PRIMS Full-text transcription (HTML)
0857
Augsburger Allgemeine Zeitung.
Mit allerhöchsten Privilegien.
Freitag
Nr. 108.
17 April 1840.

Großbritannien.

Fortsetzung der Unterhausverhandlungen über China.

Auf Sir J. Grahams Rede nahm der Kriegsminister Hr. J. B. Macaulay, vormals Mitglied des großen Raths von Indien, das Wort. Die Anklage des Hrn. Baronets, sagte er, lautet dahin, wir hätten Ihrer Maj. Repräsentanten in China nicht mit zureichenden Vollmachten und Instructionen ausgerüstet; man scheint vergessen zu haben, daß China 15000 Meilen von England entfernt ist, wir folglich nicht dieselben Communicationsmittel mit jenem Lande haben, wie mit minder entfernten Gegenden. Indien liegt uns viel näher als China, und doch ist es die Ueberzeugung aller, die ein Urtheil in der Sache haben, daß Indien nur in Indien regiert werden kann. Die Behörden im Mutterland zeichnen bloß allgemeine Umrisse vor oder stellen allgemeine politische Grundsätze auf, aber den Behörden in Indien überlassen sie die Details jeder nothwendig werdenden Maaßregel. (Hört!) Es ist wohl bekannt, daß Lord Clive und Lord Hastings die Instructionen, die sie aus England erhielten, als unnützes Papier, als Maculatur behandelten, und thaten sie das nicht, so besäße England jetzt kein indisches Reich. Für China gilt diese Wahrheit in einem noch höhern Grade, denn China liegt in noch weiterer Ferne, und die wenige Kenntniß, die wir von diesem Lande haben oder erlangen, beruht auf den verstohlenen Einblicken von Canton aus, welche eben so gut irre führen als sichere Belehrung geben können. Die Chinesen besitzen keine Litteratur, aus welcher der Fremde sich über Land und Volk, über ihre Sitten, Gewohnheiten, Gesetze und gesellschaftlichen Verhältnisse belehren könnte, und jedem Forscher in diesen Dingen treten an der Schwelle des Reichs tausend Schwierigkeiten entgegen. Unter solchen Umständen kann die Regierung China unmöglich so genau kennen, wie etwa eine Colonie des vereinigten Königreichs. Dieß war unter andern die Ansicht des Ministeriums Grey einer Verwaltung, für deren Handlungen die Verantwortlichkeit zu übernehmen der Hr. Baronet (Graham) sich bereit erklärt hat. Lord Grey's Regierung gab ihrem Repräsentanten in China keine detaillirten Instructionen, sondern nur einige allgemeine Vorschriften. Der Herzog v. Wellington befolgte als Staatssecretär des Auswärtigen dieselbe Bahn. Der Minister ging nun auf Widerlegung der einzelnen Beschuldigungen ein. Den ersten Tadel betreffend, daß die Regierung unterlassen habe, den Theil des Geheimenrathsbefehls, welcher dem Handelsaufseher in Canton zu residiren vorschreibt, wieder aufzuheben, behauptet er, über diesen Punkt habe sich nie der mindeste Streit mit den Chinesen erhoben, und derselbe stehe mit den Umständen, die zu dem jetzigen Zerwürfniß mit China geführt, außer allem Zusammenhang. Gegen den Hauptvorwurf, daß die Regierung ihrem Oberaufseher nicht den Befehl ertheilt habe, den unerlaubten Opiumhandel zu unterdrücken, erörterte der Redner, daß weder unter Lord Grey, zu dessen Ministerium Sir J. Graham gehörte, noch durch den Herzog von Wellington ein solcher Befehl ertheilt worden sey. Ein solcher Befehl, meinte er, würde auch unwirksam bleiben; könne ja doch England mit allen ihm zu Gebote stehenden Mitteln den Schmuggelhandel im eigenen Lande so wenig hindern, daß z. B. die Hälfte des in Irland verbrauchten Tabaks geschmuggelt sey. Ein Verbot der Opiumeinfuhr in China von Seite der englischen Behörden würde nur die Wirkung haben, daß die Opiumflotte sich längs der Küste zerstreue, um ihre Waaren da und dort ans Land zu werfen. Die Folge wäre, daß, während bis jetzt der in Canton concentrirte Handel von dem Oberaufseher in Schranken gehalten werden konnte, Feindseligkeiten gegen China von Seite der Opiumhändler unvermeidlich wären. (Dieser Fall ist bereits eingetreten. S. Nr. 105 der Allgem. Z. Beilage.) Es wird, fuhr Hr. Macaulay fort, immer und immer wiederholt, die Regierung beginne einen Krieg mit China, um die Contrebande mit Opium zu unterstützen. Gott verhüte, daß ein so abgeschmackter wie scheußlicher Gedanke einem brittischen Minister je in den Sinn komme! Es läßt sich freilich bezweifeln, ob es von China weise gethan war, die Einfuhr eines Artikels ganz zu verbieten, welcher bei verständiger Anwendung als schmerzstillende Arznei die heilsamsten Wirkungen hervorbringen kann, denn daß das Opium, wie andere Gottesgaben, von den Menschen mißbraucht wird, beweist nichts gegen dasselbe. Ebenso läßt sich bezweifeln, ob es weise war, durch die Mittel, mit denen man es versucht hat, den Ausfluß der kostbaren Metalle aus China verhindern zu wollen. Was Spanien auf dem Höhepunkt seiner Macht mißlungen, was Großbritannien mit der größten Marine und mit Hülfe der besten öffentlichen Diener in der Welt nicht vermag die Verhinderung heimlicher Ein - und Ausfuhr, die kann China nicht mit seinen unbeholfenen Kriegsdschunken und durch seine feilen Mandarinen möglich machen. Indeß räum 'ich ein, daß China vollkommen berechtigt ist, das Opium von seinen Küsten auszuschließen und die Ausfuhr des Silbers zu verbieten, und daß0858 die Regierung dieses Reichs das Recht hat, Verbote zu erlassen, wenn sie nicht gegen die öffentliche Sittlichkeit oder das Völkerrecht sind. Und hätten die Chinesen, nachdem sie förmlich angekündigt, daß der Opiumhandel als Schmuggel betrachtet werde, die Schmuggler bestraft, so hätte England keinen Grund zu Beschwerden. Wenn sich nun aber ergibt, daß ein solches weises Verfahren nicht angewendet ward, um diese Verbote in Kraft zu setzen, wenn zu gesetzwidrigen Maaßregeln gegen die Unterthanen dieses Landes geschritten wurde, wenn man die Unschuldigen mit den Schuldigen verwechselte, wenn unsere Herrscherin in der Person ihres Repräsentanten beleidigt wurde dann fällt der Regierung eine neue Pflicht zu; es gilt dann nicht mehr die Frage, ob der Opiumhandel unrecht, oder ob China berechtigt sey, ihn zu verbieten. Es erscheint dann als recht und geziemend, daß Ihrer Maj. Regierung Genugthuung von China fordere. Erlauben Sie mir Beispiels wegen an den Sklavenhandel zu erinnern. Wir hatten diesen Handel abgeschafft und Verträge mit andern Staaten zu diesem Zwecke geschlossen, dem wir große Summen opferten; gleichwohl war es bekannt, daß unter der Flagge einiger dieser Staaten der Sklavenhandel heimlich fortgetrieben ward, und in unsere eigene Colonie Mauritius wurden auf solche Weise Sklaven eingeschmuggelt. Ohne Zweifel war es unsere Pflicht, diesem Unwesen mit Kraft zu steuern. Setzen wir nun den Fall, ein Schiff unter französischer Flagge schleicht um Mauritius herum, der Gouverneur hat ein wachsames Auge auf dessen Bewegungen, Jedermann ist überzeugt, daß es ein Sklavenschiff ist, welches nur einen günstigen Zeitpunkt ablauert, um seine Waare an einem Punkte der nicht hinreichend bewachten Küste auszusetzen; wie? wenn nun der Gouverneur etliche 30 oder 40 in der Colonie wohnende französische Gentlemen, deren einige bei dem Sklavenhandel vielleicht betheiligt waren, vielleicht aber auch nicht, aufs gerathewohl festnehmen ließe, und gewaltsame Hand selbst an den französischen Consul legte, mit dem Bedeuten, er solle so lange keine Nahrung empfangen, bis er den Eigenthümer des Schiffes nenne: würde, frag' ich, in diesem Falle die französische Regierung nicht berechtigt seyn, von England Genugthuung zu fordern und nöthigenfalls mit den Waffen zu holen? (Hört!) Würde es genügen, wenn wir antworteten: Ach, das ist so ein gottloser, so ein abscheulicher Handel, daß ihr kein Recht habt, mit uns darüber zu hadern, daß wir ihn durch jedwedes Mittel unterdrücken? Man würde uns ganz richtig entgegnen: Aber indem ihr den Sklavenhandel unterdrückt, tretet ihr zugleich ein großes Princip des Völkerrechts mit Füßen. Wenn aber auf solche Weise Frankreich in seinem Rechte wäre, so ist auch Ihre Maj. unsere Königin befugt, von China Genugthuung zu fordern oder zu erzwingen. Wir haben gesehen, wie der Erfolg der ersten Gewalthandlung der Ungerechtigkeit auf ein unwissendes Volk wirkte, das unser und sein Gewicht in der Wagschale der Nationen nicht zu würdigen versteht. Der kaiserliche Commissär Lin begann damit, daß er fremdes Eigenthum wegnahm; das nächste, was er forderte, war unschuldiges Blut. Es ereignete sich ein Auflauf, in welchem ein Eingeborner China's erschlagen wurde; Amerikaner sowohl, als Engländer, waren dabei zugegen, und die Ausmittelung des Todtschlägers war rein unmöglich. Die Chinesen erklärten nun den Engländern, daß ein Unterthan der Königin, sey er schuldig oder unschuldig, ausgeliefert werden müsse. Der Repräsentant der Königin konnte zu einem so schändlichen Rachemord der chinesischen Justiz unmöglich die Hand bieten, und die Folge der verweigerten Auslieferung war, daß alle brittischen Unterthanen, Weiber und Säuglinge nicht ausgenommen, aus Macao vertrieben wurden; unsere unschuldigen Lascars wurden in die See getrieben, und ein Engländer ward niedergeschlagen und grausam verstümmelt. England nimmt vermöge seiner Macht eine solche Rangstufe unter den Nationen ein, daß es nicht Genugthuung zu fordern braucht für jede kleine Verletzung von einer Nation, deren Macht bloß auf ihrer Anmaßung beruht. Seiner Kraft bewußt, kann England es übersehen, wenn sein Souverän ein Barbar genannt, wenn sein Volk als ein wildes, jeder nützlichen Kunst entbehrendes, in Staatsacten der Chinesen geschildert wird. Wenn unsre Botschafter sich der herabwürdigenden Cerimonie des Niederwerfens, den chinesischen Gesetzen gemäß, unterziehen müssen, so werden wir, unsrer Macht uns bewußt, dadurch mehr belustigt, als erbittert. Die Nachsicht hat aber ihre Gränzen, sie geht zu Ende, wenn es an der Zeit ist zu zeigen, daß jeder harmlose Engländer auf allen Punkten des Erdkreises unter Englands schützendem Auge steht. Eine Stelle in einem Berichte von Capitän Elliot hat mich sehr ergriffen: die worin er meldet, daß er in dem Augenblick, als er zu Canton landete, die Aufziehung der Flagge auf der Factorei befohlen habe. Capitän Elliot fügte bei, die Wichtigkeit dieses Actes werde einleuchten, wenn man die Zuversicht kenne, welche das Volk aus der Aufziehung der Flagge schöpfe was man nur in einem solchen äußersten Falle begreifen könne. Ja, es war natürlich, daß ihre Zuversicht wiederkehrte bei dem Anblick einer Flagge, welche sie erinnerte, daß sie einer Nation angehören, nicht gewohnt an Unterliegen und Unterwerfung; einer Nation, welche die fernsten Enden des Erdkreises wiedertönen machte vom Ruhm ihrer Thaten zur Rächung des Unrechts, das ihren Kindern widerfahren, welche der Dey von Algier zwang, sich vor ihrem beleidigten Consul zu demüthigen; welche die Gräuel des Gefängnisses in der schwarzen Höhle auf dem Felde von Assaye rächte; welche nicht entartet ist, seit ihr großer Protector gelobte, daß er den Namen des Engländers so geachtet machen wolle, als je der Name eines römischen Bürgers war. (Beifall.) Diese Zuversicht wird nicht getäuscht, es wird bewiesen werden, daß in dem fernsten Himmelsstriche England keinem seiner Unterthanen ein Haar straflos krümmen läßt. Was das Ergebniß der Motion seyn wird, kann ich nicht voraussagen; ich kann aber nicht glauben, daß das Haus einen so ungerechten Tadel aussprechen werde. Entsteht aber auch ein Wechsel der Personen, so hoffe ich, daß doch in den Maaßregeln keine Aenderung eintreten werde. Ich hege ernstlich die Hoffnung, daß die Bemühungen derer, denen die Pflicht obliegt, Genugthuung von China zu fordern, durch die Anwendung englischer Macht im Verein mit englischer Großmuth und Mäßigung, werden gelenkt werden durch die Hand der gnadenvollen Vorsehung, die so oft scheinbares Uebel zum Guten umlenkte, und daß die Verwicklungen, die uns zu solchen Maaßregeln genöthigt, enden werden in einem dauerhaften Frieden, gleich wohlthätig für England und für China. (Hört!) Nach einigen Worten gegen die Motion von Sir G. Staunton, der sich in Handelsgeschäften viele Jahre in China aufgehalten, und für dieselbe von dem ehrenwerthen Sidney Herbert, der den bevorstehenden Krieg einen von zweifelhafter Moralität nannte, und bemerkte, um 2 Mill. Pf. St. (für das confiscirte Opium) wieder zu gewinnen, wollte man 6 Mill. aufs Spiel setzen, erfolgte die Vertagung der Debatte.

(Fortsetzung folgt.)

Die Unterhaussitzung, die am 9 April Abends begonnen hatte, schloß erst am folgenden Morgen um halb 5 Uhr. In dieser dritten Nacht der Discussion über China fiel die Entscheidung: das Ministerium siegte, obwohl mit schwacher Majorität. Hr. Hogg hatte die Debatte begonnen mit einer Rede für Sir J. Grahams Motion; ihm antwortete der rechtskundige0859 Sir G. Lushington. Er suchte darzulegen, daß keinerlei Vorsicht, nicht die umständlichste Instruction, die friedlichen Verhältnisse mit China hätte erhalten können. Es liege in der Natur eines so lang geführten, bei dem chinesischen Volke so beliebten Handels, daß er nicht ohne einen Bruch habe gehemmt werden können. Wenn keine Strafe, selbst nicht der Tod die Chinesen habe abhalten können, sich dem Genusse des Opiums hinzugeben, so scheine es ihm wenig besser als Wahnsinn, voraussetzen zu wollen, eine Ordre des Oberaufsehers oder eine Maaßregel der brittischen Regierung hätte da einen plötzlichen Stillstand gebieten können. Uebrigens liege es im Charakter der chinesischen Regierung, nachzugeben, so wie sie etwas eingeschüchtert sey. Lord Sandon entgegnete auf der Toryseite, Sir J. C. Hobhouse aus den Reihen des Ministeriums, bis Sir R. Peel sich erhob, und der Ungeduld einzelner Mitglieder, die den Schluß verlangten, die Größe der Frage entgegen hielt, die einen Krieg einschließe mit einem Drittheil der Bewohner der ganzen Erde (?), so daß es wohl der Mühe lohne, ein paar Nächte dieser Discussion zu weihen, wenn man kaum erst sechs Nächte über Korngesetze gestritten. Er frage, welches Ereigniß des europäischen Kriegs von der Opposition ohne Prüfung in offenem Parlament gelassen worden sey ob die Schelde-Expedition oder die Uebereinkunft von Cintra, der Verlust der amerikanischen Colonien oder die Schlacht von Talavera? Die Herren auf der Gegenseite riethen zur Vorsicht, und wünschten, statt über China, lieber eine Abstimmung über die Registrirungsbill, oder das Maynooth-College, vielleicht gar über den Peel-Club in Glasgow (schallendes Gelächter); aber dürfe wohl das, daß an einer Frage Krieg oder Frieden hänge, die Minister schützen vor offener Untersuchung ihres Benehmens? Der Krieg möge gerecht, politisch, nothwendig seyn, ohne daß deßwegen geläugnet werden könne, daß diese Nothwendigkeit durch die Mißgriffe der Regierung herbeigeführt worden. Diesen Satz, beruhend auf der Distinction zwischen der Nothwendigkeit des Kriegs und der ursprünglichen Veranlassung dazu, führte der Baronet in einer Rede aus, die selbst von den Gegnern ein Meisterstück von Gewandtheit genannt wird. Sir Robert schloß mit den Worten: Bei gänzlicher Ermangelung des Vertrauens in Ihrer Maj. Minister will ich einen Wunsch ausdrücken, in welchen die Partei des ehrenwerthen Mitglieds für Edinburg mit einstimmen wird. Ich bitte den allmächtigen Lenker der Dinge, von dem Alles was recht und gut ist ausgeht, ich bitte Gott, daß er den Geist jenes Volkes lenke, daß er die Leiden von ihm abwende, und von uns die Gefahren, welche übrigens, ich muß es bekennen, nur eine gerechte Folge der Nachlässigkeit und der Unfähigkeit derer wären, die uns regieren. Es war kurz vor 2 Uhr Nachts, als der Führer der Tories diese vom schallenden Beifall der Hälfte des Hauses begleitete Rede schloß. Da trat ihm der Staatssecretär des Auswärtigen, Lord Palmerston, entgegen. Er sprach gegen dritthalb Stunden, mit Ernst, Humor und Spott die Einwürfe der Gegner beleuchtend. Am meisten Eindruck machte, als er eine eben erst von den China-Handelsherren von London erhaltene Adresse vorlas, worin sie die Regierung beschwören, von der vollen Energie der angeordneten Maaßregeln nicht das Mindeste nachzulassen. Zuletzt spottete er des Antragstellers, der in Betreff des letzten Krieges in Afghanistan so lange mit tadelnden Demonstrationen gedroht habe, bis er durch den Sieg überrascht worden sey, und, gern oder ungern, in den Dank habe mit einstimmen müssen, den das Parlament der Tapferkeit der Armee votirte. So müsse er auch jetzt eilen, auf daß nicht eine Nachricht des Triumphs ihn überrasche, und noch einmal den Versuch vereitle, um Parteizwecke willen das Ministerium zu stürzen. Zum Schluß resumirte Sir J. Graham die Debatten. Bei der Abstimmung ergaben sich 261 Stimmen für, 271 gegen die Motion. Majorität für die Minister, 10. Betäubender Freuderuf von der ministeriellen Seite. Gegen 5 Uhr früh trennte sich das Haus.

