PRIMS Full-text transcription (HTML)
0953
Augsburger Allgemeine Zeitung.
Mit allerhöchsten Privilegien.
Mittwoch
Nr. 120.
29 April 1840

Spanien.

(Sentinelle des Pyrenées.) Der Pfarrer Zabala, welcher vor einigen Tagen aus Bayonne entwichen, indem er sich aus dem zweiten Stock des Hauses, wo er von Gendarmen bewacht wurde, an einem Strick herabließ, ist am 20 Morgens bei Marrac aufs neue verhaftet und ins Gefängniß nach Bayonne gebracht worden.

Dasselbe Blatt schreibt aus Passages vom 18 April, daß die Engländer gar keine Miene machen, diesen Platz zu räumen. Die kürzlich dort angekommenen Schiffe, von denen man versichert hatte, sie würden die Artillerie an Bord nehmen, haben die Garnison bloß verproviantirt und seyen mit leeren Fässern wieder abgesegelt.

Großbritannien.

Der Aufenthalt des Hofs in Windsorschloß war in den Ostertagen mit mancherlei Festlichkeiten bezeichnet. Am Ostermontag ward auf der Ascot-Haide, wo jährlich die großen Pferderennen statthaben, in Gegenwart des Hofs und einer großen Menschenzahl ein Hirsch losgelassen, mit Pferden und Hunden verfolgt, und nach einer tüchtigen Hetze jenseits der Themse, die er durchschwommen, wieder eingefangen. Prinz Albert, der an der Jagd Theil nahm, hatte das Unglück vom Pferde geworfen zu werden, jedoch ohne weitern Schaden zu nehmen, als daß die Engländer nun sagen, er sey kein so guter Reiter wie sein Bruder der Erbprinz von Sachsen-Coburg. In Stratfieldsaye, dem Landsitze des Herzogs v. Wellington, ist dermalen eine zahlreiche fashionable Gesellschaft versammelt, darunter der Herzog und die Herzogin von Cambridge, Baron v. Hummelauer etc. An jedem Abende werden Concerte gegeben, wozu der edle Herzog Grisi, Tamburini und andere ausgezeichnete Glieder der italienischen Oper auf eine Woche engagirt hat. Die Londoner Bevölkerung strömte in den Feiertagen zu vielen Tausenden, ja Zehntausenden nach Greenwich und Woolwich. Die Themse wimmelte von geschmückten Dampf - und Segelschiffen. Man rechnet, daß am 20 April in Greenwich 110,000 Passagiere ans Land gesetzt wurden.

Der erledigte Parlamentssitz für Totneß ist dem torystischen Bewerber, Hrn. Baldwin, zu Theil geworden: er erhielt 158, sein whiggischer Gegner, Hr. Gisborne, 151 Wahlstimmen.

Außer seiner Agitation gegen Lord Stanley's Bill ist dermalen O'Connell in einem heftigen öffentlichen Briefwechsel mit mehreren der liberalen Seite angehörigen irischen Parlamentsmitgliedern begriffen, denen er Vorwürfe darüber macht, daß sie den Debatten über Sir J. Grahams Motion wegen China's nicht beigewohnt und so die Regierung beinahe der Gefahr ausgesetzt hätten, in der Minorität zu bleiben.

Alle Forts der Insel Guernsey müssen in Vertheidigungsstand gesetzt werden. Der Guernsey Star will darin ein Kriegsanzeichen erblicken.

Die Entdeckung der nordwestlichen Durchfahrt durch die Reisenden Dease und Simpson wird durch ein Schreiben derselben aus Fort Simpson vom 30 Oct. 1839 außer Zweifel gesetzt. Am 22 Jun. schifften sie sich mit Eingebornen auf dem Kupferminenflusse ein, und erreichten am 18 Jul. Cap Barrow. Von seiner felsigen Höhe überschauten sie den weithin sich erstreckenden Georgs IV Krönun sgolf, der zum Theil vom Eise befreit war. Am 27 umschifften sie mit großer Gefahr das Cap Alexander. Am 12 Aug. hatten sie ein furchtbares Donnerwetter zu bestehen. Am 16 erreichten sie die Montreal-Insel. Auf der bisherigen Fahrt hatten sie Alle unter dem Mangel an Feuerungsmitteln und an warmer Speise gelitten. Da es jedoch bereits außer Zweifel war, daß Boothia mit dem amerikanischen Festlande auf der westlichen Seite von Backs großem Fischflusse nicht zusammenhängt, so beschlossen sie, nicht umzukehren, bevor sie dieß auch auf der östlichen Seite ausgemittelt haben. Der Nebel, der die Aussicht verhüllt hatte, zerstreute sich gegen Abend, und man konnte die malerischen Ufer deutlicher überblicken. Fern im Süden stand das Victoria Cap, so scharf gezeichnet, daß sie es sogleich nach Sir G. Backs Bild davon erkannten. Die Fahrt bis zum entferntesten sichtbaren Land erforderte sechs Stunden unablässigen angestrengten Ruderns, und schon ging die Sonne des 17 August auf, als sie ihr Ziel, ein stumpfes, sonderbar gestaltetes Vorgebirge erstiegen. Es liegt 68,3 nördl. Br., 91,35 westl. L. Dieses Vorgebirge, wo sie bis zum 19 von widrigen Winden aufgehalten wurden, ward Cap Britannia benannt. Auf dem Felsvorsprunge, der ihr Lager gegen die See hin schirmte und den hervorstechendsten Punkt an diesem Theile der Küste bildet, errichteten sie eine kegelförmige Säule aus gewichtigen Steinen, vierzehn Fuß hoch. In dieselbe legten sie eine versiegelte Flasche mit einem Abrisse ihrer Unternehmung und nahmen von0954 ihren ausgedehnten Entdeckungen Besitz im Namen Victoria's der Ersten, unter Kanonendonner und jubelnden Hurrahs. Am 19 Aug. traten sie, nachdem sie hier das große Problem der nordwestlichen Durchfahrt gelöst, die Rückfahrt an, und erreichten den Kupferminenfluß am 15 Sept. und am 14 Oct. das Fort Simpson am Mackenzieflusse. Wir freuen uns, sagen die Berichterstatter, der russischen Expedition zuvorgekommen und unserem Lande und der Hudsonsbay-Compagnie die unzweifelhafte Ehre der Entdeckung der nordwestlichen Durchfahrt, dieses Gegenstands der Forschung für alle seefahrenden Nationen seit drei Jahrhunderten, gesichert zu haben.

(Litterary Gazette.) Man hat Nachrichten von der Südpolexpedition aus St. Helena von den ersten Tagen des Februars. Der zum Director des magnetischen Observatoriums jener Insel ernannte Lieutenant Lefroy von der k. Artillerie hatte seine Gehülfen und seine Instrumente gelandet, und Besitz von dem früher von Napoleon bewohnten Hause zu Longwood genommen, das man ihm als Wohnsitz angewiesen hatte, und in dessen Nähe das Observatorium errichtet ist. Capitän Roß soll sich von St. Helena nach dem Cap der guten Hoffnung begeben. Dort wird er den Lieutenant Eardly Walmot von der k. Artillerie und dessen Gehülfen in einem ähnlichen Observatorium anstellen, wo alsdann correspondirende Beobachtungen gemacht werden sollen in den drei Jahren, während welcher die Expedition in der südlichen Hemisphäre bleiben soll. Dem Vernehmen nach ist es diesen Officieren mittelst gewisser Anordnungen gelungen, auf dem Meere eben so genaue magnetische Beobachtungen wie auf dem Lande zu machen, und die beiden Fahrzeuge haben sich telegraphische Signale in derselben Minute gegeben. Man begreift die Wichtigkeit dieses Umstandes für die weitere Reise, wenn man bedenkt, welche ungeheure Strecke der südlichen Hemisphäre vom Meere bedeckt ist. Capitän Roß hat mitten im atlantischen Ocean in sehr beträchtlicher Entfernung von jedem Lande Sondirungen vorgenommen, mit einer Leine von 2500 Klaftern, was, wie wir glauben, die größte Tiefe ist, zu welcher man jemals mittelst der Sonde gelangt ist.

Die Unterhandlungen über die orientalische Angelegenheit, die einige Zeit ins Stocken gerathen waren, sind jetzt wieder aufgenommen und werden nun wohl mit mehr Energie und Consequenz durchgeführt werden, als es bisher geschah. Der türkische Bevollmächtigte, Nuri Effendi, wird an denselben Theil nehmen, und somit ein Mitglied der Conferenz bilden. Er hat bereits seine Vollmachten vorgelegt, die ganz in der Regel gefunden worden seyn sollen. Die Stellung der Pforte ist durch die ihr eingeräumte Befugniß, den hiesigen Unterhandlungen beizuwohnen, wesentlich verändert. Sie ist dadurch nicht nur als integrirender Theil des europäischen Staatenbundes anerkannt, sondern sie hat auch zugleich das beste Mittel in die Hand bekommen, die wahren Absichten jeder einzelnen Macht kennen zu lernen, weil hier offener als irgend anderswo zu Werke gegangen werden muß. Bereits hat Nuri Effendi, wie es heißt auf Anrathen Lord Palmerstons, einen Versuch gemacht, genauer in die Karten der Conferenzmitglieder zu sehen. Er hat ein in Form eines Memoires abgefaßtes Circular an dieselben ergehen lassen, worin er mit scharfen Zügen den bisherigen Gang und die jetzige Gestaltung der Dinge im Orient gezeichnet hat und daraus abzuleiten sucht, daß die Pforte, welche für das allgemeine Gleichgewicht so nutzbringend sey, bereits mehr Opfer gebracht habe, als sie zu ertragen vermöge, wenn sie noch irgend eine Selbstständigkeit bewahren, oder noch einiges Gewicht in die Wagschale legen wolle. Nachdem er dieß gründlich zu erörtern gesucht, weist er darauf hin, daß durch die Restitution Syriens an die Pforte es allein möglich sey, einen Zustand der Dinge im Orient zu erlangen, der geeignet wäre, Sicherheit für die Gegenwart, Rückkehr des Vertrauens und Befestigung der Macht des Sultans zu erlangen. Dieß sey aber auch nur dann möglich, wenn die Rückgabe jener Provinz in der Art geschehe, daß Mehemed Ali sich überzeugen müsse, welchen Werth die Mächte auf die Stärkung des osmanischen Reichs, auf die unabhängige Stellung des Sultans legen, indem sie sich nicht allein damit begnügten, factisch zu erlangen, was der Pforte vor Allem fromme, sondern auch eine völkerrechtliche Bestimmung an den ihr gewordenen Besitz auf ewige Zeiten knüpften, nämlich mittelst Uebereinkunft unter allen Mächten mit Beitritt der Pforte, worin der Besitz Syriens der Pforte auf immer garantirt würde. Dieß ist das Wesentliche des gedachten Circulars, das sehr geschickt abgefaßt seyn soll, und daher zu der Vermuthung Anlaß gibt, daß es nicht aus einer türkischen Feder geflossen sey. Die Repräsentanten Preußens, Oesterreichs und Rußlands, so wie Lord Palmerston, beeilten sich dasselbe in einem Sinne zu beantworten, der Nuri Effendi die gegründete Hoffnung geben muß, daß er glücklich genug seyn werde, eine Uebereinkunft herbeizuführen, wie sie die Pforte zu wünschen scheint. Hr. Guizot gab jedoch nur eine einfache Empfangsbestätigung jener Communication. Er ließ dadurch keinen Zweifel übrig, daß das französische Cabinet andere Rücksichten als die übrigen europäischen Höfe zu nehmen hat, so daß, wenn es je einer Convention in Bezug auf die orientalische Frage beitritt, sie doch nicht so lauten wird, wie sie in dem Circular gewünscht wird.

Frankreich.

Die Pairskammer begann am 24 April die Erörterung des Gesetzesentwurfs, Immobiliarverkäufe betreffend.

Der Courrier français urtheilt über die Kammersitzung vom 22 April: Da das Ministerium den Entschluß gefaßt hatte, sich der Rentenconversion anzuschließen, so hätte es auch wünschen sollen, das Gesetz so gut wie möglich zu machen; es durfte bei der Erörterung nicht neutral bleiben. Dieß aber ist geschehen. Eine Rede des Hrn. Garnier-Pagès hat die Hälfte des Gesetzes hinweggenommen, ohne daß sich das Ministerium darum zu kümmern schien. Hr. Thiers blieb stumm auf seiner Bank, ebenso der Finanzminister. Die Commission, die das Gesetz vorbereitete, hat es gar nicht, oder schlecht vertheidigt. Dieser Mangel an Eifer für ein so wichtiges und schwieriges Werk hat auf die ganze Kammer zurückgewirkt. Die Deputirten, welche die umfassendste Kenntniß in Finanzfragen besitzen, haben keinen Theil an der Debatte genommen. Hr. Passy wohnt nicht einmal der Erörterung bei; Hr. Duchatel hört, aber spricht nicht. Hr. Laffitte und Hr. Laplagne haben ihr Schweigen nur bei Anlaß einiger Amendements unterbrochen. .. Der Gesetzesentwurf, so wie er von der Commission redigirt war, hatte den Rentnern die Wahl gelassen zwischen einem Fonds al pari, mit zehnjähriger Garantie gegen eine Rückzahlung, und einem Fonds unter pari mit der Chance eines wachsenden Capitals. Man bot ihnen 4 1 / 2 al pari, oder 3 1 / 2 proc. zu 86, 42 an. Der Plan der Commission war im Widerspruch mit den Ergebnissen der Staatswirthschaft; denn sie schuf einen Fonds mit zunehmendem Capital und behielt die Tilgung zur Erlöschung des Capitals bei. Dieß hieß, wie Hr. Garnier-Pagès sagte, Schulden machen, bloß um sie wieder tilgen zu können. Wer hinderte z. B. die Kammer zu bestimmen, daß die Fonds unter Pari kein Amortissement bekommen, oder daß das Amortissement sich nicht über0955 den Emissionspreis erheben sollte? Die Kammer hat aber durch die gänzliche Verwerfung der Creirung von 3 1 / 2 Procents factisch eines der großen Resultate der Operation abgeschnitten. Die Ersparung bleibt, obgleich man sie vermindert; der Impuls aber, welchen die Constituirung von Renten in einem Fonds unter Pari dem Credit geben sollte, ist vertagt. Die Conversion der 5 proc. in 4 1 / 2 proc. wird den Platz von dem Druck eines Fonds über Pari nicht befreien. Der Staat wird den Rentnern jährlich 10 Millionen weniger bezahlen, und dieß ist Alles. Es ist möglich, daß diese Verstümmelung des Gesetzes für die Pairskammer ein Grund zu dessen Annahme werde. Die Rentner haben das Recht nicht und werden niemals die Hoffnung haben, mehr durchzusetzen. Der Verlust, den sie an ihren Einkünften erleiden, reducirt sich in der That auf ein Zehntel; außerdem will man ihnen ein Semester Zinsen zu 5 Proc. über die Conversion hinaus garantiren, was den Genuß von 4 1 / 2 Proc. auf zwölf Jahre ausmacht. Ueberdieß hat die Deputirtenkammer durch Verweigerung der Creirung eines Fonds unter Pari den Vorurtheilen der Pairie eine Concession gemacht, welche diese nicht wohl unbeachtet lassen kann. Die Pairskammer wird die Conversion annehmen, wenn das Ministerium sie will und sie vertheidigt. Die Rentner werden sie wohl ohne allen Zweifel annehmen. Wer sollte ihnen 4 1 / 2 Proc. von ihrem Gelde geben? Die Kammer hat die Heimzahlung durch Serien beschlossen. Dieß ist englische Sitte. Wir hätten die gleichzeitige Heimzahlung vorgezogen.

Die Deputirtenkammer kam am 23 April mit der Discussion der Artikel des Rentengesetzes zu Ende, und nahm dasselbe mit 208 weißen gegen 162 schwarze Kugeln an. Die Kammer hat in dieser Sitzung noch alle Ausnahmen verworfen, welche man zu Gunsten der öffentlichen Anstalten, der Ehrenlegion, der Seeinvaliden, der Gemeinden, der Spitäler u. s. w. hatte einführen wollen. Aus Anlaß des die Tilgung betreffenden Artikels drückte der Conseilpräsident sein Bedauern aus, daß das Votum der Kammer der Regierung eines der Mittel zur Ausführung nämlich der Creirung des 3 1 / 2 proc. Fonds entzogen habe, beruhigte aber doch die Kammer über die ihm übrig gebliebenen Mittel, und erläuterte die Art, wie er den Tilgungsfonds zur Heimzahlung gebrauchen wolle. Auch erklärte er neuerdings, daß er die Discussion ernstlich betrachte, und sich ernstlich mit der Vollziehung des Gesetzes beschäftigen werde, auch ebenso ernstlich gesonnen sey, die nöthigen Hülfsquellen für diese Operation zu sammeln, die sich übrigens seiner Ansicht nach nicht über 300 Millionen belaufen könnten.

