(Vormittags.) Ich beginne damit, Ihnen einiges über die Vorfälle von vorgestern nachzuholen. – Die Meuterer, welche sich auf die vor dem Congresse befindliche Wache der Nationalmiliz warfen, beabsichtigten, diese zu entwaffnen, um in den Sitzungssaal selbst einzudringen, und die Deputirten zu vertreiben. Dieß scheiterte an dem Widerstande, den die Meuterer bei der Wache fanden. Der Generalcapitän ließ auf dem Platze selbst die Erklärung in Belagerungszustand verlesen, und erst, nachdem das Volk Steine auf ihn geworfen hatte, chargiren, wobei ein Miliciano, Namens Palacios, das Leben verlor. In der Nacht versammelte sich das Ayuntamiento, und leistete den Befehlen des Generalcapitäns, auseinanderzugehen, keine Folge. Vielmehr entwarf Olozaga, als Vorsitzender, eine Adresse an die Königin-Regentin, in welcher der Belagerungszustand für gesetzwidrig erklärt, und die Aufhebung desselben verlangt wurde. Hr. Cantero und Hr. Ferrer – letzterer der wahre Repräsentant dieser Revolution, der auf dem Rücken den Kammerherrnschlüssel, auf dem Haupte die Jakobinermütze, auf der Brust den Ordensstern, in der Tasche den Plan einer Verschwörung trägt – wurden abgeschickt, um die Adresse zu überreichen, und – wer wird es glauben? – I. Maj. die Königin-Regentin nahm dieselbe huldreichst entgegen, und verhieß baldige Aufhebung des Belagerungszustandes. Die versammelten Chefs der Nationalmiliz, zu denen sich der Kriegsminister begeben hatte, überhäuften diesen mit Vorwürfen, und bezeichneten den Unglücksfall des Palacios als einen Mord. Die Minister blieben die ganze Nacht hindurch versammelt, und fertigten einen Courier nach Cuadalarara an den General Balboa, einen höchst zuverlässigen Mann, ab, mit dem Befehle, mit einem Theile seiner Truppen eiligst hierher zu kommen. Um 2 Uhr gestern Nachmittags traf bereits der General hier ein, und schon um 4 Uhr kamen seine Truppen, 2 Schwadronen Cavallerie und 2 Bataillone Infanterie, welche zehn deutsche Meilen in zwölf Stunden zurückgelegt hatten und äußerst erschöpft waren, an. Die Cavallerie blieb hier in der Stadt, die Infanterie wurde in eine halbe Stunde von hier entferntes Dorf verlegt. Da die Regierung fand, daß die Militär - und Civilbehörden vorgestern ein schwankendes Betragen beobachtet hatten, so wurde der Militärgouverneur Isidro durch den Artillerieobristen Barco, und der Gefe politico Puig durch D. Diego Entrena ersetzt. Den ganzen Tag hindurch konnte man bemerken, daß die Meuterer von vorgestern auf offener Straße mit dem Theil der Nationalmiliz, welche den Dienst hatte, Plane zu neuen und ernsthafteren Unruhen verabredeten, ohne daß Truppen erschienen, um diese Haufen auseinander zu treiben. Nachmittags hielt das Ayuntamiento unter großem Zulauf eine öffentliche Sitzung, in welcher dem Volke mitgetheilt wurde, die Königin-Regentin hätte die Protestation gegen den Belagerungszustand „ mit Wohlgefallen “entgegengenommen. Hr. Olozaga erklärte darauf, er hätte dem Generalcapitän angezeigt, daß er seinem Befehle, das Ayuntamiento nicht zu versammeln, nicht gehorchen würde, selbst wenn sein Leben dadurch gefährdet werden sollte. Einstimmig wurde dieser Entschluß gebilligt. Darauf blieb das Ayuntamiento in geheimer Sitzung versammelt. Um 10 Uhr Nachts erfolgte in der Nähe meiner Wohnung eine sehr starke Detonation, die ich für einen aus dem gegenüberliegenden Artilleriepark abgefeuerten Kanonenschuß hielt. Augenblicklich wurden die Balcone in allen Straßen erleuchtet, und Cavallerieabtheilungen sprengten durch die Straßen. Diesen Morgen höre ich, jene Detonation habe vor dem Palaste des Congresses stattgefunden. – So lange die Regierung den Entschluß durchzusetzen vermag, die Nationalmiliz nicht zu den Waffen zu rufen, bleibt uns einige, wiewohl schwache Aussicht, daß der beabsichtigte neue Aufruhr unterdrückt werde. Wird aber die Nationalmiliz aufgerufen, so geht die Regierung auf sie über; ein großer Theil derselben steht mit den Meuterern in Verbindung; der andere wird sich, wie immer, passiv verhalten. – Das „ Eco “von heute enthält einen wüthenden Artikel über die Lage der Dinge. „ Die Constitution, heißt es darin, hat aufgehört, in Madrid zu regieren; und wenn die Constitution verschwindet, so wissen wir nicht, von welcher Art die Herrschaft des Thrones ist, welcher durch sie existirt, und durch sie sich befestigt ... Die Unterjochung einer Stadt reicht nicht hin, um eine Nation zu unterdrücken, und eine Nation, welche eine so volksthümliche Armee hat wie wir, und so für die Vertheidigung ihrer Freiheit glüht, verliert diese nicht, ohne daß Ströme von Blut fließen, und alles Blut, das vergossen ist und noch vergossen werden wird, so wie alle übrigen bevorstehenden Unglücksfälle, werden über die Unklugen kommen, welche durch bloße Vollziehung der Gesetze solche Ereignisse hätten0546 unterdrücken können. “– Die gestern angekommenen Truppen gehören zu denen, welche unter dem General D. Ramon Narvaez in der Nacht vom 2 Nov. 1838 vor den Thoren von Madrid erschienen, in der angeblichen Absicht, die Nationalmiliz zu entwaffnen. Die Erbitterung der letztern gegen sie ist daher um so größer. – Als in der Sitzung von vorgestern die Meuterer in den Congreß eindringen wollten, trat ein Deputirter von der moderirten Partei, Hr. Salamanca, vor die HH. Caballero und Lopez mit den Worten: „ Das Gesindel mag hier eindringen, aber ihr sollt nicht lebend aus dem Saale kommen, “und zeigte ihnen dabei ein paar Pistolen vor. – Nachschrift. Englische und französische Blätter haben die Behauptung aufgestellt, der Marquis v. Rumigny habe seine Abberufung von hier verlangt. Ich kann Sie aus der sichersten Quelle versichern, daß der Botschafter nicht daran gedacht hat, und daß das ganze Gerücht auf einer Verwechselung mit dem spanischen Gesandten in Paris beruht, der um einen Urlaub angehalten hat, um sich wegen Familienangelegenheiten hierher zu begeben.
Telegraphische Depesche. Der französische Botschafter an den Minister der auswärtigen Angelegenheiten. Madrid, 29 Febr. Abends. Die Sitzungen der Cortes haben heute wieder begonnen. Die Erörterung über die Verification der Vollmachten ward ohne einen Anschein von Gährung weder im Saale noch nach außen wieder aufgenommen. Es herrscht vollkommene Ruhe. Die Vergnügungen des Carnevals nehmen wieder ihren gewöhnlichen Lauf. Der Belagerungsstand dauert fort.
Dem Echo du Monde Savant zufolge hat die spanische Regierung den bekannten Schriftsteller Ramon de la Sagra (der auch eine Reise durch Nordamerika herausgegeben) beauftragt, den Plan zu einem Corrections-Bußhaus (penitentiary) nach dem in Philadelphia befolgten System für Madrid zu entwerfen.
Am 29 Febr. hielt die Königin im Buckinghampalaste Cour, wobei Hr. Guizot, durch Lord Palmerston eingeführt, Audienz hatte, um seine Creditive als Gesandter und Bevollmächtigter des Königs der Franzosen zu überreichen. Er wurde dann Sr. königl. Hoheit dem Prinzen Albert vorgestellt. – Sofort erschienen städtische Deputationen aus den Provinzen mit Glückwunschadressen. Auch aus Edinburg ist eine solche, den dortigen Lord Provost (Bürgermeister) an der Spitze, in London eingetroffen. Das M. Chronicle theilt einen Brief über Prinz Albert aus Bonn dd. 17 Febr. mit, in welchem bewiesen seyn soll, daß der Prinz schon „ im Studentenkragen “seine volle Würdigkeit zu dem glänzenden Glück gezeigt habe, das ihm jetzt zu Theil geworden. Der Prinz, das besagt der Brief, habe an der Hochschule so solid und zurückgezogen gelebt, daß er nicht einmal die weiße Mütze getragen, durch welche die „ Elite der Universität “(d. h. im englischen Sinne des Worts, nicht etwa der talentvollste und fleißigste, sondern der adelige Theil der studirenden Jugend) ihre Verbindung von den acht gemeineren Landsmannschaften unterscheide. Der Correspondent fügt die wichtige Notiz bei, auch die jetzt auf der Bonner Hochschule befindlichen beiden Prinzen von Hessen trügen die weiße Mütze nicht.
(M. Post.) Graf Nesselrode, Sohn des russischen Ministers des Auswärtigen in St. Petersburg, traf am 28 Febr. mit wichtigen Depeschen für Hrn. v. Brunnow in London ein.
Am 2 März erschien der Herzog v. Wellington zum erstenmal wieder nach seiner Krankheit im Oberhaus. Er sah schwach und abgemagert aus, war aber bei trefflicher Laune. Fast sämmtliche Pairs, besonders die conservativen, näherten sich bei ihrem Eintritt in den Saal dem Sitze des edlen Herzogs, und schüttelten ihm die Hand. Gegen Lord Aberdeen äußerte er lachend: „ Nun, Bergara haben wir gehabt! “ Die kurze Sitzung beschränkte sich auf Vorlegung von Petitionen über mancherlei Gegenstände; mehrere betrafen die Aufhebung oder Beschränkung der Korngesetze. Der Bischof von London kündigte eine Bill in Betreff des Gesetzes über Kirchenpatronat in Schottland an, welche den Streitigkeiten in der presbyterischen Kirche, die in neuerer Zeit hinsichtlich der Besetzung von Pfarrämtern so häufig vorkommen, ein Ziel setzen soll. (Die presbyterische Kirche ist in dem vereinigten Reichsparlament bekanntlich so wenig, als die römisch-katholische, durch Mitglieder aus dem Stande ihrer Geistlichkeit vertreten, obgleich erstere als die schottische Staatskirche anerkannt ist; aber freilich Bischöfe, die im Oberhaus sitzen könnten, hat diese Kirche nicht, und vom Hause der Gemeinen sind Kleriker überhaupt ausgeschlossen). Lord Lyndhurst übergab eine Petition wegen der Handelsverhältnisse Englands zu dem Königreich Sicilien, besonders in Bezug auf das Schwefelmonopol. Der edle und gelehrte Lord erinnerte daran, welch großen Nachtheil dieses Monopol dem englischen Handel bringe, zumal da, in Folge neuerer Entdeckungen in der Chemie, der Schwefel für so viele Fabriken ein unentbehrliches Requisit geworden sey, was daraus ersichtlich, daß die Einfuhr dieses Artikels in England, welche im Jahr 1826 kaum 4000 Tonnen betragen, im Jahr 1837 auf das Eilffache: auf 44,000 Tonnen gestiegen gewesen sey, und fast der ganze Bedarf werde aus der Insel Sicilien eingeführt. Die Bittschrift ward auf den Tisch niedergelegt, und das Haus vertagte sich.
Im Beginn der Unterhaussitzung am 2 März zeigte Lord J. Russell an, daß er am 5 März auf Ermächtigung zu Einbringung einer Bill antragen wolle, die den Zweck haben soll, den Druckern parlamentarischer Urkunden summarischen Schutz zu gewähren. (Hört!) Hr. Hume kündigt an, am 6 März wolle er die Aufmerksamkeit des Hauses auf den Stand der orientalischen Angelegenheiten und die falsche Politik der Regierung lenken, welche den Krieg im Orient aufrecht zu halten suche. Lord J. Russell antwortete, er hoffe alsdann beweisen zu können, daß Ihrer Maj. Regierung in die orientalische Frage auf eine Art eingegriffen habe, die vielmehr auf die Verhinderung, als auf die Herbeiführung von Feindseligkeiten berechnet sey. Sir R. Peel fragt, ob der edle Lord gegenüber die den Gränzstreit mit den Vereinigten Staaten betreffenden Papiere auf den Tisch des Hauses niederzulegen Willens sey. Die Würde des Parlaments erheische es, daß es seine Wissenschaft über eine so wichtige Sache nicht aus den Zeitungen, sondern aus amtlichen Quellen schöpfe. Lord J. Russell entgegnete, jene Documente seyen in Folge ihrer durch den Präsidenten geschehenen Mittheilung an den amerikanischen Congreß in die Zeitungen gekommen. Gegen ihre officielle Mittheilung an das Parlament habe er nichts zu erinnern, glaube aber, daß die Unterhandlungen über diese Frage eben jetzt auf einem Punkte stehen, wo ihre Discussion nicht rathsam sey. Hr. Hume wünscht zu erfahren, ob, behufs der (am 25 März) bevorstehenden Debatte über die Korngesetzfrage, die wichtigen und schätzenswerthen Berichte Dr. Bowrings über die im vorigen Sommer in Berlin gepflogenen Zollvereinsverhandlungen auf den Tisch niedergelegt werden sollen. Die Berichte seyen allerdings gedruckt und in den Händen einiger Mitglieder indeß0547 so lange sie nicht officiell mitgetheilt seyen, könnten sie nicht mit vollem Vortheil benutzt werden. Lord J. Russell hat gegen deren Mittheilung nichts einzuwenden. Hr. Hume: „ Nichts einzuwenden! Nun, das hab 'ich schon vor zwei Monaten gehört; aber jetzt brauch' ich die Papiere. (Gelächter.) Darf ich, Sir, den Antrag auf eine dießfallsige Adresse anzeigen? “ Sprecher: „ Morgen. “ (Gelächter.) Das Haus ging dann in Committee, um die rückständigen Einzelpunkte des Marinebudgets zu berathen.
Dem Globe wird aus Paris geschrieben: „ Die große Empfehlung für Hrn. Thiers ist jetzt seine neuliche Rede zu Gunsten der englischen Allianz. Ludwig Philipp, der sich durch gewisse Schritte eines großen nordischen Monarchen persönlich gekränkt fühlt, will alle seine Vorurtheile gegen Thiers vergessen in der Erwägung, daß die politische Existenz dieses Staatsmannes sich mit dem englischen Bündniß identificirt hat. “– In einem Pariser Briefe der M. Post wird an ein angebliches Wort Royer-Collards erinnert: „ Hr. Thiers ist die Fatalität des Julius-Königthums. “ „ Ja, “fügt der Correspondent bei, „ Hr. Thiers war es, der dasselbe zuerst durchkreuzte, der sich der persönlichen Regierung der Juliusmonarchie widersetzte und die Fahne mit der Loosung aufpflanzte: Le Roi règne, mais ne gouverne pas. Hr. Thiers war es, der die berühmte Coalition ins Leben rief, sich an die Spitze ihrer Bewegungen stellte, und das Ministerium Molé besiegte. Hr. Thiers war es auch, der den Oppositionsplan gegen die Dotationsbill entwarf und ausführte .... Hr. Thiers ist in der That der Sohn der Juliusrevolution, ihr ächter Repräsentant. Sie hat ihn aus dem Dunkel hervorgerufen. Mit großen Talenten begabt, ist er der einzige Mann (?!), der aus dem Schooß der drei Tage hervorsprang. Er besitzt großen Ehrgeiz, großen Thatendurst. Er wünscht in der Geschichte fortzuleben als die Verkörperung der Revolutionsidee in Frankreich, und, wenn er es vermag, ihr eine Propaganda zu schaffen. “ (Galignani's Messenger bemerkt zu dieser „ Verbrutisirung “Thiers 'gewiß mit Recht, sie lege diesem Herrn Gedanken und Absichten unter, über die sich die meisten Franzosen, Hr. Thiers selbst aber am meisten verwundern werde. ) – Noch können wir hier eine Pariser Correspondenten-Anekdote aus dem M. Chronicle anfügen: „ Hr. v. Lamartine hat, seitdem er in der Kammer gegen den Dotationsantrag stimmte, seine Aufwartung in den Tuilerien gemacht. Der König empfing ihn kalt, und äußerte einen leisen Vorwurf, wie er, ein Conservativer, zur Verwerfung dieses Gesetzes habe beitragen können. „ Sire, “antwortete der Dichter, „ ich hatte nur die Wahl zwischen zwei Alternativen: entweder die Kammer zu tödten, die ein unpopuläres Votum nicht überlebt haben würde, oder Ew. Maj. zu verwunden. Letzteres betrachtete ich als das minder Gefährliche für die conservativen und königlichen Interessen. “ Die Wahrheit der Erzählung steht natürlich dahin.
