(Standard.) Nachrichten aus Tampico vom 7 Jan. zufolge war Tags zuvor daselbst die Kunde eingelaufen, daß die Föderalisten von den Regierungstruppen geschlagen und zerstreut worden.
(Sun.) Unsere Nachrichten aus Lissabon reichen bis zum 2 März. Das Wichtigste, was sie melden, ist die am 25 Febr. plötzlich erfolgte Auflösung der Cortes. Der Bericht der Minister, worin sie diese Maaßregel anempfahlen, ist ein äußerst gemäßigt gehaltenes Document, und wohl geeignet, auf die Wahlkörperschaft einen günstigen Eindruck zu machen; auch wird der Schritt bis jetzt von Niemand getadelt, als derjenigen Faction, die bei der Aufrechthaltung des Sklavenhandels betheiligt ist. Die Auflösung geschah, mitten in der Debatte über die Frage wegen des Sklavenhandels, durch folgendes königliches Decret: „ Kraft der durch die Verfassung der Monarchie, §. 3, Art. 81, Mir verliehenen Prärogative hat es Mir gefallen, unter Zustimmung Meines Ministerraths die gegenwärtige Deputirtenkammer aufzulösen. Ich rufe hiermit die allgemeinen Cortes der Nation auf den 25 Mai d. J. zusammen, und hat die Wahl der Senatoren und Deputirten am 22 März zu beginnen. Die Erneuerung der Senatorenkammer findet statt in Gemäßheit des Artikels 62 der Constitution. Dieß mache Ich der Kammer der Deputirten hiermit zu wissen. Ich die Königin. (Gegengez.) Graf v. Bomfim. “ Gleich nach erfolgter Auflösung zeigten sich die Minister nicht uneingedenk der Dienste, welche einige ihrer Freunde in der kurzen Session ihnen geleistet. – Dona Maria da Gloria ist wieder in dem Zustande, „ worin Frauen, die ihre Gatten lieben, zu seyn wünschen. “– Portugal beruhigt sich mehr und mehr, obgleich vereinzelte Guerrilhas, d. h. Räuberbanden, sich noch dann und wann in den Provinzen zeigen.
Wir liefern noch Einiges nach aus der Verhandlung über die Todesstrafe in der Sitzung des Hauses der Gemeinen vom 5 März. Hr. Ewart, der auf Abschaffung derselben antrug, führte für seine Ansicht die Verminderung der Verbrechen an, die eingetreten ist, seit die Todesstrafe seltener angewendet wird. In den zehn Jahren vor der Abschaffung der Todesstrafe für leichtere Verbrechen kamen in London 221, in den zehn Jahren nachher bloß 21 Hinrichtungen vor. Eine andere Verbesserung des Strafgesetzes fand im Jahr 1833 statt. In den fünf Jahren, die mit 1833 endeten, kamen in England und Wales 259 Hinrichtungen vor; in den fünf Jahren, die mit 1838 endeten, betrug die Zahl bloß 99. Zugleich trat eine bedeutende Verminderung in der Zahl der Verbrechen ein. In Wales betrug die Zahl der Anklagen wegen todeswürdiger Verbrechen in den drei Jahren nach 1833 127 weniger, als in den drei Jahren vorher. Zugleich sprachen in demselben Grade die Geschworenen häufiger das Schuldig aus, weil die Strafen nicht mehr unverhältnißmäßig waren. In Belgien fanden in den Jahren 1826 bis 1829 17 Hinrichtungen statt, in den Jahren 1831 bis 1834 gar keine; dabei verminderten sich zugleich die Verbrechen. Auch in Frankreich und Toscana erwiesen sich mildere Strafen als wohlthätig. Unter 167 Hingerichteten in England waren 164 schon bei Hinrichtungen Anderer zugegen gewesen.
Am 7 März gab der Sprecher des Unterhauses in seiner prachtvollen Amtswohnung im Parlamentshaus sein letztes „ Lever “in dieser Saison, bei welchem über 150 Pairs und Gemeine, darunter Lord Wellington und Sir R. Peel, erschienen.
Der in Portsmouth, dieser Hauptstation der brittischen Kriegsmarine, erscheinende Hampshire Telegraph, der als eine Art Autorität für Nachrichten im Seewesen gilt, schreibt: „ Wir haben starke Gründe zu glauben, daß der ehrenw. Admiral Fleming alsbald das Commando im Mittelmeer übernehmen, und mittlerweile die Emolumente des Greenwich-Hospitals, dessen Oberaufseher er ist, aufgeben wird, jedoch vorbehaltlich seines künftigen Wiedereintritts in den Genuß derselben. Dafür lassen sich Präcedentien finden. Man behauptet zuversichtlich, Admiral Sir G. Cockburn habe dieses Commando abgelehnt, es wäre denn, daß es von aller damit verknüpften diplomatischen Verantwortlichkeit befreit würde, indem dieser tapfere Seeofficier fühlt, daß er consequenterweise mit der jetzigen Verwaltung in nichts als auf der stricten Linie seiner Berufspflichten überein würde handeln können. Nun ist aber mit den militärischen Details des Oberbefehls im Mittelmeer wesentliche politische Verantwortlichkeit verbunden, und Sir George will, was ihm sehr zur Ehre gereicht, seine politische Gesinnung nicht den Vortheilen eines Amtes aufopfern. “
Die Londoner Journale besprechen vielfach das „ Manifest “des Hrn. Thiers. Die Torypresse urtheilt, es sey, wie0602 gewisse Thronreden, bemerkenswerther durch das was es verschweige, als durch das was es sage. Der Standard äußert unter Anderm: „ Ohne eine Majorität, hat Hr. Thiers etwas naiv bemerkt, sey eine Repräsentativregierung unmöglich. Nach Vorausschickung dieses unbestreitlichen Axioms macht der ehrenwerthe Herr einen schlauen Versuch, einige seiner alten Freunde von der Linken zu versöhnen, indem er ihnen versichert, er werde aufreizende Fragen vermeiden, dagegen einigen moralischen und materiellen Reformen seine ernsteste Aufmerksamkeit zuwenden. Die orientalische Frage berührt Hr. Thiers nur sehr vorsichtig. Er drückt seine Zuversicht aus, daß sie den Weltfrieden nicht stören werde. Gewiß nicht, wenn Frankreich ehrlich und aufrichtig gegen seine Alliirten handelt. Hr. Thiers fügt bei, sein Ministerium werde in den Anstrengungen der vorausgegangenen fortfahren, den „ kostbaren Frieden “zu wahren, jedoch „ ohne die Würde und die bleibenden Interessen Frankreichs im mindesten bloßzustellen. “ In diesen Worten scheint etwas mehr zu liegen, als das Ohr vernimmt, besonders wenn man sich der starken Ausdrücke erinnert, die Hr. Thiers vor etwa drei Monaten über eben diesen Gegenstand brauchte. Er belehrt uns anderswo, der König und er seyen über die Hauptfragen, welche wahrscheinlich vor die Kammer kommen werden, vollkommen im Einklang. Nun sind die Ansichten Ludwig Philipps in Betreff Aegyptens wohl bekannt. So muß demnach entweder er, oder sein Minister die frühere Stellung geändert haben. Nach der Sprache des Hrn. Thiers und der bekannten Festigkeit seines königlichen Gebieters zu schließen, ist es unschwer begreiflich, wem das Verdienst der Concession zukommt. Mittlerweile scheint die allgemeine Ansicht zu seyn, daß Hr. Thiers, trotz der behutsamen und verstohlenen Manier, wie er sich der Kammer genähert hat, nicht im Stande seyn werde, seine Stellung lange genug zu behaupten, um die Unstätigkeit seiner Grundsätze zeigen zu können. “– Das M. Chronicle vom 6 März schreibt: „ Zum Glück oder Unglück für Hrn. Thiers hat es sich so gefügt, daß im Moment seiner Uebernahme der Regierungsgewalt eine jener parlamentarischen Motionen bevorsteht, die gewöhnlich als Vertrauensvota, als Ordalien des Festbestands eines Ministeriums für die Dauer der Session betrachtet werden. Das ist der Antrag auf die geheimen Fonds, bei welchem Hr. Thiers entweder eine Majorität erlangen, oder unter der verdeckten Opposition der Conservativen und Hofleute sinken wird. Das Débats gibt sich freilich die Miene, als finde es darin kein Vertrauensvotum. „ Wir kennen das Ministerium noch nicht, sagt es; wir haben noch keine Handlungen von ihm gesehen, und können also nicht sagen, ob es zur Rechten oder Linken neigt. “ Aber unter diesem Mäntelchen der Unparteilichkeit bringt das Hoforgan in der neuesten Form und im giftigsten Ton alle die wohlbekannten Einwürfe gegen Staatsmänner vor, welche Versöhnung der Parteien und einen Mittelweg suchen. Die Wahrheit ist, werden die geheimen Fonds dem Cabinet Thiers verweigert, so werden sie nach aller Wahrscheinlichkeit auch dem nachfolgenden Cabinet verweigert werden; denn die 40 Stimmen der Legitimisten und der äußersten Linken sind es, die entscheiden, und diese Vierzig werden ein Geldvotum nach dem andern verwerfen, ein Ministerium um das andere stürzen. Das Débats hat daher Grund zur Besorgniß; denn wenn die beiden gemäßigteren Fractionen der Kammer einander neutralisiren und ausschließen, so geben sie den extremen Parteien das Heft in die Hände und machen eine Kammerauflösung unvermeidlich. Eine Auflösung aber im jetzigen Augenblick, wo die Wähler in den Provinzen alle – der Ausdruck ist nicht übertrieben – bis zur Entrüstung gegen den Hof aufgeregt worden sind, würde eine Deputirtenkammer, oder eine Majorität derselben, ins Daseyn rufen, welche geneigter wäre, Hrn. v. Cormenin, als Thiers, Guizot oder Molé zu folgen. Das ist die Frucht der Thorheit des vorigen Ministeriums und der Begehrlichkeit des Hofs, die es zu seinem Untergang vorwärts trieb .... Fährt aber die Hofpartei auf diesem Wege fort, und nöthigt sie dadurch Hrn. Thiers und seine Freunde, sich unwiederruflich der Linken in die Arme zu werfen, so wird eine Kammerauflösung, welche Partei sie auch beschließen mag, unumgänglich, und – jede solche Auflösung seit 1832 hat nur die Linke auf Kosten der Rechten verstärkt. Jedesmal auch wurde der Name des Königs in die Ursachen der Auflösung eingemischt in einer Weise, die dahin abzweckte, das monarchische Princip in Frankreich zu untergraben. Ludwig Philipp besitzt unter seinen Staatsmännern nicht allzu viele talentvolle, die seinen Thron vor der Erschütterung bewahren können; und wenn alle diese talentvollen, statt den Thron zu unterstützen, zur Theilnahme an den Angriffen auf ihn getrieben werden, was dann? ... “ Ein Artikel des ministeriellen Blattes in seiner Nummer vom 7 März führt dieses Thema noch stärker aus.
Zu den vielen vorhandenen Häkeleien gegen Frankreich hat der Courier eine neue aufgefunden: an die neuliche Anfrage Lord Lyndhursts im Oberhaus anknüpfend, behauptet er nämlich, das seit dem Julius 1838 von der neapolitanischen Regierung eingeführte Schwefelmonopol sey das Werk französischer Intrigue, welche irgend einen einflußreichen neapolitanischen Hofmann oder eine Hofdame durch einen pot-de-vin zur Erwirkung jener Maaßregel vermocht, deren Vortheil französischen Speculanten in die Tasche falle, während die brittischen Capitalisten, welche auf Ausbeutung der Schwefelgruben in Sicilien große Summen verwendet und die dortige Schwefelproduction erst in den jetzigen Flor gebracht, die bittersten Verluste dadurch erlitten haben.
Am 8 März (Sonntag) fanden in allen Kirchen Londons Dankgebete für die günstige Aenderung der Witterung statt.
Das Unterhaus hat nach einer Debatte, welche beinahe zwei ganze Abende wegnahm, den weisen Beschluß gefaßt, den Streit über sein Recht, seine Verhandlungen durch den Druck bekannt zu machen, durch ein Gesetz zu schlichten, dem natürlich alle Behörden gehorchen müssen. Die Bill, welche Lord John Russell deßwegen vorzulegen gedenkt, soll (während sie alle bis jetzt angefangenen Processe in der Stockdale'schen Sache niederschlägt) bestimmen, daß eine Bescheinigung vom Vorsitzer des Oberhauses oder dem Sprecher des untern, daß der Druck eines Documents auf seinen Befehl veranstaltet worden, eine hinlängliche Rechtfertigung gegen jeden Injurienproceß sey. Der edle Lord meint, hierin liege keine Anerkennung der Billigkeit des richterlichen Spruchs, welcher dem Hause so viele Schwierigkeit gemacht, und während es allen Unbequemlichkeiten ein Ende mache, und alle Gefahren vermeide, welche durch einen ferneren Conflict mit den Gerichten entstehen könnte, sichere es dem Haus ein unentbehrliches Recht. Auch zweifelte er nicht, daß das Oberhaus in diese eben so billige als mäßige Forderung eingehen würde; und zwar jetzt um so mehr, weil eben die Proceduren in der Sache ruhten, und die Gemüther weniger leidenschaftlich wären, als im Anfang der Session, wo gar mancher das Streben des Unterhauses mit feindseligen Augen betrachtet habe, welcher jetzt eines Besseren überzeugt sey. Uebrigens erklärte er, im Fall das Oberhaus seine Beistimmung verweigere, oder auf andere Gerechtsame des Hauses Angriffe gemacht würden, seinen Entschluß, sich der Gewalt, Widerspänstige zu verhaften, bis aufs äußerste zu bedienen,0603 und selbst im Nothfall die Krone anzugehen, die Sessionen nicht aufzuheben, sondern das Haus bloß zu vertagen, damit seine Gefangenen nicht in Freiheit gesetzt würden. In diesem Geiste sprachen auch Peel, Stanley und andere Vertheidiger der Parlamentsrechte, ja selbst manche, welche sich dem bisherigen Verfahren des Unterhauses widersetzt hatten. Andere aber waren sehr heftig gegen friedliche Auskunftsmittel, vor allen der Generalfiscal Wylde, O'Connell und Lord Howick. Sie meinten, das Haus mache sich dadurch zum Gelächter des Landes, es mache das Oberhaus zum endlichen Entscheider über seine Gerechtsame, und würde durch die an Tag gelegten nur zu neuen Angriffen einladen, welche von so vielen Tories ermuntert und unterstützt würden, weil sie das reformirte Unterhaus haßten, und es gern den Pairs zu Füßen legen möchten. Dieses nöthigte einige Tories, ihr bisheriges Verfahren zu vertheidigen, und diesen Vorwurf von sich abzulehnen, welcher mir selbst nur zu gegründet scheint. Die Stimmen am Schlusse der Debatten waren 203 gegen 54. Da die Sachen nun einmal so weit gediehen, und Friedfertigkeit an der Tagesordnung war, so hielt es auch nicht mehr schwer, zu der Entlassung des noch gefangenen einen Sheriffs, seiner schlechten Gesundheit wegen, die Zustimmung des Hauses zu erhalten, unter der Bedingung, daß er sich am 6 April wieder vor dessen Schranken einstelle. Aber es ist noch die Frage, ob dieser Mann, welcher bisher nichts als Trotz gezeigt, sich zu dieser Bedingung verstehen wird, wodurch er die Gerechtigkeit des Verfahrens gegen ihn anerkennen würde. Denn, wie Sie aus den Zeitungen ersehen werden, das Gesuch um seine Freilassung kam nicht von ihm, sondern von seinen Freunden im Hause, und zwar, wie versichert wurde, ohne seine Zustimmung. Auch wurde gestern Abend, als Parodie, von gewissen Freunden des zu Monmouth eingekerkerten Vincent eine Bittschrift um dessen Freilassung eingegeben, da er ebenfalls kränklich wäre, und man nicht hoffe, daß das Haus hierbei zwischen Arm und Reich einen Unterschied machen werde! – Eine Debatte, welche vorgestern im Unterhause stattgefunden, ist inzwischen viel wichtiger und interessanter für die gebildete Menschheit, als alle diese leidenschaftlichen Zänkereien. Es wurde nämlich der Beschluß vorgeschlagen, daß das Haus sich verpflichte, aufs baldigste die Todesstrafe gänzlich abzuschaffen. Noch vor wenigen Jahren würde ein solcher Vorschlag als die Ausgeburt eines verbrannten Gehirns mit Hohn abgewiesen worden seyn. Jetzt wurde derselbe aber mit Achtung aufgenommen, und mehrere Gegner hatten keine andere Haupteinwendung, als daß eine so wichtige Sache nicht durch einen Beschluß, sondern durch einen Gesetzesvorschlag bewirkt werden solle, und zwar auf die Verantwortlichkeit der Regierung. Denn im Fall nach einem gefaßten Beschlusse die Abschaffung nicht stattfände, würden die bestehenden Gesetze ihre Kraft in der öffentlichen Meinung verlieren. Manche meinten, die Nation sey für einen so gewagten Versuch noch nicht reif, und es stehe noch zu sehr zu befürchten, der Räuber, welcher keine Gefahr für sein Leben dabei erkenne, dürfte sich leichter versucht fühlen, die Zeugen seines Verbrechens aus dem Wege zu räumen. Doch waren die meisten einverstanden, daß, wenn sie auch nicht bereit seyen, in die Abschaffung der Todesstrafe für Mörder zu willigen, sie doch gern diese Strafe bei anderen Verbrechen abgeschafft sehen möchten; und am Ende wurde der humane Vorschlag nur durch 135 gegen 90 Stimmen abgelehnt. – Ein anderer wichtiger Vorschlag wurde im Laufe der Woche gegen alle Erwartung durchgesetzt: nämlich, daß (ohne den jetzigen Inhabern zu nahe zu treten) künftig von allen Pfründen von mehr als 300 Pfund jährlichem Betrag 10 Procente abgezogen, und mit diesen die ärmeren Pfründen verbessert werden sollen, so daß kein Pfarrer weniger als 200 Pfund jährliche Besoldung habe. Der Antrag kam von dem Nonconformisten Baines, Vertreter der Stadt Leeds, einem Manne, welcher durch die Zeitung the Leeds Mercury, deren Hauptredacteur er ist, in Yorkshire bedeutenden Einfluß haben soll. Er wurde nicht nur von Liberalen, sondern auch von mehreren ächten Freunden der Kirche von der Torypartei unterstützt. Da aber eine solche Maaßregel den oberen Classen überhaupt beschwerlich fallen würde, indem die meisten reicheren Pfründen, gleichviel ob Privateigenthum, oder in der Vergabung der Krone, der Bischöfe, Universitäten u. s. w. in der Regel ihren Angehörigen zufließen, so steht nicht zu erwarten, daß dieselbe, wenigstens in ihrer jetzigen umfassenden Form, am Ende durchgehen werde. Wie lange dauerte es nicht, bis selbst die beschränkte Maaßregel, wodurch die Anhäufung von Pfründen in derselben Hand verhindert werden soll, zum Gesetze wurde! So ist ja auch jetzt der Plan, die nutzlosen Präbenden zu vermindern und die Einkünfte derselben auf die Stiftung neuer Pfarreien zu verwenden, obgleich derselbe von Erzbischöfen und Bischöfen ausgegangen und von der Regierung dem Anscheine nach aufs dringendste empfohlen war, abermals zurückgesetzt worden, damit der Widerspruch der Capitularen beschwichtigt werde. Auch der Erzbischof von Canterbury hat seine Bill für bessere Handhabung der Kirchenzucht, gegen welche der Bischof von Exeter so große Feindseligkeit bewiesen, zurückgenommen, und wie dieser Bischof sagt, sich mit den übrigen Prälaten zu einer Maaßregel verstanden, welche seinen (Dr. Philpotts) Beifall hat und folglich so Hildebrandisch seyn muß, daß das Unterhaus sie gewiß verwerfen wird, wenn sie ja an dasselbe kommen sollte; und zwar eben, weil die Herren Mitglieder den Bischöfen nicht größere Gewalt über ihre Verwandten einräumen mögen.
