PRIMS Full-text transcription (HTML)
0761
Augsburger Allgemeine Zeitung.
Mit allerhöchsten Privilegien.
Sonntag
Nr. 96.
5 April 1840.

Vereinigte Staaten von Nordamerika.

Wie New-Yorker Zeitungen melden, ward am 11 Febr. die Bank von St. Louis, eines der schönsten Gebäude New-Orleans ', durch Fahrlässigkeit in Reinigung der Schlöte ein Raub der Flammen. Der Bau hatte 1,700,000 Dollars gekostet, und eben so hoch war das Institut bei einer Feuerassecuranzgesellschaft versichert. Die Bank wurde von diesem Schlage eben in dem Moment ergriffen, wo sie mit einem Deficit von 90,000 Dollars ihre Zahlungen einzustellen genöthigt war.

Spanien.

(Moniteur.) Telegraphische Depesche. Bayonne, 30 März. Das Fort Castellote hat am 26 nach lebhaftem Widerstande capitulirt; die Besatzung hat sich auf Discretion ergeben.

Großbritannien.

Eine Zeitung von Limerick (Irland) läßt sich aus London schreiben, Königin Victoria sey, wie man bei dem letzten Lever bemerkt habe, in dem erfreulichen Zustand, der eine Fortpflanzung des Hauses Braunschweig in directer Succession verheiße. Der Advertiser bemerkt: Wir antworten auf dieses Geschwätz nur, daß die Königin erst seit sechs Wochen vermählt ist. Auch der Globe vom 27 März ließ sich von einem Correspondenten melden, die Königin sey bemerklichermaßen in gesegneten Umständen (perceptibly enceinte), aber der Spectator spottet über diese Unbesonnenheit des officiellen Organs, das die hippokratischen Wochen und Tage nicht berechnet habe.

Hrn. Hume's Antrag im Hause der Gemeinen auf Sistirung der englischen Apanage des Königs von Hannover ist, wie vorgestern gemeldet, mit 76 gegen 63 Stimmen verworfen worden eine starke Minorität, wenn man bedenkt, daß die Minister und ministeriellen Beamten alle in der Majorität stimmten. Im J. 1838 ging derselbe Vorschlag Hume's in einem ungefähr gleich starken Hause mit einem Mehr von 35 verloren. Hume motivirte sein Begehren mit Hinweisung auf die gedrückte Finanzlage des Landes, welche Sparsamkeit zur gebieterischen Pflicht mache, und auf die nach englischen Begriffen ohnehin so starke Civilliste, indem die königliche Familie nicht weniger als 720,000 Pf. St. jährlich koste. Insbesondere fußte er dann auf Georgs III 18tes Statut Cap. 31, welches dem damaligen König 60,000 Pf. St. jährlich zur Versorgung seiner jüngern Söhne zuwies, mit dem Beifügen, weil diese Prinzen kein anderes Einkommen hätten. Aus diesen Worten folgerte Hr. Hume, daß, wenn die königlichen Prinzen anderweitige Revenuen gehabt hätten, das Parlament ihnen keine oder eine mäßigere Apanage zuerkannt, und namentlich dem Herzog von Cumberland die seinige ausdrücklich nur für eine temporäre Dauer votirt haben würde, wenn sich seine dereinstige Thronbesteigung in Hannover hätte voraussehen lassen. Der König von Hannover, bemerkte Hume ferner, habe den Nießbrauch einiger Kronländereien in Kew, und eine Reihe Gemächer sey ihm im St. Jamespalaste vorbehalten, während die Mutter der Königin genöthigt sey, eine Privatwohnung zu beziehen. Die ablehnende Antwort, welche Lord J. Russell im Namen der Regierung ertheilte, stellte sich einfach auf den Satz, daß die fragliche Apanage, unverclausulirt, auf Lebenszeit des dermaligen Königs von Hannover votirt sey. Ueber die Frage, ob Se. Maj. das Beispiel des Königs Leopold von Belgien hätte nachahmen sollen oder nicht, herrschten allerdings verschiedene Ansichten, aber diese Frage gehöre nicht in den Bereich des Parlaments. Was den andern Punkt betreffe, so sey es Sache persönlicher Erwägung der Königin, ob sie die jener hohen Person vorbehaltenen Appartements im St. Jamespalast für den Gebrauch ihres eigenen Hofs ansprechen wolle oder nicht; wenn die Herzogin von Kent eine Privatwohnung gemiethet habe, so werde diese Ausgabe aus der Privatcasse der Königin bestritten, deren Verwendung nicht vor das Parlament gehöre. Obrist Perceval bemerkte, die Erträgnisse aus den 3 bis 400 Acres Land in Kew flössen nicht dem König von Hannover, sondern dem Amt der Wälder und Forsten zu; aber auch von den 21,000 Pf. St. Apanage gehe nicht ein Shilling außer Landes, sondern sie würden in England theils zur Abzahlung von Schulden, theils für die Besoldung der 23 Köpfe starken Dienerschaft verwendet, welche der Herzog von Cumberland in seinem Palaste zu Kew zurückgelassen habe, seiner Dienerschaft aber sey der Erlauchte immer ein höchst liebevoller Herr gewesen. Die HH. Warburton, Aglionby und Handley redeten unbedingt für0762 Hume's Motion. Lord Worsley meinte, das Parlament ermangle zwar des formalen Rechts, die Apanage zurückzuziehen, eigenes Billigkeitsgefühl aber sollte den Herzog von Cumberland zur freiwilligen Verzichtleistung vermögen. Sir R. Price sprach die etwas sanguinische Hoffnung aus, daß diese Verzichtleistung wirklich erfolgen werde, sobald die Kunde von diesen Parlamentsdebatten nach Hannover gelange. Obrist Sibthorp meinte, der König von Hannover sey zur Zeit muthmaßlicher Thronerbe von England, und stehe hiernach diesem gegenüber in einer ganz andern Stellung, als König Leopold. Hr. Goulburn: Er habe die Statuten eingesehen und geprüft; die Acte, auf welche die HH. Hume und Aglionby so groß Gewicht legten, sey mit dem Tode Georgs III erloschen, und später die Annuitäten der königlichen Prinzen ganz neu und ohne alle Bedingung auf die Staatscasse votirt worden. Damit endigte diese Verhandlung. Hr. Handley hatte bemerkt, das Parlament habe wohl um so weniger Anlaß, in dieser Sache überzart zu gebaren, als die hannover'sche Regierung zum großen Nachtheil des brittischen Handels die Elbezölle festhalte, ja, wie es scheine, immer schwerer machen wolle. Sonstige politische Beziehungen scheinen in der Parlamentsdiscussion nicht vorgekommen zu seyn, die Londoner liberale Presse aber zeigt sich bemüht, diese Lacune auszufüllen.

In der kurzen Oberhaussitzung am 27 März wurde die Kronbotschaft, die eine besondere Belohnung für Lord J. Seaton (Sir John Colborne) wegen seiner Verdienste in Canada anspricht, in Berathung gezogen. Lord Melbourne hob in einer warmen Lobrede besonders den Umstand hervor, daß Sir J. Colborne mit edler Selbstverleugnung das Commando der Truppen in Canada auch da noch fortgeführt habe, als man seine Gouverneurstelle an einen andern übertragen. Sämmtliche Pairs, darunter der Herzog v. Wellington, stimmten in dieses Lob mit ein wohl um so lieber, als Lord Seaton seiner politischer Gesinnung nach ein, wenn auch gemäßigter, Tory ist. Einmüthig ward eine Adresse beschlossen, in welcher Ihrer Maj. versichert wird, daß jede Belohnung, die sie dem verdienten Manne zu verleihen geruhen wolle, von vornherein die Zustimmung des Oberhauses habe. (Die Berathung derselben Adresse im Unterhaus wurde vertagt.)

Der Portsmouth Herald sagt unter der Aufschrift Kriegssymptome : Die Lords der Admiralität haben befohlen, auf den königlichen Werften, außer den jetzt daselbst beschäftigten, sogleich noch 800 Schiffszimmerleute anzustellen; 200 treffen davon auf Portsmouth. Eine vermehrte Thätigkeit ist überall sichtbar. Gegen den Julius hin werden zwei neue Dreidecker vom Stapel laufen, nämlich der St. George und, wie schon erwähnt, der Trafalgar, jedes dieser Schiffe wird 120 Kanonen an Bord führen. Die Ausrüstung des Cambridge von 78 Kanonen in Sheerneß macht rasche Fortschritte. Deßgleichen die, wie es heißt, nach Westindien bestimmte Corvette Pearl von 20 Kanonen. Die Magicienne von 24 Kanonen wird demnächst, an die Stelle des gescheiterten Tribune, ins Mittelmeer abgehen. Dazu kommt dann die Meldung der M. Post, daß von Einführung der Schnurrbärte in der brittischen Armee ernstlich die Rede ist. An die Cavalleriegarden und die Fuselierregimenter sey bereits der Befehl ergangen, sich dergleichen wachsen zu lassen. Das martialische Aussehen der brittischen Truppen, hofft die Post, werde dadurch sehr gehoben werden; nur ist es leider bekannte Thatsache, daß Klima und Boden von Altengland der Cultur dieser Manneszierde nicht sehr günstig sind.

Frankreich.

Der König hielt am 29 März, umgeben von den Prinzen, dem Kriegsminister u. s. w., im Hofe der Tuilerien und auf dem Carrouselplatze Revue über das 14te, 33ste und 53ste Linienregiment, das 2te Husarenregiment und sechs Batterien von der Pariser Besatzung. Nach der Revue stellte sich der König vor dem Pavillon de l'Horloge auf, wo er mehreren Officieren und Unterofficieren das Ehrenlegionskreuz ertheilte, und dann die Truppen vor sich defiliren ließ. An demselben Tage besuchte der König das Louvre, um die Sr. Maj. von dem Sultan Mahmud überlassenen, an diesem Tage angekommenen Basreliefs von Assos zu sehen.

(Constitutionnel.) Es heißt, der Herzog von Orleans reise morgen (31) nach Afrika ab. Diese Nachricht war diesen Abend Gegenstand des Gesprächs in allen Salons.

In der Sitzung der Pairskammer am 31 März legte der Minister des Innern das von der Deputirtenkammer angenommene Gesetz über die geheimen Fonds vor. Die Kammer beschloß, es am folgenden Donnerstag zu discutiren. Sodann wurden mehrere Berichte über Gesetzesentwürfe erstattet, und hierauf einige Petitionen verhandelt. Darunter war eine Petition von neun Officieren und Unterofficieren der im Dienste Spaniens gewesenen Fremdenlegion, welche die Verwendung der Kammer für ihren rückständigen Sold ansprechen. Der Berichterstatter hatte auf Verweisung an den Conseilpräsidenten angetragen. Hr. Thiers hofft, daß die Zögerung der spanischen Regierung bei Entrichtung einer Ehrenschuld nicht mehr lange dauern werde. Die französische Regierung habe beständig dafür reclamirt, und fahre darin fort.

Der Conseilpräsident, Hr. Thiers, ward am 29 März zu Aix durch 254 unter 255 Stimmen wieder zum Deputirten gewählt. Hr. Remusat, Minister des Innern, erhielt zu derselben Bestimmung an demselben Tage zu Muret unter 311 Stimmen 307, und Hr. Léon de Maleville, Unterstaatssecretär bei dem Ministerium des Innern, zu Coussade unter 410 Votanten 403 Stimmen.

Am 30 März wählte die Akademie der Wissenschaften an die durch das Hinscheiden des Hrn. v. Prony in der Section der Mechanik erledigte Stelle Hrn. Robert.

Das Alter der Marschälle und der Generallieutenants, die den Generalstab der französischen Armee von 1840 bilden, ist folgendes. (Die Ordnung der Namen nach der Anciennetät.) Marschälle: Herzog von Conegliano 85 Jahre, Herzog von Dalmatien 69, Herzog von Belluno 75, Herzog von Tarent 72, Herzog von Reggio 72, Graf Molitor 68, Graf Gérard 66, Graf Clauzel 67, Marquis v. Grouchy 73, Graf Valée 66. Generallieutenants: Drouet (Graf Erlon) 73; Graf Sebastiani 64, Graf Reille 64, Graf Claparède 69, Graf d'Anthouard 66, Graf Harispe 71, Vicomte Rogniat 63, Lebrun (Herzog von Piacenza) 64, Graf Pajol 67, Graf Exelmans 64, Graf Ornano 55, Graf Bailly de Monthion 63, Graf Charbonnel 64, Baron Teste 64, Graf Corbineau 63, Baron Berthezène 64, Graf Piré 61, Graf Flahaut 54, Baron Neigre 65, Baron Delort 66, Vicomte Dejean 59, Baron Subervic 63, Vicomte v. Préval 67, Graf Ch. de la Grange 56, Graf Sparre 59, Vic. Dode de la Brunerie 64, Graf Manhès 62, Graf Dalton 63, Vicomte Gudin 64, Graf Lalaing d'Audenarde 60, Herzog von Fezenfac 55, Vicomte Pelleport 66, Graf Meynadier 61, Herzog von Mortemart 52, Baron Durrieu 63, Baron Janin 64, Baron Pelet 62, Baron Achard 61, Graf Ségur 59, Baron Hulot 66, Baron Simmer 63, Vicomte Sebastiani 53, Baron Brun de Villeret 66, Schneider 60, Baron0763 Darinle 65, Baron Aymard 66, Baron Merlin 61, Vicomte Schramm 55, Baron Doguereau 62, Graf Castellane 51, Baron Woirol 58, Baron Rapatel 57, Baron Rohault de Fleury 60, Baron Wolf 63, Baron Gourgaud 56, Vicomte Latour-Maubourg 52, Marquis Oudinot 48, Baron Buchet 62, Baron Desmichels 60, Despans Cubières 53, Bugeaud de la Piconnerie 55, Baron Guéhéneuc 56, Baron Pelletier 62, Vicomte Wathiez 62, Graf Colbert 63, Trézel 59, Rulhière 52, Baron Duponthon 62, v. St. Michel 60, Tholosé 58, Marquis von Faudoas 51, Heymès 63, Jacqueminot 57, Baron Marbot 57, Baron Galbois 61, Fabvier 57.

Das Elsaß vom 31 März berichtigt in Folgendem seine Angabe über die Beschlagnahme eingeschmuggelter Waffen, die an der Gränze des Elsasses stattgefunden habe: es wurde weder in Straßburg, noch in der Umgegend ein Versuch zu Einschmuggelung von Flinten gemacht. Die Gerüchte, welche sich über diesen Gegenstand verbreitet haben, rühren wahrscheinlich von einer Beschlagnahme von ungefähr 1800 Säbelklingen, Degen etc. her, die kürzlich von dem Staatsanwalt in einer nicht licenzirten Zeugschmiede zu Mittelbergheim veranstaltet wurde. Was die gerichtlichen Erkundigungen und die stattgehabten Verhaftungen betrifft, so knüpfen sie sich keineswegs an Einführungen von Flinten, sondern an gewöhnliche Operationen des Schleichhandels, welche durch die der Justiz in Mittelbergheim in die Hände gefallenen Papiere an den Tag kamen.

Aus guter Quelle will das Capitole erfahren haben, daß ein neuer Colonisationsplan für Algier im Werke sey. Es handle sich davon, die ganze nordafrikanische Besitzung einer Compagnie africaine aufzuhalsen, um dem Mutterlande alle Kosten zu ersparen. Die Statuten und Privilegien dieser Compagnie sollten der ostindischen Compagnie ganz gleich seyn; ihr werde die Festsetzung der Zahl der in Afrika verbleibenden Truppen überlassen, welche sie dafür auch zu ernähren hätte. Der Herzog von Remours werde als Vicekönig von Algerien die Dotation erhalten, die ihm als Prinz verweigert worden. (!)