(Observer.) Ueber die Art und Weise unserer bevorstehenden Expedition gegen China sind mancherlei irrige Angaben in Umlauf gesetzt worden. Folgendes ist, wie wir glauben dürfen, das Wahrscheinlichste. Daß, wie ein Portsmouther Blatt gemeldet, 18,000 Mann indobrittische Truppen eingeschifft werden, um nöthigenfalls eine große militärische Operation gegen Peking selbst auszuführen, bezweifeln wir; andrerseits aber können wir zuversichtlich behaupten, daß die vor einigen Tagen von England abgesegelten Kriegsschiffe nur einen kleinen Theil der gegen China bestimmten Seemacht bilden. Der Sammelplatz unserer Schiffe ist Singapore, und dort wird es sich zeigen, daß die von Ihrer Maj. Regierung beorderte Streitmacht von der Art ist, daß sie uns den vollkommensten Erfolg sichert. Seeofficiere, die das chinesische Meer kennen, sind der Meinung, daß bis gegen die zweite Woche des Mai's hin nachdrückliche Operationen mit Sicherheit begonnen werden können.
Dem Nouvelliste zufolge soll die Vermählung des Herzogs von Nemours am 25 März in St. Cloud gefeiert werden.
Dem Commerce zufolge will Hr. Thiers das Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten erst nach Bewilligung der geheimen Fonds beziehen. Graf Jaubert scheine in keinem Fall die Wohnung verlassen zu wollen, die er in dem vormaligen Hotel Talleyrand, Rue St. Florentin bewohne. Er gehe von da täglich in das Ministerium.
(La Presse.) Die Freunde des Hrn. Dessaure kündigten diesen Abend (3) an, daß er dem Beispiel seiner ehrenwerthen Freunde, der HH. Quenault und Paganel gefolgt sey, und seine Entlassung als Generaldirector der Culte eingereicht habe. – Wir können versichern, daß Marschall Soult einige Tage vor seinem Abgang von dem Ministerium dem Hrn. v. Barante, unserm Botschafter in St. Petersburg, den Befehl zugeschickt hat, nach Paris zurückzukommen, und sich durch einen bloßen Geschäftsträger ersetzen zu lassen, wenn Hr. v. Pahlen, der russische Botschafter in Paris, nicht unverzüglich auf seinen Posten zurückkomme. – Es heißt, Hr. v. Appony, der österreichische Botschafter, habe bei seiner Regierung einen Urlaub nachgesucht und sey im Begriff Paris zu verlassen. – Diesen Abend sagte man, Hr. Billault habe den Titel als Unterstaatssecretär des Handels angenommen. Wir möchten dieß bezweifeln, denn es stimmt nicht mit der witzigen Antwort des Hrn. Billault überein. Hr. Gouin hatte ihm nämlich die Stelle als Unterstaatssecretär seines Departements angeboten. „ Ich danke Ihnen sehr, lieber Hr. College, antwortete Hr. Billault, es freut mich zu sehen, daß Sie in mich dasselbe Vertrauen setzen, wie ich in Sie, denn ich hatte im Sinn, Ihnen denselben Vorschlag zu machen. “
Der Courrier de Bordeaux citirt folgende Aeußerung des Hrn. Thiers über Hrn. Dufaure: „ Man hatte mir gesagt, daß Hr. Dufaure ein Mann von großem Talente und kleiner Tugend sey. Ich habe lange gedacht, daß er ein Mann von kleinem Talent und großer Tugend sey. Wir täuschten uns alle, und ich sehe jetzt ein, daß Hr. Dufaure ein Mann von kleinem Talent und von kleiner Tugend ist. “
Hr. Cousin hat erklärt, daß er nicht gesonnen sey, den Kammern den Gesetzesentwurf über die Freiheit des Secundär-Unterrichts, der von Hrn. Villemain verfaßt ist, und zur Vorlage ganz bereit war, vorzulegen.
K. Ordonnanzen ernennen Hrn. Leon de Maleville, Deputirten, zum Unterstaatssecretär des Innern, den Baron Thenard, Pair von Frankreich, zum Vicepräsidenten des k. Conseils des öffentlichen Unterrichts, und Hrn. Jouffroy, Mitglied des Instituts, und Professor der Philosophie bei der Faculté des Lettres zu Paris, zum Rath bei dem k. Conseil des öffentlichen Unterrichts. Hr. Dubois, Mitglied des Conseils des öffentlichen Unterrichts, ist zum Director der Normalschule von Paris ernannt; Hr. Poisson zum Decan der Facultät der Wissenschaften an die Stelle des Baron Thenard, und Hr. Dumon, Staatsrath, zum Vicepräsidenten des Comité's der Gesetzgebung an die Stelle des Hrn. Vivien.
Obristlieutenant Bourjade ist an die Stelle des Hrn. Cersberr zum Cabinetschef des Kriegsministers ernannt.
* In der Sitzung der Pairskammer am 4 März wurden die neuen Minister, Hrn. Thiers an ihrer Spitze, eingeführt. 0548Hr. Thiers hielt bei tiefster Stille folgende Rede: „ Meine Herren, der König hat uns mit seinem Vertrauen beehrt, und uns die schwere Last der Staatsverwaltung übertragen. Wir kündigen dieß der Kammer an; einer schwierigen Lage gegenüber zurückzutreten, würde eine Schwäche, eine Hintansetzung unserer Pflichten gewesen seyn. Indem wir im Schooße der Kammer einen thätigen Theil an den Staatsangelegenheiten genommen, hatten wir die Verpflichtung eingegangen, den Wünschen der Krone zu entsprechen, wenn sie uns zur Ausübung der Staatsgewalt berufen sollte. Dieß thaten meine Collegen und ich. Was mich insbesondere betrifft, der ich vor drei Jahren aus dem Ministerium getreten bin, so habe ich ehrfurchtsvoll die Ehre des Wiedereintritts so lange abgelehnt, als eine Nichtübereinstimmung über gewisse Punkte mir zur Pflicht machte, mich von dem Cabinet entfernt zu halten. Jetzt war ich so glücklich, meine persönlichen Ueberzeugungen im Einklang mit den Gesinnungen der Krone zu sehen, und so habe ich nicht länger gezaudert. Meine Collegen haben ebensowenig Anstand genommen, wie ich, und wir haben die uns durch das freie Vertrauen des Königs angebotene peinliche (pénible) Aufgabe angenommen. Wir waren so glücklich, Sr. Maj. in wenigen Tagen die Spannung, die von jeder ministeriellen Krise unzertrennlich ist, endigen zu helfen. Wir haben uns die Schwierigkeiten einer Lage nicht verborgen, die ernst ist im Innern wegen der Spaltung der Gemüther, und ernst nach außen wegen der Größe der in Verhandlung befindlichen Fragen. Diese Schwierigkeiten nehmen unsere ganze Thätigkeit in Anspruch, ohne uns einzuschüchtern. Wir haben deren Umfang erwogen, und wollen versuchen, sie zu überwinden. Der Augenblick wird bald kommen, uns vollständig über alle Punkte auszusprechen. Inzwischen erlauben Sie uns einige Aeußerungen über die allgemeine Leitung, die unserer Ansicht nach jetzt dem Gang der Regierung gegeben werden sollte. Die materielle Ordnung scheint uns nicht bedroht; könnte sie es je werden, so würde sie schnell und energisch hergestellt werden. Die Kammern werden nicht vergessen, daß Männer unter uns sind, die früher dazu beigetragen haben, sie in gefährlichen Tagen aufrecht zu halten. Es genügt nun aber nicht an der materiellen Ordnung; man bedarf auch der moralischen Ordnung, das heißt einer Eintracht der Gemüther, ihrer Hinneigung zu einem und demselben Ziel, denn ohne diese Eintracht gibt es keine Majorität in den Kammern, keine Harmonie zwischen den Kammern und dem Königthum, und ohne Majorität, ohne Harmonie zwischen den Staatsgewalten ist die Repräsentativregierung unmöglich. Wir haben uns nicht verborgen, daß darin der schwierigste Theil unserer Aufgabe liege. Die gegenwärtig der Regierung aufgelegte Mission ist die Vereinigung der Gemüther zu einem gemeinschaftlichen Ziele. Wir haben es für unsere Pflicht gehalten, sie zu versuchen, nicht als ob wir uns angemaßt hätten, fähiger als Andere zu seyn, sondern weil unsere politische Lage in Bezug auf die Parteien uns günstiger erschienen ist, um sie zu vereinigen und sie die Sprache der Mäßigung und der Eintracht hören zu lassen. “– Hierauf wird über die 100,000 Frc. für das Denkmal Molières discutirt und dasselbe mit 108 weißen gegen 11 schwarze Kugeln, so wie ein Zuschuß für allgemeine Unterstützungen mit 105 weißen gegen 4 schwarze Kugeln angenommen.
* An den äußeren Thoren der Deputirtenkammer war am 4 März großer Zudrang. Alle Galerien waren voll besetzt, auch von Damen. Die Deputirten trafen lange nicht ein; es hieß, weil viele in die Pairskammer gegangen seyen. Hr. Dugabé wollte die neue Verwaltung über die Unruhen im Arriège interpelliren. In diesem Augenblick traten die neuen Minister in den Saal. Der Präsident erklärte, daß der Präsident des Conseils das Wort habe. Darauf trat Stille ein. Hr. Thiers hielt nun die schon in der Sitzung der Pairskammer erwähnte Rede. Nach ihr ward die Sitzung einen Augenblick unterbrochen. Hr. Abatucci erstattet Commissionsbericht über Flußfischfang. Hr. Dugabé verlangt Festsetzung eines Tags, wo er die Minister über die Vorfälle im Arriège interpelliren könne. Die Kammer setzt den Samstag fest. Darauf ward der Gesetzesentwurf über den Tabak erörtert, und mit großer Majorität angenommen.
Das Journal des Débats beginnt seinen gestern erwähnten Artikel, mit der Erklärung, daß wenn es bloß den Jubel, die Hoffnungen beachten wollte, mit welchen das Ministerium von der Opposition begrüßt werde, es das neue Cabinet auf Tod und Leben bekämpfen müßte. Indessen wolle es so billig seyn, seine Handlungen abzuwarten. Dann fährt es fort: „ Die Minister des 2 März werden viel Schlimmes wieder gut zu machen haben! Die Staatsgewalt ist geschwächt; die Anarchie erhebt ihr Haupt wieder; das monarchische Princip blutet noch an dem furchtbaren ihm durch die schmachvolle Weigerung, das Dotationsgesetz zu discutiren, versetzten Schlage; die Kammer ist gräßlich gespalten; die verhängnißvolle Leichtigkeit, Coalitionen auf einen Tag zur Befriedigung der Leidenschaft des Augenblicks zu bilden, und das heute bestehende Ministerium zu stürzen, ohne sich um das Ministerium von morgen zu kümmern, hat die Bildung einer soliden Majorität fast unmöglich gemacht; man befreundet sich, wenn es nur gilt, ein Ministerium umzuwerfen; man befeindet sich wieder, so wie man sich zur Zusammensetzung eines andern verständigen soll; die gescheidtesten Männer sind erbittert oder entmuthigt; Verwirrung und Mißtrauen liegt in allen Gemüthern. Dieß sind, wir müssen es bekennen, für ein auch noch so gut gesinntes und geschicktes Ministerium furchtbare Hindernisse! Frankreich würde dieß sehr gern dem neuen Ministerium vom 2 März zu gut schreiben, wenn nicht die meisten der Männer, die es bilden, selbst diese Hindernisse mit herbeigerufen hätten. Diese Lage ist ihr Werk ... Die Minister vom 2 März sind unter Bedingungen zur Staatsgewalt gelangt, welche sie hundertmal selbst als die Bedingungen der parlamentärischen Regierung erklärt haben. Die Krone würde sie nicht haben wählen wollen, wenn sie nicht zu deren Annahme durch ihre Klugheit, und um ihre gefährliche Lage nicht noch mehr zu verschlimmern gezwungen worden wäre. Hr. Thiers wollte Gebieter seyn, und er ist es, natürlich mit Vorbehalt seiner Verantwortlichkeit dem König und der Kammer gegenüber. Er wollte die Seele, der einzige Wille des Cabinets seyn; sicher wird ihm keiner seiner Collegen den Vorrang streitig machen. Hr. Thiers wollte in der Wahl der Mitglieder für sein Ministerium freie Hand haben; er hatte sie. Er umgab sich mit Männern, von denen einige allerdings geistvolle Leute sind, von denen aber keiner daran denken kann, seinen Einfluß dem des Hrn. Thiers entgegenzustellen. Von heute an regiert Hr. Thiers. Drei in der Opposition zugebrachte Jahre haben ihn siegreich wieder ans Ruder zurückgeführt. Die Linke rechnet, wie wir gar nicht verbergen wollen, sehr auf Hrn. Thiers. Sie hofft, der Minister werde ein Mann der Opposition bleiben. Wir für unsern Theil wollen nicht vergessen, daß Hr. Thiers auf einem andern Wege in das Ministerium vom 11 Oct. gelangt ist. Hr. Thiers hat jetzt zwischen seinen zwei Vergangenheiten zu wählen. Seit zehn Jahren waren zwei Menschen in ihm; er mag nun sehen, welcher von beiden er seyn will. Der Minister des 11 Oct. hatte durch sein Talent und seinen Muth zur Herstellung der Ordnung, zur Wiederaufrichtung der Monarchie, zur Verdrängung0549 der Factionen, zur Herstellung der Autorität in den Gesetzen, zur Bildung einer Majorität beigetragen, die im Stande war, einer energischen Regierung als Grundlage zu dienen. Der Mann der Opposition hat das Werk des Ministers und des jungen glänzenden Redners unter Casimir Perier, wo nicht zerstört, so doch erschüttert! Welche Wahl jetzt auch Hr. Thiers treffen mag, so wird er wenigstens Niemand wegen der Folgen einen Vorwurf machen können. Mißlingen oder Erfolg, Ruhm oder Demüthigung wird sein Werk seyn. Die Verantwortlichkeit der Regierung concentrirt sich fast in ihm allein. Er ist Minister, weil er es gewollt, und wie er es gewollt hat. “
In einem zweiten Artikel sagt das Journal des Debats: „ Es ist billig, daß die Opposition für Hrn. Thiers Wohlwollen zeigt, und wir wundern uns gar nicht darüber, denn Hr. Thiers hat unter der Fahne der Opposition gekämpft; ja, wir müssen mit Bedauern sagen, seine Opposition hatte immer einen besonderen Charakter, den er hoffentlich vergessen zu machen sich beeilen wird. Wir meinen damit jene Art von fast persönlichem Kampf, in welchen Hr. Thiers mit der Krone sich öfters einlassen zu wollen schien. Vielleicht sind jene schändlichen Anschuldigungen gegen die persönliche Regierung, welche manche Gemüther erbittert und irre geleitet haben, die Folgen einiger unklugen Aeußerungen des Hrn. Thiers. Wenn diese Beschuldigungen zur Verstärkung der Oppositionspartei beigetragen haben, so verdankt ihnen Hrn. Thiers auch einigermaßen seinen Sieg. Möge er sich aber beeilen, das Unheil, welches dieselben angerichtet, wieder gut zu machen; denn er wird wohl fühlen, daß die Schwächung des Königthums nicht die Stärke eines Ministers ausmachen kann; er wird einsehen, daß je mehr die Parteien geneigt sind, es ihm zum Verdienst anzurechnen, daß er mittelst einer Beleidigung der Krone zur Gewalt gelangt ist, desto mehr sein Interesse, wir wollen nicht sagen seine Pflicht, denn dieß könnte Hrn. Thiers empfindlich machen, – erheischt jene erbärmliche Popularität, bei welcher Hr. v. Cormenin mit ihm wetteifert, ja ihn übertrifft, von sich zu werfen. “
Zwischen dem Constitutionnel und dem Courrier français entsteht bereits einiger Hader über die Stellung des neuen Cabinets gegenüber den Anhängern der Politik des Hrn. v. Molé und der Linken. Der Constitutionnel, das entschiedene Organ des Hrn. Thiers, meint, dessen Aufgabe sey, eine Majorität der Transaction zwischen den ehemaligen 221 und der Linken aus den gemäßigten Nüancen beider Parteien zu bilden. Das Ministerium des Marschalls Soult habe dieß versucht, sey aber dabei gescheitert, weil sein Ursprung kein Vertrauen eingeflößt habe, und seine Mitglieder nicht tüchtig genug gewesen. Der Courrier erwiedert, der Rath des Constitutionnel sey schlecht, Hr. Thiers dürfe mit den ehemaligen 221 des Hrn. v. Molé keinen Vergleich eingehen, sondern müsse selbstständig auftreten und consequent bleiben. Die Stellung des Cabinets werde nicht stärker, wenn es Aemter an verschiedene Parteien und an seine Gegner austheile. Ein Ministerium, das Männer von zwei Farben habe, sey genöthigt, eine doppelzüngige Sprache zu reden.