Der Courrier français bemerkt aus Anlaß dieser Sitzung: Wir zweifelten nicht an dem Votum, aber wir hofften eine bessere Erörterung; sie war in allen Punkten bejammernswürdig. Noch nie hat die Kammer weniger politische Fähigkeiten an den Tag gelegt. Man verwarf bald, bald nahm man ohne Discussion die wichtigsten Artikel des Entwurfs an. Die Commission änderte jeden Augenblick ihre Ansicht, und wagte nicht mit Offenheit die Gründe dieses Wechselns anzugeben. Die Regierung sagte durch einen befremdlichen Anachronismus heute das, was sie gestern hätte sagen sollen, nämlich in Betreff der Verwerfung des 3 1 / 2 proc. Fonds. Alles war Ungewißheit, Verlegenheit, Verwirrung. Zwölf Millionen 5 proc. Renten, das Zehntel der zu convertirenden Renten, sind im Besitze von öffentlichen Anstalten. Ob man ihnen diese Renten durch Immobilisirung läßt, oder ob man ihnen 4 1 / 2 Proc. gibt, und die Differenz durch eine Anweisung auf das Staatsbudget ersetzt, ist am Ende fast gleichgültig; inzwischen kam die Philanthropie gewisser Deputirter in Aufregung, und forderte eine Ausnahme zu Gunsten der Renten, die keinen Privatleuten gehören. Darüber ward hauptsächlich debattirt. Die Commission, in der Meinung, eine größere Zahl von Stimmen zu gewinnen, hatte ihre frühere Ansicht aufgegeben, und einen Zusatzartikel vorgeschlagen, der diese Kategorien in das Gesetz einführte. Das von dem Ministerium unterstützte, von der Linken bekämpfte Amendement ward verworfen. Man wird sich nicht wundern, daß wir der Linken recht geben; sie hat das Princip vertheidigt. Vor lauter Transactionen war das Gesetz so schwach geworden, daß ihm Sinn und Bedeutung fehlte. Diesem Hinneigen zur Schwäche, dem gefährlichsten in einer Zeit und in einem Lande, wo energische Ueberzeugungen zu schwinden streben, mußte Einhalt gethan werden. Durch jenes Verwerfen der Ausnahmen hat die Conversion allerdings einige Stimmen verloren; es wäre aber besser gewesen, sie nochmals zu vertagen, als diesen Sieg so sehr zu vermindern und zu entnerven, daß er beinahe einer Niederlage gleich gekommen wäre. Die relative Majorität von 45 Stimmen ist nicht hinreichend, den Widerstand der Pairskammer zu überwinden. Hätte inzwischen die Pairie Frankreichs jene Weisheit, welche die Ereignisse voraussieht, und ihnen bei Zeiten entgegenkommt, so würde sie sich beeilen, dem Gesetze in der Art, wie man es ihr vorlegen wird, ihre Sanction zu ertheilen. Man wird gewiß keines mehr machen, das den Rentnern günstiger wäre, und je mehr man die Genugthuung, die man der öffentlichen Meinung schuldig ist, hinausschiebt, um so weniger dürfte die Meinung sich geneigt zeigen, ihre Rechte aufzugeben.

Der National bemerkt darüber: Man hat verschiedene Amendements für Ausnahmen vorgeschlagen. Hr. Garnier Pagès, Mitglied der Minorität der Commission, sah wohl ein, daß diese Ausnahmen nothwendig seyen, um das Gesetz mit beträchtlicher Majorität durchzuführen, und bestieg zum letztenmal zur Aufrechthaltung dieses Systems der Ausnahmen die Tribune. Die dynastische Linke sah aber diese Lage der Dinge und die Stimmung der Gemüther nicht ein, und erhob sich in Masse gegen das Amendement zu Gunsten der öffentlichen Anstalten. Dieses Votum hat das Gesetz getödtet, denn eine solche Majorität ist nicht hinreichend, die Abneigung der Pairie und des Schlosses zu überwinden.

〈…〉〈…〉In der Sitzung der Deputirtenkammer am 24 April entwickelte Hr. Rémilly seinen bekannten Vorschlag, die Deputirten, die zugleich Staatsbeamte sind, betreffend. Es seyen jetzt 170 Staatsbeamte in der Kammer, und ihre Zahl könne in einigen Monaten auf 200 steigen. Bei der nächsten Legislatur könnten sie leicht die Majorität ausmachen, und so der Uebelstand immer zunehmen. Man schreibe denjenigen Deputirten, die Stellen oder Beförderungen suchen, die Fractionirung der Kammer zu. Man suche die Chefs und Unterchefs der Parteien zu gewinnen, die nach dem Siege den Lohn für ihre Hingebung erwarten. (Murren.) Hr. Liadières vertheidigte die Deputirten-Staatsbeamten, und fand vielfachen Beifall, als er ausrief, daß nach dem System des Hrn. Rémilly die Kammer bald nur eine große Conferenz von Advocaten unter dem Vorsitz ihres Stabträgers seyn würde. (Abgang der Post.)

(Presse.) Unter dem diplomatischen Corps ist das Gerücht verbreitet, das englische Cabinet habe bei Annahme der Vermittelung Frankreichs in dem Schwefelstreit verlangt, daß der König von Neapel, ehe man zu einer Unterhandlung schritte, aufgefordert werde, den Vertrag mit der Compagnie Taix aufzulösen. Hat Hr. Thiers sich diesem Verlangen Englands willfährig gezeigt?

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(Univers.) Obgleich die Regierung sich beeilt hat, durch den Telegraphen die Nachricht von der Annahme der Vermittlung Frankreichs von Seite Englands nach Marseille und von dort durch das Dampboot nach Neapel zu melden, drückten die Minister doch heute in der Deputirtenkammer die Besorgniß aus, daß diese Nachricht nicht bald genug ankommen dürfte, um den Ausbruch von Feindseligkeiten zu verhindern.

Die Quotidienne räth dem König von Neapel zu folgendem Widerstandssystem gegen England. Er solle Caperbriefe ausgeben, einen Aufruf an alle jene erlassen, welche sich ihres alten Soldatenhandwerks erinnerten, und diesen den Besitz unbebauter Ländereien in Sicilien zusichern. England werde dann erfahren, wie beliebt es seit 25 Jahren in Europa sey.

(National.) Das Comité der Subscription Cormenin hat nach beharrlicher Weigerung des Hrn. Cormenin zur Annahme irgend einer Art von Belohnung geglaubt, den Wunsch der Geber nur dadurch erfüllen zu können, daß es Hrn. Cormenin eine Erz-Medaille von ganz geringem Preise überreiche, um das Andenken jenes denkwürdigen Siegs der Presse zu verweigern. Ebenso sollen, um dem Wunsche des Hrn. v. Cormenin zu entsprechen, und auf dessen Vorschlag, dem das Comité vollkommen beistimmt, aus der erhaltenen Summe fünf gleiche Theile gebildet, und fünf armen jungen Mädchen aus ebenso vielen durchs Loos bestimmten großen Städten gegeben werden. Jeder Theil soll bestehen aus 1200 Fr. Heirathgut, 200 Fr. Ausstattung und 100 Fr. Nadelgeld, im Ganzen 1500 Fr. Hr. Cormenin, welcher das Nadelgeld übernehmen wollte, hat zu dem Ende eine Zugabe vou 500 Fr. an das Comité eingesandt.

Ich werde heute die wichtigsten staatsökonomischen und staatsrechtlichen Dinge abhandeln; ich werde aus dem Grunde gründlich seyn. Es soll und muß endlich klar werden die so vielfach bestrittene Frage: ob es für einen Schuldner ökonomisch vortheilhafter sey, von einem Capital 4 1 / 2 Proc. Zinsen, oder aber 5 Proc. zu bezahlen? Es kann nicht länger unterschieden bleiben die in staats - und privatrechtlicher Hinsicht so vielfach in Anregung gebrachte Frage: ob ein Schuldner das Recht habe, seine Schulden zu bezahlen? oder ob er bis ans Ende der Zeiten in der Quasi-Hölle des Schuldenthurms verharren müsse? oder ob er nur wie in einem Quasi-Fegfeuer etliche Jahrzehnte oder Säcula darin zu verbleiben habe? Die Lösung dieser Fragen ist schwieriger, als Leute, die nur sogenannten gesunden Menschenverstand besitzen, wähnen mögen; sie bedenken nicht, daß es sich hier von öffentlichen Interessen handelt, wo die Politik uns in ihre Tiefen und Wirbel hineinzieht, wo Alles sich anders darstellt, als im ordinären Privatverhältniß. Zunächst führt uns unsre Untersuchung auf die Vorfrage: ob bei diesem Gegenstand die große Masse der armen Rentirer, oder aber die kleine Zahl der reichen Steuercontribuenten, z. B. der Agriculturisten und Manufacturisten, derer, die im Schweiß ihres Angesichts ihr Brod essen, gemeinhin Nation genannt, besonders zu berücksichtigen sey? Das Journal des Débats dient uns zum sichern Führer. Man merke das Journal spricht in Gleichnissen: Die Staatseffecten oder sogenannten Rentenscheine, sind sie nicht Papiergeld? nein, besser als Papiergeld; sind sie nicht wirkliches Geld? nein, besser als wirkliches Geld. Gehen sie nicht von Hand zu Hand wie das Geld? Und besitzen nicht Rentenscheine vor der klingenden Baarschaft noch den unermeßlichen Vorzug, daß sie auch Renten bringen (woher sie vermuthlich den Namen haben), darin ganz verschieden vom Gelde, welches uns wohl auch dergleichen frucus civiles bringt, aber nur wenn man es aus dem Hause schafft, wenn man sich dessen entäußert, und wenn man dafür eine Hypothek einthut, die denn wohl fructus civiles bringt, aber bei weitem nicht jeden Tag so leicht umsetzbar ist wie das Geld, oder der ihm in dieser Beziehung gleichkommende Rentenschein. Geht nun dem Leser ein Licht auf? Sieht er nicht, daß ein Rentenschein, der noch besser ist als Geld, allerwenigstens so gut seyn muß als das Geld? daß folglich eine Abschätzung des Rentenscheins allerwenigstens so schlimm seyn muß, als eine Abschätzung des Geldes? Wo ist das Geld abgeschätzt worden? wann ist es abgeschätzt worden? was waren die Folgen dieser Abschätzung? Bringen nicht Actienscheine zur Zeit 6-8-10 - ja 15 Proc. Dividende? Sind aber die Rentenscheine nicht Quasi-Actienscheine? Werden sie nicht wie die Actienscheine an der Börse von den Maklern ausgerufen, umgesetzt quotirt? Sieht man nicht, daß in Folge der Rentenreduction der Werth der liegenden Güter sehr bedeutend vermindert werden muß? furchtbar aber wahr denn alles, was die Ausgaben vermindert, muß auch die Abgaben vermindern, und es ist bekannt, daß je geringer die Abgaben, um so geringer der Werth des liegenden Eigenthums. Ferner: wie viel denn kann im Ganzen erspart werden? Lumpige tausend Millionen Was sind aber tausend Millionen für ein Land wie Frankreich im Vergleich mit so traurigen Wirkungen der Staatsausgaben - und Abgabenverminderung? Endlich zum Princip der Thunlichkeit wie ist die Ausführung der Maaßregel möglich? Nie nimmer Privatschulden sind heimzahlbar. Ja! wo es sich um die Tilgung einer Schuld von einer Million, von zehn Millionen, ja von fünfzig, oder von hundert Millionen handelt das ist allenfalls noch möglich davon hat man Beispiele das übersteigt nicht menschliche Vorstellungen und Kräfte. Wo in aller Welt aber hat man je eine Schuld von 3 bis 4 Milliarden tilgen oder verwandeln sehen? Das ist absurd. Das würde vier Wochen, drei Monate, ja vielleicht gar sechs Monate dauern; und was konnte in dieser Zeit passiren? Der Himmel weiß was. Ich glaubte Ihnen einen gründlichen Bericht geben zu müssen über die geistreiche und gründliche Art und Weise, womit in dieser herrlichen Zeit der Wahrheit, des großartigen Strebens und der Entschiedenheit politisch-ökonomische und staatsrechtliche Fragen von den loyalsten und gründlichsten aller französischen Publicisten behandelt werden. Die Kammer, scheint's, will auf dem unsichern und falschen Weg des gesunden Menschenverstandes vorwärts schreiten. Garnier Pagès trägt die Fahne, und man sieht in dieser Stellung nicht die mindeste Gefahr. Das Journal des Débats vertraut auf seine geharnischten Deductionen, und eine gewisse Partei ist sehr ruhig, und hofft die schönsten Früchte von dem gelehrten und tüchtigen Streben des weisen Journals. Ja das Journal des Débats gibt sich nicht einmal die Mühe, den gefährlichsten aller Grundsätze, den je eine radicale Partei aufgestellt hat, den Grundsatz, daß die Verminderung des Nationalcapitals die Zustände der Arbeiter verbessere diesen von Garnier Pagès mit großer Kunst der Dialektik aufgestellten und durchgeführten, offenbar aber grundfalschen, und auf den Umsturz des Eigenthums und die Erhebung der Proletarier, auf eine sociale Revolution abzielenden Satz nimmt das weiseste aller politischen Journale, dieser Pfeiler des alten Juste-Milieu, nicht einmal sich die Mühe zu widerlegen. Oder sieht das weise Journal nicht so tief in seinem ultramonarchischen Eifer? Um den Hamstern und Kornmäusen zu Ohren zu reden, verschafft es den Tigern und Löwen die herrlichste Gelegenheit sich populär zu machen. Das Ministerium benimmt sich in dieser Sache so gut, als es unter den vorwaltenden Umständen möglich ist, und es ist sonnenklar, daß sein guter Wille,0957 Nationalwünsche zu befördern, unendlich viel dazu beiträgt, den Glauben an das Bestehen einer constitutionellen Monarchie, also die Hoffnung auf Ruhe und Frieden noch aufrecht zu erhalten. Eine entschiedenere Sprache, größere Offenherzigkeit, mehr Geschicklichkeit von dem Präsidenten des Conseils zu erwarten kann nur denjenigen einfallen, die auf die Lage, in welcher das Ministerium sich befindet, keine Rücksicht nehmen.

Die gegen das Rentenumwandlungsgesetz gefallenen 163 schwarze Kugeln werden größtentheils den ehemaligen 221 zugeschrieben. Merkwürdiger Weise nahm weder das Ministerium noch sonst Jemand das Wort im Sinne derjenigen Verfügung des ursprünglichen Entwurfs, welcher der Regierung freie Hand über die Epoche und die Bedingungen der Conversion ließ, eine Verfügung, die Hr. Thiers doch in seiner beim Beginn der Debatten gehaltenen Rede wieder zur Sprache gebracht hatte. Man glaubt allgemein, das Cabinet habe seine Berechnung gemacht, und auf keine Mehrheit in diesem Punkte zählen können. Daher ließ es den Debatten ihren Lauf, überzeugt, daß der Entwurf seinem Schiffbruch in der Pairskammer nicht entgehen werde. Letztere wird durch die geringe Mehrheit, womit derselbe in der Deputirtenkammer angenommen wurde, sich um desto mehr geneigt fühlen, auf ihrem entgegengesetzten System zu beharren. In der heutigen Sitzung wird Hr. v. Rémilly seine Motion entwickeln; man versichert mich, unmittelbar nach dieser Entwicklung werde der Conseilpräsident die Erklärung geben, die Regierung beabsichtige, in der künftigen Session einen Gesetzesentwurf über die Verhältnisse derjenigen Deputirten vorzulegen, die öffentliche Aemter bekleiden: die Kammer möge demnach die Debatten der vorliegenden Motion auf die nächste Session vertagen. Ich vernehme allerseits, daß die Mehrheit geneigt ist, auf diesen Vorschlag einzugehen. Somit nähme diese Angelegenheit, die anfänglich vielen Lärm veranlaßte, ein unerwartetes Ende, vielleicht auf lange Zeit: denn in der nächsten Session besteht entweder das Cabinet nicht mehr, oder der Kammer liegen andere dringende Geschäfte vor.

