PRIMS Full-text transcription (HTML)
0801
Augsburger Allgemeine Zeitung.
Mit allerhöchsten Privilegien.
Freitag
Nr. 101.
10 April 1840.

Spanien.

(Phare des Pyrénées.) Alle Nachrichten, die wir von den Gränzdepartements sowohl, als von Spanien erhalten, stimmen überein, daß unter den Carlistischen Flüchtlingen, denen Frankreich gastfreundliche Aufnahme gewährte, sich Männer befinden, welche eine neue Insurrection in den baskischen Provinzen vorbereiten. Einige jener Männer, welche als die künftigen Anführer dieses Unternehmens bezeichnet wurden, hatten heimlicherweise ihre Depots verlassen, und waren im Begriff, in Spanien sich einzuschleichen, um sich an die Spitze des neuen Aufstands zu stellen. Die französische Behörde, von diesen Umtrieben unterrichtet, hat die kräftigsten Maaßregeln ergriffen, um deren Ausführung zu hindern. Durch den Unterpräfecten von Bayonne wurde eine große Zahl von verdächtigen Individuen festgenommen. Zwei der Hauptanführer der ehemaligen Carlistischen Armee, Elio und Alzaa, wurden verhaftet, der eine in Bordeaux, der andere in der Umgegend von Dax. Die Regierung hat sogleich Befehl gegeben, dieselben unter sicherer Escorte nach Paris abzuführen, wo sie einer strengen Aufsicht unterworfen bleiben werden. Mögen also die Nordprovinzen sich beruhigen. Heute mehr als je kann Spanien auf die Sympathien und die thätige Mitwirkung Frankreichs zählen.

Das Mémorial des Pyrénées berichtet, der Carlistische Guerillero und Canonicus Tristany (Mosen Benet), den die Carlistische Junta von Berga (Catalonien) in effigie hatte hängen lassen, sey am 18 in der Gegend von Granadella gefangen genommen, und auf Befehl der Junta erschossen worden mit vier Häuptlingen der Agraviados.

Großbritannien.

Gestern war große Cour im Buckinghampalast, wobei Ihre Maj. auf dem Thron eine Deputation der Generalversammlung der Kirche von Schottland empfing, welche, ihren derzeitigen Moderator, den sehr hochwürdigen Dr. Duncan, an ihrer Spitze, eine Glückwunschadresse zur königlichen Vermählung überreichte. Die Blätter veröffentlichen jetzt den auf Befehl Ihrer Maj. den beiden Parlamentshäusern vorgelegten königlichen Heirathsvertrag. Er ist London vom 7 Febr. 1840 datirt, und zeugschaftlich unterzeichnet von dem Erzbischof von Canterbury und den Ministern Lords Cottenham, Lansdowne, Normanby, J. Russell, Palmerston, Melbourne und Hrn. F. T. Baring, als Bevollmächtigten Ihrer Majestät, dann von Baron v. Stockmar, als Bevollmächtigtem des regierenden Herzogs und des Prinzen Albert von Sachsen-Coburg-Gotha. Die Urkunde besteht aus fünf Artikeln, die nichts enthalten, was nicht schon bekannt wäre. Der Styl ist höchst curial; so besagt Art. 1 die Trauung solle gefeiert werden in demjenigen Theile des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Irland, welcher Großbritannien heißt. Dem Art. 2 zufolge bezieht der Prinz seine Apanage in vierteljährigen Raten, mit dem 5 April d. J. anfangend. Von der Apanage hat Se. k. Hoh., gemäß Art. 3, seine persönlichen Ausgaben und die Kosten seines eigenen Haushalts zu bestreiten, auch aus seinem ehelichen Verhältniß zur Königin keinerlei weitern Eigenthumsrechte, als diese lebenslängliche Apanage, anzusprechen. Art. 4 bestimmt, daß die Söhne und Töchter aus dieser Ehe nach den Gesetzen des Vereinigten Königreichs erzogen werden, und nicht befugt seyn sollen, ohne die Zustimmung Ihrer Maj. der Königin, oder des jeweiligen Souveräns des Reichs, eine Ehe zu schließen. Prinz Ernst von Sachsen-Coburg ist von seiner Besuchstour im Lande nach London zurückgekehrt. Er soll, an das deutsche Waidwerk gewöhnt, die englichen Fuchsjagden etwas ermüdend gefunden haben.

In der Sitzung des Hauses der Gemeinen am 2 April brachte Lord J. Russell seine neulich detaillirte Bill zur legislativen Vereinigung der beiden Canadas ein, welche ohne Bemerkung zum erstenmal gelesen wurde. Der Colonialminister nahm dabei Anlaß, sich nochmals über die Clergy-Reserves in Canada zu äußern, und seine volle Uebereinstimmung mit dem von dem Generalgouverneur, Hrn. P. Thomson, in dieser Sache eingehaltenen Verfahren auszusprechen. Er hoffe, fügte Lord John bei, man werde den Wünschen des canadischen Volks, diese Frage, die Quelle so vieler und gefährlicher Aufregung in jener Colonie, endlich beigelegt zu sehen, nicht entgegenarbeiten. Indessen dürfte dieß ein frommer Wunsch seyn, nach dem leidenschaftlichen0802 Tone zu schließen, womit eifrige Hochkirchliche im Unterhaus, besonders aber die Bischofsbank im Hause der Lords, die bezügliche Bill der obercanadischen Legislatur und jeden Versuch, einen Theil jener reservirten Ländereien der Geistlichkeit der Dissenter zuzuwenden und sie allgemeinen improvements der Civiladministration unterzuordnen, als eine neue Plünderungsmaaßregel gegen die Staatskirche verschreien. Nach einigen minder erheblichen Zwischenverhandlungen wurden die vertagten Debatten über Hrn. Villiers 'Motion in der Korngesetzfrage wieder aufgenommen. Hr. Wodehouse eröffnete den Kampf auf Seite der Opposition; Hr. Rich antwortete mit einer historischen Behandlung der Frage. Unter dem freien Handelssystem, das von 1774 bis 1790 in Bezug auf Korneinfuhr bestand, seyen die Brodpreise stätig gewesen, und 500,000 Acres neuen Feldes der Cultur gewonnen worden. Dagegen seyen mit dem jetzigen System die ärgsten Schwankungen eingetreten, und nicht einmal die eine Hoffnung, die man darauf gebaut: Prosperität der ackerbauenden Classen, sey in Erfüllung gegangen. Die Behauptung, eine so große Nation wie die brittische müsse ihr Getreide selbst bauen, sey chimärisch; mit seiner großen, in fortwährender Zunahme begriffenen Bevölkerung könne England die Kornzufuhr vom Ausland fast so wenig entbehren, als es in Bezug auf Thee, Kaffee, Baumwolle u. dgl. von der Fremde unabhängig sey. Darum sey er, zwar nicht für völlige Aufhebung der Getreidezölle, aber für einen fixen mäßigen Zoll, welcher nicht nur das Brod wohlfeiler und die Preise stätig machen, sondern auch ein Staatseinkommen liefern werde, das der Nothwendigkeit einer neuen Steuer überheben könne. Capitän Hamilton warnt vor den Störungen und der Noth, welche die unmittelbare Folge der Abschaffung der Korngesetze in den ackerbauenden Bezirken seyn würde. Alle kleineren Landeigenthümer und Pächter würden zu Grunde gehen, der Staat hinsichtlich seines ersten Lebensbedürfnisses von Deutschland abhängig werden. Ein großer Grundeigenthümer in Hampshire habe ihm geschrieben, er beschäftige jetzt über 40 Feldarbeiter; würden die Korngesetze aufgehoben, so könnte er nicht 15 mehr halten. Was würde dann die Zufluchtstätte dieser verdienstlosen Arbeiter werden? das Armen-Arbeitshaus, wohin ihre früheren Brodherren ihnen bald selbst nachfolgen müßten. Lord Morpeth, Generalsecretär für Irland, schickte die Bemerkung voraus, die Unmöglichkeit eines Ministeriums, das in dieser Sache seine (Morpeths) besondere Ansicht theile, habe ihn mit dem Gedanken ausgesöhnt, daß das Cabinet über diese Frage getrennter Meinung sey und darum sie für eine offene Frage erklärt habe. Er spreche hiernach zwar nicht im Namen und mit der Autorität der Regierung, gebe jedoch zu bedenken, daß in der von ihm vertretenen Grafschaft (West-York) selbst manche rein feldbauende Bezirke sich den Petitionen um Abänderung der Korngesetze angeschlossen haben. Er für seine Person würde erröthen, noch ferner zu beten: Herr, gib uns unser täglich Brod , wenn er in diese Ansicht nicht mit einstimmte. Ueberhaupt wünsche er den freiesten Handelsverkehr zwischen allen Völkern des Erdkreises. Wie Selbstsucht aus dem Privatleben, so sollte alles Monopol aus der großen Völkerfamilie verbannt, und Philanthropie und Patriotismus synonyme Begriffe seyn. Die Nützlichkeit eines Schutzzolles wolle er übrigens nicht bestreiten, auch nicht darüber aburtheilen, ob dieser Schutzzoll ein abgestufter, oder ein fixer seyn solle; seine Vorliebe aber habe der letztere, als Gleichmäßigkeit der Zufuhr befördernd und die plötzlichen Exportationen des baaren Geldes verhindernd. Man wolle die über diese Angelegenheit herrschende Agitation als ein Argument gegen sie anführen, aber eine solche Agitation lasse sich nur mit der sie veranlassenden Beschwerde heben. Freilich gewisse Herren glichen dem Armenhauswirthschafter im Oliver Twist, der ganz verdutzt wurde vor Staunen, daß seine hungrigen Knaben mehr zu essen verlangten. Gegenwärtige Motion könne verneint werden, aber der endliche Erfolg sey gewiß. Er habe den Sieg religiöser Gewissensfreiheit und die Aufhebung der Sklaverei erlebt, so hoffe er auch den Sturz des Kornmonopols zu erleben. Die HH. G. Knight, W. Duncombe und Shaw sprachen für den Fortbestand der Gesetze im Interesse der Landwirthschaft. Letzterer suchte mit Zahlen nachzuweisen, daß der Getreidebau in Irland keineswegs so unbeträchtlich sey, als Hr. Villiers ihn habe darstellen wollen. Man klage jetzt schon in England über das Zuströmen irischer Arbeiter; würden die Korngesetze abgeschafft, dann werde England von irischen Armen ganz überfluthet werden. Hr. Pryme fand die jetzigen Schutzzölle zwar zu hoch, suchte aber mit Citaten aus den staatsökonomischen Schrifteu Adam Smiths und Ricardo's zu erweisen, daß der so schwer mit Abgaben aller Art belastete Ackerbau so gut, wie irgend eine andere Industrie, zu einem verhältnißmäßigen Schutz berechtigt sey. Er schlug sofort als Amendement vor: die zu ernennende Committee habe zu begutachten, ob und in wie fern die der Acte 9 Georgs IV angehängte durchschnittliche Preistabelle, nach der jetzt der Einfuhrzoll geregelt wird, ermäßigt werden könne. Hr. Clay sprach für die ursprüngliche Motion; das Haus ward ungeduldig, und mehrere Mitglieder riefen: zur Abstimmung ; indessen wurde die Debatte abermals vertagt. Auch die Oberhaussitzungen am 1 und 2 April beschränkten sich fast ganz auf Entgegennahme von Petitionen für und gegen die Korngesetze. Der liberale Marquis v. Westminster, einer der reichsten Eigenthümer unter dem brittischen Adel, nahm dabei Anlaß, dem Lord Ashburton seine Inconsequenz vorzurücken, welcher vordem als Hr. Alexander Baring, von der großen Londoner Handelsfirma dieses Namens (er ist Oheim des jetzigen Finanzministers), sich besonders in dieser Getreidefrage höchst radical bezeigte, jetzt aber, seitdem er mit dem Baronstitel unter der Reichspairie Platz genommen, höchstens eine geringe Ermäßigung der Zölle zugeben will, weil deren gänzliche Aufhebung eine Umwälzung im Geldumlauf und im ganzen Handelssystem hervorbringen würde.

Frankreich.

(Sonntag.)

(Moniteur.) Die Ordonnanzofficiere des Kronprinzen, die HH. Herzoge von Elchingen, Bertin de Vaux, v. Montguyon, v. Chabaud-Latour und der Doctor Pasquier sind gestern Abend (3) abgereist, um mit dem Herzog von Aumale in Toulon zusammen zu treffen. Der Kronprinz und der Herzog von Aumale werden vor ihrer Einschiffung zwei Tage in jener Stadt zubringen.

Durch einen Erlaß vom 24 März hat der Kriegsminister die Mitglieder der Commission ernannt, die beauftragt ist, Subscriptionen für das Denkmal von Masagran zu sammeln, und deren Verwendung zu bestimmen. Sie besteht aus den HH. Marschall Gérard, Präsidenten, Marschall Clauzel, Graf Segur, Generallieutenant Durrieu, Chapuis-Montlaville, Vitet, Letéan, Las Cases Sohn, Laurence.

Die letzte Schwester eines der berühmtesten Minister der Restauration, die Frau Marquisin v. Jumilhac, geborne Richelieu, ist in Rom, wo sie sich schon lange in einem leidenden Zustand aufhielt, gestorben.

(Courrier français.) Letzten Freitag boten die Salons des Hrn. Odilon Barrot einen sehr belebten Anblick dar. Die0803 Deputirten aller Schattirungen der Linken und des linken Centrums waren dort beisammen. Der Conseilpräsident und Madame Thiers hatten sich ebenfalls eingefunden.

(Commerce.) Man sagte heute in der Kammer, daß 80 Mitglieder der 221 entschlossen seyen, den Vorschlag des Hrn. v. Remilly zu unterstützen. Man sprach auch viel von der von einigen Mitgliedern der ministeriellen Linken entwickelten Beredsamkeit, um dem ehrenwerthen Deputirten zu beweisen, daß eine Zurücknahme seines Vorschlags passend seyn würde. Hr. v. Remilly beharrt dabei, und sein Vorschlag ist für Dienstag an der Tagesordnung in den Bureaux. Der Conseilpräsident hat auf denselben Tag Gesetzesentwürfe über Eisenbahnen und transatlantische Schifffahrt angekündigt.

