PRIMS Full-text transcription (HTML)
0937
Augsburger Allgemeine Zeitung.
Mit allerhöchsten Privilegien.
Montag
Nr. 118.
27 April 1840

Portugal.

(Engl. Courier.) Wir haben Nachrichten aus Lissabon bis zum 13 April. Gegen Erwarten fand am Geburtstag der Königin keine Pairscreirung statt; indessen erging ein Gnaden-Act zu Gunsten 14 Miguelistischer Gefangenen, welche unbedingt in Freiheit gesetzt wurden. Die Septembristenpartei strengte jeden Nerv an, um, nicht nur vermittelst der Wahlen, sondern auch durch Hofintriguen das Ministerium zu stürzen.

Spanien.

bringt der Moniteur folgende telegraphische Depesche: Im Fort Aliaga fand man vier Kanonen und eine bedeutende Quantität Munition; 260 Officiere und Soldaten wurden zu Gefangenen gemacht.

Cabrera hat aus seinem Hauptquartier von Mora am Ebro eine Proclamation an seine Armee erlassen, worin er sagt, daß er nach einer schrecklichen Krankheit, die ihn an den Rand des Grabes gebracht, einen Rückfall erlitten habe, welcher ihn verhindere, sich an die Spitze seiner Soldaten zu stellen. Diesen Umstand benützend, hätten die Feinde Segura genommen und fortgefahren, ihre schändliche Taktik der Bestechung zu versuchen. Sie hätten das Gerücht bald von seinem (Cabrera's) Tod, bald von seiner Flucht verbreitet; aber nimmermehr werde der Allmächtige den Waffen der Gottlosen Triumph verleihen, und er selbst sey entschlossen, in den Reihen seiner Soldaten eher zu sterben, als die Flucht zu ergreifen.

Großbritannien.

Ueber Sir Henry Fane, dessen auf der Rückreise aus Indien ins Vaterland erfolgten Tod wir vor einigen Tagen anzeigten, sagt die M. Post: Diese Zierde der brittischen Armee, ältester Sohn des ehrenwerthen Henry Fane und Vetter des jetzigen Grafen v. Westmoreland, war am 26 Nov. 1778 geboren. Schon in seinem 14ten Lebensjahr, im Jahr 1792, trat er als Cornet in die Armee. Er diente mit großer Auszeichnung im Kriege auf der pyrenäischen Halbinsel, nahm an den Actionen von Rolera und Vimiera und an der blutigen Vertheidigung Coruña's unter dem tapfern General Moore Theil; ebenso an den Schlachten von Talavera, Vitoria und Orthes. Der Verstorbene war General, Obrist des 1sten Garde-Dragoner-Regiments, Oberbefehlshaber der Heere. in Indien und Mitglied des Generalitätsamtes (board of General Officers).

Der russische Geschäftsträger, Hr. v. Kisseleff, ist nach St. Petersburg abgereist.

(Times.) Wahrlich, der Horizont verfinstert sich. Schon vor einigen Monaten hatten wir gesagt, daß wenn wir je in Krieg mit irgend einer Macht geriethen, wir ihn mit mehr als Einer zu führen haben würden. Als die ersten Unruhen in Unter-Canada ausbrachen, warnte der Herzog von Wellington die Minister, und erklärte laut, daß sie den Umständen nicht gewachsen seyen daß sie, damals schon, ein starkes Geschwader an die nordamerikanische Küste hätten senden damals schon ein Corps von 20,000 Mann Linientruppen an den St. Lorenz hätten schicken sollen, daß sie durch den moralischen Einfluß brittischer Macht auf die Vereinigten Staaten hätten wirken, und des sonnenklaren Princips eingedenk seyn sollen, daß ein so großes Land wie England nie einen kleinen Krieg führen könne. Handelten die Minister diesen weisen Rathschlägen gemäß? Die Empörung in Canada ward gestillt; allein was wurde gethan, um den Streit mit den Vereinigten Staaten zum Ende zu bringen? Folgte Lord Palmerston dem Rathe desselben Herzogs v. Wellington auf der östlichen Halbkugel mehr als auf der westlichen? Stellte er nur ein einziges Kriegsschiff an den Küsten von China auf, mit dem, wie selbst die von Lord Palmerston verwendeten Officiere voraussagten, der ungesetzliche Opiumhandel unvermeidlich zu einer verhängnißvollen Collision führen mußte? Die Warnungen Capitän Elliots wurden mißachtet. Die Möglichkeit eines etwanigen Kampfes mit China ward nicht beachtet, und nun sehen wir das traurige Resultat: nach der Vernichtung des brittischen Handels mit China eines Handels, der Millionen Gewinn abgeworfen, und seit 200 Jahren ohne ernste Unterbrechung fortgedauert hatte ist Großbritannien von Matrosen und Indien von Truppen entblößt worden, um einen bewaffneten Einfall in China unternehmen zu können. Die neapolitanische Regierung hatte Verpflichtungen gegen Großbritannien eingegangen. In Geldverlegenheit vielleicht, wurde diese Verpflichtung durch Verleihung eines Monopols an einen fremden Speculanten verletzt. Hätte Lord Palmerston nur gewöhnliche Wachsamkeit gezeigt, und alsbald gegen diesen Vertragsbruch Verwahrung eingelegt, das Uebel hätte schnell und ruhig wieder gut gemacht werden können. Allein wie gewöhnlich schlief die Wache auf ihrem Posten, ein ernstes0938 und peremptorisches Begehren um Abhülfe ward erst gestellt, als die leidenden englischen Kaufleute sich bitter beklagt, und an die öffentliche Meinung appellirt hatten. Dann allerdings gerieth die Melbourne'sche Regierung in Allarm. Dann sprach und drohte und rüstete sie. Mittlerweile hatte aber auch die neapolitanische Regierung gesehen, daß die Angelegenheiten China's und Aegyptens, die erneuerte feindselige Stimmung Persiens und, schlimmer als Alles, die wachsende Schärfe und Bitterkeit der Streitigkeiten in Nordamerika, die Königin von England behelligten. Unterdessen hatte sich ferner die eifersüchtige Eitelkeit, der persönliche Murrsinn unsers auswärtigen Amtes in der beleidigenden Sprache gegen den König beider Sicilien verrathen, der Groll und Trotz zeigte, als er Englands Aufforderungen erhielt und die Früchte dieser Transactionen sieht man jetzt in einem directen Befehl an den brittischen Admiral, die neapolitanischen Schiffe und Ladungen wegzunehmen und sie den brittischen Admiralitätshöfen zur Adjudication zu überliefern! Welche Wirkung ferner haben diese Zänkereien mit China und Neapel auf unsre Verhältnisse zu Mehemed Ali geäußert? Das Ultimatum Lord Palmerstons, nämlich das peremtorische Verlangen, die türkische Flotte zurückzugeben, ward, als es bekannt wurde, daß wir in andere ähnliche unentwirrbare Streitigkeiten verflochten seyen, von dem Pascha verlacht; der brittische Consul verläßt Alexandria, und wir befinden uns dem Wesen nach im Kriegszustand mit Aegypten. Man richte den Blick nun nach jenseits des atlantischen Meeres. Die diplomatische Correspondenz zwischen Hrn. Fox und der republicanischen Regierung hat seit einigen Monaten ein immer bedrohlicheres Ansehen gewonnen. Wie der Streit mit China, Neapel, Aegypten, so ist jener beklagenswerthe Streit mit Nordamerika zu drohendem Kriege gereift aus der skandalösen Nachlässigkeit Lord Palmerstons, der das fast vollendete Werk seines Amtsvorfahrs niederriß; denn wäre Lord Palmerston den Vereinigten Staaten gegenüber auf dem Halten ihres Contracts und auf der Annahme des Schiedsspruches des Königs von Holland bestanden, so würde diese allen Friedliebenden in beiden Ländern so furchtbare Frage ruhig beigelegt und beiderseits längst vergessen seyn. Wie indessen jetzt die Sachen stehen, darf uns kein noch so gerechter Tadel gegen einen Minister zur Mißachtung der Rechte, der Ehre und der Interessen unsers Landes verleiten. Die Frage ist: sollen wir unsere nordamerikanischen Provinzen behalten? Die Straße, durch die allein die sechs Wintermonate hindurch England die physische Möglichkeit besitzt, mit Quebec, der Hauptstadt des brittischen Nordamerika's zu verkehren diese Straße, die sich von St. Johns und Frederickton in Neubraunschweig längs dem südwestlichen Ufer des St. Johns River an den St. Lorenz erstreckt, sucht beharrlich der Staat Maine in Besitz zu nehmen, zusammt einem Gebiete von 100 Meilen nördlich besagter Straße und Flusses. Die directe Folge solch 'einer Beraubung Großbritanniens wäre, daß ihm aller unabhängige Verkehr mit seinen canadischen Provinzen abgeschnitten, dadurch aber der Verlust von nahezu der Hälfte Neubraunschweigs, so wie die eventuelle und leichte Eroberung des übrigen Theils von Neubraunschweig und Neuschottland, zusammt dem Hafen von Halifax, dem schönsten an der Westküste des atlantischen Meeres, herbeigeführt würde. Wofern wir daher nicht bereit sind, ganz brittisch Nordamerika zu opfern, so sind wir verpflichtet, diesem Verlangen der Vereinigten Staaten Widerstand zu leisten vi et armis. Hr. Van Buren hat kürzlich durch den Staatssecretär Forsyth gemeinsame Sache mit Maine gemacht. Wenn daher keine Partei nachgibt und wir haben bereits die unvermeidliche Folge eines Nachgebens von Seite Großbritanniens gezeigt so bleibt uns nichts übrig als den 12 oder 14,000 Mann regulärer Infanterie unter den Befehlen Sir R. Jacksons mächtige Verstärkungen zukommen zu lassen, und das Heer durch eine starke Abtheilung der Flotte Englands zu unterstützen. Solche Vertheidigungsmaaßregeln vertragen sich mit dem ungeheuchelten Wunsche, die erste Gelegenheit zu Erneuerung der Freundschaft mit unsern unbilligen Brüdern der Vereinigten Staaten zu ergreifen.

Frankreich.

(Moniteur.) Mehrere Journale haben gemeldet, daß Frankreich England seine Vermittelung in der Angelegenheit, welche die Cabinette von London und Neapel trennt, angeboten habe. Diese Nachricht ist richtig. Es ist ganz wahr, wie sie gesagt haben, daß diese Vermittelung von Frankreich angeboten und von England angenommen ward, daß die Feindseligkeiten während des Laufs der Unterhandlungen suspendirt werden sollen, und daß ein Dampfboot von Toulon abgegangen ist, um dem König von Neapel ein ähnliches Anerbieten zu machen.

In der Sitzung der Akademie der Wissenschaften am 19 April ward Hr. Leopold v. Buch an die Stelle des verewigten Blumenbach zum auswärtigen Mitglied der Akademie ernannt.

In der Sitzung der Deputirtenkammer am 21 April folgte bei Erörterung des Rentenentwurfs auf Hrn. Dupin Hr. Garnier Pagès, der gleich Anfangs gegen Hrn. Dupin bemerkte, daß er nur denen, die wissen, wie Millionen geschaffen werden, das Recht zuerkenne, sich mit Fragen, die Millionen betreffen, zu beschäftigen. Hr. Garnier Pagès durchging alle Meinungsphasen der verschiedenen Ministerien über die Conversion und schien zu fürchten, daß auch das gegenwärtige Ministerium keinen besonders starken Willen für diese Maaßregel haben möchte. Er wisse wohl, sagte er, daß der Handelsminister ein Anhänger derselben sey, besorge aber, daß das übrige Cabinet und unter andern der Conseilpräsident von dessen Ueberzeugung nicht sehr durchdrungen sey. Hr. Thiers gab hierauf dem Hrn. Garnier Pagès in kurzer Rede volle Beruhigung. Er glaubt, wie letzterer, man müsse diese Sache endlich zum Ziel bringen, und das einzige Mittel dazu sey, die Conversion zu votiren. Er habe niemals das Recht des Staats geläugnet, und schon 1835 gesagt: Dieß ist eine harte, aber gerechte Maaßregel. Seine Opposition habe damals nur die Opportunität betroffen. Jetzt sey es nach dem von den Kammern ausgedrückten Wunsche Sache ihrer Würde, darauf zu beharren; er schließe sich ihrer Würde an. Da überdieß das Recht vorhanden sey, so sey es auch Pflicht des Staats, Gebrauch davon zu machen, wenn dieß die Umstände erlauben. Das Recht anerkennen, ohne sich dessen zu bedienen, hieße eine Ungerechtigkeit gegen die Steuerpflichtigen begehen, der er sich nicht beigesellen könne. Inzwischen wolle er sich damit nicht ohne weitere Rücksicht verpflichten. Er glaube wohl, daß die Ereignisse die Vollziehung der Maaßregel gestatten werden; wolle man aber aus dem Votum des Gesetzes ein gebieterisches Mandat für das Ministerium machen, so müsse er dieses ablehnen. Man habe von dem Ernst der Ereignisse von 1838 gesprochen. Die gegenwärtige Lage erscheine ihm noch ernster. Er hoffe, daß im Innern, trotz der beklagenswerthen Theurung der Lebensmittel, kein bedeutendes Ereigniß dem Willen des Cabinets entgegentreten werde; hauptsächlich habe er aber dabei die auswärtige Frage im Auge; als Schutzwächter der Würde Frankreichs müsse das Cabinet mögliche Verlegenheiten verhüten. Träten solche ein, so würde das Cabinet unter seiner Verantwortlichkeit die Vollziehung einer Maaßregel vorschieben,0939 welche das Land von ihm erwarte. Die Kammer beschloß nach diesem Vortrage des Conseilpräsidenten den Schluß der allgemeinen Debatten und erklärte sich fast einstimmig, zur Erörterung der Artikel übergehen zu wollen. Der 1ste Artikel, lautend: Der Finanzminister ist ermächtigt, die Heimzahlung der fünfprocentigen, in das große Buch der Staatsschuld eingeschriebenen Renten, 100 Fr. für je 5 Fr. Rente gerechnet, zu bewerkstelligen, ward mit sehr großer Majorität angenommen. Zu dem 2ten Artikel, lautend: Gleichwohl können die Inhaber von fünfprocentigen Inscriptionen die Conversion in neuen 4 1 / 2proc. oder in 3 1 / 2proc. Inscriptionen ansprechen. In diesem Falle werden sie für je 5 Fr. 5proc. Rente 4 Fr. 50 Cent. in 4 1 / 2proc. Rente, oder 4 Fr. 05 Cent. in 3 1 / 2proc. Rente zu 86 Fr. 42 Cent. erhalten, wurden mehrere Amendements vorgeschlagen, worunter zuerst eines von Hrn. Gaugier, das aber keine Unterstützung fand, und worüber auch nicht abgestimmt wurde. Die Sitzung ward alsdann geschlossen.

