Die Scenen vom 23 hatten die Leute neugierig gemacht zu sehen, was in der Sitzung vom 25 und besonders am Ausgange derselben vorfallen würde. Es fanden sich daher zahlreiche Gruppen meistens gutgekleideter Leute auf dem Cortesplatz ein; es waren aber auch einige Infanterie - und Cavalleriepikete in den nächsten Gassen und Plätzen aufgestellt. Die Debatten wurden mit ziemlicher Kaltblütigkeit über die Wahlen von Oviedo fortgesetzt, und fingen erst, nachdem sie schon gegen vier Stunden gedauert hatten, etwas hitziger zu werden an, als der Präsident die Sitzung aufhob. Aber zu gleicher Zeit hörte man Getöse von außen; einige Deputirte, die schon aufgebrochen waren, kehrten zurück und sagten, die Leute drängten sich in den Säulengang, wo gewöhnlich die Deputirten ein - und ausgehen. Der politische Chef von Madrid habe sie mit gezogenem Degen abwehren wollen, aber sich genöthigt gesehen, von seinem Vorhaben abzustehen. Die bloße Ueberlegung, daß, wenn eine übelgesinnte Menge wirklich in den Säulengang eingedrungen war, Niemand sie hätte abhalten können, zugleich mit den Flüchtlingen im Saale zu erscheinen, hätte die Deputirten beruhigen können; allein die Furcht in den meisten und die Gewohnheit anderer, die parlamentarischen Verhandlungen zu dramatisiren, brachte nun eine Scene hervor, die, je nachdem man sie von der einen oder der andern Seite nimmt, in einem Drama oder in einer Komödie einen guten Platz finden würde. Auf der Galerie waren etwa 15 oder 20 Zuschauer geblieben, und da einer dem Deputirten Lopez von der Opposition Beifall zu geben schien, so rief man gleich, vermuthlich um Festigkeit zu zeigen: auf diesen, auf diesen! Er wurde verhaftet. Einige Deputirte declamirten über die Dolche der Meuchelmörder, andere, unter andern Toreno, beklagten sich, daß die Regierung sie verwaist lasse, obgleich der Minister des Innern da war, der den Deputirten anrieth, die Meuchelmörder (sicarios) auf ihren curulischen Stühlen zu erwarten, er werde mit ihnen leben und sterben! Allein es war ihnen viel lieber, in diesem Augenblick den Justizminister Arrazola erscheinen zu sehen; dennoch stellten seine Nachrichten die Zuversicht nicht her, und der Deputirte Simon Roda, derselbe, der sich als politischer Chef und Intendant in Barcelona und Sevilla so compromittirt hatte, rief gar aus: „ Ich höre ja noch keinen Kanonenschuß! “worauf ihm der Minister nicht ohne Ironie wiederholte, daß es die Cavallerie sey, welche das Volk chargiren müsse. Endlich um 6 Uhr, nachdem alle Gruppen völlig zerstreut waren, gingen die Deputirten ruhig nach Hause. Nun müssen wir aber sehen, was außen vorging. Ich ging über den Platz ungefähr zur Stunde, als die Sitzung suspendirt wurde. Ich sah, daß die Wache von der Nationalgarde sich vor dem Eingange des Gebäudes aufgestellt hatte; in der Mitte bei der Säule des Cervantes standen die Kutschen der fahrenden Deputirten, die dießmal zahlreich genug sind, und die Leute, wie gesagt, meistens gut gekleidet, standen an den Seiten des Platzes. Man sah keine Bewegung und hörte keine Stimme, das kann ich bezeugen. Ich hielt mich ein paar Minuten auf, als der Gouverneur von Madrid, Isidro, mit einem Piket Gardecuirassiere vom Prado heraufkam und die Leute im Namen des Gesetzes aufforderte, wegzugehen. Ich hatte bereits meinen Weg durch eine Seitengasse genommen, und sah bloß, daß ein Adjutant sich ziemlich grob betrug. Allein während dem kam der Generalcapitän Villalobos mit einem Piket Lanciers von der Garde von der Puerta del Sol durch die Straße San Geronimo herab. Wo diese Straße in den Cortesplatz ausläuft, steht das Gebäude des Deputirtencongresses, und dort hatten sich viele Leute, die vom Platz zurückgewiesen worden, zusammengedrängt, doch ohne alle feindliche Stellung. Der Generalcapitän zerstreute sie, und recognoscirte dann eine Seitengasse, wo sich noch ein kleiner Haufen aufhielt. Einer aus dem Haufen erwiederte auf die Aufforderung des Generalcapitäns: „ Ja, mein General, aber es lebe die Freiheit. “ Er glaubte vermuthlich das Recht zu haben, so zu reden, denn er war Lieutenant von der Nationalgarde, aber nicht in Uniform. Der Generalcapitän rief wie die Deputirten im Saale: „ Auf diesen! auf diesen! “ Die Soldaten verfuhren mit Gelindigkeit, aber unter ihnen fand sich einer, roher oder bösartiger als die übrigen, der den Bürger mit der Lanze mitten durch den Leib stieß, so daß er wenige Minuten darauf starb. Die Cavalleriechargen wurden in der Puerta del Sol und der Calle de la Montera fortgesetzt, und die Gassen blieben in kurzer Zeit leer. Wer immer Madrid unter ähnlichen Umständen gesehen hat, der muß sich völlig überzeugt haben, daß am 24 durchaus nicht von einer Rebellion oder von einem Verschwörungsplan die Rede war, nur die Neugierde, durch den Militärapparat noch vermehrt, hatte die Leute zusammengehäuft, und es ist kein Wunder, daß bei dem rohen Angriff der Truppen einiges Geschrei statt gefunden hat, obgleich ich selbst zu Anfang nichts dergleichen hörte. Die Minister hielten während0554 der ganzen Nacht Sitzung, und das erste was sie thaten war Madrid in Belagerungsstand zu erklären. Die Municipalitä hielt ebenfalls Sitzung und beschloß, den Belagerungsstand, in Folge dessen der Generalcapitän ihr verbieten wollte, Sitzungen zu halten, nicht anzuerkennen und eine Vorstellung an die Königin einzureichen, der Nationalgarde aber einzuschärfen keinen andern Befehl als den gesetzmäßigen d. h. den der Municipalität zu befolgen. Der Kriegsminister hatte eine Zusammenkunft mit den Commandanten der Nationalgarden, welche sich heftig über den Tod ihres Cameraden und die Beleidigung, daß man sich nicht der Nationalgarde statt der Truppen bedient habe, beklagten. Wenn die Municipalität am 24 Abends eine Revolution hätte machen wollen, so stand es bei ihr, es fehlte wirklich nicht an Vorschlägen den Generalmarsch zu schlagen, aber Olozaga, dieser ewige und unvermeidliche Vermittler, der zugleich Deputirter und erster Alkalde von Madrid ist, legten die Sache bei. Am 25 Nachmittag langte Balboa mit zwei Bataillonen und zwei Escadronen an, die einen Eilmarsch von Guadalaxa an (12 Meilen) gemacht hatten; der Generalcapitän verbot der Municipalität wiederholt, Sitzungen zu halten; Olozaga wies diese Anmuthung mit Berufung auf das Gesetz zurück und ließ wirklich Sitzung halten, in welcher Nachricht gegeben wurde, daß die Regentin die Vorstellung der Municipalität gnädig aufgenommen habe. Am 26 erfuhr man, daß der Gouverneur Isidro und der politische Chef Puig Samper, jener durch den Artilleribrigadier Barco, dieser durch den Hrn. Entrena, der schon einmal dieses Amt versehen hat, ersetzt worden waren, aber der Generalcapitän fährt fort zu commandiren. Die Sitzungen der Cortes waren am 25 und 26 unterbrochen. Ueber die weitern Folgen, Plane der Regierung u. s. w. Vermuthungen zu machen und Gerüchte anzuführen, wäre unnütz, da ich Ihnen in einigen Tagen die vorfallenden Thatsachen schreiben werde. – Nachschrift. Der Belagerungsstand sollte heute aufgehoben werden und die Sitzungen wieder beginnen, aber es scheinen neue Schwierigkeiten eingetreten zu seyn. Die Minister, von den Koryphäen ihrer Partei aufgehetzt, schwanken zwischen den nachdrücklichen Maaßregeln, welche diese verlangen, und der Furcht, eine schwer zu bändigende Reaction hervorzurufen. Mehrere Personen vom Volke sind verhaftet.
Im Verfolg der Unterhaussitzung vom 2 März wurden die Einzelposten des Marinebudgets vollends votirt, nachdem abermals ein Wortgefecht über Zulänglichkeit oder Nichtzulänglichkeit der brittischen Seemacht stattgefunden. Sir C. Adam, einer von den Lords der Admiralität, und Lord Ingestrin, Seecapitän, geriethen beinahe hart an einander, indem jener behauptete, dieser habe die Beförderung des Admirals Fleming eine ruchlose (profligate) genannt, was jedoch Lord Ingestrie in Abrede stellte. Unter den Items des Budgets sind 27,433 Pf. St. für wissenschaftliche Zwecke aufgeführt. Hr. Hume jammerte über die ungeheure Pensionenlast in diesem wie in andern Zweigen des Staatsdienstes, welche jetzt nicht weniger als 4 Millionen Pf. St. jährlich betrage. Und da wolle man noch Linienschiffe bauen, und die Kriegstrompete blasen! Die Seeofficiere hingegen finden die Gehalte bei der Marine, und die Pensionen der Officiere namentlich, vergleichsweise viel zu gering. Am Schlusse dieser Discussion stellte Obrist Sibthorp den Antrag auf Vorlegung einer Liste über alle Ernennungen zu Aemtern, die mehr als 200 Pf. St. Gehalt abwerfen, sowohl im Staats - als Hofdienst, welche seit dem 22 Nov. 1830 stattgefunden. Der Schatzkanzler: „ Ich habe nichts dawider, doch wird die Anfertigung dieser Liste eine beträchtliche Zeit erfordern. Ohne Zweifel will man damit den Stoff zu einem Parteiangriff gewinnen. Ich beklage mich nicht darüber, nur schlag 'ich vor, die Erörterung dieses Punktes auf beide Seiten auszudehnen, und daher das verlangte Verzeichniß statt vom Nov. 1830, vom Nov. 1820 beginnen zu lassen. “ (Zuruf von den ministeriellen Bänken). Obrist Sibthorp: „ Dann möge der Hr. Schatzkanzler selbst darauf antragen. Mein Zweck ist bloß, das Land in Kenntniß zu setzen, welche enorme Zahl von Anstellungen aller Art unter der jetzigen Regierung erfolgt sind. “ Hr. Baring faßt sofort seine obige Aeußerung in die Form eines Amendements. Obrist Sibthorp: „ Ich mache Einwendungen gegen das Amendement, und nehme meine Motion lieber zurück. “ (Gelächter der Ministeriellen.) Sprecher: „ Es ist jetzt zu spät dazu. “ Die Motion mit dem Amendement wurde sofort angenommen. Nachdem auf den Antrag des Handelsministers noch eine besondere Committee niedergesetzt worden, um über die Nützlichkeit und Ausführbarkeit der Anlegung weiterer Waaren-Entrepots in englischen Binnenstädten zu begutachten, wurde die Sitzung aufgehoben.
Heute verfügte sich der Gemeinderath von London in vollem Amtsstaate nach dem Buckinghampalast, um der Königin seine Glückwunschadresse zu überreichen, so daß also der von dem Examiner (S. die gestrige Beilage) erwähnte Trutzbeschluß nicht durchgedrungen zu seyn scheint.
Der preußische Gesandte, Baron v. Bülow, ist auf seinen Posten beim Hofe von St. James zurückgekehrt, und stattete gestern den Cabinetsministern Besuche ab.
(Globe.) Am 29 Febr. Nachts ward auf dem Manchester-Square kein geringer Lärm verursacht durch die Zusammenrottung einer Anzahl Franzosen, die sich mit Hörnern und andern musikalischen Instrumenten versehen hatten und vor den Thüren des neuangekommenen französischen Botschafters, Hrn. Guizot, eine gräuliche Katzenmusik zu machen anfingen. Auf geschehene Anzeige bei der Polizeiwache von Marylebone eilte der dienstthuende Polizei-Inspector mit einigen Constables an Ort und Stelle, und trieb die ganze Rotte auseinander, deren Zweck offenbar war, Se. Excellenz zu beunruhigen. Einige von den Franzosen drohten zurückzukehren, aber die Furcht, in einer kalten Celle eingesperrt zu werden, änderte ihren Entschluß.
Die Torypresse glaubt nicht an die Lebensfähigkeit des Ministeriums Thiers. „ Das neue französische Cabinet, sagt der Courier, enthält, außer Hrn. Thiers, nur drei Mitglieder, die sich über die Mittelmäßigkeit erheben: Remusat, Jaubert und Cousin. Die Anhänger des letzten und des vorletzten Ministeriums werden Opposition gegen ihn machen. Zudem wird er es mit der Pairskammer und mit der offenen oder geheimen Abneigung des Königs zu thun bekommen. Wenn das neue Cabinet das Ende der Session erlebt, wird es viel seyn. Die Deputirtenkammer, die jetzt müd und verdrossen ist, mag es dulden, das wird aber auch Alles seyn. Wer etwas unter die Oberfläche der Dinge blickt, muß erstaunen über den reißend schnellen Fortschritt, den die Demokratie in Frankreich in den letzten paar Jahren gemacht hat. Seitdem das Staatsruder der festen Hand der Doctrinäre entglitten, wankt das französische Staatsschiff, jedem Windstoß preisgegeben, hin und her, aber inmitten seiner unregelmäßigen Bewegungen steuert es doch demselben Punkte des politischen Horizonts zu, oder wird vielmehr diesem Magnetberg entgegen gezogen. Thiers, vordem der heftige und verabscheute Gegner der Linken, ist, fast unbewußt, ihr Werkzeug geworden. Die Conservativen sind unter sich getrennt; jede kleine Fraction hat ihren eigenen Leiter, und jeder Leiter seine besondere Satellitenschaar. “ In0555 gleichem Sinne sagt der Standard: „ Es ist nichts weniger als gewiß, daß Hr. Thiers über eine Majorität in der Kammer wird gebieten können. Freilich werden, wie bei uns, Whigs und Radicale sich gegen den Conservatismus verbünden; aber auch ihre vereinigte Heeresmacht wird nicht hinreichen, ihm das ersehnte Uebergewicht zu geben. “
(Courier.) Vor drei Wochen kam Graf Leon (angeblich ein natürlicher Sohn Napoleons) in London an, und sprach beim Grafen v. Survilliers (Joseph Napoleon), dem Prinzen von Montfort (Jerome N.) und dem Prinzen Louis Napoleon vor, wurde jedoch, aus uns unbekannten Gründen, von keinem derselben angenommen. Vor ein paar Tagen schrieb Graf Leon an Louis Napoleon einen Brief, worin er über diese Weigerung der Familie des seligen Kaisers, ihn zu empfangen, sich beschwerte. Dieser Brief war in einem so beleidigenden Tone geschrieben, daß der Prinz keine Antwort darauf gab, sondern den Obristen Parquin an den Grafen Leon abschickte, um ihm die Gründe auseinander zu setzen, welche die Familie zu dieser Handlungsweise bestimmten. Diese Erörterung genügte dem Grafen Leon nicht, und er schickte durch Obristlieutenant Ratcliff, einen brittischen Dragonerofficier, dem Prinzen eine Ausforderung zu. In Folge derselben verfügte Prinz Louis, von Graf d'Orsay und Obrist Parquin begleitet, sich heute Morgens 7 Uhr nach Wimbledon-Common, um mit dem Grafen, welcher Degen zurückgewiesen hatte, sich auf Pistolen zu schlagen; ehe jedoch das Duell vor sich gehen konnte, trat die Polizei ins Mittel und verhinderte Weiteres.
