PRIMS Full-text transcription (HTML)
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Augsburger Allgemeine Zeitung.
Mit allerhöchsten Privilegien.
Donnerstag
Nr. 30.
30 Januar 1840.

Großbritannien.

(M. Post.) Wegen des Ablebens der verwittibten Landgräfin von Hessen-Homburg, seiner erlauchten Schwester, hat Se. Maj. der König von Hannover seine beabsichtigte Reise nach England zur Vermählung der Königin aufgegeben. Sollten die Angelegenheiten Hannovers Sr. Maj. erlauben, England im künftigen Sommer zu besuchen, so wird derselbe vermuthlich Anfangs Junius eintreffen, sein Aufenthalt aber nicht über drei Wochen dauern.

Lord Dinorben ist an des verstorbenen Sir W. W. Wynn Stelle, zum Milizadjutanten der Königin ernannt.

Am 22 Jan. Nachmittags ward im auswärtigen Amt ein Cabinetsrath gehalten, dem sämmtliche Minister beiwohnten.

Lord J. Russell hat einen Katholiken, Lord Edward Howard, Sohn des Herzogs von Norfolk, zu seinem Privatsecretär ernannt.

Wie gestern kurz erwähnt, ward auch die lange Unterhaussitzung vom 21, mit Ausschluß der den Prinzen Albert betreffenden Frage, wieder ganz mit der Discussion über die parlamentarische Privilegiumsangelegenheit ausgefüllt. Bemerkenswerth ist, daß die Toryjournale ohne Ausnahme Partei für Stockdale und die Queensbench gegen das tyrannische, der Unabhängigkeit der Gerichte und der Bill of Rights zu nahe tretende Ansinnen des Hauses der Gemeinen nehmen, während Sir R. Peel, der Leiter der Tories in diesem Haus, entschieden auf der Seite der Minister und des parlamentarischen Privilegiums steht. Der torystische Rechtsgelehrte Hr. Kelly derselbe, der sich in Monmouth neben Sir F. Pollock als Vertheidiger Frosts auszeichnete motivirte, indem er eine Petition der beiden in den Fall verwickelten Sheriffs von Middlesex, John Weelton und William Evans Esqs. überreichte, die Motion, diese beiden Beamten vor die Schranken zu rufen und sie alsbald frei zu lassen. Lord J. Russell beharrte, diesem Vorschlag gegenüber, auf seinem ursprünglichen Antrag, die Sheriffs (wegen Theilnahme an der Verletzung des Privilegiums des Hauses, und bis sie die Summe von 640 Pf., wegen deren sie Hrn. Hansard gepfändet, an diesen zurückerstattet haben würden) dem Gewahrsam des Stabträgers des Hauses zu überantworten. Sir Francis Burdett, der, den Erfahrungen seiner Jugend zufolge, eigentlich kein Freund der Queensbench seyn sollte, in deren Gefängniß ihn damals sein Eifer für die Parlamentsreform geführt, zeigte sich als consequenten Tory. Das Haus der Gemeinen, behauptete er, sey im Begriff, sich dieselbe Gewalt anzumaßen, deren Ausübung mit dem Tode Karls I geendet. Wenn der Attorney-General das jetzt angesprochene Privilegium aus der Bill of Rights folgere, so könne er sich über eine solche Auslegung nur verwundern, denn, so viel er wisse, gewähre dieselbe nur Redefreiheit und persönliche Exemtion der Parlamentsmitglieder von Gefängniß. Sehr schön sage der Poet:

Es ist herrlich.
Des Riesen Kraft besitzen, doch tyrannisch
Ist's wie ein Riese sie gebrauchen.

Das Haus scheine Danton, den Helden der ersten französischen Revolution nachahmen zu wollen, dessen Wahlspruch gewesen: L'audace, encore l'audace, et toujours l'audace. Mit einer kleinen Abschweifung kam dann Sir Francis auf O'Connell und dessen revolutionäre Agitation zu sprechen, wobei das ehrenwerthe und gelehrte Mitglied für Dublin ein anderes Motto als Danton sich gewählt habe, nämlich dieß: Stecke Geld in deine Tasche. Hr. O'Connell erwiederte, er merke wohl, daß das weiland radicale Mitglied für Westminster auf ihn stichle. Vor nicht sehr langer Zeit habe der Hr. Baronet ihn einmal gelobt; wenn der Hr. Baronet ihm verspreche, ihn nicht mehr zu loben, so wolle er ihm seine jetzige Stichelrede, und jede künftige im voraus von Herzen gern verzeihen. Man schritt zur Abstimmung, und Hrn. Kelly's Motion wurde mit 210 gegen 99 Stimmen verworfen, der Antrag auf Committirung der Sheriffs aber mit 195 gegen 94 Stimmen angenommen. Die beiden Sheriffs sind nun in der That in einer fatalen Lage, denn sie sitzen zwischen zwei Stühlen. An demselben Tage nämlich (21), wo das Unterhaus obigen Beschluß gegen sie faßte, sprach die Queensbench, unter Vorsitz des Oberrichters Lord Denman, den definitiven Bescheid the rule absolute, wie es in der Gerichtssprache heißt aus, daß die Sheriffs das aus der Pfändung Hansards erlöste Geld an Stockdale oder dessen Mandatare zu übermachen haben. Also das Unterhaus befiehlt, sie sollen es an Hansard zurück -, die königliche Bank, sie sollen es an Stockdale herauszahlen, und werden sie aus dem Parlamentsgefängniß, wo sie wegen high contempt des Unterhauses sitzen, entlassen, so kann es ihnen begegnen, daß sie dann wegen high contempt der0234 Queensbench in das Gefängniß der letztern wandern. Dieses Gericht hat durch seine rule absolute dem Hause der Gemeinen den Handschuh hingeworfen, und die Sache dürfte am Ende wohl vor das Oberhaus kommen, wo dann freilich die Chancen für die torystische Ansicht der Sache stehen. Eine Versammlung der Aldermänner von London am 21 sprach sich mit vieler Sympathie für die Sheriffs aus, die, wenn schon gewarnt durch den vorjährigen Beschluß der Gemeinen, doch in gutem Glauben in dieser Sache handelten.

Auch in der Unterhaussitzung vom 22 Jan. wurde mit der Privilegiumsdebatte fortgefahren. Lord J. Russell trug darauf an, daß Hr. Thomas Burton Howard, der Advocat Stockdale's, an die Schranken des Hauses berufen werde. Die von Sir Ed. Sugden entgegengesetzte Motion, daß derselbe sofort freizusprechen und zu entlassen sey, ging mit 210 gegen 92 Stimmen verloren, und Howard ward an die Schranken vorgeführt. Derselbe war geständig, dem Kläger Stockdale durch alle Instanzen seines Libellprocesses als Rechtsbeistand gedient, und drückte sein Bedauern aus, sich damit das Mißfallen des Hauses zugezogen zu haben. Durch diese Erklärung, meinte hierauf Lord J. Russell, dürfte dem Privilegium des Hauses insoweit Genugthuung geleistet seyn, daß Hr. Howard entlassen werden könne; dieser milderen Ansicht aber widersetzten sich Lord Howick (der vormalige Kriegsminister) und die HH. Hume, Warburton und O'Connell. Sir R. Peel empfahl den Mezzo Termine, man solle den Vorgeführten der Mißachtung (contempt) des Hauses für schuldig erkennen, derselbe sofort von dem Sprecher einen Verweis erhalten, und dann entlassen werden. Auf diesen Wink des seltenen ministeriellen Bundesgenossen hin schlug der Attorney-General, Sir J. Campbell, zu Lord Johns Antrag ein entsprechendes Amendement vor. Sir R. Inglis und andere Tories erhoben sich für Lord Johns anfänglichen Vorschlag, unterlagen aber in einer Abstimmung, in welcher Lord J. Russell gegen seine eigene Motion votirte, mit 178 gegen 68 Stimmen. Hr. Howard erhielt hierauf durch den Sprecher einen Verweis, und ward entlassen. Der Apanage-Antrag für Prinz Albert blieb ausgesetzt, und das Haus vertagte sich. Das Oberhaus hielt, wie an Mittwochen gewöhnlich, keine Sitzung.

** Oberhaussitzung vom 23 Jan. Lord Londonderry: Ich erlaube mir an den edlen Viscount eine Frage über die Pacification Spaniens. Ich wünschte zu wissen, ob Lord John Hay und die unter ihm stehenden Officiere, ob die brittische Regierung selbst an der Convention von Bergara Theil genommen. Ist diese Convention in den Händen der Regierung, und wird dieselbe sie auf den Tisch des Hauses niederlegen? hat die Regierung über die wirklich erfolgte Ausgleichung zwischen der Madrider Regierung und den baskischen Provinzen befriedigende Beweise in Händen? Lord Melbourne antwortete mit so leiser Stimme, daß seine Antwort für die Reporters auf der Galerie fast ganz verloren ging. Doch schien er sagen zu wollen, der Vorlegung des Vertrags von Bergara stehe nichts entgegen. Lord Strangford frägt, ob die Regierung wisse, daß in Paris ein Abgeordneter der Regierung von Montevideo angekommen. Dieser Staat beabsichtige, sich auf ähnliche Weise unter das Protectorat Frankreichs zu stellen, wie die jonischen Inseln unter dem Schutze Britanniens stehen. Lord Melbourne entgegnete, er habe darüber keine Nachricht, werde aber Erkundigungen einziehen. Graf Ripon ließ hierauf in einem ziemlich desultorischen Vortrag die verschiedenen Staatsdepartements die Musterung passiren, beklagte den Zustand der Finanzen, das sich mehr und mehr vergrößernde Deficit, die von Jahr zu Jahr wachsenden Staatsausgaben, den unzulänglichen Zustand der Flotte, die Gährungen in England und Irland, die Lage Canada's u. s. w. Lord Melbourne stimmte in die Klagen über die mit der Stockung in Handel und Gewerb zusammenhängende Finanzbedrängniß mit ein, und gestand bedauernd, daß eine Verminderung der Staatsausgaben für die nächste Zukunft kaum zu hoffen sey. Hinsichtlich Irlands und Canada's gab er beruhigende Versicherungen. Das Haus der Gemeinen saß nicht, da die zu einer Sitzung erforderliche Anzahl von 40 Mitgliedern nicht zusammen gekommen war.

Die bekannte Schriftstellerin, Lady Blessington, versammelte am 20 Jan. in ihrem Hause folgende bunte Tischgesellschaft: die Lords Lyndhurst, Brougham und Strangford, den Prinzen Louis Napoleon, Vicomte Persigny und General Montholon, Sir R. Wilson und die HH. Leader, Roebuck und Montgomery (letzterer Lord Broughams Freund). Eine ähnliche Mischung von Tories und Radicalen hatte ein paar Tage zuvor auch Lord Brougham zu sich eingeladen.

Eine Anzahl Londoner Chartisten, deren nächtliche Versammlung in Bethnal-Green, einem der schmutzigsten, für feinere Füße und Nasen kaum zugänglichen Stadttheile Londons, die Bewohner der Hauptstadt am 14 Jan. in solchen Schrecken versetzte, stand am 21 Jan. vor dem Polizeigericht in Bow-Street. Der Vorsitzer der Versammlung, ein gewisser Neesom, und zwei andere, Spurr und Williams, wurden angewiesen, eine Geldbürgschaft zu finden, daß sie seiner Zeit vor dem Criminalgericht erscheinen werden. Die Uebrigen wurden nach geschehener Aufzeichnung ihrer Namen wieder entlassen. Die in Sheffield verhafteten Chartistenanführer hat man, der Sicherheit wegen, nach dem Schlosse der Stadt York in Gewahrsam gebracht, wo sie den Assisen entgegensehen.

Capitän Driver, Commandant des Greenlaw, hat über die Vorfälle bei der Insel Mauritius ein Schreiben an die Times gerichtet, worin er auf die französischen Officiere der Kriegscorvette Isère und auf die Franzosen überhaupt in englisch-seemännischer Weise auf das derbste loszieht. Der Commandant der Isère, schreibt Capitän Driver, habe auf dem obersten Mast die dreifarbige Flagge aufgepflanzt, unter dieser die Flaggen von verschiedenen andern Nationen, die glorreiche St. Georgs Flagge aber sey die unterste gewesen, und habe die Oberfläche des Meeres gestreift. Als Britten und alten Marineofficier habe ihn diese grobe Beleidigung gegen Englands Königin und Nation erbittert, und um seine Revanche zu nehmen, sey Tags darauf auf seinen Befehl an das Bugspriet des Greenlaw die französische Flagge gesteckt worden und zwölf Fuß über ihr die beleidigte Flagge Großbritanniens. Die Franzosen bemerkten dieß und verlangten, Capitän Driver solle die französische Flagge vom Bugspriet wegnehmen. Letzterer antwortete, er werde dieß nicht thun, erbot sich aber die französische Flagge auf seinem Hauptmast aufzustecken, wenn von den Franzosen das Gleiche geschehe. Die Franzosen, fährt Capitän Driver fort, machten darüber großen Lärm und schwatzten von ihrer Ehre und der Ehre ihrer Nation. Ich muß offen gestehen, ich habe von eines Franzosen Ehre nicht die beste Meinung, und wenn ich Franzosen dieses Wort gebrauchen und wie Affen sich gebärden sehe, denke ich immer, sie führen irgend eine Spitzbüberei im Schild und bin demgemäß auf meiner Hut, denn ich habe die feste Ueberzeugung, daß Ehre dem Herzen eines Franzosen selten näher steht, als die Spitze seiner Zunge, und England hat dieß in der Regel erfahren. Ich bot den beiden französischen Capitäns persönliche Genugthuung an; diese lehnten es ab, sagten aber, sie wollten die ihrer Flagge zugefügte Insulte mit meinem Blut abwaschen. 0235Sie dachten wohl nicht daran, daß hundertundfünfzig brittische Seemänner schlagfertig standen, die sicherlich der ganzen Sache in einer halben Stunde ein Ende gemacht haben würden, und England hätte den Sieg davon getragen. Der Weiterverlauf des Streits ist bekannt. Capitän Driver schließt sein Schreiben mit folgenden Worten: Sollen wir diese wiederholten Insulten der Franzosen gegen die englische Flagge ungestraft dulden und dieß in unsern eigenen Häfen? Wenn dem so ist, dann habe ich zu lange gelebt. Hätte ich ein bewaffnetes Kriegsschiff I. Maj. commandirt, würde ich ein Boot an die Corvette Isère abgeschickt und nach der Ursache dieser Mißachtung einer Flagge gefragt haben, welche so oft die Franzosen schlug, vor der sie so oft zitterten. Hätten die Officiere der Isère darauf beharrt, unsere Flagge nicht zu respectiren, dann hätte ich ihnen bedeutet, daß ich auf ihr Schiff feuern lassen würde, bis es unserer Flagge die Achtung erzeigt hätte, die man ihr schuldig ist und die sie stets selbst mit Gewalt verlangen wird. Verhüte Gott, daß ich erlebe, daß dieß je anders geschehe. Kirche, König und Vaterland für immer! Dieß sind meine Principien und mit ihnen will ich sterben.

(Das Journal des Débats bemerkt zu diesem Schreiben: So sehr wir auch an die wüthenden Declamationen des alten Torysmus gewöhnt sind, so gestehen wir doch, daß eine so giftige und übertriebene Heftigkeit unsere Erwartung übertroffen hat. Wir wollen der englischen Nation nicht die Unbild anthun, sie für dergleichen Tollheiten, in solcher Sprache ausgedrückt, verantwortlich zu machen. Wir beklagen nur um der Ehre der Presse willen, daß sich in einem civilisirten Land ein Journal finden konnte, welches seine Spalten so wilden Schmähungen öffnete. )

Das Gerücht geht, der Contre-Admiral Sir F. L. Maitland sey in Bombay gestorben; indessen Briefe von Bord seines Schiffes Wellesley bis zum 29 Nov. melden nichts von einer Erkrankung dieses tapfern Seemanns.

Frankreich.

(Moniteur.) Telegraphische Depesche. Toulon, 21 Jan. Algier, 18 Jan. 4 Uhr Abends. In der Provinz Algier hat sich kein weiteres Ereigniß begeben. Die feindlichen Araber haben sich seit dem 31 Dec. nicht mehr in der Ebene gezeigt. Die Boote von Bona und Oran sind noch nicht angekommen.