〈…〉〈…〉Die Deputirtenkammer fuhr am 22 April in Erörterung des Rentengesetzes fort. Hr. Bérigny schlug als Amendement vor, die Art. 2, 3, 4, 5 und 6 des Entwurfs zu unterdrücken, und sie durch folgenden, dem ersten Artikel beizufügenden §. zu ersetzen: Die Operation wird mittelst des jährlichen Fonds der Tilgungsdotation in Serien geschehen. Der Finanzminister sprach gegen dieses Amendement, und widerlegte einige von Hrn. Fould den Tag zuvor vorgelegte Berechnungen über die Dotation der Tilgung und die unter Pari zurückgekauften Renten. Auch habe Hr. Fould sich geirrt, wenn er von einem Deficit des Schatzes gesprochen. Das Budget von 1839 stehe mit Einnahmen und Ausgaben im Gleichgewicht, das von 1840biete allerdings eine Unzulänglichkeit von 33 Mill. dar, darin liege aber nichts Besorgliches; der Finanzzustand des Staates sey ein günstiger. Hr. Fould beharrt auf der Richtigkeit seiner Berechnungen. Das Amendement des Hrn. Bérigny ward verworfen. Hr. v. Laborde sprach gegen Erschaffung von zweierlei Fonds im Art. 2. Er wünscht, daß man sich auf die 4 1 / 2 Proc. beschränke, und verwirft jeden Fonds mit wachsendem Capital. An dieser Erörterung nahmen auch der Finanzminister und Hr. Liadières Theil. Hr. Garnier Pagès erkennt an, daß die Creirung von Fonds mit Vermehrung des Capitals im Auslande, besonders in England, für eine schlechte Maaßregel gelte. Diese Fonds seyen in Frankreich zur Zeit des Hrn. v. Villéle bei der Emission der Renten von 1824 geschaffen worden. Der Redner tadelt jede Operation, die darin bestehe, anzuleihen, um später mehr, als man empfangen, zurückzuzahlen. Die Vermehrung des Capitals ermuntere nur zu Speculation und zum Spiel; man habe das Spiel und die Spielhäuser unterdrückt, und man solle sich wohl hüten, alle ihre Nachtheile auf die Börse überzutragen. Der Berichterstatter, Hr. Rivet, bemerkt, die Capitalszunahme sey für den Staat nur dann lästig, wenn sie außer Verhältniß mit der durch sie verschafften Zinsverminderung stehe. Es gebe ein gehöriges Gleichgewicht, das man nicht aus den Augen verlieren dürfe, und das zum Vortheil der Gegenwart gereiche, ohne die Zukunft mit allzu lästigen Opfern zu beschweren. Man sage, die Capitalsvermehrung sey eine Verführung zur Agiotage, so wie man aber einen Markt für Transactionen eröffnet habe, wo man negocire, speculire, alle Voraussehungen, alle Chancen ausbeute, sey der Tarif des Fonds gleichgültig, und man könne unmöglich diesen reguliren, oder das Spiel verhindern. Hr. Lacave-Laplagne tadelt Emissionen von Fonds mit zunehmendem Capital, und erklärt sich überhaupt gegen den Entwurf. Hr. Larabit erklärt sich für die Ansicht des Hrn. Rivet. Hr. Laffitte wünscht den 2ten §. des Art. 2 unterdrückt, und einige Modificationen im Art. 3 (Tumult). Er trägt mit Hrn. Ceviale auf Rückweisung an die Commission an. Die Rückweisung an die Commission wird von der Kammer verworfen. (Großer Lärm und Unterbrechung der Debatten.) Die Kammer spricht sich hierauf für die Annahme der 4 1 / 2proc. aus, verwirft aber in einer Gegenprobe die 3 1 / 2proc. Nur der Berichterstatter und drei oder vier Mitglieder waren dafür aufgestanden. Hr. Rivet bemerkt, daß dieses Votum die Harmonie des Entwurfs völlig störe, und daß man ihn nothwendig an die Commission zu einer neuen Abfassung zurückweisen müsse. Hr. Laplagne meint, daß die Abfassung weit klarer seyn würde, wenn man das Wort zu Pari dem 1sten §. beifüge. Der amendirte Art. 2 ward sodann mit großer Mehrheit angenommen. (Sensation.) Die Kammer ging dann zur Erörterung des Art. 3 über. (Abgang der Post.)

〈…〉〈…〉Die Pairskammer nahm am 22 April den Entwurf zu Eröffnung eines Zuschußcredits für Inscription von Militärpensionen für 1840mit 118 weißen gegen 2 schwarze, und den Entwurf, den Tabak betreffend, mit 104 weißen gegen 1 schwarze Kugel an

(Courrier français.) Das englische Cabinet hat einige Monate lang mit Wiederaufnahme der Handelsunterhandlungen mit Frankreich gezaudert. Endlich haben die Rathschläge freisinniger und competenter Männer über diesen unerwarteten Widerstand gesiegt. Die Grundlagen des Tractats scheinen von den Mitgliedern des Cabinets angenommen zu seyn, und die mit den Unterhandlungen beauftragten Commissarien die gehörigen Vollmachten zu einem Abschluß erhalten zu haben. Der mit diesen Instructionen beauftragte Hr. Porter ist heute (21) in Paris angekommen. Man darf hoffen, daß nun die Hindernisse nicht von dem französischen Cabinet kommen werden. Das Zollgesetz soll in einigen Tagen der Deputirtenkammer vorgelegt werden. Es hängt von dem Ministerium ab, die Unterhandlung mit hinreichender Thätigkeit zu betreiben, daß man in das Gesetz die durch den Tractat zu stipulirenden Reformen aufnehmen kann.

Mit dem heute angekommenen Dampfboot Acheron erhalten wir Nachrichten aus Oran vom 14 April. Die dortige Umgegend ist jetzt von Feinden wieder frei. Buchamedi hat sich seit dem Gefecht bei Tem-Salmet nach Tlemsan zurückgezogen, und dort 41 Franzosenköpfe als Siegstrophäen aufgesteckt. Diese Art von Charlatanismus bringt auf die Araber immer einige Wirkung hervor, und das ehemalige Oberhaupt der Kabylen an der Tafna wird zweifelsohne mit bedeutenden Streitkräften wieder bei Oran erscheinen. Indessen ist es dem Khalifa doch nicht gelungen, die an der Gränze stehenden 4 bis 5000 Marokkaner zu einer Vereinigung mit ihm zu vermögen. Bis jetzt hat sich der marokkanische General vollkommen neutral verhalten. Hadschi-Mustapha, Khalifa von Mascara, lagert mit seinen Truppen an den Ufern des Habrah. Sein Corps hat sich bedeutend vermindert; viele Araber des Südens haben ihn verlassen und sind in ihre Heimath zurückgekehrt. Unsere arabischen Verbündeten sind hocherfreut über die Verstärkung unserer Division; sie hoffen jetzt für die vielen Räubereien und Mordthaten, die in der letzten Zeit an ihren Stämmen verübt worden, Rache nehmen zu können. Nach der Ankunft des 13ten leichten Infanterieregiments, das wir von Frankreich erwarten, wird eine bewegliche Colonne von 7500 Mann gebildet werden, welche hinreichend stark ist, den Feind aus dem Feld zu schlagen und einige Stämme zu züchtigen.

Es hatte sich vor einiger Zeit das Gerücht verbreitet, daß der Minister des öffentlichen Unterrichts, Cousin, beabsichtige, einen Lehrstuhl für slavische Sprache und0940 Litteratur an der Sorbonne zu errichten und selbst, daß er diesen Lehrstuhl eventuell dem polnischen Dichter Mizkiewicz, der in diesem Augenblick in der Schweiz lebt, angetragen, von diesem aber eine abschlägige Antwort erhalten habe. Wir wissen nicht, inwiefern dieses letzte Gerücht gegründet ist, wahrscheinlich ist es jedenfalls nicht, denn wenn es in dem gegenwärtigen Stande der europäischen Staatenverhältnisse wie der Litteratur einen Lehrstuhl, namentlich in Frankreich, gibt, der mit allem Reiz der Neuheit und des Stoffreichthums umkleidet ist, so ist es sicherlich der Lehrstuhl der slavischen Sprache und Litteratur, seiner Poesie und Volkstraditionen, die nothwendig zu einer vollständigen Geschichte des Slaventhums führen müssen. So viel ist indessen thatsächlich, daß Hr. Cousin in der gestrigen Sitzung der Deputirtenkammer einen förmlichen Gesetzesvorschlag deßhalb vorgelegt hat. Die Summe, die der Minister zu diesem Behuf von der Kammer in Anspruch nimmt, beträgt allerdings nur 5000 Fr., wie denn überhaupt die Universitätslehrer nur sehr mittelmäßig bezahlt sind, allein die Stelle eines Professors an der Sorbonne gehört zu den ehrenvollsten, zu den einflußreichsten der Gesellschaft, und kann zu allen andern Würden führen. In einer Epoche, in welcher das Slaventhum in der Politik wie in der Litteratur sich hervorthut, und nach einem entscheidenden Einflusse auf die politischen Verhältnisse ringt, war es vor Allem der ältesten der bestehenden Universitäten Europa's würdig, ihm mit gastlicher Großmuth eine Heimath, eine bleibende Stätte, eine Tribune zu errichten. Gleichzeitig mit diesem Gesetzesvorschlag beantragte der Minister die Errichtung einer Facultät der Arzneikunde und der physikalischen und Naturwissenschaften in Rennes. Mehr und mehr treten die neuernden Entwürfe Cousins ins Leben und versprechen dem höhern Unterricht in Frankreich Entfaltung, Reichthum und eine wachende Aufsicht von oben. Ohne Zweifel wird auch die Reihe des Elementarunterrichts kommen, dort fehlt es an Gelegenheit zu Verbesserungen weniger als irgendwo.

Niederlande.

Die zweite Kammer der Generalstaaten wird nächsten Donnerstag ihre Sitzungen wieder aufnehmen und es werden ihr dann die Antworten der Regierung auf die Bedenken der Kammer, bezüglich des Budgets für die zweite Hälfte d. J., mitgetheilt werden. Diese Gesetzentwürfe sollen einige Veränderungen erlitten haben. Der Großfürst Thronfolger von Rußland wird vorerst nicht hier erwartet.

Deutschland.

Heute setzte die zweite Kammer ihre durch die Osterferien unterbrochenen Sitzungen wieder fort. Es wurde in dieser einzigen Sitzung die Berathung über die Tit. XXVIII von der Unterschlagung, XXIX von dem Raub, XXX von der Erpressung und XXXI von der Fälschung beendigt. Zum Begriff der Unterschlagung fordert der §. 361, daß der Thäter die ihm anvertraute Sache sich in der Absicht zueignet, sie dem zur Rückforderung Berechtigten ohne Ersatz zu entziehen. Sander schlug nun vor, dieses Erforderniß wegzulassen, dagegen festzusetzen, daß der geleistete Ersatz straffrei mache. Es genüge nicht an der im §. 363 aufgestellten Vermuthung, daß von demjenigen, welcher die Sache verbrauchte, oder veräußerte, ohne mit guten Gründen erwarten zu können, daß er zu rechter Zeit die Mittel des Ersatzes haben werde, und ohne alsdann den Ersatz wirklich leisten zu können, die Absicht einer, die Unterschlagung bedingenden, Zueignung vermuthet werde. Es werde sich jeder damit entschuldigen, daß er habe Ersatz leisten wollen, und daß er dazu die Mittel zu besitzen, oder noch rechtzeitig beizuschaffen, geglaubt habe. Man habe ja auch bei Verrechnern von öffentlichen Geldern die bloße Zueignung als genügend angenommen, man dürfe die Treue unter Privaten nicht geringer behandeln. Auch beim Diebstahl habe man eine besondere Absicht, sich die Sache ohne Ersatz zuzueignen, nicht gefordert. Bohm: das Furtum usus, wobei die heimlich weggenommene Sache nach gemachtem Gebrauche alsbald wieder zurückzugeben beabsichtigt werde, sey im §. 337 unter dem Begriff des Diebstahls ebenfalls nicht enthalten. Den öffentlichen Rechnern werden aber aus politischen Gründen besondere Verpflichtungen auferlegt, die bei Privat-Mandatarien etc. nicht vorliegen. Wo keine solchen besondern Rücksichten eintreten, müsse aber bei der Unterschlagung im Allgemeinen wie bei andern Verbrechen eine böse Absicht gefordert werden, und diese könne hier nur darin bestehen, sich die Sache unwiederbringlich zuzueignen, wie sie der Entwurf bestimme. Baumgärtner erhebt Bedenken in Bezug auf die Verwaltung der Vormünder, deren Treue ebenfalls durch das Strafgesetz geschützt werden sollte. Vicekanzler Bekk: Da möge man im Tit. XXXVIII von Beschädigung fremder Rechte durch Untreue oder Verrath, eine besondere Bestimmung aufnehmen, insofern der dort vorkommende §. 495 nicht genüge, wornach die Vormünder, die ihre Pflichten gegen die Mündel aus Eigennutz verletzen, mit Gefängniß oder Arbeitshaus bis zu einem Jahr bestraft werden. Im Allgemeinen werde man aber die Absicht, sich die Sache ohne Ersatz zuzueignen, aus dem Begriffe der Unterschlagung nicht weglassen können. Sie sey hier nichts Anderes, als die beim Diebstahl geforderte gewinnsüchtige Absicht, da man in dem Falle, wo Jemand eine ihm anvertraute Rolle Geldes zu einem augenblicklichen Bedürfnisse verwende, mit dem Vorsatze, sie demnächst durch eine andere zu ersetzen, keine gewinnsüchtige Absicht annehmen könne. Würde es in einen solchen Falle nun auch dem Thäter wegen eines dazwischen getretenen Brandes oder andern großen Unglücks unmöglich, diesen Ersatz wirklich zu leisten, so soll die That bloß wegen dieses Zufalls nicht zur Unterschlagung werden, sofern nur der Thäter zur Zeit der Verwendung des Geldes mit der Absicht des rechtzeitigen Ersatzes zugleich die sichere Voraussicht hatte, daß er denselben werde leisten können. In einer andern Beziehung gehe aber Sanders Vorschlag zu weit, wenn er den wirklichen Ersatz jedesmal als einen Grund der Straflosigkeit aufstellen wolle, während der Entwurf da, wo anfänglich eine Zueignung in betrüglicher Absicht geschah, wo z. B. der Verwalter eine Einnahme unter, oder eine Ausgabe über ihren wirklichen Betrag angebe, um sich die Differenz definitiv zuzueignen, den nachträglich geleisteten Ersatz nur insofern, als er freiwillig vor obrigkeitlichem Einschreiten geleistet wurde, und zwar nur als Milderungsgrund, und nicht als Straflosigkeitsgrund annehme. Kunzer und Knapp erklärten sich für, Aschbach, Merk und Trefurt aber gegen Sanders Vorschlag, der sofort durch große Mehrheit abgelehnt wurde. Dagegen wurde ein Antrag des Geheimenraths Duttlinger angenommen, daß im §. 363 der Ausdruck: mit gutem Grunde erwarten zu können, mit dem Ausdruck des Regierungsentwurfs: mit Sicherheit vorauszusehen, wieder vertauscht werde, um das Bedenken zu beseitigen, der Thäter möchte, wenn er für die verwendete Sache keinen Ersatz leisten kann, mit der Entschuldigung, er habe zur Zeit der Verwendung den Ersatz leisten zu können geglaubt, zu leicht gehört werden. Die Strafe der Unterschlagung ist im §. 364 nach der Summe in drei Classen bestimmt, und zwar wie die Diebstahlsstrafe, außer daß auch bei einem Antrag von me[h]r als 300 fl. nie Zuchthaus, sondern nur Arbeitshaus (bis sechs Jahr) eintreten kann. Die Unterschlagung gefundener Sachen wird nach §. 368 von der Hälfte der Unterschlagungsstrafe getroffen, und die Unterschla[g]ung eines auf fremdem Gute gefundenen Schatzes nach §. 369 mit dem Verlust des dem Finder gehörigen Antheils zu Gunsten des Eigenthümers bestraft. Die einfache Strafe des Raubs ist im §. 373 IV. auf Arbeitshaus nicht unter ein Jahr bis zu acht Jahren Zuchthaus festgesetzt, es sind aber für die Fälle, da der Räuber körperliche Peinigungen oder Martern anwendete, eine Tödtung oder schwere Körperverletzung verübte, höhere Strafen gedroht. Ist eine Tödtung dem Räuber auch nur zum unbestimmten Vorsatz zuzurechnen, so tritt die Todesstrafe ein, obschon sonst im Allgemeinen die vorbedachten, jedoch nur mit unbestimmtem Vorsatz verübten Tödtungen nach §. 184 nicht mit der Todesstrafe bedroht sind. Der Raub kann nach §. 371 auf dreierlei Weise verübt werden, indem der Angegriffene zur Ueberlassung der Sache genöthigt wird: durch thätliche Gewalt,0941 oder durch Drohungen mit Tödtung oder schweren körperlichen Mißhandlungen, oder endlich (nach einem Zusatze der Commission) durch andere zur Erregung gegründeter Besorgniß für Leib oder Leben geeignete Handlungen, indem z. B., wie Staatsrath Jolly und v. Rotteck bemerkten, eine Anzahl Bewaffneter einen Wagen anhalten, und die darin sitzenden Frauenzimmer ohne ausdrückliche Drohung, vielleicht mit den höflichsten Worten, ersuchten, ihnen die Börse zu geben u. dgl. Diese Bestimmungen wurden nach einigen Erörterungen zwischen Schrickel und Sander einerseits, und v. Rotteck und den Regierungscommissären Bekk, Jolly und Duttlinger andrerseits angenommen. Beim §. 377, wornach die durch thätliche Gewalt oder Drohungen bewirkte Nöthigung zur Unterschrift oder Ausstellung, Auslieferung, Abänderung oder Vernichtung einer Urkunde über Vermögensrechte als Erpressung von den Strafen des Raubs[g]etroffen wird, schlug Sander vor, daß wie beim Raub auch noch andere zur Erregung gegründeter Besorgnisse für Leib oder Leben geeignete Handlungen unter die Nöthigungsmittel aufgenommen werden. Angenommen. Der Tit. XXXI. handelt von der Fälschung. Sie ist nach dem Entwurfe eine Species des Betrugs im Allgemeinen, und unterscheidet sich von dem im Tit. XXXII. abgehandelten einfachen Betruge nur durch das Mittel, welches zur Erreichung des betrügerischen Zwecks angewendet wird. Ist dieses Mittel eine falsche oder verfälschte Urkunde (worunter im weitern Sinne auch andere, den Werth einer Sache oder Vermögensrechte beglaubigende Zeichen gehören), so wird der damit verübte Betrug als Fälschung bestraft. Das Verbrechen ist auch schon vollendet, wenn zum Zweck des Betrugs von der falschen oder verfälschten Urkunde Gebrauch gemacht wird, während bei dem einfachen Betrug die Erreichung des Zwecks zur Vollendung des Verbrechens gehört. Bei der Fälschung eigentlicher Urkunden unterscheidet der Entwurf zwischen öffentlichen und Privat-Urkunden. Die Fälschung aus Gewinnsucht ist strenger bestraft, als die Fälschung zu sonstiger Beschadigung eines Andern. Bei Privaturkunden bedroht der §. 390 die letztere Fälschung mit Gefängniß oder Arbeitshaus bis zu zwei Jahren, jene aus Gewinnsucht aber mit Kreisgefangniß oder Arbeitshaus bis sechs Jahren. Eben so drohen die §§. 383, 384 und 385 auf gewinnsüchtige Fälschungen öffentlicher Urkunden Arbeitshaus oder Zuchthaus bis sechs Jahre oder in besonders schweren Fällen bis acht Jahre, auf die Fälschung öffentlicher Urkunden zu sonstigen Beschädigungen aber Kreisgefangniß von drei Monaten bis drei Jahren Arbeitshaus. War auch keine Absicht der Beschädigung, wohl aber ein anderer unerlaubter Zweck vorhanden, z. B. bei Zeugnissen, Wanderbüchern, Pässen etc., so tritt nach §. 389 Gefängniß von acht Tagen bis vier Monaten ein. Alles unbestritten angenommen. Bei §. 405, wornach derjenige, welcher sich der von inländischen Fabricanten angenommenen Waarenstempel oder Fabrikzeichen fälschlich bedient, und die damit bezeichneten Waaren absetzt, von Gefängnißstrafe bis 3 Monate oder von Geldstrafe getroffen werden soll, stellte Regenauer den Antrag, den engherzigen Unterschied zwischen den Stempeln oder Zeichen inländischer und ausländischer Fabricanten im Interesse des Publicums aufzuheben. v. Rotteck unterstützte diesen von ihm in der Commission schon gestellten Antrag. Sander: Das Publicum würde nicht geschützt, wenn man nicht auch die Handelsleute, die solche mit falschen Fabrikzeichen versehene ausländische Waaren absetzen, ebenfalls strafen wollte, was doch nicht angehe. Der Vorschlag wurde abgelehnt, jedoch auf den Antrag des Staatsraths Jolly beschlossen, daß das Strafgesetz sich auch auf die Zeichen derjenigen fremden Fabricanten erstrecken soll, hinsichtlich deren mit den betreffenden Staaten Gegenseitigkeitsverträge bestehen.

