PRIMS Full-text transcription (HTML)
0045
Beilage zu Nr. 10 der Neuen Rhein. Zeitung.
Samstag, 10. Juni 1848.

Amtliche Nachrichten.

Bekanntmachung.

Die Haupt-Seehandlungs-Kasse ist zur Bequemlichkeit des Publikums autorisirt worden, die in Gemäßheit des Allerhöchsten Erlasses vom 25. April c. (Gesetzsammlung Nr. 19) und der Bekanntmachung des Herrn Finanz-Ministers vom 27. desselben Monats, zur Bestreitung der Staats-Bedürfnisse eingehenden freiwilligen Beiträge in ihrem Geschäfts-Lokale, Jägerstraße Nr. 21, in den Vormittagsstunden von 9-1 Uhr gegen vorläufige Bescheinigungen in Empfang zu nehmen und demnächst an die Kasse der Königlichen Haupt-Verwaltung der Staatsschulden abzuführen, auch zu seiner Zeit die Aushändigung der Verbriefungen an die Einzahler zu bewirken, wodurch wir das Publikum hiermit in Kenntniß setzen.

Berlin, 7. Juni 1848.

General-Direktion der Seehandlungs-Societät.

Kayser. Bloch. Wentzel.

Monats-Uebersicht der preußischen Bank. Gemäß §. 99 der Bank-Ordnung vom 5. Oktober 1846.

Frankfurt. Entwurf zu einem Programm des linken Centrums.

A. Formelle Grundsätze.

Das linke Centrum wird fest an seinen proclamirten Grundsätzen halten, es wird aber bei der Durchführung derselben mit der unserer hohen Stellung geziemenden Würde und Besonnenheit verfahren und so viel als möglich alles vermeiden, was nach einer oder der andern Seite verletzen könnte; namentlich wird es sich nie dazu hergeben, eine Minorität zu despotisiren, es wird im Gegentheil den andern Parteien und besonders den Minoritenten jede Concession machen, die sich mit seinem Princip verträgt. Was die Ordnung, resp. Aufeinanderfolge der Verhandlungen betrifft, so wird es seine Aufgabe, eine deutsche Reichsverfassung zu entwerfen und festzustellen streng in's Auge fassen und diese vor allem zu lösen suchen; es wird daher die Besprechung von andern Fragen, wenn sie nicht von allgemeiner Wichtigkeit und besonderer Dringlichkeit sind, vorläufig nicht zugeben, und selbst bei den die Reichsverfassung betreffenden Fragen wird es sich an die einmal angenommene Ordnung halten.

B. Materielle Grundsätze.

Deutschland bildet einen Bundesstaat mit constitutionell-monarchischer Verfassung mit folgenden Volksrechten und Institutionen.

1. Die Volksrechte. Das linke Centrum ist der Ansicht, daß vor allem die Rechte des deutschen Volks berathen und votirt werden müssen. Zu diesen Rechten gehört auch, daß allen im deutschen Bund lebenden nicht deutschen Volksstämmen ihre Sprache und die damit zusammenhängenden Institutionen geschützt werden. Das linke Centrum wird übrigens Institutionen nicht mit Rechten verwechseln.

2. Die gesetzgebende Gewalt. Die gesetzgebende Gewalt geht vom Volke aus und wird zunächst von dessen Vertretern ausgeübt. Zum Volke im weitern Sinne zählen wir aber auch die Fürsten, und wir räumen ihnen aus Gründen der Staatsweisheit und zum Behuf der Stabilität, sohin auch im Interesse der Freiheit einen entsprechenden Antheil an der gesetzgebenden Gewalt ein. Dieser Grundsatz muß sich schon bei dem Gange der Geschäfte der constituirenden Versammlung geltend machen. Wir wünschen, daß die von der konstituirenden Versammlung votirte, respective angenommene Reichs-Verfassung den einzelnen Staaten, respective den Fürsten und Landständen, zur Annahme vorgelegt werde, damit diese Verfassung nicht als ein von uns ausgehendes absolutes Dictat erscheine, sondern auf dem Wege der Uebereinkunft, zu Stande komme, und so nicht bloße factische, sondern auch unbestreitbare rechtliche Gültigkeit habe. Wir wollen dieses im Interesse der Freiheit, weil bei diesem Vorgange jedem Reactionsgelüste der Vorwand genommen wird, die Reichsverfassung über kurz oder lang als eine aufgezwungene zu verleugnen. Damit wollen wir aber nicht den einzelnen Staaten das Recht einräumen, die Reichsverfassung Artikel für Artikel noch einmal zu berathen und nach Belieben zu votiren, respective die Abänderung mißliebiger Artikel zu fordern, denn auf solche Weise würden wir, bei den bestehenden Meinungsverschiedenheiten unter den verschiedenen Staaten nie zu einer Vereinigung über unsere Reichsverfassung kommen. Dagegen müssen wir den Staaten das Recht einräumen, auf Abänderung solcher Artikel der Reichsverfassung anzutragen, welche mit bestehenden, und nicht zu beseitigenden Verhältnissen in diesem oder jenem Staate unverträglich sein sollten. Jedenfalls wäre es wünschenswerth, daß jede deutsche Regierung einen oder zwei Gesandten mit den entsprechenden Instructionen in die Nationalversammlung senden wolle, welche hier eine Art Ministerbank bilden und die Versammlung auf die Wünsche und Bedürfnisse der einzelnen Staaten aufmerksam machen. Auf diese Art würden wir am schnellsten zu einer Verfassung kommen, welche einerseits den gerechten Forderungen des Volks entspricht, und anderseits von den Regierungen und Volksstämmen angenommen werden kann. Was nun die gesetzgebende Gewalt in der deutschen Reichsverfassung betrifft, so wollen wir 1) eine Volkskammer zusammengesetzt aus den auf 5 Jahre gewählten Vertretern des Volks. Die Basis ihrer Wahlen muß eine breite seyn, ohne Census der Wähler und Wählbaren. Die Wahl selbst dürfte zur Zeit noch eine indirekte sein, weil sich bei weitem die meisten Stimmen in Deutschland für diesen Wahlmodus ausgesprochen haben, der allerdings viel für sich hat. Zweitens. Einen Senat oder eine Staatenkammer. Während das gesammte deutsche Volk ohne Rücksicht auf die einzelnen deutschen Staaten von der Volkskammer vertreten wird, werden die einzelnen Staaten und deren Regierungen durch den Senat vertreten. Diese Kammer besteht aus den Gesandten der einzelnen Staaten, wobei aber nicht außer Acht gelassen werden darf, daß diese Beschickung durch verantwortliche Minister ausgeführt wird. Beide Kammern haben gleiche Rechte in der Gesetzgebung und jede derselben kann die Initiative ergreifen. Rechtsgültige Gesetze entstehen nur durch ihre Zusammenstimmung. Das Reichsoberhaupt als solches hat keinen Antheil an der gesetzgebenden Gewalt, ist dasselbe aber ein regierender Fürst, so ist seine Regierung des einzelnen Staates im Senat vertreten. Das Reichsoberhaupt kann übrigens Gesetzes-Entwürfe den Kammern vorlegen. Reine Geldfragen wie Steuren und dergleichen werden ausschließig von der Volkskammer, sohin ohne Betheiligung des Senats erledigt. Beide Kammern zusammen bilden den Reichstag, welcher jährlich zu einer bestimmten Zeit zusammentreten muß.