Die „ Innung der russischen Handelscompagnie, “deren glänzende Feste im vorigen Jahr mit der Anwesenheit des russischen Großfürsten-Thronfolgers in London zusammentrafen, gab am 29 Febr. ihr jährliches Diner in der London Tavern. Der Director der Gesellschaft führte den Vorsitz. Außer siebenzig der angesehensten nach Rußland handelnden Kaufleute waren der Baron v. Brunnow, Graf Alexis Strogonoff, Ritter v. Benkhausen und mehrere andere russische Herren, deßgleichen der große Russenfreund Marquis v. Londonderry, Lord Strangford, Sir J. Rae Reid, der Gouverneur der Bank von England, Sir R. Jenkins, der Präsident der ostindischen Compagnie, u. s. w. dabei anwesend. Im Saale prangte das lebensgroße Porträt des Kaisers von Rußland, das derselbe der Compagnie verehrt hat. Der Vorsitzer brachte die Gesundheit des Czars aus. Hr. v. Brunnow, der sehr geläufig englisch spricht, übernahm es zu danken, und drückte, so wie der Ausbringer des Toasts, die Ueberzeugung aus, daß zwischen der englischen und der russischen Regierung die freundlichsten und aufrichtigsten Gesinnungen bestehen, und es im Interesse beider liege, diese Freundschaft zu cultiviren. Lord Londonderry erinnerte daran, daß er unter dem Ministerium Peel die Ehre gehabt habe, zum Gesandten nach St. Petersburg ernannt zu werden. Zwar habe er damals, eingetretener Umstände halber, die Botschafterstelle nicht angetreten, aber er habe als Privatmann eine Reise in die russische Hauptstadt unternommen. Der edle Marquis verbreitete sich nun, im optimistischen Geschmack seines bekannten Buchs, über seine Erlebnisse am russischen Hof, und betheuerte bei seiner Erfahrung, daß die Stimmung Rußlands gegen England die allerfreundlichste sey, von dieser Freundschaft aber hänge die Erhaltung des Weltfriedens ab. Schließlich wurde die Gesundheit des Herzogs v. Wellington mit Enthusiasmus getrunken.
Durch die in Paris eingetretene Ministerialkrisis sind auch die Unterhandlungen ins Stocken gerathen, welche hier wegen des Orients geführt werden. Hr. Guizot muß neues Leben darein bringen, sonst könnten sie leicht an Ermattung sterben. Hrn. v. Brunnow sind neue Verhaltungsvorschriften zugekommen; sie sollen darauf abzielen, ihm mehr die Rolle eines Beobachters als eines Acteurs zu verleihen. Man glaubt demnach, daß das St. Petersburger Cabinet sich nach Umständen ganz zurückziehen, und sich dann mit der orientalischen Frage nur so weit befassen werde, als sie es direct angeht. Bisher hatte man sie zu St. Petersburg unter dem allgemeinen Gesichtspunkt betrachtet, und insofern mit England gleichen Schritt gehen wollen. Man hatte sich daher mit Lord Palmerston einverstanden erklärt, und wollte seine Plane theilen. Diese bildeten aber die Kehrseite der französischen Pacificationsvorschläge und mußten England von Frankreich trennen, wenn es durch Rußland verstärkt ernstlich daran halten wollte. Hiezu gebrach es aber an Muth, und so trat Ungewißheit ein, die auf der Gegenwart lastet und die Zukunft in Wolken hüllt. Hr. v. Brunnow, der nach seinem ersten Erscheinen von London in der Ueberzeugung abgereist war, daß wenn man in St. Petersburg in das willigte, um was Lord Palmerston gebeten hatte, er dessen Dank bei seiner Rückkehr ernten würde, fand denselben über die Realisirung seiner Wünsche erschrocken, was den gewandten russischen Diplomaten überzeugen mußte, daß man hier wenig Selbstständigkeit hat – ein Wankelmuth, der am schmerzlichsten sich rächt, wenn man nichts dagegen thut. Er zeigte auch keine Empfindlichkeit, fragte nur in St. Petersburg an, ob er gehen oder ob er nicht hier abwarten solle, bis Lord Palmerston sich von seiner Inconsequenz gehörig Rechenschaft gegeben habe, das heißt, bis er sie aufs Aeußerste getrieben, und entweder sich völlig den Ansichten Frankreichs unterworfen, oder sich von denselben wieder zu befreien gesucht habe, weil in einem oder dem andern Fall viel daran gelegen seyn müsse, dieß zu constatiren. Hr. v. Brunnow soll nun autorisirt worden seyn, nach Gutdünken seinen hiesigen Aufenthalt zu verlängern oder abzukürzen; doch soll, wie bereits erwähnt, ihm auch vorgeschrieben worden seyn, lediglich zu beobachten, nicht zu agiren, und sich nur dann wieder thätig zu zeigen, wenn er sehe, daß Lord Palmerston, auf seinen eigenen Plan zurückkomme, den man als den geeignetsten für die Erhaltung der Integrität der Pforte anerkannt habe. Sollte aber Lord Palmerston dieß weder wollen noch können, so bliebe es ihm überlassen, die Zeit zu wählen, wieder nach dem Continent zu gehen, weil dann jeder wieder auf dem Punkt und Fuße stehe, welche bis zur Zeit der hiesigen Besprechungen stattgehabt.
Dem Nouvelliste zufolge wird der Herzog von Orleans am 28 März nach Algier abreisen.
Eine k. Ordonnanz vom 3 März ernennt den Deputirten, Hrn. Billault, zum Unterstaatssecretär bei dem Departement des Ackerbaues und des Handels. Hr. v. Lavergne, Maître des requêtes bei dem Staatsrath, ist zum Cabinetschef des Ministers des Innern ernannt.
Ein Blatt enthält die Notiz, Hr. Guizot habe nach seiner Ernennung zum Gesandten bei dem berühmten Goldschmied Odiot ein Tafelservice von 60,000 Fr. im Werth bestellt. Auf die einzelnen Stücke soll ein Labell kommen mit der Inschrift: „ Linia recta brevissima. “
Die Rede des Hrn. Thiers in den beiden Kammern am 4 März, die wir gestern nach einer stenographischen Mittheilung gegeben, hatte dem Moniteur zufolge folgenden Schluß: „ Die Gemüther zu vereinigen ist jetzt die der Regierung aufgelegte Mission. Wir werden, um die Ansichten einander zu nähern, nicht suchen, die Schwierigkeiten zu umgehen, sondern0556 wir werden geradezu und offen darauf losgehen. Die Verwaltung, welche wir bilden, mit sich selbst im Einklang, mit einer festen Ueberzeugung über alle Punkte, welche gegenwärtig die Meinungen spalten, mit Einigkeit handelnd, wird den Kammern ihre Ansicht über alle Fragen vorlegen; sie wird suchen, die Gemüther durch die Mäßigung ihrer Sprache zu versöhnen, und sie durch die Festigkeit ihrer Ueberzeugung zu bestimmen. Die politischen Erörterungen, die jetzt keinen Zweck mehr haben, wird sie der Vergangenheit überlassen, auf diejenigen hingegen, welche wirkliche und bedeutende Interessen berühren, aufs vollständigste eingehen. In Sachen der Verwaltung wird sie sich bestreben, alle moralischen und materiellen Verbesserungen aufzusuchen, deren unsere sociale und administrative Organisation fähig ist, und sorgfältig diejenigen auswählen, die anwendbar sind, diejenigen, welche weder erworbene Interessen bloßstellen, noch den Nerv unserer Regierung schwächen. In der Wahl der Personen wird sie sich bestreben, genau prüfend, streng und unparteiisch zu seyn. So, meine Herren, verstehen wir unsere Pflichten nach innen. Nach außen ist unsere Aufgabe nicht minder schwierig. Es liegt eine ernste Frage vor; wir hegen das feste Vertrauen, daß sie den Weltfrieden nicht stören wird. Wir werden in den Bemühungen der Regierung zur Aufrechterhaltung dieses kostbaren Friedens fortfahren, ohne jedoch auf irgend eine Weise weder die Würde Frankreichs, noch dessen bleibende Interessen zu opfern. Bei dieser kurzen Darstellung müssen unsere Ausdrücke allgemein bleiben; inzwischen wünschen wir uns bald vollständig aussprechen zu können. Wir wollen dazu sobald wie möglich Anlaß geben, indem wir in einigen Tagen die Regierungsmittel von Ihnen fordern werden, welche die Verwaltung alljährlich in Anspruch zu nehmen sich gezwungen sieht. Alsdann wird den beiden Kammern gegenüber Alles gesagt werden. Wir wollten heute den Staatsgewalten unsere Huldigung darbringen, und vor ihnen das Bekenntniß unserer unverbrüchlichen Anhänglichkeit an die großen Grundsätze, worauf die Regierung von 1830 beruht, erneuern. “
Diese Rede ward sowohl in der Pairs - als besonders in der Deputirtenkammer mit vielfachen Beifallsäußerungen aufgenommen – so sagt der Moniteur, während das Journal des Débats, und mit ihm einstimmig andere Blätter versichern, bloß in den Reihen der Linken hätten sich einige Zeichen des Beifalls erhoben, während in den übrigen Reihen sich entschiedene Kälte kundgegeben habe. Das Journal des Débats meint überhaupt, die Rede glänze nur durch ihre Unbedeutenheit; der Hr. Conseilpräsident habe sich in den vagsten Allgemeinheiten gehalten. Wenn er erkläre, er wolle die materielle und die moralische Ordnung, so können dieses Programm alle einstigen, alle jetzigen und alle künftigen Minister unterschreiben, denn kein Conseilpräsident werde erklären, er wolle die Unordnung. Aber selbst diese unbedeutenden Worte widersprächen den Principien der Linken, von der getragen doch Hr. Thiers ins Cabinet gekommen. Freilich werde er die Dienste nicht so leicht vergessen, welche die Linke ihm geleistet, die Großmuth, mit welcher, wie man sage, Hr. Odilon-Barrot ihm die Gewalt ohne Bedingung überliefert habe. Deßwegen wäre selbst auf die umfassendsten Erklärungen des Ministeriums kein großes Gewicht zu legen. Hr. Thiers habe seit drei Jahren das Recht verloren, sich auf seine Intentionen zu berufen; er sey ein homo novus, sein Wort sey nicht mehr der Bürge für seine That, und um seinen Regierungsideen vertrauen zu dürfen, müsse man erst gesehen haben, wie er regiere. – Auch der National findet die Rede vag und unbedeutend. „ Man sah – sagt er – den geschriebenen Worten wie der Haltung des Hrn. Thiers die Verlegenheit an. Man merkte, daß er Jedermann schonen, Jedermann Hoffnungen machen mußte. Nie war ein Dictator einer Existenz von ein paar Wochen weniger sicher. “ Ganz ähnlich urtheilt die Presse. „ Im Manifest des Hrn. Thiers gibt es Phrasen für alle Parteien. Die 221 erinnerte er an seine frühere Verwaltung; der Linken rief er seinen Kampf mit der Krone in der spanischen Frage zurück. Dann, aus Furcht, er habe zu sehr auf die linke Seite sich geneigt, wandte er sich wieder zu den 221 mit der Erklärung, daß seine Ansichten über die auswärtige Politik mit den Gesinnungen der Krone jetzt übereinstimmten. Hierauf drehte er sich wieder nach der Bank des Hrn. Barrot um, mit dem Versprechen, die Verwaltung nur mit gewissenhaft auserlesenen Männern zu versehen, was die Linke als eine förmliche Verpflichtung aufnahm, all' ihre „ unbestechlichen Männer “mit Plätzen zu bedenken. Der arme Mann! Die ganze Rede glich von Anfang bis zu Ende den Sprüngen eines Seiltänzers; wir können keinen bessern Vergleich wählen. – Günstig lautet das Urtheil des Courrier français: „ Der neue Ministerpräsident sprach von seiner persönlichen Stellung in würdevoller, schicklicher Weise. Hr. Thiers sagte nicht, die Krone habe nachgegeben, denn ein Minister muß den König decken. Aus seiner Rede geht aber hervor, daß er beim Eintritt in die Verwaltung seine Meinungen nicht geopfert hat, und dieß ist alles, was das Publicum zu wissen verlangt. Die Centren nahmen die Rede sehr kalt auf, und es scheint gewiß, daß diese Fraction der Kammer, mit wenigen Ausnahmen, ihren Entschluß bereits gefaßt hat. Die 221 werden unter dem Einfluß des Ministeriums Molé und des letzten Ministeriums, welche Hrn. Thiers gleich sehr hassen, gegen ihn votiren. Auf dieser Seite der Kammer bleibt Hrn. Thiers keine Hoffnung. Nur durch den Schrei der öffentlichen Meinung können die 221 entwaffnet werden. “– Der Constitutionnel sagt: „ Die Haltung der Deputirtenkammer schien uns anzudeuten, daß sie ruhig die von Hrn. Thiers angekündigte Debatte über die geheimen Fonds abwarten wolle, und daß die Majorität inzwischen geneigt sey, in eine Verwaltung Vertrauen zu setzen, deren Haupt seine Fähigkeit als Minister bereits erprobt hat, und die über die vorhergehenden Cabinette den Vortheil besitzt, daß sie in allen Fragen eine entschiedene Politik und Energie genug hat, dieser Politik den Sieg zu verschaffen. “– Der Temps, gleichfalls ein Verfechter des Thiers'schen Cabinets, erblickt in der Stelle der Antrittsrede: daß er (Thiers) das Glück habe, seine persönlichen Ueberzeugungen jetzt mit den Gesinnungen der Krone in Einklang zu sehen, den Beweis, daß Hr. Thiers fortwährend fest an den Principien halte, welche er als Chef der parlamentarischen Meinung unaufhörlich vertheidigt habe. Dieser glückliche Einklang zwischen den Gesinnungen der Krone und den Ansichten des Cabinets mache die Repräsentativregierung zu einer Wahrheit. Der übrige Inhalt der Rede zeige, daß sich das Ministerium nicht mehr von der Kammer hin - und her schieben lassen, sich nicht hinter ihre ungewisse Majorität verstecken, sondern energisch sich selbst eine Majorität schaffen und so den Beweis liefern wolle, daß es den Beruf habe, die Zügel zu ergreifen. So nur könne die Kammer in der öffentlichen Meinung wieder gehoben werden, so nur könne die Regierung wieder Kraft erhalten, während die Parteien wüßten, was sie zu bekämpfen und was anzunehmen haben.