Die französische Armee ist unter dem Commando des Marschalls Valée am 15 März in Scherschel eingezogen, ohne irgend einen Widerstand zu finden, als den der geschlossenen Thore, welche man mit Kanonen einschießen mußte. Die Stadt war von ihrer Bevölkerung verlassen. Am 13 segelten die Brigg Euryale und die Schebecke Bouberack nach Scherschel ab. Tags darauf gingen eben dahin drei Dampfboote, mit Blockhäusern, Proviant und Munition an Bord; ihnen folgte eine ziemliche Anzahl von Handelsschiffen, welche die Administration gemiethet hatte. Am 14 Abends waren fast all' diese Schiffe vor Scherschel eingetroffen; beim Anbruch des andern Tages sahen sie beinahe alle Anhöhen der Umgebungen Scherschels mit französischen Bajonnetten gekrönt. Mit den Kabylen wurden einige Flintenschüsse gewechselt; übrigens waren diese von Einzelnen verübten Feindseligkeiten ganz unbedeutend. Die Armee war in drei Colonnen getheilt, welche sich vor Scherschel vereinigten. Die linke Colonne brach unter dem Oberbefehl des Generals Duvivier von Belida auf, rückte, dem Fuß des Atlas folgend, gegen Westen vor, und zog an dem Gebiet der kriegerischen Stämme Beni-Salah, Beni-Mesaud, Musaia, Summata, Beni-Menasser und Beni-Mnad vorüber. Dieß war die einzige Seite, wo einige leichte Angriffe statt hatten; es wurden zwei Leute getödtet und achtunddreißig verwundet. Die Colonne zur Rechten, größtentheils aus Zuaven und Tirailleurs von Vincennes bestehend, brach unter dem Commando des Generals d'Houdetot von Coleah auf, folgte der Hügelkette des Sahel, zog am Kubbar-el-Rumiah vorüber, und umging den Berg Schenuah. Diese Colonne traf natürlich auf keinen Feind, denn sie hatte zur Rechten das Meer, zur Linken zwei andere Colonnen. Man hätte freilich denken sollen, der Marschall werde diese kampfgeübtesten Truppen, worunter die besten Schützen der Armee sich befinden, an einem gefährlichern Punkt verwenden; aber Valée kann den Zuaven nicht verzeihen, daß sie während der Belagerung Constantine's seine in die Schluchten gefallenen Kanonen aus dem Koth gezogen haben (in den Augen eines andern Chefs wäre dieß mehr ein Anspruch auf Wohlwollen), und da es ihm nicht gelang, die Auflösung dieses Corps durchzusetzen, will er es wenigstens annulliren. Zwischen diesen beiden Colonnen marschirte eine dritte von Buffarik ab, unter des Marschalls persönlicher Anführung. Nachdem die Thore von Scherschel mit Kanonen gesprengt waren, nahm die Armee Besitz von der Stadt. Man fand nur zwei menschliche Wesen darin: einen blinden Greis, der mit lauter Stimme Gebete sprach und die Hand um ein Almosen ausstreckte, und einen blödsinnigen Zwerg, den der Hunger quälte. Man brachte diese beiden Unglücklichen nach Algier, wo sie Versorgung finden. Die Araber haben für die Einnahme Scherschels nach ihrer Weise Rache genommen. Sie schleppten zehn Chasseurs d'Afrique, welche unbewaffnet ins Gehölze gegangen waren, gefangen fort. Auch die Diligence auf dem Wege nach Duera wäre beinahe überfallen worden. Nur das schnelle Herbeieilen der Truppen aus dem Lager rettete die Reisenden, welche in ihrem französischen Leichtsinn trotz der wiederholten Unglücksfälle nicht einmal Waffen führten. Ein traurigeres Ereigniß fiel an demselben Tag im Lager Kubbah, zwei Lieues von Algier, vor. Etwa dreißig Soldaten der Fremdenlegion lehnten sich gegen ihren Lieutenant, einen polnischen Officier, auf, und gingen, nachdem sie ihn mit Säbelhieben und Bajonnetstichen furchtbar zugerichtet hatten, zum Feind mit Waffen und Gepäck über. Diese Elenden sind Spanier, welche aus den Presidios entwischt waren. Marschall Valée wird heute in Algier einziehen. Das erste Bataillon der leichten afrikanischen Infanterie ist unter dem Oberbefehl des Commandanten Cavaignac in Scherschel zurückgeblieben. Man konnte keine bessere Wahl treffen. Derselbe Oberofficier hat sich mit 500 Mann in der Stadt Tlemsan ein ganzes Jahr lang gegen alle Streitkräfte Abd-El-Kaders behauptet, und wie die tapfern Soldaten der Bataillons d'Afrique fechten, davon hat man kürzlich in Masagran eine Probe gesehen. Scherschel ist demnach in guten Händen. Trotz alles Widerstrebens hat man dem Marschall einen Chef des Generalstabs aufgenöthigt. Diese Maaßregel ist für ihn um so unangenehmer, als die Wahl auf den Generallieutenant Schramm gefallen, einen Mann, der sich nicht so leicht annulliren läßt.

Italien.

Nachdem Françilla Pixis vor acht Tagen am Abend ihrer Benefizvorstellung mit einem massiv goldenen Lorbeerkranz von ausgezeichnet schöner Arbeit gekrönt und sie von Tausenden von Menschen beim Schein unzähliger Fackeln nach Hause geleitet worden, wollten Tags darauf die Anhänger der zweiten Prima Donna dieser eine ähnliche Auszeichnung zu Theil werden lassen, und warfen ihr vom Parterre aus mehrere Blumenkränze zu, welche sie trotz des längst bestehenden Verbots des Präfecten aufraffte. Das Publicum war damit unzufrieden, und gab sein Mißfallen auf eine so lärmende Weise zu erkennen, daß eine Störung entstand und unser Statthalter, Generallieutenant Tschudy, sich veranlaßt sah, den folgenden Tag den Befehl ergehen zu lassen, das Theater ganz zu schließen. Er ging in seinem Eifer sogar so weit, nicht nur die Sängerin, die dazu Veranlassung0764 gab, sondern auch Fräulein Pixis, so unschuldig diese an diesem Vorgang war, von der Insel zu verweisen, was unter der hiesigen Bevölkerung großes Aufsehen machte.

Der National enthält ein Schreiben aus Messina vom 19 März, welches über den Gegenstand des Streits zwischen England und Neapel folgende Aufschlüsse gibt. Das Monopol des Schwefelverkaufs in Sicilien wurde auf den Antrag des Ministers San Angelo im Jahr 1838 einer französischen Compagnie (den HH. Taix und Aycard) verliehen, welche sich anheischig machte, die jährliche Schwefelproduction, die auf 600,000 Cantari (160 Pf.) limitirt wurde, zum Preis von 21 bis 25 Carlini je nach der Qualität zu bezahlen. Da erwiesen, daß früherhin 300,000 Cantari mehr producirt worden, so verpflichtete sich die Compagnie für letztere Quantität, welche in den Minen verblieb, vier Carlini per Cantaro an die Eigenthümer zu entrichten. Der Verkaufspreis durfte 41 bis 45 Carlini nie überschreiten. Das Capital der Compagnie belief sich auf 1,200,000 Ducati. Sie verpflichtete sich, alljährlich 400,000 Ducati an Steuern zu bezahlen. Die Regierung selbst trat dem Unternehmen als Associé mit 600,000 Ducati bei. Den Eigenthümern stand frei, ihren Schwefel an wen sie wollten zu verkaufen, jedoch nur gegen eine Entschädigung von 20 Carlini per Cantaro an die Compagnie. Um den Betrag der Production einer jeden Mine im Verhältniß der 900,000 Cantari, welche früher ausgezogen wurden, zu bestimmen, mußte jeder Eigenthümer erklären, welche Quantität Schwefel er während der Jahre 1834 bis 1837 gewonnen. Drei Commissäre der Regierung sollten die Vollziehung all' dieser Bestimmungen überwachen. Dieß waren die Hauptbedingungen des Contracts, der auswärts sowohl, als auch im Innern Siciliens so viel Mißvergnügen erregte. Man sagt, 100,000 Ducati seyen zuvor verwendet worden, einige hohe neapolitanische Beamte günstig dafür zu stimmen. Es erhoben sich bald Klagen der Producenten (welchen die Compagnie laut des Contracts den dritten Theil des Werthes ihres zu producirenden Schwefels als Vorschuß bezahlen sollte) über die willkürliche Beschränkung der jährlichen Ausbeute auf 600,000 Cantari. Später liefen Klagen über Nichterfüllung des Contracts ein, über die Weigerung der Compagnie, den in Geldverlegenheit steckenden Producenten Vorschüsse zu machen, und den in die Depots gelieferten Schwefel zu dem ausbedungenen Preis anzunehmen. Die Eigenthümer waren dabei nicht frei von Tadel. Auf die Nachricht von den Unterhandlungen wegen des obigen Contracts hatten sie sich beeilt, so viel Schwefel als möglich zu erzeugen, womit sie alle Märkte Europa's überschwemmten. Dabei gaben die Eigenthümer auch den Ertrag ihrer Minen weit höher an, als er wirklich gewesen, wodurch jeder einen möglichst großen Theil der Summe, welche ihnen die Compagnie bezahlen sollte, an sich zu ziehen hoffte. Statt der 900,000 Cantari, wie die alljährliche Ausbeute bisher geschätzt worden, gaben die Eigenthümer 2 bis 3 Millionen Cantari an. Man reducirte nun den Antheil eines Jeden im Verhältniß der angegebenen Summe nach obigen 900,000 Cantari. Daraus ergaben sich dann eine Menge Irrthümer, Ungerechtigkeiten und in deren Folge Klagen der Opfer. Die aufgeklärten Männer in Sicilien, so sehr sie auch die Compagnie tadeln, gestehen doch, daß obiger Contract für ihr Land äußerst vortheilhaft wäre, wenn er von beiden Seiten ehrlich vollzogen würde. Vor der Abschließung des Contracts war der Schwefel auf 12 und sogar auf 11 Carlini per Cantaro gefallen. Die Kosten betrugen 10 1 / 2 Carlini, so daß dem Producenten nur ein winziger Gewinn von etwa 5 Grani blieb, während der im Contract mit der Compagnie ausbedungene Preis den Eigenthümern der Minen einen Gewinn von mindestens 5 Carlini per Cantaro sicherte. Der zu Ende 1837 in Marseille und in Malta aufgehäufte Schwefelvorrath war bald erschöpft. Die Compagnie hielt mit ihren Preisen. Der brittische Handel gerieth darüber in Bewegung, und richtete an das Parlament Bittschriften, um einem Monopol ein Ende zu machen, welches den Preis einer den englischen Gewerben unumgänglich nothwendigen Materie um mehr als das Doppelte in die Höhe getrieben hatte. Diese Reclamationen fanden warme Vertheidiger unter den Tories. Das englische Ministerium antwortete damals, auf eine Depesche des Hrn. Kennedy, seines Gesandten in Neapel, hin, daß es Hoffnung hege, Alles werde sich bald auf eine für Großbritannien befriedigende Weise ausgleichen. Das englische Cabinet hatte in der That einige Zeit zuvor eine äußerst lebhafte Note über diesen Gegenstand an seinen diplomatischen Agenten abgeschickt. Dieser theilte solche dem Principe Cassaro, Minister der auswärtigen Angelegenheiten in Neapel, mit, welcher ihn dringend bat, eine in ihren Ausdrücken so verletzende Depesche nicht dem König zu überreichen, und ihm versprach, die Differenzen zu beseitigen. Hr. Kennedy schrieb hierauf in diesem Sinne an seine Regierung, welche auf diese Versicherung dem Parlament die obenerwähnte Antwort gab, als ob Alles bereits beendigt sey. Da aber keine Aenderung im Stand der Dinge vorgenommen wurde, richtete der englische Gesandte an Fürst Cassaro eine neue Eingabe. Nach fünfundzwanzigtägigem Stillschweigen antwortete der Minister endlich, der König habe sich geweigert, den Contract ohne ehrenwerthes und ernstliches Motiv zu brechen. Jedoch wurde der Generalprocurator von Sicilien beauftragt, den Contract zu untersuchen, um darin irgend etwas zu entdecken, worauf sich eine gesetzliche Nullitätserklärung des Contracts gründen ließe. Als aber mittlerweile das englische Cabinet die entschiedene Weigerung des Königs Ferdinand erfahren, erließ es an ihn die Aufforderung, den Contract unverzüglich aufzuheben und tausend Pfund Sterling als Schadenersatz für jeden Tag seit dessen Abschluß zu bezahlen*)Die Presse sagt wohl richtiger: vom Tage der Uebergabe der brittischen Note an gerechnet., wofern er sich nicht durch Zwangsmittel hiezu genöthigt sehen wolle. Die englische Regierung gründet ihre Forderungen auf einen im Jahr 1816 zwischen Großbritannien und dem König von Neapel abgeschlossenen Vertrag, dem zufolge England hinsichtlich der mineralogischen Producte Siciliens auf dem Fuße der begünstigtsten Nationen behandelt werden soll. Da diese Begünstigung durch die Concession des Schwefelmonopols aufgehoben wird, so betrachtet England das Monopol als eine Verletzung des älteren Vetrags. Der Correspondent des National fügt bei: die Schwefelfrage sey ein bloßer Vorwand; Englands eigentliche Absicht sey die Occupation Siciliens. Seit langen Jahren laure es von seinem Felsen zu Malta auf den Besitz jenes Eilandes. Frankreich müsse daher die ehrgeizigen Entwürfe seines treuen Alliirten bewachen. Uebrigens zweifelt der Correspondent des National, daß England, welches gegenwärtig auf so vielen Punkten beschäftigt sey, acht Linienschiffe zur Blokade der Küsten Siciliens abschicken könne.

Ein Schreiben des Commerce aus Neapel vom 17 März bestätigt im Wesentlichen die Angaben des National. Die Engländer, meint der Correspondent jenes Blatts, hätten bis jetzt noch keinen Nachtheil erlitten, da man sich beeilt habe, einen Monat vor dem Abschluß des Contracts so bedeutende Quantitäten Schwefel auszuführen, daß dadurch der auswärtige Bedarf auf ein paar Jahre gedeckt gewesen. Der Ton der letzten englischen Note stimmt mit den Anmaßungen Englands0765 überein. Statt aller Antwort ordnete der König von Neapel Rüstungen auf der ganzen Küste an. Zwei mit Truppen und Artillerie beladene Dampfboote gehen diesen Abend ab, um Messina und Syrakus in Vertheidigungsstand zu setzen. Alles gewinnt eine kriegerische Haltung, und der König hat laut erklärt, daß er zwar bereit sey, mit Regierungen zu unterhandeln, deren Vorstellungen auf Vernunft und Gerechtigkeit sich stützten, daß er aber auf Insolenzen nur mit der Kanone antworten könne.