So unvorgesehen unseres bis in die letzten acht Tage kraftigen Thibauts Tod kam, und alle Freunde und Bekannten überraschte: so sehr hat sich schon jetzt die Universität bestrebt, für desselben im laufenden Sommersemester angekündigte Vorlesungen Vorsorge zu treffen, damit kein Fach unbesetzt sey: und so sehr wird sie streben, für die Zukunft in Beziehung auf das wichtigste Fach des Rechtsstudiums, nämlich das römische Recht, durch die thätigste Mitwirkung der Regierung, darauf zu wirken, daß sowohl Institutionen als Pandekten mit römischer Rechtsgeschichte in jedem halben Jahre auf das vollständigste durch Berufung eines weiteren bewährten Lehrers vorgetragen werden können.

Dänemark.

Nachdem die Schleswig-Holsteiner lange genug von ihrem Schatzungsbewilligungsrecht gesprochen, und die Zurückgabe dieser uralten, nie aufgegebenen, aber lange vergessenen Gerechtsame durch die Presse und durch directe an Se. Maj. eingegebene Petitionen in Anregung gebracht haben, fangen auch die Dänen an dieß Recht für sich in Anspruch zu nehmen, und zwar kommt dieser für die absolute souveräne Machtvollkommenheit sehr bedenkliche Antrag nicht von den gewöhnlichen Verfassern der Artikel in Kjöbenhavnsposten und Fädrelandet, sondern von dem allgemein geachteten ständischen Deputirten Algreen-Ussing, der sich in den vorigen Sessionen der Stände durch seine Behandlung der Finanzsachen rühmlichst bekannt gemacht hat. In einem ausführlichen Artikel im Folkeblad setzt derselbe auseinander, daß Dänemark bei seiner bisherigen Finanzverwaltung nicht länger bestehen könne, daß man sich von dem anscheinend glücklichen Resultat der letzten Finanzrechnung, welches keineswegs eingeführten Ersparnissen, sondern nur größeren Einkünften, d. h. vermehrten Abgaben verdankt werde, nicht täuschen lassen dürfe, und daß die einzige zweckmäßige Maaßregel zur Verhütung noch größeren financiellen Verfalls einzig in dem Schatzungsbewilligungsrecht des Volkes selbst zu suchen sey. Er schlägt zu dem Ende vor, daß jeder ständischen Versammlung ein Budget für die nächsten zwei Jahre vorgelegt, und nach vorläufiger Discussion und Bewilligung zu einem Finanzgesetz erhoben, so wie auch, daß der folgenden Session die Rechnungen für die verlaufenen zwei Jahre vorgelegt werde. Die Verfassungsfrage interessirt nur den intelligenten Theil der Nation; jene Frage dagegen wird Alle, selbst die Indolenten und Furchtsamen in Activität setzen, denn sie berührt das Geld. Wir sind daher auf die deßfallsigen Verhandlungen in der nächsten Session sehr gespannt. Ussings ganze Persönlichkeit verbürgt uns, daß diese Sache nicht auf die lange Bank geschoben, sondern mit all dem Eifer behandelt werden wird, den sie in so reichlichem Maaße verdient. Die Stadt Kopenhagen hat vor einigen Tagen ihre Repräsentanten erwählt, und zwar unter Andern die Führer der Oppositionspartei, Algreen-Ussing, Professor David, Orla Lehmann und Balthasar Christensen, welche drei letztere zugleich als Mitherausgeber von Fadrelandet bekannt sind. Neben den wichtigeren politischen Angelegenheiten nimmt namentlich ein Proceß, der allerdings als eine Nationalsache zu betrachten ist, die öffentliche Aufmerksamkeit in Anspruch. Der königliche Landvogt auf der westindischen Insel St. Thomas, Magens, hat nämlich wider den dortigen Generalgouverneur, Generalmajor v. Scholten, bei Sr. Maj. dem König selbst eine Klage eingereicht, die, wenn man den allgemeinen, und wie es scheint zuverlässigen Gerüchten trauen darf, auf nichts Geringeres hinausgeht, als daß der Generalgouverneur unter Anderm Schiffe zum Sklavenhandel ausgerüstet, und denselben seit Jahren getrieben habe. Man will wissen, daß einige dieser Schiffe von englischen Kreuzern aufgebracht sind, daß unzweideutige Documente vorliegen, welche beweisen, daß Scholten ihr Eigenthümer sey, und daß sich sogar bei dieser Sache betheiligte englische Seeofficiere hier befinden, um Zeugniß abzulegen. Dieselbe Regierung, welche stets sich rühmte, daß sie zuerst den schändlichen Menschenhandel abgeschafft habe, wird sich genöthigt sehen, entweder den Generalgouverneur, ihren Repräsentanten, exemplarisch zu bestrafen, weil er die ihm verliehene Macht schändlich mißbraucht hat, oder ihn und sich selbst an dem zu rächen, der eine solche Beschuldigung0942 zu erheben wagt, wenn sie nicht gegründet seyn sollte. Schon lange und laut hat man von dem Scholten'schen Sklavenhandel gesprochen, aber unter dem vorigen Könige kam diese Angelegenheit nie ernstlich zur Verhandlung, weil Scholten ein Günstling des Königs war, und man wissen wollte, ein vielgeltender Mann aus der Umgebung einer hohen Person habe Procente von dem Reinertrag erhalten, endlich, weil Familienverbindungen die Unterdrückung jeder Klage bewirkt haben sollen. Jetzt ist das Ungewitter losgebrochen, und muß nothwendig für den Kläger oder den Beklagten verderblich werden. Das Publicum hat gestern Abend seine Meinung über diese Angelegenheit auf eine sehr unzweideutige Weise an den Tag gelegt: in Folge öffentlich aufgeschlagener Aufforderungen versammelte sich nämlich gestern Abend gegen 9 Uhr eine bedeutende Menschenmenge auf dem alten Markt, begab sich von da nach der Wohnung des Landvogts Magens, um diesem ein Vivat zu bringen, und dann nach dem Hotel des hier anwesenden Generalgouverneurs, der mit einem Pereat vorliebnehmen mußte eine sehr unangenehme Störung, denn seine Tochter feierte eben ihre Vermählung mit Hrn. v. Dannemand, einem natürlichen Sohn dessen, der jüngst nach langer Macht zur Ruhe gegangen. Alle Anstrengungen der Polizei, dieser Aeußerung des öffentlichen Unwillens vorzubeugen, waren vergeblich. Wenn man behauptet, daß Hr. v. Scholten nächstens frank und frei über England nach Westindien zurückkehren werde, so beruht dieß sicher auf einem Irrthum; nach Eingabe einer solchen Klage und nach solchen Auftritten kann unsers Erachtens die Regierung um ihrer selbst willen den Beklagten vorläufig nicht in Westindien wieder als Gouverneur auftreten lassen.

Rußland.

Se. Majestät der Kaiser haben nachstehenden Ukas an den dirigirenden Senat erlassen: Am 28 März (9 April) ist Unsere vielgeliebte Tochter, die Großfürstin Maria Nikolajewna, von einer Tochter glücklich entbunden worden, welche nach den Gebräuchen Unserer rechtgläubigen Kirche den Namen Alexandra erhalten hat. Indem Wir dem Allerhöchsten für diesen glücklichen Zuwachs Unseres kaiserlichen Hauses danken, haben Wir für gut befunden, zum neuen Beweise Unserer väterlichen Zärtlichkeit gegen Unsere vielgeliebte Tochter, die Großfürstin Maria Nikolajewna, und Ihren Gemahl, dieser Unserer erstgebornen Enkelin für Ihre Person den Titel Kaiserliche Hoheit zu verleihen. Wir befehlen dem dirigirenden Senate alle gehörigen Anordnungen zu treffen, auf daß diese Unsere neugeborne Enkelin in allen Fällen gebührendermaßen Ihre Kaiserliche Hoheit genannt werde.

Oesterreich.

Heute früh hat Se. Durchl. der regierende Herzog von Nassau Wien wieder verlassen, um sich nach Bieberich zurückzubegeben. Vor seiner Abreise wurde der hohe Gast durch das ihm von Sr. Maj. dem Kaiser verliehene Großkreuz des k. ungarischen Stephans-Ordens, dessen Insignien ihm von Sr. Durchl. dem Staatskanzler Fürsten v. Metternich überreicht wurden, aufs angenehmste überrascht. Aus Turin ist der am dortigen Hofe beglaubigte k. k. Gesandte Fürst Felix Schwarzenberg in Urlaub hier eingetroffen. Aus St. Petersburg und London sind in den letzten Tage Couriere hier angelangt; in den nächsten Tagen geht ein solcher nach Paris und London ab.

Gänserndorf, der erste Hauptstationsort der Nordbahn von hier aus, ist am letzten Sonnabend bis auf wenige Häuser ein Raub der Flammen geworden. Da das Feuer in einer zunächst der Bahn gelegenen Scheune, bald nachdem ein Train dieselbe passirt hatte, ausbrach, so verbreitete sich allgemein die Vermuthung, daß dasselbe durch einen Funken aus der Locomotive veranlaßt worden sey, welche Annahme aber jedes weitern sichern Grundes ermangelt. Leider hat man bei diesem Brande auch den Verlust einiger Menschenleben zu beklagen.

Türkei.

Der Großwessier Chosrew Pascha hat bereits am 1 d. seine hohen Functionen wieder angetreten. Man erwartet mit nächstem die Niederkunft zweier Frauen des Sultans. Der Hofastrolog hat in den Sternen gelesen, daß der Padischah mit einem Prinzen und einer Prinzessin beglückt werden soll. Es werden ungeheure Zurüstungen getroffen, um die Geburt des erhofften Thronfolgers würdig zu feiern. Die Großen des Reichs setzen die üblichen Geschenke für die Sultanninen und für die erwarteten Neugebornen in Bereitschaft, und die ächten Moslims freuen sich im voraus auf die versprochenen Feierlichkeiten. Den Glanzpunkt aller türkischen Feste bildet gewöhnlich die vielfarbige zauberhafte Beleuchtung der Stadt, des Hafens des Bospors, der zahlreichen Schiffe, von denen es hier wimmelt; um so mehr bedaure ich, daß diese Beleuchtung dießmal dem freien Willen eines jeden überlassen bleibt. Der bekannte Chef der ägyptischen Cavallerie, Deli Beki Bey, hat sich aus Aegypten mit einem zahlreichen Gefolge hieher geflüchtet, weil er, wie er sich ausdrückt, es vorzieht, seinem rechtmäßigen Herrn zu dienen, als die widersetzlichen Entwürfe des Vicekönigs zu begünstigen. Indessen dürfte es wohl nicht so leicht geschehen, daß Beki Bey eine Anstellung in der türkischen Armee erhalte, indem man hier einiges Mißtrauen in die ägyptischen Ueberläufer zu setzen gewohnt ist. Die wiederholten Beispiele von Verrath, die wir in der Türkei sowohl als in Aegypten erleben, sind wohl ein untrügliches Symptom der großen Verdorbenheit, in welche die Türken überhaupt versunken sind. Obgleich ich die Beweggründe, die Beki Bey zu diesem Schritte vermochten, zu würdigen weiß, so halte ich doch dieses ewige Schwanken der Gemüther, diesen wachsenden Mangel an Treue, diese ausschließliche Berücksichtigung des eigenen Vortheils, für ein Vorzeichen des gänzlichen Zerfalls, dem der türkische Volksstamm mit Eilschritten entgegenrennt. Vergangene Woche ist die Antwort des Großwessiers auf das letzte Schreiben Mehemed Ali's, worin dieser die Pforte zum letztenmal auffordert, sich mit ihm in directe Unterhandlung einzulassen, nach Alexandrien abgegangen. Sie ist, wie ich höre und wie vorauszusehen war, ziemlich unbestimmt abgefaßt, nur auf augenblickliche Beschwichtigung des Vicekönigs berechnet. Es scheint, daß die Pforte Anzeigen von bevorstehenden Unruhen erhalten hat, wenigstens bemerke ich, daß zur Nachtzeit die Posten und Patrouillen verstärkt sind. Auch sind bedeutende Detaschements Artillerie wechselweise in zwei Casernen jeden Abend consignirt. Meiner Meinung nach sind diese Besorgnisse etwas übertrieben, denn nirgends ist irgend eine Bewegung oder Unruhe unter dem Volke zu erblicken. Ahmed Pascha, der vorige Woche von seiner Mission aus Aegypten zurückgekehrt ist, beklagt sich sehr über den ihm von Seite Mehemed Ali's gewordenen Empfang. Der Vicekönig trieb seine Geringschätzung der großherrlichen Autorität so weit, daß er, nachdem er umsonst Ahmed Pascha zum Abfall von der Pforte zu verleiten versucht hatte, diesen mit Gewalt in Alexandrien zurückhalten wollte. Nur die Dazwischenkunft des französischen und des österreichischen Consuls vermochten den Vicekönig von seinem Vorhaben abzubringen.