Frankreich.

In der Pairskammer vom 11 April erstattete der Herzog v. Broglie den Bericht über die geheimen Fonds. Man weiß (sagt das Journal des Débats, das seinen kleinen Krieg gegen das Ministerium fortsetzt), man weiß, daß das Ministerium unter dem Patronat des Herzogs v. Broglie geboren ward; die Conclusionen des Berichts waren daher leicht vorauszusehen: sie sind dem Cabinette günstig. Der edle Herzog glaubte aber dabei sein Glaubensbekenntniß ablegen zu müssen. Er scheint jene neu erfundene Regierung, die man die parlamentare nennt, nicht zu kennen; wenigstens beobachtete er über diesen delicaten Punkt ein beredtes Schweigen. Dagegen mahnte er, wie ein wahrer Conservativer, an die Grundsätze und Bedingungen der Repräsentativregierung. Wem hat er diese Lection gelesen? Wohl nicht der conservativen Partei. In Betreff der Personen des Ministeriums war des Herzogs Sprache nicht minder bezeichnend: er drückte sich mit Wohlwollen, mit Salbung, mit vollkommener Freundlichkeit über sie aus; er nahm das Cabinet unter seinen hohen Schutz; er verbürgte sich für dessen Intentionen und Handlungen; er nahm für dasselbe das Vertrauen, die Sympathie der Kammer in Anspruch; er findet nichts, was für den Augenblick zu tadeln, für die Zukunft zu fürchten wäre kurz, der Herzog sieht das Ministerium mit den Augen eines Vaters an: er ist Optimist.

Die gestern aus einer stenographirten Mittheilung gegebene Darstellung der Sitzung der Deputirtenkammer vom 11 April enthielt in dem Vortrage des Hrn. Thiers und den darin angegebenen Summen bedeutende Irrthümer. Hr. Thiers sagte nämlich: Die Regierung von Buenos-Ayres widerstand bisher der Mäßigung unserer Forderungen und der freundschaftlichen Intervention derjenigen Seemächte, welche dabei interessirt sind, diese Differenz beendigt zu sehen. Die Ehre Frankreichs forderte eine Genugthuung. Die Blokade des la Plata ward verstärkt und soll ferner verstärkt werden; nöthigenfalls würden auch noch andere Mittel ergriffen werden. Auf die Bemerkung, daß die französischen Seeleute in Amerika nützliche Verbündete mit gemeinschaftlichem Interesse gefunden hätten, fuhr Hr. Thiers fort: Unsere Agenten haben unvermeidliche Ausgaben gemacht: es wurden 1,700,000 Fr. ausgegeben. Der von der Kammer unter dem Titel geheimer Fonds bewilligte Credit belief sich nur auf 300,000 Fr.; das gegenwärtige Ministerium hat nicht geglaubt, den Zuschuß des Credits unter dem Titel geheimer Fonds verlangen zu müssen; es verlangt ihn unter der gewöhnlichen Form von Crediten, die für verschiedene öffentliche Dienste bestimmt sind. Bei meinem Eintritt in das Departement der auswärtigen Angelegenheiten habe ich unterm 9 März bestimmte Instructionen gegeben, welche neue Opfer solcher Art verhindern werden. Der von Hrn. Thiers sodann eingegebene Gesetzesentwurf trägt auf Bewilligung eines außerordentlichen Credits von 1,500,000 Fr. an.

(Capitole.) Der Vorschlag des Hrn. Remilly wird die Freunde des Hrn. Odilon-Barrot in die Nothwendigkeit versetzen, einen Anfang der Reform anzunehmen, wenn sie sich nicht einer strafbaren Apostasie schuldig machen wollen.

Wegen der Ruhestörungen zu Lons le Saulnier sind etwa 50 Personen verhaftet. In Gueret, St. Gervais und Lillebonne ist die Ordnung hergestellt.

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Der Toulonnais enthält folgende Uebersicht über das Alter der Generalofficiere der französischen Seemacht: Admiral: Baron Duperré 65 Jahre alt. Viceadmirale: Graf Jacob 72; Halgan 68; Jurien de la Gravière 67; Bergeret 66; v. Rosamel 66; Baron Roussin 60; Grivel 63; Baron Lemarrant 63; Baron Mackau 52; Karl Baudin 56. Gegenadmirale: v. Martineng 64; Dupotet 63; Le Coupé 68; Ducrest de Villeneuve 64; De la Bretonnière 65; Cuvillier 67; Arnous Dessaussays 62; Baron Hugon 57; Massieu de Clerval 55; Menouvrier Defresne 59; Leblanc 54; Lalande 53; Baron de la Susse 52; de Moges 51; Baron Bougainville 59; Cassy 53; de Hell 57.

General Bugeaud glaubt nicht an ein entscheidendes Resultat des bevorstehenden Feldzugs gegen Abd-El-Kader. Er meint, weder Siege in offenem Feld, noch Eroberungen von Städten könnten die Araber zur Unterwerfung bringen, sondern man müsse sie bei ihren Agriculturinteressen fassen, nämlich ihre Ernten verbrennen und ihre Heerden wegnehmen ein System, welches General Bugeaud seit 1836 beharrlich empfiehlt. Wir entheben dem langen Schreiben des Generals an den Courrier français, welches im Augenblick, wo die Operationen in Algier beginnen, als Urtheil eines in der afrikanischen Kriegführung wohl erfahrenen Mannes großes Interesse hat, folgende Stellen. Ich fürchte sehr, der beginnende Feldzug werde keinen andern Ausgang haben, als den, welchen ich im Jahr 1837 voraussah. Es wird an Siegen nicht fehlen; ich zweifle nicht daran. Unsere Truppen sind tapfer und zahlreich; sie stehen unter dem Befehl eines energischen und ruhmbedeckten Mannes; sie werden den Feind schlagen, dem sie begegnen werden. Aber furchtbarere Hindernisse, auf welche die Presse keine Rücksicht nimmt, erwarten unsere Soldaten: die Sonnenhitze, die Seltenheit des Trinkwassers, der gänzliche Mangel an Lebensmitteln und die trostlose Nothwendigkeit, die Kranken und Verwundeten auf Ochsen oder Kamelen in einer Hitze von 40 Graden zu transportiren. Unsere Soldaten werden dieß Alles zwar mit heroischer Festigkeit ertragen; aber sind die physischen Kräfte aller eben so groß, als ihre moralischen? Es ist außer Zweifel, daß man Medeah, Miliana und Scherschel besetzen wird. Wird man aber durch diese kostspielige Occupation in der Metidscha Sicherheit herstellen? Ich glaube es nicht. Wird man die Macht des Emirs schwächen? Nein. Man wird sie nur etwas concentriren, indem man die Stämme jener Gegenden zwingt, ihre Zelte etwas weiter zu rücken. Man wird dabei nicht mehr gewinnen, als das Ministerium gewinnen würde, wenn es die Opposition auf ihren Bänken etwas zusammendrängte, ohne die Zahl ihrer schwarzen Kugeln zu vermindern. Es gibt nur ein Mittel, die Araber zu unterwerfen, dieß ist: ihre Agricultur zu beherrschen, dadurch, daß man das Land in Zonen theilt, deren Durchzug die Kräfte unserer Infanterie nicht übersteigen dürfte. Im Centrum jeder Zone müßte eine Colonne, hinreichend stark, um die größtmögliche Versammlung von Arabern zu schlagen, ihr Quartier aufschlagen und das Land so oft durchziehen als ihre Kräfte es gestatten, um den Arabern dann mit Wahrheit sagen zu können: ihr dürft eure Heerden nicht weiden lassen, auf euern Feldern nicht säen, nicht ernten ohne meine Erlaubniß. Würde dieses System allgemein angewendet, so kämen die Stämme, welche in der Wüste nicht leben können, ehe sechs Monate vergingen, zu capituliren und würden ihre Waffen und Pferde ausliefern, um im Besitz ihres Bodens zu bleiben. Man sieht, ich trage keine Scheu, meine Geheimnisse zu verrathen, selbst auf die Gefahr hin, daß Andere sie statt meiner anwenden könnten. Ich bemerke noch, daß es eine Thorheit wäre, die militärische Frage zu lösen, ohne sich zugleich zahlreicher Colonisten zu versichern, welche, militärisch organisirt, das Land in Besitz nehmen und in einer bestimmten Zeit die Armee, welche die Eroberung gemacht und die ohne die Colonisten zur Behauptung derselben unumgänglich nothwendig wäre, abzulösen. Nur um diesen Preis wird Frankreich aus Algerien etwas machen. Aber, wird man sagen, Sie verlangen 90,000 Mann zur Ausführung dieses Plans! Dieß ist zu viel; Sie erschrecken das Land .... Ich will aber lieber das Land erschrecken, als es täuschen. Es wurde bis jetzt getäuscht genug; es ist Zeit, ihm die Wahrheit zu sagen. Findet das Land, daß eine solche Eroberung zu theuer ist, so wird es sie nicht machen, und dieß ist tausendmal besser, als mit geringern Ausgaben Dinge zu unternehmen, welche kein Resultat geben können. Kostspieliger als das, was wir seit zehn Jahren in Algier thun, kenne ich nichts, und ich fürchte sehr, daß wir dort eine neue Reihe von Operationen wieder anfangen werden, welche eben so steril und noch kostspieliger seyn werden. An einer andern Stelle des Schreibens gesteht General Bugeaud ein, daß er durch den Friedensschluß an der Tafna einen Fehler begangen. Er habe sich in den Charakter der Araber und namentlich in dem Charakter Abd-El-Kaders getäuscht, und noch ehe er von Afrika zurückgekommen, sich überzeugt, daß ein freundschaftlicher und sicherer Verkehr mit den Arabern nicht möglich sey.

Die Metidscha ist in diesem Augenblick vollkommen ruhig. Vier Convois, welche in dieser Woche nach den Lagern von Belida, Coleah, El-Arbah und Fonduk aufgebrochen sind, stießen auf keinen Feind. Abd-El-Kader hält sich in der Gegend von Medeah auf, und ist dort mit der Organisation seiner Armee beschäftigt. Seine Absicht soll seyn, den Engpaß Teniah, welcher nach Medeah führt, mit aller Macht zu vertheidigen. Das Wetter, welches drei oder vier Tage lang abscheulich gewesen, ist seit Anfang Aprils wieder schön. Der Schnee, welcher den Atlas bedeckte, ist geschmolzen. General Rumigny ist nach Maison carrée abgegangen, er wird dort die Colonne organisiren, welche gegen Dellys marschiren soll, denn die Occupation dieses kleinen Hafens ist beschlossen. Der Marschall beschäftigt sich thätig mit der definitiven Organisation der großen Expeditionscolonne. Er will am Tage nach der Ankunft der Prinzen bereit seyn, ins Feld zu rücken. Wir haben Nachrichten aus Oran vom 31 März. Die Verstärkungen, welche von hier aus dorthin geschickt wurden, sind angekommen und flößten namentlich unsern arabischen Verbündeten neuen Muth ein. Letztere hoffen, ihre Heerden endlich auf einem größern Raum weiden lassen zu können. Seit dem Gefecht am 12 März hat man in der Umgegend von Oran keinen Feind mehr gesehen. Die Truppen Buhamedi's und Mustapha-ben-Tauy's scheinen nach dem Innern aufgebrochen zu seyn, um mit Abd-El-Kader bei Medeah sich zu vereinigen. Ein General des Sultans von Marokko ist mit einem Heere auf der Gränze unweit Tlemsan erschienen, betheuert aber, daß er ganz friedliche Absichten hege. Aus Tanger haben wir Nachrichten vom 18 März erhalten. Man dachte dort so wenig an eine Kriegserklärung des Sultans Abd-er-Rahman, daß der französische Consul vielmehr eine große Zahl Ochsen aufkaufen ließ, um sie nach Algier zu spediren. In der Provinz Constantine ist Alles ruhig.