3. Die ausübende Gewalt. An der Spitze der ausübenden Gewalt steht ein unverantwortliches Oberhaupt, über dessen Persönlichkeit, Titel und Wahl eine positive Bestimmung zur Zeit nicht vorgelegt werden kann; nur darüber sind wir einig, daß wir weder für einen erblichen noch für einen Wahlkaiser stimmen. Das unverantwortliche Reichsoberhaupt hat ganz die Stellung und die Befugnisse eines konstitutionellen Monarchen. Ihm zur Seite steht ein Staatsraths, zusammengesetzt aus 12 Mitgliedern des Senats und 12 Mitgliedern der Volkskammer. Diese Mitglieder des Staatsraths werden von ihren entsprechenden Kammern gewählt. Ohne Zustimmung des Staatsraths können keine wichtigen durch das Gesetz nicht vorgesehene Regierungshandlungen vorgenommen werden, wie z. B. der provisorische Abschluß von Verträgen mit andern Staaten, Kriegserklärungen, Friedensschlüsse etc. Die Regierungsgeschäfte selbst werden ausgeführt durch ein verantwortliches Ministerium mit einem Reichskanzler an der Spitze. Ohne die Unterschrift des Kanzlers und des entsprechenden Ministers darf kein Befehl vollzogen werden. Das Ministerium ist beiden Kammern verantwortlich und kann von jeder angeklagt werden. Die Anklagen werden vom obersten Gerichtshof des Reichs in öffentlicher Sitzung geprüft und abgeurtheilt. Der oberste Gerichtshof des Reichs bildet eine unabhängige Korporation, die sich ihr Direktorium selbst wählt. Seine erste Konstituirung geschieht so, daß die eine Hälfte seiner Mitglieder von der ersten, die andere Hälfte von der zweiten Kammer gewählt wird. Bei spätern Vakaturen schlägt der Gerichtshof jedesmal nach unbeschränkter Wahl drei Kandidaten vor, aus welchen abwechselnd die erste und zweite Kammer das neue Mitglied dieses Gerichtshofs wählt. Beide Kammern in Uebereinstimmuag können den Gerichtshof auflösen und neu konstituiren. Dieser Gerichtshof hat die Streitigkeiten zwischen den einzelnen Regierungen und Staaten zu schlichten, die Anklagen gegen die Minister abzuurtheilen etc.

4. Verhältniß der Reichsverfassung zu denen der einzelnen Staaten. Jeder einzelne Staat verbleibt in seiner Integrität, in soweit sich dieselbe mit dem Ganzen verträgt. Jeder einzelne Staat kann seine Institutionen nach seinen Bedürfnissen ordnen, nur dürfen sie nicht mit der Reichsverfassung im Widerspruch stehen.

Wenn der Verlauf der Ereignisse und der Berathung der Nationalversammlung irgend eine Abweichung von den oben aufgestellten Grundsätzen nöthig machen sollte, so kann auf eine solche Abweichung von den Mitgliedern des linken Centrums erst nach einer vorgängigen Berathung mit ihrer Partei eingegangen werden.

Die preußische Klassen-Lotterie.

(Eingesandt.)

Nach dem Plane zur 98. königl. preuß. Klassen-Lotterie besteht die 98. preuß. Klassen-Lotterie aus 85.000 Loosen zu 45 Thaler Einsatz in Friedrichsd'or zu 5 Thaler mit 35,000 in 4 Klassen vertheilten Gewinne und 15,000 Freiloosen.

Diese 85,000 Loosen kommen vor der ersten Ziehung in das Ziehungsrad, und es werden in jeder Klasse nur so viele Nummern der Loose gezogen, als im gegenüberstehenden Glücksrade planmäßig Gewinne vorhanden sind.

