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Die Einſicht der liberalen Mehrheit des Großen Rates hat den Ausbruch eines offenen Kulturkampfes verhindert; das ent - ſchiedene Auftreten des Oberhirten der Diözeſe hat dieſes Er - gebnis herbeigeführt. Ihm gebührt der Dank nicht nur des katholiſchen Volkes, deſſen religiöſe Freiheit er gegen die An - griffe der Kommiſſionsmehrheit vertheidigt hat, ſondern das ge - ſamte ſt. galliſche Volk iſt ihm zu Dank verpflichtet, weil er die Verheerungen eines religiöſen Kampfes von demſelben fern ge - halten hat. Das war eine ächt apoſtoliſche Tat, das Auftreten des Biſchofs von St. Gallen; ſeine ruhige und erhabene Sprache, dieſe ſcharfe Betonung der Rechte der kath. Kirche, die keiner ernſtlich zu widerlegen verſucht hat, und endlich die warme Vaterlandsliebe, die aus jeder Zeile ſeines Schreibens an den Großen Rat hervorgeht, haben ihre Wirkungen nicht verfehlen können. Jeder verſtändige Politiker mußte ſich ſagen, daß das katholiſche Volk, geführt von ſeinem von Gott geſetzten Ober - hirten, im Kampfe für das Organiſationsgeſetz unüberwindlich ſei und daß der Kulturkampf ſchließlich zum großen Schaden für die liberale Partei ſelbſt enden werde. Dieſes Schauſpiel, alle Katholiken eines Landes um ihren Biſchof geſchaart zu ſehen, im Kampfe für ihr heiliges Recht, iſt die ſchönſte Erſcheinung mitten in unſerem politiſchen und ſozialen Wirrwarr, und ſie verſöhnt einen mit andern widerlichen Erſcheinungen unſerer Tage. Welche Macht liegt im katholiſchen Volke, wenn ſie im Dienſt einer guten Sache ſteht, und wenn der richtige Führer dieſelbe lenkt! Mit den ſt. galliſchen Katholiken dürfen ſich alle Katholiken des Schweizerlandes freuen, daß der Auſturm der Kulturkämpfer ſo glücklich abgeſchlagen wurde. Das wäre ein böſer Anfang ge - weſen, wenn St. Gallen das Zeichen zum Kulturkampf gegeben hätte! Die radikale Partei der geſamten Schweiz befindet ſich im Zuſtande der Verwirrung und Auflöſung; die Führer wiſſen nicht wo aus und ein, und es werden gerade gegenwärtig ver - zweifelte Anſtrengungen gemacht, um die ziemlich auseinander gegangenen Bänder zu ſammeln und zu einigen. Ein Kultur - kampf wäre da gerade zur rechten Zeit gekommen.
Wenn wir uns freuen, daß der Große Rat auf die feinen Unterſcheidungen zwiſchen Katholiken, welche die Autorität des Biſchofs anerkennen, und ſolchen, welche es nicht tun, nicht ein - getreten iſt, ſo gereicht doch die ganze Geſchichte der Genehmigung der kath. Organiſation unſerem Lande zur Beſchämung. Es iſt traurig, daß unſere politiſchen Sitten noch nicht ſo weit gediehen ſind, daß der Staat auch ohne ſolche veraltete Einrichtungen, wie die ſogen. Oberaufſicht über die Konfeſſionen, glaubt aus - kommen zu können. Dieſe Polizeiſchnüffelei des Staates gegen - über der Kirche iſt eine der widerlichſten Erſcheinungen in der Schweiz. In Amerika, in England kümmert ſich der Staat nichts um die Organiſation der Konfeſſionen. Im Berliner Vertrag von 1878, welcher dem ruſſiſch - türkiſchen Kriege ein Ende machte und von allen Großmächten unterzeichnet iſt, ſteht aus - drücklich die Beſtimmung, daß die einzelnen Religionsgenoſſen - ſchaften in der Türkei und in den vom türkiſchen Joche befreiten Ländern, wie Bulgarien, Griechenland, Serbien, Rumänien und Montenegro, ihre Angelegenheiten vollſtändig ſelbſtändig, ohne irgendwelche Einmiſchung des Staates regeln können, daß namentlich der Verkehr zwiſchen den einzelnen kirchlichen Organen ein voll -ſtändig freier und ungehinderter ſet, alſo der Pfarrer kann mit dem Biſchof und dieſer mit dem Papſte in voller Freiheit verkehren. Im Jahre 1885 wurden durch die Berliner Konferenz ähnliche Beſtimmungen für ganz Afrika aufgeſtellt. Und die gleichen Staaten, welche für die Türkei und die Neger in Afrika ſolche wahrhaft freiheitliche Beſtimmungen aufſtellen, ſind daheim im bornierteſten Staatskirchentum befangen, und meinen, der Staat würde aus den Fugen gehen, wenn in ziviliſierten Staaten die gleichen Grundſätze über religiöſe Freiheit zur Geltung kommen würden, wie bei den Aſiaten und Afrikanern. Einſt wird wohl die Zeit kommen, wo dieſes morſche Gebäude des Staatskirchen - tums gänzlich zuſammenbrechen wird. Bis dahin wollen wir kämpfen, daß wir in der freien Schweiz in religiöſer Beziehung ſo frei werden wie die Neger und die Bulgaren.
Im Jahr 1890 ſind die Staatsausgaben der Kantone im Ganzen zu Fr. 80,178,000, die Einnahmen dagegen zu Fr. 79,152,000 angegeben, während letztere im Jahre 1870 erſt Fr. 47,416,000 und im Jahre 1850 gar nur 20,145,000 Franken, erſtere dagegen im Jahre 1870 nur Fr. 46,307,000 und im Jahre 1850 nur Fr. 19,857,000 betrugen. Im Jahre 1890 belief ſich die Belaſtung mit der Kantonsſtaatsſchuld per Kopf durchſchnittlich auf 27 Franken, während die Verſchuldung der Eidgenoſſenſchaft per Kopf 23 Franken ausmachte. Unter den Kantonen ſtehen mit der Schuldenlaſt obenan Baſelſtadt (Fr. 85 per Kopf), Genf 54, Bern 41, Zürich 33, Schaffhauſen 31, Waadt 28, Freiburg 27, Neuenburg 25, Glarus 23, Teſſin 22, Solothurn 21, dann folgen Uri 19, Graubünden 19, Zug 17, Aargau und Ridwalden 14, St. Gallen und Luzern 13, Thurgau und Baſelland 12, Wallis 11, Appenzell A. -Rh. 10, Obwalden 9, Schwyz 8, Appenzell I. -Rh. 7.
Während des letzten Halbjahres 1893 ſtudierten an den fünf ſchweizeriſchen Univerſitäten nicht weniger als 275 Frauen - zimmer, wozu noch 162 Zuhörerinnen kamen, alſo total 437 Perſonen weiblichen Geſchlechts. Und zwar hatte Baſel 3 ſtudierende Frauen, Bern 72, dazu 19 Zuhörerinnen. Genf 77 Studierende und 17 Zuhörerinnen, Zürich 111 Studierende und 31 Zuhörerinnen. Von all’ dieſen ſtudierten nur 5 die Rechte, die übrigen gehörten der mediziniſchen und philoſophi - ſchen Fakultät an. Von den 275 weiblichen Studenten waren charakteriſti - ſcher Weiſe nur 16 Schweizerinnen, dagegen 138 Ruſſinnen, 32 Schwed - innen, 25 Polinnen, 23 Deutſche, 19 Amerikanerinnen, 5 Rumänierinnen, je zwei Franzöſinnen, Engländerinnen und Bulgarinnen und je eine Dänin, Italienerin und Auſtralierin.