Die Mitglieder der Linken haben sich am 5 März unter dem Vorsitz des Hrn. Odilon-Barrot versammelt, und beschlossen, das gegenwärtige Cabinet zu unterstützen und zuzuwarten. Die Versammlung bestand aus etwa 60 Mitgliedern.
Die Pairkammer wählte am 5 März an die Stelle des Seeministers Baron Roussin Hrn. v. Fesenzac mit 68 unter 101 Stimmen zum Secretär, und fuhr dann in Erörterung des Entwurfs in Betreff der in den Fabriken beschäftigten Kinder fort.
Die Deputirtenkammer hat am 4 März mit der Majorität von 248 gegen 23 Stimmen beschlossen, daß das der Regierung durch das Gesetz vom 22 Febr. 1835 zugestandene Tabaksmonopol bis zum 1 Jan. 1852 verlängert werden solle.
Die Deputirten versammelten sich am 5 März in ihren Bureaux, um in fünf Commissionen, welche durch die Ernennung ihrer Mitglieder zu Ministern unvollständig geworden waren, die abgehenden zu ersetzen. Die Ernennungen fanden ohne Erörterung statt. Nur im zweiten Bureau, wo es sich davon handelte, an die Stelle des Grafen Jaubert einen Commissär für das Bankprivilegium zu ernennen, nahm der Minister der öffentlichen Arbeiten das Wort, und resumirte die Arbeiten der Commission, welche bereits die meisten darauf bezüglichen Fragen erledigt habe. Hr. Ganneron sprach bei diesem Anlaß zu Gunsten des ausschließlichen Privilegiums der Bank und Hr. Wüstemberg schloß sich derselben Ansicht an. Die HH. Luneau und Mermillod trugen nachdrücklich auf Garantien für die Departementalbanken an. Hr. Ganneron ward nur mit der Majorität Einer Stimme gegen Hr. Mermillod zum Commissär ernannt. Für den austretenden Conseilspräsidenten ward Hr. Dufaure, für den austretenden Handelsminister Hr. Odilon-Barrot gewählt. In der Budgetscommission ward Hr. Mounier de la Sizeranne an die Stelle des Handelsministers ernannt. Der Conseilspräsident erschien nur im Conferenzsaale. Er unterhielt sich lange mit den Deputirten, die einen Kreis um ihn bildeten.
Hr. Chapuis-Montlaville, Mitglied der Deputirtenkammer, hat an den Conseilspräsidenten ein Schreiben gerichtet, worin er ihm vorschlägt, daß entweder die Kammern erklären sollen, daß die 123 Vertheidiger von Mazagran, die vier Tage lang mit Ruhm gegen den Fanatismus und die Unerschrockenheit von 12,000 (?) Arabern gekämpft, sich wohl um das Vaterland verdient gemacht haben, oder aber, daß die Namen dieser 123 Tapfern in die Register der Ehrenlegion eingetragen werden.
Einige Journale hatten behauptet, Hr. Dupin hätte dem König dringend vorgeschlagen, Hrn. Portalis, welcher den Weg zum Ministerium des Hrn. v. Polignac vorbereitet hatte, mit Bildung des neuen Cabinets nach der Resignation des Marschalls Soult und seiner Collegen zu beauftragen. Der Constitutionnel versichert nun, Hr. Dupin habe nie einen solchen Vorschlag gemacht, sondern im Gegentheil immer gedacht und gesagt, daß unter den vorliegenden Umständen Hr. Thiers unvermeidlich sey.
(Temps.) Die Instruction in Betreff des Complots, dessen Hr. v. Crouy Chanel angeschuldigt ist, hat nun ein Ende. Es heißt, daß in Folge dieser Instruction 15 bis 20 Angeklagte an den Assisenhof gewiesen sind.
Am 22 d. M. ist der Baron de la Rue, Obrist vom Generalstab und Adjutant des Kriegsministers, hier angekommen. Er hatte mit dem Gouverneur einige langdauernde Unterredungen, ohne daß über die Motive seiner Mission etwas Sicheres verlautete. Da aber die Ankunft dieses Obristen, welcher wegen seiner unermüdlichen Thätigkeit meist vorzugsweise nach Afrika geschickt wird, fast immer mit einem für unsere Colonie wichtigen Ereigniß in Verbindung stand, so fehlte es nicht an Muthmaßungen. Alles, was man Sicheres erfahren hat, ist, daß der Obrist hier die Ankunft des Kronprinzen, der gegen den 20 März eintreffen will, erwarten sollte, aber in Folge seiner Unterredung mit dem Marschall Valée heute wieder nach Frankreich abreist, von wo er dann baldigst hieher zurückkehren soll. Es thut mir sehr leid, Ihnen nichts Bestimmteres über eine Mission, welche die Neugierde des Publicums so sehr beschäftigt, melden zu können. Aber lieber will ich darüber schweigen, als Ihnen die tausenderlei Gerüchte wiederholen, welche von unsern afrikanischen Neuigkeitskrämern erfunden werden. Ich bemerke Ihnen bloß, daß die Mehrzahl des Publicums denkt, es handle sich um die Abberufung des Marschalls: man glaubt so gerne, was man wünscht. – Sonst gibt es nichts Neues, als daß der nach Belida gehende Convoi wie gewöhnlich angegriffen worden. Die Araber sollen einigen Verlust erlitten haben; wir hatten nur zwei Verwundete.
Die so eben erschienene dritte Nummer der Reichsrathverhandlungen gibt die Debatten, aus welchen die vielbesprochene reichsräthliche Modification hervorging. Die veranlassenden Gesetzentwürfe waren, und zwar jener über den freiwilligen Heereszugang im dritten, jener über die Vermögens-Ausfolgelassung an Unterofficiere und Soldaten aber in einem combinirten Ausschusse vorberathen worden. Dort hatte das Materielle der Regierungsvorschläge keinen Anstand gefunden, nachdem der Minister im Hinblick auf einige vom Referenten im Interesse der Reservisten und der Gemeinden erhobene Bedenken erklärt hatte, das Gesetz finde keine Anwendung auf die Reserven, und die Dispensationsbefugniß des Militär-Aerars erstrecke sich nur auf Abfolgelassung fälliger Zinsen. Die formelle Aenderung hinwieder war auf die Erinnerung eines Mitgliedes, daß der Ausdruck Staatsministerium „ bisher üblich und vorgeschrieben “gewesen sey, von den Ausschüssen einhellig gutgeheißen worden, nachdem ein anderes Mitglied erinnert hatte, der Gegenstand sey sehr erheblich, „ weil die Ausdrücke Staatsministerium, Staatsdienst, Staatsbürger auf verfassungsmäßigen Bestimmungen beruhten, “und nachdem auf die Eröffnung eines dritten Mitgliedes, daß durch königliche Rescripte der Name „ Staatsministerium “nicht, bezüglich der Benennung „ Staatsbürger “aber nur der Mißbrauch verboten sey, erwiedert worden war: „ die Worte bayerischer Unterthan, bayerischer Staatsbürger, bayerischer Staatsangehöriger seyen in einer constitutionellen Monarchie eben so identisch, als in einem absoluten Reich andere Nomenklaturen. “ Die Kammerdebatte selbst verbreitete sich weniger über den Inhalt als über die Natur des Ausschußantrages, welchen der erste Präsident als bloßen Wunsch, und der Referent des ersten Gesetzesentwurfes als eine minder strenge Modification betrachtet wissen wollte, während die Kammer mit Rücksicht auf die Fassung der Ausschußprotokolle, und auf die Bemerkung eines Reichsrathes, „ daß die Verfassungsurkunde nur Eine Gattung von Modificationen kenne, “ihm eine streng modificationsweise Eigenschaft zuerkannte. Eine Incident-Erörterung betraf das Nichtnennendürfen des Königs in den Berathungen, wobei angeführt wurde, das Reglement der andern Kammer habe dießfalls eine eigene Vorschrift auf Verlangen der Krone aufgenommen. Einwendungen vom Ministertische aus fanden nicht statt (dem Vernehmen nach war der k. Minister des Innern in der Sitzung nicht zugegen). Einige Dispositivmodificationen blieben ohne Unterstützung, sonach auch außer Berathung. Die bekannten Schreiben an die Kammer der Abgeordneten wurden sogleich verfaßt und noch an demselben Tage übersendet.
(Fortsetzung der Verhandlungen der zweiten Kammer über die hannover'sche Verfassungsangelegenheit.) Abg. Clauß (aus Chemnitz) möchte folgenden Antrag beigefügt0558 wissen: „ Die hohe Staatsregierung wolle bei der hohen Bundesversammlung beantragen, eine bundesgesetzliche Bestimmung dahin zu erlassen: daß die, aus einer in anerkannter Wirksamkeit stehenden Landesverfassung hervorgegangenen Stände, falls sich über das Bestehen solcher Verfassung Zweifel erheben sollten, nicht eher, als bis nach deren Beseitigung, von dem Landesherrn aufgelöst werden mögen, sobald die Stände sich dahin erklärt haben, daß sie sofort oder nach vergeblichen Vereinigungsversuchen zwischen Regierung und Ständen, eventuell auf die Entscheidung des Bundesstaatsgerichtshofs provociren wollen. “ Ich erlaube mir, der Versammlung mit geziemender Bescheidenheit diese Ansicht jetzt vorzutragen, werde erwarten, ob ich Veranlassung finde, auf den Gegenstand späterhin zurückzukommen, schließe aber meine Aeußerungen jetzt mit dem aus tief bewegtem Herzen kommenden Wunsch: es möge der Antrag, der aus der sächsischen Ständeversammlung in dieser hochwichtigen Angelegenheit hervorgehen wird, die Zustimmung der hohen Staatsregierung finden, und es möge der Segen der Vorsehung dieser Vereinigung zu glücklichem Erfolge vorbehalten seyn, zu Befestigung des Vertrauens zwischen Deutschlands Fürsten und Deutschlands Völkern! “– Nachdem Secretär Dr. Schröder seine Zustimmung zu den Deputationsanträgen in wenigen Worten ausgesprochen, ergriff Abg. Rahlenbeck das Wort: „ Von der Ostsee bis zum Bodensee, vom Rhein bis zur Donau werden nicht viel deutsche Herzen schlagen, es sey in der Brust des Alters oder der Jugend, die sich nicht von Sympathie durchdrungen und hingezogen fühlten zu dem unglücklichen Geschick eines sprach - und stammverwandten edlen Volks, der Hannoveraner. Vermögen die Verhandlungen der zweiten Kammer des Königreichs Sachsen zwar nicht, ihnen materielle Vortheile zu gewähren und den unseligen Streit, den hartnäckigen Kampf zu enden, so haben sie ihren Zweck doch nicht verfehlt, wenn sie auch nur dazu dienen sollten, einen Trost zu bringen den Leidenden, eine Kräftigung den Zweifelnden und eine Hoffnung den Beharrenden. Ja, könnten wir es uns in Wahrheit nicht verhehlen, unser Resultat sey kein anderes, so wollen wir festhalten an dem Glauben, unser Streben sey dennoch kein eitles, kein thörichtes. Es würde sich nicht geziemen, eine Parallele ziehen zu wollen. Aber das Herz jedes Sachsen muß sich gehoben fühlen, wenn es hier auf der höchsten Stufe irdischer Hoheit Adel des Herzens, Reinheit der Sitten, Schuldlosigkeit des Bewußtseyns, Festhalten am constitutionellen Princip in Wort und That wahrnimmt, so daß keine Besorgniß aufkeimen mag. Ist es der Optimismus, der uns je zuweilen zum Vorwurf gereicht, so dürfen wir uns dessen wohl weniger schämen, als wenn unsre Staatsmänner zurück sänken zum barbarischen Kanzleistyl, würdig der ersten Hälfte des vorigen Jahrhunderts, als würden keinerlei Mittel verschmäht, um einseitige Zwecke zu erreichen. Wo das geschieht, da kann Wohlfahrt nicht gedeihen. Nicht durch Furcht will ein in frühern langen Leiden erprobtes und in unerschütterlicher Treue bewährtes Volk, das deutsche, regiert seyn. Wenn aber von einer Herrschergewalt aus der Ferne je zuweilen das Rollen des Donners gehört, das Zucken des Blitzes gesehen werden sollte, ohne einen erquickenden befruchtenden Regen zur Folge zu haben, dann erwacht unwillkürlich das Andenken an die nicht zu fernen Zeiten, wo es nur eines offenen Aufrufes bedurfte, auf daß die Völker sich ermannten, ihre Herrscher aus der Macht des Feindes zu retten; der Gedanke dringt sich auf, daß wiederum Zeiten kommen könnten, wo Einheit, Biedersinn, Vertrauen, Kraft und Treue erforderlich seyn dürften, um Deutschland frei vom fremden Joch zu erhalten, um den Feind, er komme von West, Ost oder Nord, zurückzuweisen von seinen Gränzmarken. Darum schließe ich mich denn mit voller Ueberzeugung den Schlußanträgen der außerordentlichen Deputation an, damit nicht nur ein stammverwandtes edles Volk gewahre, daß der constitutionelle Norden Deutschlands in Theilnahme und Mitgefühl dem Süden Deutschlands nicht nachstehe, sondern daß auch der hohe deutsche Bund geruhen möge, die ausgesprochenen Wünsche zu erfüllen, um aus der jetzigen Dunkelheit zur frühern Helle zurückzukehren, und dem harrenden Deutschland gegenüber durch die Presse die gewünschte Sprache in größerem Maaße zu erlangen, noch ehe Gutenbergs Jubelfest am Orte seiner Sitzungen gefeiert werde. “
Dr. v. Mayer äußerte in einer ausführlichen Rede unter Anderm: „ Das frühere öffentliche Recht ist in Hannover in Bezug auf die dortige Ständeversammlung modificirt; es ist modificirt in Bezug auf die dortigen ständischen und andere Wahlen, selbst auf die Behandlung derselben, und endlich scheint sogar das öffentliche Recht des deutschen Bundes dadurch in eclatanter Weise alterirt worden zu seyn, daß die Regierung von Hannover, der dermaligen Geschäftsordnung des Bundestags entgegen, durch die Proclamation vom 10 Sept. 1839 einen Bundesbeschluß öffentlich bekannt gemacht hat, wozu sie nach der Meinung der Deputation, und ich zweifle nicht, auch nach Meinung unsrer Staatsregierung keineswegs berechtigt seyn konnte. Aber nicht genug, daß das öffentliche Recht sich nach dem Zwecke modificiren muß: auch das Privatrecht, auch das Strafrecht wird darnach angewendet. Beginne ich von dem ersten Beispiele, wo einigen in ihren Rechten sich verletzt glaubenden Staatsbürgern von Hannover der Rechtsweg versagt wurde, und zwar durch einen Regierungsbefehl de non administranda justitia, so ist das eine Erscheinung, die in Deutschland kaum begriffen worden ist. Wenn man ferner (ich führe Thatsachen an, welche die Zeitungen bereits in alle Welt verkündigt haben), wenn man sieht, daß Staatsbürger ihrem ordentlichen Richter entzogen werden, um sie vor einer entferntern Administrativbehörde zu irgend einem Zwecke Verhöre bestehen zu lassen, so hält sich das Rechtsgefühl anderweit verletzt. Wenn wir sehen, daß Justiz - und Polizeibehörden in Streit und Kampf dergestalt mit einander stehen, daß die Justizbehörden die Rechtmäßigkeit des Verfahrens der Polizeibehörden nicht anerkennen, vielmehr gegen die letztern auf Instanz der Bestraften mit Indemnisationsmandaten vorgehen; – wenn wir sehen, daß Staatsbürger, nicht weil sie ein Verbrechen oder sonst etwas begangen haben, sondern damit sie nicht etwas begehen sollen, was auf die eben bevorstehenden Wahlen etwa von Einfluß seyn könnte, polizeilich abgesperrt werden, um sie unschädlich zu machen; – wenn wir sehen, daß in politische Untersuchungen verwickelten, sonst ehrenwerthen Männern die Mittel der Vertheidigung dadurch abgeschnitten werden, daß auf Regierungswege den Administrativbeamten verboten wird, an die Untersuchungsbehörde diejenigen Acten zu ediren, auf welche sich die Beschuldigten zu Ausführung ihrer Unschuld berufen; – wenn wir endlich sehen, daß von der Regierung allen Justizbehörden befohlen wird, wie diese in gewissen Fällen die Urthel sprechen oder nicht sprechen sollen, was bekanntlich geschehen ist in der neuesten Verordnung vom 17 Januar 1840 die unmangelhafte Befolgung der Gesetze etc. betreffend – dann, meine Herren, wird gewiß die Ueberzeugung feststehen, das Rechtsgefühl der Deutschen sey auf das höchste verletzt. Sehen wir, wie um eines einzigen Princips willen das ganze Institut des Rechts in Frage gestellt ist, wie alsdann das Privatrecht selbst nicht einmal gesichert dasteht, und keine Bürgschaft mehr ausreichend ist, welche sonst den Bürgern der constitutionellen0559 und nicht-constitutionellen Staaten Deutschlands zusteht, dann ruft es uns freilich um so mächtiger auf, Alles zu thun, was in unserm Bereich und in unsern Kräften liegt, damit den weitern Folgen dieses Zustandes und den moralischen Wirkungen desselben Gränzen gesetzt werden mögen. “...