Nachdem die Leidenschaften sich etwas abgekühlt und denkende Besonnenheit sich allmählich geltend macht, gesteht Jeder, daß die Ruhe Frankreichs aufs gefährlichste bedroht war, wenn es den sogenannten Conservativen gelang das jetzige Ministerium zu stürzen. Behält letzteres jetzt die0861 Zügel in Händen, so ist der Staatswagen auf lange Zeit vor Umsturz gesichert. Der König und Thiers, der eine im Innern des Wagens, der andere auf dem Bocke, sie müssen einig bleiben, denn trotz der verschiedenen Situation sind sie denselben Gefahren ausgesetzt. Der König und Thiers hegen durchaus keinen geheimen Hader, wie man allgemein glaubt. Persönlich hatten sich beide schon vor geraumer Zeit ausgesöhnt. Die Differenz blieb nur eine politische. Bei aller jetzigen Einigkeit, bei dem besten Willen des Königs für die Erhaltung des Ministeriums, kann doch in seinem Geiste jene politische Differenz nie ganz schwinden; denn der König ist ja der Repräsentant der Krone, deren Interessen und Rechte in beständigem Conflict mit den usurpirenden Gelüsten der Kammer. In der That, wir müssen der Wahrheit gemäß das ganze Streben der Kammer mit dem Ausdruck Usurpationslust bezeichnen; sie war auch immer der angreifende Theil, sie suchte bei jeder Veranlassung die Rechte der Krone zu schmälern, die Interessen derselben zu untergraben, und der König übte nur eine natürliche Nothwehr. Z. B. die Charte verlieh dem König das Recht seine Minister zu wählen, und jetzt ist dieses Prärogativ nur ein leerer Schein, eine ironische, das Königthum verhöhnende Formel, denn in der Wirklichkeit ist es die Kammer, welche die Minister wählt und verabschiedet. Auch ist es sehr charakteristisch, daß seit einiger Zeit die französische Staatsregierung nicht mehr ein constitutionelles, sondern ein parlamentarisches Gouvernement genannt wird. Das Ministerium vom ersten April erhielt gleich in der Taufe diesen Namen, und durch die That wie durch das Wort ward eine Rechtsberaubung der Krone zu Gunsten der Kammer öffentlich proclamirt und sanctionirt. Thiers ist der Repräsentant der Kammer, er ist ihr gewählter Minister, und in dieser Beziehung kann er dem König nie ganz behagen. Die allerhöchste Mißhuld trifft also, wie gesagt, nicht die Person des Ministers, sondern das Princip, das sich durch seine Wahl geltend gemacht hat. Wir glauben, daß die Kammer den Sieg jenes Princips nicht weiter verfolgen wird; denn es ist im Grunde dasselbe Electionsprincip, als dessen letzte Consequenz die Republik sich darbietet. Wohin sie führen diese gewonnenen Kammerschlachten, merken die dynastischen Oppositionshelden jetzt eben so gut wie jene Conservatoren, die, aus persönlicher Leidenschaft, bei Gelegenheit der Dotationsfrage sich die lächerlichsten Mißgriffe zu Schulden kommen ließen. Das Verwerfen der Dotation, und gar der schweigende Hohn, womit man sie verwarf, war nicht bloß eine Beleidigung des Königthums, sondern auch eine ungerechte Thorheit; denn indem man der Krone alle wirkliche Macht allmählich abkämpfte, mußte man sie wenigstens entschädigen durch äußern Glanz, und ihr moralisches Ansehen in den Augen des Volks vielmehr erhöhen als herabwürdigen. Welche Inconsequenz! Ihr wollt einen Monarchen haben, und knickert bei den Kosten für Hermelin und Goldprunk! Ihr schreckt zurück vor der Republik, und insultirt euren König öffentlich, wie ihr gethan bei der Abstimmung der Dotationsfrage! Und sie wollen wahrlich keine Republik, diese edlen Geldritter, diese Barone der Industrie, diese Auserwählten des Eigenthums, diese Enthusiasten des ruhigen Besitzes, welche die Majorität in der französischen Kammer bilden. Sie hegen vor der Republik ein noch weit entsetzlicheres Grauen als der König selbst, sie zittern davor noch weit mehr als Ludwig Philipp, welcher sich in seiner Jugend schon daran gewöhnt hat. Wird sich das Ministerium Thiers lange halten? Das ist jetzt die Frage. Dieser Mann spielt eine schauerliche Rolle. Er verfügt nicht bloß über alle Streitkräfte des mächtigsten Reiches, sondern auch über alle Heeresmacht der Revolution, über alles Feuer und allen Wahnsinn der Zeit. Reizt ihn nicht aus seiner weisen Jovialität hinaus in die fatalistischen Irrgänge der Leidenschaft, legt ihm nichts in den Weg, weder goldene Aepfel noch rohe Klötze .... Die ganze Partei der Krone sollten sich Glück wünschen, daß die Kammer eben den Thiers gewählt, den Staatsmann, der in den jüngsten Debatten seine ganze politische Größe offenbart hat. Ja, während die andern nur Redner sind, oder Administratoren, oder Gelehrte, oder Diplomaten, oder Tugendhelden, so ist Thiers alles dieses zusammen, sogar letzteres, nur daß sich bei ihm diese Fähigkeiten nicht als schroffe Specialitäten hervorstellen, sondern von seinem staatsmännischen Genie überragt und absorbirt werden. Thiers ist Staatsmann; er ist einer von jenen Geistern, denen das Talent des Regierens angeboren ist. Die Natur schafft Staatsmänner wie sie Dichter schafft, zwei sehr heterogene Arten von Geschöpfen, die aber von gleicher Unentbehrlichkeit; denn die Menschheit muß begeistert werden und regiert. Die Männer, denen die Poesie oder die Staatskunst angeboren ist, werden auch von der Natur getrieben, ihr Talent geltend zu machen, und wir dürfen diesen Trieb keineswegs mit jenem kleinen Ehrgeiz verwechseln, der die Minderbegabten anstachelt, die Welt mit ihren elegischen Reimereien oder mit ihren prosaischen Declamationen zu langweilen. Thiers ist kein Ehrgeiziger, eben so wenig wie Victor Hugo; Monsieur de Lamartine hingegen ist ein Ehrgeiziger, sowohl in politischer wie in poetischer Beziehung. Ich habe angedeutet, daß Thiers eben durch seine Rede bei der Abstimmung über die geheimen Fonds seine staatsmännische Größe beurkundete. Berryer hat vielleicht mit seinen sonoren Phrasen auf die Ohren der großen Menge eine pomphaftere Wirkung ausgeübt; aber dieser Orator verhält sich zu jenem Staatsmann wie Cicero zu Demosthenes. Wenn Cicero auf dem Forum plaidirte, dann sagten die Zuhörer, daß Niemand schöner zu reden verstehe als der Marcus Tullius; sprach aber Demosthenes, so riefen die Athener: Krieg gegen Philipp! Statt aller Lobsprüche, nachdem Thiers geredet hatte, öffneten die Deputirten ihren Säckel, und gaben ihm das verlangte Geld. Culminirend in jener Rede des Thiers war das Wort Transaction ein Wort, das unsre Tagspolitiker wenig begriffen, das aber nach meiner Ansicht die tiefsinnigste Bedeutung enthält. War denn von jeher die Aufgabe der großen Staatsmänner etwas Anderes als eine Transaction, eine Vermittlung zwischen Principien oder Parteien? Wenn man regieren soll, und sich zwischen zwei Factionen, die sich befehden, befindet, so muß man eine Transaction versuchen. Wie könnte die Welt fortschreiten, wie könnte sie nur ruhig stehen bleiben, wenn nicht nach wilden Umwälzungen die gebietenden Männer kämen, die unter den ermüdeten und leidenden Kämpfern den Gottesfrieden wieder herstellten, im Reiche des Gedankens wie im Reiche der Erscheinung? Ja, auch im Reiche des Gedankens sind Transactionen nothwendig. Was war es anders als Transaction zwischen der römisch-katholischen Ueberlieferung und der menschlich-göttlichen Vernunft, was vor drei Jahrhunderten in Deutschland als Reformation und protestantische Kirche ins Leben trat? Was war es anders als Transaction, was Napoleon in Frankreich versuchte, als er die Menschen und die Interessen des alten Regime's mit den neuen Menschen und neuen Interessen der Revolution zu versöhnen suchte? Er gab dieser Transaction den Namen Fusion ebenfalls ein sehr bedeutungsvolles Wort, welches ein ganzes System offenbart. Vor zwei Jahrtausenden hatte ein anderer großer Staatsmann, Alexander von Macedonien, ein ähnliches Fusionsystem ersonnen, als er den Occident mit dem Oriente0862 vermitteln wollte, durch Wechselheirathen zwischen Siegern und Besiegten, Sittentausch, Gedankenverschmelzung. Nein, zu solcher Höhe des Fusionsystems konnte sich Napoleon nicht erheben, nur die Personen und die Interessen wußte er zu vermitteln, nicht die Ideen, und das war sein großer Fehler und auch der Grund seines Sturzes. Wird Hr. Thiers denselben Mißgriff begehen? Wir fürchten es fast. Hr. Thiers kann sprechen von Morgen bis Mitternacht, unermüdet, immer neue glänzende Gedanken, immer neue Geistesblitze hervorsprühend, den Zuhörer ergötzend, belehrend, blendend, man möchte sagen: ein gesprochenes Feuerwerk. Und dennoch begreift er mehr die materiellen als die idealen Bedürfnisse der Menschheit; er kennt den letzten Ring nicht, womit die irdischen Erscheinungen an den Himmel gekettet sind: er hat keinen Sinn für große sociale Institutionen.

Belgien.

Die Kammer der Repräsentanten hat sich zum zweitenmale vertagt, und bis zum 20 d. wird schwerlich ein neues Ministerium zu Stande kommen, denn Hr. Lebeau ist in den Hintergrund zurückgetreten, und von den HH. Devaux und d'Huart, die nun im Vordergrunde stehen, hat letzterer wegen Krankheit eines seiner Kinder Brüssel verlassen müssen. Der König, der heute nach seinem Ardennenschloß abgereist, in dessen Nähe Hr. d'Huart wohnt, kann ihn erst dort zu sich kommen lassen. Auch Hr. de Muelenaere war, vor der Abreise Sr. Maj., hier, um wegen eines neuen Cabinets zu Rathe gezogen zu werden.

Schweiz.

Es ist jetzt wohl begreiflich, warum die früher und noch 1798 gegen die Franzosen durch ihre Tapferkeit so ausgezeichneten Oberwalliser sich am 1 und 2 April von den eben nicht durch ihre Tapferkeit bekannten Unterwallisern von Sion bis Siders zurückdrängen, warum sie sich nach und nach alle Positionen nehmen und ihre Hauptstadt entreißen ließen. Aus dem Bericht des Föderalrepräsentanten Meyenburg an den Vorort geht Folgendes hervor. Am 1 April mit dem Eintreffen des Directorialbefehls, der beide Walliser Regierungen zur Niederlegung der Waffen aufforderte, kamen Tausende von bewaffneten Oberwallisern nach Siders, und verlangten auf der Stelle nach Unterwallis geführt zu werden. Der Oberwalliser Staatsrath aber, der dem Befehl des Vororts gehorchen wollte und voraussetzte, daß dieß auch in Unterwallis geschehen würde, suspendirte die bereits angeordnete allgemeine Landesbewaffnung, um alles zu vermeiden, was direct oder indirect zu Gewaltthätigkeiten führen könnte; er that alles Mögliche, um die Oberwalliser zur Rückkehr in ihre Heimath zu bewegen, was ihm nur mit Mühe gelang. Indessen benahm sich die Unterwalliser Regierung ganz anders: ungeirrt durch den Befehl des Vororts ließ sie ihre 8000 Mann immer vorrücken, nachdem sie aus dem beiden Theilen gemeinschaftlichen Kantonsarsenal mit allen Flinten und Kanonen versehen worden waren. Der auf den Höhen um Sion und in den benachbarten Dörfern stehenden Oberwalliser waren nur zweihundert, so daß hier Einer gegen vierzig Wohlbewaffnete und mit Kanonen Versehene zu kämpfen hatte. Als diese von den Unterwallisern nach hartnäckigem Widerstand gen Siders zurückgedrängt wurden, konnten dieß die Oberwalliser gar nicht begreifen, und glaubten sich von ihrer Regierung verrathen. Deßhalb drangen sie wüthend in das Haus des Großbaillif Courten, wo die Sitzungen des Staatsraths gewöhnlich gehalten wurden, erstachen hier seinen Bruder, auch ein Mitglied des Raths, der sich umsonst in Erklärungen erschöpfte, und sie würden auch den Großbaillif selbst und alle übrigen Mitglieder des Staatsraths umgebracht haben, wenn sich diese nicht nach verschiedenen Seiten geflüchtet und gerettet hätten. Moriz von Stockalper wurde ergriffen und würde sogleich von dem erbosten Volk getödtet worden seyn, wenn sich nicht seine Tochter über ihn hergeworfen und ihn mit ihrem Leibe geschützt hätte. So fiel Oberwallis durch die Beschränktheit und Unvorsichtigkeit seiner Behörden. Das Glück, solcher erbärmlicher Regierung los zu seyn, mag sie für den Untergang ihrer Verfassung trösten. Fürs erste ist Alles ruhig; die Unterwalliser Truppen haben sich aus dem Oberland zurückgezogen und sind auseinander gegangen.

Deutschland.

Se. Maj. der König haben die feierliche Schließung der Ständeversammlung des Jahrs 1840 auf heute festzusetzen geruht. Nach allerhöchstem Befehl wurde diese Handlung durch einen königlichen Bevollmächtigten, den Hrn. Minister des k. Hauses und des Aeußern, Frhrn. v. Gise in Begleitung der HH. Staatsräthe v. Stürmer und v. Stichaner vorgenommen. Dieselben verfügten sich Mittags um 1 Uhr aus der königl. Residenz in das Ständehaus, woselbst sofort den in dem Sitzungssaale der Kammer der Abgeordneten versammelten beiden Kammern der Landtagsabschied von dem k. Ministerialrath v. Zenetti, nach Auftrag des k. Hrn. Bevollmächtigten, vorgetragen wurde. (S. unten.) Nach dieser Verkündung erklärte der k. Minister des k. Hauses und des Aeußern, Frhr. v. Gise, im Namen Sr. Maj. des Königs die Sitzung des gegenwärtigen Landtags für geschlossen. Zum Schlusse dieser feierlichen Handlung brachte der k. Minister der Justiz und erster Präsident der Kammer der Reichsräthe Sr. k. Maj. ein dreimaliges Lebehoch, welches dreimal wiederhallte aus dem Munde aller Anwesenden.

Der Landtagsabschied, dessen Gesammtinhalt wir morgen vollständig nachliefern werden, bekleidet zuerst die Beschlüsse beider Kammern über die Gesetzesentwürfe mit der Sanction Sr. Maj. des Königs, und verspricht Berücksichtigung der von den Kammern dabei ausgedrückten Wünsche. Bei Berührung der Gesammtbeschlüsse der Stände hinsichtlich der die Zollverhältnisse für die Zukunft betreffenden Postulate wird zuletzt gesagt: Wir finden Uns dabei veranlaßt, den Ständen des Reiches Unser besonderes Wohlgefallen über die Bereitwilligkeit auszudrücken, mit welcher dieselben Unsere und der übrigen vereinten Regierungen gemeinsame Bestrebungen für die Ausbildung des deutschen Zollvereines nach Innen und nach Außen auch innerhalb ihres Wirkungskreises zu unterstützen fortfahren, anerkennend die segensvollen Folgen, welche hieraus nicht nur für die Emporhebung deutschen Gewerbfleißes und deutschen Handels, sondern auch für die Befestigung deutscher Eintracht in reichem Maaße hervorgehen. Die zweite Hauptrubrik Nachweisungen lautet: A. Verwendung der Staatseinnahmen. Ueber die Verwendung der Staatseinnahmen in den Jahren 1835 / 36, 1836 / 37 und 1837 / 38 haben Wir den Ständen genaue Nachweisung vorlegen lassen, und es sind dadurch die Bestimmungen der Verfassungsurkunde Tit. VII §. 10 erfüllt worden. B. Stand der Staatsschuldentilgungsanstalt. In gleicher Weise sind den Ständen des Reiches genaue Nachweisungen über den Stand der Staatsschuldentilgungscasse, der Pensionsamortisationscasse, und der durch das Gesetz vom 1 Jul. 1834 gegründeten Festungsbau-Dotationscasse vorgelegt, und hiedurch die Bestimmungen des Tit. VII §§. 11 und 17 der Verfassungsurkunde erfüllt worden. Was die eingelegte Verwahrung gegen allenfallsi e Verbindlichkeiten und Haftungen der Staatscassen bezüglich der Defensionsgelder betrifft, so erwiedern Wir, daß solche0863 Verbindlichkeiten und Haftungen zu keiner Zeit ohne verfassungsgemäße Begründung werden in Anspruch genommen werden. Die dritte Hauptrubrik endlich bescheidet die Wünsche und Anträge. In Bezug auf Straßenwesen heißt es darin: Wir haben zur Verbesserung des Zustandes der Straßen - und Landbauten bereits in den drei ersten Jahren der laufenden Finanzperiode beträchtliche außerordentliche Zuschüsse bewilliget. Es bleibt dabei Unserer näheren Erwägung vorbehalten, was in dieser Beziehung etwa noch künftig nach dem Maaße des wahren Bedürfnisses und mit Rücksicht auf die Sicherung eines entsprechenden Erfolges zu geschehen haben dürfte. Die Ueberbürdung einzelner Gemeinden und Districte mit unverhältnißmäßigen örtlichen und Districtsumlagen, namentlich bei Straßen - und Wegbauten, widerstreitet Unseren landesväterlichen Absichten. Wir werden die deßfalls an Uns gebrachten Klagen der genauesten Prüfung unterstellen lassen, und nach dem Befunde das zur Abhülfe Geeignete verfügen. Was aber die Aufnahme von Districtsstraßen in die Reihe der Staats - und Kreisstraßen anbelangt, so muß die Erwägung, welche Verfügungen etwa deßfalls zu treffen seyn dürften, bis zur Feststellung des Budgets der fünften Finanzperiode ausgesetzt bleiben, da eine Erweiterung der den Kreisfonds und der Staatscasse nach dem Finanzgesetze vom 17 Nov. 1837 obliegenden Lasten nicht ohne die Verrückung der wesentlichen Grundlagen desselben im Laufe der Finanzperiode erfolgen könnte. Der Landtagsabschied schließt mit den Worten: Indem Wir Unseren Ständen diesen Abschied ertheilen, gereicht es Unserem Herzen zur wahren Befriedigung, denselben die wohlgefällige besondere Anerkennung der gewissenhaften und unermüdlichen Berufstreue und des deutschen Rechtssinnes, so wie der treuen Anhänglichkeit an Uns und Unser königliches Haus und des Vertrauens auszudrücken, welches dieselben durch die in den Gesammtbeschlüssen Uns dargebrachten Ergebnisse ihrer gemeinschaftlichen Verhandlungen bewährt haben, und Unsere Lieben und Getreuen die Stände des Reiches Unserer königlichen Huld und Gnade zu versichern, womit Wir denselben stets gewogen bleiben.