— Bern, 19. Jan. Aus dem Militärſchultableau pro 1894 ſeien für die 7. Armeediviſion folgende Kurſe erwähnt:
Schießſchulen in Wallenſtadt. Mannſchaft (Nachdienſt - pflichtige des Auszuges), Kadres vom 2. März, Mannſchaft vom 5. bis 21. März. Für neu ernannte Offizziere: Schule Nr. 1, Offiziere vom 27. März bis 25. April, Mannſchaft (Auszug) vom 3. bis 19. April. Nr. 2, Offiziere vom 1. bis 30. Juni, Mannſchaft (Auszug) vom 7. bis27. Juni. Nr. 3, Offiziere vom 4. Juli bis 2. Auguſt, Mannſchaft (Land - wehr) vom 17. bis 26. Juli. Nr. 4, Offiziere vom 8. Auguſt bis 6. Sept., Mannſchaft (Landwehr) vom 21. bis 30. Auguſt. Nr. 5, Offiziere vom 21. September bis 20. Oktober, Mannſchaft (Landwehr) vom 4. bis 13. Oktober.
Für Unteroffiziere der 7. Diviſion vom 21. Februar bis 22. März in St. Gallen.
Herbſtübungen des IV. Armeekorps (IV. und VIII. Diviſion) Die Truppen rücken am Schluſſe der Vorkurſe in die Linie. Beginn der Manöver am 6. September. Entlaſſung ſämtlicher Truppen am 14. September mit Ausnahme der beiden Ver - waltungskompagnien 4 und 8 mit den ihnen zugeteilten Train - abteilungen und dem Lazarettrain, welche am 15. September aus dem Dienſt treten. Uebungsgebiet: Schwyz-Uznach.
— Der definitive Text der Zollinitiative lautet: „ Der Bund hat den Kantonen vom Geſamtbetrag der Zölle alljährlich 2 Fr. per Kopf nach Maßgabe der durch die jeweilige letzte eidgen. Volkszählung er - mittelten Wohnbevölkerung zu verabfolgen. Dieſe Verfaſſungsbeſtimmung tritt zum erſtenmale in Wirkſamkeit für das Jahr 1894. “
— Das Begehren, es ſollen jährlich ſechs Millionen Franken von der Eidgenoſſenſchaft aus ihren Zolleinnahmen an die Kantone verteilt werden, damit letztere dieſelben für Armen - und Schulzwecke, gemeinnützige Anſtalten uſw. benützen, wird von radikalen Zeitungen als „ Beutezug der Kantone “be - zeichnet. Wir ſehen dieſe Benennung als eine freche Ver - unehrung des Volkswillens und als eine Ableugnung der be - rechtigten Anſprüche des Landes an. Die ſeit Jahren ſtark ver - mehrten Zölle werden aus den Taſchen des Volkes erhoben, welches die Laſten der Kantone und des Bundes tragen muß. Die erhöhten Zölle verteuern die Verkehrsartikel der verſchieden - ſten Art, welche eben das Volk aller Landesgegenden zu bezahlen hat. An ihre vergrößerten Laſten ſollen die Kantone auch etwas erhalten und nicht bloß zuſehen, wie der Bund unhaushälteriſch mit ſeinen Mitteln umgeht. Alle die Sorten von luxuriöſen Ausgaben für Bundespalaſt, Militär und unpraktiſche Neue - rungen, für Poſipaläſte, Geſandtſchaften, Reiſegelder u. a. m. ſind vielfach bekannt. Wir erinnern auch an folgendes: Im Jahre 1878 kaufte der Bund den Bernern das Poſtgebäude ab für Fr. 680,000, im Jahre 1886 den Inſelſpital, welcher abgebrochen werden mußte, für Fr. 750,000, anno 1889 den Bauplatz für das Telegraphengebäude für Fr. 187,000 und das Haus Nr. 12 in der Bundesgaſſe für Fr. 180,000. Die Stadt Bern erhielt alſo aus der Bundeskaſſe im ganzen Fr. 1,797,000. Und ſchon ſind wieder neue Kaufsverhandlungen mit der Stadt Bern im Gange. Der Platz für das Parla - mentsgebäude kommt allein lauf das anſtändige Sümmchen von Fr. 2,000,000, ſage zwei Millionen Franken zu ſtehen!
— In Sachen des Banknotenmonopols vernimmt der „ Bund “, daß der Vorſteher des eidgen. Finanzdepartemens dem Bundesrate eine reine Staatsbank vorſchlage.
Eine unerfreuliche Blüte am Baume der ſchrankenloſen Ehefreiheit wird wieder dem „ Bern. Tagbl. “aus dem Emmenthal gemeldet: „ Ein Ehepaar mit neun Kindern ließ ſich ſcheiden, da der Mann, ein notoriſcher Säufer, ſeine Familienpflichten arg vernachläſſigte und Frau und Kinder miß - handelte. Da beim Vater die Erziehung der Kinder gefährdet geweſen wäre, wurden dieſelben der Mutter zugeſprochen, erſterer aber zu einem Teil der Alimentationskoſten verurteilt. Bei gutem Willen wäre es ihm auch leicht geweſen, dieſen Beitrag zu leiſten, indem er guten Verdienſt hatte. Er zog es uber vor, ſich durch den Geldstag ſeinen Verpflichtungen zu entziehen. Die Mutter ſtarb inzwiſchen und die Gemeinde ſah ſich genötigt, für die Kinder zu ſorgen. Die vier jüngſten wurden in Hof - verpflegung gegeben. Während ſich dies alles abſpinnt, geht der pflichtvergeſſene Vater wieder auf Freiersfüßen. Seine Auserkorene iſt eine mit acht Kindern auf dem Notarmenetat ſtehende Perſon!
Ueber dieſes Kapitel ſchreibt die „ Z. Poſt “: Die Schweiz nimmt unter den Ländern der Seiden - induſtrie eine ſchöne Stellung ein und hat dieſelbe zu behaupten verſtanden, obgleich ihr eigener Konſum ein minimer iſt, und die Länder, nach welchen ſie, um lebensfähig zu bleiben, ex - portieren mußte, ſich mit Zollſchranken umgeben.
Die ſchweizeriſche Produktion ſeidener Gewebe erreicht jähr - lich 125 — 130 Millonen Fr., welche Summe durch die Geſchäfte in Zürich und Baſel hervorgebracht wird und etwa 60,000 Arbeiter beſchäftigt. Von dieſen beſuchen 27,819 Fabriken und man zählte 1891 in 67 Betrieben (44 mechaniſche) 7953 Stoff - weber; in 31 Betrieben (29 mechaniſche) 6090 Bandweber; in 25 Betrieben (alles mechaniſche) 6179 Spinner.
Zürich produziert etwa für 90,000,000 Fr. Seidenwaren und beſchäftigt vielleicht 35,000 Menſchen. Von ſeinen 27,000 Webſtühlen ſtehen 7000 in Fabriken mit mechaniſchem Betrieb, und 20,000 werden von Hand in den Häuſern der Dorfbe - wohnern mehrerer Kantone betrieben. Zürich machte ſich in dem 19. Jahrhundert nach Kraft zu nutze; ſeine 5000 Stühle zu Anfang dieſer Zeit vermehrte es auf 15,000 in den dreißiger und auf die 30,000 in den ſiebziger Jahren.
Letzten Sommer erkrankte während des Dienſtes in Thun der Hülfsinſtruktor Vogt. Derſelbe, in den Spital verbracht, ſtarb bald hernach, ſeine Frau mit ſechs unerzogenen Kindern in dürftigen Verhältniſſen zurücklaſſend. Eine auf Veranlaſſung von Oberſt Hebbel unter den ſchweize - riſchen Artillerie-Offizieren veranſtaltete Kollekte ergab nun, wie aus der Quittung in der „ Zeitſchrift für Artillerie und Genie “zu erſehen iſt, in kurzer Zeit die hübſche Summe von annähernd 5000 Fr., die zu Gunſten der Hinterlaſſenen des Verunglückten zinstragend angelegt wurde.