Neuere Briefe aus Algier widersprechen dem von einigen Journalen gemeldeten Gerücht, daß einer der Söhne des Marschalls Lannes, der Capitän Gustav v. Montebello, der in Afrika eine Compagnie Spahis befehligt, umgekommen sey.

* In der Sitzung der Pairskammer am 25 Jan. gab Marschall Soult der Kammer officielle Kenntniß von dem Vermählungsproject des Herzogs von Nemours mit der Prinzessin Victorie Auguste Antoinette von Sachsen Coburg Gotha. Der Präsident schlägt der Kammer vor, sich in das Schloß zu begeben und dem König ihre Glückwünsche darzubringen. Der Conseilpräsident legte auf dem Bureau der Kammer nieder: 1) eine Convention vom 2 Aug. 1839 zwischen Frankreich und Großbritannien in Bezug auf Gränzbestimmungen für die Fischereien beider Nationen; 2) eine Convention vom 27 Aug. 1839 zwischen Frankreich und Belgien in Betreff der Anlegung eines Canals in Belgien zur Verlängerung des Canals von Roubaix; 3) den zu Veracruz am 9 März 1839 abgeschlossenen Friedenstractat zwischen Frankreich und der Republik Mexico; 4) endlich die Convention vom 9 März 1839, die Anordnungen zu den zwischen Frankreich und der Republik Mexico beschlossenen Entschädigungen betreffend.

* In der Sitzung der Deputirtenkammer am 25 Jan. ward zuerst der Gesetzesentwurf über die Verantwortlichkeit der Schiffseigenthümer mit 254 weißen gegen 14 schwarze Kugeln angenommen. Hierauf theilte der Conseilpräsident, in Anwesenheit aller übrigen Minister amtlich der Anzeige der Verbindung des Herzogs von Nemours mit der Prinzessin Victorie von Coburg, Tochter des Herzogs Ferdinand von Coburg, einen Gesetzesentwurf zu einer jährlichen Dotation für den Herzog von Nemours, von 500,000 Fr., und eines Wittwengehalts zu Gunsten der Prinzessin für den Fall des frühern Hinscheidens ihres Gemahls im Betrag von 300,000 Fr. mit. Nach dieser Mittheilung zeigt sich eine auffallende Bewegung in der Kammer. Der Präsident zeigt an, daß sich das Bureau der Kammer ins Schloß begeben werde, um dem König die Glückwünsche der Kammer darzubringen. Der Conseilpräsident legt auf dem Bureau der Kammer dieselben Verträge, wie in der Pairskammer, nieder. Der Finanzminister verliest einen Entwurf zur Verlängerung des Privilegiums für die Bank von Frankreich, und einen Entwurf zu neuer Festsetzung der Pensionen von Staatsbeamten. Der Handelsminister verliest dann den neuen Gesetzesentwurf über die Zucker. Bei Verlesung des Artikels dieses Entwurfs, worin eine Entschädigung von 40 Millionen für die Fabricanten von einheimischem Zucker stipulirt wird, erhebt sich ein ziemlich anhaltendes Geräusch in der Kammer. Man sieht links die HH. Dupin und Berryer, von einer Gruppe Deputirter umgeben, in lebhaftem Gespräch mit den HH. Laffitte, Odilon Barrot und Auguis. Hr. Lherbette beschwert sich darüber, daß der Minister bei Darlegung des Gesetzesentwurfs über die Dotation Sr. k. H. des Herzogs von Nemours nicht die Unzulänglichkeit der Civilliste aufgeführt habe. Der Präsident bemerkt, daß bei der Dotation des Herzogs von Orleans keine solche Rechtfertigung verlangt worden sey. Ein Antrag des Hrn. Lherbette, die Kammer darüber votiren zu lassen, wird mit großer Mehrheit verworfen. Die Kammer erörterte dann noch einige unbedeutende Petitionen.

Marschall Clauzel, der bei Eröffnung der Kammer durch Unpäßlichkeit im Süden zurückgehalten war, ist jetzt in Paris angekommen.

(Temps.) Man schreibt aus Bourges, daß die Prinzessin von Beyra die Nachricht von dem Hinscheiden des Cabrera am Typhus erhalten und sich zwei Tage eingeschlossen habe, um sich ganz ihren Thränen zu überlassen. Inzwischen hat die Regierung über den Tod des Generals Cabrera keine amtliche Mittheilung erhalten.

Doctor Fouquier, Arzt der Charité, hat die durch den Tod des Doctor Marc erledigte Stelle als erster Leibarzt des Königs erhalten.

(Temps.) Die gestern verbreiteten Gerüchte über die Annahme der neuen im Namen Rußlands von Hrn. v. Brunnow gemachten Vorschläge waren auch heute (24) der Gegenstand aller Unterhaltungen. Man versichert indessen bei dem englischen Botschafter, weder eine amtliche Depesche noch eine officiöse Mittheilung erhalten zu haben, die an das von verschiedenen Journalen angedeutete Resultat glauben ließe. Lord Granville schien sich im Gegentheil für die Unrichtigkeit der gemeldeten Thatsachen verbürgen zu wollen. Man sagte bei Lord Granville, Oesterreich habe die Vorschläge des Hrn. v. Brunnow als völlig verworfen angesehen. Fürst Metternich, setzte man hinzu, habe geglaubt, andere aufsetzen zu müssen, worüber er sich vorläufig mit dem Divan verständigen wollte. Er habe sie an die Pariser und Londoner Cabinette abgeschickt. Diejenigen, welche in der Zwischenzeit durch den Gesandten des russischen Kaisers etwa eingereicht worden, bezwecken0236 wohl mehr, Frankreich besorgt zu machen, als eine ernstliche Lösung der Frage herbeizuführen.

In den Bureaux des Capitole und in der Wohnung des Grafen Fontaine-Martel, Eigenthümer des Journals, wie in der des Hrn. Bellémois, seines Géranten, wurden neue Durchsuchungen vorgenommen.

Der Pariser Polizei gelang es, in den letzten Tagen einer Bande von Individuen auf die Spur zu kommen, welche die Fabrication falscher Wechsel ins Große trieben, und namentlich in einigen der Norddepartements unter dem Handelsstande großen Schrecken verbreiteten. Sie wußten die Unterschriften einiger der achtbarsten Handelshäuser, unter andern der HH. Forceville-Duvette u. Comp., Bankiers in Amiens, und Lecot in Paris, täuschend nachzuahmen, und machten entweder Waareneinkäufe damit oder ließen sie escomptiren. Eine bedeutende Zahl falscher Tratten kam dadurch in Umlauf. Die Polizei hat bis jetzt neun Individuen dieser Wechselverfälscherbande verhaftet Man fand in ihren Wohnungen über zweihundert lithographirte falsche Wechsel. Die Verhafteten sind sämmtlich junge Leute, darunter zwei Studenten der Medicin, Sprachlehrer, auch einige junge Mädchen, welche kürzlich eine Reise nach Brüssel machten, um dort die fabricirten Wechsel in Umlauf zu bringen. Alle gestehen ihr Verbrechen ein.

Der König hat für seine Privatbibliotheken mehrere Exemplare der Biographie des premières années de Napoléon Bonaparte, das heißt, von seiner Geburt bis zur Zeit seines Obercommando's der Armee von Italien, mit einem Anhang von entweder noch unbekannten oder wenig bekannten Urkunden nach dieser Zeit, von Baron Coston, pensionirtem Obristlieutenant der Artillerie, Officier der Ehrenlegion, 2 Bände in Octav, anschaffen lassen.

Einem unter den Deputirten umlaufenden (jedoch sehr unwahrscheinlichen) Gerüchte zufolge soll die Regierung beabsichtigen, einen Gesetzvorschlag einzubringen, der einen Credit von 100 Millionen begehrte, um Landungstruppen zum Schutz Mehemed Ali's gegen die russischen Streitkräfte nach Aegypten zu schaffen, und die Flotte in einen noch besseren Stand für den Fall eines Conflicts mit England zu setzen. Dieser Gesetzvorschlag würde dahin deuten, daß es dem Cabinet mit der Nichtzustimmung zu der englisch-russischen Convention in Betreff der orientalischen Angelegenheiten Ernst sey; und der Entwurf würde in der Nation Anklang finden, welche für Verbindungen mit Aegypten eben so günstig gestimmt, als sie mit Rußland und seit den letzten Monaten auch mit England unzufrieden ist. Indessen findet jenes Gerücht wenig Glauben, und man glaubt eher an die gewohnte Nachgiebigkeit unserer Regierung, sobald die andern Mächte mit Festigkeit auftreten. Das Ministerium hat das früher ertheilte Versprechen, nach der Annahme der Adresse dem Don Carlos seine Pässe nach Salzburg zu ertheilen, noch nicht erfüllt. Die Ertheilung dieser Pässe ist nun ins eigentliche Frühjahr verschoben: die Regierung hofft bis dahin auf den Tod von Cabrera, der dem Ueberrest des Aufstandes ein Ende mache, während eine frühere Abreise des Don Carlos von Bourges von den Blättern als eine Begünstigung der Rückkehr desselben nach Spanien ausgelegt würde.

Die beiden Gegner Frankreichs in Algerien, Achmet Bey und Abd-El-Kader, haben gleichzeitig dem Gouverneur Vorschläge gemacht. Achmet erbietet sich, gegen Abd-El-Kader Krieg zu führen; letzterer hat Friedensanträge gemacht. General Galbois ist eigens von Constantine nach Algier gekommen, um mit dem Marschall Valée hinsichtlich des Anerbietens des Ex-Bey's Rücksprache zu nehmen. Achmet, welcher türkischen Ursprungs ist, und der Secte der Hanefis angehört, ist des Emirs politischer und religiöser Gegner, und es ist außer Zweifel, daß er gegen ihn einen energischen Krieg führen würde, wenn er nur einigermaßen auf unsere Unterstützung rechnen könnte. Da es im Westen des Landes noch viele Türken und Kuruglis gibt, welche Ab-El-Kader mit aller Macht unterdrückt, so würden diese sicherlich einem Oberhaupt ihres Stammes und ihres Ritus sich anschließen. Wenn man geschickt genug wäre, mit diesen Elementen des Widerstands gegen die Herrschaft des Emirs die ehemaligen Stämme des Makhzen zu vereinigen, so würde man dadurch gegen den Sohn Mahiddins eine starke Opposition organisiren. Man begreift aber leider nicht, daß in diesem Land eine gute Politik wirksamer sey, als der Krieg. Man glaubt Alles für Algerien zu thun, wenn man uns viele Truppen schickt; die, welche wir beim Friedensbruch hier hatten, wären hinreichend gewesen, wenn ein geschickterer Führer sie befehligt hätte. Mit den gegenwärtig hier versammelten Truppen könnten wir den Feind überall schlagen, wenn er es für gut fände, Stand zu halten. Aber positive und dauernde Resultate wird man nur durch eine politische Organisirung der Eingebornen erhalten.

Fünf Linienschiffe haben, wie man heute versichert, Befehl erhalten, Proviant einzuschiffen, und zur Abfahrt nach der Levante sich bereit zu halten. Das Dampfboot Acheron, welches plötzlich nach der Levante abging, hat Befehl, gleich nach der Uebergabe seiner Depeschen an den Admiral Lalande, nach Alexandria zu fahren. Es scheint, daß man Mehemed Ali irgend einen wichtigen Beschluß notificiren will.

Belgien.

Ein Brüsseler Blatt, der Fanal, bemerkt: In Belgien beschäftigt man sich gar wenig mit dem, was in Bayern vorgeht. Es wird daher viel seyn, wenn unsere Leser sich erinnern, unter unserer Rubrik Deutschland gelesen zu haben, daß der König von Bayern die achte Versammlung seiner Stände am 8 Jan. in Person eröffnete. Zu bedauern ist, daß die Eröffnungsrede nicht zu größerer Oeffentlichkeit gelangte, um so mehr, als die merkwürdige Schlußstelle derselben wohl eines Commentars werth ist. Sie lautet: Vertrauen fördert das Gute; Mißtrauen hindert es; möge dieses nie verkannt werden. Gestehen wir es offen: ein constitutioneller König in Frankreich, in Belgien, in England würde es nicht wagen eine solche Stelle auszusprechen. Diese Sprache, so umfassend als einfach, dieser rein väterliche Rath eines Monarchen, der durch sein hohes, königliches Wort die Bande des Volks und der Monarchie fester zu knüpfen sucht, hat etwas der Urgeschichte Angehöriges, das unser trockener und schwatzender Constitutionalismus nie erreichen wird. Man glaubt sich einen Augenblick zurückversetzt in die Zeiten der Patriarchen, in die ursprüngliche Einfalt und Innigkeit ihrer Beziehungen zu den Mitgliedern ihrer Familie. Das Haupt des Hauses, der Vater, erfüllt sie mit den Gedanken des Guten und bestärkt in ihrer Seele die Nothwendigkeit der Einigung, des Vertrauens. Ach! ist nicht eben darum, weil Mißtrauen unser ganzes Jahrhundert durchdringt, unsere Zeit so arm an großen Männern und an großen Thaten nur im Einklang der Gemüther erheben sich die einen, tauchen die andern aus der Tiefe. Ohne Vertrauen aber ist keine Einigkeit möglich. Liebet euch, vertrauet einander, dann werdet ihr, Bürger desselben Vaterlandes, seine Wohlfahrt befördern, und ihm Söhne und Brüder schenken, die sich glücklich preisen ihm anzugehören. Daher scheint uns jenes Wort des Königs0237 von Bayern eine schöne Lehre, ein würdiges Beispiel. Seine Bayern werden es verstehen, nicht aber die tadelsüchtigen Schwätzer Europa's. Nie wird Ludwig Philipp ein so großherziges Wort inmitten der starken Geister seiner Kammern wagen; spräche er es aus, die Presse geriethe in Aufruhr, drohende Gruppen bildeten sich in den Hauptstraßen von Paris, die Fonds fielen, zwei Tage lang ermüdeten die Telegraphen die Lüfte mit ihren langen Armen, die Provinzen empfänden den Eindruck, und Europa, die Welt spräche lange davon. In Frankreich, mit seiner constitutionellen Regierung die ein Staatsmann so gut Regierung des Mißtrauens definirte dürfte kein Souverän den Abgeordneten der Nation ungestraft zurufen: Habt Vertrauen zu mir; das Mißtrauen ist gefährlich; möge man dieses Axiom nie vergessen! Man würde die Worte Vertrauen, Mißtrauen, Axiom wenden und drehen auf hunderterlei Weisen. Man würde sie dergestalt ausbeuten, daß sie gleichbedeutend würden mit Censur der Presse, Despotismus, Ordonnanzen wider die im Julius eroberten Freiheiten u. s. w. Von allen Seiten riefe man: Der König wünscht, daß man Vertrauen zu ihm hege; das heißt, er will, daß man ihn ungestraft die Nationalfreiheiten mit Füßen treten lasse; der König hat gesagt, das Mißtrauen sey ein Uebel; das heißt, er will mit Einem Schlag die Opposition vernichten, er will ein Gesetz der Verdächtigen ergehen lassen, eine Bartholomäusnacht gegen die Linke, die äußerste Linke und die äußerste Rechte schleudern. Dieses Axiom im Munde Ludwig Philipps bedeutet unbestreitbar, daß er den Despotismus als Princip aufzustellen im Sinne hat. ... Gott sey Dank, in Bayern sehen die Leute nicht so trübe; das von dem Souverän im Ständesaal zu München ausgesprochene Wort wird seinem Werthe nach erkannt werden, d. h. als ein gerechtes, sittliches, hochherziges, des Nachdenkens würdiges Wort.