Es äußern sich in der Pairskammer Symptome, die an gewisse Epochen unter der Restauration erinnern. Das Gesetz über Expropriation im öffentlichen Interesse und der Beschluß der zweiten Kammer in Betreff der geheimen Gelder finden in diesem Collegium moderner Patricier sehr bittern Widerspruch. Die Ehre, die Bewilligung der geheimen Gelder zu bestreiten, soll insbesondere den beiden Pairs: Barthe und Mérilhou vorbehalten seyn, was denn zu dem erbaulichen Schauspiele führen mag, daß die beiden verschriensten Ueberläufer des alten Carbonarismus sich zu Vorkämpfern der neuen Ultras, zu Vertretern der sogenannten conservativen Interessen gegen die Revolution des 1 März aufwerfen werden. Hinter den Schwierigkeiten, die man dem neuen Expropriationsgesetz entgegen hält, sieht unverkennbar die egoistische Berechnung der großen Gutsbesitzer hervor. Eines der Haupthindernisse, das die Ausführung aller öffentlichen bedeutenden Unternehmungen, Straßen, Eisenbahnen u. s. w. hemmt, ist die zähe Hartnäckigkeit, mit welcher das Privateigenthum die Eingriffe des Gemeinwohles abwehrt; neuere und neueste Beispiele dieser Art sind in allen Ländern, zuletzt am anstößigsten im Elsaß vorgekommen. Um diesen Uebelstand zu beseitigen, sollte den Unternehmern die Befugniß eingeräumt werden, gegen Hinterlegung der Entschädigungssumme sich in den provisorischen Besitz des entäußerten Grundstückes zu setzen. Die Prüfungscommission dieses Gesetzvorschlages aber in der Pairskammer hat sich mit Stimmeneinheit dagegen ausgesprochen. In der Deputirtenkammer scheint die Commission, die über den außerordentlichen afrikanischen Credit zu berichten hat, die Idee einer beschränkten Besetzung von neuem anzuregen und sich daher gegen die begehrten Summen aussprechen zu wollen eine Ansicht, die wohl vor dem deutlich ausgesprochenen Willen der Nation verschwinden muß, und die ein etwas begeisterter Vortrag des Ministerpräsidenten in der Kammer selbst ohne allen Zweifel aus dem Felde schlagen wird. Thiers ist hier ganz in seinem Elemente; bekanntlich hat er bereits im Jahr 1836 eine Rede in ähnlichem Sinne gehalten und großen Beifall geerntet. Allerdings hat Algier bis jetzt ungeheure Summen und kostbares Blut gekostet, und in diesem Augenblick wieder lodert der Kampf in lichten Flammen. Grund mehr, die Entwürfe Frankreichs und seine Herrschaft in Nordafrika in Nichts zu beschränken; das ist die einzige Logik, die hier nationalen Anklang findet, und welcher das neue Ministerium mehr als jedes andere nachleben muß. Dem Publicum ist ein wichtiges Document vorgelegt worden, das auf die rechtliche gewissenhafte Verwaltung der öffentlichen Aemter höchst wohlthätigen Einfluß zu üben berufen ist: der Staatsrath legt einen Rechenschaftsbericht seiner Zusammensetzung, seiner Competenztheile und seiner Thätigkeit vor, er weist nach, welche Veränderungen in den letzten 40 Jahren in seinem Innern vorgegangen sind, und bezeichnet seine Theilnahme an der Gesetzgebung, er nennt seine Untersuchungen im Gebiete der Conflicte und der contentiösen Verwaltungssachen u. s. w., so daß die öffentliche Prüfung mit völliger Sachkenntniß ausgerüstet ist. Dieses verdienstliche Beispiel hat alsbald Nachahmung gefunden bei dem Oberstudienrath (conseil royal de l'instruction publique), der auf den Vorschlag des Ministers, Cousin, beschlossen hat, einen Bericht über seine Amtsthätigkeit seit 1830 zu fertigen und öffentlich bekannt zu machen.

Das Unerhörte geschieht in diesen Tagen: die Pairskammer ist widerbellisch gegen das Ministerium, und das Centrum will reformiren. Um zugleich die Nothwendigkeit der Reform an den Tag zu legen, theilen sich die Getreuen der frühern Ministerien in zwei Hälften: in diejenigen, welche bisher ihr Deputirtenamt zu ihrer Beförderung im Staatsamt, und in diejenigen, welche es als Mittel benützten, von den Ministern gewinnreiche Contracte und sonstige Geldvortheile zu erlangen. Die Staatsbeamten corrumpiren die Kammer, sagen die einen. Nein, die Contractmänner corrumpiren die Kammer, sagen die andern. Das Publicum fragt boshaft: was bisher diese Conservativen conservirt hätten? Was anders als die Corruption? Es geht aber wohl hier wie immer: wo gewisse Leute uneins werden, kommen ehrliche Leute zu ihrem Eigenthum. Es ist klar, sagen die Vernünftigen und die Wohldenkenden, daß eine solche Kammer nicht bestehen kann. Es ist aber auch klar, daß, um zu einer andern und bessern Kammer zu gelangen, andere Wähler auftreten müssen. Eine Reform des Wahlgesetzes, hervorgerufen durch die edelmüthigen Conservativen selbst, ist demnach das Ende vom Lied. Dieß stimmt nicht übel mit dem Vortheil des neuen Ministeriums, das durch seine Talente und seine kräftige Thätigkeit bei der Nation von Tag zu Tag größeres Vertrauen sich erwirbt.

Belgien.

Seit langer Zeit hat nichts die Gemüther so sehr in Gährung gesetzt, als der Gegenstand der gestrigen Sitzung der Repräsentantenkammer. Es scheint, daß noch bis kurz vor der Eröffnung der Sitzung unter denjenigen, welche sich die Aufrechthaltung des gegenwärtigen Ministeriums angelegen seyn lassen, einige Unsicherheit über die Fassung herrschte, die man der Motion geben wollte, durch deren Annahme dieses Ziel erreicht werden soll. Diese lautet nun, so wie sie in der Kammer vorgelesen worden, dahin, daß der König im Laufe des gegenwärtigen Jahrs solche Officiere, die seit dem Abschlusse des Friedens in Nicht-Activität versetzt worden, pensioniren dürfe, auch wenn sonst die Umstände nicht den über die Pensionirung bestehenden gesetzlichen Bestimmungen entsprechen; und daß die auf solche Weise pensionirten Officiere die Uniform nur mit specieller Erlaubniß des Kriegsministers sollen tragen dürfen. Im Grunde ist nur General Vandersmissen in dem Falle, der hier vorausgesetzt wird; man hätte ihn ebensowohl mit Namen nennen können. Wie hängt nun dieser Antrag mit dem früher Verhandelten zusammen? Die Kammer hat dem General den Gehalt als solchen verweigert; sie konnte ihm aber, so wenig als das Ministerium, seinen Rang nehmen, vielmehr war der General berechtigt, auf die Verfassung gestützt, gegen diese Gehaltsverweigerung Klage einzuleiten, was dann nothwendig zur Wiederaufnahme des politischen Processes führen würde, dem man eben vorbeugen will. Die Kammer hat also nur eine halbe Maaßregel ergriffen, und, rechtlich beurtheilt, ihre Befugnisse überschritten, weil es ihr nicht zustehen kann, die Emolumente einer Stelle zu supprimiren, die sie nicht berechtigt ist, dem Inhaber derselben zu0804 nehmen. Die gestrige Motion soll einen Ausweg aus diesem Labyrinthe eröffnen, ohne daß die Kammer ihr früheres Votum zu widerrufen hätte; sie soll zugleich denjenigen, die sonst immer das Ministerium unterstützt, eine Gelegenheit verschaffen, ihrem Wunsche, daß das Ministerium auch ferner die Leitung der Angelegenheiten behalte, einen passenden Ausdruck zu geben. Vor wenigen Tagen noch hielten sich die Minister einer bedeutenden Majorität sicher; ob dieses noch der Fall sey, möchten wir bezweifeln. Die Erklärungen des Ministers de Theux, und des Hrn. Lebeau stimmen darin überein, daß Se. Maj. für nothwendig gefunden habe, vorher noch über die eigentliche Disposition der Kammer sich größere Aufklärung zu verschaffen. Letzterer fügte hinzu, auf die Bemerkung des Königs, wenn man niedergerissen habe, müsse man auch wiederaufbauen, habe er erwiedert, er halte dieses auch für seine Pflicht, und würde sich vor den Schwierigkeiten, ein neues Ministerium zu bilden, wenn ihm ein solcher Auftrag zu Theil würde, nicht zurückziehen. Der übrige Theil seiner Rede bewies, daß er für sich und seine politischen Freunde auf das Vertrauen der Kammer rechne, und allerdings wird, wenn das gegenwärtige Ministerium abtritt, ein Lebeau'sches zu erwarten seyn. Unterdessen haben die HH. Lebeau und Rogier ihre Dimission als Gouverneurs, jener der Provinz Namur, dieser der Provinz Antwerpen, eingereicht. Sie konnten nicht anders, stehen aber auch nun um so entschiedener in der Opposition, und werden Alles aufbieten, das Aufgegebene mit Gewinnst wieder zu erringen. Eine sichere Majorität aber ist es diesen Herren nicht gegeben, sich in der gegenwärtigen Kammer zu schaffen; so bliebe denn als letztes Auskunftsmittel eine Auflösung der Kammer übrig, um unter dem Einflusse momentaner Exaltation und aller Ressorts, die das neue Ministerium im Vereine mit den Gegnern der Katholiken in Bewegung setzen würde, eine andersgesinnte Majorität zu Stande zu bringen. Wir sähen also nach allen Richtungen hin die Ruhe des Landes, um Leidenschaften zu fröhnen, aufs Spiel gesetzt!

Italien.

Die Rüstungen in Sicilien dauern mit stets zunehmender Thätigkeit fort. Die königl. Dampfschiffe sind in ununterbrochener Bewegung, und führen täglich zahlreiche Truppenabtheilungen aller Waffengattungen hinüber. Heute Nacht sind zwei Regimenter Linie auf Segelschiffen eingeschifft worden und nach Palermo abgesegelt. Im Ganzen mögen bis jetzt 30 bis 35,000 Mann nach Sicilien abgegangen seyn. Die Cavallerie, welche zu Land durch Calabrien ging, blieb im Schnee stecken, und wurde überdieß durch starke und anhaltende Regen in ihrem Marsche aufgehalten. Heute kam das zweite Schweizerregiment von Capua hier an, und wurde alsbald eingeschifft. Der ganze Küstengürtel von Sicilien wird befestigt, die Wachen überall verdoppelt und verdreifacht; um einen auswärtigen oder einen einheimischen Feind zu bekämpfen? Hier frägt sich Jedermann, was dieses Alles zu bedeuten habe. Die ungereimtesten Gerüchte sind in Umlauf, und verbreiten allenthalten lebhafte Besorgnisse über die nächste Zukunft. Es wurden viele Pferde aus dem königl. Leibstall und auch einige Gendarmeriecorps eingeschifft, woraus zu schließen ist, daß Se. Maj. selbst nach Sicilien zu gehen beabsichtigt. Man sagt sogar, daß die Königin ihn dahin begleite. In den Cabinetten des österreichischen und des englischen Botschafters herrscht große Regsamkeit. Man will wissen, daß Oesterreich die dringendsten Schritte gethan habe, den König zu bewegen, die Sache nicht aufs Aeußerste kommen zu lassen, und England auf gütlichem Wege vermittelst eines, wenn auch großen Opfers, zu befriedigen.

Schweiz.

Die Walliser Angelegenheit hat in den letzten Tagen eine Wendung genommen, welche die Eidgenossenschaft manchen, beinahe unabsehlichen Berathungen überhebt. Unterwallis, in seinem Rechte durch Ausübung des Salzregals in der Gemeinde Evolenaz und deren nachherige Einnahme von Seite des Oberwallis verletzt, verlangte Genugthuung und Wiederherstellung des frühern Zustandes. Unterhandlungsconferenzen fanden deßhalb in einem Dorf eine Stunde östlich von Sitten statt, während die ganze männliche Bevölkerung von Unter - und Mittelwallis, durch den großen Rath mit Proclamation vom 27 März unter die Waffen gerufen, nach dem Hauptort eilte. Die Oberwalliser Regenten zauderten und tergiversirten, wie immer seit fünfzehn Monaten, worauf die Unterhandlungen abgebrochen wurden, und am 1 April das Volk von Unterwallis, von trefflichen Officieren geführt, zum Theil regulär, theilweise auch nur mit Hellebarden bewaffnet, sich selbst Recht zu verschaffen beschloß, und etwa 7-8000 Mann stark, auf der großen Walliser Hauptstraße, wie in Seitencolonnen die Anhöhen links und rechts der Rhone entlang, den Marsch nach Siders, dem Sitze der alten Oppositionsregierung, unternahm, und daselbst am 2 April Morgens 8 Uhr, ohne Gegenwehr zu treffen, einrückte. Kurz zuvor waren in Folge einer Meuterei der Oberwalliser selbst, und geschreckt durch das Herannahen des kleinen Heeres von unten die Mitglieder der Siderser Regierung, so wie der Anführer der Oberwalliser mit Zurücklassung der Archive geflohen. Theilweise stob auch die bewaffnete Mannschaft von Oberwallis aus einander, doch hat man von gänzlicher Auflösung derselben noch keine Kunde. Geschah die Einnahme von Siders ohne Blutvergießen, so haben hingegen verschiedene Gefechte, die auf dem Marsche selbst zwischen einzelnen Abtheilungen der sich feindselig gegenüberstehenden stattfanden, so wie die berührte Meuterei in Siders einige Menschenleben gekostet. Sehr bedeutend scheint die Zahl der Gefallenen und selbst der Verwundeten nicht zu seyn, was sich auch dadurch erklärt, daß die Oberwalliser keinen geordneten Widerstand entgegenstellten, und im Zustande völliger Demoralisation sich befanden. Man nennt unter den Gefallenen einen Hrn. v. Werra, reichen Gutsbesitzer von Leuk, und Hrn. v. Courten, Bruder des Regierungspräsidenten von Oberwallis, der in des erstern Hause vom eigenen Volk ermordet wurde, welches wie schon oft einzelne Völkerschaften, wenn sie fanatisirt und mißleitet worden, über Verrätherei schrie. Von Unterwallis werden keine ähnlichen Verluste gemeldet. Es heißt, daß die nun siegreiche Regierung von Sitten, welche eben so kräftig als populär ist, ihren Sieg nicht über den Zehnen (Bezirk) Siders hinauf verfolgen, und somit den deutschen Oberwallisern nicht den mindesten Zwang anthun werde. Jedenfalls ist Hoffnung vorhanden, daß sich die Verwickelung ohne fortgesetzten thätlichen Kampf, den jeder biedere Schweizer beklagen müßte, lösen werde. Es wird bezeugt, daß sich die Sieger mit aller nur wünschbaren Mäßigung benommen haben. Während sich dieß im Wallis zutrug, war einer der Repräsentanten aus vorörtlichem Auftrag auf der Reise dorthin begriffen, und hatten vier Nachbarkantone Befehl erhalten, ihre Truppen zum Einmarsch ins Wallis bereit zu halten. Am 2 und 3 weilte jener noch in Lausanne. Die Regierung von Waardt schlug die Truppenstellung ab, da der Vorort zum Aufgebot nicht competent sey, und Wallis die Truppen selbst nicht verlangt habe. Es ist dieß die alte föderalistische Doctrin der aristokratischen Partei, welche nun gegen die centralistisch handelnde Directorialgewalt retorquirt wird. Der Vorort hat seither die Tagsatzung auf den 21 April nach Zürich einberufen. Es wird wohl viel Gerede0805 absetzen, allein da der Föderalismus ohne centrales Haupt stets berufen ist, bescheiden nachzuhinken, auch wenn die Ereignisse sich weite Sprünge erlauben, so wird wenig mehr zu berathen übrig bleiben, als die Frage der endlichen Anerkennung der neuen Regierung und Verfassung und etwelcher schonender Rücksichten für die durch die Ungelenkigkeit der Führer so lange im Kreise herumgetriebenen deutschen Oberwalliser.