In der heutigen Sitzung hat die zweite Kammer ihren gestrigen Beschluß, im §. 263 statt widerrechtlicher Weise zu setzen: in der Absicht, zu beleidigen, wieder zurückgenommen. Als nämlich v. Rotteck auch beim §. 265 den nämlichen Antrag stellte, so wurde von den Regierungscommissären Bekk und Duttlinger, so wie von Welcker und Andern von neuem ausgeführt, daß die Widerrechtlichkeit in den Begriff des Verbrechens gehöre. Duttlinger stellte die verschiedenen Classen von Rechtsgründen zusammen, welche da und dort demjenigen zu Statten kommen können, welcher, wenn gleich vorsätzlich, die Ehre des Andern verletzt. Es kam darunter auch das Recht der Retorsion vor, wovon der Redner das Beispiel anführte, daß ein Professor demjenigen, der ihm begegnend äußerte: ich weiche keinem Esel aus, erwiedert habe: aber ich, indem er gleichzeitig ausweichend auf die Seite ging. Die Absicht zu beleidigen, wurde im §. 263 weggelassen, weil im §. 265 a) schon gesagt ist, daß da, wo der Thäter glaubhaft mache, daß er keine beleidigende Absicht hatte, die Ehrenkränkung oder Verleumdung wegfalle, im Allgemeinen aber nicht neben dem Beweis der an sich ehrenkränkenden Aeußerung oder Handlung noch der Beweis weiterer Umstände, welche die beleidigende Absicht darthun, gefordert werden könne. Bei dem §. 265 schlug v. Rotteck ferner vor, daß nicht bloß die Nachsage unsittlicher Handlungen oder Eigenschaften, sondern überhaupt aller Handlungen oder Eigenschaften, welche für den Andern kränkend oder demüthigend sind, unter der Voraussetzung einer beleidigenden Absicht als Ehrenkränkung bestraft werden soll. Vicekanzler Bekk: Der Entwurf wolle nur den sittlichen Werth des Menschen gegen Angriffe schützen. Nur dieser sey ein allgemeiner, der dem Menschen als solchem zukomme, abgesehen von dem, was die Natur ungleich vertheilt, oder der eine von dem andern erst erworben habe. Allerdings sey es dem Menschen auch unangenehm, wenn ihm die Kenntnisse, Fähigkeiten und andere Eigenschaften, die ihm unter seinen Mitmenschen ein besseres Verhältniß begründen, abgesprochen werden; aber solche Verletzungen mit Strafe zu bedrohen, hätte, da dadurch die Freiheit des Gedankenverkehrs und das Urtheil über Andere zu sehr beschränkt würde, jedenfalls viel mehr Nachtheile als Vortheile. v. Rotteck suchte sich gegen diese und ähnliche Aeußerungen anderer Redner (Welcker, Sander, Obkircher und Bader) dadurch zu vertheidigen, daß er sich darauf berief, daß eine Absicht, zu beleidigen, vorhanden seyn müsse, die Freiheit des Urtheils also durch seinen Vorschlag nicht beeinträchtigt würde. Der Vorschlag wurde abgelehnt. Der lebhafteste Streit erhob sich bei den §§. 266 bis 266 c) über den Beweis der Wahrheit. Bei formellen Injurien (bei Schimpfworten oder verächtlicher Behandlung etc. §. 263) ist ein Beweis der Wahrheit nach der Natur der Sache nicht denkbar. Bei allen Verleumdungen und bei den im Inhalt einer Nachrede liegenden Ehrenkränkungen läßt aber der Entwurf diesen Beweis zu, ausgenommen wenn sie in Druckschriften verbreitet wurden, oder an einem Orte oder unter Umständen von der Art geschah, daß eben darin eine verächtliche Behandlung oder Beschimpfung für den Andern enthalten war. Doch auch in diesen Ausnahmsfällen wird der Beweis der Wahrheit zugelassen, wenn die ausgesagte Thatsache ein mit peinlicher Strafe, oder Arbeitshaus oder Dienstentlassung bedrohtes, noch unbestraftes Verbrechen ausmacht, oder der Urheber der Aussage oder Verbreitung dabei ein privatrechtliches oder öffentlich-rechtliches Interesse hat. Der Abg. v. Rotteck wollte nun überhaupt nur unter dieser letztern Beschränkung den Beweis der Wahrheit bei Ehrenkränkungen zulassen. Er bekämpfte das von Welcker behauptete Recht auf Wahrheit. Dieses Recht bestehe nur darin, nicht zu lügen, und auch positiv die Wahrheit zu sagen, so weit dadurch die Rechte eines Andern, also namentlich auch das Recht auf Ehre, nicht verletzt werde. Kein Recht, sondern strafbar sey es, auch eine wahre Thatsache in der boshaften Absicht, Andere zu beleidigen, auszusagen. Habe man aber im einzelnen Falle ein privatrechtliches oder öffentliches Interesse, die Aeußerung zu machen, so soll dieß unter der Voraussetzung des Beweises der Wahrheit erlaubt seyn. Damit sey allem genügt, was man vernünftig fordern könne, und es sey nicht nöthig, auch ein Recht zu statuiren, alles, was man von dem Privatleben des Andern wisse, zum Zweck von Beleidigungen überall auszusagen. Welcker: Man werde sich an vielen Orten wundern, wenn man höre, daß der Abg. v. Rotteck (der berühmte Lehrer des Vernunftrechts) gegen das Recht auf freie Aeußerung der Wahrheit auftrete. Allerdings dürfe man das jedem Menschen zukommende Recht auf freien Gebrauch seiner Geisteskräfte nicht dazu mißbrauchen, die Rechte eines Andern zu verletzen. Aber der Andere habe kein Recht zu fordern, daß man in Bezug auf ihn das, was wahr sey, geheim halte und nicht aussage. Die Aussage könne ihm unangenehm seyn, aber sie verletze seine Rechte nicht. Sey aber die Aussage an sich nicht rechtsverletzend, so komme es auf die Absicht, die der Aussagende dabei habe, nicht an. Merk, Bader und Zentner sprachen ebenfalls für den Entwurf. Schaaff erklärte sich für v. Rottecks Ansicht und äußerte Befürchtungen, daß die Bestimmungen des Entwurfs Mißstände hervorbringen werden. Staatsrath Jolly: Diese Bestimmungen enthalten nichts Neues, das Gesetz von 1831 habe die Einrede der Wahrheit schon zugelassen. Geh. Rath Duttlinger: Und eben so das gemeine Recht. Die Vorschläge des Abg. v. Rotteck wurden hierauf durch große Stimmenmehrheit abgelehnt.

Heute wurde die Fahrt auf der ganzen Taunus-Eisenbahn eröffnet. Der Train geht zu gleichen Stunden von Frankfurt und Mainz viermal des Tages ab und zurück. Bei Hattersheim befindet sich bekanntlich eine Ausbeugung, auf welcher die von den entgegengesetzten Seiten kommenden Wagenzüge an einander vorbeifahren. Mit dem ersten Wagenzug kamen heute Morgen hier circa 250 Personen von Mainz an; die Fahrt dauerte 1 Stunde 20 Minuten; anderthalb Stunden ist die bestimmte Zeit. In den letzten Tagen soll von dem Advocaten Consistorialrath Dr. Hessenberg der Bundesversammlung wiederum eine Schrift0864 der dissentirenden Corporationen und Städte in Hannover überreicht worden seyn.

Heute ist endlich die Eisenbahn zwischen Castel und Hattersheim dem Verkehr eröffnet worden. Die ganze Taunus-Eisenbahn ist nunmehr bis auf die kleine Abzweigung nach Bieberich auf dem Tractus von Castel nach Wiesbaden ausgeführt; der Vollendung auch dieses kleinen Theils ist mit Gewißheit in ganz kurzer Zeit entgegenzusehen. Mit der Ausführung der Bahn und der allmählichen Eröffnung der einzelnen Bahnstrecken ist das Vertrauen der Actionnäre gestiegen, so daß die Taunus-Eisenbahnactien zu stets höheren Preisen notirt werden, und, da ein nicht geringer Theil in fester Hand ruht, am hiesigen Platze mitunter gar nicht zu kaufen sind. Der Wasserstand des Rheins und Mains ist so niedrig, daß die Schifffahrt ungemein behindert ist. Die Zahl der mit den Dampfschiffen ankommenden und abgehenden Personen ist schon jetzt sehr bedeutend. Es läßt sich wohl erwarten, daß die Gesammtzahl aller auf diese Weise den Rhein befahrenden Personen in diesem Jahre das fünfte Hunderttausend beschreiten werde. Im letzten Jahre war sie nahe an 400,000. Im Jahr 1827, wo die Dampfschifffahrt auf dem Rhein eröffnet wurde, zählte man nur 18,000 Passagiere; die Zunahme ist daher eben so groß als erfreulich.

Se. kais. H. der Großfürst Thronfolger von Rußland ist heute zum Besuche am großherzoglichen Hofe hier eingetroffen und im großherzoglichen Palaste abgestiegen. (Großh. hess. Z.)

Schweden.

Dagligt Allehanda erzählt, daß der Constitutionsausschuß beschlossen habe, die gesammten Mitglieder des Staatsraths vor dem Reichsgericht anklagen zu lassen, wegen der im Jahr 1838 bekannt gemachten königlichen Verordnung, die Emancipation der Juden betreffend!

Oesterreich.

Durch Handelsestafetten sind Nachrichten aus Neapel eingegangen, die vermuthen lassen, daß der König von Neapel nicht gesonnen ist, das Schwefelmonopol abzuschaffen. Dem brittischen Gesandten am neapolitanischen Hof soll eine Antwort auf die von ihm eingereichte schriftliche Vorstellung in den letzten Tagen zugekommen seyn, welche derselbe nicht für genügend gehalten haben soll, und worauf er mehrere englische Kriegsschiffe aus den Stationen des Mittelmeers zu beordern sich veranlaßt gesehen hat, um, wie man sagt, dieselben eine drohende Stellung gegen Neapel einnehmen zu lassen. Die Fonds waren in Folge dieses unangenehmen Zwischenfalls in Neapel gefallen; es würde auch hier ein nachtheiliger Einfluß auf die Effecten verspürt worden seyn, wenn man sich nicht mit der Hoffnung schmeichelte, daß zuletzt doch Alles auf gütlichem Wege ausgeglichen wird. Inzwischen sind mehrere Handelsestafetten im Laufe des Tages nach verschiedenen Richtungen von hier abgegangen, um über die Lage der Dinge in Neapel an die übrigen Handelsplätze Mittheilungen zu machen. Auch ist ein französischer und ein russischer Courier nach Paris und St. Petersburg von hier expedirt worden. Die orientalische Angelegenheit scheint durch die Vorfälle in Neapel für den Augenblick in den Hintergrund zu treten.

0857

Noch ein Bruchstück zur Charakterisirung Mehemed Ali's.

(Fortsetzung.)

Nach Beendigung der Manöver ritten wir unter klingendem Spiel nach der großen, oben offenen, aber von Mauern eingeschlossenen Manege, wo eine andere geräumigere Tribune für den Vicekönig bereitet war. Hier standen Divans, auf denen er sich nach türkischer Art niederließ, und mir meinen Platz wieder neben sich anwies, während sich die Militärs und Hofleute wie vorher stehend umherreihten. Bald dieser, bald jener von diesen ergriff dann den Fliegenwedel, um Sr. Hoheit die hier so lästigen Insecten abzuwehren. Nachdem hierauf Pfeifen und Kaffee gebracht worden waren, machten dem Fürsten auch die andern anwesenden Consuln ihre Aufwartung. Ehe dieß indeß noch stattfand, fiel eine kleine Scene vor, die ich nicht übergehen darf, obgleich sie für meine Eitelkeit eben nicht schmeichelhaft ist. Die große Freundlichkeit des Vicekönigs und eine momentane Distraction meinerseits verleiteten mich zu einer jener Tactlosigkeiten, die zuweilen auch dem sonst in dieser Hinsicht Vorsichtigen arriviren, aber immer eine tadelnswerthe Unschicklichkeit bleiben. Ich vergaß nämlich ganz der Umstehenden, die man an einem orientalischen Hofe noch leichter als an einem europäischen für bloße Statisten anzusehen sich gewöhnt, und mich eben so wenig erinnernd, daß man zu Muselmännern nie vom weiblichen Geschlechte sprechen darf, sagte ich unbedacht zum Vicekönig: Beinahe Alles gefiele mir in Aegypten, Vieles errege meine größte Bewunderung, aber Eins habe ich ihm doch auf der Reise hierher sehr verdacht, nämlich, daß er den armen Almehs, die einen ganz eigenthümlichen Zug ägyptischer Nationalität darstellten, ihr tanzend musikalisches Gewerbe so streng und plötzlich untersagt habe. An dem Erblassen des Interpreten und den verstörten, mißfälligen Mienen derjenigen unter der Umgebung die französisch verstanden, ward ich augenblicklich meine bevue gewahr, und fühlte wie mir das Blut darüber ins Gesicht stieg. Doch half es nun nichts mehr, um so mehr, da Mehemed Ali, dem nichts entgeht, schon gleichfalls etwas Ungewöhnliches bemerkt hatte, und nun Artim Bey, der sich sonst vielleicht irgend eine Modification meiner Worte ausgedacht haben würde obgleich es gefährlich für den Dolmetscher ist, den Sinn einer dem Vicekönig adressirten Phrase zu entstellen ausdrücklich fragte, was ich gesagt habe. Mit verlegener Miene stotterte nun Artim Bey die Phrase her, welche ich damals gern mit vielem Gelde zurückgekauft hätte. Doch jetzt reut mich meine gaucherie nicht mehr, denn ich würde ohne sie nicht Gelegenheit gehabt haben, Mehemed Ali's wahrhaft königliches Benehmen in einem Moment bewundern zu können, der, nach den Sitten und Gewohnheiten der Türken zu urtheilen, wirklich ein kritischer genannt werden konnte. Ohne eine Miene zu verziehen, wandte er sich, wie immer freundlich lächelnd, zu mir, und sagte: Ich verstehe diese Frage nicht; wer und was sind Almehs? ich habe noch nie von dergleichen sprechen hören. Alles blieb stumm. Ach, rief er plötzlich, wie sich besinnend aus, Sie meinen gewiß die öffentlichen Musikanten *)*)Die Almehs sind in der Regel immer von männlichen Musikanten begleitet, die auch ohne sie oft allein zur Ergötzung türkischer Gastmähler geholt werden. ja, das ist eine Sache, die meinen Polizeirath angeht, und wenn der streng gegen diese Leute verfahren ist, werden sie ihm wohl hinreichende Ursache dazu gegeben haben. Doch will ich mich darnach erkundigen, denn ich selbst erinnere mich nicht, daß mir je etwas über diesen Gegenstand vorgetragen worden sey und nun ging er höchst unbefangen zu einem andern Gegenstand über, mit eben so viel Schonung als Feinheit meine eigene Reise, deren ich erwähnt hatte, dazu wählend, indem er sich angelegentlich nach diesem und jenem erkundigte, um das Schokante des Vorhergegangenen desto schneller in Vergessenheit zu bringen. Selten habe ich eine eindringlichere, und doch auf mildere Weise gegebene Lection erhalten. Auch konnte ich später nie bemerken, daß ich durch diesen, wenn gleich ungeschickten doch unwillkürlichen Fehler im geringsten etwas in der Gunst Mehemed Ali's verloren, ich fand sogar hinreichenden Grund zu glauben, daß wenn ich jene Saite nur unter vier Augen, in der einzigen Gegenwart des Dolmetschers, berührt hätte, die Antwort ganz aufrichtig und ohne allen Rückhalt erfolgt seyn würde denn über viele Vorurtheile seiner Nation und selbst über die anderer Nationen hat Mehemed Ali sich längst erhoben. Ja ich hatte es in seiner großmüthigen Seele vielleicht gerade dieser kleinen Demüthigung zu verdanken, daß er mir gleich darauf eine Ehre erwies, die, wie man mich versichert hat, bei einer so öffentlichen Gelegenheit wie diese, noch keinem Fremden vor mir zu Theil ward. Als man ihm ankündigte, daß seine Tafel bereit sey, und ich aufstand, um mich mit den Consuln zu entfernen, fragte er mich, ob ich ein europäisches Mahl, wie es für uns bereitet sey, vorziehe, oder, wenn ich mich entschließen könne einmal die türkische Weise zu versuchen, mit ihm tête á tête speisen wolle? Man kann sich leicht denken, mit welchem Eifer ich diese Gelegenheit ergriff, um dankbar und bezugsweise darauf zu erwiedern: daß ich zwar fürchten müsse in den türkischen Sitten noch zu unwissend zu seyn, um nicht vielleicht unwillkürlich mehr als einmal dagegen zu verstoßen, die mir angebotene Ehre jedoch zu groß sey, um nicht auf jede Gefahr hin ihrer theilhaftig werden zu wollen. Kaum hatte ich dieß gesagt, als die bisher um uns stehende Menge, mit Ausnahme Artim Bey's, verschwand, und zwei Diener Se. Hoheit, wie auch mich, mit goldgestickten Servietten von Musselin umhingen, und dann kniend ähnliche über unsere Schenkel breiteten, während andere dienstbare Geister uns große silberne Becken mit Rosenwasser zum Waschen vorhielten, und wieder andere einen mit reichem Vermeilgeschirr und vielen Speisen besetzten Tisch herein brachten. Doch außer einigen fein geschnitzten und mit Perlmutter ausgelegten Holzlöffeln war von Bestecken weiter nichts vorhanden, man mußte statt Messer und Gabel sich auf gut türkisch der Hände bedienen. Es blieb mir nichts übrig als dem Vicekönig in Allem möglichst genau nachzuahmen, und bei der Zierlichkeit, mit der er das schwierige Geschäft abthat, hätte ich nicht geahnt, was ich später erfuhr und selbst zu sehen nachher oft Gelegenheit hatte, daß er seit vielen Jahren schon immer auf europäische Weise speist, und nur bei öffentlichen Veranlassungen die alte türkische Mode beibehält. Uebrigens war die Zubereitung der Speisen ganz vortrefflich, und der Vicekönig auch selbst davon mit dem Appetit eines Jünglings. In goldenen Schalen ward uns dazu gekühltes Wasser, und mir auch excellenter Bordeauxwein servirt. Vor dem Volke trank der Vicekönig keinen. Der Gerichte waren sehr viele, und seltsam wechselten süße,0858 saure und Fleischspeisen fortwährend mit einander ab, wozu noch eine Menge kalte hors d'oeuvres und saure Milch, die in kleinen Schüsseln rund um den Tisch standen, genossen wurden. Ein besonders gesticktes Tuch lag, außer denen, mit welchen man uns früher behangen hatte, neben jedem von uns, um sich die Hände daran zu reinigen. Nach einer halben Stunde kündigte der Pilaw, hier immer die letzte Schüssel, das Ende der türkischen Mahlzeit an, worauf das Dessert folgte, welches Schubra für des Vicekönigs Tafel in so vorzüglicher Auswahl liefert.