Die 15,000 Nummern zu Freiloosen, welche die General-Lotterie-Direktion, aus den bestehenden 85,000 Nummern, nach ihrem Gutdüncken aussucht resp. wählt, werden von derselben zur 2., 3. und 4. Klasse zurückgehalten. Dann werden auch noch in der 3. Klasse 12 1 / 2 Prozent vom Betrage sämmtlicher Freiloose mit 22,500 Thaler in Abzug gebracht.

Es ist demnach vorerst die Frage, auf welche Weise die Gewinne, welche zufällig auf diese zurückgehaltenen

15,000 Loosen in der ersten Ziehung,

10,000 Loosen in der zweiten Ziehung,

6000 Loosen in der dritten Ziehung

fallen, vertheilt werden? Und ebenso warum in der 3. Klasse der Abzug von 22,500 Thaler gemacht wird? Bis heute ist dem Publikum hierüber nichts bekannt geworden, es steht daher zu vermuthen, daß die General-Lotterie-Direktion diese, als eine gute Prise in ihre Tasche gesteckt hat, ungeachtet daß sie durchaus keine Verantwortlichkeit sowohl für das eine wie für die zurückgehaltenen Freiloose übernimmt, indem nach § 6 des Lotterieplans, für jedes in den 3 ersten Klassen herausgekommene Loos, der Spieler, außer dem planmäßigen Gewinnbetrag, noch ein für die nachfolgende Klasse einsatzfreies Loos erhält, wofür jedoch die Einsätze der schon gezogenen Klassen, und zwar zur

2. Klasse mit 10 Thaler,

3. Klasse mit 20 Thaler, und zur

4. Klasse mit 30 Thaler in Gold

nebst Schreibgebühren in Silbergeld nachbezahlt, und letztere auch für die Klasse, worauf das Freiloos lautet, mit entrichtet werden müssen.

Auch die Einforderung der Freiloose muß bis 3 Tage vor Anfang der nächsten Klasse, wie bei den Erneuerungsloosen, bei Verlust des weiteren Anrechts geschehen.

Daß die General-Lotterie-Direktion bei den Bekanntmachungen, der in den 3 ersten Klassen herausgekommenen Gewinns-Nummern, die Orte wohin die Hauptgewinne bis zu 200 Thaler gefallen sind, nicht zugleich bekannt macht und dieses nur bei der letzten Klasse, nämlich der 4. Klasse, wo sie keine Freiloose mehr in Händen hat, geschieht, ist leicht begreiflich, indem in dem Falle, wenn sie dieses mittheilte, alsdann auch dem Publikum bekannt würde, welche bedeutende Summe auf die von der General-Lotterie-Direktion noch in Händen habenden Freiloose gefallen waren.

Bei der letzten Klasse, wo alle Freiloose ausgegeben, kann sie diesen frei und offen dem Publikum mittheilen.

Nach §. 10. des Lotterie-Plans, werden von allen Gewinnen 121 / 2 Prozent für die General-Lotterie-Kassa und 31 / 3 Prozent in Gold, für die Einnehmer in Abzug gebracht. Die General-Lotterie-Kassa erhält daher, da die Lotterie wie bekannt zweimal in einem Jahre gezogen wird, alle 4 Jahre den ganzen Einsatz einer Ziehung mithin eine Summe von 3,470,000 Thaler in Friedrichsd'or zu 5 Thaler geschrieben: Drei Millionen, vierhundert, siebenzig Tausend Thaler preußisch Courant in Gold!!!

Dieses macht in einem Jahre eine Summe von 867,500 Thaler

ferner: 22500 Thlr.

ferner: 22500 Thlr.

45,000

Thaler für die in den beiden halben Jahren in der 3. Klasse abgezogenen 121 / 2 Prozent der Freiloose.

In einem Jahr Thaler 912,500 in Gold ausser den Gewinnen welche auf die reservirten 15000 Freiloose fallen, so wie ausser den Zinsen welche die Direction aus den längstbezahlten Einsätzen bis zur letzten Ziehung und bis zum Bezahlstage der Gewinne erhält.

Wenn man nun diese Abzüge gegen die Gesammt-Gewinne der 3 ersten Klassen vergleicht so ergibt sich

1. Gewinne der ersten Klasse abzüglich der 4000 Freilose Thlr. 97500

2. Gewinne der zweiten Klasse abzüglich der 5000 Freilose Thlr. 178000

3. Gewinne der dritten Klasse abzüglich der 6000 Freilose Thlr.

so wie abzüglich der 12 1 / 2 Prozent vom Betrage sämmtl. Freil. Thlr. 282000

Summa der Gewinne der 3 ersten Klassen Thaler 557500

Hieraus stellt sich ganz klar, daß die General-Lotterie-Klasse in einem Jahre ohngefähr noch einmal so viel erhält, wie die sämmtlichen Gewinne der 3 ersten Klassen einer Lotterie betragen.

Die Lotterie-Direction zieht nämlich in einem Jahre den Spielern für sich ab Thaler 912,500.

Dagegen können die Spieler in den 3 ersten Klassen einer Ziehung nur gewinnen Thaler 557,500.

Wir wollen jetzt einmal beleuchten, wie viel den Spielern von den bei einer Klassen-Lotterie bezahlten Thlr. 3,470,000 und Thlr. 50,000 Schreibgebühr für die Einnehmer abzüglich aber Kosten etc. noch Netto übrig bleiben.

Für die Lotterie-Direction werden in Abzug gebracht:

1. 12 1 / 2 Prozent vom Betrage sämmtlicher Freiloose Thlr. 22,500

2. 12 1 / 2 Prozent vom Betrage der Gewinne nämlich von

3,267500 Thlr. abzüglich obiger 22500 Thlr.

