wegen dieser Formverletzung die Jury zur Aussprechung des „ Nichtschuldig “anzuweisen. Hr. Kelly, ebenfalls Rechtsrath für John Frost, folgte mit einer langen und gewichtigen Argumentation zu gleichem Zweck. Der Attorney-General bekämpfte die gegnerischen Deductionen, indem er nachzuweisen suchte, dem Gesetz sey dadurch Genüge geschehen, daß der Angeklagte die fraglichen Listen zwar nicht gleichzeitig, aber doch zehn Tage vor Eröffnung des Processes empfangen habe. Die Specialcommissarien fanden die von den Vertheidigern Frosts angeregte Controverse äußerst relevant. Oberrichter Tindal erklärte: „ Damit ein übereilter Entscheid dieses erheblichen Incidentpunktes weder dem Angeklagten einer - noch der öffentlichen Gerechtigkeit andrerseits zum Präjudiz gereiche, schlagen wir vor, mit den Processualhandlungen, respective der Zeugenvernehmung zwar fortzufahren, eventuell aber, falls das Ergebniß derselben eine solche Maaßregel als nöthig erscheinen lassen sollte, die Meinung anderer rechtsgelehrten Richter Ihrer Maj. über jenen Punkt einzuholen. “ Da die beiderseitigen Anwälte diesen Vorschlag sich gefallen ließen, wurde sofort am nächsten Tage (2 Jan.) zum Zeugenverhör geschritten. Noch am 1 Jan. erklärte die Grand Jury weitere acht Gefangene „ wegen Verschwörung und Aufruhrs (riot) “in Anklagestand – oder sie fand, wie sich die englische Gerichtssprache ausdrückt, „ true b[i]lls “gegen dieselben. – Mit dem Zeugenverhör ward auch am vierten Tage (3 Jan.) fortgefahren. Besonderes Interesse erregten die Aussagen des vorigen Mayors von Newport, nunmehrigen Sir Thomas Phillips, und des Capitäns Basil Gray, der bei dem Aufstand als Lieutenant die tapfere halbe Compagnie befehligte. Es wurde durch diese Zeugenaussagen dem schon früher Bekannten in den Hauptpunkten nichts Neues beigefügt. Erwiesen scheint nach ihnen, daß John Frost allerdings als einer der Haupträdelsführer handelte. Indeß bemerkt der Sun: „ Man kann die Aussagen von Sir Th. Phillips nicht lesen, ohne sich zu überzeugen, daß Parteigeist und Parteifehde mehr mit dem Aufstand zu thun hatten, als Hochverrath. In den Walliser Bergen, in einer Gränzgrafschaft zwischen Wales und England, bestehen alte Stamm-Animositäten und Parteigefühle natürlich in viel größerer Kraft, als in unsern dichtbevölkerten Städten. Frost handelte wahrscheinlich unter dem Impuls solcher Gefühle und neubelebter Erinnerungen. 0083Es war eine Gränzfeindschaft (border-feud), die in einen, übrigens ziemlich unerheblichen Gränzkrieg ausartete. Daß man einen solchen Vorfall zu einem Hochverrath vergrößert hat, scheint uns abermals zu beweisen, daß unsere Hochverrathsgesetze einer Revision bedürfen, ehe man wegen Verletzung derselben Menschen aufhängt. “– Die Monmouther Assisenverhandlungen scheinen sich sehr in die Länge ziehen zu wollen.
O'Connell in Dublin benutzt die letzten Wochen vor dem Parlamentszusammentritt zu lebhafter Agitation. Fast kein Tag vergeht, wo er nicht eine Versammlung entweder seiner Wähler, oder des politischen Gewerbevereins abhält. In einem Meeting des letztern schlug er die Bildung einer Association unter dem Namen: „ die Freunde der Königin und Irlands Beschützer “vor. Zugleich hat er eine „ starke Maaßregel “angekündigt, um den Tories zu zeigen, welche Hindernisse ihrer Rückkehr ans Ruder entgegenstehen. Noch hat er sich über seinen Plan nicht näher erklärt, doch klar genug angedeutet, daß eine Demonstration der Volksmacht, wiewohl ohne eigentliche Organisation, gemacht werden soll. In einer auf den 10 Jan. angesagten großen Versammlung der irischen Liberalen wird wohl das Nähere beschlossen werden. Das M. Chronicle sagt über diese Versammlung, sie verspreche in ihren Resultaten eine der wichtigsten zu werden, die jemals in Irland gehalten worden. Die Einladung dazu füllt in den Dubliner antiorangistischen Blättern mehrere Spalten. Unter den Theilnehmern werden genannt: die Lords Acheson, Milton, Clements, Brabazon und Shelburne; 16 Baronets, 35 Parlamentsmitglieder, 2 Lordstatthalter und 37 Vice-Lordstatthalter von Grafschaften.
Der Dominicanermönch Pater Mathew aus Cork setzt seinen religiösen Kreuzzug durch Irland zur Stiftung von Mäßigkeitsvereinen mit einem Erfolg fort, der in Anbetracht des schrecklichen Grades, bis zu welchem in Irland der Hang zum Branntwein in den unteren Volksclassen, aber keineswegs unter diesen allein, eingewurzelt war, ans Märchenhafte streift. Allerorten, namentlich in der bisher so berüchtigten Grafschaft Tipperary, strömen ihm Tausende zu, und leisten knieend das Gelübde der Mäßigkeit auf folgende Formel, die er ihnen vorspricht: „ Ich verspreche mit göttlichem Beistande, so lange ich ein Mitglied des Mäßigkeitsvereins bin, mich aller berauschenden Getränke zu enthalten, ausgenommen für ärztliche Zwecke, und sowohl durch Rath als durch Beispiel mein Möglichstes zu thun, um auch Andere vom Trunk abzubringen. “ Glaubhaften Berichten zufolge sind schon über anderthalb Millionen Menschen diesem Mäßigkeitsbund beigetreten, und verbreitet er sich erst, wie man zu hoffen Grund hat, über die ganze Insel, dann ist ein ebenso ungeheurer, als wunderbarer Fortschritt zum wahren Wohl Irlands geschehen; denn das irische Volk ist, zum Guten wie zum Bösen, in seinen Entschlüssen beharrlich.
Indem die HH. v. Brunnow und v. Neumann hier eintrafen, um mit Lord Palmerston in Conferenz zu treten, und zu versuchen, ob nicht auf dem Wege der Berathung die orientalischen Wirren gelöst werden können, ist man dahin gelangt, wohin einige Mächte von Anfang an es hatten bringen wollen, nämlich auf gleiche Weise, wie es Belgien gegenüber geschah, auch die Differenzen des Orients zu schlichten. Auch dießmal ward London wieder zum Mittelpunkt der Berathungen ausgewählt, die, man muß hoffen, sich nicht so in die Länge ziehen und nicht so viele Protokolle zu Tage fördern werden, als die niederländischen Zwiste. Viel ist schon vorgearbeitet worden, und wenn ein Abkommen allein zwischen England und den nordischen Höfen zu treffen wäre, so würde Alles leicht und ohne Zeitverlust zu Stande gebracht werden. Allein da Frankreich schwer umgangen werden kann, und es höchst wünschenswerth ist, das Pariser Cabinet den hier zu fassenden Beschlüssen beitreten zu sehen, so bleibt es zweifelhaft, wie oder wann ein definitives Arrangement zu Stande kommen wird. Wohl soll Graf Sebastiani Instructionen von seinem Hofe erhalten haben, welche die friedliebenden Gesinnungen seines Monarchen von neuem bethätigen, und kaum zweifeln lassen, daß der französische Bevollmächtigte gleich allen andern Mitgliedern der Conferenz stimmen wird; allein bei allem dem hat die französische Regierung so viele Rücksichten zu beobachten, daß wenn sie gleich in der Sache selbst sich einverstanden erklärt, sie doch abweichender Ansicht über die Mittel seyn dürfte, die man zur Betreibung derselben anzuwenden für nöthig erachten mag. Maaßregeln zu ermitteln, die allen genehm scheinen und wirksam sind, möchte viele Mühe und Gewandtheit erfordern. Die Mühe wird Niemand scheuen, und Gewandtheit sollen die Bevollmächtigten alle ohne Ausnahme besitzen. Indessen darf man nicht aus den Augen verlieren, daß auch Mehemed Ali unermüdet seine Plane verfolgt, daß er bis jetzt sehr viele Geschicklichkeit entwickelt hat, und daß er einen großen Vortheil besitzt, nämlich genau zu wissen, was er will und was er kann, endlich daß er immer nur seine eigenen Interessen zu Rathe zu ziehen braucht, um darnach seine Schritte zu lenken, während die Mächte neben ihren besondern Interessen immer das Allgemeine im Auge haben müssen, und mithin nie so entschieden seyn können. Da nun die hier zu pflegenden Berathungen hauptsächlich anberaumt wurden, um den Uebergriffen des Vicekönigs Einhalt zu thun, also beabsichtigt wird, die ihm zuzugestehenden größeren oder kleineren Vortheile zu bestimmen, so ist noch immer nicht gesagt, daß wenn man hier fertig geworden, Alles schon als geschlichtet an gesehen werden dürfe, bevor man nicht genau die Intentionen Mehemed Ali's und die Art und Weise kennt, wie er die Beschlüsse der Mächte aufnehmen wird. Von ihm hängt viel, vielleicht Alles ab, ob ohne fernere Störung die Fragen entschieden werden sollen, die man sich hier aufwirft. Könnte Frankreich sich entschließen, ohne Vorbehalt die Clauseln zu unterzeichnen, die ein hier zu fassender Vertrag zu enthalten hat, und ist man außerdem versichert, die Sanction der Pforte für einen solchen Act entgegennehmen zu können, so würde allerdings viel gewonnen seyn, und Mehemed Ali sich vorzusehen haben, bevor er sich in offenen Widerspruch mit der gesammten civilisirten Welt und seinem Souverän setzte.
Der Bischof von Metz, Hr. Besson, ist in der Nacht vom 2 auf den 3 Jan. gestorben. Er war zu Mieugny (Ain) am 12 Sept. 1756 geboren, zuerst Großvicar von Genf und dann Pfarrer in Lyon. Zum Bischof von Metz ward er 1823 ernannt.
* Die von der Adreßcommission der Deputirtenkammer festgesetzten Grundlagen sind im Ganzen dem Cabinette sehr günstig. Der Paragraph über Spanien schreibt der französischen Politik einen beträchtlichen Antheil an den Ereignissen jenes Landes zu. Der Paragraph über Algier drückt den Wunsch aus, Abd-El-Kader zu züchtigen, dabei aber genau zu untersuchen, ob die Kosten für die Besetzung Afrika's nicht zu vermindern seyen. Der Paragraph über den Orient drückt sich nicht so bestimmt, wie die Thronrede über die Nothwendigkeit aus, die Integrität des osmanischen Reichs zu bewahren. Für die Rentenreduction ist ein besonderer Paragraph eingeschaltet. 0084In der Commission ward darüber discutirt, ob die Kammer sich nicht gegen die Abreise des Herzogs von Orleans nach Algier aussprechen solle. Nach langen Debatten über diesen Punkt ward beschlossen, gar nicht davon zu sprechen.