Abg. Schäffer: „ Die Deputation versichert, sie habe aus dem, was ihr von Seite des hohen Ministeriums im Allgemeinen über die Ansichten und das Verfahren der Regierung in Betreff auf diese Angelegenheit geäußert worden sey, so viel entnehmen können, daß das Vertrauen, welches die Ständeversammlung in die Haltung der Regierung am Bundestage gesetzt habe, kein ungegründetes gewesen, sondern gerechtfertigt dastehe. Erfreut hat es mich, daß die Deputation zu dieser Ansicht über die hohe Staatsregierung gelangt ist. Die geehrte Deputation wird aber entschuldigen, wenn auch ich und vielleicht mehrere andere Kammermitglieder diese Freude in eben dem Umfange theilen möchten, als sie die Deputation in ihren Mitgliedern bereits gefühlt hat. Dazu ist aber erforderlich, daß auch die Kammer im Allgemeinen über die Ansichten und das Verfahren der hohen Staatsregierung in Betreff dieser Angelegenheit einigen Aufschluß erhalte. “
Referent v. Watzdorf: „ Die Mittheilungen, die wir durch den k. Hrn. Commissär erhielten, sind lediglich vertraulicher Natur, und wurden, was der k. Commissär auch bestätigen wird, nur unter der Voraussetzung und unter der Bedingung gegeben, daß sie nur auf die Weise der Kammer mitgetheilt werden sollten, wie er es selbst für angemessen halten würde. Aus diesem Grunde stellte er die Bedingung, und ich glaube mit Recht, Einsicht von dem Berichte der Deputation vorher zu nehmen. Diese Einsicht ist dem Hrn. Commissär gewährt worden, und seine Mittheilungen befinden sich nunmehr in dem Berichte so veröffentlicht, wie er es selbst gewünscht hat. “
Abg. Sachße sprach in gleichem Sinne und mit denselben Hindeutungen auf die Zukunft wie der Abg. Rahlenbeck.
Dr. Platzmann bemerkte: „ Ich lese in dem Berichte, der zugezogene Hr. k. Commissär habe zu vernehmen gegeben: „ wie er nicht in Abrede stellen könne, daß weder die von dem Könige von Hannover mittelst Proclamation vom 10 Sept. 1839 bewirkte Veröffentlichung des Bundesbeschlusses überhaupt, noch auch die darin dem letztern gegebene Auslegung in der Absicht der diesseitigen Regierung gelegen habe. “ Wenn dieß der Fall ist, woran ich nicht zweifle, und wenn die hannover'sche Regierung sich bewußt seyn mußte, was sie andern Bundesregierungen schuldig war, so scheint nicht allein das hannover'sche Volk in seinem Rechte gekränkt, nicht bloß jedes andere deutsche Volk in seinen Hoffnungen und Sicherheiten gefährdet, sondern es dürfte sich auch jede andere Regierung, welche eine Stimme am Bundestage hat, in ihren Erwartungen auf eine – nicht löbliche Weise – getäuscht gesehen haben. Meine Herren, es gibt eine Einheit des deutschen Volks, die nicht Traum und Schatten genannt werden kann; es ist die Einheit des Gefühls für Wahrheit und Licht, für gemeinsame Interessen, für Intelligenz, für Verfassung und Recht. Diese Einigkeit hat sich in der Geschichte mehr als Einmal manifestirt; und wenn, wie schon bemerkt worden ist, durch die hannover'schen Ereignisse das Rechtsgefühl des deutschen Volks verletzt worden ist, so kann ich mich nur aus vollem Herzen den Wünschen anschließen, die von dem zuerst gehörten Redner ausgesprochen worden sind.
Hierauf trug der Abgeordnete Klinger darauf an, daß der Deputation von der Kammer für die glückliche Lösung der gegenwärtigen Frage ein Dank votirt werde, welcher auch von der Kammer einstimmig votirt wurde.
Nun ergriff Staatsminister v. Zeschau das Wort: „ Es ist von mehreren Rednern mit Bestimmtheit die Behauptung aufgestellt worden, daß sowohl bei den einzelnen Vorfällen in Hannover als überhaupt dort eine vollständige Rechtsverletzung bestehe. Das Ministerium findet sich veranlaßt zu erwiedern, daß das nichts als eine Meinung, eine einzelne Ansicht ist; denn eben die Frage, ob eine Rechtsverletzung vorhanden sey, ist der Gegenstand des Streites, um den es sich noch handelt. Es stehen sich zwei Parteien dort gegenüber. Von der einen Seite behauptet man, das Geschehene sey vom Recht unterstützt; von der andern Seite behauptet man, es sey Unrecht geschehen. Auf keinen Fall übrigens, glaube ich, eignet sich dieser Gegenstand zu einer weitern Verfolgung in der zweiten Kammer der sächsischen Ständeversammlung, eben so wenig wie die sächsische Regierung zu entscheiden hat, ob das dort Geschehene dem Rechte gemäß sey oder nicht. “ (Der Schluß dieser Debatten findet sich in unserer heutigen Beilage.)
Nachrichten aus St. Petersburg bestätigen, daß der russische Thronfolger erst nach den Osterfeiertagen die Reise nach Darmstadt antreten, und mithin hier späetr als man geglaubt, eintreffen werde. Auch sagen dieselben Nachrichten, daß der Kaiser Nikolaus im Laufe des Frühjahrs nach Deutschland kommen dürfte.
Dem Vernehmen nach gedenken II. MM. der König und die Königin von Sachsen ihren Aufenthalt dahier um vierzehn Tage zu verlängern. Se. Maj. hat den Wunsch ausgesprochen, möglichst zurückgezogen zu bleiben, und aus diesem Grunde auch die Aufwartung des diplomatischen Corps dankend abgelehnt. Man sieht den König häufig an der Seite seines durchlauchtigen Schwagers, des Erzherzogs Franz Karl, in einfacher Civilkleidung, damit beschäftigt, die Sehenswürdigkeiten Wiens in Augenschein zu nehmen. Gestern wurde dem Freiherr v. Hügel'schen berühmten Garten, in Hietzing, die Ehre des königlichen Besuches. Heute wird Se. Maj. zum erstenmal im kaiserlichen Hofburgtheater erscheinen, wo auf seinen ausdrücklichen Wunsch „ Grillparzers Leben ein Traum “zur Aufführung kommt. Von Festlichkeiten zu Ehren der hohen Gäste verlautet bis heute wenig; man hört nur von einigen großen Hofjagden, welche zum Vergnügen des Königs veranstaltet werden sollen. – Zu Mitte dieses Monats erwartet man hier auch Se. Durchl. den regierenden Herzog von Nassau, welcher seinen Bruder, Prinz Moriz, der bekanntlich in dem Regiment seines Oheims „ Erzherzog Karl Uhlanen “Officier ist, hieher begleiten will. Die Dauer des Aufenthalts Sr. Durchl. scheint noch nicht bestimmt zu seyn. – Der französische Botschafter Graf St. Aulaire hat Wien noch nicht verlassen. Es heißt, daß eine leichte Unpäßlichkeit seine Abreise bis jetzt verzögert habe; glaubwürdiger ist aber, daß die Ministerkrisis in Frankreich die Ursache dieses Aufschubs ist. – Das Fest beim russischen Botschafter, womit die haute volée vorgestern den dießjährigen Carneval schloß, war wie gewöhnlich glanzvoll; mehrere Prinzen des Kaiserhauses beehrten dasselbe mit ihrer Gegenwart. – Zu Agram ist der pensionirte Feldmarschalllieutenant und Inhaber des Infanterieregiments Nro. 22, Freiherr v. Collenbach, gestorben.
In der Sitzung vom 21 v. M. verhandelte die Ständetafel in Preßburg das neue Recrutirungsreglement, nach welchem zu den bestehenden ältern Verordnungen auch das Princip der Aushebung durch das Loos aufgenommen erscheint. Das dabei beobachtete Verfahren besteht in0560 Numerirung von so vielen Zetteln, als junge Leute in dem betreffenden Orte aufgezeichnet wurden. Diese müssen in Gegenwart der Jurisdictions-Abgeordneten und Ortsvorsteher aus einem Topfe nach Nr. 1 und den darauf folgenden Nummern loosen, bis die zu stellende Recrutenzahl herausgebracht ist. Von einer Eintheilung der zu Losenden nach Alterclassen geschieht übrigens in dieser Instruction keine Erwähnung. Militärpflichtig ist jeder Steuerpflichtige und davon allgemein ausgenommen: das Haupt der Familie, der einzige Sohn oder Schwiegersohn; ferner Studierende und Künstler unter gewissen Bedingnissen, dann die wirklichen auf jahrelang gedungenen Diener des Adels und endlich diejenigen, welche das 18te Lebensjahr noch nicht erreicht oder das 32ste bereits überschritten haben. Der Militärdienst währt acht Jahre; wer sich demselben entzieht, nachdem er ein Loos gezogen hat, wird, nach seiner Einbringung, nicht auf acht, sondern auf zehn Jahre assentirt.
Endlich ist von London die Nachricht eingegangen, daß die Verhandlungen, die daselbst zwischen Hr. v. Brunnow und Lord Palmerston hinsichtlich der orientalischen Frage gepflogen werden, so weit vorgeschritten seyen, daß man in Bälde ein günstiges Resultat hoffen dürfe. Lord Ponsonby begab sich sogleich zur Pforte und hatte mit Reschid Pascha eine lange Conferenz, in deren Folge Nuri Effendi zum Repräsentanten der hohen Pforte bei den Londoner Conferenzen ernannt wurde. Nuri Effendi trifft bereits Anstalten zur Abreise. Man glaubt, daß gleich nach seiner Ankunft in England die Beschlüsse der Mächte von ihren Bevollmächtigten unterzeichnet und dann ratificirt werden dürften. Sie können sich denken, daß diese Nachricht, die gerade einging, als man hier bereits allen Muth zu verlieren begann, geeignet ist neues Leben hervorzurufen. Doch wollen viele durch Privatbriefe etwas abweichende Berichte erhalten haben. Nach diesen wären die Conferenzen eigentlich ins Stocken gerathen; Frankreich sey es gelungen, in dem Augenblicke, wo die von den Repräsentanten der drei andern Mächte mit dem englischen Staatssecretär der auswärtigen Angelegenheiten festgesetzten Bestimmungen zur Ratification der vier Mächte vorgelegt werden sollten, Alles rückgängig zu machen, und Lord Palmerston sey in seinem gerechten Verdruß auf die Idee gekommen, einen türkischen Repräsentanten zu den Conferenzen beizuziehen, damit die Pforte von allen Vorgängen genau unterrichtet und so in den Stand gesetzt werde, über ihre wahren Freunde und Gegner ein richtiges Urtheil fällen zu können. Wahrscheinlich wird es Ihnen leichter seyn als uns den wahren Stand der Sache zu erkennen. Hier herrscht gegenwärtig in dieser Rücksicht Zweifel und eine durch die Nachrichten, die der Acheron nach Alexandrien gebracht haben soll, sehr gesteigerte Ungewißheit.
0553Die eifrigsten Gegner des Königreichs wagen heute nicht mehr auf die lang festgehaltene Behauptung unseres nahen Bankerotts zurückzukehren. Dieß Argument hat ausgedient. Andere, die nicht besser sind, werden dasselbe Schicksal haben. Es ist nun erwiesen, daß in den Jahren 1838 und 1839 die Finanzen sich über jede Erwartung gebessert haben; daß im laufenden Jahre die Einkünfte völlig die Ausgaben decken werden; daß ein Activstand von mehreren Millionen vorhanden ist, und daß der Dienst des Anleihens nunmehr aus griechischen Cassen bestritten werden kann, wenn anders diese durch die Mittel, die im ausstehenden Reste des Anleihens bereit liegen in den Stand gesetzt werden, ihre Reservefonds verwenden zu können. Dieser Fonds ist der Verwaltung zur Bewegung im Innern unerläßlich, weil die Epochen des Einlaufs der Einkünfte nicht mit denen der Ausgaben Schritt halten. Für die Jahre 1838 und 1839 stellen sich folgende Ziffern heraus – Ziffern, nicht Worte
Nun ist aber unter den Ausgaben beider Jahre jedesmal der Dienst des Anleihens in Anschlag gebracht und zwar für 1838 mit 3,259,428 und für 1839 mit 3,411,027. Diese beiden Summen aber, die zusammen 6,670,455 Drachmen ausmachen, sind nicht wirklich verausgabt worden, und sie lassen sonach, wenn man das Deficit beider Jahre davon in Abzug bringt, 5,034,818 Drachmen am Ende des Rechnungsjahres 1839 als activen Cassastand zurück. Dieß Resultat ist in hohem Grade befriedigend, und stellt sich gut den schmählichen Bemühungen, den Credit Griechenlands herunter zu bringen, entgegen.
Für das Jahr 1840zeigen sich folgende sichere Daten:
Unter Rückständen versteht man aber nicht non-valeurs, sondern Einkünfte oder Ausgaben, die ihrer Natur nach erst in den ersten Monaten des laufenden Jahres sich verwirklichen. Der Activstand ist nun aber der Reservefonds, welcher die Bewegung des Dienstes im Gange zu halten nothwendig ist. Wollen die Mächte den Dienst des Anleihens geregelt durch Griechenland übernehmen lassen, so ist es klar, daß sie es können und daß, wenn es nicht geschieht, Griechenland hieran nicht Ursache ist. Erfüllen sie die Verpflichtungen, die sie im Anleihevertrag auf sich nahmen, so ist Griechenland in der Lage, augenblicklich die seinigen zu erfüllen.
