(Times.) Die Zeitungen aus Chili bis zum 3 Oct. enthalten nichts Interessantes in Betreff dieser Republik, dagegen geben sie unter der Rubrik Bolivia und Ecuador eine Menge Documente, die sich auf Angelegenheiten von einigem Interesse beziehen. Wie es scheint, hatte zwischen den neuen Behörden des ersteren Staates und dem General Ballivian (?), einem der Officiere von Santa Cruz, Streit geherrscht. An der Spitze einer starken Truppenabtheilung hatte er einige Fortschritte zum Sturze der Regierung gemacht, verschiedener Plätze sich bemächtigt und die Wiederherstellung des früheren Protectorats von Santa Cruz proclamirt, indessen soll er endlich in einem entscheidenden Treffen mit den Regierungstruppen bei Miraflores besiegt worden seyn. Was aus ihm geworden, läßt sich nicht ersehen, allein er ward als Verräther geächtet. Die Regierung schien sich sicher genug zu fühlen, um einige seiner mächtigeren Anhänger aus dem Gefängniß zu entlassen, und der interimistische Präsident der Republik hatte die außerordentlichen Gewalten, mit denen er bei dieser Gelegenheit betraut worden, förmlich niedergelegt. – Aus Guayaquil erfährt man, daß Santa Cruz sich annoch in Quits aufhält und eine Expedition nach Peru zur Wiedererlangung seiner verlornen Macht vorbereitet, zu welchem Ende er alle Waffen und Munition, die er finden konnte, aufgekauft hatte. General Miller soll zu demselben Zweck nach Central-Amerika geschickt worden seyn. Das Handelsboot Edmond war in Guayaquil gekauft und als Kriegsschiff ausgerüstet worden, um den beabsichtigten Zug nach Peru hinab zu unterstützen, der, wie man erwartete, stattfinden sollte, sobald Nachricht über die endliche Räumung Peru's durch das chilenische Heer eingegangen.
(Times.) Das Diario do Gobierno von Mexico vom 10 Nov. enthält einen sonderbaren Bericht über den Versuch einer abermaligen Betrügerei an der Regierung von Seite eines Franzosen, Rollan, der durch den Erfolg der früheren Versuche, für welche Admiral Baudin volle Genugthuung erzwungen hatte, hiezu aufgemuntert ward. Rollàns Forderung betrug 40,000 Piaster, die ihm, seinen Aussagen nach, von den Föderalisten unter Urrea, zur Zeit des Aufstandes gegen die Regierung in Tampico, geraubt worden seyen. Bei näherer Untersuchung an Ort und Stelle fand sich, daß Rollan zur Zeit der französischen Blokade in gewissen Unterhandlungen zwischen Admiral Baudin und Urrea verwendet worden war, und daß ihm Urrea, in Anerkennung dieser Dienste, eine Anweisung auf 40,000 Piaster auf den Schatz zu Mexico, wo er mit Hülfe der Franzosen bald einzurücken hoffte, gegeben hatte. Nach der Zerstreuung der Föderalisten und der Flucht Urrea's verfaßte Rollan einen förmlichen Protest gegen diesen wegen gewaltsamer Wegnahme der 40,000 Piaster, und wandte sich zu gleicher Zeit zur Verificirung seines Protestes an die fremden Viceconsuln und zwei französische Kaufleute, die jedoch mit dieser Sache nichts zu thun haben wollten, da sie wußten, daß er die angeblich geraubte Summe nie besessen hatte. Der brittische Viceconsul lehnte ohne eidliche Bekräftigung, die nie erfolgte, die Unterzeichnung des Protestes ab. So verzichtete denn endlich selbst die französische Gesandtschaft, von welcher sie gestellt worden, auf die Forderung, und ertheilte Rollan den Befehl, Urrea's Anweisung der mexicanischen Regierung zu übergeben. Da er sich dessen aber weigerte, so wurden sowohl das Publicum als die Zollhäuser vor deren Annahme gewarnt.
Details und „ weitere Details “und „ Nachträge “über die königliche Hochzeit und die verschiedenen Festlichkeiten und Freudenbezeugungen, die am 10 Febr. zur Feier dieses glücklichen Ereignisses stattgefunden, füllen die großen Londoner Zeitungen. Diese Berichte schildern zum Theil mit einer mehr als Walter-Scott'schen – mit einer Richardson'schen Prolixität so ins Einzelne, daß sie hin und wieder ins Lächerliche fallen; ganze Spalten sind z. B. der Beschreibung einiger illuminirten Häuser gewidmet, deren Bewohner ihre loyale Phantasie bis zu einer transparenten Krone, einem Stern, den verschlungenen Initialen „ V. A “u. dgl. angestrengt hatten. Das Erfreulichste an der Feier war, daß das ganze Volk, wenigstens zunächst der ganze tüchtige Mittelstand der Bevölkerung, welcher die Parteinamen Whig und Tory nicht schon als prädestinirende Malzeichen mit auf die Welt bringt, aus der Parteipolitik nicht förmlich Gewerbe macht, wie die höhern Stände, sondern nur gelegentlich, bei Parlamentswahlen u. dgl. mit in den Strudel gezogen wird, wo er sich dann seiner „ Principien “erinnert und „ hie Welf! “– „ hie Waibling! “ruft, im Uebrigen aber, im festen Glauben an die brittische Verfassung und den brittischen Kattunhandel, mit Weib und0386 Kind ruhig seine Tage lebt – daß, sagen wir, das Volk im Allgemeinen an der Standesveränderung seiner Königin den herzlichsten Antheil nahm. Jene Classen hingegen, die sich in den Parlamentshäusern und in den Journalen Jahr aus Jahr ein und Tag für Tag um den Besitz der Gewalt raufen, haben nicht verfehlt, auch die Hochzeit der Königin mit in den Bereich ihres Haders zu ziehen. So schrieb die M. Post vom 10: „ Mit Entrüstung und Verachtung wird das loyale und patriotische England (nämlich das torystische) vernehmen, daß die Minister alles, was nur in ihrer Macht stand, gethan haben, um die Nationalfeier dieses Tags zu einem bloßen Partei-Schaugepränge herabzuwürdigen. Die Rathgeber der Souveränin haben es für schicklich erachtet, sämmtliche Pairs von Großbritannien und Irland, die nicht ihrer eigenen Partei im Staat angehören, mit einzigen zwei Ausnahmen von der erhabenen Feierlichkeit auszuschließen. Die eine dieser Ausnahmen ist der Graf v. Liverpool, welchen, da er die persönliche Freundschaft der Königin genießt, die Minister auszuschließen nicht wagen durften. Die andere Ausnahme ist der Herzog v. Wellington. Daß die Minister aber Lust hatten, sogar den Helden von Waterloo auszuschließen, geht daraus hervor, daß die Einladung an ihn erst am 7 Febr. erlassen wurde. “– Das M. Chronicle benützte den Hochzeittag der Königin zu einer Auseinandersetzung, welche schwere Lasten auf der „ ohnehin kleinen “Civilliste liegen, wie dieselbe durch Pensionen und Wohlthaten so vielfach in Anspruch genommen sey, wie die Königin überdieß rein aus ihrer Civilliste die Schulden ihres verstorbenen Vaters bezahlt habe u. s. w. Der Courier wittert hinter diesem ministeriellen Artikel eine klingende reservatio mentalis. – Was die Beleuchtung der Hauptstadt betrifft, so war sie besonders glänzend in dem fashionablen Westende der Stadt, ziemlich spärlich in der City und vollends dürftig in der Oxfordstraße. Unter den Gesandschaftshotels war das französische am geschmackvollsten beleuchtet; die Fronte des Hotels zeigte in kolossaler Form das Wappen Frankreichs mit der Namenschiffre Ludwig Philipps, darüber die Buchstaben V. und A. Sämmtliche Minister und andere hohe Staatsbeamte gaben Abends glänzende Bankete; Lord Palmerston den auswärtigen Gesandten (nur der portugiesische, Baron Moncorvo, fehlte wegen des vor einigen Tagen im Wochenbett erfolgten Todes seiner Gemahlin). Ihrer Maj. Gewerbsleute speisten zusammen in der Freimaurertaberne. Der große Hochzeitkuchen, der Nachmittags 3 Uhr bei dem „ Hochzeitfrühstück “angeschnitten wurde, reichte für viele aus; selbst die Cantoreiknaben, die in der St. Jamescapelle mitgesungen, empfingen ihr Theil davon. Bei dem großen Abendbanket im Buckinghampalast, zu welchem das kostbare Goldservice aus dem Windsorschloß hereingeholt worden, waren die Herzogin von Kent und ihr erlauchter Bruder, der regierende Herzog von Coburg, die Ehrengäste. Bei dem großen torystischen Banket im Carlton-Club führte Sir Robert Peel den Vorsitz und der Herzog v. Wellington saß zu seiner Rechten.
Wie die amtliche Gazette anzeigt, hatte Se. Exc. Graf Sebastiani, der bisherige französische Gesandte, am 8 Febr. bei Ihrer Maj. Audienz, worin er seine Abberufungsschreiben übergab. Auch die Gräfin Sebastiani hatte Abschiedsaudienz.
Lord Durham liegt seit 14 Tagen an einem heftigen Grippanfall in Cleveland-House darnieder.
Die Verwickelungen der Stockdale'schen Sache werden immer bunter und krauser. Jetzt sind die beiden gefangenen Sheriffs gesonnen, durch den Unter-Sheriff France dem Sprecher des Hauses der Gemeinen einen Proceß wegen falscher (ungehöriger) Einkerkerung anzuhängen.
(Hampshire Telegraph.) Man hat der Regierung in unsern Händeln mit China Saumseligkeit vorgeworfen, die Wahrheit aber ist, daß zu einer ernstlichen Demonstration gegen China die thätigsten Maaßregeln im Gange sind. Seit langem war beschlossen, eine Landmacht abzusenden, um den bornirten Bewohnern des himmlischen Reichs etwas Vernunft beizubringen; einige Verzögerung wurde nur durch die Frage veranlaßt, welche Art von Truppen dazu verwendet werden solle. Jetzt ist entschieden, einen Theil der eingebornen ostindischen Soldaten (Sipahis) dazu zu verwenden. Nicht weniger als 16,000 Mann sollen eingeschifft werden. Ein großer Theil derselben wird aus Cavallerie bestehen, die aus der Insel Hainan, an der südlichen Spitze des chinesischen Reichs, mit Pferden versorgt werden kann. Diese Streitmacht wird die Stadt Canton in Contribution versetzen, und im Nothfall zusammenschießen. Wird durch diese Demonstration die chinesische Hauptmacht aus dem Norden zur Vertheidigung des Reichs herbeigelockt, dann werden unsere Truppen sich plötzlich einschiffen und mit Benützung der südlichen Monsuns nach dem Meerbusen von Petecheelee steuern, bei Takoo, das ungefähr 100 engl. Meilen von Peking entlegen ist, ans Land steigen, und den Kaiser in seiner Residenz zwingen, sich künftig anständiger zu benehmen. Alles das mag chimärisch erscheinen, aber alles das ist möglich. Außer den Schiffen von England werden auch welche vom Cap der guten Hoffnung und von der Station im stillen Meer in die chinesischen Gewässer abgehen, und das Unternehmen kann nicht ermangeln gute Früchte zu tragen. Läßt sich ein befriedigendes Handelsetablissement für die Zukunft nicht in Canton sichern, so wird der chinesische Handel nach einer weiter gegen Norden hinauf, an der Küste gelegenen Insel, die einen guten Hafen hat, übertragen werden. Dahin müssen dann die chinesischen Käufer und Verkäufer kommen, und unsere Kreuzer werden dafür zu sorgen wissen, daß die chinesischen Kriegsdschunken den Verkehr nicht stören.
Die königliche Vermählung ist vorüber, und nach einem Tage freudigen Taumels ist die Nation wieder an ihre tägliche Beschäftigung zurückgekehrt. Hier in London wenigstens war der gestrige Tag ein wahrer Feiertag, und trotz des abscheulichen Wetters das Gedränge fast so groß als am Krönungstage, besonders da die Strecke, welche der Zug zurückzulegen hatte, so viel kürzer war. Und so begierig war das Volk (und darunter sehr viele recht artig gekleidete Frauenzimmer) das königliche Paar zu sehen, daß selbst der Regen, welcher vor der Ankunft des Zuges über eine Stunde in Strömen fiel, die gedrängten Massen nicht auseinander zu treiben vermochte. Zum Glück hörte es sowohl bei dem Hin - als Herzug auf zu regnen, und während der Vermählungsfeierlichkeit öffnete sich (möge es ein Zeichen guter Vorbedeutung für das edle Paar seyn!) das Gewölke, und die Sonne warf ihre Strahlen über die versammelten Tausende eines treuen Volkes, und durch die gemalten Scheiben in die königliche Capelle. Die Monarchin sowohl als der Prinz, wurden bei ihrem ersten Erscheinen mit einem Jauchzen empfangen, wie man es selbst am Krönungstage nicht vernommen, und dieses wurde wo möglich noch lauter und herzlicher, als das junge Paar aus der Capelle zurückkam. Ohne Zweifel fühlte sich das Volk von dem Bewußtseyn, daß weder kalte Politik, noch kriechende Hofcabale, sondern reine Liebe das schöne Band geknüpft, und daß mitten unter allem königlichen Pomp dieses merkwürdige Paar eben als Albert und Victoria, als „ Mann “und „ Weib “vor dem Altar gekniet und sich im Angesichte Gottes ewige Liebe und Treue gelobt, menschlich berührt. Den Tag über blieben (was ganz freiwillig geschah) fast alle Läden, Lagerhäuser,0387 Bureaux, Comptoirs und Fabriken geschlossen, und da sich Nachmittags auch das Wetter erheiterte, so wogte es in allen Richtungen auf den Straßen auf und ab. Abends waren viele Privathäuser, so wie Clubs und andere öffentliche Gebäude beleuchtet, und zwar viele pracht - und geschmackvoll. Jetzt schien ganz London in Bewegung, aber auch hier zeigte sich der Volkscharakter wieder höchst vortheilhaft. Bei einem Gedränge, wo man buchstäblich hätte auf Menschenköpfen gehen können, und wo oft ein Menschenstrom sich dem andern entgegen wälzte, sah man fast nirgends rohes Stoßen oder gar Schlagen; sondern jeder berücksichtigte, so viel es sich immer thun ließ, den andern, und besonders wurde gegen Weiber und Kinder die größte Schonung beobachtet. Ich selbst hatte mich unvorsichtiger Weise mit einem neunjährigen Knaben etwas zu tief ins Gedränge gewagt; als mir für das Kind bange wurde, ich dasselbe auf eine Achsel setzte und in eine Nebengasse auszuweichen suchte, machten mehrere starke Männer vom gemeinen Volke, meine Noth erblickend, sogleich Raum für uns, und wir entkamen dem Gewirr in aller Sicherheit. So viel im Allgemeinen. Was das Einzelne betrifft, verweise ich Sie an die Zeitungen selbst. Der Herzog von Wellington (welcher vom Volke aufs ehrenvollste empfangen wurde) und mehrere andere ausgezeichnete Tories hatten sich beeifert durch ihre Gegenwart in der königlichen Capelle der Königin ihre Ehrerbietung zu bezeugen, und zwischen dem königlichen Paar und der verwittweten Königin fand ein öffentlicher Austausch von Liebkosungen statt, welcher vermuthen läßt, daß diese Personen in ihrer hohen Stellung, trotz allen Bemühungen von Parteiscribenten, sich nicht vom Parteihaß haben berühren lassen. Aber die Masse der Tories ist untröstlich darüber, daß dieser so wichtige Schritt der Monarchin nicht unter der Leitung ihrer Partei statt gefunden, und wenn man auch wohl keinen in Trauerflor auf den Straßen erblickte, wie manche zu erscheinen gedroht, so zogen sich doch die meisten knurrend in ihre Wohnungen zurück, und wollten an dem Volksfeste nicht Theil nehmen, oder auch nur etwas davon sehen. Das Parlament, welches sich am Donnerstag vertagt, versammelt sich heute wieder.