* In der Sitzung der Pairskammer am 6 Jan. waren von den Ministern die HH. Passy, Teste und Schneider anwesend. Zuerst geschah die Aufnahme und Beeidigung des Hrn. Béranger. Sodann begann die Erörterung der Adresse, die von dem Berichterstatter, Hrn. v. Portalis, vorgelesen ward. Während der Verlesung füllte sich die Ministerbank. Man sah unter den Zuhörern die HH. Thiers, Berryer, Odilon-Barrot, Bugeaud, Garnier Pages. Die wichtigsten Stellen des Adreßentwurfs sind folgende: „ Sire, der Friede des Orients ist von hoher Bedeutung für die Ruhe und den Handel der Welt. In diesem großen Interesse haben sich die glücklichen Folgen der zwischen Frankreich und Großbritannien zum gemeinschaftlichen Vortheil beider Länder bestehenden Verbindung kürzlich fühlbar gemacht, indem sie den Feindseligkeiten Einhalt thaten, welche die unmittelbare Sicherheit des ottomanischen Reichs compromittiren konnten. Eine erleuchtete und voraussehende Politik räth uns für die Erhaltung und Unabhängigkeit jenes Reichs zu wachen, und wir sehnen uns mit allen unsern Wünschen nach dem Augenblick, wo ihm die Eintracht der großen Mächte die innere Ruhe wieder geben wird. Wir wünschen, daß die Anordnungen, die zur Sicherung derselben getroffen werden, unter gerechter Würdigung der Interessen Frankreichs jene Bedingungen der Dauer enthalten mögen, ohne welche der Zweck, den sich Europa vorsetzt, nicht erreicht werden würde. – Die kürzlich in Spanien vorgekommenen Ereignisse haben eine große Aenderung in der Lage jenes Königreichs hervorgebracht. Der in ihm wüthende Bürgerkrieg ist nicht mehr so bedeutend; er bedroht die Stätigkeit des constitutionellen Throns nicht mehr. Man darf hoffen, daß die Wiederversöhnung der Bürger in den Nordprovinzen das Vorspiel einer allgemeinen Wiederversöhnung seyn wird. Wir fühlen uns glücklich bei dem Gedanken, daß die Regierung Ew. Maj. zu diesem Resultate durch die Bemühungen mitgewirkt hat, die sie, so wie die Regierung Ihrer brittischen Maj. auf die pünktliche Vollziehung der Tractate von 1834 verwendet hat. – So erfreut wir sind, zu erfahren, daß Mexico die mit uns eingegangenen Verpflichtungen erfüllt, so sehr beklagen wir, Sire, daß sich die Regierung der argentinischen Republik fortwährend weigert, uns die gebührenden Genugthuungen zu geben. Ihre Hartnäckigkeit muß besiegt werden. Die edelste Anwendung, welche eine große Nation von ihrer Macht machen kann, ist die, den Sieg des Rechts zu sichern. – Wir bedauern die in Afrika mit Verletzung der Tractate und unserer Rechte ausgebrochenen Feindseligkeiten. Die Pairskammer wird sich beeifern, sich den Maaßregeln beizugesellen, welche den Zweck haben, der Regierung Ew. Maj. die Mittel an die Hand zu geben, den schnellen Erfolg unserer Waffen zu sichern, und den treuen Stämmen, so wie allen Einwohnern eines Landes, welches die französische Herrschaft nicht mehr verlassen darf, einen kräftigen Schutz zu verbürgen. “ Hr. Karl v. Dupin erhielt zuerst das Wort gegen die Adresse. Er wundert sich darüber, daß die Thronrede nicht mit einem Worte die gegenwärtige Noth des Handels erwähnt hat, die freilich der französischen Regierung nicht vorgeworfen werden könne, da sie auch in Holland und bei andern Mächten fühlbar sey, deren financielle Unvorsichtigkeiten die Krise begonnen hätten. Der Redner spricht sich gegen eine Rentenreduction aus, indem die Gemüther jetzt einem solchen Vorschlage nicht geneigt seyn würden. Die Eisenbahnen, die man seiner Ansicht nach vielmehr Goldbahnen nennen sollte, empfiehlt er der vollen Aufmerksamkeit der Regierung. In Betreff der Canäle empfiehlt er große Vorsicht, namentlich bei dem, der von der Garonne ausgehen, und sich in dem unmöglichen Hafen von Bayonne münden solle, der einen Aufwand von mehr als 100 Millionen erfordern würde. Er tadelt das Ueberschreiten der ordentlichen Budgets, die schon ohnehin so hoch seyen und dadurch der Algierer Krieg einen neuen Zuwachs von 19 Millionen erhalten hätten. In Bezug auf die auswärtigen Verhältnisse stellt er den Grundsatz auf, daß Frankreich das Königthum vertheidigen und die Civilisation verbreiten müsse. So habe es Belgien, Griechenland und eine verfolgte Königin beschützt. In der Türkei suche ein junger Fürst seine Stärke in den Gesetzen, ohne sich, wie sein Vorgänger, bei Aenderung von Kleidertrachten aufzuhalten. Er gebe der Hälfte seines Volks bürgerliche Rechte, die ihnen bisher gefehlt. Allerdings reiche ein Hattischerif nicht zu, um sogleich eine Aenderung in den Sitten hervorzubringen, es gebe aber Concessionen, die, einmal den Völkern gemacht, nicht wieder zurückgenommen werden können. Das Jahr 1839 sey das Jahr 1789 des ottomanischen Reichs (Murren), eine politische und bürgerliche Wiedergeburt. Das türkische Reich sey für die Stabilität Europa's nothwendig, und habe alle französischen Sympathien für sich. Uebrigens wünscht der Redner die Macht Aegyptens nicht geschwächt, nur sollte Mehemed den Sultan nachahmen, das Eigenthum sichern, die Monopole abschaffen u. s. w. England habe seine eigenen Tendenzen, die man beaufsichtigen müsse, aber man müsse mit Vergnügen sehen, wenn es einen friedlichen Durchgang zwischen der alten und der neuen Welt festsetze. Endlich drückt Hr. Dupin den Wunsch aus, daß dem Sultan die heiligen Städte herausgegeben würden. Er erwähnt die von Rußland gegen die unirten griechischen Priester verübte Verfolgung, beharrt auf der Beibehaltung von Algier und dringt auf Colonisirung. Hr. Dalton Shee bekämpft in kurzer Rede das System des Ministeriums vom 15 April und vom 12 Mai. Das jetzige Ministerium decke die Krone eben so wenig, wie das vom 15 April. Hr. Dufaure, Minister der öffentlichen Arbeiten, begreift die letzten Angriffe nicht. Man müsse Thatsachen anführen, Anklagen bestimmt aufstellen, nicht ins Blaue opponiren. Erst dann könne sich das Ministerium vertheidigen, wenn bestimmte Thatsachen angeführt würden. Hr. v. Molé (auf dessen Rede wir morgen zurückkommen werden) und Hr. Dalton Shee ergriffen noch das Wort. Die allgemeine Erörterung ward dann geschlossen, und es begann die Erörterung der Artikel.
Die Monarchie hat viel auszustehen in Frankreich – die Reizbarkeit der öffentlichen Meinung und die Eifersucht der Kammern, die Erbitterung der Ideologen und die Knabenstreiche der Prätendenten, die Erfindungen des Parteihasses und noch Schlimmeres. Dem Allem jedoch kann ein Mann von Muth und vielgenährtem Geiste mit entschlossener Ruhe entgegentreten; was aber gewissermaßen ärger ist und bei einem Fürsten von Verstand und sparsamem Sinn in Verwendung seiner Zeit ein ganz außerordentliches Quantum von Geduld und Selbstbeherrschung fordert, das sind die tausend und ein Complimente, womit alle einheimischen und fremden Körperschaften der großen Stadt Paris dem armen König der Franzosen bei jeder estlichen Gelegenheit aufwarten. Zwar soll der Napoleon des Friedens, in Ermangelung anderer, gegen oratorische Lorbeern nicht gleichgültig seyn, und jeden Anlaß willkommen heißen, der seine Redseligkeit beschäftigt und ihm einen schicklichen Moment bietet, eine mahnende Anspielung mit beliebter Freundlichkeit zu machen –0085 dennoch muß ihn, sollte man denken, zuletzt eine Reihe von Musterstücken ermüden, unter denen die rhetorischen Bonbons des Hrn. v. Pasquier noch das Genießbarste sind. Vor bald 50 Jahren wurde in den Tuilerien an dem Herde des Königthums von den herzlosen Abgesandten eines entfesselten Volks über das Leben und den Tod eines Königs stürmischer Rath gehalten; hier empfing der Kaiser das huldigende Europa; hieher führte, fast möchte man sagen, wie in ein Gefängniß, das zum zweitenmale siegreiche Volk seinen selbstgewählten Herrn. Man kann diesen Palast nicht ohne ernste Gedanken ansehen; wenn die Erinnerungen, die er beherbergt, plötzlich mit sichtbaren Körpern sich umgäben, die weiten Säle würden für ihre Menge kaum genügen; wie in dem Herzen einer Buhlerin wohnte seit langer Zeit nur der Wechsel in diesem Hause, und selbst jetzt mögen diese Mauern schwerlich andere Laren, als Unbehagen und Besorgniß umschließen. Wie beschränkt und eitel erscheint in Gegenwart solcher Zeugen all dieß amtliche Festgerede, und verglichen mit so viel Größe, wie klein, und doch auch wie passend, als Echo dieser kleinen Zeit, in der nichts groß ist, als die Furcht! Diese Klage tönt nun aus Jedermanns Munde, und die Zwerge werfen einander ihre Statur vor. An wem aber ist die Schuld? Wer hat uns so schwach und verkrüppelt gemacht? Vielleicht das Weltverhängniß, das so uns braucht. Wenn Einer ein schmutziges Gesicht hat, so kann man ihm sagen, er solle sich waschen, allein, daß er nur vier und nicht sechs Fuß hoch ist, dafür kann Niemand etwas. Man klagt die Dürre der Ereignisse an, und meint, ein Gewitter würde Kraft und Größe geben, so etwa, wie der Regen die Kinder wachsen macht. Das Jahr 1840 soll nun die Wolken zusammenjagen, und abgesehen von aller Wahrsagung, muß man zugeben, daß die Atmosphäre der Gegenwart des schlimmen Samens in bedenklicher Menge enthält. Es ist ein Zustand, der sich schwer benennen und schwer erkennen läßt. Wir tappen in einem Nebel umher, der uns auf zwei Schritte deutlich zu sehen hindert. Weil nun nichts genau zu unterscheiden ist, so glauben Einige, die alte Welt sey in ein Chaos gesunken, damit die neue werde, deren Besitz von Republicanern, Bonapartisten und Legitimisten mit wetteifernder Zuversicht angesprochen wird. Die Bonapartisten namentlich sind ganz ausnehmend thätig: es wird jetzt über den Kaiser entsetzlich viel gedruckt, und insbesondere vermehren sich die Volkslieder auf sein Andenken in größtentheils schauerlichen Versen auf eine wunderbare Weise. Ein kurzer Auszug von Nostradamus ist gleichfalls im Buchhandel, und bildet hauptsächlich das Andachtsbüchlein der Legitimisten, deren Phantasie schon in dem fruchtbaren Jahr 1840 die Lilien auf allen Feldern und Wiesen wachsen sieht, während der National sich einzubilden scheint, der heilige Geist sey im Begriff, in Gestalt einer Jakobinermütze auf die Erde herabzusteigen. Dieses Concert von so verschiedenen, so widerstreitenden Hoffnungen ist ohne Zweifel etwas sehr Komisches, macht aber dennoch vielen Leuten gewaltig Angst. Manchem, der es nicht sagt, sieht man's an, wie froh er wäre, wenn er das fatale Jahr hinter sich hätte. Nur die herrliche, wärmende Sonne der letzten Tage, vor der kein trübseliger Gedanke recht aufkommen konnte, warf ein ermuthigendes Lächeln auf die bange Stimmung, und verwandelte viele Befürchtungen in heitern Unglauben. Da jedoch der Untergang der Welt auf übermorgen für ganz gewiß angesagt ist, so weiß ich nicht, ob diese Zeilen Sie erreichen, oder ob sie, wie wir selbst, in den Wirrwarr unzähliger Atome sich verflüchtigt haben werden; weil aber der Versuch nicht schaden kann, so geb 'ich mein Schreiben auf die Post, und warte das Kommende mit Gelassenheit ab.
Das Dampfboot Phare ist gestern Abend auf unserer Rhede eingetroffen und bringt uns folgende Nachrichten aus Oran vom 31 Dec.: „ Auf unsern äußersten Vorposten sind einige kleine Scharmützel, aber noch kein ernstes Gefecht vorgefallen. Buchamedi steht mit seinen Truppen in einer Entfernung von zwei Kanonenschüssen vom Lager des Feigenbaums und erwartet wahrscheinlich Abd-El-Kader, um uns anzugreifen. Der größte Theil der Araber weigert sich jenem Kabylenhäupling zu gehorchen und erwartet an den Ufern des großen Salzsees die Ankunft des Khalifa von Mascara, Hadschi-Mustapha. Der Emir will sich, wie es heißt, gegen Oran wenden, während sein Schwager Mustapha Messerghin angreifen und Buchamedi die Wohnsitze unserer Verbündeten verheeren und dann die Straße nach Messerghin bewachen wird. Wir erwarten sie festen Fußes. – Vorgestern raubten uns die feindlichen Maraudeurs etwa hundert Schafe, aber der alte General Mustapha ben Ismael stürzte sich auf sie mit etwa hundert Reitern, tödete ihnen 3 oder 4 Leute und zwang sie, ihren Raub fahren zu lassen. Die feindlichen Reiter umschwärmen unsere Vorposten, um uns in einen Hinterhalt zu locken, unsere Truppen haben aber Befehl, sich auf der Defensive zu halten. Die letzten Dampfboote aus Algier haben Verstärkungen gebracht, wodurch das Vertrauen unserer Verbündeten wieder gehoben wurde. – In dem zwischen Masagran und Mostaganem vorgefallenen Gefecht verloren die Feinde gegen 150 Mann an Todten und Verwundeten. Die Kuruglis haben sich tapfer geschlagen, es fehlte ihnen aber an Pulver. Unsere Voltigeurs zogen sich etwas zu eilig zurück, und die Cavallerie mußte einen Angriff ausführen, um eine völlige Nnordnung zu hindern. Obrist Dubérail, Commandant der Besatzung von Mostaganem, zeigte viel Kaltblütigkeit und Muth. Auch die Bevölkerung von Masagran hat sich tapfer vertheidigt. “
Der Prinz Heinrich der Niederlande, jüngster Sohn des Prinzen von Oranien, ist hier eingetroffen. Er bestieg vorgestern bei einem überaus schönen Tage den Vesuv und kletterte auf dem am 1 Jan. d. J. von dem Berge ausgeworfenen Lavastrom den Kegel hinan.
Thermometerstand im Schatten gegen Norden um Mittag:
Der Großherzog von Toscana hat so eben die Gerichtsordnung wieder hergestellt, und den Gang der Gerichte so umgeschaffen, wie sie unter dem Kaiserthum bestanden. Um die Gleichstellung vollständig zu machen, haben die Magistrate das alte Costume wieder angenommen, so daß ein französischer Reisender glaubt, die Richter seines Landes vor sich zu sehen. (Franz. Bl.)
Der Landrath hat am 28 v. M. mit 24 gegen 20 Stimmen die Abschaffung der Lebenslänglichkeit der Rathsstellen beschlossen.