Die blutigen Ereignisse im Kanton Wallis lassen sich noch nicht in ihrem ganzen Zusammenhang deutlich übersehen. Aber immerhin wissen wir so viel, daß sich unter Vorbehalt weiterer Berichtigungen ein vorläufiges Bild entwerfen läßt. Ich benütze dabei vornehmlich diejenigen Berichte, welche der Vorort den Ständen aus amtlichen Quellen mitgetheilt hat. Ich erinnere vorerst an den Stand der Parteien vor dem Ausbruche des Bürgerkriegs. Die Vermittlungsversuche der eidgenössischen Repräsentanten waren mißlungen. Das Oberwallis zwar hatte Hoffnung gemacht, darauf einzugehen, das Unterwallis sie beharrlich von der Hand gewiesen. Ebenso erging es den neuen Vorschlägen des Vororts zu einer weitern Vermittlung. Abgesehen von den verschiedenen Richtungen, denen die beiden Theile folgten, gab es einzelne Gemeinden, auf welche beide faktisch bestehende Verwaltungen Anspruch machten. Jeder Trennung in zwei Halbkantone abgeneigt, und um dieser nicht Vorschub zu leisten, hatte der Vorort absichtlich über diese Gemeinden keine besondern vorläufigen Verfügungen treffen, sie weder dem einen noch dem andern Theile ausschließlich zutheilen wollen. Er ermahnte beide Theile hier alles zu vermeiden, was zu einer Störung führen könnte, insbesondere aber untersagte er jede Anwendung irgend welcher Gewalt, um hier eine ausschließliche Herrschaft der einen Verwaltung durchzuführen. Diesen Mahnungen zuwider versuchte die Regierung zu Sitten in der Gemeinde Evolenaz die Oberwalliser Salzwage mit polizeilicher Gewalt zu schließen. Hier entspann sich die blutige Rauferei, von der ich früher schon berichtet habe. Darauf Rüstungen von beiden Seiten, kriegerische Proclamationen von Seite der Unterwalliser. Inzwischen war noch immer der status quo, wie er von der Tagsatzung vorläufig anerkannt worden, in den unzweifelhaft den beiden Verwaltungen zugethanen Gemeinden unversehrt geblieben. Kaum hatte der Vorort Kenntniß erhalten von jenen Vorgängen, als er theils die nöthigen militärischen Vorsichtsmaaßregeln traf, um den Bürgerkrieg zu hemmen, theils beiden Regierungen die Weisung ertheilte: sich nicht nur jeder Gewaltthätigkeit zu enthalten, sondern auch alles zu vermeiden, was mittelbar oder unmittelbar solche Thätlichkeiten herbeiführen könnte. Bald nach dem Eintreffen dieser Botschaft des Vororts in Siders, dem Sitze der Oberwalliser Regierung, waren die Oberwalliser am 1 April in Masse und bewaffnet in Siders eingetroffen und verlangten mit Ungestüm nach dem Unterwallis geführt zu werden. Die Erbitterung war um so größer, als in Sitten die für Oberwallis bestimmten Transporte mit Lebensmitteln zurückgehalten worden waren. Die Regierung mit Rücksicht auf die vorörtliche Weisung suchte die Leute zu beschwichtigen und zur Rückkehr zu bewegen. Dieses Benehmen erregte bei dem Volke Verdacht in die Gesinnung ihrer Führer. Sie glaubten sich verrathen, und es wendete sich die Wuth der Massen gegen ihre eigene Regierung, die Anstand nahm, muthig an die Spitze ihrer Schaaren zu treten und wenigstens den Angriff entschlossen zurückzuschlagen. Eine Schaar Oberwalliser drang in das Haus des Herrn Landeshauptmanns v. Courten ein. Der Bruder desselben, der Gemeindepräsident v. Courten, der auf der Treppe ihr begegnete, wurde durch einen Bajonnettstich getödtet. Diese Gräuelthat erfüllte die Mitglieder des Staatsraths mit Besorgniß für ihre eigene Sicherheit. Sie verließen Siders, ihre Rettung in schleuniger Flucht suchend. Den Oberbefehl über die Oberwalliser hatte der Major v. Courten, Sohn des Landeshauptmanns. Auch er verließ seine Truppen, die sich führerlos nun gegen Brieg zurückzogen. Was dann weiter aus ihnen geworden, ob sie ergrimmt und zugleich entmuthigt sich ganz nach Hause begeben haben, ob sie neuerdings sich unter neuen Führern gesammelt haben, weiß man noch nicht. Am gleichen Tage, 1 April, begannen die Unterwalliser den Angriff auf das factisch unter der Oberwalliser Verwaltung stehende Gebiet. Mehrere Gefechte wurden geliefert, zu Grimißuat, Bramois, wo der commandirende Officier der Oberwalliser, v. Werra, getödtet wurde, und an andern Punkten. Es soll auf beiden Seiten Todte und Verwundete gegeben haben. Indessen hatte das Hauptcorps der Walliser von Siders sich zurückgezogen. Auch die andern wendeten sich höher hinauf in die Berge. Am 2 April zogen die Unterwalliser ohne weitern Kampf in das verlassene Siders ein. Nach allem, was man hört, soll ihre Absicht von Anfang gewesen seyn, nicht weiter vorzurücken. So weit nämlich erstreckt sich das französische Gebiet des Kantons Wallis. Oberhalb Siders beginnt das unvermischt deutsche Gebiet. Der Plan war, die französische Bevölkerung, die bisher getheilt war, nun ganz in die Herrschaft und das Interesse des Unterwallis zu bringen, und damit denn allerdings die Mehrheit der Gesammtbevölkerung für die Verfassung vom 3 Aug. 1839 zu vereinigen, welche bisher auf Seite des Oberwallis war. Gerade darin liegt auch die Hauptschwierigkeit der ganzen Sache. Die französische Bevölkerung des Waadtlandes ist offenbar durch Sprache, Zuneigung und ähnliche historische Erinnerungen den Unterwallisern zugethan. Und aus diesem großen Kanton ist der Hauptzugang im Wallis. Von da aus erhielten auch die Unterwalliser vielfältige Unterstützung. Der Vorort ertheilte dem eidgenössischen Commissär den Auftrag: wenn der Bürgerkrieg noch fortdaure, unverzüglich eidgenössische Truppen in den Kanton Wallis einmarschiren zu lassen. Die Vollmachten in dieser Hinsicht wurden noch erweitert. Zugleich wird es aber in diesem Falle nöthig werden, die Tagsatzung noch vor dem 21 April einzuberufen.

Deutschland.

Wie wir gestern berichteten, bewegte sich die allgemeine Discussion in der Kammer der Abgeordneten in Beziehung auf die Verwendung der Staatseinnahmen und Ausgaben in der Hauptsache um die Principienfrage, welche der Steuerausschuß bei dieser Gelegenheit auf den Grund des Finanzgesetzes vom 17 Nov. 1837 in Anregung gebracht hatte. Regierungsrath Dr. Schwindl, welcher diese Discussion eröffnete, bemerkte hiebei, daß wesentliche Bedenken für die beiden ersten Jahre 1835 / 36 und 1836 / 37 gegen die Rechnungsergebnisse in den Referaten nicht niedergelegt seyen, daß es sich aber mit dem Jahre 1837 / 38 als dem ersten Jahre der IVten Finanzperiode ganz anders verhalte, wobei die Frage entstanden sey, ob das Finanzgesetz als ein durch Uebereinstimmung der Stände des Reichs gefaßtes Gesetz, sohin als gesetzliche Norm für den Staatshaushalt der IVten Finanzperiode zu betrachten sey oder nicht. In dieser Beziehung sey er von jeher der Meinung gewesen, daß das Steuerbewilligungsrecht von den Ständen nur dann ausgeübt werden könne, wenn das Budget als Entwurf durch das Finanzgesetz sanctionirt werde, wenn nämlich nach reifer Prüfung des Bedarfs, nach speciell dargethanen Resultaten die Bewilligung0806 resp. Einwilligung der Stände zu den zu erhebenden Steuern wirklich erfolge. Die Steuerverwilligung könne nur insofern aus einem vernünftigen Gesammtwillen hervorgegangen gedacht werden, wenn der Bedarf für die Ausgaben auch ermittelt werde, also die Voranschläge der Staatsregierung wohl geprüft seyen, und somit müsse den Ständen zustehen, die Einnahmen sowohl als die Ausgaben speciell zu prüfen, ja sogar die Beträge der Ausgaben anzuerkennen oder festzusetzen. Diese Ansicht habe die Staatsregierung früher selbst als die richtige anerkannt, und die bisherigen Finanzgesetze hätten dieses außer Zweifel gesetzt. Es liege dieß aber auch in der Natur der Dinge; denn die Finanzgesetze sollten erst die wirkliche Zustimmung der Stände zu den zu erhebenden Steuern aussprechen. Wenn nun im Finanzgesetze die ständische Zustimmung zu den erhebenden Steuern ausgesprochen werden müsse, so müsse dieses Gesetz auch, wenn das Steuerbewilligungsrecht der Stände einen Sinn haben, wenn es nicht auf ein bloßes Berathen hinausgehen solle, nicht einseitig nach den Anträgen der Staatsregierung, sondern unbedingt nothwendig in allen seinen Theilen nur nach den Gesammtbeschlüssen der Stände abgefaßt werden, und jedes andere könne nicht zu Recht bestehen. Wenn nun das Finanzgesetz vom Jahre 1837 als von den Gesammtbeschlüssen der Stände abweichend betrachtet werden müsse, sohin als gesetzliche Norm nicht gelten könne, so glaube er, daß in so lange, als die Mängel desselben nicht gehoben seyen, in so lange als namentlich die von den Ständen beantragten Hauptbestimmungen nicht eingesetzt seyen, die Anerkennung der Rechnungsresultate für das erste Jahr der IVten Finanzperiode in suspenso belassen werden müsse, und eine bloße Verwahrung hiegegen nicht genüge. Der Abgeordnete Bestelmeyer stimmte diesen Ansichten vollkommen bei, und bemerkte insbesondere: daß er der Meinung, als könnte die Regierung einzelne Positionen annehmen, andere verwerfen, nicht beistimmen könne. Das Finanzgesetz sey ein Gesetz, so stehe es in der Verfassungsurkunde; er halte sich an diesen Ausdruck, und glaube daher, daß dieses von der Regierung nicht einseitig interpretirt werden könne, sondern gemeinsam mit den Ständen verabschiedet werden müsse. Er habe im J. 1837, ehe die Debatte über diesen Gegenstand und insbesondere über das Finanzgesetz angefangen habe, den damaligen Hrn. Finanzminister aufgefordert, sich klar auszusprechen, ob die Regierung gemeint sey, den Ständen das Mitsprechungsrecht über Erübrigungen streitig zu machen, und aus den Protokollen der Kammer gehe hervor, daß derselbe damals geäußert habe, die Regierung habe den Ständen das Finanzgesetz vorgelegt, und habe dadurch von selbst ausgesprochen, daß sie dieses Recht nicht streitig machen wolle. Der Abschied vom J. 1837 habe aber leider schmerzlich enttäuscht. Hr. v. Flembach hielt dagegen das Finanzgesetz nur für ein Aggregat von einzelnen Gesetzen, für die unter sich dasselbe Verhältniß bestehe, wie es bei einem Gesetzbuche in Ansehung der einzelnen Abtheilungen und Paragraphen der Fall sey. Wie bei einem Gesetzbuche die einzelnen §§. fallen können, so beim Finanzgesetze einzelne Positionen. Sey dieser Satz richtig, so werde die gegnerische Conclusion von selbst fallen, und die Anerkennung des Ganzen nicht verweigert werden können. Hr. Bestelmeyer erwiederte, diese Ansicht sey irrig. Wenn bei einem Gesetze, z. B. einem Hypothekengesetze, die Stände und die Regierung sich über einzelne eingebrachte Modificationen nicht vereinigen, könne von Seite der Regierung nicht solchen einzelnen Modificationen theilweise die Zustimmung ertheilt, theilweise versagt werden. In einem solchen Falle habe sie nur die Wahl das modificirte Gesetz anzunehmen oder zu verwerfen oder sich mit den Ständen zu vereinigen, und dieses scheine ihm auch bei dem Finanzgesetze der Fall zu seyn. Frhr. v. Freyberg wies auf die bedenklichen Folgen hin, welche das in Aussicht gestellte Verfahren rücksichtlich der Principienfrage für den innern Frieden und für die Stellung nach außen herbeiführen könne; er machte darauf aufmerksam, wie das Prävaliren des monarchischen Princips schon nach der Verfassungsurkunde ausgesprochen sey, an welcher festzuhalten sie durch ihren Eid verpflichtet seyen. Zur Feststellung des Standpunktes der vorliegenden Frage selbst ging der Redner die frühern Standschaftsverhältnisse bis in die neuere Zeit durch; er stellte dar, wie sehr diese Rechte allmählich in Abnahme gekommen wären, so daß, als im Jahre 1808 der Monarch Bayerns beschlossen habe, die Verfassung zu geben, er damals unbestreitbar den vollen Umfang aller Staatsgewalt mit voller Souveränetät ausgeübt habe. Wenn er zu Gunsten der Stände seinen Regierungsrechten gewisse Schranken gesetzt, so sey dieß lediglich aus seinem freien Entschlusse hervorgegangen, folglich könne dieses Recht nur in dem Maaße bestehen, als es ausdrücklich die Verfassungsurkunde enthalte. Nun ging Redner auf die Beurtheilung der vom Ausschusse beantragten Verwahrungen über, indem er bemerkte: Hr. Referent (Freiherr v. Rotenhan) gehe von der Ansicht aus, daß die Feststellung des Budgets auf einem Acte des Uebereinkommens zwischen dem Monarchen und den Ständen wenigstens in der Art beruhe, daß die Steuerziffer bestimmt bleiben müsse. Man berufe sich in dieser Beziehung auf die Natur der Sache und auf den Usus. Letzterer könne verfassungsmäßig nicht bestehen; denn entweder stimme er mit der Verfassungsurkunde überein dann sey er ohnedieß überflüssig oder nicht dann könne er verbindende Kraft nicht haben, weil der einzige Weg durch die Verfassung genau und deutlich vorgeschrieben sey. Eine positive Bestimmung in der Verfassungsurkunde finde sich aber nicht, aus welcher ein ständisches Recht, die Ausgaben in den einzelnen Positionen festzustellen, hervorginge; es sey dieß also ein unbestreitbares Recht der Krone. Nach der Natur der Sache könne dieses Recht gar nicht geltend gemacht werden, da die Ausübung eines Rechts doch nicht weiter gehen könne, als das Recht selbst. Bei der Steuerbewilligung komme es wesentlich nur darauf an, daß die Gesammtsumme nicht überschritten werde, nicht aber könnten die Ziffern in allen ihren einzelnen Zergliederungen bindend bleiben, es könnten ja z. B. beim Etat des Staatsraths 1000 fl. mehr angesetzt, und bei einer andern Position wieder erspart werden. Der ersten Verwahrung könne er daher seine Zustimmung nicht ertheilen. Betreffend die zweite Verwahrung in Ansehung der Erübrigungen sey zu bemerken: im Fall eines außerordentlichen Bedürfnisses müssen die Mittel zur Deckung primo loco aus den Staatseinnahmen hergenommen; und nur wenn außerordentlicherweise neue Ausgaben erforderlich werden, wozu die vorhandenen Deckungsmittel nicht mehr ausreichen, müsse die Zustimmung der Stände zu der neuen Ausgabe erholt werden; hieraus aber folge nothwendig, daß wenn die Ersparungen hinreichen, die Ausgaben zu decken, die Regierung befugt seyn müsse, die Mittel hiezu anzuweisen, ohne vorerst mit den Ständen in Convention zu treten. Solche Erübrigungen scheinen daher die Natur eines nothwendigen Reservefonds für außerordentliche Bedürfnisse zu bilden, und es könne folglich der Regierung nicht streitig gemacht werden, ja es liege sogar in ihrer Pflicht, die Deckung in solchen Fällen aus diesen Mitteln zu nehmen. Es gelte dieß für die Ausgaben, welche sich im Verlaufe einer sechsjährigen Periode ergeben, und welche auf die angezeigte Weise aus den Erübrigungen zu decken seyen. In Ansehung dessen, was sich dann am Schlusse einer Finanzperiode noch als Erübrigung herauswerfe, könne wohl im Finanzgesetz disponirt werden. Allein auch dieses erscheine bedenklich, da es einem guten Haushalt nicht entsprechend sey, sogleich immer alle Deckungsmittel zu absorbiren, so daß man unvorhergesehenen Bedürfnissen nicht mehr begegnen könne. Ein anderes Hinderniß liege in der Natur der Erübrigungen. Nach Tit. III §. 2 sey bestimmt, daß alle vorhandenen Vorräthe an baarem Gelde zu dem unveräußerlichen Staatsgute gehören, und hiezu lasse der §. 7 Abs. 2 eben dieses Titels ersehen, daß der Monarch damit nach Zeit und Umständen zweckmäßige Veränderungen und Verbesserungen vornehmen könne, woraus0807 hervorgehen dürfte, daß nach der Verfassung den Ständen ein Dispositionsrecht darüber nicht zustehe, sondern daß die Staatsregierung hiermit im Interesse der allgemeinen Wohlfahrt des Landes verfügen könne, also freilich nicht nach Willkür, sondern so, daß auch die Stände, wenn die Verwendung der Erübrigungen ihnen vorgelegt würde, hiegegen keine Einwendung erheben könnten. Indeß sey über diese Verwendungen bis jetzt auch niemals ohne den Beirath der Stände verfügt worden, und diese haben bei den Nachweisungen von drei zu drei Jahren immerhin Gelegenheit, ihre Rechte geltend zu machen, so daß keine Ausgabe aus den Erübrigungen stattfinden könne, die nicht als nothwendig gerechtfertigt erscheine. Er müsse daher auch der zweiten Verwahrung seine Zustimmung versagen. Die dritte Verwahrung sey auf das Recht gegründet, welches der Kammer vindicirt werden wolle, Zusätze zu den Budgetsanschlägen zu beantragen. Referent gehe zur Begründung dieses Zusetzungsrechtes von der Ansicht aus, daß der Kammer das Recht eingeräumt werden müsse, die Größe der Einnahmen sowohl als der Ausgaben unabänderlich festzusetzen. Redner sey der gegentheiligen Ansicht, die Stände allein seyen gar nicht im Stande, das Bedürfniß der Steuern zu bemessen, welche zur Deckung der Ausgaben erforderlich seyen, übrigens sey auch von einem solchen Rechte in der Verfassungsurkunde nicht die Rede, die Krone habe sich demnach, wie er bereits erörtert habe, desselben nicht entäußert. Deßhalb vermöge er auch diese dritte Verwahrung nicht anzuerkennen. Decan Götz dagegen schloß sich der Meinung an, daß das Finanzgesetz wirklich im ganzen Sinne des Wortes als ein Gesetz zu betrachten, und daß die Erübrigungen, wie auch der Hr. Referent ausgesprochen, wirklich für zu viel bezahlte Steuern anzusehen seyen, weßhalb es höchst wünschenswerth wäre, daß den Ständen hiebei ein entscheidender Beirath vergönnt werde.