Die Linienschiffe Marengo und Genereur, welche Truppen von Portvendres nach Oran überführen sollten, sind wieder auf unserer Rhede angekommen. Der Genereux soll morgen in die See stechen. Wohin er geht, weiß Niemand. Die Officiere glauben, er segle nach Neapel. Drei Linienschiffe und eine Corvette sind von Portvendres nach Oran abgegangen, und werden von dort nach Tanger segeln. Wir haben Nachrichten aus Algier vom 15, aus Stora vom 9 April, welche nichts Erhebliches melden. In Algier war das Wetter fortwährend sehr veränderlich, und häufiger Regen hatte die Straßen unfahrbar gemacht. Belida, der Abgangspunkt der Expeditionsarmee, war stark verproviantirt worden. Man erwartete den ersten Widerstand im Engpasse Teniah, wo Abd-El-Kader einige Befestigungswerke aufführen ließ, deren man in einigen Stunden Meister zu seyn hofft. Auf der Höhe des Passes Teniah wird eine kleine Besatzung zurückgelassen, um die Kabylen im Zaum zu halten, und die Verbindung zwischen Belida und Medeah zu sichern. Die Briefe aus Stora sprechen wiederholt von der Unterwerfung des Ex-Bey's Achmet; man sagt, er habe Emissäre an den General Galbois und den Marschall Valée geschickt. Achmet verlangt als Preis seiner Unterwerfung, daß man ihn zum Oberhaupt aller Chalifas und Kaids unserer Provinz, unter der Autorität des französischen Obercommandanten der Provinz ernenne. Dieß heißt so viel, als: er will wieder Bey werden für Rechnung Frankreichs.

Die drei Linienschiffe, deren Rückkehr von Portvendres ich Ihnen gestern gemeldet, haben auf einen Befehl, den der Telegraph überbrachte, ihre Fahrt nach Oran unterlassen, und werden nach Neapel segeln, sobald die Estafette, welche dem Admiral Rosamel Instructionen bringt, eingetroffen ist. Zwei Dampfboote werden die Escadre begleiten. Es heißt, Hr. v. Rosamel habe Vollmacht, sich nöthigenfalls mit einigen Linienschiffen der Division Lalande zu verstärken.

Niederlande.

Die Wiederversammlung der Generalstaaten ist vor der Thüre, und die Beweise, daß die Regierung nachzugeben gesonnen ist, mehren sich eben nicht. Hrn. Warin's kürzlich in der Kammer übergebene Note, von der ich Ihnen in meinem letzten Briefe sprach, ist eine Art Fahne für die radicale Partei geworden, die sich nicht mehr damit begnügt, die Begrootingswetten zu discutiren, sondern sie geradezu verspottet. Die Partei der Capitalisten und Kaufleute ist auf der andern Seite nicht minder entschlossen, der Regierung zuzusetzen, und es stand auf dem Punkte, daß man in Amsterdam eine Adresse an die Generalstaaten circuliren ließ, um diese aufzufordern, ferner in die Regierung zu dringen, daß diese Ersparnisse im Großen und mehr Offenheit in ihren Finanzen eintreten lasse. Für jetzt ist diese Adresse verschoben, allein die Sache bleibt dieselbe.

Italien.

Der National schreibt aus Neapel vom 14 April: Die Repräsentanten der Compagnie Taix-Aycard hatten eine Audienz beim König. Sie erklärten, daß sie, um nicht Ursache einer Collision zwischen zwei befreundeten Nationen zu seyn, all ihre Interessen in die Hände des Königs niederlegten und ihm vollkommen freie Hand ließen, darüber nach seinem Gutdünken zu verfügen, wenn auch der Contract gebrochen würde. Ueber die Antwort des Königs hat man nichts erfahren; aber die Kriegsrüstungen dauern fort!

Den letzten Nachrichten aus Neapel zufolge hatte das entschiedene Benehmen des englischen Repräsentanten große Sensation erregt. Man berechnete, daß Lord Stopford mit der englischen Escadre zwischen dem 18 und 21 vor den Küsten Neapels und Siciliens erscheinen dürfte. Das Ungewisse der Maaßregeln, die der Admiral zu ergreifen durch seine Instructionen angewiesen seyn möchte, vermehrte die allenthalben sich kundgebende Besorgniß. Man sprach bereits von einer bevorstehenden Kriegserklärung Großbritanniens. Wohlunterrichtete wissen indessen, daß hier von keinem Kriege die Rede ist, sondern von einer gewaltsam an neapolitanischen Schiffen zu nehmenden Entschädigung für die Verluste, welche brittische Unterthanen in Folge des Schwefelmonopols erlitten haben. Dieß wäre die Execution eines in London über die Sache des Monopols ausgesprochenen Urtheils. Verderblich genug würde sie auf den Handel des Königreichs wirken, und man darf sich nicht wundern, wenn die Beharrlichkeit in Festhaltung des Monopols von den eigenen Unterthanen bedauert wird. Indessen scheint die Regierung die bisher beobachtete feste Haltung zu verlieren. Es wurden mehrere Plenarsitzungen im Staatsrath gehalten, in denen Se. Maj. der König nicht persönlich erschien, da er, im höchsten Grade verstimmt, dem Gange der Berathungen keinen Zwang anlegen wollte. Es zeigten sich nun im Staatsrathe bedeutende Modificationen der frühern Ansichten, und die meisten Mitglieder, die früher zur Standhaftigkeit ermunterten, erwiesen sich zur Nachgiebigkeit geneigt. Es ist noch ungewiß, wie weit sich der König durch seine Rathgeber influenciren lassen werde. Gewiß ist, daß der König in Folge der erwähnten Berathungen den Befehl erließ, es solle ein neapolitanisches Dampfboot sogleich dem Lord0958 Stopford entgegengesendet, und der Admiral ersucht werden, die Ausführung der Coërcitivmaaßregeln zu verschieben, indem noch immer Hoffnung vorhanden sey, die Monopolangelegenheit auf gütlichem Wege beizulegen. Zugleich begab sich der Fürst von Scilla zu unserm Gesandten am neapolitanischen Hofe, Marquis Crosa de Vergagni, und forderte ihn auf, im Namen des Königs von Sardinien als Vermittler in dem Monopolstreit aufzutreten. Hier glaubt man, daß Se. Maj. das Vermittleramt übernehmen werde; wenigstens scheint Hr. v. Crosa die Ueberzeugung davon zu nähren, da er sich auf jene Aufforderung unverzüglich mit Hrn. Temple in Unterhandlungen einließ. Nach dem Gange, den diese Communicationen nahmen, scheint der englische Gesandte minder exigent geworden zu seyn.

Wir haben schon in der Allg. Ztg. vom 12 April umständlich des neuen Gnadenactes Erwähnung gethan, welchen Se. Maj. der Kaiser von Oesterreich gegen die noch übrigen italienischen Proscridirten geübt. Einige Blätter hatten diese Nachricht wiederholt in Zweifel gezogen. Die Mailänder Ztg. bestätigt sie jetzt in folgendem Artikel: Es ist bekannt, daß, als der Kaiser sich die Schläfe mit der eisernen Krone umwand, die größere Zahl seiner Unterthanen, welche im lombardisch-venezianischen Reiche an politischen Machinationen Theil genommen, begnadigt wurden, mit Ausnahme derjenigen, die sich der Regierung gegenüber nicht in gleicher Lage befanden. Nunmehr erklärt sich Se. Maj. geneigt, auch denjenigen die freie Rückkehr in das Vaterland zu bewilligen, welche erwähnter Ursache wegen in contumaciam verurtheilt oder des Landes verwiesen waren, wofern sie darum ansuchen, in welchem Falle ihnen das österreichische Heimathsrecht wieder zu Theil werden würde. Zu diesem Zwecke wurden bereits die nöthigen Verfügungen sowohl bei den respectiven Behörden des Inlands, als bei den k. k. Gesandtschaften im Auslande getroffen.

Deutschland.

In der heutigen Sitzung der zweiten Kammer wurden die Tit. XXXII vom Betrug, XXXIII von Fälschung und Betrug zur Beeinträchtigung von Familienrechten, und Tit. XXXIV allgemeine Bestimmungen zu den Tit. XXVII bis XXXIII berathen und angenommen. Der §. 409 handelt von Betrug aus Gewinnsucht und bedroht ihn mit der Strafe der Unterschlagung, der §. 416 aber die betrügliche Beschädigung eines Andern an seinem Vermögen aus Bosheit oder Rachsucht, jedoch ohne gewinnsüchtige Absicht, mit Gefängniß oder Arbeitshaus bis zu zwei Jahren. Da auch die Fälschung eine Art des Betrugs ist, so bezeichnet der §. 409, um den gemeinen Betrug von der Fälschung auszuscheiden, als Mittel zu dem ersten diejenige arglistige Entstellung der Wahrheit, die nicht die besondern Merkmale der Fälschung hat. Nach §. 410 wird ein Betrug auch da angenommen, wo Jemand den Irrthum eines Andern zwar nicht selbst veranlaßte, ihn aber durch sein Benehmen unterhält, und aus gewinnsüchtiger Absicht zur Beschädigung des Andern benützt. Die Strafe beträgt jedoch in diesem Falle nur Dreiviertel der sonstigen Betrugsstrafe. Sander schlug die Weglassung dieses §. vor, weil hier der Andere durch seinen Irrthum sich selbst beschädige, und derjenige, der dadurch Gewinn macht, keine Rechtspflicht habe, ihn über seinen Irrthum aufzuklären. Habe aber Jemand dießfalls gegen den Irrenden eine besondere Rechtspflicht, so falle er schon unter den §. 409. Staatsrath Jolly: wenn Jemand auch keine Rechtspflicht habe, den Andern über seinen Irrthum aufzuklären, so dürfe er doch diesen Irrthum nicht benützen, um zur Beschädigung des Andern sich einen unrechtmäßigen Gewinn zu verschaffen. Aschbach spricht in gleichem Sinne und stellt als Beispiel auf: ein Uhrenmacher habe eine goldene Uhr zur Reparation erhalten. Er sehe später, nachdem die Uhr reparirt sey, Jemanden vor seinem Hause vorbeigehen, den er für den Eigenthümer der Uhr halte, und rufe ihm, er möge seine Uhr wieder mitnehmen. Der letztere bemerke sogleich diesen Irrthum, benütze ihn aber, um auf solche Weise die fremde Uhr sich zuzueignen. Er nehme die Uhr als die seinige mit, er sey nun offenbar strafbar. Sanders Vorschlag wurde abgelehnt. Der §. 411 gibt besondere Bestimmungen wegen des Betrugs bei Abschließung von Verträgen, da hier, um den Verkehr nicht zu sehr zu beengen, nicht alle Uebervortheilungen bestraft werden dürfen, welche den Charakter eines Betrugs haben. Auch wenn der Betrug von der Art war, daß er nach dem bürgerlichen Rechte Nichtigkeits - oder Entschädigungsansprüche begründet, so tritt die Strafe doch nur dann ein, wenn der Täuschende die unwiederbringliche Beschädigung des Andern beabsichtigte, d. h. nach der vom Vicekanzler Bekk bei der Discussion gegebenen Erläuterung: wenn er sich dadurch, daß er sich für einen Andern ausgab, oder durch die Flucht oder Auswanderung, oder durch andere die Klagen des Beschädigten vereitelnde Mittel zugleich auch jenen Entschädigungsansprüchen zu entziehen beabsichtigte, und ferner wenn er nach den Umständen sein Unvermögen zur Entschädigungsleistung bei künftiger Erhebung jener Klagen vorhergesehen haben mußte. Sander bekämpfte diese Erfordernisse, und wollte zwischen dem dolus causam dans und dem dolus incidens unterscheiden. Die Regierungscommissäre Bekk und Duttlinger und der Berichterstatter Aschbach vertheidigten den Entwurf. Bekk schlug nach der von ihm gegebenen Erläuterung und eben so Aschbach eine genauere Fassung vor. Die Kammer wies aber auf Welckers Vorschlag die Sache an die Commission zurück. Nach §. 427 a soll die Strafe des Betrugs auf ein Drittel des sonst verschuldeten Maaßes herabgesetzt werden, wenn der Schuldige vor obrigkeitlichem Einschreiten aus freiem Antrieb den Beschädigten vollkommen wieder befriedigt hat. Posselt begehrte für diesen Fall vollkommene Straflosigkeit. Der Antrag wurde von Bader, Duttlinger und Welcker bekämpft, weil der Betrüger gar leicht sonst nur die Probe machen könnte, ob er durchkomme, indem er dann, wenn er sich verrathen glaube, sogleich wieder Ersatz leisten würde. Abgelehnt. Die Tit. XXXIII und XXXIV wurden unverändert angenommen.

Zufolge eines von dem Ministerium des Innern an die hiesige Eisenbahncommittee in diesen Tagen erlassenen Rescripts hat die Regierung die Anlage von Eisenbahnzügen in den Richtungen der Elbe und Weser genehmigt, und die Committee, welche bereits seit mehreren Jahren mit diesem Gegenstande sich beschäftigt hat, zu gutachtlichen Mittheilungen, namentlich in Bezug auf die Herbeischaffung des nöthigen Capitals aufgefordert. Es ist sogar die Absicht ausgesprochen, die Anlagen dieser Kunststraßen möglichst schnell ins Leben rufen zu wollen; die Committee wird sich deßhalb bereits morgen zu einer Sitzung versammeln. (Hamb. C.)

Preußen.

Die Verhandlungen in der bayerischen und in der sächsischen Ständeversammlung über Nachdruck und Preßgesetzgebung haben hier um so lebhafteres Interesse erregt, als auch die preußische Legislation über diesen Gegenstand durch das Gesetz vom 11 Jun. 1837 noch nicht als erledigt zu betrachten ist. So trefflich dieses Gesetz auch, seinem Principe nach, sich darstellt, wird es doch, wie die Praxis gelehrt hat, noch mancher Nachträge bedürfen. So ist, um nur eines Hauptumstandes zu gedenken, die Bestimmung, daß das Eigenthums - und Verlagsrecht 30 Jahre nach dem Tode des Schriftstellers erlischt, in Bezug auf diejenigen Autoren, die bereits vor Erlassung des Gesetzes verstarben, so undeutlich, daß eine besondere Erklärung darüber zur Beseitigung mannichfacher Conflicte als dringend nöthig erscheint. Unsere Juristen sind sehr verschiedener Ansicht über den Gegenstand; manche, zu denen auch Hr. Justizminister v. Kamptz gezählt wird, sind der Meinung, daß das vor Erlassung des Gesetzes vom 11 Jun. erworbene Eigenthums - (Verlags -) Recht durch dasselbe, so wie überhaupt durch eine gesetzliche Bestimmung, die jünger als jene Rechtserwerbung sey, nicht beeinträchtigt werden könne, und daher auf ewige Zeiten unverletzlich bleibe; andere jedoch, wozu man namentlich auch Hrn. Justizminister Mühler zählt,0959 wollen das Gesetz vom 11 Jun., wenn sie ihm auch eben so wenig wie jene eine rückwirkende Kraft beilegen, doch mindestens so verstanden wissen, daß mit dem Tage seiner Erscheinung der 30jährige Zeitraum für alle verstorbenen Schriftsteller begonnen habe. Der Wortlaut des Gesetzes selbst sagt zwar, daß die Bestimmungen desselben auch zu Gunsten der bereits früher erschienenen Schriften ihre Anwendung finden sollen; ob jedoch dieses zu Gunsten nur die Beziehung der Schrift zu ihrem Autor oder auch die zu dem Publicum meine, ist ebenfalls eine schwer zu entscheidende Frage, denn unstreitig wird Niemand läugnen, daß es für viele Schriften eine größere Gunst ist, Gemeingut des Publicums, statt ausschließliches Eigenthum von Einzelnen zu seyn. Diese Gunst nur den neuesten litterarischen Erscheinungen zuwenden, und dagegen die ganze classische Litteratur der Deutschen auf ewige Zeit davon ausschließen zu wollen, würde eben so verkehrt als ungerecht scheinen; es müßte daher jedenfalls zwischen den beiden oben angeführten Ansichten ein Mittelweg aufzufinden seyn. Einer Bekanntmachung zufolge, die der Director des rheinländischen Justizdepartements, Hr. Ruppenthal, erlassen hat, ist in Köln eine aus Mitgliedern des Appellationshofes und der Generalprocuratur bestehende Commission gebildet worden, vor welche diejenigen Assessoren, die aus den sogenannten altländischen Provinzen in den rheinländischen Justizdienst übertreten wollen, einem besondern Examen sich zu unterwerfen haben, doch müssen sie vorher auch schon mindestens ein Jahr lang in der dortigen Provinz gearbeitet und durch ihre Leistungen sich ausgezeichnet haben. Von Professor Dr. Jacobson in Königsberg ist eine Geschichte des Kirchenrechts in der Rheinprovinz und Westphalen in drei Bänden angekündigt, von denen die beiden ersten das katholische und der dritte das evangelische Kirchenrecht behandeln.

Rußland.