— Ein beherzigenswertes Wort ſchreibt Hr. Ständerat Wirz im „ Obwaldner Volksfreund:
„ Eine künſtliche Kluft zwiſchen der Urſchweiz und den Kalholiken in den proteſtantiſchen Kantonen wäre politiſch ebenſo gefährlich wie konfeſſionell verwerflich. Wir kämpfen für einen Glauben, ein Vaterland und eine Freiheit. Es war ſchon manch - mal gut nach hüben und drüben, wenn die Urſchweiz in mann - hafter Gemütsruhe ihre hiſtoriſche Eigenart bewahrte. Für die katholiſche Diaſpora kennt ſie ſtetsfort pflichtgemäß treue Sym - pathien, und nach unſerer Anſicht ſollte für die Diaſpora in der ganzen katholiſchen Schweiz noch viel mehr geleiſtet werden. Halten wir doch tatkräftig die Eintracht unter den Katholiken hoch! Wir müſſen ſtets als grundſätzliche Geſinnungsgenoſſen uns betrachten. Nur das verſchafft uns Kraft. “
— Regierungsratsverhandlungen vom 15. Januar.
Dem diesjährigen Faſtenmandat des hochwſt. Herrn Biſchof Augu - ſtinus über den Kirchengeſang wird das hoheitliche Plazet erteilt.
An eine vom Regierungsrat des Kantons Zürich auf Samſtag den 27. Januar einberufene Konferenz von Abgeordneten der Kantonalregie - rungen von Zürich, Schaffhauſen, Thurgau, Aargau und St. Gallen zur Beratung der Frage über ein womöglich einheitliches und gemeinſames Vorgehen, um der von Zwiſchenhändlern gewerbsmäßig betriebenen Güter - ſchlächterei oder Hofmetzgerei entgegenzutreten, werden als hierſeitige Delegierte die Herren Landammann Scherrer-Füllemann und Regierungs - rat Schubiger, Vorſtand des Volkswirtſchaftsdepartements abgeordnet.
Aus den Zinserträgniſſen des Hülfsfondes für notarme Irren werden auf die von 30 Gemeinden eingereichten Geſuche Unterſtützungsbeiträge von zuſammen Fr. 4404 für 134 Patienten zuerkannt.
Ein Bürger der Gemeinde Rorſchacherberg wird wegen gewohnheits - mäßiger Trunkſucht in das Trinkeraſyl Ellikon verwieſen.
Zum Lieutenant der Infanterie wird ernannt: Emil Thoma in Chur.
Vom 19. Januar 1894.
Die Wahl des Herrn Auguſt Häberlin von Keßwil (Thurgau) zur Zeit Vikar in Kirchberg, zum Pfarrer der evang. Kirchgemeinde St. Mar - grethen erhält die hoheitliche Anerkennung.
Der Regierungsrat trifft die erforderlichen Anordnungen zum Voll - zug der vom Großen Rat in ſeiner außerordentlichen Frühjahrsſeſſion gefaßten Beſchlüſſe.
Der Regierungsrat nimmt Kenntnis, daß laut der vom eidgenöſ - ſiſchen Departement des Auswärtigen, Abteilung Handel, übermittelten Abrechnung der auf den Kanton St. Gallen entfallende Anteil am Er - trag der Taxen für die laut Bundesgeſetz über die Patenttaxen der Han - delsreiſenden ausgeſtellten Ausweiskarten ſich netto auf Fr. 23,177 be - ziffert.
Ein von der Direktion der ſchweizeriſchen Südoſtbahn geſtelltes Geſuch, während der Winterſaiſon nur Wagen 2. und 3. Klaſſe führen zu müſſen, wird dem eidgen. Eiſenbahndepartement zur Entſprechung empfohlen.
Herr Strafauſtaltsdirektor Clemens Hartmann, der vom eidgen. Juſtiz - und Polizeidepartement zum Experten für die in Ausſicht genom - mene Unterſuchung ſämtlicher ſchweizeriſchen Strafanſtalten und Unter - ſuchungsgefängniſſe ernannt worden iſt, erhält unter beſtimmter durch ſeine Stellung als Strafanſtaltsdirektor gebotenen Vorbehalten den er - betenen Urlaub zum Zwecke der Ausführung des ihm übertragenen Mandates.
Den mit der Handhabung der Fiſcherei-Aufſicht betrauten Forſt - beamten werden pro 1893 Entſchädigungen in Beträgen von Fr. 20 bis Fr. 90, total Fr. 2140 zuerkannt.
Die Arbeiten für die Perimeteraufnahmen betr. die Korrektion des Kleinbaches in der Gemeinde Vilters werden Herrn Geometer Wildberger in Chur übertragen.
Zur Genehmigung gelangen einige Bodenverkäufe der Ortsgemeinden St. Gallen und Rebſtein, ſowie das Frohndienſtreglement und das re - vidierte Nutzungsreglement der letztern.
Die Ausrüſtereien von Frau Rhomberg in St. Gallen und Th. Lüchinger in Oberriet erhalten für die Dauer eines Monats die Be - willigung zur Verlängerung der Arbeitszeit um täglich zwei Stunden.
An Vergabungen von ungenannt ſein wollender Seite zu Gunſten der Freibetten des Kantonsſpitals ſind eingegangen: durch Hrn. Direktor Dr. Vonwiller Fr. 10 und durch die Kantonsſpitalverwaltung Fr. 50.
— Die „ Erweiterte Kommiſſion der landwirt - ſchaftlichen Geſellſchaft des Kantons St. Gallen “hat an die Bauerſame des letzteren einen Aufruf erlaſſen, in welchem dieſelbe gegen die von Goßau aus in Scene geſetzte Initiativ - bewegung gegen das Geſetz über Viehveredlung Stellung nimmt.
Die Initianten verlangen bekanntlich neue bezügliche Geſetze, indem folgende Grundſätze zur Ausführung kommen ſollen: 1. Freigebung der Stierhalterei mit der einzigen Einſchränkung, daß nur tauglich erklärte Stiere verwendet werden dürfen. 2. Freie Verſtändigung zwiſchen dem Stierhalter und dem Beſitzer der weiblichen Tiere über das Maß der Entſchädigung.
Der Aufruf erinnert an die bedeutſamen Fortſchritte, welche die ſt. galliſche Viehzucht unter der beſtehenden Geſetzgebung gemacht hat, an den wachſenden Ruf des Kantons St. Gallen auf dieſem wirtſchaftlichen Gebiete, an die immer größere Zahl von Raſſentieren. Unſere Geſetzgebung iſt nicht vollkommen, aber ſie läßt ſich verbeſſern. Statt letzteres zu tun, wollen die Goßauer Initianten das ganze Werk über den Haufen werfen und unter dem Rufe „ Freiheit “die ganze öffentliche Zuchtſtierhaltung preisgeben .... Wir würden zwar, wenigſtens in der nächſten Zukunft, falls die Bewegung durchringt, auch unter der Herrſchaft der Initiative nur tauglich erklärte Stiere haben. Allein, ſelbſtverſtändlich iſt es nicht möglich, mit den doch immerhin ſehr mittelmäßigen tauglichen Stieren die Viehzucht zu veredeln. Jede Verbeſſerung geht in der Regel von dem beſtern Zuchtmaterial aus; dieſes würde uns aber unter einem auf den Grundſätzen der Initiative aufgebauten Geſetz nicht mehr in dem Maße zur Verfügung ſtehen wie heute. Gegenwärtig iſt der Inhaber von prä - mierten Tieren verpflichtet, dieſe unter beſtimmten Bedingungen für die öffentliche Zucht herzugeben. Das wäre ſpäter nicht mehr der Fall. Aller - dings ſteckt in jener Verpflichtung ein gewiſſer Zwang für den Stier - beſitzer, wie für die Beſitzer der weiblichen Tiere, aber dieſer Zwang iſt notwendig und daher berechtigt, ſo lange unſere Viehzucht noch nicht auf hoher Stufe ſteht und ſo lange gar viele Bauern die Notwendigkeit einer rationellen Viehzucht noch ſo wenig einſehen.