Von den dreizehn Artikeln des Gesetzesentwurfs über den Nachdruck etc. hat heute die Kammer der Abgeordneten in einer mehr als fünfstündigen Sitzung nur die ersten drei erledigt. Zu dem Art. I, welcher nach dem Entwurfe lautet: „ Werke der Litteratur oder der Kunst dürfen ohne Einwilligung des Urhebers, seiner Erben oder Rechtsnachfolger weder veröffentlicht noch nachgebildet, oder auf mechanischem Wege vervielfältigt werden. Zu jeder neuen Auflage ist eine neue Bewilligung erforderlich, “waren von den beiden Ausschüssen vier Modificationen begutachtet und bei der heutigen Berathung wurden noch sechs eingebracht. Der Art. I lautet nun mit den genehmigten Modificationen vorläufig so: „ Erzeugnisse der Litteratur oder der Kunst dürfen ohne Einwilligung des Urhebers, seiner Erben oder sonstigen Rechtsnachfolger weder veröffentlicht, noch nachgebildet, noch auf mechanischem Wege vervielfältigt werden. Als Erzeugnisse der Litteratur sind auch mündliche Vorträge anzusehen, welche absichtlich zum Zwecke der Belehrung oder des Vergnügens gehalten werden. – Zu jeder neuen Auflage ist eine neue Bewilligung erforderlich, wenn nicht vertragsmäßig hierüber etwas Anderes bestimmt worden ist. “– Der Art. II nach der Fassung des Entwurfs besagt: „ Ausgenommen von der Bestimmung des Art. I sind: 1) Werke der Baukunst in ihren äußern Umrissen, dann die an öffentlichen Plätzen aufgestellten Denkmale, vorbehaltlich jedoch der bezüglich ihrer Nachbildung etwa zu treffenden Anordnungen, dann der Einwilligung derjenigen, deren Eigenthum etwa zum Behufe solcher Nachbildung betreten werden will, wo, um solches zu betreten, es gehört, daß Erlaubniß gegeben sey. 2) Druckschriften, auf welchen weder der Name des Urhebers, noch jener des Verlegers angegeben ist. 3) Die Aufnahme einzelner früher schon gedruckter Aufsätze, Gedichte etc. in litterarische Zeitschriften, Sammlungen, Chrestomathien und Almanache. “– Vier Modificationen hatten die beiden Ausschüsse hiezu begutachtet, und nicht weniger als zehn wurden heute noch vorgelegt. Von den letztern hatte Freiherr v. Thon-Dittmer beantragt, statt „ Druckschriften “(vid. Nr. 2) zu setzen: „ im Drucke erschienene Erzeugnisse der Litteratur und Kunst aller Art, an welchen “etc.; dann Hr. Dr. Schwindl die Beisätze a) als Nr. 4. „ Nachrichten, Auszüge, Aufsätze und Abhandlungen, welche in politischen Zeitungen oder in den allgemeinen öffentlichen Blättern erscheinen; b) als Nr. 5. „ Uebersetzungen litterarischer Werke “– mit Hinweglassung des von den vereinigten Ausschüssen in Beziehung auf diesen Satz weiters begutachteten Beisatzes: „ wer jedoch ein von dem Verfasser in einer todten Sprache bekannt gemachtes Werk in die deutsche übersetzen will, bedarf hiezu der Einwilligung desselben. “– Diese bemerkten Motionen mit Verwerfung des eben bezeichneten Beisatzes fanden die Annahme der Kammer, eben so wie die drei weitern Amendements der beiden Ausschüsse. Der Art. II gestaltete sich demnach vorläufig so: Ausgenommen von der Bestimmung des Art. I sind: 1) Werke der Baukunst – (etc. wie im Entwurfe) – Erlaubniß gegeben sey. 2) Kunstwerke anderer Art, wenn sie bereits vervielfältigt und veröffentlicht sind, insofern die Nachbildung in einer Weise geschieht, durch welche die Rechte des Urhebers oder seiner Nachfolger nicht gefährdet werden. 3) Im Drucke erschienene Erzeugnisse der Litteratur und Kunst aller Art, auf welchen weder der Name des Urhebers, noch jener des Verlegers angegeben, oder auf welchen das Jahr des Erscheinens nicht angezeigt ist; jedoch soll der Mangel der Zeitbestimmung bei bereits vor der Promulgation dieses Gesetzes erschienenen Werken den Verlust des Schutzrechts nicht zur Folge haben. 4) Nachrichten, Auszüge, Aufsätze und Abhandlungen, welche in politischen Zeitungen oder in allgemeinen öffentlichen Blättern erscheinen. 5) Die Aufnahme einzelner früher – (etc. wie im Entwurf Nr. 3) – Almanache. 6) Uebersetzungen litterarischer Werke. – Nach Art. III des Entwurfs ist bemerkt: „ Das nach Art. I den Urhebern, ihren Erben und Rechtsnachfolgern zustehende ausschließende Recht bezüglich der mechanischen Vervielfältigung veröffentlicher Werke der Litteratur oder Kunst erlischt: 1) wenn der Urheber eine physische Person ist, mit dem Ablaufe von dreißig Jahren von dem Sterbetage desselben an zu rechnen; 2) wenn der Urheber eine juristische Person ist, mit dem Ablaufe von dreißig Jahren von dem Erscheinen des Werkes an zu rechnen. – Besteht in den unter Ziffer 2 und 3 bezeichneten Fällen das Werk aus mehrern, eine einzige Aufgabe zusammenhängend behandelnden Bänden, so fängt der 30jährige Termin erst von dem Erscheinen des letzten Bandes zu laufen an, soferne nicht zwischen dem Erscheinen einzelner Bände ein mehr als dreijähriger Zwischenraum verflossen ist. Wenn dagegen die mehreren Bände nur als fortlaufende Sammlungen von Aufsätzen und Abhandlungen über verschiedene Gegenstände anzusehen sind, so soll jeder einzelne Band bei der Berechnung des 30jährigen Termins als ein für sich bestehendes Werk behandelt werden. “– Zu den drei Modificationen hierüber von Seite der beiden Ausschüsse wurden heute noch drei eingebracht von Kammermitgliedern; indeß erfreute sich unter den letztern nur der Redactionszusatz0550 des Hrn. Baron v. Welden, dahingehend, daß am Eingange dieses Art. nach „ Erben und “gesetzt werde „ sonstigen “der Annahme. – Der Art. III gestaltete sich sofort vorläufig so: Das nach Art. I den Urhebern, ihren Erben und sonstigen (etc. wie im Entwurf) – erlischt: 1) wenn der Urheber eine physische Person ist, mit dem Ablaufe von dreißig Jahren nach dem Tode desselben; das Kalenderjahr, in welchem der Urheber gestorben ist, wird jedoch in den 30jährigen Zeitraum nicht eingerechnet. 3) Wenn der Urheber eine juristische Person oder ein erlaubter Verein ist, mit dem Ablaufe – (etc. bis zum Ende ganz wie der Entwurf) – für sich bestehendes Werk behandelt werden. – Das Kalenderjahr, in welchem das Werk erschienen ist, wird übrigens in den 30jährigen Zeitraum nicht eingerechnet.
Der Herzog von Nassau ist heute Vormittag von hier nach Berlin abgereist, wo er zehn bis vierzehn Tage verweilen wird. – Die von mir gemeldete, in höherem Auftrage erfolgte Abreise des Geheimenraths v. Fabricius nach Holland kann ich, des erhobenen Widerspruchs ungeachtet, nur bestätigen.
(Die Fortsetzung der Ständeverhandlungen über die hannover'sche Verfassungsangelegenheit, aus sächsischen Blättern entnommen, findet sich in der heutigen Beilage.)
Zur Wahl eines Deputirten für unsere Stadt war auf heute Nachmittag 4 Uhr das Wahlcollegium zusammenberufen. Zuerst wurden demselben mehrere Rescripte des Cabinets und des Justizministeriums eröffnet, betreffend die Urlaubsverweigerung des Justizraths Conradi, und die bekannte Verfügung vom v. J., welche die nicht erscheinenden Deputirten für resignirend erklärte, so wie schließlich eine förmliche Resignation dieses Deputirten. Die Wählenden, welche auf etwas Derartiges vorbereitet waren, gingen also von ihrem ursprünglichen Plane, den Justizrath Conradi wieder zu erwählen, ab. Es ergab sodann die Wahlurne, daß von 33 Wählenden (ein Magistratsmitglied fehlte, ein Wahlmann war nicht erschienen, und von den Bürgervorstehern war der zuletzt gewählte ausgeloset) 26 ihre Stimmen dem Dr. jur. und Advocaten Wachsmuth zu Hannover, 7 dagegen ihre Stimmen dem Magistratsdirector Ebell gegeben hatten. Der Sinn der Wahl erhellt am besten daraus, daß gerade alle diejenigen, welche sich im vorigen Jahr der Wahl enthalten, einstimmig den Advocaten Wachsmuth wählten, der, obgleich Consistorialsecretär und Kirchenanwalt, doch als ein unabhängiger, dem Staatsgrundgesetz von 1833 zugethaner Mann bekannt ist. Ein Räthsel bleibt bei dieser Stimmenvertheilung, wohin die Stimme des Magistratsdirectors gefallen, da es beinah eben so unglaublich ist, daß er, der wegen seiner Loyalität erst vor einem halben Jahre mit dem Guelphenkreuz Belohnte, den Oppositionscandidaten, als daß er sich selbst gewählt habe; tertium non datur. Die Opposition triumphirt über das Resultat der Wahl, denn eine Ablehnung derselben von der Majorität würde sofort eine Minoritätswahl nach sich gezogen haben, und die Gilden - und Zunftmänner sind aufgebracht, daß alle ihre Mühen vergeblich gewesen und sogar ein Deputirter aus dem dem Cabinet so verhaßten Advocatenstande gewählt sey. Eine derartige Stimme wurde nach kaum beendigten Wahlverhandlungen laut, indem der Tischler Strube bitter beklagte, daß nicht ein Göttinger und nicht der Magistratschef gewählt sey, worüber er sogar vom letztern zur Ruhe verwiesen werden mußte. – Vom Justizrath Bothmer zu Relhem ist eine officielle Nachricht, daß er die Wahl der Universität angenommen, noch nicht angelangt, nach Privatnachrichten aber soll er sie angenommen haben. – Der Hofrath Ritter, welcher von den drei vorgeschlagenen Candidaten schon früher zum Prorector ernannt war, hat mit dem 1 d. M. sein Prorectorat angetreten. – Die hiesige Justizkanzlei hat dem Gesuche Wehners um Schutz gegen die Polizeimaßregel nicht deferirt, weil Verstrickung auch im polizeilichen Wege erkannt werden könne und dagegen nur Recurse zulässig seyen. Wehner hat dagegen das Rechtsmittel der Appellation eingewendet. – Die Vernehmungen der Wahlmänner über die Wahl der Deputirten für den Göttinger Bauernstand dauern noch immer fort und sollen für den Magistrat in Hannover sehr günstige Resultate liefern, wenigstens nach den außergerichtlichen Erzählungen der Zeugen. – Mühlenbruch hat einen Ruf als Oberappellationsrath nach Rostock abgelehnt.