(Commerce.) Die 221 sind vorsichtiger, als andere Theile der Kammer, die sich auf eine so befremdliche Weise beeifert zeigen, Hrn. Thiers zu unterstützen. Sie wollen in einer Stellung des Zuwartens und des Mißtrauens bleiben, bis Hr. Thiers sich zwischen ihnen und der Linken ausgesprochen hat. Es ist gebräuchlich, daß die Minister an ihren Empfangstagen ein Diner geben, wozu jeder von ihnen eine gewisse Zahl Deputirter einladet. Die Mitglieder der Partei der 221, die heute Einladungen zu einem der Minister vom rechten Ufer erhielten, haben diese abgelehnt. Fast keiner von ihnen erschien diesen Abend in den Salons der Minister. Nur einige von ihnen, die zu der Magistratur gehören, haben sich bei dem Siegelbewahrer eingefunden. (Andere Blätter versichern, die Salons der Minister, besonders des Hrn. Thiers, seyen überfüllt gewesen.)
〈…〉〈…〉In der Sitzung der Deputirtenkammer am 11 März ward zuerst der Gesetzesentwurf, welcher das Gesetz vom 15 April 1829 über den Flußfischfang modificirt, discutirt und mit großer Mehrheit angenommen. Sodann verlas der Minister des Innern die Darstellung der Beweggründe zu dem Gesetzesentwurf für geheime Ausgaben. Diese zu den Kosten der Polizei und zur Ermittlung verbrecherischer Versuche, welche die öffentliche Ordnung stören können, bestimmten Ausgaben müßten in dem Maaße vermindert werden, als die öffentliche Ruhe sich mehr befestige. Die Verwaltung beschränke sich sonach für 1840auf die Forderung einer Million. Es trete also eine Verminderung von 200,000 Fr. gegen das vorige Jahr ein. Die Mitglieder des rechten Centrums und der äußersten Linken zeigten sich in ganz kalter0604 Haltung, das linke Centrum aber und die Linke bezeugten ihren Beifall bei der Stelle der Darstellung, wo es hieß, daß das vorige Cabinet durch Unterdrückung jeder geheimen Unterstützung für die Presse ein gutes Beispiel gegeben, so wie bei der Stelle, welche dieses Votum des Vertrauens als Prüfung verlangt, und den Grundsatz aufstellt, daß die Existenz jedes Ministeriums von dem Willen der Kammer abhänge. Der Tag der Berathschlagung über diesen Entwurf in den Bureaux ward von der Kammer auf den nächsten Sonnabend (14) festgesetzt. Hr. Chapuis Montlaville verlas dann auf der Tribune einen Vorschlag, den 123 Franzosen, die in der Schanze von Mazagran 12,000 Arabern Widerstand geleistet haben, eine Nationalbelohnung zu bewilligen. General Paixhans stellt allgemeine Betrachtungen über die Sterblichkeit der in Afrika und in den Colonien garnisonirenden Truppen an, und wünscht einen Zusatz zu dem Recrutirungsgesetz. Nach einer Erörterung, woran der Kriegsminister, Hr. Fulchiron, Hr. Genty de Bussy, General Bugeaud und Hr. Piscatory Theil genommen, ward der Gesetzesentwurf zu einer Aushebung von 80,000 Mann von der Classe von 1839 angenommen.
Die Pairskammer hatte in der Sitzung am 9 März, nachdem sie bereits die Hauptbedingungen festgesetzt, unter welchen die Kinder in Zukunft bei den großen industriellen Werkstätten zugelassen werden sollen, über denjenigen Theil des Entwurfs zu statuiren, welcher es der Verwaltung überläßt, durch besondere Vorschriften die allgemeinen Anordnungen zu vervollständigen. Die Verwaltung soll dabei hauptsächlich die nöthigen Maaßregeln zur Aufrechthaltung der guten Sitten und des äußern Anstands in den Werkstätten im Auge haben, um den Kindern den Elementarunterricht zu verschaffen, eine schlechte Behandlung und Mißbrauch der Züchtigung bei den Kindern zu verhüten, für gute Luft in den Werkstätten und für die Gesundheit der Kinder zu sorgen. Gegen diesen Artikel erhoben sich mehrfache Reclamationen, besonders von Seite der HH. Guy-Lussac und Humblot-Conté. Sie suchten den Entwurf überhaupt als einen Eingriff der gesetzgebenden und der administrativen Gewalt in die Unabhängigkeit und Freiheit der Industrie darzustellen. Die Kammer theilte aber diese Bedenklichkeiten nicht. Sie behauptete, daß die dem Staate aufgelegte Verbindlichkeit, für Maaßregeln der Ordnung und der Polizei, die alle Bürger interessiren, zu sorgen, doppelt dringend werde, wenn es sich davon handle, über das Schicksal einer unglücklichen Classe zu wachen, die im schwachen Alter ohne Unterscheidung, ohne Vorsicht den von einer übermäßigen und gezwungenen Arbeit unzertrennlichen Gefahren überliefert werde. Der Marquis Laplace machte noch besonders auf eine Rücksicht aufmerksam, welche die höchsten Interessen der Politik berührt. Es ist für den Staat von hoher Wichtigkeit, gesunde und starke Vertheidiger, welche die Kriegsstrapazen ertragen können, zu haben. Nun zeigt die Erfahrung, daß der vergleichenden Tabelle zufolge, welche Hr. Karl Dupin zwischen 10 ackerbauenden und 10 Fabrikdepartements aufgenommen hat, die erstern nur 4029 Gebrechliche, oder Mißgestaltete darbieten, während man bei den letztern 9930 solche Ausschußmenschen gefunden hat. Die Kammer nahm hierauf den Artikel an, so wie auch die weitere Verfügung, der Verwaltung das Recht zu geben, die neuen Gesetzesvorschriften auf verschiedene Arten von Anstalten auszudehnen, die in dem Entwurfe nicht besonders genannt sind. Derselbe Artikel gibt der Regierung das Recht, die Bedingungen des Alters zu erhöhen und die Dauer der Arbeit bei besondern Industrien zu vermindern, wo die Erfahrung zeigen würde, daß die Arbeit der Kinder außer Verhältniß mit ihrer Kraft stehen und ihre Gesundheit bloßstellen würde. Nach kurzer Erörterung wurden dann noch die Strafbestimmungen gegen Verletzungen der in dem neuen Gesetze enthaltenen Punkte angenommen.
In der Sitzung der Pairskammer am 10 März, worin, wie wir gestern erwähnten, über den Gesetzesentwurf, die Arbeiten der Kinder in den Fabriken betreffend, abgestimmt wurde, hatte noch ein von der Commission vorgelegter Zusatzartikel die Bestimmung enthalten, daß das Gesetz erst sechs Monate nach seiner Promulgation zur Vollziehung kommen solle. Diese Verfügung ward dadurch gerechtfertigt, daß sie der Verwaltung die nöthige Zeit vergönnt, die Vollziehung des neuen Gesetzes vorzubereiten und zu sichern. Der Entwurf wegen der Pension für die Wittwe des Obristen Combes ward einstimmig angenommen.
Hr. Milhot de Vernoux, einer der reichsten französischen Ansiedler in Algier und Mitglied der dortigen Handelskammer, hat in den Toulonnais ein langes Schreiben mit seiner Namensunterschrift einrücken lassen, worin er die klägliche Lage Algiers schildert und den Marschall Valée schonungslos angreift. Die Bevölkerung von Algier ist von einer Hungersnoth heimgesucht; der Preis des Fleisches ist seit dem Friedensbruch fast ums Zehnfache gestiegen, und selbst zu diesem hohen Preis gibt es wenige Verkäufer. „ Hätten wir – heißt es in diesem Schreiben – einen andern Gouverneur, als den Marschall Valée, so würde dieser Zustand der Noth nicht so bald gekommen seyn. Eine Colonne von 3000 Mann wäre hinreichend, bei dem Feind so viel Vieh zu holen, als wir nöthig haben; Obrist Lamoricière hat sich sogar erboten, 3000 Ochsen herbeizuschaffen, wenn der Marschall wolle. Aber man beharrte lieber bei dem System zu schlafen und die Arme zu kreuzen während des schönsten Winters, den wir bis jetzt gehabt. Dieß geschah nicht nur zur Zeit, wo die Araber unser Eigenthum dicht bei den Lagern niederbrannten und plünderten, sondern man befolgt dieses System sogar heute noch, nachdem man uns 30,000 Mann von Frankreich geschickt hat, welche der Gouverneur nicht dazu verwendet, den Räuberbanden das Handwerk zu legen, sondern die er uns nur helfen läßt, die wenigen Lebensmittel, die uns geblieben, aufzuzehren. Offen und mit fester Ueberzeugung erkläre ich: der Marschall Valée mag ein guter Artilleriegeneral seyn, aber er ist der schlechteste Gouverneur, den man uns geben konnte. Er verhinderte die Ansiedlung europäischer Colonisten in Constantine und Belida und sah ruhig zu, wie Alles, was von den Pflanzern in der Metidscha geschaffen war, zerstört wurde. Die Unfähigkeit des Marschalls als Obergeneral hat der Capitän Prébois in seiner kürzlich herausgegebenen Flugschrift nachgewiesen. Trotz seiner Fonds secrets hat der Marschall sich von einigen undisciplinirten Räuberbanden überfallen lassen. Obwohl an Zahl dem Feind überlegen, zerstreute er seine Armee in den Lagern, welche zum Schutze der Pflanzer ganz überflüssig waren, denn es wurde den Soldaten verboten, Ausfälle zu machen. Seit zwei Monaten bleibt er mit 30,000 Mann Verstärkung müßig und läßt uns verhungern. Die Regierung, welche all diese Fehler wohl kennt, ist entweder mit Blindheit geschlagen oder zu unserm Verderben mit verschworen, wenn sie uns nicht baldigst von diesem Mann befreit. Nach unserer heutigen Lage mag man bedenken, was aus uns im Falle einer Blokade werden würde, wenn wir keine hinreichende Zahl von Cultur-Etablissements besitzen, uns mit Lebensmitteln zu versehen. Mit einem Gouverneur, wie Lamoricière oder Changarnier würden wir zwar lange Widerstand leisten können, am Ende aber bliebe uns, von der Landseite durch die Beduinen eingeschlossen und von der Seeseite durch die Engländer blokirt, was in Folge der0605 orientalischen Wirren bälder geschehen könnte, als man glaubt, doch nichts Anderes übrig, als uns zu ergeben oder Hungers zu sterben. Dieß wäre die unvermeidliche Folge der beschränkten Occupation, welche Hr. Desjobert und andere Mitglieder der Deputirtenkammer verlangen. Wir müssen uns beeilen zu colonisiren, wenn wir nicht aus unserer Eroberung mit Schimpf verjagt werden wollen. “
Ein Tagsbefehl des Marschalls Valée vom 6 Febr. enthält die Organisation der französisch-afrikanischen Armee, welche in vier Divisionen getheilt ist. Die erste befehligt der Herzog von Orleans; unter ihm stehen die besten bewährtesten Truppen, wie die Zuaven, die Tixailleurs d'Afrique und die ausgezeichnetsten Officiere der Armee: worunter Duvivier, Lamoricière, Changarnier, welche die Kriegführung in Afrika aus zehnjähriger Erfahrung kennen. Die zweite Division commandirt der Generallieutenant Schramm; der Chef seines Generalstabs ist der bekannte Obrist Pellissier. General Gueheneuc in Oran befehligt die dritte, General Galbois in Constantine die vierte Division; die Reserve steht unter General Dampierre. Es scheint nach dieser Organisation, daß die der activen Armee zugetheilten Truppencorps von Constantine und Oran an der bevorstehenden Expedition Antheil nehmen werden, und daß demnach gegen Abd-El-Kader von drei Seiten zugleich operirt werden wird. Ein Artikel im Temps räth den Ministern, sich der Abreise des Herzogs von Orleans nach Algier zu widersetzen; für den französischen Thronfolger sey es geziemender und rühmlicher, den Gang der Angelegenheiten in Frankreich zu beobachten, als in Afrika mit den Beduinen sich herumzuschlagen. Die Gazette de France antwortet, dieser Rath könne nur von einem Höfling kommen. Der Herzog von Orleans habe durch seine letzte Promenade über Hamza den Krieg in Algier hervorgerufen; er dürfe sich jetzt von einem ernsten Feldzuge nicht ausschließen.