408437. 15

Für die Lotterie Einnehmer 3 1 / 3 Prozent vom Betrage der Gewinne 108916. 20 ferner erhalten die Lotterie Einnehmer 20 Sgr. Schreibgebühren per Loos; 85000 Loose à 20 Sgr. Thlr. 56666. 20 Sgr. in Silber oder Thlr 50000 in Gold.

**Neuß, 8. Juni.

In der ersten Sitzung des hiesigen demokratischen Klubs wurde folgende Adresse an die Versammlung der Volksvertreter zu Berlin beschlossen und bereits mit vielen Unterschriften bedeckt, welche in den ersten Tagen abgehen wird:

Hohe Versammlung!

Nachdem uns der König in jenen ewig denkwürdigen Tagen des März eine auf breitester Grundlage basirte Konstitution verheißen hatte, durften wir erwarten, daß diese Verheißung recht bald in Erfüllung gehen werde. Obschon das jetzige Ministerium, trotz aller vom Volke gemachten Protestationen, durch die Einberufung des sogenannten Vereinigten Landtags, durch Erlaß eines Wahlgesetzes mit indirekten Wahlen, durch die Zurückberufung des Prinzen von Preußen schon hinlänglich bekundet hatte, daß es seine Stellung nicht begreife, so glaubten und hofften wir dennoch, daß es bei Erlaß des Konstitutionsentwurfs endlich über alle äußern Rücksichten hinwegsehen, sich auf die Höhe seines Standpunktes stellen und dem Volke eine Verfassung vorlegen werde, die es unzweifelhaft neben die freiesten Nationen der Erde in eine Linie stellen werde.

Wir haben uns aber aufs schmerzlichste getäuscht gefunden. Der vorgelegte Gesetzentwurf entspricht den gerechten Ansprüchen des Volkes in keiner Weise, doch enthalten wir uns, die einzelnen Bestimmungen desselben einer Kritik zu unterwerfen, da dies bereits durch die in der Presse sich kundgebende öffentliche Meinung hinlänglich geschehen ist und noch täglich geschieht, und erlauben uns, Eine hohe Versammlung aus zwei Gründen um unbedingte Verwerfung dieses Machwerkes aufs dringendste zu ersuchen, ohne sich auf eine zeitraubende Diskussion desselben einzulassen. Der erste dieser Gründe st der, daß es nicht möglich ist, ein starkes Gebäude aufzurichten, ohne ein dauerhaftes Fundament zu legen. Das Fundament einer guten Verfassung kann aber nur in der vollständigsten Anerkennung der Volks-Souverainetät bestehen. Da jedoch in dem vorgelegten Entwurfe dieses Grundprinzip durchaus fehlt, so würde das darauf, wenn auch mit einzelnen Abänderungen des ursprünglichen Bauplanes, errichtete Staatsgebäude fortwährend wanken und beim ersten Stoße vollständig zusammenbrechen. Der zweite unserer Gründe ist aber ein noch viel gewichtigerer: Der konstituirenden0046 Nationalversammlung in Frankfurt steht allein das Recht zu, eine für ganz Deutschland bindende Verfassung festzustellen. Wozu also eine preußiesche, eine baierische, eine hannoversche Verfassung? Die Regierung ist trotz der dagegen erhobenen reaktionären Zweifel verpflichtet, die Beschlüsse des Frankfurter Parlaments als konstituirend anzuerkennen, also hieße es die kostbare Zeit vergeuden, den Gesetzvorschlag des Ministeriums zu debattiren.

Verwenden Sie Ihre Kräfte lieber auf Erlaß von Gesetzen zur Abhülfe des speziell in Preußen herrschenden Nothstandes, auf Belebung des ganz darniederliegenden Handels und der Industrie und Sie werden sich den Dank des ganzen Landes sichern. Die eigentliche Verfassungsfrage aber ist, wi gesagt, lediglich Sache des Frankfurter Parlamentes und wird hoffentlich bald zum Ruhm und zur Ehre der ganzen Nation gelöst werden.

Die unterzeichneten Bürger von Neuß sprechen daher das zuversichtliche Vertrauen aus, daß die hohe Versammlung Ihre Stellung erkennen und den Ihr vorgelegten reaktionären Verfassungs-Gesetzentwurf ohne Diskussion entschieden von sich weisen wird.

Neuß, den 6. Juni 1848.

Einer hohen Versammlung Ergebenste.

(Folgen die Unterschriften).

(Eingesandt.)