Das neue Jahr ist in diesem Kanton mit der vollesten Ruhe begonnen worden. Nur in Lugano herrschte noch Aufregung, theils wegen der an den Gränzen befindlichen tessinischen Emigranten, theils wegen der verschiedenen belästigenden Maaßnahmen, welche die lombardische und die sardinische Regierung gegen die liberalen Tessiner ergreifen; Reich oder Arm, Rentier oder bloßer Taglöhner, wer auf den Verzeichnissen steht, welche die Gestürzten und gewisse Spione der nachbarlichen Polizei liefern, hat das Ungemach der Zeiten und einer ungünstigen Politik zu tragen. – Am 31 v. M. legte der Staatsrath seine förmlichen Klagen bei den Nachbarregierungen0086 und bei dem Vorort ein. Von diesem ist überhaupt noch nicht das mindeste Lebenszeichen in den Kanton Tessin gedrungen. – Die Gazzetta Ticinese widerlegt in einem längern Artikel die in der Mailänder Zeitung enthaltenen mancherlei falschen Angaben über die Vorfälle im Kanton Tessin. Man entnimmt unter andern aus dieser Berichtigung, daß an den letzten Wahlen vom 15 Dec. 10,222 Activbürger Theil genommen haben. Die Anwendung von Gewalt und Bestechung wird auf das förmlichste widersprochen und dagegen auf die Februarwahlen vom abgewichenen Jahre retorquirt. – Die Personen, die in Anklagezustand gesetzt worden, sind a) die gewesenen Staatsräthe Molo, Riva, Jos. Ant. Rusca, Lotti, Monti, Nessi, Vital Rusca und b) die Großräthe Vannoni, Vicar Calgari, Orbedi, Advocat Jos. Quadri, Pfarrer Fumagalli. Einhelligem Beschluß des Großen Rathes zufolge soll von ihnen Ersatz aller Kosten und alles Schadens gefordert werden, welche die Revolution veranlaßt hat. Die Güter und das Vermögen der Angeklagten sind für einmal mit Beschlag belegt. Im Kanton Tessin besteht, wenn wir nicht irren, ein Verantwortlichkeitsgesetz wenigstens gegen die Mitglieder der Regierung und der Gesandtschaft. Die Frage ist, ob dieses Gesetz beobachtet oder bloß eine Willkürmaaßregel decretirt worden. (St. Gall. Erz.)
Gestern hat der neue spanische Gesandte und bevollmächtigte Minister Don Mariano Carnerero, in einer Audienz bei dem neuen Bundespräsidenten Hrn. Bürgermeister v. Muralt seine Creditive übergeben. Seit längerer Zeit war kein spanischer Gesandte in der Schweiz. Dieser Diplomat ist vermuthlich auch mehr noch mit Rücksicht auf die deutschen Staaten als die Schweiz zu uns gelangt. – In diesen Tagen haben wir zwei ausgezeichnete Männer verloren: Professor Schönlein, welcher von Berlin aus keinen längern Urlaub mehr erhalten konnte und seinem Worte treu uns verlassen mußte (er wurde von vielen angesehenen Männern aus Zürich bis zur ersten Station begleitet), und den Schriftsteller Ulrich Hegner, der am 3 Jan. im 81sten Altersjahre starb.
Heute Vormittags 10 Uhr versammelten sich die Mitglieder der Kammer der Abgeordneten zur Wahl ihres vierten Ausschusses – für das Staatsschulden-Tilgungswesen. Bei der erforderlichen absoluten Majorität von 58 wurden gewählt, und zwar im ersten Scrutin die Abgeordneten: 1) Frhr. v. Schäzler mit 81 Stimmen, 2) v. Maffei mit 79 St., 3) Bestelmaier mit 69 St.; im zweiten Scrutin bei einer Majorität von 57 die Abgeordneten 4) Fischer mit 98 St., 5) Rebmann mit 77 St., 6) Rietzler mit 74 St., 7) Frhr. v. Fraunhofen mit 60 St. Hiernächst ordnete das Präsidium die Wahl des Ausschusses an, zur Abfassung der an Se. Maj. den König auf die Thronrede zu richtenden Dankadresse. Bei einer Anwesenheit von 110 Mitgliedern fiel im ersten Scrutin die Majorität auf die Abg. 1) Dr. Bayer mit 90 St., 2) Windwart mit 85 St., 3) Frhr. v. Rotenhan mit 84 St., 4) Dr. Harleß mit 66 St., 5) Frhr. v. Thon-Dittmer mit 64 St. Im zweiten Scrutin bei einer absoluten Majorität von 49 6) Dr. Albrecht mit 81 St., v. Wening mit 76 Stimmen.
Der Fränkische Courier schreibt von der Isar: „ Ein Frankfurter Correspondent der Preußischen Staatszeitung erwähnt, daß in dem herannahenden Jahre 1840 ein „ allgemeines Preßgesetz für die Tagespresse der Bundesstaaten “erscheinen solle. So viel Aufsehen diese Nachricht im In - und Auslande zu erregen geeignet ist, so glauben wir doch dieselbe sehr stark bezweifeln und annehmen zu müssen, daß die genannte Zeitung durch ihren Berichterstatter irre geführt worden ist. Wenn man den gegenwärtigen Zustand der deutschen Journalistik überblickt, so wird man sich sehr natürlich veranlaßt finden, zu fragen, weßhalb denn wohl im Jahre 1840 geschehen sollte, was man selbst im Jahre 1832 nicht gethan hat? Wenn man damals es für zweckmäßig, ja vielleicht für nothwendig erkannte, die Angelegenheit der Tagespresse der Autonomie der einzelnen Bundesstaaten selbst zu überlassen, so läßt sich um so weniger besorgen, daß man jetzt in diese Autonomie eingreifen, und durch eine Acte, welche die innere Gesetzgebung der einzelnen Länder so tief berühren würde, die Selbstständigkeit derselben schmälern sollte. Abgesehen hievon, reicht selbst eine oberflächliche Erwägung der Interessen der einzelnen Staaten und ihrer Verhältnisse zu einander schon hin, um die Ueberzeugung zu gewinnen, daß ein solches „ allgemeines Preßgesetz “gar nicht zu Stande kommen könne. Es bedarf keiner Erörterung, wie in allen constitutionellen deutschen Ländern sowohl die Regierungen als die Landstände sich darüber erklären, und wie die öffentliche Meinung sich auch in nicht constitutionellen Ländern aussprechen würde. Niemand wird läugnen wollen, daß die Zügellosigkeit der Tagespresse verschwunden ist, und wenn auch hier und da in einem oder dem andern Blatte mißfällige Artikel auftauchen, so sind Gegenmittel leicht zur Hand, und es bedarf wider dieselben wahrlich keines „ allgemeinen Preßgesetzes “, zumal zu einer Zeit, wo alle Parteien immer mehr dahin einverstanden werden, daß eine größere Preßfreiheit das beste Mittel gegen eine schlechte Presse ist. “
Kaum haben die öffentlichen Sitzungen unsrer Kammern wieder begonnen, so beginnt auch der unselige Hader zwischen Stadt und Land wieder. Heute befand sich in der zweiten Kammer auf der Tagesordnung die Berathung des Gesetzesentwurfs, den Gewerbsbetrieb auf dem Lande betreffend. Wie zu erwarten, ergriffen die Abgeordneten der Städte, aus Gönnerschaft für das Zunftwesen, theils gegen den Gesetzesentwurf, theils und noch mehr gegen das Deputationsgutachten, welches noch mehrere Erweiterungen daran angebracht hat, heftige Opposition. Es wurde im Laufe der Debatte hin und wieder der Gewerbefreiheit gedacht, die Reiche-Eisenstuck als eine „ schöne, aber überspannte Idee “bezeichnete. Schmidt stellte gleich bei dem Beginne der allgemeinen Debatte den Antrag, die Regierung solle ersucht werden, den ganzen Gesetzesentwurf so lange zurückzuziehen, bis Maaßregeln zur Verhütung der Nachtheile für die Handwerker in den Städten und für diese selbst getroffen seyen, und sodann den so modificirten Gesetzesentwurf wieder vorzulegen; er erlangte aber nicht die ausreichende Unterstützung. Das Resultat der Verhandlung selbst kann natürlich nicht zweifelhaft seyn, weil es nie zweifelhaft ist, wenn entgegengesetzte Interessen zwischen Stadt und Land in Frage kommen. Einen lebhaften Kampf bei einem Punkte darf man sich schon im voraus versprechen, wir meinen bei dem Concessionswesen, das die Deputation total beschränkt haben will, während natürlich die Regierung sehr darauf hält. (Sächs. Bl.)
Dem Stadtdirector Rumann ist am 3 d. M. folgender Bescheid der königlichen Justizkanzlei insinuirt worden: „ Auf die von den Mitgliedern des hiesigen Allgemeinen Magistrats zu der Untersuchungssache wegen der am 15 Jun. und 11 Jul. d. J. an die deutsche Bundesversammlung gerichteten Vorstellungen etc. am 20 d. M. eingebrachte Schrift „ Befolgung “etc. rubricirt, wird ihnen eröffnet: daß in Veranlassung ihrer Eingabe vom 15 (17) Oct. d. J. unter dem 21 desselben Monats von hier aus bei dem Cabinet0087 Sr. Maj. des Königs auf Mittheilung der dortigen Wahlacten und der daselbst etwa befindlichen Acten der Wahlcommissarien für den Bauernstand der in jener Eingabe bezeichneten Provinzen angetragen, dieser Antrag unter dem 25 vorigen Monats wiederholt, dessen Gewährung jedoch laut Rescripts vom 10 (12) d. M. abgelehnt ist. Von dem Ergebniß einer anderweit versuchten Herbeiziehung der Acten der Wahlcommissarien werden die in dieser Untersuchung implicirten Magistratsmitglieder zu seiner Zeit Kenntniß erhalten, und bleibt es dem Stadtdirector Rumann überlassen, denselben den Inhalt dieser Resolution mitzutheilen. Hannover, 30 Dec. 1839. Königlich hannover'sche Justizkanzlei. A. F. v. Hinüber. “– Die Justizkanzlei scheint denn auch versucht zu haben, auf anderm Wege die Acten über die Deputirtenwahlen des Bauernstandes herbeizuziehen. Dieselben sind für die ganze Untersuchung unentbehrlich. Der Magistrat hat in den incriminirten Vorstellungen an den Bund behauptet, es seyen Wahlumtriebe vorgefallen; in der Untersuchung behauptet er die Wahrheit jener seiner Behauptung durch die Wahlacten nachweisen zu können. Das Cabinet verweigert aber deren Herausgabe. Welchen Einfluß dieser Umstand auf das demnächstige Erkenntniß haben müsse, ist klar. – Daß die Justizkanzlei der Ueberzeugung ist, wie wichtig die Kenntniß jener Acten für die Beurtheilung der ganzen Sache sey, geht nicht bloß daraus hervor, daß sie dem Antrage des Magistrats gemäß die Acten vom Cabinet gefordert, sondern daß sie auch anderweit Versuche gemacht hat, Kenntniß derselben zu erhalten. Daß dieß geschehen, und wie der Antrag beim Cabinet vergeblich gewesen sey, geht aus folgendem Landdrostrei-Ausschreiben hervor. „ Nachdem Uns das hierunten abgedruckte Rescript des Cabinets Sr. Maj. des Königs an die königliche Landdrostrei zu Stade vom 24 d. M. wegen Mittheilung von Regiminalacten, besonders aber von ständischen Wahlacten, zur Direction und Nachricht zugefertigt ist, so machen Wir die Obrigkeiten mit dessen vollständigem Inhalte bekannt, und fordern sie zu der genauesten Befolgung auf. Hannover, 30 Dec. 1839. Königl. hannover'sche Landdrostei. v. Dachenhausen. “– „ An sämmtliche Obrigkeiten in dem Bezirke der königlichen Landdrostei Hannover. Es ist Mir von dem königlichen Ministerio des Innern ein Bericht der königl. Landdrostrei vom 30 v. M. mitgetheilt, worin dieselbe um eine Anweisung darüber nachsucht, ob Requisitionen von Justizbehörden wegen Mittheilung zu den ständischen Wahlacten gehörender Actenstücke stattgegeben werden dürfe. Ich sehe mich darauf zu der Erwiederung veranlaßt, daß, sowie überhaupt Regierungsacten Niemanden zugänglich sind, welchem nicht vermöge seiner dienstlichen Stellung sie einzusehen und zu benutzen gebührt, oder welcher sie vermöge seines Dienstes zu verwahren hat, so auch in Ansehung der ständischen Wahlacten insbesondere, Privatpersonen ein Recht nicht zugestanden werden kann, deren Einsicht durch Vermittelung der Gerichte sich zu verschaffen. Ich finde nun zwar nichts dagegen zu erinnern, daß der hiesigen Justizkanzlei die, den hieneben wieder beigefügten Berichtsanlagen zufolge, nachgesuchte Mittheilung einer von der königlichen Landdrostei am 13 Mai d. J. dem Wahlmann Krüll zum Sunde ertheilten Resolution, wiewohl unter Hinzufügung einer das Anerkenntniß einer deßfalls bestehenden rechtlichen Verpflichtung ausschließenden Verwahrung gewährt werde, und bin auch übrigens im Allgemeinen geneigt, derartigen ähnlichen Anträgen künftig dem Befinden der Umstände nach ausnahmsweise stattgeben zu lassen. Indeß erachte ich den Verhältnissen es für entsprechend, daß die k. Landdrostei den Unterbehörden und Wahlcommissarien in ihrem Verwaltungsbezirke die Auslieferung oder abschriftliche Mittheilung irgend eines auf die ständischen Wahlverhandlungen Bezug habenden Actenstücks durchgängig streng untersage, jene vielmehr anweise, alle deßfalls an sie etwa gelangenden Requisitionen der k. Landdrostei zur Anzeige zu bringen, die ihrerseits die Frage wegen Zulässigkeit oder Unzulässigkeit der nachgesuchten Mittheilung in jedem einzelnen Falle, unter Einsendung des betreffenden Actenstücks mittelst gutachtlichen Berichts zu Meiner Entscheidung verstellen wird. Ich beauftrage die k. Landdrostei demgemäß das Erforderliche unverzüglich zu verfügen. Hannover, den 24 Dec. 1839. Cabinet Sr. Majestät des Königs. Der Staats - und Cabinetsminister (unterz.) G. v. Schele. – An die königliche Landdrostei zu Stade.