Der König ist von der herrschenden Kränklichkeit nicht verschont geblieben, deren Aufhören nach den heftigen Stürmen und von der darauf eingetretenen Kälte vergeblich gehofft worden. Auch in der hiesigen Gemüthsstimmung verschwinden die Mißklänge nicht, sondern verschärfen sich noch. Daß übrigens der Wohlstand im Steigen ist, beweisen, wenn nicht die steigenden Miethpreise, so doch das rasche Fortschreiten der Neubauten und der Bevölkerung. Das Königreich zählt 1,722,000 Einwohner mit mehr als 3300 neuen Wohnhäusern, und sein Verwaltungsbild ist erfreulich. Die Hoffnung gewinnt auch täglich mehr Grund, daß die Ständeversammlung vollständiger als früher auftreten und ihrem Berufe entsprechen werde. Nicht auf die streitigen Meinungen selbst, aber auf ihre Bethätigung und die Art und Weise des Verfahrens ist der Spruch des Oberappellationsgerichts in Celle für die richterliche Befolgung der in richtiger Form erlassenen Verordnungen von entscheidendem Einfluß gewesen. Er ist denen unerwartet gekommen, welche aus der Geschichte wissen, wie verletzte Gerichte sich zu benehmen pflegen. Sie erwarteten deßhalb, daß es zu Gunsten des Staatsgrundgesetzes sprechen, und daß bei der hohen Achtung, worin es im Lande steht, sein Urtheil als der wahre und unzweifelbare Ausspruch der allgemeinen Rechts - und Willensmeinung gelten und die vollkommenste Folge finden würde. Die nächste Folge wäre überall Verwirrung gewesen: die alten Wahlen und die Ständeversammlung wären nichtig, die Aufregung für die neuen Wahlen schrankenlos und der Ungehorsam herrschend geworden. Diesen Gefahren wird das Oberappellationsgericht begegnen, meinten die, welche sein Verfahren beobachtet hatten, wenn sie auch mit den Gesinnungen und Aeußerungen seiner Mitglieder und der Stimmenberechnung nicht vertraut waren: es hat das Recht nicht nach einem, „ mag die Welt darüber untergehen, “sondern, wie auch Aristoteles räth, so genommen und gestellt, daß es zu Zeit und Umständen am angemessensten sich verhält. Dem Unfrieden ist so nach Möglichkeit Einhalt geschehen, gleichviel, ob er durch Mißbräuche oder durch Mißbetragen veranlaßt worden, und das Vertrauen im Lande besonders durch die Kunst erworben, die Ausgleichung der Mißverhältnisse zu vermitteln, und in verwirrten Dingen den Weg zu zeigen, der hinaus und nicht wieder in noch größere Verirrung führt. Hätte das Gericht sich von Hochmuth und Eitelkeit leiten lassen, so würde es sich auf seinen von dem Reichskammergericht entlehnten Eid und seine bundesgesetzlich das Reichsgericht gewissermaßen vertretende Stellung berufen, den Rechtsschutz wider Willkür und Gewaltmißbrauch vorangestellt, und in Ermangelung des landständischen Beiraths zu dem Patente, die Form desselben mangelhaft gefunden haben. Statt dessen erklärt es sich schlechtweg als Landesgericht, und als solches nicht für befugt, über die Verordnungen zu urtheilen, wodurch aber der Beruf dazu keinem andern Berechtigten, weder gegenwärtigen noch zukünftigen, abgesprochen wird. Seit Erlassung dieses Erkenntnisses sind die Wahlen zu der Ständeversammlung in Gang gekommen, welche bis jetzt auch nach Veröffentlichung des Bundesbeschlusses0551 vom September unterlassen waren, und die Erwartung auf die landständischen Verhandlungen wird täglich lebhafter. Uebrigens kommen Erscheinungen vor, an welche man am wenigsten gedacht hatte. Die Zünfte, die man für verschollen hielt, sind mit frischen Zeichen und mannhaftem Worte wieder da. Die Geistlichen gehen an Hof und die Hofleute auf das Land. Die Gasthöfe füllen sich mit vornehmen Fremden zur Feier des bevorstehenden Geburtstages. Die Vermählungsfeier der Königin von England hat, dem Vernehmen nach, die Absendung eines Andenkens, 40,000 Thlr. an Werth, veranlaßt, und von dem großen Kuchen ist den Engländern, welche sich hier aufhalten, ein homöpathisch abgemessener Theil zugekommen.
Das Wahlcollegium der Residenz hat heute Morgen mit 32 gegen 4 Stimmen die Wahl eines Deputirten zur gegenwärtigen Ständeversammlung abgelehnt. – Das Cabinet hielt die Vornahme der Wahl von Seite der Residenz für ganz entschieden, und schien zu glauben, daß allenfalls nur die mehr oder minder entschiedene Gesinnung des zu Wählenden in Frage kommen könne; man hatte den Bürgern als passenden Deputirten den Landdrost Dachenhausen vorgeschlagen. Um so unerwarteter wird dem Cabinet (keineswegs der Stadt und dem Lande) die mit so überwiegender Majorität beschlossene Verweigerung der Wahl kommen.
Hans Jansson hat wegen seines persönlichen Ausfalls gegen den König mehrere Zurechtweisungen erfahren. Ich habe in meinem letzten Brief erwähnt, daß er dem König vorgeworfen, er habe sein in der Thronrede gegebenes Versprechen nicht gelöst, indem die Ausgaben noch so stark, wie vorher, ja stärker angesetzt seyen. Das Protokoll des Bauernstandes hatte dabei gesagt, der gesammte Bauernstand habe diesen Worten beigestimmt. Ola Jepsson aber remonstrirte in der Sitzung vom 19 und verlangte, daß statt der Worte „ der ganze Stand “gesetzt werden solle „ der größte Theil des Standes. “ Dieß geschah, und damit war im Bauernstand selbst die Sache abgemacht. Der Stadstidning vom 18 sprach sich gleichfalls darüber aus, jedoch in einem äußerst gemäßigten Tone, und die Aeußerungen Hans Janssons werden bloß „ schlecht überlegt “genannt. Auch der Erzbischof sah sich veranlaßt, einen Tadel auszusprechen. Als Hans Janssons Adresse auf die Thronrede, deren ich schon früher gedachte, und sie Ihnen im Auszug mittheilte, nach ihrer einstimmigen Annahme im Bauernstand den übrigen Ständen zugesendet wurde, gab der Erzbischof, als die Deputation der Bauern im Priesterstande erschien, dieser die väterliche Warnung, doch ja in seinen Verhandlungen Maaß zu halten. Indeß hinderte Hans Janssons ungestüme Heftigkeit nicht, daß sein Adreßvorschlag im Bürgerstande mit lebhafter Zustimmung, im Priesterstande und Ritterhaus aber mit größter Rücksicht aufgenommen wurde. Eine Art von Entscheidung rückt heran; nach einer im Ritterhause geschehenen Ankündigung soll die Discussion über die Eintheilung der Verwaltung in Ministerien morgen vorgenommen werden. Als ein merkwürdiges Zeichen, wohin die Richtung der Ansichten geht, muß ich Ihnen noch eine auf dem Ritterhause gefallene Aeußerung mittheilen. Bekanntlich versammeln sich die Stände zu ihrer Unterhaltung Abends in besonderen Clubs, deren Ausgaben von der Staatscasse bestritten werden. Schon oft wurde darauf angetragen, daß alle vier Stände nur Einen Club bilden sollten, theils der geringeren Kosten wegen, theils aber und hauptsächlich, damit die Stände sich gegenseitig mehr nähern sollten. Die Sache war aus manchen Gründen, zum Theil auch aus Mangel an einem gehörigen Local, unterblieben, jetzt aber trug Graf Horn, nachdem eine Einladung von Seite des Bürgerstands zum Besuch ihres Clublocals erfolgt war, neuerdings auf Einrichtung eines gemeinsamen Clubs für alle vier Stände an, und Freihr. v. Hugo Hamilton äußerte in der Discussion hierüber, „ die Sache sey von großem Gewicht, und müsse unter dem Gesichtspunkt der größern Annäherung der Stände unter einander betrachtet werden. Er hoffe, daß man dem Tag entgegengehe, wo die Versplitterung der Repräsentation in verschiedene Kammern aufhöre und deren Verschmelzung statt finde. “– Welche Wichtigkeit man den morgenden Verhandlungen beimißt, davon will ich Ihnen mit nachfolgender Stelle aus dem Aftonblad einen Beweis geben: „ Morgen soll der Vorschlag über eine veränderte Organisation des Conseils vermittelst Bildung von vortragenden Staatsräthen in den meisten Reichsständen zur Entscheidung kommen. Dieß ist ein wichtiger Tag für die Zukunft des schwedischen Volks. Es soll hier entschieden werden, ob ein Wunsch, den man kurz nach der Errichtung der jetzigen Verfassung aussprach, dem man aber von andern Seiten auf jedem Reichstag aus reactionärer und mißverstandener Absicht, aus Haß gegen alle wirkliche Ordnung und Kraft auf Seiten der Regierung und des Volks, entgegen arbeitete, einigermaßen in Erfüllung gehen, oder ob wir noch wenigstens zehn Jahre in die Unordnung und das Chaos zurückgeworfen werden, welche die vornehmste Veranlassung zu der in den letzten Jahren verspürten Unordnung im Lande war. “ Der Bauern - und Bürgerstand sind entschieden für die Maaßregel, der Priesterstand wird sie nicht verwerfen, wenn der Adel einstimmt, es hängt also von diesem letztern ab, wie sich die Zukunft des Landes gestalten soll.
Die große Frage wegen der veränderten Organisation des königlichen Staatsraths wurde Sonnabends im Ritterhause discutirt, und nach einer ziemlich langen Debatte mit 413 Stimmen gegen 19 angenommen. Im Priesterstande, wie auch im Bauernstande, wurde die Veränderung einstimmig genehmigt. Der Bürgerstand hatte die Entscheidung der Sache bis zum 26 Febr. aufgeschoben, obgleich es vorher ausgemacht war, daß die Beschlußnahme gleichzeitig in allen vier Ständen erfolgen solle. Als Ursache dieses Aufschubs wird angegeben, daß Hr. Petre, welcher jetzt in seinem Stande Alles vermag, am Sonnabend gehindert war, der Sitzung beizuwohnen; ohne seine Beistimmung wagte man nicht eine so wichtige Sache zu entscheiden. Morgen wird also diese Frage im Bürgerstand discutirt, und man ist sehr begierig, den Ausgang zu vernehmen. Das heutige Aftonblad selbst scheint einige Zweifel in dieser Hinsicht zu hegen. Obgleich die Sache von der ganzen liberalen Partei mit großem Eifer betrieben worden, wäre es nicht unmöglich, daß Hr. Petre aus Laune oder Eigensinn die vorgeschlagene Veränderung verwerfe, eben weil die Regierungspartei sie so bereitwillig angenommen. Die sämmtlichen im Ritterhause gegenwärtigen Staatsräthe, wie auch der Reichsmarschall und Generaladjutant Graf Brahe, redeten nämlich am Sonnabend für den Antrag, und nur Hr. v. Hartmansdorff, Frhr. v. Cederström und einige andere dagegen. – Morgen wird im Ritter - und im Priesterstande der Adreßvorschlag Hans Janssons in Erwägung genommen werden. Aller Wahrscheinlichkeit nach wird er aber von beiden Ständen verworfen.
Man behauptet, daß ein vor einer Stunde hier eingetroffener Courier die Nachricht von Paris gebracht, Ludwig Philipp habe sich nach vielen vergeblichen Versuchen,0552 unter der Präsidentschaft des Hrn. v. Broglie ein Ministerium zusammen zu bringen, genöthigt gesehen, zu einem Ministerium Thiers die Zuflucht zu nehmen. – Se. Maj. der König von Sachsen wird sich nur kurze Zeit in Wien aufhalten, und dann mit allerhöchstihrer Gemahlin nach Dresden zurückkehren. – Der Großfürst-Thronfolger von Rußland wird die Osterfeiertage noch in St. Petersburg zubringen, und dann erst seine Reise nach Darmstadt antreten.
Hr. Zographos, gegen den die Pforte in der letzten Zeit das zuvorkommendste Benehmen beobachtet hat, konnte den beabsichtigten Handelstractat mit der Türkei nicht zu Stande bringen. Indessen sind die Schwierigkeiten, die sich dagegen erhoben, secundärer Natur, und man darf den Abschluß des Vertrags als bloß vertagt ansehen. Es werden mittlerweile in dem Verkehr beider Nationen provisorisch noch die bisherigen Grundsätze befolgt, und sobald die Hindernisse, die in der Verfassung liegen, welche Reschid Pascha für das Justizdepartement einzuführen beabsichtigt, gehoben sind, wird dieses Geschäft ohne Zweifel zu einem entsprechenden Ziel gelangen. – Der Fürst von Serbien hat am 10 d. Konstantinopel verlassen. Seine getreue Gefährtin und Mutter, die Gemahlin des Fürsten Milosch, ist ihren Gesinnungen nach eine entschiedene Russin, und weicht daher in diesem Stücke von den Ansichten ihres Gemahls bedeutend ab. Der junge Fürst, dessen Erziehung in intellectueller Rücksicht sehr vernachlässigt ist, scheint schöne natürliche Anlagen zu besitzen, und hängt mit großer Liebe an seiner Mutter. – Der dänische Geschäftsträger, Baron Hübsch, und der sardinische, Marquis v. Dareto, sind von dem Sultan mit dem Nischan erster Classe beehrt worden.
Der hier residirende griechische Patriarch ist von der Pforte wegen seines Benehmens auf den jonischen Inseln in der Eigenschaft eines Oberhauptes der nichtunirten griechischen Kirche zur Rechenschaft gezogen worden. Man will in dieser Angelegenheit ein förmliches Verfahren beobachtet wissen, und nach reiflicher Erwägung des Thatbestandes das Urtheil über ihn fällen. Es darf Sie dieß nicht befremden, denn erstens wird der Patriarch von Rußland protegirt, dann kann sich die Pforte auch ihren eigenen Unterthanen gegenüber nicht so compromittiren, daß sie, dem Worte und dem Geiste des Hattischerifs vom 3 Nov. entgegenhandelnd, das alte bei solchen Gelegenheiten beobachtete höchst summarische Verfahren befolgen sollte. Die ausdrücklichen Worte des Hattischerifs gehen dahin, daß von nun an Niemand zur Strafe gezogen werden dürfe, außer nach vorläufiger Erhebung des Thatbestandes, nach ordentlich geführter Untersuchung des Angeklagten und nach gesetzmäßig gefälltem richterlichen Spruche. Die der Pforte von der jonischen Regierung gemachte Bemerkung, daß die Entlassung des Patriarchen aus politischen Rücksichten durchaus keine gerichtlichen Förmlichkeiten verlange, scheint ihr eben so wenig einzuleuchten, als die andere Insinuation, daß der Patriarch in vielfacher Beziehung als Staatsbeamter zu betrachten sey, und der Regierung die Wahl, die Entfernung und Ersetzung ihrer Beamten ohne alle Einschränkung zustehe. Es wird sich daher diese Angelegenheit auf jeden Fall in die Länge ziehen; der Patriarch ist vorerst angewiesen, seine Rechtfertigungsschrift zu verfassen, und ohne Zweifel wird ihm später noch eine fernere Erwiederung auf die gegen ihn erhobenen Beschuldigungen gestattet werden. Der Patriarch pocht auf diese ihm günstige Stimmung der Pforte, und hat sich in seinem Uebermuth verleiten lassen, gegen das von ihm gegebene Versprechen, sich bis zur Entscheidung der Sache ruhig verhalten zu wollen, einen Hirtenbrief auf den jonischen Inseln in Circulation zu setzen, worin die ohne Beobachtung der von ihm gegebenen Vorschriften eingegangenen Ehen als nichtig erklärt, und sowohl Bräutigam und Braut, als der Priester, der eine solche einzusegnen sich erdreisten sollte, mit dem kirchlichen Anathem belegt werden. Der Patriarch erstreckt sein Gesetzgebungsrecht auch auf die verbotenen Grade der Verwandtschaft und Schwägerschaft, und dehnt dieß Ehehinderniß, wie man behauptet, bis auf den vierten Grad nach kanonischer Berechnung aus. Auch hier wird die Uebertretung der patriarchalischen Vorschriften mit dem Anathem verpönt. Diese Uebergriffe des Patriarchen bilden nun den Gegenstand, über den die Pforte zu entscheiden hat. Man ist sehr gespannt auf den Ausgang des Streits. Höchst seltsam, fast komisch ist es auf jeden Fall, daß die Pforte zu dem Ausspruch berufen wird, ob der Patriarch seine kirchliche Rechtssphäre überschritten, oder ob er innerhalb derselben gehandelt habe.
(Zweiter Artikel.)