0943

Die Annäherung des Hrn. v. Pontois an die Pforte, so wie an die fremden Repräsentanten der Mächte hat bereits ihre Früchte getragen. Hr. v. Pontois war nicht müßig und benützte die günstige Stimmung, die für ihn durch Zufall oder durch sein Zuthun entstanden war. Plötzlich und ohne daß jemand es erwartet hätte, gab Reschid Pascha an die Repräsentanten der Großmächte die Erklärung: er werde sein Portefeuille niederlegen, wenn die Mächte nicht schleunig Mittel fänden, der orientalischen Streitfrage ein Ende zu machen, indem er außer Stande sey, allein den Ansichten der übrigen Pfortenminister, die sämmtlich auf ein directes Arrangement mit Aegypten drängen, die Wage zu halten.

Tunis.

Der Marseiller Sémaphore bringt folgendes Schreiben aus Tunis vom 10 März: Heute fand im Bardo die Proclamation des famösen Hattischerifs von Gulhaneh statt. Der Tschausch von Konstantinopel, welcher den Hattischerif überbrachte, wurde mit größtem Pomp öffentlich empfangen. Alle Consuln waren dazu eingeladen. In einer großen Halle mit Marmorsäulen nahm auf einem goldglänzenden Thron der Bey Platz, umgeben von allen Beamten der Regentschaft. Nie sah Napoleon bei seinen prachtvollen Prunkzügen eine so imposante Masse von Epauletten. Die Mauren von Tunis haben diesen Schmuck zwar etwas spät angenommen, dafür aber die verlorne Zeit reichlich eingeholt; denn ihre ungeheuren Epauletten strotzen von Gold, und auf mancher Brust glänzten diamantene Decorationen. Ich war begierig zu sehen, welch Gesicht der Bey bei Lesung eines Actenstücks ziehen würde, das ihm, würde es gewissenhaft vollzogen, der süßesten seiner Herrscherprärogative, des Despotismus, berauben müßte. Aber der Bey behielt seine unerschütterliche Ruhe, und blinzelte nicht einmal, als der Tschausch, ein schöner junger Mann von 25 Jahren, schlanken und hohen Wuchses, mit rabenschwarzem Schnurrbart die constitutionelle Charte verlas. Diese Lesung fand in türkischer Sprache statt, welche die Mehrzahl der Versammlung nicht verstand. Inzwischen ließ sich die Menge dadurch nicht abhalten, einigemal in tiefer Andacht mit näselndem Ton: Amen zu rufen.

Aegypten.

Hr. v. Cochelet hat mit dem letzten Dampfboot aus Marseille neue Instructionen erhalten. Gleich nach Empfang derselben begab er sich zu Mehemed Ali, mit dem er eine mehrstündige Unterredung hatte. Alsbald wurden hier die Anstrengungen zur Bewaffnung aller waffenfähigen Mannschaft im ganzen Lande verdoppelt, und die Maaßregeln zur Vertheidigung der Küsten erhalten seitdem von Tag zu Tag eine größere Ausdehnung. Die Exercitien der beiden Flotten und der neu ausgehobenen Mannschaft, so wie der sogenannten Nationalgarde, werden mit Eifer betrieben, und die Stadt sowohl als ihre Häfen und sogar die Umgebungen gegen das Fort St. Boir und andrerseits östlich vom kleinem Pharos bis über die sogenannte französische Linie hinaus erhalten neue Verschanzungen, die Thore der Stadt neue Befestigungen. Es treffen täglich Verstärkungen an Infanterie und Cavallerie aus dem Innern des Landes ein, so daß die Einnahme von Alexandrien eine der schwierigsten Waffenthaten werden dürfte. Es ist indessen nicht schwer zu berechnen, daß Mehemed Ali zu Grunde geht, wenn dieser Zustand der Dinge sich über den Sommer ausdehnt. Auch ist nicht zu übersehen, daß die meisten Vertheidigungsmittel sich hier, in A[c]re und Skanderun concentriren, daß trotz aller Anstrengungen ein großer Theil der Küsten bloßgestellt ist, daß also außer den drei genannten Punkten sich einer Landung schwerlich ernsthafte Hindernisse entgegenstellen würden. Sollte einmal zu Coërcitivmaaßregeln gegen den Vicekönig geschritten werden, so würde man sich überzeugen, daß die ägyptische Macht weit hinter der herrschenden Meinung zurückbleiben müsse. So sehr auch das neue französische Ministerium Mehemed Ali zu entflammen wußte, alle Kräfte anzuspannen, um eine imposante Stellung einzunehmen, so ist doch nicht zu verkennen, daß das enge Zusammenhalten der übrigen Consuln und die energischen Erklärungen, die Hodges im Namen Großbritanniens an den Pascha richtete, diesen beunruhigten und ihn vielleicht am Ende nicht störrisch gegen den Willen der übrigen Mächte finden lassen werden. Der Plan Frankreichs und Mehemed Ali's geht jetzt dahin, Europa durch alle erdenklichen Mittel einzuschüchtern und die Pforte zu einem directen Arrangement zu bewegen, ohne die Intervention der Mächte dabei mitwirken zu lassen.

Mein letztes vom 1 April bestätigend (s. gestrige Allg. Ztg.), bin ich heute im Stande, Ihnen genauer über die zwischen dem Pascha und Obrist Hodges stattgefundenen Unterhandlungen zu berichten. Es scheint, daß das neulich von Konstantinopel angekommene englische Kriegsdampfschiff Gorgon letzterem von Lord Ponsonby den Auftrag überbrachte, dem Pascha hart zuzusetzen, denn die dem Vicekönig gemachten Mittheilungen und der Ton, in dem sie erfolgten, lassen voraussetzen, daß England denselben auf alle mögliche Weise zu stacheln sucht. Erstens benachrichtigte Obrist Hodges den Pascha, daß er von Lord Ponsonby beauftragt sey, die Rückkehr der Officiere und Matrosen der türkischen Flotte nach Konstantinopel so viel als möglich zu begünstigen, auch ihnen die Mittel dazu zu verschaffen. Hierauf erhielt er vom Pascha die Antwort: daß er Befehl geben würde (wie er ihn denn auch sogleich gegeben), den ersten der türkischen Officiere oder Matrosen, der Miene machen würde ohne seine Erlaubniß abreisen zu wollen, vor ein Kriegsgericht zu stellen und erschießen zu lassen. Diese runde Antwort soll eine lebhafte Discussion zur Folge gehabt haben, worin Obrist Hodges dem Pascha die unangenehmsten Sachen gesagt, unter Anderm, daß er nichts als ein gewöhnlicher Pascha der Pforte sey, der er gehorchen müsse, bis er unabhängig erklärt sey, welches indessen sobald nicht der Fall seyn dürfte; überdieß dürfe er überzeugt seyn, daß England nie einwilligen werde, ihm Syrien zu überlassen, und daß er sich glücklich schätzen könne, wenn man ihm Aegypten lasse. Es wurde jedoch nichts Bestimmtes von dem Vorhaben Englands, noch was ihm dasselbe zugestehen wolle, erwähnt. Sodann benachrichtigte Obrist Hodges den Pascha, daß die Engländer die für ihn angeworbenen Albaneser auf den jonischen Inseln zurückgehalten, indem sie nicht gestatten könnten, daß er seine Armee auf Kosten und mit Unterthanen der Türkei recrutire. Der Pascha blieb die Antwort darauf nicht schuldig: Zwanzigtausend Albaneser sind in meinen Diensten, und wenn ich deren vierzigtausend mehr haben will so werden sie trotz der ganzen Macht Englands hierherkommen. Man ging nun zu andern Beschwerden über, z. B. daß der Pascha in Mingrelien Unruhen anzustiften suche. Da wurde er ungeduldig, stand auf und erwiederte heftig, daß er die ganze Türkei in seinen Händen habe, daß es lediglich von ihm abhinge, sie, wann und wie er wolle, aufzuwiegeln. So wie Obrist Hodges den Pascha erhitzt sah, bat er ihn sich nicht zu erzürnen. Ihre Fragen und Vorwürfe sind dazu gemacht, mich in Zorn zu treiben, doch lassen wir diese Discussionen! Darauf verließ er den Divan, Hrn. Hodges mit Hrn. Allisson, Gesandtschaftssecretär in Konstantinopel und ersterem von Lord Ponsonby beigegeben, zurücklassend. So endigte denn diese dreitägige0944 Unterhaltung, deren erste Folge die Ernennung des türkischen Exkapudan Pascha (Achmed Pascha) zum Kapudan Pascha in ägyptischen Diensten für die beiden vereinigten Flotten war; er soll zugleich den Oberbefehl über alle hier befindlichen Landtruppen übernehmen. Dieser Act hat hier außerordentliche Sensation gemacht; man schreibt denselben auch einer Verrätherei bei, die Chosrew Pascha sich gegen Mehemed Ali habe zu schulden kommen lassen. Auf Anrathen, wie man sagt, des Hrn. v. Pontois, sich mit Mehemed Ali wo möglich direct zu verständigen, habe Chosrew Pascha vor einiger Zeit eine confidentielle Correspondenz mit demselben eröffnet, und besonders darauf gedrungen, daß er ihm klar und deutlich zu erkennen gebe, was seine äußersten Bedingungen zur Abschließung eines Friedens wären; er sehe ein, daß die verbündeten Mächte die Sachen zu ihrem Vortheile in die Länge ziehen wollten etc. Mehemed Ali, glaubend, daß Chosrew Pascha es endlich aufrichtig mit ihm meine, schrieb ihm denn auch in ganz vertraulicher Weise. Sobald jedoch Chosrew Pascha seinen Brief in Händen hatte, soll er nichts angelegentlicher zu thun gehabt haben, als denselben dem englischen und dem russischen Gesandten in Konstantinopel mitzutheilen, worüber denn Mehemed Ali aufs äußerste aufgebracht ist, und sich nun zu Allem berechtigt glaubt. Durch die Ernennung des Ex-Kapudan Pascha zum Kapudan Pascha seiner Flotte (türkisch-ägyptischen) eignet er sich die türkische nun gänzlich zu, welche früher immer unter dem Commando ihres Chefs und nach Absetzung Achmed Pascha's unter dem Befehl von Mustapha Pascha blieb. Indessen nimmt der Unmuth an Bord der türkischen Schiffe immer mehr zu; der deutlichste Beweis davon ist, daß auf einem griechischen Schiffe unter russischer Flagge der Obrist der türkischen Landungstruppen mit einem Linienschiffscapitän und 79 Matrosen entwich. Auch hat der neue Kapudan Pascha gleich darauf angetragen, daß man die Quarantäne der Schiffe aufhebe, und zum wenigsten den Officieren erlaube ans Land zu gehen, was denn auch bewilligt wurde. Man spricht von einer entdeckten Verschwörung, nach welcher in Einer Nacht die Türken sich all ihrer Boote zur Flucht bedienen sollten, um nach Caramanien zu segeln. Die Araber und Türken sind wie Katzen und Hunde auf einander, deßwegen hat die viel besprochene Fusion der Officiere und Matrosen nie stattfinden können; man wagte sie nicht in Vollzug zu bringen, ungeachtet Allem, was in Briefen von hier darüber berichtet worden. Hr. Cochelet, der jene Ernennung des Kapudan Pascha erst spät erfuhr, begab sich am 2 d. morgens 8 Uhr zum Pascha, und blieb mit ihm bis um 11 Uhr; er beklagt, daß der Pascha sich zu einem solchen Schritt habe hinreißen lassen, Staatsstreiche könnten zu nichts führen; der Pascha soll ihm wiederholt haben, daß er wisse großes Spiel zu spielen, und daß er entschlossen sey, es jetzt gänzlich durchzuspielen. Strenge Befehle sind wiederum nach dem Innern abgegangen, den Anmarsch der Truppen zu beschleunigen, von denen ein Theil bei Damanhur (nicht weit vom Mahmudie-Canal gelegen) und ein Theil bei Ramley zwischen hier und Abukir lagern wird. Kurschid Pascha geht nach Syrien mit seinen Truppen. Neue Aushebungen sollen die Regimenter in Syrien verstärken, da dieselben sehr durch Krankheiten gelichtet werden. Aus Syrien nichts besonderes Interessantes. Ibrahim Pascha hielt sich fortwährend in Marasch auf, Soliman Pascha manchmal in Beyruth, Said aber hauptsächlich in St. Jean d'Acre, welches man immer mehr befestigt. Nachschrift am 7. Nach Ankunft des gestrigen Paketboots hat Hr. Cochelet dem Pascha die besten Versicherungen gegeben, daß Frankreich hoffe, die orientalische Frage günstig für ihn zu beendigen; er müsse sich nur ruhig verhalten, alle auffallenden Schritte vermeiden und sich noch zu einigen Abtretungen verstehen; die alliirten Mächte fingen an sich der Politik Frankreichs zu nähern. Es soll dem Pascha jetzt leid thun, sich zur Ernennung des Kapudan Pascha haben hinreißen zu lassen, es wäre wahrscheinlich nicht geschehen, wenn er eine Post früher die Instructionen des Hrn. Thiers gekannt hätte. Sämmtliche Officiere der türkischen Flotte wünschen nach Konstantinopel zurückzukehren, und es sind hauptsächlich ihre Briefe, welche die in dieser Hinsicht von Lord Ponsonby dem Pascha gemachten Anmuthungen verursacht haben. Bis jetzt ließ das Betragen Mehemed Ali's immer vermuthen, daß er nur die Schiffe zurückhalten wolle, daß aber die Mannschaft nach Konstantinopel zurückkehren könne, besonders die Officiere. Jetzt ist die Sache entschieden. Der neue Kapudan Pascha Mehemed Ali's, hat strenges Gericht über die in der neulich entdeckten Verschwörung begriffenen Officiere und Unterofficiere gehalten: 15 der ersteren sind zu Gemeinen degradirt worden, viele der letztern haben 3 bis 400 Stockprügel erhalten. Die heute aus Cairo erhaltenen Briefe versichern, daß alle Buden geschlossen sind, daß keiner von den Budenhändlern in der verflossenen Woche einen Piaster bezahlt habe. Da sie sich gänzlich dem Dienste der Nationalgarde widmen müssen, so können sie ihren Geschäften nicht weiter vorstehen; wer wird aber ihre Schulden an die ausländischen Kaufleute bezahlen?