Nachrichten aus St. Petersburg zufolge ist daselbst in russischer und demnächst auch in deutscher und in französischer Sprache eine ausführliche Erwiederung auf die päpstliche Allocution gegen die Vereinigung der griechisch-unirten mit der griechisch-russischen Kirche erschienen. Man wundert sich, dieses Actenstück nicht auch in der Preuß. Staatszeitung zu finden, die eine ziemlich vollständige Quelle für alle Nachrichten aus dem Norden zu seyn pflegt, und ver-vermuthet, daß sie darin eine gewisse Unparteilichkeit darlegen wolle, indem sie die Erwiederung eben so wenig aufnimmt, wie früher die Allocution. – Die von einem Ihrer Londoner Correspondenten gegebene Nachricht von dem Abschlusse einer Quadrupelallianz zwischen Oesterreich, Preußen, Großbritannien und Rußland zur Schlichtung der türkisch-ägyptischen Frage wird hier für voreilig gehalten. *)Wir verweisen auf die gestern gelieferten Briefe aus London so wie auf den heutigen.In der That wüßten wir auch nicht, welche Zwangsmaaßregeln Preußen ergreifen könnte, um entweder Mehemed Ali oder die Pforte zur Annahme der ihnen gestellten Bedingungen zu bewegen. Preußens Aufgabe hierbei dürfte eine rein neutrale und friedliche seyn, und so möchte ihm vielmehr vorbehalten bleiben, der Vermittler zwischen Frankreich und den übrigen Mächten zu seyn, falls durch einen Vertrag jener Art eine Collision herbeigeführt werden sollte. – Aus Kopenhagen wird bestätigend geschrieben, daß König Christian VIII die Regierungsgrundsätze Friedrichs VI zu den seinigen gemacht, und insbesondere das von dem letztern nach preußischem Muster geschaffene Institut der Provincialstände in seiner Integrität erhalten wolle. – Dem auch für Dänemark zum apostolischen Vicar ernannten Monsignor Laurent aus Lüttich will die dänische Regierung, wie es heißt, ihre Genehmigung in keinem Fall ertheilen. – Der alte „ Freimüthige “, dessen Ableben bereits von mehreren Seiten angekündigt wurde, hat sich noch in der Todesstunde wieder erholt, indem ein Verleger, der erst kürzlich aus der Provinz hierhergezogen, sich des verwaisten Blattes angenommen hat. Denn nicht die Censur, sondern der Mangel an Unternehmungslust drohte diesem Veteranen unserer Belletristik den Todesstoß zu geben. Zu dem von Dr. Th. Mundt herausgegebenen „ Piloten “scheinen sich viele jüngere Kräfte und Talente vereinigt zu haben.
Am Morgen des ersten Weihnachtstages wurden die Bewohner Posens durch den Klang der Glocken überrascht, die zum Frühgottesdienst in den katholischen Kirchen läuteten. Das Domcapitel war an der Kathedrale mit gutem Beispiel vorangegangen, und die Geistlichkeit der übrigen Kirchen folgte nach. In Gnesen ist dagegen bis jetzt noch nicht ein Gleiches geschehen. (Leipz. Bl.)
Wer als Fremder jetzt zu uns kommt, und die Stadt einige Jahre nicht gesehen hat, der wird im ersten Augenblick nicht wissen, was in und mit ihr vorgegangen ist. Eine Art von dumpfer Stille und eine Zurückgezogenheit, als hätte einen jeden so eben ein bedeutender Unfall betroffen, macht sich allenthalben bemerkbar. Fast traut der Freund dem Freunde nicht mehr, weil er Verrath fürchtet. Seit der letzten Katastrophe in Polen hatte mancher stark Compromitttirte bei uns eine, wenn auch nur augenblicklich sichere Freistätte gesucht und gefunden. Leider hatten sie aber auch0088 Einige gemißbraucht und Ideen und Plane zu neuen aufrührerischen Unternehmungen entworfen. Der Verräther schlief nicht, und unser Freistaat gerieth in den Verdacht der Theilnahme, von dem es ihm schwer genug wurde sich völlig zu reinigen. Neuerdings will man wieder Umtriebe entdeckt haben, und noch hat sich nicht Licht genug verbreitet, ob und wie weit die Sache gegründet sey. Man begreift übrigens fast nicht, wie es möglich ist, daß noch Jemand, ohne wahnsinnig zu seyn, bei uns an Plane denken kann, die auf den Umsturz des Bestehenden gerichtet sind. Handel und Verkehr leiden unter diesen gespannten Verhältnissen sehr. Man fühlt dieß um so schmerzlicher, wenn man sich erinnert, zu welchem blühenden Zustande sich unsere kleine Republik vor dem Jahr 1830, in der kurzen Zeit, daß sie bestand, erhoben hatte. (Schwäb. M.)
Ein Privatschreiben aus Alexandria vom 16 Dec. im Temps meldet, nachdem es von fortwährenden Privatunterhandlungen zwischen der Pforte und Aegypten gesprochen: „ Hier glauben wir schon lange, daß Mehemed geheime Versicherungen hat, die ihn in solcher Seelenruhe erhalten. Er erwartet, die Dinge nach seinem Wunsche endigen zu sehen. Da er seine Ansicht nicht leicht verborgen hält, so sagte er eines Tags, auf seinen Fuß deutend, er habe nie in seinem Leben einen Schritt zurück gemacht, und werde jetzt, wo er schon mit Einem Fuß im Grabe stehe, hauptsächlich wenn es sich von irgend einer durch Gewalt aufgedrungenen rückgängigen Bewegung handeln sollte, nicht damit anfangen. Er werde Aegypten und Syrien erblich, die Insel Candia und Adana lebenslänglich erhalten. Die Unentschlossenheit der Diplomatie hat einen andern Grund. Es handelt sich gegenwärtig nicht von einer Gebietsfrage, sondern von der Garantie des jährlichen Tributs und von der Verminderung der Land - und Seemacht, die man von ihm fordert. Ueber diesen Punkt wird er aber immer unnachgiebig seyn; er wird nie trauen, wenn er nicht klar und sehr klar sieht. Das neueste Paketboot aus Frankreich ward mit großer Neugierde von Seite des Pascha's erwartet. Er empfing Hrn. Cochelet mit der Frage: „ Sind die Mächte endlich einig? “ Auf die schwankenden Antworten des Consuls rief der Pascha aus: „ Sagen Sie doch offen Nein; sie scheinen auf den April warten zu wollen, und dazu rüsten Frankreich und England furchtbare Geschwader. Ich hoffe aber immer, daß meine Differenz mit dem Sultan lange vor dieser Zeit geendigt seyn wird. “
(Beschluß.) Was bei den Armeniern schlummert, das ist bei den Griechen der Türkei längst erwacht, und wie auf ihr Stammland blicken sie hinüber nach Griechenland. Was sie verhindert, nach dem Königreich Hellas auszuwandern, ist hauptsächlich viererlei: 1) die Schwierigkeit, welche die türkische Regierung ihnen entgegensetzt; 2) die Unmöglichkeit, ihren Besitz in der Türkei zu Geld zu machen; 3) der schlechte Erfolg, den bisher die Einwanderungsplane der Chioten, Ipsarioten und Kandioten gehabt, und 4) das geringe Vertrauen, welches in neuester Zeit diese Regierung unter den Griechen in der Türkei zu haben scheint.
Das unkluge Benehmen Englands hat die griechische Regierung allmählich auf die russische Seite hinübergetrieben – ein Versehen, das man England selbst dann nicht verzeihen könnte, wenn es gewußt hätte, sich außerhalb der ihr mißfälligen Regierung eine starke Partei zu erhalten. Allein daran fehlt viel, und die zahlreichen Gegner der jetzigen Regierung sind eben so sehr Gegner des Repräsentanten der englischen Nation in Athen. Die Griechen Kleinasiens aber sind nicht minder denn die Türken antirussisch, und je mehr die Stimmung derselben von Smyrna ausgeht, desto natürlicher ist es, daß dieselbe leicht eine französische oder englische Farbe annimmt. Dazu kommen nun noch folgende sehr zu beklagende Umstände.
Die griechische Geistlichkeit in Griechenland ist seit einiger Zeit getheilt, wenn gleich nicht zu gleichen Theilen. Bekanntlich wurde im Jahr 1834 die Kirche des Königreichs von dem Patriarchat in Konstantinopel getrennt, und statt dessen eine Synode eingesetzt. Diese große und nothwendige Maaßregel war schon früher in einer griechischen Nationalversammlung beschlossen; denn es war einleuchtend, daß dieser neue christliche Staat unmöglich von einem geistlichen Oberhaupt abhängig seyn konnte, welches gezwungen war, in der Hauptstadt der Erzfeinde des Christenthums seinen Sitz zu haben. Die Trennung vom Patriarchat in Konstantinopel wurde von sämmtlichen Bischöfen und Erzbischöfen Griechenlands einstimmig beschlossen, vom König sanctionirt und die neue Synode in Gegenwart des Königs, der Regentschaft, aller höheren Beamten und der fremden Minister eingesetzt. Nur der russische Minister erschien nicht, und man behauptete, daß er unverhohlen seine Mißbilligung äußere. Die glückliche, von den Griechen mit großem Beifall aufgenommene Durchführung dieser Maaßregel war bekanntlich hauptsächlich das Werk Maurers, und vielleicht das größte Verdienst, das er sich um Griechenland erworben. Doch muß neben ihm mit vollem Recht Konstantin Schinas genannt werden, der, mit trefflichen Kenntnissen ausgestattet, die ganze Kraft einer freien und wohlbegründeten Ueberzeugung in der Versammlung der Geistlichen geltend zu machen wußte. In neuester Zeit nun scheint es den Napisten gelungen zu seyn, einige Geistliche anders zu stimmen. Ein russischer Pensionär, griechischer Geistlicher und, wie man sagt, Freund und Compagnon im Büchermachen eines gewissen Bojaren, der einst glaubte sich der deutschen Universitäten annehmen zu müssen, spricht öffentlich mit der größten Geringschätzung von der Synode. Es ist gelungen, dieselbe so sehr im napistischen Sinne zusammen zu setzen, daß die Geistlichkeit, wenn es so fortgeht, bald der Regierung übern Kopf wachsen möchte. Geistliche verketzern bereits die obersten Personen des Staats als nicht rechtgläubig, und ich glaube wohl, daß die Geistlichkeit nicht geringen Einfluß gehabt hat auf die Verminderung des Interesses für den König von Griechenland bei den Griechen in Kleinasien seit 1833, da eine ganz andere Stimmung herrschte, und der Bischof in Smyrna eine Kirchenfeierlichkeit wegen der Anwesenheit des jungen Königs anordnete zum unbeschreiblichen Jubel der Griechen.
Wir gehen hier nicht weiter ein auf die schamlosen Mittel, welche man angewandt hat, um das Ansehen der griechischen Regierung herabzusetzen, und zu denen eine kleinliche Diplomatie, wie sie sonst in Europa nicht mehr vorkommt, und keinem Staat Ehre machen kann, wenigstens geschwiegen hat, falls sie dieselben nicht veranlaßte. Wir sind vielmehr fest überzeugt, daß die Wahrheit sowohl in Europa als bei den Griechen in der Türkei nicht verborgen bleiben wird, und daß ein gerechtes Vertrauen nothwendig die Folge einer bessern Kunde seyn müsse.
Besuchen Sie erst die Griechen in der Türkei und gehen Sie dann nach dem Königreich Griechenland, und urtheilen Sie selbst, welch ein unendlicher Unterschied! Dort scheint die Hand und der Hauch jener rohen, lieblosen Türken, die mancher Reisende so „ liebenswürdig “gefunden, jedes Aufkeimen zu unterdrücken. Wie der kalte Reif die Saaten verdirbt, so drückt wie mit Fluch behaftet die türkische Herrschaft das griechische Volk nieder. Wo aber diese Herrschaft verjagt, wo griechisches Leben frei geworden ist, da blüht Alles auf, blüht schon auf durch sich selbst, wie auf Samos. Allein welch ein schnelles und kräftiges Aufblühen da, wo König Otto der gesegnete Mittler ist zwischen Griechenland und Europa! Mögen diejenigen, welche so eilig urtheilen, welche immer den aus Europa mitgebrachten Maaßstab anlegen, der oft selbst dort kein wirklicher ist, mögen sie Griechenland mit sich selbst, das jetzige mit dem wie es jüngst war und mit dem wie es noch ist in der Türkei, vergleichen. Gibt es in der Culturgeschichte irgend eines Volks einen solchen Fortschritt in so kurzer Zeit? Nein. Und dieser Fortschritt, dieser Segen wäre nicht ohne den König Otto und die Deutschen, die er mitbrachte. Man frage sich, wie weit Griechenland wäre, wenn es nach der Befreiung sich selbst überlassen geblieben? Es sind, Gott sey Dank, Ideen, welche die Welt regieren. Ohne die Idee des griechischen Alterthums und Athens, welche vor allen Deutschland lebendig erhalten hat, wäre kein verjüngtes Hellas, ohne die Idee der Berechtigung, der Weihung des griechischen Aufstandes durch einen europäischen Prinzen wäre kein europäisch-christlicher Staat aus den unfreien unglücklichen Sklaven antichristlicher Barbaren hervorgegangen. Und wäre etwa französische oder englische oder russische Cultur besser gewesen, als deutsche? So gern wir gestehen, daß Griechen dazu gehören, um so schnell sich zu civilisiren, so sehr berechtigt der Erfolg Deutschland, darauf stolz zu seyn, daß es in einem seiner Prinzen den thätigen Vermittler zwischen Griechenland und Europa, zwischen Alterthum und Gegenwart, zwischen Culturarmen und Culturreichen nach dem Vaterland seiner eigenen geistigen Verjüngung gesandt hat.