Der Plan, den Lord John Russell angekündigt hat, eine Expedition von Dampfbooten den Niger hinauf zu schicken, um Handelscomptoirs zu bilden, in der Hoffnung, dem Sklavenhandel durch Civilisation der Neger und durch Befriedigung ihrer Bedürfnisse auf dem Wege des Handels mit Producten ihrer Arbeit die Wurzel abzuschneiden, ist eigentlich die Idee von F. Buxton, dem bekannten Abolitionisten. Nachdem er im letzten Jahr in seinem Werk über den Sklavenhandel zu Jedermanns Genügen bewiesen hatte, daß alle bisherigen Maaßregeln zur Unterdrückung desselben zu nichts geführt hatten, als ihn zerstörender und grausamer zu machen, kündigte er am Schluß desselben an, daß er ein Mittel ausgesonnen habe, das ihm ein Ende machen könne. Er ließ seinen Plan unter dem Titel „ the remedy “drucken. Das Buch wurde nicht verkauft, sondern nur an seine Freunde vertheilt, doch war sein Plan allgemein bekannt geworden. Es ist ganz derselbe, den jetzt Lord J. Russell durch das Gouvernement ausführen oder wenigstens vorbereiten lassen will. Denn da der Plan nicht in Stiftung von Colonien, noch in Uebernehmung von Souveränetät irgend einer Art und irgend eines Landstrichs besteht, so muß seine Ausführung Gesellschaften überlassen bleiben. Buxton hat daher auch die Bildung einer Handelsgesellschaft und die einer Ackerbaugesellschaft vorgeschlagen, und die Regierung kann nichts thun, als Verträge mit afrikanischen Fürsten abschließen, wodurch sie die Sicherheit des Handels und die Abschaffung der Sklaverei in den Gebieten dieser Chefs stipulirte. Die Schwierigkeiten der Sache springen bei dem ersten Blick in die Augen. Afrika ist durch Sklavenhandel demoralisirt, und es gehört gerade die Civilisation, welche man erst hervorbringen will, schon dazu, um den halbwilden Stämmen begreiflich zu machen, daß es ihnen leichter und vortheilhafter wäre, sich europäische Waaren durch Arbeit als durch Sklavenraub zu verschaffen. Dazu kommt die Ungesundheit des Klima's für Europäer – und doch müßte der Handel durch europäische Agenten getrieben werden – die unermeßliche Ausdehnung von Afrika, das eine Anzahl von Comptoirs erforderte, welche der Handel in dem gegenwärtigen Culturzustande des Landes gar nicht beschäftigen könnte. Dennoch ist es eine schöne und humane Idee, welche der englischen Regierung große Ehre macht, und wenn sie auch ihren Zweck nicht in der Ausdehnung, in der er gefaßt worden ist, erreicht, so ist doch wahrscheinlich, daß sie theilweise und in Verbindung mit andern Maaßregeln viel Gutes leisten kann. Es ist nämlich keineswegs hinreichend, zu versuchen, die Zufuhr von Sklaven an die Küste zu erschweren, da dieß nur ihren Preis erhöhen und daher den Sklavenhändlern im Innern einen neuen Impuls geben würde, denn der Preis der Sklaven in Cuba, Texas und Brasilien ist so hoch, daß er eine beträchtliche Erhöhung des Ankaufspreises an der afrikanischen Küste zuläßt; daher die gegenwärtige unerhörte Ausdehnung dieses Handels, trotz der häufigen Confiscationen durch englische Kriegsschiffe. Frankreich hat zwar das gegenseitige Visitationsrecht zugestanden, allein da seit 1830 die französische Flagge nicht mehr zum Sklavenhandel dient, so ist dieß von geringer Wichtigkeit, während man in den Unterhandlungen mit Nordamerika, Brasilien, Portugal und Spanien wenig Fortschritte gemacht hat. Die nicht unbilligen, aber sehr gewaltsamen Maaßregeln, welche man gegen Portugal genommen hat, sind auf dem Punkt, zu einem gänzlichen Bruch mit diesem Staat zu führen. Kurz, die ganze Sache in jeder Richtung und Beziehung ist voll Schwierigkeiten.
Der beste Plan, den man bis jetzt zur Abschaffung des Sklavenhandels und sogar der Sklaverei in Amerika gemacht hat, ist der der brittischen Association für Ostindien, durch Beförderung der ähnlichen Producte in Indien die Cultur von Zucker, Kaffee und Baumwolle durch Sklaven zu ruiniren; denn es liegt am Tage, daß, wenn die Producte der freien Cultur in Indien wohlfeiler auf die europäischen Märkte geliefert würden, als sie der Sklavenbesitzer produciren kann, das ganze System fallen muß, und dieses Ereigniß ist keineswegs unmöglich. Dazu gehört freilich die völlige Abschaffung aller noch übrigen Restrictionen auf den indischen Handel, aber diese ist trotz der Einwendungen des Finanzministers sehr nahe. Die Petition der Compagnie wird einer Committee der beiden Häuser übergeben werden, und wenn auch die Minister bei der Finanzverlegenheit es dahin bringen, die Sache noch um ein Jahr hinauszuziehen, so ist nicht zu zweifeln, daß in der nächsten Session die Herabsetzung des Zuckerzolls auf die Präsidentschaften Bombay und Madras, die des Kaffeezolls auf Mysore, die des Zolls auf Rum auf ganz Indien ausgedehnt werden wird. Die Quäker haben vollkommen eingesehen, daß der Streit über Sklaverei von Indien aus entschieden werden wird, und bei ihrer charakteristischen Beharrlichkeit werden sie auch durchsetzen, daß der Staat und die Compagnie wenigstens das Ihrige dazu thun müssen. Die Maaßregel der in Afrika zu errichtenden Comptoirs wird vielleicht etwas zu frühe genommen, aber es ist doch der Mühe werth, sie zu versuchen, und besonders darin zu beharren. Buxton selbst sagt darüber: „ Ich weiß wohl, daß es ein Fall ist, wo wir unter Umständen handeln müssen, die uns entmuthigen könnten, besonders wegen unserer großen Unwissenheit über den moralischen und physischen Zustand von Afrika. In jeder andern Angelegenheit wäre diese Unwissenheit ein Grund zu zögern, allein der Zustand von Afrika erlaubt keinen Aufschub. Ich bin nicht sanguinisch genug zu hoffen, daß wir durch Eine Anstrengung das vor uns liegende Problem lösen können, und die Befreiung von Afrika wird unsere Geduld und Beharrlichkeit auf eine ungewöhnliche Probe stellen. Wir müssen uns auf große und fortdauernde Ausgaben, auf beharrliche Arbeit und oft getäuschte Hoffnungen gefaßt machen. “ Es ist eine in der Geschichte seltene Erscheinung zu sehen, daß ein Staat mit so großen Opfern einen uneigennützigen Zweck unter den verschiedensten Schicksalen zu verfolgen fortfährt, wie England die Abschaffung der Sklaverei in der Welt. Die Colonie der befreiten Neger in Sierra Leone hat England nahe an 20 Millionen Pfd. St. gekostet, die Loskaufung seiner eigenen Sklaven eben so viel, und hat seinen Handel mit Westindien vermindert und seine Existenz in Gefahr gesetzt. Was die Folgen der neuen Unternehmung seyn werden, und welche Opfer sie erfordern wird, ist gar nicht vorauszusehen, aber man kann nicht anders, als sich darüber freuen und ihr alles Gedeihen wünschen.
(Zweiter Artikel.)
Die erste Ursache der neuen französischen Krisis fanden wir darin, daß der Juliusthron, aus Verkennung oder Mißachtung seines Verhältnisses zu der vorherrschenden französischen0546 Meinung über das Königthum, seine Familieninteressen nicht dieser unterzuordnen weiß, sondern mit ihnen sich in die Gewohnheiten und Forderungen der feudalen Monarchie pflanzt.
Die zweite und ebenso wichtige Ursache der Verlegenheit liegt in dem Verhältnisse des Königs zu seinem Ministerium, in der Art und Weise nämlich, in welcher der König dieses auffaßt und zu behaupten sucht.
Es widerstrebt der innersten Natur jeder wahren und von Gewalt wohl zu unterscheidenden Macht, am meisten einer im Wesen demokratischen, daß sie bei größerem Umfange nach dem Willen Eines und nicht nach Einem Willen geht, demjenigen nämlich, welcher sich als die Meinung der verständigen und hochbegabten Individuen ausspricht und durch ihre Vereinigung in der obern Verwaltung vertreten und geltend gemacht wird. Die Befriedigung des öffentlichen Wunsches, die Sicherung der gemeinsamen Interessen, der Wohlfahrt und Größe einer so gegliederten Nation sind bei solcher Vereinbarung auf das innigste betheiligt, die jedem edlen Ehrgeiz ein hohes Ziel und jeder größern Thätigkeit ein ihr würdiges Feld eröffnet, während die Zurückweisung der Ehre und der Thatkraft auf untergeordnete Dienstbarkeit die Ausbreitung und freie Bewegung der den Demokratien inwohnenden Spannkraft hemmt und zu Explosionen führt, deren zerstörende Gewalt, wie man weiß, Throne und Völker durch einander wirft. Man weiß aber, was gegenüber diesen Anforderungen die Juliusdynastie gethan. Man kennt die Anklagen des gouvernement personnel und die Klagen über diese Anklagen von Seite der Schutzredner des Thrones, die geltend machen, daß ja der vorherrschende Wille des Königs die einzige Gewähr des Landes gegen Verwirrung und Rathlosigkeit in einer Lage sey, die jedes Jahr neue Ministerien und mit ihnen neue Ansichten, Bestrebungen und Absichten zur Theilnahme an der Macht rufe. Das ist aber ein wahres Hysteron Proteron. Der beständige Wechsel ist eingetreten, weil die „ pensée immuable “die unabhängige Ansicht selbstständiger Staatsmänner als eine Nebenbuhlerei bricht oder von sich entfernt, und „ das beharrliche System “ist nicht der Schutz gegen die Unbeständigkeit der ministeriellen Principien, sondern das Hinderniß ihrer Beständigkeit. Es hat gemacht, daß sich außer der Sphäre seines Willens eine sichere, in sich begründete Ansicht ehrenhafter Staatsmänner und ein fester Charakter einer geordneten Verwaltung nicht bilden konnte. Warum ist der Duc de Broglie, warum ist Hr. Thiers aus der Macht geschieden, und warum erklärt Hr. Thiers, daß er sehr bereit sey oder gewesen sey, unter dem Herzog in das Cabinet zurückzukehren, dem er nach ihm als Chef vorgestanden? Warum ist noch jetzt eine Combination von Broglie, Thiers und Duchatel, welche sich gegenseitig ergänzten und trugen, unmöglich? Das Alles ist nicht ohne tiefe Bedeutung; und ist es die Krone, welche die Ministerien macht, so ist sie es zuletzt auch, welche sie auflöst und so zu sagen die eckichten mit den runden vertauscht: Destruit, aedificat, mutat quadrata rotundis. Daß dabei die Beweglichkeit der französischen Meinung, daß die Intriguen der Coterien ihren Theil an diesem Spiel haben, und einen beträchtlichen, wer wollte das läugnen? Aber jene Beweglichkeit und diese Intriguen reichen nicht hin eine Coalition zu erklären, wie wir sie im vergangenen Jahr gesehen, und noch weniger ihren Triumph in der Wahlschlacht. Was aber hatten die Persévérance, die pensée immuable, die raison élevée dieser Coalition und ihrem Erfolg entgegenzusetzen? Sie hatte das deutsche Sprüchlein in das Französische zu übersetzen, welches lautet: „ In das Garn, in das Netz war gerathen die Maus; doch sie hatt 'gute Zähne und biß sich heraus. “ Das ist das Thema, über welches die Variationen der Ministerkrise, die sechs Wochen von dem 12 Mai im Schlosse gespielt wurden, bis sie in dem Tumultuoso des Straßenauflaufs ein Finale mit Schrecken nahm und die Fehlgeburt des letzten Ministeriums an das Licht setzte, das nicht leben konnte, weil es immer noch zu früh auf die Welt kam. Was hat man durch den Sturz des 11 October und die Entfernung seiner compacten Intelligenz und Thatkraft gewonnen? Man hat im Einzelnen seinen Willen gehabt, ist in Augenblicken persönlich stark gewesen, um im Ganzen politisch schwach zu werden, und ist von Stufe zu Stufe endlich zu der Erfahrung gekommen, daß die letzten Minister der Krone in einer Sache, die ihre Ehre und Geltung betraf, nicht einmal ein billiges Gehör – a fair trial – zu verschaffen wußten. Hier haben sich deutlicher als irgendwo die zwei Eigenschaften jener Ministerien enthüllt, die unter der Herrschaft eines solchen Systems allein bestehen können: Furcht und Schwäche; jene, entsprungen aus den Manifestationen der öffentlichen Meinung, diese aus der Unfähigkeit, ihr, der Meinung, zu widerstehen. Beides aber ist das gerade Gegentheil der Bedingungen, unter denen, wie überall, so in Frankreich, und hier ganz vorzüglich, die Macht steht: des Muthes und der Kraft; des Muthes, der aus dem Bewußtseyn entspringt, daß man ein klar und als heilsam erkanntes Ziel verfolgt, und der Kraft, welche man aus jenem Bewußtseyn schöpft, der Meinung der Andern überall mit Nachdruck zu widerstehen, wo, unklar oder irregeleitet, sie, den Staatsmann von dem Wege nach jenem Ziel abzudrängen, in eine wenn auch noch so stürmische Bewegung kommt, und die wahre öffentliche Meinung übertäubt, die nicht immer die Meinung der Menge, wohl aber in jedem Falle die Meinung der Verständigern ist. Damit aber ist dieses System auch an sein Ende gekommen, denn eine Macht kann nicht durch bloße Schlauheit, Zögerung und List, kann nicht gegen die Bedingungen behauptet werden, unter denen sie steht und besteht; sie muß in sich verkommen, wo ihr Muth und Kraft ausgehen, oder sie muß sich jenen Bedingungen ihrer Existenz unterwerfen. Beides ist fast gleich schlimm, gleich gefährlich: ersteres als ein normal gewordener Zustand socialer Krankheit, der zur Auflösung führt, letzteres weil man nicht gleich, wie man will, jenen Inbegriff von Intelligenz und Kraft in eine Ministerliste vereinigen kann, die man braucht, um der Lage Herr zu werden. Solche Vereinigungen werden leichter aufgelöst als wiederhergestellt, und man ist genöthigt, sich ein reines Cabinet Thiers gefallen zu lassen, das keine Elemente darbietet, wie jenes vom 11 October, durch welche das oscillirende, leichtfertige und übermüthige Wesen dieses hochbegabten, aber inconsistenten Mannes ermäßigt und in eine festere Einheit verschmolzen würde. Darin aber liegt für den Augenblick die Gefahr, welche bei der gegenwärtigen Weltlage eine große und dringende ist. Hr. Thiers hat schon in ruhigern Zeiten, wo nur die Schwierigkeiten mit der Schweiz und der pyrenäischen Halbinsel sich seiner ungeduldigen Beweglichkeit entgegenstellten, während seiner kurzen Präsidentschaft vom 22 Febr., das Feuer in alle Ecken gelegt, und der besonnene, staatsmännliche Molé hatte Mühe genug, es nach dem 16 April wieder zu löschen; und was wird jetzt werden, wo bei dem unaufhaltsamen Hinscheiden der Pforte eine Erbschaft im Orient sich öffnet, größer als weiland die spanische, und wo schon jetzt jeder unter sich den Boden zittern fühlt?