Die Repräsentantenkammer hat seit dem 15 d. M. die Berathungen über die Budgets wieder vorgenommen. Die drei Abtheilungen, die noch zu erledigen sind, betreffen die öffentlichen Bauten (Minister: Hr. Nothomb), das Ministerium des Innern (Hr. de Theux) und das Ministerium des Kriegs (Hr. Willmar). Es sind dieses die drei Minister, die zu Anfang des vorigen Jahrs, nach dem Rücktritt ihrer Collegen der Justiz und der Finanzen, allein die schwere Aufgabe übernahmen, in den Kammern auf die Annahme des Tractats der 24 Artikel anzutragen. Damals waren die Budgetverhandlungen schon geschlossen. Zum erstenmale befinden sich also diese Minister, seit der Annahme des Friedensvertrags, mit den Budgets ihrer respectiven Departements vor den Kammern, haben mithin eine Probe zu bestehen, die, je nachdem sie ausfällt, immer noch als ein Urtheil der Landesvertreter über ihre damalige Politik angesehen werden darf, und den eigentlichen Abschluß derselben im Innern bilden wird. Daß sie selbst die gegenwärtigen Budgetverhandlungen aus diesem Standpunkt aufgefaßt wissen wollen, erklärte vor einiger Zeit der ministerielle Indépendant. Aus demselben Grunde sind auch bisher noch keine ernstliche Schritte zur Reconstituirung eines separaten Ministeriums der auswärtigen Angelegenheiten geschehen. Das Cabinet will erst durch die Abstimmungen über alle Abtheilungen des Budgets der Majorität in den Kammern sicher seyn, und besonders wollten die genannten drei Mitglieder desselben zuerst eine abermalige Zustimmung zu dem Geiste, in dem sie gehandelt, erhalten haben, ehe sie Schritte dieser Art thun, die sonst auch weder ein hinlängliches Vertrauen einflößen, noch zu einem erwünschten Ziele führen könnten. Schon während der allgemeinen Debatten über die Finanzgesetze für 1840 im verflossenen December war mehrmals von der vorigjährigen Politik des Cabinets in Beziehung auf den Friedenstractat die Rede. Es tritt dabei der sonderbare Umstand ein, daß solche Repräsentanten, die damals für die Annahme der 24 Artikel stimmten, jetzt den Ministern ein Verbrechen daraus machen wollen, daß sie sie in Vorschlag gebracht, oder daß sie die diplomatischen Verhandlungen so und nicht anders geleitet. Nichts ist freilich leichter, als hinterher zu tadeln; um dem Tadel den rechten Nachdruck zu geben, müßte man indessen auch anzugeben wissen, auf welche Weise ein besseres Resultat zu erreichen gewesen wäre, was bisher der Opposition nicht gelungen, daher auch ihre Reden wenig Eindruck gemacht, und was etwa noch in dieser Art vorgebracht werden mag, eben so wenig Eindruck machen wird. Es blickt überhaupt aus den meisten Angriffen nur ein gewisser Krieg um die Portefeuilles hervor, ein kleinliches Treiben, von dem für die öffentliche Sache nichts Ersprießliches ausgehen wird. Seit der Wiedereröffnung der Verhandlungen ist über den früher erwähnten Canal in Flandern, von dem die Opposition behauptete, er sey mehr in Frankreichs als in Belgiens Interesse projectirt, abgestimmt worden. Die Majorität für die Minister war 44 gegen 27. Die Opposition hatte gehofft, die Kammer dadurch für sich zu gewinnen, daß sie die mit Frankreich wegen jenes Canals abgeschlossene Convention für unkräftig erklärte, so lange sie nicht von beiden Kammern genehmigt worden; dennoch zog sie den Kürzern. Der kurzsichtige, beengende, jeder Wirkung ins Große entgegenstehende Localgeist reichte während der Debatten über diese, für das Ausland kaum bemerkenswerthe Frage dem Geiste der Chicane gegen den Minister Nothomb, dessen Verantwortlichkeit hier besonders im Spiel war, die Hand. Derselbe Minister wird heute, wo speciell von der Eisenbahn die Rede seyn wird, seine Rechtfertigung wegen der Sandanschaffungen, die man auf einzelnen Strecken viel zu kostspielig finden will, vorzutragen haben. Er hat bereits eine gedruckte Arbeit hierüber austheilen lassen, worin er die Kritiken, denen er bloßgestellt gewesen, widerlegt. Uebrigens wurden ihm schon gestern mehrere Posten seiner Voranschläge ohne alle Verminderung bewilligt, was allem Anschein nach mit den übrigen ebenfalls der Fall seyn wird.

Deutschland.

Ueber die bereits erwähnte Sitzung der Kammer der Abgeordneten am 22 Jan. die Beschwerde des Advocaten Dr. Hutter betreffend enthalten die bayerischen Blätter sehr ausführliche Berichte. Wir glauben davon einige Hauptzüge nachtragen zu müssen. Die Debatte hatte sich lange um das Forum gedreht, vor welchem die Eingabe des Reclamanten ihre nächste Erledigung zu finden habe (vor der Kammer selbst oder dem betreffenden Ausschuß). Die Kammer entschied für ihre eigene Competenz. In Bezug darauf äußerte der k. Minister des Innern, Hr. v. Abel, die Ansicht, daß die formelle Untersuchung und Erörterung von der materiellen nicht hätte getrennt werden sollen, weil dann die Entscheidung besonders an Klarheit gewonnen hätte. Indeß nach dem gefaßten Beschlusse könne auch seine Erörterung vorläufig nur die Competenzfrage berühren. Dr. Hutter, welcher auf den Grund der Bestimmungen des §. 44 der Xten Verfassungsbeilage die königliche Bewilligung zum Eintritt nicht erhalten, habe hiegegen remonstrirt, und beantragt, die Kammer sollte entscheiden, daß er einzuberufen sey, und sein Ersatzmann auszutreten habe. Dieser Antrag enthalte aber nichts Anderes, als eine Beschwerde0238 über Verletzung verfassungsmäßiger Rechte. Vergeblich unterscheide man zwischen Reclamation und Beschwerde. Nicht der Name, sondern das innere Wesen drr Sache entscheide. Hierauf wies der k. Minister des Innern mehrere Stellen des Tit. VII der Verfassungsurkunde und ihrer 10ten Beilage nach, um darzuthun, daß der Kammer durchaus kein solches Richteramt übertragen sey, zu dessen Ausübung der k. Advocat Dr. Hutter sie auffordere; er suchte vielmehr nach dem Inhalt der gesetzlichen Bestimmungen genau den Weg zu bezeichnen, auf welchem Beschwerden wegen Verletzung verfassungsmäßiger Rechte erledigt werden können, und wie weit der Wirkungskreis der Kammer reiche in Prüfung und Entscheidung bei sich ergebenden Beanstandungen der Kammermitglieder in Betreff ihrer Beglaubigungen, Wahlen und erforderlichen Eigenschaften, lauter Fragen, die mit jener nichts gemein haben, ob einer der Gewählten zur Kategorie derjenigen gehöre, welche nach §. 44 lit. c. der Xten Verfassungsbeilage die königliche Bewilligung zu ihrem Eintritt in die Kammer einzuholen verpflichtet seyen. Eine Reihe von Abgeordneten ergriff nach einander das Wort für und wider, namentlich die HH. v. Korb, Vogl, Frhr. v. Freyberg, v. Harsdorf, Frhr. v. Rotenhan, Bestelmeyer, Dr. Harleß, Frhr. v. Thon-Dittmer, Dr. Schwindel etc. In Bezug auf das Materielle der Frage ließen sich einzelne Stimmen klagend über die stattgehabten Verweigerungen zum Eintritt vernehmen, die eine authentische Interpretation des §. 44 der Verfassung doppelt wünschenswerth machten. Hr. Bestelmeyer meinte, die Ausschließungen hätten vielfache Mißstimmung erregt, ja das öffentliche Mißtrauen auf diejenigen gelenkt, welche unter der Herrschaft des §. 44 in die gegenwärtige Kammer getreten seyen. Wie immer auch später die Abgeordneten sich durch ihre Ueberzeugung zu stimmen gezwungen sehen, werde man geneigt seyn, ihre Beistimmung zu Regierungsanträgen als Preis ihrer Zulassung anzusehen. (Beiläufig bemerkt, möchte gegen dieses Argument der schlagende Umstand sprechen, daß gerade einige der lebhaftesten Opponenten dieses Tags in die Kategorie derer gehörten, die einer Erlaubniß zum Eintritt bedurften. *)*)Dr. Schwindel ist Regierungsrath, die HH. v. Thon-Dittmer, Bestelmeyer und Kolb sind Bürgermeister (von Regensburg, Nürnberg und Straubing), auf welche in Bayern die Nothwendigkeit der Eintritts-Bewilligung sich gleichfalls erstreckt, was wir zum Verständniß unserer auswärtigen Leser bemerken. Vierundfünfzig Mitglieder dieser Kammer seyen dem §. 44 unterworfen. Frhr. v. Thon-Dittmer sprach ähnliche Klagen aus; die Ausgeschlossenen seyen zum Theil sehr verdiente Männer; von jeher habe Vertrauen und Treue die Bayern ausgezeichnet, und immer hätten sie sich in Zeiten der Gefahr freudig um ihre Fürsten geschaart, aber heilig, wie die Rechte des Thrones, seyen auch ihre eigenen. Darum habe nur erst vor kurzem in Bayern, in Deutschland ein freisinniges Votum des Regierungsabgesandten an anderem Orte für ein Nachbarvolk die freudigste Sensation erregt. Dr. Schwindel erklärte, er dürfe von den Ausgeschlossenen nur Willich nennen, um Alle, besonders seine frühern Collegen mit Wehmuth zu erfüllen. Der Abg. Kolb drückte die Besorgniß aus, bei solcher Auslegung des §. 44 möchte das verfassungsmäßige Wahlrecht zu einem Präsentationsrechte herabsinken. Sowohl diese Klagen als die Fragen und Zweifel, ob überhaupt die Advocaten unter das Ausschließungsrecht der Regierung fallen, beantwortete der k. Staatsminister des Innern, Hr. v. Abel, in einem sehr umfassenden Vortrag. Er bezeichnete als den besten Interpreten des Gesetzes den Verfasser desselben, hier den Geber der Constitution; die wichtigste Quelle bilde das Ministerial-Conferenzprotokoll vom 16 Februar 1818, in welchem die Abfassung des §. 44*)Der §. 44 lit. c. lautet, wie folgt: Staatsdiener oder Staats - pensionisten, so wie alle für den öffentlichen Dienst verpflichteten Individuen können zwar als Wahlmänner der Wahlhandlung beiwohnen, müssen jedoch, wenn sie zu Abgeordneten erwählt werden, die Bewilligung nachsuchen, ohne welche sie in die Kammer nicht eintreten können. Die Beamten der Gutsherren müssen die Zustimmung der - selben der dem Präsidenten der Regierung zu machenden Anzeige beilegen. berathen und beschlossen wurde. Die betreffende Stelle wurde abgelesen, und sie läßt in der That keinen Zweifel, daß unter den zum öffentlichen Dienst verpflichteten Individuen auch die Advocaten verstanden werden müssen, daß sogar um ihrer willen diese Fassung beliebt wurde, und sie den Staatsdienern und Staatspensionisten gegenüber gestellt worden seyen. Der Minister bewies ferner, daß alle Merkmale des Advocaten ihn zu einem öffentlichen Diener stempeln, namentlich weil derselbe nicht über drei Tage den Gerichtssitz ohne Erlaubniß des Gerichtes verlassen dürfe, weil er, was nur bei öffentlichen Dienern der Fall sey, nur durch das Gericht entsetzt werden könne ferner sprächen viele Rescripte und Verordnungen von der Function des Advocaten, als von einem öffentlichen Dienst, einem Amt. Dieß sey nach französischen Gesetzen auch in der Pfalz der Fall. Endlich spreche noch der Usus dafür, daß die Advocaten als dem öffentlichen Dienst verpflichtete Individuen nie ohne königliche Bewilligung in die Kammer getreten seyen, so früher Culman, Willich und Hutter etc., was der Redner durch Uebergabe der Einweisungsprotokolle an das Präsidium bewies. Wäre endlich die Advocatur, wie Hutter sich ausdrückte, nur ein wissenschaftliches Gewerbe, so müßten die Advocaten auch Gewerbsteuer zahlen, was nicht der Fall sey. Gebe es auch königliche oder Hofkürschner, so gebe es doch keinen Stand königlicher Kürschner, wohl aber einen königlichen Advocatenstand. Vergeblich würde man sich (fuhr Hr. v. Abel fort) auf die Thatsache berufen, daß an dem Landtage vom Jahre 1831 von Seite der Regierung ein Gesetzentwurf zur genauen Bestimmung des Umfanges des mehrerwähnten §. 44 an die Stände des Reichs gebracht worden sey. Die Motive, mit welchen dieser Gesetzentwurf übergeben wurde, sprechen auf das deutlichste aus, daß hier von einer authentischen Interpretation überall nicht die Rede war, und daß die Regierung, weit entfernt die Nothwendigkeit einer solchen anzuerkennen und den Umfang der durch den §. 44 ihr vorbehaltenen Rechte als zweifelhaft anzusehen, gerade in dem Umfange dieser Rechte und in der Rücksicht auf den von der Kammer der Abgeordneten in der Adresse auf die Thronrede ausgesprochenen Wunsch Veranlassung finden zu sollen glaubte, den damaligen unseligen Zeitverhältnissen durch freiwillige Aufgebung eines Theiles ihrer als unzweifelhaft erkannten Rechte ein Opfer zu bringen. Der Gesetzentwurf ist, wie Ihnen wohl bekannt, zur Gesetzeskraft nicht gediehen; er hat aber auch niemals die Anwendbarkeit des §. 44 auf die Advocaten zweifelhaft gemacht, noch zweifelhaft machen können, nachdem diese Anwendbarkeit durch die klar ausgesprochene Absicht des Gesetzgebers durch den Wortverstand und durch den constanten Gebrauch jedem gegründeten Zweifel entrückt ist. Ich habe (so schloß der Hr. Minister seinen Vortrag) die Gründe erörtert, aus welchen die volle Ueberzeugung hervorgehen dürfte, daß die Regierung hier, wie überall, an den Bestimmungen der Verfassungs-Urkunde treu und gewissenhaft festgehalten. Auch Sie werden bei Ihrer Beschlußfassung mit gleicher Treue und Gewissenhaftigkeit an der Verfassung festhalten; Sie werden nicht vergessen, daß die Rechte der Krone eben so heilig wie die Rechte der Stände sind, und daß beide auf gleiche Heilighaltung Anspruch zu machen haben, da beide0239 unter der gleichen Gewähr der beschwornen Verfassung stehen. Es ist von mehreren sehr geehrten Rednern auch von dem Unmuthe, dem Schmerzgefühle gesprochen worden, mit welchem die erfolgte Ausschließung mehrerer Gewählten sie erfüllt habe. Die Regierung, meine Herren, hat über die Gründe, welche sie bei der Versagung der Bewilligung zum Eintritt in die Kammer für mehrere Individuen geleitet haben, verfassungsmäßig keine Rechenschaft abzulegen, und es würde im höchsten Grade unzulässig seyn, wollte dieselbe unter was immer für einer Form hierüber zur Rechenschaft gezogen werden. Wie leicht es aber ist, sich in dieser Beziehung argen Täuschungen hinzugeben, dafür mag eine Thatsache, die ich sogleich anzuführen die Ehre haben werde, einen, wie ich glaube, unwiderlegbaren Beweis geben. Gegen die Zulassung der drei aus dem Pfälzischen Kreise gewählten Advocaten in die Kammer der Abgeordneten hat sich die Staatsprocuratur jenes Kreises im Interesse der Rechtspflege mit der feierlichsten Verwahrung erklärt; sie hat vorgestellt, daß durch die Abwesenheit der Abg. Willich und Stockinger während des jüngsten Landtages an dem Bezirksgerichte zu Frankenthal bezüglich einer großen Zahl von Processen ein völliger Gerichtsstillstand eingetreten sey; sie hat angeführt, daß Gleiches wieder zu erwarten stehe, wenn den gewählten Advocaten die königliche Bewilligung zum Eintritte in die Kammer ertheilt werde. Es ist Ihnen gewiß nicht unbekannt, daß in der französischen Proceßgesetzgebung mehr noch als in der unserigen die Verhandlungs-Maxime mit der höchsten Strenge und Consequenz durchgeführt ist; daß in keinem Stadium des Processes eine Streitsache ohne Anrufen und ohne Betreiben des Advocaten vorrücken, und daß sie ohne dieses Betreiben selbst nicht nach dem Schlusse des Verfahrens auf die Audienzrolle gebracht werden kann, damit darüber plaidirt werden und die richterliche Entscheidung erfolgen könne. Sie haben in der Adresse auf die Thronrede Ihren warmen Eifer für die Rechtspflege und für deren schleunige Förderung auf das feierlichste ausgesprochen; Sie haben Sr. Maj. dem König für dasjenige, was Allerhöchstdieselben in dieser Beziehung bei dem Ober-Appellationsgerichte gethan, mit gerührtem Herzen gedankt; Sie werden daher auch da, wo die Regierung gleichfalls im Interesse der Rechtspflege nach dem Antrage und den dringenden Bitten der Staatsprocuratur gehandelt hat, einer entgegengesetzten Beurtheilung nimmermehr Raum geben. Den großen, allgemeinen Eindruck dieses Vortrags konnten die wiederholten Erläuterungen der Abg. Vogel u. Schwindel nicht schwächen. Letzterer äußerte: Der umständliche Vortrag des Hrn. Ministers des Innern hat nach meiner Ueberzeugung Alles hinlänglich erschöpft, und um keinen Preis wünsche ich, daß die Motive der Regierung, die sie veranlaßt haben zur Versagung der Eintrittsbewilligung in die Kammer, als gegen die Verfassung anstoßend angesehen werden möchten; um keinen Preis möchte ich es in Zweifel ziehen, daß die Advocaten nach diesen Bestimmungen der königlichen Bewilligung zum Eintritt in die Kammer bedürfen. Dank sey dem Monarchen, der so für das Wohl des Volks besorgt ist! Ich glaube, daß wir von der Eingabe des Advocaten Dr. Hutter Umgang nehmen können; nur möchte ich dem Wunsche des Hrn. Abgeordneten Dekan Vogel mit voller Seele beistimmen, daß nämlich der Umfang des §. 44 genau bestimmt, und derselbe authentisch interpretirt werden möchte. Gegenwärtig bedürfen die Pfarrer der Eintrittsbewilligung in die Kammer nicht: wer steht aber dafür, daß sie nicht früher oder später in die Kategorie dieses Paragraphen gezogen werden? Sind sie nicht zum öffentlichen Dienst verpflichtet, da ihnen das Schulwesen, die Armenpflege u. s. w. anvertraut sind? Nun wollte noch der Abg. Dr. Albrecht einen gelehrten Vortrag über das Advocateninstitut u. s. w. halten, allein die Kammer widmete demselben keine Aufmerksamkeit mehr, und unterhielt sich, trotz der häufigen Ermahnungen des Präsidiums zur Ruhe, in verschiedenen Gruppen, welche sich bildeten, so laut, daß selbst die Stenographen feiern mußten. Vergeblich verlangten noch verschiedene Stimmen das Wort; die Kammer rief ungestüm zum Schluß, und votirte fast einstimmig, daß die Eingabe des k. Advocaten Dr. Hutter auf sich zu beruhen habe.