Jetzt trat ein Geheimsecretär in das Zimmer, um Sr. Hoheit einen eben eingelaufenen Brief des Gouverneurs vom Sudan aus dem Sennaar zu überreichen, den er nachher vorlas. Sein Inhalt betraf eine von Mehemed Ali befohlene Expedition zur Auffindung der noch immer halb fabelhaften Mondberge, dem Laufe des Baher el Abiad (des weißen Flusses) folgend, und eine andere dem Baher el Azrak (blauen Fluß) entlang nach dem Fazoli, wo man reiche Goldminen vermuthet. Um hierüber genau unterrichtet zu werden, hat Mehemed Ali aus Oesterreich eine Gesellschaft von zehn Bergbauverständigen und Naturforschern unter höchst generösen Bedingungen kommen lassen, die schon auf der Reise nach jenen fernen Gegenden begriffen, aber bei den Schwierigkeiten, welche das hiesige Klima und die ungewohnte Lebensart den Europäern entgegensetzen, noch nicht sehr weit fortgeschritten sind. Er zeigte eine kleine Anwandlung von Ungeduld bei dieser Zögerung, und benutzte, als beim Kaffee der Hof und die Consuln sich wieder eingefunden hatten, die Gelegenheit, Hrn. Laurin, den österreichischen Generalconsul, dringend um seine Mithülfe zur Beschleunigung einer Angelegenheit zu bitten, die ihm sehr am Herzen liege. Ich äußerte, der macedonische Philipp habe auch während seiner Regierung aufgefundenen Goldbergwerken einen großen Theil seiner glücklichen Kriegführung zu danken gehabt, wie nicht minder sein Nachfolger der große Alexander, und ich wünsche von Herzen, daß Se. Hoheit, die soviel von jenen berühmten Landsleuten geerbt, auch hierin ein gleiches Schicksal mit ihnen haben möchten. Wir müssen sehen, was uns Gott bescheren wird, erwiederte der Vicekönig, allzu viel rechne ich nicht darauf, doch sind die günstigen Anzeichen nicht zu vernachlässigen. *) *)Der Erfolg hat nach den neuesten Nachrichten der Hoffnung Mehemed Ali's wenigstens theilweise entsprochen.A. des Eins.

Wir wurden hier durch den Wiederanfang des Carroussels unterbrochen, das vor und nach unserer Mahlzeit in verschiedenen Reprisen von den ausgewähltesten Schülern der Anstalt, unter Anführung ihres geschickten Stallmeisters, Hrn. Bier, eines Deutschen, mit größter Meisterschaft sowohl was Pferdedressur und Reitergewandtheit als Ringelrennen, Pistolenschießen, Fechtübungen, Voltigiren u. s. w. betraf, ausgeführt wurde. Indem ich dem Vicekönig meine Verwunderung über diese ausgezeichnete Geschicklichkeit und Präcision der Eleven der Schule ausdrückte, fragte ich ihn, ob sich auch arabische Fellahs unter denselben befänden. Er antwortete: O nein; dieß sind alles Türken , obgleich er sehr wohl wußte, daß das Gegentheil der Fall sey. Er gab diese Antwort offenbar nur, um den umstehenden Türken seines Hofes zu schmeicheln, die, gleich ihm selbst, mit Verachtung auf die Araber herabsehen, welche, obwohl bei weitem die besten Soldaten Mehemed Ali's, erst in neuester Zeit aus bloßer Noth zu den niedrigsten Officiersgraden avancirt wurden. Dieß ist eine Schwäche des Vicekönigs, die gewissermaßen dem Adelsstolz oder der abgeschmackten Verachtung der Juden bei uns gleichkommt, und ihn vielleicht allein verhindert hat, noch eine weit größere Rolle zu spielen, als ihm jetzt zu Theil geworden ist. Hätte er von Anfang an der Tendenz gefolgt, sich für einen Fürsten und Wiederhersteller der Araber anzusehen, und diese durch Befreiung vom langen türkischen Joch alle in einem neugebornen Enthusiasmus um seine Person zu vereinigen gewußt, so wäre seine Macht vielleicht noch kolossaler und sicherer, nachhaltiger begründet worden als sie es jetzt ist.

Die Anstalt zu Dschiseh ist unter der unermüdlichen Sorgfalt des Obristen Warin zu einer solchen Vollkommenheit gediehen, und hat sogleich ein so ganz europäisches Ansehen gewonnen, daß man in ihrem Bereich wirklich ganz vergessen könnte, in Aegypten zu seyn, und versucht wird, denen Recht zu geben, die behaupten, daß Erziehung und Dressur allein den Charakter der Völker wie den der Individuen bestimme. Soviel ist nicht abzustreiten, daß hier rohe Türken und der Sklaverei frisch entrissene Fellahs, wenigstens in allem, was man äußerlich an ihnen bemerken kann, zu vollkommnen Franzosen umgeschaffen worden sind, diesen wirklich bis in den kleinsten nationellen und militärischen Manieren gleichend. Dieß ist hier sogar noch weit vollständiger der Fall, als selbst bei denjenigen Aegyptiern, die in Frankreich erzogen worden sind und ihre ganze Jugendbildung dort erhalten haben. Von Obrist Warin kann man aber auch sagen, daß er für eine solche Stelle geschaffen sey, und schon in Frankreich nannten ihn deßhalb seine Cameraden: le type de l'officier d'état major. Alles indeß, was ich hier sah, zeigte mir zugleich, daß, so streng er die Form verehrt und vielleicht als Hauptsache ansieht, er doch auch keineswegs den Geist darüber vernachlässigt. Viele der von seinen Eleven angefertigten Situations - und Positionsplane, die er mir später zeigte, mit Darstellung theils wirklich stattgefundener, theils fingirter Gefechte hätten von den geschicktesten unserer Officiere nicht besser geliefert werden können, und überall fand ich, daß die von dem Obristen befolgte Unterrichtsmethode sich nicht bloß darauf beschränke, aus den Eleven gute Cavalleristen, sondern überhaupt vollendete Soldaten zu machen, so weit individuelle Fähigkeiten des Ziels Erreichung möglich werden lassen.

Der Vicekönig erkennt dieß, und es war eine delicate Attention von seiner Seite, daß er nicht nach der Prüfung, sondern schon den Tag vorher dem Obrist Warin die Würde eines Bey's (die außer dem erhöhten Rang auch eine sehr bedeutende Besoldungserhöhung mit sich führt) ertheilt, und die Insignien in großen Brillanten überschickt hat, indem er ihm dazu ausdrücklich sagen ließ: diese Auszeichnung betreffe in keiner Art die Dienste, welche der Vicekönig noch vom Obrist Warin erwarte, sondern sey nur die Belohnung der von ihm bereits geleisteten und ein Zeichen der aufrichtigsten Anerkennung derselben. Herren, die so graciös zu belohnen wissen, sind bei uns selten geworden, und aus demselben Grunde auch die Freude an ihrem Dienst. Wasil Bey, denn so heißt der Obrist Warin jetzt, hat eine sonderbare Schicksalsaffinität mit dem berühmten Allard, jetzigen Generallissimus im Königreich Lahore. Beide sind aus demselben Ort, von geringen Eltern abstammend; beide ergriffen an demselben Tage das Soldatenhandwerk; beide hatten ihr erstes Duell an demselben Tage; beide wurden an demselben Tage Officiere, und hatten darauf eine lange andauernde Liebesverbindung mit zwei Zwillingsschwestern; beide wurden an demselben Tage zusammen verwundet; beide mußten Frankreich nach Napoleons Sturz verlassen; beide endlich fanden Auszeichnung und Vermögen (wenn auch auf nicht ganz gleich glänzende Weise) im Dienste der beiden größten0859 jetzt lebenden Fürsten des Orients, Mehemed Ali und Rundschit Singh. *) *)General Allard ist bekanntlich seitdem gestorben, und Obrist Warin so gescheidt gewesen, in diesem Punkt der Affinität zu entgehen.

In der Anstalt befindet sich ein zum Islam bekehrter Franzose, der ein talentvoller Maler ist und gütig die Bestellung eines Bildes annahm, das mir diesen in so vieler Hinsicht denkwürdigen Tag in spätern Zeiten lebendig zurückzurufen bestimmt ist.

Und bis zum Ende lächelte mir heute das Glück. Die am Eingang dieses Aufsatzes flüchtig von mir geschilderten drei Damen fanden bei der Nachhausefahrt am Abend, durch ein Versehen der Leute, ihre Barke nicht vor, so daß ich ihnen nebst einigen Herren ihrer Begleitung die meinige anbieten durfte. Welch 'ein Gemälde bot jetzt meine mit drei Divans umgebene Cajüte dar! Auf jedem derselben schien eine der den Rechtgläubigen in Mahoms Paradiese Verheißenen in verführerischer Grazie hingegossen zu ruhen, schwer zu entscheiden welche die reizendste Stellung gewählt. Da ergriff, als die Dämmerung schnell hereinbrach, Maritza die Guitarre und sang die in den Pariser Salens einst beliebte, rührende Romanze: la folle bald die volle, silberne Stimme laut wie im wahnsinnigen Entzücken erhebend, bald in tödtlichem Schmerz und herzzerreißendem Jammer langsam dahinsterbend. Sie schwieg schon längst, und noch schien keiner von uns zu wagen, auch nur mit dem leisesten Hauch die Todtenstille zu unterbrechen. Kurz darauf landeten wir an der Treppe meines Gartens, und als ich der schönen Maritza den Arm gab, um sie hinaufzuführen, konnte ich mich nicht enthalten, ihr tiefaufathmend zuzuflüstern: Ah de grâce, ne chantez plus la folle, j'ai trop peur d'en devenir fou. Mit fünfundzwanzig Jahren hätte sich meine Furcht wahrscheinlich realisirt.

(Beschluß folgt.)

Robert Burns.

Philipp Kaufmann beginnt die Vorrede zu seiner eben erschienenen Uebersetzung von Gedichten des Schotten Burns mit den Worten: Goethe schreibt in seiner Einleitung zu Thomas Carlyle's Leben Schillers an die Gesellschaft für ausländische Litteratur in Berlin: Wie wir den Deutschen zu ihrem Schiller Glück wünschen, so wollen wir in eben diesem Sinne die Schottländer segnen. Haben diese jedoch unserm Freunde so viel Aufmerksamkeit und Theilnahme erwiesen, so wär 'es billig, daß wir auf gleiche Weise ihren Burns bei uns einführten. Ein junges Mitglied der hochachtbaren Gesellschaft, der wir Gegenwärtiges im Ganzen empfohlen haben, wird Zeit und Mühe höchlich belohnt sehen, wenn er diesen freundlichen Gegendienst einer so verehrungswürdigen Nation zu leisten den Entschluß fassen, und das Geschäft treulich durchführen will. Auch wir rechnen den belobten Robert Burns zu den ersten Dichtergeistern, welche das vergangene Jahrhundert hervorgebracht hat.

Diesem Wunsche war ich zuvorgekommen, und es traf sich zufällig, daß in derselben Versammlung, in der Goethe's Schreiben vorgelesen wurde, ich meine ersten Uebersetzungen einiger Lieder von Burns mittheilte. Sie wurden sogleich an Goethe gesendet. Seine Antwort zeigte, wie gütig er dieß aufnahm, und eine Stelle seines Briefes an Carlyle, im Foreign Quarterly Review abgedruckt, bestätigte mir's auf das angenehmste. Auch Carlyle bezeigte gar freundlich seine Theilnahme. In seiner Antwort an die Gesellschaft sagt er: Daß einer meiner Mitgenossen **)**)Carlyle ist nämlich auswärtiges Mitglied der erwähnten Gesellschaft. damit beschäftigt ist, unsern vielgeliebten Burns zu übersetzen, ist ein Ereigniß, das kein Britte ohne Interesse vernehmen wird. Möge dieser Natursänger und Volksdichter auch unter Ihnen günstige Aufnahme finden! In diesen schottischen Waldklängen, könnten sie in einer fremden Sprache hervorgerufen werden, liegen Töne der ewigen Melodien, die um so rührender sind wegen ihrer Natürlichkeit. Von allen Britten, besonders von allen Schotten, werden Burns Gedichte gelesen und wieder gelesen, gesprochen und gesungen von Kindheit auf. Für die Uebersetzung liegt eine Hauptschwierigkeit in den idiomatischen Wendungen, in dem zarten Ausdruck und in der naiven ländlichen Anmuth des schottischen Dialekts, die indessen vor allen Sprachen die deutsche darzustellen und getreu nachzubilden vermag.