Die Angelegenheit der Sheriffs von London und Middlesex, im Zusammenhange mit dem Stockdale'schen Handel, erhält die Corporation der Stadt London in fortdauernder Aufregung. Am 28 Febr. fand, von den Untersheriffs berufen, die zweite öffentliche Versammlung in dieser Sache in der Freimaurertaberne statt. Sie war fast noch stürmischer als die, welche acht Tage früher statt gefunden. (Vgl. Allgem. Zeitg. Nr. 61). Die Eröffnung des Meeting sollte um 1 Uhr erfolgen, aber schon vor 12 Uhr hatte sich eine Menschenmasse vor dem Hause versammelt, welche die kommenden Unterhausmitglieder, Gemeinderäthe u. s. w. theils mit Beifallruf theils mit Zischen empfing. Der Eintritt sollte nur gegen Karten gestattet seyn, aber die Menge stieß die vor den Thüren errichteten Schranken ein, und drängte sich in den Saal. Unter den Parlamentsmitgliedern machte sich besonders Sir Fr. Burdett bemerkbar. Hume erschien dießmal nicht, obgleich viel für und gegen ihn geschrieen wurde. Der Untersheriff Hr. France führte den Vorsitz, den er später an Sir Fr. Burdett abtrat. Der Municipalrath Hr. Gibbons erklärte, das Meeting habe den Zweck, seine Entrüstung über das feige Benehmen des Hauses der Gemeinen auszudrücken, und schlug nach einer Rede, die von dem betäubendsten Geschrei obligat begleitet wurde, folgende Resolution vor: „ Jeder brittische Unterthan, der sich in seinem Recht gekränkt glaubt, ist befugt, Abhülfe zu suchen durch gerichtliche Klage; die Anhängigmachung und Verfolgung einer solchen Klage ist keine Verletzung des Parlamentsprivilegiums. Das Haus der Gemeinen, indem es William Evans und John Weelton Esqrs., den Sheriff von London und den von Middlesex, wegen Vollzugs eines königlichen Gerichtsbefehls, unter dem Vorwand, sie hätten damit das Privilegium des Hauses verletzt, gefangen setzen ließ, hat sich damit eine legislative Autorität und eine Jurisdiction angemaßt, die ihm gesetzlich nicht zusteht und verfassungswidrig ist. Wir bitten daher, Ihre Maj. wolle huldvollst von ihrer königlichen Prärogative Gebrauch machen und durch eine alsbaldige Parlamentsauflösung ein Haus der Gemeinen entlassen, das sich auf solche Weise eine nicht verantwortliche Willkürgewalt arrogirt und sich mit den Grundprincipien einer freien Verfassung in Widerstreit gestellt hat. “ Unter einem ungeheuern Lärm suchte Sir J. S. Lillie das Verfahren des Unterhauses, unter Anderm mit Berufung auf Blackstone, zu rechtfertigen. (Man schreit: „ Fort mit Blackstone! Fort mit Lillie! “). Endlich schlug der Untersheriff Jackson den Adreßentwurf an Ihre Maj. vor. Großer Applaus und Schwenken der Hüte; die Adresse wurde für angenommen erklärt. Schließlich suchte Sir Fr. Burdett noch zu sprechen, aber die „ schwirrende Cicadenstimme “des Greises ward in dem Tumult kaum von den Zunächststehenden vernommen. Burdett hat dem gefangenen Advocatenschreiber Pearce zuerst schriftlich und dann mündlich angeboten, seine Petition um Freilassung im Parlament zu überreichen, aber Pearce hat heroisch erklärt: „ Mir, einem alten Soldaten, würde es schlecht geziemen, in einer so guten Sache eine weiße Feder zu zeigen. “ Der Examiner spottet über den angeblichen Beschluß des Londoner Gemeinderaths, ihre Gratulationsadresse an die Königin nicht eher zu überreichen, bis die beiden Sheriffs frei seyen und in der Deputation mit gehen könnten – „ keine Sheriffs, keine Adresse. “ Die junge Königin, meint das Blatt, werde darum schwerlich schlechter schlafen.
Die Kammer der Repräsentanten hat sich in ihrer Sitzung vom 28 Febr. mit einem Gesetze über das Duell beschäftigt. Es sind nämlich schon beinahe vier Jahre, daß ein Senator ein solches Gesetz im Senate in Vorschlag brachte, nachdem kurz vorher eine Reihe von Duellen vorgefallen war. Die Veranlassung zu diesem lag in dem Verleumdungssystem einiger schlechten Journale, deren sich credit - und achtungslose Individuen unter dem Schutze der Anonymität bedienten, um höhere Civil - und Militärbeamte und Officiere anzugreifen, und das Aergste über sie auszustreuen. Dieser Niederträchtigkeit lag die Speculation zu Grunde, die Angegriffenen aus ihren Aemtern zu vertreiben, und dagegen die Protegirten der Lügenpresse an ihre Stelle einzuschwärzen. Da nun in solchen Fällen das Einschreiten der Gerichte gegen den Preßunfug fast nur dazu dient, das Skandal zu vergrößern, die Geschwornen auch mehr als einmal eine Nachsicht ausgeübt, die dem angegriffenen Theil Mißtrauen in den gerichtlichen Weg einflößen mußte, so griffen Manche, besonders Officiere, lieber zum Degen, um sich selbst Recht zu verschaffen. Schritt dann die Justiz gegen die Duellanten ein, so entstand vor den Gerichtshöfen die Frage, ob überhaupt das bestehende Strafgesetzbuch auf das Duell anwendbar sey? In dem französischen Code pénal nämlich, der in Belgien bestehen geblieben, ist von dem Duell insbesondere gar nicht die Rede. Die Einen leiten daraus die Behauptung her, das Gesetz betrachte dasselbe nicht als strafbar, die Andern wollen vielmehr darin den Beweis finden, das Gesetz habe es unter die gewöhnliche Rubrik von Attentaten gegen das Leben Anderer mitbegriffen, und wollen zwischen einem Duellanten und einem Mörder keinen Unterschied gemacht wissen. Jenes war lange Zeit die beim Pariser Cassationshof geltende Ansicht, bis derselbe bekanntlich, im Jahr 1837, in Folge eines merkwürdigen Requisitoriums des Generalprocurators Dupin, die letztere Ansicht annahm, und die gewöhnlichen Bestimmungen des Code pénal auf das Duell anwandte. Der hiesige Cassationshof war dem Pariser hierin schon vorangegangen; unsere Provincialgerichtshöfe dagegen, vor welche solche Fälle gebracht werden müssen, sind alle der entgegengesetzten Meinung, und wollen den Duellanten nicht mit dem Mörder, oder demjenigen, der mit Absicht einem Andern nach dem Leben trachtet, auf gleiche Linie stellen. Diesem Conflict zwischen den Provincialgerichtshöfen und dem Cassationshof kann nur ein Ende gemacht werden durch eine von den Kammern in Verein mit dem König ausgehende Interpretation des Strafgesetzbuches; mithin würden die Kammern, auch ohne jenes im Senate vorgeschlagene specielle Gesetz über das Duell, sich dennoch mit dieser Frage zu beschäftigen haben. Die Erfahrung beweist allerdings, daß das System, den gewöhnlichen Strafcodex auf den Zweikampf anzuwenden, nur zur Straflosigkeit des letztern führt, weil sich das Gefühl der Richter dagegen sträubt, und lieber den Schuldigen freispricht, als ihm eine infamirende Strafe auflegt, oder ihn zum Schaffot verurtheilt; sobald man aber, um diesem Uebelstande zu entgehen, sich auf ein specielles Gesetz über den Zweikampf einläßt, mithin die Strafen aufhebt oder mildert, und in die nähern Umstände des Duells eingeht, um sie nach den herkömmlichen Regeln zu beurtheilen und abzuwägen, so liegt hierin das Princip einer Art von Sanction des Duells, unter gewissen Bedingungen; der Gesetzgeber hat den Anschein, das barbarische Vorurtheil, das er bekämpfen sollte, zu theilen, es unter Regeln zu bringen und als einen Bestandtheil unserer Sitten in Zukunft gelten zu lassen. Die0548 Tendenz eines solchen Gesetzes wäre mithin demoralisirend. Schon im Senate wurde hierüber Vieles hin - und hergesprochen, und der damalige Justizminister, Hr. Ernst, jetzt Professor bei der Universität Löwen, schlug den Mittelweg vor, in Fällen, wo der Tod oder schwere Verwundung erfolgt sey, das gewöhnliche Gesetz für hinreichend zu erklären, dabei aber der Jury die Ressource der „ mildernden Umstände “zu überlassen, die sie jedesmal anwenden könne, wenn der Duellant Schonung verdiene. Der Senat modificirte hiernach sein Project, die Repräsentantenkammer scheint indessen das Ganze wieder umschmelzen zu wollen. Im Grunde käme es vor Allem auf ein wirksames Gesetz gegen Verleumdungen an, namentlich gegen diejenigen, die sich die schlechte Presse tagtäglich erlaubt. Die gegenwärtige Legislation ist hiegegen unzulänglich, auch hatte der Justizminister Ernst ein solches versprochen. Er ist indessen mit seinem Entwurfe nicht zu Stande gekommen, und obgleich sein gegenwärtiger Nachfolger, Hr. Raikem, ebenfalls die Nothwendigkeit eines solchen Gesetzes eingesteht, so scheint er doch noch gar nicht darauf vorbereitet, vor den Kammern mit einem derartigen Entwurf aufzutreten. Erst nach einigen Tagen werden die Debatten fortgesetzt werden können, da bei Gelegenheit des Carnevals die Kammer nicht mehr genug anwesende Mitglieder zählt.
(Fortsetzung der Verhandlungen der zweiten Kammer über die hannover'sche Verfassungsangelegenheit.) Abg. Braun äußerte im Verfolg seiner sehr umfassenden Rede unter Anderm: „ Ist der hohe Bund incompetent zur Schlichtung derartiger Wirren, so entsteht die Frage: gibt es keine andere verfassungsmäßige Macht in Deutschland, die diesem Berufe zu genügen gewilligt und berechtigt sey? Wir müssen ein Nein! antworten, ein Nein, das uns um so schmerzlicher ist, als darin zugleich die Affirmative liegt, daß Störungen des öffentlichen Rechtszustandes, wenn sie des nämlichen Ursprungs, wenn sie die nämlichen nach Inhalt, Zweck und Richtung wie die in Hannover sind, auf verfassungsmäßigem Weg in Deutschland nicht ausgeglichen werden können. Es fehlt nach dem in der eigenen Entscheidung des hohen Bundes über die hannover'sche Frage liegenden Princip das competente Tribunal einer helfenden, einer restituirenden Macht. Kann aber dieser Zustand der Dinge dem Freunde des deutschen Vaterlandes gleichgültig seyn? Kann es insonderheit den constitutionellen Völkern gleichgültig seyn, wenn in dem Buch ihres Staatsrechts das Blatt fehlt, das in den Fällen von Störungen des öffentlichen Rechtszustandes von oben her über die dagegen anzuwendenden gesetzlichen Mittel handelt, zumal ja den Störungen der nämlichen Art von unten in den weitläufigen Capiteln über Hochverrath etc. eine genaue und feste Norm gebende Behandlung zu Theil geworden ist? Wäre ihnen dieser Zustand gleichgültig, hätten die Nationen, oder was dasselbe ist, ihre Vertreter, kein Recht der Mitsprache darüber, kein Recht des Verlangens nach Abhülfe, nun, so müßte ihnen auch ihre rechtliche Existenz gleichgültig seyn, so müßten sie auch keine Befugniß haben, sich gegen Versuche der Beendigung dieser Existenz zu erklären .... Daß, so lange die Reichsgerichte in Deutschland nicht ersetzt sind, es an einer wahren Garantie des Rechts fehle, dieß erkannte auch, neben den von dem vorigen Sprecher angeführten Autoritäten, eben bei Beleuchtung der hannover'schen Verhältnisse ein Mann an, der vorzugsweise darüber zu sprechen befähigt ist, dieß sprach auch Stüve in seiner Schrift über den gegenwärtigen Zustand Hannovers aus .... Uebrigens spreche ich die vertrauensvolle Ueberzeugung aus, daß aus dem gegenwärtigen Kampfe zwischen zwei feindlichen Principien siegreich das Recht hervorgehen werde, indem, wenn auch die Frucht dieses uns gewiß gemeinsamen Wunsches nicht zeitigen wird unter der Sonne, die in den nächsten Sommern scheint, doch, ist auch das Wann ungewiß, das Daß sie reifen werde, in Gewißheit ruht. Denn sie wächst ja an dem Baume des Erkenntnisses, der trotz den Stürmen, die durch seine Wipfel ziehen, sicher steht auf deutschem Boden und mehr und mehr erstarkt; an dem Baume, der, wie er einst die Blüthe der Kirchenreformation getragen, so auch den Keim der politischen birgt; an dem Baume, unter dem die Geisterwelt verkehrt, und der nur von Aberglauben, sey er ein freiwilliger oder ein unfreiwilliger, als Geisterspuk bezeichnet und geflohen wird. “
Secretär Hänsel äußerte unter Anderm: „ Ich ehre den vorliegenden Bericht wegen seiner Gründlichkeit und ruhigen Haltung; doch bedaure ich, daß er in gewissen Beziehungen den Schleier nicht lüftet, daß er uns namentlich das vorenthält, was über das allerdings feste und unerschütterliche Vertrauen zu unserer Regierung einen neuen Glanz verbreiten würde. Doch ich fühle mich als Beamter noch zu einer Art von Vorwurf gegen den Bericht hingezogen. Er hebt nur das große Beispiel der sieben Göttinger Professoren heraus und berührt es kaum, daß abhängigere Männer, daß untere Beamte jede blutlose Waffe ergriffen und Alles aufgeopfert haben, um ihrem Vaterlande das höchste und heiligste Gut, das Recht, zu erhalten. Solchen Männern gebührt in unserer Kammer gleiche Anerkennung. Darum wünsche ich, daß die Deputation im Laufe der Debatte sich auch in dieser Beziehung rechtfertigen möge. “
Abgeordnete Todt hielt eine Rede, welche viele Anfechtungen erlitt. Wer heben nur Folgendes aus, um den Gang der Debatten zu bezeichnen: „ Um den Bericht zu vertheidigen, ist meine schwache Rede um so weniger erforderlich, als ein Angriff noch nicht erfolgt ist und wohl auch schwerlich erfolgen wird. Oder sollte ich mich irren, wenn ich mich der Hoffnung hingebe daß, wenn je ein Deputationsgutachten in einer hochwichtigen Angelegenheit in dieser Kammer einstimmig durchgegangen ist, es bei dem vorliegenden der Fall seyn werde? Wenn wir früher verschiedener Ansicht über den vorliegenden Gegenstand waren, so lag es darin, daß das traurige Ereigniß noch nicht so weit gediehen war, wie es gegenwärtig der Fall ist. Das Schreckliche ist geschehen! Ein in anerkannter Wirksamkeit bestandenes Staatsgrundgesetz ist zertrümmert, und unter den unheilvollen Schlägen dieses Wagnisses bebt ein bejammernswerthes Volk. Was im Gefolge eines solchen Umsturzes sich nur immer befinden kann, das tritt in unübersehbarer Reihe, wie ein großes Leichenbegängniß, vor unsern Blick. Deputirtenwahlen, durch bis zum Lächerlichen zusammengeschrumpfte Minoritäten – hervorgerufene ungesetzliche Landtage von einer Handvoll erkaufter Kammermitglieder – servile Adressen, die man, wenn man sie nicht erschleichen kann ... “
Staatsminister v. Zeschau: „ Wenn diese Rede, wie sie dermalen begonnen, ihren Fortgang nimmt, so muß das Ministerium darauf antragen, daß die fernere Verhandlung in geheimer Sitzung stattfinde. “