Die bisher von der Repräsentantenkammer über das Duell angenommenen gesetzlichen Bestimmungen sind folgende: 1) Die Provocation zum Zweikampf ist mit einem Gefängniß von einem bis drei Monaten und einer Geldbuße von 100 bis 500 Fr. belegt; 2) dieselbe Strafe trifft diejenigen, die öffentlich eine Person verschreien (décrient) oder beschimpfen, weil sie einen Zweikampf ausgeschlagen; 3) wer zum Duell angereizt, oder durch irgend eine Injurie Anlaß zur Provocation gegeben, wird mit Gefängniß von einem Monat bis zu einem Jahr, und einer Geldbuße von 100 bis 1000 Fr. bestraft; 4) ist es bis zum Kampfe gekommen, und weder Tod noch Verwundung erfolgt, so steht darauf Gefängniß von 2 bis 18 Monaten, und eine Geldbuße von 200 bis 1500 Fr. Wer aber von seinen Waffen keinen Gebrauch gemacht, den trifft nur die im ersten Artikel verhängte Strafe. Indem man im dritten Artikel von Injurien spricht, die zur Provocation Anlaß geben können, ist man auf das Gebiet der Preßvergehen übergetreten, denn gerade die Presse hat durch ihre Injurien zu mehreren Duellen Anlaß gegeben. Ein Mitglied bemerkte mit Recht, man müsse, um consequent zu seyn, auch den Calumnianten ausdrücklich anführen, und überhaupt sich in nähere Definitionen einlassen. Die Kammer wollte indessen hierauf nicht eingehen; sie fühlt die Schwierigkeit der Materie, und möchte sie umgehen, indem sie Alles dem Urtheile des Richters überläßt, dem daher auch großer Spielraum in Hinsicht der Strafen gelassen ist. Mag man nun aber wollen oder nicht, man wird mit Gewalt auf die Nothwendigkeit einer speciellen Legislation über die Mißbräuche der Presse hingewiesen, wenn man das Uebel an seiner Quelle angreifen will; auch damit freilich würde man nicht allen Duellen vorbeugen, aber doch den Anlaß zu manchem beseitigen, und mit größerem Recht gegen diejenigen einschreiten können, die dennoch in Folge von Mißbräuchen der Presse statt fänden. Daß bisher in dieser Hinsicht zu wenig in Belgien geschehen ist, gesteht jeder gern ein. Ein Repräsentant hatte sogar den Muth, aus diesem Grunde den Zweikampf in Schutz zu nehmen. Der Grund zum Zweikampfe, sagte er, liege in der Unzulänglichkeit unsrer Strafgesetze, oder, was dasselbe sagen will, in der Abwesenheit jeder Einwirkung des Gesetzes; die Gesellschaft selbst trage daher die Schuld, nicht das Duell, das nur ein nothwendiges Selbstvertheidigungsmittel sey. Man könne nicht absehen, wie weit die schlechte Presse in ihrer Licenz gehen würde, wenn das Duell sie nicht in Respect hielte; dann erst würden die Familien von den niederträchtigen Verleumdungen obscurer Scribler zu leiden haben. Bis jetzt habe der Zweikampf das Amt des Gesetzes vertreten; nicht ihn, sondern die Vergehen, die ihn veranlassen, müsse man treffen; das Gesetz, das man beabsichtige, müsse daher zunächst den Zweck haben, die Personen gegen die Angriffe zu schützen, welche zum Duell führen. Diese Aufgabe sey allerdings sehr schwer, wenn nicht unlösbar, besonders in Belgien, wo das Gesetz oft stumm bleiben müsse, damit keine verfassungsmäßige Freiheit verletzt werde; eben darum aber werde man es auch nie dahin bringen, die Duelle zu verhindern. “ Ueber diesen letzten Punkt sind ungefähr Alle einverstanden, auch merkt man es der Kammer an, daß sie wenig Vertrauen in ihr eigenes Werk setzt.
Sitzung der zweiten Kammer vom 11 März. Abg. Christ ergriff das Wort, und begründete den Antrag auf Heranbildung und definitive Anstellung eines Geschwindschreibers; dann auf schleunigere Beförderungen der Kammerverhandlungen zum Druck. Die Abg. v. Rotteck, Baader, Knapp u. A. unterstützten den Antrag, welcher von der Kammer angenommen wurde, worauf geh. Ref. Eichrodt Namens der Regierung befriedigende Zusicherungen gibt. Vor Eröffnung der Discussion über den Entwurf eines Strafgesetzes bittet der Präsident, daß die Abgeordneten die von ihnen zu stellenden Anträge ihm gehörig schriftlich redigirt, und zwar wo möglich den Tag zuvor übergeben möchten, worauf nach einigen Bemerkungen der Abg. Welcker und v. Rotteck die Discussion über den Entwurf nach der Redaction der Commission beginnt. Die §§. 1-4 werden ohne Discussion angenommen. Bei den §§. 5 und 6 des Entwurfs, lautend: „ §. 5. Der Ausländer wird auch wegen der im Auslande verübten Handlungen nach den inländischen Gesetzen bestraft, insofern die That gegen das Inland oder dessen Behörden, oder gegen eine Person im Inland gerichtet war. §. 6. Kein Inländer kann wegen einer strafbaren Handlung, sie sey im Inlande oder im Auslande verübt, einem auswärtigen Staate zur gerichtlichen Verfolgung oder Bestrafung ausgeliefert werden, “schlägt Abg. Welcker vor, an ihre Stelle die Bestimmungen zu setzen, welche nach dem Commissionsbericht Abg. v. Rotteck als seine Ansicht aufgeführt hat, folgenden Inhalts: „ a) Auch wegen der vom Ausland her gegen unsern Staat (gegen das Inland) oder gegen eine darin befindliche Person begangenen Verbrechen wird der Ausländer wie der Inländer nach den Strafgesetzen des Inlandes bestraft. b) Wegen anderer im Ausland begangenen Verbrechen findet gegen Inländer die Bestrafung nur auf Klage der Betheiligten oder auf Requisition des fremden Staates statt. c) Ausgenommen sind die Fälle, wo aus Anlaß der Untersuchung eines im Inlande begangenen Verbrechens auch welche, die von dem Untersuchten im Ausland begangen wurden, und die Strafbarkeit des ersten (als wegen Wiederholung oder Rückfall (0606erhöhen können, zur Kenntniß der Gerichte kommen; sodann überhaupt die Verbrechen des Mords, der vorsätzlichen Tödtung, der Brandstiftung, des Raubs, des gefährlichen Diebstahls, der Verfälschung ausländischer Münzen oder Staatspapiere und der Wechselverfälschung. d) Die Bestrafung geschieht jedoch in den Fällen b und c nach dem fremden Gesetz, wenn dasselbe milder ist als das inländische. e) Wegen der unter c aufgeführten Verbrechen kann gegen den Ausländer auf eingekommene Requisition der ausländischen Behörden und nachgewiesene (nach unsern Gesetzen die Verhaftnahme begründende) Inzicht die Auslieferung stattfinden. “ Nach längerer Discussion, wobei die Abg. v. Itzstein, v. Rotteck, Gerbel, Rindeschwender und Aschbach mit Modification für den Antrag, die Abg. Sander, Baader und Trefurt, so wie die Regierungscommissäre Geheimerrath Duttlinger, Vicekanzler Bekk und Staatsrath Jolly aber dagegen gesprochen und eventuell der Antrag gestellt wurde, den Vorschlag an die Commission zurückzuweisen, wird dieser Antrag verworfen, und die §§. 5 und 6 des Commissionsentwurfs angenommen, so wie auch nach einigen Bemerkungen des Abg. Sander und der Regierungscommissäre die §§. 7 bis 9. Beim §. 10 des II Titels „ von den Strafen “lautend: „ Die peinlichen Strafarten sind: 1) Todesstrafe, 2) lebenslängliche Zuchthausstrafe, 3) zeitliche Zuchthausstrafe, 4) Dienstentsetzung, 5) bleibende Entziehung der durch eine Staatsprüfung erlangten Befähigung zur Praxis und Anstellluug im öffentlichen Dienst, in Verbindung mit dem Verlust der bürgerlichen Ehren - und Dienstrechte “– erhebt sich zuerst Abg. Zentner und entwickelt in ausführlichem Vortrag seinen Antrag auf Abschaffung der Todesstrafe, womit er in der Commission in der Minorität geblieben, und trägt eventuell darauf an, daß sie nur bei Stimmeneinhelligkeit der votirenden Richter soll eintreten können, und daß es dem Ermessen des Gerichtshofs anheimgestellt seyn soll, wo das Gesetz jetzt unbedingt die Todesstrafe verlangt, diese oder lebenslängliche Zuchthausstrafe zu erkennen. Abg. Merk führt in größerm Vortrage aus, daß die Todesstrafe weder eine rechtmäßige, noch eine zweckmäßige Strafe sey. Abg. Posselt spricht in gleichem Sinne und unterstützt die Anträge Zentners; er nennt den Vollzug der Todesstrafe eine richterliche Schlächterei. Auch Abg. Kuenzer erklärt sich für Abschaffung dieser Strafe, und führt dabei aus, wie sie mit den Grundsätzen der christlichen Religion unverträglich sey. Abg. Welcker wünscht die Abschaffung der Todesstrafe, hält das Volk aber noch nicht reif dazu, erklärt sich daher gegen den Hauptantrag Zentners, obwohl er seine beiden eventuellen Anträge unterstützt; das Leben sey der Güter höchstes nicht, der Uebel größtes aber sey die Schuld. Abg. v. Itzstein erklärt die Todesstrafe für verwerflich; man baue in neuerer Zeit Leichenhäuser, damit die Möglichkeit abgewendet werde, daß ein Menschenleben geopfert werde, und wolle die Todesstrafe beibehalten, während doch unrichtige Urtheile den Unschuldigen unter das Schwert des Nachrichters bringen können; der Redner schöpft auch aus den häufigen Begnadigungen der zum Tode Verurtheilten in neuerer Zeit Gründe zur Unterstützung des Antrags auf Abschaffung dieser Strafe. Abg. Kröll will ebenfalls die gänzliche Abschaffung der Todesstrafe, indem er u. A. durch Beispiele erläutert, wie ihre Wirkung keineswegs die erwartete sey; selbst neben dem Schaffot seyen von den Gesellen des armen Sünders Verbrechen verübt worden. Abg. Trefurt vertheidigt den Commissionsentwurf, und schließt mit der Bemerkung, daß alsdann die Todesstrafe abgeschafft werden könne, wenn die schändlichen jetzt mit dem Tode bedrohten Verbrechen nicht mehr vorkämen. Abgeordneter Sander spricht ebenfalls für den Commissionsentwurf mit Anführung „ weltlicher “und „ christlicher “Gründe, und verweist dabei den Abg. Kuenzer auf das alte Testament, aus welchem „ derselbe, als er seiner Zeit für die Emancipation der Juden gesprochen, seine Argumente geschöpft; dort stehe, wer Menschenblut vergießt, dessen Blut soll wieder vergossen werden; die Freiheit wolle man dem todeswürdigen Verbrecher doch nicht geben. Im Zuchthaus aber sey keine werkthätige Reue möglich, weil der freie Wille gebunden sey; die wahre Sühne für die höchsten Verbrechen liege im Tode. Der Redner bekämpft insbesondere auch die eventuellen Anträge des Abg. Zentner, aus formellen und materiellen Gründen. Abg. Zentner vertheidigt seine Anträge gegen die gemachten Angriffe. Der Berichterstatter, Abg. v. Rotteck, dankt vor Allem dem Abg. Zentner dafür, daß er durch seinen Antrag Anlaß gegeben, daß der hochwichtige Gegenstand von allen Seiten nach allen Richtungen hin beleuchtet werde, er müsse aber, obwohl nicht blutdürstig, den Commissionsentwurf vertheidigen, da bei Beantwortung der vorliegenden Frage nicht die Gefühle, nicht die Sentimentalität vorherrschen dürften, sondern das prosaische Recht ins Auge gefaßt werden müsse. Der Redner sucht nun alle Einwürfe gegen den Commissionsvorschlag zu widerlegen, den er für vollkommen gerechtfertigt hält. Abg. Aschbach: es werde mit der Todesstrafe gehen wie mit der Folter, man werde sie nicht mehr anwenden und später aus dem Gesetz streichen, es sey aber noch nicht an der Zeit, sie abzuschaffen. Der Redner erklärt sich zwar für die Beibehaltung der Strafart, schließt sich jedoch den eventuellen Anträgen Zentners an, die dagegen gemachten Einwürfe bekämpfend, mit dem Anfügen, daß er, wenn diese durchfielen, selbst für den Hauptantrag des Abg. Zentner stimmen müsse. Staatsrath Jolly führt aus, warum die Regierung in ihrem Entwurfe der Todesstrafe einen Platz eingeräumt habe; er bemerkt dabei, daß diese Strafe darin weit seltener erscheine, als in dem dermalen geltenden Strafgesetze, wo sie aber gedroht sey, dürfe sie nicht alternativ stehen. Das Ergebniß der Abstimmung nach nunmehr geschlossener Discussion ist nun folgendes: a) der Antrag auf Abschaffung der Todesstrafe wird beim namentlichen Aufrufe mit 36 Stimmen gegen 19 verworfen; b) ebenso werden die eventuellen Anträge Zentners verworfen, somit der §. 10 des Entwurfs angenommen. (Karlsr. Zeitung.)