Die Kammer der Abgeordneten beschäftigte sich in ihrer heutigen Sitzung mit dem Gesetzesentwurf: die Aufhebung des Gesetzes vom 29 Nivose XIII (19 Jan. 1805) die Erziehung von Söhnen jener Familien, welche sieben Kinder haben, betreffend ein Gesetz, das in Frankreich selbst niemals zum Vollzug gelangte, und sein Entstehen unverkennbar der damaligen Lage von Frankreich verdankt, gemäß welcher es nothwendig schien, die durch Entsittlichung während der Revolutionsperiode erschlafften Bande der Ehe aufs neue zu befestigen, die gesetzliche Ehe selbst zu befördern, und die, theils durch die blutigen Ereignisse der Staatsumwälzung, theils durch fortwährende Kriege geschwächte Bevölkerung zu vermehren, wie solches bei den Erörterungen der gesetzgebenden Versammlung Frankreichs vom Jahr 1805 ausdrücklich anerkannt wurde. Der Entwurf wurde von der Kammer angenommen, und die Aufhebung des Gesetzes mit 103 gegen 13 Stimmen beschlossen. Unser ehrwürdiger fast achtzigjähriger Erzbischof, Freiherr v. Gebsattel, befindet sich seit einigen Tagen unwohl.

Preußen.

Der preußische Staat hat heute einen wichtigen Tag zu feiern den Geburtstag Friedrichs des Großen, der nun in das hundertste Jahr seit dem Regierungsantritt desselben fällt. Einer der wichtigsten Vereine im Staat, der zur Beförderung des Gewerbfleißes, begeht diesen Tag als seinen Stiftungstag, und dießmal mit besonderer Feier. Der Festsaal ist durch die Beisteuer der schönsten Producte der Industrie, an Teppichen, Porcellan, Fayance, Metallgefäßen, Goldschmiedearbeiten, Seiden, Geweben aller Art, herrlich decorirt. Se. k. H. der Prinz Karl gab zwei Gemälde, unsern König und Friedrich den Großen im ersten Regierungsjahre darstellend, dazu her. Das erste Bild schmückt die Hauptwand des Saales, wo es unter Attributen der Friedensthätigkeit, Sensen, Rechen, Spaten, Richtscheit, Winkelmaaß, Ruder u. s. w., die über ruhenden Waffen gruppirt sind, von einem Regenbogen überwölbt, angebracht ist. Das zweite ist gegenüber unter einer Art Baldachin mit einer Krone von Straußenfedern, umgeben von einer reichen Fülle von Blumen und Gewächsen fremder Zonen, aufgestellt. Die erste Gruppirung wird durch zwei preußische Adler begränzt, die im weißen Felde die goldenen Jahreszahlen 1815 und 1840 halten (die 25jährige Friedensperiode). Das zweite Bild ist durch den Genius der Geschichte bezeichnet, der auf seiner Tafel die Jahreszahl 1740 zeigt. Die Decorirung der Seitenwände ist besonders reich durch schöne Stoffe und Teppiche. Unter den letzteren bemerkt man einen der 20 'breit und 20' lang aus einem Leinwandgewebe ohne Nath besteht, und künstlich bedruckt ist. Der Verein feiert heute sein zwanzigstes Jahresfest. Er zählt (von Jahr zu Jahr gewachsen) jetzt 1024 Mitglieder, unter welchen 707 auswärtige und 6 Ehrenmitglieder. Das Vermögen des Vereins beträgt 33,000 Thlr.; die dießjährige Einnahme 7696 Thlr. die Ausgabe 6524 Thlr. Außerdem aber besitzt er noch eine sehr bedeutende Stiftung des Ritterschaftsrathes v. Seydlitz in Potsdam von 109,000 Thlrn., und eine des Raths Weber, eines frühern0240 Mitgliedes desselben, von 9300 Thlrn. Für die Zinsen des ersten erhalten jährlich zwölf Zöglinge des Gewerbinstituts 300 Thlr. Stipendium ein jeder. Von den Zinsen der letzteren werden Vorlesungen für Handwerksgesellen und Lehrlinge gehalten, über Geometrie, Physik und Experimentalphysik. Wie nützlich dieselben sind, geht daraus hervor, daß die Zahl der Zuhörer derselben jetzt schon auf 87 angewachsen ist. Alle hier anwesenden Prinzen waren zu dem heutigen Feste geladen, allein nur Se. k. H. der Prinz August und die Prinzen Radziwill wohnten demselben bei. Se. k. H. der Kronprinz und der Prinz Karl hatten sehr bedauert, durch unabwendbare Hindernisse abgehalten zu seyn.

Schweden.

(Aftonblad vom 12 Jan.) Die Reichstagspredigt und das Plenum plenorum im Reichssaale erwartet man erst in der nächsten Woche, und die Vorlagen der Regierung über den Zustand des Staatshaushalts und seine Bedürfnisse nicht vor 14 Tagen. Die Geschäfte können also nicht früher in ordentlichen Gang kommen. Die zwischenliegenden Tage sind indeß keineswegs ohne Bedeutung, ja vielleicht bestimmen sie den bleibenden Charakter des Reichstags und dessen Richtung, und sind wichtiger als irgend eine spätere Periode des Reichstags, namentlich für die neuen Repräsentanten. Der Staatsrath Baron Gyllenhaal scheint mit dem ministère de la Diète beauftragt, wozu er sich auch durch sein glattes Gesicht, sein freundliches Wesen und seine persönliche Bekanntschaft mit einer Menge Menschen, die er auf seinen vielen Reisen von Haparanda bis Ystad und von Stockholm bis Swinesund gemacht hat, so wie durch seine Bekanntschaft mit dem Grafen v. Brahe und den Baronen Palmstjerna und Nordin besonders eignete.

(Aftonblad vom 14 Jan.) Der Zusammentritt der Reichsstände für das Jahr 1840 wurde heute mit den üblichen Cerimouien auf dem königlichen Schloßhof und auf den vornehmsten Marktplätzen der Stadt verkündet. Noch niemals früher hat sich dabei eine so große Volksmenge versammelt; überall wo der Zug ging, war er von einer großen Volksmasse, welche die Straßen und Plätze anfüllte, begleitet und gefolgt. Auf dem Ritterhausplatz sah man viele der erst angekommenen Reichstagsmitglieder, die von Bekannten begrüßt, und von Unbekannten mit Theilnahme empfangen wurden. Alles zeigte, daß die Hauptstadt für das jetzt beginnende politische Schauspiel ein lebhaftes Interesse nahm.

Oesterreich.

Seit etlichen Tagen ist Se. Exc. der Feldmarschall-Lieutenant und Generaladjutant Sr. Maj. des Kaisers, Graf Clam-Martinitz, von einer heftigen Entzündungskrankheit befallen, welche sich in der letzten Nacht durch Hinzutreten anderer Krankheitserscheinungen verschlimmert und einen gefährlicheren Charakter angenommen hat. In Venedig ist nach mehrjährigem Krankseyn die Fürstin Caroline Jablonowsky, Gemahlin des in früherer Zeit am neapolitanischen Hofe angestellt gewesenen kaiserl. österreichischen Gesandten, gestorben. Der schnelle Witterungswechsel, den wir hier von 12° Kälte zu ebensovielen der Wärme gehabt haben, dürfte Erzeuger der seither häufig sich ergebenen Krankheitsfälle seyn, wodurch es denn auch kommt, daß die hiesigen Spitäler in diesem Augenblicke mit Kranken überfüllt sind. Wie verlautet, wird die Prinzessin Victoire Coburg ihren Vater auf seiner Reise zur Vermählung der Königin von England nach London bis Gotha begleiten, und einige Zeit an dem coburg-gothaischen Hofe verweilen. Die Ihnen neulich gemeldete Reise des Fürsten Paul Esterházy zur Vermählung der Königin nach London bedarf noch der Bestätigung, da sie vor der Hand nur als Vermuthung circulirt.

Persien.

Aus Persien hat man in Konstantinopel die wichtige Meldung erhalten, daß Fürst Kamram von Herat, berühmt durch die Vertheidigung seiner Hauptstadt gegen die ganze persische Macht, ganz unerwartet die Oberherrschaft des Schahs von Persien anerkannt habe. Man vermuthet, der Grund dieses auffallenden Entschlusses liege in der Furcht, die Engländer möchten nach dem Gelingen ihrer Expedition gegen Kabul sich auch Herats bemeistern wollen, welche Besorgniß eine Bestätigung fand in dem Umstande, daß die Engländer dem Fürsten Kamram das Anerbieten machten, Hülfstruppen in seine Hauptstadt aufzunehmen, was sogleich entschieden abgelehnt wurde. Die Agenten einer nordischen Macht sollen jene Besorgnisse angelegentlich genährt haben. *) *)Auch die heute angelangten französischen Blätter vom 25 Jan. bringen nach einem aus Persien über Trapezunt und Konstantinopel eingelaufenen Schreiben dieselbe Nachricht.

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Stand der Dinge in Griechenland.