Abg. Todt: „ Es thut mir leid, dieß vernehmen zu müssen; ich glaube aber nicht, daß ich über die in der Verfassungsurkunde und Landtagsordnung mir gezogenen Schranken hinausgetreten bin. Um jedoch die angefangene Schilderung, wenn solche Schranken gezogen seyn sollen, zu unterbrechen, bemerke ich nur im Allgemeinen noch, daß in Hannover ein Zustand der Rechtlosigkeit eingetreten ist, der keine Beschreibung zuläßt. Was hat nun aber das Volk gethan, daß man ihm auf diese0549 Weise begegnet? Hat es Veranlassung gegeben zu diesen Schritten? Ist es abgewichen von der deutschen Treue, und was thut es, um zu dem ihm entzogenen Rechte wieder zu gelangen? Tritt es mit Gewalt auf, um es wieder zu gewinnen, was man ihm genommen? Ist es entbrannt in wildem Aufruhr? Nein! Ruhig, in den Schranken des Gesetzes, durch das bescheidene Mittel der Bitte sucht es Wiedereinsetzung in den vorigen Stand. Und doch ist sie ihm nicht gewährt worden. Das kann unmöglich zum guten Ende führen. Eben darum aber erzittert der Nothschrei des Entsetzens durch das ganze deutsche Land, und keiner Ständeversammlung, die noch reden darf, mag es verargt werden, wenn sie redet. Ja, es ist für jede Kammer eine heilige Pflicht, Alles aufzubieten, was in ihrer Kraft steht, um den gestörten Rechtszustand von Hannover und mittelbar von ganz Deutschland wieder herstellen zu helfen. Die unsrige steht eben im Begriff, dieß zu thun. Wohl halten Manche dieß für ein nutzloses Beginnen, für ein deutsches Brudervolk in die Schranken zu treten; wohl sprechen viele: was kann es helfen, daß die Ständeversammlung z. B. von Sachsen Anträge stellt, wie sie von der Deputation vorgeschlagen sind? Ich theile diese Ansicht nicht. Anträge zu stellen steht uns verfassungsmäßig zu. Wir stellen sie an unsere Regierung, die bei dem deutschen Bunde repräsentirt ist wie jede andere deutsche Regierung. Wollten wir also bezweifeln, daß unsere Anträge nicht befördert und berücksichtigt würden, so müßten wir den constitutionellen Sinn unserer Regierung bezweifeln, was mir bei den unzweideutigen Zeichen, die sie namentlich auch in dieser Sache an den Tag gelegt hat, nicht in den Sinn kommen soll. Warum also zweifeln an dem Erfolge? Was wir thun, werden alle deutschen Volkskammern thun. Und thun sie es, wird da die hohe Bundesversammlung zu Frankfurt den Wünschen der Völker Gehör versagen? Sie wird es nicht, sie kann es nicht. Thäte sie es, so würde erstens der Rechtsboden von Deutschland unsicherer, als er je gewesen ist, schon weil dadurch eine Basis des Rechts, die Heiligkeit des Eides, hinweggenommen wäre. Was bindet den Schwachen an seine Pflicht? Der von ihm geleistete Eid. Blickt man aber auf jenes Land, wo man dessen, was man gestern beschworen hat, heute wieder entbunden wird, kann dieser Blick, dieses Beispiel den Werth des Eides erhalten? Aber werden nicht von oben Dämme gebaut, um dem Strom Einhalt zu thun; werden von den Mächtigen dieser Erde die Dämme selbst noch durchbrochen, was will da das Volk thun? Ist nicht das Beispiel der Großen gewöhnlich das Signal für die Kleinen? Wenn aber Eide beliebig aufrecht erhalten werden können; wenn von dem, was vor wenigen Monden beschworen worden ist, bald das Gegentheil gilt; wenn mir mein Oberer den Glauben aufnöthigen darf, daß ich an mein eidlich gegebenes Wort nicht gebunden sey, wo ist da die Heiligkeit des Eides? und wenn sie nicht mehr ist, wo will da das ewige Recht noch halten? – Hiernächst aber glaube ich, ist auch aus einem zweiten Grunde nicht zu befürchten, daß unsern Anträgen keine Folge gegeben wird. Geschähe es, schwiege man zu offenbarem Unrechte noch länger, so glaube ich, würde das Vertrauen der Völker zu dem hohen deutschen Bunde geschwächt werden. Ohnehin hat solches, wie nicht zu verkennen ist, schon manchen Stoß erlitten, weil Vertrauen nur durch Oeffentlichkeit gewonnen und erhalten wird. Was aber bei der hohen Bundesversammlung zu Frankfurt verhandelt wird, geschieht in Nebelregionen des Geheimnisses .... “
Präsident Dr. Haase: „ Ich bitte den Sprecher, in seiner Rede dergleichen Bilder wegzulassen, welche zu unangenehmen Mißverständnissen führen möchten. Dasselbe, was er auf die von ihm gewählte Weise, allem Anscheine nach, jetzt der Kammer bemerklich machen will, läßt sich mit den Worten der Deputation in ihrem Berichte ganz einfach darauf zurückführen, daß die Protokolle der Bundestagsverhandlungen in der Regel nicht veröffentlicht werden. Ich ersuche den Sprecher, diese Erinnerung im Fortgange seiner Rede vor Augen zu behalten. “
Abg. Todt: „ Ich muß bekennen, daß ich nicht im mindesten befürchtet habe, bei dieser Redeweise anzustoßen, da das, was ich sagte, auch bereits gedruckt vorliegt; denn wenn ich es auch auf andere Weise ausgedrückt habe, so ist es doch im Grunde dasselbe. Wenn aber Bedenken vorliegen, namentlich wenn ich schuld seyn sollte, daß die jetzige Sitzung in eine geheime übergehen müßte, so will ich mich gern der weitern Ausführung dieses zweiten Punktes enthalten, muß aber dann nur um Nachsicht bitten, daß ich in der Ausführung meiner Gründe nicht gewähren kann, was ich wohl hätte gewähren müssen, wenn ich einen vollgültigen Beweis führen soll. Ich schließe also damit, daß ich noch auf die ernsten Folgen aufmerksam mache, die aus dem Ereigniß entstehen können, und ich glaube, dieß eben ist ein dritter Grund, weßhalb nicht zu befürchten steht, daß unsern Anträgen keine Folge werde gegeben werden. Wenn das loyale Benehmen eines verlassenen Volkes nicht Hülfe findet da, wo es allein sie finden kann und bis jetzt vertrauensvoll gesucht hat, so dürften leicht Ereignisse eintreten, die der Patriot weit entfernt wünscht. Wenn aber der Bogen zu sehr angespannt wird, so springt er leicht, und es ist ein wahres Wort, was einer unserer gefeiertsten Dichter (Schiller durch die Worte Stauffachers in „ Wilhelm Tell “) sagt:
Vor solch einem Zustande “... – Präsident Dr. Haase: „ Der Sprecher hat meine frühere Erinnerung unbeachtet gelassen, und nöthigt mich dadurch, ihm die Fortsetzung seiner Rede nicht weiter zu gestatten. “– Staatsminister v. Zeschau: „ Ich glaube, die Rede hat eine Wendung genommen, daß man sie mit Wahrheit einer revolutionären vergleichen kann, und in der That, meine Herren, besorge ich, daß die sächsischen Kammern, wenn in ihnen derartige Reden gehalten werden, den Ruf, welchen sie bis jetzt bewahrt haben, gänzlich verlieren werden. Das Ministerium muß erklären, daß, wenn nicht entweder in öffentlicher Sitzung den Reden eine zweckmäßigere oder bessere Haltung gegeben wird, es auf geheime Sitzung anzutragen hat, oder überhaupt fernern Discussionen über diesen Gegenstand gar nicht beiwohnen kann. “
Abg. Todt: „ Ich werde unter diesen Umständen meine Rede schließen. Nur muß ich gegen die Aeußerung des Ministeriums protestiren, als wenn meine Rede revolutionär gewesen wäre. Hätte man mich aussprechen lassen, so würde ich hinzugesetzt haben, was hinzuzusetzen war. Es sey fern von mir, den von mir geschilderten Zustand herbeiführen zu wollen; ich habe im Gegentheil hinzusetzen wollen, daß ich ihn fürchte und verabscheue. Meine Rede ist geschlossen. “ Staatsminister v. Zeschau: „ Ich kann meine Erklärung nicht zurücknehmen, daß ich diese Rede für revolutionär und aufregend halte. Jeder, der sie unbefangen hört und liest, wird diese Ansicht theilen. “
(Fortsetzung folgt.)
Staats-Ministerium des königl. Hauses und des Aeußern, dann des Innern.
Das Hof - und Staatshandbuch für das Jahr 1840 wird mit einem vollständigen alphabetischen Register versehen, in einer hinlänglichen Anzahl von Exemplaren, worunter 400 auf Post-Velinpapier, unverweilt erscheinen.
Der Preis eines Exemplars auf Median-Druckpapier ist auf 1 fl. 15 kr. und auf Postvelinpapier auf 1 fl. 40 kr. bestimmt, und der Debit bleibt den k. Postbehörden gegen die bisherige Provision von 10 Proc. übertragen.
Alle Stellen, Aemter und Private, welche hievon ein Exemplar zu erhalten wünschen, haben dieses den ihnen zunächst liegenden k. Postämtern oder Postverwaltungen anzuzeigen, welche hierauf ihre Bestellungen bei der k. Oberpostamts-Zeitungsexpedition in München machen, und diese wird für die unverzügliche Versendung nach der Reihenfolge der Bestellungen geeignete Sorge tragen.
Diejenigen Abnehmer, welche nicht am Sitz einer Postexpedition wohnen, haben in ihren Bestellungen jene zu benennen, bei welchen sie die Exemplare abholen lassen wollen.
Die Abgabe kann nur gegen gleichzeitige Bezahlung des Preises erfolgen, welcher von den Stellen und Aemtern aus ihrem Regie-Maximum oder Aversum zu leisten ist, wogegen die Versendung durch die Fahrposten unentgeltlich geschieht.
München, den 5 März 1840.
Auf Sr. Majestät des Königs allerhöchsten Befehl.
Frhr. v. Gise.
v. Abel.
An die k. General-Postadministration.
Das Hof - und Staats-Handbuch für 1840 betreffend.
Durch den Minister der Generalsecretär.
In dessen Verhinderung der Geh. Secretär: Gossinger.
Antikritik.
Die ersten Bogen des ersten Heftes der dießjährigen Heidelberger Jahrbücher der Litteratur enthalten einen, den Bentinck'schen Successionsstreit behandelnden Aufsatz, dem der Titel der Schrift: Die Gewissensehe, Legitimation durch nachfolgende Ehe und Mißheirath etc., dargestellt von Dr. Karl Friedrich Dieck, ordentl. öffentl. Lehrer etc. Halle 1838. vorgedruckt ist. Als Verfasser dieses Aufsatzes hat der Hr. Geheimrath Zachariá in Heidelberg denselben unterzeichnet, wie denn auch Hr. Geheimerath Zachariá in einem dem Hrn. Reichsgrafen Gustav Adolph Bentinck in Original mitgetheilten Schreiben vom 12 Januar d. J., dem ein Exemplar des Aufsatzes beigelegt war, angegeben hat, „ daß er denselben so eben in die in Heidelberg erscheinenden Jahrbücher der Litteratur habe einrücken lassen. “ In dem Aufsatze wird jene Schrift des Hrn. Professors Dieck als Parteischrift bezeichnet, und da nun wohl Niemand voraussetzen dürfte, daß der in dem Aufsatze als deren Recensent aufgetretene Hr. Geh. Rath Zachariá Rechtsbeistand oder Rathgeber der Gegenpartei sey, so glaubt der Hr. Reichsgraf Gustav Adolph Bentinck es sich und der hier in Rede stehenden, allerdings in jeglicher Beziehung wichtigen Rechtssache schuldig zu seyn, durch eine öffentliche Anzeige zur Kunde derer, die den Aufsatz lesen, zu bringen: daß dessen Verfasser, Hr. Geheimerath Zachariá in Heidelberg, schon früher für die Gegenpartei in dem Bentinck'schen Successionsstreit geschrieben hat und im vorigen Jahre von neuem aufgefordert wurde, für dieselbe zu schreiben. Die eigenen Worte des Hrn. Geheimeraths Zachariá in einem dem Hrn. Reichsgrafen Gustav Adolph Bentinck gleichfalls in Original mitgetheilten eigenhändigen Schreiben vom 23 Junius 1839 lauten also: „ In der bewußten gräflich Bentinck'schen Sache erhielt ich vor einigen Wochen von neuem den Antrag, für den Kläger zu „ schreiben. Ich muß gestehen, daß ich ungern in derselben Sache zweimal die Feder ergreife. Ich kam daher, ganz aus eigener „ Bewegung (trauen Sie meinem Wort), auf den Gedanken, bei meinem Hrn. Clienten anzufragen, ob er vielleicht geneigt „ wäre, in Vergleichsunterhandlungen mit seinem Gegner zu treten. – – Jetzt zu diesem Schritte ermächtigt etc. “
Varel, am 10 Februar 1840.
Im Auftrage des Hrn. Reichsgrafen Gustav Adolph Bentinck.
Barnstedt, Amtmann in Varel.
Neu-Seeland-Compagnie in London.
Präsident: der Graf v. Durham.
Vicepräsident: Hr. Joseph Somes.
Directoren: Lord Petre, Mitglied des Oberhauses.
Hr. Francis Baring, Parlamentsmitglied.
Hr. John Ellerker Boulcott.
Hr. John William Buckle.
Hr. Russell Ellice.
Hr. James Brodie Gordon.
Hr. Thomas Alers Hankey.
Hr. William Hutt, Parlamentsmitglied.
Hr. Stewart Marjoribanks.
Sir William Molesworth, Baronet, Parlamentsmitglied.
Hr. Alexander Nairne.
Hr. John Pirie, Alderman.
Sir George Sinclair, Baronet, Parlamentsmitglied.
Hr. John Abel Smith, Parlamentsmitglied.
Hr. William Thompson, Alderman, Parlamentsmitglied.
Sir Henry Webb, Baronet.
Hr. Arthur Willis.
Hr. George Frederick Young.
Bedingungen bei Ankäufen von Land in den Niederlassungen der Compagnie und die dabei festgestellten Grundsätze.
Die Compagnie hat bereits sehr ansehnliche Landstriche in der nördlichen Insel von Neu-Seeland an sich gebracht und zwei Expeditionen zu ferneren Ankäufen von Land ausgesandt, so wie um die geeignetsten Districte für die erste und Hauptniederlassung auszusuchen.
Die Compagnie bot zuvörderst 99,000 Acres zum Feldbau und 990 Acres zum Stadtbau in ihrer ersten und Hauptniederlassung aus, nachdem sie bestimmte Theile darunter für den speciellen Gebrauch der Eingebornen reservirte. Diese Grundstücke wurden zu 1 £. Sterling der Acre verkauft, *)*)Ein englischer Acre = 285 1 / 2 rhein. Quadrat-Ruthen. wodurch die Compagnie einen Landfonds von 99,990 £. erhielt. Die Priorität der Käufer zur Auswahl der Grundstücke in der Niederlassung ist durch das Loos bestimmt worden.
Die Directoren sind jetzt bereit, Anmeldungen zum Ankaufe von Land bis zu 50,000 Acres, wovon bis Ende Decembers bereits 7000 Acres verkauft sind, in Sectionen von 100 Acres zum Preise von 100 £. die Section oder 1 £. den Acre entgegen zu nehmen, die gegen die Auswechslung von Landanweisungen zu voll bezahlt werden müssen, welche Anweisungen die Inhaber oder deren Bevollmächtigte0551 berechtigen, Land-Sectionen entweder in der Hauptniederlassung der Compagnie oder zu Hokianga, Kaipara, Manukau, so wie auf den Inseln Waiheke und Paroa, an den Ufern der Themse, oder in irgend einem sonstigen Theile der gegenwärtigen oder künftigen Territorien der Compagnie so bald zu empfangen, als die nöthigen Land-Messungen vollendet seyn werden. Es wird daher den Inhabern freistehen, in allen Ländereien der Compagnie, welche zur Zeit als Feld-Sectionen aufgenommen seyn werden, für jede Landanweisung eine Section von 100 Acres zu wählen, und zwar nach der Folge, in welcher diese Landanweisungen dem in Neu-Seeland sich befindenden Beamten der Compagnie präsentirt werden.