Die Commission der Dotation für den Herzog von Nemours beschäftigte sich am 12 Febr. mit dem von Hrn. L'Herbette vorgelegten Amendement, daß nämlich dem Herzog von Nemours die Dotation nur bis zum Ende der gegenwärtigen Regierung bewilligt werden solle. Dieses Amendement ward mit der Mehrheit von 6 gegen 3 Stimmen verworfen. Es wurden noch andere Amendements von Hrn. L'Herbette vorgeschlagen, der im Einverständniß mit den HH. Odilon-Barrot und v. Grammont erstens die Unterdrückung des Witthumsgehalts der künftigen Herzogin von Nemours, sodann dessen Herabsetzung auf 150,000 Fr., und endlich dessen Aufhören im Fall einer zweiten Ehe oder des Nichtwohnens in Frankreich beantragte. Diese drei Amendements hatten dasselbe Schicksal wie das das erste. Die Mehrheit stellte den Witthumsgehalt auf 200,000 Fr. fest. Der Gesetzesentwurf forderte bekanntlich 300,000 Fr. Ein anderes Amendement des Hrn. Odilon-Barrot, das die Unterdrückung der für die Vermählungskosten verlangten 500,000 Fr. beantragte, ward verworfen. Die Commission endigte ihre Arbeiten, und wird sich erst wieder zur Lesung des Berichts versammeln.
Der Presse zufolge ist Hr. Sebastiani am 13 Febr. Morgens in Paris angekommen.
(la Presse.) Hr. v. Rumigny, französischer Botschafter in Madrid, hat dem Conseilpräsidenten geschrieben und ihn um seine Abberufung gebeten. Der Herzog v. Broglie, der gestern (12) von dem König empfangen wurde, besteht dringend auf der Abberufung des Hrn. v. Latour-Maubourg, unsers Botschafters in Rom. Hr. Guizot, der gestern in den Tuilerien gespeist, wird am Dienstag nach London abreisen.
(La Presse.) Die russische Regierung hat, wenn wir gut unterrichtet sind, durch Hrn. v. Medem dem französischen Cabinet eine höchst wichtige Note überreichen lassen, worin eine sorgfältige Unterscheidung zwischen dem §, der sich auf die polnische Nationalität bezieht und von der Pairs - und Deputirtenkammer, in ihrer Adresse an den König, angenommen wurde, und dem mehr ostensiblen, etwas affectirten Votum des Ministers des öffentlichen Unterrichts zu Gunsten des Amendements der HH. v. Harcourt und Tascher gemacht wäre. Diese Note soll das Cabinet in große Verlegenheit setzen, das ohne Zweifel nicht bedacht hat, daß Minister, denen Klugheit fehlt, Festigkeit bedürfen.
Ein Schreiben aus Tanger in französischen Blättern sagt, daß gegenwärtig viele Agenten Abd-el-Kaders das Innere der Provinzen von Marokko durchreisen, wo sie durch ihre fanatischen Predigten den Haß der muselmännischen Bevölkerung gegen die Franzosen zu entflammen suchen. Sie unterlassen kein Mittel, keine Intrigue bei Muley-Abderrahman, dem Kaiser von Marokko und seinem ältesten Sohn, um beide zu bewegen, den Franzosen den „ heiligen Krieg “zu erklären. „ Die Dinge – fährt jenes Schreiben fort – sind schon so weit gediehen, daß, wenn die französische Regierung sich nicht beeilt, die feindseligen Umtriebe abzuwehren, sie wohl in Bälde einen mächtigen Feind auf den Hals bekommen dürfte, dessen Bündniß mit Abd-El-Kader unsere Stellung in Afrika seltsam verwickeln würde. Dieselben Umtriebe, wie in Marokko, wiederholen auch die Emissäre Abd-El-Kaders in Tunis, Tripolis, in allen Barbareskenstaaten. Es herrscht in diesen Ländern gegenwärtig eine große Aufregung gegen die Christen und besonders gegen die Franzosen. Ein türkischer Abgesandter, Osman Agha, ist hier angekommen. Man kennt noch nicht den Zweck seiner Mission; aber die französische Regierung wird klug thun, darüber Nachforschungen anzustellen; denn einige Personen behaupten, daß diese Mission mit der orientalischen Frage in Verbindung stehe und, auf den Rath von zwei großen Mächten beschlossen, keinen andern Zweck habe, als den Franzosen in Afrika so viele Verlegenheiten zu bereiten, daß sie verhindert würden, an den bevorstehenden Ereignissen im Orient ernstlichen Antheil zu nehmen. “
Das Amsterdamer Handelsblad schreibt unter dem 10 Febr. aus Brüssel, daß die mit der Ausgleichung der Reclamationen zwischen Holland und Belgien beauftragte Commission auf dem Punkt stehe, sich wieder nach Utrecht zu begeben.
Am letzten Sonnabend legte der Professor Pruys van der Hoeven sein Rectoramt nieder, und übergab es dem neu ernannten Rector Professor J. R. Thorbecke. Der abtretende Rector gab ein Diner, dem auch der Prinz Alexander der Niederlande beiwohnte. Abends fand zur Feier des 265sten Jahrestags der Universität eine Maskerade der Studenten statt, welche den Einzug des Herzogs Johann von Bayern am 18 August 1420 darstellte. Diesem Feste wohnte auch Se. königl. Hoheit der Prinz von Oranien, so wie Ihre königl. Hoheiten der Erbprinz und die Erbprinzessin bei, wie überhaupt aus der ganzen Umgegend eine große Menge Menschen hinströmte.
0388In Vließingen ist schon seit geraumer Zeit eine Commission zusammengetreten, um wo möglich dem großen niederländischen Seehelden, Admiral de Ruyter, ein Denkmal zu errichten. Die Beiträge gingen indeß sparsam ein, bis kürzlich Se. königl. Hoheit der Prinz von Oranien, der die Ursache der Verzögerung erfuhr, derselben eine Summe von 1500 fl. zustellen ließ.
Gestern ist der kais. großherzogliche Hof, von Pisa kommend, hier eingetroffen; deßgleichen Se. kais. Hoh. der Erzherzog Ferdinand von Oesterreich. Für dießmal wird Se. kais. Hoh. Rom und Neapel nicht besuchen, sondern nach dem Carneval von hier nach Wien zurückkehren. – Se. k. Hoh. der Herzog von Bordeaux ist heute hier angekommen und stieg im Hotel des Arno ab; ob Se. k. H. das großherzogliche Palais beziehen werden, ist noch zweifelhaft.
Königlicher Erlaß, die Wiederberufung der allgemeinen Stände des Königreichs betreffend. Ernst August, von Gottes Gnaden König von Hannover, königl. Prinz von Großbritannien und Irland, Herzog von Cumberland, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg etc. Wir finden Uns in Gnaden bewogen, Unseren getreuen und vielgeliebten Unterthanen Folgendes zu eröffnen: „ Nachdem Wir die Ueberzeugung gewonnen hatten, daß diejenigen Bestimmungen über die öffentlichen Verhältnisse Unseres Königreichs, welche das Patent vom 7 Dec. 1819 aufstellt, zu keiner Zeit auf rechtmäßige Weise beseitigt worden, und nur eine factische Unterbrechung eines Theils derselben durch das vormalige Staatsgrundgesetz vom 26 Sept. 1833 herbeigeführt war, mußte es Uns als heiligste Pflicht erscheinen, jenen rechtmäßigen Zustand für niemals rechtlich erloschen und daher für vollkommen geltend zu erklären. Nach reiflicher Erwägung aller Begebenheiten nach dem Jahre 1819 konnte Uns nur der Wunsch Unserer getreuen Unterthanen, eine im Wege des Vertrages festzustellende Verfassungsurkunde in Unserem Königreiche zu besitzen, bewegen, den Entwurf einer Verfassungsurkunde ausarbeiten zu lassen, und Wir legten ihn sobald als thunlich der unterm 7 Jan. 1838 wiederberufenen allgemeinen Ständeversammlung, wie sie sich nach dem Patente vom 7 Dec. 1819 herausgebildet hatte und zu berufen möglich war, zur freien Berathung vor. Während Wir eine gerechte Anerkennung Unserer landesväterlichen Absichten erwarteten, mußten Wir Uns aus den in Unserem Schreiben vom 15 Febr. v. J. angegebenen Gründen zu Unserem großen Bedauern veranlaßt finden, diesen Entwurf der fernern Berathung zu entziehen. Inzwischen vernahmen Wir bald nach dieser Verfügung, daß von Unseren getreuen Unterthanen in allen Landestheilen Unsere frühere auf eine vertragsmäßige Feststellung einer Verfassungsurkunde gerichtete Absicht fortwährend dem Besten des Landes entsprechend gehalten werde, und daß auf deren Ausführung der allseitige Wunsch gerichtet sey. Wir fanden Uns dadurch nochmals bewogen, in Unserer unterm 3 Mai v. J. erlassenen Aufforderung darauf zurückzukommen. Die allgemeine Ständeversammlung Unseres Königreichs hat Uns hierauf unterm 15 Jun. v. J. versichert, daß nicht allein bei Unseren getreuen Unterthanen, sondern auch in der allgemeinen Ständeversammlung der ernstliche Wunsch herrsche, daß durch eine besonnene ordnungsmäßige Berathung die erwünschte Vereinbarung zum Heil Unseres Landes zu Stande komme. Wir haben dieser Erklärung Unser landesväterliches Vertrauen gern geschenkt. Demzufolge ist von Uns eine Commission berufen, welcher es zur Pflicht gemacht wurde, eine Verfassungsurkunde zu entwerfen, und dabei nicht allein Unsere Rechte, sondern eben so gewissenhaft die Rechte der Stände des Königreichs zu beachten. Bald nach Berufung dieser Commission hatten Wir die Genugthuung, Unseren getreuen Unterthanen durch die Proclamation vom 10 Sept. v. J. denjenigen Beschluß der deutschen Bundesversammlung zur Kenntniß bringen zu können, welchen dieselbe in Beziehung auf die Verfassungsangelegenheit Unseres Königreichs in der 19ten Sitzung des vorigen Jahrs gefaßt hat, indem die deutsche Bundesversammlung darin Unsere Wünsche, daß baldmöglichst mit den dermaligen Ständen über das Verfassungswerk eine den Rechten der Krone und der Stände entsprechende Vereinbarung getroffen werden möge, ihrer vertrauensvollen Erwartung vollkommen entsprechend erkennt. Wir sind zwar der festen Ueberzeugung, daß in dem Umstande, daß die in dem Patente vom 7 Dec. 1819 begründete landständische Verfassung niemals rechtsverbindlich und zu keiner Zeit auf eine bundesgesetzmäßige Weise beseitigt ist, die vollkommenste Sicherheit liegt, daß der Schutz des deutschen Bundes für diese landständische Verfassung – wenn es je darauf ankommen konnte – jederzeit zu gewärtigen war; gleichwohl ist die durch den Beschluß vom 5 September v. J. erfolgte Zurückweisung der gegen die bundesgesetzliche Rechtmäßigkeit Unsers Verfahrens erhobenen Anträge und Bedenken insofern von Wichtigkeit, als jeder Versuch, unrichtigen Ansichten hierüber Eingang zu verschaffen, damit auf das bestimmteste beseitigt, und namentlich der hin und wieder erhobene Einwand der Incompetenz der dermaligen Ständeversammlung für immer ausgeschlossen ist. Es ergeben nämlich die unverkennbar richtigen Sätze, daß in Unserm Königreiche nur Eine allgemeine landständische Verfassung, nur Eine allgemeine Ständeversammlung rechtlich bestehen könne, und daß nur rechtlich bestehende allgemeine Stände zu rechtsgültigen Handlungen befugt seyn können, so wie die Thatsache, daß von Uns nur mit der nach dem Patente vom 7 Dec. 1819 berufenen allgemeinen Ständeversammlung verhandelt worden ist, die völlige Gewißheit der Rechtsgültigkeit dieser landständischen Verfassung, indem von der deutschen Bundesversammlung ausdrücklich die dermaligen Stände des Königreichs als diejenigen bezeichnet sind, mit denen die hochwichtige Vereinbarung insbesondere über die Rechte selbst von Uns zu treffen ist. Daneben entspricht es Unsern Ansichten vollkommen, daß auch von dem deutschen Bunde in eben und demselben Beschlusse die Verfassungsangelegenheit in Unserm Königreich als eine innere Landesangelegenheit anerkannt ist. Nachdem nunmehr die Arbeiten der Commission gleich den ferneren Vorarbeiten erledigt sind, wollen Wir Unsrer getreuen allgemeinen Ständeversammlung den Entwurf einer Verfassungsurkunde für Unser Königreich zur freien Berathung vorlegen lassen. Dieser Entwurf wird den Beweis liefern, daß Wir gern bemüht gewesen sind, auch solchen zu Unsrer Kenntniß gelangten Wünschen entgegenzukommen, welche von dem Inhalte des im Jahre 1838 vorgelegten Entwurfs einer Verfassungsurkunde abweichen, insofern Wir deren Erfüllung mit dem wahren und dauernden Wohle des Landes verträglich halten konnten. Indem Wir hiermit bestimmen, daß die am 20 Jun. v. J. von Uns vertagte allgemeine Ständeversammlung auf den 19 künftigen Monats wiederum berufen werde, gewärtigen Wir von sämmtlichen Mitgliedern beider Kammern, daß sie sich zeitig in Unsrer Residenzstadt einfinden. Zugleich finden Wir Uns veranlaßt, Folgendes zu eröffnen: Es ist bekannt, daß, obgleich fast sämmtliche nach dem Patent vom 7 Dec. 1819 zur Theilnahme an der allgemeinen Ständeversammlung berechtigten und berufenen Personen, Corporationen und Districte Unsrer Aufforderung vom 7 Jan. 1838 Folge leisteten, doch später im Laufe des Landtags mehrere Wahlberechtigte ihr Wahlrecht nicht ausübten. Die Vorschriften, welche sich auf die Wahl ständischer Deputirter und deren Verpflichtungen beziehen, sind so mangelhaft, daß sie nicht allein die Wirksamkeit der allgemeinen landständischen Verfassung nicht sichern, sondern daß sogar factische Unterbrechungen dieser Wirksamkeit von der Willkür einzelner Personen abhängen. Es fehlt zwar nicht an Mitteln, solche Fehler zu beseitigen, und zur Aufrechthaltung der bundesgesetzlich nothwendigen ständischen Verfassung die geeigneten Schritte zu thun, inzwischen wollen Wir – jedoch nur unter der Voraussetzung, daß die Wahlberechtigten nunmehr ihre Pflicht erfüllen – davon einstweilen abstehen. Dagegen haben Wir zum Schutz Unsrer getreuen Unterthanen gegen die Zudringlichkeiten, womit unbefugte Personen sich zu dem Zwecke der Verhinderung von Wahlen die verschiedensten Umtriebe erlaubt haben, die geeigneten Maaßregeln getroffen. Wenn nun auf der andern Seite die allgemeine Ständeversammlung in ihrer Adresse vom 15 Jun. v. J. diese Lücken nicht übersehen und sich dahin geäußert hat, daß ein großer Theil der Wahlberechtigten mit der Wahl neuer Deputirten zur allgemeinen Ständeversammlung deßhalb zurückgeblieben sey, weil er einer aus der Wahlhandlung selbst zu folgernden Anerkennung der Verfassung von 1819 zu entgehen suche, und wenn Stände ferner den Wunsch0389 ausgesprochen haben, daß die hochwichtige Berathung über die Verfassung des Landes unter Mitwirkung eines möglichst großen Theils der Wahlberechtigten vorgenommen werde, da hierdurch die Verfassungsangelegenheit auf eine um so mehr Vertrauen und Anerkennung findende Weise werde geordnet