Hätten Sie (die Redaction?) nicht aus meinen Berichten über die Kaïris-Angelegenheit immer das eigentliche punctum saliens, so zu sagen die Seele herausgestrichen, so würde die Allg. Zeitung schon seit Monaten mehr als Ein prophetisches Wort über die Dinge enthalten haben, die Ihnen die heutige Post meldet. Ich sende Ihnen wortgetreue Uebersetzungen der betreffenden Artikel aus der Athena, als dem ältesten und gelesensten der hiesigen Blätter, und aus dem Volksfreund, weil bei der Erzählung von Vorgängen dieser Art viel darauf ankommt, wie die Versionen lauten, die unter den Augen der Theilnehmer und Mitspielenden selbst umlaufen. Sie mögen das für Ihr Blatt Geeignete daraus auswählen. Daran reihe ich den Versuch einer summarischen Darstellung des ganzen Hergangs. Die Allg. Zeitung hat vielfach darauf aufmerksam gemacht, wie die kirchlichen Intriguen hier zu Lande seit einigen Jahren mit besonderm Eifer betrieben wurden, und hat öfter die Personen genannt, welche sich darin hervorthaten. Ein systematisches Betreiben derselben begann vorzüglich, seitdem zu Ende 1835 der russische Priester Constantin Oekonomos sich anfangs in Nauplia, bald in Athen selbst niederließ; und immer kecker wurde die Reactionspartei, seit es ihr zu Ende 1837 gelang, ihren auserwählten Liebling, Hrn. Glarakis, in die Ministerien des Innern und des Cultus zu bringen. Daß er ein keineswegs unfähiger Mann ist, kann nicht geläugnet werden; und mithin konnte er nicht verfehlen, durch eine gewisse Energie und Ordnung in den Geschäften sich der höchsten Staatsbehörde zu empfehlen wenn nicht seine Antecedentien unter dem weiland Präsidenten Kapodistrias und der ganz besondere Eifer, mit welchem ein gewisser Theil der Diplomatie über ihn ihr Wohlgefallen aussprach, auf der andern Seite gegründeten Verdacht gegen ihn hätten erregen müssen. Allein leider wurden diese Verdachtsgründe am betreffenden Orte überhört, obgleich die sogenannte Oppositionspresse nicht unterließ, ihn vom ersten Tage an laut als einen Mann zu bezeichnen, der, sey es aus eigenem innern Drange oder in Folge materiellerer Ueberredungsmittel, schlechthin fremden und dem Throne feindlichen Interessen diene. Ich weiß nicht, ob dieß auch in andern Ländern das Schicksal der Oppositionsblätter ist, aber bei uns wenigstens verhält es sich so; die Wahrheit selbst, die sich doch meist aus den mit unterlaufenden Uebertreibungen leicht herausscheiden läßt, wird anstößig dadurch, daß sie von ihnen ausgeht, und ihre Stimme verhallt unbeachtet, wie die des Predigers in der Wüste. Glarakis galt, durch seine Augendienerei und scheinbare Fügsamkeit, bei den Umgebungen des Hofes für den treuesten der Minister, und unter der Aegide seines Namens operirte seine Partei, die erst durch seinen Eintritt ins Ministerium wieder recht ins Leben gerufen wurde, und verfolgte ihre Zwecke wenn man anders ihre Zwecke nennen darf, was eigentlich die Zwecke eines fremden Einflusses waren, der sich bis dahin vergeblich bemüht hatte, das seit dem Tode des Grafen Kapodistrias verlorene Gewicht selbst durch gewaltsame Mittel, durch die Kolokotronische Conspiration vom Jahr 1833 und durch die Aufstände in Messenien und Akarnanien von 1834 und 1836, wieder zu erringen. Es ist vielleicht nicht überflüssig, daran zu erinnern, daß damals (1836) Hr. Glarakis als Gouverneur von Patras seine Entlassung erhielt, weil der Verdacht ihn traf, die Insurrection in Akarnanien begünstigt zu haben. Und achtzehn Monate später wurde er Minister! Es ist begreiflich, daß er diese seine Stellung benutzte, nach und nach alle wichtigeren Stellen mit seinen Anhängern zu besetzen. Menschen und Namen, die seit Kapodistrias 'Tagen in eine glückliche Vergessenheit gerathen waren, wurden wieder hervorgesucht und kamen wieder zu Amt und Würden. Aber vorzüglich warf sich die Thätigkeit der Partei auf die Geistlichkeit; von der Seite glaubte man die jetzige Ordnung der Dinge am sichersten untergraben zu können, und der erheuchelte Glaubenseifer so wie die scheinbare Verehrung des reinmonarchischen Princips gaben zugleich einen Vorwand, sich der Bildung und Aufklärung, als zu Freigeisterei und Liberalismus führend, nach Möglichkeit zu widersetzen. Die Synode wurde schon 1838 größtentheils aus Bischöfen von der Parteifarbe zusammengesetzt; und mit einem Schrei des Erstaunens sah Griechenland als Präsidenten seiner höchsten geistlichen Stelle den Bischof von Kynuria, der zu Anfang des heiligen Krieges in Konstantinopel die Excommunication des griechischen Aufstandes mit unterzeichnet, und diesen Act nie widerrufen hatte. Man erwartete, wenigstens diesen Mann bei der Erneuerung der Synode im Sommer 1839 entfernt zu sehen; aber der Minister wußte seinen Willen wieder durchzusetzen, und der Bischof Dionysios ist noch heute Präsident. Endlich nach dem Abgange des Cabinetsraths Brandis, von dem man wußte, daß er sich des Vertrauens Sr. Maj. des Königs erfreue, wuchs die Keckheit und verdoppelte sich die Thätigkeit der Partei. Man hatte seit vier oder fünf Jahren unablässig die Gemüther des Volks für eine große im Jahr 1840 zu erwartende Veränderung zu bearbeiten gesucht. Die sogenannten Prophezeiungen des Agathangelos, ein perfides Büchlein voll Fanatismus und Unsinn, war von den nordisch Gesinnten mit großem Eifer unter dem Volk verbreitet worden; der Untergang der Bayern und Deutschen, die Vereinigung der Nation unter einem blonden und orthodoxen Könige, wurden unter Anderm darin verkündigt. Jetzt legte man es systematisch darauf an, die unwissende und fanatische Menge für die Reinheit und Erhaltung ihres Glaubens besorgt zu machen. Daher, um nur kurz an Bekanntes zu erinnern, die verschiedenen Schriften des Hrn. Oekonomos, die auf fremde Kosten gedruckt wurden, gegen die aufgeklärteren griechischen Geistlichen, einen Pharmakides, Vambas, Kaïris, und die Angriffe auf die Unabhängigkeit der griechischen Kirche; daher die unablässigen Verketzerungen der Universität und ihrer Lehrer, und das Zurückhalten der Schlußorganisation der Anstalt; daher selbst denn so frech und ungescheut mißbrauchte man die vom König übertragene Gewalt daher die Rundschreiben der Synode und des Hrn. Glarakis, daß die Kirche und die Orthodoxie in Gefahr seyen. An dem armen Kaïris wie ich es Ihnen vor drei Monaten schon geschrieben habe wollte die Partei ihre Stärke versuchen. Schon sechs Monate vorher verbreitete sie, auf verschiedenen Wegen, beunruhigende Gerüchte unter dem Volk über seine angeblichen Irrlehren; dann, nach dem Abgange seines Freundes Brandis, schlug sie los. Den Erfolg wissen Sie, und wissen, mit welcher Perfidie die Partei auch hier den königlichen Namen zu compromittiren suchte. Denn das verhängnißvolle Jahr 1840 kam ja heran, und zu den Vorbereitungen gehörte vor allen Dingen, den König der unwissenden Menge als einen Irrgläubigen darzustellen, der nicht berufen sey, nach den Prophezeiungen0234 des weisen Agathangelos, die Geschicke der Nation zu erfüllen. Man hatte einen andern orthodoxen König im Sinne. Aber wie weit sich die Keckheit der Plane verstieg, und bis zu welchem Grade des Verraths einer der ersten Diener des Königs sich hatte gewinnen lassen: das ahneten damals selbst die Sehenden noch nicht in seinem ganzen Umfange. Fortwährend aber summten im Publicum geheimnißvolle Andeutungen über das, was das Jahr 1840 bringen solle. Erst vor etwa vierzehn Tagen, heißt es, wurden Sr. Maj. selbst, so wie dem General v. Schmaltz und dem Minister Païkos Eröffnungen über den Bestand einer geheimen Gesellschaft unter dem Namen Orthodoxie gemacht. Arglos und vertrauensvoll sollen der König, so wie Hr. v. Schmaltz dieß dem Minister Glarakis mitgetheilt haben, der sich unbefangen bemühte, alle Besorgnisse zu zerstreuen oder wenigstens auf eine falsche Spur zu lenken, indem er den französischen Geschäftsträger und die Liberalgesinnten in Verdacht zu bringen suchte. Inzwischen hatten er und die Seinigen Zeit gewonnen, verdächtige Papiere hier und in den Provinzen auf die Seite zu bringen. Da unterdessen noch bestimmtere Anzeigen von dem Vorhandenseyn einer Verschwörung und einer nahen Gefahr gemacht wurden, so wurde, leider nicht die energische Gendarmerie, sondern Hr. Païkos mit der Untersuchung beauftragt. Dieser Minister hat früher, wenigstens im Allgemeinen, auch die Farbe jener Partei getragen; und wenn er gleich mit Hrn. Glarakis über die grassen Gesetzverletzungen desselben in der Sache des Priesters Kaïris persönlich zerfallen war, so mochte er doch für seine früheren Freunde noch einige Schonung fühlen. So glaubt ein Theil des Publicums sich die unbegreifliche Halbheit seiner Maaßregeln erklären zu müssen. Warum ließ er nicht zu derselben Stunde, wo bei Nikitas und Kapodistrias Haussuchung gehalten wurde, auch die Papiere des Hrn. Oekonomos und eines halben Duzend anderer Leute, die jedes Kind auf der Gasse zu nennen weiß, in Beschlag nehmen? Jene beiden sind an sich einfältige beschränkte Leute, bei denen höchstens Bosheit und Ränke den Abgang des Verstandes ersetzen; Jedermann begreift, daß sie nur die vorgeschobenen Werkzeuge ganz anderer Personen sind, wozu ihre persönlichen Verhältnisse sie geeignet machten. Hr. Nikitas ist unter Anderm auch Gevatter des Hrn. K ....... s. Doch wie sich dieß auch verhalten möge, so muß man froh seyn, daß wenigstens bei Kapodistrias noch einige beweisende Actenstücke, und namentlich die Organisation oder Constitution der Verschwörung gefunden wurden. Aus dieser ersieht man, daß die Gesellschaft sehr klug den Namen der Orthodoxie und den Vorwand einer Eroberung Thessaliens zum Aushängschild gebraucht hatte, um auch wohlgesinnte, aber wenig scharfsichtige Leute für ihre Zwecke verlocken zu können. Die wahre Tendenz aber zeigt die eidliche Verpflichtung im Namen des künftigen orthodoxen Herrschers. Die Theilnehmer der Verschwörung waren zur Anschaffung von Kriegsbedürfnissen verpflichtet, und es heißt, daß in den benachbarten Ortschaften um Athen gegen dreitausend Mann in Bereitschaft gehalten wurden. Der morgende Tag, als der erste Januar, oder nach andern Angaben der sechste des Monats, an welchem sich der König zur Wasserweihe in den Piräeus zu begeben pflegt, soll zum Ausbruch bestimmt, und außer einer hohen Person auch viele Andere der Partei bezeichnet gewesen seyn. Eine Regierungsjunta von drei Personen war schon designirt. Zaudernd und zweifelnd schreiben wir diese Dinge nieder; wir mögen selbst nicht daran glauben, aber kaum läßt sich für das ganze bisher aufgeführte Gebäude von Verrath und künstlich erregtem Fanatismus ein anderer Schlußstein denken. Dieß ungefähr ist es, was man bis jetzt von der Sache weiß ... Was die letzten Tage enthüllt haben, wirft ein unheimliches Licht auf manches Frühere. Wozu ließ Hr. Glarakis in den letztverflossenen Monaten die ihm ergebenen Gouverneure einen nach dem andern in die Hauptstadt kommen, und behielt sie Wochen lang hier? War es ein bloßer Zufall, daß vor etwa sechs Monaten der Obrist Kolokotroni, Adjutant des Königs, den Engländer Masson, der 1834 die Untersuchung gegen dessen Vater geführt hatte, im Beseyn mehrerer Personen bedrohte, man werde sich binnen kurzem ihn und alle seinesgleichen, namentlich die englischen und amerikanischen Geistlichen, vom Halse zu schaffen wissen? Sowohl Hr. Masson als der amerikanische Consul sollen sich damals bei Sr. Maj. persönlich beklagt, und der Obrist einen mündlichen Verweis erhalten haben. Hing es nicht mit den Zwecken der Verschwörung zusammen, daß Glarakis und seine Anhänger diesen Sommer die dem König treu ergebene Familie Mavromichalis auf jede Weise zu verdächtigen suchten, und selbst einige deutsche Oberofficiere über ihre Absichten zu täuschen gewußt hatten? Wir könnten noch viele ähnliche vereinzelte Facta aufführen, aber sie fallen Jedem, der hier dem Gange der Begebenheiten mit Aufmerksamkeit gefolgt ist, von selbst ein. Auch wollen wir lieber in unsern Vermuthungen nicht zu weit gehen; wir wollen die geheimnißvolle Ankunft eines gewissen Dampfschiffes im Piräeus nicht mit den jetzigen Vorgängen in Verbindung bringen, wie einige Politiker hier thun zu müssen glauben; eine solche Combination wäre gewiß viel zu gewagt. Uebrigens liegt in der ganzen Sache eine große Lehre für unsere, wie für jede andere Regierung. Der von einem fremden Einfluß empfohlene, dem Staat vereidigte Minister, und der vom Staat bezahlte Griechische Courier waren unablässig bemüht, ihre eigene Loyalität und ihren Royalismus anzupreisen, und die sogenannte liberale Opposition als Feinde der Ordnung und Freunde der Anarchie darzustellen; und jetzt ergibt sich, daß jene selbst gegen die Person des Königs conspirirten, während diese durch Wachsamkeit schon zum viertenmale den Thron und Staat gerettet haben.

Gestern Nachmittag ist endlich die Enthebung des Hrn. Glarakis von seinem bisherigen Posten erfolgt. An seine Stelle ist provisorisch der Staasrath Theocharis, Cabinetsrath Sr. Maj., zum Minister des Innern und des Cultus ernannt worden ein rechtlicher Ehrenmann, der aber unter den gegenwärtigen Umständen schwerlich die nöthige Energie besitzen möchte. Es heißt, daß Hr. Theocharis nur mit großem Widerstreben die Ernennung angenommen, und daß die beiden wichtigen Portefeuilles definitiv dem Hrn. Christides (bis jetzt Gouverneur von Syra) übertragen werden dürften. Glarakis soll zum Gouverneur von Böotien ernannt seyn eine befremdliche Sache, die sich hoffentlich nur daraus erklärt, daß man ihn in der Nähe und unter Augen zu behalten wünscht. Sonst gibt es heute früh nichts Neues. In Stadt und Umgegend herrscht freilich Spannung, aber vollkommene Ruhe.

Schwedische Zustände.

II. Beamtenbildung.

Es ist nicht zu läugnen, daß auch Schweden die Bahn des Fortschritts betreten hat, nur scheint man hier im Schneckengang sich vorwärts geschleppt zu haben, während anderwärts Riesenschritte gemacht wurden. Dieß ist um so auffallender, als Schweden seit dreißig Jahren eine freie Presse besaß, die nicht aufhörte auf Reformen zu dringen, während das Reich fast eben so lange eines ununterbrochenen Friedens genoß. Wenn aber die Geburtswehen, wovon jede neue Entwicklung in dem geistigen, wie in dem körperlichen0235 Leben der Menschheit in der Regel begleitet ist, hier schon lange fühlbar gewesen sind, ohne daß bisher etwas besonders Ersprießliches daraus hervorgegangen wäre, so fragt es sich sehr natürlich, ob die Geburtshelfer die nöthigen Eigenschaften hatten, um die geburtsschwangere Zeit ihrem Ziele zuzuführen. Diese Frage scheint mir wichtig.

Ich meine hier vor Allem die höheren Beamten, welche berufen sind, das skandinavische Staatsschiff durch die Stürme der Zeit steuern zu helfen. Denn eine feste Hand am Ruder selbst reicht nicht hin, wenn das alte modernde Schiff auf den sturmbewegten Wellen umherschaukelt. Es ist leider eine in Schweden ziemlich allgemein verbreitete Meinung, daß die erhabene Hand, welche hier das Ruder hält, in dieser Beziehung nicht so unterstützt werde, wie es die Zeit und das Wohl des Landes erfordert, und wenn die Opposition jetzt auf die Entlassung des ganzen Regierungspersonals hinarbeitet, so dürfen Sie nicht glauben, daß dieß nur ein Einfall von einigen Zeitungsredactoren sey, wie man von einer Seite her gern glaubhaft machen möchte; dieser Wunsch wird vielfach von kundigen und patriotisch gesinnten Männern unter allen Ständen getheilt. Daß er wirklich erreicht werde, ist dennoch vorerst kaum wahrscheinlich; es läßt sich sogar bezweifeln, ob seine Erfüllung in diesem Augenblick wirklich für Schweden wünschenswerth wäre. Die Frage ließe sich nur in dem Fall unbedingt bejahen, wenn andere tauglichere Männer da wären, um die verwaisten Aemter zu übernehmen und auf eine würdigere Weise zu bekleiden. Allein die Meinungen sind in diesem Punkt bei weitem nicht so einig, wie die Urtheile über das jetzige Personal, und dieß deutet auf ein tieferes Uebel hin, als daß man bloß eine unglückliche Wahl des Monarchen in der Bestellung der höchsten Staatsämter voraussetzen dürfte. Ich werde Ihnen hierüber Einiges mittheilen, was sich mir theils selbst als unmittelbare Erfahrung aufgedrungen hat, theils mir von denkenden Männern eröffnet worden ist, welche tiefere Blicke in die Verhältnisse gethan haben, als einem Fremden in kürzerer Zeit sonst möglich seyn kann.

Es mangelt dem schwedischen Staatsbeamten ich spreche hier nicht von dem Militär, den Geistlichen, Aerzten und Schullehrern durchaus an Bildung für sein Fach. Die Studien der Civilisten, Juristen und Cameralisten sind au den Universitäten eben so verwahrlost, wie sie später durch Mangel an Staatsprüfungen und an Bemühungen der Vorgesetzten, die jüngern Praktikanten heranzubilden, auf eine fast unglaubliche Weise vernachlässigt werden.

Was erstens die Universitätsstudien betrifft, so können Sie sich einen Begriff von deren Mangelhaftigkeit in den hieher gehörigen Fächern machen, wenn Sie hören, daß die beiden Juristenfacultäten des Königreichs zusammengenommen nur drei ordentliche Professoren zählen, von denen zwei der Universität zu Upsala gehören, während in Lund die ganze Facultät durch einen einzigen Professor vertreten wird. Es ist leicht einzusehen, daß diese wenigen Professoren mit dem besten Willen unmöglich über alle oder auch nur über die für die Bildung der künftigen Beamten nothwendigsten juristischen Disciplinen lesen können, besonders da die Studienzeit hier fast ganz der Willkür der Studirenden überlassen ist, und daher die Civilisten selten über drei Semester auf der Universität verweilen, nur die Hälfte von der in Deutschland und sonst fast überall vorgeschriebenen Zeit. Wie unzweckmäßig und verderblich diese Einrichtung ist, springt noch mehr in die Augen, wenn man weiß, daß der schwedische Student bei weitem weniger vorbereitet auf die Universität kommt, als der deutsche, und noch einen Theil von seiner kurzen Universitätszeit auf Vorstudien, wie z. B. Mathematik, Geschichte u. s. w. verwenden muß. Ueberdieß sind die Semester bedeutend kürzer als auf den deutschen Universitäten, indem die hiesigen mehr als fünf Monate jährliche Ferien haben. Auf diese Weise geschieht es ganz natürlich, daß römisches Recht, Staatsrecht, Völkerrecht, Rechtsgeschichte, politische Oekonomie (denn auch diese sollte nach hiesiger Einrichtung einem der schon ohnedieß überladenen juristischen Professoren obliegen) gar nicht vorgetragen werden, mit einem Worte: Alles muß vermieden werden, was den Blick der Studirenden über den beschränkten Kreis der jetzt in Schweden gültigen positiven Civil -, Criminal - und Finanzgesetze erheben und erweitern könnte.