0937

Die Indianer und der Indianerkrieg.

(Beschluß.) Merkwürdig sind, trotz aller Versicherungen der Amerikaner vom Gegentheil, die indianischen Gesetze von Ehrlichkeit. So oft nämlich die Glieder eines Stammes ihr Jagdrevier verkaufen, verpflichten sich die Vereinigten Staaten, die Bezahlung ihrer Schulden nicht nur gegen einander, sondern auch gegen die Weißen zu übernehmen, und noch auffallender ist es, daß die Amerikaner die bloße mündliche Zusage eines Indianers einem geschriebenen Schuldschein ihrer Landsleute vorziehen. Auf gleiche Weise sorgen sie für die aus der Vermischung mit den Weißen entstehenden Kinder. Die aus ihren eigenen ehelichen Verbindungen entspringenden Kinder und Waisen werden nämlich von dem ganzen Stamm erhalten, die Kinder aus den gemischten Ehen aber lassen sie in den Collegier und Schulen der Freistaaten erziehen, und machen dieß zur Bedingung in ihren Verträgen mit der amerikanischen Regierung. Die Erziehung, sagen sie, vervollkommnet alle Talente einer gewissen Classe, verdirbt aber den Charakter der ganz aus rothem Blut entsprossenen Indianer. Tapferkeit, Staats - und Redekunst seyen die schönsten Zierden der rothen Menschenrace; diese Talente aber würden durch die Schulerziehung der Weißen nur verdorben, und träten überhaupt nur dort recht lebhaft hervor, wo man ihrer Entwicklung keinen Zwang anlege.

Was Hr. Nicollet und Obrist Gardiner die sich überhaupt, obwohl von gänzlich verschiedenen Standpunkten ausgehend, nirgends widersprechen von der Gastfreundschaft der Indianer sagen, ist eben so interessant als die vorausgeschickte Beschreibung ihrer elterlichen Liebe und Keuschheit. Nie nämlich setzt sich ein Indianer, der einen weißen Gast hat, zu Tisch, als bis der Weiße satt geworden; dann erst ißt sein Kind, dann er und endlich, wenn etwas übrig bleibt, sein Weib. Ist das Mahl reichlich, was leider bei dem abnehmenden Reichthum des Wildes selten der Fall ist, so essen Weib und Mann zu gleicher Zeit an einem Tisch; aber diese Sitte ist unter vielen Stämmen, seitdem ihnen Schießgewehre und Pulver zum Bedürfniß geworden, der Ertrag ihrer jährlichen Jagd aber kaum hinreichend ist, sie für das kommende Jahr mit neuer Munition zu versehen, fast ganz abgekommen, wie denn ihr Elend und der Hohn und Spott der Amerikaner mit jedem Tage zunimmt, die Hoffnung aber, sie nach und nach zu civilisiren und der amerikanischen Familie einzuverleiben, mit jedem Tage geringer wird, und zuletzt selbst für den aufrichtigsten Freund der Indianer gänzlich verschwinden muß.

Die Frage über die Civilisation der Indianer ist eine reine Geldfrage, die natürlich von einem Volke, wie die Amerikaner, immer negativ entschieden werden muß. Wäre die Civilisation der Rothhäute weniger kostspielig als ihre Vertreibung und endliche Vertilgung, so hätte man schon längst die hiezu geeigneten Plane der Regierung vorgelegt. Die bis jetzt von Pelz - und Schleichhändlern, Hausirern, Krämern und dergleichen Gesindel (zu denen man allerdings einen großen Theil der Missionäre aus Speculation rechnen darf) gemachten Versuche können weder für die Indianer noch für die Mestizen entscheidend seyn. Was die letztern betrifft, so habe ich selbst Handwerker, Geschäftsmänner und sogar Advocaten gekannt, welche Indianerblut in ihren Adern hatten, und es ist bekannt, daß die vornehmsten Familien in Virginien indianische Ahnfrauen haben, auf welche sie sich nicht wenig einbilden, besonders da, wo diese Stammütter der gegenwärtigen Geschlechter Prinzessinnen waren. Uebrigens ist bis jetzt, wie uns die Geschichte lehrt, die Civilisation eines barbarischen Volkes nur dort vollkommen gelungen, wo dasselbe mit einem gebildeten, schwächeren Menschenstamm in Berührung kam, wie dieß z. B. bei den Germanen zur Zeit des Verfalls des römischen Reichs der Fall war, weil in diesem Fall der physisch Stärkere nur so viel von dem Gebildeten anzunehmen braucht, als er auf einmal und, ohne seine eigene Natur zu verläugnen, davon aufnehmen kann, und es scheint als ob diese gradweise, langsame Verfeinerung die einzige sey, welche der Entwicklung des Menschengeschlechts zusagt, ja sogar für beide Stämme, selbst wenn der eine der siegende, der andere aber der unterjochte ist, von entschiedenem Vortheil ist. Die Indianer sind unglücklicherweise nicht nur der moralisch, sondern auch der physisch schwächere Menschenstamm, und deßwegen will auch ihre Civilisation nicht recht gelingen. Man läßt ihnen keine Alternative, sondern zwingt sie, Alles auf Einmal zu werden, oder sogleich das Feld zu räumen. Von einer im Fluge vorwärts eilenden Nation angetrieben, sollen sie sich von einem heidnischen Nomadenvolke schnell zum christlichen Glauben und zum nordamerikanisch-demokratischen Republicanismus bekehren, von Jägern Ackerbauer, von Helden Krämer und Speculanten werden, oder gegen eine tausendmal größere Macht einen Vertilgungskrieg führen, der die Menschheit schändet und alles religiöse und sittliche Gefühl mit Füßen tritt. Wer könnte da etwas Gutes hoffen, wer sich mit der Hoffnung schmeicheln, ein mit den herrlichsten Gaben ausgestattetes Geschlecht nicht gänzlich untergehen zu sehen? Wären die mit den Indianern unmittelbar in Berührung stehenden Weißen ein moralisches Volk, wären sie wirklich von Menschenliebe beseelt und suchten sie in ihrem Verkehr mit den Rothhäuten mehr als bloßen kaufmännischen Gewinn, so könnte man die vielbesprochenen verunglückten Civilisationsversuche noch eher auf Rechnung der Indianer schreiben; so aber ist es bekannt, daß die Bewohner der sogenannten Westgränze der Vereinigten Staaten meistens aus dem verworfensten, den Schulden - oder Diebsgefängnissen entflohnen Auswurf besteht, gegen dessen Betrügereien selbst der Arm der Bundesregierung die mit ihr in Frieden lebenden freundlich gesinnten Indianerstämme nicht zu schützen vermag. Man war gezwungen, den gewisse Annuitäten beziehenden Stämmen von Staatswegen Curatoren zu setzen, um zu verhindern, daß die so ausgezahlten Gelder nicht sogleich in die Hände des sie umgebenden Räubervolks gerathen, und selbst dann noch wurden sie um ihr Armensündergeld auf die unerhörteste Art betrogen und geprellt. Wie theuer bezahlen die Indianer nicht die elenden wollenen Decken, mit welchen sie sich jetzt, statt der früher gebrauchten Thierfelle, bekleiden; wie theuer bezahlen sie nicht ihren Branntwein, ihren Tabak und das wenige sie kaum vom Verhungern errettende Mehl! Und von solchen selbst halbwilden haus - und obdachlosen Freibeutern sollen die Indianer Civilisation lernen! Ist dieß Spott oder Ernst? Und wenn, wie Jedermann einsieht, das erstere, warum sucht man das Betragen der Regierung durch Verleumdung der Indianer in den Augen der Welt zu rechtfertigen? Man spricht von den vielen von den Indianern begangenen Grausamkeiten; allein wie natürlich sind diese nicht, wenn man auf die sie begleitenden oder vorangegangenen Herausforderungen und auf die allen wilden Völkern eigene Logik Rücksicht nimmt! Bei allen solchen Gelegenheiten sind, nach den übereinstimmenden Aussagen aller unparteiischen0938 Augenzeugen, fast immer die Weißen die Aggressoren, die Indianer aber nur die Rächer der an ihnen oder ihren Brüdern verübten Missethat. Die Indianer kennen in ihrem Naturzustande, wie vorauszusehen, kein anderes Gesetz, als die lex talionis aller barbarischen Völker. Wird z. B. einer ihrer Angehörigen umgebracht, so legen seine Anverwandten sogleich Trauer an, und es ist dann die Pflicht des nächsten unter ihnen, seinen Tod zu rächen, das heißt, die Anverwandten des Mörders ebenfalls trauern zu machen. Das Hinwegschaffen des Mörders erscheint unter solchen Umständen ebenso natürlich als gerecht; weil aber dieser gewöhnlich entflieht oder sich nicht so leicht ertappen läßt, so fällt die Strafe nicht selten auf einen seiner (unschuldigen) Angehörigen, oder, im Fall auch diese entflohen, auf den ersten besten seines Stammes. Dieses Verfahren, auf die Weißen angewendet, führt natürlich oft zu den entsetzlichsten Thaten; aber weiß man denn auch, welche Beleidigungen und Mordthaten solchen Blutscenen von amerikanischer Seite vorausgegangen sind? Und ist die Regierung der Vereinigten Staaten wohl im Stande, die armen Rothhäute gegen die Usurpationen und Verunglimpfungen der amerikanischen Bevölkerung zu schützen, wenn man im ganzen Westen der Union keine Geschwornen antrifft, welche einen solchen Missethäter schuldig finden? Ganz auf dieselbe Weise erklärt sich auch die Niedermetzelung der von den Indianern gemachten Gefangenen. Man erklärt unverhohlen, daß man gegen sie einen förmlichen Vertilgungskrieg führt, erwartet aber dennoch von ihnen (den Wilden), daß sie schonend gegen ihren Erzfeind verfahren, und ihn, den Stärkeren, nach Kriegsgebrauch (nach europäischem nämlich), nur mit den Waffen in der Hand in die andere Welt schicken sollen. Verlangen denn die überwundenen Indianer, daß man ihrer schone und sie zu Kriegsgefangenen mache? Ziehen nicht selbst Weiber und Kinder vor, mit den Männern auf Einem Schlachtfelde zu sterben, als ihr Leben fern von ihren heimathlichen Wäldern unter fremden Menschen zu beschließen? Und wo hätten wohl die armen halbverhungerten Indianer die Mittel, drei - bis vierhundert Gefangene zu bewahren, und wie könnten sie solche mit ihren geringen Streitkräften, bei der großen Uebermacht der Amerikaner, bewachen? Sind nicht ihre Weiber die einzigen Schildwachen? Und haben wohl die Weißen dieselbe heilige Scheu vor dem weiblichen Geschlecht, wie die Indianer? Kann man etwa den amerikanischen Soldaten nachsagen, daß sie, wie die Indianer, zwar die Weiber tödten, nie aber dieselben entehren oder verunglimpfen? (Welches Indianermädchen wäre wohl in einem amerikanischen Lager eben so sicher gegen jede Art von Zudringlichkeit oder Mißhandlung, als eine weiße Amerikanerin in Mitte eines ganzen Indianerstammes?) Und wären endlich die Indianer nicht wahnsinnig, wenn sie einem Feinde Pardon geben wollten, der mit dem klar ausgesprochenen Vorsatz, sie zu vertilgen, den darauf folgenden Tag sie wieder von neuem zu bekriegen anfangen würde?

Blicken wir nun vollends auf den Zustand der Seminolen in Florida, so ergibt sich, daß denselben gar kein anderer Ausweg übrig bleibt, als sich bis aufs äußerste den Anmaßungen der amerikanischen Regierung zu widersetzen, und dabei gerade so zu verfahren, wie sie bereits gethan haben. Uebrigens darf man nicht vergessen, daß dieser Stamm zur Zeit des Kriegsausbruchs wirklich bedeutende Fortschritte in der Civilisation gemacht hatte, daß er mit den Weißen in langjähriger Gemeinschaft lebte, beinahe durchgehends englisch sprach, und was mehr als Alles, daß er mit amerikanischem Blute vielfach vermischt eine Menge Mestizen unter seinen Kriegern zählte. Auch waren sie bereits an den Ackerbau und den Pflug gewöhnt, der bei allen Völkern für das sicherste Zeichen ihrer fortschreitenden Cultur gilt. Aber eben dieser Ackerbau gereichte ihnen zum Verderben. Sie bewohnten die schönsten, gesundesten und fruchtbarsten Stellen in Florida ein Umstand, der ihnen in der öffentlichen Meinung der eingewanderten Amerikaner bald gefährlicher ward, als alle Raub - und Mordzüge, deren sie sich nach amerikanischen Berichten schuldig machten. Unstreitig werden die Bluthunde, mit welchen man sie jetzt zu Tode hetzt, in wenigen Jahren mit ihnen fertig werden; aber die Strafe, welche überall auf Erden dem Verbrechen folgt, wird gewiß auch hier nicht lange ausbleiben, und es rächt vielleicht noch die aus Afrika herbeigeschleppte Menschheit den an den Eingebornen begangenen frevelhaften Mord.

Fr. v. Raumer über das Schwefelmonopol in Sicilien.