werden, und wenn Stände endlich gebeten haben, diesen Anstand zu beseitigen, so können Wir es zwar nur tadeln und beklagen, daß jene Wahlberechtigten sich einer von jenem Rechte unzertrennlichen Pflicht entzogen haben. Wir erklären indessen, obgleich es dahin gestellt bleiben mag, in wie weit dieser Unterlassung wirklich der von der allgemeinen Ständeversammlung vorausgesetzte Beweggrund oder ein anderer Einfluß untergelegen habe, zur Beseitigung etwa bestehender Irrthümer das Folgende: In Unserm Rescripte vom 15 Febr. 1839 haben Wir zwar allerdings die Thatsachen hervorgehoben, daß die von Uns unterm 7 Jan. 1838 nach dem königlichen Patente vom 7 Dec. 1819 berufenen allgemeinen Stände des Königreichs in solcher Anzahl erschienen sind, daß der Eröffnung des Landtags kein Hinderniß entgegen getreten ist, daß die nach dem Reglement vom 14 Dec. 1819 vorgeschriebene Beeidigung der für legitimirt von Uns erkannten persönlich und amtlich Berechtigten, so wie der Deputirten keinen Anstand gefunden hat, so wie daß die Constituirung beider Kammern nach dem obgedachten königlichen Patente ordnungsmäßig eingetreten ist. Nicht minder führten Wir die Thatsache an, daß die allgemeine Ständeversammlung Uns am 9 März 1838 als Organ des gesammten Landes eine Adresse überreichte. Endlich geschah auch des Umstandes Erwähnung, daß die allgemeine Ständeversammlung sich derjenigen Thätigkeit, zu der sie berufen ist, ihren reglementsmäßigen Berathungen, Beschlußnahmen und Vorträgen, unterzogen hat. Dieß sind Thatsachen, welche über jedem Zweifel erhaben sind, und welchen in ihrem Zusammenhange eben so wenig eine Wichtigkeit abzusprechen ist; niemals aber ist diese dahin auszudehnen, daß angenommen werden könne, als verdanke das Bestehen der landständischen Verfassung nach dem Patente vom 7 Dec. 1819 diesen Thatsachen sein Daseyn oder hänge dieses von ihnen ab. Es hat dieß niemals Unsere Meinung seyn können, vielmehr ist das rechtliche Bestehen dieser Verfassung, ganz abgesehen von allen jenen Thatsachen, außer Zweifel. Wir nehmen demnach keinen Anstand, dem Uns von Unsern getreuen Ständen zu erkennen gegebenen Wunsche gemäß, Uns dahin auszusprechen, daß es einer besondern ausdrücklichen oder stillschweigenden Anerkennung der gedachten Verfassung durch Ausübung der landständischen Wahlrechte nicht bedarf, noch jemals hat bedürfen können, daß vielmehr den Wahlhandlungen ein wesentlicher Einfluß auf den Rechtsbestand der Verfassung nicht beigemessen werden darf, und werden Wir hienach verfügen, daß die bisher in ordnungsmäßiger Ausübung ihres Wahlrechts rückständigen Corporationen und Districte zur Besetzung der erledigten Deputirtenstellen in der allgemeinen Ständeversammlung aufgefordert werden. So gern Wir der Versicherung Unserer getreuen allgemeinen Ständeversammlung in ihrer Adresse vom 15 Jun. v. J. volles Vertrauen schenken, daß sie bei ihren Verhandlungen die Pflichten gewissenhaft erfüllen, welche ihnen obliegen, eben so gewiß erwarten Wir in dem Bewußtseyn Unserer wohlwollenden Gesinnungen, womit Wir die dauernde Wohlfahrt aller Classen Unserer getreuen Unterthanen zu begründen streben, daß von allen Seiten zu demselben Ziele kräftigst mitgewirkt werde, damit Wir endlich in den Stand gesetzt werden, Unsere Regierungsthätigkeit andern für die Wohlfahrt gleichfalls wichtigen Gegenständen in der Maße zuzuwenden, als es Unsern Wünschen entsprechen würde. Der gegenwärtige Erlaß soll durch die erste Abtheilung der Gesetzsammlung zur allgemeinen Kenntniß gebracht werden. Gegeben Hannover, den 10 Febr. 1840 Ernst August. G. Frhr. v. Schele. “
Sollten die Umstände es nöthig machen, behufs des (dieser Tage erwähnten) militärischen Einlagers noch anderweite Mannschaft einzuberufen, so werden die hiedurch veranlaßten Kosten auf sämmtliche noch rückständige Steuerpflichtige, denen Einlager angedroht ist, repartirt werden. Von dem Zeitpunkt an, wo der Steuereinnehmer die Liste der mit Mannschaft zu belegenden Steuerweigerer dem Magistrate übergeben haben wird, darf derselbe von diesen Restanten die Steuer nur mit einer Zulage von 2 Thlrn. als Vorschuß zur Deckung der durch das Verfahren erwachsenden Kosten annehmen, und darf nach gezahlter Steuer das Einlager das Quartier nicht eher verlassen, als bis die schuldigen Diäten bezahlt sind.
Unserm Stüve ist von einer großen Zahl von Freunden und Verehrern aus der Provinz Bremen und dem Lande Hadeln ein kostbarer, schöner Ehrenpokal eingesandt worden. Derselbe hat bei 12 Zoll Höhe einen Durchmesser von 5 3 / 4 Zoll. Auf der Vorderseite stehen die Worte: „ Dem Freunde des Volkes und des Rechts, dem Bürgermeister Dr. juris Stüve in Osnabrück die Provinz Bremen und das Land Hadeln (darunter die Wappen dieser beiden Landestheile); weiter unten: Gerechtigkeit erhöhet ein Volk. Spr. Salom. 14, 34; und am Fuße 1840 – Die Kehrseite zeigt das Stüve'sche Wappen; darunter: Das Gedächtniß des Gerechten bleibt im Segen. Spr. Salom. 10, 7; und am Fuße: den 26 Sept. 1833. “ Die denselben begleitende Adresse ist sehr interessant, da sie ein getreues Bild von Stüve's bisheriger Thätigkeit und seinen Bemühungen um die Wohlfahrt von Stadt und Land gibt. (Westph. M.)
Die juristische Facultät der hiesigen Universität hat dem Prinzen Albert von Sachsen-Coburg, welcher früherhin seine Studien hier begann und endete, das Doctordiplom als Zeichen freudiger Theilnahme übersendet. Das Diplom, in prachtvollem Golddruck, ist gestern, als am Vermählungstage des Prinzen, am schwarzen Brett angeschlagen worden. Es lautet folgendermaßen (nach dem gewöhnlichen Eingang): „ In principem serenissimum celsissmum Albertum Franciscum Augustum Emanuelem, Saxoniae Ducem Coburgo-Gothanum, ad concelebrandum diei laetissimi memoriam, quo sponsus princeps, ipsius principatus decus, sanctum conjugii foedus cum augustissima potentissimaque Magnae Britanniae Hiberniaeque regina Victoria Alexandrina, a qua splendidissimum splendidius refulgel diadema, initurus est, dum innumera mortalium per omnes terrarum oras, quotquot Britanniarum sceptro parent, multitudo, et vero etiam Germania nostra, quamvis aegre carissimo principe caritura, fausta omnia apprecantur, – ne desit universitatis Rhenanae Ordo Juris Consultorum, qui ebservantissima mente sibi gratulatur, celsissimi principis Alberti nobilissimum nomen inter commilitonum suorum numerum nuper relatum, laetus ille principis studiorum testis ac sapientiae e studiis efflorescentis admirator, augustissimum ex tot praecellentis ingenii animique virtutibus praesidium literis ipsis augurans, ex unanimi Ordinis mei decreto Summos in utroque jure honores, Doctoris nomen jura et privilegia contuli. “
Gestern fand hier von Seite unsrer städtischen Corporation eine Wahlhandlung statt, die so viel sie hier auch im voraus besprochen wurde und zu Meinungscontroversen Anlaß gegeben, doch ein nur untergeordnetes Interesse hat, da das Resultat mit Sicherheit vorherzusehen war. Die Stadtverordneten haben nämlich, da im nächsten Jahre der sechsjährige Termin verstrichen ist, für welchen der geheime Justizrath Krausnick zum Oberbürgermeister von Berlin gewählt worden war, neuerdings dem Könige drei Wahlcandidaten vorzuschlagen, von welchen Se. Maj. Einen bestätigt. Gegen die Wiedererwählung des Hrn. Krausnick hatten sich einzelne Stimmen in der Stadtverordnetenversammlung erhoben, in welcher sogar eine gegen seine Verwaltung gerichtetete förmliche Beschwerdeschrift als gedrucktes Manuscript circulirte. Es wird darin, so viel man vernimmt, einestheils über den Mangel an Sparsamkeit im städtischen Haushalt, und anderntheils über die zu große Hinneigung des Stadtoberhauptes, das Interesse der Stadt hinter das des Staats zu stellen, Klage geführt. 0390Darf man jedoch die gestrige Abstimmung als entscheidend ansehen, so hat die große Mehrzahl der Stadtverordneten diese Beschuldigungen für unbegründet erklärt. Allerdings hat Hr. Krausnick eine nicht unansehnliche Fraction gegen sich gehabt, doch eine große Majorität (von 94 Abstimmenden 64) hat ihn wieder auf die Candidatenliste gebracht. Die beiden andern von den Stadtverordneten vorgeschlagenen Candidaten sind der Stadtrath und Präses der Armendirection, Hr. de Cuvry (der noch einige Stimmen mehr für sich gehabt haben soll, als der jetzige Oberbürgermeister) und der ehemalige Polizeipräsident, Hr. v. Arnim. – Ihr Londoner (〈…〉〈…〉) Correspondent, der immer vielerlei von hochkirchlichen und presbyterianischen Verhältnissen zu erzählen weiß, war unstreitig falsch berichtet, als er von einem an den Bischof von London gelangten Auftrag unsers Königs erzählte, die evangelischen Bischöfe Preußens zu weihen und zu consecriren. Als der König die Institution der Landesbischöfe wieder herstellte, wurde allerdings auf das Beispiel Scandinaviens, wo es ja ebenfalls evangelische Erzbischöfe und Bischöfe gibt, nicht aber auf das von England hingewiesen, dessen Episkopat bekanntlich einen von der deutschen protestantischen Kirche sehr abweichenden Ursprung hat. – Zwei alte Soldaten, die Generalmajors v. Wedel und v. Blankenburg, von denen der erstere bei der bekannten Schill'schen Expedition sich befand, haben ihren Abschied eingereicht und erhalten, was in militärischen Kreisen viel besprochen wird. – Auch hier wird jetzt für die neue griechische Universität gesammelt. Professor Karl Ritter steht an der Spitze dieses philhellenischen Unternehmens, dem jedoch, fürchten wir, mehr gelehrte und guten Willen habende, als reiche Männer sich anschließen werden.
Feldmarschall-Lieutenant und Vicepräsident des Hofkriegsraths, Frhr. Adolph v. Prohaska, der zum Chef der Militärsection im Staatsrathe ernannt wurde, bekleidete schon zu Lebzeiten Sr. Maj. des Kaisers Franz die Charge eines staatsräthlichen Referenten, und wurde später zum Vicepräsidenten des Hofkriegsraths ernannt. Er ist ein Ehrenmann im vollsten Sinne des Wortes, ausgezeichnet durch eine langjährige militärische Dienstleistung, schon durch seine frühere Stellenbekleidung im Staatsrathe mit den Geschäften desselben vertraut, und, was allenthalben, vorzüglich aber bei einflußreichen Staatsdienern von besonderer Wichtigkeit ist, eines edlen, wohlwollenden Sinnes. Seine Berufung in den Staatsrath ist der thatsächliche Beweis, daß es in Oesterreich nicht an Männern gebricht, welche den Abgang der ausgezeichnetsten Individualitäten zu ersetzen vermögen, so wie daß die Hand nicht fehlt, sie herauszufinden. – Einen um das Volksschulwesen hochverdienten Mann haben wir in dem am 16 Jan. zu Kirnberg in Niederösterreich verstorbenen Dompropst Joseph Spendou verloren. – Ein Wiener Correspondent der Leipziger Allg. Zeitung erwähnt in einer der letzten Nummern dieses Blattes der Einführung einer Miethsteuer, und bezieht hierauf dasjenige, was wir in Nro. 17 der Allg. Zeitung von dem Besserwerden unsrer Finanzen und dem Aufschwunge des Creditwesens gesagt. Wir können nicht umhin, dem Berichterstatter zu bemerken, daß er schlecht unterrichtet ist, da er von Einführung einer Miethsteuer spricht, an die unsre Staatsverwaltung nicht denkt, geschweige daß sie beantragt wäre. Auch dürfte ihm die österreichische Steuerverfassung nicht sonderlich bekannt seyn, weil er sonst bedacht hätte, daß, da die Miethsteuer ohnedieß indirecte besteht, ihre anderweitige Einführung nicht wohl thunlich ist. Dadurch nämlich, daß jeder Hauseigenthümer von dem Erträgnisse seiner vermietheten Wohnungen, die seit undenklichen Zeiten in Oesterreich bestehende Zinssteuer entrichtet, ist die Miethe selbst augenfällig indirect besteuert, weil der Vermiether sie nach Maaßgabe der zu entrichtenden Zinssteuer erhöht, wodurch der Miethmann natürlicherweise gleich dem Besteuerten in Mitleidenschaft gezogen erscheint. Die Herleitung der bessern Finanzgebahrung konnten wir demzufolge unmöglich der aufgebürdeten Miethsteuer entnehmen, und darüber konnte auch kein Zweifel entstehen, da wir deutlich gesagt, daß sie in die gesteigerte Tendenz für industrielle Bestrebungen zu setzen sey. Und so ist es auch. Der Mehrertrag von 2 Millionen Gulden C. M., welcher sich beim vorjährigen Rechnungsabschlusse unsern Nachrichten zufolge ergeben hat, kam nicht durch Erhöhung der bestehenden oder Creirung neuer Steuern ein, sondern war das Ergebniß vermehrter Zuflüsse bei den indirecten Abgaben, namentlich bei der Verzehrungssteuer, was deutlich beweist, daß Gewerbsthätigkeit und Verkehr, begünstigt vom Friedensstande und von der Staatsverwaltung, im Steigen begriffen sind.
Gestern ist die betrübende Anzeige hier eingegangen, daß der Civil - und Militärgouverneur von Dalmatien, Feldzeugmeister Graf Vetter v. Lilienberg, zu Zara gestorben ist. Auch durch diesen Todesfall hat der Kaiserstaat einen empfindlichen Verlust erlitten. Der Verstorbene hatte in den Kriegen Oesterreichs – wie dieß Spuren mancher Wunden an seinem Körper bezeugen – mit eben so ausgezeichneter Bravour gedient, als er während des Friedens durch seine Sorgfalt und Umsicht, namentlich in Verwaltung des ihm seit einer Reihe von Jahren anvertrauten, wegen der unruhigen Nachbarschaft wichtigen Postens eines Civil - und Militärgouverneurs von Dalmatien sich die höchste und allgemein dankbare Anerkennung zu erwerben gewußt hat. Wenige Wochen vor seinem Tode hat er sein 50stes Dienstjubiläum gefeiert. – In den nächsten Tagen erwartet man hier auf Besuch I. M. die Königin von Sachsen, Zwillingsschwester I. kais. Hoh. der Frau Erzherzogin Sophie. Bereits sind in der kaiserlichen Hofburg die Appartements zum Empfange des durchl. Gastes in Bereitschaft gesetzt. – Heute Mittag legte der neue Generaladjutant und geh. Rath, Graf v. Wratislaw, den Diensteid in die Hände Sr. Maj. des Kaisers ab.