Die obigen obligaten Ausfälle der Pariser Blätter gegen England können Niemand irre machen, der den eigentlichen Charakter des Streits ins Auge faßt. Die Klagen gegen das Monopol erhoben sich schon vor mehr als einem Jahre eben so laut in Frankreich selbst, als in England, denn die Verleihung des Monopols an ein einzelnes französisches Haus mußte dem französischen Handel so nachtheilig seyn als dem englischen, während unsre Berichte aus Sicilien seit Jahr und Tag über die Noth klagen, in welche fast die Hälfte der Schwefelgrubenarbeiter in Sicilien dadurch gerieth, daß die Production gewaltsam um ein Drittel des frühern Ertrags herabgedrückt werden wollte. Schon unterm 24 Jan. v. J. theilte die Allg. Zeitung ein Schreiben aus Marseille mit, worin es hieß: Unser Handel und unsere großen chemischen Fabriken klagen bitter über ein neues Monopol, das die sicilianische Regierung eingeführt hat. Sie hat im Anfang vorigen Jahrs einer französischen Gesellschaft das ausschließende Privilegium der Ausfuhr von Schwefel aus Sicilien zu Bedingungen ertheilt, welche den Preis dieser für uns so wichtigen Materie verdoppeln müssen. Das Capital der Gesellschaft wurde anfänglich auf 1,200,000 Ducati festgesetzt, aber die Regierung zwang sie, es auf 1,800,000 Ducati zu setzen, wovon der Staat ein Drittheil für sich nahm, die Hälfte der Gesellschaft reservirte, und die übrigen 300,000 in 1000 Actien vertheilen ließ. Die Gesellschaft ist auf zehn Jahre privilegirt, und bezahlt jährlich der Regierung 400,000 Ducati, das heißt 1,800,000 Fr. Dieß ist eine der monströsen Combinationen, wie sie die Holländer ehemals in den Molukken erfunden hatten, und wie man sie noch jetzt in Salz - und Tabakmonopolen findet, die man aber neuerer Zeit bei Artikeln, die auf fremden Handel berechnet sind, nirgends mehr sieht. Es war einer Regierung wie der neapolitanischen vorbehalten, der Handelswelt dieses Schauspiel wieder zu geben, die Production mit großen Opfern zu beschränken, und zu hoffen, durch Vertheurung des Artikels auf fremden Märkten größere Summen daraus zu ziehen. Der Plan ist ganz einfach: man hofft die Verkaufspreise um etwa 5 Millionen Fr. zu steigern, davon sollen 500,000 Fr. an die Grubenbesitzer gehen, 1,800,000 Fr. an die Regierung und der Rest an die Gesellschaft, wovon jedoch die Regierung als Actionnär ein Drittheil erhielte. Wenn Alles so ginge, wie es berechnet ist und auf dem Papier aussieht, so würde Marseille etwa 2 Mill. Fr. jährlich dabei verlieren, vorausgesetzt, daß unsre chemischen Fabriken bei dem erhöhten Preise des Schwefels die gleiche Masse wie bisher consumirten, was nicht wahrscheinlich ist, und vor Allem vorausgesetzt, daß sich nicht aus andern Localitäten eine größere Concurrenz von Schwefeleinfuhr zeigt. Unser Bestreben ist natürlich, diese auf alle Art hervorzurufen, und wir haben die beste Aussicht, darin so zu reussiren, daß die sicilische Gesellschaft froh seyn wird, ihren Vertrag mit der Regierung wieder aufzugeben.

Der Herzog von Lucca, sowie der Prinz und die Prinzessin von Syrakus haben vorgestern bei Sr. Heiligkeit dem Papst ihren Abschiedsbesuch gemacht und sind gestern, der Herzog nach Lucca, der Prinz und die Prinzessin, wie man sagt auf specielle Ordre des Königs, nach Neapel zurück gereist. Ein Gerücht sagt heute, das ganze Ministerium in Neapel habe seinen Abschied genommen und erhalten. Die Truppensendungen nach Sicilien und Calabrien dauern fort. Ihre Maj. die Kaiserin von Rußland wird hier in einigen Monaten erwartet, und es werden bereits Vorkehrungen zu einer passenden Wohnung für die hohe Reisende getroffen. *)Die Nachrichten aus Petersburg meldeten wiederholt, es sey über den Aufenthalt der Kaiserin in diesem Sommer noch nichts entschieden. Der französische Botschafter beim heil. Stuhle, Graf Latour-Maubourg, wird mit seiner Gemahlin gleich nach Ostern eine Erholungsreise nach Frankreich antreten. Der am 25 d. gefallene Schnee, eine sehr seltene Erscheinung hier, ist Ursache zu mancherlei Unordnungen geworden. Das Volk unterhielt sich auf den öffentlichen Plätzen und in den Straßen mit Schneeballwerfen; aus Spaß wurde Ernst, es kam zu Thätlichkeiten und Messerstichen, so daß einige ihr Leben eingebüßt haben sollen. Die Polizei erließ am folgenden Tage eine scharfe Verordnung gegen dieses Werfen und gegen das Schneemännermachen; jedoch das corpus delicti war nirgends mehr in den Straßen vorhanden, und die Römer ließen es nicht an Sarkasmen fehlen.

Schweiz.

Die Neue Züricher Ztg. schreibt aus Zürich: Der Regierungsrath hat sich jüngst mit einem Pensionengesetz beschäftigt, worin unter Anderm die Bestimmung vorkommt, daß Züricherische Pensionen im Lande verzehrt werden müssen. Es versteht sich, daß irgendwo sich auch ein Paragraph auffinden ließ, der gestattete, dem Gesetz rückwirkende Kraft zu geben.

Deutschland.

Die Kammer der Abgeordneten nahm heute den Vereinszolltarif in Berathung. (Wir kommen darauf zurück.) Sodann schritt die Kammer zur Berathung über die Rückäußerung der Kammer der Reichsräthe in Betreff des Bankgesetzes. Von den durch diese Kammer in modificirter Form angenommenen Artikeln (welche wir bereits mitgetheilt haben) lehnten heute die Abgeordneten zur zweiten Kammer den ersten Artikel des ersten Entwurfs auch in der neuen Fassung ab, stimmten aber in Ansehung der übrigen Artikel der ersten Kammer, so wie den von dieser beigefügten Wünschen bei, und setzten letztern noch weitere zwei Wünsche bei, nämlich a) nach dem Antrage des Freiherrn v. Schäzler: Se. Maj. ehrerbietigst zu bitten, den §. 73 der Bankstatuten, in so weit derselbe der Bank das Recht einräumt, auf ihre Actien zu 90 Procent des Tagescurses Geld zu leihen, zu entfernen und zu verordnen, daß die bei der Bank bereits deponirten Actien und Actienpromessen in einer zu bestimmenden kurzen Frist herauszunehmen seyen; b) nach dem Gutachten des Hrn. Bestelmeyer: es möge die Administration der Bank so gestaltet werden, daß an die Spitze derselben ein Director gestellt werde, der unabhängig vom Handelsstande ist, und dem der Betrieb eigener Geschäfte untersagt wird. Nach dem Schluß dieser Berathungen verwandelte sich die öffentliche Sitzung behufs der Wahl eines ständischen Commissärs zur Staatsschuldentilgungscommission in eine geheime. Als Resultat der ersten Wahl ergab sich, daß der Abg. v. Maffei mit einer Stimmenzahl von 92 zum ständischen Commissär, und bei der zweiten Wahl als dessen Ersatzmann der Abg. Rietzler mit 91 Stimmen gewählt wurde.

Bei Eröffnung der Sitzung der zweiten Kammer der Stände erbittet sich Christ das Wort0766 und spricht in folgenden Ausdrücken: Meine Herren und Freunde, lassen Sie mich, ehe die Stunde uns zu den gewöhnlichen Tagesgeschäften ruft, lassen Sie uns Alle einen Act der Pietät ausüben. Thibaut ist nicht mehr, Thibaut wird heute begraben. Der Tod dieses großen Mannes, tief betrauert von dem großen Institut, dem er angehörte, von der Stadt, in der er seit mehr als einem Menschenalter wirkte, beweint von zahllosen Freunden und Verehrern des In - und Auslandes, Thibaut verdient einen Nachruf in der Mitte der Volkskammer. Der Verlust eines großen Staatsbürgers ist ein Verlust für das Volk, und Thibaut insbesondere war es, der ein höherer Lehrer des Volkes seit dem Beginn dieses Jahrhunderts in unserem Vaterlande war. Die meisten Richter, Verwaltungsbeamte und Anwälte unseres Landes sind seine Schüler, die meisten Rechtsgelehrten dieses Saales seine Schüler und tiefe Verehrer. Thibaut war, was er seyn sollte, er lebte und starb seinem Berufe. In diesem Berufe aber erkannte er auch die Forderungen seiner Zeit, den Fortschritt des Jahrhunderts, das Bedürfniß der deutschen Nation. Thibaut war der Erste, der offen und entschieden die Nothwendigkeit Eines für ganz Deutschland gleichen Gesetzbuches in Vorschlag brachte, und unsere gegenwärtigen Geschäfte sind es, die uns so lebhaft an den Tod des großen Mannes erinnern. Er war es, in dem man das Haupt der philosophischen Rechtsschule verehrte; er war es, welcher auf Abschaffung des antinationalen fremden römischen Rechts drang; er war es, der die Abfassung von neuen Gesetzbüchern von früher Jugend bis in das späte Greisenalter für und für vertheidigte. Er entsprach darin den Ansichten und Wünschen der Besten unseres großen deutschen Vaterlandes und Wer den Besten seiner Zeit genug gethan, der hat gelebt für alle Zeiten. Die Erde sey ihm leicht, ihm bleib 'Ehre und Name und Ruf und ewiger Nachruhm! In gleichem Sinne sprachen Mördes, Schaaff und Duttlinger; Staatsrath Jolly drückte sich eben so aus und vermochte, von tiefem Gefühle ergriffen, kaum fortzusprechen. Die Kammer erhebt sich in Masse zum Ausdruck ihrer Theilnahme. (Schw. M.)

Der neuesten Bestimmung zufolge werden die von hier zu den Manöuvres vor dem Großfürsten-Thronfolger nach Dresden bestimmten Truppen am 30 auf der Eisenbahn abgehen, woraus sich auf die erfolgende Ankunft des hohen Gastes schließen läßt. In der deutschen Buchhändlerbörse hier ist jetzt das Modell zu dem Festsalon ausgestellt, welcher 300 Fuß lang, 240 Fuß tief, die eine Hälfte des Augustusplatzes während des Buchdruckerjubiläums einnehmen wird. Es ist nach dem Maßstabe von 1 / 2 Zoll = 2 Fuß sehr sauber von dem Unternehmer, Hrn. Architekten und Zimmermeister Richter, ausgeführt, welcher mehrere der geschmackvollsten Neubauten hiesiger Stadt geleitet hat. Miethe, Decoration und Beleuchtung des Salons mit Gas werden sich, wenn es hinsichtlich der letztern bei den bisherigen Anschlägen bleibt, auf circa 8000 Thlr. belaufen. Die vor einiger Zeit im Fränkischen Courier Nr. 16 und 17 enthalten gewesenen Beschwerden eines sächsischen Katholiken über angebliche Beeinträchtigung der katholischen Kirche in Sachsen haben eine kleine Schrift über die wahren Verhältnisse der katholischen Kirche in Sachsen (Dresden 1840) veranlaßt, welche jene Beschwerden eben so gemessen wie nach den Rechten zurückweist und offenbar aus den besten Quellen von kundiger Feder geschöpft wurde. Nachdem eine andere deutsche Regierung längst einen der sieben gefeierten Göttinger Professoren an ihrer Hochschule offen angestellt hat, wundert man sich um so mehr, daß einem hier und hoffentlich für immer Verweilenden derselben mit dem Gehalte die öffentliche Anerkennung als der Unsrige noch nicht zu Theil geworden ist, so daß er noch immer eine Art von geheimer Professur bekleidet.

Se. kais. Hoh. der Großfürst-Thronfolger von Rußland ist heute Nachmittag halb 4 Uhr von Warschau hier eingetroffen und im Hôtel des kais. russ. Gesandten am hiesigen Hofe, Hrn. v. Schröder, abgestiegen. Derselbe stattete alsbald nach der Ankunft bei JJ. MM. dem König und der Königin, woselbst die übrigen höchsten Herrschaften zugegen waren, Besuch ab und speiste hierauf mit der königl. Familie. (Leipz. Z.)

Der Hamburger Correspondent enthält folgendes Schreiben aus Hannover vom 24 März: Wie sehr es einigen starren sogenannten Anhängern des vormaligen Grundgesetzes gelungen ist, unsere sonst so friedliche, allen politischen Angelegenheiten fremde Bürgerschaft zu fanatisiren, mag man aus folgendem bedauerlichen Vorfalle ersehen. Es hatten einige Sectionsführer des uniformirten Bürgerschützencorps bei Gelegenheit des Dienstjubiläums des Königs die Ehre gehabt, Sr. Maj. im Namen jenes Corps ein Gedicht zu überreichen, welches die Gesinnungen der Bürgerschaft an jenem erfreulichen Tage aussprach. Die Hannover'sche Zeitung hat berichtet, welche herrlichen Worte Se. Maj. der König bei dieser Gelegenheit erwiederte. Es ist wahr, die Sectionsführer hatten bei dieser Gelegenheit ohne Auftrag des Corps gehandelt, indessen würde dieses doch, wenn es vorher befragt worden wäre, gewiß seine Zustimmung zu einer so loyalen Demonstration treuer Anhänglichkeit nicht versagt haben. Jedenfalls wäre es indessen wohl besser gewesen, die Zustimmung des Corps zu jenem Schritt vorher einzuholen; denn das Corps fand sich dadurch, daß die Sectionsführer im Namen des Corps gehandelt, so beleidigt, daß gestern auf dem hiesigen Schützenhause eine Versammlung des ganzen (80 Mann starken) Corps stattfand. Hier wurden die extravagantesten Anträge gestellt. Die Sectionsführer waren auf Lebenszeit gewählt; dennoch beschloß die gestrige Versammlung, sie sollten ihre Stellen verlieren und andere für sie gewählt werden. Nur einigen gemäßigteren Mitgliedern des Corps gelang es, damit die Absetzung der Sectionsführer nicht als eine gar zu feindselige Demonstration erschiene, die Sache dahin zu vermitteln, daß dieselben ihre Stellen bis zum Junius d. J. bekleiden sollten, dann aber abgehen müßten. Zugleich mußten dieselben förmlich Abbitte thun. Auch ward beschlossen, daß von nun an zu allen und jeden Verhandlungen, Beschlüssen und Maaßregeln des Corps die Gegenwart, Theilnahme und der Rath eines Magistrats-Mitglieds erbeten werden solle. Möge doch bald der Frieden in unsere Bürgerschaft zurückkehren!

Rußland.

Die nachtheiligen Berichte über die Expedition gegen Chiwa bestätigen sich. Sie ist gänzlich fehlgeschlagen, und wird vorerst ganz unterbleiben. General Perowsky hat sich gezwungen gesehen, auch die Stellung an der Emba aufzugeben, um sich weiter zurückzuziehen. Die fortdauernde schlechte Witterung, dann der gänzliche Mangel an Unterhaltsmitteln machten es ihm zur Pflicht, für den Augenblick auf alle Vortheile zu verzichten, die er bereits errungen hatte. Alle Saumthiere sollen den großen Strapazen und der rauhen Jahrszeit unterlegen seyn, so daß man nur mit Mühe das Material und Gepäck bei dem Rückzuge fortbringen konnte. Die Berichte lassen es dahingestellt, ob es dem General Perowsky erlaubt seyn werde, den Feldzug wieder zu beginnen, da zu der ihm anvertraut gewesenen Expedition, die mit vielem Aufwand betrieben worden, lange Zeit erforderlich0767 gewesen, und es bei den großen Distanzen in Rußland keine kleine Aufgabe sey, Vorkehrungen zu treffen, die ein Unternehmen wie der Marsch nach Chiwa erfordern. Der General Perowsky soll einer der ausgezeichnetsten und talentvollsten Officiere der russischen Armee seyn, und es dürfte daher um so mehr bedauert werden, daß ihm das Glück nicht hold war. Er hat insofern gleiches Schicksal mit dem Marschall Clauzel, der gewiß zu den tapfersten und hervorragendsten Generalen Frankreichs gehört, dennoch vor Constantine keine Lorbeern sammeln sollte, und den Ruhm diesen Platz zu nehmen einem andern überlassen mußte. Es soll damit nicht gesagt seyn, daß General Perowsky einem andern Platz zu machen, und einen Nachfolger im Commando zu erwarten hat; davon wird wenigstens nicht geschrieben; allein da gewöhnlich Alles nach dem Erfolg beurtheilt und belohnt wird, so ist zu vermuthen, daß er von dem Vertrauen, welches er genoß, bedeutend verlieren werde.