Eine vierte Nation, die in der Türkei zerstreut unter dem Scepter des Sultans lebt, bilden die Juden. Sie sind nicht0082 allein Handelsleute, wie in Europa, sondern nehmen im Ganzen eine in mancher Rücksicht mehr geachtete Stellung ein. Wie die Armenier die Financiers und Bankiers der Türken sind, die Griechen ihre Secretäre und Dragomane, so sind die Juden hauptsächlich im Besitz der Zölle. Sie haben nicht jenen europäischen Schacherjudencharakter, weil sie unter dem rohen unwissenden Volk der Türken nothwendig eine geistig höhere Stellung behaupten. Auch sie werden, je mehr der Sultan europäische Cultur einführt, desto mehr ihrer Nationalität sich erinnern und desto mehr sich aus dem Gemisch der Bevölkerung der Türkei als eine besondere Nation ausscheiden, deren Einheit anfangs in der Idee bestehen, bald aber vielleicht auch räumlich sich darstellen wird. Es gibt schon unter ihnen selbst und unter den Christen manchen, der eine Erneuerung des jüdischen Reichs in Palästina in nicht ferne Aussicht stellt. Auch diese erwarten vom Jahr 1840 Außerordentliches. Jedenfalls wäre billig, daß man bei Regulirung der orientalischen Angelegenheiten, welche den Christen in der Türkei neue Garantien geben muß, sich auch der Juden erinnere und kräftig annehme.
Außer diesen Fremden besteht die Bevölkerung des türkischen Reichs hauptsächlich in Mohammedanern, die sich in Türken und Araber theilen. Die herrschende Nation unter diesen ist aber durchaus die türkische. Mehemed Ali und sein Gouvernement und die Officiere seiner Armee, mit geringen Ausnahmen, sind Türken. Die Araber in Aegypten und Syrien sind vielleicht in einem elenderen Zustande der Unterwürfigkeit, als die Christen bisher in der Türkei waren; allein ihr Haupt ist mit dem Haupt der Türken und mit der Türkei entzweit, und tritt dadurch in ein engeres Verhältniß zu den Arabern, und wie sehr auch das Volk in Knechtschaft gehalten wird, dennoch ist die wahre Bedeutung des Kampfes zwischen dem Pascha und dem Sultan die, die arabische Nation aus dem Reich der Türken auszuscheiden. Das ist überhaupt der Charakter der Auflösung des türkischen Reichs, daß die großen nationalen Individualitäten sich ihrer selbst bewußt werden, sich constituiren und sich aus dem haltlos gewordenen Gemisch aussondern. Die Türken haben das geistige und moralische Uebergewicht über ihre Unterthanen, die nichttürkischen, verloren, und werden es nie wieder gewinnen. Was immer der Sultan thue, mag er fortfahren auf seinem Wege der Reformen, oder mag eine Reaction eintreten, beides muß jene nichttürkischen Völkerschaften immer mehr zum Selbstbewußtseyn bringen, und wie sie schon längst vorzugsweise das geistige Element in diesem faulen Körper waren, so werden sie je länger desto mehr durch geistige Ueberlegenheit über ihre Herrscher sich erheben. Wie früher die kleinen nördlichen Staaten, wie dann Griechenland, wie gegenwärtig die arabische Nation sich ab - und aussondert, so werden wir noch andere Beispiele des „ Unmöglichen “sehen, daß untergegangene Nationen wieder aufleben. Nämlich, sie waren nicht untergegangen, sie schliefen nur, und jetzt erwachen sie; sie waren eingesperrt, und jetzt kommen sie hervor aus ihrem Kerker. Der Sultan selbst, zu seiner eigenen Rettung – und dennoch zum Untergang seines Reichs – muß ihnen die verriegelten Pforten öffnen. Seine letzte merkwürdige Proclamation der „ Menschenrechte “beweist es. Ja, um sich und sein Reich zu retten, muß er nicht nur das mohammedanische Reich, sondern auch die mohammedanische Religion zerstören. So hat es eine allmächtige Hand geleitet. Die Erhaltung des Mohammedanismus zerstört das Reich Mohammeds; die Erhaltung des Reichs zerstört den Mohammedanismus. Es ist aber keine Wahl zwischen beiden: denn das Reich und die Religion Mohammeds sind, Eins. Europäische Bildung, europäische Gesetze und Sitte in der Türkei einführen, heißt Christenthum einführen und Heil dem Propheten, hat er seinen Koran so eingerichtet, daß sein Nachfolger daraus, wie er angefangen, die Einführung des Christenthums rechtfertigen kann. Christen müssen die Mohammedaner werden, sey es durch Uebertritt, sey es ohne diesen, durch die Macht des Geistes. Das sey hingestellt nicht als eine Prophezeiung zum Trost frommen Glaubens, sondern als Resultat aus offen liegenden Ursachen.
Was heißt nun, das Reich des Sultans in seiner Integrität erhalten? Es kann nur heißen, daß keine der contrahirenden Mächte ein Theilchen des zerfallenden Reichs erwerben soll. Was im Innern aus diesem Reich werde, das müssen auch sie der Nothwendigkeit, welche die Vernunft Gottes ist, überlassen. Vielleicht, wenn der Muselmann christlich wird, daß auch ein verjüngtes Türkenreich aus jenem Gemisch sich aussondert, ein christlich gewordenes, auf die Nation beschränktes. Wenn nicht, so kann heute keine christliche Macht unter dem Vorwand der Legitimität das Christenthum verrathen, um dasselbe, wo es sich befreien will, unter die antichristliche Barbarei zurückzuzwängen. Hellas aber möge auf seiner Hut seyn, daß sein Christenthum nicht zu einer kümmerlich beschränkten sogenannten Orthodoxie zusammenschrumpfe, und somit unfähig werde, diejenigen Griechen zu fassen, welche außerhalb oder innerhalb des Königreichs lebend in ihrer Religion wohl gegen ihre türkischen Unterdrücker eine Wehr und Waffe hatten und haben, aber nicht gegen ihre Brüder und christlichen Befreier. Soll, während der Mohammedanismus christlich frei wird, das Christenthum mohammedanisirt werden?
(Beschluß.)
Die südlich des Kaukasus und längs des südöstlichen Ufers des schwarzen Meeres wohnenden Georgier oder Grusier, das heißt die Bewohner der Gegenden um den Kurfluß, von den Alten und den benachbarten Armeniern Iberer oder Wirk genannt, wozu wir auch die Lasen, Suanier, Tsanier oder Sanier rechnen, zerfallen nach den verschiedenen, mehr oder weniger unter sich abweichenden Dialekten, die sie sprechen, in vier Stämme oder Zweige. Die Lesgier, Bewohner des fruchtreichen, längs dem westlichen Gestade des kaspischen Meeres sich hineinziehenden Alpenlandes Dagestan oder des alten Albaniens – die Lesgier sind wohl selbst großentheils die Nachkommen der ehemaligen Albanier oder asiatischen Alanen – können ebenfalls am füglichsten nach ihren verschiedenen Sprachen oder Dialekten in vier Stämme abgetheilt werden. Nach andern Angaben zerfiele die lesgische Sprache in acht Dialekte, die so sehr von einander abweichen, daß man sie für besondere Sprachen halten möchte. Die Iranier oder Arier – so nennen sich die innerhalb des hohen kaukasischen Gebirges und um die Quellen des Terek wohnenden Os oder Osseten – gehören, vermöge des Idioms das sie in verschiedenen Dialekten sprechen, zur medopersischen Sprachfamilie. Sie sind wahrscheinlich ein Rest der germanischen Alanen, wie sie auch nicht selten genannt werden, und sollen nach einer neuen, wie es scheint, zuverlässigen Schätzung sich kaum auf vierzigtausend Seelen belaufen. Unter den Kistiern oder Mizdschegiern, den Bewohnern der Alpengebirge im nördlichen Kaukasus, die von der kleinen Kabardah und der Sundschah begränzt0083 werden, unterscheidet man nach ihren Sprechweisen drei verschiedene Völkerschaften: die Tschetschenzen, Inguschen und Karabulaken, die schon Ptolemäus unter dem Namen der Tusken und Diduren kennt. Die Abchasen oder Abasen am nördlichen und südlichen Abhange des Kaukasus, zwischen dem obern Kuban, der Kuma und Malka wohnend, werden, ihren verschiedenen Dialekten gemäß, in sechzehn Stämme eingetheilt, die sämmtlich der Sprache der Adige oder Tscherkessen, die selbst wiederum in mehreren sehr abweichenden Dialekten gesprochen wird, verwandt sind. Ueberdieß findet man an verschiedenen Plätzen innerhalb des Kaukasus einzelne zersprengte tatarische und turkomanische Stämme, wie die Basianen und Chumyken, welche zum Turkstamm gehören und Dialekte der mongolischen Tataren sprechen. Die Turkomanen, von den Russen Truchmenen genannt, welche die Steppe zwischen der Kuma und dem Terek, wo Kislar der Hauptort ist, bewohnen, waren früher Unterthanen der Torgoten an der Wolga, und weigerten sich mit gewaffneter Hand, ihren gegen das Ende des Jahres 1770 nach China hin fliehenden Gebietern zu folgen. Sie blieben in ihren alten Wohnsitzen den Russen unterthan und wurden später, weil man befürchtete, sie möchten zu ihren Brüdern, die östlich vom kaspischen Meere nomadisirend herumziehen, entfliehen, in ihre jetzigen Wohnsitze westlich vom kaspischen Meere übergesiedelt, wo sie sich nach russischen Berichten sehr wohl befinden sollen.
Als ächte Söhne der von jeher die Freiheit beschützenden Berge verachteten und verachten diese zahlreichen Völkerschaften und Klane die Civilisation, die ihnen mehrmalen im Laufe der Jahrhunderte in Begleitung der Sklaverei geboten ward, von Asien her wie von Europa. Ihre niedrigen, aber freien Hütten schützen sie mehr denn die Paläste, über welche ein Einzelner nach Willkür gebietet; ihre schlechte Nahrung dünkt ihnen schmackhafter, denn die Leckerbissen der Höflinge des Schahs, des Kaisers und des Czars, und sie achten ihre aus dem reinen Gefühle hervorgegangenen, von Mund zu Mund überlieferten und im treuen von Vielwisserei nicht getrübten Gedächtnisse aufbewahrten Lieder höher, als die mühsam ersonnenen und fein zugespitzten Lobpreisungen asiatischer und europäischer Hofhistoriographen. Die Schreibkunst blieb ihnen im Ganzen fremd, und wenn auch Ausländer für ihre schwierigen Idiome Lautzeichen erfanden, wie der Armenier Mesrop für die alten Albanier, oder ihre eigene Schrift ihnen brachten, wie die gebildetsten Völker der Welt dieß thaten im Laufe der vielen Jahrhunderte der Geschichte, so verschmähete es die barbarische Rohheit, von dieser wundervollen Kunst einen dauernden Gebrauch zu machen. Ohne Schreibkunst ist aber ein regelmäßiger Staat, eine Geschichte undenkbar; der Weltengeist nahm reichliche Rache an dem stolzen Uebermuthe der Barbaren. Es haben die Stämme innerhalb des Kaukasus keine Geschichte; alle ihre Thaten waren vergebens, ihr Thun und Wirken ist verschollen – das Wenige, was sich davon erhalten, ward von Fremden, häufig von ihren Feinden, der Nachwelt überliefert. Aus ihren Gesängen, wenn sie auch in der Folgezeit gesammelt und bekannt werden, wird sich aber niemals eine Geschichte in unserm Sinne des Worts herstellen lassen. Ihre gereimten und reimlosen, beim Tanz und bei andern festlichen Gelegenheiten gesungenen Lieder dienen zur Verherrlichung der Tapferkeit und der tugendhaften Thaten; bald sollen sie auch die Feigheit züchtigen und das Verbrechen. Eine Schandthat in einem Liede verewigen – dieß ist eine der größten Strafen, welche die Tscherkessen über die Schlechten verhängen. Es sollen ehemals, wie dieß auch bei den Germanen und Kelten der Fall war, die Sänger selbst mit ins Feld gezogen seyn und durch ihre Lieder das Heer zu tapfern Thaten begeistert haben. Marigny hörte viele dieser Lieder, und der Major Tausch lernte mehrere dieser umfangreichen Rhapsodien auswendig.