„ Ohne dieſen Zwang würden viele Stierenbeſitzer ihre Prämien ruhig einſtecken und ihre Tiere dann zu hohen Preiſen außer Landes abſetzen — mit unſerem eigenen Gelde würden wir die ausländiſche Viehzucht zum Nachteil der einheimiſchen heben helfen .... Die freie Verſtändigung über das Maß der Entſchüdigung würde bei Freigebung der Stierhalterei in manchen Kantonsteilen die ſchönſten Stiere außer Landes treiben. Es geht nicht an, im Namen der ſchrankenloſen Freiheit, die in der Induſtrie traurige Verhältniſſe genug gezeitigt hat, auch den Bauernſtand in zwei Lager zu ſpalten.
Uebrigeus iſt es mit der Freiheit auch nicht ſo roſig beſtellt unter der Herrſchaft der Initiative. Politiſche und religiöſe Feindſchaften können ſie illuſoriſch machen. Wenn der Nachbar kein Freund iſt, ſo kann der Stierhalter ſeinen Stier ruhig im Stall behalten, wenn jener mit einer Kuh gefahren kommt und kann ihn zwingen, vielleicht ſtundenweit zu einem andern Stier zu fahren. Umgekehrt kann der Beſitzer der weiblichen Tiere den Stierhalter mitunter ganz empfindlich chicanieren.
Schließlich deutet die Kommiſſion darauf hin, daß die großen Sum - men, welche der Staat z. Z. für die Viehzucht ausgiebt, ſich verkleinern möchten, wenn die Bauern ſelbſt nichts mehr für dieſelbe tun würden. Die Kommiſſion erſucht die Bauerſame des ganzen Kantons, vorab die landwirtſchaftlichen Vereine und die Gemeinderäte, in Verſammlungen „ Für und Wider “das beſtehende Geſetz zu beſprechen. Sie iſt feſt über - zeugt, „ daß bei näherer Betrachtung das ruhige Blut die Oberhand be - hält und daß die Bauerſame nicht blindlings ein Fortſchrittswerk ſtürzt, um es gegen ein Nichts zu vertauſchen. “
Möge der Aufruf überall unbefangenen Sinn und geneigtes Ohr finden.
Letzten Freitag morgen iſt alt Land - ammann Dr. med. Adolf Fehr im Alter von 51 Jahren nach langen Leiden geſtorben. Nachdem er ſeine Studien am Gymnaſium in St. Gallen, an den ſchweizeriſchen und aus - ländiſchen Univerſitäten beendigt, etablierte er ſich zu Anfang der Siebziger Jahre in ſeiner Vaterſtadt als praktiſcher Arzt. Bei der Belagerung von Straßburg im deutſch - franzöſiſchen Kriege war er als Freiwilliger bei der Verpflegung der Ver - wundeten tätig. Er war einige Zeit im Gemeinderate, dann im Bezirksgericht als Nichter und mehrere Jahre als Präſident, ſo - dann in der kantonalen Regierung. Die Einführung der Natural - verpflegung auf dem geſetzlichen Wege iſt eines ſeiner Haupt - verdienſte, (nach unſerer Anſicht allerdings ein zweifelhaftes Verdienſt, denn die Organiſation der Naturalverpflegung iſt ganz verfehlt und das ganze Inſtitut eine Laſt für die Gemein - den zu gunſten eines zum größten Teile unſoliden Elementes.) Ein Rückenmarkleiden, das ſchließlich die Todesurſache wurde, hat ihn vor drei Jahren veranlaßt, von der Regierung zurück - zutreten.
— Das diesjährige Faſtenmandat des hochw. Herrn Biſchof Auguſtinus Egger behandelt den Kirchengeſang in der dem Verfaſſer eigenen klaren und erbauenden Art. Wir kommen auf ſeinen Inhalt nach deſſen Verleſung auf den Kanzeln zurück.
— Der „ Oſtſchweiz “berichtet man: Da der Große Rat die katholiſche Organiſation in allen weſentlichen Punkten ſanktionierte und auch die Direktionen in Bezug auf die zwei an das Kollegium zur Ergänzung zurückgewieſenen Artikel nicht im Widerſpruch mit der Auffaſſung des Kollegiums bei Schaff - ung der betr. Artikel ſtehen, dürfte der Adminiſtrationsrat von einer Einberufung des Kollegiums zu einer außerordentlichen Sitzung abſehen, um im Juni demſelben die Anträge betr. der vom Großen Rate gewünſchten Ergänzungen in Bezug auf Art. 2 und 44 zu unterbreiten, im übrigen aber die neue Organi - ſation in Vollzug und Kraft zu ſetzen.
— Im Obertoggenburg wird ebenfalls über das Auftreten der Influenza und anderer Krankheiten geklagt. Die Kinderwelt wird von den Maſern heimgeſucht; in Alt St. Johann mußten deswegen die Schulen teilweiſe eingeſtellt werden.
In den glarneriſchen Regierungs - ratsverhandlungen ſteht zu leſen: „ Der Regierungsrat acceptiert den Vorſchlag des Regierungsrates des Kantons St. Gallen, die Frage, ob überhaupt und event. wie die Angelegenheit betr. eine Straßen - oder Fußwegverbindung zwiſchen Mühlehorn und Weeſen allfällig weiter behandelt werden ſoll, anläßlich der im Frühjahr 1894 ſtattfindenden gemeinſamen Beſichtigung des Rötibaches zwiſchen Mühlehorn und Quarten zu erörtern.
(Korreſp.) Hier hat letzten Sonntag eine konfeſſionell gemiſchte Verſammlung der Einwohnerſchaft auf Antrag des Herrn Pfarrer Riklin einſtimmig beſchloſſen, für die neugegründete Kleinkinderſchule und Bewahranſtalt zwei Lehrſchweſtern von Menzingen zu berufen.
— In Maſeltrangen ſtarb der penſionierte Herr alt Lehrer Alois Steiner im Alter von 61 Jahren. Er war während einiger Amtsperioden bis in die letzte Zeit ein pünkt - licher Verwaltungsratsſchreiber.
— Herr Karl Jud, praktiſcher Arzt in Lachen bei St. Gallen, bürgerlich von Benken, ſowie Herr Robert Real, prak - tiſcher Arzt in St. Gallen, bürgerlich von Rapperswil, haben von der mediziniſchen Fakultät der Hochſchule in Zürich die Würde eines Doktors der Medizin erhalten.
Das Tableau der eidgenöſſiſchen Militärſchulen pro 1894 bezeichnet als Uebungsgebiet für die Herbſtübungen des 4. Armeekorps (IV. und VIII. Diviſion): Schwyz-Uznach. Von der 4. Diviſion hat die 7. Brigade Vorübungen vom 28. Auguſt bis 5. September in Luzern, die 8. Brigade Vorübung vom 28. Auguſt bis 5. September in Zug; bei der 8. Diviſion die 15. Brigade in der gleichen Zeit im obern Livinental von Airolo abwärts, die 16. Brigade im Urſerental (Uri). Beginn der Hauptmanöper im Uebungsgebiete Schwyz-Uznach am 6. September 1894, Entlaſſung der Truppen am 14. September.
Geboren in der Gemeinde 30, außer derſelben 61. Geſtorben in der Ge - meinde 15, außer derſelben 41. Trauungen in der Gemeinde 5, außer derſelben 24. Bürger in der Gemeinde 790, Bürger von anderen Ge - meinden (Niedergelaſſene und Aufenthalter) 255, Bürger außerhalb der Gemeinde 16 — 1700.