(Fortsetzung folgt.)

Heute wurde in der Kammer der Abgeordneten unter Anderm über die Rückäußerung der Kammer der Reichsräthe in Betreff des Nachdrucksgesetzes berathen. Die Amendements wurden theils angenommen, theils abgelehnt. Auf ihren von der Kammer der Reichsräthe verworfenen Wünschen in Betreff der Censur und eines Preßgesetzes glaubte die Kammer nicht bestehen zu sollen. Auf die in dieser Beziehung zwischen dem Antragsteller (Freiherrn v. Thon-Dittmer) und dem königl. Hrn. Minister des Innern gewechselten Aeußerungen werden wir zurückkommen. *)Die Redaction der Allg. Ztg. dürfte Gelegenheit haben, eine Erläuterung beizufügen, um einen, wie wir hören, erhobenen Zweifel zu lösen.(Bayer. Bl.)

Die Ständeversammlung ist um zwei Tage verlängert; ihre Wirksamkeit schließt demnach Freitags den 10 April Abends. In Folge allerhöchster Ermächtigung übergab der Minister des Innern, Hr. v. Abel, der Kammer die vom zweiten Ausschuß wiederholt nachgesuchten Nachweisungen über die Cassenbestände pro ultimo 1837 / 38 mit 20,486,648 fl., bestehend 1) in dem Originalschreiben des Oberstrechnungshofs an Se. Maj. den König vom 23 März, dann 2) den diesem Schreiben beigelegten Ausweis der benannten Summe, welche nach dem Abschlusse der rechnungsmäßigen Nachweisungen pro 1837 / 38 sich als effectiver Cassenbestand ergeben hat, in originali. Der baare Cassabestand ist 6,562,417 fl. In mehreren deutschen Blättern ist die Notiz enthalten, Se. k. Hoh. der Kronprinz von Bayern würde die heilige Woche in Jerusalem zubringen, während derselbe sich hier befindet, und von einer bevorstehenden Reise nach dem Orient im Publicum nichts bekannt ist.

Der kais. österreichische Hofdolmetscher, Hofrath Huszard, ist auf der Reise nach London aus Wien hier eingetroffen. Wie man nun hört, dürfte nicht vor der Mitte dieses Monats die ganze Taunuseisenbahn dem öffentlichen Dienst übergeben werden können. Den Freunden der Muse Friedrich Rückerts wird es angenehm seyn zu vernehmen, daß demnächst dahier eine Auswahl aus seinen in sechs Bänden gesammelten Gedichten (mit des Verfassers und des Verlegers Genehmigung) erscheint. Unser Senat wird in der morgen stattfindenden Sitzung, dem Vernehmen nach, das Programm der Säcularfeier der Erfindung der Buchdruckerkunst prüfen und darüber beschließen.

Heute Abends um 10 Uhr verschied hier nach einem langen und schweren Todeskampfe, in einem Alter von 72 Jahren und 8 Monaten, der k. sächsische wirkliche Geh. Rath, des k. sächsischen Civilverdienstordens Großkreuz, Hr. Georg Graf v. Einsiedel, Standesherr zu Reibersdorf und Seidenberg. Mit vielen Kenntnissen und Geistesgaben ausgerüstet, hat er seinem Landesherrn in die zwanzig Jahre auf Gesandtschaftsposten mit Eifer und Anhänglichkeit zu dienen und höchstes Anerkenntniß zu finden das Glück gehabt. (Leipz. Z.)

Preußen.

Se. kais. Hoh. der Großfürst-Thronfolger von Rußland ist mit seinem ganzen Gefolge nach Weimar abgereist. (Preuß. St. Z.)

Rußland.

Mehrere Schiffe, die aus den Häfen des schwarzen Meeres hier anlangten, brachten die Sage, daß Ibrahim Pascha mit seiner Armee gegen Koniah vorrücke, und daß die Dardanellen bereits von den europäischen Escadren passirt worden seyen, um Konstantinopel gegen einen Handstreich der Aegyptier zu decken. Obwohl dieß offenbar falsche Gerüchte sind, so ist man hier doch auf Krieg gefaßt, und Niemand zweifelt, daß Ibrahim Pascha im Frühjahr die Feindseligkeiten gegen die Pforte wieder beginnen werde. Man glaubt indessen allgemein, daß seine Operationen eher Diarbekir und Bagdad, denn Karamanien und Kleinasien zum nächsten Ziel haben dürften. Auch haben wirklich die letzten von den asiatischen Küsten eingegangenen Nachrichten von häufigen Einfällen der Aegyptier in jene Länder Erwähnung gethan. Weder in Odessa noch in Sebastopol wird irgend eine auffallende Bewegung bemerkt, so daß man wenigstens für die nächsten Augenblicke so ziemlich beruhigt ist. Aus Theodosia erfährt man, daß der in Kertsch commandirende russische General Rajewsky sich plötzlich auf einem russischen Dampfboot daselbst eingeschifft habe, um nach der tscherkessischen Küste abzugehen. Es sind nämlich wiederholte Meldungen von den wiedereröffneten Kriegsoperationen der Tscherkessen gegen die Russen eingegangen und von bedeutenden Nachtheilen, welche die letztern erlitten haben sollen. Unweit der Mündung des Flüßchens Tuabs hatten die Russen im Sommer des verwichenen Jahrs ein Fort angelegt und mit großer Sorgfalt ausgerüstet. Die Stämme der Ubych und Schapsugen, die sich durch jenes Fort sehr bedroht glaubten, machten in den letzten Tagen des Februars oder Anfangs März einen Angriff auf diesen Punkt, und es gelang ihnen, die Besatzung zu überrumpeln. Mit großer Kühnheit erstiegen sie auf Handleitern die Wälle und bemächtigten sich des Forts. Die aus mehreren hundert Mann zusammengesetzte Besatzung mußte über die Klinge springen, alle Befestigungen wurden zerstört, worauf sich die Tscherkessen in die Gebirge zurückzogen. Eine ziemliche Menge Kriegsmunition und 13 Stück Artillerie so wie sämmtliche Waffen der erschlagenen russischen Soldaten waren die Trophäen, mit denen sie in ihre Dörfer zurückkehrten. Ein gleichzeitiger Angriff, den dieselben auf Tuabs, ein anderes russisches Fort am0808 Flusse selbst, unternahmen, mißlang gänzlich; nach zwei vergeblichen Angriffen mußten sich die Tscherkessen mit blutigen Köpfen zurückziehen. Die meisten an der nördlichen Küste des schwarzen Meeres gelegenen Häfen sind vom Eise gänzlich befreit, nur die Einfahrt in den Hafen von Kertsch ist noch verschlossen.

Oesterreich.

Der Reichstag von Ungarn hat endlich die königliche Proposition hinsichtlich der Recrutenstellung erledigt, und die Aushebung von 38,000 Mann bewilligt. Man wird unverzüglich dazu schreiten, da die Auflösung der Landwehrbataillone, die jetzt in der ganzen Monarchie im Werke ist, eine Vermehrung der Linienmannschaft wünschenswerth macht. Se. Durchl. der Prinz Ferdinand von Sachsen-Coburg tritt morgen die Reise nach Brüssel an.

Aegypten.

Die Pest, wenn es Pest ist, geht besser; man beginnt zu glauben, daß dieses Jahr hinsichtlich jener Krankheit viel Uebertreibung stattgefunden, welcher die Politik nicht ganz fremd seyn soll; es stirbt beinahe Niemand mehr, ohne daß die Pestärzte es für Pest erklären. Noch kann man der Sache nicht recht auf den Grund kommen. Einige im Frankenquartier stattgehabte Pestfälle, zum wenigsten von den Aerzten der Quarantäne dafür ausgegeben, haben hier viel Lärmen gemacht, da man die Angaben nicht bewährt fand! Man schreibt aus Syrien, daß Sheriff Pascha bei einem Angriff auf die Bergbewohner des Horan 400 Mann verloren habe. Er wollte die Bewohner zwingen, einige Dörfer, wo sich die Pest erklärt hatte, zu umzingeln; da sie sich wiedersetzten, ließ er sie angreifen und wurde zurückgeschlagen. Die Bewohner des Horan sollen ein Bündniß unter sich gemacht und beschlossen haben, sich jeder in ihre Rechte eingreifenden Maaßregel Ibrahim Pascha's mit Gewalt zu widersetzen. Jeder muß je nach seinen Mitteln von 15 bis 50 Piaster türkisch zum Einkauf von Waffen und Munition beitragen. In einigen Tagen erwartet man das Paketboot von Beyrut, welches uns weitere Berichte bringen wird. Gestern Abend kam ein englisches Dampfboot von Vurla hier an, man sagt, um die ostindischen Briefe für die Escadre zu holen, wahrscheinlich aber, um zu sehen, was hier vorgeht. Die Officiere dieses Dampfbootes stiegen ans Land, ohne sich an die Vorstellungen der Sanitätswachen zu kehren, auch ohne ihren Gesundheitspaß vorzuzeigen. Es muß wohl endlich zwischen dem Pascha und den Consuln der Quatantäneanstalt wegen zum offnen Kriege kommen; man behandelt den Pascha mit wenig Schonung.

0801

Verhandlungen der Pariser Akademie im Verlaufe des Monats März.

Arago berichtete der Akademie über das Beleuchtungsgas von Selligue. Bekanntlich hat das bis jetzt angewendete Gas den Nachtheil, daß es nicht bloß einen sehr widerlichen Geruch nach Schwefelwasserstoffgas hinterläßt, sondern auch die Metalle und insbesondere vergoldete Gegenstände schwärzt, so zwar, daß man den Gebrauch desselben in mehreren Magazinen von Paris einzustellen gezwungen war. Nach langen und mühsamen Versuchen ist es nun Selligue gelungen, ein Gas darzustellen, welches vermittelst Wasser und eines bituminösen Oels gewonnen wird, das er wieder im Großen aus dem Brandschiefer auszieht, wovon Frankreich Lager von mehr als 40 Stunden im Umkreise besitzt. Der Apparat ist sehr einfach und besteht aus Metallcylindern, in welchen das Wasser sich zersetzt, während zu gleicher Zeit das Oel tropfenweise sich beimischt. Das Gas brennt mit dem schönsten Glanze und verbreitet nicht im mindesten schweflige Theile, weßwegen auch die Flamme vor silbernen Reverberen spielt, ohne sie je zu schwärzen. Zugleich kommt diese Beleuchtungsart bedeutend wohlfeiler, und ist in Dijon, Straßburg, Marseille, Antwerpen und theilweise in Paris seither eingeführt. Den einzigen Nachtheil hatte sie, daß das Gas bei großer Kälte einen Theil seines Kohlenstoffs abgibt, allein auch dieß scheint nur bei einem sehr hohen Grade statt zu finden, denn in Lyon hat das Gas den ganzen Winter hindurch durchaus keine Aenderung erlitten, obgleich die Kälte bedeutend war und das Gas mehr als 3000 Meter weit fortgeleitet wurde.

Von allen Modificationen, die seither mit dem Daguerréotyp vorgenommen worden sind, ist bloß ein Verfahren Gaudins, die Lichtbilder gegen alle Friction zu schützen, und Soleils Vereinfachung in der Uebertragung der Quecksilberdämpfe an die jodirte Silberplatte zu erwähnen. Derselbe bedient sich eines Amalgams aus 1 Theil Silber und 5 Theilen Quecksilber, womit er eine dünne Scheibe aus feinem Silber bestreicht, welche in den gewöhnlichen Apparat und zwar in die Nähe des Bodens gebracht wird, welcher aus Eisenblech besteht und mittelst einer Lampe immer gleichmäßig erhitzt wird, bis das Bild erscheint.