Aus St. Petersburg ist die officielle Anzeige hier eingegangen, daß die Expedition gegen Chiwa vorerst aufgegeben, und General Perowsky mit seinem Armeecorps in vollem Rückmarsch nach Orenburg begriffen ist. Die Schwierigkeiten, welche das großentheils unbewohnte Land an sich schon bietet, durch die Beschwerden eines äußerst strengen Winters aufs Unerhörte gesteigert, sind die natürlichen Ursachen dieses unerwarteten Entschlusses. Der größte Theil der Transportthiere soll ein Opfer der allgemeinen Drangsale geworden seyn.

Am Dienstag Abend beehrte der Großfürst-Thronfolger eine vom Fürsten-Statthalter gegebene glänzende Soirée mit seiner Gegenwart. Es wurde von den vornehmsten Personen eine Reihe lebender Bilder dargestellt. Vorgestern früh besuchte Se. kaiserl. Hoh. das Militärlazareth von Ujasdow. Abends erschien der Thronfolger im großen Theater, wo er mit wiederholten Vivats empfangen wurde. Gestern nahm derselbe die ihm zu Ehren hier veranstaltete Kunst - und Industrie-Ausstellung in den Rathhaussälen in Augenschein, welche über tausend Nummern zählt, darunter 100 Gemälde und 17 Sculpturwerke inländischer Künstler und Dilettanten. Dann begab der Großfürst sich nach der Citadelle, und von da nach dem Schlachtfeld von Wola. Heute früh um halb 8 Uhr ist der Thronfolger wieder von hier abgereist; er hat seinen Weg über Kalisch genommen. (Warsch. Bl.)

Oesterreich.

Man spricht von weitern nahe bevorstehenden wesentlichen Reductionen in der k. k. Armee. Namentlich soll ein die Auflösung von 35 Landwehrbataillonen bezweckender Antrag allerhöchsten Orts unterbreitet und eine entsprechende Resolution demnächst zu erwarten seyn.

Die letzten Sitzungen des ungarischen Landtags waren in mancher Beziehung von besonderem Interesse. In der Ständetafel kam das von der Regierung unterstützte Ansuchen des Ordens der Gesellschaft Jesu um Wiederaufnahme in Ungarn zur Sprache, wurde aber nach kurzer Berathung, nachdem sich insbesondere auch die meisten Bischöfe dagegen ausgesprochen hatten, mit großer Mehrheit zurückgewiesen. Unmittelbar hierauf wurde dieser Gegenstand auch in der Magnatentafel zur Tagesordnung gebracht, und dort ebenfalls mit großer Mehrheit entschieden, sich dem Beschlusse der Ständetafel anzuschließen, worauf Se. kais. H. der Erzherzog Palatinus, welcher präsidirte, den Antrag stellte, da beide Tafeln dem Gesuche keine Folge zu geben beschlossen haben, dasselbe einfach ad acta zu legen, was so viel ist, als darüber zur Tagesordnung überzugehen, welcher Antrag allgemeine Annahme fand. Ferner wurde über eine gemachte Anzeige, daß sich die bekannte Secte der Unitarier auch in Ungarn zeige, in der Ständetafel eine kurze Berathung gepflogen und hierauf der Beschluß gefaßt, daß diese neue Religionssecte nicht geduldet werden solle. Sofort wurde in Anbetracht der großen Masse von Geschäften, deren Erledigung dem Landtag obliege, wozu es aber in dem festgesetzten, nur bis 2 Mai dauernden Termin durchaus an Zeit fehle, der Antrag gestellt und angenommen: an die Regierung die Bitte um Prolongation von einigen Wochen zu richten. Endlich ertheilte die Ständetafel dem Pesther Brückenbau-Unternehmen durch Baron Sina ihre definitive Sanction.

An den Reichstag ist folgendes k. Rescript gelangt: Ferdinand etc. etc. Durchlauchtigster etc. Was Wir einst feierlich gelobten: Unser geliebtes Königreich Ungarn und die mit ihm verbundenen Lande nach den Gesetzen und den altherkömmlichen und bestätigten Gewohnheiten zu regieren, dieß haben Wir nach Unserer gewissenhaften Anhänglichkeit an dieselben und Unserm festen Vorsatze, das Rechte zu schützen, beständig befolgt. Nunmehr vernehmen Wir, daß die wegen der Redefreiheit erregte Besorgniß eine Ursache der Verzögerung dieses Reichstags sey. Wie hierüber Unsere Absicht laute, dieß glauben Wir geleitet von Unserer aufrichtigen und unwandelbaren Willensmeinung: die Rechte des Königs und des Reichs, die unter sich durch das innigste Band verbunden sind, unversehrt zu erhalten Euerer Liebden und Euch Unsern Getreuen gnädigst erklären zu müssen. Wir wollen die gesetzliche Freiheit des öffentlichen Wortes, als welche unter dem Schutze der ererbten Verfassung steht, sowohl den Gerichtsbarkeiten, als den Einzelnen, denen sie zusteht, vollständig und unverletzt erhalten; dagegen erachten Wir es aber für Unsere heilige Regierungspflicht, die geeigneten Maaßregeln zu treffen, daß jene Individuen, welche die Gränzen überschritten haben, die zwischen dieser Freiheit und der regelmäßigen Ausübung derselben, und zwischen einer Zügellosigkeit gezogen sind, welche eine Feindin dieser Regelmäßigkeit und der guten Ordnung ist, die ohne jene nicht bestehen kann, vor den zuständigen Gerichten belangt werden. Es ist Unsere innigste Ueberzeugung, daß der Aufrechthaltung des Staats und den Grundgesetzen des Reichs, die dessen Palladium sind, nichts gefährlicher sey, als Angriffe auf die gesetzliche Unabhängigkeit der Richter. Aus diesem Grunde halten Wir es für die vornehmste Uns obliegende Sorge Unserer königlichen Würde, zu allen Zeiten angelegentlich darüber zu wachen, daß jene gesetzliche Unabhängigkeit nicht beeinträchtigt werde. Wir wollen deßhalb auch insbesondere in Beziehung auf die gegen die oben berührten Individuen gefällten Urtheil dieses gesetzliche Ansehen der Gerichte auf das strengste aufrecht erhalten. Da Wir jedoch nur des Staates wegen streng, übrigens aber, sobald der rechte Zeitpunkt gekommen ist, geneigter sind zu verzeihen, als auf strenger Ahndung zu bestehen, so können Euere Liebden und Ihr Unsere Getreuen kraft dieser Unserer bekannten Milde versichert seyn, daß Wir Uns auch in dieser Hinsicht gleich bleiben werden. Denen Wir im Uebrigen etc.

Jonische Inseln.

Der Oesterreichische Beobachter schreibt: Bereits vor einiger Zeit waren der Regierung der jonischen Inseln und den österreichischen Gränzbehörden über eine von Mehemed Ali beabsichtigte Truppenwerbung in Türkisch-Albanien sichere Anzeigen zugekommen, welche die Aufmerksamkeit beider der hohen Pforte befreundeten Mächte auf sich zogen. Den neuesten Nachrichten aus Corfu vom 16 März zufolge hat dieser Werbungsversuch0768 von Seite Mehemed Ali's wirklich stattgefunden. Der Lord-Obercommissär der jonischen Inseln, Sir Howard Douglas, ließ die beiden hiezu gemietheten Schiffe, die nach Syra ihre Expedition genommen hatten, sammt dem ägyptischen Emissär ungehindert am 6 d. M. von Corfu abreisen; als sie jedoch fort waren, wurde ihnen die englische Fregatte Talbot, Capitän Codrington, nachgesendet, welche sie in dem Hafen von Porto Palermo, oberhalb Corfu, an der gegenüberliegenden albanesischen Küste, mithin in gerade entgegengesetzter Richtung von den nach Syra genommenen Expeditionen, einholte. Wirklich befanden sich dort viele Albaneser schon bereit sich einzuschiffen, der größere Theil war jedoch wegen Mangel an Lebensmitteln, da Porto Palermo ein ganz verlassener Ort ist, wieder auseinander gegangen, in der Absicht, bei der Erscheinung der Schiffe gleich wieder sich zu sammeln; die beiden Fahrzeuge und der ägyptische Emissär wurden hierauf von der englischen Fregatte nach Corfu gebracht, wo eine genauere und förmlichere Untersuchung eingeleitet werden wird, wenn gleich das Factum, außer allen Zweifel gesetzt, keines weiteren Beweises mehr bedarf. Ueber diesen Vorfall ist in der jonischen Regierungszeitung nachstehende officielle Bekanntmachung erschienen: Vor einiger Zeit war zur Kenntniß Sr. Exc. des Lord-Obercommissärs gelangt, daß Agenten Mehemed Ali's abgeschickt worden seyen, um in Albanien einen Aufstand zu erregen und für den Dienst des Pascha's von Aegypten Recruten anzuwerben. Beträchtliche Horden Albaneser, für gedachten Dienst bestimmt, streiften seit geraumer Zeit, Mittel für ihren Transport erwartend, an den Küsten des gegenüberliegenden Festlandes, und dieß sind jene Horden, die vor kurzem die Inseln Corfu und Paro durch die Besorgniß vor einer Landung dieser Räuber in so große Angst versetzten. Die jonische Regierung wachte aufs sorgfältigste, um diesem aufrührerischen Vorhaben zuvorzukommen und selbes zu vereiteln. Vor mehreren Tagen entdeckte man auf dieser Insel, daß einer der obenerwähnten Agenten eine griechische Brigantine und einen jonischen Trabakel gemiethet hatte, um damit nach Albanien zu gehen, so viele Mannschaft, als diese Fahrzeuge aufnehmen könnten, einzuschiffen, und selbe nach Candia zu transportiren. Zu diesem Ende segelten diese Schiffe am 6 d. von Corfu ab und Tags darauf folgte ihnen die Fregatte Ihrer Majestät Talbot, vom Capitän Codrington befehligt, welcher ersucht worden war ihnen nachzusegeln und sie, falls er sie auf der That ertappen sollte, anzuhalten und nach diesem Hafen zurückzuführen, was auch vollzogen wurde. Die Regierung Ihrer Maj. gab solchergestalt, durch die Sr. Exc. dem Lordobercommissär ertheilten Instructionen, einen freiwilligen und wirksamen Beweis von ihrem Entschlusse, die Integrität der türkischen Staaten aufrecht zu erhalten, indem sie directe Maaßregeln ergriff, daß die zunächstliegenden osmanischen Provinzen nicht in Recrutirungsbezirke zu aufrührerischer Anwerbung türkischer Unterthanen für den Dienst gegen die hohe Pforte verwandelt werden.

Türkei.

In der letzten Zeit ist die Nachricht eingegangen, daß sich England und Rußland über den Punkt definitiv vereint haben, wenn Ibrahim Pascha gegen Konstantinopel vorrücken sollte. Auffallender Weise sind aber die Türken keineswegs damit zufrieden, daß in diesem Fall Rußland mit Truppenmacht der hohen Pforte zu Hülfe eilen werde. Wahrscheinlich beunruhigen sich die Türken unnöthigerweise, denn Ibrahim Pascha wird wohl seinen Vortheil besser kennen und nicht vorrücken. Des Großwessiers, Chosrew Pascha's, Gesundheitszustand wird immer bedenklicher. Man hat ihn schon einigemal todt gesagt. Es ist durchaus unwahrscheinlich, daß er das Frühjahr überlebt. Mehemed Reschid Pascha, den Ihre Zeitung schon vor langer Zeit zum Chef von Topchana, d. h. zum Chef der Artillerie gemacht hat, ist gleichwohl erst vor wenigen Tagen vom Miraliva zum Ferik, Divisionsgeneral und Chef der Artillerie ernannt. Es ist ein junger Mann, der seine Studien in Frankreich gemacht hat. Sein bisheriger Vorgänger, Hadschi Ali Pascha, ist als Gouverneur nach Trikala abgegangen.

0761

Rechtsstudium in Frankreich.

(Nachtrag.)

Indem wir vor wenigen Tagen über Cousins Ordonnanz in Betreff der Rechtsfacultät und der neuen Prüfungsordnung berichteten, fügten wir den Wunsch und die Erwartung bei, daß diese Entschließung nur als ein erster Schritt des neuen Ministers, als eine willkommene Gewähr fernerer Verbesserung in dem so sehr vernachlässigten Studium des Rechts zu betrachten seyn möchte; von diesen weiteren Verbesserungen aber haben wir sogleich einige der uns wesentlich scheinenden genannt. Wir haben die Freude, heute schon nachtragen zu können, daß ein Theil unserer Wünsche sehr bald in Erfüllung gehen wird. Durch eine zweite Ordonnanz nämlich, vom 22 März, verordnet der Minister, daß die Professor-Suppleanten, eine Art von außerordentlichen Professoren, an der Rechtsschule Vorlesungen sollen eröffnen dürfen, die den gewöhnlichen Unterricht ergänzen, erweitern, daß diese Vorlesungen in dem Universitätsgebäude selbst, auf das Gutachten des Dekans und die Ermächtigung des Ministers, statt haben, und in dem gewöhnlichen Jahresprogramm aufgenommen werden sollen. Diese Neuerung aber ist in einem Lande, wie Frankreich, in einer Stadt, wie Paris, von außerordentlicher Wichtigkeit. Die Vorlesungen werden zwar nicht bezahlt, aber sie sind öffentlich und können schnell zu bedeutendem Ruf und großer Auszeichnung führen; sie zählen ferner wie ein freiwilliger Dienst bei spätern Bewerbungen um förmliche Anstellung, und eine Ergänzungsordonnanz des Ministers schreibt ausdrücklich vor, daß der königliche Studienrath bei solchen Bewerbungen auf die Leistungen der Suppleanten Rücksicht zu nehmen habe. Es läßt sich also mit Gewißheit erwarten, daß neue und mit jugendlichem Eifer ausgerüstete Lehrer erstehen, und daß namentlich die philosophischen Theile der Rechtswissenschaft, die Rechtsalterthümer, die Philosophie und die Geschichte des Rechts, die Gesetzvergleichung gelehrte und beredte Vertreter finden werden; irren wir uns nicht, so wird diese junge Schaar gewissermaßen die Vermittlerin der alten Wissenschaft und der neuen, die Fahnenträgerin des Fortschritts werden. Daß der Minister insbesondere die eingeführte Neuerung vom wahren Standpunkt der Wissenschaft aus beurtheilt, geht aus den Gründen hervor, die er in seinem Bericht an den König auseinandersetzt. Unter den Lehrgegenständen, die in solchen außerordentlichen Vorlesungen besonders zu pflegen sind, nennt er die römischen Rechtsalterthümer, die Vergleichung des römischen und griechischen Rechts, das Gewohnheitsrecht, welches letztere namentlich zum Studium der altgermanischen Verfassungen und Gesetze führt. Hr. Cousin wird sich bald aus dem Urtheil der Departemente überzeugen, daß er hier mit einsichtsvoller Sorgfalt an einen der interessantesten Punkte des öffentlichen Unterrichts gerührt hat.