Gleichzeitig mit dieser Uebertragung wird die Erscheinung von zwei ähnlichen Uebersetzungsversuchen, von W. Gerhard und H. J. Heintze, angekündigt, wobei in Aussicht gestellt wird, daß Freiligrath die kleine Reihe von ausgezeichnet wiedergegebenen Liedern des schottischen Dichters, die seinen Gedichten angehängt sind, durch eine größere Sammlung vervollständigen werde. Gustav Pfizers Blätter zur Kunde der Litteratur des Auslands enthalten aus Anlaß jener Verdeutschung einen größern Aufsatz, dem wir folgende Stellen entheben: Dieß Erscheinen von drei Uebersetzungen eines doch schon geraume Zeit verstorbnen Dichters auf einmal scheint auf ein großes Interesse zu deuten, welches für den schottischen Pflüger in Deutschland erwacht seyn muß; und in der That, man könnte sich wundern, daß in einem literarisch so betriebsamen Zeitalter, wie das jetzige, jener Schacht so lang unausgebeutet bleiben konnte, trotz dem, daß Goethe selbst mit begeisterten Worten bezeugt hatte, daß dort gediegenes Gold zu finden sey, wenn nicht die Schwierigkeiten, welche der Verdeutschung von Burns im Wege stehen, es einigermaßen erklärlich machten, warum er nicht schon früher bei uns naturalisirt wurde. Daß dieß aber jetzt, wenn und so weit es überhaupt möglich ist, geschehen werde, verbürgen wohl die Namen der Männer, welche vor der schwierigen Aufgabe nicht zurückbebten, und welche ihre sonst schon erprobte Kraft derselben widmen wollten; denn Kaufmann ist schon als Uebersetzer Shakspeare's, Gerhard aber als Uebersetzer der serbischen Volkslieder rühmlich anerkannt. Hiemit soll jedoch nicht ausgeschlossen oder bestritten seyn, daß es vielleicht einem noch unbekannten Talent beschieden ist, durch eine möglichst umfassende Verdeutschung Burns 'den Dank seiner deutschen Landsleute und die Palme auf diesem Gebiet zu verdienen.

Beinahe ein halbes Jahrhundert schon, vier und vierzig Jahre, ist Burns todt, und der für viele so blendende Reiz der Neuheit dient nicht zu seiner Empfehlung bei denjenigen, die mit nimmersatter Gier fast der Gegenwart voraneilend schon die Zukunft plündern und die noch in den Knospen steckenden Blüthen hervortreiben möchten; für solche mag Burns 'Poesie schon eine Antiquität, eine verlegene Waare seyn; und doch könnte Burns, wenn ihm ein günstiges Schicksal gelächelt und seine Tage gefristet hätte, wenn ihm die Jahre Goethe's beschieden gewesen wären, noch jetzt leben; denn er war zehn Jahre nach Goethe geboren, war nur wenige Monate im Alter von Schiller entfernt. Und nicht bloß eine chronologische Zusammenstellung von Burns mit unsern großen Dichtern liegt nahe, sondern es dürfte wohl gerechtfertigt seyn, ihn auch in Beziehung auf sein Talent oder Genie, auf den Gehalt seiner Poesie und deren Wirkung in seinem Vaterlande, mit den großen Namen unsers Parnasses zu vergleichen und in ihm einen Ebenbürtigen zu erkennen; wenigstens haben wir hiefür die gewichtige Autorität Goethe's, der ihn zu den ersten Dichtergeistern rechnet, welche das vergangene Jahrhundert hervorgebracht hat. Daß sich hiegegen in Deutschland viele ungläubige Zweifel erheben werden, ist vorauszusehen; ein Dichter ersten Rangs soll er seyn, wird man kopfschüttelnd sagen, und ist kaum den Männern vom Fach bekannt? Wir hoffen, im Folgenden dasjenige, woran sich die Zweifler stoßen, zum Theil erklären zu können; zugleich aber bemerken wir auch hier im voraus, daß0860 Burns vermöge der Eigenthümlichkeit seines Talents nicht zu einer universellen, kosmopolitischen Popularität oder gar zu einer epochemachenden Wirkung auf die Geister prädestinirt scheint; seine Poesie will mit dem Maaßstab der Intensität gemessen, nicht nach äußern, extensiven Wirkungen beurtheilt seyn.

Um unsre Leser in aller Kürze über die äußern Lebensverhältnisse des Dichters zu orientiren, theilen wir die Skizze mit, welche sich in Halls: Book of Gems findet.

Robert Burns, der Sohn von William Burneß, einem schottischen Bauer, ward geboren am 25 Januar 1759, in einer Lehmhütte, die sein Vater mit eigenen Händen aufgeführt hatte, an den Ufern des Doon, in der Grafschaft Ayr. Mißgeschick durchkreuzte seine ersten Bestrebungen, sich die Mittel seines Unterhalts in der Welt zu verschaffen; und im Jahr 1786 hatte er, nachdem er vergeblich es mit dem Geschäft des Flachszubereitens in Irvine, und mit einem Pacht in Moßgiel versucht hatte, schon den Entschluß gefaßt, sich ins Ausland zu verbannen, als die außerordentlich günstige Aufnahme, welche ein Band Gedichte von ihm fand, den er mittelst einer Subscription herausgegeben hatte, in der Hoffnung, der Gewinn davon werde hinreichen zur Reise über das atlantische Meer, ihn seinen Vorsatz aufgeben machte. Einladungen nach Edinburgh stürmten ein auf den Bauer-Dichter, und er ging nach Edinburgh. Er ward mit gönnerhaftem Enthusiasmus empfangen. In den glänzenden Gesellschaften der Gordons, der Montgomerys und der Hamiltons ward er mit Schmeicheleien und Huldigungen überhäuft; aber am Schluß eines herrlich verlebten Tages, wenn er einer mit Juwelen bedeckten Herzogin in den Wagen geholfen, durfte er durch schmutzige Gassen heimtraben in seine eigene, ärmliche Wohnung, mit einem elenden Tisch, sandbestreuten Estrich und einem Bett von Stroh, für wöchentlich achtzehn Pence. Das war die von der schottischen Aristokratie beliebte, sinnreiche Art und Weise, Burns mittelst der einleuchtendsten und schlagendsten Contraste die Eigenthümlichkeit seiner socialen Stellung fühlbar zu machen. Es war eine bittere Lection, die nie vergessen wurde. Nichts indessen konnte ruhiger, männlicher und natürlicher seyn, als die Art, wie der Dichter sich bei dem gemeinen Staunen und der Bewunderung, welche er einflößte, benahm. Von dem Gewinn einer zweiten, sehr großen Ausgabe seiner Gedichte lieh er zweihundert Pfund seinem Bruder Gilbert, um ihn in Stand zu setzen, seine Lage zu verbessern und seine Mutter zu unterstützen, und er selbst übernahm den Pacht von Ellisland. Mit Widerwillen verließ er die kalten Gesichter, die ihn bei seinem zweiten Besuch in Edinburgh zurückgestoßen hatten; aber nicht ohne Niedergeschlagenheit und Bitterkeit trat er seine neuen Arbeiten an. Ein Amt bei der Accise, im Ertrag von fünf und dreißig Pfund jährlich, ward ihm nachgeschickt, ausgewirkt für ihn durch die Verwendung eines Edelmanns von der Regierung, von welcher ein Hauptmitglied schon in schlechten Versen eine seyn sollende enthusiastische Bewunderung für den Genius des designirten Acciseinnehmers ausgesprochen hatte. In Ellisland ging es Burns schlecht, und bald blieb ihm wenig Trost übrig außer den noch unerschütterten Hoffnungen des trefflichen und tugendhaften Mädchens, das er geheirathet hatte, Jean Armour. Er gab den Pacht auf und zog nach Dumfries, und von da an bis ans Ende seines Lebens stritt er sich mit Schmugglern herum, stach Bierfässer ab, erduldete Kränkungen aller Art und schrieb unsterbliche Gedichte. Noch eine Prüfung war ihm zum Schluß aufbehalten. Da seine politischen Ansichten den Behörden in ungünstigem Lichte geschildert worden waren, hatte er einen harten Kampf zu bestehen, um nur seine elende Stelle bei der Accise zu behalten, und sie blieb ihm am Ende nur mit dem Bedeuten: er habe sich streng an eine begleitende officielle Instruction zu halten, daß sein Amt sey, thätig zu seyn, nicht aber zu denken. Das Amt Burns, thätig zu seyn, aber nicht zu denken! Er starb am 21 Julius 1796, nachdem er kaum, während seiner letzten Krankheit, dem Gefängniß (wegen Schulden) entgangen war.

Von Person war Burns in seiner Jugend groß und muskulös. Der Mann, sagt sein neuester und bester Biograph, Allan Cunningham, war nur wenig von dem Jüngling verschieden ... Er hatte eine leichte Senkung des Halses, was den Lenker des Pflugs verrieth, und ein, oder ein paar Locken seines dunkeln, wallenden Haares waren hinten nachlässig mit zwei Stücken schmalen, schwarzen Bandes gebunden. Sein Gesicht strahlte von Intelligenz und Genie ... seine Augen waren groß, dunkel und leuchtend. Nie, sagt Walter Scott, sah ich sonst ein solches Auge im Kopf eines Menschen, obgleich ich die ausgezeichnetsten Männer meiner Zeit gesehen habe.

Nichts ist schöner als die Dichtungen von Burns, ausgenommen die von Shakspeare. Wir verstehen dieß nicht nur im poetischen Sinn, sondern sofern wir darin die Sprache und den Ausdruck eines Mannes voll Einfalt, die Festigkeit und Wahrheit erkennen. Seine Poesie enthält die Gefühle gränzenloser Großmuth und allumfassender Liebe; den Stempel der Aufrichtigkeit und Innigkeit, mächtig und glühend genug, um auch das Niedrigste zur Sphäre des Höchsten zu erheben; die entschiedendste und doch anmuthigste Vermählung von Zartheit mit Kraft, ja Heftigkeit, von zitterndem Mitleid mit ernster und gewaltiger Leidenschaft; nichts läßt sich vergleichen mit den Fragmenten von Burns 'Genius (denn die kümmerlichen Verhältnisse seines Lebens erlaubten ihm nur, Bruchstücke zu hinterlassen), als der weitumfassendere Genius Shakspeare's. Burns schrieb Gedichte, weil er gar nicht anders konnte. Sein Herz war zu voll, als daß es ihn hätte schweigen lassen. Dieß ist der auszeichnende Charakter seiner Productionen. Sein Puls schlägt noch in ihnen so lebendig, so gesund und so kraftvoll, wie damals als er zuerst, leichten Fußes und das Herz von Hoffnung schwellend, in die Welt hinaus trat. Sein Auge war so treu wie sein Herz, und daher ist die Anschaulichkeit seiner Poesie von keinem übertroffen worden. Sein Name und sein Einfluß wird so lang bestehen, als ein Berg oder ein Strom in Schottland seyn wird.

An diese Skizze können wir manches Ergänzende und Erläuternde anknüpfen. Fürs erste das, daß der Verfasser die Eigenthümlichkeit von Burns 'Temperament nicht hervorgehoben hat, welche wohl einerseits die Bedingung und Basis mancher Eigenschaften war, welche seine Poesie auszeichnen, aber andrerseits auch, indem sie ihn zu vielen Unbesonnenheiten und Verirrungen hinriß, wenigstens theilweise den Druck und die Sorgen herbeiführte, unter welchen er während seines Lebens litt. Ein Sturm riß wenige Tage nach seiner Geburt die Hütte seiner Eltern nieder, und Burns erkannte hierin die Vorbedeutung seiner eignen stürmischen Leidenschaften. Seine Gedichte sind ein treuer Spiegel seiner Persönlichkeit, seines Charakters, und er gibt sich nicht die mindeste Mühe, die Züge zu verbergen, welche Hall verschweigt; er gibt mit der unbefangensten Naivität seine Schwächen, seine Neigungen, seine satyrische Laune, seine Freude am derben Witz preis, aber daneben treten allerdings die oben an ihm gerühmten Eigenschaften des Gemüths und Charakters mit gewinnender Kraft hervor. Derselbe Leichtsinn, welcher, verbunden mit der Ungunst der Verhältnisse, den Dichter im Leben unglücklich machte (so weit ein Mann mit einem solchen Schatz unglücklich seyn konnte), ist es auch, was ihn, vermählt0861 mit den trefflichsten Anlagen des Geistes und Herzens, so liebenswürdig macht. Rührend und wahr sagt er von sich in der Grabschrift, die er sich selbst dichtete (dem ersten der von Kaufmann übersetzten Gedichte):

Der Arme, der hier unten ruht,
War reich an Geist, von Herzen gut,
Und fühlte heiß der Freundschaft Gluth,
Und sanftres Glühn,
Doch Thorheit und zu rascher Muth
Befleckten ihn.

Deutschland.