Bei der Berathung über den Post-Etat in der zweiten Kammer äußerte unter Anderm der Abg. Georgi: „ Ich habe mit Freuden bemerkt, daß die Deputation die hohen Postportosätze, über welche in Deutschland laute und allgemeine Klage erhoben worden ist, zum Gegenstande ihrer Aufmerksamkeit gemacht, und einen Antrag auf Ermäßigung des Binnenporto's gestellt hat; ich wünschte aber, die Deputation wäre noch weiter gegangen, und hätte der Staatsregierung den Wunsch und die Bitte der Kammer vorgetragen, bei sämmtlichen Zollvereinsstaaten auf gleichmäßige Herabsetzung der Portosätze hinzuwirken. Es liegt mir aber nicht nur an der Herabsetzung des Porto's in den deutschen Zollvereinsstaaten, sondern ich wünschte, daß diese Staaten das Gewicht, welches ihre Vereinigung als Handelsstaat ihnen gibt, benutzen möchten, um mit ausländischen Staaten auch in dieser Beziehung Verträge abzuschließen. Wenn ich recht berichtet bin, dürfte in England Geneigtheit bestehen, die Verminderung der Portosätze, welche es im Inlande und auch für einige Staaten des Auslandes, für Frankreich namentlich, stattfinden läßt, auch auf andere Staaten auszudehnen, wenn man sich mit ihm in Vertragsbeziehungen setzen will. Es ist dieser Gegenstand auch für unser Land von großer Wichtigkeit. Wir müssen für einen einfachen Brief nach und von England, außer dem ansehnlichen deutschen0607 Porto, drüben noch einen Schilling 8 Pence bezahlen, während die Sätze zwischen England und Frankreich weit niedriger sind. “– Staatsminister v. Zeschau: „ Es ist gewiß nicht zu verkennen, daß die Höhe der Portosätze, namentlich für den Gewerbtreibenden, wenn er durch sein Geschäft in die Nothwendigkeit versetzt ist, eine bedeutende Briefcorrespondenz zu führen, zu den nicht unbeträchtlichen Ausgaben gehört. Wenn über die Höhe der Portosätze im Allgemeinen geklagt worden ist, so glaube ich, daß die hiesige Regierung dieß nicht auf sich zu beziehen hat, denn die sächsischen Portosätze stehen, im Vergleich zu denen der andern Staaten, noch zurück. Ich will nur einen Punkt erwähnen, der, so unbedeutend er auch scheint, doch von der größten Wichtigkeit ist, nämlich die Frage: wie soll die Vermehrung des Porto's für Briefe nach Doppelsätzen oder einfach eintreten? In mehreren Tarifen findet sich die Bestimmung, daß ein Brief, wenn er das Gewicht von 3 / 4 Loth erreicht, schon doppelt genommen wird; wir haben den Satz nur von Einem Loth angenommen, und dieser Gegenstand scheint in der That zu Gunsten des hiesigen Portotarifs zu sprechen. Die gewünschte Vernehmung mit andern Regierungen – ich will zunächst von den deutschen sprechen – würde in Wahrheit zu den sehr schwierigen Aufgaben gehören, namentlich für Sachsen. Man würde nicht ganz geneigt seyn, in andern Staaten die höhern Erträge aufzugeben, und sollte Gleichstellung herbeigeführt werden, so würde man schließlich genöthigt seyn, die Portosätze in dem diesseitigen Lande noch zu erhöhen, was nicht in der Absicht der Regierung liegt. In Bezug auf den Briefverkehr mit England wird sich der geehrte Abgeordnete wohl überzeugen, daß Sachsen nicht der Staat ist, von dem eine solche Verhandlung ausgehen könnte. Wir stehen durchaus nicht in unmittelbarer Beziehung mit England, wir beziehen unsere Briefe von dort durch Dazwischenkunft anderer ausländischen Behörden, denen die Verhandlungen wegen einer Uebereinkunft mit England in dieser Beziehung zu überlassen seyn möchten. Ob überhaupt England eine große Geneigtheit dazu habe, ist noch zweifelhaft, denn die Veränderungen, welche dort getroffen worden sind, haben bloß auf den inländischen Postverkehr Bezug, und zwar, wie es jetzt scheint, zum großen Nachtheile der Finanzen. “– Abg. Clauß (aus Chemnitz): „ Wenn der Hr. Staatsminister geäußert hat, daß die diesseitige Regierung wenig Gelegenheit habe, sich bei auswärtigen Regierungen in der Weise zu verwenden, wie es der Abg. Georgi als dringenden Wunsch bezeichnet hat, so erinnere ich daran, daß die betreffende sächsische Behörde durch Postconventionen schon manches erfreuliche Resultat bezielte, und so will ich in dieser Beziehung auch die Hoffnung aussprechen, daß weiteren Verhandlungen der Art alle Aufmerksamkeit gewidmet werden möge. “– Der Antrag der Deputation: „ Es möge die zweite Kammer beschließen, im Verein mit der ersten, die hohe Staatsregierung zu ersuchen, eine Revision des Binnenporto's vornehmen, und dadurch zur Gleichstellung für die kleinen, von den Poststraßen abgelegenen Ortschaften hinwirken zu lassen, “wird einstimmig angenommen. (Mittheilungen etc.)
Auf die von Seite des Dr. jur. Freudentheil bei der Justizkanzlei in Stade eingereichte Beschwerde wegen Remotion von der staatsrechtlichen Praxis, Verletzung der Bürger -, Doctoral - und Advocatenrechte ist demselben zu Bescheid ertheilt worden, daß, nach vorgängiger Communication mit k. Landdrostei, diese Behörde mittelst Schreiben vom 22 Febr. um Zurücknahme der von dem Beschwerdeführer angefochtenen Verfügung von der Justizkanzlei ersucht worden ist. (Westph. Merk.)
Man hört wieder von mehreren Wahlverweigerungen, namentlich von Lüneburg und Hameln. In Hameln wurde sogar die Wahl von neuen Wahlmännern durch die Bürgerschaft mit eminenter Majorität abgelehnt; überhaupt hat diese Stadt vom Anfang her, wenn auch ohne alles Geräusch, die consequenteste und standhafteste Vertheidigung des Staatsgrundgesetzes gezeigt, und bei dieser Wahlangelegenheit neuerdings einen Beweis davon gegeben. Nachdem nämlich, wie gesagt, die Bürgerschaft die Wahl von Wahlmännern verweigert hatte, richtete das Bürgervorstehercollegium eine Erklärung an den Magistrat, des Inhalts, daß die Bürgerrepräsentanten auch unter keinen Umständen einen Deputirten zu dieser jetzt berufenen Versammlung gewählt haben würden, weil sie das Staatsgrundgesetz von 1833 für die allein gültige Landesverfassung halten müßten, und weil sie vollends, nachdem ihre Bitten um Auflösung der nach dieser Verfassung nicht berufenen Stände unerfüllt geblieben, nicht zur Vervollständigung einer Kammer beitragen wollten, aus der alle gleichgesinnten Deputirten theils durch Cabinetsordre ausgeschlossen, theils durch von den Umständen gebotene Resignation entfernt seyen. (Nürnb. C.)
In Berlin entdeckte am 6 März, Morgens, Hr. Galle, Gehülfe der königlichen Sternwarte, im Sternbilde des Schwans einen dritten teleskopischen Kometen. Derselbe befindet sich in der Nähe des Sterns Mi und ist durch einen Schweif kenntlich. Er wurde am 6 und 7 am großen Refractor beobachtet, und seine Position durch Vergleichung mit zwei Sternen aus Bessels Zonen für Mg. 6 zu 323° ger. Aufst. 29 1 / 4° n. Abw. ; für Mg. 7 zu 324 1 / 2° g. Aufst. 29 1 / 4° n. Abw. bestimmt. Seine gerade Aufsteigung ist zunehmend um 1° 41 'täglich, seine Abweichung abnehmend um 12'.
Die „ amtliche Erklärung “, die der Justizminister, Hr. Mühler, in das „ Frankfurter Journal “und demnächst auch in das hier unter seinen Auspicien erscheinende „ Justizministerialblatt “einrücken ließ, hat hier einiges Aufsehen gemacht, und wird von der einen Seite, wegen der Entschiedenheit, mit der darin die Selbstständigkeit der preußischen Gerichtshöfe vindicirt wird, eben so an epriesen, als von der andern Seite, wegen der ungewohnten Erscheinung einer so hochstehenden Persönlichkeit auf dem Felde der Zeitungspolemik, der Kritik unterworfen. Es ist zwar selbst nach dem Erscheinen dieser Erklärung von Seite des „ Fränkischen Courier “der Zweifel aufgestellt worden, ob nicht dessen ungeachtet Zwistigkeiten zwischen dem Justizminister und dem ersten Gerichtshofe des Landes, dem Kammergericht, bestehen; wenn jedoch damit nichts weiter als die Verschiedenheit der Ansichten gemeint ist, die nothwendig zwischen dem Gerichtshof und dem Minister, als Recurs-Instanz in Sachen der Form und des Geschäftsbetriebs, zuweilen eintreten muß, und die allerdings auch immer eine Appellation an den König zur Folge hat, so ist das ja eben auch nur ein Beweis, daß selbst in formellen Dingen die Gerichte, dem Minister gegenüber, ihre Selbstständigkeit zu bewahren wissen. – Aus einer im „ Justizministerialblatt “enthaltenen Bekanntmachung des Hrn. Ministers v. Kamptz (Chef der Gesetzesrevisions-Commission) geht hervor, daß die für die Geschichte und den Rechtszustand der Mark Brandenburg so wichtigen Statuten und Rechtssammlungen der märkischen Städte und Ortsobrigkeiten sämmtlich verloren gegangen sind, und zwar in zwei verschiedenen Epochen, als ein Theil jener Documente im Jahr 1728 und ein anderer im J. 1749 auf höhere Anordnung nach Berlin eingesandt wurde, Da nun vermuthet wird, daß alle diese wichtigen Actenstücke0608 eben so wie das Berliner Stadtbuch, das sich ganz unerwartet in der Bibliothek der Stadt Bremen gefunden, in Privatarchiven oder in auswärtigen Bibliotheken verstreut sind, so ist für die Nachweisung derselben eine Prämie von 500 Thalern ausgesetzt worden. – Die Ankunft des Großfürsten-Thronfolgers von Rußland in Berlin wird, wie es jetzt heißt, erst am 2 April stattfinden, da der Prinz einige Tage in Warschau zu verweilen gedenkt. – In dem Befinden des Kriegsministers ist in den letzten Tagen keine Veränderung eingetreten, und der Kranke noch immer nicht auf dem Wege der Genesung. – Die „ Münchener politische Zeitung “vom 6 März sagt in ihrer Uebersicht des Inhalts unter Preußen: „ Berlin. Unsicherheit der Straßen “, und hebt die letztgedachten Worte auch in der Zeitung selbst mit gesperrter Schrift hervor. Die Straßen sind jedoch in Berlin eben so wenig unsicher als in München. Uns ist wenigstens kein einziger Fall bekannt, der eine so allgemeine Bezeichnung, wie die in der Inhalts-Uebersicht der gedachten Zeitung auch nur im Entferntesten rechtfertigen könnte. – Eine declamatorisch-musikalische Abend-Unterhaltung zum Besten der Armen, die gestern Abend von Madame Crelinger im Verein mit der Sängerin Demoiselle Sophie Löwe veranstaltet wurde, hat die bedeutende Einnahme von 1500 Thalern gewährt, wozu jedoch der König allein 50 Stück Friedrichsd'or beisteuerte.
Der Constitutionsausschuß ist, alles Fleißes ungeachtet, bis jetzt nur mit der Prüfung des vierten Theils der Protokolle des Staatsraths fertig geworden. Wahrscheinlich werden also noch drei Monate vergehen, bevor die übrigen drei Viertheile durchgelesen und geprüft worden, und ehe dieß geschehen, kann der Ausschuß keinen Urtheilsspruch über die Verwaltung der sechs letzten Jahre fällen. Unterdessen hat der Ausschuß acht von seinen Mitgliedern ernannt, um einen Vorschlag zur Veränderung der Nationalrepräsentation auszuarbeiten: nämlich den Grafen Spens, Frhrn. Hamilton, die Pfarrer Hallström und Oedman, den Großhändler Morsing, den Eisenwerksbesitzer Wärn, die Bauern Hans Jansson und Kihlblom. Man hatte erst, statt der beiden erwähnten Pfarrer, den Bischof Nibelius und den Professor Geijer mit diesem Geschäft beauftragen wollen; beide weigerten sich aber ausdrücklich, daran Theil zu nehmen. Die radicale Partei im Constitutionsausschuß hat ihre Unzufriedenheit über die durch die Majorität zu Stand gebrachte Wahl des Professors Bergfalk zum Secretär des Ausschusses zu erkennen gegeben. Hr. Bergfalk, der Anfangs der vorigen Woche hier ankam, und seine Functionen als Secretär übernahm, soll vom ersten Augenblick an dem Wortführer des Ausschusses, Grafen Anckarswärd, erklärt haben, er sey keineswegs gesonnen, den Meinungen des Grafen und seiner Anhänger beizupflichten. Die gemäßigte Partei im Ausschuß wird also durch seinen Beistand verstärkt werden.
Ich kann nun, gestützt auf verläßliche Berichte, die Versicherung geben, daß die Vermählung des Großfürsten-Thronfolgers von Rußland mit der Prinzessin Sophie Marie, Tochter des Großherzogs von Hessen-Darmstadt, erst im Jahre 1841 und zwar zu St. Petersburg vollzogen werden wird. Indessen wird der Großfürst, wie bekannt, in diesem Frühjahr einen Besuch in Darmstadt abstatten, und zu diesem Ende St. Petersburg gleich nach den griechischen Ostern verlassen. Der Aufschub der Vermählung scheint bloß das noch so jugendliche Alter der fürstlichen Braut zum Grunde zu haben. – Ueber das Reiseproject I. Maj. der Kaiserin nach Deutschland oder dem südlichen Rußland ist eine definitive Bestimmung noch nicht getroffen; dagegen wird Ihre kais. Hoh. die Frau Großfürstin Helene, Gemahlin des Großfürsten Michael, nach Eintritt der gelindern Witterung eine Reise nach Deutschland zum Besuch ihrer durchl. Schwester, der verwittweten Frau Herzogin von Nassau, unternehmen. – Der k. österreichische Botschaftsrath und dermalige Geschäftsträger am Hofe von St. Petersburg, Hr. v. Kaisersfeld, hat vor kurzem von Wien seine Ernennung zum kais. österreichischen Minister-Residenten bei den beiden großherzoglichen Höfen von Mecklenburg und bei den freien Hansestädten Hamburg, Bremen und Lübeck erhalten, wird aber jedenfalls bis zur Rückkehr des k. k. Botschafters Grafen v. Ficquelmont auf seinem dermaligen Posten verbleiben. Aus mehrern und vorzugsweise aus den gesegnetern Provinzen des Reichs, den sogenannten Kornkammern, werden seit einigen Tagen Besorgnisse für die dießjährige Ernte laut. Der Stand der Felder soll nur zu geringen Hoffnungen berechtigen. Bekanntlich ist das Ergebniß der Ernte in Rußland von wesentlichem Einfluß auf die Staatseinkünfte.
Das Gerücht, Se. Maj. der König von Neapel und seine durlauchtigste Gemahlin seyen demnächst hier auf Besuch zu erwarten, wiederholt sich mit vieler Bestimmtheit. – Die neuesten Berichte aus Preßburg sagen, daß die zur Berathung der Entwürfe einer Concursordnung und eines Wechselrechts für Ungarn niedergesetzte ständische Commission ihre Aufgabe beendigt habe, und diese Gegenstände sonach ehestens in der Ständetafel zur Discussion gelangen werden; ob sie aber noch im Laufe der noch kurzen Dauer des gegenwärtigen Landtages werden zu Ende gebracht werden können, wird bezweifelt. – Die letzten Berichte aus Konstantinopel erwähnen nichts von dem aus Alexandria gemeldeten angeblichen Vorhaben Mehemed Ali's, die türkische Flotte zurückgeben zu wollen; vielmehr wird in denselben die Versicherung wiederholt, der Vicekönig sey fest entschlossen, die großherrliche Flotte als Vormauer für Alexandria zu gebrauchen, da nach seiner Ansicht eine Blokade dieser Stadt und der Küste unmöglich sey, ohne daß diese Flotte zuvor vernichtet würde. Im Allgemeinen äußern sich diese Briefe gleich den frühern ganz trostlos über den Verzug eines Arrangements zwischen Konstantinopel und Alexandria. Leider lauten die neuesten Berichte aus London keineswegs erfreulicher; man scheint von einer Verständigung noch weit entfernt zu seyn.
Texier in Persien.
Französische Journale bringen folgendes Schreiben des bekannten Reisenden Charles Texier aus Ispahan vom 26 December: „ Wir leben in der armenischen Vorstadt Dschulfa eben so ruhig, als im Centrum von Paris, obwohl Ispahan keineswegs einer vollkommenen Sicherheit genießt. Seit dem Tod von Feth-Ali-Schah (1834) hat der Bürgerkrieg in diesem Land nicht aufgehört und der Grund hievon ist die Stellung der regierenden Familie den Völkerschaften und dem Clerus gegenüber.
„ Die ehemaligen Schahs von Persien bis zur Thronbesteigung Feth-Ali-Schahs waren Schiiten. Die Familie von Feth-Ali-Schah hingegen gehört zum Turkomanenstamm der Kadschars, welche die Provinz Ghilan am kaspischen Meer bewohnen. Da der Haß zwischen den Bewohnern der verschiedenen persischen Provinzen fast eben so groß ist, wie zwischen feindlichen Ländern, so dulden die Bevölkerungen von Fars, Irak und Masanderan ungern eine Familie, die ihnen fremd ist. Der Schah findet am Clerus keinen Beistand und lebt in seiner Stadt Teheran eingeschlossen, ohne in seinem Reich eine wirkliche Gewalt zu üben. Er könnte nicht nach Irak oder nach Fars kommen, ohne sein Leben zu wagen. Im vergangenen Monat wurde der Bruder des Schahs, welcher Gouverneur von Schiras war, in seinem eigenen Schloß belagert, daraus verjagt und genöthigt, sich nach Teheran zu dem Schah zurückzuziehen. Zu gleicher Zeit griffen die Perser auf das Gerücht vom Tod des Schahs zu den Waffen, um der fernern Regierung der Kadscharfamilie sich zu widersetzen. Hätten die Vorfahren Mahmud Schahs nicht die Vorsicht gehabt, die letzten Reste der Familie der Sophis zu vertilgen, so wären die Kadschars längst entfernt.