Ueber die Stellung der Katholiken in Dänemark.

Die Kopenhagener Zeitschrift Faedrelandet, vom 2 und 3 März, eines der wichtigsten Organe der dortigen liberalen Ansichten in politischer und religiöser Beziehung, enthält nachstehenden in mannichfacher Hinsicht merkwürdigen Artikel: Es ist bekannt, daß ein päpstlicher Vicarius, Bischof Laurent, ernannt ist, der in Hamburg seine Wohnung nehmen soll, und welchem Jurisdiction über sämmtliche Katholiken in Dänemark, den Hansestädten, Mecklenburg und mehreren mindern deutschen Staaten gegeben ist. Obschon diese Ernennung, da die Katholiken bisher unter einem andern Bischof, nämlich dem Bischof in Hildesheim (oder Paderborn) gestanden haben, eine besondere Aufmerksamkeit nicht zu verdienen scheint, hat sie doch an mehreren Stellen, vorzüglich in Hamburg und Bremen, vieles Aufsehen gemacht, welches wohl der nicht ungegründeten Furcht vor einer katholischen Propaganda, oder doch vor Störung des Kirchenfriedens zugeschrieben werden muß.

So viel ist auch gewiß, daß das Papstthum dadurch unsern Gränzen so nahe als möglich komme, was fast darauf hinzudeuten scheint, daß man gemeint hat, hier im Norden etwas versuchen zu können, oder zum wenigsten die Absicht hat, die Verhältnisse auszuforschen. Unter allen Umständen dürfte es, da die Frage über die Stellung der Katholiken in den protestantischen Staaten durch die Begebenheiten der spätern Jahre besondere Bedeutung gewonnen hat, von Interesse seyn, zu untersuchen, wie die Stellung der Katholiken, gemäß der Gesetzgebung und den ihnen gemachten Concessionen, bei uns ist.

Im ersten Artikel des Königsgesetzes ist angeordnet, daß der König sich zum christlichen Glauben, so wie er rein und unverfälscht in der Augsburger Confession im Jahr 1530 ist dargestellt worden, bekennen, und an demselben reinen und unverfälschten Glauben die Einwohner des Landes halten, und ihn in diesen Reichen und Landen gegen alle Ketzer, Schwärmer und Gotteslästerer kräftig handhaben und beschützen solle. Wie dieses geschehen soll, ist indessen, wie alles Andere, dem König selbst überlassen, und das Königsgesetz kann also nicht als ein Hinderniß, den Katholiken freie Religionsübung hier im Lande zu gestatten, betrachtet werden.

Das dänische Gesetz Christans des Fünften, erster Artikel des zweiten Buchs, setzt indessen fest, daß der evangelisch-christliche Glaube in diesen Reichen und Landen allein gestattet werden darf, wodurch auf die Gottesverehrung gedeutet wird, aber nicht auf den Aufenthalt der Katholiken hier, da in dieser Hinsicht ein anderes Verbot als gegen katholische Geistliche nicht existirt. Zwar bestimmt 6 1 5 des Gesetzes, daß fremde Gesandte, welche sich am Hof aufhalten und von einer andern Religion sind, in ihren eigenen Häusern, für sich und ihre eigenen Diener, Religionsübungen halten dürfen; wobei jedoch nicht einmal die Unterthanen des Königs, welche von derselben Religion waren, sich einfinden durften. Am allerwenigsten dürfen nach demselben Artikel die, so sich zur Landesreligion bekennen, sich auf einer solchen Stelle einfinden, unter was für einem Vorwand dieß seyn könnte, und unter der Strafe, welche muthwillige Verächter des Gesetzes des Königs verdienen.

Obschon dieses Verbot nicht mehr beobachtet wird, muß doch bemerkt werden, daß noch die Rescripte vom 19 Febr. 1777, 23 October d. J., 2 Junius 1779 Verhaltungsregeln enthalten, welche dahin zielen, vorzubeugen, daß die übrigen Bewohner des Landes an den dadurch bewilligten Religionsübungen Theil nehmen. Fremde katholische Geistliche wurden als besonders verdächtig betrachtet, indem 6 1 3 festgesetzt, daß Mönche, Jesuiten und dergleichen geistliche papistische Personen unter Verlust ihres Lebens hier in des Königs Reichen und Landen nicht sich finden lassen oder sich aufhalten. Welche wissentlich solche Personen behauset und beherbergt, oder ihnen Platz gegönnt haben, ihre römischen Ceremonien zu halten, werden bestraft wie die, welche Rechtlose behausen.

0762

Durch mehrere spätere Anordnungen, welche durch die Verordnung über die papistische Religion vom 19 September 1766 wiederholt sind, wurden die Rechtsverhältnisse der Katholiken näher bestimmt. So sichert ihnen §. 11 der citirten Verordnung die Erlaubniß zu, daß alle hiesigen Katholiken den Gottesdienst in den Häusern der fremden Minister besuchen dürfen, aber setzt zugleich fest, daß die Priester, welche dabei fungiren, nicht Jesuiten seyn dürfen, wenn sie nicht nach dem Gesetz bestraft werden wollen. In Hinsicht der sogenannten conjugia mixta oder Ehen zwischen Lutheranern und Katholiken bestimmt diese Verordnung, daß die Eheleute, ehe die Trauung geschehen darf, einen Revers ausstellen sollen, daß sie alle ihre Kinder im lutherischen Glauben erziehen lassen, wobei zugleich der Mann, wenn er der katholische Theil ist, sich verpflichten soll, daß seine Gattin zu seiner Religion nicht übertrete. Erstbenannter Befehl ist wiederholt durch die Verordnung vom 30 April 1824 §. 13, welche nebstdem vorschreibt, daß die katholischen Priester gar keine Trauung verrichten dürfen, ohne dazu von der Kanzlei Bewilligung eingeholt zu haben. *)Es ist hier allgemein, daß die Trauung der sogenannten gemischten Ehen allein von den lutherischen Predigern verrichtet wird, da die katholischen Priester, vermuthlich um sich nicht Verantwortung zuzuziehen, den Betreffenden vorstellen, daß die katholische Trauung mit Hinsicht auf die bürgerlichen Wirkungen der Ehe nicht nothwendig sey. Dieß ist auch richtig, nicht allein zufolge den Gesetzgebungen unsers und aller protestantischen Staaten, sondern auch nach den Gesetzen der meisten katholischen Staaten.A. d. R. des Faedr.

Gemäß der Gesetzgebung Christians des Vierten konnte kein Katholik hier erben. Nun gilt dieß nur für die lutherisch-dänischen Unterthanen, welche zur papistischen Religion abfallen, wobei sie zugleich des Landes verwiesen werden, 6 1 1, Verordnung vom 30 März 1827 §. 10. Proselytenmacherei wird nach Verordnung vom 19 Sept. 1766 §. 1 so bestraft, daß der, welcher einen der Unterthanen des Königs zur papistischen Religion zu verführen sucht, wenn es einer der katholischen Priester ist, die sich hier aufhalten, diese Erlaubniß verlieren, und wenn es ein anderer Katholik ist, mit Gefängniß auf gewisse Jahre bestraft werden soll.

Durch Rescript vom 23 October 1777 wurde erlaubt, eine katholische Schule in Kopenhagen zu errichten, welche jedoch ursprünglich allein von Kindern katholischer Eltern, von den dänisch-westindischen Inseln, frequentirt werden durfte. Uebrigens gilt über die Katholiken dasselbe, wie über die übrigen hier tolerirten religiösen Gemeinden, daß sie selbst die nothwendigen Mittel zu ihrer Religionsübung zuwege bringen müssen, aber nicht davon freigesprochen sind, zur Erhaltung der religiösen Einrichtungen, welche zur herrschenden Kirche gehören, beizutragen. **)Sie müssen zum Unterhalt des protestantischen Geistlichen ihres Stadtviertels beitragen.Die allgemeine Religion des Landes ist noch stärker durch Gesetze gegen Angriffe in gedruckten Schriften (Verordnung vom 27 Sept. 1799 §. 5 u. s. w.) umzäumt. Nach dem Kirchenritual darf die Beerdigung der Katholiken nicht mit den gewöhnlichen Ceremonien geschehen; aber in der spätern Zeit ist es als allgemeine Regel angenommen worden, daß unsere Prediger Erde auf die Leiche verstorbener Katholiken werfen dürfen, wenn solches verlangt wird, und die königlich dänische Kanzlei kann nebstdem den Katholiken Erlaubniß ertheilen (welche jedoch im Nothfall nicht nothwendig ist) zu communiciren und ihre Kinder taufen zu lassen von den Predigern unserer Kirche (natürlicherweise nach dem Ritus, welcher bei der Taufe lutherischer Kinder beobachtet wird).

Nach der Verordnung 15 Mai 1834 §. 4 können Katholiken zu Deputirten bei den Ständeversammlungen gewählt werden. In Hinsicht der Erlangung des Bürgerrechts u. dgl. sind sie denselben Bedingungen wie Andere unterworfen, so wie sie nicht durch ein Gesetz von Aemtern ausgeschlossen sind, ungeachtet ihre unbedingte Admission dazu, wie auch zu den Ständeversammlungen, im Widerspruch mit dem Begriff einer Staatsreligion zu stehen scheint.

Schon vor dem Gesetze Christians V ward es erlaubt, hier in der Stadt eine katholische Capelle einzurichten. Es heißt darüber im Rescript vom 26 Sept. 1671, daß es dem französischen Ambassadeur Terlon erlaubt wird: de faire bâtir ici dans notre royale résidence un hôtel avec une église ou chapelle là-dedans pour y jouir, lui et ses successeurs, du libre exercice de la religion catholique, avec un cimetière. Wann diese Erlaubniß benutzt ward, wann die Capelle eine k. k. österreichische Gesandtschaftscapelle wurde, wie sie es nun ist, und wann die gegenwärtige Capelle in der Breitstraße (Norgesgade) zuerst eingerichtet ward, weiß man nicht; nur so viel ist gewiß, daß Kopenhagens ältere Beschreibungen und andere Documente von keiner katholischen Pfarrkirche in der Stadt Meldung thun, sondern allein von einer österreichischen Gesandtschaftscapelle, wozu die hiesigen Katholiken Zugang haben, und so ist durch das Rescript vom 3 Nov. 1774 dem damaligen österreichischen Gesandten erlaubt worden, den Grund zu kaufen, wo die Capelle damals stand und noch steht. Es ist übrigens keinem Zweifel unterworfen, daß es bei der Ausführung zur Bedingung gemacht worden, daß die Capelle ohne Thurm und Glocke, und vielleicht zugleich, daß sie ohne Fenster und andere sichtbare Zeichen zur Straße seyn sollte. Bemeldete Capelle ist längere Zeit baufällig gewesen, daher es seit einigen Jahren zur Sprache kam, eine neue aufzuführen, wozu man besonders durch testamentarische Dispositionen bedeutende Ressourcen hatte, und es kam unter Anderm zur Sprache, ob die neue Kirche eine katholische Pfarrkirche oder, wie vorhin, eine Capelle der österreichischen Gesandtschaft, wozu den Katholiken freier Zugang gestattet wird, werden sollte.

Aus Balle's Magazin 1, I. S. III ersieht man, daß im Jahr 1784 eine ähnliche Frage verhandelt wurde, in Hinsicht derer Bischof Balle sich mit dem Magistrat einig erklärte, daß es unpassend sey, daß eine katholische Kirche hier in der Stadt, welche zum Gebrauch für die eigenen Unterthanen des Königs aufgeführt ward, den Namen eines fremden Oberherrn führen und unter fremdem Schutz stehen sollte. Es kann nicht geläugnet werden, daß dieses um so mehr auffallen würde unter gegenwärtigen Umständen, da das neue Gebäude durch Mittel, welche der katholischen, aus dänischen Unterthanen bestehenden Gemeinde zugehören, aufgeführt werden und dieser Gemeinde Eigenthum seyn soll.

Es läßt sich indessen für die andere Meinung anführen, daß die Priester angesetzt und besoldet, und die Unkosten beim Gottesdienst zum wenigsten zum Theil von dem k. k. österreichischen Hof bestritten werden; und dieses, in Verbindung mit dem, was nach den Umständen für Beibehaltung des status quo spricht, mag wohl die Bestimmung der Sache auf folgende Weise durch königliche Resolution vom 23 Aug. 1837 veranlaßt haben: Wir wollen allergnädigst, daß die katholische Gemeinde in der Stadt auf dem Theil des Grundes vom Eigenthum Nr. 278 an der Ecke der Königin-Twerstrasse und Norgesgade, welche sie kaufen will, eine neue grundgemauerte Capelle, doch ohne0763 Thurm und Glocken aufführe, in welcher Capelle, die, obschon sie der Gemeinde Eigenthum bleibt, doch als k. k. österreichische Gesandtschaftscapelle benannt und betrachtet werden soll, der Gottesdienst gehalten werden darf, wie er bisher in der gegenwärtigen k. k. österreichischen Gesandtschaftscapelle gehalten worden ist. Uebrigens bleibt die für die gegenwärtige Capelle gegebene Bestimmung, daß bei oder in derselben keineswegs Begräbnisse oder Kirchhof eingerichtet werden, auch geltend für die neue Capelle, so wie auch die bei der Capelle angesetzten Priester, fernerhin, sowohl was die Copulationen angeht als in jeder andern Hinsicht zu beobachten haben, was deßhalb vorgeschrieben ist, ohne daß die Ausführung der neuen Capelle Veränderung in etwas macht, was in Betreff der Bedingungen angeordnet ist, woran der hier erlaubte katholische Gottesdienst gebunden ist.

Bemeldeter Grund, welcher ein Theil vom vorigen Brun'schen Hotel war, ward nicht gekauft. *)Weil der Eigenthümer 16,000 Rbthlr. für den Grund allein verlangte.Spätere Unterhandlungen, anderer Bauplätze wegen, haben zu keinem Resultat geführt, und so viel man weiß, denkt man nun eine neue Capelle zu bauen auf der Stelle, wo die alte steht.

Um noch einmal auf den erwarteten päpstlichen Vicar zurückzukommen, so würde er, dem oben Angeführten zufolge, sein Leben verwirkt haben, wenn er ohne Erlaubniß unsere Gränzen überschreiten würde. In was für eine Verbindung die hiesigen katholischen Priester mit ihm treten könnten, dieß dürfte vermuthlich auf der österreichischen Regierung beruhen, als deren Unterthanen sie zufolge des Exterritorialitätsrechts betrachtet werden müssen: aber soll er sie außerhalb der ihnen durch Anordnungen festgesetzten Gränzen ausüben, so würde die Verordnung vom 19 Sept. 1766 §. 11 in Anwendung zu bringen seyn, so daß ein solcher Priester nach vorhergehender Anmeldung und Abrede mit dem fremden Gesandten des Reichs würde verwiesen werden. **)Man sieht nun zufolge eines in der kath. Kirchenzeitung, welche in Frankfurt herauskommt, eingerückten Schreibens von einem katholischen Geistlichen in Kopenhagen, daß es diesem unter Strafe verboten ist, in eine Verbindung, directe oder indirecte, mit Hrn. Laurent zu treten, und daß dieß Verbot jeder geistlichen Jurisdiction innerhalb der Gränzen des eigentlichen Königreichs Dänemark, Schleswig mit gerechnet, gelten muß, da die Katholiken in Holstein, wie in allen Bundesstaaten, dieselbe Religionsfreiheit wie die Protestanten genießen dürfen, und die katholischen Geistlichen daselbst folglich auch unter den betreffenden Bischöfen stehen, ob sie innerhalb oder außerhalb der Gränzen des Landes wohnen.Anm. d. Eins.