Die französischen Zeitungen bringen uns die Kunde, daß die in London gepflogenen Conferenzen schwerlich zu einem günstigen Resultat führen werden. Obgleich nun diese Quelle mehr als verdächtig scheint, so wirken doch diese Nachrichten auf die Gemüther der hiesigen Diplomaten, und es scheint, daß Lord Ponsonby den Hrn. v. Pontois einigermaßen sich annähern läßt. Hr. v. Pontois predigt Versöhnung; hört man ihn, so ist es die höchste Zeit, zwischen der Pforte und dem Vicekönig irgend ein Accommodement zu Stande zu bringen. Versäume man diesen äußersten Augenblick, so werde man vom Taurus und von Aegypten her Dinge vernehmen, die den Bestand der osmanischen Monarchie in Frage stellen dürften. Die bewegliche Thätigkeit des französischen Gesandten entfaltet sich neuerdings in einem so hohen Grade, daß man keinen Zweifel darüber hegen kann, es sey wieder auf einen großen diplomatischen Schlag abgesehen. Den türkischen Ministern liegt er beständig in den Ohren; er flüstert ihnen zu, Rußland sey es nicht Ernst, die orientalische Frage zum Ziele zu führen; nur Zeit zu gewinnen strebe, die moskowitische Politik, deren letzter und einziger Zweck die Zerstückelung der Türkei und die Besitzergreifung des größtmöglichen Theils der occupationsfähigen Beute sey. Von diesen Gesinnungen seyen mehr oder weniger auch andere Mächte beseelt;0391 nur Frankreich meine es gut mit der Pforte; nur er, Pontois, gebe den vernünftigsten Rath, mit Mehemed Ali, dem ausgezeichnetsten der Ottomanen, sich zu verbinden, um den Intriguen der Europäer die Stirne bieten zu können. Dann läßt er sich aus über die Expedition von Khiwa, über den Zustand der drei Fürstenthümer, über die griechischen Bewegungen und weiß mit großer Geschicklichkeit Alles zu benützen, was nur irgend in der politischen Welt sich ereignen mag. Sie können sich leicht vorstellen, in welchem Zustande sich unser Reis Effendi befindet, wie groß die Unruhe seyn muß, in die er durch Hrn. v. Pontois Insinuationen versetzt wird. Reschid läßt sich bereits verlauten, daß die lange Zögerung der Mächte ihn mit Ungewißheit und Bangigkeit erfülle, und äußert Besorgnisse über die nächste Zukunft.
Die Nachrichten aus Alexandria sind sehr beunruhigender Natur. Die großen Kriegsrüstungen des Vicekönigs, die Entschiedenheit seiner Sprache, die Haltung des hiesigen französischen Repräsentanten wird die Pforte natürlich zu neuen Anstrengungen zwingen, die ihre ohnehin geschwächten Kräfte neuerdings in Anspruch nehmen, und die Erschöpfung auf den höchsten Grad treiben müssen. Ein schlechter Trost ist es, wenn man sich sagt, daß Mehemed Ali in demselben Fall sich befinde, denn hier weiß man aus zuverlässiger Quelle, daß ihm Zuflüsse von auswärts zu Theil werden, an welche die Pforte nicht denken darf. Auch hilft es wenig, wenn der Vicekönig selbst mehr Lärm mit den Zurüstungen macht, als sie wirklich verdienen, denn durch den, wenn auch übertriebenen Lärm, welchen man zu erheben für gut findet, werden mancherlei Bewegungen der Gemüther veranlaßt, die besonders in den kleinasiatischen Provinzen einen beunruhigenden Charakter anzunehmen drohen. Wahr ist es, daß Ibrahims Armee im Taurus seit der Schlacht von Nisib auf die Hälfte ihres frühern Bestandes zusammengeschmolzen ist; allein Mehemed Ali's drohender Schrei vom Alexandrinischen Pharos, daß seine Armee binnen kurzem auf 90,000 Mann gebracht seyn werde, hallt über alle islamitischen Länder und findet in Europa tausendfältiges Echo. Wahr ist es, daß diese 90,000 Mann, wenn es dem Vicekönig gelingt, sie zusammenzubringen, zumeist zusammengerafftes Gesindel wären, das mit unmenschlicher Grausamkeit in dem von jeder kräftigen Bevölkerung entblößten Lande gepreßt wird, während ein bedeutender Theil dieser 90,000 Mann aus raubgiergien Beduinen und Kurden bestehen wird; allein es ist Mode geworden, von der Disciplin des ägyptischen Heeres, von der taktischen Vortrefflichkeit der Truppen, so wie überhaupt von der Macht des Pascha's die ungeheuersten Begriffe zu hegen, ja man ist auf den Einfall gekommen, daß das afrikanische Heer einer europäischen Kriegsmacht die Spitze zu bieten fähig wäre. Wenn auch dieß eines jener Vorurtheile ist, die durch eine gründliche Prüfung seiner Elemente gehoben werden könnten, so ist nichtsdestoweniger wahr, daß solche Vorurtheile oft die größte Wirkung selbst unter gebildeten Nationen nicht verfehlen. Wenn jene Mächte, denen das Wohl der Pforte am Herzen liegt, nicht bald zu einem Entschlusse gelangen, wenn sie, während sie vielleicht über Principien sich streiten, Frankreich freies Spiel im Orient lassen, welches mit Emsigkeit es auszubeuten versteht, so ist allerdings eine Katastrophe zu gewärtigen, die, einmal eingetreten, unmöglich sich aufhalten lassen wird.
Mustapha Pascha, Commandant der an Bord der türkischen Flotte zu Alexandria befindlichen Marinetruppen, ist zum Stellvertreter Said Pascha's in seiner Eigenschaft als Kapudan Pascha ernannt worden. Es fragt sich, ob Mustapha Pascha in dem Fall seyn wird, die Stelle eines Großadmirals subsidiarisch anzutreten, und ob Mehemed Ali zur Kundmachung und Befolgung des von seinem Herrn ziemlich kategorisch gegebenen Befehls sich herbeilassen werde. Hier glaubt kein Mensch daran. Was für einen Zweck konnte wohl die Pforte mit dieser neuen Anordnung verbinden? Man will wissen, daß Mustapha einen großen Anhang auf der Flotte habe, und daß leicht durch seine Ernennung die Uneinigkeit, die unter den Türken im Hafen von Alexandria herrscht, in helle Flammen ausbrechen, und dem Vicekönig eine Verlegenheit bereitet werden könnte. – Die neue Art der Steuerperception durch eigens aufgestellte besoldete Beamte tritt Mitte März in Wirksamkeit.
Durch ein Handelsschiff, welches in zwölf Tagen von Marseille hier eingetroffen ist, haben wir Exemplare des Sémaphore erhalten, worin wir die Thronrede des Königs Ludwig Philipp lasen. Darin wird gesagt, „ daß Frankreich mit England hinsichtlich einer raschen Lösung der orientalischen Angelegenheiten einverstanden sey. Aus dieser Phrase geht aber noch keineswegs die Nothwendigkeit hervor, daß Frankreich mit England bei Anwendung von Zwangsmitteln gegen Mehemed Ali sich verbünde, sondern die Worte deuten nur eine stillschweigende Einwilligung zu dem an, was letztere Macht unternehmen wird. Da man nun seit einiger Zeit weiß, daß England selbst ohne die Mitwirkung der übrigen Mächte unter dem Vorwand seiner Allianz mit der Pforte einschreiten und Mehemed Ali hinsichtlich Arabiens Bedingungen auflegen will, deren Folge wäre, daß diese große Halbinsel fast ganz unter englisches Protectorat käme, so würde Europa, welches in Arabien nicht mit bewaffneter Hand sich einmischen kann, genöthigt seyn, das, was England dort unternimmt, geschehen zu lassen, welch 'schlimme Folgen auch ein solcher Vorgang haben möchte. Diese Nachrichten haben unter den europäischen Ansiedlern, deren persönliche Sicherheit und Vermögen, selbst das ihrer auswärtigen Freunde, jeden Augenblick gefährdet seyn kann, Bestürzung verbreitet. – Mehemed Ali aber hat seine Stellung begriffen. Er hat gesehen, daß all' die Mäßigung, von welcher er so auffallende Beweise gegeben, ihm das einmüthige Wohlwollen der europäischen Regierungen nicht gewinnen konnte, ungeachtet er selbst dem Siegeseifer seiner Truppen aus türkischem Patriotismus – denn er will die ottomanische Macht nur befestigen, nicht zerstören – Einhalt gethan hatte. – Frankreich und Rußland waren vor der Schlacht bei Nisib sehr geneigt, Mehemed Ali's Unabhängigkeit anzuerkennen, im Falle er im Kampfe Sieger bleiben würde. Diese Mächte verlangten nichts, als daß der Vicekönig keine Bewegung gegen Konstantinopel machen solle, weil deren unvermeidliche Folge eine Einmischung und daher ein allgemeiner europäischer Krieg seyn würde. Mehemed Ali fügte sich diesem Rathe. Aber von dem Tage an, wo er in Folge des Todes des Sultans Mahmud erklärte, nicht nach Unabhängigkeit trachte er, sondern er wolle zum Wohl des ottomanischen Reichs beitragen, er wolle es unabhängig und furchtbar machen, damit es jeden fremden Schutzes entbehren könne, von diesem Tage an hatte er die Meinung jener Mächte gegen sich, welche sich zu Vormündern dieses Reichs aufwerfen wollten. Von den beiden Concurrenten wird der eine als naher Nachbar jederzeit den Vorrang behaupten; der andere Concurrent will ihm denselben streitig machen, und ihn sich im Interesse seines Handels aneignen. Zu diesem Zweck muß England der Pforte Versprechungen und Anerbietungen aller Art machen, die es denn auch keineswegs spart; ja es will die Annahme0392 seiner Anerbietungen erzwingen, auch wenn sie nicht gewünscht werden. Frankreich ist durch den Willen der übrigen Mächte gefesselt und gibt nach .... Rußland freut sich im Geheimen der Schwächung der Türkei und ist sicher, in Konstantinopel das Uebergewicht, das ihm England entreißen will, zu behaupten. Diese Macht ist die einzige, welche auf ihrer politischen Bahn vorwärts schreitet, ohne einen kostspieligen oder gefährlichen Schritt zu thun; denn sie allein ist über die Angelegenheiten des Orients, über den Geist der dortigen Völker und die osmanische Regierung genau unterrichtet. Oesterreich hätte die Zwangsmaaßregeln gegen Mehemed Ali gerne vermieden gesehen, wenn man ein anderes Mittel hätte finden können. Preußen ist zu entfernt von dem Schauplatz, um wirklichen Einfluß zu üben, es schließt sich an Oesterreich und Rußland an. Sie wissen wohl bereits, daß ein Theil der türkischen Matrosen auf die ägyptischen, ein Theil der ägyptischen Seeleute auf die türkischen Kriegsschiffe versetzt worden. Die Mannschaften beider Flotten unterrichten sich gegenseitig, behandeln sich als Brüder, und so oft Mehemed Ali sich ihnen zeigt, erschallen langdauernde Hurrahs, die ihm den guten Geist verkünden, der diese Seeleute, so wie seine Landtruppen beseelt. Wenn Alles auf friedliche Weise sich ausgleicht, erhält der Sultan seine Schiffe und Mannschaften in besserm Zustande, als zuvor, zurück. Kommt es aber zum Kampf, so werden Aegyptier und Türken an Muth mit einander wetteifern, sie werden nur Eine Familie bilden und die Fremden werden für sie immer Fremde bleiben. Sie mögen hieraus entnehmen, wie unwissend und falsch berichtet jene Journale sind, welche melden, daß die osmanische Flotte sklavisch behandelt werde, daß sie mißvergnügt sey, und nur einen günstigen Augenblick erwarte, um das Joch abzuschütteln. Es ist ein Glück, daß unter solchen Umständen die Europäer nicht insultirt werden, und dieß verdankt man ganz allein der Verwaltung Mehemed Ali's. Der Vicekönig hat die Formirung eines Lagers von 40 bis 50,000 Mann im Delta und im Bezirk Damanhur anbefohlen; von dort können sich die Truppen in wenigen Stunden gegen das bedrohte Gebiet wenden. Zwanzigtausend Fabrikarbeiter werden bei Kairo die Reservebataillone bilden. Man wird auch unverzüglich Nationalmilizen für den Dienst der Städte bilden. Alexandria wird ein Regiment auf die Beine bringen; die Arbeiter des Arsenals werden das zweite Regiment stellen. An Munition aller Art herrscht Ueberfluß. Mehemed Ali erklärt, daß wenn eine Flotte vor Alexandria erschiene, um den Hafen zu blokiren oder zu bombardiren, so werde er in eigener Person mit seinen Schiffen aus dem Hafen zum Kampfe segeln, und lieber mit Ehren sterben, als die Flotte feigerweise im Hafen verbrennen lassen. Wer irgend den Charakter Mehemed Ali's kennt, wird überzeugt seyn, daß er Wort hält. Es ist ein Unglück, daß die Consuln der europäischen Mächte diesen außerordentlichen Mann noch nicht vorurtheilsfrei zu beurtheilen vermochten oder, wenn sie dieß gethan, daß sie ihren Höfen nicht aufrichtig darüber berichteten. Wahr ist es freilich, daß die meisten Aegypten erst seit einigen Jahren kennen und, da sie Alles mit Europa vergleichen wollen, die Riesenschritte, welche Mehemed Ali sein Land machen ließ, nicht zu würdigen wissen. Die osmanische Flotte erhält ihren Sold regelmäßig, ohne daß dieß dem Schatz schwer fällt, denn der für Konstantinopel bestimmte jährliche Tribut, der dieses Jahr nicht mehr bezahlt wird, ist hiefür mehr als hinreichend. Wenn die europäischen Ansiedler bei den bevorstehenden Ereignissen leiden, so trifft Europa die Schuld; wenn sie beschützt werden, verdanken sie es Mehemed Ali.
0385Die Kammer wie das Barreau und die legitimistische Partei haben in dem verstorbenen Hennequin einen bedeutenden Verlust erlitten. Hennequin war von seinen Collegen in der Kammer als ein einsichtsvoller, gemäßigter Gegner geschätzt, und die legitimistische Farbe seiner Gesinnungen hat ihm niemals Feinde zugezogen. Als Advocat gehörte Hennequin zu den ausgezeichnetsten Rednern des Pariser Barreau's; sein Talent, das in den letzten Zeiten weniger häufig sich in auffallenden Sachen übte, wurde unter der Restauration zu den vorzüglichsten gezählt. Man bewunderte an Hennequin die zierliche, leichte und angenehme Redeweise, die das Rechte und Richtige der Form nicht aufopfert, gleichwohl aber der letztern in hohem Grade pflegt, wie es jeder soll, der zu dem höchsten der Richter, dem Publicum, zu sprechen berufen ist. Den jüngern Advocaten mochte darum Hennequin mit Fug und Recht als ein nachahmungswürdiges Muster empfohlen werden. Nur mit dem größten Mißtrauen möge man den Ausspruch derer anhören, die in dem sorgfältigen Bau einer Rede etwas Werthloses, einen eiteln Tand erblicken. Was der weiseste der Griechen zu Gunsten eines schönen Körpers gesprochen, und die Vermuthung, die er an einen solchen geknüpft, lassen sich in gleichem Maaße auf den Redner anwenden. Was dagegen an Hennequin vom Standpunkte des französischen Freiredens getadelt wurde: er lernte, so behauptete man wenigstens, alle seine Reden auswendig, und der Ausdruck, den er ihnen gab, war nicht Folge einer augenblicklichen Eingebung, sondern vorher einstudirt. Indessen, dieser Einwand läßt sich natürlich nur auf eine Hauptrede anwenden und muß durch den von ihm selbst beurkundeten gewissenhaften Fleiß des Redners und das, gleichviel wie, erzielte Resultat beseitigt werden. Wie viele würde man loben, die ihr ganzes Leben darauf verwenden, einen guten Vortrag vorzubereiten, kämen sie damit endlich ans Ziel; wie sollte also der Tadel verdienen, der seine Aufgabe gelöst und sich den Beifall Aller errungen hatte?