Was das römische Recht betrifft, so hat zwar dieses bekanntlich in Schweden niemals eine auch nur subsidiarische Gültigkeit erlangt, indem das schwedische Recht sich so ziemlich selbstständig aus dem altskandinavischen entwickelt hat. Das Studium des römischen Rechts hat daher, wenn man will, für den schwedischen Juristen keinen praktischen Werth, und nur die Wenigen, welche den Doctorgrad nehmen wollen, widmen ihm einige Aufmerksamkeit. Wie glücklich, würden wir Deutschen hiebei ausrufen können, muß nicht der schwedische Jurist seyn, der so recht fest auf vaterländischem Boden stehen kann, und keine Mischung, keine Collisionen zwischen fremdem und einheimischem Recht, und noch obendrein zwischen gemeinem Recht und Landrecht kennt! Wie dankbar und belehrend muß es nicht hier seyn, die Entwicklung des einheimischen Rechts durch die Jahrhunderte zu verfolgen, und wie viele Aufschlüsse zum bessern Verstande der Gegenwart müssen nicht auf diesem Weg erlangt werden können! Der schwedische Jurist aber fühlt nur wenig von diesem Glück, denn er hat sich in seinen Studienjahren in der Regel eben so wenig um die Rechtsgeschichte seines Vaterlandes, die auch noch ungeschrieben ist, bekümmert, als um die Institutionen und Pandekten, die er kaum dem Namen nach kennt, und in späteren Jahren ist natürlich noch weniger daran zu denken. Eben so wenig oder noch weniger kommt irgend ein Studium der fremden neueren Gesetzgebungen in Frage. Die ganze Jurisprudenz wird also nur auf ein Inventarium der bestehenden schwedischen Gesetze beschränkt, und auch diese studirt man auf eine höchst oberflächliche Art und ohne System. Wie kurz und beschränkt der Gesichtskreis der hiesigen Juristen demnach seyn muß, ist leicht zu urtheilen. Daß es Ausnahmen gibt, die sich durch eigene Kraft über die Menge emporgearbeitet haben, versteht sich von selbst, aber die sind selten und würden leicht gezählt werden können. Ein Beweis, wie wenig man im Allgemeinen das Bedürfniß einer gründlicheren Bildung in dieser Beziehung begreift, ist unter Anderm, daß ein Professor, der vor einigen Jahren in Upsala zum erstenmal anfing über die altschwedischen Gesetze zu lesen und an die zu Prüfenden einige mäßige Forderungen in dieser Beziehung zu stellen, durch diese Neuerung eine solche Erbitterung unter den Studirenden erregte, daß man es am Ende als ein Glück für die Ruhe der Universität betrachtete, daß der Professor bald wieder entfernt wurde, womit auch dann dieser Lehrgegenstand gleich aufhörte. Dieser Professor war derselbe Dr. Schlyter, der als Herausgeber der altschwedischen Landschaftsgesetzte rühmlichst bekannt ist. Er ward nach Lund versetzt.

Der niedrige Standpunkt der schwedischen Juristen macht sich auch in der Litteratur bemerkbar, indem Schweden in neuester Zeit nicht ein einziges wissenschaftliches Werk aufzuweisen hat, welches auch nur seine eigene Gesetzkunde auf eine umfassende und systematische Weise genügend bearbeitet hätte. Blos einzelne Zweige, und zwar sehr wenige, oder eigentlich bloß das Kirchenrecht und Finanzrecht, sind bearbeitet worden. 0236Sonst hat man nur Gesetzsammlungen, Wörterbücher und dergleichen für den praktischen Handgebrauch nothwendige Hülfsmittel. Selbst diejenige oon diesen Sammlungen, die auf Staatskosten herausgegeben wird, und die für die Wissenschaft eine höhere Bedeutung haben sollte und auch zum Theil hat, die oben gedachte Sammlung der alten Landschaftsgesetze, läßt in der Art, wie sie bis jetzt redigirt worden ist, viele Forderungen, die man von einem höhern Standpunkt aus an sie zu machen berechtigt wäre, unbefriedigt. Doch verdient der Fleiß der Herausgeber in Vergleichung aller vorhandenen Handschriften und die musterhafte Treue, womit die verschiedenen Lesearten wiedergegeben sind, alle Anerkennung.

(Beschluß folgt.)

Frankreich.

Akademiesitzungen im Januar.

Für das Jahr 1840 ward Serres, Arzt in der Pitié und bekannt durch seine Untersuchungen in der Anatomie und Physiologie, besonders aber der Embryologie, zum Vicepräsidenten erwählt.

Noch immer ist man mit Studium und Vervollkommnung der Daguerréotypie beschäftigt. Was den technischen Theil anbetrifft, sind vorzüglich zwei Verbesserungen bemerkenswerth, welche zu gleicher Zeit der Akademie vorgelegt wurden. Die eine von Séguier ist auf Abkürzung des Processes der Jodirung der Silberplatte berechnet. Am Boden einer hölzernen Schachtel befindet sich mit Jod imprägnirte Leinwand, darüber ein Pappendeckel, durch welchen die Joddämpfe gleichmäßig streichen und an die Silberplatte sich ablagern, welche gemäß der äußern Temperatur näher und ferner angebracht werden muß und bei mittlerer in zwei Minuten sich jodirt. Die andere Verfahrungsweise von dem Optiker Soleil bezweckt eine Vereinfachung in der Manipulation der Quecksilberübertragung nach Einwirkung der Lichtstrahlen. Er bringt auf eine Kupferplatte eine Auflösung von salpetersaurem Quecksilber, welche eine ganz dünne Lage Mercur zurückläßt, der durch leichtes Erhitzen an der jodirten Platte sich bald niederschlägt. Bianchi in Toulouse übersandte Lichtbilder einer Landschaft mit einigen Häusern im Vordergrunde, als Beweis, daß es möglich sey, die Gegenstände mit ihren natürlichen Farben darzustellen; auch erschienen die Dächer allerdings mit einem der Ziegelfarbe sehr genäherten Rostroth, allein auch die grünen Fensterläden zeigten dieselbe Färbung. Melloni in Neapel stellte neuerdings eine Reihe von Versuchen an, um die Ursache zu ergründen, daß die Lichtbilder bei übrigens vollkommen gleichen Umständen zu gewissen Tageszeiten weniger rein sich darstellen lassen. Indem er nun die Sonnenstrahlen zu wiederholtenmalen mittelst des Prisma's analysirte, fand er, daß das Maximum der Temperatur in dem dunkeln Theile des Spectrums nicht zu allen Tagesstunden dasselbe sey, sondern bald mehr, bald weniger von der rothen Farbe entfernt liege, und schloß somit, daß die Fortleitung der Wärmestrahlen eine Modification durch gewisse Zustände in der Atmosphäre erleide, welche auf die Transmission der Lichtstrahlen durchaus ohne Einfluß seyen. Forbes in Edinburg zeigte der Akademie an, daß er über die Eigenschaft gewisser Körper, niedrige Wärmegrade leichter, als höhere durchzulassen, ähnliche Resultate wie Melloni erhalten habe; doch sey auch besonders die Beschaffenheit ihrer Oberfläche von Einfluß.

Turpin hat bekanntlich im Bier und im Wein die sogenannten Gährungspilze und in der Milch den Uebergang der Milchkügelchen in Pflanzenbildung (Penicillium glaucum Linck) nachweisen wollen. A. Donné stellte nun neuerdings, in einem Berichte an die Akademie, seine neuern Untersuchungen über die Milch betreffend, die Behauptung auf, daß dieselbe Schimmelbildung auch an der Oberfläche de natürlichen und geschmolzenen Butter binnen einigen Tagen eintrete. Turpin legte nunmehr seine Erfahrungen hierüber vor. Die natürliche Butter zeige allerdings eine Menge Milchkügelchen, deren Zersetzung sie eben ranzig mache, vom Butteröl rings umgeben. Wird die Butter geschmolzen, so setzen sich die Milchkügelchen gemäß ihrer Schwere allmählich zu Boden des Gefäßes. Erkaltet, sieht man unter dem Mikroskop die Butter bestehend aus einem Agglomerat von unendlich vielen, sehr kleinen, zarten, bald dendritenartig gestalteten, bald in glänzenden Sphäroiden gelagerten, gelben Krystallen, deren jeder von einer fetten Materie umcapselt ist, welche man leicht für eine polyedrische Zelle ansehen könnte. Da nun die Milchkügelchen allenthalben vom Butteröl umflossen und vom Zutritt des Sauerstoffs und des Wassers abgehalten sind, so können sie nicht eher keimen, als das Oel sich zersetzt und den Zutritt gestattet, was bei den Untersuchungen Turpins am 85sten Tage noch nicht der Fall war, während die Kügelchen in der Milch binnen wenigen Tage keimen.

Duhamel legte die Resultate seiner Untersuchungen über die harmonischen Töne vor. D'Abbadie übersandte an Arago die Resultate einiger auf Reisen angestellten Beobachtungen. In Alexandrien fand er am 8 Oktober die Neigung der Magnetnadel 43° 48 '; in Rom fand er sie am 29 September 60° 25', und in Paris am 19 August 67° 13 '. Auch bestimmte er die Höhe mehrerer bewohnten Orte in Abyssinien mit dem Barometer.

Beck aus Utrecht bestätigte im Allgemeinen die Beobachtungen von Dutrochet über die eigne Temperatur der Pflanzen. Jacqeumet aus Bordeaux zeigte der Akademie eine Erfindung vor, das Zerspringen der Dampfkessel zu verhüten mittelst Anbringung einer schmelzbaren Rondelle. Lionville, Professor an der polytechnischen Schule zu Paris legte neue Berechnungen über die Ellipse vor. Professor Erman aus Berlin gab schriftliche Mittheilungen an die Akademie über die Bahn der Sternschnuppen, welche um die Sonne läuft und in deren Nähe die Erde vom 9 bis 12 August kömmt. (Wir kommen morgen darauf zurück.) Robiquet sprach über das Oel des Senfes, der einzigen Pflanze, worin er Stickstoff und Schwefel zugleich gefunden haben will. (?) Außerdem wurden Vorträge über Eisenbahnen, Locomotiven etc. gehalten; das Interessanteste hierunter war die Mittheilung des Schiffslieutenants Leon du Parc über die Einrichtung der Räder an Dampfschiffen, welche man nach Umständen in Segelschiffe umwandeln will. Stets waren die Räder dem Laufe des Schiffes hinderlich und bei unruhigem Meere selbst gefährlich. Du Parc hat nunmehr sehr starke Räder erfunden, welche in weniger als einer Minute vollkommen entfernt werden können, ein Problem, das früher fast unlösbar schien, an Bord des Phare aber wirklich schon ausgeführt wurde.

Oesterreich.

In der Litteratur ist es hier stiller als je; einige unbedeutende Taschenbücher und die gewöhnliche Journalsalbaderei das ist Alles. Die beiden Dramen von Grillparzer: der Traum ein Leben, und weh dem, der lügt, die bei Wallishauser im Druck erschienen, sind als keine Novitäten zu betrachten, da sie schon von den Brettern herab dem Publicum bekannt sind, das heißt dem Wiener Publicum. Das übrige Deutschland ist zu sehr mit den unsterblichen Werken der Pariser0237 Vaudevilleschreiber beschäftigt, um sich um die Dichtungen eines Grillparzer kümmern zu können. Es ist in diesen Blättern bereits von dem barocken, poesievollen, aber undarstellbaren Lustspiel wehe dem, der lügt, die Rede gewesen, und wir müssen in diesem Falle die deutschen Bühnen um so eher freisprechen, als die unlängst in Weimar stattgefundene Darstellung die scenische Unzulänglichkeit des Stücks neuerdings klar gemacht hat. Womit aber läßt es sich entschuldigen, daß eine so reizende Dichtung wie der Traum ein Leben den meisten Bühnen fremd ist? Ich habe dieses mährchenhafte Drama nie ohne die innigste Rührung sehen können. Immer drängte sich mir der Gedanke auf, als ob der Dichter seinen eigenen Lebenstraum mit bitterer Ironie in phantastischen Puppen verkörpern wollte, um so über sich selbst zu lachen und zu weinen. Dieser Rustan, dessen heiße Phantasie ihn aus seiner stillen Hütte reißt und hinaus treibt in eine fremde Welt, wo er, von That zu That getrieben, endlich sich zurücksehnt in die Einsamkeit seines ruhigen Thales, und am Morgen mit befreiter Seele erkennt, daß Alles ein Traum gewesen: dieser Held ist Grillparzer selbst, geboren für die Einsamkeit und die melancholischen Träume eines Dichters, der die Welt zu sich kommen läßt und nicht sie aufsucht, und der, durch äußere Zufälle bestimmt, diese Einsamkeit verließ und hinaus trat auf die Bühne der Welt, wo zahllose Conflicte ihn erfaßten, und er nicht mehr Herr seines freien Willens blieb, und Thaten vollbrachte, die ihn selbst überwuchsen und seinem ursprünglichen Wesen fremd waren. Ottokar, der treue Diener seines Herrn, und selbst ein großer Theil seiner antiken Poesien, sind diesem Einflusse entsprungen und erlegen. Grillparzer erkennt dieß, und sein edles Gemüth ist tief und schmerzvoll davon berührt, und seine ehemaligen Bekannten wundern sich, wie der in den Tagen der Ludlamshöhle so joviale Grillparzer immer stiller und menschenscheuer wird, und das hochkritische und tiefästhetische Burgtheaterpublicum ereifert sich, wie Grillparzer das ein Lustspiel nennen könne, worin die Caroline Müller gar keine Rolle spielen könnte, und das Weinen näher als das Lachen ist, und die Wiener Lessinge beweisen dramaturgisch tief, wie der Titel: weh dem, der lügt, gerade der Widerspruch jenes Gedichts sey; aber nur Wenige ahnen, welche herzzerreißende Ironie der Dichter mit jenen Worten über sich selbst ausgesprochen, nur Wenige begreifen die tiefe Satyre eines Lustspiels, in welchem das Weinen näher als das Lachen ist. (Morgenbl.)

Botschaft des Präsidenten der Vereinigten Staaten.

V. Treasurysystem, Banken und Anlehen.

Wir haben bis hieher die Botschaft ihrer ganzen Ausdehnung nach gegeben, da aber der Rest, nämlich die größere Hälfte von den oben bezeichneten, eng unter einander zusammenhängenden Gegenständen handelt, so halten wir es für angemessen, dessen Hauptzüge in gedrängter Kürze zusammenzustellen, um eine leichtere Uebersicht zu gewinnen.

Nach einer Acte des Jahres 1836 sollte die Unionsregierung, nach dem Erlöschen des Freibriefs der Vereinigten-Staaten-Bank, die Gelder des Staats in solchen Banken niederlegen können, welche stets bereit wären, ihre Zettel mit baarem Gelde einzulösen. Nach der allgemeinen Zahlungssuspension im Jahr 1837 mußte die Regierung, dem Gesetze gemäß, auf eine andere Weise für die Erhebung und Aufbewahrung der Staatsgelder sorgen, und beauftragte damit die Beamten des Schatzamtes und der Post. Dabei blieb es, weil sich die Regierung während der zwei Sessionen des Congresses mit diesem nicht über ein System der gänzlichen Trennung der Schatzverwaltung von den Banken vereinigen konnte; daß aber ein bestimmtes Gesetz hierüber zu Stande komme, ist in hohem Grade wünschenswerth, weil die Sicherheit der Staatsgelder davon abhängt, daß die Benützung derselben zu Privatzwecken als Verbrechen (felony) erklärt werde. Indeß ist trotz der anerkannten Mangelhaftigkeit der bestehenden Gesetze und der ungewöhnlichen Störung in allen Handelsverhältnissen die Einsammlung, Aufbewahrung und Wiederverausgabung der öffentlichen Gelder auffallend glücklich von Statten gegangen, und obwohl im Laufe dieser drei Jahre 66 Millionen Dollars erhoben wurden, so haben doch, trotz des Mangels an hinreichenden gesetzlichen Zwangsmitteln, die Veruntreuungen nur 60,000 Dollars betragen, und es ergibt sich aus einer Zusammenstellung der verschiedenen Methoden von Schatzverwaltung seit dem Jahr 1786, daß die Verluste bei weitem die größten waren, wenn man die Banken mit der Einziehung und Wiederverausgabung der Gelder beauftragte. Die Verluste, die man dabei an den Zollscheinen *)*)In Amerika wurden bisher die Zölle von den Kaufleuten in Wechseln auf sich selbst oder auf eine Bank bezahlt, und waren gewöhnlich auf sechs Monate ausgestellt. erlitt, übersteigen allein die Veruntreuungen der Zollbeamten und Einnehmer um das Dreifache. Unter 27 Regierungen, von denen genaue Nachrichten erhoben wurden, sind 22, welche ihre Gelder nur durch öffentliche Beamte aufbewahren lassen, und diese große Uebereinstimmung, verbunden mit der eigenen Erfahrung, liefert einen genügenden Beweis, daß diese Verfahrungsweise die größte Sicherheit gewährre.