„ Dieß ist der Zustand Persiens im Allgemeinen. Was Ispahan anbelangt, so ist seine Lage ganz besonders kläglich. Diese Hauptstadt wird von drei feindlichen Gewalten regiert, die gegeneinander einen erbitterten Krieg führen. Der Chan oder Gouverneur der Stadt ist ein georgischer Eunuche und Renegat, der, obwohl die Creatur Mahmud Schahs, die Befehle, welche ihm von Teheran zukommen, unbeachtet läßt. Er denkt nur darauf, mit allen möglichen Mitteln den Einfluß der beiden Imame zu bekämpfen, welche einen nicht minder eifrigen Krieg wider einander führen. – Der Groß-Imam (Imam-Dschuma) ist ein junger Mann, 24 bis 25 Jahre alt, von schwächlicher Constitution. Seit dem Tode seines ältern Bruders ist derselbe im Besitze dieser in seiner Familie erblichen Würde, als Abkömmling des edelsten Zweiges der Said. Sein Gegner ist der Groß-Musteïd, dessen Ruf bis nach Paris gedrungen. Die Popularität dieses Mannes, welche ihm im Staat bedeutende Wichtigkeit gibt, hat folgenden Ursprung: „ Die Muselmänner, nicht zufrieden mit den Tausenden von Commentaren des Korans, welche seit Mahomed verfaßt worden, zollen noch jetzt die größte Ehrfurcht dem lebenden Mann, der am besten das heilige Buch commentirt und dessen exegetische Doctrine den zahlreichsten Beifall hat. So kann der Groß-Musteïd, dem dieses Verdienst zuerkannt ist, mit einem einzigen Wort ermorden lassen, wen er nur immer will, denn er verfügt über einen Haufen fanatischer Menschen vom niedern Volk, welche ihm blindlings ergeben sind und die man Loutyes nennt. Er wirkt nicht direct auf sie, sondern bedient sich einer vorgeblichen göttlichen Offenbarung, von welcher seine Emissäre die Nachricht nach den Bazars bringen. Man erzählt dort geheimnißvoll: der Groß-Musteïd hatte diese Nacht eine Vision; er wurde in den Himmel versetzt und erhielt den Auftrag diese oder jene Person von der Welt zu schaffen. Darauf bezeichnen die Loutyes irgend einen aus ihrer Mitte, welcher den Befehl des Himmels vollstrecken soll, und der Tag geht nicht vorüber, ohne daß der Wille des Groß-Musteïd geschehen.
„ Der Chan, welcher gegen die Versuche der Loutyes wohl bewacht ist, verfährt gegen sie schonungslos. So oft ein Mord begangen worden, läßt er die Thäter verhaften und sperrt sie in einen Keller des Palastes, bis eine hinreichende Zahl beisammen ist, um ein großes Exempel zu statuiren. Sie würden kaum errathen, was er mit diesen Gefangenen zu machen beabsichtigt – einen Thurm! Bereits hat er gegen hundert solcher Gefangenen beisammen. Sobald er zwei oder dreihundert hat, wird der Seufzerthurm gebaut. Man baut nämlich abwechselnd eine Lage von Steinen und eine Lage lebender Menschen (?) über einander. Bei dem Thore von Schiras erblickt man einen Thurm, der auf solche Weise errichtet worden. Allem Anschein nach wird auch an dem neuen Thurm bald gebaut werden, denn wir sahen gestern Kamele ankommen mit Kalk beladen, der zur Errichtung des interessanten Gebäudes bestimmt ist.
„ Ein Unglück für die Stadt Ispahan ist, daß diese feindlichen Gewalten einander das Gleichgewicht halten und keine andere Macht in Persien stark genug ist, sie zu stürzen. Der Schah kennt das Ungemach wohl, an dem seine Hauptstadt leidet, und läßt dort täglich sein Kommen verkünden, wagt sich aber nie hin. “
(Fortsetzung.)
Marmier fährt fort: „ Bis jetzt hab 'ich die Schattenseite der deutschen Litteratur besprochen. Eine andere Seite derselben ist erfreulicher darzustellen. Indem Deutschland nach einander die Männer verlor, die es in der Achtung des Auslands so hoch erhoben, ward es seiner Illustrationen doch nicht so vollständig beraubt, wie ein Wald, wo die Axt des Holzhauers weder Bäume noch Sträucher übrig ließ. Deutschlands Leben ist nicht erloschen in seinem Trauerkleid, seine männliche Schönheit nicht ganz unter seinen Wittwenschleiern verblichen. So lange ein unermeßliches Land, wie dieses, seine friedlichen Einrichtungen, seine verständig bemessenen *)*)„ Désires sages. “ Das Gouvernantenwort „ sage “(„ Soyez bien sage, mon enfant “) ist unübersetzbar; aber der Deutsche fühlt seinen Sinn. A. d. Uebersetzers. Wünsche, seine arbeitsamen Gewohnheiten und seine trefflichen Anlagen zur Reflexion und Ausdauer bewahrt, was darf man von ihm nicht alles für den Fortschritt der Wissenschaften und der Litteratur erwarten! Ich wende mich zu dir, edle Schule der Brüder Grimm, und bewundere den Bau der Gelehrsamkeit, den ihr mit solchem Aufwande von Geist und Forschung aufführt. Ich öffne das Thor der Universitäten, und sehe ein ganzes Gelehrtenvolk, das mit Benedictinergeduld die Arbeiten seiner Vorgänger fürbaß fördert. Hier verfolgt Ottfried Müller seine archäologischen Studien, dort fügt Ritter seiner Erdkunde ein neues Blatt0602 hinzu, und während Bopp und Hammer litterarisch und philologisch die Fundgruben des Orients ausbeuten, sammeln Lachmann, Wolff, Hoffmann von Fallersleben, Von der Hagen mit frommer Hand die dichterischen Reste des Mittelalters. Wenn ich in dieser schnellen Aufzählung, die ich später wieder vornehmen werde, nicht Hrn. v. Humboldt nenne, so unterlass 'ich es, weil meine Leser gewiß seinen Namen schon ausgesprochen haben, denn wenn man von dem wissenschaftlichen Deutschland redet, so fällt er Einem zuerst ein. Geh' ich von diesem Felde der ernsten Studien zu dem der Poesie über, siehe da! die letzten Reime und die letzten Briefe Chamisso's, die der sinkenden Hand des Sterbenden entfielen, und siehe! die süßen Liebesidyllen, die morgenländischen Parabeln und die sinnigen Liedersträuße Friedrich Rückerts. Neben den tristen und kalten Erörterungen, die durch das Buch von Strauß angeregt worden, klingen die frommen Marienlieder und naiven Legenden, welche Guido Görres, der Sohn des Philosophen, wie ein Glaubenswerk unter den Katholiken verbreitet. Neben all den blassen Nachahmungen unserer Litteratur stehen die Dichtungen von Gustav Schwab und die im Norden und Süden gesammelten deutschen Sagen, die mindestens einen nationalen Charakter an sich tragen. Endlich, inmitten einer Unzahl dramatischer Versuche ohne Geist und ohne Kraft, größtentheils ungeschickter Nachbildungen der unsrigen, hat man einige erscheinen sehen, die man als Vorzeichen einer besseren Zukunft betrachten könnte. Dahin gehört unter andern jenes Trauerspiel Griseldis, das der nahe Verwandte eines Diplomaten, des Hrn. v. Münch-Bellinghausen, unter dem bescheidenen Pseudonym Friedrich Halm herausgegeben hat. Es ist dieß eine der rührendsten Traditionen des Mittelalters, dramatisch behandelt von einem Manne, der die naiven Schönheiten und den poetischen Geist jener Zeit ganz durchempfunden. Es ist das Gemälde einer erhabenen Aufopferung – der Aufopferung einer Frau in gränzenloser Liebe zu ihrem Gatten. Da tönen alle jene zaubervollen Namen aus den Sagen der Vorzeit, da leben und weben sie alle, die edeln und anmuthigen Gestalten aus den alten Liederbüchern Frankreichs, Deutschlands, Italiens und Englands: der tapfere Arthur von der Tafelrunde, die schöne Ginevra mit Lancelot vom See, und Tristan, dessen Heldenfahrten Gottfried von Straßburg erzählt, und der kühne Parcival, über welchen Wolfram von Eschenbach ein Gedicht länger als die Iliade verfaßt hat. Alle diese ritterlichen Bilder verschwinden gleichwohl vor dem der Griseldis, des armen Köhlermädchens, das ein glänzender Hof bewundert, des demuthsvollen Weibes ohne Falsch und ohne Neid, vor der eine Königin sich beugt. Nichts rührender, als die Scene, wo sie, ihres Kindes beraubt, aus ihrer Wohnung vertrieben, von ihrem Gatten verstoßen, noch einen Wunsch der Liebe murmelt für den Mann, der, nachdem er ihr einen erhabenen Rang, einen glorreichen Namen geschenkt, sie nun erbarmungslos in Schmerz und Elend hinausstößt. Dann, als man ihr sagt, daß alles, was sie erlitten, nur ein Spiel war, daß man mit all den Herzenskränkungen und Qualen nur ihre Geduld und Sanftmuth auf die Probe stellen wollte; als sie weiß, daß es ihr Gemahl selbst war, der sie diesen furchtbaren Aengsten preiszugeben gewagt, da ist es um ihre letzte süße Herzenstäuschung, um ihre letzte Freude geschehen. Für ihn, von dem sie sich edel und tief geliebt glaubte, vermochte sie alles zu ertragen: Demüthigung, Armuth, Einsamkeit; aber die Entdeckung, daß sie das Spielzeug einer eiteln Laune, der Gegenstand einer schmachvollen Prüfung werden konnte, sie, die Hochsinnige, Zarte, seiner Liebe so Gewisse, das ist für ihre Seele zu viel. Jetzt erhebt sie sich in ihrer ganzen Würde, und stößt ihrerseits den Mann zurück, der blind genug seyn konnte, sie zu verkennen, grausam genug, sie muthwillig zu tödlichen Martern zu verdammen. Hier schließt das Drama. Es wird durch keinen Mord mit Blut geröthet, aber es rückt das schmerzlichste Bild vor unser Auge – das Bild eines innigen Liebeglaubens, der erlischt, eines hohen Seelenadels, der erliegt, eines brechenden Herzens. *) *)Marmier bemerkt dazu: „ Von dieser Tragödie, die Deutschland mit so viel Beifall aufgenommen hat, ist eine französische Uebersetzung unter der Presse, und einer unserer Schauspieldichter arrangirt sie, heißt es, für unsere Bühne. “– Wir sind nicht entfernt gemeint, das diesem Drama gezollte Lob zu schmälern, doch möchten wir Eins bemerken. Die alte „ Geschichte von Griseldis und dem Markgrafen Walther “ist bekanntlich mehrfach poetisch behandelt, als Novelle, in Balladenform, dramatisch. Von Boccaz bis auf Heinrich Kleist herab haben alle Bearbeiter den glücklichen Ausgang der Erzählung beibehalten. Halm hat ihn tragisch gewendet. Das war ihm ohne Zweifel erlaubt, auch hat er seinen Ausgang der Fabel psychologisch gut motivirt. Nur war die Folge: während die dramatische Verwicklung, die Prüfung der Griseldis, um mit Marmier zu reden, „ mittelalterlich naiv “blieb, ist die Katastrophe reflectirend modern geworden, und collidirt so einigermaßen mit jener. Die Menschen des Mittelalters hatten tief und warm empfindende, aber auch sehr lebenszähe Herzen, die ihr tüchtig Theil Leid und Trübsal, sogar Kränkung und Schmach ertragen konnten, ohne zu brechen. Solchen Herzen legen die alten Volksbücher solche Prüfungen auf. Wozu noch kommt, daß damals in der Ehe, trotz alles ritterlichen Minnedienstes, die moralische Abhängigkeit der Frau vom „ Eheherrn “eine strengere war, des großen Rangunterschiedes der Gatten im vorliegenden Falle zu geschweigen. Shakspeare, der zwar diesseits des Mittelalters, aber ihm doch nahe steht, und in seinem „ Ende gut, Alles gut “ein der Griseldis verwandtes Thema (nach einer andern Boccazischen Novelle) behandelt hat, würde, möchten wir behaupten, die Peripetie der Griseldis nicht auf jenes weibliche Ehren-Punctilio gestellt haben. Damit soll nur gesagt seyn, daß, um der Halm'schen Griseldis sich rein zu erfreuen, man von dem „ mittelalterlich Naiven “der Zeit und der handelnden Personen einigermaßen absehen muß. Das ist kein Tadel, oder wär 'es einer, so träf' er manches noch berühmtere deutsche Trauerspiel. Die Hauptsache ist doch zuletzt, daß ein Kunstwerk das allgemein Menschliche treu und wahr darstelle; die localen und historischen Schattirungen importiren weniger.
Es gibt einen andern Zweig der deutschen Litteratur, der, durch seinen schon verjährten Ursprung und seine regelmäßige Wiederkehr, auf ein paar Augenblicke unsere Beachtung verdient. Das sind alle die Almanache oder Taschenbücher, die gegen den Monat December jedes Jahrs mit ihrem Goldschnittglorienschein, ihren Guirlanden und Arabesken, hinter den Glasläden der Buchhandlungen hervorschauen, ähnlich den Reihen von Blumentöpfen, welche die Bewohner des Nordens auf ihre Fenster stellen, um gegen die eintönigen Tinten des Winterhimmels abzuheben. In England druckt man diese „ Keepsakes “auf das schönste Velin, bindet sie in Gold und Sammet und reiht sie ein in das Gebiet der Fashion. In Frankreich überläßt man sie der Caprice der Leute aus der Provinz und der Fremden. In Deutschland nimmt man es damit noch ernsthaft. Einer dieser Almanache war es, in welchem gegen die Mitte des achtzehnten Jahrhunderts die Göttinger Studenten anfingen die Oden und Elegien zu veröffentlichen, die ein neues Zeitalter der deutschen Dichtkunst ankündigten. Ein solcher Almanach war es, in welchem Goethe und Schiller ihre berühmten Xenien erscheinen ließen; denn diese Almanache waren für Deutschland lange das, was für uns die Revuen sind. In ihnen debutirte der Dichter, der Novellist, und mancher ausgezeichnete Schriftsteller ist dem Taschenbuch treu geblieben, das seine ersten Jugendversuche aufnahm. Tieck hat das Glück der „ Urania “gemacht, indem er ihr alljährlich eine seiner artigen Novellen schenkte, und noch kurz vor seinem Tode setzte Chamisso0603 seinen Namen mit auf den Titel des „ Musenalmanachs. “ In einem Lande, wo das Leben im voraus geregelt ist, wo die systematische Wiederkehr der nämlichen materiellen und intellectuellen Freuden als ein Glück mehr betrachtet wird, gehört die Erscheinung dieser Büchlein, die unter ihrem Mohrfutteral erstaunliche Ansprüche auf Eleganz verbergen, mit zu den naiv ersehnten Weihnachtsfreuden großer Kinder, deren (der Weihnachtsfreuden nämlich) unsere unruhige und bewegliche Existenz uns enterbt hat. Deutschland würde wohl ebenso erstaunt – fast hätt 'ich gesagt, ebenso betrübt seyn, einen Winter ohne Taschenbücher, als einen Frühling ohne Sonnenschein oder einen Herbst ohne Früchtesegen zu erleben. Die Mehrzahl dieser Sammlungen enthält nur Verse und Novellen. Andere sind eigens Notizen über Kunst, Theater, Geschichte gewidmet. Jeder Leser wählt sich seinen Almanach wie wir unser politisches Journal, und es gibt Familien, die ihre Taschenbücher mit einer Pietät aufbewahren wie die Erinnerungen der Jahre, die nicht mehr sind. “
(Beschluß folgt.)