Heute fand das Begräbniß des Deputirten Hennequin statt; eine große Anzahl seiner Collegen begleitete die Leiche zur Kirche und nachher auf den Gottesacker. Hr. Delespans, der mit Hennequin die Stadt Lille repräsentirte, hat eine Rede über das parlamentarische Wirken des Verblichenen vorbereitet, und Hr. Pailliet, Vorsteher der Advocaten, über seine Laufbahn in diesem Amte. Bekanntlich war Hennequin Legitimist; das Publicum achtete ihn, seines Charakters sowohl als seiner Fähigkeit halber, höher als den Redner Berryer, den Führer dieser Partei; allein der legitimistische Adel zog stets letztern vor. – Bereits melden sich zwei Candidaten, um ihn zu ersetzen. Hr. Mimerel, Eigenthümer einer großen Baumwollenfabrik in Roubaix bei Lille, und Hr. v. Villeneuve-Bargemont, ehemals Präfect in Lille; letzterer, als Legitimist bekannt, hat mehr Hoffnung als der erstere, der sich als Oppositionscandidat darstellt; man vermuthet, er werde nachher die ministeriellen Bänke besetzen helfen.
Seit einer Anzahl Jahre hat man in Frankreich mehr als früher begonnen, sich mit dem Studium der Quellen des älteren französischen Rechts zu beschäftigen. Vorzüglich gab Hr. Guizot den ersten Impuls dazu, sowohl durch seine Schriften als durch die auf seine Veranlassung auf öffentliche Kosten vorbereiteten Abdrücke mehrerer älteren Handschriften. Hr. Pardessus hat durch verschiedene einzelne Bearbeitungen und durch seine Sammlung der älteren Seegesetze wesentlich zur Beförderung jenes Studiums beigetragen. Der leider zu früh verstorbene junge Gelehrte Hr. Klimrath, aus Straßburg, hatte durch verschiedene kleine Schriften den Geschmack am Studium des französischen Rechts im Mittelalter erweckt, und beschäftigte sich mit der Herausgabe zweier darauf bezüglichen Handschriften, als ihn der Tod übereilte. Die Académie des inscriptions et belles lettres im Institut hat mit einer Ausgabe des Textes der sogenannten Assises de Jérusalem eines ihrer Mitglieder, den Grafen Beugnot, beauftragt, der bereits durch Herausgabe der Etablissements de St. Louis sich einen Ruf in dieser Hinsicht erworben hat. Die Ausgaben mehrerer anderer, größtentheils noch ungedruckter Rechtsbücher des Mittelalters sollen nachfolgen. Mittlerweile hat Archivrath Kausler in Stuttgart auch eine Ausgabe der gedachten Assises de Jérusalem begonnen, wovon der erste Band kürzlich in den Buchhandel gekommen ist. Diese litterarische Erscheinung hat in Frankreich bedeutendes Aufsehen erregt, unter Anderm dadurch, daß, wie die französischen Rechtsgelehrten und Historiker selbst anerkennen, sie einem Deutschen die erste vollständige und correcte Ausgabe eines Rechtsbuchs verdanken, welches sie als Frankreich allein angehörig betrachten. Auch lobt man hier allgemein die Ausstattung in Papier und Druck, worin sonst die deutschen litterarischen Erscheinungen den französischen immer nachstanden. Bekanntlich sind die sogenannten Assises de Jérusalem eine Sammlung von Rechtsregeln für die Gerichte des von den Kreuzfahrern gestifteten Königreichs Jerusalem; diese Sammlung ist nicht in Einer Epoche, sondern zu verschiedenen Zeiten angefertigt worden.
Gottfried v. Bouillon hatte in seinem Königreich zwei Gerichtshöfe angeordnet, den Oberhof (haute cour), dem die Gerichtsbarkeit über die Baronen zustand; dann das Gericht der Bürger (cour des bourgeois). Die Sammlung der Rechtsregeln theilt sich demnach in zwei Haupttheile, die Assise des Oberhofs und die der Bürger; erstere handelt hauptsächlich vom öffentlichen und Feudal-Recht; die andere hat das bürgerliche und Criminal-Recht zum Gegenstand. Ein Vergleich dieser Rechtsregeln mit den noch vorhandenen Gewohnheitsrechten, die zu jener Zeit die einzelnen Provinzen von ganz Europa beherrschten, zeigt, daß dieselben größtentheils den französischen und niederländischen Gewohnheiten entnommen sind (obwohl darin sich auch einzelne Verfügungen von Gewohnheiten anderer Länder wieder finden); auch ist die Abfassung in altfranzösischer Sprache. Von den Assises de la haute cour besteht eine im Jahr 1690 von La-Chaumassière besorgte Ausgabe, die aber unvollständig und uncorrect ist, weil damals die vollständigeren Handschriften jener Sammlung, in Frankreich wenigstens, noch unbekannt waren. Als die zwei vollständigsten derselben sind jetzt anerkannt die in der Universitätsbibliothek zu München aufbewahrte und die zu Wien befindliche; letztere rührt von Venedig her, und diente früher, nebst noch einer andern Handschrift, den von dieser Republik bezeichneten Commissarien, welche die italienische Uebersetzung anfertigten, die nachher Canciani in seinen leges Barbarorum abdruckte. Beide Handschriften sind in der letztern Zeit von den respectiven Regierungen auf Ersuchen des französischen Gouvernements in Original0386 mitgetheilt worden. Die hiesige Regierung ließ sehr genaue Abschriften derselben nehmen, welche jetzt in der königlichen Bibliothek zu Paris aufbewahrt werden, wo sich auch von früher her mehrere andere, weniger vollständige Manuscripte der Assisen befinden. Schon vor zwölf Jahren begann Hr. Kausler bei seiner Anwesenheit in Paris die Prüfung der hier vorfindlichen Originalhandschriften und Abschriften; die österreichische und die bayerische Regierung haben auch bereitwillig ihm die Originale der beiden oben bezeichneten Handschriften anvertraut. Seine nunmehr vollendete Arbeit erscheint, laut der mit dem ersten Band ausgegebenen Anzeige, in drei Bänden; der erste beginnt mit der basse cour. Hr. Kausler gibt als Haupttext den wörtlichen Inhalt der Münchener Handschrift, und fügt als Noten den Text der Wiener Handschrift bei, die er als weniger vollständig ansieht: 247 Capitel in beiden Handschriften handeln vom Civilrecht; dann folgen in der Münchener noch 88 Capitel, die eigentlich sich auf die haute cour beziehen, aber von dem zweiten Theil der Handschriften, der eigentlich von der haute cour handelt, verschieden sind; ein Capitel über den gerichtlichen Zweikampf und mehrere über verschiedene Materien. Die Noten bezeichnen die Varianten der andern bekannten Handschriften und der bemeldeten Uebersetzung; sie enthalten auch Erläuterungen des Textes. Der zweite Band wird jenen zweiten Theil der Handschriften enthalten; der dritte mehrere einzelne Sammlungen von Rechtsregeln oder Abhandlungen, die den Schluß der Handschriften bilden, wovon unter andern eines den Namen Schlüssel (Clé) des assises führt; ein anderes heißt das Handbuch des Advocaten (Livre du plaidoyant). Auch kündigt der Herausgeber eine allgemeine Einleitung an, dann ein alphabetisches Sachregister, welches zugleich das Glossarium bilde.
Graf Beugnot befolgt in seiner Bearbeitung eine andere Methode; er beginnt mit den Assises de la haute cour und bildet aus den verschiedenen ihm zu Gebote stehenden Handschriften einen einzigen Text, indem er jeder derselben diejenigen Worte entlehnt, die ihm die richtigsten erscheinen; die Noten bezeichnen die Varianten und enthalten Aufklärungen über den Text, so wie einen geschichtlichen Commentar, gezogen hauptsächlich aus den Schriftstellern, die in Cypern und andern orientalischen Ländern geschrieben haben, wo nach Zerstörung des Königreichs Jerusalem das Rechtsbuch der Assisen noch lange Zeit hindurch Gesetzeskraft behielt.
Ist einmal durch die eine oder die andere dieser beiden Ausgaben der Text der Assisen zur Kenntniß des Publicums gebracht, so reihen sich daran unfehlbar neue Forschungen über das ältere Recht; zum Beispiel wird dann vermuthlich der bereits von mehreren Seiten geäußerte Wunsch verwirklicht, in den älteren Gewohnheitsrechten von Frankreich und andern Ländern die Quelle jeder einzelnen Verfügung, die in den Assisen Platz gefunden hat, aufzusuchen – eine nicht ganz leichte Arbeit, da die einfache Durchlesung der Assisen beweist, daß keine Coutume allein als Grundlage gedient hat. Auch wäre eine Uebersetzung in die jetzt gebräuchliche französische Sprache nicht ohne Werth, da die ältere Sprache auch gelehrten Männern unserer Zeit nicht geläufig ist, und manche derselben dem Hrn. Kausler, als Ausländer, Glück wünschen, dieselbe so wohl verstanden zu haben.
Zum Schluß führe ich noch eine andere neue Schrift über französisches älteres Recht an: eine Sammlung der ältesten normännischen Gewohnheiten und gerichtlicher Entscheidungen des Obergerichts (échiquier) der Normandie, aus den Jahren 1207 bis 1245; es ist der Abdruck einer Handschrift, die sich hier in der bibliothèque Sainte Généviéve befindet. Der Herausgeber, ein fleißiger Gelehrter, Hr. Marmier, Advocat und Bibliothekar der Advocaten-Innung in Paris, hat eine sorgfältig geschriebene Einleitung, dann Noten, ein Glossarium und ein alphabetisches Register beigefügt, so wie ein Schreiben an ihn des Hrn. Pardessus über die Nützlichkeit der Herausgabe solcher älteren Handschriften.
Die Admiralität hatte gegen Ende des Jahres 1838 den Kutter Arrow ausgerüstet, um Sämereien und Ackerbaugeräthe nach den Falklandsinseln zu bringen und dort zu stationiren, bis die Officiere die Küsten der Inseln vermessen hätten. Dieß geschah im Laufe des letzten Jahres, und so eben erscheint ein Bericht über die Expedition von dem zweiten Officier des Schiffs, Mackinnon. Der officielle Bericht des Capitäns Sullivan ist noch nicht erschienen. Man sieht aus der ganzen Verhandlung, daß die englische Regierung entschlossen ist, dieses neue Glied in der Kette ihrer Colonien zu benützen; das erste war, daß sie das Recht ihres Besitzes anerkennen machte, und dieß war nicht ganz leicht. Die Inseln waren zwar von Spanien in der Convention von 1780 an England abgetreten worden, aber wie man glaubt, unter der geheimen Bedingung, daß dieses kein Etablissement darauf gründe. Sie blieben auch wüste liegen, bis Buenos Ayres nach seiner Losreißung von Spanien sie als sein Eigenthum behandelte, und an einen Deutschen, Namens Vernet, verpachtete, der eine kleine Colonie zum Behufe der Ausbreitung der Seehundsjagd und der wilden Viehheerden darauf gründete. Diese wurde aber von einem nordamerikanischen Kriegsschiff zerstört, die Colonisten nach Buenos Ayres transportirt, und die Amerikaner erklärten, daß sie die Ansprüche keiner Nation darauf anerkennen würden. Die Inseln waren ihnen bequem, weil ihre Wallfischfänger in dem Südmeer sich dort verproviantiren und ihren Thran auskochen konnten, und besonders wegen des damals sehr reichen Seehundsfangs von Werth; dieß bewog die englische Regierung, ihre Rechte geltend zu machen, und im Jahre 1832 pflanzte der Capitän Onslow von dem Linienschiff Clio eine Flagge auf die Ruinen des alten englischen Etablissements, das die Spanier unter Madarigo im Jahre 1770 zerstört hatten. Dieß gab Veranlassung zu Remonstrationen von Buenos Ayres, und die Admiralität schickte daher den Lieutenant Lowcay als Gouverneur dahin, und stationirte eine kleine Brigg in Port Louis, um ihre Souveränetätsrechte respectiren zu machen. In diesem Zustand fand der Arrow die Colonie. Die Hauptstadt der Insel besteht in nur zwei Häusern und einigen Hütten für die Gauchos, welche der Gouverneur aus Südamerika herübergebracht hatte, und die ganze Bevölkerung der Inselgruppe, welche aus zwei großen und etwa 90 kleinen Inseln besteht und ungefähr einen Flächengehalt von 7000 englischen Quadratmeilen hat, belief sich nicht auf 100 Personen. Aber die Souveränetätsrechte waren nach und nach anerkannt worden, und der Gouverneur hatte seit einigen Jahren den Amerikanern die Seehundsjagd verboten und war respectirt worden. Seitdem hat sich eine Gesellschaft in England gebildet, welche die Inseln colonisiren will, und es ist wahrscheinlich daß man auf sie das System des Verkaufs der Kronländereien anwenden wird, wie in Südaustralien.
Man wundert sich im ersten Augenblick, daß wüste Inseln in der Mitte einer stürmischen See, welche großentheils aus Torfmoor bestehen, und auf denen kein einziger Baum wächst, Capitalisten anziehen können, aber man überzeugt sich bald,0387 daß die Speculation doch eine solide Basis hat. Die kleinen Inseln besonders auf der Ostseite sind ein Lieblingsaufenthalt des feinhaarigen Seehunds, dessen Fell in China theuer bezahlt wird, und täglich theurer wird, da die Russen in Notkasund und die amerikanischen Seehundsfänger die Race in den meisten Localitäten zerstört haben, indem sie die Jungen nicht schonen. Auch auf den Falklandsinseln haben die Amerikaner das Thier sehr vermindert, aber seitdem der englische Gouverneur sie abweist, mehren sich die Heerden wieder, und die Jagd wird nächstens wieder so ergiebig werden, als je. Der Werth solcher Localitäten ist so groß, daß die Jagd auf der kleinen Insel Lobos im La-Plata Strom um 80,000 spanische Thaler jährlich verpachtet ist, obgleich sie weit unbedeutender ist als die auf den Falklandsinseln. Die Expedition des Arrow fand einen englischen Matrosen Namens Melville auf diesen angesiedelt, der sich ohne die geringste Hülfe und ohne alles Capital durch den Seehundsfang dort in wenigen Jahren so bereichert hat, daß er jetzt Besitzer von zwei Kauffartheischiffen ist. Die großen Inseln sind von Heerden wilder Ziegen, Pferden und Ochsen durchstreift, welche die Nachkommen der von Bougainville dort gelassenen sind, und man schlägt das wilde Rindvieh allein auf wenigstens 30,000 Köpfe an; das hohe Gras, mit dem die Inseln bedeckt sind, ist ihnen so zuträglich, daß ihre Häute doppelt so schwer sind, als die von den Pampas und ihre Zahl könnte ins Unendliche vermehrt werden, wenn die Inseln hinlänglich bewohnt wären, um die wilden Hunde auszurotten, welche gegenwärtig einen großen Theil der Kälber zerreißen.