Dupin erstattete einen sehr günstigen Bericht über bedeutende Verbesserungen an Instrumenten für Ballistik, welche die Artillerieofficiere Piobert und Morin zu Metz ausgeführt haben. Der erstere setzte die Akademie außerdem von einer Aufbewahrungsmethode des Pulvers in Kenntniß, wodurch er die außerordentlichen Gefahren, welche das Auffliegen von Pulvermagazinen begleitet, großentheils zu beseitigen glaubt. Bekanntlich entzündet sich das pulverisirte Pulver bloß schichtenweise (in einer Secunde z. B. bloß eine Schichte von 12-13 Millimetres) während gekörntes Pulver sich fast sämmtlich in einer Zehntelsecunde entzündet und explodirt, da die einzelnen Pulverkörner immer Zwischenräume zwischen sich lassen, durch welche das Feuer sich augenblicklich mittheilt. Vermischt man nun das gekörnte Pulver mit gepulvertem in der Art, daß keine Zwischenräume mehr existiren, so entzündet es sich wie das gestoßene ohne bedeutende Explosion und läßt sich auch länger so bewahren und, wenn es nöthig ist, in kurzem wieder in Körner und Pulver abscheiden.

Ein gewisser Penzold übergab der Akademie einen Apparat, um jede Art Stoffe binnen einigen Minuten zu trocknen, ohne Druck noch Wärme anzuwenden. Die Wäsche wird nämlich in eine Art Trommel gebracht, welche sich mit außerordentlicher Schnelligkeit, über 3000mal in der Minute, kreisförmig um einen fixen Punkt bewegt, und welche vermittelst einer Menge kleiner Löcher an ihrer Peripherie den einzelnen Wassertheilchen Ausgang verschafft eine Idee, welche (ist sie neu?) von der Akademie günstig aufgenommen wurde.

Gasparin las eine Abhandlung über die Mittel, die Gränzen der Cultur des Maulbeerbaums und der Zucht der Seidenwürmer zu bestimmen. In diesem höchst interessanten Werke sind vorzüglich Notizen über eine Art Malaria bemerkenswerth, welche in einigen Gegenden Frankreichs herrscht und fast sämmtliche Seidenwürmer aufreibt. Gasparin hat während der Dauer solcher Epidemien den Nachtthau seit mehreren Jahren gesammelt und ihn immer ammoniakalisch und so giftig gefunden, daß kleinere Thiere, wie Kaninchen, damit bestrichen, binnen kurzem zu Grunde gingen.

Stanislaus Julien legte der Akademie Proben eines Zeuges vor, welcher in China aus den Fasern einer Pflanze bereitet wird. Dieser Stoff stammt von der Urtica nivea, wird von den Chinesen A - pu d. h. Sommerzeug genannt, und wegen seiner Weiße und Dauerhaftigkeit selbst der Seide vorgezogen. Adolph Brogniart bemerkte, daß der Same der aus China ihm zugekommenen urtica nivea schon aufgegangen sey, die Pflanze sich wenig von einer in den Gewächshäusern schon länger gezogenen Species unterscheide aber, da letztere Pflanze nur selten blühe und fast niemals Samen zur Reife bringe, müsse er zweifeln, ob diese Pflanze jemals in Frankreich sich cultiviren lasse.

Demidoff gab eine Reihe von Beobachtungen, welche auf dem Observatorium angestellt wurden, das er am Abhange des Ural errichten ließ so wie Mittheilungen über die Fortschritte, welche Jacobi's Galvanoplastik seitdem gemacht hat. Derselbe hat nunmehr alle Hindernisse überwunden, welche die Adhäsion zwischen Original und Copie wenn sie aus demselben Metall bestanden darbot. Außerdem bewiesen die dargelegten Proben, daß selbst Erhabenheiten, welche dem Tastsinn entgehen, wie z. B. jene Quecksilberkügelchen, sich abconterfeien, welche bei den Photographien bekannterweise die lichten Partien darstellen.

Serres theilte Bemerkungen mit über die rothe Färbung des Steinsalzes. Das Mikroskop nämlich hat ihn überzeugt, daß diese Färbung durch ähnliche kleine Thiere hervorgebracht wird, wie dieß in den Salzsümpfen der Fall ist.

Dutrochet übergab das Resultat seiner Versuche mit dem thermoelektrischen Apparate von Becquerel über die Eigenwärme der sogenannten kaltblütigen Thiere. In freier Luft scheinen sie weniger Wärme zu besitzen, als das sie umgebende Medium. In einer jedoch mit Feuchtigkeit geschwängerten Atmosphäre, wodurch die Verdünstungskälte aufgehoben wird, zeigten ihm der Frosch, die Kröte und die graue Eidechse eine Eigenwärme zwischen 2 / 100 - 25 / 100 eines hunderttheiligen Grades, während dieselbe den Fischen, Mollusken, Anneliden und Crustaceen gänzlich fehlte. Eigenwärme aber in geringerm Grade fand er dagegen bei mehreren Insecten.

Alexander v. Humboldt übersandte der Akademie ein Stück von einer filzartigen Substanz, welche in Schlesien nach einer Ueberschwemmung der Oder im vorigen Jahr auf dem Lande zurückblieb. Sie bedeckte über 300 Quadratfuß, und besteht nach den Untersuchungen Ehrenbergs aus den Fasern der conferva0802 rivularis, welche außerdem die Kieselpanzer von 15 Arten von Infusorien enthielten. Auch der irischen Akademie ward erst neuerdings eine ähnliche Substanz aus Irland und eine andere von Herschel überschickt, welche am Ausfluß eines Stromes im südlichen Afrika gefunden worden war, übrigens von einer andern Conferven-Art herrührt.

Außerdem theilte A. v. Humboldt die fernern Untersuchungen von Ehrenberg über die korallenförmigen Polythalamien (Bryozoa) und Infusorien mit, welche in gewissen Kreideschichten bis zu 19 / 20 der Masse bilden.

Von mehr als 15 Species dieser Thiere sind bereits die identischen Exemplare lebend in der Ost - und Nordsee aufgefunden worden.

Flourens las den zweiten Theil seiner Abhandlung über die eigenthümliche rothe Färbung der Knochen und Zähne an Säugthieren, welche man mit Färberröthe nährt. Dieser merkwürdige Vorgang gab ihm manche wichtige Thatsachen für die Knochenbildung zu gewinnen. Außer der ungemein schnellen Färbung der Knochen (bei einem jungen Schwein z. B. schon nach 24 Stunden) geht aus der abwechselnden rothen und weißen Färbung der Knochen nach dem jedesmaligen Nahrungswechsel deutlich hervor, daß bei den Knochen eine stete Ablagerung neuer Schichten auf der Außenfläche und eine stete Aufsaugung gegen die Markhöhle hin statt finde, während bei den Zähnen der Proceß gerade umgekehrt ist; denn bei diesen bemerkt man eine stete Aufsaugung an der Außenfläche und eine stete Ablagerung neuer Schichten nach innen zu.

Rognette richtete an die Akademie ein Schreiben, worin er von seiner Behandlungsweise der Arsenikvergifteten Rechenschaft gibt. Eine Mischung von Weingeist mit Fleischbrühe, 15 bis 30 Grammen auf einen Gran Arsenik hält er für sicheres Gegengift, wenigstens seinen Versuchen an Thieren nach, wovon er acht unter zehn auf solche Weise gerettet hat.

Das Schwefelmonopol in Sicilien.

(Beschluß.)

Um begreiflich zu machen, wie eine, für sich betrachtet, den Bedürfnissen so sehr entsprechende Maaßregel so viel Unheil anrichten konnte, als wirklich geschehen ist, wird vor Allem nöthig seyn, die allgemeinen Verhältnisse des durch den Contract herbeigeführten Standes des Schwefelhandels in bestimmte Zahlen zu fassen. Die Gesellschaft ist verpflichtet, jährlich 600,000 Cantar Schwefel zu übernehmen und für 300,000 Cantar eine Entschädigung von 4 Carlin zu geben. Jeder Cantar kommt ihr über 3 Ducati zu stehen. Der ihr bewilligte Verkaufspreis muß also gegen 4 Ducati betragen.

Gleich auf das erste Gerücht, daß die Regierung in der Schwefelangelegenheit eine Abhülfe getroffen habe, gingen vom Januar bis Ende Mai zu allmählich steigendem Preise mehr als 500,000 Cantar Schwefel aus Sicilien, und im Junius und Julius stieg die Ausfuhr zu der ganz unerhörten Höhe von 600,000 Cantar, woraus (wie die Schutzschrift versichert) Sicilien ein Gewinn von fast zwei Millionen Ducati erwuchs.

Kann man, nachdem die Schutzschrift selbst wiederholt versichert hat, der Schwefelverbrauch in Europa erleide fast gar keine Schwankungen, und nachdem man den durchschnittlichen Absatz des ganzen Jahres auf 600,000 Cantar angeschlagen hat, das plötzliche Herzuströmen der Käufer, durch welches innerhalb sieben Monaten der Absatz eines gewöhnlichen ganzen Jahres beinahe auf das Doppelte gesteigert ward, anders erklären, als aus der Besorgniß der Abnehmer, die Waare, sobald die neue Maaßregel ins Leben träte, theurer bezahlen zu müssen, und aus dem Wunsche, sich bei guter Zeit mit einer langausreichenden Quantität des Schwefels, der ja nach der Angabe der officiellen Schrift durch Auflagern nicht verdirbt, zu versorgen. Daß dieser Schwefel nicht von der Compagnie, sondern noch von den Besitzern selbst und andern Speculanten verkauft worden sey, scheint auch die Angabe des Gewinns zu beweisen, da nach dem Verkaufspreise der Compagnie 1,100,000 Cantar über vier Millionen Ducati einbringen müßten; die angeblichen zwei Millionen aber auf einen Verkaufspreis unter zwei Ducati pro Cantar im Durchschnitt, also wie gewöhnlich in guten Jahren zwischen 16 und 20 Carlin schließen lassen, oder die officielle Schrift müßte dann die zwei Millionen Ducati nur auf die im Junius und Julius ausgeführten 600,000 Cantar beziehen, welche Annahme zu den contractmäßigen Zahlungen der Compagnie von 1,666,000 Ducati für 600,000 Cantar einigermaßen stimmen würde. Alsdann sind aber immer 500,000 Cantar in demselben Jahre schon vorher abgesetzt gewesen, und die nothwendige Folge davon hat eine Stockung des Handels für den Rest des Jahres und das folgende Jahr 1839 seyn müssen.

Es wird hiedurch die Behauptung, welche wir schon in Neapel von allen Seiten aufstellen hörten, bestätigt, daß die Compagnie sich arg verrechnet habe und bei ihrem Contract nicht bestehen könne. Möglich, daß mit dem Verlauf der Zeit diese ersten Scharten sich auswetzen lassen! Inzwischen sollte man denken, daß der Nachtheil ganz allein auf Seite der Compagnie, daß hingegen die Minenbesitzer durch die Gewißheit eines regelmäßig unter ihnen vertheilten Absatzes zu bestimmtem Preise und durch die Aussicht auf Verbesserung der Wege zufriedengestellt, das gesammte Volk aber durch die den Armen gewordene Unterstützung, und besonders durch die Herabsetzung der Getreideabgabe ganz zu Gunsten der Maaßregel gewonnen seyn müßte. Im Widerspruch hiermit stoßen wir überall auf heftige Klagen, scharfen Tadel, tiefe Entrüstung und allgemeine Erbitterung. Sehr natürlich! Mit dem Wegebau ist, wie es heißt, noch kein Anfang gemacht worden; von der Verringerung der Auflagen will man nirgends etwas gespürt haben; über die Verwendung der für die Armen, und insonderheit für die sicilischen Armen bestimmten Summe ist wenigstens nicht öffentliche Rechenschaft gegeben worden; und, was das Allerschlimmste ist, die Compagnie hat die durch den Contract erforderte Quantität Schwefel in diesem Jahre nicht genommen. Die Ursache hiervon erklärt sich aus den obigen Berechnungen; die Möglichkeit, welche anderwärts ein Räthsel seyn würde, hat an dem Zustande des Landes, wie ich in meinen frühern Briefen ihn schon vielfältig geschildert habe, ihren Commentar. Den Vorwand soll die gerichtliche Abschätzung gegeben haben. Die Gesellschaft erklärte, daß sie mit dem Entgegennehmen des Schwefels warten müßte, bis festgesetzt wäre, wie viel sie von jedem Eigenthümer zu verlangen habe. Verzögerung von Taxationen wird vielleicht nirgends zu den schwierigsten Kunststücken gehören, gewiß am wenigsten im Königreich beider Sicilien, wo die Göttin Käuflichkeit mit ihrer Wage und nicht blind, vielmehr mit allen Argusaugen auf dem Throne sitzt.

Da nun durch den ungeheuern Absatz in dem ersten Monat des verflossenen Jahres die Betriebsamkeit in den Werken und Oefen außerordentlich zugenommen hatte und dann plötzlich aller Absatz aufhörte, während der Eifer der Production fortdauerte, so sahen viele Besitzer sich außer Stand, ihre Arbeiter zu bezahlen. Die Arbeiter, unversehens brodlos geworden und ohne Aussicht auf andern Erwerb, zerstreuten sich im Lande und suchten ihr Leben mit Wegelagerung, Kinderraub, in0803 Hoffnung des Lösegeldes und Brandschatzung aller Art zu fristen. Die Banden wurden so zahlreich und so dreist, daß im vorigen Winter selbst in den Straßen von Palermo Niemand seines Lebens sicher war. Da man von den verheißenen Vortheilen des Schwefelmonopols keinen einzigen, wohl aber die durch dasselbe hervorgerufenen Uebel empfand, so konnte die allgemeine Entrüstung über diese Maaßregel nicht ausbleiben. Am meisten schrieen natürlich dawider diejenigen Besitzer von Schwefelwerken, welche zu Grunde gerichtet waren. Die übrigen aber, welche sich halten konnten, waren auch nicht zufrieden, denn von dem ihnen ganz erwünschten Ruin Vieler hatten sie deßhalb keinen Vortheil, weil die Compagnie mit dem Abnehmen des Schwefels einhielt und andere Käufer sich nicht fanden, und weil sie überhaupt viel lieber selbst zu dem der Compagnie bewilligten hohen Verkaufspreise verkauft hätten, als durch Freude über die um 466,000 Ducati vermehrte Staatseinnahme ihren Patriotismus zu beweisen. Einer der Besitzer versicherte mir, die Gesellschaft habe von ihm 10,000 Cantar genommen, während er allein 400,000 Cantar ausbeuten könnte. Ihn fechte das wenig an; er lasse ruhig fortarbeiten und lagere seinen Schwefel auf, in der Hoffnung besserer Zeiten, es fehle ihm weder an Capitalien noch an Raum dazu; doch von den 145 Eigenthümern in Sicilien seyen wenige so günstig gestellt; man thue ihnen himmelschreiende Gewalt; es sey ein fürchterlicher Eingriff in die geheiligten Rechte des Eigenthums. Man sieht, wie diese Ansicht von der Sache, so einseitig sie ist, doch unter den Leuten sich verbreitet hat; wie werden erst jene reden, welche ihre Arbeiten haben einstellen müssen! Die gegenwärtige dringende Noth macht die Möglichkeit künftiger besserer Conjuncturen vergessen. In der Maaßregel wird nichts gefunden, als eine neue Geldschneiderei der Regierung; in den Unternehmern erkennt man nur die bevorzugten Fremden, die gehaßten Franzosen. Die in Bezug auf diese Angelegenheit herrschende Stimmung gibt folgendes Wort eines persönlich unbetheiligten und sehr einsichtsvollen Siciliers zu erkennen. Wir leben in einem Lande, welches der Herr mit seinem besten Segen gesegnet hat, welches von Fruchtbarkeit überfließt, welches an Hülfsmitteln nicht seines Gleichen hat. Die Gaben, welche wir vom Himmel haben, hat man stückweise eine nach der andern uns verderbt und uns entrissen. Da ist uns nichts geblieben, als noch ein kleiner Brunnen, den Satan uns im Schooße der Erde brodeln läßt. Und nicht zufrieden, uns um die Güter, die uns Gott geschenkt hat, zu betrügen, hat man zuletzt uns auch noch dasjenige geraubt, was selbst der Teufel uns gegönnt hat. *)Nach dieser Darstellung des Schwefelmonopols in Sicilien erlauben wir uns auf das so eben erschienene Werk von Friedrich v. Raumer: Italien. Beiträge zur Kenntniß dieses Landes (2 Theile), zu verweisen, wo sich eine lichtvolle Auseinandersetzung der Verhältnisse findet.