Die Suspension der Baarzahlungen im Jahr 1837 von Seite der Banken, denen öffentliche Gelder anvertraut waren, zeigte auf eine beunruhigende Weise die Abhängigkeit des Staats in seinen wichtigsten Functionen von diesen Instituten, und die neuern Ereignisse haben das Nachtheilige einer solchen Verbindung abermals gezeigt. Selten ist bei dem jetzigen System eine Bank im Stande alle ihre Noten einzulösen und ihre Depositen herauszuzahlen; sie setzt die Baarzahlungen fort, und treibt ein einträgliches Geschäft nur durch das öffentliche Vertrauen in ihre Zahlungsfähigkeit; hört aber dieß auf, und die Noteninhaber, so wie die Depositoren drängen sie schneller, als sie ihre ausstehenden Schulden einziehen kann, so muß sie ihre Zahlungen einstellen. Dieß geschah allgemein im Jahr 1837, und man ließ nicht bloß die Entschuldigung gelten, sondern man entzog ihnen auch die verwirkten Freibriefe nicht, und gewährte ihnen Zeit, die öffentlichen Gelder, in deren Besitz sie waren, allmählich zu bezahlen, obgleich die Unionsregierung dafür Schatzkammerscheine ausgeben mußte. Aber die kürzlich erst erfolgte Zahlungssuspension eines großen Theils der Banken, und zwar gerade der mächtigsten und einflußreichsten, hat nicht einmal diesen Entschuldigungsgrund der Nothwendigkeit, sondern man führt bloß an, daß der Gang der Geschäfte und der Stand des Wechselcurses, der das baare Geld aus ihren Gewölben zieht, sie zu einer größern Einschränkung ihrer Anlehen an Kaufleute nöthigen würde, als ihnen bequem und angemessen (convenient) erscheine. Ein solches Benehmen ist ein Unrecht gegen den einzelnen Gläubiger und gegen den Staat, der ihnen in ihrem Freibrief so große Vorrechte ertheilte, dessen Geschäfte sie in Unordnung bringen, und dessen Eigenthum sie unsicher und schwankend machen. Dieser neue Grund für Zahlungseinstellungen gibt der Sache ein noch viel beunruhigenderes Ansehen, und macht es noch weit unpassender, sich in den financiellen Geschäften der Regierung auf sie zu verlassen.

Neue Gefahren für die Banken ergeben sich täglich durch die Ausdehnung des ausschweifenden Creditsystems, dessen Pfeiler0238 sie sind. Früher bestand der Handel hauptsächlich in einem Austausche von Waaren, der am Ende nur eine schwache Schuld an das Ausland ergab. Jetzt ist durch die Unterstützung der Banken bloßer Credit die Basis des Handels geworden, die Banken selbst haben daran Theil genommen, haben Geld entlehnt, statt auszuleihen, haben auswärtige Agentschaften errichtet, in Stocks und Waaren zu einem ungeheuren Betrage gehandelt, die Verausgabung von Staatsschuldscheinen begünstigt, bis der fremde Markt damit überfüllt war, und nicht zufrieden mit dem rechtmäßigen Gebrauch ihres eigenen Capitals haben sie durch große Anlehen Mittel zu allen möglichen Speculationen sich verschafft. So lange nun der fremde Darleiher noch Geld geben wollte und die Ausfuhr von Producten hinreichte, um nothwendige Partialzahlungen zu decken, ging alles vortrefflich, sobald aber die Fremden nicht mehr zahlen wollten, und die Productenausfuhr nicht mehr hinreichte, so mußte baar Geld nach Europa geschickt werden, und um dieses sich zu verschaffen, trieb man von den Kaufleuten die Zahlungen ein, zwang diese zur aller ungünstigsten Zeit ihre Waaren loszuschlagen, und der größten Noth der Einzelnen geschah am Ende nur dadurch Einhalt, daß die Banken ihre Verbindlichkeiten offen verletzten, und dem Publicum ein schwankendes, entwerthetes Papiergeld aufluden. Diese Folgen liegen in dem jetzigen System, und werden noch erschwert durch die nothwendige Abhängigkeit dieser Institute von einander, namentlich von denen in den großen Handelsstädten: die Suspension zu New-York im Jahr 1387 wurde, sobald man sie erfuhr, mit wenigen Ausnahmen allenthalben nachgeahmt, und die kürzliche Suspension der Banken in Philadelphia riß die im Süden und Westen nach sich. Diese Abhängigkeit des ganzen Banksystems von den Instituten in einigen großen Städten hat ihren Grund in den natürlichen Gesetzen des Handels. Die Banken in einem Centrum, wohin das Geld strömt, und wo man seiner bedarf, um die Waaren zu bezahlen, üben eine überwiegende Gewalt über die Banken in denjenigen Gegenden, woher die Waaren kommen, während diese keine Mittel haben eine Controlle über jene zu üben. Aber diese Kette von Abhängigkeit endet auch nicht in New-York oder Philadelphia, sondern reicht über den Ocean und endet in London, dem großen Centrum des Creditsystems. Man läugnet gar nicht, daß die Suspension der Baarzahlungen im Jahr 1837 durch Anwendung der Gewalt, welche London ausübt, herbeigeführt wurde, und sucht die jetzige Suspension eines Theils der Banken mit demselben Grunde zu entschuldigen. Was man aber auch in England früher oder in der letzten Zeit angewendet haben mag, um einen solchen Einfluß auf die Geldverhältnisse in Amerika zu üben, so sind jedenfalls die Folgen klar, und wenn die Banken ferner als Depositäre der öffentlichen Gelder benützt werden, so könnten diejenigen, welche in England über den Credit gebieten, einen gefährlichen politischen Einfluß in den Vereinigten Staaten gewinnen, der die Unabhängigkeit der Regierung bedrohen würde.

(Beschluß folgt.)

[210]

Aux Dames.

Des articles détracteurs de l'Amandine venant d'être répandus dans les Journaux français et étrangers avec une profusion qui ne peut être que l'œuvre d'une malveillance intéressée; nous nous empressons de dire que l'Amandine de Faguer *)*)Succ. de Laboullée, rue Richelieu, 93 à Paris. inventée et préparée par lui-même, jouit depuis sept ans d'une vogue qui n'a fait que s'accroitre; ses propriétés bienfaisantes sont donc prouvées par une longue et incontestable expérience.

Si l'on avait des reproches à faire à l'Amandine, ce ne pourrait être qu'aux imitations nombreuses et grossières qui en ont été faites depuis l'expiration du brevêt.

Il entre, il est vrai, dans l'Amandine de M. Faguer une petite proportion de savon, mais de son Savon Dulcifié déjà si célèbre et que la société d'encouragement a proclamé comme le meilleur et le plus doux des savons de toilette.

Nous ajouterons que l'auteur des articles auxquels nous repondons, fait preuve dans ses attaques d'une profonde ignorance; car tout le monde sait que l'oxyde de potassium dont il fait un monstre n'est qu'un principe indispensable et constituant des savons de toilette. Avant de s'offusquer de la longueur d'un mot scientifique, il eût du s'informer de ce qu'il signifie.

[4783-85]

Vorladung.

Mathias Knebelsperger, geboren am 16 März 1789, Schuhmachersohn von Langquaid und gewesener Soldat des ehemaligen 4ten Linieninfanterieregiments (Gumppenberg) wird seit dem Rückzuge der königl. bayerischen Truppen aus dem russischen Feldzuge vom Jahre 1812 vermißt.

Nach dem Antrage seiner Geschwisterte wird obiger Mathias Knebelsperger oder dessen allensige eheliche Descendenz aufgefordert, binnen 6 Monaten sich um so gewisser zur Empfangnahme seines Vermögens zu 150 fl. dahier zu melden, als außerdem Mathias Knebelsperger als verschollen erklärt und sein Vermögen an seine Geschwisterte, als dessen nächste Intestaterben, vertheilt werden wird.

Rottenburg, am 10 Oct. 1839.

Königl. Landgericht Rottenburg (in Niederbayern.)

Caller, Landrichter.

[179-81]

Gant-Proclama.

Das königl. Landgericht Weilheim hat durch Erkenntniß vom 31 März 1837 in dem Schuldenwesen des Kloster-Realitätenbesitzers Abraham Renner zu Polling den Universal-Concurs erkannt.

Nachdem dieses Erkenntniß nicht nur durch das Erkenntniß des königl. Appellationsgerichts für Oberbayern vom 14 April 1838 bestätigt worden ist, sondern auch durch das Erkenntniß des königl. Oberappellationsgerichts als die höchste Justizbehörde des Königreichs Bayern vom 3 December 1839 die letztinstanzliche Bestätigung erlangt hat, so werden hiemit nach bayerischer Gerichtsordnung, Cap. 19 §. 4 die gesetzlichen Edictstage festgesetzt, und zwar I. Zur Anmeldung der Forderungen und deren gehörigen Nachweisung auf Freitag den 6 März 1840.

II. Zur Vorbringung der Einreden gegen die angemeldeten Forderungen auf Freitag den 1 Mai 1840.

III. Zur Schlußverhandlung auf Freitag den 29 Mai 1840, und zwar bis 12 Junius 1840 einschlüssig für die Replik, und bis 26 Junius 1840 einschlüssig für die Duplik, jedesmal Morgens 8 Uhr.

Es werden sonach hiezu sämmtliche unbekannte Gläubiger des Gemeinschuldners hiemit öffentlich unter dem Rechtsnachtheile vorgeladen, daß das Nichterscheinen am ersten Edictstage die Ausschließung der Forderungen von der gegenwärtigen Concursmasse, das Nichterscheinen an den übrigen Edictstagen die Ausschließung mit den an denselben vorzunehmenden Handlungen zur Folge habe.

Hiebei werden alle diejenigen, welche irgend etwas von dem Vermögen des Gemeinschuldners in Handen haben, bei Vermeidung des nochmaligen Ersatzes aufgefordert, solches unter Vorbehalt ihrer Rechte bei Gericht zu übergeben.

Concl. 11 Januar 1840.

Der königl. Landrichter.

Baur.

[265]

Edictal-Ladung.

Thomas Metzger, Bauer zu Ottmaring, hat im Jahre 1812 sein elterliches Anwesen übernommen, und es wurde ihm hiebei die Summe von 2867 fl. 24 kr. zur Bezahlung an mehrere in dem Uebergabsbriefe nicht namentlich aufgeführte Gläubiger überwiesen, und hiefür Hypothek auf dem Anwesen sich vorbehalten.

Da nun Thomas Metzger um Löschung dieser Hypothek-Schuld nachgesucht hat, indem er die betreffenden Gläubiger befriedigt haben will, ohne hiefür legale Nachweise zu besitzen, so werden alle diejenigen, welche auf diese bezeichnete Schuld Anspruch zu machen glauben, hiemit aufgefordert, dieselbe hier binnen 6 Monaten um so gewisser nachzuweisen, als außerdem obiger Betrag im Hypothekenbuch gelöscht werden würde.

Am 16 Januar 1840.

Königliches Landgericht Friedberg.

v. Gimmi, Landrichter.

Roser.

0239

[208-209]

Ulm.

Steckbrief.

Im Anfang des Decembers v. J. kam dahier ein Fremder an, welcher sich Dr. v. Wattenwyl aus Bern nannte, und auch wirklich einen auf diesen Namen von dem eidgenössischen Consul in Bordeaux ausgestellten Paß vorzeigte; er schloß mit dem Eigenthümer des Gasthofs zum schwarzen Ochsen dahier einen Kaufvertrag über dessen Besitzthum, angeblich zu Errichtung einer Seidenfabrik, ab, verschwand dann aber plötzlich, nachdem er noch weitere Betrügereien verübt hatte, ohne daß es bis jetzt gelungen ist, seiner habhaft zu werden.

Die angestellten Nachforschungen ergaben dagegen, daß der Betrüger Andreas Ingold aus Bettenhausen im Kanton Bern ist, daß er sich schon seit vielen Jahren in Deutschland und den angränzenden Staaten, theils unter seinem wahren Namen, theils unter dem Namen eines Karl v. Erlach aus Handelbach, eines Dr. v. Wattenwyl aus Bern, eines Franz Göz aus Neu-York, herumtrieb, und von vielen Gerichten wegen ähnlicher Betrügereien bisher erfolglos mit Steckbriefen verfolgt wurde.

Man richtet daher im Interesse der allgemeinen Sicherheit an alle Justiz - und Polizeibehörden auf diesem Wege die Bitte, nach diesem gefährlichen Menschen, dessen Signalement unten angehängt ist, genaue Nachforschungen anstellen und ihn im Betretungsfalle wohlverwahrt hieher liefern zu lassen.

Signalement.

Ingold ist ungefähr 35 Jahre alt, von großer starker Statur und schönem Körperbau, er hat ein volles Gesicht, hohe freie Stirne, schwarze aber schwache Haare, proportionirte Nase und Mund und gut erhaltene Zähne.

Er ist dem Schweiße sehr ergeben, und hat daher die Gewohnheit, sein Gesicht öfters mit dem Schnupftuch zu betupfen; seiner eigenen Aeußerung zufolge soll er an den Füßen noch zwei Narben, angeblich von einer Stich - und einer Schußwunde herrührend, haben. Er spricht den Berner Dialekt und außerdem gut französisch; sein Benehmen ist sehr ruhig. Seine Kleidung dahier war elegant; er trug mehrere Ringe, eine goldene Kette und ein Stöckchen mit silbernem Knopf, worin ein W. eingravirt ist.

Den 14 Januar 1840.

Königlich würtemb. Oberamtsgericht.

Hammer.

[136]

Im Verlage von G. J. Manz in Regensburg ist erschienen und durch alle Buchhandlungen zu beziehen: Wohlfeilstes Prachtstahlstichwerk!

J. P. Silbert, Conversations-Lexikon des geistlichen Lebens.

1ster Band. 1ste Abtheil: A - F.

1ste Lief. Vier Bogen Text auf Velinpapier mit einem Prachtstahlstiche, geziert mit allegorischer Randeinfassung. Zweite Auflage. 4. geh. in Umschlag.

Preis nur 15 kr. od. 4 gr. (5 Sgr.)

Genanntes Werk, bestehend in 2 Bänden oder 4 Abtheilungen, liegt im Manuscripte druckfertig vor, und wird in Heften von vier Druckbogen, wozu immer ein schöner Stahlstich kommt, ausgegeben; bereits sind 17 Hefte erschienen, und nur von diesem ersten Hefte war eine zweite Auflage nöthig, während dieß von den übrigen Heften nicht der Fall ist, indem vom zweiten Heft an die Auflage verdoppelt wurde. Der Preis eines Heftes in sauberm Umschlage für die ersten Subscribenten war bis Neujahr 1840 nur 15 kr. od. 4 gGr. (5 Sgr.) und ist seit dieser Zeit unwiderruflich auf 20 kr. od. 5 gGr. (6 1 / 4 Sgr.) erhöht. Die Verlagshandlung hat jedoch in Rücksicht, daß das erste Heft wegen zu geringer Auflage nicht überall hin gehörig verbreitet werden konnte, einen verlängerten Subscriptionstermin in der Art bewilligt, daß sie jede Buchhandlung in den Stand setzte, bis Ostern 1840 noch Bestellungen zum Preise von 15 kr. oder 4 gGr. (5 Sgr.) für ein Heft auszuführen, mit der ausdrücklichen Bestimmung, daß nach dieser Zeit der Preis eines Heftes unabänderlich mit 20 kr. od. 5 gGr. (6 1 / 4 Sgr.) eintritt. Das Ganze, welches 25-30 Hefte umfaßt, und wovon alle 14 Tage wenigstens eines erschien, ist längstens bis Ende April vollendet; übrigens wird Niemand verkennen, daß der Preis außerordentlich billig gestellt ist, und wir bis jetzt kein billigeres Kupferwerk eben so reich an Ausstattung als Inhalt besitzen.