Abermals ist ein Kämpe abgetreten vom großen Schauplatz des Kampfes in beiden Reichen der iberischen Halbinsel, in denen sein Name berühmt geworden. Der Graf von Madeira war einer der ersten Generale der Könige Karl und Miguel; der Titel, den sein heldenmüthiger Widerstand geschaffen, erlöscht mit seinem Tode; keiner wird ihn nach ihm tragen, den hingeschiedenen Heroen gleich, die ihre Rüstung zurücklassen, jedem Erben zu groß und zu schwer. Nur jenen Namen, den ihm seine Geburt verliehen, altberühmt in den Annalen Lusitaniens, gibt er den Seinen wieder, in neuem Glanze strahlend. Dom Alvaro da Costa Souza y Albuquerque, war einem der größten Geschlechter Portugals entsprossen, wie es die Vereinigung dreier welthistorischen Namen wohl genugsam andeutet. Als zweiter Sohn von Jugend auf den Waffen bestimmt, schickte ihn sein Vater, der Graf von Misquitil, im 14ten Lebensjahre zur Armee, als ganz Europa in Flammen stand. – Es liegt außer dem Zwecke dieser wenigen Worte – einem verblichenen Freunde und Kriegsgefährten des Verfassers geweiht – durch den ganzen Peninsularkrieg, in der Schlacht von den Arapilen, an den Linien von Torres Vedras, bei Albuhera, und an so vielen ewig denkwürdigen Tagen ihm nachzufolgen, an denen allen er Theil genommen, in deren meisten er sich ausgezeichnet hat, so daß er an der Seite des Marschall Beresford oft ruhmvoll genannt wurde. Als Johann VI aus Brasilien zurückkam, war Dom Alvaro Oberst. Später diente er mit Auszeichnung im portugiesischen Amerika und in seinem 26sten Jahre stand er als commandirender General an der Spitze der Provinz Montevideo. Als alle seine Collegen, dem Aufruf Dom Pedro's folgend, dem Sohne halfen die Krone des Vaters rauben, war er der einzige, der fest blieb in unerschütterlicher Treue für seinen Herrn und König. Alle Versuche und Lockungen scheiterten an ihm; Dom Alvaro da Costa verstand es nie, mit seinen Eiden zu spielen und mit seiner Ehre zu feilschen. Als die Unabhängigkeit Brasiliens von Portugal anerkannt wurde, verließ er Amerika von wenigen Officieren begleitet, eine bescheidene Stellung in seinem Vaterlande den glänzendsten Anerbietungen des Usurpators vorziehend, den selbst die Anerkennung aller Mächte zum rechtmäßigen Monarchen für ihn nicht umstempeln konnte. Er ward zum Gouverneur von Setubal und später zum Generalcapitän der Provinz Tras-os-Montes ernannt. In letzterem Amte fand ihn Dom Miguel, als er den Thron seiner Väter bestieg; er vertraute ihm die Inseln Madeira und Puerto Santo an, wichtige Punkte im Ocean, einer vorgerückten Feldwache gleich. Bisher nur Soldat, sollte Dom Alvaro da Costa nun auch Administrator werden. Durch jahrelange Vernachlässigung war die so reiche Insel Madeira in jeder Beziehung herabgekommen; die Einwohner lebten im drückendsten Elend; die Einkünfte deckten die Kosten der Verwaltung nicht mehr; wenn eine Galione vom Mutterstaate ausblieb, gerieth Alles in Stocken; die Fortificationen der Landungsplätze sicherten die Insel vor feindlichen Ueberfällen nicht mehr; das Castell von Funchal war eine Ruine. Der unermüdeten Anstrengung des neuen Generalcapitäns gelang es in zwei Jahren diesem blühenden Eiland seinen alten Flor wieder zu geben. Die kleine Hauptstadt hob sich aus den Trümmern, und wenn gleich der sichere Blick Dom Alvaro's finstere Wolken am politischen Horizonte seines Vaterlandes sich aufthürmen sah, so konnte er doch mit Sicherheit nicht wissen, daß mit jedem Stein an den Bollwerken Funchal's er am Gebäude seines bleibenden Ruhmes baue. Terceira war übergegangen, Oporto längst vom Feinde besetzt; da schrieb er seinem Könige: „ ich halte die mir anvertraute Insel, bis wilde Pferde und Steinböcke ihre einzigen Bewohner seyn werden. “ Die Antwort Dom Miguels war die Ernennung zum Grafen von Madeira. Das Inselreich des Königs ward die Grafschaft des Vasallen und der Herr wie der Diener wußten, daß jeder gute Ritter sich unter den Trümmern der Burg begraben läßt, deren Namen er führt. Durch 64 Tage kreuzten die vereinigten englisch-pedristischen Geschwader vor der Insel Madeira. Funchal ward bombardirt, Puerto Santo occupirt; der Graf von Madeira stand fest. Da kam die Nachricht von der Convention zu Evora Monte. Dom Miguel hatte Land und Krone aufgegeben. Einem Emissäre des Grafen von Madeira war es wenige Tage zuvor gelungen, sich auf einem kleinen Nachen zwischen den blokirenden Kriegsschiffen durchzuschleichen; er brachte einen Brief an den König mit der Bitte des Grafen, wenn Alles zusammenbräche, nach Madeira zu kommen; der Felsenboden der Insel würde so wenig wanken, als die Treue des kleinen Häufleins, das ihn dort erwarte. Der Emissär landete in einer Bucht Algarbiens am Tage nach dem Abschluß der Convention von Evora Monte. Es war zu spät. Das große Drama hatte ausgespielt, ein klägliches Ende genommen. – Ein eigenhändiger Brief seines Königs gebot dem Grafen von Madeira sein Gouvernement abzugeben. Er that es mit allen Kriegsehren, gewiß mit blutendem Herzen, doch mit aller Würde bis zum letzten Augenblick. Die Uebergabsacte unterschrieb er: „ auf Befehl meines Königs – der Graf v. Madeira. “ Als die pedristischen Autoritäten dieß nicht annehmen wollten, antwortete er kurz: „ Nun, so werde ich gar nicht übergeben. “ Von Funchal eilte der Graf v. Madeira nach Genua, seinen König aufzusuchen. Zu spät sah Dom Miguel ein, daß er seinen besten General in secundärer Sphäre großartige Gaben nutzlos hatte entfalten lassen, und beweint wohl noch jetzt die namenlose Blindheit, die ihn bei fremden Nationen den Feldherrn suchen ließ, den er mitten in seinem Heere, aus der Blüthe seines Adels hätte wählen sollen – der König von Portugal den Portugiesen, nicht den Schotten oder Franzosen.
Mit dem Grafen v. Madeira ist alle Hoffnung einer royalistischen Reaction in Portugal zu Grabe gegangen. Er war der Einzige; nun ist Keiner mehr. – Als in seinem Vaterlande nichts mehr zu thun, wandte er sich nach Spanien, dem Schwesterreich der Hesperiden, wo für ein gleiches Recht0604 gekämpft wurde. Stets bescheiden bei großem Verdienste stellte er sich freiwillig unter die Befehle des Generals Villareal, eines jungen Feldherrn, der noch lange in subalterner Sphäre diente, als der Graf v. Madeira schon in zwei Welttheilen ruhmvoll bekannt war. Er wirkte mit Auszeichnung bei der zweiten Belagerung von Bilbao, stets der Erste im Feuer, der Letzte an dem schon damals mit Intriguen angefüllten kleinen Hofe von Durango. Die Folgen der Schreckensnacht von Luchana stellten Don Sebastian an die Spitze der königlichen Heere. Der Infant von Spanien und Portugal umgab sich mit Illustrationen beider Reiche, seinem Feldherrnstabe Glanz und Kraft zu verleihen; der Graf v. Madeira konnte nicht fehlen. Er und Villareal wurden die ersten Generaladjutanten des neuen Oberfeldherrn. Seit fünfundzwanzig Jahren zum erstenmal erprobte der Graf v. Madeira auf spanischem Boden in offener Schlacht seine gute Klinge wieder, am 16 März 1837 bei Oriamendi. Die Britten, denen er zur Seite gefochten, lernten ihn nun auch in feindlichen Reihen kennen. An der Seite seines Gebieters nahm er an allen Gefechten des königlichen Zuges vor Madrid Theil. Bei Huesca (24 Mai 1837) erhielt er das Großkreuz des königlichen Ordens Isabel la Catolica, am 29 Junius desselben Jahres überschiffte er den Ebro im ersten Nachen, und sagte zu seinen wenigen Begleitern: „ Europa blickt auf uns! “ Am ewig denkwürdigen Tage von Herrera und Villar de los Navarros, als nach vierstündigem Kampfe von der feindlichen Armee nur der commandirende General mit 20 Reitern entkam, sah man den Generallieutenant Grafen v. Madeira an der Spitze von 60 berittenen Ordonnanzen eine feindliche Colonne mit dem glücklichsten Erfolge chargiren. Der Stern des militärischen S. Fernando-Ordens mit dem Lorbeerkranze ward ihm als Zeichen königlicher Anerkennung. Am 5 September desselben Jahres bei Orihuela de Tremendal deckte er mit einer halben Schwadron unsere von Espartero selbst harcelirte Nachhut. Durch die Eifersucht der Spanier stets einem beschränkten Wirkungskreise zugewiesen, füllte er denselben vollkommen, immer glorreich und ruhmvoll aus. Er ist als General ein großer Feldherr gewesen, und war mit zwanzig Reitern ein tüchtiger Soldat. Vor Guadalaxara, bei Aranzueque, in Brihuega, am Duero, unter dem Schlosse von San Stefan von Gormaz, auf der Brücke von Aranda war der Graf v. Madeira den Ersten im Feuer ein leuchtender Stern. Wie soll ich jenes unglücklichen Tages gedenken, des 5 Octobers, als in den Pinaren Alt-Castiliens zwischen Retuerta und dem Kloster San Domingo de Silos wir ihn auf seinem großen englischen Pferd auf 20 Schritte von den feindlichen Tirailleurs ruhig halten sahen; auf alle unsere Bitten, sich nicht so zu exponiren, antwortete der Graf v. Madeira gutmüthig lächelnd: „ wenn ich die Kugeln pfeifen höre, ist es mir, als ob man mich rufe. “ Fünf Minuten darauf zerschmetterte ihm eine Musketenkugel den rechten Arm.
Ich sah ihn später wieder; es war am 14 September 1839 in einem kleinen baskischen Dorfe des französischen Departements der niedern Pyrenäen, Saint-Pée genannt. Unser Glaube war entflohen, unsere Hoffnungen vernichtet; abermals ein König, der Land und Krone aufgegeben, und abermals ein Heer, das verkauft und verrathen! Weinend warf ich mich in die Arme meines ritterlichen Freundes; er tröstete mich männlich. Doch die einzigen Worte, die ich in meinem Schmerze vernahm, waren: Lissabon, Madrid. – – Nun ist er todt. *)*)Er starb im vorigen Monat in Boulogne sur Mer. – So sind sie Alle hingegangen, auf die wir so fest gebaut. Zwei große Aufzüge hat unser blutiges Trauerspiel. Zumala-Carreguy, Santos-Ladron, Eraso, Iturralde, Segaztibelza; dann viele Siege und Niederlagen, einem breiten Strome gleich, die zwei Epochen zu scheiden. Dann Verrath, Gift und Dolch; Moreno, de España, der Graf v. Madeira; – wie ist es mit Cabrera? Die Schlußscene wird sich dieses Jahr vor uns enthüllen. Niemand wage vorwitzig den Schleier zu lüften; Gott allein kann helfen, denn von Menschen haben wir nichts mehr zu erwarten.
Das Journal des Débats enthält einen interessanten Artikel über den ökonomischen Zustand der englischen Eisenbahnen, wie derselbe aus den veröffentlichten Rechnungen der Eisenbahnen von Manchester nach Liverpool, von London nach Birmingham und von Birmingham nach Newton erhellt. Die Gesellschaft der Bahn von Manchester nach Liverpool hat während des letzten Semesters 1839 2,069,000 Fr. für den Unterhalt der Bahn ausgegeben und 3,444,000 Fr. dagegen eingenommen. Der reine Ueberschuß betrug demnach 1,375,000 Franken. Man konnte an die Actionnäre eine Dividende von 5 Procent für sechs Monate bezahlen und 270,000 Franken zur Reserve schlagen. Die Gesellschaft darf bekanntlich nach ihren Statuten keine höheren Dividenden als 10 Procent per Jahr oder 5 Procent per Semester geben. Dieses Maximum wird auch alljährlich so ziemlich erreicht, obwohl die Kosten durch die der Bahn hinzugefügten Arbeiten ungeheuer waren und 2,800,000 Fr. pr. Lieue zu vier Kilometres betrugen. Ungefähr drei Fünftel von der Totaleinnahme, also 2,136,000 Fr. kommen vom Transport der Reisenden mit ihrem Gepäcke, die zwei andern Fünftel dagegen vom Waarentransport, den die Gesellschaft sehr gut organisirt hat.
Die Eisenbahn von London nach Birmingham, welche beinahe viermal so lang als die Bahn von Manchester nach Liverpool ist (45 Lieues statt 12), hat gleichfalls ungeheuere Summen verschlungen. Sie kostet bis heute 140 Millionen Franken, also 3,111,000 Fr. pr. Lieue, und zu ihrer gänzlichen Vollendung bedarf es einer weitern Summe von sechs Millionen. Dieser außerordentliche Kostenaufwand ist theils dem Luxus des Baues, dem Wunsch, die Bahn bis ins Innere der Städte zu leiten, und der Aufführung schöner Gebäude an den Stationen der Bahn zuzuschreiben. Dennoch ziehen die Actionäre aus ihren Capitalien einen hübschen Zins. Die letzte halbjährige Dividende beträgt 4 Pf. St. pr. 90 Pf. Sterl., also 9 Procent jährlich. Gleichwohl ist der Waarentransport noch unvollkommen organisirt, weil die ganze Bahn erst seit dem September 1838 befahren werden kann. Auf eine Totaleinnahme von 8,450,000 Fr., für die letzten sechs Monate figuriren die Waaren nur für 1,085,000 Fr., also für 345,000 Fr. weniger, als die Einnahmen der Bahn von Manchester nach Liverpool, welche viermal kürzer ist. Außer der Dividende ist noch von der Einnahme eine Summe von 1,652,000 Fr. zum Reservefonds geschlagen worden.
In einer noch blühenderen Lage ist die Gesellschaft der Eisenbahn von Birmingham nach Newton, nicht als ob die Circulation dort belebter wäre, sondern weil das dabei angenommene Bausystem weniger kostspielig war. Die dreiunddreißig Lieues lange Bahn hat 47,600,000 Fr. gekostet oder 1,450,000 Fr. pr. Lieue, also nur halb so viel, als die Bahn von Birmingham nach London. Die Ursache dieser verminderten Kosten sind die stärkeren Abhänge, welche auf der Bahn von Birmingham nach Newton 5 1 / 2 bis 12 Millièmes betragen, dagegen auf der Bahn von Birmingham nach London drei Millièmes0605 nicht überschreiten dürfen; auch die Direction der Brücken und Wege in Frankreich hatte den Eisenbahnen auferlegt, nie ein Maximum von drei Millièmes zu überschreiten.
In den Ausgaben der Gesellschaften sind auch die Semesterinteressen der Anleihen mit inbegriffen, welche die Gesellschaften, nachdem sie die Unzulänglichkeit ihres Capitals erkannt hatten, lieber contrahiren, als neue Actien emittiren wollten. Das Anleihesystem ist bei jedem lucrativen Unternehmen, nämlich so oft das Betriebscapital höhern Zins abwirft, als das Capital der Anleihe, vortheilhaft, im entgegengesetzten Fall aber drückend. Es wurde bei uns auf die Eisenbahnen von Saint-Etienne nach Lyon und von St. Germain nach Versailles angewendet. Die Eisenbahn von London nach Birmingham hat ein Capital von 53,125,000 Fr. aufgenommen, wofür an Interessen jährlich 2,941,000 Fr. bezahlt werden. Die Gesellschaft der Bahn von Birmingham nach Newton bezahlt nur 513,000 Fr. Die von Liverpool nach Manchester hat keine Schulden mehr.