Der Einsender der Notiz über die in der Berliner Nationalversammlung waltende Reaktion in der zweiten Nummer der Neuen Rheinischen Zeitung hat den Herrn Vizepräsidenten Esser nicht für so reizbar gehalten, daß er über die unschuldige und harmlose Erwähnung seiner Person in einem öffentlichen Blatte so empfindlich werden könne. Worin soll die von ihm bebauptete Verdächtigung zu finden sein? In der Bemerkung, daß er nicht zur äußersten Linken gehöre, kann sie nicht liegen, indem er dies als eine Wahrheit selbst zugiebt und es daher hierüber keiner weitern Beweise, namentlich nicht der Hinweisung auf die stenographischen Protokolle bedarf. Als Kandidat eines Postens im Justizministerium, der selbstredend ein hoher ist, wurde aber Herr Esser nicht blos von seinen Freunden und Bekannten, sondern ziemlich allgemein, wenigstens hier in Köln bisher bezeichnet und zwar deshalb: 1) weil er früher, schon vor der Berliner Revolution, selbst verschiedentlich geäußert habe, daß er, wenn er ein Amt mit einem seinen Verhältnissen entsprechenden Einkommen erhalten könne, die Advokatur gerne daran gebe; 2) weil er großes Talent, viele Kenntnisse und überhaupt die Fähigkeit dazu besitzt und 3) weil er ein großer Freund und einer der wärmsten Vertheidiger des Camphausen'schen Ministeriums ist. Wie kann unter diesen Umstanden, deren Wahrheit Herr Esser selbst nicht wird bestreiten können, es als eine Verdächtigung angesehen werden, wenn man öffentlich dessen erwähnt, was seine Freunde unverholen von ihm aussprechen? Oder ist es blos Schein und Täuschung, daß Herr Esser, etwa sich selbst dessen unbewußt, auf Seiten des jetzigen Ministeriums steht und in der That vielmehr zu denjenigen gehört, die es für Verrath und Schimpf erklären, den Fahnenträgern dieses Ministeriums zugezählt zu werden? Ist dies nicht der Fall, so kann und darf er auch keine Beleidigung und Verdächtigung darin suchen, daß er als ein solcher bezeichnet wird, der nach einer Stellung strebt oder dazu herangezogen wird, in welcher er seine reichen Kräfte und sein großes Talent ausschließlich zum Wohle des Vaterlandes zu verwenden die Gelegenhrit findet. Daß endlich Herr Esser die in seinem Schreiben enthaltene lebhafte Schilderung der in der Berliner Nationalversammlung waltenden Reaktion jetzt öffentlich ganz von sich abweisen will, ist wirklich unbegreiflich und dies um so mehr, als man aus seiner Erwiderung in der gestrigen Zeitung nicht recht klar darüber wird, mit Rücksicht und im Hinblick auf welche Partei er dieses thut. Uebrigens ist Herr Esser allein im Stande, seine wahre Aeußerung über die Berliner Reaktion außer Zweifel zu stellen, nämlich dadurch, daß er den Besitzer seines Schreibens ermächtigt, den bezüglichen Inhalt desselben der Oeffentlichkeit zu übergeben.

Köln, den 8. Juni 1848.

Stettin.

Das Ergebniß der von hier nach Berlin gegangenen Deputation ist, nach einem von derselben aufgenommenen Protokoll, folgendes gewesen:

Die Deputation wurde durch unsere Deputirten, Herren Fretzdorf, Gierke und v. Puttkammer, bei dem Minister-Präsidenten Hrn. Camphausen eingeführt. Hr. Blankenfeld theilte ihm mit, daß wir als ein Organ der Stettiner Börse kämen, um ihm in deren großer Bedrängniß die Bitten und Hoffnungen derselben auszusprechen; er erklärte, daß dieselben in einer Adresse niedergelegt seien, und bat um Erlaubniß zur Verlesung derselben. Diese wurde ertheilt und Stahlberg verlas die Adresse. Nach Verlesung derselben sagte der Herr Minister:

Meine Herren, ich werde die Adresse dem Ministerrath an den dieselbe gerichtet ist vorlegen, ich muß mich in Betreff der gewünschten Auskunft auf dasjenige beziehen, was der Minister des Auswärtigen bereits in der National-Versammlung gesagt hat. Sie können überzeugt sein, daß wir vollkommen erkennen, wie sehr die Ostseeküste leidet, Sie haben unsere vollen Sympathien. Ihnen weitere Mittheilungen, als die vom Hrn. Minister des Auswärtigen gegebenen, zu machen, bin ich außer Stande.

Hr. Fretzdorf bemerkte dem Hrn. Minister, die Stimmung in Stettin sei eine sehr gereizte, die Lage der arbeitenden Klassen würde auch dort immer drückender, man müsse üble Folgen fürchten. Hr. Blankenfeld bestätigte dies und fügte hinzu, die Verstimmung des Handelsstandes, der den großten Theil seines mühselig erworbenen Vermögens bereits verloren habe und den Verlust des Restes sicher vor Augen sähe, wäre nur zu natürlich. Unsere Kommittenten erwarteten von uns Trost, wenigstens eine beruhigende Antwort, und wir bäten, uns etwas mehr als jene unbestimmte Erklärung des Ministers des Auswärtigen zu geben. Stahlberg fügte hinzu, Stettin, das von so herben Verlusten insbesondere heimgesucht, habe wohl einen gegründeten Anspruch auf eine speziellere Erklärung des Hrn. Ministers. Hr. Bachhusen schloß sich dieser dringenden Bitte an und bat, uns mitzutheilen: einmal die Gründe für den angeordneten Rückzug der Truppen aus Jütland, insbesondere aber die Garantieen für unsere Entschädigung von Seiten Dänemarks. Der Hr. Minister ging auch auf diese wiederholte spezielle Bitte nicht ein, er wiederholte:

daß die Ostsee insbesondere diese herben Verluste träfen, wäre die schmerzlichste Seite dieses hoffentlich sehr kurzen Krieges, er würde, wie schon gesagt, die Adresse seinen Kollegen vorlegen und sie würden so viel wie möglich dahin trachten, die Interessen der Ostsee zu wahren; er für seine Person könne nichts weiter thun, diese Angelegenheit ruhe in der Hand des deutschen Bundes, dessen angestrebte Einigkeit noch nicht erreicht sei.

Stahlberg suchte mit besonderer Hinweisung auf die großen Verluste der Stettiner Kaufmannschaft vor circa 40 Jahren, wo sie sich in ganz ähnlichem Unglück befunden hätte, dessen Wunden durch die regste Betriebsamkeit derselben kaum vernarbt seien, den Hrn. Minister wenigstens zu der Erklärung zu bewegen, daß bei einem etwaigen Friedenschlusse mindestens doch für unser wirklich verlorenes Eigenthum Ersatz geleistet werden müsse, (welche Bitte von Hrn. Bachhusen dringend unterstützt wurde) und endete mit der Bemerkung:

wir sind in einer verzweiflungsvollen Lage!