Obgleich Ihnen und Ihren Lesern manche der in dem Kalender der St. Petersburger Akademie der Wissenschaften vom laufenden Jahre enthaltenen statistischen Nachrichten schon auf andern Wegen bekannt geworden seyn mögen, so ist doch auch viel Neues darin, und selbst das Alte dadurch interessant, daß es durch diesen Kalender, der, von einigen deutschen Gelehrten redigirt, eine der zuverlässigsten Quellen für russische Statistik ist, seine Bestätigung erhält. Ich glaube daher, daß es Ihnen nicht unlieb seyn wird, wenn ich Ihnen einige kurze Auszüge daraus mittheile.

Der Bestand der ackerbauenden Soldaten in Rußland war im Jahr 1838 folgender:

Unter dieser Anzahl sind natürlich auch viele Kinder, Greise und sonst nicht wehrhafte Männer begriffen. Nicht darin begriffen aber sind die von dem Ministerium des Innern und der Finanzen dependirenden Stadt - und Gränzkosaken, die sich auf 35,600 Seelen beiderlei Geschlechts beliefen, so wie ebenfalls nicht die sibirischen Linien-Kosaken, die sich auf 91,900 Individuen beiderlei Geschlechts beliefen. Die ganze Masse des regulären und irregulären russischen Militärs wird auf 1,333,000 Individuen männlichen Geschlechts angeschlagen. Die ganze Bevölkerung des russischen Reichs betrug im Jahre 1838 62,000,000 Seelen. Davon kamen 52,000,000 auf die russischen Gouvernements, 4,350,000 auf das Königreich Polen, 2,000,000 auf die transkaukasischen Provinzen und die Bewohner des nordwestlichen Amerika's, 1,500,000 auf die kaukasischen Bergvölker, 1,333,000 auf die Armee, 1,397,000 auf das Großherzogthum Finnland. Der dem geistlichen Stande angehörenden Individuen gab es im Ganzen 538,000, nämlich

Die Bevölkerung von St. Petersburg belief sich im Jahre 1838 auf 469,720 Einwohner, von Moskau auf 348,562 Einwohner beiderlei Geschlechts. In St. Petersburg starben in demselben Jahre 14,304 Menschen, und es wurden geboren 12,511. Es starben also 1793 Menschen mehr als geboren wurden. In Moskau starben 7977 Menschen, und es wurden geboren 9075. Es wurden also 1098 Menschen mehr geboren als starben. In St. Petersburg brachten es 450 Menschen auf ein Alter über 70 Jahren, und 1 über 100 Jahre. In Moskau starben 564 Greise über 70 Jahre und 5 über 100. Der Lehranstalten gab es im Jahre 1838 im ganzen russischen Reich 1870. **)Nicht einbegriffen in dieser Zahl sind die Schulen der mohamedanischen Priester.Darunter 6 Universitäten, 3 Lyceen, 2 adelige Institute, 70 Gymnasien, 1 Institut für orientalische Sprachen, 430*)Im Jahre 1837 waren diese Zahlen: 427-839 und 461. Kreisschulen, 873*)Im Jahre 1837 waren diese Zahlen: 427-839 und 461. Pfarrschulen, 485*)Im Jahre 1837 waren diese Zahlen: 427-839 und 461. Privatschulen. In Sibirien gab es 3 Gymnasien, 21 Kreisschulen, 26 Pfarrschulen, 2 Privatschulen. Summe 52 Schulen. In Transkaukasien gab es 19 Schulen. An bloß für die griechisch-russische Geistlichkeit bestimmten Schulen gab es 3 Akademien, 43 Seminarien, 165 Kreisschulen. In allen russischen Schulen gab es 5851 Schulbeamte und 95,069 Schüler. An den 6 russischen Universitäten und Lyceen befanden sich 611 Beamte und 2804 Studenten. In St. Petersburg 389 Studenten, in Moskau 677, in Dorpat 538, in Charkoff 383, in Kasan 208, in Kiew 259. Auf der geistlichen Akademie studirten 366 Studenten. Nimmt man zu obigen 95,069 Schülern noch die hinzu, welche auch außer der Schule Schreiben und Lesen lernen, so kommt der vom Ministerium der Volksaufklärung herausgegebenen Tabelle zufolge für das ganze Reich (versteht sich immer mit Ausschluß Polens, Finnlands und der kaukasischen Völker) eine Summe von 244,000 Lernenden heraus. Das Verhältnis der Bewohner zu den Lernenden stellt sich demnach im ganzen Reiche wie 1: 210; in der Stadt Petersburg wie 1: 19; in der Stadt Moskau wie 1: 35; in den Gouvernements Astrachan, Cherson, Olonez, Saratow, Taurien durchschnittlich wie 1: 50; in den Gouvernements Archangel, Bessarabien, Esthland, Jaroslaw, Jenisseisk, Irkutzk, Lievland, Novgorod, Omsk, St. Petersburg, Smolensk, Tomsk, Wilna durchschnittlich wie 1: 150; in den Gouvernements Charkoff, Grodno, Jekatherinoslaw, Kaluga, Kiew, Kostroma, Kurland (?), Kursk, Minsk, Mohilew, Moskau, Nischegorod, Orenburg, Osel, Perm, Pskow, Riasan, Tobolsk, Tschernogow, Tula, Twer, Witepsk, Wladimir, Wologda, Woronesch durchschnittlich 1: 300; in den Gouvernements Bjelostok, Kaukasien, Pensa, Poltawa, Podolien, Simbirsk, Tambow, Wolhynien, Wiatka 1: 500.

0960

Türkei.

Eine ernste Spaltung unter den türkischen Ministern in der Angelegenheit des Vicekönigs droht mit einer neuen Verwirrung. Während Chosrew Pascha entschieden für die Intervention der Mächte gestimmt ist, erklären sich die übrigen für die Anknüpfung directer Unterhandlungen ohne fremde Vermittelung, und Reschid Pascha, ermüdet von den Anstrengungen, denen er sich in der letzten Zeit überließ, schwankt zwischen beiden und droht aus Ueberdruß mit Niederlegung seines Portefeuilles. Dieses Ereigniß wird ohne Zweifel wichtige Folgen nach sich ziehen. Entweder wird ein Versuch gemacht werden, sich mit dem Vicekönig zu vergleichen, oder man wird trachten, auf den Grund dieser plötzlichen Sinnesänderung des größten Theils des großherrlichen Divans zu kommen. Im letzten Falle dürfte die Sache mit einer bedeutenden Anzahl von Absetzungen und Verbannungen endigen; denn daß etwas Ungewöhnliches vorgefallen seyn müsse, sieht ein jeder ein. Die Angelegenheit Campiniano's ist bereits erledigt. Sie wissen, daß das Urtheil der Pforte auf Exil gelautet hatte, und daß Philippopel als Verbannungsort bestimmt ward. Die zahlreichen Freunde Campiniano's wußten den Hofpodar der Wallachei dahin zu bringen, daß er selbst für ihn bei der Pforte intercedirte und um Milderung der Strafe, namentlich um Bestimmung eines andern Verbannungsorts, und zwar innerhalb der Gränzen der Wallachei, einkam. Die Pforte willfahrte diesem Gesuche und bezeichnete Marzineni, unweit Bucharest, als das künftige Exil Campiniano's.

Aegypten.

Das Echo de l'Orient vom 4 April enthält in Bezug auf die bekannten Ereignisse in Damask folgenden Auszug eines Schreibens aus Bairut vom 6 März 1840 Nicht ohne ein Gefühl des Entsetzens schreibe ich Ihnen von der Katastrophe, welche die unschuldig angeklagte israelitische Gemeinde von Damask in Trauer versetzt. Folgendes ist der Hergang der Sache: Am 5 Febr. verschwand ein katholischer Priester, der seit vierzig Jahren in Damask wohnte und dort auch die Heilkunde ausübte, nebst seinem Diener aus der Stadt. Am Tage nach seinem plötzlichen Verschwinden erklärten verschiedene Christen, daß sie ihn bei einem jüdischen Barbier gesehen hätten, und um ihren Planen freien Lauf zu lassen, führten sie letzteren vor den Pascha, wo ihm sogleich 500 Stockstreiche gegeben und Qualen, ärger als der Tod, angethan wurden, um den Unglücklichen dahin zu bringen, einige seiner Glaubensgenossen zu denunciren, da ihm unter dieser Bedingung seine Begnadigung versprochen wurde. Der Barbier, glaubend daß er durch die Geständnisse, welche die Tortur von ihm verlangte, seine Befreiung erwirken werde, gab sieben vornehme Israeliten als seine Mitschuldigen an, mit dem Beifügen, daß ihm diese 300 Piaster für die Ermordung des Priesters, indem man Christenblut für die ungesäuerten Brode der nächsten Ostern brauche, geboten hätten, er sich aber geweigert habe, ihren Anforderungen Folge zu leisten. Gleich nach dieser Erklärung ließ der Pascha die von dem Barbier angezeigten Israeliten verhaften und verschiedenen Torturen unterwerfen. Die Betheurung der Angeklagten, daß die Bibel und der Talmud den Israeliten nicht bloß den Genuß des Menschen - sondern sogar des Thierblutes streng verbieten, war vergebens; man schlug sie in Ketten, warf sie in den Kerker und ersann jeden Tag für sie neue Qualen, neue Foltern. Später verhaftete man noch andere Israeliten nebst dreien ihrer Rabbiner; man knebelte, man schlug sie mit solcher Grausamkeit, daß das Fleisch stückweise von ihren zuckenden Gliedmaßen herabfiel. Als man sie fragte, ob die Israeliten sich des Christenblutes zu ihren ungesäuerten Broden bedienten, antworteten sie mit Festigkeit, daß, wenn dieß wahr wäre, es in den heiligen Gesetzen geschrieben seyn würde. Sämmtliche Kinder der Judenschule wurden gleichfalls verhaftet und mit Ketten beladen; man verabreichte ihnen alle 24 Stunden ein Stück Brod und etwas Wasser, und ihren Müttern wurde nicht erlaubt, sie zu besuchen, in der Hoffnung, auf diese Art von den Kindern irgend ein Bekenntniß zu erpressen. Ein Israelite, der sich noch auf freiem Fuße befand, ging zum Statthalter, und bewies ihm durch Thatsachen, daß die Beschuldigung hinsichtlich des Gebrauchs von Christenblut zu den ungesäuerten Broden von mehreren Regierungen für abgeschmackt und unzulässig erkannt worden sey, und daß die Aussage des Barbiers nur deßhalb stattgefunden habe, um den Qualen einer längern Tortur zu entgehen; allein diese Erklärungen hatten nur Mißhandlungen für den Urheber derselben zur Folge. Die Häuser der Angeklagten wurden niedergerissen, in der Hoffnung, die Leichname der beiden Christen zu finden; da jedoch alle Nachforschungen vergebens waren, nahm man abermals zu unerhörten Torturen seine Zuflucht, und nun bestätigten die Angeklagten die falsche Erklärung des Barbiers durch ihr Geständniß, in der Hoffnung, daß man sie zum Tode verurtheilen und so ihre Leiden enden würde. Man fragte sie, wo sie das Blut aufbewahrt hätten, und sie sagten, es einem der Ihrigen übergeben zu haben, der, als er dieß läugnete, einer so grausamen Tortur unterworfen wurde, daß er, um seinen Qualen ein Ende zu machen, endlich erklärte, er habe das Blut in seinem eigenen Hause aufbewahrt; der Unglückliche wurde halb todt nach Hause geschleppt; hier deutete er auf einen Schrank, man fand aber in demselben nur eine Summe Geldes, mit der er sich zu retten hoffte. In seiner Erwartung getäuscht, mußte er neue Torturen erleiden, und ging endlich zum Islam über. Ein Astrolog hat erklärt, daß der Priester von den Juden ermordet worden sey ... Wehe dem Lande, wo die Justiz nach astrologischen Angaben verwaltet wird! Der jüdische Barbier Negrin ist auch zum Islam übergetreten, um sich den Qualen der Tortur zu entziehen. Dieß ist die Lage der unglücklichen Israeliten von Damask.

0953

Der Berg Athos und seine Klöster.

Wir geben in dem Folgenden einen Auszug aus einer gelungenen Schilderung des Athos und seiner Mönchsrepublik, aus der Griechischen Athene vom 27 März, und aus der Feder eines jungen griechischen Reisenden, P. Karajannopulos, der im letzten Herbste jenen Berg besucht hat. Gerade in den jetzigen Zeitläuften wird ein Blick auf diese Zustände in mehr als einer Hinsicht nicht ohne Interesse seyn.

Der Athos oder heilige Berg, den die göttliche Vorsehung zu einer Zufluchtsstätte für diejenigen bestimmt zu haben scheint, welche dieser Welt entsagen und das einsame und beschauliche Leben erwählen, ist auf allen Seiten vom Meer und gegen Nordwesten von dem Canal begränzt, den der hochmüthige Perserkönig graben ließ, um seine zahllosen Heere dort durchzuführen und Hellas zu unterjochen. Ueber diesen Graben, den die Anwohnenden jetzt Provlaka (〈…〉〈…〉) nennen, und der an der schmalsten Stelle des Isthmos ist, wird keinem Wesen weiblichen Geschlechts der Eingang in die Halbinsel gestattet. Dieß Verbot, sagt man, rührt schon von der Zeit her wo die erste Ansiedlung der Mönche dort statthatte. Und wirklich, obgleich wir den ganzen heiligen Berg bereist, und viele Rinder, Schweine und auch zwei Heerden von Böcken gesehen, fanden wir doch kein Thier weiblichen Geschlechts, obgleich wir aus Neugier uns aufmerksam darnach umsahen. Auf dieser Halbinsel liegen zwanzig Klöster, größtentheils unweit der Küste, neun gegen Norden, acht gegen Süden, und die letzten drei gegen Nordwesten, gegen die Landenge. Sie zerfallen in große und kleine; der letzteren sind fünfzehn an der Zahl, der großen aber fünf, nämlich die große Lavra, das Dornenfeld (〈…〉〈…〉), das der Iberer, das Chilantari und das des h. Dionysios. Nach ihrer Lebensregel aber zerfallen sie in Cönobien (〈…〉〈…〉) und in Idiorrhythmen (〈…〉〈…〉). Jene werden von Cönobiarchen oder Hegumenen, diese aber von zwei jährlichen Vorständen (〈…〉〈…〉) verwaltet.

Die Wahl dieser Vorstände geschieht folgendermaßen. Im Mai versammeln sich die angesehensten Väter in einem Gebäude, welches sie das Synaktikon nennen, und berathen sich dort darüber, welche im Kloster die erfahrensten und ältesten sind, um diesen die Ehre zu geben. Die Wahl geschieht durch Zuruf oder durch Kugeln (〈…〉〈…〉), und die Mehrheit entscheidet. Die zwei Erwählten mit einem Schreiber, der Logiotatos genannt wird, haben die Sorge für die Einkünfte und Ausgaben des Klosters und für die Beschäftigung jedes Mönches; auch führen sie die Correspondenz mit den abwesenden Mönchen, da alle diese Klöster ihre Güter in der Wlachei, in Rußland, Kleinasien, Thessalien, Macedonien und andern Gegenden haben, wohin sie Mönche behufs der Verwaltung ausschicken. Wenn es sich aber um wichtigere Angelegenheiten des Klosters handelt, oder wenn Schreiben aus Konstantinopel zu eröffnen sind, so haben die Vorstände auch die übrigen Aeltesten des Klosters mit zuzuziehen. Nach Ablauf eines Jahrs versammeln sich die Väter wieder zur Wahl anderer, nachdem zuvor die abgehenden Vorstände ihre Rechnungen vorgelegt und über ihre Verwaltung Rede gestanden haben. Ihre Nahrung sind Hülsenfrüchte aller Art, gesalzene Fische, Gemüse u. s. w.; denn Fleisch essen sie an keinem Tage im Jahr, außer einigen Greisen und Kranken. Jeder Mönch erhält von dem Schaffner (〈…〉〈…〉) seine Ration, wie die Soldaten; diese Ration besteht z. B. für den einfachen Mönch wöchentlich in zwei Okken Wein (etwa 3 1 / 2 Flaschen), für einen höhergestellten drei Okken, für die, welche ein Amt bekleiden, vier Okken; die Vorstände aber erhalten, weil sie auch Besuche zu empfangen haben, Wein, Brod und andere Nahrungsmittel in unbestimmter Quantität. Seine Kleider ist jeder verpflichtet sich selbst zu verfertigen oder zu kaufen, wie auch sie zu waschen. Alle diese Mönche essen täglich jeder für sich in seiner Celle, an den kirchlichen Festtagen aber speisen sie zusammen in dem gemeinschaftlichen Speisezimmer (〈…〉〈…〉) an marmornen Tischen, deren jeder vier französische Fuß Länge und drei in der Breite hat. Sie sitzen dabei nach der Ordnung ihres Ranges. Die Wände dieser Speisesäle sind gewöhnlich mit Heiligenbildern bemalt, eben wie die Kirchen.