In Raumers eben erschienenem Italien findet sich Folgendes über das Schwefelmonopol: Malta, 20 August 1839. Ihr erinnert Euch gewiß aus früherer Zeit, daß man der lieben Schuljugend zuweilen lateinische Aufsätze einhändigte, in denen mit Vorsatz alle nur mögliche Fehler gegen Grammatik und Syntax gemacht waren, damit man dieselben herauscorrigire und einsehen lerne, wie man nicht latein schreiben müsse. Dasselbe Verfahren scheint man in Neapel bei Anordnung des sicilischen Schwefelhandels eingeschlagen zu haben; es läßt sich an den neueren Gesetzen und Verträgen vollständig nachweisen, wie man zufolge ächter Wissenschaft und Erfahrung, Dinge dieser Art nicht leiten und behandeln soll. Insbesondere ist der Vertrag zwischen der Regierung und der Gesellschaft Taix und Aycard ein monstrum horrendum, ingens, cui lumen ademptum, wie es in der neueren Finanzgeschichte Europa's schwerlich zum zweitenmal vorkommt. Beschuldigungen solcher Art sind hart; es wird aber nicht schwer werden, dieselben zu beweisen. Als vor einigen Jahren der Preis des Schwefels, des wichtigsten Ausfuhrartikels von Sicilien, aus mancherlei natürlichen Gründen sank, klagten (wie gewöhnlich) alle Verkäufer, und manche drangen darauf: die Regierung solle etwas thun, damit Preis und Gewinn sich erhöhe. Diesen Irrthum, als könne irgend eine Regierung die Einkaufs - und Verkaufspreise der Waaren nach Belieben regeln, benutzten Eigennützige, und ein Hr. Taix übergab einen großen Plan, wie jenen Verkäufern zu helfen sey. Er lief im Wesentlichen auf das hinaus, was wir sogleich werden kennen lernen. Ungeschreckt dadurch, daß sicilische Beauftragte diesen Plan aus sehr guten Gründen verwarfen, trat Hr. Aycard mit einem zweiten und endlich mit einem dritten hervor, worin es hieß: es sey thöricht, den Eigenthümern der Schwefelminen zu verstatten, dieselben durch übermäßigen Anbau zu erschöpfen; der Staat müsse ordnend dazwischen treten, den Eigennutz bändigen und den leeren Traum von freiem Handel verscheuchen; er müsse das Monopol des Schwefelhandels, welches die Natur der Insel gegeben, wider das Ausland sichern und festhalten. Es sey ein Glück, wenn Sicilien wenig Schwefel erzeuge, und für dieß Wenige viel Geld erhalte. Eine geschlossene Handelsgesellschaft könne allein zu so herrlichem Ziele führen, und die HH. Taix, Aycard und Comp. wollten aus bloßer Großmuth ein so gefährliches Geschäft übernehmen, und obenein Straßen bauen, Almosen geben, Eigenthümer entschädigen und ein mineralogisches Cabinet in Palermo gründen! Redensarten und Lockvögel solcher Art gewannen manchen Unverständigen, Mittel anderer Art wurden an andern Stellen angewandt, eine Prüfung in vollem Staatsrathe aber vermieden, und die Führung0939 der Sache meist Einem Minister anvertraut. Gleichzeitig gingen aus Sicilien laute Klagen ein über die in neueren Zeiten sehr erhöhte Mahlsteuer, und gewisse Leute drangen auf Verminderung derselben; nicht aus Gefühl der Gerechtigkeit, oder weil man die Einnahme entbehren konnte, sondern weil man alsdann dem salto mortale zur Gründung einer Schwefelgesellschaft nicht mehr entgehen könne. So erschien denn am 27 Jun. 1838 eine königliche, vom Minister S. Angelo gezeichnete Verfügung, in deren Einleitung es heißt: zum Besten unsrer geliebten Unterthanen, um in Sicilien Schulden zu bezahlen, Lasten zu erleichtern, großen Reichthum zu verbreiten, und überall öffentliche Werke hervorzurufen, deren die Insel so sehr bedarf, wird (ohne den Planen von Privilegien und Vorrechten Gehör zu geben) mit Taix, Aycard und Comp. auf zehn Jahre ein Vertrag geschlossen, im Wesentlichen folgendes Inhalts: 1) da die große Production des Schwefels alles Unglück in Sicilien erzeugt, soll dieselbe von jährlich 900,000 Centnern*)Eigentlich Cantaren à 160 Pfd. auf 600,000 hinabgebracht, also um ein Drittheil vermindert werden. 2) Der Durchschnittsertrag von 1834 / 38 bestimmt das Maaß der zwei Drittheile, über welche hinaus man künftig keinen Schwefel zu Tage fördern darf. 3) Der Preis, zu welchem die Gesellschaft einkauft, und zu welchem sie verkauft, wird amtlich bestimmt. 4) Sie bezahlt dem König jährlich 400,000 neapolitanische Ducaten. 5) Die Eigenthümer haben volle und unbeschränkte Freiheit, ihren Schwefel zu verkaufen an wen sie wollen, und zu verschicken wohin sie wollen, sofern sie nicht geneigt sind, ihn der Gesellschaft zu überlassen. So der Freiheit günstig, lautet diese Vorschrift in der Verfügung vom 27 Jun. 1838; in dem von S. Angelo am 8 Aug. mit Taix abgeschlossenen Vertrage ist jedoch nach dem Worte überlassen eine einzige kleine Zeile hinzugefügt worden: vorausgesetzt daß die Eigenthümer 20 Carlinen für den Centner an die Gesellschaft zahlen. So das esentliche eines Vertrags, der (ich wiederhole es) schwerlich seines Gleichen in der Finanzgeschichte hat. Obwohl er keiner Erläuterung bedarf, mag ich ein paar Bemerkungen nicht unterdrücken. 1) Allerdings kann die Menge des Erzeugnisses über den Bedarf und die Nachfrage hinaussteigen. Dann sinken die Preise, und dieß vorübergehende oder dauernde Zeichen dient jedem verstandigen Producenten und Fabricanten dazu, seinen Betrieb hier oder da, mehr oder weniger, oder (in der Aussicht auf einen günstigen Wechsel der Dinge) auch gar nicht einzuschränken. Bei der tausendfachen Verschiedenheit sachlicher und persönlicher Verhältnisse kann nur der Einzelne hierüber angemessene Beschlüsse fassen; es ist eine handgreifliche Thorheit, sie für Unzahlige gleichmäßig vorschreiben zu wollen. Jede Festsetzung der Art beruht immer auf bloßer Willkür, zeigt immer ein Zuviel oder Zuwenig. 2) Es ist einer der größten Irrthümer, den Reichthum eines Volkes dadurch erhöhen zu wollen, daß man durch Gesetze die Verminderung der Erzeugnisse und der Thatigkeit allgemein anbefiehlt. Das alte fabelhafte Geschichtchen: die Holländer hätten die Gewürze ins Meer geworfen, um die Preise zu erhöhen, wiederholt sich in unsern angeblich aufgeklärten Tagen völlig erwiesen und in größerem Style. olgerecht wird man auch zum Wohle Siciliens die Erzeugung des Oels, Weins, Weizens u. s. w. beschranken; Alles um Reichthümer zu erwerben, Schulden zu bezahlen u. s. w. Welcher weise Zauberer, welches Orakel nur den Normalsatz von zwei Dritteln und einem Drittel inspirirt und offenbart haben mag? Wenn ein englischer Minister ähnliche Maaßregeln in Hinsicht auf den Betrieb der Kohlenminen in Antrag brachte, man würde es ganz angemessen finden, daß er nach Bediam geschickt würde. 3) Aus einem Irrthume folgt der andere. Der Durchschnittsertrag dreier Jahre bestimmt den künftigen Umfang des Gewerbes, ohne Rücksicht auf gute oder schlechte Zeiten, beschränkte oder steigende Capitalien, ohne Erlaubniß zu Fortschritten. So wie man die zwei Drittel auf Pfund und Loth zu Tage gefördert hat, steht das Gewerbe still; ja ein Drittel aller Arbeiter wird zur Mehrung des Reichthums plötzlich brodlos, und muß sich aus Hunger fast auf Rauben und Stehlen legen. So ist eine unerschöpfliche Pflanzschule von Unglücklichen und Verbrechern gegründet, und der unglückliche Gewinn geht großentheils schon dadurch verloren, daß man Regimenter Soldaten zur Aufrechthaltung der Ordnung nach Sicilien senden mußte. Je mehr man bei diesen Dingen ins Einzelne geht, desto einleuchtender tritt die Thorheit hervor. So hat ein amerikanisches Haus sehr große Summen zur Anlegung von Schwefelminen verausgabt, in den Jahren 1834 / 37 aber noch gar keinen Ertrag bezogen. Dabei bleibt es, zufolge des weisen Gesetzes, nun auch in der Zukunft. Von Willkür, Verheimlichung, Betrug, Unmöglichkeit der Aufsicht, und doppeltem Leiden der kleinen Eigenthümer werden nur zu viele Beispiele angeführt. 4) Wie tyrannisch und verkehrt es ist, Einkaufs - und Verkaufspreise auf Jahre hinaus festsetzen zu wollen, weiß jeder, der auch nur das A-B-C der Nationalwirthschaft kennt; und die Gesellschaft, welche so gut für sich zu rechnen glaubte, wird sich zuletzt dennoch verrechnet haben. Wenn sie aber 5) auch gar keinen Gewinn machte, wären die 400,000 Ducaten, die man (zur Vermehrung ihres Reichthums) den Eigenthümern der Schwefelgruben abnimmt, doch eine über alle Maßen drückende, ungerechte Steuer. Kaum aber kann man sagen, ob es nicht am bittersten und widerwärtigsten ist, daß derjenige, welcher obige Gesetze entwarf, mit unglaublicher Dreistigkeit vom Hasse gegen Vorrechte und Privilegien spricht, und die völlige Freiheit des Handels lobpreist, während er in den 20 Carlinen für den Centner Schwefel der Gesellschaft ein Monopol ertheilt, und jedem Eigenthümer den freien Verkauf völlig unmöglich macht. Zu gleicher Zeit weiß die Gesellschaft den Einkauf zu den bestimmten Preisen zu umgehen; überall sucht man außerhalb Siciliens Schwefel aufzufinden, und eine in Manchester gemachte Entdeckung dient schon für viele Zwecke als Ersatz. So wird binnen kurzer Zeit der Haupthandel Siciliens zerstört seyn. .. Aber die Sicilianer sind ebenfalls nicht ohne Schuld. Denn wenn man es vielen auch nicht zu hoch anrechnen will, daß sie die achten Grundsätze der Staatswirthschaft nicht kannten, hätte doch die rasch eintretende Erfahrung und das Nothgeschrei des Landes sie aufklären sollen. Statt dessen überreichten nicht wenige, selbst aus den ersten Familien, dem Könige bei seiner Anwesenheit in Sicilien eine Danksagung für Gründung der Schwefelgesellschaft. ..

Skizzen aus Tirol.

III. Innsbruck. Mopperspiel. Bauerntheater.

(Beschluß.)

Da wir in der niedern Etage der Gesellschaft angekommen sind, so mögen ein paar Worte über eine Belustigung in derselben gesagt werden. Es handelt sich hier vom Mopperlspiel, welche Benennung unläugbar aus dem Kothlackischen übersetzt einfach ein Puppenspiel bedeutet. Das Mopperlspiel ist mit dem nordischen und orientalischen-Charakter zugleich gestempelt. Es ist nordisch, insofern es sich an Winter - Sonn - und Faschingstagen in einem möglichst fensterlosen, schmutzigen Gemach, vor einem Publicum von Hausknechten und Mägden, Handwerksburschen und Kinderwärterinnen producirt, wobei der Genuß des Biers und Rauchtabaks keineswegs gehindert0940 ist. Dann ist das Mopperlspiel wieder orientalisch, indem es an Werktagabenden gern auf Verlangen in den Häusern der Schaulustigen sich einfindet, gleichwie die Almehs Aegyptens, Ostindiens Bajaderen, und die mimischen Künstler im Reiche der Mitte. Ich habe zwei dieser Mopperlspiele besucht. Das nobelste ist Außer der Brücke, zu dem man auf höchst wundervollen Vorsichtswegen gelangt, die in einen Kartoffelkeller einmünden; und in diesem Keller steht die Bühne, sitzt und steht das Publicum, und es ist dort der Finsterniß Purpurmantel allen Illusionen sehr günstig. Ueber dem Vorhang des niedlichen Miniaturtheaters ist mit großen Buchstaben zu lesen: Waranet'n Theater. Wer zweifelt bei dieser genialen Umgestaltung des veralteten Worts Marionetten in Waranet'n an der Nachbarschaft der Kothlacke? Vom Spiel der Acteurs kann ich nicht viel sagen, denn ich kam gerade zur letzten Scene des Zauberrings, der sehr schön gewesen seyn muß, weil Jung und Alt der Zuschauer sehr vergnügt war. Doch schien mir der Kasperl brillant, der Amoroso mit hochdeutschem überschwänglichem Dialekt schmelzend, und die Prinzessin herrlich geschmückt, der Zauberer sehr convenabel costumirt. Ueberraschend war mir die seltene Gefälligkeit des Unternehmers und seiner Familie. Diese letztere wollte anfänglich nicht einmal meine sechs Kreuzer annehmen, weil das Stück schon zu Ende gehe in Paris wäre dergleichen unerhört und weil ich dennoch mein Opfer auf den Altar der Kunst niederzulegen beharrte, brachte die Familie den aufspielenden Familienvater dazu, schnell noch ein Nachspiel loszulassen. Ich muß sagen, daß der Waranet'n-Director nicht zögerte, und daß er seine Aufgabe würdig gelöst hat. Darum sey er wie billig der europäischen Berücksichtigung empfohlen! Könnte ich nur Gleiches von dem andern Mopperlspiel sagen, das ich in der Stadt besucht habe! Respect vor dem Stücke; es war ein patriotisches (von 1809) Hofer-Stück von dem gediegenen Volksdichter Veit Angetti aber mit den Acteurs war's an selbigem Abend nicht richtig. Obgleich von Holz, hatten sie nicht gut memorirt, der Souffleur war zu laut, die Decorationen klappten nicht, des Maschinisten Hand fuhr stets aus den Wolken hernieder, bei einem Haare wäre das Proscenium total eingefallen und hätte Weiber und Kinder unter seinem Schutt begraben, das Schießen kam zu früh, der Jubel zu früh, die Herren declamirten die Damenrollen, die Damen agirten die Helden mit Einem Wort: mir war, als säße ich vor den Lampen eines Menschentheaters, vor Schauspielern von Fleisch und Bein, und nicht vor einem friedlichen Mopperlspiel.

Eine ungleich bessere Unterhaltung gewähren im Sommer die im Freien erbauten Bauerntheater in Hötting und Pradl. Diese Belustigung ist so innig mit den Gewohnheiten und dem Sommerleben der hiesigen Landleute verwachsen, daß der Zeitpunkt ihres Ursprungs schwer anzugeben wäre. Dieses Theaterwesen schreitet mit feierlicher Ordnung seines Wegs dahin, obgleich es in sich die Oper Prologus und Chöre die Pantomime lebende Bilder der vorkommenden Handlung und das eigentliche Schauspiel vereinigt. Lewald hat, soviel ich mich erinnere, diese Theater gehörig beschrieben, und ich verweise darauf; aber von einem Theater, das nach Lewalds Angabe nur mit weiblichen Mitgliedern besetzt gewesen seyn und in Büchsenhausen bestanden haben soll, habe ich nichts vernommen; kein Mensch wollte davon wissen.

Der Tiroler Bauer hat viel Geschick zum Schauspieler; er hat Sinn für scenische Einrichtungen, für Gruppirung u. dgl. Gewohnt, keck und hurtig durchs Leben zu gehen, ist er nicht blöde, selbstgefällig seine Künste vor aller Welt zu zeigen. Er besitzt die Gabe zu copiren im höchsten Grade. Sein Gesicht ist beweglich, seine Gebärde nicht linkisch, er liebt öffentliche Declamation. In der Nähe der Hauptstadt wohnhaft, hat er Gelegenheit dann und wann das Nationaltheater zu besuchen, und den Leuten vom Fach etwas abzulernen. Abgesehen von der seltnern Uebung und der mangelhaftern Sprache, machen einige jener Landkünstler ihre Sachen nicht um Vieles schlechter als mittelmäßige Schauspieler in der Stadt. Die Bauern in der Nähe von Innsbruck sind überhaupt an Verstand und Fassungskraft nicht die letzten; in der Verschmitztheit werden sie vielleicht nur von den Zillerthalern übertroffen. Höflichkeit ist eben ihre Sache nicht; wo sie sich namentlich an Städtern reiben können, unterlassen sie es nicht; aber irgend eine Grobheit, einen Verstoß auf pfiffige Weise zu entschuldigen, eine impertinente Zudringlichkeit zu motiviren, versteht kein Mensch in der weiten Welt besser, als sie. Ein Beispiel von der letztbenannten Geschicklichkeit stehe hier; es ist die drolligste und naivste Lüge, die mir jemals aufgestoßen. Von einem Spaziergang kommend, begegne ich in der Nähe der Stadt einem langgewachsenen hagern Mann in ganz guter Bauernkleidung mit schlauem Gesicht und blonden Haaren, der wohlgemuth ausschreitet, aber nichtsdestoweniger nachdem er schon einige Schritte an mir vorüber umkehrt und mich resolut anbettelt. Warum bettelst du? frage ich ihn. Er antwortet: der Schauer (Hagel) habe seine Felder verwüstet. Woher bist du? Von Arams. Pah, dir wird der Schauer eben nicht gar viel zerschlagen haben! Wenn auch nicht mir, versetzt er biederherzig, so doch Andern, und ich bettle eigentlich nicht für mich, sondern für eine arme Familie mit fünf Kindern, deren Vormund ich bin. Diese heillos lächerliche Lüge machte mich lachen, und eine ansehnlichere Gabe als wohl sonst fiel in den Hut des wackern Vormunds, der seine Pflichten in so überschwenglichem Maaß erfüllte. Man fände kein Ende, wollte man alle Anekdoten gleichen Schlags, die jeder Tag bringt, aufspießen wie flüchtige Schmetterlinge. Die Weiber und Töchter dieser Leute scheinen den gewöhnlichen Weiberwitz zu besitzen, aber ein Mehreres nicht; nicht einmal eine leidliche Schönheit. Wie sollte aber auch der Reiz des Weibes aufkommen unter dem häßlichen Costume dieser Bäuerinnen? Wie sollte ein heller Verstand gerathen unter den erschrecklichen Schwatzerhauben, die das Gräßlichste sind, was in der schlaflosesten Nacht der boshafte Dämon des absolutesten Ungeschmacks erfinden konnte?