(Beschluß der Rede des k. Ministers des Innern, Hrn. v. Abel): Der zweite Einwurf betrifft das Recht über die Erübrigungen zu verfügen. Ich muß auch hier wieder auf den allgemeinen Grundsatz zurückgehen, und gleich im voraus bemerken: nur der Umstand, daß man den Usus in Ihre Mitte hereingebracht hat, zwingt die Regierung Ihnen zu entwickeln, wie weit sie in ihrem Rechte gehen könnte. Hat etwa das Recht, über die Erübrigungen zu verfügen, dem König nicht schon vor der Verfassung zugestanden? Ich glaube, die Antwort werde allgemein bejahend ausfallen. Hat der König dieses Recht in der Verfassung aufgegeben? Ich fordere Sie auf, die Stelle in der Verfassung anzuzeigen, wo dieses Recht aufgegeben wäre. Besteht irgend eine Bestimmung der Verfassungsurkunde, welche den Ständen des Reichs bezüglich der Verwendung der Erübrigungen die Zustimmung einräumt? Ich habe vergeblich darnach gesucht. Ich wiederhole es, meine Herren, der Usus, auf den man sich beruft, und auf den man sich andrerseits auf die Spitze des Rechts stellt, zwingt die Regierung auch ihrerseits zu zeigen, wo für sie die Spitze des Rechts ist. Wenn nun aber, meine Herren, die Regierung früher als die Kammer, was doch wohl nicht bestritten wird, das Recht der Verfügung über die Erübrigungen besessen, wenn sie sich dessen durch die Verfassungsurkunde nicht entäußert hat, wenn nirgendwo eine Bestimmung der Verfassungsurkunde besteht, welche in dieser Beziehung ihr Recht beschränkt, worauf beruht dann die Theorie, die man ihr entgegenstellt? Aber nicht genug, meine Herren, daß die Verfassungsurkunde von allem dem, was man hieraus ableiten will, nichts enthält, so enthält sie vielmehr sehr schlagende Beweise für das Gegentheil. Es ist bereits bemerkt worden, daß die Bestimmung der Verfassungsurkunde im Tit. III über das Staatsgut das Recht der Regierung nachweist. Allerdings, meine Herren, ist der Tit. III der Verfassungsurkunde aus der Hausfideicommiß-Pragmatik vom Jahr 1804 hervorgegangen, und stimmt größtentheils mit derselben überein. Die Hausfideicommiß-Pragmatik hatte zunächst den Zweck: 1) festzustellen, was dem Staatsgut im Gegensatz des Privatguts gehört; 2) die Rechte zu bestimmen, welche dem zeitlichen Regenten bezüglich dieses Staatsguts zustehen. Indem sie nun aber in die Verfassungsurkunde hineingetragen worden sind diese Bestimmungen, haben sie eine neue, eine andere Bedeutung gewonnen. Es handelt sich hier in der Verfassungsurkunde nicht mehr, wie in der Dominicalfideicommiß-Pragmatik, um Feststellung der Rechte des Regenten gegenüber den Hausagnaten, sondern überall um Feststellung der allgemeinen Rechte. Im Tit. III §. 1 und 2 wird festgesetzt, was zum Staatsgut gehöre, und dann in den folgenden §§. wird angegeben, in wie weit dem Monarchen das Recht zukomme, über das Staatsgut zu verfügen. Nach der Bestimmung des Tit. III §. 2 der Verfassung, und auch schon nach der Hausfideicommiß-Pragmatik gehört zum Staatsvermögen auch aller Vorrath an Geld und Naturalien, und diese Vorräthe, sie können unmöglich aus einer andern Quelle, als aus dem Staatsvermögen hervorgehen; zu diesem Staatsvermögen gehören aber, wie §. 1 sagt, nicht bloß jene Einnahmsquellen, welche der ständischen Bewilligung entrückt sind, sondern auch alle Regalien, ohne irgend eine Ausnahme. Eben dieser Titel der Verfassungsurkunde geht nun auch über zu den Bestimmungen, über das Recht des Monarchen bezüglich dieses Staatsvermögens zu disponiren, und gerade darin ward eines der wichtigsten Regierungsrechte anerkannt. Wie dieses Recht gegenüber den Agnaten in der Hauspragmatik bewahrt worden ist, so finden Sie dasselbe hier in allgemeiner Beziehung wieder bewahrt. Der §. 7 spricht dieß in seinem zweiten Absatz ganz deutlich aus, wo es heißt: Mit dem unter dem Staatsgut begriffenen beweglichen Vermögen (§. 2) kann der Monarch nach Zeit und Umständen zweckmäßige Veränderungen und Verbesserungen vornehmen. Wie aber mit Geld und Naturalvorräthen eine andere Verbesserung und Veränderung nicht vorgenommen werden kann, als dadurch, daß sie für öffentliche Zwecke verwendet werden, hat schon ein anderer, sehr geehrter Redner mit Wahrheit bemerkt; denn den Sinn wird man doch wohl nicht der Bestimmung unterschieben wollen, daß sie nichts Anderes sage, als es stehe dem Monarchen frei, die Thaler, die in der Casse liegen, etwa gegen Ducaten umzuwechseln. Aber, meine Herren, man hat Ihnen noch eine andere, zweite Bestimmung der Verfassungsurkunde nicht bemerklich gemacht, die, wie mir scheint, noch weit deutlicher spricht. Der §. 4 Tit. VII der Verfassungsurkunde sagt: Den Ständen wird daher nach ihrer Eröffnung die genaue Uebersicht des Staatsbedürfnisses, so wie der gesammten Staatseinnahmen (Budget) vorgelegt werden, welche dieselbe durch einen Ausschuß prüfen, und sodann über die zu erhebenden Steuern in Berathung treten , und der §. 5: Die zur Deckung der ordentlichen, beständigen und bestimmt vorherzusehenden Staatsausgaben, mit Einschluß des nothwendigen Reservefonds, erforderlichen directen Steuern werden jedesmal auf sechs Jahre bewilligt. Um jedoch jede Stockung in der Staatshaushaltung zu vermeiden, werden in dem Etatsjahr, in welchem die erste Ständeversammlung einberufen wird, die in dem vorigen Etatsjahr erhobenen Staatsauflagen fortentrichtet. Hier ist von ordentlichen, beständigen und bestimmt vorherzusehenden Staatsausgaben die Rede; sie sind Gegenstände, bei welchen Sie in besondern Vorlagen das Bewilligungsrecht ausüben. Werfen Sie einen Blick auf den §. 8 dieses Titels, hier heißt es: In Fällen eines außerordentlichen und unvorhergesehenen Bedürfnisses und der Unzulänglichkeit der bestehenden Staatseinkünfte zu dessen Deckung wird dieses den Ständen zur Bewilligung der erforderlichen außerordentlichen Auflagen vorgelegt werden. Wenn also die bestehenden Staatseinkünfte zur Deckung hinreichen, sagt der §. 8 sehr deutlich, daß es dann einer Vorlage nicht bedürfe, weil von der Ausübung eines Bewilligungsrechts nicht die Rede ist. Man hat nun dagegen die Theorie ins Feld geführt, daß die Erübrigungen nichts Anderes seyen, als indebite bezahlte Steuern. Wäre diese Theorie richtig, so würde Niemanden, auch Ihnen nicht das Recht zustehen, über diese Erübrigungen auf andere Weise als durch Abrechnung an den neu zu bewilligenden Steuern zu verfügen. Wer indebite bezahlt, hat darin einen unbestreitbaren Anspruch, daß er indebite bezahlt hat, und Niemanden steht das Recht zu, ihm dieses Recht zu benehmen. Doch, meine Herren, indem ich Ihnen entwickelt habe, wie auf der Spitze des Rechts sich etwa die Ansprüche der Regierung gestalten könnten, bin ich weit entfernt, ein willkürliches Recht der Verfügung über die Erübrigungen in Anspruch zu nehmen. Der Regierung steht nur das Recht zu, über die Erübrigungen für solche Zwecke zu verfügen, die unzweifelhaft in den wohlverstandenen Interessen des Landes gelegen sind. Verfügt sie darüber zu andern Zwecken, so ist es Ihr Recht, den Minister, der dazu mitgewirkt hat, durch Beschwerde oder Anklage zu verfolgen, und daher liegt es auch im Interesse der Regierung selbst, in allen den Fällen, wo ein Zweifel über die Natur des Zwecks bestehen kann, wo ein Zweifel möglich wäre, darüber, ob der Zweck im wohlverstandenen Interesse des Landes liege, an Sie durch besondere Gesetzesvorschläge dasjenige gelangen zu lassen, was sie zu erreichen wünscht. Das ist bereits in mehreren Fällen geschehen, und wenn auf solche Weise Gesetzesentwürfe an Sie gebracht werden, um gegen künftige Verantwortung zu decken, so ist allerdings ohne Zweifel Ihre Zustimmung erforderlich, und jede Abweichung von diesem Gesetz ist eine Gesetzesverletzung, wie jede andere. Eben so wenig ist es der Regierung benommen, Ihren Beirath darüber zu erholen, wie die Erübrigungen zu verwenden seyen, und wäre nicht der Usus seit dem Jahr 1837 ihr entgegengehalten worden, gewiß sie würde von der Erholung Ihres Beiraths nimmermehr zurückgetreten seyn. Wenn man aber darin, daß in der Eingangsformel zum Finanzgesetz vom Jahr 1837 der ständischen Zustimmung in Beziehung auf die Erübrigungen nicht Erwähnung geschah ungeachtet des ständischen Beschlusses eine Verletzung des gegen den Usus anerkannten Rechts findet, so bitte ich Sie, den Eingang zum Finanzgesetz des Jahres 1831 zu lesen, in welchem Jahr zum Theil von den Erübrigungen die Rede war. Das Finanzgesetz0862 vom Jahr 1831, welches aus einer Kammer hervorgegangen ist, der man gewiß nicht vorwerfen kann, daß sie zu wenig eifersüchtig auf ihre Rechte gewesen sey, hat dieselbe Eingangsformel, wie das vom Jahr 1837; und wenn nun die Regierung diese Eingangsformel des Finanzgesetzes vom Jahr 1831 im Finanzgesetz vom Jahr 1837 wieder gegeben hat, so ist sie, wie mir scheint, dem Usus treu geblieben, und Jeden, der ihr das zum Vorwurf machen wollte, sich auf den Usus zu berufen, möchte eher der Vorwurf treffen, daß er von dem Usus abweiche. Ich wiederhole es, es ist bedauerlich, daß die Frage auf diese Spitze gestellt worden ist, sie ist dahin getrieben worden nicht durch Schuld der Regierung. Nicht die Regierung war es, welche die Principienfrage hervorgerufen hat. Nachdem es aber einmal dahin gekommen ist, daß der Regierung gegenüber der Rechtsboden in einer Weise bezeichnet werden will, welche mit den verfassungsmäßigen Bestimmungen und den verfassungsmäßigen Rechten der Krone schwer zu vereinbaren seyn möchte; nachdem man jedes freundliche Entgegenkommen von Seite der Regierung selbst als Einräumung eines ständischen Rechts behandelt und annimmt, ist es der k. Regierung zur Obliegenheit erwachsen, die Gränzen ihres Rechts klar und scharf zu wahren, damit nicht künftighin aus dem freundschaftlichen Entgegenkommen eine Rechtsverpflichtung und eine Schmälerung ihrer verfassungsmäßigen Rechte abgeleitet werde. Niemand, meine Herren, anerkennt mehr als ich die Wahrheit, daß im ständischen Leben nur eine freundschaftliche Verständigung zwischen Regierung und Ständen zu einem gedeihlichen Ausgang zu führen vermag. Wir haben heute beiderseits, Sie auf Ihrer und ich auf meiner Seite, uns klar ausgesprochen, was etwa als verfassungsmäßiges Recht von der einen wie von der andern Seite geltend seyn dürfte. Die k. Regierung, sie hat kein Urtheil darüber zu fürchten, welches aus dem rechtlichen Standpunkt darüber gesprochen werden wird; sie wünscht aber, und wünscht es recht herzlich, daß diese Principienstreite nicht weiter verfolgt werden möchten, die wahrlich zum Guten nimmermehr führen werden; sie wünscht, daß durch das Aufgeben dieser fluchwürdigen Theorie des Usus ihr nicht die Möglichkeit benommen werden möge, den Ständen des Reichs freundlich entgegen zu kommen, wie es in ihren Grundsätzen und Wünschen überall gelegen ist.

Das Resultat dieser langen Debatte haben wir bereits früher mitgetheilt, nämlich daß die Kammer beschlossen habe, zwar die Rechnungen pro 1835 / 38 anzuerkennen, aber zugleich die von dem Ausschuß vorgeschlagenen Verwahrungen beizufügen.

[1427]

Zur Aufklärung.

In der Beilage zu Nr. 98 der Allgemeinen Zeitung von Augsburg findet sich eine J. H. Garnier unterzeichnete Erklärung abgedruckt, worin sich derselbe in einer Weise, die wir näher zu bezeichnen uns enthalten, über einige ihn betreffende Aeußerungen in dem Artikel Ludwig Lessing im 18. Hefte des in unserm Verlag erscheinenden Conversations-Lexikon der Gegenwart ausspricht. So bereitwillig wir jederzeit die politische Verantwortlichkeit für den Inhalt des Conversations-Lexikons übernehmen, so wird es doch gewiß nicht von uns verlangt werden, jede Aeußerung zu vertreten, und wir müssen es daher in dem vorliegenden Falle dem sonst wohlunterrichteten Verfasser des Artikels Lessing überlassen, ob derselbe irgend eine Antwort in Beziehung auf die obige Erklärung für nöthig hält.

Hr. Garnier erwähnt auch der Leipziger Allgemeinen Zeitung und seiner Theilnahme an diesem Blatte. Wir müssen es aber entschieden in Abrede stellen, bisher irgend etwas von Hrn. Garnier gewußt und jemals eine Zeile an ihn gerichtet zu haben. Zwar wurde durch einen uns bekannten Litteraten in London ein dortiger neuer Mitarbeiter bei uns eingeführt, der sich als den frühern thätigen Großstern-Correspondenten der Allgemeinen Zeitung aus London zu erkennen gab und sich in spätern Zusendungen J. Harry nannte *)*)Zur Vermeidung von Mißverständnissen bemerken wir, daß der Name Harry auch der einzige war, unter welchem die Redaction der Allgemeinen Zeitung den Verfasser der fraglichen Correspondenz kannte. Schon seit längerer Zeit hat unsre kurze Verbindung mit demselben aufgehört.Redaction der Allg. Zeitung., indem er zugleich die Gründe angab, die ihn veranlaßt, als Correspondent von dem Augsburger Blatte zurückzutreten; daß aber der Verfasser dieser Correspondenzen, an den die in der Erklärung der Allgemeinen Zeitung erwähnten Briefe gerichtet waren, und den wir als einen Mann von Geist und Gesinnung achten mußten, die mit J. H. Garnier unterzeichneten Briefe abgefaßt, die wir am 31 März aus London empfingen, konnten wir nach dem Inhalte derselben schwer zusammenreimen. Gegen Hrn. Garnier hatten wir also nie Verbindlichkeiten irgend einer Art, und daß wir übrigens allen Verpflichtungen gegen unsere zahlreichen litterarischen Freunde stets auf das regelmäßigste genügen, bedarf wohl keiner besondern Versicherung.

Leipzig, am 11 April 1840.

F. A. Brockhaus.

[1391]

Münchener und Aachener Mobiliar-Feuer-Versicherungs-Gesellschaft, sanctionirt durch des Königs von Bayern Majestät.

Folgendes war der Geschäftsstand dieser inländischen Gesellschaft am 1 Januar 1840:

1. Das Sicherheits-Capital beträgt fl. 2,100,000

2. Die Reserve für 1840 und die Freijahre ist gestiegen von 557,002 fl. auf fl. 568,603

3. Die aus eingenommenen und einzunehmenden Prämien bestehende Reserve für 1840 und spätere Jahre beträgt fl. 589,111

4. Für unregulirte Brandschäden sind reservirt fl. 113,750

5. Mithin beträgt das ganze Gewährleistungs-Capital anstatt vorigjähriger 3,298,426 Fl. fl. 3,371,464

6. Die auf das Jahr 1839, gegen 349,655,735 fl. Versicherungen, fallende Netto-Prämien-Einnahme incl. Nebenkosten beträgt fl. 602,033

7. An Versicherungen waren

laufend am 31 December 1839, gegen vorigjährige 299,131,818 Fl. fl. 326,309,592 im Laufe des Jahres 1839 in Kraft fl. 503,530,652

8. An Brandschäden sind bezahlt bis zum 31 December 1839 fl. 5,207,238

9. Das Versicherungs-Capital im Königreich Bayern ist gestiegen, gegen dasjenige vom Ende 1838, von 42,284,626 fl. auf fl. 49,912,201

Die vollständigen Rechnungs-Abschlüsse, die Statuten und die Versicherungs-Bedingungen sind bei dem unterzeichneten General-Agenten, so wie bei allen Agenten der Gesellschaft zur Einsicht zu erhalten. Dieselben vermitteln auch die Versicherungen und ertheilen Auskunft hierüber. München, am 13 April 1840.

Joh. Lor. Schaezler, General-Agent.

0863

[1418]

Allgemeine Renten-Anstalt zu Stuttgart.

Der siebente Rechenschaftsbericht (für das Jahr 1839), welcher durch den Schwäbischen Merkur vom 4 April d. J. bekannt gemacht wurde, und wovon Abdrücke bei allen Agenturen dieser Anstalt unentgeltlich zu haben sind, weist nach: 37987 Actien mit 1,062,500 fl. 19 kr. Dotationscapital und einen Reservefonds §. 42 1 / 2 von 21,120 fl.

An die Besitzer folgender theilweisen Actien des ersten Jahresvereins 1833: Nr. 406, 536, 537, 539, 634, 1017, 1101, 1103, 1100, 69, 857, 1311; des zweiten Jahresvereins 1834: Nr. 2255, 1938, 1463, 2092, 2795; des dritten Jahresvereins 1835: Nr. 5290, 4934, 5292, 4598, 5595, 5255; des vierten Jahresvereins 1836: Nr. 11270, 12319, 12964, 16363, 8787, 13863, 13060, 12755; des fünften Jahresvereins 1837: Nr. 21526, 30738, 50192, 22408, 26524, 21474; des sechsten Jahresvereins 1838: Nr. 35435, 36448, 34618, 37155, 35787, welche bei der gemäß §§. 4 und 49 der Statuten stattgehabten dießjährigen Verloosung, Ergänzungsbeiträge erhalten haben, ergeht hiemit die in §§. 22 und 52 der Statuten vorgeschriebene Aufforderung: diese ihre Actien nebst Lebenszeugniß im Laufe dieses Jahres 1840 zur Zuschreibung der Gewinnste unfehlbar an die Unterzeichnete franco einzusenden.

Ebenso werden die Besitzer der vollen Actien Nr. 63, 179, 1264, 1445, 1446, 94, 1132, 271 des ersten Jahresvereins 1833; Nr. 1898, 3179, des zweiten Jahresvereins 1834; Nr. 4378, 4798, 4915, 6204, 6206, 6224, 6225, 6387, 3909, 4532, 4538, 4909, 5031, 5032, 5033, 5893, 5895, 6214, 3907, 4543, 4548, 4555, 6213, 6489, 4157, 4159, 4558, 5711, 6222, 6212, des dritten Jahresvereins 1835; Nr. 7436, 7443, 7571, 7662, 8688, 8694, 8868, 9744, 10215, 10464, 10786, 11035, 11038, 11041, 11351, 11352, 11785, 12632, 12633, 14024, 14604, 15324, 15420, 15426, 16266, 16606, 16618, 17388, 7196, 7429, 8678, 8679, 8680, 11386, 13785, 15213, 15402, 15408, 15414, 15991, 16311, 16313, 16568, 16602, 16640, 7651, 7656, 8187, 8757, 11250, 13098, 13771, 14837, 15986, 16309, 8321, 9429, 15981, 11745, 15882, 13097 des vierten Jahresvereins 1836, so wie auch Nr. 17512, 17554, 18087, 18097, 18558, 18811, 18817, 18818, 18827, 18999, 19338, 19657, 20043, 20058, 20175, 20789, 20791, 20793, 20795, 21343, 21345, 21399, 21400, 22396, 22700, 23391, 23588, 23590, 24168, 24651, 25012, 25018, 25030, 25626, 25704, 25710, 25024, 26784, 27980, 28012, 28028, 28075, 28694, 28712, 28861, 29316, 29774, 29775, 29776, 30048, 30169, 30558, 18343, 20179, 20600, 20744, 21967, 23078, 23092, 24565, 24860, 25747, 25802, 26382, 26384, 26397, 26399, 27935, 27976, 27978, 28851, 28853, 28855, 29771, 29772, 29773, 30070, 30076, 30123, 30150, 30163, 17878, 19387, 19960, 22253, 23360, 24593, 25039, 25044, 25049, 25940, 26274, 26380, 26783, 29583, 17594, 19789, 20832, 22036, 22152, 22153, 25832, 25865, 29169, 29582, 18346, 18347, 19880, 27325, des fünften Jahresvereins 1837 hiemit gemäß §. 52 der Statuten aufgefordert, zu Vermeidung der in §. 21 ausgedrückten Nachtheile (der Löschung aus dem Vereine) ihre Dividenden für die Jahre 1838 und 1839 noch vor Ablauf dieses Jahres 1840 unfehlbar nach Vorschrift des §. 16 zu erheben.