Die Kosten der Bahnunterhaltung, wobei die Interessen der Anleihen nicht mit inbegriffen sind, stehen zur Einnahme in folgendem Verhältniß: Bei der Bahn von Manchester nach Liverpool 50 pr. 100 von London nach Birmingham 40 1 / 2 pr. 100 von Birmingham nach Newton 47 1 / 2 pr. 100 Man rechnet, daß im Durchschnitt das Verhältniß 50 pr. 100 ist.
Aus denselben Rechnungsberichten ersehen wir auch den ganzen Umfang eines Ausgabencapitels, das man in den Ueberschlägen gewöhnlich nur als ein unwichtiges Anhängsel behandelt. Wir meinen das zum Fahren nöthige Material, welches auf der Bahn der Grand-Junction railway (von Birmingham nach Newton) eine Fondseinlage von 4,915,000 Franken, also ungefähr den neunten Theil der Totaleinnahme absorbirt.
Die Uebersicht der neuesten Rechnungen zeugt von einer steigenden Circulation während des letzten Semesters. Diese bewundernswürdigen Communicationsmittel veranlassen ganz neue Verbindungen, erzeugen neue Bedürfnisse und bieten ganz neue Mittel zur Befriedigung der ältern Bedürfnisse. Aber hier, wie in allen Dingen, ist die Zeit eines der zum Fortschritt unumgänglich nothwendigen Elemente. Dennoch ist schon jetzt die Zunahme der Circulation sehr rasch. So beförderte die Liverpooler Bahn im Jahr 1832 nur 396,492 Reisende, im Jahr 1838 aber 609,336. Die Bahn von London nach Birmingham, welche in den drei ersten Monaten ihrer Thätigkeit bei aller Anziehungskraft der Neuheit nur 110,296 Reisende beförderte, zählte deren in den gleichen drei Monaten des folgenden Jahres 134,905. In demselben Grad stiegen auch die Einnahmen für die Waarentransporte. So hat die im Jahre 1837 eröffnete Bahn der Grand-Junction railway im Jahr 1838 7,580,000 Fr. im Jahr 1830 10,630,000 Fr. für diesen Gegenstand eingenommen. Seitdem haben die bei der Verwaltung der Bahn und beim Bau der Maschinen eingeführten Verbesserungen die Kosten namhaft vermindert. Bei dieser Verminderung der Ausgaben und Vermehrung der Einnahmen wird man begreifen, daß die Zukunft der englischen Eisenbahnen sehr reizend ist.
Unter den Einkünften dieser Eisenbahnen figurirt auch der Transport der Briefe für eine ziemlich namhafte Summe. Derselbe trägt der London-Birminghamer Gesellschaft 370,000 Franken, also 8,220 Fr. per Lieue ein. Es ist dieß ein ganz reiner Gewinn. In den Vereinigten Staaten wurde der Generalpostdirector bevollmächtigt, auf dem Fuß von 4000 Fr. per Lieue zu unterhandeln. In Frankreich war bekanntlich der unentgeltliche Transport der Briefe eine der zahlreichen Lasten, welche die Gesellschaften zu tragen hatten, ohne Entschädigung dafür zu erhalten.
Der Fränkische Courier entlehnt aus der mehrerwähnten in Rom erschienenen Schrift über die Verhältnisse der unirten Griechen in Rußland folgende Documente: I. Bittschrift an den Kaiser, welche im Jahr 1834 in der Session des Adels der Provinz Witepsk beschlossen wurde. „ Es hat der allergnädigste, jetzt glücklich regierende Kaiser, dessen Regierung die allgemeinen Interessen seiner Völker überwacht, damit seine Unterthanen die Möglichkeit hätten, ihre unterthänigsten Gesuche ihm vorzulegen, in seinem Decret betreffs der Ordnung in den Versammlungen bestimmt, daß der in der Sitzung vereinigte Adel seine eigenen Bedürfnisse und, was ihm nützlich scheine, berathen, und Ihm seine Wünsche durch den Präsidenten der Versammlung kund thun könne. Auf dieses Fundament sich stützend, nimmt sich der Adel der Provinz Witepsk die Freiheit, voll dankbarer Gesinnung und in kindlichem Vertrauen die folgenden Thatsachen anzuführen. Seit einiger Zeit, aber ganz besonders im gegenwärtigen Jahr 1834, wendet man alle Mittel an, um die unirten Griechen zur herrschenden Confession herüberzuziehen. Diese Manöuvres werden auf die Geister keinen Eindruck machen, wenn man in dieser Provinz den Gläubigen die Freiheit ließe, sich in dieser Angelegenheit durch ihr Gewissen leiten zu lassen und einer festen und freien Ueberzeugung zu folgen. Aber die Mittel, welche man anwendet, erfüllen die Seele mit Schrecken. Denn an vielen Orten ruft man eine kleine Anzahl der Pfarrkinder zusammen, ohne Theilnahme und Wissen der andern, und nöthigt sie, nicht durch freie Ueberzeugung, sondern durch gewaltsame Mittel, gegen welche sie nicht anzukämpfen vermögen, zum Bekenntniß der herrschenden Religion, und wenn dieser Act sogenannten Uebertritts, welcher nie mehr als die That einer kleinen Anzahl ist, erlangt worden, so kündigt man allen andern Bewohnern desselben Dorfs oder Kirchspiels, welche indessen zu Hause geblieben waren, an, sie müßten sich der herrschenden Confession zuwenden. – Zuweilen setzt man, ungeachtet der Proteste, welche in der öffentlichen Versammlung eingelegt werden, sämmtliche Pfarrkinder, ohne sie irgendwie zu fragen, auf die Liste der Bekenner der herrschenden Religion. – In beiden Fällen verjagt man den bisherigen Pfarrer, und verwandelt die unirte in eine griechische Kirche, ohne sich irgendwie um die vorgeschriebenen Regeln zu kehren. – Ist die Union so durch Gewalt und gegen den Willen der Einwohner hergestellt worden, und wollen diese zur geistlichen oder weltlichen Obrigkeit ihre Zuflucht nehmen, und betheuern sie, daß sie dem Glauben ihrer Väter unverbrüchlich treu bleiben und ihre Sache auf gesetzliche Weise verfechten wollen, so wird dieser ihr Schritt als Desertion von der herrschenden Religion angesehen, welche sie, so setzt man voraus, freiwillig angenommen. Sie werden als Apostaten angesehen und als solche mit verschiedenen Strafen belegt. – In einigen Pfarreien, in welchen nichtsdestoweniger ein Theil des Volks dem Glauben seiner Väter treu bleibt, verwandelt man dennoch die Pfarrkirche in eine griechische oder verschließt sie durch Anlegung von Siegeln ganz. – So sind die Einen ohne vorgängige0606 Ankündigung auf ein bloßes Decret der Behörde, Andere erschreckt durch die blutige Verfolgung, von der sie zahlreiche Beispiele vor Augen haben, Andere endlich in der Hoffnung, besondere Gnaden oder die Befreiung aus der Leibeigenschaft zu erhalten, zur herrschenden Religion herübergezogen worden. Und dennoch, obwohl sie jene annehmen, bleiben sie im Herzen der Religion getreu, welche ihre Voreltern bekannten und die sie selbst so lange Zeit beobachtet. Sie gestehen selbst denen, welche sie zwingen, daß, wenn sie auch den gegebenen Befehlen gehorchen, die Kirchen besuchten und den Sacramenten des ihnen aufgenöthigten Glaubens nahen, sie dennoch innerlich und im Heiligthum des Herzens, über das die Gewalt keine Macht hat, ihrem alten Glauben treu bleiben. Endlich sehen sich, um das Härteste zu sagen, die, welche ihrem Glauben treu bleiben, ihrer Kirche beraubt, von ihren Priestern getrennt und können nur mit der größten Schwierigkeit sich christliche Unterweisung und die andern Gnadenmittel verschaffen. Die Folge von diesem allem ist, daß man im Volk allgemein zu glauben anfängt, die Religion dürfe nach den Umständen gewechselt werden, daß es nicht nothwendig ist, daß man davon überzeugt sey, daß sie wahr, und daß man ihren Lehren innerlich beistimme, vielmehr dürfe man sie in der Absicht verlassen, sich einen besondern Vortheil zu verschaffen. Daher kommt es, daß die religiösen Grundsätze nicht mehr auf die Herzen den Eindruck machen, welchen sie machen sollten; sie hören auf, die Grundlage aller bürgerlichen Pflichten und Tugenden zu seyn. Bürger und Unterthanen sind fortwährenden Zweifeln und lebhafter Unruhe unterworfen, theils wegen des verbreiteten Gerüchts, daß sie die Religion ändern müßten, theils wegen der Denunciationen, welchen sie unaufhörlich ausgesetzt sind, unter dem Vorwand, sie hinderten die Ausbreitung der herrschenden Religion. Obwohl nun der Adel der Provinz Witepsk überzeugt ist, daß durch die Gesetze des Reichs und den allerhöchsten Willen des jetzt glücklich regierenden Kaisers die Gewissensfreiheit hinlänglich gesichert ist, und daß die herrschende Religion nicht weniger als die andern Confessionen die Verpflichtung vorschreibt, daß man seinen Pflichten nachkomme, indem sie in ihrer Moral die Principien der bürgerlichen und religiösen Tugenden enthält, so haben wir dennoch, erschreckt von den Mitteln, welche man zu ihrer Verbreitung anwendet, und durch die Folgen, welche diese Gewalt nothwendig herbeiführen muß, beschlossen, dem Präsidenten des Adels zu empfehlen, alle besondern und bestimmten Facta zu sammeln, darüber Bericht an die gehörige Behörde zu erstatten und eine Bittschrift an den Kaiser zu übermachen. “
(Beschluß folgt.)
Verzeichniß der Vorlesungen, welche in dem Sommerhalbjahr 1840 vom 8 April bis zum 15 August, an der Hochschule in Bern gehalten werden sollen.
I. Theologie.
Dr. Lutz, o. P. Einleitung in das alte Testament. – Erklärung von Micha und einigen Psalmen in eigenen Versuchen der Zuhörer. – Erklärung der beiden Briefe an die Thessalonicher in eigenen Versuchen der Zuhörer. – Dr. Schneckenburger, o. P. Geographie und Statistik der protestantischen Kirchen. – Kirchliche Dogmatik, zweiter Theil. – Die Lehre der christlichen Moral von den socialen Gütern, Tugenden und Pflichten. – Zyro, o. P. Encyklopädie und Methodologie. – Pastoraltheologie. – Praktische Uebungen. – Schafter, a. P. Homiletik. – Praktische Uebungen, beides in französischer Sprache. – Lic. Gelpke, a. P. Einleitung in das neue Testament. – Die Jugendgeschichte des Herrn, synoptisch mit Vergleichung der Apokryphen. – Lic. Hundeshagen, a. P., Propädeutik der Kirchengeschichte. – Der Kirchengeschichte zweiter Theil. – Symbolik.
II. Jurisprudenz und Staatswissenschaft.
A Jurisprudenz. Dr. W. Snell, o. P., Naturrecht. – Römisch-deutscher Civilproceß mit praktischen Uebungen. – Criminalproceß mit Uebungen. – Dr. Sand. Schnell, o. P., Bernischer Civilproceß. – Examinatorium über die allgemeine Rechtslehre und den bernischen Civilproceß. – Ueber die Verfassung des Kantons Bern. – Dr. Rheinwald, a. P., Ueber die bäuerlichen Güterverhältnisse im Kanton Bern. – Handels - und Wechselrecht. – Prakticum über bernischen und Administrativproceß. – Dr. Schmid, a. P., Institutionen des römischen Rechts. – Examinatorium und Repetitorium über römisches Recht. – Vergleichende Darstellung einiger Lehren des römischen und bernischen Civilrechts. B. Staatswissenschaft: Dr. Herzog, o. P., Nationalökonomie. – Die Verfassungen und Verwaltungen der schweizerischen Kantone. – Die Finanzwirthschaft, mit besonderer Berücksichtigung der schweizerischen Finanzverhältnisse. – Dr. Siebenpfeiffer, a. P., Nationalökonomie.
III. Heilkunde.
A. Menschenheilkunde: Dr. Demme, o. P., Theoretische Chirurgie. – Chirurgischer Operationscurs. – Chirurgisch-ophthalmiatrische Klinik. – Dr. Vogt, o. P., Specielle Pathologie und Therapie der innern chronischen Krankheiten. – Medicinische Klinik. – Ophthalmiatrische Polyklinik. – Dr. Valentin, o. P., Vergleichende Skelettlehre. – Physiologie des Menschen. – Die Krankheiten des peripherischen Nervensystems. – Dr. Theile, a. P., Geschichte der Medicin. – Vergleichende Anatomie mit Ausschluß der Lehre vom Skelett. – Dr. Furter, a. P., Medicinische Polyklinik. – Dr. Rau, a. P., Allgemeine Pathologie und Therapie. – Arzneimittellehre mit Benutzung der pharmakologischen Sammlung. – Ophthalmiatrische Polyklinik. – Dr. Tribolet, a. P., Pathologie und Therapie der syphilitischen Krankheiten. – Dr. Hermann, a. P., Geburtshülfliche Uebungen am Phantom und an Lebenden. – Chirurgisch-ophthalmiatrische Klinik. – Geburtshülfliche Klinik. – Dr. R. Emmert, Privatdocent, Einleitung in das Studium der Medicin. – Allgemeine Pathologie und Therapie. – Arzneimittellehre, erster Theil mit Vorweisung der Arzneistoffe. – Dr. W. Emmert, Privatdocent, Anleitung zur Abfassung von Krankengeschichten. – Chirurgische Arzneimittellehre. – B. Thierheilkunde. Anker, a. P., Allgemeine und specielle Veterinärchirurgie. – Veterinärklinik im Thierspital. – Gerber, a. P., Physiologie der Hausthiere. – Die Elemente der pathologischen Anatomie. – Gerichtliche Thierheilkunde mit Uebungen. – Koller, a. P., Anfangsgründe der Botanik. – Zeichenlehre mit Erläuterungen am kranken Thiere. – Receptirkunst in Verbindung mit einem Examinatorium über Arzneimittellehre und Vorweisung der einzelnen Arzneistoffe. – Rychner, a. P., Angewandte Botanik. – Examinatorium über Arzneiwirkungslehre und allgemeine Pathologie nebst diagnostischen Uebungen. – Bujatrik. – Chirurgie der Hausthiere. – Operative Veterinärchirurgie mit praktischen Uebungen.
IV. Philosophische Wissenschaften.
A. Philosophie. Dr. Trorler, o. P., Philosophische Encyklopädie und Methodologie sämmtlicher Universitätsstudien. – Geschichte der Philosophie und vergleichende Darstellung der Hauptsysteme derselben. – Lic. Gelpke, a. P., Psychologie. – Metaphysik. B. Philologie. A. Alte Sprachen und Litteratur. Jahn, a. P., Des Isokrates Panegyrikus. – Auserlesene Abschnitte des Tacitus und Cicero's oratio pro Milone. – Dr. K. Müller, a. P., Auserlesene Oden Pindars. – Cicero's tusculanische Untersuchungen. – Dr. Rettig, a. P., Demosthenes pro corona. – Juvenals Satyren. – Ed. Schnell, a. P., Römische Alterthümer. – Sprachlich-historische Erklärung des Textes der Institutionen. – G. Studer, Privatdocent, Hebräische Syntax. – A. Jahn, Privatdoc., die Metaphysik des Aristoteles. B. Neuere Sprachen und Litteratur. G. Fröhlich, Privatdoc., Erklärung altdeutscher Sprachproben. – Die Lehre vom deutschen Styl, verbunden mit schriftlichen Uebungen. – Ueber Goethe's Faust. – Jahn, a. P., Uebungen im deutschen Styl. – Shakspeare's Julius Cäsar. – Richard, a. P., De la littérature française à la fin du XVIII. et au commencement du XIX. Siècle. C. Geschichte. Dr. Kortüm, o. P., Griechische Geschichte. – Neueste Geschichte. – Erklärung von Eginharts Leben Karls des Großen. – Uebungen der historischen Gesellschaft. D. Mathematik. E. Volmar, a. P., Elemente der Algebra und Geometrie. Discussionen der Gleichungen des II. Grades. – Industrielle Mechanik. – Pursh, Privatdoc. Perspectiv - und Schattenlehre. E. Naturwissenschaften: a) Naturlehre. Dr. Trechsel, o. P., Allgemeine Physik. – Die Wärmelehre und Optik. – Mathematische Erörterung physikalischer Sätze. – Dr. Brunner, o. P., Allgemeine Chemie, zweite Hälfte. – Analitische Chemie mit praktischen Uebungen. – Dr. v. Tscharner, a. P., Experimentalphysik. – Meteorologie. b) Naturgeschichte. Dr. Perty, o. Prof., Zoologie. – Entomologie. – Bischoff,0607 Privatdoc., Erdkunde des südlichen und westlichen Asiens. F. Militärwissenschaften. Lohbauer, a. P., Geschichte des Feldzugs von 1799 in der Schweiz, Deutschland und Italien. – Geschichte des nordamerikanischen Befreiungskrieges. – Die allgemeine Taktik und die Taktik der drei Waffen. C. Schöne Künste. J. Volmar, a. P., Anleitung zum Malen und akademischen Zeichnen nach der Natur. – Anleitung zum Zeichnen anatomischer Gegenstände. – Pursh, Privatdoc., Elemente der Tonkunst, Generalbaß und Modulationslehre, Fuge und Contrapunkt nebst Instrumentationslehre. – Aesthetik der Tonkunst nebst deren Geschichte und Litteratur.