Hierauf erwiederte der Hr. Minister Camphausen:

Ich bin es in dieser Angelegenheit für jetzt auch, ich kann diese dreimal an mich gerichtete Frage nicht anders beantworten.

Und auf die schließliche Frage:

so müssen wir also ohne Trost von Ihnen scheiden?

erwiederte er:

wenn Sie in den von mir ausgesprochenen Sympathieen keinen Trost finden, dann leider!

Der Totaleindruck, den die Kommission aus dieser Unterredung mitnahm, war der: daß bei dem unverkennbar guten Willen des Ministers, jede Hülfe seinerseits, wenigstens augenblicklich, unmöglich zu sein scheint, insbesondere gewannen wir die Ueberzeugung, daß von einer Berücksichtigung des Sonderinteresses von Stettin, der Allgemeinheit gegenüber, gar nicht die Rede sein wird. Jede desfallsige, mehrfach versuchte Andeutung ließ der Minister unbeantwortet, er zeigte nur sein Mitgefühl für die Interessen der Ostseeküste im Allgemeinen.

Stettin, den 5. Juni 1848.

P. J. Stahlberg. Bachhusen.

Verhandlungen des Gemeinderathes zu Köln.

Der Gemeinderath nahm die, in der Sitzung vom 18. Februar d. J. begonnene, seitdem unterbrochene Begutachtung resp. Feststellung des Gemeinde Haushalts-Etats pro 1848 wieder auf und bestimmte, daß die Fortsetzung in der nächsten Sitzung am 9. d. M. folgen solle.

Eisenbahn-Aktien.

Druckfehler in Nr. 8 der N. Rhein. Zeitung.

Seite 1, Sp. 3, Zeile 22 von oben ist und zu streichen. S. 2, Sp. 1, Z. 46 v. oben lies zwischen den Worten einmal und Respektsbezeugung eine . Zeile 63 zwischen und hängt dann . Z. 20 v. unten st. die so ließ diese , statt Sicher l. Schön . Z. 16 v. u. zwischen ist angeblich lies ja . Z. 6. v. u. l. vor entgegengestellt die Forderung . Sp. 2, Z. 21 v. u. lies vor Einladung zur . Z. 14 v. u. st. ihm l. ihn. Sp. 3, Z 49, v. o. st. 3. Juni l. 5. Juni. Seite 3, Z. 27 v. o. l. Giuseppe Testi (da Trento) u. G. a Prato (da Rovereto).

Civilstand der Stadt Köln.

Geburten. 6. Juni. Kath., T. v. J. Kaiser, Steinhauer, Entenpfuhl. Hub. Jos., S. v. Tilmann Sülzen Bierbauer, Bollwerk. Johanna, T. v. Theod. Hinterberg, Kleiderm., Thurnmarkt. Marg. Joh. T. v. Wilh. Karl Weber, Tischler, Hochstr. Wilh. Friedr., S. v. Conrad Heinr. Becker, Schreiner, Karthäuserwall. Heinr., S. v. Wilh Theisen, Musiker, Sterneng. Kath., T. von Jakob Henser, Taglöhner, Eulengarteng. Maria Magdalena, T. v. Stephan Theisen, Kutscher, Severinstr. Kath., T. v. Peter Jos. Thelen, Handelsmann, Thürmchenswall. Anna Elis., T. v. Math. Kiersch, Auskultator, Lungengasse.

Sterbefälle. 6. Juni. Joh. Aug. Koch, 16 T. alt, gr. Brinkgasse. Franz Karl Theodor Meyer, Kaufmann, 27 J. alt, verh., Perlengraben. Marg. Steinbüchel, 3 Tage alt, Maximinstr.

Schiffahrts-Anzeige. Köln, 9. Juni 1848.

Angekommen: Joh. Budberg von Duisburg.

In Ladung: Nach Ruhrort bis Emmerich J. A. Orts; Nach Düsseldorf bis Mühlheim an der Ruhr C. Königsfeld; nach Andernach und Neuwied A. Boecking H. Schuhmacher nach Koblenz und der Mosel und Saar D. Schlagel; nach der Mosel, nach Trier und der Saar N. Bayer; nach Bingen J. B. Mundschenk; nach Mainz Anton Bender; nach dem Niedermain Fr. Schulz; nach dem Mittel - und Obermain C. W. Müller; nach Heilbronn Fr. Müssig; nach Kannstadt und Stuttgart Peter Kühnle; nach Worms und Mannheim M. Oberdahn.

Ferner: Nach Rotterdam Kapt. Peer, Köln Nr. 10.

Ferner: Nach Amsterdam Kapt. Coesen, Köln Nr. 2.

Wasserstand.

Köln, am 9. Juni Rheinhöhe 8′ 6″

Bekanntmachung.

Da der am 10. v. Mts. zum Stellvertreter des Abgeordneten zur deutschen Nationalversammlung in Frankfurt für die hiesige Stadt erwählte Herr Polizeidirektor Müller als Abgeordneter für den XVIII. Wahlbezirk erwählt worden, und diese Wahl angenommen hat, so wird am künftigen Mittwoch den 14. d. M., Morgens 8 Uhr, im Saale des Singvereins auf dem Stadthausplatz Nr. 5 zur Wahl eines andern Stellvertreters durch die betreffenden Wahlmänner geschritten werden, welchen des Endes besondere schriftliche Einladungen bereits zugegaugen sind.

Köln, am 8. Juni 1848.

Der Oberbürgermeister,

Steinberger.

Schöne Zimmer mit und ohne Möbel an einzelne Personen billig zu vermiethen. Wo sagt die Expedition.