Die Cönobien aber wechseln den einmal gewählten Hegumenos nicht, wie die idiorrhythmischen Klöster ihre Vorstände, sondern behalten ihn bis zu seinem Ableben, ausgenommen wenn er seine hohe Stellung mißbraucht. Dieser lebenslängliche Cönobiarch sorgt für die Nahrung und Bekleidung aller Mönche u. s. w., und hat mit Einem Worte den gemeinsamen Schatz in Händen, denn den übrigen Klostergenossen ist nicht gestattet, auch nur einen Heller zu besitzen. Seine Befehle werden mit großem Gehorsam befolgt, selbst sein Tadel darf keinen Widerspruch erleiden; doch benehmen sich die Aebte im Ganzen mit großer Milde gegen ihre Mitbrüder. Kleidung und Nahrung aller Klosterbrüder ist dieselbe, und der Abt hat hierin vor dem letzten Mönche nichts voraus. Alle speisen gemeinschaftlich in demselben Refectorium, zweimal täglich; nur am Montag, Mittwoch und Freitag, wo sie nicht einmal Oel genießen dürfen, halten sie nur Eine Mahlzeit um 4 Uhr Nachmittags. Bei Tische liest einer der Mönche, der sogenannte Anagnostarios, Heiligenlegenden und anderes Aehnliche vor. Die Lebensweise in den Cönobien ist noch strenger, als in den Idiorrhythmen; Fleisch darf hier nicht einmal über die Schwelle des Klosters kommen, wie wir an uns erfahren mußten. Denn als wir während unsers Aufenthalts in einem dieser Klöster ein kleines Schwein kaufen wollten, gestattete man uns nicht, es hereinzubringen.

Außer diesen zwei Arten von Monasterien gibt es auch noch die sogenannten Sketen (〈…〉〈…〉) und Cellen (〈…〉〈…〉), die von den Klöstern abhängen. Der Cellen waren vor der Revolution gegen 190, jetzt aber weniger. Sketen gibt es noch eilf. Unter dieser Benennung versteht man Gruppen oder Dörfer von einzelnen Häusern, z. B. 〈…〉〈…〉zählt deren sechzig. Diese und das Kavsokalybion sind die bedeutendsten; beide hängen von der heiligen Lavra ab. Die Lebensweise und die Bußübungen der Sketier sind noch strenger, als in den Klöstern, und ihre Entbehrungen noch größer; nicht einmal das Rauchen ist ihnen gestattet. In jedem Hause wohnen vier bis fünf beisammen, und haben einen gemeinsamen Betsaal, wo sie täglich ihre Andacht und Bußübungen verrichten; an den Sonn - und Festtagen aber, wo die Vigilien die ganze Nacht durch dauern, versammeln sie sich in der großen und prächtigen Kirche, an der die ganze Gemeinde Theil hat. Jede Skete wählt sich einen jährlichen Vorstand, welcher der Gerechte (〈…〉〈…〉) heißt; dieser sammelt von jedem Mönche die Kopfsteuer ein (32 bis 42 türkische Piaster) und sendet sie an das Kloster, von welchem die Skete abhängt. Ihren Unterhalt erwerben sie sich durch Verfertigung von Priestermützen, beinernen Crucifixen, hölzernen Löffeln u. s. w., die sie an jedem Samstag in Karä verkaufen, denn sie besitzen keine Güter,0954 wie die Klöster. Viele, die sich zu noch härterer Buße gedrungen fühlen, ziehen sich in die Schluchten und Wälder zurück, und leben als Einsiedler unter den schwersten Uebungen.

Die Centralbehörde aller dieser Klöster ist in der Mitte der Halbinsel, welcher Ort daher die große Mitte (〈…〉〈…〉) oder das Principat〈…〉〈…〉), oder wegen der Niedermetzelung vieler Väter durch Michael Paläologos im Jahr 1285 die Schädelstätte (Karä) genannt wird. Diese Centralbehörde wird folgendermaßen gewählt. Im Mai senden alle Klöster ihre Repräsentanten nach Karä; diese wählen vier jährliche Vorsteher, deren Vorsitzer immer aus einem der fünf großen Klöster seyn muß, und dem noch ein Schreiber und ein Zahlmeister (〈…〉〈…〉) beigegeben wird. Die vier Vorstände unterhalten die Correspondenz mit der großen Kirche, mit den Geschäftsträgern des heiligen Berges in Konstantinopel, Thessalonich, und mit andern Gegenden; sie sammeln die Kopfsteuer und andere Abgaben ein, und senden sie nach Konstantinopel. Auch schlichten sie die Streitigkeiten der Hagioriten und der dorthin kommenden Kaufleute, und nur wenn die Streitenden sich zu keinem gütlichen Vergleiche bequemen wollen, werden sie dem türkischen Aga übergeben. Die Centralbehörde besoldet eine Wache von 18 christlichen Soldaten, die sie als Polizeidiener und Feldjäger gebraucht. Die Ortschaft Karä ist endlich noch der vornehmste Markt - und Verkehrplatz der Halbinsel.

Die Kirchen dieser Klöster sind in sehr gutem Stande, mit Blei gedeckt, und voll silberner und zum Theil vergoldeter Geräthe. Der Gottesdienst wird in allen in hellenischer Sprache gehalten, außer in den Klöstern Chilantari und Zographu, wo man sich der slavonischen Sprache bedient. In allen finden sich ansehnliche Bibliotheken, vorzüglich in der großen Lavra, in dem Kloster der Iberer (Georgier und in Batopedion, deren Bibliotheken sehr viele Handschriften auf Pergament und Papier enthalten. Die meisten derselben sind kirchlichen Inhalts; doch mögen auch noch Classiker darunter seyn. (?) Im vorigen Jahre war hier ein deutscher Gelehrter, Namens Zachariä, der sich ein juristisches Buch abgeschrieben. Auch mangelt es nicht an heiligen Reliquien.

Drei Dinge haben wir mit Trauer auf dem heiligen Berge bemerkt: erstens die tiefe Unwissenheit der Väter, mit Ausnahme von zweien oder dreien; zweitens den elenden Zustand der meisten Bibliotheken, in welchen viele schöne Handschriften vermodern oder von Würmern gefressen werden,*)Könnte nicht hier die Regierung König Otto's rettend ins Mittel treten? Und ist sie nicht dazu berufen, als natürliche Vormünderin der gesammten Hellenen? und drittens den Mangel einer theologischen Schule. Und doch ist gerade hier der Ort so geeignet zum Studiren, die Mittel sind vorhanden, und von hier aus müßten unterrichtete Mönche überall hingesandt werden, wo es anatolische Christen gibt, um das göttliche Wort zu verkündigen. Doch hoffen wir, daß Se. Heiligkeit der Patriarch hiefür wie für die Erhaltung der Bibliotheken Sorge tragen werde.

Auf dem heiligen Berge sahen wir auch viele Personen, die von der großen Kirche hierher ins Exil geschickt sind, Erzbischöfe und Bischöfe, Priester und Laien. Ueberhaupt verdienten der Athos und seine Klöster wohl eine besondere Geschichte; ausgezeichnete Geistliche sind von hier ausgegangen, große kirchliche Streitigkeiten haben hier stattgehabt, Könige und Fürsten, Minister und Patriarchen, Bischöfe und Philosophen, mit einem Worte, Menschen aller Stände haben hier als Mönche gelebt.

Zur Zeit unsers heiligen Kampfes standen auch diese Klöster auf und haben nicht wenig dafür erduldet, denn die Türken, aus Furcht, daß die Griechen sich der Halbinsel bemächtigen möchten, sandten zwölfhundert Albanesen hierher, die in alle Klöster vertheilt wurden. Sie blieben hier acht volle Jahre, und mußten von den Mönchen selbst besoldet und ernährt werden. Da aber viele der Klöster hiezu nicht die Mittel besaßen, verkauften sie ihre heiligen Geräthe und selbst ihre Bibliotheken. Die Handelsleute der benachbarten Städte kauften viele Pferdeladungen Bücher, unter denen auch manche Handschriften waren, für 30 bis 40 türkische Piaster die Ladung! Das Kloster Chiliantari verkaufte unter diesen Umständen siebenhundert (?) Okken Silber, und viele andere heilige Geräthe, um die unersättliche Habsucht der albanesischen Peiniger zu befriedigen. Mögen die Freunde der Bildung in den benachbarten Städten jenen Büchern noch nachforschen, und wenigstens die Handschriften auf Pergament aus den Händen der Krämer retten, besonders in Seres, wohin, wie man uns sagte, viele Pferdeladungen verkauft worden sind.

In allen den Gegenden aber, die wir durchreist sind, in Thessalien und Macedonien und selbst in den Klöstern der Meteoren und des heiligen Berges, bemerkten wir mit Freuden die Wißbegier der Griechen, ihr Geschick zum Lernen und ihre Neigung zu freien Gesinnungen. So oft sie von den Reisenden von den Fortschritten der Bildung im freien Griechenland und von der Entwickelung der Sprache hörten, die sie selbst noch so schlecht sprechen wie wir Andern vor zwanzig Jahren, und so oft das Wort Freiheit ausgesprochen wurde, sprangen sie vor Freuden in die Höhe; und oft blickten sie klagend zum Himmel auf und haderten mit dem Schicksal, das sie von ihren Stammgenossen getrennt und sie so vieles Guten beraubt, welches bald auch mit genießen zu können sie täglich von Gott erflehen.

Sicilien.

Die Preußische Staatsztg. enthält folgenden Artikel von der italienischen Gränze, 12 April. Die Aufregung, welche in den letzten Tagen in Neapel herrschte, läßt sich nicht wohl mit Worten beschreiben. Zuerst hatte sich ein panischer Schrecken der obersten Schichten der Gesellschaft bemeistert. Der Rücktritt Cassaro's machte die größte Sensation, zugleich wurden die unglaublichsten Gerüchte in Umlauf gesetzt. Man weiß, es bedarf nicht großer Dinge, um eine neapolitanische Phantasie zu erhitzen. Die südländische Entzündbarkeit dieser Gemüther einer - und andrerseits ihr angeborner Hang zur Feigheit sind für die Regierung in kritischen Momenten üble Elemente. Statt nun aber, was dort am meisten noth thäte, mit Ruhe und Festigkeit vorzugehen, geschieht Alles tumultuarisch, willkürlich, übereilt. Hierzu kommt die Bestechlichkeit der Beamten und die Unmöglichkeit, ein Amtsgeheimniß zu bewahren. Am 15 März überreichte Hr. Temple seine verhängnißvolle Note, am 16 und 18 versammelte sich der Staatsrath, und am nächsten Tage, noch bevor Fürst Cassaro seine Entlassung gegeben hatte, war die Streitfrage der Regierung mit Großbritannien das Gemeingut der Stadt, auf der Via Toledo, im Café d'Italia, auf der Chiaja hörte man von nichts Anderem. Zugleich wurden die Truppensendungen nach Sicilien mit auffallender Hast betrieben. Der Feind mußte im vollen Anzuge seyn, um so gewaltige, eilige und rücksichtslose Maaßregeln zu rechtfertigen. Das Volk meinte nun, es werde Krieg geben mit England, wogegen denn allerdings den besser Unterrichteten nicht entgehen konnte, daß die Regierung von Sicilien der0955 Gefahr befürchte. Die blutigen Ereignisse des Sommers 1837 sind hier noch in zu frischem Andenken, um nicht von dieser Seite das Schlimmste wenigstens nicht für unmöglich zu halten. Man hat sich in Neapel große Mißgriffe vorzuwerfen, und politische Sünden werden in der Regel hart gebüßt. Mit Sicilien ist man aber schonungslos genug verfahren. Bekanntlich hat die Insel von frühester Zeit an mit Neapel in wenig Verbindung gestanden; eine tief gewurzelte Abneigung gegen den italienischen Continent, den die Sicilianer auch immer Italien nennen sich selbst halten sie nicht für Italiener ist ein Hauptzug im sicilischen Volkscharakter. Diese Abneigung trat jeder Annäherung entgegen; auch die politischen Verhältnisse führten zu einer verschiedenartigen Entwicklung. Als Karl III beide Länder unter seinem Scepter vereinigte, waren sie in administrativer Hinsicht völlig geschieden, und blieben es bis zum Jahr 1816. In diesem Zeitraum erwies sich Sicilien inmitten der Umwälzungen des Zeitalters, denen Unteritalien nicht entging, stets seinem König treu und anhänglich. In den Jahren 1798 und 1805 bot es ihm ein Asyl, und wenn es gleich in der Folge fremden Intriguen gelang, eine Art von Umsturz des Bestehenden hervorzubringen, wo denn sodann die monströse Costituzione Bentinck entstand, so erschütterten selbst diese Ereignisse im Grunde keineswegs die Treue der Sicilianer. Inzwischen blieb dieser verunglückte, ja burleske Versuch, in Sicilien englische Regierungsformen einzuführen, für die Insel dennoch nicht ohne wichtige Folgen. Als nämlich König Ferdinand I in seiner Hauptstadt Neapel wieder einzog und mit Recht darauf Bedacht nahm, in seinen Landen der Ordnung zu pflegen, so kam in diesen Arbeiten die Reihe auch an Sicilien, die Bentinck'sche Constitution mußte gestürzt werden, man ließ es aber dabei bewenden, man stellte den alten Zustand nicht wieder her, und Sicilien, das stolze, reiche, unabhängige Land, mit seiner feudalen Baronie und seiner reichen Geistlichkeit, durch Jahrhunderte gewöhnt, sich selbst zu verwalten, ward in Folge eines Federstrichs zur eroberten Provinz herabgewürdigt mit andern Worten, ein königliches Decret vom Jahr 1816 sprach die Vereinigung der sicilischen Regierung mit Neapel aus. Die beiden Reiche dieß - und jenseits des Faro sollten unter Ein Gesetz und dieselbe Verwaltung gestellt werden. Man versah es nur in Einem Punkte, nämlich: daß beide Länder so durchaus verschiedene Verhältnisse darboten. In Neapel hatten die französischen Revolutionsstürme so zu sagen Tabula rasa gemacht, von der alten Zeit war auch keine Spur, in dem beweglichen und vergeßlichen Volke fast keine Erinnerung geblieben. Der Adel war zu bloßen Titulirten herabgesunken, die Geistlichkeit hatte ihre Güter verloren, das alte Recht war dem Napoleon'schen Gesetz gewichen In Sicilien war im Grund Alles beim Alten geblieben, und dennoch außer der Unterwerfung unter Neapel, sollten die feudalen mittelalterlichen Zustände der Insel ohne alle innere Veranlassung umgegossen und in moderne französische Formen gebracht werden. Es geschah, aber nicht zum Heil der Insel, auch nicht des neapolitanischen Festlands, noch der Regierung. Nur die Anhänglichkeit an die königliche Familie überwand auch diesen Stoß, aber der Haß gegen alles, was neapolitanisch ist, das Mißtrauen, die Verachtung gegen ihre Mitbrüder diesseits des Faro nahmen bei den Sicilianern furchtbar zu. Der Wohlstand der Insel sank rasch, gewiß nicht ausschließlich durch die Schuld der Regierung, wenn gleich zum Theil, dieser aber einstimmig und durchgehends zugeschrieben.

Als im Jahr 1820 die Militärrevolte in Noto ausgebrochen war, noch ehe der Brand die entfernteren Theile des Festlandes ergriffen hatte, kam er auch in Sicilien, wo inzwischen hinlänglicher Gährungsstoff gesammelt worden, zum Ausbruch; nur mit dem Unterschied, daß in Neapel die Revolution rein demokratisch und carbonarisch war, während sich in Palermo, wo man zuerst losschlug, die Patricier der Bewegung bemächtigten. Man wollte nichts als Independenza; nicht etwa vom König, nein, nur von der neapolitanischen Regierung wollte man sich lossagen. Diese Tendenz ging der europäischen Diplomatie nicht verloren, und als der Congreß von Laibach sich mit Ordnung der neapolitanischen Verhältnisse beschäftigte, wurde die administrative Trennung Siciliens von Neapel als Grundsatz aufgestellt. Zu Stande kam sie freilich erst im Jahr 1824, als ein königliches Decret vom 21 Jun. die beiden Consulten trotz dem Widerstreben des Ministers Medici ins Leben rief. Die neapolitanische bestand aus sechzehn neapolitanischen, die sicilianische aus acht Mitgliedern, letztere durchaus Sicilianer, beide Consulten sollten in Neapel presso il residiren, in ihre Sphäre gehörten alle Gegenstände der Gesetzgebung und Gesetzesauslegung, Competenzfragen in zweifelhaften Fällen, Begutachtung der Urtheilssprüche der großen Gerichtshöfe von Neapel und Palermo. Endlich behielt sich der König vor, die Arbeiten seiner Minister, wo nothwendig, der umständlichen und reiferen Prüfung der Consulten zu unterziehen, doch war ihr Votum ein rein consultatives. Zugleich wurde eine in Palermo residirende segretaria reale errichtet. Man sieht, die Trennung war vollständig, wie denn auch die Bestimmung des organischen Statuts vom Jahr 1816, welche die Aemter in Sicilien den Sicilianern ausschließlich vorbehält, und sie zum vierten Theil zu jenen des vereinigten Königreichs zuließ, während der übrigen Regierungsperiode König Ferdinands I und unter Franz I sorgfältig aufrecht erhalten wurde. Mit veränderten Bestrebungen trat die neue Regierung gleich vom Anfang hervor. Fürst Cassaro, obgleich selbst Sicilianer mit Leib und Seele, vermochte nicht die organischen Veränderungen abzuhalten, welche im Jahr 1831 und 1833 in den Verhältnissen Siciliens zu Neapel eingeführt wurden. Der wichtigste Schritt ward aber erst im Jahr 1837 gethan.