Spanien.

Während der blutige Kampf in den Provinzen fortgeht, verliert der Congreß seine Zeit mit der zu nichts führenden Discussion der Adresse, welche nur dazu dient, verschiedenen Deputirten Gelegenheit zu geben, ihre längst anerkannten Rednertalente mit neuem Glanze zu entfalten. In der That muß man den Reden, in welchen Alcala Galiano und Martinez de la Rosa die trefflichsten Grundsätze der Versöhnlichkeit, der Mäßigung, der wahren Gerechtigkeit aussprachen, Bewunderung zollen; mehr aber als Bewunderung, die allgemeinste Begeisterung, die tiefste, sich in Thränen Luft machende Rührung erregte ein Vortrag des Deputirten von Guipuscoa, Olano, der vorgestern zum erstenmal im Congresse das Wort nahm. Dieser junge Mann, der seit sechs Jahren für seine Königin focht, und mit rühmlichen Narben geziert ist, war in Espartero's Gefolge Zeuge der denkwürdigen Aussöhnung von Vergara, und wurde von eben den Leuten, gegen die er die Waffen geführt hatte, vertrauensvoll zu ihrem Vertreter im Nationalcongresse gewählt. Da Olozaga und Calatrava jene Nordprovinzen mit dem Vorwurfe zweideutiger Gesinnungen belasten wollten, so erhob sich Hr. Olano mit Unwillen, und machte seinen Gefühlen in einer Sprache Luft, die eines ächten castilischen Ritters würdig war. Zuerst deutete er an, wie gefährlich, wie kleinlich und unstatthaft es sey, aufs neue Fragen zur Erörterung zu bringen, die bereits durch Thatsachen entschieden sind, und dann vertheidigte er mit unwiderlegbarer Wahrheit die Hochherzigkeit der Bewohner der baskischen Provinzen, die Treue, mit der sie den geleisteten Schwur beobachten, ihre Liebe zu den Einrichtungen ihrer Altvordern, denen sie nicht nur die Rettung ihrer Freiheit, sondern auch die Erhaltung ihrer Sittlichkeit und ihres Glaubens verdanken. Aller Ruhm fiel in dieser Rede auf die, nicht durch die Gewalt der Waffen, sondern durch das erwachende Gefühl von der Nothwendigkeit der Aussöhnung wieder gewonnenen Provinzen, und die Begeisterung, mit welcher der Redner sich ausdrückte, fand auf allen Seiten des Congresses den lautesten Anklang. Diese Rede, die keines Auszugs fähig ist, gibt durch das Anführen vieler geschichtlichen Einzelnheiten nicht weniger als durch ihr eigenthümliches Gepräge die wichtigsten Aufschlüsse über die eigentliche Beschaffenheit des von den Basken geführten Kampfes und über die wahre Veranlassung der Beendigung desselben. Gestern wurde eine Commission niedergesetzt, um auf das schnellste die Mittel anzugeben, durch welche den in den Vertrag von Vergara einbegriffenen Officieren, so so wie den Wittwen und Waisen, welche die Nation unter ihren Schutz genommen hat, ihr Auskommen gesichert werden könnte. In diesen Tagen sind Couriere von Espartero eingetroffen und an ihn zurückbefördert worden, ohne daß etwas Bestimmtes über die gemachten Mittheilungen verlautet hätte. Gewiß ist es, daß der Herzog de la Victoria fortwährend auf die Moderirten zürnt, und auch über den Einfluß, welchen der französische Botschafter auf das bestehende Ministerium ausüben soll, seine Unzufriedenheit zu erkennen gibt, und daher erklären sich vielleicht die Gerüchte von einem bevorstehenden Ministerwechsel. Namentlich wird der Deputirte Sancho als eine der Personen bezeichnet, deren Eintritt in das Ministerium der Herzog wünsche. Hr. Sancho, sonst einer der heftigsten Redner von der Opposition, hat in der jetzigen Legislatur noch nicht das Wort genommen. So wie mir die Lage der Dinge erscheint, glaube ich, daß ein mehr oder minder vollständiger Ministerwechsel erst bei Gelegenheit der Discussion der von der Regierung vorgelegten Gesetzesentwürfe über Ayuntamientos, Budgets u. s. w. erfolgen wird; denn daß die Majorität des Congresses das Ministerium ohne weiteres ermächtigen werde, jene Gesetze in Ausführung zu bringen, kann ich unmöglich glauben, indem durch diese Ermächtigung der Congreß selbst das Decret seiner Auflösung unterzeichnen würde.

Niederlande.

Die zweite Kammer der Generalstaaten hat sich bis zum 23 April vertagt, in Erwartung, daß die Regierung auf die hinsichtlich des Grundgesetzes und des Budgets sehr lebhaften Bemerkungen bis dahin geantwortet haben0804 werde. Von den in den Abtheilungen über die Vorschläge in Betreff des Grundgesetzes stattgehabten Prüfungen vernimmt man, daß man neuerdings auf eine genügende Revision gedrungen hat. Man hat nochmals verlangt, die Regierung möge ihre Aufmerksamkeit vielen von den Abtheilungen früher entwickelten Punkten zuwenden, namentlich bleibt der Wunsch allgemein, daß die ministerielle Verantwortlichkeit in dem von der Kammer gemeinten Sinne als Grundlage der neuen Staatsverfassung in dasselbe aufgenommen und darin festgestellt würde. Mit einigen der jüngst vorgeschlagenen Modificationen ist man zufrieden. So war es der Mehrzahl der Mitglieder angenehm, daß die Eintheilung der Staatsbudgets in ein - und zehnjährige aufhören soll. Man begreift jedoch nicht, weßhalb die Ausgaben für zwei Jahre, und die Einnahmen auf unbestimmte Zeit festgestellt werden sollen; es findet dieß durchaus keinen Beifall.

Nach einer o ficiellen Uebersicht betrug die Bevölkerung von Niederland, ohne das Herzogthum Limburg, am 1 Jan. 1839 2,615,029 Seelen. Im Jahr 1838 wurden 21,019 Ehen geschlossen, während 60 Ehescheidungen statt hatten.

Am 29 v. M. starb zu Leeuwarden der Gouverneur der Provinz Friesland, Baron J. Adrian van Zuylen van Nyevelt, 63 Jahre alt.

Deutschland.

Die (eben in den Protokollen gedruckt erschienenen) Reichsrathssitzungen vom 6 und 13 März, denen der königliche Minister des Innern nicht beiwohnte, waren vorzugsweise der von der Regierung beantragten Abänderung des verfassungsmäßigen Budget-Vorlage-Termins und den zwei früher modificirten Heer-Ergänzungs-Novellen gewidmet. Letzterer Gegenstand ging beinahe ohne Debatte im Sinne der Regierung durch. Wir heben daher bloß eine Stelle des Referats aus, welche übrigens sowohl im Ausschuß als in der Kammer ohne weitere Erörterung blieb. Wird, so heißt es dort, unter repräsentativer Verfassung jene verstanden, in welcher die einzelnen Ständeglieder nicht ihre speciellen Wähler und deren Localinteressen, sondern die Gesammtheit repräsentiren, so ist das bayerische Ständewesen offenbar ein repräsentatives, da hier laut Tit. VII §. 25 des Grundgesetzes sogar eidlich gelobet werden muß, des Landes allgemeines Wohl und Beste ohne Rücksicht auf besondere Stände und Classen nach innerer Ueberzeugung zu berathen. Soll aber der Ausdruck repräsentative Verfassung jenes Repräsentativsystem bezeichnen, das in Mitte steht zwischen der bloß beschränkten und der eigentlich constitutionellen Monarchie, so ermangeln dem bayerischen Staatsrecht allerdings mehrere sehr wesentliche Kriterien dieses Systems, namentlich die Wahl nach Districten ohne Classenausscheidung, die ausschließend ministerielle Verantwortlichkeit, mit dem sie bedingenden Contrasignirtseynmüssen jedes Befehls durch einen verantwortlichen Minister, die Willigung sämmtlicher Einnahmen, unbeschränktes Petitions - und Beschwerderecht und ähnliche Dinge mehr. Was auch am 19 April 1818 von den mit Vorbereitung des Grundgesetzes beauftragten Staatsmännern beabsichtet und von dem erhabenen Herrscher gut geheißen werden mochte, stets bleibt eine Thatsache unbestreitbar: am 26 Mai jenes Jahres wurde eine gemischte, d. h. eine Verfassung kundgegeben, welche weder an der alten landständischen Institution, noch an dem modernen Repräsentativsystem festhielt, deren Bestimmungen sonach in jedem speciellen Fall nur nach dem positiven Texte der treffenden Gesetzesstelle beurtheilt werden können. Theoretische Wortkämpfe führen hier so wenig zum Ziel, als sie, gegenüber den ältern Verfassungen, gefrommt haben würden, deren mannichfaltige, zum Theil höchst eigenthümliche Bestimmungen und Rechtsabgränzungen nur aus sich stammten und schöpften, in wie außer dem Bereiche germanischer Staatenbildung den Ständen häufig äußerst ausgedehnte Befugnisse einräumend, ohne deßhalb mit der in jener Zeit so hochgestellten Majestät des Thrones und mit dem damals allgemein geltenden göttlichen Recht in doctrinelle Zwiste über ihre Natur und Definition verflochten zu werden. Authentisch interpretirend können die dem Grundgesetz vorangegangenen Berathungen nie werden, indem sie nicht mit jenem publicirt, letzteres vielmehr als isolirte Erscheinung vom Lande acceptirt und beschworen, und Zusätze jeder Art also auch authentische Auslegungen durch eine eigene Bestimmung desselben (§. 5 des X. Titels) ausdrücklich dem legislativen Felde zugewiesen wurden. Historischer Werth höchster Ordnung hinwieder muß ihnen allerdings auch ständischerseits von dem Tage an zuerkannt werden, wo alle sie bildenden Documente, d. h. (nach der sehr richtigen Bemerkung eines Hrn. Reichsraths) sämmtliche Protokolle der damals niedergesetzten Ministerialconferenz, sammt dem sie basirenden Constitutionsentwurf von 1814 und dessen Motiven, und sammt jenen Plenarberathungen des k. Staatsraths, in welchem sie nochmalig Prüfung und letzte Bereifung erfuhren, entweder durch den Druck allgemein kundgegeben, oder in unzweifelhaft vollständigen Abschriften dem ständischen Archiv einverleibt werden. Einzelne Enthüllungen aber können nie Einfluß auf die ständische Beurtheilung erlangen, sowohl weil den Kammern darüber die Gewißheit mangelt, ob nicht (was bei fortschreitenden Arbeiten so leicht der Fall seyn kann) die Gesichtspunkte in dem Schooß der Conferenz selbst mehrfach modificirt, und ob nicht ein von dort entworfener Paragraph von dem Staatsrath, und auf dessen Gutachten von dem erhabenen Geber der Verfassung später aus abweichenden, vielleicht diametral entgegengesetzten Motiven gut geheißen worden, sondern auch, weil jede Auslegung zugleich ob - und subjectiver Natur ist, und die Regierung bei redlichster Absicht nie wissen kann, ob den Ständen aus dem Zusammenhang und Zusammenhalt aller Quellen eine mit dem regiminalen Dafürhalten in jeder Beziehung übereinstimmende Ansicht hervorgehen werde. Referent ist weit entfernt, eine Veröffentlichung dessen provociren zu wollen, was bisher allseitig als ausschließendes Eigenthum der Regierung gegolten, und dessen Kundwerden ihm überdieß, namentlich wenn mehrere der noch geheimen Berathungsprotokolle dem nun bekannt gegebenen über die Ausschließbarkeit der Advocaten gleichen sollten, aus dem gouvernementalen Standpunkt mehr denn bedenklich scheint. Aber den Wunsch kann er nicht unterdrücken, lieber nichts, als Auszüge dargereicht zu sehen, welche ohne Erzielung des gewünschten Effects nur dazu dienen, die ohnehin mehr und mehr sich verwickelnde Grundlage unseres öffentlichen Lebens in noch höherem Grade zu compliciren und künftigen Erörterungen, wohl auch Anmuthungen der unangenehmsten Art, Thor und Thür zu öffnen.