(Eingeſ.) Letzten Sonntag wurde bei ungewöhnlich großer Teilnahme von Nah und Fern Herr Vizeammann Caſpar Melchior Blöchlinger zu Grabe getragen. Der Verſtorbene, ein beliebter und geachteter Amts - mann, bekleidete ſchon ſeit vielen Jahren das Amt eines Ge - meinderates und Gemeindekaſſiers auf das gewiſſenhafteſte und erreichte ein Alter von 68 Jahren. Sein Tod erfolgte letzten Donnerſtag Mittag unerwartet ſchnell. Er ruhe im Frieden!
(Eingeſ.) Hier herrſcht die Influenza wie anderwärts in bedenklicher Weiſe. Wir haben ſeit dem 1. Januar ſechs Todesfälle zu konſtatieren. In große Trauer wurde beſonders die Familie Lenzlinger zur „ Krone “in Neu - haus verſetzt. Letzten Montag wurde der Vater Lenzlinger, als eifriger Geſchäftsmann weithin bekannt und beliebt, unter zahl - reicher Teilnahme zu Grabe getragen, und heute, den 22. Jan., folgte ihm ſeine Gattin ins Grab Viel Leid auf einmal! — Doch neben den traurigen ſind auch freudige Ereigniſſe zu melden: ſo wurde Hr. Anton Kuſter, Schloſſer in Ermenſchwil, heute Montag, den 22. Januar, mit Drillingen (ein Mädchen und zwei Knaben) und den 16. Januar ſein Schwager Melchior Kuſter, Landwirt in Ermenſchwil, mit Zwillingen (ein Knabe und ein Mädchen) „ erfreut. “
(Eingeſ.) Der von der hieſigen Theatergeſellſchaft veranſtalteten Aufführung „ Joſeph und ſeine Brüder “iſt bereits von ver - ſchiedenen Seiten die beſte Anerkennung zu teil geworden. Wie berechtigt dieſe Anerkennung iſt, davon wird ſich jeder überzeugen können, der un - ſerer Aufmunterung, ſich ebenfalls den gebotenen Genuß zu gönnen, Folge leiſtet. Ungewohnt, die Feder zu ergreifen, um in eine Zeitung zu ſchreiben, wollen wir hier nur noch kurz den Eindruck ſchildern, den die Aufführung des Stückes auf uns machte. „ Joſeph und ſeine Brüder “! Wie wohlbekannt klingt uns ſchon dieſer Titel! Gewiß jedermann er - rät, daß es ſich hier um die von edler Kindes - und Elternliebe erzählendeGeſchichte des ägyptiſchen Joſeph handelt. In welch herzbewegender Weiſe entrollen ſich hier in den prächtigſten Formen und Farben die morgenländiſchen Bilder, die uns ſchon in früher Jugend durch unſere Eltern und Lehrer erzählt und zu Gemüte geführt wurden. Was dazu - mal unſere kindliche Phantaſie beſchäftigte, zeigt ſich hier in Wirklichkeit unſerm Auge; wir ſehen die uns ſo wohlbekannten zwölf Brüder, vom Ruben bis zum kleinen Benjamin, der ſich uns in herzgewinnender Weiſe präſentiert, ſowie den ehrwürdigen Vater Jakob und ſeinen als tot be - weinten Sohn Joſeph inmitten der Pracht und Herrlichkeit des ägyptiſchen Königshofes. Gleichſam wie ein Traum aus der Kinderzeit berühren uns die anmutig abwechſelnden Einzelnheiten, die ſich zu einem von edlem Geiſt getragenen Ganzen vereinen. Der Handlung entſprechend erfreuen uns die Klänge des Orcheſters durch ihre harmoniſchen Weiſen und wie - gen uns ein in die bewegte Stimmung, die uns das Gebotene voll und ganz empfinden läßt. Den Spielern, überhaupt der ganzen Geſellſchaft herzlichen Dank für den gebotenen Genuß!
Die rechtsufrige Zürichſeebahn kommt aus dem Pech gar nicht heraus. Die Linie bei Herrliberg wurde durch einen Schlipf teilweiſe mit Erde und Felsſtücken bis zum Gewicht von ca. 10 Zentnern bedeckt. Die Wegräumung dieſes Schuttmaterials, ſowie die nötigen Sicherungsarbeiten dürſten für längere Zeit Arbeit geben.
Im Eigenthal iſt ein 7 Jahre altes Mädchen, das aus der Schule heimkehrte, von zwei hungrigen Füchſen ernſtlich bedroht worden. Erwachſene vertrieben die Wildtiere.
„ ’s giebt nur ei Bundesſtadt! “ Im Jahre 1878 kaufte der Bund den Bernern das Poſtgebäude ab für Fr. 680,000, im Jahre 1887 den Inſelſpital, welcher ab - gebrochen werden mußte, für Fr. 750,000 Fr., anno 1889 den Bauplatz für das Telegraphen-Gebäude für Fr. 187,000 und das Haus Nr. 12 in der Bundesgaſſe für Fr. 180,000. Die Stadt Bern erhielt alſo aus der Bundeskaſſe im ganzen 1,797,000 Franken. Und ſchon ſind wieder neue Kaufsver - handlungen mit der Stadt Bern im Gange. Der Platz für das Parlamentsgebäude kommt allein auf das anſtändige Sümmchen von Fr. 2,000,000, ſage zwei Millionen Franken zu ſtehen.
Das „ Urner Wochenblatt “meldet: „ Kaum haben die Ruſſen vom Bundesrate die Erlaubnis erhalten, bei der Teufelsbrücke ein Denkmal für ihre gefallenen Soldaten zu ſetzen, ſo regt ſich nun eine Pariſer Geſellſchaft „ Souvenir français “, und will für die im Jahre 1799 gefallenen franzöſi - ſchen Soldaten ebenfalls ein Gedenkſtein im Gotthardmaſſiv errichten.
Letzten Freitag abend wurde Hr. Nationalrat Schmid, Advokat, von einem raſenden Bauern in ſeinem Bureau überfallen und mit einem Fleiſchermeſſer angegriffen. Glücklicherweiſe gelang es Herrn Schmid, unverletzt aus dem Bureau zu entfliehen, den Angreifer einzuſchließen und der Polizei einzuhändigen. Wie gemeldet wird, ſoll der rabiate Eindringling der Waiſenvogt von Siſikon ſein, der durch Herrn Schmid, als gegneriſchen Anwalt, ſchon verſchiedene Prozeſſe verloren habe.
Der Regierungsrat hat über das Tanzen und Maskengehen ſcharfe Anordnungen getroffen; ſo wird u. a. verfügt, daß am „ ſchmutzigen Donnerſtag “, dem Hauptnarren - tag der Karnevalszeit, nur bis nachts 12 Uhr getanzt werden dürfe, wegen des darauf folgenden Feiertages Mariä Lichtmeß.
Schon längſt ſind zwiſchen der Gemeinde Freienbach und der Nordoſtbahn Unterhandlungen gepflogen worden betr. Er - richtung einer Eiſenbahnſtation Bäch (zwiſchen den 6 Kilometer von einander entfernten Stationen Richtersweil und Pfäffikon). Durch Vermittlung des Regierungsrates ſoll nun der Bundesrat angegangen werden, dieſe Angelegenheit zur baldigen Erledigung zu bringen.
— In Galgenen ſind zwei alte Jungfern im Alter von 80 und 81 Jahren an der Influenza geſtorben. Dieſes Schweſternpaar lebte zeitlebens zuſammen und es war ſtets ihr Wunſch, gemeinſam ſterben zu können, was nun tatſächlich zugetroffen iſt.