Die neunzehn königlichen Decrete vom 31 Oct. 1837 heben die Selbstverwaltung Siciliens auf, und machen die Insel förmlich zu einer Provinz. Die traurige Veranlassung zu diesen durchgreifenden Maaßregeln sind noch frisch in Jedermanns Gedächtniß. Nachdem in Palermo vom 1 bis 14 Julius 18,600 Personen der Cholera erlegen waren, brach der Aufstand in den benachbarten Ortschaften Baggaria, Carini, Abbate, Capace aus. Gleichzeitige Bewegungen hatten in Messina, in Catania und Syrakus statt. Im Grunde wiederholten sich in Sicilien nur die Auftritte, welche der Wahn, die Regierungen verbreiteten die Cholera, in minder ausschweifender Weise bei dem ersten Auftreten der Seuche auch anderwärts hervorgerufen hatte. Da aber auch anderes Elend, Mißmuth und vielfacher Grund der Beschwerde, verbunden mit dem entflammbaren und kräftigen Volkscharakter, hinzutraten, so loderte der Brand bald an allen drei Ecken der Insel, am heftigsten aber an der Ostküste. Diese bot ein Schauspiel dar, welches in gar mancher Beziehung an das Mittelalter gemahnte. Die Städte sprachen sich nach ihren Localinteressen für oder gegen die Regierung aus: Palermo wurde bald beruhigt und die Valle entwaffnet, dagegen war die Stimmung in Messina schon zweideutiger, entschieden feindselig aber benahmen sich Syrakus und Catania. In letzterer Stadt erwies sich das Militär äußerst feig, eine gelbe Fahne wurde aufgezogen und die alte Losung Independenza della Sicilia kam wieder zum Vorschein. Mittlerweile blieb man in Neapel nicht müßig. Truppen wurden in Eile eingeschifft und nach Reggio geführt, und der Polizeiminister,0956 des Königs Vertrauter, Del Carretto, als Alter Ego, für die Valli di Messina, Catania und Syrakus mit unbeschränkter Vollmacht bekleidet. Der wackere General Sonnenberg führte seine Schweizer zuerst gegen Catania, dann nach Syrakus. Als besonders treu erwies sich das Städtchen Acireale unweit Catania, welches mit den Catanesen, den muthigen Sindaco an der Spitze, mehrmals in offener Schlacht zusammentraf, und die weit zahlreicheren Independisten aus dem Felde schlug. Endlich kam die Pacification zu Stande. Es fehlte nicht an Hinrichtungen und Deportationen nach den benachbarten Inseln, indeß war ohne Strenge wenig auszurichten, und wenn del Carretto der Grausamkeit angeklagt wird, so ist diese Beschuldigung ungerecht. Am härtesten büßte die Stadt Syrakus, welche ihres Vorrechtes, als Sitz der Regierung des Valle, der nunmehr nach Noto verlegt ward, verlustig ging. Merkwürdig genug ist nie, trotz der vielen Untersuchungscommissionen, mit Bestimmtheit ermittelt worden, ob jene Schilderhebung das Werk einer Verschwörung oder der äußeren Veranlassung gewesen. Ich meines Theils bin zu letzterer Annahme geneigt, denn neben den unläugbaren Umtrieben der Propaganda in revolutionär-propagandistischem Sinne ist der Localgeist das vorherrschende Element in Sicilien. Nach vollendeter Pacification erschienen nunmehr am 8 Nov. 1837 die erwähnten 19 Decrete vom 31 Oct.: das 1ste dieser Decrete unterdrückt das Ministerium der sicilianischen Angelegenheiten in Neapel, und theilt diese Geschäfte nach ihrer Beschaffenheit unter die übrigen Ministerien, das 4te Decret hebt die Segretaria Reale des Kriegsstatthalters in Sicilien auf, und gibt diesem dafür einen Consultore und Generalsecretär an die Seite, das 17te Decret führt die promisenità de' impieglie ein, kraft welcher in Zukunft die öffentlichen Aemter in beiden Ländern ohne Rücksicht auf Nationalität (ob Neapolitaner, ob Sicilianer) vergeben werden sollen. Dieß ist heute das administrative Verhältniß Siciliens zu Neapel. Das Vorstehende enthält den historischen Hergang, denn um die Gegenwart zu begreifen, muß man sich die Vergangenheit zur Klarheit gebracht haben. Wenn ein längerer Aufenthalt in einem Lande das Recht gibt, ein Urtheil auszusprechen, so halte ich die Dinge auf jener herrlichen Insel nicht für so verzweifelt, als man ziemlich allgemein annimmt, wenigstens ist das revolutionäre Gift dort nicht so allgemein verbreitet, noch hat es so tiefe Wurzeln geschlagen, wie in Neapel. Auch besteht die Anhänglichkeit an das Herrscherhaus noch immer fort, und die wohlwollenden Absichten des Königs wurden wenigstens zu meiner Zeit in Sicilien von Niemanden verkannt.

Frankreich.

Das Anerbieten der französischen Regierung, in dem Schwefelstreit zwischen England und Neapel die Vermittlerin zu machen, wird von den Oppositionsblättern, ganz besonders von der Gazette de France, scharf angegriffen, während die Blätter der gemäßigten Linken sich zwar billigend, aber doch wie gewöhnlich mit einiger Zurückhaltung darüber äußern. Wir haben, sagt der Courrier français, den Schritt nicht angerathen. Frankreich könnte wohl ein Abweisen seines Anerbietens von Seite des Königs von Neapel hinnehmen, ohne daß seine Würde dabei litte, anders aber wäre dieß bei einer Weigerung Englands gewesen. Es war eine glückliche Kühnheit, welche diese Unterhandlung unternahm, die mit großer Gewandtheit geleitet wurde. In solchen Fällen rechtfertigt immer der Erfolg, und der des Hrn. Thiers und unsers Botschafters Hrn. Guizot ist vollständig. Wir sehen mit Vergnügen in dem Benehmen des Lords Palmerston das Symptom einer Wiederannäherung an Frankreich. Es wäre jetzt eine Thorheit von Seite der neapolitanischen Regierung, wenn sie die Vermittlung Frankreich von sich wiese. Sie muß vor Allem eine Lösung wünschen, die ihre Ehre nicht verletzt und ihr weder durch Gewalt noch durch Furcht abgedrungen wird. Gewiß denkt sie nicht daran, über das Princip der Sache zu streiten. Die Regierung von Neapel hat die Ungerechtigkeit des Schwefelmonopols selbst zugestanden (?); es bleibt nur noch übrig, die Entschädigung zu reguliren, welche der Compagnie für die Auflösung des Contracts, und den englischen Kaufleuten, die durch diesen Contract beeinträchtigt werden, zukommen sollte. Ueber solche Nebenpunkte läßt sich wohl unterhandeln. Die englische Regierung, welche Geschäftserfahrung besitzt, wird zweifelsohne von ihren Forderungen, die Jedermann übertrieben findet, etwas nachlassen, und der König von Neapel wird klug genug seyn, einige Millionen zu opfern, um die Störung seines Handels, die Blokade seiner Häfen, den Krieg und vielleicht einen Aufstand seiner Unterthanen zu vermeiden. England und der Hof von Neapel haben sich in dieser Angelegenheit gleich voreilig benommen; das Bedauern hierüber muß auf beiden Seiten dasselbe seyn. In den Verhältnissen zwischen Nationen aber, wie zwischen Individuen, folgt einem Bruch, den man bedauert, eine Versöhnung auf dem Fuße, sobald ein gemeinschaftlicher Freund zu rechter Zeit als Vermittler zwischen beide tritt. Das Benehmen Englands gegen Neapel, urtheilt die Gazette de France, zeugt von einer Unredlichkeit, von einem Mißbrauch der Gewalt, den man man nicht genug tadeln kann. Wenn alle Souveräne, alle Völker, die durch den Handelsdespotismus Englands leiden, den König von Neapel und den Kaiser von China nachahmen würden, wäre die Welt von der unverschämten Unterdrückung jener geldgierigen und hochmüthigen Insulaner bald befreit. Man versichert, Hr. Thiers habe seine Vermittelung in dem Schwefelstreit angeboten, welche Lord Palmerston angenommen. Was kann aber der König von Neapel, nach den übertriebenen Erklärungen des Hrn. Thiers zu Gunsten Englands, von dessen Schiedsrichteramt erwarten? Es würde uns keineswegs wundern, wenn die Vermittelung des Hrn. Thiers von einem Fürsten, der bis jetzt einen so edlen und festen Charakter gezeigt hat, abgelehnt würde. Denn die Stellung des Hrn. Thiers, der die Interessen seiner Nation zu den Füßen der englischen Allianz gelegt, der für Frankreich auf die Rolle einer Seemacht zu Gunsten Englands verzichtet hat, bietet nicht hinreichende Garantien für eine unparteiische Entscheidung. Frankreich ist übrigens auch bei der Sache betheiligt, und England selbst würde es nicht zum Vermittler angenommen haben, wäre es nicht im voraus versichert, an diesem Vermittler einen gefälligen Freund zu finden. Hinsichtlich der französischen Interessen ist das vorgeschlagene Schiedsrichteramt eine Inconsequenz.

Neu-Seeland.