[229-39]

Bei Siegmund Schmerber, Buchhändler in Frankfurt a. M., sind gegen baare Zahlung zu haben: Galerie du Palais royal, par Couché, 3 vol. Paris 1786. 150 fl.

Galerie de Florence et du palais Pitti, par Wicar, 49 livr. 196 planches 100 fl., zusammengenommen für 220 fl.

[204-5]

Fortsetzung der deutschen Theeblätter.

Bei Georg Franz in München ist erschienen: Deutsche Blätter für Litteratur und Leben.

(Fortsetzung der deutschen Theeblätter.)

Herausgegeben vonFr. v. Elsholtz, A. v. Maltitz und Fr. A. v. Zu-Rhein.

Monat Januar 1840.

(oder Theeblätter Nr. 41. 42. 43. 44.)

Inhalt: Blicke in die Gegenwart und Zukunft der deutschen Litteratur. Von Ernst Frhrn. v. Feuchtersleben. Fragmente aus Vorlesungen über Naturwissenschaft. Von Dr. G. H. v. Schubert. Münchener Hundert und Eins. Von C. F. Das wiedergefundene Kleid. Ein chinesisches Drama, mitgetheilt von C. F. Neumann. Lyrische Halle: Die Sonne an Daguerre. Von Friedrich Thiersch. Lied des Todes. Von Karl Weichselbaumer. Bittschrift an den Frühling. Von Ludwig Bechstein. Liebesglück. Von Franz v. Kobell. Bächleins Freiwerbung. Von Fr. August v. Zu-Rhein. Chronistisches: Litteratur - und Bücherschau: 1) Saint Sylvan, von A. v. Sternberg. 2 Thle. Frankfurt a. M. bei J. D. Sauerländer 1839. 2 ) Neue dramatische Dichtungen von Franz Grillparzer. (Wehe dem, der lügt! Lustspiel in 5 Aufzügen, und Der Traum ein Leben, dramatisches Mährchen in 4 Aufzügen). 3) Zacharias Werners poetische Werke, aus seinem handschriftlichen Nachlasse herausgegeben von Jos. Baron v. Zedlitz. Band 1 und 2. Grimma. Verlags-Comptoir 1840. Ueberblick der Kunstleistungen zu München im Jahre 1839. Von Rudolf Marggraff.

Die verehrlichen bisherigen Semestral-Abonnenten, deren Abonnement mit Ende März erlischt, empfangen dieses reichhaltige erste Monats-Heft, so wie jene für Februar und März auf dem bisherigen Wege als Rest.

Neu hinzutretende Freunde einer gewählten Lecture belieben ihre Bestellungen baldigst, entweder bei den Buchhandlungen oder den löbl. Postämtern zu machen.

Der Abonnementspreis ist: In den k. k. österr. Staaten durch die k. k. Postämter bezogen, laut des Tarifs der k. k. österreich. Polizei und Censur-Hofstelle: halbjäh. zu 4 fl. 24 kr.

Bei den k. bayer. Postämtern halbjährig im I. Rayon 3 fl. 32 kr. im II. Rayon 3 fl. 39 kr. im III. Rayon 3 fl. 43 kr.

Auf dem Wege des Buchhandels bezogen Ganzjährig 7 fl. - kr. halbjährig 3 fl. 30 kr. vierteljährig 1 fl. 45 kr.

[233-34]

Im Verlage von Tendler & Schäfer, Buchhändler in Wien, am Graben, Trattnerhof Nr. 618, erscheint und ist daselbst wie durch alle Buchhandlungen und k. k. Postämter zu beziehen: Der dritte Jahrgang 1840 der allgemeinen Wiener Zeitschrift für und über Oesterreichs Industrie und Handel, herausgegeben und redigirt von H. Wiese, correspondirendes Mitglied der Mähr. Schles. Ackerbau-Gesellschaft, des Gewerbe-Vereins in Sachsen etc.

Jeden Mittwoch und Samstag erscheint ein halber Bogen enggedruckt, jeden Monat noch eine Beilage von 1 / 4 Bogen Text und 1 Lithographie.

Pränumerations-Preis ganzjährig 5 fl., halbjährig 3 fl., vierteljährig 1 fl. 40 kr. ; durch die Post halbjährig 4 fl.

Wenn eine solche Zeitschrift irgend nützlich und praktisch, irgend unentbehrlich und wünschenswerth und irgend allumfassend werden kann, so ist dieß wohl nur am besten in Wien, dem Centrale der Industrie des ganzen Kaiserstaates, möglich, und die Redaction bewies es thatkräftig, daß sie diese vorzugsweise Stellung erkannte und zu benutzen versteht; denn es ist diese Zeitschrift eben so ausgezeichnet durch Gediegenheit als durch Mannichfaltigkeit der Mittheilungen (theils Originalaufsätze, theils eine Quintessenz fremder Journale klar und kurz). Insbesondere hat bisher über Oesterreichs Industrie kein Organ mehr und vollkommener berichtet!

Die Tendenz ist fortan Mittheilung der neuesten industriellen Fortschritte und mercantilen Ereignisse, dann Erweiterung des Verkehrs. Zur besten Uebersicht folgen I. in Hauptartikeln: ausführliche Mittheilungen über Industrie, Urproduction, Fabrik - und Manufacturwesen. II. in Notizen, Andeutungen für und über Oesterreichs Industrie und Handel. Nachrichten über gewerbliche Bedienstungen, und III. in Beilagen: 1) ein Litteraturblatt, 2) ein Repertorium der Erfindungs-Privilegien aller Staaten, und 3) ein Repertorium der gesammten technischen Journalistik.

Durch die Rubrik der allgemeinen und localen Neuigkeiten behauptet diese Zeitschrift endlich die Allgemeinheit und Lebendigkeit eines Moniteur-Industriel von Deutschland, welche Tendenz kein bisheriges Blatt anstrebte.

Probeblätter sind in allen Buchhandlungen gratis zu haben.

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[222]

In der Unterzeichneten ist erschienen und in allen soliden Buchhandlungen Deutschlands, der Schweiz und der österreichischen Monarchie vorräthig: Magikon.

Archiv für Beobachtungen aus dem Gebiete der Geisterkunde und des magnetischen und magischen Lebens nebst andern Zugaben für Freunde des Innern, zugleich als Fortsetzung der Blätter aus Prevorst.

Herausgegeben von Dr. Justinus Kerner.

Preis pro Lieferung 48 kr. oder 12 gr.

Es mangelt unserer Litteratur an einem Unternehmen, das bewährte Thatsachen aus dem Nachtgebiete der Natur sammelt und der kommenden Zeit aufbewahrt.

Je mehr unser Jahrhundert sich dem Unglauben an das Unsichtbare hingibt, je mehr werden Vorkommnisse aus der unsichtbaren Welt in ihm unbeachtet gelassen oder bald der Vergessenheit übergeben. Diesem Mangel abzuhelfen, wird das Bestreben dieses Archives seyn. Es werden bewährte und bezeugte Beobachtungen von einem Hereinragen einer Geisterwelt in die unsere, Beispiele von voraussagenden Träumen, Vorgefühlen, Gesichten u. s. w., und besonders auch Beobachtungen aus dem Gebiete magischer und magnetischer Heilungen darin gesammelt. Mit Beweisen für eine Welt der Geister und eine persönliche Fortdauer nach dem Tode, die aus Leben und Natur gegriffen sind, soll dieses Archiv neben einer abstracten Weltweisheit unserer Tage einhergehen, neben einer Weltweisheit, die von Leben, Gott und Natur abgewendet, das Heiligste negirend und für innere Offenbarung unempfänglich ist.

Dieses Journal erscheint in Heften von je 10 Bogen, auf schönem weißem Papier in Umschlag broschirt, wovon je drei höchstens vier Hefte einen Jahrgang bilden.

Stuttgart, im Januar 1840.

Verlagshandlung von Ebner & Seubert.

[5643]

Allgemeine Encyklopädie der Wissenschaften und Künste, in alphabetischer Folge von genannten Schriftstellern bearbeitet und herausgegeben von J. S. Ersch und J. G. Gruber.

Mit Kupfern und Karten.

Erste Section (A - G). Herausg. von J. G. Gruber. 32ster Theil.

Zweite Section (H - N). Herausg. von A. G. Hoffmann. 16ter Theil.

Dritte Section (O - Z). Herausg. von M. H. E. Meier und L. F. Kämtz. 12ter Theil.

Obige drei Bände sind in diesem Jahre erschienen und an alle Buchhandlungen und Subscribenten versandt worden.

Der Pränumerationspreis ist für jeden Theil in der Ausgabe auf Druckp. 3 Thlr. 20 gr., auf Velinp. 5 Thlr.

Für den Ankauf des ganzen Werkes, so wie auch einer Anzahl einzelner Theile zur Ergänzung unvollständiger Exemplare, gewähre ich die billigsten Bedingungen.

Leipzig, im December 1839.

F. A. Brockhaus.

[27-30]

Taubheit und Migräne.

Alle Blätter haben die Entdeckung des Dr. Moriz Mene aus Paris über die Heilung der Taubheit und der Migräne (nicht aber der Taubheit von Geburt) angekündigt. Als außerordentliche Heilungen, welche durch ihn in Deutschland vollzogen worden, betrachtet man: die an dem Frhrn. v. Winkell, Oberwaldinspector zu Rosbach, seit langen Jahren an Taubheit leidend; Hrn. Baron von Risbeck zu Berlin; dem Hrn. Postdirector zu Hamburg, seit wenigstens fünfzehn Jahren fast vollkommen taub; Hrn. Müller zu Raval; Hrn. Ramer zu Forst; Freiherrn Dertzen, Edelmann u. Kammerherr des Großherzogs von Mecklenburg-Strelitz, seit achtzehn Jahren in Folge eines Rothlaufs fast ganz taub u. a. m. A. Der Dr. Moritz hat die dritte Ausgabe seines Werkchens in französischer Sprache herausgegeben, in welchem seine Entdeckung über die Selbstheilung vermittelst einer einfachen am Ohr vorzunehmenden Behandlung sich enthüllt findet. Das Werkchen kostet 1 / 2 Fr. od. 18 kr. Es findet sich vor: in Frankfurt a. M. bei den HH. Fischer, Steinweg 225; in Wien bei Hrn. Bermann, Kupferstichhändler; in Hamburg bei Hrn. Gotthelf Voß; in Lüttich bei Hrn. Gillon; in Paris bei dem Verf., rue Jacob 6., wo man auch schriftlichen Rath vermittelst frankirter Briefe und zehn Franken Ehrensold ertheilt.

[111-15]

Stuttgart, den 8 Januar 1840.

Feilbietung eines Landguts mit Wirthschaft und Brauerei.

Ein in dem königl. würtembergischen Donaukreis gelegenes Landgut, das aus einer frequenten Gastwirthschaft mit Poststall, dann aus einer vorzüglich gut eingerichteten und seit vielen Jahren schon in größerer Ausdehnung betriebenen Bierbrauerei, endlich aus circa 175 Morgen Feldgütern in Gärten, Wiesen, Aeckern und Waldungen besteht, ist von Seiten des Eigenthümers aus freier Hand zum Verkaufe ausgesetzt. Je nachdem sich Liebhaber zeigen, kann dasselbe entweder im Ganzen abgegeben oder es kann auch die Wirthschaft nebst Brauerei getrennt von der Oekonomie acquirirt werden. Für einen wie für den andern Fall wird bemerkt, daß sämmtliche Gebäulichkeiten für die Wirthschaft, so wie für die Brauerei und Oekonomie nicht nur in sehr gutem baulichen Zustande sich befinden, sondern daß solche auch je nach Verschiedenheit der Zwecke, denen sie dienen sollen, durchaus äußerst bequem und zweckmäßig eingerichtet, die Güter und Waldungen aber von sehr guter Qualität sind, und daß das Ganze an einer der frequentesten Straßen Würtembergs gelegen, einem, mit zureichendem Vermögen versehenen, dabei sachverständigen und thätigen Manne um so mehr empfohlen werden kann, als die Verkaufsbedingungen im Allgemeinen wie im Besondern billig gestellt sind, auch der Verkäufer in der Lage sich befindet, einen großen Theil des Kaufschillings gegen Verzinsung anborgen zu können. Etwaige Kaufsliebhaber laden wir ein, sich bei uns zu melden, und von dem vor uns liegenden umständlichern Beschriebe des Guts nähere Einsicht zu nehmen.

Dibolds öffentliches Bureau.

[68-70]

(Stuttgart.) A German Protestant Clergyman, speaking french and english and having favourable certificates from english and german families, desires a place as tutor. Direction is given by Mr. Klumpp, Professor.

[279-81]

Weinversteigerung zu Ruppertsberg bei Deidesheim in der Pfalz.

Die HH. Gebrüder Ritter und August Liebmann, Gutsbesitzer in Ruppertsberg, sind entschlossen, Montag den 9 März d. J. des Morgens 9 Uhr, in der Behausung der Frau Wittwe Ekel zu Ruppertsberg ihre daselbst lagernden, größtentheils aus den besten Lagen selbst gezogenen Weine öffentlich versteigern zu lassen, nämlich: 83,000 Liters, oder 80 Fuder von den Jahren 1831-1839 einschließlich, worunter 13 Fuder 1834r und 27 Fuder 1835r.

Die Proben können am 6 und 8 März an den Fässern genommen werden, wie auch am Tage der Versteigerung.

Deidesheim, den 19 Januar 1840.

Schuler, k. Notar.

[273-78]

Avertissement.

Ein tüchtiger, vorzugsweise der Landschaftsgärtnerei vollkommen kundiger, und mit Ausführung von Garten-Anlagen im Großen vertrauter Gartenkünstler wünscht eine passende Versorgung.

Unter der Adresse M. Z. werden von der Expedition der Allg. Zeitung portofreie Briefe weiter besorgt.

[199-201]

Wirthschafts-Verpachtung.

Für das neuerrichtete Curhaus der Kaltwasserheilanstalt zu Alexanderbad wird, nachdem eine reale Gastgerechtigkeit zur Aufnahme und Bewirthung für Curgäste und ihre Angehörigen erlangt ist, ein Pächter gesucht.

Das vorhandene Wirthschaftsinventarium wird gegen eine angemessene Caution zur Disposition gestellt, und die Wirthschaft am 1 Mai eröffnet.

Die nähern Bedingungen sind mündlich oder in frankirten Briefen bei dem Unterzeichneten zu erfragen.

Wunsiedel in Oberfranken Bayerns, den 16 Januar 1840.

Dr. Fikentscher, k. Landgerichts - und Badearzt.

[214-15]

K. bayer. privilegirte Milly-Kerzen von Johann Lorenz Schäzler in München, die nicht geputzt zu werden brauchen und frei von allen schädlichen Substanzen sind, werden in München von der Fabrik selbst, Frauenhoferstraße Nr. 7, und in Augsburg von der Joh. Lor. Schäzler'schen Waarenhandlung zu 48 kr. im 24 Guldenfuße pr. Paket, jedoch in nicht kleineren Partien als von 25 Paketen, abgegeben.

About this transcription

TextAllgemeine Zeitung
Author[unknown]
Extent16 images; 16298 tokens; 5455 types; 114851 characters
Responsibility Alexander Geyken, ed.; Susanne Haaf, ed.; Bryan Jurish, ed.; Matthias Boenig, ed.; Christian Thomas, ed.; Frank Wiegand, ed.

Deutsches TextarchivNote: Bereitstellung der Texttranskription.Note: Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.2016-06-28T11:37:15Z Matthias BoenigNote: Bearbeitung der digitalen Edition.2016-06-28T11:37:15Z CLARIN-DNote: Langfristige Bereitstellung der DTA-Ausgabe

EditionVollständige digitalisierte Ausgabe.

About the source text

Bibliographic informationAllgemeine Zeitung Nr. 30. 30. Januar 1840 . Augsburg1840.

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Fraktur

LanguageGerman
ClassificationZeitung; ready; augsburgerallgemeine

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Editorial principles

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