Die so beliebten

Kirschen-Torten

sind täglich frisch zu 10 und 1 Sgr. das Stück zu haben, Schildergasse Nr. 49 und in meinen Nebengeschäften, Blindgasse und Cattenbug Nr. 12.

Franz Stollwerck, Hoflieferant.

Eis täglich in und außer dem Hause à Portion 4 Sgr. bei Franz Stollwerck, Hoflieferant.

Ein hohes dentsches Parlament zu Frankfurt wird dringend ersucht, einige fähige (preußische) Mitglieder der Linken an die Nationalversammlung in Berlin zu überlassen.

Sagte nicht ein berühmter englischer Minister:

Wenn ich keine Opposition hätte, so würde ich mir eine kaufen.

Ein ungewöhnlich großer Stör, den wir an 3. d. M. hier gefangen haben, ist noch lebend zu sehen bei

Gebr. Wattler am Thürmchen.

Neue Rheinische Zeitung.

Zufolge Beschluß der Versammlung der Aktionäre werden die zweiten 10 pCt. der Aktien vor dem 10. dieses Monats gegen Interims-Quittung eingezogen werden.

Die auswärtigen Herren Aktionäre werden höflichst ersucht, baldigst diese 10 pCt. oder 5 Thlr. per Aktie dem unterzeichneten Geranten, St. Agatha Nr. 12, per Post einzusenden, wo alsdann sofort die Zusendung der Interims-Quittung franco erfolgen wird.

Köln, 4. Juni 1848.

Der Gerant H. Korff.

Bürgerwehr zu Köln.

Bei der vorschreittnden Organisation der Bürgerwehr treten täglich Bedürfnisse hervor, deren Befriedigung nicht außer Acht gelassen werden darf, wenn das Institut als ein durchaus tüchtiges und seiner Bestimmung genügendes ausgebildet werden soll. Während bis dahin in manchen Fällen durch die städtische Verwaltung und in andern durch die bereitwilligsten Leistungen der Wehrmänner ausgeholfen worden ist, so erscheint es doch unerläßlich, auf die Bildung eines Fonds für die nothwendigsten Anschaffungen Bedacht zu nehmen, welche wir den einzelnen Wehrmännern nicht zumuthen können, von der Stadt aber in dem Augenblicke nicht verlangen mögen, wo dieselbe ihre Kräfte zur Linderung des Nothstandes und zur Beschäftigung der arbeitenden Klasse ungewöhnlich anstrengen muß. Wir glauben unter diesen Umständen einen zum Ziele führenden Weg einzuschlagen, wenn wir uns im Interesse des Bürgerwehr-Instituts vertrauensvoll an unsere Mitbürger wenden, und an Sie, die überall ihre Geneigtheit das Gemeinwohl nach Kräften zu unterstützen an den Tag gelegt haben, die dringende Bitte richten, uns durch freiwillige Beiträge zur Bildung einer Kasse behülflich zu sein, woraus wir die Ausgaben für nothwendige Ausrüstungs-Gegenstände bestreiten können, von welchen wir die Anschaffung von ledernen Gürteln und Taschen zur Mitführung der Munition heute als die dringendste bezeichnen. Wir hegen die zuversichtliche Erwartung, daß unsere Bitte eine um so geneigtere Aufnahme finden werde, als hiermit namentlich auch denjenigen unter unsern Mitbürgern, welche durch Alter, Krankheit oder andere Hinderungs-Gründe abgehalten werden, persönlich ihre Dienste dem Institute zu widmen, eine willkommene Gelegenheit gegeben wird, ihre Theilnahme an demselben zu bethätigen.

Wir bitten, die Beiträge den Kompagnie-Deputationen einhändigen zu wollen, welche die Einsammlung in den verschiedenen Distrikten übernommen haben, und desfallsige von dem Kommandanten unterzeichnete und paraphirte Einzeichnungs-Listen vorzulegen sich beehren werden.

Köln, den 8. Juni 1848.

Der Kommandant, die Bannerführer und Bürgerhauptleute der kölnischen Bürgerwehr.

Im Auftrage

v. Wittgenstein.

English newspapers in Brussels.

The Brussels Herald, established in 1827, is the only English newspaper in Belgium. It is published every Saturday. Price per quarter 5 francs, exclusive of postage out of Belgium. The Brussels Herald is an excellent medium for all advertisements addressed to English residents ont the continent and English travellers. Office: 13 Rue des Boiteux, Brussels.

Dem anonymen Verfasser, welcher in der Beilage der heutigen Köln. Zeitung für den Herrn Stadtbaumeister in die Schranken tritt, zur

Erwiderung, daß sein Inserat von Anfang bis zu Ende so viele absichtliche Mißdeutungen, Entstellungen, Verdächtigungen und Verdrehungen der Zwecke der Innungen enthält (welche Zwecke in dem Artikel i. d. B. z. N. 159 d. Köln. Ztg. klar und verständlich ausgesprochen sind), daß den unterzeichneten Innungen ein spezielles Eingehen darauf und ein Kampf gegen so unehrliche Waffen ganz überflüßig erscheint.

Man habe den Muth offen und ehrlich gegen uns aufzutreten, und wir werden jederzeit darzuthun bereit sein, daß wir nur das Wohl der Stadt und ihrer Bürger wollen.

Köln, den 9. Juni 1848.

Die provisorischen Vorstände der Innungen.

Da die Kölner Zeitung bereits ihr Blatt geschlossen, so wird obige Erwiderung erst Morgen in derselben erscheinen und werden wir von jetzt aber unsere Erwiderungen in beiden Zeitungen erscheinen lassen.