Am 15 April fand, unter dem Vorsitz des Lordmayors von London, in der Guildhall eine sehr zahlreiche Versammlung statt, um Resolutionen in Bezug auf die Colonisation Neu-Seelands zu fassen und eine Petition an das Parlament darauf zu gründen. Eine ziemliche Anzahl torystischer Unterhausmitglieder war anwesend, von den Liberalen Hr. Ward und Sir W. Molesworth. Eine Reihe Beschlüsse ward einmüthig angenommen, nur ein anwesender Arbeiter, Namens Richard Spurse, widersetzte sich, und ward in seiner heftigen Rede vom Lordmayor mehrmals zur Ordnung gerufen. Die brittische Krone, behauptete er, habe kein Souveränetätsrecht auf Neu-Seeland,0957 dergleichen Colonisationspläne würden nur zum Vortheil der privilegirten Classen ausgeheckt, der gemeine Mann aber gehe leer aus; so besitze Sir R. Peel in Neu-Südwales nicht weniger als 20 Millionen Acres (Gelächter). Wohin diese Ländergier führe, sehe man in Canada, das durch die brittische Occupation unglücklich gemacht sey u. s. w. Er schlage als Amendement vor, zu erklären, daß die Neuseeländer berechtigt seyen, sich selbst zu regieren, und die brittische Regierung sich hier nicht einzumischen habe. Das Amendement fand kein Gehör, und nach mehreren Reden, in welchen die jetzige Administration und Lord Durham, der Vorsteher der Neuseeland-Land-Compagnie (S. Nro. 139 und 142 der Allg. Zeitung 1839), mehrfach getadelt wurden, kam folgende interessante Petition ans Parlament zu Stande: 1) Der ausschließliche brittische Besitz der gemeinhin Neu-Seeland genannten Inselgruppe ist ein Gegenstand von höchster Wichtigkeit für Ihrer Maj. australische Colonien, deren großer und reißend schnell zunehmender Verkehr unter einander und mit dem Mutterland im Fall eines Kriegs einer in der Nähe sich festsetzenden fremden Macht preisgegeben seyn würde. Auch müßte, wie alle Erfahrung lehrt, die Errichtung von Colonien von Seite mehrerer souveränen Mächte in einem Lande, das nicht so groß wie Großbritannien ist, durch unvermeidliche Reibungen und Collisionen Kriege unter den Mutterstaaten herbeiführen. 2) Diese Inseln umfassen, wie gesagt, einen Flächenraum fast so groß wie Großbritannien, reich an Naturerzeugnissen, gesegnet mit dem glücklichsten Klima, von zahlreichen Flüssen durchschnitten, mit geräumigen schönen Häfen umgürtet, und dünnbevölkert von wilden Menschenstämmen ohne regelmäßige Regierungsform, fortwährend im Krieg mit einander und, nach den Berichten von Kundigen, dergestalt aller Nationalität ermangelnd, daß sie für das von ihnen bewohnte Land in ihrer Sprache keinen Namen haben. 3) Die besagten Inseln wiewohl die Nordspitze von einer derselben von Abel Jansen Tasman im Jahr 1642 in der Ferne gesehen worden seyn mag wurden in der That ursprünglich von dem berühmten brittischen Weltumsegler Capitän Cook entdeckt, der sie im Jahr 1769 umschiffte, an zahlreichen Punkten berührte, und, auf Befehl Georgs III, förmlich Besitz von ihnen ergriff. 4) Als im Jahr 1787 die brittische Regierung die von Cook entdeckten barbarischen Länder zu colonisiren beschloß, wurde durch eine königliche Commission Capitän Philip zum, Generalcapitän und obersten Gouverneur in und über das Gebiet von Neu-Südwales sammt dessen Dependenzien ernannt; dieses Gebiet wurde in der Commission beschrieben als sich ausdehnend vom Cap York (11° 37 'südl. Br.) bis zum Südcap (48° 30' südl. Br.), und im Binnenlande westwärts bis zum 135° östl. Länge (von Greenwich), mit Einschluß aller der innerhalb der angegebenen Breitegrade liegenden Inseln des stillen Oceans. 5) Die neuseeländischen Inseln bilden einen Theil des in dieser Commission beschriebenen Territoriums, gerade so wie die Norfolkinseln und Vandiemensland, die in der Commission ebenfalls nicht speciell genannt sind. Diese auf die früheren Acte Capitän Cooks gegründete, der Welt veröffentlichte und ohne Hinderniß oder Beanstandung von irgend einer Macht unmittelbar in Vollzug gesetzte Commission begründet, wie die Bittsteller glauben, den einzigen und zureichenden Rechtstitel der brittischen Krone gegenüber allen fremden Mächten, die Eingebornen ausgenommen, auf das Landgebiet von Neu-Südwales und dessen Dependenzien, als Neu-Seeland, Norfolkinseln und Vandiemensland. 6) In Gemäßheit solcher brittischen Souveränetät in Neu-Seeland ernannte der Generalcapitän und Obergouverneur von Neu-Südwales und dessen Dependenzien am 9 Novbr. 1814 durch öffentliche Proclamation und regelmäßige Commission von dedimus potestatem gewisse Personen, darunter einige Eingeborne von Neu-Seeland, zu Friedensrichtern in und für jene Inseln, und die damals, so wie später, also Ernannten pflogen ihres Amtes in Neu-Seeland, indem sie den englischen Gesetzen Zuwiderhandelnde verhafteten und als Gefangene zur Aburtheilung an den Regierungssitz in Neu-Südwales schickten. 7) Durch die verschiedenen Acte, wodurch Neu-Seeland also ein Theil der brittischen Besitzungen in der Südsee geworden, fühlten zahlreiche Personen sich aufgemuntert, daselbst sich niederzulassen, namentlich an der Islandsbay, wo im Jahr 1814 Missionsstationen gegründet wurden. In Folge davon wurden die Mittel zur Handhabung des englischen Gesetzes durch die Anstellung von Eingebornen und Ansiedlern als Friedensrichter welche, laut der ergangenen Proclamation, den Schutz der Eingebornen in den ihnen zuständigen Rechten und Gerechtsamen zum Zweck hatte bald zur Aufrechthaltung der Ordnung ganz unzureichend befunden. Während Leben und Eigenthum der Ansiedler der Sicherheit entbehrten, wurden gegen die Eingebornen von den Herren von Handelsschiffen, von entlaufenen Matrosen oder aus Neu-Südwales und Vandiemensland entwichenen Deportirten die ärgsten Verbrechen begangen, und diese Uebel rührten meist daher, weil Neu-Seeland von Neu-Südwales, dem es als Dependenz untergeordnet worden, zu entfernt lag und sofort einer zureichenden Gerichtsautorität an Ort und Stelle ermangelte. 8) Um diesen Uebeln zu steuern, ward 1835 der Versuch gemacht, Neu-Seeland unter eine Art nationaler Verwaltung zu stellen, indem man einen Bund der in oder bei der Bay of Islands wohnenden Häuptlinge bildete, welchen ein zum Residenten in Neu-Seeland bestimmter Beamter der brittischer Krone als Abzeichen neuseeländischer Nationalität eine Flagge überreichte. Dieser Versuch scheiterte aber gänzlich an der Unfähigkeit der eingebornen Häuptlinge in legislativer oder executiver Eigenschaft zu handeln, und das einzige Mittel sofort, wodurch bis in die letzte Zeit einigermaßen Ordnung in Neu-Seeland aufrecht erhalten wurde, waren die gelegentlichen Besuche brittischer Kriegsschiffe, deren Capitäne eine Art roher Rechtspflege im Namen der Krone ausübten, indem sie Streitigkeiten unter den Colonisten schlichteten und dann und wann gegen Uebertreter des englischen Gesetzes Strafe verhängten. 9) Ungeachtet des Mangels einer regelmäßigen Statthalterschaft in Neu-Seeland haben der gute Boden und das schöne Klima der Inseln, ihre werthvollen Naturproducte und ihre bewunderungswürdige Centrallage für den Seehandel mehrere tausend Unterthanen Ihrer Maj. dahin gelockt, darunter 1200 Personen, die im vorigen Jahre direct aus dem Vereinigten Königreich in zehn Schiffen dahin ausgewandert sind, und andere Auswanderergesellschaften wollen ihnen in diesem Jahre folgen. 10) Häufige und dringende Gesuche wurden in den letzten Jahren, sowohl von dortigen Ansiedlern als vom brittischen Handelsstand an die Regierung im Mutterlande gestellt, eine geeignete Behörde in Neu-Seeland zur Beschützung und Controle sowohl brittischer Unterthanen, als der das Land bewohnenden eingebornen Stämme einzusetzen, aber alle solche Gesuche sind bisher erfolglos geblieben. 11) In Folge des Mangels einer regelmäßigen Behörde in Neu-Seeland hatten Auswanderer nach jenem Lande keine andere Gelegenheit, Feld zur Ansiedelung zu erwerben, als durch Ankauf von den barbarischen Eingebornen des Landes eine Praxis, die von jeder andern civilisirten Regierung, die mit Wilden zu thun hat, verboten ist, und welche nicht nur große Ungewißheit und endlose Streitigkeiten in Bezug auf Eigenthumstitel veranlassen, sondern auch die Annahme irgend eines vernünftigen Systems der Verfügung0958 über wüste Ländereien durch competente Behörden zu Colonisationszwecken unmöglich machen muß. Ebenso nachtheilig ist diese Praxis für die Eingebornen, indem sie allgemeine und systematische Landvorbehalte für ihre Benützung verhindert, so daß ein Stamm nach dem andern allmählich seiner ordentlichen Subsistenzmittel beraubt wird. 12) Einem Ministerialerlaß d. d. 19 Julius 1839 zufolge ist eine Art diplomatischer Agent mit dem Titel eines Consuls ernannt, mit der Weisung, eine Souveränetätsabtretung von den eingebornen Häuptlingen zu erlangen, damit das also abgetretene Gebiet ein Theil der Colonie Neu-Südwales werden könne, die Autorität dieses Agenten aber scheint auf solche Territorien beschränkt zu seyn, welche zur Zeit wirklich von brittischen Unterthanen bewohnt werden. 13) Hingegen, nach den bisher von colonisirenden Staaten anerkannten und, wie die Bittsteller glauben, durch das allgemeine Völkerrecht sanctionirten Grundsätzen besaß Großbritannien, als die entdeckende Macht, vom Jahr 1769 an allen fremden Staaten gegenüber das alleinige Recht, von den Eingebornen Neu-Seelands Gebiet zu erwerben. Insofern liegt weder in der Ueberreichung einer Nationalfahne an eine kleine Zahl von Häuptlingen in einem Winkel einer der Inseln, noch in der Anstellung eines auf Unterhandlung über Souveränetätsabtretung instruirten Consuls eine Verzichtleistung Großbritanniens auf sein Recht, im Vorzug vor allen fremden Staaten daselbst die Herrschaft auszuüben, vielmehr sind diese Maaßnahmen lediglich als Handlungen zu betrachten, mittelst deren die brittische Krone eine Regelung der politischen Beziehungen zu den eingebornen Häuptlingen bezweckte, zu denen sie allein berechtigt ist. 14) Bald nach dem Abgang des besagten Consuls auf seinen Posten, und nach geschehener Veröffentlichung eines Theils seiner Instructionen machte sich in Frankreich eine Aufregung über diese Acte der brittischen Regierung und die brittische Auswanderung nach Neu-Seeland bemerkbar. Die Folge war die Bildung einer französischen Compagnie mit einer Million Francs Capital und dem Zweck, eine französische Niederlassung in Neu-Seeland zu gründen, und zwar an der Banks'-Peninsula in der südlichen Insel, zu welchem Zweck völkerrechtswidrig eine Expedition in Rochefort ausgerüstet wurde. Diese Expedition führte, wie wir hören, 40 Matrosen von der k. französischen Marine an Bord, und wurde von der französischen Regierung mit Geld unterstützt, welche den Leitern derselben auftrug, über die Tauglichkeit der Banks'-Peninsula zu einem Deportationsort für französische Verbrecher zu berichten, jedenfalls aber ein Fünftel des Gebiets, das sie in jenem Theile des brittischen Reichs erwerben würden, der französischen Regierung zu reserviren. 15) Selbst wenn Frankreich wirklich ein Colonisationsrecht in Neu-Seeland besäße, müssen wir, die Unterzeichner dieser Petition, doch auf das ernstlichste gegen den Plan protestiren, daselbst eine Strafcolonie zu errichten, da es offenbar unmöglich wäre, eine Deportirtendisciplin in der unmittelbaren Nachbarschaft von eingebornen Stämmen und brittischen Ansiedlern aufrecht zu halten. Die französischen Deportirten würden entwischen, sich mit entlaufenen brittischen Deportirten aus Australien verbinden, allmählich das ganze Land demoralisiren und damit die Möglichkeit ausschließen, daß die Inseln das Ziel achtbarer brittischer Auswanderer werden. Zugleich würden jene Auswürflinge der bürgerlichen Gesellschaft die Ausrottung der Eingebornen befördern, indem sie an deren Kriegen Theil nehmen und ihnen nur die Laster der Civilisation lehren würden. Die Petition klagt daun, daß unter solchen Umständen, wo eine feindliche Collision zwischen englischen und französischen Ansiedlern in Neu-Seeland keineswegs unwahrscheinlich sey, kein englisches Kriegsschiff daselbst stationire und so der Consul ganz von allen Schutz - und Trutzmitteln entblößt sey, und schließt mit der Bitte, alle obenberührten Punkte wohl zu berücksichtigen und Neu-Seeland in jedem Betracht als brittische Colonie zu organisiren.

(Beschluß folgt.)

Böhmens Steinkohlenlager und die Pilsner Eisenbahn, von F. X. M. Zippa.

Unter allen Ländern der österreichischen Monarchie und im ganzen südlichen Deutschland besitzt Böhmen die reichsten und ausgedehntesten Ablagerungen von Braunkohlen und Schwarzkohlen. Die erstern sind in drei großen und mehreren kleinern Becken im nordwestlichen und nördlichen Theile des Landes, von der Westgränze bei Eger längs dem Fuße des Erzgebirges und in den Ebenen, welche sich an diesem ausbreiten, in den Gegenden von Falkenau, Karlsbad, Schlackenwerth, Kommotau, Laun, Bilin, Teplitz, im Mittelgebirg an beiden Seiten der Elde bei Kulin, Außig, Wernstadtl, bis zur nördlichen Landesgränze bei Grottau, verbreitet. Sie versehen nicht nur die Gegenden ihres Vorkommens mit dem nöthigen Brennstoff für die Haushaltungen und für eine sehr bedeutende Anzahl von Schwefel -, Vitriol - und Alaunwerken und andern Fabriken, es wird auch eine bedeutende Masse auf der Elbe ins Ausland verschifft und in entlegene Gegenden des Inlandes verführt. Nach den vorhandenen Angaben beträgt die jährliche Ausbeute an Braunkohlen nahe an eine Million Centner.

Weit wichtiger noch als diese reichen Ablagerungen der Braunkohle sind die der Schwarzkohle oder eigentlichen Steinkohle. Die Gebirgsbildungen, welche eine große Menge Lager dieses Brennstoffes einschließen, gehören zu den ältesten Flötzformationen, und finden sich theils im Nordosten des Landes am Fuße der Sudeten und in den Verzweigungen dieses Gebirgszuges, theils in der Mitte und bis gegen die Westgränze hin an dem Fuß des Böhmerwaldes verbreitet. Die nordöstlichen in der Gegend von Rahod, Schazlar und Semil stehen zum Theil mit dem berühmten Kohlengebirg von Waldenburg und Neurode in Schlesien im Zusammenhang; ihre Ausbeute betrug im Jahre 1834 über 130,000 Centner, seitdem sind mehrere neue Gruben eröffnet worden, und man hat angefangen, die Kohlen zu verknacken und in Eisenwerken zu verwenden, wodurch das Ausbringen mächtig gesteigert werden dürfte. Die wichtigste Ablagerung der Kohlenformation in der Mitte des Landes beginnt 3 Meilen nördlich von Prag unweit des Zusammenflusses der Moldau und Elbe, und verbreitet sich vom linken Moldauufer bei Mühlhausen in westlicher Richtung durch den Rackonitzer Kreis; von dieser durch einen Zwischenraum von beiläufig 4 Meilen getrennt ist die große Kohlenablagerung im Westen des Landes im Pilsner Kreise. Nebst diesen beiden großen Kohlenfeldern finden sich noch mehrere kleinere isolirte Becken, und alle zusammen mögen ungefähr einen Flächenraum von 16 Quadratmeilen einnehmen.

Der Reichthum an Brennstoff in diesen Kohlenfeldern des Rakonitzer und Pilsner Kreises ist im eigentlichen Sinne des Wortes unerschöpflich, denn noch hat man in der Mitte der beiden großen Kohlenfelder nur sehr wenige und bloß die obersten Lager eröffnet; fast aller Bergbau auf Kohlen findet sich bis jetzt am Rande der Formation, wo die Lager häufig an der Oberfläche der Erde sichtbar werden, daher auch leicht aufzufinden, und wegen geringer Tiefe leicht und ohne kostspielige Vorrichtungen abzubauen sind.

Die Kohlen sind theils sogenannte trockene Kohlen, theils Backkohle, welche treffliche Kohks liefert, alle aber gehören zu der Abänderung, welche mit dem Namen Schieferkohle bezeichnet wird. Als Brennmaterial betrachtet gehören sie zu den besten, die es gibt, und manche Abänderungen, so insbesondere die von Liblin und Radnitz, hinterlassen nur 3 Proc. Asche. Aus den zahlreichen Kohlengruben des Rakonitzer Kreises, worunter die von Buschtierad den ersten Rang behaupten, wird Prag und ein großer Theil des mittlern Böhmens mit Brennstoff versorgt. Wegen der Nähe der Hauptstadt und der beiden Hauptflüsse des Landes ist hier der Bergbau auf einigen Punkten, welche dem Transporte bequem0959 liegen, ziemlich lebhaft, die Kohlen haben einen bedeutenden Absatz, obwohl der Preis in größern Entfernungen durch die Transportkosten beträchtlich gesteigert wird. Im Jahre 1834 betrug die Ausbeute sämmtlicher Gruben des Rakonitzer Kreises gegen 840,000 Centner, gegenwärtig dürfte sie bereits eine Million Centner erreichen, da seitdem der Absatz sich vermehrt hat, und Kohlen und Kohks von Buschtierad auf größere Entfernungen, selbst nach Sachsen und nach Mähren verführt werden; im Verhältniß zur ganzen Ausdehnung des Kohlenfeldes aber ist die ganze ausgebrachte Masse noch unbedeutend, sie kann und wird auch gewiß im Verlauf der Zeiten auf das Mehrfache gesteigert werden.

Die Kohlengruben im Pilsner Kreise sind entfernter von der Hauptstadt, die Gegenden ihrer Verbreitung besitzen zum Theil noch reiche Waldungen, der Verbrauch ist daher viel eingeschränkter, dessen ungeachtet betrug bereits im Jahr 1834 die Ausbeute über eine halbe Million Centner, ein großer Theil davon wird in den Mineralwerken bei der Erzeugung der Schwefelsäure verbraucht. Bloß aus den bis jetzt eröffneten Gruben läßt sich das Quantum mit Leichtigkeit auf das Doppelte und Dreifache bringen, ohne die Gefahr einer baldigen Erschöpfung der Lager befürchten zu dürfen, denn allein auf den beiden Herrschaften Radnitz und Liblin, auf welchen ein von der großen westlichen liegenden Kohlenformation getrenntes Kohlenfeld verbreitet ist, betragen die bis jetzt vermessenen Kohlenlager mehr als eine Million Quadratklafter und die Mächtigkeit der Lager in diesem Felde beträgt drei bis fünf Klafter, welches eine Kohlenmasse in sehr mäßigem Anschlage von vier Millionen Kubikklaftern oder beiläufig 800 Millionen Centner darbietet; es wäre somit diese isolirte Ablagerung allein für die Dauer einiger Jahrhunderte ausreichend. Das große zusammenhängende Kohlenfeld von beiläufig 8 Quadratmeilen Ausdehnung, welches sich von Pilsen südwärts bis über Chotinschau, nordwärts bis gegen Plaß und westwärts bis Wscherau und Wilkischen erstreckt, und an dessen Rändern bereits eine Menge Gruben eröffnet sind, kann, in einem sehr geringen Verhältnisse angenommen, die zehnfache Masse von Kohle gegen das vorbenannte enthalten. Die Preise des Brennstoffs sind in diesen Gegenden so niedrig, die Gewinnung so wenig kostspielig, daß das Verführen auf gewöhnlichen Landstraßen bis Prag und auf größere Entfernungen von 20 bis 30 Meilen immer noch einen Gewinn abwirft; ein größerer Versuch, welcher im verflossenen Jahre mit 120,000 Centner Kohle gemacht wurde, welche auf gewöhnlicher Landstraße nach Budweis und von da auf der Eisenbahn weiter an die Donau und größtentheils nach Wien verführt wurde, gab so glänzende Resultate, daß für das laufende Jahr bereits Contracte zur Lieferung des doppelten Quantums abgeschlossen sind, noch größere Massen würden willkommene Aufnahme finden; wenn es möglich wäre, das dazu nöthige Fuhrwerk bis Budweis aufzubringen. Diese Kohlenmasse wurde und wird fast ausschließlich von den Kohlengruben der Herrschaft Liblin gewonnen, wodurch zugleich der Beweis factisch geführt wird, daß sich das Ausbringen auf das Mehrfache steigern läßt.