Zu Vervollständigung der Berichte unserer Correspondenten in Algier und Toulon geben wir nachträglich noch einige Auszüge aus den Correspondenzen des Journal des Débats und des Toulonnais, welche dießmal sehr umfassend sind. In der Provinz Algier beschränkt sich der Marschall Valée fortwährend darauf bloß die Angriffe der Araber gegen die Posten der Metidscha zurückzuweisen, ohne irgend eine offensive Bewegung zu machen, obwohl gegenwärtig nicht weniger als 25000 Mann in der Umgegend der Stadt Algier zusammengehäuft stehen, die vor Ungeduld brennen, sich gegen den Feind zu schlagen und Mangel an Nahrungsmitteln leiden, während unter ihren Augen die Heerden der Hadschuten friedlich weiden, ohne daß der Marschall ihnen erlaubt, eine Razia gegen den feindlichen Stamm zu machen. Schweigsamkeit und Eigensinn werden von Allen, die den Gouverneur von Algier beobachteten, als seine hervortretendsten Charakterzüge genannt. Weder die Stimmen der kampflustigen Militärs und der nothleidenden Colonisten, noch die beständigen Angriffe der französischen Blätter, namentlich des Toulonnais und National, scheinen ihn im geringsten irre zu machen; er beharrt bei seinem Zaudersystem, und nichts verlautet über seine Plane bei dem bevorstehenden Feldzug. Die Gefechte waren in den letzten Wochen in der Provinz Algier sehr unbedeutend; man schlug sich bloß auf den äußersten Vorposten bei Belida und Fonduk. Abd-el Kader soll sich fortwährend in Tekedemt aufhalten und von dort an seine Khalifas oder Generale Angriffsbefehle und Verstärkungen schicken. Die Küstenpunkte der Provinz Oran scheinen in letzter Zeit die von ihm bezeichneten Kampfschauplätze gewesen zu seyn. Während die Versuche der Araber gegen die Metidscha schwächer geworden, wurden Mostaganem, Masagran, Arzew und die Lager bei Oran von zahlreichen feindlichen Schwärmen angegriffen. Den letzten wüthenden Angriff gegen Masagran leitete der Khalifa von Mascara, Mustapha-ben-Thauy, ein gefeierter Marabut und Schwager Abd-el-Kaders. Der officielle Bericht, den der Moniteur Algérien darüber giebt, stimmt in allen Details mit den Berichten unserer Correspondenten zusammen. Weniger Energie zeigt das zweite Abd-el-Kader'sche Armeecorps, welches bei dem Salzsee El-Sebgha, unweit Oran, steht und von dem Kabylen Buhamedi, Khalifa von Tlemsan, commandirt ist. Bis jetzt haben diese Truppen nichts sehr Ernstliches gegen die französischen Posten unternommen und nur mit deren Besatzungen und Mustapha's irregulären Spahis Flintenschüsse gewechselt. Auffallend contrastirt gegen die kritische Lage der Provinzen Algier, Oran und Titeri, wo seit 1830 der Kriegslärm nur auf kurze Zeit geschwiegen, der friedliche und günstige Zustand von Constantine, der größten und reichsten Provinz der Regentschaft. Die Truppenzahl ist dort nicht halb so groß, als bei Algier, und auf einem sehr weiten Raum zerstreut, dennoch sind die Stämme dort so ruhig und so sehr zu freundlichem Verkehr geneigt, daß man den Seehäfen dieser Provinz jetzt Vieh nach Algier schickt, um die dortigen fast ausgehungerten Truppen zu ernähren. Alle Versuche Abd-el-Kaders, die Stämme von Constantine aufzuwiegeln, sind, wie der Correspondent des Journal des Débats aufs bestimmteste versichert, vollständig gescheitert. Sein Parteigänger Ben-Omar hat die Flucht ergriffen, und zwei seiner ehemaligen Anhänger, der Khalifa Abd-el-Salem und Abd-allah-ben-Bu-Asis, Scheikh des Nomadenstammes der Ulad-Maadi, haben ihn verlassen und den Franzosen sich unterworfen. Die Beni-Abbes, ein sehr mächtiger Kabylenstamm, der die Umgebung des Biban bewohnt, sind mit den Franzosen in Handelsverkehr getreten. Die neue0554 türkische Colonie bei Setif ist in gutem Gedeihen, und bei Ghelma werden die Felder von französischen Colonisten bebaut, welche Kabylen in ihren Diensten haben. Der Ex-Bey Achmet befindet sich zu Dyr, an der Gränze von Tunis, von den meisten seiner Anhänger verlassen. Die Scheikhs der Araktas, welche ihm lange ein Asyl gegeben, sind jetzt auch von ihm abgefallen und nahmen kürzlich an dem großen Bairamfest (Haid-el-Kebir) in Constantine Theil, wo sie dem General Galbois vorgestellt wurden.
Hr. Thiers wird all seinen Geist, seine Gewandtheit, seine Rednergabe nöthig haben, um sich im Ministerium zu halten und festzusetzen. Die Camarilla arbeitet eifrig an einer Coalition ihrer Anhänger im Centrum mit den Doctrinärs und den beiden Extremitäten der Kammer, um das Zustandekommen einer Majorität zu Gunsten des Ministeriums zu verhindern. Man bedenkt nicht, daß, wenn dieses Ministerium nicht möglich ist, wenig mehr möglich seyn wird, und daß hinter der Unmöglichkeit des Ministeriums die Anarchie mit allen ihren Schrecken liegt. Dieß sieht man auf den beiden äußersten Flügeln der Kammer recht wohl ein, und ich zweifle daher auch gar nicht, daß dort das Anerbieten mit beiden Händen ergriffen werden wird. Sehr zweifelhaft aber ist, daß so viele Dupes im Centrum sich finden, die ihrem Verderben blind entgegen rennen. Der Majorität dieser Farbe ist es hauptsächlich um ihre Aemter, um ihre Fabriken, um ihren Grundbesitz zu thun; ihr sehnlichster Wunsch ist Stabilität der Dinge – keine gewagte Bewegung, weder zu Gunsten des Fortschritts, noch zu Gunsten der Gewalt. Diese – steht zu hoffen – werden die Lage des Hrn. Thiers zu würdigen verstehen, und sich an ihn anschließen. Auf der andern Seite scheint das linke Centrum mit der Schwierigkeit der Lage des Hrn. Thiers Einsicht zu haben, und ihm in Betreff derjenigen ihrer Ansprüche, welche das Centrum am meisten vor den Kopf stoßen dürften, noch für die Zeit der gegenwärtigen Session Gestundung geben zu wollen. Dahin sind die leitenden Artikel des Siècle, des Constitutionnel, des Temps zu deuten, welche, wie auch der Messager und der Nouvellist, in die Absichten des Premiers das beste Vertrauen setzen, auch wenn er in der Entwicklung seines Operationsplans nicht schon während der ersten acht Tage mit der Thür ins Haus fallen sollte. Etwas rigoroser ist der Courrier, indem er darauf hält, daß man von Seiten des Ministeriums dem Centrum in keinerlei Weise Concessionen mache. Das Journal du Commerce scheint nur die Gelegenheit abzuwarten, um den Premier der Ueberläuferei anzuklagen, und der National sagt bereits mit klaren Worten, der 2 März sey nichts als eine Fortsetzung des 12 Mai, wie dieser eine Fortsetzung des 15 April gewesen. Das Journal des Débats meint, wenn Hr. Thiers eben so zahm werden wollte wie jene von seinen Lieutenants, von welchen er am 12 Mai verlassen worden, so könnte man ihm seine dreijährige Opposition wohl vergeben, ja sogar ihn wieder lieb gewinnen. Dabei zweifelt es, daß Hr. Thiers ohne sich zum Werkzeug des Centrums zu machen, eine Majorität zu Stande zu bringen vermöge. Die „ Presse “hält nicht viel auf die Geschmeidigkeit des Hrn. Thiers und verharrt in der heftigsten Opposition. Bei diesem Stand der Dinge will die constitutionelle Ordnung, daß Hr. Thiers bei dem ersten Zeichen der Widerborstigkeit von Seite des Centrums die Kammer auflöse, in welchem Fall, wenn die Wahlen unter dem neuen Ministerium vor sich gingen, wohl schwerlich viele dieser Herren die Mitte des Palais Bourbons wieder zu sehen bekommen dürften, und das Ministerium Thiers sich auf Jahre befestigen könnte. Ist aber zu erwarten, daß in einem solchen Falle die königliche Sanction dieser Maaßregel erfolgen werde?
(Beschluß der in der heutigen Zeitung abgebrochenen Verhandlungen der zweiten Kammer über die hannover'sche Verfassungsangelegenheit.) Der Referent v. Watzdorf: „ Ich könnte mich in der That des Schlußwortes, was mir gebührt, in dieser Angelegenheit füglich enthalten. Von so vielen Rednern, welche den Gegenstand der heutigen Berathung behandelt haben, ist nur für und über das Deputationsgutachten gesprochen worden, von keinem dagegen. Indessen will ich mir nur eine kurze Bemerkung erlauben in Bezug auf die Rede des Hrn. Staatsministers v. Zeschau, die er bei dem Anfang unserer Berathung gehalten hat. Er äußerte sich dahin, daß die Staatsregierung sich veranlaßt gefunden hätte, die Oeffentlichkeit dieser Berathung zu gestatten. Meine Herren, Sie wissen, daß manche Ansichten, welche den Maaßregeln der hohen Staatsregierung zum Grunde liegen, nicht die meinigen sind. Darum ergreife ich mit um so größerer Freude die Gelegenheit, der hohen Staatsregierung dafür, daß sie das Palladium unserer Verfassung, die Oeffentlichkeit unserer Berathung, bei diesem wichtigen Gegenstand unversehrt erhalten hat, meinen innigsten Dank auszusprechen. Aber in diese meine Freude über das Verfahren unserer Staatsregierung hat sich doch ein Tropfen Wermuth gemischt, indem ich mit Bedauern wahrgenommen habe, daß die Freiheit der Meinungsäußerung nicht so unversehrt erhalten worden ist als die Oeffentlichkeit unserer Berathung. Ein Redner ist mehrmals in seinem Vortrag unterbrochen worden, und es ist ein strenges Urtheil über seine Rede gefällt worden, welches ich nicht unterschreiben kann. “
Reiche-Eisenstuck: „ Als Deputationsmitglied finde ich mich genöthigt, auf eine Aeußerung des Referenten etwas zu erwiedern. Der Referent, welcher als Organ der Deputation betrachtet wird, hat eine ausdrückliche Billigung einiger unangemessenen Aeußerungen ausgesprochen, die während der Discussion gefallen sind. Ich und alle Deputationsmitglieder haben den Bericht mit der Ueberzeugung unterschrieben, daß derselbe freimüthig und klar Alles beleuchtet, so weit es der guten Sache förderlich seyn kann; ich mißbillige es aber, wenn Aeußerungen in der Discussion gefallen sind, die nichts nützen und doch der guten Sache selbst einen bösen Dienst leisten können. Und somit muß ich offen meine Mißbilligung aussprechen, und kann der Meinung des Referenten, die er so eben aussprach, keineswegs beitreten. Ich glaube, man ist es dem Vertrauen, welches die hohe Staatsregierung in die Haltung der Kammer gesetzt hat, schuldig, daß man bei dieser öffentlichen Discussion in den Gränzen bleibt, welche die Weisheit gebietet und die dem Erfolg unserer guten Absicht sicherlich am zuträglichsten sind. “
Staatsminister v. Zeschau erklärte: „ Als die Regierung sich die Frage stellte, ob sie diese Berathung in öffentlicher Sitzung gestatten sollte, vergegenwärtigte sie sich den frühern Gang der ständischen Verhandlungen, und glaubte, es sey unbedenklich. Die Regierung, in der That den Grundsätzen der Verfassung ergeben und gewissenhaft in jeder Beziehung bei der Ausführung derselben, hat auch da, wo sie sich in dem Falle befand, ständische Wünsche zu berücksichtigen, gern nachgegeben. Sie wußte, es liege in dem Wunsche der Ständeversammlung, diesen Gegenstand öffentlich zu verhandeln; ich bekenne aber auch, daß die Regierung durch das, was vorgegangen ist, in ihrem Vertrauen getäuscht wurde, und leider in einem ähnlichen Falle sich in die Nothwendigkeit versetzt sieht, dieses Vertrauen gegen die Kammer nicht mehr auszusprechen. Ich füge0555 dem noch hinzu, daß die Regierung geglaubt hat, es liege nicht sowohl in ihrem eigenen Interesse, sondern besonders in dem der Kammer selbst, sich bei der gegenwärtigen Discussion innerhalb der Gränzen zu halten, die man mit Recht von einer sächsischen Ständeversammlung erwarten kann. In der That, meine Herren, ich habe die Ueberzeugung bisher gehabt, daß die sächsische Ständeversammlung zeither als ein Muster dagestanden habe, in Beziehung auf die Rücksichten, welche sie der Regierung jederzeit gewährt hat. Ich bekenne aber auch, daß dieser Vorgang der Ständeversammlung auch in der öffentlichen Meinung Nachtheil bringen wird. Ich nehme keinen Anstand, das öffentlich auszusprechen, es mag dieß getadelt oder gelobt werden – ich bin stets aufrichtig gewesen – ich habe es auch bei der Berathung mit der Deputation und in dieser Discussion bewiesen, – daher gestatten Sie mir auch, meine Herren, daß ich meine Meinung auch dießmal öffentlich ausspreche. “
v. Thielau stellte hierauf den Antrag, die Frage an die Kammer zu richten: „ ob dieselbe hinsichtlich derjenigen Ausdrücke, welche einer der Sprecher heute in der Kammer sich erlaubt, und welche von den königlichen Commissarien gemißbilligt worden sind, gleichfalls ihre Mißbilligung ausspreche? “ Worauf der Präsident, Dr. Haase, äußerte, er hoffe, die Kammer werde darin einverstanden seyn, daß eine weitere Discussion darüber weder zuträglich noch überhaupt wünschenswerth sey.