Bern.
Der Rector der Hochschule, Dr. Reinhold Schmid, Professor des Rechts.
Bekanntmachung.
Ich sehe mich veranlaßt, alle außerhalb München Wohnenden, die mir Gemälde zum Kauf anbieten oder mir solche zur Ansicht, Beurtheilung und Schätzung zuschicken wollen, zu ersuchen, ihre Briefe gefällig zu frankiren und bei Sendungen alle Spesen zu decken. Hiesige Besitzer von Gemälden, welche mit mir Geschäfte zu machen wünschen, bitte ich aber sich deßfalls direct an mich zu wenden.
München, den 2 März 1840
Karl Waagen. Elisenstraße Nr. 1.
Bekanntmachung, die Kunst-Ausstellung bei der k. sächs. Akademie der bildenden Künste zu Dresden betreffend.
Die öffentliche Ausstellung von Werken der bildenden Kunst bei der k. sächs. Akademie der bildenden Künste zu Dresden wird für das Jahr 1840lb / > Mittwochs den 15 Julius eröffnet werden, und es ist als letzter Zeitpunkt zur Einlieferung der auszustellenden Gegenstände der 8 Julius d. J. festgesetzt worden. Später eingehende Zusendungen werden entweder zurückgestellt, oder nur minder günstig aufgestellt werden können.
Vom 10 September d. J. an können die eingesendeten Gegenstände wieder zurückgenommen werden.
Dresden, am 24 Februar 1840
Der akademische Rath.
Berlinische Lebensversicherungs-Gesellschaft.
Diese Gesellschaft ist auf einen Actienfonds von 1,750,000 Gulden im 24 fl. Fuße gegründet, von Sr. Majestät dem König von Preußen bestätigt und privilegirt, und von des Königs von Bayern Majestät unterm 28 Junius 1838 allerhöchst sanctionirt.
Mit dem Schlusse des Jahres 1839 hat genannte Gesellschaft das dritte Jahr ihres Bestehens zurückgelegt, und machte hinsichtlich ihrer Geschäftsereignisse im Vergleich zum Jahre 1838 die angenehme Erfahrung, daß sie nicht allein wachsend fortschreitet, sondern sich ferner ansehnlich zu erweitern verspricht, je mehr ihre Vorzüge im deutschen Publicum bekannt werden. – Von der Vergangenheit auf die Zukunft zu schließen, ist nach Ablauf der von dem ersten fünfjährigen Cyklus noch übrigen zwei Jahre mit Recht eine nicht unerhebliche Dividende, welche bekanntlich in vollen zwei Drittheilen des Gewinnes der Anstalt besteht, für die auf Lebenszeit Versicherten zur künftigen Vergütung zu erwarten.
Es ergab sich Ende 1838 ein schwebendes Risico von 3,976,175 fl. unter 1985 Personen, und es waren 20 Personen mit 32,200 fl. gestorben. Im Jahre 1839 meldeten sich zur Versicherung 916 Personen mit 1,840,825 Gulden, und nach Abzug von ausgeschiedenen, abgelaufenen, nicht zur Aufnahme geeignet gefundenen Personen und 32 Verstorbenen mit einem versicherten Capital von 63,700 fl. zeigt sich ein reiner Zuwachs von 659 Personen mit 1,313,025 Gulden, demnach 2644 Personen mit 5,289,200 Gulden Ende 1839 als versichert erscheinen.
Der Unterzeichnete wurde von der Direction der Gesellschaft als der Hauptagent für Oberbayern, Niederbayern, Schwaben und Neuburg, Oberpfalz und Regensburg, dann Mittelfranken aufgestellt, vom höchsten k. Ministerium des Innern als solcher bestätigt, und es wurden von mir zur Annahme von Versicherungen und Ertheilung jeder nöthigen Aufschlüsse bereits von den meisten größern Orten erwähnter Kreise Agenten aufgestellt, und sämmtlich ebenfalls allerhöchst bestätigt, und zwar: A. Für Oberbayern.
1) Kaufmann H. Hummel, 2) k. Sensal J. J. Koch
in München,
3) Handelsmann Joh. Keck in Landsberg, 4) Handelsmann J. M. Rieger in Aichach, 5) Handelsmann Mich. Zollitsch in Ingolstadt, 6) Kaufmann Ant. Barbarino in Altötting, 7) Gastwirth und Handelsmann J. Wispauer in Traunstein, 8) Stadtschreiber M. Holzmann in Pfaffenhofen, 9) Handelsmann Steph. Barbarino in Burghausen, 10) Apotheker B. Hayd in Bruck.
B. Für Niederbayern.
1) Handelsmann Jos. Naager in Landshut, 2) Hausbesitzer Jos. Blank in Straubing, 3) Kaufmann Heyder in Abensberg, 4) Handelsmann M. Dellefant in Deggendorf.
C. Für Schwaben und Neuburg.
1) Kunsthändler Ferd. Ebner in Augsburg, 2) Handelsmann Paul Gasteiger in Donauwörth, 3) Handelsmann Fr. J. Koch in Neuburg, 4) Apotheker Fr. Zehentner, 5) Großhandlung Rupprecht und Comp. in Lindau.
D. Für Mittelfranken.
1) Kaufmann J. C. Knopf in Nürnberg, 2) Kaufmann J. Fr. Götze in Nürnberg, 3) Kaufmann Ign. Adam in Eichstädt, 4) Tabakfabrikant Joh. Popp in Roth, 5) Buchhändler J. M. Dollfuß in Ansbach, 6) Kaufmann Dan. Ley in Fürth, 7) Gastwirth Karl Schätzler in Windsheim, 8) Knopfmacher J. D. Strauß in Neustadt a. A., 9) Kaufmann Jac. Waitz in Altdorf.
E. Für Oberpfalz und Regensburg.
Kaufmann J. U. Mayer in Amberg.
München, den 8 März 1840
Joh. Lor. Schäzler, Hauptagent der Berlinischen Lebensversicherungs-Gesellschaft.
Expedition für Passagiere von Hamburg nach Nordamerika per Dampfschiff über England.
Seit längerer Zeit in diesem Geschäfte gearbeitet, bin ich mit jedem Verhältnisse dieses wichtigen Geschäftszweiges vertraut geworden, und ist mir nicht entgangen, daß diese Expeditionsweise gewiß zu empfehlen, dabei aber strenge Gewissenhaftigkeit und Reellität, so wie die nöthigen Mittel zu einer guten Betreibung dieses Geschäfts Erfordernisse sind.
Hierauf nun in jeder Hinsicht gestützt, habe ich ein Etablissement in dieser Art begründet, und werde ich meine größte Ehre darin suchen, das Vertrauen derjenigen, welche sich an mich wenden, zu verdienen.
Der Preis für diese Fahrt ist von hier bis Amerika per Erwachsenen 7 1 / 2 Stück Louisd'or, Kinder unter 14 Jahren 4 1 / 4 Stück Louisd'or incl. Beköstigung und Commutationsgeld; Säuglinge zahlen nur Commutationsgeld.
Meine gedruckten Berichte besagen alles Nähere in Bezug auf diese Reise, und können diejenigen, welche beabsichtigen, sich meiner Vermittelung zu bedienen, solche prompt von mir erhalten.
Hamburg, im Januar 1840
J H. A. Hintze, Hohebrücke Nr. 3.
Für Garten - und Blumenfreunde.
In der Nauck'schen Buchhandlung in Berlin ist erschienen und in allen Buchhandlungen zu haben: Allgemeine Gartenzeitung.
Eine Zeitschrift für Gärtnerei und alle damit in Beziehung stehenden Wissenschaften.
In Verbindung mit den tüchtigsten Gärtnern und Botanikern des In - und Auslandes herausgegeben von Friedrich Otto, k. preuß. Garten-Director und Inspector des botanischen Gartens zu Berlin, Albert Dietrich, Dr. der Philosophie und Lehrer der Gärtner-Lehranstalt zu Berlin.
Jahrgang 1840
Von den vorhergehenden 7 Jahrgängen sind noch einige Exemplare für obigen Preis zu haben.
Zugleich bemerken wir hiebei, daß ein Hauptregister zu diesen 7 Jahrgängen binnen kurzem die Presse verlassen wird.
Verkauf einer Fabrik.
In der Vorstadt Carolinenthal bei Prag ist eine Baumwollspinnfabrik von 5500 Spindeln nebst Dampfmaschine und Zubehör aus freier Hand gegen sehr billige Bedingnisse zu verkaufen. Das Gebäude, die anstoßenden Bauplätze und besonders die Lage eignet sich zu allen möglichen Unternehmungen. – Die Auskunft ertheilt der Besitzer in Prag Nr. 836 / II.
Anzeige und Empfehlung.
Ich habe die Ehre hiermit die Anzeige zu machen, daß ich das Gasthaus zum bayerischen Hof in Eichstädt käuflich übernommen habe; alle resp. Reisenden versichere ich einer guten und billigen Bedienung, und bitte daher sich dieses Haus geneigtest empfohlen seyn zu lassen.
Eichstädt, den 1 März 1840
F. A. Schwartz.
Den HH. Buchdruckerei-Besitzern haben wir die Ehre anzuzeigen, daß die erste Lieferung unserer Schriftproben so eben fertig geworden ist. Sie enthält auf 59 Blättern folgende Schriften: 21 Fractur, 11 fette Fractur, 8 große Grade fetter Fractur zu Placaten, 9 neugothisch, 7 Antiqua, 7 Cursiv, 3 Kanzlei, 3 engl. Schreibschrift, 9 schmale Antiqua, 41 verzierte Antiqua, 1 griechisch, ferner 3 Grade Bruchziffern, 14 Tabellen -, 2 Wechsel -, 37 Titellinien, 25 Klammern, 4 Hände, 6 Eckstücke, 98 Phantasie - und 141 gewöhnliche Einfassungen. Ein Verzeichniß der Gießpreise ist beigebunden. Der Preis dieser Schriftproben ist ein Thlr. preuß. oder 1 fl. 45 kr., welchen Betrag wir jedoch an die HH. Käufer durch Abrechnung wieder zurückvergüten, welche uns innerhalb eines Jahres einen wenigstens 60 fl. betragenden Gießauftrag ertheilen werden. Exemplare dieser Schriftproben können auf Bestellung durch jede Buchhandlung besorgt werden.
Stuttgart, 1 Februar 1840
J. B. Metzler'sche Schrift - und Stereotypengießerei.
Gasthofs-Empfehlung.
Der Unterzeichnete erlaubt sich hiermit seinen ganz neu eingerichteten Gasthof zum Würtemberger Hof allen hohen Herrschaften so wie einem geschätzten reisenden Publicum ergebenst zu empfehlen, unter der Versicherung, daß für beste Aufnahme und Bedienung alle Vorsorge getroffen ist. – Frankfurt a. M., im März 1840
Johann Rudolph Strohecker zum Würtemberger Hof.
Botanik.
Reichenbach, Ludov., Icones plantarum florae germanicae. Cent. IV. Decas 1, 2, 3, 4. (Familia Ranunculacearum continuatio.) Ein Bogen Text und 40 Kupfertafeln, in schwarzer und in colorirter Ausgabe.
Leipzig, Hofmeister.
– – Deutschlands Flora (das vorstehende Werk mit deutschem Texte.). 13, 14, 15tes Heft, die Familie der Veilchen enthaltend. Jedes Heft mit 2 Bogen Text und 10 Kupfertafeln schwarz und colorirt.
Herbarium Noëanum.
Sammlung seltener Litoralpflanzen, so wie vom Monte maggiore. Decas 1, 2, 3, 4, à 1 fl. – In Futteral auf weißem Papier mit gedruckten Etiquetten, gut und reichlich aufgelegt.
Leipzig, Hofmeister.
Lehrlings-Gesuch.
Der Besitzer einer ausgedehnten und mit Umsicht betriebenen Kunst -, Waid - und Schönfärberei in einer größern Stadt des südlichen Deutschlands ist geneigt, einen befähigten Jüngling von gutem Hause unter anständigen Bedingungen in die Lehre aufzunehmen. Derselbe fände Gelegenheit, unter den Augen des Principals gründliche Kenntnisse im Fache der Färberei, und außerdem, wenn es gewünscht wird, mit Benützung der vorzüglichen und reich ausgestatteten Unterrichtsanstalten auf dem Platz vielseitige wissenschaftliche und Sprachkenntnisse zu erwerben. Nähere Auskunft ertheilen auf frankirte Briefe die HH. Schill, Koebel und Müller in Stuttgart.
Haus-Verkauf.
In der schönsten und belebtesten Straße der Stadt Zürich, in der unmittelbarsten Nähe des besuchtesten Gasthofes und der Post, kann ein solid gebautes Haus, mit 4 bequemen Wohngemächern, geräumigem Pleinpied und Kellern, käuflich übernommen werden. Es bietet diese Localität überdieß noch den großen Vortheil dar, daß ein daranstoßender Bauplatz damit verbunden ist, durch dessen Benutzung noch ein Gebäude mit beliebiger Einrichtung unmittelbar an jene Straße hingestellt werden kann. – Zugleich könnte die schon seit mehreren Jahren in diesem Hause betriebene öffentliche Apotheke mit allen dazu gehörigen Geräthschaften in den Kauf eingeschlossen werden, wenn ein Käufer sich fände, der dasselbe Gewerbe, wozu Lage und Einrichtung sich vorzüglich eignet, daselbst betreiben wollte. Wer nähere Auskunft wünscht, beliebe sich mittelst frankirter Briefe nunmehr nur an den Eigenthümer in der Apotheke Nr. 34 auf dem Münsterhof selbst zu wenden.
Deutsches TextarchivNote: Bereitstellung der Texttranskription.Note: Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.2016-06-28T11:37:15Z Matthias BoenigNote: Bearbeitung der digitalen Edition.2016-06-28T11:37:15Z CLARIN-DNote: Langfristige Bereitstellung der DTA-Ausgabe
Fraktur
Bogensignaturen: gekennzeichnet; Druckfehler: keine Angabe; fremdsprachliches Material: gekennzeichnet; Geminations-/Abkürzungsstriche: keine Angabe; Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): wie Vorlage; i/j in Fraktur: Lautwert transkribiert; I/J in Fraktur: Lautwert transkribiert; Kolumnentitel: gekennzeichnet; Kustoden: gekennzeichnet; langes s (ſ): als s transkribiert; Normalisierungen: keine Angabe; rundes r (ꝛ): als r/et transkribiert; Seitenumbrüche markiert: ja; Silbentrennung: aufgelöst; u/v bzw. U/V: Lautwert transkribiert; Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert; Vollständigkeit: teilweise erfasst; Zeichensetzung: wie Vorlage; Zeilenumbrüche markiert: nein;
Distributed under the Creative Commons Attribution-NonCommercial 3.0 Unported (German) License.