Schweiz.

Die Kantone der Schweiz haben einer um den andern ihre religiöse Bewegung, ein jeder in seiner eigenthümlichen Weise. Jetzt ist die Reihe an den Kanton Schaffhausen gekommen, der sonst ein politisches Stilleben führte, das nur dann und wann durch einen Nothschrei über die betrübten commerciellen Verhältnisse des Kantons unterbrochen wird. Schaffhausen ist streng protestantisch. Nur unter ziemlich beschränkenden Bedingungen ist in der neuesten Zeit der kleinen katholischen Gemeinde daselbst eine selbstständigere kirchliche Existenz eingeräumt worden; aber selbst die nicht sehr weit reichende Gewährung hat das Mißtrauen des Volks aufgeregt. Dieses richtete sich besonders gegen den Antistes der protestantischen Kirche, Friedrich Hurter. Schon lange war Hurter in den Klöstern und bei der katholischen Geistlichkeit nahe und fern wohl angesehen. Er ist der Verfasser der geistvollen und gelehrten Geschichte des Papstes Innocenz III. Seiner Vorliebe für den Katholicismus hatte er wohl auch die glänzende0941 Aufnahme in Wien und bei der Kaiserkrönung in Mailand zu verdanken. Nicht die gleiche Anerkennung fand er dagegen bei dem Jubiläum der protestantischen Universität Göttingen ein Umstand, der seine Mißstimmung gegen seine protestantischen Glaubensgenossen noch mehr gesteigert haben soll. Schon lange war Hurter in den antikatholischen Blättern der Schweiz, wie unlängst noch im Erzähler, sehr deutlich als Kryptokatholik und selbst als eifriger Propagandist bezeichnet worden. Diese Meinung drang denn auch in das Volk, und der Unwille kam zum Ausbruch, als kürzlich ein Landmann erzählte, daß er den protestantischen Antistes in einer Klosterkirche bei Dießenhofen an den Gebräuchen des katholischen Cultus habe theilnehmen sehen. So groß war die Erbitterung, daß sich Hurter, als er am nächsten Sonntage zur Kirche ging, durch Polizei gegen Beleidigungen mußte schützen lassen. Er stellte übrigens die Thatsache in Abrede, und zugleich ließ sein Bruder im Schaffhauser Correspondenten einen Artikel erscheinen, woraus hervorgeht, daß Friedrich Hurter nicht zum Katholicismus übergetreten ist. Vom Stadtconvent sowohl über das angegebene Factum, als überhaupt über sein Verhältniß zur reformirten Kirche zur Verantwortung gezogen, erklärte der Antistes, daß er vor dem Generalconvent sich rechtfertigen wolle. Dieser ist eilends berufen, und zur einstweiligen Untersuchung der Sache eine Commission ernannt worden. Manche vermuthen, daß der Streit mit einem förmlichen Uebertritt des vielfach Angefochtenen zum Katholicismus endigen werde. Jedenfalls dürften die Verhandlungen der Oeffentlichkeit übergeben werden und das größte Interesse des protestantisch - und katholisch-theologischen Publicums in Anspruch nehmen. (Schw. M. -

[1388-90]

Stuttgart. (Neuchateler-Asphalt.)

Die Neuchateler-Gesellschaft sieht sich veranlaßt, das geehrte Publicum in Betreff ihrer Asphalterzeugnisse auf Folgendes aufmerksam zu machen:

Die Asphaltgrube von Travers im Fürstenthum Neuchatel ist die einzige, bis jetzt bekannte, mit der von Seyffel, welche den Bitumen haltenden Kalkstein liefert, aus dem sich unzerstörbarer Mastix gewinnen läßt.

Andere Gruben liefern nach den bisherigen Erfahrungen nur untergeordnete Qualitäten, welche in Beziehung auf die damit ausgeführten Arbeiten bei weitem kein befriedigendes Resultat versprechen. Die Eigenschaften des künstlichen Asphaltes, welcher hie und da bereitet wird, näher auseinanderzusetzen, erscheint als vollkommen überflüssig, denn das Publicum ist hinlänglich darüber belehrt, daß jenes Product nur höchst vergängliche Machwerke liefert, und trotz seines anscheinend wohlfeilen Preises, von diesem Gesichtspunkte betrachtet, weit theurer zu stehen kommt, als der ächte natürliche Asphalt. Indem nun die Neuchateler-Gesellschaft ihren als vorzüglich sich bewährten Asphalt zu geneigter Abnahme bestens empfiehlt, bemerkt sie zugleich, daß man sich deßhalb für Stuttgart und die Umgegend an das Handlungshaus G. A. Stimmel in Stuttgart wenden wolle, welches zugleich bereit seyn wird, über auszuführende Arbeiten jede erforderliche Auskunft zu geben.

[1302]

Bekanntmachung.

Verschollenheitserklärungs-Erkenntniß.

Vom k. Kreis - und Stadtgericht Nürnberg wird hiermit bekannt gemacht, daß die Ehefrau des Buchhändlers Friedrich Kustler, Helene Maria; geb. Pfister von hier, nachdem weder dieselbe noch allenfallsige Descendenten derselben in Folge der Edictal-Ladung vom 15 December 1838 innerhalb der vorgesteckten sechsmonatlichen Frist sich gemeldet haben, durch Erkenntniß vom Heutigen gerichtlich für verschollen erklärt, und beschlossen wurde, ihr Vermögen sey den sich hiezu legitimirenden nächsten Verwandten derselben gegen Caution auszuantworten

Nürnberg, den 5 April 1840

Königliches Kreis - und Stadtgericht v. Kohlhagen.

Merz.

[266-68]

Proclama.

Die verwittwete Regierungsräthin Brandenburg, Marie Caroline, geborne Heiland, ist hieselbst am 16 Januar d. J. verstorben, und hat in ihrem am 25 Januar c. publicirten Testament ihre drei Kinder, als:

1) den imbecillen Packhofs-Buchhalterei-Assistenten Friedrich Wilhelm Ferdinand Brandenburg;

2) die Steuerräthin de Groussiliers, Friederike Wilhelmine, geborne Brandenburg;

3) die Frau Jeanette Mathilde Therese Brandenburg, verwittwete Krickeberg, jetzt verehelichte Goldschmied Löckel zu Erben eingesetzt.

Da nun der Aufenthalt der jetzt verehelichten Goldschmied Löckel, Jeanette Mathilde Therese, gebornen Brandenburg, gänzlich unbekannt ist, uns die Nachlaßregulirung vom k. Oberlandesgerichte zu Magdeburg übertragen ist. so fordern wir genannte verehelichte Löckel hiermit auf, sich innerhalb 9 Monaten, spätestens aber in termino den 28 October 1840 Vormittags 11 Uhr, an Gerichtsstelle hieselbst vor dem Hrn. Land - und Stadtgerichtsrath Göring persönlich oder durch einen mit gehdriger Specialvollmacht versehenen Bevollmächtigten, wozu die HH. Justiz-Commissarien Marcard, Litzmann und Kaehru vorgeschlagen worden, zu gestellen, sich durch Vorlegung der Kirchenbuchs-Atteste und Abgabe der eidesstattlichen Versicherung gehörig zu legitimiren und der Regulirung des Nachlasses gewärtig zu seyn.

Bei ihrem Ausbleiben muß sich dieselbe alle Verfügungen gefallen lassen, welche die Besitzer des Nachlasses in Ansehung eines Dritten darüber etwa getroffen haben.

Salzwedel, den 9 December 1839.

Königlich preuß. Land - und Stadt-Gericht.

[1414-16]

Baindt bei Ravensburg (im Königreich Würtemberg.)

Klostergebäude - Verkauf.

Das unterzeichnete Rentamt ist beauftragt, den größern Theil des ehemaligen Klostergebäudes dahier zum Verkauf zu bringen. Der zu verkaufende Theil besteht aus zwei Flügeln, wovon der eine 500 'lang und 60' tief, der andere 105 'lang und 46' tief ist, und welch beide so mit einander verbunden sind, daß der kleinere von der Mitte des größern ausläuft. Das ganze Gebäude ist massiv von Steinen erbaut und in sehr gutem Zustande, der größere Flügel zwei und der kleinere ein Stock hoch, und in den den Erdgeschoßen befinden sich vorzügliche Keller und Gewölbe. Das Ganze dürfte sich vorzüglich und um so mehr zu einem Fabrikgebäude eignen, als hart an dem größern Flügel seiner ganzen Länge nach ein Bach hinfließt, der aus acht Weihern gespeist wird, nächst unter dem Kloster eine Mahlmühle treibt und zum Fabrikbetrieb benützt werden kann.

Die zu Betreibung eines Fabrikgeschäftes benöthigten Arbeiter dürften sowohl in Baindt selbst als in den nahe gelegenen Ortschaften Baienfurth und Altdorf-Weingarten und Umgegend hinlänglich zu finden seyn.

Auf portofreie Anfragen wird Unterzeichnetes nähere Auskunft ertheilen.

Baindt, den 11 April 1840

Fürstlich Salm-Reifferscheid-Dyt'sches Rentamt.

Rechtsconsulent Stapf.

Wohnhaft in Ravensburg.

[1028-29]

Aufforderung.

Müller Xaver Langeneker von Kappel-Rodek hat sich am 15 Januar d. J. heimlicher Weise mit einer bedeutenden Summe Geldes von seiner Wohnung entfernt, ohne seiner zurückgelassenen Ehefrau seither Nachricht von seinem Aufenthalte zu geben.

Derselbe wird daher aufgefordert, sich binnen sechs Monaten über seinen böslichen Austritt zu verantworten, andernfalls die gesetzliche Strafe gegen ihn ausgesprochen werden soll.

Achern, den 14 März 1840

Großherzogliches Bezirksamt.

Bach.

[1081-83]

Edictal-Ladung.

Die eigenmächtige Auswanderung des Gemeinderathes Karl Braun von Helmstadt betr.

Karl Braun von Helmstadt wird aufgefordert, sich innerhalb 3 Monaten dahier zu sistiren, und sich über die am 7 d. M. stattgehabte bösliche Verlassung seiner Familie zu rechtfertigen, widrigenfalls nach bestehenden Landesgesetzen gegen ihn vorgefahren wird.

Zugleich werden sämmtliche Polizeibehörden ersucht, auf den unten beschriebenen Flüchtling zu fahnden, und ihn im Betretungsfalle anher einzuliefern.

Derselbe ist ein Mann von circa 50 Jahren, etwa 9´´ groß, von robuster Statur, und hat bei seiner Entweichung einen braunen und blauen Ueberrock und einen blauen Mantel mit sich genommen. Er ist insbesondere daran erkenntlich, daß er die kleine badische Felddienst-Auszeichnung an einer goldnen Schnalle tragen soll.

Neckarbischofsheim, den 17 März 1840

Großherzogl. bad. Bez. -Amt.

Benitz.

[1494]

Abwesenheits-Urtheil.

Durch Urtheil des k. Bezirksgerichts zu Landau in der Pfalz, erlassen am neunzehnten März achtzehnhundert und vierzig, wurden:

Joseph Leber, früher Zimmermann in Artzheim, mit seinen beiden damals noch minderjährigen Kindern, Franz Paul und Johannes Leber, Ehemann und Söhne ihrer Großtante, resp. Urgroßtante Jacobea, geborne Friedel, im Leben in Arsheim auch wohnhaft, für abwesend erklärt, und die Epoche ihres Verschwindens aus ihrem Wohn - und Geburtsort Artzheim in das Jahr 1792 gesetzt. und zugleich deren nächste Präsumtiverben Johann Jakob Weber, der junge Ackersmann in Artzheim und Consorten ermächtigt, sich in den Besitz und Genuß des denselben zugehörigen Vermögens gegen eine durch die königliche Staatsbehörde an belobtem Gerichte für zureichend erklärt werdende Bürgschaft einzusetzen0942 was hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird. Landau in der Pfalz, den 10 April 1840 Für die Richtigkeit des Auszugs der Anwalt der Präsumtiverben, unterschrieben Haas, Adv. Einregistrirt zu Lan[d]au den 13 April 1840 fol. 32, case 5, empf. 28 kr. (ohne Renvoi.) Königliches Rentamt, unterzeichnet: Falciola und Schieß.

Für den Auszug.

Untersch. Haas, Adv.

Pro Anwalt Haas: Blankenhorn.

[1479]

In diesen Tagen sind von J. Fr. Kuhlmey in Liegnitz folgende neue Werke an alle Buchhandlungen Deutschlands versendet worden und daselbst für beistehende Preise zu haben:

Ehen werden im Himmel geschlossen.

Roman von Henr. Hanke, geb. Arndt. 2 Theile. 3 Rthlr.

Sammlung von Gedichten. Ein Hülfsbuch für Lese -, Gedächtniß - und Declamir-Uebungen. Zweite verbesserte und vermehrte Auflage. 22 Bog. brosch. gr. 8. 16 gGr.

Diese aus den Werken unserer besten und beliebtesten schönwissenschaftlichen Schriftsteller entnommene Sammlung wurde im Sommer 1838 zum erstenmal im Privatverlag gedruckt, und diese bedeutende Auflage war bereits im September 1839 völlig vergriffen. Daß gegenwärtig der zweite Abdruck erfolgt, ist gewiß der sicherste Beweis der vorzüglichsten Brauchbarkeit dieses Buches und wird hiemit bestens empfohlen. Durch äußere Eleganz sowohl als durch die möglichste Billigkeit empfiehlt sich dieses Werk noch ganz besonders, und wird Eltern, Erziehern und Schulvorstehern gewiß eine willkommene Erscheinung seyn.

Ueber Zahnkrankheiten und das zahnärztliche Verfahren. Ein Wort zu seiner Zeit von Bruck. geh. 8 gGr.

Materialien zum Unterricht in der evangelischen Glaubenslehre. Zum Gebrauch für höhere Bildungsanstalten und namentlich für vorgeschrittenere Confirmanden von O. Peters, Diakonus an der Kirche zu St. Peter und Paul zu Liegnitz. 10 gGr.

Flora-Galop für das Pianoforte von Säftel. 3 gGr.

[100]

In der Unterzeichneten ist erschienen und durch alle Buchhandlungen zu beziehen:

Gutensohn, J. G., und Knapp, J. M., Monumenti della religione christiana, o sia Raccolta delle Antiche Chieso o Rasiliche Christiane di Roma dal quarto sino al decimo terzo secolo delineati e publicati. Denkmale der christlichen Religion, oder Sammlung der ältesten christlichen Kirchen oder Basiliken Roms, vom 4ten bis zum 13ten Jahrhundert. 1-5tes Heft. Hoy. -Fol. 1823 bis 1827. 25 fl. oder 15 Rthlr. Einzeln jedes Heft 5 fl. oder 3 Rthlr.

Stuttgart und Tübingen.

J. G. Cotta'sche Buchhandlung.

0943

[99]

In der Unterzeichneten sind erschienen und an alle Buchhandlungen versandt worden:

Johann Ladislav Pyrkers sämmtliche Werke.

Prachtausgabe in Einem Bande.

Neue durchaus verbesserte Ausgabe.

Mit dem Bildniß des Verfassers.

Velinpapier. Preis 7 fl. oder 4 Rthlr.

Der ehrwürdige Sänger, der in dem ersten dieser Heldengedichte die Eroberung von Tunis durch Karl V, im zweiten die Thaten Rudolphs von Habsburg und im dritten die Perlen der heiligen Vorzeit in harmonischer Weise und Versart besungen hat, gehört zu den seltensten Dichtern Deutschlands. Wir erlauben uns hier statt aller Anpreisung einige uns zugekommene Urtheile anzuführen:

Heinrich Voß, der größte Litterator Deutschlands und ausgezeichneter Dichter, erkennt dem Verfasser des Rudolphs von Habsburg den classischen Lorbeer zu (Sophronizon 1825, 2tes Heft).