Nachdem mehrere Redner für und wider den Antrag gesprochen, äußerte v. Thielau: „ Hätte der Referent nicht das Verfahren der Regierung und des Directoriums getadelt, so würde ich ebenfalls nicht gesprochen haben. Er hat aber beklagt, daß der Redner unterbrochen worden ist, und zwar einen Tadel dabei ausgesprochen. Es ist die Unterbrechung geschehen von Seite des Staatsministeriums und von Seite des Präsidenten. Es ist das Verfahren Beider getadelt worden, und ich für meinen Theil glaube, daß man bei dem Verfahren, welches die Staatsregierung der Kammer gegenüber in dieser Angelegenheit eingeschlagen hat, unmöglich zugeben kann, daß sie oder das Directorium getadelt werde, ohne daß die Kammer sich darüber erkläre, ob sie die Ansichten des Referenten theile. Ich habe geglaubt, daß eine Frage deßhalb gestellt werden müsse, und bin überzeugt, daß die Majorität der Kammer die Ansicht des Referenten nicht theilt. “
Braun: „ Wenn die Ausdrücke nicht einmal bezeichnet werden können, über welche das Mißfallen der Kammer auszusprechen seyn soll, so kann sich die Kammer nicht entschließen, ob sie dem Antrage beitreten kann oder nicht. Daher finde ich, daß dem vermittelnden Vorschlage des Präsidenten, daß dem Antrage keine Folge zu geben, sondern derselbe als unverträglich mit der guten Sache angesehen werde, beizutreten ist, und hoffe, daß dadurch die leidige Sache abgemacht wird. “
Eisenstuck erhob sich hierauf und bemerkte: „ Ich theile die Aeußerungen des Mitgliedes nicht, welche hier in der Kammer erschallt sind, und welche die Veranlassung waren, daß der Präsident den Redner aufmerksam machte und dieser nun seine Rede schloß. Das scheint der Landtagsordnung ganz gemäß, und dadurch, daß die Kammer dem Präsidenten nicht widersprochen hat, indem er den Redner von der Weiterrede abhielt und ihn zu einem andern Ton ermahnte, durch dieses Nichtwidersprechen, glaube ich, hat sich die Kammer deutlich dahin erklärt, daß sie auch derselben Ansicht sey wie der Hr. Präsident und der Hr. Staatsminister. Ich glaube also, es wird durch eine solche Erörterung nichts erreicht, und es scheint mir auch, ein solches Censurcollegium in der Kammer über die Kammer zu errichten, nicht sachgemäß. Der berufene und erwählte Kammercensor ist der Präsident, der mag censiren, und dessen Censur muß jedes Mitglied dankbar empfangen. Wenn die Kammer findet, daß er ein ungerechter Censor ist, so mag sie sich dagegen erklären, wenn sie sich nicht censiren lassen will; wenn sie aber nichts dagegen sagt, so hat sie die Censur genehmigt, und Allen ist Genüge geschehen. “ Auf die Frage des Präsidenten, ob die Kammer mit seinem Verfahren, welches er bei dem Unterbrechen des Redners beobachtet habe, einverstanden sey, erhob sich eine große Mehrheit dafür. Nachdem hierauf der Präsident über den ersten Antrag der Deputation*)Daß die Regierung sich in Frankfurt für Wiederherstellung des zerstörten Rechtszustandes in Hannover auch fernerhin kräftigst verwenden solle. die Frage an die Kammer gerichtet, erklärte Staatsminister v. Zeschau: „ Ich halte, wie ich bereits früher auf einen ähnlichen Antrag erklärt habe, einen solchen Antrag nicht für gut. Ich kann nur wiederholen, was die Regierung bereits früher gesagt hat: sie wird thun, was ihrer Pflicht gemäß ist, “worauf der Antrag einstimmig angenommen wurde. Als der Präsident den zweiten Antrag **)**)Eine authentische Erklärung der letzten Entscheidung des Bundestags, und des Ausdrucks „ dermalige Stände. “gestellt, äußerte Staatsminister v. Zeschau: „ Muß ich auch nach den Ansichten und Meinungen, welche sich in der Kammer über die vorliegende Angelegenheit ausgesprochen haben, besorgen, daß die Bedenken, welche die Regierung gegen diesen oder jenen Antrag ausstellen wird, keinen Anklang in der Kammer finden werden, so liegt es mir doch ob, die Kammer darauf aufmerksam zu machen, wenn der Regierung gegen einen Antrag so wesentliche Bedenken beigehen, als hier. Es ist von einem Bundesbeschlusse die Rede, welcher die Angelegenheiten eines fremden Staates betrifft. Es geht in der That daher über das Befugniß der geehrten Kammer, es geht sogar über die Berechtigung der Staatsregierung hinaus, hier eine authentische Interpretation des Beschlusses zu beantragen. Ich enthalte mich übrigens die Gründe hervorzuheben, welche politischer Natur seyn könnten, um eine solche Interpretation nicht zu beantragen. “
Abg. v. Thielau entgegnete: „ Die Deputation hat auf diesen Antrag die größte Wichtigkeit legen müssen. Es ist sehr natürlich, daß das Vertrauen zu der Regierung des Landes, welche in Frage steht, nur dann wiederhergestellt werden kann, wenn mit denjenigen Vertretern verhandelt wird, welche nach der frühern Verfassung als allein legitimirt angesehen werden können. Was soll die Folge von Verhandlungen mit andern Ständen seyn, als dieselben Zweifel über die Gültigkeit der Verhandlungen hervorzurufen, welche jeder Ständeversammlung entgegenstanden, die man bis jetzt versucht hat, in diesem Lande zusammenzuberufen. Das ist eben der große Uebelstand, daß das Vertrauen, einmal vernichtet, sich so schwer wiederherstellen läßt. Es ist der Zwischenact der Jahre lang rechtskräftig bestandenen, von König und Volk anerkannten Verfassung von 1833 nie zu verlöschen, und man wird nie auf ein anderes Fundament recurriren können, um eine neue Verfassung zu begründen, als auf eben diese einseitig aufgehobene Verfassung. Die Einwürfe gegen die Beschlüsse einer solchen Ständeversammlung, die nach der Verfassung von 1819 einberufen wird, müssen unbedingt dieselben seyn, welche jeder frühern Ständeversammlung entgegenstanden, und die Zweifel über die Gültigkeit einer auf diese Weise zu Stande gebrachten neuen Verfassung müssen noch größer seyn, als die irgend gegen die Gültigkeit0556 der aufgehobenen vorgebracht worden. Hielt sich das Land für verpflichtet durch die aufgehobene Verfassung, aber nicht der Regent, so wird durch die neu zu begründende weder der Nachfolger des Regenten, als Regent, noch das Land sich rechtmäßig verpflichtet fühlen. Es kann also kein Vertrauen erweckt werden durch eine Verhandlung mit den Ständen von 1819, die von dem Lande für incompetent gehalten werden. Ich habe geglaubt, daß es im Interesse aller deutschen Regierungen liege, daß die Stände vom Jahr 1833 als diejenigen angesehen werden, welche unter „ den dermaligen Ständen “zu verstehen sind. Ehe man nicht auf diesen Standpunkt der Sache zurückkehrt, und von diesem aus das Recht des einen und des andern Theils untersucht, ist zu einem erfreulichen Resultat nicht zu gelangen. “ Bei der darauf erfolgenden Abstimmung nahm die Kammer den zweiten Antrag gleichfalls einstimmig an. Beim dritten Antrag*)Wiederherstellung der Oeffentlichkeit der Bundesprotokolle. äußerte Staatsminister v. Zeschau: „ Ich glaube, die Kammer wird sich überzeugen, daß ein Antrag wie der vorliegende, selbst wenn die Regierung sich entschließen könnte, einen solchen an die Bundesversammlung zu richten, keinen Anklang finden kann und finden wird. Es ist ein Antrag, welcher in die dort einmal angenommene Geschäftsordnung tief eingreift, und kaum wird man einem solchen von einer einzelnen Regierung ausgehenden Antrage zu entsprechen geneigt seyn. Uebrigens theile ich vollständig die Ansicht, welche die Deputation an dieser Stelle ihres Berichts ausgesprochen hat. Ich wünsche, das Ministerium wünscht, es möchte die Bundesversammlung sich entschließen, in manchen Angelegenheiten, welche dort verhandelt werden, die Verhandlungen der Oeffentlichkeit zu übergeben. Es würde über die Verhandlungen zuweilen eine ganz andere Ansicht im Publicum obwalten, als häufig bemerkt worden ist, d. h. es würde dasselbe den oft sehr gediegenen Arbeiten und dem Schlußresultate der dort verhandelten Gegenstände ein öffentliches Anerkenntniß zu Theil werden lassen, welches in Ermangelung der Oeffentlichkeit wenigstens schwankend ist. “
Nachdem auch der dritte Antrag einstimmig angenommen war, stellte der Präsident den vierten **)**)Einsetzung eines Bundesstaatsgerichtshofs. zur Abstimmung, wobei Staatsminister v. Zeschau bemerkte: Es hat sich bei den vorhergehenden beiden Anträgen bestätigt, und wird sich gleichmäßig auch bei dem dritten bestätigen, daß das Bemühen des Ministeriums sehr vergeblich seyn wird, die geehrte Kammer zur Ablassung von dem vorliegenden Antrage zu bestimmen. Ich werde daher auch gegen den Antrag nicht sprechen, sondern erlaube mir nur eine Bemerkung als eine berichtigende, ohne darauf anzutragen, daß die Deputation oder die Kammer aus ihrem Antrag ein Wort weglasse, nämlich diese: es ist zugleich von den Justizverweigerungen die Rede, welche zur Entscheidung an das Reichsgericht auch gewiesen werden möchten. Ich muß in dieser Beziehung bemerken, daß darüber in der Bundesacte und den sonst dazu gehörigen Bestimmungen die vollständigsten Vorschriften vorhanden sind. Ich kann aus eigener Erfahrung darüber sprechen, daß mehrfach solche Beschwerden seit dem Bestehen der Bundesversammlung an sie gelangt sind, und in der That eine große Anzahl von Beschwerden über Justizverweigerung vollständig Abhülfe gefunden hat. “
Referent v. Watzdorf entgegnete: „ Der Standpunkt der Kammer, welche die vorliegenden Anträge an die Staatsregierung zu bringen beabsichtigt, und der der letztern selbst ist ein verschiedener. Die Staatsregierung kann bei diesen Anträgen vielleicht nach Thatsachen urtheilen, die ihr allein bekannt sind, von denen aber die Kammer keine Wissenschaft haben kann. Es ist daher möglich, daß die Staatsregierung diesen Anträgen vielleicht keine Folge geben wird und nicht geben kann. Sie kann darin vollkommen Recht haben, wenn die Verhältnisse, die ihr allein, der Kammer aber nicht bekannt sind, von der Art sind, daß für die gestellten Anträge ein günstiger Erfolg nicht zu erwarten ist. Die Kammer aber kann ihr Facit nur nach bekannten Größen ziehen. Da nun in den Anträgen des Berichtes ein Mittel zu liegen scheint, den gestörten Rechtsschutz in Deutschland wieder herzustellen, so glaubte die Deputation wohl zu thun, den Gebrauch dieses Mittels anzuempfehlen, wenn auch ein günstiger Erfolg nicht zu erwarten ist. “
Abgeordneter Eisenstuck: „ Es sind noch mehrere Gründe vorhanden, weßhalb der Antrag der Deputation auf die Genehmigung der Kammer Anspruch haben dürfte. Es ist nicht zu läugnen, im Artikel 29 der Wiener Schlußacte heißt es: „ Wenn in einem Bundesstaate der Fall einer Justizverweigerung eintritt, und auf gesetzlichen Wegen ausreichende Hülfe nicht erlangt werden kann, so liegt der Bundesversammlung ob, erwiesene nach der Verfassung und den bestehenden Gesetzen jedes Landes zu beurtheilende Beschwerden über verweigerte oder gehemmte Rechtspflege anzunehmen, und darauf die gerichtliche Hülfe bei der Bundesregierung, die zu der Beschwerde Anlaß gegeben hat, zu bewirken. “ Darauf beschränkt sich die Hülfe bei der Bundesregierung, welche zu der Beschwerde Veranlassung gegeben hat. Das ist doch zu bedenken, meine Herren. Mir scheint nicht, als ob da ein ganz ausreichender Rechtsschutz versprochen wird; denn es geschieht nichts weiter, als daß die Regierung veranlaßt wird, sie solle abhelfen. Aber ein zweiter Punkt, und der von besonderer Wichtigkeit zu seyn scheint, ist die Frage: wer ist der Betheiligte? Mir ist es nach der Bundesacte immer klar gewesen, daß darunter Jeder aus dem Volke zu verstehen ist. Wenn aber ein Reichsgericht organisirt wird, so wird sich dessen Wirksamkeit auch mit darauf erstrecken; denn es ist eine ganz andere Sache, wenn ein organisirtes Reichsgericht besteht und unabhängige Richter die Cognition haben. Es ist dieß um so wichtiger, weil nach der am Bundestage bestehenden Verfassung in vielen Fällen Stimmenmehrheit, ja Stimmeneinhelligkeit erfordert wird. Ein Gerichtshof mit Stimmenmehrheit gibt aber mehr Garantie. Unter der sonstigen Reichsverfassung konnte die Entscheidung des Reichsgerichts auch mit einem Antrag auf Execution verbunden werden. Ich habe selbst eine Execution vornehmen sehen gegen Kurhessen und Lüttich, und die Execution konnte ohne Weiteres erkannt werden. Das Alles vermißt man, wenn nicht ein Reichsgericht organisirt wird. “
Staatsminister v. Zeschau: „ Ich muß mir gegen eine Aeußerung des geehrten Abgeordneten die Berichtigung in facto erlauben, daß bei der Beurtheilung einer Justizverweigerung Stimmeneinhelligkeit nicht nothwendig ist, wie auch die Bundesacte deutlich sagt. “ Nach einstimmiger Zustimmung der Kammer kam der Abg. Clauß (aus Chemnitz) auf seinen frühern Antrag zurück, begnügte sich jedoch damit, denselben nur als einfache Erklärung von seiner Seite zu Protokoll genommen zu sehen.
Präsident Dr. Haase: „ Diese eben berathene Petition ist in jeder Beziehung eine ständische; sie ist eine solche nicht nur, weil sie von einem Mitglied unserer Kammer ausgegangen ist, sondern sie auch eine ständische Petition in Beziehung auf ihren Inhalt, welcher hochwichtig ist für alle deutsche constitutionelle Staaten. Lassen Sie daher uns und einen jeden Einzelnen von uns bei dem Namensaufruf0557 öffentlich und laut aussprechen, daß wir einmüthig sämmtliche Anträge, welche der Deputationsbericht enthält, an die hohe Staatsregierung stellen wollen. “ Die Herren Staatsminister v. Könneritz, v. Zeschau und Nostitz-Wallwitz, sowie der königl. Commissär v. Wietersheim verließen den Saal, und bei der nun folgenden Abstimmung durch Namensaufruf erklären 68 anwesende Mitglieder der zweiten Kammer einstimmig ihre Genehmigung des Deputationsgutachtens.