Da die Inseln in dem Strich liegen, dem die Wallfischfänger und alle Schiffe, welche das Cap Horn umfahren, folgen, so würden diese sich bald daran gewöhnen, sich dort zu verproviantiren, wozu die Inseln alle Hülfsmittel darbieten. Das Klima ist etwa das der Hebriden, und der Zweck der Compagnie ist, einen Theil der überflüssigen Bevölkerung dieser Inseln dorthin zu versetzen. Die Colonisation würde der englischen Regierung die Ausführung ihres Plans, auf den Inseln ein Depot für die Marine zu errichten, sehr leicht machen, und vermöge ihrer Lage würden sie für die südamerikanischen Stationen werden, was die Bermuden für die nordamerikanischen sind, und für den Handel in der Südsee, was das Cap für den Handel mit dem Orient ist. Die Küste bietet vortreffliche Häfen dar, und der einzige Nachtheil der Localität ist der Mangel an Holz; aber es ist leicht sich Bauholz von der gegenüberliegenden Küste von Patagonien zu verschaffen, und für Brennmaterial ist durch die Torfmoore gesorgt. Die Küste ist so reich an Fischen, daß die Mannschaft des Arrow sich oft mit Einem Netzzug auf mehrere Tage verproviantirte, hauptsächlich mit einer Art von Salmen, welcher sich vortrefflich salzen läßt, und mit welchem schon Vernel angefangen hatte Südamerika für die Fastenzeit zu versehen, und den Neufundlandstockfisch damit zu verdrängen. Dieß könnte ein großer Handelszweig werden, und die Fischerei könnte leicht an die Küsten von Patagonien ausgedehnt werden, wo der eigentliche Stockfisch in großen Massen vorkommt. Das Klima der Inseln ist mild und gesund und sie würden für die Kranken und Reconvalescenten der Stationen von Rio, Buenos Ayres und Montevideo seyn, was Ascension für die Station von Westafrika ist. Je mehr sich Südamerika und die Inseln der Südsee entwickeln, um so größer muß der Werth des Besitzes der Falklandsinseln werden, theils für die Krone als militärische Station, theils für die Colonisten, und bei dem gegenwärtigen Eifer für Stiftung von Colonien, welcher größer ist, als er je seit den Zeiten der Königin Elisabeth war, ist gar nicht zu zweifeln, daß die Sache, da sie einmal in Anregung gebracht ist, mit Eifer und Beharrlichkeit werde verfolgt werden.
Mehemed Ali, der gewöhnlich die Angelegenheiten seines Landes öffentlich verhandelt, verlangte von seinen Privatbeamten eine Uebersicht der jetzigen financiellen Lage von Aegypten. Man überreichte ihm diese Uebersicht, so wie man sie aus den Büchern der Schreiber des Privatraths gezogen. Die Activa betrugen 1,400,000 Beutel (der Beutel beträgt 500 Piaster, also so viel wie 50 Gulden im 20 Guldenfuße) und die Passiva ungefähr 1,600,000 Beutel; hiernach ergäbe sich ein Deficit von 200,000 Beuteln. Mehemed Ali erhob sich, nachdem man ihm diese Uebersicht vorgelesen, und rief: „ Ohne die Bücher gesehen zu haben, weiß ich, daß die Activa der Finanzen Aegyptens die Passiva um mehr als 60,000 Beutel überschreiten; man sehe diese Uebersicht noch einmal durch, und suche die Fehler zu entdecken. Die Secretäre, welche in diese Rechnung nur die wirklichen financiellen Operationen mit aufgenommen hatten, entwarfen nun eine mehr detaillirte Uebersicht, worin die Summen, welche den Truppen in Syrien bezahlt werden, die Differenz zwischen dem Werth der Producte des Bodens, wie er den Fellahs vergütet, und zwischen dem Betrag, der daraus durch den Verkauf erlöst worden, dann auch die noch laufenden Summen der Einnahme, über die man noch keine Quittung ausgestellt hatte, mit einbegriffen waren. In dieser neuen Rechnung war das Deficit auf 17,000 Beutel reducirt. Hierauf übertrug Mehemed Ali diese Rechnung andern Personen, und gleich bei der ersten Durchsicht entdeckte man, daß übersehen worden, die Summen, welche Grundeigenthümer und andere Privatleute an die Regierung schuldeten, mit in Anschlag zu bringen; nur die eingegangenen Abschlagszahlungen waren aufgeführt worden, und obwohl nicht alle jene Ausstände ganz liquid sind, so ist es doch keinem Zweifel unterworfen, daß sie auf eine sehr starke Summe sich belaufen. Ferner hatte man zwar sämmtliche Ausgaben auf die Passiva gebracht, dagegen in die Activa von den Abgaben, Zöllen etc. nur die wirklich eingelaufenen Summen gerechnet. Auch am Sold sollten noch 370,000 Beutel in die Staatscasse zurückfließen. Hieraus geht ein sehr bedeutender Ueberschuß an Einnahmen hervor, selbst wenn man nicht Alles flüssig machen kann. Auf der erwähnten Uebersicht figurirt sowohl unter der Activ - als Passivrubrik auch das Material, welches der ägyptischen Regierung zur Verfügung bleibt, nämlich Alles, was im Magazin sich befindet oder im Bau begriffen ist; die Linienschiffe und die beendigten Bauwerke, Alles, was an Kleidern, Waffen, Munition bereits vertheilt ist, wird auf diese Uebersicht nicht mehr gebracht. Wenn man das zahlreiche Material, welches in den Fabriken und Arsenalen beständig consumirt und erneuert wird, von den Revenuen abzieht, darf man doch ziemlich genau die Einnahme der ägyptischen Regierung auf eine Million Beutel schätzen, wovon 780,000 auf Aegypten 150,000 auf Syrien 25,000 auf Nigritien 25,000 auf Hedschas 20,000 auf Kandia kommen. Es beträgt also die Totalsumme der Einkünfte von Mehemed Ali's Regierung 50 Millionen Gulden im 20 Guldenfuß. Mit einer solchen Einnahme läßt sich gewiß Großes ausrichten; besonders wird dieß der einsehen, der die Lage der0388 Dinge in Aegypten kennt, wo der Soldat gegen geringe Kosten gekleidet, ernährt und unter Dach gebracht wird, wo man die großen Ausgaben für Transporte und Lieferungen wie in Europa erspart, und wo oft die im Felde stehenden Truppen auf Kosten des Feindes ihren Unterhalt haben; all' diese Dinge sind auf der erwähnten Uebersicht nicht bemerkt. Noch ein Umstand von Wichtigkeit ist, daß die ägyptische Regierung ihre meisten Steuern aus den Producten des Bodens bezieht, und darüber also erst nach deren Verkauf verfügen kann; sie befindet sich deßhalb in einer günstigern Lage, als jede Regierung Europa's, denn sie bestreitet mit den Einnahmen des vergangenen Jahres die Ausgaben des laufenden Jahres. Die Einkünfte Aegyptens können, da sie auf der Fruchtbarkeit des Bodens beruhen, in dem Grade steigen, als man mehr und besser cultiviren wird. Zur Zeit der Römer hatte Aegypten 12 Millionen Einwohner; man nannte es die Kornkammer des römischen Reichs. Gegenwärtig zählt Aegypten kaum 2 1 / 2 Millionen Einwohner. Es ist demnach alle Hoffnung vorhanden, daß die Einkünfte Aegyptens sich noch vermehren werden, sobald einmal ruhige Zeiten eintreten. – In Europa hört man nicht auf zu drucken: daß der Bauer in Aegypten unter der Last der Arbeit erliege, daß er kaum Brod genug habe, daß er seine Blößen nicht decken könne. Man schreibt diese Lage den Steuern und Abgaben zu, die er an die Regierung bezahlt; letztere, heißt es, lasse ihm gar nichts. Die Regierung sey übrigens genöthigt, die Bauern zur Arbeit zu zwingen, weil sie, faul und unbekümmert von Natur, keinerlei Anstrengung lieben, selbst wenn sie dadurch eine bessere Zukunft sich sichern können. Mehemed Ali hat eben den schlagenden Beweis zu seinen Gunsten geliefert, daß die Steuern und Abgaben keineswegs so drückend sind, als man gewöhnlich behauptet und daß die Bauern, wenn sie nur zur Arbeit sich bequemen wollten, ihren Wohlstand in kurzer Zeit sichern könnten. Einige der bedeutenden Kaufleute Alexandria's, die schon lange im Lande sind, haben den Vorschlag gemacht, verschuldete Dörfer für ihre Rechnung in Pacht zu nehmen; sie verpflichteten sich gegen die Regierung nicht nur, alle Steuern, Abgaben etc. wie die übrigen Bauern zu bezahlen, sondern auch sogleich die Zahlungsrückstände dieser Dörfer zu berichtigen. Mehemed Ali nahm das Anerbieten an. Die Kaufleute bezahlten die Schulden und Steuern, für die sie verantwortlich waren, und kaum hat das zweite Jahr begonnen, so sind nicht nur ihre Auslagen schon gedeckt, sondern sie haben auch sichern Gewinn. Einige von ihnen haben, gereizt durch die Aussicht auf Gewinn, sogar neue Concessionen von Grundstücken nachgesucht und wollen die darauf ruhenden Lasten bezahlen. Mehemed Ali, der eifrig wünscht, seine Fellahs zu überzeugen, daß sie durch eine fleißigere Cultur des Bodens ihr Glück machen können, wird sich gewiß nicht weigern, diese Art von Musterpachthöfen in seinem Land zu vermehren, denn der Reichthum der Privatleute bildet stets zugleich auch den Reichthum des Fürsten.
Aus all' dem Gesagten will ich nur den Schluß ziehen, daß kein Land der Welt die gleichen Vortheile, wie Aegypten bietet. Wir müssen Mehemed Ali Dank wissen, daß er so bedeutende Ressourcen geschaffen, ohne das Land in wirkliche Armuth zu stürzen, wie man dieß ohne Grund behauptet. Alles kommt darauf an, daß er die faulen Bauern zur Arbeit zwinge. Dieser Zwang, der jetzt mehr moralisch als physisch ist, wird für das Wohl der Massen bei ihnen mit der Zeit in Gewohnheit übergehen. Der praktische Unterricht, den die Fellahs durch die Verpachtung der Grundstücke an Europäer vor Augen haben, und der Elementarunterricht, den die Kinder hierüber in den zahlreichen Schulen erhalten, werden sicherlich gute Früchte tragen. Ueberhaupt wird Aegypten in der Folge mehr und mehr den civilisirten Ländern Europa's ähnlich werden und seiner Regierung, welche die Bewohner aus ihrem Stumpfsinn und Fanatismus aufzurütteln und auf der Bahn des Fortschritts vorwärts zu schieben verstand, wird die ganze Welt hiefür zum Dank verpflichtet seyn, denn diese Umwälzung wird die Regierung ohne gewaltsame Erschütterung, obgleich inmitten von Unruhen aller Art, bloß mit ihren eigenen Mitteln zu Ende führen, ohne das Besitzthum der Ausländer, wie es sonst oft geschieht, durch Anleihen zu gefährden, und obwohl sie alle Aussicht gehabt, dergleichen Anleihen abzuschließen. Was nun auch sich ereignen mag, so war und wird Mehemed für die Nachwelt stets einer jener „ von der Vorsehung auserwählten Männer “seyn.
Während des Verlaufes des seit Anfangs Junius l. J. zu Preßburg versammelten ungarischen Reichstags hat die Allgemeine Zeitung mehrere Aufsätze geliefert, in der erklärten Absicht, dem unternehmenden Handelsmann, dem wißbegierigen Reisenden, dem politischen Denker, dem philosophischen Forscher und Juristen Gelegenheit zu geben, sich über die Verwaltung dieses, noch viel zu wenig gekannten Landes zu orientiren, dessen Verfassung näher kennen zu lernen. Es läßt sich nicht läugnen, mehrere derselben, namentlich die „ pia desideria “und „ ungarische Zustände “enthalten, um sich diesem Zwecke zu nähern, interessante Daten, Aufschlüsse und Winke, welche wohl auch manchem Inländer erwünscht und nützlich erscheinen dürften; doch haben sich in dieselben mitunter auch bedeutende Irrthümer eingeschlichen, welche im Interesse der Oeffentlichkeit einer bescheidenen Berichtigung bedürfen könnten.
Beilage Nr. 298 den 25 Oct. 1839, „ ungarische Zustände, Constitution des Landtags, “drückt sich über den Uebelstand des Mangels eines Regulaments für den Landtag folgendermaßen aus: „ Die Stimme eines Comitats ist die Einheit, nach welcher Alles gemessen wird. Jeder nicht ungarische Leser wird unglaubig den Kopf schütteln, wenn er liest, daß alle 49 königlichen Freistädte, also der gesammte vierte Stand, nur für ein Comitatsvotum gerechnet wird; folglich jede Stadt, für sich allein betrachtet, nur den 49sten Theil eines Comitatsvotums habe. “
Es kann hier nicht die Absicht seyn, eine diplomatische Erörterung der Rechte der königlichen Freistätte auf dem Landtage zu geben; – wer nicht ganz unbewandert ist in den ungarischen Gesetzen, weiß recht gut, daß jede der 49 königlichen Freistädte, welche sämmtlich und namentlich in den Gesetzen aufgeführt sind, mit einer vollen Stimme eben so und mit den nämlichen Worten und Ausdrücken, wie die neu aufgenommenen Comitate inarticulirt (in das Gesetzbuch eingetragen) seyen. Diesem zu widersprechen wagt selbst kein Comitatsdeputirter, und darüber sowohl, als über die erst seit 1825 zur Sprache gekommene Frage, ob das Votum eines Comitatsdeputirten jemals mehr Gewicht gehabt habe, haben soll und könne, als das des Deputirten einer königlichen Freistadt, geben die Landtagsdebatten eben von 1825, 1832 / 36 und die der dritten und vierten Sitzung vom 17 und 18 Junius 1839 um so mehr Aufschluß, als man nur die dort gedruckten Vorträge der städtischen Deputirten, ja selbst die darauf durch den Präsidenten der Ständetafel (Personalen) gegebenen Erklärungen nachzulesen braucht. – Weitere Erläuterungen eben dieser Frage dürfte auch die Verhandlung der 62sten Sitzung vom 27 November 1839 enthalten.
Um so auffallender mußte es seyn, daß die in der vierten Sitzung dd. 18 Junius von entgegengesetzten Ansichten ausgehende Rede des Deputirten des Sàroser Comitats Franz v. Pulszky, durch einen Ungenannten aufgenommen, von Wort zu Wort veröffentlicht, und in die Beilage der Allgemeinen Zeitung Nro. 321 17 November 1839 eingerückt wurde. Da die Oeffentlichkeit berufen ist, ein wahres, ungeschmeicheltes und kein entstelltes Bild der Nation und ihrer Einrichtungen zu geben, so wird es an der Zeit und erlaubt seyn,0389 die in der obigen Rede vorkommenden vielen Unrichtigkeiten aufzuklären.