An nachbenannte Actionäre aber und zwar an:

Pauline Haueisen, geb. zu Stuttgart, Act. Nr. 2878

Heinrich Rueff, geb. zu Eßlingen, Act. Nr. 5987

Louise Rueff, geb. zu Eßlingen, Act. Nr. 5988

Louis Rueff, geb. zu Eßlingen, Act. Nr. 5986

Victorine Rueff, geb. zu Stuttgart, Act. Nr. 5989

August Steinbrüchel, geb. zu Ansbach, Act. Nr. 6480

Amalie Steinbrüchel, geb. zu Ansbach, Act. Nr. 6485

Fr. Gust. Melch. Steinbrüchel, geb. zu Ansbach, Act. Nr. 6495

Karl Friedr. Jos. Bekert, geb. zu Tübingen, Act. Nr. 7448

Carol. Wilh. Bertha Hartwig, geb. zu Magdeburg, Act. Nr. 9125

Pauline Marie Maier, geb. zu Ludwigsburg, Act. Nr. 11962

Karl Heinrich Wilh. Glaser, geb. zu Ludwigsburg, Act. Nr. 15493

Marie Regine Sterkel, geb. zu Ravensburg, Act. Nr. 13598

Pauline Ledermann, geb. zu Rottenburg, Act. Nr. 17168

Caroline Schmidlin, geb. zu Ebingen, Act. Nr. 9682

Amalia Ries, geb. zu Wurzach, Act. Nr. 10484

Franz Anton Ries, geb. zu Wurzach, Act. Nr. 10490

Jonas Vushart, geb. zu Deißlingen, Act. Nr. 11308

Bertha Sophie Lisette Glaser, geb. zu Ludwigsburg, Act. Nr. 13491

Crescentia Liebermann, geb. zu Deißlingen, Act. Nr. 14350 und 14351

Josephine Kiene, geb. zu Rottweil, Act. Nr. 15439

Josepha Stark, geb. zu Bosenharz, Act. Nr. 17018

Marie Christ. Amalie Beck, geb. zu Kirchheim, Act. Nr. 8085

Emilie Ehemann, geb. zu Grünthal, Act. Nr. 12023

Elisabetha Halder, geb. zu Wurzach, Act. Nr. 15963

Alex. Hugo Frhr. v. Spitzemberg, geb. zu Ludwigsburg, Act. Nr. 12614 und 15791

Gottlieb Heinrich Blaicher, geb. zu Altenstaig, Act. Nr. 7065

Juliane Louise Bar. v. Tessin, geb. zu Kilchberg, Act. Nr. 14211

(oder an ihre Erben), deren volle Actien bereits aus dem Vereine gelöscht wurden, weil sie ungeachtet der statutenmäßigen Mahnung §§. 21 und 52 ihre seit 1 Januar 1838 fälligen Dividenden nicht erhoben hatten, ergeht hiemit die §§. 21, 25 und 52 der Statuten vorgeschriebene Aufforderung, den ihnen kommenden Abfertigungsbetrag innerhalb 18 Monaten vom 2ten April d. J. an um so gewisser zu erheben, und dießfalls nach §§. 23 und 25 an die Unterzeichnete sich zu wenden, als im Unterlassungsfalle dieser Betrag für sie verloren gehen, und gemäß §§. 15 und 25 zur Ergänzung thlw. Actien mittelst Verloosung verwendet werden würde. Stuttgart, den 5 April 1840.

Direction der allgemeinen Renten-Anstalt.

[1321]

Das Stahlbad zu Kellberg, eine und eine halbe Stunde von Passau, höchst romantisch gelegen, wird am 1 Mai eröffnet. Außer den gewöhnlichen Stahlbädern sind zur Heilung chronischer und veralteter gichtischer, rheumatischer, syphilitischer und Hautkrankheiten nach hydropathischen Grundsätzen Dampf - und Fallbäder eingerichtet. Tarif: Zimmer mit Bad und Bett 45 bis 50 kr. rhein., table d'hôte 24 kr., Kaffee 7 kr. Bei dem starken Besuch des Bades findet man stets angenehme Conversation.

Die Direction des Mineralbades Kellberg.

Dr. med. Waltl.

[1388-90]

Stuttgart. (Neuchateler-Asphalt.)

Die Neuchateler-Gesellschaft sieht sich veranlaßt, das geehrte Publicum in Betreff ihrer Asphalterzeugnisse auf Folgendes aufmerksam zu machen:

Die Asphaltgrube von Travers im Fürstenthum Neuchatel ist die einzige, bis jetzt bekannte, mit der von Seyssel, welche den Bitumen haltenden Kalkstein liefert, aus dem sich unzerstörbarer Mastir gewinnen läßt.

Andere Gruben liefern nach den bisherigen Erfahrungen nur untergeordnete Qualitäten, welche in Beziehung auf die damit ausgeführten Arbeiten bei weitem kein befriedigendes Resultat versprechen. Die Eigenschaften des künstlichen Asphaltes, welcher hie und da bereitet wird, näher auseinanderzusetzen, erscheint als vollkommen überflüssig, denn das Publicum ist hinlänglich darüber belehrt, daß jenes Product nur höchst vergängliche Machwerke liefert, und trotz seines anscheinend wohlfeilen Preises, von diesem Gesichtspunkte betrachtet, weit theurer zu stehen kommt, als der ächte natürliche Asphalt. Indem nun die Neuchateler-Gesellschaft ihren als vorzüglich0864 sich bewährten Asphalt zu geneigter Abnahme bestens empfiehlt, bemerkt sie zugleich, daß man sich deßhalb für Stuttgart und die Umgegend an das Handlungshaus G. A. Stimmel in Stuttgart wenden wolle, welches zugleich bereit seyn wird, über auszuführende Arbeiten jede erforderliche Auskunft zu geben.

[1334]

Bekanntmachung.

Da die Verwandten des im russischen Feldzuge von 1812 als vermißt abgeführten Soldaten Benedict Seybold im Chevauxlegers-Regimente König, Sohn eines hiesigen Bäckers, über dessen Leben oder Tod keine legale Auskunft erhalten werden kann, auf Ueberlassung seines nach den Curatelacten in 2787 fl. 5 kr. 4 hl. bestehenden Vermögens dringen, so wird derselbe hiemit öffentlich vorgeladen, sich binnen des statutarischen Termins von 18 Wochen hierorts zu melden, und obiges Vermögen zu erheben, widrigenfalls er für verschollen erklärt und letzteres vorbehaltlich der allenfallsigen Ansprüche des Militärfiscus seinen nächsten Erben gegen Caution überlassen werden wird.

Memmingen, am 6 April 1840.

Königl. Bayer. Kreis - und Stadtgericht Memmingen.

Leeb, Director.

Eckert.

[1368-70]

Aufforderung.

Nachbenannten, schon seit langer Zeit, unbekannt wo, abwesenden Söhnen des verstorbenen hiesigen Bürgers und Schneidermeisters Johann Friedrich Zöller, nämlich: dem Johann Georg Zöller, geboren am 26 April 1751, und dem Johann Wilhelm Zöller, geboren am 28 Julius 1759, sind durch den am 4 Mai 1824 erfolgten Tod ihres Bruders Friedrich Balthasar Zöller, großherzogl. Hoflakaien dahier, Erbschaften, jede im Betrag von 742 fl. 10 kr., zugefallen und zeither curatorisch verwaltet worden.

Da nunmehr die Zeit herannaht, wo diese curatorische Verwaltung ihr Ende nehmen muß, so werden die genannten Abwesenden, Johann Georg Zöller und Johann Wilhelm Zöller, oder etwaige Descendenten derselben, hiermit aufgefordert, sich um so gewisser binnen 3 Monaten, von heute an, bei dem unterzeichneten Commissär zu melden und sich gehörig zu legitimiren, als nach Ablauf dieser Frist über die in Rede stehenden Erbtheile gesetzlich verfügt werden soll.

Darmstadt, den 1 April 1840.

Der von dem Extrajudictal-Senat großherzogl. hess. Hofgerichts der Provinz Starkenburg bestellte Commissär Meyer, Hofgerichts-Secretär.

[1324]

Bei Georg Wigand in Leipzig ist so eben erschienen und für 4 gGr. zu haben:

Die Erfindung der Buchdruckerkunst und ihre Folgen.

Eine Vorbereitungsschrift zur vierten Säcular-Feier.

Von C. L. Schwabe, Diakonus in Kaditz bei Dresden.

[1287]

Im Verlage der Gebr. Reichenbach in Leipzig erschien so eben und ist in allen Buchhandlungen, Augsburg bei Matth. Rieger, zu haben:

ONOMATOLOGI GRÆCI SPECIMEN SCRIPSIT C. KEILIUS, Adjunctus Portensis.

8 maj. 9 Bog. Velinpap. br. 2 / 3 Thlr.

Diese vielseitigen Untersuchungen aus der seit Sturs wenig bearbeiteten Lehre von den griech. Eigennamen sind nicht nur für die Besitzer von Boeckhs Corpus Inscriptt. gr., woran sie sich zunächst anschliessen, sondern für Philologen überhaupt in vielen Beziehungen von grosser Wichtigkeit.

[90]

In der J. G. Cotta'schen Buchhandlung in Stuttgart ist erschienen:

Das Ausland, Ein Tagblatt für Kunde des geistigen und sittlichen Lebens der Völker.

Monat März 1840.

Größere Aufsätze.

Bemerkungen über Schweden. Streitigkeiten der Engländer und Franzosen über Guiana. Beschreibung des Städtchens Eschnuje. Britische Colonialzustände: Canada; Poulett Thompson; Jamaica; das Cap; Neusüdwales. Die Ruthenen oder Rusniaken in Galizien. Reiseskizzen aus Transkaukasien: der District Bortschali in Somchetien. Die projectirte Nigerexpedition. Die Strömungen des Mittelmeers. Die Insel Cos. Die militärischen Einrichtungen der Chinesen. Spanische Sprüchwörter und Reimsprüche. Entdeckung von Neusüdshetland. Notizen über das östliche Afrika: 1) Zeila; 2) die Somalis; 3) die Gallastämme zwischen den Somalis und Harrer; 4) Harrer. Anhang: Sprachproben. Schilderungen und Abenteuer eines Naturforschers: 1) der Goldadler; 2) die Schildkrötenjagd. Griechisch-russische Baukunst. Ueber den Getreidehandel in den innern Gouvernements Rußlands. Folgen des hohen Viehzolls in Frankreich. Türkische Skizzen. (Aus den Erinnerungen eines Reisenden. ) Capitän Harris in Südafrika. Konstantyn Horodenski. Eine Kosackensage von Czaykowski. Die Kokos - oder Keeling-Inseln. Die Franzosen auf den Sandwichinseln. Ueberreste des Heidenthums bei den Armeniern. Die Königin von Taheiti, Pomare Bahine. Saulnier de Beauregard, Abt von Melleray. Auszug aus dem Schreiben eines deutschen Naturforschers in Südaustralien. Der Winter in Georgien. Die Geschichte der Falklandsinseln; das Land; die Erzeugnisse; Naturseltenheiten. Gelehrte Nachrichten aus Paris. Petersburgische Skizzen: der Namenstag. Die Boajagd. Die Engländer in Afghanistan; Stellung der Engländer und Russen in Persien. Geographische Nachricht über Chiwa. Hollands Handel mit Japan. Statistische Angaben über die Cycladen: Mykoni.

Chronik der Reisen.

Schomburgs dritte Reise ins Innere von Guiana. Reise in die Bretagne: das Morbihan.

Kleinere Mittheilungen.

Filtrirdintenzeug. Erdbeben in Centralamerika. Jüdische Zeitschrift in Frankreich. Miniaturkoran. Alterthümer in Cervetri. Die Rennthierfliege. Werk über die arabischen und maurischen Denkmäler in Spanien. Engländer in Tornea. Griechische Palimpsesten. Dialekte der nordfranzösischen Sprache. Nachricht über den Naturforscher Botta. Brodbereitung aus Runkelrüben. Reiskultur in Frankreich. Mittheilungen aus den Verhandlungen der Oriental-Translation-Committee. Benützung der Eibischwurzeln. Serbische Geschichtsdenkmäler. Ackerbauinstitute in Frankreich. Amerikanisches Recht. Penitentiary in Spanien. Beispiele von Heirathsagentschaften. Heiße Quellen in Centralamerika. Alterthümer im Isère-Departement. Entdeckung von Alterthümern in Guatimala. Das Fort Hamza. Elephantenzahn im Großherzogthum Luxemburg. Erdschlipf im Dep. Ardeche. Vorschlag, tropische Pflanzen in Europa anzubauen. Litterarische Notizen aus Polen. Kompagnie zur Wiederbewaldung hoher Gegenden in Frankreich. Comité zur Preisvertheilung für die beste Geschichte Frankreichs. Pfennigslitteratur in London. Die Sekte der Akalis unter den Sikhs. Der artesische Brunnen zu Grenelle. Preis für Runkelrübenzuckerfabrication in Frankreich. Vergiftung durch Spinnen. Ueber das slavische Evangelium in Rheims. Gulianow über ägyptische Schrift. Eine Karrikatur H. B's. Reisenotizen: James Brooke im indischen Archipel; Ainsworth und Rassam in Aleppo. Barrackenzeit. Statistisches aus St. Petersburg. Russische Litteratur. Ausstellung in Paris. Alterthümer bei Famars. Templer in Frankreich. Karten von Nordafrika. Unbekannte Thiere. Bevölkerung Rußlands. Das Schiff Vernon. Der Doppelhase.

Inhalt des Litteraturblatts.

Letzte Mittheilungen aus dem Tagebuch eines Arztes. Deerbroek. Verhältniß der neuen französischen Poesie zum öffentlichen Geist und Leben der Nation. An den Unwandelbaren. Von M. P. James. Canzone. Nach Silvio Pellico. George Sand über das phantastische Drama. Lord Maxwells Gute Nacht. Leben, Briefwechsel und Schriften Washingtons mit einer Einleitung, herausgegeben von Guizot. Herr Edbe (Dänisch. ) Auf dem Meer. Von Th. Moore. Th. Wade's Prothanasia. Mrs. Hemans. Alciphron. Ein Gedicht von Th. Moore. Ueber den Mißbrauch, den man mit den Adjectiven treibt. Lieder nach Burns. 1) Klage Mariens, Königin der Schotten, beim Herannahen des Frühlings; Anna! 3) Todesgesang.

[1335-37]

So eben erscheint in meinem Verlag und ist durch alle Buchhandlungen des In - und Auslands zu beziehen:

Kritik des Völkerrechts.

Mit praktischer Anwendung auf unsere Zeit.

Von H. Ch. Frhrn. v. Gagern.

Gr. 8. Geheftet. 1 Thlr. 20 gr.

Der Name des berühmten Verfassers macht jede nähere Bezeichnung des Inhalts und jede Empfehlung überflüssig.

Leipzig, im März 1840.

F. A. Brockhaus.

About this transcription

TextAllgemeine Zeitung
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Responsibility Alexander Geyken, ed.; Susanne Haaf, ed.; Bryan Jurish, ed.; Matthias Boenig, ed.; Christian Thomas, ed.; Frank Wiegand, ed.

Deutsches TextarchivNote: Bereitstellung der Texttranskription.Note: Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.2016-06-28T11:37:15Z Matthias BoenigNote: Bearbeitung der digitalen Edition.2016-06-28T11:37:15Z CLARIN-DNote: Langfristige Bereitstellung der DTA-Ausgabe

EditionVollständige digitalisierte Ausgabe.

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Bibliographic informationAllgemeine Zeitung Nr. 108. 17. April 1840 . Augsburg1840.

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LanguageGerman
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