Bei M. Schloß in Köln, Sternengasse Nro. 27, sind folgende neuerschieneue Musikalien zu haben:

Dels, C., Deutsche Marsaillaise. Lied f. 1 Singst. m. Pfte. Preis 5 Sgr.

Franke, S., Schwarz-Roth-Gold. Lied f. 4 Männerstim. Preis 5 Sgr.

Noch ist Polen nicht verloren. Lied f. 1 Singstimme m. Pfte. und Guit. Preis 5 Sgr.

Otto, Jul., Sachsenlied, für 4 Männerstimmen. Preis 15 Sgr.

Seelmann, Schutz und Trutz. Den Brüdern in Schleswig-Holstein gewidmet. Lied f. 4 Männerstimmen. Preis 10 Sgr.

Das alte Nest.

Samstag den 10., Abends 8 Uhr, General-Versammlung bei Müller, Streitzeuggasse 53.

Anzeige.

Das Triersche Volksblatt, das mit dem Motto: Jeder arbeite, aber der Arbeit werde ihr verdienter Lohn und mit der Losung: Alles mit dem Volke, durch das Volk und für das Volk seit Ende April d. J. wöchentlich dreimal zu dem Abonnementsprese (vom 1. Mai bis Ende Juli) von 10 Silbergroschen, Postaufschlag 9 1 / 2 Sgr., erscheint und die politischen und socialen Interessen des Volkes in freier und verständlicher Sprache vertritt, kann bei allen Postämtern bestellt werden.

P. Ch. Sternberg, J. Schillinger,

Redakteur. Verleger.

Gasthof Friedrichshof.

Das in der Mitte der Stadt am Augustinerplatz gelegene, auf das bequemlichste eingerichtete Hotel, empfiehlt bestens J. Joos.

Logis und Frühstück à 16 Sgr. Diner mit Wein 17 Sgr. J. Joos.

Falliment von S. Roesen. Am Samstag den 10. I. M. Juni und an den folgenden Tagen, in den gewöhnlichen Vor - und Nachmittagsstunden, werden die zu der Fallitmasse von Severin Roesen gehörigen Porzellanwaaren, und zwar meist feine französische, theils noch weiße, theils schon bemalte und vergoldete Geschirre, als: Blumenvasen, Servicen, einzelne Tassen, Schüssel, Teller, Porzellan-Figuren und Gruppen, sodann mehrere große Glasglocken, Trinkgläser und Einsätze; ferner allerlei Malergeräthschaften und Hausmobilien, unter letztern mehrere vollständige gute Betten, Kommoden, Spiegel, Schränke, Oefen, eine große Fournaise, ein mahagonihölzerner Sekretair, ein Sopha; endlich eine mittelgroße Decimalwage nebst Gewicht, mehrere schöne Waarengestelle und eine große Ladentheke, in der auf dem Heumarkt sub Nr. 77 dahier gelegenen Wohnung des Falliten, gegen baare Zahlung öffentlich versteigert werden.

Echte westphälische Schinken in großer Auswahl, Höhle Nr. 28 (Ecke von St. Alban)

Theater.

Sonntag den 11. Juni,

Don Juan,

große Oper in zwei Aufzügen von Mozart.

  • Don Juan, Hr. Beck,
  • Donna Anna, Fräulein Weichselbaum,
  • Don Octavio, Hr. Grevenberg vom Hoftheater zu Oldenburg,
  • Leporello, Hr. Seebach,
als Gäste.

Der Gerant Korff. Druck von W. Clouth, St. Agatha Nro. 12.

About this transcription

TextNeue Rheinische Zeitung
Author[unknown]
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Responsibility Alexander Geyken, ed.; Susanne Haaf, ed.; Bryan Jurish, ed.; Matthias Boenig, ed.; Christian Thomas, ed.; Frank Wiegand, ed.

Marx-Engels-GesamtausgabeNote: Bereitstellung der Texttranskription.Note: Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.2017-03-20T13:08:10Z Jürgen HerresNote: Konvertierung TUSTEP nach XML2017-03-20T13:08:10Z Maria ErmakovaBenjamin Fiechter Susanne HaafFrank WiegandNote: Konvertierung XML nach DTA-Basisformat2017-03-20T13:08:10Z CLARIN-DNote: Langfristige Bereitstellung der DTA-Ausgabe

EditionVollständige digitalisierte Ausgabe.

About the source text

Bibliographic informationNeue Rheinische Zeitung Organ der Demokratie Nr. 10, Samstag, 10. Juni 1848. Beilage . ClouthKöln1848.

Identification

Russisches Staatsarchiv für sozio-politische Geschichte RGASPI, Moskau, f. 1, op. 1, d. 268http://rgaspi.org/

Physical description

Fraktur

LanguageGerman
ClassificationZeitung; ready; nrhz

Editorial statement

Editorial principles

Die angegebenen Seitenzahlen beziehen sich auf die Ausgabe: Neue Rheinische Zeitung. Organ der Demokratie. Bd. 1 (Nummer 1 bis Nummer 183) Köln, 1. Juni 1848 bis 31. Dezember 1848. Glashütten im Taunus, Verlag Detlev Auvermann KG 1973.

Publication information

Publisher
  • dta@bbaw.de
  • Deutsches Textarchiv
  • Berlin-Brandenburg Academy of Sciences and Humanities (BBAW)
  • Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften (BBAW)
  • Jägerstr. 22/23, 10117 BerlinGermany
ImprintBerlin 2019-12-10T11:19:31Z
Identifiers
Availability

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Holding LibraryRussisches Staatsarchiv für sozio-politische Geschichte
ShelfmarkRGASPI, Moskau, f. 1, op. 1, d. 268
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