Umfassendere Behandlung erfuhr die angeregte Revision des VII Verfassungstitels. Der Berichterstatter hatte vor Allem hingewiesen auf jene grundgesetzliche Bestimmung, wonach Aenderungen des Grundgesetzes nur wegen absoluter Nothwendigkeit oder behufs unbestreitbaren Fortschritts stattfinden dürfen. Er hatte dann dargethan, warum ihm der jetzt geltende Budget-Vorlagetermin eben so zweckmäßig als ausführbar erschiene. Er hatte entwickelt, wie in Bayern wegen der nur von drei zu drei Jahren stattfindenden Landtage und wegen der sechsjährigen Willigungsperioden jeder Budgetlandtag eine Rechnungsziffer von nahe an 330 Millionen, und eine0805 Budgetziffer von nahe an 400 Millionen Einnahmen und Ausgaben zu erledigen habe; wie das verabschiedete Budget abermals zahlreiche Administrativstadien, ja in gewissen Beziehungen sogar noch die Landrathsversammlungen durchlaufen müsse, ehe es vollzugbereift genannt werden könne, und wie unerläßlich es sey, daß jede neue Finanzperiode sich vom ersten Tage an sogleich innerhalb eines vollkommen geregelten Etatswesens bewege. Er hatte angeführt, den bayerischen Ständen müsse um so mehr Zeit zu ruhiger Lösung ihrer Aufgabe bleiben, je mehr die Geschäftsbefähigung der zweiten Kammer durch den Umstand bedroht erschiene, daß die Regierung sich zu stets erweiterter Ausdehnung und Anwendung ihres bekanntlich alle öffentlichen Diener umfassenden Ausschließungsrechts bekenne, ohne gleichzeitig den öffentlichen, namentlich den Gemeindedienst verzichtbar zu erklären, und ohne eine Aenderung jener Bestimmungen der §§. 15 und 48 des IIten Titels der Xten Verfassungsbeilage zu initiiren, welche, die Wahl der Ersatzleute mit jener der wirklichen Abgeordneten cumulirend und beide von relativer Stimmenmehrheit abhängig machend, an die Stelle ausgeschlossener Männer des Vertrauens nicht wieder Männer des Vertrauens, sondern Repräsentanten der Minorität, ja nicht selten begünstigte eines einzigen Wahlmanns in das ständische Gremium berufe. Er hatte aus diesem Gesichtspunkte den von der Regierung zuerst beantragten sechsmonatlichen Facultativtermin als gefahrdrohend, vorzugsweise auch deßhalb bezeichnet, weil einerseits eine Zusage der Motive denselben factisch zu einem quasipräceptiven gestalte, während andrerseits das späte Bereifen wichtiger Arbeiten in der Natur größerer Verwaltungsorganismen ruhe, und allen Bureaukratien der Gedanke nahe liege, das immerhin lästige Gerede ständischer Kammern durch abgekürzte Erörterungstermine möglichst abzukürzen. Er hatte sich zu Gunsten des neuen (neunmonatlichen) Termins für den Fall erklärt, wenn der k. Minister des Innern eine an ihn zu stellende Doppelfrage Namens der Regierung genügend beantworte. Der Vortrag hatte, wie folgt, geschlossen: Unstreitig wohnt dem Ausdruck Vertrauen ein hoher Sinn bei, er verkörpert einen deutschen Begriff, einen Grundton des deutschen Charakters, und gehört insofern unter die vorzugsweise deutschen Worte. Aber nothwendig ist es, sich über den Sinn desselben klar zu verständigen, nothwendig um so mehr, als von mehr denn einer Seite unter Vertrauen die unbedingte Anerkennung aller ministeriellerseits eingebrachten Anträge und geäußerten Ansichten, und unter Mißtrauen jede abweichende Meinung verstanden zu werden scheint. Vertrauen besteht in dem Glauben an die wohlwollenden Absichten dessen, zu dem man vertraut, und daß ein tiefer, ein lebendiger unerschütterlicher Glaube an die Denkweise des Herrschers alle Bayerherzen durchglüht, dessen gibt die Geschichte der jüngsten anderthalb Decennien den ununterbrochenen Beweis. Aber unermeßlich ist der Unterschied zwischen Beurtheilung des Zweckes und zwischen Beurtheilung der Mittel zum Zwecke. Man kann tiefe Verehrung für Absichten hegen, und dennoch über Wirksamkeit und Folgen der zu Erreichung dieser Absichten vorgeschlagenen Maaßregeln verschiedener Meinung seyn, und waltet Ansichtsverschiedenheit ob, so besteht das ächte Vertrauen namentlich bei obwaltendem, ja sogar octroyirtem politischen Eide nicht im Unterdrücken der innern Stimme, sondern in furchtloser Gewissenentfaltung. So wurden bisher in Bayern die Regierungsvorschläge, so die zahlreichen Verwerfungen von Gesetzesentwürfen in den Jahren 1819, 1822, 1825, 1828, 1831 und 1834 behandelt, so erlangten die besten Gesetze unserer constitutionellen Zeit, so namentlich das von ganz Deutschland als musterhaft anerkannte Expropriationsgesetz ihre gegenwärtige Gestalt, so sagte noch 1834 die Regierung im Geist ihres erhabenen Leitpunktes zu einer andern Kammer: Meine Herren! prüfen Sie den Gesetzesvorschlag mit der größten Unbefangenheit; verwerfen Sie, was Ihrer Ueberzeugung nicht entspricht. Ja, seyen Sie überzeugt, daß das Verwerfen des Ganzen oder einzelner Paragraphe der Staatsregierung weit angenehmer ist, als das Durchgehen desselben gegen die Ansicht der Kammer. Eine Staatsregierung, welche, ich darf es bejahen, wohl etwas Höheres als ihre Vorschläge, welche die ruhige und besonnene Stimme des Landes kennt, will nicht Gesetzesvorschläge durch die ständischen Säle zwingen, sondern nur das zum Gesetz erwachsen sehen, was als reifberathener offen und frei ausgesprochener Wunsch der Kammern erscheint.

Und ein andermal: Sie stehen im Begriff, meine Herren! über eine der wichtigsten Fragen unseres politischen Lebens abzuurtheilen. Sie haben in den nächsten Minuten darüber zu entscheiden, ob die lang gehegten Wünsche der Gemeinden in Erfüllung gehen sollen, oder nicht. Hat Ihnen die Discussion bewiesen, daß diese Wünsche auf Irrthümern beruhen, dann ist es ihre Pflicht, den auf Abhülfe zielenden Regierungsentwurf zu verwerfen. Und so muß es fortan gehalten werden, soll anders die ständische Institution eine Realität, der Ständeberuf ein mit der innern Stimme vereinbarer, und das erhabene Geschenk vom 26 Mai 1818 ein Gefilde des Segens, ein Cement äußerer Macht und innerer Zufriedenheit bleiben. Ein solches Verfahren der Regierungsorgane macht Vertrauen auch zu ihnen möglich, und Vertrauen bedarf in Deutschland, namentlich in Bayern, nur der Möglichkeit, um sich in Riesengröße zu entwickeln. Entgegengesetztes Verhalten aber erzeugt gerade das Gegentheil dessen, was man erzielen will; es erzeugt nicht bezüglich des geheiligten Centrums aller Gewalt, wohl aber hinsichtlich der Vorschläge und Maaßregeln seiner Organe jenes Gefühl von Unbehaglichkeit und Beängstigung, das auch Referent aus tiefster Seele eine Giftpflanze auf deutschem Boden nennt, und wovor zu schirmen und geschirmt zu bleiben ewig der sehnlichste Wunsch jedes Vaterlandsfreundes bleiben wird.

In dem Ausschusse hatten sich zwei Stimmen für die Räthlichkeit und Zweckmäßigkeit des jetzt von der Regierung beantragten neunmonatlichen Facultativtermins ausgesprochen, insbesondere anführend: die jeder Verfassung nöthige Stabilität werde durch Aenderung von Nebenbestimmungen nicht gefährdet. Wichtig sey die unbedingte Zustimmung der zweiten Kammer, welcher, wenn auch gemeinsame Repräsentation mit der ersten, doch in Steuerjahren ein vorzugsweises Gewicht zukomme; das Budget könne in neun Monaten berathen und vollzugbereift seyn. Daß die Regierung solches zu früh vorlege, sey nicht zu fürchten, auch lasse sich diesem Uebelstande, wenn er auftauchen sollte, von Seite der Kammern begegnen. Die zugesicherte jeweilige Mitvorlage der vierten Jahresrechnung des ablaufenden Willigungstermins erscheine als erfreuliches Zugeständniß etc. An den einhellig eingeladenen k. Minister des Innern war die Frage gestellt worden: Ob die Regierung anerkenne, daß im Falle der Annahme des neuen Gesetzesentwurfes das Budget stets im letzten Etatsjahre jeder Finanzperiode, und zwar frühestens am 1 October und spätestens am 1 Januar d. J. vorgelegt werden müsse, ob sonach, wie nicht zu zweifeln, der Schlußsatz der von dem Hrn. Minister in der Abgeordnetensitzung vom 14 Februar gegebenen Erklärung, sich lediglich auf die latitude zwischen dem 1 October und dem letzten December beziehe, und ob die Regierung, falls sie in Fällen gefahrdrohender Ereignisse ausnahmweise eine frühere Vorlage nothwendig erachten sollte, sich dazu nur insofern berechtigt erachte, als sie sich dazu auch gegenüber dem bisherigen §. 6 berechtigt erachtet haben würde?

Der k. Minister antwortete: Die Regierung habe die Ansicht, daß ein Budget nach seiner Verabschiedung, mit welcher zugleich auch schon die Ausscheidung der Central - und Kreislasten0806 verabschiedet werde, allerdings bei größter Beschleunigung in drei Monaten geschehen könne, nur sey dabei zu bemerken, daß die Verabschiedung der Landrathsprotokolle durch die überschwängliche Menge von Wünschen und Anträgen verzögert werde, da nicht alle Landräthe so wenige Wünsche und Anträge an die Regierung brächten, wie der Landrath von Niederbayern, sondern ihre Zahl sich öfters bei einem Landrathe bis auf 50 erhöhe, welche alle auf den Grund der einzufordernden Acten beschieden werden müßten, wodurch natürlich mehr Zeit in Anspruch genommen werde. Was den Schluß seiner Aeußerung an die Kammer der Abgeordneten über die höchst erwünschliche und dem Besten des Landes selbst entsprechende latitude, welche der Regierung zur Vorlage des Budgets gewährt sey, betreffe, so hätte er darunter durchaus nichts Anderes verstanden, als die der Regierung nach dem Gesetzesentwurf freistehende Wahl zur Vorlage des Budgets an die Stände zwischen dem Zeitraum vom 1 October bis 1 Januar, indem in dem Gesetzesentwurfe keine Aenderung des terminus a quo beabsichtigt sey, daher auch für außerordentliche Fälle die Regierung durchaus keine neue Berechtigung in Anspruch nehme, welche ihr nicht schon gegenüber dem bisherigen §. 6 zu Gebote gestanden hätte.

Diese Aeußerung wurde vollkommen befriedigend befunden, und es war sofort die Annahme des Gesetzesentwurfes im zweiten Ausschuß einhellig, im vereinten ersten und zweiten Ausschuß mit acht Stimmen gegen Eine beschlossen worden. Auch in der Kammer ergab sich nach einer kurzen Debatte, worin einzelne Bedenken im Sinne des Referatsconclusums widerlegt worden waren, Einhelligkeit, und der Gesetzesentwurf wurde mit 27 Stimmen gegen Eine angenommen.

Die übrigen Verhandlungen betrafen innere Angelegenheiten der Kammer, namentlich eine theilweise Revision des Reglements; dann eine Berichtigung.

Algier.

Alle neuesten Nachrichten, die aus Algier und Gibraltar in Toulon und Marseille eingetroffen, lassen keinen Zweifel mehr, daß das Gerücht einer Kriegserklärung Marokko's gegen Frankreich, welches in Mahon umlief, falsch oder wenigstens voreilig war. Gleichwohl, meint der Correspondent des Commerce in Toulon, müsse sich Frankreich doch gegen Marokko im Kriegszustand betrachten. Denn der Sultan Muley-Abder-Haman habe nicht nur seit Jahren schon Abd-El-Kader mit Kriegsbedürfnissen aller Art unterstützt, sondern rüste auch, wie man in Oran mit Bestimmtheit erfahren, in der Stadt Nedroma eine Hülfsarmee von 10 bis 12,000 Mann mit Artillerie wohl versehen aus, welche in Bälde die Tafna überschreiten werde, während ein zweites marokkanisches Corps über Mansurah und Tlemsan in die Provinz Oran einzurücken im Begriff stehe. Der Correspondent des Commerce fügt bei, nur die Furcht vor England halte das französische Ministerium ab, die Häfen von Marokko zu blokiren. England würde dabei nicht gleichgültig zusehen, da Gibraltar all' seinen Mundvorrath aus Tanger ziehe und der Handel Englands mit den marokkanischen Häfen sehr lebhaft sey.

In einem Privatschreiben aus Scherschel vom 15 März in französischen Blättern heißt es: Unsere neue Eroberung ist ziemlich schön. Alle Häuser sind mit Ziegeln gedeckt und umgeben von sehr schönen Gärten. Die Landschaft ist mit Getreidefeldern bedeckt. Es ist eine der fruchtbarsten Gegenden Afrika's, welche die Armee auf ihrem Marsche von der Chiffa bis Scherschel durchzogen hat. Die Stadt ist, obwohl elend doch sehr merkwürdig; wir haben sie aber erst im Fluge besehen. Hier und in der Umgegend wimmelt es von Alterthümerresten, die einen hohen Begriff von der Blüthe der alten Julia Caesarea geben. Darunter befindet sich namentlich ein Aquäduct von wunderbarer Arbeit. Allenthalben stößt man auf Trümmer von Granitsäulen, worunter mehrere noch aufrecht stehen.

Dieselbe günstige Beschreibung macht auch der Correspondent des Toulonnais: Die Stadt schreibt derselbe hat eine prachtvolle Lage. Die Umgegend ist bedeckt mit Weizenfeldern und Bäumen und zeigt eine solche Fruchtbarkeit, daß uns Augenzeugen versichern, kein anderer Punkt der Regentschaft halte den Vergleich mit Scherschel aus. Für uns ist dieß um so angenehmer, als das dortige Eigenthum in unsern Besitz fällt. Marschall Valée hat bekannt gemacht, daß er das sämmtliche Besitzthum der Ausgewanderten zum Vortheil der Staatsdomäne confisciren werde, wenn diese nicht binnen 24 Stunden zurückkehren würden. Da letzteres nicht geschehen, so bleibt uns das Eigenthum der Bevölkerung von Rechtswegen. (?)

[1283]

Bekanntmachung.

Für das Sommer-Semester 1840 ist der Anfang der auf der hiesigen königl. Friedrich-Wilhelms-Universität zu haltenden Vorlesungen durch Verfügung des königl. Ministeriums der Geistlichen, Unterrichts - und Medicinal-Angelegenheiten auf den 27 April angesetzt. Berlin, den 1 April 1840.

Die stellvertretenden königl. Regierungs-Bevollmächtigten bei hiesiger Friedrich-Wilhelms-Universität.

Twesten.

F. Krause.

[1282]

Bekanntmachung.

Ein achtbarer Gewerbtreibender hat neuerlich einen Verbreiter falscher Cassenanweisungen auf der That ertappt, und der Polizeibehörde zur Verhaftung überwiesen, hierdurch aber die Entdeckung und Festnehmung der Verfertiger derselben und die Beseitigung ihres verbrecherischen Treibens möglich gemacht. Wir haben demselben für diese Entdeckung eine den Umständen angemessene Belobnung bewilligt und bringen dieß mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntniß, daß wir auch ferner demjenigen, welcher einen Verfertiger oder wissentlichen Verbreiter falscher, zur Täuschung des Publicums geeigneter Kassenanweisungen nachweist, so daß solcher zur Untersuchung und Bestrafung gezogen werden kann, eine Belohnung von drei - bis fünfhundert Reichsthalern bewilligen, diese Belohnung auch nach Umständen noch erhöhen werden, namentlich wenn die Anzeige zur Beschlagnahme der von den Fälschern gebrauchten Formen, Platten und sonstigen Geräthschaften führte.

Es kann übrigens, wer Anzeigen dieser Art zu machen hat, sich deßhalb an jede Orts-Polizei-Behörde wenden und sich auf Verlangen der Verschweigung seines Namens versichert halten, sofern solchem Verlangen ohne nachtheilige Rückwirkung auf das Untersuchungs-Verfahren irgend zu willfahren ist.

Berlin, den 14 März 1840.

Haupt-Verwaltung der Staats-Schulden.

Rother. v. Schütze. Beelitz. Deetz. v. Berger.

0807

[1222]

Verzeichniß der Vorlesungen, welche von den öffentlichen und Privatlehrern an der königl. würtemberg. Universität Tübingen im Sommer-Semester 1840 gehalten werden.