Ein anderer competenter Richter spricht sich über dasselbe Gedicht wie folgt aus: So haben wir denn endlich, Gottlob! ein deutsches Epos, dessen sich, außer dem griechischen, kein anderes Volk rühmen kann. Ich setze Pyrkern weit über Virgilius, das heißt: ich glaube, daß Pyrker dem Homer viel näher stehe, als Virgil. Ja, der hat's vollbracht, und Alles überflügelt, was nach Homeros gekommen! (Wiener Zeitschr. f. Kunst und Litt. 1826, Nr. 24.)

In der Zeitschrift Hermione, Nr. 3, 17 Jan. 1827, wird obiges Werk als das wahre deutsche Heldengedicht bezeichnet.

Auch seinen beiden übrigen Werken: Perlen der heiligen Vorzeit und Tunisias ward ein gleicher Ruhm zu Theil, und wegen des letztern räumt ihm ein unsterbliches Gedicht Baggesens (Dresdener Morgenzeitung 1827 Nr. 103) vor Klopstock mit dem Worte Vater, den höchsten Platz ein.

Der Dichtkunst Höchstes ist das wahre Epos, folglich der Verfasser obiger Werke einer der ersten Dichter Deutschlands, welches jetzt schon ausgesprochen, von der Nachwelt allgemein anerkannt werden wird.

Stuttgart und Tübingen.

J. G. Cotta'sche Buchhandlung.

[1474]

Bei Anton Mausberger in Wien ist erschienen und in allen Buchhandlungen, in Leipzig bei Paul Baumgärtner, zu haben:

Ulrich, Herzog von Würtemberg.

Historisches Schauspiel in 5 Acten von Chr. Kuffner.

Broschirt 16 gr.

Geschichte der Esel.

Eine humoristisch-satyrische Vertheidigungsschrift des grauen Thieres, durch welche bewiesen wird, daß der Esel kein Esel ist.

Als Unterhaltungslecture den Freunden des Leopold und Kahlenberges gewidmet von Hans Langohr.

brosch. 6 gr.

Die Maltheser.

Historisches Schauspiel in drei Acten, von Chr. Kuffner.

brosch. 16 gr.

Die Toiletten-Plauderin, oder d e Kunst, während des Ankleidens englisch zu lernen.

Neueste durchaus praktische Anleitung für Damen, sich das Englische in möglichst kurzer Zeit nach einer sehr einfachen und leichtfaßlichen Methode eigen zu machen.

Herausgegeben von Fanny Warren.

geb. 1 Thlr.

Ein Besuch in St. Cyr.

Komische Oper in drei Acten, von Bauernfeld.

brosch. 8 gr.

[1476]

Bei Gebhardt & Reisland in Leipzig erschien und ist durch alle Buchhandlungen, in Wien durch die C. Gerold'sche Buchhandlung, zu beziehen:

System der Seelenwissenschaft, von G. Kost.

I. Band. Preis 1 Rthlr. 8 gr. oder 2 fl. C. -M.

Wie die Naturphilosophie das Chaos der materiellen Welt beleuchtet, beseelt, begründet, in ein organisches Ganzes umgestaltet hat, so soll dieß Werk in die geistige Welt, in das Dunkel der Seele, Licht bringen, statt des Stückwerks unserer bisherigen Seelenlehre eine vollständige Wissenschaft der Seele mit allen ihren Kräften Empfindungen, Gefühlen, Tugenden und Schwächen, Hoffnungen, Ahnungen und Glauben ihren Begriffen, Entschlüssen, Handlungen, Gedanken und Ideen in einer klaren, unverkünstelten, lebendigen Sprache, systematisch entwickelt darlegen.

Indem es somit auch alles, was empfunden, geahnt, gehofft und geglaubt wird, zur Erkenntniß bringt, soll es die Wahrheit aller bisherigen Systeme und Meinungen, doch jedes in seiner besondern Stelle und zukommenden Beschränkung, aufstellen und die Grundlage einer Geistes-Philosophie Erkenntniß des Universums aus der Seele werden.

Der vorliegende erste Band gibt die Begründung des Systems, die kosmischen und sinnlichen Kräfte, und von den geistigen als unterste die Phantasie, durch welche der Geist die äußere Welt empfindet, in sich aufnimmt und vergeistigt wieder darstellt, daher in ihr insbesondere auch die geistige Begründung und Theorie der Künste, der Romantik, der Poesie, der magnetischen, prophetischen und magischen Kräfte.

[1251-55]

Bei J. G. Heubner, Buchhändler in Wien, am Bauernmarkt Nr. 590, ist so eben erschienen, und in allen Buchhandlungen zu haben:

Praktischer Cursus zum Unterrichte in der italienischen Sprache für Anfänger.

Eine praktische Grammatik, mit Interlinear-Uebersetzungsübungen, nach einer eigenen, ganz neuen, die Erlernung der Sprache besonders erleichternden Methode, gemeinfaßlich für Studirende und Nichtstudirte bearbeitet von A. J. Edl. v. Fornasari-Verce, k. k. Professor der italienischen Litteratur. Geschäftssprache und des Styls an der Universität, und an der Theresianischen Ritter-Akademie zu Wien.

Dritte durchaus umgearbeitete und vermehrte Auflage.

Preis 1 fl. 45 kr. C. -M. oder 1 Rthlr. 4 gGr.

Die günstige Aufnahme, welche vorstehende, der Fähigkeit und Fassungskraft eines jeden Lernbegierigen besonders zusagende praktische Grammatik gleich bei ihrem ersten Erscheinen fand, steigerte sich durch die erfreulichen Erfolge, die sie bereits allenthalben beim öffentlichen und Privatgebrauche hervorgebracht, dergestalt, daß nun deren dritte Auflage schon nöthig wurde, was den besten Beweis liefert, welch 'entschiedener Vorzug die neue naturgemäßere, von dem erfahrnen sachkundigen Verfasser hier befolgte, anschauliche und gleich ins Leben führende praktische Darstellungsart über die sonst üblichen alsbald zu gewinnen vermochte.

In dieser Ausgabe sind zur Erzielung einer noch größern Erleichterung, Klarheit und Vollkommenheit durchgehends entsprechende Umarbeitungen mit vielfachen erläuternden Zusätzen vorgenommen worden; insbesondere aber zeichnet sich dieses Werk vor andern dadurch aus, daß die0944 zahlreichen über jeden grammatischen Fall vorkommenden Beispiele und dahin einschlagenden eigenthümlichen Redensarten, so wie die nach jedem Hauptabschnitte eingeschalteten Uebersetzungs-Aufgaben, welche dießmal nach der nun ihrer größern Bequemlichkeit wegen so beliebten. und in der That sehr zweckfördernden Interlincar-Methode umgearbeitet erscheinen, möglichst dem praktischen Leben entnommen sind. Auch wurde dem Auszuge aus dem bei Erlernung der Sprachen so empfehlenswerthen, in seiner verbesserten Uebersetzung mit ungetheiltem Beifall aufgenommenen Orbis pictus (Welt in Bildern) von Comenius noch ein weiteres Verzeichniß vieler im Umgange oft gebrauchter Wörter, die in besagtem Auszuge nicht vorkommen, neu beigefügt, was somit in Verbindung mit den italienischen Conversations-Redensarten und Sprüchwörtern gewiß jedem Lernenden vielseitigen Stoff zur Gedächtnißübung und sonst gewünschten praktischen Ausbildung darbietet.

Die einstimmige Anerkennung, welche überhaupt dieses Lehrbuch hinsichtlich der sachgemäßen Ausführung und anziehenden praktischen Darstellungsform in den kritischen Zeitschriften (Jahrbücher der Litteratur; allgemeine Litteratur-Zeitung) bereits gefunden hat, enthebt uns jeder weitern Empfehlung.

Die Auflage zeichnet sich durch schönes Papier und neue Typen vortheilhaft aus.

[1482]

Erinnerungs-Blatt an die IV. SÄCULARFEIER DER ERFINDUNG DER BUCHDRUCKERKUNST.

Am 15 Mai erscheint:

GUTENBERG IN SEINER WERKSTATT.

GEMALT von H. NIEMANN,

LITHOGRAPHIRT von L. ZÖLLNER.

20 Zoll hoch, 17 Zoll breit.

Leipzig, Verlag von J. J. Weber.

Das grosse und welteinwirkende Ereigniss der Erfindung der Buchdruckerkunst, deren 400jährige Jubelfeier in diesem Jahre begangen werden wird, steht als eine so wunderbare Fügung der allgütigen Vorsehung, als ein so erhabenes Zeugniss der schöpferischen Kraft des menschlichen Geistes, und als ein so mächtiges, in seiner segensreichen, weitverbreiteten und tief eingreifenden Wirksamkeit durch nichts aufhaltbares Mittel der Veredlung der Menschheit vor aller Welt Augen da, dass es wohl ein glücklicher Gedanke des berühmten Malers Niemann war, den Moment des endlichen Gelingens der Erfindung durch ein meisterhaftes Gemälde zu versinnlichen.

Gutenberg sitzt im Vordergrunde und betrachtet die erste gelungene Probe des Abzuges eines Verses der heiligen Schrift. Hinter ihm steht der redliche Gehülfe seiner Mühe und Arbeiten, Schoeffer. Selige Freude ruht auf dem Antlitz der beiden Erfinder, und es durchfliegt die höhere Ahnung ihren Geist, welche unzerstörbare Wohlthat sie der Menschheit für alle Jahrhunderte erwiesen haben.

Dieses Gemälde, welches die Bewunderung aller Kenner wie aller Laien erhielt, befand sich auf der Leipziger Kunstausstellung, wurde von dem Leipziger Kunstvereine angekauft, fiel durch das Loos Seiner Durchlaucht dem regierenden Herrn Fürsten von Sondershausen zu, und der berühmte Lithograph Louis Zöllner übernahm es, eine Copie davon auf Stein anzufertigen. Zugleich haben Seine Durchlaucht demselben erlaubt, Höchstihm das lithographirte Blatt widmen zu dürfen.

Die unterzeichnete Verlagshandlung glaubt dem Publicum keine schönere Erinnerungstafel an die Jubelfeier der Erfindung der Buchdruckerkunst anbieten zu können, als dieses auf dieselbe den innigsten Bezug habende lithographirte Blatt, das durch seine Ausführung als Zimmerverzierung in den Räumen der Kunstgenossen, wie in den Sälen der Kunstfreunde Platz zu nehmen geeignet ist.

SUBSCRIPTIONS-BEDINGUNGEN.

Gutenberg in seiner Werkstatt, gemalt von H. Niemann, lithographirt von L. Zöllner (20 Zoll hoch und 17 Zoll breit), erscheint am 15 Mai 1840

Der Preis in schwarzem Abdruck auf schönem Velinpapier ist 2 Thlr.

Dasselbe auf chines. Papier 3 Thlr.

Dasselbe auf das sorgfältigste colorirt 5 Thlr.

Dasselbe in Oel gemalt, auf Rahmen und Leinwand gezogen 4 Frd'or.

[1517]

So eben ist bei C. Fr. Meyer in Weißenburg a. S. erschienen und durch alle Buchhandlungen zu beziehen:

L. Beckedorf, an gottesfürchtige protestantische Christen.

Worte des Friedens und der Wiederversöhnung.

Erstes Wort.

gr. 8. Velinpapier. Geheftet 1 fl. 36 kr. oder 1 Thlr.

Zweites Wort (als Schluß) folgt noch im Laufe dieses Jahres.

Bibliothek der vorzüglichsten katholischen Kanzelredner des Auslandes. Herausgegeben von einem Vereine kath. Geistlichen. 1ste Abthl., 1stes Heft. Auch unter dem Titel: Predigten von P. N. T. de Mac Carthy. Aus dem Französischen. 1ster Band Bogen 1-6. gr. 8. 24 kr. oder 6 gr.

Diese Bibliothek ist vorläufig berechnet auf zwei Abtheilungen: I. Mac-Carthy, in etwa 12 Heften. II. Vieira's Predigten, aus dem Portugiesischen zum erstenmal übersetzt von Dr. Fr. J. Schermer, in etwa 12 Heften. Man kann sich auf einzelne oder auf beide Abtheilungen in jeder Buchhandlung vormerken lassen. Wenigstens alle 14 Tage erscheint ein Heft von 6 Bog. zum Preise von 24 kr. oder 6 gr. (7 1 / 2 Sgr), der nach Maaßgabe später erhöht werden dürfte.

[1322-25]

Unter der Presse befindet sich und erscheint binnen kurzem:

John Bowring, Bericht an das englische Parlament über den deutschen Zoll-Verein.

Aus dem Englischen übersetzt von Dr. Burk.

Alle Buchhandlungen nehmen Bestellungen an.

Berlin, im April 1840

Wilh. Besser.

[1304]

Bekanntmachung.

Meinen Stiefsohn, Hermann Lindner aus Leipzig, welcher zur Zeit als Tischlergeselle wandert, und von dessen Aufenthaltsorte ich seit Jahr und Tag keine Wissenschaft habe, benachrichtige ich auch durch diese Zeitung, daß seine gute Mutter, Frau Maria Dorothea, Geißler, geb. Lehmann, am 4 August 1839 an den Folgen eines Schlagflusses sanft verschieden ist. Ich bitte daher meinen Sohn herzlich, mir ja recht bald Nachricht von sich zu geben.

Leipzig, den 17 April 1840

Karl Friedrich August Geißler, Universitäts-Organist.

[1522-23]

Offene Stelle.

Ein Wechselhaus auf einem Platz Süddeutschlands sucht einen tüchtigen Commis, der sich zur Führung der Correspondenz in deutscher, französischer u. italienischer Sprache engagiren könnte. Hierauf Reflectirende wollen sich in frankirten Briefen unter Chiffer A. Z. 1522 an die Expedition der Allgem. Zeitung wenden.

About this transcription

TextAllgemeine Zeitung
Author[unknown]
Extent16 images; 15357 tokens; 5382 types; 109777 characters
Responsibility Alexander Geyken, ed.; Susanne Haaf, ed.; Bryan Jurish, ed.; Matthias Boenig, ed.; Christian Thomas, ed.; Frank Wiegand, ed.

Deutsches TextarchivNote: Bereitstellung der Texttranskription.Note: Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.2016-06-28T11:37:15Z Matthias BoenigNote: Bearbeitung der digitalen Edition.2016-06-28T11:37:15Z CLARIN-DNote: Langfristige Bereitstellung der DTA-Ausgabe

EditionVollständige digitalisierte Ausgabe.

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Bibliographic informationAllgemeine Zeitung Nr. 118. 27. April 1840 . Augsburg1840.

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Fraktur

LanguageGerman
ClassificationZeitung; ready; augsburgerallgemeine

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Bogensignaturen: gekennzeichnet; Druckfehler: keine Angabe; fremdsprachliches Material: gekennzeichnet; Geminations-/Abkürzungsstriche: keine Angabe; Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): wie Vorlage; i/j in Fraktur: Lautwert transkribiert; I/J in Fraktur: Lautwert transkribiert; Kolumnentitel: gekennzeichnet; Kustoden: gekennzeichnet; langes s (ſ): als s transkribiert; Normalisierungen: keine Angabe; rundes r (ꝛ): als r/et transkribiert; Seitenumbrüche markiert: ja; Silbentrennung: aufgelöst; u/v bzw. U/V: Lautwert transkribiert; Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert; Vollständigkeit: teilweise erfasst; Zeichensetzung: wie Vorlage; Zeilenumbrüche markiert: nein;

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ShelfmarkDWB 1996/32
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