Ennetbürgen. Kirchenbau-Lot - terie. Die tit. Baukommiſſion hat am 6. Januar einſtimmig die Ziehungstage definitiv auf den 9., 10., 11. und 12. April nächſthin feſtgeſetzt. Man hofft zuverſichtlich, den Reſt der Loſe noch raſch verkaufen zu können; denn in letzter Zeit haben ſich die Beſtellungen wieder erfreulich gemehrt. Wer noch Loſe will, tut gut daran, ſolche bald zu beziehen. Es wird an der Lotterie allgemein die günſtige Verteilung der Gewinne gerühmt. Was aber den guten Losabſatz vorzüglich verurſacht, iſt die hohe Verehrung, welche das chriſtl. Volk dem hl. Antonius zollt. Daher bringt es auch gerne ein Opfer zu gunſten ſeiner Wall - fahrtskirche. Schließlich ſei zum Troſte ängſtlicher Seelen, die meinen, das Lotteriegeld ſei ſchon alles verbaut, noch bemerkt, daß die 70 000 Fr. Gewinn blank und bar in der Kaſſe zu Stans liegen und da der Erlöſung durch die glücklichen Ge - winner harren.
Eine größere Anzahl berniſcher Viehbeſitzer ſcheint ihren Viehſtand teilweiſe in Nidwalden, das vom trockenen Sommer wenig litt, zu überwintern. In der Gemeinde Buochs einzig ſollen ſich 200 Bernerkühe in Pflege befinden.
(Eingeſ.) Die theaterluſtigen Studenten des hieſigen Knabenpenſionates bei St. Michael bringen in dieſer Faſtnacht unter der meiſterhaften Leitung des geehrten Herrn Rektor Hr. Al. Kaiſer das von ihm für Schultheater bearbeitete Drama „ Patriot und Rebell “in fünf Akten zur Aufführung. Dem Stücke liegt das gleichnamige von Herrn Th. Lüſcher von St. Gallen († 1823) zu Grunde, das im St. Gallerland ſchon oft über die Bretter ging. — Auch hierzulande treibt die böſe Influenza ihr Unweſen. In der Stadt allein liegen über 300 Per - ſonen mehr oder weniger ſchwer krank darnieder. Letzte Woche trug man alle Tage 2 — 3 Leichen zur Ruhe; meiſtens alte Frauen, bei denen die In - fluenza gerne auf die Lunge ſchlägt und dann meiſtens tötlich verläuft. Auch in den verſchiedenen Inſtituten tritt ſie auf. So hatte das Mädchen - penſionat „ Maria Opferung “letzte Woche auf einmal nicht weniger als 30 Patientinnen. Bei uns im Lehrerſeminar tritt ſie nur vereinzelt auf und zwar mit Hals -, Kopf - und Bruſtweh und allgemeinem Unwohlſein ſamt nachfolgendem Huſten. Ein Arzt erklärte, man ſolle nur viel Thee trinken und ſich warm halten.
Das Loos 396,537 zieht Fr. 10,000. Weitere Gewinne: Nr. 873,940 Gewinn von Fr. 5,000. Nr. 190,255, 327,103 Gewinn von Fr. 500. Nr. 365,756, 466,748, 532,003, 714,797, 756,050, 776,984, 840,426 Gewinn von Fr. 100.
— Freiburg, 16. Definitives Ergebnis der Volksabſtimmung. 1. Einführung der Verfaſſungsinitiative 18 829 Ja, 1356 Nein. 2. Wahl der Gemeindeammänner durch das Volk 11 500 Ja, 1725 Nein. Die Vorſchläge des kant. konſervativen Komites wurden alſo von dem Volke gutgeheißen.
16. Jan. Der Gewinner des Hauptloſes der Neuen - burger Kirchenlotterie (20 000 Fr.) iſt Hr. Erneſt Grand von Saint Sales, Sohn eines Angeſtellten in Freiburg.
Aarau, 18. Jan. Heute morgen ereignete ſich auf dem Bahnhof in Aarau ein ſchweres Unglück. Der[3]Tapetenhändler Bommer aus Romanshorn, der das Geleiſe überſchreiten wollte, wurde von der Maſchine eines einfahrenden Zuges erfaßt und ſo ſchwer verletzt, daß er nach kurzer Zeit den Geiſt aufgab.
— Aarburg, 20. Jan. Die Wirtſchaft zum Scheide - wege iſt vollſtändig niedergebrannt. Eine Frau, die noch im letzten Momente etwas aus dem brennenden Hauſe holen wollte, ſoll in den Flammen geblieben ſein. Die Brandurſache iſt noch unbekannt.
Auf eine Eingabe der Gemeindebehörde von Ried-Brig erklärte der Staatsrat, die Schließung der Wirt - ſchaften in dieſer Gemeinde während der ſechs Wintermonate zu geſtatten.
In verſchiedenen Zeitungen — auch im „ Volksblatt “— habe ich geleſen, daß 5000 Unterſchriften beiſammen ſeien und ſomit eine Volksabſtimmung ſtattfinden müſſe. Die „ Oſtſchweiz “dagegen hat erklärt, daß dieſe Meldung einer Telegraphen - agentur falſch ſei. Wer hat Recht?
Weiter wurde von kompetenter Seite nachgewieſen, daß das auf den Unterſchriftenbogen abgedruckte Initiativbegehren unſinnig und verfaſſungswidrig ſei; denn erſtens werde da die Initiative auch gegen die Vollzugsverordnung verlangt, wäh - rend dieſem Volksrechte doch nur Verfaſſung oder Geſetze unter - liegen. Zweitens ſei im Initiativbegehren nur vom 1885er Geſetze die Rede, und haben die Herren Initianten vergeſſen, auch die Abänderung des 1883er Geſetzes zu verlangen, welches gerade den Eckſtein enthalte, den die Goßauer verwerfen, näm - lich die gemeindeweiſe Organiſation der Zuchtſtierhaltung. Drit - tens ſei das Begehren ungeſchickterweiſe in doppelter Form ge - ſtellt, nämlich für zwei Paragraphen als „ ausgearbeiteter Ent - wurf “(ſogenannte formulierte Initiative) und für die übrigen als bloße „ Anregung “. Das ſei aber verfaſſungs - und geſetz - widrig; denn die Verfaſſung geſtatte nur Entwurf oder An - regung, nicht aber beides zugleich, und das Einführungsgeſetz vom 9. Januar 1893 ſchreibe für beide Arten auch ein ganz verſchiedenes Verfahren vor und erlaube nicht, Kraut und Rüben durcheinander zu werfen. Das Begehren werde deshalb in den großrätlichen Papierkorb wandern.
Später meldete dann das „ Volksblatt “und andere Zei - tungen, daß die Goßauer, die gemachten Fehler einſehend, die ſchon unterſchriebenen Bogen zurückziehen und neue verſenden, d. h. das Lied wieder von vorne anfangen wollen.
Das ſtimmt auch mit der Depeſche in der letzten Nummer des „ Volksblattes “, daß nämlich das Komitee ſich am 18. dies verſammelt, aber wegen „ Beſchluß-Unfähigkeit “ſeine Sitzung auf nächſte Woche verſchoben habe und daß es nun einen voll - ſtändigen Geſetzesentwurf auszuarbeiten und der Regierung einzureichen gedenke.
Hingegen berichten andere Blätter doch wieder, daß das Geſchäft mit den alten (fehlerhaften) Bogen fortgeſetzt und 10,000 Unterſchriften geſammelt werden ſollen. Kurz — es herrſcht in der ganzen Geſchichte eine babyloniſche Verwirrung, und möchten wir dem unbekannten Initiativkomitee raten, ent - weder die Arbeiten an ſeinem Turmbau einzuſtellen, oder dann wirklich einen vollſtändigen Geſetzesentwurf auszuarbeiten, damit man weiß, was die Herren eigentlich wollen und wie ſie ſich die Sache denken.
Sodann wäre es auch erwünſcht, das Initiativkomitee ein - mal mit Vor - und Geſchlechtsnamen kennen zu lernen, damit man auch erfahre, mit wem man es zu tun hat und an der „ Beſchlußfähigkeit “niemand zweifle.