In Balle's Magazin I. c. wird die Anzahl der Katholiken in Kopenhagen zu 5000 angegeben. Diese Anzahl ist sicherlich übertrieben, ungeachtet es damals viel mehr Katholiken, als nun unter den Kaufleuten und Handwerkern gab, wie sich auch nicht wenige Katholiken unter den geworbenen Truppen befanden. Zufolge der Verzeichnisse der späteren Jahre machen die Katholiken kaum 200 aus, worunter alle die Kinder mit berechnet sind, welche in der katholischen Religion erzogen werden.

In Fridericia erhielten die Katholiken freie Religionsübung durch Priv. vom 11 März 1682 §. 21, und ebenso auf den Colonien in Westindien, durch Rescript vom 20 Sept. 1754; doch wird den Jesuiten kein Zugang gestattet. Auch zu Fridericia hat die Zahl der Katholiken bedeutend abgenommen, und macht nun nur ungefähr 60 Personen aus, welche einen eigenen Priester und eine eigene Kirche haben. Ueber eine eigene Capelle für die katholischen Handwerker auf der Schimmelmann'schen Gewehrfabrik siehe Rescript vom 2 Jun. 1779 und für die katholischen Gefangenen im Zucht -, Raspel - und Verbesserungshause Rescript vom 4 Dec. 1816.

In den isländischen Handelsstädten haben zufolge Anord ung 17 Nov. 1786. §. 1, alle christlichen Glaubensverwandten vollkommen freie Religionsübung.

Bei sehr Vielen wird sicherlich, indem sie dieß lesen, das Urtheil sehr schnell erfolgen, daß die bemeldeten Gesetze und Veranstaltungen in hohem Grad intolerant und keineswegs der Aufklärung der Zeit entsprechend sind, und daß man hier vom Katholicismus nichts zu befürchten habe, theils weil er dem Volkscharakter fremd ist, theils weil man hier dessen Hang zur Proselytenmacherei nicht erfahren habe. Bei genauerem Nachdenken dürfte jedoch die Sache sich in einem andern Lichte zeigen, gerade für die, welche die Zeichen der Zeit wahrzunehmen wissen. Da es indessen hier nicht der Ort seyn kann, auf eine Deduction des Protestantismus, als Staatsreligion, und der Gränzen für die christliche Toleranz einzugehen, theilen wir bloß hier einige Bemerkungen mit.

Es ist wohl wahr, daß man seit undenklichen Zeiten nicht gehört hat, daß Katholiken hier Proselyten zu machen suchten. Indessen ist es vormals anders gewesen, so wie auch die Tendenz der katholischen Kirche, sich auszubreiten, überhaupt bekannt genug ist. So sagt Bischof Harbae in einer Erklärung vom 21 Nov. 1776 (Balles Magazin, I. 1 S. 98), daß er traurige Proben habe, daß heimliche Saat hierorts von den Katholiken unter unsere Glaubensverwandten ausgestreut worden sey, zu Verführung der Einfältigen. Ferner ersieht man aus den Rescripten vom 2 Oct. 1744, 30 Julius 1745 und 28 Januar 1746, daß, da die Papistischen in Fridericia Verschiedene zur papistischen Religion verführt hatten, und darunter ein Mädchen, welches sie fortschickten, ihnen unter: einer Strafe von 1000 Rbthr. auferlegt ward, dieses Mädchen zurückzubringen, da sonst die Capelle geschlossen werden sollte, wobei ihnen zugleich bedeutet ward, daß wenn eine solche Verführung wieder geschehen sollte, das ganze exercitium religionis papisticae ihnen verboten werden würde.

Es ist wohl wahr, daß die katholische Religion dem Volkscharakter fremd ist, und daß niemals befürchtet werden dürfe, daß sie Eingang finden werde. Indessen ist es bekannt genug, daß die Katholiken ihren Gottesdienst sehr anziehend, besonders für die Sinnlichen und Einfältigen, zu machen wissen; und wenn man berücksichtigt, daß die Meinungen, wozu sich unsere religiösen Fanatiker*)Hierunter versteht der Autor (dessen Bemerkungen über die katholische Kirche mit einem Commentar zu begleiten überflüssig war) die sogenannten Bibelgläubigen, oder sonst von der Richtschnur des rationellen Systems abweichenden Protestanten, von denen sich auch bei uns Spuren gezeigt haben.Anm. des Einsenders nun öffentlich bekennen, in mehreren Punkten sich der Gränze des Katholicismus nähern, so wäre unter etwas veränderten Umständen eine größere Annäherung nicht unmöglich.

Die besprochenen Strafbestimmungen sind von der Beschaffenheit, daß sie nach unserer gegenwärtigen Culturstufe von der Regierung nicht in Ausübung gebracht werden können oder wollen. Es unterliegt wohl auch kaum einem Zweifel, daß sie bei einer passenden Gelegenheit werden modificirt werden; wogegen ihre förmliche Aufhebung gegenwärtig ohne Verlassung nur Aufsehen wecken, und wie eine Einladung an die Katholiken, hier Proselyten zu suchen, aussehen würde. In der Hauptsache genießen auch die hiesigen Katholiken vollkommene Freiheit, und man hat sie niemals darüber klagen hören, daß ihnen bei der Ausübung ihres Cultus Hindernisse in den Weg gelegt wurden.

Ein sehr wesentlicher Grund zum Wunsche, daß man das Bestehende beibehalte, ist der Umstand, daß der kirchliche0764 Friede dadurch am sichersten erhalten wird. Wir können nicht genug das Gute schätzen, daß unser Vaterland nicht wie die deutschen protestantischen Staaten von den vielen Ungelegenheiten leidet, welche die Vermischung der verschiedenen Confessionen mit sich führt; aber diesen Ungelegenheiten, welche gerade in unsern Tagen so viele unangenehme Streitigkeiten und selbst gewaltsame Auftritte mit sich geführt haben, würde man durch Stellung der Katholiken auf gleichen Fuß mit den Protestanten die Thür öffnen und zugleich, wie oben angedeutet, der nun bereits bei uns herrschenden religiösen Gährung neuen Stoff geben. So lang dagegen der Katholicismus nur eine tolerirte Religion ist, so lange sie durch strenge Gesetze gehindert ist, die Nichtbefestigten zu verführen, und so lange sie außer der Kenntniß des Volkes gehalten ist, wird sie hier niemals störend wirken können. ....

Deutschland.

Der zweite Gegenstand der gestrigen Berathung in der Kammer der Abgeordneten betraf, wie wir bereits berichteten, die abgeschlossenen neuen Zoll - und Handelsverträge. Das k. Staatsministerium der Finanzen hatte am 28 und 29 Jan. d. J. der Kammer nachbemerkte, in Folge der ständischen Ermächtigungen vom Jahre 1831, 1834 und 1837 abgeschlossene Zoll - und Handelsverträge in beglaubigter Form vorgelegt: A. den Vertrag mit Hannover, Oldenburg und Braunschweig wegen Beförderung der gegenseitigen Verkehrsverhältnisse vom 1 Nov. 1837, B. eine Bekanntmachung in Betreff der Erleichterungen und Begünstigungen bei der Schifffahrt mit den Niederlanden vom 26 Jan. 1838, endlich C. den Handelsvertrag zwischen dem deutschen Zollverein und den Niederlanden vom 21 Januar 1839. Der Berichterstatter, Hr. Walch, und mit ihm der Steuerausschuß beantragten die Zustimmung zu diesen Verträgen. Hr. Städtler begann die heutige Discussion. Er drückte vor Allem Sr. Maj. dem Könige seinen innigsten Dank für die weisen Maaßregeln bei diesen Verträgen aus, indem er sie als eine große Wohlthat für das Land ansehe. Durch den Zollverein sey den Gewerben bisher nur Gewinn zugegangen, nur vortheilhaft scheine ihm der Vertrag mit Holland seyn zu können, indem er überzeugt sey, daß auch mehrere unsrer Fabriken mit diesem Lande in Verbindung stehen, und mit demselben in Concurrenz treten können. Hr. Bestelmeyer glaubte nicht so unbedingte Vortheile im Vertrage mit Holland finden zu können. Auch in einer andern deutschen Kammer habe diese Beziehung zu vielen und großen Erörterungen Anlaß gegeben. Keineswegs werde unser Absatz nach Holland hierdurch befördert, vielmehr benachtheiligt. Auf Seite Hollands stehe der Vortheil, von diesem hänge es ab, wie es über die Handelsproducte bestimmen wolle. Wir hätten ein großes Interesse zu verhindern, daß Holland durch solche Verträge sich des ganzen deutschen Handels bemächtige, und die Hansestädte außer Stand setze, mit ihm zu concurriren; wir würden in Gefahr stehen, den ganzen Absatz zu verlieren, den wir bisher durch die Vermittlung derselben in die überseeischen Länder gehabt haben. Sehr zu wünschen wäre eine Aufklärung von Seite des Ministertisches, wie weit es mit den mit den Hansestädten abzuschließenden Verträgen gediehen sey. Jedenfalls in Voraussetzung beruhigender Zusicherung stimme er unbedingt für die vorliegenden Verträge. Der k. Minister des Innern, Hr. v. Abel, erwiederte, daß allerdings mit Hamburg ein Vertrag abgeschlossen worden, bis jetzt aber die Vorlage desselben unmöglich sey, da die dießfallsigen Verhandlungen unter den Papieren des verstorbenen Hrn. Finanzministers v. Wirschinger, welche den bestehenden Vorschriften gemäß obsignirt, bis jetzt aber noch nicht entsiegelt seyen, sich befinden; daß aber die nöthige Einleitung bereits getroffen sey, und nach Möglichkeit auch diese Angelegenheit beendet werden werde. Hr. Fischer bemerkte: er setze das Vertrauen in die Zollvereinsregierungen, daß sie ein festes Princip werden angenommen haben, wornach der Handel und Verkehr immer größere Ausdehnung gewinnen werde ein Princip, das für Bayern und die verbündeten Staaten nur segensreich wirken könne. Der Vertrag mit Holland dürfte vorzüglich geeignet seyn, viele unsrer Producte vortheilhaft nach Holland zu bringen. Nicht weniger vortheilhaft seyen die verschiedenen Schifffahrtsverträge, und es wäre nur zu wünschen, daß dem Rheinschifffahrtsvertrag, welcher im Jahr 1830 abgeschlossen worden, auch die Mainschifffahrtsconvention baldmöglichst folge. Freiherr v. Welden schloß sich der Ansicht des Hrn. Bestelmeyer an. Es falle hier, erinnerte er, noch ein Vertrag sehr schwer in die Wagschale der, welchen Holland mit Frankreich abgeschlossen habe (?). Holland sey es nunmehr nicht allein, welches sich dem Zollverein genähert habe, sondern indirect auch Frankreich, welches nun über Holland die Artikel einführen könne, für die der Zollsatz herabgesetzt worden. Sehr angemessen habe daher der Ausschuß aufmerksam gemacht, daß die Regierungen sich vorbehalten haben, zur rechten Zeit den Vertrag zu künden, wenn die Erfahrung uns wirklich nur Nachtheil zeigen sollte. Der größere Vortheil sey ohnehin auf Seite Hollands; nicht umsonst sey dieser Vertrag in Holland mit so großem Jubel empfangen worden. Wer die Artikel mit Aufmerksamkeit verfolgt habe, welche dafür und dagegen in dem Kölner Handels-Organ und der Allg. Zeitung erschienen, werde sich darüber nicht täuschen können, daß die Artikel dafür wohl aus holländischen Federn geflossen seyn mögen. *)Diese Annahme würde, so absolut gestellt, dennoch täuschen.A. d. R.Nur insofern dieser Vertrag bloß der Anfang zu weit größeren Verträgen seyn soll, könne man mit einiger Beruhigung seine Zustimmung ertheilen. Dr. Müller erkannte im Ganzen die Zweckmäßigkeit der abgeschlossenen Zollverträge an. Nur darauf möchte er aufmerksam machen, daß man im Vertrage mit Holland auf das Rohholz eine Erleichterung gesetzt habe. Hierdurch werde wohl die Ausfuhr des rohen Holzes nach Holland, welches so viele Schiffe besitze, befördert, aber der Arbeitslohn, der im Lande bleiben sollte, gehe verloren. Holland habe dagegen wohl die Zölle auf verarbeitetes Holz nicht herabgesetzt, was für uns vortheilhaft gewesen wäre. Doch im Allgemeinen möchte der Vertrag mit Holland in Verbindung mit den überseeischen Gebieten uns eine bessere Verbindung darbieten, als irgend ein anderes Land. Der Berichterstatter Walch äußerte noch zum Schlusse: betreffend den Vertrag mit Hannover und Oldenburg, so könne er nur günstig für uns ausfallen. Er gewähre Schutz gegen den Schleichhandel, vermehre die Einnahmen etc.; eben so könne der Vertrag mit Holland nur vortheilhaft bezeichnet werden. Seyen auch die Folgen dieser Verträge nicht schon im ersten Jahre so sichtbar, als man es wünsche, so dürfe man deßwegen noch nicht ängstlich werden. Vertraue man der Regierung; sie werde gewiß Alles zum Besten des Landes thun. Die aufgestellten Grundsätze können uns nur vortheilhaft seyn. Allein wenn ein Vertrag abgeschlossen werde, so könne man nicht immer den Gewinn auf der Hand haben. Wer nur immer gewinnen, und nie verlieren wolle, sey kein Kaufmann. Wer je Speculationen gemacht habe, wisse wohl, daß man nicht immer gewinnen könne. Er wiederhole daher seine Zustimmung zu diesen Verträgen. Bei der Abstimmung ergab sich einhellige Zustimmung.

(Beschluß folgt.)

0765

Theoretische Preisfragen, ausgesetzt fürs Jahr 1839 von der königl. norwegischen Gesellschaft der Wissenschaften zu Drontheim.

Die königl. Gesellschaft hat es zweckmäßig gefunden, die fürs Jahr 1837 ausgesetzten theoretischen Fragen, deren Beantwortung binnen der dazu festgesetzten Zeit nicht erfolgt ist, auch fürs Jahr 1839 zu erneuern. Dieselben lauteten: 1. Inwiefern ist es Pflicht des Staats, als solcher, in die Erziehung seiner Bürger einzugreifen?