Die Tscherkessen sind im Ganzen ein höchst poetisches Volk, voller Phantasie, lebhaften Geistes und tiefen Gefühles für die Schönheiten der Natur. „ Dieß ersahen wir – so erzählen reisende Engländer, die sich längere Zeit unter ihnen aufhielten – dieß ersahen wir aus den Gesängen, die wir bei Hassan Bey hörten, und die man uns übersetzte. Es war am zweiten Tage unsers Aufenthalts bei diesem Fürsten, wo wir einem Schauspiele beiwohnten, das uns in die Heroenzeit des griechischen Alterthums zurückversetzte. Nach dem Abendessen traten drei Männer herein, die sich in den Hintergrund der Halle stellten und mit ihren flackernden Harzfackeln den ganzen Raum erhellten. Der Fürst erhob sich von seinem Sitze, warf einen suchenden Blick unter die Gäste, deren mehr denn zweihundert anwesend waren, und sprach mit lauter, ernster Stimme: „ Wo ist Mensuk? Hat ihn die Begeisterung ganz verlassen? Hat er denn keinen Gesang, womit er die glückverkündende Ankunft eines Engländers in unsern heimathlichen Bergen feiern könnte? “ Bei diesen Worten richteten sich die Blicke aller Gäste auf einen alten blinden Mann, welcher im Augenblick sich erhob und der Aufforderung des Herrn Folge leistete. Bald mit einer langsamen, bald mit einer schnell dahineilenden Stimme begann nun der Greis regellose Verse zu recitiren, wozu er sich selbst auf einem zweisaitigen Instrumente, welches einer Guitarre glich, begleitete. Von Zeit zu Zeit fiel die ganze Versammlung mit einem donnernden Chorus ein, wovon der ganze Saal erzitterte, und in welchem man bloß die Worte „ Inglis “und „ Ingilterra “unterscheiden konnte. Je länger der Barde sang, desto heftiger und leidenschaftlicher wurden seine Bewegungen, Ton und Stimme; in derselben Weise steigerte sich die Begeisterung seiner Zuhörer, und dieß bis zu einem unglaublichen Grade, so daß am Ende viele von ihren Sitzen aufsprangen und mit ihren Waffen hin und herfuhren. Um dieß ganze, wahrhaft erhabene Schauspiel durch einen außerordentlichen Beweis von Liebe und Ehrfurcht für England und ihre englischen Gäste zu schließen, feuerten alle anwesenden Tscherkessen ihre Pistolen und Flinten in den Kamin, so daß der ganze Saal von Rauch und Finsterniß erfüllt war. Als man wiederum etwas sehen konnte, ließ der Rhapsode nochmals seinen Gesang erklingen, der jetzt lieblicher ward und freudiger. Die jungen Leute führten eine Pantomime dazu auf, welche, wie der pyrrhichische Tanz der Alten, einen Kampf darstellte. Wir hatten niemals zuvor einem ähnlichen großartigen Schauspiele beigewohnt. “
I. Fortschritte der Industrie.
In dem neuesten Heft der deutschen Vierteljahrsschrift (Januar bis März 1840) bespricht der hochehrenwerthe Staatsmann, dessen Rücktritt der Wissenschaft zu Gute kommt, den Einfluß und die Entwicklung des Zollvereins, nachdem er in einem frühern Hefte dessen Geschichte entworfen hatte. Der Mann, der als Gelehrter wie als Minister aufs Nächste von den vorliegenden Fragen berührt wurde, und in denselben eine Autorität bildet, ist zum ersten Votum in denselben berechtigt, und so schied er aus dem engen Kreise Badens und seines Amtes nur, um ein höheres Amt für ganz Deutschland zu0084 übernehmen – einer der leitenden Führer zu seyn auf dem Wege nationaler Entwicklung. Wir werden in einzelnen Abschnitten die Resultate der vorliegenden Abhandlung kurz zusammenfassen.
„ Wenn man erwägt (sagt er), welche mannichfaltigen Interessen in entgegengesetzter Weise durch die Zollvereinigung berührt wurden, so wird man das ganze Gewicht des Zeugnisses erkennen, welches für die wohlthätigen Folgen der großen Maaßregel in der einzigen Thatsache liegt, daß, seitdem der Verein in seinem gegenwärtigen Umfange besteht, und unter seinem Gesetz über 26 Millionen Menschen in 23 Staaten leben, von der Weichsel bis zum Rhein und von der Ostsee bis zu den Höhen des Schwarzwaldes sich nicht Eine Stimme gegen die Fortdauer dieses Zustandes erhoben hat, und bereits der ursprüngliche Vertrag unter einhelliger Zustimmung der ständischen Kammern, wo man solcher Zustimmung bedurfte, und überall unter freudiger Billigung des Publicums, dem Buchstaben nach für eine Reihe von Jahren, der That nach aber wohl für immer erneuert wurde.
„ Unter den Wirkungen des Zollvereins sind es die Fortschritte der Manufacturindustrie zunächst, welche ein höheres Interesse in Anspruch nehmen. Man weiß, daß der Vereinstarif dem Princip des Schutzes ungleich weniger als die Tarife der größern Staaten huldigt und Prohibitionen ganz verwirft. Gleichwohl sind seine Zölle hoch genug, um der einheimischen Industrie in mehreren Zweigen, wie namentlich im Gebiete der Wollen - und Baumwollenwaarenfabrication, einen sehr bedeutenden und in vielen andern wenigstens einigen Vortheil, der fremden Mitbewerbung gegenüber, zu gewähren.
„ Welch 'bedeutende Fortschritte insbesondere die Production der Baumwollenwaaren gemacht hat, geht aus dem Umstande hervor, daß die Einfuhr, welche in dem preußisch-hessischen Verein in den Jahren 1829 bis 1831 im Durchschnitt 12,150 Centner und in den beiden folgenden Jahren 14,159 und 12,953 Centner betrug, in dem Zeitraum von 1834 bis 1836 in einem erweiterten, fast doppelt so großen Marktgebiete, nur zwischen 13,808 und 13,507 Centnern schwankte; während die Ausfuhr von 18,422 Centnern im Durchschnitt der Jahre 1829 bis 1831 (im preußisch-hessischen Verein) bis zu den Jahren 1836 und 1837 (im großen Verein) nach dem Durchschnitt dieser beiden Jahre auf 79,734 Centner stieg. Es ist zwar möglich, aber kaum glaublich, daß diesem Zuwachs von ungefähr 61,000 Centnern, den die Ausfuhr erhielt, der Betrag der Baumwollenwaaren gleichkam, den die dem preußisch-hessischen Verein beigetretenen Länder (hauptsächlich Sachsen) in ihrem frühern isolirten Zustand in andere, dem großen deutschen Verein nicht angehörige Staaten ausführten, und daß nicht jenes Steigen der Ausfuhr zum großen Theil von einer vermehrten Production herrührte. Weit weniger lassen aber die Resultate der Einfuhrlisten und der Umstand, daß die Länder, durch welche sich der preußisch-hessische Verein in den Jahren 1834 und 1836 erweiterte, früher zu den besten Märkten für brittische Waaren gehörten, im mindesten daran zweifeln, daß der innere Bedarf, seit der Gründung der Vereine in einem weit größern Verhältnisse von den einheimischen Manufacturen geliefert werde, als ehedem, und daß sich also der Bezug der fremden, vorzüglich aber der brittischen Baumwollenwaaren bedeutend vermindert habe.
„ Ungeachtet die Production der Baumwollengespinnste in dem Vereinstarif mit Ungunst behandelt ist, machte sie doch erhebliche Fortschritte. Nebst dieser Vermehrung der einheimischen Garnerzeugnisse, die man vorzüglich den im Süden und in Sachsen entstandenen neuen, zum Theil sehr bedeutenden Anstalten verdankte, zeigt sich eine rasche Zunahme der Einfuhr an ungezwirntem Baumwollengarn; sie stieg vom Jahr 1834 bis 1836 von 251,148 auf 307,867 Centner, und nach Abzug der Ausfuhr von 210,453 auf 279,925, also um 56,719 und beziehungsweise um 70,000 Centner.
„ Der Gebietszuwachs, den der Verein im Jahr 1836 erhielt, vermochte diese Vermehrung des Verbrauchs an fremden Garnen bei weitem nicht, auch nicht zu 1 / 10 zu erklären. Noch ist die Garneinfuhr im Steigen begriffen, indem sie (ohne Abzug der Ausfuhr) im Jahr 1837 321,940 und im Jahr 1838 357,301 Centner, also 106,116 Centner mehr, als im Jahr 1834 betrug. Man wird daher nicht viel irren, wenn man mit Rücksicht auf die Vermehrung der einheimischen Gespinnste das Quantum, welches unsere Bleichereien, Webereien, Färbereien und Druckereien der auswärtigen Industrie abgewonnen haben, auf nahe 150,000 Centner schätzt. Man sah auch die gemeinen und mittlern Gattungen der weißen und gedruckten fremden Baumwollenzeuge fast gänzlich von unsern Märkten verschwinden, und die auswärtige Mitbewerbung auf feinere Gewebe (Tüll) und kostbarere gedruckte Waare und Baumwollensammet beschränkt.
„ Aehnliche, nur nicht gleich bedeutende Resultate bietet das Feld der Wollenwaarenmanufacturen dar. Der Ueberschuß der Ausfuhr an wollenen Zeugen und Strumpfwaaren und an Teppichen aus Wolle und andern Thierhaaren stieg von 1834 bis 1836 von 39,685 auf 55,427, also um 15,742 Centner, ungeachtet jene Staaten, welche dem Verein mit dem Anfang des Jahres 1836 beitraten, in dem Zustand der Isolirung, bei weitem den größten Theil ihres Bedarfs aus andern deutschen oder fremden Ländern bezogen, und sich daher nach ihrem Beitritt eine nicht unbeträchtliche Verminderung der Mehrausfuhr hätte zeigen müssen, wenn die Production des Vereins stationär geblieben wäre.
„ Auch bei diesem Artikel zeigt sich jedoch bei den Einfuhren von 1837 und 1838 (wovon uns die Ausfuhren nicht bekannt sind) wohl aus der gleichen Ursache, wie bei den Baumwollenwaaren, eine mäßige Erhöhung. Uebrigens hat die einheimische Industrie die fast ausschließliche Versorgung des innern Marktes mit Wollentüchern gewonnen. Bekannt sind die Fortschritte, welche die preußischen Manufacturen in der Fabrication der feinern Tücher gemacht haben, und nur sehr weniges wird an solchen aus Belgien und aus Frankreich noch bezogen. Mit den sächsischen Merinos stehen die geringern englischen Tibets und wohlfeilere geringere Gewebe dieser Art und die französischen Ternaux noch in lebhafterer Mitbewerbung, und wie England noch einige andere Artikel (namentlich verschiedene, der Mode unterworfene Hosenzeuge), so sendet Frankreich noch seine Wollenmusseline. Aber die Massen des großen Verbrauchs an Wollenwaaren aller Art sind der einheimischen Production gesichert.
„ Nicht minder zeugen bestimmte Thatsachen von den Fortschritten, welche die Verarbeitung der Seide gemacht hat. Im Durchschnitt der Jahre 1832 und 1833 betrug in dem preußisch-hessischen Verein die Einfuhr an seidenen Waaren 1288 Centner, die Ausfuhr 5140 Centner; im Jahr 1836 die Einfuhr 1911 Centner, die Ausfuhr 7182 Centner. Die Einfuhr erhöhte sich daher um 623 Centner und die Ausfuhr um 2042 Centner, der auswärtige Handel in halbseidenen Waaren blieb dagegen von 1832 an, ungeachtet der Erweiterung des Vereinsgebiets, ziemlich stationär, da die Einfuhr von diesem Jahr an bis 1835 zwischen 819 und 957 Centnern, die Ausfuhr zwischen 2745 Centnern und 3564 Centnern schwankte, und im Jahr 1836 jene 1027 Centner und diese 3426 betrug. ... Bayern, Würtemberg0085 und Baden allein hatten aber in ihrem frühern Zustande der Isolirung zusammen eine Einfuhr an seidenen und halbseidenen Waaren (nach Abzug der Ausfuhr) von ungefähr 3000 Centnern. Sie bezogen ihren Bedarf größtentheils aus nichtdeutschen Staaten, theils direct, theils durch Vermittlung der deutschen Messen. Es ist daher kein Zweifel, daß die Industrie der preußischen Provinzen (Rheinland, Westphalen und Brandenburg), welche den Hauptsitz der Seidenmanufacturen des Vereins bilden, der fremden Concurrenz die Befriedigung des einheimischen Bedarfs in größerem Umfang abgewonnen haben, und in so weit sie vor der Gründung des großen Vereins auf dem mittel - und süddeutschen Markte sich bereits eines beträchtlichen Absatzes erfreute, der nach der Vereinigung nicht mehr in den Ausfuhrlisten erscheinen konnte, läßt die, dessen ungeachtet, eingetretene Vermehrung der Gesammtausfuhr des Vereins auf eine beträchtliche Erweiterung der einheimischen Production schließen, da die süddeutschen Staaten bei ihrem Eintritt in die Gemeinschaft keine oder nur eine höchst unbedeutende Ausfuhr hatten.
„ Leicht begreiflich konnte der Verein auf die Leinwandproduction keinen wesentlichen Einfluß ausüben, da in diesem Zweige keine erhebliche Concurrenz des Auslandes auf dem einheimischen Markt abzuwehren war. Nur in einigen Gegenden war die fremde Einfuhr von einiger Bedeutung. Im Allgemeinen deuten die Zolllisten auf eine Abnahme der Gesammteinfuhr und auf eine mäßige Zunahme der Ausfuhr von 1834 bis 1836.
„ Was das rohe Leinengarn betrifft, so theilen wir hierüber folgende Uebersicht mit:〈…〉〈…〉
„ Wir werden auf diese Erscheinung zurückkommen, die bei dem gezwirnten Garn um so auffallender ist, als der Eingangszoll im Jahr 1837 etwas erhöht wurde.
Zu den Zweigen, welche durch die Gründung des großen Vereins einen höhern Aufschwung genommen, gehören in erster Linie die Zuckersiedereien. Hatten in dem preußisch-hessischen Vereine die schon früher oder seit 1828 neu entstandenen Raffinerien nahe das ganze Bedürfniß für den innern Verbrauch geliefert, so verdrängten sie wetteifernd mit den jüngern Anstalten im Süden auch in dem erweiterten Vereinsgebiete fast gänzlich jede fremde Mitbewerbung. Noch vor wenigen Jahren wurden allein in das Großherzogthum Baden jährlich an fremdem, fast ausschließlich holländischem, raffinirtem Zucker 70,000 bis 80,000 Centner und in einzelnen Jahren noch weit mehr eingeführt, und im Jahr 1836 betrug die gesammte Einfuhr des großen Vereins an Raffinade und Kochzucker nur noch 7669 Centner, neben einer Einfuhr von 986,809 Centnern Schmelzlumpen und Rohzucker. Die Zahl der preußischen Raffinerien, die sich von 1829 bis 1831 von 42 auf 49 vermehrt hatte, stieg bis zum Jahr 1835 auf 74; in den übrigen Vereinsländern bestanden damals 12, im Ganzen daher 86, zu welchen in der nächsten Zeit noch eine beträchtliche Anzahl (in Baden allein 5) hinzukamen.
„ Neben ihnen erhoben sich vom Jahr 1835 an im Süden wie im Norden ganze Reihen von Anstalten, welche ausschließlich mit der Bereitung von Zucker aus Runkelrüben oder zugleich mit der Verarbeitung von Colonialzucker oder Lumpen sich beschäftigten.