An der am 26. Dez. abhin im Caſino in Bern zur Be - kämpfung und Verhinderung der weitern Verbreitung der Maul - und Klauenſeuche abgehaltenen, 200 Mann ſtarken Verſammlung wurde eine Fünfer-Kommiſſion gewählt. Dieſelbe hat unter Ein - ladung von noch andern Intereſſenten, Viehbeſitzern und Vieh - züchtern, in ihrer erſten Sitzung am 16. dies im „ Bären “in Bern beſchloſſen: Es ſei zum Zwecke der Beſprechung der zu erweiternden Maßnahmen gegen das Einſchleppen von Viehſeuchen eine interkantonale Verſammlung einzuberufen. Es ſeien hiezu die in der Schweiz beſtehenden alp - und landwirtſchaftlichen Vereine und Viehzuchtgenoſſenſchaften durch Zirkular einzuladen, dieſe Verſammlung mit Delegierten zu beſchicken, ebenſo ſollen Vieh - beſitzer und Viehzüchter, welche keinem Verein angehören, durch Zirkulare und durch die Zeitungen eingeladen werden, an dieſer Verſammlung Teil zu nehmen.
Die Verſammlung findet Dienſtag den 6. Februar, nachmit - tags 1½ Uhr, im Kaſino in Bern ſtatt.
Dieſes Vorgehen wird dadurch begründet:
1. daß trotz dem fortwährenden Umſichgreifen der Maul - und Klauenſeuche und trotz den vielen neuen Erkrankungen von glaubwürdiger Seite gemunkelt wurde: Es müſſe der vielen beim hohen Bundesrate eingelangten Petitionen wegen, die gegen das italieniſche Klauenvieh erſt verhängte, durch die Verſammlung im Caſino heraufbeſchworene Sperre wieder aufgehoben werden.
2. wurde allgemein angenommen, daß nur einzig durch ein allgemeines Vorgehen der ganzen ſchweizeriſchen Bauernſame, welche ihr Nationalvermögen, das bereits ausſchließlich im Vich - ſtande beſteht, dem Nuin der Seuchen nicht preisgeben will, der richtige Erfolg zu erzielen ſei.
Viehverkehr, Viehzucht und Viehexport nach dem Auslande, liegen in Folge der vielen ſeuchigen Viehherden, ſeit einiger Zeit ganz gelähmt darnieder. Letzterer verliert auf längere Zeiten hinaus alles Zutrauen im Ausland. Der direkte und indirekte Schaden beläuft ſich auf unſchätzbare Summen. Es iſt daher unbegreiflich, wie man jetzt ſchon wieder von Aufheben der Grenz - ſperre reden kann, jetzt wo das Inland für längere Zeiten noch den Fleiſchbedarf genügend decken kann. Und wenn auch das inländiſche Fleiſch nicht ſo fett iſt, ſo iſt es ebenſo genießbar, geſund und nahrhaft, wie das fette Fleiſch eines verſeuchten, fieb - rigen Italienerochſen und ſollte endlich ein kleiner Fleiſchaufſchlag kommen, ſo iſt dieſer die Folge der Zeit und Verhältniſſe und iſt niemals der Grenzſperre zuzuſchreiben. Wir erhalten von andern Ländern, die in ihrem Innern die Seuchenpolizei beſſer handhaben, als die Italiener, geſunde Ware zur Genüge. Es ſind uns auch die vielen Petitionen um Aufhebung der Grenz - ſperre unerklärlich, dieſe berückſichtigen einzig nur das Schlacht -vieh, beruben auf irrtümlichen Anſichten, auf einſeitigen Intereſſen, nehmen keine Rückſicht auf unſere Viehzucht, Viehverkehr und Viehexport nach dem Auslande.
Wir haben gar nichts gegen den Import von Schlachtvieh, wir verlangen blos Schutz für unſere Viehherden und unſern Viehverkehr und dieſer kann uns einzig durch gute Obacht im Inlande und hauptſächlich durch beſſere Ordnung und Erweiterung der beſtehenden Grenz-Maßregeln zu teil werden. Wenn uns der Feind bekriegen will, ſo müſſen wir ihn auf der Grenze bekämpfen, wenn er einmal ins Herz des Vaterlandes eingedrungen iſt, ſo iſt die Bekämpfung ſehr ſchwer, ſie erfordert viel Zeit und maſſenhafte Opfer. Gerade ſo verhält es ſich mit dem Ein - ſchleppen von Viehſeuchen.
Gewiß ſind Mittel und Wege zu finden (ſpäter werden paſſende Anſichten geäußert werden) die Seuchen dem Inlande fern zu halten und dadurch die Landwirtſchaft vor dem Nuin zu ſchützen.
Halten wir, wie es Pflicht jedes ſchweizer. Landwirtes iſt, feſt und treu zuſammen, denn nur Eintracht macht ſtark und bringt uns den längſt erſehnten Erfolg.
Mit Kreisſchreiben vom 7. Nov. 1893 haben wir Ihnen zur Kenntnis gebracht, daß der Bundesrat die Zollrückvergütungen nur für ſolche Sendungen von Futtermitteln bewilligte, welche bis Ende Februar 1894 zur Einfuhrverzollung gelangen.
Mit Bundesbeſchluß vom 22. Dez. abhin hat nun die Bundesverſammlung jenen Termin bis Ende März 1894 verlängert, hingegen zur weitern Verhütung mißbräuchlicher Aus - nützung der Zollrückvergütungen feſtgeſetzt, daß dieſe nur für ſolche Bezüge bewilligt werden ſollen, welche während der gegenwärtigen Dürrfutterperiode verwendet werden.
Im übrigen bleiben die bezüglichen Vorſchriften und Be - dingungen wie ſie im Kreisſchreiben vom 7. Nov. aufgeführt ſind, fortbeſtehen.
Auf Zollrückvergütungen haben jedoch nur Anſpruch: Mais, Roggen und Futtermehle; für Hafer, Weizen und Gerſte uſw. werden dieſelben nicht bewilligt.
St. Gallen, 20. Januar 1894.
Das Volkswirtſchaftsdepartement.