Die Landanweisungen sind nach dem Belieben der Inhaber übertragbar. Sowohl in dem Bureau der Compagnie zu London, als in der Niederlassung wird eine Registratur zur Eintragung und Inrollirung aller Original-Landanweisungen, als auch aller Uebertragungen derselben gehalten.
Aus den Geldern, welche der Compagnie von den Käufern gezahlt werden, wird von ihr nur 25 Proc. für Localausgaben und sonstige Zwecke zurückbehalten. Den übrigen Theil, folglich 75 Proc., verwendet die Compagnie für den ausschließlichen Nutzen der Käufer, indem sie die Kosten der Auswanderung nach der Niederlassung trägt, und dadurch dem verkauften Boden seinen Werth gibt.
Die Original-Käufer von Landanweisungen, welche selbst auswandern wollen, haben das Recht, aus dem Emigrationsfonds für die freie Ueberfahrt, jedoch mit der Unterwerfung unter die Anordnungen der Compagnie – für sich selbst, ihre Familien und ihre Dienstboten von der Compagnie eine Ausgabe bis zu dem Betrage von 60 Proc. ihres Kaufgeldes zu fordern. Käufern von wenigstens 300 Acres, welche noch nicht selbst auswandern wollen, wird in besondern Fällen auch erlaubt, ihre Landagenten zu ernennen, und wird eine freie Cajütenpassage für sie dann bewilligt.
Der übrige Theil des Emigrationsfonds wird von der Compagnie auf die freie Passage von Personen aus den arbeitenden Classen und zwar so viel wie möglich auf beide Geschlechter in gleichen Verhältnissen verwendet.
Die Arbeiter, welche von den Käufern selbst zur freien Ueberfahrt ausgewählt werden, sind der Genehmigung der Compagnie in Bezug auf Alter, Geschlecht und gute Aufführung unterworfen.
Die Passagekosten für Original-Käufer, denen 60 Proc. von ihrem Kaufgelde vergütet wird, sind gegenwärtig, wie folgt, angesetzt: Cajüten-Passagiere mit Diät Nr. 1 £. 75 pr. Kopf, Diät Nr. 2 £. 50, Verdeckspassagiere £. 18 15 Sh., Kinder unter 15 und über 9 Jahre die Hälfte, unter 9 und 1 Jahr ein Drittheil.
Die Preise, welche die Compagnie im Verhältniß zu dem Kaufgelde der Landanweisungen für die Cajüten - und Verdeckspassage feststellt, werden von Zeit zu Zeit bestimmt und angesetzt.
Die Landanweisungen gelten als hinlängliche Uebertragung und sind als conclusive Beweistitel des Eigenthumsrechtes der Compagnie anzusehen; so wie auch das Certificat von dem zu diesem Endzweck in der Niederlassung der Compagnie autorisirten Beamten ausgestellt, worin die auf jede Landanweisung durch das Loos ausgesetzte oder sonst zugewiesene Section Landes angegeben wird, als ein hinreichender Beweis hierüber und als eine wirkliche Besitzeinsetzung in die in sothanem Certificate erwähnte Section Landes angenommen werden muß. Die Compagnie garantirt den Besitztitel nur insofern, als es ihre eigenen Handlungen oder die Handlungen der Personen betrifft, die ihren Rechtstitel von ihr selbst herschreiben oder (in trust) als Fidejuciare für sie handeln.
Im Auftrage der Direction: John Ward, Secretär.
Bei allen schriftlichen Anfragen hat man sich in Briefen, franco Gränze, an den Secretär, Adresse: John Ward, Esqr. Secretary, at the New Zealand Company's Office Nr. 9. Broad Street Buildings, London, zu wenden.
Die Bestimmungen in Bezug auf Auswanderer erfolgen in der nächsten Beilage der Allg. Zeitung.
Bekanntmachung für die Actionnäre der würtembergischen Gesellschaft für Zucker-Fabrication.
Nachdem die unterzeichnete Direction in der am 11 Januar d. J. abgehaltenen General-Versammlung der Actionnäre der würtembergischen Gesellschaft für Zucker-Fabrication ermächtigt worden ist, im Laufe dieses Jahres weitere 15 Proc. von dem Nominalbetrage jeder Actie einzufordern, so haben wir beschlossen, von den 15 Procenten vorerst nur 10 Proc. einzufordern.
Wir ersuchen demnach die HH. Actionnäre, die besagten 10 Proc. oder 50 fl. für jede Actie auf den 1 April d. J, und zwar: a) in Stuttgart an den Gesellschafts-Cassier, Hrn. Bergraths-Revisor Clemm, und b) in Karlsruhe an das Bankierhaus, HH. S. v. Haber & Söhne, gegen Empfangnahme der Interimsscheine kostenfrei einzuzahlen.
Die Verhandlungen bei der letzten General-Versammlung werden den HH. Actionnären in kurzer Zeit zugesandt werden.
Karlsruhe, den 24 Februar 1840.
Direction der würtembergischen Gesellschaft für Zucker-Fabrication.
Bekanntmachung.
Johann Friesenegger, Ziegelknechtssohn von hier, geboren am 27 December 1769, landesabwesend, oder dessen allenfallsige Descendenten werden aufgefordert, binnen 3 Monaten a dato um so gewisser bei diesseitigem Gerichte sich zu melden, widrigenfalls Johann Friesenegger für todt erklärt, und über dessen Vermögen pr. 32 fl. rechtlicher Ordnung nach verfügt werden wird. – Augsburg, am 28 Februar 1840.
Königlich bayer. Kreis - und Stadtgericht.
Lic. Kellerer, Director.
v. Hartlieb.
Gläubiger-Vorladung.
In der Debitsache der Weber Paul Kastl'schen Eheleute zu Ergolsbach wurde das gemeinschuldnerische, im Executionswege verkaufte Anwesen dem Handelsmann Seligmann Held zu Regensburg als Meistbietendem adjudicirt, und solcher, nachdem er den Kaufschilling zu 1305 fl. am 11 September l. J. erlegt hat, am 17 dieß in den Besitz desselben durch Expulsion der Paul Kastl'schen Eheleute gerichtlich immittirt.
Da nun nebst dem Handelsmann Emanuel Aub aus Fürth, dem k. Advocaten Schoen zu Deggendorf und dem Landgerichtsoberschreiber von da, welche die Execution erwirkt haben, auch noch mehrere Hypothekar - und Chirographargläubiger nach den Debitacten Ansprüche an die Paul Kastl'sche Debitmasse und resp. den dahier in deposito befindlichen Anwesens-Kaufschilling zu machen haben, so werden sowohl die nach den Acten bekannten Gläubiger, als wer sonst noch immer etwas an die Debitmasse der Paul Kastl'schen Eheleute zu Ergolsbach zu fordern hat, vorgeladen, am 6 April k. J. entweder selbst oder durch gehörig Bevollmächtigte dahier zu erscheinen, und ihre Forderungen an die Debitmasse geltend zu machen. Da mit der Liquidationsverhandlung zugleich ein Versuch verbunden werden soll, die Debitsache zur Vermeidung eines kostspieligen Concurses im Vergleichswege zu beendigen, und hiernach die Auszahlung des nach Abzug der Gerichtskosten noch verbleibenden Kaufschillingsrestes zu beschäftigen, so werden die Gläubiger zu dieser Tagsfahrt unter dem Rechtsnachtheile vorgeladen, daß die Nichterschienenen als dem Beschlusse der Mehrheit beitretend erachtet werden.
Rottenburg, am 28 December 1839.
Königliches Landgericht Rottenburg.
Galler, Landrichter.
Edictal-Ladung.
Johann Michael Seufert aus Sondheim im Grabfelde verließ im Jahre 1812 mit den großherzoglich würzburgischen Truppen als gemeiner Infanteriesoldat sein Vaterland, und nahm an dem Feldzuge gegen Rußland Theil. Da nun wegen mehr als 25jähriger Abwesenheit und Unbekanntseyns seines Lebens die Verwandten den Antrag auf Todeserklärung und Aushändigung seines etwa in 1000 fl. bayer. R. W. bestehenden Vermögens ohne Caution gestellt haben, so wird Johann Michael Seufert oder dessen Erbe, und wer bei dessen Nachlaß betheiligt zu seyn glaubt, aufgefordert, sich binnen 6 Monaten mit seinen Ansprüchen dahier zu melden, widrigenfalls Johann Michael Seufert als todt erklärt und sein Vermögen den sich meldenden legitimirenden nächsten Verwandten gesetzlicher Ordnung nach und ohne Caution verabfolgt wird.
Mellerichstadt, den 22 Februar 1840.
Königlich bayer. Landgericht.
Werner, Landrichter.
Weiß.
Bei A. Förstner in Berlin ist so eben erschienen: Johann Peter Franks specielle Pathologie und Therapie.
Nach der lateinischen Urschrift von Dr. J. F. Sobernheim.
Dritte Ausgabe.
In einem Bande.
gr. Lex. 8. 1ste Lief. 11 gr.
Das Werk erscheint in Lieferungen, von denen die 1ste 11 gr., die 2te 13 gr., die 3te 12 gr., die 4te 8 gr. etc. kostet, und wird demnächst ferner alle Monate 1 Lief. von circa 8 Bogen ausgegeben. Der Preis des vollständigen Werks wird 6 Rthlr. seyn.
Handbuch der angewandten medicinischen Chemie in zwei Bänden von Dr. J. Franz Simon.
gr. 8. Band I. Lief. 1. – 16 gr.
Vollständig wird das Werk eines 60-70 Bogen umfassen, und enthält der 1ste Band die medicinisch-analytische Chemie, der 2te die Chemie des menschlichen Organismus im gesunden und kranken Zustande.
Anfang Februar wurde ausgegeben: Das pittoreske Oesterreich, oder Album der österreichischen Monarchie.
Mit Karten, Ansichten der Städte, Gegenden, Denkmale und Trachten in Farbenbildern.
Von einer Gesellschaft Gelehrter und Künstler.
Vierte Lieferung.
Der Rakonitzer Kreis im Königreich Böhmen.
Dargestellt von Franz Klutschak.
Mit einer topogr. Karte und fünf Chromolithographien.
Nach den Originalzeichnungen von J. Fischbach, J. Alt und W. Kandler.
Monatlich erscheint eine Lieferung. Subscriptionspreis für die Lieferung 2 fl.
30 kr. C. -M. oder 1 3 / 4 Thlr.
Ausführliche Prospecte sind in allen Buch - und Kunsthandlungen zu haben, woselbst auch Subscription angenommen wird.
H. F. Müller, Kunsthandlung in Wien.
Bekanntmachung.
Die Restaurationswirthschaft nebst Conditorei – vereinigt oder getrennt – auf dem herzogl. großen Restaurationsgebäude an den Eisenbahnhöfen bei Cöthen, da, wo die Magdeburg-Cöthen-Halle-Leipziger mit der Berlin-Sächsischen Eisenbahn zusammentrifft und ein doppelter Stationspunkt stattfindet, soll an den Meist - und Bestbietenden auf ein oder mehrere Jahre nach Wahl und Eigenschaft der Pächter verpachtet werden, und ist dazu der 16 Mai, Vormittags 10 Uhr, von der unterzeichneten Commission auf dem Locale der herzogl. Rentkammer terminlich anberaumt worden.
Die Pachtbedingungen können schon sechs Wochen vor dem Termin ebendaselbst eingesehen, auch gegen Erlegung der Copialien portofrei erbeten werden, und wird hier nur bemerkt: daß Pächter eine angemessene Caution zu stellen, und sich über seine Vermögensverhältnisse und sonstige Qualification durch genügende Atteste auszuweisen hat, dergleichen, daß außer dem, als eisern zu übergebenden beweglichen Inventarium von dem Wirthe bei Großartigkeit der Unternehmung noch ein bedeutendes Inventarium an Utensilien und Vorräthen zu beschaffen ist.
Cöthen, den 28 Februar 1840.
Herzogl. Immediat-Eisenbahn-Commission.
A. v. Behr. Estätsch. Ulbricht.
So eben ist erschienen und in allen Buchhandlungen, Augsburg bei Kollmann, Stuttgart bei Neff, München bei Palm, Prag bei Calve, Wien bei Gerold, zu haben: Von dem rechten Gebrauch des Arztes.
Für Gesunde und Kranke.
Von Dr. S. F. Stiebel.
Goethe, Jahrmarkt zu Plundersweiler.
8. Frankfurt a. M., 1840.
Verlag von Karl Jügel.
Preis 1 fl. 30 kr.
Viel ist geschrieben worden über Krankheiten, Heilverfahren und Arzneigebrauch; aber über den rechten Gebrauch des Arztes gibt es, so viel uns bewußt, nur noch sehr wenig Belehrungen, obgleich derselbe bei dem Heilungsprocesse eine Hauptrolle übernimmt, und also auch mit ganzem Recht Gegenstand unserer vielseitigsten Betrachtungen zu seyn verdient. – Der rechte Gebrauch des Arztes ist oft wichtiger als das Uebel selbst was er heilen soll.
Ein Stoff der Art, für dessen geistreiche und würdige Auffassung der bekannte Name des geachteten Verfassers spricht, ist gewiß ganz geeignet, die Aufmerksamkeit und das Interesse des Publicums in hohem Grad in Anspruch zu nehmen, und wir glauben mit Zuversicht, daß Leidende und Gesunde aus dem obigen Werkchen jedenfalls mehr Nutzen für sich ziehen werden, als aus den vielen gegenwärtig zu Tage kommenden Abhandlungen, sich von diesem oder jenem Uebel selbst zu curiren, die, zu Tausenden verbreitet, mit vieler Begierde gelesen werden, aber für den Kranken selten mehr als einen nur verwirrteren Begriff über seinen Zustand zurücklassen.
Das hier angekündigte Werkchen wird Manchem die Augen öffnen – Vielen auf den rechten Weg helfen und in keinem Fall etwas verderben.
In allen Buchhandlungen ist zu haben: Wie fünf Mädchen jämmerlich im Branntwein umkommen. Eine merkwürdige Geschichte von Jeremias Gotthelf. Preis 20 kr.
Diese Schrift enthält eine äußerst merkwürdige Zusammenstellung wirklicher Begebenheiten. Sie ist von der Meisterhand des Verfassers des „ Bauernspiegels, “was hinlänglich zu ihrer Empfehlung dient.
So eben erschien: Strahl, A., Wasili u. Aglaë, oder die neue Helena. Erzählung aus der neuesten Geschichte des Orients für gebildete Leser. Gr. 16. auf Masch. Velin. 15 gr. pr. C.
Fr. Volke's Buchhandlung in Wien.
Zu vergebende Stelle.
Für eine bedeutende Baumwollspinnfabrik in Süddeutschland wird ein junger Mann gesucht, der sich im Spinnfach in einer renommirten Spinnerei bereits hinlängliche Kenntnisse und Erfahrungen erworben hat, um der Spinnerei-Manipulation in allen ihren Abstufungen unter Leitung des Directors der Fabrik vorstehen zu können, und der demnach vollkommen der Aufgabe gewachsen seyn muß, die Spinnerei bei zeitweiliger Abwesenheit des Directors selbstständig führen zu können. Man bittet die dießfälligen Anträge an die HH. Eichthal, Frommel und Comp in Augsburg mit J. K. bezeichnet gelangen zu lassen.
Zugleich wird versichert, daß von denselben der bescheidenste Gebrauch gemacht, und die Correspondenz dann mit dem Bewerber direct gepflogen werden wird.
Deutsches TextarchivNote: Bereitstellung der Texttranskription.Note: Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.2016-06-28T11:37:15Z Matthias BoenigNote: Bearbeitung der digitalen Edition.2016-06-28T11:37:15Z CLARIN-DNote: Langfristige Bereitstellung der DTA-Ausgabe
Fraktur
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