„ Im Jahr 1836 zählte man bereits in Preußen ungefähr 90 und in den übrigen Vereinsstaaten ungefähr 32 solcher Fabriken, die ihren Betrieb begonnen hatten, oder in der Anlage begriffen waren. Ihre Zahl stieg bis zum Jahr 1839 auf 159, wovon 123, deren Production bekannt war, ungefähr 145,000 Centner Rohzucker lieferten. Wie dieser neue Zweig, auf den wir weiter unten zurückkommen werden, verdankten manche andere ihr Emporblühen nicht ausschließlich dem Reize, den hohe Zölle zu industriellen Unternehmungen geben, sondern zugleich den Fortschritten in der Kunst zu produciren.
„ Die Rückwirkung der vermehrten Gewerbsthätigkeit auf den Ackerbau konnte nicht ausbleiben. Er lebt von der Nachfrage nach seinen Producten, und diese Nachfrage wächst mit den Fortschritten der Industrie, welche seine Erzeugnisse in ihren Werkstätten veredelt, umwandelt oder verzehrt; sie wächst mit der Zahl der Arbeiter, welche die Unternehmer beschäftigen, und mit den Löhnen, die sie bezahlen. Daß aber die Production des Ackerbaues wirklich in fast allen Theilen des Vereinsgebiets im steten erfreulichen Fortschreiten begriffen sey, ist eine Thatsache, wofür es nicht schwer fällt, aus den Verhandlungen der zahlreichen landwirthschaftlichen Vereine der verschiedenen Länder die unzweideutigsten Belege beizubringen.
(Ein zweiter Artikel folgt.)
Bei den immer drückendern Absperrungsmaaßregeln Rußlands gegen Preußen und den täglich lauter werdenden Klagen des Publicums dürfte es an der Zeit seyn, die bisher bestandenen beiderseitigen Gränz - und Handelsverhältnisse durch eine summarische Darstellung dessen, was in dieser Beziehung durch die gegenseitigen Verträge bestimmt ist, zu beleuchten. Zuvörderst ist vorauszuschicken, daß während der sächsischen Herrschaft über das Herzogthum Warschau die preußischen Gränzprovinzen sich der freundlichsten Beziehungen mit diesem Lande, so weit solche irgend die damalige Politik gewähren konnte, erfreuten. Als das Schicksal Polens durch den Wiener Tractat entschieden war, beeilten sich Rußland und Preußen, in Betreff des Herzogthum Warschau den Vertrag vom 3 Mai 1815 in Wien zu errichten, um in Betreff sämmtlicher durch die Theilung Warschau's entstandenen neuen Berührungspunkte beider Staaten, wie es im Eingange jenes Vertrags heißt: „ die Bande noch fester zu schließen, welche die beiderseitigen Heere und Völker in einem harten und mörderischen Kriege für den Frieden und die Befreiung Europa's vereinten. “ Der Nationalgeist, der Vortheil des Handels, die Verhältnisse, welche geeignet wären Wohlfahrt des Ganzen und des Einzelnen auf eine dauernde Art in die Provinzen der neuen Angränzungen beider Mächte zu bringen, sollten darin berücksichtigt und damit das Wohl beider Staaten gesichert werden. Diese Absicht sprachen die contrahirenden Mächte ausdrücklich aus. In der That athmet der erwähnte Vertrag auch diese ihm vorgezeichnete höhere Tendenz. In Betreff derjenigen Einwohner, deren Besitzungen von der Gränze durchschnitten werden, ward bestimmt, daß solche nach den liberalsten Grundsätzen behandelt werden sollten, und mehrere solche hierauf bezügliche Festsetzungen wurden getroffen. Die Schifffahrt auf allen Strömen und Canälen des frühern Polens sollte frei, nur eine einzige gemeinsam zu bestimmende Tonnenabgabe von der Schifffahrt erlaubt, alle deren Freiheit beeinträchtigenden Abgaben aufgehoben und der tägliche Gränzverkehr der Anwohner nicht im geringsten gehindert seyn. Trotz0086 diesen herrlichen Aussichten begann die Ausführung des Vertrags mit einer Menge Plackereien durch die von russischer Seite an der Gränze gezogene Kosakenlinie. Alle Nebenwege und Brücken an den Gränzen, welche früher Jedermann, insofern er nicht zollbare Waare führte, ruhig passiren konnte, wurden von russischer Seite cassirt, durch die Kosakenpikets besetzt und nur die großen Straßen zu den Zollämtern, welche mindestens in Entfernungen von 2 bis 4 Meilen voneinander lagen, zur öffentlichen Benutzung freigegeben. Inmittelst waren beide Cabinette mit gemeinschaftlicher Sorgfalt bemüht, die Verkehrsbeziehungen, welche der Tractat vom 3 Mai 1815 noch nicht hinlänglich bestimmt hatte, theils zu ordnen, theils zu erweitern. Besonders betraf dieß die im Art. 22 desselben stipulirte Schifffahrtsfreiheit, welche der Handels - und Schifffahrtsvertrag vom 19 Dec. 1818 hauptsächlich zum Gegenstand hatte. Außer der im Tarif zu diesem Vertrage fixirten Stromschifffahrtsabgabe, den Durchlaßgeldern an den Brücken und den Schiffsgefäßgeldern sollte ohne gemeinschaftliche Uebereinkunft beider Regierungen weder eine andere Stromabgabe erhoben, noch die bestimmten Tarifsätze erhöht werden. Mit Ausnahme der Tarifsfeststellungen verstand sich das Uebrige aus dem Tractate vom 3 Mai 1815 von selbst. Wichtiger aber ist die gegenseitige Versicherung (Art. 3) der unumschränktesten Handelsfreiheit für die Provinzen des alten Polens und das ausgesprochene Bekenntniß des unwandelbar zu befolgenden Grundsatzes, daß alle Erzeugnisse des Bodens und Kunstfleißes beider Staaten in den gegenseitigen Landesgebieten mit der unumschränktesten Freiheit umgesetzt werden könnten. (Art. 4.) Dieser Vertrag fand jedoch besonders von russischer Seite Schwierigkeiten in der Ausführung, und unterm 11 März 1825 errichteten Preußen und Rußland auf die Dauer von neun Jahren einen anderweiten Handels - und Schifffahrtsvertrag, worin die Bestimmungen des Wiener Vertrags vom 3 Mai 1815 unter gegenseitig zugelassenen, jedoch sehr auffallenden Einschränkungen zur Ausführung gebracht werden sollten. Obgleich darin wörtlich anerkannt wird, wie heilsam der Grundsatz eines völlig freien und nicht mit verbotähnlichen Tarifsätzen belebten Handels seyn würde, so behielten sich doch beide Theile vor, nach Maßgabe ihrer Handelssysteme die Tarifsätze der Ein - und Ausfuhr zu erhöhen oder bisher erlaubte Artikel zu verbieten. Sogar Handelsbegünstigungen, die bereits einer dritten Macht bewilligt waren oder bewilligt werden möchten, sollten in Zukunft gegenseitig nicht in Anspruch kommen. (Art. 7, 8 und 9.) Von hier an, besonders aber seit der Unterdrückung des polnischen Aufstandes, datiren sich die Klagen der preußischen Ostprovinzen über Beeinträchtigung durch die innere Politik Rußlands. Diese haben sich seitdem von Jahr zu Jahr noch vermehrt. Der Vertrag vom 11 März 1825, welcher im Jahr 1834 ablief, enthält im Art. 23 die Bestimmung, daß die contrahirenden Mächte sechs Monate vor dessen Ablauf wegen einer Verlängerung desselben, falls solche ihren Absichten gemäß seyn sollte, übereinkommen würden. Im entgegengesetzten Falle würde man sich jedoch nicht weniger an die Grundsätze halten, welche bei den auf Schifffahrt und Handel sich beziehenden Bestimmungen des zu Wien am 3 Mai 1815 unterzeichneten Vertrags zum Leitfaden gedient hätten. Eine Verlängerung dieses Vertrags wurde nicht beliebt; ein neuer Vertrag ist nicht zu Stande gekommen, und daher der letztere Fall eingetreten, wonach der Vertrag vom 3 Mai 1815 in Betreff der nachbarlichen und commerciellen Verhältnisse Preußens zu Rußland einzig zur Richtschnur dient, und die zahlreichen diesseitigen Beschwerden über letzteres zu beurtheilen sind. Bei Darstellung der einzelnen Beschwerden, welche fernern Mittheilungen vorbehalten bleibt, wird es von selbst augenfällig erscheinen, wie weit Rußland in seinem neuesten Verhalten, betreffend die nachbarlichen und commerciellen Beziehungen zu Preußen, von den Grundsätzen jenes Vertrags abgewichen, und wiefern dasselbe es noch werth findet, die Bande aufrecht zu erhalten, welche einst beide Heere und Völker in demselben glorreichen Befreiungskampfe brüderlich vereinigten! (Sächs. Bl.)
Das Handlungshaus Treves zu Venedig, dessen Fallissement wir Ihnen in einer unserer letzten Nummer anzeigten, ist nicht das in der Handelswelt unter dem Namen Giacomo Treves bekannte große Haus, sondern ein Mitglied derselben Familie, Vita Treves, ist es, das kürzlich mit einer Summe von etwa 1 1 / 2 Millionen Franken fallirte.
Indem unser Correspondent uns zu dieser Berichtigung auffordert, meldet er uns, die bei dieser Angelegenheit Betheiligten hofften, daß die äußerst reichen und seit einiger Zeit in den österreichischen Adelsstand erhobenen Brüder des Schuldners den Glanz ihrer Familie nicht durch ein solches Ereigniß beflecken lassen, sondern die von ihrem Bruder eingegangenen Verbindlichkeiten vollständig honoriren würden. Man zählte mit Vertrauen darauf, daß diese Hoffnungen nicht getäuscht blieben; denn erwägt man das Activum, welches schon die Bilanz des Schuldners bot, so könnte der Verlust, der seine Brüder, wenn sie sich diesem Acte der Großmuth unterzögen, träfe, verhältnißmäßig nur unbedeutend seyn.
0087Zugleich setzt uns unser Correspondent in Kenntniß, daß ein bei diesem Fallissement für eine große Summe betheiligtes Triester Haus eine Hypothek auf ansehnliche Realitäten genommen habe, welche, trotz der seit langem zwischen den besagten Gebrüdern Treves vorgenommenen Theilung, durch eine unverzeihliche Nachlässigkeit noch unter dem Namen ihres Vaters liefen, der, seinem Testament zufolge, alle seine vier Söhne aufgefordert hatte, seine gesetzmäßige Verlassenschaft zu gleichen Theilen zu theilen.
Dieses Ereigniß, das in - und außerhalb Triest großes Interesse und Aufsehen erregt hatte, hätte beinahe zu einem sehr interessanten und höchst wichtigen Rechtsstreit Anlaß gegeben; es scheint aber, daß die hinsichtlich des Hypothekenwesens zu Triest geltenden besondern Gesetze den Erfolg dieser Maaßregel zu Gunsten des Gläubigers außer Zweifel stellen.
Die Zusendungen von litterarischen Kunst - und Gewerbgegenständen, als Büchern, Gedichten, Musikalien u. s. w. an Se. Hoheit den Hrn. Herzog Maximilian in Bayern, so wie an I. königl. Hoheit der Frau Herzogin haben sich ungeachtet der früher schon darüber veröffentlichten Kundmachungen wieder so vermehrt, daß das unterzeichnete geh. Secretariat den höchsten Befehl erhalten hat, wiederholt zu erklären, daß künftig dergleichen ohne vorher erholte und erhaltene Genehmigung zugesendete Gegenstände nicht angenommen und ohne weiters unfrankirt werden zurückgeschickt werden.
München, den 28 December 1839.
Der geh. Secretär und Kanzleirath C. Theodori.
(Das Debitwesen des Germsieders Johann Wahlleitner zu Freising betreffend.)
Bei vorliegender Ueberschuldung wird auf Antrag der Creditoren und mit Einwilligung des Schuldners gegen denselben zum förmlichen Gantverfahren mit öffentlicher Ausschreibung der Edictstage in der Art geschritten, daß 1) zur Anmeldung der Forderungen und zu deren gehöriger Nachweisung auf Dienstag den 28 Januar 1840; 2) Zur Vorbringung der Einreden gegen die angemeldeten Forderungen auf Dienstag den 25 Februar; 3) zur Schlußverhandlung und zwar a) zur Abgabe der Replik auf Dienstag den 17 März; b) zur Abgabe der Duplik auf Dienstag den 7 April dess. J., jedesmal Vorm. 9 Uhr, Tagsfahrt anberaumt wird.
Hiezu werden sämmtliche Gläubiger unter dem Rechtsnachtheile vor Gericht geladen, daß das Nichterscheinen am ersten Edictstage den Ausschluß aus der Masse, das Nichterscheinen an den übrigen Edictstagen aber den Ausschluß mit den an denselben vorzunehmenden Handlungen zur Folge hat.
Zugleich werden alle diejenigen, welche irgend etwas von dem Vermögen des Communschuldners in Händen haben, bei Vermeidung des nochmaligen Ersatzes aufgefordert, solches unter Vorbehalt ihrer Rechte binnen acht Wochen bei Gericht zu übergeben, und wird noch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß der Activstand lediglich in dem Gesammtanwesen, welches nach älterer Schätzung auf 3200 fl. gewerthet ist, dann in der bereits auf circa 273 fl. geschätzten Mobiliarschaft bestehe, während die bekannten Passiven gegen 8600 fl. hin betragen, worunter sich 4324 fl. Hypothekschulden, excl. der rückständigen Zinsen, befinden.