Das Gesetzgebungsconseil ist jetzt mit dem Entwurfe eines Strafgesetzbuchs beschäftigt. Man geht hiebei von dem Gesichtspunkt aus, daß vor dem Gesetze alle zeitlichen wie beständigen Unterthanen der Pforte ohne Unterschied der Religion und des Standes gleich seyn müssen. Dieß ist wichtig, denn an dieser Klippe scheiterten die Unterhandlungen zu dem Abschluß eines Handelsvertrags zwischen der Pforte und Griechenland. Reschid Pascha behauptete nämlich, die in der Türkei sich aufhaltenden Unterthanen Sr. Maj. des Königs von Griechenland müßten in Gesetzübertretungsfällen während ihres Aufenthalts in der Türkei der ottomanischen Jurisdiction unterliegen, da dieß dem in allen Staaten Europa's in Hinsicht der Fremden befolgten Grundsatze gemäß sey, und die Pforte mit der Ausarbeitung eines Pönalcodex sich gegenwärtig beschäftige, der allen Anforderungen des Rechts entsprechen werde, und bei welchem die Strafgesetzbücher der gebildetsten Nationen zum Vorbild genommen worden seyen. Sie können sich wohl denken, daß Hr. Zographos, als seine Gegenvorstellungen kein Gehör fanden, sich dahin erklärte, man müsse abwarten, bis das neue Gesetzbuch erschienen sey, um sich darüber näher verständigen zu können. Diese Vorgänge beschäftigen uns Europäer fast ausschließend, da man allgemein glaubt, daß die Pforte nach Ablauf der jetzt bestehenden Verträge die Gerichtsbarkeit über alle sich hier aufhaltenden Fremden ansprechen werde. Wenn aber das erwartete Gesetzbuch nicht fast immer das Gegentheil von dem anordnet, was Mohammed in seinem Koran vorschreibt, so muß uns die angedrohte osmanische Gerichtsbarkeit nicht wenig um unsre Haut besorgt machen. Ein Gesetz, das oft den Mörder glimpflicher als den Dieb behandelt, das dem Pöbel erlaubt, den auf der That ertappten Ehebrecher zu richten und das Todesurtheil sogleich zu vollziehen (es steht die Strafe der Steinigung darauf), kurz ein Gesetz, das kaum der untersten Stufe der Cultur der arabischen Wüstenbewohner entspricht, dürfte uns Europäer mit gegründetem Schrecken erfüllen. Reschid Pascha versichert freilich, die Pforte wolle bei der Abfassung ihres Pönalcodex die Gesetzbücher gebildeter Nationen zum Muster nehmen; was aber die Ulemas dazu sagen werden, daß man ihnen dadurch einen guten Theil ihres Korans ohne weiteres antiquirt, wollen wir abwarten. Ferner dürfte man schwerlich auch nur Einem Beisitzer des Conseils die Vorkenntnisse zumuthen, die das Verständniß unsrer europäischen Gesetze voraussetzt. Auf der andern Seite muß man gestehen, daß die Pforte gegründete Ursache hätte, sich über das Benehmen der hiesigen europäischen Kanzleien zu beschweren. Sie entbehren gewöhnlich der nöthigen Energie, um den Abschaum ihrer Landsleute, die sich hieher flüchten, um ungestört ihren verbrecherischen Neigungen nachhängen zu können, im Zaum zu halten; sie entbehren auch meistens einer allseitigen juridischen Bildung, selbst um auch nur eine gehörige Voruntersuchung einzuleiten. Daher geschieht es oft, daß durch die Wachsamkeit der türkischen Polizei verhaftete Diebe binnen wenigen Tagen wieder in Freiheit gesetzt werden, und daß vorzüglich unter dem Deckmantel wechselseitiger Obligationen die ärgsten Betrügereien verübt werden. In diese, oft sehr verwickelten Geschäfte ist nur dem geübten juridischen Auge die Einsicht möglich. Alle diese Uebelstände werden indessen mehr als hier an andern Handelsplätzen des Orients gefühlt, obwohl auch in Konstantinopel sich bereits häufige Klagen darüber vernehmen ließen.
Die Redaction der Allgem. Zeitung erhielt in diesen Tagen zum erstenmal eine eigene directe Sendung der Bombay Times über Alexandria und Triest, die jedoch nicht weiter als bis zum 1 Jan. reicht, so daß politisch Erhebliches daraus nicht nachzutragen ist. Die Einrichtung dieser ostindischen Zeitung ist ganz nach dem Muster der Londoner. Voranstehen die Ankündigungen: Schiffsgelegenheiten, Verkäufe u. s. w. – ein Bild des großartigsten Handelslebens. Für europäische Comforts aller Art ist reichlich gesorgt; so beweist z. B. eine von Blackwell, Cursetjee u. Comp. angezeigte Auction des Mobiliarnachlasses des Contre-Admirals Sir F. Maitland, daß Küche und Keller desselben mit dem Feinsten und Besten wohl versehen waren. Europäische Weine sind, in Anbetracht des ungeheuren Transportwegs und der durchgängig hohen Preise der Lebensbedürfnisse in Indien, nicht sonderlich theuer, z. B. Champagner-Epernay das Duzend Flaschen 40 Rupien (die Rupie ungefähr 1 fl. 30 kr. ); 1822er Hochheimer 25 Rupien u. s. w. Gerichtliche Anzeigen, bei denen Eingeborne betheiligt, sind zugleich in englischer Sprache und dem Landesdialekt gedruckt. Hinter den Annoncen kommen „ leitende Artikel “über indische oder überhaupt asiatische Angelegenheiten. So findet sich in einem politischen Rückblick der Nummer vom 1 Jan. folgende Stelle: „ Das eben abgelaufene Jahr hat nicht nur Amerika und Europa durch die siegreiche Ausführung der transatlantischen Dampfschifffahrtsverbindung verknüpft, sondern auch Asien Europa nahe gerückt durch die erste regelmäßige Einhaltung monatlicher Dampfschifffahrt, durch die Convergenz aller politischen Zwecke auf die orientalische Frage, durch die Ausdehnung europäischer Politik in das Herz von Asien. Frankreich ist durch sein Werkzeug Mehemed Ali und seine französischen Officiere in Aegypten, Syrien und dem östlichen Arabien gegenwärtig; Rußland spielt den Protector der Türkei, ist in Persien zu Haus, drückt auf die Tartarei; Britannien, in Afghanistan vorrückend und mit einem indischen Heere die Invasion auf das Land zurückwerfend, von wo aus so viele Einfälle in Indien stattgefunden, sitzt in seinem Lager zu Kabul, und bewacht die russischen Vorposten. Im rothen Meer ist Aden weggenommen und befestigt, und regelmäßig geht zwischen dort und hier ein monatliches Dampfboot. Innerhalb Indiens sind Kurnul und Dschudpore genommen, in Sattarah der Sultan entsetzt, Baroda unterwürfig; außerhalb Indiens die Landschaft Sind wohl überwacht und in das brittische Interesse gezogen, der Indus überschritten, Ghisni und Kelat erstürmt, Kandahar und Kabul besetzt, Beludschistan gezüchtigt, der Indus unserm Handel zollfrei geöffnet, das Pendschab unsern Heeren erschlossen: – das ist in der That ein gewichtiges Summarium, in welchem Alles auf das letzte Ziel: die Europäisirung Asiens hindeutet. Und wie um auf dem civilen und moralischen Felde das zu vollenden, was die militärischen Bewegungen auf dem politischen und materiellen Feld geleistet haben, hat zugleich in den Geistern Europa's eine allgemeine Bewegung nach Asien hin begonnen. Die Deutschen und die Schweden schreiben Bücher über Indien, die französische Presse discutirt über Syrien und Indien, und in England0558 hat eine mächtige Gesellschaft Indien sich zum Felde seiner sittlich-religiösen Agitation gewählt. So war das letzte Jahr für England ein Jahr des Triumphs; bei dem Beginn desselben war eine finstere Wolke von Osten bis Westen über unser indisches Reich gelagert, unsere Waffen haben sie verscheucht, nur gegen China hin düstert noch eine Gewitterwolke, weil dahin unsere Waffen sich noch nicht gewendet haben. “ (Die chinesische Frage anlangend, ist es bemerkenswerth, daß auch in der indischen Presse durch den commerciellen Eigennutz manche Stimme der Humanität durchdringt, welche den Schmuggelhandel, der den Chinesen das Opium aufdringen will, als durchaus ungerecht und verwerflich verdammt.) Auf den leitenden Artikel folgt dann die „ Eastern “und nach dieser die „ Western intelligence “. Erstere ist großentheils militärisch: Garnisonswechsel und dergl. Der Generalgouverneur Lord Auckland befand sich am 21 Dec. in Agra, wo ihm Se. Hoh. der wohlbeleibte Ranah von Dhulpur seine Aufwartung mit allem orientalischen Fürstenpomp abstattete. Nach einem Schreiben aus Karak scheint es, daß die Engländer keine Lust haben, diese kleine Insel im persischen Meerbusen wieder herauszugeben. Der Capitän Conolly war unlängst vom Bombay mit Depeschen dahin abgegangen; die Regierung zahlte für ihn die ungeheure Summe von 2000 Rupien als Ueberfahrtsgeld. – Die „ Western “, d. h. europäischen Nachrichten, betreffen natürlich zunächst das heimathliche England. Am Schluß finden sich litterarische und wissenschaftliche Notizen, besonders Auszüge aus europäischen Schriften über Indien; reichliche Auszüge sind unter Anderm aus dem allerdings trefflichen Buche des Schweden Graf Björnstjerna: „ das brittische Reich in Ostindien “mitgetheilt. In einer der letzten Nummern finden sich Auszüge aus dem Pandow Pratar, das die Heldenthaten der fünf Pandu-Brüder besingt, welchen die Volkssage den Ursprung der großen Felsenhöhlen von Elephanta und die meisten andern alten Bauten in Indien zuschreibt. Das Gedicht ist eine metrisch freie, knittelreimartige Uebertragung eines Theils des großen Sanskrit-Gedichts Mahabharata in das Prakrit oder die Vulgärsprache.
☞ Für Zeitungsleser! Bei allen resp. Postämtern Deutschlands wird Pränumeration für das zweite Quartal auf die täglich erscheinende Augsburger Abendzeitung angenommen. Der Beifall, mit welcher diese Zeitung die Verhandlungen der Bayerischen Stände-Versammlung liefert, hat ihr eine so außerordentliche Zunahme verschafft, daß von den ersten Nummern d. J. ein zweiter Abdruck veranstaltet werden mußte, und sind nun die Verhandlungen wieder vollständig zu haben. Das k. Oberpostamt Augsburg hat die Hauptspedition; Preis hier vierteljährlich nur 1 fl. 15 kr., jährlich 5 fl. – Zu Inseraten jeder Art ist die Augsburger Abendzeitung vorzüglich zu empfehlen; Auflage 3000! Insertionsgebühr für die Petitzeile nur 3 Kreuzer; größere Lettern werden besonders berechnet. Zu zahlreichen Bestellungen für das mit dem 1 April beginnende zweite Quartal empfiehlt sich der Verleger: J. C. Wirth.
☞ Die vierte Auflage von Wirths Taschen-Liederbuch für Freunde des gesellschaftlichen Gesanges; Preis 24 kr. oder 6 gGr. ist durch alle Buchhandlungen Deutschlands zu haben, und kann solches mit Recht als sehr beliebt und zweckmäßig empfehlen: Der Herausgeber J. C. Wirth.
Bestimmungen in Bezug auf Auswanderer aus der arbeitenden Classe und anderer Personen, welche nach Neu-Seeland auszuwandern wünschen.
(Vergl. die Anzeige der Neu-Seeland-Compagnie in London im gestrigen Stück der Allg. Zeitung.)
1. Nach den Kaufbedingungen für Land in der ersten und Hauptniederlassung der Compagnie, datirt vom 1 Jun. 1839, hat die Compagnie sich anheischig gemacht, 75 Proc. der von den Käufern erhaltenen Gelder auf Auswanderungskosten nach der Niederlassung zu verwenden. Zufolge dieser Bedingungen können die Käufer solche Personen, die zu der unten bezeichneten Classe gehören, der Compagnie um die Verwilligung einer freien Ueberfahrt zur Mitnahme vorschlagen.
2. Die Compagnie bietet demzufolge eine freie Passage nach der Colonie (einschließlich der Beköstigung und ärztlichen Beistandes während der Reise) für folgende Personen an: Ackerbauer, und besonders auch solche, die mit dem Flachs - und Tabaksbau vertraut sind, Winzer, Schäfer, Bäcker, Grobschmiede, Metallarbeiter, Schlosser, Schiffszimmerleute, Bootbauer, Rademacher, Säger, Tischler, insbesondere Zimmerleute, Küper, Gerber, Hufschmiede, Mühlenbauer, Sattler, Schuster, Schneider, Lohgerber, Ziegelbrenner, Kalkbrenner und andere beim Häuserbau beschäftigte Personen.
3. Personen, welche vorstehende Gewerbe treiben, und um eine freie Ueberfahrt nach Neu-Seeland anhalten, haben der Compagnie zufriedenstellende Zeugnisse über ihre Befähigung und ihren Gesundheitszustand kostenfrei zuzustellen. Jedes Ehepaar hat seinen Heirathsschein mit beizubringen. Ein von ihrem Ortspfarrer auszustellendes Certificat über ihr sittliches Betragen wird ebenfalls unumgänglich erfordert. Den Ehefrauen derselben wird von der Compagnie eine freie Passage mit ihren Männern bewilligt.
4. Einzelne Frauenzimmer erhalten eine freie Passage, wenn sie unter dem Schutze ihrer Eltern oder naher Verwandten auswandern, oder sich als wirkliche Dienstboten bei Damen, welche mit demselben Schiffe als Cajütenpassagiere gehen, ausweisen. Kinder, deren Eltern von der Compagnie eine freie Passage erhalten, gehen ebenfalls frei.
5. Alle Auswanderer, Erwachsene sowohl als Kinder, müssen vaccinirt worden seyn, oder schon die Blattern gehabt haben, und ein Zeugniß hiervon beibringen.
6. Die Reisekosten bis zum Einschiffungsorte müssen von den Auswanderern selbst getragen werden; doch werden sie an dem zur Einschiffung festgesetzten Tag im Hafenort aufgenommen, und in keine fernere Kosten mehr versetzt, wenn auch die Abreise des Schiffes noch verzögert werden sollte.
7. Jeder erwachsene Auswanderer ist berechtigt, Bagage bis zu dem Gewichte von einer halben Tonne (1100 Pfund) oder bis zu 20 Kubikfuß Raum, mitzunehmen. Extrabagage ist der Zahlung der gewöhnlichen Frachtpreise pr. Tonne unterworfen.
8. Die Auswanderer müssen sich, bevor ihnen die Einschiffung gestattet wird, mit reinen Betten für sich und ihre Kinder, mit gehöriger Kleidung zur Reise und anderen zur Erhaltung der Reinlichkeit unumgänglich nothwendigen Gegenständen, so wie mit den zu ihrem Geschäfte nothwendigen Werkzeugen selbst versehen. Hinsichtlich der Zeit ist die Reise gewöhnlich von viermonatlicher Dauer.
9. Bei der Ankunft der Auswanderer in der Colonie werden sie von einem Beamten empfangen, der für ihre ersten Bedürfnisse Sorge tragen und ihnen zur Erreichung ihres Bestimmungsorts behülflich seyn wird. Auch wird er sie bei etwa sich erhebenden Schwierigkeiten unterstützen, und ihnen zu jeder Zeit Arbeit im Dienste der Compagnie verschaffen, im Falle sie aus irgend einer Ursache solche anderswo nicht erhalten können. Den Auswanderern steht es jedoch völlig frei, sich bei jedem Andern zu verdingen, der ihnen Beschäftigung geben will, und ihre Löhnung nach Belieben untereinander festzusetzen.