2. Welchen Einfluß hat die philosophische Speculation auf die Entwickelung den Naturwissenschaften geäußert?

Indem die königl. Gesellschaft diese Preisfragen hierdurch auch fürs Jahr 1839 aussetzt, bringt sie zugleich das Nachfolgende zur öffentlichen Kenntniß: Wer irgend Eine dieser Fragen befriedigend beantwortet, wird mit der größern goldenen Medaille, gewichtig 18 Speciesthaler, belohnt, und erhält außerdem, falls er nicht schon Mitglied der Gesellschaft ist, das Diplom zur Aufnahme in dieselbe zugesandt. Die Abhandlung, welche Eigenthum der Gesellschaft bleibt, wird in die Schriften derselben aufgenommen, so wie besondere Exemplare, auf Verlangen des Verfassers, ihm zugestellt werden. Wer weniger befriedigend irgend eine der ausgesetzten Fragen beantwortet, wird mit der kleinern goldenen Medaille, gewichtig 8 Speciesthaler, belohnt, und die Abhandlung in dem Archiv der königl. Gesellschaft aufbewahrt, aber nicht gedruckt. Die Beantwortungen, welche in der lateinischen, der deutschen, der französischen, der schwedischen oder der norwegischen Sprache geschrieben seyn können, müssen binnen Ende Junius des Jahres 1841 an die Direction der königl. Gesellschaft, ohne Namensunterschrift des Verfassers, aber mit einer Devise versehen, und von einem versiegelten Zettel begleitet, welcher auswendig dieselbe Devise, inwendig aber den vollen Namen, Stand und Aufenthaltsort des Verfassers trägt, eingesandt seyn. Die eingegangenen Abhandlungen werden von der Direction und den zu Drontheim anwesenden Mitgliedern derjenigen Classe, worunter sie ihrem Inhalt nach gehören, beurtheilt. Wenn einer Abhandlung irgend einer der beiden Preise zuerkannt ist, wird der Namenszettel am Geburtstage Sr. Majestät des Königs im Jahre 1842 geöffnet, wonach der Name des Verfassers in den nämlichen Zeitungen bekannt gemacht wird, in welchen die Preisfragen angeführt sind. Wird eine Abhandlung befunden, die Belohnung der königl. Gesellschaft nicht zu verdienen, bleibt der Folge-Zettel ungeöffnet, und der Verfasser kann diesen so wie die Abhandlung selbst zurückerhalten, wenn solches binnen Jahresfrist nach der Einsendung gefordert wird. Nach dieser Zeit ist die königl. Gesellschaft für dieselbe nicht mehr verantwortlich. Drontheim, im December 1839.

[1228]

Verkauf von Pferden aus dem königl. Privat-Gestüte.

Am Mittwoch den 29 April d. J., Vormittags 10 Uhr, wird eine Anzahl älterer und jüngerer Pferde aus dem königl. Privat-Gestüte, sowohl von rein orientalischer Race, als von dem englischen Halbblut Wagenschlag, im Hofe des königl. Marstalls hier öffentlich verkauft werden.

Stuttgart, den 31 März 1840.

Verwaltung der königl. Privat-Gestüte.

0766

[936-38]

Erfindung, das Meerwasser genießbar zu machen.

Hr. Johann Dietrich, Sanitäts - und Graphit-Steingutgeschirr - und Bergbau-Inhaber, in der Laimburggasse Nr. 1101 zu Grätz in Steyermark, hat am 27 Februar in Gegenwart einer von den öffentlichen Behörden aufgestellten Commission die Aechtheit seiner Erfindung, Meerwasser genießbar zu machen, auf das glänzendste bewiesen, worüber folgendes Protokoll aufgenommen, und ihm eine beglaubigte Abschrift davon eingehändigt wurde:

Protokoll, aufgenommen durch eine Commission im großen Gasthof in Triest den 27 Februar 1840 über das durch Hrn. Johann Dietrich in Grätz trinkbar gemachte Meerwasser.

Die Unterzeichneten auf Ersuchen des obenbesagten Hrn. Johann Dietrich, eingeladen durch das Präsidium dieses löbl. k. k. polit. ökon. Magistrats zu einer Commission, welche das trinkbar und zu jedem andern Gebrauch, zu welchem jedes gute Brunnenwasser dient, geeignet gemachte Meerwasser zu untersuchen, welches Hr. Dietrich aus Grätz mittelst eines eigenen Verfahrens hervorbringt, finden sich veranlaßt hierüber zu erklären: daß ein in ihrer Gegenwart geschöpftes Meerwasser dem Erzeuger Hrn. Dietrich übergeben wurde, welcher sich in ein Zimmer mit Schlüssel einsperren ließ, welches neben dem Zimmer lag, in welchem sich die vereinigte Commission befand, nachdem bevor jenes Zimmer auf das strengste untersucht wurde, ob es keine Verbindung mit irgend enem andern Orte habe, oder irgend eine Flüssigkeit enthalte. Nach Verlauf von beiläufig zwei Stunden übergab Hr. Dietrich der Commission, welche sich keinen Augenblick von dem Orte entfernte, Wasser, welches folgende Eigenschaften besaß: vollkommen klar, geschmacklos, geruchlos, und dessen specifisches Gewicht, gleich jenem des Brunnenwassers am St. Peterplatz, das ist: 1000 des Aräometer von Meißner, war. Es löste die gemeine Seife mit Schaum auf, der sich erhielt. Mit demselben kochte der Erzeuger Erbsen, Linsen und Fleisch, die ersteren ganz weich, und das letztere mit der Suppe von gutem Geschmack. Nachdem eine halbe Unze langsam in einem porcellänenen Gefäße verdünstet wurde, ließ es eine Spur von einem fast unwägbaren, braunen, aschgrauen Körper zurück. Mit Schwefelwasserstoffgas veränderte es sich nicht im mindesten. Das salpetersaure Silber verursachte eine Trübung, und das obbesagte Brunnenwasser mit demselben versucht, äußerte eine stärkere Wirkung. Der salzsaure Baryt trübte es nur leicht, und viel mehr das Brunnenwasser. Der kleesaure Ammoniak verursachte eine leichte Trübung, die sich viel stärker im Brunnenwasser zeigte. Mit kohlensaurer Pottasche veränderte sich nicht im mindesten die Flüssigkeit. Das Wasser mit reinem Ammoniak in Berührung gebracht, wurde nicht im mindesten getrübt, gleiches Resultat gab ebenfalls die Stärke. Mit noch andern Reagentien wurde dieses Wasser versucht, es entsprach aber den Versuchen mit gutem Wasser, und enthielt im Verhältniß weniger Spuren von Salzsäure, Schwefelsäure und Kalktheilen, als das Wasser aus den Brunnen von Triest. Dieses bezeugen die Unterzeichneten zur Steuer der Wahrheit, und schließen dieses Protokoll.

Triest, den 27 Februar 1840.

Joseph Dr. Dolnitscher, mp. Stadtphysikus. L. Napoli, mp. Vorsteher des pharmaceutischen Gremiums. F. H. Rondolini, mp. Vorstehers Adjunct. Barth. Dr. Biasoletto, mp. Mitglied des pharmaceutischen Vereins. Gratis.

Gesehen für die Legalisation der Unterschriften des Hrn. Dr. Joseph Dolnitscher, Stadtphysikus; Luigi Napoli, Vorsteher des pharmaceutischen Gremiums; F. H. Rondolini, Vorstehers Adjuncten und Dr. Barth. Biasoletto, Mitglied des besagten Gremiums.

Vom k. k. polit. ökon. Stadtmagistrat. Triest, den 8 März 1840.

Muzio Joseph Tommasini, mp. Präses.

Für gleichlautende Abschrift. Triest, den 8 März 1840.

Luigi Koller, mp. Registrator und Expeditor.

Wegen Unterhandlungen und weitern Auskünften beliebe man sich an den Erfinder selbst in Grätz, oder an Hrn. J. Walland, Director der Gesellschaft zur Ausfuhr innerösterreichischer Erzeugnisse in Triest, zu wenden.

[1142-44]

Bekanntmachung.

Alle diejenigen, welche aus irgend einem Rechtsgrunde Forderungen an die Verlassenschaftsmasse der im November 1839 verlebten k. Triftamts-Inspectors-Gattin Marianne v. Krempelhuber, gebornen Feryin v. Dürsch, machen zu können glauben, werden eingeladen, solche mit den geeigneten Belegen binnen zwei Monaten bei der unterzeichneten Testaments-Executorschaft anzumelden, widrigenfalls ohne weitere Berücksichtigung die Verlassenschaft beendigt werden würde.

München, am 25 März 1840.

G. v. Dessauer, k. Hofrath und Advocat.

Kaufingergasse, Nr. 33 / 2.

[1181-83]

Sigmaringen.

Brauerei-Verpachtung.

Montag den 13 künftigen Monats April, Vormittags 10 Uhr, wird die herrschaftliche Brauerei dahier auf mehrere Jahre in der hiesigen Rentamtskanzlei im Aufstreich in Pacht gegeben werden. Die Pachtbedingungen können täglich bis zur anberaumten Tagfahrt bei dem fürstlichen Rentamt dahier eingesehen werden. In Betreff der Pachtliebhaber ist noch zu bemerken, daß sich dieselben vermittelst amtlich beglaubigter Zeugnisse über zureichendes Vermögen, guten Leumund und hauptsächlich noch darüber auszuweisen haben, daß sie die Brauerei vollständig erlernt haben.

Sigmaringen, den 29 März 1840.

Fürstliches Rentamt.

Lauchert.

[1171]

Ankündigung, die dießjährige Aufnahme in das k. Cadetten-Corps betreffend.

Gesuche um Aufnahme in das k. Cadetten-Corps müssen bis zum 30 Junius d. J. bei dem k. Kriegsministerium vorgelegt seyn.

Gesuche, welche in diesem festgesetzten Termine nicht einlaufen, oder in ihren Belegen unvollständig sind, finden in diesem Jahr keine Berücksichtigung.

Der Aufzunehmende muß mit dem 8 October d. J. das zehnte Lebensjahr zurückgelegt, darf das dreizehnte noch nicht angetreten haben, und dessen körperliche Tüchtigkeit, insbesondere scharfes Gehör und Gesicht, muß seinem künftigen Berufe angemessen seyn. In letzterer Hinsicht wird bemerkt,

1) daß jeder Bewerber um die Aufnahme in das Cadettencorps im Stande seyn müsse:

a) auf eine Entfernung von wenigstens 10 Schuhen im Zimmer, bei der Tageshelle und im gehörigen Lichte gestellt, 1 1 / 5 Zoll hohe, kurze, weiße Buchstaben des kleinen lateinischen und deutschen Alphabets auf schwarzem Grunde zu lesen, und

b) auf eine Entfernung von 20 Schuhen im Zimmer mit gewöhnlicher Stimme Gesprochenes vollkommen gut zu hören.

2) Daß die ärztlichen Atteste, welche den Aufnahmsgesuchen beizulegen sind, sich in diesen Beziehungen speciell und bestimmt aussprechen.

Weitere Aufschlüsse auf deßfallsige Anfragen ertheilt das k. Cadettencorps-Commando.

Frhr. v. Griessenbeck, Oberst.

[1009-11]

Oeffentliche Aufforderung.

Der Frhr. v. Wamboldt zu Aschaffenburg hat in der Gemarkung Lautenweschnitz 3 Mltr. 2 Sr. 3 Kpf. 1 Geschd. 2 1 / 4 Ms. Korn, 14 Mltr. 2 Sr. 3 Kpf. 2 Geschd. 2 1 / 6 Ms. Spelz, 7 Mltr. 1 Sr. 3 Kpf. 2 Geschd. 3 2 / 6 Ms. Hafer und 50 kr. Geld als Grundrenten zu beziehen, welche im Geldanschlag zu 84 fl. 47 3 / 4 kr. mit 1526 fl. 19 1 / 2 kr. abgelöst werden sollen. Nach Art. 25 des Gesetzes vom 27 Junius 1836 werden auf Antrag alle bei dieser Ablösung etwa Betheiligten aufgefordert, ihre Ansprüche binnen zwei Monaten bei unterzeichneter Behörde um so gewisser anzuzeigen, als widrigenfalls die Auszahlung des Ablösungscapitals an gedachten Frhrn. v. Wamboldt gestattet werden wird.

Fürth, den 5 März 1840.

Großh. hessisches Landgericht daselbst.

Weis.

[683-85]

Bekanntmachung.

Ein mit der Technologie, hauptsächlich aber mit dem Fache des Wagenbaues und den darauf bezüglichen neuesten Erfindungen und Verbesserungen etc. sowohl theoretisch als praktisch vollkommen vertrauter, und in jeder Hinsicht durchaus gebildeter Mann, besonders wenn er bereits einer vorzüglichen Wagenfabrik in oder außerhalb Deutschland als Dirigent vorgestanden hat, kann bei einer öffentlichen Anstalt von bedeutender Ausdehnung eine entsprechende Anstellung mit angemessenem Gehalte finden.

Deßfallsige Anmeldungen sind bei der Expedition dieses Blattes, und zwar längstens bis zum 15 Mai 1840 einzureichen.

0767

[1045]

Mein so eben fertig gewordenes drittes Büchergesuch ist durch alle Buchhandlungen, so wie direct von mir zu beziehen; da dasselbe jedoch nur einen geringen Theil der Bücher, welche ich zu kaufen suche, enthält, so erlaube ich mir noch besonders zu bemerken, daß ich Besitzer von Werken aus folgenden Fächern der Litteratur ersuche, mir direct mit Post die Titel und Preise zu schreiben.

1) Griechische und lateinische Kirchenväter, doch die griechischen nicht, wenn nur in lateinischer Übersetzung. Alle Schriften der Jesuiten, Reformatoren etc. in lateinischer Sprache.

2) Manuscripte mit Malereien, Codices der griechischen und römischen Autoren etc.

3) Altdeutsche Gedichte, Volksbücher, Volkslieder, Curiositäten z. B. von Fischart, Murner, Brandt etc.

4) Altitalienische, französische, spanische und altenglische Gedichte, Schauspiele, Chroniken etc. z. B. Dante, Roman de la rose, Romancero, Chaucer etc.

5) Bücher mit Holzschnitten von Holbein, Dürer etc.

6) Alle bis 1470 gedruckten Bücher, doch auch spätere besonders in Italien gedruckte Ausgaben der Classiker.

7) Alle bis 1700 in Polen und Rußland oder über diese Länder erschienenen Bücher.

8) Alle Reisen, besonders bis 1580 erschienen, oder Sammlungen solcher Reisen z. B. Columbus, Vespucius, Marco Polo, De Bry, Hulsius etc.

9) Sammlungen von Kupferstichen, Zeichnungen, Holzschnitten, Radirungen etc.

Auch kaufe ich ganze Bibliotheken zu den höchsten Preisen, und bin gern bereit, den Besitzern der von mir gesuchten Bücher, wenn sie es vorziehen sollten, nach eigener Wahl neue und die neuesten Bücher dagegen zu liefern.

T. O. Weigel, Buchhändler in Leipzig.

[1145]

Mit höherer Genehmigung bietet die unterzeichnete Stelle den Liebhabern, welche bis zum 15 Mai d. J. das höchste annehmbare Offert machen, folgende Werke einzeln oder zusammen zum Kauf an.

1) Catholicon Jo. de Janua. Mog. 1460 f. ohne Zweifel von Gutenberg, vgl. Ebert bibl. L. die ersten 3 Bl. sind auf dem Rande ganz unbedeutend beschädigt.

2) Dasselbe 49 Z. auf jeder Col. in 2 Bdn. 1469 f. von G. Zeiner; fast eben so selten, als die erste Ausg. Es fehlt vom 1sten Bde. das erste, vom 2ten das letzte Blatt.

3) Dasselbe, 391 Bl. mit 58 Z. auf jeder Col. ohne J. u. O. f.

4) Mammetractus per P. Schoiffer de gemfzhem 1470 f.

5) Dasselbe, Ven. 1479. 4.

6) Isidori Ethimologiae 1472 f.

7) Elucidarius scripturarum 1475 f.

8) Esope en françoys anecques les fables de Anian etc. Mit Holzschn. Paris 1517. 4. ; b) Melusine ebd. 1522; c) le liure de Ponthus ebd. ; d) Eulenspiegel, de la vie, de ses ocuures etc. ebd. 1532.

Heilbronn, den 28 März 1840.

Gymnasiums-Bibliothekariat

Bäumlein.

[956]

E. H. Schröder in Berlin ist erschienen und in allen Buchhandlungen zu haben: Sauerhering, Dr. E., Anweisung zur zweckmäßigen Wartung und Pflege der Kinder im ersten Lebensjahre vom Augenblick der Geburt an. 8. geh. à 8 gGr.