„ Die ungarischen Städte (wird gesagt) gründeten fremde Colonien. Durch fremde Sprache, Einrichtungen und Begriffe abgesondert, nie mit der Nation verschmolzen, konnten sie keinen besonderen Einfluß auf die Gesetzgebung bilden. Vertreter der beweglichen Industrie und des kosmopolitischen Handels, stets demokratischen Principien huldigend, widerstreben sie immer den Ansichten eines aristokratischen Landes. Spät, erst im 14ten Jahrhundert, gewannen sie Einfluß auf die Gesetzgebung, aber dieser war nur gering. “
Also fremde Colonien sollen die ungarischen Städte seyn? fremd durch Abkunft, Sprache, Einrichtung und Begriffe? Referent hofft, der Redner werde wenigstens nicht alle ungarischen Städte darunter meinen. Der in der Geschichte auch nur wenig Bewanderte wird sehr gut wissen, daß viele der dermaligen ungarischen Städte schon unter den Römern, also mehrere Jahrhunderte vor Einwanderung der Magyáren, Städte dieses Landes, einheimische, waren. – Er denke nur an Acincum und Contraacincum (Ofen und Pesth), Osones (Stuhlweißenburg), Colonia Julia (Oedenburg), Arrabona (Raab), Mursa (Essegg), Zambara (Temeswar), Eburum (Trenchin) Carpis oder pons ad Herculem (Gran) u. s. w. Er denke, daß wo jetzt Schemnitzer und Kremnitzer Fleiß die Gruben baut, einst Arsicum und Uscenum blühten. – Wahr ist es, in den Wirren des Mittelalters, durch die Kreuzzüge, durch die Einfälle und Verheerungen der Tataren und Mongolen und später durch die Türken, ist wohl viel Land, sind wohl viele Städte öde geworden; allein hat diese Geißel der Vernichtung nicht auch den Adel eben so getroffen? Wie viele Adelige dürften wohl Abkömmlinge seyn der arpadischen Einwanderer? wie viele neue Sprößlinge eingepfropft aus allen Ländern Europa's und hier erst nationalisirt? Das läßt sich eben so von den Städten sagen. Und wahrlich, will man nur oberflächlich statistische und geographische Daten berühren, wer wird nicht erkennen; daß viele der ungarischen Städte und ihre Marken und Gauen gerade dasjenige Land sind, welches mit Recht für das nationalste gilt – nationaler als die größere Hälfte der Comitate an Abkunft, Sprache, Einrichtungen und Begriffen. Debreczin, Szathmárnémeti, Nagybánya, Szegedin, Comorn, Raab, Stuhlweißenburg, die Hajduckenstädte, die der Jazyger und Cumanier können als die Centralpunkte der Nationalität betrachtet, mehrere andere auch in dieser Hinsicht vielen Comitaten gleichgestellt werden. – Zugegeben ferner, daß von den anderen mehrere wirklich durch fremde Colonien gegründet worden, Colonien aus den Zeiten des heiligen Stephans Geysa, des 2ten Bela, des 4ten, muß man ihnen nicht die Rechte halten, die ihnen als Bedingniß ihrer Einwanderung und Ansiedlung gesetzt, oder aus Rücksicht ihrer Verdienste gewährt worden? Hat ein sechs -, achthundertjähriger Besitz sie nicht zu Bürgern des gemeinsamen Vaterlandes erhoben, dessen glückliche und unglückliche Tage, alle Lasten und Gefahren sie brüderlich getheilt?
Mehr Wahrheit liegt in dem Umstand, daß sie Vertreter sind der Gewerbe, des kosmopolitischen Handels, demokratischen Principien huldigen, und darum den Ansichten eines aristokratischen Landes entgegenstreben. Kann aber dieß einen Vorwurf begründen? Ist es nicht Bestimmung der Städte, Gewerbe und Handel zu treiben? Liegt es nicht in der Natur der Sache, daß das demokratische Princip das aristokratische mäßige, oder sollen Gewerbe und Handel nicht vertreten werden? Hat die Gesetzgebung die Städte, ungeachtet sie für demokratisch gehalten werden, nicht dennoch aufgenommen? Liegt nicht vielleicht gerade hierin die Weisheit der Gesetzgebung unserer Voreltern, daß sie dadurch das Uebergewicht des Adels einigermaßen milderten? Ein Gleichgewicht zwischen den verschiedenen Ständen herzustellen, eine Einrichtung zu treffen, daß auf dem Reichstage die Interessen aller Classen der bürgerlichen Gesellschaft vertreten werden, zu verhindern, daß nicht ein bevorzugter Stand die anderen unterdrücke, daß das Wohl nicht einer einzelnen Kaste, sondern des ganzen Volkes beachtet und gefördert werde. Das ist ja Zweck und Aufgabe der Gesetzgebung.
Die Zeit betreffend, seit welcher die Städte zur Gesetzgebung berufen worden, gesteht der Redner selbst ein, daß sie bis in das 14te Jahrhundert hinauf reiche; das ist nun bereits ein halbes Jahrtausend, und doch möchte er ihnen diesen Einfluß, wo nicht ganz benehmen, doch gewiß sehr beschränken; er behauptet: „ dieser Einfluß sey stets nur gering gewesen, weil die Städte auch anfangs bloß vertreten erschienen, während der ganze Adel persönlich Theil nahm an der Verfassung der Gesetze; – die wenigen Gesetze, auf welche sich die Städte berufen, seyen in jenen Zeiten gemacht worden, wo die Türken im halben Lande hausten, und auf ihre jetzige Stellung nicht anwendbar. Der 1ste Art. 1608, welcher den damaligen Städten, deren acht waren, Sitz und Stimme gab, verdanke seinen Ursprung einem Landtage, der mit dem jetzigen durchaus nicht verglichen werden könne, denn auf ihm seyen noch Stände und Magnaten bei einer Tafel vereint in einem Saale gesessen. – Das Gesetz von 1687, welches die Inarticulation neu entstehender Städte darum verbietet, weil die bereits bestehenden durch ihre Macht dem Adel gefährlich waren, sey noch weniger anwendbar, weil es mehr beweißt als es sollte, auch sey es nie gehalten worden, indem man eine Menge Freistädte seit jener Zeit inarticulirte und gesetzlich anerkannte. “
Will man kürzlich sehen, ob und wie weit diese Facta und Behauptungen bestehen, muß sich Referent in der That wundern, wie der Redner, der doch sonst auch als Schriftsteller sich bereits einen Namen erworben, dieselben vorbringen konnte. – Der Beispiele, wo der ganze Adel auf dem Reichstage erschien, sind in der ungarischen Geschichte nur wenige – es geschah solches nur dann, wenn gleich vom Landtage aus in das Feld gezogen wurde, oder richtiger, wenn die Kriegsmacht, mit ihrem Könige versammelt, noch vor dem Aufbruche auf offenem Felde einige gesetzliche Verfügungen traf. – Daß bei solcher Gelegenheit außer den Banderien der Baronen, Magnaten, Bischöfe, und außer den Banderien des kleineren Adels unter dem Fähnlein des Comitats, auch die Städte, nicht, wie der Redner zu deuten scheint, bloß durch drei, vier Abgeordnete, wohl aber durch ihre Bewaffneten, und eine unter gleichem Fähnlein versammelte Kriegsmacht erschienen seyen, daß namentlich die Städte die Armee bei solcher Gelegenheit mit ihrer Artillerie versehen haben, beweißt die Geschichte in hundert noch vorhandenen Urkunden. – Der Redner möge nachweisen, wenn er kann, daß seit dem Fundamental-Artikel 1, 1608, ja seit dem Regierungs-Antritt der königl. österreichischen Dynastie, der Adel auch nur einmal persönlich erschienen; daß seit der Zeit nicht stets eben so viel Deputirte von den Städten, zwei, drei vier, ja mehr als von den Comitaten zugegen waren; – er mag sich erinnern, daß als bis zum Jahre 1681 von jedem Comitate und jeder Stadt nur zwei Deputirte berufen wurden, eben auf diesem Landtage von den drei Deputirten, welche das Gömörer Comitat geschickt, einer abtreten mußte.
Eben so unrichtig ist es, daß die Gesetze, wodurch die Städte zur Legislation berufen wurden, aus Zeiten stammen, wo die Türken im halben Lande hausten. – Im 14ten Jahrhundert unter Sigismund, wo das Decret von 1405 beinahe allein von städtischen Deputirten berathen und verfaßt wurde, war noch kein Türke im Lande; der 3te Art. Uladislai Decret 7 vom Jahre 1514, auf welches sich das Hauptgesetz von 1608 ausdrücklich beruft, enthält nicht 8, wie er sagt, sondern 17 Städte, deren Abgeordneten unter den übrigen Ständen Sitz und Stimme gegeben wird, und wurde zu einer Zeit gemacht, wo die Türken weit außer Ungarn hausten, 13 Jahre vor der unglücklichen Schlacht bei Mohacs.
(Fortsetzung folgt.)
Aufforderung.
Weber Georg Weißer von Mönchweiler hat gegen seine Ehefrau Maria, geborne Rosenfelder von dort, eine Ehescheidungsklage erhoben, die sich darauf gründet, daß seine Ehefrau im Monat December 1835 sich heimlicher Weise von ihm entfernt, zufolge der eingegangenen Nachrichten wahrscheinlich nach England oder Amerika sich begeben hat, und seit der Zeit nicht mehr zurückgekehrt sey. Die Maria Weißer, geb. Rosenfelder, wird daher aufgefordert, sich innerhalb 6 Monaten, von heute an, anher zu stellen und auf die Ehescheidungsklage vernehmen zu lassen, widrigenfalls weiters verfügt werden wird, was Rechtens ist.
Villingen, den 28 Januar 1840
Großherzoglich badisches Bezirks-Amt.
Haagen.
vdt. Hegele.
Guts-Verkauf.
Eines der schönsten Güter von circa 800 bayer. Morgen Feld, Wald und Wiesen, ganz arrondirt, in Oberbayern gelegen, ist um 150,000 fl. zu verkaufen.
Die Gründe stehen in höchster Cultur, Schloß - und Oekonomiegebäude etc. lassen nichts zu wünschen übrig. Die Lage ist die anmuthigste, und eignet sich das Ganze vorzüglich zu einer Fideicommiß-Besitzung und zum angenehmen Aufenthalt zu jeder Jahreszeit.
Kaufsliebhaber bittet man, sich ohne Unterhändler in frankirten Briefen an Hrn. Raimund Veit, königl. Professor an der Kreis - Landwirthschafts - und Gewerbsschule in Augsburg zu wenden, der nähere Auskunft geben wird.
Associé-Gesuch.
Zu einer Brauerei mit Gastwirthschaftsgerechtigkeit in einer Stadt in Unterfranken wird ein Theilnehmer gesucht, und von ihm nur 4000 fl. Capital Einlage gefordert. Die beiden Geschäftsbranchen sind im besten Betriebe und das Local hiezu, welches sehr geräumig ist, befindet sich in der besten Lage.
Nähere Auskunft gibt auf portofreie Anfragen Hr. Franz Wurzbach in Würzburg.
Im Verlage der unterzeichneten Buchhandlung ist erschienen und in allen Buchhandlungen Deutschlands zu haben: Kaiser Maximilians Urständ.
Ein Zeitbild aus dem fünfzehnten Jahrhundert von Franz Trautmann. Veranlaßt durch den großen Maskenzug der Künstler in München am 17 Februar 1840 8. brosch. 9 kr. und 12 kr.
Wir machen das deutsche Publicum auf diese gelungene poetische Schilderung jenes in seiner Art einzig dastehenden Zuges der Münchener Künstler aufmerksam, die durch tiefe Aufgreifung der Charaktere und pikante Darstellung einen mehr als vorübergehenden Werth besitzen dürfte.
Die Lentner'sche Buchhandlung in München.
So eben ist erschienen und an die verehrlichen Subscribenten versandt worden: C. M. Wielands sämmtliche Werke.
Neue Taschen-Ausgabe.
4te Lieferung oder 19ter bis 24ster Band.
Mit des Verfassers Bildniß in Stahlstich.
Subscriptionspreis 2 Rthlr. od. 3 fl. 36 kr.
Hiemit ist die erste Abtheilung dieser überall mit der lebhaftesten Theilnahme begrüßten neuen Ausgabe eines unserer ersten classischen Schriftsteller geschlossen. Sie enthält: Band I, II: Don Sylvio von Rosalva. – Band III: Musarion. Die Grazien. Der verklagte Amor. Nadine. Erdenglück. Lelia an Damon. Psyche. Das Leben ein Traum. Aspasia. – Band IV, V, VI: Agathon. – Band VII, VIII: Goldener Spiegel. – Band IX: Danischmend. – Band X: Diana und Endymion. Das Urtheil des Paris. Aurora und Cephalus. Combabus. Die erste Liebe. Sixt und Klärchen. Liebe um Liebe. Schach Lolo. – Band XI: Poetische Erzählungen. Das Wintermährchen. Das Sommermährchen. Geron der Adelige. Clelia und Sinibald. – Band XII: Idris und Zenide. Peryonte oder die Wünsche. Der Vogelsang oder die drei Lehren. Hann und Gulpenheh. Die Wasserkufe. Gedichte an Olympia. – Band XIII, XIV: Die Abderiten. – Band XV: Der neue Amadis. – Band XVI, XVII: Peregrinus Proteus. – Band XVIII: Agathodämon. – Band XIX: Diogenes von Sinope. Hexameron von Rosenhain. – Band XX: Oberon. Wielands Biographie. – Band XXI: Menander und Glycerion. Crates und Hipparchia. Korkor und Kikequetzel. – Band XXII, XXIII, XXIV: Arisripp.
Wer, aus Rücksichten der Sparsamkeit, oder wegen Mangel an Interesse für das rein Wissenschaftliche, nicht Wielands sämmtliche Werke, sondern nur die geschätztesten und populärsten derselben zu besitzen wünscht, der findet solche in dieser ersten Abtheilung von 24 Bänden um den außerordentlich niedrigen Preis von 8 Thalern.
Die 2te Abtheilung in 12 Bänden mit den übrigen Schriften litterarischen, philosophischen, historischen und politischen Inhalts wird in möglichst kurzer Frist nachfolgen.
Leipzig, im Januar 1840
G. J. Göschen'sche Verlagshandlung.
Bei J. G. Heubner, Buchhändler in Wien, ist neu erschienen: Das Herzogthum Steyermark, geographisch-statistisch-topographisch dargestellt, und mit geschichtlichen Erläuterungen versehen von Georg Göth, Custos am Museum der k. k. Landwirthschafts-Gesellschaft in Wien, und Mitglied mehrerer gelehrten und ökonomischen Vereine.
Erster Band gr. 8. 1840 3 fl. 45 kr. C. M. oder 2 Rthlr. 12 gGr.
Dieses, Seiner kaiserlichen Hoheit, dem durchlauchtigsten Herrn Erzherzog Johann von Oesterreich gewidmete, und unter Höchstdessen Schutz entstandene Werk, wovon der erste Band so eben erschien, ist das Ergebniß ämtlicher Mittheilungen und eigener Anschauung. Der Verfasser, der während einer Reihe von Jahren in dieser Provinz lebte, hat mit vielem Fleiß und kritischer Auswahl alles jene zusammengestellt, was in einem solchen Werke überhaupt und von Steyermark besonders jetzt Interesse erregen kann, wo dieses Land bei einer Eisenbahn-Verbindung nach Süden eine nicht unwichtige Rolle zu spielen bestimmt ist.
Durch die Angabe aller nur möglichen Daten über die physikalischen, ökonomischen, industriellen und commerciellen Verhältnisse, und besonders die montanistische Betriebsamkeit, so wie durch die getreue topographische Schilderung der einzelnen Dominien, Bezirke und Gemeinden stellt sich diese statistisch-topographische Beschreibung den besten neueren Werken dieser Art an die Seite.
Was den ersten, den Bruckerkreis enthaltenden Band insbesondere betrifft, so dürfte er sich durch seine Details über die ständische Verfassung und das Steuerwesen, welches einen wesentlichen Theil der Einleitung bildet, vorzüglich auszeichnen.
Die Verlagshandlung glaubt daher den Freunden der Statistik, der Natur - und Länderkunde dieses Werk um so mehr empfehlen zu müssen, als es eine Provinz zur klaren Anschauung bringt, die zwar ihrer Naturschönheiten wegen vielfältig besucht wird, nach ihrer Wesenheit und ihren individuellen Verhältnissen aber noch viel zu wenig gekannt ist.
COLLECTION DE LETTRES, MÉMOIRES, RELATIONS, CHRONIQUES, MANUSCRITS OU TRÈS-RARES POUR SERVIR A L'HISTOIRE DES XVE, XVIE ET XVIIE SIÈCLES.
SUPPLEMENT AUX DIVERSES COLLECTIONS DE CHRONIQUES ET MÉMOIRES QUI ONT PARU EN FRANCE ET EN ALLEMAGNE.
PUBLIÉE ET ACCOMPAGNÉE DE NOTES HISTORIQUES ET CRITIQUES PAR LE DR. ERNEST DE MUNCH ET UNE SOCIÉTÉ DE SAVANS COMPATRIOTES ET ÉTRANGERS.