10. Sobald nicht weniger als 150 deutsche Auswanderer aus den oben beschriebenen arbeitenden Classen gewählt und genehmigt, und wenigstens ein Tausend Acres Land gekauft seyn werden, wird die Compagnie für die Ueberfahrt derselben nach Neu-Seeland in einem zu diesem Behuf ausgerüsteten Schiff entweder von Antwerpen oder Rotterdam aus Sorge tragen. Es ist der besondere Wunsch der Compagnie, daß jede Auswanderungsgruppe in ihrem Schiffe von einem jüngeren Geistlichen begleitet werde, dem zugleich das Schulwesen nicht fremd seyn darf. Er hat auch befriedigende Zeugnisse von seiner geistlichen Behörde beizubringen. Wegen seiner0559 Schulpflichten wird die Compagnie mit ihm ein besonderes Arrangement treffen. Jede Auswanderungsgruppe hat auch ihren Arzt, der zugleich wundärztliche Kenntnisse besitzen und Zeugnisse beibringen muß, zu wählen. Dieser ist während der Ueberfahrt, aber nicht länger, im Dienste der Compagnie, und bezieht, außer der freien Cajütenpassage, dasselbe Honorar, gleich brittischen Aerzten auf Auswanderungsschiffen. Den Käufern und Auswanderern wird auch besonders anempfohlen, aus ihren gemeinschaftlichen Mitteln einen kundigen, auch mit dem Wegbau vertrauten Landmesser zu wählen, der von dem Oberlandmesser der Compagnie und seinen Gehülfen in Neu-Seeland jede mögliche Unterstützung zur Förderung der Interessen der Auswanderer erhalten wird. Sämmtlichen drei vorgenannten Personen wird freie Cajütenpassage und dergemäße Beköstigung bewilligt.
Im Auftrage der Direction: John Ward, Secretär.
Eine deutsche Uebersetzung der Ende December unter den Auspicien der Compagnie in London erschienenen zweiten Auflage eines Werkchens über Neu-Seeland für Auswanderer wird nächstens erscheinen.
Bei allen schriftlichen Anfragen hat man sich in Briefen, franco Gränze, an den Secretär, Adresse: John Ward Esqr. Secretary, at the New Zealand Company's Office Nr. 9. Broad Street Buildings, London, zu wenden.
Rheinische Eisenbahn-Gesellschaft.
Siebente Actien-Einzahlung von 10 Proc.
Die Actionnäre unserer Gesellschaft werden unter Bezugnahme auf die §§. 14, 15 und 16 des Statuts hiermit aufgefordert, die siebente Einzahlung mit 10 Proc. oder 25 Thaler per Actie, bis zum 16 März d. J. bei uns oder bei den Herren Joh. Dav. Herstatt Sal. Oppenheim jun. & Comp. Abr. Schaaffhausen Joh. Heinr. Stein
in Köln.
Karl Martin Adenaw in Aachen zu leisten, und die in ihren Händen befindlichen Quittungsscheine über die geleistete sechste Einzahlung mit einzuliefern, indem die neuen Quittungsscheine über 70 Proc. oder 175 Rthlr. per Actie lauten und nur gegen Zurückgabe der am 2 Januar c. von uns ertheilten Quittungen verabfolgt werden.
Die vorgenannten Bankierhäuser werden wie bisher über die empfangenen Einzahlungen Interims-Quittungen ertheilen, welche demnächst gegen die förmlichen Actien-Quittungen bei denselben Bankierhäusern umzutauschen sind.
Köln, den 12 Januar 1840
Die Direction der Rheinischen Eisenbahn-Gesellschaft.
Hirte, Spec. -Dir.-Subst.
Vorladung.
Den 27 August 1837 verstarb zu Charlottenburg an der Cholera die verwittwete Majorin v. Buttler, Henriette, geborne Fendeisen, genannt v. Thurnfeld, deren Erben oder etwaige Anverwandte bisher nicht zu ermitteln gewesen sind, und von welcher nur so viel bekannt, daß sie mit ihrem 2 Tage vor ihr verstorbenen Ehegatten am 2 Februar 1829 zu Feldkirchen im Königreich Bayern getraut seyn, und mit demselben eine Zeit lang in Brüssel gelebt haben soll.
Ihr Nachlaß beträgt etwa 200 Rthlr.
Auf den Antrag des Justizcommissarius Wendland als bestellten Nachlaßcurators werden daher alle unbekannten Erben der bezeichneten v. Buttler oder deren Erben hierdurch öffentlich vorgeladen, sich spätestens in dem coram deputato Kammergerichts Referendarius Dr. Gneist auf den 31 December 1840 Vormittags 10 Uhr, hier auf dem Kammergericht anberaumten Termin zu gestellen und ihre Legitimation zu führen, widrigenfalls der Nachlaß den sich legitimirenden nächsten Erben, und insofern Niemand erscheinen sollte, dem Fiscus als ein herrenloses Gut zugesprochen und demselben zur freien Disposition verabfolgt werden wird, und der nach erfolgter Präclusion sich etwa noch meldende Erbe alle dessen Handlungen und Dispositionen anzuerkennen und zu übernehmen schuldig, von ihm weder Rechnungslegung noch Ersatz der gehobenen Nutzungen zu fordern berechtigt, sondern sich lediglich mit demjenigen, was also noch vorhanden seyn wird, zu begnügen verbunden seyn soll.
Den Auswärtigen werden die Justizcommissarien Ebell, Naudé und Becher als Mandatarien in Vorschlag gebracht.
Berlin, den 6 Februar 1840
Königlich preuß. Kammergericht.
Bau-Ausschreibung.
Die Regierung des Kantons St. Gallen hat die Ausführung nachstehender neuen Straßenstrecken beschlossen, als von Riedern bis Rorschach, 18,902 Fuß lang, zu 58,000 fl. veranschlagt, mit Inbegriff einer großen gewölbten Brücke, dann von Rorschach bis Staad, 8163 Fuß lang, zu 20,000 fl. veranschlagt.
Alle diejenigen, welche Lust haben, diese beiden Straßenstrecken in Accord zu übernehmen, werden somit eingeladen, das Local zu besuchen und beim Straßen - und Wasserbau-Inspector zu St. Gallen die Plane und Bauvorschriften einzusehen.
Uebernahmsangebote haben schriftlich und verschlossen bis längstens Ende März d. J. bei dem unterzeichneten Departement zu geschehen.
St. Gallen, den 29 Februar 1840
Das Baudepartement.
Offene Lehrerstellen.
Für das Gymnasium und die Gewerbschule zu Yverdon sind Ende des Monats März folgende Stellen zu besetzen, und werden hiemit ausgeschrieben: 1) die Stelle eines Lehrers der französischen Sprache und Litteratur, der Staatswirthschaft, der bürgerlichen Verwaltung und der alten Geschichte. Auch könnte der Unterricht der Geographie und der Elemente der Astronomie mit dieser Stelle verbunden werden; 2) die Stelle eines Lehrers der Arithmetik, Buchhaltung, Geometrie, Algebra, Trigonometrie, der umschreibenden Geometrie und der Mechanik; 3) eines Lehrers für Naturgeschichte, Physik, Chemie und Technologie.
Jeder dieser drei Lehrer ist verbunden, höchstens 28 Stunden wöchentlich zu geben. Er bekommt einen festen Gehalt von jährlich 1300 Franken und überdieß seinen Antheil an dem von den Schülern zu entrichtenden Schulgelde. Es wird jedem der drei Lehrer zugesichert, daß das gesammte Einkommen nicht weniger als 1450 Schweizerfranken betragen soll; 4) die Stelle eines Lehrers für Zeichnen, Schreiben, Geographie und die Elemente der Astronomie. Er hat ein festes Einkommen von 1000 Schweizerfranken, und bekommt seinen Antheil am Schulgelde. Er ist zu einem Maximum von 28 Stunden wöchentlich verbunden; 5) die Lehrerstelle für griechische und deutsche Sprache. Dieser Lehrer gibt wöchentlich 30 Stunden, und erhält eine Besoldung von 1450 Schweizerfranken jährlich; 6) die Lehrstelle für lateinische Sprache, neue Geschichte und Religion. Dieser Lehrer gibt wöchentlich 30 Stunden, und bezieht einen jährlichen Gehalt von 1450 Schweizerfranken; 7) die Stelle eines Lehrers für französische Sprache, Arithmetik, Geographie, die Elemente der Astronomie, das Lesen und den Gesang. Auch kann ihm der Unterricht der alten Geschichte und die bürgerliche Verwaltungslehre aufgetragen werden. Er ist zu höchstens 30 Stunden wöchentlich verbunden, und bekommt einen festen Gehalt von jährlich 900 Schweizerfranken.
Derjenige Lehrer der Anstalt, welcher zum Director derselben ernannt wird, ist nur zu wöchentlich 14 Stunden verbunden. Es wird ihm versichert, daß seine Besoldung mit Einschluß seines Antheils an dem von den Schülern zu erhebenden Schulgeld auf 1800 Schweizerfranken jährlich sich beträgt. Außerdem hat er seine Wohnung in der Anstalt und die Benutzung eines Gartens.
Ein Lehrer der Gymnastik erhält für wöchentlich 10 Stunden eine Besoldung von 200 Schweizerfranken und bezieht noch außerdem eine Vergütung von den Schülern.
Die Tage der Prüfungen werden später angezeigt werden.
Diejenigen Personen, welche auf obige Stellen Rücksicht nehmen wollen, haben sich bis zum 20 März schriftlich bei dem Unterzeichneten anzumelden.
Yverdon, den 14 Februar 1840
Der Präsident der Schulcommission: Warnery.
Bei Georg Wigand in Leipzig ist erschienen: Mittheilungen aus der Generalversammlung deutscher Landwirthe in Potsdam, insbesondere Zusammenstellung der Verhandlungen der Abtheilung für Schafzucht, herausgegeben von Gumprecht.
8. In Umschlag broschirt 18 gGr.
NEU-ABONNEMENT auf MEYERS UNIVERSUM.
NEUE Theilnehmer treten JETZT mit Beginn des VII. Jahrgangs ein.
Vom Verlagsinstitut erhält das Publicum die einfache Zusage, daß der Preis*)☞ Preis des Universums für jede Monatslieferung (deren 12 einen Band bilden), mit 4 Stahlstichen, nur: 5 1 / 3 Groschen sächs. – 24 Kreuzer rhn. – 7 Silbergroschen preuß. Cour. – 22 Kreuzer Con. -M. – 12 Schillinge Hamb. Cour. – Für Sammler auf 10 Exemplare ein Frei-Exemplar., die künstlerische und äußere Ausstattung unverändert bleiben. Der artistische Ruhm des Werkes ist unübertroffen; über die Trefflichkeit des Textes ist längst nur eine Stimme, und unsere Sorgfalt, dem in zwölf Sprachen erscheinenden Unternehmen universellen Beifall zu erhalten, wird immer die nämliche seyn.
Der siebente Band wird mit einem gestochenen Haupttitel geziert; er erscheint mit der siebenten Lieferung.
Als ☞ PRAEMIE ☜ zum siebenten Bande erhält jeder Empfänger desselben unentgeltlich ein großes und kostbares Kunstblatt, das lieblichste Bild Raphaels.
DIE HEILIGE FAMILIE AM SEE (LA MADONNA DEL LAGO), vom berühmten E. Müller in Stahl gestochen.
Für sich ist der Preis dieses Blattes drei Thaler sächs.
Ausgegeben wird es mit der zwölften Lieferung.
Hildburghausen, im Februar 1840
Bibliogr. Institut.
Bei uns ist so eben erschienen und durch alle Buchhandlungen zu beziehen: C. C. Hennells Untersuchung über den Ursprung des Christenthums.
Aus dem Englischen.
Eingeführt von Dr. David Friedrich Strauß.
8. br. 2 Thlr. 15 gr. od. 4 fl. 30 kr.
Der Verfasser der kritischen Bearbeitung des Lebens Jesu führt hier das Werk eines Engländers über denselben Gegenstand ein, der, ohne von den neuesten deutschen Forschungen Kunde zu haben, auf eigenem Wege zu ganz ähnlichen Ergebnissen gelangt ist, und dessen klare anziehende Darstellung sich auch außerhalb des gelehrten Kreises zahlreiche Leser versprechen darf. Da der Verfasser dem Herausgeber schriftlich einige Zusätze zu seinem Werke mitgetheilt hat, so behauptet insofern die Uebersetzung noch einen Vorzug vor dem englischen Originale selbst.
Stuttgart.
Hallberger'sche Verlagshandlung.
Bei George Gropius in Berlin ist erschienen und durch alle Buchhandlungen zu beziehen: G. Engelmanns Handbuch für Steinzeichner, oder Beschreibung der besten Mittel um in allen bekannten Manieren auf Stein zu zeichnen. 1 Rthlr. 20 Sgr.
Der Name des Verfassers allein ist hinreichende Empfehlung für dieses gediegenste Handbuch, welches wohl keinem Lithographen fehlen sollte; es enthält alles, was zur gründlichen Erlernung der Steinzeichnerei nothwendig ist und veranschaulicht das Gesagte durch 13 Lithographien in allen bekannten Manieren.
BREVET DE 5 ANS, MEDAILLE D'HONNEUR.
EN TOUS LIEUX, SAISIE DES CONTREFAçONS ET APPLICATIONDE L'AMENDE ET DES PEINES VOULUES PAR LA LOI.
En Crino-zéphyr, noir ou blanc. Elles se font de deux manières: l'une forte et résistante pour les robes de soirées en velours, brocard etc.; l'autre très-légère pour celles de bal. Ces deux sortes, complément de la toilette, font maintenant partie des trousseaux et corbeilles de mariage; elles forment tournure, soutiennent les robes, et par leur fléxible élasticité elles se prêtent aux plus légers mouvemens des multiples ondulations de leurs draperies; en outre elles sont indéformables à l'usage et peuvent se laver comme le linge.
Les prix, suivant la finesse et le choix des crins, sont de 35, 45, 55 et 80 fr. ; les noires coûtent 5 fr. de plus. Les frais d'expédition et d'Emballage sont en plus.
On insérera dans la lettre de demande un fil pour marquer la longueur et le tour de taille.
S'ADRESSER à Munich à Mr. Gustav Schulze, Négociant.
Bei J. G. Ritter v. Mösle's Wittwe und Braumüller in Wien ist erschienen: Darstellung der Finanzverfassung Oesterreichs, dann des österr. Gewerbs - und Cameralbeamtenwesens; ein Handbuch zunächst für k. k. österr. Cameralbeamte herausgegeben von Dr. August v. Malinkovski. 3 Theile in 2 Bänden. 5 fl. C. M.
Neues Patent.
Stahlhärte-Verfahren, wobei der rechte Hitzgrad nie verfehlt werden kann, und stets gleich gute ausgezeichnete Härte erhalten wird, so daß selbst der gewöhnlichste Arbeiter das Härten verrichten kann. Anwendbar bei jeder Härteart. Wird gegen Einsendung von 12 fl. und Geheimhaltung bis 1850 an Stahlwaaren - und Maschinenfabriken mitgetheilt.
C. Leuchs & Comp. in Nürnberg.
Deutsches TextarchivNote: Bereitstellung der Texttranskription.Note: Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.2016-06-28T11:37:15Z Matthias BoenigNote: Bearbeitung der digitalen Edition.2016-06-28T11:37:15Z CLARIN-DNote: Langfristige Bereitstellung der DTA-Ausgabe
Fraktur
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