[77]

In der litter. -artist. Anstalt in München ist erschienen und durch alle Buchhandlungen zu beziehen:

Handbuch für Reisende in Italien von Dr. Ernst Förster.

Mit 10 in Kupfer und Stein gravirten Planen.

8. in dauerhaftem engl. Einbande. Preis 5 fl. 24 kr. rh. od. 3 Rthlr. 8 gr.

Wir übergeben hiemit dem Publicum ein Handbuch über Italien, das, wie wir mit Zuversicht ankündigen dürfen, mehr als irgend ein vorhandenes den Ansprüchen von Reisenden jeden Standes genügen wird. Fünf Reisen nach Italien, welche der Hr. Verf. unter begünstigenden Umständen, zum Theil in höherm Auftrag unternommen, und auf denen er in den größern Städten einen längern Aufenthalt gemacht und das Land nach allen Richtungen durchforscht hat, setzten ihn in den Stand, umfassende Kenntnisse desselben und seiner Bewohner, so wie auch der Wünsche und Bedürfnisse zu sammeln, nach deren Befriedigung man in den Reisehandbüchern, und freilich gewöhnlich vergeblich, sucht. Die bloße Angabe des Inhalts wird hinreichen, die Umsicht des Hrn. Verf., so wie den Umfang seines Werkes zu bezeichnen.

Die erste Abtheilung enthält allgemeine Notizen und Rathschläge vermischten Inhalts, wie sie dem Reisenden von Werth sind über Pässe, Paßeinrichtung, Geld, Reisegelegenheit, Reisegepäck, Reisezeit und Jahreszeit, Lebensweise, Benehmen mit dem Volk, als den Lastträgern, Wirthen, Kellnern, Lohnbedienten, Kaufleuten, Handwerkern, Lohnkutschern, Mauthbeamten, Bettlern, Räubern, und über das Verhältniß zu den Gebildeten. Ferner Münztabellen (und zwar vergleichende von französischen, deutschen und italienischen Münzen); die Postordnung durch ganz Italien, nebst den Angaben über Diligencen, Eilposten und Dampfboote; die Reiserouten (wobei verschiedene nach verschiedenen Richtungen motivirt vorgeschlagen sind) mit allen Poststationen durch ganz Italien nebst der Angabe des Postgeldes für Extrapostpferde, Postillons etc. Ferner enthält die erste Abtheilung vollständige geographisch-statistische Notizen über alle einzelnen Staaten Italiens, dazu eine Uebersicht der Höhen, der Bevölkerung etc.; sodann eine tabellarische Uebersicht der politischen Geschichte Italiens nebst einer chronologischen Folgereihe der Kaiser und Päpste, eine Uebersicht der Kirchengeschichte, der Kunstgeschichte, der Litteraturgeschichte, der alten sowohl als der neuen, und endlich der Geschichte der Musik in Italien.

In der zweiten Abtheilung folgt sodann alphabetisch geordnet die ausführliche Beschreibung der einzelnen bedeutenden Berge, Gewässer, Städte und Ortschaften Italiens mit Beifügung geographisch-statistischer, geschichtlicher, kunstgeschichtlicher und anderer für Leben und Aufenthalt dem Reisenden wichtiger Notizen und Aufzählung der vorzüglichsten Sehenswürdigkeiten nach drei Classen ihrer Bedeutsamkeit bezeichnet, mit erklärender Angabe des Inhalts, so wie, bei Sammlungen, der vorzüglich zu beachtenden Gegenstände, und zwar in Uebereinstimmung mit dem Geist der Kunst und Wissenschaft unserer Zeit und mit Rücksichtnahme auf die bedeutenden Resultate neuester Forschungen im Gebiet der Kunstgeschichte. In einem Anhang ist ein vollständiges Verzeichniß der im Buche vorkommenden Architekten, Bildhauer und Maler mit Angabe ihrer Heimath, Schule, Lebenszeit und der aufgeführten Werke gegeben. Außerdem enthält das Buch die Plane von Florenz, Mailand, Neapel, der Umgegend Neapels, Pompeji, Rom, von den sieben Hügeln Roms, dem Forum Romanum, der Campagna und von Venedig. Wie der Hr. Verf. dem praktischen Interesse entsprechend des Wissenswerthen möglichst viel in möglichst gedrängter Weise gegeben, so hat die Verlagshandlung es sich angelegen seyn lassen, dasselbe in möglichst bequeme und doch gefällige Form eines mittlern Octav zu fassen, so daß man das Buch leicht in der Tasche bei sich führen kann, und den Druck so einzurichten, daß man ihn ohne Anstrengung im Fahren lesen kann. Zugleich machen wir im voraus das Publicum darauf aufmerksam, daß eine französische Uebersetzung dieses Werkes in unserm Verlag demnächst erscheinen wird.

Bei dieser Gelegenheit empfehlen wir die ebenfalls bei uns erschienene Post - und Reisekarte von Italien und den nördlich angränzenden Ländern bis zur Donau.

Neu revidirte und verbesserte Ausgabe. 1839.

Preis aufgezogen und in Futteral, 1 Rthlr. 4 gr. oder 2 fl. rhein.

[1172]

Einladung zur Subscription auf das classische Werk:

Politisches Glaubensbekenntniß von Dr. Ignaz v. Rudhart, weiland königl. bayer. Staatsrath und Minister-Präsident von Griechenland, Ritter des Civilverdienst-Ordens der bayer. Krone, Großkreuz des königlich griechischen Erlöser-Ordens, Mitglied der Akademie der Wissenschaften in München und mehrerer gelehrten Gesellschaften etc.

Mit höchster Genehmigung des königlich-bayerischen Ministeriums des Innern herausgegeben von Friedrich Wilhelm Bruckbräu.

Mit Rudharts sprechend ähnlichem Bildnisse.

Ein classisches Handbuch über alle Zweige einer wahrhaft freisinnigen Staatspolitik, enthaltend eine geordnete Sammlung aller Aphorismen, Ansichten, Grundsätze, Sentenzen etc., wie sie Hr. v. Rudhart als Abgeordneter in vier Ständeversammlungen Bayerns über die wichtigsten Angelegenheiten des Staates: Aristokratie, Censur, Conscription, Culturgesetz, Ehen, gemischte, Emancipation der Juden, Freiheit, persönliche, Geschwornengerichte, Gewerbsfreiheit,0768 Handel, Heere, stehende, Industrie, Kirche, Klöster, Landwehr, Ministerverantwortlichkeit, Oeffentlichkeit, Opposition, Preßfreiheit, Privilegien, Reformen, Religion, Revolution, Staatspapiere, Steuern, Verfassungseid des Militärs, Wahlfreiheit, Zehnt, Zünfte, Zweikampf u. s. w., öffentlich von der Tribune geäußert hat, ein hochwichtiges Werk für Staatsbeamte, Wahlmänner, Abgeordnete, für jeden denkenden Mann und Vaterlandsfreund, für jeden Verehrer des Verewigten, in allen Ländern.

Hr. v. Rudhart vereinte tiefe Gelehrsamkeit, er war schon als Jüngling ordentlicher Professor an der Hochschule zu Würzburg, mit dem Scharfblicke und den umfassenden praktischen Kenntnissen eines erfahrenen Staatsbeamten, als Generalfiscalatsrath, Ministerialrath, Finanzdirector, und zuletzt als Generalcommissär und Regierungspräsident, und mit dem wohlverdienten Ruhm eines classischen Schriftstellers, und eines der ersten parlamentarischen, freisinnigen Redner seiner Zeit. Als Minister-Präsident Griechenlands ist Hr. v. Rudhart eine europäische Notabilität geworden, und dieses Werk jede Zeile Rudharts Geist und Wort, mit ausführlichen Notizen über sein Leben, Leiden und Ende, nebst den Stimmen über ihn, muß demnach zweifellos für den ganzen Continent von großem und allgemeinem Interesse seyn. Gleich den Athenern, die einst das Cenotaphium des berühmten Euripides mit einer Inschrift zierten, können wir Rudharts unsterblichen Ruhm auf gleiche Weise verherrlichen: Ganz Europa ist Rudharts Denkmal; Illyriens Erde bedeckt nur seine Gebeine.

Das Werk erscheint bis zum 16 April d. J. Der Subscriptionspreis ist auf 1 fl. 36 kr. festgestellt. Derselbe erlischt am 1 Mai, bis zu welchem Tage jede solide Buchhandlung, namentlich die K. Kollmann'sche in Augsburg, Subscription annimmt. Nach genanntem Tage tritt der Ladenpreis von 2 fl. 48 kr. unwiderruflich ein.

Indem wir zur Unterzeichnung auf dieses wichtige Werk ergebenst einladen, bemerken wir, daß für eine elegante Ausstattung Sorge getragen ist.

Passau, den 21 März 1840.

Pustet'sche Buchhandlung.

[984-85]

Naturaliensammlung billig zu verkaufen.

Sie enthält ungefähr 15000 Nummern. Es besteht solche aus: 1) 3200 - 3300 Stück Mineralien, in der Regel 3 '' - 4 '' groß und größer, worunter viele reiche und seltene Stufen von großer Auszeichnung und beiläufig 800 Stück krystallisirt sind. Die Gebirgsarten sind hauptsächlich in Ungarn, Tyrol, am Harz und am Thüringerwalde gesammelt; unter den Versteinerungen befinden sich 3 schöne Exemplare Heßberger Platten mit Thierfährten; 2) 8000 - 9000 Species gut eingelegte Pflanzen, fast die ganze deutsche Alpenflor, gegen 400 Species deutsche Laub moose, viele Farren, Lebermoose, Flechten und Algen u. s. w. enthaltend. Mehr als zwei Drittheile davon gehören der deutschen Flora an; 3) 1350 Species Käfer, viele doppelt, meistens Inländer, und fast 600 Species europäische Schmetterlinge, fast alle doppelt und sehr gut erhalten.

Die Sammlung wird jeden Liebhaber befriedigen, und auch für eine Unterrichtsanstalt sehr zweckmäßig befunden werden. Auf portofreie Anfragen an R. in H. wird durch die Expedition der Allg. Zeitung Weiteres mitgetheilt werden.

[1184-86]

Die Besitzer des wieder ganz neu und auf das bequemste eingerichteten, vis-à-vis der k. k. Börse gelegenen Hotels zur Kaiserin von Oesterreich in Wien, Weiburggasse Nr. 906, empfehlen sich ergebenst allen hohen Herrschaften, so wie einem geehrten reisenden Publicum mit der Versicherung, daß für beste Aufnahme, Restauration, reinliche und schnelle Bedienung alle Vorsorge getroffen ist.

[1112]

Reise-Gelegenheit nach Nord-Amerika.

Regelmässige Post-Schifffahrt zwischen Havre und New-York.

Socoa. Capitän: Pell. Abfahrt am 8 April

Burgundy. Capitän: Lines. Abfahrt am 8 April

Rhône. Capitän: Watton. Abfahrt am 16 April

Erie. Capitän: E. Funk. Abfahrt am 24 April

Nöthige Auskunft ertheilt der Agent Karl Posselt in Karlsruhe.

[1067.71]

BREVET DE 5 ANS, MÉDAILLE D'HONNEUR.

EN TOUS LIEUX, SAISIE DES CONTRE-FAçONS ET APPLICATION DE L'AMENDE ET DES PEINES VOULUES PAR LA LOI.

En Crino-zéphyr, noir ou blanc. Elles se font de deux manières: l'une forte et résistante pour les robes de soirées en velours, brocard etc.; l'autre trèslégère pour celles de bal. Ces deux sortes, complément de la toilette, font maintenant partie des trousseaux et corbeilles de mariage; elles forment tournure, soutiennent les robes, et par leur fléxible élasticité elles se prêtent aux plus légers mouvemens des multiples ondulations de leurs draperies; en outre elles sont indéformables à l'usage et peuvent se laver comme le linge.

Les prix, suivant la finesse et le choix des crins, sont de 35, 45, 55 et 80 fr. ; les noires coûtent 5 fr. de plus. Les frais d'expédition et d'emballage sont en plus.

On insérera dans la lettre de demande un fil pour marquer la longueur et le tour de taille.

S'ADRESSER à Munich à Mr. Gustav Schulze, Négociant.

[1040]

Im Verlage von Ed. Leibrock in Braunschweig ist erschienen und in allen Buchhandlungen zu haben:

Vollständige Darstellung der reinen Combinationslehre, mit Anwendungen auf Analysis u. Wahrscheinlichkeitsrechnung von Prof. F. W. Spehr. Zweite, im Preise auf 1 Rthlr. herabgesetzte Ausgabe.

Dieses ausgezeichnete Werk, durch die ehrenvollsten Stimmen wissenschaftlicher Kritik als solches anerkannt, wird dem Publicum in dieser neuen Ausgabe für ein Drittel des bisherigen Preises geboten, um dessen allgemeinere Benutzung so zu befördern, wie es der Wunsch des dem Leben und der Wissenschaft zu früh entrissenen Verfassers war.

[1050-52]

Anzeige.

Eine Wohnung im Schloß Rametz bei Meran in Tyrol halbjährig zu vermiethen. Sie besteht aus 11 ausgemalten neu meublirten Zimmern; dabei ein Billard, und noch extra ein Entresol von vier Stücken. Das Haus steht auf einem der schönsten und gesündesten Punkte des viel besuchten Meran. Preis vom Anfange Aprils bis Ende September 300 fl. C. M. Das Nähere ist im Schlosse selbst oder bei der Expedition der Allg. Zeitung zu erfahren.

[974]

Dienst-Offert.

Ein Lithograph, der im Graviren von schönen Schriften und Zeichnungen gewandt ist, kann auf lange Zeit Beschäftigung erhalten. Anträge beliebe man an die Expedition der Allg. Zeitung portofrei einzusenden.

About this transcription

TextAllgemeine Zeitung
Author[unknown]
Extent16 images; 15215 tokens; 5139 types; 108166 characters
Responsibility Alexander Geyken, ed.; Susanne Haaf, ed.; Bryan Jurish, ed.; Matthias Boenig, ed.; Christian Thomas, ed.; Frank Wiegand, ed.

Deutsches TextarchivNote: Bereitstellung der Texttranskription.Note: Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.2016-06-28T11:37:15Z Matthias BoenigNote: Bearbeitung der digitalen Edition.2016-06-28T11:37:15Z CLARIN-DNote: Langfristige Bereitstellung der DTA-Ausgabe

EditionVollständige digitalisierte Ausgabe.

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Bibliographic informationAllgemeine Zeitung Nr. 96. 5. April 1840 . Augsburg1840.

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Fraktur

LanguageGerman
ClassificationZeitung; ready; augsburgerallgemeine

Editorial statement

Editorial principles

Bogensignaturen: gekennzeichnet; Druckfehler: keine Angabe; fremdsprachliches Material: gekennzeichnet; Geminations-/Abkürzungsstriche: keine Angabe; Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): wie Vorlage; i/j in Fraktur: Lautwert transkribiert; I/J in Fraktur: Lautwert transkribiert; Kolumnentitel: gekennzeichnet; Kustoden: gekennzeichnet; langes s (ſ): als s transkribiert; Normalisierungen: keine Angabe; rundes r (ꝛ): als r/et transkribiert; Seitenumbrüche markiert: ja; Silbentrennung: aufgelöst; u/v bzw. U/V: Lautwert transkribiert; Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert; Vollständigkeit: teilweise erfasst; Zeichensetzung: wie Vorlage; Zeilenumbrüche markiert: nein;

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Holding LibraryBibliothek der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften
ShelfmarkDWB 1996/32
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