Die traurigen ökonomiſchen Zuſtände, welche die Unruhen in Sizilien verurſacht haben, beſtehen im allgemeinen in faſt ganz Italien, ſo in Calabrien und in Apulien, im Neapolitaniſchen und in der Romagna, auch in der Emilia, in der Lombardei und in Sardinien. Faſt einzig das Elend der Schwefelbergwerke iſt ſozuſagen Sizilien eigen. Schon vor zehn Jahren ſagte ein italieniſcher Statiſtiker und ehemaliger Miniſter, der Graf Jacini: „ Das italieniſche Steuerweſen iſt das reinſte Raubſyſtem. “ Nach der Staatsrechnung von 1892 — 93 beliefen ſich die geſamten Staatseinnahmen Italiens auf 1595 Millionen Lire, von welchen 1325 Mill. durch direkte und indirekte Abgaben beſtritten wurden. Die erſtern belaufen ſich auf 426 Millionen. Der Reſt mit 899 Millionen wird durch indirekte Steuern beſchafft: 38 Mill. Erbſteuer, 72 Mill. Stempelſteuer, 60 Mill. Regiſtrirungsſteuer, 27 Mill. Verſchleiß - ſteuern, 252 Mill. Zölle, 62 Mill. Salzſteuer, 192 Millionen Tabakmonopol und 69 Mill. Lottoſpiel. Das macht alles in allem auf den Kopf der Bevölkerung 42 Lire und 75 Centeſimi Staatsſteuer. Auch die Provinzen und die Gemeinden verſtehen ſich meiſterhaft auf die Kunſt des Steuereintreibens; ſie nehmen Abgaben auf den Hausſtand 20 Mill., auf die Dienerſchaft 11 Millionen, auf den Viehſtand 11 Millionen, auf Zug -, Reit - und Laſttiere 3 Millionen, auf die Mietzinſe 1½ Millionen. Populärer geſprochen, — bemerkt der Korreſpondent des „ St. Galler Tagbl. “— „ Im Lande der Orangen zahlt der, welcher ein Pferd beſitzt, eine Steuer, für jede Kuh eine Steuer, für jeden Eſel eine Steuer; wer einen eigenen Wagen beſitzt, Güllen - wagen oder Landauer, eine Steuer, wer eine Magd halten kann, bezahlt dieſen Luxus mit einer Abgabe. Von jedem Eiſenbahn - billet fließen 5 Centeſimi in die Taſche des Staates. Ich könnte weiter fahren mit der Aufzählung, eine ganze Spalte lang. Die Verbrauchsſteuer, welche von allen italieniſchen Städten er - hoben wird, hat die Preiſe der notwendigſten Lebensmittel und täglichen Verbrauchsgegenſtände verdoppelt. Ein Kilo Kaffee koſtet 5 Lire 20 Cts., 1 Kilo Zucker 1 Lire 70 Cts., 1 Liter Petroleum 75 Cts., Brod, Fleiſch, Früchte, Gemüſe die Hälfte mehr als in der Schweiz. Im „ Giornale degli economiſti “wurde letzthin von kompetenter Seite ausgerechnet, daß ein italieniſcher Taglöhner, der im Jahre 1892 nach genauen Auf - zeichnungen 586 Lire 72 Cts. verdient hatte, 57 Lire 90 Cts. Abgaben bezahlen mußte. “
— Italien hat nun ſchon das dritte Jahr bis weit in ſeinen ſüdlichen Teil ſtrenge Winterwitterung. Der Mangel an Heizvorrichtungen verurſacht der Bevölkerung große Unan - nehmlichkeiten, zumal die Kälte von ſcharfen Stürmen begleitet war. In Mittelitalien iſt der Fluß Arno zugefroren, ebenſo in Oberitalien der Gareaſee.
Ueber den ungariſchen Katholikentag in Peſt wird geſchrieben: „ Der erſte unga - riſche Katholikentag nahm einen großartigen Verlauf. Der ge - ſamte Epiſkopat, ſoweit er nicht durch Krankheit verhindert war, die Spitzen der kalholiſchen Ariſtokratie, ein anſehnlicher Teil der Abgeordneten, die Mittelklaſſe und die reiche Bauernſchaft und der Klerus waren zahlreich vertreten. Es war eine koloſſale Menge von Perſonen anweſend. — Fürſtprimas Vaszary eröffnete die Beratungen mit einer Anſprache, in welcher er die patriotiſchen Gefühle der Anweſenden ſchilderte und zur Treue gegen Gott und die Kiache mahnte. Hauptredner waren Graf Moriz Eſterhazy, die Domherren Poda und Rainer, Dr. Haidin, Dr. Otoska und Graf Johann Zichy. Das Ende der Verhandlung bildeten des Grafen Ferdinand Zichy Schlußworte, ein bis zu Tränen rühr - endes, die großartigſten Kundgebungen hervorrufendes, meiſter - haftes Reſume, das von zündenſter Wirkung war. Gebe Gott, ſagte er, daß das die letzte Verſammlung ſei, welche die Katho - liken zu ihrer Verteidigung veranſtalten mußten. Er beantragte ſodann noch die Bevollmächtigung eines Hunderter-Komitees zur Veranſtaltung etwa nötiger weiterer Verſammlungen. — Die an den Papſt, den Kaiſer, den Nuntius und Kardinal Schlauch ge - ſandten Huldigungstelegramme wurden ſofort herzlich beantwortet. Das Telegramm des Kaiſers trug keine Gegenzeichnung. Der Tag nahm 4 Reſolutionen an, eine über die Pflichten der Katho - liken, eine über die Autonomie der Kirche, eine weitere über die Schulen und die 4. über die Ehe. Die Begeiſterung in der Verſammlung übertraf alles bisher Dageweſene, zumal als Graf Ferdinand Zichy mitteilte, 475 Gemeinden mit 120 000 Unter - ſchriften hätten ihre Zuſtimmung zu den Beſchlüſſen des Katho - likentages gegeben. Eine Depeſche der „ Frankf. Ztg. “meldet: Der ſoeben geſchloſſene große Katholikentag war von 20 000 Menſchen beſucht; die Stimmung war eine gehobene, faſt fanatiſche. Liberale Blätter geben zu, daß 25 — 30 000 Delegierte in Budapeſt waren, von denen indes nur 6000 Raum im Verſammlungs - ſaal hatten.
Budapeſt, 18. Jan. Die katholiſchen Blätter ſind des Lobes voll über den glänzenden Verlauf des Katholikentages. Was Ungarn an Glanz und Stärle auszeichnet, war hier verſammelt. Die Mitglieder des Magnatenhauſes waren in großer Zahl anweſend; aufgezählt wurden u. a. 34 Grafen. Der Fürſtprimas erſchien im Ordin - ariatskleide. Seine Nede elektriſierte und ward mit gewaltigem, Minuten andauerndem Beifall aufgenommen. Die Anweſenheit ſämtlicher Biſchöfe rief einer gehobenen Stimmung.
Die Käſereigeſellſchaft in Hochdorf verkaufte ihr ſchweres, fettes Mulchen zu Fr. 82 an die Firma Moritz Luſtenberger in Cham, Kt. Zug.
Beim Monatsmarkt in Eſcholzmatt vom 15. dies galten 4 — 5-wöchige Ferkel 15 bis 17 Fr., 6 bis 7-wöchige Ferkel 20 — 22 Fr. Springer 30 — 35 Fr.
Die Nachrichten über die Getreide - ernten in Argentinien, La Plata und Indien lauten ſo günſtig, daß ein Sinken der Preiſe in Ausſicht ſteht. In Antwerpen wurden die erſten ankommenden Schiffsladungen Weizen zu ſo billigem Preiſe wie nie bisher verkauft.
— Angeſichts der jetzt wieder die Runde machenden Krank - heit Influenza behandelk das 1893er ſtatiſtiſche Jahrbuch der Schweiz das Auftreten der gleichen Epidemie in dem Jahre 1889 — 90. Dieſe zeitigte ſich damals in der Woche vom 10. bis 16. November 1889 zuerſt in Neuenburg. Zuletzt kam ein Neu-Auftreten derſelben vor in der Woche vom 16. — 22. Febr. 1890 in der Ortſchaft Binn, Bezirk Goms, Wallis, und im Kloſter Gubel, Zug; es war dies alſo in der 15. Woche ſeit deren Einwanderung.
Fr. 1. 25, 1. 28, 1. 30 per Halbkilo.
Butter, zollenweiſe Fr. 1. 25 bis —. —. pfundweiſe Fr. 1.40.
Kartoffeln, ztrw, Fr. 4. — bis 4. 50, pfdw. 5 — 6 Cts.
Aepfel, ztrw. 5. —. bis 6. — Fr., pſdw. 6 — 8 Cts.
Kälberpreis: per Pfund 54 — 60 Cts.
Gewogen wurden:
Erdäpfel — Kilo à — Rp.
Butter 350 Kilo à Fr. 2.40 — 2. 60
Käſe 1500 Kilo à 80 — 100 und 140 — 180 Cts.
Aufgeführt wurden: Hornvieh 150 Stück Schmalvieh 155 Stück Pferde 16 Stück
Benjamin FiechterSusanne HaafNote: Bereitstellung der digitalen Textausgabe (Konvertierung in das DTA-Basisformat).2018-01-26T13:38:42Z grepect GmbHNote: Bereitstellung der Texttranskription und Textauszeichnung.Note: Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.2018-01-26T13:38:42Z Amelie MeisterNote: Vorbereitung der Texttranskription und Textauszeichnung.2018-01-26T13:38:42Z CLARIN-DNote: Langfristige Bereitstellung der DTA-Ausgabe
Fraktur
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