Ferner wird bekannt gegeben, daß man auf Andringen der Creditoren und mit Einwilligung des Schuldners, das Johann Wahlleitner'sche Anwesen, bestehend 1) in dem ludeigenen, der Brandassecuranz mit 2000 fl. einverleibten Haus, Nr. 225 am obern Graben dahier mit Garten und 1 1 / 2 Krautstück, 2) der ludeigenen Mooswiese Kat. -Nr. 1361 zu 2 Tagw. 3) der ludeigenen Mooswiese Kat. -Nr. 1428 zu 1 Tagw. 97 Dec., 4) dem censitisch eigenen Marzlingeraugrunde Kat. -Nr. 1971 zu 1 Tagw. 43 Dec. welches Gesammtanwesen auf kreditorschaftlichen Antrag mittlerweile noch einer neuen Schätzung, welche dem Auswurfspreise zur Basis dienen wird, anheimfällt, dem öffentlichen Verkaufe an den Meistbietenden unterstellt, dieses behufs auf Dienstag den 11 Februar 1840, Vorm. von 11 bis 12 Uhr, Tagsfahrt anberaumt, und Kaufslustige hiezu mit dem Bemerken in dießgerichtliche Kanzlei eingeladen haben wolle, daß der Hinschlag vorläufig noch von dem creditorschaftlichen Consense abhängig sey, und sich dem Gerichte unbekannte Käufer über Leumund und Vermögen auszuweisen haben.
Die Besichtigung des Anwesens steht frei, und mag sich zu diesem Zwecke an den Massacurator, den bürgerlichen Schweinhammerbräu Moser dahier, gewendet werden. – Bemerkt wird, daß die von Wahlleitner bisher ausgeübte Germsiedergerechtsame eine personale sey.
Nicht minder wird an dem darauf folgenden Tage den 12 Februar, Vorm. 9 Uhr, mit der Versteigerung der Mobiliarschaft gegen Baarzahlung vorgeschritten werden, wozu hiemit gleiche Einladung ergeht.
Freising, den 19 December 1839.
Königl. bayerisches Landgericht Freising.
Grosch, Landr.
Gegen Sebastian Hertkorn von Remmingsheim, Oberamts Rottenburg, welcher im Sommer 1832 nach Amerika ausgewandert ist, und sich auf der Reise dahin eines Ehebruchs höchst verdächtig gemacht hat, ist auf Ansuchen seiner Ehefrau, Anna Maria, geb. Müller, von Remmingsheim, aus dem Grunde des Ehebruchs der Ehescheidungs-Proceß erkannt, und zur Verhandlung desselben Tagfahrt auf Mittwoch den 29 April 1840 anberaumt worden. Es ergeht daher nicht nur an Sebastian Hertkorn, dessen Aufenthalt unbekannt ist, sondern auch an dessen Verwandte und Bekannte, welche ihn zu vertreten gesonnen seyn sollten, die Aufforderung, an gedachtem Tage Vormittags 10 Uhr vor der unterzeichneten Stelle zu erscheinen, um in der Sache rechtlich zu handeln, wobei übrigens auch in dem Falle, daß Hertkorn weder selbst erscheinen noch einen andern hiezu bevollmächtigen würde, dennoch rechtlicher Ordnung gemäß verfahren werden wird.
So beschlossen in dem ehegerichtlichen Senat des königl. würtembergischen Gerichtshofs für den Schwarzwaldkreis.
Tübingen, den 18 December 1839.
Weber.
Kapff.
Sebastian Antoni von Langenbrücken hat sich der Theilnahme an einer am 4 Junius d. J. dahier verübten Unterschlagung einer bedeutenden Quantität Waaren dringend verdächtig gemacht, sich der Untersuchung jedoch durch die Flucht entzogen, weßhalb wir denselben hiemit öffentlich auffordern, sich binnen 3 Monaten dahier zu stellen, und über das ihm zur Last gelegte Verbrechen zu verantworten, widrigenfalls nach Lage der Acten was Rechtens ist gegen ihn erkannt werden soll. Zugleich ersuchen wir alle resp. Behörden, auf den Sebastian Antoni zu fahnden und ihn im Betretungsfall anher abliefern zu lassen.
Signalement des Sebastian Antoni: Alter 31 Jahre, Größe circa 5 '3' ', Haare schwarzbraun, Körperbau untersetzt.
Besondere Kennzeichen: hinkt an einem Fuß, und hat im Gehen die Kniee einwärts gebogen, läuft sehr schnell und schlenkert die eine Hand.
Bruchsal, den 5 December 1839.
Großh. badisches Oberamt.
Weizel.
vdt. Luschko.
Franz Maria Farina in Köln, Nr. 4711, ältester Destillateur des ächten Kölnerwassers, gibt sich hiermit die Ehre, dem verehrten Publicum die Anzeige zu machen, daß die Niederlage seines ächten Kölnerwassers sich einzig und allein in Wien in der Großhandlung des Hrn. M. Malvieux, in der obern Bäckerstraße Nr. 765, in Pesth in der Huthandlung des Hrn. Franz Schober zum Ring in der Weiznergasse, in Linz bei Hrn. Joseph Nasberger, und in Prag bei Hrn. Joseph Dotzauer befindet. Auf Verlangen der verehrten Abnehmer kann auch jederzeit in diesen Verlagsorten die Aechtheit dieses Wassers mit den untrüglichsten Belegen dargethan werden.
0088Die Erben des verstorbenen Hrn. J. C. Hofbauer beabsichtigen die von demselben hinterlassene, aus 245 Stücken bestehende Gemälde-Sammlung im Ganzen zu verwerthen.
Diese von einem Kenner in einer Reihe von 30 Jahren zusammengestellte und gewählte Sammlung enthält größtentheils vorzügliche und seltene Werke niederländischer, holländischer und italienischer Meister, ist in sehr gutem Zustande, und verdient mit Recht den schönsten Privatsammlungen Wiens beigezählt zu werden.
Kunstfreunden diene zur Nachricht, daß der Katalog davon, deutsch oder französisch, durch die HH. Kunsthändler Artaria & Comp., Kohlmarkt Nr. 1151 in Wien, bezogen und auch auf diesem Weg oder durch anderweitige Bevollmächtigte über den Verkaufspreis mit den Erben mündliche oder schriftliche Rücksprache gepflogen werden könne.
Briefe an Johann v. Müller.
Vierter Band. ord. Pap. 3 fl. oder 1 Thlr. 16 gGr. Velinp. 3 fl. 36 kr. oder 2 Thlr.
Derselbe enthält die Briefe von Nicolai, Zach. Werner, Morgenstern, Posselt, Wieland, H. Dippoldt, Diez, A. Wolf, Jean Paul, Seume, Matthisson, Iffland, Niebuhr u. a. und einen sehr interessanten, bisher ungedruckten Brief Joh. v. Müllers an Gentz. – Die erstern Bände sind als eigentliche historische Quellen für jene höchst wichtige Zeit, in der sie sich bewegen, mit ungetheiltem Beifalle aufgenommen worden. Ein flüchtiger Blick in diesen Band wird jeden Leser überzeugen, daß die Herausgabe zeitgemäß ist. Welch 'eine Fülle von Gedanken! Wie sieht man gleichsam in die innere Welt der geistigen Heroen jener Epoche!
Sittenbuch der englischen Gesellschaft.
Aus den Papieren Gunters, von P. Q. O.
Aufwärter bei Almack's.
8. broschirt, 2 Rthlr. 12 gr. oder 4 fl. 30 kr.
Wohl manches Buch über England und die Engländer besitzen wir, aber außer den vorhandenen Carricaturen gehörten deren Verfasser dem hohen Adel an, oder es waren Reisende, welchen wieder der Zutritt in die höhern Cirkel nicht gestattet war. Vorliegendes Buch nun, von einem deutschen Nordamerikaner nach eigener Anschauung geschrieben, stellt, wie sich eine Recension in der Europa ausdrückt: „ Etikette und Verhältnisse der aristokratischen Gesellschaft, die verschiedenen Clubs, jene Höllen, vom fashionablen Spielhause Crockfords bis auf die Schlupfwinkel der Habsucht, wo Gentlemen neben Bedienten an einem Tische sitzen; die Theater, ihre jetzige Stellung in Hinsicht der Directionen, der Dichter und Schauspieler; die Verhältnisse eines großen Theils der reisenden Engländer, welche die Deutschen zu ihrem Schaden oft zu spät kennen lernen; das häusliche und eheliche Leben u. s. w. “– Alles dieß stellt es auf gleiche Weise genau, mit vielem Geist und Humor dar.
Stuttgart.
Hallberger'sche Verlagshandlung.
welche ein großes Interesse darbieten, sind seit einiger Zeit in Frankreich errichtet worden. Sie bestehen in der Fabrication der eisernen geschweißten und gezogenen Röhren, und den inwendig glasirten Röhren aus gebrannter Erde.
Die eisernen Röhren, deren inwendiger Durchmesser von 3 Linien bis auf 3 Zoll geht, dienen für Gaswasser und Dampfleitungen; ihre Fabrication ist besonders vortheilhaft, wenn sie in einem nach englischer Methode eingerichteten und mit einem Walzwerk versehenen Eisenwerk betrieben wird.
Die Röhren aus gebrannter Erde haben einen inwendigen Durchmesser von 2 Zoll bis auf 12 Zoll und darüber; sie ersetzen mit einer Kostenverminderung von zwei Drittheil die gußeisernen Röhren bei Wasser, Gas - und Rauchleitungen, so wie auch bei Abführungscanälen.
Die Erfahrung hat gezeigt, daß bei Gasleitungen die irdenen Röhren viel weniger Gasverlust als die gußeisernen darbieten. Bei Wasserleitung sind sie diesen letztern auch hauptsächlich dadurch vorzüglich, daß sie dem Wasser auch nicht den geringsten Geschmack mittheilen.
Die Stärke dieser Röhren ist unglaublich, eine derselben von 3 Zoll Durchmesser und einer Dicke von 8 Linien widersteht einem Druck von mehr als 30 Atmosphären.
Diese beiden neuen Industrien sind bereits schon an verschiedenen Orten durch HHrn. Stehelin und Huber, Maschinenbauer in Bitschwiller bei Tann im Oberrheinischen Departement errichtet worden. Dieselben erbieten sich zur Errichtung dieser Fabricationen.
Sie würden, wenn es gewünscht würde, die ganze Construction und Ingangsetzung derartiger Gewerbe übernehmen, und für das gänzliche Gelingen der Erzeugnisse garantiren.
für das Königreich Württemberg mit Erläuterungen von Dr. Hermann Knapp, Ober-Consistorialrath und Ober-Studienrath.
Preis 1 fl. 48 kr. oder 1 Rthlr. 4 gr.
Bei Abnahme von 15 Exemplaren wird ein Frei-Exemplar gewährt.
Unter diesem Titel ist so eben im Verlage der Unterzeichneten eine mit einem ausführlichen Commentar versehene Handausgabe des kürzlich promulgirten Württembergischen Polizeistrafgesetzes erschienen, welches wegen seines tiefeingreifenden Einflusses auf die verschiedensten Lebens - und Berufsverhältnisse nicht bloß für den Geschäftsmann, besonders den Bezirks - und Gemeindebeamten, sondern für jeden Staatsbürger von höchster Wichtigkeit ist. In den Erläuterungen hat der Verfasser das Gesetz mit steter Rücksicht auf die seitherige Gesetzgebung, auf die Motive der Regierung und die ständischen Verhandlungen, so wie auf die dieses Gesetz ergänzenden anderweiten Gesetze und Verordnungen, besonders das neue Strafgesetzbuch, in einer Weise commentirt, welche den Sinn und den Geist des erwähnten Gesetzes bei dessen einzelnen Bestimmungen näher darstellt und dessen richtige Anwendung zu erleichtern und zu sichern geeignet ist. Der Antheil, welchen der Verfasser als Mitglied der Kammer der Abgeordneten und der zu Begutachtung des Gesetzentwurfs niedergesetzten Commission an der Bearbeitung des Gesetzes genommen hat, dürfte diesem Commentar ein besonderes Interesse verleihen, und der litterarische Ruf des Verfassers, welcher dem Publicum durch sein württembergisches Criminalrecht und seine Bemerkungen zu dem Strafgesetzentwurf rühmlichst bekannt ist, dafür bürgen, daß auch diese Schrift nicht bloß den Anforderungen der strengern Wissenschaft genügen, sondern auch durch eine klare und gemeinfaßliche Darstellung dem ausgebreitetsten Kreise von Lesern sich empfehlen werde.
Stuttgart und Tübingen, Dec. 1839.
J. G. Cotta'sche Buchhandlung.
Höchst wichtige Aufklärung über das Sinken des Werthes des Goldes. Nach den neuesten Entdeckungen von Arago, Biot und Gay-Lussac. Aus dem Englischen übertragen. 8. brosch. Preis 4 gr.
Das Büchlein von der Astronomie. Eine gedrängte und faßliche Erklärung des gestirnten Himmels und der am Firmamente wahrnehmbaren Erscheinungen. Mit in den Text gedruckten Abbildungen; broschirt 9 gr.
Die Physik in ihrer Beziehung zur Chemie. Oder diejenigen Lehren der Physik, welche der Chemie als Grundlage dienen. Von M. F. W. Thieme. gr. 8. br. 1 Rthlr. 6 gr.
Anfangsgründe der theoretischen u. praktischen Chemie, nebst Anwendung auf die Gewerbe. Von M. F. W. Thieme. Mit 47 Abbild. 8. brosch. 1 Rthlr.
Deutsches TextarchivNote: Bereitstellung der Texttranskription.Note: Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.2016-06-28T11:37:15Z Matthias BoenigNote: Bearbeitung der digitalen Edition.2016-06-28T11:37:15Z CLARIN-DNote: Langfristige Bereitstellung der DTA-Ausgabe
Fraktur
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