I. Evangelisch-theologische Facultät.

Kern. Erster Theil der christlichen Sittenlehre; Synopsis der drei ersten Evangelien. v. Baur. Zweiter Theil der Kirchengeschichte; Zweiter Brief an die Corinther; Kirchenrecht. Schmid. Brief an die Römer; Evangelische Perikopen; Homiletische und katechetische Uebungen des Predigerinstituts. Elwert. Erster Theil der christlichen Glaubenslehre. Eisenlobr. Religionslehre im Reallehrer-Seminar. Oehler. Symbolik. Zeller. Darstellung und Kritik der Schleiermacher'schen und Hegel'schen Theologie.

II. Katholisch-theologische Facultät.

v. Drey. Christliche Apologetik. Kuhn. Zweite Hälfte der katholischen Dogmatik; Lehre von den Sacramenten. Hefele. Zweiter Theil der christlichen Kirchengeschichte; Christliche Patrologie; Zweite Hälfte der christkatholischen Ethik. Welte. Historisch-kritische Einleitung in das alte Testament; Jesaja; Arabische Sprache. Graf. Briefe an die Galater, Ephesier und Kolosser; Zweite Hälfte der praktischen Theologie; Glaubens - und Sittenlehre im Reallehrer-Seminar.

III. Juristische Facultät.

v. Schrader. Römisches Familien - und Erbrecht; Römische Rechtsgeschichte. Michaelis. Deutsches Privatrecht und Privatcameralrecht; Gemeines deutsches Gewerbe -, Handels - und Wechselrecht; Theorie des gemeinen deutschen und würtembergischen Civil-Processes; das öffentliche Recht des deutschen Bundes. Hepp. Naturrecht und Geschichte des Naturrechts; Gemeines deutsches und würtembergisches Strafrecht und Polizeistrafrecht erster Theil. Reyscher. Gemeines und Würtembergisches Lehenrecht; Würtembergisches Privatrecht. Mayer. Pandekten. Lang. Institutionen; Elemente des in Würtemberg geltenden Civil - und Criminal-Proceßrechts. Köstlin. Würtembergisches Strafrecht; Gemeiner deutscher und würtembergischer Strafproceß. Bruns. Institutionen.

IV. Medicinische Facultät.

F. v. Gmelin. Materia medica; Formulare. Chr. Gmelin. Zweiter Theil der allgemeinen Chemie; Pharmakognosie oder Stöchiometrie. v. Rapp. Vergleichende Anatomie; Physiologie. v. Riecke. Allgemeine Chirurgie; Augenheilkunde; Augenoperationen; Chirurgische und geburtshülfliche Klinik. Autenrieth. Semiotik und Diagnostik; Acute Krankheiten; Polyklinik. H. Mohl. Allgemeine Botanik; Medicinische Botanik. Sigwart. Medicinische Chemie; Technische Chemie. Baur. Anatomie. Heermann. Specielle Nosologie und Therapie mit allgemein pathologischer Einleitung; Klinik. Märklin. Specielle Botanik; Pharmakognosie. Frank. Chirurgische Arzneimittellehre; Chirurgische Operationen; Fantom-Uebungen; chirurgische und geburtshülfliche Repetitorien. F. G. Majer. Medicinische Repetitorien. Wunderlich. Geschichte der Medicin; Physikalische Kennzeichen der Krankheiten; Medicinische und chirurgische Repetitorien. Hermann-Meyer. Allgemeine Anatomie; Leichenerscheinungen; Anatomische Examinatorien. Oberamts-Thierarzt Bötsch. Thierheilkunde.

V. Philosophische Facultät.

Jäger. Interpretations-Uebungen; Hebräische Grammatik; Buch der Weisheit. H. C. W. v. Sigwart. Metaphysik; Neueuropäische Philosophie. Tafel. Encyklopädie der griechischen Dichter, Geschichtschreiber und Redner; Kleinere Schriften des Tacitus; Agamemnon des Aeschylos und griechische Stylübungen im philologischen Seminar. Haug. Universalgeschichte zweiter Theil; Deutsche Geschichte; Methode der historisch-politischen Geographie im Reallehrer-Seminar. Nörrenberg. Experimentalphysik; Physikalische Uebungen des Reallehrer-Seminars. Ewald. Anfangsgründe des Sanskrit; Arabische Schriftsteller; Biblische Theologie des alten und neuen Testaments. Walz. Philoktet des Sophokles und Poetik des Aristoteles; Satyren des Persius; Heautontimorumenos des Terenz und lateinische Stylübungen im philologischen Seminar. Schott. Grundsätze der Erziehung und des Unterrichts mit Erklärung der würtembergischen Gesetze und Verordnungen über das Volksschulwesen. Hohl. Höhere Geometrie und Analysis; Elemente der höhern Mechanik; praktische Geometrie; Elementar-Mathematik; Mathematische Uebungen im Reallehrer-Seminar. Fischer. Geschichte der ältern Philosophie; Grundlinien der Philosophie der Geschichte. Vischer. Geschichte der Malerei, vorzüglich in Italien. Peschier. Neueste französische Litteratur; Conversationsstunden; Französische Styl - und Sprachübungen im Reallehrer-Seminar; Englische Litteratur. Quenstedt. Geognosie; Petrefakten-Kunde; Geographie des Festlandes; Methodische Uebungen über Botanik und Zoologie im Reallehrer-Seminar. Ofterdinger. Allgemeine Naturlehre; Differential - und Integral-Rechnung. Keller. Geschichte der deutschen Poesie; Erklärung der Novellen des Boccaccio.

VI. Staatswirthschaftliche Facultät.

v. Poppe. Specielle Technologie; Geschichte der Erfindungen. R. v. Mohl. Encyklopädie der Staatswissenschaften; Politik. Schütz. National-Oekonomie; Examinatorien im Regiminal - und Cameralfach. Fallati. Statistik der deutschen Bundesstaaten. Hoffmann, Methodologie des Cameral - und Regiminal-Studiums; Polizeigesetzgebung und Polizei-Anstalten Würtembergs.

Uebungen in Künsten.

v. Hermann. Reiten. Silcher. Gesang - und Instrumental-Musik. Dörr und Helwig. Zeichnen und Malen. Kastropp. Fechten. Beck. Tanzen.

Universitäts-Institute.

Bibliothek; Evangelische Prediger-Anstalt; Anatomisches Theater, mit einer Sammlung für vergleichende und pathologische Anatomie; Botanischer Garten, nebst den dazu gehörigen botanischen Sammlungen; Chemisches Laboratorium; Cabinet chirurgischer Instrumente; Medicinisches, chirurgisches und geburtshülfliches Klinikum; Zoologische Sammlungen; Mineralogische und geognostische Sammlungen; Münz - und Antiquitäten-Cabinet; Sternwarte und physikalisch-astronomisches Cabinet; Laboratorium für Agricultur und technische Chemie; Technologische Modellsammlung; Philologisches Lehrer-Seminar; Reallehrer-Seminar; Zeichnungs-Institut; Reitbahn; Fechtboden; Gymnastische Anstalt.

Der Anfang der Vorlesungen ist auf den 4 Mai festgesetzt.

Tübingen, den 12 März 1840.

Königl. Rectoramt der Universität.

Mack.

[1275-76]

Gräflich Philipp Ludw. Saint Genois'sches 4 proc. Anlehen von 1,000,000 fl. Conv. Münze, dd. 23 Julius 1838.

In der heute statt gehabten 4ten Verloosung sind laut Ziehungs-Protokoll die nachstehenden Nummern von 25 Stück Partial-Obligationen à 500 fl. C. M. gehoben worden, als: Nr. 19, 69, 97, 141, 277, 378, 467, 532, 554, 651, 671, 708, 801, 914, 960, 1071, 1131, 1257, 1416, 1422, 1513, 1540, 1560, 1897, 1965, wodurch diese Obligationen zur Heimzahlung am 30 Junius d. J., sowohl bei Unterzeichneten, als bei den betreffenden ausländischen Bankiers bestimmt wurden.

Wien, am 2 April 1840.

Steiner & Comp.

[1277-78]

Gräflich Joh. Baptist Bathyan'sches 4 1 / 2 proc. Anlehen per 600,000 fl. Conv. Münze, dd. 29 October 1838.

In der heute statt gehabten dritten Verloosung sind laut Ziehungs-Protokoll die nachstehenden Nummern von 15 Stück0808 Partial-Obligationen à 500 fl. C. M. gehoben worden, als: Nr. 170, 207, 367, 416, 434, 473, 522, 533, 810, 816, 946, 949, 1066, 1140, 1171, wodurch diese Obligationen zur Heimzahlung am 30 Junius d. J., sowohl bei Unterzeichneten als bei den betreffenden ausländischen Bankier-Häusern bestimmt wurde.

Wien, am 2 April 1840.

Steiner & Comp.

[84]

Titel und Register dieser Zeitung.

In der Unterzeichneten ist erschienen und durch alle Postämter und Buchhandlungen zu beziehen:

Alphabetisch-chronologisches Namen - und Sachregister nebst Titelblatt für den Jahrgang 1839 der Allgemeinen Zeitung.

Preis 45 kr.

Stuttgart u. Tübingen.

J. G. Cotta'sche Verlagshandlung.

[1157]

Bei Orell, Füßli & Comp. in Zürich ist erschienen und in allen Buchhandlungen zu haben:

Fauna Coleopterorum Helvetica auctore Oswaldo Heer, Dr.

8. Pars I. Fasc. 1 et 2. brosch. 1 Rthlr. 20 gr. oder 2 fl. 45 kr.

[1165]

Durch alle Buchhandlungen und Postämter ist zu beziehen:

Der Jäger.

Allgemeine Jagdzeitung für Deutschland zur Unterhaltung und Belehrung für Jagdliebhaber und Naturfreunde herausgegeben von Otto von Corvin Wiersbitzki.

Zweiter Jahrgang.

156 Nummern mit 18 Lithographien.

Für jeden Jagdliebhaber vom höchsten Interesse; im ächt weidmännischen Tone gibt der Jäger heitere und ernste aber stets anziehende Mittheilungen. Die jedem Jahrgange beigegebenen achtzehn trefflichen Lithographien erfreuen jedes Jägerherz und können als Zimmerverzierungen dienen.

Der Preis für den vollständigen Jahrgang von 156 Nummern mit 18 Lithographien ist 6 Thlr. 16 gr., und nehmen alle Postämter und Buchhandlungen Bestellungen an.

Bernhard Tauchnitz jun. in Leipzig.

[1260]

Für Gartenfreunde.

Steube, J. H., neues Lehrbuch der gesammten Gartenkunst, oder leichtfaßlicher, auf Erfahrung gegründeter Unterricht zum besten Gemüsebau, zur schönsten Blumenzucht und edelsten Obstcultur. 3te verb. Aufl., mit 2 Kupfern. 8. Nürnberg, Fr. Campe. 1 Rthlr. oder 1 fl. 45 kr.

Die reinsten Freuden gibt die Natur, den süßesten Genuß gewährt wohl der Besitz eines Gärtchens. Aber wie dieser richtig zu behandeln, das muß man wissen, um Nutzen und Vergnügen zu erzielen. Vorstehendes vortreffliches Werk lehrt dieß auf klare, einfache und zweckmäßige Weise, und wir können es den Liebhabern der Gartenkunst nicht warm genug empfehlen; aber auch erfahrene Gärtner dürften Vieles daraus noch lernen. Schönes Aeußeres und billiger Preis verdienen Anerkennung.

[85]

In der Unterzeichneten ist so eben erschienen und an alle Buchhandlungen versandt worden:

Die Modenpflanzen unserer Zeit, Camellia und Cactus.

Anleitung zur Cultur und Vermehrung derselben.

Ein gemeinnütziges Handbuch, mit besonderer Rücksicht für den Privatliebhaber, herausgegeben von W. Neubert.

8. brosch. Preis 1 fl. oder 16 gr.

Inhalt: Erster Theil. (Ueber Camellien.) Einleitung. Heimath und Verbreitung der Camellia. Name und botanischer Charakter. Cultur. Die Erde. Das Versetzen. Das Begießen. Das Beschneiden. Der Standpunkt. Temperatur. Das Treiben. Insecten. Vermehrung. Mittel, das Abfallen der Knospen zu verhüten. Eintheilung in Arten. Zeit des Einkaufs. Werth. Uebersicht der Arten. Zweiter Theil (Cactus). Einleitung. Cactus als Mode - und Zimmerpflanze. Heimath der Cactus. Beschreibung der Pflanze überhaupt. Die Stengel. Der Saft. Der Blüthenstand. Die Blüthe. Eintheilung der Sorten. Behandlung. Vermehrung. Das Versetzen und die Erde. Das Pfropfen. Die Befruchtung. Bemerkungen. Verzeichniß verschiedener Arten.

Stuttgart und Tübingen, September 1839

J. G. Cotta'sche Buchhandlung.

About this transcription

TextAllgemeine Zeitung
Author[unknown]
Extent16 images; 14485 tokens; 5112 types; 106501 characters
Responsibility Alexander Geyken, ed.; Susanne Haaf, ed.; Bryan Jurish, ed.; Matthias Boenig, ed.; Christian Thomas, ed.; Frank Wiegand, ed.

Deutsches TextarchivNote: Bereitstellung der Texttranskription.Note: Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.2016-06-28T11:37:15Z Matthias BoenigNote: Bearbeitung der digitalen Edition.2016-06-28T11:37:15Z CLARIN-DNote: Langfristige Bereitstellung der DTA-Ausgabe

EditionVollständige digitalisierte Ausgabe.

About the source text

Bibliographic informationAllgemeine Zeitung Nr. 101. 10. April 1840 . Augsburg1840.

Identification

Bibliothek der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften DWB 1996/32

Physical description

Fraktur

LanguageGerman
ClassificationZeitung; ready; augsburgerallgemeine

Editorial statement

Editorial principles

Bogensignaturen: gekennzeichnet; Druckfehler: keine Angabe; fremdsprachliches Material: gekennzeichnet; Geminations-/Abkürzungsstriche: keine Angabe; Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): wie Vorlage; i/j in Fraktur: Lautwert transkribiert; I/J in Fraktur: Lautwert transkribiert; Kolumnentitel: gekennzeichnet; Kustoden: gekennzeichnet; langes s (ſ): als s transkribiert; Normalisierungen: keine Angabe; rundes r (ꝛ): als r/et transkribiert; Seitenumbrüche markiert: ja; Silbentrennung: aufgelöst; u/v bzw. U/V: Lautwert transkribiert; Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert; Vollständigkeit: teilweise erfasst; Zeichensetzung: wie Vorlage; Zeilenumbrüche markiert: nein;

Publication information

Publisher
  • dta@bbaw.de
  • Deutsches Textarchiv
  • Berlin-Brandenburg Academy of Sciences and Humanities (BBAW)
  • Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften (BBAW)
  • Jägerstr. 22/23, 10117 BerlinGermany
ImprintBerlin 2019-12-10T11:43:50Z
Identifiers
Availability

Distributed under the Creative Commons Attribution-NonCommercial 3.0 Unported (German) License.

Holding LibraryBibliothek der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften
ShelfmarkDWB 1996/32
Bibliographic Record Catalogue link
Terms of use Images served by Deutsches Textarchiv. Access to digitized documents is granted strictly for non-commercial, educational, research, and private purposes only. Please contact the holding library for reproduction requests and other copy-specific information.