PREMIÈRE PARTIE.
Auch unter dem Titel: Denkwürdigkeiten zur Geschichte der Häuser Este und Lothringen im sechzehnten und siebzehnten Jahrhunderte, bestehend aus ungedruckten Briefen, Memoiren, Staatsrelationen u. s. w.
Herausgegeben und erläutert von Dr. Ernst v. Münch, k. würtemb. Geh. Hofrath und Bibliothekar der k. Handbibliothek, Ritter des Ordens der würtemb. Krone, des k. niederl. Löwen -, des k. gr. Erlöser - und des grossh. Sachsen-Weimar'schen Hausordens vom weissen Falken; Professor emeritus der Geschichte, des Kirchenrechts und der Kirchengeschichte; ordentl. correspond. und Ehrenmitglied der k. dänischen Societät für nordische Alterthumskunde zu Kopenhagen, der Gesellschaft für Beförderung der Geschichtskunde zu Freiburg im Br., der schweizerischen geschichtforschenden Gesellschaft zu Bern, der deutschen Gesellschaft für Erforschung vaterländischer Sprache und Alterthümer zu Leipzig, der rheinisch-westphälischen Gesellschaft für Geschichte und Alterthumskunde zu Münster, der pommerischen Gesellschaft für eben dieselben zu Stettin, der nassau'schen zu Wiesbaden, der Gesellschaft für ältere deutsche Geschichtskunde zu Frankfurt a. M., der philosophischen Gesellschaft zu Würzburg, der philodanischen an der Donau, der helvetischen Gesellschaft zu Schinznach, der niederländischen Maatschappy tot Nut van't Algemeen im Haag, des Albrecht-Dürer-Vereins in Nürnberg, der schweizerischen gemeinnützigen Gesellschaft und jener für vaterländische Cultur zu Aarau etc.
Der Zweck dieses wissenschaftlichen Unternehmens geht dahin, eine Reihe von wesentlichen Lücken sowohl in der allgemeinen Geschichte der angedeuteten drei Jahrhunderte, als in jener von einzelnen Staaten und Regentenhäusern auszufüllen.
Er rechtfertigt sich um so mehr, als ähnliche, in neuester Zeit erschienene Quellensammlungen die Nothwendigkeit, ganze Perioden von neuem und in ganz anderer Weise zu bearbeiten, dargethan haben. Der Hauptherausgeber, von nahen und fernen Freunden und Correspondenten, so wie von hochgestellten Männern und ausgezeichneten Gelehrten in Deutschland, wie im Auslande, wohlwollend unterstützt, hat sich seit mehreren Jahren, oft mit grossen Kosten, bemüht, aus Archiven und Bibliotheken Deutschlands, der Schweiz, der Niederlande, Frankreichs und Italiens sehr viele ungedruckte Briefe, Staatsrelationen, Memoiren, Tagebücher und Urkunden, so wie höchst seltene Druck - und Flugschriften und Manuscripten gleichzuachtende Chroniken, welche einen sowohl historischen als sprachlichen Werth besitzen, für ein Corpus historicum, zu dem angedeuteten Zwecke, sich zu verschaffen, und wird dieselben, mit den gehörigen Einleitungen und Erläuterungen, auf eine dem Interesse der Geschichtsfreunde entsprechende, und den Ankauf möglichst erleichternde Weise, der Oeffentlichkeit übergeben.
Die erste Abtheilung enthält eine höchst interessante Sammlung von Briefen, Berichten und Memorialen berühmter Mitglieder der Familien Este und Lothringen, und zwar von Hercules II und Renata von Frankreich an, bis zu Don Cesar. Darunter befinden sich sehr viele Briefe von der Geliebten Tasso's, Leonora v. Este, und ihren Schwestern, von Alfonso II, seinem Bruder, dem Cardinal Hippolyt und dem Cardinal Luigi, von Margherita de Gonzaga und andern Verwandten; sodann von sämmtlichen Gliedern des Hauses Guise, als: von Franz v. Guise, genannt Balafré, seiner Gemahlin Anna v. Este, Herzogin v. Guise und Nemours, dem Cardinal von Lothringen, Heinrich v. Guise, seinem Bruder Jakob, Herzog von Nemours, dem Herzog von Mayenne und ihren Schwestern, Frauen und Verwandten. Endlich eine bedeutende Zahl Briefe von Kaiser Karl V, Margaretha von Oesterreich, den Königen Franz I, Heinrich II, Franz II, Heinrich III, von Catharina v. Medicis, Marguerite von Navarra I und II, dem Connetable v. Montmorency, dem Admiral v. Coligny, dem Marquis de Saluzzo, dem Cardinal de Tournon, dem Marchese del Guasto und vielen Andern (Feldherren, Diplomaten und diplomatischen Agenten des 16ten und 17ten Jahrhunderts).
Diese Documente sind mit kritischen Anmerkungen und den nöthigen historischen Erläuterungen versehen, was bei jeder fernern Abtheilung ebenfalls stattfinden wird.
Der bei weitem grössere Theil ist sowohl aus der k. Bibliothek im Haag, welcher der Herausgeber früher mitvorgestanden, als auch und hauptsächlich aus der (auch von Raumer und Capefigue benützten) berühmten Bibliothèque de Bethune in der k. Manuscripten-Sammlung in Paris, mit Unterstützung der HH. Guizot (als Minister des öffentlichen Unterrichts im Jahre 1835), Champollion-Figeac (Conservateurs der k. Handschriften-Bibliothek) und eines ausgezeichneten Paläographen daselbst, gewonnen worden.
Sie verbreiten sich über die innere Geschichte und Charakteristik der Estes, welche dermal von neuem die öffentliche Aufmerksamkeit der gelehrten Welt, besonders in Bezug auf die berühmten zwei Prinzessinnen, lebhaft auf sich gezogen haben, so wie über die der berufenen Ligue und ihrer Gegner, neues Licht, und werden dem Bearbeiter jenes Zeitraums den Schlüssel zu manchen räthselhaften Erscheinungen desselben, so wie viele wichtige Züge zur Vervollständigung der historischen Portraits darbieten.
0392Ferner liefern sie Beiträge zur Geschichte der evangelischen Gemeinden in Frankreich, über welche die vor einiger Zeit erschienene Biographie Calvins zum erstenmal sich verbreitet hat. Zugleich ist das Ganze als Supplement der Récueils des Traités von Dumont u. s. w. zu betrachten, so dass demnach diese Sammlung auch für den Staatsrechtlehrer, wie für den Profan - und Kirchenhistoriker wichtig seyn dürfte; ferner als Supplement der bekannten grossen Sammlungen französischer Chroniken und Memoiren, der Archives curieuses, der Révue retrospective u. s. w. von Buchon, Petitot u. A.; daher sämmtliche Bände mit denselben lateinischen Lettern und im gleichen Formate wie jene Werke gedruckt werden sollen.
Die nächstfolgenden Abtheilungen werden sich hauptsächlich auf die Geschichte der Fürstenhäuser Würtemberg, Nassau und Zähringen, so wie über die Niederlande und die Schweiz beziehen. Italienische, spanische und französische Relationen, die zahlreichen, in einer Reihe höchst seltener Ausgaben, und durch verschiedene Sammlungen zerstreuten Lettere volgari und Lettere scelte d' uomini illustri (eine erst von neueren Geschichtforschern, Geschichtschreibern und Litteratoren in ihrer Bedeutsamkeit erkannte, kostbare und reichhaltige Geschichtsquelle), hier vollständig, chronologisch und in innerer Ordnung zusammengestellt, werthvolle Monographien, pikante Flugschriften und ungedruckte Memoiren, aus verschiedenen Privatbibliotheken, zumal Italiens und Frankreichs, gewonnen, werden, von den nöthigen historischen und bibliographischen Nachweisungen begleitet, unmittelbar daran sich reihen.
Jeder neuen Abtheilung, welche von dem einen oder andern der Mitglieder des Vereins, an dessen Spitze der Hauptherausgeber steht, besorgt worden ist, wird der Name des speciellen Herausgebers vorangesetzt werden. Jede derselben bildet zugleich, in einem oder in mehreren Bänden, ein für sich geschlossenes Ganze und kann daher auch einzeln abgegeben werden.
Verschiedene deutsche und ausländische Regierungen haben dem Unternehmen, welches aus reiner Liebe für die Wissenschaft und ohne alle industrielle Zwecke entstanden, wie schon seine ganze Natur ausweist, bereits ihre Unterstützung huldvoll zugesichert, und Seine Majestät der König von Würtemberg die Zueignung allergnädigst anzunehmen geruht.
Der Herausgeber dieser Sammlung und Gründer des Vereins zur Ausführung ihres Zweckes wird in einem Vorworte zur ersten Abtheilung zugleich auch Gelegenheit ergreifen, die Wiederaufnahme eines von ihm, als Vorstand der historischen Gesellschaft zu Freiburg, in dem Jahre 1827 mitgetheilten, im Jahre 1829 in den Niederlanden und am Rhein näher besprochenen und bereits eingeleiteten, von vielen litterarischen Notabilitäten gebilligten und mehrfacher kräftiger Unterstützung von oben versicherten Planes zur Stiftung einer Föderation sämmtlicher Geschichts - und Alterthums - Vereine in Deutschland und in den sprach - und stamm, verwandten Ländern, so wie eines alternirenden Central-Vereins, als leitenden Organes derselben, und eines übersichtlichen sämmtliche historische und archäologische Strebnisse umfassenden General-Journals oder Repertoriums zu erörtern.
Die unterzeichnete Verlagshandlung übernimmt den Druck und Verlag. Bei allen soliden Buchhandlungen des In - und Auslands kann subscribirt werden.
Der Preis eines jeden Bandes wird 2 Thlr. 9 gr. oder 4 fl. nicht übersteigen.
Der erste Band, welcher ungefähr 30 Bogen gross Octav enthalten wird, erscheint zur Leipziger Ostermesse.
Die Namen der verehrlichen Subscribenten werden dem Werke vorgesetzt.
Stuttgart.
Hallberger'sche Verlagshandlung.
In der Unterzeichneten ist erschienen und in allen Buchhandlungen zu haben: Lehrbuch des Justinianisch-römischen Rechts.
Zum Gebrauche bei Institutionen-Vorlesungen.
Von Dr. Joh. Jakob Lang, Professor des Rechts in Tübingen.
Zweite Ausgabe.
gr. 8. Preis 4 fl. oder 2 Rthlr. 9 gr.
Inhalt: Allgemeine Einleitung. Vom römischen Recht und seiner wissenschaftlichen Behandlung. – I. Uebersicht der Quellen des römischen Rechts. Rechtserkenntnißquellen bis auf Justinian. Leges. Senatusconsulte. Jus honorarium. Kaiserliche Constitutionen. Auctoritas prudentum. Jus non scriptum. Das römische Recht in germanischen Redactionen. Justinianische Redaction. Schicksale des Justinianischen Rechts. Corpus juris civilis. – II. Allgemeine Lehren. Allgemeine Rechtsansichten der Römer. Von den Personen. Von den Sachen. Von den Handlungen. Raum und Zeitverhältnisse. Von einigen processualischen Handlungen. – III. Sachenrecht. Eigenthum. Dingliche Rechte an einer fremden Sache. Servituten. Emphyteusis und Superficies. Pfandrecht. – IV. Obligationenrecht. Allgemeine Grundsätze. Natur. Subject. Entstehung. Ende der Obligation. Einzelne Obligationen. Obligationen aus Verträgen. Obligationen aus widerrechtlichen Handlungen. Oblig. ex variis causarum figuris. – V. Familienrecht. Geschlechtliche Verbindung zwischen Mann und Frau. Väterliche Gewalt. Herrengewalt. Vormundschaft. – VI. Erbrecht. Allgemeine Grundsätze. Berufung zur Nachfolge in das Vermögen eines Verstorbenen. Durch letzten Willen. Ohne letzten Willen. Gegen einen letzten Willen. Erwerb deferirter Verlassenschaften. Verlust deferirter Verlassenschaften.
Der Verfasser hat die Gelegenheit, welche ihm die Bearbeitung dieser zweiten Ausgabe darbot, möglichst benützt, sein Werk in jeder Richtung zu vervollkommnen und die unverkennbaren Fortschritte, welche die römische Rechtswissenschaft seit dem ersten Erscheinen des Buchs gemacht hat, boten ihm zur Berichtigung und Verbesserung Veranlassung genug. Insofern können wir das Werk, obgleich seine nächste Bestimmung, dem Lehrer als Leitfaden bei Institutionen-Vorlesungen zu dienen, dieselbe geblieben ist, auch allen jenen empfehlen, welchen es darum zu thun ist, eine präcise Darstellung des römischen Rechtssystems auf seiner jetzigen wissenschaftlichen Stufe zu besitzen. – Stuttgart und Tübingen, 1840
J. G. Cotta'sche Buchhandlung.
In Commission bei Bernh. Tauchnitz jun. in Leipzig ist erschienen und durch alle Buchhandlungen zu beziehen: Marienkranz, geflochten von Eginhard.
8. elegant broschirt 1 Rthlr.
Ein Cyclus von Gedichten, welcher nebst zwei größern epischen: Maria von Burgund und Maria Stuart, einem mythischen: Maria Mutter Jesu und einem dramatischen: Marie Ypsilantis, noch viele Gedichte epischen und lyrischen Inhalts umschließt, und bei seiner Mannichfaltigkeit den Freunden der verschiedensten Arten von Poesie, wie auch bei seiner lyrischen Grundidee insbesondere allen Marien und allen Verehrern dieses Namens eine willkommene Erscheinung seyn dürfte.
Offerte.
Ein Reisender sucht neben seinem Geschäfte sich für alle in die Buchbinderei einschlägigen Artikel zu verwenden; als: Leder, gefärbt oder gepreßt, deßgleichen Papier, Firniß, Fileten, Stempel, Pergament, Capitalbänder u. s. w. Da derselbe die meisten Abnehmer persönlich kennt, so kann er solide und gute Geschäfte versprechen. Anfragen unter der Adresse M. D. frankirt besorgt die Expedition der Allg. Zeitung.
Zu vermiethen in der Nähe von Lindau ein meublirtes Wohnhaus in einer der angenehmsten Lagen, mit der Aussicht über einen Theil des Bodensees und dessen Umgebungen, sammt Stallung für zwei Pferde und Remise, und Mitbenutzung der Promenaden im Garten und in den Anlagen des benachbarten Eigenthümers.
Nähere Auskunft darüber ist bei Hrn. Jacob Daniel Treitter, Kaufmann in Lindau, zu erhalten.
Deutsches TextarchivNote: Bereitstellung der Texttranskription.Note: Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.2016-06-28T11:37:15Z Matthias BoenigNote: Bearbeitung der digitalen Edition.2016-06-28T11:37:15Z CLARIN-DNote: Langfristige Bereitstellung der DTA-Ausgabe
Fraktur
Bogensignaturen: gekennzeichnet; Druckfehler: keine Angabe; fremdsprachliches Material: gekennzeichnet; Geminations-/Abkürzungsstriche: keine Angabe; Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): wie Vorlage; i/j in Fraktur: Lautwert transkribiert; I/J in Fraktur: Lautwert transkribiert; Kolumnentitel: gekennzeichnet; Kustoden: gekennzeichnet; langes s (ſ): als s transkribiert; Normalisierungen: keine Angabe; rundes r (ꝛ): als r/et transkribiert; Seitenumbrüche markiert: ja; Silbentrennung: aufgelöst; u/v bzw. U/V: Lautwert transkribiert; Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert; Vollständigkeit: teilweise erfasst; Zeichensetzung: wie Vorlage; Zeilenumbrüche markiert: nein;
Distributed under the Creative Commons Attribution-NonCommercial 3.0 Unported (German) License.