Diese wenigen Andeutungen werden hinreichen, um die Wichtigkeit des Kohlenreichthums in Böhmen zu zeigen; ihrer geographischen Lage nach scheinen diese Kohlenfelder vorzüglich geeignet, dem Mangel dieses Brennstoffs im südlichen Deutschland abzuhelfen, denn sie bilden gewissermaßen die Hauptniederlage dieses Materials in der ganzen Ländermasse, welche südlich von den Alpen und nördlich von den Sudeten, dem Erzgebirge, dem Thüringerwald und seinen Ausläufern an der rechten Seite des Mains begränzt wird, und nirgends in dem weiten Gebiete an der Nordseite der Alpen bis zu den genannten Gebirgszügen, welche Deutschland in das nördliche und südliche scheiden, nirgends von dem Winkel der Karpathen und Sudeten an der Gränze Schlesiens und Polens bis gegen die Westgränze von Deutschland an die Vogesen hin, ist ein so unermeßlicher Kohlenvorrath abgelagert als in den bezeichneten Gegenden von Böhmen. Nirgends überhaupt findet sich in dieser Ländermasse die eigentliche Schwarzkohlenformation, mit Ausnahme von Mähren; was von Kohlengebilden im südlichen Deutschland und im Donauthale zwischen den Alpen und dem Böhmerwalde vorkömmt, gehört entweder zu den wenig ausgiebigen Lagern der Gruppenformation, oder es sind vereinzelte Becken der Braunkohlenformation, von geringer Ausdehnung und ohne geognostischen Zusammenhang, kaum hinreichend um den Bedarf der Gegenden ihres Vorkommens zu decken, mithin ohne Einfluß in Hinsicht eines weitern Transports. Selbst die Ablagerungen von Schwarzkohle von Osloman und Rassitz in Mähren gehören geognostisch noch zu der kohlenführenden Flötzformation, welche längs dem Fuße der Sudeten in Böhmen verbreitet ist; es sind die am weitesten nach Süden vorgeschobenen Ausläufer derselben, sie treten daher auch in einer solchen Einschränkung auf, daß ihre Ausbeute sich nicht weit über die Gegend ihres Vorkommens verbreiten kann. Die allerdings nach ihrer Ausdehnung wichtige Kohlenformation von Ostrau in Oesterreichisch-Schlesien gehört ihrer Lage nach zum nördlichen Abhange der Sudeten. Unter den böhmischen Kohlenablagerungen liegen die des Pilsner-Kreises den Ländern, welche Brennstoff bedürfen, am nächsten und zur weitern Verführung am bequemsten. Die Eisenbahn von Budweis nach Linz erleichtert ihren Transport, und durch die Pilsener Eisenbahn, welche von Budweis bis zu den Kohlenwerken der Herrschaft Liblin führen wird, kommen diese in unmittelbare Verbindung mit der Donau bei Linz; die Kohlen können dann mit Leichtigkeit auf dem Strome aufwärts und abwärts fernern Gegenden zugeführt werden. Wenn man bedenkt, bis zu welchem erstaunlich hohen Preise das Brennmaterial in Wien gestiegen ist, wenn man ferner den ungeheuren Bedarf der Kaiserstadt ins Auge faßt, so ergibt sich von selbst, daß abgesehen von aller Concurrenz, welche hier statt finden und den Preis der Kohlen herabdrücken kann, diese Umstände allein schon einen sichern Absatz in solchen Quantitäten in Gewißheit stellen, daß bloß in dieser Hinsicht die Ausführung der neuen Pilsner Eisenbahn vollkommen gerechtfertigt erscheint, da sie eine ganz sichere Rente abwerfen muß, wenn auch alle andern Lasten, die noch zur Verführung kommen dürften, gar nicht in Anschlag gebracht werden. Es ist aber nicht allein Wien, es sind auch die Länder an der Donau aufwärts von Linz und die Dampfschiffe der Donau, welche einer bedeutenden Masse von böhmischen Kohlen einen sichern Absatz gewähren, da, wie sich aus dem Angeführten ergibt, in diesen Gegenden selbst nirgends ein Ersatz dafür vorhanden ist.

Es ist nun noch die Frage zu erörtern, ob die übrigen Kohlenablagerungen in andern Gegenden der Monarchie als den bisher bezeichneten einen nachtheiligen Einfluß auf den Absatz der böhmischen Kohlen und somit auf die Pilsner Eisenbahn ausüben können. Eine genaue Betrachtung der Verhältnisse und der Entfernungen dieser Kohlenlager läßt diese Fragen ruhig mit Nein! beantworten. Die Kohlen von Häring in Tyrol, so wie die reichen Braunkohlenlager von Judenburg und Leoben in Steyermark sind durch ihre Lage im Herzen der Alpen nur für ihre Umgebungen von Wichtigkeit, zu einer Verführung in ferne Gegenden fehlt es an Land - und Wasserstraßen, sie bleiben somit eben so, wie die reichen Schwarzkohlenlager des Bannates, ohne Einfluß; denn von diesen wird der Preis durch den langen Transport stromaufwärts in dem Grade gesteigert, daß den böhmischen Kohlen der Vorzug gesichert bleibt. Die Kohlen Dalmatiens, so reich auch die Niederlagen jenes Landes sind, liegen außer aller Verbindung mit den Ländern, für welche ein Transport aus Böhmen noch mit Vortheil möglich ist. Von andern Kohlenniederlagen, bei welchen diese Umstände nicht in Rechnung zu ziehen sind, ist zwar ein Einfluß in Beziehung auf Concurrenz vorhanden, er kommt aber bloß für den Absatz der Kohlen in Wien in Betrachtung. Bedenkt man jedoch den Bedarf an Brennstoff von mehr als 50,000 Feuerherden in den Haushaltungen und Fabriken Wiens, so ergibt sich, daß auch dieser Einfluß nicht hoch angeschlagen werden darf, weil niemals der Fall eintreten kann, daß die Kohlenfelder einer Gegend, wenn sie auch in sehr großem Maaßstabe ausgebeutet werden, allein im Stande sind, diesen Bedarf zu decken. Es werden also die Kohlengruben der Gegend von Wienerisch-Neustadt und Oedenburg, welche ihre Braunkohlen seit Jahren auf dem Neustädter Canale nach Wien liefern; es werden die reichen Schwarzkohlenlager von Ostrau, wenn sie dereinst durch die Kaiser Ferdinands-Nordbahn mit Wien in Verbindung kommen, was noch bis jetzt nicht der Fall ist, neben dem böhmischen ohne wechselseitige Hindernisse ihre Vorräthe der Hauptstadt zuführen, die angeführten Verhältnisse werden jedoch stets den Schwarzkohlen Böhmens den Vorrang sichern.

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Alle Bestellungen auf die Allg. Zeitung außerhalb Augsburg bittet man bei den auf jeder Nro. der Zeitung bezeichneten resp. Postämtern, in Frankreich bei Hrn. Alexandre, Brandgasse Nro. 28, in Straßburg zu machen. An die Redaction oder die Expedition gerichtete Bestellungen können nicht berücksichtigt werden.

0960

[1087-88]

Jeder Stahlstich zu 3 Kreuzer = 11 / 12 Sgr. = 3 / 4 gGr. preuß. Goethe-Galerie.

Stahlstiche zu Goethe's Meisterwerken nach Zeichnungen von Julius Nisle.

Prospectus.

Kein Dichter ist, so wie Goethe, der Kunst verwandt. Es hieße sich an der deutschen Nation und an den Manen des größten Dichters unsers Jahrhunderts versündigen, wollten wir erst auf die Fülle herrlicher Bilderreihen aufmerksam machen, zu deren Erschaffung der Künstler aus dem unerschöpflichen Borne der Meisterwerke Goethe's den Stoff zu schöpfen hat. Die Id e der Herausgabe einer Goethe-Galerie kann sich von dieser Seite wohl nur des ungetheiltesten Beifalls unter allen Ständen der deutschen Nation erfreuen, deren großen Dichter sie zu verherrlichen bestimmt ist, und es kommt daher nur in Betracht, inwiefern der Künstler den Geist desselben, durch den Griffel verkörpert, würdig wiederzugeben im Stande ist. Sollten nicht schon Hrn. Julius Nisle's bisherige Leistungen, seine Zeichnungen zu Hebels allemannischen, zu Uhlands Gedichten und zu Schillers Werken, welche sowohl durch die Zeitschrift Europa, als durch Einzelausgaben dem Publicum bekannt geworden sind, genügen, die schönsten Erwartungen von dem Unternehmen zu rechtfertigen, so hat er sich selbst das beredteste Zeugniß für seinen Beruf durch die vorliegenden Blätter der Goethe-Galerie ausgestellt. Der Beschauer derselben, von der meisterhaften Conception hingerissen, wird jedes empfehlende Wort hier überflüssig erachten; so wie auch nicht minder die außerordentliche Sauberkeit und Klarheit des Stichs alle Ansprüche befriedigen werden, sind diese anziehenden Darstellungen sich selbst die beste Empfehlung.

Somit glauben wir uns nicht zu irren, wenn wir allen Freunden der unvergleichlichen Dichtungen Goethe's eine willkommene Gabe bieten; groß ist die Zahl seiner Verehrer unter allen Ständen, und wen das Beste erfreuen mochte, der wird auch nicht gerne unsere Goethe-Galerie entbehren. Daß ihr Besitz allen Vermögens-Classen möglich werde, dazu haben wir durch höchste Wohlfeilheit des Preises beigetragen, indem wir denselben auf nur 3 Kreuzer = 11 / 12 Sgr. = 3 / 4 gGr. preuß. per Blatt für die Abnehmer der ganzen Sammlung festgesetzt haben ein Preis, für welchen das Unglaubliche geleistet wird, aber auch in gewisser Voraussicht eines außerordentlich großen Absatzes nur geleistet werden kann.

Für die Abnehmer einzelner Serien, z. B. zu den Gedichten, zum Faust u. s. w., von welchen wir später Einzel-Ausgaben veranstalten werden, wird der Preis um den dritten Theil erhöht, also zu 4 Kreuzer = 1 1 / 4 Sgr. = 1 gGr. preuß. per Blatt berechnet werden, welcher Preis auch nach Vollendung des Ganzen eintreten wird.

Ein Portrait Goethe's, das einzige, welches von ihm aus seinem jüngern Mannesalter, dem Alter der schaffenden Kraft, vorhanden ist, und somit ein überwiegendes Interesse über alle vorhandenen Portraits des Greises Goethe hat, gemalt von May im Jahr 1779, wird die Goethe-Galerie in höchst vollendetem Stahlstiche schmücken, und mit 12 Kreuzern = 3 3 / 4 Sgr. = 3 gGr. preuß. berechnet werden.

Mit den Vorbereitungen zu unserem Unternehmen schon seit längerer Zeit beschäftigt, können wir im Laufe dieses Jahres das Erscheinen von ungefähr einhundert Stahlstichen in Aussicht stellen, welche zusammen nur 5 fl. oder 3 1 / 8 Thlr. preuß. kosten werden und in Heften zu 12 Blättern in passenden Zwischenräumen aufeinander folgen sollen.

Stuttgart, im März 1840

Literatur-Comptoir.

Im Laufe des Jahres 1840erscheinen ungefähr 100 Stahlstiche, .... zusammen für 5 fl. oder 3 3 / 8 Thlr. preuß.

[1493]

Im Verlage der A. Ambrosi'schen Buchhandlung in Passau ist so eben erschienen und in allen guten Buchhandlungen zu haben, in Augsburg in der M. Rieger'schen Buchhandlung und Lampart u. Comp., in Wien bei Mösle u. Braumüller, Köln bei Du Mont-Schauberg etc.:

Das erste Jahrhundert der englischen Kirche, oder Einführung und Befestigung des Christenthums bei den Angelsachsen in Britannien, von Dr. Karl Schrödl, Prof. am königl. Lyceum zu Passau.

23 Bogen. gr. 8. Preis 1 Rthlr. 8 gGr. oder 2 fl. 15 kr. rhn.

Dieses Quellenwerk, das zwar ein in sich geschlossenes Ganzes bildet, jedoch in Beziehung zur Bekehrungsgeschichte der gesammten germanischen Welt steht, deren Bearbeitung sich der Verfasser zur Lebensaufgabe gesetzt hat, verdient wegen seines interessanten, belehrenden und erbauenden Inhaltes die Aufmerksamkeit nicht bloß der Theologen und Geschichtsfreunde, sondern überhaupt aller gebildeten Christen.

Passau, im März 1840

Ambrosius Ambrosi.

[4399-4414]

Der Gasthof zur Königin von England, der Schiffbrücke vis-à-vis in Pesth, erfreut sich seit dessen Eröffnung des Besuches hoher ausgezeichneter Gäste.

Allen resp. Reisenden empfehle ich mein Haus mit der aufrichtigsten Versicherung, daß ich es mir zur strengsten Pflicht mache, mir durch Billigkeit und Zuvorkommen in jeder Hinsicht das Vertrauen, fernern Besuch und weitere Anempfehlung zuzusichern.

Joh. Bartl.

[1357]

Neue Schriften über Italien.

So eben erschienen in meinem Verlage nachstehende Schriften, die durch alle Buchhandlungen des In - und Auslandes bezogen werden können:

Hahn-Hahn, Ida, Gräfin, Jenseits der Berge. Zwei Theile. 8. Geh. 3 Thlr. 12 gr.

Eine anziehende, mit Poesien und Erzählungen untermischte Beschreibung einer Reise der Verfasserin nach Italien.

Raumer, Friedr. v., Italien. Beiträge zur Kenntniß dieses Landes. Zwei Theile. Gr. 12. geh. 4 Thlr.

In diesem Werke legt der berühmte Verfasser die Resultate seiner Beobachtungen über ein Land nieder, das er durch wiederholten Aufenthalt schon früher kannte, im Jahre 1839 aber unter den günstigsten Verhältnissen aufs neue besuchte.

Römische Briefe von einem Florentiner. 1837-38. Zwei Theile. gr. 12. geh. 4 Thlr. 12 gr.

Der Verfasser schildert in diesem Werke in geschmackvoller, eben so belehrender als unterhaltender Darstellung das neue Rom in seinen öffentlichen Zuständen, wie sie in den Formen des Hofhalts und der Administration, in den Finanzen, dem Handel, der Industrie, dem Ackerbau, den Wohlthätigkeits - und Bildungsanstalten sich zeigen, in seinen geselligen Verhältnissen, seinen Festen und seiner äußern Erscheinung, in den Erzeugnissen der neuern Litteratur und Kunst. Das Werk wird für jeden, der Rom auf längere oder kürzere Zeit besucht, unentbehrlich seyn, da wir kein ähnliches in der Litteratur besitzen.

Leipzig, im März 1840

F. A. Brockhaus.

[101]

In der Unterzeichneten ist erschienen und in allen Buchhandlungen Deutschlands zu haben:

Geschichte der Glasmalerei in Deutschland und den Niederlanden, Frankreich, England, der Schweiz, Italien und Spanien, von ihrem Ursprung bis auf die neueste Zeit.

Von M. A. Gessert, Rechtsgelehrten.

gr. 8. Preis 2 fl. 42 kr. oder 1 Rthlr. 16 gr.

Diese Geschichte der Glasmalerei ist die erste selbstständige und erschöpfende Bearbeitung dieses kunstgeschichtlichen Stoffs, denn das Wenige, was Levieil in seiner Art de la peinture sur verre über deren Geschichtliches schrieb, betrifft lediglich Frankreich und die Niederlande, erstreckt sich kaum auf die drei älteren Perioden dieser Kunst, und ist, wie mehr oder minder alles seither über Glasmalerei Geschriebene, seiner historischen, technischen und sonstigen Irrthümer oder Entstellungen wegen nur mit äußerster Vorsicht zu gebrauchen. Gegenwärtige geschichtliche Darstellung hingegen erfaßt auch die Glasmalerei in Deutschland, England, der Schweiz, Italien und Spanien, kurz allen Ländern, wo sie je Pflege gefunden und ist nun eine Periode, gerade die wichtigste, die ihres neuerlichen Aufschwungs, reicher. Wie weit aber der Hr. Verf., indem er dem Bekannten Neues hinzugefügt, jenes gesichtet, zurecht gesetzt und verständlicht, dieses aber in gebührenden Zusammenhang mit jenem gebracht, kurz das erreicht, was zu erreichen galt, wird der Leser auch ohne Fürwort, welchem der Erfahrene ohnehin nicht zu viel traut, ermessen.

Stuttgart und Tübingen.

J. G. Cotta'sche Buchhandlung.

About this transcription

TextAllgemeine Zeitung
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Extent16 images; 16609 tokens; 5298 types; 116948 characters
Responsibility Alexander Geyken, ed.; Susanne Haaf, ed.; Bryan Jurish, ed.; Matthias Boenig, ed.; Christian Thomas, ed.; Frank Wiegand, ed.

Deutsches TextarchivNote: Bereitstellung der Texttranskription.Note: Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.2016-06-28T11:37:15Z Matthias BoenigNote: Bearbeitung der digitalen Edition.2016-06-28T11:37:15Z CLARIN-DNote: Langfristige Bereitstellung der DTA-Ausgabe

EditionVollständige digitalisierte Ausgabe.

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Bibliographic informationAllgemeine Zeitung Nr. 120. 29. April 1840 . Augsburg1840.

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Bibliothek der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften DWB 1996/32

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Fraktur

LanguageGerman
ClassificationZeitung; ready; augsburgerallgemeine

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Editorial principles

Bogensignaturen: gekennzeichnet; Druckfehler: keine Angabe; fremdsprachliches Material: gekennzeichnet; Geminations-/Abkürzungsstriche: keine Angabe; Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): wie Vorlage; i/j in Fraktur: Lautwert transkribiert; I/J in Fraktur: Lautwert transkribiert; Kolumnentitel: gekennzeichnet; Kustoden: gekennzeichnet; langes s (ſ): als s transkribiert; Normalisierungen: keine Angabe; rundes r (ꝛ): als r/et transkribiert; Seitenumbrüche markiert: ja; Silbentrennung: aufgelöst; u/v bzw. U/V: Lautwert transkribiert; Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert; Vollständigkeit: teilweise erfasst; Zeichensetzung: wie Vorlage; Zeilenumbrüche markiert: nein;

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ShelfmarkDWB 1996/32
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